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ID0101502500

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    543. verabschieden.\n: 1
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    Deutscher Bundestag — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. November 1949 351 15. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. November 1949. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 351C, 360D Anträge der Fraktion der KPD betr. Demontageverweigerer Drucksachen Nr. 7 u. 11) 351D Paul (KPD), Antragsteller . . 351D, 352C Schoettle (SPD) 352B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Drucksache Nr. 117) . . . . . . . . 352D Arndgen (CDU), Antragsteller . . 352D Richter (SPD) 353B Nuding (KPD) . . . . . . . . 353D Dr. Wellhausen (FDP) 354C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen. betr. Maßnahmen zur Bekämpfung der Notstände bei den Vertriebenen (Drucksachen Nr. 33 und 125) . 354D Dr. Wenzel (SPD), Berichterstatter . 354D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen. betr. Arbeitsbeschaffung für Heimatvertriebene (Druck- sachen Nr. 77 und 126) 355D Reitzner (SPD), Berichterstatter . 355D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen. betr. Stellenbesetzung in den Bundesministerien mit Schwerbeschädigten (Drucksachen Nr. 81 und 131) . . . . . 356B Bazille (SPD), Berichterstatter . . . 356B Mündlicher Bericht der Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Versorgungsbezüge der Kriegsopfer und über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst, Dr. von Brentano und Gen. betr. Vorlage eines Überbrückungsgesetzes z. KB-Leistungsgesetz (Drucksachen Nr. 107, 108 und 130) . . . . . . . . . . . . . . 356D Bazille (SPD), Berichterstatter . . 356D Renner (KPD) 357B Frau Kalinke (DP) (zur Geschäftsordnung) 358C Mündlicher 'Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einfügung eines neuen § 48a (Finanzvorlagen) in die vorläufige Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 59 und 129) . . . 358D Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 358D Anfrage der Abg. Frau Dr. Brökelschen und Gen. betr. Durchgangslager Bohldamm (Drucksache Nr. 110) 359A, 360A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 359A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . 360B Anfrage der Abg. Frau Wessel und Gen. betr. Anschlag im Pressehaus über die Abwertung der D-Mark (Drucksache Nr. 122) 359A Dr. Reismann (Z) . . . . . . 359B, D Schäffer, Bundesminister d. Finanzen 359C, 360A Anfrage der Abg. Renner und Gen. betr. Anschlag im Pressehaus über die Abwertung der D-Mark (Drucksache Nr. 123) . 360C Renner (KPD) . . . . . . . . 360C Nächste Sitzung 360D Die Sitzung wird um 11 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Der Herr Abgeordnete Renner hat das Wort.


Rede von Heinz Renner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Jeder elfte Bewohner Westdeutschlands hat bereits nach dem heutigen Stand der Versorgungsgesetzgebung einen Anspruch auf Versorgung, weil er Kriegsopfer in irgendeiner Form geworden ist. Wie sieht die Versorgung im Augenblick aus? Es ist keine Übertreibung, wenn man ausspricht, daß die derzeitigen Versorgungsgebührnisse nur als Hungerrenten zu bezeichnen sind. Wenn man weiß, daß nach der Regelung auf der Basis der Sozialversicherungsdirektive Nr. 27, die für die gesamte britische Besatzungszone Gültigkeit hat, die Vollrente, also die Rente eines völlig arbeitsunfähigen Kriegsbeschädigten, nur 100 Mark pro Monat beträgt, wenn man bedenkt, daß die arbeitsunfähige Kriegerwitwe oder die Witwe, die an der Ausübung einer Berufsarbeit gehindert ist, weil sie für mehrere kleine Kinder zu sorgen hat, nur 60 Mark Rente bekommt, wenn man sich weiter der Bezugsbedingungen der Renten für die Kriegereltern erinnert, dann muß man zu dem Ergebnis kommen — und es auch offen aussprechen —, daß die derzeitige Regelung der Versorgungsgebührnisse nicht mehr länger verantwortet werden kann.
Nun bestehen im Gebiet der westdeutschen Bundesrepublik sieben verschiedene Versorgungsgesetze, und die Leistungen nach diesen Gesetzen weisen kleine Unterschiede auf. Aber auch die derzeit beste Lösung, die Lösung in den Landesteilen, in denen das alte sogenannte Reichsversorgungsgesetz im Prinzip noch in Kraft ist, ist völlig ungenügend. Die Kriegsopferorganisationen fordern, unseres Erachtens mit Recht, die Schaffung eines zentralen Versorgungsgesetzes, in dem den Kriegsopfern der Rentenanspruch als Rechtsanspruch garantiert wird, soll heißen, in dem ihnen eine Rente unabhängig von der Tatsache gewährt wird, ob sie daneben noch einen ebenso wohlerworbenen Rechtsanspruch auf Invaliden- oder Unfallrente haben.
Es war — das ist eine Selbstverständlichkeit — nicht leicht, einen Weg vorzuschlagen, auf dem diese Überbrückungslösung, deren Schaffung von allen Parteien im Ausschuß als zumindest zwingend notwendig anerkannt wurde, gefunden werden soll. Wir Kommunisten haben in unserm Antrag vorgeschlagen, dieses Überbrückungsgesetz unter Anpassung an die Sozialversicherungsdirektive Nr. 27 der britischen Besatzungszone aufzubauen, die bekanntlich die Rente nach den Bestimmungen der Unfallversicherungsgesetzgebung der Reichsversicherungsordnung unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Jahresarbeitseinkommens von 1800 Mark errechnet. Zwei Drittel davon sind nach der Unfallversicherungsgesetzgebung die Vollrente. Daraus ergibt sich, daß die Vollrente bei uns im Lande Nordrhein-Westfalen und in der britischen Zone 100 Mark beträgt.
Wir Kommunisten haben verlangt, daß dieser der Rentenberechnung auch für die Witwen, Waisen und Hinterbliebenen zugrunde gelegte Betrag von 1800 auf 2880 Mark pro Jahr erhöht wird. Diese unsere Forderung ist identisch mit der Forderung der Kriegsopferorganisationen. Die Realisierung unserer Forderung würde bedeuten, daß die Vollrente eines Kriegsbeschädigten von 100 auf 160 Mark pro Monat erhöht wird. Ich glaube, daß man diese Forderung nicht als agitatorisch ansprechen darf.
Nachdem aber hier festgestellt worden ist, daß der Ausschuß einstimmig beschlossen hat, dem Hohen Hause die Schaffung eines Überbrückungsgesetzes vorzuschlagen, haben wir noch einige andere Ansprüche, noch andere Sorgen anzumelden. Der Herr Berichterstatter hat von der Not unseres Volkes gesprochen, die man bei dem kommenden zentralen Versorgungsgesetz berücksichtigen müsse. Nun, ich will mich über das Problem der Not unseres Volkes hier nicht auslassen, sonst könnte und müßte ich zu der Feststellung kommen, daß in diesem „christlichen" westdeutschen Bundesstaat die Lasten sehr eigenartig und sehr ungleichmäßig auf die Schultern des Volkes verteilt sind. Aber ich nehme eine andere Sache heraus. In einer Reihe von Ländern der westdeutschen Bundesrepublik haben die Landtage ein Problem, und zwar das der Wiederherstellung des Pensionsanspruchs ehemaliger Wehrmachtsberufsbeamter, bereits aufgegriffen und gelöst; in anderen Ländern ist die Frage noch in der Diskussion. Im Lande Nordrhein-Westfalen hat man ein Gesetz beschlossen, das für diesen Personenkreis eine Höchstpension von monatlich 160 Mark vorsieht. In an-


(Renner)

deren Ländern geht die Diskussion darüber fröhlich weiter bis zu der Höchstforderung nach voller und restloser Wiederherstellung des Pensionsanspruchs der ehemaligen Wehrmachtsberufsbeamten. Ich bin der Meinung: wenn dieses Problem gelöst werden konnte oder in einigen Ländern der Lösung noch entgegengeht, wenn also für diesen Personenkreis unser in Not geratenes Volk Geld hat, dann sollte dieses unser Volk auch Geld haben, um eine ausreichende Rentenversorgung für die Kriegsopfer sicherzustellen. Man sollte Schluß machen mit dem Zustand, daß Kriegsopfer, Kriegerwitwen und -waisen Renten beziehen, die praktisch zum Teil unter den Wohlfahrtsrichtsätzen liegen.
Aber bei dieser Regelung der Pensionsansprüche der Wehrmachtsberufsbeamten ist noch eine andere Sache in Erscheinung getreten. Bekanntlich wird auf die Renten der Kriegsopfer, unterschiedlich je nach der Höhe dieser Rente, das vorhandene Arbeitseinkommen angerechnet. Bezeichnenderweise hat man nun bei der Regelung im Lande Nordrhein-Westfalen für die Wehrmachtsberufsbeamten eine Freigrenze von 160 Mark belassen. Der Wehrmachtsberufsbeamtenpensionär kann also bei Vorliegen von 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit eine Vollpension in Höhe von 160 Mark beziehen, und er darf daneben noch 160 Mark Arbeitseinkommen haben; erst der darüber hinausgehende Betrag wird ihm auf seine Rente in Anrechnung gebracht.
Das alte Reichsversorgungsgesetz kannte dieses System der Anrechnung des Arbeitseinkommens auf die Grundrente nicht. Das vorhandene Einkommen hat höchstens bei der Bemessung und Anerkennung der Zusatzrente eine Rolle gespielt. Die Grundrente wurde ohne Rücksicht auf das vorhandene Arbeitseinkommen gewährt. Auch das alte Mannschaftsversorgungsgesetz aus der Periode vor 1914 und ebenso die damalige Offizierspensionsgesetzgebung kannten diese Anrechnung des Arbeitseinkommens auf die Rente nicht. Wir sind der Auffassung, daß dieses Unrecht bereits in dem Überbrückungsgesetz beseitigt werden muß.
Wir sind des weiteren der Auffassung, daß bereits im Überbrückungsgesetz mit den aus der Periode Brünings noch rechtsgültigen Anordnungen Schluß gemacht werden muß, insbesondere mit der Hunger-Notverordnung von 1930, die erlaubt, daß Invalidenrenten anteilmäßig oder ganz auf die Versorgungsrenten angerechnet werden. Wir sind der Meinung, daß, wenn heute im Lande mit Recht der Streit um Aufhebung der berühmten sechsprozentigen Gehaltskürzungen für die Beamten geführt wird, dann auch bei den Kriegsopfern endlich mit der Anwendung Brüningscher HungerNotverordnungen Schluß gemacht werden sollte.
Wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß dieses Überbrückungsgesetz rückwirkende Kraft erhalten soll. Bekanntlich ist ein Zwischenlösungsvorschlag des Wirtschaftsrats von den Besatzungsmächten — damals noch von den Herren Militärgouverneuren — abgelehnt worden. Damals also war man sich im Wirtschaftsrat bereits darüber einig, daß ' die derzeitigen Rentenbezüge gänzlich ungenügend sind. Wir stellen deshalb den Antrag, in dem Überbrückungsgesetz festzulegen, daß es bereits mit dem Datum des damaligen Beschlusses des Wirtschaftsrats in Kraft tritt. Wir sind zu diesem Antrag gekommen, weil wir wissen, daß die derzeitigen Rentenbezüge der Kriegsopfer es ihnen unmöglich machen, auch nur den notwendigsten Winterbedarf zu beschaffen. Die Forderung, diesem Überbrückungsgesetz rückwirkende Kraft zu geben,
ist also unserer Meinuñg nach vollkommen gerechtfertigt.
Nun ein letztes Wort! Der Vertreter des Herrn Arbeitsministers hat im Ausschuß erklärt, daß er den Entwurf eines Überbrückungsgesetzes innerhalb von drei Wochen vorlegen werde. Neben der Hoffnung, die ich hiermit ausspreche, daß unsere Anregung, die ich hier vorzutragen die Ehre hatte, in diesem Überbrückungsgesetz Berücksichtigung findet, gebe ich auch der Erwartung Ausdruck, daß der Herr Arbeitsminister seine verantwortlichen Beamten zur Eile mahnt, damit wir spätestens in der Sitzungsperiode Ende November in der Lage sind, dieses Gesetz zu verabschieden.

(Bravo! bei der KPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Geschäftsordnung hat die Abgeordnete Frau Kalinke.