Rede von
Dr.
Fritz
Wenzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der SPD-Fraktion unter Drucksache Nr. 33 eingebrachte Antrag betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Notstände bei den Heimatvertriebenen ist vom Ausschuß für Heimatvertriebene in seiner letzten Sitzung nach Anbringung einiger Korrekturen und Anregungen, die ins Protokoll aufgenommen wurden, einstimmig angenommen worden.
Die SPD-Fraktion hat in dem Antrag Drucksache Nr. 33 die wesentlichsten und entscheidendsten Fragen herausgestellt, die zu wirkungsvollen Maßnahmen in der Bekämpfung der Notstände bei den Vertriebenen führen können. Alle diese Maßnahmen sind weithin abhängig von einer umfas-
senden Erhebung der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand der Vertriebenen-Situation. Die Erhebung muß von der Bundesregierung selbstverständlich unbeschadet der Durchführung aller Sofort-Hilfsmaßnahmen so schnell, wie es überhaupt möglich ist, durchgeführt werden.
Die unter sechs Einzelziffern aufgeführten Gesichtspunkte des Antrags zeigen, welche Fragen im einzelnen von der Bundesregierung geklärt und beantwortet werden müssen, wenn wirklich durchgreifende Maßnahmen in der HeimatvertriebenenPolitik auf der Ebene der Bundesregierung ergriffen werden sollen. Es handelt sich dabei in der Tat um die Kernfragen der Heimatvertriebenen-Politik überhaupt.
Ziffer 1 stellt die Frage nach dem Spitzenausgleich zwischen überlasteten und noch aufnahmefähigen Ländern. Dabei wird besonders als bald zu erreichendes Ziel die schnelle Räumung der Durchgangsläger und Notunterkünfte gefordert.
Die Ziffer 2 fragt nach dem Ausmaß der Arbeitslosigkeit der Flüchtlinge gegenüber der einheimischen Bevölkerung und verlangt auch eine Statistik über die berufsfremd beschäftigten vertriebenen.
Ziffer 3 beschäftigt sich mit den neuen Arbeitsmöglichkeiten, die für die arbeitslosen und berufsfremd arbeitenden Vertriebenen an ihren jetzigen Wohnorten geschaffen werden könnten. Dabei wird vor allen Dingen deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die restlose Eingliederung der Vertriebenen nur zu erreichen sein wird, wenn die innere Umsiedlung der Heimatvertriebenen vollzogen werden kann.
Ziffer 4 fragt nach der praktischen Auswirkung der Flüchtlingsgesetzgebung in den einzelnen Ländern. Dabei ist von sehr wesentlicher Bedeutung, zu erfahren, ob die Bestimmungen im einzelnen ausreichend sind, um eine anteilmäßige Vertretung der Heimatvertriebenen in allen Zweigen der Verwaltung und der öffentlichen Körperschaften zu sichern.
Ziffer 5 stellt die Frage, durch welche Maßnahmen die vorliegenden Pläne zur Beschaffung von Wohnungen und Siedlungen zur gewerblich-industriellen Selbsthilfe der Neubevölkerung in einer beschleunigten Weise durchgeführt werden können, und zwar dahingehend, daß eine deutliche Antwort darauf gegeben wird, in welchem Umfange die Länder diese Aufgaben lösen können und wieweit dazu die Bundeshilfe erforderlich ist.
Ziffer 6 endlich stellt die sehr entscheidende Frage, von deren Beantwortung die praktische Durchführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Notstände bei den Vertriebenen endgültig abhängt, wieweit Bund und Länder in der Lage seien, aus eigener Kraft die mit der völligen Eingliederung der Vertriebenen verbundenen Aufgaben zu lösen, und inwieweit dazu internationale Hilfe erforderlich sei.
In einem Schlußsatz des Antrags wird ausgesprochen, daß die in Drucksache Nr. 33 von der Bundesregierung geforderte Erhebung sich auch auf das Gebiet von Berlin zu erstrecken habe.
Ich möchte nun dem Hohen Hause die Korrekturen mitteilen, die der Heimatvertriebenenausschuß an der Drucksache Nr. 33 angebracht hat und die in der Beratung ebenfalls einstimmig angenommen wurden.
Im ersten Absatz des Antrages sind in der letzten Zeile die Worte „innerhalb acht Wochen" zu
streichen, und es ist dafür zu setzen: „in kürzester Frist".
In Ziffer 4 erhält der zweite Satz folgenden Wortlaut:
Reichen die Bestimmungen aus, um insbesondere eine anteilmäßige Vertretung der Heimatvertriebenen in allen Zweigen der Verwaltung und der öffentlichen Körperschaften zu sichern?
In Ziffer 6 werden im zweiten Satz die Worte „um den Vertriebenen wieder ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen" gestrichen.
Der Ausschuß hat weiterhin beschlossen, im vorliegenden Antrag die Worte „Flüchtlinge", „Vertriebene" usw. einheitlich durch „Heimatvertriebene" zu ersetzen.
Außerdem wurden folgende Anregungen ausdrücklich zu Protokoll gegeben.
Zu Ziffer 4 wurde ausdrücklich zu Protokoll gegeben, daß der Ausschuß eine Aufgliederung nach den Besoldungsgruppen des unteren, mittleren und gehobenen Dienstes erwartet.
Darüber hinaus hat der Ausschuß folgenden
drei Anfragen zugestimmt, die in der vorzulegenden statistischen Erhebung zu beantworten sind:
Wie hoch ist der Prozentsatz der all einstehenden Frauen, der Alten und Kranken in der Gesamtzahl der Heimatvertriebenen?
Wieviel Beamte sind in den Ländern nicht untergebracht?
Wieviel Beamte sind auf Widerruf eingestellt?
Meine Damen und Herren! Nachdem der Heimatvertriebenenausschuß nach den eben angeführten Abänderungen bzw. Erläuterungen im Protokoll dem Antrag der SPD-Fraktion betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Notstände bei den Heimatvertriebenen unter Drucksache Nr. 33 einstimmig zugestimmt hat, darf ich im Auftrag und im Namen des Ausschusses für Heimatvertriebene das Hohe Haus bitten, diesem Antrage ebenfalls zuzustimmen.