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ID0101200200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1949 259 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1949. Geschäftliche Mitteilungen . . 260A, 269B, 506D Niederlegung des Mandats durch die Abgeordneten Dr. Amelunxen u. Dr. Hilpert 260B Ausscheiden des Abgeordneten Dr. Dorls aus der Gruppe der Nationalen Rechten . 260B Interfraktioneller Antrag, betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 112) 260B, 267D Erste Beratung des Amnestiegesetzes (Antrag der Zentrumsfraktion, Drucksache Nr. 17) 260C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 260C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 262A Kiesinger (CDU) . . . . . 262C, 263C Dr. Arndt (SPD) 262D Erste Beratung des Gesetzes über Bundesfarben und Bundesflagge (Antrag der Zentrumsfraktion, Drucksache Nr. 25) . 263C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 263D Farke (DP) 264C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 265C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 266B Interfraktioneller Antrag, betr. Ausschluß der Öffentlichkeit bei Ausschußberatungen (Drucksache Nr. 113) 268A Dr. von Brentano (CDU), Antrag- steller 268A Renner (KPD) . . . . . . . . 268B Antrag der Fraktion der DP, betr. Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 43) . 269C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 269C Richter (SPD) 269D Arndgen (CDU) 270A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . . 270B Antrag der Fraktion der DP, betr. Kündigungsschutz für ältere Angestellte (Drucksache Nr. 37) 270C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 270D, 271D, 272A, B Blank (CDU) 271A, B, 272A Richter (SPD) . . . . . . . . 271B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 271C Dr. Schäfer (FDP) 271C Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen., betr. Heimarbeitsgesetz (Drucksache Nr. 75) 272B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 272B Karpf (CDU) 272D Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen., betr. Mutterschutzgesetz (Drucksache Nr. 79) 273A Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstellerin 273 A Frau Niggemeyer (CDU) 273B Storch, Bundesminister für Arbeit 273C Frau Thiele (KPD) . . . . . . 273D Frau Kalinke (DP) . . . . . . 273D Anträge der Fraktionen der KPD und der DP und der Abg. Ollenhauer und Gen., betr. sozialen Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 10, 39 und 73) . . . . . . . . 274A Paul (KPD), Antragsteller 274B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 275C Stierle (SPD) 275D Wirths (FDP) 277C Etzel (CDU) . . . . . . . 2'79D, 284C Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 282B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 283A Anträge der Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Ollenhauer u. Gen., der Abg. Goetzendorff u. Gen. und der Fraktion der BP, betr. Heimatvertriebene, Flüchtlinge und in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 61, 74, 77, 88 und 78) . . . . . . . . 284D Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 284D Kuntscher (CDU), Antragsteller . 285A Reitzner (SPD), Antragsteller . . 286D Unterbrechung der Sitzung . 288B Dr. Ziegler (BP) 288C, 289C Goetzendorff (WAV) . . . . . 288D Dr. Trischler (FDP) 291A Müller, Oskar (KPD) 293C Albertz, Niedersächsischer Minister für Flüchtlingswesen . . . . . . 295A Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 295D Krause (Z) . . . . . . . . . 296A Clausen (SSW) 299A Donhauser (BP) . . . . . . . 299B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . 300B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU, betr. bevorzugte Einstellung von Heimatvertriebenen beim Aufbau d. Bundesbehörden (Drucksachen Nr. 29 und 93) 301A Höfler (CDU), Berichterstatter . 301B Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 301C Dr. Kather (CDU) 302D Antrag der Fraktion der KPD, betr. Ruhrstatut (Drucksache Nr. 5) . . . . . . . 302C Rische (KPD), Antragsteller . . . . 302C Antrag der Fraktion der KPD, betr. Besatzungskosten (Drucksache Nr. 8) . . . 304D Rische (KPD), Antragsteller . . . . 304D Antrag der Fraktion der CDU/CSU, betr. Maßnahmen für im Ausland zurückgehaltene Deutsche (Drucksache Nr. 60) . . 306C Nächste Sitzung 306D Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich habe weiter folgende Mitteilungen zu machen. Die Herren Abgeordneten Minister Dr. Amelunxen und Dr. Hilpert haben mir mit Schreiben vom 7. bzw. 10. Oktober mitgeteilt, daß sie ihr Mandat niedergelegt haben. Die Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen und des Landes Hessen sind hiervon gemäß § 4 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung benachrichtigt worden.
    Ich habe weiter die Mitteilung zu machen, daß der Herr Abgeordnete Dr. Dorls mit Schreiben vom 5. Oktober mir mitgeteilt hat, daß er aus der Gruppe der Nationalen Rechten ausgeschieden ist und nunmehr als unabhängiger Abgeordneter dem Bundestag angehört.
    Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß die Beschlüsse 11/1 bis 11/17 der 11. Sitzung des Bundestags wie üblich hier vorn auf dem Stenographentisch zur Einsichtnahme ausliegen.
    Die Tagesordnung entspricht einer Vereinbarung
    innerhalb des Ältestenrats. Da zu Punkt 1: Interfraktioneller Antrag, betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 112)

    die Verteilung noch nicht vollständig erfolgt ist
    — es wird voraussichtlich im Laufe der nächsten
    halben Stunde oder Stunde geschehen —, darf ich das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß wir diesen Punkt zunächst zurückstellen und mit Punkt 2 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Amnestiegesetzes (Antrag der Fraktion des Zentrums, Drucksache Nr. 17)

    beginnen. Darf ich fragen, wer von den Antragstellern das Wort haben will? — Der Herr Abgeordnete Dr. Reismann hat das Wort zum Antrag der Fraktion des Zentrums, betreffend den Erlaß eines Amnestiegesetzes.


Rede von Dr. Bernhard Reismann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die Zentrumsfraktion dem Hause den Antrag Nr. 17 vorgelegt hatte, hat der Herr Kanzler ohne Zusammenhang damit, aber aus den gleichen Empfindungen und aus dem gleichen Bedürfnis bei seiner Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, daß nach den aufgeregten Jahren und nach den schwierigen wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der letzten Jahre die Situation einer gründlichen Bereinigung bedürfe und daß es sich dabei nicht nur um Bagatellen handele, sondern auch um solche an sich bedeutsamere Angelegenheiten, für die man nach all dem, was wir in den letzten Jahren erlebt haben, menschliches Verständnis aufbringen müßte. Diesen Grundgedanken, den der Herr Kanzler später zum Ausdruck brachte, hat auch die Fraktion des Zentrums bei der Vorlage Nr. 17, bei dem Antrag auf Erlaß eines Amnestiegesetzes durch den Bund bestimmend sein lassen.
Wir sind uns darüber klar, daß zunächst Zweifel über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder in Betracht kommen können. Nachdem aber im Lande Nordrhein-Westfalen ein ähnlich lautender Antrag von uns deshalb zurückgestellt und abgelehnt wurde, weil man sagte, daß dafür der Bund zuständig sein dürfte, sehen wir uns veranlaßt, auf alle Fälle darauf zu dringen, daß in dieser Hinsicht etwas geschieht. Wir sind also der Ansicht, daß auf Grund der Zuständigkeit des Bundes in strafrechtlichen und insbesondere auch strafprozessualen Angelegenheiten die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist.
Inzwischen ist nun in der Presse verlautbart, daß Besprechungen hierüber unter den Justizministern der Länder stattgefunden haben. Wir sind über die Einzelheiten nicht unterrichtet. Es wird interessant sein, im Zuge der Beratungen des Gesetzes Näheres darüber zu hören. Es ist schließlich auch weniger wichtig, ob das Gesetz durch den Bund im Bundestag beschlossen wird oder ob es später von den Ländern übereinstimmend beschlossen wird, wenn man sich für die Zuständigkeit der Länder entscheiden sollte. Wichtig ist jedenfalls, daß etwas geschieht.
Nun zu den Einzelheiten, die ich kurz umreißen will. Wir haben diese Amnestie zunächst auf die Straftaten beschränkt, die nach dem Zusammenbruch begangen worden sind. Warum? Ich habe in der Presse später gelesen, daß man daran Anstoß genommen hat und der Ansicht war, es sollten auch die Dinge au* der Zeit des Nationalsozialismus mit umfaßt werden. Wir sind der Ansicht, daß das nicht nötig ist, weil durch die ergangenen gesetzgeberischen und Verwaltungsmaßnahmen seit dem Zusammenbruch diese Dinge längst ihre Bereinigung gefunden haben. Wir haben aber auch keine Bedenken, wenn sich bei den


(Dr. Reismann)

Beratungen ergeben sollte, daß es noch notwendig ist, sich um die vorvergangenen Angelegenheiten zu kümmern, das Gesetz zeitlich nach dieser Richtung auszudehnen.
Wir haben weiter ausdrücklich die strafbaren Handlungen erwähnt, die sich aus dem Eifer für die demokratische Idee und aus der Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus ergeben haben. Das scheint notwendig zu sein, obwohl es manchem in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist und vielleicht auch in diesem Hause noch der Erörterung bedarf. Man überlege sich folgendes: Ich habe selbst in meiner Eigenschaft als Abgeordneter und als Vorsitzender des Justizausschusses im Lande Nordrhein-Westfalen sowie als Rechtsanwalt und Verteidiger wiederholt Gelegenheit gehabt, mich über den Eifer zu wundern, den gewisse Staatsanwaltschaften an den Tag legten, wenn es sich um die Verfolgung von Delikten handelte, die gegen Nationalsozialisten begangen sein sollten.

(Hört! Hört!)

Ich habe mich zum Beispiel über den Eifer gewundert, den man gegen Zeugen an den Tag legte, die sich angeblich einer Beledigung, einer üblen Nachrede oder einer Verleumdung schuldig gemacht haben sollten, wenn es sich um ein Verfahren gegen den Ortsgruppenleiter oder Kreisleiter Soundso handelte, der dafür in Frage kam, daß er in der Kristallnacht irgendwo mit Rat und Tat mitgewirkt hat.

(Bewegung.)

Angesichts solcher Dinge hat man feststellen können, daß sich dann geradezu Zusammenrottungen von früheren Nazis ergaben, die sich die Bälle zuwarfen und die Leute in Schwierigkeiten bringen wollten, welche nun gegen sie auszusagen gezwungen waren; denn es war ihre Pflicht.

(Hört! Hört!)

Wenn man berücksichtigt, wie sich die Situation für diese Zeugen damals gestaltet hat, muß man sagen, daß es in der Erregung des Augenblicks und nach so langen Jahren wirklich einmal vorgekommen sein mag, daß sie sich nicht richtig erinnert haben und daß sie die Dinge falsch beobachtet und falsch wiedergegeben haben. Viel wahrscheinlicher aber ist es, daß sie dabei jetzt einem Intrigenspiel ihrer früheren nationalsozialistischen Gegner zum Opfer fallen, die sich geradezu verschwören — diesen Ausdruck könnte man wirklich gebrauchen —, um sie jetzt nachträglich zur Strecke zu bringen. Diesen Dingen muß ein für allemal ein Ende gemacht werden, und die Beruhigung darf nicht nur auf der einen, sondern sie muß auch auf der anderen Seite eintreten. Deshalb halten wir es für notwendig, das ausdrücklich zu erwähnen.
Von dieser Amnestie müßten aber, wenngleich sie großzügig gedacht ist und sich auswirken soll, die Straftaten ausgenommen werden, die auf einem verbrecherischen Charakter beruhen, namentlich solche, die sich von vornherein dadurch als eigentliche Verbrechen charakterisieren, daß sie die Voraussetzungen des strafschärfenden Rückfalls aufweisen. Wenn es sich um eine Amnestie und eine großzügige Bereinigung der Vergangenheit handeln soll, so haben wir dabei in erster Linie an die gedacht, die infolge der Not der Zeit und der unsicheren Lage, der aufgeregten Zeiten und der Verführungen der Situation gestrauchelt sind, weil eben ihre eigene Notlage und die Versuchungen und Verführungen so groß waren. Aber das soll weder für die Vergangenheit noch für die
Zukunft jemandem einen Freibrief geben, seinen verbrecherischen Neigungen Auslauf zu lassen.
Wir haben dabei in erster Linie auch an die gedacht, welche durch die wirtschaftliche Not der Zeit zum Straucheln gekommen sind, nicht bloß an die, die selber alles verloren haben und sich nun, was dann auf der Grenze zwischen echtem Notstand und Vergehen lag, Dinge aneigneten, die sie zum Leben notwendig hatten, sondern auch an die wirtschaftlichen Vergehen, die mit den Verstößen gegen die allzu zahlreichen Kriegswirtschaftsbestimmungen zusammenhingen, die weiter gegolten haben, wenngleich der Krieg zu Ende war.
Es ist hier im Hause bei einer der Erwiderungen auf die Regierungserklärung das Wort gebraucht worden, es sei zu einer Volksbelustigung geworden, gegen die Gesetze zu verstoßen. Ich habe dieses Wort sehr bedauert; denn die Leute, die dagegen verstoßen haben, haben beileibe keine Belustigung darin gefunden, sondern es lag bei ihnen zum großen Teil an der bitteren Not. Und wenn man sich einmal überlegt, wie die Rationen damals gewesen sind, so muß man sagen, daß die Mehrheit des Volkes gar nicht am Leben geblieben wäre, wenn sie sich nicht, durch die Not veranlaßt, auch auf Abwege begeben hätte, die nach wie vor immer noch strafbar sind und die heute noch verfolgt werden können, wenn an diese Dinge gerührt wird. Auch dadurch muß ein Strich gemacht werden, und ein Abschluß dieses Kapitels muß herbeigeführt werden.
Wo soll man nun die Grenze gegenüber den Menschen, die die Notlage der anderen damals mißbraucht haben, ziehen? Diese Frage, wo man da die Grenze ziehen soll, hat uns veranlaßt, die Grenze dort zu suchen, wo die Ausbeutung der Notlage anderer ohne eigene Not beginnt und die gewinnsüchtige Absicht vorliegt.
Es muß ja nun irgendein äußerlicher Rahmen für alle diese Fragen vorhanden sein. Wir haben geglaubt, die oberste Grenze der in Aussicht zu nehmenden Strafe auf ein Jahr festsetzen zu sollen, so daß alles, was vermutlich mit mehr als einem Jahr Strafe geahndet werden würde, weiter verfolgt werden soll, daß alles andere, was darunter liegt, durch einen Generalpardon als erledigt angesehen werden soll.
Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Erwägungen und Vorschlägen der Zentrumsfraktion Gehör zu schenken und sich namentlich dem Grundgedanken nicht zu verschließen. Wir sind gerne bereit, in Einzelheiten mit uns reden zu lassen und Konzessionen zu machen, da es uns auf den wesentlichen Sinn der Dinge ankommt, der darin liegt, einen Strich unter die Vergangenheit zu ziehen und die Vergangenheit nun auch bei denen erledigt sein zu lassen, die durch die Not der Zeit schuldig geworden sind, die aber keine verbrecherischen Neigungen haben und deswegen alle Unterstützung des deutschen Volkes finden müssen, um wieder in geregelte Bahnen zu kommen und den Weg in das ordentliche Leben zurückzufinden, auch wenn sie etwas begangen haben, was bei normaler Betrachtung und in einer gewöhnlichen Situation mißbilligt werden müßte. Ich erinnere hier an die Worte des Herrn Kanzlers in seiner Regierungserklärung, daß man gegenüber diesen Vorkommnissen menschliches Verständnis aufbringen müsse, und zwar erst recht jetzt, wo wir diese Ära hinter uns lassen und mit besseren Hoffnungen in eine Zukunft gehen, in welcher wir mit normalen Maß-


(Dr. Reismann)

stäben rechnen und normale Situationen für all unsere Volksgenossen erwarten können.

(Beifall beim Zentrum.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Sie haben die Ausführungen des Herrn Antragstellers gehört. Nach § 37 der vorläufigen Geschäftsordnung kann die Besprechung eines Gesetzentwurfs in der ersten Beratung abteilungsweise erfolgen. Ich darf das Einverständnis des Hauses voraus,setzen, daß im Hinblick auf die Kürze des Gesetzentwurfs von diesem Verfahren abgesehen wird.
    Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem das Wort dem Herrn Bundesjustizminister.