Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Also, meine Damen und Herren, wir haben jetzt demnach zunächst über den Antrag abzustimmen, und zwar über den Antrag der CDU dahingehend, daß ein Ausschuß aus 21 Abgeordneten eingesetzt wird, der innerhalb von drei Wochen die Eignung der Städte Bonn und Frankfurt als vorläufigen Sitz der leitenden Bundesorgane zu prüfen und darüber dem Haus zu berichten hat.
Abstimmung! Wer für diesen Antrag ist, — —
— Nein? Was ist denn los?
— Es war geheime Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, es ist der Antrag gestellt worden — das ist richtig —, auch über den Antrag auf Ausschußeinsetzung geheim abstimmen zu lassen.
Der Begriff der geheimen Abstimmung entspricht dem § 105 über namentliche Abstimmung.
Die namentliche Abstimmung im Sinne des § 105 dokumentiert sich lediglich darin, daß die Namen später in das Protokoll eingetragen, aber nicht publiziert werden. Insofern ist die namentliche Abstimmung im Sinne des § 105 nach außen hin im Grunde genommen nichts weiter als eine geheime Abstimmung.
— Bitte, dann stellen Sie den Antrag auf namentliche Abstimmung. Ich stelle Ihnen das anheim. Geheime Abstimmung gibt es nicht.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. Becker.