Rede von
Dr.
Konrad
Adenauer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich habe dem Hohen Hause im Namen der Bundesregierung folgende Mitteilung zu machen. Die Folgen der Pfundabwertung für den deutschen Außenhandel sind bekannt. Die Bundesregierung hat sich, ihrer Pflicht entsprechend, mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfang der Verrechnungskurs der Deutschen Mark zum Dollar — gegenüber der bisherigen Festsetzung auf 30 Cents — geändert werden soll. Nach gewissenhafter Prüfung aller Verhältnisse ist sie zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Festsetzung auf 22,5 Dollar-Cents die angemessene sei.
Sie wissen, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung und die Bundesrepublik Deutschland in diesen Entschlüssen nicht frei sind. Nach
dem Besatzungsstatut haben die Hohen Kommissare die Kontrolle des Außenhandels und des Devisenverkehrs. Die Bundesregierung hat sich daher unter dem 24. September an die Hohe Kommission gewandt, ihr Mitteilung von ihrem Beschluß gemacht und sie gebeten, die von einigen Sachverständigen der Alliierten geäußerten Bedenken fallen zu lassen. Heute früh habe ich die Antwort der Hohen Kommission bekommen, und ich erlaube mir, sie Ihnen mitzuteilen.
Der Rat der Alliierten Hohen Kommission beschließt wie folgt:
1. Die Alliierte Hohe Kommission erhebt keinerlei Einwände gegen die Festsetzung durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eines Umrechnungskurses für die Deutsche Mark im Verhältnis zum Dollar zum Kurse von 0,238 Dollar für eine D-Mark.
2. Die Hohe Kommission stellt fest, daß jegliche etwa existierenden diskriminatorischen Maßnahmen und jegliches Dumping aufzuhören haben und Maßnahmen getroffen werden müssen im Hinblick auf die Beseitigung irgendwelcher direkter oder indirekter Subsidien, die zur Unterstützung derartiger diskriminatorischer Maßnahmen und zu Dumpingzwecken gewährt werden. Dies hat bis zum 1. Januar 1950 zu geschehen. Die Hohe Kommission ordnet eine Untersuchung an, die sofort zu unternehmen ist, um die zur Durchführung obiger Richtlinien notwendigen Maßnahmen zu bestimmen.
3. In Erwartung des Ergebnisses der durch die Hohe Kommission angeordneten Untersuchung bezüglich diskriminatorischer Handelspraktiken sind binnen sieben Tagen Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, daß die Interessen von Kohle importierenden Ländern nicht durch die gegenwärtige Abwertung der D-Mark geschädigt werden. Dies kann auf folgende Weise erreicht werden:
a) Aufrechterhaltung desselben Preises in D-Mark für Exportkohle wie vor der gegenwärtigen Abwertung oder
b) Angleichung der Export- und internen Kohlenpreise in der Weise, daß die Differenz zwischen den beiden nicht größer als vor der gegenwärtigen Abwertung ist.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird der Hohen Kommission Maßnahmen zur Durchführung vorgehender Bestimmungen vorzuschlagen haben.
Im Namen der Bundesregierung habe ich dazu folgendes zu erklären. Ich habe den Präsidenten der Hohen Kommission, den Botschafter François-Poncet, gebeten, noch heute eine Unterredung zwischen uns und den Hohen Kommissaren zu ermöglichen. Wir sind der Auffassung, daß dieser Beschluß des Hohen Rates nicht den berechtigten Interessen der deutschen Wirtschaft gerecht wird.
Sie werden aber verstehen, meine Damen und Herren, daß ich mich weiterer Ausführungen enthalte, bis diese Unterredung stattgefunden hat. Ich möchte aber im Namen der Bundesregierung doch jetzt schon folgendes erklären.
Unter Ziffer 3b dieses Beschlusses ist eine Angleichung der Export- und internen Kohlenpreise in der Weise vorgeschlagen, daß die Differenz zwischen den beiden nicht größer als vor der gegenwärtigen Abwertung ist. Meine Damen und Herren, das würde bedeuten, daß mit einem Schlag, das heißt innerhalb dieser sieben Tage, der inländische Kohlenpreis um über 25 Prozent heraufgesetzt werden müßte.
Wir sind der Auffassung, daß eine derartige Heraufsetzung aus Anlaß der Angleichung des Verrechnungskurses der D-Mark an den Dollar -- nicht der Abwertung der D-Mark - für die deutsche Wirtschaft unmöglich und untragbar ist.
Wir werden diesen Weg unter keinen Umständen beschreiten.
Ich erkläre das ausdrücklich namens der Bundesregierung,
damit jede Beunruhigung im deutschen Volk, die etwa durch das Bekanntwerden dieses Beschlusses der Hohen Kommission ausgelöst werden könnte, von vornherein im Keim erstickt wird.