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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 4. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1949 15 4. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1949. Antrag des Abg. Loritz, betr. Aussetzung des Strafverfahrens gegen ihn (Drucksache Nr. 14), und Antrag des Abg. Onnen, betr. Aussetzung des Strafverfahrens gegen ihn (Drucksache Nr. 15): 15B Zinn (SPD): Berichterstatter . . 15C Nächste Plenarsitzungen 16B Blücher (FDP) 16C Dr. Schmid (SPD) 16D Renner (KPD) 17B Die Sitzung wird um 12 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 4. Sitzung des Deutschen Bundestags.
    Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Sie umfaßt lediglich zwei Anträge in Zusammenhang mit Artikel 46 Absatz 4 des Grundgesetzes:
    1. Antrag des Abgeordneten Loritz, betreffend Aussetzung des Strafverfahrens gegen ihn bis zur Beschlußfassung des Bundestags über die Aufhebung der Immunität gemäß Artikel 46 Absatz 4 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 14); Berichterstatter: Abg. Zinn;
    2. Antrag des Abgeordneten Onnen, betreffend Aussetzung des Strafverfahrens gegen ihn bis zur Beschlußfassung des Bundestags über die Aufhebung der Immunität gemäß Artikel 46 Absatz 4 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 15); Berichterstatter: Abg. Zinn.
    Gemäß einer gestrigen Abmachung im Ältestenrat hat es der Abgeordnete Zinn freundlicherweise übernommen, die Funktion des Berichterstatters auszuüben. Ich bitte Herrn Abgeordneten Zinn, als Berichterstatter das Wort zu nehmen und der Vereinfachung der Geschäftsführung halber gleichzeitig über beide Anträge zu sprechen.


Rede von Dr. Georg-August Zinn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Gegen zwei Mitglieder des Hauses, gegen den Herrn Abgeordneten Alfred Loritz und gegen den Herrn Abgeordneten Alfred Onnen, sind Strafverfahren anhängig, die bereits in dem Augenblick anhängig waren, in dem beide Herren die Abgeordneteneigenschaft erworben haben, also im Augenblick der Annahme der Wahl.
Im Falle des Herrn Abgeordneten Loritz handelt es sich um ein Verfahren, das zur Zeit vor dem Landgericht III in München wegen Beleidigung anhängig ist.

(Zuruf von der KPD: § 51!)

Die Hauptverhandlung ist anberaumt, sie ist zur Zeit unterbrochen und soll morgen fortgesetzt werden.
Im anderen Falle handelt es sich um ein auf Artikel 2 Ziffer 1 c des Kontrollratsgesetzes. Nr. 10 gestütztes Verfahren. Die Hauptverhandlung ist in diesem Falle noch nicht anberaumt.
Es bestehen nun Zweifel über die Auslegung des Artikels 46 Absatz 2 des Grundgesetzes, der sich mit der Immunität befaßt. Das bayerische Gericht steht auf dem Standpunkt. daß anhängige Verfahren fortgeführt werden können. Es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts, und zwar auf ein Urteil aus dem Jahre 1875, das sich wiederum auf die Motive der Immunitätsvorschriften der alten preußischen Verfassung von 1851 stützt. Die Herren, die seinerzeit bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt haben, sind der Ansicht, daß diese überlieferte und von der Rechtslehre unbesehen übernommene Rechtsauffassung nicht mehr mit der jetzigen Fassung des Grundgesetzes zu vereinbaren ist.
Es gilt nunmehr, Zeit zu finden, um festzustellen, welche von diesen beiden Rechtsauffassungen zweifelsfrei richtig ist.
Die beiden Herren haben beantragt, die anhängigen Verfahren auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 des Grundgesetzes auszusetzen. Das Haus hat es nach dieser Vorschrift in der Hand, jedes Verfahren, ein zulässigerweise von einem Gericht eingeleitetes Verfahren, aber auch ein unzulässigerweise von einem Gericht eingeleitetes Verfahren auszusetzen. Der Ältestenrat stand gestern auf dem Standpunkt, daß es mit Rücksicht auf die Zweifelhaftigkeit der Rechtslage, insbesondere die Auffassung, die hier im Hause vertreten worden ist, zweckmäßig ist, das Verfahren in den beiden Fällen vorläufig auszusetzen. Damit ist keine Entscheidung in der Sache selbst gefällt, insbesondere nichts darüber gesagt, ob nach Art und Umständen der den beiden Herren zur Last gelegten strafbaren Handlungen sie für die Dauer ihrer Abgeordneteneigenschaft Immunität genießen sollen. Es wird Sache der Staatsanwaltschaft bzw. des zuständigen Gerichts oder der betreffenden Herren selbst sein, die Aufhebung der Immunität oder aber eine endgültige Entscheidung über eine Aussetzung auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 zu beantragen.
Ich empfehle deshalb auf Grund der gestrigen Aussprache zu beschließen, daß das gegen den Abgeordneten Loritz vor dem Landgericht München III anhängige Strafverfahren auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 vorläufig ausgesetzt wird, eine Entscheidung des Bundestags über die endgültige Aussetzung oder aber über die Aufhebung der Immunität erfolgt ist. Ich empfehle gleich. zeitig zu beschließen, daß das gegen den Abgeord.


(Zinn)

neten Alfred Onnen vor dem Landgericht in Oldenburg eingeleitete Verfahren auf Grund des Artikels 46 Absatz 4 des Grundgesetzes vorläufig ausgesetzt wird, bis ebenfalls eine Entscheidung des Bundestags über die endgültige Aussetzung oder über die Aufhebung der Immunität erfolgt ist. Damit hat der Bundestag selbst zur Sache noch keine Stellung genommen, sondern nur ermöglicht, daß in einem etwa noch zu bildenden Ausschuß die Frage im einzelnen erörtert werden kann, ob es angebracht ist, die Immunität aufzuheben, welche der vorliegenden Rechtsauffassungen zutreffend ist oder ob eine endgültige Aussetzung angebracht erscheint.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache. Ich nehme das Einverständnis des Hauses damit an, daß, ebenso wie der Herr Berichterstatter gemeinsam über beide Anträge berichtet hat, so auch die Aussprache über beide Anträge gleichzeitig erfolgt. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich bitte um Wortmeldungen. — Ich stelle fest, daß keine Wortmeldungen erfolgen. Dann erkläre ich die Beratung für geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den unter Punkt 1 der Tagesordnung gestellten Antrag des Abgeordneten Loritz in der vorliegenden Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es war eindeutig die Mehrheit.
    Wir kommen zur Abstimmung über den unter Punkt 2 der Tagesordnung gestellten Antrag des Abgeordneten Onnen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
    Damit ist die Tagesordnung der 4. Sitzung des Deutschen Bundestags erschöpft.
    Meine Damen und Herren, ich habe nunmehr folgende geschäftliche Mitteilungen über den weiteren Verlauf der Plenarsitzungen in der nächsten Woche zu machen. Im Ältestenrat, dem Vertreter aller Parteien und politischen Gruppen des Hohen Hauses angehören, ist gestern folgende Verständigung zustande gekommen. Am Montag, dem 19., nachmittags 2 Uhr, soll eine Plenarsitzung stattfinden, deren Tagesordnung folgende sein wird:
    1. Beschlußfassung über die vorläufige Geschäftsordnung
    - die Erledigung dieser Frage ist deshalb notwendig, weil von ihr naturgemäß eine ordnungsgemäße Führung der in den nächsten Tagen stattfindenden Aussprache über die Regierungserklärung abhängt —,
    2. amtliche Bekanntgabe über die Bildung der Bundesregierung,
    3. Vereidigung des Bundeskanzlers und der Bundesminister,
    4. Entgegennahme der Regierungserklärung.
    Es besteht Übereinstimmung darüber, daß die Sitzung nach Entgegennahme der Regierungserklärung am Montag nachmittag wieder geschlossen wird, um den Fraktionen des Hauses Gelegenheit zu geben, zu der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers Stellung zu nehmen. Es ist dann beabsichtigt, am Dienstag vormittag zu einem im Laufe des Montags zwischen den einzelnen Fraktionen noch zu vereinbarenden Zeitpunkt die Aussprache über die Regierungserklärung zu beginnen, etwa zwischen 9 und 10 Uhr; der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
    Nach Abschluß der Aussprache über die Regierungserklärung wird eine weitere Plenarsitzung des Bundestags stattfinden, in der alle Anträge, die bisher, beginnend mit dem Tage der konstituierenden Sitzung des Bundestags, eingereicht worden sind, behandelt werden sollen. Ich werde in Gemeinschaft mit dem Ältestenrat die Tagesordnung, die sich aus den vorliegenden Anträgen ergibt, noch festsetzen und werde dann auch zur gegebenen Zeit den genauen Termin der an die Aussprache über die Regierungserklärung sich anschließenden weiteren Plenarsitzung bekanntgeben.
    Herr Abgeordneter Blücher hat das Wort zur Geschäftsordnung.