Berichtigung
220. Sitzung, Seite 17735 B: Im vorletzten Absatz ist in der zweiten Zeile statt „Klaus Arndt" zu lesen „Claus Arndt".
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18127*
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. von Aerssen * 19.6.
Dr. Ahrens ** 19.6.
Dr. Aigner * 19.6.
Alber * 19.6.
Amrehn 19.6.
Dr. Bangemann * 19.6.
Berger (Lahnstein) 19.6.
Dr. Biedenkopf 19.6.
Blumenfeld * 19.6.
Brandt * 19.6.
Büchner (Speyer) ** 19.6.
Dr. Dollinger 19.6.
Erpenbeck 19.6.
Fellermaier * 19.6.
Frau Dr. Focke * 19.6.
Friedrich (Würzburg) * 19.6.
Dr. Früh * • 19.6.
Dr. Fuchs * 19.6.
Frau Geier 19.6.
Haar 19.6.
von Hassel * 19.6.
Ibrügger 19.6.
Katzer * 19.6.
Dr. h. c. Kiesinger 19.6.
Dr. Klepsch * 19.6.
Dr. Köhler (Duisburg) * 19.6.
Dr. Kreile 19.6.
Lange * 19.6.
Lücker * 19.6.
Luster * 19.6.
Dr. Mende ** 19.6.
Dr. Müller ** 19.6.
Dr. Müller-Hermann * 19.6.
Neuhaus 19.6.
Dr.-Ing. Oldenstädt 19.6.
Dr. Pfennig * 19.6.
Dr. Probst 19.6.
Reddemann *** 19.6.
Dr. Riesenhuber 19.6.
Dr. Schäuble ** 19.6.
Schinzel * 19.6.
Frau Schleicher * 19.6.
Schmidt (Würgendorf) ** 19.6.
Dr. Schwarz-Schilling 19.6.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 19.6.
Seefeld * 19.6.
Sieglerschmidt * 19.6.
Spranger 19.6.
Dr. Sprung 19.6.
Stockleben 19.6.
Vogel (Ennepetal) 19.6.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Voigt (Frankfurt) 19.6.
Walkhoff 19.6.
Frau Dr. Walz * 19.6.
Wawrzik * 19.6.
Windelen 19.6.
Dr. Wörner 19.6.
Anlage 2
Entschließung des Bundesrates
zum Gesetz zur Änderung
von Kostenvorschriften des Atomgesetzes
Der Bundestag ist dem Beschluß des Bundesrates, die Landessammelstellen von der Beitragspflicht auszunehmen, nicht gefolgt. Die Einrichtung der Endlagerstelle, die dem Bund obliegt, kann zur Zeit nicht abgesehen werden. Die Kosten dieser Einrichtung und damit die Höhe der von den Verursachern an die Länder bei Ablieferung an die Landessammelstellen zu zahlenden Entgelte / Gebühren sind ebenfalls noch nicht überschaubar. Angesichts des großen zeitlichen Abstandes zwischen der Ablieferung und endgültigen Beitragsbemessung können so viele Veränderungen eintreten, daß die Abwälzung der endgültigen Beiträge auf den Verursacher nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder überhaupt nicht erfolgen könnte. Den Ländern ist, da sie auf die Einrichtung des Endlagers keinen unmittelbaren Einfluß haben, die endgültige Kostentragung nicht zuzumuten.
Die Bundesregierung wird daher gebeten, diese Gesichtspunkte beim Erlaß der Rechtsverordnung nach * 21 b Abs. 3 des Gesetzes zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, daß den Ländern insoweit keine Kosten verbleiben.
Anlage 3
Entschließung des Bundesrates
zum Gesetz zur Abschaffung der Spielkarten-,
Zündwaren- und Essigsäuresteuer
Im Hinblick auf die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang sieht der Bundesrat davon ab, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Mai 1980 verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuß anzurufen. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bundesmonopolverwaltung durch ihre Preispolitik allen evtl. auftretenden Wettbewerbsnachteilen entgegenwirken wird, die durch die Aufhebung der Essigsäuresteuer und der Essig-Branntweinsteuer bei den Herstellern von Gärungsessig und Säureessig eintreten können.
18128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn Donnerstag, den 19. Juni 1980
Anlage 4
Entschließung des Bundesrates
zum Gesetz zur Änderung
des Investitionszulagengesetzes
Die Änderung des Investitionszulagengesetzes soll bewirken, daß künftig Investitionen im Rahmen der Auslagerung einer Betriebstätte in NichtSchwerpunktorten im Sinne des Achten Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können. In diesem Sinne geht der Bundesrat davon aus, daß die erleichterte Förderung der Erweiterung von Betriebstätten in Nicht-Schwerpunktorten tatsächlich beschränkt bleibt auf Fälle der Auslagerung, die deshalb notwendig werden, weil aus den im letzten Satz der Neufassung von § 2 Abs. 2 Nr. 4 genannten Gründen eine Erweiterung auf dem bisherigen Betriebsgrundstück nicht möglich ist. Wird dagegen eine zusätzliche Betriebstätte errichtet, die nach Art und/oder Umfang nicht als Erweiterung einer in der gleichen Gemeinde bereits vorhandenen Betriebstatte angesehen werden kann, würde die Förderung durch eine Investitionszulage dem. Schwerpunktprinzip widersprechen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 1 und 2):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß portugiesische Einfuhrbehörden — unter Hinweis auf die vorrangig zu schützende heimische Industrie — Importlizenzanträge auch für deutsche Produkte entweder ablehnen oder derart verzögern. daß der Absatz deutscher Waren in Portugal erheblich erschwert wird?
Steht bejahendenfalls dieses Gebaren im Einklang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen der EG einerseits und der EFTA andererseits, oder würde dies nicht dem EG-Aufnahmeantrag Portugals widersprechen?
Zu Frage A 1:
Der Bundesregierung sind einzelne Fälle bekannt, in denen die portugiesischen . Behörden Importlizenzanträge verzögert und in einem Fall auch mit Hinweis auf inländische Erzeuger abgelehnt haben. In allen derartigen Fällen veranlaßt die Bundesregierung die deutsche Botschaft, an zuständiger Stelle zu intervenieren, in der Regel mit Erfolg. Die erwähnte Ablehnung der Importlizenzen wurde auf diese Intervention hin revidiert.
Zu Frage A 2:
Eine Verzögerung von Einfuhrlizenzen oder ihre Ablehnung zum Schutz der inländischen Produktion ist grundsätzlich nicht vereinbar mit dem Freihandelsabkommen EG-Portugal Dieses Abkommen untersagt mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung. Derartige Beschränkungen können zwar aufgrund der Schutzklauseln bei regionalen und 'sektoralen Schwierigkeiten oder Zahlungsbilanzschwierigkeiten angewandt werden, jedoch unterliegt die Inanspruchnahme dieser Schutzklauseln bestimmten Verfahrensvorschriften.
Ob die Ablehnung oder Verzögerung einer Einfuhrlizenz im konkreten Fall mit dem Abkommen vereinbar ist, hängt daher davon ab, ob die Maßnahme in ordnungsgemäßer Anwendung einer Schutzklausel getroffen wurde oder nicht.
Die Bundesregierung sieht keinen Grund, solche im einzelnen zu klärenden Vorgänge mit den Verhandlungen um Portugals Beitritt zur EG in Beziehung zu setzen.
Sie ist auch weiterhin bereit, allen vorkommenden Fällen nachzugehen und stellt Ihnen anheim, die Vorgänge, die Ihre Anfrage veranlaßt haben, dem Bundesministerium für Wirtschaft mitzuteilen.
Anlage 6
Antwort
des ParL Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 3 und 4):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß die Sowjetunion ihre Streitkräfte im westlichen Bereich der UdSSR und in den Ostblockstaaten einschließlich der .DDR umgliedert und gleichzeitig personell und hinsichtlich der Ausrüstung mit Artillerie und Panzern verstärkt, und kann die Bundesregierung hierzu Zahlen nennen?
Wie viele Soldaten und wieviel Panzer haben die Sowjetunion von der .Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland abgezogen und in welchem Zahlenverhältnis stehen die von Breschnew angekündigten, bisher tatsächlich durchgeführten Reduktionen zur Gesamtstärke der GSTD in Mitteldeutschland?
Zu Frage A 3:
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die diesen Sachverhalt bestätigen. Hinweise auf entsprechende Truppenversuche liegen allerdings seit einiger Zeit vor.
Zu Frage A 4:
Das Angebot Breschnews vom Oktober 1979, bis zu 20 000 Militärangehörige, 1 000 Panzer sowie eine bestimmte Anzahl anderer Militärtechnik vom Territorium der Deutschen Demokratischen Republik abzuziehen, wurde personell zu ca 80 % (16 000 Soldaten) und materiell zu ca. 70-80 % (700-800 Panzer) erfüllt.
Bezogen auf die Gesamtstärke der 20 Divisionen der „Gruppe der Sowjetischen Truppen in Deutschland" (GSTD) bedeutet dies personell eine Reduktion um ca. 4,4 % und materiell etwa 9-10 %.
Ein Bezug dieser Reduktion ausschließlich auf die GSTD ergibt aber ein verzerrtes Bild. Hier ist als Bezugsgröße das Gesamtpotential des Warschauer Paktes im Vorfeld zugrunde zu legen, nämlich 58 Divisionen und 19 000 Panzer. Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, daß aus den drei westlichen Militärbezirken der Sowjetunion innerhalb von Tagen weitere 33 kampffähige Divisionen mit 8 500 Kampfpanzern nach Westen verlegt werden können.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18129*
Anlage 7
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 5 und 6):
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die vergleichende Untersuchung der Schreibdienste in den obersten Bundesbehörden, durchgeführt von der Gesellschaft für interdiszipiinäre Sozialforschung mbH Berlin (Intersofo) fertiggestellt seit Oktober 1979, immer noch nicht veröffentlicht?
Bis wann will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die in der ver- gleichenden Untersuchung festgestellten Mißstände, wie gesundheitliche Beeinträchtigung durch Rücken- und Nackenschmerzen die veraltete technische Ausstattung und die Gestaltung des Arbeitsplatzes so- wie der zu hohe Lärmpegel beseitigt werden?
Zu Frage A 5:
Zu dem im September 1979 von der Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung (Intersofo) vorgelegten Ergebnisbericht wurden zunächst die Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eingeholt. Eine letzte Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 15. Februar 1980.
Auf der Basis dieser Stellungnahmen wurde der Ergebnisbericht von den Verfassern überarbeitet. Eine überarbeitete Fassung wurde dem BMFT am 3. Juni 1980 übergeben. Diese Fassung wird jetzt dem Bundestag zugeleitet und in einer Verlagsreihe veröffentlicht.
Zu Frage A 6:
Bei der Weiterführung des Vorhabens wird nach modellhaften Lösungen gesucht — beispielsweise für die Ausstattung der Arbeitsplätze von Schreibkräften mit zweckmäßigem Mobiliar und mit Bürogeräten oder für die Schalldämmung bei Schreibmaschinen. Hierbei wird auch zu ermitteln sein, wieweit Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Beschaffungs- und Ausstattungsrichtlinien möglich sind.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 8 und 9):
Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen will die Bundesregierung unternehmen, um eine Verbesserung der Fort- und Weiterbiidungsmöglichkeiten für die Beschäftigten im Schreibdienst zu erreichen, und denkt sie daran, ein zentrales Fortbildungsangebot zu machen?
Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen der Aufhebung von reinen Schreibarbeitsplätzen und der Schaffung von sogenannten Mischtätigkeiten, und welche Maßnahmen sind in den Bundesministerien schon getroffen worden, um solche Mischtätigkeiten einzuführen?
Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind abhängig von den Qualifikationsanforderungen künftiger Arbeitsplätze; insoweit stehen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Schreibkräfte in engem Zusammenhang mit den Möglichkeiten einer Ausgestaltung der Arbeitsplätze der Schreibkräfte zu mehrfunktionalen Mischarbeitsplätzen.
Die Fragen 8 und 9 beantworte ich daher gemeinsam wie folgt:
Die Entwicklungen auf dem • Gebiet der Informationstechnik werden voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitsplatze und die Qualifikationsanforderungen im Schreibdienst haben.
Die Bundesregierung widmet daher im Rahmen des Föderungsprogramms „Humanisierung des Arbeitslebens" u. a. auch dem Problem der Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung von Schreibkräften hohe Aufmerksamkeit.
In dem vom BMFT geförderten Vorhaben „Vergleichende Untersuchungen der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden" durch die Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung mbH Berlin (Intersofo) ist eine Konzeption vorgeschlagen worden, die u. a. auch die Schaffung von referatsnahen Mischarbeitsplätzen im Schreibbereich vorsieht. Die Möglichkeiten und sich etwa daraus ergebende Probleme sollen zunächst in . Teilbereichen des BMFT, des BMJ und des BMZ modellhaft untersucht werden. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird untersucht werden, inwieweit die Einzelergebnisse generalisiert und in allgemeine Empfehlungen umgesetzt werden können.
Ich darf hierzu bemerken, daß nach den Feststellungen des bisherigen Berichts von Intersofo bereits jetzt bei den untersuchten Schreibarbeitsplätzen etwa 10 % (5-15 %) der Gesamtarbeitszeit auf nichtschreibbezogene Bürotätigkeiten entfallen.
Im Rahmen dieser Untersuchung ist auch die Erarbeitung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Schreibkräfte mit dem mittel- bzw. langfristigen Ziel einer zukunftsorientierten Qualifikationsvermittlung hin zu „Fachkraft für Informationsbe- und -verarbeitung" und zur „Sekretariatsfachkraft" angeregt worden.
Die Bundesregierung hat der Aus- und Weiterbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes stets einen hohen Stellenwert eingeräumt. Sie wird daher nach Abschluß der Modelluntersuchungen in den genannten Ressorts und der dann möglichen Festlegung der künftigen Anforderungen an die Arbeitsplätze von Schreibkräften hinsichtlich ihrer organisatorischen Einbindung und ihrer Qualifikationsanforderungen auch die Fort- und Weiterbildung der im Schreibdienst Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen fördern.
Dies ist aber nicht nur eine Frage von organisatorischer, sondern auch von erheblicher arbeits- und tarifrechtlicher Bedeutung.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 10 ):
Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen des Bundesverbands für den Selbstschutz um eine bessere Aufklärung der Bevölkerung in den Aufgaben des Selbstschutzes dahin gehend zu unterstützen, daß sie die Kosten für die Sendung der Fernsehspots übernimmt, die gegenwärtig durch den Verband erstellt werden, und wichtige Hinweise für den Selbst- und Katastrophenschutz insbesondere die Bedeutung der Alarmsignale, im amtlichen Fernsprechbuch abdrucken läßt?
18130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Im Rahmen der Aufklärungs- und Ausbildungstätigkeit bereitet der BVS einen Film „Selbstschutz im Verteidigungsfall” vor. Dieser Film soll in 11 in sich abgeschlossenen Spots schwerpunktmäßig Hinweise für die Bevölkerung zum Umsetzen der Anordnungen und Bekanntmachungen des Hauptverwaltungsbeamten zu selbstschutzmäßigem Verhalten geben. Der Film ist in erster Linie für den Einsatz bei der Ausbildung und Fortbildung der Selbstschutzsachbearbeiter und Selbstschutzberater der Gemeinden bestimmt Die einzelnen Spots sollen allerdings so gestaltet werden, daß sie in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall auch zur Aufklärung der Bevölkerung z. B. über das Fernsehen eingesetzt werden können.
Da gegenwärtig nicht beabsichtigt ist, die Filmspots vor einem Spannungs- und Verteidigungsfall über das Fernsehen zu verbreiten, stellt sich z. Z. die Frage nach den Kosten nicht.
Die ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Lander hat am 18. April dieses Jahres in einem Beschluß die Auffassung vertreten, daß der Information der Bevölkerung über Vorsorgemaßnahmen für den Katastrophen- und Verteidigungsfall mehr Bedeutung als bisher beigemessen werden muß. Sie hat daher den Arbeitskreis V beauftragt, geeignete Vorschläge zu erarbeiten, um die Bevölkerung in verstärkter Weise über Verhaltensregeln für den Katastrophen- und Verteidigungsfall zu unterrichten und dabei insbesondere zu prüfen, inwieweit die Fernsprechbücher der Deutschen Bundespost hierzu benutzt werden können.
Das Ergebnis dieser Prüfung sollte abgewartet werden. Die Bundesregierung würde ein positives Ergebnis als Unterstützung der Aufklärungsmaßnahmen des Bundesverbandes für den Selbstschutz begrüßen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 11 und 12):
Wie beurteilt die Bundesregierung in Zukunft die Verwendung von Klarschlamm, insbesondere in der Landwirtschaft, angesichts zunehmender Warnungen vor schädlichen Anreicherungen von Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen im Boden?
Wird die Bundesregierung auch weiter Abfallbeseitigungsanlagen (1t. jüngsten Pressemeldungen z. B. in Alfeld) fördern, die eine entsprechende Verwendung des Klärschlamms vorsehen, und bestehen technische Möglichkeiten, den Gehalt solcher Schadstoffe zu verringern?
Zu Frage A 11:
Die Bundesregierung hat in ihrem Abfallwirtschaftsprogramm und zuletzt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP zur Umweltpolitik — BT-Drucksache 8/3279 — zur Frage der Beseitigung von Klärschlamm Stellung genommen. Sie hält grundsätzlich daran fest, daß Klärschlämme aus abfallwirtschaftlichen ökologischen Gründen weitmöglich durch Verwertung im Landbau in den Kreislauf der Natur zurückgeführt werden sollten. Voraussetzung der landwirtschaftlichen Verwertung sind Maßnahmen zur Überwachung nach den Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes, durch die gewährleistet werden kann, daß nur solche Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet werden, deren Gehalt an Schadstoffen definierte Grenzwerte nicht übersteigt Klärschlämme mit zu hohem Schadstoffgehalt müssen unschädlich, beispielsweise durch Ablagerung in Deponien oder durch Verbrennung, beseitigt werden.
Zu Frage A 12:
Die Bundesregierung fördert Anlagen und Anlagenteile zur Klärschlammbehandlung nur im Rah men von Sonderprogrammen. Zu diesen zahlen das Rhein-Bodensee-Programm, das Zukunftsinvestitionsprogramm und die Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Im Rahmen dieser Programm ist auch die Klärschlammbehandlungsanlage Alfeld finanziell unterstützt worden.
Datüber hinaus gewahrt die Bundesregierung Kredite auch für Klärschlammbehandlungsanlagen aus dem ERP-Sondervermögen und Sonderabschreibungsvorteile nach § 7 d des Einkommensteuergesetzes.
Verfahren zur großtechnischen Verringerung des Schadstoffgehaltes in Klärschlämmen stehen noch nicht zur Verfügung. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dieser Zielvorgabe sind indessen im Gange.
Eine Verringerung auf indirektem Weg muß dadurch erreicht werden, daß die Schadstofffracht im Abwasser, die im Verlauf des Klärprozesses überwiegend im Klarschlamm gebunden wird, durch Verschärfung der Einleitungsauflagen für gewerbliche Indirekteinleiter in die öffentliche Kanalisation weitgehend gesenkt wird.
Auf diese Weise konnte in einigen Entsorgungsbereichen z. B. der Cadmiumgehalt im Klärschlamm schon in kurzer Zeit drastisch gesenkt werden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage A 13):
Teilt die Bundesregierung die im jüngsten Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz über türkischen Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland wiedergegebene Auffassung wonach einer der Gründe für eine Zunahme extremistischer Aktivitäten unter Türken deren „heftiger, schwerdiszilinierbarer Volkscharakter" (Frankfurter Rundschau vom 11. Juni 1980) sei, und wenn nicht, wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß diese Einschatzung korrigiert wird?
Die von Ihnen beanstandete Formulierung, die in einem internen Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthalten war, sollte zum Ausdruck bringen, daß mentalitätsbedingte Eigenschaften bei der Beurteilung der aktuellen Problematik nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Ein abwertendes Ur-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18131*
teil über das türkische Volk war nicht beabsichtigt.
Um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen, wird das Bundesamt für Verfassungsschutz die besagte Formulierung nicht mehr verwenden; eine Korrektur ist veranlaßt.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 18 und 19):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Innenminister des Landes Baden-Württemberg, wohl im Alleingang und im Vorgriff auf Berichte und Beschlußfassung der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder, in einem VS-Erlaß an die Ausländerbehörden des Landes Baden-Württemberg vor einigen Tagen für eine Reihe von Städten wie z. B. Freiburg, Göppingen, Reutlingen. Heilbronn angeordnet hat. daß ab sofort an Asylbewerber nur noch jederzeit widerrufliche und befristete aufenthaltsrechtliche Duldungen mit der Auflage erteilt werden dürfen, daß dem Asylbewerber die Erwerbstätigkeit nicht gestattet sei und daß in der Folge dieses Erlasses die Arbeitsämter in Baden-Württemberg ab sofort insoweit keine Arbeitserlaubnis mehr er- teilen dürfen?
Wußte die Bundesregierung von diesem VS-Erlaß vor seiner Inkraftsetzung, und wie beurteilt sie dieses Vorgehen unter bundespolitischen und bundesrechtlichen Gesichtspunkten?
Der in der Frage angesprochene VS-Erlaß ist der Bundesregierung weder vor seiner Inkraftsetzung noch hinterher zur Kenntnis gebracht worden.
Zur rechtlichen Beurteilung ist folgendes zu bemerken: Die Ausländerbehörde kann nach den §§ 3, 17 des Ausländergesetzes Auflagen verfügen, „wenn dies zur Wahrung öffentlicher Interessen geboten erscheint". Gegenstand einer Auflage kann auch die Untersagung einer Erwerbstätigkeit sein. In diesem Fall lautet die Auflage Erwerbstätigkeit nicht gestattet". Auflagen sind sowohl im Falle der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Ausstellung einer Duldung als auch bei Ausländern, die keiner Aufenthaltserlaubnis bedürfen, zulässig. Sie können daher auch bei Asylbegehrenden verfügt werden.
Wie Sie wissen, ist gestern seitens des Bundes veranlaßt worden, daß Asylbewerbern die Arbeitserlaubnis für 12 Monate versagt wird. Für die Zeit danach wird die Arbeitserlaubnis unter Beachtung des Vorrangs deutscher und gleichberechtigter ausländischer Arbeitnehmer erteilt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 20):
Welche Bestimmungsfaktoren insbesondere auf steuerlichem Gebiet stehen nach Ansicht der Bundesregierung der Bereitstellung und Erschließung ausreichenden Baulands durch die Gemeinden entgegen, und inwieweit tragt das geltende Steuersystem unmittelbar zu einer Verteuerung und Hortung von Bauland bei?
Von den zahlreichen Bestimmungsfaktoren, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, stel-
len Sie insbesondere auf die steuerlichen Faktoren ab.
Es gibt keine Vorschriften des Steuerrechts, die der Bereitstellung und Erschließung ausreichenden Baulandes durch die Gemeinden entgegenstehen oder die unmittelbar zu einer Verteuerung und Hortung von Bauland beitragen:
Im Bereich der Grunderwerbsteuer sind nahezu alle Erwerbsvorgänge in Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erschließung von Bauland steuerbefreit
Bei der Einkommensteuer unterliegen Gewinne oder Verluste, die im privaten Bereich aus der Veräußerung von Grundstücken entstehen, grundsätzlich nicht der Steuer. Eine Ausnahme bilden lediglich Einkünfte aus Spekulationsgeschäften nach § 23 des Einkommensteuergesetzes. Danach unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken, deren Anschaffung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt, als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer.
Im betrieblichen Bereich unterliegen Gewinne, die durch die Veräußerung von Betriebsgrundstükken erzielt werden, ebenso der Einkommensteuer wie die Gewinne aus der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens. Auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt dies seit dem 1. Juli 1970 auch für die Veräußerung land- und • forstwirtschaftlicher Betriebsgrundstücke. Die Regelung in § 55 des Einkommensteuergesetzes, nach der seinerzeit die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke mit einem Pauschalwert oder mit dem höheren Teilwert zum 1. Juli 1970 angesetzt werden konnten, war lediglich eine Übergangsregelung. Durch sie wurde erreicht, daß die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Bodengewinnbesteuerung nicht rückwirkend eingriff. Die bis zum 1. Juli 1970 entstandenen stillen Reserven bleiben dadurch unversteuert.
Auf dem Gebiet der vermögensabhängigen Steuern lassen sich ebenfalls keine steuerbelastenden Vorschriften anführen, die unmittelbar zu einer Verteuerung von Bauland beitragen. Hier könnte allerdings die im Vergleich zu anderen Vermögenswerten sehr niedrige Bewertung von Grund und Boden dazu Anlaß geben, besonders Grundstücke als Vermögensanlageform zu bevorzugen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 21 und 22):
Halt die Bundesregierung angesichts der steuerrechtlichen Auffassung des Bundesfinanzministers (Schreiben vom 29. Oktober 1979 an die Fmanzminister/Finanzsenatoren der Länder). wonach Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind, steuerfrei (§d6 b des Einkommensteuergesetzes) bleiben können, eine Änderung der Vorschrift des § 6 b des Einkommensteuergesetzes für erforderlich, um der im Ergebnis steuer- lichen Begünstigung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen entgegenzuwirken?
18132e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls eine solche Änderung des § 6 b des Einkommensteuergesetzes zum Schutz der Mieter im frei finanzierten Wohnungsbau vorzunehmen?
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. November 1974 (BStBl 1975 II S. 352) verliert ein Mietwohngrundstück, das zu einem Betriebsvermögen gehört und zum Zwecke der Veräußerung in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, seine Eigenschaft als Anlagevermögen und wird zu Umlaufvermögen.
Umlaufvermögen ist nicht nach § 6b EStG begünstigt Bei Anwendung dieser Rechtsprechung wäre die en-bloc-Veräußerung von betrieblichem Immobilienbesitz steuerlich günstiger als die Veräußerung einzelner Wohnungen. Die Möglichkeit für Mieter, Eigentum an ihrer bisherigen Wohnung zu erwerben, würde wesentlich erschwert. Der Deutsche Bundestag hat u. a. aus diesem Grund in seiner 123. Sitzung am 7. Dezember 1978 die Bundesregierung aufgefordert, die mit der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung zusammenhängenden steuerlichen Belastungen darzustellen (Beschlußempfehlung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/1903). Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Berichtsauftrag Stellungnahmen des Bundesministers der Justiz und des Instituts der Wirtschaftsprüfer eingeholt. Nach deren handelsrechtlicher Beurteilung wird durch die in Veräußerungsabsicht erfolgende Aufteilung eines bebauten Grundstücks in Eigentumswohnungen gemäß * 8 Wohnungseigentumsgesetz in Fällen, in denen bis zur Veräußerung die bis- herige Nutzung nicht geändert wird, der Wohnungsbesitz nicht zu Umlaufvermögen. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung in dem von Ihnen zitierten BMF-Schreiben vom 29. Oktober 1979 angeschlossen. Da diese Rechtsauslegung sicherstellt, daß der Erwerb von Wohnungseigentum durch bisherige Mieter steuerlich nicht behindert wird, halt die Bundesregierung es nicht für erforderlich, § 6b EStG zu ändern. Die Bundesregierung hat dies bereits in dem Bericht der Bundesregierung über die steuerliche Behandlung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung vom 19. Mai 1980 zum Ausdruck gebracht.
Anlage 15
Antwort
des ParL Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 23 ):
Trifft es zu. daß Bundesfinanzminister Matthöfer zunächst dem Entwurf des Entschließungsantrags von SPD und FDP vom 23. April 1980, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, 0,7 v. H. des Bruttosozialprodukts bis 1985 als öffentliche Entwicklungshilfe zu leisten, zugestimmt hat?
Bundesminister Matthöfer hat den Entschließungsantrag von SPD und FDP vom 23. April 1980 als Prüfungsauftrag an die Bundesregierung aufgefaßt und ihm in diesem Sinne. zugestimmt. Diese
seine Auffassung hat er erneut in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der SPD verdeutlicht.
Anlage 16
Antwort
des ParL Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 24 und 25):
Trifft es zu, daß Bundesfinanzminister Matthöfer sm 24. April 1980 die Koalitionsfraktionen aufgefordert hat, im Verlauf der parlamentarischen Beratung des Antrags diese Aufforderung in einen Prüfungsantrag umzuwandeln?
Welche Mehrausgaben im Hinblick auf die gegenwärtig noch gültige mittelfristige Finanzplanung bzw. die derzeitigen Planungen der zusttndigen Bundesministerien würde es bedeuten. wenn bis 1985 das 0,7v. H.-Ziel erreicht werden würde, und wie soll der erwartete Mehraufwand aufgebracht werden? .
Der Bundesminister der Finanzen hat den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, den von diesen erarbeiteten Entschließungsentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren dahin zu ändern, daß auch hinsichtlich des Sofortprogramms ein Prtüfungsauftrag an die Bundesregierung erteilt wird.
Bezüglich des zweiten Teils. Ihrer Frage ist zu berücksichtigen, daß die geltende Finanzplanung nur bis zum Jahr 1983 reicht. Wie Sie wissen, wird der Finanzplan jährlich zusammen mit der Aufstellung des neuen Haushalts den veränderten Verhältnissen angepaßt und fortgeschrieben. Entsprechend der Ubung, der bisher alle Bundesregierungen gefolgt sind, werden der Haushalt 1981 und der nächste Finanzplan von der neuen Bundesregierung aufgestellt
Es gibt daher zur Zeit keine „Planungen der zuständigen Ministerien" bis 1985. Demgemäß ist es auch nicht möglich, im Verhältnis zu einer solchen Planung den Mehraufwand bei Verwirklichung des 0,3 %-Ziels anzugeben.
Anlage 17
Antwort
des ParL Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 26 und 27):
Warum ist die Bundesregierung dagegen (siehe Antwort auf meine
Frage Nr. 36 in der Fragestunde vom 14.5. l980), daß bei selbstgenutzten
Eigenheimen und Eigentumswohnungen die Umstellung der Wärmeerzeugung auf andere Brennstoffe als Heizöl in die Abechreibungsbegün stigung nach § 82 a EStDV einbezogen wird. obwohl auch bei dieser Umstellung moderne Technologien zum Einsatz kommen?
Hält es die Bundesregierung mit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung für vereinbar, daß die vorerwähnten Umstellungskosten bei Zweifamilienhäusern und Mietgrundstücken sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden können bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen dagegen steuerlich nicht einmal im Rahmen der zehnjährigen Abschreibungen nach § 82 a EStDV berücksichtigt werden?
Im Hinblick auf das Presseecho, das meine Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 14. Mai 1980 gefunden hat, möchte ich zur Vermeidung von Mißverständnissen in der Öffentlichkeit kurz auf die steuerliche Behandlung von Aufwendungen bei
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18133*
selbstgenutzten Einfamilienhäusern und den anderen Wohngebäuden eingehen.
Kosten für nachträgliche Baumaßnahmen an Gebäuden sind entweder Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand.
Regelmäßig wird allerdings Erhaltungsaufwand vorliegen; denn nach der Rechtsprechung sind Herstellungskosten nur anzunehmen, wenn das Gebäude durch die Baumaßnahme wesentlich in seiner Substanz vermehrt oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird. Diese Herstellungskosten können nur verteilt auf die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes als Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt werden, soweit nicht im Einzelfall erhöhte Absetzungen, z. B. nach § 7b Einkommensteuergesetz oder nach § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in Betracht kommen.
Erhaltungsaufwand ist dagegen in voller Höhe in dem Jahr, in dem er geleistet worden ist, als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Dies gilt mit Ausnahme der erhöhten Absetzungen allerdings nur bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie bei vermieteten Einfamilienhäusern.
Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser besteht in § 21 a Einkommensteuergesetz eine Sonderregelung. Hier wird ein pauschalierter Nutzungswert in Höhe von 1,4 v. H. des Einheitswerts angesetzt. Mit dem Nutzungswert sind der Mietwert für den Eigentümer und grundsätzlich auch alle Werbungskosten berücksichtigt. Gesondert abgezogen werden können nur Schuldzinsen bis zur Höhe des Nutzungswerts, erhöhte Absetzungen sowie auf 10 Jahre zu verteilender Erhaltungsaufwand für die erstmalige Durchführung einer in § 82a EStDV aufgezählten Baumaßnahme. Dazu gehört z. B. der erstmalige Einbau von Isolierglasfenstern oder der erstmalige Einbau einer Solar- oder Wärmepumpeanlage. Wird in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus die Ölheizung durch eine derartige technologisch neuartige Heizungsanlage ersetzt, können deshalb die Kosten, auf 10 Jahre gleichmäßig verteilt, abgezogen werden. Nicht zu den Maßnahmen gehört dagegen der Ersatz einer ölbeheizten Zentralheizung durch eine mit Gas oder Kohle beschickte Heizung. Dies beruht darauf, daß die Steuervergünstigung des § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ebenso wie die gesetzliche Ermächtigung hierfür den Zweck verfolgt, einen finanziellen Anreiz für den Einbau neuer Technologien auf dem Heizungssektor zu bieten, die gegenüber konventionellen Heizungsanlagen regelmäßig wesentlich teurer sind.
Bei Zweifamilienhäusern und Mietwohngrundstücken werden die vollen Mieteinnahmen und die Marktmiete für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohnung abzüglich der Werbungskosten steuerlich erfaßt.
Die Behandlung der Kosten für die Umstellung einer Ölheizung auf eine andere konventionelle Heizung als abziehbarer Erhaltungsaufwand bei Zweifamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, nicht hingegen bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, entspricht damit der unterschiedlichen Einkunftsermittlung. Hierin liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung, zumal die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt haben, daß sich die Ergebnisse der unterschiedlichen Methoden zur Ermittlung der Einkünfte bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und bei anderen Wohngebäuden im Laufe der Jahre einander angleichen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 32):
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Praxis, sich für Besuchsreisen von Bewohnern der DDR in die Bundesrepublik Deutschland nur im Rahmen bestehender Anordnungen der DDR einzusetzen (Schreiben vom 19. März 1980) mit ihrem Auftrag, für die Menschenrechte und insbesondere die Freizügigkeit aller Deutschen einzutreten?
Wie allgemein bekannt, ist die DDR nicht bereit, den in der DDR lebenden Deutschen das Recht auf Freizügigkeit zu gewähren. Die Bundesregierung versucht die daraus entstehenden Härten mit der Erreichung von menschlichen Erleichterungen, z. B. im Reiseverkehr, soweit wie möglich zu mildern. Die hierbei erreichten Verbesserungen sind Ihnen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU vom 20. September 1979, BT-Drucksache 8/3188, bekannt. In meinem Schreiben vom 19. März 1980 habe ich die Anordnungen der DDR über „Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR" vom 17. Oktober 1972 und 14. Juni 1973, wie sich bereits bei flüchtiger Lektüre des Wortlautes dieses Schreibens ergibt, nur erwähnt, um die Erfolgsaussichten eines bestimmten Antrages auf Erteilung einer Reisegenehmigung zu beurteilen, nicht aber, um mich mit dem diesen Anordnungen zugrundeliegenden Beschränkungen der Freizügigkeit in Deutschland zu identifizieren. Aus demselben Grunde ist diesem Schreiben auch nicht zu entnehmen, daß sich die Bundesregierung für Besuchsreisen von Bewohnern der DDR in die Bundesrepublik Deutschland nur im Rahmen bestehender Anordnungen der DDR einsetzt, sondern darüber hinaus in vielfältiger Weise bemüht ist, eine Verbesserung der bestehenden Situation zu erreichen.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 35 und 36):
Woran liegt es, daß in der Volksrepublik Polen für die Erteilung von Visa zu Reisen in die Bundesrepublik Deutschland keine Außenstellen bestehen, so daß die Visaabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zum Nachteil der Betroffenen überfordert ist?
18134* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Warum und in welcher Weise ist das Auswärtige Amt nach der Aufkündigung der Städtepartnerschaft zwischen Nürnberg und Krakau durch Krakau tätig geworden?
Zu Frage A 35:
Ich erinnere an die Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (Drucksache 8/3981, Frage B 11), abgedruckt im Stenographischen Bericht der 217. Sitzung vom 14. Mai 1980. Die dort angekündigte Personalverstärkung in der Paß-und Sichtvermerksstelle der Botschaft Warschau ist vollzogen worden. Darüber hinaus sind die Vorbereitungen für eine weitere Rationalisierung der Paß-und Sichtvermerksstelle durch organisatorische und administrative Maßnahmen sowie den Einsatz von bürotechnischen Mitteln und modernen Büromaschinen angelaufen.
Zu Frage A 36:
Der Oberbürgermeister von Nürnberg hat Bundesminister Genscher am 17. Dezember 1979 fernschriftlich über die zwischen Krakau und Nürnberg aufgetretenen Schwierigkeiten unterrichtet und ihn gebeten, anläßlich des damals anstehenden Außenministerbesuchs der polnischen Seite darzulegen, daß Nürnberg unverändert Wert auf die Städtepartnerschaft mit Krakau legt. Dies ist geschehen. Im übrigen war das Auswärtige Amt nicht eingeschaltet.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 37 und 38):
Hat die bayerische Staatsregierung die vom Bund bereitgestellten Mittel für den Ankauf von Grundstücken im Bereich des künftigen Naturschutzgebiets „Lange Rhön" in Anspruch genommen?
Wenn nein, wie hoch war der entsprechende Mittelansatz, und stud der Bundesregierung die Gründe für die Nichtinanspruchnahme bekannt?
Im Haushalt des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden 1979 erstmals Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen DM eingestellt, mit denen sich der Bund an den Kosten der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung beteiligt. Eine derartige Bundesbeteiligung ist u. a. beim Ankauf von schutzbedürftigen Flächen im Bereich der von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie als nationalparkwürdig eingeschätzten „Langen Rhön' durch die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Fladungen und der Gemeinden Hausen und Roth vorgesehen.
Die dafür im Oktober 1979 ausgesprochene Bewilligung von DM 225 000,— Bundesmitteln für einen Teilbereich ist damals nicht in Anspruch genommen worden.
Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme im Jahr 1979 sind der Bundesregierung im einzelnen nicht mitgeteilt worden. Offensichtlich nimmt die Prüfung des Vorhabens mit der vorgesehenen finanziellen Bundesbeteiligung auf bayerischer Seite längere Zeit in Anspruch.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 39 und 40):
Welche Berücksichtigung finden bei der Quotenverteilung zwischen den Unternehmen der Hochseefischerei die bereits vollzogenen Abwrackmaßnahmen, und hält die Bundesregierung die gegenwärtige Aufteilung für zweckmäßig?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in den Reedereien der Hochseefischerei unterschiedlich vorgenommene Abwrackmaßnahmen nicht auch eine Korrektur der Quoten bei den Unternehmen der Hochseefischerei erforderlich machen?
Ein wesentliches Merkmal für die Zuteilung auf die einzelne Reederei ist ihre Leistungsfähigkeit, die sich in ihrer Fangkapazität ausdrückt. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat deshalb bei der Zuteilung für das laufende Jahr einen gegenüber dem Vorjahr veränderten Zuteilungsschlüssel für die vier Hochseereedereien angewandt, der den geänderten Verhältnissen Rechnung trug. Er hält die gegenwärtige Aufteilung für zweckmäßig.
Wieweit die Abwrackmaßnahmen dieses Jahres eine Korrektur der Quoten bei den Unternehmen der Hochseefischerei für das Jahr 1981 erforderlich machen, wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 41 und 42):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die der deutschen Hochseefischerei zur Verfügung stehenden Gesamtfangmengen intern vom Verband der deutschen Hochseefischerei auf die einzelnen Unternehmen der Hochseefischerei aufgeteilt werden, und wenn ¡a, welche Gründe sprechen für ein solches Verfahren?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis der Quoten der Hochseefischerei zur Kutterfischerei und das der Unternehmen der Hochseefischerei untereinander?
Zu Frage A 41:
Nicht der Verband der Deutschen Hochseefischereien e. V. verteilt die der Hochseefischerei zur Verfügung stehenden Gesamtfangmengen, sondern der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verteilt diese Fangmengen auf die vier Unternehmen der Hochseefischerei entsprechend den gesetzlichen Zuteilungsmerkmalen. Wenn bei diesem Entscheidungsverfahren die in dem Verband zusammengeschlossenen vier Reedereien abgestimmte Vorschläge vortragen, um im Einklang mit den vorgegebenen Zuteilungskriterien den wirtschaftlichen Einsatz der Fangflotte oder die Ausnutzung der zustehenden Fangquoten in volkswirtschaftlich sinnvoller Weise zu sichern, so werden solche Vorschläge von dem Bundesminister selbstverständlich geprüft und berücksichtigt. Aus dem
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18135*
gleichen Grunde werden innerhalb eines Zuteilungszeitraumes einvernehmliche Verschiebungen zwischen einzelnen Reedereien genehmigt.
Zu Frage A 42:
Nach dem Seefischerei-Vertragsgesetz 1971 ist bei der Verteilung von Fischfangquoten — ich zitiere — „die Leistungsfähigkeit und Eignung der Fischereiunternehmen sowie ihre bisherige Teilnahme an der betreffenden Fischerei zu berücksichtigen und dem wirtschaftlichen Einsatz der Fischereiflotte und der bestmöglichen Versorgung des Marktes Rechnung zu tragen". Nach Auffassung der Bundesregierung sind diese gesetzlichen Zuteilungsmerkmale sowohl im Verhältnis der Quoten der Hochseefischerei zur Kutterfischerei als auch im Verhältnis der Unternehmen der Hochseefischerei untereinander bestmöglich gewahrt
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschforst auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 43 und 44):
Ist die Bundesregierung bereit, Lungenkrebs, der durch Nickelstaub hervorgerufen wird, als Berufskrankheit anzuerkennen bzw. asbestbedingte Krebskrankheiten der Atemwege in den Berufskrankheitenkatalog aufzunehmen, wie u. a. vom DGB gefordert wird?
Welche Überlegungen bestehen bei der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen. daß krebserzeugende Arbeitsstoffe durch andere ungefährliche Arbeitsstoffe ersetzt bzw. Arbeitnehmer davor geschützt werden können, mit solchen oder ähnlichen gefährlichen Arbeitsstoffen in Berührung zu kommen, um zu verhindern, daß solcherart beschäftigte Arbeitnehmer an Krebs erkranken?
Die krebserzeugende Wirkung von Nickelstaub ist heute kaum mehr umstritten. Wenn gleichwohl Atemwegserkrankungen durch Nickelstaub bisher noch nicht in den Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen wurden, so ist das in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die Hauptgefahrenquellen — nämlich Nickelerzabbau und Nickelraffinerie — in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorkommen. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist jedoch mit der Problematik befaßt Er wird sich, gestützt auf Literaturstudien und klinische Beobachtungen, voraussichtlich im Juni abschließend zu den medizinischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Atemwegskrebsen durch Nickel äußern. Sobald dies geschehen ist, wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung allen Unfallversicherungsträgern empfehlen, einschlägige Erkrankungsfälle bis zum Erlaß einer neuen. Berufskrankheiten-Verordnung wie eine Berufskrankheit nach § 551 Abs. 2 RVO zu entschädigen. Damit wird — auch schon vor Erweiterung des Berufskrankheitenkatalogs - in der Praxis den berechtigten Belangen Rechnung getragen werden können.
Hinsichtlich der asbestbedingten Atemwegserkrankungen darf ich Ihre Frage sicherlich so verstehen, daß Sie wissen wollen, ob ein Bronchialkarzinom nach Asbesteinwirkung auch ohne Vorhanden-
sein einer Asbestose als Berufskrankheit anzuerkennen ist. Denn nach geltendem Recht ist ein durch Asbest verursachter Bronchialkrebs bereits entschädigungspflichtig, wenn gleichzeitig eine zumindest geringgradige Asbestose nachweisbar ist.
Die Ansichten der Experten zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage sind derzeit noch recht gegensätzlich. Hier fehlt es an gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen. Auch eine internationale Expertenkommission, die sich Anfang dieses Jahres bei der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf u. a. auch mit asbestbedingten Atemwegserkrankungen befaßt hat, kam in dieser Frage nicht zu einer Übereinstimmung. Es bedarf hier sicherlich noch einer ausführlichen Diskussion, die z. Z. selbstverständlich auch im Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geführt wird. Ein Ergebnis dieser medizinischen Fachdiskussion vermag ich wegen der Schwierigkeit der Zusammenhangsfragen nicht vorauszusagen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Die Bundesregierung mißt dem Ersatz krebserzeugender Arbeitsstoffe durch ungefährliche oder weniger gefährliche Stoffe erhebliche Bedeutung bei, um den Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit diesen Stoffen weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Neufassung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe erarbeitet, die gegenwärtig dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt und am 1. Oktober 1980 in Kraft treten soll Schwerpunkt dieser Verordnung sind Vorschriften fiber krebserzeugende Arbeitsstoffe. Neben Vorschriften fiber sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische, hygienische und organisatorische Maßnahmen enthält die Verordnung Verbote für bestimmte krebserzeugende Arbeitsstoffe und im übrigen die Befugnis der zuständigen Behörde, im Einzelfall die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe zu untersagen, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Ersatzstoffe vorhanden sind und durch das Verbot keine unverhältnismäßige Härte entstehen würde. Mit dem Erlaß einer Unfallverhütungsvorschrift über Verwendungsverbote bestimmter asbesthaltiger Erzeugnisse ist ebenfalls noch 1980 zu rechnen.
Auch in der EG wird zur Zeit eine Richtlinie über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter asbesthaltiger Erzeugnisse beraten, die nach ihrem Erlaß in deutsches Recht umgesetzt wird. Da ein generelles Verbot aller krebserzeugenden Stoffe zur Zeit nicht möglich ist, fördert die Bundesregierung mehrere Forschungsvorhaben, die dem Ziel dienen, Ersatzstoffe vornehmlich für diejenigen krebserzeugenden Substanzen zu entwickeln, die einen weit verbreiteten Anwendungsbereich haben.
18136* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Anlage 24
Antwort
des ParL Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 45 und 46):
Bezieht sich der Bundesarbeitsminister auf Brutto- oder Nettolöhne. wenn er, wie z B. laut Pressemeldung auf dein SPD-Parteitag, erklärt, dab die Löhne von 1969 bis heute um 122 v. H, die Renten dagegen um 143 v. H. gestiegen seien?
Um wieviel stiegen die Brutto- bzw. die Nettoentgelte und zum Vergleich dazu die Renten in der Zeit von 1957 bis 1969, und wie hoch waren die durchschnittlichen Abzüge — Lohnsteuern und Sozialabgaben — in den Jahren 1960, 1970 und 1980?
Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg hat laut Protokoll auf dem SPD-Parteitag folgendes gesagt: „Während sich die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer von 1969 bis 1980 um 122% erhöht haben, sind die Renten um rund 143 % gestiegen." Der Anstieg der Bruttoentgelte im gleichen Zeitraum beträgt rund 150%.
Von 1957 bis 1969 sind dagegen die Bruttoarbeitsentgelte um 134,8% die Nettoarbeitsentgelte um 115,7 % und die Renten tun 110,5% gestiegen. Damals haben demnach die Rentner im Vergleich zu den Arbeitnehmern schlechter abgeschnitten als in der Zeit danach. Von 1969 bis 1980 waren die Rentensteigerungen fast ebenso hoch wie die Zunahme der Bruttoentgelte, während sie vorher erheblich geringer waren (Abstand – 7 statt – 24 Prozentpunkte); und die Rentensteigerungen waren von 1969 bis 1980 größer und nicht — wie von 1957 bis 1969 — kleiner als die Zunahme der Nettoentgelte (Abstand + 21 statt – 5 Prozentpunkte).
Der Vergleich der Renten mit den Nettoentgelten hat dabei besondere Bedeutung, weil Rentner wie Arbeitnehmer von dem leben, was sie tatsächlich ausgezahlt erhalten. Verglichen mit den Nettoentgelten der Arbeitnehmer haben die Renten heute einen so hohen Stand, wie sie ihn vor 1976 niemals gehabt haben.
Die durchschnittliche Belastung der Bruttolöhne mit Lohnsteuer und Sozialbeiträgen belief sich auf 15,9 % im Jahr 1960 und auf 22,7% im Jahr 1970; von 1976 an beträgt die durchschnittliche Belastung mit Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträgen zwischen 29 und 30%, für 1980 wird sie auf knapp 30% geschätzt. Den langfristig steigenden Trend hat die Bundesregierung also in den letzten Jahren mit Steuersenkungen und Beitragssatzstabilität erfolg- reich gebrochen.
Die genannten Daten beruhen auf amtlichen Zahlen. Die Berechnungen gehen von den durchschnittlichen Bruttojahresentgelten aus, wie sie alljährlich für die Rentenversicherung festgesetzt werden, und verwenden die durchschnittliche Lohnabzugsbelastung in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes. Andere Berechnungsverfahren, die teilweise praktiziert werden, bringen bei korrekter Durchführung und Interpretation keine wesentlich anderen Ergebnisse.
Anlage 25
Antwort
des ParL Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 48 und 49):
Sind der Bundesregierung Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle Dortmund und der Stadt Gelsenkirchen bekannt. wonach insbesondere im Raum Gelsenkirchen/Bottrop und Gladbeck illegale „Verleihfirmen” in großem Umfang ausländische Arbeitnehmer an örtliche Unternehmen verleihen. ohne Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern oder Umsatzsteuern abzuführen. und wonach die Kommunen überfordert sind. mit dem Problem der .„maffiahaft" organisierten Firmen, die z. T. illegal eingereiste Ausländer beschäftigen, fertig zu werden (siehe WAZ vom 22 Mai 1980)? '
Gedenkt die Bundesregierung, Konsequenzen aus diesen Ermittlungen zu ziehen, um die Tätigkeit dieser illegalen „Arbeitnehmerüberlasser" für die Zukunft zu unterbinden?
Der Bundesregierung sind die zahlreichen Presseberichte über die Tätigkeit illegaler Verleiher im Raum Gelsenkirchen bekannt. Eine Dokumentation der Stadt Gelsenkirchen vom 12. Mai 1980 "Das Problem der illegalen Arbeitnehmerüberlassung", die weitgehend auf Feststellungen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft fur Wirtschaftskriminalität in Bochum zurückgeht, macht die vielfältigen Gesetzesverstöße offenbar organisierter Gruppen ausländischer illegaler Verleiher besonders deutlich, deren Opfer in vielen Fällen ausländische Arbeitnehmer sind. .
Die illegalen Verleiher verwirklichen mit der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie dem illegalen Verleih eine Reihe von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, deren Verfolgung den Staatsanwaltschaften, den Beitragseinzugsstellen der Sozialversicherungsträger, den Finanzbehörden und der Arbeitsverwaltung obliegt.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Illegale Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unter erhebliche Strafandrohung gestellt. Wer als Verleiher ohne eine Verleihererlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit einen nichtdeutschen Arbeitnehmer, der eine erforderliche Arbeitserlaubnis nicht besitzt, einem Dritten überläßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft In besonders schweren Fäll en ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz handelt.
Ein Entleiher, der einen nichtdeutschen Arbeitnehmer ohne erforderliche Arbeitserlaubnis zu Arbeitsbedingungen tätig werden läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu den Arbeitsbedingungen vergleichbarer deutscher Leiharbeitnehmer stehen, wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft In besonders schweren Fällen ist auch hier die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
Illegaler Verleih deutscher Arbeitnehmer ist eine mit Bußgeld bis zu 30000 DM bedrohte Ordnungswidrigkeit Ein Entleiher, der einen Leiharbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis tätig werden läßt, kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 DM belegt werden. -
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18137*
Die Durchsetzung der Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Vorschriften ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften und der Bundesanstalt für Arbeit; die Kommunen sind nur mittelbar betroffen. Im Raum Gelsenkirchen konnte durch das Zusammenwirken von Polizei, Steuerfahndung und Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit der illegale Verleih weitgehend aufgedeckt werden. Diese Bemühungen müssen intensiv fortgesetzt werden.
Ich darf darauf hinweisen, daß Mitte der 70er Jahre im Raum Wuppertal/Remscheid eine Konzentration illegaler Arbeitnehmerüberlassung vorlag, die nach intensiver Tätigkeit von Kriminalpolizei, Steuerfahndung, Einzugstellen der Sozialversicherung und Staatsanwaltschaft wirkungsvoll bekämpft wurde, nachdem 1974 insgesamt 57 illegale Verleiher in Untersuchungshaft genommen waren.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen A 50 und 51):
Warum ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die DDR dazu zu bewegen, die vorhandene sieben Kilometer lange Autobahnstrecke von Obersuhl nach Sallmannhausen für den Verkehr freizugeben, so daß alle Fahrzeuge auch nach den jüngsten Abmachungen mit der DDR auf dem Weg von der Autobahnabfahrt Obersuhl nach Herleshausen und umgekehrt einen 18 Kilometer langen Umweg machen müssen?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die endgültige Verkehrsführung von der Autobahnabfahrt Obersuhl nach Herleshausen und umgekehrt, und welche Kosten werden für mögliche neue Autobahn- bzw. Straßenführungen entstehen?
Zu Frage A 50:
In den Verkehrsverhandlungen mit der DDR hat die Bundesregierung die volle Schließung der Autobahnlücke angestrebt. Die DDR hat darauf aber absolut negativ reagiert, was den Streckenabschnitt Obersuhl—Sallmannhausen betrifft. Bei der ablehnenden Haltung der DDR dürften sowohl Statusprobleme als auch Fragen der Grenzsicherung eine Rolle gespielt haben. Eine Abtretung des Zipfels hat die DDR nicht in Betracht gezogen. Andere Möglichkeiten, wie die Durchgangsstrecke vom Umland zu isolieren oder zwei zusätzliche Grenzkontrollen einzurichten, erschienen ihr offenbar nicht durchführbar.
Zu Frage A 51:
Die Bundesregierung schließt nach wie vor nicht aus, daß es in Zukunft doch möglich sein wird, für die endgültige Verkehrsführung die vorhandene Autobahntrasse von Obersuhl nach Herleshausen zu nutzen. Eine neue Autobahn von Obersuhl nach Herleshausen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist deshalb nicht vorgesehen. Die Landesstraßen im Zuge der genannten Verbindung sind mit Zuschüssen des Bundes bereits ausgebaut worden. Lediglich für Richelsdorf sieht das Land Hessen noch den Bau einer Umgehungsstraße vor, die voraussichtlich etwa 3 Millionen DM kosten wird.
Der Neubau einer Autobahn zwischen Obersuhl und Wommen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist aus Gründen der Topographie und der bestehenden Bebauung kaum durchsetzbar; daher muß die Landesstraßenverbindung vorerst weiterhin den grenzüberschreitenden Verkehr übernehmen. Eine erhebliche Entlastung wird der geplante Neubau der Bundesstraße 7 in Richtung Kassel bringen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 52):
Muß das Verhalten des Bundespostministers im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit der Firma Jäger KG aus Remagen — in dem die Deutsche Bundespost unterlag, dann aber durch die 13. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 13. Dezember 1979 die Rechtsgrundlage so veränderte, daß die Firma Jäger KG aus ihrem Obsiegen im Rechtsstreit keinerlei Nutzen ziehen konnte — nicht so gewertet werden, daß jedermann darin einen Versuch erkennen kann, mittelständische Unternehmen von Aufträgen der Deutschen Bundespost fernzuhalten, und ist sich die Bundesregierung dessen gegebenenfalls bewußt?
Das Vorgehen der Deutschen Bundespost kann nicht als ein Versuch angesehen werden, mittelständische Unternehmer in irgendeiner Weise wirtschaftlich zu benachteiligen, denn der Post geht es im wesentlichen darum, Beschädigungen ihres Eigentums vorzubeugen.
Einfache Fernsprechapparate werden den Teilnehmern nur überlassen; sie verbleiben im Eigentum der Post. Durch das Anbringen eines Aufklebers entsteht für die Post die Notwendigkeit, diesen bei Weiterverwendung des Apparates wieder zu entfernen. Dadurch entsteht zusätzlicher Arbeitsaufwand, denn zwischen Klebemasse des Aufklebers und Kunststoffgehäuse des Telefonapparates findet eine chemische Reaktion statt, die u. U. die Auswechslung ganzer Apparateteile erforderlich macht.
Das Gericht hat festgestellt, daß die Deutsche Bundespost wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung nicht berechtigt ist, ihren Anschlußteilnehmern das Anbringen eines Aufklebers auf posteigenen Telefonapparaten zu verbieten. Das Gericht stützt sich dabei auf den bis zum 30. Juni 1972 geltenden Text der Fernmeldeordnung. Es hat dabei nicht berücksichtigt, daß es bereits im Jahre 1972 erklärtes Ziel des Verordnungsgebers war, Beeinträchtigungen des Betriebsdienstes und Beschädigungen des Eigentums der Deutschen Bundespost zu vermeiden. Diese Absicht fand ihre gesetzliche Grundlage in einer Änderung der Fernsphrecordnung, die am 1. Juli 1972 in Kraft trat und eine Änderung der Bestimmungen über Hilfsvorrichtungen herbeiführte. Da das OLG Frankfurt dieser Änderung nicht folgen konnte, hat die Deutsche Bundespost in der 13. Änderungsverordnung zur Femmeldeordnung mit Wirkung vom 20. Dezember 1979 eine eindeutige Klarstellung geschaffen.
18138* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 53 und 54):
Wie lange müssen derzeit Fernsprechteilnehmer durchschnittlich warten, wenn sie fernmündlich die Nummer eines Telefonbesitzers bei einer Auskunftsstelle erfragen, und gibt es bestimmte Spitzen- und Wartezeiten?
Ist dem Bundespostminister bewußt, daß die jetzige Reduzierung der amtlichen Fernsprechbücher auf einen oder zwei Telefonbereiche (beispielsweise umfaßte das amtliche Fernsprechbuch Nummer 36 1979/80 die Bereiche Darmstadt, Hanau und Friedberg, das Buch Nummer 36 1980/81 nur noch den Bereich Darmstadt) zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Telefonauskunft führt und führen wird, und ist er bereit. die örtlichen Telefonauskunftsstellen dort personell zu verstärken, wo in letzter Zeit durch die Begrenzung der Fernsprechbücher zwangsläufig die Fernsprechauskunftsstellen mehr als bisher durch Anfragen in Anspruch genommen werden?
Die Wartezeit ist nur ein Bestandteil der Dienstgüte in Fernsprechauskunftsstellen, die aus der Sicht der Fernsprechkunden abhängt von der Erreichbarkeit der Platzkräfte und der Qualität der Arbeitserledigung. Die Wartezeiten bzw. Besetztfälle werden im wesentlichen von den Zeiten gebildet, in denen die Fernsprechauskunftsstellen für die Kunden nicht erreichbar sind. Die Deutsche Bundespost strebt generell an, diese Zeiten innerhalb einer Stunde auf 6 Minuten zu begrenzen. In der Praxis wird in ca. 70 % der Betriebszeiten diese Vorgabe erreicht.
Da durch die sehr unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme sehr große Verkehrsschwankungen auftreten, die personell nicht sofort ausgeglichen werden können, lassen sich Wartezeiten und Besetztfälle leider nicht immer vermeiden.
Durch den hohen Teilnehmerzugang läßt sich eine Teilung von Telefonbüchern nicht vermeiden. Die dadurch stärkere Inanspruchnahme der Fernsprechauskunft wird durch regelmäßige wöchentliche Datenerhebungen über die Zahl der Auskunftserteilungen und der 15tägigen Ermittlung der Wartezeiten gemessen. Je nach Umfang der Steigerungsrate erfolgt eine personelle Verstärkung.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen A 55 und 56):
Trifft es zu, daß alle 3 200 türkische Lehrer und Erzieher in deutschen Kindergarten und Schulen in ihre Heimat zurückbeordert und durch regimetreue Lehrer ersetzt werden sollen, wie die Presse meldet?
Welche Maßnahmen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um gegebenenfalls diese „Austauschaktion" zu verhindern?
Zu Frage A 55:
Pressemeldungen über einen allgemeinen Austausch der in der Bundesrepublik tätigen Lehrer und Erzieher gehen auf einen einzelnen Bericht der türkischen Zeitung Hürriyet vom 15. April 1980 zurück. Erkundigungen, die die Bundesregierung unmittelbar darauf bei den Schulbehörden der Länder anstellte, führten zu dem Ergebnis, daß dort nichts bekannt ist, was auf eine Rückberufungsaktion der türkischen Lehrer schließen lassen könnte.
Nach den Informationen der Bundesregierung gibt es in der Bundesrepublik Lehrer, die von der türkischen Regierung entsandt worden sind und für die eine Rückberufung im engeren Sinn in Betracht käme. Auch bei dieser Gruppe ist keine auffällige Rückberufungsaktion erkennbar, sondern lediglich der übliche Abgang von 100 bis 150 Lehrern, deren normale Entsendezeit in die Bundesrepublik Deutschland abgelaufen ist. Die übrigen türkischen Lehrer in der Bundesrepublik sind von den deutschen Schulbehörden im Inland angeworben und normal angestellt worden. Für sie stellt sich die Möglichkeit eines „Austausches" durch die türkische Regierung ohnehin nicht.
Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß für die Sorge, daß auch nur ein großer Teil der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen türkischen Lehrer ausgetauscht werden soll.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die türkische Regierung gegenüber Bundesminister Dr. Schmude bei seinem Besuch vom 4. bis 7. Juni in der Türkei energisch die Absicht einer Rückberufungsaktion in Abrede gestellt hat.
Zu Frage A 56:
Die Mehrzahl der türkischen Lehrer ist — wie gesagt — bei den deutschen Schulbehörden angestellt. Viele haben bereits unkündbare Verträge nach dem Angestellten-Tarifvertragsrecht. Sie könnten eine Rückberufungsaktion ignorieren und sind auch in ihrer Lehrbefugnis nicht von Erklärungen türkischer Stellen abhängig. Die deutschen Behörden achten vielmehr darauf, daß ihnen insoweit das Recht zur eigenen Auswahl der Lehrer bleibt und die betroffenen Entscheidungen auch nicht nachträglich durch Maßnahmen der türkischen Regierung ausgehöhlt werden.
Bei den Lehrern, die von der türkischen Regierung entsandt worden sind, können die Länder nicht aufsichtsrechtlich tätig werden. Hier bestünde für die Bundesregierung nur die Möglichkeit, einer solchen Austauschaktion auf diplomatischem Wege entgegenzutreten.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 58):
Hat sich die Bundesregierung bisher geweigert, konkret darüber Auskunft zu geben, welche Entwicklungshilfeleistungen sie in den kommenden Jahren erbringen will, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Bundeskanzler Schmidt, zur Ehrlichkeit eines Wahlprogramms gehöre es zu sagen, was verwirklicht werden kann und was nicht?
Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 4./5. Juli 1979 ihre Absicht bekundet, den Entwicklungshilfeetat im Finanzplanungszeitraum bis 1983 mit einer mindestens doppelt so hohen Zu-
Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18139*
wachsrate steigen zu lassen wie den Gesamthaushalt.
In der mittelfristigen Finanzplanung bis 1983 sind die folgenden Beträge für den Einzelplan 23 bis 1983 vorgesehen: 1981: 5,771 Mrd. DM, 1982: 6,492 Mrd. DM, 1983: 7,303 Mrd. DM.
Die mittelfristige Finanzplanung wird jährlich fortgeschrieben.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 59):
Geht die Bundesregierung davon aus, daß sie angesichts der derzeiti- gen finanziellen Lage des Bundes bis 1985 das 0,7 v. H.-Ziel erreichen kann?
Mit den in der jetzigen mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Steigerungsrate kann das 0,7 %Ziel bis 1985 nicht erreicht werden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage A 60):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit der deutschen Glaubwürdigkeit in der Dritten Welt vereinbar ist, wenn jetzt erneut eine Bemühenserklärung abgegeben wird, daß das 0,7 v. H.-Ziel bis Ende der 80er Jahre erreicht werden soll, obwohl trotz einer solchen Bemühensklausel für die 70er Jahre dieser Anteil im Durchschnitt erheblich geringer war als in den 60er Jahren?
Die Bundesregierung hat das von den Vereinten Nationen aufgestellte Ziel, 0,7 % des Bruttosozialprodukts in Form öffentlicher Leistungen für die Entwicklungsländer aufzubringen, anerkannt. Im Hinblick auf die Erreichung dieses Ziels wird sie sich bemühen, den Anteil ihrer öffentlichen Leistungen am Bruttosozialprodukt erheblich zu steigern.
Die Bundesrepublik Deutschland hat im vergangenen Jahr die öffentliche Entwicklungshilfe um 30 % gegenüber 1978 steigern können. Sie erreicht die Rekordmarke von über 6 Mrd. DM. Dies sind 0,44 % des Bruttosozialprodukts, ein Wert, der erstmals seit 1964 erreicht wurde. Dieses Ergebnis von 1979 beweist, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesamtpolitik großes Gewicht auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Dritten Welt legt.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 1, 2, 3 und 4):
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung gegenüber der Forderung Frankreichs nach einer Änderung des Kapitels VI des EAG-Vertrags, und wie beurteilt sie das während der Tagung des Rats am 18. September 1979 von französischer Seite vorgelegte Memorandum über die entsprechende Änderung des Euratom-Vertrags?
Liegen der Bundesregierung inzwischen die Ergebnisse der bei der Tagung des Rats vom 18. September 1979 gemäß Artikel 76 des EAG-Vertrags vereinbarten Prüfung der französischen Forderung durch die Kommission sowie von unabhängigen einzelstaatlichen Sachverständigen vor, und wie beurteilt sie diese Stellungnahmen?
Ist die Bundesregierung darüber informiert, wann die Kommission den vereinbarten Bericht über diese Arbeit und entsprechende, konkrete Vorschläge für das weitere Verfahren vorlegen wird?
Gibt es Überlegungen oder Informationen der Bundesregierung, wann sich der Rat zum Inhalt einer etwaigen Revision des Kapitels VI des Euratom-Vertrags konkret äußern wird?
Zu Frage B 1:
Die französischen Vorstellungen zu Kapitel VI des EURATOM-Vertrages gehen davon aus, daß sich die Voraussetzungen des Nuklearmarktes in der Europäischen Gemeinschaft seit Inkrafttreten des EURATOM-Vertrages geändert hätten. Das französische Memorandum vom 18. September 1979 ist Gegenstand eines gemeinschaftsinternen Meinungsbildungsprozesses, an dem sich die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern in der Gemeinschaft beteiligt.
Zu Frage B 2:
Die bisher vorliegenden Äußerungen können noch nicht als abschließend und daher als Ergebnis im Sinne einer vorlagefähigen Zusammenfassung an den Rat angesehen werden.
Zu Frage B 3:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wann die Kommission den Rat mit ihrer Stellungnahme zum französischen Memorandum vom 18. September 1979 befassen wird.
Zu Frage B 4:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wann sich der Rat erneut zur Thematik von Kapitel VI des EURATOM-Vertrages äußern wird.
Anlage 34
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 5 und 6):
Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Raumnot und der mangelnden Voraussetzungen für den Sportunterricht an der Deutschen Schule Lissabon?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Schulbetrieb und das Verhältnis zwischen deutschen und portugiesischen Schülern durch die Einrichtung kleinerer Klassen in der Deutschen Schule Lissabon zu verbessern?
Der Bau der Deutschen Schule Lissabon erfolgte in den Jahren 1961 bis 1964 mit einem Kostenaufwand von rd. 5 Millionen DM. Die Schule erhielt 1975 einen Erweiterungsbau für ihre Grundschule
18140* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
mit einem weiteren Kostenaufwand von rd. 830 000 DM.
Für notwendige Reparaturen am Schulgebäude und für Maßnahmen zur Beseitigung von Lärmstörungen sind nach Prüfung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ca. 1 Million DM erforderlich. Das Auswärtige Amt ist bemüht, diesen Betrag der Schule in den Jahren 1981/82 zur Verfügung zu stellen.
In Anbetracht der Haushaltslage kann das Auswärtige Amt leider nicht davon ausgehen, daß es kurzfristig möglich sein wird, der Schule darüber hinaus Mittel für die Erweiterung des Schulgebäudes und für den Ausbau der vorhandenen Sportanlagen zur Verfügung zu stellen.
Auch für die Einrichtung kleinerer Klassen, die Sie in Ziffer 2 Ihrer Frage ansprechen, wären Baumaßnahmen notwendig, die wegen der Haushaltssituation gegenwärtig leider nicht durchgeführt werden können.
Ich habe persönlich großes Verständnis und begrüße es, daß sich die Vertretung der Schülerschaft der Deutschen Schule Lissabon zur Verbesserung der Lernbedingungen und der Begegnung zwischen deutschen und portugiesischen Schülern einsetzt. Um so mehr bedauere ich es, daß kurzfristig keine Bauzuwendungen im Sinne der von Ihnen angesprochenen Ziele in Aussicht gestellt werden können.
Anlage 35
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 7):
Ist der Bundeskanzler bereit, bei seinem geplanten Besuch in Moskau der sowjetischen Führung gegenüber die erbarmungsvolle und grausame Situation von katholischen Ordensschwestern und Geistlichen sowie Lehrern und Professoren in Litauen zur Sprache zu bringen?
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam alle Nachrichten, in denen auf Menschenrechtsverletzungen hingewiesen wird. Über eigene Erkenntnisse zur Lage der katholischen Kirche in Litauen verfügt sie allerdings nicht.
In letzter Zeit war zu beobachten, daß die Kontakte zwischen Vertretern der russisch-orthodoxen Kirche und Vertretern der katholischen Kirche in den osteuropäischen und den westeuropäischen Ländern stark zugenommen haben. Diese Kontakte könnten auch eine Möglichkeit bieten, Fragen aufzunehmen, die mit der Verbesserung der Lage von Mitgliedern der katholischen Kirche in Litauen zusammenhängen.
Was den Besuch des Bundeskanzler und des Bundesaußenministers in der Sowjetunion angeht, so werden in der zur Verfügung stehenden Zeit vor allem die aktuellen internationalen Probleme im Mittelpunkt stehen. Was humanitäre Themen anbetrifft, sieht es die Bundesregierung als ihre vordringliche Aufgabe an, sich der Fragen anzunehmen, die mit
den Ausreiseanliegen der Deutschen in der Sowjetunion zusammenhängen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 8):
Ist die Bundesregierung bereit, die ständige Auskunft des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, Nachteile, insbesondere im beruflichen Bereich und im Ausbildungssektor, die im Verlauf eines Übersiedlungsverfahrens aus der DDR auftreten könnten, vermöge die Bundesregierung nicht abzuwenden, daraufhin zu überprüfen, ob sie sich in diesem Fall nicht die eindeutigen Formulierungen des Schlußdokuments der IV. Interparlamentarischen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Brüssel zunutze machen will, die genau diese Diskriminierungen eindeutig verbietet und auch die Zustimmung der DDR gefunden hat?
Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen kann bei der Beratung von Übersiedlern aus der DDR nicht darauf verzichten, auf mögliche berufliche Schwierigkeiten oder sonstige mögliche Belastungen aufmerksam zu machen, die sich für Bewohner der DDR im Zusammenhang mit einem Übersiedlungswunsch ergeben können. Insoweit besteht ein sachlicher Unterschied zwischen einer individuellen Beratung im Einzelfall und einer allgemeinen politischen Resolution, wie der von Ihnen genannten 4. Interparlamentarischen Konferenz über europäische Zusammenarbeit und Sicherheit.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes
(Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage
B 9):
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Übersiedlungsbewerbungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland beim Roten Kreuz oder anderen zuständigen Stellen derzeit registriert sind?
Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, daß das Rote Kreuz dort eingegangene Übersiedlungsbewerbungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen weiterleitet Ob dies bei anderen Organisationen, die ebenfalls in Übersiedlungsfragen angesprochen werden, in jedem Einzelfall geschieht, ist nicht feststellbar.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes
(Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage
B 10):
Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Aussiedlungsbewerbungen von Deutschen aus der UdSSR, der Volksrepublik Polen und der CSSR beim Deutschen Roten Kreuz oder anderen zuständigen Stellen derzeit registriert sind?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18141*
Die Bundesregierung hat seit jeher im Interesse eines ungestörten Fortgangs der Aussiedlung davon Abstand genommen, die Zahl der dem Deutschen Roten Kreuz namentlich vorliegenden Ausreise-und Familienzusammenführungswünsche getrennt nach den einzelnen Aussiedlungsgebieten zu nennen. Die Bundesregierung betrachtet ebenso wie das Deutsche Rote Kreuz die beim DRK-Suchdienst Hamburg bekanntgewordenen Fälle von ausreisewilligen Deutschen als Verpflichtung, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten mit allen Kräften das Ausreisebegehren dieser deutschen Landsleute zu fördern. .
Insgesamt sind im Frühjahr dieses Jahres beim DRK-Suchdienst Ausreisebegehren für etwa eine Viertelmillion Deutsche bekanntgewesen. Ich weise jedoch darauf hin, daß diese Zahl keine Schlüsse auf die tatsächlich vorhandenen Ausreisewünsche zuläßt und sich laufend in beide Richtungen verändern kann.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 11):
Ist die Bundesregierung bereit, den organisatorischen Aktivitäten und wachsenden Gewalttätigkeiten extremistischer Türken in der Bundesrepublik Deutschland, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als schwere Bedrohung" der inneren Sicherheit beurteilt werden, mit mehr Nachdruck als bisher entgegenzutreten, und wenn ja. welche Möglichkeiten ergeben sich für entsprechende Gegenmaßnahmen?
Die Aktivitäten extremistischer türkischer Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland und die sich abzeichnende Eskalation in der Auseinandersetzung zwischen ihnen hat die Bundesregierung zum Anlaß genommen, die für die Durchführung Polizei-, straf- und ausländerrechtlicher Maßnahmen zuständigen Innenminister/-senatoren der Länder auf diese Entwicklung hinzuweisen und um Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zu bitten, die geeignet sind, ihr entgegenzuwirken. Darüber hinaus sind die Sicherheitsbehörden des Bundes angewiesen, die Aktivitäten türkischer Extremisten mit besonderer Aufmerksamkeit zu beobachten.
Im übrigen wird sich die Innenministerkonferenz auf Antrag des Bundesministers des Innern hin in ihrer nächsten Sitzung am 27. Juni mit dem Problem des türkischen Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 12 und 13):
Welche Pläne bestehen hinsichtlich der personellen und materiellen Unterbringung der Einheiten des erweiterten Katastrophenschutzes in Wiesbaden?
Welches ist der Stand der Verwirklichung dieser Pläne, und was steht der Verwirklichung gegebenenfalls im Wege?
Zu Frage B 12:
Die Durchführung des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes erfolgt durch die Länder als Bundesauftragsangelegenheit. Zuständig sind die kreisfreien Städte und die Landkreise. Das gilt auch für die Planung der Unterbringung der Helfer und der Ausstattung des erweiterten Katastrophenschutzes. Die Finanzierung dieser Unterbringungsmaßnahmen geschieht durch den Bund. Verantwortlich für eine sachgemäße und wirtschaftliche Unterbringung der zusätzlichen Ausstattung sind zunächst die Trägerorganisationen der im erweiterten Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen. Soweit diese dazu nicht in der Lage sind, wird die zusätzliche Ausstattung von dem zuständigen Hauptverwaltungsbeamten untergebracht.
Insoweit ist der Bund nicht unmittelbar an der Unterbringungsplanung beteiligt Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Unterbringung des Katastrophenschutzpotentials in der Stadt Wiesbaden auf Schwierigkeiten stößt und begrüßt daher jegliche Initiative der Stadt, die Unterbringungssituation zu verbessern.
Zu Frage B 13:
Als eine dieser Unterbringungsmaßnahmen hat die Stadt Wiesbaden vorgeschlagen, eine von KatSEinheiten genutzte bundeseigene Liegenschaft gegen ein städtisches Grundstück mit dem Ziel der Errichtung eines KatS-Zentrums zu tauschen. Einer Verwirklichung dieses Vorhabens vermag die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu entsprechen, da gegen die vorgeschlagene Finanzierung haushaltsrechtliche Bedenken bestehen und die angespannte Haushaltslage derzeit nicht erlaubt, ein KatS-Zentrum mit einem Kostenaufwand von 1,8 Millionen DM zu errichten. Im Benehmen mit dem Hessischen Minister des Innern wird gegenwärtig eine kostengünstigere Baumaßnahme zur Behebung der Unterbringungsschwierigkeiten geprüft.
Anlage 41
Antwort
des Parl.. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 14):
Empfiehlt und fördert die Bundesregierung die private Anschaffung von Schutzkleidung und Atemschutzgeräten gegen die Auswirkungen von Giftstoffen und Radioaktivität in Kriegs- und Katastrophenfällen, und wie beurteilt sie das gegenwärtige Marktangebot an solchen Artikeln?
Die Bundesregierung fördert nur die Entwicklung von Schutzkleidung und Atemschutzgeräten gegen die Auswirkungen von Giftstoffen und Radioaktivität. Geeignete und vom Bundesamt für Zivilschutz geprüfte Schutzkleidung und Atemschutzgeräte
18142* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
werden nur für die Helfer des Katastrophenschutzes bzw. Zivilschutzes beschafft
Die Atemschutzgeräte sind auch für die private Anschaffung geeignet
Bisher konnte die Industrie die Nachfrage nach Atemschutzgeräten befriedigen.
Eine spezielle Empfehlung der Bundesregierung zur privaten Anschaffung von Schutzkleidung und Atemschutzgeräten ist nicht ergangen. Mittel zur Bevorratung von Schutzkleidung und Atemschutzgeräten für die private Anschaffung können schon in Anbetracht der äußerst angespannten Haushaltssituation der Zivilverteidigung nicht bereitgestellt werden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 15):
Bedeutet die in „Umwelt" Nummer 75 enthaltene Stellungnahme des Bundesinnenministers zu § 7 des Atomgesetzes, eine Konkretisierung sicherheitstechnischer Grundanforderungen im Gesetz oder in einer Verordnung führe zu der Gefahr, die Entwicklung der Sicherheitstechnik zu beeinträchtigen. daß die Bundesregierung entgegen ihrer bisherigen Auffassung, wie sie bei den Vorarbeiten für die 5. Novelle des Atomgesetzes oder noch in ihrer Veröffentlichung in „Umwelt" Nr.68 Konkretisierungen atomrechtlicher Vorschriften durch Regeln der Technik" deutlich geworden ist, eine Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe des Atomrechts heute nicht mehr für erforderlich hält, und wie vereinbart sie diese Auffassung mit der Enscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Kalkar, die bestehende Rechtsunsicherheit könne durch Rechtsverordnungen der Exekutive verringert werden?
Die von Ihnen erwähnte Stellungnahme des Bundesministers des Innern zu § 7 Atomgesetz steht im Einklang mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Kalkar-Beschluß (BVerfG DÖV 1979, S. 54). Darin heißt es u. a.:
Die gesetzliche Fixierung eines bestimmten Sicherheitsstandards durch die Aufstellung starrer Regeln würde demgegenüber, wenn sie sich überhaupt bewerkstelligen ließe, die technische Weiterentwicklung wie die ihr jeweils angemessene Sicherung der Grundrechte eher hemmen als fördern. Sie wäre ein Rückschritt auf Kosten der Sicherheit
Die in Ihrer Frage zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, die Bundesregierung halte eine Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht mehr für erforderlich, ist nicht begründet
Der Bundesminister des Innern hat in seiner Stellungnahme gegenüber der Enquete-Kommission zu § 7 des Atomgesetzes u. a. erklärt, daß sich „eine Reihe weiterer Rechtsverordnungen zur Konkretisierung weiterer Teilbereiche" in Vorbereitung befinde (vgl. Nr. 2.2, letzter Satz) und er „für den Bereich der Kerntechnik ein geschlossenes Regelwerk" anstrebe (vgl. Nr. 4 Satz 4).
Die Verbesserung der Rechtssicherheit steht jedoch unter der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Kalkar-Beschluß bestimmten Maxime, daß der Schutzzweck des § 1 Nr. 2 des Atomgesetzes „jeweils bestmöglich zu verwirklichen" ist. Danach kann es keine — bessere — Rechtssicherheit für Antragsteller und Betreiber zu Lasten des Grundrechtsschutzes betroffener Bürger geben.
Die Bundesregierung wird in diesem vom Bundesverfassungsgericht klar definierten Rahmen die Arbeiten zur Konkretisierung weiterer Teilbereiche des Atomrechts mit Nachdruck und mit aller gebotenen Sorgfalt fortsetzen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 16):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, jenen Deutschen, die nach dem Aufruf zum Olympiaboykott von Bundesregierung und Bundestag und nach dem Boykottbeschluß des Nationalen Olympischen Komitees in Solidarität auf eine Reise zu den Olympischen Spielen nach Moskau verzichtet haben und die bereits einen Anspruch auf Teilnehmerkarten erworben hatten, die Kosten für die Teilnehmerkarten ganz oder wenigstens teilweise zu erstatten, oder vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Bürger das Risiko, das mit der solidarischen Haltung verbunden ist, völlig allein zu tragen haben?
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Mai 1980 habe ich namens der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Böhm/Melsungen erkärt, daß die Bundesregierung bereits Anfang dieses Jahres darauf hingewiesen hat, daß nach ihrer Auffassung eine Teilnahme einer deutschen Olympia-Mannschaft an den Olympischen Spielen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die bisher nicht eingetreten sind. Daher haben der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung dem Nationalen Olympischen Komitee empfohlen, auf die Teilnahme einer Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland an den Olympischen Spielen zu verzichten. Die Bundesregierung hat dabei nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie lediglich eine Empfehlung aussprechen könne, der Sport in seiner Entscheidung jedoch frei sei. Das Nationale Olympische Komitee hat der Empfehlung folgend am 15. Mai 1980 in eigener Verantwortung entschieden.
Die Empfehlungen von Bundestag und Bundesregierung haben sich nicht an Besucher der Olympischen Spiele gerichtet Die Spiele, für die sie Eintrittskarten gekauft haben, finden statt; die Reisen zu den Spielen bleiben grundsätzlich durchführbar. Eine Entscheidung der Betroffenen, die Spiele nicht zu besuchen oder auch auf die Reise ganz zu verzichten, liegt allein in der Sphäre des einzelnen, der insoweit an die vertraglichen Bedingungen für die Auflösung der Kauf- und Reiseverträge gebunden bleibt
Die Bundesregierung sieht sich bei dieser Sachlage nicht in der Lage, Bürgern, die Eintrittskarten zu den Olympischen Spielen erworben haben, Kosten zu erstatten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18143*
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen 17, 18, 19 und 20):
Wie hat die französische Regierung auf den Vorschlag des Bundeskanzlers nach dem Harrisburg-Störfall reagiert, die Sicherheit von Kernkraftwerken international anzuheben und zu harmonisieren, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Konsequenzen Frankreich national aus dem Störfall gezogen hat?
Wie hat die britische Regierung auf den Vorschlag des Bundeskanzlers nach dem Harrisburg-Störfall reagiert, die Sicherheit von Kernkraftwerken international anzuheben und zu harmonisieren, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Konsequenzen Großbritannien national aus dem Störfall gezogen hat?
Wie hat die amerikanische Regierung auf den Vorschlag des Bundeskanzlers nach dem Harrisburg-Störfall reagiert, die Sicherheit von Kernkraftwerken international anzuheben und zu harmonisieren, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Konsequenzen die USA national aus dem Störfall gezogen haben?
Wie hat die Regierung der UdSSR auf den Vorschlag des Bundeskanzlers nach dem Harrisburg-Störfall reagiert, die Sicherheit von Kernkraftwerken international anzuheben und zu harmonisieren, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Konsequenzen die UdSSR national aus dem Störfall gezogen haben?
Der Vorschlag des Bundeskanzlers betreffend einer internationalen Zusammenarbeit über die Sicherheit von Kernkraftwerken fand durch die Regierungen von Frankreich, Großbritannien und die USA ein positives Echo, das durch entsprechende Antwortschreiben zum Ausdruck kam.
Als eine konkrete Folge und Ausdruck einer positiven Reaktion dieser Länder und der UdSSR können die vom Gouverneursrat der IAEA beschlossenen Maßnahmen gewertet werden, die zu der Verstärkung bisheriger Aktivitäten und Einleitung neuer Aktivitäten geführt haben. Die Verstärkung des Nuclear Safety Standards Programme (NUSS) mit Einrichtung einer Expertengruppe für Fragen der Sicherheit über Hinzuziehung von Vertretern der OECD, NEA und des COMECON und die Abhaltung einer Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen der Reaktorsicherheit im Oktober 1980 in Stockholm sind besonders hervorzuheben.
Bei der Stockholmer Konferenz werden u. a. auch die durch den Störfall im Kernkraftwerk TMI-2 von Harrisburg aufgeworfenen Themen zur Reaktorsicherheit behandelt werden.
Tiber die Konsequenzen, die in Frankreich, Großbritannien und den USA aus dem TMI-Störfall gezogen wurden, liegen der Bundesregierung darüber hinaus bereits entsprechende Berichte vor. Im einzelnen wird hierzu im Abschlußbericht des Bundesministers des Innern über den TMI-Störfall eine Auswertung erfolgen, der voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages übergeben wird.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/4189 Frage B 21):
Wie beurteilt die Bundesregierung Pläne eines nordrhein-westfälichen Chemieunternehmens, jährlich 250 000 Tonnen chemischer Abfälle und Säuren (Dünnsäure) in den Rhein einzubringen, unter dem Gesichtspunkt der bisherigen Bemühungen auf nationaler und internationaler Ebene zur Verbesserung der Qualität des Rheinwassers?
Die Einleitung von Stoffen in Gewässer bedarf der Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz.
Die Bundesregierung hält die Einleitung von Dünnsäure in den Rhein durch ein nordrhein-westfälisches Chemieunternehmen für einen aus ökologischen Gründen nicht zu vertretenden Rückschritt im Umweltschutz. Die Einleitung würde den Anstrengungen der Gewässerschutzpolitik auf nationaler und internationaler Ebene zur Verbesserung der Qualität des Rheinwassers wie auch zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zuwiderlaufen. Diese Ansicht vertritt auch der für diese Frage zuständige nordrhein-westfälische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die Dünnsäure — hierbei handelt es sich um Abfälle aus der Produktion organischer Pigmente — wurde bis 1969 in den Rhein geleitet. Mit Zustimmung der niederländischen Behörden erfolgte danach ihre Einbringung in die Hohe See. Gleichzeitig begann das Chemieunternehmen, die Umstellung des Produktionsverfahrens auf eine umweltfreundlichere Technologie zu prüfen und zu entwickeln. Die Verklappung der Dünnsäure auf Hoher See ist daher nur noch befristet erforderlich. Damit wird auch der Erklärung der Bundesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Umweltpolitik entsprochen, die Verbringung von Abfällen in die Hohe See zu verringern.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 22 und 23):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem wasserwirtschaftlichen Gutachten des niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung vom 19. Dezember 1979, das im Bereich des Wasserwerks Helmstedt oder aller Wasserwerke im Grundwasserabgabebereich der Aller eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch radioaktiv verseuchte Grundwasserzuflüsse aus dem Gebiet der Atommülldeponie der DDR in Bartensleben als möglich bezeichnet?
Wird die Bundesregierung in den innerdeutschen Gesprächen von den DDR-Behörden umgehend und mit Nachdruck Aufschluß über die Technik der Atommülleinlagerung im Schacht Bartensleben, die Quali-tat der eingelagerten Stoffe, die Sicherheitsbestimmungen und -anlagen sowie die Grundwasserfließrichtungen im Bereich Bartensleben und der Salzstruktur Allerlei verlangen, und ist sie bereit, an der innerdeutschen Grenze auf Bundeskosten die im Gutachten vorgeschlagenen zusätzlichen Wassermeßstellen zur Gefahrenfrüherkennung zu errichten und zu unterhalten?
Im Rahmen der Überwachung der Umweltradioaktivität in der Aller hat sich bisher kein Anlaß ergeben, der Trinkwasserversorgung im Einzugsbereich der Aller besondere Beachtung beizumessen.
Auf Grund einer vorläufigen Stellungnahme des Niedersächsischen Sozialministers zu dem von Ihnen angeführten Gutachten ist mit einer unmittelbaren Gefährdung der Trinkwasserversorgung nicht zu rechnen. Eine ausführliche Auswertung des Gutachtens ist bisher noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang mit den zuständigen regionalen Institutionen die Frage geprüft, ob entsprechende Beobachtungsstellen für die Überwachung des Grundwassers eingerichtet werden sollen.
18144* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Über weitergehende Ergebnisse der Auswertung wird die Bundesregierung Sie zu gegebener Zeit gern unterrichten.
Zu der Atommülldeponie Bartensleben (Morsleben) hat die Bundesregierung für die innerdeutschen Gespräche mit den DDR-Behörden einen umfangreichen Fragenkatalog aufgestellt. Es ist beabsichtigt, die Diskussion über diese Fragen in den Rahmen eines umfassenderen Austausches von Informationen hinsichtlich der sicherheitstechnischen Auslegung von kerntechnischen Einrichtungen zu stellen, die wegen ihrer Grenznähe für beide Seiten bedeutungsvoll sind.
Die Bundesregierung gibt der Aufnahme solcher Gespräche mit den DDR-Behörden Priorität und ist darum zur Zeit bemüht, auf der Basis z. B. auch des Grundlagenvertrages entsprechende bilaterale Kontakte mit der DDR herzustellen.
Durch die Initiative der Bundesregierung in der Folge des Störfalles in Harrisburg bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (LAEA) vom Mai 1979 ist für Oktober 1980 eine IAEA-Konferenz über aktuelle Sicherheitsfragen zur Kernenergie in Stockholm vorgesehen. Damit bietet sich auch auf internationaler Ebene die Möglichkeit, durch Zusammenwirken der Industrieländer in Ost und West auf der Basis gegenseitiger, partnerschaftlicher Absprachen zu Sicherheitslösungen auf dem Gebiet der friedlichen Anwendung der Kernenergie zu gelangen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 24):
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber oder gedenkt sie Erkenntnisse darüber einzuholen, welche Finanzquellen, Geldgeber, Unterstützer oder Sympathisanten vorhanden sind die es den „GorlebenBesetzern" ermöglicht haben, ohne lohnbringende Arbeit viereinhalb Wochen bei der Bohrstelle in Gorleben auszuharren?
Ich weise zunächst darauf hin, daß nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden der größte Teil der Personen, die sich in den Wochen vor und bei der Räumung auf dem Bohrplatz 1004 in Gorleben aufhielten, nur zeitweise an der Aktion teilnahm. Im übrigen haben die zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen die an der Aktion beteiligten Personen nicht identifiziert. Es ist schon deshalb nicht möglich, die von Ihnen gewünschten Erkenntnisse nachträglich einzuholen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 25):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Erzbischöflichen Ordinariats München. daß die Störaktion am 10. Juni 1980 in der Universität München gegen den Erzbischof von München und Freising, Se. Eminenz Joseph Kardinal Ratzinger, von einer Gruppe durchgeführt worden sei,
die „eindeutig marxistisch und politisch linksradikal einzustufen sei", das Niederbrüllen des Kardinals ‚an die Zustände der Zeit des Nationalsozialismus erinnere", „bei dieser Bedrohung Widerstand geleistet werden müsse", und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Vorgang zu ziehen?
Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, politische Kommentare kirchlicher Stellen zu den Störungen bei der Veranstaltung mit dem Erzbischof von München und Freising am 10. Juni 1980 in der Universität München zu bewerten. Informationen über die Organisation der Störungen sind derzeit nicht bekannt.
Die freie politische Meinungsäußerung wird von Verfassung und Gesetz garantiert. Die Bundesregierung verurteilt jede Art von Störungen oder Ausschreitungen, durch die Veranstaltern öffentlicher Versammlungen die Ausübung dieses Rechts beschnitten oder unmöglich gemacht wird. Sie verurteilt daher auch die Störaktion gegen Kardinal Rat-zinger.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schetter (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 26):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) im DGB anläßlich der Betriebsmaifeier 1980 in den Heidelberger Stadt- und Bergbahnbetrieben mit dem ÖTV-Symbol versehene Bundesflaggen aufhängte, welches ist die Meinung der Bundesregierung dazu, und was will sie unternehmen, um solche Praktiken für die Zukunft zu verhindern?
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt war der Bundesregierung nicht bekannt.
Nach längeren Erörterungen mit dem Bundesministerium des Innern hat der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes Anfang der sechziger Jahre den Grundsatz aufgestellt, daß bei Beflaggung von Gewerkschaftshäusern die Flagge der Bundesrepublik Deutschland (daneben ggf. noch die Flagge des betreffenden Landes oder der betreffenden Stadt) gehißt werden solle. Der Bundesvorstand hat seinerzeit die Landesbezirksvorstände sowie die Orts- und Kreisausschüsse des DGB entsprechend unterrichtet Die autonomen Einzelgewerkschaften sind der Empfehlung des DGB-Bundesvorstandes weitgehend gefolgt.
Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn sich alle Einzelgewerkschaften dieser Praxis anschließen würden. Sie wird sich deshalb mit der ÖTV in Verbindung setzen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 27):
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach Atommülltransporte aus der Bundesrepublik Deutschland über Bundesautobahnen ins benachbarte Frankreich geleitet werden?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18145*
Transporte radioaktiver Stoffe unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland einem umfassenden Genehmigungs- und Kontrollsystem nach dem Atomgesetz. Sofern es sich um Kernbrennstoffe und Großquellen handelt, werden die Genehmigungen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, sonst von den zuständigen Länderbehörden erteilt Die Aufsicht über die Beförderung radioaktiver Stoffe obliegt ebenfalls den einzelnen Länderbehörden.
Im Rahmen der Entsorgung deutscher Kernkraftwerke fallen zur Zeit Transporte von abgebrannten Brennelementen zu der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague in Frankreich an. Es handelt sich hierbei zwar nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes („Atom-Müll"), son-dem um radioaktive Reststoffe, die zum erheblichen Teil wiederverwertet werden können; unter der Annahme, daß Ihre Informationen sich auf diese Transporte beziehen, kann die Bundesregierung bestätigen, daß unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften die erwähnten abgebrannten Brennelemente vorwiegend über die Bundesautobahnen nach Frankreich geleitet werden.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 28):
Welche Dienststellen bzw. Einrichtungen des Bundes sollen in Schleswig-Holstein aufgelöst, zusammengefaßt oder in andere Bundesländer verlegt werden, und wann ist mit diesen Maßnahmen zu rechnen?
Ihre Frage erfordert eine Umfrage bei den Bundesministerien, da Angaben der von Ihnen genannten Art im Bundesbereich nicht zentral erfaßt sind.
Sobald das Ergebnis der eingeleiteten fernschriftlichen Umfrage vorliegt, werde ich Ihre Frage unverzüglich beantworten.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 29):
Inwieweit ist in den letzten Jahren eine Verschlechterung der Wasserqualität der Eider, die heute praktisch ein stehendes Gewässer ist. festgestellt worden, und kann dieser Fluß trotz der Umweltbelastung noch bedenkenlos als Angelgewässer empfohlen werden?
Die Wasserqualität der Eider hat sich — wie das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein auf Anfrage mitgeteilt hat — in den letzten Jahren nicht verschlechtert. Unterhalb der Stadt Rendsburg ist die Eider auf eine Länge von etwa 7 km in die Güteklasse III (stark verschmutzt), anschließend auf weitere
ca. 15 km in Güteklasse II bis III (kritisch belastet) einzustufen. Im Unterlauf bis zur Mündung gilt die Eider in der Güteklasse II als mäßig belastet. Mit einer Verbesserung der Wasserqualität ist zu rechnen, wenn in Kürze die 3. Reinigungsstufe der Kläranlage der Stadt Rendsburg in Betrieb geht
Die Eider kann nach Angabe des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kiel ohne Bedenken als Angelgewässer genutzt werden, da gewerbliche Betriebe im Raum Rendsburg, bei denen gefährliche Schadstoffe ins Abwasser gelangen können, nicht in die Eider einleiten. Für das Angeln bzw. den Verzehr von Fischen aus der Eider seien seitens der zuständigen Behörden bisher keine Einschränkungen angeordnet oder empfohlen worden.
Aus meiner Sicht ist mit einer weiteren Verbesserung der Wasserqualität der Eider zu rechnen, wenn die Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes und der 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz greifen. Ein Hinauszögern der Abgabepflicht über den 1. Januar 1981 hinaus, wie sie der auf Initiative der Länder Bayern, Niedersachen und Schleswig-Holstein vom Bundesrat am 9. Mai 1980 beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Bundesrats-Drucksache 200/80) vorsieht, würde notwendige Sanierungsmaßnahmen eher noch verzögern.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 30):
Wie viele Beamte sollen für die grenzpolizeiliche Kontrolle des 1 600 m langen Abschnitts zwischen der künftigen Grenzkontrollstelle Herleshausen und der Zonengrenze eingesetzt werden, werden diese Beamten zum bisherigen Personal zusätzlich zugeteilt und soll diese Kontrolle vom Bundesgrenzschutz oder von der Zolldienststelle wahrgenommen werden?
Es ist zu trennen zwischen der grenzpolizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs und der grenzpolizeilichen Überwachung der Grenze.
Die grenzpolizeiliche Kontrolle wird von dem Personal der Grenzschutzstelle Herleshausen wie bisher auch durchgeführt. Es handelt sich hierbei um Polizeivollzugsbeamte des Grenzschutzeinzeldienstes.
Eine Verstärkung dieses Personals aus Anlaß der Standortverlagerung der Grenzkontrollstelle ist vorerst nicht vorgesehen.
Der 1600 m lange Abschnitt zwischen Grenzkontrollstelle und Grenze zur DDR wird in die grenzpolizeiliche Überwachung durch die Bundesgrenzschutzverbände des zuständigen Grenzschutzkommandos Mitte einbezogen. Hierzu werden auch Beamte des Grenzaufsichtsdienstes des Zoll eingesetzt.
18146* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 31):
Wieviel Lastkraftwagen passieren im Jahresdurchschnitt den Zonen-
grenzübergang Herleshausen und wieviel davon stammen aus der DDR
Über die Grenzkontrollstelle Herleshausen fuhren 1979 insgesamt 129 037 Lastkraftwagen (1978: 132 182), darunter 80 892 (77 744) mit Standort in der DDR
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 32):
Wann ist mit der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Maisch im Zuge der L 608 zu rechnen?
Eine Kreuzungsvereinbarung über die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Zuge der L 608 in 7502 Maisch liegt dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vor. Nach fernmündlicher Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg ist das Vorhaben beim zuständigen Straßenbauamt Karlsruhe in der Planung. Das Land strebt einen Baubeginn in 3-4 Jahren an.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen B 33 und 34):
Auf welchen Überlegungen und Gutachten zur Größenordnung einer Wiederaufarbeitungsanlage beruht die für Hessen beabsichtigte Wiederaufarbeitungsanlage?
Trifft es zu, daß die von der Bundesregierung beabsichtigten Untersuchungen über Kapazitäten von Wiederaufarbeitungsanlagen eine längere Zeit in Anspruch nehmen werden und für die in Hessen beabsichtigte Wiederaufarbeitungsanlage nicht herangezogen werden?
Zu Frage B 33:
Für die im Lande Hessen von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) beantragte kleine Wiederaufarbeitungsanlage ist eine Kapazität von 350 t Schwermetall pro Jahr vorgesehen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt dieser Antragsgröße die Überlegung zugrunde, daß das Vergrößerungsverhältnis von 1 : 10 gegenüber der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe aus Sicht des chemischen Apparatebaus sinnvoll und üblich ist
Es erlaubt, Komponenten in geeigneter Größe und Kapazität für eventuell später notwendig werdende großtechnische Anlagen zu erproben. Außerdem gestattet es eine Anlage dieser Größe, abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken mit
etwa 10 000 MWe Leistung aufzuarbeiten, wodurch eine Entsorgungsvorsorge etwa für die bis 1981 in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke getroffen werden kann.
Die Bundesregierung bekräftigt erneut ihre grundsätzliche Auffassung, daß die Errichtung einer kleinen Wiederaufarbeitungsanlage im Rahmen des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979 liegt und seiner Zielrichtung entspricht
Die definitive Entscheidung zur Entsorgung, die entsprechend diesem Beschluß Mitte der 80er Jahre gefällt werden soll, wird mit der in Hessen beantragten 350-Jahrestonnen-Anlage nicht vorweggenommen.
Zu Frage B 34:
Die Untersuchungen über einen optimalen Auf-und Ausbau ausreichender Wiederaufarbeitungskapazität werden eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Dabei sind neben der Entwicklung des Ausbaus der zu entsorgenden Kernkraftwerke sowohl sicherheits- und sicherungstechnische als auch ökologische und ökonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Analyse orientiert sich an dem Bedarf, der sich im Falle einer Entscheidung für die großtechnische Entsorgung mit Wiederaufarbeitung ergeben wird. Diese Untersuchungen sind deshalb unabhängig von der Frage nach der Kapazität der in Hessen geplanten Wiederaufarbeitungsanlage.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 35):
Wieweit ist die Aufstellung einer zusätzlichen Einsatzabteilung des Bundesgrenzschutzes im Raum Frankfurt/Wiesbaden (Fort Biehler) in bezug auf die Erstellung der Unterkünfte und die Bereitstellung von Personal gediehen, und welche Gründe stehen einer schnelleren Verwirklichung dieses Ziels entgegen?
Zur Unterbringung der vorgesehenen Einsatzabteilung des Bundesgrenzschutzes für den Raum Frankfurt/Wiesbaden ist eine Zwischenunterkunft in Bad Schwalbach bereits soweit gefördert, daß sie mit derzeit (16. Juni 1980) 64 Beamten — davon 48 Polizeivollzugsbeamte — belegt werden konnte. Der Abschluß der Arbeiten für die Grundinstandsetzung der Unterkunftsgebäude in Bad Schwalbach ist für Ende 1980/Anfang 1981 vorgesehen. Die endgültige Unterbringungskapazität wird für zwei Hundertschaften ausreichen, wobei die Unterbringung der dazugehörigen technischen Ausstattung (vor allem Kraftfahrzeuge, technisches Großgerät) wegen der geringen Größe des Areals auf Dauer allerdings nicht möglich sein wird.
Die zur Erfüllung der Aufgaben des BGS im Raum Frankfurt benötigten, in Bad Schwalbach untergebrachten Beamten konnten nur im Wege der Abord-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18147*
nung von anderen BGS-Standorten gewonnen werden, weil für den Haushalt 1980 die auf Grund des Ausbauprogramms Innere Sicherheit von der Bundesregierung für die BGS-Einsatzabteilung Frankfurt geforderten Stellen vom Parlament nicht bewilligt wurden. Die Bundesregierung wird die erforderlichen Stellen für den Haushalt 1981 erneut fordern.
Die Bundesregierung hat die erforderlichen Verhandlungen geführt und die Bauplanung in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen für die endgültige Unterbringung der erwähnten BGS-Einsatzabteilung in einer angemessenen Unterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Fort Biehler in Wiesbaden zu schaffen.
Zur Weiterführung des Vorhabens kommt es jetzt darauf an, daß die Stadt Wiesbaden das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans beschleunigt zum Abschluß bringt. Darüber hinaus wird die Verwirklichung des Vorhabens entscheidend von der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel abhängen. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann mit der Fertigstellung der Unterkunft nicht vor 1984-85 gerechnet werden.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 36 und 37):
In wieviel Auflagen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt ist bisher die vom Bundesinnenminister herausgegebene „Umwelt Zeitung" erschienen?
In welcher Verteilung ist diese Zeitung erschienen?
Zu Frage B 36:
Die „Umwelt Zeitung" ist 1980 in 11. Auflage erschienen. Sie wird jährlich einmal in den Monaten Mai/Juni und seit 1973 regelmäßig zu dem von der 27. Vollversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1972 zum Internationalen Tag der Umwelt proklamierten 5. Juni herausgegeben. Die Auflagenhöhe betrug in den letzten Jahren jeweils knapp 1 Million (1980: 920 000; 1979: 1 Million; 1978: 1 Million).
Zu Frage B 37:
Von der Gesamtauflage wurden ca. 60 % auf Anforderung von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Betrieben, Gewerkschaften, Landkreisen, Städten, Schulen und Privatpersonen für Veranstaltungen zum Tag der Umwelt im gesamten Bundesgebiet verteilt. Die Verteilung von je weiteren ca. 201)/0 erfolgt durch eine Beilage in den Erstmappen des Deutschen Lesezirkels und — in den letzten vier Jahren — als Auslage in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 38):
Ist der Bundesregierung im Rahmen ihrer Verhandlungen mit dem Berliner Finanzsenator bekannt, in welchem Umfang sich die geplanten steuer- und familienpolitischen Entlastungsmaßnahmen auf Berlin finanziell auswirken?
Die finanziellen Auswirkungen der steuer- und familienpolitischen Entlastungsmaßnahmen auf Berlin können beim gegenwärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht abschließend beziffert werden. Der Senat von Berlin hat in der Finanzplanung 1979 bis 1983 vorsorglich folgende Beträge berücksichtigt:
1981: 180 Millionen DM 1982: 220 Millionen DM 1983: 260 Millionen DM.
Nach Abschluß der parlamentarischen Beratungen wird geprüft werden, ob die Beträge geändert werden müssen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 39):
Wieviel zusätzliche Kräfte müssen bei den Finanzämtern beschäftigt werden, um die neuerdings nach § 13 a Abs. 8 (neu) EStG vorgeschriebene Einnahme-Ausgabe-Rechnung für „Sonderkulturen, weinbaulicher Nutzung, gärtnerischer Nutzung, sonstiger land- und forstwirtschafcher Nutzung, Nebenbetrieben; Abbauland sowie Geringstland, wenn die hierfür nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Werte zuzüglich oder abzüglich der sich nach Absatz 4 Nr. 3a ergebenden Werte 2 000 DM übersteigen" zu überprüfen?
Bereits nach bisherigem Recht waren die Gewinne aus Sonderkulturen, weinbaulicher Nutzung, gärtnerischer Nutzung, sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, Nebenbetrieben sowie Abbauland nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder nach Schätzung zu ermitteln, wenn die hierfür nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Werte zuzüglich oder abzüglich der Werte der Pachtflächen 4 000 DM überstiegen. Während der Geltungsdauer des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1350) in der Zeit von 1965/66 bis 1973/74 waren die Gewinne aus den genannten Nutzungen stets nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Erst mit der Einführung des § 13a in das Einkommensteuergesetz wurden ab Wirtschaftsjahr 1974/ 75 pauschalierte Gewinnermittlungsvorschriften für Sondernutzungen eingeführt, die sich aber wegen der sehr unterschiedlichen Ertragsverhältnisse nicht bewährt haben.
Die jetzt gezogene Grenze von 2 000 DM stellt eine vertretbare Bagatellregelung dar. Für die Finanzämter handelt es sich bei der Gewinnermittlung in Fällen, die oberhalb der genannten Grenzen liegen, um keine neue und ihnen unbekannte Aufgabe. Geeignete Schätzungsgrundlagen liegen überall vor. Es ist daher davon auszugehen, daß für die Er-
18148* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
füllung der von Ihnen genannten Aufgaben zusätzliche Arbeitskräfte nicht benötigt werden.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 40):
Gibt es angesichts der angekündigten, zum Teil erheblichen Benzinpreiserhöhungen neue Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Kilometerpauschale zugunsten der Arbeitnehmer im ländllichen Raum zu erhöhen?
Die Bundesregierung hat in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Februar 1980 die Gründe dargelegt, die eine Erhöhung des KilometerPauschbetrags für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug zur Zeit nicht erlauben. Es handelt sich dabei im wesentlichen um folgende Gründe:
— Die für die Jahre 1981 und 1982 beabsichtigte Steuersenkung im Betrage von 17,5 Mrd. DM kommt auch den Arbeitnehmern zugute, die mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen,
— zusätzliche Steuerausfälle durch Änderungen des Kilometer-Pauschbetrages sind angesichts der Finanzlage nicht vertretbar; eine Anhebung des Pauschbetrages von 0,36 DM auf 0,50 DM je Entfernungskilometer würde etwa 1,2 Mrd. DM und die Verdoppelung auf 0,72 DM je Entfernungskilometer etwa 3,0 Mrd. DM jährlich kosten.
Hinzuzufügen ist, daß eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, die auf ihr Kraftfahrzeug besonders angewiesen sind, nicht möglich ist, weil die Verkehrsverhältnisse sowohl in ländlichen als auch in städtischen Bereichen sehr unterschiedlich sind und Ausnahmeregelungen zu überwindbaren Verwaltungserschwernissen führen würden.
Diese Gründe bestehen fort Es gibt keine neuen Überlegungen zur Anhebung des Kilometer-Pauschbetrages.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4189 Frage B 41):
Inwiefern ist, wie im Bonner General-Anzeiger vom 3. Juni behauptet, der mehrwertsteuerliche pauschale Vorwegabzug eine „zusätzliche Vergünstigung für die Bauern", und welche Funktion hat diese Vorsteuerpauschale wirklich?
Nach dem System der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hat jeder Unternehmer die Umsatzsteuer für die von ihm bewirkten Umsätze zu berechnen. Von der Steuer kann er die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer absetzen. Eine positive Differenz hat der Unternehmer
an das Finanzamt zu zahlen (Steuerzahllast), eine negative Differenz erhält er vom Finanzamt erstattet (Vorsteuererstattung).
Die Land- und Forstwirtschaft ist seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahre 1968 durch O 24 UStG — wenn auch nach einem pauschalierten Verfahren — in das Mehrwertsteuersystem einbezogen. Die Steuersätze werden in der gleichen Höhe festgesetzt wie die Vorsteuerbeträge. Land- und Forstwirte dürfen daher ihren Abnehmern Steuer in Rechnung stellen, brauchen jedoch keine Steuer an das Finanzamt abzuführen. Sind die Durchschnittsätze zutreffend berechnet, ergibt sich daraus weder ein Steueraufkommen noch ein Steuerausfall.
Es liegt in der Natur eines Durchschnittsatzes, daß er bestimmte Unternehmer begünstigen, für andere aber nachteilige Auswirkungen haben kann. Um insbesondere den letztgenannten Kreis vor Nachteilen zu bewahren, hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 4 UStG die Möglichkeit vorgesehen, auf die Durchschnittsätze zu verzichten und zur Anwendung der allgemeinen Vorschriften des UStG überzugehen. Nach dem vorliegenden statistischen Material macht jedoch nur ein äußerst geringer Teil der Landwirte hiervon Gebrauch. Dies erlaubt die Annahme, daß die Durchschnittsätze für den überwiegenden Teil der Landwirte nicht ungünstig sind.
Der Bericht des „General-Anzeigers” vom 3. Juni 1980 ist vor diesem Hintergrund zu sehen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 42):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um einer Fehlentwicklung durch sektorale Förderprogramme, mit denen die meisten europäischen Regierungen ihren Textilindustrien unter die Arme greifen, entgegenzusteuern, nachdem sich Auflagen und Kontrollmaßnahmen der Kommission bei den Branchenbeihilfen häufig als unwirksam erweisen?
Die Beihilferegelungen der EG-Mitgliedstaaten unterliegen den Bestimmungen des EWG-Vertrages. Dieser enthält in den Artikeln 92 und 93 gemeinsame Regeln über staatliche Beihilfen, um Wettbewerbsverfälschungen und Beeinträchtigungen des Handels innerhalb der Gemeinschaft, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen, zu vermeiden. Die Beihilfekontrolle wird in der Regel von der EG-Kommission (in Ausnahmefällen vom Rat) ausgeübt Sie entscheidet, ob nationale Beihilfen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können. Dies kann z. B. für „Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete" (Art 92 Abs. 3) der Fall sein.
Die strukturellen Schwierigkeiten der letzten Jahre haben dazu geführt, daß sich einzelne EG-Mitgliedstaaten aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen gezwungen sehen, verstärkt Branchenbeihilfen zu gewähren.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18149*
Die Bundesregierung hat — unter Berücksichtigung ihrer eigenen Subventionsgrundsätze — alle vertraglichen Möglichkeiten genutzt, um mäßigend auf die Subventionspolitik sowohl der EG-Mitgliedstaaten als auch der Gemeinschaft selbst (Finanzhilfen aus dem EG-Haushalt) einzuwirken. Sie hat die EG-Kommission bei ihrer schwierigen Aufgabe, eine wirksame gemeinschaftliche Beihilfedisziplin gegenüber den Mitgliedstaaten durchzusetzen, stets unterstützt. In einem Memorandum zur EG-Strukturpolitik, das im Mai 1978 vom EG-Rat erörtert wurde, hat sie nachdrücklich auf die Gefahren von Erhaltungssubventionen hingewiesen und ihre grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber staatlichen Eingriffen in einzelne Industriesektoren deutlich zum Ausdruck gebracht. Zur Förderung des Strukturwandels sollten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen befristete, degressive Übergangsmaßnahmen ergriffen werden können.
Die Beihilfeproblematik in der EG läßt sich allerdings nicht auf die sektoralen Fördermaßnahmen einengen. Die EG-Kommission vertritt die Auffassung, daß eine wirksame und kohärente Beihilfedisziplin für einen bestimmten Sektor alle Beihilfen umfassen müsse, d. h. auch die Regionalbeihilfen sowie allgemeine Beihilfen, wie etwa Mittelstandsprogramme oder Bürgschaftsfonds, aus denen Unternehmen in konkreten Fällen Hilfen erhalten können und die es auch bei uns zum Teil gibt.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 43):
In welcher Höhe wurden die Konjunkturprogramme der letzten drei Jahre zu Lasten des Bundes bzw. der Länder finanziert und zwar aufgeteilt nach Zuschüssen und Steuerermäßigungen?
„Konjunkturprogramme" im engeren Wortsinn sind in den letzten drei Jahren nicht durchgeführt worden. Vielmehr handelt es sich um Maßnahmen und Programme mit nicht primär konjunkturpolitischer Zielsetzung. Im wesentlichen waren dies: das Programm für Zukunftsinvestitionen, Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und zur Steuerentlastung.
Bei dem mehrjährigen Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge (Programm für Zukunftsinvestitionen) entfallen nach den ursprünglichen Planungen etwa 8,2 Mrd. DM auf den Bund, 3,4 Mrd. DM auf die Länder und 2,1 Mrd. DM auf die Gemeinden. Der Gemeindeanteil dürfte nach der bisherigen Abwicklung jetzt etwas höher anzusetzen sein, wobei zu berücksichtigen ist, daß es sich um Projekte im kommunalen Interesse handelt. Einschließlich privater Finanzierungsmittel wird bei dem Programm mit einem Investitionsvolumen von rd. 20 Mrd. DM gerechnet. Steuerliche Maßnahmen sind nicht enthalten.
Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenbeschlüsse der Bundesregierung vom Mai/September 1977 (600 Millionen DM) und das arbeitsmarktpolitische Programm vom Sommer 1979 (900 Millionen
DM) werden von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt und von der Anstalt sowie aus dem Bundeshaushalt finanziert Die Länder sind an der' Finanzierung nicht beteiligt.
Die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen der letzten drei Jahre belasten sowohl den Bund als auch Länder und Gemeinden durch entsprechende Mindereinnahmen, deren Umfang sich nach den geltenden Verteilungsschlüsseln für das Aufkommen der einzelnen Steuerarten richtet.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 44):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aus entsprechenden Haushaltsmitteln für die Strukturförderung im Bereich der rheinlandpfalzischen Kreise Ahrweiler und Koblenz (Koblenz-Mayen) im Jahr 1980 vorgesehen bzw. eingeleitet?
Teile des Landkreises Ahrweiler und des Landkreises Mayen-Koblenz gehören zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In diesen Gebietsteilen besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie für bestimmte Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur zu gewähren. Im derzeit gültigen 9. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (BundestagsDrucksache 8/3788) sind die verplanbaren Mittel, die vom Bund und von den Ländern jeweils zur Hälfte aufgebracht werden, nach Regionalen Aktionsprogrammen aufgegliedert. Im Finanzierungsplan des Regionalen Aktionsprogramms „Eifel Hunsrück", zu dem auch die Fördergebietsteile der Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz gehören, sind für 1980 folgende Mittelansätze vorgesehen:
— 9,6 Millionen. DM Zuschüsse für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft. Außerdem wird ge- schätzt, daß gut 18 Millionen Investitionszulagen, auf die bei Vorliegen der Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch besteht, an die gewerbliche Wirtschaft fließen.
— 6,24 Millionen DM Zuschüsse für Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Die Entscheidung über die Förderung einzelner Maßnahmen im Aktionsraum liegt grundsätzlich beim Land.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 45):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht vieler Naturschützer und Jäger, daß die Zerstörung n Biotopen und Verwendung Pestiziden für den Rückgang freilebender Tierartender verantwortlich sind und
18150* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
gegebenenfalls, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Flurbereinigung und des allgemeinen Flächenschutzes, künftig eine Verbesserung der Biotope zu erreichen?
Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit allen Sachkennern der Ansicht, daß generell gesprochen für die Bedrohung der wildlebenden Tierarten die Zerstörung oder Beeinträchtigung ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften die wesentliche Ursache ist. Zu dieser Beeinträchtigung der Lebensbedingungen gehören auch Änderungen in der Flächenbewirtschaftung. Insbesondere eine übermäßige und unsachgemäße Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Tierartenbestand haben.
Ich bemühe mich deshalb u. a. mit Nachdruck um eine weitere Verbesserung unserer Pflanzenbehandlungsmittel und ihrer Anwendung unter Umweltgesichtspunkten. Als Schlagwort nenne ich den Begriff „Integrierter Pflanzenschutz". Hierzu gehört u. a. der Ersatz von breit wirkenden durch spezifisch wirkende Mittel. Bei der Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln wird verstärkt auf vermeidbare Schäden für den Naturhaushalt sowie wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere zu achten sein. Ein Ausbau der Prognose und des Warndienstes und damit einhergehend eine intensivere Beratung des einzelnen Landwirts sind wünschenswert und erforderlich, um die Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Hierzu gehört auch eine Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte.
Dort, wo es wirtschaftlich nicht geboten ist, andere wirtschaftlich gleichwertige Mittel zur Verfügung stehen oder der wirtschaftliche Nutzen in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen der Natur steht, sollte den Belangen des Umweltschutzes mehr Priorität gegeben werden. Ich denke hier in erster Linie an die Verwendung von Herbiziden an Straßenrändern oder in Hobbygärten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Pflanzenschutzes sind auch die gezielte Nutzung akker- und pflanzenbaulicher Maßnahmen wie richtige Fruchtfolgegestaltung und Bodenpflege sowie eine verstärkte Beachtung der züchterischen Möglichkeiten hinsichtlich Resistenz gegen Schadorganismen. Das bereits vorhandene Wissen muß in praxisreife Verfahren umgesetzt werden; Aufgabe der Forschung ist es, die bestehenden Lücken zu schließen.
Durch die Novellierung des Flurbereinigungsgesetzes und den Erlaß des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Bund bereits vor Jahren die rechtliche Möglichkeit und Verpflichtung geschaffen, auch in der Flurbereinigung die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen des Möglichen zu beachten und zu unterstützen. Die Durchführung der Flurbereinigung ist allerdings allein Sache der Bundesländer. Der Bund beteiligt sich nur an der Finanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". In den entsprechenden Förderungsgrundsätzen ist auf Vorschlag des Bundes festgelegt, daß die Mittel nicht für Maßnahmen eingesetzt werden dürfen, die besonders benannte schutzwürdige Biotope beeinträchtigen können.
Im Bereich des Flächenschutzes nach den Vorschriften der §§ 12 ff. BNatSchG dient besonders die Schutzkategorie des „Naturschutzgebietes" der Erhaltung gefährdeter Biotope. Die Bundesregierung arbeitet zusammen mit den Ländern daran, diesen Maßnahmen eine die schutzwürdigen Biotope systematischer erfassende Ausrichtung zu geben.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen B 46, 47, 48 und 49):
Wieviel Oberschüsse an Getreide, Rindfleisch, Milch- und Milchprodukten sind derzeit größenordnungsmäßig innerhalb des EG-Agrarmarkts eingelagert?
Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten, die der EG für diese Überschüsse entstehen (Produktion, Subvention, Lagerung, Intervention)?
Sind in den letzten fünf Jahren Oberschüsse dieser Art im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe an bedürftige Entwicklungsländer geliefert worden, und falls ja, in welcher Menge, falls nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, bei den zuständigen Gremien der EG für eine (verstärkte Lieferung von Nahrungsmittelüberschüssen an bedürftige Entwicklungsländer einzutreten?
Zu Frage B 46:
In der Gemeinschaft lagern z. Z. folgende Mengen: Getreide insgesamt (12. 06. 1980) 2 227 052 t
davon Weizen 1 567 335 t
Gerste 156 605 t
Roggen 373 049 t
Hartweizen 130 063 t
Magermilchpulver (29. 05. 1980) 153 836 t
Butter (29. 05. 1980) 294 910 t
Rindfleisch (31. 05. 1980) 166 000 t
Die Bestände haben sich infolge von Sonderabsatzmaßnahmen gegenüber demselben Zeitpunkt des Vorjahres insbesondere bei Magermilchpulver um rd. 300 000 t, bei Butter um rd. 110 000 t verringert. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die o. g. Bestände gewisse Mengen einer Mindestvorsorge enthalten.
Zu Frage B 47:
Da die Bestände ständigen Schwankungen unterliegen und die Art sowie der Zeitpunkt ihrer Verwertung von der Lage auf dem innergemeinschaftlichen Markt und dem Weltmarkt abhängig sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht exakt vorausgesagt werden, welche tatsächlichen Kosten für die o. g. Mengen entstehen werden. Aus der nachfolgenden Ubersicht ergeben sich die Ausgaben, die im Haushaltsvorschlag der EG 1980 — Stand 6. Juni 1980 — für die einzelnen Marktordnungen insgesamt, die Ausfuhrerstattungen, die Interventionen einschließlich Beihilfen sowie die Lagerhaltung und Absatzmaßnahmen veranschlagt sind. Diese voraussichtlichen Ausgaben beziehen sich auf das gesamte Haushaltsjahr 1980 und betreffen die gesamten Marktstützungsmaßnahmen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18151*
EG-Haushaltsvorschlag 80
Warenart Stand 06. 06. 1980
— in Millionen
ERE 1)
Getreide
insgesamt 1 605
davon Ausfuhrerstattungen 1 087
Interventionen
einschließlich Beihilfen 518
davon Ankäufe und
Sondermaßnahmen 183
1) 1 ERE = rd. 2,51 DM
Milch und Milcherzeugnisse
insgesamt 4 976
davon Ausfuhrerstattungen 2 715
Interventionen einschließlich Beihilfen
Magermilchpulver 1 367
Butter und Rahm 707
davon
Lagerhaltung und Sonderabsatzmaßnahmen
MMP 12
Butter und Rahm 707
Rindfleisch
insgesamt 1 178
davon Ausfuhrerstattungen 460
Interventionen
einschließlich Beihilfen 718
davon Lagerhaltung 514
Es wird darauf hingewiesen, daß die Gesamtausgaben für die Marktordnungen nicht nur für Oberschüsse verwendet werden.
Zu Frage 48:
In den letzten 5 Jahren (1976 bis 1980) standen bzw. stehen folgende jährlichen EG-NahrungsmittelhilfeLieferungen an:
— Getreide 720 000 t (4 zusätzliche nationale NMH-Lieferungen der Mitgliedstaaten in Höhe von 567 000 t)
— Magermilchpulver 55 000 t 1976 und 1977 150 000t seit 1978
— Butteröl 45 000 t.
Inzwischen sind die EG und ihre Mitgliedstaaten dem neuen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1980, das am 1. Juli 1980 in Kraft treten wird, beigetreten. Dadurch wird die Lieferverpflichtung der EG und ihrer Mitgliedstaaten an Getreide von 1 287 Millionen t auf 1,65 Millionen t angehoben.
Fleisch wird für die Nahrungsmittelhilfe der EG nicht eingesetzt, weil dieses Produkt hierfür aus technischen Gründen (Transport und Verteilung) wenig geeignet ist.
Zu Frage B 49:
Die Bundesregierung ist sich mit allen internationalen Organisationen einig, daß die Entwicklungsländer weiterhin und verstärkt von den Industrieländern beim Aufbau einer leistungsfähigen Land-und Ernährungswirtschaft unterstützt werden müssen. Sie hat daher 1978 für die technische und finanzielle Zusammenarbeit auf dem Agrarsektor rd. 417 Millionen DM bereitgestellt; die nachfolgenden Bemühungen sind in etwa dem entsprechend.
Dennoch wird die Nahrungsmittelhilfe für lange Zeit unverzichtbar bleiben. So sind eben erst die Gesamtverpflichtungen nach der neuen. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkunft erhöht worden. Sollte sich in der Zukunft der Bedarf der Entwicklungsländer an Nahrungsmittelhilfe steigern, so wird sich die Bundesregierung dem nicht verschließen können. Eine Festlegung kann derzeit jedoch nicht erfolgen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 50):
Inwieweit führt die Belastung der Nordsee vor der schleswig-holsteinischen Westküste zu Erkrankungen der Fische, und wie wird ausgeschlossen, daß umweltbedingt erkrankte Fische, deren Verzehr gesundheitsschädlich sein könnte, in den Handel kommen?
Die Nordsee ist im Bereich der inneren Deutschen Bucht (zwischen Helgoland und Cuxhaven) durch von der Elbe mitgeführte Schadstoffe, den Schiffsverkehr und Küstenabwässer relativ stark verschmutzt. Hinzu tritt die Einbringung von Klärschlämmen der Stadt Hamburg vor der Elbmündung. Im gesamten Gebiet wurde durch Untersuchungen der Bundesforschungsanstalt für Fischerei eine überdurchschnittliche Zahl von Fischerkrankungen festgestellt. Es handelt sich vor allem um Skelettdeformationen, Flossenfäule und Geschwüre bei Klieschen, Kabeljau und Schollen.
Die küstennahen Gewässer nördlich der inneren Deutschen Bucht weisen eine deutlich geringere Verschmutzung und eine geringere Zahl von Fischerkrankungen auf. Im Verklappungsgebiet für Titan- dioxidabfälle nordwestlich vor Helgoland finden sich vermehrt Hautgeschwüre an Klieschen.
Die Bundesforschungsanstalt für Fischerei sieht in den vermehrten Fischerkrankungen in Gebieten der Einbringung von Klärschlämmen sowie Titandioxidabfällen ein Indiz für einen Ursachenzusammenhang. Alle Möglichkeiten einer Verringerung dieser Einbringungen werden daher z. Zt intensiv geprüft. Gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen der Fischerkrankungen bestehen nicht, die darauf gerichtete Forschung wird intensiviert.
Eine Gefährdung des Verbrauchers durch den Genuß kranker Fische ist nicht zu befürchten. Fische mit den o. g. äußerlich erkennbaren Krankheiten werden wegen ihres Aussehens nicht vermarktet, sind im übrigen für den Menschen auch nicht gesundheitsschädlich, da sie nach den Feststellungen der Bundesforschungsanstalt für Fischerei keine übertragbaren Schadstoffe aufgenommen haben.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß die lebensmittelrechtliche Kontrolle der einzelnen Fischanlandungen den Landesveterinärbehörden obliegt.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 51):
Welche Erfolge in Richtung auf eine vernünftigere europäische Agrarpolitik hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer Zustimmung zum Brüsseler Kompromiß über die Beitragszahlungen Großbritanniens durchgesetzt?
Die nach allgemeiner Auffassung überhöhten britischen Zahlungen zum EG-Haushalt sind zu einem erheblichen Teil auf die hohen Agrarausgaben im EG-Haushalt zurückzuführen. Im Beschluß des EG-Ministerrats über die britische Zahlungsentlastung hat sich die Gemeinschaft für 1982 das Ziel gesetzt, die Entwicklung der Gemeinschaftspolitiken zu überprüfen, um zu verhüten, daß für irgendeinen Mitgliedstaat erneut eine unannehmbare Situation eintritt. Die EG-Kommission ist aufgefordert, bis Ende Juni 1981 entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Seit der auf deutsche Initiative im Jahre 1975 durchgeführten Bestandsaufnahme der gemeinsamen Agrarpolitik hat sich die Bundesregierung für eine vorsichtige Preispolitik und den Abbau von Überschüssen bei einigen Agrarerzeugnissen eingesetzt. Auch bei dem diesjährigen Agrarpreisbeschluß konnte durch die Anhebung der Mitverantwortungsabgabe der Milcherzeuger von 0,5 % auf 2 % ein gewisser Beitrag zur Entlastung des EG-Haushaltes geleistet werden. Darüber hinaus haben sich die Agrarminister in Grundsatz darauf verständigt, daß die Haushaltsbelastungen für künftige Produktionssteigerungen im Milchsektor von den Erzeugern selbst getragen werden sollen und daß die für das nächste Jahr vorgesehene Neuregelung der Zuckermarktordnung haushaltsneutral — d. h. die Marktordnungsausgaben werden durch eine Produtionsabgabe gedeckt — gestalten werden soll.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 52, 53, 54 und 55):
Wie beurteilt die Bundesregierung den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf, daß der erste Entwurf einer neuen Bundesartenschutzverordnung in keiner Weise geeignet sei, momentan oder nachhaltig in Zukunft die bedrohliche Lage der deutschen und — durch die Flut der Importe berührt — auch der vielen außerdeutschen Tier- und Pflanzenarten zu stabilisieren und zu verbessern?
Aus welchen Gründen ist der Schutz gefährdeter Arten von den einheimischen auf sämtliche europäischen Wirbeltierarten (Säugetiere, Vögel, Fische, Amphibien, Reptilien) nicht ausgedehnt und ein Importverbot für gefährdete Tier- und Pflanzenarten nicht in die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen worden, obwohl eine gesetzliche Ermächtigung dazu vorliegt?
Aus welchen Gründen sind in die Artenschutzverordnung einheimische gefährdete jagdbare Tiere nicht aufgenommen worden, und warum fehlen in ihr Bußgeldbewährungen, durch die allein die Durchsetzung und Wirksamkeit der Verordnung garantiert werden könnte?
Warum enthält die Verordnung keine bundeseinheitliche Regelung über einen effizienten Biotopschutz, obwohl doch die Vernichtung der Lebensräume eine der Hauptursachen des fortschreitenden Artenrückgangs ist?
Die von Ihnen angesprochene Kritik an dem Entwurf einer Bundesartenschutzverordnung gemäß § 22 BNatSchG ist unberechtigt. Die Verordnung wird diejenigen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die durch den unmittelbaren menschlichen Zugriff (vgl. § 22 Abs. 2 BNatSchG) wesentlich gefährdet sind, in umfassender Weise festlegen und somit die Grundlage für den Schutz durch die dafür verantwortlichen Bundesländer schaffen. Die Verbote des u. a. Ausgrabens, Fangens, Tötens, Besitzes usw. dieser Pflanzen- und Tierarten müssen nämlich von den Ländern erlassen werden. Damit hängt auch zusammen, daß das Bundesnaturschutzgesetz keine Bußgeldbewehrung vorsieht und vorsehen kann. Verstöße gegen diese Länderverbote können nur von Landesgesetzgebern mit Bußgeld bewehrt werden.
Der Verordnungsentwurf bezieht neben dem pflanzlichen Bereich nicht nur den Bereich der Wirbeltierarten umfassend ein, sondern erstmals auch wesentliche Bereiche der nicht minder wichtigen wirbellosen Tierarten.
Nichtheimische, insbesondere europäische Tier-und Pflanzenarten sind insoweit angesprochen, als konkrete Verwechslungsgefahren mit einheimischen, durch den unmittelbaren menschlichen Zugriff gefährdeten Arten bestehen, internationale Verpflichtungen vorliegen oder aus sonstigen Gründen eine Kontrolle von gegebenenfalls zu erwartenden Importen erforderlich oder zweckmäßig ist.
Import und Export sollen allerdings in dieser Verordnung nicht geregelt werden, sondern in einer gesonderten Verordnung. Diese stützt sich nämlich auf eine andere Rechtsgrundlage (§ 23 BNatSchG und § 36 BJagdG) und wirkt im Gegensatz zu der zuvor genannten Bundesartenschutzverordnung, die von den Ländern praktisch erst umgesetzt werden muß, unmittelbar für jeden Bürger. Ein Entwurf der Import-Exportverordnung ist den Ländern und Verbänden bereits zugeleitet und mit ihnen erörtert worden. Dabei haben sich schon jetzt erhebliche Meinungs- und Interessengegensätze zwischen den Beteiligten gezeigt.
Die verschiedene Sachlage dürfte auch dazu führen, daß die von der Bundesartenschutzverordnung und die von der Import-Exportverordnung erfaßten Pflanzen- und Tierarten nicht identisch sein können.
In den Entwurf der Bundesartenschutzverordnung sind — soweit darin nicht gewisse Fragen der
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18153*
Durchführung des sogenannten Washingtoner Artenschutzübereinkommens mit geregelt werden — dem deutschen Jagdrecht unterliegende Tierarten grundsätzlich nicht aufgenommen worden, da nach § 20 Abs. 3 BNatSchG die Vorschriften des Jagdrechts als Spezialmaterie vorgehen und der jagdliche Bereich im Bundesjagdgesetz sowie den Länderjagdgesetzen umfassend geregelt ist.
Zu dem überaus wichtigen Biotopschutz kann die Bundesartenschutzverordnung nichts aussagen. Der Biotopschutz ist nach dem Willen des Gesetzgebers Länder- und nicht Bundessache.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 56 und 57):
Sind die mit der Gründung der Bundesforschungsanstalt für Ernährung im Jahr 1974 verbundenen Vorstellungen verwirklicht worden, und welches sind die zwei wichtigsten Erkenntnisse, die dort bisher erarbeitet worden sind?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Stickstoffdüngung die Gesundheit bedroht, und welche Konsequenzen sind gegebenenfalls aus diesen Erkenntnissen zu ziehen?
Zu Frage B 56:
Die Gründung der Bundesforschungsanstalt für Ernährung im Jahr 1974 verfolgte das Ziel, durch die Zusammenlegung der damaligen Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung (Karlsruhe), der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft (Stuttgart-Hohenheim) und der Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse (Geisenheim) die Leistungsfähigkeit der genannten Institutionen zu erhöhen und den Wirkungsgrad der eingesetzten Forschungsmittel zu verbessern. Daneben sollte durch die Zusammenlegung die Möglichkeit zum Aufbau einer effizienten Ernährungsforschung im Geschäftsbereich des BML geschaffen werden, da Ergebnisse der Ernährungsforschung in stark zunehmenden Maß als Grundlage für ernährungs- und agrarpolitische Maßnahmen der Bundesregierung dienen. Innerhalb des Bereichs „Hauswirtschaft" der neuen Anstalt sollte schließlich auch noch Forschungskapazität für die wissenschaftliche Bearbeitung von Fragen der Verbraucherinformation über Ernährung verfügbar gemacht werden.
Die im Jahr 1976 verwirklichte erste Stufe der Neuorganisation hatte zu berücksichtigen, daß neben den o. g. Ausbaubereichen von der Anstalt auch noch ein großer Teil der den Vorgängerinstituten zugeordneten Aufgaben weiterhin zu betreuen waren. Das gilt insbesondere für die sehr vielfältige Thematik der Erhaltung und Verbesserung der Lebensmittelqualität. Die Bundesforschungsanstalt für Ernährung gliedert sich daher heute in die Institute für Biochemie, Biologie, Hauswirtschaft, Lebensmittelchemie und Verfahrenstechnik sowie in das mit institutsübergreifenden Arbeiten befaßte Zentrallaboratorium für Isotopentechnik.
Wie der diesem Schreiben beigefügte Jahresbericht 1979 der Bundesforschungsanstalt für Ernährung deutlich macht, wurde das Forschungsprogramm der Anstalt in der Zwischenzeit insgesamt auf die neue Zielsetzung ausgerichtet. Der Nutzen der Neuordnung wird in seinem vollen Umfang allerdings erst sichtbar werden, wenn auch die räumliche Vereinigung der verschiedenen Anstaltsteile verwirklicht worden ist. Die Planungen für einen Neubau der Gesamtanstalt in Karlsruhe sind kürzlich in Angriff genommen worden.
Angesichts der sehr unterschiedlichen Arbeitsrichtung der Institute und der sehr großen Zahl von Projekten erscheint es kaum möglich, bestimmten Einzelergebnissen den Rang der absolut höchsten Bedeutung zuzumessen. Unter nachdrücklicher Betonung dieser Einschränkung halte ich jedoch die im Institut für Biochemie durchgeführten Untersuchungen zur gesundheitlichen Bewertung bestrahlter Lebensmittel, die internationale Beachtung gefunden haben, für besonders wichtig. Weiterhin verweise ich auf den Beitrag des Instituts für Biologie zur Entwicklung des heute in allen Industrieländern angewandten Verfahrens der Lagerung von Obst und Gemüse in kontrollierter Atmosphäre. Hervor- ragende Bedeutung hat nach meiner Auffassung auch eine unter Federführung des Instituts für Hauswirtschaft durchgeführte Untersuchungsreihe, die den Schulträgern in der Bundesrepublik objektive Kriterien für die Auswahl des Verpflegungssystems für Ganztagsschulen geliefert hat.
Zu Frage B 57:
Stickstoff nimmt unter den Pflanzennährstoffen eine herausragende Stellung ein, ist er doch wesentlicher Bestandteil wichtiger Verbindungen in der Pflanze, z. B. der Proteine. Die Höhe der Pflanzenproduktion wird ganz wesentlich durch die verfügbaren Stickstoffmengen bestimmt. Es spielt dabei letztlich keine Rolle, ob die Stickstoffmengen der Pflanze durch Mineralisierung des Bodenvorrats, wirtschaftseigene Düngemittel, symbiontische Bindung mittels Leguminosen oder durch Mineraldünger zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Bedarfsermittlung für die Stickstoffdüngung ist eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, wie Standort, Klima, Ansprüche der jeweiligen Kultur und Wirtschaftssystem. Dies macht es verständlich, daß die Fachleute ständig an Verbesserungen einer gezielten Stickstoffdüngung arbeiten. Dazu dienen vor allem umfangreiche Feldversuche und neuerdings die Untersuchung des Bodenvorrats an mineralischem Stickstoff (N-min Methode).
Qualitativ hochwertige Pflanzen können nur erzeugt werden, wenn die lebensnotwendigen Nährstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Die Landwirtschaft bedient sich der Stickstoffdüngung im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung sowohl durch Mineraldünger als auch wirtschaftseigene Düngemittel.
Die Frage nach einer Bedrohung der Gesundheit durch Stickstoffdüngung ist generell entschieden zu verneinen. Im Einzelfall können allerdings durch unsachgerechte Anwendung und Mißachtung der
18154* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Standortverhältnisse negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden. Diese Grenzfälle sind Gegenstand aktueller Forschungsarbeiten und der Fachberatung.
Ich darf in diesem Zusammenhang drei Bereiche herausgreifen, die in der Diskussion eine besondere Rolle spielen:
a) Gewässerbelastung
Wenn die Eigenschaften des Standorts berücksichtigt werden, ist bei sachgerechter Anwendung von Düngemitteln die Gefahr einer Gewässerbelastung durch mineralische Düngemittel wegen des Nährstoffentzugs der Pflanzen und der hohen Filterleistung des Bodens gering. Ein besonderes Risiko geht von den wirtschaftseigenen Düngemitteln aus, deren Mineralisierung im Boden kaum kontrolliert werden kann. Um der Gefahr eines hohen Nitratgehalts in Trinkwasser vorzubeugen, werden Wasserschutzgebiete festgelegt.
b) Qualität der Nahrungspflanzen
Die Stickstoffdüngung fördert im allgemeinen die Qualität der pflanzlichen Produkte, da erst eine optimale Versorgung zu hochwertigen Erzeugnissen führt Überdüngung oder Nährstoffmangel können die äußere und innere Qualität und damit die geschmackliche oder gesundheitliche Komponente beeinflussen neben anderen Faktoren wie Witterung und Reifezustand.
c) Nitratanreicherung
Verstärkte Nitratanreicherung vor allem in Blattgemüse durch Überdüngung kann unter bestimmten Umständen bei der Nahrungsmittelzubereitung durch Umsetzen von Nitrat zu Nitrit zu Gesundheitsschäden führen. Daher sieht die Diät-Verordnung hier Grenzwerte vor.
Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, auf dem Gebiet der pflanzlichen Erzeugung den steigenden Qualitätsansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden und den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Sie sieht in der sachgerechten Stickstoffdüngung eine unerläßliche Maßnahme der pflanzlichen Produktion. Um mögliche negative Auswirkungen auch in Einzelfällen zu vermeiden, wird der Stickstoffdüngung durch die Beratung der Landwirtschaft seitens der zuständigen Landesdienststellen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Über den Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e. V. wurde in den letzten Jahren auf eine gezielte Mineraldüngung hingewiesen. Diesen Fragen wird auch künftig besondere Bedeutung beigemessen.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4189 Frage 58):
Trifft es zu, daß im Fleisch Gift auf den Tisch unserer Verbraucher kommt — wie aus Pressemeldungen hervorgeht —, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesem Sachverhalt zu ziehen?
In der Tagespresse, im Funk und auch in wissenschaftlichen Zeitschriften wird seit einer Reihe von Jahren immer wieder über die Möglichkeit des Auftretens von Rückständen am Tier angewendeter Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in den von Tieren gewonnenen Lebensmitteln und über die Feststellung solcher Rückstände u. a. im Fleisch berichtet.
Die Bundesregierung hat daher seit längerem die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die arzneimittelrechtlichen, lebensmittelrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften dahin gehend zu ändern, daß eine ausreichende Rückstandsfreiheit gewährleistet ist. So schreibt das Arzneimittelgesetz seit 1975 u. a. vor, daß Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, nach Ablauf der erforderlichen Übergangsregelungen vorbehaltlich weniger Ausnahmen nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert bzw. zugelassen worden sind. Hierbei werden Wartezeiten festgesetzt, die nach der Anwendung der Arzneimittel verstreichen müssen, damit die Arzneimittel vom Tierkörper ausgeschieden werden können und die von den behandelten Tieren gewonnenen Lebensmittel keine bedenklichen Rückstände enthalten. Zugleich schreibt § 15 des 1975 in Kraft getretenen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vor, daß Lebensmittel, die von den behandelten Tieren gewonnen worden sind, gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die festgesetzten Wartezeiten nicht eingehalten worden sind. Auf fleischbeschaurechtlichem Gebiet sind seit 1974 die Vorschriften über die amtliche tierärztliche Fleischuntersuchung u. a. durch eine Rückstandsuntersuchung ergänzt worden, wonach die Schlachttiere und das Fleisch in regelmäßigen Stichproben auf Rückstände von Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung untersucht werden. Bei positivem Befund darf das rückstandshaltige Fleisch für den Verzehr nicht freigegeben werden. Im übrigen ist auch nach den futtermittelrechtlichen Vorschriften die Verabreichung von Futtermittelzusatzstoffen an Tiere nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich zugelassen sind. Eine Reihe weiterer Vorschriften ergänzt diese Regelungen.
Gerade in letzter Zeit ist wiederholt berichtet worden, daß gegen die zum Schutz des Verbrauchers erlassenen Vorschriften vermehrt verstoßen werde. Hier geht es aber in erster Linie um Fragen der Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften. Ich habe erst kürzlich die hierfür zuständigen obersten Landesbehörden um eine Intensivierung ihrer Überwachung insbesondere im Hinblick auf das illegale Anwenden von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren gebeten; die damit zusammenhängenden Fragen und mögliche zusätzliche Maßnahmen werden bei und mit den Ländern weiter erörtert.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß auf Grund der geltenden Vorschrift der Einsatz von
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18155*
Stoffen mit pharmakologischer Wirkung und das Auftreten von Rückständen in den gewonnenen Lebensmitteln im wesentlichen unter Kontrolle gehalten werden kann. Die uns bekanntgewordenen Ergebnisse von Rückstandsuntersuchungen bestätigen bisher diese Auffassung.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 59):
Vor welchen Betriebs-, Belegschafts- oder Personalversammlungen werden bis zum 5. Oktober 1980 Mitglieder der Bundesregierung sprechen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Auftritte?
Eine Aufstellung von Terminen und Veranstaltungen, wie Sie sie in Ihrer Frage ansprechen, wird für den Bereich der Bundesreierung nicht geführt. Sie ließe sich auch nur mit einem erheblichen Verwaltungs- und Zeitaufwand erstellen und ist daher in der für die Beantwortung von Mündlichen Anfragen zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nicht möglich.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 60):
Ist der Bundesregierung die Dokumentation „Das Problem der illegalen Arbeitnehmerüberlassung" der Stadt Gelsenkirchen, die vielfältige Lücken im geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz offenbart, bekannt, und welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Arbeitsvermittlung — vor allem auf dem Bausektor — plant die Bundesregierung angesichts der wachsenden Zahl von Leiharbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung kennt die Dokumentation der Stadt Gelsenkirchen vom 12. Mai 1980 und die zahlreichen Presseberichte über die Konzentration illegaler Arbeitnehmerüberlassungen im Raum Gelsenkirchen/Bottrop. Zur Bekämpfung des illegalen Arbeitskräfteverleihs in diesem Bereich führt die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum umfangreiche Ermittlungen durch. Das Gesamtproblem der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wird die Bundesregierung in ihrem dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1980 vorzulegenden Vierten Bericht über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes behandeln. Der Bericht wird innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt. Eine Aussage über etwaige gesetzliche Maßnahmen ist
erst nach der Verabschiedung des Berichts durch die Bundesregierung möglich.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 61, 62, 63 und 64):
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, wo und wann im Zeitraum Januar 1978 bis einschließlich Mai 1980 Regierungsvertreter Unternehmen bzw. Betriebe ohne Bundesbeteiligung besucht haben?
Kann sie ferner mitteilen, wo und wann dabei auf Betriebs- oder Personalversammlungen und zu welchen Themen referiert wurde?
Welche Besuche bei Unternehmen bzw. Betrieben ohne Bundesbeteiligung sind im Zeitraum Juni 1980 bis Dezember 1980 beabsichtigt?
Zu welchen Themen soll gegebenenfalls auf Betriebs- oder Personalversammlungen referiert werden?
Die Bundesregierung führt keine Aufstellung über Besuche von Betrieben und Unternehmen durch Regierungsvertreter. Das gleiche gilt für die Teilnahme an Betriebs- und Personalversammlungen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft würde eine Umfrage bei allen Regierungsstellen und ihren Mitarbeitern erforderlich machen, die jedoch im Hinblick auf den relativ langen Zeitraum seit 1978 und die Anzahl der Mitarbeiter ohne einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. Soweit bei diesen Anlässen Referate gehalten werden, geht die Bundesregierung davon aus, daß sich die Regierungsvertreter an die im Betriebsverfassungs- und im Personalvertretungsgesetz zu beachtenden Grenzen halten.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 65):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom aktuellen Stand der Gesetze zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, gemessen an den entsprechenden EG-Richtlinien und gemessen an der für die Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Lösung?
Über den Stand der Anwendung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen gibt ein umfangreicher Zwischenbericht der EG-Kommission vom 1. September 1979 (V/B/4, CP-EW, Dok. V/39-79 DE) Auskunft. Der Bericht basiert auf den von den Mitgliedstaaten der Kommission vorgelegten Informationen. Er stellt die in den Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien und Großbritannien getroffenen oder bereits geltenden hauptsächlichen Durchführungsmaßnahmen sowie die in den Niederlanden und in der Bundesrepublik Deutschland geplanten Maßnahmen dar. Die EG-Kommission hat den Mitgliedstaaten Anfang 1980
18156* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
einen Fragebogen über die Anwendung der EG-Richtlinie vom 9. Februar 1976 übersandt. Es ist zu erwarten, daß die Kommission auf Grund der Antworten auf diesen Fragebogen ihren Bericht aktualisieren wird.
Auf Initiative der EG-Kommission fand Ende Mai 1980 eine Konferenz über die Gleichberechtigung für Frauen in Manchester statt. Auf dieser Konferenz wurde auch die gegenwärtige Lage in den Mitgliedstaaten dargestellt und erörtert. Informationen wurden u. a. auch über die Zusammensetzung und Kompetenzen der Arbeitsstäbe oder Kommission für Gleichberechtigung in den neun Mitgliedstaaten gegeben.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen B 66 und 67):
Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil bei den jährlichen Krebstoten in der Bundesrepublik Deutschland die Krebstoten mit arbeitsbedingten Ursachen haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der durch den Umgang mit krebserregenden Arbeitsstoffen bedingten Krebstoten jährlich in Baden-Württemberg ist?
In der amtlichen Geschäftsstatistik der Unfallversicherungsträger werden arbeitsbedingte Erkrankungen und hiermit zusammenhängende Todesfälle nur insoweit erfaßt, als es sich um Arbeitsunfälle einschließlich Berufskrankheiten der Berufskrankheiten-Verordnung (BeKV) vom 8. Dezember 1976 sowie um Krankheitsfälle nach § 551 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt.
1978 wurden insgesamt 169 Todesfälle infolge aller 55 Berufskrankheiten der BeKV einschließlich der Todesfälle nach § 551 Abs. 2 RVO gemeldet (1977: 179 Todesfälle). Schätzungsweise 20 % hiervon dürften krebsbedingt sein.
Allerdings handelte es sich hierbei nur um die im jeweiligen Berichtsjahr erfolgten Todesfälle, bei denen Anspruch auf Sterbegeld bestanden hat und bei denen der Bezug einer UV-Rente nicht vorausgegangen war.
Die Zahl der Sterbegeldfälle, bei denen ein Rentenbezug wegen einer Berufskrankheit vorausgegangen war, betrug im Jahr 1976 2 425 Fälle, im Jahr 1977 2 363 Fälle. Etwa zwei Drittel hiervon waren Silikosefälle; die Anzahl der Todesfälle mit Krebserkrankungen im restlichen Drittel ist nicht bekannt.
Eine beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften eingerichtete „zentrale Berufskrankheitendokumentation" wird es in absehbarer Zeit ermöglichen, bessere Auskünfte über die durch berufliche Einwirkungen verursachten Krebserkrankungen zu erhalten.
Zahlen der durch den Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen bedingten Todesfälle in Baden-Württemberg, wie auch in anderen Bundesländern, liegen hier nicht vor.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen B 68 und 69):
Wird nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Verpflichtung des Arbeitgebers, Bewerbungen von Schwerbehinderten mit dem Vertrauensmann der Schwerbehinderten zu erörtern, in der Regel eingehalten?
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Einhaltung dieser Bestimmung bei den Dienststellen des Bundes durch ein besonderes Rundschreiben hinzuweisen?
Die Bundesregierung verfügt über keine mit statistischem Material belegbaren Erkenntnisse, ob die Verpflichtung des Arbeitgebers, Bewerbungen von Schwerbehinderten mit dem Vertrauensmann der Schwerbehinderten zu erörtern, in der Regel eingehalten wird. Da die Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist, würde sie sofort tätig werden, falls ihr zur Kenntnis kommt, daß Bewerbungen von Schwerbehinderten nicht mit dem jeweils zuständigen Vertrauensmann der Schwerbehinderten erörtert werden. Sollten Ihnen Fälle dieser Art insbesondere auch bei Dienststellen des Bundes bekannt sein, würde die Bundesregierung auch Ihren Vorschlag aufgreifen und auf die Einhaltung der Bestimmungen durch ein besonderes Rundschreiben hinweisen.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) . (Drucksache 8/4189' Fragen B 70, 71 und 72):
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach für die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung (BAU) zu verantwortende und organisierte Ausstellung Sicherheit 80" bei nur 4 500 zahlenden Besuchern Kosten in Höhe von 2,5 Millionen DM entstanden sind, und daß dies damit die teuerste Ausstellung in der Geschichte der Dortmunder Westfalenhalle ist?
Welche Gründe gab es gegebenenfalls für die BAU, ohne realistische Annahmen über mögliche Besucherzahlen, eine Ausstellung in derart aufwendiger Weise zu finanzieren?
Wits gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Verwaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Zukunft zu einem sparsamen Umgang mit Steuermitteln zu veranlassen?
In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine hohe Unfallhäufigkeit im Heim- und Freizeitbereich. Im Unterschied zu anderen Bereichen (z. B. bei der Unfallverhütung im Arbeitsleben und im Verkehr) liegt hier das Schwergewicht der Unfallverhütung in Information und Aufklärung. Das bereits bisher auf diesem Gebiet Geleistete reicht nicht aus. In Anlehnung an andere Veranstaltungen (z. B. die zweijährig durchgeführte Arbeitsschutzausstellung in Düsseldorf) erschien es daher notwendig, mit einer ähnlichen Aktion neue Impulse zu geben. Die in diesem Jahr durchgeführte Ausstellung „Sicherheit '80" stellt insofern auch einen ersten Versuch dar, bei dem nicht erwartet werden konnte, daß er eine mit bereits seit vielen Jahren eingeführten Veranstaltungen vergleichbare Publikumsresonanz finden würde. Die Bundesregierung bewertet die Ergebnisse in Anbetracht dieser Umstände positiv.
Für die Ausstellung wurden vom Bund nach vorläufigen Berechnungen ca. 1,8 Millionen DM aufge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18157*
wendet. Dabei entfielen ca. 0,58 Millionen DM auf Grundmaterialien, die auch in den nächsten Jahren wieder verwendbar sind. Diese Grundmaterialien sind im größeren Rahmen der Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung verwendbar.
Bei der Ermittlung der Besucherzahl ist zu berücksichtigen, daß von den sieben Ausstellungstagen nur an den vier Werktagen Eintrittsgeld erhoben wurde, der Besuch am Wochenende und am Fronleichnamstag aber für die gesamte Öffentlichkeit kostenlos war. Die Gesamtbesucherzahl der Ausstellung wird auf 20 000 bis 22 000 geschätzt. Diese Zahl ist für eine erstmalig durchgeführte Veranstaltung im Heim- und Freizeitbereich beträchtlich. Zur Gesamtbeurteilung der Effizienz der Veranstaltungen ist außerdem zu beachten, daß sie viele weitere Bürger über die Medienberichterstattung (Presse, Funk, Fernsehen) erreicht hat.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände und Tatsachen kann von unrealistischen Annahmen über mögliche Besucherzahlen sowie von einer zu aufwendigen Finanzierung der Ausstellung nicht gesprochen werden.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 73 und 74):
Beabsichtigt die Bundesregierung, nicht nur far die Geheimnisträger der Geheimhaltungsstufe II, sondern far alle Soldaten der Bundeswehr Reisen zu den Olympischen Spielen in die Sowjetunion zu untersagen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Soldaten der Bundeswehr als aktiven Teilnehmern an den Olympischen Spielen die Reise in die Sowjetunion auch dann nicht zu genehmigen, wenn das Nationale Olympische Komitee einen Boykott der Olympischen Spiele ablehnt?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, allen Soldaten der Bundeswehr Reisen zu den Olympischen Spielen in die Sowjetunion zu untersagen.
Die Bundesregierung sieht in ihrer Anordnung vom 6. Juni 1973 über Reisen von Bundesbediensteten in und durch den kommunistischen Machtbereich eine ausreichende Grundlage für die sachgerechte Behandlung auch der Vorhaben von Soldaten, anläßlich der Olympischen Sommerspiele 1980 in die Sowjetunion zu fahren.
Im Hinblick auf den Beschluß des NOK vom 15. Mai 1980 entfällt die Beantwortung Ihrer zweiten Frage.
Anlage 81
Antwort -
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 75):
Gibt es im Bundesverteidigungsministerium Richtlinien über den Empfang und Informationsgespräche mit Besuchergruppen sowie über deren Verköstigung in der Truppenküche oder im Offizierskasino, und sind gegebenenfalls diese Richtlinien allen Bundestagsabgeordneten zur Kenntnis gebracht worden, und wenn nein, warum nicht?
Für den Besucherdienst des Bundesministeriums der Verteidigung gelten die Richtlinien der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachwuchswerbung der Bundeswehr. Sie sind im Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung 1977, Seite 30 bis 31, Seite 34 ff. und 1973, Seite 281, veröffentlicht.
Nach diesen Richtlinien kann Besuchern des Bundesministeriums der Verteidigung, die Zielpersonen bzw. Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit oder der Nachwuchswerbung der Bundeswehr sind, ein kleiner Imbiß bzw. Truppenverpflegung und Getränke kostenlos gewährt werden. Voraussetzung ist, daß die Besucher an Vortrag und Diskussion zu einem Thema der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
Zielpersonen bzw. Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen sind insbesondere Lehrer, Bildungsinstitutionen, junge Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahren und in politischer Öffentlichkeitarbeit tätige Verbände, Organisationen und Gruppen.
Zielgruppen der Nachwuchswerbung sind in erster Linie Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren.
Den übrigen Besuchern des Bundesministeriums der Verteidigung kann im Rahmen der Möglichkeiten der Truppenküche des Stabs- und Versorgungsbataillons und des Kasinos des Bundesministeriums der Verteidigung Truppenverpflegung bzw. Mittagessen gegen Bezahlung angeboten werden. Diese Regelung bedeutet für Truppenküche und Kasino eine erhebliche Mehrbelastung, weil beide eigentlich nur für die Betreuung der Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung ausgelegt sind.
Die Anzahl der Besucher des Bundesministeriums der Verteidigung ist in den letzten Jahren kräftig angestiegen und erreichte 1979 mit knapp 60 000 den bisherigen Höchststand, der im Jahr 1980 wahrscheinlich übertroffen wird.
Für Vorträge und Diskussionen stehen drei hauptamtliche Redner zur Verfügung. Ich habe 80 Offiziere und Beamte gewonnen, die sich freiwillig zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben dem verantwortungsvollen Auftrag der Information und Diskussion zu sicherheitspolitischen Themen stellen.
Die hohe Anzahl der Besucher macht die Einhaltung der vereinbarten Termine leider zwingend notwendig. Für die Anmeldung von Besuchergruppen gibt es keine feste Regelung. Praktisch kann sich jeder politisch interessierte Bürger an den Besucherdienst des Bundesministeriums der Verteidigung wenden.
Der größere Teil der Besucher wird jedoch von Mitgliedern des Deutschen Bundestages direkt oder über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) angemeldet. An zweiter Stelle stehen Schulen und andere Bildungseinrichtungen. Mehr als die Hälfte der Besucher, die vom BPA im
18158* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Auftrag der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu einem ,,3-Tage-Besuch" nach Bonn eingeladen werden, betreut der Besucherdienst des Bundesministeriums der Verteidigung.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen B 76 und 77):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere im Bereich der Wehrbereichsverwaltung II bei der Neuvergabe des Auftrags an Privatunternehmen des Bewachungsgewerbes die betroffenen Arbeitnehmer in den militärischen Anlagen erst so spät unterrichtet wurden, daß diese nicht in der Lage waren, hinsichtlich möglicher Abfindungen, Änderungskündigungen oder ähnlichem zu reagieren, und sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in diesem Vorgang einen Eingriff in die Arbeits- und Tarifrechte der betroffenen Arbeitnehmer?
Erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die Richtlinien bei der Neuvergabe von Aufträgen an Privatunternehmen des Bewachungsgewerbes durch das Bundesverteidigungsministerium zu überarbeiten oder neuzugestalten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß im Wehrbereich II durch Kündigung von Bewachungsverträgen und Neuvergabe von Bewachungsleistungen tariflich gesicherte Rechte des betroffenen Wachpersonals dadurch beeinträchtigt wurden, daß dieses zu spät von der Kündigung des Bewachungsvertrages unterrichtet worden ist. Die Kündigungsfristen für Bewachungsverträge werden in den Einzelverträgen festgelegt. Sie werden so bemessen, daß die Bewachungsunternehmen ihre Personaldispositionen rechtzeitig treffen können und daß keine kurzfristigen Kündigungen von Arbeitnehmern notwendig werden.
Die von den Tarifpartnern vereinbarten Kündigungsfristen für das gewerbliche Wachpersonal weichen in den verschiedenen Tarifbezirken erheblich voneinander ab. Die Bundeswehr geht dabei davon aus, daß ihre Auftragnehmer die von ihnen gegenüber dem Wachpersonal einzuhaltenden tariflichen Kündigungsfristen beachten.
Ein unmittelbares Einwirken auf die Bewachungsunternehmen zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen ist der Bundeswehr verwehrt. Die rechtlichen Beziehungen zwischen der Bundeswehr und den Unternehmen lassen es nicht zu, Personaldispositionen dieser Firmen wie z. B. Kündigungen oder anderweitige Verwendung von bisher in Bundeswehr-Anlagen tätigen Wachpersonen zu beeinflussen. Die Bundeswehr sieht sich deshalb auch nicht in der Lage, den Vertragsunternehmen einen Zeitpunkt für die Bekanntgabe vertraglicher Veränderungen gegenüber dem Wachpersonal dieser Firmen vorzuschreiben.
Falls Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigt worden sein sollten, wäre dies der zuständigen gewerkschaftlichen Vertretung nahezubringen.
Eine Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von Bewachungsleistungen ist in Aussicht genommen. Eine Neuregelung der Kündigungsmodalitäten ist dabei aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht beabsichtigt.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 78):
Kann die Bundesregierung Angaben Brüsseler Nato-Experten bestätigen, daß der Warschauer Pakt gegenwärtig 55 000 Kampfpanzer an der Westgrenze seines Imperiums einsatzbereit hält, davon ein Viertel in der DDR und daß bis 1981 6 000 Panzer vom Typ T 72 an die sowjetischen Elitedivisionen in Mitteldeutschland ausgeliefert werden?
Im Weißbuch 1979 „Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr” werden in den Ziffern 137 bis 153 die konventionellen Streitkräfte und das Kräfteverhältnis im einzelnen dargestellt. Hiernach unterhält der Warschauer Pakt in den Divisionen seiner Landstreitkräfte — ohne die in den 3 westlichen Militärbezirken der Sowjetunion — ca. 28 000 Panzer gegenüber der NATO. Davon befinden sich mit ca. 8 000 sowjetischen Panzern und ca. 1 700 der Nationalen Volksarmee rund 1/3 auf dem Territorium der DDR. Insofern kann ich also die Zahlenangaben der „Brüsseler NATO-Experten" hinsichtlich der Gesamtzahl der Panzer und des Anteils auf DDR-Territorium nicht bestätigen.
Die sowjetischen Landstreitkräfte führen zur Zeit zwei gleichwertige moderne Panzer in ihre Verbände ein: den Kampfpanzer T-64 und T-72. Nach unseren Erkenntnissen werden die sowjetischen Divisionen in der DDR z. Zt. mit T-64 ausgerüstet.
Unter Beibehaltung des derzeit festgestellten Umrüstungstempos könnten bis Ende 1981 etwa 6 000 moderne Panzer der Typen T-64/T-72 an die sowjetischen Truppen in der DDR ausgeliefert worden sein.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 79, 80, 81 und 82):
Wie hoch ist der Kostenaufwand für die Depotinstandsetzung pro Tank-Lkw (Einsatz in den Transportbataillonen der Korps) im Vergleich zur Neuanschaffung eines Tank-Lkw, bzw. wie hoch sind die Kosten pro Jahr 1977, 1978, 1979 für die Depotinstandsetzung der Tanklastwagen im Vergleich zur Gesamtsumme für die Beschaffung dieser neuen Tank-Lkw für die Bundeswehr?
Ab wann werden die Transportbataillone mit diesen neuen Tanklastwagen ausgerüstet?
Wie alt (Baujahr) sind durchschnittlich die in den Transportbataillonen im Einsatz befindlichen Tanklastkraftwagen bzw. wie hoch ist der „Einsatzklarstand" dieser Lastkraftwagen, und ist damit die Durchführung des Einsatzauftrags der Transportbataillone voll gewährleistet?
Warum werden nach Nürnberg zu den dort stationierten Verbänden, Einheiten und Dienststellen der Bundeswehr Soldaten zur Ableistung ihres Wehrdienstes aus Entfernungen bis zu 200 km einberufen, obwohl das Aufkommen an wehrdienstfähigen Männern im Raum Nürnberg jährlich ca. 5 000 beträgt, somit der Bedarf der Truppe durch Einberufung der Wehrpflichtigen unmittelbar aus dem heimatnahen Bereich Nürnberg gedeckt werden könnte und damit erhebliche Mehrarbeit in der Truppe durch Entscheidungen über Versetzungsgesuche von vornherein vermieden und die Weiterverpflichtungen als Soldat auf Zeit erheblich vermehrt werden könnten?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18159*
Zu Frage B 79:
Von 586 Tanklastwagen 15 000 Liter mußten auf Grund der erreichten Betriebsleistung bzw. ihres Zustandes in der Depotinstandsetzung instandgesetzt werden:
1977 98 Stück für 8,451 Millionen DM
1978 67 Stück für 6,917 Millionen DM
1979 55 Stück für 4,097 Millionen DM
Die Depotinstandsetzungskosten betrugen damit pro Tanklastwagen ca. 88 500 DM.
Der Systemstückpreis der für die neu zu beschaffenden Tanklastwagen 18 000 Liter der 2. Generation wird sich auf 263 520,— DM belaufen.
Damit ergibt sich ein Verhältnis der Kosten für die Depotinstandsetzung der Tanklastwagen der 1. Generation zu den der Neubeschaffung der 2. Generation wie ca. 1: 3.
Zu Frage B 80:
Die Ausrüstungsplanung der Transportbataillone der Korps ist wie folgt vorgesehen:
1984 1985 1986 1987 1988
70 Stück 140 Stück 140 Stück 107 Stück 80 Stück.
Zu Frage B 81:
Die Tanklastwagen sind 1980 durchschnittlich 15,5 Jahre in der Nutzung, wobei die ältesten 19, die jüngsten 12 Jahre alt sind. Der „Einsatzklarstand" liegt zwischen 50 und 80 %, unterschiedlich in den einzelnen Korps- und Territorialbereichen.
Damit ist die Durchführung des Einsatzauftrages im Frieden voll gewährleistet. Das gleiche trifft im Verteidigungsfall zu, da dann andere Maßstäbe an die Bewertung der Einsatzfähigkeit anzulegen sind.
Zu Frage B 82:
In Nürnberg selbst ist lediglich das Transportbataillon 270 stationiert. Diese Einheit hat zu jedem der vier Haupteinberufungstermine — bei einem Gesamtbedarf von ca. 100 Wehrpflichtigen — einen Bedarf von durchschnittlich 90 Wehrpflichtigen, die als Militärkraftfahrer verwendbar sind. Die Einheiten der benachbarten Standorte Bamberg, Ingolstadt, Landsberg, Regensburg und Roth benötigen weitere rd. 350 Wehrpflichtige mit dieser Eignung.
Nur ein geringer Anteil der Wehrpflichtigen kann als Militärkraftfahrer Verwendung finden; die Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen liegen weit über denen für Zivilkraftfahrer. Der dahin gehende Bedarf an Wehrpflichtigen kann daher weder aus dem Aufkommen des KWEA Nürnberg noch dem der benachbarten Amtsbereiche voll gedeckt werden. Zur Bedarfsdeckung müssen mithin auch entfernter liegende Kreiswehrersatzämter beitragen.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 83):
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu. daß es sich als unbillige Härte auswirken muß, wenn ein Wehrpflichtiger, der sich gemäß § 13 a des Wehrpflichtgesetzes auf mindestens zehn Jahre als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet und diese Aufgabe aus Grinden, die er nicht selbst zu vertreten hat, nicht fiber die gesamte Zeit erfüllen kann, noch zum vollen Grundwehrdienst herangezogen wird, und falls das zutrifft, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um hier Kiärung — eventuell durch Anrechnung der im Katastrophenschutz geleisteten Dienstzeit — zu schaffen?
Die Bestimmung des § 13 a Wehrpflichtgesetz ist — anders als die für Entwicklungshelfer nach § 13 b Wehrpflichtgesetz — ein Sondertatbestand der Unabkömmlichstellung, der eine Nichtheranziehung nur für die Dauer der Unentbehrlichkeit — die für die Zeit der tätsächlichen Mitwirkung unterstellt wird — vorsieht. Bei vorzeitiger Aufgabe der Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz entfällt somit die Voraussetzung der Nichtheranziehung zum Wehrdienst. Eine Anrechnung des Dienstes als Helfer auf den Wehrdienst ist aus dem gleichen Grunde nicht vorgesehen.
Es ist vorstellbar, daß nach einer vorzeitigen Beendigung der Helfertätigkeit, die der Wehrpflichtige nicht zu vertreten hat, die Heranziehung zum Wehrdienst als unbillige Härte erscheint. Wenn z. B. ein Helfer nach nahezu zehnjähriger Dienstzeit diese Tätigkeit aufgeben muß, weil seine Helferstelle wegfällt und eine Umsetzung nicht möglich ist, werden die Wehrersatzbehörden bei der Frage seiner Heranziehung zum Wehrdienst — im Rahmen ihres Auswahlermessens und unter Berücksichtigung der Bedarfslage der Bundeswehr — von der Einberufung nach Möglichkeit absehen. Eine Anrechnung der bereits abgeleisteten Helfertätigkeit kann jedoch nicht in Betracht gezogen werden.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 84):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß zwei bisher für die Stationierung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene amerikanische Divisionen in den Nahen Osten verlegt werden sollen, und falls ja, auf welche Weise soll jetzt die von den Amerikanern offensichtlich als notwendig angesehene Verstärkung der militärischen Kampfkraft der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte erreicht werden?
1. Die USA haben nicht die Absicht, zwei bisher für die Stationierung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Divisionen in den Nahen Osten zu verlegen.
2. Die USA haben jedoch ein Streitkräftepotential für den eventuellen Einsatz in Krisengebieten (Rapid Deployment Force) benannt, für das auch eine Infanteriedivision vorgesehen ist, die bisher als Verstärkung für Europa der NATO assigniert war. Die USA haben die Assignierung für diese Division in „NATO-Earmarked" geändert. Es wurde jedoch bereits angekündigt, daß am 1. Oktober 1980 eine andere Division an ihre Stelle tritt.
18160* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
3. Grundsätzlich ändert die Benennung der für die NATO-Verstärkungskräfte in Europa vorgesehenen Divisionen für die Rapid Deployment Force (RDF) nichts an ihrer NATO-Aufgabe. Sie würde nur dann nicht zur Verfügung stehen, wenn gleichzeitig oder kurz vor einer Auseinandersetzung zwischen NATO und Warschauer Pakt eine Auseinandersetzung in einem Krisengebiet (z. B. Nah-Mittel-Ost) stattfände und diese Division bei dieser Auseinandersetzung zum Einsatz käme. Sollte dieser Fall eintreten, beabsichtigen die Amerikaner, die Division durch Mobilmachung einer entsprechenden Reservedivision zu ersetzen.
4. Die USA haben bisher stets vertreten, daß ihre Planungen für den Einsatz in Krisengebieten ihre Planungen für die schnellen Verstärkungskräfte für Europa nicht berühren.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 85):
Kann die Bundesregierung Auskunft geben, wie lange im Regelfalle die Bearbeitung von Freiwilligenbewerbungen fur den Dienst in der Bundeswehr dauert, und Ist sichergestellt, daß der Verfahrensablauf so zügig abgewickelt wird, daß sich Bewerber im Falle der Nichtannahme noch ohne wesentlichen Zeitverlust anderweitig orientieren können?
Das Annahmeverfahren für Bewerber für die Laufbahngruppen der Mannschaften und der Unteroffiziere unterscheidet sich von dem für Offizierbewerber. Aus diesen Gründen gehe ich getrennt auf beide Verfahrensabläufe ein.
Bewerber für die Laufbahngruppen der Mannschaften und Unteroffiziere werden viermal jährlich, jeweils zu Quartalsbeginn, eingestellt. Die Bearbeitung der Bewerbung erfolgt in der Reihenfolge der Bewerbungseingänge. Wenn sich der Freiwillige an die aus den Bewerbungsunterlagen ersichtliche Empfehlung hält und seine Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen etwa 6 Monate vor dem gewünschten Diensteintrittstermin der Freiwilligenannahmestelle zuschickt, nimmt er grundsätzlich spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin an einer Annahmeprüfung teil. Das Ergebnis wird ihm am Schluß der Prüfung schriftlich eröffnet. Im Regelfall ist es somit abgelehnten Freiwilligen möglich, sich noch rechtzeitig anderweitig zu bewerben.
Bewerber für die Laufbahngruppe der Offiziere des Truppendienstes werden nur einmal im Jahr (zum 1. Juli) eingestellt. Die Offizierbewerber können in der Regel damit rechnen, rund acht bis zehn Wochen nach ihrer Bewerbung zu einer Eignungsprüfung bei der Offizierbewerberprüfzentrale aufgefordert zu werden, wenn sie bereits gemustert sind. Das Ergebnis der Eignungsprüfung kann ihnen jedoch — anders als den Bewerbern für die Laufbahngruppen der Mannschaften und Unteroffiziere — nicht unmittelbar nach der Eignungsprüfung mitgeteilt werden, weil der Prüfumfang größer und die Auswertung der Ergebnisse der einzelnen Prüfstationen zeitaufwendiger ist.
Von den Offizierbewerbern, die die Eignungsprüfung nicht bestanden haben, erhalten die ungedienten grundsätzlich nach zwei bis drei Wochen den ablehnenden Bescheid, während die Offizierbewerber, die bereits Soldat sind, etwa doppelt solange auf Nachricht warten müssen, weil ihre Kommandeure vor der endgültigen Entscheidung über die Ablehnung noch um eine Stellungnahme gebeten werden.
Diejenigen Offizierbewerber, die die Eignungsprüfung bestanden haben, werden in eine auf das Prüfergebnis und das letzte Schulzeugnis gestützte Eignungsreihenfolge aufgenommen, nach der zu einem späteren Zeitpunkt über die Annahme oder Nichtannahme entschieden wird. Dies wird ihnen kurz nach der Eignungsprüfung in einem Zwischenbescheid mitgeteilt.
Von den in die Eignungsreihenfolge aufgenommenen Offizierbewerbern erhalten etwa 80 % ihren Einstellungsbescheid vier, spätestens acht Wochen nach ihrer Eignungsprüfung. Die verbleibenden 20 % Offizierbewerber, die aufgrund ihres Prüfergebnisses und ihres Schulzeugnisses am Ende der Eignungsreihenfolge liegen, müssen auf eine Entscheidung warten, bis der letzte Bewerber geprüft und die Eignungsreihenfolge abgeschlossen worden ist. Sie erfahren meist erst im Monat Mai, ob sie angenommen werden oder nicht; Verzögerungen bis Anfang Juni sind in Einzelfällen nicht auszuschließen.
Die auf Grund eines negativen Prüfergebnisses abgelehnten Bewerber können sich somit im Regelfall rechtzeitig beruflich anderweitig umschauen. Bei dem kleinen Teil der positiv geprüften Bewerber, die aus Bedarfsgründen über die Eignungsreihenfolge abgelehnt werden müssen (1979 waren es 79 Bewerber = 3,4 %), kann das nicht sichergestellt werden. Die meisten dieser Bewerber werden jedoch zum 1. Juli oder 1. Oktober dennoch Soldat, wenn auch nicht als Offizierbewerber, sondern als Grundwehrdienstleistende und haben somit 15 Monate Zeit, sich um eine andere berufliche Ausbildung zu bemühen.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 86 und 87):
Wie beurteilt die Bundesregierung Presseberichte — u. a. „Frankfurter Rundschau" vom 15. April 1980, „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 14. Mai 1980 —, daß offenbar in der Behandlung von Heroinabhängigen und möglicherweise auch von Alkoholikern ein entscheidender Fortschritt in den USA durch Einsatz eines aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Präparats erzielt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche klinische Tests zur Behandlung von Heroinsüchtigen durchgeführt werden, oder beabsichtigt die Bundesregierung, diese offensichtlich wesentlich menschenwürdigere und wirksamere Behandlungsmethode in der Bundesrepublik Deutschland an Kliniken zu fördern, wodurch die Entzugsproblematik entscheidend verbessert werden könnte?
Der Wirkstoff Clonidin ist in blutdrucksenkenden Präparaten enthalten. Auf Grund verschiedener Pressemitteilungen — u. a. die von Ihnen zitierten
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18161*
— hatte ich bereits früher Rückfrage bei Ärzten gehalten, die mit der Entzugsbehandlung Drogenabhängiger besondere Erfahrungen haben. Übereinstimmend wurde mir berichtet, daß die klinische Entzugsbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland in aller Regel keine Probleme darstellt, insbesondere dem Patienten keine Belastungen zugemutet werden, die als „menschenunwürdig" oder als unerträglich bezeichnet werden müßten. Den befragten klinisch tätigen Ärzten war nicht bekannt, daß Präparate mit dem Wirkstoff Clonidin in der Bundesrepublik Deutschland zur Entzugsbehandlung eingesetzt werden, sie selbst sahen dazu wegen ausreichender anderer medikamentöser Möglichkeiten im Bedarfsfalle auch keine Indikation. Die Bundesregierung sieht auf dem Hintergrund dieser Erfahrungen kein Erfordernis, klinische Tests mit diesem Wirkstoff in der Entzugsbehandlung anzuregen.
Nach den mir vorliegenden Informationen ist nicht davon auszugehen, daß Clonidin im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung als medikamentöse Hilfe Bedeutung haben könnte.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 88):
In welchem Umfang werden in der Bundesrepublik Deutschland Grundwasservorräte für industrielle und gewerbliche Zwecke genutzt, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und was kann gegebenenfalls getan, werden um der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser aus einwanwerdfreiem Grundwasser aus grundsätzlilkecher Erwägung den Vorrang einzuräumen?
Von den 1975 bestehenden 18 775 Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung nutzten 8 775 echtes Grundwasser und 9 916 Quellwasser, das sind zusammen 99,6 % der Wasserversorgungsanlagen.
Die Industrie nutzt das Grundwasser durch Eigengewinnung nahezu in gleichem Umfang wie die Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung. Daraus ergibt sich in vielen Gebieten eine Konkurrenzsituation zu Lasten der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Darüber hinaus wird in weiten Bereichen das ökologische Gleichgewicht gestört, da durch eine übermäßige Nutzung des Grundwasserschatzes der Grundwasserspiegel schon bis zu 1 + m abgesunken ist. Beispiele sind das Hessische Ried (Frankfurter Raum), der Rhein-Neckar-Raum, der Raum um Hannover. Man kann hier wohl schon von Notstandsgebieten sprechen.
Die von der Industrie geförderte Wassermenge blieb in den Jahren 1965 bis 1973 hinsichtlich der Förderung von Grund- und Quellwasser nahezu konstant. Der Mehrbedarf wurde im wesentlichen durch eine Steigerung der Förderung von Oberflächenwasser gedeckt.
Im Jahre 1975 wurde bei der industriellen Eigenförderung neuerlich mehr auf Grund- und Quellwasser zurückgegriffen, während sich der Anteil des Oberflächenwassers erheblich verringerte. Bemerkenswert ist insbesondere, daß bei der Chemischen Industrie die Förderungen von Grund- und Quellwasser um 36,3 % gestiegen ist. Dagegen verringerte sich die Förderung von Oberflächenwasser um rd. 30 %.
Im Jahre 1973, welches durch einen überdurchschnittlichen warmen und trockenen Sommer und einen besonders günstigen Konjunkturverlauf gekennzeichnet war, hatte das Wasseraufkommen in der industriellen Wasserversorgung einen Höchststand. Dennoch ist im Textilgewerbe im Jahre 1975 im Gegensatz zu den übrigen unterschiedenen Wirtschaftszweigen noch ein weiterer Anstieg der Eigenwasserförderung durch Erhöhung der Grund-und Quellwassermengen festzustellen.
Die nächste amtliche Erhebung wird z. Zt über die Wassergewinnung im Jahre 1979 durchgeführt.
Die Entwicklung ist insgesamt noch nicht befriedigend. Das Wasserhaushaltsgesetz, das den Rahmen für die Landeswassergesetze bildet, hat jedoch der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser vor anderen Nutzungen der Gewässer und damit auch des Grundwassers einen deutlichen Vorrang eingeräumt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die grundlegende bewirtschaftungspolitische Regelung des § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes zu verweisen. Hiernach sind Erlaubnis und Bewilligung zur Benutzung der Gewässer zu versagen, soweit hiervon eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit „insbesondere eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung zu erwarten ist".
Auch in den Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e. V. für Trinkwasserschutzgebiete (Wüsthoff-Kumpff, Handbuch des deutschen Wasserrechts, D 30) ist ausdrücklich festgestellt, daß Grundwasser als Trinkwasser gegenüber jedem anderen Wasser den Vorzug verdient. Die zuständigen Landesbehörden haben damit das wertvolle Grundwasservorkommen entsprechend der Grundentscheidung des Wasserhaushaltsgesetzes vorrangig der Trinkwasserversorgung zur Verfügung zu stellen.
Der Nutzungswettbewerb am Grundwasser muß insgesamt neu geordnet werden. Fachliche Grundlagen werden z. Z. gemeinsame von Bund und Ländern im Rahmen der Aufstellung des Wasserversorgungsberichtes, mit dessen Fertigstellung nicht vor Ende 1981 zu rechnen ist, erarbeitet Dabei spielen nicht nur Wassermengenfragen, sondern auch der Schutz des Grundwassers vor zunehmenden Verunreinigungen eine entscheidende Rolle.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 89):
Kann die Bundesregierung die Informationen des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge bestätigen, daß die DDR-Behörden in letzter Zeit verstärkt deutsche Soldatengräber eingeebnet haben, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher hiergegen unternommen?
18162* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß, wie in Ihrer Frage unterstellt wird, DDR-Behörden in letzter Zeit verstärkt deutsche Soldatengräber eingeebnet haben. Ich darf insoweit auf meine Antwort auf die schriftliche Frage des Kollegen Dr. Wittmann (München) vom 14. Mai 1980 verweisen, die ich in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt habe.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 90):
Sind der Bundesregierung Untersuchungen über negative Auswirkungen beim regelmäßigen Gebrauch von Wegwerfwindeln in der Babypflege bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus für Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz?
Der Bundesregierung sind Untersuchungen über negative Auswirkungen beim regelmäßigen Gebrauch von Wegwerfwindeln in der Babypflege nicht bekannt. Aus pädiatrischer Sicht wird angegeben, daß zwar bekannt sei, daß bei hautempfindlichen Kindern bisweilen Hautreizungen beim regelmäßigen Gebrauch von Wegwerfwindeln auftreten können, jedoch seien ernsthafte Schäden nicht beobachtet worden. Auch von seiten der Abfallwirtschaft werden keine Probleme hinsichtlich Wegwerfwindeln gesehen. Von daher erübrigen sich derzeit entsprechende Maßnahmen der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutzes.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 91):
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen (Stern Nummer 23), wonach süddeutsche Ärzte es ablehnen, Schwangerschaftsunterbrechungen durchzuführen, die Antrag stellenden Frauen aber gleichzeitig an ärztliche Einrichtungen in Osterreich verweisen, an deren Honorar die deutschen Ärzte dann beteiligt sein sollen, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls in ihrem Verantwortungsbereich tun, um eine solche Praxis in Zukunft zu unterbinden?
Der Bundesregierung liegen über den Bericht im Stern Nr. 23 hinaus bisher keine weiteren Informationen vor. Sollten die im Stern geschilderten Fälle zutreffen, so handelte es sich eindeutig um einen Verstoß gegen geltendes Recht: ein Arzt, der eine Frau zum Schwangerschaftsabbruch ins Ausland überweist, ohne daß eine der im Gesetz genannten Indikationen vorliegt, macht sich strafbar.
Das Verhalten von Ärzten, die sich öffentlich gegen die Reform des § 218 StGB wenden und den Schwangerschaftsabbruch ablehnen, zugleich aber die in dem Stern-Bericht beschriebenen Überweisungen vornehmen, widerspricht der von Ärzten zu erwartenden Berufsauffassung.
Um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern, müssen ärztliche Standesorganisationen
und ggf. Staatsanwaltschaften eingreifen. Dazu sind der Bundesregierung vom Bayerischen Sozialministerium die folgenden Einzelheiten mitgeteilt worden:
— die Landesärztekammer hat Schritte zur Klärung der Vorwürfe gegen die namentlich genannten Ärzte unternommen
— die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
— das Bayerische Staatsministerium des Innern ist durch einen einstimmigen Beschluß des sozialpolitischen Ausschusses des Bayerischen Landtags aufgefordert worden, spätestens bis zum 1. Oktober 1980 einen Bericht über die Hintergründe der im Stern geschilderten Vorfälle zu erstellen.
Dieser Bericht wird der Bundesregierung zu gegebener Zeit zugeleitet.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 92):
Hält die Bundesregierung die Einstellung der Bahnverbindung zwischen Müllheim und Neuenburg durch die Deutsche Bundesbahn weiterhin für zweckmäßig, obwohl die als wichtigste Begründung für die Einstellung angegebene Aufhebung der Verbindung zwischen Mul- house land Chalampe seitens der französischen Eisenbahnverwaltung inzwischen rückgängig gemacht wurde?
Wie die französische Staatseisenbahn (SNCF) der Deutschen Bundesbahn auf Anfrage mitgeteilt hat, wurde sie vom „Großrat des Departement Hochrhein" gebeten, 4 Zugpaare in der Verbindung Mul- house-Chalampé weiterhin zu fahren. Die hierdurch entstehende Kostenunterdeckung wird von dieser regionalen Institution ausgeglichen.
Eine Beziehung zwischen diesem rein innerfranzösischen und dem grenzüberschreitenden Verkehr besteht nicht. Auf dem Abschnitt Müllheim-Neuenburg Landesgrenze wurden im werktäglichen Durchschnitt zuletzt nur noch 50 Reisende pro Richtung gezählt. Es besteht danach kein Anlaß, die getroffene Entscheidung zu ändern.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 93 und 94):
Welches ist der Stand der Planungen des Neubaus der Bundesstraße 29 im Bereich Schorndorf, wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Hangtrasse mit den vorgeschlagenen Umweltschutzmaßnahmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland der Kraftstoffverbrauch sowie die Zahl der Unfälle im Mittel an Sonntagen außerhalb der Urlaubszeit sind, und wie werden die Auswirkungen des Aufrufs zum „autofreien Sonntag" am 8. Juni auf diese Größen von der Bundesregierung eingeschätzt?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18163*
Zu Frage B 93:
Dem Bundesverkehrsministerium liegen die von der Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg erarbeiteten Unterlagen für den Trassenvergleich vor. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so daß eine Äußerung zu den einzelnen Trassen noch nicht möglich ist. Der Bundesminister für Verkehr ist bereit, Sie nach Abschluß der Prüfung von dem Ergebnis zu unterrichten.
Zu Frage B 94:
Eine abschließende Analyse des Verkehrs- und Unfallgeschehens an dem als autofrei propagierten 8. Juni 1980 ist derzeit nicht möglich. Messungen an den Bundesautobahnen und Beobachtungen der Polizei bzw. der Automobil-Clubs lassen für den 8. Juni insgesamt keine signifikanten Unterschiede im Verkehrsaufkommen erkennen. Regional sind Unterschiede feststellbar: Der Tagesausflugsverkehr dürfte im Mittel um 5-8 % schwächer ausgeprägt gewesen sein. Dieser Effekt ist jedoch weitgehend durch Kurzurlaubsverkehre zwischen Fronleichnam und 8. Juni verdeckt bzw. sogar mehr als ausgeglichen.
Das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik stellt sich an vergleichbaren Sonntagen wie folgt dar (Mai 1979):
— Knapp 1 000 Unfälle mit Personenschaden
— mehr als 40 Tote
— etwa 500 Schwer- und 1 000 Leichtverletzte.
Das Unfallgeschehen am 8. Juni 1980 zeigt gegenüber dem folgenden Wochenende ebenfalls keine signifikanten Unterschiede: Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden war um weniger als 2 % geringer, die Zahl der tödlich Verletzten bedauerlicherweise gleich hoch (am Beispiel Nordrhein-Westfalen).
Der Kraftstoffverbrauch eines normalen Sonntags außerhalb der Urlaubszeit dürfte sich auf etwa 86 000 bis 90 000 t belaufen. Der 8. Juni war „ein Sonntag wie jeder andere"; fühlbare Einsparungen . sind — in absoluten Mengen — nicht nachweisbar.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 95 und 96):
Warum gilt in der Bundesrepublik Deutschland bei Autoreifen eine Mindestprofiltiefe von 1 mm, während in anderen Ländern wie USA, Osterreich oder der Schweiz 1,6 mm gesetzlich vorgeschrieben sind?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die einen Zusammenhang zwischen Unfallsicherheit und Reifenprofiltiefe erkennen lassen?
Zu Frage B 95:
Die Mindestprofiltiefe von 1 mm wird seit Jahren als sinnvoller Grenzwert angesehen. Mit wenigen
Ausnahmen gilt dieser Grenzwert auch in anderen Ländern.
Die UN-Wirtschaftskommission für Europa hat sich vor kurzem mit der in der „Gesamtresolution Kraftfahrzeugtechnik„ ebenfalls enthaltenen Mindestprofiltiefe von 1 mm befaßt. Nach eingehender Diskussion sprach sich die Expertengruppe gegen eine Änderung dieses Wertes aus.
Zu Frage B 96:
Der Kraftschluß zwischen Reifen und Fahrbahn ist von verschiedenen Parametern abhängig, die nachfolgend in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgezählt sind:
— Struktur und Art der Fahrbahnoberfläche
— Fahrgeschwindigkeit
— Wasserfilmdicke
— Gummimischung und Bauart des Reifens
— Gestaltung und Tiefe des Reifenprofils
- Bauart der Radführung
— Bodendruck des Reifens
— Achslastverteilung und Fahrdynamik des Fahrzeugs.
Angesichts dieser zahlreichen Einflöße wird von den Experten bezweifelt, ob z. B. eine Erhöhung der Mindestprofiltiefe von 1 mm auf 2 mm ein Gewinn an Sicherheit in der Praxis bringen würde.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 97 und 98):
Trifft es zu, daß infolge der Türkeihilfe die dem Land Rheinland-Pfalz zugesagten Straßenbaumittel so stark gekürzt wurden, daß ein erheblicher Teil des für dieses Jahr geplanten Ausbaus der Bundesstraßen nicht durchgeführt werden kann?
Können von den Kürzungen solche Ortsdurchfahrten ausgenommen werden, z. B. Rinnthal — B 10 —, bei denen der Ausbau wegen gleichzeitig durchgeführter Kanalisationsmaßnahmen unumgänglich ist, um erhebliche Verkehrsbehinderungen zu vermeiden?
Zu Frage B 97:
Der ursprünglich geplante Ansatz des Straßenbauhaushaltes 1980 wurde bereits im Vorjahr durch Kabinettbeschluß um rd. 300 Millionen DM sowie vom Deutschen Bundestag um weitere 150 Millionen DM gekürzt. Im Entwurf des Nachtragshaushaltes sind darüber hinaus Rückführungen von rd. 62,7 Millionen DM vorgesehen. Diese Kürzungen hat das Land Rheinland-Pfalz — wie alle Länder — anteilig mitzutragen. Der für dieses Land vorgesehene Haushaltsansatz von jetzt 687,4 Millionen DM (einschl. des Mittelanteiles aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm) entspricht rd. 10,4 % des allen Bundesländern zugewiesenen Gesamtbetrages und liegt
18164* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
über dem im 2. Fünfjahresplan vorgesehenen Anteil. Durch diese Kürzungen ist der in diesem Jahr geplante Ausbau der Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz auch in einem gewissen Ausmaß betroffen.
Zu Frage B 98:
Inwieweit sich diese Mittelkürzungen in Rheinland-Pfalz auf Ausbaumaßnahmen wie z. B. den Ausbau der Ortsdurchfahrt Rinnthal im Zuge der B 10 auswirken, hängt weitgehend von den Dispositionen des Landes ab, das im Rahmen des zugewiesenen Finanzvolumens beweglich ist.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 99, 100 und 101):
Treffen Berichte zu, wonach das nordrhein-westfälische Chemieunternehmen bei dem Deutschen Hydrographischen Institut in Hamburg um die Erteilung der Genehmigung zur Einbringung großer Mengen von chemischen Abfällen und Säuren in die Nordsee (Deutsche Bucht) nachsucht. und welche konkreten Einzelheiten sind der Bundesregierung hierüber bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die eventuelle Einbringung weiteren giftigen Abfalls in die Nordsee angesichts neuerer Forschungsergebnisse von Meeres17054), wonach die Grenze der Aufnahmefähigeit der
(Stenographischer Bericht über die 212
Sitzung, Seite Aufnahmefähigkeit d Deutschen Bucht für Schadstoffe erreicht ist, da sich insbesondere die Sauerstoffbilanz des Meerwassers kontinuierlich verschlechtert?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Meinung, daß trotz der in Frage 100 genannten Forschungsergebnisse von Meeresbiologen keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die eine Überprüfung des vorzeitigen Widerrufs der Erlaubnis der jährlichen Einbringung von 750 000 Tonnen giftigen Abfalls durch ein Chemieunternehmen aus Nordenham rechtfertigen?
Zu Frage B 99:
Die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Firmen Kronos Titan (Leverkusen), Pigment-Chemie und Bayer bringen seit Jahren Abfälle aus der Titandioxyd-Produktion (z. Z. 950 000 t/a) und aus der Farbherstellung (z. Z. 280 000 t/a) in die Nordsee vor der niederländischen Küste — nicht in die Deutsche Bucht — über Rotterdam ein. Diese Einbringungen sind bei den zuständigen niederländischen Behörden erlaubt worden. Eine Erlaubnis des Deutschen Hydrographischen Instituts (DHI), der zuständigen deutschen Erlaubnisbehörde, ist zusätzlich notwendig, weil die Abfälle mit einem Schiff unter der Bundesflagge eingebracht werden. Die Anträge sind gestellt; das DHI wird darüber in Kürze entscheiden. Voraussichtlich werden die Anträge für l1 /2 Jahre mit den gleichen strengen Auflagen wie die unter Frage 101 beschriebenen genehmigt werden.
Zu Frage B 100:
Die Firma Kronos Titan, Nordenham, bringt seit etwa 10 Jahren Abfälle aus der Titandioxyd-Produklion (Dünnsäure) in ein fischarmes Gebiet nordwestlich von Helgoland ein. Die Dünnsäure, die ohnehin nur einen sehr geringen Teil der Gesamtbelastung aus der Nordsee ausmacht, ist in der z. Z eingebrachten Zusammensetzung und unter Einhaltung besonderer Einbringungsverfahren bis vor etwa 1 Jahr allgemein für unschädlich gehalten worden. Erst in
jüngster Zeit vermuten Meeresbiologen, daß die Dünnsäure Gefahren für die Meeresfauna mit sich bringt. Diese Vermutung gründet sich vor allem auf das Auftreten einer Fischkrankheit, die nur Klieschen (Plattfische) befällt.
Die Bundesregierung nimmt die Aussagen der Meeresbiologen ernst. Sie kann zwar wegen der Folgen für die Wirtschaft und die in der Farbindustrie beschäftigten Menschen die Einbringung von Dünnsäure durch die Firma Kronos Titan nicht von heute auf morgen unterbinden. Im Rahmen ihres Verringerungsprogramms wirkt die Bundesregierung aber darauf hin, daß die in der Dünnsäure enthaltenen Grünsalze und Gangartreste zunehmend stark reduziert werden. Langfristig wird auch das Einbringen von Dünnsäure gänzlich unterbunden werden. Es trifft übrigens nicht zu, daß der Sauerstoffgehalt der Nordsee kontinuierlich sinkt. Grünsalze haben zwar nachteilige Auswirkungen auf die Sauerstoffbilanz des Wassers; die Menge der eingebrachten Grünsalze ist aber eine geringe, so daß sie nicht ins Gewicht fällt. Das Einbringen von schädlichen oder möglicherweise schädlichen Stoffen durch andere Unternehmen als die Firma Kronos Titan wird grundsätzlich nicht erlaubt.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß die Ihnen bekanntgewordenen Forschungsergebnisse von Meeresbiologen veröffentlichte Zwischenergebnisse aus einem der rund 30 vom BMFT geförderten Vorhaben zur Analyse und Überwachung natürlicher und anthropogener Belastungsfaktoren des Ökosystems in Nord- und Ostsee" sind. Daß die Aufnahmefähigkeit der Deutschen Bucht für Schadstoffe bereits erreicht sei, kann nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht bestätigt werden. Gleichwohl gaben die neuesten Indizien über das Ausmaß der Umweltbelastung Anlaß für die Bundesregierung, die Genehmigungspraxis für die Einbringung von Abfällen der industriellen Produktion insofern umzustellen, als die Auflagen verschärft und die Gültigkeitsdauer der Sondergenehmigungen verkürzt werden. Gleichzeitig wird die Entwicklung schadstofffreier Produktionstechnologien gefördert.
Das BMFT beabsichtigt, insbesondere Entwicklungen der Industrie finanziell zu unterstützen, mit denen eine durchgreifende Minderung der Abfälle aus der Titandioxyd-Produktion erreicht werden kann.
Zu Frage B 101:
Die noch gültige Einbringungserlaubnis für die Firma Kronos Titan, Nordenham, läuft am 30. Juni 1980 aus. Das Unternehmen hat eine neue Erlaubnis für 2 weitere Jahre beantragt. Das DHI beabsichtigt, die Erlaubnis mit sehr strengen Auflagen (z. B. Verminderung der in Dünnsäure enthaltenen Grünsalze und Gangarten, hohe Verdünnung der Restsäure usw.) für 11 /2 Jahre zu erteilen, wobei die Einbringungsmenge im Jahr 1980 auf 725 000 t/a und im Jahre 1981 auf 700 000 t/a reduziert werden soll. Der Antragstellerin soll außerdem aufgegeben werden, ein Forschungsvorhaben, das vom BMFT unterstützt wird, mit dem Ziel durchzuführen, Produktionsver-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18165*
fahren zu entwickeln, bei denen weniger oder keine schädlichen Abfälle anfallen.
Eine Erlaubnisverweigerung ist unter Abwägung aller Interessen nicht zu vertreten. Die Firma Kronos Titan, Nordenham, müßte dann nämlich ihre Produktion einstellen. Das würde zum sofortigen Verlust von 330 Arbeitsplätzen in Nordenham und zur Gefährdung weiterer rund 1 200 Arbeitsplätze beim Stammwerk in Leverkusen führen.
Zu der genannten Thematik gehen die Forschungen auch in Zukunft unvermindert weiter. Es ist sichergestellt, daß neue, weitergehende Erkenntnisse sowohl der Erforschung der Belastungsfaktoren als auch der Entwicklung alternativer Technologien in die Genehmigungen Eingang finden werden.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 102):
Trifft es zu, daß in Anbetracht eines Fehlbedarfs von 2 000 Lokführern bei der Deutschen Bundesbahn die Beförderungsmöglichkeiten für Lokführer dermaßen schlecht sind, daß in diesem Personalbereich eine große Unzufriedenheit herrscht, die gleichbedeutend ist mit einem gro- ßen Verlust an Eigeninitiative und Idealismus?
Die Beförderungsverhältnisse in der Laufbahn der Lokomotivführer werden von der Personallage in dieser Laufbahn, die im übrigen insgesamt z. Z. ausgeglichen ist, nicht beeinflußt.
Infolge der Anwendung der Rationalisierungsmaßnahmenverordnung war es möglich, den Bestand an Beförderungsplanstellen fast vollständig zu erhalten. Insoweit wurden bisher auch die Beförderungsmöglichkeiten durch die Personalverminderung nicht nennenswert beeinträchtigt.
Nach dem Stand der letzten Erhebungen am 1. Dezember 1979 betrugen bei den einzelnen Bundesbahndirektionen die Wartezeiten von der Übernahme eines Beförderungsdienstpostens bis zur Bef örderung
zum Lokomotivbetriebsinspektor (A 9) zwischen 4 und 5 Monate
zum Hauptlokomotivführer (A 8) zwischen 4 und 5 Monate
zum Oberlokomotivführer (A 7) zwischen 4 und 6 Monate.
Diese Wartezeiten haben sich inzwischen nicht wesentlich geändert.
Die Wartezeit von der Ernennung eines Reservelokomotivführers (A 5) bis zur Beförderung zum Lokomotivführer (A 6) betrug am 1. Dezember 1979 zwischen 2 Jahren 8 Monaten und 3 Jahren. Sie wird sich wegen der Auswirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes vom 20. Dezember 1975 (unter anderem Entbündelung der A 5 [Reservelokführer]/A 6 [Lokführer] — Planstellen) bis Ende 1980 auf max. 3 Jahre 4 Monate erhöhen.
Aus der Beförderungssituation kann sich daher aus der Sicht der Bundesregierung keinerlei Anlaß
für eine Unzufriedenheit unter den Lokomotivführern herleiten.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 103):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel für die verkehrsgerechte Einmündung der Kreisstraße 4512 in die Bundesstraße 35 in Mühlacker, Ortsteil Lienzingen, bereitzustellen, und wie hoch werden die Kosten für diese Maßnahme geschätzt?
Maßnahmen an Bundesfernstraßen von begrenztem Umfang und überwiegend örtlicher Bedeutung werden von den Landesstraßenbauverwaltungen in eigener Zuständigkeit geplant und — im Rahmen dafür global zur Verfügung stehender Mittel — durchgeführt. Das Bundesverkehrsministerium ist daran nicht beteiligt.
Wie die Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg auf Anfrage mitteilt, wird der Ausbau der Einmündung B 35/K 4512 bei Lienzingen (Kosten: 450 000 DM) noch in diesem Jahr angestrebt
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 104 und 105):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Umstellung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße zwischen Honau und Reutlingen die Bahnbusse infolge der beim Stillegungsbeschluß vorhersehbaren Verkehrsverhältnisse teilweise so viel Verspätung hatten, daß die Anschlußzüge in Reutlingen nicht mehr erreicht werden konnten, und was will die Bundesregierung tun, die Einhaltung der Zuganschlüsse in der gleichen Weise sicherzustellen, wie das vor der Stillegung des Personenverkehrs auf der Schiene der Fall war?
Aus welchen Gründen war es der Deutschen Bundesbahn möglich, nach der Umstellung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße zwischen Honau und Reutlingen 19 neue Busfahrten einzusetzen, während auf Linien, in denen die Schulbusse teilweise in unzumutbarer Weise überfüllt sind, die Einrichtung von zusätzlichen Busfahrten mit der Begründung abgelehnt worden sind, dafür seien keine Finanzmittel vorhanden?
Zu Frage B 104:
Während der ersten 14 Tage nach Inkrafttreten des Sommerfahrplans wurde auf der Linie Schelklingen-Reutlingen der Anschluß-Eilzug 3604 an 2 Tagen nicht erreicht Ursache war die Belastung der B 312 durch den Frühberufsverkehr. Der Fahrplan ist zwischenzeitlich entsprechend geändert worden. Andere Vorkommnisse sind hier nicht bekannt Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich das mit dem Landratsamt Reutlingen und den betroffenen Gemeinden abgestimmte neue Fahrplankonzept der Deutschen Bundesbahn grundsätzlich bewährt hat
Zu Frage B 105:
Die Planungen für den Schienenersatzverkehr Honau-Reutlingen erforderten in einem sehr frühen Stadium die Lösung der Personal- und Fahrzeugfrage. Die Deutsche Bundesbahn hat aufgrund
18166* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
ihrer bundesweiten Dispositionsmöglichkeiten entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen. Eine andere, auch von der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg abhängende Frage ist, ob und inwieweit die Beförderungsqualität in den Schulbussen grundsätzlich verbessert werden soll. Hierüber finden z. Z. grundsätzliche Gespräche zwischen Bund und Ländern statt mit dem Ziel, die Ausnutzung der zulässigen Stehplätze im Linienverkehr einzuschränken. Im übrigen wird auf das Antwortschreiben des Bundesministers für Verkehr vom 31. März 1980 auf Ihre Zuschrift vom 11. Februar 1980 verwiesen.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 106):
Bei welchen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallenden Brücken sind nach dem 1. Januar 1979 in Schleswig-Holstein Schäden festgestellt worden, und inwieweit führten diese Schäden zu einer Personengefährdung oder Verkehrsbeeinträchtigung?
Die in die Zuständigkeit des Bundes fallenden Brücken werden nach den einschlägigen technischen Vorschriften und Richtlinien ständig überwacht, damit Veränderungen, die zu einer Personengefährdung führen können, rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Das schließt die vorübergehende Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zur Verminderung der Belastung nicht aus. Solche Sicherheitsvorkehrungen wurden an den Brücken Grünenthal am Nord-Ostsee-Kanal und Süssau am Elbe-Lübeck-Kanal notwendig.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 107):
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der Gemeinde Malsch einen direkten Anschluß an die BAB A 5 zu schaffen, nachdem die Gemeinde dies als Bedingung dafür ansieht, sich mit dem sechsspurigen Ausbau der BAB A 5 auf ihrer Gemarkung einverstanden zu erklären?
Die Planungen der Bundesfernstraßen erfolgen durch die Länder im Auftrag des Bundes. Planunterlagen für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 5 und für die im neuen Bedarfsplan vorgesehene Autobahn A 65 mit Anbindung an die A 5 südlich Karlsruhe liegen dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. Eine Äußerung zu der Forderung der Gemeinde Malsch nach einer zusätzlichen Anschlußstelle oder gar eine generelle Zusage ist daher nicht möglich. Mit dem sechsstreifigen Ausbau der Autobahn kann jedoch sicherlich eine solche Anschlußstelle nicht begründet werden. Im übrigen ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, daß bei zusätzlichen Anschlußstellen an Autobahnen wegen der damit verbundenen Einwirkung auf die Sicherheit
und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs ein strenger Maßstab angelegt werden muß.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 108, 109, 110 und 111):
Aus welchen Gründen wurden die Bauarbeiten an der B 277 in der Ortslage Herborn plötzlich eingestellt und die Baustelle geräumt, obwohl die Maßnahme bereits zu ca. 80 v. H. fertiggestellt ist?
Wann ist mit der Weiterführung der Arbeiten zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die B 49 zwischen Wetzlar und Weilburg vierspurig mit zwei getrennten Fahrbahnen derart auszubauen, daß die gegenwärtige Trasse beibehalten werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die bei einigen Bundesbahnstrecken erfolgte Verlegung des Schienenpersonenverkehrs auf die Straße wieder rückgängig zu machen, falls mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften eine Einigung über den Ausgleich des Defizits erzielt werden kann?
Zu Fragen B 108 und 109:
Beide Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Der Bundesfernstraßenhaushalt 1980 wurde um insgesamt rd. 510 Millionen DM verringert. Dies wirkt sich auf Bauprojekte in allen Ländern aus. Welche Maßnahmen im einzelnen davon betroffen sind, hängt von den Dispositionen der Länder ab, die im Rahmen ihres Finanzvolumens beweglich sind.
Nach Mitteilung der hessischen Straßenbauverwaltung konnte daher der Auftrag für die Restarbeiten an der B 277 in Herborn nicht vergeben werden. Die Restarbeiten sollen im kommenden Jahr fertiggestellt werden.
Zu Frage B 110:
Wie in dem am 13. Juni 1980 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dargestellt ist, geht die Bundesregierung davon aus, daß der beabsichtigte zweibahnige Ausbau der B 49 zwischen Ahlbach und Wetzlar im wesentlichen unter Beibehaltung der gegenwärtigen Trasse der B 49 möglich ist. Entsprechende Untersuchungen werden gegenwärtig von der hessischen Straßenbauverwaltung durchgeführt.
Zu Frage B 111:
Die Deutsche Bundesbahn ist grundsätzlich bereit, den Schienenpersonenverkehr dann fortzuführen, wenn ihr die volle Kostenunterdeckung von Dritten erstattet wird.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 112 und 113):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18167*
Beabsichtigt die Bundesregierung ein Förderprogramm oder einen Sonderfonds zugunsten der deutschen Binnenschiffahrt oder für bestimmte Bereiche der Binnenschiffahrt aufzulegen, oder von welchen Überlegungen zur Lage der Binnenschiffahrt geht die Bundesregierung aus?
Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß z. B. in einer Schifferstadt wie Haren/Ems in den letzten zwanzig Jahren zwar Seeschiffe, jedoch keinerlei Binnenschiffe in Auftrag gegeben werden konnten, zu steuerlichen Maßnahmen, wie zur Bildung einer steuerfreien Rücklage. zur steuerbegünstigten Ausgabe von „Schiffahrtsaktien" oder zu anderen besonderen Hilfen bereit?
Die Bundesregierung sieht bei der derzeitigen Lage der deutschen Binnenschiffahrt keine Veranlassung, im Sinne der Fragestellung tätig zu werden, zumal Schwierigkeiten im Bereich der Binnenschiffahrt bisher immer auf ungenutzte Kapazitäten zurückgeführt werden mußten.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Maßnahmen zu ergreifen, die über die Mittelstandsförderung aus Mitteln des ERP-Sondervermögens sowie über die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" möglichen Investitionshilfen hinausgehen.
Anlage 105
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 114):
Mißt die Bundesregierung der Entwicklung neuartiger Zink-ChloridBatterien für Elektroautos im Nahverkehr besondere Bedeutung bei, und kann sie bereits abwägen, welche Umweltauswirkungen durch Produktion, Aufladung und Entsorgung derartiger Batterien zu erwarten sind?
Das in der Frage genannte Nickel-Chlor-System ist bisher nicht gefördert worden. Die bisherige Skepsis gegen eine Option auf dieses System für den mobilen Einsatz wird u. a. in der Problematik hinsichtlich der Lebensdauer der Cl-Elektroden und der Unterdrückung der Wasserstoffentwicklung an der Zinkelektrode gesehen, ferner am technischen Zusatzaufwand (geschlossenes System mit Elektrolytkreislauf mit Wärmetauschern und relativ aufwendigem Tanksystem). Auch Sicherheitsgesichtspunkte aufgrund von Cl-Gefährdung sind mitbestimmend für die reservierte Haltung gegenüber dem elektrochemischen System.
Der Sachverständigenkreis des BMFT für „Elektrochemische Energietechnik" hat daher besonders die Entwicklung in den USA (Energy Development Associates) aufmerksam verfolgt, glaubt aber z. Zt noch keine hinreichend starken Argumente für diese Entwicklung zu erkennen.
Unter den o. g. Umständen können z. Zt. keine zuverlässigen Aussagen über Einsatzprobleme im Nahverkehr und ihre Lösbarkeit gegeben werden.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen B 115, 116, 117. und 118):
Seit wann werden im Verantwortungsbereich des Bundes Rissesanierungen an Spannbetonbrücken durchgeführt?
Wieviel Spannbetonbrücken wurden bis Ende 1979 saniert?
Wieviel Spannbetonbrücken mußten erneut saniert werden, d. h. an welchen Brücken sind neben den bereits sanierten Rissen neue Risse aufgetreten?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Bundesanstalt für Straßenwesen (siehe Mitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen 3/79), daß nach Untersuchung von sieben Länderstraßenbauverwaltungen über 251 Brücken mit Koppelfugen, von denen 86 als sanierungsnotwendig erkannt wurden, diese Stichprobe als repräsentativ angesehen werden kann für die Gesamtzahl der geschädigten Spannbetonstraßenbrükken mit Koppelfugen, und welche Zahl sanierungsreifer Brücken müßte danach insgesamt im Bundesfernstraßennetz angenommen werden?
Zu Frage B 115:
Ein genauer Zeitpunkt ist nicht bekannt, da die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Bauwerke bei den Ländern als Auftragsverwaltungen liegt.
Zu Frage B 116:
Genauere Angaben können hierzu nicht gemacht werden, da von den Ländern nur Schadensfälle von grundsätzlicher Bedeutung dem Bundesminister für Verkehr mitgeteilt werden. Nach der bisherigen Erfassung von Rissen in Koppelfugenbereichen — Stand 31. Dezember 1979 — wurden 50 Bauwerke dieser Art durch Verpressen von Rissen saniert.
Zu Frage B 117:
Bei den unter (116) als saniert genannten Bauwerken sind an 15 Bauwerken einzelne Risse als wieder geöffnet gemeldet worden. Über neue Risse neben sanierten Rissen sind keine Angaben möglich.
Zu Frage B 118:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Bundesanstalt für Straßenwesen, daß die Ergebnisse der Untersuchungen von 7 Länderverwaltungen im Sinne einer Stichprobe hinreichend erscheinen, um das zu erwartende Endergebnis in seiner Grundtendenz abschätzen zu können. Da die Erhebungen noch nicht bei allen Ländern abgeschlossen sind, ist die genaue Zahl der Bauwerke mit Koppelfugen hier nicht bekannt. Daher kann zur Zeit auch keine Zahl der sanierungsreifen Brücken geschätzt werden.
Anlage 107
Antwort
des Parl.- Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 119 und 120):
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß auf der am 18. Dezember 1979 als Teilstück der BAB Heilbronn/Nürnberg übergebenen Kochertal-Brücke, bereits weniger als zwei Monate nach Inbetriebnahme, Schäden an der Fahrbahndecke und der darunterliegenden Schutzschicht auftraten, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Richtung Nürnberg erforderlich machen?
Wie lange wird die Behebung der Schäden voraussichtlich dauern, und wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die dafür anfallenden Kosten?
18168* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Zu Frage B 119:
Die Schäden am Fahrbahnbelag auf der Kochertal-Brücke sind nach bisherigen Untersuchungen auf Material- und Ausführungsfehler zurückzuführen.
Zu Frage B 120:
Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg beabsichtigt, die Schäden zunächst provisorisch ausbessern zu lassen, um die notwendige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es ist aber zu erwarten, daß der gesamte Fahrbahnbelag erneuert werden muß. Die Kosten sind im Rahmen der Gewährleistung vom Unternehmer zu tragen.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 121):
Ist die Deutsche Bundespost bereit, in Wesseling ein neues Postamt zu errichten bzw. das bisherige Gebäude der Deutschen Bundespost in Wesseling zu renovieren, und können Angaben darüber gemacht werden, wann dies geschehen soll?
Bei der Oberpostdirektion Köln wird seit einiger Zeit die Planung für eine Erweiterung des Postamts Wesseling durch einen Anbau an den bestehenden Altbau durchgeführt. Mit einer Etatisierung der Mittel für dieses Bauvorhaben kann im Jahre 1983 gerechnet werden.
Noch im Laufe dieses Jahres werden im Gebäude des Postamts Wesseling Renovierungsarbeiten durchgeführt. Im Zusammenhang damit wird ein Teil der in der Römerstraße ausgelagerten Dienststellen des Postamts Wesseling (Paketannahme, Briefausgabe) in das Postamt zurückverlegt.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 122):
Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß durch die Neueinteilung in Telefonnahbereiche die Bewohner ländlicher Gebiete im Vergleich zu den Bewohnern der Ballungsräume bei fernmündlichen Verbindungen zu wichtigen Behörden benachteiligt sind, dafür sorgen, daß die wichtigsten Behörden ähnlich dem Notruf, den Sportnachrichten und der Zeitansage besondere und kostenermäßigte Rufnummern erhalten?
Es ist weder vorgesehen noch technisch realisierbar, den Behörden am Sitz von Kreisverwaltungen oder in Mittelzentren, die für ihre Bürger nicht zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreichbar sind, eine Sonderdienstrufnummer zuzuordnen. Bei den Sonderdienstrufnummern handelt es sich um Rufnummern, die im Bundesgebiet und in Berlin (West) nur einheitlich und nicht für bestimmte Teilnehmer regional verwendet werden können. So ist z. B. für den Notruf ein besonderes Notrufsystem geschaffen worden, mit dessen Hilfe überall im Bundesgebiet über die Kurzrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Feu-
erwehr) in Notfällen Hilfe herbeigerufen werden kann. Entsprechendes gilt für die Ansagedienste der Deutschen Bundespost und für die Telefonseelsorge.
Im übrigen begünstigt das neue Tarifsystem gezielt die Bewohner ländlicher Gebiete. Durch den Nandienst werden nämlich die aus der Verwaltungsreform resultierenden tariflichen Ungereimtheiten abgebaut und für die ländlichen Bereiche sowie für die Randgebiete der Städte wird ein angemessener Ausgleich gegenüber den Teilnehmern geschaffen, die schon bisher in großen Ortsnetzen viele ihrer Gespräche zur niedrigsten Gesprächsgebühr führen konnten.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 123 und 124):
Treffen Zeitungsmeldungen zu, nach denen für Telefongespräche in die DDR Gebühren auch dann gezahlt werden müssen, wenn eine Verbindung nicht zustande kommt?
Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Möglichkeiten zu erreichen, daß im Telefonverkehr mit der DDR Gebühren nur für zustande gekommene Gespräche erhoben werden?
Zu Frage B 123:
Die vorzeitige Zählung ist kein Problem, das für den Selbstwählferndienst nach der DDR und Berlin (Ost) spezifisch ist, denn auch im Auslandsverkehr können Fälle von sogenannter vorzeitiger Zählung auftreten. Noch während der Teilnehmer-Wahl oder wenn das Rufzeichen gesendet wird, kann es vorkommen, daß durch Empfang eines von Vermittlungsstellen in der DDR oder Berlin (Ost) fälschlicherweise gesendeten Zeichens beim rufenden Teilnehmer die Zählung vorzeitig eingeleitet wird. Dadurch kann es auch vorkommen, daß bei Nichtzustandekommen einer Verbindung fälschlicherweise eine Zählung eingeleitet wird.
Zu Frage B 124:
Die zuständigen Stellen in Berlin (Ost) wurden wiederholt darüber unterrichtet und gedrängt, Abhilfe zu schaffen. Die geschilderten Schwierigkeiten können erst behoben werden, wenn die Mängel bei der im Netz der DDR/Berlin (Ost) eingesetzten Technik beseitigt sind.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 128):
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung nach Auslaufen des 5. Konjunkturprogramms weitere konjunkturstützende Maßnahmen, insbesondere für den Hochbau im Zonenrandgebiet, zu fördern, um der sich bereits abzeichnenden Arbeitslosigkeit zu begegnen und den dringend erforderlichen Bau von Berufsschulen dadurch zu unterstützen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18169*
Bei dem von Ihnen angesprochenen „Fünften Konjunkturprogramm" dürfte es sich um das im Frühjahr 1977 beschlossene mehrjährige öffentliche Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge (Programm für Zukunftsinvestitionen) handeln. Nach den ursprünglichen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern war der Endtermin für die Auftragsvergaben aus diesem Programm für den 31. Dezember 1980 vorgesehen. Wegen der angespannten Situation am Baumarkt und um Preissteigerungen zu dämpfen, haben Bundesregierung und die Länder seit 1979 empfohlen, öffentliche Investitionen zu strecken. Im Anschluß daran und zur flexiblen Anpassung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse hat die Bundesregierung nach Erörterung mit den Ländern beschlossen, den Schlußtermin für die Auftragsvergaben um ein Jahr auf den 31. Dezember 1981 zu verlängern. Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen ist noch nicht abgeschlossen. Der Abwicklungsstand des Programms für Zukunftsinvestitionen läßt den Schluß zu, daß die Produktions- und Beschäftigungswirkungen noch über 1980 hinaus anhalten werden.
Die Bundesregierung hält es daher auch unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus heutiger Sicht nicht für erforderlich, zusätzliche Ausgabenprogramme in Betracht zu ziehen. Unabhängig davon wird das Zonenrandgebiet im Rahmen der regionalen Strukturpolitik auch weiterhin bevorzugt gefördert. Entsprechende Maßnahmen bleiben den jeweiligen Ländern überlassen, in deren Kompetenz diese Aufgaben in erster Linie liegen.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 129):
Sieht die Bundesregierung in der Zurückweisung Niko Hübners durch Grenzorgane der „DDR" einen Verstoß gegen das Transitabkommen, und wieviel vertragswidrige Zurückweisungen in den Jahren 1979 und 1980 an den Grenzübergängen sind der Bundesregierung bekannt?
Herr Hübner ist am 8. Juni 1980 bei dem Versuch, die Transitstrecke nach Berlin (West) zu benutzen, von den DDR-Grenzorganen im Kontrollpunkt Hirschberg zurückgewiesen worden. Bereits am 12. Juni 1980 hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Kommission nach Art. 19 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Transitverkehr von zivilen Personen und und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) diesen Vorfall angesprochen. Aufgrund des kurzen Zeitraumes zwischen der Zurückweisung und der Sitzung der Transitkommission konnte die Erörterung in dieser Sitzung der Kommission noch nicht abgeschlossen werden; sie wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt werden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
Nach Art. 16 Ziff. 5 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) unterrichtet die Regierung der DDR die Bundesregierung über Zurückweisungen im Transitverkehr nach und von Berlin (West). Nach den Mitteilungen der DDR erfolgen die Zurückweisungen gemäß dem Abkommen.
Danach hat es im Jahr 1979 96 Zurückweisungen gegeben, bei denen die Reisenden erstmalig zurückgewiesen wurden, sowie 106 Zurückweisungen im Wiederholungsfall, d. h. die hiervon betroffenen Personen sind schon früher einmal oder mehrfach zurückgewiesen worden. Vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Mai 1980 gab es 20 erstmalige Zurückweisungen sowie 52 Zurückweisungen im Wiederholungsfall.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 130 und 131):
Sind Berichte zutreffend, wonach DDR-Zollbeamte von Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland beim Ausfüllen einer Karte für statistische Zwecke unter der Rubrik Staatsangehörigkeit" verlangt haben „BRD" einzusetzen und in einigen Fällen von den Reisenden verlangten, 15mal den Satz aufzuschreiben „Ich bin ein BRD-Bürger"?
Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls gegen diese rechtswidrigen Praktiken unternommen?
Die Bundesregierung hat die von Ihnen genannten Berichte zum Anlaß genommen, bei der Regierung der DDR vorstellig zu werden. Diese hat erklärt, sie habe die Vorwürfe auf Grund unserer Pressemeldungen sofort nachprüfen lassen und dabei festgestellt, daß die Behauptungen unzutreffend seien.
Die Bundesregierung ist um eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes bemüht, die jedoch aus den bereits in meiner Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Kollegen Lintner vom 25. April 1980 genannten Gründen außerordentlich schwierig ist.
Zu Ihrer Kenntnisnahme füge ich Kopien meiner Antworten an die Kollegen Francke (Hamburg) vom 18. Januar 1980 und Lintner vom 25. April 1980 bei.
Anlage 114
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 132):
Wird die Bundesregierung die von ihr geförderte Studie des Kernforschungszentrums Karlsruhe über die Auswirkung der von Kernkraftwerken abgegebenen Abwärme im Oberrheingebiet, sogenannte Abwässerkataster, veröffentlichen, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
18170* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
Das Abwärmekataster Oberrheingebiet des Kernforschungszentrums Karlsruhe wurde bereits als Bericht KFK 2829 UF veröffentlicht und steht auf Anfrage der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Eine Kopie der Pressemitteilung des KFK füge ich zu Ihrer Unterrichtung bei.
Anlage 115
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/4189 Fragen B 133 und 134):
Sind Pressemeldungen zutreffend, daß die vom Bundesforschungsministerium beauftragte Industrieverwaltungsgesellschaft (IVG) in einer bislang noch nicht veröffentlichten Studie die Einrichtung von Ölkavernen im badischen Granit vorschlägt?
Wie weit sind die Vorarbeiten des Projekts vorangeschritten, in Furschenbach (Achertal) eine Versuchskaverne einzurichten?
Zu Frage B 133:
Die Industrieverwaltungsgesellschaft (IVG) faßt in ihrem Schlußbericht des vom BMFT geförderten Projektes „Geowissenschaftliche und geotechnische Untersuchungen zur Errichtung von Versuchskavernen in Fels zur Speicherung von Rohöl, Mineralölprodukten und Flüssiggasen" die Ergebnisse unter anderem wie folgt zusammen:
„In der ersten wissenschaftlich-geologischen, geotechnischen und infrastrukturellen Untersuchung in der Bundesrepublik Deutschland wurden Granitvorkommen in Baden-Württemberg auf ihre Eignung zur Anlegung von unterirdischen Kavernen zur Lagerung von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen untersucht.
In den Gebieten Kandertal, Achertal, Wiesetal konnten Granitstrukturen erbohrt werden, die es gestatten könnten, Felskavernen anzulegen."
Der Gesamtbericht wird z. Z. in der Berichtsreihe: „Technologische Forschung und Entwicklung — Nichtnukleare Energietechnik" zur Veröffentlichung vorbereitet und wird Ende 1980 erscheinen.
Zu Frage B 134:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Untersuchungen im Gebiet von Furschenbach (Achertal), die in Verbindung mit Bohrungen oder Baumaßnahmen stehen würden, nicht vorgesehen.
Die IVG hat in den letzten Wochen Gespräche mit der ,Deutschen BP und der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, aufgenommen mit dem Ziel, die Marktuntersuchungen und Planungen für die Errichtung von unterirdischen Kavernen auf den neuesten Stand zu bringen.
Dazu ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die aus Mitarbeitern der drei Gesellschaften unter Federführung der IVG besteht. Ein entsprechender Vertrag über diese Arbeit ist in Vorbereitung.
Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, alle in der Bundesrepublik Deutschland südlich des Ruhrgebiets bis in den Alpenraum hineingehenden Standorte auf ihre Nutzungsmöglichkeiten zur Lagerung
von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen sowie Chemieprodukten zu untersuchen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Arbeiten ist vorgesehen, eine Versuchskaverne an einem geeigneten Standort zu bauen. Dies muß jedoch nicht der Standort Ottenhöfen-Furschenbach sein. Dieser Standort ist zwar von seiner Lagerstätte her für die Anlegung von Felskavernen gut geeignet, bezüglich der logistischen Anbindung an ein Verbraucherzentrum aber möglicherweise weniger günstig. Dies wird jedoch in den weiteren Untersuchungen erneut geprüft werden.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 135):
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der IG Metall und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) errechneten Zahlen, wonach im Gegensatz zum Berufsbildungsbericht der Bundesregierung, der fur 1979 660 411 Jugendliche ausweist, die einen Ausbildungsplatz beanspruchen, die IG Metall von 860 000 Jugendlichen spricht und das BiBB von 732 000 ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen ausgeht, und ist die Bundesregierung bereit, ihre Berechnung zu überprüfen bzw. zu korrigieren?
Die Ausbildungsstellenbilanz des Berufsbildungsberichtes 1980 bedarf nach Auffassung der Bundesregierung keiner besonderen Überprüfung oder Korrektur. Wie die Bundesregierung bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Heinz Menzel erläutert hat (vgl. Protokoll der 210. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 16830), erfaßt die Bilanz des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes (APlFG) als Nachfrage die Zahl der insgesamt neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und die Zahl der bei den Arbeitsämtern registrierten ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen, die bis zum 30. September noch keinen Ausbildungsvertrag haben. Das waren am 30. September 1979 20 155 Jugendliche. Bis zum 31. Dezember 1979 hatte sich diese Zahl auf 12 700 verringert.
Darüber hinaus gibt es noch Jugendliche, die durch diese Statistik nicht erfaßt werden, weil diese Jugendlichen weder beim Arbeitsamt registriert sind noch einen Ausbildungsvertrag haben. Ebenso erfaßt die Statistik nicht alle freien, sondern nur die gemeldeten Ausbildungsplätze und damit nicht das gesamte Angebot.
Auf diesen Sachverhalt wurde auch bereits in den Berufsbildungsberichten der Bundesregierung hingewiesen. Die Richtigkeit der Ausbildungsplatzförderungsgesetz-Statistik wird damit jedoch keinesfalls in Zweifel gezogen. Der Gesetzgeber hat sich für eine Bilanz aus eindeutigen, nachprüfbaren Zahlen anstelle von Schätzgrößen entschieden.
Die Statistik nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz schließt nicht aus, daß es neben der erfaßten Zahl von jugendlichen Ausbildungsplatzbewerbern und der ihnen zur Verfügung stehenden Zahl angebotener Ausbildungsplätze Jugendliche gibt, die Interesse an einer Ausbildung haben, aber nicht bei der Arbeitsverwaltung registriert sind. An-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980 18171*
statt jedoch über die statistischen Zahlenverhältnisse zu diskutieren, sollten alle Beteiligten bemüht sein, diese interessierten, aber noch nicht erfaßten jungen Menschen zu motivieren, ihre Ausbildungswünsche bei den Arbeitsämtern anzumelden. Ohne eine solche Meldung der Wünsche sind konkrete Hilfen schwer vorstellbar.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/4189 Fragen B 136 und 137):
Trifft es zu, daß dem Handwerk bereits zugesagte Bundesmittel für die im Bau befindlichen überbetrieblichen Lehrwerkstätten in der Pfalz (Landau, Kaiserslautern, Zweibrücken) gestrichen werden?
Werden durch die vorgesehenen Kürzungen die Zahl der Ausbildungsplätze und die Qualität der Ausbildung negativ beeinflußt?
Durch das Schwerpunktprogramm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft werden seit 1974 die Errichtung und der Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsstätten gefördert. Für den Bereich des Baugewerbes besteht ein besonderer Bedarf an überbetrieblichen Ausbildungsstätten auf Grund der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 8. Mai 1974 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1073), die zur Qualitätssicherung und auf Wunsch der Organisationen der Bauwirtschaft insgesamt 33 Wochen überbetriebliche Ausbildung vorschreibt. Bei der Vorbereitung der Ausbildungsordnung seit 1972 hatten die Vertreter der Organisationen des Baugewerbes übereinstimmend erklärt, daß sie bis 1978 in der Lage wären, die notwendigen überbetrieblichen Ausbildungsplätze innerhalb von vier Jahren zu schaffen.
Als die Übergangsfrist abzulaufen begann, stellte sich heraus, daß in vielen Regionen die notwendigen überbetrieblichen Ausbildungskapazitäten noch nicht bestanden. Die Bundesregierung hat daraufhin die Übergangsfrist der Verordnung bis zum 31. Dezember 1980 verlängert (Bundesgesetzblatt 1978 I S. 757).
Obschon alle Beteiligten des Baugewerbes seit 1972 wußten, daß vordringlich überbetriebliche Ausbildungsstätten für Bauberufe — ursprünglich innerhalb von vier Jahren — fertiggestellt werden mußten, hat sich eine Kumulation der Förderungsanträge im Jahre 1979 und in den ersten Monaten des Jahres 1980 ergeben. Der in den Vorjahren vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft vorsorglich eingeplante Mittelbedarf wurde zum großen Teil nicht in Anspruch genommen und hat zu Ausgaberesten geführt, die mangels Deckung nicht alle in Anspruch genommen werden können. Die Kumulierung des Antragsvolumens gerade aus der Bauwirtschaft im Jahre 1979 und den ersten Monaten des Jahres 1980 fällt zusammen mit der schwierigen Haushaltssituation, die sich aus dem Nachtragshaushalt und der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe ergibt. Ich bin mit Nachdruck um eine Klärung bemüht, welche Anträge angesichts dieser Situation im laufenden Haushaltsjahr bewilligt wer-
den können. Dabei gehe ich davon aus, daß möglichst alle bewilligungsreifen Anträge, soweit sie dem Schwerpunktprogramm entsprechen, eine Bewilligung erhalten sollten. Ich rechne damit, daß diese Klärung noch im laufenden Monat gelingen wird.
Nach dieser Vorbemerkung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage B 136:
Dem Handwerk sind für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten in Landau, Kaiserslautern und Zweibrücken keine Bundesmittel förmlich zugesagt worden. Mir ist auch nicht bekannt, daß sich diese überbetrieblichen Ausbildungsstätten bereits im Bau befinden. Die Vorhaben sind nach meinem Kenntnisstand noch nicht bewilligungsreif. Sollten sich diese überbetrieblichen Ausbildungsstätten tatsächlich bereits im Bau befinden, würde dies nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen eine Bewilligung von Bundesmitteln ausschließen.
Zu Frage B 137:
Die Notwendigkeit überbetrieblicher Ausbildung habe ich in der allgemeinen Vorbemerkung dargelegt. Ich hoffe, daß die Zahl der Ausbildungsplätze und die Qualität der Ausbildung durch die Kürzungen nicht negativ beeinflußt werden.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4189 Frage B 138):
Welche „neuralgischen" und u. U. zu novellierenden Punkte des Hochschulrahmengesetzes haben sich nach Auffassung der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes ergeben?
Nach Auffassung der Bundesregierung liegen für eine Gesamtbewertung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) noch keine ausreichenden, empirisch abgesicherten Erfahrungen vor. Die meisten Vorschriften des Rahmengesetzes entfalten keine unmittelbare Wirkung, sondern verpflichten den Landesgesetzgeber, dem HRG entsprechende Vorschriften zu erlassen (vgl. § 72 Abs. 1). Der Prozeß der Umsetzung in Landesgesetze ist mit dem Inkrafttreten der Anpassungsgesetze in Nordrhein-Westfalen erst zu Beginn dieses Jahres zum Abschluß gekommen. Hinzu kommt, daß die Hochschulgesetze aller Länder in weiten Bereichen die Neuregelung nicht selbst treffen, sondern Regelungsaufträge an den Verordnungs- und Satzungsgeber erteilen. Diese Verordnungen und Hochschulsatzungen sind noch 'nicht überall erlassen worden. Schon im Hinblick auf diese ungewöhnlich lange Umsetzungszeit des HRG können seine Auswirkungen derzeit nicht umfassend beurteilt werden.
Diese Feststellung schließt nicht aus, daß einzelne Vorschriften des HRG schon jetzt als problematisch bewertet werden können. Eine derartige Bewertung
18172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1980
hat der Bundesgesetzgeber selbst im Hinblick auf die in § 17 Abs. 2 bis 4 HRG getroffenen Bestimmungen vorgenommen; er hat diese Bestimmungen durch das Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 6. März 1980 (BGBl. I Seite 269) gestrichen.
Eine weitere Vorschrift, die nach Auffassung der Bundesregierung sich bereits jetzt als problematisch erwiesen hat, enthält § 41 insoweit, als nach seiner geltenden Fassung die Länder zur Einführung Verfaßter Studentenschaften lediglich ermächtigt werden. Die Bundesregierung hat schon bei anderer Gelegenheit ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, daß nicht alle Länder von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht haben (vgl. die Antwort auf
die Frage des Abgeordneten Thüsing vom 9. Februar 1978 Nr. A 114, BT-Drucksache 8/1497, ausgedruckt im Protokoll der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1978, Seite 5798); sie ist der Auffassung, daß bei einer Novellierung des HRG § 41 dahin geändert werden sollte, daß die Bildung Verfaßter Studentenschaften für alle Länder zwingend vorgeschrieben wird.
Weitere Vorschriften des HRG, für die nach dem gegenwärtigen Erfahrungsstand ein Novellierungsbedarf derzeit auf Grund konkreter Erfahrungen zweifelsfrei zu bejahen wäre, können nach Auffassung der Bundesregierung zur Zeit noch nicht genannt werden.