Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 21. 3.
Dr. Ahrens ** 21. 3.
Dr. Aigner X 21. 3.
Alber * 21. 3.
Amling 21. 3.
Dr. Bangemann * 21. 3.
Dr. Bayerl 21. 3.
Dr. Becher (Pullach) 21. 3.
Dr. Corterier *** 21. 3.
Damm 21. 3.
Dr. Dollinger 21. 3.
Dr. Ehmke 21. 3.
Dr. Enders ** 21. 3.
Dr. Evers 21. 3.
Fellermaier * 21. 3.
Flämig *** 21. 3.
Friedrich (Würzburg) * 21. 3.
Dr. Fuchs X 21. 3.
Frau Geier 21. 3.
Gerster {Mainz) 21. 3.
Gierenstein 21. 3.
Dr. Gruhl 21. 3.
Haberl 21. 3.
Handlos 21. 3.
Frau Hürland 21. 3.
Dr. Hüsch 21. 3.
Jungmann 21. 3.
Katzer 21. 3.
Dr. h. c. Kiesinger 21. 3.
Kittelmann ** 21. 3.
Dr. Klepsch * 21. 3.
Kraus 21. 3.
Dr. Kreile 21. 3.
Kroll-Schlüter 21. 3.
Kühbacher 21. 3.
Dr. Graf Lambsdorff 21. 3.
Lampersbach 21. 3.
Leber 21. 3.
Milz 21. 3.
Mischnick 21. 3.
Dr. Müller ** 21. 3.
Müller (Bayreuth) 21. 3.
Müller (Mülheim) 21. 3.
Müller (Wadern) 21. 3.
Dr. Müller-Hermann 21. 3.
Dr. Narjes 21. 3.
Frau Pack 21. 3.
Dr. Pfennig * 21. 3.
Russe 21. 3.
Sauter (Epfendorf) 21. 3.
Dr. Schäuble ** 21. 3.
für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht (C)
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Schleicher * 21.3.
Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3.
Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3.
Schulte (Unna) 21. 3.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3.
Seefeld * 21. 3.
Frau Tübler 21. 3.
Voigt (Sonthofen) 21. 3.
Walkhoff 21. 3.
Frau Dr. Walz 21. 3.
Dr. Warnke 21. 3.
Dr. von Wartenberg 21. 3.
Dr. Wendig 21. 3.
Wissmann 21. 3.
Wuwer 21. 3.
Dr. Zeitel 21. 3.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 1):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Thymuspräparaten in die Humanmedizin, und hat sie Kenntnis genommen von Tierversuchen, bei denen nach Verabreichung von Thymuspräparaten eine höhere Anfälligkeit für Leukämie festgestellt worden ist?
Bei Thymuspräparaten handelt es sich nicht um Arzneimittel mit klar definierten Stoffen und Wirkungen. Unterlagen über die therapeutische Wirksamkeit bei definierten Krankheitszuständen liegen dem Bundesgesundheitsamt nicht vor, ebensowenig Ergebnisse aus pharmakologisch-toxikologischen Untersuchungen. Lediglich aus der Literatur sind experimentelle Arbeiten an Mäusen bekannt, wobei sich bei einem Teil der Tiere Leukämie entwickelte, die nach den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf genetische Besonderheiten zurückgeführt werden. Die Frage der Übertragbarkeit dieser Ergebnisse der Tierversuche auf den Menschen ist Gegenstand weiterer wissenschaftlicher Forschung.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die
Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir
(CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 3 und 4):
Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Innenministerium der DDR auf Weisung des Politbüros der SED eine geheime Verfügung über die Behandlung von Ausreiseanträgen durch die Räte der Kreise erlassen hat, derzufolge Ausreiseanträge generell abzulehnen sind. sofern die Antragsteller die Hilfe westlicher Organisationen oder unserer Massenmedien in Anspruch nehmen oder genommen haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die DDR dieses Verfahren auch in solchen Fällen anwendet, in denen Ausreisewillige ihre Angehörigen oder Freunde um Hilfe bei staatlichen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland nachgesucht haben?
Zu Frage A 3:
Die Bundesregierung kann die von Ihnen erwähnten Pressemeldungen nicht bestätigen, soweit sie
16782* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
sich auf eine geheime Verfügung des Innenministeriums der DDR über die Behandlung von Ausreiseanträgen durch die Räte der Kreise beziehen.
Bundesminister Franke hat jedoch am 7. März dieses Jahres nach einer Sitzung des Innerdeutschen Ausschusses des Bundesrates erneut ausgeführt, daß die Publizierung von Einzelschicksalen nicht hilfreich ist. Es liegen Erkenntnisse darüber vor, daß DDR-Bewohnern der Weg in die Bundesrepublik Deutschland versperrt bleiben wird, wenn ihre Schicksale weiterhin publiziert werden. Die Bundesregierung hat auf diese Gefahr wiederholt hingewiesen und dem Weg der nichtöffentlichen Problemlösung als der einzigen sinnvollen Alternativen stets den Vorzug gegeben.
Zu Frage A 4:
Von dem in der Frage unterstellten Sachverhalt ist der Bundesregierung nichts bekannt; die zahlreichen Fälle erreichter Familienzusammenführungen sprechen auch dagegen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 8):
Ist der Bundesregierung die zunehmende Tendenz von Vermietern, insbesondere im Land Berlin, bekannt, in Mietverträgen Abreden über die Kinderlosigkeit der Mieter durchzusetzen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, hier korrigierend einzugreifen?
In Mietverträgen kann nicht rechtswirksam vereinbart werden, daß die Mieter kinderlos zu bleiben haben. Solche Abreden sind nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Literatur nichtig. Der Bundesregierung und dem Senator für Justiz des Landes Berlin liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß Vermieter dennoch versuchen, derartige Abreden durchzusetzen. Ich sehe daher derzeit keinen Anlaß zu Maßnahmen der Bundesregierung.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 28):
Ist die Bundesregierung bereit. vor dem Hintergrund der zuletzt anläßlich des Petitionsfalls Thorspecken im baden-württembergischen Landtag bekanntgewordenen illegalen Parteispenden und des dabei von der Finanzverwaltung einseitig gegen das Informationsbedürfnis von Öffentlichkeit und Parlament interpretierten Steuergeheimnisses eine Novellierung der Abgabenordnung dahin gehend einzuleiten, daß mißbräuchliche Finanzierungsmethoden von Parteien für den Bürger transparent werden können?
Der Gesetzgeber hat erst vor wenigen Jahren bei der Beratung der Abgabenordnung sehr eingehend geprüft, in welchen Fällen die Durchbrechung des Steuergeheimnisses unter dem Gesichtspunkt des zwingenden öffentlichen Interesses zulässig sein soll. Die hierbei entwickelten Maßstäbe ergeben nicht, daß in jedem Fall die an sich wünschenswerte
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Parlamente den Vorrang hat. Nur ausnahmsweise muß das Interesse des einzelnen an der Geheimhaltung seiner persönlichen Verhältnisse hinter dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zurücktreten. Das ist gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchstabe c der Abgabenordnung z. B. dann der Fall, wenn „die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern." Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für eine Offenbarung nach dieser Vorschrift gegeben sind, bedarf in jedem Fall der Prüfung und Entscheidung durch die Beteiligten obersten Finanzbehörden der Länder.
Bei richtiger Auslegung im Einzelfall reichen die bestehenden Rechtsvorschriften auch bei Fällen der Art, wie sie Ihrer Anfrage zugrunde liegen, aus, um eine Sachverhaltsaufklärung durch die dazu berufenen Stellen zu ermöglichen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 32 und 33):
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung in Anbetracht angekündigter Preiserhöhungen beim Bezug von Erdgas für den durch diese Erhöhung betroffenen Personenkreis?
Hält sie es unter diesen Gegebenheiten für geboten, in gleicher Weise wie bei der Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 auch beim Bezug anderer Energien einen entsprechenden Zuschuß zu gewähren?
Die Bundesregierung hat bereits früher auf eine entsprechende Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyenn zum Ausdruck gebracht, daß sie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Heizölkostenzuschußgesetzes 1979, insbesondere eine Erstrekkung auf andere Brennstoffarten, nicht beabsichtige. Wegen der Begründung im einzelnen verweise ich auf Anlage 72 zum Protokoll der 200. Sitzung vom 25. Januar 1980. An der damaligen Beurteilung hat sich nichts geändert. Die angekündigten Preiserhöhungen bei Erdgas waren seit längerer Zeit zu erwarten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß diese Verteuerung sich außer wegen ihres geringeren Ausmaßes auch wegen ihres erst gegen Ende der Heizperiode 1979/80 einsetzenden Wirksamwerdens für den Endverbraucher weniger belastend auswirkt als dies bei Heizölverbrauchern der war und ist. Auch von daher erscheint es nicht geboten, das gezielt auf Entlastung in der Heizperiode 1979/80 hin erlassene Heizölkostenzuschußgesetz 1979 zu erweitern.
Was die besonders einkommensschwachen Bevölkerungskreise betrifft, die Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge erhalten, ist zu bemerken, daß sich in diesen Bereichen die Höhe laufender Leistungen für Heizung grundsätzlich
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16783*
nach der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, also unter Berücksichtigung gestiegener Preise, bemißt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen A 59 und 60):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland im Schicht- bzw. Nachtdienst beschäftigt sind, und gibt es eine nach Sektoren aufgegliederte Statistik?
Sind der Bundesregierung Statistiken bekannt, aus denen eine Korrelation zwischen Krankenstand Krankheitsart und Wechselschichtdienst erkennbar wird, und ist gegebenenfalls geplant, solche Statistiken, zumindest als Pilotstudie, erstellen zu lassen?
Alle bisherigen Erkenntnisse über Schichtarbeit sind in dem vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung veröffentlichten Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" enthalten. Die der Bundesregierung vorliegenden statistischen Daten über die Schicht- und Nachtdienstbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland beruhen auf der im Frühjahr 1975 von den Europäischen Gemeinschaften durchgeführten Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte.
Danach gab es 1975 etwa 3,6 Millionen Schichtarbeit- sowie 2,5 Millionen nachtarbeitleistende Arbeitnehmer. Die in der Erhebung verwendeten Fragestellungen bedingen Überschneidungen dieser Zahlen. Es ist davon auszugehen, daß rd. 1,5 Millionen Arbeitnehmer vollkontinuierliche, 0,5 Millionen teilkontinuierliche Schichtarbeit und rd. 0,2 Millionen ausschließlich Nachtarbeit leisten. Auch für Wirtschaftssektoren und Branchen liegen Zahlen vor. Wegen der damals angewandten Erhebungsmethode der Europäischen Gemeinschaften ist die Aussagekraft dieser Zahlen leider begrenzt. Die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen des Mikrozensus 1980/81 eine gezielte Zusatzerhebung zur Schichtarbeit durchführen zu lassen, um genauere Unterlagen über Umfang und Art der Schichtarbeit als Grundlage für die Verbesserung der Lage der Schichtarbeiter zu erhalten, ist vom Bundesrat abgelehnt worden. Die Bundesregierung ist deshalb nach wie vor auf die Ergebnisse der durch sie in Gang gesetzten Forschung über Schichtarbeit angewiesen.
Das Thema Schichtarbeit ist inzwischen zu einem Forschungsschwerpunkt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung gemacht worden.
In einigen früheren Untersuchungen sind Aussagen über den Zusammenhang von Krankenstand, Krankheitsarten und Schichtarbeit erarbeitet worden. Sie untermauern zum Teil die schädigenden Folgen von Schichtarbeit, zum Teil liegen auch gegensätzliche Angaben vor. Dies hängt mit den unterschiedlichen Untersuchungsansätzen zusammen. Hinzu kommen offenbar auch Selektionsprozesse, die zu einer Besetzung von Schichtarbeitsplätzen
mit gesundheitlich vergleichsweise stabilen Personen führen.
Innerhalb des Forschungsschwerpunktes Schichtarbeit befassen sich mehrere noch nicht abgeschlossene Forschungsvorhaben mit der Frage des Zusammenhangs zwischen Schichtarbeit .und Gesundheit. Nach Abschluß der Untersuchungen wird zu entscheiden sein, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 61 und 62):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren des Bundesbeauftragten für den Zivildienst auf der Basis eines Berichts des zuständigen Referenten im Bundesamt und einer Mitteilung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wildungen, die Zivildienstleistenden im „Jugendhof Bessunger Forst" in Darmstadt zu versetzen, die entsprechenden Unterlagen in dem sich daraus ergebenden Streitverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln aber nicht vorzulegen, und um welche Mißstände handelt es sich nach den oben genannten Berichten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, daß es sich bei Berichten dieser Art um dienstinterne Vorgänge handelt, über die auch dann auf Anfrage die Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht informiert werden können, wenn die Vorgänge in der Zwischenzeit Gegenstand einer Pressekampagne sind?
Ihre erste Frage bezieht sich auf die Tätigkeit des Bundesamtes für den Zivildienst in Köln, das nach dem Gesetz den Zivildienst durchführt. Einem Bediensteten dieses Bundesamtes ist am 6. November 1979 von einem Richter des Verwaltungsgerichts Köln fernmündlich der Eingang eines einstweiligen Rechtsschutzantrages des Jugendhofes Bessunger Forst und drei Stunden später die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fernmündlich mitgeteilt worden. Unter diesen Umständen hatte das Bundesamt keine Möglichkeit, in dem Verfahren zu dem Vorbringen des Jugendhofes Stellung zu nehmen oder dem Gericht vor seiner Entscheidung irgendwelche Unterlagen vorzulegen.
Obwohl der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln dem Bundesamt erst am 23. November 1979 zugestellt wurde, legte dieses bereits am 14. November 1979 beim Oberverwaltungsgericht Münster das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Dabei wurden dem Gericht unter anderem auch die beiden von Ihnen erwähnten Unterlagen, nämlich der Prüfungsbericht des zuständigen Referenten im Bundesamt für den Zivildienst und die Mitteilung der evangelischen Kirche Bad Wildungen, beigefügt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat inzwischen mit Beschluß vom 29. Februar 1980 die Anträge des Jugendhofes Bessunger Forst in allen Punkten für rechtlich nicht begründet erklärt und den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln entsprechend geändert. Nach dem Beschluß hat der Jugendhof glaubhaft machen können, daß er die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für die Beschäftigung von Zivildienstleistenden noch erfüllt. Es wird zur Zeit geprüft, welche Folgerungen das Bundes-
16784* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
amt aus dieser Gerichtsentscheidung, die erst seit einigen Tagen im Wortlaut vorliegt, zu ziehen hat.
Nach Auffassung der Bundesregierung, und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage, handelt es sich sowohl bei dem Bericht des zuständigen Referenten im Bundesamt für den Zivildienst über seine Inspektion des Jugendhofs Bessunger Forst als auch bei dem Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wildungen an das Bundesamt für den Zivildienst um dienstinterne Vorgänge. Das schließt nicht aus, daß Mitglieder des Deutschen Bundestages auf Anfrage über den wesentlichen Inhalt dieser Vorgänge unterrichtet werden. Das gilt nicht nur dann, wenn — wie im vorliegenden Fall — bereits in der Presse über diesen Inhalt berichtet worden ist.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 63):
Wird die Bundesregierung auf die Bundesanstalt für Arbeit einwirken, daß sie die bei den Landesarbeitsämtern geplanten dezentralen Daten- und Rechenzentren dort, wo der Bereich der Landesarbeitsämter auch Teile des Zonenrandgebiete umfaßt, möglichst an Orten im Zonenrandgebiet errichtet, um dort neue Arbeitsplätze zu schaffen?
Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Auffassung unterstrichen, daß auch die öffentliche Hand bei allen Standortentscheidungen die Situation des Zonenrandgebietes mit besonderer Priorität zu berücksichtigen hat. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat im Zusammenhang mit der Planung von dezentralen Datenzentren für den Forderungseinzug. und die Kassenorganisation im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit stets mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß nach den raumordnungs- und strukturpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung bisher im Zonenrandgebiet vorhandene Dienststellen dort erhalten bleiben und notwendige Verlegungen nur in diesem Gebiet erfolgen sollten.
Diesen Überlegungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung hat sich der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit aufgeschlossen gezeigt. Wenn auch ein endgültiger Beschluß des Vorstandes noch nicht vorliegt, so war doch der zuständige Vorstandsausschuß in seiner Sitzung am 11. Februar 1980 einmütig der Auffassung, daß im Zuge der Neuordnung der Datenverarbeitung beim Forderungseinzug und der Kassenorganisation die Besonderheiten der Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des Zonenrandgebietes zu berücksichtigen sind. Etwaige Mehrkosten, die durch die Errichtung solcher Kassen außerhalb des Sitzes des Landesarbeitsamtes entstehen, sollten dabei in Kauf genommen werden.
Ich darf Ihnen versichern, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sich weiterhin dafür einsetzen wird, daß bei den noch ausstehenden Entscheidungen über die dezentralen Datenzentren die raumordnungs- und strukturpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung mit dem ihnen eigenen politischen Gewicht eingebracht werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 64):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Sterblichkeitsquote in den ersten zwölf Monaten nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor?
Die Bundesregierung verfügt derzeit nicht über statistische Angaben, die Auskunft über die Sterblichkeit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in der Gesamtheit geben. Hierzu wären Verlaufsstatistiken eine unabdingbare Voraussetzung, die im Rahmen der amtlichen Statistik jedoch nicht vorliegen.
Hinweise auf die Sterblichkeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sind jedoch den Daten der sogenannten Rentenwegfallstatistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zu entnehmen. Darin werden Rentenwegfälle nach der Bezugdauer — d. h. nach Beginn des Rentenbezugs — und nach dem Wegfallsgrund (z. B. Tod) ausgewiesen.
Nach dieser Statistik betrug der Anteil der im 1. Jahr des Rentenbezuges durch Tod weggefallenen Renten an den insgesamt durch Tod weggefallenen Renten
in der ArV bei Männern 7,0 %
bei Frauen 4,0% in der AnV bei. Männern 5,2%
bei Frauen 5,8 %
Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß diese Zahlen auf Grund einer Anzahl noch nicht bewilligter Rentenanträge sowie aus sonstigen statistischen Gründen als unsicher anzusehen sind.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 65):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Umfrage der bayerischen Bauindustrie, Bezirksverband Ostbayern, vom Januar 1980 die ostbayerischen Straßenbaufirmen im Durchschnitt eine Beschäftigungsdauer von nur etwa 2,6 Monaten gewährleisten können, so daß nach Beendigung der Wintermonate die sonst übliche Wiedereinstellung von Arbeitskräften im Straßenbau unterbleiben muß, was den strukturschwachen ostbayerischen Raum bei einer Arbeitslosenquote von 10 v. H. in der nördlichen Oberpfalz (Arbeitsamtsbereich Weiden) besonders hart trifft?
Der Bundesregierung ist die von Ihnen zitierte Umfrage des ostbayerischen Bezirksverbandes der Bauindustrie nicht bekannt. Die bei dieser Befragung ermittelte Reichweite der Auftragsbestände, über die die dortigen Straßenbaufirmen verfügen, wird sicherlich nicht in Zweifel gezogen werden
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16785*
können. Ein Blick auf die Verhältnisse im Durchschnitt des Bundesgebietes zeigt freilich, daß die genannten 2,6 Monate keine Besonderheit des ostbayerischen Raumes darstellen. Das Ifo-Institut in München, das monatlich mehrere tausend Bauunternehmen im gesamten Bundesgebiet befragt, hat für den Januar 1980 eine gesicherte Produktionsdauer von ebenfalls 2,6 Monaten für den Bundesdurchschnitt festgestellt. Ich darf darauf hinweisen, daß mit Ausnahme von 1979 in den letzten 10 Jahren die Straßenbaufirmen in keinem Januar über höhere Auftragsreserven verfügten; in den meisten Jahren war die Reichweite sogar wesentlich niedriger.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 69 und 70):
Welche konkreten Erkenntnisse, d. h. Tatsachen, liegen dem Bundesverkehrsministerium vor, daß die Südtangente von der Bonner Südbrücke bis zur Autobahn A 3 entbehrlich ist, und sind diese Erkenntnisse mit den Gemeinden und Städten erörtert worden?
Wann erhält ein Bundestagsabgeordneter, der nach dem Grundgesetz über das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 abzustimmen hat, den genauen Wortlaut der Untersuchungen?
Zu Frage A 69:
1. Eine vierstreifige Verbindung von Ramersdorf zur A 3 geht zurück auf eine frühere Konzeption, die eine weiträumige Verbindung von der niederländischen Grenze über Bonn in den Raum Siegen vorsah. Diese Konzeption, die die Stadt Bonn mit zusätzlichem Durchgangsverkehr belastet hätte, wurde aufgegeben.
2. Eine leistungsfähige autobahnmäßige Verbindung von Ramersdorf zur A 3 ist künftig ohnehin gegeben,
a) über die A 59 und die A 560 (Südumgehung Siegburg) und außerdem
b) über die B 56 n und die A 560.
Sowohl die A 560 wie die B 56 n sind im Entwurf des neuen Bedarfsplanes als vordringlich angestrebte Maßnahmen enthalten und zum Teil im Bau.
3. Die Ergebnisse einer im Druck noch nicht vorliegenden Verkehrsuntersuchung für ein Netzmodell ohne eine Direktverbindung von Ramersdorf zur A 3 belegen, daß die o. a. autobahnmäßige Verbindung über die A 59 und die A 560 zur A 3 ausreichend leistungsfähig ist.
4. Die Umwege betragen über die A 59 und die A 560
— von Ramersdorf zur A 3 bei Stieldorf 13 km,
— von der Kennedybrücke zur A 3 bei Stieldorf 6 km;
sie verkürzen sich über die A 59, B 56 und A 560 um jeweils 3 km.
5. Die Abwägung zwischen den genannten Umwegen einerseits und der Zerschneidung des Naturschutzgebietes Ennert und der Beeinträchtigung der von einer Direktverbindung Ramersdorf-A 3 betroffenen Siedlungsgebiete andererseits spricht eindeutig für den Verzicht auf diese Verbindung. Darüber besteht Einvernehmen mit der Stadt Bonn und dem Land Nordrhein-Westfalen. Bei der Erörterung der Angelegenheit am 29. November 1979 hat der Rhein-Sieg-Kreis allerdings eine abweichende Auffassung vertreten.
Zu Frage A 70:
Wesentliche Überlegungen zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind — soweit diese über die Erläuterungen der gesetzlichen Begründung hinausgehen — im Bundesverkehrswegeplan '80 enthalten, den die Bundesregierung am 7. November 1979 beschlossen hat. Der Bundesminister für Verkehr hat den Bundesverkehrswegeplan mit Schreiben vom 30. November 1979 über die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages übersandt.
Darüber hinaus ist den Mitgliedern des Verkehrsausschusses eine vollständige Liste aller Maßnahmen des neuen Bedarfsplanentwurfes zugegangen. Ferner hat der Bundesminister für Verkehr den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses auf die Möglichkeit hingewiesen, die zugehörigen Bewertungsergebnisse für die Beratungen im Verkehrsausschuß zu verwerten. Dazu soll eine vollständige Zusammenstellung dem Sekretariat des Verkehrsausschusses übergeben werden. Damit besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme für alle Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 72):
Hält die Bundesregierung den Seniorenpaß der Deutschen Bundesbahn für sozial ausgewogen und mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau vereinbar, obwohl einerseits Frauen, die das 60. Lebensjahr und andererseits Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, besondere Fahrpreisvergünstigungen beanspruchen können?
Beim Seniorenpaß der Deutschen Bundesbahn handelt es sich um ein kommerzielles Angebot, das sich nur an die nicht mehr im Berufsleben stehenden Personen richtet. Voraussetzung für seinen kaufmännischen Erfolg ist, daß Geschäfts- und Dienstreisen nicht über diesen Paß durchgeführt werden können. Die Deutsche Bundesbahn hat daher — wie auch die übrigen europäischen Bahnen —
16786* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
die Altersgrenzen an der Rentengesetzgebung orientiert.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 74):
Wie gedenkt die Bundesregierung dem Auftrag des § 4 des Zonenrandförderungsgesetzes zur bevorzugten Verkehrserschließung des Zonenrandgebiets nachzukommen, wenn sie, ohne für diesen Raum zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, sich mit dem Hinweis begnügt, für die Aufteilung seien weitestgehend die jeweiligen Lander verantwortlich?
Die Bundesregierung entspricht dem Auftrag des § 4 Zonenrandförderungsgesetz zur bevorzugten Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes bei der Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen durch besondere Berücksichtigung von Erschließung und Anbindung strukturschwacher Räume sowie bei der aus den Bedarfsanteilen abgeleiteten Mittelzuweisung in den jährlichen Haushaltsplänen. Auf diese Weise werden durchaus erhöhte Mittel für das Zonenrandgebiet zur Verfügung gestellt und bei unbehinderter Baudurchführung auch ausgegeben.
Bei Kürzungen im Bundesfernstraßenhaushalt — die Sie in früheren Fragen angesprochen hatten — ist besonders zu beachten, daß Eingriffe in bestehende Bauverträge vermieden werden. Da die Vergabe der Bauaufträge den Ländern obliegt, müssen diese auch die maßnahmenbezogenen Kürzungen disponieren. Dabei sind die Länder ebenfalls an § 4 Zonenrandförderungsgesetz gebunden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 75):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Einführen, Vorrätighalten und Inverkehrbringen von Funkanlagen zum Schutz der Verbraucher so zu regeln, daß Wellenfrequenzen mit Polizeifunk gesperrt werden, um eine eventuelle Beschlagnahme und Bußgeldzahlung zu vermeiden?
Wer einen Rundfunkempfänger mit anderen als den zugelassenen Frequenzbereichen errichtet oder betreibt, verstößt gegen § 15 Fernmeldeanlagengesetz (FAG). Für den Händler, der derartige Geräte vertreibt, können sich entsprechend strafrechtliche und evtl. auch zivilrechtliche Folgen ergeben, weil der Erwerber keine Genehmigung zum Betrieb eines solchen Gerätes erhält. Ebenfalls kann sich der Händler wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen nach § 15 FAG strafbar machen.
Hersteller, Händler und die Öffentlichkeit sind mehrfach darüber informiert worden, daß Rundfunkgeräte mit einer FTZ-Prüfnummer die Gewähr dafür bieten, den postalischen Bestimmungen zu entsprechen und allgemein genehmigt zu sein. Gegenwärtig gibt es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, daß die dargestellten Informationsmaßnahmen nicht ausreichen, um den Verbraucher zu schützen. Für eine gesetzliche Regelung besteht somit nach heutiger Erkenntnis kein zwingender Grund.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 78):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verkürzung der sogenannten Nachwirkungsfrist auf acht Jahre auch den Eigentümern von Sozialmietwohnungen zugute kommt, die die öffentlichen Förderungsmittel bereits vor Inkrafttreten des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 vollständig zurückgezahlt hatten, und wenn ja, geht sie davon aus, daß diese Auffassung einer gerichtlichen Überprüfung standhält?
Diese Auffassung wird von der Bundesregierung und, soweit zu übersehen, auch von den zuständigen Obersten Landesbehörden geteilt. Sie ergibt sich sowohl aus der Interpretation des Wortlauts der Vorschrift als auch aus der zugrunde liegenden Absicht des Gesetzgebers. Die Bundesregierung würde die Auffassung nicht vertreten, wenn sie nicht zugleich auch der Meinung wäre, daß sie gerichtlicher Nachprüfung standhielte.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 79 und 80):
Wieviel Wohnungen sind im Jahr 1979 im sozialen Wohnungsbau mit welchem Förderungsaufwand — jeweils aufgeschlüsselt nach Mietwohnungen und Eigentumswohnungen sowie erstem und zweitem Förderungsweg — errichtet worden?
Von welchem Förderungsvolumen nach Wohnungszahl und Mitteleinsatz, bezogen auf Miet- und Eigentumsmaßnahmen, geht die Bundesregierung im Jahr 1980 aus, und wie wirkt sich nach ihrer Ansicht der Zinsanstieg auf das Förderungsergebnis sowie die Wohnungsbauleistungen insgesamt aus?
Zu Frage A 79:
Die Ergebnisse der Bautätigkeitsstatistik liegen in diesem Jahr — nicht zuletzt wegen Zurückhaltung des Landes Bayern bei der Durchführung dieser Statistik — noch nicht vollständig vor. Auch die Daten der Bewilligungsstatistik, die über das Ausmaß der Förderung im sozialen Wohnungsbau Aufschluß geben sollen, sind noch nicht vollständig.
Zu Frage A 80:
Nach den Meldungen der Länder können mit den für 1980 aus den Haushalten des Bundes und der Länder zur Verfügung stehenden Verpflichtungsrahmen insgesamt rund
40 000 Mietwohnungen
62 000 Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie
4000 Wohnplätze in Heimen
gefördert werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16787'
Im ersten Förderungsweg müssen im Schnitt je Wohnung — im Barwert! rund 80000,— DM an Bundes- und Landesmitteln eingesetzt werden. Dazu kommen in einzelnen Großstädten zumeist noch erhebliche Förderungsmittel aus dem kommunalen Haushalt
Im zweiten Förderungsweg werden je Wohnung durchschnittlich Förderungsmittel im Barwert von rund 20 000,— DM eingesetzt.
Der Zinsanstieg wird auch den sozialen Wohnungsbau erschweren. Allerdings kommt dem sozialen Wohnungsbau dabei zugute, daß inzwischen im 1. Förderungsweg der Anteil der zinslosen öffentlichen Baudarlehen stark gestiegen ist. Bei den vorwiegend auf den 2. Förderungsweg entfallenden Eigentumsmaßnahmen bleibt die Bausparfinanzierung von dem Zinsanstieg unberührt.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen A 84 und 85):
Wie haben sich die Zuweisungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft an den Deutschen Akademischen Austauschdienst und an die anderen am Studenten- und Hochschullehreraustausch beteiligten Institutionen von 1979 auf 1980 entwickelt?
Welche Schritte hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft unternommen, um den Austausch bzw. die Auslandsaufenthalte auch im Bereich der beruflichen Bildung zu verstärken?
Zu Frage A 84:
Die Zuweisungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und an die anderen am Studenten-, Wissenschaftler- und Hochschullehreraustausch beteiligten Institutionen haben sich — dank der Unterstützung durch den Deutschen Bundestag — von 1979 auf 1980 erheblich nach oben entwickelt:
Dem Deutschen Akademischen Austauschdienst wurden
— für den Studentenaustausch 1979 15,77 Millionen DM, 1980 19,2 Millionen DM
— für den Austausch von Wissenschaftlern 1979 1,69 Millionen DM, 1980 2,5 Millionen DM zugewiesen.
Aus den Mitteln für den Wissenschaftleraustausch sind 400 000,— DM für ein neues Programm der Alexander von Humboldt-Stiftung vorgesehen, das jungen deutschen Wissenschaftlern einen längeren Weiterbildungs-Aufenthalt in ausländischen Forschungseinrichtungen, die in partnerschaftlichen Beziehungen zur Alexander von Humboldt-Stiftung stehen und an denen ehemalige Humboldt-Stipendiaten tätig sind, ermöglichen soll.
Mit den erhöhten Mitteln für den Studentenaustausch kann vor allem das neue DAAD-Programm „Integriertes und anerkanntes Auslandsstudium" voll anlaufen, das von Vereinbarungen deutscher
und ausländischer Hochschulen ausgeht und für das 1980 2,5 Millionen DM veranschlagt sind.
Die Fulbright-Kommission erhielt zur Förderung des Austausches von Fachhochschulstudenten mit den USA 1979 0,5 Millionen DM; die Zuweisung erhöht sich 1980 auf 0,8 Millionen DM, um eine Erweiterung dieses Programms zu ermöglichen.
Den Begabtenförderungswerken wurden vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1979 insgesamt 54 Millionen DM zugewiesen. Diese Zuwendung erhöht sich 1980 auf 59 Millionen DM. Es läßt sich nicht ohne weiteres angeben, welcher Teilbetrag davon für die Förderung von Auslandsaufenthalten verwendet wird (bei den einzelnen Werken dürften insoweit Unterschiede bestehen). Insgesamt kann aber davon ausgegangen werden, daß die erhöhte Zuwendung auch eine verstärkte Förderung von Auslandsaufenthalten ermöglicht.
Die Zuwendungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft haben sich 1980 um rund 8 %, bei den Sonderforschungsberichten um 6 % erhöht. Auch hier kann davon ausgegangen werden, daß auf Grund der Erhöhung entsprechend mehr Mittel für die Förderung wissenschaftlicher Arbeit im Ausland zur Verfügung stehen.
Zu Frage A 85:
Im allgemeinbildenden und akademischen Bereich ist der internationale Austausch von Schülern, Lehrern und Professoren seit langem sehr verbreitet. Auf dem Gebiet der Berufsbildung hat ein solcher Austausch bisher keine entsprechende Bedeutung erlangt.
Daher hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ab 1978 ein Stipendienprogramm geschaffen, das deutschen Ausbildern und Fachkräften der beruflichen Bildung einen mehrwöchigen Studienaufenthalt im Ausland ermöglicht. Der Auf enthalt wird voll vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft finanziert. Das Stipendienprogramm umfaßt zum einen ein Austauschprogramm mit hochindustrialisierten Ländern, d. h. die deutschen Fachkräfte informieren sich in hochindustrialisierten Ländern, und im Austausch, d. h. auf Kosten der Entsendeländer halten sich ausländische Fachkräfte der beruflichen Bildung in der Bundesrepublik auf. Daneben bietet das Stipendienprogramm einen mehrmonatigen Studienaufenthalt in der Bundesrepublik für Fachkräfte der beruflichen Bildung aus schwach industrialisierten Ländern.
So reisten bisher deutsche Fachkräfte oder werden in den nächsten Jahren reisen in die USA, nach Japan, England, Frankreich, Italien, Schweden, Polen, Tschechoslowakei, Sowjetunion, Ungarn, Schweiz und in die Benelux-Länder.
Ausländische Fachkräfte der beruflichen Bildung aus Japan, England, Italien, Schweden, Portugal, Spanien, Griechenland, Türkei und China haben die Bundesrepublik besucht oder werden diese besuchen.
Dieses Stipendienprogramm hat sich als sehr erfolgreich angelassen; die Bewerberzahl ist sehr groß.
16788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Es wird von der Carl-Duisberg-Gesellschaft abgewickelt und soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.
Seit 1976 führt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bildungsbereich mit dem israelischen Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten ein Programm zur beruflich-pädagogischen Fortbildung israelischer Ausbilder und anderer Fachleute der beruflichen Bildung durch. Diese israelischen Fachleute, die als sog. Multiplikatoren in der Berufsaus- und -weiterbildung ihres Landes eingesetzt werden sollen, erhalten in Deutschland eine dreimonatige berufliche und berufspädagogische Fortbildung. Dieses deutsch-israelische Fortbildungsprogramm hat sich auf Grund der individuellen Fortbildung gut ausgewählter Bewerber auf hohem beruflichen Niveau (z. B. Techniker, praktische Ingenieure, Ausbilder) zunehmend erfolgreich entwickelt; Israel mißt ihm große Bedeutung bei, weil es praxisorientiert ist und Einblick in moderne technische und pädagogische Methoden in Deutschland gibt.
Darüber hinaus werden seit 1979 gemeinsame deutsch-israelische Seminare für Fachkräfte der beruflichen Bildung durchgeführt. Das erste Seminar fand in Israel statt, das zweite wird im Mai dieses Jahres in Essen stattfinden.
Am 5. Februar 1980 ist in Paris zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über ein deutsch-französisches Austauschprogramm in der beruflichen Bildung unterzeichnet worden. Dieses Abkommen zeigt erneut, daß die berufliche Bildung nicht nur in der deutschen Bildungspolitik zu einem Schwerpunkt des Interesses geworden ist. Sie erhält auch in der internationalen Zusammenarbeit den Stellenwert, der ihr als Bildungsweg für die große Mehrheit der Menschen zukommt.
Das Abkommen macht es möglich, daß ab Herbst 1980 deutsche Jugendliche und Erwachsene zusammen mit französischen Jugendlichen und Erwachsenen für eine bestimmte Zeit (mindestens 4 Wochen) in Deutschland oder Frankreich gemeinsam aus-
oder fortgebildet werden können. Deutsche und französische Bildungsstätten oder -organisationen können mit staatlicher Unterstützung nach diesem Abkommen Partnerschaftsverträge abschließen und einen Austausch von Auszubildenden oder auch Fortbildungsteilnehmern vereinbaren.
Die seit 1971 bestehende deutsch-französische Expertenkommission für berufliche Bildung legt das Austauschprogramm fest, beobachtet seine Durchführung und wertet die Ergebnisse aus.
In Saarbrücken wird eine deutsch-französische Geschäftsstelle für das Austauschprogramm eingerichtet. In beiden Ländern werden Koordinatoren für den Austausch bestellt.
In dem Abkommen ist vorgesehen, daß sich auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft an dem Austauschprogramm beteiligen können. Hierdurch wird deutlich, daß das geschlossene Abkommen für eine erweiterte europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung eine Vorreiterfunktion übernimmt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mißt einer Fortbildung deutscher Handwerker und Handwerkerinnen im Denkmalschutz große Bedeutung bei. Daher fördert er — in Abstimmung mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks — erstmals ab 1980 jährlich 20 Stipendiaten, die im „Europäischen Ausbildungszentrum für Handwerker im Denkmalschutz in Venedig" fortgebildet werden sollen. Im Rahmen dieser Stipendien werden die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Kursgebühren in Italien übernommen.
1980 werden dreimonatige Kurse für Steinmetze, Stukkateure, Schreiner, Maler und Schmiede angeboten.
Der Austausch in der beruflichen Bildung wird in den kommenden Jahren an Bedeutung zunehmen.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 86 und 87):
Hält die Bundesregierung eine Ausstellung von Plakaten des Rechtsanwalts Klaus Staeck im Goethe-Institut in Tel Aviv für förderungswürdig im Sinne der Pflege des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland, und nimmt sie keinerlei Rücksicht auf die Rolle, die der Betroffene in der politischen Auseinandersetzung vor der Bundestagswahl 1980 spielt, und wenn ja, warum?
Wie hoch sind die Kosten der Ausstellung von Plakaten des Rechtsanwalts Klaus Staeck, die vom Goethe-Institut in Tel Aviv aufzubringen sind, und wie groß ist der Betrag, der aus Haushaltsmitteln der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt wird?
Zu Frage A 86:
Der Graphiker Klaus Staeck ist als Künstler weithin anerkannt. Ausstellungen seiner Arbeiten im Ausland sind daher grundsätzlich förderungswürdig. Die Leitung des Goethe-Instituts und die Deutsche Botschaft Tel Aviv haben sorgfältig darauf geachtet, daß in der Ausstellung in Israel keine Bezüge zur politischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland im Wahljahr 1980 deutlich werden. Zwischen der Betätigung des Herrn Staeck in der politischen Auseinandersetzung vor der Bundestagswahl 1980 und der Ausstellung von Arbeiten des Graphikers Klaus Staeck in Israel besteht somit kein Zusammenhang. Ein solcher sollte auch nicht konstruiert werden.
Zu Frage A 87:
Die Plakate hat Herr Staeck dem Goethe-Institut kostenlos zur Verfügung gestellt. Die örtlichen Kosten der Ausstellung in Israel betragen DM 1 800,—. Sie werden aus den Haushaltsmitteln bestritten, die das Auswärtige Amt dem Goethe-Institut zugewiesen hat.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16789*
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 88):
Billigt die Bundesregierung den Bericht über die Tätigkeit der Arbeit der Goethe-Institute im Ausland von Kurt Meyer-Clason, und stimmt er mit den Grundsätzen überein, die Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher und Staatsminister Dr. von Dohnanyi in den letzten Fragestunden dargelegt haben, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit den Leitern der Goethe-Institute keine nach eigener Weltanschauung ausgerichtete Kulturpolitik und einseitige Repräsentation deutschen Kulturschaffens ermöglicht wird?
Ein offizieller Bericht von Herrn Meyer-Clason über die Arbeit der Goethe-Institute im Ausland ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vermutlich meinen Sie die 1979 von Herrn Meyer-Clason unter dem Titel „Portugiesische Tagebücher" veröffentlichten persönlichen Aufzeichnungen. Da dies eine private Publikation ist, ist es nicht Sache der Bundesregierung, sie zu billigen. Bekanntlich findet keine Zensur statt.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 1 und 2):
Ist der Bundesregierung die Aussage des Schriftstellers Günter Wallraff bekannt, wonach durch die eigenmächtige Mithilfe von drei Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes der .Bild"-Zeitung ermöglicht worden sei, zwei Tage lang alle seine Telefongespräche abzuhören und aufzuzeichnen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn eine Überprüfung diese Behauptung bestätigen sollte?
Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zu der Frage der Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes und Privatunternehmen?
Die von Ihnen genannten Behauptungen des Schriftstellers Wallraff sind der Bundesregierung bekannt. Die Staatsanwaltschaft in Köln führt in dieser Angelegenheit derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (§ 201 StGB). In diesem Ermittlungsverfahren haben sich keine Hinweise auf eine Beteiligung von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes ergeben.
Auch die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes an einer Abhöraktion gegen den Schriftsteller Wallraff mitgewirkt haben.
Insoweit ist die Frage nach einer Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Privatunternehmen gegenstandslos.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 3):
Trifft es zu, daß .Das Deutsche Magazin für Unpolitische", Sonderheft Entsorgung (.Kladderadatsch") durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gefördert worden ist, und wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund?
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat im November 1979 199 000 Exemplare und zu Beginn des Jahres 1980 noch einmal 184 500 Exemplare des Sonderheftes „Entsorgung" der im Hohwacht-Verlag erscheinenden Publikation „Kladderadatsch" zum Stückpreis von 0,80 DM angekauft.
Das Thema „Entsorgung" ist ein herausragendes Problem, das bundesweit in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wird.
Es fehlte bisher eine allgemein verständliche Darstellung zu der nationalen, internationalen und gesamtwirtschaftlichen Problematik der Entsorgung.
Die Publikation kommt diesem Erfordernis nach und entspricht darüber hinaus in ihrer redaktionellen Aufbereitung dem von der Bundesregierung gewünschten Kernenergiedialog. In dem Report kommen z. B. über das Gorleben-Hearing auch die Kritiker zu Wort.
Die Nachfrage dauert an.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 4 und 5):
Ist der Bundesregierung bekannt daß im Verantwortungsbereich der Volksrepublik Polen Deutsche, die den Wehrdienst verweigern, ins Gefängnis kommen und daß z. B. allein in der Haftanstalt Marienwerder 30 Jugendliche aus diesem Grund einsitzen?
Hat die Bundesregierung immer noch keine Informationen, daß von der Sowjetunion in Afghanistan Giftgas, Napalm- und Kugelbomben eingesetzt werden, nachdem ein Sprecher der afghanischen Freiheitskämpfer dies ausweislich von Agenturmeldungen am 5. März 1980 erklärt hat?
Zu Frage B 4:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen sich in der Volksrepublik Polen Personen in Haft befinden, weil sie als Deutsche den Wehrdienst verweigert haben.
Falls Ihnen solche Fälle bekannt sind, wäre ich für eine entsprechende Mitteilung dankbar.
Zu Frage B 5:
Aus den Reihen des afghanischen Widerstandes kamen in den beiden letzten Monaten wiederholt Meldungen über den Einsatz von Napalm, Giftgas und zuletzt auch Kugelbomben in Afghanistan. In letzter Zeit mehren sich diese Angaben in beunruhigender Weise. Eine gesicherte Erkenntnis über den Einsatz dieser Waffen durch afghanische oder sowjetische Truppen in Afghanistan liegen jedoch bisher nicht vor.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 6 und 7):
16790* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bereitwilligkeit der Behörden der Ostblockländer zunehmend geringer wird, Deutschen die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten, und ist hier möglicherweise ein Zusammenhang mit der Afghanistankrise zu sehen?
Besteht in diesem Zusammenhang Besorgnis, daß die Aussiedlung von Deutschen aus Rumänien entgegen den Zusicherungen von Staats-und Parteichef Ceausescu gegenüber Bundeskanzler Schmidt bei dessen Besuch in Bukarest im Januar 1978, nach denen die Aussiedlungszahlen des Jahrs 1977 von fast 11 000 Personen Richtschnur für die künftigen Jahre sein sollten, spürbar zurückgeht?
1. Die von Ihnen zitierten Pressemeldungen treffen nicht zu.
2. Aus Rumänien kamen im Januar 1980: 1 294, im Februar 1980: 1 387 Aussiedler. Die Vergleichszahlen für Januar 1979 (538 Aussiedler) und Februar 1979 (619 Aussiedler) beweisen, daß die in Ihrer Frage geäußerte Besorgnis nicht besteht.
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 8):
Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt beim Rückflug aus Washington die Befürchtung geäußert habe, ein westlicher Olmpiaboykott könne ungünstige Auswirkungen auf Gespräche zwischen Ost und West über eine Wiederherstellung des militärischen Gleichgewichts in der Welt haben, und wie ist bejahendenfalls dieses Unbehagen des Bundeskanzlers am Olympiaboykott und die Vertagung einer definitiven Entscheidung der Bundesregierung in Übereinstimmung zu bringen mit der eindeutigen Feststellung von Bundesaußenminister Genscher in Kuala Lumpur, „eine Teilnahme an den Olympischen Spielen ist für uns unannehmbar, solange sich Truppen der Sowjetunion in Afghanistan aufhalten"?
Der Herr Bundeskanzler hat wiederholt — zuletzt in seiner Pressekonferenz am 12. März 1980 — zum Ost-West-Verhältnis und zur Frage der Haltung des Westens zu einer Teilnahme an den Olmpischen Sommerspielen 1980 in Moskau erklärt, daß dies keine Kernfrage sei. „Von dem Datum im August 1980 an, an dem diese Spiele vorüber sein werden, werden die Ungleichgewichte auf der Welt bestehen bleiben, mit denen wir es zu tun haben, und möglicherweise dauert dann die Besetzung Afghanistans an. Die Kernfrage ist also mit der Art und Weise, wie der Westen sich zu den Olympischen Spielen einstellt, möglicherweise nicht verändert." Wie der Herr Bundeskanzler weiter erklärte, haben wir klar zu erkennen gegeben, daß wir — wenn zu dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung notwendig wird, die sowjetische Führung sich nicht in der Lage gesehen hat, die Voraussetzungen herzustellen, die es allen ermöglichen teilzunehmen — uns dann solidarisch (mit den USA) verhalten werden. Daß ein Fernbleiben von den Olympischen Sommerspielen 1980 die Gespräche über die Wiederherstellung des militärischen Gleichgewichts behindern kann, ist — wie der Bundeskanzler weiter ausgeführt hat — allen Beteiligten, auch den USA bewußt. Daraus ein Unbehagen des Bundeskanzlers zur Frage eines deutschen Fernbleibens von den Spielen zu konstruieren, steht im Widerspruch zu diesen Äußerungen.
Ich sehe zwischen diesen wiederholten Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers und der eindeutigen Feststellung des Herrn Bundesaußenministers in Kuala Lumpur nicht nur keinen Widerspruch, sondern vollkommene Übereinstimmung.
Anlage 26
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 9, 10 und 11):
Trifft es zu, daß die Sowjetregierung „nach der Besetzung Afghani- stans Ausreisegenehmigungen für Deutsche in der Sowjetunion drastisch zurückgeschraubt hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. März 1980)?
Wie viele Deutsche sind pro Jahr seit 1976 aus der Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland und wie viele in die DDR ausgesiedelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte von Überlebenden sowjetischer Angriffe, z. B. im Kubargebiet Afghanistans, wonach die sowjetische Luftwaffe sowohl Napalm als auch Nervengas eingesetzt hat?
Zu Frage B 9:
Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Wie die Bundesregierung bereits mehrfach im Deutschen Bundestag feststellen mußte, befriedigt uns seit geraumer Zeit der Trend in der Ausreiseentwicklung nicht. Die Bundesregierung hat daher im Laufe des vergangenen Jahres wiederholt der sowjetischen Seite, zuletzt beim Besuch des sowjetischen Außenministers in Bonn Ende November 1979, ihr Bedauern hierüber zum Ausdruck gebracht und gebeten, Ausreiseanträgen von Deutschen zumindest im Umfang der Ausreisezahlen von 1976 zu entsprechen.
Zu Frage B 10:
Die Ausreisezahlen seit 1976 aus der Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland lauten wie folgt:
1976: 9 704 1977: 9 274 1978: 8 455 1979: 7 226
Erkenntnisse über Ausreisen von Deutschland aus der UdSSR in die DDR liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zu Frage B 11:
Die Bundesregierung verfolgt mit Beunruhigung die sich mehrenden Presseberichte über den Einsatz von Napalm und Nervengas in Afghanistan.
Eine gesicherte Kenntnis über den Einsatz dieser Waffen liegt bisher nicht vor. Da sich die Kämpfe gegen die Widerstandsgruppen weitgehend in der Nähe der pakistanischen Grenze abspielen, wäre damit zu rechnen, daß Opfer von Giftgas- und Napalm-angriffen in Pakistan Zuflucht suchten. Bisher sind derartige Fälle, soweit der Bundesregierung bekannt, in Flüchtlingslagern nicht registriert worden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 12 und 13):
Trifft es zu, daß die zivile Verteidigung und der Zivilschutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland nicht annähernd der Nato-Konzeption (20 : 1 von militärischer und ziviler Verteidigung) entspricht
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16791*
und darüber hinaus derartige Lücken und Mängel im organisatorischen, personellen und technisch-sachlichen Bereich aufweist, daß ein Funktionieren im Ernstfall nicht gewährleistet ist?
Ist die Bundesregierung bereit. den Stellenwert der Zivilverteidigung und des zivilen Bevölkerungsschutzes den Erfordernissen der Nato anzupassen, und in welchem zeitlichen Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung die dringend notwendigen Maßnahmen, wie z. B. den Katastrophenschutz, den Selbstschutz, die Überörtlichen Hilfsdienste, den Schutzbau und das Gesundheitswesen in ausreichendem Umfang sicherzustellen?
Zu Frage B 12:
Die NATO hat unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Gesamtverteidigung den Mitgliedsländern mehrfach empfohlen, der zivilen Verteidigung als wesentlichem Teilelement der Gesamtverteidigung mehr Gewicht beizumessen und dies auch durch Bereitstellung entsprechender Mittel zum Ausdruck zu bringen. Ziel soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ausgaben für die militärische und die zivile Verteidigung sein. Ein festes Zahlenverhältnis wurde von der NATO nicht angegeben.
Die Bundesregierung hat in der konkreten Ausgestaltung ihrer Verteidigungspolitik stets die Auffassung vertreten, daß wirksame Verteidigung und Glaubwürdigkeit der Abschreckung neben den militärischen ausreichende zivile Verteidigungsanstrengungen einschließlich des Schutzes der Bevölkerung voraussetzen. Bei der Vielzahl der Aufgaben auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung und wegen der begrenzten Haushaltsmittel konnten nicht alle Vorhaben der zivilen Verteidigung gleichmäßig gefördert werden. Die Bundesregierung hat daher mit Beschlüssen vom 6. Juli und 21. Dezember 1977 ihre Aktivitäten in der 8. Wahlperiode schwerpunktmäßig auf die Gebiete mit dem größten Nachholbedarf konzentriert und sodann die Mittel für die zivile Verteidigung Schritt für Schritt erhöht. Dies hatte auch eine Änderung des Verhältnisses der Ausgaben für die militärische und die zivile Verteidigung zur Folge:
1977 = 1 zu 60, 1978 = 1 zu 53, 1979 = 1 zu 50 und 1980 = 1 zu 52.
In die Bewertung dieser Verhältniszahlen ist einzubeziehen, daß die militärische Verteidigung wegen des sehr schnellen waffentechnischen Fortschritts durch hohe investive Aufwendungen sowie durch erhebliche Personalkosten gekennzeichnet ist. Die zivile Verteidigung ist durch technische Innovationen weniger betroffen und hat zudem wegen weitgehender Abstützung auf freiwillige Helfer in Zivilschutz weniger Personalkosten zu verzeichnen. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß die Einheiten und Einrichtungen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes der Länder im Verteidigungsfall auch der zivilen Verteidigung zugute kommen. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die zivile Verteidigung (von 1969 bis 1980: 6 Milliarden 842 Millionen DM, davon Zivilschutz: 5 Milliarden 150 Millionen DM) und der deutlichen Fortschritte bei der rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung der zivilen Verteidigung, läßt sich nicht der Schluß ziehen, ein Funktionieren der zivilen Verteidigung sei im Ernstfall insgesamt nicht gewährleistet.
Zu Frage B 13:
Der Stellenwert der zivilen Verteidigung wird von der Bundesregierung nicht geringer eingeschätzt als von der NATO. Sie hat daher die Mittel für den finanzintensiven Bereich der zivilen Verteidigung, den Zivilschutz, kontinuierlich aufgestockt. So sind gegenüber 1979 die Ansätze 1980 beim erweiterten Katastrophenschutz um 16,5 Millionen DM (+ 6,8%), beim Technischen Hilfswerk um 3,0 Millionen DM (+ 11,6 %), bei den Zuschüssen an die Hilfsorganisationen für Erste Hilfe, Ausbildung von Schwesternhelferinnen um 1,3 Millionen DM ( + 7,1 %), beim Selbstschutz um 1,9 Millionen DM ( + 3,7 %), beim Schutzbau um 16,5 Millionen DM ( + 38,7 %) und bei den Maßnahmen für den Schutz der Gesundheit um 1,2 Millionen DM (+ 4,9 %) gestiegen. In der Finanzplanung bis 1983 sind weitere Steigerungen vorgesehen, so z. B. im Schutzbaubereich von 59,1 Millionen DM in 1980 auf 67,8 Millionen DM in 1981, 87,5 Millionen DM in 1982 und 88,3 Millionen DM in 1983.
Es wird weiterer Erhöhungen dieser Mittel bedürfen, die natürlich die allgemeine Haushaltslage nicht außer acht lassen dürfen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 14):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei der Eintragung des Geburtsorts „Königsberg in neu ausgestellte Personalausweise. und Reisepasse von den zuständigen Stellen der korrekte Zusatz „Ostpreußen" weggelassen wird?
Den Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt kann ich für die Bundesregierung nicht bestätigen.
Die Bundesregierung hat weder in Allgemeinen Verwaltungsvorschriften noch auf andere Weise eine Regelung getroffen, nach der bei der Eintragung des Ortes „Königsberg" in Reisepässe und Personalausweise der Zusatz „Ostpreußen" wegzulassen wäre.
Ob die Länder, die das Paßgesetz und das Gesetz über Personalausweise als eigene Angelegenheiten ausführen, eine derartige Regelung getroffen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ich bin jedoch — falls Sie das wünschen — gerne bereit, eine entsprechende Umfrage bei den Ländern zu veranlassen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 15 und 16):
16792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Wird den derzeit zum Grenzschutzkommando West abgeordneten Beamten des Bundesgrenzschutzes, die gegen ihre Abordnung Einspruch eingelegt haben, die Möglichkeit gegeben, alsbald zu ihrer Einsatzabteilung zurückzukehren, und wenn ja, wann und wie wird die dadurch entstandene personelle Lücke wieder geschlossen?
Ist die Belegung der Bundesgrenzschutzunterkunft in Bad Schwalbach zum 1. April 1980 trotz der Stellenstreichungen für den Haushalt 1980 gewährleistet, und wenn nein, wann und durch wen soll die Unterkunft belegt werden?
Zu Frage B 15:
Von Polizeivollzugsbeamten im BGS, die in diesem Jahr zum Grenzschutzkommando West abgeordnet worden sind, liegen kein Ein- oder Widersprüche gegen die Abordnung vor.
Die Abordnungen von Beamten, die im Jahre 1979 gegen diese Maßnahme Widerspruch eingelegt hatten, sind in der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1980 aufgehoben worden, soweit den Widersprüchen nicht bereits früher abgeholfen worden ist.
Die abgebenden Grenzschutzkommandos haben der Zahl der zurückkehrenden Beamten entsprechend Ersatz gestellt. Ergänzend hierzu darf ich auf meine Antwort auf die Frage Nr. 53 des Kollegen Dr. Kunz (Weiden) in der Fragestunde am 14. November 1979 verweisen.
Zu Frage B 16:
In der BGS-Unterkunft Bad Schwalbach steht nach umfangreichen Bauarbeiten zur Zeit ein Unterkunftsgebäude mit 50 Unterkunftsplätzen zur Verfügung. Das Gebäude soll ab 21. April 1980 mit etwa 50 Polizeivollzugsbeamten im BGS belegt werden. Mit der voraussichtlichen Fertigstellung weiterer Gebäude im Herbst dieses Jahres ist vorgesehen, die Belegung der Unterkunft auf eine volle Hundertschaft aufzustocken. Dabei gehe ich davon aus, daß die Nichtbewilligung der erforderlichen Planstellen im Haushalt 1980 lediglich einen Aufschub und keine endgültige Ablehnung bedeutet.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 17, 18, 19 und 20):
Ist der Bundesregierung die Dienstanweisung der bayerischen Innenverwaltung vom 15. Dezember 1979 (MABl Nr. 1/1980) zum O 1355 BGB (Namensrecht) bekannt, nach der deutsche Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland die Ehe mit einem Ausländer eingehen, ihren bisher geführten Namen weiterführen müssen, es sei, „der ausländische Ehegatte unterstellt sich hinsichtlich des Ehenamens dem deutschen Recht", und wäre die Bundesregierung bereit, in Auslegung von § 1355 BGB eine Beschränkung auf solche Fälle zu veranlassen, in denen der ausländische Ehegatte nur solche Wirkungen erzielen will, die von seinem Heimatrecht abweichen?
Ist es der Wille der Bundesregierung, daß deutsche Frauen, die im Ausland einen ausländischen Mann geheiratet haben, rückwirkend vom 1. Juli 1976 nicht den Namen des Mannes als Ehenamen erworben haben, sondern de facto den Mädchennamen weiterführen, und wäre die Bundesregierung bereit, bestehende Rechtsunsicherheiten (z. B. bei der Bereitstellung von Familienbüchern durch Standesbeamte), die sich durch eine Entscheidung des BGH vom 25. September 1979 ergeben haben, zu beseitigen und die Intentionen des Gesetzgebers wiederherzustellen?
Hält die Bundesregierung es für rechtens, daß die Namenführung deutscher Frauen, die im Inland oder im Ausland einen ausländischen Mann geheiratet haben, davon abhängig gemacht werden kann, daß sich der ausländische Ehemann durch eine Erklärung bei der Eheschließung ausdrücklich hinsichtlich des Ehenamens deutschem Recht unterwirft, oder ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß dieses Erfordernis mit der Auffassung des Bundesjustizministeriums kollidiert, nach dem für den deutschen Ehegatten 0 1355 BGB als einschlägige materielle Norm gilt?
Was wird die Bundesregierung vorschlagen, um die aus dem BGH-Urteil vom 25. September 1978 herrührenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen?
Zu Frage B 17:
Die in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Personenstandsgesetzes vom 15. Dezember 1979 (MABI 1980 S. 2) in Nummer III 14. 1.2 enthaltenen Ausführungen stützen sich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 12. Mai 1971, 16. Oktober 1974 und 25. September 1978. Ebenso legen die anderen Innenministerien der Länder den zuletzt genannten BGH-Beschluß dahin gehend aus, daß der ausländische Ehegatte auch dann, wenn „nur" bewirkt werden soll, daß sein Geburtsname der gemeinsame Familienname (Ehename) werden soll, eine Erklärung abzugeben habe, daß hinsichtlich der Namensführung in der Ehe auf ihn (ebenso wie bei seinem deutschen Ehepartner) § 1355 BGB angewendet werden soll. Diese Auffassung ist in der Besprechung mit den zuständigen Referenten der Länderinnenministerien am 21. und 22. Februar 1980 in Bonn mehrheitlich bestätigt worden; dabei wurde besonders darauf hingewiesen, daß die erwähnte Erklärung aus Gründen der Rechtssicherheit stets zu verlangen sei.
Da die für das Personenstands- und Namensrecht geltenden Vorschriften nach Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden, besteht für die Bundesregierung keine Möglichkeit, die von Ihnen angesprochene Beschränkung durchzusetzen.
Zu Frage B 18:
Die Folgerung, daß bei einer Eheschließung nach dem 30. Juni 1976 vor einem ausländischen Standesbeamten die deutsche Frau den bei der Eingehung der Ehe geführten Namen behält, ergibt sich aus dem BGH-Beschluß vom 25. September 1978. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Frau entweder gemeinsam mit ihrem Ehepartner eine gemeinsame Erklärung über den in der Ehe zu führenden Namen abgegeben hat oder wenn sie bei gemeinsamem Aufenthalt mit ihrem Ehemann in dessen Heimatstaat erklärt hat, daß sie in der Ehe ihren Namen nach den in diesem Staat geltenden Vorschriften führen will.
Eine die genannte BGH-Entscheidung ignorierende Regelung für die Führung von Familienbüchern anzustreben, hätte allein schon aus dem am Schluß der Antwort auf die Frage 1 angegebenen Grund keine Aussicht auf Erfolg.
Zu Frage B 19:
Hierzu weise ich zunächst darauf hin, daß der ausländische Ehegatte nur dann eine Erklärung über die Anwendung deutschen Rechts auf die Führung des Ehenamens abgeben kann, wenn beide Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16793*
haben; ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so kann eine solche Erklärung nicht abgegeben werden.
Zum letzten Teil dieser Frage bemerke ich, daß § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB eine gemeinsame Erklärung beider Ehegatten verlangt Nur wenn beide die Möglichkeit haben, eine Namenswahl zu treffen — das ist z. B. der Fall, wenn sie beide Deutsche sind oder wenn der ausländische Partner eines deutschen Ehegatten zuvor die eingangs erwähnte Erklärung unter den dort angegebenen Voraussetzungen abgegeben hat —, kann nach dem Beschluß des BGH vom 25. September 1978 auch § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB angewendet werden.
Zu Frage B 20:
Die Bundesregierung geht davon aus, daß in dem zu erwartenden Gesetz zur Reform des internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPR-Gesetz), für das der Bundesminister der Justiz federführend ist, auch die Entscheidungen des BGH vom 12. Mai 1971, 16. Oktober 1974 und 25. September 1978 berücksichtigt und die bei ihrer Anwendung in der Praxis aufgetretenen Schwierigkeiten behoben werden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 21):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Stellenangebote für graduierte Ingenieure und die entsprechenden Bewerbergesuche in den vergangenen fünf Jahren zahlenmäßig in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Bereich entwickelt haben, und welche Auswirkungen auf die Nachwuchssituation bei den graduierten Ingenieuren im öffentlichen Dienst erwartet die Bundesregierung durch die von ihr angestrebte Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980?
Zahlen über Stellenangebote für graduierte Ingenieure sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit werden bei der Besetzung offener Stellen nicht immer beteiligt. Die der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten offenen Stellen werden statistisch nicht soweit aufgegliedert, daß eine Angabe im Sinne der Fragestellung möglich ist.
Die der Bundesanstalt für Arbeit vorliegenden Bewerbergesuche werden — soweit es sich bei den Bewerbern um Arbeitslose handelt — nach der Art der abgeschlossenen Ausbildung statistisch erfaßt. Die Zahl der Arbeitslosen mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung zum graduierten Ingenieur hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (Stand jeweils Ende September):
1975: 7 727 1976: 8 227 1977: 7 360 1978: 4 843 1979: 3 775
Welche Auswirkungen die angestrebte Änderung der besoldungsrechtlichen Vorschriften auf die Nachwuchssituation speziell bei den graduierten In-
genieuren im öffentlichen Dienst haben wird, läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen.
Allerdings haben Vertreter der hauptbeteiligten Bundesressorts vor kurzem in einer Ressortbesprechung auf Schwierigkeiten in der Nachwuchsgewinnung für die Laufbahnen der beamteten Ingenieure hingewiesen. Es wird deshalb zur Zeit geprüft, ob diese Schwierigkeiten durch Gewährung eines Sonderzuschlages zu den Anwärterbezügen für Techniker abgemildert werden können. Die Höhe der Anwärterbezüge hat besondere Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 22):
Hat sich an der Einschätzung der „Hilfsaktion Vietnam e. V.", die in Verfassungsschutzberichten früherer Jahre unter der Rubrik „Volksfront"-Politik der DKP aufgeführt und als DKP-orientiert bewertet wurde, unter der Geschäftsführung der Kommunistin Sibylle Weber seither wesentliches geändert, und wenn ja, was und seit wann?
Die „Hilfsaktion Vietnam e. V." (HAV) wurde in den Verfassungsschutzberichten des Bundes 1968 und 1974 als einer der Träger der kommunistischen Vietnamkampagne erwähnt. Nach der Beendigung des Vietnamkrieges trat die HAV kaum noch in Erscheinung. Dies änderte sich mit dem Konflikt zwischen China und Vietnam Anfang 1979. Seither ruft z. B. die DKP u. a. in ihrem Zentralorgan „Unsere Zeit" zu Spendenaktionen der HAV auf. Der Arbeit der HAV, deren Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied seit 1968 Sibylle Weber ist, kommt heute jedoch nicht mehr das politische Gewicht wie noch 1974 zu.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 23 und 24):
Ist der Bundesregierung das von einigen Städten und Gemeinden in Auftrag gegebene Gutachten „Internationale Rechtsprobleme des Kernkraftwerks Cattenom" (Professor M. Kloepfer, Universität Trier) bekannt, und welche Schlüsse zieht sie gegebenenfalls daraus?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob Frankreich gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags Pläne zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem in Bau befindlichen Kernkraftwerk Cattenom der EG-Kommission gemeldet hat?
Zu Frage B 23:
Der Bundesregierung ist ein derartiges Gutachten nicht bekannt; sie ist jedoch davon unterrichtet, daß Professor Kloepfer am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier an einem derartigen Gutachten arbeitet. Die Bundesregierung wird nach Vorliegen dieser wissenschaftlichen Untersuchung die Ergebnisse prüfen und hieraus gegebenenfalls
16794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Schlüsse im Hinblick auf innen- und außenpolitische Maßnahmen ziehen.
Zu Frage B 24:
Die Bundesregierung hat bisher von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft keine Information über eine Meldung nach Art. 37 Euratom-Vertrag zum französischen Kernkraftwerksprojekt Cattenom an der Mosel erhalten.
Eine entsprechende Meldung dürfte erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, da nach den Informationen der Bundesregierung von den französischen Behörden für Cattenom bisher nur Genehmigungen für bauliche Maßnahmen, nicht jedoch die atomrechtliche Genehmigung für den nuklearen Anlagenteil erteilt wurden. Somit dürfte auch die Festlegung der maximal zugelassenen Aktivitätsabgaben bei einem späteren Betrieb des Kernkraftwerkes Cattenom durch die französischen Behörden noch nicht erfolgt sein.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 25):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in der unmittelbaren Umgebung des Kernkraftwerks Three Mile Island in Harrisburg nach dem Störfall vom 28. März 1979 sich die Rate der Säuglingssterblichkeit erheblich erhöht hat, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß dies auf die erhöhte Freisetzung radioaktiver Abgaben durch den Störfall zurückzuführen ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Pressemitteilungen über eine erhöhte Säuglingssterblichkeit im Zusammenhang mit dem Reaktorzwischenfall in Harrisburg gehen auf eine Reuter-Meldung vom 7. März zurück, die sich ihrerseits auf eine Studie von. Dr. E. J. Sternglass bezieht. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß Stern-glass vor mehr als 10 Jahren schon Behauptungen über vermehrte Sterblichkeit im • Zusammenhang mit Kernwaffentests aufstellte, die einer wissenschaftlichen Nachprüfung allerdings nicht standhielten.
Originaltext der Sterglass schen Studie und Äußerungen der US-Behörden dazu sind von der Bundesregierung angefordert worden, liegen aber noch nicht vor. Im folgenden sind deshalb die Angaben entsprechend der Reuter-Meldung analysiert.
Behauptet und abgeleitet von den „US Vital Health Statistics" wird eine Erhöhung der Neugeborenensterblichkeit in Pennsylvania und anderen Staaten, die im Durchzugsbereich der radioaktiven Emission des TMI-2 Reaktors in Harrisburg gelegen haben sollen. Auch von je einem Krankenhaus in Harrisburg und in Pittsburg (290 km von Harrisburg entfernt) wird über eine erhöhte Zahl von Todesfällen Neugeborener berichtet. Ein Zusammenhang mit dem Störfall Harrisburg wird über die angeblich nicht beachtete Strahlenbelastung der Schilddrüse Ungeborener (ab 5. Schwangerschaftsmonat) mit 200-1 100 mrem in der Umgebung des Kernkraftwerkes und auch über die Strahlenbelastung aus der
Edelgaswolke (insbesondere Xenon-133) hergestellt.
Hierzu ist festzustellen, daß eine Erhöhung der perinatalen Sterblichkeit wie auch von Unterfunktionen der Schilddrüse, auf welche die erwähnte Dosisbemerkung von Sternglass hinzuweisen scheint, zu den sogenannten „nicht-stochastischen" Strahlenwirkungen gehören, die nur oberhalb einer Minimaldosis auftreten können. Die im Strahlenschutz angewandte Arbeitshypothese, nach der es keine „unschädliche" Strahlendosis gibt, sondern das Erkrankungsrisiko mit der Dosis linear gegen Null fällt, gilt hier nicht. Die erwähnte Minimaldosis liegt für die Schilddrüse beim etwa tausendfachen der von Sternglass erwähnten Dosis. Bei Bestrahlung des Ungeborenen von außen mit einer Dosis, welche den perinatalen Tod nach sich ziehen konnte und einige hundert rem hätte betragen müssen, hätten zumindest eine Reihe von Müttern und anderen Personen Zeichen der akuten Strahlenkrankheit aufweisen müssen. Die ausführliche Berichterstattung über Harrisburg enthält auch nicht den geringsten Hinweis darauf.
Nach dem Bericht der vom US-Präsidenten eingesetzten Kommission („Kemeny-Bericht" vom Oktober 1979) betrug die mittlere Strahlenbelastung der Bevölkerung im Umkreis von 8 km zum Reaktor etwa oder weniger als 10 %, im Umkreis von 80 km etwa 1 % der natürlichen Strahlenbelastung. Die höchste Dosis, die eine Person außerhalb des Reaktorgebäudes erhalten hat, betrug 70 mrem. Selbst stochastische Strahlenwirkungen, wie erhöhtes Auftreten von Krebs innerhalb der kommenden Jahrzehnte, sind bei solchen Dosen so gering, daß sie statistisch nicht nachweisbar sein werden.
Die behauptete Erhöhung der Neugeborenensterblichkeit in zwei Krankenhäusern stützt sich auf 1 bis 24 beobachtete Fälle und eine überschlagsmäßige mathematisch-statistische Analyse zeigt, daß die in Prozent angegebenen Zu-' oder Abnahmen im Rahmen statistischer Streubreite liegen. Das gleiche gilt für die den „Monthly Vital Statistics Report" entnommenen Zahlen für die Säuglingssterblichkeit, die im übrigen die Sterblichkeit bis zum Alter von 1 Jahr umfaßt.
Die Bundesregierung kann diese Behauptung erhöhter Säuglingssterblichkeit im Zusammenhang mit dem Störfall Harrisburg deshalb nicht bestätigen. Sie widerspricht strahlenmedizinischer Erfahrung.
• Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 26):
Sind Informationen zutreffend, daß das Schilfsterben vor allem durch die Gewässereutrophierung verursacht wird, und ist die Bundesregierung auch aus diesem Grund bereit, die Rechtsverordnung zur Verminderung des Phosphatgehalts der modernen Waschmittel nach den Bestimmungen des Waschmittelgesetzes jetzt vorzulegen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16795*
Die Eutrophierung der Gewässer wird vor allem durch übermäßige Zufuhr von Phosphaten verursacht. Zahlreiche negative Erscheinungen sind die Folge, darunter vor allem die schädliche Massenentwicklung von Algen und das umfangreiche Auftreten von Wasserpflanzen in Form von Verkrautungen. Auch auf das für die Ökologie und den Uferschutz wertvolle Schilf wirkt sich die Eutrophierung ungünstig aus: Neuere Untersuchungen deuten darauf hin, daß durch das Überangebot von Phosphaten die Gewebefestigkeit des Schilfs leidet; ebenso wird das Wachstum durch angeschwemmte Algenmassen beeinträchtigt.
Aus allen diesen Gründen hat der Bundesminister des Innern den Entwurf der Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln vorbereitet. Mit Hilfe dieser Verordnung soll der Phosphatgehalt der Wasch- und Reinigungsmittel in zwei Stufen je nach Produkttyp um etwa bis zu 50 % verringert werden. Der Entwurf wird nach Erklärung des erforderlichen Einvernehmens durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und den Bundesminister für Wirt- schaft dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 27 und 28):
Für wie viele Bürger ist zur Zeit die Trinkwasserversorgung auch in einem Katastrophen- oder Verteidigungsfall gesichert, und wieviel Notbrunnen müßten noch gebaut werden, um zu einer auch im Katastrophen- oder Verteidigungsfalle befriedigenden Trinkwasserversorgung zu kommen?
Welche Vorsorgemaßnahmen will die Bundesregierung treffen, um die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung auch in einem Katastrophen- oder Verteidigungsfall sicherzustellen?
Zur Sicherung einer Trinkwassernotversorgung in einem Verteidigungsfall, Katastrophenfall oder anderen Notfällen werden seit 1968 auf der Rechtsgrundlage des Wassersicherstellungsgesetzes Bundesmittel zur Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorsorgemaßnahmen bereitgestellt.
In einem laufenden Bauprogramm sind bisher mit Haushaltsmitteln von rd. 114 Millionen DM rd. 2 400 Trinkwasser-Notbrunnen und 15 kurze Verbundleitungen zwischen eigenständigen, benachbarten Wasserversorgungsunternehmen gebaut worden. Damit kann die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser nach dem Wassersicherstellungsgesetz für rd. 14 Millionen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin sichergestellt werden.
Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen wurden von 1977 bis 1979 außerdem 100 Millionen DM zur Errichtung weiterer rd. 130 Notbrunnen sowie zum Bau von ca. 65 Verbundleitungen in einer Gesamtlänge von rd. 390 km zur Verfügung gestellt. Damit können weitere rd. 6,2 Millionen Einwohner versorgt werden.
Auch in Zukunft ist die Bereitstellung von Bundesmitteln zum Bau von Trinkwasser-Notbrunnen und Verbundleitungen vorgesehen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 29):
Welches ist die Ursache dafür, daß seitens der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Ausführungen des „Bundesadler”-Hoheitszeichens verwandt wer- den, und ist die Einführung eines für alle Bundesbehörden verbindlichen Bundesadlers als Hoheitszeichen unserer Republik geplant?
Das Staatssymbol und Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesadler, ist für alle Verfassungsorgane der , Bundesrepublik Deutschland sowie für alle Bundesbehörden einheitlich und gleichermaßen verbindlich durch die Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (BGBl. I S. 26) festgelegt.
Darüber hinaus gibt es lediglich zwei weitere Formen des Bundesadlers als Hoheitszeichen, und zwar auf Grund der Anordnung über die deutschen Flag- gen vom 7. Juni 1950 (BGBl. S. 205) die Standarte des Bundespräsidenten und den Bundesadler in der Bundesdienstflagge, die alle übrigen Stellen und Behörden des Bundes - mit Ausnahme der zur Führung der Bundespostflagge Berechtigten — führen.
Verbindlich festgelegt ist die Gestaltung des Bundesadlers allerdings nur, soweit er als Hoheitszeichen dient. Dagegen ist allen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland und allen Bundesbehörden weitgehend Gestaltungsfreiheit eingeräumt, soweit der Bundesadler nicht zu hoheitlichen, sondern zu dekorativen Zwecken verwendet wird. In der Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler heißt es ausdrücklich: „Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten." Auf dieser Vorschrift beruhen beispielsweise die verschiedenen Adlerdarstellungen, die an öffentlichen Gebäuden — z. B. am Eingang des Bundespostministeriums — einen künstlerischen Akzent setzen sollen. Zu nennen ist hier aber auch die vom Bundeswappen erheblich abweichende Adlerdarstellung an der Stirnwand im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 30):
Hält die Bundesregierung die Wertgrenze von 50 DM für die Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken als Betriebsausgabe angesichts erheblich gestiegener Preise noch für angemessen, oder beabsichtigt sie, dem Bundestag in absehbarer Zeit eine Erhöhung vorzuschlagen?
16796* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Bei der Festsetzung der Wertgrenze für Werbegeschenke im Rahmen der Steuerreform 1975 auf einen Gesamtwert von 50 DM jährlich je Empfänger waren vor allem steuerpolitische Gründe maßgebend. Im Interesse der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung können ledigleich Werbegeschenke, die über einen bestimmten Wert nicht hinausgehen, steuerlich berücksichtigt werden. Werbegeschenke kommen in der Regel nur einem begrenzten Personenkreis zugute; die Mehrzahl der Steuerpflichtigen hingegen muß deraratige Geschenkartikel aus dem versteuerten Einkommen bezahlen. Daher sollen Geschenke, die als Betriebsausgaben angesetzt werden können, lediglich einen Werbewert haben und wertmäßig begrenzt bleiben. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Anhebung der Wertgrenze für den Betriebsabgabenabzug von Werbegeschenken nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG vorzuschlagen. Anträge auf Erhöhung der Wertgrenze für Werbegeschenke sind auch vom Finanzausschuß des Bundesrates abgelehnt worden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 31):
Ist nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Türkei „eines der wesentlichen Lieferländer für Rauschgift", wie dies der Bundeskanzler am 7. Februar 1980 in Gütersloh behauptet hat, oder ist sie nur ein "Transitland für illegale Drogen aus Mittel- und Fernost", wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage im Bundestag (Anlage 72 zum Stenographischen Bericht über die 203. Sitzung vom 28. Februar 1980) behauptet, und wenn letzteres stimmt, muß dann nicht der Bundeskanzler in Zukunft etwas sorgfältiger formulieren, um außenpolitischen Flurschaden zu verhindern?
Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Rede am 7. Februar 1980 auf einer Veranstaltung der Firma Bertelsmann in Gütersloh ausgeführt:
„Wir sind auf die Mitarbeit angewiesen in den Staaten, aus denen die Drogen kommen. Der Hasch kommt ja nicht aus der Eifel oder aus dem Vogelsberg, er kommt aus der Türkei und anderen NahostLändern; und deswegen arbeiten wir mit den Regierungen dieser Staaten sehr zusammen ..."
Diese Formulierung steht nicht im Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Anfrage Nr. 53 B der BT-Drucksache 8/3692. Der Begriff „Transitland" sollte ausdrücken, daß Rauschgift in die Türkei eingeschmuggelt und von dort in andere Länder illegal weitertransportiert wird.
Der Herr Bundeskanzler hat die Türkei nicht als „Erzeugerland" angesprochen, wie Sie offenbar annehmen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 32 und 33):
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der nur für Risikoversicherungen vorgesehene Wegfall des „Kreditaufnahmeverbots" die uneingeschränkte steuerliche Begünstigung (als Sonderausgaben) der Alters- und Krankenvorsorgeaufwendungen wiederherstellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach statistischen Unterlagen die Gesamtlaufzeit für Risikoversicherungen noch keine zehn Jahre beträgt und von daher diese Versicherungsart nicht der Altersvorsorge dienen kann, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage B 32:
Die Bundesregierung hat in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BT-Drucksache 8/3688) vorgeschlagen, das Kreditaufnahmeverbot für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) in der Weise einzuschränken, daß dieses nur noch für Versicherungsbeiträge mit Sparanteil und Bausparbeiträge gilt. Das Kreditaufnahmeverbot würde künftig keine Bedeutung mehr haben für Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu reinen Risikolebensversicherungen. Auf das Kreditaufnahmeverbot für Versicherungsbeiträge mit Sparanteil und Bausparbeiträge kann im Grundsatz nicht verzichtet werden, weil es sachlich nicht vertretbar ist, kreditfinanzierte Einzahlungen durch den Sonderausgabenabzug der Beiträge zu fördern.
Es handelt sich nicht um Sparleistungen aus Eigenmitteln (vgl. die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BT-Drucksache 8/3688).
Für laufende Beiträge zu Versicherungen mit Sparanteil und an Bausparkassen ist das Kreditaufnahmeverbot durch die Anordnung in Abschnitt 87 a Abs. 1 Satz 7 der Einkommensteuerrichtlinien wesentlich gemildert worden. Danach kann bei der Überweisung der genannten Beiträge, insbesondere durch Dauerauftrag oder im Last-schriftverfahren, regelmäßig davon ausgegangen werden, daß der Steuerpflichtige über ausreichende Eigenmittel verfügt, wenn ein etwaiger durch die Abbuchung entstandener Schuldbetrag innerhalb von 30 Tagen ausgeglichen wird. Wenn das Konto für längere Zeit etwa im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Investitionskredites einen Schuldbetrag ausweist, genügt es, daß der durch die Abbuchung der laufenden Versicherungs- oder Bausparbeiträge entstandene zusätzliche Schuldbetrag innerhalb von 30 Tagen wieder ausgeglichen wird. Der Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei Steuerpflichtigen, die mit betrieblichen Krediten arbeiten, wird also in der Regel durch das Kreditaufnahmeverbot nicht behindert.
Zu Frage B 33:
Für Lebensrisikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, bestehen einkommensteuerrechtlich keine Vorschriften über eine Mindestvertragsdauer. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß diesen Versicherungen nur eine begrenzte Bedeutung für die Altersvorsorge zukommt. Sie dienen nach ihrer Struktur in erster Linie der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Für
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16797*
die Altersvorsorge des Steuerpflichtigen selbst sind sie nicht geeignet.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 34 und 35):
Beharrt die Bundesregierung auch weiterhin auf ihrem mehrfach geäußerten Standpunkt, rechtskräftige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zugunsten eines klagenden Steuerpflichtigen, auch dann, wenn es sich um grundlegende Entscheidungen für eine Vielzahl gleicher Fälle handelt, nicht als allgemeinverbindlich zu beachten, und wie kann vermieden werden, daß dadurch das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit der Finanzverwaltung erschüttert wird?
Ist die Bundesregierung bereit, Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofs, die zugunsten von Steuerpflichtigen wirken, ausnahmslos in Teil II des Bundessteuerblatts zu veröffentlichen, oder welche Gründe stehen dem entgegen?
Zu Frage B 34:
Die Bundesregierung hat sich in der letzten Zeit wiederholt mit der Frage der Bindung der Finanzbehörden an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus befaßt. Ich verweise z. B. auf die Antworten, die im Deutschen Bundestag auf die Schriftliche Frage des Kollegen Vogelsang am 11. Mai 1979 (152. Sitzung, Anlage 45) und auf die Mündlichen Fragen der Kollegin Frau Matthäus-Maier am 30. Mai 1979 (156. Sitzung, Anlage 10) erteilt wurden.
Die Bundesregierung hält die dort vertretene Auffassung weiterhin für zutreffend. Im übrigen ist die Zahl der Fälle, in denen die Finanzverwaltung Urteile des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet, sehr gering (etwa 1 v. H.), wobei sich die Nichtanwendung bei mehr als einem Drittel der Urteile zum Vorteil der Steuerzahler auswirkt. Die Finanzverwaltung ist bemüht, auch künftig sog. Nichtanwendungserlasse nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herauszugeben.
Zu Frage B 35:
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil II grundsätzlich alle vom Bundesfinanzhof für die Veröffentlichung freigegebenen Entscheidungen ohne Rücksicht darauf, ob sie für den Fiskus günstig oder ungünstig sind. Nicht veröffentlicht werden lediglich solche Entscheidungen, die keine neuen Erkenntnisse enthalten, sich auf nicht mehr geltendes Recht beziehen oder Zoll-und Verbrauchsteuersachen betreffen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 36 und 37):
Gilt das Grundstücksverbilligungsgesetz auch für Einrichtungen des Bundes, wie z. B. Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost sowie bundeseigene Unternehmen, und wenn nein, ist die Bundesregierung
gegebenenfalls bereit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine ent- sprechende Erweiterung des Geltungsbereichs des Grundstücksverbilligungsgesetzes vorsieht?
Ist die Bundesregierung bereit, die derzeit noch im Eigentum des Bundes stehenden Grundstücke des früheren Schießplatzes an der Heidemannstraße in München zu dem Verkehrswert der jetzigen Nutzung zu verkaufen, wie dies auch der Freistaat Bayern bezüglich seines Anteils tut?
Zu Frage B 36:
Das Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken ermächtigt den Bundesminister der Finanzen, unter bestimmten Voraussetzungen bundeseigene Grundstücke verbilligt zu veräußern, zu vermieten oder zu verpachten. Es erfaßt damit grundsätzlich alle für Verwaltungszwecke entbehrlich gewordenen — und deshalb nach den bestehenden Verwaltungsvorschriften regelmäßig dem Bundesminister der Finanzen zuzuführenden — Grundstücke im Eigentum des Bundes, also auch solche, die ursprünglich von nichtrechtsfähigen Anstalten des Bundes genutzt worden sind.
Es bezieht sich aber nicht auf die Sondervermögen des Bundes wie Bundesbahn und Bundespost. Diese Sondervermögen führen ihre entbehrlich gewordenen Grundstücke nicht dem Bundesminister der Finanzen zu, sondern verwerten sie selbst. Sie sehen sich dabei auch nicht in der Lage, das Grundstücksverbilligungsgesetz entsprechend anzuwenden, weil sie nach den Grundsätzen der Unternehmensfinanzierung und der kaufmännischen Wirtschaftsführung so effektiv wie möglich zu wirtschaften haben. Für Bundesunternehmen gilt Entsprechendes. Die Bundesregierung beabsichtigt in Würdigung dieser Gegebenheiten auch nicht, durch einen Gesetzentwurf oder in anderer Weise darauf hinzuwirken, daß das Grundstücksverbilligungsgesetz künfig bei Bundesbahn, Bundespost und Bundesunternehmen angewandt wird.
Zu Frage B 37:
Nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann der Bund die für eine Bebauung in Betracht kommenden Grundstücke im allgemeinen erst dann verkaufen, wenn ein — den Wert mitbestimmender — Bebauungsplan vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt steht erst endgültig fest, daß der vorgesehene Verwendungszweck verwirklicht werden kann. Dies gilt auch für das bundeseigene Gelände an der Heidemannstraße in München.
Nur dann, wenn das Grundstück von der Belegenheitsgemeinde selbst erworben wird, kann es aus bauplanerischen und bauordnungsrechtlichen Gründen gerechtfertigt sein, Grundstücke vor Abschluß der Bauleitplanung zu veräußern. Solchen Wünschen kommt der Bund nach; entsprechend einer in einem Einzelfall getroffenen Entschließung des Ausschusses für das Bundesvermögen vom 16. Januar 1969 (Drucksache V/3556) hat sich die Gemeinde allerdings zu verpflichten, dem Bund einen planungsrechtlichen Wertzuwachs, der innerhalb von 10 Jahren eintritt, nachzuentrichten.
Im übrigen gewährt der Bund auf den — bisher noch nicht ermittelten — Verkehrswert einen Preis-
16798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
nachlaß nach Maßgabe des Grundstücksverbilligungsgesetzes, sofern die Voraussetzungen dieses Gesetzes vorliegen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 38):
Ist die Bundesregierung bereit, zu veranlassen, daß auf der Lohnsteuerkarte von Arbeitnehmern, die die Abschreibungsmöglichkeiten des § 7 b des Einkommensteuergesetzes nutzen wollen, entsprechende Freibeträge eingetragen werden?
Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die sich bei Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes voraussichtlich ergeben werden, können auf Antrag als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das folgt aus § 39 a Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes.
Es sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen die Anwendung dieser Vorschrift zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die Arbeitnehmer sind in der Informationsschrift, die alljährlich zusammen mit der Lohnsteuerkarte ausgehändigt wird, auf die Möglichkeit der Freibetragseintragung ausdrücklich hingewiesen worden.
Seitens der Bundesregierung braucht hiernach nichts weiter veranlaßt zu werden.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 39):
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, die Diskussion über den §-7-b-Bericht müsse abgewartet werden, bevor der von allen Parteien und auch von der Bundesregierung selbst dem Grunde nach begrüßte Wegfall der Jahresgrenze bei der i-7-b-Förderung von Ausbauten und Erweiterungen Gesetzeskraft erlangen kann (vgl. die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Familienförderung in Drucksache 8/3143)?
Die Bundesregierung hält es für möglich, daß der Bundestag auf Grund des ihm vorliegenden Berichts der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des § 7 b EStG auf ein anderes Förderungssystem eine Änderung der Vorschrift ins Auge faßt; bei der auch die Frage der Jahrgangsgrenze bei der Förderung von Ausbauten und Erweiterungen aufgegriffen wird. Die Diskussion hierüber soll abgewartet werden.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 40 und 41):
Wieviel Fälle von Zahlungsunfähigkeit sind bisher von dem Pensionssicherungsverein in Köln gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 bearbeitet worden, und wie groß war die durchschnittliche Dauer der Verfahren?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einigen Fallen mehr als 20 Monate verstrichen sind bis die Alterssicherung der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer geregelt worden ist, so daß der Zweck des Gesetzes durch die Länge der Bearbeitungszeit verfehlt wird?
Zu Frage B 40:
Dem PSV als Träger der Insolvenzsicherung sind bis zum Ende des Jahres 1979 insgesamt 1 083 Sicherungsfälle gemeldet worden, d. h. Konkurse oder diesen nach dem Betriebsrentengesetz gleichstehende Verfahren von Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Versorgungszusage erteilt haben. Von diesen Sicherungsfällen waren 36 145 Personen mit einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung sowie 27 808 Versorgungsempfänger betroffen. Von den genannten 27 808 Versorgungsfällen waren bis Ende 1979 insgesamt 26 415 Fälle abschließend bearbeitet, so daß die Voraussetzungen für die Weiterzahlung der Rente an die Versorgungsempfänger gegeben waren.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung des Sicherungsfalles an den PSV bis zur Erteilung des Bescheides über die Höhe der weiter zu zahlenden Rente an .den Versorgungsempfänger durch den PSV betrug 3 bis 4 Monate.
Zu Frage B 41:
Diese Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Monaten kann der PSV jedoch nur dann einhalten, wenn ihm nach Eintritt des Sicherungsfalles von den Arbeitgebern, den Konkursverwaltern oder von den Versorgungsempfängern bzw. ihren Hinterbliebenen selbst unverzüglich die zur Feststellung der Leistungspflicht erforderlichen Angaben, wie z. B. Leistungspläne, Daten der Versorgungsempfänger, Höhe der Anwartschaften und vorhandene Deckungsmittel mitgeteilt werden. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber den Arbeitgebern, den Konkursverwaltern und den aus der Versorgungszusage Begünstigten eine umfassende Melde- und Aufklärungspflicht gegenüber dem PSV auferlegt. In der Praxis kommt es jedoch in Einzelfällen immer wieder vor, daß der PSV sich die erforderlichen Unterlagen nur unter größten Schwierigkeiten und mit erheblichem Zeitaufwand beschaffen kann. Dies liegt allerdings weniger an einer etwaigen Lücke im Gesetz oder dem fehlenden Willen aller Beteiligten zur Mitarbeit, als vielmehr daran, daß in einem Sicherungsfall nicht nur die betriebliche Altersversorgung, sondern auch viele andere Dinge zu regeln sind. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, daß Versorgungsempfänger ihre Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verzögert erhalten. Sofern sie ihre Ansprüche beim PSV angemeldet haben und ihrer Aufklärungspflicht gegenüber dem PSV nachgekommen sind, entsteht ihnen hierdurch jedoch über die Verzögerung hinaus kein Schaden, da sie vom Träger der Insolvenzsicherung Nachzahlungen in Höhe der Leistungen erhalten, die der Arbeitgeber auf Grund der Versorgungszusage zu erbringen hätte, wenn das Konkursverfahren oder ein ihm gleichgestelltes Verfahren nicht eröffnet worden wäre. Eine Notsi-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16799*
tuation dürfte für die Betroffenen durch Verzögerungen der Zahlungen im allgemeinen ebenfalls nicht eintreten, da sie in der Regel eine Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, die von dem Sicherungsfall des Arbeitgebers nicht berührt wird. Auch der Zweck des Betriebsrentengesetzes, die betriebliche Altersversorgung bei einem Konkurs des Arbeitgebers zu sichern, wird durch eine etwas längere Bearbeitungszeit nicht unterlaufen.
Ob und ggf. warum allerdings in Einzelfällen die Bearbeitungsdauer im Versorgungsfall, wie Sie mitteilen, 20 Monate und mehr betragen hat, konnte wegen der Kürze der für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit vom BAV nicht festgestellt werden. Ich wäre Ihnen darum dankbar, wenn Sie mir Ihnen etwa bekanntgewordene Fälle nennen könnten, damit diesen von hier aus nachgegangen und geprüft werden kann, ob diese Verzögerung ihre Ursache in Mißständen hat, die bei der Geschäftsführung des PSV liegen und die verbessert oder behoben werden können.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 42):
Trifft es zu, daß Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger an seine in der Schweiz lebende geschiedene Ehefrau zahlt, bei der Ehefrau der schweizerischen Einkommensbesteuerung unterworfen werden, und wie kann gegebenenfalls die Benachteiligung für diesen Unterhaltspflichtigen, die darin besteht, daß er das Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht in Anspruch nehmen kann, obwohl seine geschiedene Ehefrau die Unterhaltsleistungen versteuern muß, abgebaut werden?
Es trifft zu, daß Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger an seine in der Schweiz lebende geschiedene Ehefrau zahlt, bei der Ehefrau der schweizerischen Einkommensbesteuerung unterworfen werden.
Die Besteuerung der Unterhaltsleistungen in der Schweiz berechtigt jedoch den in Deutschland lebenden geschiedenen Ehemann nicht, seine Unterhaltsleistungen im Rahmen des sog. Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben abzuziehen. Nach dieser Vorschrift ist Voraussetzung für den Abzug, daß der unterhaltsberechtigte Ehegatte im Inland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt.
Die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen zwischen geschiedenen Ehegatten sind soziale Folgewirkungen der Ehe. Um den sich hieraus ergebenden Minderungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit besser als nach der bisherigen Regelung (§ 33 a Abs. 1 EStG) Rechnung zu tragen, ist in Anlehnung an das für zusammenlebende Ehegatten geltende Splittingverfahren (§ 32 a Abs. 5 EStG) das auf jährlich 9 000 DM limitierte sog. Realsplitting eingeführt worden. Die Anwendung des für zusammenlebende Ehegatten geltenden Splittingverfahrens ist steuersystematisch davon abhängig, daß beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies muß
grundsätzlich auch für das Realsplitting gelten. Auf die Voraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht des Unterhaltsempfängers kann deshalb beim Realsplitting nicht verzichtet werden.
In den genannten Fällen können die Unterhaltszahlungen des geschiedene Ehemanns nach geltendem Recht lediglich im Rahmen der Vorschriften über die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen (§ 33 a Abs. 1 EStG) abgezogen werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 43):
Trifft es zu, daß die bundeseigene Salzgitter-AG beim Bau des neuen Moskauer Flughafens auf sowjetischen Wunsch die Decken wieder aufgerissen hat, um zusätzliche Kabelstränge zum Anschluß von „Wanzen" einzulegen (Spiegel vom 18. Februar 1980, Seite 62)?
Die Anfrage ist mit Nein zu beantworten. Die Baufirma erhielt im Juli 1979 einen Zusatzauftrag zur Verlegung von Leitungen in den dafür vorgesehenen Kabelschächten. Das dazu notwendige Abnehmen von Decken während der Bauzeit ist eine übliche Maßnahme, da das Versorgungssystem (Leitung, Kabel) zwischen herabhängenden Decken und Massivdecken untergebracht ist.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 44):
Welche Bereiche in Unterfranken (Land Bayern) bleiben über 1981 hinaus als Fördergebiet im Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur", bzw. welche Bereiche werden herausgenommen?
Die Fördergebiete sollen mit dem 10. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahr 1981 neu abgegrenzt werden. Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß hat bisher die Arbeitsmarkt-, Einkommens- und Infrastrukturindikatoren ausgewählt, die für die Bestimmung der Fördergebiete herangezogen werden sollen. Für diese Indikatoren werden derzeit von Forschungsinstituten Neuberechnungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen. Das aktuelle Datenmaterial wird keinesfalls vor Spätherbst 1980 vorliegen. Über die methodischen Einzelheiten der Fördergebietsabgrenzung, insbesondere über die Gewichtung der Indikatoren und über den für die Anerkennung als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert, wird der Planungsausschuß erst nach Vorliegen des aktuellen Datenmaterials entscheiden.
Die Auswirkungen dieser zukünftigen Entscheidungen auf einzelne Fördergebiete lassen sich derzeit nicht absehen.
16800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980*
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 45):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob zwischen 1974 und 1977 fast eine Million Seehundfelle in die Bundesrepublik Deutschland geliefert worden ist und mit dieser Größenordnung die Bundesrepublik Deutschland zu den größten Importeuren derartiger Felle in der Welt gehört, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf Einfluß zu nehmen, daß aus Gründen des Tierschutzes und der Erhaltung der gejagten Robbenarten die Tötung junger Robben unterbleibt?
In den Jahren 1974 bis 1977 wurden insgesamt 927 000 rohe und zugerichtete Felle von Ohrenrobben und Hundsrobben in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Nach Veredlung wurden 197 000 Felle wieder ausgeführt, so daß sich die Nettoeinfuhr auf 730 000 Stück beläuft. Damit gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den größten Importeuren dieser Warenart.
Die in Frage stehenden Robbenarten fallen, mit Ausnahme einiger nicht handelsrelevanter Arten, nicht unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das völkerrechtlich am 1. Juli 1975 in Kraft getreten und ab Mitte 1976 für die Bundesrepublik Deutschland als ersten EG-Mitgliedstaat verbindlich ist. Dieses Übereinkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und deren Erzeugnisse im Interesse der Arterhaltung weltweit.
Die gejagten Robben sind nach Ansicht der Experten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zur Zeit nicht von der Ausrottung bedroht oder sonst ernsthaft in ihrem Bestand gefährdet. Bei den getöteten Tieren handelt es sich zum größten Teil nicht um „white conts", d. h. bis 3 Woche alte Tiere, sondern um ältere, noch nicht geschlechtsreife Tiere.
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Haase in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Juni 1978 dargelegt habe, besteht daher unter dem Gesichtspunkt der Artenerhaltung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen keine Möglichkeit, auf die Robbenjagd Einfluß zu nehmen.
Ebenso hat die Bundesregierung auf die Jagd- und Tötungsmethoden in anderen Ländern keine Einflußmöglichkeit.
Letztlich läßt sich die Einfuhr von Seehundfellen nur dadurch wesentlich beeinflussen, daß die Endabnehmer der daraus gefertigten Erzeugnisse problembewußter werden.
In dieser Richtung sind die Naturschutzvereinigungen seit Jahren nicht ohne Erfolg bemüht. Sie wirken im übrigen auch bei der Gestaltung entsprechender Vorschriften auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes beratend mit.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 46):
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um den Wettbewerbsverzerrungen in grenznahen Bereichen, wie etwa Rosenheim, entgegenzuwirken, die dadurch entstehen, daß deutschen Bauhandwerkern in Osterreich eine Tätigkeit erheblich erschwert wird, die von österreichischen Baufirmen auf dem deutschen Baumarkt in der Regel ohne weiteres ausgeübt werden kann, und ist sie bereit, in entsprechenden Verhandlungen mit der österreichischen Seite zu erwirken, daß die durch deutsche Meisterprüfungen qualifizierten Bauhandwerker auch ohne Ablegung einer österreichischen Meisterprüfung in Österreich tätig werden können?
Es ist in der Tat ständige Übung der Bundesländer, daß Inhaber der österreichischen Handwerksmeisterprüfung bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten im allgemeinen nicht besonders nachweisen müssen. Insoweit wird die österreichische Meisterprüfung als gleichwertig mit der deutschen Meisterprüfung anerkannt. Auch wird in der Regel davon ausgegangen, daß einem österreichischen Handwerksmeister die Ablegung der deutschen Meisterprüfung nicht zugemutet werden kann. Zu der Frage, ob auch österreichische konzessionierte Baugewerbetreibende unter diese Grundsätze fallen, kam der Bund-Länder-Ausschuß „Handwerksrecht" im Jahre 1977 einstimmig zu der Auffassung, daß grundsätzlich auch für österreichische konzessionierte Baugewerbetreibende die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO gegeben sei; dieser Personenkreis könne nicht generell von der Anwendung der o. g. Grundsätze ausgenommen werden.
Die Bundesregierung hat seit mehreren Jahren im Rahmen von wirtschaftspolitischen und gewerberechtlichen Gesprächen mit Osterreich zu erreichen versucht, daß die deutschen Baugewerbetreibenden in Osterreich eine ähnlich großzügige Behandlung wie die Osterreicher in Deutschland erfahren. Die österreichische Seite hat jedoch bisher erklärt, daß mit einer Änderung der geltenden zwingenden Regelung, die eine Nachsichterteilung für das konzessionierte Baugewerbe aus vorwiegend sicherheitspolitischen Gründen verbietet, vorerst nicht zu rechnen sei. Eine Diskriminierung liege nicht vor, da das Verbot für Osterreicher genauso gelte wie für Ausländer. Damit sei Deutschen aber der Zugang zu diesem Gewerbe nicht völlig versperrt. Es bleibe ihnen z. B. unbenommen, das Gewerbe über eine GmbH mit einem gewerberechtlich konzessionierten Geschäftsführer zu betreiben.
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die unterschiedliche Situation bei der Anerkennung des Befähigungsnachweises im Baugewerbe in der Bundesrepublik Deutschland und in Osterreich für deutsche Bauunternehmen Nachteile mit sich bringt. Diese sollten allerdings nicht für sich allein betrachtet werden, da auch in der Bundesrepublik Deutschland im Gewerbebereich z. T. gesetzliche Regelungen bestehen, die sich zum Nachteil österreichischer Gewerbetreibender auswirken.
Die Bundesregierung und die österreichische Regierung bemühen sich, einen Ausgleich unterschiedlicher Regelungen über die ganze Breite des Gewerberechts zu finden. Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, daß deutschen Bauhandwerkern in Osterreich ähnliche Möglichkeiten eingeräumt werden, wie sie österreichische Handwerker hier vorfinden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16801*
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 47):
Wieviel Gewerbebetriebe sind im Jahr 1979 durch den Bundeswirtschaftsminister dadurch gefördert worden, daß für geschäftsführende Gesellschafter Forschungs- und Entwicklungspersonalkostenzuschüsse gewährt wurden beden, und was beabsichtigt Bundesregierung u , u
Härtefälle i klei und mittleren Unternehmen des produzierendent Gewerbes, die durch Wegfall dieses Teils des Förderprogramms 1980 betroffen sind, zu mildern?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen im Jahre 1979 das Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters bei der Ermittlung der FuE-Personalkostenzuschüsse berücksichtigt worden ist. Die Anträge werden — wie Sie wissen — von der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e. V. in Köln bearbeitet. Bisher bestand kein Anlaß, die Anträge und Bewilligungen nach dem von Ihnen genannten Kriterium auszuzählen.
Ziel des FuE-Personalkostenzuschußprogramms ist, den Ausbau des betrieblichen Innovationspotentials anzuregen. Bei der Konzeption des Programms wurde von vornherein strikt ausgeschlossen, daß Unternehmerlohn die Bezugsgröße für Subventionierung ist. Für Einzelkaufleute und Personalgesellschaften war bereits im vergangenen Jahr keine entsprechende Förderung vorgesehen. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden ab diesem Jahr auch die geschäftsführenden Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die formal auch Arbeitnehmer sind, von der Förderung ausgenommen. Die neue Regelung sorgt dafür, daß der Unternehmerlohn in keiner Unternehmensform vom Staat subventioniert wird. Das ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung der „Normalfall". Von Härtefällen kann man deshalb nicht sprechen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 48):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, erneut auf das Land Rheinland-Pfalz einzuwirken, daß der Raum Adenau/Ahr wieder als ein Schwerpunktort im betreffenden Gebiet der Gemeinschaftsaufgaben aufgenommen wird und hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, warum im Rahmen dieses Programms so wenig Mittel in den
Raum Adenau flossen, als dieser noch als Schwerpunktort anerkannt war?
Die Benennung einzelner Schwerpunktorte ist nach der Aufgabenteilung in der Gemeinschaftsaufgabe ausschließlich Sache der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit, auf das Land Rheinland-Pfalz dahin gehend einzuwirken, daß Adenau wieder Schwerpunktort wird.
Da die Durchführung der regionalen Wirtschaftsförderung zu den Aufgaben der Länder gehört, vermag die Bundesregierung auch nicht im einzelnen zu beurteilen, weshalb in der Vergangenheit so wenig Mittel in den Raum Adenau geflossen sind. Erfahrungsgemäß sind neben anderen Faktoren auch die Aktivitäten der Kommunen bei der Ansiedlungswerbung von erheblicher Bedeutung für den Erfolg von Schwerpunktorten in der Wirtschaftsförderung.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf. die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 49):
Ist die Bundesregierung im Hinblick auf eine ausreichende und kostengünstige Energieversorgung im norddeutschen Bereich an einem Küstenstandort für eine Kohleveredlungsanlage interessiert, und würde nicht durch eine solche Anlage, die mit billiger Importkohle arbeiten könnte, die Struktur in der Küstenregion erheblich verbessert werden, indem dann Industrieunternehmen einen Anreiz hätten, sich hier anzusiedeln?
Die Bundesregierung hat am 30. Januar 1980 ein Programm zur großtechnischen Kohlevergasung und -verflüssigung (Kohleveredlungsprogramm) verabschiedet. Sie ist dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß die einzelnen Vorhaben von der Industrie in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durchgeführt werden. Dazu zählt auch die Suche und Auswahl von Standorten.
Die Bundesregierung begrüßt, daß von den beteiligten Unternehmen neben zahlreichen Standorten auf der deutschen Kohle im Zusammenhang mit 2 Kohlevergasungsprojekten auch Küstenstandorte und Einsatz von kostengünstiger Importkohle in Betracht gezogen werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß die Produkte aus diesen beiden geplanten Anlagen eher auf die Versorgung der chemischen Industrie als auf Energieversorgung zielen.
Einige Unternehmen erwägen, ihre Kohleveredlungsanlagen in bestehende Industriekomplexe einzugliedern, um von den vorhandenen Infrastrukturen zu profitieren. Demgegenüber wären Neuansiedlungen beträchtlich kostenaufwendiger. Nähere Untersuchungen hierüber werden im Rahmen sog. Vorprojekte für alle der Bundesregierung vorgelegten Kohleveredlungsvorhaben angestellt und sollen für die Kohlevergasungsprojekte im Herbst 1980 und für die Kohleverflüssigung gegen Mitte 1981 abgeschlossen sein. Erst danach läßt sich absehen, welche Wirkungen von Kohleveredlungsvorhaben auf die Struktur der Küstenregion und den Arbeitsmarkt ausgehen.
Anlage 54
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 50 und 51):
Was kann im Verantwortungsbereich der Bundesregierung getan werden, um eine bessere Auslastung der im Rahmen von „Urlaub auf dem Bauernhof” geschaffenen Kapazitäten zu erreichen?
Betrachtet die Europäische Gemeinschaft nach Auffassung der Bundesregierung Versorgungssicherung nur als Frage der Selbstversorgung und gibt sie sich vielleicht in ihrer Agrarpolitik der Illusion einer „Selbstversorgungs-These" hin, wie ihr der EG-Verbraucherverband (BEUC) vorwirft?
16802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Zu Frage B 50:
Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Durchführung des tourismuspolitischen Programmes (BT-Drucksache 8/2805 vom 7. Mai 1979) unter Ziff. 3.1 ausgeführt hat, ist eines der größten Hindernisse für eine bessere Auslastung der im Rahmen von „Urlaub auf dem Bauernhof' geschaffenen Kapazitäten die bisher nur unzureichende Transparenz des vorhandenen Angebots. Die vom Urlauber benötigten Informationen über die von ihm gewünschte Bauernhofunterkunft sind zum Teil schwer zu beschaffen, unzureichend und nicht nach Qualitäts- und Ausstattungskriterien unterteilt. Die Angebotspräsentation erfolgt für heutige Verhältnisse besonders auf diesem Tourismusteilmarkt zu wenig differenziert nach den Besonderheiten des jeweiligen Angebots, insbesondere hinsichtlich der Verbindung mit Hobbys und Freizeitaktivitäten (z. B. Reiten auf dem Bauernhof).
Eine Verbesserung dieser Informationen kann jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Vermarktungskonzeption für „Urlaub auf dem Bauernhof" erreicht werden.
Die deutschen Urlauber werden immer reiseerfahrener, qualitätsbewußter und anspruchsvoller.
Der einzelne Bauernhof-Urlaubsanbieter wird in der Regel diesen steigenden Anforderungen des Tourismusmarktes nicht gewachsen sein. Deshalb muß der Verstärkung der überbetrieblichen Zusammenarbeit (z. B. in Urlaubsringen, Vereinen etc.), verbunden mit ständiger Verbesserung der Qualität des Angebotes in Zukunft noch stärkere Aufmerksamkeit zugewandt werden. Hier kann in Teilbereichen bereits auf wertvollen Ansätzen und Einzelinitiativen in verschiedenen Regionen des Bundesgebietes aufgebaut werden.
Von meinem Hause wurden insbesondere zur Verbesserung der Inanspruchnahme vorhandener Kapazitäten auf Urlauber-Bauernhöfen folgende Initiativen entwickelt:
1. Das Modellvorhaben „Zentrale Adressen- und Zimmervermittlungsstelle für Ferienplätze auf dem Bauernhof", das mein Haus zusammen mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württemberg durchführt, wurde über das Jahr 1979 nach dreijähriger Laufzeit einvernehmlich um weitere 2 Jahre verlängert, um insbesondere
— die überbetriebliche Zusammenarbeit der Bauernhöfe regionenweise auf Landesebene zu organisieren,
— eine weitere Qualitätsverbesserung durch gezielte Schulung und Information der Anbieter zu erreichen,
— durch ein zu erarbeitendes Marketingkonzept gezielt und erfolgreich potentielle BauernhofUrlauber im In- und Ausland ansprechen zu können und um
— damit aus diesem Modellvorhaben Schlußfolgerungen für den Gesamtbereich „Urlaub auf dem Bauernhof' zu ziehen.
Zur Konzeption dieses Modellvorhabens möchte ich Sie auf meine Antwort zu Ihren schriftlichen Anfragen vom 27. März 1979 (Drucksache 8/2763, Fragen B 78 und 79) hinweisen.
2. Die Bundesbürger geben in ihrer Freizeit und im Urlaub immer mehr Geld für bestimmte Freizeitaktivitäten aus. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen von weiteren Modellvorhaben zu prüfen, inwieweit landwirtschaftliche Betriebe durch besondere Angebote auf dem Freizeitmarkt ein zusätzliches Einkommen erzielen können und gleichzeitig die Attraktivität von „Urlaub auf dem Bauernhof" gesteigert werden kann.
3. Gegenwärtig wird in Zusammenarbeit mit dem Land- und Hauswirtschaftlichen Auswertungs- und Informationsdienst e. V. (AID) für die AID-Schriftenreihe ein Kompendium zu allen wichtigen Fakten des Gesamtfremdenverkehrs und des Tourismusteilmarktes „Urlaub auf dem Bauernhof' für die Hand des Beraters erarbeitet.
4. Auf der Grundlage der Sonderaktion „Zentrale Adressenvermittlung für Urlaub auf dem Bauernhof", die im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin 1980 stattgefunden hat, beschäftigt sich gegenwärtig eine Arbeitsgruppe von Vertretern meines Hauses, der Länderlandwirtschaftsministerien, der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft und der Deutschen Zentrale für Tourismus mit der Erstellung eines Vermarktungskonzeptes für „Urlaub auf dem Bauernhof'. Im Rahmen der zukünftigen Vermarktungsaktivitäten werden insbesondere die berufsständischen Organisationen mehr Aktivitäten entfalten müssen.
Durch die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchgeführte Wohnhausförderung (insbesondere für Investitionen im arbeitswirtschaftlichen Bereich) werden häufig erst die Voraussetzungen für die Aufnahme von Urlaubsgästen durch eine Rationalisierung des Arbeitseinsatzes der Ehefrauen in landwirtschaftlichen Betrieben geschaffen.
Hinzu kommt auch die Förderung des Aus- und Einbaus von Gästezimmern und Ferienwohnungen durch verschiedene Bundesländer, mit der überwiegend eine Qualitätsverbesserung der vorhandenen Kapazitäten erreicht wird.
Wenn es der Landwirtschaft gelingt, die genannten Zielsetzungen in die Praxis umzusetzen, dürfte einer besseren Auslastung vorhandener Kapazitäten angesichts der weiterhin erwarteten positiven Entwicklungen auf dem Tourismussektor mit steigenden Wachstumsraten nichts im Wege stehen.
Zu Frage B 51:
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt sich die Europäische Gemeinschaft in ihrer Agrarpolitik nicht der Illusion einer „Selbstversorgungs-These" hin. Die Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaften richtet sich nach den in Art. 39 des EWG-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16803*
Vertrages festgelegten Zielen aus. Als Ziele sind dort u. a. genannt: „die Versorgung sicherzustellen” sowie „für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen".
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Gemeinsame Agrarpolitik diesen Zielen weitgehend gerecht wird. Dies wurde besonders deutlich im Jahre 1974, als die Verbraucher in der Gemeinschaft von der weltweiten Zuckerverknappung völlig unberührt blieben. Im übrigen hat nicht zuletzt die Gemeinsame Agrarpolitik dazu beigetragen, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Anteil der Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke an den gesamten Ausgaben der privaten Haushalte von 33,6 im Jahre 1960 auf 25,2 % im Jahre 1978 gesunken ist.
Anlage 55
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 52, 53, 54 und 55):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine Zunahme der Nachfrage der COMECON-Länder nach Getreide aus Beständen in der Bundesrepublik Deutschland seit der Verhängung des amerikanischen Getreideembargos gegenüber der UdSSR nicht festzustellen ist, und welche Vergleichswerte liegen der Bundesregierung für die Beantwortung dieser Frage vor?
Trifft es zu, und woran liegt es bejahendenfalls, daß der Getreidedauerbestand der Bundesreserve durch Verkäufe der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung von etwa 3,1 Millionen t auf 1,8 Millionen t gesenkt worden ist, und womit rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls einen Abbau der Nahrungs- und Futtermittelreserven gerade in Zeiten außenpolitischer Spannungen?
Trifft es zu, daß die Vorräte an Fleischkonserven Reis, Hülsenfrüchten und Milchpulver ebenfalls reduziert worden sind, und wenn ja, in welchem Ausmaß?
Welche Maßnahmen hat die Kommission der EG getroffen, damit Gemeinschaftslieferungen die Getreidelieferungen der Vereinigten Staaten auf dem Markt der UdSSR nicht ersetzen?
Zu Frage B 52:
Im vergangenen Jahr sind infolge äußerst ungünstiger Witterungsbedingungen in der UdSSR und anderen osteuropäischen Ländern beträchtlich unter dem Durchschnitt liegende Getreideernten eingebracht worden. Dadurch ist in diesen Ländern ein entsprechend höherer Importbedarf entstanden.
Deshalb sind auf die EG-Exportausschreibungen für Weizen und Roggen aus deutschen Interventionsbeständen auch Offerten aus osteuropäischen Comecon-Ländern eingegangen, und zwar sowohl vor als auch nach Verhängung des amerikanischen Getreideembargos gegenüber der UdSSR.
Aus deutschen Interventionsbeständen wurden zwischen dem 20. September 1979 und dem 13. März 1980 an osteuropäische Comecon-Länder (ohne UdSSR) 215 078 t Weichweizen und 141 630 t Roggen verkauft. Bei Weichweizen sind dies 58% der insgesamt verkauften Menge und bei Roggen 94%. Von den Verkäufen an diese Länder wurden vor dem US-Embargo bei Weizen 56% und bei Roggen 22 % getätigt. Die Zuschläge erfolgten unter Berücksichtigung der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt jeweils für das günstigste (höchste) Gebot.
Die insgesamt im Getreidewirtschaftsjahr 1979/80 bisher aus der Gemeinschaft an osteuropäische Comecon-Länder verkauften Getreidemengen liegen unter dem Vorjahresergebnis.
BALM-Verkäufe nach der UdSSR sind weder vor noch nach Verhängung des amerikanischen Getreideembargos erfolgt.
Zu Fragen B 53 und 54:
Die Bundesregierung hält wegen der von ihr für Krisensituationen getroffenen Vorsorgemaßnahmen die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln für ausreichend gesichert. Dies gilt auch für die Versorgung mit Getreide.
Die Zivile Verteidigungsreserve besteht aus haushaltsfertigen Lebensmitteln an Kondensmilch, Reis, Hülsenfrüchten und Fleisch. Sie soll bei innerhalb eines Krisenfalls infolge von außergewöhnlichen konkreten Notstandslagen eventuell auftretenden Versorgungsschwierigkeiten gewährleisten, daß insbesondere die insoweit gefährdetere Bevölkerung in den Ballungsgebieten mit einer warmen Mahlzeit täglich versorgt werden kann.
Daneben bilden die Interventionsbestände an Getreide, Fleisch und Fleischkonserven, Magermilchpulver sowie Butter, an deren Finanzierung die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich beteiligt ist, ebenfalls eine Reserve für Krisenfälle.
Ab 1975 hat der Deutsche Bundestag keine Haushaltsmittel mehr für die Neuanschaffung von Beständen der Zivilen Verteidigungsreserve bewilligt. Infolgedessen war seit 1975 ein Rückgang der Bestände zu verzeichnen, da für aus Altersgründen zu veräußernde Mengen keine Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden konnten. Im Dezember 1977 hat die Bundesregierung beschlossen, die Zivile Verteidigungsreserve aufzustocken und fortzuführen. Daraufhin wurden hierfür im Bundeshaushalt für 1979 Haushaltsmittel in Höhe von 12 Millionen DM vorgesehen. 1980 sind 20 Millionen DM für die Zivile Verteidigungsreserve im Bundeshaushalt bereitgestellt; für die Jahre 1981 bis 1984 sind in der Finanzplanung jeweils 30 Millionen DM vorgesehen.
Zu Frage B 55:
Damit Gemeinschaftslieferungen die Getreidelieferungen der Vereinigten Staaten auf dem Markt der UdSSR nicht ersetzen, hat die Kommission der EG unverzüglich nach Verhängung des amerikanischen Getreideembargos gegenüber der UdSSR folgende Maßnahmen nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuß Getreide getroffen:
— Streichung der UdSSR als Bestimmungsland bei den allgemeinen Exportausschreibungen für Weichweizen und Gerste.
16804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
— Besondere Ausschreibung der Exporterstattung für Ausfuhren von Weichweizen und Gerste für Polen, die CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und die DDR bei gleichzeitiger Fortführung der allgemeinen Ausschreibung für die übrigen traditionellen Abnehmerländer.
— Streichung besonderer Erstattungssätze für Ausfuhren von Weichweizen und Gerste nach der DDR.
— Senkung der Ausfuhrerstattung für Mehl nach der UdSSR um 30 ECU/t.
— Vorübergehende allgemeine Senkung der Ausfuhrerstattung für Mehlmischungen (Nicht-Anhang-II-Waren) um ebenfalls 30 ECU/t.
— Genaue Beobachtung der Lieferungen in die Ostblockstaaten (ohne UdSSR).
Anlage 56
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 56 und 57):
Warum ist der am 23. Juni 1979 in der Bonner diplomatischen Konferenz verabschiedete und von 22 der 77 Teilnehmerstaaten unterschriebene Text der Konvention über wandernde Tierarten nach nunmehr fast neun Monaten noch nicht amtlich bekanntgemacht bzw. den interessierten Staaten mit der Bitte um Unterzeichnung zugeleitet worden?
Worauf ist zurückzuführen, daß also in Kürze die von den Vertragsstaaten vereinbarten zwölf Monate, in denen die Konvention in Bonn zur Zeichnung offenliegt, praktisch ungenutzt verstreichen werden?
Nachdem die Konferenz zum Abschluß eines Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten am 23. Juni 1979 mit der Unterzeichnung durch 22 Staaten geendet hatte, wurde am 12. Juli 1979 vom Auswärtigen Amt allen Missionen eine Kopie des unterzeichneten Übereinkommens und der unterzeichneten Schlußakte übersandt. Die nach Art. XX des Übereinkommens vorgesehene Erstellung der weiteren Urschriften in Russisch und Spanisch sowie nach — der in diesem Falle erfolgten — Beratung mit den beteiligten Regierungen von amtlichen Texten in Arabisch und Chinesisch konnte wegen der Überlastung der Sprachendienste und der notwendigen Abstimmung dieser Sprachfassungen mit den beteiligten Regierungen bisher nicht abgeschlossen werden. Allerdings sind diese Sprachfassungen im Zusammenhang mit der sprachlichen Abstimmung den beteiligten Staaten zur Kenntnis gelangt. Die korrigierten Exemplare liegen noch nicht vor.
Die Bearbeitungsdauer ist also auf die mangelhafte Personalausstattung beim Sprachendienst sowie den notwendigen Abstimmungsvorgang mit den beteiligten Staaten zurückzuführen. Dagegen ist der Vorwurf der ungenutzt verstrichenen Zeit nicht aufrechtzuerhalten.
Anlage 57
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 58 und 59):
Wie weit ist der Konzentrationprozeß auf dem Sektor der tierischen Veredelung fortgeschritten, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß hierdurch die bäuerlichen Betriebe in ihrer Existenz gefährdet werden?
Was beabsichtigt die Bundesregierung, auf Bundesebene und auf EG-Ebene agrar- und steuerpolitisch zu tun, um das Entstehen weiterer Massentierhaltungen bzw. Agrarfabriken zu verhindern?
Zu Frage B 58:
Auf Grund der vorliegenden statistischen Unterlagen bis zum Jahre 1977 stellt sich der Konzentrationsprozeß in der tierischen Veredelungswirtschaft wie folgt dar:
Legehennen:
— 48,6 % aller Hennen stehen in Beständen über 10 000 Tiere
— 47 Betriebe mit je mehr als 100 000 Hennen halten allein ein Sechstel des deutschen Bestandes
— 45 % aller Hennen stehen in Betrieben ohne nennenswerte Flächenausstattung (5 ha und damn-ter)
Die Legehennenhaltung ist hochkonzentriert und zu einem großen Teil in Händen von Gewerbebetrieben.
Bei insgesamt abnehmendem Hennenbestand ist die Konzentrationstendenz in den letzten Jahren jedoch rückläufig. Die Bestände in groß- und mittelbäuerlichen Betrieben gewinnen relativ an Bedeutung.
Masthühner:
— 68 % aller Masthühner entfallen auf Bestände mit mehr als 25 000 Tieren
— 50 Betriebe mit je mehr als 100 000 Tieren halten 38 % des Gesamtbestandes
— 50,8 % aller Masthühner stehen in Betrieben
ohne nennenswerte LF (2 ha und darunter)
Die Jungmasthühnerhaltung ist hochkonzentriert. Sie hat in flächenstarken Betrieben zwar noch Bedeutung, sich aber insgesamt weitgehend von der Landbewirtschaftung gelöst. Es besteht eine beschleunigte Tendenz zur Haltung von Masthühnern in Großbeständen, die steuerlich Gewerbebetriebe sind.
Mastschweine:
— der Durchschnittsbestand umfaßt 16,9 Tiere und wächst je Jahr um rd. 1 Tier
— 9,7 % aller Mastschweine stehen in Beständen über 600 Schweine
— 1,7 % aller Mastschweine entfallen auf Bestände über 1 000 Tiere
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16805*
Die Mastschweinehaltung weist einen geringen Konzentrationsgrad auf. Die gewerbliche Schweinehaltung hat nur geringe Bedeutung. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beschleunigung der Konzentrationsentwicklung.
Auch die Zuchtschweinehaltung hat nur einen geringen Konzentrationsgrad. Es sind fast ausschließlich landwirtschaftliche Betriebe, die Sauen halten.
Milchkühe
— der Durchschnittsbestand beträgt 10,4 Kühe und wächst je Jahr um ca. 0,5 Tiere
— 3,7 % aller Kühe werden in Beständen über 50 Kühe gehalten
— 175 Betriebe (von insgesamt 515 000) hatten 1977 mehr als 100 Kühe
Die Konzentration in der Milchviehhaltung ist sehr schwach, die Flächenbindung nach wie vor äußerst stark.
Über Mastbullen und Mastkälber liegen keine statistischen Angaben vor.
Wenn auch die Aufstockung und Konzentration wegen fortdauernder ökonomischer Triebkräfte weitergehen werden, ist jedoch die Konzentrationstendenz lediglich in der Mastgeflügelhaltung besonders ausgeprägt. In der Legehennenhaltung ist zwar der Konzentrationsgrad hoch, die Tendenz zu einer weiteren Zunahme der Konzentration jedoch relativ gering. In der Schweine- und Rinderhaltung geben gegenwärtig — soweit es sich übersehen läßt — weder Konzentrationsgrad noch -tendenz zu Besorgnis Anlaß.
Zu Frage B 59:
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die dem Entstehen unerwünschter Bestandsgrößen sowie der flächenunabhängigen Nutztierhaltung entgegenwirken. So werden Tierhaltungen, die nach dem Steuerrecht als Gewerbebetriebe eingestuft werden, gegenüber den landwirtschaftlichen Tierhaltungen steuerlich stärker belastet. Auf meine Veranlassung ist darüber hinaus durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes ein Ausgleich von Verlusten aus Sonderabschreibungen bei Massentierhaltungen mit anderen Einkunftsarten unterbunden worden. Außerdem ist sichergestellt, daß die staatliche Förderungspolitik unerwünschte Entwicklungen nicht begünstigt.
Auf Grund gemeinschaftsrechtlicher und nationalrechtlicher Bestimmungen dürfen deshalb Investitionen im Bereich der Eier- und Geflügelerzeugung durch das einzelbetriebliche Investitionsförderungsprogramm der Bundesregierung nicht gefördert werden. Ferner entfällt jegliche Investitionsförderung in der Schweinehaltung, wenn die Investitionssumme 185 600,— DM überschreitet. Ebenso wird die Milchviehhaltung nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen gefördert. Die Begrenzung der Ausgleichszulage für bestimmte benachteiligte
Gebiete auf 1 Großvieheinheit je ha Futterfläche zielt in dieselbe Richtung.
Ob es über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus erforderlich und möglich ist, weitere Maßnahmen einzuführen, die der Konzentration in der tierischen Produktion entgegenwirken, wird zur Zeit in meinem Haus geprüft. Aufschluß über die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen werden die entsprechend aufbereiteten Ergebnisse der Viehzählung vom Dezember 1979 liefern, die voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorliegen werden.
Anlage 58
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 60):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Umfang Hunde und Katzen ihren Besitzern entwendet werden, um sie anschließend an Institute für Tierversuche zu veräußern, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls durch gesetzgeberische Maßnahmen hiergegen zu unternehmen?
Behauptungen aus Tierschutzkreisen, daß Hunde und Katzen in zunehmendem Umfang ihren Besitzern entwendet werden, um sie anschließend an Institute für Tierversuche zu veräußern, sind bisher unbewiesen geblieben. In diesem Zusammenhang sind keine Gerichtsentscheidungen bekanntgeworden, die zu einer Verurteilung geführt haben.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich die Genehmigungserteilung für Tierversuche liegt, mehrfach mündlich und schriftlich auf das Problem des behaupteten Hunde- und Katzendiebstahls für Tierversuchszwecke aufmerksam gemacht. Dabei sind die Behörden gebeten worden, die Stellen, die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig sind, zu veranlassen, Genehmigungen nach Möglichkeit nur zu erteilen, wenn bei den Versuchen Hunde und Katzen aus Spezialzuchten für Versuchszwecke verwendet werden.
Dasselbe Problem war auch Gegenstand eines gemeinsamen Schreibens des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bundesministers für Jugend, Famile und Gesundheit vom 10. Dezember 1979 an die Minister und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder und an die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder. Auch der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft sind gebeten worden, die Behörden ihres Zuständigkeitsbereichs entsprechend zu unterrichten.
Angesichts der großen Zahl von Tieren aus Versuchstierzuchten und den zwischenzeitlich erfolgreichen Bemühungen, neben Hunden auch Katzen zu Versuchszwecken zu züchten, sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit zu weiteren Maßnahmen. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches über den Diebstahl sind für die Ahndung der Straftaten etwaiger Tierdiebe und die Vorschriften
16806* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
über die Hehlerei für die Ahndung des Ankaufs gestohlener Tiere durch Versuchsinstitute durchaus ausreichend.
Anlage 59
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 61):
Welche Bedeutung haben nach Meinung der Bundesregierung die Schilfgürtel an den mitteleuropäischen Seen, und von welchen Gefahren werden sie bedroht?
Die Bedeutung der Schilfgürtel an mitteleuropäischen Seen für den Naturhaushalt ist je nach Ausdehnung und geographischer Lage unterschiedlich. Im allgemeinen haben Schilfgürtel als natürlicher Übergang von der Wasserfläche zum Ufer ökologische Bedeutung für die Wasserreinhaltung, als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzengesellschaften und bei entsprechender Ausdehnung auch für das regionale Klima.
Eine Bedrohung von Schilfgürteln kann ebenso vielfältige Ursachen haben, von denen beispielhaft zu nennen wären:
Gewässertrockenlegung Gewässerverschmutzung
Erholungsbetrieb
unsachgemäße, wirtschaftliche Nutzung.
Ob und welche Bedeutung Schilfgürtel für Natur und Landschaft haben, kann ebenso wie der Grad ihrer Gefährdung nur im Einzelfall beurteilt werden.
Anlage 60
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 62):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Waldböden und Dauergrünlandböden, die niemals mit Quecksilbersaatgutbeize in Berührung kamen, die Quecksilbermengen mindestens so hoch liegen wie in Ackerböden, und ist sie deshalb bereit, neben nichtquecksilberhaltigen Saatgutbeizmitteln auch quecksilberhaltige Saatgutbeizmittel zum Beizen von Saatgetreide zuzulassen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Quecksilbermengen, die in niemals behandelten Waldböden und Dauergrünlandböden festgestellt werden, im allgemeinen gleich hoch sind wie in Ackerböden. Sie schließt daraus, daß die Beizung von Saatgetreide mit quecksilberhaltigen Präparaten praktisch nicht zur Belastung der Ackerböden beiträgt.
Wenn dennoch beabsichtigt ist, die am 31. Oktober 1981 auslaufende Zulassung für Quecksilberverbindungen als Pflanzenbehandlungsmittel nicht erneut zu erteilen, so wird dies in erster Linie damit begründet, daß die mit der Beizung beschäftigten Anwender derartiger Mittel nicht ausreichend gegen Stäube und Dämpfe der Quecksilberpräparate geschützt werden können. Dieser Gesichtspunkt hat
auch bei den Verhandlungen in Brüssel zur „EWG-Richtlinie über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten” im Vordergrund gestanden. Danach werden sich alle Mitgliedstaaten darum bemühen, möglichst nur noch vorübergehend von der Ausnahmeregelung für Quecksilberverbindungen Gebrauch zu machen. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen in dieser Hinsicht keine Schwierigkeiten, da inzwischen wirksame Ersatzpräparate zugelassen worden sind.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 63, 64 und 65):
Ist die Bundesregierung bereit, den totalen Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer entsprechend dem Antrag der Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 14 Abs. 1 und § 18 des Arbeitsförderungsgesetzes für die Gießereiindustrie zu lockern, da trotz intensivster Bemühungen deutsche Arbeitnehmer für diese Arbeitsplätze nicht zu gewinnen sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine steigende Zahl von Rentnern, die in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind, sich über mangelnde Sachleistungen beklagen und deshalb anstreben, als freiwilliges Mitglied einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehören, und beabsichtigt die Bundesregierung, die gegenwärtig bestehende gesetzliche Regelung zu überprüfen und notfalls abzuändern?
Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher veranlaßt, in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversicherten Rentnern einen Wechsel zu einer freiwilligen Krankenversicherung abzuschneiden?
Zu Frage B 63:
Jede Lockerung des Anwerbestopps würde dessen Aushöhlung einleiten, weil sich dann entsprechende Forderungen aus anderen Bereichen nicht mehr abweisen ließen. Die Bundesregierung hat deshalb wiederholt — zuletzt bei der Beantwortung der Großen Anfrage „Grundprobleme der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland" (BT-Drucksache 8/3299 vom 26. Oktober 1979) — erklärt, daß der Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Staaten vom 23. November 1973 uneingeschränkt aufrechterhalten werden muß.
Zu Frage B 64:
Klagen von Rentnern, die sich generell über mangelnde Sachleistungen der Krankenversicherung der Rentner beschweren, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Für derartige Klagen besteht auch kein Anlaß.
Allerdings gibt es Rentner, die anstelle der Pflichtmitgliedschaft als freiwilliges Mitglied einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung angehören möchten. Dies ist seit dem 1. Juli 1977 kraft gesetzlicher Vorschrift ausgeschlossen. Danach geht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung — z. B. auch als Rentner einer freiwilligen Versicherung stets vor. Eine Benachteiligung des davon betroffenen Personenkreises vermag ich indes schon deshalb nicht zu erkennen, weil die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversiche-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16807*
rung der Rentner beitragsfrei ist, während freiwillig Versicherte Beiträge nicht nur von ihrer Rente, sondern von allen Einnahmen zum Lebensunterhalt (z. B. auch von der Pension oder Betriebsrente) zu zahlen haben.
Zu Frage B 65:
Eine Differenzierung in pflicht- und freiwillig versicherte Rentner bei der Leistungsgewährung wäre sozialpolitisch verfehlt. Sie würde dazu führen, daß ein kleiner Versichertenkreis in der Regel mit hohem Ruhestandseinkommen privatärztliche Behandlung und Kostenerstattung, während die übrigen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner Sachleistungen erhalten würden. Für eine derartig unterschiedliche Behandlung der Rentner besteht keine Notwendigkeit. Ich sehe deshalb keinen Anlaß für eine Gesetzesänderung.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 66):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung des Verbands der Heimkehrer zu verfahren, wonach die Nachteile, die den ehemaligen Soldaten durch Militärdienst, Krieg und Kriegsgefangenschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden, auszugleichen sind, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Verbands der Heimkehrer zu, daß durch den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges (Drucksache 8/3335) vom 8. November 1979 für ehemalige Strafgefangene im Sinne einer Resozialisierung lebenslange soziale Benachteiligungen vermieden, diese aber ehemaligen Kriegsgefangenen zugemutet werden?
Die ehemaligen Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen werden bei der Rentenberechnung durch die Vorschriften der Rentengesetze über die Anrechnung und Bewertung der Zeiten eines militärischen oder militärähnlichen Dienstes sowie der Zeiten einer Kriegsgefangenschaft grundsätzlich nicht benachteiligt. Dies wird auch vom Verband der Heimkehrer nicht in Zweifel gezogen. Die gesetzlichen Regelungen enthalten allerdings gewisse Pauschalierungen, die in einigen Fällen zu Vorteilen führen können, aber in Einzelfällen nicht so günstige Ergebnisse nicht ausschließen.
Die Frage, auf welche Weise Nachteile in Einzelfällen vermieden werden können, ist in den letzten Jahren sehr eingehend diskutiert worden. Dabei hat sich eine realisierbare Möglichkeit zur Lösung dieser Frage im Bereich der Rentenversicherung — auch wegen deren Finanzlage — nicht gezeigt. Der Deutsche Bundestag hat daher auf Grund einer gemeinsamen Initiative der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP durch das Siebente Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes die Heimkehrerstiftung rechtlich und finanziell in die Lage versetzt, Leistungen an solche ehemalige Kriegsgefangene zu gewähren, denen in der Rentenversicherung erhebliche Nachteile entstehen und bei denen dies unter Berücksichtigung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Härte bedeutet.
Mit dem in Ihrer Frage angesprochenen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzugs wird vorgeschlagen, die Regelungen über die Einbeziehung von Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung, die vom Gesetzgeber dem Grunde nach bereits im Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976 beschlossen worden sind, zum 1. Januar 1986 in Kraft zu setzen. Der Beitragszahlung durch die Landesjustizverwaltungen und der späteren Rentenberechnung sollen etwa 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten zugrunde gelegt werden. Zeiten des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft werden demgegenüber jedenfalls bei Versicherten, die regelmäßig einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, in aller Regel besser bewertet. Die Bundesregierung stimmt daher der sozialpolitischen Bewertung dieses Gesetzentwurfs, die der Verband der Heimkehrer mit Blick auf die Situation der ehemaligen Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen in der Rentenversicherung vornimmt, nicht zu.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 67 und 68):
Inwieweit ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrates vom 22. Juni 1979 (Bundesratsdrucksache 248/79) nachgekommen zu prüfen, ob § 16 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 sowie die Nummer 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung und die Ausführungsverordnung zum Jugendschutzgesetz vom 12. Dezember 1938, beide in der Fassung der Baupraktikantinnenverordnung vom 16. Februar 1960 (BGBl. I S. 81), zu ändern sind, um Frauen und Mädchen den Zugang zu anerkannten Ausbildungsberufen des Baugewerbes, auch im eigentlichen Baubereich zu eröffnen?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Schwierigkeiten abzubauen, die wegen bestehender anderer arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen die Ausbildung von Mädchen in gewerblich-technischen Berufen, im Rahmen der von Bund und Ländern getragenen Modellversuche, erschweren bzw. verhindern?
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat über ihre Prüfung am 19. Dezember 1979 berichtet und ihm zu den von Ihnen genannten Bestimmungen mitgeteilt, daß die beteiligten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur Frage der Änderung dieser Bestimmungen, d. h. des Verbots der Beschäftigung von Frauen auf Bauten, sehr gegensätzliche Standpunkte vertreten, daß sie sich jedoch darum bemüht, die gegensätzlichen Standpunkte einander anzunähern. Außerdem hat sie die Länder in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörden aufgefordert, bei der Auslegung des Verbots die inzwischen eingetretene Entwicklung zu berücksichtigen und es auf bestimmte Bauberufe wie Elektroinstallateure, Maler und Lakkierer sowie Glaser nicht mehr anzuwenden (vgl. BR-Drucksache 645/79).
In dem Bericht hat die Bundesregierung — dies beantwortet gleichzeitig Ihre weitere Frage — ferner ausgeführt, daß sie in den letzten Jahren nahezu 30 überholte Verordnungen des Frauenarbeitsschutzes überprüft und weitgehend aufgehoben hat. Übrig geblieben sind die Frauenarbeitsschutzvorschriften, die in der Arbeitszeitordnung enthalten
16808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
sind oder mit ihr im Zusammenhang stehen, wie das obengenannte Verbot der Beschäftigung von Frauen auf Bauten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Absicht, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitordnung einschließlich der in ihr enthaltenen oder mit ihr zusammenhängenden Frauenarbeitsschutzvorschriften zu machen.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 69):
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Programms .„Humanisierung des Arbeitslebens" verstärkt solche Vorhaben von Firmen, insbesondere im Dienstleistungsbereich zu fördern, die die gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen sowie Entleerungen der Arbeitsinhalte im Büro/Verwaltungsbereich im Zusammenhang mit den Datenerfassungstätigkeiten durch neue technische Arbeitsgeräte abzubauen versuchen?
Ihrer Frage über Datenerfassungstätigkeiten möchte ich entnehmen, daß Sie Auskunft insbesondere über die Förderung von Projekten über Probleme der Bildschirmarbeitsplätze wünschen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat bereits frühzeitig ein Forschungsprojekt „Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen" in Auftrag gegeben und im April 1978 in der Schriftenreihe des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung veröffentlicht. Die darin enthaltenen Forschungsergebnisse haben der Praxis Hinweise zur ergonomisch richtigen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gegeben und die Belastungen des Arbeitnehmers deutlich gemacht, wenn Bildschirmarbeitsplätze nicht richtig gestaltet werden. Die Veröffentlichung zog vielfältige Aktivitäten bei Betreibern, Herstellern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Gewerbeaufsicht und Unfallversicherungsträgern nach sich. Auf der Grundlage des Forschungsberichts hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Dortmund, im November 1979 eine Handlungsanleitung herausgegeben, in der die Ergebnisse noch einmal kurz und praxisgerecht aufbereitet dargestellt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung hat außerdem ergänzende Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben.
Damit ist den Betrieben Informationsmaterial für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an die Hand gegeben worden. Es ist Aufgabe der Betriebe, solche Arbeitsplätze so zu gestalten, daß Gefährdungen und unzuträgliche Belastungen vermieden werden. Zur Zeit ist eine weitere Förderung derartiger Vorhaben durch die Bundesregierung nicht vorgesehen. Sollten sich weitere grundsätzliche Probleme ergeben, so wird die Bundesregierung die Förderung entsprechender Forschungsvorhaben prüfen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 70 und 71):
Ist es zutreffend, daß ein gemäß Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehener Laufbahnwechsel für Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Truppenoffiziere für die Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 auch für besonders qualifizierte Offiziere, deren Zulassung normalerweise unabhängig vom Bedarf erfolgt, seit Jahren nicht mehr möglich ist, und wie viele Offiziere dieser Jahrgänge wurden bisher zugelassen?
Trifft es zu, daß militärische Sachbearbeiter im Bundesverteidigungsministerium der in den Stellendotierungen so wie bei den für herausgehobene Dienstposten in Bundesministerien festgelegten Prozentsätzen (z. B. A 12-Planstellen) erheblich benachteiligt sind und daß Offiziere, die zur weiteren Förderung auf herausgehobene Dienstposten A 12 versetzt wurden, gegenüber Offizieren auf Dienstposten A 12 in der Truppe bei der Einweisung in Planstellen A 12 zusätzlich benachteiligt sind, und inwieweit ist dabei der Gleichheitsgrundsatz und das Leistungsprinzip gewährleistet?
Zu Frage B 70:
Ihre erste Frage, ob es zutreffe, daß ein gemäß Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehener Laufbahnwechsel für Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Truppenoffiziere für die Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 auch für besonders qualifizierte Offiziere, deren Zulassung normalerweise unabhängig vom Bedarf erfolge, seit Jahren nicht mehr möglich sei, eventuell wieviel Offiziere dieser Jahrgänge bisher zugelassen wurden, beantworte ich wie folgt:
Die Übernahme von Offizieren der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ist in Nr. 701-711 der ZDv 20/7 (Bestimmungen für die Beförderung der Soldaten und für die Zulassung als Offizier- und Unteroffizieranwärter), nicht jedoch in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt. Nr. 701 der ZDv 20/7 sieht eine Übernahme nur bei Bedarf vor. Diese Regelung und die darauf beruhende Praxis steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts — Wehrdienstsenate — im Einklang. Danach ist es rechtmäßig, wenn der Bundesminister der Verteidigung mangels Bedarfs in den Geburtsjahrgängen 1935 bis 1944 die Übernahme auch besonders qualifizierter Offiziere des militärfachlichen Dienstes ablehnt.
Unabhängig vom Bedarf sind jedoch zur Wahrung des Prinzips der Laufbahndurchlässigkeit auch aus diesen überbesetzten Geburtsjahrgängen in Einzelfällen Übernahmen erfolgt. Es handelte sich dabei um insgesamt 4 Offiziere, die den Geburtsjahrgängen 1935, 1936 (2 x ) und 1937 angehörten.
Zu Frage B 71:
Ihre zweite Frage, ob es zutreffe, daß militärische Sachbearbeiter im Bundesministerium der Verteidigung in den Stellendotierungen sowie bei den für herausgehobene Dienstposten in Ministerien festgelegten Prozentsätzen (z. B. A 12-Planstellen) erheblich benachteiligt sind und daß Offiziere, die zur weiteren Förderung auf herausgehobene Dienstposten A 12 versetzt wurden, gegenüber Offizieren auf Dienstposten A 12 in der Truppe bei der Einweisung in Planstellen A 12 zusätzlich benachteiligt sind, und wieweit dabei der Gleichheitsgrundsatz und das
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16809*
Leistungsprinzip gewährleistet sei, beantworte ich wie folgt:
Im Bundesministerium der Verteidigung gibt es derzeit 292 Dienstposten für militärische Sachbearbeiter, von denen 268 nach A 11/12 und 24 nach A 9/ 10 bewertet sind. Für die 268 nach A 11/12 bewerteten Dienstposten stehen nach dem gegenwärtigen Haushaltsplan nur 84 Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 zur Verfügung. Demgegenüber ist die Mehrzahl der für Beamte nach A 12 und A 13 ausgebrachten Dienstposten für Sachbearbeiter auch durch Planstellen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 abgedeckt.
Hieraus ergibt sich für die auf SachbearbeiterDienstposten eingesetzten jüngeren Offiziere des Truppendienstes keine Benachteiligung, da sie nach Ablegen der Laufbahnprüfung gemäß § 20 Abs. 2 SLV zu Stabsoffizier-Dienstgraden befördert werden können. Ungünstig wirkt sich die derzeitige Situation dagegen auf ältere Angehörige der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes aus, die überwiegend die Dienstposten für militärische Sachbearbeiter besetzen. Dabei liegt der Nachteil nur in geringem Maße in der Dotierung der Dienstposten, die nach Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz bei Offizieren der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes nicht über die Besoldungsgruppe A 12 hinausgeht.
Die Benachteiligung liegt vielmehr in der verhältnismäßig geringen Abdeckung der nach A 11/A 12 bewerteten Dienstposten mit Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 begründet, so daß zur Zeit jeweils nur 31,3 % der entsprechenden Dienstposteninhaber im Ministerium in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 eingewiesen werden können. Letztlich ist dies eine Auswirkung der nur für Soldaten geltenden besonderen Beschränkung bei Beförderungsämtern in Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz (Fußnote 9 zu Besoldungsgruppe A 12), nach der höchstens 10 % aller Hauptleute nach A 12 besoldet werden dürfen, während für Beamte die günstigere Regelung in § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz gilt, die von 12 % aller Stellen derselben Laufbahngruppen ausgeht.
Hinsichtlich der im Haushaltsplan enthaltenen Verteilung der Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 zwischen BMVg und nachgeordnetem Bereich ergibt sich derzeit eine Schlechterstellung des ministerialen Bereichs, so daß die im BMVg verwendeten Offiziere länger als die in der Truppe eingesetzten Offiziere auf ihre Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 warten müssen. Diese Auswirkung war in vollem Umfang nicht vorhersehbar, da wegen der umfangreichen Strukturänderungen, insbesondere im Heer, die Gesamtzahl der Dienstposten im nachgeordneten Bereich nicht von vornherein feststand und der Anteil der darauf entfallenden Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 bei der Einstellung in den Haushaltsplan nur geschätzt werden konnte. Derzeit wird aber eine Lösung erarbeitet, die einen Planstellenausgleich zwischen dem nachgeordneten Bereich und dem BMVg vorsieht. Damit werden zugleich innerhalb der
Vergleichsgruppe der Soldaten der Gleichheitsgrundsatz und das Leistungsprinzip gewährleistet.
Hinsichtlich der Gruppe der Sachbearbeiter im Beamtenstatus ist wegen deren unterschiedlicher Rechtsstellung und Ausbildung keine hinreichende Vergleichbarkeit gegeben, so daß sich hieraus ein rechtliches Gebot zur Gleichbehandlung der Soldaten nicht herleiten läßt.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 72 und 73):
Ist es zutreffend, daß — unter Berufung auf eine angespannte Haushaltslage — z. B. bei der Teilstreitkraft Heer unserer Bundeswehr erhebliche Einschränkungen beim Besuch von Seminaren und Tagungen zum Themenbereich „Politische Bildung" vorgenommen werden sollen?
Trifft es zu, daß demzufolge bereits Großverbände Anweisungen geben mußten, staatsbürgerliche Informationstage ab April dieses Jahrs für Mannschaften nicht mehr durchzuführen?
Die Teilnahme von Soldaten an staatsbürgerlichen Informationstagungen in und außerhalb der Bundeswehr ist erwünscht und wird weiter gefördert.
Ausgaben für diese Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit gehen zu Lasten Kapitel 1403 Titel 453 11— 527 12 „Militärische Ausbildung im Inland". In diesem Aufgabenbereich sind 1979 Engpässe aufgetreten, die auch im Jahr 1980 zur Reduzierung von Ausbildungsvorhaben zwingen.
Von den Reduzierungen ausgeschlossen werden müssen
— Laufbahnlehrgänge und laufbahnähnliche Verwendungslehrgänge
— Verwendungslehrgänge mit unmittelbarem Einfluß auf die Einsatzbereitschaft.
Um diese elementaren und unabweisbaren Bedürfnisse sicherzustellen, wurde im Heer am 28. Dezember 1979 den Kommandobehörden dieser Sachverhalt mitgeteilt und u. a. befohlen:
„Reduzierung der Ausgaben für Informationstage, Seminare etc. im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung gegenüber dem Umfang des Jahres 1979 um zunächst 50 %
Diese Reduzierung betrifft sämtliche Maßnahmen auf dem Gebiet der politischen Bildung und gilt bis auf weiteres.
Da mir die schwierige Situation bekannt ist, habe ich bereits eine Überprüfung der Ausgaben für die politische Bildung im Jahre 1979 angeordnet. Das Ergebnis wird bis Ende dieses Monats vorliegen.
Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß es auf dem Gebiet der politischen Bildung bei einer Kürzung der Haushaltsmittel um 50 % nicht bleiben kann.
16810* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 74):
Kann die Bundesregierung dartun, mit welcher Begründung zivile Dienstposten im Bereich der Bundeswehr, die z. B. in Teileinheiten wie Brandschutzdienst oder Wartungs- und Instandsetzungsgruppen als Planstellen Mr Beamte ausgewiesen sind, mit Arbeitnehmern besetzt sind, obwohl geeignete technische Beamte zur Verfügung stehen?
In früheren Jahren, in denen für den Aufbau der Bundeswehr Beamte noch nicht in hinreichender Zahl zur Verfügung standen und die Ausbildung des Laufbahnnachwuchses nicht mit der schnellen Entwicklung der Bundeswehr Schritt halten konnte, mußten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung Beamtendienstposten — insbesondere die des technischen Dienstes — in größerer Zahl mit fachlich geeigneten Angestellten besetzt werden. Diese Angestellten, die inzwischen auf den ihnen übertragenen Beamten-Dienstposten seit vielen Jahren ihre Pflicht getan und sich bewährt haben, sollen nach den für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung geltenden Personalwirtschaftsrichtlinien nicht auf Angestelltendienstposten umgesetzt werden, wenn dies für die Betroffenen unzumutbar erscheint. Da sich diese Praxis bewährt hat, ist nicht daran gedacht, sie zu ändern. Allerdings werden die bislang mit Angestellten besetzten Beamten-Dienstposten — sobald sie durch Altersabgänge und Versetzungen freigeworden sind — grundsätzlich mit Beamten nachbesetzt.
In dem von Ihnen erwähnten Bereich des Brandschutzdienstes sind überwiegend Angestellte und Arbeiter auf Arbeitnehmer-Dienstposten eingesetzt. Lediglich für das Führungspersonal des Brandschutzdienstes (z. B. Leiter von Feuerwehren und Schichtführer, BesGr A 7 — A 9 m), sind BeamtenDienstposten eingerichtet. Einige sind mit Beamten, andere mit Arbeitnehmern besetzt. Sofern die Dienstposteninhaber Beamte sind, wurden sie ausnahmslos auf eigenen Antrag als „Andere Bewerber" in das Beamtenverhältnis übernommen, da es im Bereich des Bundesministers der Verteidigung keine Laufbahnausbildung für den Brandschutzdienst gibt.
Beamtendienstposten im Bereich der Wartungs-
und Instandsetzungsgruppen bei den Teilstreitkräften und der Bundeswehrverwaltung werden eignungs- und qulifikationsgerecht mit Beamten besetzt. In wenigen Einzelfällen kann es indessen bei der Besetzung eines Beamten-Dienstpostens notwendig werden, einem Arbeitnehmer nach seinem beruflichen Vorlauf, nach der fachspezifischen Aufgabe und nach dem Ergebnis eines Eignungs- und Leistungsvergleichs den Vorzug gegenüber einem Beamten zu geben. Die Rechte der Personalvertretungen werden auch in diesen Fällen stets gewahrt.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 75):
Mißt die Bundesregierung den Folgen, die sich aus der wachsenden Unzufriedenheit der Offiziere und Unteroffiziere, die vom seit Jahren bestehenden Verwendungs- und Beförderungsstau betroffen sind, nicht so große Bedeutung zu, um kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Lösung des Problems einzuleiten bzw. durchzuführen, oder wie anders ist die Feststellung in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom 28. Februar 1980 auf meine Frage vom 27. Februar 1980 zu verstehen, wonach der Entscheidung über eine Abhilfe nicht schon jetzt, sondern erst in der nächsten Legislaturperiode Priorität eingeräumt wird?
Wie schon im Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr zum Ausdruck gebracht, mißt die Bundesregierung den Folgen des Verwendungs-
und Beförderungsstaus auf die Einsatzbereitschaft und das Innere Gefüge der Streitkräfte große Bedeutung zu. Demzufolge hat der Bundesminister der Verteidigung bereits 1978 Entscheidungen zur Milderung der Strukturprobleme bei den Unteroffizieren und den Offizieren des militärfachlichen Dienstes getroffen.
Daher werden derzeit, um allen Berufsunteroffizieren Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg zu garantieren, die Dienstpostenverhältnisse Feldwebel/Oberfeldwebel zu Hauptfeldwebel in den Ausbildungsreihen durch organisatorische Maßnahmen ausgewogener gestaltet. Außerdem wird seit 1978 trotz der bis Mitte der 80er Jahre anhaltend zu geringen jährlichen Zurruhesetzungen an einer strukturgerechten Übernahmequote zum Berufsunteroffizier (1 100 je Geburtsjahrgang) festgehalten.
Bei den Offizieren des militärfachlichen Dienstes werden derzeit die Dienstpostenstrukturen innerhalb der Ausbildungsreihen mit dem Ziel der Chancengleichheit ebenfalls verbessert. Dies geschieht im wesentlichen durch die Zusammenfassung von Ausbildungsreihen.
In einem nächsten Schritt soll die Laufbahn mit dem Ziel einer insgesamt ausgeglicheneren Dienstpostenstruktur neu geordnet werden. Entsprechende Untersuchungen laufen derzeit.
Die Zeithorizonte für die Lösung des Verwendungsstaus bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes sind dadurch vorgegeben, daß die Zurruhesetzungen bei dieser Personalgruppe erst ab 1982 unter den strukturgerechten Soll-Quoten liegen. Somit setzt auch der durch die unorganische Altersstruktur bedingte Verwendungsstau hier erst ab 1982 ein. Das Problem kann daher zeitgerecht auch in der nächsten Legislaturperiode gelöst werden.
Der Beförderungsstau ist im wesentlichen auf die Planstellenausstattung der Streitkräfte zurückzuführen. Sie hat infolge der Überrollung der Personalhaushalte in den vergangenen Jahren nicht immer mit der Entwicklung der Aufgaben der Streitkräfte schrittgehalten. Eine Verbesserung der Planstellenlage erscheint angesichts der Vielzahl anderer, ebenfalls notwendiger und kostenträchtiger Maßnahmen nur langfristig erreichbar. Überdies werden als Folge der bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes über dem Soll liegenden Zurruhesetzungen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16811*
1980 und 1981 so viele Planstellen frei, daß dadurch der Beförderungsstau gemildert wird.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 76 und 77):
Wie weit sind die Planungsarbeiten für den weiteren Ausbau der B 519 von der Opel-Brücke in Rüsselsheim bis Hofheim, Taunus, hinaus gediehen?
Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen?
Einwendungen der Gemeinde Flörsheim haben eine Änderung des bisherigen Planungskonzepts notwendig gemacht. Die B 519 soll nunmehr westlich Flörsheim in die B 40 (neu) einmünden, mit ihr gemeinsam bis östlich der Autobahn A 3 verlaufen und von dort als Umgehung Weilbach weitergeführt werden. Dadurch wird eine Konzentration des Verkehrs ermöglicht.
Die hessische Straßenbauverwaltung beabsichtigt, das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG voraussichtlich im Mai 1980 auf Landesebene einzuleiten. Im Anschluß hieran wird das Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern hergestellt und erst dann kann mit den Planungsarbeiten begonnen werden.
Der Beginn der Bauarbeiten läßt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht übersehen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 78):
Welche Sanitätszentren bzw. Notkrankenhäuser plant die Bundeswehr in Ostwestfalen und dort speziell im Kreis Gütersloh?
1. Im Raum Ost-Westfalen sind in folgenden Standorten Sanitätszentren vorgesehen:
Ahlen, Augustdorf, Hemer, Lippstadt, Münster und Unna.
Hinzuzurechnen wären noch die Sanitätszentren Bückeburg und Holzminden, die zwar bereits im Land Niedersachsen, jedoch so nahe an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen liegen, daß deren Zuständigkeitsbereich auch auf Truppenteile in Westfalen ausgedehnt wird.
Im Kreis Gütersloh unmittelbar liegt kein Sanitätszentrum.
2. Die Errichtung von sogenannten „Notkrankenhäusern" ist von der Bundeswehr nicht vorgesehen.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage 79):
Ist es richtig, daß der Fliegerhorst Erding zu einer Ersatzteil- und Versorgungsstelle für das Kampfflugzeug „Tornado" eingerichtet werden soll, und deshalb an eine Einschränkung der Flugbewegungen auf dem Fliegerhorst nicht zu denken ist?
Es ist richtig, daß auf dem Fliegerhorst Erding eine Dienststelle zur materiellen Versorgung des Waffensystems TORNADO eingerichtet wird. Es handelt sich dabei um das Trinationale Verteiler-und Übernahmedepot 11 (TriNatVtl/ÜbnDp 11).
Durch die Einrichtung dieser Dienststelle ergeben sich keinerlei Auswirkungen auf den Flugbetrieb und damit auch keine Einschränkung der Flugbewegungen.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 80, 81 und 82):
Ist es zutreffend, daß auf Grund der im Haushaltsjahr 1980 infolge der Heeresstruktur zugewiesenen zusätzlichen Wehrübungsplätze die militärischen Kommandobehörden Überlegungen anstellen, die Wehrübungen zu verlängern, statt die Anzahl der Wehrübungen insgesamt zu vermehren, um so die Nachteile der verstärkten Kaderung auszugleichen?
Ist es zutreffend, daß viele Reservisten, die als Führungs- und Funktionspersonal der Alarmreserve eingeplant sind, nicht ihrem Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis exakt entsprechende Ausbildung erhalten haben und daher noch für ihre Mobilmachungsverwendung ausgebildet werden müßten?
Reichen die im Haushaltsjahr 1980 bereitgestellten Wehrübungstage/ Plätze dazu aus, um einen der „Stehzeit" in der Alarmreserve angemessenen Anteil der Reservisten im Feldheer und im Territorialheer üben zu lassen, und reicht dies dafür aus, daß schließlich alle eingeplanten Reservisten während ihrer Einplanungszeit wenigstens einmal zu Wehrübungen herangezogen werden können?
Zu Frage B 80:
Das Heer hat die Absicht, mit den zusätzlichen Wehrübungsplätzen sowohl die Anzahl der wehrübenden Reservisten zu erhöhen als auch die Ausbildung durch eine geringfügige Verlängerung der Wehrübungen effektiver zu gestalten. Die längere Ausbildung insbesondere bei gekaderten Verbänden verbessert deren Einsatzbereitschaft.
Bisher erhielt das Heer 80 % der Wehrübungsplätze und bildete jährlich 85 % der wehrübenden Reservisten aus. Dies gelang, weil die durchschnittliche Dauer der Wehrübungen im Heer auf das für die Ausbildung notwendigste Maß beschränkt wurde, um möglichst viele Reservisten heranzuziehen. So zog das Heer bisher stets mehr Reservisten zu kürzeren Wehrübungen heran als die anderen Teilstreitkräfte und begnügte sich mit einer Wehrübungsdauer, die unter dem Streitkräftedurchschnitt lag. Der administrative und organisatorische Aufwand bei der Heranziehung von Reservisten zu Wehrübungen ist nicht zu unterschätzen; er muß im Verhältnis zu Nutzen und rationeller Dauer der Ausbildung gesehen werden.
16812* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Zu Frage B 81:
Das für die Alarmreserve benötigte Personal bedarf für die Erfüllung seiner Funktionen der Aus-und Weiterbildung. Es trifft zu, daß nicht alle Reservisten, die in die Alarmreserve eingeplant werden, während ihrer aktiven Dienstzeit eine solche Ausbildung erfahren, die „exakt" ihrer vorgesehenen Mob-Funktion entspricht. Auftrag, begrenzter Umfang und Struktur lassen dies nicht in allen Fällen zu. Deshalb werden Reservisten für ihre Aufgaben im Verteidigungsfall in Wehrübungen aus- und weitergebildet. Dabei erhalten Reservisten für bestimmte Aufgaben eine zusätzliche Ausbildung, die auf die im aktiven Dienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufbaut.
Zu Frage B 82:
Die im Haushaltsjahr 1980 bereitgestellten Wehrübungsplätze reichen aus, um einen angemessenen Anteil der Alarmreserve des Heeres auszubilden und in Übung zu halten. In Zukunft werden alle eingeplanten Reservisten mindestens einmal während ihrer Beorderung zu Wehrübungen herangezogen werden können.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 83 und 84):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg-Blankenese auf Anordnung des Kommandeurs die Straßenschilder mit den Namen ost- und mitteldeutscher Städte durch westdeutsche Städtenamen ersetzt werden sollen, so daß z. B. die Weimarer Straße in Zukunft Porz/Wahn Ring heißen wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Umbenennungsaktion, und
ist sie unter Billigung des Bundesverteidigungsministers erfolgt?
Die Straßennamen auf dem weitläufigen Gelände der Führungsakademie haben eine über zwanzigjährige Tradition. Die Benennung dieser Straßen steht im Einklang mit der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Die bisherige Benennung nach ausschließlich ostdeutschen Städten ist somit ebenso legitim wie auch eine mögliche Benennung nach westdeutschen Orten.
Verantwortlich für derartige Bezeichnungen innerhalb von Kasernenanlagen ist der zuständige Kommandeur, in diesem Fall der Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr.
Im Zuge von Überlegungen für Namensgebungen bisher unbenannter Straßen auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr wurde durch den Kommandeur neben einer Ergänzung der bisherigen ostdeutschen Straßennamen um solche mit westdeutschen Städtenamen auch die Möglichkeit erwogen, Schilder mit sowohl ost- bzw. mitteldeutschen wie westdeutschen Straßennamen in einem ausgewogenen Verhältnis aufzustellen.
Eine endgültige Entscheidung hierüber wurde jedoch bisher noch nicht getroffen.
Ich persönlich würde die Möglichkeit der Ergänzung der bisherigen ostdeutschen Straßennamen auch um solche mit westdeutschen Ortsnamen befürworten.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 85 und 86):
Warum wurden an den Bundeswehrhochschulen in Hamburg und München Hochschullehrer eingestellt, obwohl man wußte, daß die Darmstädter Dozenten durch die schon 1971 beschlossene Einstellung der Fachhochschulausbildung in Darmstadt für Übernahme von Lehrtätigkeiten an den Bundeswehrhochschulen freigesetzt würden?
Welche Gründe hat die Bundesregierung dazu bewogen, in dem von ihr herausgegebenen Faltblatt ,bundeswehr aktuell" bei der Rubrik Die Bundesregierung beantwortet Fragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages" die Namen der Fragesteller nicht mehr zu veröffentlichen, und steht dies nach Meinung der Bundesregierung nicht entgegen der im Weißbuch 1979 unter Punkt 251 garantierten Informationsfreiheit der Soldaten?
Zu Frage B 85:
Die Hochschulen der Bundeswehr haben 1973 ihren Lehrbetrieb aufgenommen, während die Fachhochschule des Heeres (FHSH) Darmstadt auf Grund einer Entscheidung des Jahres 1976 (nicht 1971) voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres aufgelöst werden wird. Aus dem bis zu diesem Zeitpunkt auch an der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt noch vorhandenen Lehrbedarf ergibt sich, daß es nicht möglich war, schon frühzeitig Lehrpersonal in größerem Umfang von der Fachhochschule des Heeres Darmstadt abzuziehen. Umgekehrt war es wegen des seit 1973 bestehenden Lehrbedarfs der Hochschulen der Bundeswehr nicht möglich, dort eingerichtete Dienstposten vakant zu lassen, bis entsprechendes Personal in Darmstadt entbehrlich werden würde.
In den Fachhochschulstudiengängen, die nur an der Hochschule der Bundeswehr München eingerichtet sind, ist es in keinem Fall zu Neueinstellungen ressortfremden. Personals gekommen. Vielmehr wurde dort Lehrpersonal eingesetzt, das infolge der neuen Struktur des Bildungs- und Ausbildungswesens der Streitkräfte — z. B. durch die Auflösung der wissenschaftlichen Gruppen der Offizierschulen — freigeworden war. In diesem Rahmen konnten bislang auch schon sechs Fachhochschullehrer der Fachhochschule des Heeres Darmstadt nach München versetzt werden.
Zu Frage B 86:
In den Fragestunden des Deutschen Bundestages werden häufig aktuelle Themen behandelt, die für eine Veröffentlichung in „bundeswehr aktuell" zur Information der Truppe und der Verwaltung geeignet sind. Seit Jahren hat die Redaktion diese Möglichkeit für die aktuelle Berichterstattung genutzt. Um bei der Auswahl der Themen freie Hand zu haben und jeden Verdacht auf Parteilichkeit auszuschalten, hat die Redaktion die Namen der Fragesteller bereits seit Jahren ohne Angabe der Fraktionszugehörigkeit veröffentlicht. Seit 1979 häufen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16813*
sich dennoch bei der Redaktion Anfragen aus Büros von Abgeordneten nach den Kriterien für die Auswahl der veröffentlichten Fragen und Antworten, offenbar unter dem Eindruck, daß die abgedruckten Fragen nicht gleichmäßig auf die Fraktionen des Deutschen Bundestages verteilt werden.
Da die Fragen jedoch ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden, ist entschieden worden, ab Januar 1980 die Namen der Fragesteller nicht mehr zu veröffentlichen.
Diese Entscheidung kollidiert nach Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Informationsfreiheit des Soldaten, wie sie im Weißbuch 1979 unter Absatz 251 erläutert worden ist, da Frage und Antwort im vollem Wortlaut aus der Bundestagsdrucksache übernommen werden.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau -Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 87 und 88):
Wie hoch beziffert die Bundesregierung Auflage und Herstellungskosten der vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebenen Broschüre ,Besucherbuch„, und an welche Besucher des Bundesministeriums wird sie verteilt?
Rechtfertigt nach Ansicht der Bundesregierung die Situation der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland eine Darstellung, wie sie sie in der Abbildung auf Seite 22 des „Besucherbuchs" gefunden hat, auf der Heimkinder hinter Gittern befindlich gezeigt werden, und stimmt diese Darstellung nach Auffassung der Bundesregierung mit der derzeitigen Lage in den Erziehungsheimen überein?
Zu Frage B 87:
Von dem „Besucherbuch" wurden im Frühjahr 1979 22 375 Exemplare hergestellt. Diese Auflage entspricht dem Bedarf bis Ende 1980.
Die Kosten für Konzeption, Entwicklung, Text, Gestaltung, Druck und buchbinderische Verarbeitung betrugen 65 227,02 DM.
Die Broschüre wird an die Besuchergruppen des Ministeriums verteilt.
Zu Frage B 88:
Die Darstellung, wie sie in der Abbildung auf Seite 22 des „Besucherbuches" zu sehen ist, sollte im Zusammenhang mit dem Text auf Seite 22 unten links gesehen werden, wo es heißt: „Das Jugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahr 1922 ist ein überholungsbedürftiges, nicht mehr zeitgemäßes Gesetz ..." Mit diesem Bild werden vorhandene Vorurteile zu einem Bereich eines über 50 Jahre alten Gesetzes symbolhaft dargestellt und aufgenommen. Demgegenüber will der Text durch Information über die Reform des Jugendhilferechts zukunftsweisende Lösungen andeuten, die gewisse, nicht mehr zeitgerechte und überholte Formen der Heimerziehung abbauen helfen.
Da die Kombination von Bild und Text entgegen der Absicht zu Mißverständnissen führen kann, wird die betreffende Seite in einer künftigen Ausgabe geändert.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 89 und 90):
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zutreffend daß jedes 20. Baby in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Behinderung zur Welt kommt, daß in mindestens 75 v. H. der Fälle eine genetische Krankheit vorliegt und daß äußere Einflüsse, wie Medikamente, Drogen oder Alkoholmißbrauch während der Schwangerschaft sowie Komplikationen während der Geburt nur ein Viertel der Behinderungen verursachen?
Kann nach Meinung der Bundesregierung dieser Entwicklung durch eine humangenetische Beratung der Eltern nach dem Marburger Modell vorgebeugt werden, und welche Möglichkeiten bestehen gegebenenfalls, diese humangenetische Beratung der Eltern zu gewährleisten?
Zu Frage B 89:
Exakte Statistiken über die Häufigkeit von Behinderungen bei Neugeborenen liegen der Bundesregierung nicht vor, allerdings werden von der Stiftung für das behinderte Kind Angaben gemacht, die eher höher liegen, wobei geschätzt wird, daß jedes 10. Kind behindert geboren wird, Unterschiede, die sich zum Teil aus dem Maßstab, zum Teil aus der Methode der Erhebung oder Schätzung ergeben. Dabei handelt es sich allerdings um eine weitgefaßte Definition, d. h. daß in dieser Zahl auch die geringfügigen Behinderungen mit enthalten sind.
Es trifft jedoch nach den vorliegenden Informationen nicht zu, daß 75 % dieser Behinderungen genetisch bedingt seien, dieser Anteil wird auf 40 % geschätzt. Etwa die Hälfte der Behinderungen sind auf vermeidbare Schädigungen während der Schwangerschaft und der Geburt zurückzuführen. Hierzu rechnen auch Schädigungen durch Medikamente, Drogen oder Alkoholmißbrauch. Aus dieser Verteilung werden 3 Schwerpunkte für gezielte Maßnahmen erkennbar, die humangenetische Beratung, die Ermittlung und Betreuung von Risikoschwangerschaften sowie der Ausbau der perinatalen Versorgung.
Zu Frage B 90:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die humangenetische Beratung ausgebaut und flächendeckend angeboten werden sollte; sie hat sich wiederholt dafür ausgesprochen und die für diesen Bereich allein zuständigen Bundesländer gebeten, zumindest sicherzustellen, daß die derzeit vorhandenen Einrichtungen zur pränatalen Diagnostik erhalten bleiben. Die Bundesregierung hat darüber hinaus Modellberatungsstellen in Frankfurt und Marburg gefördert, um auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse und ausreichender Praxiserfahrung Hinweise darauf geben zu können, wie derartige Einrichtungen beschaffen sein sollten. Derzeit wird in einem Modellversuch erprobt, wie regional-flächendeckend humangenetische Beratung und pränatale Diagnostik aufgebaut und entwickelt werden könnten. Dabei sind mit dem humangenetischen Institut Heidelberg rd. 10 Gesundheitsämter als „Satelliten" gekoppelt, deren Aufgabe es ist, humangenetische Beratung anzubieten und erkannte Risikopersonen weitergehenden Untersuchungen zuzuführen. In einem anderen Projekt fördert die Bundesregierung die weitere Automatisierung der Chromosomen-Diagnostik, eine wichtige Voraussetzung zur
16814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
Erhöhung der Kapazität der humangenetischen Untersuchungsstellen.
In der Erkenntnis, daß humangenetische Beratung zunächst in breiten Kreisen der Bevölkerung Kenntnisse über diese Zusammenhänge voraussetzt, hat die Bundesregierung bei der Entwicklung von Medien zum Sexualkundeunterricht gerade auch diesen Bereich mit einbeziehen lassen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Bundesregierung sich bemühen, das gestufte Vorgehen — Wissensvermittlung in breiten Bevölkerungskreisen, Beratungsangebote über den öffentlichen Gesundheitsdienst oder andere Träger wie „pro familia", pränatale Diagnostik im Risikofall — auch weiterhin zu fördern, die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes müssen jedoch die Bundesländer übernehmen und gewährleisten.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 91 und 92):
An welche Auftragnehmer sind bisher im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 Forschungsaufträge ohne Ausschreibung vergeben worden?
Zu welchen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind bisher im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 Forschungsaufträge ohne Ausschreibung vergeben worden?
Zur Information über die abgeschlossenen, laufenden und in Vorbereitung oder Planung befindlichen Forschungsvorhaben aus dem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit wurde eine Ubersicht erstellt, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle.
Diese Ubersicht enthält alle Auftragnehmer, welche bisher im Rahmen des Aktionsprogramms mit der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt worden sind. Leider war es in der Kürze der Zeit nicht möglich, mit den beteiligten Ressorts abzuklären, welche Aufträge ohne und welche nach vorangegangenen Ausschreibungen vergeben worden sind und diese entsprechend zu kennzeichnen. Beim Fortschreiben der Ubersicht werde ich die auf Grund eines Ausschreibungsverfahrens vergebenen Vorhaben kenntlich machen.
Sie können davon ausgehen, daß gemäß der haushaltsrechtlichen Bestimmungen bei der Mehrzahl der Aufträge oder Zuwendungen eine Ausschreibung oder öffentliche Bekanntgabe vorausgegangen ist. Dieses, unter Umständen sehr zeitaufwendige Verfahren, soll künftig — durch die Einschaltung von Projektträgern bei der Umsetzung des Aktionsprogramms — noch in verstärktem Umfang angewendet werden.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 93 und 94):
Welche Möglichkeiten (z. B. durch eine Gesetzesänderung) sieht die Bundesregierung, um zu gewährleisten, daß straffällig Gewordene, die im Rahmen von Resozialisierungsmaßnahmen eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer erhalten, nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang auch ein entsprechendes Diplom bekommen?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß der Fall Dietmar Gawlitza, bei dem das Diplom nach einer Krankenpflegehelferausbildung und nach bestandener Abschlußprüfung wegen früherer Straftaten verweigert wurde (s. Stern Nr. 12 vom 13. März 1980), deutlich zeigt, daß in diesem Bereich zur Gewährleistung einer sinnvollen Resozialisierung dringend geeignete Maßnahmen erforderlich sind?
Zu Frage B 93:
Die Bundesregierung sieht die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs als eine unabdingbare Voraussetzung der Zulassung zu solchen Berufen an, die hilfsbedürftige Kranke und alte Menschen betreuen. Entsprechende Regelungen bestehen daher für alle bundesgesetzlich geregelten Heilberufe. Aus diesem Grund sieht sie keine Möglichkeit, hiervon einen Beruf auszunehmen und die Voraussetzungen zu ändern, unter denen Berufsbewerbern die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer" nach § 3 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes zu versagen ist. Die zuständigen Behörden der Bundesländer werden allerdings neben eventuell vorliegenden strafrechtlichen Verurteilungen auch die Tatsachen zu berücksichtigen haben, die für die Zuverlässigkeit des Bewerbers sprechen, und sie gegen die Verurteilung abzuwägen haben.
Zu Frage B 94:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zuverlässigkeit in jedem Einzelfall anhand aller zur Verfügung stehenden Beurteilungskriterien zu prüfen ist. Ob eine strafrechtliche, möglicherweise schon längere Zeit zurückliegende Verurteilung zur Versagung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung führen muß, ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörden der Bundesländer. Im Rahmen einer sinnvollen Resozialisierung sollten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs des Krankenpflegehelfers auch andere Tatsachen und Umstände als die Tatsache der Straffälligkeit berücksichtigt werden, wie beispielsweise das Verhalten nach der Haft und während der Ausbildungszeit.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 95):
In welchem Umfang werden im Jahr 1980 die im Bereich der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn im Saarland vorhandenen Ausbildungsplätze durch Eigenbedarf ausgeschöpft?
Deutsche Bundespost
Für den Bereich des Saarlandes strebt die Deutsche Bundespost für 1980 an, nach dem Berufsbildungsgesetz insgesamt 129 und im Rahmen des Be-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16815*
amtenrechts insgesamt 177 Ausbildungsplätze zu besetzen.
Die Auszubildenden, die 1980 ihre Ausbildung beenden, werden alle einen Arbeitsvertrag im Ausbildungsberuf erhalten. Darüber hinaus auch diejenigen, die sich 1980 in verschiedenen Ausbildungsjahren befinden.
Deutsche Bundesbahn
Im Bereich der Bundesbahndirektion Saarbrükken wird die Deutsche Bundesbahn im Jahre 1980 alle nutzbaren Ausbildungsplätze für die Deckung des Eigenbedarfs besetzen.
Demzufolge entfallen auf diesen Bereich insgesamt 126 Ausbildungsplätze nach dem Berufsbildungsgesetz und 80 im Rahmen des Beamtenrechts. Da die Bundesbahndirektion Saarbrücken zum Teil über die Landesgrenze hinausgeht, läßt sich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht feststellen, wie viele der genannten Ausbildungsplätze ausschließlich auf das Saarland entfallen.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 96):
Ist die Bundesregierung bereit, die in meiner Anfrage vom 22. Februar 1980 gestellten Fragen im Blick auf die Bundesbahnverbindungen für Pendler zwischen Gemünden und Frankfurt zu den Berufszeiten und nicht wie geschehen für die Strecke Frankfurt—Gemünden zu beantworten und dabei zu klären, wie bis vor kurzem bestehende Fernverbindungen morgens nach Frankfurt und am Spätnachmittag von Frankfurt zurück nach Gemünden wiederhergestellt werden können?
Wie die zuständige Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilt, sind die Fernverbindungen für Berufspendler aus Gemünden nach Frankfurt (Main) in der Berufsverkehrszeit am Vormittag durch die Einführung des erweiterten IC-Verkehrs zum Jahresfahrplan 1979/80 nicht verändert worden.
In der Gegenrichtung wurde am Nachmittag der bisherige D-Zug 627 (Dortmund—FrankfurtMünchen) in das neue IC-System integriert, wobei auf den Unterwegshalt in Gemünden verzichtet werden mußte.
Statt dessen wurde für Berufspendler aus dem Raum Gemünden vom Jahresfahrplan 1979/80 an mit der Eilzugverbindung E 2955/3407 (Frankfurt ab 15.40 Uhr, Gemünden an 17.00 Uhr) eine Rückfahrmöglichkeit angeboten, die nach den Beobachtungen der DB von den Reisenden gut angenommen worden ist. Mit diesem Angebot und der Möglichkeit, die Züge um 16.40 Uhr und 17.15 Uhr ab Frankfurt zu benutzen, werden auch die ca. 30 Reisenden des Berufsverkehrs aus Gemünden angemessen bedient.
Da diese Verbindung auch auf Unterwegsbahnhöfen in Anspruch genommen wird, kann auf diese Halte nicht verzichtet und die Reisezeit somit nicht weiter verkürzt werden.
Die DB hat erklärt, daß sie mit Rücksicht auf ihr ausreichendes Zugangebot einer Ausweitung dieses
Angebotes wegen der geringen Nachfrage aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht nähertreten kann.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 97 und 98):
Ist die Bundesregierung bereit, auf den TÜV dahin gehend einzuwirken, daß dieser für die Vorführung von Fahrzeugen Termine vereinbart, um zu verhindern, daß Arbeitnehmer oft stundenlang, dazu noch während der Arbeitszeit, warten müssen, und ist sie außerdem bereit, dem TÜV klarzulegen, daß die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben eine freundliche Behandlung der Kunden nicht ausschließt?
Wieweit sind die planerischen Vorbereitungen für den Bau der Eisenbahnüberführung im Zuge der L 77 in Rastatt-Niederbühl gediehen, und sind die Schwierigkeiten, die durch die Neuordnung des Kasernenbereichs der französischen Streitkräfte in Rastatt entstehen, vom Bund soweit geregelt, daß mit dem Baubeginn, wie mir in der Fragestunde am 19. Februar 1979 dargelegt wurde (Drucksache 8/2464, Frage B 141), in den Jahren 1981/82 begonnen werden kann?
Zu Frage B 97:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr, die in 9 Ländern von den Technischen Überwachungs-Vereinen (TÜV) unterhalten werden, sind die für den Straßenverkehr zuständigen obersten Landesbehörden nach § 15 des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086 in der Fassung des Gesetzes vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469) verantwortlich.
Im Rahmen einer einheitlichen Anerkennung der Vorschriften wurde vom Bund-Länder-Fachausschuß „Technisches Kraftfahrwesen", unter der Leitung des Bundesverkehrsministeriums, im Einvernehmen mit den Ländern die Frage des Abbaus von Wartefristen, insbesondere bei der Vorführung von Kraftfahrzeugen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, dahingehend koordiniert, daß die Technischen Prüfstellen folgende Maßnahmen treffen sollen:
1. Schaffung von Möglichkeiten für eine Terminanmeldung, sofern dies örtlich notwendig ist.
2. Einrichtung von zusätzlichen Öffnungszeiten, vor allem in den frühen Morgenstunden (statt um 8.00 Uhr bereits um 7.00 Uhr beginnen).
3. Einrichtung von Sonderterminen nach Voranmeldung an arbeitsfreien Samstagen.
4. Regelung der Urlaubsplanung für amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer, damit diese im Frühjahr und vor Ferienbeginn (Sommerferien) während der Spitzenbelastung zur Verfügung stehen.
5. Ständige Öffentlichkeitsarbeit, um dem Fahrzeughalter nahezubringen, daß er gut daran tut, in Monaten mit geringer Belastung der Technischen Prüfstellen sein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor-
16816* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
zuführen, da ihm dann keine nennenswerten Wartezeiten entstehen.
Die Anwendung dieser Regelung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich und richtet sich nach der jeweils gegebenen örtlichen Notwendigkeit.
Die Aufsichtsbehörden der Länder halten die Leiter der Technischen Prüfstellen ständig dazu an, ihre amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer dahin gehend zu schulen, daß diese bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben ihre Kunden freundlich behandeln. Bereits bei der Ausbildung und Prüfung der Bewerber zum Sachverständigen oder Prüfer werden diese auf eine kundenfreundliche Behandlung geschult und hingewiesen. Darüber hinaus betreiben die Technischen Überwachungs-Vereine in ihren Fachbildungslehrgängen eine intensive Schulung über richtiges Verhalten gegenüber den von ihnen zu betreuenden Mitmenschen.
Zu Frage B 98:
Für die Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der L 77 in Rastatt-Niederbühl durch eine Eisenbahnüberführung soll das Planfeststellungsverfahren nach Landesstraßengesetz Baden-Württemberg in Kürze eingeleitet werden. Sofern sich in diesem Verfahren keine besonderen Verzögerungen ergeben, kann nach den Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn der vorgesehene Baubeginn in den Jahren 1981/82 eingehalten werden.
Bezüglich der im Rahmen des Kreuzungsvorhabens notwendigen Neuordnung des Kasernenbereichs der französischen Streitkräfte in Rastatt sind Meinungsverschiedenheiten zu Entschädigungsfragen aufgetreten. Die zuständigen Stellen des Landes Baden-Württemberg bemühen sich hierzu noch um eine Klärung.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 99 und 100):
Stimmen Presseberichte von Anfang März 1980, daß Planungen zum Ausbau der bisherigen Autobahn auf zehn Spuren im rechtsrheinischen Köln vorliegen?
Sind diese Planungen — falls sie vorliegen — mit Rat und Verwaltung der Stadt Köln abgestimmt, da sie doch in erheblichem Maße die Bürger dieser Stadt tangieren?
Zu Frage B 99:
Nein, im Entwurf des neuen Bedarfsplans ist nur ein 6streifiger Ausbau der A 3 zwischen der Anschlußstelle (AS) Köln-Mülheim und dem Autobahnkreuz Köln-Ost in Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahme) vorgesehen. Diese Ausweisung trägt der hohen Belastung dieses Streckenabschnittes bis max. 99 500 Kfz/24 h gem. Verkehrszählung 1978 Rechnung. In paralleler Lage zur A 3 wird die A 59 von Leverkusen bis zum Autobahnkreuz Köln-Ost weitergeführt. Sie ist ebenfalls in Stufe I enthalten. Südlich dieses Kreuzes werden die Trassen von A 3 und A 59 zu 8 Fahrstreifen zusammengefaßt.
Eine endgültige Aussage über den neuen Bedarfsplan kann jedoch erst nach Abschluß der parlamentarischen Beratungen gemacht werden.
Zu Frage B 100:
Das Verfahren zur Bestimmung der Linie für die A 59 nach § 16 Fernstraßengesetz (FStrG) im rechtsrheinischen Köln ist angelaufen. Zur Zeit findet als erster Schritt in diesem Verfahren die Erörterung mit den betroffenen Bürgern statt. Eine erste große Veranstaltung mit etwa 800 Teilnehmern war am Freitag, dem 14. März 1980.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 101, 102 und 103):
Ist die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Niedernhausen-Limburg gesichert, nachdem sich das Land Hessen zur Leistung eines finanziellen Beitrags in Höhe von 25 Millionen DM bereit erklärt hat (vgl. Frankfurter Neue Presse vom 1. Februar 1980)?
Ist der Anschluß Limburgs an den Frankfurter Verkehrsverbund Vor-
aussetzung für die Elektrifizierung, oder genügt der zugesagte Zuschuß des Landes Hessen der Deutschen Bundesbahn, um die betriebswirtschaftlichen Widerstände gegen die Elektrifizierung hintenanzustellen?
Ist die Bundesregierung bereit, zur Entlastung der Rheinstrecke zwischen Koblenz und Frankfurt die Umleitung eines Teils des Bundesbahnverkehrs über Limburg zu befürworten und im Hinblick darauf die Elektrifizierung der Lahnstrecke von Koblenz nach Limburg und darüber hinaus auch bis Wetzlar zu fördern?
Zu Frage B 101:
Die angebotene finanzielle Beteiligung des Landes Hessen an der Elektrifizierung der Strecke Niedernhausen—Limburg reicht nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) für den Abschluß eines entsprechenden Abkommens zwischen dem Vorstand der DB und der Landesregierung in Wiesbaden noch nicht aus. Die DB steht bezüglich dieser Angelegenheit in Kontakt mit dem Land Hessen.
Zu Frage B 102:
Die Einbeziehung Limburgs in den Frankfurter Verkehrsverbund (FVV) ist nicht Voraussetzung für eine Elektrifizierung der Strecke NiedernhausenLimburg. Voraussetzung ist vielmehr, daß sich das Wirtschaftsergebnis des Unternehmens bei einer Umstellung dieser Strecke auf elektrischen Betrieb zumindest nicht verschlechtert.
Zu Frage B 103:
Nach § 4 Bundesbahngesetz entscheidet die DB in Fragen der Betriebsführung und Zugförderung entsprechend den Anforderungen des Verkehrs in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Aus Gründen der Entlastung der Rheinstrecken sieht die DB gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Elektrifizierung der Lahnstrecke von Koblenz nach Wetzlar vorrangig zu betreiben.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 104 und 105):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom belgischen Verkehrsminister vorgeschlagenen Gebühren für die Benutzung belgischer Autobahnen auch von deutschen Verkehrsteilnehmern in Belgien erhoben werden sollen, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Beabsichtigt die Bundesregierung, der belgischen Regierung zu verdeutlichen, daß in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Absicht besteht, die Benutzung von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Bundesautobahnen von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen?
Zu Frage B 104:
Ja; allerdings liegt dem Bundesminister für Verkehr eine offizielle Mitteilung der belgischen Regierung über das beabsichtigte Erhebungsverfahren noch nicht vor.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die in Belgien geplante Maßnahme vor ihrer Einführung - wie es Verkehrsminister Chabert am 6. Dezember 1979 im Rat der EG angekündigt hat — gem. Konsultationsentscheidung vom 21. März 1962 mit den Mitgliedstaaten erörtert werden wird. Dabei wird der Bundesminister für Verkehr den in der nachstehenden Antwort formulierten Standpunkt erneut bekräftigen.
Zu Frage B 105:
Bereits nach dem Bekanntwerden der belgischen Absichten im Sommer 1979 hat Bundesminister Gscheidle am 15. August 1979 Verkehrsminister Chabert von nationalen Alleingängen abgeraten und ihn gebeten, die Bemühungen um eine gemeinschaftliche Verkehrsinfrastrukturpolitik der Europäischen Gemeinschaften sowie auch die inzwischen angelaufenen Aktionen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) auf diesem Gebiet zu unterstützen.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 106 und 107):
Welche Fehlbeträge ergaben sich in den Jahren 1977, 1978 und 1979 bei den vier Bundesbahnstrecken im Lahn-Dill-Kreis (Herborn—Schönbach, Haiger—Breitscheid, Dillenburg—Ewersbach und Wetzlar—Lollar), bei denen das Stillegungsverfahren eingeleitet ist?
Wieviel Busse mit welchen voraussichtlichen Sach- und Betriebskosten müßten zur Aufnahme des Schienenpersonenverkehrs auf den genannten Strecken eingesetzt werden?
Zu Frage B 106:
Für die betriebswirtschaftliche Beurteilung von Verkehrsverlagerungen auf die Straße ist der Fehlbetrag einer Strecke auch bei einer rechnerischen Trennung nach Personen- und Güterverkehr kein relevantes Kriterium, weil daraus nicht erkennbar Ist,
— welche Kosten tatsächlich einsparbar sind,
— welche Ertragsänderungen eintreten und
— welche Mehrkosten im Busdienst entstehen.
Die Deutsche Bundesbahn (DB) ermittelt daher in streckenspezifischen Kalkulationen nach einem anerkannten Verfahren die Kostenminderungen im Schienenverkehr, Ertragsänderungen und die Mehrkosten im Busdienst. Der Saldo aus diesen Werten ergibt die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen. Solche Kalkulationen können wegen des Aufwandes während der Laufzeit des Stillegungsverfahrens nicht jährlich neu erstellt werden. Für die genannten vier Strecken wurden von der DB Kostenminderungen im Schienenverkehr von 2 138 000 DM je Jahr veranschlagt.
Zu Frage B 107:
Nach Mitteilung der DB sind zur Bedienung des Personenverkehrs der vier Strecken unter Berücksichtigung gewisser Verkehrsspitzen 13 Busse erforderlich, für die jährlich Gesamtkosten von 787 000 DM veranschlagt wurden.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 108 und 109):
Warum ist die Bundesregierung als Hauptaktionär der Deutschen Lufthansa mit einer Entschädigung von 55 Millionen DM aus dem Bummelstreik der Fluglotsen zufrieden, obwohl laut Gutachten der Deutschen Revision- und Treuarbeit 172 Millionen DM als Verlust festgestellt wurden?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein anderes Gutachten in Auftrag gegeben hat mit dem Ziel, den Betrag von 172 Millionen DM zu überprüfen und ihn für das Unternehmen, die Mitarbeiter und die 20 000 Kleinaktionäre in Frage zu stellen?
Zu Frage B 108:
Die Bundesrepublik Deutschland hat der Deutschen Lufthansa zur Regulierung der Schadensersatzansprüche aus dem Bummelstreik der Fluglotsen von 1973 50 Millionen DM gezahlt.
Diese Zahlung hält sich im Rahmen der mit allen anderen Anspruchstellern bisher abgeschlossenen Vergleiche.
Zu Frage B 109:
Dies trifft nicht zu.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 110):
Trifft es zu, daß die Bundeszentrale für Flugsicherung 1974 von einem englischen Unternehmen einen Betriebsplan für den geplanten Flughafen München II hat erstellen lassen, der über die geplanten Kosten für den allgemeinen Luftverkehr und den Flugverkehr auf dem NATO-Flughafen Erding Auskunft gibt, und wurde dieser Plan gegebenenfalls der Regierung von Oberbayern bekanntgegeben (vgl. Pressedarstellung Süddeutsche Zeitung vom 10. März 1980)?
Es trifft zu, daß im Jahre 1974 im Auftrag der Bundesanstalt für Flugsicherung eine Betriebsstudie
16818* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
durch die engliche Firma Software Sciences Ltd. erstellt wurde. Diese Studie bildet die Grundlage für die Flugsicherungsverfahren am Flughafen München II. Sie enthält keine Kostenangaben der von Ihnen zitierten Art.
Bei der Erstellung dieser Studie waren das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, das Bayerische Umweltministerium, der Bundesminister für Verkehr, der Bundesminister der Verteidigung, die Bundesanstalt für Flugsicherung und das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr projektbegleitend beteiligt. Das abschließende Gutachten wurde nur diesen Dienststellen zugesandt.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 111):
Wie weit sind die Pläne der Deutschen Bundesbahn bzw. der Bundesregierung im Hinblick auf einen vierspurigen Ausbau von Teilen der Bundesbahn-Rheinstrecke fortgeschritten?
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, daß hier die Strecke Köln-Koblenz angesprochen wird.
Die Bundesregierung hat am 7. November 1979 den Bundesverkehrswegeplan '80 (BVWP '80) gebilligt. Hierin ist in der Stufe II die Strecke Köln-Koblenz als Neubaustrecke enthalten. Diese Stufe enthält weitere Planungen, bei denen es sich um Vorhaben mit einem möglichen Baubeginn nach 1990 handelt.
Von der Deutschen Bundesbahn werden alle erforderlichen Untersuchungen zur Trassenführung der Neubaustrecke Köln-Koblenz durchgeführt.
Das Ergebnis wird die Deutsche Bundesbahn zu gegebener Zeit in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren mit allen Beteiligten im einzelnen erörtern.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 112):
Kann die Bundesregierung Äußerungen des Präsidenten der Bundesbahndirektion Hamburg bestätigen, nach denen in den nächsten 20 Jahren keine Elektrifizierung in Aussicht steht, und wenn ja, was spricht gegen eine Elektrifizierung in absehbarer Zeit, wenn nein, wann ist mit einer Elektrifizierung der schleswig-holsteinischen Hauptstrecke der Deutschen Bundesbahn zu rechnen?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) entscheidet nach Bundesbahngesetz (BbG) über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Die Initiative für eine Änderung der
Traktionsart liegt somit bei der Unternehmensleitung der DB.
Der Bundesminister für Verkehr genehmigt gemäß § 14 BbG auf Antrag des Vorstandes der DB und nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat der DB die Umstellung von Strecken auf elektrischen Betrieb, wenn
— der Vorstand der DB eine Änderung der bisherigen Dieseltraktion aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält,
— sich das Wirtschaftsergebnis der DB durch die Investitionsmaßnahme zumindest nicht verschlechtert und
— die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Nach Auskunft der DB wird die Dieseltraktion der Verkehrsnachfrage auf den Flachlandstrecken in Schleswig-Holstein zur Zeit voll gerecht; eine Umstellung der dortigen Hauptstrecken auf elektrische Traktion ist derzeit von der DB aus eigenwirtschaftlichem Interesse nicht beabsichtigt.
Gleichwohl prüft der DB laufend, ob und wann dieselbetriebene Strecken auf Grund steigenden Verkehrsaufkommens und anderer sich ändernder Einflüsse elektrifizierungswürdig werden. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist außerdem zu vertraglichen Regelungen über weitere Elektrifizierungsmaßnahmen bereit, wenn sich Dritte — wie z. B. das Land Schleswig-Holstein — an der Finanzierung dieser Vorhaben in einem Maße beteiligen, daß sich das Wirtschaftsergebnis der DB durch die notwendigen Investitionen und Folgekosten nicht verschlechtert.
Bei diesem Sachstand können derzeit Termine für eine Elektrifizierung in Schleswig-Holstein nicht genannt werden.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 113):
Ist die Bundesregierung bereit, von der vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Richtlinie und damit Planungsvorgabe, daß alle 12,5 Kilometer ein sogenannter kleiner Parkplatz an der Bundesautobahn errichtet werden müsse, im Falle des geplanten Parkplatzes an der Bundesautobahn München—Stuttgart im Bereich des Wendlinger Stadtwalds im Waldstück „Rübholz” abzugehen, da die Stadt Wendlingen am Neckar in der Vergangenheit mehrfach durch überörtliche Straßen und andere öffentliche Einrichtungen genügend belastet wurde, und ist die Bundesregierung bereit, in diesem Sinn das für die Planungsdurchführung in Baden-Württemberg zuständige Ministerium anzuweisen, daß ein neuer Parkplatz im Bereich Wendlingen, der immerhin 3,2 Hektar Wald in einem Naherholungsgebiet in Anspruch nehmen würde, nicht weiter in die Planungsüberlegungen einbezogen werden soll?
Für Rastplätze an Bundesfernstraßen gibt es keine starre Abstandsregelung mit 12,5 km. Nach den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen und den Planungshinweisen für PWC-Anlagen soll der Abstand zwischen 2 Rastanlagen 12 bis 15 km betragen.
Die für die Planung im Auftrag des Bundes zuständige Landesstraßenbauverwaltung kam zu dem
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16819*
Ergebnis, daß auf die beidseitigen Parkplätze bei Wendlingen (km 179,0) auf keinen Fall verzichtet werden kann. Bei einem Verzicht auf diese Parkplätze würden die Abstände zwischen benachbarten Anlagen in Fahrtrichtung Karlsruhe–München 30,5 km und in Gegenrichtung 19,6 km betragen und damit weit über dem Richtwert von 12 bis 15 km liegen. Dies würde bedeuten, daß an der A 8 zwischen Stuttgart und der Schwäbischen Alb in Anbetracht des hohen Verkehrsaufkommens mit Spitzenbelastungen von ca. 75 000 Kfz/24 h und der großen Bedeutung dieser Autobahn für den Urlaubsreiseverkehr zuwenig Park- und Rastmöglichkeiten vorhanden wären.
Seitens des Bundesministers für Verkehr ist dieser Argumentation nichts entgegenzusetzen, so daß mit der Konzeption für die vorgesehenen Rastplätze Einverständnis besteht. Ihrem Wunsch, auf die beidseitigen Parkplätze bei Wendlingen zu verzichten, kann daher nicht entsprochen werden.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Planung bereits überarbeitet wurde mit dem Ergebnis einer Verkleinerung der Erholungsflächen der Parkplätze. Damit konnte die Geländeinanspruchnahme im Interesse der Betroffenen auf ein Mindestmaß gesenkt werden.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 114):
Trifft die Pressemeldung in der Waiblinger Kreiszeitung vom 13. März 1980 zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär Wrede der Stadt Fellbach zugesagt habe, die Untertunnelung der Bundesstraße 14 durch Fellbach werde als Maßnahme der Stufe I im Katalog für den Ausbau von Bundesfernstraßen sofort nach Fertigstellung der B 312 im Bereich Fellbach in Angriff genommen, und wann wird dies voraussichtlich der Fall sein, und welche finanziellen Mittel sind für den Ausbau der B 14 als Tunneltrasse in Fellbach vorgesehen?
Der Ausbau der B 14 in Fellbach ist im Regierungsentwurf für den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Stufe I enthalten. Dieser Einstufung liegt eine Ausbaumaßnahme mit geschätzten Gesamtkosten von 55 Millionen DM zugrunde.
Die Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahmen) enthält die Vorhaben, deren Realisierung bzw. Baubeginn im Programmzeitraum 1981 bis 1990 aus der Sicht des Jahres 1979 möglich erscheint. Der Bedarfsplan ist kein Finanzierungsplan, so daß mit der Einstufung der Maßnahmen keine Mittelbereitstellung verbunden ist. Die zeitliche Einplanung der Maßnahmen in dem zu erwartenden Finanzierungsrahmen wird mittelfristig in den Fünfjahresplänen vorgenommen. Die Mittelzuweisung im einzelnen erfolgt durch die Haushaltspläne auf der Grundlage des Fünfjahresplanes und dem jeweils zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumen.
Der 3. Fünfjahresplan (1981 bis 1985) wird nach Abschluß der parlamentarischen Behandlung des neuen Bedarfsplans aufgestellt. Für die beiden großen Maßnahmen der Stufe I im Zuge der B 312 und der B 14 im Bereich Fellbach ist zu erwarten, daß —
sowohl auf Grund des Planungsstands als auch der zu erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten — eine gleichzeitige Verwirklichung nicht möglich ist und daß der Neubau der B 312 als zeitlich vorrangig angesehen wird. Eine konkrete Aussage über Bautermine für neue Maßnahmen ab 1981 ist im Augenblick noch nicht möglich.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 115, 116, 117 und 118):
Wann gedenkt die Bundesregierung entsprechend den Erklärungen des Bundespostministers von vor einem Jahr das Problem des Schichtdienstes in den Postämtern einer Lösung zuzuführen?
Hat die Bundesregierung die Absicht, die Dienstzeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr als Nachtdienstschicht anzurechnen, die Arbeitszeit für Schichtdienst anzurechnen und weitere Pausen mit Anrechnung auf die Arbeitszeit einzuführen?
Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, die weggefallenen Fahrkostenzuschüsse wieder einzuführen und die Zuschläge für Nachtdienst zu erhöhen?
Wann können die davon betroffenen Bediensteten der Deutschen Bundespost mit einer Entscheidung des Bundespostministers rechnen?
Zu Frage B 115:
Seit jeher ist die Deutsche Bundespost bestrebt, den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch entsprechende Dienstplangestaltung so gering wie möglich zu halten. Andererseits ist die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens nur sicherzustellen, wenn von den Dienstkräften in Früh- und Spätschichten, am Wochenende und auch nachts gearbeitet wird. In den Betriebsdienststellen bei der Deutschen Bundespost ist deshalb überwiegend Schichtdienst oder Dienst zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Die sich daraus für die Dienstkräfte ergebenden Nachteile im gesundheitlichen, familiären und soziokulturellen Bereich sind bekannt und werden in der im Auftrag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erstellten Problemanalyse bestätigt. Die Lösungsmöglichkeiten hierfür werden derzeit noch im Benehmen mit dem für Angelegenheiten des Arbeitszeitrechts zuständigen Bundesminister des Innern geprüft.
Zu Frage B 116:
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich darum, im Rahmen von § 5 Arbeitszeitverordnung eine Genehmigung dafür zu erhalten, Arbeitszeiten während der Nacht auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mit mehr als 100 v. H. anzurechnen.
Zu Frage B 117:
Die Frage der Wiedereinführung des Fahrkostenzuschusses wurde in der Vergangenheit wiederholt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages angesprochen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Fahrkostenzuschuß wieder einzuführen. Es wird insoweit auf die Antworten des Parlamenta-
16820* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
rischen Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Dr. Riedl und Dr. Kunz im Stenographischen Bericht über die 139. und 146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1979 und 30. März 1979, S. 11073, 11759 und auf die Antwort von Staatssekretär Dr. Hartkopf vom 2. August 1979 auf eine entsprechende Frage des Abg. Milz (Bundestagsdrucksache 8/3113) verwiesen.
Es ist zur Zeit nicht beabsichtigt, die Zuschläge für den Nachtdienst und die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten zu ändern.
Zu Frage B 118:
Bei der Verfolgung des Zieles, Schichtdienstkräfte zu entlasten, müssen im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung Prioritäten gesetzt werden. Es ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, bis wann von der Bundesregierung eine Entscheidung getroffen werden kann.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 119 und 120):
Stimmen die Informationen, daß die Deutsche Bundespost sich den Markt der Anrufbeantworter demnächst dadurch erschließen wird, daß sie eine Kombination aus Fernsprechapparat und Nur-Anrufbeantworter zu einer geringen monatlichen Gebühr vermieten wird, und welche Gründe liegen gegebenenfalls dafür vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen der Deutschen Bundespost besonders im Hinblick auf die Erhaltung des freien Wettbewerbs für mittelständische Unternehmen?
Zu Frage B 119:
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt Fernsprechapparate mit eingebautem Anrufbeantworter zu überlassen, da nach dem Ergebnis einer Marktforschung bei den Fernsprechkunden ein entsprechender Bedarf besteht. Die Gebühren für diese Fernsprechapparate liegen jedoch noch nicht fest, denn das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der Fernsprechapparate mit eingebautem Anrufbeantworter ist noch nicht abgeschlossen. Da der Einkaufspreis, den die Deutsche Bundespost für solche Fernsprechapparate bezahlt, wesentlicher Bestandteil für die Kalkulation einer kostendeckenden Gebühr ist, können zur Höhe der Gebühr z. Z. noch keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage B 120:
Die Deutsche Bundespost will mit dem Angebot des Fernsprechapparates mit eingebautem Anrufbeantworter nicht die Marktchancen der Anbieter von Anrufbeantwortern als private Zusatzeinrichtung zu Fernsprechanschlüssen beschneiden und nicht in eine massive Konkurrenz mit mittelständischen Unternehmen treten. Die Deutsche Bundespost wird sich deshalb mit ihrem Angebot an einen Kundenkreis richten, dessen Bedarf unterhalb des Leistungsspektrums der heutigen Anrufbeantworter liegt. Der freie Wettbewerb für mittelständische Unternehmen bleibt daher erhalten.
Anlage 94
.Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 121):
Wann wird die Deutsche Bundespost im Stuttgarter Stadtteil Neugereut (Einwohnerzahl z. Z. 6 500, Tendenz steigend) eine Poststelle einrichten?
Die Oberpostdirektion Stuttgart untersucht z. Z., welche Möglichkeiten bestehen, im Stuttgarter Stadtteil Neugereut ein Postamt zu eröffnen.
Eine Entscheidung — von der auch der Zeitpunkt der Neueinrichtung abhängt — kann erst getroffen werden, wenn alle relevanten Fragen bezüglich des Verkehrsbedürfnisses (Inanspruchnahme durch die Bevölkerung), des Raumbedarfs und des Raumangebots geklärt sind.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 122 und 123):
Treffen Meldungen zu, daß die Deutsche Bundespost ihre seit einem Jahrzehnt währenden Planungen für den Neubau des Posttechnischen Zentralamts (PTZ) in Darmstadt-Kranichstein abgeschlossen hat, und wann ist gegebenenfalls mit dem Beginn des Neubaus zu rechnen?
Welches Bauvolumen ist mit welchem Mitteleinsatz für das neue PTZ geplant, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen, daß sich die Deutsche Bundespost vom jetzigen Gebäude des PTZ am Luisenplatz in Darmstadt trennt?
Zu Frage B 122:
Es liegen noch keine abgeschlossenen Planungen für den Neubau des Posttechnischen Zentralamtes in Darmstadt-Neu-Kranichstein vor. Es sind lediglich neue Untersuchungen über eine langfristige Raumbedarfsdeckung für die Dienststellen des Posttechnischen Zentralamtes durchgeführt und die einzelnen Lösungsmöglichkeiten einander gegenübergestellt worden. In das jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnis müssen jedoch noch weitere Einflußgrößen einbezogen werden, um auf Grund der dann vorliegenden neuen Bewertung eine abschließende Entscheidung treffen zu können.
Zu Frage B 123:
Aussagen über Bauvolumen, Mitteleinsatz und weitere Verwendung des posteigenen Gebäudes am Luisenplatz in Darmstadt können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 124 und 125):
Besteht nach Meinung der Bundesregierung ein Bedarf an einfachen Anrufbeantwortern, die lediglich mitteilen, daß der gewünschte Teilnehmer nicht da ist, und wenn ja, warum jetzt erst?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16821*
Aus welchem Grund überläßt die Deutsche Bundespost es nicht auch den Anbietern von Anrufbeantwortern auf dem freien Markt, diesen Bedarf zu decken anstatt selber mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt zu kommen?
Zu Frage B 124:
Im Auftrag der Deutschen Bundespost hat ein Marktforschungsinstitut untersucht, welche Wünsche vor allem der private Fernsprechkunde an die Fernsprechdienstleistung und an den Komfort des Telefons stellt. Die Untersuchung ergab, daß 40% der Fernsprechteilnehmer es begrüßen würden, wenn dem Anrufenden automatisch kurze Mitteilungen, z. B. bei Abwesenheit, gegeben werden könnten. Dieser und ähnliche Wünsche nach mehr Telefonkomfort werden heute durch eine Reihe von Entwicklungen ausgelöst:
— Die Deutsche Bundespost hat mit der Einführung von rechnergesteuerten Vermittlungssystemen begonnen, die erweiterte Leistungsmerkmale wie z. B. „Ruhe vor dem Telefon" zulassen.
— Das Vordringen der Mikroelektronik bei vielen Gütern des täglichen Bedarfs läßt es dem Kunden wünschenswert erscheinen, erhöhten Bedienungskomfort auch beim Telefon angeboten zu bekommen.
- Die Fortschritte in der Technologie machen heute eine kostengünstigere Kompaktlösung „Fernsprechapparat mit eingebautem Anrufbeantworter" möglich.
Zu Frage B 123:
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, Anrufbeantworter anzubieten und dadurch die Möglichkeiten privater Anbieter zu beschränken. Es ist jedoch vorgesehen, einen Fernsprechapparat mit eingebautem Anrufbeantworter anzubieten, welcher unterhalb des Leistungsvermögens der heute privat erhältlichen Anrufbeantworter liegt. Für private Anbieter besteht im übrigen die Möglichkeit, solche Geräte für private Nebenstellenanlagen auf den Markt zu bringen.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 126):
Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung Zugang zu dem europäischen Dokumentationsnetz EURONET — DIANE erhalten und zu welchen Bedingungen?
Das EURONET-Diane Dokumentationsnetz besteht aus zwei Teilen
— erstens, dem Fernmeldenetz EURONET, das in der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Bundespost im Rahmen internationaler Verkehrsbeziehungen betrieben wird und den
Verordnungen für den Fernmeldeverkehr unterliegt;
— zweitens, dem Betrieb von Datenbanken an diesem Fernmeldenetz, der nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten in den jeweiligen Ländern durchgeführt wird.
Der Zugang von Teilnehmern über EURONET zur Datenbankabfrage ist in der Auslandsfernmeldeordnung geregelt. Das bedeutet, daß praktisch jeder Teilnehmer, soweit er über entsprechende technische Einrichtungen zur Datenbankabfrage verfügt, Dienstleistungen des EURONET-Diane Dokumentationsnetzes in Anspruch nehmen kann.
Da das EURONET von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KEG) ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des technisch-wissenschaftlichen Datenbankverkehrs teilfinanziert wird, hat die KEG sich vorbehalten, die Priorität der Belegung mit Anschlüssen mitzubestimmen.
Aus diesem Grunde sind alle Aufträge auf Anschluß von Rechnern (Datenbanken) an das Netz zunächst der KEG vorzulegen. Die KEG wird solche Anträge in der Regel positiv beantworten, wenn es sich bei den Antragstellern um die Betreiber einer technisch-wissenschaftlichen Datenbank handelt und die benötigte technische Kapazität verfügbar ist.
Mit dem weiteren Ausbau des Netzes durch die Post- und Fernmeldeverwaltungen wird diese Einschränkung für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland in spätestens einem Jahr entfallen.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 127):
Welche Maßnahmen (z. B. in Dienstplangestaltung und Einsatz nach Lebensalter) erwägt die Deutsche Bundespost, um die Arbeitsbedingungen im Schichtdienst aus gesundheitlichen und aus Gründen der Erhaltung der Arbeitskraft der Bediensteten zu verbessern, nachdem die Hälfte der im Betriebsdienst Beschäftigten angeblich wegen Frühinvalidität vorzeitig ausscheidet?
Seit jeher ist die Deutsche Bundespost bestrebt, den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch entsprechende Dienstplangestaltung so gering wie möglich zu halten. Andererseits ist die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens nur sicherzustellen, wenn von den Dienstkräften in Früh- und Spätschichten, am Wochenende und auch nachts gearbeitet wird. In den Betriebsdienststellen bei der Deutschen Bundespost ist deshalb überwiegend Schichtdienst oder Dienst zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Die sich daraus für die Dienstkräfte ergebenden Nachteile im gesundheitlichen, familiären und soziokulturellen Bereich sind bekannt und werden in der im Auf-
16822* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
trag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erstellten Problemanalyse bestätigt.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich darum, im Rahmen von § 5 Arbeitszeitverordnung eine Genehmigung dafür zu erhalten, Arbeitszeiten während der Nacht auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mit mehr als 100 v. H. anzurechnen. Die Lösungsmöglichkeiten hierfür werden derzeit noch im Benehmen mit dem für Angelegenheiten des Arbeitszeitrechts zuständigen Bundesminister des Innern geprüft.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 130 und 131):
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Sanierungs- und Entwicklungsaufgaben im Rahmen des Städtbauförderungsgesetzes bei?
Sieht die Bundesregierung die Ziele des Städtebauförderungsgesetzes durch eine vermehrte Praxis von Gemeinden und Städten gefährdet, Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsarbeiten im Rahmen eines Gesamtauftrags durch einen Sanierungsträger ausführen zu lassen?
Zu Frage B 130:
Die Bundesregierung mißt der Bewältigung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsaufgaben erhebliche Bedeutung zu; sie hat dies in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP vom 7. September 1978 (BT-Drucksache 8/ 2085) zur Städtebaupolitik erneut bekräftigt.
Das Städtebauförderungsgesetz stellt das rechtliche und finanzielle Instrumentarium zur Bewältigung solcher Aufgaben zur Verfügung. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat der Bund den Ländern und Gemeinden seit 1971 Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 3,5 Milliarden DM (unter Einschluß verschiedener Sonderprogramme) für Zwecke der Stadterneuerung zur Verfügung gestellt.
Zu Frage B 131:
Die der Bundesregierung bekannten Erfahrungen lassen nicht darauf schließen, daß Gemeinden mehr als bisher Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtauftrages durch einen Sanierungsträger ausführen lassen. Dies bestätigen auch die Ergebnisse eines Forschungsprojektes über die Tätigkeit von Sanierungsträgern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz (Schriftenreihe BMBau 02.017, Seite 71 ff.). Es ist allerdings zumindest für die ersten Jahre der Städtebauförderung zutreffend, daß die Gemeinden, die sich eines Trägers bedienten, ihn überwiegend in der Absicht einschalteten, ihm die Aufgaben der Vorbereitungs-
und der Ordnungsphase insgesamt zu übertragen. Die umfassende Aufgabenübertragung an einen Sanierungsträger hat sich in der Folgezeit vielfach als problematisch erwiesen. Die bekanntgewordenen
Schwierigkeiten haben sich allerdings weniger daraus ergeben, daß Vorbereitung und Durchführung in die Hand eines Trägers gelegt wurden, sondern daraus, daß die Aufgaben und Probleme einer über Jahre dauernden Sanierungsmaßnahme nur schwer in einem gebündelten „Gesamtauftrag" vorab zu bestimmen sind. Hinzu tritt, daß die Verwaltungskraft und Erfahrung vieler Gemeinden im Umgang mit Aufgaben der Stadterneuerung erheblich gewachsen sind. Als Folge ist zu beobachten, daß Gemeinden im Interesse erhöhter Flexibilität vermehrt dazu übergehen, Träger nur für einzelne Teilaufgaben einzuschalten oder zumindest schrittweise entsprechend den entstehenden Aufgaben zu beauftragen, um der Vielfalt dieser Aufgaben und dem Wandel der eigenen Zielvorstellungen besser Rechnung tragen zu können.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 128 und 129):
In welchen besonderen Fällen hält die Bundesregierung ein Abweichen von der Regel des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes durch Gesamtbeauftragung für gerechtfertigt?
Sieht die Bundesregierung in der Vorschrift des § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes vor allem eine Vorschrift zur Verhinderung von Interessenkollisionen?
§ 33 des Städtebauförderungsgesetzes setzt eine „Gesamtbeauftragung" eines Sanierungsträgers nur unter zwei Gesichtspunkten Grenzen:
— Nach § 33 Abs. 4 StBauFG kann die Gemeinde einem Träger keine hoheitlichen Befugnisse übertragen; die Ausübung dieser Befugnisse bleibt in jedem Falle ihre Aufgabe. Der Bundesregierung ist ein Verstoß gegen diese Regelung nicht bekanntgeworden.
— Nach § 33 Abs. 2 StBauFG soll die Gemeinde nicht einem auf eigene Rechnung mit der Durchführung einer Sanierungsmaßnahme befaßten Sanierungsträger („Unternehmerträger") oder einem von diesem abhängigen Unternehmen zugleich die Ausarbeitung der Bauleitplanung übertragen. Sinn dieser Regelung ist es, die Kollision zwischen eigenwirtschaftlichen Interessen des Unternehmerträgers an den Planungsergebnissen im Hinblick auf die Sanierungsdurchführung und den öffentlichen Interessen an der Gestaltung der Planung zu vermeiden. Es ist dagegen zulässig, wenn eine Gemeinde einen Unternehmer, dem nur die Vorbereitung der Maßnahme übertragen ist, auch mit der Ausarbeitung der Bauleitpläne beauftragt. Auch soweit der Träger nur als Treuhänder auf Rechnung der Gemeinde tätig wird, gilt § 33 Abs. 2 StBauFG nicht, da der treuhänderisch tätige Träger in vollem Umfange die Interessen der Gemeinde wahrzunehmen hat, an Weisungen gebunden ist und gegebenenfalls bei ergänzendem Grunderwerb für eigene Rechnung nach § 36 Abs. 5 StBauFG die
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16823*
erworbenen Grundstücke auf Verlangen der Gemeinde in das Treuhandvermögen überführen muß.
Die Übertragung auch der Bauleitplanung für das Sanierungsgebiet an ein Unternehmen, das die Sanierung als „Unternehmerträger" durchführt, kann ausnahmsweise dann zulässig sein, wenn im Verhältnis zur Gemeinde die beschriebene Interessenkollision nicht besteht oder von der Gemeinde verhindert werden kann. Für solche atypische Fälle läßt die in „Soll"-Form gekleidete Vorschrift des § 33 Abs. 2 eine Ausnahme von der getroffenen Regelung zu.
Die von § 33 Abs. 2 StBauFG vorausgesetzte Rechtsform des Trägereinsatzes ist — abgesehen von Berlin — nur in einigen wenigen Fällen gewählt worden; dies hat eine Forschungsarbeit über die Tätigkeit von Sanierungsträgern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz ergeben (Schriftenreihe des BMBau 02.017, S. 71 ff.). In den der Bundesregierung bekannten Fällen der „Unternehmerträgerschaft" wären die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Regelung des § 33 Abs. 2 StBauFG gegeben, da es sich dort durchweg um gemeinde- oder (in Berlin) landeseigene Unternehmen handelt.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 134 und 135):
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Städte und Gemeinden bei Sanierungsvorhaben von der Regel des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes abweichen und Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer Gesamtbeauftragung einem Sanierungsträger übertragen?
Ist die Bundesregierung bereit, sich erforderlichenfalls kurzfristig über eine Länderumfrage entsprechende Erkenntnisse zu verschaffen?
Eine Forschungsarbeit über die Tätigkeit von Sanierungsträgern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz (Schriftenreihe des BMBau 02.017, Seite 71 ff.) hat ergeben, daß die Gemeinden — abgesehen von Berlin — nur in wenigen Fällen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme die Rechtsform des „Unternehmerträgers" gewählt haben. Nur diesen Fall betrifft aber § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes. In den der Bundesregierung bekannten Fällen der „Unternehmerträgerschaft" wären die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Regelung des § 33 Abs. 2 StBauFG gegeben, da es sich dort durchweg um gemeinde- oder (in Berlin) landeseigene Unternehmen handelt.
Die Bundesregierung hat auch im übrigen keinen Anhaltspunkt für Verstöße gegen § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes.
Der ständige Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden über die Praxis der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz wird auch künftig die Beobachtung der Tätigkeit von Sanierungsträgern mit einschließen.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 132 und 133):
Hält die Bundesregierung die Regelung des § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes in Form einer Sollvorschrift für ausreichend. um die mit dieser Regelung angestrebten Ziele, insbesondere das Ziel der Verhinderung von Interessenkollisionen zu erreichen, obwohl ein Verstoß gegen diese Vorschrift praktisch sanktionslos bleibt?
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen einzuleiten, die verhindern, daß Städtebauförderungsmittel in Sanierungsprojekte fließen, bei denen erkennbar gegen § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungestzes verstoßen wird?
Zu Frage B 132:
Die Bundesregierung hält die Ausgestaltung des § 33 Abs. 2 Städtebauförderungsgesetz für angemessen. Wird die Bauleitplanung für ein Sanierungsgebiet unter Mißachtung des § 33 Abs. 2 StBauFG einem Unternehmen übertragen, das die Sanierung auf eigene Rechnung als Träger durchführt, so ist es wie in anderen Fällen einer an die Gemeinde gerichteten Verbotsnorm Aufgabe der Kommunalaufsicht, die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen.
Zu Frage B 133:
Der Bund stellt die Förderungsmittel für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz den Ländern als Bundesfinanzhilfe zur Verfügung. Die Länder entscheiden allein, ob und inwieweit einzelne Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms berücksichtigt werden sollen. Es ist auch allein Sache der Länder, eine Sanierungsmaßnahme im Hinblick auf einen Verstoß gegen § 33 Abs. 2 Städtebauförderungsgesetz nicht für die Förderung im Bundesprogramm vorzuschlagen.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 136 und 137):
In welchem Umfang hat der Bund Mittel des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 1978, 1979 und 1980 für die bayerische Landeshauptstadt München bereitgestellt bzw. vorgesehen?
Ist die Bundesregierung bereit, Regelungen vorzusehen, wonach Wohngeldzahlungen, z. B. kommunaler Stellen, nicht auf das staatliche Wohngeld angerechnet werden, wenn solche Sonderzahlungen in Fällen erfolgen, in denen das Mietniveau besonders hoch ist (z. B. in Ballungsgebieten)?
Zu Frage B 136:
Der Bund verteilt die Mittel für den sozialen Wohnungsbau (1. und 2. Förderungsweg) schlüssel-
16824* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
mäßig auf die Länder; sie werden damit zu Landesmitteln.
Die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues ist Sache der Länder (Art. 30 GG); der Bund hat deshalb keinen Einfluß darauf, in welcher Höhe das Land Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues den einzelnen Gemeinden zuteilt.
Zu Frage B 137:
Der Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen des Bundesrates hat am 10. März 1980 beschlossen (Drucksache 106/1/80), dem Bundesrat die Aufnahme einer besonderen Vorschrift in das Wohngeldgesetz zu empfehlen, wonach sonstige, laufende Leistungen einer Gemeinde, die einem Wohngeldempfänger zur Senkung der Miete oder Belastung bis auf den nach § 8 Abs. 1 bis 3 Wohngeldgesetz maßgebenden Höchstbetrag gewährt werden, zur Aufstockung des Wohngelds zulässig sein sollen. Wenn der Bundesrat die Empfehlung des Ausschusses übernimmt, wird die Bundesregierung sich in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hierzu äußern.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 138 und 139):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach die administrative Behandlung von Anträgen auf Zuschüsse nach dem Energiesparprogramm zwischen den Bundesländern im wesentlichen unterschiedlich erfolgt?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß Anträge, die im Jahr der Antragstellung nicht mehr berücksichtigt werden können, von manchen Behörden an den Antragsteller zurückgeschickt werden mit der Maßgabe, sie später erneut einzureichen, andere Behörden solche Anträge annehmen, um sie in der Reihenfolge des Eingangs später zu berücksichtigen, und ist die Bundesregierung bereit und gegebenenfalls mit welchen Maßnahmen, auf eine gleichartige Behandlung der Anträge hinzuwirken?
Zu Frage B 138:
Für den Vollzug des Energiesparprogramms nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sind ausschließlich die Länder zuständig. Auf das Bewilligungsverfahren hat die Bundesregierung keine unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten.
Im Zuge der Verhandlungen über die ergänzende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz hat sich der Bundesbauminister bemüht, die Länder zu möglichst einheitlichem Vorgehen bei der Bewilligung der Förderungsmittel zu bewegen. Als wichtigstes Ergebnis dieser Bemühungen ist zu sehen, daß alle Länder einen einheitlichen Mindestkatalog mit förderbaren Maßnahmen in ihre Richtlinien aufgenommen haben.
Zu Frage B 139:
Die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Heizenergieeinsparungsprogramms übersteigt bei weitem die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel. Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Teil der Länder die nicht berücksichtigten Anträge an die Antragsteller zurückreicht, während andere Länder diese Anträge sammeln, um sie in den folgenden Programmjahren zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung kann, wie oben gesagt, in die Bewilligungstätigkeit der Länder nicht eingreifen. Der Bundesbauminister hat in den Verhandlungen mit den zuständigen Länderministern allerdings mehrfach darauf hingewirkt, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine stärkere Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird, um einen besseren Ausgleich zwischen Förderungsanträgen und zur Verfügung stehenden Mitteln herbeizuführen. Dies allein wäre die sachgerechte Lösung für den Abbau des Nachfrageüberhangs nach Förderungsmitteln.
Von den Bewilligungsstellen und den Antragstellern wird offensichtlich zu wenig beachtet, daß für die Mehrzahl der Antragsteller, die keine Programm-Mittel erhalten, die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung besteht.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 140):
Trifft es zu, daß der Bund seine Förderbeiträge, die er im Rahmen von Stadtsanierungsmaßnahmen zahlt, auf der Basis von 1980 festschreiben will, so daß Kostensteigerungen, die den Städten und Gemeinden unter anderem durch Preissteigerungen entstehen, nicht berücksichtigt werden?
Die Finanzhilfen, die der Bund den Ländern nach §§ 71, 72 des Städtebauförderungsgesetzes für die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen eines jährlich fortgeschriebenen Bundesprogramms gewährt, sind im Programmjahr 1980 gegenüber dem Vorjahr von 183,5 Millionen auf 250 Millionen DM erhöht worden. Im Bundeshaushalt 1980 sind für das Programmjahr 1981 260 Millionen DM ausgewiesen; die Mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht einen Finanzrahmen von 260 Millionen DM jährlich vor.
Seit Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes im Jahre 1971 hat der Bund insgesamt rund 2 Milliarden DM für rund 700 Maßnahmen im Bundesprogramm der Städtebauförderung eingesetzt, hinzu kommen 1,5 Milliarden DM für rund 3 500 Einzelvorhaben im Rahmen städtebaulicher Sonderprogramme. Damit leistet der Bund seinen Beitrag zu der für die Städte und Gemeinden bedeutenden Aufgabe der Stadterneuerung.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16825*
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 141):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Antragsformulare für die Mittel nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen so kompliziert gefaßt sind, daß die Bürger mehr und mehr darüber Klage führen und es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Gewährung dieser Mittel gekommen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Zusammenwirken mit den Ländern verständliche Formulare zu entwickeln, die das Antragsverfahren erleichtern und beschleunigen?
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Antragsformular des Landes Nordrhein-Westfalen relativ umfangreich ist. Dies liegt zum Teil daran, daß dasselbe Formular für die Beantragung von Förderungsmitteln im Bund-Länder-Modernisierungsprogramm, im Energieeinsparungsprogramm und im Landesmodernisierungsprogramm verwendet wird. Das Formular muß deshalb in der Regel nur teilweise ausgefüllt werden. Die Möglichkeit, mit demselben Formular alle Maßnahmen zur Verbesserung von Wohnungen beantragen zu können, ist vom Grundsatz her zu begrüßen, weil es mehrfache Anträge in Fällen kombinierter Maßnahmen erspart und dadurch das Verfahren vereinfacht und erleichtert.
Wegen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Länder für die Bewilligung der Förderungsmittel nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz kann die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der Formulare ebenso wie auf das gesamte Bewilligungsverfahren nicht einwirken.
Die Bundesregierung sieht jedoch den Konflikt, der zwischen der Forderung nach einem möglichst einfachen Bewilligungsvorgang und dem Willen des Gesetzgebers, aus Effektivitäts- und Gerechtigkeitsgründen eine Auswahl unter den Anträgen vorzunehmen besteht. Die Länder müssen in den Antragsformularen ein bestimmtes Mindestmaß von Angaben verlangen, um die vom Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen und Vorränge prüfen und Daten erfassen zu können.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 148 und 149):
Ist es zutreffend, daß in der Bundesrepublik Deutschland ca. 50 000 Studienplätze in Einrichtungen der Berufsausbildung aus Schülermangel ungenutzt bleiben, wie auf einem Kolloquium des europäischen Zentrums für die Entwicklung der Berufsausbildung in Berlin behauptet wurde, und wenn ja, um welche Einrichtungen und welche Fachrichtungen handelt es sich dabei?
Gibt es Hindernisse, die freien Berufsausbildungsplätze Schülern aus anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft anzubieten, und wenn ja, welche?
Zu Frage B 148: Nein.
Herr Professor Dr. Friedrich Edding wies auf einem Kolloquium am 27. September 1979 zum Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung in Berlin auf die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland hin. Nach seiner Auffassung würde das in den letzten Jahren stark gestiegene Ausbildungsplatzangebot in der zweiten Hälfte der 80er Jahre teilweise nicht mehr nachgefragt werden. Da in den übrigen Mitgliedstaaten die Ausbildungskapazitäten auch bei erheblichen Anstrengungen auf absehbare Zeit nicht in dem Maße erweitert werden könnten, um allen schulentlassenen Jugendlichen ein Ausbildungsplatzangebot zu machen, sollten nach Prof. Edding die in der Bundesrepublik Deutschland frei werdenden Ausbildungsplätze mit Jugendlichen aus anderen EG-Staaten besetzt werden. Diese Erwägung bezog sich aber nicht auf bestimmte Einrichtungen und Fachrichtungen.
Zu Frage B 149:
Die Überlegungen von Prof. Edding beziehen sich nicht auf die Gegenwart und wären zur Zeit für die Bundesrepublik Deutschland nicht zu realisieren. Auch in den kommenden Jahren müssen bei uns jährlich weit über 600 000 qualifizierte Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, um allen Jugendlichen, vor allem auch denen, die ihren Ausbildungswunsch nur mit erheblichen Schwierigkeiten verwirklichen können, eine Ausbildungschance zu eröffnen. Insofern handelt es sich bei dem von Prof. Edding gemachten Vorschlag nur um einen in die weitere Zukunft gerichteten gedanklichen Anstoß und nicht um einen aktuellen Maßnahmevorschlag.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 150):
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen aktive Mitglieder der .Gesellschaft für Transzendentale Meditation" (GTM), die im an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gerichteten „Jugendsekten"-Bericht der Bundesregierung angeführt ist, in Volkshochschulen Kurse geben und gleichzeitig für die Ziele der GTM werben?
Der Bundesregierung ist zur Zeit kein Fall bekannt, in dem aktive Mitglieder der Gesellschaft für Transzendentale Meditation (GTM) in Volkshochschulen Kurse geben und gleichzeitig für die GTM werben. Die GTM hat jedoch in der Vergangenheit verschiedentlich versucht, Eingang in örtliche Volkshochschulen zu bekommen. In der Regel wurden die Leiter der Volkshochschule jedoch rechtzeitig auf die Ziele der GTM aufmerksam gemacht, so daß die Veranstaltungen nicht zu Werbezwecken
16826* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980
mißbraucht werden konnten oder vom Programm abgesetzt wurden.
Teilweise wurden örtliche Volkshochschulen über die GTM und ihre Ziele informiert. Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Volkshochschulverbandes hat beispielsweise bereits 1976 seine Mitglieder in einem Rundschreiben auf die GTM aufmerksam gemacht und angehalten, keine Kursvereinbarungen mit ihr zu treffen. Die Bundesregierung verweist jedoch darauf, daß sie keinen Einfluß auf die Angebotsstruktur der örtlichen Volkshochschulen ausüben kann und will.
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß den Mitgliedern der GTM keine Möglichkeiten gegeben werden sollten, in Räumen der Volkshochschulen TM-Kurse oder -Werbeveranstaltungen abzuhalten, und verweist hierzu auf ihre Ausführungen in dem oben zitierten Bericht über die Jugendreligionen, der allen Interessierten zugängig ist. Sie wird in den ihr bekanntwerdenden Fällen den Leitern der Volkshochschulen Informationsmaterial über die GTM zur Verfügung stellen, wie es bereits in der Vergangenheit geschah.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 151 und 152):
Welche Möglichkeiten erkennt oder nutzt die Bundesregierung, um bei der Wiedereingliederung rückgewanderter ausländischer Arbeitnehmer in ihren Heimatländern Hilfe zu leisten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher auf diesem Gebiet unternommen?
Die Bundesregierung mißt seit langem der Frage der Rückwanderung der ausländischen Arbeitnehmer, vor allem wenn die Herkunftsländer den Entwicklungsländern zugerechnet werden, große Beachtung bei. Dabei geht sie von dem Standpunkt aus, daß Regelungen oder Fördermaßnahmen, die die Rückwanderer unterstützen, grundsätzlich in die Verantwortung der Herkunfts- bzw. Rückkehrländer fallen. Dies entspricht auch der Auffassung der Partnerländer.
Soweit das Herkunfts- bzw. Rückkehrland in einer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland steht, , nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer zu einem konstruktiven Beitrag für den wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der Heimat werden zu lassen, indem sie im Einzel-
plan 23 — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit — seit 1973 Mittel bereitstellt für
— Beschaffung und Weitergabe von Informationen über berufliche Aufgaben im Rückkehrland in Zusammenarbeit mit dortigen Regierungsstellen;
— rückkehrvorbereitende und zu Aufgaben im Heimatland hinführende Weiterbildung oder Ausbildung, die möglichst auf vorhandener Vorbildung und beruflicher Erfahrung während der Beschäftigung in Deutschland aufbaut;
— Unterstützung des Aufbaus von Arbeits- und Betriebsstätten im Rückkehrland, vornehmlich über Gruppeninitiativen (Arbeitnehmergesellschaften), die arbeitsplätzeschaffende Betriebe gründen
a) durch Planungshilfen, Beratung und projektgezielte Fortbildung,
b) durch konditionengünstige Kredite.
Da die Türkei ein besonders wichtiger Partner in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und zugleich das Herkunftsland der größten Gruppe ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland ist, wurde bereits am 7. Dezember 1972 mit ihr ein Abkommen abgeschlossen, das die Zusammenarbeit bei Rückkehrförderungsmaßnahmen zum Gegenstand hat.
Im Zuge der Durchführung dieses Abkommens wird neben Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Beratung, den Planungs- und Aufbauhilfen für Betriebsgründungen von Arbeitnehmerzusammenschlüssen (Arbeitnehmergesellschaften) vorrangige Bedeutung beigemessen. Heute bestehen über 200 solcher Arbeitnehmergesellschaften mit mehr als 200 000 Arbeitnehmeraktionären, die zum größten Teil in der Bundesrepublik Deutschland tätig waren oder sind. Bei einer türkischen Bank wurde ein Kreditsonderfonds gebildet, der die Aufgabe hat, zu besonders günstigen Konditionen derartige rückkeh-
und heimatbezogene Investitionen zu unterstützen. Er wird zu je 50 % von der türkischen und der deutschen Seite ausgestattet bzw. verstärkt.
Mit der Regierung der Republik Griechenland wurde ein in den Grundzügen vergleichbares Abkommen erarbeitet, das vor der Unterzeichnung steht.
Mit der Republik Korea bestehen seit Jahren Absprachen, denenzufolge laufend koreanische Arbeitnehmer, die vornehmlich im Bergbau tätig waren bzw. sind, vor der Rückkehr eine Aus- und Weiterbildung erfahren, um nicht zuletzt als Ausbilder (Meister) in ihrer Heimat tätig zu werden.