Protokoll:
8209

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 209

  • date_rangeDatum: 21. März 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:54 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 16721A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16721 B Fortsetzung der Beratung des Agrarberichts 1980 der Bundesregierung — Drucksachen 8/3635, 8/3636 — Dr. Ritz CDU/CSU 16731 B Müller (Schweinfurt) SPD 16736 A Paintner FDP 16740 B Kiechle CDU/CSU 16743 B Simpfendörfer SPD 16748 D Cronenberg FDP 16751 D Susset CDU/CSU 16752 C Wimmer (Neuötting) SPD 16754 D Dr. Zumpfort FDP 16756 C Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU . 16760 C Oostergetelo SPD 16763 C Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 16765 C Immer (Altenkirchen) SPD 16766 D Bayha CDU/CSU 16767 D Dr. von Geldern CDU/CSU 16769 C Eickmeyer SPD 16770 C Ertl, Bundesminister BML 16772 A Dr. Früh CDU/CSU 16779A Fragestunde —Drucksache 8/3792 vom 14. 3. 1980 — Unterstützung der Kampagne von Günter Wallraff gegen die Bild-Zeitung durch Goethe-Institute MdlAnfr A89 14.03.80 Drs 08/3792 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 16721D, 16722A, B ZusFr Broll CDU/CSU 16722 A ZusFr Spranger CDU/CSU 16722 A Anerkennung des Verlustes der Gebiete östlich von Oder und Neiße durch die Bundesregierung; rechtliche Einschätzung der Vertreibungsverbrechen MdlAnfr A90 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A91 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16722 B, C, D, 16723 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 16722 C, 16723 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16722 C Zustrom angeblich politisch Verfolgter aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A92 14.03.80 Drs 08/3792 Jäger (Wangen) CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16323 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16723 B,C ZusFr Conradi SPD 16723 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16723 D Politik der Bundesregierung im Hinblick auf den britischen Beitrag zum EG-Haushalt MdlAnfr A93 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 16324 A, B, C, D, 16725A, B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 16324B, C ZusFr Kirschner SPD 16724 C ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 16724 D ZusFr Conradi SPD 16725 A ZusFr Frau Schlei SPD 16725 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 16725 B Vorlage eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes MdlAnfr A2 14.03.80 Drs 08/3792 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16325 C, D, 16726 A ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 16325C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 16725 D Gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Katastrophen-, Spannungs- und Verteidigungsfall MdlAnfr A27 14.03.80 Drs 08/3792 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 16326 A, B, C ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 16726 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16726 C Finanzierung von Radfahr- bzw. Fußwegen an Bundesfernstraßen mit Bundesmitteln MdlAnfr A66 14.03.80 Drs 08/3792 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 16726 D, 16727 A ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . 16726 D, 16727 A Einführung einer Vorschrift zur Ausrüstung von Personenkraftwagen älteren Typs und Bussen mit Sicherheitsgurten MdlAnfr A67 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Czempiel SPD MdlAnfr A68 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Mahne BMV 16727 A, B ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 16727 B Ausbau der A 7 zwischen Würzburg und Ulm MdlAnfr A71 14.03.80 Drs 08/3792 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 16727 C, D ZusFr Spranger CDU/CSU 16327 C, D Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Hochstadt-Hof MdlAnfr A73 14.03.80 Drs 08/3792 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 16328 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 16328 A, B Regelung des sogenannten Mondscheintarifs für Fernsprechteilnehmer nach dem 1. April 1980 MdlAnfr A76 14.03.80 Drs 08/3792 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMP 16328 C, D, 16729 A ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . 16728 D, 16729 A Ausführungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu verfassungswidrigen und verfassungsfeindlichen Parteien MdlAnfr A77 14.03.80 Drs 08/3792 Conradi SPD Antw PStSekr Mahne BMV 16329 B, C ZusFr Conradi SPD 16329 B, C Vereinbarkeit der in einigen Bundesländern festgelegten Einkommensgrenze zur Bezuschussung von Energieeinsparungsmaßnahmen mit dem Gleichheitsgrundsatz MdlAnfr A81 14.03.80 Drs 08/3792 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 16729 D, 16730 B ZusFr Kirschner SPD 16730 B Empfänger und Höhe der Bezuschussung der Modellversuche KORAG und SUGS über die Rahmenrichtlinien an Gesamtschulen MdlAnfr A82 14.03.80 Drs 08/3792 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A83 14.03.80 Drs 08/3792 Reddemann CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 III Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 16730 C, D, 16731 A ZusFr Reddemann CDU/CSU 16730 D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 16731 A Nächste Sitzung 16780 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16781 A Anlage 2 Erhöhte Anfälligkeit für Leukämie nach Verabreichung von Thymuspräparaten MdlAnfr Al 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16781* C Anlage 3 Ablehnung von Ausreiseanträgen durch die DDR bei Hilfestellung aus dem Westen MdlAnfr A3 14.03.80 Drs 08/3792 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A4 14.03.80 Drs 08/3792 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 16781* D Anlage 4 Vereinbarung der Kinderlosigkeit von Mietern in Mietverträgen, insbesondere im Land Berlin MdlAnfr A8 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16782*A Anlage 5 Transparentmachung mißbräuchlicher Finanzierungsmethoden von Parteien durch Novellierung der Abgabenordnung MdlAnfr A28 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16782* B Anlage 6 Erhöhung der Erdgaspreise sowie Gewährung von Heizkostenzuschüssen MdlAnfr A32 14.03.80 Drs 08/3792 Braun CDU/CSU MdlAnfr A33 14.03.80 Drs 08/3792 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16782* C Anlage 7 Zahl der im Schicht- bzw. Nachtdienst beschäftigten Arbeitnehmer; Zusammenhang zwischen Krankenstand, Krankheitsart und Wechselschichtdienst MdlAnfr A59 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Simonis SPD MdlAnfr A60 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16783* A Anlage 8 Vorgehen des Bundesbeauftragten für den Zivildienst in einem Streitverfahren gegen Zivildienstleistende MdlAnfr A61 14.03.80 Drs 08/3792 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A62 14.03.80 Drs 08/3792 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16783* C Anlage 9 Berücksichtigung des Zonenrandgebiets bei der Errichtung der bei den Landesarbeitsämtern geplanten dezentralen Daten- und Rechenzentren MdlAnfr A63 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16784* A Anlage 10 Sterblichkeitsquote in den ersten zwölf Monaten nach Ausscheiden aus dem Berufsleben MdlAnfr A64 14.03.80 Drs 08/3792 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16784* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Anlage 11 Beschäftigungslage bei den Straßenbaufirmen im ostbayerischen Raum MdlAnfr A65 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16784* D Anlage 12 Erkenntnisse des Bundesverkehrsministeriums über die Entbehrlichkeit der Südtangente von der Bonner Südbrücke bis zur A 3 MdlAnfr A69 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A70 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16785* A Anlage 13 Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung bei der Gewährung des Seniorenpasses durch die Bundesbahn MdlAnfr A72 14.03.80 Drs 08/3792 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16785* D Anlage 14 Verkehrserschließung des Zonenrandgebiets MdlAnfr A74 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16786* A Anlage 15 Verbot des Vertriebs von Empfangsanlagen für Wellenfrequenzen des Polizeifunks MdlAnfr A75 14.03.80 Drs 08/3792 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16786* B Anlage 16 Anwendung der Verkürzung der sogenannten Nachwirkungsfrist auf acht Jahre auf Eigentümer öffentlich geförderter Sozialmietwohnungen MdlAnfr A78 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16786* C Anlage 17 Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 1979 und 1980 MdlAnfr A79 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A80 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16786* D Anlage 18 Zuweisungen für den Studenten- und Hochschullehreraustausch in den Jahren 1979 und 1980; Verstärkung des Austauschs bzw. der Auslandsaufenthalte im Bereich der beruflichen Bildung MdlAnfr A84 14.03.80 Drs 08/3792 Thüsing SPD MdlAnfr A85 14.03.80 Drs 08/3792 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16787* A Anlage 19 Förderungswürdigkeit der Ausstellung von Plakaten des Rechtsanwalts Klaus Staeck im Goethe-Institut in Tel Aviv MdlAnfr A86 14.03.80 Drs 08/3792 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU MdlAnfr A87 14.03.80 Drs. 08/3792 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16788* C Anlage 20 Beurteilung des Berichts von Kurt MeyerClason über die Tätigkeit der Goethe-Institute im Ausland MdlAnfr A88 14.03.80 Drs 08/3792 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16789* A Anlage 21 Abhören der Telefongespräche des Schriftstellers Günter Wallraff durch die „Bild"-Zeitung mit Hilfe des BND sowie Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes und Privatunternehmen SchrAnfr B 1 14.03.80 Drs 08/3792 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B2 14.03.80 Drs 08/3792 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 16789* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 V Anlage 22 Förderung des „Deutschen Magazins für Unpolitische" durch das Bundespresseamt SchrAnfr B3 14.03.80 Drs 08/3792 Ueberhorst SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA 16789* B Anlage 23 Verhaftung von Wehrdienstverweigerern in Polen; Förderung des „Deutschen Magazins für Unpolitische" durch das Bundespresseamt SchrAnfr B4 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B5 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16389* C Anlage 24 Rückläufige Entwicklung der Zahl der Aussiedler aus Ostblockländern, insbesondere aus Rumänien SchrAnfr B6 14.03.80 Drs 08/3792 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B7 14.03.80 Drs 08/3792 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16389* D Anlage 25 Widersprüchliche Aussagen von Bundeskanzler Schmidt und Bundesaußenminister Genscher über eine Teilnahme an den Olympischen Spielen in Moskau SchrAnfr B8 14.03.80 Drs 08/3792 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16390* A Anlage 26 Rückgang der Ausreisegenehmigungen für Deutsche in der Sowjetunion nach der Besetzung Afghanistans sowie Zahl der seit 1976 aus der Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland und in die DDR ausgesiedelten Deutschen; Einsatz von Napalm und Nervengas durch die Sowjetunion in Afghanistan SchrAnfr B9 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B10 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B11 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16390* C Anlage 27 Anpassung der zivilen Verteidigung und des zivilen Bevölkerungsschutzes an die Erfordernisse der NATO SchrAnfr B12 14.03.80 Drs 08/3792 Link CDU/CSU SchrAnfr B13 14.03.80 Drs 08/3792 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16790* D Anlage 28 Weglassung des Zusatzes „Ostpreußen" bei Eintragung des Geburtsortes „Königsberg" in Personalausweisen und Reisepässen SchrAnfr B14 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16791* C Anlage 29 Rückkehr der zum Grenzschutzkommando West abgeordneten Grenzschutzbeamten bei Einlegung eines Einspruchs; Belegung der Bundesgrenzschutzunterkunft in Bad Schwalbach zum 1. April 1980 SchrAnfr B15 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B16 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16791* D Anlage 30 Beseitigung der Rechtsunsicherheiten aus dem BGH-Urteil vom 25. September 1979 über das Namensrecht SchrAnfr B17 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B18 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B19 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B20 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16792* B VI Deutscher Bundestag — 8.Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Anlage 31 Entwicklung der Stellenangebote für graduierte Ingenieure und der Bewerbungen in den letzten fünf Jahren SchrAnfr B21 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16793* A Anlage 32 Veränderungen in der als kommunistisch orientiert eingeschätzten Hilfsaktion Vietnam e. V." SchrAnfr B22 14.03.80 Drs 08/3792 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16793* C Anlage 33 Folgerungen aus dem Gutachten „Internationale Rechtsprobleme des Kernkraftwerks Cattenom" sowie Vorlage von Plänen zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Kernkraftwerk Cattenom bei der EG-Kommission SchrAnfr B23 14.03.80 Drs 08/3792 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B24 14.03.80 Drs 08/3792 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16793* D Anlage 34 Erhöhte Säuglingssterblichkeit in der Umgebung des Kernkraftwerks Harrisburg nach dem Störfall SchrAnfr B25 14.03.80 Drs 08/3792 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16794* A Anlage 35 Vermeidung des Schilfsterbens durch Verminderung des Phosphatgehalts in Waschmitteln SchrAnfr B26 14.03.80 Drs 08/3792 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 16794* D Anlage 36 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Katastrophen- oder Verteidigungsfall SchrAnfr B27 14.03.80 Drs 08/3792 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B28 14.03.80 Drs 08/3792 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16795* A Anlage 37 Einführung eines für alle Behörden verbindlichen Bundesadlers als Hoheitszeichen SchrAnfr B29 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16795* C Anlage 38 Erhöhung der Wertgrenze für Werbegeschenke SchrAnfr B30 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16795* D Anlage 39 Rolle der Türkei im internationalen Rauschgifthandel SchrAnfr B31 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16796* A Anlage 40 Steuerliche Begünstigung von Risikoversicherungen durch Wegfall des „Kreditaufnahmeverbots" trotz geringer Gesamtlaufzeit SchrAnfr B32 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B33 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16796* B Anlage 41 Allgemeinverbindlichkeit grundlegender Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zugunsten eines klagenden Steuerpflichtigen sowie Veröffentlichung aller Grundsatzurteile in Teil II des Bundessteuerblatts SchrAnfr B34 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B35 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16797* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 VII Anlage 42 Ausdehnung des Geltungsbereichs des Grundstücksverbilligungsgesetzes auf Einrichtungen des Bundes; Verkauf der bundeseigenen Grundstücke des früheren Schießplatzes an der Heidemannstraße in München SchrAnfr B36 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B37 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16797* B Anlage 43 Eintragung der Freibeträge nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes auf der Lohnsteuerkarte SchrAnfr B38 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16798* A Anlage 44 Wegfall der Jahresgrenze bei der Förderung von Ausbauten gemäß § 7b EStG nach Vorlage des § 7b-Berichts SchrAnfr B39 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16798* B Anlage 45 Arbeit des Pensionssicherungsvereins in Köln SchrAnfr B40 14.03.80 Drs 08/3792 Broll CDU/CSU SchrAnfr B41 14.03.80 Drs 08/3792 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16798* B Anlage 46 Steuerliche Benachteiligung Unterhaltspflichtiger bei Anspruchsberechtigten in der Schweiz SchrAnfr B42 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16799* A Anlage 47 Einbau von ''Wanzen" im neuen Moskauer Flughafen durch die Salzgitter-AG SchrAnfr B43 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16799* C Anlage 48 Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe ''Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Unterfranken nach 1981 SchrAnfr B44 14.03.80 Drs 08/3792 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16799* D Anlage 49 Verbot der Tötung von Robben SchrAnfr B45 14.03.80 Drs 08/3792 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16800* A Anlage 50 Erschwerung der Tätigkeit deutscher Bauhandwerker aus grenznahen Gebieten, insbesondere aus Rosenheim, in Österreich SchrAnfr B46 14.03.80 Drs 08/3792 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16800* B Anlage 51 Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungspersonalkostenzuschüssen SchrAnfr B47 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16801* A Anlage 52 Anerkennung der Stadt Adenau als Schwerpunktort SchrAnfr B48 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16801* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Anlage 53 Errichtung einer Kohleveredelungsanlage in Norddeutschland SchrAnfr B49 14.03.80 Drs 08/3792 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16801* C Anlage 54 Auslastung der im Rahmen von „Urlaub auf dem Bauernhof" geschaffenen Kapazitäten; Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft SchrAnfr B50 14.03.80 Drs 08/3792 Paintner FDP SchrAnfr B51 14.03.80 Drs 08/3792 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 16801* D Anlage 55 Zunahme der Nachfrage der COMECONLänder nach Getreide aus Beständen in der Bundesrepublik Deutschland seit Verhängung des amerikanischen Getreideembargos gegenüber der UdSSR; Vorräte an Nahrungs- und Lebensmitteln; Maßnahmen der Kommission der EG zur Verhinderung von Getreidelieferungen an die UdSSR SchrAnfr B52 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B53 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B54 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B55 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16803* A Anlage 56 Bekanntgabe des Textes der Konvention über wandernde Tierarten SchrAnfr B56 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B57 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16804* A Anlage 57 Stand des Konzentrationsprozesses auf dem Sektor der tierischen Veredelung; Verhinderung des Entstehens weiterer Massentierhaltungen SchrAnfr B58 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B59 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16804* C Anlage 58 Veräußerung gestohlener Hunde und Katzen an Institute für Tierversuche SchrAnfr B60 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16805* C Anlage 59 Bedeutung der Schilfgürtel an den mitteleuropäischen Seen SchrAnfr B61 14.03.80 Drs 08/3792 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16806* A Anlage 60 Zulassung von quecksilberhaltigen Saatgutmitteln SchrAnfr B62 14.03.80 Drs 08/3792 Niegel CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16806* B Anlage 61 Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer; Sachleistungen der Krankenversicherung der Rentner; Wechsel pflichtversicherter Rentner in eine freiwillige Krankenversicherung SchrAnfr B63 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B64 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B65 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16806* C Anlage 62 Nachteile ehemaliger Soldaten in der gesetzlichen Rentenversicherung SchrAnfr B66 14.03.80 Drs 08/3792 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16807* A Anlage 63 Ausbildung von Frauen und Mädchen in gewerblich-technischen Berufen SchrAnfr B67 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B68 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16807* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 IX Anlage 64 Verwirklichung der Humanisierung des Arbeitslebens im Bereich der Datenerfassung SchrAnfr B69 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . 16808* A Anlage 65 Benachteiligung von Fachoffizieren der Jahrgänge 1935 bis 1944 beim Laufbahnwechsel sowie Benachteiligung militärischer Sachbearbeiter im Bundesverteidigungsministerium gegenüber Truppenoffizieren, insbesondere beim Dienstposten A 12 SchrAnfr B70 14.03.80 Drs 08/3792 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B71 14.03.80 Drs 08/3792 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16808* C Anlage 66 Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an Seminaren und Tagungen zum Themenbereich „Politische Bildung" SchrAnfr B72 14.03.80 Drs 08/3792 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B73 14.03.80 Drs 08/3792 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16809* C Anlage 67 Besetzung ziviler Dienstposten im Bereich der Bundeswehr mit technischen Beamten SchrAnfr B74 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16810* A Anlage 68 Verwendung und Beförderung von Offizieren und Unteroffizieren der Bundeswehr SchrAnfr B75 14.03.80 Drs 08/3792 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16810* C Anlage 69 Ausbau der B 519 von Rüsselsheim bis Hofheim/Taunus SchrAnfr B76 14.03.80 Drs 08/3792 Zink CDU/CSU SchrAnfr B77 14.03.80 Drs 08/3792 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16811* A Anlage 70 Bau von Sanitätszentren bzw. Notkrankenhäusern der Bundeswehr im Kreis Gütersloh SchrAnfr B78 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16811* B Anlage 71 Einrichtung des Fliegerhorstes Erding als Ersatzteil- und Versorgungsstelle für das Kampfflugzeug „Tornado" SchrAnfr B79 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16811* C Anlage 72 Verlängerung der Wehrübungszeit; Ausbildung der Reservisten sowie ihre Teilnahme an Wehrübungen SchrAnfr B80 14.03.80 Drs 08/3792 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B81 14.03.80 Drs 08/3792 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B82 14.03.80 Drs 08/3792 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16811 * C Anlage 73 Straßenumbenennungen auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg-Blankenese SchrAnfr B83 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr B84 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16812* A Anlage 74 Einsatz von Hochschullehrern an den Bundeswehrhochschulen Hamburg und München; Nichtveröffentlichung der Namen von Fragestellern in der Fragestunde des Bundestages in „bundeswehr aktuell" SchrAnfr B85 14.03.80 Drs 08/3792 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B86 14.03.80 Drs 08/3792 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16812* C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Anlage 75 Darstellung der Lage in den Erziehungsheimen in der Broschüre „Besucherbuch" SchrAnfr B87 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr B88 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16813* A Anlage 76 Zahl der mit einer Behinderung geborenen Kinder; Humangenetische Beratung der Eltern SchrAnfr B89 14.03.80 Drs 08/3792 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B90 14.03.80 Drs 08/3792 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16813* C Anlage 77 Vergabe von Forschungsaufträgen im Rahmen des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit ohne Ausschreibung SchrAnfr B91 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B92 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16814* A Anlage 78 Verweigerung des Diploms nach einer Krankenpflegehelferausbildung wegen früherer Straftaten SchrAnfr B93 14.03.80 Drs 08/3792 Schmidt (München) SPD SchrAnfr B94 14.03.80 Drs 08/3792 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16814* C Anlage 79 Ausschöpfung der im Bereich der Bundespost und der Bundesbahn vorhandenen Ausbildungsplätze durch Eigenbedarf SchrAnfr B95 14.03.80 Drs 08/3792 Peter SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . 16814* D Anlage 80 Bundesbahnverbindungen für Pendler zwischen Gemünden und Frankfurt SchrAnfr B96 14.03.80 Drs 08/3792 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16815* A Anlage 81 Vereinbarung von Terminen mit dem TUV für die Vorführung von Fahrzeugen; Bau der Eisenbahnüberführung im Zuge der L77 in Rastatt-Niederbühl SchrAnfr B97 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B98 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16815* C Anlage 82 Ausbau der Autobahn im rechtsrheinischen Köln auf zehn Spuren SchrAnfr B99 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B100 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16816* B Anlage 83 Elektrizifierung der Bundesbahnstrecke Niedernhausen-Limburg sowie Entlastung der Rheinstrecke zwischen Koblenz und Frankfurt SchrAnfr B101 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B102 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B103 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16816* C Anlage 84 Erhebung einer Gebühr für die Benutzung belgischer Autobahnen von deutschen Verkehrsteilnehmern SchrAnfr B104 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B105 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16817* A Anlage 85 Stillegung von Bundesbahnstrecken im Lahn-Dill-Kreis SchrAnfr B106 14.03.80 Drs 08/3792 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B107 14.03.80 Drs 08/3792 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16817* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 XI Anlage 86 Entschädigung der Lufthansa für Verluste aus dem Bummelstreik der Fluglotsen SchrAnfr B108 14.03.80 Drs 08/3792 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAnfr B109 14.03.80 Drs 08/3792 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16817* C Anlage 87 Beauftragung eines englischen Unternehmens mit der Erstellung eines Betriebsplans für den geplanten Flughafen München II durch die Bundeszentrale für Flugsicherung SchrAnfr B110 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16817* D Anlage 88 Stand der Planungen der Bundesbahn für einen vierspurigen Ausbau von Teilen der Bundesbahn-Rheinstrecke SchrAnfr B111 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16818* A Anlage 89 Elektrifizierung der Bundesbahnhaupt-strecken in Schleswig-Holstein SchrAnfr B112 14.03.80 Drs 08/3792 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16818* B Anlage 90 Verzicht auf die Errichtung eines Autobahnparkplatzes im Bereich des Wend-linger Stadtwalds SchrAnfr B113 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16818* D Anlage 91 Ausbau der B14 als Tunneltrasse im Bereich Fellbach SchrAnfr B114 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16819* A Anlage 92 Lösung des Problems des Schichtdienstes in den Postämtern; Wiedereinführung der Fahrkostenzuschüsse und Erhöhung der Nachtdienstzuschläge für Postbedienstete SchrAnfr B115 14.03.80 Drs 08/3792 Petersen CDU/CSU SchrAnfr B116 14.03.80 Drs 08/3792 Petersen CDU/CSU SchrAnfr B117 14.03.80 Drs 08/3792 Petersen CDU/CSU SchrAnfr B118 14.03.80 Drs 08/3792 Petersen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16819* C Anlage 93 Benachteiligung mittelständischer Unternehmen durch Vermietung von Anrufbeantwortern seitens der Bundespost SchrAnfr B119 14.03.80 Drs 08/3792 Horstmeier CDU/CSU SchrAnfr B120 14.03.80 Drs 08/3792 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16820* A Anlage 94 Errichtung einer Poststelle im Stuttgarter Stadtteil Neugereut SchrAnfr B121 14.03.80 Drs 08/3792 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16820* C Anlage 95 Neubau des Posttechnischen Zentralamts (PTZ) in Darmstadt-Kranichstein SchrAnfr B122 14.03.80 Drs 08/3792 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B123 14.03.80 Drs 08/3792 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16820* C Anlage 96 Benachteiligung mittelständischer Unternehmen durch Vermietung von Anrufbeantwortern seitens der Bundespost SchrAnfr B124 14.03.80 Drs 08/3792 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B125 14.03.80 Drs 08/3792 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16820* D Anlage 97 Benutzerzugang zu dem europäischen Dokumentationsnetz EURONET-DIANE SchrAnfr B126 14.03.80 Drs 08/3792 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16821* B Anlage 98 Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Schichtdienst der Bundespost XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 SchrAnfr B127 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16821* D Anlage 99 Anwendung des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes betreffend Gesamtbeauftragung von Sanierungsträgern durch die Gemeinden SchrAnfr B130 14.03.80 Drs 08/3792 Jung FDP SchrAnfr B131 14.03.80 Drs 08/3792 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16822* A Anlage 100 Anwendung des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes betreffend Gesamtbeauftragung von Sanierungsträgern durch die Gemeinden SchrAnfr B128 14.03.80 Drs 08/3792 Engelhard FDP SchrAnfr B129 14.03.80 Drs 08/3792 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16822* C Anlage 101 Anwendung des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes betreffend Gesamtbeauftragung von Sanierungsträgern durch die Gemeinden SchrAnfr B134 14.03.80 Drs 08/3792 Wurbs FDP SchrAnfr B135 14.03.80 Drs 08/3792 Wurbs FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16823* A Anlage 102 Anwendung des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes betreffend Gesamtbeauftragung durch die Gemeinden SchrAnfr B132 14.03.80 Drs 08/3792 Gattermann FDP SchrAnfr B133 14.03.80 Drs 08/3792 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16823* C Anlage 103 Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau der Stadt München in den Jahren 1978 bis 1980; Nichtanrechnung von Wohngeldzahlungen von z. B. kommunalen Stellen auf das staatliche Wohngeld SchrAnfr B136 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B137 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16823* D Anlage 104 Administrative Behandlung von Anträgen auf Zuschüsse nach dem Energiesparprogramm in den Bundesländern SchrAnfr B138 14.03.80 Drs 08/3792 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B139 14.03.80 Drs 08/3792 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16824* A Anlage 105 Höhe der Förderbeiträge des Bundes für Stadtsanierungsmaßnahmen nach 1980 SchrAnfr B140 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16824* D Anlage 106 Vereinfachung der Antragsformulare für die Mittel nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz SchrAnfr B141 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16825* A Anlage 107 Nutzung freier Studienplätze in Einrichtungen der Berufsausbildung für Schüler aus EG-Ländern SchrAnfr B148 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B149 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16825* B Anlage 108 Werbung in Volkshochschulen für die Ziele der Gesellschaft für Transzendentale Meditation durch Mitglieder der GTM SchrAnfr B150 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16825* D Anlage 109 Unterstützung rückgewanderter ausländischer Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung in ihren Heimatländern SchrAnfr B151 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B152 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16826* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16721 209. Sitzung Bonn, den 21. März 1980 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21. 3. Dr. Ahrens ** 21. 3. Dr. Aigner X 21. 3. Alber * 21. 3. Amling 21. 3. Dr. Bangemann * 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Dr. Becher (Pullach) 21. 3. Dr. Corterier *** 21. 3. Damm 21. 3. Dr. Dollinger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Dr. Enders ** 21. 3. Dr. Evers 21. 3. Fellermaier * 21. 3. Flämig *** 21. 3. Friedrich (Würzburg) * 21. 3. Dr. Fuchs X 21. 3. Frau Geier 21. 3. Gerster {Mainz) 21. 3. Gierenstein 21. 3. Dr. Gruhl 21. 3. Haberl 21. 3. Handlos 21. 3. Frau Hürland 21. 3. Dr. Hüsch 21. 3. Jungmann 21. 3. Katzer 21. 3. Dr. h. c. Kiesinger 21. 3. Kittelmann ** 21. 3. Dr. Klepsch * 21. 3. Kraus 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Kroll-Schlüter 21. 3. Kühbacher 21. 3. Dr. Graf Lambsdorff 21. 3. Lampersbach 21. 3. Leber 21. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21. 3. Dr. Müller ** 21. 3. Müller (Bayreuth) 21. 3. Müller (Mülheim) 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Dr. Müller-Hermann 21. 3. Dr. Narjes 21. 3. Frau Pack 21. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Russe 21. 3. Sauter (Epfendorf) 21. 3. Dr. Schäuble ** 21. 3. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Schleicher * 21.3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Seefeld * 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Walkhoff 21. 3. Frau Dr. Walz 21. 3. Dr. Warnke 21. 3. Dr. von Wartenberg 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Wissmann 21. 3. Wuwer 21. 3. Dr. Zeitel 21. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 1): Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Thymuspräparaten in die Humanmedizin, und hat sie Kenntnis genommen von Tierversuchen, bei denen nach Verabreichung von Thymuspräparaten eine höhere Anfälligkeit für Leukämie festgestellt worden ist? Bei Thymuspräparaten handelt es sich nicht um Arzneimittel mit klar definierten Stoffen und Wirkungen. Unterlagen über die therapeutische Wirksamkeit bei definierten Krankheitszuständen liegen dem Bundesgesundheitsamt nicht vor, ebensowenig Ergebnisse aus pharmakologisch-toxikologischen Untersuchungen. Lediglich aus der Literatur sind experimentelle Arbeiten an Mäusen bekannt, wobei sich bei einem Teil der Tiere Leukämie entwickelte, die nach den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf genetische Besonderheiten zurückgeführt werden. Die Frage der Übertragbarkeit dieser Ergebnisse der Tierversuche auf den Menschen ist Gegenstand weiterer wissenschaftlicher Forschung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 3 und 4): Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Innenministerium der DDR auf Weisung des Politbüros der SED eine geheime Verfügung über die Behandlung von Ausreiseanträgen durch die Räte der Kreise erlassen hat, derzufolge Ausreiseanträge generell abzulehnen sind. sofern die Antragsteller die Hilfe westlicher Organisationen oder unserer Massenmedien in Anspruch nehmen oder genommen haben? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die DDR dieses Verfahren auch in solchen Fällen anwendet, in denen Ausreisewillige ihre Angehörigen oder Freunde um Hilfe bei staatlichen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland nachgesucht haben? Zu Frage A 3: Die Bundesregierung kann die von Ihnen erwähnten Pressemeldungen nicht bestätigen, soweit sie 16782* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 sich auf eine geheime Verfügung des Innenministeriums der DDR über die Behandlung von Ausreiseanträgen durch die Räte der Kreise beziehen. Bundesminister Franke hat jedoch am 7. März dieses Jahres nach einer Sitzung des Innerdeutschen Ausschusses des Bundesrates erneut ausgeführt, daß die Publizierung von Einzelschicksalen nicht hilfreich ist. Es liegen Erkenntnisse darüber vor, daß DDR-Bewohnern der Weg in die Bundesrepublik Deutschland versperrt bleiben wird, wenn ihre Schicksale weiterhin publiziert werden. Die Bundesregierung hat auf diese Gefahr wiederholt hingewiesen und dem Weg der nichtöffentlichen Problemlösung als der einzigen sinnvollen Alternativen stets den Vorzug gegeben. Zu Frage A 4: Von dem in der Frage unterstellten Sachverhalt ist der Bundesregierung nichts bekannt; die zahlreichen Fälle erreichter Familienzusammenführungen sprechen auch dagegen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 8): Ist der Bundesregierung die zunehmende Tendenz von Vermietern, insbesondere im Land Berlin, bekannt, in Mietverträgen Abreden über die Kinderlosigkeit der Mieter durchzusetzen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, hier korrigierend einzugreifen? In Mietverträgen kann nicht rechtswirksam vereinbart werden, daß die Mieter kinderlos zu bleiben haben. Solche Abreden sind nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Literatur nichtig. Der Bundesregierung und dem Senator für Justiz des Landes Berlin liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß Vermieter dennoch versuchen, derartige Abreden durchzusetzen. Ich sehe daher derzeit keinen Anlaß zu Maßnahmen der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 28): Ist die Bundesregierung bereit. vor dem Hintergrund der zuletzt anläßlich des Petitionsfalls Thorspecken im baden-württembergischen Landtag bekanntgewordenen illegalen Parteispenden und des dabei von der Finanzverwaltung einseitig gegen das Informationsbedürfnis von Öffentlichkeit und Parlament interpretierten Steuergeheimnisses eine Novellierung der Abgabenordnung dahin gehend einzuleiten, daß mißbräuchliche Finanzierungsmethoden von Parteien für den Bürger transparent werden können? Der Gesetzgeber hat erst vor wenigen Jahren bei der Beratung der Abgabenordnung sehr eingehend geprüft, in welchen Fällen die Durchbrechung des Steuergeheimnisses unter dem Gesichtspunkt des zwingenden öffentlichen Interesses zulässig sein soll. Die hierbei entwickelten Maßstäbe ergeben nicht, daß in jedem Fall die an sich wünschenswerte Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Parlamente den Vorrang hat. Nur ausnahmsweise muß das Interesse des einzelnen an der Geheimhaltung seiner persönlichen Verhältnisse hinter dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zurücktreten. Das ist gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchstabe c der Abgabenordnung z. B. dann der Fall, wenn „die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern." Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für eine Offenbarung nach dieser Vorschrift gegeben sind, bedarf in jedem Fall der Prüfung und Entscheidung durch die Beteiligten obersten Finanzbehörden der Länder. Bei richtiger Auslegung im Einzelfall reichen die bestehenden Rechtsvorschriften auch bei Fällen der Art, wie sie Ihrer Anfrage zugrunde liegen, aus, um eine Sachverhaltsaufklärung durch die dazu berufenen Stellen zu ermöglichen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 32 und 33): Welche Überlegungen hat die Bundesregierung in Anbetracht angekündigter Preiserhöhungen beim Bezug von Erdgas für den durch diese Erhöhung betroffenen Personenkreis? Hält sie es unter diesen Gegebenheiten für geboten, in gleicher Weise wie bei der Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 auch beim Bezug anderer Energien einen entsprechenden Zuschuß zu gewähren? Die Bundesregierung hat bereits früher auf eine entsprechende Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyenn zum Ausdruck gebracht, daß sie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Heizölkostenzuschußgesetzes 1979, insbesondere eine Erstrekkung auf andere Brennstoffarten, nicht beabsichtige. Wegen der Begründung im einzelnen verweise ich auf Anlage 72 zum Protokoll der 200. Sitzung vom 25. Januar 1980. An der damaligen Beurteilung hat sich nichts geändert. Die angekündigten Preiserhöhungen bei Erdgas waren seit längerer Zeit zu erwarten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß diese Verteuerung sich außer wegen ihres geringeren Ausmaßes auch wegen ihres erst gegen Ende der Heizperiode 1979/80 einsetzenden Wirksamwerdens für den Endverbraucher weniger belastend auswirkt als dies bei Heizölverbrauchern der war und ist. Auch von daher erscheint es nicht geboten, das gezielt auf Entlastung in der Heizperiode 1979/80 hin erlassene Heizölkostenzuschußgesetz 1979 zu erweitern. Was die besonders einkommensschwachen Bevölkerungskreise betrifft, die Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge erhalten, ist zu bemerken, daß sich in diesen Bereichen die Höhe laufender Leistungen für Heizung grundsätzlich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16783* nach der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, also unter Berücksichtigung gestiegener Preise, bemißt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen A 59 und 60): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland im Schicht- bzw. Nachtdienst beschäftigt sind, und gibt es eine nach Sektoren aufgegliederte Statistik? Sind der Bundesregierung Statistiken bekannt, aus denen eine Korrelation zwischen Krankenstand Krankheitsart und Wechselschichtdienst erkennbar wird, und ist gegebenenfalls geplant, solche Statistiken, zumindest als Pilotstudie, erstellen zu lassen? Alle bisherigen Erkenntnisse über Schichtarbeit sind in dem vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung veröffentlichten Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" enthalten. Die der Bundesregierung vorliegenden statistischen Daten über die Schicht- und Nachtdienstbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland beruhen auf der im Frühjahr 1975 von den Europäischen Gemeinschaften durchgeführten Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte. Danach gab es 1975 etwa 3,6 Millionen Schichtarbeit- sowie 2,5 Millionen nachtarbeitleistende Arbeitnehmer. Die in der Erhebung verwendeten Fragestellungen bedingen Überschneidungen dieser Zahlen. Es ist davon auszugehen, daß rd. 1,5 Millionen Arbeitnehmer vollkontinuierliche, 0,5 Millionen teilkontinuierliche Schichtarbeit und rd. 0,2 Millionen ausschließlich Nachtarbeit leisten. Auch für Wirtschaftssektoren und Branchen liegen Zahlen vor. Wegen der damals angewandten Erhebungsmethode der Europäischen Gemeinschaften ist die Aussagekraft dieser Zahlen leider begrenzt. Die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen des Mikrozensus 1980/81 eine gezielte Zusatzerhebung zur Schichtarbeit durchführen zu lassen, um genauere Unterlagen über Umfang und Art der Schichtarbeit als Grundlage für die Verbesserung der Lage der Schichtarbeiter zu erhalten, ist vom Bundesrat abgelehnt worden. Die Bundesregierung ist deshalb nach wie vor auf die Ergebnisse der durch sie in Gang gesetzten Forschung über Schichtarbeit angewiesen. Das Thema Schichtarbeit ist inzwischen zu einem Forschungsschwerpunkt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung gemacht worden. In einigen früheren Untersuchungen sind Aussagen über den Zusammenhang von Krankenstand, Krankheitsarten und Schichtarbeit erarbeitet worden. Sie untermauern zum Teil die schädigenden Folgen von Schichtarbeit, zum Teil liegen auch gegensätzliche Angaben vor. Dies hängt mit den unterschiedlichen Untersuchungsansätzen zusammen. Hinzu kommen offenbar auch Selektionsprozesse, die zu einer Besetzung von Schichtarbeitsplätzen mit gesundheitlich vergleichsweise stabilen Personen führen. Innerhalb des Forschungsschwerpunktes Schichtarbeit befassen sich mehrere noch nicht abgeschlossene Forschungsvorhaben mit der Frage des Zusammenhangs zwischen Schichtarbeit .und Gesundheit. Nach Abschluß der Untersuchungen wird zu entscheiden sein, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 61 und 62): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren des Bundesbeauftragten für den Zivildienst auf der Basis eines Berichts des zuständigen Referenten im Bundesamt und einer Mitteilung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wildungen, die Zivildienstleistenden im „Jugendhof Bessunger Forst" in Darmstadt zu versetzen, die entsprechenden Unterlagen in dem sich daraus ergebenden Streitverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln aber nicht vorzulegen, und um welche Mißstände handelt es sich nach den oben genannten Berichten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, daß es sich bei Berichten dieser Art um dienstinterne Vorgänge handelt, über die auch dann auf Anfrage die Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht informiert werden können, wenn die Vorgänge in der Zwischenzeit Gegenstand einer Pressekampagne sind? Ihre erste Frage bezieht sich auf die Tätigkeit des Bundesamtes für den Zivildienst in Köln, das nach dem Gesetz den Zivildienst durchführt. Einem Bediensteten dieses Bundesamtes ist am 6. November 1979 von einem Richter des Verwaltungsgerichts Köln fernmündlich der Eingang eines einstweiligen Rechtsschutzantrages des Jugendhofes Bessunger Forst und drei Stunden später die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fernmündlich mitgeteilt worden. Unter diesen Umständen hatte das Bundesamt keine Möglichkeit, in dem Verfahren zu dem Vorbringen des Jugendhofes Stellung zu nehmen oder dem Gericht vor seiner Entscheidung irgendwelche Unterlagen vorzulegen. Obwohl der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln dem Bundesamt erst am 23. November 1979 zugestellt wurde, legte dieses bereits am 14. November 1979 beim Oberverwaltungsgericht Münster das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Dabei wurden dem Gericht unter anderem auch die beiden von Ihnen erwähnten Unterlagen, nämlich der Prüfungsbericht des zuständigen Referenten im Bundesamt für den Zivildienst und die Mitteilung der evangelischen Kirche Bad Wildungen, beigefügt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat inzwischen mit Beschluß vom 29. Februar 1980 die Anträge des Jugendhofes Bessunger Forst in allen Punkten für rechtlich nicht begründet erklärt und den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln entsprechend geändert. Nach dem Beschluß hat der Jugendhof glaubhaft machen können, daß er die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für die Beschäftigung von Zivildienstleistenden noch erfüllt. Es wird zur Zeit geprüft, welche Folgerungen das Bundes- 16784* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 amt aus dieser Gerichtsentscheidung, die erst seit einigen Tagen im Wortlaut vorliegt, zu ziehen hat. Nach Auffassung der Bundesregierung, und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage, handelt es sich sowohl bei dem Bericht des zuständigen Referenten im Bundesamt für den Zivildienst über seine Inspektion des Jugendhofs Bessunger Forst als auch bei dem Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wildungen an das Bundesamt für den Zivildienst um dienstinterne Vorgänge. Das schließt nicht aus, daß Mitglieder des Deutschen Bundestages auf Anfrage über den wesentlichen Inhalt dieser Vorgänge unterrichtet werden. Das gilt nicht nur dann, wenn — wie im vorliegenden Fall — bereits in der Presse über diesen Inhalt berichtet worden ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 63): Wird die Bundesregierung auf die Bundesanstalt für Arbeit einwirken, daß sie die bei den Landesarbeitsämtern geplanten dezentralen Daten- und Rechenzentren dort, wo der Bereich der Landesarbeitsämter auch Teile des Zonenrandgebiete umfaßt, möglichst an Orten im Zonenrandgebiet errichtet, um dort neue Arbeitsplätze zu schaffen? Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Auffassung unterstrichen, daß auch die öffentliche Hand bei allen Standortentscheidungen die Situation des Zonenrandgebietes mit besonderer Priorität zu berücksichtigen hat. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat im Zusammenhang mit der Planung von dezentralen Datenzentren für den Forderungseinzug. und die Kassenorganisation im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit stets mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß nach den raumordnungs- und strukturpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung bisher im Zonenrandgebiet vorhandene Dienststellen dort erhalten bleiben und notwendige Verlegungen nur in diesem Gebiet erfolgen sollten. Diesen Überlegungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung hat sich der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit aufgeschlossen gezeigt. Wenn auch ein endgültiger Beschluß des Vorstandes noch nicht vorliegt, so war doch der zuständige Vorstandsausschuß in seiner Sitzung am 11. Februar 1980 einmütig der Auffassung, daß im Zuge der Neuordnung der Datenverarbeitung beim Forderungseinzug und der Kassenorganisation die Besonderheiten der Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des Zonenrandgebietes zu berücksichtigen sind. Etwaige Mehrkosten, die durch die Errichtung solcher Kassen außerhalb des Sitzes des Landesarbeitsamtes entstehen, sollten dabei in Kauf genommen werden. Ich darf Ihnen versichern, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sich weiterhin dafür einsetzen wird, daß bei den noch ausstehenden Entscheidungen über die dezentralen Datenzentren die raumordnungs- und strukturpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung mit dem ihnen eigenen politischen Gewicht eingebracht werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 64): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Sterblichkeitsquote in den ersten zwölf Monaten nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor? Die Bundesregierung verfügt derzeit nicht über statistische Angaben, die Auskunft über die Sterblichkeit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in der Gesamtheit geben. Hierzu wären Verlaufsstatistiken eine unabdingbare Voraussetzung, die im Rahmen der amtlichen Statistik jedoch nicht vorliegen. Hinweise auf die Sterblichkeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sind jedoch den Daten der sogenannten Rentenwegfallstatistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zu entnehmen. Darin werden Rentenwegfälle nach der Bezugdauer — d. h. nach Beginn des Rentenbezugs — und nach dem Wegfallsgrund (z. B. Tod) ausgewiesen. Nach dieser Statistik betrug der Anteil der im 1. Jahr des Rentenbezuges durch Tod weggefallenen Renten an den insgesamt durch Tod weggefallenen Renten in der ArV bei Männern 7,0 % bei Frauen 4,0% in der AnV bei. Männern 5,2% bei Frauen 5,8 % Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß diese Zahlen auf Grund einer Anzahl noch nicht bewilligter Rentenanträge sowie aus sonstigen statistischen Gründen als unsicher anzusehen sind. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 65): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Umfrage der bayerischen Bauindustrie, Bezirksverband Ostbayern, vom Januar 1980 die ostbayerischen Straßenbaufirmen im Durchschnitt eine Beschäftigungsdauer von nur etwa 2,6 Monaten gewährleisten können, so daß nach Beendigung der Wintermonate die sonst übliche Wiedereinstellung von Arbeitskräften im Straßenbau unterbleiben muß, was den strukturschwachen ostbayerischen Raum bei einer Arbeitslosenquote von 10 v. H. in der nördlichen Oberpfalz (Arbeitsamtsbereich Weiden) besonders hart trifft? Der Bundesregierung ist die von Ihnen zitierte Umfrage des ostbayerischen Bezirksverbandes der Bauindustrie nicht bekannt. Die bei dieser Befragung ermittelte Reichweite der Auftragsbestände, über die die dortigen Straßenbaufirmen verfügen, wird sicherlich nicht in Zweifel gezogen werden Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16785* können. Ein Blick auf die Verhältnisse im Durchschnitt des Bundesgebietes zeigt freilich, daß die genannten 2,6 Monate keine Besonderheit des ostbayerischen Raumes darstellen. Das Ifo-Institut in München, das monatlich mehrere tausend Bauunternehmen im gesamten Bundesgebiet befragt, hat für den Januar 1980 eine gesicherte Produktionsdauer von ebenfalls 2,6 Monaten für den Bundesdurchschnitt festgestellt. Ich darf darauf hinweisen, daß mit Ausnahme von 1979 in den letzten 10 Jahren die Straßenbaufirmen in keinem Januar über höhere Auftragsreserven verfügten; in den meisten Jahren war die Reichweite sogar wesentlich niedriger. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 69 und 70): Welche konkreten Erkenntnisse, d. h. Tatsachen, liegen dem Bundesverkehrsministerium vor, daß die Südtangente von der Bonner Südbrücke bis zur Autobahn A 3 entbehrlich ist, und sind diese Erkenntnisse mit den Gemeinden und Städten erörtert worden? Wann erhält ein Bundestagsabgeordneter, der nach dem Grundgesetz über das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 abzustimmen hat, den genauen Wortlaut der Untersuchungen? Zu Frage A 69: 1. Eine vierstreifige Verbindung von Ramersdorf zur A 3 geht zurück auf eine frühere Konzeption, die eine weiträumige Verbindung von der niederländischen Grenze über Bonn in den Raum Siegen vorsah. Diese Konzeption, die die Stadt Bonn mit zusätzlichem Durchgangsverkehr belastet hätte, wurde aufgegeben. 2. Eine leistungsfähige autobahnmäßige Verbindung von Ramersdorf zur A 3 ist künftig ohnehin gegeben, a) über die A 59 und die A 560 (Südumgehung Siegburg) und außerdem b) über die B 56 n und die A 560. Sowohl die A 560 wie die B 56 n sind im Entwurf des neuen Bedarfsplanes als vordringlich angestrebte Maßnahmen enthalten und zum Teil im Bau. 3. Die Ergebnisse einer im Druck noch nicht vorliegenden Verkehrsuntersuchung für ein Netzmodell ohne eine Direktverbindung von Ramersdorf zur A 3 belegen, daß die o. a. autobahnmäßige Verbindung über die A 59 und die A 560 zur A 3 ausreichend leistungsfähig ist. 4. Die Umwege betragen über die A 59 und die A 560 — von Ramersdorf zur A 3 bei Stieldorf 13 km, — von der Kennedybrücke zur A 3 bei Stieldorf 6 km; sie verkürzen sich über die A 59, B 56 und A 560 um jeweils 3 km. 5. Die Abwägung zwischen den genannten Umwegen einerseits und der Zerschneidung des Naturschutzgebietes Ennert und der Beeinträchtigung der von einer Direktverbindung Ramersdorf-A 3 betroffenen Siedlungsgebiete andererseits spricht eindeutig für den Verzicht auf diese Verbindung. Darüber besteht Einvernehmen mit der Stadt Bonn und dem Land Nordrhein-Westfalen. Bei der Erörterung der Angelegenheit am 29. November 1979 hat der Rhein-Sieg-Kreis allerdings eine abweichende Auffassung vertreten. Zu Frage A 70: Wesentliche Überlegungen zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind — soweit diese über die Erläuterungen der gesetzlichen Begründung hinausgehen — im Bundesverkehrswegeplan '80 enthalten, den die Bundesregierung am 7. November 1979 beschlossen hat. Der Bundesminister für Verkehr hat den Bundesverkehrswegeplan mit Schreiben vom 30. November 1979 über die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages übersandt. Darüber hinaus ist den Mitgliedern des Verkehrsausschusses eine vollständige Liste aller Maßnahmen des neuen Bedarfsplanentwurfes zugegangen. Ferner hat der Bundesminister für Verkehr den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses auf die Möglichkeit hingewiesen, die zugehörigen Bewertungsergebnisse für die Beratungen im Verkehrsausschuß zu verwerten. Dazu soll eine vollständige Zusammenstellung dem Sekretariat des Verkehrsausschusses übergeben werden. Damit besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme für alle Mitglieder des Deutschen Bundestages. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 72): Hält die Bundesregierung den Seniorenpaß der Deutschen Bundesbahn für sozial ausgewogen und mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau vereinbar, obwohl einerseits Frauen, die das 60. Lebensjahr und andererseits Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, besondere Fahrpreisvergünstigungen beanspruchen können? Beim Seniorenpaß der Deutschen Bundesbahn handelt es sich um ein kommerzielles Angebot, das sich nur an die nicht mehr im Berufsleben stehenden Personen richtet. Voraussetzung für seinen kaufmännischen Erfolg ist, daß Geschäfts- und Dienstreisen nicht über diesen Paß durchgeführt werden können. Die Deutsche Bundesbahn hat daher — wie auch die übrigen europäischen Bahnen — 16786* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 die Altersgrenzen an der Rentengesetzgebung orientiert. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 74): Wie gedenkt die Bundesregierung dem Auftrag des § 4 des Zonenrandförderungsgesetzes zur bevorzugten Verkehrserschließung des Zonenrandgebiets nachzukommen, wenn sie, ohne für diesen Raum zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, sich mit dem Hinweis begnügt, für die Aufteilung seien weitestgehend die jeweiligen Lander verantwortlich? Die Bundesregierung entspricht dem Auftrag des § 4 Zonenrandförderungsgesetz zur bevorzugten Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes bei der Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen durch besondere Berücksichtigung von Erschließung und Anbindung strukturschwacher Räume sowie bei der aus den Bedarfsanteilen abgeleiteten Mittelzuweisung in den jährlichen Haushaltsplänen. Auf diese Weise werden durchaus erhöhte Mittel für das Zonenrandgebiet zur Verfügung gestellt und bei unbehinderter Baudurchführung auch ausgegeben. Bei Kürzungen im Bundesfernstraßenhaushalt — die Sie in früheren Fragen angesprochen hatten — ist besonders zu beachten, daß Eingriffe in bestehende Bauverträge vermieden werden. Da die Vergabe der Bauaufträge den Ländern obliegt, müssen diese auch die maßnahmenbezogenen Kürzungen disponieren. Dabei sind die Länder ebenfalls an § 4 Zonenrandförderungsgesetz gebunden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 75): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Einführen, Vorrätighalten und Inverkehrbringen von Funkanlagen zum Schutz der Verbraucher so zu regeln, daß Wellenfrequenzen mit Polizeifunk gesperrt werden, um eine eventuelle Beschlagnahme und Bußgeldzahlung zu vermeiden? Wer einen Rundfunkempfänger mit anderen als den zugelassenen Frequenzbereichen errichtet oder betreibt, verstößt gegen § 15 Fernmeldeanlagengesetz (FAG). Für den Händler, der derartige Geräte vertreibt, können sich entsprechend strafrechtliche und evtl. auch zivilrechtliche Folgen ergeben, weil der Erwerber keine Genehmigung zum Betrieb eines solchen Gerätes erhält. Ebenfalls kann sich der Händler wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen nach § 15 FAG strafbar machen. Hersteller, Händler und die Öffentlichkeit sind mehrfach darüber informiert worden, daß Rundfunkgeräte mit einer FTZ-Prüfnummer die Gewähr dafür bieten, den postalischen Bestimmungen zu entsprechen und allgemein genehmigt zu sein. Gegenwärtig gibt es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, daß die dargestellten Informationsmaßnahmen nicht ausreichen, um den Verbraucher zu schützen. Für eine gesetzliche Regelung besteht somit nach heutiger Erkenntnis kein zwingender Grund. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 78): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verkürzung der sogenannten Nachwirkungsfrist auf acht Jahre auch den Eigentümern von Sozialmietwohnungen zugute kommt, die die öffentlichen Förderungsmittel bereits vor Inkrafttreten des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 vollständig zurückgezahlt hatten, und wenn ja, geht sie davon aus, daß diese Auffassung einer gerichtlichen Überprüfung standhält? Diese Auffassung wird von der Bundesregierung und, soweit zu übersehen, auch von den zuständigen Obersten Landesbehörden geteilt. Sie ergibt sich sowohl aus der Interpretation des Wortlauts der Vorschrift als auch aus der zugrunde liegenden Absicht des Gesetzgebers. Die Bundesregierung würde die Auffassung nicht vertreten, wenn sie nicht zugleich auch der Meinung wäre, daß sie gerichtlicher Nachprüfung standhielte. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 79 und 80): Wieviel Wohnungen sind im Jahr 1979 im sozialen Wohnungsbau mit welchem Förderungsaufwand — jeweils aufgeschlüsselt nach Mietwohnungen und Eigentumswohnungen sowie erstem und zweitem Förderungsweg — errichtet worden? Von welchem Förderungsvolumen nach Wohnungszahl und Mitteleinsatz, bezogen auf Miet- und Eigentumsmaßnahmen, geht die Bundesregierung im Jahr 1980 aus, und wie wirkt sich nach ihrer Ansicht der Zinsanstieg auf das Förderungsergebnis sowie die Wohnungsbauleistungen insgesamt aus? Zu Frage A 79: Die Ergebnisse der Bautätigkeitsstatistik liegen in diesem Jahr — nicht zuletzt wegen Zurückhaltung des Landes Bayern bei der Durchführung dieser Statistik — noch nicht vollständig vor. Auch die Daten der Bewilligungsstatistik, die über das Ausmaß der Förderung im sozialen Wohnungsbau Aufschluß geben sollen, sind noch nicht vollständig. Zu Frage A 80: Nach den Meldungen der Länder können mit den für 1980 aus den Haushalten des Bundes und der Länder zur Verfügung stehenden Verpflichtungsrahmen insgesamt rund 40 000 Mietwohnungen 62 000 Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie 4000 Wohnplätze in Heimen gefördert werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16787' Im ersten Förderungsweg müssen im Schnitt je Wohnung — im Barwert! rund 80000,— DM an Bundes- und Landesmitteln eingesetzt werden. Dazu kommen in einzelnen Großstädten zumeist noch erhebliche Förderungsmittel aus dem kommunalen Haushalt Im zweiten Förderungsweg werden je Wohnung durchschnittlich Förderungsmittel im Barwert von rund 20 000,— DM eingesetzt. Der Zinsanstieg wird auch den sozialen Wohnungsbau erschweren. Allerdings kommt dem sozialen Wohnungsbau dabei zugute, daß inzwischen im 1. Förderungsweg der Anteil der zinslosen öffentlichen Baudarlehen stark gestiegen ist. Bei den vorwiegend auf den 2. Förderungsweg entfallenden Eigentumsmaßnahmen bleibt die Bausparfinanzierung von dem Zinsanstieg unberührt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen A 84 und 85): Wie haben sich die Zuweisungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft an den Deutschen Akademischen Austauschdienst und an die anderen am Studenten- und Hochschullehreraustausch beteiligten Institutionen von 1979 auf 1980 entwickelt? Welche Schritte hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft unternommen, um den Austausch bzw. die Auslandsaufenthalte auch im Bereich der beruflichen Bildung zu verstärken? Zu Frage A 84: Die Zuweisungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und an die anderen am Studenten-, Wissenschaftler- und Hochschullehreraustausch beteiligten Institutionen haben sich — dank der Unterstützung durch den Deutschen Bundestag — von 1979 auf 1980 erheblich nach oben entwickelt: Dem Deutschen Akademischen Austauschdienst wurden — für den Studentenaustausch 1979 15,77 Millionen DM, 1980 19,2 Millionen DM — für den Austausch von Wissenschaftlern 1979 1,69 Millionen DM, 1980 2,5 Millionen DM zugewiesen. Aus den Mitteln für den Wissenschaftleraustausch sind 400 000,— DM für ein neues Programm der Alexander von Humboldt-Stiftung vorgesehen, das jungen deutschen Wissenschaftlern einen längeren Weiterbildungs-Aufenthalt in ausländischen Forschungseinrichtungen, die in partnerschaftlichen Beziehungen zur Alexander von Humboldt-Stiftung stehen und an denen ehemalige Humboldt-Stipendiaten tätig sind, ermöglichen soll. Mit den erhöhten Mitteln für den Studentenaustausch kann vor allem das neue DAAD-Programm „Integriertes und anerkanntes Auslandsstudium" voll anlaufen, das von Vereinbarungen deutscher und ausländischer Hochschulen ausgeht und für das 1980 2,5 Millionen DM veranschlagt sind. Die Fulbright-Kommission erhielt zur Förderung des Austausches von Fachhochschulstudenten mit den USA 1979 0,5 Millionen DM; die Zuweisung erhöht sich 1980 auf 0,8 Millionen DM, um eine Erweiterung dieses Programms zu ermöglichen. Den Begabtenförderungswerken wurden vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1979 insgesamt 54 Millionen DM zugewiesen. Diese Zuwendung erhöht sich 1980 auf 59 Millionen DM. Es läßt sich nicht ohne weiteres angeben, welcher Teilbetrag davon für die Förderung von Auslandsaufenthalten verwendet wird (bei den einzelnen Werken dürften insoweit Unterschiede bestehen). Insgesamt kann aber davon ausgegangen werden, daß die erhöhte Zuwendung auch eine verstärkte Förderung von Auslandsaufenthalten ermöglicht. Die Zuwendungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft haben sich 1980 um rund 8 %, bei den Sonderforschungsberichten um 6 % erhöht. Auch hier kann davon ausgegangen werden, daß auf Grund der Erhöhung entsprechend mehr Mittel für die Förderung wissenschaftlicher Arbeit im Ausland zur Verfügung stehen. Zu Frage A 85: Im allgemeinbildenden und akademischen Bereich ist der internationale Austausch von Schülern, Lehrern und Professoren seit langem sehr verbreitet. Auf dem Gebiet der Berufsbildung hat ein solcher Austausch bisher keine entsprechende Bedeutung erlangt. Daher hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ab 1978 ein Stipendienprogramm geschaffen, das deutschen Ausbildern und Fachkräften der beruflichen Bildung einen mehrwöchigen Studienaufenthalt im Ausland ermöglicht. Der Auf enthalt wird voll vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft finanziert. Das Stipendienprogramm umfaßt zum einen ein Austauschprogramm mit hochindustrialisierten Ländern, d. h. die deutschen Fachkräfte informieren sich in hochindustrialisierten Ländern, und im Austausch, d. h. auf Kosten der Entsendeländer halten sich ausländische Fachkräfte der beruflichen Bildung in der Bundesrepublik auf. Daneben bietet das Stipendienprogramm einen mehrmonatigen Studienaufenthalt in der Bundesrepublik für Fachkräfte der beruflichen Bildung aus schwach industrialisierten Ländern. So reisten bisher deutsche Fachkräfte oder werden in den nächsten Jahren reisen in die USA, nach Japan, England, Frankreich, Italien, Schweden, Polen, Tschechoslowakei, Sowjetunion, Ungarn, Schweiz und in die Benelux-Länder. Ausländische Fachkräfte der beruflichen Bildung aus Japan, England, Italien, Schweden, Portugal, Spanien, Griechenland, Türkei und China haben die Bundesrepublik besucht oder werden diese besuchen. Dieses Stipendienprogramm hat sich als sehr erfolgreich angelassen; die Bewerberzahl ist sehr groß. 16788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Es wird von der Carl-Duisberg-Gesellschaft abgewickelt und soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Seit 1976 führt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bildungsbereich mit dem israelischen Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten ein Programm zur beruflich-pädagogischen Fortbildung israelischer Ausbilder und anderer Fachleute der beruflichen Bildung durch. Diese israelischen Fachleute, die als sog. Multiplikatoren in der Berufsaus- und -weiterbildung ihres Landes eingesetzt werden sollen, erhalten in Deutschland eine dreimonatige berufliche und berufspädagogische Fortbildung. Dieses deutsch-israelische Fortbildungsprogramm hat sich auf Grund der individuellen Fortbildung gut ausgewählter Bewerber auf hohem beruflichen Niveau (z. B. Techniker, praktische Ingenieure, Ausbilder) zunehmend erfolgreich entwickelt; Israel mißt ihm große Bedeutung bei, weil es praxisorientiert ist und Einblick in moderne technische und pädagogische Methoden in Deutschland gibt. Darüber hinaus werden seit 1979 gemeinsame deutsch-israelische Seminare für Fachkräfte der beruflichen Bildung durchgeführt. Das erste Seminar fand in Israel statt, das zweite wird im Mai dieses Jahres in Essen stattfinden. Am 5. Februar 1980 ist in Paris zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über ein deutsch-französisches Austauschprogramm in der beruflichen Bildung unterzeichnet worden. Dieses Abkommen zeigt erneut, daß die berufliche Bildung nicht nur in der deutschen Bildungspolitik zu einem Schwerpunkt des Interesses geworden ist. Sie erhält auch in der internationalen Zusammenarbeit den Stellenwert, der ihr als Bildungsweg für die große Mehrheit der Menschen zukommt. Das Abkommen macht es möglich, daß ab Herbst 1980 deutsche Jugendliche und Erwachsene zusammen mit französischen Jugendlichen und Erwachsenen für eine bestimmte Zeit (mindestens 4 Wochen) in Deutschland oder Frankreich gemeinsam aus- oder fortgebildet werden können. Deutsche und französische Bildungsstätten oder -organisationen können mit staatlicher Unterstützung nach diesem Abkommen Partnerschaftsverträge abschließen und einen Austausch von Auszubildenden oder auch Fortbildungsteilnehmern vereinbaren. Die seit 1971 bestehende deutsch-französische Expertenkommission für berufliche Bildung legt das Austauschprogramm fest, beobachtet seine Durchführung und wertet die Ergebnisse aus. In Saarbrücken wird eine deutsch-französische Geschäftsstelle für das Austauschprogramm eingerichtet. In beiden Ländern werden Koordinatoren für den Austausch bestellt. In dem Abkommen ist vorgesehen, daß sich auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft an dem Austauschprogramm beteiligen können. Hierdurch wird deutlich, daß das geschlossene Abkommen für eine erweiterte europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung eine Vorreiterfunktion übernimmt. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mißt einer Fortbildung deutscher Handwerker und Handwerkerinnen im Denkmalschutz große Bedeutung bei. Daher fördert er — in Abstimmung mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks — erstmals ab 1980 jährlich 20 Stipendiaten, die im „Europäischen Ausbildungszentrum für Handwerker im Denkmalschutz in Venedig" fortgebildet werden sollen. Im Rahmen dieser Stipendien werden die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Kursgebühren in Italien übernommen. 1980 werden dreimonatige Kurse für Steinmetze, Stukkateure, Schreiner, Maler und Schmiede angeboten. Der Austausch in der beruflichen Bildung wird in den kommenden Jahren an Bedeutung zunehmen. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 86 und 87): Hält die Bundesregierung eine Ausstellung von Plakaten des Rechtsanwalts Klaus Staeck im Goethe-Institut in Tel Aviv für förderungswürdig im Sinne der Pflege des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland, und nimmt sie keinerlei Rücksicht auf die Rolle, die der Betroffene in der politischen Auseinandersetzung vor der Bundestagswahl 1980 spielt, und wenn ja, warum? Wie hoch sind die Kosten der Ausstellung von Plakaten des Rechtsanwalts Klaus Staeck, die vom Goethe-Institut in Tel Aviv aufzubringen sind, und wie groß ist der Betrag, der aus Haushaltsmitteln der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt wird? Zu Frage A 86: Der Graphiker Klaus Staeck ist als Künstler weithin anerkannt. Ausstellungen seiner Arbeiten im Ausland sind daher grundsätzlich förderungswürdig. Die Leitung des Goethe-Instituts und die Deutsche Botschaft Tel Aviv haben sorgfältig darauf geachtet, daß in der Ausstellung in Israel keine Bezüge zur politischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland im Wahljahr 1980 deutlich werden. Zwischen der Betätigung des Herrn Staeck in der politischen Auseinandersetzung vor der Bundestagswahl 1980 und der Ausstellung von Arbeiten des Graphikers Klaus Staeck in Israel besteht somit kein Zusammenhang. Ein solcher sollte auch nicht konstruiert werden. Zu Frage A 87: Die Plakate hat Herr Staeck dem Goethe-Institut kostenlos zur Verfügung gestellt. Die örtlichen Kosten der Ausstellung in Israel betragen DM 1 800,—. Sie werden aus den Haushaltsmitteln bestritten, die das Auswärtige Amt dem Goethe-Institut zugewiesen hat. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16789* Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 88): Billigt die Bundesregierung den Bericht über die Tätigkeit der Arbeit der Goethe-Institute im Ausland von Kurt Meyer-Clason, und stimmt er mit den Grundsätzen überein, die Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher und Staatsminister Dr. von Dohnanyi in den letzten Fragestunden dargelegt haben, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit den Leitern der Goethe-Institute keine nach eigener Weltanschauung ausgerichtete Kulturpolitik und einseitige Repräsentation deutschen Kulturschaffens ermöglicht wird? Ein offizieller Bericht von Herrn Meyer-Clason über die Arbeit der Goethe-Institute im Ausland ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vermutlich meinen Sie die 1979 von Herrn Meyer-Clason unter dem Titel „Portugiesische Tagebücher" veröffentlichten persönlichen Aufzeichnungen. Da dies eine private Publikation ist, ist es nicht Sache der Bundesregierung, sie zu billigen. Bekanntlich findet keine Zensur statt. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 1 und 2): Ist der Bundesregierung die Aussage des Schriftstellers Günter Wallraff bekannt, wonach durch die eigenmächtige Mithilfe von drei Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes der .Bild"-Zeitung ermöglicht worden sei, zwei Tage lang alle seine Telefongespräche abzuhören und aufzuzeichnen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn eine Überprüfung diese Behauptung bestätigen sollte? Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zu der Frage der Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes und Privatunternehmen? Die von Ihnen genannten Behauptungen des Schriftstellers Wallraff sind der Bundesregierung bekannt. Die Staatsanwaltschaft in Köln führt in dieser Angelegenheit derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes (§ 201 StGB). In diesem Ermittlungsverfahren haben sich keine Hinweise auf eine Beteiligung von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes ergeben. Auch die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes an einer Abhöraktion gegen den Schriftsteller Wallraff mitgewirkt haben. Insoweit ist die Frage nach einer Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Privatunternehmen gegenstandslos. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 3): Trifft es zu, daß .Das Deutsche Magazin für Unpolitische", Sonderheft Entsorgung (.Kladderadatsch") durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gefördert worden ist, und wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat im November 1979 199 000 Exemplare und zu Beginn des Jahres 1980 noch einmal 184 500 Exemplare des Sonderheftes „Entsorgung" der im Hohwacht-Verlag erscheinenden Publikation „Kladderadatsch" zum Stückpreis von 0,80 DM angekauft. Das Thema „Entsorgung" ist ein herausragendes Problem, das bundesweit in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wird. Es fehlte bisher eine allgemein verständliche Darstellung zu der nationalen, internationalen und gesamtwirtschaftlichen Problematik der Entsorgung. Die Publikation kommt diesem Erfordernis nach und entspricht darüber hinaus in ihrer redaktionellen Aufbereitung dem von der Bundesregierung gewünschten Kernenergiedialog. In dem Report kommen z. B. über das Gorleben-Hearing auch die Kritiker zu Wort. Die Nachfrage dauert an. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 4 und 5): Ist der Bundesregierung bekannt daß im Verantwortungsbereich der Volksrepublik Polen Deutsche, die den Wehrdienst verweigern, ins Gefängnis kommen und daß z. B. allein in der Haftanstalt Marienwerder 30 Jugendliche aus diesem Grund einsitzen? Hat die Bundesregierung immer noch keine Informationen, daß von der Sowjetunion in Afghanistan Giftgas, Napalm- und Kugelbomben eingesetzt werden, nachdem ein Sprecher der afghanischen Freiheitskämpfer dies ausweislich von Agenturmeldungen am 5. März 1980 erklärt hat? Zu Frage B 4: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen sich in der Volksrepublik Polen Personen in Haft befinden, weil sie als Deutsche den Wehrdienst verweigert haben. Falls Ihnen solche Fälle bekannt sind, wäre ich für eine entsprechende Mitteilung dankbar. Zu Frage B 5: Aus den Reihen des afghanischen Widerstandes kamen in den beiden letzten Monaten wiederholt Meldungen über den Einsatz von Napalm, Giftgas und zuletzt auch Kugelbomben in Afghanistan. In letzter Zeit mehren sich diese Angaben in beunruhigender Weise. Eine gesicherte Erkenntnis über den Einsatz dieser Waffen durch afghanische oder sowjetische Truppen in Afghanistan liegen jedoch bisher nicht vor. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 6 und 7): 16790* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bereitwilligkeit der Behörden der Ostblockländer zunehmend geringer wird, Deutschen die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten, und ist hier möglicherweise ein Zusammenhang mit der Afghanistankrise zu sehen? Besteht in diesem Zusammenhang Besorgnis, daß die Aussiedlung von Deutschen aus Rumänien entgegen den Zusicherungen von Staats-und Parteichef Ceausescu gegenüber Bundeskanzler Schmidt bei dessen Besuch in Bukarest im Januar 1978, nach denen die Aussiedlungszahlen des Jahrs 1977 von fast 11 000 Personen Richtschnur für die künftigen Jahre sein sollten, spürbar zurückgeht? 1. Die von Ihnen zitierten Pressemeldungen treffen nicht zu. 2. Aus Rumänien kamen im Januar 1980: 1 294, im Februar 1980: 1 387 Aussiedler. Die Vergleichszahlen für Januar 1979 (538 Aussiedler) und Februar 1979 (619 Aussiedler) beweisen, daß die in Ihrer Frage geäußerte Besorgnis nicht besteht. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 8): Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt beim Rückflug aus Washington die Befürchtung geäußert habe, ein westlicher Olmpiaboykott könne ungünstige Auswirkungen auf Gespräche zwischen Ost und West über eine Wiederherstellung des militärischen Gleichgewichts in der Welt haben, und wie ist bejahendenfalls dieses Unbehagen des Bundeskanzlers am Olympiaboykott und die Vertagung einer definitiven Entscheidung der Bundesregierung in Übereinstimmung zu bringen mit der eindeutigen Feststellung von Bundesaußenminister Genscher in Kuala Lumpur, „eine Teilnahme an den Olympischen Spielen ist für uns unannehmbar, solange sich Truppen der Sowjetunion in Afghanistan aufhalten"? Der Herr Bundeskanzler hat wiederholt — zuletzt in seiner Pressekonferenz am 12. März 1980 — zum Ost-West-Verhältnis und zur Frage der Haltung des Westens zu einer Teilnahme an den Olmpischen Sommerspielen 1980 in Moskau erklärt, daß dies keine Kernfrage sei. „Von dem Datum im August 1980 an, an dem diese Spiele vorüber sein werden, werden die Ungleichgewichte auf der Welt bestehen bleiben, mit denen wir es zu tun haben, und möglicherweise dauert dann die Besetzung Afghanistans an. Die Kernfrage ist also mit der Art und Weise, wie der Westen sich zu den Olympischen Spielen einstellt, möglicherweise nicht verändert." Wie der Herr Bundeskanzler weiter erklärte, haben wir klar zu erkennen gegeben, daß wir — wenn zu dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung notwendig wird, die sowjetische Führung sich nicht in der Lage gesehen hat, die Voraussetzungen herzustellen, die es allen ermöglichen teilzunehmen — uns dann solidarisch (mit den USA) verhalten werden. Daß ein Fernbleiben von den Olympischen Sommerspielen 1980 die Gespräche über die Wiederherstellung des militärischen Gleichgewichts behindern kann, ist — wie der Bundeskanzler weiter ausgeführt hat — allen Beteiligten, auch den USA bewußt. Daraus ein Unbehagen des Bundeskanzlers zur Frage eines deutschen Fernbleibens von den Spielen zu konstruieren, steht im Widerspruch zu diesen Äußerungen. Ich sehe zwischen diesen wiederholten Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers und der eindeutigen Feststellung des Herrn Bundesaußenministers in Kuala Lumpur nicht nur keinen Widerspruch, sondern vollkommene Übereinstimmung. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 9, 10 und 11): Trifft es zu, daß die Sowjetregierung „nach der Besetzung Afghani- stans Ausreisegenehmigungen für Deutsche in der Sowjetunion drastisch zurückgeschraubt hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. März 1980)? Wie viele Deutsche sind pro Jahr seit 1976 aus der Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland und wie viele in die DDR ausgesiedelt? Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte von Überlebenden sowjetischer Angriffe, z. B. im Kubargebiet Afghanistans, wonach die sowjetische Luftwaffe sowohl Napalm als auch Nervengas eingesetzt hat? Zu Frage B 9: Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Wie die Bundesregierung bereits mehrfach im Deutschen Bundestag feststellen mußte, befriedigt uns seit geraumer Zeit der Trend in der Ausreiseentwicklung nicht. Die Bundesregierung hat daher im Laufe des vergangenen Jahres wiederholt der sowjetischen Seite, zuletzt beim Besuch des sowjetischen Außenministers in Bonn Ende November 1979, ihr Bedauern hierüber zum Ausdruck gebracht und gebeten, Ausreiseanträgen von Deutschen zumindest im Umfang der Ausreisezahlen von 1976 zu entsprechen. Zu Frage B 10: Die Ausreisezahlen seit 1976 aus der Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland lauten wie folgt: 1976: 9 704 1977: 9 274 1978: 8 455 1979: 7 226 Erkenntnisse über Ausreisen von Deutschland aus der UdSSR in die DDR liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage B 11: Die Bundesregierung verfolgt mit Beunruhigung die sich mehrenden Presseberichte über den Einsatz von Napalm und Nervengas in Afghanistan. Eine gesicherte Kenntnis über den Einsatz dieser Waffen liegt bisher nicht vor. Da sich die Kämpfe gegen die Widerstandsgruppen weitgehend in der Nähe der pakistanischen Grenze abspielen, wäre damit zu rechnen, daß Opfer von Giftgas- und Napalm-angriffen in Pakistan Zuflucht suchten. Bisher sind derartige Fälle, soweit der Bundesregierung bekannt, in Flüchtlingslagern nicht registriert worden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 12 und 13): Trifft es zu, daß die zivile Verteidigung und der Zivilschutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland nicht annähernd der Nato-Konzeption (20 : 1 von militärischer und ziviler Verteidigung) entspricht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16791* und darüber hinaus derartige Lücken und Mängel im organisatorischen, personellen und technisch-sachlichen Bereich aufweist, daß ein Funktionieren im Ernstfall nicht gewährleistet ist? Ist die Bundesregierung bereit. den Stellenwert der Zivilverteidigung und des zivilen Bevölkerungsschutzes den Erfordernissen der Nato anzupassen, und in welchem zeitlichen Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung die dringend notwendigen Maßnahmen, wie z. B. den Katastrophenschutz, den Selbstschutz, die Überörtlichen Hilfsdienste, den Schutzbau und das Gesundheitswesen in ausreichendem Umfang sicherzustellen? Zu Frage B 12: Die NATO hat unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Gesamtverteidigung den Mitgliedsländern mehrfach empfohlen, der zivilen Verteidigung als wesentlichem Teilelement der Gesamtverteidigung mehr Gewicht beizumessen und dies auch durch Bereitstellung entsprechender Mittel zum Ausdruck zu bringen. Ziel soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ausgaben für die militärische und die zivile Verteidigung sein. Ein festes Zahlenverhältnis wurde von der NATO nicht angegeben. Die Bundesregierung hat in der konkreten Ausgestaltung ihrer Verteidigungspolitik stets die Auffassung vertreten, daß wirksame Verteidigung und Glaubwürdigkeit der Abschreckung neben den militärischen ausreichende zivile Verteidigungsanstrengungen einschließlich des Schutzes der Bevölkerung voraussetzen. Bei der Vielzahl der Aufgaben auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung und wegen der begrenzten Haushaltsmittel konnten nicht alle Vorhaben der zivilen Verteidigung gleichmäßig gefördert werden. Die Bundesregierung hat daher mit Beschlüssen vom 6. Juli und 21. Dezember 1977 ihre Aktivitäten in der 8. Wahlperiode schwerpunktmäßig auf die Gebiete mit dem größten Nachholbedarf konzentriert und sodann die Mittel für die zivile Verteidigung Schritt für Schritt erhöht. Dies hatte auch eine Änderung des Verhältnisses der Ausgaben für die militärische und die zivile Verteidigung zur Folge: 1977 = 1 zu 60, 1978 = 1 zu 53, 1979 = 1 zu 50 und 1980 = 1 zu 52. In die Bewertung dieser Verhältniszahlen ist einzubeziehen, daß die militärische Verteidigung wegen des sehr schnellen waffentechnischen Fortschritts durch hohe investive Aufwendungen sowie durch erhebliche Personalkosten gekennzeichnet ist. Die zivile Verteidigung ist durch technische Innovationen weniger betroffen und hat zudem wegen weitgehender Abstützung auf freiwillige Helfer in Zivilschutz weniger Personalkosten zu verzeichnen. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß die Einheiten und Einrichtungen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes der Länder im Verteidigungsfall auch der zivilen Verteidigung zugute kommen. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die zivile Verteidigung (von 1969 bis 1980: 6 Milliarden 842 Millionen DM, davon Zivilschutz: 5 Milliarden 150 Millionen DM) und der deutlichen Fortschritte bei der rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung der zivilen Verteidigung, läßt sich nicht der Schluß ziehen, ein Funktionieren der zivilen Verteidigung sei im Ernstfall insgesamt nicht gewährleistet. Zu Frage B 13: Der Stellenwert der zivilen Verteidigung wird von der Bundesregierung nicht geringer eingeschätzt als von der NATO. Sie hat daher die Mittel für den finanzintensiven Bereich der zivilen Verteidigung, den Zivilschutz, kontinuierlich aufgestockt. So sind gegenüber 1979 die Ansätze 1980 beim erweiterten Katastrophenschutz um 16,5 Millionen DM (+ 6,8%), beim Technischen Hilfswerk um 3,0 Millionen DM (+ 11,6 %), bei den Zuschüssen an die Hilfsorganisationen für Erste Hilfe, Ausbildung von Schwesternhelferinnen um 1,3 Millionen DM ( + 7,1 %), beim Selbstschutz um 1,9 Millionen DM ( + 3,7 %), beim Schutzbau um 16,5 Millionen DM ( + 38,7 %) und bei den Maßnahmen für den Schutz der Gesundheit um 1,2 Millionen DM (+ 4,9 %) gestiegen. In der Finanzplanung bis 1983 sind weitere Steigerungen vorgesehen, so z. B. im Schutzbaubereich von 59,1 Millionen DM in 1980 auf 67,8 Millionen DM in 1981, 87,5 Millionen DM in 1982 und 88,3 Millionen DM in 1983. Es wird weiterer Erhöhungen dieser Mittel bedürfen, die natürlich die allgemeine Haushaltslage nicht außer acht lassen dürfen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 14): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei der Eintragung des Geburtsorts „Königsberg in neu ausgestellte Personalausweise. und Reisepasse von den zuständigen Stellen der korrekte Zusatz „Ostpreußen" weggelassen wird? Den Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt kann ich für die Bundesregierung nicht bestätigen. Die Bundesregierung hat weder in Allgemeinen Verwaltungsvorschriften noch auf andere Weise eine Regelung getroffen, nach der bei der Eintragung des Ortes „Königsberg" in Reisepässe und Personalausweise der Zusatz „Ostpreußen" wegzulassen wäre. Ob die Länder, die das Paßgesetz und das Gesetz über Personalausweise als eigene Angelegenheiten ausführen, eine derartige Regelung getroffen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ich bin jedoch — falls Sie das wünschen — gerne bereit, eine entsprechende Umfrage bei den Ländern zu veranlassen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 15 und 16): 16792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Wird den derzeit zum Grenzschutzkommando West abgeordneten Beamten des Bundesgrenzschutzes, die gegen ihre Abordnung Einspruch eingelegt haben, die Möglichkeit gegeben, alsbald zu ihrer Einsatzabteilung zurückzukehren, und wenn ja, wann und wie wird die dadurch entstandene personelle Lücke wieder geschlossen? Ist die Belegung der Bundesgrenzschutzunterkunft in Bad Schwalbach zum 1. April 1980 trotz der Stellenstreichungen für den Haushalt 1980 gewährleistet, und wenn nein, wann und durch wen soll die Unterkunft belegt werden? Zu Frage B 15: Von Polizeivollzugsbeamten im BGS, die in diesem Jahr zum Grenzschutzkommando West abgeordnet worden sind, liegen kein Ein- oder Widersprüche gegen die Abordnung vor. Die Abordnungen von Beamten, die im Jahre 1979 gegen diese Maßnahme Widerspruch eingelegt hatten, sind in der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1980 aufgehoben worden, soweit den Widersprüchen nicht bereits früher abgeholfen worden ist. Die abgebenden Grenzschutzkommandos haben der Zahl der zurückkehrenden Beamten entsprechend Ersatz gestellt. Ergänzend hierzu darf ich auf meine Antwort auf die Frage Nr. 53 des Kollegen Dr. Kunz (Weiden) in der Fragestunde am 14. November 1979 verweisen. Zu Frage B 16: In der BGS-Unterkunft Bad Schwalbach steht nach umfangreichen Bauarbeiten zur Zeit ein Unterkunftsgebäude mit 50 Unterkunftsplätzen zur Verfügung. Das Gebäude soll ab 21. April 1980 mit etwa 50 Polizeivollzugsbeamten im BGS belegt werden. Mit der voraussichtlichen Fertigstellung weiterer Gebäude im Herbst dieses Jahres ist vorgesehen, die Belegung der Unterkunft auf eine volle Hundertschaft aufzustocken. Dabei gehe ich davon aus, daß die Nichtbewilligung der erforderlichen Planstellen im Haushalt 1980 lediglich einen Aufschub und keine endgültige Ablehnung bedeutet. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 17, 18, 19 und 20): Ist der Bundesregierung die Dienstanweisung der bayerischen Innenverwaltung vom 15. Dezember 1979 (MABl Nr. 1/1980) zum O 1355 BGB (Namensrecht) bekannt, nach der deutsche Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland die Ehe mit einem Ausländer eingehen, ihren bisher geführten Namen weiterführen müssen, es sei, „der ausländische Ehegatte unterstellt sich hinsichtlich des Ehenamens dem deutschen Recht", und wäre die Bundesregierung bereit, in Auslegung von § 1355 BGB eine Beschränkung auf solche Fälle zu veranlassen, in denen der ausländische Ehegatte nur solche Wirkungen erzielen will, die von seinem Heimatrecht abweichen? Ist es der Wille der Bundesregierung, daß deutsche Frauen, die im Ausland einen ausländischen Mann geheiratet haben, rückwirkend vom 1. Juli 1976 nicht den Namen des Mannes als Ehenamen erworben haben, sondern de facto den Mädchennamen weiterführen, und wäre die Bundesregierung bereit, bestehende Rechtsunsicherheiten (z. B. bei der Bereitstellung von Familienbüchern durch Standesbeamte), die sich durch eine Entscheidung des BGH vom 25. September 1979 ergeben haben, zu beseitigen und die Intentionen des Gesetzgebers wiederherzustellen? Hält die Bundesregierung es für rechtens, daß die Namenführung deutscher Frauen, die im Inland oder im Ausland einen ausländischen Mann geheiratet haben, davon abhängig gemacht werden kann, daß sich der ausländische Ehemann durch eine Erklärung bei der Eheschließung ausdrücklich hinsichtlich des Ehenamens deutschem Recht unterwirft, oder ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß dieses Erfordernis mit der Auffassung des Bundesjustizministeriums kollidiert, nach dem für den deutschen Ehegatten 0 1355 BGB als einschlägige materielle Norm gilt? Was wird die Bundesregierung vorschlagen, um die aus dem BGH-Urteil vom 25. September 1978 herrührenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen? Zu Frage B 17: Die in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Personenstandsgesetzes vom 15. Dezember 1979 (MABI 1980 S. 2) in Nummer III 14. 1.2 enthaltenen Ausführungen stützen sich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 12. Mai 1971, 16. Oktober 1974 und 25. September 1978. Ebenso legen die anderen Innenministerien der Länder den zuletzt genannten BGH-Beschluß dahin gehend aus, daß der ausländische Ehegatte auch dann, wenn „nur" bewirkt werden soll, daß sein Geburtsname der gemeinsame Familienname (Ehename) werden soll, eine Erklärung abzugeben habe, daß hinsichtlich der Namensführung in der Ehe auf ihn (ebenso wie bei seinem deutschen Ehepartner) § 1355 BGB angewendet werden soll. Diese Auffassung ist in der Besprechung mit den zuständigen Referenten der Länderinnenministerien am 21. und 22. Februar 1980 in Bonn mehrheitlich bestätigt worden; dabei wurde besonders darauf hingewiesen, daß die erwähnte Erklärung aus Gründen der Rechtssicherheit stets zu verlangen sei. Da die für das Personenstands- und Namensrecht geltenden Vorschriften nach Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden, besteht für die Bundesregierung keine Möglichkeit, die von Ihnen angesprochene Beschränkung durchzusetzen. Zu Frage B 18: Die Folgerung, daß bei einer Eheschließung nach dem 30. Juni 1976 vor einem ausländischen Standesbeamten die deutsche Frau den bei der Eingehung der Ehe geführten Namen behält, ergibt sich aus dem BGH-Beschluß vom 25. September 1978. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Frau entweder gemeinsam mit ihrem Ehepartner eine gemeinsame Erklärung über den in der Ehe zu führenden Namen abgegeben hat oder wenn sie bei gemeinsamem Aufenthalt mit ihrem Ehemann in dessen Heimatstaat erklärt hat, daß sie in der Ehe ihren Namen nach den in diesem Staat geltenden Vorschriften führen will. Eine die genannte BGH-Entscheidung ignorierende Regelung für die Führung von Familienbüchern anzustreben, hätte allein schon aus dem am Schluß der Antwort auf die Frage 1 angegebenen Grund keine Aussicht auf Erfolg. Zu Frage B 19: Hierzu weise ich zunächst darauf hin, daß der ausländische Ehegatte nur dann eine Erklärung über die Anwendung deutschen Rechts auf die Führung des Ehenamens abgeben kann, wenn beide Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16793* haben; ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so kann eine solche Erklärung nicht abgegeben werden. Zum letzten Teil dieser Frage bemerke ich, daß § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB eine gemeinsame Erklärung beider Ehegatten verlangt Nur wenn beide die Möglichkeit haben, eine Namenswahl zu treffen — das ist z. B. der Fall, wenn sie beide Deutsche sind oder wenn der ausländische Partner eines deutschen Ehegatten zuvor die eingangs erwähnte Erklärung unter den dort angegebenen Voraussetzungen abgegeben hat —, kann nach dem Beschluß des BGH vom 25. September 1978 auch § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB angewendet werden. Zu Frage B 20: Die Bundesregierung geht davon aus, daß in dem zu erwartenden Gesetz zur Reform des internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPR-Gesetz), für das der Bundesminister der Justiz federführend ist, auch die Entscheidungen des BGH vom 12. Mai 1971, 16. Oktober 1974 und 25. September 1978 berücksichtigt und die bei ihrer Anwendung in der Praxis aufgetretenen Schwierigkeiten behoben werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 21): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Stellenangebote für graduierte Ingenieure und die entsprechenden Bewerbergesuche in den vergangenen fünf Jahren zahlenmäßig in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Bereich entwickelt haben, und welche Auswirkungen auf die Nachwuchssituation bei den graduierten Ingenieuren im öffentlichen Dienst erwartet die Bundesregierung durch die von ihr angestrebte Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980? Zahlen über Stellenangebote für graduierte Ingenieure sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit werden bei der Besetzung offener Stellen nicht immer beteiligt. Die der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten offenen Stellen werden statistisch nicht soweit aufgegliedert, daß eine Angabe im Sinne der Fragestellung möglich ist. Die der Bundesanstalt für Arbeit vorliegenden Bewerbergesuche werden — soweit es sich bei den Bewerbern um Arbeitslose handelt — nach der Art der abgeschlossenen Ausbildung statistisch erfaßt. Die Zahl der Arbeitslosen mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung zum graduierten Ingenieur hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (Stand jeweils Ende September): 1975: 7 727 1976: 8 227 1977: 7 360 1978: 4 843 1979: 3 775 Welche Auswirkungen die angestrebte Änderung der besoldungsrechtlichen Vorschriften auf die Nachwuchssituation speziell bei den graduierten In- genieuren im öffentlichen Dienst haben wird, läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Allerdings haben Vertreter der hauptbeteiligten Bundesressorts vor kurzem in einer Ressortbesprechung auf Schwierigkeiten in der Nachwuchsgewinnung für die Laufbahnen der beamteten Ingenieure hingewiesen. Es wird deshalb zur Zeit geprüft, ob diese Schwierigkeiten durch Gewährung eines Sonderzuschlages zu den Anwärterbezügen für Techniker abgemildert werden können. Die Höhe der Anwärterbezüge hat besondere Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 22): Hat sich an der Einschätzung der „Hilfsaktion Vietnam e. V.", die in Verfassungsschutzberichten früherer Jahre unter der Rubrik „Volksfront"-Politik der DKP aufgeführt und als DKP-orientiert bewertet wurde, unter der Geschäftsführung der Kommunistin Sibylle Weber seither wesentliches geändert, und wenn ja, was und seit wann? Die „Hilfsaktion Vietnam e. V." (HAV) wurde in den Verfassungsschutzberichten des Bundes 1968 und 1974 als einer der Träger der kommunistischen Vietnamkampagne erwähnt. Nach der Beendigung des Vietnamkrieges trat die HAV kaum noch in Erscheinung. Dies änderte sich mit dem Konflikt zwischen China und Vietnam Anfang 1979. Seither ruft z. B. die DKP u. a. in ihrem Zentralorgan „Unsere Zeit" zu Spendenaktionen der HAV auf. Der Arbeit der HAV, deren Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied seit 1968 Sibylle Weber ist, kommt heute jedoch nicht mehr das politische Gewicht wie noch 1974 zu. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 23 und 24): Ist der Bundesregierung das von einigen Städten und Gemeinden in Auftrag gegebene Gutachten „Internationale Rechtsprobleme des Kernkraftwerks Cattenom" (Professor M. Kloepfer, Universität Trier) bekannt, und welche Schlüsse zieht sie gegebenenfalls daraus? Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob Frankreich gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags Pläne zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem in Bau befindlichen Kernkraftwerk Cattenom der EG-Kommission gemeldet hat? Zu Frage B 23: Der Bundesregierung ist ein derartiges Gutachten nicht bekannt; sie ist jedoch davon unterrichtet, daß Professor Kloepfer am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier an einem derartigen Gutachten arbeitet. Die Bundesregierung wird nach Vorliegen dieser wissenschaftlichen Untersuchung die Ergebnisse prüfen und hieraus gegebenenfalls 16794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Schlüsse im Hinblick auf innen- und außenpolitische Maßnahmen ziehen. Zu Frage B 24: Die Bundesregierung hat bisher von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft keine Information über eine Meldung nach Art. 37 Euratom-Vertrag zum französischen Kernkraftwerksprojekt Cattenom an der Mosel erhalten. Eine entsprechende Meldung dürfte erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, da nach den Informationen der Bundesregierung von den französischen Behörden für Cattenom bisher nur Genehmigungen für bauliche Maßnahmen, nicht jedoch die atomrechtliche Genehmigung für den nuklearen Anlagenteil erteilt wurden. Somit dürfte auch die Festlegung der maximal zugelassenen Aktivitätsabgaben bei einem späteren Betrieb des Kernkraftwerkes Cattenom durch die französischen Behörden noch nicht erfolgt sein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 25): Ist der Bundesregierung bekannt, ob in der unmittelbaren Umgebung des Kernkraftwerks Three Mile Island in Harrisburg nach dem Störfall vom 28. März 1979 sich die Rate der Säuglingssterblichkeit erheblich erhöht hat, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß dies auf die erhöhte Freisetzung radioaktiver Abgaben durch den Störfall zurückzuführen ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Pressemitteilungen über eine erhöhte Säuglingssterblichkeit im Zusammenhang mit dem Reaktorzwischenfall in Harrisburg gehen auf eine Reuter-Meldung vom 7. März zurück, die sich ihrerseits auf eine Studie von. Dr. E. J. Sternglass bezieht. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß Stern-glass vor mehr als 10 Jahren schon Behauptungen über vermehrte Sterblichkeit im • Zusammenhang mit Kernwaffentests aufstellte, die einer wissenschaftlichen Nachprüfung allerdings nicht standhielten. Originaltext der Sterglass schen Studie und Äußerungen der US-Behörden dazu sind von der Bundesregierung angefordert worden, liegen aber noch nicht vor. Im folgenden sind deshalb die Angaben entsprechend der Reuter-Meldung analysiert. Behauptet und abgeleitet von den „US Vital Health Statistics" wird eine Erhöhung der Neugeborenensterblichkeit in Pennsylvania und anderen Staaten, die im Durchzugsbereich der radioaktiven Emission des TMI-2 Reaktors in Harrisburg gelegen haben sollen. Auch von je einem Krankenhaus in Harrisburg und in Pittsburg (290 km von Harrisburg entfernt) wird über eine erhöhte Zahl von Todesfällen Neugeborener berichtet. Ein Zusammenhang mit dem Störfall Harrisburg wird über die angeblich nicht beachtete Strahlenbelastung der Schilddrüse Ungeborener (ab 5. Schwangerschaftsmonat) mit 200-1 100 mrem in der Umgebung des Kernkraftwerkes und auch über die Strahlenbelastung aus der Edelgaswolke (insbesondere Xenon-133) hergestellt. Hierzu ist festzustellen, daß eine Erhöhung der perinatalen Sterblichkeit wie auch von Unterfunktionen der Schilddrüse, auf welche die erwähnte Dosisbemerkung von Sternglass hinzuweisen scheint, zu den sogenannten „nicht-stochastischen" Strahlenwirkungen gehören, die nur oberhalb einer Minimaldosis auftreten können. Die im Strahlenschutz angewandte Arbeitshypothese, nach der es keine „unschädliche" Strahlendosis gibt, sondern das Erkrankungsrisiko mit der Dosis linear gegen Null fällt, gilt hier nicht. Die erwähnte Minimaldosis liegt für die Schilddrüse beim etwa tausendfachen der von Sternglass erwähnten Dosis. Bei Bestrahlung des Ungeborenen von außen mit einer Dosis, welche den perinatalen Tod nach sich ziehen konnte und einige hundert rem hätte betragen müssen, hätten zumindest eine Reihe von Müttern und anderen Personen Zeichen der akuten Strahlenkrankheit aufweisen müssen. Die ausführliche Berichterstattung über Harrisburg enthält auch nicht den geringsten Hinweis darauf. Nach dem Bericht der vom US-Präsidenten eingesetzten Kommission („Kemeny-Bericht" vom Oktober 1979) betrug die mittlere Strahlenbelastung der Bevölkerung im Umkreis von 8 km zum Reaktor etwa oder weniger als 10 %, im Umkreis von 80 km etwa 1 % der natürlichen Strahlenbelastung. Die höchste Dosis, die eine Person außerhalb des Reaktorgebäudes erhalten hat, betrug 70 mrem. Selbst stochastische Strahlenwirkungen, wie erhöhtes Auftreten von Krebs innerhalb der kommenden Jahrzehnte, sind bei solchen Dosen so gering, daß sie statistisch nicht nachweisbar sein werden. Die behauptete Erhöhung der Neugeborenensterblichkeit in zwei Krankenhäusern stützt sich auf 1 bis 24 beobachtete Fälle und eine überschlagsmäßige mathematisch-statistische Analyse zeigt, daß die in Prozent angegebenen Zu-' oder Abnahmen im Rahmen statistischer Streubreite liegen. Das gleiche gilt für die den „Monthly Vital Statistics Report" entnommenen Zahlen für die Säuglingssterblichkeit, die im übrigen die Sterblichkeit bis zum Alter von 1 Jahr umfaßt. Die Bundesregierung kann diese Behauptung erhöhter Säuglingssterblichkeit im Zusammenhang mit dem Störfall Harrisburg deshalb nicht bestätigen. Sie widerspricht strahlenmedizinischer Erfahrung. • Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 26): Sind Informationen zutreffend, daß das Schilfsterben vor allem durch die Gewässereutrophierung verursacht wird, und ist die Bundesregierung auch aus diesem Grund bereit, die Rechtsverordnung zur Verminderung des Phosphatgehalts der modernen Waschmittel nach den Bestimmungen des Waschmittelgesetzes jetzt vorzulegen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16795* Die Eutrophierung der Gewässer wird vor allem durch übermäßige Zufuhr von Phosphaten verursacht. Zahlreiche negative Erscheinungen sind die Folge, darunter vor allem die schädliche Massenentwicklung von Algen und das umfangreiche Auftreten von Wasserpflanzen in Form von Verkrautungen. Auch auf das für die Ökologie und den Uferschutz wertvolle Schilf wirkt sich die Eutrophierung ungünstig aus: Neuere Untersuchungen deuten darauf hin, daß durch das Überangebot von Phosphaten die Gewebefestigkeit des Schilfs leidet; ebenso wird das Wachstum durch angeschwemmte Algenmassen beeinträchtigt. Aus allen diesen Gründen hat der Bundesminister des Innern den Entwurf der Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln vorbereitet. Mit Hilfe dieser Verordnung soll der Phosphatgehalt der Wasch- und Reinigungsmittel in zwei Stufen je nach Produkttyp um etwa bis zu 50 % verringert werden. Der Entwurf wird nach Erklärung des erforderlichen Einvernehmens durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und den Bundesminister für Wirt- schaft dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 27 und 28): Für wie viele Bürger ist zur Zeit die Trinkwasserversorgung auch in einem Katastrophen- oder Verteidigungsfall gesichert, und wieviel Notbrunnen müßten noch gebaut werden, um zu einer auch im Katastrophen- oder Verteidigungsfalle befriedigenden Trinkwasserversorgung zu kommen? Welche Vorsorgemaßnahmen will die Bundesregierung treffen, um die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung auch in einem Katastrophen- oder Verteidigungsfall sicherzustellen? Zur Sicherung einer Trinkwassernotversorgung in einem Verteidigungsfall, Katastrophenfall oder anderen Notfällen werden seit 1968 auf der Rechtsgrundlage des Wassersicherstellungsgesetzes Bundesmittel zur Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorsorgemaßnahmen bereitgestellt. In einem laufenden Bauprogramm sind bisher mit Haushaltsmitteln von rd. 114 Millionen DM rd. 2 400 Trinkwasser-Notbrunnen und 15 kurze Verbundleitungen zwischen eigenständigen, benachbarten Wasserversorgungsunternehmen gebaut worden. Damit kann die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser nach dem Wassersicherstellungsgesetz für rd. 14 Millionen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin sichergestellt werden. Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen wurden von 1977 bis 1979 außerdem 100 Millionen DM zur Errichtung weiterer rd. 130 Notbrunnen sowie zum Bau von ca. 65 Verbundleitungen in einer Gesamtlänge von rd. 390 km zur Verfügung gestellt. Damit können weitere rd. 6,2 Millionen Einwohner versorgt werden. Auch in Zukunft ist die Bereitstellung von Bundesmitteln zum Bau von Trinkwasser-Notbrunnen und Verbundleitungen vorgesehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 29): Welches ist die Ursache dafür, daß seitens der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Ausführungen des „Bundesadler”-Hoheitszeichens verwandt wer- den, und ist die Einführung eines für alle Bundesbehörden verbindlichen Bundesadlers als Hoheitszeichen unserer Republik geplant? Das Staatssymbol und Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesadler, ist für alle Verfassungsorgane der , Bundesrepublik Deutschland sowie für alle Bundesbehörden einheitlich und gleichermaßen verbindlich durch die Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (BGBl. I S. 26) festgelegt. Darüber hinaus gibt es lediglich zwei weitere Formen des Bundesadlers als Hoheitszeichen, und zwar auf Grund der Anordnung über die deutschen Flag- gen vom 7. Juni 1950 (BGBl. S. 205) die Standarte des Bundespräsidenten und den Bundesadler in der Bundesdienstflagge, die alle übrigen Stellen und Behörden des Bundes - mit Ausnahme der zur Führung der Bundespostflagge Berechtigten — führen. Verbindlich festgelegt ist die Gestaltung des Bundesadlers allerdings nur, soweit er als Hoheitszeichen dient. Dagegen ist allen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland und allen Bundesbehörden weitgehend Gestaltungsfreiheit eingeräumt, soweit der Bundesadler nicht zu hoheitlichen, sondern zu dekorativen Zwecken verwendet wird. In der Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler heißt es ausdrücklich: „Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten." Auf dieser Vorschrift beruhen beispielsweise die verschiedenen Adlerdarstellungen, die an öffentlichen Gebäuden — z. B. am Eingang des Bundespostministeriums — einen künstlerischen Akzent setzen sollen. Zu nennen ist hier aber auch die vom Bundeswappen erheblich abweichende Adlerdarstellung an der Stirnwand im Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 30): Hält die Bundesregierung die Wertgrenze von 50 DM für die Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken als Betriebsausgabe angesichts erheblich gestiegener Preise noch für angemessen, oder beabsichtigt sie, dem Bundestag in absehbarer Zeit eine Erhöhung vorzuschlagen? 16796* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Bei der Festsetzung der Wertgrenze für Werbegeschenke im Rahmen der Steuerreform 1975 auf einen Gesamtwert von 50 DM jährlich je Empfänger waren vor allem steuerpolitische Gründe maßgebend. Im Interesse der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung können ledigleich Werbegeschenke, die über einen bestimmten Wert nicht hinausgehen, steuerlich berücksichtigt werden. Werbegeschenke kommen in der Regel nur einem begrenzten Personenkreis zugute; die Mehrzahl der Steuerpflichtigen hingegen muß deraratige Geschenkartikel aus dem versteuerten Einkommen bezahlen. Daher sollen Geschenke, die als Betriebsausgaben angesetzt werden können, lediglich einen Werbewert haben und wertmäßig begrenzt bleiben. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Anhebung der Wertgrenze für den Betriebsabgabenabzug von Werbegeschenken nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG vorzuschlagen. Anträge auf Erhöhung der Wertgrenze für Werbegeschenke sind auch vom Finanzausschuß des Bundesrates abgelehnt worden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 31): Ist nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Türkei „eines der wesentlichen Lieferländer für Rauschgift", wie dies der Bundeskanzler am 7. Februar 1980 in Gütersloh behauptet hat, oder ist sie nur ein "Transitland für illegale Drogen aus Mittel- und Fernost", wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage im Bundestag (Anlage 72 zum Stenographischen Bericht über die 203. Sitzung vom 28. Februar 1980) behauptet, und wenn letzteres stimmt, muß dann nicht der Bundeskanzler in Zukunft etwas sorgfältiger formulieren, um außenpolitischen Flurschaden zu verhindern? Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Rede am 7. Februar 1980 auf einer Veranstaltung der Firma Bertelsmann in Gütersloh ausgeführt: „Wir sind auf die Mitarbeit angewiesen in den Staaten, aus denen die Drogen kommen. Der Hasch kommt ja nicht aus der Eifel oder aus dem Vogelsberg, er kommt aus der Türkei und anderen NahostLändern; und deswegen arbeiten wir mit den Regierungen dieser Staaten sehr zusammen ..." Diese Formulierung steht nicht im Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Anfrage Nr. 53 B der BT-Drucksache 8/3692. Der Begriff „Transitland" sollte ausdrücken, daß Rauschgift in die Türkei eingeschmuggelt und von dort in andere Länder illegal weitertransportiert wird. Der Herr Bundeskanzler hat die Türkei nicht als „Erzeugerland" angesprochen, wie Sie offenbar annehmen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 32 und 33): Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der nur für Risikoversicherungen vorgesehene Wegfall des „Kreditaufnahmeverbots" die uneingeschränkte steuerliche Begünstigung (als Sonderausgaben) der Alters- und Krankenvorsorgeaufwendungen wiederherstellt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach statistischen Unterlagen die Gesamtlaufzeit für Risikoversicherungen noch keine zehn Jahre beträgt und von daher diese Versicherungsart nicht der Altersvorsorge dienen kann, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 32: Die Bundesregierung hat in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BT-Drucksache 8/3688) vorgeschlagen, das Kreditaufnahmeverbot für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) in der Weise einzuschränken, daß dieses nur noch für Versicherungsbeiträge mit Sparanteil und Bausparbeiträge gilt. Das Kreditaufnahmeverbot würde künftig keine Bedeutung mehr haben für Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu reinen Risikolebensversicherungen. Auf das Kreditaufnahmeverbot für Versicherungsbeiträge mit Sparanteil und Bausparbeiträge kann im Grundsatz nicht verzichtet werden, weil es sachlich nicht vertretbar ist, kreditfinanzierte Einzahlungen durch den Sonderausgabenabzug der Beiträge zu fördern. Es handelt sich nicht um Sparleistungen aus Eigenmitteln (vgl. die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BT-Drucksache 8/3688). Für laufende Beiträge zu Versicherungen mit Sparanteil und an Bausparkassen ist das Kreditaufnahmeverbot durch die Anordnung in Abschnitt 87 a Abs. 1 Satz 7 der Einkommensteuerrichtlinien wesentlich gemildert worden. Danach kann bei der Überweisung der genannten Beiträge, insbesondere durch Dauerauftrag oder im Last-schriftverfahren, regelmäßig davon ausgegangen werden, daß der Steuerpflichtige über ausreichende Eigenmittel verfügt, wenn ein etwaiger durch die Abbuchung entstandener Schuldbetrag innerhalb von 30 Tagen ausgeglichen wird. Wenn das Konto für längere Zeit etwa im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Investitionskredites einen Schuldbetrag ausweist, genügt es, daß der durch die Abbuchung der laufenden Versicherungs- oder Bausparbeiträge entstandene zusätzliche Schuldbetrag innerhalb von 30 Tagen wieder ausgeglichen wird. Der Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei Steuerpflichtigen, die mit betrieblichen Krediten arbeiten, wird also in der Regel durch das Kreditaufnahmeverbot nicht behindert. Zu Frage B 33: Für Lebensrisikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, bestehen einkommensteuerrechtlich keine Vorschriften über eine Mindestvertragsdauer. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß diesen Versicherungen nur eine begrenzte Bedeutung für die Altersvorsorge zukommt. Sie dienen nach ihrer Struktur in erster Linie der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Für Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16797* die Altersvorsorge des Steuerpflichtigen selbst sind sie nicht geeignet. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 34 und 35): Beharrt die Bundesregierung auch weiterhin auf ihrem mehrfach geäußerten Standpunkt, rechtskräftige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zugunsten eines klagenden Steuerpflichtigen, auch dann, wenn es sich um grundlegende Entscheidungen für eine Vielzahl gleicher Fälle handelt, nicht als allgemeinverbindlich zu beachten, und wie kann vermieden werden, daß dadurch das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit der Finanzverwaltung erschüttert wird? Ist die Bundesregierung bereit, Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofs, die zugunsten von Steuerpflichtigen wirken, ausnahmslos in Teil II des Bundessteuerblatts zu veröffentlichen, oder welche Gründe stehen dem entgegen? Zu Frage B 34: Die Bundesregierung hat sich in der letzten Zeit wiederholt mit der Frage der Bindung der Finanzbehörden an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus befaßt. Ich verweise z. B. auf die Antworten, die im Deutschen Bundestag auf die Schriftliche Frage des Kollegen Vogelsang am 11. Mai 1979 (152. Sitzung, Anlage 45) und auf die Mündlichen Fragen der Kollegin Frau Matthäus-Maier am 30. Mai 1979 (156. Sitzung, Anlage 10) erteilt wurden. Die Bundesregierung hält die dort vertretene Auffassung weiterhin für zutreffend. Im übrigen ist die Zahl der Fälle, in denen die Finanzverwaltung Urteile des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendet, sehr gering (etwa 1 v. H.), wobei sich die Nichtanwendung bei mehr als einem Drittel der Urteile zum Vorteil der Steuerzahler auswirkt. Die Finanzverwaltung ist bemüht, auch künftig sog. Nichtanwendungserlasse nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herauszugeben. Zu Frage B 35: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil II grundsätzlich alle vom Bundesfinanzhof für die Veröffentlichung freigegebenen Entscheidungen ohne Rücksicht darauf, ob sie für den Fiskus günstig oder ungünstig sind. Nicht veröffentlicht werden lediglich solche Entscheidungen, die keine neuen Erkenntnisse enthalten, sich auf nicht mehr geltendes Recht beziehen oder Zoll-und Verbrauchsteuersachen betreffen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 36 und 37): Gilt das Grundstücksverbilligungsgesetz auch für Einrichtungen des Bundes, wie z. B. Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost sowie bundeseigene Unternehmen, und wenn nein, ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine ent- sprechende Erweiterung des Geltungsbereichs des Grundstücksverbilligungsgesetzes vorsieht? Ist die Bundesregierung bereit, die derzeit noch im Eigentum des Bundes stehenden Grundstücke des früheren Schießplatzes an der Heidemannstraße in München zu dem Verkehrswert der jetzigen Nutzung zu verkaufen, wie dies auch der Freistaat Bayern bezüglich seines Anteils tut? Zu Frage B 36: Das Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken ermächtigt den Bundesminister der Finanzen, unter bestimmten Voraussetzungen bundeseigene Grundstücke verbilligt zu veräußern, zu vermieten oder zu verpachten. Es erfaßt damit grundsätzlich alle für Verwaltungszwecke entbehrlich gewordenen — und deshalb nach den bestehenden Verwaltungsvorschriften regelmäßig dem Bundesminister der Finanzen zuzuführenden — Grundstücke im Eigentum des Bundes, also auch solche, die ursprünglich von nichtrechtsfähigen Anstalten des Bundes genutzt worden sind. Es bezieht sich aber nicht auf die Sondervermögen des Bundes wie Bundesbahn und Bundespost. Diese Sondervermögen führen ihre entbehrlich gewordenen Grundstücke nicht dem Bundesminister der Finanzen zu, sondern verwerten sie selbst. Sie sehen sich dabei auch nicht in der Lage, das Grundstücksverbilligungsgesetz entsprechend anzuwenden, weil sie nach den Grundsätzen der Unternehmensfinanzierung und der kaufmännischen Wirtschaftsführung so effektiv wie möglich zu wirtschaften haben. Für Bundesunternehmen gilt Entsprechendes. Die Bundesregierung beabsichtigt in Würdigung dieser Gegebenheiten auch nicht, durch einen Gesetzentwurf oder in anderer Weise darauf hinzuwirken, daß das Grundstücksverbilligungsgesetz künfig bei Bundesbahn, Bundespost und Bundesunternehmen angewandt wird. Zu Frage B 37: Nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann der Bund die für eine Bebauung in Betracht kommenden Grundstücke im allgemeinen erst dann verkaufen, wenn ein — den Wert mitbestimmender — Bebauungsplan vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt steht erst endgültig fest, daß der vorgesehene Verwendungszweck verwirklicht werden kann. Dies gilt auch für das bundeseigene Gelände an der Heidemannstraße in München. Nur dann, wenn das Grundstück von der Belegenheitsgemeinde selbst erworben wird, kann es aus bauplanerischen und bauordnungsrechtlichen Gründen gerechtfertigt sein, Grundstücke vor Abschluß der Bauleitplanung zu veräußern. Solchen Wünschen kommt der Bund nach; entsprechend einer in einem Einzelfall getroffenen Entschließung des Ausschusses für das Bundesvermögen vom 16. Januar 1969 (Drucksache V/3556) hat sich die Gemeinde allerdings zu verpflichten, dem Bund einen planungsrechtlichen Wertzuwachs, der innerhalb von 10 Jahren eintritt, nachzuentrichten. Im übrigen gewährt der Bund auf den — bisher noch nicht ermittelten — Verkehrswert einen Preis- 16798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 nachlaß nach Maßgabe des Grundstücksverbilligungsgesetzes, sofern die Voraussetzungen dieses Gesetzes vorliegen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 38): Ist die Bundesregierung bereit, zu veranlassen, daß auf der Lohnsteuerkarte von Arbeitnehmern, die die Abschreibungsmöglichkeiten des § 7 b des Einkommensteuergesetzes nutzen wollen, entsprechende Freibeträge eingetragen werden? Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die sich bei Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes voraussichtlich ergeben werden, können auf Antrag als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das folgt aus § 39 a Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes. Es sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen die Anwendung dieser Vorschrift zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die Arbeitnehmer sind in der Informationsschrift, die alljährlich zusammen mit der Lohnsteuerkarte ausgehändigt wird, auf die Möglichkeit der Freibetragseintragung ausdrücklich hingewiesen worden. Seitens der Bundesregierung braucht hiernach nichts weiter veranlaßt zu werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 39): Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, die Diskussion über den §-7-b-Bericht müsse abgewartet werden, bevor der von allen Parteien und auch von der Bundesregierung selbst dem Grunde nach begrüßte Wegfall der Jahresgrenze bei der i-7-b-Förderung von Ausbauten und Erweiterungen Gesetzeskraft erlangen kann (vgl. die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Familienförderung in Drucksache 8/3143)? Die Bundesregierung hält es für möglich, daß der Bundestag auf Grund des ihm vorliegenden Berichts der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des § 7 b EStG auf ein anderes Förderungssystem eine Änderung der Vorschrift ins Auge faßt; bei der auch die Frage der Jahrgangsgrenze bei der Förderung von Ausbauten und Erweiterungen aufgegriffen wird. Die Diskussion hierüber soll abgewartet werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 40 und 41): Wieviel Fälle von Zahlungsunfähigkeit sind bisher von dem Pensionssicherungsverein in Köln gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 bearbeitet worden, und wie groß war die durchschnittliche Dauer der Verfahren? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einigen Fallen mehr als 20 Monate verstrichen sind bis die Alterssicherung der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer geregelt worden ist, so daß der Zweck des Gesetzes durch die Länge der Bearbeitungszeit verfehlt wird? Zu Frage B 40: Dem PSV als Träger der Insolvenzsicherung sind bis zum Ende des Jahres 1979 insgesamt 1 083 Sicherungsfälle gemeldet worden, d. h. Konkurse oder diesen nach dem Betriebsrentengesetz gleichstehende Verfahren von Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Versorgungszusage erteilt haben. Von diesen Sicherungsfällen waren 36 145 Personen mit einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung sowie 27 808 Versorgungsempfänger betroffen. Von den genannten 27 808 Versorgungsfällen waren bis Ende 1979 insgesamt 26 415 Fälle abschließend bearbeitet, so daß die Voraussetzungen für die Weiterzahlung der Rente an die Versorgungsempfänger gegeben waren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung des Sicherungsfalles an den PSV bis zur Erteilung des Bescheides über die Höhe der weiter zu zahlenden Rente an .den Versorgungsempfänger durch den PSV betrug 3 bis 4 Monate. Zu Frage B 41: Diese Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Monaten kann der PSV jedoch nur dann einhalten, wenn ihm nach Eintritt des Sicherungsfalles von den Arbeitgebern, den Konkursverwaltern oder von den Versorgungsempfängern bzw. ihren Hinterbliebenen selbst unverzüglich die zur Feststellung der Leistungspflicht erforderlichen Angaben, wie z. B. Leistungspläne, Daten der Versorgungsempfänger, Höhe der Anwartschaften und vorhandene Deckungsmittel mitgeteilt werden. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber den Arbeitgebern, den Konkursverwaltern und den aus der Versorgungszusage Begünstigten eine umfassende Melde- und Aufklärungspflicht gegenüber dem PSV auferlegt. In der Praxis kommt es jedoch in Einzelfällen immer wieder vor, daß der PSV sich die erforderlichen Unterlagen nur unter größten Schwierigkeiten und mit erheblichem Zeitaufwand beschaffen kann. Dies liegt allerdings weniger an einer etwaigen Lücke im Gesetz oder dem fehlenden Willen aller Beteiligten zur Mitarbeit, als vielmehr daran, daß in einem Sicherungsfall nicht nur die betriebliche Altersversorgung, sondern auch viele andere Dinge zu regeln sind. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, daß Versorgungsempfänger ihre Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verzögert erhalten. Sofern sie ihre Ansprüche beim PSV angemeldet haben und ihrer Aufklärungspflicht gegenüber dem PSV nachgekommen sind, entsteht ihnen hierdurch jedoch über die Verzögerung hinaus kein Schaden, da sie vom Träger der Insolvenzsicherung Nachzahlungen in Höhe der Leistungen erhalten, die der Arbeitgeber auf Grund der Versorgungszusage zu erbringen hätte, wenn das Konkursverfahren oder ein ihm gleichgestelltes Verfahren nicht eröffnet worden wäre. Eine Notsi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16799* tuation dürfte für die Betroffenen durch Verzögerungen der Zahlungen im allgemeinen ebenfalls nicht eintreten, da sie in der Regel eine Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, die von dem Sicherungsfall des Arbeitgebers nicht berührt wird. Auch der Zweck des Betriebsrentengesetzes, die betriebliche Altersversorgung bei einem Konkurs des Arbeitgebers zu sichern, wird durch eine etwas längere Bearbeitungszeit nicht unterlaufen. Ob und ggf. warum allerdings in Einzelfällen die Bearbeitungsdauer im Versorgungsfall, wie Sie mitteilen, 20 Monate und mehr betragen hat, konnte wegen der Kürze der für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit vom BAV nicht festgestellt werden. Ich wäre Ihnen darum dankbar, wenn Sie mir Ihnen etwa bekanntgewordene Fälle nennen könnten, damit diesen von hier aus nachgegangen und geprüft werden kann, ob diese Verzögerung ihre Ursache in Mißständen hat, die bei der Geschäftsführung des PSV liegen und die verbessert oder behoben werden können. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 42): Trifft es zu, daß Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger an seine in der Schweiz lebende geschiedene Ehefrau zahlt, bei der Ehefrau der schweizerischen Einkommensbesteuerung unterworfen werden, und wie kann gegebenenfalls die Benachteiligung für diesen Unterhaltspflichtigen, die darin besteht, daß er das Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht in Anspruch nehmen kann, obwohl seine geschiedene Ehefrau die Unterhaltsleistungen versteuern muß, abgebaut werden? Es trifft zu, daß Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger an seine in der Schweiz lebende geschiedene Ehefrau zahlt, bei der Ehefrau der schweizerischen Einkommensbesteuerung unterworfen werden. Die Besteuerung der Unterhaltsleistungen in der Schweiz berechtigt jedoch den in Deutschland lebenden geschiedenen Ehemann nicht, seine Unterhaltsleistungen im Rahmen des sog. Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben abzuziehen. Nach dieser Vorschrift ist Voraussetzung für den Abzug, daß der unterhaltsberechtigte Ehegatte im Inland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt. Die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen zwischen geschiedenen Ehegatten sind soziale Folgewirkungen der Ehe. Um den sich hieraus ergebenden Minderungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit besser als nach der bisherigen Regelung (§ 33 a Abs. 1 EStG) Rechnung zu tragen, ist in Anlehnung an das für zusammenlebende Ehegatten geltende Splittingverfahren (§ 32 a Abs. 5 EStG) das auf jährlich 9 000 DM limitierte sog. Realsplitting eingeführt worden. Die Anwendung des für zusammenlebende Ehegatten geltenden Splittingverfahrens ist steuersystematisch davon abhängig, daß beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies muß grundsätzlich auch für das Realsplitting gelten. Auf die Voraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht des Unterhaltsempfängers kann deshalb beim Realsplitting nicht verzichtet werden. In den genannten Fällen können die Unterhaltszahlungen des geschiedene Ehemanns nach geltendem Recht lediglich im Rahmen der Vorschriften über die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen (§ 33 a Abs. 1 EStG) abgezogen werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 43): Trifft es zu, daß die bundeseigene Salzgitter-AG beim Bau des neuen Moskauer Flughafens auf sowjetischen Wunsch die Decken wieder aufgerissen hat, um zusätzliche Kabelstränge zum Anschluß von „Wanzen" einzulegen (Spiegel vom 18. Februar 1980, Seite 62)? Die Anfrage ist mit Nein zu beantworten. Die Baufirma erhielt im Juli 1979 einen Zusatzauftrag zur Verlegung von Leitungen in den dafür vorgesehenen Kabelschächten. Das dazu notwendige Abnehmen von Decken während der Bauzeit ist eine übliche Maßnahme, da das Versorgungssystem (Leitung, Kabel) zwischen herabhängenden Decken und Massivdecken untergebracht ist. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 44): Welche Bereiche in Unterfranken (Land Bayern) bleiben über 1981 hinaus als Fördergebiet im Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur", bzw. welche Bereiche werden herausgenommen? Die Fördergebiete sollen mit dem 10. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahr 1981 neu abgegrenzt werden. Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß hat bisher die Arbeitsmarkt-, Einkommens- und Infrastrukturindikatoren ausgewählt, die für die Bestimmung der Fördergebiete herangezogen werden sollen. Für diese Indikatoren werden derzeit von Forschungsinstituten Neuberechnungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen. Das aktuelle Datenmaterial wird keinesfalls vor Spätherbst 1980 vorliegen. Über die methodischen Einzelheiten der Fördergebietsabgrenzung, insbesondere über die Gewichtung der Indikatoren und über den für die Anerkennung als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert, wird der Planungsausschuß erst nach Vorliegen des aktuellen Datenmaterials entscheiden. Die Auswirkungen dieser zukünftigen Entscheidungen auf einzelne Fördergebiete lassen sich derzeit nicht absehen. 16800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980* Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 45): Ist der Bundesregierung bekannt, ob zwischen 1974 und 1977 fast eine Million Seehundfelle in die Bundesrepublik Deutschland geliefert worden ist und mit dieser Größenordnung die Bundesrepublik Deutschland zu den größten Importeuren derartiger Felle in der Welt gehört, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf Einfluß zu nehmen, daß aus Gründen des Tierschutzes und der Erhaltung der gejagten Robbenarten die Tötung junger Robben unterbleibt? In den Jahren 1974 bis 1977 wurden insgesamt 927 000 rohe und zugerichtete Felle von Ohrenrobben und Hundsrobben in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Nach Veredlung wurden 197 000 Felle wieder ausgeführt, so daß sich die Nettoeinfuhr auf 730 000 Stück beläuft. Damit gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den größten Importeuren dieser Warenart. Die in Frage stehenden Robbenarten fallen, mit Ausnahme einiger nicht handelsrelevanter Arten, nicht unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das völkerrechtlich am 1. Juli 1975 in Kraft getreten und ab Mitte 1976 für die Bundesrepublik Deutschland als ersten EG-Mitgliedstaat verbindlich ist. Dieses Übereinkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und deren Erzeugnisse im Interesse der Arterhaltung weltweit. Die gejagten Robben sind nach Ansicht der Experten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zur Zeit nicht von der Ausrottung bedroht oder sonst ernsthaft in ihrem Bestand gefährdet. Bei den getöteten Tieren handelt es sich zum größten Teil nicht um „white conts", d. h. bis 3 Woche alte Tiere, sondern um ältere, noch nicht geschlechtsreife Tiere. Wie ich bereits in meiner Antwort auf die mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Haase in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Juni 1978 dargelegt habe, besteht daher unter dem Gesichtspunkt der Artenerhaltung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen keine Möglichkeit, auf die Robbenjagd Einfluß zu nehmen. Ebenso hat die Bundesregierung auf die Jagd- und Tötungsmethoden in anderen Ländern keine Einflußmöglichkeit. Letztlich läßt sich die Einfuhr von Seehundfellen nur dadurch wesentlich beeinflussen, daß die Endabnehmer der daraus gefertigten Erzeugnisse problembewußter werden. In dieser Richtung sind die Naturschutzvereinigungen seit Jahren nicht ohne Erfolg bemüht. Sie wirken im übrigen auch bei der Gestaltung entsprechender Vorschriften auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes beratend mit. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 46): Was hat die Bundesregierung bisher getan, um den Wettbewerbsverzerrungen in grenznahen Bereichen, wie etwa Rosenheim, entgegenzuwirken, die dadurch entstehen, daß deutschen Bauhandwerkern in Osterreich eine Tätigkeit erheblich erschwert wird, die von österreichischen Baufirmen auf dem deutschen Baumarkt in der Regel ohne weiteres ausgeübt werden kann, und ist sie bereit, in entsprechenden Verhandlungen mit der österreichischen Seite zu erwirken, daß die durch deutsche Meisterprüfungen qualifizierten Bauhandwerker auch ohne Ablegung einer österreichischen Meisterprüfung in Österreich tätig werden können? Es ist in der Tat ständige Übung der Bundesländer, daß Inhaber der österreichischen Handwerksmeisterprüfung bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten im allgemeinen nicht besonders nachweisen müssen. Insoweit wird die österreichische Meisterprüfung als gleichwertig mit der deutschen Meisterprüfung anerkannt. Auch wird in der Regel davon ausgegangen, daß einem österreichischen Handwerksmeister die Ablegung der deutschen Meisterprüfung nicht zugemutet werden kann. Zu der Frage, ob auch österreichische konzessionierte Baugewerbetreibende unter diese Grundsätze fallen, kam der Bund-Länder-Ausschuß „Handwerksrecht" im Jahre 1977 einstimmig zu der Auffassung, daß grundsätzlich auch für österreichische konzessionierte Baugewerbetreibende die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO gegeben sei; dieser Personenkreis könne nicht generell von der Anwendung der o. g. Grundsätze ausgenommen werden. Die Bundesregierung hat seit mehreren Jahren im Rahmen von wirtschaftspolitischen und gewerberechtlichen Gesprächen mit Osterreich zu erreichen versucht, daß die deutschen Baugewerbetreibenden in Osterreich eine ähnlich großzügige Behandlung wie die Osterreicher in Deutschland erfahren. Die österreichische Seite hat jedoch bisher erklärt, daß mit einer Änderung der geltenden zwingenden Regelung, die eine Nachsichterteilung für das konzessionierte Baugewerbe aus vorwiegend sicherheitspolitischen Gründen verbietet, vorerst nicht zu rechnen sei. Eine Diskriminierung liege nicht vor, da das Verbot für Osterreicher genauso gelte wie für Ausländer. Damit sei Deutschen aber der Zugang zu diesem Gewerbe nicht völlig versperrt. Es bleibe ihnen z. B. unbenommen, das Gewerbe über eine GmbH mit einem gewerberechtlich konzessionierten Geschäftsführer zu betreiben. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die unterschiedliche Situation bei der Anerkennung des Befähigungsnachweises im Baugewerbe in der Bundesrepublik Deutschland und in Osterreich für deutsche Bauunternehmen Nachteile mit sich bringt. Diese sollten allerdings nicht für sich allein betrachtet werden, da auch in der Bundesrepublik Deutschland im Gewerbebereich z. T. gesetzliche Regelungen bestehen, die sich zum Nachteil österreichischer Gewerbetreibender auswirken. Die Bundesregierung und die österreichische Regierung bemühen sich, einen Ausgleich unterschiedlicher Regelungen über die ganze Breite des Gewerberechts zu finden. Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, daß deutschen Bauhandwerkern in Osterreich ähnliche Möglichkeiten eingeräumt werden, wie sie österreichische Handwerker hier vorfinden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16801* Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 47): Wieviel Gewerbebetriebe sind im Jahr 1979 durch den Bundeswirtschaftsminister dadurch gefördert worden, daß für geschäftsführende Gesellschafter Forschungs- und Entwicklungspersonalkostenzuschüsse gewährt wurden beden, und was beabsichtigt Bundesregierung u , u Härtefälle i klei und mittleren Unternehmen des produzierendent Gewerbes, die durch Wegfall dieses Teils des Förderprogramms 1980 betroffen sind, zu mildern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen im Jahre 1979 das Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters bei der Ermittlung der FuE-Personalkostenzuschüsse berücksichtigt worden ist. Die Anträge werden — wie Sie wissen — von der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e. V. in Köln bearbeitet. Bisher bestand kein Anlaß, die Anträge und Bewilligungen nach dem von Ihnen genannten Kriterium auszuzählen. Ziel des FuE-Personalkostenzuschußprogramms ist, den Ausbau des betrieblichen Innovationspotentials anzuregen. Bei der Konzeption des Programms wurde von vornherein strikt ausgeschlossen, daß Unternehmerlohn die Bezugsgröße für Subventionierung ist. Für Einzelkaufleute und Personalgesellschaften war bereits im vergangenen Jahr keine entsprechende Förderung vorgesehen. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden ab diesem Jahr auch die geschäftsführenden Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die formal auch Arbeitnehmer sind, von der Förderung ausgenommen. Die neue Regelung sorgt dafür, daß der Unternehmerlohn in keiner Unternehmensform vom Staat subventioniert wird. Das ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung der „Normalfall". Von Härtefällen kann man deshalb nicht sprechen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 48): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, erneut auf das Land Rheinland-Pfalz einzuwirken, daß der Raum Adenau/Ahr wieder als ein Schwerpunktort im betreffenden Gebiet der Gemeinschaftsaufgaben aufgenommen wird und hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, warum im Rahmen dieses Programms so wenig Mittel in den Raum Adenau flossen, als dieser noch als Schwerpunktort anerkannt war? Die Benennung einzelner Schwerpunktorte ist nach der Aufgabenteilung in der Gemeinschaftsaufgabe ausschließlich Sache der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit, auf das Land Rheinland-Pfalz dahin gehend einzuwirken, daß Adenau wieder Schwerpunktort wird. Da die Durchführung der regionalen Wirtschaftsförderung zu den Aufgaben der Länder gehört, vermag die Bundesregierung auch nicht im einzelnen zu beurteilen, weshalb in der Vergangenheit so wenig Mittel in den Raum Adenau geflossen sind. Erfahrungsgemäß sind neben anderen Faktoren auch die Aktivitäten der Kommunen bei der Ansiedlungswerbung von erheblicher Bedeutung für den Erfolg von Schwerpunktorten in der Wirtschaftsförderung. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf. die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 49): Ist die Bundesregierung im Hinblick auf eine ausreichende und kostengünstige Energieversorgung im norddeutschen Bereich an einem Küstenstandort für eine Kohleveredlungsanlage interessiert, und würde nicht durch eine solche Anlage, die mit billiger Importkohle arbeiten könnte, die Struktur in der Küstenregion erheblich verbessert werden, indem dann Industrieunternehmen einen Anreiz hätten, sich hier anzusiedeln? Die Bundesregierung hat am 30. Januar 1980 ein Programm zur großtechnischen Kohlevergasung und -verflüssigung (Kohleveredlungsprogramm) verabschiedet. Sie ist dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß die einzelnen Vorhaben von der Industrie in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durchgeführt werden. Dazu zählt auch die Suche und Auswahl von Standorten. Die Bundesregierung begrüßt, daß von den beteiligten Unternehmen neben zahlreichen Standorten auf der deutschen Kohle im Zusammenhang mit 2 Kohlevergasungsprojekten auch Küstenstandorte und Einsatz von kostengünstiger Importkohle in Betracht gezogen werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß die Produkte aus diesen beiden geplanten Anlagen eher auf die Versorgung der chemischen Industrie als auf Energieversorgung zielen. Einige Unternehmen erwägen, ihre Kohleveredlungsanlagen in bestehende Industriekomplexe einzugliedern, um von den vorhandenen Infrastrukturen zu profitieren. Demgegenüber wären Neuansiedlungen beträchtlich kostenaufwendiger. Nähere Untersuchungen hierüber werden im Rahmen sog. Vorprojekte für alle der Bundesregierung vorgelegten Kohleveredlungsvorhaben angestellt und sollen für die Kohlevergasungsprojekte im Herbst 1980 und für die Kohleverflüssigung gegen Mitte 1981 abgeschlossen sein. Erst danach läßt sich absehen, welche Wirkungen von Kohleveredlungsvorhaben auf die Struktur der Küstenregion und den Arbeitsmarkt ausgehen. Anlage 54 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 50 und 51): Was kann im Verantwortungsbereich der Bundesregierung getan werden, um eine bessere Auslastung der im Rahmen von „Urlaub auf dem Bauernhof” geschaffenen Kapazitäten zu erreichen? Betrachtet die Europäische Gemeinschaft nach Auffassung der Bundesregierung Versorgungssicherung nur als Frage der Selbstversorgung und gibt sie sich vielleicht in ihrer Agrarpolitik der Illusion einer „Selbstversorgungs-These" hin, wie ihr der EG-Verbraucherverband (BEUC) vorwirft? 16802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Zu Frage B 50: Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Durchführung des tourismuspolitischen Programmes (BT-Drucksache 8/2805 vom 7. Mai 1979) unter Ziff. 3.1 ausgeführt hat, ist eines der größten Hindernisse für eine bessere Auslastung der im Rahmen von „Urlaub auf dem Bauernhof' geschaffenen Kapazitäten die bisher nur unzureichende Transparenz des vorhandenen Angebots. Die vom Urlauber benötigten Informationen über die von ihm gewünschte Bauernhofunterkunft sind zum Teil schwer zu beschaffen, unzureichend und nicht nach Qualitäts- und Ausstattungskriterien unterteilt. Die Angebotspräsentation erfolgt für heutige Verhältnisse besonders auf diesem Tourismusteilmarkt zu wenig differenziert nach den Besonderheiten des jeweiligen Angebots, insbesondere hinsichtlich der Verbindung mit Hobbys und Freizeitaktivitäten (z. B. Reiten auf dem Bauernhof). Eine Verbesserung dieser Informationen kann jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Vermarktungskonzeption für „Urlaub auf dem Bauernhof" erreicht werden. Die deutschen Urlauber werden immer reiseerfahrener, qualitätsbewußter und anspruchsvoller. Der einzelne Bauernhof-Urlaubsanbieter wird in der Regel diesen steigenden Anforderungen des Tourismusmarktes nicht gewachsen sein. Deshalb muß der Verstärkung der überbetrieblichen Zusammenarbeit (z. B. in Urlaubsringen, Vereinen etc.), verbunden mit ständiger Verbesserung der Qualität des Angebotes in Zukunft noch stärkere Aufmerksamkeit zugewandt werden. Hier kann in Teilbereichen bereits auf wertvollen Ansätzen und Einzelinitiativen in verschiedenen Regionen des Bundesgebietes aufgebaut werden. Von meinem Hause wurden insbesondere zur Verbesserung der Inanspruchnahme vorhandener Kapazitäten auf Urlauber-Bauernhöfen folgende Initiativen entwickelt: 1. Das Modellvorhaben „Zentrale Adressen- und Zimmervermittlungsstelle für Ferienplätze auf dem Bauernhof", das mein Haus zusammen mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württemberg durchführt, wurde über das Jahr 1979 nach dreijähriger Laufzeit einvernehmlich um weitere 2 Jahre verlängert, um insbesondere — die überbetriebliche Zusammenarbeit der Bauernhöfe regionenweise auf Landesebene zu organisieren, — eine weitere Qualitätsverbesserung durch gezielte Schulung und Information der Anbieter zu erreichen, — durch ein zu erarbeitendes Marketingkonzept gezielt und erfolgreich potentielle BauernhofUrlauber im In- und Ausland ansprechen zu können und um — damit aus diesem Modellvorhaben Schlußfolgerungen für den Gesamtbereich „Urlaub auf dem Bauernhof' zu ziehen. Zur Konzeption dieses Modellvorhabens möchte ich Sie auf meine Antwort zu Ihren schriftlichen Anfragen vom 27. März 1979 (Drucksache 8/2763, Fragen B 78 und 79) hinweisen. 2. Die Bundesbürger geben in ihrer Freizeit und im Urlaub immer mehr Geld für bestimmte Freizeitaktivitäten aus. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen von weiteren Modellvorhaben zu prüfen, inwieweit landwirtschaftliche Betriebe durch besondere Angebote auf dem Freizeitmarkt ein zusätzliches Einkommen erzielen können und gleichzeitig die Attraktivität von „Urlaub auf dem Bauernhof" gesteigert werden kann. 3. Gegenwärtig wird in Zusammenarbeit mit dem Land- und Hauswirtschaftlichen Auswertungs- und Informationsdienst e. V. (AID) für die AID-Schriftenreihe ein Kompendium zu allen wichtigen Fakten des Gesamtfremdenverkehrs und des Tourismusteilmarktes „Urlaub auf dem Bauernhof' für die Hand des Beraters erarbeitet. 4. Auf der Grundlage der Sonderaktion „Zentrale Adressenvermittlung für Urlaub auf dem Bauernhof", die im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin 1980 stattgefunden hat, beschäftigt sich gegenwärtig eine Arbeitsgruppe von Vertretern meines Hauses, der Länderlandwirtschaftsministerien, der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft und der Deutschen Zentrale für Tourismus mit der Erstellung eines Vermarktungskonzeptes für „Urlaub auf dem Bauernhof'. Im Rahmen der zukünftigen Vermarktungsaktivitäten werden insbesondere die berufsständischen Organisationen mehr Aktivitäten entfalten müssen. Durch die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchgeführte Wohnhausförderung (insbesondere für Investitionen im arbeitswirtschaftlichen Bereich) werden häufig erst die Voraussetzungen für die Aufnahme von Urlaubsgästen durch eine Rationalisierung des Arbeitseinsatzes der Ehefrauen in landwirtschaftlichen Betrieben geschaffen. Hinzu kommt auch die Förderung des Aus- und Einbaus von Gästezimmern und Ferienwohnungen durch verschiedene Bundesländer, mit der überwiegend eine Qualitätsverbesserung der vorhandenen Kapazitäten erreicht wird. Wenn es der Landwirtschaft gelingt, die genannten Zielsetzungen in die Praxis umzusetzen, dürfte einer besseren Auslastung vorhandener Kapazitäten angesichts der weiterhin erwarteten positiven Entwicklungen auf dem Tourismussektor mit steigenden Wachstumsraten nichts im Wege stehen. Zu Frage B 51: Nach Auffassung der Bundesregierung gibt sich die Europäische Gemeinschaft in ihrer Agrarpolitik nicht der Illusion einer „Selbstversorgungs-These" hin. Die Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaften richtet sich nach den in Art. 39 des EWG- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16803* Vertrages festgelegten Zielen aus. Als Ziele sind dort u. a. genannt: „die Versorgung sicherzustellen” sowie „für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen". Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Gemeinsame Agrarpolitik diesen Zielen weitgehend gerecht wird. Dies wurde besonders deutlich im Jahre 1974, als die Verbraucher in der Gemeinschaft von der weltweiten Zuckerverknappung völlig unberührt blieben. Im übrigen hat nicht zuletzt die Gemeinsame Agrarpolitik dazu beigetragen, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Anteil der Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke an den gesamten Ausgaben der privaten Haushalte von 33,6 im Jahre 1960 auf 25,2 % im Jahre 1978 gesunken ist. Anlage 55 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 52, 53, 54 und 55): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine Zunahme der Nachfrage der COMECON-Länder nach Getreide aus Beständen in der Bundesrepublik Deutschland seit der Verhängung des amerikanischen Getreideembargos gegenüber der UdSSR nicht festzustellen ist, und welche Vergleichswerte liegen der Bundesregierung für die Beantwortung dieser Frage vor? Trifft es zu, und woran liegt es bejahendenfalls, daß der Getreidedauerbestand der Bundesreserve durch Verkäufe der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung von etwa 3,1 Millionen t auf 1,8 Millionen t gesenkt worden ist, und womit rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls einen Abbau der Nahrungs- und Futtermittelreserven gerade in Zeiten außenpolitischer Spannungen? Trifft es zu, daß die Vorräte an Fleischkonserven Reis, Hülsenfrüchten und Milchpulver ebenfalls reduziert worden sind, und wenn ja, in welchem Ausmaß? Welche Maßnahmen hat die Kommission der EG getroffen, damit Gemeinschaftslieferungen die Getreidelieferungen der Vereinigten Staaten auf dem Markt der UdSSR nicht ersetzen? Zu Frage B 52: Im vergangenen Jahr sind infolge äußerst ungünstiger Witterungsbedingungen in der UdSSR und anderen osteuropäischen Ländern beträchtlich unter dem Durchschnitt liegende Getreideernten eingebracht worden. Dadurch ist in diesen Ländern ein entsprechend höherer Importbedarf entstanden. Deshalb sind auf die EG-Exportausschreibungen für Weizen und Roggen aus deutschen Interventionsbeständen auch Offerten aus osteuropäischen Comecon-Ländern eingegangen, und zwar sowohl vor als auch nach Verhängung des amerikanischen Getreideembargos gegenüber der UdSSR. Aus deutschen Interventionsbeständen wurden zwischen dem 20. September 1979 und dem 13. März 1980 an osteuropäische Comecon-Länder (ohne UdSSR) 215 078 t Weichweizen und 141 630 t Roggen verkauft. Bei Weichweizen sind dies 58% der insgesamt verkauften Menge und bei Roggen 94%. Von den Verkäufen an diese Länder wurden vor dem US-Embargo bei Weizen 56% und bei Roggen 22 % getätigt. Die Zuschläge erfolgten unter Berücksichtigung der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt jeweils für das günstigste (höchste) Gebot. Die insgesamt im Getreidewirtschaftsjahr 1979/80 bisher aus der Gemeinschaft an osteuropäische Comecon-Länder verkauften Getreidemengen liegen unter dem Vorjahresergebnis. BALM-Verkäufe nach der UdSSR sind weder vor noch nach Verhängung des amerikanischen Getreideembargos erfolgt. Zu Fragen B 53 und 54: Die Bundesregierung hält wegen der von ihr für Krisensituationen getroffenen Vorsorgemaßnahmen die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln für ausreichend gesichert. Dies gilt auch für die Versorgung mit Getreide. Die Zivile Verteidigungsreserve besteht aus haushaltsfertigen Lebensmitteln an Kondensmilch, Reis, Hülsenfrüchten und Fleisch. Sie soll bei innerhalb eines Krisenfalls infolge von außergewöhnlichen konkreten Notstandslagen eventuell auftretenden Versorgungsschwierigkeiten gewährleisten, daß insbesondere die insoweit gefährdetere Bevölkerung in den Ballungsgebieten mit einer warmen Mahlzeit täglich versorgt werden kann. Daneben bilden die Interventionsbestände an Getreide, Fleisch und Fleischkonserven, Magermilchpulver sowie Butter, an deren Finanzierung die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich beteiligt ist, ebenfalls eine Reserve für Krisenfälle. Ab 1975 hat der Deutsche Bundestag keine Haushaltsmittel mehr für die Neuanschaffung von Beständen der Zivilen Verteidigungsreserve bewilligt. Infolgedessen war seit 1975 ein Rückgang der Bestände zu verzeichnen, da für aus Altersgründen zu veräußernde Mengen keine Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden konnten. Im Dezember 1977 hat die Bundesregierung beschlossen, die Zivile Verteidigungsreserve aufzustocken und fortzuführen. Daraufhin wurden hierfür im Bundeshaushalt für 1979 Haushaltsmittel in Höhe von 12 Millionen DM vorgesehen. 1980 sind 20 Millionen DM für die Zivile Verteidigungsreserve im Bundeshaushalt bereitgestellt; für die Jahre 1981 bis 1984 sind in der Finanzplanung jeweils 30 Millionen DM vorgesehen. Zu Frage B 55: Damit Gemeinschaftslieferungen die Getreidelieferungen der Vereinigten Staaten auf dem Markt der UdSSR nicht ersetzen, hat die Kommission der EG unverzüglich nach Verhängung des amerikanischen Getreideembargos gegenüber der UdSSR folgende Maßnahmen nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuß Getreide getroffen: — Streichung der UdSSR als Bestimmungsland bei den allgemeinen Exportausschreibungen für Weichweizen und Gerste. 16804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 — Besondere Ausschreibung der Exporterstattung für Ausfuhren von Weichweizen und Gerste für Polen, die CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und die DDR bei gleichzeitiger Fortführung der allgemeinen Ausschreibung für die übrigen traditionellen Abnehmerländer. — Streichung besonderer Erstattungssätze für Ausfuhren von Weichweizen und Gerste nach der DDR. — Senkung der Ausfuhrerstattung für Mehl nach der UdSSR um 30 ECU/t. — Vorübergehende allgemeine Senkung der Ausfuhrerstattung für Mehlmischungen (Nicht-Anhang-II-Waren) um ebenfalls 30 ECU/t. — Genaue Beobachtung der Lieferungen in die Ostblockstaaten (ohne UdSSR). Anlage 56 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 56 und 57): Warum ist der am 23. Juni 1979 in der Bonner diplomatischen Konferenz verabschiedete und von 22 der 77 Teilnehmerstaaten unterschriebene Text der Konvention über wandernde Tierarten nach nunmehr fast neun Monaten noch nicht amtlich bekanntgemacht bzw. den interessierten Staaten mit der Bitte um Unterzeichnung zugeleitet worden? Worauf ist zurückzuführen, daß also in Kürze die von den Vertragsstaaten vereinbarten zwölf Monate, in denen die Konvention in Bonn zur Zeichnung offenliegt, praktisch ungenutzt verstreichen werden? Nachdem die Konferenz zum Abschluß eines Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten am 23. Juni 1979 mit der Unterzeichnung durch 22 Staaten geendet hatte, wurde am 12. Juli 1979 vom Auswärtigen Amt allen Missionen eine Kopie des unterzeichneten Übereinkommens und der unterzeichneten Schlußakte übersandt. Die nach Art. XX des Übereinkommens vorgesehene Erstellung der weiteren Urschriften in Russisch und Spanisch sowie nach — der in diesem Falle erfolgten — Beratung mit den beteiligten Regierungen von amtlichen Texten in Arabisch und Chinesisch konnte wegen der Überlastung der Sprachendienste und der notwendigen Abstimmung dieser Sprachfassungen mit den beteiligten Regierungen bisher nicht abgeschlossen werden. Allerdings sind diese Sprachfassungen im Zusammenhang mit der sprachlichen Abstimmung den beteiligten Staaten zur Kenntnis gelangt. Die korrigierten Exemplare liegen noch nicht vor. Die Bearbeitungsdauer ist also auf die mangelhafte Personalausstattung beim Sprachendienst sowie den notwendigen Abstimmungsvorgang mit den beteiligten Staaten zurückzuführen. Dagegen ist der Vorwurf der ungenutzt verstrichenen Zeit nicht aufrechtzuerhalten. Anlage 57 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 58 und 59): Wie weit ist der Konzentrationprozeß auf dem Sektor der tierischen Veredelung fortgeschritten, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß hierdurch die bäuerlichen Betriebe in ihrer Existenz gefährdet werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung, auf Bundesebene und auf EG-Ebene agrar- und steuerpolitisch zu tun, um das Entstehen weiterer Massentierhaltungen bzw. Agrarfabriken zu verhindern? Zu Frage B 58: Auf Grund der vorliegenden statistischen Unterlagen bis zum Jahre 1977 stellt sich der Konzentrationsprozeß in der tierischen Veredelungswirtschaft wie folgt dar: Legehennen: — 48,6 % aller Hennen stehen in Beständen über 10 000 Tiere — 47 Betriebe mit je mehr als 100 000 Hennen halten allein ein Sechstel des deutschen Bestandes — 45 % aller Hennen stehen in Betrieben ohne nennenswerte Flächenausstattung (5 ha und damn-ter) Die Legehennenhaltung ist hochkonzentriert und zu einem großen Teil in Händen von Gewerbebetrieben. Bei insgesamt abnehmendem Hennenbestand ist die Konzentrationstendenz in den letzten Jahren jedoch rückläufig. Die Bestände in groß- und mittelbäuerlichen Betrieben gewinnen relativ an Bedeutung. Masthühner: — 68 % aller Masthühner entfallen auf Bestände mit mehr als 25 000 Tieren — 50 Betriebe mit je mehr als 100 000 Tieren halten 38 % des Gesamtbestandes — 50,8 % aller Masthühner stehen in Betrieben ohne nennenswerte LF (2 ha und darunter) Die Jungmasthühnerhaltung ist hochkonzentriert. Sie hat in flächenstarken Betrieben zwar noch Bedeutung, sich aber insgesamt weitgehend von der Landbewirtschaftung gelöst. Es besteht eine beschleunigte Tendenz zur Haltung von Masthühnern in Großbeständen, die steuerlich Gewerbebetriebe sind. Mastschweine: — der Durchschnittsbestand umfaßt 16,9 Tiere und wächst je Jahr um rd. 1 Tier — 9,7 % aller Mastschweine stehen in Beständen über 600 Schweine — 1,7 % aller Mastschweine entfallen auf Bestände über 1 000 Tiere Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16805* Die Mastschweinehaltung weist einen geringen Konzentrationsgrad auf. Die gewerbliche Schweinehaltung hat nur geringe Bedeutung. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beschleunigung der Konzentrationsentwicklung. Auch die Zuchtschweinehaltung hat nur einen geringen Konzentrationsgrad. Es sind fast ausschließlich landwirtschaftliche Betriebe, die Sauen halten. Milchkühe — der Durchschnittsbestand beträgt 10,4 Kühe und wächst je Jahr um ca. 0,5 Tiere — 3,7 % aller Kühe werden in Beständen über 50 Kühe gehalten — 175 Betriebe (von insgesamt 515 000) hatten 1977 mehr als 100 Kühe Die Konzentration in der Milchviehhaltung ist sehr schwach, die Flächenbindung nach wie vor äußerst stark. Über Mastbullen und Mastkälber liegen keine statistischen Angaben vor. Wenn auch die Aufstockung und Konzentration wegen fortdauernder ökonomischer Triebkräfte weitergehen werden, ist jedoch die Konzentrationstendenz lediglich in der Mastgeflügelhaltung besonders ausgeprägt. In der Legehennenhaltung ist zwar der Konzentrationsgrad hoch, die Tendenz zu einer weiteren Zunahme der Konzentration jedoch relativ gering. In der Schweine- und Rinderhaltung geben gegenwärtig — soweit es sich übersehen läßt — weder Konzentrationsgrad noch -tendenz zu Besorgnis Anlaß. Zu Frage B 59: Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die dem Entstehen unerwünschter Bestandsgrößen sowie der flächenunabhängigen Nutztierhaltung entgegenwirken. So werden Tierhaltungen, die nach dem Steuerrecht als Gewerbebetriebe eingestuft werden, gegenüber den landwirtschaftlichen Tierhaltungen steuerlich stärker belastet. Auf meine Veranlassung ist darüber hinaus durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes ein Ausgleich von Verlusten aus Sonderabschreibungen bei Massentierhaltungen mit anderen Einkunftsarten unterbunden worden. Außerdem ist sichergestellt, daß die staatliche Förderungspolitik unerwünschte Entwicklungen nicht begünstigt. Auf Grund gemeinschaftsrechtlicher und nationalrechtlicher Bestimmungen dürfen deshalb Investitionen im Bereich der Eier- und Geflügelerzeugung durch das einzelbetriebliche Investitionsförderungsprogramm der Bundesregierung nicht gefördert werden. Ferner entfällt jegliche Investitionsförderung in der Schweinehaltung, wenn die Investitionssumme 185 600,— DM überschreitet. Ebenso wird die Milchviehhaltung nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen gefördert. Die Begrenzung der Ausgleichszulage für bestimmte benachteiligte Gebiete auf 1 Großvieheinheit je ha Futterfläche zielt in dieselbe Richtung. Ob es über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus erforderlich und möglich ist, weitere Maßnahmen einzuführen, die der Konzentration in der tierischen Produktion entgegenwirken, wird zur Zeit in meinem Haus geprüft. Aufschluß über die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen werden die entsprechend aufbereiteten Ergebnisse der Viehzählung vom Dezember 1979 liefern, die voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorliegen werden. Anlage 58 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Umfang Hunde und Katzen ihren Besitzern entwendet werden, um sie anschließend an Institute für Tierversuche zu veräußern, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls durch gesetzgeberische Maßnahmen hiergegen zu unternehmen? Behauptungen aus Tierschutzkreisen, daß Hunde und Katzen in zunehmendem Umfang ihren Besitzern entwendet werden, um sie anschließend an Institute für Tierversuche zu veräußern, sind bisher unbewiesen geblieben. In diesem Zusammenhang sind keine Gerichtsentscheidungen bekanntgeworden, die zu einer Verurteilung geführt haben. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich die Genehmigungserteilung für Tierversuche liegt, mehrfach mündlich und schriftlich auf das Problem des behaupteten Hunde- und Katzendiebstahls für Tierversuchszwecke aufmerksam gemacht. Dabei sind die Behörden gebeten worden, die Stellen, die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig sind, zu veranlassen, Genehmigungen nach Möglichkeit nur zu erteilen, wenn bei den Versuchen Hunde und Katzen aus Spezialzuchten für Versuchszwecke verwendet werden. Dasselbe Problem war auch Gegenstand eines gemeinsamen Schreibens des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bundesministers für Jugend, Famile und Gesundheit vom 10. Dezember 1979 an die Minister und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder und an die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder. Auch der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft sind gebeten worden, die Behörden ihres Zuständigkeitsbereichs entsprechend zu unterrichten. Angesichts der großen Zahl von Tieren aus Versuchstierzuchten und den zwischenzeitlich erfolgreichen Bemühungen, neben Hunden auch Katzen zu Versuchszwecken zu züchten, sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit zu weiteren Maßnahmen. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches über den Diebstahl sind für die Ahndung der Straftaten etwaiger Tierdiebe und die Vorschriften 16806* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 über die Hehlerei für die Ahndung des Ankaufs gestohlener Tiere durch Versuchsinstitute durchaus ausreichend. Anlage 59 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 61): Welche Bedeutung haben nach Meinung der Bundesregierung die Schilfgürtel an den mitteleuropäischen Seen, und von welchen Gefahren werden sie bedroht? Die Bedeutung der Schilfgürtel an mitteleuropäischen Seen für den Naturhaushalt ist je nach Ausdehnung und geographischer Lage unterschiedlich. Im allgemeinen haben Schilfgürtel als natürlicher Übergang von der Wasserfläche zum Ufer ökologische Bedeutung für die Wasserreinhaltung, als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzengesellschaften und bei entsprechender Ausdehnung auch für das regionale Klima. Eine Bedrohung von Schilfgürteln kann ebenso vielfältige Ursachen haben, von denen beispielhaft zu nennen wären: Gewässertrockenlegung Gewässerverschmutzung Erholungsbetrieb unsachgemäße, wirtschaftliche Nutzung. Ob und welche Bedeutung Schilfgürtel für Natur und Landschaft haben, kann ebenso wie der Grad ihrer Gefährdung nur im Einzelfall beurteilt werden. Anlage 60 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 62): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Waldböden und Dauergrünlandböden, die niemals mit Quecksilbersaatgutbeize in Berührung kamen, die Quecksilbermengen mindestens so hoch liegen wie in Ackerböden, und ist sie deshalb bereit, neben nichtquecksilberhaltigen Saatgutbeizmitteln auch quecksilberhaltige Saatgutbeizmittel zum Beizen von Saatgetreide zuzulassen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Quecksilbermengen, die in niemals behandelten Waldböden und Dauergrünlandböden festgestellt werden, im allgemeinen gleich hoch sind wie in Ackerböden. Sie schließt daraus, daß die Beizung von Saatgetreide mit quecksilberhaltigen Präparaten praktisch nicht zur Belastung der Ackerböden beiträgt. Wenn dennoch beabsichtigt ist, die am 31. Oktober 1981 auslaufende Zulassung für Quecksilberverbindungen als Pflanzenbehandlungsmittel nicht erneut zu erteilen, so wird dies in erster Linie damit begründet, daß die mit der Beizung beschäftigten Anwender derartiger Mittel nicht ausreichend gegen Stäube und Dämpfe der Quecksilberpräparate geschützt werden können. Dieser Gesichtspunkt hat auch bei den Verhandlungen in Brüssel zur „EWG-Richtlinie über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten” im Vordergrund gestanden. Danach werden sich alle Mitgliedstaaten darum bemühen, möglichst nur noch vorübergehend von der Ausnahmeregelung für Quecksilberverbindungen Gebrauch zu machen. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen in dieser Hinsicht keine Schwierigkeiten, da inzwischen wirksame Ersatzpräparate zugelassen worden sind. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 63, 64 und 65): Ist die Bundesregierung bereit, den totalen Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer entsprechend dem Antrag der Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 14 Abs. 1 und § 18 des Arbeitsförderungsgesetzes für die Gießereiindustrie zu lockern, da trotz intensivster Bemühungen deutsche Arbeitnehmer für diese Arbeitsplätze nicht zu gewinnen sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine steigende Zahl von Rentnern, die in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind, sich über mangelnde Sachleistungen beklagen und deshalb anstreben, als freiwilliges Mitglied einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehören, und beabsichtigt die Bundesregierung, die gegenwärtig bestehende gesetzliche Regelung zu überprüfen und notfalls abzuändern? Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher veranlaßt, in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversicherten Rentnern einen Wechsel zu einer freiwilligen Krankenversicherung abzuschneiden? Zu Frage B 63: Jede Lockerung des Anwerbestopps würde dessen Aushöhlung einleiten, weil sich dann entsprechende Forderungen aus anderen Bereichen nicht mehr abweisen ließen. Die Bundesregierung hat deshalb wiederholt — zuletzt bei der Beantwortung der Großen Anfrage „Grundprobleme der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland" (BT-Drucksache 8/3299 vom 26. Oktober 1979) — erklärt, daß der Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Staaten vom 23. November 1973 uneingeschränkt aufrechterhalten werden muß. Zu Frage B 64: Klagen von Rentnern, die sich generell über mangelnde Sachleistungen der Krankenversicherung der Rentner beschweren, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Für derartige Klagen besteht auch kein Anlaß. Allerdings gibt es Rentner, die anstelle der Pflichtmitgliedschaft als freiwilliges Mitglied einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung angehören möchten. Dies ist seit dem 1. Juli 1977 kraft gesetzlicher Vorschrift ausgeschlossen. Danach geht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung — z. B. auch als Rentner einer freiwilligen Versicherung stets vor. Eine Benachteiligung des davon betroffenen Personenkreises vermag ich indes schon deshalb nicht zu erkennen, weil die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversiche- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16807* rung der Rentner beitragsfrei ist, während freiwillig Versicherte Beiträge nicht nur von ihrer Rente, sondern von allen Einnahmen zum Lebensunterhalt (z. B. auch von der Pension oder Betriebsrente) zu zahlen haben. Zu Frage B 65: Eine Differenzierung in pflicht- und freiwillig versicherte Rentner bei der Leistungsgewährung wäre sozialpolitisch verfehlt. Sie würde dazu führen, daß ein kleiner Versichertenkreis in der Regel mit hohem Ruhestandseinkommen privatärztliche Behandlung und Kostenerstattung, während die übrigen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner Sachleistungen erhalten würden. Für eine derartig unterschiedliche Behandlung der Rentner besteht keine Notwendigkeit. Ich sehe deshalb keinen Anlaß für eine Gesetzesänderung. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 66): Wie beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung des Verbands der Heimkehrer zu verfahren, wonach die Nachteile, die den ehemaligen Soldaten durch Militärdienst, Krieg und Kriegsgefangenschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden, auszugleichen sind, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Verbands der Heimkehrer zu, daß durch den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges (Drucksache 8/3335) vom 8. November 1979 für ehemalige Strafgefangene im Sinne einer Resozialisierung lebenslange soziale Benachteiligungen vermieden, diese aber ehemaligen Kriegsgefangenen zugemutet werden? Die ehemaligen Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen werden bei der Rentenberechnung durch die Vorschriften der Rentengesetze über die Anrechnung und Bewertung der Zeiten eines militärischen oder militärähnlichen Dienstes sowie der Zeiten einer Kriegsgefangenschaft grundsätzlich nicht benachteiligt. Dies wird auch vom Verband der Heimkehrer nicht in Zweifel gezogen. Die gesetzlichen Regelungen enthalten allerdings gewisse Pauschalierungen, die in einigen Fällen zu Vorteilen führen können, aber in Einzelfällen nicht so günstige Ergebnisse nicht ausschließen. Die Frage, auf welche Weise Nachteile in Einzelfällen vermieden werden können, ist in den letzten Jahren sehr eingehend diskutiert worden. Dabei hat sich eine realisierbare Möglichkeit zur Lösung dieser Frage im Bereich der Rentenversicherung — auch wegen deren Finanzlage — nicht gezeigt. Der Deutsche Bundestag hat daher auf Grund einer gemeinsamen Initiative der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP durch das Siebente Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes die Heimkehrerstiftung rechtlich und finanziell in die Lage versetzt, Leistungen an solche ehemalige Kriegsgefangene zu gewähren, denen in der Rentenversicherung erhebliche Nachteile entstehen und bei denen dies unter Berücksichtigung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Härte bedeutet. Mit dem in Ihrer Frage angesprochenen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzugs wird vorgeschlagen, die Regelungen über die Einbeziehung von Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung, die vom Gesetzgeber dem Grunde nach bereits im Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976 beschlossen worden sind, zum 1. Januar 1986 in Kraft zu setzen. Der Beitragszahlung durch die Landesjustizverwaltungen und der späteren Rentenberechnung sollen etwa 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten zugrunde gelegt werden. Zeiten des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft werden demgegenüber jedenfalls bei Versicherten, die regelmäßig einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, in aller Regel besser bewertet. Die Bundesregierung stimmt daher der sozialpolitischen Bewertung dieses Gesetzentwurfs, die der Verband der Heimkehrer mit Blick auf die Situation der ehemaligen Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen in der Rentenversicherung vornimmt, nicht zu. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 67 und 68): Inwieweit ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrates vom 22. Juni 1979 (Bundesratsdrucksache 248/79) nachgekommen zu prüfen, ob § 16 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 sowie die Nummer 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung und die Ausführungsverordnung zum Jugendschutzgesetz vom 12. Dezember 1938, beide in der Fassung der Baupraktikantinnenverordnung vom 16. Februar 1960 (BGBl. I S. 81), zu ändern sind, um Frauen und Mädchen den Zugang zu anerkannten Ausbildungsberufen des Baugewerbes, auch im eigentlichen Baubereich zu eröffnen? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Schwierigkeiten abzubauen, die wegen bestehender anderer arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen die Ausbildung von Mädchen in gewerblich-technischen Berufen, im Rahmen der von Bund und Ländern getragenen Modellversuche, erschweren bzw. verhindern? Die Bundesregierung hat dem Bundesrat über ihre Prüfung am 19. Dezember 1979 berichtet und ihm zu den von Ihnen genannten Bestimmungen mitgeteilt, daß die beteiligten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur Frage der Änderung dieser Bestimmungen, d. h. des Verbots der Beschäftigung von Frauen auf Bauten, sehr gegensätzliche Standpunkte vertreten, daß sie sich jedoch darum bemüht, die gegensätzlichen Standpunkte einander anzunähern. Außerdem hat sie die Länder in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörden aufgefordert, bei der Auslegung des Verbots die inzwischen eingetretene Entwicklung zu berücksichtigen und es auf bestimmte Bauberufe wie Elektroinstallateure, Maler und Lakkierer sowie Glaser nicht mehr anzuwenden (vgl. BR-Drucksache 645/79). In dem Bericht hat die Bundesregierung — dies beantwortet gleichzeitig Ihre weitere Frage — ferner ausgeführt, daß sie in den letzten Jahren nahezu 30 überholte Verordnungen des Frauenarbeitsschutzes überprüft und weitgehend aufgehoben hat. Übrig geblieben sind die Frauenarbeitsschutzvorschriften, die in der Arbeitszeitordnung enthalten 16808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 sind oder mit ihr im Zusammenhang stehen, wie das obengenannte Verbot der Beschäftigung von Frauen auf Bauten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Absicht, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitordnung einschließlich der in ihr enthaltenen oder mit ihr zusammenhängenden Frauenarbeitsschutzvorschriften zu machen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 69): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Programms .„Humanisierung des Arbeitslebens" verstärkt solche Vorhaben von Firmen, insbesondere im Dienstleistungsbereich zu fördern, die die gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen sowie Entleerungen der Arbeitsinhalte im Büro/Verwaltungsbereich im Zusammenhang mit den Datenerfassungstätigkeiten durch neue technische Arbeitsgeräte abzubauen versuchen? Ihrer Frage über Datenerfassungstätigkeiten möchte ich entnehmen, daß Sie Auskunft insbesondere über die Förderung von Projekten über Probleme der Bildschirmarbeitsplätze wünschen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat bereits frühzeitig ein Forschungsprojekt „Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen" in Auftrag gegeben und im April 1978 in der Schriftenreihe des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung veröffentlicht. Die darin enthaltenen Forschungsergebnisse haben der Praxis Hinweise zur ergonomisch richtigen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gegeben und die Belastungen des Arbeitnehmers deutlich gemacht, wenn Bildschirmarbeitsplätze nicht richtig gestaltet werden. Die Veröffentlichung zog vielfältige Aktivitäten bei Betreibern, Herstellern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Gewerbeaufsicht und Unfallversicherungsträgern nach sich. Auf der Grundlage des Forschungsberichts hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Dortmund, im November 1979 eine Handlungsanleitung herausgegeben, in der die Ergebnisse noch einmal kurz und praxisgerecht aufbereitet dargestellt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung hat außerdem ergänzende Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben. Damit ist den Betrieben Informationsmaterial für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an die Hand gegeben worden. Es ist Aufgabe der Betriebe, solche Arbeitsplätze so zu gestalten, daß Gefährdungen und unzuträgliche Belastungen vermieden werden. Zur Zeit ist eine weitere Förderung derartiger Vorhaben durch die Bundesregierung nicht vorgesehen. Sollten sich weitere grundsätzliche Probleme ergeben, so wird die Bundesregierung die Förderung entsprechender Forschungsvorhaben prüfen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 70 und 71): Ist es zutreffend, daß ein gemäß Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehener Laufbahnwechsel für Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Truppenoffiziere für die Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 auch für besonders qualifizierte Offiziere, deren Zulassung normalerweise unabhängig vom Bedarf erfolgt, seit Jahren nicht mehr möglich ist, und wie viele Offiziere dieser Jahrgänge wurden bisher zugelassen? Trifft es zu, daß militärische Sachbearbeiter im Bundesverteidigungsministerium der in den Stellendotierungen so wie bei den für herausgehobene Dienstposten in Bundesministerien festgelegten Prozentsätzen (z. B. A 12-Planstellen) erheblich benachteiligt sind und daß Offiziere, die zur weiteren Förderung auf herausgehobene Dienstposten A 12 versetzt wurden, gegenüber Offizieren auf Dienstposten A 12 in der Truppe bei der Einweisung in Planstellen A 12 zusätzlich benachteiligt sind, und inwieweit ist dabei der Gleichheitsgrundsatz und das Leistungsprinzip gewährleistet? Zu Frage B 70: Ihre erste Frage, ob es zutreffe, daß ein gemäß Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehener Laufbahnwechsel für Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Truppenoffiziere für die Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 auch für besonders qualifizierte Offiziere, deren Zulassung normalerweise unabhängig vom Bedarf erfolge, seit Jahren nicht mehr möglich sei, eventuell wieviel Offiziere dieser Jahrgänge bisher zugelassen wurden, beantworte ich wie folgt: Die Übernahme von Offizieren der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ist in Nr. 701-711 der ZDv 20/7 (Bestimmungen für die Beförderung der Soldaten und für die Zulassung als Offizier- und Unteroffizieranwärter), nicht jedoch in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt. Nr. 701 der ZDv 20/7 sieht eine Übernahme nur bei Bedarf vor. Diese Regelung und die darauf beruhende Praxis steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts — Wehrdienstsenate — im Einklang. Danach ist es rechtmäßig, wenn der Bundesminister der Verteidigung mangels Bedarfs in den Geburtsjahrgängen 1935 bis 1944 die Übernahme auch besonders qualifizierter Offiziere des militärfachlichen Dienstes ablehnt. Unabhängig vom Bedarf sind jedoch zur Wahrung des Prinzips der Laufbahndurchlässigkeit auch aus diesen überbesetzten Geburtsjahrgängen in Einzelfällen Übernahmen erfolgt. Es handelte sich dabei um insgesamt 4 Offiziere, die den Geburtsjahrgängen 1935, 1936 (2 x ) und 1937 angehörten. Zu Frage B 71: Ihre zweite Frage, ob es zutreffe, daß militärische Sachbearbeiter im Bundesministerium der Verteidigung in den Stellendotierungen sowie bei den für herausgehobene Dienstposten in Ministerien festgelegten Prozentsätzen (z. B. A 12-Planstellen) erheblich benachteiligt sind und daß Offiziere, die zur weiteren Förderung auf herausgehobene Dienstposten A 12 versetzt wurden, gegenüber Offizieren auf Dienstposten A 12 in der Truppe bei der Einweisung in Planstellen A 12 zusätzlich benachteiligt sind, und wieweit dabei der Gleichheitsgrundsatz und das Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16809* Leistungsprinzip gewährleistet sei, beantworte ich wie folgt: Im Bundesministerium der Verteidigung gibt es derzeit 292 Dienstposten für militärische Sachbearbeiter, von denen 268 nach A 11/12 und 24 nach A 9/ 10 bewertet sind. Für die 268 nach A 11/12 bewerteten Dienstposten stehen nach dem gegenwärtigen Haushaltsplan nur 84 Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 zur Verfügung. Demgegenüber ist die Mehrzahl der für Beamte nach A 12 und A 13 ausgebrachten Dienstposten für Sachbearbeiter auch durch Planstellen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 abgedeckt. Hieraus ergibt sich für die auf SachbearbeiterDienstposten eingesetzten jüngeren Offiziere des Truppendienstes keine Benachteiligung, da sie nach Ablegen der Laufbahnprüfung gemäß § 20 Abs. 2 SLV zu Stabsoffizier-Dienstgraden befördert werden können. Ungünstig wirkt sich die derzeitige Situation dagegen auf ältere Angehörige der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes aus, die überwiegend die Dienstposten für militärische Sachbearbeiter besetzen. Dabei liegt der Nachteil nur in geringem Maße in der Dotierung der Dienstposten, die nach Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz bei Offizieren der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes nicht über die Besoldungsgruppe A 12 hinausgeht. Die Benachteiligung liegt vielmehr in der verhältnismäßig geringen Abdeckung der nach A 11/A 12 bewerteten Dienstposten mit Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 begründet, so daß zur Zeit jeweils nur 31,3 % der entsprechenden Dienstposteninhaber im Ministerium in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 eingewiesen werden können. Letztlich ist dies eine Auswirkung der nur für Soldaten geltenden besonderen Beschränkung bei Beförderungsämtern in Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz (Fußnote 9 zu Besoldungsgruppe A 12), nach der höchstens 10 % aller Hauptleute nach A 12 besoldet werden dürfen, während für Beamte die günstigere Regelung in § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz gilt, die von 12 % aller Stellen derselben Laufbahngruppen ausgeht. Hinsichtlich der im Haushaltsplan enthaltenen Verteilung der Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 zwischen BMVg und nachgeordnetem Bereich ergibt sich derzeit eine Schlechterstellung des ministerialen Bereichs, so daß die im BMVg verwendeten Offiziere länger als die in der Truppe eingesetzten Offiziere auf ihre Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 warten müssen. Diese Auswirkung war in vollem Umfang nicht vorhersehbar, da wegen der umfangreichen Strukturänderungen, insbesondere im Heer, die Gesamtzahl der Dienstposten im nachgeordneten Bereich nicht von vornherein feststand und der Anteil der darauf entfallenden Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 bei der Einstellung in den Haushaltsplan nur geschätzt werden konnte. Derzeit wird aber eine Lösung erarbeitet, die einen Planstellenausgleich zwischen dem nachgeordneten Bereich und dem BMVg vorsieht. Damit werden zugleich innerhalb der Vergleichsgruppe der Soldaten der Gleichheitsgrundsatz und das Leistungsprinzip gewährleistet. Hinsichtlich der Gruppe der Sachbearbeiter im Beamtenstatus ist wegen deren unterschiedlicher Rechtsstellung und Ausbildung keine hinreichende Vergleichbarkeit gegeben, so daß sich hieraus ein rechtliches Gebot zur Gleichbehandlung der Soldaten nicht herleiten läßt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 72 und 73): Ist es zutreffend, daß — unter Berufung auf eine angespannte Haushaltslage — z. B. bei der Teilstreitkraft Heer unserer Bundeswehr erhebliche Einschränkungen beim Besuch von Seminaren und Tagungen zum Themenbereich „Politische Bildung" vorgenommen werden sollen? Trifft es zu, daß demzufolge bereits Großverbände Anweisungen geben mußten, staatsbürgerliche Informationstage ab April dieses Jahrs für Mannschaften nicht mehr durchzuführen? Die Teilnahme von Soldaten an staatsbürgerlichen Informationstagungen in und außerhalb der Bundeswehr ist erwünscht und wird weiter gefördert. Ausgaben für diese Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit gehen zu Lasten Kapitel 1403 Titel 453 11— 527 12 „Militärische Ausbildung im Inland". In diesem Aufgabenbereich sind 1979 Engpässe aufgetreten, die auch im Jahr 1980 zur Reduzierung von Ausbildungsvorhaben zwingen. Von den Reduzierungen ausgeschlossen werden müssen — Laufbahnlehrgänge und laufbahnähnliche Verwendungslehrgänge — Verwendungslehrgänge mit unmittelbarem Einfluß auf die Einsatzbereitschaft. Um diese elementaren und unabweisbaren Bedürfnisse sicherzustellen, wurde im Heer am 28. Dezember 1979 den Kommandobehörden dieser Sachverhalt mitgeteilt und u. a. befohlen: „Reduzierung der Ausgaben für Informationstage, Seminare etc. im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung gegenüber dem Umfang des Jahres 1979 um zunächst 50 % Diese Reduzierung betrifft sämtliche Maßnahmen auf dem Gebiet der politischen Bildung und gilt bis auf weiteres. Da mir die schwierige Situation bekannt ist, habe ich bereits eine Überprüfung der Ausgaben für die politische Bildung im Jahre 1979 angeordnet. Das Ergebnis wird bis Ende dieses Monats vorliegen. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß es auf dem Gebiet der politischen Bildung bei einer Kürzung der Haushaltsmittel um 50 % nicht bleiben kann. 16810* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 74): Kann die Bundesregierung dartun, mit welcher Begründung zivile Dienstposten im Bereich der Bundeswehr, die z. B. in Teileinheiten wie Brandschutzdienst oder Wartungs- und Instandsetzungsgruppen als Planstellen Mr Beamte ausgewiesen sind, mit Arbeitnehmern besetzt sind, obwohl geeignete technische Beamte zur Verfügung stehen? In früheren Jahren, in denen für den Aufbau der Bundeswehr Beamte noch nicht in hinreichender Zahl zur Verfügung standen und die Ausbildung des Laufbahnnachwuchses nicht mit der schnellen Entwicklung der Bundeswehr Schritt halten konnte, mußten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung Beamtendienstposten — insbesondere die des technischen Dienstes — in größerer Zahl mit fachlich geeigneten Angestellten besetzt werden. Diese Angestellten, die inzwischen auf den ihnen übertragenen Beamten-Dienstposten seit vielen Jahren ihre Pflicht getan und sich bewährt haben, sollen nach den für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung geltenden Personalwirtschaftsrichtlinien nicht auf Angestelltendienstposten umgesetzt werden, wenn dies für die Betroffenen unzumutbar erscheint. Da sich diese Praxis bewährt hat, ist nicht daran gedacht, sie zu ändern. Allerdings werden die bislang mit Angestellten besetzten Beamten-Dienstposten — sobald sie durch Altersabgänge und Versetzungen freigeworden sind — grundsätzlich mit Beamten nachbesetzt. In dem von Ihnen erwähnten Bereich des Brandschutzdienstes sind überwiegend Angestellte und Arbeiter auf Arbeitnehmer-Dienstposten eingesetzt. Lediglich für das Führungspersonal des Brandschutzdienstes (z. B. Leiter von Feuerwehren und Schichtführer, BesGr A 7 — A 9 m), sind BeamtenDienstposten eingerichtet. Einige sind mit Beamten, andere mit Arbeitnehmern besetzt. Sofern die Dienstposteninhaber Beamte sind, wurden sie ausnahmslos auf eigenen Antrag als „Andere Bewerber" in das Beamtenverhältnis übernommen, da es im Bereich des Bundesministers der Verteidigung keine Laufbahnausbildung für den Brandschutzdienst gibt. Beamtendienstposten im Bereich der Wartungs- und Instandsetzungsgruppen bei den Teilstreitkräften und der Bundeswehrverwaltung werden eignungs- und qulifikationsgerecht mit Beamten besetzt. In wenigen Einzelfällen kann es indessen bei der Besetzung eines Beamten-Dienstpostens notwendig werden, einem Arbeitnehmer nach seinem beruflichen Vorlauf, nach der fachspezifischen Aufgabe und nach dem Ergebnis eines Eignungs- und Leistungsvergleichs den Vorzug gegenüber einem Beamten zu geben. Die Rechte der Personalvertretungen werden auch in diesen Fällen stets gewahrt. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 75): Mißt die Bundesregierung den Folgen, die sich aus der wachsenden Unzufriedenheit der Offiziere und Unteroffiziere, die vom seit Jahren bestehenden Verwendungs- und Beförderungsstau betroffen sind, nicht so große Bedeutung zu, um kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Lösung des Problems einzuleiten bzw. durchzuführen, oder wie anders ist die Feststellung in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom 28. Februar 1980 auf meine Frage vom 27. Februar 1980 zu verstehen, wonach der Entscheidung über eine Abhilfe nicht schon jetzt, sondern erst in der nächsten Legislaturperiode Priorität eingeräumt wird? Wie schon im Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr zum Ausdruck gebracht, mißt die Bundesregierung den Folgen des Verwendungs- und Beförderungsstaus auf die Einsatzbereitschaft und das Innere Gefüge der Streitkräfte große Bedeutung zu. Demzufolge hat der Bundesminister der Verteidigung bereits 1978 Entscheidungen zur Milderung der Strukturprobleme bei den Unteroffizieren und den Offizieren des militärfachlichen Dienstes getroffen. Daher werden derzeit, um allen Berufsunteroffizieren Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg zu garantieren, die Dienstpostenverhältnisse Feldwebel/Oberfeldwebel zu Hauptfeldwebel in den Ausbildungsreihen durch organisatorische Maßnahmen ausgewogener gestaltet. Außerdem wird seit 1978 trotz der bis Mitte der 80er Jahre anhaltend zu geringen jährlichen Zurruhesetzungen an einer strukturgerechten Übernahmequote zum Berufsunteroffizier (1 100 je Geburtsjahrgang) festgehalten. Bei den Offizieren des militärfachlichen Dienstes werden derzeit die Dienstpostenstrukturen innerhalb der Ausbildungsreihen mit dem Ziel der Chancengleichheit ebenfalls verbessert. Dies geschieht im wesentlichen durch die Zusammenfassung von Ausbildungsreihen. In einem nächsten Schritt soll die Laufbahn mit dem Ziel einer insgesamt ausgeglicheneren Dienstpostenstruktur neu geordnet werden. Entsprechende Untersuchungen laufen derzeit. Die Zeithorizonte für die Lösung des Verwendungsstaus bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes sind dadurch vorgegeben, daß die Zurruhesetzungen bei dieser Personalgruppe erst ab 1982 unter den strukturgerechten Soll-Quoten liegen. Somit setzt auch der durch die unorganische Altersstruktur bedingte Verwendungsstau hier erst ab 1982 ein. Das Problem kann daher zeitgerecht auch in der nächsten Legislaturperiode gelöst werden. Der Beförderungsstau ist im wesentlichen auf die Planstellenausstattung der Streitkräfte zurückzuführen. Sie hat infolge der Überrollung der Personalhaushalte in den vergangenen Jahren nicht immer mit der Entwicklung der Aufgaben der Streitkräfte schrittgehalten. Eine Verbesserung der Planstellenlage erscheint angesichts der Vielzahl anderer, ebenfalls notwendiger und kostenträchtiger Maßnahmen nur langfristig erreichbar. Überdies werden als Folge der bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes über dem Soll liegenden Zurruhesetzungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16811* 1980 und 1981 so viele Planstellen frei, daß dadurch der Beförderungsstau gemildert wird. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 76 und 77): Wie weit sind die Planungsarbeiten für den weiteren Ausbau der B 519 von der Opel-Brücke in Rüsselsheim bis Hofheim, Taunus, hinaus gediehen? Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen? Einwendungen der Gemeinde Flörsheim haben eine Änderung des bisherigen Planungskonzepts notwendig gemacht. Die B 519 soll nunmehr westlich Flörsheim in die B 40 (neu) einmünden, mit ihr gemeinsam bis östlich der Autobahn A 3 verlaufen und von dort als Umgehung Weilbach weitergeführt werden. Dadurch wird eine Konzentration des Verkehrs ermöglicht. Die hessische Straßenbauverwaltung beabsichtigt, das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG voraussichtlich im Mai 1980 auf Landesebene einzuleiten. Im Anschluß hieran wird das Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern hergestellt und erst dann kann mit den Planungsarbeiten begonnen werden. Der Beginn der Bauarbeiten läßt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht übersehen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 78): Welche Sanitätszentren bzw. Notkrankenhäuser plant die Bundeswehr in Ostwestfalen und dort speziell im Kreis Gütersloh? 1. Im Raum Ost-Westfalen sind in folgenden Standorten Sanitätszentren vorgesehen: Ahlen, Augustdorf, Hemer, Lippstadt, Münster und Unna. Hinzuzurechnen wären noch die Sanitätszentren Bückeburg und Holzminden, die zwar bereits im Land Niedersachsen, jedoch so nahe an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen liegen, daß deren Zuständigkeitsbereich auch auf Truppenteile in Westfalen ausgedehnt wird. Im Kreis Gütersloh unmittelbar liegt kein Sanitätszentrum. 2. Die Errichtung von sogenannten „Notkrankenhäusern" ist von der Bundeswehr nicht vorgesehen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage 79): Ist es richtig, daß der Fliegerhorst Erding zu einer Ersatzteil- und Versorgungsstelle für das Kampfflugzeug „Tornado" eingerichtet werden soll, und deshalb an eine Einschränkung der Flugbewegungen auf dem Fliegerhorst nicht zu denken ist? Es ist richtig, daß auf dem Fliegerhorst Erding eine Dienststelle zur materiellen Versorgung des Waffensystems TORNADO eingerichtet wird. Es handelt sich dabei um das Trinationale Verteiler-und Übernahmedepot 11 (TriNatVtl/ÜbnDp 11). Durch die Einrichtung dieser Dienststelle ergeben sich keinerlei Auswirkungen auf den Flugbetrieb und damit auch keine Einschränkung der Flugbewegungen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 80, 81 und 82): Ist es zutreffend, daß auf Grund der im Haushaltsjahr 1980 infolge der Heeresstruktur zugewiesenen zusätzlichen Wehrübungsplätze die militärischen Kommandobehörden Überlegungen anstellen, die Wehrübungen zu verlängern, statt die Anzahl der Wehrübungen insgesamt zu vermehren, um so die Nachteile der verstärkten Kaderung auszugleichen? Ist es zutreffend, daß viele Reservisten, die als Führungs- und Funktionspersonal der Alarmreserve eingeplant sind, nicht ihrem Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis exakt entsprechende Ausbildung erhalten haben und daher noch für ihre Mobilmachungsverwendung ausgebildet werden müßten? Reichen die im Haushaltsjahr 1980 bereitgestellten Wehrübungstage/ Plätze dazu aus, um einen der „Stehzeit" in der Alarmreserve angemessenen Anteil der Reservisten im Feldheer und im Territorialheer üben zu lassen, und reicht dies dafür aus, daß schließlich alle eingeplanten Reservisten während ihrer Einplanungszeit wenigstens einmal zu Wehrübungen herangezogen werden können? Zu Frage B 80: Das Heer hat die Absicht, mit den zusätzlichen Wehrübungsplätzen sowohl die Anzahl der wehrübenden Reservisten zu erhöhen als auch die Ausbildung durch eine geringfügige Verlängerung der Wehrübungen effektiver zu gestalten. Die längere Ausbildung insbesondere bei gekaderten Verbänden verbessert deren Einsatzbereitschaft. Bisher erhielt das Heer 80 % der Wehrübungsplätze und bildete jährlich 85 % der wehrübenden Reservisten aus. Dies gelang, weil die durchschnittliche Dauer der Wehrübungen im Heer auf das für die Ausbildung notwendigste Maß beschränkt wurde, um möglichst viele Reservisten heranzuziehen. So zog das Heer bisher stets mehr Reservisten zu kürzeren Wehrübungen heran als die anderen Teilstreitkräfte und begnügte sich mit einer Wehrübungsdauer, die unter dem Streitkräftedurchschnitt lag. Der administrative und organisatorische Aufwand bei der Heranziehung von Reservisten zu Wehrübungen ist nicht zu unterschätzen; er muß im Verhältnis zu Nutzen und rationeller Dauer der Ausbildung gesehen werden. 16812* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Zu Frage B 81: Das für die Alarmreserve benötigte Personal bedarf für die Erfüllung seiner Funktionen der Aus-und Weiterbildung. Es trifft zu, daß nicht alle Reservisten, die in die Alarmreserve eingeplant werden, während ihrer aktiven Dienstzeit eine solche Ausbildung erfahren, die „exakt" ihrer vorgesehenen Mob-Funktion entspricht. Auftrag, begrenzter Umfang und Struktur lassen dies nicht in allen Fällen zu. Deshalb werden Reservisten für ihre Aufgaben im Verteidigungsfall in Wehrübungen aus- und weitergebildet. Dabei erhalten Reservisten für bestimmte Aufgaben eine zusätzliche Ausbildung, die auf die im aktiven Dienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufbaut. Zu Frage B 82: Die im Haushaltsjahr 1980 bereitgestellten Wehrübungsplätze reichen aus, um einen angemessenen Anteil der Alarmreserve des Heeres auszubilden und in Übung zu halten. In Zukunft werden alle eingeplanten Reservisten mindestens einmal während ihrer Beorderung zu Wehrübungen herangezogen werden können. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 83 und 84): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg-Blankenese auf Anordnung des Kommandeurs die Straßenschilder mit den Namen ost- und mitteldeutscher Städte durch westdeutsche Städtenamen ersetzt werden sollen, so daß z. B. die Weimarer Straße in Zukunft Porz/Wahn Ring heißen wird? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Umbenennungsaktion, und ist sie unter Billigung des Bundesverteidigungsministers erfolgt? Die Straßennamen auf dem weitläufigen Gelände der Führungsakademie haben eine über zwanzigjährige Tradition. Die Benennung dieser Straßen steht im Einklang mit der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die bisherige Benennung nach ausschließlich ostdeutschen Städten ist somit ebenso legitim wie auch eine mögliche Benennung nach westdeutschen Orten. Verantwortlich für derartige Bezeichnungen innerhalb von Kasernenanlagen ist der zuständige Kommandeur, in diesem Fall der Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr. Im Zuge von Überlegungen für Namensgebungen bisher unbenannter Straßen auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr wurde durch den Kommandeur neben einer Ergänzung der bisherigen ostdeutschen Straßennamen um solche mit westdeutschen Städtenamen auch die Möglichkeit erwogen, Schilder mit sowohl ost- bzw. mitteldeutschen wie westdeutschen Straßennamen in einem ausgewogenen Verhältnis aufzustellen. Eine endgültige Entscheidung hierüber wurde jedoch bisher noch nicht getroffen. Ich persönlich würde die Möglichkeit der Ergänzung der bisherigen ostdeutschen Straßennamen auch um solche mit westdeutschen Ortsnamen befürworten. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 85 und 86): Warum wurden an den Bundeswehrhochschulen in Hamburg und München Hochschullehrer eingestellt, obwohl man wußte, daß die Darmstädter Dozenten durch die schon 1971 beschlossene Einstellung der Fachhochschulausbildung in Darmstadt für Übernahme von Lehrtätigkeiten an den Bundeswehrhochschulen freigesetzt würden? Welche Gründe hat die Bundesregierung dazu bewogen, in dem von ihr herausgegebenen Faltblatt ,bundeswehr aktuell" bei der Rubrik Die Bundesregierung beantwortet Fragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages" die Namen der Fragesteller nicht mehr zu veröffentlichen, und steht dies nach Meinung der Bundesregierung nicht entgegen der im Weißbuch 1979 unter Punkt 251 garantierten Informationsfreiheit der Soldaten? Zu Frage B 85: Die Hochschulen der Bundeswehr haben 1973 ihren Lehrbetrieb aufgenommen, während die Fachhochschule des Heeres (FHSH) Darmstadt auf Grund einer Entscheidung des Jahres 1976 (nicht 1971) voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres aufgelöst werden wird. Aus dem bis zu diesem Zeitpunkt auch an der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt noch vorhandenen Lehrbedarf ergibt sich, daß es nicht möglich war, schon frühzeitig Lehrpersonal in größerem Umfang von der Fachhochschule des Heeres Darmstadt abzuziehen. Umgekehrt war es wegen des seit 1973 bestehenden Lehrbedarfs der Hochschulen der Bundeswehr nicht möglich, dort eingerichtete Dienstposten vakant zu lassen, bis entsprechendes Personal in Darmstadt entbehrlich werden würde. In den Fachhochschulstudiengängen, die nur an der Hochschule der Bundeswehr München eingerichtet sind, ist es in keinem Fall zu Neueinstellungen ressortfremden. Personals gekommen. Vielmehr wurde dort Lehrpersonal eingesetzt, das infolge der neuen Struktur des Bildungs- und Ausbildungswesens der Streitkräfte — z. B. durch die Auflösung der wissenschaftlichen Gruppen der Offizierschulen — freigeworden war. In diesem Rahmen konnten bislang auch schon sechs Fachhochschullehrer der Fachhochschule des Heeres Darmstadt nach München versetzt werden. Zu Frage B 86: In den Fragestunden des Deutschen Bundestages werden häufig aktuelle Themen behandelt, die für eine Veröffentlichung in „bundeswehr aktuell" zur Information der Truppe und der Verwaltung geeignet sind. Seit Jahren hat die Redaktion diese Möglichkeit für die aktuelle Berichterstattung genutzt. Um bei der Auswahl der Themen freie Hand zu haben und jeden Verdacht auf Parteilichkeit auszuschalten, hat die Redaktion die Namen der Fragesteller bereits seit Jahren ohne Angabe der Fraktionszugehörigkeit veröffentlicht. Seit 1979 häufen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16813* sich dennoch bei der Redaktion Anfragen aus Büros von Abgeordneten nach den Kriterien für die Auswahl der veröffentlichten Fragen und Antworten, offenbar unter dem Eindruck, daß die abgedruckten Fragen nicht gleichmäßig auf die Fraktionen des Deutschen Bundestages verteilt werden. Da die Fragen jedoch ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden, ist entschieden worden, ab Januar 1980 die Namen der Fragesteller nicht mehr zu veröffentlichen. Diese Entscheidung kollidiert nach Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Informationsfreiheit des Soldaten, wie sie im Weißbuch 1979 unter Absatz 251 erläutert worden ist, da Frage und Antwort im vollem Wortlaut aus der Bundestagsdrucksache übernommen werden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau -Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 87 und 88): Wie hoch beziffert die Bundesregierung Auflage und Herstellungskosten der vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebenen Broschüre ,Besucherbuch„, und an welche Besucher des Bundesministeriums wird sie verteilt? Rechtfertigt nach Ansicht der Bundesregierung die Situation der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland eine Darstellung, wie sie sie in der Abbildung auf Seite 22 des „Besucherbuchs" gefunden hat, auf der Heimkinder hinter Gittern befindlich gezeigt werden, und stimmt diese Darstellung nach Auffassung der Bundesregierung mit der derzeitigen Lage in den Erziehungsheimen überein? Zu Frage B 87: Von dem „Besucherbuch" wurden im Frühjahr 1979 22 375 Exemplare hergestellt. Diese Auflage entspricht dem Bedarf bis Ende 1980. Die Kosten für Konzeption, Entwicklung, Text, Gestaltung, Druck und buchbinderische Verarbeitung betrugen 65 227,02 DM. Die Broschüre wird an die Besuchergruppen des Ministeriums verteilt. Zu Frage B 88: Die Darstellung, wie sie in der Abbildung auf Seite 22 des „Besucherbuches" zu sehen ist, sollte im Zusammenhang mit dem Text auf Seite 22 unten links gesehen werden, wo es heißt: „Das Jugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahr 1922 ist ein überholungsbedürftiges, nicht mehr zeitgemäßes Gesetz ..." Mit diesem Bild werden vorhandene Vorurteile zu einem Bereich eines über 50 Jahre alten Gesetzes symbolhaft dargestellt und aufgenommen. Demgegenüber will der Text durch Information über die Reform des Jugendhilferechts zukunftsweisende Lösungen andeuten, die gewisse, nicht mehr zeitgerechte und überholte Formen der Heimerziehung abbauen helfen. Da die Kombination von Bild und Text entgegen der Absicht zu Mißverständnissen führen kann, wird die betreffende Seite in einer künftigen Ausgabe geändert. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 89 und 90): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zutreffend daß jedes 20. Baby in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Behinderung zur Welt kommt, daß in mindestens 75 v. H. der Fälle eine genetische Krankheit vorliegt und daß äußere Einflüsse, wie Medikamente, Drogen oder Alkoholmißbrauch während der Schwangerschaft sowie Komplikationen während der Geburt nur ein Viertel der Behinderungen verursachen? Kann nach Meinung der Bundesregierung dieser Entwicklung durch eine humangenetische Beratung der Eltern nach dem Marburger Modell vorgebeugt werden, und welche Möglichkeiten bestehen gegebenenfalls, diese humangenetische Beratung der Eltern zu gewährleisten? Zu Frage B 89: Exakte Statistiken über die Häufigkeit von Behinderungen bei Neugeborenen liegen der Bundesregierung nicht vor, allerdings werden von der Stiftung für das behinderte Kind Angaben gemacht, die eher höher liegen, wobei geschätzt wird, daß jedes 10. Kind behindert geboren wird, Unterschiede, die sich zum Teil aus dem Maßstab, zum Teil aus der Methode der Erhebung oder Schätzung ergeben. Dabei handelt es sich allerdings um eine weitgefaßte Definition, d. h. daß in dieser Zahl auch die geringfügigen Behinderungen mit enthalten sind. Es trifft jedoch nach den vorliegenden Informationen nicht zu, daß 75 % dieser Behinderungen genetisch bedingt seien, dieser Anteil wird auf 40 % geschätzt. Etwa die Hälfte der Behinderungen sind auf vermeidbare Schädigungen während der Schwangerschaft und der Geburt zurückzuführen. Hierzu rechnen auch Schädigungen durch Medikamente, Drogen oder Alkoholmißbrauch. Aus dieser Verteilung werden 3 Schwerpunkte für gezielte Maßnahmen erkennbar, die humangenetische Beratung, die Ermittlung und Betreuung von Risikoschwangerschaften sowie der Ausbau der perinatalen Versorgung. Zu Frage B 90: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die humangenetische Beratung ausgebaut und flächendeckend angeboten werden sollte; sie hat sich wiederholt dafür ausgesprochen und die für diesen Bereich allein zuständigen Bundesländer gebeten, zumindest sicherzustellen, daß die derzeit vorhandenen Einrichtungen zur pränatalen Diagnostik erhalten bleiben. Die Bundesregierung hat darüber hinaus Modellberatungsstellen in Frankfurt und Marburg gefördert, um auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse und ausreichender Praxiserfahrung Hinweise darauf geben zu können, wie derartige Einrichtungen beschaffen sein sollten. Derzeit wird in einem Modellversuch erprobt, wie regional-flächendeckend humangenetische Beratung und pränatale Diagnostik aufgebaut und entwickelt werden könnten. Dabei sind mit dem humangenetischen Institut Heidelberg rd. 10 Gesundheitsämter als „Satelliten" gekoppelt, deren Aufgabe es ist, humangenetische Beratung anzubieten und erkannte Risikopersonen weitergehenden Untersuchungen zuzuführen. In einem anderen Projekt fördert die Bundesregierung die weitere Automatisierung der Chromosomen-Diagnostik, eine wichtige Voraussetzung zur 16814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 Erhöhung der Kapazität der humangenetischen Untersuchungsstellen. In der Erkenntnis, daß humangenetische Beratung zunächst in breiten Kreisen der Bevölkerung Kenntnisse über diese Zusammenhänge voraussetzt, hat die Bundesregierung bei der Entwicklung von Medien zum Sexualkundeunterricht gerade auch diesen Bereich mit einbeziehen lassen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Bundesregierung sich bemühen, das gestufte Vorgehen — Wissensvermittlung in breiten Bevölkerungskreisen, Beratungsangebote über den öffentlichen Gesundheitsdienst oder andere Träger wie „pro familia", pränatale Diagnostik im Risikofall — auch weiterhin zu fördern, die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes müssen jedoch die Bundesländer übernehmen und gewährleisten. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 91 und 92): An welche Auftragnehmer sind bisher im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 Forschungsaufträge ohne Ausschreibung vergeben worden? Zu welchen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind bisher im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 Forschungsaufträge ohne Ausschreibung vergeben worden? Zur Information über die abgeschlossenen, laufenden und in Vorbereitung oder Planung befindlichen Forschungsvorhaben aus dem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit wurde eine Ubersicht erstellt, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle. Diese Ubersicht enthält alle Auftragnehmer, welche bisher im Rahmen des Aktionsprogramms mit der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt worden sind. Leider war es in der Kürze der Zeit nicht möglich, mit den beteiligten Ressorts abzuklären, welche Aufträge ohne und welche nach vorangegangenen Ausschreibungen vergeben worden sind und diese entsprechend zu kennzeichnen. Beim Fortschreiben der Ubersicht werde ich die auf Grund eines Ausschreibungsverfahrens vergebenen Vorhaben kenntlich machen. Sie können davon ausgehen, daß gemäß der haushaltsrechtlichen Bestimmungen bei der Mehrzahl der Aufträge oder Zuwendungen eine Ausschreibung oder öffentliche Bekanntgabe vorausgegangen ist. Dieses, unter Umständen sehr zeitaufwendige Verfahren, soll künftig — durch die Einschaltung von Projektträgern bei der Umsetzung des Aktionsprogramms — noch in verstärktem Umfang angewendet werden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 93 und 94): Welche Möglichkeiten (z. B. durch eine Gesetzesänderung) sieht die Bundesregierung, um zu gewährleisten, daß straffällig Gewordene, die im Rahmen von Resozialisierungsmaßnahmen eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer erhalten, nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang auch ein entsprechendes Diplom bekommen? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß der Fall Dietmar Gawlitza, bei dem das Diplom nach einer Krankenpflegehelferausbildung und nach bestandener Abschlußprüfung wegen früherer Straftaten verweigert wurde (s. Stern Nr. 12 vom 13. März 1980), deutlich zeigt, daß in diesem Bereich zur Gewährleistung einer sinnvollen Resozialisierung dringend geeignete Maßnahmen erforderlich sind? Zu Frage B 93: Die Bundesregierung sieht die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs als eine unabdingbare Voraussetzung der Zulassung zu solchen Berufen an, die hilfsbedürftige Kranke und alte Menschen betreuen. Entsprechende Regelungen bestehen daher für alle bundesgesetzlich geregelten Heilberufe. Aus diesem Grund sieht sie keine Möglichkeit, hiervon einen Beruf auszunehmen und die Voraussetzungen zu ändern, unter denen Berufsbewerbern die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer" nach § 3 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes zu versagen ist. Die zuständigen Behörden der Bundesländer werden allerdings neben eventuell vorliegenden strafrechtlichen Verurteilungen auch die Tatsachen zu berücksichtigen haben, die für die Zuverlässigkeit des Bewerbers sprechen, und sie gegen die Verurteilung abzuwägen haben. Zu Frage B 94: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zuverlässigkeit in jedem Einzelfall anhand aller zur Verfügung stehenden Beurteilungskriterien zu prüfen ist. Ob eine strafrechtliche, möglicherweise schon längere Zeit zurückliegende Verurteilung zur Versagung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung führen muß, ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörden der Bundesländer. Im Rahmen einer sinnvollen Resozialisierung sollten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs des Krankenpflegehelfers auch andere Tatsachen und Umstände als die Tatsache der Straffälligkeit berücksichtigt werden, wie beispielsweise das Verhalten nach der Haft und während der Ausbildungszeit. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 95): In welchem Umfang werden im Jahr 1980 die im Bereich der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn im Saarland vorhandenen Ausbildungsplätze durch Eigenbedarf ausgeschöpft? Deutsche Bundespost Für den Bereich des Saarlandes strebt die Deutsche Bundespost für 1980 an, nach dem Berufsbildungsgesetz insgesamt 129 und im Rahmen des Be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16815* amtenrechts insgesamt 177 Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Auszubildenden, die 1980 ihre Ausbildung beenden, werden alle einen Arbeitsvertrag im Ausbildungsberuf erhalten. Darüber hinaus auch diejenigen, die sich 1980 in verschiedenen Ausbildungsjahren befinden. Deutsche Bundesbahn Im Bereich der Bundesbahndirektion Saarbrükken wird die Deutsche Bundesbahn im Jahre 1980 alle nutzbaren Ausbildungsplätze für die Deckung des Eigenbedarfs besetzen. Demzufolge entfallen auf diesen Bereich insgesamt 126 Ausbildungsplätze nach dem Berufsbildungsgesetz und 80 im Rahmen des Beamtenrechts. Da die Bundesbahndirektion Saarbrücken zum Teil über die Landesgrenze hinausgeht, läßt sich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht feststellen, wie viele der genannten Ausbildungsplätze ausschließlich auf das Saarland entfallen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 96): Ist die Bundesregierung bereit, die in meiner Anfrage vom 22. Februar 1980 gestellten Fragen im Blick auf die Bundesbahnverbindungen für Pendler zwischen Gemünden und Frankfurt zu den Berufszeiten und nicht wie geschehen für die Strecke Frankfurt—Gemünden zu beantworten und dabei zu klären, wie bis vor kurzem bestehende Fernverbindungen morgens nach Frankfurt und am Spätnachmittag von Frankfurt zurück nach Gemünden wiederhergestellt werden können? Wie die zuständige Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilt, sind die Fernverbindungen für Berufspendler aus Gemünden nach Frankfurt (Main) in der Berufsverkehrszeit am Vormittag durch die Einführung des erweiterten IC-Verkehrs zum Jahresfahrplan 1979/80 nicht verändert worden. In der Gegenrichtung wurde am Nachmittag der bisherige D-Zug 627 (Dortmund—FrankfurtMünchen) in das neue IC-System integriert, wobei auf den Unterwegshalt in Gemünden verzichtet werden mußte. Statt dessen wurde für Berufspendler aus dem Raum Gemünden vom Jahresfahrplan 1979/80 an mit der Eilzugverbindung E 2955/3407 (Frankfurt ab 15.40 Uhr, Gemünden an 17.00 Uhr) eine Rückfahrmöglichkeit angeboten, die nach den Beobachtungen der DB von den Reisenden gut angenommen worden ist. Mit diesem Angebot und der Möglichkeit, die Züge um 16.40 Uhr und 17.15 Uhr ab Frankfurt zu benutzen, werden auch die ca. 30 Reisenden des Berufsverkehrs aus Gemünden angemessen bedient. Da diese Verbindung auch auf Unterwegsbahnhöfen in Anspruch genommen wird, kann auf diese Halte nicht verzichtet und die Reisezeit somit nicht weiter verkürzt werden. Die DB hat erklärt, daß sie mit Rücksicht auf ihr ausreichendes Zugangebot einer Ausweitung dieses Angebotes wegen der geringen Nachfrage aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht nähertreten kann. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 97 und 98): Ist die Bundesregierung bereit, auf den TÜV dahin gehend einzuwirken, daß dieser für die Vorführung von Fahrzeugen Termine vereinbart, um zu verhindern, daß Arbeitnehmer oft stundenlang, dazu noch während der Arbeitszeit, warten müssen, und ist sie außerdem bereit, dem TÜV klarzulegen, daß die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben eine freundliche Behandlung der Kunden nicht ausschließt? Wieweit sind die planerischen Vorbereitungen für den Bau der Eisenbahnüberführung im Zuge der L 77 in Rastatt-Niederbühl gediehen, und sind die Schwierigkeiten, die durch die Neuordnung des Kasernenbereichs der französischen Streitkräfte in Rastatt entstehen, vom Bund soweit geregelt, daß mit dem Baubeginn, wie mir in der Fragestunde am 19. Februar 1979 dargelegt wurde (Drucksache 8/2464, Frage B 141), in den Jahren 1981/82 begonnen werden kann? Zu Frage B 97: Für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr, die in 9 Ländern von den Technischen Überwachungs-Vereinen (TÜV) unterhalten werden, sind die für den Straßenverkehr zuständigen obersten Landesbehörden nach § 15 des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086 in der Fassung des Gesetzes vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469) verantwortlich. Im Rahmen einer einheitlichen Anerkennung der Vorschriften wurde vom Bund-Länder-Fachausschuß „Technisches Kraftfahrwesen", unter der Leitung des Bundesverkehrsministeriums, im Einvernehmen mit den Ländern die Frage des Abbaus von Wartefristen, insbesondere bei der Vorführung von Kraftfahrzeugen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, dahingehend koordiniert, daß die Technischen Prüfstellen folgende Maßnahmen treffen sollen: 1. Schaffung von Möglichkeiten für eine Terminanmeldung, sofern dies örtlich notwendig ist. 2. Einrichtung von zusätzlichen Öffnungszeiten, vor allem in den frühen Morgenstunden (statt um 8.00 Uhr bereits um 7.00 Uhr beginnen). 3. Einrichtung von Sonderterminen nach Voranmeldung an arbeitsfreien Samstagen. 4. Regelung der Urlaubsplanung für amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer, damit diese im Frühjahr und vor Ferienbeginn (Sommerferien) während der Spitzenbelastung zur Verfügung stehen. 5. Ständige Öffentlichkeitsarbeit, um dem Fahrzeughalter nahezubringen, daß er gut daran tut, in Monaten mit geringer Belastung der Technischen Prüfstellen sein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor- 16816* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 zuführen, da ihm dann keine nennenswerten Wartezeiten entstehen. Die Anwendung dieser Regelung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich und richtet sich nach der jeweils gegebenen örtlichen Notwendigkeit. Die Aufsichtsbehörden der Länder halten die Leiter der Technischen Prüfstellen ständig dazu an, ihre amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer dahin gehend zu schulen, daß diese bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben ihre Kunden freundlich behandeln. Bereits bei der Ausbildung und Prüfung der Bewerber zum Sachverständigen oder Prüfer werden diese auf eine kundenfreundliche Behandlung geschult und hingewiesen. Darüber hinaus betreiben die Technischen Überwachungs-Vereine in ihren Fachbildungslehrgängen eine intensive Schulung über richtiges Verhalten gegenüber den von ihnen zu betreuenden Mitmenschen. Zu Frage B 98: Für die Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der L 77 in Rastatt-Niederbühl durch eine Eisenbahnüberführung soll das Planfeststellungsverfahren nach Landesstraßengesetz Baden-Württemberg in Kürze eingeleitet werden. Sofern sich in diesem Verfahren keine besonderen Verzögerungen ergeben, kann nach den Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn der vorgesehene Baubeginn in den Jahren 1981/82 eingehalten werden. Bezüglich der im Rahmen des Kreuzungsvorhabens notwendigen Neuordnung des Kasernenbereichs der französischen Streitkräfte in Rastatt sind Meinungsverschiedenheiten zu Entschädigungsfragen aufgetreten. Die zuständigen Stellen des Landes Baden-Württemberg bemühen sich hierzu noch um eine Klärung. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 99 und 100): Stimmen Presseberichte von Anfang März 1980, daß Planungen zum Ausbau der bisherigen Autobahn auf zehn Spuren im rechtsrheinischen Köln vorliegen? Sind diese Planungen — falls sie vorliegen — mit Rat und Verwaltung der Stadt Köln abgestimmt, da sie doch in erheblichem Maße die Bürger dieser Stadt tangieren? Zu Frage B 99: Nein, im Entwurf des neuen Bedarfsplans ist nur ein 6streifiger Ausbau der A 3 zwischen der Anschlußstelle (AS) Köln-Mülheim und dem Autobahnkreuz Köln-Ost in Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahme) vorgesehen. Diese Ausweisung trägt der hohen Belastung dieses Streckenabschnittes bis max. 99 500 Kfz/24 h gem. Verkehrszählung 1978 Rechnung. In paralleler Lage zur A 3 wird die A 59 von Leverkusen bis zum Autobahnkreuz Köln-Ost weitergeführt. Sie ist ebenfalls in Stufe I enthalten. Südlich dieses Kreuzes werden die Trassen von A 3 und A 59 zu 8 Fahrstreifen zusammengefaßt. Eine endgültige Aussage über den neuen Bedarfsplan kann jedoch erst nach Abschluß der parlamentarischen Beratungen gemacht werden. Zu Frage B 100: Das Verfahren zur Bestimmung der Linie für die A 59 nach § 16 Fernstraßengesetz (FStrG) im rechtsrheinischen Köln ist angelaufen. Zur Zeit findet als erster Schritt in diesem Verfahren die Erörterung mit den betroffenen Bürgern statt. Eine erste große Veranstaltung mit etwa 800 Teilnehmern war am Freitag, dem 14. März 1980. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 101, 102 und 103): Ist die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Niedernhausen-Limburg gesichert, nachdem sich das Land Hessen zur Leistung eines finanziellen Beitrags in Höhe von 25 Millionen DM bereit erklärt hat (vgl. Frankfurter Neue Presse vom 1. Februar 1980)? Ist der Anschluß Limburgs an den Frankfurter Verkehrsverbund Vor- aussetzung für die Elektrifizierung, oder genügt der zugesagte Zuschuß des Landes Hessen der Deutschen Bundesbahn, um die betriebswirtschaftlichen Widerstände gegen die Elektrifizierung hintenanzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, zur Entlastung der Rheinstrecke zwischen Koblenz und Frankfurt die Umleitung eines Teils des Bundesbahnverkehrs über Limburg zu befürworten und im Hinblick darauf die Elektrifizierung der Lahnstrecke von Koblenz nach Limburg und darüber hinaus auch bis Wetzlar zu fördern? Zu Frage B 101: Die angebotene finanzielle Beteiligung des Landes Hessen an der Elektrifizierung der Strecke Niedernhausen—Limburg reicht nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) für den Abschluß eines entsprechenden Abkommens zwischen dem Vorstand der DB und der Landesregierung in Wiesbaden noch nicht aus. Die DB steht bezüglich dieser Angelegenheit in Kontakt mit dem Land Hessen. Zu Frage B 102: Die Einbeziehung Limburgs in den Frankfurter Verkehrsverbund (FVV) ist nicht Voraussetzung für eine Elektrifizierung der Strecke NiedernhausenLimburg. Voraussetzung ist vielmehr, daß sich das Wirtschaftsergebnis des Unternehmens bei einer Umstellung dieser Strecke auf elektrischen Betrieb zumindest nicht verschlechtert. Zu Frage B 103: Nach § 4 Bundesbahngesetz entscheidet die DB in Fragen der Betriebsführung und Zugförderung entsprechend den Anforderungen des Verkehrs in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Aus Gründen der Entlastung der Rheinstrecken sieht die DB gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Elektrifizierung der Lahnstrecke von Koblenz nach Wetzlar vorrangig zu betreiben. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 104 und 105): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom belgischen Verkehrsminister vorgeschlagenen Gebühren für die Benutzung belgischer Autobahnen auch von deutschen Verkehrsteilnehmern in Belgien erhoben werden sollen, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, der belgischen Regierung zu verdeutlichen, daß in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Absicht besteht, die Benutzung von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Bundesautobahnen von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen? Zu Frage B 104: Ja; allerdings liegt dem Bundesminister für Verkehr eine offizielle Mitteilung der belgischen Regierung über das beabsichtigte Erhebungsverfahren noch nicht vor. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die in Belgien geplante Maßnahme vor ihrer Einführung - wie es Verkehrsminister Chabert am 6. Dezember 1979 im Rat der EG angekündigt hat — gem. Konsultationsentscheidung vom 21. März 1962 mit den Mitgliedstaaten erörtert werden wird. Dabei wird der Bundesminister für Verkehr den in der nachstehenden Antwort formulierten Standpunkt erneut bekräftigen. Zu Frage B 105: Bereits nach dem Bekanntwerden der belgischen Absichten im Sommer 1979 hat Bundesminister Gscheidle am 15. August 1979 Verkehrsminister Chabert von nationalen Alleingängen abgeraten und ihn gebeten, die Bemühungen um eine gemeinschaftliche Verkehrsinfrastrukturpolitik der Europäischen Gemeinschaften sowie auch die inzwischen angelaufenen Aktionen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) auf diesem Gebiet zu unterstützen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 106 und 107): Welche Fehlbeträge ergaben sich in den Jahren 1977, 1978 und 1979 bei den vier Bundesbahnstrecken im Lahn-Dill-Kreis (Herborn—Schönbach, Haiger—Breitscheid, Dillenburg—Ewersbach und Wetzlar—Lollar), bei denen das Stillegungsverfahren eingeleitet ist? Wieviel Busse mit welchen voraussichtlichen Sach- und Betriebskosten müßten zur Aufnahme des Schienenpersonenverkehrs auf den genannten Strecken eingesetzt werden? Zu Frage B 106: Für die betriebswirtschaftliche Beurteilung von Verkehrsverlagerungen auf die Straße ist der Fehlbetrag einer Strecke auch bei einer rechnerischen Trennung nach Personen- und Güterverkehr kein relevantes Kriterium, weil daraus nicht erkennbar Ist, — welche Kosten tatsächlich einsparbar sind, — welche Ertragsänderungen eintreten und — welche Mehrkosten im Busdienst entstehen. Die Deutsche Bundesbahn (DB) ermittelt daher in streckenspezifischen Kalkulationen nach einem anerkannten Verfahren die Kostenminderungen im Schienenverkehr, Ertragsänderungen und die Mehrkosten im Busdienst. Der Saldo aus diesen Werten ergibt die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen. Solche Kalkulationen können wegen des Aufwandes während der Laufzeit des Stillegungsverfahrens nicht jährlich neu erstellt werden. Für die genannten vier Strecken wurden von der DB Kostenminderungen im Schienenverkehr von 2 138 000 DM je Jahr veranschlagt. Zu Frage B 107: Nach Mitteilung der DB sind zur Bedienung des Personenverkehrs der vier Strecken unter Berücksichtigung gewisser Verkehrsspitzen 13 Busse erforderlich, für die jährlich Gesamtkosten von 787 000 DM veranschlagt wurden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen B 108 und 109): Warum ist die Bundesregierung als Hauptaktionär der Deutschen Lufthansa mit einer Entschädigung von 55 Millionen DM aus dem Bummelstreik der Fluglotsen zufrieden, obwohl laut Gutachten der Deutschen Revision- und Treuarbeit 172 Millionen DM als Verlust festgestellt wurden? Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein anderes Gutachten in Auftrag gegeben hat mit dem Ziel, den Betrag von 172 Millionen DM zu überprüfen und ihn für das Unternehmen, die Mitarbeiter und die 20 000 Kleinaktionäre in Frage zu stellen? Zu Frage B 108: Die Bundesrepublik Deutschland hat der Deutschen Lufthansa zur Regulierung der Schadensersatzansprüche aus dem Bummelstreik der Fluglotsen von 1973 50 Millionen DM gezahlt. Diese Zahlung hält sich im Rahmen der mit allen anderen Anspruchstellern bisher abgeschlossenen Vergleiche. Zu Frage B 109: Dies trifft nicht zu. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 110): Trifft es zu, daß die Bundeszentrale für Flugsicherung 1974 von einem englischen Unternehmen einen Betriebsplan für den geplanten Flughafen München II hat erstellen lassen, der über die geplanten Kosten für den allgemeinen Luftverkehr und den Flugverkehr auf dem NATO-Flughafen Erding Auskunft gibt, und wurde dieser Plan gegebenenfalls der Regierung von Oberbayern bekanntgegeben (vgl. Pressedarstellung Süddeutsche Zeitung vom 10. März 1980)? Es trifft zu, daß im Jahre 1974 im Auftrag der Bundesanstalt für Flugsicherung eine Betriebsstudie 16818* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 durch die engliche Firma Software Sciences Ltd. erstellt wurde. Diese Studie bildet die Grundlage für die Flugsicherungsverfahren am Flughafen München II. Sie enthält keine Kostenangaben der von Ihnen zitierten Art. Bei der Erstellung dieser Studie waren das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, das Bayerische Umweltministerium, der Bundesminister für Verkehr, der Bundesminister der Verteidigung, die Bundesanstalt für Flugsicherung und das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr projektbegleitend beteiligt. Das abschließende Gutachten wurde nur diesen Dienststellen zugesandt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 111): Wie weit sind die Pläne der Deutschen Bundesbahn bzw. der Bundesregierung im Hinblick auf einen vierspurigen Ausbau von Teilen der Bundesbahn-Rheinstrecke fortgeschritten? Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, daß hier die Strecke Köln-Koblenz angesprochen wird. Die Bundesregierung hat am 7. November 1979 den Bundesverkehrswegeplan '80 (BVWP '80) gebilligt. Hierin ist in der Stufe II die Strecke Köln-Koblenz als Neubaustrecke enthalten. Diese Stufe enthält weitere Planungen, bei denen es sich um Vorhaben mit einem möglichen Baubeginn nach 1990 handelt. Von der Deutschen Bundesbahn werden alle erforderlichen Untersuchungen zur Trassenführung der Neubaustrecke Köln-Koblenz durchgeführt. Das Ergebnis wird die Deutsche Bundesbahn zu gegebener Zeit in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren mit allen Beteiligten im einzelnen erörtern. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 112): Kann die Bundesregierung Äußerungen des Präsidenten der Bundesbahndirektion Hamburg bestätigen, nach denen in den nächsten 20 Jahren keine Elektrifizierung in Aussicht steht, und wenn ja, was spricht gegen eine Elektrifizierung in absehbarer Zeit, wenn nein, wann ist mit einer Elektrifizierung der schleswig-holsteinischen Hauptstrecke der Deutschen Bundesbahn zu rechnen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) entscheidet nach Bundesbahngesetz (BbG) über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Die Initiative für eine Änderung der Traktionsart liegt somit bei der Unternehmensleitung der DB. Der Bundesminister für Verkehr genehmigt gemäß § 14 BbG auf Antrag des Vorstandes der DB und nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat der DB die Umstellung von Strecken auf elektrischen Betrieb, wenn — der Vorstand der DB eine Änderung der bisherigen Dieseltraktion aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält, — sich das Wirtschaftsergebnis der DB durch die Investitionsmaßnahme zumindest nicht verschlechtert und — die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Nach Auskunft der DB wird die Dieseltraktion der Verkehrsnachfrage auf den Flachlandstrecken in Schleswig-Holstein zur Zeit voll gerecht; eine Umstellung der dortigen Hauptstrecken auf elektrische Traktion ist derzeit von der DB aus eigenwirtschaftlichem Interesse nicht beabsichtigt. Gleichwohl prüft der DB laufend, ob und wann dieselbetriebene Strecken auf Grund steigenden Verkehrsaufkommens und anderer sich ändernder Einflüsse elektrifizierungswürdig werden. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist außerdem zu vertraglichen Regelungen über weitere Elektrifizierungsmaßnahmen bereit, wenn sich Dritte — wie z. B. das Land Schleswig-Holstein — an der Finanzierung dieser Vorhaben in einem Maße beteiligen, daß sich das Wirtschaftsergebnis der DB durch die notwendigen Investitionen und Folgekosten nicht verschlechtert. Bei diesem Sachstand können derzeit Termine für eine Elektrifizierung in Schleswig-Holstein nicht genannt werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 113): Ist die Bundesregierung bereit, von der vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Richtlinie und damit Planungsvorgabe, daß alle 12,5 Kilometer ein sogenannter kleiner Parkplatz an der Bundesautobahn errichtet werden müsse, im Falle des geplanten Parkplatzes an der Bundesautobahn München—Stuttgart im Bereich des Wendlinger Stadtwalds im Waldstück „Rübholz” abzugehen, da die Stadt Wendlingen am Neckar in der Vergangenheit mehrfach durch überörtliche Straßen und andere öffentliche Einrichtungen genügend belastet wurde, und ist die Bundesregierung bereit, in diesem Sinn das für die Planungsdurchführung in Baden-Württemberg zuständige Ministerium anzuweisen, daß ein neuer Parkplatz im Bereich Wendlingen, der immerhin 3,2 Hektar Wald in einem Naherholungsgebiet in Anspruch nehmen würde, nicht weiter in die Planungsüberlegungen einbezogen werden soll? Für Rastplätze an Bundesfernstraßen gibt es keine starre Abstandsregelung mit 12,5 km. Nach den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen und den Planungshinweisen für PWC-Anlagen soll der Abstand zwischen 2 Rastanlagen 12 bis 15 km betragen. Die für die Planung im Auftrag des Bundes zuständige Landesstraßenbauverwaltung kam zu dem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16819* Ergebnis, daß auf die beidseitigen Parkplätze bei Wendlingen (km 179,0) auf keinen Fall verzichtet werden kann. Bei einem Verzicht auf diese Parkplätze würden die Abstände zwischen benachbarten Anlagen in Fahrtrichtung Karlsruhe–München 30,5 km und in Gegenrichtung 19,6 km betragen und damit weit über dem Richtwert von 12 bis 15 km liegen. Dies würde bedeuten, daß an der A 8 zwischen Stuttgart und der Schwäbischen Alb in Anbetracht des hohen Verkehrsaufkommens mit Spitzenbelastungen von ca. 75 000 Kfz/24 h und der großen Bedeutung dieser Autobahn für den Urlaubsreiseverkehr zuwenig Park- und Rastmöglichkeiten vorhanden wären. Seitens des Bundesministers für Verkehr ist dieser Argumentation nichts entgegenzusetzen, so daß mit der Konzeption für die vorgesehenen Rastplätze Einverständnis besteht. Ihrem Wunsch, auf die beidseitigen Parkplätze bei Wendlingen zu verzichten, kann daher nicht entsprochen werden. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Planung bereits überarbeitet wurde mit dem Ergebnis einer Verkleinerung der Erholungsflächen der Parkplätze. Damit konnte die Geländeinanspruchnahme im Interesse der Betroffenen auf ein Mindestmaß gesenkt werden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 114): Trifft die Pressemeldung in der Waiblinger Kreiszeitung vom 13. März 1980 zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär Wrede der Stadt Fellbach zugesagt habe, die Untertunnelung der Bundesstraße 14 durch Fellbach werde als Maßnahme der Stufe I im Katalog für den Ausbau von Bundesfernstraßen sofort nach Fertigstellung der B 312 im Bereich Fellbach in Angriff genommen, und wann wird dies voraussichtlich der Fall sein, und welche finanziellen Mittel sind für den Ausbau der B 14 als Tunneltrasse in Fellbach vorgesehen? Der Ausbau der B 14 in Fellbach ist im Regierungsentwurf für den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Stufe I enthalten. Dieser Einstufung liegt eine Ausbaumaßnahme mit geschätzten Gesamtkosten von 55 Millionen DM zugrunde. Die Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahmen) enthält die Vorhaben, deren Realisierung bzw. Baubeginn im Programmzeitraum 1981 bis 1990 aus der Sicht des Jahres 1979 möglich erscheint. Der Bedarfsplan ist kein Finanzierungsplan, so daß mit der Einstufung der Maßnahmen keine Mittelbereitstellung verbunden ist. Die zeitliche Einplanung der Maßnahmen in dem zu erwartenden Finanzierungsrahmen wird mittelfristig in den Fünfjahresplänen vorgenommen. Die Mittelzuweisung im einzelnen erfolgt durch die Haushaltspläne auf der Grundlage des Fünfjahresplanes und dem jeweils zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumen. Der 3. Fünfjahresplan (1981 bis 1985) wird nach Abschluß der parlamentarischen Behandlung des neuen Bedarfsplans aufgestellt. Für die beiden großen Maßnahmen der Stufe I im Zuge der B 312 und der B 14 im Bereich Fellbach ist zu erwarten, daß — sowohl auf Grund des Planungsstands als auch der zu erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten — eine gleichzeitige Verwirklichung nicht möglich ist und daß der Neubau der B 312 als zeitlich vorrangig angesehen wird. Eine konkrete Aussage über Bautermine für neue Maßnahmen ab 1981 ist im Augenblick noch nicht möglich. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 115, 116, 117 und 118): Wann gedenkt die Bundesregierung entsprechend den Erklärungen des Bundespostministers von vor einem Jahr das Problem des Schichtdienstes in den Postämtern einer Lösung zuzuführen? Hat die Bundesregierung die Absicht, die Dienstzeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr als Nachtdienstschicht anzurechnen, die Arbeitszeit für Schichtdienst anzurechnen und weitere Pausen mit Anrechnung auf die Arbeitszeit einzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, die weggefallenen Fahrkostenzuschüsse wieder einzuführen und die Zuschläge für Nachtdienst zu erhöhen? Wann können die davon betroffenen Bediensteten der Deutschen Bundespost mit einer Entscheidung des Bundespostministers rechnen? Zu Frage B 115: Seit jeher ist die Deutsche Bundespost bestrebt, den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch entsprechende Dienstplangestaltung so gering wie möglich zu halten. Andererseits ist die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens nur sicherzustellen, wenn von den Dienstkräften in Früh- und Spätschichten, am Wochenende und auch nachts gearbeitet wird. In den Betriebsdienststellen bei der Deutschen Bundespost ist deshalb überwiegend Schichtdienst oder Dienst zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Die sich daraus für die Dienstkräfte ergebenden Nachteile im gesundheitlichen, familiären und soziokulturellen Bereich sind bekannt und werden in der im Auftrag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erstellten Problemanalyse bestätigt. Die Lösungsmöglichkeiten hierfür werden derzeit noch im Benehmen mit dem für Angelegenheiten des Arbeitszeitrechts zuständigen Bundesminister des Innern geprüft. Zu Frage B 116: Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich darum, im Rahmen von § 5 Arbeitszeitverordnung eine Genehmigung dafür zu erhalten, Arbeitszeiten während der Nacht auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mit mehr als 100 v. H. anzurechnen. Zu Frage B 117: Die Frage der Wiedereinführung des Fahrkostenzuschusses wurde in der Vergangenheit wiederholt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages angesprochen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Fahrkostenzuschuß wieder einzuführen. Es wird insoweit auf die Antworten des Parlamenta- 16820* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 rischen Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Dr. Riedl und Dr. Kunz im Stenographischen Bericht über die 139. und 146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1979 und 30. März 1979, S. 11073, 11759 und auf die Antwort von Staatssekretär Dr. Hartkopf vom 2. August 1979 auf eine entsprechende Frage des Abg. Milz (Bundestagsdrucksache 8/3113) verwiesen. Es ist zur Zeit nicht beabsichtigt, die Zuschläge für den Nachtdienst und die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten zu ändern. Zu Frage B 118: Bei der Verfolgung des Zieles, Schichtdienstkräfte zu entlasten, müssen im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung Prioritäten gesetzt werden. Es ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, bis wann von der Bundesregierung eine Entscheidung getroffen werden kann. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 119 und 120): Stimmen die Informationen, daß die Deutsche Bundespost sich den Markt der Anrufbeantworter demnächst dadurch erschließen wird, daß sie eine Kombination aus Fernsprechapparat und Nur-Anrufbeantworter zu einer geringen monatlichen Gebühr vermieten wird, und welche Gründe liegen gegebenenfalls dafür vor? Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen der Deutschen Bundespost besonders im Hinblick auf die Erhaltung des freien Wettbewerbs für mittelständische Unternehmen? Zu Frage B 119: Die Deutsche Bundespost beabsichtigt Fernsprechapparate mit eingebautem Anrufbeantworter zu überlassen, da nach dem Ergebnis einer Marktforschung bei den Fernsprechkunden ein entsprechender Bedarf besteht. Die Gebühren für diese Fernsprechapparate liegen jedoch noch nicht fest, denn das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der Fernsprechapparate mit eingebautem Anrufbeantworter ist noch nicht abgeschlossen. Da der Einkaufspreis, den die Deutsche Bundespost für solche Fernsprechapparate bezahlt, wesentlicher Bestandteil für die Kalkulation einer kostendeckenden Gebühr ist, können zur Höhe der Gebühr z. Z. noch keine Angaben gemacht werden. Zu Frage B 120: Die Deutsche Bundespost will mit dem Angebot des Fernsprechapparates mit eingebautem Anrufbeantworter nicht die Marktchancen der Anbieter von Anrufbeantwortern als private Zusatzeinrichtung zu Fernsprechanschlüssen beschneiden und nicht in eine massive Konkurrenz mit mittelständischen Unternehmen treten. Die Deutsche Bundespost wird sich deshalb mit ihrem Angebot an einen Kundenkreis richten, dessen Bedarf unterhalb des Leistungsspektrums der heutigen Anrufbeantworter liegt. Der freie Wettbewerb für mittelständische Unternehmen bleibt daher erhalten. Anlage 94 .Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 121): Wann wird die Deutsche Bundespost im Stuttgarter Stadtteil Neugereut (Einwohnerzahl z. Z. 6 500, Tendenz steigend) eine Poststelle einrichten? Die Oberpostdirektion Stuttgart untersucht z. Z., welche Möglichkeiten bestehen, im Stuttgarter Stadtteil Neugereut ein Postamt zu eröffnen. Eine Entscheidung — von der auch der Zeitpunkt der Neueinrichtung abhängt — kann erst getroffen werden, wenn alle relevanten Fragen bezüglich des Verkehrsbedürfnisses (Inanspruchnahme durch die Bevölkerung), des Raumbedarfs und des Raumangebots geklärt sind. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 122 und 123): Treffen Meldungen zu, daß die Deutsche Bundespost ihre seit einem Jahrzehnt währenden Planungen für den Neubau des Posttechnischen Zentralamts (PTZ) in Darmstadt-Kranichstein abgeschlossen hat, und wann ist gegebenenfalls mit dem Beginn des Neubaus zu rechnen? Welches Bauvolumen ist mit welchem Mitteleinsatz für das neue PTZ geplant, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen, daß sich die Deutsche Bundespost vom jetzigen Gebäude des PTZ am Luisenplatz in Darmstadt trennt? Zu Frage B 122: Es liegen noch keine abgeschlossenen Planungen für den Neubau des Posttechnischen Zentralamtes in Darmstadt-Neu-Kranichstein vor. Es sind lediglich neue Untersuchungen über eine langfristige Raumbedarfsdeckung für die Dienststellen des Posttechnischen Zentralamtes durchgeführt und die einzelnen Lösungsmöglichkeiten einander gegenübergestellt worden. In das jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnis müssen jedoch noch weitere Einflußgrößen einbezogen werden, um auf Grund der dann vorliegenden neuen Bewertung eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Zu Frage B 123: Aussagen über Bauvolumen, Mitteleinsatz und weitere Verwendung des posteigenen Gebäudes am Luisenplatz in Darmstadt können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 124 und 125): Besteht nach Meinung der Bundesregierung ein Bedarf an einfachen Anrufbeantwortern, die lediglich mitteilen, daß der gewünschte Teilnehmer nicht da ist, und wenn ja, warum jetzt erst? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16821* Aus welchem Grund überläßt die Deutsche Bundespost es nicht auch den Anbietern von Anrufbeantwortern auf dem freien Markt, diesen Bedarf zu decken anstatt selber mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt zu kommen? Zu Frage B 124: Im Auftrag der Deutschen Bundespost hat ein Marktforschungsinstitut untersucht, welche Wünsche vor allem der private Fernsprechkunde an die Fernsprechdienstleistung und an den Komfort des Telefons stellt. Die Untersuchung ergab, daß 40% der Fernsprechteilnehmer es begrüßen würden, wenn dem Anrufenden automatisch kurze Mitteilungen, z. B. bei Abwesenheit, gegeben werden könnten. Dieser und ähnliche Wünsche nach mehr Telefonkomfort werden heute durch eine Reihe von Entwicklungen ausgelöst: — Die Deutsche Bundespost hat mit der Einführung von rechnergesteuerten Vermittlungssystemen begonnen, die erweiterte Leistungsmerkmale wie z. B. „Ruhe vor dem Telefon" zulassen. — Das Vordringen der Mikroelektronik bei vielen Gütern des täglichen Bedarfs läßt es dem Kunden wünschenswert erscheinen, erhöhten Bedienungskomfort auch beim Telefon angeboten zu bekommen. - Die Fortschritte in der Technologie machen heute eine kostengünstigere Kompaktlösung „Fernsprechapparat mit eingebautem Anrufbeantworter" möglich. Zu Frage B 123: Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, Anrufbeantworter anzubieten und dadurch die Möglichkeiten privater Anbieter zu beschränken. Es ist jedoch vorgesehen, einen Fernsprechapparat mit eingebautem Anrufbeantworter anzubieten, welcher unterhalb des Leistungsvermögens der heute privat erhältlichen Anrufbeantworter liegt. Für private Anbieter besteht im übrigen die Möglichkeit, solche Geräte für private Nebenstellenanlagen auf den Markt zu bringen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 126): Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung Zugang zu dem europäischen Dokumentationsnetz EURONET — DIANE erhalten und zu welchen Bedingungen? Das EURONET-Diane Dokumentationsnetz besteht aus zwei Teilen — erstens, dem Fernmeldenetz EURONET, das in der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Bundespost im Rahmen internationaler Verkehrsbeziehungen betrieben wird und den Verordnungen für den Fernmeldeverkehr unterliegt; — zweitens, dem Betrieb von Datenbanken an diesem Fernmeldenetz, der nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten in den jeweiligen Ländern durchgeführt wird. Der Zugang von Teilnehmern über EURONET zur Datenbankabfrage ist in der Auslandsfernmeldeordnung geregelt. Das bedeutet, daß praktisch jeder Teilnehmer, soweit er über entsprechende technische Einrichtungen zur Datenbankabfrage verfügt, Dienstleistungen des EURONET-Diane Dokumentationsnetzes in Anspruch nehmen kann. Da das EURONET von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KEG) ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des technisch-wissenschaftlichen Datenbankverkehrs teilfinanziert wird, hat die KEG sich vorbehalten, die Priorität der Belegung mit Anschlüssen mitzubestimmen. Aus diesem Grunde sind alle Aufträge auf Anschluß von Rechnern (Datenbanken) an das Netz zunächst der KEG vorzulegen. Die KEG wird solche Anträge in der Regel positiv beantworten, wenn es sich bei den Antragstellern um die Betreiber einer technisch-wissenschaftlichen Datenbank handelt und die benötigte technische Kapazität verfügbar ist. Mit dem weiteren Ausbau des Netzes durch die Post- und Fernmeldeverwaltungen wird diese Einschränkung für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland in spätestens einem Jahr entfallen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 127): Welche Maßnahmen (z. B. in Dienstplangestaltung und Einsatz nach Lebensalter) erwägt die Deutsche Bundespost, um die Arbeitsbedingungen im Schichtdienst aus gesundheitlichen und aus Gründen der Erhaltung der Arbeitskraft der Bediensteten zu verbessern, nachdem die Hälfte der im Betriebsdienst Beschäftigten angeblich wegen Frühinvalidität vorzeitig ausscheidet? Seit jeher ist die Deutsche Bundespost bestrebt, den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch entsprechende Dienstplangestaltung so gering wie möglich zu halten. Andererseits ist die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens nur sicherzustellen, wenn von den Dienstkräften in Früh- und Spätschichten, am Wochenende und auch nachts gearbeitet wird. In den Betriebsdienststellen bei der Deutschen Bundespost ist deshalb überwiegend Schichtdienst oder Dienst zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Die sich daraus für die Dienstkräfte ergebenden Nachteile im gesundheitlichen, familiären und soziokulturellen Bereich sind bekannt und werden in der im Auf- 16822* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 trag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erstellten Problemanalyse bestätigt. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich darum, im Rahmen von § 5 Arbeitszeitverordnung eine Genehmigung dafür zu erhalten, Arbeitszeiten während der Nacht auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mit mehr als 100 v. H. anzurechnen. Die Lösungsmöglichkeiten hierfür werden derzeit noch im Benehmen mit dem für Angelegenheiten des Arbeitszeitrechts zuständigen Bundesminister des Innern geprüft. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 130 und 131): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Sanierungs- und Entwicklungsaufgaben im Rahmen des Städtbauförderungsgesetzes bei? Sieht die Bundesregierung die Ziele des Städtebauförderungsgesetzes durch eine vermehrte Praxis von Gemeinden und Städten gefährdet, Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsarbeiten im Rahmen eines Gesamtauftrags durch einen Sanierungsträger ausführen zu lassen? Zu Frage B 130: Die Bundesregierung mißt der Bewältigung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsaufgaben erhebliche Bedeutung zu; sie hat dies in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP vom 7. September 1978 (BT-Drucksache 8/ 2085) zur Städtebaupolitik erneut bekräftigt. Das Städtebauförderungsgesetz stellt das rechtliche und finanzielle Instrumentarium zur Bewältigung solcher Aufgaben zur Verfügung. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat der Bund den Ländern und Gemeinden seit 1971 Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 3,5 Milliarden DM (unter Einschluß verschiedener Sonderprogramme) für Zwecke der Stadterneuerung zur Verfügung gestellt. Zu Frage B 131: Die der Bundesregierung bekannten Erfahrungen lassen nicht darauf schließen, daß Gemeinden mehr als bisher Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtauftrages durch einen Sanierungsträger ausführen lassen. Dies bestätigen auch die Ergebnisse eines Forschungsprojektes über die Tätigkeit von Sanierungsträgern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz (Schriftenreihe BMBau 02.017, Seite 71 ff.). Es ist allerdings zumindest für die ersten Jahre der Städtebauförderung zutreffend, daß die Gemeinden, die sich eines Trägers bedienten, ihn überwiegend in der Absicht einschalteten, ihm die Aufgaben der Vorbereitungs- und der Ordnungsphase insgesamt zu übertragen. Die umfassende Aufgabenübertragung an einen Sanierungsträger hat sich in der Folgezeit vielfach als problematisch erwiesen. Die bekanntgewordenen Schwierigkeiten haben sich allerdings weniger daraus ergeben, daß Vorbereitung und Durchführung in die Hand eines Trägers gelegt wurden, sondern daraus, daß die Aufgaben und Probleme einer über Jahre dauernden Sanierungsmaßnahme nur schwer in einem gebündelten „Gesamtauftrag" vorab zu bestimmen sind. Hinzu tritt, daß die Verwaltungskraft und Erfahrung vieler Gemeinden im Umgang mit Aufgaben der Stadterneuerung erheblich gewachsen sind. Als Folge ist zu beobachten, daß Gemeinden im Interesse erhöhter Flexibilität vermehrt dazu übergehen, Träger nur für einzelne Teilaufgaben einzuschalten oder zumindest schrittweise entsprechend den entstehenden Aufgaben zu beauftragen, um der Vielfalt dieser Aufgaben und dem Wandel der eigenen Zielvorstellungen besser Rechnung tragen zu können. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 128 und 129): In welchen besonderen Fällen hält die Bundesregierung ein Abweichen von der Regel des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes durch Gesamtbeauftragung für gerechtfertigt? Sieht die Bundesregierung in der Vorschrift des § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes vor allem eine Vorschrift zur Verhinderung von Interessenkollisionen? § 33 des Städtebauförderungsgesetzes setzt eine „Gesamtbeauftragung" eines Sanierungsträgers nur unter zwei Gesichtspunkten Grenzen: — Nach § 33 Abs. 4 StBauFG kann die Gemeinde einem Träger keine hoheitlichen Befugnisse übertragen; die Ausübung dieser Befugnisse bleibt in jedem Falle ihre Aufgabe. Der Bundesregierung ist ein Verstoß gegen diese Regelung nicht bekanntgeworden. — Nach § 33 Abs. 2 StBauFG soll die Gemeinde nicht einem auf eigene Rechnung mit der Durchführung einer Sanierungsmaßnahme befaßten Sanierungsträger („Unternehmerträger") oder einem von diesem abhängigen Unternehmen zugleich die Ausarbeitung der Bauleitplanung übertragen. Sinn dieser Regelung ist es, die Kollision zwischen eigenwirtschaftlichen Interessen des Unternehmerträgers an den Planungsergebnissen im Hinblick auf die Sanierungsdurchführung und den öffentlichen Interessen an der Gestaltung der Planung zu vermeiden. Es ist dagegen zulässig, wenn eine Gemeinde einen Unternehmer, dem nur die Vorbereitung der Maßnahme übertragen ist, auch mit der Ausarbeitung der Bauleitpläne beauftragt. Auch soweit der Träger nur als Treuhänder auf Rechnung der Gemeinde tätig wird, gilt § 33 Abs. 2 StBauFG nicht, da der treuhänderisch tätige Träger in vollem Umfange die Interessen der Gemeinde wahrzunehmen hat, an Weisungen gebunden ist und gegebenenfalls bei ergänzendem Grunderwerb für eigene Rechnung nach § 36 Abs. 5 StBauFG die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16823* erworbenen Grundstücke auf Verlangen der Gemeinde in das Treuhandvermögen überführen muß. Die Übertragung auch der Bauleitplanung für das Sanierungsgebiet an ein Unternehmen, das die Sanierung als „Unternehmerträger" durchführt, kann ausnahmsweise dann zulässig sein, wenn im Verhältnis zur Gemeinde die beschriebene Interessenkollision nicht besteht oder von der Gemeinde verhindert werden kann. Für solche atypische Fälle läßt die in „Soll"-Form gekleidete Vorschrift des § 33 Abs. 2 eine Ausnahme von der getroffenen Regelung zu. Die von § 33 Abs. 2 StBauFG vorausgesetzte Rechtsform des Trägereinsatzes ist — abgesehen von Berlin — nur in einigen wenigen Fällen gewählt worden; dies hat eine Forschungsarbeit über die Tätigkeit von Sanierungsträgern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz ergeben (Schriftenreihe des BMBau 02.017, S. 71 ff.). In den der Bundesregierung bekannten Fällen der „Unternehmerträgerschaft" wären die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Regelung des § 33 Abs. 2 StBauFG gegeben, da es sich dort durchweg um gemeinde- oder (in Berlin) landeseigene Unternehmen handelt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 134 und 135): Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Städte und Gemeinden bei Sanierungsvorhaben von der Regel des § 33 des Städtebauförderungsgesetzes abweichen und Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer Gesamtbeauftragung einem Sanierungsträger übertragen? Ist die Bundesregierung bereit, sich erforderlichenfalls kurzfristig über eine Länderumfrage entsprechende Erkenntnisse zu verschaffen? Eine Forschungsarbeit über die Tätigkeit von Sanierungsträgern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz (Schriftenreihe des BMBau 02.017, Seite 71 ff.) hat ergeben, daß die Gemeinden — abgesehen von Berlin — nur in wenigen Fällen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme die Rechtsform des „Unternehmerträgers" gewählt haben. Nur diesen Fall betrifft aber § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes. In den der Bundesregierung bekannten Fällen der „Unternehmerträgerschaft" wären die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Regelung des § 33 Abs. 2 StBauFG gegeben, da es sich dort durchweg um gemeinde- oder (in Berlin) landeseigene Unternehmen handelt. Die Bundesregierung hat auch im übrigen keinen Anhaltspunkt für Verstöße gegen § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes. Der ständige Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden über die Praxis der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz wird auch künftig die Beobachtung der Tätigkeit von Sanierungsträgern mit einschließen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/3792 Fragen B 132 und 133): Hält die Bundesregierung die Regelung des § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes in Form einer Sollvorschrift für ausreichend. um die mit dieser Regelung angestrebten Ziele, insbesondere das Ziel der Verhinderung von Interessenkollisionen zu erreichen, obwohl ein Verstoß gegen diese Vorschrift praktisch sanktionslos bleibt? Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen einzuleiten, die verhindern, daß Städtebauförderungsmittel in Sanierungsprojekte fließen, bei denen erkennbar gegen § 33 Abs. 2 des Städtebauförderungestzes verstoßen wird? Zu Frage B 132: Die Bundesregierung hält die Ausgestaltung des § 33 Abs. 2 Städtebauförderungsgesetz für angemessen. Wird die Bauleitplanung für ein Sanierungsgebiet unter Mißachtung des § 33 Abs. 2 StBauFG einem Unternehmen übertragen, das die Sanierung auf eigene Rechnung als Träger durchführt, so ist es wie in anderen Fällen einer an die Gemeinde gerichteten Verbotsnorm Aufgabe der Kommunalaufsicht, die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen. Zu Frage B 133: Der Bund stellt die Förderungsmittel für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz den Ländern als Bundesfinanzhilfe zur Verfügung. Die Länder entscheiden allein, ob und inwieweit einzelne Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms berücksichtigt werden sollen. Es ist auch allein Sache der Länder, eine Sanierungsmaßnahme im Hinblick auf einen Verstoß gegen § 33 Abs. 2 Städtebauförderungsgesetz nicht für die Förderung im Bundesprogramm vorzuschlagen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 136 und 137): In welchem Umfang hat der Bund Mittel des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 1978, 1979 und 1980 für die bayerische Landeshauptstadt München bereitgestellt bzw. vorgesehen? Ist die Bundesregierung bereit, Regelungen vorzusehen, wonach Wohngeldzahlungen, z. B. kommunaler Stellen, nicht auf das staatliche Wohngeld angerechnet werden, wenn solche Sonderzahlungen in Fällen erfolgen, in denen das Mietniveau besonders hoch ist (z. B. in Ballungsgebieten)? Zu Frage B 136: Der Bund verteilt die Mittel für den sozialen Wohnungsbau (1. und 2. Förderungsweg) schlüssel- 16824* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 mäßig auf die Länder; sie werden damit zu Landesmitteln. Die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues ist Sache der Länder (Art. 30 GG); der Bund hat deshalb keinen Einfluß darauf, in welcher Höhe das Land Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues den einzelnen Gemeinden zuteilt. Zu Frage B 137: Der Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen des Bundesrates hat am 10. März 1980 beschlossen (Drucksache 106/1/80), dem Bundesrat die Aufnahme einer besonderen Vorschrift in das Wohngeldgesetz zu empfehlen, wonach sonstige, laufende Leistungen einer Gemeinde, die einem Wohngeldempfänger zur Senkung der Miete oder Belastung bis auf den nach § 8 Abs. 1 bis 3 Wohngeldgesetz maßgebenden Höchstbetrag gewährt werden, zur Aufstockung des Wohngelds zulässig sein sollen. Wenn der Bundesrat die Empfehlung des Ausschusses übernimmt, wird die Bundesregierung sich in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hierzu äußern. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 138 und 139): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach die administrative Behandlung von Anträgen auf Zuschüsse nach dem Energiesparprogramm zwischen den Bundesländern im wesentlichen unterschiedlich erfolgt? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß Anträge, die im Jahr der Antragstellung nicht mehr berücksichtigt werden können, von manchen Behörden an den Antragsteller zurückgeschickt werden mit der Maßgabe, sie später erneut einzureichen, andere Behörden solche Anträge annehmen, um sie in der Reihenfolge des Eingangs später zu berücksichtigen, und ist die Bundesregierung bereit und gegebenenfalls mit welchen Maßnahmen, auf eine gleichartige Behandlung der Anträge hinzuwirken? Zu Frage B 138: Für den Vollzug des Energiesparprogramms nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sind ausschließlich die Länder zuständig. Auf das Bewilligungsverfahren hat die Bundesregierung keine unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten. Im Zuge der Verhandlungen über die ergänzende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz hat sich der Bundesbauminister bemüht, die Länder zu möglichst einheitlichem Vorgehen bei der Bewilligung der Förderungsmittel zu bewegen. Als wichtigstes Ergebnis dieser Bemühungen ist zu sehen, daß alle Länder einen einheitlichen Mindestkatalog mit förderbaren Maßnahmen in ihre Richtlinien aufgenommen haben. Zu Frage B 139: Die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Heizenergieeinsparungsprogramms übersteigt bei weitem die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel. Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Teil der Länder die nicht berücksichtigten Anträge an die Antragsteller zurückreicht, während andere Länder diese Anträge sammeln, um sie in den folgenden Programmjahren zu berücksichtigen. Die Bundesregierung kann, wie oben gesagt, in die Bewilligungstätigkeit der Länder nicht eingreifen. Der Bundesbauminister hat in den Verhandlungen mit den zuständigen Länderministern allerdings mehrfach darauf hingewirkt, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine stärkere Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird, um einen besseren Ausgleich zwischen Förderungsanträgen und zur Verfügung stehenden Mitteln herbeizuführen. Dies allein wäre die sachgerechte Lösung für den Abbau des Nachfrageüberhangs nach Förderungsmitteln. Von den Bewilligungsstellen und den Antragstellern wird offensichtlich zu wenig beachtet, daß für die Mehrzahl der Antragsteller, die keine Programm-Mittel erhalten, die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung besteht. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 140): Trifft es zu, daß der Bund seine Förderbeiträge, die er im Rahmen von Stadtsanierungsmaßnahmen zahlt, auf der Basis von 1980 festschreiben will, so daß Kostensteigerungen, die den Städten und Gemeinden unter anderem durch Preissteigerungen entstehen, nicht berücksichtigt werden? Die Finanzhilfen, die der Bund den Ländern nach §§ 71, 72 des Städtebauförderungsgesetzes für die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen eines jährlich fortgeschriebenen Bundesprogramms gewährt, sind im Programmjahr 1980 gegenüber dem Vorjahr von 183,5 Millionen auf 250 Millionen DM erhöht worden. Im Bundeshaushalt 1980 sind für das Programmjahr 1981 260 Millionen DM ausgewiesen; die Mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht einen Finanzrahmen von 260 Millionen DM jährlich vor. Seit Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes im Jahre 1971 hat der Bund insgesamt rund 2 Milliarden DM für rund 700 Maßnahmen im Bundesprogramm der Städtebauförderung eingesetzt, hinzu kommen 1,5 Milliarden DM für rund 3 500 Einzelvorhaben im Rahmen städtebaulicher Sonderprogramme. Damit leistet der Bund seinen Beitrag zu der für die Städte und Gemeinden bedeutenden Aufgabe der Stadterneuerung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 16825* Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 141): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Antragsformulare für die Mittel nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen so kompliziert gefaßt sind, daß die Bürger mehr und mehr darüber Klage führen und es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Gewährung dieser Mittel gekommen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Zusammenwirken mit den Ländern verständliche Formulare zu entwickeln, die das Antragsverfahren erleichtern und beschleunigen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Antragsformular des Landes Nordrhein-Westfalen relativ umfangreich ist. Dies liegt zum Teil daran, daß dasselbe Formular für die Beantragung von Förderungsmitteln im Bund-Länder-Modernisierungsprogramm, im Energieeinsparungsprogramm und im Landesmodernisierungsprogramm verwendet wird. Das Formular muß deshalb in der Regel nur teilweise ausgefüllt werden. Die Möglichkeit, mit demselben Formular alle Maßnahmen zur Verbesserung von Wohnungen beantragen zu können, ist vom Grundsatz her zu begrüßen, weil es mehrfache Anträge in Fällen kombinierter Maßnahmen erspart und dadurch das Verfahren vereinfacht und erleichtert. Wegen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Länder für die Bewilligung der Förderungsmittel nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz kann die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der Formulare ebenso wie auf das gesamte Bewilligungsverfahren nicht einwirken. Die Bundesregierung sieht jedoch den Konflikt, der zwischen der Forderung nach einem möglichst einfachen Bewilligungsvorgang und dem Willen des Gesetzgebers, aus Effektivitäts- und Gerechtigkeitsgründen eine Auswahl unter den Anträgen vorzunehmen besteht. Die Länder müssen in den Antragsformularen ein bestimmtes Mindestmaß von Angaben verlangen, um die vom Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen und Vorränge prüfen und Daten erfassen zu können. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 148 und 149): Ist es zutreffend, daß in der Bundesrepublik Deutschland ca. 50 000 Studienplätze in Einrichtungen der Berufsausbildung aus Schülermangel ungenutzt bleiben, wie auf einem Kolloquium des europäischen Zentrums für die Entwicklung der Berufsausbildung in Berlin behauptet wurde, und wenn ja, um welche Einrichtungen und welche Fachrichtungen handelt es sich dabei? Gibt es Hindernisse, die freien Berufsausbildungsplätze Schülern aus anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft anzubieten, und wenn ja, welche? Zu Frage B 148: Nein. Herr Professor Dr. Friedrich Edding wies auf einem Kolloquium am 27. September 1979 zum Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung in Berlin auf die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland hin. Nach seiner Auffassung würde das in den letzten Jahren stark gestiegene Ausbildungsplatzangebot in der zweiten Hälfte der 80er Jahre teilweise nicht mehr nachgefragt werden. Da in den übrigen Mitgliedstaaten die Ausbildungskapazitäten auch bei erheblichen Anstrengungen auf absehbare Zeit nicht in dem Maße erweitert werden könnten, um allen schulentlassenen Jugendlichen ein Ausbildungsplatzangebot zu machen, sollten nach Prof. Edding die in der Bundesrepublik Deutschland frei werdenden Ausbildungsplätze mit Jugendlichen aus anderen EG-Staaten besetzt werden. Diese Erwägung bezog sich aber nicht auf bestimmte Einrichtungen und Fachrichtungen. Zu Frage B 149: Die Überlegungen von Prof. Edding beziehen sich nicht auf die Gegenwart und wären zur Zeit für die Bundesrepublik Deutschland nicht zu realisieren. Auch in den kommenden Jahren müssen bei uns jährlich weit über 600 000 qualifizierte Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, um allen Jugendlichen, vor allem auch denen, die ihren Ausbildungswunsch nur mit erheblichen Schwierigkeiten verwirklichen können, eine Ausbildungschance zu eröffnen. Insofern handelt es sich bei dem von Prof. Edding gemachten Vorschlag nur um einen in die weitere Zukunft gerichteten gedanklichen Anstoß und nicht um einen aktuellen Maßnahmevorschlag. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 150): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen aktive Mitglieder der .Gesellschaft für Transzendentale Meditation" (GTM), die im an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gerichteten „Jugendsekten"-Bericht der Bundesregierung angeführt ist, in Volkshochschulen Kurse geben und gleichzeitig für die Ziele der GTM werben? Der Bundesregierung ist zur Zeit kein Fall bekannt, in dem aktive Mitglieder der Gesellschaft für Transzendentale Meditation (GTM) in Volkshochschulen Kurse geben und gleichzeitig für die GTM werben. Die GTM hat jedoch in der Vergangenheit verschiedentlich versucht, Eingang in örtliche Volkshochschulen zu bekommen. In der Regel wurden die Leiter der Volkshochschule jedoch rechtzeitig auf die Ziele der GTM aufmerksam gemacht, so daß die Veranstaltungen nicht zu Werbezwecken 16826* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1980 mißbraucht werden konnten oder vom Programm abgesetzt wurden. Teilweise wurden örtliche Volkshochschulen über die GTM und ihre Ziele informiert. Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Volkshochschulverbandes hat beispielsweise bereits 1976 seine Mitglieder in einem Rundschreiben auf die GTM aufmerksam gemacht und angehalten, keine Kursvereinbarungen mit ihr zu treffen. Die Bundesregierung verweist jedoch darauf, daß sie keinen Einfluß auf die Angebotsstruktur der örtlichen Volkshochschulen ausüben kann und will. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß den Mitgliedern der GTM keine Möglichkeiten gegeben werden sollten, in Räumen der Volkshochschulen TM-Kurse oder -Werbeveranstaltungen abzuhalten, und verweist hierzu auf ihre Ausführungen in dem oben zitierten Bericht über die Jugendreligionen, der allen Interessierten zugängig ist. Sie wird in den ihr bekanntwerdenden Fällen den Leitern der Volkshochschulen Informationsmaterial über die GTM zur Verfügung stellen, wie es bereits in der Vergangenheit geschah. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 151 und 152): Welche Möglichkeiten erkennt oder nutzt die Bundesregierung, um bei der Wiedereingliederung rückgewanderter ausländischer Arbeitnehmer in ihren Heimatländern Hilfe zu leisten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher auf diesem Gebiet unternommen? Die Bundesregierung mißt seit langem der Frage der Rückwanderung der ausländischen Arbeitnehmer, vor allem wenn die Herkunftsländer den Entwicklungsländern zugerechnet werden, große Beachtung bei. Dabei geht sie von dem Standpunkt aus, daß Regelungen oder Fördermaßnahmen, die die Rückwanderer unterstützen, grundsätzlich in die Verantwortung der Herkunfts- bzw. Rückkehrländer fallen. Dies entspricht auch der Auffassung der Partnerländer. Soweit das Herkunfts- bzw. Rückkehrland in einer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland steht, , nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer zu einem konstruktiven Beitrag für den wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der Heimat werden zu lassen, indem sie im Einzel- plan 23 — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit — seit 1973 Mittel bereitstellt für — Beschaffung und Weitergabe von Informationen über berufliche Aufgaben im Rückkehrland in Zusammenarbeit mit dortigen Regierungsstellen; — rückkehrvorbereitende und zu Aufgaben im Heimatland hinführende Weiterbildung oder Ausbildung, die möglichst auf vorhandener Vorbildung und beruflicher Erfahrung während der Beschäftigung in Deutschland aufbaut; — Unterstützung des Aufbaus von Arbeits- und Betriebsstätten im Rückkehrland, vornehmlich über Gruppeninitiativen (Arbeitnehmergesellschaften), die arbeitsplätzeschaffende Betriebe gründen a) durch Planungshilfen, Beratung und projektgezielte Fortbildung, b) durch konditionengünstige Kredite. Da die Türkei ein besonders wichtiger Partner in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und zugleich das Herkunftsland der größten Gruppe ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland ist, wurde bereits am 7. Dezember 1972 mit ihr ein Abkommen abgeschlossen, das die Zusammenarbeit bei Rückkehrförderungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Im Zuge der Durchführung dieses Abkommens wird neben Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Beratung, den Planungs- und Aufbauhilfen für Betriebsgründungen von Arbeitnehmerzusammenschlüssen (Arbeitnehmergesellschaften) vorrangige Bedeutung beigemessen. Heute bestehen über 200 solcher Arbeitnehmergesellschaften mit mehr als 200 000 Arbeitnehmeraktionären, die zum größten Teil in der Bundesrepublik Deutschland tätig waren oder sind. Bei einer türkischen Bank wurde ein Kreditsonderfonds gebildet, der die Aufgabe hat, zu besonders günstigen Konditionen derartige rückkeh- und heimatbezogene Investitionen zu unterstützen. Er wird zu je 50 % von der türkischen und der deutschen Seite ausgestattet bzw. verstärkt. Mit der Regierung der Republik Griechenland wurde ein in den Grundzügen vergleichbares Abkommen erarbeitet, das vor der Unterzeichnung steht. Mit der Republik Korea bestehen seit Jahren Absprachen, denenzufolge laufend koreanische Arbeitnehmer, die vornehmlich im Bergbau tätig waren bzw. sind, vor der Rückkehr eine Aus- und Weiterbildung erfahren, um nicht zuletzt als Ausbilder (Meister) in ihrer Heimat tätig zu werden.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung folgende amtliche Mitteilung: Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 18. März 1980 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Olympischen Spielen in Moskau (Drucksache 8/3755)

zuständig: Sportausschuß
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verhaftung von Akademiemitglied Sacharow (Drucksache 8/3756)

zuständig:
Auswärtiger Ausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. März 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Häfele, Windelen, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Glos, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Äußerungen von Bundesfinanzminister Matthöfer über Ausgabenkürzungen und Einnahmeerhöhungen für 1981 — Drucksache 8/3742 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3801 verteilt
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 18. März 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Sick, Dreyer, Helmrich, Dr. Müller-Hermann, Broll, Rühe, Damm, Dr. von Geldern, Dr.-Ing. Oldenstädt, Besch, Klinker, Stutzer, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Hubrig, Glos, Dr. Miltner, Dr. Rose, Susset, Dr. Friedmann, Baron von Wrangel, Benz, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Dr. Sprung, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Köhler (Wolfsburg) und Genossen betr. Küstenautobahn — Drucksache 8/3762 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/3823 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 18. März 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dollinger, Gerster (Mainz), Spranger, Berger (Herne), Dr. Laufs, Broll, Regenspurger, Krey, Dr. Langguth, Niegel, Gerlach (Obernau), Höffkes, Dr. Jobst, Sick, Dr. Stavenhagen, Dr. Jenninger, Dr. Hoffacker und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beförderungsstau im gehobenen nichttechnischen Betriebs- und Verwaltungsdienst der Deutschen Bundespost und in der Bundeszollverwaltung — Drucksache 8/3682 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/3838 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 5. bis 18. März 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3834 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 8/3754)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 3. Juli 1980 vorzulegen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/3792 —
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst und die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Kirschner sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatsminister Dr. von Dohnanyi zur Verfügung. Die Fragen 86 und 87 des Herrn Abgeordneten Voigt (Sonthofen) sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 88 des Herrn Abgeordneten Niegel auf. -- Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 89 des Herrn Abgeordneten Broll auf:
Auf Grund welcher Bestimmung der Satzung, der Geschäftsordnung oder des Rahmenvertrags mit dem Auswärtigen Amt gehört es zu den Aufgaben inländischer Zweigstellen des Goethe-Instituts, die Rolle des Veranstalters oder Mitveranstalters bei einem Auftritt von Günter Wallraff im Rahmen seiner Kampagne gegen die Bild-Zeitung zu übernehmen?
Bitte.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0820900100
Herr Kollege, die Bundesregierung hat auf die Gestaltung der Programme des Goethe-Instituts im Inland keinen Einfluß. Wie Sie wissen, ist das Goethe-Institut keine Bundesbehörde, sondern ein eingetragener Verein, der auf Grund des Rahmenvertrags von 1976 mit dem Auswärtigen Amt mit der Pflege der deutschen Sprache im Ausland sowie der Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit betraut ist. Nur für diese Auslandsarbeit werden dem Goethe-Institut Mittel des Auswärtigen Amts zugewiesen. Auf die Inlandsarbeit hat das Auswärtige Amt keinen Einfluß und nimmt auch keinen Einfluß.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820900200
Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820900300
Herr Staatsminister, glauben Sie nicht, daß dann, wenn sich die Goethe-Institute in so unterschiedlicher Weise jeweils in innenpolitisch-kämpferische Kampagnen einmischen, es dagegen im auswärtigen Bereich nicht dürfen, der Ruf der Institute insgesamt leidet, wenn ein Institut offiziell als Veranstalter solch einer kämpferischen Veranstaltung auftritt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Nein. Präsident Stücklen: Weitere Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820900400
Herr Staatsminister, auf welche Erkenntnisse oder Erfahrungen gründet sich Ihre Annahme, daß der Ruf einer Institution nicht leidet, wenn sich ein Teil — sagen wir es einmal ohne Wertung, Herr Präsident — schlecht benimmt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Darauf, Herr Kollege, daß die Institute einen guten Ruf haben und bisher behalten haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820900500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger, bitte.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0820900600
Herr Staatsminister, ist nach Ihrer Darlegung davon auszugehen, daß das Auswärtige Amt mit der Durchführung solcher Veranstaltungen durch Goethe-Institute im Inland einverstanden ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, nachdem ich die Rechtslage und die dahinterstehende Politik dargestellt habe, würde ich ja wohl einen Fehler machen, wenn ich von dieser Stelle aus eine Beurteilung vornehmen würde.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820900700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 90 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Woher nimmt die Bundesregierung die rechtliche Begründung, „den Verlust der eigenen Heimat (gemeint sind die Gebiete östlich von Oder und Neiße) als unwiderruflich anzuerkennen"?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie nehmen ganz offenbar auf das Referat Bezug, das ich im Februar beim deutsch-polnischen Gespräch in Bielefeld gehalten habe.

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: So ist es!) In Zusammenhang lautet das Zitat wie folgt:

Für viele war es dann in den 60er Jahren nicht leicht zu erkennen, daß ihre frühere Heimat inzwischen zur Heimat von Polen geworden war. Den Verlust der eigenen Heimat als unwiderruflich anzuerkennen muß jedem Volk schwerfallen.
Ich habe mit dieser Feststellung, Herr Kollege, keine juristische Aussage gemacht, sondern ich habe vielmehr eine Erfahrung beschrieben, die Millionen Deutscher, die ihre frühere Heimat besucht haben, inzwischen haben machen müssen. Ich muß es Ihnen überlassen festzustellen, ob Sie glauben, daß diese gemachte Erfahrung widerrufbar wäre.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820900800
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820900900
Herr Staatsminister, können Sie mir darin zustimmen, daß im Warschauer Vertrag eine Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze nicht ausgesprochen worden ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole, was ich eben gesagt habe: Ich habe mich nicht auf eine juristische Frage bezogen, sondern auf die Erfahrung, die Millionen Deutscher haben machen müssen, als sie festgestellt haben, daß sie ihre Heimat unwiderruflich verloren haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820901000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820901100
Herr Staatsminister, ich möchte meine Frage, die ich jetzt gestellt habe, wiederholen: Können Sie mir darin zustimmen, daß im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie als Grenze nicht anerkannt worden ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe an dieser Stelle zum Warschauer Vertrag wiederholt Stellung genommen. An der juristischen Lage besteht ja kein Zweifel. Aber hier ging es nicht um eine juristische Frage, sondern um eine materielle Feststellung der Erfahrung von Menschen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820901200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820901300
Herr Staatsminister, können Sie im Ernst ausschließen, daß bei einer solchen Äußerung immerhin des Staatsministers im Auswärtigen Amt die Gefahr besteht, daß der Begriff „unwiderruflich" mißverstanden oder sogar mißbraucht wird in dem Sinne, den Friedensvertragsvorbehalt im Warschauer Vertrag zu unterlaufen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann das bei all denjenigen ausschließen, die dem zugehört haben, was ich gesagt habe, oder lesen, was ich geschrieben habe. Wenn man das allerdings juristisch fehlinterpretieren will, kann ich natürlich Mißverständnisse nicht ausschließen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820901400
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 91 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Warum nennt die Bundesregierung zwar die Verbrechen unter Hitler Verbrechen, lehnt aber gleichzeitig diese Bezeichnung für die Verbrechen ab, deren Opfer 1945 und danach Deutsche geworden sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Formulierung in meinem Referat, auf das ich eben bereits Bezug genommen habe, lautete vollständig — ich möchte das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
Unvergessen waren — und sind — die Leiden, die das polnische Volk während des Zweiten Weltkrieges durch den deutschen Überfall und die deutsche Besetzung ertragen mußte und die fast jede polnische Familie betroffen haben. Im Gefolge der Verbrechen, die Deutsche im Namen des deutschen Volkes begangen haben, mußte das deutsche Volk durch Vertreibung



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße ebenfalls schwere Leiden ertragen.
Mit meiner Äußerung habe ich den historischen Hintergrund des gegenwärtigen Standes der deutsch-polnischen Beziehungen, so scheint mir, zutreffend geschildert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820901500
Eine Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820901600
Herr Staatsminister, würden Sie auch die Vertreibung von Millionen Menschen genauso, wie Sie die Verbrechen unter Hitler Verbrechen genannt haben — und das zu Recht —, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nennen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Vertreibungen, die im Gefolge der Verbrechen der Deutschen erfolgt sind, waren sicherlich ein Unrecht. Im Zusammenhang mit diesem Unrecht sind sicherlich im Einzelfall auch Verbrechen geschehen. Aber man muß, wenn man die Zusammenhänge so versteht, wie ich sie darzustellen versucht habe, auch die Kausalität dieser Zusammenhänge im Auge behalten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820901700
Eine Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820901800
Herr Staatsminister, ein Verbrechen kann nicht ein neues Verbrechen rechtfertigen.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Das ist richtig, Herr Kollege.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820901900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 92 des Herrn Abgeordenten Jäger (Wangen) auf:
Ist die Türkei nach Auffassung der Bundesregierung ein Land, in dem Kritiker der Regierung oder andere Einwohner von staatlichen Stellen politisch verfolgt werden, und was gedenkt die Bundesregierung verneinendenfalls zu unternehmen, um dem Zustrom angeblich politisch Verfolgter aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland zu begegnen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Türkei ist nach Auffassung der Bundesregierung kein Land, in dem Kritiker der Regierung oder andere Einwohner von staatlichen Stellen politisch verfolgt werden. Das bedeutet nicht, daß es dort keine gewaltsamen inneren Auseinandersetzungen mit politischem Hintergrund gäbe.
Im übrigen ist zur Zeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene unter Federführung des Bundesministers des Innern dabei zu prüfen, wie dem Problem eines weiteren Zustroms von Asylsuchenden aus der Türkei auf den Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes und der deutschen Gesetze begegnet werden kann.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820902000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820902100
Herr Staatsminister, nachdem wir vorgestern in diesem Hause von Ihrem Kollegen aus dem Innenministerium gehört haben, daß die ungeheuer angeschwollene Zahl der Asylbewerber hauptsächlich durch die Asylsuchenden aus der Türkei verursacht ist, frage ich Sie: Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts dessen, was Sie eben geschildert haben, diese Flut zu stoppen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe ja gerade gesagt, daß die Bundesregierung dabei ist, Wege zu suchen, die auf der Grundlage des Grundgesetzes und der deutschen Gesetzgebung eine solche Möglichkeit bieten. Wir werden dabei allerdings — da sind wir mit Ihnen sicherlich einer Meinung, Herr Kollege — die Grundlage des Grundgesetzes und der deutschen Gesetze nicht verlassen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820902200
Eine weitere Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820902300
Herr Staatsminister, teilen Sie die Auffassung, daß die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß dieser Zustrom jetzt im Grunde genommen den von der Bundesregierung selbst verhängten Anwerbestopp für Gastarbeiter zu unterlaufen droht, zu besonderen Anstrengungen aufgerufen ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Auch wenn dieser Zusammenhang nicht bestünde, teilte ich die Auffassung, daß angesichts der Probleme, die sich hier ergeben, Abhilfe geschaffen werden muß.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820902400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.
Conradi (SPD) Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung bereit, den ersten Satz Ihrer Antwort zu überprüfen, wenn ich Ihnen Äußerungen — beispielsweise von „amnesty international" — über Folterungen und Mißhandlungen in der Türkei vorlege?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, das, was ich gesagt habe, ist — wenn ich es wiederholen darf —, daß die Türkei kein Land ist, in dem Kritiker der Regierung oder andere Personen von staatlichen Stellen politisch verfolgt würden; damit meine ich natürlich: auf der Grundlage der dort bestehenden Gesetze. Daß es im Einzelfall auch dort Gesetzes- und Rechtsverletzungen geben kann, ist unbestreitbar.

(Conradi [SPD]: Das ist aber eine sehr ungewöhnliche Antwort!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820902500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820902600
Herr Staatsminister, wie erklärt sich die Bundesregierung die große Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachsuchenden Türken?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, hier kommen sicherlich zahlreiche, verschiedene Entwicklungen zusammen. Da sind einmal die politischen Konflikte, von denen ich gesprochen habe, die zwar nicht von der Regierung ausgetragen werden, worauf ich eben noch einmal hingewiesen habe, die es aber gibt und die für die Betroffenen zu erheblichen Problemen führen. Ich denke natürlich auch



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
an die Entwicklung im wirtschaftlichen Bereich, an Probleme der Familienbegegnung usw. Kurz, es gibt eine Vielzahl von Elementen, die zu dieser Entwicklung führen. Und deswegen, Herr Kollege, ist es auch eine schwierige Aufgabe, der Entwicklung auf der Grundlage des Grundgesetzes und der bestehenden Gesetze zu begegnen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820902700
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 93 des Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer auf:
Was ist die derzeitige Politik der Bundesregierung im Hinblick auf den britischen Beitrag zum EG-Haushalt und damit zusammenhängende Probleme der Gemeinschaft?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Schweitzer, der britische Beitrag zum Haushalt der Gemeinschaft liegt erheblich höher als die Rückflüsse aus dem Gemeinschaftshaushalt nach Großbritannien. Dieses Problem hat bereits beim Europäischen Rat in Dublin Ende November 1979 eine Rolle gespielt, und es wird am 31. März in Brüssel wiederum Gegenstand der Beratungen sein.
Es handelt sich um ein Problem der Gemeinschaft, dessen Lösung den zuständigen Organen der Gemeinschaft obliegt. Die Bundesregierung wird allerdings versuchen, mit ihren Bemühungen zu einer Lösung des Problems beizutragen, und wird sich dabei von folgenden Grundsätzen leiten lassen.
Grundlage jeder Lösung sind die Verträge und der gemeinschaftliche Rechtsbestand, der sich auf dieser Basis entwickelt hat. Das System der eigenen Einnahmen der Gemeinschaft darf als System nicht angetastet werden. Die Ausgaben der Gemeinschaft müssen sich nach den jeweiligen gemeinsamen Politiken und nicht etwa in erster Linie nach Gesichtspunkten des Finanztransfers richten; gegebenenfalls müssen die Politiken allerdings entsprechend angepaßt werden. Es darf in der Gemeinschaft nicht dahin kommen, daß von jedem Mitgliedstaat etwa die Summe als Rückfluß wieder beansprucht wird, die seinem Beitrag zu den eigenen Einnahmen der Gemeinschaft entspricht. Das heißt, der Grundsatz des sogenannten „juste retour" muß unter allen Umständen abgelehnt werden, wenn die Gemeinschaft als Solidargemeinschaft bestehen soll.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820902800
Eine Zusatzfrage? — Bitte.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0820902900
Herr Staatsminister, glaubt die Bundesregierung, daß Großbritannien wirklich ein Mitglied der Gemeinschaft bleiben möchte, wenn es jetzt eine Art broad balance, einen, wie Sie es ja auch genannt habe, juste retour, eine gerechte Gegenleistung im Rahmen des EG-Haushalts fordert?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe gar keinen Zweifel daran, daß trotz des öffentlichen Stimmungsbildes in Großbritannien, das sich insbesondere in der britischen Presse niederschlägt, die Mehrheit des britischen Volkes — wie es auch bei dem Referendum zum Ausdruck kam — ein Interesse daran und auch die Absicht hat, Mitglied der Gemeinschaft zu bleiben. Allerdings sind
die Bedingungen, die sich für Großbritannien entwickelt haben, schwierige Bedingungen geworden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820903000
Bitte, eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0820903100
Herr Staatsminister, gibt es nach Auffassung der Bundesregierung umgekehrt Kräfte in Europa, die Großbritannien aus der Gemeinschaft gewissermaßen wieder heraushaben möchten?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Es gibt leider solche Äußerungen, Herr Kollege. Es gab vor einigen Tagen eine solche Äußerung des Bürgermeisters von Paris, Herrn Chirac. Ich will aber unterstreichen, daß, abgesehen von solchen Ausnahmen, auch auf dem Kontinent in den Mitgliedstaaten die große Mehrheit der Bevölkerung und alle Regierungen überzeugt davon sind, daß Großbritannien heute ein konstruktives Mitglied der Gemeinschaft ist und dieses auch blieben sollte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820903200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kirschner.

Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID0820903300
Herr Staatsminister, welche Folgen wären für die Gemeinschaft mit einem Ausscheiden Großbritanniens verbunden?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es ist schwierig, zu diesem Zeitpunkt eine Entwicklung vorzuzeichnen, von der wir alle hoffen, daß sie nicht eintreten wird. Mir scheint aber kein Zweifel daran zu bestehen, daß die Folgen sich nicht allein auf die Europäische Gemeinschaft beschränken würden und daß Großbritannien vor eine Alternative gestellt würde, die wir alle nicht wünschen können, nämlich ob es auch im übrigen, nicht nur in wirtschaftlichen Fragen, seine Politik weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft abstimmt. Mit anderen Worten, die Folgen würden vermutlich, wenn dieses nicht erwartete und von uns in der Entwicklung auch nicht vorausgesehene Ereignis eintreten sollte, nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch den außenpolitischen Zusammenhang zwischen der Gemeinschaft und Großbritannien intensiv berühren.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820903400
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Czempiel.

Dr. Christa Czempiel (SPD):
Rede ID: ID0820903500
Herr Staatsminister, was sagt die Bundesregierung zur Äußerung der britischen Premierministerin, Großbritannien werde die Zahlungen an die Gemeinschaft eventuell einstellen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Frau Kollegin, wenn man das Protokoll der Unterhausdebatte bzw. der Fragestunde liest, in der die Äußerung gefallen ist, so ist sie wohl so zu verstehen, daß diese Äußerung als Antwort auf eine Frage gegeben wurde, in der diese Möglichkeit impliziert wurde. Wir gehen nicht davon aus, daß die britische Regierung die bestehenden Rechtsverbindlichkeiten brechen würde — denn ein solcher Rechtsbruch würde gegeben



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
sein —; wir gehen vielmehr davon aus, daß die britische Regierung alle Anstrengungen machen wird,
Mitglied der Gemeinschaft zu sein und zu bleiben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820903600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0820903700
Herr Staatsminister, hält die Bundesregierung die Forderung der Regierung des Vereinigten Königreiches im Grundsatz für gerechtfertigt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Die Forderung ist in dem Umfang, wie sie häufig gestellt wurde, wahrscheinlich nicht gerechtfertigt. Daß Großbritannien aber einen mindestens moralischen Anspruch auf einen gewissen Ausgleich hat, ergibt sich nicht nur aus Äußerungen im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen 1970, sondern auch aus den Zahlen. Es besteht nach den allerletzten Zahlen der Kommission kein Zweifel daran, daß Großbritannien — wenn wir keinen Ausgleich fänden — im Jahre 1980 mit Abstand der größte Nettozahler der Gemeinschaft würde, sehr viel größer übrigens auch als die Bundesrepublik Deutschland. Dies kann niemand wollen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820903800
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schlei.

Marie Schlei (SPD):
Rede ID: ID0820903900
Herr Staatsminister, würden für den Fall des Ausscheidens Großbritanniens für die verbleibenden Mitgliedstaaten der Gemeinschaft höhere oder niedrigere Einzahlungsmargen entstehen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Frau Kollegin, gar kein Zweifel, die Beträge würden natürlich höher sein, denn der Anteil, den Großbritannien heute mitträgt, müßte bei Fortsetzung der Politik der Gemeinschaft von den übrigen Mitgliedstaaten gedeckt und getragen werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820904000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0820904100
Herr Staatsminister, können Sie uns Angaben über die Nettobeiträge der übrigen Mitgliedstaaten zum EG-Haushalt machen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, das kann ich. Nach dem uns seit gestern vorliegenden Stand der Kommissionsvorausschätzungen würde es, ausgedrückt in Millionen Europäischen Rechnungseinheiten, etwa wie folgt aussehen: Großbritannien mit 1683 Millionen Rechnungseinheiten Nettobeitrag, die Bundesrepublik mit 1 116 Millionen Nettobeitrag, Frankreich aber bereits mit einem Nettobezug, also keinem Nettobeitrag, sondern einem Nettorückfluß von 41 Millionen, ebenso Italien mit einem Nettorückfluß von 754 Millionen, Irland von 502, Belgien von 469, Luxemburg von 287, die Niederlande von 358, Dänemark von 388 Millionen. Dies waren alles Nettobezüge. Die Bundesrepublik und Großbritannien dagegen würden Nettobeiträge leisten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820904200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Die Fragen 1 der Abgeordneten Frau Pack und 32 und 33 des Abgeordneten Braun werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf:
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung vom Sommer letzten Jahres bis heute noch kein Gesundheitssicherstellungsgesetz vorgelegt?

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0820904300
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung beabsichtigt, den Referentenentwurf eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes so weit abzustimmen, daß er Anfang der nächsten Legislaturperiode in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden kann. Angesichts des Umfangs der zu erledigenden Arbeiten konnte die ursprüngliche Terminvorstellung nicht verwirklicht werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820904400
Zusatzfrage, bitte.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0820904500
Herr Staatssekretär, halten Sie die von Ihnen hier soeben genannten Gründe für wirklich ausreichend, daß ein solches Gesetz, über dessen Notwendigkeit seit Jahrzehnten kein Zweifel besteht, dem Kabinett und danach dem Bundestag erst so spät zu- geleitet wird?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei dem Umfang und den Regelungen, die in diesem Gesetz vorgesehen sind, sind sehr umfangreiche Abstimmungsarbeiten nicht nur innerhalb der Bundesregierung, sondern auch mit den Ländern und mit Verbänden notwendig. Diese Arbeiten konnten noch nicht abgeschlossen werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820904600
Weitere Zusatzfrage.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0820904700
Herr Staatssekretär, kann es die Bundesregierung wirklich verantworten, daß in Katastrophenfällen wie etwa bei dem Explosionsunglück, das wir vor wenigen Jahren in Spanien hatten, weder die Rechtsgrundlagen noch andere Voraussetzungen dafür bestehen, daß die Bevölkerung ausreichend geschützt und versorgt werden kann?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich werde in der Antwort auf Ihre nächste Frage auf den Bereich des Katastrophenschutzes noch zu sprechen kommen, der in der Tat unbefriedigend ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820904800
Zu einer weiteren Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker (Frankfurt).

Dr. Karl Becker (CDU):
Rede ID: ID0820904900
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Schwierigkeiten hauptsächlich im Bereich der Länder bestehen, vor allem im Land Nordrhein-Westfalen?



Zander, Parl. Staatssekretär: Das ist nicht zutreffend. Es handelt sich sowohl beim Katastrophenschutz als auch bei der Vorbereitung des Gesundheitssicherstellungsgesetzes um Probleme, die sich gleichermaßen quer durch die Bundesrepublik ziehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820905000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf:
Ist die Bundesregierung nunmehr der Auffassung, daß die gesund- heitliche Versorgung der Bevölkerung im Katastrophen-, Spannungs-
und Verteidigungsfall sichergestellt ist?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hält, wie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU — Bundestagsdrucksache 8/2992 — zum Ausdruck gebracht wurde, die vorhandenen Rechtsvorschriften und die bisher von Bund und Ländern getroffenen Vorkehrungen nicht für ausreichend, um die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in einem Spannungs- und Verteidigungsfall sicherzustellen. Ihr Bestreben ist darauf gerichtet, durch eine ergänzende Regelung die noch vorhandene Lücke im gesundheitlichen Zivilschutz zu schließen und dabei das zivile Gesundheitswesen so nahtlos in die bisherigen Vorkehrungen einzupassen, daß im Verteidigungsfall ein reibungsloses Zusammenwirken aller für den Gesundheitsschutz und die gesundheitliche Versorgung Verantwortlichen gewährleistet ist. Vorkehrungen des Bundes für den Verteidigungsfall und Vorkehrungen der Länder für den Katastrophenfall im Frieden sind von gegenseitigem Einfluß.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820905100
Zusatzfrage, bitte.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0820905200
Würden Sie mir zustimmen, Herr Staatssekretär, daß das Vorhandensein eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes auch einem Teil der Schwierigkeiten, die Sie hier eben aufgezählt haben, begegnen könnte?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich würde dem jedenfalls nicht widersprechen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820905300
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0820905400
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfällen ausschließlich durch das Prinzip der Freiwilligkeit von Ärzten und Helfern gewährleistet werden kann?
Zander, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege. Das ist ja der Grund, warum wir wirklich mit Nachdruck an der Vorbereitung dieses Gesetzes arbeiten und beabsichtigen, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode den Entwurf vorzulegen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820905500
Zu einer weiteren Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becker (Frankfurt).

Dr. Karl Becker (CDU):
Rede ID: ID0820905600
Herr Staatssekretär, wie lange ziehen sich jetzt die Arbeiten an der Vorbereitung dieses Gesetzes hin?
Zander, Parl. Staatssekretär: Da bin ich überfragt, Herr Kollege Dr. Becker. Mir sind, seitdem ich in diesem Ministerium bin, seit etwa drei bis vier Jahren, entsprechende Vorarbeiten bekannt. Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß es sich hier wirklich um eine sehr umfangreiche Rechtsmaterie handelt, die sowohl in ihren verfassungsrechtlichen als auch in ihren finanziellen Auswirkungen erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Es ist keineswegs ungewöhnlich für ein Gesetzesvorhaben dieses Umfanges, daß von dem Beginn der ersten Überlegungen ein solcher Zeitraum vergeht. Ich kenne andere Gesetzgebungsvorhaben von ähnlichem Umfange, die sich über zehn Jahre hingezogen haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820905700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Mahne zur Verfügung.
Die Fragen 69 und 70 des Abgeordneten Dr. Möller, 72 des Abgeordneten Ey, 74 des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) und 75 des Abgeordneten Wüster sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
Welche gesetzlichen oder administrativen Regelungen für Bundesmittel bestehen bei der Finanzierung von Radfahr- bzw. Fußwegen an Bundesfernstraßen?

Erhard Mahne (SPD):
Rede ID: ID0820905800
Herr Kollege Lenzer, die Finanzierung von Radfahrwegen und von Fußwegen an Bundesfernstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten durch den Bund ist gemäß Bundesfernstraßengesetz gegeben, soweit sie Bestandteile von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind. Die Finanzierung von Radfahr-
und Fußwegen durch den Bund ist ferner an solchen Straßen möglich, die gemäß § 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes oder § 5 a des Fernstraßengesetzes förderungswürdig sind.
Für die administrative Handhabung bestehen Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden nach § 5 a des Fernstraßengesetzes vom 15. September 1971 sowie jeweils von den Ländern erlassene Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820905900
Zusatzfrage.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0820906000
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, hält die Bundesregierung die jetzigen Regelungen für ausreichend, um auch eine entsprechende Anregung für die kommunalen Baulastträger zu erreichen?



Mahne, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hält die Regelungen für ausreichend.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820906100
Weitere Zusatzfrage.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0820906200
Herr Staatssekretär, können Sie etwas über den Mittelabfluß bzw. über die Mittel, die beim Bund für diese Baumaßnahmen bereitgestellt sind, angeben?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Es tut mir leid, die Zahlen liegen mir nicht vor. Wir müssen sie bei den Ländern erfragen. Ich bin gerne bereit, dies zu tun und sie Ihnen zur Verfügung zu stellen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820906300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 67, der Frau Abgeordneten Dr. Czempiel auf:
Trifft es zu, daß bei Personenkraftwagen älteren Typs keine Ausrüstungspflicht für Gurte auf den Vordersitzen besteht, und wie wird diese unterschiedliche Gesetzeslage von den Versicherungen berücksichtigt?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, dies trifft grundsätzlich für die Fahrzeuge zu, die vor dem 1. April 1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, und in beschränktem Umfange für Fahrzeuge, die zwischen diesem Datum und dem 1. Januar 1974 erstmals in den Verkehr kamen und nicht mit Sicherheitsgurtverankerungen ausgerüstet waren.
Diese unterschiedliche Gesetzeslage wird von den Versicherungsunternehmen bei der Schadensregulierung entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung berücksichtigt. Mitverschulden bei Nichtanlegen von Sicherheitsgurten wird demzufolge nur geltend gemacht, wenn eine Ausrüstungsoder Nachrüstungspflicht für die Fahrzeuge besteht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820906400
Eine Zusatzfrage? —

(Frau Czempiel [SPD]: Nein!)

Dann rufe ich die Frage 68 der Frau Abgeordneten Dr. Czempiel auf:
Ist beabsichtigt, eine Ausrüstungspflicht für Gurte in Bussen gesetzlich vorzuschreiben?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, Pflicht zur Ausrüstung aller Sitze in Kraftomnibussen mit Sicherheitsgurten wird angesichts der relativ großen Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge sowohl national wie auch international zur Zeit nicht erwogen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820906500
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Christa Czempiel (SPD):
Rede ID: ID0820906600
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wird das auch nicht für Sitze direkt vorn neben dem Fahrer erwogen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Doch, Frau Kollegin, es gibt zur Zeit Überlegungen sowohl in den zuständigen nationalen wie auch in den internationalen Gremien, in Anlehnung an den Versuch „100 km/h für Kraftomnibusse auf Autobahnen'' nur die Ausrüstung des Fahrzeugführersitzplatzes und der vorderen Sitzplätze, die — wenn man so will — direkt an der Scheibe liegen und vor denen keine weiteren
Sitze mehr vorhanden sind, mit Sicherheitsgurten vorzusehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820906700
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 71 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Hat die Bundesregierung tatsächlich die Einstellung der Bauarbeiten im Rahmen der Bundesautobahn A 7 (Würzburg—Ulm) mit der Behauptung begründet, ihr fehle wegen der geplanten Unterstützung der Türkei und Pakistans das Geld, und wie glaubt die Bundesregierung, die Einstellung der Bauarbeiten unter dem Gesichtspunkt rechtfertigen zu können, daß die Autobahn für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung im westfränkischen Raum von derartiger Bedeutung ist, daß auf die Verwirklichung anderer, weniger wichtiger Autobahnprojekte verzichtet wurde?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Spranger, die Frage geht von der Annahme aus, daß die Bauarbeiten an der Bundesautobahn Würzburg—Ulm, der A 7, eingestellt worden sind. Diese Annahme entspricht nicht den Tatsachen. Die Bauarbeiten schreiten zügig voran.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820906800
Zusatzfrage, bitte.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0820906900
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Grundlage meiner Frage Pressemeldungen waren, die haargenau das dargestellt haben, was in meiner Frage steht, und wollen Sie mit Ihrer Antwort zum Ausdruck bringen, daß diese Pressemeldungen nicht den Tatsachen entsprechen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Genau dies ist mein Anliegen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820907000
Eine weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0820907100
Herr Staatssekretär, ist davon auszugehen, daß die Bauarbeiten auch in den kommenden Jahren entsprechend den bisherigen Planungen ohne Beeinträchtigung fortgesetzt werden?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung geht weiterhin von einer möglichst schnellen und zügigen Fertigstellung der Bundesautobahn A 7 aus. Sie hat diese Maßnahme als sehr vordringlich bezeichnet. Die bayerische Teilstrecke von Würzburg nach Feuchtwangen kann voraussichtlich entsprechend den Bauvorbereitungen wie vorgesehen im Jahre 1983 fertiggestellt werden. Die für 1980 bereitgestellten Mittel in Höhe von 92,6 Millionen DM werden zügig abfließen. Dabei geht man von diesem Termin aus. Dagegen wird die baden-württembergische Teilstrecke wegen erschwerter Bauvorbereitung voraussichtlich nicht bis 1983 fertiggestellt werden können. Aber auch hier gehen wir bei der Bereitstellung der Mittel für 1980 in Höhe von 46 Millionen DM, in voller Höhe, von einem zügigen Baufortschritt aus.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820907200
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 73 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, unter den veränderten Verhältnissen sowie der Zusage des bayerischen Wirtschaftsministers, Jaumann, daß Bayern sich an der Elektrifizierung der Strecke Hochstadt—Hof beteiligt (Bayerische Rundschau 13. März 1980), die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Hochstadt—Hof in Angriff zu nehmen?



Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Niegel, der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheidet grundsätzlich nach Bundesbahngesetz über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Die Initiative für eine Änderung der Traktionsart liegt somit zunächst bei der Unternehmensleitung der Deutschen Bundesbahn.
Der Bundesminister für Verkehr genehmigt gemäß § 14 des Bundesbahngesetzes auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn die Umstellung von Strekken auf elektrischen Betrieb, wenn der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung der bisherigen Dieseltraktion aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält, sich das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn durch die Investitionsmaßnahme zumindest nicht verschlechtert und die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Ein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn bezüglich der Elektrifizierung dieser Strecke liegt dem Bundesminister für Verkehr nicht vor. Der Sachstand seit Ihrer Anfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Februar 1980 ist derzeit unverändert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820907300
Zusatzfrage? — Bitte.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0820907400
Herr Staatssekretär, wie kommt dann ein Bundesbahndirektor, der bei der Bundesbahndirektion Nürnberg für die Elektrifizierung zuständig ist, dazu, in einem Interview mit der „Bayerischen Rundschau" in Kulmbach folgendes zu sagen:
Über die Investitionen bezüglich einer Elektrifizierung entscheidet nicht die Deutsche Bundesbahn, sondern der Eigentümer, und das ist der Bund.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ich habe darauf hingewiesen, daß der Bundesverkehrsminister auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn nach § 14 des Bundesbahngesetzes entscheidet, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt und die Voraussetzungen — diè ich auch genannt habe — sowohl für die Wirtschaftlichkeit wie für die Finanzierung des Vorhabens gegeben sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820907500
Eine weitere Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0820907600
Herr Staatssekretär, wie würde die Bundesregierung, wenn sie schon nicht direkt die Initiative ergreift, eine Umstellung von Diesel- auf Elektrobetrieb hinsichtlich der Energieeinsparung beurteilen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, wenn vorher die Bundesbahn verlangt, daß zwischenzeitlich drei Brükkenbauwerke wegen der Elektrifizierung um fast 1 m höher gesetzt werden, die Bundesbahn aber nunmehr nein sagt?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Angesichts der zunehmenden Verknappung der Primärenergieträger sind die optimale Ausnutzung der eingesetzten Energie und ihr sparsamer Verbrauch natürlich von
besonderer Bedeutung. Die elektrische Traktion erbringt gegenwärtig auf 37 % des Gesamtnetzes der Deutschen Bundesbahn 38 % aller Transportleistungen. Der Rest entfällt auf die Dieseltraktion. Die für die Zugführung der Deutschen Bundesbahn erforderliche Menge an Dieselkraftstoff macht nur einen Anteil von rund 0,4 % des gesamten Mineralölverbrauchs in der Bundesrepublik aus, so daß ein Ersatz der Diesel- durch elektrische Traktion, bezogen auf den Primärenergieverbrauch, keine Einsparung bringt.
Zu den Brückenbauwerken, die Sie angesprochen haben, kann ich Ihnen leider jetzt keine Auskunft geben, weil mir dafür keine Unterlagen vorliegen.

(Niegel [CDU/CSU]: Aber Sie geben mir Antwort?)

— Das will ich gerne tun.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820907700
Ich rufe die Frage 76 — des Herrn Abgeordneten Lenzer — auf:
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung, den sogenannten Mondscheintarif für Fernsprechteilnehmer zum 1. April 1980 durch eine andere Regelung zu ersetzen, nochmals zu überdenken und statt dessen zur Entlastung der Netze den bisherigen Tarif unter den gleichen Bedingungen bereits auf 20 Uhr vorzuziehen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lenzer, schon lange vor der für den 1. April 1980 vorgesehenen Einführung des einheitlichen Billigtarifs ist von der Deutschen Bundespost die Möglichkeit geprüft worden, die heute gültige Nachtgebühr II werktags von 22 Uhr auf 20 Uhr vorzuverlegen. Bei dieser Prüfung hat sich aber gezeigt, daß in der Zeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr noch ein erheblicher Fernmeldeverkehr vorhanden ist, der in Verbindung mit dem aus der Vorverlegung zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen verstärkt zu Netzüberlastungen führen würde.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820907800
Zusatzfrage, bitte.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0820907900
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wäre es nicht angesichts der Ertragslage der Deutschen Bundespost im Fernmeldebereich trotzdem angebracht, auch durch eine, was die Zeiten betrifft, attraktivere Gestaltung des Tarifs noch mehr Kunden anzuziehen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Deutsche Bundespost hat gerade im Tarifbereich des Fernmeldewesens in den letzten Jahren verstärkte Anstrengungen gemacht. Denken Sie an die Einführung der Nahbereiche, und denken Sie an die Einführung des Billigtarifes. Aber Sie müssen dabei natürlich auch sehen, daß wir eine bestimmte Grundlast des Fernmeldeverkehrs haben. Wenn wir Ihrem Anliegen entsprächen, würden drei Verkehrsströme zusammenkommen, nämlich der Fernmeldeverkehr, der sich aus der Zeit nach 22 Uhr auf die Zeit nach 20 Uhr verlagern würde, zweitens der Fernmeldeverkehr, der sich wegen des günstigen Tarifs aus der Zeit vor 20 Uhr auf die Zeit nach 20 Uhr verlagern würde, und drittens zusätzlicher Fernmeldeverkehr, der infolge der günstigen Tageszeit und des erheblich billigeren Nachttarifs II entstehen würde. Deshalb sieht die Bundespost zur Zeit



Parl. Staatssekretär Mahne
keine Möglichkeit, über die bisherige Tarifgestaltung hinauszugehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820908000
Zusatzfrage?

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0820908100
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, welche Möglichkeiten hätte denn die Deutsche Bundespost, durch erhöhte Investitionen in den bereits bestehenden Netzen zu einer Entzerrung beizutragen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Die Deutsche Bundespost hat gerade im Bereich der Investitionen in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen gemacht. Wir haben in den verschiedenen Debatten des Deutschen Bundestages darauf hingewiesen. Über das bisherige Geschehen hinaus sieht die Bundespost keine Möglichkeit, weitere Investitionen in diesem Bereich zu tätigen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820908200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Wie ist die Auffassung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Frankfurter Rundschau vom 7. März 1980), die Feststellung der Bundesregierung im Verfassungsschutzbericht, eine Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, sei nicht identisch „mit ihrer Pflicht, eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen zu verbieten", mit dem Wortlaut des Artikels 21 Abs. 2 des Grundgesetzes, nach dem nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit und damit das Verbot einer Partei entscheiden kann, zu vereinbaren, und sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch zwischen ihrer Erklärung des Begriffs „verfassungswidrig" und „verfassungsfeindlich" (BMI-Info Nr. 47, 16. Februar 1979) und den Äußerungen des Bundespostministers?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, die Auffassung, die der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen im Gespräch mit der „Frankfurter Rundschau" vom 7. März 1980 vertreten hat, steht nicht in Widerspruch zu Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Der Bundespostminister hat dargelegt, daß bei der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen Opportunitätsgesichtspunkte eine Rolle spielen. Er hat auf die Betätigung pflichtgemäßen Ermessens und auf hierbei zu erwägende Gesichtspunkte hingewiesen. Daß sich ein Verbotsantrag der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht richten müßte, blieb bei dem Interview außer Zweifel. Die Bundesregierung sieht auch keinen Widerspruch zwischen ihrer Erklärung des Begriffes der verfassungsfeindlichen Ziele im BMI-Info Nr. 47 vom 16. Februar 1979 und den Äußerungen des Bundespostministers gegenüber der „Frankfurter Rundschau".

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820908300
Zusatzfrage, bitte.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0820908400
Herr Staatssekretär, sehen Sie die Gefahr, daß die ständige Verwendung des weder in der Verfassung noch in Gesetzen verankerten Begriffes „verfassungsfeindlich" zu einer Umgehung des Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes führt, nach dem nur das Bundesverfassungsgericht und nicht irgendwelche Ministerien, Amtsgerichte, Behörden oder Disziplinargerichte das Recht haben, über die Verfassungswidrigkeit einer Partei und damit über das Verbot dieser Partei zu entscheiden?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, diese Gefahr einer Umgehung des Art. 21 sehe ich nicht. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts wird durch die Verwendung des Begriffes „verfassungsfeindlich" in der politischen Auseinandersetzung mit Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, nicht unterlaufen.

(Beifall des Abg. Rawe [CDU/CSU]) Präsident Stücklen: Weitere Zusatzfrage.


Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0820908500
Herr Kollege, bei allem Respekt davor, daß Sie hier Fragen beantworten, die eigentlich Ihr Minister beantworten müßte: Sind Sie nicht auch der Auffassung, daß die Bundesregierung auf die Verwendung des rechtlich unklaren Begriffs „verfassungsfeindlich" verzichten sollte, wenn nicht einmal ein Bundesminister in der Lage ist, die Begriffe „verfassungsfeindlich" und „verfassungswidrig" auseinanderzuhalten?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Begriff „verfassungsfeindlich" dient der politischen Auseinandersetzung und der Information der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung wendet sich aber, wie Ihnen aus dem „Info" des Bundesinnenministers bekannt ist, auf das Sie sich ja in Ihrer Frage bezogen haben, ausdrücklich gegen eine Ausuferung dieses Begriffes. Dies kann jedoch nicht so weit gehen, daß man auf den Begriff verzichtet.
Im übrigen ist mir nicht bekannt, daß Mitglieder der Bundesregierung die Begriffe „verfassungsfeindlich" und „verfassungswidrig" nicht auseinanderhalten können.

(Rawe [CDU/CSU]: Das kann der doch selber nicht!)

Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß in dem von Ihnen in Ihrer Frage erwähnten Interview des Bundespostministers nur der Begriff „verfassungswidrig" nicht verwandt worden ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820908600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich komme nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Sperling zur Verfügung.
Die Frage 78 des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) sowie die Fragen 79 und 80 des Abgeordneten Dr. Schneider sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Kirschner auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in einigen Bundesländern festgelegte Einkommensgrenze zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie nach dem Energieeinsparungsgesetz im Einklang mit dem Willen des Bundesgesetzgebers steht und mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus?

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0820908700
Herr Kollege Kirschner, einige Länder haben in ihren Richtlinien zur Durchführung des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes Ein-



Parl. Staatssekretär Dr. Sperling
kommensgrenzen eingeführt, so auch das Land Baden-Württemberg. Diese Regelungen mit Einkommensgrenzen sollen dazu dienen, daß jene Schichten der Bevölkerung, die nur über niedrige Einkommen verfügen, ebenfalls etwas von den Vorteilen dieses Gesetzes haben.
Der Gesetzeswortlaut zeigt deutlich, daß der Gesetzgeber an solche Regelungen durchaus dachte, Denn die Wohnungen, die durch das Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz gefördert werden, sollen danach nach ihrer Miete oder Belastung für den Eigentümer für die Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung geeignet sein. Erhebliche oder untragbare Erhöhungen der Mieten oder Belastungen sollen vermieden werden Die Förderung soll so bemessen sein, daß die Erhöhung der Mieten oder Belastungen tragbar ist. Sc will es das Gesetz oder der Gesetzgeber. Mit diesem Willen des Gesetzgebers sind die Richtlinien von Ländern gut in Einklang zu bringen, die Einkommensgrenzen für die Förderung vorsehen.
Nun tun dies nicht alle Länder. Insofern gibt es keinen gleichen Vorgang in der Verwaltungstätigkeit. Aber dies ist dennoch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar, weil danach in jedem Land gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden, es aber andererseits den Ländern überlassen ist, zu entscheiden, wie in ihren Grenzen gleiche Sachverhalte zu behandeln sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820908800
Zusatzfrage? — Bitte.

Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID0820908900
Herrr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß hier dann, wenn Einkommensgrenzen nur für eigengenutzte Wohnungen gelten, gegenüber den Vermietern oder denjenigen, die mehrere Wohnungen besitzen und nach diesem Programm Heizenergiesparmaßnahmen durchführen, eine Ungleichbehandlung vorhanden ist?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege Kirschner. Die Länder müssen angesichts des großen Andrangs nach Fördermitteln zwischen unterschiedlichen Empfängergruppen tatsächlich unterscheiden. Da ist es in der Verwaltungspraxis ein vernünftiger Vorgang, auf bestimmte Einkommensgruppen abzustellen. Diejenigen, die mehrere Wohnungen vermieten, haben immer noch die Chance, über die Steuerrechtsparagraphen dieses Gesetzes die entsprechenden Vorteile zu bekommen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820909000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich komme nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Engholm zur Verfügung.
Die Fragen 84 und 85 sollen auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Thüsing, schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Reddemann auf:
An welche Empfänger und in welcher Höhe hat die Bundesregierung den Modellversuch KoRaG und den sich anschließenden Modellversuch SUGS über die Rahmenrichtlinien an Gesamtschulen bezuschußt?

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0820909100
Herr Abgeordneter, Empfänger der Bundesmittel für die im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung geförderten Modellversuche „Konkretisierung der Rahmenrichtlinien an Gesamtschulen" und „Systematische Umsetzung gesamtschulspezifischer Ziele" war und ist der Hessische Kultusminister. Dem Land Hessen wurden für die Durchführung des Modellversuchs mit der Kurzbezeichnung KoRaG mit einer Laufzeit vom 1. Januar 1973 bis zum 31. Dezember 1976 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 1,092 Millionen DM ausgezahlt. Für den zweitgenannten Modellversuch mit einer Laufzeit vom 1. Juli 1979 bis zum 31. Juli 1980 wurden bisher Bundesmittel in Höhe von etwa 1,2 Millionen DM ausgezahlt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820909200
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Reddemann auf :
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse von KoRaG und SUGS einzuleiten, und ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse der beiden Modellversuche zur Verfügung zu stellen?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, mit den beiden Vorhaben „Konkretisierung der Rahmenrichtlinien an Gesamtschulen" und „Systematische Umsetzung gesamtschulspezifischer Ziele" sind jeweils umfangreiche Unterrichtshilfen vor allem für die Förderstufe erarbeitet worden. Ober die Verwendung der Ergebnisse hat allein der für die Schulen des Landes zuständige Hessische Kultusminister zu entscheiden. Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, Maßnahmen auf Grund dieser Projektergebnisse einzuleiten. Die Materialien aus beiden Vorhaben stehen in allen hessischen Förderstufen bereit. Aus der Sicht der Bundesregierung besteht daher nicht die Notwendigkeit, die Ergebnisse darüber hinaus verfügbar zu machen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820909300
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0820909400
Herr Staatssekretär, soll ich daraus schließen, daß die Bundesregierung nicht bereit wäre, dem Deutschen Bundestag dieses Material zur Verfügung zu stellen?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Dem gesamten Deutschen Bundestag, Herr Kollege, sicher nicht, weil die Verbreitung der umfangreichen Materialien in 500 Exemplaren nicht durch unsere Haushaltsmittel gedeckt wäre. Wenn Sie persönlich Interesse daran haben, bin ich gern bereit, Ihnen das Material jederzeit verfügbar zu machen, natürlich auch den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft und einzelnen Kollegen, die darauf Wert legen.

(Reddemann [CDU/CSU]: Vielen Dank!)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820909500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schweitzer.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0820909600
Herr Staatssekretär, darf ich im Hinblick auf meinen eigenen Lernprozeß als Mitglied dieses Hauses fragen, ob das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft auch in eigenen amtlichen Verlautbarungen solche seltsamen Abkürzungen benutzt oder ob es nicht diese Begriffe voll ausschreibt, damit jeder sie verstehen kann?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Ich stimme Ihnen zu, daß es Abkürzungen gibt, die am Rande der Kuriosität oder auch der Unerträglichkeit liegen. Zu beurteilen, ob das bei diesen beiden der Fall ist, überlasse ich Ihnen. Auch ich schätze wie Sie solche Abkürzungen nicht.

(Dr. Schweitzer [SPD]: Vielen Dank!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820909700
Es werden keine weiteren Zusatzfragen gewünscht.
Da keine Fragen mehr vorliegen, ist die Fragestunde beendet.
Entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Sitzung unterbrochen und um 9 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung von 8.48 bis 9.00 Uhr)

Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt. Wir fahren in der Behandlung des Tagesordnungspunktes 2 fort:
Beratung des Agrarberichts 1980 der Bundesregierung
— Drucksachen 8/3635, 8/3636 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Haushaltsausschuß
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ritz.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0820909800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch in diesem Jahr die Aussprache über den Agrarbericht 1980 eröffnen mit einem herzlichen Wort des Dankes an alle, die diesen Bericht erstellt haben: die Landwirte, die ihre Betriebsergebnisse zur Verfügung stellten, und all jene, die diese Ergebnisse ausgewertet und in ein übersichtliches Zahlenmaterial gegossen haben.
Dieser Dank ist um so ehrlicher, als es uns das übersichtliche Zahlenmaterial leichtmacht nachzuweisen, daß der Agrarbericht 1980 ein Dokument agrarpolitischen Versagens ist.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Man kann es auch anders ausdrücken: Der Agrarbericht 1980 ist ein Dokument der Entschleierung vom Mythos einer angeblich so erfolgreichen Agrarpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies ist um so bemerkenswerter, als wir mit der heutigen Aussprache eine Bilanz über zehn Jahre Agrarpolitik unter Bundesminister Ertl und eine Bilanz über die jetzt ablaufende 8. Legislaturperiode verbinden können.
Unter Einschluß des Jahres 1969/70 verzeichnet die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland einen jährlichen Einkommenszuwachs von 7,5 %. Dies mag zunächst eine stolze Zahl sein. Wenn man allerdings berücksichtigt, daß vergleichbare Berufsgruppen einen Einkommensanstieg von 9,2 % aufzuweisen haben, so erkennt man, daß sich allein damit der Einkommensabstand gegenüber der Gesamtentwicklung um 16 % verstärkt hat.

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0820909900
Es hilft nichts, wenn man immer nur auf die schlechten Ergebnisse des unteren Viertels abstellt. Ich nehme jetzt einmal bewußt die Zahlen Ihres Berichts. Danach haben von den 401 612 Vollerwerbsbetrieben 43,6 %, also knapp die Hälfte, eine Durchschnittsgröße von 12,48 ha. Diese Gruppe liegt in bezug auf den Vergleichslohn um 43 % bis 57 % zurück.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Selbst wenn ich die beste Gruppe der Vollerwerbsbetriebe mit einer Durchschnittsgröße von 40 ha nehme, komme ich beim Vergleichslohn noch zu einem Abstand von 6 % bis 16 %. Es ist also zu einfach, die schlechte Einkommenslage der Landwirtschaft auf die kleinen Betriebe reduzieren zu wollen. Nein, dies ist ein Problem, das die gesamte Landwirtschaft in unserem Lande betrifft.
Besonders beeindruckend im negativen Sinne wird die Bilanz, wenn man die letzten fünf Jahre untersucht. Es kommt einem traurigen Nachkriegsrekord gleich, daß unter Einschluß des laufenden Wirtschaftsjahres 1979/80 die Einkommen unserer Landwirte um 6 % niedriger liegen als vor Beginn dieser 8. Legislaturperiode. Ich wiederhole: Dies ist ein trauriger Nachkriegsrekord, den wir in dieser Form noch nie zu verzeichnen hatten.
Wir wissen sehr wohl, daß die Ursachen dieser Negativentwicklung nicht nur im agrarpolitischen Bereich zu suchen sind.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Die Nachfragestagnation auf Grund der Bevölkerungsentwicklung und der geringeren Einkommensteigerungen der unteren Einkommensgruppen unseres Volkes auf der einen Seite,

(Zuruf von der SPD: Aha!)

die Angebotsausweitung durch fehlende Berufsalternativen gerade bei den kleinen Betrieben auf der anderen Seite, haben sicher diese Entwicklung entscheidend mitgeprägt.
Aber auch in der Ressortzuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministers ist die Verantwortung für die negative Entwicklung zu suchen. So stellen wir fest, daß ein Teil der Ausweitung der Produktion nicht zuletzt auch mit einer von dieser Regierung lange gefeierten Förderschwelle im außerlandwirtschaftlichen Förderungsprogramm zusammenhängt. Herr Minister Ertl, von den 815 000 Betrieben, die der Agrarbericht ausweist, sind 35 000 im Rahmen des einzelbetrieblichen Förderungs-



Dr. Ritz
programmes in eine Produktionssteigerung geradezu hineingefördert worden. Ich füge hinzu: Viele sind zu großen Investitionssprüngen geradezu gezwungen worden, ohne daß sie das aus eigener Anstrengung vielleicht hätten tun wollen.
Unter Ihrer Mitverantwortung, Herr Minister Ertl, ist der EG-Ministerrat seit Jahren zu konstruktiven Entscheidungen nicht mehr fähig. Sie haben sich von 1970 bis 1975 — sicher zu Recht — für vergleichsweise gute Preissteigerungen gerade für die Milcherzeuger feiern lassen. Sie sind heute dabei, den inzwischen vergilbten Lorbeer an die Erzeuger in Form der Erzeugerabgabe zurückzugeben. Über die Wirkung dieser Abgabe wird nachher der Kollege Kiechle in sehr ausführlicher Form etwas sagen.
Wenn die Einkommensentwicklung mittel- und langfristig Maßstab für Erfolg oder Mißerfolg der Agrarpolitik ist, dann kann man dieser Agrarpolitik in der Bilanz nur das Prädikat mangelhaft geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist ja auch bezeichnend, daß gerade jetzt, zum Ende Ihrer Amtszeit in dieser Legislaturperiode, Bauern wieder demonstrieren; zwar nicht mit Traktoren, dafür aber auf sehr machtvollen Kundgebungen.
Mit der negativen Einkommensentwicklung geht ein falsches und verfälschtes Meinungsbild von der Landwirtschaft in weiten Teilen unserer Öffentlichkeit einher. Schlagworte wie Steueroase, Privilegien, Überschüsse, zu hohe Kosten, vergiftete Nahrungsmittel, Tierquälerei bestimmen leider weithin das Image in Teilen der Öffentlichkeit über die Landwirtschaft. Dem hat die Bundesregierung — ich sage das jetzt in toto; das gilt nicht nur für den Landwirtschaftsminister — nicht ausreichend entgegengewirkt.
Darum müssen wir in dieser Debatte um so deutlicher sagen: Die Landwirtschaft hat einen harten Anpassungsprozeß geradezu mustergültig gemeistert. Unsere Landwirtschaft produziert Nahrungsmittel von bester Qualität. Die Bauern haben einen Anspruch darauf, daß man ihnen dafür Dank sagt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben das mit ihren Frauen, mit ihren Familienangehörigen in harter Arbeit und nicht selten unter Konsumverzicht geleistet.

(Wehner [SPD]: Wer bestreitet denn das? Niemand!)

— Aber es ist unbestritten, Herr Kollege Wehner, daß nicht genug geschehen ist — auch von Ihrer Seite nicht —,

(Wehner [SPD]: Das ist doch keine Parteisache!)

um diesem Image in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie sind doch sonst für die Freiheit der Presse! Dann wenden Sie sich doch wegen dieser Darstellung an die Presse! — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Herr Wehner pflügt auch tief! — Gegenruf des Abg. Wehner [SPD]: Sie sind auch da? Na ja, zur Landwirtschaft gehört auch Kohl!)

Unzulänglichkeiten, die es zweifelsohne gibt, etwa im landwirtschaftlichen Einkommensteuerrecht, haben sicherlich nicht die Bauern zu verantworten. Diese Koalition aus SPD und FDP stellt in diesem Land seit zehn Jahren die Mehrheit. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, entstandene Unausgewogenheiten, fehlende Gerechtigkeit innerhalb der Einkommensbesteuerung auszugleichen.
Lassen Sie mich aber zu Beginn der 80er Jahre auch eine agrarstrukturelle Bilanz ziehen. Von den 815 000 Bauern in der Bundesrepublik Deutschland haben 70 % weniger als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. 70 %! 23 To haben zwischen 20 und 50 ha, nur 7 To haben mehr als 50 ha.

(Zuruf von der SPD: Und die bestimmen die Verbandspolitik!)

— Das haben Sie gesagt!

(Wehner [SPD]: Ja, das stimmt aber! Das ist so!)

Meine Damen und Herren, diese breite bäuerliche Agrarstruktur ist für uns nicht ein Betriebsunfall, nicht das Ergebnis einer Fehlentwicklung, sondern gewollt und auch für die Zukunft gewünscht. Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß nur diese breite bäuerliche Agrarstruktur aus Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen, die die Landwirtschaft heute und auch in den nächsten Jahrzehnten in unserem Lande zu erfüllen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Aufgaben bestehen zunächst und unverändert in der Produktion gesunder, qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel; aber sie liegen eben auch darin, daß unsere Bauern gerade im Rahmen dieser breit gestreuten Agrarstruktur einen unverzichtbaren Beitrag zur Lebensfähigkeit ländlicher Räume

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

und zu einer ausreichenden Besiedlungsstruktur und Besiedlungsdichte im ländlichen Raum leisten.
Bei all den ökologischen Diskussionen, die wir führen, gilt auch dies, meine Damen und Herren, unverändert: Diese breit gestreute bäuerliche Agrarstruktur ist am ehesten in der Lage, eine abwechslungsreiche, schöne Landschaft mit hohem Erholungswert in unserem Lande zu erhalten, und dafür ist auch einmal den Land- und Forstwirten Dank zu sagen,

(Beifall bei der CDU/CSU)

die einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung einer gesunden Umwelt leisten.
Meine Damen und Herren, in den 80er Jahren werden sich der Landwirtschaft allerdings neue Aufgabenfelder erschließen, die Landwirtschaft wird neue Herausforderungen anzunehmen haben.



Dr. Ritz
Ich nenne als Stichworte den Hunger in der Welt und die Energiekrise.
Damit dies klar ist: Auch wir sind nicht der Meinung, daß man dem Problem des Hungers in der Welt durch bloßen Transfer von Nahrungsmittelüberschüssen begegnen könnte. Ich füge aber auch hinzu: So richtig es ist, daß auch künftig Entwicklungshilfe Hilfe zur Selbsthilfe bleibt, so müssen wir doch feststellen, daß trotz dieser seit vielen Jahren gegebenen Zielsetzung die Diskrepanz zwischen Bevölkerungsentwicklung einerseits und Nahrungsmittelproduktion andererseits in der Dritten Welt immer größer geworden ist. Wir sind deshalb der Meinung, daß sowohl die Organisationsstruktur als auch die finanzielle Ausstattung der Weltnahrungsmittelhilfe im Rahmen der Zusammenarbeit der westlichen Länder wesentlich verbessert werden müssen.
Eine zweite Aufgabe kommt hinzu. Der Agrarbericht hat erstmals auch auf die Möglichkeiten der Landwirtschaft hingewiesen, einen Beitrag zur Entschärfung der Energiekrise zu leisten. Es gilt jetzt, alle diesbezüglichen Forschungsarbeiten sinnvoll zu koordinieren und zu beschleunigen. Es mag sein, daß die Biospriterzeugung etwa in Europa schon vor dem Hintergrund des Nahrungsmittelbedarfs keine entscheidende Rolle spielen wird. Dennoch sollte man deulich sagen: Die Zeit ist vorbei, in der manche glaubten, als probates Mittel zur Lösung der Agrarprobleme die Stillegung von 2 bis 3 Millionen ha in der EG verordnen zu sollen. Die Zeit ist da, in der wir für jeden Hektar landwirtchftlichen Bodens, den wir sinnvoll und vernünftig nutzen können, dankbar sein dürfen und können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Agrarpolitik ist diesem hohen Stellenwert der Landwirtschaft für Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Lande und in Europa nicht gerecht geworden. Lassen Sie mich, ehe ich konkret zu den Fragen der europäischen und der nationalen Agrarpolitik Stellung nehme, einige generelle politische Aussagen vorweg machen, die, wie wir glauben, für die Erhaltung einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft in den 80er Jahren unverzichtbar sind.
Erstens. Wir brauchen eine effizientere Verklammerung von Agrarstrukturentwicklung einerseits und regionaler Wirtschaftsentwicklung andererseits. Wenn gerade die große Zahl der kleinen Betriebe in ländlichen Räumen, in strukturschwachen Gebieten eine wirklich freiheitliche Entscheidungschance behalten soll, gehört dazu auch die berufliche Alternative, gehört dazu auch die Möglichkeit des Übergangs vom Haupterwerb in den Nebenerwerb. Das aber bedeutet, daß die regionale Wirtschaftsförderung effizienter zu arbeiten hat.
Wir stellen fest, daß regionale Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren zunehmend an finanzieller Auszehrung leidet. Wir stellen auch fest, daß die regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zunehmend durch Bürokratisierung, durch die Übergewichtigkeit des Bundes und damit durch die mangelnde Beweglichkeit eingeengt wird, die die Länder bei der Durchführung der Aufgabe haben.

(Wehner [SPD]: Das war aber sehr dünn!)

Eine zweite Vorbemerkung. Wir werden eine bäuerliche Agrarstruktur nur erhalten können, wenn es uns gelingt, daß die tierische Veredelungsproduktion den bäuerlichen Betrieben in bodenabhängiger Produktion vorbehalten bleibt. Die zum Teil industriell-gewerbliche Entwicklung in der Geflügelwirtschaft darf sich nicht fortsetzen. Sie darf auf keinen Fall in andere Bereiche, etwa in den Bereich Milchvieh und Schweine, übergreifen.
Hierfür bedarf es allerdings einer europäischen Konzeption. Wir können nicht hier einen richtigen Weg gehen und dann zulassen, daß sich gewerblichindustrielle Veredelungsproduktion in anderen Ländern der Gemeinschaft ausbreitet. Auch hierfür fehlt bis heute ein Konzept.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die europäische Agrarpolitik hat sich — ich glaube, da sind wir alle in diesem Hause einig — in den letzten Jahren zunehmend in die Sackgasse manövriert.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das kann man wohl sagen!)

Auch wenn man Ihre Einlassung in der Einbringungsrede, Herr Minister Ertl, zusammenfaßt, kommt man zu dem Ergebnis: bei den Erzeugerpreisen läuft kaum noch etwas oder nur noch ganz wenig, in der Mengenproduktion ist gar nichts mehr drin und berufliche Alternativen stehen zur Zeit auch nicht zur Verfügung. Dies kommt einer agrarpolitischen Bankrotterklärung gleich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich in Stichworten einiges zu den europäischen Problemen sagen. Mein Kollege Kiechle wird die Probleme des Milchmarktes hier besonders darstellen.
Zu den Stichworten Überschüsse und Kosten nur dies. Wenn wir die unverzichtbare Vorratshaltung — darüber wird auch zu sprechen sein — bei Nahrungsmitteln, die Notwendigkeit im Rahmen der Weltnahrungsmittelhilfe und auch die Kosten, die wir nach wie vor über die Agrarkasse für den bedrohten Bestand der europäischen Integration zahlen, einmal abziehen, sieht das Gesamtbild der finanziellen Leistungen im Rahmen der europäischen Agrarpolitik ganz anders aus. Es wäre gut, Herr Minister Ertl, wenn es gelänge, diesen Teil der Kosten, die entweder politische Kosten oder Kosten unverzichtbarer Bevorratung sind, einmal aus der Gesamtkostendarstellung herausnehmen, dann sähe das Bild ganz anders aus.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, auch das andere gilt: Ohne die gemeinsame Agrarpolitik sind die wirtschaftlichen Vorteile der Zollunion gerade für die deutsche gewerbliche Wirtschaft nicht zu haben. Darüber müssen sich alle Kritiker der gemeinsamen Ararpolitik im klaren sein. Natürlich heißt dies
16734 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn. Freitag. den 21. März 1980
Dr. Ritz
nicht, einer bedingungslosen Ausweitung der Kosten das Wort zu reden. Dies entläßt auch Sie nicht, Herr Minister Ertl, aus Ihrer Mitverantwortung für falsche, halbherzige und fehlende Entscheidungen in den letzten Jahren.
Seit 1975 war im Grunde für jedermann die Fehlentwicklung im Bereich der Milchmarktpolitik überdeutlich. Man hat sich mit halbherzigen Beschlüssen beschieden, etwa im Bereich der Nichtvermarktungsaktion. Man hat sich mit halbherzigen Entscheidungen für die Bereiche Butter und Magermilch beschieden. Man hat dadurch den Problemberg im Grunde immer nur vor sich hergeschoben, ohne die Probleme tatsächlich zu lösen. Das gleiche gilt auch für die bisherige Handhabung des Instruments der Erzeugerbeteiligung, wie nachher sehr viel deutlicher werden wird.
Meine Damen und Herren, auch dazu ein Wort. Ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, die letzten zwei, drei Jahre beweisen eines deutlich: Eine Stagnation in der Preisentwicklung oder gar ein Rückgang der Erzeugerpreise wird die Produktion nicht senken, sondern wird sie -- dies ist ja der Fall gewesen — weiter in die Höhe treiben. Deshalb hat eben die Preispolitik einen so hohen Stellenwert. Es kann gar kein Zweifel sein, daß unter diesem Aspekt die Vorschläge der Kommission für die Preisrunde 1979/80 nicht nur für die Bauern unzumutbar sind, sondern auch das Problem der Produktionsmengen weiter verschärfen werden, statt es besser in den Griff zu bekommen.
Sicher — auch das wollen wir sagen —, die Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland sind bei dieser Entwicklung in den letzten Jahren gut gefahren. Hier stimmen wir überein. Die Nahrungsmittelpreise sind und waren Billigmacher im Warenkorb des Vierpersonenhaushalts. Nur kann dies, meine Damen und Herren, weder unter sozialen noch unter wirtschaftlichen Erwägungen gewissermaßen zur Geheimwaffe der Agrar- und Verbraucherpolitik werden. Vielmehr müssen wir den Verbrauchern auch von diesem Platz aus sagen, daß eine Existenzsicherung der Landwirtschaft ohne angemessene Preiserhöhungen auf Dauer nicht möglich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn man einmal davon ausgeht, daß es wieder gelänge, durch die gesamte Markt- und Preispolitik sicherzustellen, daß unsere Landwirte etwa 4 % tatsächlicher Preisverbesserung erlösen, so würde diese Preiserhöhung den Preisindex um 0,4 % beeinflussen. Wir sind der Meinung: dies ist auch den Verbrauchern zumutbar, wenn wir eine ausgewogene gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung für alle Teile unserer Gesellschaft sicherstellen wollen.
Ein Wort zur nationalen Agrarpolitik. Hier gilt es, die vorhandenen Spielräume in diesem und in den nächsten Jahren zu nutzen. Ich will eine Bemerkung vorweg machen. Wir geben uns nicht der Illusion hin, daß das, was über die Preis- und Marktpolitik einkommensmäßig nicht zu sichern ist, etwa einfach über das nationale Budget ausgeglichen werden kann. Dieser Illusion geben wir uns nicht hin. Aber
um so wichtiger sind natürlich die Fragen der Preis-
und Marktpolitik.
Dennoch gilt es, den Spielraum, den wir haben, zu nutzen. So ist im Grunde eine Anpassung der Vorsteuerpauschale im Rahmen des Mehrwertsteuerrechts überfällig. Wir haben in diesen Tagen übereinstimmend festgestellt, daß die Landwirte und übrigens auch die Forstwirte zur Zeit 1 bzw. 0,5 % mehr an Vorsteuer zahlen, als es vom Gesetzgeber her gewollt war. Von daher geht es hier um eine Korrektur des Mehrwertsteuerrechts, um damit einen vom Gesetzgeber gewollten Zustand wiederherzustellen.
Meine Damen und Herren, hier bestand weitgehend Übereinstimmung. Es gibt viele Sprecher auch aus der Koalition, die dies vertreten. Nur sind wir der Meinung: Heute und hier ist der Zeitpunkt, nicht nur den Mund zu spitzen, sondern endlich auch zu pfeifen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir erwarten auch in dieser Debatte sowohl von Ihnen, Herr Minister Ertl, wie von Sprechern der Koalition, daß Sie zu dieser Frage klipp und klar sagen, was Ihre Meinung ist, was Sie wann realisieren wollen.

(Zuruf von der FDP: Warten Sie mal ab!)

Zweitens erwarten wir eine Einigung im Vermittlungsausschuß in der Frage der Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft. Unsere Vorschläge sind, wie wir meinen, darauf angelegt, zu einer stärkeren Ausgewogenheit und mehr Gerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft beizutragen. Sie vermeiden unnötigen Verwaltungsaufwand und beinhalten auch die Verhinderung einer nicht zumutbaren zusätzlichen Finanzbelastung unserer Bauern. Auch das sagen wir in aller Offenheit.
Meine Damen und Herren von der Koalition, auch Ihre verfassungspolitische Argumentation trägt nicht. Sie bleiben bei der Durchschnittssatzbesteuerung und schaffen eine zusätzliche Stufe, nämlich die sogenannte Schuhkartonbuchführung, die allerdings nur fakultativ ist. Damit erweitern Sie den Kreis der Schätzungslandwirte erheblich.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Von daher gibt es überhaupt keinen Grund, nicht al, les zu versuchen, um im Vermittlungsausschuß eine gemeinsame Basis zu finden.
Ein Wort zum einzelbetrieblichen Förderungsprogramm, als Ertl-Programmm lange gefeiert. Dieses Programm erweist sich selbst für ehemalige Befürworter zunehmend als das, was es für uns eigentlich immer war: unsozial, illiberal und wirtschaftlich nicht brauchbar.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Ausweitung der Förderung der sogenannten Übergangsbetriebe, die Einführung eines sogenannten Agrarkreditprogramms über die Bank für Wiederaufbau sind im Grunde das ratenweise Eingeständnis einer gescheiterten einzelbetrieblichen Förderungspolitik.



Dr. Ritz
Es kommt jetzt darauf an, den letzten Schritt zu gehen und diese Förderschwelle aus der europäischen Strukturrichtlinie vom Mai 1972 herauszulösen.
Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Wir sind schon der Meinung, daß Förderung unter, bestimmten Kriterien zu erfolgen hat. Aber diese Kriterien sollten wir der tatsächlichen Entwicklung der Betriebe entlehnen. Wir sollten auch ja dazu sagen, daß es Bauern gibt, die mit einem geringeren Einkommen zufrieden sind, daß sie die Einkommenshöhe nicht als alleinige Schwelle ihrer Zufriedenheit und ihres Glücks ansehen. Nur können wir diesen Betrieben nicht sagen: „Da ihr dieses Einkommen nicht erreicht, fallt ihr aus der Förderung heraus", während wir andere mit erheblichen öffentlichen Mitteln fördern, die dann weit besser abschneiden. Dies kann auf die Dauer unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit nicht vernünftig sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zwei Anmerkungen zur Agrarsozialpolitik. Die Ablehnung unseres Antrags, 5 Millionen DM zusätzlich für die landwirtschaftliche Unfallversicherung zur Verfügung zu stellen, um die Übergangsschwierigkeiten bei der Neuverteilung der Zuschüsse zu überwinden, war im Grunde kleinlich und verriet wenig Augenmaß.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Viel bedeutender ist für uns ein Zweites: Ringen Sie sich endlich zu einer positiven Haltung in der Frage der sozialen Sicherung jüngerer Witwen durch!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nachdem der Berufsstand sein Einverständnis erklärt hat, die damit zusammenhängenden Kosten über Beitragserhöhungen selber aufzubringen, gibt es eigentlich keinen Grund, warum wir nicht endlich diese „Hofvertreibungsklausel" fallen lassen sollten.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Ich bin der Meinung, daß es hier auch darum geht schnelle Entscheidungen zu treffen.
Dies sind einige Beispiele, wo wir meinen, daß es Ihre Aufgabe gewesen wäre, Herr Minister Ertl, zu handeln, agrarpolitische Führung zu zeigen. Statt dessen haben Sie in diesen und auch in manchen anderen Fragen die Entscheidungen im Grunde dem Parlament überlassen und Ihre Führungsaufgabe, wie wir meinen, hier nicht wahrgenommen.
Aber das hängt vielleicht damit zusammen, daß sich Ihr Haus und damit wohl auch Sie auf Nebenkriegsschauplätzen tummeln, allerdings, gottlob, nur mit Nebelgranaten und Platzpatronen. Ich meine damit gezielt die Anstrengungen des Hauses im Bereich von Tierschutz und Verbandsklage.
Wir stellen hier nochmals klar: Wir bekennen uns zu den ethischen Grundsätzen des Tierschutzgesetzes.

(Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

Wir sind allerdings auch überzeugt, daß es sowohl
unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes als auch
dem der Versorgungssicherheit unbedingt notwendig ist, das hier Erforderliche europäisch zu tun.

(Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

Wenn wir den Tierschutz ernstnehmen — auch wenn es um das einzelne Tier geht —, dann kann es doch nicht richtig sein,

(Abg. Gallus [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

daß wir hier nationale Regelungen treffen, ohne das Notwendige auch in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft zu tun.
Ein Zweites. Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Mitwirkung unserer Bürger bei allen planerischen Maßnahmen der öffentlichen Hand, auch bei Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes. Wir werden allerdings, Herr Minister Ertl, nicht zulassen, daß durch die Einführung der Verbandsklage ein entscheidendes Stück der Funktionsfähigkeit unseres Staates zerstört wird.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der FDP)

Was hier von Ihnen, Herr Minister Ertl, als Kniefall vor potentiellen Grünen-Wählern gedacht sein mag,

(Gallus [FDP]: Was?!)

würde in Wirklichkeit ein Sündenfall an den Prinzipien unserer Gewaltenteilung sein.
Meine Damen und Herren, in dieser ersten grundsätzlichen agrarpolitischen Aussprache zu Beginn der 80er Jahre haben die Bauern mit ihren Familien einen Anspruch darauf, Antworten zu erhalten auf die Fragen, die sich aus der Sorge um ihre Zukunft ergeben. Der Agrarbericht dieses Jahres und auch die Einbringungsrede des Landwirtschaftsministers sind diese Antworten schuldig geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Gallus [FDP]: Ein richtiger Schulmeister!)

Es ist der Agrarpolitik dieser Regierung weder gelungen, glaubwürdige Antworten zu geben auf die Fragen, die sich aus dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes ergeben, die Teilhabe der Landwirtschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu sichern, noch ist es der Agrarpolitik gelungen, die Voraussetzungen zu schaffen für die Bewahrung und Erhalten einer breiten bäuerlichen Agrarstruktur.

(Gallus [FDP]: Was?!)

Es ist ihr auch nicht gelungen, Herr Kollege Gallus, dem hohen Stellenwert der Landwirtschaft in Wirtschaft und Gesellschaft ausreichend Rechnung zu tragen.

(Gallus [FDP]: Was sagen denn da die Großbauern?)

— Nein, auch verbale Klimmzüge können die Negativbilanz nicht aus der Welt schaffen.
Unsere bäuerlichen Familienbetriebe haben durch Fleiß, lange Arbeitszeit, Konsumverzicht und Anpassungsfähigkeit einen Anspruch erworben auf eine Politik, die Rahmenbedingungen schafft zur Er-



Dr. Ritz
haltung und Sicherung einer breit gestreuten bäuerlichen Agrarstruktur.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Wir, die CDU/CSU, sehen uns hier auch in der Zukunft in der Pflicht.

(Lebhafter anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820910000
Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Schweinfurt).

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0820910100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Agrarbericht 1980, über den wir heute diskutieren, ist klar und übersichtlich gegliedert

(Lachen und Zustimmung bei der CDU/ CSU)

und allgemein verständlich abgefaßt. Auch der Herr Kollege Ritz hatte dagegen nichts einzuwenden.

(Erneutes Lachen und Zustimmung bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Das brauchen Sie! Sie tun sachlich, und dann genießen Sie den Rummel! — Gegenrufe von der CDU/ CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820910200
Meine Damen und Herren, einen Augenblick! Es ist nirgends verboten, daß Feststellungen, die vom ganzen Haus getragen werden, mit Beifall bedacht werden, ganz gleich, von welcher Seite aus sie vorgetragen werden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)


Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0820910300
Ich meine, dafür und auch für die pünktliche Vorlage sollten wir allen Mitarbeitern herzlich danken.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Jetzt lachen Sie nicht mehr! — Lachen bei der CDU/CSU)

Auch die Einbringungsrede des Herrn Ministers war nüchtern, sachlich, ohne Schönfärberei

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

und auch der Lage der Landwirtschaft angemessen.

(Zuruf von der FDP: Das stimmt!)

Das tut der Agrarpolitik gut, erst recht in einem Wahljahr. Die Einbringungsrede hat sich wohltuend — das möchte ich hier feststellen — von der Rede des Herrn Kollegen Ritz abgehoben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ihre Rede, Herr Kollege Ritz, war eine gute Wahlrede, die Sie draußen bei Ihren Leuten halten können. Ich möchte unserem Bundesminister für seine Rede herzlich danken.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Gestatten Sie mir, wie mein Vorredner stichwortartig einige Amerkungen zur Lage der Landwirtschaft allgemein zu machen. Die Landwirtschaft bei uns und in der EG ist kein isoliertes Gebilde, sondern abhängig von der Weltlage, von der Politik in Brüssel, eingebunden in unsere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und deshalb abhängig von der Wirtschaftsentwicklung, damit abhängig vom Angebot -außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze, was wiederum den Strukturwandel und damit die Einkommenssituation beeinflußt.
Herr Kollege Ritz, Sie sprechen vom „Image der Landwirtschaft". Dazu möchte ich ganz deutlich folgendes sagen. Für das Image zu sorgen, ist an erster Stelle die Aufgabe der Landwirtschaft selber.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen den Landwirten nicht zu sagen, daß wir sie brauchen, sondern es ist Aufgabe der Landwirtschaft, den anderen klarzumachen, daß die Landwirtschaft bei uns notwendig ist.

(Beifall bei der SPD — Spranger [CDU/ CSU]: Das ist eine feine Auffassung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Die Landwirtschaft hat sicher Grund, über die Energiekosten zu klagen. Diesen Grund haben wir alle. Ein allgemeiner Ausgleich für diese Kostensteigerung ist nicht möglich. Das wissen Sie genausogut wie wir. Es kann nur dort Hilfe gewährt und geleistet werden, wo Hilfe unbedingt erforderlich ist. Und das ist auch geschehen, Herr Kollege Dr. Ritz: in der Fischerei und im Unterglasgartenbau. Dafür sind wir der Bundesregierung dankbar.

(Glos [CDU/CSU]: Das war der Haushaltsausschuß, nicht die Bundesregierung!)

Wir verbinden damit die Bitte, weiterhin mit den Niederlanden Gespräche zu führen, um die Wettbewerbsverzerrungen — ich denke nur an Erdgas — abzubauen und hier zu einer tragbaren Lösung zu kommen.

(Beifall bei der SPD)

Konflikte für die Landwirtschaft ergeben sich — wie Sie es angesprochen haben — im Umweltschutz, im Tierschutz und im Pflanzenschutz. Sie haben die Käfighaltung erwähnt: einerseits Wettbewerbsdruck, Rationalisierungszwang, andererseits artgemäße Haltung. Was nottut, wissen wir. Nur: Sie wissen, wie schwierig die Probleme sind. Wir müssen einen Ausgleich zwischen Tierschutz und wirtschaftlichen Gesichtspunkten suchen und eine EGeinheitliche Regelung anstreben.
Probleme entstehen auch durch die modernen chemischen Unkrautbekämpfungsmittel: Ertragsteigerungen auf der einen Seite, Verringerung der Pflanzenarten andererseits. Auch hier werden Kompromisse nötig sein. Hier gibt es nicht ein Entweder-Oder, sondern, wie es in einer Demokratie sein muß, nur einen Kompromiß. Denn es ist eine Illusion zu meinen, man könne z. B. in reinen intensiven Ackerbaubetrieben alle standortüblichen Pflanzenarten erhalten. Statt dessen sind ökologische Ausgleichsgebiete, wo nur unter verschärften Bedingungen gewirtschaftet werden darf, zu erhalten und neue zu schaffen. Aber das wirft Entschädigungsfragen auf; das wissen wir auch.



Müller (Schweinfurt)

Erwähnen möchte ich auch die Insektenvertilgung, ihre Vorteile und ihre Nachteile. Der integrierte Pflanzenschutz — Forschung und Anwendung — ist noch erheblich im Rückstand. Hier ist noch vieles zu tun. Aber wir sehen auch die Grenzen. Pilzkrankheiten sind heute ohne Einsatz chemischer Mittel nicht zu bekämpfen. Auch hier bietet sich noch ein weites Forschungsfeld.
Noch ein Wort zur Flurbereinigung. Es gibt sicher genug häßliche, unerwünschte, unvertretbare Beispiele. Aber Flurbereinigung muß nicht Landschaftausräumung sein. Flurbereinigung läßt sich durchaus mit den Gesichtspunkten des Landschafts-
und Naturschutzes verbinden, wenn die Bereitschaft besteht, zugunsten des Naturschutzes nicht alles, was technisch möglich ist, auch technisch zu verwirklichen.
Erlauben Sie mir einen kurzen Hinweis zum Begriff „bäuerlicher Familienbetrieb". Wir alle sprechen davon. Wir alle wollen ihn. Wir alle reden von Anpassungsfähigkeit, von gesunder Siedlungsstruktur, Freizeit und Erholung, Landschaftsschutz usw. Aber was ist denn nun in Wirklichkeit der bäuerliche Familienbetrieb? Er ist sicher keine Agrarfabrik. Aber es ergibt sich doch die Frage: Wie groß darf er sein, z. B. der Ackerbaubetrieb — ich will gar nicht weiter differenzieren —, der Betrieb mit Schweinemast, Bullenmast, Geflügelhaltung oder der Wein-
und Hopfenbaubetrieb? Wie viele Beschäftigte darf er haben? Nur Familienmitglieder? Was soll geschehen, wenn er größer wird, als unsere Vorstellungen sind? Wird er dann Gewerbebetrieb? Darf er innerhalb der Größe bodenunabhängige Produktion betreiben? Wollen wir eine direkte Begrenzung der Hektarzahl, der Viehbestände, wie wir es in der Schweiz oder in Osterreich haben, oder auch der Weinstöcke?
Es ergibt sich auch die Frage: Können wir den Verdrängungswettbewerb, die Konzentrationstendenzen, vor allem in der tierischen Produktion, verhindern? Wie können wir das tun? Welche Konsequenzen ergeben sich? Wie ist das mit der EG vereinbar? Müssen Investitionshilfen für die Betriebe, so wie wir sie uns vorstellen, nicht gezielt eingesetzt werden? Gilt das nicht auch für Subventionen? Die Praxis zeigt doch: Wir haben schon Verdrängungswettbewerb, wir haben Konzentrationserscheinungen und wir haben bodenunabhängige Produktion. Wir hören die Klagen von draußen und wissen, daß sich der Prozeß sogar beschleunigt. Wir müssen prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um die Entwicklung in die von uns gewünschte Richtung zu lenken. Dieser Problematik müssen wir uns stellen, und wir müssen Lösungen suchen. Wir wissen, daß es nicht einfach sein wird. Ich erinnere nur an die Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Pachtgesetz aufgetreten sind. Aber das ist nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern auch eine Aufgabe der Betroffenen. Es darf nicht auf die lange Bank geschoben werden; denn die Zeit drängt.
Ein paar Worte auch zur Einkommensentwicklung. Die Steigerung des Reineinkommens von 2,9 % war sicher nicht erfreulich. Aber — Herr Kollege Dr. Ritz, Sie haben von den 70er Jahren gesprochen —: Wenn man feststellt, daß wir pro Jahr im Durchschnitt eine Steigerung von 7,5 % hatten, dann kann die Landwirtschaft mit den 70er Jahren, glaube ich, doch sehr, sehr zufrieden sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir werden sicher sehr froh sein, wenn wir Ende der 80er Jahre auf ein solches Ergebnis verweisen können. Im übrigen wissen wir, wie dieses Ergebnis zustande gekommen ist. Denken Sie nur einmal an die Veredelungsbetriebe!
Gerade diese Zahlen zeigen doch, Herr Kollege Dr. Ritz, wie sich die Ergebnisse — von Jahr zu Jahr, von Land zu Land — ändern. Die Situation ist von Gebiet zu Gebiet, ja von Betrieb zu Betrieb — je nach Lage, Bodenart, Klima, Betriebsart und Betriebsgröße — unterschiedlich. Sie ist so unterschiedlich, daß man mit der pauschalen Betrachtung und pauschalen Bewertung der Landwirtschaft endlich aufhören sollte. Die pauschale Zahl als solche sagt nichts aus. Das Auf und Ab geht weiter; wir haben es immer gehabt. Es sieht jedes Jahr anders aus, ob man nun die Schweinemast, den weiteren Bereich der Veredelung, die Milchwirtschaft, den Getreidebau oder den Weinbau nimmt. Ich nenne weiter die Betriebsgrößenunterschiede, die großen Unterschiede zwischen Marktfruchtbetrieben auf der einen Seite und Gemischtbetrieben auf der anderen Seite. Auch in absoluten Zahlen läßt es sich aufzeigen.
Da Sie, Herr Kollege Dr. Ritz, von den Vollerwerbsbetrieben gesprochen haben, möchte ich hier doch ein paar Zahlen einführen. Von den 400 000 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben erzielten die ersten 100 000 einkommensstärksten Höfe einen durchschnittlichen Gewinn von 70 188 DM, die zweiten 100 000 immer noch einen Gewinn von 39 793 DM. Das kann sich doch sehen lassen, das sind 50 % der Vollerwerbsbetriebe. Wir wissen, daß das Problem bei den 100 000 kleineren Vollerwerbsbetrieben liegt, während wir diese Probleme bei den Nebenerwerbsbetrieben nicht haben. Sie kennen die Unterschiede zwischen dem oberen und dem unteren Viertel. Sie wissen — Untersuchungen zeigen das auch —, daß ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Einkommen und Ausbildung besteht. Das Wissen und Können des Betriebsleiters spielt eine ausschlaggebende Rolle. Es ergibt sich die Frage: Tun wir genug? Was müssen wir für Ausbildung, Weiterbildung und Beratung zusätzlich tun?
Wir haben die Unterschiede zwischen Norden und Süden. Nehmen Sie Bayern: Je Vollarbeitskraft haben wir 15,7 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Im Bundesdurchschnitt sind es 17,2, in Schleswig-Holstein und Niedersachsen liegt die Zahl weit, weit darüber. Die Folge: In Bayern liegt das Reineinkommen je Arbeitskraft weit unter dem Bundesdurchschnitt; in Schleswig-Holstein und Niedersachsen weit darüber.
Als Konsequenz fordert Bayern einen stärkeren Anteil an der Gemeinschaftsaufgabe. Sie kennen die Argumente aus Niedersachsen, Herr Kollege Ritz, weil Sie so von Förderschwelle usw. reden. Haben Sie das mit Ihrem Minister abgesprochen? Ist er Ihrer Meinung? Sie wissen, was Niedersachsen zu den



Müller (Schweinfurt)

Forderungen Bayerns sagt. Auch das muß man hier einmal erwähnen. Man darf nicht einfach hier so und draußen anders reden. Natürlich kann man es; Sie tun es ja.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wenn man hört, welche Begründung aus Bayern kommt, muß man sagen: Das ist nicht gerade sehr schmeichelhaft für den hochgelobten, als Vorbild hingestellten bayerischen Weg. Es ist doch so gewesen, daß man ihn als das Nonplusultra in der Bundesrepublik dargestellt hat. Und jetzt muß man in Bayern eingestehen:

(Susset [CDU/CSU]: Ohne diesen bayerischen Weg wäre nichts geschehen!)

Man ist in der Strukturpolitik und auch in der Einkommensentwicklung unter dem Bundesdurchschnitt. Das muß doch einmal erwähnt werden.

(Susset [CDU/CSU]: Und die anderen Länder?)

— Die anderen Länder haben aber diesen bayerischen Weg nicht und stehen viel besser da, Herr Kollege. Das muß man doch einmal erwähnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Susset [CDU/CSU])

Man kann doch nicht einfach alles als gegeben hinnehmen, sondern man muß darauf hinweisen, wie die Situation in den anderen Ländern ist und wie der bayerische Weg gewirkt hat; der besteht doch schon lang genug. Ich sage das deswegen, weil ja der Kanzlerkandidat aus Bayern kommt und in Bayern — wie man so schön sagt — nichts ohne die Einwilligung des CSU-Vorsitzenden geschieht. Auch der bayerische Weg ist also mit seiner Einwilligung eingeführt worden.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Auch der Bundeslandwirtschaftsminister kommt aus Bayern!)

Ich will gar nicht auf das hinweisen, was damals ''Agrar-Europ" zu diesem bayerischen Weg und den bayerischen Agrarkredit geschrieben hat: Kehrtwendung usw. Ich will das nur erwähnen. Ich habe leider zu wenig Zeit, um darauf einzugehen. Ich will das nur sachlich vortragen.
Nun zu Brüssel. Die COPA fordert 7,9 %, der Deutsche Bauernverband 5 %. Präsident von beiden Organisationen ist dieselbe Person. Sicher kann man daraus ablesen, daß es unterschiedliche Preisanhebungen geben wird. Das ist sicher auch wegen der unterschiedlichen Preissteigerungsraten notwendig. Aber wir sind nicht — meine Partei ist es nicht, und auch die Regierung hat nichts gesagt —für ein Einfrieren der Agrarpreise. Das hat niemand von der SPD gefordert. Das war nicht unser Problem.

(Hartmann [CDU/CSU]: Sie lassen sich darauf ein!)

— Entschuldigung! Wenn das einige von uns tun, dann liegen sie genau in der Richtung wie der bayerische Landwirtschaftsminister. Auch der hat nämlich ein Einfrieren gefordert. Ich kann es Ihnen
zeigen. Ich habe die Unterlagen hier. Er sagt das sicher nicht, ohne das Einverständnis seines Ministerpräsidenten zu haben. Auch das muß einmal erwähnt werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Susset [CDU/CSU]: Das stimmt so nicht!)

— Herr Kollege Susset, ich bin bereit, Sie das lesen zu lassen — ich könnte es Ihnen auch vorlesen —, was hier steht. Wenn es Sie unbedingt interessiert, nur einen Satz. Es heißt hier in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: „Heißt das auch, Herr Minister, wenn Sie Mut fordern, daß man dann und wann die Preise hätte einfrieren müssen?" Antwort von Dr. Eisenmann: „Ja, sicherlich! ..'' Ich gebe Ihnen das Interview ganz; dann können Sie es nachlesen.

(Susset [CDU/CSU]: Ich habe es doch hier! — Zuruf von der CDU/CSU: Vollständig zitieren!)

Wir sind für eine vorsichtige Preispolitik: wegen der hohen Überschüsse und der Finanzierungsprobleme. Wir alle wissen, wie das zustande gekommen ist. Nur, einer Theorie, Herr Kollege Ritz, kann ich wirklich nicht zustimmen, die von Ihrer Seite immer wieder gebracht wird, nämlich daß die Produktionsmengen steigen, wenn die Preise fallen.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Das ist aber das Ergebnis!)

Das ist gegen jede volkswirtschaftliche Theorie, gegen jede betriebswirtschaftliche Praxis und auch gegen jede Erfahrung in der Landwirtschaft. Steigt der Preis, steigt die Menge. Fällt der Preis, fällt die Menge. Wir haben es erlebt. Nehmen Sie den Schweinezyklus, nehmen Sie die Kartoffelpreise, nehmen Sie die Eierpreise usw.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Nehmen Sie doch die Milch! Da haben wir das Problem!)

— Das habe ich nicht gesagt, Herr Kollege. Das ist Ihre Theorie, die Sie hier verbreiten. Ich möchte nur sagen: Diese Theorie stimmt nicht. Darum geht es.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es ist also ein Problem des Ungleichgewichts. Das wissen auch wir. Es liegt nicht am System der Marktordnungen, sondern an der Handhabung. Das steht fest.
Im Ministerrat ist ein agrarpolitisches langfristiges Konzept, das Überschüsse nicht entstehen läßt, nicht durchsetzbar. Es hat keinen Sinn, wenn Sie deswegen hier den Kollegen Ertl beschimpfen. In Brüssel hat er es mit anderen zu tun. Da sind neun Länder. Man muß auch auf diese Länder Rücksicht nehmen.

(Zuruf des Abg. Susset [CDU/CSU])

Würden wir in Brüssel immer auf unseren Standpunkten beharren, dann hätten wir Europa sicher schon kaputtgemacht, Herr Kollege Ritz.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Hier muß man zwischen den Interessen, die dort bestehen, unterscheiden. Sie kennen sie doch. Neh-



Müller (Schweinfurt)

men Sie nur die Forderungen Frankreichs, Englands oder meinetwegen Italien.

(Susset [CDU/CSU]: Und der Sozialistischen Fraktion!)

Das Problem wird also wieder kurzfristig gelöst werden müssen. Die nächste Krise kommt bestimmt. Ob das Europäische Parlament hier etwas erreichen kann, ist eine andere Frage.
Ich möchte nur stichwortartig ganz kurz auf etwas eingehen, Herr Kollege Ritz, was Sie gesagt haben. Sie haben so getan, als seien die Preisbeschlüsse in Brüssel der einzige' Faktor, der die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft beeinflußt. Sie wissen, daß es auch andere Gesichtspunkte gibt: Die Marktpreise, die Produktionsmengen, Strukturwandel, Betriebsmittelkosten spielen hier eine Rolle.

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Besteuerung!)

Gerade auf der Kostenseite könnte noch manches eingespart werden; das wissen Sie. Das gilt sowohl für Maschinen als auch für eine verstärkte Zusammenarbeit, die hier notwendig wäre, und vieles andere mehr.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Und eine höhere Besteuerung!)

Denken Sie an die Energiekosten; hier ist noch vieles möglich. Ich erinnere nur an die Wärmedämmung, an die Wärmerückgewinnung und auch an die Biomasse usw. Der Bund stellt ja Mittel dafür zur Verfügung. Wir wollen bloß hoffen, daß die Landwirtschaft auch Gebrauch davon macht.
Ein kurzer Rückblick auf die Steuer. Wir haben ja schon hier im Bundestag darüber debattiert. Wir konnten Ihrem Vorschlag, die Durchschnittssatzbesteuerung bis zu einem Wirtschaftswert von 50000 DM auszuweiten, nicht zustimmen. Wir halten das gegenüber allen anderen Steuerzahlern auch jetzt noch für nicht vertretbar — das sagen wir ganz deutlich —, denn kein anderer Wirtschaftszweig und keine andere Berufsgruppe — weder Selbständige noch Arbeitnehmer — haben gesetzlich die Möglichkeit, sich nach Durchschnittssätzen besteuern zu lassen. Aufwand und Ertrag, jede Mark muß dort belegt sein.
Herr Kollege Ritz, Sie stellen sich hierher und tun so, als würde dieses Gesetz die Landwirtschaft stärker als alle anderen Einkommensbezieher belasten. Sie tun hier und draußen in Versammlungen so, als würde der Landwirtschaft durch dieses Gesetz eine Sondersteuer auferlegt. In Wirklichkeit ist es ein Einkommensteuersondergesetz, das die Landwirtschaft auch in Zukunft begünstigt — so sieht es doch aus! —, denn von über 800 000 landwirtschaftlichen Betrieben müssen sich auch in Zukunft nur 140000 Betriebe der Buchführungspflicht unterziehen, wenn unser Entwurf durchkommt. 130 000 landwirtschaftliche Betriebe werden Belege sammeln müssen, und der Rest — das sind mehr als 70 000 Betriebe — aller landwirtschaftlichen Betriebe wird
nach Durchschnittssätzen besteuert. Das ist doch die Situation.

(Susset [CDU/CSU]: Und die EinnahmenAusgaben-Überschußrechnung?)

— Lassen Sie mich doch ausreden, Herr Kollege. Ich will ja gerade das erläutern, was Herr Kollege Ritz angesprochen hat.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Aber Sie kommen her und reden von zusätzlicher Bürokratie. Wenn 600 000 Betriebe überhaupt nicht erfaßt waren, dann ist dazu natürlich zusätzlich eine Bürokratie notwendig. Das ist doch ganz selbstverständlich.

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU)

Aber welcher Berufsgruppe bietet das Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, nur 50 bis 70 % der Gewinne zur Versteuerung zu erfassen, wie das in der Durchschnittssatzbesteuerung vorgesehen ist? Jeder Kiosk an der Straßenecke, jede Würstlbude und jede Ein-Mann-Schreinerei ist zu Aufzeichnungen verpflichtet. Alle Arbeitnehmer müssen jede verdiente Mark versteuern, und Sie versuchen den Landwirten einzureden, das Steuergesetz würde sie benachteiligen. Ich muß schon sagen: Sie haben komische Vorstellungen von Gerechtigkeit.

(Beifall bei der SPD)

Nun kündigen Sie an, der Bundesrat werde dieses Gesetz scheitern lassen. Wir werden es ja heute erleben.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Wer hat das gesagt?)

— So ungefähr ist es doch von Ihrer Seite immer wieder zum Ausdruck gebracht worden. Das haben Sie doch immer wieder gesagt.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So ungefähr reden Sie daher! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Na schön, dann wird sich eben der Vermittlungsausschuß damit befassen, Herr Kollege Ritz. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil fällen. Ob es in Ihrem Sinne ist, daß § 13a dem Gleichheitsprinzip entspricht und damit auf die Landwirtschaft angewendet werden kann, das wage ich zu bezweifeln. Aber das haben Sie und nicht wir gegenüber den Landwirten zu verantworten.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Die Verantwortung tragen wir gern!)

Noch ein Satz zur Vorsteuerpauschale. Hier existiert das Problem: optieren auf der einen Seite, pauschalieren auf der anderen Seite. Wir haben in der Bundesrepublik rund 40 000 buchführungspflichtige Betriebe. Wir haben festgestellt, daß von diesen Buchführungsbetrieben nur rund 200 bis 300 optieren. Ich frage: Warum optieren nur 200 bis 300 Betriebe, wenn sie doch die Buchführungsunterlagen haben?

(Zustimmung bei der SPD)




Müller (Schweinfurt)

Wenn all das stimmt, dann könnten sie doch die Mehrwertsteuer auf Grund der ermittelten Daten zahlen. Dann bestünde keine Belastung.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Sie haben doch selbst vom Vertreter der Regierung im Ausschuß die Gründe gehört!)

Auch das müssen wir doch wohl sagen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Warum? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Kollege Dr. Ritz, es ist Ihr gutes Recht, zusätzliche Forderungen zu stellen.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Was sagen Sie zu Herrn Schmidt [Gellersen]?)

— Ich sage ja, daß das auch das Recht der Opposition wie jedes anderen ist; das wird überhaupt nicht bestritten. Nur frage ich mich, Herr Kollege Dr. Ritz, ob Sie diese Ihre zusätzlichen Forderungen auch mit Ihrem Kanzlerkandidaten abgesprochen haben;

(Zuruf von der CDU/CSU: Was sind „zusätzliche Forderungen"?)

denn in bezug auf Vergünstigungen für die Landwirtschaft ist Bayern absolut nicht so großzügig. Wir haben das beim letzten Agraretat in Bayern miterlebt. Da hat er sogar einen Brief an den Bauernverband geschrieben, in dem er um Verständnis dafür bat, daß der Agraretat nicht so ausgeweitet worden ist. So sieht das auf der andere Seite aus.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört! — Zurufe von der CDU/CSU)

Nun noch ein Satz zu Ihrem Entschließungsantrag. Ich möchte feststellen, daß manches, was darin steht, nicht Ihrem Wissensstand entspricht. Wir kennen Sie aus dem Ausschuß und wissen, daß Sie mehr davon verstehen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Danke, Herr Lehrer!)

Aber wir werden uns im Ausschuß darüber unterhalten.
Es ist das gute Recht auch der Landwirtschaft, zusätzliche Forderungen zu stellen. Weitergehende Leistungen hängen von den finanziellen Möglichkeiten, auch von der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft der Landwirtschaft selbst ab. Sicher bleiben auch in Zukunft noch viele Wünsche offen. Sie zu erfüllen ist nicht eine Frage des Wollens, sondern sie zu erfüllen ist eine Frage des Könnens.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Präsident Stücklen: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Paintner.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das ist der, der sagt: Den Bauern ging es noch nie so gut!)


Johann Paintner (FDP):
Rede ID: ID0820910400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat den Agrarbericht 1980 termingerecht vorgelegt. Auch unsere Fraktion bedankt sich bei allen Beteiligten, bei den Landwirten, den Beamten und auch bei Bundesminister Josef Ertl für seine Politik in dem abgelaufenen Zeitraum.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Er enthält gemäß dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes von 1955 einen Bericht über die Lage der deutschen Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1979/80 und einen Ausblick auf das laufende Wirtschaftsjahr, eine Darstellung der getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung sowie der Einflüsse der EG-Politik. Dieser Bericht ist der vierte und letzte in dieser Legislaturperiode.
Die Opposition meint, in ihm Anlaß zu einer scharfen Kritik an der Agrarpolitik dieser Bundesregierung zu sehen. Herr Dr. Ritz hat bereits bewiesen, daß hier der Wahlkampf ausgebrochen ist. Ich sage Ihnen nur das eine — mein Nachredner Dr. Zumpfort wird dann auf diese Dinge noch eingehen --: Die Opposition malt Schwarz in Schwarz, und daher sind keine Konturen der eigenen Linie mehr zu erkennen.

(Besch [CDU/CSU]: Ablesen ist verboten!)

Ich komme zunächst zum Bericht. Ich meine, das ist zunächst das Wichtigste. Er zeigt für das abgelaufene Berichtsjahr 1979/80, wie nun schon mehrfach zitiert, einen Anstieg des Reineinkommens je Familienarbeitskraft im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe von 2,9 bzw. 3%. Tm Durchschnitt der letzten zehn Jahre ergibt sich damit ein Anstieg von 7,5 % pro Jahr. Das ist sicherlich etwas weniger als im gewerblichen Bereich, aber ich meine, 7,5% im Durchschnitt sind kein schlechtes Ergebnis, und ich kann in diesem Punkt dem Herrn Bundesminister in seiner Analyse und Interpretation nur zustimmen. Etwas bedenklicher sieht es im laufenden Wirtschaftsjahr aus. Hier deutet sich ein Rückgang der Einkommen an, und den wollen wir sicherlich nicht auf die leichte Schulter nehmen; aber auch hier sollte man zunächst etwas näher hinsehen.
Ein Blick auf die Übersicht 8 im Agrarbericht mit den jährlichen Veränderungsdaten zeigt uns vor dem Hintergrund einer langfristig recht zufriedenstellenden Entwicklung von Jahr zu Jahr große Schwankungen: 1969/70 ein Plus von 9%, 1970/71 ein Minus von 11 %, 1971/72 ein Plus von 41 % und 1972/73 ein Plus von 19 % sind das keine guten Ergebnisse? —, 1973/74 ein Minus von 0,5%, 1974/75 plus 8%, 1975/76 plus 20%, 1976/77 minus 13,5%, 1977/78 plus 10% und 1978, wie gesagt, rund 3%.

(Vorsitz: Vizepräsident Wurbs)

Das zeigt doch, daß wir die Ergebnisse einzelner Jahre nicht dramatisieren dürfen, solange sich im Durchschnitt der Jahre in etwa ein Gleichschritt mit der übrigen Wirtschaft zeigt.
Ich will hiermit die derzeitige Lage und die Sorgen der deutschen Landwirtschaft, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, nicht beschönigen, aber ich möchte die Dinge ins rechte Lot bringen.
Aber nun weg von der globalen Betrachtung hin zur partiellen Betrachtung nach Betriebsformen und Größenklassen.Überdurchschnittliche Zuwächse im Einkommen erzielten 1978/79 mit einem An-



Paintner
stieg von 6,8 % die Futterbaubetriebe. Einkommensrückgänge hingegen waren bei den Veredelungsbetrieben mit 7,2 % und bei den Dauerkulturbetrieben zu verzeichnen. Das sind alles in erster Linie Auswirkungen von unterschiedlichen Marktfaktoren, von Ernte und Angebot.

(Dr. Rose [CDU/CSU]: Was ist das?)

— Das muß ich Ihnen, Herr Rose, erklären, wenn wir heimfahren. Jetzt habe ich keine Zeit dazu. Wenn Sie es nicht wissen, dann kommen Sie zu mir.
Im übrigen wiesen die Betriebsgruppen im Vorjahr besonders gute Ernteergebnisse aus; die Veredelungsbetriebe z. B. ein Plus von 24 %. Die Futterbaubetriebe profitierten weiterhin trotz Mitverantwortungsabgabe von den gestiegenen Milchpreisen und höheren Milchverkaufsmengen.
Nach Betriebsgrößen waren die Einkommensergebnisse ähnlich abgestuft wie in den Vorjahren. Die innerlandwirtschaftlichen Einkommensunterschiede haben sich nicht wesentlich verändert. Mit einem Verhältnis von 6,3 : 1 war der relative Einkommensabstand zwischen dem oberen Viertel und dem unteren Viertel der Vollerwerbsbetriebe etwa gleich hoch wie im Vorjahr und wie vor zehn Jahren. Die absoluten Abstände haben sich natürlich erheblich erweitert. Das ist ein Zeichen dafür, daß Preispolitik allein kein Allheilmittel für agrarstrukturell bedingte Einkommensunterschiede sein kann.
Bei genauem Lesen des Agrarberichts kann man feststellen, daß sich die Marktfruchtbetriebe mit einem durchschnittlichen Einkommen von 32 915 DM je Familienarbeitskraft und die Veredelungsbetriebe, die trotz eines 14%igen Absinkens noch bei 27 307 DM Einkommen je Familienarbeitskraft liegen, über dem Durchschnitt von 24 000 DM bewegen.
Die Entwicklung nach Wirtschaftsgebieten ist besonders interessant. So gab es im Marschgebiet Schleswig Einkommenssteigerungen von 13%, in Mittelholstein von 18,4 %, im niedersächsischen Nordseemarsch- und -geestgebiet von 11 %, in den Braunschweiger Lößbodengebieten von 14,3%.
Unsere norddeutschen Kollegen müßten das sehen: Nach Bundesländern geordnet zeigt sich, daß das Bundesland Schleswig-Holstein mit einer Steigerung von 13,6%, Nordrhein-Westfalen mit einer Steigerung von 8,2 %, Niedersachsen mit einer Steigerung von 4,5%, Hessen mit einer Steigerung von 12,3% und sogar noch Bayern mit einer Steigerung von 4,9% beteiligt waren. Ich meine, das sollte man entsprechend werten. Diese Länder haben eigentlich keinen Anlaß zur besonderen Kritik an diesem Agrarbericht.
Am besten kann man wohl die Verschiedenheit der landwirtschaftlichen Betriebe noch begreifen, wenn man weiß, daß das obere Viertel der großen Marktfruchtbetriebe bei einem Reineinkommen je Arbeitskraft von 103 000 DM liegt, das untere Viertel der kleinen Dauerkulturbetriebe bei 2 900 DM. Ich hoffe und wünsche, daß die Inhaber der Betriebe mit 103 000 DM Reineinkommen pro Arbeitskraft
nicht zufällig CSU-Mitglieder sind und trotzdem noch kritisieren.

(Glos [CDU/CSU]: Unglaublich! — Kiechle [CDU/CSU]: Habt ihr nur noch eine Parteibrille auf?)

— Nein, damit haben Sie angefangen, nicht wir. Wir machen draußen Wahlkampf und nicht hier.
In Kreisen der Opposition heißt es oft, die Landwirte würden resignieren. Ein Blick auf die Statistik der Investitionen zeigt das Gegenteil.

(Spranger [CDU/CSU]: Sie müssen auf das hören, was die Leute sagen, und nicht in die Statistiken gucken!)

— Ich kann Ihnen nur das eine sagen: Wenn Sie mit offenen Augen durch die deutschen Lande gehen, wissen Sie, was los ist. Dann brauchen Sie gar keine Statistiken zur Hand zu nehmen.
Es wird munter investiert, insbesondere bei Maschinen und Gebäuden. Ich habe darauf bereits in einem früheren Beitrag in einer Agrardebatte hingewiesen. Das sind natürlich nicht nur Rationalisierungsinvestitionen, sondern auch Erweiterungsinvestitionen. Hier zeigt sich ein großes Dilemma: Der Binnenmarkt der EG kann bei den meisten Agrarprodukten kaum noch zusätzliche Mengen aufnehmen. Bei einigen Produkten haben wir in der EG Überschüsse, deren Verwertung sehr viel Geld kostet.
Allen Beteiligten muß in diesem Zusammenhang klar sein, daß wir hier an einem besonderen Punkt stehen. Es dürfen keine Marktordnungen gefährdet werden. Allerdings muß ich auch sagen: Es war nicht die Bundesrepublik Deutschland, die die Situation herbeigeführt hat. Die deutschen Forderungen waren, auch wenn es der CDU/CSU nicht paßte, immer gemäßigt. Andere Länder haben die Marktordnungen immer weiter ausgedehnt und perfekter haben wollen. Ich denke an den Rindermarkt, an Obst, Gemüse und Wein. Ich denke an enorme Stützungen des Milcheiweißmarktes über einen völlig ungleichgewichtigen Magermilchpulverpreis. Dieses und anderes mehr wurde von einigen Ländern aus rein agrarischer Sicht forciert und im Rahmen des alljährlichen Gesamtpakets durchgesetzt.
Die deutsche Achillessehne ist der positive Währungsausgleich. Es ist zwar unser Wille, daß es ihn gibt, aber letztlich nicht unsere Schuld. Er ist Folge der unvollendeten Wirtschafts- und Währungsunion. Ich danke Josef Ertl, daß er diesen Währungsausgleich mit Händen und Füßen verteidigt hat.

(Zurufe von der CDU/CSU: Ho, ho!)

— So ist es. Da können Sie sagen, was Sie wollen. — Ich hoffe, daß es gelingt, die Abbauschritte auch in Zukunft möglichst klein zu halten. Es ist nicht einzusehen, daß wir im EG-Vergleich auf Dauer reale Nachteile erleiden, sei es bei den Preisen, sei es bei den Einkommen.
Ich halte die Sparvorschläge der Kommission für notwendig, allerdings nicht für voll durchdacht. Die Superabgabe für Milch halte ich für undurchfürbar.



Paintner
Statt dessen befürworte ich eine nach Ablieferungsmengen gestaffelte Mitverantwortungsabgabe.
Aus außenpolitischen Erwägungen und auf Grund internationaler Verpflichtungen möchte ich eine Sojasteuer nicht befürworten. Betriebe, die mehr als eine bestimmte Milchmenge je Hektar erzeugen, also sehr viel billiges Importfutter kaufen, sollten in besonderer Weise zur Mitverantwortung herangezogen werden.
Ich hoffe und wünsche, daß solche oder ähnliche Gedanken in Brüssel Resonanz finden. Die Berggebiete sollten von der Mitverantwortungsabgabe ausgenommen bleiben. Ich halte es überhaupt für gut und sinnvoll, mehr für diese Gebiete zu tun. Es sollte meines Erachtens versucht werden, den Kreis der zur Ausgleichszulage berechtigten Gebiete auszuweiten und diese Ausgleichszulage zu erhöhen.
Ich bitte jedoch zu überlegen, ob nicht die Förderung im tierischen Veredelungsbereich weiter eingeschränkt werden sollte, insbesondere bei Milch. Wahrscheinlich wäre dieser Markt dann schneller in den Griff zu bekommen. Überhaupt muß uns bewußt sein, daß staatliche Interventionsförderung die Konzentration zu einem gewissen Teil fördert und damit den Verdrängungswettbewerb stärkt. Ein solcher Verdrängungswettbewerb ist auf Gemeinschaftsebene angesichts gesättigter Märkte in vollem Gange. Die Konzentration nimmt zu.
Wollen wir eine bäuerliche Landwirtschaft erhalten, so müssen wie beizeiten EG-weit Konsequenzen ziehen. Ich zitiere meinen verstorbenen Freund Walter Peters, der in seiner letzten Rede in einer Agrardebatte hier im Bundestag ausführte: Wollen wir als Leitbild den mittleren oder den Großbetrieb? Soll es der mittlere Betrieb sein, dann muß die Förderung der öffentlichen Hand eine obere Grenze haben. - Sein Vorschlag war: Die öffentliche Hand fördert nur noch Kuhställe mit höchstens 50 Kühen und Schweineställe mit bis zu 400 Liegeplätzen.
Er kritisierte auch, daß einerseits gefördert wird und andererseits dann die Überschüsse beseitigt werden müssen. Manchmal meine ich sogar, wir sollten die Investitionsförderung bei Milch vielleicht für zwei bis drei Jahre ganz aussetzen. Das wäre ein Zeichen, das von allen Seiten, vom Milchproduzenten und vom Steuerzahler, verstanden würde.
Wir alle müssen in der Politik glaubwürdig bleiben. Es sollten Mittel in andere Bereiche der Gemeinschaftsaufgaben wandern. Ich denke beispielsweise an Maßnahmen der Dorferneuerung nach dem auslaufenden Regierungsprogramm für Zukunftsinvestitionen, die sich voll und ganz bewährt haben und nach denen noch eine große Nachfrage und ein beachtlicher Bedarf bestehen. Ich appelliere an den Finanzminister, hier seinem Herzen einen Stoß zu geben.
Was die Agrarsozialpolitik betrifft, so möchte ich besonders hervorheben, daß hier von der Bundesregierung Hervorragendes geleistet worden ist.

(Zustimmung des Abg. Wehner [SPD] — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Na, na?)

Seit 1969 ist dieser Bereich konsequent ausgebaut worden. Die landwirtschaftliche Bevölkerung ist nun weitgehend gegen die Risiken des Lebens abgesichert. Im Zuge des Strukturwandels auftretende soziale Härten sind gemildert worden. Wir sind dabei, durch die Absicherung der jüngeren Hinterbliebenen noch vorandene Lücken im Bereich der Altershilfe zu schließen. Dazu wird mein Kollege Cronenberg noch einige Worte sagen.
Über die landwirtschaftliche Einkommensbesteuerung brauche ich kein Wort zu verlieren. Darüber haben wir diskutiert. Nun ist der Bundesrat am Zuge. Wenn allerdings Dr. Ritz dies alles kritisiert und in Frage stellt, muß ich antworten: Ich möchte mir nicht wünschen, daß das Verfassungsgericht eines Tages eine Situation herbeiführt, die dann Sie — nicht mehr Josef Ertl und wir — zu verantworten haben.
Ich möchte, wie anfangs versprochen, noch einmal auf die derzeitige Einkommenslage zurückkommen. Der gemutmaßte Rückgang im laufenden Wirtschaftsjahr wird, wenn er eintrifft, vor allem auf gestiegene Kosten im Energiebereich — auf etwas, wofür bei uns niemand verantwortlich ist — zurückgehen. Mit wenigen Ausnahmen — Unterglasgärtner, Kutterfischer und sozial Schwache — müssen alle Bürger und Unternehmen diese Teuerung selbst tragen. Die Auswirkungen dieser Energieverteuerung zeigen sich nicht nur in der verteuerten Lebenshaltung und den erhöhten Produktionskosten, sondern auch bereits in der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Landwirtschaft kommt erschwerend hinzu, daß diese Kostenerhöhungen bei vollen Märkten und bei dem hohen Wettbewerbsgrad in der EG anders als in vielen anderen Bereichen nicht abgewälzt werden können, zumal die Stützungspreise in den letzten drei Jahren nicht sehr stark angehoben werden konnten. Als Maßnahme gerechtfertigt erscheint mir die Anhebung der Vorsteuerpauschale. Bei dieser Forderung stimme ich Ihnen allen — einschließlich Dr. Ritz — zu.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Durchsetzen!)

Was die anstehenden Preisbeschlüsse in Brüssel betrifft, so wünschen sich die Landwirte eine kräftige Anhebung. Ich kann das am allerbesten verstehen. Aber es gilt, auch hier Vernunft zu bewahren. Wir dürfen uns, wie gesagt, das Marktordnungssystem nicht selbst zerschlagen;

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

es hat sich im Prinzip bewährt. Andererseits müßte es für die Bundesrepublik Deutschland möglich sein, mehr herauszuhohlen, als im Kommissionsvorschlag enthalten ist.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Wieviel denn?)

Die meisten anderen Länder — das zeigen die Statistiken — haben sich durch die Abwertungen ihrer grünen Paritäten mit den daraus folgenden entsprechenden Preisanhebungen zum Teil mehr als ausreichend bedient.



Paintner
Meine Damen und Herren, unsere Politik gilt nicht, wie man so oft meint, nur der Landwirtschaft, sie gilt auch dem Verbraucher als Käufer von möglichst guten, gesunden und preiswerten Nahrungsmitteln. Seit mehreren Jahren liegen die Preissteigerungsraten bei Nahrungsmitteln unter der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten insgesamt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Überhaupt möchte ich an dieser Stelle einmal anerkennen, was im Rahmen der Agrar- und Ernährungspolitik zum Schutze der Umwelt, was sich letztlich auch für den Menschen positiv auswirkt, geleistet worden ist. Alle in den letzten zehn Jahren auf diesem Gebiet getroffenen Maßnahmen aufzuzählen, würde Seiten füllen. Da gibt es viele von der Öffentlichkeit kaum beachtete Gesetze und Verordnungen, die aber doch für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur wichtig sind. Ich denke dabei an Bestimmungen im Lebensmittelrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngemittelrecht, Futtermittelrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, im Abfallbeseitigungsgesetz, im Naturschutzrecht, im Bundeswaldgesetz usw. Es sind nahezu unzählige Bestimmungen, die letztlich dem Schutze des Menschen dienen, aber auch Kosten verursachen, vor allem Kosten für den Staat, für den Produzenten. Diese Bestimmungen dienen aber dem Wohle der Gesamtheit. Das darf nicht übersehen werden.
Verschiedene Gesetze und Verordnungen stehen kurz vor dem Inkrafttreten, z. B. das Umweltchemikaliengesetz. Ich begrüße, daß die Bundesregierung dem Bundesrat eine Bundesartenschutzverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz zugeleitet und auch eine Import-Export-Verordnung nach diesem Gesetz fertiggestellt hat, um wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere vor Beeinträchtigungen durch den grenzüberschreitenden Handel zu schützen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Ich weiß, manche Leute sind auf diesem Gebiet nie zufriedenzustellen. Ich darf aber zusammenfassend sagen: Es ist viel für die Landwirte, für die Verbraucher, insbesondere aber für die Natur als unseraller materielle Lebensgrundlage erreicht worden. Ich möchte mich bei denen bedanken, die dafür verantwortlich sind, und bei denen, die Verständnis dafür haben, daß nicht alles möglich ist, weil es eben Grenzen gibt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820910500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0820910600
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mir ein paar Vorbemerkungen erlauben, bevor ich zu Teilen des Agrarberichts Stellung nehme. Es geht um Vorbemerkungen zu dem, was der Kollege Müller gesagt hat, der es ja in keinem Jahr lassen kann, insbesondere auf bayerische Verhältnisse einzugehen. Dabei hat er offensichtlich eine Brille, mit der er nur in der Lage ist, in eine Richtung zu sehen — und das auch noch eingefärbt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte Ihnen, Herr Müller, nicht widersprechen, daß die Durchschnittseinkommen der bayerischen Landwirte unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Wenn Sie aber daraus die Schlußfolgerung ziehen, daß daran die dortige Agrarpolitik und der bayerische Weg schuld seien, dann ist das schlicht und einfach unfair. In Bayern sind 40 % des gesamten Gebietes benachteiligtes Gebiet. Dort befinden sich drei Viertel des gesamten Bergbauerngebietes der Bundesrepublik Deutschland. Die Bauern müssen dort eben in kleineren Betrieben und auf schlechteren Böden wirtschaften. Das müssen sie sagen, nicht etwa, daß sonst irgend etwas daran schuld sei.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: So ähnlich wie in der Eifel!)

Wenn es überhaupt — übrigens ähnlich wie in Baden-Württemberg — gelungen ist, die große Zahl von Betrieben zu erhalten, die die Landschaft pflegen und die noch vieles andere tun, worüber man auch einmal ein bißchen mehr sagen sollte — ich beziehe mich auf die sogenannten social benefits, die Nebenleistungen, die kein Mensch bezahlt, aber jeder beansprucht —, dann ist dies auch auf den bayerischen Weg und den Widerstand dagegen zurückzuführen, daß man nur die Großen fördert und die Kleinen auf Übergangs- oder staatliche Hilfe vertröstet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es gibt noch ein paar Punkte. Aber eines hat mich doch sehr überrascht. Sie haben gesagt, für die Bauern liege der Einkommenszuwachs nicht nur im Preis. Das stimmt zwar; aber Sie haben auch gesagt, sie sollten doch mehr Kosten einsparen; dazu bestünden viele Möglichkeiten, sie haben diese auch aufgezählt.
Ich will Ihnen sagen: Unsere Bauern haben diese Möglichkeiten bis zum Exzeß genutzt. Die paar Prozent zusätzlicher Fehlinvestitionen, die vielleicht durch Maschinenüberbesatz oder einmal durch ein zu teures oder zu großes Gebäude entstanden sind, stehen in überhaupt keinem Verhältnis zu dem, was sich z. B. die vielen klugen Leute der öffentlichen Hand schon an Fehlinvestitionen geleistet haben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

In dieser Situation, in der selbst der Agrarbericht, wenn er von der Statistik und den Tabellen her auch hervorragend gemacht ist, zugeben muß, daß die Kurve kraß und scharf nach unten läuft, sollte man bitte nicht so tun, als ob im Kostenbereich noch Reserven vorhanden wären.
Herr Paintner, jedes Jahr höre ich von Ihnen die Durchschnittszahlen. Heuer haben Sie sie gleich für zehn Jahre vorgelesen und von der schönen Prozentzahl von 7½ % Zunahme im Durchschnitt der Jahre gesprochen. Sie müßten von den Ausgangspositionen ausgehen, und Sie müßten hinzufügen, daß die vergleichbare gewerbliche Wirtschaft in den gleichen Jahren durchschnittlich plus 9,4 % erzielt hat und daß das am Schluß der zehn Jahre 20 % Unterschied ausmacht.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)




Kiechle
Diese Zahl ist für uns deswegen interessant, weil Ihr Förderprogramm, das Ertl-Programm, bezüglich der Förderungswürdigkeit am außerlandwirtschaftlichen Einkommen anbindet.

(Gallus [FDP]: Das funktioniert ausgezeichnet!)

— Das funktioniert überhaupt nicht ausgezeichnet, sondern das funktioniert nur deswegen, weil wir in den Ländern Gott sei Dank so klug und auch so verständnisvoll waren, noch ein paar einfache Agrarkreditprogramme aufzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sonst könnten nämlich unsere kleinen Bauern alle in den Mond schauen.

(Gallus [FDP]: Der bayerische Weg bringt doch den Bauern gar kein entsprechendes Einkommen! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Schon in meinem ersten Lateinbuch stand: Gallus cantat, agricola ridet!)

Meine Damen und Herren, ich möchte einmal in heutiges Deutsch übersetzen, was zwei Zahlen des Agrarberichts im Grunde genommen aussagen, nicht in Prozenten, sondern in Wirklichkeit; in heutiges Deutsch insofern, als man, wenn man bestimmte Terminologien wählt, ja nicht mehr kritisiert wird. Ich will diese Terminologien auf die Agrarpolitik umsetzen: Stellen Sie sich vor, ein Minister oder ein offizieller Bericht der Bundesregierung müßte in diesem Hohen Hause und in der Öffentlichkeit folgendes sagen: Die Angestellten, Beamten und Arbeiter haben bei einer Inflationsrate von 4 % im letzten Jahr brutto 2,9 % mehr Lohn erhalten. Sie werden im laufenden Jahr 4 % weniger Lohn bei einer Inflationsrate von 5 % bekommen, und sie werden bei einer Inflationsrate von 6 % im kommenden Jahr voraussichtlich zwischen 8 und 10 % brutto weniger Lohn erhalten. — Was wäre dann eigentlich die Reaktion von Parlamenten, Verbänden und der Öffentlichkeit? Können Sie sich das vorstellen?

(Dr. Zimmermann [CDU/CSU]: Kluncker!)

Was würden die Kollegen, die hier zum Teil nur lachen, wenn solche Statistiken vorgetragen werden, dazu eigentlich sagen? Das ist für die Zukunft unserer Bauern genau das — übersetzt —, was im Agrarbericht steht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will mich überhaupt nicht darum streiten, ob es Bauern gibt, die mehr verdienen, und Bauern, die weniger verdienen, und auch nicht darüber, daß es einen Unterschied von 1 : 6,5 gibt. Es gibt Redner, die sich minutenlang mit diesem Verhältnis von 1 : 6,5 befassen.
Entschuldigen Sie, wie ist es eigentlich beim Vergleich des Postsekretärs mit dem Ministerialdirigenten? Besteht da nicht auch ein Unterschied von 1 : 6?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ist das nicht überall in der Wirtschaft so? Oder gibt es hier irgendeinen, der sagt, man müsse den Bildungsstand des Postsekretärs anheben, damit auch er so viel verdienen könne wie ein Ministerialdirigent? So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört! Aber den Bauern wird das immer vorgehalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Selbstverständlich gibt es kleine und große Betriebe, und es wird sie auch immer geben, es sei denn, man sozialisiert das Ganze und verteilt es neu in gleichen Größen. Aber dann gibt es noch andere Unterschiede. Bei mir zu Hause haben wir Dauergrünland, dauerbewirtschaftete Flächen in einer Höhe von 700 bis 1000 m, und woanders — ich nenne den Gäuboden Bayerns oder die Gegend von Braunschweig usw. — gibt es halt hervorragende Böden. Es hat doch wohl noch keiner behaupten wollen, das müsse man auch ändern — oder?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820910700
Verzeihen Sie, Herr Abgeordneter, gestatten sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Zumpfort?

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0820910800
Ich habe leider Gottes keine Zeit, Herr Präsident, sonst werde ich mit meiner Rede in der Redezeit nicht fertig — obwohl mich die Zwischenfrage des Herrn Zumpfort nicht gerade erschüttern würde.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Aber ich kann es auch umgekehrt sagen, meine Damen und Herren: In diesem Agrarbericht steht auch, daß die Bauern für Güter, für die sie 1970 beim Verkauf 100 DM erhalten haben, 1979 144 DM bekommen haben. Für die gleiche Menge Betriebsmittel, für die sie 1970 100 DM bezahlten, hatten sie im Jahre 1979 162 DM zu zahlen. Daher kommen die Differenzen. Das konnte nicht mehr durch die Preise ausgeglichen werden. Wenn man diese lange Zahlenreihe der Verdienste der Bauern bringt, muß man hinzufügen, daß eine Familienarbeitskraft im Jahre 1975 25 260 DM und im Jahre 1979 — vier Jahre später — 24 780 DM verdient hat. Da wundert man sich dann noch, wenn die Bauern langsam — und das tun sie wirklich langsam und keineswegs sozusagen immer gleich auf die Palme gehend — unruhig werden. Da wundert man sich in Ihren Kreisen offensichtlich auch noch, daß sie langsam die Frage stellen, wo denn die Reise hingehen soll.
Im übrigen sind diese 2,9 % mehr nicht aus besseren Preisen entstanden, Herr Minister, sondern, wie in Ihrem Bericht steht, aus mehr Produktion. Das heißt doch wohl auf deutsch: aus mehr Arbeit und mehr Leistung. Wird das irgendwo anerkannt, da man doch sonst immer von Leistung spricht, wenn es gerade paßt? Ich finde, es wird kaum mehr anerkannt. Man wirft den Bauern schlicht und einfach vor: Ihr produziert bloß noch Überschüsse, am Markt vorbei, ihr braucht zuviel Pflanzenschutzmittel und vergiftet da so einiges. Auch der Handelsdünger kommt immer mehr in die Kritik. In Schutz genommen werden sie von der Bundesregierung nur ganz zaghaft. Nur ein einziger Minister, der zuständige Minister, und sein Staatssekretär tun es



Kiechle
noch ab und zu. Aber der andere Teil der Bundesregierung deckt das wieder mit vielen überheblichen Formulierungen in dieser Richtung zu. Dann sagt man den Bauern noch, sie gefährdeten den Naturhaushalt, sie erhielten zu viele Subventionen und zahlten zu wenig Steuern. Das sagen nicht nur Verbraucherverbände und Publizistik, sondern auch Politiker, ja, sogar Minister. Dann ist es kein Wunder, wenn draußen Ärger entsteht; denn bei immer härterem Wettbewerb immer mehr leisten zu müssen, aber weniger Erlös zu erzielen und dafür eher Beschimpfungen als sonst was zu bekommen, ist psychologisch eine sehr negative Lage. Dann darf man sich nicht darüber wundern, wenn dieser Ärger entstehen sollte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Angesichts dieses Agrarberichts, der in den von mir vorgetragenen Beispielen eine klare Antwort gibt, wie das nächste Betriebsjahr aussehen wird und dieses Betriebsjahr ausgesehen hat, ist die Frage an die Bundesregierung zu stellen, was für Wegweisungen sie nun gibt. Ich behaupte: Die Bundesregierung hat praktisch keine Antwort auf diese Frage. Sie hat auch keine Konzeption. Sie hat dies nicht nur heuer nicht, sondern schon seit Jahren. Hilflos stimmt sie doch in Brüssel immer wieder sich widersprechenden Beschlüssen zu, beklagt dann selbst deren Auswirkungen — ohne Einstimmigkeit geht es nicht —, laboriert wie ein Pfuscher mit irgendeiner Heilsalbe immer am Symptom herum und verspricht, daß das Mittel wirken würde. Das kann man am Beispiel des Milchmarktes am besten beweisen.
Bei der Milch läuft in der europäischen Gemeinschaft die Entwicklung doch seit Jahren in Richtung auf strukturelle Überschüsse. Das sah und sieht man seit Jahren kommen — das ist gar keine Frage. Trotzdem gab es — auch mit Zustimmung unseres Ministers — Kälber- und Kuhprämien neben Abschlachtprämien, Erzeugungsanreize in den Mitgliedsländern — in einigen jedenfalls — neben Hinweisen und flammenden Appellen zur Produktionseinschränkung. Da gab es auch Förderkonzepte — übrigens mit dem Ertl-Programm auch in Deutschland —, die allein auf Produktionssteigerungen angelegt gewesen sind. Bei den einzelnen Beitrittsverhandlungen hat sich diese Regierung doch auch nicht gescheut, Importen von Auslandsbutter vertraglich Tür und Tor zu öffnen. Daß die Regierung nun vor 10 Millionen t Milch steht, die in Europa auf dem normalen Wege nicht mehr absetzbar sind, beklagt sie jetzt. Sie hat daraufhin eine sehr gute Geschichte erfunden und sagt einfach: Verantwortlich sind die Bauern. Und da ist dann etwas geboren worden, das nennt sich Mitverantwortungsabgabe. Das alles tut diese Bundesregierung, obwohl sie jetzt seit zehn Jahren im Amt ist. Meine Damen und Herren, das ist keine Mitverantwortungabgabe, sondern eine Erzeugerzwangsabgabe. So zahlen die Bauern für die Sünden unserer Regierung.

(Anhaltende lebhafte Zurufe von der SPD und der FDP)

Denn aus der Sicht der Betroffenen sieht sich der
Landwirt und insbesondere der Milcherzeuger vor
folgende Situation gestellt. Man sagt ihm: Preise kann es nicht mehr geben, weil es Überschüsse gibt. Man formuliert zwar „vorsichtige Preispolitik", meint aber null. Früher sagte man ihm: du mußt größere Mengen produzieren, damit du zu einem Einkommen kommt. Jetzt sagt man ihm: Mengenbegrenzung — sozusagen als Drohung. Weiter hat man gesagt: Für die Menge, die da nun entstanden ist, gibt es eine Strafabgabe, in welcher Form auch immer, bis jetzt auch in der Höhe noch nicht festgelegt. Und man hat ihm noch gesagt: ein Steuererhöhungsgesetz — das hat man jetzt auch beschlossen — ist die Antwort auf diese Situation. Also keine Preise, keine Mengensteigerung mehr, dafür aber Abgabe — sprich Milchpreissenkung — auf die erzeugte Milchmenge. 0,3 ist der Ist-Zustand, 0,9 soll er werden. Und dann noch höhere Steuern!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820910900
Ich verlange, daß sich die Finanzminister in der Gemeinschaft jetzt zusammensetzen und über die Kosten der Agrarpolitik Beschlüsse fassen. Die treffen sich dann auch — übrigens zu diesem Zweck zum erstenmal seit 20 Jahren. Der deutsche Finanzminister schickt zwar einen Vertreter hin, aber es war ein Finanzministertreffen. Und da haben sie dann beschlossen: keine Preise mehr — wie gesagt, unter dem Stichwort „vorsichtige Preispolitik" — und: substantielle Einsparungen seien ab sofort zu erzielen. Ich frage mich: Was will eigentlich der Agrarminister noch auf der nächsten Preisbeschlußkonferenz, wenn das die Maxime ist? Das wird aber hier gar nicht gesagt, auch draußen nicht.
Ein weiterer Punkt. Unser Agrarminister ist für ein modifiziertes, aber zweistufiges Steuermodell für die Landwirtschaft. Das hat er über lange Zeiten hinweg auch öffentlich verkündet. Aber SPD und Finanzminster zwingen ihn in die Dreistufigkeit, und er stimmt wider besseres Wissen zu.
Oder: Der Agrarminister will eine Witwenrente, so wie versprochen — ohne „Hofvertreibungsklausel" —, SPD und Teile seiner eigenen Fraktion erzwingen eine sinnwidrige Gesetzesvorlage mit Hofabgabeverpflichtung für die Witwe. Obwohl die Bauern gesagt haben: wir bezahlen diese Geschichte zum größten Teil selber, ihr braucht sie bloß noch zu genehmigen, hat man die Ausrede, das sei nicht systemkonform, und man ist nicht bereit, auf ein solches Angebot einzugehen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: Eine Schande! Niederträchtig!)

Das Wort „sozial" will ich in diesem Falle nicht verwenden.
Oder: Der Agrarminister liegt quasi im Dauerclinch mit anderen Ressorts, und das Ergebnis sind dann Verordnungen am laufenden Band ohne Konsens mit Wirtschaft und Ländern. Sie tragen laufend zur Verunsicherung der Beteiligten bei. Aller-



Kiechle
dings sorgen sich die FDP und ihr Minister dann um die Verbandsklage.
Unter solchen Voraussetzungen, Herr Minister, fahren Sie also nach Brüssel und müssen da nun
zu Ihren Gunsten muß ich es wirklich so sagen — verhandeln. Aber von einer Konzeption, einer Vorstellung, mit welchem Ziel Sie verhandeln wollen, kann ich weit und breit nichts sehen. Ich habe auch Ihre Rede, die Sie vorgestern gehalten haben, daraufhin durchgesehen.
Da gibt es nur ein paar vage Aussagen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: So ist es!)

Ich will sie nicht im Detail wiederholen. Sie sprechen von der Belastung der pflanzlichen Fette und Eiweißstoffe, fügen aber gleich hinzu, da könne man nichts machen. Sie sagen, radikale Änderungen des Systems brauche man nicht — da stimmen wir Ihnen zu —, aber für die Bauern sagt das gar nichts. Dann sagen Sie, man solle sich nicht der Illusion hingeben, als führten eine Auswechslung des Systems oder etwa Einkommensübertragungen und Quotierung der Milchproduktion zu besseren Entscheidungen, fügen dann aber hinzu: Bei Milch sollen die durch zukünftige Mehranlieferungen entstehenden Verwertungskosten von dem Erzeuger selbst getragen werden. Damit ist das, was Sie zur Milch sagen, schon so ziemlich zu Ende, abgesehen davon, daß Sie davon sprechen, Sie persönlich wären für eine gewisse Staffelung der Mitverantwortungsabgabe, bei der Rücksicht zu nehmen ist auf Betriebe, die keine Alternative zur Milcherzeugung haben; aber es sei ungeheuer schwierig, das durchzusetzen. Sie sprechen dann noch von einer bestimmten Erzeugungsmenge in Litern je Hektar. Ich habe woanders gelesen, da hätten Sie 12 000 Liter je Hektar gemeint.
Zu diesem Thema „Milch", das ja nun seit Jahren durch die Presse geistert und zu Recht Diskussionen nach sich zieht, habe ich schon im vergangenen Jahr einiges sehr Detailliertes gesagt. Ich will mich nicht wiederholen. Aber ich möchte an dieser Stelle zu dem Thema, weil es sehr, sehr wichtig ist für etwa 300 000 Vollerwerbsbetriebe in Grünlandgebieten in der Bundesrepublik und für rund 600 000 milcherzeugende Betriebe in der Bundesrepublik, doch einmal folgendes sagen. Da gibt es, Herr Minister, zwei Denkrichtungen; das ist doch auch Ihnen nicht unbekannt. Die eine Denkrichtung besagt: Wir wollen Kosten dadurch einsparen, daß wir den Preis senken, aber mindestens Preise stoppen, und wir wollen eine globale Erzeugerabgabe — das soll dann umgerechnet werden pro Liter Milch in Prozenten, man spricht von 0,9 bis zu möglichen 5 oder 6 Pf je Liter. Die Mehrkosten der Milchmarktordnung müssen durch eine jährliche Abgabenerhöhung, diese sogenannte Erzeugerabgabe, von den Erzeugern selber gezahlt werden. Das scheint mir unbestritten zu sein, weil Sie es in Ihrer Rede so behauptet haben.
Da möchte ich einmal einen Betrieb nennen, einen ganz normalen Betrieb, 22 bis 25 Kühe, der im Jahr 100 000 Liter Milch abliefert. Er gehört nicht zu den Großen, sondern das ist ein ganz bescheidener
Vollerwerbsbetrieb, wie wir sie zu Zigtausenden haben. Gut, was macht der nun? Der erfährt von der Regierung, daß jetzt eine erhöhte Erzeugerabgabe kommt, sagen wir mal, von rund 2 Pf. Bei 100 000 Litern macht das 2 000 DM aus, aber Nettoeinkommen. Denn es wird ja oben abgekappt, nach den Kosten- und Betriebsmittelausgaben usw. 2 000 DM netto erhält der weniger. Was wird dieser Landwirt sagen? Er wird sagen: Meine liebe Frau, die haben da etwas beschlossen und zwicken uns 2 000 Mark ab, und da müssen wir jetzt was machen. Aufgeben können wir ja unseren Betrieb nicht, also müssen wir versuchen, die 2 000 Mark hereinzubekommen. Da müssen wir wieder mehr arbeiten, da müssen wir vielleicht noch eine Kuh mehr halten — oder zwei —, auf jeden Fall brauchen wir ungefähr 4 000 Mark brutto, weil das ja alles Erzeugungskosten verursacht, um 2 000 Mark netto wieder zu haben. Um diese zu kriegen, ist dieser alternativlose Grünlandbetrieb gezwungen, ungefähr 6 000 bis 6 500 Liter Milch dazu zu produzieren. Dann ist das Jahr vorbei, dann hat der wieder die 2 000 Mark netto. Die anderen 2 000 haben ihm ja die Herren abgezwickt zur Beseitigung der Mehrproduktion.
Aber was hat die Politik? Die Politik, Herr Minister, die hat 6 000 Liter Milch mehr, mindestens. Die hat zwar auch 2 000 Mark, aber mit 2 000 Mark kann sie die 6 000 Liter Milch nicht beseitigen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Am Ende des Jahres hat der Landwirt mehr geschuftet, hat mehr gearbeitet, er hat nicht mehr Geld und Sie haben 6 000 Liter Milch mehr in der Intervention. Das mal soundsoviel Betriebe. Da sagen Sie, das sei ein Konzept.

(Zurufe von der SPD)

Wissen Sie, was das ist? Das ist für meine Begriffe ein Konzept, wo wahrscheinlich der Landwirt am Ende des Jahres über diese Agrarpolitik sich sehr negativ äußern wird.
Dann kommt das nächste Jahr. Da sagen dann die Hohe Kommission und der Ministerrat: Jetzt haben uns diese Bauern wieder 3 % oder, was weiß ich, 6 mehr Milch abgeliefert. Also haben die 2 Pf nichts genutzt. Wir müssen den Betrag erhöhen, schon weil das teurer wird, aber auch weil ja die Signale ausgehen müssen, daß der weniger produzieren soll. Und das Spiel wiederholt sich. Da der Bauer an seinem Hof hängt, da dies seine Existenz ist, wird er auch im nächsten Jahr versuchen, mehr und immer mehr und nochmal mehr zu produzieren. Er wird immer diese Straf-Globalabgabe über Mehrproduktion auszugleichen versuchen. Auf der anderen Seite entsteht mehr Milch, entsteht der Vorwurf gegen ihn, entstehen mehr Milchmarktkosten. Aber er hat nicht mehr Einnahmen, sondern er hat nur Arger. Das ist nicht für die Allgäuer Bauern gerechnet, sondern das gilt für alle, Herr Staatssekretär.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn Sie das nicht begreifen, kann ja ich nichts dafür.



Kiechle
Aber bei dieser Art Politik, meine Freunde, geht bestimmten Bauern dann nach zwei, drei oder vier Jahren die Luft aus. Das sind dann diejenigen, die Schulden haben und damit Kapitalverpflichtungen, und es sind dann diejenigen, die in benachteiligten Gebieten mit langen Wintern und höheren Stallkosten produzieren müssen, und dann sind es am Schluß noch die strukturschwachen Gebiete ohne genügend Zu- und Nebenerwerbsmöglichkeiten. Diese Politik der globalen Erzeugerabgabe — .das möchte ich Ihnen hier ganz offen sagen — bei gleichzeitig stagnierenden Preisen stoppt nicht den Milchmengenzuwachs, sondern erzwingt geradezu — als Notwehrmaßnahme gegen Preis. und Einkommensdruck — noch mehr Produktion. Deswegen ist sie strikt abzulehnen, zumal am Ende noch die Möglichkeit des Zusammenbruchs der Interventionsmechanismen stehen würde. Sie ist ein langsames, aber sicheres Abwürgen der schwächeren Betriebe.
Da gibt es noch ein zweite Denkrichtung, die sagt: Laßt doch alles laufen! Diskutiert ein bißchen, knöpft denen ein, zwei Pfennige ab, dann kriegen wir — pro Pfennig — 900 Millionen DM in Europa, bei zwei Pfennigen 1,8 Milliarden DM. Dann können wir an den Kosten noch ein bißchen herumflicken und sie untenhalten. Aber laßt es so lange laufen, bis die Interventionen nicht mehr machbar sind. Am Ende steht dann — ich unterstelle niemandem hier im Saale, daß er das will; aber es gibt genügend in Europa, die auch das in ihr Kalkül einbeziehen — das Aussetzen der Interventionen, ein völliges Absacken des Milchpreises um schätzungsweise 20 Pf. Da sind dann die Schwachen viel schneller kaputt. Daß das unsozial und indiskutabel ist, darüber bräuchte man, glaube ich, doch wohl nicht zu reden.
Nun gibt's auch noch ein drittes Denkmodell, das gelegentlich nur so vage angedeutet wird. Ich möchte es hier in den wenigen Minuten, die ich noch habe, einmal ein bißchen ausführen. Man könnte auch folgendes sagen: Erstens. Die derzeit vorhandene Milchmenge in Europa bleibt im vollen Interventionsschutz. Zweitens. Jeder Zuwachs, der jetzt noch, und zwar bei allen Betrieben, kleinen oder großen, hinzukommt, wird etwa auf der Basis von Weltmarktpreisen abgestützt. Da gibt es eine ganze Menge Möglichkeiten. Drittens. Die jetzt vorhandene Milchmenge wird in die normale Preisentwicklung und damit Preiserhöhung einbezogen. Und dann können Sie sich bei einem 100 000-LiterBetrieb — das gilt im Grunde genommen genauso für einen 300 000-Liter-Betrieb — einmal ausrechnen, was das für diesen Bauern bedeutet. Das bedeutet zwar auch eine Einschränkung — das gebe ich zu —, aber das bedeutet auch eine Richtpreiserhöhung von etwa 5 %, was in dieser Situation normal wäre. Das bringt ihm am Ende — nach Abzug der Kosten usw. — etwa 2000 DM netto. Er hat wegen gleichgebliebener Milchleistung keine neuen Unkosten. Er hat keinen zusätzlichen Betriebsmittelaufwand. Er hat keine zusätzliche Arbeitsbelastung. Er hat keinen zusätzlichen Futtermittelaufwand. Er hat aber auch keinen zusätzlichen Flächenbedarf. Das
heißt: Der Kampf um die Flächen würde in diesem Fall auch ein bißchen entschärft werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Resultat für die Agrarpolitik, die ja hier durchaus genauso steuert wie im anderen Fall, ist: Sie hat keine Mehrmengen. Die, die sie hat, kann sie über die eventuell darauf zu errechnende Abgabe dann auch unterbringen. Sie hat also auch keine Mehrkosten. Wenn man dann noch bedenkt, daß schon eine gewisse Erzeugerabgabe besteht, und wenn man die für einen begrenzten Zeitraum auf maximal einen Pfennig anheben und mit diesem Geld extensive Viehhaltung wie Mutterkuhhaltung, Rindermast, Schafhaltung fördern, die Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämie entscheidend verbessern und die Absatzwerbung verstärken würde, dann entstünde auch auf diesem Markt — so sehr er bestimmten Imponderabilien ausgesetzt ist, bis hin zu den Futtermitteln — im Laufe von einigen Jahren wieder ein Spielraum für mögliche Produktionserweiterungen, besonders für die benachteiligten Gebiete.
Wir zwingen aber die Bauern mit diesem Konzept nicht in eine extreme Intensität der Bewirtschaftung, die wir dann auf der anderen Seite wieder beklagen und ihnen vorhalten. Wir zwingen unsere bäuerlichen Betriebe nicht zu einer unmenschlichen Arbeitsbelastung. Das Konzept ist auch im Hinblick auf die Verbraucherpreisentwicklung zumutbar. Auch hält man sich die Wege der Entwicklung in diesem Agrarbereich offen; denn dieses System ist ja relativ flexibel. Daß man bei der Verwirklichung eines solchen Konzepts Härteregelungen in der Form bräuchte, daß man bei in Förderung befindlichen Betrieben oder in ähnlichen Fällen nicht stur nach 08/15 verfährt, sei nur am Rande gesagt.
Nun mag auch diese Konzeption, meine Damen und Herren, genügend Randprobleme aufwerfen; ich bestreite das gar nicht. Aber das wäre wenigstens eine Konzeption, an deren Ende man dem Bauern nicht nur Geld abnimmt, um das Mehr zu finanzieren, sondern das Mehr stoppt und ihnen über die Preise wieder Luft verschafft, wie jedem anderen Bürger dieses Landes auch. Man sagt ja sonst auch niemandem: Wenn du mehr Lohn willst, mußt du eine Stunde mehr arbeiten. Ganz im Gegenteil, man sagt eher: zumindest voller Lohnausgleich. Man bräuchte bei dem System auch keineswegs die Molkereien zum Sündenbock zu machen wie bei der sogenannten Superabgabe. Die Methode lehnt sich an das Verursacherprinzip an, das im Grunde genommen auch begriffen wird, und schränkt die Mehrprodution ein. Im übrigen ist sie für die bäuerlichen Familien menschlicher.
Lassen Sie mich noch ein letztes, ein ganz kurzes Wort zum Bergbauernprogramm — besser: zu den benachteiligten Gebieten — sagen. 1980 muß diese Richtlinie ja wieder fortgeschrieben werden. Ich fordere von dieser Stelle aus die Bundesregierung auf, Verbesserungen im Sinn einer Ausweitung der Berg- und Kerngebiete und der Regelung von Härtefällen und einer verbesserten Unterstützung der Landwirte in den von der Natur benachteiligten Ge-



Kiechle
beiten vorzuschlagen und in Brüssel durchzusetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung sagt immer: Das muß von den Ländern ausgehen. Sie setzt sich hin und tut nichts und wartet.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: So ist es!)

Das Gegenteil ist richtig. Der Bund muß Politik machen und Signale setzen und Führungsfunktionen ausüben, und das tun, was sozial und wirtschaftlich richtig ist, und den Ländern, wenn er es ohne sie nicht kann, ein Konzept bieten, über das er mit ihnen verhandeln kann.
Eine solche Initiative erwarten wir schon deswegen, Herr Bundesminister, weil das Europäische Parlament im Gegensatz etwa zu Ihrem Haus eine Entschließung gefaßt hat. Ich muß sagen: Dieses Parlament, auch wenn es mich mit seinem Preis-Beschluß schon mal geärgert hat, entwickelt sich zunehmend zu einem vernünftigen Parlament. Dieses Parlament — nicht der Ausschuß — hat es immerhin als notwendig bezeichnet,
die bestehenden zulageberechtigten Berggebiete durch die Herabsetzung des Kriteriums der Höhenlage einer Gemeinde oder von Gemeindeteilen von 800 auf 700 m zu erweitern; außerdem sollten Gemeinden bzw. Gemeindeteile in einer Höhenlage zwischen 600 und 700 m mit einem Anteil von mindestens 30 % ungünstig bzw. nicht mit allgemein üblichen Maschinen zu bewirtschaftenden Flächen oder einer überwiegenden Hangneigung von 15 % und mehr in die Berggebiete einbezogen werden. Die Kommission wird aufgefordert, den Kreis der Zulageberechtigten auf weitere benachteiligte Gebiete auszudehnen und die zunehmende Schlechterstellung dieser Gebiete auszugleichen. Mit einer den Grad der Benachteiligung berücksichtigenden Staffelung der Ausgleichszulage sollte der Übergang zu weiteren, nach flexiblen Kriterien zu bestimmenden Gebieten erleichtert werden.
Herr Minister, Sie haben also zur vornehmen Zurückhaltung jetzt überhaupt keinen Anlaß mehr. Das gilt übrigens auch für unseren Herrn Staatssekretär. Es liegt eben an der verantwortlichen Bundesregierung, daß sie in beiden Fällen — zum Milchproblem und zu diesen benachteiligten Gebieten — auch mal etwas Aktives tut. Die politischen Entscheidungen müssen allerdings gangbare und sozial zumutbare Wege aufzeigen und dürfen nicht über Global- und Kollektivhaftungsabgaben alle Bauern für Zuwächse haftbar machen, die sie dann nicht verhindern können, die dauernd weiterwachsen, ja sogar weiterwachsen müssen und immer mehr Geld verschlingen werden, bis das Geld einen schönen Tages nicht mehr da ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich erlaube mir zum Schluß eine Bemerkung nicht an die Bundesregierung, sondern an uns alle. Wir leben hier im Überfluß. Das kann niemand bestreiten.
Wir leben sogar mit Überschüssen. In der Welt aber hungern 500 Millionen, auch im Jahr 1980.50 Millionen sterben jedes Jahr, bevor sie 30 Jahre alt werden, an Unterernährung. Von diesen 50 Millionen sind über 12 Millionen Kinder, die den zweiten Geburtstag nicht erleben, weil sie Hunger haben und an den Folgen des Hungers sterben. In der Welt leben jetzt 4,3 Milliarden Menschen, so sagt man uns. In zwanzig Jahren — wie schnell die vorbeigehen, wissen wir alle; es gibt Kollegen, die schon länger hier sind — werden es schon 2 Milliarden Menschen mehr sein. Die alle brauchen Nahrung, und zwar täglich, nicht — wie etwa Öl — nur ab und zu periodisch. Wir sollten alle daran denken: Wir sollten uns nicht darauf beschränken, an der Leistungsfähigkeit unserer Bauern herumzukritisieren, weil sie vielleicht einmal mehr leisten, als es den Berechnungen oder den Absatzmöglichkeiten entspricht. Wir sollten ihnen eher Dank und Anerkennung dafür aussprechen, daß es in Westeuropa und in Nordamerika als den einzigen Regionen der Welt nicht zu wenig Nahrung, sondern Essen in Hülle und Fülle gibt. Es könnte in absehbarer Zeit angesichts der genannten Fakten für alle Mitbürger wichtig sein, noch genug Menschen mit Wissen über Bodenbearbeitung und Tierhaltung als Bauern in unserer Gesellschaft zu haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und wir sollten — dies sei mein letzter Satz; er ist nicht an die Regierung, sondern an uns alle, auch die Menschen draußen im Land, gerichtet — uns alle einmal darauf besinnen, daß die Vater-unser-Bitte „Unser täglich Brot gib uns heute" trotz Wohlstands und Überflusses nachdenkenswert ist, wenn man sie ins Jahr 2000 überträgt. Dies steht uns kurz bevor.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820911000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Simpfendörfer.

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820911100
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Kiechle, ich habe Sie als einen liebenswürdigen und umgänglichen Menschen kennen- und schätzengelernt.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Das ist er auch!)

Nur: Daß Sie derart demagogisch Wahlkampf führen können, wie Sie es heute in vielen Passagen getan haben, habe ich erst heute dazugelernt.

(Lachen bei der CDU/CSU)

— Er hat demagogisch Wahlkampf geführt

(Zurufe von der CDU/CSU)

und auf einer Basis von scheinbarer Glaubwürdigkeit argumentiert, daß ich doch etwas dazu sagen muß.
Sie haben beispielsweise gesagt: Die Bauern zahlen für die Sünden unserer Regierung.

(Kiechle [CDU/CSU]: So ist es!)

Was heißt denn das? Sie können doch nur damit meinen, daß der Ministerrat in den letzten Jahren, obwohl die Mengen gestiegen sind, auch über die Preise immer wieder falsche Signale zur Mehrpro-



Simpfendörfer
duktion gegeben hat. Wenn diese falschen Signale seither zur Wohlstandsmehrung der Bauern, insbesondere der Milcherzeuger, beigetragen haben, habe ich die Opposition in der Vergangenheit nie gehört, daß sie laut geschrien hätte: Jetzt wird es aber Zeit, daß ihr da in Brüssel damit aufhört, die Preise immer noch mehr heraufzusetzen. Der Milchsee ufert immer weiter aus. — Solche Signale habe ich von der Opposition nie gehört, sondern es war in der Vergangenheit doch immer so, daß die Opposition immer noch gesagt hat: Der Ertl kommt aus Brüssel, und er hat die Preise nicht genug erhöht. So war es doch

(Beifall bei der SPD)

immer.

(Abg. Kiechle [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Wenn ich meinen Satz zu Ende geführt habe, lasse ich gern eine Zwischenfrage zu. — Das heißt: Wenn da Fehler gemacht worden sein sollten, dann sind es sicher Fehler, die alle Politiker, die über die Rahmenbedingungen für die Agrarpoduktion zu bestimmen haben, gemeinsam gemacht haben. Sie saßen alle in dem gleichen Boot; die Opposition saß mit darin.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820911200
Herr Abgeordneter Simpfendörfer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kiechle?

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0820911300
Sie haben mir schlicht und einfach unterstellt, ich hätte wie immer nur die Preise gemeint. Darüber reden Sie jetzt. Ich habe dazu nichts gesagt.

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820911400
Sie haben gegen die Mengenbegrenzungen polemisiert. Gleichzeitig ist in Ihrem Agrarprogramm zu lesen, daß Sie die Mengen kontingentieren wollen, „festschreiben" schreiben Sie. Für den Rest wollen Sie Weltmarktpreise geben. Das ist doch eine Superabgabe, die Sie verlangen, und nichts anderes.

(Beifall bei der SPD)

Sie nennen es nur anders.
Was Sie hier von der Sache her geboten haben, war in sich so widersprüchlich, Herr Kiechle, daß ich in dem Wettbewerb der Konzeptionen keine neue Konzeption hinzufügen möchte, denn hier geht es nicht um Konzeptionen, sondern hier geht es um die Frage, wie man mit der Misere, daß neun Staaten mit ihren unterschiedlichen Interessen einen Kompromiß finden müssen, fertig werden kann. Das ist die Frage. Es geht nicht darum, schöne Konzeptionen zu entwerfen. Ich kann auch Konzeptionen diskutieren, nur hilft das dem Minister in Brüssel überhaupt nicht. Der muß versuchen, einen Interessenausgleich herbeizuführen. Das ist unser Problem.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Der Interessenausgleich ist deswegen notwendig — nun komme ich zu dem, was ich hier eigentlich sagen will —, weil die 80er Jahre mit Krisen begonnen haben. Wir haben Afghanistan, wir haben die
Geiselnahme in Teheran, wir haben die Energiekrise, und wir haben die Palästinakrise.

(Reddemann [CDU/CSU]: Und die Koalitionskrisel)

Es ist nicht an der Zeit, noch eine EG-Krise hinzuzufügen.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen Stabilität in Europa; wir brauchen eine gemeinsame Grundlage für eine gemeinsame Krisenbewältigung. Deswegen können wir uns eine EG-Krise nicht leisten.
Wir brauchen eine Lösung der Probleme des Beitrags Großbritanniens zum EG-Haushalt; wir brauchen eine Lösung im Bereich des Kostenanstiegs im Agrarbereich; wir brauchen eine Lösung im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik und in der gemeinsamen Energiepolitik. Schließlich brauchen wir eine Lösung in einer scheinbar unbedeutenden Frage — wie der Marktordnung für Schaffleisch, der im Augenblick offenbar eine Schlüsselrolle hinsichtlich der Lösung umfassenderer Probleme zukommt.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Sehr richtig!)

Hier helfen nun keinerlei Drohgebärden, auch nicht von jenseits des Kanals, sondern hier hilft nur die Bereitschaft zum Kompromiß.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Auf allen Seiten müssen Kompromisse gestützt und gefunden werden. Meine Fraktion ist dazu sogar dann bereit, wenn uns der Kompromiß Geld kostet.
Wir sind der Auffassung, daß die Nettobelastung Großbritanniens zu hoch ist. Wir sind deswegen der Meinung, daß ein Ausgleich gefunden werden muß, und deswegen unterstützt meine Fraktion den Bundeskanzler, wenn er in dieser Frage Entgegenkommen zeigt.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Zeigen das auch die Engländer?)

— Ich rede nicht für das britische Parlament, sondern ich rede hier für uns. Wir zeigen sogar dann Kompromißbereitschaft, wenn es uns Geld kostet.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir hoffen, daß andere ebenfalls Bereitschaft zeigen, und zwar auch, wenn es möglicherweise etwas anderes als Geld kostet. Aber Kompromisse setzen Bereitschaft auf allen Seiten voraus.
Der Kostenanstieg im Agrarbereich muß gebremst werden. Darüber sind sich in der Zwischenzeit Gott sei Dank auch alle einig. Die Marktordnungen müssen finanzierbar bleiben, und die Ausgaben dürfen nicht mehr schneller als die eigenen Einnahmen wachsen. Hier muß ich auch die Opposition darauf hinweisen — Herr Kiechle, diese Rahmenbedingungen für die europäische Politik haben Sie mit keinem einzigen Wort erwähnt —, daß die eigenen Einnahmen in Brüssel begrenzt sind und daß diese Begrenzung von uns zur Zeit auch nicht aufgehoben werden soll. Wir haben in diesem Bundestag am 27. Juni 1979 darüber geredet, diskutiert und abge-



Simpfendörfer
stimmt, und wir haben bei einer Gegenstimme und mehreren Enthaltungen einem entsprechenden Entschließungsantrag zugestimmt. Ich möchte noch einmal vorlesen, was wir da beschlossen haben:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ... die Kommission dringend darauf hinzuweisen, daß der Bundeshaushalt weitere, über die bisherigen „eigenen Einnahmen" der Europäischen Gemeinschaften hinausgehende Belastungen auf absehbare Zeit nicht verkraften kann.
Das ist gemeinsamer Beschluß dieses Bundestages, und das ist die Rahmenbedingung, mit der der Minister in Brüssel verhandeln muß.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Kiechle [CDU/CSU]: Brüssel ist auch keine heilige Kuh! — Dr. Früh [CDU/CSU]: Was heißt „in absehbarer Zeit"?)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820911500
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820911600
Bitte sehr.

Hans Peter Schmitz (CDU):
Rede ID: ID0820911700
Herr Kollege, Sie sprechen über Kostenbegrenzungen im EG-Bereich. Würden Sie diese Begrenzung auch da sehen, wo es sich darum handelt, die beitrittswilligen Länder Spanien, Portugal und Griechenland unter den gleichen Kostenrahmen zu setzen, den wir jetzt haben?

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820911800
Lieber Kollege, damals haben wir auch beschlossen, daß, wenn wesentliche Veränderungen in der EG neue Finanzmittel erfordern, mit uns darüber zu reden sei. Ich nehme an, daß kostenträchtige Beitritte von weiteren Mitgliedern wohl wesentliche Veränderungen sind.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Aber das beginnt schon am nächsten 1. Januar! — Zurufe von der FDP)

Ich sagte das für den Fall, daß wesentliche Veränderungen neue Finanzmittel verlangen. Am nächsten 1. Januar sind die Veränderungen noch nicht so wesentlich, daß neue Finanzmittel in erheblichem Umfang dafür verlangt werden müßten.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Ist der Beitritt Griechenlands keine Veränderung?)

— Das ist zunächst nicht in erheblichem Umfang.

(Kiechle [CDU/CSU]: Nur 100 Millionen DM!)

Ich will nur daran erinnern, daß dies gemeinsame Haltung des Deutschen Bundestages war und ist.

(Gallus [FDP]: Ich habe dagegen gestimmt!)

Ich habe bis jetzt noch nicht gehört, daß die Opposition in dieser Frage ihre Auffassung geändert hat. Nur muß man dann auch ehrlich argumentieren und darf draußen nicht so tun, als ob die Einkommenslage der Landwirtschaft über große Preiserhöhungen erheblich verbessert werden kann, während
man gleichzeitig sagt: Aber die eigenen Einnahmen der EG müssen reichen.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Da ist noch finanzielle Luft in der EG!)

— Die finanzielle Luft kennen wir; die geht sehr schnell aus. Es ist die Rechnung aufgemacht worden: Wenn man nicht zu Einsparungen komme, dann sei der Finanzrahmen schon 1981 ausgeschöpft. Deswegen sind Einsparungen zwingend notwendig; da gibt es keinen anderen Weg.

(Wehner [SPD]: Sehr wahr!)

Im übrigen ist das Europäische Parlament genau dieser Auffassung und hat deswegen auch erzwungen, daß ein neuer Haushaltsentwurf vorgelegt wird. Dieser neue Haushaltsentwurf bringt Verbesserungen im Sinne von Mehreinnahmen und Ausgabenkürzungen in einer Größenordnung von fast 2,5 Milliarden DM. Das ist der Finanzrahmen, den der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in der Zwischenzeit als den vernünftigen Finanzrahmen für die ausstehenden Verhandlungen angesehen hat. Wir schließen uns dieser Auffassung an, daß der neue Hauhaltsentwurf der Finanzrahmen sein soll, in dessen Grenzen nun Beschlüsse gefaßt werden müßten.
Der Minister hat vorgestern vorgetragen, mit welchen Leitlinien er in die Verhandlungen geht. Diesen Leitlinien schließen wir uns an. Wir unterstützen ihn in seinem Bemühen, entsprechend diesen Leitlinien einen Kompromiß in Brüssel zu erreichen. Kurzfristig kann auf diese Weise der Gefahr begegnet werden, daß das System der eigenen Einnahmen an seine obere Grenze stößt. Es ist aber klar, daß mit solchen kurzfristigen einnahme- und ausgabeorientierten Kompromissen das System der Marktordnung mit seiner Problematik mittel- und langfristig nicht reformiert werden kann. Ich glaube, in der Zwischenzeit ist allen Seiten klargeworden, daß die Preispolitik in der Zukunft immer weniger als Mittel der Einkommenspolitik verwendbar sein wird.
Im übrigen gibt es auch ein paar Gründe, die nicht etwa in der Finanzierbarkeit liegen, die darauf hinweisen, daß die Preispolitik als Instrument der Einkommenspolitik problematisch geworden ist. Es wurde heute schon gesagt, daß in der Bundesrepublik die 100 000 einkommenstärksten Vollerwerbsbetriebe einen Gewinn von ungefähr 70 000 DM pro Betrieb haben. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß das letzte Viertel der Vollerwerbsbetriebe einen betrieblichen Gewinn von nur 12 000 DM erzielt. Mir kann niemand sagen, daß dem notleidenden Betrieb im unteren Viertel mit seinen 12 000 DM Gewinn geholfen werden kann, wenn wir weiterhin Einkommenspolitik über die Preise machen. Das kann mir niemand weismachen, und das wird wohl auch niemand versuchen.
Infolgedessen müssen andere Instrumente eingesetzt werden, wenn man beispielsweise sagt, den Betrieben im letzten und vorletzten Viertel müsse geholfen werden, damit wenigstens ein Teil der Inha-



Simpfendörfer
ber dieser Betriebe Vollerwerbslandwirte bleiben können.

(Schmitz [Baesweiler] [CDU/CSU]: Beispiele!)

Ein zweiter Gesichtspunkt spricht ebenfalls gegen eine Einkommenspolitik über die Preispolitik, die Tatsache nämlich, daß man eine Abnahmegarantie für jede beliebige Menge von Milch hat, und diese Abnahmegarantie wird insbesondere für die bodenunabhängige Produktion in großen Betrieben mit Futtermitteln ausgenutzt, die billig eingeführt werden. Solche Betriebe werden auf diese Weise zur Konkurrenz für die kleinen Familienbetriebe. Auch dies ist ein Nachteil der heutigen Marktordnung mit ihrer hundertprozentigen Abnahmegarantie.
In meiner Fraktion und, soweit ich das weiß, auch im Europäischen Parlament wachsen große Zweifel, ob das heutige System selbst bei kurzfristigen Korrekturen noch vernünftig ist, ob nicht in den nächsten Jahren am System der Marktordnung dringend Korrekturen angebracht werden müssen. Darüber, wie korrigiert werden soll, muß noch diskutiert und nachgedacht werden; aber dem Grunde nach gibt es hier Zweifel an der Vernunft des Systems.
Ein letztes Wort zur europäischen Strukturpolitik: Herr Ritz hat vorhin davon geredet, 35 000 Betriebe seien nach dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm gefördert worden. Die hätten zur Mehrproduktion beigetragen; man habe sie in Investitionen von einer Größenordnung, die diese gar nicht gewollt hätten, geradezu hineingetrieben. Bloß, wenn man auf der anderen Seite dauernd sagt, die Einkommenslage, so wie sie ist, sei nicht ausreichend, muß man doch endlich auch einmal sagen, wie denn etwa kleinere Betriebe ohne eine vernünftige Investition auf einen Stand gebracht werden sollen, der sie für die nächsten 20 Jahre existenzfähig macht.
Was wird im Augenblick eigentlich bei der Förderschwelle verlangt? Doch nichts anderes, als daß anderthalb Familienarbeitskräfte soviel verdienen, wie ein Facharbeiter verdient.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das wird verlangt, sonst gar nichts. Ich bitte Sie, mit Ihrer grundsätzlichen Polemik gegen die Förderschwelle — sie soll nach Ihren Vorstellungen ja nicht variiert oder flexibel oder wie auch immer gestaltet werden, sondern ganz wegfallen — doch einmal aufzuhören. Diese Forderung ist bei den Bauern zwar populär — unbestritten —, bloß frage ich mich: Was ist denn eigentlich der Sinn solcher Äußerungen, wenn man einerseits sagt, das Vergleichseinkommen sei der Maßstab für das Einkommen in der Landwirtschaft, und gleichzeitig kritisiert, daß die Förderung dazu führen soll, daß das Vergleichseinkommen erzielt wird?

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das ist wirklich nur Wahlkampf und in sich überhaupt nicht schlüssig.

(Gallus [FDP]: Das ist der bayerische Weg!)

Damit komme ich zum Ende. Ich möchte bei dieser Gelegenheit für die Bundestagsfraktion der SPD ausdrücklich erklären — damit Sie, Herr Kollege Kiechle, beruhigt sind —: Wir anerkennen die Leistungen jedes einzelnen Bauern. Wir wenden uns gegen individuelle Schuldzuweisung im Zusammenhang mit Verhaltensweisen, die betriebswirtschaftlich notwendig und geboten sind. Wenn Kritik zu üben ist, dann an den Politikern — da schließen wir uns selber nicht aus —, die Rahmenbedingungen setzen. Aber, lieber Herr Kollege Kiechle, da auch die CDU/CSU-Politiker in vielen Bundesländern und in der Vergangenheit in der Bundesregierung Rahmenbedingungen gesetzt haben, können Sie sich nun nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn es um eben diese Rahmenbedingungen geht. Deswegen, sage ich, sollten wir gemeinsam versuchen, unsere Interessen in Brüssel in Form eines Interessenkompromisses durchzusetzen; denn es ist klar, daß wir dort unsere Interessen nicht zu 100 % durchsetzen können, sondern nur im Kompromißwege. In diesem Sinne hätte ich gern, daß Sie, statt Demagogie zu betreiben,

(Kiechle [CDU/CSU]: Das habe ich doch gar nicht getan!)

bei der Vertretung deutscher Interessen konstruktive Politik mittragen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Kiechle [CDU/CSU]: Ich habe lauter konstruktive Vorschläge gemacht!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820911900
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0820912000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Kiechle [CDU/CSU]: Sie wollen wohl Sensen verkaufen?)

— Meine Legitimation, in dieser Debatte das Wort zu ergreifen, beruht nicht, Herr Kollege Kiechle, auf der Tatsache, daß meine Familie seit mehr als 250 Jahren Sensen und Sicheln erzeugt, und auch nicht darin, daß in meiner Einkommensteuererklärung Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft steht — ich muß zugeben: bedauerlicherweise immer in roten Zahlen —, sondern meine Legitimation, hier zu sprechen, beruht auf der Tatsache, daß ich kurz zu einer sozialpolitischen Frage Stellung nehmen möchte.
Die Alterssicherung der Landwirte ist, so meine ich, vorbildlich. Sie ist auf Initiative des soviel gescholtenen Bundeslandwirtschafts- und -ernährungsministers Josef Ertl Anfang der 70er Jahre mit einem Finanzierungssystem eingeführt worden, das zu 87 % auf staatlichen Zuschüssen und zu 13 % auf Beiträgen beruht. Jeder, der sich mit dieser Frage beschäftigt, weiß, daß dieser ungewöhnlich hohe, für andere Rentenversicherungsträger fast beneidenswert hohe Zuschuß für die landwirtschaftliche Rentenversicherung seine Rechtfertigung darin findet, daß mit dieser Alterssicherung der Landwirte auch Strukturpolitik gemacht wird.
Nun ist vom Kollegen Kiechle angesprochen worden, daß Voraussetzung für die Witwenrente oder



Cronenberg
für ein Übergangsgeld für Witwen die Hofabgabe sei. Ich habe die Ehre und das Vergnügen, für die Freien Demokraten zu diesem Fragenkomplex folgendes zu erklären.
Wir wollen nicht, daß die Hofabgabe Voraussetzung für ein solches Übergangsgeld ist. Wir werden uns um Lösungen bemühen, die das vermeiden, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Voraussetzungen sind: Wir wünschen, daß dies finanziert wird, ohne daß der öffentlichen Hand zusätzliche Kosten entstehen. Wir haben noch nicht die Überzeugung gewonnen, daß die vorliegenden Pläne dies voll und ganz sicherstellen. Wir wünschen nicht, daß das Element der Strukturpolitik, das ja grundsätzlich auch durch die Hofabgabe erfüllt wird, keine Berücksichtigung mehr findet, und wir lehnen auch alle Bemühungen ab, in diesem Zusammenhang die Gesamtleistungen für die landwirtschaftliche Alterssicherung zu verändern.

(Zustimmung des Abg. Gallus [FDP])

Wir werden uns also politisch um dieses, wie wir meinen, vernünftige gesellschaftspolitische Anliegen bemühen, nämlich der Witwe die Chance lassen, dem Hoferben — auch dann, wenn dies, wie uns hier nachhaltig geschildert wird, ein sehr schweres Brot ist — den Hof zu überlassen.

(Kiechle [CDU/CSU]: Für ihre Kinder soll sie es erhalten können!)

Ich meine, daß eine solche Stellungnahme eigentlich Ihre Zustimmung finden müßte und dürfte. Ich habe aber — wenn ich das bei dieser Gelegenheit sagen darf — relativ wenig Verständnis dafür, daß ein Landwirtschaftsminister wie Josef Ertl, der sich in hervorragender Weise für diesen Berufsstand verzehrt, hier auf soviel Kritik stößt. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich habe den Eindruck, daß die Kollegen Windelen und Haase hier morgens Sparsamkeit — wo auch immer — verlangen, und zwar mit unserer Billigung und Unterstützung, und daß abends in Bauernversammlungen und an Stammtischen Ignaz Kiechle und Kollegen zusätzliche Preiserhöhungen und Subventionen verlangen.

(Zustimmung bei der FDP — Widerspruch des Abg. Dr. Ritz [CDU/CSU] — Kiechle [CDU/CSU]: Ein unzutreffender Eindruck!)

Dies, lieber Herr Kollege Kiechle, ist zwar möglicherweise oder vielleicht sogar mit großer Wahrscheinlichkeit ungewöhnlich wahlwirksam, hat aber mit Redlichkeit relativ wenig zu tun.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie bei der Überprüfung Ihrer Osterbeichte dieses Kapitel einmal mit einbezögen.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Aus verschiedenen Ankündigungen habe ich ersehen dürfen, daß viele Landwirte die Absicht haben, nach Bonn zu pilgern. Ich würde mich einer solchen Prozession ungewöhnlich gern anschließen und wäre dann, so hoffe ich, zusammen mit jenem
Kollegen aus der CDU in der Prozession zu finden, der da gesagt hat, daß die Agrarpolitik der 70er Jahre eine gute gewesen ist Ich nehme an, daß diese Prozession nur einen Sinn haben kann: Josef Ertl für seine Bemühungen zu danken.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820912100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Susset

Egon Susset (CDU):
Rede ID: ID0820912200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es würde im Moment natürlich reizen, auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Simpfendörfer einzugehen. Dazu wird nachher der Kollege Schröder einiges sagen. Gestatten sie mir trotzdem einen Satz dazu. Herr Kollege Simpfendörfer, wenn Sie hier dem Kollegen Kiechle, weil er einige Aussagen zum Milchmarkt macht, Demagogie vorwerfen, möchte ich mir doch die Feststellung erlauben, daß es Demagogie ist, wenn man so tut, als könnte die EG wegen der Agrarpolitik in eine Krise kommen. Tatsache ist doch, daß es die EG nicht mehr gäbe, wenn die Agrarpolitik nicht der Vorreiter wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Kollege Müller hat in seiner Rede die Landwirtschaft aufgefordert, doch selbst dafür zu sorgen, daß die übrige Bevölkerung erkennt, wie sehr man die Landwirtschaft brauche. Die Landwirtschaft hat nach dieser Feststellung dafür also selbst zu sorgen. Da möchte ich an eine Rede erinnern, die unser Bundespräsident Karl Carstens anläßlich der Grünen Woche in Berlin vor in- und ausländischen Gästen gehalten hat Er erklärte, bei seinen Wanderungen durch unser Land sei ihm immer wieder deutlich geworden, wie sehr das Gesicht unseres Landes von der Landwirtschaft bestimmt wird, und er stellte dazu fest: „Die deutsche Landwirtschaft wird von den Land- und Forstwirten gestaltet " Das ist schon eher eine kompetente Aussage als das, was der Kollege Müller hier gesagt hat, als er der Landwirtschaft als zusätzliche Aufgabe noch die Selbstdarstellung und den Nachweis ihrer Existenzberechtigung zugemutet hat
Meine Damen und Herren, der Agrarbericht weist nach — es wurde auch von verschiedenen Kollegen gesagt —, daß es eine Globalaussage ist, wenn gesagt wird, daß die Reineinkommen in der Landwirtschaft um 2,9 % gestiegen seien. Wir freuen uns, daß es Betriebe und Regionen gibt, in denen die Einkommenszuwächse höher als 2,9 % sind. Wir dürfen dann aber auch nicht verheimlichen, daß wir in Baden-Württemberg plus minus Null haben und in Rheinland-Pfalz und im Saarland die Einkommen um 7 % zurückgingen. Wenn man dann die Frage stellt, wie die insgesamt feststellbare Verschlechterung der landwirtschaftlichen Einkommen im Vergleich zum außerlandwirtschaftlichen Einkommen entstehen konnte, so muß man feststellen: Es war in erster Linie die Ausrichtung der gesamten Agrarpolitik und besonders der Förderpolitik am außerlandwirtschaftlichen Einkommensniveau, dem man jahrelang nachgejagt ist, das wir aber nie erreichen werden.



Susset
Der einzelne Landwirt hat in den vergangenen Jahren das aus seiner Sicht und auch aus der Sicht von Wissenschaftlern und Politikern für richtig Erachtete getan, er hat fortlaufend rationalisiert und den möglichen technischen und wissenschaftlichen Fortschritt genutzt. Von der Politik wurde — das kann man hier sicherlich feststellen; wir können uns von Schuld auch nicht ganz freisprechen —, wenn man einmal von der Zuckermarktordnung absieht, überhaupt keine zuverlässige Richtung durch eine längerfristig angelegte Marktorientierung gegeben.
Die Reduzierung der Zahl der Betriebe und die Reduzierung der Zahl der Arbeitskräfte war so lange möglich, wie unter günstigen wirtschaftlichen Bedingungen im außerlandwirtschaftlichen Bereich Arbeitsplätze in zumutbarer Entfernung angeboten wurden. Dies ist heute nicht mehr ohne weiteres und überall möglich. Wenn wir den wirtschaftlichen Prognosen glauben — und ich meine, sie wurden von vielen Instituten so formuliert —, dann werden die Arbeitsmarktbedingungen in den 80er Jahren nicht so sein, daß Landwirte ohne Schwierigkeiten zusätzliches Einkommen erwerben können. Somit fehlt einfach die Möglichkeit für eine Einkommensaufbesserung im außerlandwirtschaftlichen Bereich.
Die Landwirtschaft ist ihrerseits in einem früher nicht gekannten Ausmaß auf Güter der übrigen Wirtschaft angewiesen. Sie ist somit auf ihrer Kostenseite von der dynamischen Preisentwicklung der Gesamtwirtschaft abhängig, ohne diese Kosten über die Preise weitergeben zu können. Das abgeschwächte Wirtschaftswachstum hat zusammen mit der von dieser Regierung mitverschuldeten Dauerarbeitslosigkeit einfach die Mobilität eingeschränkt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun werden immer wieder Vergleiche mit anderen EGLändern angestellt. Man sagt, in Sizilien oder in Irland seien die Preise noch niedriger als in der Bundesrepublik. Ich möchte den Kollegen Müller einmal fragen, ob wohl sein Nachfolger, der Studiendirektor in Schweinfurt, sich mit jemandem vergleicht, der in Sizilien oder in Irland das gleiche tut, oder ob sich der Kollege Simpfendörfer, wenn er nun aus diesem Parlament ausscheidet, beim Kultusminister in Baden-Württemberg dafür zur Verfügung stellt, mit einem Einkommen wie in Sizilien oder in Irland wieder in den Schuldienst zu gehen. Ich glaube, das müssen wir einfach sehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Oder 5 % weniger als im letzten Jahr!)

Wir haben heute wieder einen Entschließungsantrag eingebracht. Er liegt Ihnen auf Drucksache 8/3822 vor. Wir haben ihn eingebracht, weil der Herr Minister — er ist im Moment nicht da — in seiner Einbringungsrede verschwiegen hat, wie es in den 80er Jahren weitergehen soll.
Wir fordern im ersten Teil unseres Entschließungsantrages, daß gemäß dem Landwirtschaftsgesetz sowohl im landwirtschaftlichen wie im außerlandwirtschaftlichen Bereich Voraussetzungen geschaffen werden, die die Land- und Forstwirtschaft in die Lage versetzen, ihre Probleme selbst zu lösen.
Herr Minister Ertl hat von 100 000 Betrieben gesprochen, denen er deutlich machen will — vor allen Dingen den Hofnachfolgern —, wie es künftig um sie steht. Aber hier muß doch gefragt werden, ob berücksichtigt wurde, daß heute die durchschnittlich 900 000 Arbeitslosen den Steuer- und Beitragszahler dieser Gesellschaft schon 16 Milliarden DM kosten. Will man auch den 100 000 sagen: „Bitte, geht auch auf den Arbeitsmarkt!", dann entstehen nochmals Kosten von 2 Milliarden DM. Das muß hier einfach mitberücksichtigt werden.
Wir ersuchen die Bundesregierung, die von der EG-Kommission vorgelegten Agrarpreisvorschläge abzulehnen und darauf hinzuwirken, daß das nominale Agrarpreisniveau um die Höhe der Inflationsrate angehoben wird. Dies ist notwendig, um bei weiter steigenden Produktionskosten und gebremstem Strukturwandel die Einkommen der Landwirtschaft vor einem weiteren Rückgang zu bewahren. Die Verflechtung der Landwirtschaft mit der Gesamtwirtschaft muß auch in vergleichbaren Einkommenschancen ihren Ausdruck finden. Die Agrarpreise — dazu mögen die Kollegen Simpfendörfer und Müller stehen, wie sie wollen — sind einfach die wesentlichste Komponente der Einkommenssicherung. Wenn Sie feststellen, daß dies auf Dauer nicht so sein kann, dann muß ich fragen: Was tritt dann an die Stelle der Agrarpreise? Das müßte in der Debatte heute doch gesagt werden.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Wir fordern die Bundesregierung weiter auf, dafür einzutreten, daß die Strukturrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung so geändert werden, daß die Förderschwelle abgeschafft werden kann, weil gerade von geförderten Betrieben immer mehr produziert wurde. Sie mußten in vielen Fällen aufstocken, ohne es zu wollen. Das sollten wir mitberücksichtigen.
Wie können Betriebe bei steigenden außerlandwirtschaftlichen Einkommen und sinkenden landwirtschaftlichen Einkommen, ohne in der Produktion in die Vollen zu gehen, auf Dauer bestehen? Man muß das einmal hochrechnen: Wer im Moment 40 Kühe braucht, braucht in zehn Jahren 80 Kühe, um das außerlandwirtschaftliche Einkommen überhaupt zu erreichen, um die Möglichkeit zu haben, gefördert zu werden.
Wir wehren uns gegen eine Politik des Wachsens oder Weichens. Der bäuerliche Familienbetrieb hat sich bestens bewährt.

(Abg. Simpfendörfer [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Herr Kollege Simpfendörfer, ich sehe hier, daß ich unter Zeitdruck stehe. Wir können, was Sie fragen wollten, sicherlich nachher noch besprechen.
In unserem Entschließungsantrag ersuchen wir die Bundesregierung weiter, dafür zu sorgen, daß die



Susset
Vorsteuerpauschale der überhöhten Vorsteuerbelastung angepaßt wird.
Es tut mir leid, daß Herr Kollege Dr. Schmidt (Gellersen) heute nicht hier ist. Er hatte schon im Januar erklärt, daß auf Grund der derzeitigen Lage in der Landwirtschaft die Vorsteuerpauschale angehoben werden müsse.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Herr Staatssekretär Gallus hat im Februar vor dem Landtagswahltermin in Baden-Württemberg in einer Entschließung die Forderung aufgestellt, daß die Vorsteuerpauschale um 1 % angehoben wird.

(Gallus [FDP]: Sehr wahr!)

Die Bundesregierung hat, obwohl wir eine halbe Stunde für eine Geschäftsordnungsdebatte brauchten, weil die SPD es gar nicht haben wollte, daß die Bundesregierung Zahlen vorlegt, am vergangenen Mittwoch Zahlen mitgeteilt. Im Wirtschaftsjahr 1977/78 hat die Landwirtschaft 0,45 % mehr an Vorsteuern erbracht, als es der Gesetzgeber gewollt hat. 1978/79 waren es 0,6 %. 1979/80 sind es 0,9 %. Auf Grund dieser Zahlen ergibt sich schon ein Verlust von etwa 1 Milliarde DM.
Nun ist es — das bringen wir in unserer Entschließung zum Ausdruck — nach dem Umsatzsteuerrecht einfach geboten, die Vorsteuerpauschale anzuheben. Es genügt nicht, Herr Minister, daß Vertreter der Regierung, Vertreter der FDP und Vertreter der SPD draußen im Land erklären, dies sei notwendig, wenn andererseits nichts geschieht.
Herr Minister Ertl, Sie haben unsere volle Unterstützung. Wir wollen einmal sehen, wer siegt, Herr Matthöfer oder Herr Ertl. Aber wir sind ja zusammen stärker. Die SPD wird auf Tauchstation gehen.

(Kiechle [CDU/CSU]: Ohne Schnorchel!)

In einem weiteren Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehe ich auf die Hinterbliebenenrente für Bäuerinnen ein. Der Herr Cronenberg, der gestern am Einigungsversuch zwischen SPD und FDP in der Frage der Hinterbliebenenrente beteiligt war, hat nur erklärt, daß sich Lösungen anbieten. Mich hätte gefreut, wenn wir hätten erfahren können, wie diese Lösungen aussehen. Wenn danach ein Vertreter der SPD, meinetwegen der Kollege Wimmer, gesagt hätte: „Jawohl, das ist auch unsere Lösung", hätten wir tatsächlich am heutigen Tag die Möglichkeit, einen sozialen Mißstand, der nach unserer Meinung schon einige Jahre ausgeräumt gehört hatte, zu beseitigen.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Ich habe nach wie vor den Eindruck, daß man trotz der sozialen Benachteiligung der Landfrau genauso unsozial handelt wie bei der Mutterschaftsgeldregelung. Daran sollte man vielleicht auch erinnern. Die SPD hat sich, nach dem, was ich erfahren habe, noch nicht dazu durchringen können, unsere Vorstellungen zur Einführung des Witwengeldes für Landfrauen zu unterstützen.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Leider!)

Ein weiterer Punkt ist die Energieverteuerung im Unterglasgartenbau, die besonders durch die Energiepolitik der Niederlande verschärft wird. Durch den von der niederländischen Regierung gestützten Sondertarif haben die niederländischen Unterglasanbauer einen Kostenvorteil, der Wettbewerbsnachteile für den deutschen Gartenbau mit sich bringt, die mittelfristig den Ruin dieser Betriebe bringen.
Probleme am Apfelmarkt: Wir haben auf eine Kleine Anfrage eine verhältnismäßig bescheidene Antwort bekommen, aber keine Antwort darauf, wie die in diesem Jahr eingetretene Reduzierung des Einkommens um 50 % durch Maßnahmen der Regierung auf Dauer ausgeglichen werden kann. Wir haben gefordert — das ist sicherlich eine bescheidene Forderung —, daß die Brennrechte angehoben werden, damit dieses Obst verwertet werden kann. Die Erhaltung des deutschen Obstbaus liegt doch mittelfristig auch im Interesse des Verbrauchers

(Kiechle [CDU/CSU]: Und der Landschaft!) — und der Landschaft.

Wir bitten die Bundesregierung weiter, dafür einzutreten, daß die durch den Beitritt neuer Mitglieder zur EG entstehenden Schwierigkeiten auf dem Gebiete des Wein-, Obst- und Gemüsemarktes nicht ausschließlich auf dem Rücken der deutschen Produzenten ausgetragen werden. Da sind wir wieder bei dem, was Sie, Herr Kollege Simpfendörfer, angesprochen haben. Diese Länder kommen wegen der Agrarpolitik zu uns. Es ist politisch notwendig, daß wir dieses größere Europa schaffen; aber dann bitte nicht nur zu Lasten und auf Kosten der verschiedenen Erwerbszweige in der Landwirtschaft. Belastungen, die durch internationale Vereinbarungen entstehen, die der Gesamtwirtschaft zugute kommen, müssen fairerweise politische Lasten der gesamten Volkswirtschaft und nicht nur einiger Wirtschaftszweige sein.
Dies gilt auch für die schwierigen Probleme, die durch Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Geflügelhaltung entstanden sind. Ohne deutsche Eierproduktion wäre es nicht möglich gewesen, daß der Herr Minister Ertl am vergangenen Mittwoch hier hat erklären können: Der Eierpreis konnte 20 Jahre konstant gehalten werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Redezeit geht zu Ende.

(Wehner [SPD]: Ja!)

Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll der Bundesregierung Gelegenheit geben, durch kompetente Antwort auf unsere Forderungen Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Es ist auch noch Gelegenheit, daß verschiedene Kollegen der Koalition hierzu Stellung nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820912300
Das Wort hat der Abgeordnete Wimmer.

Hermann Wimmer (SPD):
Rede ID: ID0820912400
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht zur Gesamtentschließung



Wimmer (Neuötting)

Stellung nehmen, sondern nur zu dem Bereich, der die Sozialpolitik betrifft. Ich meine, daß es richtig und notwendig ist, daß im Rahmen der Agrardebatte auch einige Bemerkungen zur agrarsozialen Sicherung gemacht werden. Die SPD — und ich kann das sicherlich auch für die Koalition sagen — betrachtete die Agrarsozialpolitik in der Vergangenheit — und wird das auch in der Zukunft tun — als einen wichtigen Teil ihrer politischen Aufgabe.

(Zustimmung bei der FDP)

Es ist heute auch nicht erforderlich, alle Leistungen aufzuzählen, die in der Vergangenheit auf diesem Gebiet erbracht worden sind. Sie sind dem sachkundigen Publikum hier sicherlich bekannt. Ich erinnere nur stichwortartig an: Entwicklung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Altershilfe. Das sind sicherlich positive Entwicklungsabschnitte für die ländlichen Gebiete und für die bäuerliche Bevölkerung gewesen.
Man erinnert sich heute ungern an die vielen Fälle in den Dörfern, in denen in den Familien Notlagen eintraten, weil Arzt- und Krankenhausrechnungen nicht bezahlt werden konnten, an die Spannungen auf den Höfen, als die alten Betriebsinhaber ihren Hof nicht an den Sohn abgeben konnten, weil sie Angst davor hatten, voll von den Kindern abhängig zu sein.

(Zuruf von der FDP: Jawohl! Das stimmt!)

Sozialdemokraten haben vor den sozialen Problemen der Landwirte wie auch der anderen Selbständigengruppen nie die Augen verschlossen. Wir wollten helfen, haben dies auch getan. Wir wußten aber auch, daß diese Hilfe nur bei solidarischer Unterstützung durch die anderen Bevölkerungsgruppen möglich ist.
Ich glaube, daß es auch den landwirtschaftlichen Berufsorganisationen gut anstehen würde, wenn sie diese Hilfen für die bäuerlichen Familien, die von der Öffentlichkeit, d. h. von der übrigen Bevölkerung, gewährt werden, auch einmal deutlich und ausdrücklich anerkennen würden.

(Beifall bei der SPD)

Anstrengungen von uns haben dazu geführt, daß sich das System der sozialen Sicherung für die Landwirte dem der anderen arbeitenden Bevölkerungsgruppen erheblich angenähert hat. Hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes bestehen kaum mehr Unterschiede. Das Altersgeld für Ehepaare und Alleinstehende hat inzwischen eine Höhe erreicht, bei der man kaum noch sagen kann, daß es nur eine Grundversorgung darstellt: Bei der Diskussion über eine Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Altershilfe ist es gut, sich vor Augen zu führen, daß viele alte und erwerbsunfähige Menschen in der übrigen Bevölkerung allein von einer Rente leben müssen, die kaum über der Höhe des Altersgeldes in der Landwirtschaft liegt. Leistungen wie die dynamische Anpassung des Altersgeldes an die allgemeine Einkommensentwicklung, das vorzeitige Altersgeld bei Erwerbsunfähigkeit, insbesondere die volle Einbeziehung des Altenteilers in die soziale Sicherung, der nicht in der Lage war, selbst größere Beiträge zu ihrer Finanzierung zu leisten, wären ohne die finanziellen Mittel, die der Bund dafür bereitgestellt hat, nicht erreichbar gewesen.
1980 werden für die landwirtschaftliche Sozialpolitik fast 3,5 Milliarden DM ausgegeben. Wenn sich die Opposition darüber beklagt, daß bei der Anhebung des Altersgeldes nicht anders verfahren werde als bei den übrigen Renten, wenn höhere Zuschüsse für die Unfallversicherung und andere Leistungen gefordert werden, die alle zu Lasten des Bundes gehen sollen, dann ist es gut, daran zu erinnern — und das sollte jeder in der Opposition auch einmal nachlesen —, daß die CDU und CSU in den Anfangsjahren, als sie die Regierung stellten, Bundeszuschüsse zur Altershilfe abgelehnt haben, weil es sich mit der Auffassung von einem freien Bauerntum nicht verträgt, bei der sozialen Sicherung vom Staat abhängig zu sein. Wir haben diese Auffassung nie geteilt, aber sie ist von Ihnen in diesen Jahren vertreten worden.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich hier zu der Forderung nach Erhöhung der Bezuschussung der Berufsgenossenschaft ein paar Sätze sagen. Es werden der Berufsgenossenschaft bereits 400 Millionen DM als Zuschuß gewährt. Das ist eine freiwillige und keine gesetzliche Leistung. Bei der Erhöhung von 320 Millionen DM auf 400 Millionen DM haben wir mit Nachdruck von der Berufsgenossenschaft verlangt, sie solle darüber nachdenken, wie eine gerechtere Verteilung der Bundesmittel zu bewerkstelligen wäre. Der Vorschlag, der jetzt vom BML gemacht worden ist, war ein richtiger Schritt in diese Richtung. Ich meine, bevor über neue Leistungen in dem Bereich geredet wird, sollten erst einmal von den Berufsgenossenschaften die gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt werden. Ich habe wenig Verständnis für die Schwerfälligkeit und die Uneinsichtigkeit, die hier von manchen Berufsgenossenschaften an den Tag gelegt worden ist.
Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen zu dem agrarsozialen Ergänzungsgesetz machen. Ich kann mich noch erinnern, daß wir in der Ausschußsitzung vom 9. November 1977 hierzu einen Entschließungsantrag eingereicht hatten. Dieser Entschließungsantrag hat damals nicht die Zustimmung der Opposition gefunden. Damals, als wir die Regierung gebeten hatten, zu prüfen, wie diese Lücke in der sozialen Sicherung im landwirtschaftlichen Teil zu schließen wäre, hat sich die Opposition der Stimme enthalten.

(Zurufe von der CDU/CSU: Weil wir ein eigenes Gesetz haben wollten! — Weil wir mehr wollten! — Wir waren schon weiter!)

Wir wissen, daß hier eine Lücke besteht, und wir wollen in der Koalition auch eine Lösung finden. Aber wir wollen eine Lösung, die Rücksicht nimmt auf die Weiterentwicklung der sozialen Sicherung für die anderen Bevölkerungsgruppen.
Sie wissen so gut wie wir, daß es bei dem vorliegenden Entwurf eines zweiten agrarsozialen Ergän-



Wimmer (Neuötting)

zungsgesetzes einige Fragen gibt, über die man reden muß. Ich denke hier z. B. auch daran, daß man nachdenken muß, ob die Hofabgabe als Voraussetzung für die Gewährung der Hinterbliebenenrente bei Witwen und Witwern, die nur einen kleinen Betrieb hauptberuflich bewirtschaften, eine vernünftige Maßnahme ist und ob sie strukturpolitisch notwendig ist. Darüber kann man sicherlich reden. Da werden wir auch gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Lösung finden und anbieten. Ich nehme an, daß dann auch die Opposition bereit ist, dem zuzustimmen. Ich bin fest davon überzeugt, daß die Koalition eine Lösung erreicht.

(Zurufe von der CDU/CSU: Wann? — Hoffentlich die richtige! — Es ist doch längst klar, wie die sein soll!)

— Nicht so hektisch, nicht so hektisch. — Die ganze
Frage wird seit einem oder zwei Jahren diskutiert.

(Zuruf von der CDU/CSU: Seit vier!)

— Vielleicht seit vier. Aber ich glaube, daß es das Problem der jüngeren Witwen schon längere Zeit gibt und auch schon zu der Zeit gegeben hat, als Sie an der Regierung waren.

(Beifall bei der SPD)

Auch wenn das zweite agrarsoziale Ergänzungsgesetz in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, wird auf diesem Gebiet noch eine ganze Menge Arbeit vor uns liegen. Ebenso wie die Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die übrige Bevölkerung weiterentwickelt werden muß, gilt dies auch für das System der sozialen Sicherung in der Landwirtschaft. Es muß darum gehen, daß die sozialen Sicherungssysteme in unserer Gesellschaft weiter harmonisiert werden.
Auch die Landwirtschaft muß eine größere Solidarverantwortung in dem Bereich übernehmen. Das heißt auch, daß die Beitragsleistungen der Landwirte für ihre Alterssicherung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe auszurichten sind. Wenn der Staat Hilfen gibt, kann es nur unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit und der Bedürftigkeit bestimmter Gruppen der landwirtschaftlichen Bevölkerung gehen.
Wir wissen, daß die soziale Sicherung z. B. der mithelfenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft noch nicht so geregelt ist, wie es sein sollte. Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit wird uns auch in den kommenden Monaten und Jahren weiter beschäftigen. Wir streben für die jüngeren Witwen eine Lösung im Bereich des zweiten agrarsozialen Ergänzungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode an. Wir werden das mit unserem Koalitionspartner sicherlich zu Rande bringen.
Wir brauchen aber bei allen Entscheidungen, die in diesem Bereich getroffen werden, auch den Blick über den Zaun hinaus. Denn es kann nicht nur um gruppenspezifische Interessen gehen. Wir haben das Gefühl, daß wir wie in der Vergangenheit diese Verantwortung auch in der Zukunft haben werden.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Aber es ist ja bisher nichts geschehen!)

In dieser Verantwortung werden wir wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft vernünftige Entscheidungen treffen. Die Landwirte wissen, daß sie sich bei der sozialen Sicherung auf die Sozialdemokraten, auf diese Koalition verlassen können.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820912500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zumpfort.

Dr. Wolf-Dieter Zumpfort (FDP):
Rede ID: ID0820912600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherige Argumentation der Opposition in der Debatte und auch die weit ungezügeltere und polemischere Diskussion in der Öffentlichkeit durch Vertreter der CDU/CSU insbesondere zur Einkommenssituation in der Landwirtschaft gehen meines Erachtens fast vollkommen am tatsächlichen Sachverhalt vorbei. Ich glaube, von diesen Herren wird in der Regel nur fürs „Bauernblatt" geredet.
Wer wie die Opposition ständig nur Nachschläge fordert und die nach ihrer Meinung mageren Einkommensergebnisse des Agrarberichtes in erster Linie darauf zurückführt, daß Minister Ertl in den letzten zwei Jahren mit ungewöhnlich niedrigen Agrarpreiserhöhungen aus Brüssel nach Hause gekommen sei, und somit Ertl alleine die Schuld für die verschlechterte Einkommenssituation in die Schuhe schieben will, der zeigt, daß er nicht willens oder nicht fähig ist, Realitäten zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Es hat den Anschein, daß damit ungeprüft und voreingenommen in die Richtung des Bauernverbandes marschiert wird, der anscheinend in letzter Zeit nur noch die Belange der großen und größten Landwirte in diesem Lande vertritt.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Mit so billigen Sprüchen kommen Sie bei den Bauern nicht durch!)

— Ich will dies im einzelnen gleich noch deutlich machen, Sie werden es erleben. Gerade mit überzogener Polemik — um es einmal ganz deutlich zu sagen — beraubt sich die CDU/CSU der Möglichkeit, echte Vorschläge zu machen. Die Streiter der Opposition übersehen

(Zurufe von der CDU/CSU: Sie besteuern doch die Kleinen und nicht die Großen!)

— warten Sie bitte mal ab, dann können Sie gleich echte Einwände bringen! —, daß ihre Argumentation — und jetzt hören Sie genau zu! — ein Vorurteil in der Öffentlichkeit bestätigt, das da heißt, daß Brüssel und Bonn ein bäuerlicher Selbstbedienungsladen seien, was nicht ist. Anstatt anzuerkennen und das auch mal zu sagen, daß erstens die Marktlage bei den wichtigsten Agrarprodukten Preiserhöhungen verbietet, daß zweitens eine Entlastung der Agrarmärkte im Außenhandelssektor auf immer stärkere politische Widerstände stößt und daß drittens schließlich eine Menge von Kontingentierungsrichtlinien dem einzelnen Landwirt immer we-



Dr. Zumpfort
niger Entscheidungs- und Handlungsspielraum lassen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie könnten wenigstens ein bißchen langsamer lesen!)

berauschen sich die Opposition und der Bauernverband an der Fiktion, daß man so weitermachen könne wie bisher und eigentlich nur die Preise zu erhöhen brauche.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt sagen Sie aber mal etwas zu dem Einkommen der Landwirte!)

Jedem der hier Anwesenden müßte aber eigentlich klar sein, daß das so nicht geht. Ganz besonders deswegen fordere ich die Opposition auf, mehr Ehrlichkeit an den Tag zu legen. Denn nur so lassen sich bestehende berechtigte Forderungen der Landwirte in der Öffentlichkeit durchsetzen. Ich möchte jetzt im folgenden auf einzelne Ungereimtheiten in dieser Diskussion eingehen, indem ich das zum einen an der Einkommenssituation der Landwirte und zum anderen am agrarpolitischen Instrument der Preise deutlich mache.
Der Agrarbericht 1980 weist aus, daß der gewerbliche Vergleichslohn seit 1968/69 in der Gesamtwirtschaft im jährlichen Durchschnitt um 9,1 %, das landwirtschaftliche Reineinkommen je Familienarbeitskraft aber nur um 7,5 % angestiegen ist. Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesen Zahlen um sehr problematische Durchschnittsbetrachtungen, die ich als Ökonom so nicht akzeptieren kann — ich werde das gleich begründen —, insbesondere dann nicht, wenn die Opposition daraus ihre gesamten Vorwürfe gegenüber sozialliberaler Agrarpolitik ableitet. Solche Zahlen sind irreführend.
Ich meine sogar, daß der gewerbliche Vergleichslohn — und das ist verbal schon grob falsch — und die landwirtschaftlichen Reineinkommen nicht vergleichbar sind. Der Unterschied, insbesondere im Niveauvergleich, würde sich z. B. glatt umdrehen, wenn statt des Bruttovergleichs, der immer vorgenommen wird — d. h. Einkommen vor Abzug von Steuern und ohne Berücksichtigung von Be- und Entlastung im sozialen Bereich —, ein Vergleich auf Nettobasis durchgeführt würde.

(Gallus [FDP]: Sehr gut!)

Umkehren würde sich meines Erachtens das Bild noch mehr, wenn man einen solchen Vergleich auf das verfügbare Einkommen abstellen könnte. Versuche dieser Art — das wissen Sie — hat es gegeben, aber es fehlen die Zahlen. Nur weil diese Zahlen fehlen, kann es in der Öffentlichkeit zu dem Vorurteil kommen, daß die landwirtschaftlichen Einkommen zu den bestgehüteten Geheimnissen unserer Republik gehören.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Hören Sie einmal! Welcher Berufsstand liefert denn so viel Zahlenmaterial? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Ja, ja, ja.
Berücksichtigen wir z. B. einmal die Steuern bei einem solchen Niveauvergleich. Die durchschnittliche Einkommensteuerquote der Landwirtschaft nach dem jetzigen System, d. h. die Einkommensteuer im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Wertschöpfung, beträgt zur Zeit 2 %. Daran, meine Damen und Herren von der Opposition, können Sie nicht rütteln. Aber — jetzt hören Sie genau zu — die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung des Arbeitnehmers, d. h. die Lohnsteuer im Verhältnis zur Bruttolohn- und -gehaltssumme, beläuft sich zur Zeit auf rund 15 %. Bei 13 % Unterschied zwischen Brutto- und Nettozahlen wird hier wohl deutlich — eigentlich muß man sagen: wird sofort eklatant deutlich —,

(Glos [CDU/CSU]: Da sieht man, wie Sie die Arbeitnehmer schröpfen!)

wie sich die Verhältnisse umkehren, wenn man einen Nettovergleich auf diese Einkommensgruppen abstellt.

(Kiechle [CDU/CSU]: Das ist seit Jahren eine arbeiterfeindliche Politik gewesen!)

Ein weiteres Beispiel — das sage ich auch Ihnen ganz genau, Herr Kiechle —: Ein verheirateter Landwirt, dessen tatsächlich zu versteuerndes Einkommen zur Zeit, sagen wir einmal, 40 000 DM beträgt, ist nach geltendem Recht, § 13 a, steuerfrei. Denn nach § 13 a werden zur Zeit nur 25 % — das sind in unserem Beispiel 10 000 DM — angesetzt. Die kommen, wie Sie wissen, auf Grund der verschiedenen Freibeträge und sonstiger anderer Dinge für eine Besteuerung nicht mehr in Betracht. Das heißt: Dieser Betrag reicht für eine effektive Steuererhebung nicht aus. Beschäftigt derselbe Landwirt aber einen Arbeitnehmer und zahlt ihm einen Arbeitslohn von 20 000 DM im Jahr, so muß der Arbeitnehmer im Jahre 1979 dafür 1 346 DM Lohnsteuer zahlen. Ich hoffe, Ihnen hiermit hinreichend klargemacht zu haben, wie problematisch also dieser Vergleich ist.

(Kiechle [CDU/CSU]: Nein, Ihre Zahlen sind falsch! Das ist der springende Punkt!)

— Das können Sie nicht so einfach behaupten. Denn eines sage ich Ihnen: Ich verstehe zwar nicht viel vom Melken, aber ich bin Ökonom, und von Zahlen verstehe ich etwas.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Und von Hasch! — Lachen bei der CDU/CSU)

— Ja, das sage ich immer zuerst, wenn ich zu Bauernversammlungen gehe. Und dann wissen die Bauern, die richtig zuhören, daß ich recht habe; so.

(Beifall bei der FDP — Kiechle [CDU/CSU]: Dann wissen die gleich, daß Sie nichts davon verstehen!)

Und noch etwas: Wie problematisch ein Vergleich zwischen Reineinkommen je Familienarbeitskraft und dem sogenannten gewerblichen Vergleichslohn ist, möchte ich noch an einem anderen und letzten Beispiel deutlich machen. Unterteilt man die 400 000 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe im Bundesgebiet in vier Abteilungen
— Sie kennen das —, so weist das einkommenschwächste Viertel der Betriebe zwar nur einen Ge-



Dr. Zumpfort
winn je Familienarbeitskraft von rund 10 000 DM im Jahr aus. Jedoch — und jetzt kommt's — darf nicht verschwiegen werden, daß im Durchschnitt diese Betriebe gleichzeitig über ein Eigenkapital von 250 000 DM über ein Fremdkapital von 75 000 DM verfügen. Ich bezweifle, daß ein Arbeitnehmer, auch wenn sein Einkommen doppelt so hoch wie das soeben genannte des Betriebs sein könnte, über ein vergleichbares zusätzliches Vermögen verfügt.

(Kiechle [CDU/CSU]: Sie Ökonom!)

Gerade an diesem Beispiel wird deutlich

(Zuruf von der CDU/CSU)

— hören Sie bitte mal zu! —, daß man den Landwirt als das nehmen muß, was er eigentlich ist, nämlich als Unternehmer, und daß man sein Einkommen nicht mit dem eines Arbeitnehmers vergleichen kann.

(Zuruf des Abg. Kiechle [CDU/CSU])

Daß er Unternehmer ist, zeigt sich auch daran, daß er im Rahmen eines Produktionsprozesses Subventionen erhält, die wir nicht verschweigen wollen und die sogar notwendig und vom Gesetz her auch berechtigt sind.
Der Agrarbericht 1980 weist unter der Überschrift „Wertschöpfung der Landwirtschaft" für das Jahr 1978/79 einen Subventionsanteil an der Nettowertschöpfung in Höhe von rund 8 % aus. Es gibt jedoch auch andere Rechnungen. Vom Institut für Weltwirtschaft wurde im November 1979 ein Kieler Diskussionsbeitrag mit dem Titel „Subventionen in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht. Er weist nach, daß der wahre Anteil der Subventionen viel höher ist.

(Kiechle [CDU/CSU]: Er behauptet das nur; nachweisen tut er es nicht!)

— Ich habe in diesem Institut zweieinhalb Jahre gearbeitet.

(Kiechle [CDU/CSU]: Eben! — Lachen bei der CDU/CSU)

Ich zweifle die Seriosität dieser Zahlen nicht an.

(Kiechle [CDU/CSU]: Da haben wir es!)

Was Sie hier machen, ist eine ganz schöne Unterstellung.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Für den Zeitraum von 1974 bis 1978 — hören Sie bitte mal zu! — liegt nach Aussage des Instituts der durchschnittliche Subventionsgrad, d. h. Subvention bezogen auf die Wertschöpfung, über 50 %. Die Aussage, die daraus zu folgern ist, wenn man sämtliche Subventionen einbezieht: Das Gesamteinkommen im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Fischerei beruht zu mehr als der Hälfte auf Umverteilungsmaßnahmen der öffentlichen Hand. Das muß einmal gesagt werden.

(Rawe [CDU/CSU]: Sie können ja Ihre Rede allen Bauern zuschicken!)

Ich wünschte, die werden das lesen können, bezweifle allerdings, daß die Rede abgedruckt wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Josef Ertl wird sie als Broschüre herausgeben!)

Alle diese Beispiele mögen Ihnen verdeutlichen, daß die eingangs erwähnten Zahlen — 7,5 zu 9,1 — nicht nur zu wenig aussagen, sondern ganz erheblich an den wirklichen Verhältnissen vorbeigehen. Deswegen die Bitte an die Opposition: Mäßigen Sie sich etwas!

(Zurufe des Abg. Rawe [CDU/CSU] und des Abg. Ey [CDU/CSU])

Das gilt auch für den Bauernverband.
Nehmen Sie zum Beispiel auch zur Kenntnis, daß unter der zehnjährigen Ägide von Bundeslandwirtschaftsminister Ertl die Landwirte in einzelnen Jahren die höchsten Einkommenszuwächse — bis zu 40 % — erlebt haben. Das hatte es vorher nie gegeben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Schließlich halte ich fest — es ist sinnvoll, auch das zu sagen —, daß sich ein Vergleich der Einkommenssituation innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft nicht auf das statistisch erfaßbare Geldeinkommen beschränken darf. Das Vermögen habe ich soeben schon erwähnt. Zu den bereits gestreiften unterschiedlichen Steuer- und Soziallasten kommen hinzu: die Sicherheit des Arbeitsplatzes,

(Zuruf des Abg. Besch [CDU/CSU])

die Selbständigkeit im Berufsleben und die Umwelt am Arbeitsplatz. All das sind Faktoren, die bei einem solchen Einkommensvergleich einbezogen werden müssen und auch in der politischen Diskussion nicht vernachlässigt werden dürfen.
Wenn man allerdings Aspekte berücksichtigt, stellen sich die Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft und ihre Entwicklung nicht so ungünstig dar. Ich habe deswegen kein Verständnis, wenn gerade aus Bauernverbandskreisen sowie von CDU/CSU-Politikern aus Ländern wie Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen zu einem Marsch auf Bonn wegen der angeblich schlechten Einkommenslage der Landwirte aufgerufen wird. Die soeben genannten Länder liegen erheblich über dem erwähnten Durchschnitt von 2,9 % Steigerung des Reineinkommens im Jahre 1979.

(Rawe [CDU/CSU]: Wir werden Ihre Rede mit einem Vorwort von Josef Ertl veröffentlichen!)

— Ja, ja!
Lassen Sie mich nun zu dem zweiten Thema, nämlich der Preispolitik, Stellung nehmen. Um es gleich vorweg festzustellen: Es ist nicht so, wie es die CDU/CSU glaubhaft machen will, nämlich, daß die Preise das Allheilmittel zur Verbesserung des Einkommens seien. Am besten kann man das anhand der erheblichen Einkommensunterschiede unter den rund 400 000 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben in der Bundesrepublik deutlich machen. Wie eine Sonderauswertung der Testbetriebe des



Dr. Zumpfort
Agrarberichts für 1978/1979 und 1979 zeigt, erzielten die 100 000 einkommensstärksten Höfe im Durchschnitt einen Gewinn von 70 000 DM und das zweitbeste Viertel immerhin noch einen Gewinn von rund 40 000 DM je Unternehmen. Das dritte Viertel brachte es auf 26 000 DM. Die untersten 100 000 Betriebe brachten es im Durchschnitt nur auf 12 000 DM je Unternehmen. Diese starken Einkommensabweichungen erklären sich zum Teil aus strukturellen Unterschieden, aber auch zum Teil daraus, daß hier die Unternehmerposition nicht richtig ausgeführt wurde.
Das letzte Viertel der Vollerwerbsbetriebe — das muß man der Ehrlichkeit halber in der einkommenspolitischen Diskussion auch einmal sagen — muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß dies so nicht weitergehen kann. Man muß auch den etwaigen Hofnachfolgern sagen, daß die wahre Einkommenssituation nicht geeignet ist, so wie bisher weiterzuverfahren.
Zum zweiten gilt es, gerade an diesem letzten Viertel deutlich zu machen, daß die Preispolitik gerade für diese 100 000 Betriebe nicht greifen kann. Ein Beispiel mag das verdeutlichen. Gehen wir von einem kleinen Hof mit einem Gewinn pro Arbeitskraft von rund 10 000 DM im Jahr aus und vergleichen wir das mit einem Hof, der einen Gewinn pro Arbeitskraft von 50 000 DM oder — das gibt es ja auch — 100 000 DM in einem vergleichbaren Jahr hat. Eine Preissteigerung bei Milch in Höhe von 2 brächte für diesen kleinen Hof eine Erlössteigerung bzw. eine Einkommenssteigerung von höchstens 1 000 DM im Jahr, bei dem großen ein Vielfaches davon. Es ist klar, daß diese Steigerung von 1000 Mark für den kleineren Betrieb nicht ausreicht, um ihm eine angemessene Einkommenssteigerung zu garantieren.
Verallgemeinert man diese Ergebnisse, so zeigt sich, daß das Prinzip der Mindestpreise und der Abnahmegarantien gerade nicht den bedürftigen Höfen hilft, sondern daß der große Batzen an Einkommenszuwächsen den Produzenten der großen Mengen zufließt. Das heißt umgekehrt: Großbetriebe, die eigentlich einer staatlichen Unterstützung über den Preis nicht bedurften, profitieren am ehesten vom Gemeinsamen Markt über die Garantiepreise.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Selbst bei konstanten oder sinkenden Erzeugerpreisen sind die großen Höfe über die Steigerung ihrer Mengen in der Lage, Einkommenszuwächse zu erzielen. Das haben sie auch gemacht; das ist marktwirtschaftlich richtig.
Hinzu kommt, daß es neben den Erzeugerpreisen und den Mengensteigerungen auch noch andere Faktoren gibt, das Einkommen zu bestimmen. Dazu gehören — die Landwirte sind Unternehmer — Produktivitätsfortschritte oder auch eine Entwicklung derart, daß die Betriebsmittelpreise hinter der Entwicklung der Erzeugerpreise zurückbleiben. Das muß auch so sein.
Vor diesem Hintergrund, daß die Preispolitik als Mittel der Einkommenspolitik ihren Zweck, wie behauptet wird, nicht erfüllen kann, halte ich es für
mehr als fragwürdig, wenn von seiten der CDU/CSU die Forderung erhoben wird, mindestens einen Ausgleich der Inflationsrate als Preissteigerung in Brüssel zu erhalten, wie Herr Kiechle gefordert hat, oder gar 7 %o zu bekommen, wie die COPA gefordert hat. Ich bin auch der Meinung, man verkauft die Bevölkerung für dumm, wenn man in diesem Zusammenhang mit den 7 % argumentiert, die Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff in die Diskussion eingebracht hat; denn, wie ich soeben ausgeführt habe, handelt es sich bei diesen 7 % um Lohnsteigerungen für Arbeitnehmer, während es sich bei den von der COPA und der CDU hier geforderten 7 um Preise handelt. Das sind zwei verschiedene Dinge. Wie ich soeben klargemacht habe, reicht dies insbesondere nicht aus, um gerade den Bedürftigen zu helfen.
Es wird auch politischer Nebel erzeugt, wenn man einen Nachschlag bei den Erzeugerpreisen auch damit begründet, daß die Nahrungsmittelpreise in der Vergangenheit einen wesentlichen Beitrag zur Dämpfung des allgemeinen Preisauftriebs geleistet haben. Gewiß, die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel sind in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1979 nur um 1,7 % gestiegen, während sich die Lebenshaltungskosten insgesamt um 4,1 verteuert haben. Aber bei diesem Vergleich wird vernachlässigt, daß die Verbraucher in ihrer Eigenschaft als Steuerzahler ein zweites Mal zur Agrarkasse gebeten wurden, und zwar um die hohen staatlichen Aufwendungen für die Stützungskäufe, für Exportsubventionen, für Abschlachtprämien, für Milchpulververfütterung und dergleichen mehr zu decken. Diese sogenannten Marktordnungsausgaben sind im Bundesgebiet 1979 gegenüber dem Jahr zuvor um 46 % gestiegen. Im neuen Jahr werden es nach Voranschlägen mindestens 29 % sein. Ich glaube auch, daß dies dem Bürger bewußt ist. Deswegen rate ich noch einmal, hier in der Diskussion zu etwas mehr Ehrlichkeit zu kommen.
Wieweit die Stimmung in der Bevölkerung ist, zeigt ein Zitat des — wie es dort heißt — „Mentors der deutschen Agrarwirtschaft", Professor Hermann Priebe, das in der „Zeit" abgedruckt worden ist. Professor Hermann Priebe hat gesagt:
In hundert Jahren ist über alle radikalen Veränderungen hinweg ein Grundphänomen gleichgeblieben: Daß die Agrarpolitik von einer kleinen Gruppe größerer Landwirte beherrscht wurde, der es mit unnachahmlicher elitärer Arroganz gelang, die Verfolgung eigener Interessen als Einsatz für Volk und Vaterland hinzu- stellen und die große Masse der Bauern sogar gegen deren eigene Interessen zur Unterstützung ihrer Politik zu gewinnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Dieses Zitat muß jeden, der sich ernsthaft mit der Agrarpolitik beschäftigt, zum Nachdenken zwingen. Zu diesem Nachdenken fordere ich auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, auf.

(Kiechle [CDU/CSU]: Denken Sie auch über sich nach!)

16760 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn. Freitag, den 21. März 1980
Dr. Zumpfort
Jetzt komme ich zu dem Wesentlichen. Es ist hinlänglich bekannt, daß eine Preispolitik, die primär als Einkommenspolitik eingesetzt wird, Produktionsanreize verursacht, die Angebotsüberschüsse nach sich ziehen. Die andere Funktion der Agrarpreise, nämlich das landwirtschaftliche Angebot in Umfang und Zusammensetzung der Nachfrage nach Agrarprodukten anzupassen, wird dann gar nicht mehr oder unzureichend erfüllt. Es ist klar, daß Marktordnungen, die im Prinzip richtig sind, auf die Dauer dann nicht mehr funktionieren können, wenn es vorteilhafter ist, für die Intervention statt für den Markt zu produzieren. So verwundert es mich auch nicht, daß der Selbstversorgungsgrad bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisssen, die im Agrarbericht 1980 ausgewiesen werden, mit einer Ausnahme im Durchschnitt über 100 % liegt.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wissen, daß weitere Zuwächse einfach nicht mehr finanzierbar sind. Fassen Sie sich bitte an das eigene Portepee!

(Zwischenrufe von der CDU/CSU: Ans Portemonnaie! — Heiterkeit)

Sie haben zugestimmt — und dagegen haben nur die Abgeordneten Bangemann und Gallus aus meiner Fraktion gestimmt —, als beschlossen wurde, daß nicht mehr als 1 % der Mehrwertsteuer an Europa abgegeben werden müsse. Dann machen Sie auch bitte vernünftige Vorschläge!

(Zuruf von der CDU/CSU: Ein typischer Judo!)

Welche Vorschläge das sind, möchte ich Ihnen jetzt vortragen. Die Verbindung von überwiegend einkommensorientierten Preisen und unbegrenzten Absatzgarantien muß gelockert werden. Der Markt muß wieder mehr zum Zuge kommen. Eine teilweise Entlastung der Preise von ihrer Einkommensfunktion macht natürlich ergänzende Maßnahmen erforderlich, um Einkommensverluste und soziale Härten weitgehend zu vermeiden.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Wollen Sie Einkommen übertragen?)

Diese Hilfen müssen insbesondere den Betrieben mit geringer Einkommenskapazität und eingeschränkten Erwerbsalternativen gewährt werden.
Aus meiner Sicht gehören hierzu direkte personenbezogene Einkommensbeihilfen, die schrittweise in kritische Überschußbereiche eingeführt werden könnten. Zu solchen Maßnahmen gehört auch, die Investitionsförderungsprogramme in Überschußbereichen, zur Zeit besonders Milch und Schweine, weitgehend einzustellen. Um zu verhindern, daß sich flächenunabhängige Agrarfabriken auf dem Lande woanders entwickeln, muß dieses Konzept noch um gestaffelte Erzeugerabgaben ergänzt werden, durch die insbesondere Großerzeuger durch drohende Ertragseinbußen zur Reduzierung ihrer Angebotsmenge geführt werden.
Ich bin davon überzeugt, daß unsere Landwirte für solche Maßnahmen mehr Verständnis aufbringen, als ihnen der Bauernverband unterstellt. Nicht eine solche Reform schafft Unsicherheit unter den Landwirten, sondern die ständige Sorge, daß eine unveränderte Politik in Europa in einem finanziellen Desaster endet und daß sie das Ansehen der Landwirtschaft in der Offentlichkeit ruiniert.
Aus diesem Grunde habe ich es für richtig gehalten, für die Notwendigkeit von mehr Ehrlichkeit in der Agrarpolitik zu votieren. Nur so wird es möglich sein, in der Zukunft, die besonders durch starke Verteilungskonflikte geprägt sein wird, die, wie Sie wissen, durch außergewöhnliche Rohstoffpreissteigerungen und Energiepreissteigerungen verursacht sind, die Zielsetzungen der Agrarpolitik erfolgreich zu realisieren. Diese Zielsetzungen sind — das hat Landwirtschaftsminister Ertl vor zwei Tagen deutlich gemacht — die Erhaltung des bäuerlichen Familienbetriebes, eine breite Eigentumsstreuung und eine ausgewogene Siedlungsstruktur in Stadt und Land. Dafür treten wir und auch ich ein.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Ritz [CDU/CSU]: Sie sind mir ein schöner Ökonom! — Zuruf von der CDU/CSU: Nur Ideologie!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820912700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schröder (Wilhelminenhof).

Diedrich Schröder (CDU):
Rede ID: ID0820912800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin von der Fraktionsführung gebeten worden, meinen Debattenbeitrag nach Möglichkeit etwas zu kürzen, damit die Gesamtzeit der Debatte eingehalten wird. Ich will diesem Wunsche gern folgen. Ich darf deshalb meine Kommentare zu den Vorrednern sehr kurzhalten.
Herr Simpfendörfer, auf die Ausführungen zur Milchmarktordnung werde ich während meines Beitrages eingehen. Den Kollegen Wimmer bitte ich um Verständnis, daß ich zu seiner Aufzählung der nach seiner Auffassung großen Leistungen der sozialliberalen Koalition hier keine Stellungnahme abgebe.
Ihnen, verehrter Herr Kollege Dr. Zumpfort, möchte ich den Rat geben: Sie sollten möglichst viele Bauernversammlungen in Schleswig-Holstein im Wahlkampf besuchen. Ich möchte den Kollegen Klinker animieren, Sie zu allen Kreisverbandssitzungen einzuladen. Ich sehe für Ihre Partei, Herr Kollege Dr. Zumpfort, dann allerdings das Risiko, daß nicht mehr zwei Kollegen aus Ihrer Fraktion hier nach Bonn kommen werden, sondern nur noch Ihr Landesvorsitzender allein. Er wäre allerdings Gott sei Dank zumindest ein Mensch, der etwas von Agrarpolitik versteht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bevor ich meinen Beitrag beginne, möchte ich feststellen: Es ist außerordentlich bedauerlich, daß der Kollege Dr. Martin Schmidt heute nicht dabei sein kann.

(Wehner [SPD]: Das ist doch wohl nicht sehr anständig! Er ist krank!)




Schröder (Wilhelminenhof)

— Herr Kollege Wehner, lassen Sie mich doch bitte ausreden.

(Weitere Zurufe des Abg. Wehner [SPD])

— Würden Sie mich freundlicherweise ausreden lassen; ich lasse Sie auch ausreden, obwohl man das mitunter besser nicht täte.

(Glos [CDU/CSU]: Tünnes!)

Wir alle bedauern die Abwesenheit von Herrn Schmidt, weil er zu den Fragen, die hier aufgetaucht sind, nicht Stellung nehmen kann und seine Ideen, die er veröffentlicht hat, darum hier nicht richtig ausdiskutiert werden können. Ich glaube, wir merken es vor allen Dingen auch am Niveau der Beiträge, die von der SPD/FDP-Seite kommen.
Ich möchte Ihnen vorschlagen, daß wir von allen Fraktionen aus dem Plenum heraus ihm die besten Genesungswünsche übermitteln und damit die Hoffnung verbinden, daß er nach Ostern sein Amt wieder übernehmen kann.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich nehme an, Kollege Wehner, das wird auch Ihre Zustimmung finden. — Schweigen, gut, das ist Ihre Sache.
Lassen Sie mich recht kurz einige Worte zur Lage der Futterbaubetriebe und zu den Diskussionen über die Überschüsse im europäischen Milchmarkt sagen. Ich will es wegen der knappen Zeit, die zur Verfügung steht, kurz machen.
Herr Minister Ertl, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede auf die positive Einkommensentwicklung bei den Futterbaubetrieben im Durchschnitt der letzten zehn Jahre hingewiesen. Diese Entwicklung ist unbestreitbar; sie wird auch anerkannt. Sie haben aber auch angedeutet, daß die Einkommensvorausschätzung für 1979/80 alles andere als erfreulich ist; so Ihre Aussage. Diese Ihre Formulierung, Herr Minister, wird dem Ernst der heutigen Situation in manchen Regionen schon nicht mehr gerecht. Tatsache ist, daß sich die Lage im laufenden Wirtschaftsjahr in zahlreichen Betrieben erheblich verschlechtert hat. Steigende Kosten bei stagnierenden Preisen sind die Hauptursache. Auf die Gemischtbetriebe — wir finden sie häufig an der Küste —, die neben ihrer Milchviehhaltung auch noch dem Getreidebau nachgehen, kommen wegen einer vergleichsweise schlechten Getreideernte weitere finanzielle Erschwernisse zu. Handel und Genossenschaften verzeichnen zur Zeit einen kräftigen Anstieg der kurzfristigen Verschuldung. Die heute üblichen und letztlich durch die zinspolitischen Maßnahmen der Bundesbank hervorgerufenen hohen Zinsen werden schnell dazu beitragen, die Lage in diesen Betrieben merklich zu verschlechtern.
Daß sich die Bauern in dieser Situation Sorgen machen, dürfte doch wohl jedem verständlich sein. Sie warten zur Zeit auf ein Zeichen, auf ein Zeichen von Brüssel oder aus Bonn. Man möchte wissen, wie es weitergehen soll. Aber das, was bisher an sichtbaren Zeichen erkennbar ist, ist nicht dazu angetan, Hoffnungen zu wecken, sondern die Sorgen werden eher noch verstärkt. Zur Zeit sind noch keine der Kostenentwicklung entsprechenden Preiserhöhungen in Sicht. Statt dessen werden die Bauern mit immer neuen Vorschlägen konfrontiert, die die Überschußprobleme auf dem Milchmarkt lösen sollen.
Ich darf hier folgendes einflechten und mich dabei an einige Vorredner von der Koalition wenden. Die Tatsache, daß der Bauernverband, daß der niedersächsische Landvolkverband, daß zahlreiche Kreisverbände sich bemühen, die Probleme anzupacken, und von sich aus zu erkennen geben, daß sie auch zu Opfern bereit sind, daß sie bereit sind, praktikable Vorschläge zu akzeptieren, die zu einer Einschränkung der Milchproduktion führen, beweist doch, Kollege Simpfendörfer, daß wir nicht durch die Lande fahren und polemisieren, sondern daß wir immer auf den Ernst der Situation aufmerksam machen. Sonst wären diese Vertreter der Landwirtschaft doch nicht bereit, solche Vorschläge zu machen und sogar Opfer auf sich zu nehmen. Ich glaube, das sollte einmal herausgestellt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Beleuchten wir einmal einen Vorschlag, der in die öffentliche Diskussion gebracht wurde, nämlich den Vorschlag des Bundesfachausschusses der FDP für Ernährung und Landwirtschaft, den der Kollege Paintner — ich darf wohl davon ausgehen: zumindest damals mit Zustimmung des Herrn Bundesministers — im Mai des vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt hatte. Er sieht eine Mindesterzeugerabgabe für angelieferte Milchmengen bis zu 200000 kg im Jahr von 2 % des Richtpreises vor. Für 200000 bis 300000 kg sollen es 4 % sein, für 300 000 bis 400 000 kg 6 % und für über 400 000 kg sogar 10 %.

(Demonstrativer Beifall bei der FDP)

Das wären also 6 Pfennige je Kilogramm Milch. Herr Kollege Gallus klatscht Beifall. Aber warten Sie nur, ob Sie nicht zu früh geklatscht haben.
Herr Minister Ertl, in jedem Wahlkampf haben Sie der Öffentlichkeit kundgetan, was für eine hervorragende Strukturpolitik Sie nach Ihrer Auffassung betreiben. Dabei haben Sie auch nie vergessen, die Strukturpolitik Ihres Amtsvorgängers als „Gießkannenförderung" abzutun. Der Begriff „Gießkannenförderung" tauchte ja sogar auch in Ihrer Rede wieder auf. Herr Minister, ich muß Ihnen sagen: Die im FDP-Vorschlag genannten Betriebe mit einer Produktionsleistung von 300000 oder gar mehr als 400000 kg Milch sind fast ausnahmslos die Betriebe, die Sie mit dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm gefördert haben.

(Kiechle [CDU/CSU]: Intensiv gefördert haben!)

Sie sind heute trotz hoher finanzieller Belastungen durchaus gesund und auch mit den niederländischen Nachbarn konkurrenzfähig. Das will ich nicht bestreiten. Das Programm ist wirksam geworden. Aber wollen Sie denn diese Betriebe, die Sie gerade gesund machen, mit einer Erzeugerabgabe von 4 oder gar 6 Pfennigen je Kilogramm Milch bestrafen? Wollen Sie das Geld, das Sie mit der rechten Hand gegeben haben, mit der linken Hand wieder einkassieren? Ich glaube, Herr Minister, hier ist ein Wort



Schröder (Wilhelminenhof)

zu Ihrer Strukturpolitik erforderlich. Wenn Sie sich zu dieser Strukturpolitik, die Sie überall verkündet haben, eindeutig bekennen, dann können Sie heute nicht diese Betriebe durch überhöhte Abgaben wieder zerstören.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aus Brüssel kam dann so nebenbei — das liegt aber nicht in Ihrer Verantwortung —, fast mit dem Vorschlaghammer, die Androhung einer sogenannten Superabgabe. Ich will mich mit ihr nicht mehr befassen, nachdem Ihre Beamten am Mittwoch im Ausschuß berichtet haben, daß es unter den EGAgrarministern den schon selten gewordenen Fall von Einmütigkeit gegeben habe und dieses Monstrum Superabgabe abgelehnt worden sei.
Herr Kollege Simpfendörfer — es wäre ja sehr schön, wenn Sie jetzt zuhören würden; aber er ist mit anderem beschäftigt; das tut mir leid, nur soll er mir dann nicht den Vorwurf machen, ich würde auf seinen Beitrag nicht eingehen —, das, was der Kollege Kiechle vorgeschlagen hat, ist eventuell eine Mindereinnahme, hat aber mit einer Superabgabe überhaupt nichts zu tun. Das bestätigt unseren ernst gemeinten Versuch, die Beschlüsse des Haushaltsausschusses und des Europäischen Parlaments zu respektieren und Alternativvorschläge vorzulegen. Dann reden Sie doch nicht immer so, als forderten wir ständig nur höhere Preise und als wollten wir im übrigen die kritische Situation auf dem Milchmarkt ignorieren.

(Kiechle [CDU/CSU]: Die Regierung sollte dankbar sein, daß jemand aus der Opposition so etwas sagt. Statt dessen fangen sie zu schimpfen an, bevor sie gedacht haben!)

Wir haben dann im Ausschuß erfahren, daß man sich in Brüssel für das Jahr 1980 vielleicht auf eine einheitliche Erzeugerabgabe einigen werde, die wohl für alle Betriebe gezahlt werden soll — oder so in etwa. Sie soll so hoch bemessen sein, daß die zu erwartenden Kostensteigerungen im Rahmen der Milchmarktordnung dadurch abgefangen werden. Herr Kollege Kiechle hat in seinem Vortrag schon recht drastisch zum Ausdruck gebracht, wie sich eine solche Erzeugerabgabe in den Betrieben wahrscheinlich auswirken wird. Es dürfte deshalb jedem klar sein, daß eine solche Erzeugerabgabe nur eine kurzfristige Übergangslösung sein kann, bis bessere Vorschläge für eine Einschränkung der Milchproduktion und eine Verringerung der Kuhzahl beschlossen und wirksam geworden sind. Ich werde gleich noch auf einige dieser Vorschläge eingehen.
Lassen Sie mich aber zunächst - Herr Kollege Kiechle hat das auch schon getan — noch ein Wort zu dem Begriff Mitverantwortungsabgabe sagen, der immer wieder in EG-Vorlagen vorkommt und auch in Ihrer Einbringungsrede, Herr Minister, vorgekommen ist. Sie wissen genau, Herr Minister, daß die schwierige Situation auf dem europäischen Milchmarkt in erster Linie durch politische Entscheidungen verursacht worden ist. Die Landwirte und die milchverarbeitenden Betriebe haben sich in
ihrer Produktion nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf diese Entscheidung eingestellt. Die Verantwortung tragen deshalb nicht die Bauern und auch nicht die verarbeitenden Betriebe, sondern die Agrarminister der Europäischen Gemeinschaft, weil sie mit ihren Entscheidungen die Weichen falsch gestellt haben. Sie, Herr Minister, waren an diesen Beschlüssen beteiligt, folglich tragen Sie die Mitverantwortung. Ich möchte fast sagen: Wenn Sie eine Mitverantwortungsabgabe erheben wollen, müßten Sie oder die Regierung sie bezahlen. Da ich weiß, daß das keine realistische Forderung ist, möchte ich Sie aber zumindest ermuntern, das Wort „Mitverantwortungsabgabe", das die Schuld eindeutig den Bauern zuschiebt, aus unserem Vokabular zu streichen und künftig durch das einfachere und vielleicht auch treffendere Wort „Erzeugerabgabe" zu ersetzen. Kollege Kiechle hat die Bezeichnung „Zwangsabgabe' vorgeschlagen. Dieser Ausdruck ist zwar noch treffender, aber ich sehe ein, daß Sie ihn nicht akzeptieren wollen.
Die Vielzahl der Vorschläge zur Beseitigung der Überschüsse auf dem Milchmarkt, die — ich sagte es schon — auch von den berufsständischen Organisationen vorgelegt wurden, macht deutlich, daß die Landwirtschaft durchaus bereit ist, an konstruktiven Lösungsvorschlägen mitzuarbeiten und gegebenenfalls auch Opfer zu bringen. Um nicht allzuviel Zeit in Anspruch zu nehmen, möchte ich nicht mehr auf die Vorschläge des Bauernverbandes eingehen. Sie mögen vielleicht politisch auch nicht durchsetzbar sein, aber sie gehen doch zumindest in eine Richtung, die wir ansteuern müssen.

(Bundesminister Ertl: Die sind noch nicht einmal bei der COPA durchsetzbar!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820912900
Verehrter Herr Bundesminister, bitte keine Zurufe von der Regierungsbank!

Diedrich Schröder (CDU):
Rede ID: ID0820913000
Ich habe ja selbst Zweifel daran, daß sie durchsetzbar sind, angemeldet. Ich wollte nur sagen, daß diese Vorschläge zumindest in die richtige Richtung gehen, nämlich auf eine Einschränkung der Produktion zielen.
Die bemerkenswertesten Vorschläge — der Kollege Simpfendörfer hat sie einmal in einer Fragestunde aufgegriffen — sind eigentlich die Vorschläge zur Verbesserung der Nichtvermarktungs-
und Umstellungsprämien und dabei insbesondere die Überlegungen, die Prämien in Form einer Rente zu zahlen. Ich glaube, gerade diese Vorschläge können für zahlreiche Betriebe interessant sein.
Herr Minister, Sie sprachen in Ihrer Rede von einer Gruppe von Problembetrieben in der Landwirtschaft und sagten wörtlich:
Die Ehrlichkeit in der einkommenspolitischen Diskussion erfordert es, diesen etwa 100 000 Betrieben und vor allem etwaigen Hofnachfolgern die wahre Einkommenssituation deutlich vor Augen zu führen.



Schröder (Wilhelminenhof)

Herr Minister, ich bin der festen Überzeugung, daß zahlreiche Landwirte aus dieser von Ihnen genannten Gruppe bereit sein werden, früher als vielleicht ursprünglich beabsichtigt aus der Milcherzeugung auszuscheiden, wenn sie dafür mit einer angemessenen Rente belohnt werden. Damit ein solches Prämiensystem schnell wirksam werden kann, möchte ich dringend empfehlen, die Prämienzahlung zu Beginn möglichst hoch anzusetzen und dann nach einer festzulegenden Frist degressiv auslaufen zu lassen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß zahlreiche Landwirte mit der Aufgabe der Milchviehhaltung in der Hoffnung gezögert haben, daß die Richtlinien wieder geändert werden und die Prämien dabei noch einmal erhöht werden. Hier sollte man deshalb sehr drastisch und vor allen Dingen umgekehrt verfahren.
Bei allen Vorschlägen dieser Art taucht natürlich immer wieder die Frage auf: Was wird aus den freiwerdenden Flächen? Wo die Möglichkeit des Akkerbaus besteht, wird es kaum Schwierigkeiten geben, aber bei ausgesprochenen Futterflächen muß gewährleistet sein, daß diese Flächen nicht wieder für die Milchproduktion zur Verfügung stehen. Darum wird es erforderlich sein, zusätzlich Mittel für die Entwicklung von extensiven Alternativproduktionen bereitzustellen. Ich denke da in erster Linie an die Almkuhhaltung, aber auch an eine Ausweitung der Schafhaltung, habe also Vorstellungen, die Sie selbst auch entwickelt haben. Hier begegnen sich unsere Vorstellungen.

(Gallus [FDP]: Die Länder tun doch bei der Beratung nichts in dieser Richtung! — Zuruf von der CDU/CSU: Das liegt nur an Ihnen, Herr Kollege!)

— Herr Kollege Gallus, Sie haben bislang überhaupt noch kein konkretes Programm, das in dieser Richtung greifen könnte, vorgelegt.

(Gallus [FDP]: Was?!)

Das bißchen, was an Modellversuchen in diesem Bereich von Ihnen finanziert worden ist, reicht nicht hin und nicht her.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! — Gallus [FDP]: Sie reden doch hier dauernd das Gegenteil von dem, was Sie draußen sagen! Dort reden Sie von Intensivierung der kleinen Betriebe!)

Herr Minister, ich denke, ich sollte auf weitere Vorschläge nicht mehr eingehen, aber gestatten Sie mir doch die Frage: Welche Vorschläge haben Sie eigentlich für Brüssel? Mit welchen konkreten Vorstellungen gehen Sie in die Verhandlungen? Was z. B. steckt konkret hinter Ihrem Satz „Bei Milch sollten die durch zukünftige Mehranlieferungen entstandenen Verwertungskosten von dem Erzeuger selbst getragen werden"? Sind das dieselben Vorstellungen, die Herr Kiechle hat?

(Zuruf von der CDU/CSU: Es ist eine Leerformel!)

Worin bestehen sie? Ihre Formulierungen sind weich, man kann sehr viel daraus machen, aber konkrete Ansatzpunkte sehe ich nicht.
Im Interesse der Kürze der Debatte möchte ich damit schließen, daß ich Sie, Herr Minister, ausdrücklich ermuntere, den Mut zu haben, konkrete Vorschläge zu machen, u. U. auch einmal solche, die für einen Teil der Landwirte unbequem sein könnten. Aber Ihr Problem scheint mir zu sein, daß Sie eben einer Partei angehören, die immer befürchten muß, daß sie an der 5 %-Klausel scheitern könnte. Daher kommt der Mangel an Mut zu konkreten Entscheidungen.

(Gallus [FDP]: Das Gegenteil ist der Fall!)

Ich möchte Sie bitten, Ihre Vorstellungen hier heute einmal offenzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820913100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Oostergetelo.

Jan Oostergetelo (SPD):
Rede ID: ID0820913200
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition hat die Agrarpolitik der Bundesregierung aus vermeintlich innenpolitischen Gründen heftig kritisiert.

(Zurufe von der CDU/CSU: Mit Recht!)

Als praktischer Landwirt mit einem bäuerlichen Betrieb kann ich Ihnen sagen, daß die Bauern mit der bisherigen Agrarpolitik dieses Ministers außerordentlich zufrieden sein konnten und, wenn Sie richtig hinhören, auch zufrieden sind.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wenn sich jetzt möglicherweise in der Landwirtschalt Sorge breitmacht, dann nicht, weil man mit den bisherigen Leistungen nicht zufrieden war, sondern weil es um die Befürchtungen für die kommenden Jahre geht. Das muß man hier als Landwirt feststellen. Als Politiker wissen wir alle, daß die 80er Jahre schwieriger sein werden als das vergangene Jahrzehnt. Natürlich werden sie nicht nur für die Landwirtschaft schwieriger, sondern für uns alle.
Ich kann als jemand, der die Auffassung der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen kennt, jedenfalls sagen, daß niemand die Absicht hat, die deutsche Landwirtschaft schlechter zu stellen als andere Wirtschaftszweige. Dies haben sozialliberale Regierungen in den letzten zehn Jahren zur Genüge unter Beweis gestellt. Zum Beispiel betrug vor zehn Jahren bei Ihnen der soziale Ansatz 860 Millionen DM, heute beträgt er über 3,5 Milliarden DM. Dies wird überall anerkánnt. Ich will dem Bundesminister von dieser Stelle aus für seine zehnjährige Leistung meinen herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Daß die Einnahmen der Landwirtschaft auf dem Markt stagnieren, hat eine ganze Reihe von Ursachen; sie liegen aber sicher nicht in der Agrarpolitik der Bundesregierung, so wie Sie das hier darstellen. Sie beruhen auf Schwierigkeiten in der Gemeinschaft. Zum Beispiel kann doch niemand für die Milch — Sie haben das angesprochen, Kollege



Oostergetelo
Schröder — steigende Preise wollen, wenn ständig Überschüsse in einem solchen Ausmaß produpziert werden. Das sieht mittlerweile selbst der Bauernverband ein. Nicht umsonst hat er Vorschläge zur Lösung des Milchproblems vorgelegt und immer wieder erklärt, daß er gegebenenfalls bereit ist, seinen Mitgliedern vorübergehend Opfer abzuverlangen, um den Markt wieder in Ordnung zu bringen.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Sie sind in Europa nicht durchzusetzen!)

Es ist von daher auch eine Milchmädchen- oder eine Milchmannrechnung, Herr Kiechle, die Sie hier aufgestellt haben. Sie waren immer dafür, die Preise noch mehr anzuheben, und haben dabei nicht berücksichtigt, daß der Durchschnittsbetrieb in Bayern mit zehn Kühen und 3 000 Litern immer nur den zehnten Teil dessen verdient, was ein holländischer Betrieb mit 50 Kühen und 6 000 Litern verdient. Sie haben hier also mitgeholfen, wenn man so will, den eigenen Ast abzuschneiden.

(Kiechle [CDU/CSU]: Dann dürfen Sie auch den kleinen Arbeitern keine Lohnerhöhungen mehr geben!)

Ich finde, diese Art Diskussion

(Kiechle [CDU/CSU]: Die tut weh!)

und diese Art finanzielle Akrobatik — wie Sie das mit den Zahlen gemacht haben — sind ein Stück Heuchelei, weil jeder weiß, daß es so nicht weitergehen kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Auch die Opposition weiß, daß steigende Preise aus den genannten Gründen schwer durchzusetzen sind.
Leider wird in Brüssel — dies muß ich kritisieren — oft mehr Krisenmanagement als zukunftsorientierte Politik getrieben. Dies führte unter anderem auch dazu, daß seit Jahren gegen den Markt produziert wurde. Allerdings ist eine Überschußsituation — das ist die andere Seite der Medaille — auch ein Zeichen für die Leistungsfähigkeit unserer freiheitlichen und bäuerlichen Landwirtschaft. Es gibt daher für mich keinen Grund, daran zu zweifeln, daß wir mit Hilfe der. Agrarpolitik, wie sie uns vorschwebt, auch die künftigen Probleme meistern werden.
Meine Damen und Herren, die Diskussion der tagespolitischen Themen sollte uns nicht davon abhalten, auch einmal über den Tag hinauszudenken. Die Diskussion um deutsche und europäische Probleme darf uns nicht den Blick für weltweite Probleme verstellen. Agrarpolitik kann heute nicht mehr nur auf die Bundesrepublik oder auch nur auf den europäischen Raum beschränkt gesehen werden. Auch die deutsche Landwirtschaft muß sich den Problemen stellen, die weltweit sind. Die zunehmende Verflechtung der Länder der Dritten Welt mit den Industrieländern, der Nord-Süd-Konflikt und eine wachsende gegenseitige Abhängigkeit von Industrie- und Entwicklungsländern können die europäische und die deutsche Agrarpolitik nicht unbeeinflußt lassen. Die Lage im Agrar- und Ernährungsbereich ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Drittel
der Menschheit im Überfluß und zwei Drittel am Rande des Existenzminimums leben.
Nach Angaben der UNICEF ist die Lage in den Entwicklungsländern im Gegensatz zu den Industrieländern dadurch gekennzeichnet, daß die Kindersterblichkeit achtmal so groß ist — im Jahr 1978 starben allein 12 Millionen Kinder an Hunger —, die Lebenserwartung um ein Drittel niedriger ist und der Ernährungsstand bei 50 % der Weltbevölkerung unter dem akzeptablen Minimum liegt. Beachtenswert ist auch dies: Die Versorgung von Millionen von Kindern mit Protein zur Gewährleistung der optimalen Entwicklung des Gehirns ist nicht zu sichern.
Dies alles, meine Damen und Herren, darf uns nicht gleichgültig lassen. Wir alle sind zum Handeln aufgerufen. Dieses Handeln kann und darf aber nicht darin bestehen, daß wir die Überschußpolitik nach bisheriger Art fortführen und darin etwa die Lösung des Welthungerproblems sehen. Es ist eine Tragik besonderer Art, daß der Hunger in der Dritten Welt und die Agrarüberschüsse bei uns nicht mit den gleichen Mitteln behoben werden können.
Natürlich sind Überschüsse in einer Welt des Hungers keine Katastrophe. Sie dienen zum Teil einer sinnvollen Vorratshaltung und können in akuten Fällen bei Katastrophenhilfen in allen Teilen der Welt den Hunger lindern helfen. Dazu müssen sie in konkreten Fällen eingesetzt werden.
Wir sollten uns aber nicht dem Irrtum anschließen, daß Nahrungsmittelhilfe über den genannten Rahmen hinaus ein sinnvolles Instrument der Entwicklungshilfe sein könne. Es gibt durchaus die Möglichkeit, mit unseren Überschüssen neben humanitären Erfordernissen auch Hilfe zur Selbsthilfe, Hilfe zur Entwicklung aus eigener Kraft, zu leisten.
Wir müssen unsere positiven Erfahrungen auch in die Agrar- und Regionalpolitik einbringen. Landwirtschaftliches Fachwissen ist in der Entwicklungshilfe unentbehrlich; denn vorrangig ist die Entwicklung des ländlichen Raums. Es gilt, der Erhaltung einer kleinbäuerlich strukturierten Landwirtschaft den Vorrang vor der Schaffung von Großbetrieben zu geben, die nur auf Exporte in die Industrieländer ausgerichtet sind, mit allen negativen Konsequenzen für die Versorgung in den Entwicklungsländern und für die Entwicklung bei uns.
Hier, meine Damen und Herren, gibt es einen Zusammenhang. Er gilt sicher nicht pauschal, kann bei uns aber die agrarpolitische Entwicklung beeinflussen und beeinflußt sie. Natürlich müssen Entwicklungsländer Agrarprodukte für unsere Industriewaren eintauschen können. Nur muß man hier sehr differenzieren und ähnlich wie beim Abkommen von Lomé von Fall zu Fall Lösungen treffen, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer und der agrarpolitischen Entwicklung bei uns gerecht werden können.
Zum Beispiel ist die unbegrenzte Einfuhr von Substituten in die Europäische Gemeinschaft für viele Entwicklungsländer und für die Lösung unserer



Oostergetelo
Agrarprobleme von Nachteil. Ich will hier ganz gewiß nicht einer generellen Beschränkung der Importe derartiger Produkte in die EG das Wort reden, weil ich weiß, daß hier oftmals die einzige Devisenquelle der Entwicklungsländer liegt. Aber der Hunger in der Welt wird nicht dadurch beseitigt, daß sie uns riesige Mengen billiger Futtermittel für unsere Veredelungsproduktion liefern.
Am Export verdient letzten Endes nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung in den Entwicklungsländern. Weder die sozialen noch die Ernährungsprobleme werden dadurch gelöst.

(Glos [CDU/CSU]: Reden Sie doch von der deutschen Landwirtschaft!)

Dafür werden bei uns die agrarpolitischen Probleme verschärft. Sie liegen insbesondere darin, daß der Import solcher Futtermittel die Konzentration in der tierischen Veredelung verstärkt und der Landwirtschaft besonders hart zusetzt.
Herr Kollege, es würde uns guttun, auch einmal über unseren eigenen Kuhstall hinauszudenken.
Das fördert bei uns direkt oder indirekt die Überproduktion. Diese kostet wieder das Geld, das wir in der europäischen Regional- und Entwicklungspolitik sehr viel besser einsetzen können. Wir haben, bei Licht besehen, aber auch aus agrarpolitischer Sicht allen Anlaß, die Entwicklungspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Sie bemüht sich um den Ausbau der ländlichen Infrastruktur und die Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft, auch in den Entwicklungsländern. Wenn die Menschen dort nicht mehr gezwungen werden, nur Agrarrohstoffe für die Veredelung nach Europa zu liefern, sondern in die Lage versetzt werden, ihre Mitbürger so zu ernähren, daß es menschenwürdig wäre, milderte das letzten Endes auch den Produktionsdruck bei uns.
Entwicklungspolitik berührt also unmittelbar auch die wirtschaftlichen Interessen der ländlichen Bevölkerung in der Bundesrepublik. Wer Menschenwürde ernst nimmt und sich am Wohlergehen aller orientiert und nicht am materiellen Interesse weniger, sollte diese Zusammenhänge sehen. Die Erhaltung und der Ausbau einer bäuerlichen Agrarstruktur hier und dort wird solchen Zielen am besten gerecht.
Meine Damen und Herren, wir wollen verhindern, daß das, was in den Ostblockstaaten aus ideologischen Gründen geschehen ist, nämlich die Schaffung einer industriellen Großlandwirtschaft, bei uns wie in den Entwicklungsländern durch Kapitalkonzentration erreicht wird. Wir wollen keine Kolchosen, und wir wollen auch keine Agrarfabriken. Wenn man sich in der Bundesrepublik umschaut, sieht man, wo sie entstehen und wer die Finger dazwischen hat — es sind jene, die immer einer bäuerlichen Struktur das Wort reden.
Als Landwirt und Sozialdemokrat habe ich versucht, aufzuzeigen, daß Agrarpolitik und Entwicklungspolitik zwei Seiten einer Medaille sind. In diesem universellen Zusammenhang wird klar, daß wir angesichts der wachsenden internationalen Abhängigkeit unsere eigene Freiheit und unsere materielle
Sicherheit nur erhalten können, wenn wir die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Existenz für alle Menschen schaffen helfen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ein Universalgenie!)

So gesehen, meine Dame und Herren, tritt Agrarpolitik aus dem Schmollwinkel vermeintlicher Eigeninteressen heraus und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Frieden in der Welt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820913300
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Riede.

Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0820913400
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der agrar- und ernährungspolitische Bericht 1980 befaßt sich unter anderem auch mit der größten Interessengruppe, den Verbrauchern. Wir alle gehören dazu.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: So ist es!)

Ich habe volles Verständnis, daß die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD gar nicht hier ist; denn in ihren Veröffentlichungen wird Verbraucherpolitik oft mit Bauernbeschimpfung verbunden.

(Dr. Früh [CDU/CSU]: Hört! Hört! — Dr. Ritz [CDU/CSU]: Leider wahr!)

Wir Verbraucher begrüßen sehr, daß sich im Wirtschaftsjahr 1978/79 der Preisindex für Nahrungsmittel nur um 1 % erhöht hat. Das ist weniger als im vorausgegangenen Jahr. Da waren es 1,6 %. Das ist wesentlich weniger als bei der übrigen Lebenshaltung, die sich im vergangenen Jahr um 3,3 % verteuerte. Dies haben wir unseren Bauern zu verdanken.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Sie sind in der bundesdeutschen Wirtschaft der zuverlässigste Stabilitätsfaktor.

(Beifall bei der CDU/CSU — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Dank unserer Hilfe!)

Einige wichtige Nahrungsmittel waren im vergangenen Jahr sogar billiger als im Jahr zuvor: Frischobst um 8 %, Eier um 5 % und Schweinefleisch um 2 %. Teurer wurden demgegenüber: Frischgemüse um 15 %, Kartoffeln um 11 % und Brot um 3,9 %. Trotz der Verteuerungen von wichtigen Energieträgern ab Juli des vergangenen Jahres — und ohne Energie ist eine moderne Landwirtschaft nicht möglich — stiegen die Nahrungsmittelpreise viel weniger stark als die gesamten Lebenshaltungskosten. Die rückläufigen Einkommen in der Landwirtschaft sind eine- zwangsläufige Folge davon. Trotz dieser Tatsache wird immer wieder versucht, die Überschüsse an Nahrungmitteln den Bauern allein als Unverantwortlichkeit anzulasten.
Sind diese Vorwürfe berechtigt? Es ist unbestritten, daß wir Verbraucher die landwirtschaftlichen Erzeugnisse sehr preisgünstig kaufen wollen und auch kaufen können. Ebenso unbestritten ist, daß die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft durch wesentlich geringere Zuwächse gekenn-



Frau Dr. Riede
zeichnet war als in anderen Berufszweigen. Den Bauern bleibt deshalb gar keine andere Wahl: Wenn die Preise niedrig sein sollen, müssen größere Mengen produziert werden. Das kann auf die Dauer so ja nicht weitergehen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher z. B. spricht von falscher Agrarpolitik der Bundesregierung, aber eine Lösung dieses Problems bietet sie nicht an.
Ich frage Sie: Sind denn die landwirtschaftlichen Überschüsse ein so großes Ube!? Herr Kollege Kiechle hat bereits darauf hingewiesen, daß 500 Millionen Menschen auf der Erde sich nicht satt essen können. 50 Millionen verhungern, und 12 Millionen werden höchstens zwei Jahre alt. Und bei uns regt man sich wegen der Überschüsse auf! Da stimmt doch etwas nicht.
Tatsache ist aber auch, daß die hohen Leistungen der Landwirtschaft, deren Vermarktung uns zugegebenermaßen sehr viel Geld kostet, zum großen Teil abhängig sind vom Dieselöl, von Futtermitteln und von Düngemitteln. Bei allen drei Faktoren sind wir auf Importe angewiesen. Ohne Sicherung des Treibstoffbedarfs käme unsere landwirtschaftliche Produktion sehr schnell in große Schwierigkeiten; denn die Treibstoffreserven der Bundesrepublik reichen nur drei Monate. Ohne Zufuhr von ausländischen Futtermitteln würde die Versorgung der Bundesrepublik mit tierischen Erzeugnissen, also Milch, Butter, Käse und Fleisch, auf 73 % des Inlandsverbrauchs absinken.

(Gallus [FDP]: Ein bißchen weniger würde auch reichen!)

Die jetzigen Vorräte an Butter und Milchpulver wären dann sehr schnell verbraucht, und vom Butterberg bliebe nur noch ein Fettfleck. Ähnlich sieht es mit der Getreideversorgung aus.
Unsere Ernährung ist also im Krisenfall erheblich gefährdet. Dies ist um so bedeutsamer, als man weiß, daß es im Bundesgebiet seit einigen Jahren keine Notstandsreserven mehr gibt. Selbst inländische Katastrophenfälle wie z. B. die Schneekatastrophe des vergangenen Winters in Schleswig-Holstein haben dem Verbraucher gezeigt, wie schnell unsere Lebensmittelgeschäfte ausverkauft sind. Wir Verbraucher erwarten aber, daß unsere Versorgung mit Nahrungsmitteln sichergestellt ist.
Die Besetzung Afghanistans durch die Sowjets und die politische Situation im Iran haben uns hellhörig werden lassen. Erzeugerüberschüsse in der Landwirtschaft empfinden wir heute nicht mehr unbedingt als unzumutbare Belastung, sondern auch als beruhigende Reserve.

(Gallus [FDP]: Das nächste Mal erhöhen wir um 11 %!)

Wir Verbraucher sind dank der Arbeit der Verbraucherverbände — ich sage dazu auch etwas Positives — mündig geworden, aber wir lassen uns nicht manipulieren.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Von den Bauernverbänden?)

— Von den Verbraucherverbänden. — Es geht nicht
an, daß die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher
dieser Tage sogar den einstimmig gefaßten Beschluß des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in bezug auf das Haltbarkeitsdatum für Bier mit dem Hinweis kritisiert, wir setzten uns einseitig für die Interessen der Hersteller ein. Ich stehe sicherlich nicht im Verdacht, Lobbyist der Bierhersteller zu sein. Aber ich habe mich gleich zu Beginn der Diskussion mit Leidenschaft gegen die Forderung der EG-Etikettierungsrichtlinien in puncto Bier ausgesprochen.

(Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der FDP)

Bei uns wird das Bier so frisch und unbehandelt angeboten wie überhaupt nur möglich.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Bei Annahme der Forderung nach Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums des Biers müßte das deutsche Bier, das dem Reinheitsgebot unterworfen ist, einer Prozedur unterzogen werden, bei der es seinen typischen Charakter verliert, und das wollen unsere Verbraucher nicht. Sie sorgen selber dafür, daß das Bier nicht so alt wird.

(Heiterkeit — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Schenken Sie doch einmal eins ein!)

Ich habe viele Biertrinker nach ihrer Meinung gefragt. Dazu hatte ich in dem soeben abgeschlossenen Landtagswahlkampf genügend Gelegenheit. Kein einziger sah eine Notwendigkeit für ein Haltbarkeitsdatum beim Bier. Hier gibt die AgV mit Sicherheit nicht die Meinung der Mehrheit der Verbraucher wieder.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Zum Schluß möchte ich noch etwas zum Wein sagen. Die Novellierung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes wird unseren Ausschuß beschäftigen, sobald uns die Stellungnahme der Regierung vorliegt. Tatsache ist, daß unser einheimischer Weinbau im völlig liberalisierten europäischen Weinmarkt einen schweren Stand hat. Die Einkommenseinbußen im vergangenen Jahr haben alle Winzer und Weingärtner — mit Ausnahme von Rheinpfalz — empfindlich getroffen. Durch den Beitritt Griechenlands, Spaniens und Portugals zur EG wird die Situation für den deutschen Weinbau noch schwieriger. Wenn wir wettbewerbsfähig bleiben wollen, muß bei der Novellierung der beiden Gesetze der Qualitätsgedanke die Voraussetzung für alle Überlegungen sein. Nur wenn die deutschen Weinbauern alle Anstrengungen darauf verwenden, auch weiterhin die Qualität des Weines zu erhalten und zu steigern, werden wir uns auf dem europäischen Weinmarkt erfolgreich behaupten. Dafür werde ich mich mit all meinen Kräften einsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820913500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0820913600
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, in aller Kürze einiges zum Agrarbericht ergänzend zu sagen. Ich möchte mir erlauben, mit einem Zitat zu beginnen, das, glaube ich, sich in dieser



Immer (Altenkirchen)

Debatte bestätigt. Ein amerikanischer Agrarprofessor hat 1963 eine Definition dessen gegeben, was Agrarpolitik ist. Sie bestehe
für Laien aus Überschüssen, über deren steigende Größe und Kosten regelmäßig berichtet wird, für Ökonomen in einer unbefriedigenden Verteilung der Produktionsfaktoren, für Bauern hauptsächlich in niedrigen und ungleichmäßigen Einkommen — trotz harter Arbeit, sorgfältiger Betriebsführung und oft großen Kapitalinvestitionen —, für Parlamentarier in einem Milliardenloch im Etat, für Politiker in Form einer Falle, die zunehmend ein vorzeitiges Ende ihrer politischen Karriere verspricht, dann nämlich, wenn sie gefangen sind zwischen unzufriedenen Bauern und wütenden Steuerzahlern mit wenig Hoffnung, einen von beiden zufriedenzustellen, geschweige denn beide.
Das ist wirklich ein Problem. Ich glaube, daß dieses Zitat es treffend gekennzeichnet hat.
Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, empfehlen, die Reden, die Sie gehalten haben, genau neben das Papier zu legen, in dem steht, wie Sie Agrarpolitik machen wollen. Dann werden Sie erstaunliche Widersprüche finden. Aber Sie werden auch finden, daß erstaunliche Übereinstimmungen in der Sache zwischen Ihrem Programm und den Zielen der sozialliberalen Koalition darin stehen. Ich verweise hier insbesondere auf die Regionalpolitik. Ich bin sehr dankbar dafür — das werden wir ja in der nächsten Sitzungswoche bei der Diskussion um den Raumordnungsbericht noch einmal im einzelnen diskutieren —, daß CDU und CSU, insbesondere die CSU, sich dafür ausgesprochen haben, die Förderung im regionalen Bereich schwerpunktmäßig und an zentralen Orten orientiert vorzunehmen. Das war nicht immer so. Das hat hier zu erheblichen Kontroversen geführt.
Ich möchte noch einen anderen Gedanken hinzufügen; ich kann das nur stichwortartig machen. Wir wissen, daß Landwirtschaft im Raum, im Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie lebt und produziert. Man kann es sich nicht so leicht machen, pauschal einfach zu sagen: Landwirtschaft schafft das, sorgt für die Übereinstimmung von Ökologie und Ökonomie. Nein, es bleibt ein Spannungsfeld.
Ich möchte darauf hinweisen, daß es einer hohen Qualität der Ausbildung in der Landwirtschaft bedarf, um dieses sachgerecht miteinander in Beziehung zu bringen. Ich kann hier ein Kompliment aussprechen: Da, wo ausgebildet worden ist und weiter ausgebildet wird, wird dieses Niveau wirklich erreicht. Sorge macht uns, daß diese Ausbildung — insbesondere durch die Zentralisierung der Fachschulen in den Ländern — nicht in Kursen an die Nebenerwerbslandwirte weitergegeben werden kann, die oft hilflos vor dem Problem stehen, und zwar trotz aller Beratung. Ich möchte auf dieses Problem eingehen.
Wenn das aber so ist, daß Landwirtschaft ein qualitativ hochwertiger Beruf ist, dann fragen wir uns auch, wie die Bildungsvoraussetzungen sind. Dann
sind wir auch im Raum gefordert, Bildungsangebote zu machen, die aufgestockt werden können. Ich finde es schon etwas komisch, wenn in diesem Agrarprogramm der CDU/CSU, das ja ansonsten in vielen Punkten mit unseren Vorstellungen übereinstimmt, so ein Schlenker gemacht wird dergestalt, daß man sagt: Aber Gesamtschulen sind ungeeignet. Meine Damen und Herren, ich bin dankbar, daß ich in meinem Wahlkreis, in dem ich lebe und der ein ländlicher ist, meine fünf Kinder — und das sogar in Rheinland-Pfalz — in eine Gesamtschule schicken kann, in eine der wenigen, die Rheinland-Pfalz eingerichtet hat. Alle Bauern in der Umgebung versuchen, ihre Kinder zu diesem Zentrum zu schikken, weil es dort nämlich keine Diskriminierung gibt und weil alle Kinder dieses Zentrum — gut aufgehoben in einem Schulbus — in 20 Minuten von der periphersten Stelle aus erreichen können.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zum Fremdenverkehr machen, der im Raum auch eine wichtige Rolle spielt. Ich möchte klarstellen, daß nach unserer Auffassung die pauschale Meinung, man könne den Menschen überall dort, wo gewerbliche Arbeit nicht möglich ist, Arbeit und Brot durch Fremdenverkehr geben, unrichtig ist. Richtig ist, daß Fremdenverkehrsgebiete im Nahbereich notwendigerweise auch andere Arbeitsplätze brauchen, weil die meisten Beherbergungsbetriebe im Nebenerwerb bewirtschaftet werden und junge Menschen dort nicht bleiben, wenn sie nicht entsprechende Möglichkeiten finden.
Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, daß auch die Aspekte des Raumes, der regionalen Förderung und der Dorferneuerung mit in den Agrarbericht einbezogen worden sind. Ich möchte, daß wir in der Weise, wie es im Agrarbericht angedeutet worden ist, auch in der Regionalpolitik fortfahren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820913700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bayha.

Richard Bayha (CDU):
Rede ID: ID0820913800
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Oostergetelo ist auf die Fragen der Welternährung, Herr Minister Ertl ist in seiner Einbringungsrede auf die Fragenkomplexe Energie und Agrarwirtschaft eingegangen. Ich möchte sagen, daß die Zeichen der Zeit in beiden Fällen zwar erkannt worden sind, daß aber eigentlich beide die Antworten schuldig geblieben sind. Denn, meine Damen und Herren, die politischen Ereignisse im Nahen Osten zeigen uns ja. nun schon seit vielen Jahren die Abhängigkeit der westlichen Industrienationen von den arabischen Erdöllieferanten. Sie zeigen uns, wie erpreßbar und wie ohnmächtig wir sind, wenn der Ölhahn zugedreht oder die Preisschraube angezogen wird.
Die Bundesregierung hat die zahlreichen Warnsignale seit dem Jom-Kippur-Krieg im Winter 1973/ 74 überhört. Sie hat keine Anstalten gemacht, unsere Energiesituation wesentlich zu entschärfen bzw. zu verbessern. Deshalb, meine Damen und Herren, muß heute einmal die Frage erlaubt sein, ob wir



Bayha
auf dem agrarischen Sektor, insbesondere ernährungspolitisch, genauso ahnungslos in die 80er Jahre hineinschlittern, wie wir zu Beginn des vorigen Jahrzehnts energiepolitisch in die 70er Jahre hineingeschlittert sind.
Öl wird in allen Bereichen unserer Wirtschaft verwandt, natürlich auch in der Land- und Forstwirtschaft. Die Land- und Forstwirtschaft hat am gesamten Energieverbrauch in der Bundesrepublik zwar nur einen geringen Anteil — er liegt bei nur etwa 4 % —, trotzdem sind die energieabhängigen Aufwendungen für sie ein bedeutender Kostenfaktor. Die Preise für rohölabhängige Betriebsmittel haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt; weitere Verteuerungen sind zu erwarten. Trotzdem ist der Anteil dieser Ausgaben am Produktionswert der deutschen Landwirtschaft mit etwa 13 % relativ konstant geblieben. Dies beruht darauf, daß die Landwirtschaft erstens ihren Energieeinsatz beträchtlich rationalisiert hat und zweitens — trotz sinkender Realpreise — energiebedingte Mehrausgaben durch Steigerung ihrer Produktionsleistung über die Menge kompensiert hat. Der Ernährungsminister hat vorgestern versucht, die stark gesunkenen Realeinkommen in der Landwirtschaft vorwiegend mit der Energieverteuerung zu begründen. Herr Minister, dies ist eine unzulässige Vereinfachung. Denn die Ursachen hierfür liegen schlicht bei der allgemeinen Verteuerung der Betriebsmittel einerseits und dem schlechten Agrarpreisgefüge andererseits. Aber es ist auch klar, daß auf dem Energiesektor im kommenden Jahrzehnt weitere Verteuerungen zu erwarten sind, die die Land- und Forstwirtschaft ohne steigende Preise nicht verkraften kann. Das muß einmal ganz klar gesagt werden.
Insbesondere bei Betriebszweigen mit hohem Energieaufwand und gesättigten Märkten gehen weitere Energieverteuerungen voll zu Lasten der landwirtschaftlichen Einkommen. Dies wird sich in den nächsten Jahren auch bei der Düngemittelindustrie zeigen. Anzeichen dafür gibt es. Das wird sich letztlich voll auf den Verbraucher, in diesem Fall den Verbraucher Landwirt, niederschlagen. Der Energiebedarf z. B. der Stickstoffdüngung ist außerordentlich hoch. Nach Berechnungen von Professor Ruthenberg (Stuttgart-Hohenheim) sind 1,8 t ÖlÄquivalente notwendig, um 1 t Reinstickstoff zu erzeugen, aus der 10 t Getreide gewonnen werden können. Bisher wird Stickstoff fast ausschließlich aus fossiler Energie hergestellt. Etwa 70 % der Produktion beruhen auf der Verwendung von Erdgas. Deshalb war sie seither relativ billig. 10 % beruhen auf der Verwendung von Kohle, 18 % auf Erdöl und nur 2 % auf der Verwendung von Schwerkraftenergie.
Besonders hart betroffen von dieser Entwicklung ist natürlich die Agrarproduktion in der Dritten Welt. Die bescheidenen Verbesserungen in der Hungersituation, die dort in den letzten Jahren erreicht worden sind, sind im Grunde auf zwei Dinge zurückzuführen: zum einen auf die starken Bewässerungsmaßnahmen, die hier und da vorangetrieben worden sind, zum anderen auf den Einsatz von Handelsdünger und Pflanzenbehandlungsmitteln. Bei-
des geht aber nicht ohne Mehraufwand an fossiler Energie. Etwa die Hälfte der Mehrproduktion an Getreide, die in den letzten 25 Jahren erzielt wurde, wäre ohne Mineraldüngung nicht möglich gewesen. Seit 1964 hat sich der Mineraldüngereinsatz in der Dritten Welt vervierfacht. Dies war ein großer Erfolg. Denn der Massenhunger in weiten Teilen unseres Erdballs — dessen Bekämpfung nunmehr gerade bei den Ärmsten der Armen wieder in Frage gestellt wird — ist groß.
Der Agrarbericht der Bundesregierung geht auf die Weltagrarprobleme zwar ein. Er berichtet über unsere Nahrungsmittelhilfen im Gesamtwert von 300 Millionen DM und bedauert den Hunger in der Dritten Welt. Aber mir reicht das nicht, zum einen aus Gründen der Humanität, zum anderen wegen der weltpolitischen Konsequenzen — auf die ich jetzt nicht eingehen kann.
Der amerikanische Präsident scheint dies erkannt zu haben. In einer VWD-Meldung von Anfang Januar war zu lesen, daß nach Ansicht von Präsident Carter die Landwirtschaft der USA in den nächsten zehn Jahren eine ähnliche Vormachtstellung in der Weltwirtschaft übernehmen werde, wie sie zur Zeit das Ölkartell der Organisation Erdöl exportierender Länder, die OPEC, innehat. Er betrachtet das Land und die Fähigkeit, Nahrungsmittel und Textilfasern zu produzieren, als den größten strategischen Vorteil, den die USA haben.
Wie sieht es mit der Getreideproduktion in der Bundesrepublik und im Europäischen Markt aus? Nach der Tabelle 64 des Grünen Berichts haben wir bei Getreide in der Bundesrepublik insgesamt einen Selbstversorgungsgrad von 85 % erreicht, in der EG einen solchen von 97 %. In absoluten Zahlen ausgedrückt, bedeutet das, daß wir 4 Millionen t Getreide einführen müssen. Das ist eine stolze Bilanz für die Landwirte in der Bundesrepublik Deutschland, die noch vor einigen Jahren niemand für möglich gehalten hätte. Diese Erfolge waren nur deshalb möglich, weil erstens kolossale Fortschritte bei der Züchtung erzielt wurden, zweitens moderne Pflanzenbehandlungsmittel die Erträge beträchtlich gesteigert haben und drittens der Einsatz von Düngemitteln heute enorm ist. Mit anderen Worten: Wir haben große Fortschritte bei der Getreideproduktion in der EG und in der Bundesrepublik gemacht, aber keine Überproduktion.
Anders sieht das bei der Milch aus. Nach der Tabelle 65 des Grünen Berichts hatten wir in der Bundesrepublik im letzten Jahr eine Milchfetterzeugung von 930 000 t und einen Verbrauch von 780 000 t; ähnlich war es beim Eiweiß, und ähnlich liegen die Verhältnisse in der EG. Diese Produktion war nur möglich, weil Futtermittel in größtem Stil eingeführt werden konnten. Die Lieferländer sind die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Argentinien für Getreide; bei Soja sind es die USA und Brasilien.
Wären die Futtermitteleinfuhren nicht oder nur zu wesentlich höheren Preisen möglich, dann wäre die unausweichliche Folge, daß die Milchproduktion in der EG rapide unter den Selbstversorgungsgrad absinken würde. Es bleibt also die Frage zu prüfen, ob



Bayha
und zu welchem Preis wir bei der sich abzeichnenden weltpolitischen Entwicklung auch in den 80er Jahren diese Importe werden tätigen können.
Nach einer vom US-Landwirtschaftsministerium herausgegebenen Statistik konnte im Jahre 1972 die Weltbevölkerung 105 Tage von den Weltgetreidevorräten ernährt werden, und zwar unter Einschluß aller Brachlandreserven, die es heute in den USA nicht mehr gibt; sie sind in der Zwischenzeit abgebaut. Trotzdem betrugen die Weltgetreidevorräte im Jahre 1976 nur noch 31 Ernährungstage. In den letzten beiden Jahren hat sich diese Situation Dank guter Ernten zwar wieder etwas verbessert, langfristig muß jedoch davon ausgegangen werden, daß sich diese Vorräte wegen der ständig steigenden Weltbevölkerung, mit der die Produktion einfach nicht Schritt halten kann, weiter reduzieren.
Für uns Wohlstandsbürger in den Industrienationen stellt sich die Frage, ob dies für uns auch in Zukunft so selbstverständlich bleibt. Wir haben eine eigene moderne Agrarwirtschaft entwickelt und uns darüber hinaus sorglos damit abgefunden, daß der fehlende Bedarf durch Importe gedeckt werden kann. Aber die geringen Wachstumsraten unserer Volkswirtschaft, Zahlungsbilanzprobleme infolge steigender Devisenausgaben für den Import von Energie und Rohstoffen und die daraus folgenden Konsequenzen für den Staatshaushalt machen, glaube ich, ein Umdenken in der Agrarpolitik für die 80er Jahre notwendig.
Im Grünen Bericht ist kein Wort darüber zu finden, wie lange es volkswirtschaftlich wie politisch zu verantworten sein wird, einerseits Fremdenergie in Form von Kraftfutter in zunehmenden Mengen zu importieren und an wenigen Standorten konzentriert Milch und Fleisch zu produzieren, nur weil Energie zu ihrem Transport und zur Verteilung der daraus produzierten Agrargüter noch zur Verfügung steht, und andererseits landwirtschaftliche Nutzfläche in Teilen der EG stillzulegen, auf denen Jahr für Jahr absolut sicher zusätzliche Energie gewonnen werden könnte.
Fazit: Die deutsche Agrarpolitik und die der EG müssen für die 80er Jahre auch in diesen Punkten neu überdacht werden. Die weltweite Entwicklung der agrarischen Erzeugung muß weit mehr als bisher mit in unsere Überlegungen einbezogen werden. Die Entwicklung der Warenströme auf dem Ernährungssektor muß weltweit genauer abgeschätzt werden.
Die agrarische Entwicklungshife ist wesentlich stärker voranzutreiben. Die Nahrungsmittelhilfe an die Ärmsten der Armen sollte beträchtlich gesteigert werden.
Die Pflanzen, die allein in der Lage sind, Sonnenenergie direkt in chemische Energie umzusetzen, sollten als Produzenten von Energie und Rohstoffen in Zukunft wieder eine stärkere Beachtung finden, auch in Europa.
Abfallstoffe in der Land- und Forstwirtschaft sollten weitgehend zur Energieerzeugung genutzt werden. Die Rückgewinnung der Abwärme im agrarischen Bereich ist weit mehr als bisher zu nutzen.
Hier steht die Agrarpolitik vor einer neuen Herausforderung. Den Bereichen, die ich hier erwähnt und angesprochen habe, sind aber in dem sehr umfassenden Grünen Bericht von rund 350 Seiten nur einige wenige Zeilen gewidmet. Dies ist mir zu wenig.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820913900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. von Geldern.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0820914000
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bitte lassen Sie mich in der verbliebenen kurzen Zeit einige Sätze, die im Augenblick sehr notwendig sind, zur Lage der Fischerei sagen.
Die Kutterfischerei in Nord- und Ostsee ist in den vergangenen vier Jahren in ihren Möglichkeiten derart durch politische Entwicklungen beschränkt worden, daß sie heute ohne jeden Zweifel in der Existenzkrise steht. Unsere Warnungen sind bei der Bundesregierung nicht auf fruchtbaren Boden gefallen, und der schlimme Prozeß, den Herr Kollege Grunenberg von der SPD, der heute nicht da ist, und andere als Gesundschrumpfung bezeichnet haben, ist mit wachsender Heftigkeit weitergegangen. Nur sind die betroffenen Familienbetriebe, die zum großen Teil in generationenlanger Tradition ihrem Gewerbe nachgegangen sind, dabei nicht gesund, sondern notleidend geworden. Viele mußten aufgeben. Nicht einmal das begrenzte Problem der Energiekostenverteuerung ist von der Bundesregierung so gelöst worden, daß die Weiterexistenz der verbliebenen Betriebe als gesichert angesehen werden könnte.
Vor zwei Tagen haben 150 Beschäftigte der Hochseefischerei aus Cuxhaven und Bremerhaven vor dem Bundesernährungsministerium in Bonn demonstrativ auf ihre. Lage hingewiesen. Der Arbeitskreis der See- und Landbetriebsräte der Reedereien der Hochseefischerei hat vor wenigen Tagen eine Resolution gefaßt, die er selbst als einen Aufschrei bezeichnete. Die Betriebsräte weisen zu Recht darauf hin, daß ihre Kollegen in den letzten vier Jahren 1 300 Arbeitsplätze auf See verloren haben. Hinzu kommen weitere 300 Arbeitsplätze in den Reedereien-Landbetrieben und eine mindestens ebenso große Anzahl weiterer Arbeitsplätze in anderen Branchen an der Küste, die auf die Hochseefischerei angewiesen sind. Die Arbeitnehmer der Fischerei erklärten wörtlich:
Die derzeitige Situation erscheint uns wie ein Sterben auf Raten. Wir fordern daher eine klare Zukunftskonzeption für die deutsche Hochseefischerei.
In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Juni letzten Jahres hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner Stellungnahme bereits deutlich genug von einer verfehlten Fischereipolitik der Bundesregierung gesprochen und, ebenfalls wörtlich, offiziell zu Protokoll gegeben: „Die Interessen der Arbeitneh-



Dr. von Geldern
mer der deutschen Fischwirtschaft werden von der Bundesregierung nicht berücksichtigt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung in dieser Lage? Zur Fischwirtschaft ist im Agrarbericht 1980 so wenig wie in seinen Vorgängern in den letzten vier Jahren zu lesen. Herr Bundesminister Ertl hat hier vor zwei Tagen in seiner Einbringungsrede den angesichts der wirklichen Lage für die Betroffenen wohl eher zynisch klingenden Satz gesagt: „Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft bereithalten, um unzumutbare Härten von unseren Kutter-
und Hochseefischern abzuwenden." Dies ist einer Situation vergleichbar, in der einem Ertrinkenden zugerufen wird: Wir kennen deine Sorgen, sei schön vorsichtig!
Die Fischereipolitik dieser Bundesregierung steht vor einem Scherbenhaufen. Dies wurde schlaglichtartig für alle Betroffenen an der Küste durch die Reaktion der Bundesregierung auf die jüngsten Vorfälle unter Grönland klar. Hier hat nicht die Fischerei, sondern die deutsche Fischereipolitik ihr Waterloo erlebt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bevor noch eine deutsche Untersuchung hatte stattfinden können, erklärten Herr Ertl und Herr Gallus, man werde die Schuldigen doppelt bestrafen. Von einem notwendigen Schutz der zu drakonischen Strafen Verurteilten, an denen offenbar ein Exempel dänisch-grönländischer Beziehungen statuiert werden sollte, war keine Rede. Der Höhepunkt der unbesonnenen Reaktionen derer, deren Fischereipolitik plötzlich vor aller Augen als gescheitert dastand, war die des Sprechers der SPD-Fraktion, wiederum Herr Grunenberg, der erklärte: „Die Bonner Politiker aber werden es langsam leid, die Reparaturkolonne der Hochseefischerei im internationalen politischen Bereich zu spielen.
Herr Grunenberg war es auch, der die Fangquotenregelung verteidigte, obwohl selbst dem Minister inzwischen Zweifel gekommen sind, ob nicht die Praktiker draußen mehr über die Fischbestände wissen als die Wissenschaftler, die auf ihren wenigen Besuchsreisen mit beschränktem Forschungsetat offenbar auch nur beschränkt brauchbare Ergebnisse hervorgebracht haben.
Ich möchte mir zum Schluß ausdrücklich die Forderungen der See- und Landbetriebsräte der Hochseefischerei für die Union zu eigen machen. Wir brauchen realitätsgerechte Fangquoten im Nordatlantik unter Berücksichtigung von ökologischen und biologischen Erkenntnissen, wir brauchen eine intensivere Fischereiforschung in Fanggebieten, die auch von deutschen Hochseefischern befischt werden können, und statt unrealistischer Beifangbeschränkungen einen wirksamen Bestandsschutz durch Mindestmaschengrößen und Schutzgebiete.
Ich fordere die Bundesregierung jedenfalls auf, unverzüglich zu handeln. Es ist überhaupt keine Zeitreserve mehr vorhanden. Was jetzt nicht geschieht, wird zu spät kommen. Es geht um die Existenz von Tausenden von Arbeitsplätzen, für die es an der Küste keine Alternative gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820914100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eickmeyer.

Karl-Arnold Eickmeyer (SPD):
Rede ID: ID0820914200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der knappen Zeit: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich hoffe nicht, daß die Bedeutung, die die CDU-Fraktion den Fischereifragen zuerkennt, darin zum Ausdruck kommt, daß sie ihren Debattenbeitrag dazu immer am Schluß der Agrardebatte bringt. Oder sollte darin Methode liegen, damit wir hier kaum Zeit zur Erwiderung haben?

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Wie ist das denn bei Ihnen? Lächerlich! — Dr. Ritz [CDU/CSU]: Sie haben überhaupt keinen!)

Betrachtet man die Zahlenauflistung im Agrarbericht 1979 sowie die dort gegebene nüchterne Darstellung der Lage der deutschen Fischwirtschaft seitens der Bundesregierung, so bleibt nur der Schluß, daß sich die Gesamtsituation gegenüber dem Vorjahr verschlechtert hat. Lassen Sie mich hinzufügen: Sie hat sich sogar dramatisch verschlechtert durch Ereignisse, die im vorliegenden Agrarbericht noch nicht mit aufgenommen wurden. Ich denke an die Ölpreisexplosion, und ich denke vor allen Dingen an die Ereignisse vor Grönland, die die deutsche Fischerei wie ein Schock getroffen haben.
Lassen Sie mich aber gleichzeitig hervorheben: Die Opposition macht es sich zu einfach, wenn sie für die Entwicklung, die zu dieser Lage geführt hat, immer nur die Bundesregierung verantwortlich macht und ihr Konzeptlosigkeit vorwirft.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Was hat sie denn zu den Fangfabrikschiffen gesagt?)

Die Opposition vergißt, daß die verhängnisvolle Entwicklung durch die Seerechtsentwicklung entstanden ist. Die Opposition vergißt, daß die interne Quotenregelung im EG-Meer immer noch nicht zustande gekommen ist, weil England dies blockiert. Die Opposition vergißt auch, daß die Verhandlungen mit den Drittländern immer wieder auf Schwierigkeiten stoßen. Diese Rahmenbedingungen, auf die wir kaum bzw. nur indirekt Einfluß haben, sind es, die zu der Lage geführt haben, nicht aber die Versäumnisse der Bundesregierung.
Die ewigen Vorwürfe der Opposition veranlassen mich zu fragen: Was soll denn nach Ihrer Meinung geschehen? Bitte nicht bloß reden, sondern tun Sie „Butter bei die Fische"! Machen Sie doch im Landwirtschaftsausschuß Vorschläge zu diesen Fragen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Der DGB hat dieselbe Kritik gegen die Politik der Bundesregierung vorgebracht wie wir!)

Der mehrfach vorgebrachte Gedanke Ihres Fischereiexperten, die Bundesregierung solle doch einfach



Eickmeyer
in dieser Frage aus der EG ausscheren, mutet wie ein selbsmörderischer politischer Witz an, wird durch Wiederholung nicht besser und zeugt von wenig Sachkenntnis.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Es ist unglaublich, was Sie hier erzählen! Märchen!)

Meine Damen und Herren, ich muß es mir ersparen, Ihnen Zahlen über den Rückgang der deutschen Fischerei bis hin zum Verlust von 1 300 Arbeitsplätzen erneut darzulegen. Ich muß mir auch eine Darstellung der Misere an der Küste ersparen.
Lassen Sie mich aber auf zwei Dinge hinweisen, die ich als unabwendbare Gefahrenpunkte heraufziehen sehe, wenn es zu keiner Änderung der Rahmenbedingungen kommt. Zum einen droht der Verlust vieler qualifizierter Arbeitsplätze in einer sowieso strukturschwachen Region. Zum anderen: Nach der Erholung der Fischereibestände im EG-Meer, mit der die Fachleute fest rechnen, wird die Bundesrepublik nicht mehr in der Lage sein, die ihr zustehenden Quoten zu nutzen, wenn die dazu notwendige Flotte nicht mehr existiert. Wir stehen vor der Situation, daß dann, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht kurzfristig ändern, die Flotte stillgelegt oder so reduziert werden muß, daß man von einer nationalen Fischereiflotte nicht mehr sprechen kann.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Und Sie tragen kräftig dazu bei!)

Sind die Strukturen aber erst einmal zerstört, wird es schwer sein, wenn nicht gar unmöglich, sie wieder zu erstellen. Es wird dann keine Kapitäne und Mannschaften mehr geben, und es wird auch die notwendigen Landbetriebe nicht mehr geben, und es wird auch am Know-how fehlen.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Der Prozeß ist doch längst im Gange!)

Darüber hinaus werden wir uns die Preise für Rohware von außen diktieren lassen müssen. Wir werden überhaupt keinen Einfluß mehr auf die Marktversorgung haben, die heute immerhin noch 40 beträgt.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Wem sagen Sie das?)

Was bleibt zu tun? Zunächst gilt das Wort unseres Ministers Ertl: Unser Staat und unsere Gesellschaft lassen niemanden im Stich, der Hilfe braucht. Dazu rufe ich in Erinnerung, was die Industrie- und Handelskammer Bremerhaven kürzlich festgestellt hat:
Ohne die Hilfe des Bundes für die Neuausrichtung auf neue Fischarten und neue Fanggebiete — Stichwort: 100-Millionen-Sofortprogramm — wäre es der deutschen Hochseefischerei nicht möglich gewesen, das Jahr 1979 zu überstehen.
Ähnliches gilt auch für die Kutterfischerei.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Aber das ist Schnee von gestern. Wir müssen die Zukunft meistern. Dazu schlage ich folgendes vor.
Erstens: Die Bundesregierung bleibt in der Pflicht, sowohl den Einigungsprozeß in der EG einschließlich besserer Quoten im EG-Meer voranzutreiben, als auch gegenüber Drittländern als kraftvoller Verhandlungspartner aufzutreten. Wir müssen weiterhin unsere geballte wirtschaftliche und politische Macht einsetzen, um zu veränderten Rahmenbedingungen zu kommen.
Zweitens: Drittländer sollten mit ihren Fischereiprodukten Zutritt zu unserem Markt nur dann bekommen, wenn sie uns als Gegenleistung angemessene Fangquoten gewähren.
Drittens: Ich weise erneut auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen von Praktikern und Forschern über die Kabeljaubestände unter Grönland hin und bitte die Bundesregierung, die Fischwirtschaft und -forschung an einen Tisch zu bringen, damit das Problem geklärt wird. Es muß aus der Gerüchteküche heraus! Sind die Bestände größer, als vermutet wird, muß eine angemessene Kabeljauquote unter Grönland ausgehandelt werden. Darüber hinaus ist die Forschung im EG-Meer zu verbessern.
Viertens und letztens: Es sind schnellstens die Gegebenheiten zu überprüfen, ob die Beifangbeschränkungen unter Grönland nicht unrealistisch sind und ob es nicht besser wäre, diese Beifangbeschränkungen durch Mindestmaschengrößen und Schutzgebiete zu ersetzen. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung, Kabeljau über Bord ist keine Lösung.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Und was hat Herr Grunenberg dazu gesagt?)

Ein letztes Wort noch zu den Vorkommnissen unter Grönland. Erstens: Das Verhalten deutscher Kapitäne mag menschlich verständlich sein, es erschwert aber die Verhandlungsposition der Bundesregierung gegenüber Dänemark und den anderen EG-Partnern. Es untergräbt unsere Glaubwürdigkeit.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: So ist es!)

Zweitens: Die Vorkommnisse unter Grönland sind Wasser auf die Mühlen derjenigen in Grönland, die den Austritt aus der EG anstreben. Stichwort: Referendum 1982. Sollte es aber zum EG-Austritt Grönlands kommen, dann ist der Ofen für die deutsche Hochseefischerei aus.
Drittens: Die veröffentlichte Meinung des Fischereiexperten der Union zu dieser Frage an der Küste, die in der Aussage gipfelt — ich zitiere —, die in Grönland durchgeführten Verfahren genügten nicht rechtsstaatlichen Anforderungen,

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: So ist es! Sehr richtig!)

beinhaltet eine ungeheuerliche Unterstellung und beeinträchtigt, wie mir aus Dänemark bekanntgeworden ist, das partnerschaftliche und gutnachbarliche Verhältnis.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Es ist unerhört, was Eickmeyer Sie sagen! Sie fallen den deutschen Fischern ja schon wieder in den Rücken!)




Solche Aussagen sind, was ihre Wirkung betrifft, schädlich für die Küstenregion, schädlich für die Bundesrepublik und schädlich für die EG.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Endlich ist die Katze aus dem Sack: Grunenberg und Eickmeyer in einem Topf! Gut zu wissen!)

Ich weise diese Äußerungen namens der SPD-Fraktion auf das schärfste zurück und appelliere an die CDU/CSU-Fraktion, in solch diffizilen Fragen Vorsicht walten zu lassen und Gemeinsamkeiten zu suchen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820914300
Das Wort hat Herr Ertl.

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0820914400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen Rednern sehr herzlich bedanken. Es ist mir allerdings auf Grund der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, auf alle Bemerkungen, die gemacht worden sind, einzugehen. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich den Versuch mache, wesentliche Punkte zusammenzufassen.
Ich möchte mich zunächst einmal für das Kompliment bedanken, das dem Agrarbericht gilt. Solche Komplimente hat es ja nicht immer gegeben. Als wir im letzten Jahr ein Plus von 10,3 % zu verzeichnen hatten, wurde von der Opposition behauptet, die Zàhl stimme nicht. Weil wir für 1978/79 nur von plus 2,9 % ausgehen — möglicherweise werden es in diesem Jahr minus 4 % —, stimmt die Zahl ganz exakt. Ich hoffe, wir bleiben in der Zukunft bei „exakt", damit wir nicht immer so fadenscheinig argumentieren.
Wer nicht glaubt, was ich berichte, braucht nur das Protokoll der letztjährigen Debatte nachzulesen. Der erste Redner damals, der Kollege Ritz, hatte alle Zahlen — sehr einseitig — in Frage gestellt. Allerdings waren es damals plus 10,3 %. Das war eben Wunschdenken. Die Vorhersage stimmte jedoch auf ein Hundertstel. Ich möchte Sie daher wirklich bitten, daß wir in Zukunft seriöser miteinander umgehen. Jedenfalls freue ich mich, daß wir dieses Mal keinen Streit über die Zahlen und die Methoden führen. Herzlichen Dank.
Darüber hinaus freue ich mich außerordentlich über all das, was kritisch gesagt wurde. Es wäre ja eine schlechte Opposition, wenn sie angesichts der gegebenen Situation im Zusammenhang mit dem Agrarbericht nicht alle Ansätze nutzen würde, um Kritik zu üben. Ich nehme auch gerne die Benotung „genügend" für den Agrarbericht hin. Allerdings muß ich sagen: Die Opposition bekommt bezüglich der Alternativen ein „Mangelhaft". Dann sind wir, was die Benotung angeht, wieder einig.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Glos [CDU/CSU]: Wenn die Regierung versagt, muß die Opposition zurücktreten?!)

— Herr Glos, Sie können sich ja jederzeit zu einer Zwischenfrage melden. Mit Ihnen will ich gerne diskutieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820914500
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Glos?

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0820914600
Ja, bitte, ich freue mich sogar darauf.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0820914700
Treten Sie denn für die Methode ein, daß dann, wenn die Regierung versagt, die Opposition zurücktreten soll?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)


Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0820914800
Nein, Herr Glos, ich werde Ihnen das noch sehr eindeutig beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe sehr aufmerksam zugehört. Der einzige Alternativvorschlag kam vom Kollegen Kiechle. Sonst ist Zero, und das ist für eine Opposition zu wenig. — Sie deuten auf Herrn von Geldern. Das war, so muß ich sagen, die Wiederholung unwahrer Behauptungen, die durch mehrfache Wiederholungen nicht wahrer werden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das ist schlichtweg eine Verleumdung, eine Verbreitung von Lügen.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Ich weiß ja, daß Ihnen das unangenehm ist!)

— Nein, das ist mir gar nicht unangenehm. Herr von Geldern, von einem seriösen Politiker erwarte ich, daß er bei der Wahrheit bleibt. Sie bleiben nicht bei der Wahrheit,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

denn wenn Sie hier behaupten, an den Vorfällen vor Grönland — —

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Sie können mir keine einzige Unrichtigkeit nachweisen!)

— Lassen Sie mich jetzt reden, ich habe Ihnen auch zugehört!

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Es ist unerhört, was Sie hier sagen! Sie haben mir „Verleumdung'' zugerufen! Unerhört!)

— Ja, das behaupte ich auch! Denn Sie haben das öffentlich — in der Presse — und hier wieder behauptet. Wenn Sie sagen, an den Vorfällen vor Grönland sei die Fischereipolitik schuld, so ist das unwahr, und wer Unwahres behauptet, lügt. Das ist das Faktum!

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Sie wissen doch selbst, daß die Fangquoten fragwürdig sind!)

— Sie waren ja bei dem Gespräch dabei. Selbst die Kapitäne haben mir gegenüber zugegeben, daß es dafür keine Entschuldigung gibt. Trotzdem behaup-



Bundesminister Ertl
ten Sie das, und daraufhin sage ich: Sie behaupten Unwahres.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Es sind unsinnige Fangquoten! Das ist doch ganz klar!)

— Nein, nein, machen Sie jetzt keinen Rückzieher! Ich muß sagen, von einem christlichen Politiker würde ich mehr Seriosität erwarten. Das sage ich Ihnen sehr deutlich.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Unerhört! Das ist Ihr schlechtes Gewissen!)

Sie sind der einzige Negativpunkt dieser Debatte, weil Sie ununterbrochen und wiederholt Unwahres behaupten.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Jetzt reicht's aber langsam! Das ist Ihr schlechtes Gewissen! — Rawe [CDU/CSU]: Wer so schreit, hat immer ein schlechtes Gewissen!)

— Ach, wissen Sie, ich habe ein gutes Gewissen! Das müßten Sie Ihrem Franz Josef sagen; der hat demnach permanent ein schlechtes Gewissen.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Meine Freunde, ich bin sehr dankbar für diese Art von Zwischenrufen. Aber eines gebe ich zu: Ich bin sehr empfindsam, wenn man es mit dem Achten Gebot nicht genau nimmt. Und zu denen, die das betrifft, gehört der Kollege von Geldern.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Unerhört!)

— Ja, Sie können mich ja verklagen, weil Sie das auch in der Öffentlichkeit — vor der Presse — behauptet haben. Und Sie waren Zeuge der Unterhaltung mit den Kapitänen, in der die Kapitäne sich bei mir entschuldigten

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Ist ja gar nicht wahr!)

und sagten: Hier, Herr Minister, sind Sie nicht verantwortlich.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Trotzdem behaupten Sie das im Bundestag wieder. Ich finde das unerhört!

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Es sind falsche Fangquoten, und man kann doch keinen Fisch wieder über Bord werfen! Das wissen Sie doch ganz genau!)

— Das ist ganz typisch für Sie! Sie behaupten ununterbrochen Unwahres!
Nun kommen wir wieder zu dem anderen, zur Sache. Die Unwahrheit haben wir ja beseitigt.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Beseitigt? Sie reden unglaublich!)

— Ja, ich mußte dies tun, damit die Leute einmal lesen, was ich von Ihnen halte.

(Kiechle [CDU/CSU]: Das ist aber kein Beweis dafür, daß es stimmt! — Dr. von Geldern: [CDU/CSU]: Nur für Ihr schlechtes Gewissen!)

— Doch, ich habe sogar Betriebsräte als Zeugen.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Auswirkungen der Energieverteuerung auf die allgemeine Einkommensentwicklung wurden in Zweifel gezogen. Ich habe mir das durch meine Mitarbeiter ausrechnen lassen.

(Kiechle [CDU/CSU]: Eine Milliarde!)

— Ja, eine Milliarde, das steht im Bericht. Das macht ungefähr 3 bis 5 % aus. Sie können ohne weiteres erkennen, was für ein Rückschlag das in der Tat ist. Ich verhehle nicht, daß diese Herausforderung bei der Energie unsere größte Sorge ist. Ich verhehle in gar keiner Weise, daß diese Verteuerung, die sich zunächst in einem enormen Kostenschub bemerkbar gemacht und natürlich die Ertragslage der deutschen Landwirtschaft geschmälert hat, eine der größten Herausforderungen ist.
Nur glaube ich, der Ehrlichkeit halber muß ich das unterstreichen, was auch andere Kollegen in dieser Debatte gesagt haben. Ich sage das ganz allgemein. Diese Herausforderung ist nur dadurch zu bewältigen, daß alle die nötige Disziplin wahren. Das heißt auch, daß es in meinen Augen in der vor uns liegenden Wahlkampfzeit gilt, jedermann ganz klar zu sagen: Wir müssen froh sein, wenn wir den Lebensstandard — möglicherweise minus Mehrausgaben für Energie — halten können.

(Zustimmung des Abg. Wehner [SPD] — Glos [CDU/CSU]: Gilt das auch für Herrn Kluncker?)

— Das gilt auch für Herrn Kluncker, aber weil ich manchmal den Eindruck habe, daß die Opposition offensichtlich das Verfassungsrecht nicht kennt, möchte ich Herrn Glos gleich folgendes sagen. Die Landwirtschaft ist nicht Tarifpartner der deutschen Bundesregierung, damit wir uns hier richtig verstehen. Das ist auch nicht mein Verständnis von liberaler Agrarpolitik. In meiner liberalen Agrarpolitik gibt es vielmehr eine eigenverantwortliche selbständige deutsche Landwirtschaft und nicht einen Tarifpartner „Landwirtschaft"

(Beifall bei der FDP und der SPD)

— damit wir uns hier nicht mißverstehen —, sonst macht sich nämlich die gesamte Agrarpolitik von vornherein unglaubwürdig.
Der Kollege Zumpfort hat hier einen ganz klugen Beitrag geleistet. Das kann ihm niemand abstreiten.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ich würde auch mit ihm darüber gern diskutieren. Eines muß ich ganz allgemein und grundsätzlich sagen, verehrter Kollege Schröder: Was der Kollege Zumpfort sagt — ich sage das den Herren Vertretern des Bauernverbandes in diesem Saale —, sagen in Diskussionen sehr viele Bürger in diesem Lande.

(Gallus [FDP]: Sehr gut!)




Bundesminister Ertl Ich warne sehr davor,

(Gallus [FDP]: Jawohl!)

unsere Landwirtschaft in dieser Gesellschaft durch Nichtglaubwürdigkeit zu isolieren.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Dies ist nicht Schuld des Ministers, sondern die Schuld von Leuten, die nicht den Mut haben, Situationen so differenziert zu behandeln, wie es notwendig ist.

(Besch [CDU/CSU]: Zumpfort hat das gemacht! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

— Ja, er hat das zum Teil gemacht. Er hat das sehr differenziert gemacht.

(Weiterer Zuruf von der CDU/CSU)

— Er hat z. B. von brutto und netto gesprochen. Ich möchte dieses Thema auch nicht vertiefen, denn es kommt der Landwirtschaft nicht zugute, wenn man dieses Thema bringt. Ich warne nur. Ich bin bereit, wenn Sie wollen, in den Ernährungsausschuß zu kommen und dort darüber zu reden — wir nehmen es zu Protokoll und verschicken es an alle Bauern —, was bei brutto-netto alles zustande kommt.

(Kiechle [CDU/CSU]: Einverstanden, weil das Reineinkommen auch ein Bruttoeinkommen ist!)

— Verehrter Freund, ich habe lange genug Betriebswirtschaft unterrichtet, schon zu einer Zeit, als andere noch in der Schule waren. Ich kenne mich auch ein bißchen aus. Ich bin also bereit, darüber zu diskutieren.
Ich möchte mich neben der Situation, die ich eingangs mit wenigen Bemerkungen angeschnitten habe, bei dieser Problematik auf zwei Punkte beschränken, erstens auf das Thema, was mit diesen 100 000 Betrieben geschieht, und zum zweiten das Thema EG und Milch. Wenn Sie unsere Landwirtschaft strukturell durchleuchten, werden Sie feststellen — das habe ich voriges Jahr auch schon gesagt —, daß das Problem bei diesen 100 000 Betrieben darin liegt, daß es sich grosso modo um Betriebe der unteren Größenordnung handelt. Diesen Problembetrieben können Sie pauschaliert sicherlich nicht helfen. Sie brauchen hier vielmehr differenzierte Hilfen. Damit komme ich eigentlich mit wenigen Sätzen zum Grundkonzept einer gezielten Agrarförderungspolitik. Diese gezielte Agrarförderungspolitik kann nur in eine allgemeine Raumordnungs-, Infrastruktur- und Wirtschaftsstrukturpolitik eingebettet sein, denn Infrastruktur-, Wirtschafts- und regionale Raumordnungspolitik sind die Voraussetzung, daß überhaupt eine gezielte Agrarstrukturpolitik betrieben werden kann.
Nun habe ich mir aus meinen Unterlagen die Zahlenangaben mitgebracht, meine verehrten Freunde. Es gibt dafür eine Gemeinschaftsaufgabe, und diese möchte ich hier gerne einmal anhand von Zahlen darstellen. Im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe wurden von 1972 bis einschließlich 1979 610 000 Arbeitsplätze neu gefördert und 837 000 gefährdete Arbeitsplätze gesichert. Die Gesamtzahl
der Investitionsvorhaben lag über 31 000, das Gesamtinvestitionsvolumen betrug 77,5 Milliarden DM. Mir soll angesichts dieser Zahlen niemand sagen, daß die Länder — und die sind hier im Rahmen unserer föderativen Struktur, die ich bejahe, ausschließlich verantwortlich — nicht die Möglichkeit haben, in den strukturschwachen Gebieten außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zu fördern. Die Debatte dazu müssen Sie aber auch in Ihren Landtagen führen, meine Freunde,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

und insbesondere in den Ländern, wo die CDU/CSU die absolute Mehrheit hat.
Ich denke an meinen Besuch im Wahlkreis Schwäbisch-Hall. Da wird von der baden-württembergischen Regierung seit Jahren versprochen: Wir verbessern die Wirtschaftsstruktur. Aber vier Jahre lang ist nichts geschehen.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)

Deshalb unterliegt die Landwirtschaft einem Strukturwandel. Das haben mir die Leute selber gesagt, Herr Jenninger. Selbst Ihre CDU-Freunde haben sich beschwert.

(Zuruf von der CDU/CSU: CSU?)

— Ich habe CDU gesagt; Sie müssen nur richtig aufpassen.

(Kiechle [CDU/CSU]: Die Behauptung stimmt wirklich nicht! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Natürlich! Wer ist denn verantwortlich für die Schwerpunktprogramme?

(Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820914900
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Glos?

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0820915000
Herr Bundesminister, wie können Sie es sich erklären, daß die Gemeinschaftsaufgabe, nachdem sie so viel positive Wirkung gehabt hat, in diesem Jahr auch mit den Stimmen Ihrer Kollegen von der FDP um 50 Millionen DM gekürzt worden ist?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0820915100
In dem Sinne stimme ich ja nur Ihrem Kanzlerkandidaten Franz Josef Strauß zu, der gesagt hat: Wir müssen mehr kürzen.

(Heiterkeit — Zurufe von der CDU/CSU)

— Natürlich ist das so. Sie kriegen noch weitere Beispiele. Ich habe noch einiges im Köcher, Freunde. Sie können sich darauf verlassen: Ich kann Ihnen noch einiges Marschgepäck mitgeben, damit heute wenigstens am Schluß für Klarheit und Wahrheit gesorgt wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820915200
Herr Bundesminister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt)?




Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0820915300
Herr Bundesminister, wie vereinbart sich dies mit der Forderung des bayerischen Kabinetts, die Gemeinschaftsaufgabe überhaupt abzuschaffen?

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0820915400
Das vereinbart sich natürlich mit der Stellungnahme der FDP, als sie in der Person Ertl dagegen gesprochen hatte. Nur muß man sagen: Der Verantwortliche dafür ist der jetzige Ministerpräsident in Bayern, Franz Josef Strauß. Er trug die Verantwortung damals als Finanzminister.

(Zuruf des Abg. Dr. Jenninger [CDU/CSU])

— Nein, nein, verehrter Herr Jenninger. Wollen Sie bestreiten, daß die Gemeinschaftsaufgabe in der Großen Koalition unter dem Finanzminister Franz Josef Strauß mit Ihren Stimmen verabschiedet wurde?

(Rawe [CDU/CSU]: Gehen Sie doch auf die Frage ein, die gestellt ist! Wir haben eine Frage gestellt; die wollen wir beantwortet haben!)

— Hierzu habe ich gesagt: Mit den bewilligten Mitteln — ganz gleich, ob sie gekürzt oder nicht gekürzt sind — sind letzten Endes 610 000 Arbeitsplätze gefördert worden. Der Schwerpunkt und die Ausführung liegen bei den Ländern. Das ist die klare Antwort, Herr Rawe. Da können Sie mich nicht mit Dialektik auseinanderbringen.

(Kiechle [CDU/CSU]: 2 Millionen Arbeitsplätze sind unter Ihrer Politik kaputtgegangen! — Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Mittelstandskiller seid ihr!)

— Das müssen Sie erst einmal nachweisen. Bekanntermaßen ist die Steuerlastquote unter dieser Regie- rung niedriger als zu der Zeit, zu der Franz Josef Strauß Finanzminister war.

(Widerspruch bei der CDU/CSU) — Doch, das ist ein Faktum.


(Zurufe von der CDU/CSU)

— Wenn Sie bessere Zahlen haben, dann nennen Sie sie doch.
Damit komme ich gleich zu einem anderen Punkt, der in diesem Zusammenhang wieder zu erwähnen ist. Ich bin immer noch bei den 100 000 Betrieben. Der Ansatz muß in der Tat bei den außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen liegen, ganz gleich, ob diese in der Industrie, im Gewerbe, im `Handwerk oder im Tourismus entstehen. Aber ohne kombinierte Einkommensform werden Sie einen Großteil dieser 100 000 Betriebe nicht aktiv sanieren und das Eigentum auf dem Land erhalten können; das geht nicht.
Ich sage ganz deutlich: Es besteht eine noch größere Notwendigkeit, das Freizeitangebot auf dem Land zu verstärken. Das Bedürfnis und die Notwendigkeit dazu sind da. Hier appelliere ich an alle Verantwortlichen einschließlich derjenigen, die sich immer so gern zum Fürsprecher einer intakten Natur machen: Wenn Sie haben wollen, daß unsere Natur intakt bleibt, müssen Sie auch bereit sein, Dörfer und entsprechende Siedlungsdichten auf dem Land
zu erhalten; denn ohne Menschen wird auch die Landschaft öde.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der CDU/ CSU)

Dann müssen Sie auch etwas dafür tun, daß diese Menschen ihre Bleibe haben. Deshalb sage ich ganz offen: Das geht nicht ohne Skilift.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Jawohl. Das geht nicht ohne Reiten auf dem Lande, nicht ohne Golfplätze, Tennishallen und Schwimmbäder auf dem Land.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und nicht ohne Bundesbahn!)

— Ohne Bundesbahn geht es, solange man Auto fahren kann. Ach, wissen Sie, manchmal könnte man glauben, Sie lebten in einer anderen Welt. Sonst würden Sie nicht einen solchen Zwischenruf machen. Schauen Sie sich mal am Wochenende an, was auf den Straßen los ist!

(Kiechle [CDU/CSU]: Er hat das Gegenteil gesagt:. Es geht nicht ohne Bundesbahn!)

— Für einen Teil der Betriebe brauchen Sie eine gezielte Förderung, damit diese auf Grund der Betriebsorganisation und Betriebsstruktur langfristig Vollerwerbsbetriebe werden. Das geht ohne Förderschwelle nicht. Da sind Sie mir die Antwort schuldig geblieben, was Sie als Kriterium einsetzen wollen. — Für mich ist das keine heilige Kuh; das habe ich schon einmal gesagt — Sie müssen mir nur sachgerechte Kriterien vorschlagen. Mit dem Kapital allein greift das, betriebswirtschaftlich gesehen, nicht. Das sagt Ihnen jeder Sachkundige.

(Zuruf des Abg. Dr. Ritz [CDU/CSU])

— Bitte sehr, jetzt lassen Sie mich aus dem Spiel, verehrter Kollege Ritz. Reden Sie mit unserem verehrten Freund und Kollegen Glup. Der wird Ihnen das sehr deutlich klarlegen.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Ich bin im Bilde, was bei eurem CDU-Kongreß darüber gesprochen worden ist. Wir brauchen uns nichts vorzuhalten. Ich halte Ihnen auch gar nichts vor. Mir geht es vielmehr um eine sachliche Bewertung dieser Materie.
Ich will Ihnen das sehr deutlich sagen, um das Beispiel von Herrn Kiechle aufzunehmen. Wenn dieser als Beispiel genannte 17-, 18- oder 20-ha-Betrieb auf dem Veredelungssektor leistungsfähig bleiben will und auch kommenden Generationen Einkommen vorwiegend aus der Landwirtschaft bieten soll — da muß ich Herrn Schröder sagen; eine Superabgabe verträgt sich nicht mit einem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm; da stimme ich Ihnen voll zu; das habe ich auch in Brüssel so gesagt; darauf komme ich noch zurück —, dann müssen Sie diesen Betrieb mindestens so fördern, daß er 30 bis 35 Kühe halten kann. Dann haben Sie es mit Investitionen von 250 000 bis 300 000 DM zu tun. Das Problem können Sie mit dem Agrarkreditprogramm der bayerischen Staatsregierung überhaupt nicht lösen, sondern da müssen Sie passen. Was Sie aber mit dem



Bundesminister Ertl
Agrarkreditprogramm der bayerischen Staatsregierung und auch der baden-württembergischen Regierung tun können — ich habe nichts dagegen; Sie wissen, ich habe mich noch nie dagegen ausgesprochen —, ist, daß Sie Nebenerwerbsbetrieben Kredite geben können, damit sie sich Schlepper und Ladewagen kaufen können. Dazu reichen 80 000 DM genau aus.

(Kiechle [CDU/CSU]: Das ist unfair!)

Da gehen Sie aber genau den falschen Weg. Sie treiben Nebenerwerbsbetriebe zu Kapitalausgaben, über Schulden, und zur Intensivierung — was genau falsch ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Kiechle [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!)

— Das ist der Irrweg eines Agrarkredits, so, wie er jetzt beschlossen ist. Das sagen Ihnen alle jungen Landwirte.

(Kiechle [CDU/CSU]: Das braucht man für Arbeitserleichterungsprogramme!)

— Darüber streite ich doch gar nicht. Da muß ich das Konzept verwirklichen. Dazu gibt es den Nebenerwerbskredit. Daran hätten sich die Länder besser beteiligen sollen. Auch beim Überbrückungskredit hätten sie sich beteiligen können.

(Kiechle [CDU/CSU]: Da brauchen sie 25 Sorten Fragebogen bei der Bürokratie! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Optisch läßt sich das gut — —

(Weitere anhaltende Zurufe von der CDU/ CSU)

— Darf ich reden, oder darf ich nicht reden?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820915500
Meine Damen und Herren, es ist gleich halb zwei. Ich muß Sie doch sehr bitten, daß Sie etwas weniger stören.

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0820915600
Nein, ich frage, ob ich die Erlaubnis der Opposition habe, reden zu dürfen. Wenn ich die von seiten der Opposition nicht mehr habe, dann schließe ich hier ab. Ich habe nämlich heute nachmittag noch eine Veranstaltung bei der Landjugend in Niederbayern.
Bei mir kann sich doch jeder zu Wort melden. Ich liebe den Dialog.
Wenn Sie mir sagen, daß Sie Betriebe mit 18 oder 20 ha mit einem Agrarkredit in dieser Höhe und zu diesen Konditionen zu leistungsfähigen Vollerwerbsbetrieben machen wollen, dann müssen Sie mich davon erst überzeugen. Ich sage Ihnen: Das geht nicht. Hier brauchen Sie eine gezielte Förderung. Das ist das, was man hier verschleiert. Man sollte den Leuten niemals eine Fata Morgana vormachen.
Es gibt am Ende nur zwei Entscheidungsalternativen: die Entwicklung zum Vollerwerbsbetrieb oder die Umstellung zum Nebenerwerbsbetrieb. Der Zuerwerb kann nur eine Zufallserscheinung sein. Er kann nicht die Zielsetzung sein. Der Nebenerwerb kann auf die Dauer, über Generationen, nur
erfolgreich betrieben werden, wenn es gelingt, die Frau von demÜbermaß an Arbeitslast zu befreien. Sonst stirbt diese Betriebsform.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Ritz [CDU/CSU]: Einverstanden!)

Nachdem ich das gesagt habe, darf ich in dem Zusammenhang hinzufügen: Über die Vorsteuerpauschale gibt es das Geschäftsordnungsverfahren der Bundesregierung. Es ist eingeleitet und wird betrieben.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Zweiter Punkt: Zum Tierschutz stehen Ihnen alle Informationen im Ausschuß zur Verfügung, auch über meine Aktivitäten in Brüssel und die eingeleiteten Schritte.
Ich komme nun zur EG und damit auch zur Milch; denn dazu bin ich eigens aufgefordert worden. Wenn die Frau Präsidentin es bei der fortgeschrittenen Zeit noch gestattet, darf ich mit einem Zitat beginnen:
Aber Sie wissen ja auch, welche Bedenken dagegen erhoben werden, und Sie wissen, daß mit Recht verlangt wird, Europa dürfe nicht nur aus Butterbergen, Milchseen, Getreideschwemmen und dergleichen bestehen.
Leider hat man ja den Vorschlag der europäischen Finanzminister vor zehn Jahren nicht mehr weiterverfolgt — aus welchen Gründen, das würde hier den Rahmen des Vortrags überschreiten —, nämlich die europäische Argrarproduktion, jedenfalls der einer Marktordnung unterliegenden Produkte, auf einem bestimmten Niveau einzufrieren, eine jährliche Zuwachsrate noch in die Gemeinschaftsfinanzierung aufzunehmen, aber alles, was über die Zuwachsrate hinausgeht, dann nicht in die Gemeinschaftsfinanzierung einzubeziehen, sondern die Finanzierung dieses Teils der Überschüsse jeweils aus den nationalen Kassen vornehmen zu lassen ...
Dies entnehme ich — Sie brauchen nicht zu rätseln — aus einem Vortrag von Dr. h. c. Franz Josef Strauß vor dem Kuratorium des Deutschen Groß- und Außenhandels.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Es wäre interessant, in diesem Bundestag auch einmal darüber zu reden, welche Vorstellungen sich dahinter verstecken. Dahinter versteckt sich viel mehr als das Festhalten an einem Prozent Mehrwertsteuer, viel mehr!
Ich muß Ihnen sagen: Mich wundert es, daß Sie hier immer so argumentieren und so tun, als würden Sie segensreich handeln, geradezu ein Milcheuter — so hätte ich beinahe gesagt — über die deutsche Landwirtschaft ausleeren. Bei anderen Gremien höre ich das aber ganz anders. Man muß bei unterschiedlichem Publikum gleichwohl mit derselben



Bundesminister Ertl
Zunge reden. Das gehört, meine ich, auch zur Politik.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Ich sage das nur, weil ich z. B. sehr stolz bin, daß ich mich in der Bundesregierung in diesem Punkt — daß es zu keiner Plafondierung der Garantie kommt — durchgesetzt habe, vor zehn Jahren schon. Auch habe ich ja z. B. die Steuer für die gewerbliche Geflügelhaltung eingeführt und vieles andere — immer in offener Zusammenarbeit. Das war am Anfang manchmal kontrovers, aber wir haben uns dann zusammengerauft. Und ich muß auch sagen: Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat mich da sehr oft tatkräftig unterstützt. Sie können mir aber nicht nachsagen, daß ich jemals vor unterschiedlichem Publikum mit verschiedenen Zungen gesprochen habe. Ich habe immer mit derselben Zunge gesprochen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das spielt doch eine große Rolle. Man kann doch nicht hergehen und gegenüber der Öffentlichkeit einen seriösen Eindruck erwecken wollen und sagen: Sie müssen sich an dem einen Prozent orientieren. Mir macht das doch Kopfzerbrechen genug. Sie wissen, ich habe voriges Jahr schon gesagt: Beim Beitritt können Sie mit dem einen Prozent Mehrwertsteuer nicht leben.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Einverstanden!)

Dann beschließt der Bundestag hier anders, und anschließend tut man so, als habe man das alles gar nicht beschlossen. Dann, Kollege Früh, weist man in Brüssel den Haushalt zurück, und mich prügelt man dafür, daß das geschehen ist. So geht es doch wohl nicht. Dann sagt man, wir tun zuwenig für Europa. Aber ich werde gescholten, wenn ich dann einen Kompromiß eingehe. Da soll ich z. B. bei den Fischregelungen — Herr von Geldern ist jetzt gegangen; das tut mir leid — Quoten durchsetzen, wahrscheinlich mit der Maschinenpistole. Da muß ich wohl zuerst die anderen erschießen und sagen: Die Quote, die ich will, muß realisiert werden. Und das nennt sich dann europäische Verständigung!

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich habe das jetzt überspitzt. Aber so geht es nicht, liebe Freunde. Man muß doch politische Realitäten und Fakten ein kleines bißchen in die Betrachtung einbeziehen. Trotzdem kann man dann als Opposition hart kritisieren. Man muß aber die Realitäten anerkennen.
Damit komme ich zum letzten Punkt, der Milch. Ich will gleich sagen, womit ich überhaupt nicht einverstanden bin. Der Kollege Schröder hat ja gesagt, da gebe es ein Konzept des Bauernverbandes. Darauf komme ich noch zurück.
Ich habe hier eine Fotokopie aus dem „Spiegel''. Da wird der Präsident des Deutschen Bauernverbandes gefragt, wie er sich das mit der Überschußproduktion denkt. Dazu sagt er: Da muß man richtig rangehen; für die echte Überproduktion müßte der Preis halbiert werden. Ich sage Ihnen: Das will ich nicht, das geht mir zu weit. Sie sehen, ich will da mehr als
der Präsident des Bauernverbandes. Aber dann darf man auch in Briefen nicht so tun, als habe man das im „Spiegel" nicht so gesagt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Auch das gehört mit zu dem Thema intellektuelle Redlichkeit.
Sie haben gesagt, ich hätte mich nie geäußert. Im Gegenteil: Ich habe mich klar genug geäußert. Ich sage immer: Am Ende muß ich einen Kompromiß machen.
Bergbauerngebiete bleiben frei. Der Vorschlag der Kommission für benachteiligte Gebiete, bei den ersten 60 000 kg weniger zu machen, findet meine Zustimmung, beispielsweise 1 % bis 1,5 %. Darüber hinaus meinetwegen Anhebung bis zu 2,5 %, wobei ich immer wieder sage: das läßt sich dann immer noch um Zehntel ausbalancieren.
Dann habe ich folgendes ganz neu in die Diskussion hineingebracht, meine Freunde; das nehme ich für mich in Anspruch. Wer mehr als 12 000 kg pro Hektar abliefert, muß meinetwegen 4 oder 5 % zahlen. Das ist nämlich die einzige Waffe gegen die Ausuferung der bodenunabhängigen Milchproduktion; nur dadurch kann man bremsen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Einverstanden!)

Wenn ich Bauernverbandspräsident wäre — was ich nicht bin und was ich nicht werden will; damit ich hier nicht mißverstanden werde —, dann würde ich meinen Landwirten die Empfehlung geben: Verfüttert in der nächsten Zeit 5 % weniger Kraftfutter! Das wäre die einfachste, die unbürokratischste, aber die hilfreichste Methode. Dann wird der Milchpreis viel flexibler im Interesse der Erzeuger.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Das sage ich, damit Sie sehen, ich denke auch über einfache Methoden nach.
Aber ich gebe zu, das Leistungsstreben in der Landwirtschaft läßt das oft nicht zu. Ich will mich auch nicht einmischen. Aber ich möchte sagen: hier würde eine solche Bremse sehr schnell helfen. Das ist ein ganz ernstes Problem. Deshalb ist es auch für mich sehr wichtig. Natürlich muß ich hinzufügen — bei dieser Wichtigkeit —, daß die Holländer und Briten total dagegen sind. Dabei will ich mich noch gar nicht exakt an die 12 000 binden, da bin ich sehr flexibel; ich gebe immer nur Orientierungsdaten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Noch höher?)

Ich sage, das halte ich für eine ganz wichtige Sache, wenn das gelänge. Dann würde ich sagen, hier sei eine vernünftige Lösung gefunden worden.
In dem Zusammenhang muß ich folgendes sagen. Ich schicke Ihnen gern einmal einen Wochenbericht aus meinem Ministerium über die Molkereien, weil so oft gesagt wurde: All das, was gemacht worden ist, hat ja nichts bewirkt. Dem ist nicht so. Daß z. B. ein Land wie Schleswig-Holstein eine geringere Milchanlieferung gegenüber dem Vorjahr hat, ist kein Zufallsprodukt. Denn dort machen sich die strukturellen Veränderungen und die Abschlachtprämien, der



Bundesminister Ertl
Rückzug aus der Milch — strukturbedingt — frühzeitig bemerkbar. Ähnliches gilt für Nordrhein-Westfalen. Es ist auch nicht so, daß die Hauptproduzenten der Überschußmilchmenge im Norden liegen. Das spricht übrigens gegen die Superabgabe. Denn wenn die Superabgabe, so wie die Kommission sie vorgeschlagen hat, Wirklichkeit würde, müßten die Schleswig-Holsteiner keine Abgabe zahlen, aber Baden-Württemberger und Bayern müßten sie zahlen. Ich will das hier aber nicht vertiefen.
Ich kann den Ausführungen des Kollegen Bayha voll zustimmen. Vieles war identisch mit meiner Rede, auch mit meinem Programm auf diesem Sektor. Zwei oder drei wichtige Faktoren der 80er Jahre werden für die gesamte Gesellschaft — unabhängig von der Erhaltung des Friedens —, aber auch für die Orientierung der Menschheit von großer Bedeutung sein, auch für die Aufrechterhaltung der Freiheit. Das ist erstens, daß wir durch die Energieverteuerung nicht in ein totales wirtschaftliches Ungleichgewicht und somit natürlich gezwungenermaßen in einen weltweiten Protektionismus zurückfallen. Das wäre das Gefährlichste, was eintreten könnte. Zweitens ist es der Umstand, daß wir durch die Energieverteuerung allein — ich spreche gar nicht von den politischen Auswirkungen von Afghanistan und Iran — in die Lage versetzt werden, unsere Volkswirtschaften leistungsfähig und stabil zu erhalten, daß wir nicht der weltweiten Inflation und somit der Arbeitslosigkeit zum Opfer fallen.

(Zustimmung bei der SPD)

Das liegt auch im Interesse der Landwirte. Drittens stimmen sicherlich alle Angaben — ich habe mir dieses Wort sehr wohl überlegt — von der Welternährungsstrategie in meiner Rede. Das Wort wurde übrigens zum erstenmal bei der OECD vorgebracht. Die Agrarproduktivität wird weltweit rückläufig sein, und zwar unterschiedlich von der Energieabhängigkeit.
Dann wurde die Frage gestellt, welche Konzepte es gibt. In meinem Haus gibt es nicht nur ein ganzes Konzept, sondern wir haben auch eine Reihe von Pilotprojekten angelegt. Wir können uns glücklich schätzen, daß wir ein so stabiles Land sind, daß wir noch unverändert die härteste Währung haben, obwohl der Dollar angezogen hat. Ich bin darüber gar nicht so traurig.

(Glos [CDU/CSU]: Sagen Sie mal etwas zur Leistungsbilanz!)

Ich bin sehr traurig über die Prime Rate in den Vereinigten Staaten. — Gar nicht traurig bin ich über die Entwicklung der Leistungsbilanz, Herr Glos, weil damit natürlich die Forderungen an uns geringer werden. Wir kamen bei unserer positiven Leistungsbilanz ja geradezu in einen permanenten Druck. Der wird jetzt etwas abnehmen. Mich wundert im übrigen, wie die Leute alle ihr Schiffchen herumwerfen. Da kann man manchmal gar nicht schnell genug lachen. Vor vier Wochen hat man über den Dollarverfall geklagt und gesagt, das sei ganz schlimm.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Wer hat das gesagt?)

Jetzt zieht der Dollar an, und auch das ist wieder ganz schlimm. Da kann ich nur sagen: Diese Leute haben doch offensichtlich eine sehr schnell wechselnde Vernunft.

(Besch [CDU/CSU]: Von wem sprechen Sie? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich spreche allgemein. Warum fühlen Sie sich betroffen? Ich darf doch wohl zu dieser wichtigen Frage noch etwas sagen, nämlich zu der Frage, ob sich der Dollar weltweit stabilisiert. Das ist eine wichtige Frage für die Weltagrarproduktion, für die Weltwirtschaft und für den Weltagrarhandel. Deshalb darf ich doch hier wohl darüber reden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Oder darf ich hier nur über den Hühnerkot reden?

(Engelsberger [CDU/CSU]: Daß das ein Unglück sei, hat doch nicht die Opposition gesagt! Uns aber werfen Sie das vor!)

— Ich habe Ihnen doch gar nichts vorgeworfen. Ich sage nur: Ich lese und höre das. Aus der Bemerkung von Herrn Glos — um es sehr genau zu nehmen — zu dem Leistungsbilanzdefizit habe ich geschlossen, daß er die Stabilisierung des Dollars bedauert. Weil der Dollar höher bewertet wird, werden unsere Ausgaben für Importe steigen. Die Importpreise werden höher werden, was negativ zu bewerten ist. Aber alles kann man nicht haben; jede Medaille hat zwei Seiten. Ich habe also aus dem Zwischenruf von Herrn Glos geschlossen, daß er die Stabilisierung des Dollars bedauert. Wenn er das nicht meint, dann habe ich ihn falsch verstanden. Aber sein Zuruf muß von einem wirtschaftlichen Kenner so gedeutet werden.
Wenn wir also wissen, daß die Agrarproduktivität in der Welt eher nachläßt, als daß sie gesteigert werden kann, werden wir in der Tat weltweite Anstrengungen mit folgenden Zielen unternehmen müssen. Erstens. Wir dürfen den Hunger in der Welt nicht zu einem zentralen politischen Konfliktstoff werden lassen. Zweitens. Wir werden alles tun müssen, daß unsere Ressourcen weltweit gesichert bleiben und wir nicht zu noch größeren Umweltzerstörungen in der Dritten Welt kommen, etwa durch Raubbau im Urwald und ähnliches mehr. Drittens. Wir werden unser Agrarkonzept langfristig möglicherweise korrigieren müssen. Hier bin ich durchaus der Meinung, daß die Europäische Gemeinschaft möglicherweise verpflichtet ist, sich langfristig an einer internationalen Getreidehilfe mehr und aktiv zu beteiligen. Das wird sicherlich eine zentrale politische Aufgabe sein. Grenzen bestehen allerdings in der Nahrungsmittelhilfe, vor allem, soweit es um Butter geht. Bei Magermilchpulver ist es zwar etwas leichter, aber nicht so leicht, wie manche Leute es sich machen.
Ich habe versucht, es wegen der fortgeschrittenen Zeit so kurz wie möglich zu machen. Ansonsten wäre ich gern noch auf andere Dinge eingegangen.
— Ich darf mich sehr herzlich bedanken.

(Beifall bei der FDP und der SPD)





Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820915700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Früh.

Dr. Isidor Früh (CDU):
Rede ID: ID0820915800
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mir vorstellen, mit welchem Unmut Sie registrieren, daß hier noch einige Minuten angehängt werden sollen. Aber ich werde Sie nur mit einigen ganz kurzen Anmerkungen aufhalten, jetzt nach Hause zu fahren.
Zunächst, Herr Minister — das gestatten Sie mir —, zu dem Schlenker betreffend Baden-Württemberg, zu dem ländlichen Regionalprogramm und der Crailsheimer Ecke: Sie waren vielleicht vor zwei Jahrzehnten in dieser Ecke, aber wenn Sie jetzt dorthin kommen, so stellen Sie fest: Baden-Württemberg ist das Land mit den meisten Industriearbeitsplätzen und der wohl besten Regionalstruktur. Wenn es nicht so wäre, wäre es sicherlich nicht das Land, das beim Finanzausgleich in der Bundesrepublik am meisten zahlt. Damit, glaube ich, können wir dies abhaken.
Es ist hier nicht meine Aufgabe, nachzuhaken, sondern ich habe, glaube ich, etwas sehr Wichtiges zu tun, was vielleicht in den nächsten Wochen eine Rolle spielen wird, nämlich die Rolle des Europäischen Parlaments in dieser Agrarpolitik noch einmal hervorzuheben.
Es ist gesagt worden — das muß ich hier richtig stellen —, dieses Parlament hätte den Haushalt wegen der Agrarpolitik zurückgewiesen. Ich will hier keine Legendenbildung, daher muß eines klargestellt werden: Dieser Haushalt ist — vielleicht haben einige Leute, die von diesem Parlament bisher eine andere Meinung hatten, plötzlich gemerkt, daß man dort auch Einfluß hat, insbesondere was die Finanzen angeht — aus viererlei Gründen zurückgewiesen worden, jedenfalls nicht wegen der Agrarpolitik allein. Herr Lange als Chef des Haushaltsausschusses würde das, wenn er hier wäre, sofort bestätigen. Der Haushalt ist u. a. wegen der ungerechtfertigten Kürzung der nicht obligatorischen Mittel durch den Rat zurückgewiesen worden. Der Herr Minister weiß ganz gut, daß der Rat mit diesem Parlament mehr als bisher rechnen muß. Ich glaube, wenn man in der letzten Nacht besser aufeinanderzugegangen wäre — Sie nicken mir zu, Herr Minister; ich bedanke mich dafür —, hätten wir im letzten Jahr einen Haushalt bekommen und hätten viele Schwierigkeiten nicht.
Das Zweite: Der Entwicklungsfonds der Europäischen Gemeinschaft wird in diesen Haushalt einbezogen. Das ist doch eine Sache, die geregelt werden muß.
Das Dritte: Die Anleihen und Darlehensoperationen der Europäischen Investitionsbank müssen einbezogen werden.
Jetzt kommt der vierte Punkt: auch die Agrarkosten. Es ist aber nicht so, wie es Herr Zumpfort hier dargelegt hat, nämlich daß man gesagt habe: Da muß dringend etwas geschehen; die Agrarpolitik muß geköpft werden; sonst führt das zum finanziellen Desaster. Nein. Der Herr Minister und seine guten Leute sind viel klüger. Er hat in seiner Einführungsrede
gesagt — und das ist richtig —, daß das Europäische Parlament gefordert hat, den Kostenanstieg in der Agrarpolitik zu dämpfen. Das ist kein finanzpolitisches Desaster der Agrarpolitik. Das muß zur Rechtfertigung dieser Agrarpolitik deutlich gesagt werden. Wer hier das Parlament anklagen will, der soll ihm eher danken, daß es, direkt gewählt — das ist eine gefährliche Sache; das wissen Sie —, den Mut besessen hat, hierauf einmal den Finger zu legen und richtig zu tippen in dem Willen den Kostenanstieg zu dämpfen.
Warum ist mir das so wichtig? Aus folgendem Grund. Es wird jetzt eine neue Debatte losbrechen. Dieses Europäische Parlament hat ja in seinem agrarpolitischen Ausschuß unlängst einen Beschluß gefaßt, der, wie so manche sagen, meilenweit von den Realitäten entfernt ist und das Parlament unglaubwürdig macht. Im Dezember — sagen die Leute — beschließen die, daß der Haushalt wegen der Agrarkosten zurückgewiesen wird; jetzt macht die Kommission einen Vorschlag über durchschnittlich 2,4 %; und die empfehlen der Vollversammlung für die Sondersitzung in der nächsten Woche, 7,9% anzuvisieren. Sind die denn von allen guten Geistern verlassen? Dazu muß man doch etwas sagen. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn hier von der Regierungsseite etwas mehr gekommen wäre, um diesen Widerspruch aufzulösen. Denn mit diesem Widerspruch gehen viele in den Landen herum und wollen damit auch die Agrarpolitik der Opposition mit Preisen ad absurdum führen, die sich an der objektiven Methode, also der Kostensituation, orientieren.
Deshalb ist es wichtig, eines hinzuzufügen: Wieviel macht ein Prozent aus? Ich weiß, das sind fixe Zahlen: 150 Millionen Rechnungseinheiten. Dann rechnet man. Dann ist man schnell bei einer Milliarde. Es ist nicht wahr. Wir haben die Kommission im Agrarausschuß gelöchert. Da sind sie von 150 Millionen auf 140 gegangen. Dann haben sie gesagt: Wenn die Preise erhöht werden, wird auch etwas eingenommen. Dann waren sie bei 90. Dann haben sie gesagt: Für das Haushaltsjahr 1980 bleiben noch 32 Millionen übrig, weil ja viele Beschlüsse erst ein halbes Jahr oder ein Vierteljahr später anlaufen. Das ist die reale Zahl, mit der hier zu rechnen ist: 32 Millionen pro Prozent für das Haushaltsjahr 1980. Jetzt brauche ich das ja nicht weiterzuführen. Das kann man sehr gut ausrechnen. Herr Immer, in der Gesamtschule lernt man das ja sehr gut; da kann man das wissen.

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0820915900
Wenn wir durch die Lande ziehen, sind wir uns manchmal in vielen Dingen einig.

(Gallus [FDP]: Ja!)

Da wundern sich manche Leute. Aber auch das muß ich Ihnen sagen: Im Landtagswahlkampf — ich war nicht dort; ich kann nicht in Ihre Versammlungen gehen —

(Gallus [FDP]: Zu wenig versprochen!)

— Nein. Ich habe gelesen — das sollten Sie wissen; das muß man ja lesen; das steht ja darüber—, daß Sie in Kirchen in meinem Wahlkreis — deshalb muß ich ja darauf eingehen — gesagt haben: 2,5 % wären rea-



Dr. Früh
listisch; die Opposition solle den Leuten keinen Sand in die Augen streuen; man sei an der oberen Finanzgrenze; das eine Prozent — — Das ist alles hier schon gesagt worden. Im Hinblick auf die vorgerückte Zeit zitiere ich nur. Das sollten Sie wirklich wissen.

(Gallus [FDP]: Halbwahrheiten!) — Na bitte 1


(Wehner [SPD]: Gehen Sie doch und trinken Sie zusammen ein Viertele und streiten darüber!)

— Herr Wehner, Sie dürfen sicher sein: Das werden wir vielleicht heute noch tun, in Baden-Württemberg ganz bestimmt.
Mir geht es nur darum, die politisch nicht ganz kluge Haltung des Herrn Staatssekretärs darzulegen, die er einnahm, als er sagte, das sei die äußerstmögliche Grenze, weil der Finanzrahmen — —

(Gallus [FDP]: Haben Sie nicht vernommen, daß ich gesagt habe: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen?)

Ja, gut; natürlich. Aber Sie haben 2,5 % als politisch möglich dargestellt.
Jetzt muß ich Sie loben. Sie haben hinterher etwas sehr Kluges gesagt.

(Gallus [FDP]: Schon wieder!)

— Ja, hinterher. Wir sind uns völlig einig, wenn Sie ausführen, daß diese Agrarpolitik viele andere zusätzliche Kosten zu tragen habe.
Dann haben Sie von AKP-Zucker, von Neuseeland-Butter, von der Nahrungsmittel-Hilfe und vom Währungsausgleich, den wir nicht zu tragen haben, gesprochen. Jetzt kommt mein entscheidendes Wort. Hierin sind wir uns völlig einig, nur habe ich im Europäischen Parlament gefordert, das alles vom Agrartitel abzuziehen. Dann sind wir bei den Agrarausgaben bei einem Anteil von 42 % am Europäischen Haushalt und nicht bei 70 %. Aber das Bezeichnende ist: Während mir die CD-Fraktion im Europäischen Parlament dabei voll zustimmt, ist fast die gesamte Sozialistische Fraktion gegen die Wahrheit und Klarheit im Haushalt. Sie sind gespalten. So ging dieser Antrag unter. Das ist doch die Realität der Agrarpolitik im europäischen Rahmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820916000
Herr Kollege, nach unserer Geschäftsordnung soll der Redner, nachdem die Regierung geredet hat, noch einmal die abweichende Meinung hier darstellen. Angesichts der
Kürze der Zeit darf ich Sie im Interesse des Hauses herzlich darum bitten, zum Schluß zu kommen.

Dr. Isidor Früh (CDU):
Rede ID: ID0820916100
Frau Präsidentin, ich bedanke mich sehr. Ich bin voll mit dem einverstanden, was Sie sagen. Ich hoffe, Sie verstehen meine schlimme Situation, am Ende einer solchen Debatte noch etwas zu sagen.
Ich bedaure, daß Herr Dr. Schmidt (Gellersen) nicht hier sein kann, weil er krank ist. Aber ich richte die große Bitte an ihn — ich verlasse dieses Haus am Ende dieser Legislaturperiode —, das zu verwirklichen, was ich für dringend notwendig halte, nämlich die Bitte, darauf hinzuwirken, daß das nationale Parlament, das europäische Parlament und die Ausschüsse mehr miteinander kooperieren und mehr Kontakt miteinander halten. Ich habe den Eindruck — ich bedaure das —, daß viele auf der sozialistischen Seite des Parlaments die Vorstellung haben, Agrarpolitik sei eine unanständige Veranstaltung zur Ausbeutung der Verbraucher. So stellt sich das manchmal dar. Ich würde es begrüßen, wenn ich wieder einen solchen Kollegen wie Herrn Frehsee hätte, mit dem ich jahrelang gut zusammengearbeitet habe. Jetzt habe ich viele kommen und gehen sehen, ohne daß sie sich auch nur eingearbeitet hatten. Ich bitte darum, daß diese enge Zusammenarbeit zwischen den Instrumenten, den Parlamenten und den Ausschüssen zum Wohle der deutschen und der europäischen Landwirtschaft und auch der Menschen in der Welt, die Hunger leiden, verbessert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0820916200
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Agrarberichts 1980 auf den Drucksachen 8/3635 und 8/3636 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — vor. — Dem wird nicht widersprochen.
Uns liegt noch ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 8/3822 vor. Auch er soll an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden. — Auch hiermit ist das Haus einverstanden.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 16. April 1980, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.