Protokoll:
8129

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 129

  • date_rangeDatum: 19. Januar 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:57 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/129 Deutscher B Stenographischer Bericht 129. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Inhalt: Begrüßung des Ministers der Justiz der UdSSR 10047 A Zurückverweisung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zum Europaabgeordnetengesetz an Ausschüsse 10047 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — Drucksache 8/2382 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . . 10047 D Hartmann CDU/CSU . . . . . . . . 10048 D Heyenn SPD 10051 B Kleinert FDP 10053 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes — Drucksache 8/2444 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . . 10054 D Helmrich CDU/CSU . . . . . . . . . 10055 B Dr. Schwenk (Stade) SPD 10057 A Gattermann FDP . . . . . . . . . 10058 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht — Drucksache 8/2451 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 10061 C Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . . 10063 C Waltemathe SPD 10066 A Gattermann FDP 10067 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Luster, Sauer (Salzgitter), Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Drucksache 8/2386 — Kolb CDU/CSU 10068 D Müntefering SPD 10071 A Gattermann FDP 10073 A Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 10074 C Nächste Sitzung 10075 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10077*A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Anlage 2 Inanspruchnahme des Rechts auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes MdlAnfr A14 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Laufs CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 10077* D Anlage 3 Gewährleistung des Flugverkehrs mit Berlin bei Streiks der Mitarbeiter der alliierten Fluggesellschaften MdlAnfr A95 12.01.79 Drs 08/2464 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A96 12.01.79 Drs 08/2464 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10078*A Anlage 4 Pflege deutscher Kriegsgräber in Jugoslawien MdlAnfr A105 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A106 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10078* B Anlage 5 Entschädigung der Vermögensverluste ausgewiesener Sudetendeutscher gemäß Zusage der tschechoslowakischen Exilregierung an die West-Alliierten in den Jahren . 1941 bis 1945 sowie Einzelheiten über einen zwischen den USA und der DDR auszuhandelnden Vermögensvertrag MdlAnfr A112 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A113 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10078* D Anlage 6 Maßnahmen der Bundesregierung zur Ermöglichung der Ausreise der rußlanddeutschen Familie Heinrich Reimer MdlAnfr A114 12.01.79 Drs 08/2464 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10079* B Anlage 7 Stand des Disziplinarverfahrens gegen den ehemaligen Ministerialdirektor des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Dr. Müller, sowie seine weitere Verwendung SchrAnfr B1 12.01.79 Drs 08/2464 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B2 12.01.79 Drs 08/2464 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 10079* C Anlage 8 Förderurig der Arbeit des Deutschen Krankenhauses Istanbul SchrAnfr B3 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10080*A Anlage 9 Konsularischer Schutz für deutsche Touristen in spanischen Gefängnissen sowie ihre Überstellung an die deutsche Justiz SchrAnfr B5 12.01.79 Drs 08/2464 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B6 12.01.79 Drs 08/2464 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10080* B Anlage 10 Verletzung der Menschenrechte in Tunesien durch die Verfolgung führender Mitglieder der Gewerkschaft UGTT sowie Aufnahme der Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B7 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Schlei SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10080* D Anlage 11 Geltung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Dekolonisierungsprozeß eines unter Kolonialherrschaft stehenden Gebiets aufgestellten Kriterien auch für Wahlen in souveränen Staaten SchrAnfr B8 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10081* B Anlage 12 Agenturleistungen (Beratung und Policenverkauf) von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes für Versicherungen und Bausparkassen; Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen SchrAnfr 139 12.01.79 Drs 08/2464 Jung FDP SchrAnfr B10 12.01.79 Drs 08/2464 Jung FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10081* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 III Anlage 13 Herausgabe der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsangestellten SchrAnfr B11 12.01.79 Drs 08/2464 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10082*A Anlage 14 Benachteiligung der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten durch die Beihilfevorschriften SchrAnfr B12 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B13 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B14 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10082* B Anlage 15 Ausbildung von Kindern und Jugendlichen im Hochleistungssport SchrAnfr B15 12.01.79 Drs 08/2464 Conrad CDU/CSU SchrAnfr B16 12.01.79 Drs 08/2464 Conrad CDU/CSU SchrAnfr B17 12.01.79 Drs 08/2464 Conrad CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10083*A Anlage 16 Salzgehalt der Weser; Einhaltung der internationalen Umweltschutzbestimmungen durch die DDR SchrAnfr B18 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10083* D Anlage 17 Anwendung der Beihilfevorschriften nach § 10 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes SchrAnfr B19 12.01.79 Drs 08/2464 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B20 12.01.79 Drs 08/2464 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B21 12.01.79 Drs 08/2464 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10084* B Anlage 18 Anwendung der Beihilfevorschriften nach § 10 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes SchrAnfr B22 12.01.79 Drs 08/2464 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10084* D Anlage 19 Umweltbelastungen durch den Betrieb eines Sulfatzellstoffwerks SchrAnfr B23 12.01.79 Drs 08/2464 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B24 12.01.79 Drs 08/2464 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10085*A Anlage 20 Emissionswerte karzinogener Stoffe in Kraftfahrzeugabgasen SchrAnfr B25 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10085* C Anlage 21 Erstattung der Umzugskosten nach § 4 BUKG SchrAnfr B26 12.01.79 Drs 08/2464 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10085* D Anlage 22 Mittel für die Projekte der Abwasserreinigung aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen" im baden-württembergischen Bodenseeraum; Wirkung des Phosphatgehalts des Bodensees auf die Wassergüte SchrAnfr B27 12.01.79 Drs 08/2464 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B28 12.01.79 Drs 08/2464 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B29 12.01.79 Drs 08/2464 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B30 12.01.79 Drs 08/2464 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10086*A Anlage 23 Erlaß einer Störfallverordnung für umweltgefährdende Betriebe SchrAnfr B31 12.01.79 Drs 08/2464 Hansen SPD SchrAnfr B32 12.01.79 Drs 08/2464 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10087*A Anlage 24 Bildband „Schönes Deutschland" SchrAnfr B33 12.01.79 Drs 08/2464 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10087* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Anlage 25 Gerichtsurteile zu den Kriterien einer „politischen Tätigkeit" von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B34 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10087* D Anlage 26 Verfassungstreue des „Demokratischen Kulturbundes der Bundesrepublik Deutschland" SchrAnfr B35 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 10088*A Anlage 27 Regelung des Versorgungsausgleichs SchrAnfr B36 12.01.79 Drs 08/2464 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10088* B Anlage 28 Änderung des Rechtsberatungsgesetzes SchrAnfr B37 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B38 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10088* D Anlage 29 Änderung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes SchrAnfr B39 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10089* C Anlage 30 Einrichtung von Patent-Kontoren nach schwedischem Muster; Herabsetzung der Patentgebühren SchrAnfr B40 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10089* D Anlage 31 Geheimhaltung von Material über NS-Mordtaten durch Regierungen, Institutionen oder Privatpersonen; Verjährung bei Straftaten an der innerdeutschen Grenze SchrAnfr B41 12.01.79 Drs 08/2464 Reddemann CDU/CSU SchrAnfr B42 12.01.79 Drs 08/2464 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 10090*A Anlage 32 Zukünftige Verwendung des Truppenübungsplatzes im Sebalder Reichswald SchrAnfr B43 12.01.79 Drs 08/2464 Lutz SPD SchrAnfr B44 12.01.79 Drs 08/2464 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10090* B Anlage 33 Rodungen im Bereich des amerikanischen Truppenübungsplatzes im Sebalder Reichswald bei Erlangen SchrAnfr B45 12.01.79 Drs 08/2464 Batz SPD SchrAnfr B46 12.01.79 Drs 08/2464 Batz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10090* C Anlage 34 Erhaltung des von den US-Streitkräften zum Bannwald erklärten „Nürnberger Reichswaldes" ; Erweiterung des Munitionsdepots bei Uttenreuth SchrAnfr B47 12.01.79 Drs 08/2464 Hartmann CDU/CSU SchrAnfr B48 12.01.79 Drs 08/2464 Hartmann CDU/CSU SchrAnfr B49 12.01.79 Drs 08/2464 Hartmann CDU/CSU SchrAnfr B50 12.01.79 Drs 08/2464 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10091 *A Anlage 35 Heranziehung der Lotto- und Totoannahmestellen im Land Berlin zur Gewerbesteuer SchrAnfr B51 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B52 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 10091* C Anlage 36 Kürzung der Aufwandsentschädigung für Zollgrenzbeamte SchrAnfr B53 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B54 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10092* B Deutscher Bundestag — 8: Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 V Anlage 37 Einschränkung der den Flugreisenden innerhalb des EG-Raums gewährten Dutyfree-Einkaufsmöglichkeiten SchrAnfr B55 12.01.79 Drs 08/2464 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10092* D Anlage 38 Mißbrauch der Transitwege durch die DDR SchrAnfr B56 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAnfr B57 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAnfr B58 12.01.7,9 Drs 08/2464 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10093*A Anlage 39 Gutachten zur Schuldenstrukturpolitik des Staates SchrAnfr B59 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B60 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B61 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B62 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 10093* C Anlage 40 Absetzbarkeit der Kosten für die Betreuung von Kindern gemäß § 33 a Abs. 3 aa des Einkommensteuergesetzes SchrAnfr B63 12.01.79 Drs 08/2464 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 10094* B Anlage 41 Lieferung von Waffen an Chile durch die Bundesregierung in den Jahren 1970 bis 1973 SchrAnfr B64 12.01.79 Drs 08/2464 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B65 12.01.79 Drs 08/2464 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10094' D Anlage 42 Fehlentwicklung bei der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur sowie Abstimmung der Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Gebieten zwischen Bund und Ländern SchrAnfr B66 12.01.79 Drs 08/2464 Hofmann (Kronach) SPD SchrAnfr B67 12.01.79 Drs 08/2464 Hofmann (Kronach) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10095*A Anlage 43 Wettbewerbsnachteile der deutschen Stahlindustrie durch die staatliche Abdeckung der Defizite der Stahlunternehmen in anderen EG-Mitgliedstaaten SchrAnfr B68 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B69 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B70 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10095* C Anlage 44 Befreiung der deutschen Zellstoff-, Papier-und Pappindustrie von den Abwasserabgaben aus Gründen der internationalen Konkurrenz SchrAnfr B31 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 10096* D Anlage 45 Konkurrenzfähigkeit der Kohlehydrierung mit Hilfe der Kernenergie angesichts der Erdöl- und Erdgaspreise SchrAnfr B72 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10097* B Anlage 46 Verwirklichung der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms bezüglich der Tarifstruktur und der Versorgungsbedingungen für Elektrizität und Gas und der Zusammenarbeit zwischen Elektrizitätswirtschaft und Industrie SchrAnfr B73 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B74 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10097* D Anlage 47 Ermöglichung ausgeglichener Strompreise in marktfernen Gebieten durch die Staffelung des Kohlepfennigs SchrAnfr B75 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 SchrAnfr B76 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10098* B Anlage 48 Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts in der Kraftfahrtversicherung von juristischen auf natürliche Personen SchrAnfr B77 12.01.79 Drs 08/2464 Schlaga SPD SchrAnfr B78 12.01 79 Drs 08/2464 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 10098* D Anlage 49 Abfluß der Mittel aus dem agrarischen Teil des Programms für Zukunftsinvestitionen SchrAnfr B79 12.01.79 Drs 08/2464 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 10099* C Anlage 50 Äußerungen des britischen Außenministers Owen über Subventionen für landwirtschaftliche Überschußprodukte sowie über die Vertretung der Interessen der EG durch die Bundesregierung SchrAnfr B80 12.01.79 Drs 08/2464 Paintner FDP SchrAnfr B81 12.01.79 Drs 08/2464 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 10100*A Anlage 51 Äußerungen des britischen Außenministers Owen über die Fischereipolitik der EG sowie Aufzeigen der Vorteile für die britische Wirtschaft bezogen auf die Äußerungen des Ministers SchrAnfr B82 12.01.79 Drs 08/2464 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAnfr B83 12.01.79 Drs 08/2464 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 10100* D Anlage 52 Ausdehnung der Anbauflächen für Qualitätsweine sowie Umwandlung gemischtwirtschaftlich genutzter Flächen in Flächen für weinbauliche Nutzung in der EG SchrAnfr B84 12.01.79 Drs 08/2464 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAnfr B85 12.01.79 Drs 08/2464 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 10101* C Anlage 53 Aufhebung der Beschäftigungsverbote für Frauen sowie Gleichberechtigung von Männern und Frauen bei der Arbeitszeitbegrenzung und der Entlohnung SchrAnfr B86 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Renger SPD SchrAnfr B87 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Renger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10102* B Anlage 54 Zahl der nach Deutschland eingereisten Kinder und Ehefrauen und der im Heimatland verbliebenen Kinder ausländischer Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der EG SchrAnfr B88 12.01.79 Drs 08/2464 Vogelsang SPD SchrAnfr B89 12.01.79 Drs 08/2464 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10102* C Anlage 55 Vorlage einer Statistik über Pendler SchrAnfr B90 12.01.79 Drs 08/2464 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10103*A Anlage 56 Durchführung des Versorgungsausgleichs bei geschiedenen Rentnern, deren unterhaltspflichtige Ehefrau das Rentenalter noch nicht erreicht hat SchrAnfr B91 12.01.79 Drs 08/2464 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10103* B Anlage 57 Berechnung des sechsfachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte durch Krankenhausärzte für Privatpatienten bei Behandlung durch einen Oberarzt SchrAnfr B92 12.01.79 Drs 08/2464 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10104*A Anlage 58 Grundlohn und Finanzsituation der AOK und der einzelnen Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Aufrechterhaltung der IKK der Gastwirteinnung in Berlin SchrAnfr B93 12.01.79 Drs 08/2464 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B94 12.01.79 Drs 08/2464 Müller (Berlin) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 VII SchrAnfr B95 12.01.79 Drs 08/2464 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10104' C Anlage 59 Änderung des einheitlichen Prozentsatzes der Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte SchrAnfr B96 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10105* B Anlage 60 Gleichstellung der von der Versicherungspflicht befreiten und nunmehr arbeitslosen Angestellten mit den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung SchrAnfr B97 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 10105* D Anlage 61 Vergabe der Buchführung der Heimbetriebsgesellschaft an die EDEKA SchrAnfr B98 12.01.79 Drs 08/2464 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10106*A Anlage 62 Veröffentlichung der Ergebnisse der Erhebung über die Dienstzeitbelastung der Soldaten SchrAnfr B99 12.01.79 Drs 08/2464 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10106* B Anlage 63 Streichung der Spitzendienstgrade Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel in der Laufbahn des Unteroffiziers sowie Wiedereinführung solcher Spitzendienstgrade SchrAnfr B100 12.01.79 Drs 08/2464 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B101 12.01.78 Drs 08/2464 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10106* C Anlage 64 Aktivitäten des Sozialistischen Hochschulbundes oder des MSB Spartakus an den Hochschulen der Bundeswehr als Folge der Öffnung für zivile Studenten SchrAnfr B102 12.01.79 Drs 08/2464 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10107*A Anlage 65 Nichtunterrichtung der betroffenen kommunalen Körperschaften über Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verlegung der amerikanischen Truppen nach Garlstedt SchrAnfr B103 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10107* C Anlage 66 Ausgestaltung des Truppenübungsplatzes Garlstedt SchrAnfr B104 12.01.79 Drs 08/2464 Metz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10108* B Anlage 67 Einreihung von Arbeitern der Bundeswehrverwaltung nach dem Lohngruppenverzeichnis SchrAnfr B105 12.01.79 Drs 08/2464 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10109'A Anlage 68 Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens zwischen der Bundeswehr und den Landesbehörden in Kiel; Katastropheneinsatz der Bundeswehr in Schleswig-Holstein SchrAnfr B106 12.01.79 Drs 08/2464 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B107 12.01.79 Drs 08/2464 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B108 12.01.79 Drs 08/2464 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 10109* B Anlage 69 Veröffentlichung des Gutachtens des MaxPlanck-Instituts zur Psychiatrie SchrAnfr B109 12.01.79 Drs 08/2464 Picard CDU/CSU SchrAnfr B110 12.01.79 Drs 08/2464 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10110* D Anlage 70 Gesundheitsschäden auf Grund der Durchführung des neuen Verfahrens zur Anwendung des Tuberkulintests SchrAnfr B111 12.01.79 Drs 08/2464 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10111* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Anlage 71 Einheitliche Regelung für die Fortbildung der Sachverständigen und technischen Hilfskräfte in der Lebensmittelüberwachung SchrAnfr B112 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10111* C Anlage 72 Abwechselnde Beförderung von Lebensmitteln und Chemikalien in denselben Tanklastzügen SchrAnfr B113 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B114 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10111* D Anlage 73 Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach einem Forschungsvorhaben über nichtärztliche Psychotherapeuten SchrAnfr B115 12.01.79 Drs 08/2464 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10112* B Anlage 74 Verhinderung der Zuordnung der Heil- und Gewürzkräuterhersteller zu Arzneimittelherstellungsbetrieben im Sinne des Arzneimittelgesetzes 1976 SchrAnfr B116 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B117 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10112* C Anlage 75 Verbot clofibrathaltiger Medikamente durch das Bundesgesundheitsamt SchrAnfr B118 12.01.79 Drs 08/2464 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B119 12.01.79 Drs 08/2464 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 10113* A Anlage 76 Verbot der Einfuhr von Arzneimitteln aus Ostasien SchrAnfr B120 12.01.79 Drs 08/2464 Seefeld SPD SchrAnfr B121 12.01.79 Drs 08/2464 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 10113* C Anlage 77 Bau von Wildschutzzäunen an der Auto- bahn Rosenheim—Kiefersfelden und eines Wildtunnels in der Höhe von Fischbach; Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecke Ebersberg—Wasserburg SchrAnfr B122 12.01.79 Drs 08/2464 Graf Huyn CDU/CSU SchrAnfr B123 12.01.79 Drs 08/2464 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 10114*A Anlage 78 Finanzielle Aufwendungen für die Einrichtung von Notrufmeldern an Autobahnen und Fernstraßen SchrAnfr B124 12.01.79 Drs 08/2464 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B125 12.01.79 Drs 08/2464 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10114' B Anlage 79 Zulassung von Spikesreifen für Polizei und Rettungsfahrzeuge bei Glatteis SchrAnfr B126 12.01.79 Drs 08/2464 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . l0114* D Anlage 80 Ausbau der A 8 im Bereich des Pfälzer Walds SchrAnfr B127 12.01.79 Drs 08/2464 Jung FDP SchrAnfr B128 12.01.79 Drs 08/2464 Jung FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 10115*A Anlage 81 Zahlung eines Entgelts an die Gemeinden für die Aufnahme des auf den Bundesstraßen anfallenden Oberflächenwassers in die gemeindliche Mischkanalisation SchrAnfr B129 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10115* C Anlage 82 Maßnahmen gegen den Verkehrslärm durch Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilf s-motoren in Wohngebieten SchrAnfr B130 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10115* D Anlage 83 Verbesserung des Streudienstes der Bundesbahn bei Glatteis und Schnee SchrAnfr B131 12.01.79 Drs 08/2464 Klein (Dieburg) SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 IX SchrAnfr B132 12.01.79 Drs 08/2464 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10116* B Die Frage B 133 — Drucksache 8/2464 vom 12. 01. 79 — des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 84 Zahl der insbesondere durch Kollisionen mit Starkstromleitungen verursachten Abstürze von Hubschraubern seit 1975 SchrAnfr B134 12.01.79 Drs 08/2464 Peter SPD SchrAnfr B135 12.01.79 Drs 08/2464 Peter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10116* C Anlage 85 Baubeginn der Ortsumgehung Hofheim/ Taunus im Zuge der B 519 SchrAnfr B136 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10116* D Anlage 86 Behandlung von Verstößen gegen Vorschriften bei Erreichen der Hochwassermarke 1 SchrAnfr B137 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAnfr B138 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10113* A Anlage 87 Stellungnahme der Bundesregierung als Gesellschafterin der Flughafenbetriebsgesellschaft Köln/Bonn zu einer Unternehmenszusammenlegung der beiden Verkehrsflughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf SchrAnfr B139 12.0139 Drs 08/2464 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B140 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10117* B Anlage 88 Baubeginn der Eisenbahnüberführung im Zuge der L 77 in Rastatt-Niederbühl SchrAnfr B141 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10117* C Anlage 89 Folgerungen aus der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein für Bundespost und Bundesbahn SchrAnfr B142 12.01.79 Drs 08/2464 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10117* D Anlage 90 Ausstattung von Caravans mit Ersatzrädern SchrAnfr B143 12.01.79 Drs 08/2464 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 10118*A Anlage 91 Anteil der jugendlichen Verkehrsteilnehmer bei Verkehrsunfällen im Jahr 1978; Anteil von Angehörigen der Bundeswehr bei Verkehrsunfällen an Wochenenden SchrAnfr B144 12.01.79 Drs 08/2464 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B145 12.01.79 Drs 08/2464 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B146 12.01.79 Drs 08/2464 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B147 12.01.79 Drs 08/2464 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10118*B Anlage 92 Zulassung von Spikesreifen, insbesondere im ländlichen Raum, zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der ärztlichen Versorgung und der Wirtschaftsbetriebe bei Glatteis SchrAnfr B148 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B149 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10118*D Anlage 93 Finanzierung einer umweltfreundlicheren Bahntrasse Hannover—Würzburg mit den für den Ausbau der sogenannten Westumgehung Würzburg der Bundesautobahn vorgesehenen Mitteln SchrAnfr B150 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B151 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10119*A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Anlage 94 Dringlichkeit der im Bereich der Stadt Ansbach geplanten äußeren Westtangente als Fortsetzung der B 14 SchrAnfr B152 12.01.79 Drs 08/2464 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 10119*B Anlage 95 Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecken in Mittelfranken SchrAnfr B153 12.01.79 Drs 08/2464 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 10119* B Anlage 96 Durchschnittliche Zahl der Schleusungen an Sonntagen auf dem Rhein-Herne- und dem Wesel-Datteln-Kanal SchrAnfr B154 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 10119* D Anlage 97 Weiterführung der im Verkehrsverbund Stuttgart betriebenen S-Bahn über den Bereich des Flughafens Stuttgart hinaus nach Filderstadt und Nürtingen SchrAnfr B155 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 10120*A Anlage 98 Im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform in Bayern aufgelöste Postämter, Poststellen und öffentliche Fernsprechzellen SchrAnfr B156 12.01.79 Drs 08/2464 Paintner FDP SchrAnfr B157 12.01.79 Drs 08/2464 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 10120* B Anlage 99 Durchschnittliche Zahl der Fernsprechhauptanschlüsse in den geplanten Fernsprechnahbereichen SchrAnfr B158 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B159 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 10120* D Anlage 100 Zusammenhang zwischen Schicht- und Nachtarbeit und vorzeitiger Pensionierung/ Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bei Post- und Eisenbahnbediensteten SchrAnfr B160 12.01.79 Drs 08/2464 Conradi SPD SchrAnfr B161 12.01.79 Drs 08/2464 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 10121 *A Anlage 101 Einbeziehung der ehemaligen Stadt WanneEickel in das Fernsprechortsnetz der Stadt Herne SchrAnfr B162 12.01.79 Drs 08/2464 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAnfr B163 12.01.79 Drs 08/2464 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAnfr B164 12.01.79 Drs 08/2464 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAnfr B165 12.01.79 Drs 08/2464 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 10121* D Anlage 102 Gründe der Bundespost für die Nichteinführung des drahtlosen Telefons; Auftragsvergabe der Bundespost für die Errichtung von Fernsprechanlagen SchrAnfr B166 12.01.79 Drs 08/2464 Milz CDU/CSU SchrAnfr B163 12.01.79 Drs 08/2464 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 10122* B Anlage 103 Gesamtauflage sowie Aufteilung der neuen Gebührenverzeichnisse der Bundespost auf die Landespostdirektionen, insbesondere auf die LPD Berlin SchrAnfr B168 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B169 12.01.79 Drs 08/2464 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 10122* D Anlage 104 Umstellung des Kreises Recklinghausen auf den Fernsprechnahbereichsverkehr SchrAnfr B170 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 10123*A Anlage 105 Einbeziehung der Kreisstädte Ostfildern und Filderstadt in das Telefonortsnetz Stuttgart SchrAnfr B171 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 10123* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 XI Anlage 106 Festlegung der Fernsprechnahverkehrsbereiche im Zonenrandgebiet SchrAnfr B172 12.01.79 Drs 08/2464 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 10123* D Anlage 107 Verwirklichung der Grundsätze des sozialen Wohnungsbaus angesichts der Fehlbelegung von Sozialwohnungen SchrAnfr B173 12.01.79 Drs 08/2464 Menzel SPD SchrAnfr B174 12.01.79 Drs 08/2464 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 10123* D Anlage 108 Verteilung des Wohneigentums auf die Einkommensgruppen; Anteil der Familien mit Kindern in öffentlich geförderten Wohnungen SchrAnfr B175 12.01.79 Drs 08/2464 Krockert SPD SchrAnfr B176 12.01.79 Drs 08/2464 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 10124* B Anlage 109 Beschäftigung der Baugenehmigungsbehörden mit statistischen Arbeiten SchrAnfr B177 12.01.79 Drs 08/2464 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 10125*A Anlage 110 Verbesserung der Informationen über die Möglichkeit der Ausreise aus der DDR in dringenden Familienangelegenheiten SchrAnfr B178 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. George CDU/CSU SchrAnfr B179 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. George CDU/CSU SchrAnfr B180 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. George CDU/CSU SchrAnfr B181 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 10125* C Anlage 111 Schutzvorkehrungen gegen den Skylab-Absturz SchrAnfr B182 12.01.79 Drs 08/2464 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B183 12.01.79 Drs 08/2464 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 10126* B Anlage 112 Gemeinsames Basiskonzept der Bundesregierung und ihrer industriellen Partner für einen Hochtemperaturreaktor für Stromerzeugung und Prozeßwärme SchrAnfr B184 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B185 12.01.79 Drs 08/2464 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 10126* D Anlage 113 Änderung der Pläne zur Nutzung der Solarenergie in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund eines amerikanischen Regierungsberichts SchrAnfr B186 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 10127*B Anlage 114 Weiterbetrieb der „Otto Hahn" bis zum Bau eines Atomschiffes der „zweiten Generation" SchrAnfr B187 12.01.79 Drs 08/2464 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 10128*A Anlage 115 Entwicklung und Stärkung eines eigenständigen Gesundheitswesens in den Entwicklungsländern sowie Abkommen mit Staaten der Dritten Welt über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens SchrAnfr B188 12.01.79 Drs 08/2464 Spitzmüller FDP SchrAnfr B189 12.01.79 Drs 08/2464 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Brück BMZ 10128* C Anlage 116 Beurteilung der finanziellen Unterstützung der SWAPO angesichts der von dem außenpolitischen Sprecher der SWAPO angekündigten Verstärkung der Guerillatätigkeit in Namibia SchrAnfr B190 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B191 12.01.79 Drs 08/2464 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10130* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10047 129. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 127. Sitzung, Seite 9942' B, sechste Zeile von unten: Zwischen den Worten „quantitativen Leistungsanforderungen" sind die Worte „und qualitativen" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 19.1. Adams * 19. 1. Dr. van Aerssen * 19. 1. Dr. Ahrens ** 19. 1. Dr. Aigner * 19. 1. Alber * 19. 1. Dr. Arnold 19.1. Dr. Bangemann * 19. 1. Dr. Bayerl * 19. 1. Dr. Becher (Pullach) 19. 1. Blumenfeld * 19. 1. Frau von Bothmer 19. 1. Brandt 26. 1. Burger 19. 1. Cronenberg 19.1. Ertl 19. 1. Dr. Evers 19. 1. Fellermaier * 19. 1. Flämig * 19. 1. Dr. Früh * 19.1. Dr. Fuchs * 19. 1. Frau Geier 19. 1. Haase (Fürth) * 19.1. Haberl 19. 1. Handlos 19.1. von Hassel*** 19. 1. von der Heydt Freiherr von Massenbach 19. 1. Hoffmann (Saarbrücken) * 19. 1. Ibrügger * 19. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 1. Jung * 19. 1. Dr. h. c. Kiesinger 19. 1. Dr. Klepsch * 19. I. Klinker * 19. 1. Koblitz 19. 1. Dr. Kreile 19. 1. Lampersbach 19. 1. Lange * 19. 1. Dr. Langguth 19. 1. Leber 19. 1. Lemp * 19. 1. Lenzer *** 19. 1. Lücker * 19. 1. Luster * 19. 1. Lutz 19. 1. Dr. Müller *** 19.1. Müller (Bayreuth) 19. 1. Müller (Berlin) 26. 1. Müller (Mülheim) * 19. 1. Müller (Wadern) * 19. 1. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Müller-Hermann * 19. 1. Petersen 19. 1. Dr. Ritz 19. 1. Schartz (Trier) 19. 1. Schmidt (München) * 19. 1. Schmidt (Würgendorf) 19. 1. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26. 1. Simpfendörfer 19. 1. Schreiber ' 19. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 26. 1. Dr. Schröder (Wilhelminenhof) 19. 1. • Dr. Schwencke (Nienburg) *** 19. 1. Dr. Schwörer * 19. 1. Seefeld ' 19. 1. Sieglerschmidt • 19. 1. Dr. Starke (Franken)* 19. 1. Graf Stauffenberg 19. 1. Ueberhorst *** 19. 1. Frau Dr. Walz * 19. 1. Dr. Warnke 19. 1. Wawrzik * 19. 1. Dr. von Weizsäcker 19. 1. Wohlrabe 19. 1. Würtz * 19. 1. Ziegler 19. 1. Zywietz * 19. 1. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 14, 119. Sitzung, S. 9245 D) : Die Auswertung der von mir veranlaßten Erhebungen über die Zahl der im Geschäftsbereich meines Hauses sowie bei den übrigen obersten Bundesbehörden eingegangenen Anfragen führte zu folgendem Ergebnis: Bis zum 6. Dezember 1978 sind insgesamt 127 Fälle registriert worden, in denen das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gemäß § 13 BDSG im Bereich der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes in Anspruch genommen worden ist. Dabei mußte die Auskunftserteilung wegen der besonderen in § 13 BDSG genannten Gründe in 55 Fällen unterbleiben. In zwei Anfragen bezog sich das Ersuchen auf die in § 12 BDSG geregelten Veröffentlichungen der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen. Von den 127 registrierten Anfragen betrafen 65 den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Auf ihn entfielen 51 der insgesamt 55 Fälle, in denen eine Auskunftserteilung wegen der besonderen in § 13 BDSG genannten Gründe unterblieb; es handelte sich dabei um Anfragen über die Speicherung personenbezogener Daten beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt. 10078* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 95 und 96) : Welche nötigen Schritte hat die Bundesregierung unternommen, nach dem Bekanntwerden des Pilotenstreiks der British Airways, auch im Berlin-Verkehr in Gesprächen mit den Alliierten sicherzustellen, daß der einzige freie Zugang nach Berlin uneingeschränkt funktioniert? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei den Schutzmächten darauf hinzuwirken, daß bei Streiks der Mitarbeiter der alliierten Fluggesellschaften geeignete Schritte durch die Alliierten unternommen werden, den Flugverkehr zu gewährleisten? Zu Frage A 95: Wegen unseres vitalen Interesses an der Aufrechterhaltung eines reibungslosen Berlin-Flugverkehrs hat das Auswärtige Amt sofort nach Bekanntwerden des Pilotenstreiks der British Airways mit der britischen Botschaft Verbindung aufgenommen. Aus diesen Kontakten ist dem Auswärtigen Amt bekannt, daß die britische Seite sich im Interesse eines reibungslosen Berlin-Flugverkehrs bemühte, Auswirkungen des Streiks auf den Berlin-Flugverkehr soweit wie möglich zu vermeiden. Das Auswärtige Amt hat um Prüfung gebeten, ob Vorkehrungen getroffen werden können, damit dieser Verkehr künftig von Arbeitskämpfen nicht beeinträchtigt wird. Die britische Regierung wird sich dieses Problems annehmen. Zu Frage A 96: Im Falle eines Streiks bemühen sich die alliierten Luftfahrtgesellschaften z. B. durch Einsatz von Piloten, die dem Streikaufruf nicht folgen, sowie durch Zusammenarbeit mit einer anderen Berlin (West) anfliegenden Gesellschaft den Flugbetrieb so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung wird mit den zuständigen alliierten Gremien weiterhin über geeignete Schritte beraten. Während des 24stündigen Streiks hat FA am 12. Januar ihre Abflugorte in der Bundesrepublik Deutschland Bonn/Köln, Düsseldorf, Hannover und Stuttgart dennoch mit mehreren Notdiensten angeflogen. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 95 verwiesen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 105 und 106) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um mit der sozialistisch-föderativen Republik Jugoslawien eine Vereinbarung über die Pflege deutscher Kriegsgräber in Jugoslawien zu erreichen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, unabhängig vom Abschluß eines allgemeinen Abkommens mit Jugoslawien, das Gräberfeld von 3 000 deutschen Kriegstoten in Zagreb in einen würdigen Zustand zu versetzen? Zu Frage A 105: Der Lösung der deutschen Kriegsgräberfrage in Jugoslawien war von jugoslawischer Seite immer wieder mit gewisser Zurückhaltung begegnet worden. Der Bundeskanzler hatte daher das Problem anläßlich seines Besuches in Belgrad am 27./28. Mai 1977 im Gespräch mit Präsident Tito erneut angesprochen. Als Ergebnis fanden am 14. September 1977 erste Kontakte des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit den zuständigen jugoslawischen Stellen statt. In einem weiteren Arbeitsgegespräch zwischen dem VDK und dem jugoslawischen Ausschuß für deutsche Kriegsgräberfragen in der Zeit vom 12.-16. Juni 1978 haben sich die Jugoslawen bereit erklärt, die Gräber des 1. Weltkrieges wieder herzurichten und laufend zu pflegen. Nach diesem ersten Beginn der Wiederinstandsetzung der Grabanlagen des 1. Weltkrieges sollen dann schrittweise auch die Gräber des 2. Weltkrieges einbezogen werden. Allerdings ist in der derzeitigen Phase mit einem zwischenstaatlichen Abkommen über Kriegsgräberfürsorge noch nicht zu rechnen. Nach den Vorstellungen der jugoslawischen Seite soll hierüber zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung hofft, daß im Zuge dieser vereinbarten Schritte auch das Gräberfeld auf dem Friedhof in Zagrb-Mirogoy, wo ca. 2 500 deutsche Gefallene. ruhen, in eine regelmäßige Pflege einbezogen und damit in einen würdigen Zustand versetzt wird. Anzumerken ist hier noch, daß die deutschen Kriegsgräber auf dem Friedhof Zagreb-Vrapce, wo 700 verstorbene deutsche Kriegsgefangene des 2. Weltkrieges ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, seit Jahren schon gepflegt werden. Das Gräberfeld befindet sich in gutem Zustand. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CDU) (Drucksache 8/2464 Fragen A 112 und 113) : Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, daß die tschechoslowakische Exilregierung mit Wirkung für die Tschechoslowakei in den Jahren 1941 bis 1945 den West-Alliierten zugesagt hat, die Vermögensverluste der seinerzeit auszuweisenden Sudetendeutschen zu entschädigen (vgl. Alfred M. de Zayas, „Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen", München 1978, Seite 35) ? Sind der Bundesregierung Einzelheiten über einen zwischen den USA und der „DDR" auszuhandelnden Vermögensvertrag bekannt? Zu Frage A 112: Der Bundesregierung sind die Ausführungen in dem Buch von Alfred de Zayas über eine angebliche Zusage der tschechoslowakischen Exilregierung in London hinsichtlich einer Entschädigung der Sudetendeutschen für Vermögensverluste bekannt. Sie hat dazu folgendes festgestellt: Die tschechoslowaki- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10079* sche Exilregierung in London hat am 23. November 1944 dem Vertreter der US-Regierung und am 24. November 1944 der European Advisory Commission der Alliierten ein Memorandum in dieser Sache übermittelt. Darin wird in Aussicht gestellt, daß die Vertriebenen für ihre Vermögensverluste aus deutschen Quellen, also nicht aus Eigenmitteln der CSSR, entschädigt werden. Wörtlich heißt es in dem Memorandum in deutscher Übersetzung: „Als Entschädigung für das zurückgelassene Eigentum, dessen Wert nach anerkannten Maßstäben festgestellt werden wird, werden sie entweder Quittungen erhalten, auf Grund derer sie Zahlungen zu Lasten der tschechoslowakischen Ansprüche gegen den deutschen Staat, die Reichsbank oder deutsche Staatsangehörige erhalten, oder es werden ihnen deutsche Gelder ausbezahlt werden, die möglicherweise auf tschechoslowakischem Territorium gefunden werden." Zu Frage A 113: Die Vereinigten Staaten und die DDR sind bei ihren Gesprächen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 1974 übereingekommen, Verhandlungen über zwischen ihnen ungelöste Vermögensfragen, die vor oder nach 1945 entstanden sind, in naher Zukunft aufzunehmen. Auf amerikanischer Seite, die hier die fordernde ist, sind die Vorbereitungen zu derartigen Verhandlungen jedoch noch nicht abgeschlossen. Den Vereinigten Staaten geht es hierbei um Forderungen amerikanischer Staatsbürger wegen Eigentumsverlustes im Gebiet der DDR durch Maßnahmen des NS-Regimes und durch Verstaatlichung, Konfiszierung oder andere Besitzergreifung seitens der DDR nach 1945. Die Foreign Claims Settlement Commission in Washington hat im Februar 1975 durch Aufruf mit der Regristrierung derartiger Vermögensansprüche von US-Bürgern gegen die DDR begonnen. Die Ansprüche werden nach Maßgabe eines am 18. Oktober 1976 vom Kongreß verabschiedeten Feststellungsgesetzes (Public Law 94-542, Ergänzungsgesetz zum International Claims Settlement Act von 1949) registriert, das für den Fall einer Zahlung der DDR den Verteilungsmodus bestimmt. Nach Ablauf der letzten Anmeldefrist am 15. Mai 1978 lagen der Claims Commission etwa 3 800 Anträge mit Forderungen über 880 Millionen US-Dollar vor. Die Bearbeitung der Anträge zu einer Gesamtfeststellung der amerikanischen Vermögensforderungen gegen die DDR wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Der Bundesregierung sind Einzelheiten über den auszuhandelnden Vertrag nicht bekannt. Anlage 6 Antwort. des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Frage A 114) : Was hat die Bundesregierung getan, um die Ausreise der rußlanddeutschen Familie Heinrich Reimer zu ermöglichen, und wird die Bundesregierung sich nachdrücklich für die Ausreise der Familie Reimer bei der Moskauer Regierung einsetzen? Der Ausreisewunsch der Familie Heinrich Reimer ist dem Auswärtigen Amt seit längerem bekannt. Das Auswärtige Amt ist mit der Botschaft Moskau intensiv bemüht, im Rahmen des Möglichen auf eine Lösung des Ausreisefalls hinzuwirken. Der Ausreisewunsch der Familie Reimer ist zusammen mit anderen besonders dringlichen Härtefällen im Juli 1977 und beim Besuch von GS Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1978 gegenüber der sowjetischen Seite angesprochen worden. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 1 und 2) : Welches Ergebnis hatte das vom ehemaligen Ministerialdirektor des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Dr. Müller, im Zusammenhang mit den Vorgängen um seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gegen sich selbst beantragte Disziplinarverfahren, bzw., falls es noch nicht abgeschlossen ist, wie ist der Stand, und bis wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, Dr. Müller anderweitig zu verwenden, damit aus dem Bundeshaushalt nicht rund 80 000 DM pro Jahr ohne Gegenleistung bloß deshalb erbracht werden müssen, weil er in einem Fall ein Prinzip verletzte, wie Staatssekretär Bölling in der Fragestunde vom 9. März 1978 erklärte? Zu Frage B 1: Das von Ministerialdirektor a. D. Dr. Werner Müller nach § 34 der Bundesdisziplinarordnung beantragte Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es läßt sich z. Z. auch noch nicht angeben, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, weil diese letztlich von dem noch offenen Ergebnis der Vorermittlungen und evtl. daran anschließender Inanspruchnahme von Verfahrensrechten durch den Beamten abhängig sein wird. Weitere Angaben über den Sachstand kann ich wegen der in Personalangelegenheiten gebotenen Vertraulichkeit und der auch gegenüber einem Beamten im einstweiligen Ruhestand fortbestehenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht machen. Zu Frage B 2: Selbstverständlich bleibt das Presse- und Informationsamt grundsätzlich bemüht, eine neue Verwendung für Dr. Müller zu finden, wann immer eine solche Gelegenheit entsteht. Im Hinblick auf die frühere Funktion des Beamten sind die Wiederverwendungsmöglichkeiten jedoch erheblich eingeengt. Eine weitere Einschränkung sieht das Presse-und Informationsamt auch in der Tatsache, daß das von dem Beamten eingeleitete Verfahren über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand noch nicht abgeschlossen ist. 10080* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 3) : Ist die Bundesregierung bereit, die Arbeit des Deutschen Krankenhauses Istanbul, die seit 135 Jahren geschieht und durch die Gesellschaft der Freunde und Förderer des Deutschen Krankenhauses Istanbul e. V. unterstützt wird, weiterhin zu fördern und gegebenenfalls den Beitrag, der seit vielen Jahren stagniert, zu erhöhen? In den Jahren 1974 und 1975 erhielt das deutsche Krankenhaus in Instanbul Zuwendungen des Bundes in Höhe von je 420 000 DM. Infolge der allgemeinen Haushaltskürzungen betrug die Bundeszuwendung in den Jahren 1976 bis 1978 je 410 000 DM. Das Auswärtige Amt ist zusammen mit dem Bundesminister der Finanzen dabei, den Status des deutschen Krankenhauses in Istanbul mit dem Ziel zu überprüfen, daß ein Trägerverein türkischen Rechts den Betrieb des Krankenhauses, das Bundeseigentum ist, übernimmt. Im Zuge dieser Maßnahmen werden voraussichtlich neue Stellen erforderlich sein, um den deutschen Charakter des Krankenhauses zu erhalten. Mit Rücksicht auf die gestiegenen Lebenshaltungs- und Personalkosten wird eine Erhöhung der Zuwendung an das Krankenhaus für das Haushaltsjahr 1980 geprüft. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B' 5 und 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich in spanischen Gefängnissen eine große Zahl deutscher Touristen befindet, deren Interessen zum Teil gar nicht, zum Teil sehr mangelhaft von der deutschen Botschaft in Madrid wahrgenommen werden und die zum Teil wegen Delikten in Haft sind, die nur in Spanien, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland existent sind, und wenn dies der Fall ist, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, daß diese deutschen Staatsbürger den Schutz erhalten, der ihnen zusteht? Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß solche Deutschen nicht zusätzlich dadurch bestraft werden sollten, daß ihnen der Kontakt zu ihren Familien genommen wird, und daß im Einvernehmen mit den spanischen Behörden eine Überstellung an die deutsche Justiz erfolgen soll, die sowohl dem deutsch-spanischen Verhältnis als auch dem Zusammenhalt der betroffenen Familien nur dienen könnte? Zu Frage B 5: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich im vergangenen Jahr einige Dutzend deutscher Staatsangehöriger in Spanien im Polizeigewahrsam oder in Gefängnissen befunden haben, weil sie ausländerrechtliche Bestimmungen nicht beachtet hatten, z. B das Verbot der Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis, der Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbegenehmigung, das Gebot der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sowie des Nachweises der notwendigen finanziellen Mittel für den Auf- enthalt in Spanien. Den Inhaftierten war es zu keiner Zeit verwehrt, Besuch von Verwandten und den Besuch von Angehörigen unserer Auslandsvertretungen zu empfangen. Sowohl die Botschaft und die berufskonsularischen Vertretungen als auch die Honorarkonsuln in Malaga, Granada, Cadix und Sevilla haben sich intensiv um die Freilassung der Betreffenden bemüht und ausnahmslos erreicht, daß sie entweder nach Deùtschland abgeschoben wurden oder die Abschiebung durch einen Direktflug von Spanien nach Deutschland erfolgte. Die Botschaft hat darüber hinaus mit den zuständigen spanischen Stellen grundsätzliche Erörterungen mit dem Ziel geführt, keine Verhaftungen aus rein administrativen Gründen mehr vorzunehmen, sondern eine Ausweisung binnen 5 Tagen in der Weise zu verfügen, daß die Betreffenden durch die zuständige spanische Behörde einen entsprechenden Vermerk in ihren Reisepaß erhalten. Wer mit einem solchen Vermerk nach Ablauf von 5 Tagen noch in Spanien angetroffen wird, muß allerdings mit seiner Verhaftung und Abschiebung rechnen. Dieses Verfahren ist — von Ausnahmen abgesehen — seit dem Sommer 1978 praktiziert worden. Die Botschaft Madrid wird ihre Bemühungen fortsetzen, die Praktizierung des Verfahrens in allen Provinzen Spaniens sicherzustellen. Zu Frage B 6: Soweit es sich um Fälle handelt, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt sind, wird durch das geschilderte Verfahren dem Anliegen der Überstellung praktisch Rechnung getragen. Nach rechtskräftiger Verurteilung ist zwecks Übernahme der Vollstrekkung eines ausländischen Strafurteils eine Überstellung an die deutsche Justiz derzeit noch nicht möglich. Das geltende deutsche Recht läßt die Übernahme eines auf Freiheitsentzuges lautenden ausländischen Urteils nicht zu. Das Bundesministerium der Justiz hat jedoch eine entsprechende Änderung des deutschen Rechts im Zuge der Reform der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vorgesehen. Anlage 10 Antwort .des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten' Frau Schlei (SPD) (Drucksache 8//2464 Frage B 7): Hat die Bundesregierung Informationen darüber, daß der Prozeß gegen 30 führende Mitglieder der tunesischen Gewerkschaft UGTT und die dabei gefällten Urteile den Gesetzen des Landes und der auch von Tunesien unterzeichneten allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht entsprechen, und wie viele Menschen im Verlauf der Repressionen gegen UGTT-Mitglieder politischer Verfolgung ausgesetzt worden sind, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die tunesische Regierung mit dem Ziel einer Haftentlasssung für die Betroffenen einzuwirken, notfalls auch durch das Angebot ihrer Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung hat das Gerichtsverfahren gegen 30 tunesische Gewerkschaftler sehr aufmerksam verfolgt und hatte die Nachricht über die von der Staatsanwaltschaft beantragten Todesstrafen mit großer Besorgnis aufgenommen. Sie hat am 10. Oktober 1978 mit einer gewissen Erleichterung den Urteilsverkündungen entnom- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10081* men, daß in keinem Fall dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen wurde. Es handelte sich unmittelbar nach den Ereignissen des 26. Januar 1978, die Anlaß zu den Verhaftungen waren, um einen größeren Personenkreis, der mehrere Hunderte von Personen umfaßte; im Verlaufe der Untersuchungen hat die tunesische Regierung jedoch die Zahl der Inhaftierten drastisch reduziert und vor wenigen Wochen weitere Haftentlassungen veranlaßt. Die Zahl der noch in Haft befindlichen Gewerkschaftler ist der Bundesregierung nicht genau bekannt. Sie übersteigt aber vermutlich nicht 10 oder 12 Personen. Der Internationale Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), der DGB und die in ihm vertretenen Gewerkschaften haben sich bei der tunesischen Regierung wiederholt für die Freilassung von Habib Achour, der Vizepräsident des IBFG ist, und der übrigen Verurteilten eingesetzt. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die zuständigen tunesischen Behörden der internationalen Aufmerksamkeit Rechnung tragen, die dieser Prozeß, die Urteilsverkündung und die Frage möglicher Gnadenerweise gefunden haben und weiterhin finden. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, zu tunesischen Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung bemerkt aber mit Befriedigung, daß Tunesien zu den Ländern gehört, in denen Spielraum für gewerkschaftliche Tätigkeit gegeben ist, und daß Kontakte zu entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen in Europa bestehen. Die Bundesregierung hat Grund zur Annahme, daß die Freiheitsstrafen, die zwischen 10 Jahren und 6 Monaten betrugen, in absehbarer Zeit ausgesetzt werden. Die Bundesregierung wird daher ihre eigenen Schritte sorgfältig abwägen und alles unterlassen, was eine solche Entwicklung in Frage stellen könnte. Mit einer Verärgerung der tunesischen Behörden über eine deutsche Stellungnahme, die als ausländische Einmischung empfunden wird, ist niemandem gedient, auch nicht den Inhaftierten. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 8) : Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Dekolonisierungsprozeß eines noch unter Kolonialherrschaft stehenden Gebiets aufgestellten Kriterien (Antwort vom 13. Dezember 1978) Ausfluß des in der UN-Charta enthaltenen Prinzips der „Selbstbestimmung der Völker" (Artikel 1 Ziff. 2) sind und daher folgerichtig für alle Völker, auch für die Wahlen in souveränen Staaten gelten müssen, wenn man nicht die Auffassung vertreten will, der Dekolonisierungsprozeß stehe unter einem diskriminierenden Sonderrecht in bezug auf die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung? Nach Auffassung der Bundesregierung ist die freie politische Willensbildung, wie sie insbesondere in freien und unbeeinflußten Wahlen zum Ausdruck kommt, eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts überall in der Welt. Gleichwohl müssen die besonderen Um- stände besonderer Situationen berücksichtigt werden. Daraus folgt keineswegs, daß der Dekolonisierungsprozeß „unter einem diskriminierenden Sonderrecht" steht. In meiner Antwort vom 13. Dezember 1978 habe ich deutlich darauf hingewiesen, daß die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Resolutionen 385, 431 und 435 der ganz besonderen, historisch bedingten Situation in Namibia Rechnung tragen und nicht schematisch auf andere Situationen übertragen werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen B 9 und 10) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß sich gewisse Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen, daß sie für die üblichen Agenturleistungen (Beratung und Policenverkauf) — gegen geringe Anerkennungszahlungen — Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes anwerben, und was gedenkt die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich zu tun, daß diese Agenturleistungen in aller Regel während der Dienstzeit des jeweiligen Quasiagenten erbracht werden? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß hier sowohl Wettbewerbsverzerrungen eintreten als auch Arbeitsplätze von selbständigen Versicherungs- und Bausparkassenagenten vorenthalten werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B9: Die Personal- und Geschäftspolitik der Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen unterliegt — ebenso wie die anderer Unternehmen der freien Wirtschaft — grundsätzlich keinen einschränkenden Vorschriften hinsichtlich der Auswahl und Bezahlung der Mitarbeiter. Soweit Angehörige des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer außerdienstlichen Nebentätigkeit für diese Unternehmen tätig werden, gelten für sie die dienstrechtlichen Vorschriften. Danach ist eine entgeltliche Nebentätigkeit nur mit Genehmigung des Dienstvorgesetzten zulässig; für Selbsthilfeeinrichtungen bedarf es keiner solchen ausdrücklichen Erlaubnis. In beiden Fällen gilt aber der Grundsatz, daß die Nebentätigkeit die dienstlichen Belange nicht beeinträchtigen darf. Das bedeutet u. a., daß sie grundsätzlich nicht während der Dienstzeit ausgeübt werden darf. Hierauf hat der Bundesminister des Innern zuletzt in einem Rundschreiben an alle obersten Bundesbehörden am 12. Juli 1976 hingewiesen und die Personaldienststellen um Beachtung dieses Grundsatzes gebeten. Zu Frage B 10: Die nebenberufliche Tätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes für Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen kann aus verfassungs-und dienstrechtlichen Gründen nicht allgemein untersagt werden, wenn sie im Einklang mit den bestehenden Vorschriften ausgeübt wird. Was die Frage einer etwaigen Wettbewerbsverzerrung oder einer Gefährdung von Arbeitsplätzen betrifft, so gilt insoweit für die Nebentätigkeit der Angehörigen 10082* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 des öffentlichen Dienstes im Prinzip nichts anderes als für nebenerwerbliche Tätigkeiten anderer Berufsgruppen auch; einen entscheidenden und wesentlichen Einfluß auf die Wettbewerbslage und die Beschäftigungssituation in der Versicherungswirtschaft und bei den Bausparkassen wird man ihr nicht beimessen können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 11) : Wann ist mit der Fertigstellung der von der Bundesregierung angekündigten Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsangestellten (siehe auch Bw-Aktuell vom 19. Oktober 1978) durch den Bundesinnenminister zu rechnen? Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wird wie alle Ausbildungsgänge auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes nach den Grundsätzen des dualen Systems gestaltet. Dies erfordert eine umfassende Abstimmung der Lernziele und Lerninhalte der Ausbildungsordnung für die Behörden mit dem Rahmenlehrplan für die Berufsschulen im Kultusbereich der Länder. In dem „Gemeinsamen Ergebnisprotokoll" vom 30. Mai 1972 haben die Bundesregierung und die Kultusminister der Länder das Verfahren dieser Abstimmung vereinbart. Die danach vorgesehene Abstimmung des Ausbildungsrahmenplanes mit dem Rahmenlehrplan wird voraussichtlich bis Anfang März 1979 abgeschlossen werden können. Die Veröffentlichung sowohl der Ausbildungsordnung wie des Rahmenlehrplans soll anschließend erfolgen, so daß die Schulabgänger des Jahres 1979, die von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern zur Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte eingestellt werden, nach der neuen Regelung ausgebildet werden können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 12, 13 und 14) : Sind der Bundesregierung die offensichtlichen Benachteiligungen von Personen bekannt, die als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zwar Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften haben, bei der Berücksichtigung bestimmter Sachleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Beihilferecht aber anders behandelt werden als Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV), und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese unterschiedliche Behandlung von Sachleistungen und Kosten auszuschließen? Wird daran gedacht, freiwillig in der GKV versicherten Beamten einen Beitragszuschuß zum Ausgleich ihrer Eigenbelastung zu gewähren, nachdem PKV-Versicherte ihre Eigenbelastung über die Zahlung von Beihilfen niedrig halten und nur Teilaufwendungen selber absichern müssen? Wie sollen künftig freiwillig in der GKV versicherte Personen mit Anspruch auf Beihilfe, die nach 1981 in Pension und Rente gehen, wegen der Vorschriften in Artikel 3 des Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes bezüglich ihres Krankenversicherungsschutzes behandelt werden? Zu Frage B 12: Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen bzw. Sachleistungssurrogaten kommt eine Beihilfegewährung — entsprechend dem das Beihilferecht prägenden Grundsatz der ergänzenden Alimentation — nicht in Betracht, weil wegen der prinzipiellen Kostenfreistellung durch die gesetzliche Krankenversicherung dem Beihilfeberechtigten kein beihilfefähiger Aufwand verbleibt. Im Beihilferecht des Bundes und der Länder gilt deshalb seit jeher unangefochten der Grundsatz, daß zu Sachleistungen bzw. Sachleistungssurrogaten keine Beihilfen gewährt werden. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten jedoch zusätzlich zu den Leistungen ihrer Versicherung Beihilfen, wenn ihnen eigene Aufwendungen entstehen. In diesen Fällen wird der Beihilfeberechtigte so behandelt wie ein privatversicherter Beihilfeberechtigter. Eine Benachteiligung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus der Sicht des Beihilferechts somit nicht gegeben. Ein Vergleich der Sachleistungen mit den Erstattungen der privaten Krankenversicherung erscheint in diesem Zusammenhang nur möglich, soweit bei einzelnen Aufwendungen ein 100prozentiger Versicherungsschutz besteht. Diese Fälle stellen jedoch keineswegs die Regel dar. Sie nehmen überdies Sicherung hat sich nämlich vor Jahren bereit erklärt, ständig ab. Der Verband der privaten KrankenverBeihilfeberechtigten nur noch entsprechend angepaßte Tarife anzubieten, wie es mehrere Versicherungen seit langem tun. Das schließt nicht aus, daß auf Grund von früher abgeschlossenen Verträgen im Einzelfall eine Kostenerstattung in Höhe von 100 v. H. erfolgt. Wenn es sich dabei auch um zahlenmäßig unbedeutende Einzelfälle handelt, so ist die sich insoweit ergebende Problematik erkannt und Gegenstand von Erörterungen in der zuständigen Bund-Länder-Kommission, die sich mit der baldigen Vereinfachung des Beihilferechts befaßt. Zu Frage B 13: Das geltende Beamtenrecht stellt mit seinem anerkannten eigenständigen System (vgl. BundestagsDrucksache 7/4920) die Krankheitsvorsorge auf der Grundlage der Eigenvorsorge und der ergänzenden Leistungen des Dienstherrn sicher. Es führt zu erheblichen Schwierigkeiten, Einzelelemente, die für das System der sozialen Krankenversicherung typisch sind, unbesehen zu übernehmen. Die Gewährung eines Zuschusses an freiwillige in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte und Versorgungsempfänger wirft grundsätzliche Fragen des Dienstrechts auf. Die Zuschußfrage ist ein Teilproblem der Neuordnung des Beihilferechts; über eine Zuschußgewährung kann daher erst im Zusammenhang mit der bereits erwähnten Novellierung der Beihilfevorschriften abschließend entschieden werden. Zu Frage B 14: Die Regelung in Artikel 3 des 21. RAG berührt nicht den Krankenversicherungsschutz, sondern be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10083* trifft vor allem Änderungen des Beitragsrechts. Diese werden bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Versorgungsempfängern im Einzelfall zu Mehrbelastungen führen, da auch die Versorgungsbezüge der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß für Empfänger von Versorgungsbezügen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen entsprechende Folgerungen — ggf. durch Anpassung des Beihilferechts — zu ziehen sind. Die Bundesregierung wird rechtzeitig die notwendigen Regelungen treffen; die hier interessierenden Vorschriften des Art. 3 des 21. RAG treten erst am 1. Januar 1982 in Kraft. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 15, 16 und 17): Kann die Bundesregierung mir Auskunft darüber geben, wie viele Kinder und wie viele Jugendliche in Bundesleistungszentren sportlich ausgebildet werden? Wie beurteilt die Bundesregierung das sportliche Hochleistungstraining des genannten Kreises im Zusammenhang mit dem Verbot der Kinderarbeit und den Jugendarbeitsschutzbestimmungen? Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, daß Kinder und Frühjugendliche mit der Ausübung des Hochleistungssports aus falsch verstandenem Ehrgreiz der unmittelbaren und mittelbaren Umwelt zu körperlichen und seelischen Frühinvaliden in späteren Jahren heranwachsen? Zu Frage B 15: Von den 2 000 Angehörigen der Nationalkader A (internationale Spitzenklasse) , B (nationale Spitzenklasse) und C (Nachwuchssportler, die zum Aufrükken in die Kader A und B geeignet sind) sind 20 Sportler unter 14 Jahren (= 1 %) und 440 Sportler im Alter von 14-18 Jahren (= 22 %). Diese Leistungssportler trainieren zeitweise auch in den Bundesleistungszentren. Das Schulungs- und Trainingsprogramm der Bundessportfachverbände für die Hochleistungssportler umfaßt zentrale Lehrgänge, die überwiegend in Bundes- und Landesleistungszentren, Trainingsstützpunkten (z. Z. 209 anerkannte Bundesstützpunkte) sowie in 7 Voll- und Teilinternaten durchgeführt werden. Darüber hinaus werden die Bundesleistungszentren z. B. auch von Sportvereinen und Schulen genutzt. Zu Frage B 16: Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Schutz der arbeitenden Jugend nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorn 12. April 1976 und der sportlichen Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Während dieses Gesetz nämlich gesundheitsschädliche Übergriffe im Arbeitsleben, die der Erlangung der vollen körperlichen Reife hinderlich sein können, untersagt, dient die Sportausübung direkt der gesundheitlichen Ertüchtigung. Hochleistungen im Sport setzen zudem voraus, daß der Sportler Freude an der von ihm ausgeübten Sportart empfindet; er betreibt Sport deshalb freiwillig und ist jederzeit in der Lage, diesen ohne Nachteil für seine Person aufzugeben. Zu Frage B 13: Die Bundesregierung betrachtet die sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung der Hochleistungssportler, besonders von Kindern und Jugendlichen, als einen Schwerpunkt ihres Leistungssportprogramms, um sie vor gesundheitlichen Nachteilen zu bewahren. Die Schwerpunkte der von der Bundesregierung geförderten sportmedizinischen Maßnahmen sind: — Regelmäßige sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen allgemeiner und sportarztspezifischer Art, — sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung beim Wettkampfbetrieb, bei zentralen Lehrgängen und dezentralem Stützpunkttraining, — sportärztliche und physiotherapeutische Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und Trainer. Um weitere Kenntnisse über die speziellen Probleme der Ausübung des Leistungssports durch Kinder und Jugendliche zu gewinnen, hat das zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern gehörende Bundesinstitut für Sportwissenschaft Forschungsaufträge zu den Themen „Sportliche Leistungsentwicklung und Leistungsmotivation im Kindesalter" und „Auswirkungen des Hochleistungssports bei Kindern und Jugendlichen unter psychologischen Gesichtspunkten" vergeben. Es hat darüber hinaus im November 1978 ein Symposium zum Thema „Kinder im Hochleistungssport" durchgeführt, zu dem das Bundesministerium des Innern eingeladen hatte. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 18) Kann die Bundesregierung eine „Katastrophenmeldung", den gefährlich hohen Salzgehalt der Weser betreffend, bestätigen, die in diesen Tagen dadurch die Bevölkerung insbesondere der Mittel- und Oberweser alarmierte, daß auf Grund von Industrieabflüssen aus der DDR der Salzgehalt der Weser auf ca. das sechsfache gestiegen sei, so daß mit einem totalen Fischesterben im Fluß zu rechnen ist, und welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen, bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen, um die DDR zur Einhaltung internationaler Umweltschutzbestimmungen aufzufordern und die strikte Beachtung zu veranlassen? Die Meldung vom Dezember vergangenen Jahres, wonach der Salzgehalt in der Weser durch außergewöhnlich starke Einleitungen der Kaliindustrie der DDR gefährlich anstieg und am 12./13. Dezember 1978 zu Fischsterben führte, kann ich bestätigen. Die Choridwerte liegen im Oberlauf der Weser — je nach Wasserführung — mit 1000-4000 mg/1 im allgemeinen schon weit über den Werten, die nach den Absprachen über zulässige Einleitungsquoten einzu- 10084* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 halten wären, welche in der Kaliabwässer-Kommission noch im Jahr 1947 mit der DDR getroffen worden sind. Die am 12./13. Dezember 1978 gemessenen Chloridwerte von 8 300 mg/1 liegen nochmals erheblich höher als die ohnehin schon überhöhten Werte der letzten Jahre. Im übrigen stieg infolge der Einleitungen in der DDR mit dem Chloridwert auch der Kaliumwert auf 870 mg/1 an, eine Konzentration, die als fischtoxisch gilt und das Fischsterben vermutlich ausgelöst hat. Wie mir das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtchaft und Forsten mitteilte, breitete sich das, durch die hohe Salzbelastung verursachte starke Fischsterben jedoch über den Raum Würgassen nicht weiter aus; die durch Regenfälle verursachte Verdünnung des Weserwassers hat dies offenbar verhindert. Bereits bei der ersten Gesprächsrunde der Umweltverhandlungen mit der DDR im November 1973 wurde die Werra- und Weserversalzung, die problematischste Umweltfrage im Verhältnis zur DDR, von der Bundesregierung angesprochen. Die Regierung der DDR hat, obwohl die Fortsetzung der Verhandlungen für Anfang 1974 bereits geplant war, zur zweiten Gesprächsrunde allerdings nicht mehr eingeladen. 'Zu weiteren Verhandlungen über den Gewässerschutz ist es bisher trotz intensiver Bemühungen der Bundesregierung nicht gekommen. Inzwischen hat die Dringlichkeit des Problems der WerraVersalzung, wie das von Ihnen angesprochene Ereignis zeigt, weiter zugenommen. Die Bundesregierung wird daher weiter um die Gesprächsbereitschaft der Regierung der DDR bemüht sein. Auch in jüngster Zeit hat die Bundesregierung bei der Regierung der DDR auf umgehende Aufnahme von Gesprächen über Gewässerschutzprobleme gedrängt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 19, 20 und 21): Welches Ergebnis hat die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesinnenminister vom 28. Dezember 1976 (Nr. D III 6 — 213 100-1/ld) an Herrn Kollegen Röhner angekündigte Prüfung ergeben, „ob bei der nächsten Novellierung der Beihilfevorschriften für den Personenkreis, der Ansprüche nach § 10 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes hat, der bis zum 31. März 1976 geltende Rechtszustand aus Gründen des sozialen Besitzstands wieder hergestellt werden sollte"? Wie hoch waren in den Jahren 1976 und 1977 die Einsparungen an Beihilfe für den Bundeshaushalt durch die Änderung der Beihilfevorschriften vom 18. Dezember 1975 für schwerkriegsbeschädigte Beihilfeberechtigte und ihre Angehörigen, denen Ansprüche nach § 10 Abs. 2 bzw. § 10 Nr. 4 des Bundesversorgungsgesetzes zustehen, und wie hoch waren die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt, die durch den Zwang der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz verursacht wurden? Trifft es zu, daß durch die Nummer 13 Abs. 1 a der am 18. Dezember 1975 vorgenommenen Änderung der Beihilfevorschriften ausgerechnet Schwerkriegsbeschädigte dadurch benachteiligt wurden, daß sich für den Schwerkriegsbeschädigten Beihilfeberechtigten der Beihilfebemessungssatz bei drei Kindern von vorher 70 v. H. auf 50 v. H. verringert hat, während im Fall eigener Berufstätigkeit des krankenversicherungspflichtigen Ehegatten eines Beihilfeberechtigten nach Nummer 13 Abs. 1 a der Beihilfevorschriften nur der Ehegatte nicht im Bemessungssatz zu berücksichtigen ist, wohl aber die Kinder, auch wenn sie aus dem Versicherungsverhältnis des Ehegatten des Beihilfeberechtigten Anspruch auf beitragsfreie Familienhilfe haben, die nach Art und Umfang der Krankenhilfe nach § 10 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes gleichkommt, und wenn ja, worin sieht die Bundesregierung die Rechtfertigung für diese Änderung? Zu Frage B 19: Die Bundesregierung hat eine Änderung der Beihilfevorschriften vorbereitet, durch die der für die Familienangehörigen von Schwerbeschädigten bis zum 31. März 1976 geltende Rechtszustand wiederhergestellt wird. Mit der Veröffentlichung der Änderungsvorschrift kann voraussichtlich im Februar 1979 gerechnet werden. Zu Frage B20: Die durch die Regelung erzielten Einsparungen für den Bundeshaushalt betrugen jährlich etwa 1 Million DM. Welche Mehrausgaben durch die Inanspruchnahme der Sachleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz entstanden sind, könnte, wenn überhaupt, nur mit einem erheblichen Verwaltungs- aufwand von den Ländern, die das Bundesversorgungsgesetz durchführen, festgestellt werden. Im Hinblick auf die zu 1. genannte Novelle habe ich deshalb davon abgesehen, weitere Erhebungen anzustellen. Zu Frage B 21: Für die Regelung der Nr. 13 Abs. 1 a Ziff. 2 der Beihilfevorschriften war die Überlegung maßgebend, daß der Beihilfeberechtigte nicht mit Beitragszahlungen für die Krankenversicherung berücksichtigungsfähiger Personen belastet ist. Dies führt beihilferechtlich dazu, daß der Regelbemessungssatz insoweit nicht erhöht wird. Die unterschiedliche Regelung, nach der der Bemessungssatz bei Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz und bei Vorhandensein von berücksichtigungsfähigen Kindern sich nicht erhöht, wohl aber, wenn Kinder beim Ehegatten familienversichert sind, beruht .darauf, daß im letzteren Fall Beiträge für die Krankenversicherung des Ehegatten zu leisten sind, während dies bei Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht der Fall ist. Wie ich Ihnen in anderem Zusammenhang mitgeteilt habe, soll der frühere Rechtszustand in einer für Februar dieses Jahres zu erwartenden Beihilfenovelle wiederhergestellt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 22) : Wie gedenkt die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Angehörigen der kriegsbeschädigten Beihilfeberechtigten nachzukommen, die auf die Ansprüche nach § 10 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes verwiesen werden und nach dem Ableben des Schwerkriegsbeschädigten oder seinem Herauswachsen aus der Verdienstgrenze keine Ansprüche nach § 10 Nr. 4 des Bundesversorgungsgesetzes mehr haben und dann wieder auf Beihilfe und restkostendeckende Krankenversiche- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10085* rung angewiesen sind, aber wegen ihres Alters oder Gesundheitszustands keine Versicherungsmöglichkeit mehr haben, Versicherungsausschlüsse in Kauf nehmen oder erhebliche Risikozuschläge zahlen müssen? Die von Ihnen angesprochene Regelung war Bestandteil der Sparbeschlüsse der Bundesregierung und stellte ebenso wie andere Änderungen des Beihilferechts das Prinzip der ergänzenden Fürsorge wieder mehr in den Vordergrund. Nur dort besteht eine Verpflichtung des Dienstherrn zur Hilfe, wo die Krankenversorgung nicht anderweitig gesetzlich sichergestellt ist. In den von Ihnen genannten Fällen — so unter anderem des Herauswachsens aus der Verdienstgrenze — ist wiederholt empfohlen worden, die private Krankenversicherung nicht aufzugeben, sondern nur ruhen zu lassen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die genannte Regelung in Einzelfällen zu nicht befriedigenden Ergebnissen geführt hat. Sie hat deshalb eine Änderung der Beihilfevorschriften vorbereitet, durch die der für die Familienangehörigen von Schwerbeschädigten bis zum 31. März 1976 geltende Rechtszustand wiederhergestellt wird. Mit der Veröffentlichung der Änderungsvorschrift kann voraussichtlich im Februar 1979 gerechnet werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 23 und 24) : Hat die Bundesregierung oder das ihr nachgeordnete Bundesumweltamt Erfahrungen, welche Umweltbelastungen in größtmöglicher Auslegung die Errichtung eines Sulfatzellstoffwerks nach sich ziehen wird, und welche Auswirkungen zum Beispiel das von der Studiengesellschaft für Holz- und Forstwirtschaft in Bayern geplante Werk im Raum Rattelsdorf, Landkreis Bamberg, auf die Umwelt haben wird? Können diese Umweltbelastungen durch Auflagen verhindert werden, und würde dann dieses Werk noch wirtschaftlich gefördert werden können? Nach den mir vorliegenden Informationen befaßt sich die Studiengesellschaft für Holz- und Forstwirtschaft in Bayern m. b. H München, an der namhafte deutsche Papierhersteller und der bayerische Waldbesitzerverband beteiligt sind, mit Fragen der Planung eines in der Bundesrepublik Deutschland erstmalig zu errichtenden Sulfatzellstoffwerkes mit einer Kapazität von 250 000 Jahrestonnen. Das geplante Sulfatzellstoffwerk in Rattelsdorf ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden. Auf der Wasserseite sind zur Erlangung einer Einleitgenehmigung vor allem die im 4. Änderungsgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz enthaltenen Vorschriften zu erfüllen. Die Beachtung dieser Vorschriften sowie die weiteren von Ihnen angesprochenen Fragen werden im Rahmen des Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahrens von den zuständigen bayerischen Behörden zu prüfen sein. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 25) : Wie hoch sind die Emissionswerte karzinogener Stoffe in Kraftfahrzeugabgasen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährlichkeit dieser Abgase vergleichsweise im Rahmen der beabsichtigten Festlegung eines Summenemissionsgrenzwerts für sieben krebserregende Stoffe in der TA Luft? Die Emissionswerte karzinogener und karzinogenverdächtiger Stoffe in Kraftfahrzeugen liegen je Kubikmeter Abgas im Mikrogrammbereich. Emissionsgrenzwerte für diese Stoffe sind bisher für Kraftfahrzeuge nicht gesondert festgelegt. Allerdings werden mit der Begrenzung von Gesamtkohlenwasserstoffen im Abgas von Kraftfahrzeugen und bei deren stufenweise Verschärfung die karzinogenen polyzyklischen Aromaten in etwa gleichem Umfang herabgesetzt. In der Novelle zur TA-Luft wird zusätzlich zu den bereits in der TA-Luft 1974 festgelegten Emissionsgrenzwerten für karzinogene und karzinogenverdächtige Stoffe, soweit diese in Autoabgasen enthalten sind, nur Benz(a)pyren bei der beabsichtigten Festlegung eines Summenemissionsgrenzwertes für 7 krebserregende Stoffe aufgenommen. Wegen der Vielzahl der karzinogenen Stoffe und Stoffkombinationen sowie der Summationswirkungen dieser Stoffe ist ein Vergleich der Gefährlichkeit von Abgasen unterschiedlicher Herkunft nicht möglich. Sowohl bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Kohlenwasserstoffe in Kraftfahrzeugabgasen als auch bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten für karzinogene und karzinogenverdächtige Stoffe in Abgasen von genehmigungsbedürftigen Anlagen hat sich die Bundesregierung davon leiten lassen, daß bisher noch keine gesicherten Dosis-Wirkungsbeziehungen für diese Stoffe angegeben werden können. Um das gesundheitliche Risiko so gering wie möglich zu halten, besteht nur die Möglichkeit besonders strenger Emissionsbegrenzungen. Dies ist mit der beabsichtigten Novellierung der TA-Luft geschehen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit dem 31. März 1977 von den Umziehenden für die Erstattung der Beförderungsauslagen nach § 4 BUKG geforderte Inventarliste des gesamten Hausrats mit den im Muster vorgegebenen Schätzwerten für Raumeinheiten des Möbelwagens und der Packkartons, besonders aber wegen der Zeitwertschätzung die Betroffenen in den meisten Fällen überfordert und von diesen als Diensterschwernis empfunden wird, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? 10086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Nach den zwischenzeitlichen Erfahrungen, bei denen auch die von Ihnen angeführten Gründe von Bedeutung sind, ist beabsichtigt, die Inventarliste bei Inlandsumzügen in der Regel nicht mehr zu verlangen. Sie soll künftig — wie schon vor Bekanntgabe des Rundschreibens vom 16. März 1977 — D III 6 — 222 404/4 — über die allgemeine Einführung der Inventarliste — nur noch vorgelegt werden, wenn der Umziehende außergewöhnlich hohe Auslagen für die Versicherung des Umzugsgutes gegen Transport- und Bruchschäden geltend macht. Die Neuregelung soll in Kürze getroffen werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 27, 28, 29 und 30) : Welche Finanzmittel sind für welche Projekte der Abwasserreinigung aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen" im baden-württembergischen Bodenseeraum für 1978 bereitgestellt worden? In welchem Zeitraum werden diese Projekte fertiggestellt? Wie ist der Gütezustand des Bodensees nach Meinung der Bundesregierung auch unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen nunmehr zu beurteilen? Liegen neuere Forschungsergebnisse darüber vor, welche Phosphatmengen von welchen Verursachern und mit welchem jeweiligen Prozentanteil dem Bodensee jährlich zugeführt werden, und wie ist deren Wirkung auf den Sauerstoffgehalt und damit auf die Wassergüte des Bodensees zu beurteilen (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesinnenminister, von Schoeler, vom 10. Februar 1977, auf meine entsprechende schriftliche Anfrage)? Zu Frage B 27: Dem Land Baden-Württemberg sind für das Jahr 1978 für Maßnahmen zur Sanierung des Bodensees in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg und Biberach im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen Bundesmittel in Höhe von mehr als 10 Mio. DM bereitgestellt worden. Hiermit werden Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rd. 52 Mio. DM gefördert. Nach Angaben des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg weitere 30 Mio. DM an Zuschüssen gewährt. Das Gesamtbauvolumen im baden-württembergischen Bodenseeeinzugsgebiet im Jahre 1978, liegt bei rd. 110 Mio. DM. Als besondere Einzelmaßnahmen sind zu nennen die Städte Konstanz, Isny und Aulendorf, die Abwasserverbände Stockacher Aach, Mariatal (Ravensburg), Wangen und Kressbronn-Langenargen. Eine detailliertere Aufstellung der vom Land Baden-Württemberg ausgewählten Einzelmaßnahmen werde ich Ihnen in Kürze zusenden. Zu Frage B 28: Ich habe das Land Baden-Württemberg gebeten, mir die Fertigstellungszeiträume für die 1978 geförderten Projekte mitzuteilen und werde Sie hierüber im Zusammenhang mit der oben in Aussicht gestellten Aufstellung unterrichten. Zu Frage B 29: Bereits bei Beantwortung Ihrer im Februar 1977 gestellten Frage konnte ich darauf hinweisen, daß sich die Wasserqualität des Bodensees, insbesondere in den früher besonders belasteten Uferzonen verbessert hat, daß mit einer grundlegenden Verbesserung der Verhältnisse im gesamten See nach Darstellung der Fachleute aber erst mittel-, wenn nicht langfristig gerechnet werden kann. Nach zwei weiteren Jahren intensiver Anstrengungen bei der Sanierung der Abwasserverhältnisse kann einerseits festgestellt werden, daß sich der positive Trend der Verbesserung der Wasserqualität in den Uferzonen fortgesetzt und konsolidiert hat und der Bodensee seine Attraktivität als Erholungsraum immer mehr zurückgewonnen hat; andererseits gilt auch heute noch, daß der gesamte Seekörper erst dann als grundlegend saniert wird gelten können, wenn alle Maßnahmen rund um den See und in seinem Einzugsgebiet abgeschlossen sind und diese sich einige weitere Jahre ausgewirkt haben. Alle Bodensee-Anliegerstaaten haben sich verpflichtet, die volle Sanierung des Sees durchzusetzen. Daß die Maßnahmen auf deutscher Seite durch die Investitionsförderungsprogramme von Bund und Ländern besonders zügig vorangebracht wurden, wird sich auch auf den Fortgang und baldigen Abschluß der Sanierungsprogramme insgesamt positiv auswirken. Zu Frage B 30: Eine Hochrechnung bzw. Fortschreibung von Angaben über Mengen oder prozentuale Anteile der verschiedenen Phosphatquellen, wie sie bei Beantwortung Ihrer entsprechenden Frage vom Februar 1977 mitgeteilt worden sind, ist bisher — wie mir das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt mitgeteilt hat — noch nicht durchgeführt worden. Dabei besteht jedoch kein Zweifel, daß die Angaben für kommunale Einleitungen, nachdem eine große Zahl von Kläranlagen mit dritten Reinigungsstufen inzwischen in Betrieb gegangen ist, bereits eine grundlegende positive Korrektur erfahren würden. Da eine einigermaßen fundierte Hochrechnung gründliche Ermittlungen notwendig macht, ist eine abschließende Wertung heute nicht möglich. Ich habe das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Stuttgart deshalb gebeten, für das baden-württembergische Einzugsgebiet des Bodensees entsprechende Angaben zusammenzustellen und in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee die Fortschreibung der früheren Angaben für den gesamten See anzuregen. Bei dieser Fortschreibung wird die in meinem Auftrag von der Fachgruppe Wasserchemie in der Gesellschaft Deutscher Chemiker erarbeitete und auch Ihnen vorliegende „Phosphatstudie" sicher wesentliche Anregungen geben können. Diese Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10087* bringt zwar — gemäß dem erteilten Auftrag — globale Zahlenangaben über Herkunft und Verbleib der Phosphate im gesamten Bundesgebiet; sie kann aber als Modell für entsprechende Untersuchungen in bestimmten Regionen — wie z. B. dem Bodenseegebiet — dienen. Ich werde Sie, sobald eine entsprechende Fortschreibung und eine Bewertung bzw. Abschätzung der Auswirkungen der Sanierungsprogramme vorliegt, unterrichten. Gleichzeitig habe ich das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württemberg um eine Äußerung über die Ergebnisse der damals laufenden Untersuchungen über den Phospohreintrag aus der landwirtschaftlichen Nutzung gebeten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 31 und 32) : Wird die Bundesregierung das Auftreten von zum Teil giftigen und explosiven Gaswolken, die die Bevölkerung in Südbayern, Schwaben und besonders im Ruhrgebiet bedrohten, zum Anlaß nehmen, beschleunigt eine Störfallverordnung für alle potentiell umweltgefährdenden Betriebe zu verabschieden? Welche Sicherheitsvorkehrungen wird die Bundesregierung darüber hinaus ergreifen, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen und materiellen Schäden durch derartige Störfälle in Zukunft besser zu schützen? Zu Frage B 31: Der im Bundesministerium des Innern erarbeitete Entwurf einer Störfall-Verordnung soll voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt werden. Ziel dieser Verordnung ist die Vermeidung von umweltgefährdenden Störfällen der von Ihnen genannten Art. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf industrielle Anlagen, in denen mit gefährlichen Chemikalien umgegangen wird oder in denen bei Störungen im Verfahrensablauf gefährliche Chemikalien entstehen können, In einer Liste im Anhang zur Verordnung werden die Stoffe genannt, auf die sich die Verordnung bezieht — dies sind etwa 150 hochtoxische oder cancerogene Stoffe. Zu Frage B 33: Kernstück der geplanten Störfall-Verordnung ist die Verpflichtung des Betreibers zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, in dem dargestellt werden muß, welche Maßnahmen getroffen worden oder geplant sind, um die Pflichten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erfüllen. Anhand des Sicherheitsberichtes werden die zuständigen Behörden feststellen können, ob alle Vorkehrungen gegen umweltgefährdende Störfälle getroffen worden sind. Welche Maßnahmen im Einzelfall nach dem Stand der Technik notwendig sind, wird in Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Darüber hinaus fördert der Bundesminister des Innern Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Umwelt-Sicherheitstechnik sowie den Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet. Zu meiner Beratung über den Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse werde ich mich einer Störfall-Kommission bedienen, die sich aus Sachverständigen der Wissenschaft, der Technik und der Verwaltung zusammensetzt. Die Bundesregierung ist ferner bemüht, im Benehmen mit den Ländern eine Verbesserung und Beschleunigung des Informationsaustausches über derartige Vorfälle zu erreichen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Mel- sungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 33) : Wird der Bildband „Schönes Deutschland" aus dem UmschauVerlag 1977 von der Bundesregierung bzw. in ihrem Auftrag (z. B. für Inter Nationes, Gesamtdeutsches Institut, Bundeszentrale für politische Bildung) an Besucher, Gäste oder andere Interessenten abgegeben, und gegebenenfalls in welchem Umfang wurde er angekauft? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit den Bundesministerien des Innern und für innerdeutsche Beziehungen wie folgt: Der Bildband „Schönes Deutschland", herausgegeben von Dr. Götz Fehr, Umschau-Verlag Frankfurt/Mainz, wurde von Inter Nationes 1977 in 600 Exemplaren und 1978 nochmals in 200 Exemplaren aus Mitteln des Kulturfonds gekauft und an deutsche Auslandsvertretungen und Zweigstellen des Goethe-Instituts verteilt. Osteuropa blieb von der Verteilung ausgeschlossen. Weitere Ankäufe sind nicht vorgesehen. Das Gesamtdeutsche Institut und die Bundeszentrale für politische Bildung haben keine Exemplare für eine Verteilung angekauft. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 34) : Gibt es keine Urteile anderer höherer Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Kriterien einer „politischen Tätigkeit" von Ausländern im Bundesgebiet außer dem in der Antwort zu Frage B 33 am 7. Dezember 1978 zitierten Urteil, und bezog sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster am 27. Juli 1965 auf das Ausländergesetz in der derzeit geltenden Fassung? Außer dem erwähnten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist hier keine weitere Entscheidung bekannt, die sich mit dem Begriff der „politischen Betätigung" in § 6 Abs. 2 AuslG befaßt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 1. Juli 1975 — BVerwG I C 35.70 — (BVerwGE 49, 96) zwar mit der Frage der Rechtmäßigkeit eines Demonstrationsverbotes nach § 6 Abs. 2 AuslG befaßt, ist dabei aber auf den Begriff der „politischen Betätigung" nicht näher eingegangen. 10088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist am 27. Juli 1965 und damit vor dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes am 1. Oktober 1965 ergangen. Rechtsgrundlage für das Verbot der politischen Betätigung war in diesem Verfahren § 3 Abs. 4 der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938. Das Gericht ist in seiner Entscheidung aber auch schon auf den bereits verkündeten § 6 Abs. 2 AuslG eingegangen und hat festgestellt, daß § 3 Abs. 4 AuslPolVO ebenso wie § 6 Abs. 2 AuslG eine Einschränkung der politischen Betätigung von Ausländern zulasse und insoweit durch das Inkrafttreten des Ausländergesetzes keine Änderung der Rechtslage bewirkt werde. Die Ausführungen des Gerichts zum Begriff der „politischen Betätigung" haben demnach auch für § 6 Abs. 2 AuslG Geltung, der seit dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes unverändert blieb. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 35) : Sind Informationen zutreffend, nach denen der „Demokratische Kulturbund der Bundesrepublik Deutschland" von DKP-Funktionsträgern weitgehend beherrscht wird, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Organisation hinsichtlich ihrer Verfassungstreue? Der Demokratische „Kulturbund der Bundesrepublik Deutschland" gehört zu den Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1977 unter dem Abschnitt „Einfluß der DKP auf andere Organisationen" beschrieben worden sind. Für ihn gilt, was in der Vorbemerkung dieses Abschnitts (Verfassungsschutzbericht 1977, S. 90) für diese Organisation insgesamt ausgesagt wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/2464 Frage B 36) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um „Ungereimtheiten" beim Versorgungsausgleich zu reparieren, und wann soll dies geschehen? In den Vorschriften über den Versorgungsausgleich überschneiden sich bürgerlich-rechtliche und versorgungsrechtliche Normen wie z. B. aus dem Versicherungs- und Beamtenversorgungsrecht. Der unterschiedlichen Aufgabenstellung entsprechend beruht das bürgerliche Recht einerseits und das Versorgungsrecht andererseits auf ganz unterschiedlichen Grundgedanken. Während es im bürgerlichen Recht, soweit es hier angesprochen ist, um die Lösung von Interessen zweier Privatpersonen geht, handelt es sich im Versorgungs-, insbesondere im Versicherungsrecht um den Schutz des einzelnen durch die Versichertengemeinschaft und die Kollektivinteressen dieser Gemeinschaft. Aus der notwendigen Vermischung dieser unterschiedlichen Grundgedanken im Versorgungsausgleich kann der Eindruck entstehen, daß dieses neue Rechtsgebiet „Ungereimtheiten" enthalte. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch durchweg, daß es sich um gerechtfertigte Folgerungen teils aus dem System des bürgerlichen Rechts, teils aus dem des Versicherungs- und Versorgungsrechts handelt. Ich will indessen nicht in Abrede stellen, daß die Vorschriften über den Versorgungsausgleich für besondere Sachlagen hier und da gewisse Schwierigkeiten aufwerfen. Bei einer so vielschichtigen Materie war dies nicht anders zu erwarten. Das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, in diesem Jahr über die Landesjustizverwaltungen von den Familiengerichten Erfahrungsberichte einzuholen, um einen Überblick darüber zu gewinnen, welche Anfangsprobleme von der Rechtsprechung inzwischen gelöst worden sind sowie ob und gegebenenfalls welche Schwierigkeiten gesetzgeberische Maßnahmen nahelegen könnten. Das Ergebnis dieser Berichte wird mit den Landesjustizverwaltungen besprochen werden. Vorerst zieht die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative nicht in Betracht. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 37 und 38) : Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gesetz zur Änderung des Rechtsberatungsgesetzes einzubringen angesichts der von der Presse (z. B. Wirtschaftswoche vom 1. Dezember 1978, Seite 28) beklagten Unklarheiten und Mängel des geltenden Gesetzes, wonach u. a. Abgeordnete, Architekten, Ärzte, Betriebsberater, Makler, Steuerberater, Kfz-Werkstattbetriebe, Wirtschaftsberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen allgemein üblicher Tätigkeiten häufig unbewußt gegen das Gesetz verstoßen? Wenn ja, wieweit sind die Vorbereitungen zu diesem Änderungsgesetz gediehen, und zu welchem Zeitpunkt ist mit der Vorlage an den Deutschen Bundestag zu rechnen? Zu Frage B 37: Das Bundesministerium der Justiz arbeitet seit eilniger Zeit an Neuerungen auf dem Gebiet der Rechtsberatung. In Kürze wird die Bundesregierung den Entwurf eines Beratungshilfegesetzes verabschieden, durch das für Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen die kostenlose oder wesentlich .verbilligte Rechtsberatung bundesgesetzlich eingeführt werden soll. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich durch das Gesetz eine Reihe von Schwierigkeiten erledigen wird, die auf dem Gebiet der Rechtsberatung aufgetreten sind. Sobald praktische Erfahrungen mit der Anwendung dieses Gesetzes vorliegen, wird geprüft werden, welche Einzelpunkte des Rechtsberatungsgesetzes im Hinblick auf das dann vorhandene Angebot an Rechtsrat noch novellierungsbedürftig sind. Auch bei einer Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes wird es dabei bleiben müssen, daß Rechtsberatung nur derjenige ausüben darf, der zuvor die erfoderliche Sachkunde, persönliche Zuverlässigkeit und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10089* Eignung nachgewiesen hat. Auf diese Anforderung an die Qualifikation eines Rechtsberaters kann zum Schutz der rechtsuchenden Bürger und im Interesse eines geordneten Ablaufs der Rechtspflege nicht verzichtet werden. Unklarheiten und Mängel des geltenden Rechtsberatungsgesetzes sind so, wie sie der zitierte Artikel darstellt, in der Praxis bisher nicht aufgetreten. Die Ausführungen dieses Artikels beruhen auf Fehlinterpretationen gerichtlicher Entscheidungen und rechtswissenschaftlicher Abhandlungen, die sich mit Einzelfragen der Umgehung des Rechtsberatungsgesetzes befaßt haben. Hinsichtlich der Beratungstätigkeit von Abgeordneten haben der Rechts- und der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages folgende Auffassung vertreten: Nach Artikel 1 § 3 Nr. 2 RBerG wird die Berufstätigkeit von Personen, die ein öffentliches Amt ausüben, durch das Rechtsberatungsgesetz nicht berührt. Ein öffentliches Amt haben auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages inne (vgl. Artikel 48 Abs. 2 des Grundgesetzes). Für sie gelten daher die Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes insoweit nicht, als ihre Tätigkeit als Abgeordneter in Frage steht. Auskünfte und Hilfe in Rechtsangelegenheiten, die eine Beziehung zur parlamentarischen Tätigkeit des Abgeordneten haben, gehören zur Wahrnehmung des Abgeordnetenmandates. Soweit der Abgeordnete, z. B. im Rahmen seiner Sprechstundentätigkeit, anfragende Bürger in Fällen des täglichen Lebens über die Rechtslage und die gegebenen Möglichkeiten unterrichtet und sie an die zuständige Stelle verweist, wird dies unter Gesichtspunkten des Rechtsberatungsgesetzes nicht zu beanstanden sein. Diese Tätigkeit dient dazu, sich mit den Anliegen der Bürger, deren Vertreter der Abgeordnete ist, vertraut zu machen und herauszufinden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen anzuregen sind. Die Grenze zu der rechtsbesorgenden Tätigkeit, die unter das Rechtsberatungsgesetz fällt, wird dort verlaufen, wo es zu einer Bearbeitung der Rechtssache für den anfragenden Bürger im Sinne einer Vertretung seiner Ansprüche gegenüber anderen Personen, Behörden oder Gerichten — etwa durch die Anfertigung von Schriftsätzen oder das Stellen von Anträgen —, kommt. Solche Tätigkeiten bedürfen der Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 RBerG, wenn sie geschäftsmäßig, d. h. nicht nur aus Anlaß eines Gelegenheitsfalles, ausgeübt werden. Zu Frage B 38: Für eine Überprüfung des Rechtsberatungsgesetzes im Hinblick auf eine Novellierung wird zur Zeit im Bundesministerium der Justiz Material gesammelt und ausgewertet. Diese Vorarbeiten müssen, da sich Auswirkungen des Rechtsberatungsgesetzes in verschiedenster Richtung und auf eine Vielzahl von Berufen ergeben, sorgfältig durchgeführt werden und bedürfen daher entsprechender Vorbereitungszeit. Ein Zeitpunkt für ihren Abschluß und ein Termin für eine Vorlage an den Deutschen Bundestag läßt sich gegenwärtig nicht nennen; denn die Zeitplanung hängt auch von dem noch nicht feststehenden Termin des Inkrafttretens des Beratungshilfegesetzes ab, da von den mit diesem Gesetz gesammelten Erfahrungen der Praxis, wie bereits ausgeführt, ebenfalls Aufschluß darüber erwartet wird, in welchen Punkten das Rechtsberatungsgesetz einer Änderung bedarf. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 39) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes vorzulegen? Wie Ihnen bekannt ist, hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung ersucht, nach Ablauf von vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes über die Auswirkungen zu berichten. Der Bericht, den die Bundesregierung in Kürze vorlegen wird, soll die Grundlage für Erörterungen darüber bieten, ob mit den Regelungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes die Zielsetzungen des Gesetzgebers erreicht worden sind oder ob sich Ergänzungen als notwendig erweisen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 40) : Wie steht die Bundesregierung zu Einrichtungen nach dem Muster der schwedischen Patent-Kontore und ferner zu dem Vorschlag, Patentgebühren auf ein Mindestmaß herabzusetzen, um das Forschungspotential der freien Forscher und Erfinder voll auszunutzen? Ich nehme an, daß mit den angesprochenen Patent-Kontoren die beim schwedischen Patentamt bestehende Informationsstelle gemeint ist. Sonstige Einrichtungen der in Betracht kommenden Art gibt es, wie eine Rückfrage beim Präsidenten des schwedischen Patentamts ergeben hat, nicht. Die Informationsstelle ist eine Serviceleistung des schwedischen Patentamtes, die jedermann auch außerhalb von Patenterteilungsverfahren mit Informationen zum Stand der Technik offensteht. Ein solcher Informationsservice ist besonders im Interesse der freien Erfinder und der mittelständischen Unternehmen zu begrüßen. In der Bundesrepublik Deutschland ist neben den bestehenden Patentauslegestellen mit der Auskunftserteilung zum Stand der Technik außerhalb eines Patenterteilungsverfahrens nach § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes eine ähnliche Informationsmöglichkeit vorgesehen; die hierfür erforderliche Verordnung wird, nachdem nunmehr die haushaltsmäßigen Voraussetzungen sichergestellt sind, in Kürze erlassen werden. 10090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Der Vorschlag, die Patentgebühren auf ein Mindestmaß herabzusetzen, ist im schwedischen Parlament vor einiger Zeit abgelehnt worden. Das schwedische Patentamt hatte sich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen, da es der Auffassung war, daß die Begünstigung bestimmter Gruppen von Erfindern nicht Aufgabe des Patentamtes oder der Patentgesetzgebung, sondern der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 41 und 42) : Liegen der Bundesregierung verläßliche Informationen darüber vor, daß Regierungen, Institutionen oder Privatpersonen Material über NS-Mordtaten zurückhalten, um sie erst nach einer möglichen Verjährung der Öffentlichkeit zu präsentieren? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in wieviel Fällen bei terroristischen Aktivitäten und Verbrechen an der innerdeutschen Grenze eine Verjährung begonnen hat und in wie vielen Fällen sie durch richterliche Handlung unterbrochen worden ist? Zu Frage B 41: Nein. Zu Frage B 42: Die Bundesregierung hat darüber keine Informationen. Die genannten Straftaten fallen in die Strafverfolgungskompetenz der Länder. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 43 und 44) : Führt die Bundesregierung mit der bayerischen Staatsregierung Gespräche über die Zukunft des Truppenübungsplatzes im Sebalder Reichswald, und welchen momentanen Diskussionsstand haben diese Gespräche? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Projekt Reichswald in dem derzeitigen Planungsstadium zu verhindern? Eine Verlegung des US-Übungsplatzes Tennenlohe aus dem Raume Erlangen-Nürnberg ist bis Anfang der siebziger Jahre Gegenstand zahlreicher Erörterungen mit dem Freistaat Bayern und den US-Streitkräften gewesen. Sie erwies sich als undurchführbar, weil ein geeignetes Ersatzgelände nicht beschafft werden konnte. In den letzten Jahren wurde nur noch über die Freigabe von Teilflächen (z. B. für die Erweiterung der Universität Erlangen) und über die Beschränkung der Nutzung des Übungsplatzes zum Schutze des Wassereinzugsgebiets der Stadt Erlangen verhandelt. Der Übungsplatz Tennenlohe ist den amerikanischen Streitkräften auf der Grundlage des NATO- Truppenstatuts zur ausschließlichen Benutzung überlassen. Die Streitkräfte sind nach Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut berechtigt, innerhalb des Übungsplatzes die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Es ist richtig, daß sie eine Erweiterung des Munitionslagers auf dem Übungsplatz planen. Über die Notwendigkeit dieser Maßnahme entscheiden die amerikanischen Streitkräfte nach den zwischenstaatlichen Vereinbarungen in eigener Verantwortung. Der Bund bemüht sich allerdings, in Verhandlungen mit den US-Streitkräften darauf hinzuwirken, daß die Ausbauplanung für das Munitionslager auf das unbedingt Erforderliche beschränkt wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 45 und 46) : Treffen Presseberichte zu, daß mit Genehmigung des Bundesfinanzmininsteriums im Bereich des amerikanischen Truppenübungsplatzes im Sebalder Reichswald bei Erlangen im Zuge von Ausbauarbeiten 50 ha Wald gerodet werden sollen? Ist es mit dem Umweltschutzprogramm der Bundesregierung vereinbar, wenn dort schützenswerte Biotope sowie ein wichtiges Grundwassergebiet im Erlanger Schwabachtal vernichtet werden sollen? Der Übungsplatz Tennenlohe ist den amerikanischen Streitkräften auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts zur ausschließlichen Benutzung überlassen. Die Streitkräfte sind nach Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut berechtigt, innerhalb des Übungsplatzes die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Es ist richtig, daß sie eine Erweiterung des Munitionslagers auf dem Übungsplatz planen. Eine förmliche Genehmigung der Erweiterung des Munitionslagers und des damit verbundenen Holzeinschlags durch das Bundesministerium der Finanzen ist nach den zwischenstaatlichen Vereinbarungen nicht vorgesehen. Der Bund bemüht sich jedoch, in Verhandlungen mit den US-Streitkräften darauf hinzuwirken, daß der Bau von Bunkern auf dem Übungsplatz Tennenlohe auf das unbedingt Erforderliche beschränkt wird. Über den Gesamtumfang der Erweiterung des Munitionslagers und den dafür erforderlichen Holzeinschlag können heute noch keine abschließenden Angaben gemacht werden. Die Bemühungen des Bundes sind in besonderer Weise darauf gerichtet, daß bei einer Erweiterung des Munitionslagers die Belange des Umweltschutzes sowie des Landschafts- und Naturschutzes so weit wie möglich berücksichtigt werden. In einer Vereinbarung aus dem Jahre 1974 haben sich die US-Streitkräfte zum Schutz der Wasserversorgung der Stadt Erlangen und einiger Gemeinden bereit erklärt, den Übungsplatz im nördlichen und nordwestlichen Teil nur eingeschränkt zu benutzen. Die Streitkräfte sind im Hinblick auf ihre Bauplanungen vom Bundesministerium der Finanzen ausdrücklich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10091* auf diese eingegangene Verpflichtung hingewiesen worden. Von einer „Vernichtung" des Erlanger Grundwassergebietes kann also keine Rede sein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 47, 48, 49 und 50) : Hat der Bundesfinanzminister dagegen Einspruch erhoben, daß die von den US-Streitkräften beanspruchten Flächen des „Nürnberger Reichswalds" in eine Rechtsverordnung zur Erklärung des „Nürnberger Reichswalds" zum Bannwald einbezogen werden, und wenn ja, welche Gründe haben ihn dazu bewogen? Ist die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß der „Nürnberger Reichswald" auf Grund seiner Lage im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen unersetzlich und daher in seiner jetzigen Flächensubstanz ungeschmälert zu erhalten ist, sowie auf Grund seiner außergewöhnlichen Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt und die Luftreinigung, gegebenenfalls bereit, den Einspruch gegen die Erklärung zum Bannwald unverzüglich zurückzunehmen? Welche Planungen für eine Erweiterung des Munitionsdepots der US-Streitkräfte bei Uttenreuth, Landkreis Erlangen-Höchstadt, sind der Bundesregierung bekannt? Steht der in Frage 47 bezeichnete Einspruch gegen die Erklärung zum Bannwald im Zusammenhang mit Planungen der in Frage 49 bezeichneten Art? Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken hat im Vorgriff auf den in Aufstellung befindlichen Regionalplan für die Industrieregion Mittelfranken den sachlichen Teilabschnitt „Gebiete der Region, die sowohl Bannwald als auch Landschaftsschutzgebiet sind" ausgearbeitet und dein Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Verbindlichkeitserklärung vorgelegt. Von diesem Abschnitt wird u. a. der Nürnberger Reichswald betroffen. Im Rahmen der Abstimmung dieses Teilplans wurden vom Bundesministerium der Finanzen Bedenken dagegen erhoben, daß mehrere Liegenschaften, die den amerikanischen Streitkräften nach dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen überlassen sind, von der vorgesehenen Ausweisung als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet erfaßt werden. Hierzu zählt der im Nürnberger Reichswald gelegene US-Übungsplatz Tennenlohe. Durch eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet und Bannwald darf nach den einschlägigen Bestimmungen (auf Artikel 42 des Waldgesetzes für Bayern wird besonders hingewiesen) die bestimmungsgemäße Nutzung von Flächen, die ausschließlich oder überwiegend für Zwecke der Landesverteidigung bestimmt sind, nicht beeinträchtigt werden; die den ausländischen Streitkräften in den zwischenstaatlichen Verträgen, insbesondere in Artikel 53 Abs. (1) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut eingeräumten Rechte dürfen nicht tangiert werden. Die Ausweisung als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet läßt aber möglicherweise Kollisionen für die Flächen des Teilplans erwarten, die den militärischen Zwecken der amerikanischen Streitkräfte dienen. Darauf hat der Bund im Raumordnungsverfahren hingewiesen. Die insoweit erhobenen Bedenken müssen aufrechterhalten werden. Die Ausweisung des übrigen Gebiets als Bannwald bleibt davon unberührt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die US-Streitkräfte gegenwärtig eine Erweiterung des Munitionslagers auf dem Übungsplatz Tennenlohe um. 47 Bunker planen. Nach den Überlegungen der Streitkräfte sollen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt weitere 92 Bunker hinzukommen. Der Bund steht wegen dieser Vorhaben in Verhandlungen mit den US-Streitkräften. Wie oben dargelegt, betreffen die erhobenen Bedenken neben anderen von den US-Streitkräften genutzten Liegenschaften auch den Übungsplatz Tennenlohe. Darüber hinaus besteht kein direkter Zusammenhang mit dem Vorhaben der US-Streitkräfte, das Munitionslager auf dem Übungsplatz Tennenlohe zu erweitern. Die Erweiterung des Munitionslagers war nicht Gegenstand des Abstimmungsverfahrens für den Teilabschnitt des Regionalplans für die Industrieregion Mittelfranken. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lotto- und Totoannahmestellen im Land Berlin zur Gewerbesteuer herangezogen werden, während den Lotto- und Totoannahmestellen im übrigen Bundesgebiet Gewerbesteuerfreiheit zugebilligt wird, und welches sind gegebenenfalls die Gründe für diese Ungleichbehandlung? Ist die Bundesregierung bereit, hier eine Änderung der Rechtslage im Sinne einer Gleichbehandlung aller Lotto- und Totoannahmestellen herbeizuführen? Nach § 13 GewStDV unterliegt die Tätigkeit der Einnehmer einer staatlichen Lotterie auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn sie im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Die Anwendung dieser Befreiungsvorschrift setzt voraus, daß das staatliche Lotterieunternehmen selbst nach § 3 Nr. 1 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist. Die Auslegung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 1 GewStG — gleiche Vorschriften gibt es bei der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG) und bei der Vermögensteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VStG) — war früher umstritten. In dem unveröffentlichten Urteil vom 25. November 1958 — I 147/58 — vertrat der Bundesfinanzhof noch die Ansicht, die Befreiung erstrecke sich nicht nur auf staatliche Regiebetriebe, sondern auch auf Betriebe in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts oder einer Kapitalgesellschaft, wenn die Anteile sich zu 100 v. H. in Händen des Staates befänden und die Geschäftsführung durch den Rechnungshof überwacht werde. In den Urteilen vom 14. Januar 1961 — I 240/60 S (BStBl 1961 III S. 212) und vom 13. November 1963 — Gr. S. 1/62 (BStBl 1964 III S. 190) legte der Bundesfinanzhof die Befreiungsvorschrift dagegen wesentlich enger aus. Danach sind nur noch solche Lotterieunternehmen befreit, die der Staat unmittelbar selbst in Form eines Betriebs gewerblicher Art betreibt. Lotterieunternehmen in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer Kapitalgesell- 10092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 schaft, deren Anteile sich nämlich in der Hand des Staates befinden, fallen hingegen nicht unter die Befreiungsvorschrift. Daher unterliegen öffentliche Lotterieunternehmen und dementsprechend auch die Einnehmer öffentlicher Lotterien — entgegen Ihrer Annahme — gegenwärtig überwiegend der Gewerbesteuer. In Berlin obliegt die Veranstaltung von Lotto und Sporttoto der Deutschen Klassenlotterie Berlin, die in Form einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts betrieben wird. Sie wurde früher als steuerbefreites staatliches Lotterieunternehmen behandelt. Diese steuerliche Behandlung ist jedoch nach der einschränkenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht mehr vertretbar. Der Senator für Finanzen Berlin hat daher mit Erlaß vom 24. Januar 1978 — III C 2 — S 2600 R — 9/77 — die Finanzämter in Berlin angewiesen, auch die Lotto- und Totoannahmestellen vom Erhebungszeitraum 1978 an uneingeschränkt zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Nach der einengenden Auslegung der Befreiungsvorschriften durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist die Frage ihrer Ausdehnung über den Kreis der gegenwärtig befreiten staatlichen Lotterieunternehmen hinaus insbesondere im Rahmen der Körperschaftsteuerreform geprüft worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber nicht zu einer Erweiterung des Kreises der Begünstigten entschließen können. Grund dafür waren die unterschiedlichen Rechtsformen, in denen öffentliche Lotterieunternehmen betrieben werden, nämlich in der Form von — Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts, — rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts, — Kapitalgesellschaften, an denen das Land zu 100 %beteiligt ist, — Kapitalgesellschaften, an denen das Land nur mehrheitlich oder nur zu weniger als 50 % beteiligt ist, die Mitgesellschafter entweder Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Landesbanken, Landessportverbände) oder aber auch Sportverbände in der Rechtsform eines e. V. sind, — BGB-Gesellschaften, zu denen sich die die Lotterieunternehmen eines Landes betreibenden Unternehmen (NRW: Westdeutsche Landesbank und Westdeutsche Lotterie GmbH) zusammengeschlossen haben. Die Gründe gegen eine Ausdehnung der maßgeblichen Befreiungsvorschriften bestehen nach wie vor weiter. Auch gegen eine begrenzte Ausdehnung auf Lotto und Sporttoto betreibende Unternehmen habe ich im Hinblick auf die Präjudizgefahr erhebliche Bedenken. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 53 und 54) : Aus welchen Gründen ist seit 1974 zugleich mit der Gewährung der Polizeizulage die Aufwandsvergütung für Zollgrenzbeamte, die Reisezüge begleiten, um 17 DM im Monat gekürzt, und welche Berechnung liegt diesem Kürzungsbetrag zugrunde? Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die gestiegenen Kosten die Kürzung aufzuheben oder herabzusetzen? Zollbeamte, die Zollabfertigungen im fahrenden Zuge vornehmen, erhalten monatlich nachträglich für die Dauer der Zugbegleitungen eine nach Stundensätzen bemessene Aufwandsvergütung. Im Jahre 1974 wurden Grenzaufsichts- und Grenzabfertigungsbeamte in den Empfängerkreis der Polizeizulage einbezogen. Mit der Polizeizulage von DM 120,— monatlich werden u. a. Mehraufwendungen für Verpflegung im Außendienst ausgeglichen. Da auch mit der Aufwandsvergütung Mehraufwendungen für Verpflegung ersetzt werden sollen, war zur Vermeidung einer Doppelentschädigung eine gewisse Ermäßigung der Aufwandsvergütung unvermeidlich. Deswegen ist durch Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 18. Juli 1974 — Z B 7 — P 1716 — 19/74 — die Aufwandsvergütung in diesen Fällen um den Betrag von 17,— DM vermindert. worden. Es ist beabsichtigt, die im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen gezahlten reisekostenrechtlichen Aufwandsvergütungen zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit sie gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden müssen. In diese Prüfung wird auch die Aufwandsvergütung für Zollbeamte des Zugbegleitdienstes einbezogen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 55) : In welcher Weise und aus welchen Gründen soll die Möglichkeit für Flugreisende, innerhalb des EG-Raums von den Duty-free-Einkaufsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, eingeschränkt werden? Mit der Richtlinie 69/169/EWG (ABl. EG Nr. L 133 vom 4. Juni 1969 S. 6) hat der EG-Rat bereits 1969 für den innergemeinschaftlichen Reiseverkehr insoweit binnenmarktähnliche Bedingungen geschaffen, als er die Mitgliedstaaten verpflichtet hat, bei der Einreise aus einem anderen EG-Land innerhalb bestimmter Wertgrenzen auf die Besteuerung zu verzichten. Gleichzeitig wurde es den Ausreiseländern untersagt, Reisenden mit Wohnsitz in der EG bis zu diesen Wertgrenzen steuerliche Entlastung zu gewähren. Das setzt aber voraus, daß im Ausreiseland Waren nur versteuert erworben werden. Der Verkauf verbrauchsteuerfreier Waren in Flughafen-duty-free-shops steht dazu in Widerspruch. Der EG-Rat hat Ende 1978 bei der letzten Anpassung der EWG-Verordnung und der EWG-Richtlinie über die Abgabenbefreiung im Reiseverkehr, einem entsprechenden Kommissionsvorschlag folgend, diesen Grundsatz noch deutlicher zum Ausdruck Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10093* gebracht. Seither schreiben die betreffenden EG-Rechtsakte vor, daß Waren bei der Einfuhr im Reiseverkehr nur dann steuer- bzw. auch zollfrei sind, wenn sie entweder in der Gemeinschaft entsprechend den allgemeinen Steuervorschriften des Binnenmarktes erworben worden sind oder aber aus einem Drittland eingeführt werden. Wenn gleichwohl zur Zeit noch alle EG-Mitgliedstaaten Eingangsabgabenfreiheit auch für Waren gewähren, die in einem Duty-free-shop eines anderen EG-Landes erworben worden sind, so liegt dies daran, daß eine ausdrückliche und umfassende EG-Regelung der Duty-free-Verkäufe — insbesondere über Verkaufs- oder Lieferbeschränkungen — noch nicht getroffen wurde. Die EG-Kommission hat zwar bereits 1972 einen derartigen, auf Abschaffung der Duty-free-shops im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr abzielenden Richtlinien-Vorschlag vorgelegt, ihn aber wegen des starken Widerstandes einiger Mitgliedstaaten zurückgezogen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß die Kommission künftig Vorschläge mit gleichem Ziel vorlegen wird. Voraussagen über den Zeitpunkt der Vorlage und deren Ausgestaltung im einzelnen sind zur Zeit nicht möglich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 56, 57 und 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die 9. Große Strafkammer beim Darmstädter Landgericht den sogenannten Ostsprit-Prozeß mittlerweile abgeschlossen hat und dabei zu der Überzeugung gekommen ist, daß Kraftfahrer ihre Lastkraftwagen in der Nähe von Drewitz in der DDR an Beteiligte aus der DDR übergeben, sie einige Zeit später mit einer Ladung Alkohol wieder übernommen, und diesen Alkohol dann illegal über die Transitwege in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust haben, und ist die Bundesregierung — nachdem nunmehr hinreichende Erkenntnisse vorliegen und nicht mehr die Gefahr besteht, einem anhängigen Verfahren vorzugreifen -- bereit, ihre Antwort vom 13. April 1978 auf meine Fragen (Drucksache 8/1689) vom 20. März zu erweitern und zu konkretisieren? Sieht auch die Bundesregierung in den angesprochenen Vorgängen eine offenkundige Förderung krimineller Unternehmungen zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft durch die DDR, und was hat sie gegebenenfalls nach Abschluß des Darmstädter Verfahrens unternommen, diesen Unternehmungen entgegenzutreten? Sieht auch die Bundesregierung in den geschilderten Unternehmungen einen eklatanten Mißbrauch der Transitwege durch die DDR, und warum hat sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit darüber nicht unterrichtet? Zu Frage B 56: Der Bundesregierung ist das Urteil der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt vom 28. Juni 1978 bekannt. Das Gericht hat in diesem Urteil festgestellt, daß Kraftfahrer ihre Lastkraftwagen am Parkplatz Michendorf in der DDR an Beteiligte aus der DDR übergeben, sie einige Zeit später wieder mit einer Ladung Alkohol übernommen und den Alkohol illegal über die Transitwege in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust haben. Das Gericht hat keine Feststellungen über eine Mitwirkung von DDR-Organen an den Taten getroffen. Nach wie vor gibt es zu diesem Thema nur die Aussagen beteiligter Kraftfahrer. Zu Fragen B 57 und 58: Die Bundesregierung nimmt die Straftaten ernst und begrüßt deren rückhaltlose Aufklärung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Angelegenheit ist außerdem bereits durch die Treuhandstelle für den 'Interzonenhandel dem Ministerium für Außenhandel der DDR gegenüber und in der Transitkommission angesprochen worden. Die Öffentlichkeit ist durch die Berichterstattung in der Presse über den Prozeß vor dem LG Darmstadt eingehend über diese Art des Schmuggels unterrichtet, so daß für eine weitergehende Unterrichtung durch die Bundesregierung keine Veranlassung besteht. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 59, 60, 61 und 62) : Welche Schuldenstrukturpolitik beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die in den Jahren 1978 bis 1982 jahresdurchschnittlich ca. 19 Milliarden DM zu revolvierenden fälligen Schulden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister der Finanzen, geäußert im Gutachten zur Schuldenstrukturpolitik des Staats (am 28. September 1978 verabschiedet), daß der Bankenanteil zu hoch ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Beiratsmehrheit, daß die staatlichen Kredite in ausgewogener Laufzeitstruktur von lang- und kurzfristigen Krediten aufzunehmen sind, oder ist ihrer Meinung nach dem Sondervotum zu folgen, daß angesichts der von dieser Bundesregierung herbeigeführten ewigen Staatschuld prinzipiell einer langfristigen Verschuldung der Vorzug zu geben ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehenden Koordinations- und Abstimmungsinstitutionen und -praktiken der staatlichen Schuldenpolitik, und welche eventuellen Verbesserungen strebt sie an? Beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzminister im Gutachten zur Schuldenstrukturpolitik des Staates (verabschiedet am 28. September 1978). zu folgen und künftig Kassenverstärkungskredite in der auf Seite 57 des Gutachtens vorgeschlagenen Form in Anspruch zu nehmen? Zu Frage B 59: Bei ihrer Schuldenstrukturpolitik ist die Bundesregierung bestrebt, den Anteil der privaten Sparer als Gläubiger zu vergrößern. Angesichts des hohen Volumens der gesamten Bruttokreditaufnahme (neue Kredite zuzüglich Umschuldungen) ist dies jedoch nur ein langfristig zu verwirklichendes Ziel. Bei der in den vergangenen Jahren aus konjunkturellen Gründen stark gestiegenen Neuverschuldung des Bundes konnte auf die Unterbringung der Schuldtitel des Bundes bei den Kreditinstituten nicht verzichtet werden. Im übrigen hat sich die Bundesregierung bei der Erweiterung ihres Instrumentariums von Schuldtiteln bemüht, das Interesse der privaten Sparer am Kauf von Bundestiteln zu erhöhen. Ich darf in diesem Zusammenhang an die Einführung der Bundesschatzbriefe und der Finanzierungsschätze des Bundes sowie an die Aufteilung von Bundesanleihen in mehrere Tranchen erinnern; den unterschiedlichen Anlagebedürfnissen der privaten Sparer wurde dadurch gut Rechnung getragen. Bei der Ausstattung der für die privaten Sparer vorgesehenen Schuldtitel muß jedoch auch auf konjunktur- und zinspolitische Überlegungen 10094* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Rücksicht genommen werden. Diese Rücksichtnahme führte im vergangenen Jahr dazu, daß diese Titel nicht immer so attraktiv ausgestattet sein konnten, wie es im Interesse einer Maximierung ihres Absatzes notwendig gewesen wäre. Das Interesse an einer Verbesserung der Gläubigerstruktur mußte hier zugunsten gesamtwirtschaftlicher Zielsetzungen etwas zurücktreten. Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen zur Vergrößerung des Anteils der privaten Sparer fortsetzen und langfristig eine Veränderung der Schuldenstruktur anstreben. Zu Frage B 60: Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Beiratsmehrheit, daß die staatlichen Kredite in ausgewogener Laufzeitstruktur von kurz- und langfristigen Krediten aufzunehmen sind. Eine Konzentration der öffentlichen Kredite auf bestimmte Laufzeiten — etwa auf außerordentlich lange Laufzeiten, wie von der Beiratsminderheit empfohlen — würde bei der Größe der Bruttokreditaufnahmen eine Überbeanspruchung bestimmter Kreditteilmärkte und eine Verzerrung des Zinsgefüges verursachen. Dadurch könnte die Gefahr entstehen, daß die optimale Allokation der Produktionsfaktoren nicht mehr gewährleistet wäre, eine Gefahr, auf die der Beirat ausdrücklich hinweist. Zu Frage B 61: Nach Meinung der Bundesregierung hat sich die bestehende Koordinierung in der Praxis der Kreditaufnahme bewährt. Die Koordinierung der Kreditaufnahme wurde — auch durch informelle Kontakte der kreditaufnehmenden Stellen — fortlaufend verbessert. An eine neue institutionelle Regelung über das vorhandene Instrumentarium hinaus, wie *es bereits im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz zur Verfügung gestellt wird, denkt die Bundesregierung gegenwärtig nicht. Das schließt nicht aus, daß auf freiwilliger Basis die Koordinierungsbemühungen noch intensiviert werden. Zu Frage B 62: Zu Ihrer Frage über die künftige Form der Kassenverstärkungskredite teile ich Ihnen mit, daß die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank prüfen wird, ob die vom Wissenschaftlichen Beirat vorgeschlagene Form der neuen Technik bei der Inanspruchnahme von Kassenverstärkungskrediten angewendet werden sollte. Das bisher angewandte Verfahren hat nicht zu Schwierigkeiten geführt. Es darf auch nicht übersehen werden, daß jede automatische Kreditgewährung geldpolitische Folgen haben kann, worauf der Beirat in seinem Gutachten an späterer Stelle ausdrücklich hinweist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 63) : Trifft es zu, daß, wenn Eltern Kinder anderer Eltern mit in den Urlaub nehmen und betreuen, die Eltern dieser Kinder diese Kosten nach dem neuen Einkommensteuergesetz ab 1. Januar 1979 gem. § 33 a Abs. 3 aa Ziff. 1 als Kinderbetreuungskosten absetzen können, während dagegen die Kosten für die eigenen Kinder im Urlaub nicht absetzbar sind — wie in der Wirtschaftswoche vom 8. Dezember 1978, Seite 14 behauptet — und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den entsprechenden Paragraphen zu ändern? Das in der Wirtschaftswoche erwähnte Beispiel — wonach künftig Eltern, die Kinder befreundeter Eltern mit in Urlaub nehmen, die dadurch entstehenden Kosten steuerlich abziehen können, die Kosten für den Urlaub der eigenen Kinder jedoch nicht — ist unzutreffend. Die durch das Vermittlungsverfahren zum Steueränderungsgesetz 1979 eingeführte Vorschrift des § 33 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) über den Abzug von Kosten für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung von Kindern läßt eine Berücksichtigung von Urlaubsaufwendungen (z. B. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) für Kinder befreundeter Eltern nicht zu. Es können lediglich Zahlungen anerkannt werden, die die Eltern für die Dauer des Urlaubs für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung ihrer Kinder erbringen. Entstehen z. B. durch die Beaufsichtigung eigener Kinder in einem Kindergarten am Urlaubsort Aufwendungen, so können diese von den Eltern geltend gemacht werden. Abschließend weise ich darauf hin, daß diese Neuregelung erstmals ab dem Kalenderjahr 1980 anzuwenden ist (§ 52 Abs. 25 EStG). Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 64 und 65) : . Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung in den Jahren 1970 bis 1973 Waffen und Munition, z. B. mehrere tausend Gewehre und 20-mm-Munition, an Chile geliefert hat, oder war die Bundesregierung in irgendeiner anderen Form an derartigen Geschäften direkt oder indirekt beteiligt? Hatte oder hat die Bundesregierung auf andere Weise Kenntnis von solchen Lieferungen? Zu Frage B 64: Die Bundesregierung hat in den Jahren 1970 bis 1973 für Exporte von Rüstungsgütern nach Chile auf Antrag deutscher Unternehmen in der Tat Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz erteilt. Dieser Sachverhalt war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der CDU vom 25. Januar 1974 (Bundestags-Drucksache 7/1616), die die Bundesregierung am 15. Februar 1974 beantwortet hat (Bundestags-Drucksache 7/1699). Was Ihre konkrete Frage nach der Ausfuhr von Gewehren und 20-mm-Munition nach Chile anlangt, ergibt sich aus der Antwort, daß in der Zeit vom 4. November 1970 bis 11. September 1973 Genehmigungen für folgende kommerzielle Ausfuhren erteilt worden sind: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10095' 840 Schnellfeuergewehre, 500 Maschinengewehre und 117 Maschinenpistolen; für 20-mm-Munition sind lediglich Durchfuhrgenehmigungen für Exporte aus anderen Ländern erteilt worden. Im weiteren Verlauf des Jahres 1973 sind Kriegswaffenausfuhren nicht mehr genehmigt worden. Zu Frage B 65: Der Bundesregierung sind über den mit ihren Genehmigungen abgedeckten Lieferumfang hinaus weitere in die angegebene Zeitspanne fallende Rüstungsexportfälle nach Chile nicht bekannt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 66 und 67) : Trifft es zu, daß die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur inzwischen bereits 61 v. H. der gesamten Fläche des Bundesgebiets fördert und die Zuschüsse zu Lasten der wirklich bedürftigen Gebiete nivelliert und daß Bayern sich angesichts dieser Fehlentwicklung verstärkt auf die landeseigenen Förderprogramme verlassen muß — wie der bayerische Wirtschaftsminister Dr. Jaumann laut Süddeutscher Zeitung vom 13. Dezember 1978 angeführt hat? Werden im Planungsausschuß, dem die Bundesregierung und die Länderregierungen angehören, die Kriterien für die Förderwürdigkeit von Gebieten den Ländern aufgezwungen oder mit den Ländern gemeinsam abgestimmt und vereinbart? Zu Frage B 66: Es ist zwar zutreffend, daß rd. 61 % der Fläche des Bundesgebietes zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehören. Die Fläche der Fördergebiete allein ist aber keine brauchbare Argumentationsbasis zur Beurteilung der Effizienz der regionalen Strukturpolitik. Es ist darauf hinzuweisen, daß in den Fördergebieten etwa 36 °/o der Bevölkerung des Bundesgebietes leben und daß die Förderung auf Schwerpunktorte bzw. auf Industriegeländeflächen von Schwerpunktorten konzentriert wird. Weiterhin ist zu betonen, daß sich die Länderquoten an den Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe seit der letzten Neuabgrenzung der Fördergebiete im Jahre 1975 nicht verändert haben. Die Notwendigkeit landeseigener Förderprogramme kann somit nicht mit einer veränderten Mittelverteilung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe begründet werden. Im übrigen haben landeseigene Förderprogramme nur ergänzenden Charakter zur Gemeinschaftsaufgabe und dürfen deren Ziele nicht durchkreuzen. Zu Frage B 67: Alle Beschlüsse des Planungsausschusses und damit auch Entscheidungen über die Kriterien der Fördergebietsabgrenzung müssen mit einer Mehrheit von 17 der 22 Stimmen gefaßt werden, wobei der Bund und die Gesamtheit der Länder je 11 Stimmen haben. Der Bund kann somit gegen den Willen der Ländermehrheit keine Beschlüsse durch- setzen. Die Beschlüsse des Planungsausschusses wurden bisher entweder einstimmig oder nur mit wenigen Gegenstimmen gefaßt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 68, 69 und 70) : Warum hat die Bundesregierung der Verlängerung des Stahlkrisenplans der Europäischen Kommission zugestimmt, obwohl ihre Bedingung, gleichzeitig den Subventionskodex zu verabschieden, nicht erfüllt wurde, und wird sie darauf bestehen, daß bis April ein Verfahren entwickelt wird, das die Zuschüsse an die Stahlindustrien der Mitgliedstaaten durchsichtig macht und in dem auch die Beträge sichtbar werden, die aus Steuermitteln zur Abdeckung der Defizite der Stahlunternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten gezahlt werden? Ist der Bundesregierung klar, daß die deutschen Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz sind, im Wettbewerb benachteiligt sind, und wird sie diesen Nachteil dadurch beseitigen, daß sie darauf besteht, daß die staatliche Abdeckung der Finanzdefizite aus Haushaltsmitteln, vor allem in Italien und Großbritannien, beseitigt wird? Ist die Bundesregierung bereit, in Europa mit gutem Beispiel voranzugehen und dafür zu sorgen, daß außer klaren Umstrukturierungsmaßnahmen keine Sonderleistungen aus Steuermitteln an die Schwerindustrie erfolgen und somit eine Bevorzugung gegenüber der großen Zahl der kleinen und mittleren Betriebe vermieden wird, und wird sie auch im europäischen Bereich alles tun, um die Sonderbehandlung des Industriebereichs Stahl abzubauen? Zu Frage B 68: Auf die möglichen Schwierigkeiten bei den Ende 1978 anstehenden Entscheidungen über die Stahlkrisenmaßnahmen habe ich bereits in der Antwort auf Ihre schriftliche Anfrage B 27 am 14. Juli 1978 aufmerksam gemacht. Es war schon damals nicht auszuschließen, daß der gemeinsame Stahlmarkt erneut auf dem Spiele stehen könnte, wenn alle Mitgliedstaaten auf der Durchsetzung ihrer jeweils unterschiedlichen Interessen bestehen würden. Bei mehreren EG-Ministerratstagungen, die sich im Jahre 1978 mit der zukünftigen Stahlpolitik der Gemeinschaft beschäftigten, zeigten sich zunehmend stark divergierende Auffassungen und Wünsche der Mitgliedstaaten in bezug auf die Verlängerung und Ausgestaltung der Krisenmaßnahmen. Die Bundesregierung, weitgehend unterstützt vor allem von den Niederlanden und Dänemark, aber auch von Belgien und Luxemburg, betonte einerseits den temporären Charakter der inneren und äußeren Schutzmaßnahmen und drängte auf deren Rückführung. Andererseits setzte sie sich nachdrücklich für eine gemeinschaftliche Beihilfedisziplin ein — auch für Beihilfen jeder Art an staatseigene Unternehmen —, um subventionsbedingte Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und die Anpassung der Stahlunternehmen zu fördern. Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen verlangten vor allem Großbritannien und Frankreich nicht unerhebliche Verschärfungen, wie Erhöhung der Mindestpreise und ihre Ausdehnung auf weitere Produkte, Verringerung der mit Drittländern zu vereinbarenden Importkontingente sowie „Regionalisierung" der Importströme und Verschärfung der Sanktionsmecha- 10096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 nismen bei Nichteinhaltung der — flexibel gestalteten — Abkommen. Die Arbeiten an dem von der Kommission vorgelegten Entwurf eines Beihilfekodex, die von der Bundesregierung insbesondere während der Präsidentschaft im 2. Halbjahr vorangetrieben wurden, gestalteten sich schwierig. Die von uns als essentiell angesehene Einbeziehung von Beihilfen an staatliche Unternehmen stieß wegen der besonderen Verhältnisse der Stahlindustrie in Großbritannien und Italien bei den Regierungen dieser Länder auf Widerstand. Sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch bilateral wurde versucht, eine Lösung herbeizuführen. Letztlich scheiterte die Verabschiedung einer rechtsverbindlichen Regelung im Dezember 1978 an der nach wie vor unnachgiebigen Haltung vor allem Großbritanniens und Italiens. Das Ergebnis der Beratungen im Dezember 1978 war — wie Ende 1977 — wiederum ein Kompromiß, bei dem alle Mitgliedstaaten Zugeständnisse machen mußten. Die bestehenden Krisenmaßnahmen wurden zwar verlängert, aber sie wurden nicht ausgedehnt. Die Beihilferegelung kam zwar nicht zustande, aber man einigte sich auf Grundsätze, nach denen Beihilfen der Umstrukturierung dienen müssen und den Wettbewerb nicht verzerren dürfen. Weitergehende Entscheidungen sollen „möglichst rasch", spätestens bis zum 1. April 1979 getroffen werden. Die Bundesregierung wird wie bisher mit Nachdruck darauf hinwirken, daß die Entscheidungen über eine gemeinschaftliche Regelung für Beihilfen auf dem Stahlsektor zustande kommen und darum bemüht sein, daß möglichst alle Formen staatlicher Beihilfen hiervon erfaßt werden. Hinsichtlich der Transparenz der bisher gewährten staatlichen Unterstützungen an die Stahlindustrie ist darauf hinzuweisen, daß —nicht zuletzt auf Grund des Drängens der Bundesregierung — die Kommission neuerdings in multilateralen Sitzungen bestimmte Umstrukturierungspläne und die damit in Zusammenhang stehenden staatlichen Unterstützungsleistungen einzelner Mitgliedstaaten zur Diskussion stellt. Nicht zu verkennen ist auch, daß seit einiger Zeit in einer Reihe von Mitgliedstaaten intensive Bemühungen unternommen werden, die Stahlindustrien an die weltweit geänderten Marktverhältnisse anzupassen. So hat z. B. Frankreich bei der Ratstagung darauf hingewiesen, daß in den letzten beiden Jahren 20 000 Arbeitsplätze in seiner Stahlindustrie verlorengegangen sind und in den nächsten zwei Jahren weitere 20 000 abgebaut werden. Das sind zusammen mehr als ein Viertel der dortigen Stahl-Arbeitsplätze. Zu Frage B 69: Es gibt Hinweise, daß Stahlunternehmen in anderen Mitgliedstaaten in verschiedener Form staatliche Hilfen erhalten, die - zumindest zeitweise — die Aufrechterhaltung auch unrentabler Anlagen ermöglichen. Es ist nicht zu verkennen, daß derartige Erhaltungssubventionen zu Wettbewerbsnachteilen für andere Unternehmen führen können. Doch ist auch nicht zu übersehen, daß zwischenzeitlich in nahezu allen unseren Partnerstaaten in der EG intensive Anpassungsmaßnahmen zur Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit eingeleitet worden sind. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die vom Umstrukturierungsprozeß ausgelösten sozialen und regionalen Auswirkungen diesen Prozeß hemmen; darüber hinaus führen sie zu einer Inanspruchnahme staatlicher Finanzmittel zur Abmilderung dieser Auswirkungen. Es ist zu erwarten, daß durch die Umstrukturierung die erhaltenden Subventionen, die die Wettbewerbsbedingungen verzerren, mehr und mehr abgebaut werden. Die Bundesregierung wird sich — wie in der Vergangenheit — auch in Zukunft dafür einsetzen, daß dieser Umstrukturierungsprozeß in der gesamten Gemeinschaft fortgesetzt wird und daß staatliche Unterstützungsmaßnahmen abgebaut und soweit unumgänglich nur im Rahmen einer zu erlassenden gemeinschaftlichen Beihilferegelung gewährt werden. Zu Frage B 70: Die Bundesregierung gewährt Hilfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, um den Unternehmen die Strukturanpassung zu erleichtern (Hilfe zur Selbsthilfe) und besondere regional- oder sozialpolitische Härten, die sich aus dem strukturellen Anpassungsprozeß ergeben, abzumildern. So wird derzeit' ein umfangreiches Anpassungsprogramm mit finanziellen Hilfen von Bund und Land bei den Saar-Stahlunternehmen verwirklicht. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zugunsten der Stahlindustrie von ihrer restriktiven Linie gegenüber Staatsinterventionen abzugehen. Sie vertritt diese Politik auch nachdrücklich im Rahmen der EG, wo sie im Frühjahr 1978 ein grundlegendes „Memorandum zur Strukturpolitik in der EG" vorgelegt hat Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, in der Gemeinschaft einheitliche Regeln über Staatsinterventionen zu erreichen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 71): Wie ist der Stand der Überlegungen, die Zellstoff-, Papier-und Pappindustrie aus Konkurrenzgründen gegenüber dem Ausland von den Belastungen des Wasserabgabengesetzes (nicht gemeint ist die Freistellung von Auflagen) zumindest befristet zu befreien? § 9 Abs. 6 des Abwasserabgabengesetzes (sog. Härteklausel) sieht die Möglichkeit vor, zur Abwehr erheblich nachteiliger wirtschaftlicher Entwicklungen durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Abgabepflichtige oder regionale oder sektorale Gruppen von Abgabepflichtigen, die Maßnahmen zur Verringe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10097* rung der Schädlichkeit des Abwassers durchführen oder durchführen lassen, längstens bis zum 31. Dezember 1989 ganz oder teilweise von der Abgabepflicht freizustellen. Der Anwendung der Härteklausel sind rechtlich enge Grenzen gezogen. Bei der Entscheidung über die Abgabenbefreiung werden die Belange des Gewässerschutzes gegen die berechtigten Interessen der Betroffenen abzuwägen sein. Im Hinblick auf die verschiedenen, im Gesetz selbst getroffenen Ausgleichsregelungen (vor allem § 9 Abs. 4 und 5, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 2 Nr. 1 AbwAG) und anderen rechtlichen Möglichkeiten, die die Abgabebelastung erträglich gestalten, muß sichergestellt sein, daß dem Gesetz nicht wesentliche Wirkungsmöglichkeiten genommen werden. Die Fragen, die mit der Auslegung und Anwendung des § 9 Abs. 6 AbwAG zusammenhängen, bedingen eine gründliche Prüfung. Die gegenwärtig — zusammen mit den Ländern — laufende Prüfung der Frage, ob von der Ermächtigung des § 9 Abs. 6 AbwAG überhaupt Gebrauch gemacht werden sollte und wer ggfls. als Begünstigter in Betracht käme, ist noch nicht abgeschlossen. Dabei ist — was die Zellstoffindustrie angeht — der von Ihnen angeführte Gesichtspunkt der internationalen Konkurrenzfähigkeit zwar ein zu berücksichtigender Faktor, aber kein allein ausschlaggebendes Kriterium. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretär Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 72) : Bei welchem Preis für Erdöl bzw. Erdgas sind nach heute vorliegenden Erkenntnissen einerseits auf die autotherme Kohlevergasung bzw. Kohleverflüssigung, andererseits die Kohlevergasung bzw. Kohleverflüssigung mit nuklearer Prozeßwärme aus dem Hochtemperaturreaktor konkurrenzfähig? Eine annähernd präzise Aussage darüber, bei welchem Preis für Erdöl bzw. Erdgas Kohleverflüssigung bzw. Kohlevergasung, sei es durch autotherme Verfahren, sei es durch Verfahren mit nuklearer Prozeßwärme, konkurrenzfähig sind, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Für die Höhe der Kosten des erzeugten Kohle-gases bzw. Kohleöls sind einmal die Kohleeinstandskosten, zum anderen die Kosten des Verfahrens von entscheidender Bedeutung. Wie zur Zeit wird man auch für die Zukunft von unterschiedlichen Kohleeinstandskosten für Braunkohle, Importkohle und deutsche Steinkohle auszugehen haben. Schon eine Aussage über die voraussichtliche Kostenentwicklung dieser unterschiedlichen Rohstoff- bzw. Energieträger würde stark spekulativen Charakter haben. Ein Vergleich früherer Kostenprognosen, z. B. für deutsche Steinkohle mit der tatsächlichen Entwicklung gebietet äußerste Zurückhaltung bei solchen Aussagen. Das gilt noch mehr für die Entwicklung der Verfahrenskosten sowohl bei autothermen wie bei nuklearen Kohlevergasungs- und -verflüssigungsanlagen. Es können daher nur gewisse tendenzielle Entwicklungen und heute genannte Annäherungswerte aufgeführt werden. Auf dem Gebiet der konventionellen autothermen Kohlevergasung wird im Rahmen der Verfahrensforschung auch untersucht, unter welchen Voraussetzungen Kohlegas wirtschaftlich angeboten werden kann. Bei Verfahren unter Einsatz von Braunkohle erwarten die beteiligten Unternehmen, daß die Umwandlung von Braunkohle zu Synthesegas für industrielle Prozesse schon bei einer relativ geringen Ölpreiserhöhung wirtschaftlich sein wird. Auf der anderen Seite werden auf der Basis der gegenwärtigen Einstandskosten für deutsche Steinkohle für die Erzeugung von Steinkohlegas mit Erdgasqualität — d. h. die Umwandlung von Kohle zu Synthesegas mit anschließender Methanisierung — annähernd die dreifachen Kosten im Vergleich zum derzeitigen Erdgaspreis genannt. Mit diesen Werten ist, soweit das heute möglich ist, in etwa die Spanne der relativen Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Verfahren bei unterschiedlichen Einsatzstoffen umrissen. Der Verfahrenskomplex Vergasung und Verflüssigung von Kohle mit nuklearer Prozeßwärme aus dem Hochtemperaturreaktor befindet sich noch in einem relativ frühen Forschungsstadium. Hier muß noch eine Fülle intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet werden. Wie Sie wissen, wird die Errichtung einer ersten großtechnischen Demonstrationsanlage sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei diesem Stand der Entwicklung scheint mir eine Aussage der Bundesregierung über die Wettbewerbsfähigkeit von in diesen Anlagen erzeugtem Kohlegas oder Kohleöl im heutigen Zeitpunkt nicht angemessen. Es handelt sich hier um Entwicklungen,- die für die zukünftige Energieversorgung bei der bekannten Begrenztheit der 01- und Gasvorräte der Welt von entscheidender Bedeutung sind. Als großes Industrieland mit erheblichen eigenen Kohlevorräten müssen wir uns diese Alternativen auf jeden Fall offenhalten, selbst wenn heute noch nicht klar ersichtlich ist, wann und in welchem Maße diese Verfahren zu wettbewerbsfähigen Produkten führen. Diese Entwicklung von Technologien und Kohleveredlung darf im übrigen jedoch nicht nut im Hinblick auf ihre Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland unter heutigen Preisrelationen bewertet werden. In Ländern mit Kohle zu relativ niedrigen Kosten können diese Technologien viel früher zur Anwendung kommen. Eine entsprechend entwickelte deutsche Anlagebau-Industrie würde damit neue Marktchancen erhalten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 73 und 74) : Welche konkreten Maßnahmen sind von der Bundesregierung seit der Vorlage der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms am 14. Dezember 1977 speziell zu dem angekündigten Bereich III 6 „Tarifstruktur im Elektrizitätsbereich, allge- 10098* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 meine Versorgungsbedingungen für Elektrizität und Gas, Mißbrauchsaufsicht" ergriffen worden? Was hat die Bundesregierung an konkreten Maßnahmen aufzuweisen auf Grund ihrer Ankündigungen in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 zum Bereich III 10 „Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Elektrizitätswirtschaft und Industrie"? Ihre Überlegungen zur Änderung der Tarifstruktur im Elektrizitätsbereich hat die Bundesregierung am 4. Oktober 1978 in schriftlicher Beantwortung Ihrer entsprechenden Anfrage dargelegt. Ich darf hierauf verweisen. Der angekündigte Entwurf zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität ist in Arbeit. Die Verordnungsentwürfe über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitäts- und Gasversorgung von Tarifkunden werden in Kürze dem Kabinett vorgelegt und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Der Regierungsentwurf der 4 Kartellgesetznovelle, der eine Verstärkung der Mißbrauchsaufsicht über die Versorgungsunternehmen vorsieht (§ 103 des Entwurfs), wird derzeit in den zuständigen Bundestagsausschüssen beraten. Hierbei ist die Bundesregierung bereit, auch über die im Entwurf der Novelle enthaltenen Vorschläge hinauszugehen, um im Rahmen der energiewirtschaftlichen Gegebenheiten den Wettbewerb in diesem Bereich weiter zu verstärken und insbesondere auch die Möglichkeiten für die volkswirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Energieeinsparungspotentials der Kraft-WärmeKopplung zu verbessern. Die von der Bundesregierung veranlaßten Verhandlungen über die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Elektrizitätsversorgung und Industrie befinden sich in fortgeschrittenem Stadium. Die bisherigen Teilergebnisse lassen eine Verbesserung der Konditionen für die industrielle Stromerzeugung erwarten, soweit sie der rationellen Energienutzung (z. B. Kraft-WärmeKopplung) und der Deckung des industriellen Eigenbedarfs dient. Über die Bemessung des Entgelts für die Einspeisung von industriellem Überschußstrom in das öffentliche Versorgungsnetz sowie über die Durchleitungsfrage muß noch intensiv verhandelt werden. Die Bundesregierung erwartet, daß sich beide Seiten auch in diesen Fragen ihrer energiepolitischen Verantwortung bewußt sind und allseits zufriedenstellende Lösungen finden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 75 und 76) : Hat die Bundesregierung bei der Erhebung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz (Kohlepfennig) bisher nicht im ausreichenden Maße dafür gesorgt, daß über eine entsprechende Staffelung des Kohlepfennigs die unterschiedlichen Stromkosten in den marktfernen Gebieten möglichst ausgeglichen und so die Voraussetzungen für Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit der Menschen in diesen Räumen geschaffen werden, und wenn nein, warum nicht? Hält die Bundesregierung es für gerecht und für die Entwicklung dieser Räume für erforderlich, daß die marktfernen Gebiete neben den höchsten Stromkosten auch noch die höchste Belastung durch den Kohlepfennig je kWh zu leisten haben? Zu Frage B 75: Seit dem 1. Januar 1978 ist die Ausgleichsabgabe ländermäßig differenziert. In Bundesländern mit einem im Landesdurchschnitt hohen Strompreisniveau ist die Ausgleichsabgabe seitdem niedriger als in Ländern mit einem relativ niedrigen Strompreisniveau. Für Bayern etwa beträgt der neue Abgabesatz für 1979 5,4%, während er sich in Nordrhein-Westfalen auf 7,5 % beläuft. Diese .Änderung gegenüber einem bis Ende 1977 geltenden bundeseinheitlichen Abgabesatz ist im Zuge der parlamentarischen Beratungen der 2. Novelle zum Dritten Verstromungsgesetz von allen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs befürwortet worden. Die Frage einer noch weitergehenden regionalen Differenzierung ist seinerzeit ausführlich mitberaten worden. Dabei hat sich gezeigt, daß es keine sowohl rechtlich vertretbaren als auch praktizierbaren Abgrenzungskriterien gibt, um die Abgabe z. B. nach einzelnen Versorgungsunternehmen oder anderen regionalen Gliederungen noch weiter zu differenzieren. Die Bundesregierung sieht deshalb, wie von ihr bereits früher verschiedentlich erklärt worden ist, in einer noch stärkeren regionalen Differenzierung der Ausgleichsabgabe kein geeignetes Mittel zum Abbau bestehender Strompreisunterschiede. Zu Frage B 76: Es ist unzutreffend, daß mit den höchsten Strompreisen auch die höchste Belastung durch die Ausgleichsabgabe korrespondiere. Vielmehr sorgt die ländermäßige Differenzierung dafür, daß die Belastung durch die Ausgleichsabgabe pro Kilowattstunde — auf den Landesdurchschnitt bezogen — überall gleich ist. Soweit innerhalb eines Landes Strompreisunterschiede bestehen, ist auch die Belastung mit der Ausgleichsabgabe naturgemäß unterschiedlich. Eine weitere Regionalisierung des Abgabesatzes ist aber aus den oben erwähnten Gründen nicht möglich. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 77 und 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen der Bundesaufsicht die ungleiche Behandlung zwischen juristischen und natürlichen Personen in den Tarifbestimmungen der Kraftfahrtversicherung, wenn es um die Schadenfreiheitsrabattübertragung von einer natürlichen auf eine juristische Person geht? Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, daß ein Arbeitnehmer die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatts von einem Unternehmen mit Billigung des Unternehmens durchführen lassen kann, nicht aber umgekehrt, einen Widerspruch zu ihrer Politik der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 77: Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist nach § 20 Abs. 5 der Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung und — detaillierter — Nr. 28 der Tarifbestimmungen nur in Ausnahmefällen mög- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10099' lieh; grundsätzlich können die subjektiven Gefahrenmerkmale, zu denen auch die Dauer der Schadenfreiheit gehört, nur berücksichtigt werden, soweit sie in der Person des Versicherungsnehmers selbst begründet sind. Die geltende Ausnahmeregelung geht von dem Grundgedanken aus, daß derjenige, der zu der günstigen Einstufung eines fremden Vertrages als Fahrer des betreffenden Fahrzeuges entscheidend beigetragen hat, beim Erwerb eines eigenen Wagens nicht mehr wie ein Anfänger eingestuft werden soll. Dieser Fall kann bei Arbeitnehmern vorliegen, die als Berufskraftfahrer ein Firmenfahrzeug geführt haben; bei einer juristischen Person ist es aber notwendigerweise ausgeschlossen, daß sie einen zu übertragenden Schadenfreiheitsrabatt auf einem fremden Fahrzeug „verdient" haben könnte. Die Fälle der Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatts auf eine natürliche bzw. eine juristische Person stellen demnach ungleiche Tatbestände dar, die ihrer Eigenart entsprechend unterschiedlich zu regeln sind. Selbst in den Fällen, in denen der bisherige Versicherungsnehmer ein Fahrzeug als Angehöriger einer juristischen Person weiterfährt, ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf die juristische Person aus der Sicht des Versicherers nicht zu rechtfertigen, weil dieser weder überprüfen noch sicherstellen kann, daß sich die subjektiven Gefahrenmerkmale im Laufe der Zeit nicht doch verändern - etwa dadurch, daß das Fahrzeug innerhalb des Unternehmens letztlich von anderen benutzt wird oder ein Inhaberwechsel in der juristischen Person stattfindet. Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf eine juristische Person kann somit zu nicht risikogerechten Ergebnissen führen. Bundesmittel bisher festgelegte Projekte bisherige Gesamt- Auftrags- Programmteil insgesamt bisher bewilligt vergabe verfügbar absolut in % Anzahl mens- volumen — in Tausend DM — — in Tausend DM — Küstenschutz 178 010 168 541 94,7 17 242 943 205 423 Sicherung der Trinkwasser versorgung 463 680 410 026 88,4 816 1 432 684 1 095 357 Abwehr von Erosionen und Überschwemmungen 137 710 115 493 83,9 138 294 253 234 055 Dorferneuerung 160 601 131 426 81,8 *) 510 450 439 483 940 001 825 486 87,8 2 480 330 1 974 318 s) Länderangaben z. T. auf Einzelprojekte, z. T. auf Gemeinde bezogen, daher nicht addierbar Hieraus ergibt sich, daß nach Ablauf der Hälfte des vorgesehenen Programmzeitraums mehr als 87 °/o der zur Verfügung stehenden Bundesmittel durch Bewilligungen gebunden sind und ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 2,480 Milliarden DM ausgelöst haben: die bisherige Auftragsvergabe Zu Frage B 38: Es ist kein Widerspruch zu der von der Bundesregierung verfolgten Politik der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen darin zu erblicken, daß die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts von einer natürlichen auf eine juristische Person nicht zugelassen wird. Wie in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, beruht diese Entscheidung darauf, daß es andernfalls zu nicht risikogerechten Übertragunge von günstigen Einstufungsmerkmalen kommen könnte. Die Unternehmenstarife in der Kraftfahrtversicherung können grundsätzlich nicht vom Prinzip der schadengerechten Kalkulation abweichen und auf Kosten der Unternehmen oder der Allgemeinheit der Versicherungsnehmer einzelnen Versicherungsnehmern aus abseits der Kraftfahrtversicherung liegenden Erwägungen heraus Sondervorteile zukommen lassen. Es wird deshalb keine Veranlassung gesehen, die geltende Regelung zu ändern. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/2464 Frage B 79): Wie ist der aktuelle Stand des Mittelabflusses aus dem agrarischen Teil des Programms der Bundesregierung für Zukunftsinvestitionen? Der in meinen Zuständigkeitsbereich fallende Teil des Programms für Zukunftsinvestitionen wird in einem Sonderrahmenplan für den Zeitraum 1977 bis 1980 nach den Regeln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchgeführt. Über die Abwicklung des Programms berichten mir die Bundesländer vierteljährlich; die Berichte der Länder ergeben zum 31. Dezember 1978 folgendes Bild: beläuft sich auf rd. 80 °/o dieser Gesamtinvestitionen. Vorstehende Daten machen deutlich, daß die Abwicklung des Programms, soweit es in meinem Zuständigkeitsbereich liegt, sehr zügig und reibungslos erfolgt. 10100* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen B 80 und 81) : Ist die Bundesregierung bereit, den britischen Außenminister Owen im Nachgang zu seinem Interview vom 17. Dezember 1978 beim hessischen Rundfunk und seiner dortigen Äußerung, die Überschüsse an Butter, Zucker, Olivenöl und einigen anderen Produkten seien ein Skandal, und es könne nicht im Interesse der vielen Industriearbeiter in unserem Land sein, „diese großen Subventionen für landwirtschaftliche Überschußprodukte" zu zahlen, darüber zu informieren, welcher Anteil der europäischen Überschüsse bei Butter, Zucker, Olivenöl und Wein nicht in der Bundesrepublik Deutschland und möglicherweise nicht einmal in der EG produziert wird, und daß diese Kosten teilweise auch außenpolitische Lasten zugunsten Großbritanniens sind? Wie ist die Äußerung Minister Owens aus deutscher Sicht zu bewerten, der in diesem Zusammenhang in seinem Rundfunkinterview behauptet hat, er glaube nicht, daß die Bundesrepublik Deutschland in dieser Frage die Interessen der Gemeinschaft im Auge habe? Zu Frage B 80: Die von Ihnen zitierten Äußerungen des britischen Außenministers Owen reihen sich in eine Reihe von Kriterien und Vorwürfen gegen die gemeinsame Agrarpolitik vor allem aus britischer Sicht ein. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Äußerungen des britischen EG-Kommissars Tugendhat verweisen, zu denen die Bundesregierung in der Öffentlichkeit und vor dem Deutschen Bundestag eingehend Stellung bezogen hat. Zu der angesprochenen Überschußsituation bei Butter, Zucker, Olivenöl und Wein ist folgendes festzustellen: 1. Die bestehenden Überschüsse bei Butter und Zucker sind in beträchtlichem Maße von außenpolitischen Verpflichtungen der Gemeinschaft bestimmt, die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien eingegangen wurden. Auf Grund bestehender handelspolitischer Verflechtungen Großbritanniens mit dem Commonwealth hat sich die Gemeinschaft nach dem Beitritt verpflichtet, jährlich etwa 120 000 t Butter aus Neuseeland und etwa 1,4 Millionen t Zucker aus den AKP-Ländern zu günstigen Lieferbedingungen zu importieren. 2. Die Überschußsituation auf dem Milchsektor kann nicht einseitig mit der Entwicklung in Deutschland begründet werden. Dazu als Beispiel nur fogende Zahlen: -- In der EG erhöhte sich die Butterherstellung 1977/78 gegenüber dem Vorjahr um 7%. Besonders ausgeprägt war die Steigerung im Vereinigten Königreich + 58,8 % in Irland + 17,5 % in Belgien + 7,8 % in Italien + 6,2 % In der Bundesrepublik Deutschland belief sich die Steigerungsrate auf 2,6 %. — In der EG erhöhte sich die Herstellung von Magermilchpulver 1977/78 gegenüber dem Vorjahr um 8,9 °/o. Besonders ausgeprägt war die Steigerung im Vereinigten Königreich + 50,3% in den Niederlanden + 18,4 % in Belgien + 12,0 % in Irland + 11,6 % In der Bundesrepublik Deutschland belief sich die Steigerungsrate auf 5,7 %. Bei den anderen angesprochenen Agrarprodukten Olivenöl und Wein liegt es auf der Hand, daß Marktungleichgewichte nicht zu Lasten der deutschen Landwirtschaft gehen. Zu Frage B 81: Zu dieser Äußerung ist festzustellen, daß sie nicht mit der von der Bundesregierung in der EG-Agrarpolitik verfolgten Zielsetzung übereinstimmt, Die Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren in starkem Maße für eine restriktive Preispolitik und flankierende Maßnahmen zur Begrenzung überschüssiger Agrarproduktion, z. B. durch die Einführung einer Mitverantwortungsabgabe bei Milch, eingesetzt. Auch hat sie akzeptiert, daß bei den differenzierten Preisbeschlüssen der letzten Jahre die deutschen Agrarpreise in geringerem Maße als in den anderen Mitgliedstaaten erhöht wurden. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft für eine Vorsichtige Preispolitik, insbesondere bei Überschußprodukten, eintreten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/2464 Frage B 82 und 83) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung ein zu den fischereipolitischen Äußerungen des britischen Außenministers Owen in der „Außenpolitik" (4/78), zitiert im Handelsblatt vom 14. Dezember 1978, „es sei unvorstellbar, daß die Politik von 1970 unverändert in die 80er Jahre fortgeschrieben werden könne. Es sei eine unumstößliche Tatsache, die eingesehen und verstanden werden müsse, daß die gemeinsame Fischereipolitik von dem einen Mitgliedsland als gerecht anerkannt werden müsse, das den größten Teil der Bestände beitrage"? Kann die Bundesregierung, wiederum auf den Artikel Minister Owens bezogen, einige Daten darüber nennen, welche Leistungen für die EG-Agrarpolitik für die britischen Verbraucher erbracht und welche Vorteile die Wirtschaft Großbritanniens in- folge der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft hat? Zu Frage B 82: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die im Jahre 1970 festgelegte Fischereipolitik der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt werden muß, um der eingetretenen seerechtlichen Entwicklung (Errichtung von 200-sm-Fischereizonen) Rechnung zu tragen. Dafür hat der Ministerrat bereits am 3. November 1976 in der Haager Entschließung Ausrichtungen gegeben. Die Bundesregierung hat Verständnis für die Bedeutung, die die Fischerei für das Vereinigte Königreich hat. Sie ist ihm daher zusammen mit anderen Mitgliedstaaten auf der Grundlage der genannten Haager Entschließung und entsprechender Vorschläge der EG-Kommission im Rahmen des EG-rechtlich und fischereilich Möglichen sehr weit entgegengekommen durch — Einräumung relativ hoher britischer Fangquoten im EG-Meer, auch bei wertvollen Fischarten, - Schaffung einer geographischen Präferenz in fischereilich sensiblen Teilbereichen auch des Vereinigten Königreichs im Wege der Festlegung detaillierter Fangpläne. Das Vereinigte Königreich fordert jedoch: — Eine Exklusiv-Zone von 12 sm, die ausschließlich britischen Fischern vorbehalten werden soll; bestehende Fischereirechte anderer Mitgliedstaaten sollen zum 31. Dezember 1982 beendet werden. — Außerhalb von 12 sm in einer breiten Zone, die das Vereinigte Königreich fast ganz umschließt und teilweise über 50 sm hinausgeht, die Festschreibung des Fangaufwandes anderer Mitgliedstaaten grundsätzlich auf das Niveau von 1977. — Quotenaufteilung nach dem Verhältnis des Beitrages zu den Ressourcen. Diese Forderungen werden von allen übrigen Mitgliedstaaten und der EG-Kommission für unvereinbar mit dem EWG- und Beitrittsvertrag gehalten. Sie gehen über die genannte Haager Entschließung des Rates hinaus, in der nach Auffassung aller Mitgliedstaaten für die Einräumung einer Vorzugsstelle jeweils besondere soziale und strukturelle Verhältnisse vorausgesetzt wurden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß den Fischern der Gemeinschaft Zugang zu den Gewässern, die der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaates unterliegen, gleichberechtigt und nicht diskriminierend eröffnet werden muß. Im Februar 1979 wird sich der Fischereirat der Gemeinschaft erneut um eine Lösung der streitigen Fischereiprobleme bemühen. Zu Frage B 83: Dem britischen Verbraucher kommen speziell zwei Maßnahmen aus dem Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute. Einerseits wird durch den britischen Währungsausgleich das Verbraucherpreisniveau in Großbritannien um etwa 30 % unter dem Gemeinschaftsniveau gehalten. Die aus dem EG-Haushalt zu finanzierenden Einfuhrsubventionen haben inzwischen ein beachtliches Maß erreicht. Sie beliefen sich im Jahre 1977 — neuere Zahlen liegen noch nicht vor — auf 750 Millionen Europäische Rechnungseinheiten bzw. fast 2 Milliarden DM. Andererseits kommen die britischen Verbraucher in den Genuß einer generellen Butterverbilligung, die allerdings im Laufe der letzten Jahre mehrfach reduziert wurde. Zur Zeit beträgt der Verbilligungssatz etwa 0,60 DM/kg. Haushaltsmäßig hat sich diese britische Butterverbilligung in der Weise ausgewirkt, daß von den im Jahre 1977 für Butterverbilligungsmaßnahmen in der Gemeinschaft ausgegebenen Mitteln etwa 75 % auf Großbritannien entfielen. Die gesamtwirtschaftlichen Vorteile Großbritanniens aus seiner Mitgliedschaft in der Gemeinschaft lassen sich kaum quantifizieren, da es äußerst schwierig ist, festzustellen, inwieweit bestimmte Entwicklungen (z. B. im Außenhandel, in der Zahlungsbilanz, im Zusammenhang mit dem Wirtschaftswachstum) in einen Bezug zum Beitritt stehen. Was die regionale Wirtschaftsförderung aus EG-Mitteln anbetrifft, so ist diese für Großbritannien vorteilhaft. Der Rückflußanteil aus dem Regionalfonds belief sich im Jahre 1978 auf 27,03 % gegenüber einem Haushaltsbeitrag Großbritanniens von 17 %. Auch der britische Anteil am EG-Sozialfonds überschritt mit 24,2 % (Haushaltsjahr 1976) die britischen Zahlungen in den EG-Haushalt deutlich. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 84 und 85) : Ist der Bundesregierung bekannnt, um wieviel ha die Qualitätsweinfläche in der EG ausgedehnt wurde, und liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, in welchem Maße diese Ausweitung durch Neuanpflanzung und durch Einbeziehung bzw. Umdeklaration von Tafelweinflächen in Qualitätsweinflächen erfolgt ist? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel gemischtwirtschaftlich genutzte Flächen (Obstbau und Weinbau auf einer Fläche oder gleichartige Bewirtschaftung) seit Bestehen der EG in eine rein weinbauliche Nutzung überführt worden sind, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang in Zukunft die Flächen für Qualitätswein, Tafelwein und für die Herstellung von Traubensaft u. a. in den einzelnen Mitgliedstaaten ausgedehnt werden sollen? Zu Frage B 84: Über die Ausdehnung der Qualitätsweinfläche in der EG liegen der Bundesregierung für die Jahre von 1973/74 bis 1977/78 Zahlen vor. Danach ergibt sich für 1973/74 aus den Neuanpflanzungen, Wiederanpflanzungen und Rodungen eine Veränderung in Form einer Zunahme der Rebflächen von +14 271 ha. In den folgenden Jahren zeigt die Zunahme eine sinkende Tendenz: 1974/75 = +11 606 ha; 1975/76 = +9 010 ha; 1976/77 +4 863 ha und 1977/78 nach einer vorläufigen Schätzung +6 454 ha. Damit wurden in den Jahren 1973 bis 1978 in der Gemeinschaft 46 204 ha Rebflächen für Qualitätswein zusätzlich angelegt, obwohl die Gesamtrebenfläche der Gemeinschaft mit ca: 2,5 Millionen ha im wesentlichen konstant geblieben ist. Ich darf nochmals erwähnen, daß die Angaben der Flächenausdehnung für das Jahr 1977/78 auf einer Schätzung beruhen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Über die Umwandlung von Tafelweinflächen in Qualitätsweinflächen liegen der Bundesregierung keine offiziellen Angaben der Gemeinschaft oder 10102* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 der betreffenden Mitgliedstaaten Frankreich und Italien vor. • Nach wissenschaftlichen Erhebungen ist in Italien durch Einstufung von Tafelweinflächen in Qualitätsweinflächen der Qualitätsweinanteil an der Gesamtrebfläche in Italien vom Jahre 1967 an mit 1,5 % bis zum Jahre 1976 auf 9,6 % angestiegen. Für Frankreich können keine entsprechenden Angaben gemacht werden. Zu Frage B 85: Offizielle Zahlen über die Umstellung von gemischt wirtschaftlich genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen in weinbauliche Spezialkulturen — dies trifft innerhalb der Gemeinschaft nur für Italien zu — liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach wissenschaftlichen Erhebungen ist davon auszugehen, daß die gemischt wirtschaftlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Weinbau in Italien vom Jahre 1970 von insgesamt 705 000 ha bis zum Jahre 1975 auf 500 000 ha zurückgegangen sind. Dagegen haben die Spezialkulturen vom Jahre 1970 bis zum Erlaß des Verbots der Neuanpflanzung von Weinreben im Jahre 1976 von 1 215 000 auf 1 310 000 ha zugenommen. Der Bundesregierung sind keine Angaben über künftige Anbaupläne in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bekannt, daher können auch keine Angaben über eine mutmaßliche Ausdehnung der Flächen gemacht werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 86 und 87): Wird die Bundesregierung aus ihrer Erkenntnis, daß zur Gleichberechtigung im Arbeitsleben eine verstärkte Hinwendung der Frauen und Mädchen zu den handwerklich-technischen Berufen gehört, die Folgerung ziehen und baldmöglichst solche Beschäftigungsverbote für Frauen aufheben, die nicht aus zwingenden biologischen Gründen gerechtfertigt sind? Wird die Bundesregierung durch eine beschleunigte Neuregelung der Arbeitszeitvorschriften die Arbeitszeitbegrenzungen von Männern und Frauen einander annähern und dazu beitragen, daß den Frauen aus den Arbeitsverboten kein unverhältnismäßiger Nachteil in der Entlohnung erwächst? In den letzten 10 Jahren sind eine Reihe überholter Beschäftigungsverbote für Frauen aufgehoben worden. Die Bundesregierung wird ihren Weg fortsetzen, Beschäftigungsverbote aufzuheben, die nicht aus zwingenden biologischen Gründen gerechtfertigt sind. Beschäftigungsverbote, von denen zweifelhaft ist, ob sie aus Gründen des Frauenarbeitsschutzes noch aufrechterhalten werden können, werden im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung überprüft. Dabei zeichnet sich ab, daß durch Auflokkerung einiger Verbote Frauen und Mädchen eine stärkere Hinwendung zu handwerklichen Berufen ermöglicht wird, die traditionell bislang ausschließlich von Männern ausgeübt wurden. Die in der Arbeitszeitordnung von 1938 enthaltenen für Männer und Frauen unterschiedlichen Regelungen werden, im Zusammenhang mit den übrigen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung mit dem Ziel einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse überprüft. Diese Aufgabe erfordert wegen ihres Umfangs und ihrer Bedeutung noch eingehende Gespräche und Vorarbeiten. Es ist jedoch schon jetzt zu erwarten, daß im Zusammenhang mit einer Neuregelung des Arbeitszeitrechts einige der für Männer und Frauen unterschiedlichen Regelungen beseitigt werden. Soweit Beschäftigungsverbote aufgehoben werden und den Frauen damit ein Zugang zu bisher verschlossenen Berufen eröffnet wird, sieht die Bundesregierung keine Gefahr, daß Frauen schlechter entlohnt werden als Männer. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/ 2464 Fragen B 88 und 89) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben, wie viele Kinder und wie viele Ehefrauen von ausländischen Arbeitnehmern in den letzten Jahren aus den Heimatländern — außerhalb der EG — in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kinder sich noch in den Heimatländern — außerhalb der EG — aufhalten, deren Eltern oder Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland sind? Zu Frage B 88: Statistische Angaben zu den in den letzten Jahren in die Bundesrepublik eingereisten Kindern und Ehefrauen ausländischer Arbeitnehmer aus den Herkunftsländern außerhalb der EG liegen nicht vor. Jedoch ist bekannt, wie viele Kinder unter 18 Jahren und wieviel erwachsene Frauen aus diesen Staaten in das Bundesgebiet zugezogen sind. Bei den Kindern dürfte es sich zum weit überwiegenden Teil um Angehörige, bei den Frauen zu einem gut Teil um Ehegatten ausländischer Arbeitnehmer handeln. In das Bundesgebiet zugezogen sind 1974 rd. 146 000, 1975 rd. 97 000, 1976 rd. 95 000 und 1977 rd. 99 000 ausländische Kinder unter 18 Jahren aus Griechenland, Jugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien, Tunesien und der Türkei. Diesen Zuzügen standen Fortzüge in folgenden Größenordnungen gegenüber: 1974 rd. 88 000, 1975 und 1976 jeweils rd. 115 000 und 1977 rd. 109 000. Ebenfalls in die Bundesrepublik eingereist sind 1974 rd. 79 000, 1975 rd. 46 000, 1976 rd. 47 000 und 1977 rd. 48 000 Frauen aus den genannten Ländern. Die Bundesrepublik verlassen haben 1974 rd. 73 000, 1975 rd. 91 000, 1976 rd. 78 000 und 1977 rd. 65 000 Frauen aus diesen Ländern. Zu Frage B 89: Exakte statistische Daten zur Zahl der noch in den Herkunftsländern lebenden Kinder ausländischer Arbeitnehmer liegen nicht vor. Allerdings läßt sich die ungefähre Größenordnung aus einer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10103* Kombination von Kindergeldstatistik (informiert über die kindergeldberechtigten Kinder von Ausländern insgesamt) und Bevölkerungsstatistik (informiert über die in der Bundesrepublik befind- lichen Kinder von Ausländern) abschätzen. Danach dürften Ende 1977 ca. eine Dreiviertelmillion (rechnerisch rd. 767 000) Kinder unter 18 Jahren in den wichtigsten Herkunftsländern außerhalb der EG gelebt haben. Rund 66% hiervon waren vermutlich Türken, rd. 25 % Jugoslawen, gut 3 % Portugiesen, knapp 3 % Griechen und rd. 2 % Spanier. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 90) : Für wann ist eine neue statistische Erhebung über Ein- und Auspendler vorgesehen, um den Gemeinden eine bessere Arbeitsplatzplanung zu ermöglichen, nachdem die letzte Erhebung 1970 durchgeführt wurde? Erhebungen über die Berufs- und Ausbildungspendler, des Zeitaufwandes und der benutzten Verkehrsmittel für die Pendlerwege werden im Rahmen der etwa alle 10 Jahre stattfindenden Volkszählung sowie alle zwei Jahre im Rahmen des Mikrozensus durchgeführt. Die letzte Erhebung im ,Rahmen des Mikrozensus fand im Mai 1978 statt. Der Mikrozensus kann als Repräsentativstatistik mit einem Auswahlsatz von 1 °/o nur allgemeine Überblicke liefern. Seine Ergebnisse sind für die Arbeitsplatzplanungen der Gemeinden nicht brauchbar. Detaillierte Ergebnisse, wie sie zuletzt die Volkszählung 1970 geliefert hat, sind aus der für 1981, geplanten Volkszählung zu erwarten. Der Entwurf des Volkszählungsgesetzes 1981, der den Bundesrat im ersten Durchgang passiert hat, wird in den nächsten Tagen dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Der Entwurf sieht vor, .bei Erwerbstätigen, Schülern und Studenten Name und Anschrift der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zu erheben und nach dem benutzten Verkehrsmittel und dem Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte zu fragen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/2464 Frage B 91) : Hält die Bundesregierung es sozialpolitisch und mit dem Gleichheitsprinzip für vereinbar, daß ein unterhaltspflichtiger, nach der Scheidung erwerbsunfähig gewordener Rentner, dessen unterhaltspflichtige Ehefrau das Rentenalter noch nicht erreicht hat, nur die um die der Ehefrau übertragenen Anwartschaften geminderte Rente erhält, während bei Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Eintritt des Versicherungsfalls der Rentner die Rente ungemindert bis zum Eintritt der Frau in das Rentenalter erhält (§ 1304 a RVO), im ersten Fall die Möglichkeit zur Erbringung der Unterhaltsleistungen genommen, im letzteren Fall auf die Unterhaltsleistungen Rücksicht genommen wird, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche sind angesichts ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen rechtlich vollkommen unabhängig voneinander. Sie bestehen auch nicht immer nebeneinander; häufig dürfte nur einer von beiden Ansprüchen gegeben sein. Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehe von beiden Ehegatten erworbenen Anwartschaften auf eine Invaliditäts- oder Altersversorgung bei einer Scheidung ausgeglichen. In der Regel treten die Auswirkungen hiervon erst in einem Zeitpunkt ein, der weit entfernt von der Scheidung liegt, nämlich dann, wenn die geschiedenen Ehegatten rentenberechtigt werden. Demgegenüber regelt das Unterhaltsrecht die aktuellen Fragen des Unterhalts der beiden Ehegatten im Anschluß an eine Scheidung. Allerdings kann eine Übertragung von Rentenanwartschaften in tatsächlicher Hinsicht Auswirkungen auf etwa daneben bestehende Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehegatten haben. Diese Auswirkungen können je nach Ausgestaltung des Einzelfalles unterschiedlich sein. Hierin vermag die Bundesregierung jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz zu sehen. Solche Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf das Unterhaltsrecht ergeben sich in folgenden Fällen: Hat der ausgleichspflichtige Ehegatte in der Ehe der Rentenversicherung angehört, überträgt das Familiengericht einen Teil seiner Rentenanwartschaften auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten. Tritt später bei einem der geschiedenen Ehegatten oder bei beiden ein Versicherungsfall ein, wird die Rente des Ausgleichspflichtigen um die übertragenen Antwartschaften gemindert, die Rente des Ausgleichsberechtigten entsprechend erhöht. Eine solche Minderung oder Erhöhung der Rente kann natürlich dazu führen, daß ein daneben bestehender Unterhaltsanspruch wegen der geringeren Leistungsfähigkeit des Verpflichteten oder mangels Bedürftigkeit beim Berechtigten herabzusetzen ist oder wegfällt. Da der ausgleichspflichtige Ehegatte - aber keineswegs immer auch unterhaltspflichtig ist, halten sich solche Folgen des Versorgungsausgleichs für das Unterhaltsrecht in Grenzen. Bezieht der ausgleichspflichtige Ehegatte im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits seine Rente, so mindert sich diese Rente erst dann, wenn für ihn eine Rente aus einem späteren Versicherungsfall zu gewähren ist oder wenn auch der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Rente erhält. Durch diese Regelung soll für den Rentner, der sich scheiden läßt, der Besitzstand gewahrt und ihm seine Rente solange in voller Höhe belassen werden, wie es vertretbar ist. Hierfür ist unerheblich, ob dieser Rentner zum Unterhalt gegenüber seinem früheren Ehegatten verpflichtet ist. Allerdings hat die Regelung zur Folge, daß ein etwa bestehender Unterhaltsanspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten während der Zeit des geschützten Besitzstandes in der bisherigen Höhe erhalten bleibt, da sich an der Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten nichts ändert. Diese Auswirkung auf das Unterhaltsrecht ist jedoch nur eine Folge der Besitzstandswahrung; kei- 10104* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 neswegs war sie Ursache hierfür. Treten in diesen Fällen später die genannten Voraussetzungen für die Minderung der Rente des Verpflichteten ein, ergeben sich die gleichen Folgen für den Unterhaltsanspruch wie in den Fällen ohne Besitzstandswahrung. Während der Beratungen des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages ist auch die Frage erörtert worden, ob die geschilderte Regelung über den Schutz des Besitzstandes für weitere, insbesondere die Fälle eingeführt werden kann, in denen der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch keinen Rentenanspruch hat. Dies ist jedoch abgelehnt worden, da eine solche Regelung ein Rückgängigmachen des Versorgungsausgleichs in sehr vielen Fällen bedeuten würde und mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden wäre. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 92) : Trifft es zu, daß ein liquidationsberechtigter Krankenhausarzt nach der Gebührenordnung für Ärzte gegenüber einem Privatpatienten den ein- bis sechsfachen Satz der Gebührenordnung liquidieren kann, selbst wenn er diese Leistung nicht persönlich erbracht hat, sondern diese von einem seiner Oberärzte ausgeführt worden ist, und beabsichtigt die Bundesregierung, dies gegebenenfalls bei einer Reform der Gebührenordnung zu ändern? Ärzten und damit auch liquidationsberechtigten Krankenhausärzten stehen für ihre Leistungen nach der „Gebührenordnung für Ärzte" Vergütungen nach dem Einfachen bis Sechsfachen der Sätze des Gebührenverzeichnisses zu. Innerhalb dieses Rahmens ist nach § 2 der Gebührenordnung die Höhe der Vergütung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistung, des Zeitaufwandes, der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Zahlungspflichtigen sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen vom Arzt zu bestimmen. Dies gilt nicht nur für die vom Arzt persönlich erbrachten Leistungen, sondern auch für Leistungen, die durch nachgeordnete oder angestellte ärztliche oder nichtärztliche Hilfskräfte des Arztes unter seiner verantwortlichen Leitung und Überwachung erbracht werden. Der Umstand, daß Leistungen von Hilfskräften erbracht werden, kann jedoch z. B. unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Leistung bei der Bestimmung der Gebührenhöhe von Bedeutung sein. Die Bundesregierung wird im Zuge der Vorbereitung der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte auch prüfen, ob die oben genannten Bemessungskriterien für Leistungen, die durch ärztliche und nichtärztliche Hilfskräfte erbracht werden, noch angemessen sind. Soweit sich diese Frage auf das Vertragsverhältnis zwischen Krankenhaus und Krankenhausärzten auswirkt, wird das Problem der hierfür zu zahlenden Vergütungen auch mit der Bundespflegesatz-Verordnung, die geändert werden soll, abzustimmen sein. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 93, 94 und 95) : Wie hoch war der jeweilige Grundlohn der AOK Berlin und der einzelnen Betriebs- und Innungskrankenkassen in Berlin im Jahr 1978? Inwieweit sind der relativ niedrige Grundlohn der Innungskrankenkassen gegenüber dem der AOK Berlin und der gleichzeitig prozentual Bleichhohe Finanzierungsanteil vom Grundlohn an der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 393 b RVO nicht doch die wesentliche Ursache für die augenblickliche schwierige Finanzsituation der Innungskrankenkassse der Gastwirteinnung zu Berlin? Ist die Bundesregierung bereit, einvernehmlich mit dem Senat von Berlin — als der zuständigen Aufsichtsbehörde — im Rahmen des § 17 SKAG-Berlin vom 26. Dezember 1957 eine Regelung zu treffen, durch die eine Schließung der IKK der Gastwirte-Innung zu Berlin und damit auch ein Arbeitsloswerden der Angestellten insonderheit der Dienstordnungsanqestellten vermieden wird, oder legt die Bundesregierung aus ordnungspolitischen Gründen keinen Wert auf die Aufrechterhaltung der Innungskrankenkassen? Die Angaben über den jeweiligen durchschnittlichen Grundlohn bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin und den einzelnen Betriebs- und Innungskrankenkassen in Berlin im Jahre 1978 liegen noch nicht vor; sie können frühestens nach dem buchmäßigen Jahresabschluß der Kassen im März 1979 ermittelt werden. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Belastung der Krankenkassen mit Leistungsaufwendungen in der Krankenversicherung der Rentner werden durch die geltende Beitragsregelung voll ausgeglichen. Das Gesetz sieht neben der etwa hälftigen Beitragsleistung der Träger der Rentenversicherung eine am beitragspflichtigen Entgelt (Grundlohn) gemessen gleich hohe Belastung aller Versicherten der Krankenversicherung vor. Dazu wird der in § 393 b RVO geregelte Belastungsausgleich unter den Krankenkassen und Ersatzkassen durchgeführt. Den Kassen verbleiben danach keine von ihnen zu tragenden Restkosten. Dieser Belastungsausgleich ist m. E. unter den möglichen Verfahren als allein sachgerecht anzusehen. Ich vermag jedenfalls nicht zu erkennen, weshalb der grundlohnbezogene Ausgleich Kassen mit niedrigen Grundlöhnen benachteiligen sollte. Im übrigen zeigt ein Vergleich der sich aus der Neuregelung der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner durch das KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetz bei allen Krankenkassen ergebenden Mehrbelastung, daß bei der Innungskrankenkasse der Gastwirte-Innung zu Berlin in den ersten drei Quartalen 1978 gegenüber dem Jahre .1976 geringer gestiegen sind als im Durchschnitt bei allen Innungskrankenkassen in Berlin. Die Steigerung bei der Innungskrankenkasse der GastwirteInnung liegt nur geringfügig über der bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin. Zu Ihrer dritten Frage bemerke ich folgendes: Wie mir der Senator für Arbeit und. Soziales in Berlin mitgeteilt hat, konnte die Schließung der Innungskrankenkasse der Gastwirte-Innung zu Berlin vermieden werden. Die Vertreterversammlung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10105* Kasse hat mit Wirkung vom 1. Dezember 1978 eine Anhebung der Pflichtbeiträge von 11,6 v. H. (Beitragssatz der AOK Berlin) auf 12,5 v. H. sowie Anhebung der erhöhten Beitragssätze und der Beiträge für freiwillig Versicherte beschlossen. Der Landesverband der Innungskrankenkassen zu Berlin hat in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern der Innungskrankenkassen eine Finanzausgleichsregelung erarbeitet, wonach die drei finanzstarken Innungskrankenkassen im Jahre 1979 rund 950 000 DM zur Stützung der Innungskrankenkasse der GastwirteInnung aufbringen werden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Zuschußregelung für die Innungskrankenkassen in Berlin zu ändern. Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie keine Änderung des gegliederten Systems der gesetzlichen Krankenversicherung beabsichtigt. Es besteht daher kein Anlaß für die Annahme, die Bundesregierung lege keinen Wert auf die Beibehaltung der Innungskrankenkassen. Sie ist allerdings der Auffassung, daß in einem gegliederten Krankenkassensystem .die jeweilige Kassenart vordringlich unter sich Finanzierungsprobleme einzelner Versicherungsträger zu lösen hat. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 96) : Ist es richtig, daß mehr Pflichtarbeitsplätze (6 v. H. der Arbeitsplätze eines Betriebs) insgesamt zur Verfügung stehen als Schwerbehinderte eingegliedert werden können, und ist es gerechtfertigt, diesen einheitlichen Prozentsatz ohne Rücksicht auf Betriebsstrukturen aufrechtzuerhalten? Es ist richtig, daß es einen Überhang an unbesetzten Pflichtsätzen gibt. Dieser Überhang ist aber notwendig, um den Bedarf an Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte abzudecken. Der Bedarf ist nicht identisch mit der Zahl der besetzten Pflichtplätze, also der Zahl der bereits in das Arbeits- und Berufsleben eingegliederten und auf Pflichtplätzen angerechneten Schwerbehinderten. Vielmehr sind darüber hinaus zu berücksichtigen: - die voll- Und teilzeitarbeitslosen Schwerbehinderten (derzeit mehr als 58 000) und — die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterzubringenden schwerbehinderten Schulabgänger sowie Abgänger von außerbetrieblichen beruflichen Bildungs- und Rehabilitationseinrichtungen. Es genügt auch nicht, wenn für sie nur je ein Pflichtsatz zur Verfügung steht. Eine erfolgreiche Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte ist nur möglich, wenn das Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen die Nachfrage übersteigt (sog. Vermittlungsreserve). Das gilt einmal aus regionalen Gründen, insbesondere aber auch deshalb, weil viele Schwerbehinderte so erheblich betroffen sind, daß ihre berufliche Eingliederung nur gelingen kann, wenn sie zur Anrechnung auf mehr als einen Pflichtplatz zugelassen werden, wie es in § 7 Abs. 6 und 7 des Schwerbehindertengesetzes vorgesehen ist; eine angemessene Vermittlungsreserve ist deshalb unerläßlich. Da der bestehende Überhang an Pflichtplätzen zur Unterbringung Schwerbehinderter in das Arbeits-und Berufsleben erforderlich ist, beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht, den Pflichtsatz von 6 v. H. zu senken. Eine solche Maßnahme hätte unvertretbare negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter. Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Festlegung eines für alle Arbeitgeber einheitlichen und unabdingbaren Pflichtsatzes war ein Kernstück der Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts, die mit Zustimmung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages zustande gekommen ist. Dabei ist der Gesetzgeber, angesichts der Vielfalt der Behinderungsarten, die die Schwerbehinderteneigenschaft begründen, und der Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten, die bei einem Arbeitgeber ab einer bestimmten Unternehmensgröße bestehen — von der Erkenntnis ausgegangen, daß jeder beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 15 Arbeits- und Ausbildungsplätzen zumindest 6 v. H. dieser Plätze mit Schwerbehinderten besetzen kann — trotz der Unterschiedlichkeit der Verhältnisse in den verschiedenen Wirtschaftszweigen und bei den Arbeitgebern im einzelnen. Dies hat sich in der Praxis bestätigt. Beispielsweise werden in Wirtschaftszweigen des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie weit mehr als 6 v. H. Schwerbehinderte beschäftigt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, dem Gesetzgeber eine Änderung des Schwerbehindertengesetzes vorzuschlagen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 97) : Wie viele arbeitslose Angestellte, die sich vor Bezug von Arbeitslosengeld wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten befreien ließen, erhalten gegenwärtig von der Bundesanstalt für Arbeit keine Beiträge zur Weiterführung ihrer Befreiungsversicherung, und welche laufenden Kosten entstünden der Bundesanstalt, wenn diese Arbeitslosen unter gleichen Voraussetzungen den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten gleichgestellt würden? Nach Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeit waren Mitte Januar 1979 von 671 770 Empfängern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld 1 366 nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Art der statistischen Erfassung ermöglicht bisher keine Angaben, wie sich diese Personen auf die einzelnen Leistungsarten sowie auf Versicherte bei Versorgungseinrichtungen oder Lebensversicherungen verteilen. 10106* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Bundesrats-Drucksache 1/79) sieht vor, daß für den in Betracht kommenden Personenkreis Beiträge zur Versicherungs oder Versorgungseinrichtung, zum Versicherungsunternehmen oder wahlweise zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Die Bundesregierung rechnet nach diesem Entwurf mit Mehrkosten von ca. 47 Millionen DM jährlich. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 98) : Wie beurteilt der Bundesverteidigungsminister die Vergabe der Buchführung der Heimbetriebsgesellschaft an die EDEKA, und warum wurde kein unabhängiges Wirtschaftsunternehmen mit dieser Aufgabe betraut? Die Buchführung der HBG wird durch eigene Mitarbeiter und eine eigene Datenerfassung unter Inanspruchnahme der DATEV, Nürnberg, (Rechenzentrum der Steuerberater) erstellt. Der Jahresabschluß wurde in den vergangenen Jahren von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Buchführung der Heimbetriebsleiter wird ausschließlich von den Heimbetriebsleitern selbst oder durch von diesen beauftragte Steuerbevollmächtigte und Steuerberater nach freier Wahl der Heimbetriebsleiter erstellt. Der Kontenrahmen und das Buchführungs-EDV-Programm sind zum Zwecke der gemeinsamen Auswertung und zum monatlichen Betriebsvergleich von der HBG vorgegeben. Die HBG läßt die Monatsbuchführungen aller Heimbetriebe von der ADS — Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH (bis 31. Dezember 1977 EDEKA-Buchführungsgesellschaft), die in 25 Städten im Bundesgebiet mit Zweigstellen vertreten ist, erfassen und auswerten. Diese Verfahrensweise ist mit der Bundessteuerberaterkammer abgestimmt. Im übrigen ist die ADS genau wie alle anderen' Steuerbevollmächtigten, Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften auf Grund des Steuerberatungsgesetzes zu einer unabhängigen Berufsausübung verpflichtet. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 99) : Hat der Bundesverteidigungsminister die Erhebung über die tatsächliche Dienstzeitbelastung der Soldaten (unter anderem auch der zusätzlichen Dienste wie OvWa, OvD u. ä.) inzwischen abgeschlossen, und wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen? Die tatsächliche Dienstzeitbelastung der Soldaten wurde in einer sorgfältigen, dienststellenbezogenen Erhebung in den Streitkräften festgestellt. Hierzu wurden die für den Zeitraum vom 1. Mai 1977 bis 31. April 1978 den Dienst regelnden und festlegenden Befehle wie Dienstpläne u. ä. der einzelnen Truppenteile und Dienststellen der Streitkräfte ausgewertet. Hieraus wurde die tatsächliche Dienstzeitbelastung der Soldaten ermittelt. Die gesicherten Ergebnisse über die tatsächliche Dienstzeitbelastung liegen seit Mitte Dezember 1978 vor und werden derzeit zusammen mit den gleich- falls erarbeiteten Vorschlägen für einen Ausgleich durch den Generalinspekteur der Bundeswehr mit der Zielsetzung geprüft, eine grundsätzliche militärische Forderung mit den Inspekteuren für die abschließende Entscheidung zu erarbeiten. Ich bitte um Verständnis, daß deshalb noch keine Einzelheiten mitgeteilt werden können. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 100 und 101): Ist es zutreffend, daß durch Streichung der beiden Spitzendienstgrade Stabsfeldwebel (A 9) und Oberstabsfeldwebel (A 10) in der Laufbahn des Unteroffiziers unserer Bundeswehr als damit einziger Gruppe des vergleichbaren öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren Spitzendienstgrade/Spitzenämter gestrichen wurden? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um hier auch für die Laufbahngruppe der Unteroffiziere wieder erstrebenswerte, anerkannte und zur Leistungsbereitschaft auch nach längerer Dienstzeit anregende wirkliche Spitzendienstgrade einzuführen, und welche Zeiträume werden für die Wiedereinführung solcher Spitzendienstgrade vorgesehen? Zu Frage B 100: Die Dienstgrade Stabsfeldwebel (BesGr A 9) und Oberstabsfeldwebel (BesGr A 10) stehen unverändert in der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes. Auch § 14 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung, der die Beförderung zum Stabsfeldwebel regelt, ist weiterhin gültiges Laufbahnrecht. Jedoch wird seit der Einführung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes die Ausbildung für künftige Stabsfeldwebel nicht mehr durchgeführt. Für die noch vorhandenen Stabs-und Oberstabsfeldwebel werden die vorstehend genannten Dienstgrade benötigt. Zu Frage B 101: Die Einführung eines neuen Spitzendienstgrades für die Laufbahngruppe der Unteroffiziere in der Besoldungsgruppe (BesGr) A 9 ist besoldungsgesetzlich an die Dienstpostengebundenheit von Beförderungsdienstgraden geknüpft (§ 25 BBesG). Die derzeit praktizierte Einweisung der Hauptfeldwebel in die BesGr A 9 nach vorwiegend personalwirtschaftlichen Kriterien (Alter, Beurteilung) müßte aufgegeben werden. Solange aber der Stellenanteil für Hauptfeldwebel in der BesGr A 9 von derzeit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10107* 15 v. H. nicht angemessen erhöht ist, würden nach Einführung eines neuen Spitzendienstgrades in erheblichem Umfang Dienstpostenumsetzungen mit den bekannten Nachteilen (Versetzung, Umzug, familiäre Probleme) entstehen. Deshalb ist — zumal im Interesse der betroffenen Unteroffiziere selbst vorgesehen," zuerst bei der nächstmöglichen strukturellen Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, den Stellenanteil für Hauptfeldwebel in der BesGr A 9 wesentlich anzuheben und haushaltsmäßig zu realisieren. Erst anschließend soll der neue Spitzendienstgrad eingeführt werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 102) : Bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung die Feststellung von Bundesverteidigungsminister Dr. Apel, wonach das Studium von zivilen Studenten an den Hochschulen der Bundeswehr grundsätzlich möglich sei, auch, daß in einem solchen Fall extreme politische Gruppen, wie z. B. der Sozialistische Hochschulbund (SHB) oder der MSB Spartakus, an den Hochschulen der Bundeswehr tätig werden können? Der Bundesminister der Verteidigung hat dargelegt, daß vor einer Öffnung der Hochschulen der Bundeswehr eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dazu gehören unter anderem: Das Konzept der Hochschulen der Bundeswehr darf nicht verändert oder verwässert werden. Es darf keine unterschiedliche Entwicklung an den Hochschulen der Bundeswehr Hamburg und München eintreten. Die Länder Bayern und Hamburg müssen bereit sein, die durch die Öffnung erforderlich werdenden Mittel bereitzustellen. Es müssen freie Kapazitäten vorhanden sein (was derzeit nicht der Fall ist). Das bedeutet u. a., daß zivile Studenten grundsätzlich zu den Bedingungen an den Hochschulen der Bundeswehr studieren müßten, die auch für die studierenden Soldaten gelten. Nach § 15 Soldatengesetz (SG) ist für die studierenden Soldaten im Dienst (auch das Studium ist Dienst) jede Beteiligung zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten politischen Richtung untersagt. Während der Freizeit und innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen ist der kameradschaftliche Austausch eigener politischer Ansichten zulässig, soweit der Soldat dabei die Würde, die Ehre und die Rechte seiner Kameraden unangetastet läßt, ihrer Persönlichkeit Anerkennung und Achtung nicht versagt und die Gemeinschaft des Dienstes nicht beeinträchtigt. Der Soldat darf vor allem nicht als Werber oder Vertreter für eine politische Gruppe oder Richtung auftreten. Danach kommt eine Zulassung politischer Vereinigungen oder Organisationen innerhalb der Hochschulen der Bundeswehr nicht in Betracht. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 103) : Hat die Bundesregierung die betroffenen kommunalen Körperschaften im unklaren über die notwendigen Einzelentscheidungen gelassen, nachdem sie die Verlegung der amerikanischen Truppen nach Garlstedt zu Recht befürwortet hat, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen den entstandenen Eindruck zu unternehmen, daß sie sich jetzt insoweit der Verantwortung entziehen will? Die niedersächsische Landesregierung wurde auf der Grundlage des § 4 Abs. 5 Raumordnungsgesetz über die Stationierung einer US-Brigade in Garlstedt unterrichtet, weil durch die ausschließliche Heranziehung von vorhandenem bundeseigenen Gelände für das sonst übliche Verfahren der Anhörung der Landesregierung nach dem Landbeschaffungsgesetz kein Raum war. Gleichwohl wurde über die Unterrichtung hinaus mit der Landesregierung die Planung auch abgesprochen. Die Beteiligung der kommunalen Körperschaften oblag bei diesem Verfahren der Landesregierung. Im vorliegenden Fall wurden hierüber hinaus jedoch Stadt und Landkreis Osterholz-Scharmbeck auch vom Bundesminister der Verteidigung unmittelbar über Einzelheiten der Stationierung und der zur Unterbringung erforderlichen Bauvorhaben unterrichtet. Vollkommen unabhängig von der Errichtung der amerikanischen Garnison war schon seit mehreren Jahren geplant, den Übungsplatz Garlstedt — wie im übrigen alle anderen Truppenübungsplätze auch — so auszubauen, daß ein geregelterer Übungsbetrieb möglich wird, der Boden vor Erosionen wirksamer geschützt wird und damit auch weniger Haushaltsmittel für die ständige Rekultivierung aufgewendet werden müssen. Die Überlegungen im einzelnen sind erst im vergangenen Jahr zum Abschluß gekommen. Vorstellungen der US-Garnison hatten hierauf nur geringfügigen Einfluß, weil sie die Forderung der Bundeswehr, wie sie ursprünglich bestand, in allen wesentlichen Teilen auch für ihre Zwecke für geeignet hielt. Hervorzuheben ist also, daß es an einer prinzipiellen Kausalität zwischen der Errichtung der US-Garnison und der Ausbauplanung für den Übungsplatz fehlt. Aus diesem Grunde bestand auch keine Veranlassung, bei der Frage der Garnisonerrichtung den ohnehin geplanten Ausbau des unter deutscher Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes zum Gegenstand dieser Verhandlungen zu machen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Anhörungsverfahren über den Übungsplatz bei Garlstedt schon vor Jahren unter Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften zwischen Land und Bund abgeschlossen worden war. Dementsprechend wurde auch 1962/67 für die Einbeziehung der landeseigenen Waldgebiete — Schmidts Kiefern — in den Übungsplatz mit der Landesregierung ein Mietvertrag geschlossen. Wegen der Bestimmung in diesem Mietvertrag, neue Straßen und Wege innerhalb des landeseigenen Waldgebietes nur mit Zustimmung des Landes anzulegen und der entgegenkommenden Bereitschaft 10108* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 des Bundes, die Belange der 1968 ohne seine Beteiligung für einen Teil des Übungsplatzes erlassenen Landschaftsschutz-Verordnung „Schmidt's Kiefern" soweit militärisch vertretbar zu berücksichtigen, sagte das Bundesministerium der. Verteidigung der Landesregierung auch zu, dem Regierungspräsidenten zu gegebener Zeit den für Ausbau und Einrichtung des Übungsplatzes noch aufzustellenden Nutzungsplan zuzuleiten. Das ist im vergangenen Jahr unverzüglich nach Abschluß seiner Aufstellung geschehen. Auf Grund der in der Zwischenzeit geäußerten Befürchtungen, das Stationierungsvorhaben würde zu einer übermäßigen Beanspruchung des Geländes und insbesondere zu einer Zerstörung des Erholungsgebietes „Schmidt's Kiefern" führen, wurde allen beteiligten Stellen darüber hinaus zugesichert, daß sich die künftige Nutzung auch in Ansehung der US-Garnison im bisherigen Rahmen halten würde. Es wurde auch zugesichert, den Übungsplatz nicht zu erweitern und bestätigt, daß die im früheren Verfahren vom Land erteilten Auflagen und Bedingungen auch künftig vom Bundesminister der Verteidigung als bindend beachtet würden; hierzu gehörte insbesondere, daß der Bevölkerung gestattet ist, das Waldgebiet im Südwestteil des Übungsplatzes während der übungsfreien Zeiten zu betreten. Versuche, in diese Zusicherungen der Bundeswehr nachträglich einen Verzicht auf die Anlage von Übungseinrichtungen und die Fahrbahnbefestigungen hineinzudeuten, müssen jedoch zurückgewiesen werden. Ich gehe davon aus, daß bei der weiteren Erörterung des Nutzungsplanes mit den zuständigen Landesbehörden, welche auch die kommunalen Interessen mitvertreten, eine Einigung über noch strittige Einzelheiten dieses Planes erzielt werden kann. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Metz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 104) : Sind der Bundesregierung die aktuellen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung des Truppenübungsplatzes Garlstedt bekannt, und was gedenkt sie zur Klärung der Situation zu unternehmen? Die niedersächsische Landesregierung wurde auf der Grundlage des § 4 Abs. 5 Raumordnungsgesetz über die Stationierung einer US-Brigade in Garlstedt unterrichtet, weil durch die ausschließliche Heranziehung von vorhandenem bundeseigenen Gelände für das sonst übliche Verfahren der Anhörung der Landesregierung nach dem Landbeschaffungsgesetz kein Raum war. Gleichwohl wurde über die Unterrichtung hinaus mit der Landesregierung die Planung auch abgesprochen. Die Beteiligung der kommunalen Körperschaften oblag bei diesem Verfahren der Landesregierung. Im vorliegenden Fall wurden hierüber hinaus jedoch Stadt und Landkreis Osterholz-Scharmbeck auch vom Bundesminister der Verteidigung unmittelbar über Einzelheiten der Stationierung und der zur Unterbringung erforderlichen Bauvorhaben unterrichtet. Vollkommen unabhängig von der Errichtung der amerikanischen Garnison war schon seit mehreren Jahren geplant, den Übungsplatz Garlstedt — wie im übrigen alle anderen Truppenübungsplätze auch — so auszubauen, daß ein geregelterer Übungsbetrieb möglich wird, der Boden vor Erosionen wirksamer geschützt wird und damit auch weniger Haushaltsmittel für die ständige Rekultivierung aufgewendet werden müssen. Die Überlegungen im einzelnen sind erst im vergangenen Jahr zum Abschluß gekommen. Vorstellungen der US-Garnison hatten hierauf nur geringfügigen Einfluß, weil sie die Forderung der Bundeswehr, wie sie ursprünglich bestand, in allen wesentlichen Teilen auch für ihre Zwecke für geeignet hielt. Hervorzuheben ist also, daß es an einer prinzipiellen Kausalität zwischen der Errichtung der US-Garnison und der Ausbauplanung für den Übungsplatz fehlt. Aus diesem Grunde bestand auch keine Veranlassung, bei der Frage der Garnisonerrichtung den ohnehin geplanten Ausbau des unter deutscher Verwaltung stehenden Truppenübungsplatzes zum Gegenstand dieser Verhandlungen zu machen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Anhörungsverfahren über den Übungsplatz bei Garlstedt schon vor Jahren unter Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften zwischen Land und Bund abgeschlossen worden war. Dementsprechend wurde auch 1962/67 für die Einbeziehung der landeseigenen Waldgebiete — Schmidt's Kiefern — in den Übungsplatz mit der Landesregierung ein Mietvertrag geschlossen. Wegen der Bestimmung in diesem Mietvertrag, neue Straßen und Wege innerhalb des landeseigenen Waldgebietes nur mit Zustimmung des Landes anzulegen und der entgegenkommenden Bereitschaft des Bundes, die Belange der 1968 ohne seine Beteiligung für einen Teil des Übungsplatzes erlassenen Landschaftsschutz-Verordnung „Schmidt's Kiefern" soweit militärisch vertretbar zu berücksichtigen, sagte das Bundesministerium der Verteidigung der Landesregierung auch zu, dem Regierungspräsidenten zu gegebener Zeit den für Ausbau und Einrichtung des Übungsplatzes noch aufzustellenden Nutzungsplan zuzuleiten. Das ist im vergangenen Jahr unverzüglich nach Abschluß seiner Aufstellung geschehen. Auf Grund der in der Zwischenzeit geäußerten Befürchtungen, das Stationierungsvorhaben würde zu einer übermäßigen Beanspruchung des Geländes und insbesondere zu einer Zerstörung des Erholungsgebietes „Schmidt's Kiefern" führen, wurde allen beteiligten Stellen darüber hinaus zugesichert, daß sich die künftige Nutzung auch in Ansehung der US-Garnison im bisherigen Rahmen halten würde. Es wurde auch zugesichert, den Übungsplatz nicht zu erweitern und bestätigt, daß die in früheren Verfahren vom Land erteilten Auflagen und Bedingungen auch künftig vom Bundesminister der Verteidigung als bindend beachtet würden; hierzu gehörte insbesondere, daß der Bevölkerung gestattet ist, das Waldgebiet im Südwestteil des Übungsplatzes während der übungsfreien Zeiten zu betreten. Versuche, in diese Zusicherungen der Bundeswehr nachträglich einen Verzicht auf die Anlage von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10109* Übungseinrichtungen und die Fahrbahnbefestigungen hineinzudeuten, müssen jedoch zurückgewiesen werden. Ich gehe davon aus, daß bei der weiteren Erörterung des Nutzungsplanes mit den zuständigen Landesbehörden, welche auch die kommunalen Interessen mitvertreten, eine Einigung über noch strittige Einzelheiten dieses Planes erzielt werden kann. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 105) : Wie beurteilt die Bundesregierung die augenblicklich gültige Einreihung von Arbeitern der Bundeswehrverwaltung nach dem Lohngruppenverzeichnis z. B. mit der Folgesituation, daß die Geländebetreuungs- und Gartenarbeiter der Bundeswehrverwaltung, die im besonderen Maße der Witterung ausgesetzt sind und darüber hinaus unregelmäßig im Winter im Streudienst auch im Rahmen der Ruf- und Arbeitsbereitschaft eingesetzt werden, im Gegensatz zu Lagerhelfern und Kasernenwärtern die Lohngruppe V nicht erreichen können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen sicherlich nicht gewollten augenblicklichen Zustand zu ändern? Der von Ihnen angesprochene Einsatz der Geländebetreuungs- und Gartenarbeiter der Bundeswehrverwaltung im Rahmen von Ruf- und Arbeitsbereitschaft im Winter zum Streudienst gehört zu den ständigen Aufgaben der Standortverwaltungen, bei denen Geländebetreuungsstellen eingerichtet sind. Diese Geländebetreuungsstellen sind sowohl personell als auch maschinell hierfür besonders ausgestattet. Soweit die Arbeiter bei den Geländebetreuungsstellen motorgetriebene Arbeitsgeräte bedienen, sind hier- für in den Lohngruppen V und ggf. IV besondere Einreihungsmerkmale im Lohngruppenverzeichnis zum MTB II aufgeführt. Ich gehe daher davon aus, daß es sich bei den von Ihnen angesprochenen Arbeitern um solche handelt, die Hilfsarbeiten verrichten, die nach ihrer Wertigkeit den Lohngruppen VII und VI zuzuordnen sind. Bei dem Vergleich dieser Tätigkeiten mit denen von Kasernenwärtern bzw. Lagerhelfern ist zu berücksichtigen, daß deren Tätigkeit nach Auffassung der Tarifvertragsparteien eine höhere Verantwortung erfordert. Nach dem dem Lohngruppenverzeichnis zum MTB II zugrunde liegenden Bewertungssystem ist daher die Einstufung der Geländebetreuungs- und Gartenarbeiter durchaus zutreffend. Eine Änderung des Lohngruppenverzeichnisses kann nur durch die Tarifvertragsparteien herbeigeführt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 106, 107 und 108) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den mit dem Abrechnungsverfahren zwischen der Bundeswehr und den Landesbehörden in Kiel verbundenen Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, und welches Volumen wird dieser Verwaltungsaufwand voraussichtlich haben? Trifft es zu, daß sich das Bundesverteidigungsministerium erst nach längerem Zögern entschlossen hat, Bergepanzer und schweres Räumgerät aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein in Gang zu setzen, und welche Lehren zieht das Bundesverteidigungsministerium aus den von der Bundeswehr beim Katastropheneinsatz in Schleswig-Holstein gesammelten Erfahrungen? Ist die Bundesregierung bereit, den Katastropheneinsatz der Bundeswehr in Schleswig-Holstein als eine Großübung mit einem Ausbildungsnutzen für die Truppe anzuerkennen und in welcher Höhe sind Forderungen der Bundeswehr zu erwarten, die der Bundesfinanzminister dann niederschlagen könnte? 1. Zur Frage des Verwaltungsaufwands beim Abrechnungsverfahren Auf Grund entsprechender Ersuchen der zuständigen Katastrophenschutzbehörden des Landes Schleswig-Holstein hat die Bundeswehr bei der schweren Schneekatastrophe in diesem Land in zahlreichen Fällen mit erheblichem Aufwand an Personal und Material Hilfe geleistet. Nach dem Katastrophenschutzgesetz in Verbindung mit den unter Zustimmung des Bundesministers der Finanzen erlassenen Richtlinien „Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen bzw. besonders schweren Unglücksfällen und dringende Nothilfe" (VMBl 1978 S. 86) ist vorgesehen, daß grundsätzlich die der Bundeswehr durch diese Hilfeleistungen entstandenen Kosten von den zuständigen Behörden zu ersetzen sind. Die Richtlinien bestimmen jedoch, daß nur die Sachkosten, nicht aber die angefallenen Personalkosten zu erstatten sind. Außerdem ist vorgesehen, daß die Sachkosten entsprechend dem Grad des von der Truppe festgestellten Ausbildungsinteresses gemindert werden können. Diese Möglichkeiten der Kostenminderung werden bei den Hilfsmaßnahmen der Bundeswehr in Schleswig-Holstein voll ausgeschöpft. Das Abrechnungsverfahren ist in den o. a. Richtlinien festgelegt; es ist einfach und hat sich bei der Abwicklung einer Vielzahl von Bundeswehreinsätzen bewährt. Die Ermittlung der entstandenen Kosten ist aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich und unabhängig von einer späteren Erstattungsforderung. Der für die Bundeswehr anfallende Verwaltungsaufwand ist notwendig, aber gering. 2. Zur Frage des verzögerten Einsatzes weiterer Hilfskräfte aus anderen Bundesländern Es trifft nicht zu, daß sich das Bundesverteidigungsministerium erst nach längerem Zögern entschlossen habe, Bergepanzer und schweres Räumgerät aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein in Gang zu setzen. Richtig ist vielmehr, daß der Entscheidungsprozeß für diese Maßnahme rasch und der Lage entsprechend verlief. — Am 31. Dezember gegen 17.00 Uhr bat der Innenminister Schleswig-Holsteins den für den Katastropheneinsatz der Bundeswehr zuständigen Befehlshaber des Territorial-Kommandos Schleswig-Holstein, die Unterstützung aus anderen Bundesländern zu überprüfen. 10110* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 — Diese Bitte um weitere Unterstützungsmaßnahmen wurde vom Befehlshaber sofort fernmündlich an das Verteidigungsministerium gerichtet. Aufnahme des Fernspruchs im BMVg 17.25 Uhr. — Noch in derselben Nacht um 01.05 Uhr befahl das BMVg, daß Truppenteile im Raum Westfalen und Hannover 20 Bergepanzer und weitere Spezialfahrzeuge für den Katastropheneinsatz in Schleswig-Holstein in Marsch zu setzen hätten. Diese Zeit zwischen Eingang der Anforderung und Umsetzung in einen entsprechenden Befehl benötigte der im BMVg arbeitende Einsatzstab, um festzustellen, bei welchen Truppenteilen das benötigte Spezialgerät sofort unter Berücksichtigung der sich allgemein verschlechternden Wetterlage verfügbar gemacht werden konnte. — Am 1. Januar um 6.30 Uhr, also 5 Stunden später, waren von den betroffenen KdoBehörden die Transportanforderungen für den Eisenbahntransport des einzusetzenden Großgeräts zusammengestellt und den zuständigen Bundesbahndirektionen vorgelegt worden. Gleichzeitig war über das Zentralamt der Bundesbahn in Mainz Vorrang für diese Transporte erwirkt worden. Der Eindruck einer Verzögerung könnte allein dadurch entstanden sein, daß das aus den Ländern Westfalen und Niedersachsen herantransportierte Räumgerät erst am Abend des 2. Januar im Katastrophengebiet von der Bundesbahn ausgeladen wurde. Hierfür gibt es mehrere Gründe: — Es wäre zwar möglich gewesen, Bergepanzer und andere Spezialfahrzeuge aus dem nördlichen Raum Niedersachsens nach Schleswig-Holstein in Marsch zu setzen.. Darauf mußte aber am 31. Dezember auf Grund der Lagebeurteilung verzichtet werden, weil zu diesem Zeitpunkt erwartet wurde, daß sich die Katastrophenlage auch auf den nördlichen Teil Niedersachsens ausdehnen würde. Das dort stationierte Spezialgerät der Bundeswehr war deshalb an Ort und Stelle zurückzuhalten. — Bergepanzer und anderes Großgerät aus dem Raum Hannover und Westfalen konnte nur mit der Eisenbahn transportiert werden. Die Straßenverhältnisse waren zu schlecht, die Anmarschwege zu weit. Jeder Transport hätte einzeln abgesichert werden müssen. Selbst bei günstigen Verkehrsverhältnissen wären die ersten Fahrzeuge erst am Vormittag des 2. Januar im Raum Schleswig-Holstein eingetroffen, dann aber mit übermüdeten Besatzungen und ggf. unter Ausfall von Material. — Für den Eisenbahntransport von Bergepanzern und anderem Großgerät werden Spezialwaggons benötigt. Diese mußten von der Bundesbahn am 1. Januar nach Vorlage der Transportanforderungen an dem jeweiligen Verladeort erst zusammengestellt werden, so daß die Verladung erst am 2. Januar erfolgen konnte. — Die Eisenbahnstrecke Hamburg—Schleswig war nicht ständig befahrbahr, so daß die Ausladung im Raum Schleswig erst am Abend des 2. Januar erfolgen konnte. Das Bundesministerium der Verteidigung wertet jeden Katastropheneinsatz aus. Die eingesetzten Truppenteile und betroffenen Kommandobehörden erstellen Erfahrungsberichte und legen diese dem BMVg vor. Zur Zeit werden diese Erfahrungsberichte erstellt. Sie liegen dem Ministerium frühestens Ende Januar vor. Erst nach Kenntnisnahme und Auswertung können Lehren aus diesem Katastropheneinsatz gezogen werden. 3. Zur Frage nach der Höhe der zu erwartenden finanziellen Forderungen Das BMVg hat bisher keinen Katastropheneinsatz insgesamt als Großübung mit Ausbildungsnutzen anerkannt. Die Richtlinien im bereits angesprochenen VM Blatt 1978 schreiben vielmehr vor, daß der jeweils. betroffene Truppenteil bei der Vorlage der angefallenen Kosten den Grad des Ausbildungsinteresses festlegt. Jeder Einsatz besitzt entsprechend seiner Art einen unterschiedlich hohen potentiellen Ausbildungswert. Das Schneeschippen von Soldaten hat zum Beispiel nichts mit der sonst üblichen Ausbildung zu tun. Der Einsatz von Bergepanzern kann dagegen für die Besatzungen einen Ausbildungsgewinn darstellen. Zur Höhe der Kostenforderungen der Bundeswehr kann erst nach Feststellung des Gesamtkostenumfanges, getrennt nach Personal- und Sachkosten, sowie des von der Truppe festzustellenden Ausbildungsinteresses Stellung genommen werden. Die. Kostenberechnungen werden nicht vor Ende Januar 1979 vorliegen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 109 und 110) : Trifft es zu, daß das vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Auftrag gegebene Gutachten des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie zur Vorbereitung des Psychotherapeutengesetzes und zur eventuellen Berücksichtigung bei der Stellungnahme der Bundesregierung zur PsychiatrieEnquete fertiggestellt ist, und zu welchen Erkenntnissen führt dieses Gutachten? Wann wird die Bundesregierung das in Frage 109 genannte Gutachten der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen, und welche Konsequenzen wird sie aus ihm ziehen? Zu Frage B 109: Der Abschlußbericht des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie ist Anfang September 1978 im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegt worden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat das Max-PlanckInstitut für Psychiatrie gebeten, den Bericht mit dem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10111* Ziel einer besseren Verständlichkeit in einigen Teilen zu überarbeiten, was bisher noch nicht erfolgt ist. Das Max-Planck-Institut für Psychiatrie hatte im Herbst 1976 den Auftrag erhalten, bestimmte möglicherweise für das Psychotherapeutengesetz bedeutsame Fragen zu klären. Es sollte feststellen, welche Personen als Nichtärzte Psychotherapie ausüben, welche Tätigkeiten sie insoweit im einzelnen verrichten, in welchen Einrichtungen dieses geschieht und über welche Vor- und Aus- oder Weiterbildung die betreffenden Personen verfügen. Eine Berücksichtigung des Abschlußberichtes des MaxPlanck-Instituts im Rahmen der Stellungnahme der Bundesregierung zur Psychiatrie-Enquete war nicht möglich, da die Fertigstellung dieser Stellungnahme nicht von der endgültigen Vorlage des Abschlußberichtes abhängig gemacht werden konnte. In dem vorläufigen Abschlußbericht des Max-Planck-Institutes sind Feststellungen zu den o. g. Fragen getroffen worden, die im einzelnen darzulegen hier zu weit führen würde. Die Ergebniss des endgültigen Abschlußberichtes werde ich Ihnen zusenden, sobald sie mir vorliegen. Zu Frage B 110: Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist bemüht, den Abschlußbericht so bald wie möglich nach Abschluß der endgültigen Überarbeitung Interessenten zugänglich zu machen. Der Abschlußbericht wird neben dem weiteren umfangreichen Material, das im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorliegt, sorgfältig ausgewertet. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 111) : Hat das Bundesgesundheitsministerium die probeweise Durchführung eines von holländischen Wissenschaftlern erarbeiteten neuen Verfahrens zur Anwendung des Tuberkulintests angeordnet, und liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Informationen darüber vor, in welchem Umfang die Anwendung dieses neuen Verfahrens zu gesundheitlicher Schädigung geführt hat? Der Bundesregierung liegen weder aus der wissenschaftlichen Literatur noch aus sonstigen Quellen Informationen vor, daß holländische Wissenschaftler ein neues Verfahren zur Anwendung des Tuberkulintestes erarbeitet oder es in der Bundesrepublik Deutschland erprobt hätten. Im übrigen läge es nicht in der Kompetenz der Bundesregierung, die Erprobung eines solchen Verfahrens anzuordnen; das Arzneimittelgesetz schreibt allerdings vor, daß einem Arzneimittel die Zulassung zu versagen ist, wenn es nicht nach dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ausreichend geprüft worden ist (Arzneimittelgesetz § 25 Abs. 1 Nr. 2). Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 112) : Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund § 44 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes die fachliche Fortbildung der eingesetzten Sachverständigen und technischen Hilfskräfte in der Lebensmittelüberwachung bundeseinheitlich zu regeln, wie es auf Länderebene bereits in Nordrhein-Westfalen der Fall ist? Die Fortbildung von nicht wissenschaftlich ausgebildeten Personen, die in der Lebensmittelüberwachung tätig sind, ist in § 4 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 16. Juni 1977 (BGBl. I S. 1002) bundeseinheitlich geregelt. Die näheren Vorschriften über die Durchführung der Fortbildung erlassen nach § 5 dieser Verordnung die zuständigen obersten Landesbehörden. Die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung ist auf § 41 Abs. 2 Satz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes gestützt. Die Ermächtigung bezieht sich allein auf die fachlichen Anforderungen, die an nicht wissenschaftlich ausgebildete Personen zu stellen sind. Für Regelungen über die Aus- und Fortbildung wissenschaftlich ausgebildeter Personen, die in der Lebensmittelüberwachung tätig sind, bietet das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz keine Ermächtigung, da hierfür die Länder zuständig sind. Von der in § 44 Nr. 1 Buchstabe b des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes eröffneten Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Zulassung privater Sachverständiger festzulegen, die zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben befugt sind (Gegengutachter), wird das zuständige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Kürze Gebrauch machen (vgl. Bericht der Bundesregierung über Anwendung und Auswirkungen des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts, BT-Drucksache 8/2373 vom 11. Dezember 1978, Seite 13). Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 113 und 114): Welche gesetzlichen Regelungen bestehen, um die abwechselnde Beförderung von Lebensmitteln und Chemikalien in ein und demselben Tanklastzug auszuschließen? Trifft es zu, daß im Verkehr von und nach Berlin im gleichen Tanklastzug abwechselnd Mineralien (Benzin) und Kakaobutter befördert werden? Zu Frage B 113: Auf Grund milchrechtlicher und weinrechtlicher Regelungen ist die Beförderung von Milch, Wein, Traubenmost, Traubensaft, Schaumwein, Branntwein aus Wein und weiteren Erzeugnissen im Sinne des Weingesetzes im Wechsel mit Chemikalien in Tanklastzügen verboten. Außerdem bestehen allgemeine landesrechtliche Hygienevorschriften, die 10112* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 sicherstellen sollen, daß Lebensmittel auch beim Transport keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Im Rahmen einer in Vorbereitung befindlichen Lebensmittelhygiene-Verordnung ist vorgesehen, bundeseinheitliche Vorschriften über den wechselseitigen Transport von Lebensmitteln und anderen Gütern zu treffen. Um die Überwachung von Transporten zu intensivieren, wird auf Grund einer Übereinkunft des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit mit dem Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der zollamtlichen Treibstoffkontrollen stets zusätzlich anhand des Fahrtenbuches oder sonstiger Fahrtunterlagen geprüft, ob lebensmittelrechtlich bedenklich erscheinende Wechseltransporte von Lebensmitteln und anderen Stoffen (z. B. Chemikalien) vorliegen. Im Verdachtsfall wird unverzüglich die nächstgelegene örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde unterrichtet. Zu Frage B 114: Im Verkehr von und nach Berlin werden Lebensmitteltransporte regelmäßig auf Einhaltung der hygienischen Anforderungen, auch im Hinblick auf nachteilige Beeinflussung durch wechselseitige Transporte von Lebensmitteln und anderen Gütern, überprüft. Nach Mitteilung der für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln zuständigen obersten Landesbehörde in Berlin ist auf Grund der Kontrollmaßnahmen ein Verdachtsfall bekannt ge- worden, dem nachgegangen wird. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 115) : Hält es die Bundesregierung für angemessen, einem Mitglied des Deutschen Bundestages auf die Frage nach einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsvorhaben über nichtärztliche Psychotherapeuten mit dem bloßen Hinweis auf eine Überarbeitung zu beantworten, während man wenige Tage später detallierte Angaben über die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens in der Presse lesen kann? Ich gehe davon aus, daß Sie sich auf die Antwort des Herrn Staatssekretärs Prof. Dr. Wolters vom 6. Dezember 1978 auf Ihre Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6. und 7. Dezember 1978 beziehen. Sie entsprach voll und ganz dem seinerzeitigen Sachstand. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Presse gegenüber keine Angaben zum Inhalt des Abschlußberichtes des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie in München gemacht. Von wem die Presse informiert worden ist, ist hier nicht bekannt. Seitens des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ist auch bisher eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsberichtes nicht erfolgt. Dieses. kann erst dann geschehen, wenn die Überarbeitung des Abschlußberichtes vollständig abgeschlossen ist. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 116 und 117): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zuordnung der Heil- und Gewürzkräutergroßhandelsfirmen, die sich seit jeher auch mit dem mechanischen Bearbeiten wie Zerkleinern, Trocknen und Reinigen der Kräuter befassen, zu Arzneimittelherstellungsbetrieben im Sinne des Arzneimittelgesetzes 1976 eine unnötige Härte bedeuten würde, und sieht sie diese Auffassung nicht auch unterstützt durch den Text der Drucksache 7/5051 zu § 13 Abs. 1 mit seiner Abgrenzung von pflanzlichen Rohstoffen/Agrarprodukten zu Arzneimitteln, so daß es erst spezifischer Vorgänge insbesondere der Deklaration zu Heilungszwecken bedarf, um die Zweckbestimmung als Arzneimittel annehmen zu können, und gedenkt sie, diesen Herstellerkreis von dieser Auflage zu befreien? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Ausbildung des Apothekers in keiner Phase das Bearbeiten von Pflanzen und Pflanzenteilen vorgesehen ist und daß für gewisse Heil- und Gewürzkräutererfassungsbetriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile erfassen und bearbeiten und ohne Zweckbestimmung in den Handel bringen, die Einstellung eines Apothekers als Herstellungsleiter nach Ablauf der Überleitungszeit zur Auflage gemacht wird, und welche Folgerungen wird sie gegebenenfalls daraus ziehen? Die Bewertung des Trocknens, Zerkleinerns und Reinigens von Kräutern als Arzneimittelherstellung erfolgt unter einem doppelten Aspekt: Es muß sich um einen Herstellungsvorgang im Sinne des Arzneimittelgesetzes handeln und das Produkt muß Arzneimittel sein. Bei der Entscheidung treten schwierige Abgrenzungsprobleme auf, mit denen sich eine besondere Gruppe von Sachverständigen aus Länder- und Bundesverwaltung befaßt. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich der Standpunkt ab, daß entsprechend der im Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (BT-Drucksache 7/5091) vertretenen Auffassung der Beginn der Arzneimittelherstellung im Bereich des Trocknens und Zerkleinerns liegt. Werden bestimmte Pflanzen ihrer Art nach nur zu arzneilichen Zwecken benutzt oder bestimmt der Hersteller seine Produktion ausschließlich als Arzneimittel, so handelt es sich bei der Herstellung um eine erlaubnispflichtige Arzneimittelherstellung. Der besonderen Bedingung dieser Arzneimittelgruppe ist dadurch Rechnung getragen, daß nach § 14 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes der Herstellungsleiter auch die Funktionen des Kontroll-und Vertriebsleiters mit übernehmen kann, wobei der Herstellungsleiter nicht zwingend ein Apotheker sein muß, sondern nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes z. B. auch Biologe sein kann. Für die Sicherheit auch phytotherapeutischer Arzneimittel erscheint eine solche sachkundige Person unentbehrlich. Ein gesetzlicher Verzicht auf diese sachkundige Person würde auch Probleme im Hinblick auf Artikel 17 Buchstabe c der Zweiten pharmazeutischen Richtlinie der EG aufwerfen (75/319/ EWG). Für die zukünftige Praxis der Überwachungsbehörden kann davon ausgegangen werden, daß sie entsprechend den Ergebnissen der Arbeitsgruppe verfahren. Bei der Ausbildung des Apothekers nimmt die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten über das Bearbeiten von Pflanzen und Pflanzenteilen einen breiten Raum ein. Nach der Approbationsordnung für Apotheker wird dem angehenden Apothe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10113* ker in den Fächern pharmazeutische Biologie und Arzneiformenlehre theoretisch und praktisch das Sachwissen vermittelt, das es ihm erlaubt, über die Herkunft, den Anbau, die Züchtung, die Gewinnung und Stabilisierung der gebräuchlichen Arzneipflanzen und Drogen gültige Aussagen zu machen sowie die Pflanzen und Drogen zu erkennen und sie auf ihre Reinheit und Qualität zu prüfen. Die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft angepaßten Untersuchungsverfahren für Pflanzen- und Pflanzenteile lernt der Pharmaziestudent ebenso kennen wie die Methoden zur Feststellung der Rückstandsmengen an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in ihnen. Anlage 75 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 118 und 119) : Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt die Verwendung von clofibrathaltigen Medikamenten verboten hat, und womit wurde dies gegebenenfalls begründet? Warum hatte gegebenenfalls das Verbot keine sofortige Wirkung, sondern ließ zu, daß die in Betracht kommenden Hersteller fast einen Monat Zeit hatten, ihre Präparate aus dem Handel zu ziehen, und wie wird man einer Wiederholung eines solchen Vorgehens künftig entgegenwirken? Zu Frage B 118: Es trifft zu, daß das Bundesgesundheitsamt die Zulassung von clofibrathaltigen Arzneimitteln • am 18. Dezember 1978 widerrufen hat. Die Maßnahme ist am 15. Januar 1979 in Kraft getreten. Der Widerruf der Zulassung stützt sich auf die einschlägigen Bestimmungen des neuen Arzneimittelgesetzes. Danach ist das Bundesgesundheitsamt zum Handeln verpflichtet, wenn der begründete Verdacht besteht, daß Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Dieser begründete Verdacht besteht, nachdem erst kürzlich eine umfangreiche internationale Studie veröffentlicht wurde, die die bisherige positive Nutzen-Risiko-Bilanz des Wirkstoffes Clofibrat erschüttert hat. Die Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation an Forschungszentren in Edinburgh, Prag und Budapest durchgeführt wurde, hat u. a. ergeben, daß die mit dem Wirkstoff Clofibrat behandelte Patientengruppe eine höhere Sterblichkeit aufwies als die Kontrollgruppe, deren erhöhte Blutfettwerte nicht mit dem Wirkstoff behandelt wurden. Während der Infarkttod bei den behandelten Patienten genauso oft vorkam wie bei den unbehandelten, waren Todesfälle durch andere Krankheiten in der ersten Gruppe sogar häufiger. Betroffen waren vor allem Krankheiten der Leber, der Galle und des Verdauungstraktes. Dagegen hat die Untersuchung keine eindeutigen Anhaltspunkte dafür geliefert, daß sich unter der Behandlung mit Clofibrat das Krebsrisiko erhöht, wie verschiedentlich in Tageszeitungen zu lesen war. Mit dem Widerruf der Zulassung zieht das Bundesgesundheitsamt ganz bewußt die Konsequenz aus dem Contergan-Urteil des Landgerichts Aachen vom 18. Dezember 1970, das die heute geltenden arzneimittelrechtlichen Bestimmungen maßgeblich beeinflußt hat. Danach ist das Bundesgesundheitsamt verpflichtet, Arzneimittel vom Verkehr auszuschließen, solange der begründete Verdacht schwerer Arzneimittelschäden nicht überzeugend widerlegt werden kann und weniger weitreichende Maßnahmen das Risiko für die Patienten nicht überzeugend vermindern können. Zu Frage B 119: Der Widerruf der Zulassung wurde mit Wirkung vom 15. Januar 1979 ausgesprochen, weil in der medizinischen Wissenschaft bisher unwiderlegt die Auffassung vertreten wird, eine Clofibratbehandlung solle nicht abrupt abgebrochen werden. In dieser Zeit sollte der Arzt die Möglichkeit haben, seine Patienten auf eine andere Behandlung umzustellen. Anlage 76 Antwort des ,Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 120 und 121) : Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß aus Ostasien stammende Arzneimittel in den Verbrauch gelangen, die beim Verbraucher den falschen Anschein erwecken, als seien sie pflanzlicher Herkunft, in Wirklichkeit aber hochwirksame Arzneistoffe wie das verschreibungspflichtige Cortisonpräparat „Dexamethason" enthalten und wie beurteilt die Bundesregierung die hiervon ausgehenden Gefahren für die Gesundheit der Bürger? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Einfuhr solcher Präparate zu unterbinden, die Bürger entsprechend aufzuklären und vor der Einnahme oder Anwendung zu warnen? Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß einzelne Arzneimittel aus Ostasien in der Bundesrepublik in den Verkehr gebracht wurden, die verschreibungspflichtige Arzneistoffe enthalten und nicht entsprechend gekennzeichnet waren. Die nach dem Arzneimittelgesetz für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Behörden sind ebenfalls unterrichtet. Die Gesundheitsbehörde Hamburg sowie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und der deutschen Apotheker haben wiederholt vor den gesundheitlichen Gefahren bei einer Anwendung ohne ärztliche Kontrolle durch die namentlich genannten Präparate gewarnt (vgl. Deutsches Ärzteblatt Nr. 25/1973, Pharmazeutische Zeitung Nr. 22/ 1973, Nr. 35 und 38/1978). Diese 'Warnungen sind in verschiedenen Tageszeitungen (z. B. Bonner Rundschau vom 21./22. Juni 1973, Die WELT und die Frankfurter Neue Presse vom 21. Oktober 1978) aufgenommen worden. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wird eine weitere Warnung mit farbigen Abbildungen der Präparate-Pak- 10114* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 kungen in Kürze im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen. In einer Arbeitsgruppe von Bundes- und Länderbehörden ist wiederholt über die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Einfuhr von Arzneimitteln beraten worden. Der Bundesminister der Finanzen wird am 22. Januar 1979 eine Dienstanweisung an die Zolldienststellen zum Arzneimittelgesetz veröffentlichen, die nähere Anweisungen für die Überwachung. der Ein- fuhr von Arzneimitteln und die Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden der Bundesländer regelt. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 122 und 123) : Wann wird mit dem Bau von Wildzäunen an der Bundesautobahn zwischen Rosenheim und Kiefersfelden begonnen, und ist die Bundesregierung bereit, sich auch für den Bau eines Wildtunnels in der Höhe von Fischbach einzusetzen? Wird die Bundesbahnstrecke Ebersberg—Wasserburg aufrechterhalten, und in welcher Form wird der Personen- und Güterverkehrsanschluß für Wasserburg in Zukunft gewährleistet bleiben? Zu Frage B 122: Gemäß Art. 90 Abs. 2 GG werden die Bundesautobahnen im Auftrage des Bundes von den Ländern verwaltet. Nach Rückfrage bei der Auftragsverwaltung ist die Ausschreibung der Arbeiten im Januar 1979 vorgesehen. Mit den Bauarbeiten soll unmittelbar nach Beendigung der Frostperiode begonnen werden. Der Bau eines Wildtunnels in der Nähe von Fischbach ist bisher nicht untersucht worden und auch nicht vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt aber die mit dem Bau von Wildtunneln zusammenhängenden Fragen grundsätzlich zu untersuchen. Zu Frage B 123: Die Güterverkehrsbedienung von Wasserburg bleibt erhalten. Ob der Reisezugbetrieb auch aufrechterhalten bleibt, muß der weitere Ablauf des Verfahrens gemäß Bundesbahngesetz zeigen. Zunächst findet im April/Mai 1979 ein Regionalgespräch statt, in dem die zur Verlagerung des Reisezugbetriebes vorgesehenen Strecken im Raum Wasserburg behandelt werden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 124 und 125) : In welchem Umfang sind z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland an Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen Notrufmelder in Betrieb, und welcher weitere Bedarf an derartigen Einrichtungen besteht schätzungsweise noch? Welche finanziellen Aufwendungen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher für derartige Einrichtungen erbracht bzw. wieviel finanzielle Mittel sind im Haushaltsjahr 1979 dafür vorgesehen? Bundesautobahnen werden für den Betriebsdienst in Abständen von rd. 2 km mit Streckentelefoneinrichtungen ausgestattet, die vom Verkehrsteilnehmer auch für Notrufzwecke mitbenutzt werden können. Zur Zeit sind an etwa 7 °/o der Bundesautobahnen, die sich auf eine Vielzahl kurzer Einzelstrecken verteilen, diese Einrichtungen noch nicht in Betrieb, weil entweder die Verlegung des Strekkenfernmeldekabels noch im Gange oder die Voraussetzungen für die Abfrage der Rufsäulen wegen Fehlens der zugehörigen Autobahnmeisterei noch nicht erfüllt sind. In diesen Fällen werden die Strekkentelefonanlagen so schnell wie möglich betriebsbereit fertiggestellt. Die finanziellen Aufwendungen für die Streckentelefonanlagen an Bundesautobahnen werden grundsätzlich im Rahmen der Ausgaben des Einzelplans 12 des Bundeshaushaltes für die Schaffung eines Betriebsfernmeldenetzes erbracht. Mit dem Neubau von Bundesautobahnen werden auch die erforderlichen Mittel für die Erweiterung dieses Betriebsfernmeldenetzes entlang der Neubaustrecken (ebenfalls im Einzelplan 12) bereitgestellt. Eine Aufschlüsselung dieser Kosten ist darin nicht vorgesehen. An Bundesstraßen werden für den Betriebsdienst keine Fernmeldeanlagen benötigt und gibt es daher auch keine Streckenfernsprecher. Da das Notrufsystem grundsätzlich in den Bereich „Sicherheit und Ordnung" fällt, sind dafür nach dem Grundgesetz die Bundesländer zuständig. Die in Artikel 104 a des Grundgesetzes festgelegte, zwischen Bund und Ländern aufgeteilte Finanzverantwortung läßt eine finanzielle Beteiligung des Bundes an diesen Aufgaben grundsätzlich nicht zu. Neuerdings hat der Bundesminister für Forschung und Technologie in Zusammenhang mit dem Bundesminister für Verkehr die Entwicklung eines „Autonotfunk-Systems" in Auftrag gegeben. Jeder Verkehrsteilnehmer soll mit dem Autonotfunk zu jeder Zeit und an jedem Ort eine Notrufmeldung sicher absetzen und Hilfe herbeirufen können. Voraussetzung hierfür wäre die Ausrüstung eines jeden Kraftfahrzeugs mit einem Autonotfunk-Gerät. Daneben müßten rund 3 000 Relaisstellen im gegenseitigen Abstand von 10 km errichtet werden. Die nächstgelegene Relaisstelle würde die Notfallmeldung empfangen, die Peildaten (Ort und Uhrzeit) beifügen und sie automatisch zur nächsten Rettungsleitstelle weiterleiten. Vor Einführung dieses Systems soll ein Modellversuch (im Raum Darmstadt) die praktische Durchführbarkeit erweisen. Der Aufbau des Modellversuchs ist bereits im Gange. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 126) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10115* Hat die Bundesregierung die Absicht, auf Grund der Erfahrungen während des außergewöhnlichen Glatteises am 8./9. Dezember 1978, insbesondere wegen der Einsatzschwierigkeiten für Polizei- und Rettungsfahrzeuge, das absolute Verbot von Spikes-reifen zu revidieren und wenigstens insoweit zu lockern, daß Polizei-, Feuerwehr-, Notarzt- und sonstige Rettungsfahrzeuge einsatzfähig bleiben? Nein. Der Nutzen von Spikes-Reifen wird häufig überschätzt. Untersuchungen haben bestätigt, daß der Spikes-Reifen nicht das optimale Sicherheitsinstrument ist, für das er anfangs gehalten wurde. Der unbestritten kürzere — auch mit Schneeketten erzielbare — Bremsweg auf vereister Fahrbahn bei Temperaturen um den Gefrierpunkt liegt immer noch in einer Größenordnung, mit der der Fahrer gewöhnlich nicht rechnet. Daher müßte auch mit Spikes-Reifen sehr vorsichtig gefahren werden. Eine bundesweite Ausnahme für Rettungsfahrzeuge ist daher aus der Sicht der Bundesregierung und der Länder nicht gerechtfertigt. Im übrigen mußten auch früher Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t — hierunter fallen teilweise auch Rettungsfahrzeuge, z. B. Retungswagen für Notfallpatienten — ohne Spikes-Reifen auskommen. Nachteilige Auswirkungen wurden nicht bekannt. Anlage 80 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen B 127 und 128) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß mit einem ortsdurchgangsfreien Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Landau und Saarbrücken keine vertretbare Alternative zum Bau der Autobahn A 8 gegeben ist, und wie sieht bejahendenfalls die Begründung der Bundesregierung aus? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Autobahn A 8 im Bereich des Pfälzer Walds und in den vorwiegend fremdenverkehrswirtschaftlich genutzten Regionen so zu bauen, daß negative Folgen aus landschafts- und umweltschützerischer Sicht vermieden werden? Zu Frage B 127: Die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Ost-West-Verbindung für die West- und Südpfalz ist unbestritten. Da ein vierstreifiger Ausbau der B 10 aus topographischen Gründen nicht möglich ist, sehen die Planungen den Bau einer Bundesautobahn als direkte Verbindung der Städte Saarbrücken—Neunkirchen—Pirmasens—Karlsruhe mit Anschluß an das Bundesfernstraßennetz in den süddeutschen Raum vor. Der Zeitpunkt der Baudurchführung richtet sich nach dem Verkehrsbedarf und wird bei der Bewertung der Straßenbaumaßnahmen im Bedarfsfall festgelegt. Zu Frage B 128: Bei Straßenplanungen wird bereits im Verfahren zur Festlegung der Linienführung die höhere Landespflegebehörde gehört. Die Stellungnahme der Landespflegebehörde enthält begründete Aussagen zu den Fragen ob, ggf. in welcher Weise und in welchem Umfang der Naturhaushalt in seiner Leistungsfähigkeit oder das Landschaftsbild im Einflußbereich der geplanten Linienführung beeinträchtigt werden können. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gleichrangig mit den anderen öffentlichen Belangen einbezogen. Alle landespflegerischen Maßnahmen werden im Einvernehmen mit der zuständigen Landespflegebehörde durchgeführt; es ist sichergestellt, daß Eingriffe in die Landschaft so gering wie nur möglich gehalten werden. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 129) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenbaubehörden anzuweisen, den Gemeinden für die Aufnahme des auf den Bundesstraßen anfallenden Oberflächenwassers in die gemeindliche Mischkanalisation ein angemessenes Entgelt zu zahlen? Die Bundesregierung sieht hierzu keinen Anlaß. Straßenabwässer fallen nur in Form von Niederschlagswasser an. Bei Niederschlagswasser ist nach § 7 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes Bemessungsgrundlage für die — bei Mischkanalisationen von den Gemeinden zu zahlende — Abgabe die Zahl der angeschlossenen Einwohner. Der Anschluß von Straßen an die Mischkanalisation hat bei dieser Bemessungsgrundlage keinen Einfluß auf die Höhe der Abgabe. Hinzu kommt, daß die Straßenbauverwaltung nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Abwasserabgabengesetzes selbst nicht abgabepflichtig wäre, wenn sie lediglich für Zwecke der Straßenentwässerung eine straßeneigene Kanalisation einrichten und über diese in die Gewässer einleiten würde. Denn nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Abwasserabgabengesetzes entsteht eine Abgabepflicht bei Niederschlagswasser nur, wenn es über eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Entwässerungskanäle für Straßen fallen aber grundsätzlich nicht unter den Begriff der öffentlichen Kanalisation im Sinne von § 10 des Abwasserabgabengesetzes. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 130) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Benutzung von Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor in Wohngebieten zur Vermeidung von Verkehrslärm einzuschränken, und hält sie es für angemessen, das Führen derartiger Fahrzeuge von einer Fahrerlaubnis abhängig zu machen, die grundsätzlich nur Volljährigen erteilt werden sollte? Zum Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der 10116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Länder bereits nach dem geltenden § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung örtliche Verkehrsbeschränkungen für motorisierte Zweiräder festlegen. Im übrigen ist nach § 30 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiges Lärmen verboten. Es ist Aufgabe der Polizei der Länder, für die Beachtung dieser Vorschrift zu sorgen. Die vorstehend erwähnten Vorschriften sind ausreichend. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelung des § 49 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hingewiesen, nach der Kraftfahrzeuge so beschaffen sein müssen, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Für neu zuzulassende Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h — hierunter fallen auch die Kleinkrafträder der Klasse 4 — werden bis 1. Oktober 1980 EG-einheitliche Geräuschgrenzwerte in Kraft treten, die zu einer Minderung der von diesen Fahrzeugen ausgehenden Geräuschbelästigung beitragen werden. Darüber hinaus das Mindestalter für das Führen von Kleinkrafträdern (Klasse 4, 16 Jahre), Moped/ Mokick (Klasse 5, 16 Jahre) und Mofa 25 (15 Jahre) auf 18 Jahre heraufzusetzen, ist kein geeignetes Mittel zur Verminderung des Verkehrslärms. Eine solche Maßnahme würde die Jugendlichen praktisch von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ausschließen. Dies wäre in jeder Hinsicht unangemessen und nicht durchsetzbar. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 131 und 132) : In welchem Umfang hat die Deutsche Bundesbahn den Streudienst auf nicht besetzten Bahnhöfen und Haltestellen ihres Streckennetzes sichergestellt? Führten die Erfahrungen vom 8. und 9. Dezember 1978 dazu, auf winterliche Kälteeinbrüche, vor allem auf Glatteis und Schnee, künftig im Streudienst der Deutschen Bundesbahn besser vorbereitet zu sein, als dies am 8. und 9. Dezember der Fall war? Die Deutsche Bundesbahn (DB) stellt bei ihren Vorbereitungsmaßnahmen gegen Winterschwierigkeiten Personaleinsatzpläne für den Streudienst auf Bahnanlagen, die den Kunden zugänglich sind, auf; in diese Regelungen sind auch unbesetzte Stellen mit einbezogen. Am 8. und 9. Dezember 1978 bestanden extreme Witterungsverhältnisse mit ständiger Glatteisbildung auf den Straßen. Nach Auskunft der DB wurde dadurch die Heranführung von Arbeitskräften an ihre Einsatzplätze stark erschwert, so daß der Streudienst nicht im geplanten Umfang wahrgenommen werden konnte. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 134 und 135) : Hat die Bundesregierung eine Ubersicht darüber, wieviel Abstürze von Hubschraubern seit dem Jahr 1975 in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen sind und wieviel Tote bzw. Schwerverletzte die Folge waren? Wenn ja, ergeben sich aus dieser Übersicht Anhaltspunkte, wonach Kollisionen mit Starkstromleitungen in übermäßiger Häufigkeit zu Abstürzen beigetragen haben, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 134: Seit 1975 haben sich über dem Bundesgebiet 82 Unfälle mit Hubschraubern ereignet. Hierbei wurden 32 Personen getötet und 22 schwer verletzt. Zu Frage B 135: Von den 82 Unfällen sind 10 auf Kollisionen mit Freileitungen zurückzuführen. Diese Zahl ist im Hinblick auf die besonderen Einsatzbedingungen für Hubschrauber und die sonst durch Kollisionen mit anderen Luftfahrthindernissen als Freileitungen in Betracht kommenden Unfallursachen nicht übermäßig hoch. Die Bundesregierung ist bemüht, daß Freileitungen und andere Luftfahrthindernisse dort, wo sie erfahrungsgemäß den Luftverkehr gefährden können, in geeigneter Weise gekennzeichnet werden. Dies setzt aber, abgesehen von den Fällen, in denen etwa wie in der Umgebung von Flugplätzen, die Kennzeichnung nach geltendem Recht erzwungen werden kann, die Zustimmung der Betroffenen vor-. aus, die vielfach verweigert wird. Daher beabsichtigt die Bundesregierung eine Ergänzung des Luftverkehrsgesetzes, daß die Kennzeichnung von Freileitungen und anderen Luftfahrthindernissen auf Verlangen der Luftfahrtbehörden zu dulden ist. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 136) : Wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die B 519 (Ortsumgehung Hofheim/Taunus) zu rechnen, nachdem die Gemeindevertretung von Kriftel die bisherigen Planungsvorschläge und ein Ergebnis langer Kommissionsverhandlungen zwischen Hofheim und Kriftel abgelehnt hat, und wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden? Nach Auskunft der hessischen Straßenbauverwaltung beabsichtigt sie, im März 1979 das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Umgehung Hofheim einzuleiten. Mit den Bauarbeiten kann erst begonnen werden, wenn das Planfeststellungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen und der erforderliche Grunderwerb durchgeführt worden ist. Auf Grund der sich offenbar ergebenden Schwierigkeiten läßt sich ein Zeitpunkt hierfür nicht angeben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10117* Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 137 und 138) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, verbindlich festzulegen, daß nach Überschreiten der Hochwassermarke 1 der Schiffsführer allein für die Weiterfahrt verantwortlich ist, damit so verhindert werden kann, daß bei Strafverfahren wegen Nichteinhaltens der besonderen Verkehrsbestimmungen bei Hochwasser die Schuld nicht auf nicht mehr haftbar zu machende Matrosen abgewälzt wird? Hält die Bundesregierung die Geldstrafen, die bei Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung ab Hochwassermarke 1 erlassen werden können, für ausreichend hoch, und stehen diese noch im richtigen Verhältnis zu dem finanziellen Vorteil, der bei einer Übertretung durch die Verkürzung der Transportzeit erzielt werden kann? Zu Frage B 137: § 1.02 Nr. 5 der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung legt bereits fest, daß der Schiffsführer für die Befolgung der Bestimmungen dieser Verordnung verantwortlich ist. Das gilt auch für die Beachtung der Hochwassermarke 1; denn die dahin gehende Bestimmung ist ebenfalls in der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung enthalten, nämlich in § 10.01 Nr. 1. Zu Frage B 138: Die Bundesregierung hält die in Artikel 32 der Revidierten Rheinschiffahrtsakte enthaltene Bußgeldandrohung von höchstens 600 Goldfranken (ca. 900 DM) für zu gering. Die Grenze kann nur durch Änderung der Akte heraufgesetzt werden. Auf deutsche Initiative hin wird zur Zeit eine Erhöhung in den zuständigen Gremien der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) beraten. Es zeichnet sich eine Erhöhung auf den Gegenwert von 5 000 DM ab. Eine von der Bundesregierung erstrebte noch weitere Heraufsetzung findet bei den in der ZKR vertretenen Staaten jedoch keine Unterstützung. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 139 und 140) : Welche Stellung wird die Bundesregierung als Gesellschafterin der Flughafenbetriebsgesellschaft Köln/Bonn zu einer — in zwei Gutachten 1976 und 1978 im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen — Kooperation/Kombination der beiden Verkehrsflughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf der Landesregierung gegenüber einnehmen? Welche Auswirkungen wird eine Kooperation der Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf auf die Gesellschafterstellung des Bundes haben, insbesondere, wird der Bund bei einer Unternehmenszusammenlegung der beiden Flughäfen wiederum Mitgesellschafter werden? Zu Frage B 139: Die Bundesregierung steht einer Kooperation der Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf grundsätzlich positiv gegenüber. Zu Frage B 140: Die von Ihnen erwähnten Gutachten enthalten mehrere Modelle für eine Kooperation der beiden Flughäfen. Da über eine Kooperationsform noch nicht entschieden worden ist, kann zu der Frage der zukünftigen Beteiligung des Bundes z. Z. keine Aussage gemacht werden. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 141): Wie weit sind die planerischen Vorbereitungen für den Bau der Eisenbahnüberführung (Führung der Straße unter den Gleisen hindurch) im Zuge der L 77 in Rastatt-Niederbühl, und bis wann kann mit dem Bau gerechnet werden? Zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Straßenbaulastträger besteht Einvernehmen über den Bau einer Eisenbahnüberführung als Ersatz für den Bahnübergang im Zuge der L 77 in Rastatt/Niederbühl. Die Straßenplanung, für die das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig ist, wurde bereits durchgeführt. Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn bestehen noch Schwierigkeiten beim Grunderwerb. Es ist beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres die Planfeststellung einzuleiten. Mit einem Baubeginn ist in den Jahren 1981/82 zu rechnen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 142) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Naturkatastrophe in Schleswig-Holstein, sieht sie eine Möglichkeit, die Kapazitäten der Deutschen Bundespost für einen Katastrophenfall zu erweitern und die wetterbedingte Störungsanfälligkeit der Deutschen Bundesbahn möglichst weitgehend auszuschalten? Im Katastrophengebiet Schleswig-Holstein mit nahezu 0,5 Millionen Fernsprechhauptanschlüssen waren nur 1,3 Prozent der Teilnehmer durch einen Ausfall von Stromversorgungseinrichtungen der ¡Vermittlungsstellen betroffen. Die bestätigt die Richtigkeit des von der Deutschen Bundespost erstellten Energiereservenkonzepts. Die Ausfallzeiten der betroffenen Vermittlungsstellen lagen im Mittel bei 13 Stunden und dies bei einem mittleren Ausfall des Starkstromnetzes von 62 Stunden. Die für diese Betriebsstellen neben den örtlich vorhandenen Batteriekapazitäten bereitgehaltenen fahrbaren Netzersatzanlagen reichten zahlenmäßig aus, konnten aber wegen der allgemein bekannten Straßenverhältnisse nicht rechtzeitig zum Einsatzort gebracht werden; dies gelang erst später mit Hilfe von Bundeswehr-Hubschraubern. Nach Vorliegen der angeforderten Erfahrungsberichte der betroffenen Fernmeldeämter wird die Deutsche Bundespost jedoch prüfen, ob das Energiereservenkonzept im Fernmeldewesen in einzel- 10118* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 nen Punkten noch verbesserungsfähig ist. Auf jeden Fall werden die fahrbaren Ersatzeinrichtungen künftig baulich auch für den Lufttransport hergerichtet, um das Ein- und Ausladen so problemlos wie möglich zu gestalten. Im Postwesen wird die Möglichkeit der Zustellung von Sendungen stets davon abhängen, ob der Transport auf Straßen und Schienenwegen möglich ist. Die Deutsche Bundespost setzt alle verfügbaren Mittel ein, um die Sendungen auch unter schwierigen Verhältnissen den Empfängern auszuliefern. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat alle notwendigen Vorbereitungen getroffen. Durch den vorbildlichen Einsatz des Bahnpersonals und anderer Hilfskräfte konnte diesem Katastrophenfall so weit begegnet werden, daß der Zugverkehr — wenn auch mit Zugverspätungen — weitgehend aufrechterhalten werden konnte. Die DB hält es nicht für vertretbar, den Umfang der Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung von Betriebsstörungen durch Frost und Schnee nach einem „Jahrhundertwetter" auszurichten. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 143) Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, Vorschriften zu erlassen, daß bei Caravans Ersatzräder zur Ausstattung gehören müssen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß — im Gegensatz zu der bisher von ihr nicht erkannten Notwendigkeit — Wohnwagenhersteller vereinzelt bereits serienmäßig Wohnwagen mit Ersatzrad verkaufen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine solche Vorschrift aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht notwendig ist. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 144, 145, 146 • und 147) : - Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei den Verkehrsunfällen im Jahr 1978 die jugendlichen Verkehrsteilnehmer überdurchschnittlich beteiligt waren, und wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls die Ursachen, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Trifft es zu, daß jugendliche Verkehrsteilnehmer bei schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang im Jahr 1978 überdurchschnittlich beteiligt waren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung über die bisherigen Verkehrserziehungsmaßnahmen hinaus, gegen solche Entwicklungen anzugehen? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob an den Verkehrsunfällen über das Wochenende Angehörige der Bundeswehr überdurchschnittlich stark beteiligt sind, und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls, weitere vorbeugende Maßnahmen einzuleiten? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die von Bundeswehrangehörigen benutzten Fahrzeuge in geringerem Maß den Verkehrsvorschriften entsprechen als die sonstigen Fahrzeuge? Zu Fragen B 144 und 145: Über das Jahr 1978 liegen statistische Angaben über die Unfallbeteiligung der einzelnen Altersgruppen noch nicht vor. Dies wird erst gegen Ende dieses Jahres der Fall sein. Zu Frage B 146: Eine im Vergleich zu gleichartigen, insbesondere zu gleichen Altersgruppen überdurchschnittliche Beteiligung von Bundeswehrangehörigen an Wochenendunfällen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Mit einem zusammen mit dem ADAC und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat eigens für die Bundeswehr entwickelten Verkehrssicherheitsprogramm ist die Bundeswehr bemüht, ihre Angehörigen und hier insbesondere die jungen Soldaten für mehr Sicherheit beim Gebrauch des Privatfahrzeugs zu gewinnen. Zu Frage B 143: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, wonach die Privatfahrzeuge von Bundeswehrangehörigen in einem geringeren Maße den Straßenverkehrsvorschriften entsprechen als dies in vergleichbaren Schichten der übrigen Bevölkerung der Fall ist. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 148 und 149) : Ist die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen dieses Winters mit häufigem Glatteis in weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland und der damit verbundenen Anhäufung von Verkehrsunfällen, Erschwerung ärztlicher Hilfs- und Rettungsmaßnahmen sowie der Behinderung und Benachteiligung der. Wirtschaft — insbesondere im ländlichen Raum — bereit, eine Aufhebung des Verbots von Spikesreifen zu prüfen? Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs, um im Fall anhaltenden bzw. häufig wiederkehrenden Glatteises speziell im ländlichen Raum die Funktionsfähigkeit der ärztlichen Versorgung und der Wirtschaftsbetriebe zu sichern, sowie ganz allgemein die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, bundesweit das Verbot von Spikes-Reifen aufzuheben. Die Spikes-Reifen sind seinerzeit nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus verkehrssicherheitlichen Gründen verboten worden. Die Spikes-Reifen beeinträchtigten über das ganze Jahr die Griffigkeit der Fahrbahn, die durch sie hervorgerufenen Spurrillen erhöhten die Aquaplaning-Gefahr und die zur Beseitigung der Spurrillen eingerichteten Baustellen hemmten den Verkehrsfluß. Die Nachteile überwogen bei weitem die Vorteile. Die Zeit, in der mit vereisten Straßen gerechnet werden muß, kann mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit Hilfe der neu entwickelten Winterreifen, gegebenenfalls unter Verwendung von Schneeketten, ohne Gefahr für Leib und Leben überbrückt werden. Im übrigen waren vor Aufhebung der Spikes-Zulassung Spikes-Reifen ohnehin nur zulässig an Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10119* Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t. Da Krankenkraftwagen und Rettungswagen zum Teil über dieser Gewichtsgrenze liegen, kam bereits vor Auslaufen der Spikes-Zulassung eine Ausrüstung mit Spikes-Reifen nicht in Betracht. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 150 und 151): Hängt die Entscheidung der Bundesregierung über den Ausbau der sogenannten Westumgehung Würzburg der Bundesautobahn von einem positiven oder negativen Votum der kommunalen Vertretungskörperschaften in Würzburg-Stadt und -Land sowie der mainfränkischen Wirtschaft ab? Könnte bei Verzicht auf den Ausbau der sogenannten Westumgehung Würzburg der Bundesautobahn für die Neubautrasse Hannover—Würzburg der Deutschen Bundesbahn eine umweltfreundlichere Lösung gefunden werden als die, die dem jetzigen Raumordnungsverfahren durch die Deutsche Bundesbahn zugrundegelegt wurde? Zu Frage B 150: Nein! Bedarf und Dringlichkeit neuer Bundesfernstraßen werden auf der Grundlage verkehrlicher, raumordnerischer und finanzieller Daten festgelegt. Zu Frage B 151: Ein evtl. Verzicht auf den Ausbau der sog. Westumgehung Würzburg der Bundesautobahn (BAB) beeinflußt die Planung der Neubaustrecke (NBS) Hannover—Würzburg im Raum Würzburg nicht. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 152) : Ist die Bundesregierung bereit, für die im Bereich der Stadt Ansbach geplante äußere Westtangente als Fortsetzung der Bundesstraße 14 die Dringlichkeit des Ausbaus und ihre Baulastträgerschaft dafür anzuerkennen, und was kann und wird die Bundesregierung tun, um die baldmögliche Verwirklichung und Finanzierung des für Westmittelfranken außerordentlich bedeutsamen Projekts sicherzustellen? Nein. Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 26. Januar 1978 mitgeteilt habe, handelt es sich beim Bau der Westtangente „primär um ein innerstädtisches Problem" , da der überregionale Fernverkehr in OstWestrichtung über die Bundesautobahn Nürnberg—Heilbronn und in Nord-Südrichtung künftig über die Bundesautobahn Würzburg—Ulm geführt wird. Die Stadt Ansbach kann für diese Baumaßnahme Bundeszuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten, falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 153) : Wird die Bundesregierung die in Mittelfranken vorhandenen Bundesbahnstrecken im jetzigen Umfang nach Zahl, Benützungsart und Benutzungsintensität aufrechterhalten, und wird die Bundesregierung entsprechende Entscheidungen bei der Deutschen Bundesbahn herbeiführen? Maßgebend für die DB-Netzkonzentration ist der Kabinettbeschluß vom 14. Juni 1978, wonach — die Umstellung von rund 6 000 km Schienenpersonennahverkehr auf Busbedienung fortgeführt werden soll, — die für rund 3 000 km Güterverkehrsstrecken vorgesehenen Stillegungsverfahren nur dort eingeleitet werden sollen, wo dies aus städtebaulichen oder straßenbautechnischen Gründen oder wegen anstehender Investitionen unbedingt notwendig ist. Die zur Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung vom Bundesbahngesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahren sind eingeleitet worden. Der Bundesminister für Verkehr entscheidet erst, wenn die Deutsche Bundesbahn nach Auswertung der die Anhörungsverfahren abschließenden Länderstellungnahmen einen Antrag auf Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs stellt. Diese Entscheidung wird gesamtwirtschaftliche, sozial- und strukturpolitische Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen. Für Strecken, die nicht umgestellt werden, untersucht die Deutsche Bundesbahn in eigener Verantwortung Rationalisierungsmöglichkeiten im Schienenpersonennahverkehr. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 154) : Wie hoch waren die durchschnittlichen Schleusungen an Sonntagen auf dem Rhein-Herne- und dem Wesel-Datteln-Kanal, und hält die Bundesregierung die geringen Schleusungsziffern für wirtschaftlich vertretbar, oder prüft sie andere Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung des 1969 ergangenen Bundesverwaltungsgerichtsurteils? Durch rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1969 wurde der Bund für verpflichtet erklärt, die Schiffe der Klägerin, der Reederei Dettmar & Co. auch an Sonn- und Feiertagen zum Schleusen zuzulassen. Unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtssprechung hat die ehemalige Wasser- und Schiffahrtsdirektion Münster (jetzt Wasser- und Schiffahrtsdirektion West) durch Verordnung vom 25. Mai 1971 die Schleusenbetriebszeit auf den westdeutschen Kanälen im Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Münster an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen auf die Zeit von 5 bis 13 Uhr, d. h. auf 8 Stunden festgesetzt. Unter Berücksichtigung der Verkehrsbednürfnisse wurde 1978 sonntags allgemein am Rhein-Herne-Kanal (RHK) mit 1 Schleusenkammer, am Wesel-DattelnKanal (WDK) bei Bedarf auch mit 2 Schleusenkammern geschleust. An den Sonntagen des Jahres 1978 wurden im Durchschnitt geschleust am RHK: in Duisburg im 10120* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Mittel 32 Schiffe, max. 56 Schiffe, in Herne im Mittel 23 Schiffe, max. 42 Schiffe; das entspricht 4 bis 7 Schiffe pro Stunde und Kammer. Am WDK: in Friedrichsfeld 37 Schiffe, max. 80 Schiffe; das entspricht 3 bis 7 Schiffe pro Stunde und Kammer. Die sonntägliche Leistung der Schleusen im Jahre 1978 entsprach bei Berücksichtigung des eingeschränkten Betriebes der Leistung an einem normalen Werktag, z. B. an einem Mittwoch. 1978 wurden Mittwochs im Durchschnitt geschleust: in Duisburg 132 Schiffe, das entspricht 4 Schiffe pro Stunde und Kammer, in Friedrichsfeld 107 Schiffe, das entspricht 4 Schiffe pro Stunde und Kammer. Die Schleusungsziffern entsprechen daher an Sonn-und Feiertagen den werktäglichen Ziffern, die Auslastung der Schleusenschicht liegt jedoch sogar höher. Die Aufrechterhaltung des derzeitigen Schleusenbetriebes an Sonntagen ist daher sowohl aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar wie auch auf Grund der höchstrichterlichen Rechtsprechung unerläßlich. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr., Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 155) : Inwieweit unterstützt die Deutsche Bundesbahn Pläne, die im Verkehrsverbund Stuttgart betriebene S-Bahn über den Bereich des Flughafens Stuttgart hinaus nach Filderstadt (Landkreis Esslingen) und nach Nürtingen (Landkreis Esslingen) weiterzuführen? Das zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bundesbahn vertraglich festgelegte S-Bahnnetz hat in Planung, Bau und Finanzierung Vorrang vor der Unterstützung von Plänen zu Netzergänzungen. Netzergänzungen können erst nach weitgehender Fertigstellung des festgelegten S-Bahnnetzes in Betracht kommen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen B 156 und 157): In welchem Umfang und in welchen Orten wurden von der Deutschen Bundespost in Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform des Freistaats Bayern Postämter, Poststellen und öffentliche Fernsprechzellen aufgelöst? Welche Kriterien wurden dafür zugrundegelegt, und wie werden die Auswirkungen auf die betroffenen Ortschaften und die Bevölkerung beurteilt? Zu Frage B 156: Im Bereich des Freistaates Bayern sind seit 1970 rd. 1 400 Poststellen wegen mangelnden Verkehrsbedürfnisses aufgehoben worden. Bei etwa 65 v. H. war außerdem die im Zusammenhang mit der kommunalen Gebietsreform erforderlich gewordene Zentralisierung der Zustellung entscheidend. Dadurch hat sich aber die Zahl der Postämter um rd. 50 erhöht. Öffentliche Fernsprechzellen wurden im Zusammenhang mit den oben angegebenen Maßnahmen nicht aufgehoben. Im Regelfall wurden sogar öffentliche Münzfernsprecher zusätzlich eingerichtet. Verzeichnisse über Orte, in denen Amtsstellen aufgehoben worden sind, werden nicht geführt. Sie könnten nur mit beträchtlichem Aufwand erstellt werden. Zu Frage B 157: Entscheidende Kriterien für die Einrichtung und Aufhebung von Amtsstellen sind a) das Verkehrsbedürfnis (Postanstalten müssen nach Zahl und Umfang den Verkehrsbedürfnissen und dem Verkehrsanfall entsprechen) und b) die Wirtschaftlichkeit. Das Verkehrsbedürfnis ist bei der Entscheidung über die Aufhebung bestehender Postanstalten zu messen an der Inanspruchnahme durch die Postkunden und an den örtlichen Gegebenheiten (Verkehrsverhältnisse, Entfernungen bis zur jeweils nächstgelegenen Postanstalt und Aufnahmefähigkeit dieser Postanstalt). Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich nach dem Verhältnis zwischen Verkehrsumfang und dem danach erforderlichen Aufwand an Personal und Sachmitteln bei der betroffenen Amtsstelle sowie nach den Kosten bei den bestehenden organisatorischen Verhältnissen im Vergleich zu den Kosten bei einer anderen für den Kundendienst zweckmäßigen Lösung. Für die danach aufzuhebenden Postanstalten liegt, wie sich auch in zahlreichen beim Bundespostministerium überprüften Fällen gezeigt hat, seitens der Bevölkerung kein nennenswertes Bedürfnis mehr vor. Was den Eingangs- und Zustelldienst — früher Hauptaufgabe auch der kleineren Poststellen — betrifft, bleibt der Kundendienst gleich, auch wenn der Zusteller seinen Weg zu den Wohnungen der Empfänger von einer anderen Postanstalt aus antritt. Bezüglich der Annahmemöglichkeiten wird bei Aufhebung von Amtstellen geprüft, welche Ersatzeinrichtungen eingesetzt werden sollen. Je nach Lage des Einzelfalles kommen die Bereitstellung von Postwertzeichengebern und öffentlichen Münzfernsprechern, die Einrichtung einer amtlichen Abgabestelle für Postwertzeichen und die Übertragung von Annahmebefugnis auf den Zusteller in Frage. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 158 und 159) : Wieviel Fernsprechhauptanschlüsse umfaßt der künftige Fernsprechnahbereich durchschnittlich in Großstädten über 100 000 Einwohner, und stimmt es z. B., daß es in Hamburg 932 000 Anschlüsse gibt, während Furtwangen nur 36 000 hat? Was will die Bundesregierung gegebenenfalls tun, um diese regionalen Unterschiede zu beseitigen? Im Nahbereich Hamburg wird es rd. 900 000 Hauptanschlüsse geben, im Nahbereich Furtwangen 47 000. Eine Durchschnittszahl der Hautpanschlüsse in den Nahbereichen der Städte mit 100 000 Einwohnern wurde bisher nicht ermittelt, da sie nicht aussagefähig wäre. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10121* Eine absolute Gerechtigkeit, etwa in der Weise, daß jeder Teilnehmer die gleiche Zahl von Fernsprechanschlüssen zum Nahverkehrstarif erreichen kann, ist wegen der stark differierenden Struktur der einzelnen Siedlungsräume und der ständigen Fluktuation in der Bevölkerung nicht zu erreichen. Ein solches System wäre nur auf dem Reißbrett konstruierbar. Die vorhandenen ungleichen Ortsnetze, die ohne völlig unvertretbaren Investitionsaufwand nicht umstrukturiert werden können, müssen als Bausteine auch für das neue Tarifsystem dienen. Bei der gegenwärtigen Tarifstruktur beträgt das Verhältnis der zur Ortsgesprächsgebühr erreichbaren Teilnehmer zwischen dem größten und dem kleinsten Ortsnetz 1 : 20 000, im neuen Tarifsystem wird es i : 100 betragen. Bei absoluter Tarifgerechtigkeit betrüge es 1 : 1, dabei müßte das gesamte Bundesgebiet ein Ortsnetz sein. Außerdem werden die in dünner besiedelten Gebieten wohnenden Fernsprechkunden insofern noch besondere Vorteile genießen, als sie viele Gespräche, für die bisher Ferngesprächsgebühren zu zahlen waren, künftig zum wesentlich billigeren Nahtarif führen könnten. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 160 und 161) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen Schicht- und Nachtarbeit und vorzeitiger Pensionierung/Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bei Post- und Eisenbahnbeamten, die im Nacht- und Schichtdienst tätig sind? Welche Maßnahmen haben die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn ergriffen, um die gesundheitlichen Folgen von Schicht- und Nachtarbeit bei den Mitarbeitern der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn zu mindern bzw. zu kompensieren? Zu Frage B 160: Im Bereich der Deutschen Bundespost sind keine Erkenntnisse darüber vorhanden, ob die im Nacht-und Schichtdienst beschäftigten Beamten und Tarifkräfte früher als die anderen Mitarbeiter dauernd dienstunfähig bzw. berufs- oder erwerbsunfähig werden. Bei Untersuchungen einer Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft konnten berufsspezifische Belastungen durch Schicht- und Nachtarbeit und deren Wirkung auf die vorzeitige Zurruhesetzung der Beamten der Deutschen Bundesbahn nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit festgestellt werden. Für den Arbeitnehmerbereich liegen weder Untersuchungsergebnisse noch entsprechendes statistisches Material vor. Unterschiedliche (ungünstigere) Verhältnisse gegenüber dem Beamtenbereich bestehen nicht. Zu Frage B 161: Grundsätzlich sind die Dienststellen der Deutschen Bundespost gehalten, Nacht- und Schichtarbeit nur insoweit vorzusehen, als dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der der Deutschen Bundespost gestellten Aufgaben und insbesondere zur Sicherstellung einer kundengerechten Dienstgüte not- wendig ist. Hierbei gilt die Maxime, daß dem Personal nicht mehr zugemutet wird, als unter Beachtung des Gebots wirtschaftlichen Aufgabenvollzugs zwingend erforderlich ist. Um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, werden die Postdienststellen in Fragen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge nach § 16 der Richtlinien für den postärztlichen Dienst betriebsärztlich beraten. Die durch Nacht- und Schichtarbeit hervorgerufenen Belastungen werden derzeit gemindert bzw. kompensiert durch 1. die Anrechnung von Arbeitsunterbrechungen während der Nacht bis zu maximal 120 Minuten auf die Arbeitszeit, 2. eine in aller Regel in der Nacht geringere Arbeitsintensität als am Tage, 3. geldliche Entschädigungen/Vergütungen/Zulagen (Nachtdienstzulage bzw. -Entschädigung, Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, Erschwerniszuschläge, Zeitzuschläge). Bei der Deutschen Bundesbahn wurde speziell für das Personal im Wechsel-(Schicht-)dienst die Dienstdauervorschrift erlassen. Sie enthält außer Schutzbestimmungen hinsichtlich Dienstschichtdauer und Zahl der Nachtdienstschichten auch Mindestforderungen bezüglich Länge der Ruhezeiten und Zahl der jährlichen Ruhetage. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 162, 163, 164 und 165) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die durch die kommunale Neugliederung des Ruhrgebiets seit dem 1. Januar 1975 zur neuen Stadt Herne zusammengeschlossenen ehemaligen Städte Herne und Wanne-Eickel auch heute noch verschiedenen Fernsprechortsnetzen (Herne 0 23 23 und Wanne-Eickel 0 23 25) angehören und alle Bemühungen um die Beseitigung dieser Zweiteilung bisher erfolglos geblieben sind? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß diese Zweiteilung das wichtigste Anliegen der für die Stadt Verantwortlichen, die neue Stadt zu einer Einheit zusammenzuführen, erschwert? Läßt es sich in Anbetracht der Bemühungen um die Herstellung einer Einheit vertreten und mit Sinn und Zweck der Umstellung auf den Nandienst im Fernmeldewesen vereinbaren, daß auch bei der Neueinteilung der Nahbereiche für die neue Stadt Herne an der bisherigen Trennung durch unterschiedliche Nahbereiche festgehalten wird, wobei ins Gewicht fällt, daß im Fernsprechortsnetz Wanne-Eickel im Gegensatz zum Fernsprechortsnetz Herne das Stadtgebiet Dortmund nicht dem Nahbereich zugeordnet werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auch den Bürgern der ehemaligen Stadt Wanne-Eickel der gleiche Nahbereich wie denen der ehemaligen Stadt Herne zur Verfügung gestellt wird? Zu Frage B 162: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich durch die kommunale Neugliederung die Zahl der Fälle erhöht, bei denen Gemeinden auf mehrere Ortsnetze aufgeteilt sind. Da die Deutsche Bundespost nicht dazu in der Lage ist, ohne völlig unvertretbaren Investitionsaufwand die vorhandenen Ortsnetzgrenzen jeweils den neu entstehenden Gemeindegrenzen anzupassen, wird sie durch die Einführung des Nahdienstes diese Grenzen tariflich unwirksam machen. Das trifft für den von Ihnen geschilderten Fall der Stadt Herne auch zu, 10122* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Zu Frage B 163: Die Bürger der Stadt Herne können untereinander und zur Stadtverwaltung nach Einführung des Nandienstes zur niedrigsten Gesprächsgebühr telefonieren. Die Deutsche Bundespost sieht daher ihr Ziel bestätigt, die durch die kommunale Neugliederung entstandenen tariflichen Ungereimtheiten durch die Einführung des neuen Fernsprech-Tarifsystems abzubauen. Zu Fragen B 164 und 165: Jedes Ortsnetz hat einen Nahbereich, der aus den Ortsnetzen gebildet wird, deren Entfernungsmeßpunkte in einem Kreis mit einem 20-km-Radius um den Entfernungsmeßpunkt des eigenen Ortsnetzes liegen, wenigstens aber aus den Nachbarortsnetzen. Auf diese Weise entstehen in der Bundesrepublik Deutschland ca. 3 800 individuelle Nahbereiche, die sich schuppenartig überlappen. So soll sichergestellt werden, daß jeder Telefonkunde seine Gemeindeoder Stadtverwaltung zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreichen und Gespräche in einem auf 20 km festgelegten Umkreis zur niedrigsten Gebühr führen kann. Bei einer Veränderung eines Nahbereichs werden nicht nur die Verkehrsbeziehungen in abgehender Richtung, sondern auch die in der Gegenrichtung tangiert, weil in beiden Richtungen der gleiche Tarif gelten muß. Auch würden bei einer individuellen Anpassung der Nahbereiche an die vielfältigen Wünsche in Größe und Gestalt so unterschiedliche Nahbereiche gebildet, daß Ungerechtigkeiten entstehen würden. Daher gibt es für Ausnahmen von diesen Bildungsregeln wegen der notwendigen Einheitlichkeit der Tarifstruktur im Bundesgebiet keinen Spielraum. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 166 und 167) : Aus welchen Gründen führt die Deutsche Bundespost das drahtlose Telefon nicht ein? Welche Firmen in der Bundesrepublik Deutschland werden von der Deutschen Bundespost vorwiegend mit Aufträgen für die Errichtung von Fernsprechanlagen bedacht? Zu Frage B 166: Funkfernsprechanschlüsse wie beispielsweise das „Autotelefon" benutzen zur Abwicklung der Gespräche jeweils individuelle Funkfrequenzen, um einen möglichst ungestörten Fernsprechverkehr zu ermöglichen. Wegen des knappen hierfür zur Verfügung stehenden Frenquenzraumes kann die Zahl der Funkfernsprechanschlüsse nicht beliebig erhöht werden. Die in den USA angebotenen „drahtlosen" Fernsprechapparate benutzen Frequenzen des 27 MHz-Bandes. Diese Frequenzen sind — wie in der Bundesrepublik Deutschland — zur allgemeinen Benutzung für Funkgeräte kleiner Leistung (CB-Funkge Täte) freigegeben. Da der Gesprächspartner auf die• sen Frequenzen gestört bzw. mitgehört werden kann, würde eine Zulassung der „drahtlosen" Fernsprechapparate in der Bundesrepublik nicht im Interesse der Fernsprechkunden liegen. Zu Frage B 167: Die Deutsche Bundespost deckt ihren umfangreichen Bedarf an Fernmeldeanlagen der verschiedensten Art bei einer Vielzahl von Lieferanten aus Industrie und Handwerk. Sie bezieht zum Beispiel ihre Kabel von insgesamt 15 Firmen. Sie zieht Bewerber aus allen Ländern der Bundesrepublik heran und berücksichtigt nach Kräften die im Zonenrandgebiet und in West-Berlin ansässigen Firmen sowie die übrigen nach den Richtlinien der Bundesregierung zu bevorzugenden Bewerber. Die Deutsche Bundespost erteilt die Aufträge für die Errichtung von Fernsprechanlagen im engeren Sinne, d. h. von Anlagen für die Öffentliche Vermittlungstechnik, an die Firmen: Siemens AG, 8000 München, Standard Elektrik Lorenz AG, 7000 Stuttgart, Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie, 1000 Berlin, Telefonbau und Normalzeit, 6000 Frankfurt am Main. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 168 und 169) : Wie hoch war die Gesamtauflage der in den Postämtern aus- gelegten neuen Gebührenverzeichnisse, nach welchen Kriterien wurde diese festgelegt, und wie erfolgte die Aufteilung auf die einzelnen Landespostdirektionen? Aus welchen Gründen wurden der Landespostdirektion Berlin, ohne vorherige Rückfrage nach dem Bedarf, nur 30 000 Exemplare des Gebührenverzeichnisses zur Verfügung gestellt, und sieht die Bundesregierung darin nicht eine Mißachtung der Interessen von Postkunden? Zu Frage B 168: Bis zum Jahresende 1978 wurden insgesamt 2,5 Millionen Postgebührenhefte an die Postkunden verteilt. Die Auflagenhöhe wurde unter Berücksichtigung der kostenlosen Abgabe der Gebührenhefte geschätzt und entspricht der 21/2fachen Auflage früherer Ausgaben. Die Aufteilung auf die einzelnen Oberpostdirektionen und die Landespostdirektion Berlin erfolgte nach den Erfahrungen über den Bedarf vergangener Jahre. Zu- Frage B 169: Auf Grund der vorliegenden Bedarfszahlen der vergangenen Jahre erhielt die Landespostdirektion bisher 58 000 Postgebührenhefte. Da Erfahrungen über den Bedarf bei kostenloser Abgabe der Postgebührenhefte bei keiner Direktion vorlagen, hätte eine vorherige Rückfrage keine gesicherten Bedarfszahlen erbracht. Eine Mißachtung der Interessen der Postkunden iegt nicht vor. Allein die erstmals kostenlose Abjabe der Hefte kommt diesen Interessen in beson- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10123* derer Weise entgegen. Die Auflage von 2,5 Millionen Stück erschien zunächst gegenüber dem Bedarf vergangener Jahre durchaus realistisch. Sofort nachdem sich die unerwartet hohe Nachfrage abzeichnete, wurde ein Nachdruck von weiteren Postgebührenheften veranlaßt. Die Hefte werden bereits Zug um Zug ausgeliefert, so daß in wenigen Tagen dem Bedarf voll entsprochen werden kann. Im übrigen wurde die (Öffentlichkeit seit April 1978 über die Änderungen der Postgebühren laufend unterrichtet. So wurden z. B. im April, November und Dezember 1978 ausführliche Pressemitteilungen über die neue Gebühren herausgegeben, die in zahlreichen Beiträgen der Zeitungen abgedruckt wurden. Außerdem wurde eine Broschüre für den Warenversand per Post „Das Postpaket und weitere Angebote für den rationellen Warenversand", Auflage 150 000, mit den neuen Postgebühren herausgegeben. Weiter wurde mit dem „Postbrief" Nr. 5/78 in der zweiten Dezember-Hälfte 1978 jeweils ein Postgebührenheft an 155 000 überwiegend gewerbliche Postkunden versandt. Daneben ist die Broschüre „Postzahlungsverkehr international 1979" mit den neuen Gebühren im Dezember 1978 insbesondere für Firmen mit Auslandszahlungsverkehr herausgegeben worden. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2464 Frage B 170): Welche von der Oberpostdirektion Münster angeführten „technischen Gründe" haben dazu geführt, daß der Kreis Recklinghausen trotz der besonderen Notwendigkeit durch eine umfangreiche kommunale Neuordnung erst 1982 auf den „Nandienst" umgestellt wird, und plant die Bundesregierung hier gegebenenfalls durch zusätzliche Investitionen Abhilfe? In der Knotenvermittlungsstelle Recklinghausen sind besonders umfangreiche technische Maßnahmen durchzuführen, um den Nandienst einführen zu können. So müssen die technischen Einrichtungen, die nicht für den Nandienst geeignet sind, ausgewechselt werden. Außerdem sind die noch vorhandenen Verkehrsbeziehungen des vereinfachten Selbstwählferndienstes aufzuheben und in den Selbstwählferndienst zu überführen. Weiter müssen umfangreiche Verlegungen von technischen Einrichtungen der Ferntechnik abgeschlossen sein, bevor der Nandienst in dem Knotenvermittlungsstellen-Bereich Recklinghausen zwischen Oktober 1981 und April 1982 eingeführt werden kann. Für alle diese Maßnahmen sind neue Räume erforderlich, die erst im Laufe dieses Jahres fertiggestellt werden können. Sämtliche Vorhaben sind unter Ausnutzung aller Fertigungs- und Montagekapazitäten von Fernmeldefirmen und Kräften der Deutschen Bundespost geplant worden. Trotzdem bleibt die Deutsche Bundespost darum bemüht, diese Termine nicht nur einzuhalten, sondern nach Möglichkeit noch zu unterschreiten. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 171) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, einer Resolution des Kreistages des Landkreises Esslingen und auch meinen eigenen intensiven Bemühungen der letzten zwei Jahre nunmehr zu entsprechen, daß vor Einführung der Telefonnahbereiche die Einwohner der großen Kreisstädte Ostfildern und Filderstadt jeweils in demselben Telefonortsnetz zu erreichen sind, d. h., daß diese beiden Städte mit allen ihren Stadtteilen dem Ortsnetz Stuttgart zugeordnet werden? Im Filder-Raum sind die Nahbereiche so zugeschnitten, daß die dort wohnenden Bürger nach Einführung des Nandienstes zur niedrigsten Gesprächsgebühr mit ihren Gesprächspartnern aus dem Ortsnetz Stuttgart telefonieren können. In Anbetracht des neuen Tarifsystems, für das die Deutsche Bundespost erhebliche Investitionen aufwendet und Einnahmeverluste von jährlich voraussichtlich 1,4 Mrd. DM in Kauf nehmen wird, sind Ortsnetzänderungen, wie sie in der Kreistagsresolution des Landkreises Esslingen für das Ortsnetz Neuhausen auf den Fildern angestrebt werden, wirtschaftlich nicht vertretbar. Insbesondere dann nicht, wenn eines der wesentlichen Ziele des neuen Systems gewährleistet ist, nämlich, daß die Bürger ihre Stadtverwaltung zum stark verbilligten Nahverkehrstarif erreichen können. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 172) : Warum wird bei der Einführung der Nahverkehrsbereiche im Telefonverkehr für die unmittelbar an der Zonengrenze gelegenen Ortsnetze nur ein Radius von 25 km statt der üblichen 20 km eingeführt und nicht der doppelte Radius, der 40 km betragen würde? Die Ortsnetze an den Grenzen und Küsten erhalten einen Ausgleich für den Flächenverlust, der durch die Grenz- oder Küstenlinie beim Nahbereich verursacht wird. Dadurch soll sichergestellt werden, daß die Nahbereichsfläche der Grenz- und Küstenortsnetze derjenigen vergleichbarer Ortsnetze im Inneren der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Bei der Modellrechnung wurde eine Kreisfläche mit einem 20 km-Radius als Normal-Nahbereichsfläche unterstellt. Ein Flächenverlust von rd. 30 % wird dann durch einen 25 km-Nahbereichsradius und ein Flächenverlust von 60 % durch einen 30 km-Nahbereichsradius ausgeglichen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 173 und 174) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Mieter von Sozialwohnungen in der Mehrzahl wirtschaftlich schwächeren Be- 10124* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 völkerungsschichten angehören, oder hat der soziale Wohnungsbau sein Ziel verfehlt, Wohnungen für die nichtbegüterten Schichten der Bevölkerung bereitzustellen? Zu Frage B 173: Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft hat wichtige Aufgaben in der Wohnungs- und Städtebaupolitik zu erfüllen. Nach wie vor sind die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wegen ihres zeitlich unbegrenzten sozialen Auftrags das wichtigste Instrument der Wohnungspolitik bei der Wohnungsversorgung wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungsgruppen. Deshalb wird der soziale Wohnungsbau auch künftig zu einem großen Teil von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen getragen werden. Zu Frage B 174: Der soziale Wohnungsbau dient zusammen mit dem großenteils ebenfalls preisgünstigeren Bestand an Altbauwohnungen der Wohnungsversorgung wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungsschichten. Wie sich aus der 1 v. H.-Wohnungsstichprobe 1972 ergibt, gehören dementsprechend die Mieter von Sozialwohnungen durchweg zu den „breiten Schichten des Volkes" : 35,7 % sind Arbeiterhaushalte 29,1 % sind Angestellten- und Beamtenhaushalte 32,9 % Rentnerhaushalte. Eine Sondererhebung aus dem Jahre 1973 hat ergeben, daß Haushalte aus sozial und wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsschichten unter den Mietern von Sozialwohnungen stark überrepräsentiert sind. Erste Ergebnisse einer vergleichbaren Sondererhebung aus dem Jahre 1978 deuten sogar darauf hin, daß sich die Struktur der Mieter in Sozialwohnungen noch mehr zugunsten wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungsschichten verschoben hat. Einzelfälle offensichtlicher Fehlbelegungen ändern nichts daran, daß der Sozialwohnungsbestand und der soziale Wohnungsbau für eine sehr große Zahl von wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmerhaushalten eine angemessene Wohnungsversorgung zu tragbaren Belastungen gewährleistet. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 175 und 176): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Verteilung des Wohneigentums auf verschiedene Einkommensgruppen vor? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil der Familien mit Kindern in öffentlich geförderten Wohnungen ist? Zu Frage B 175: Ja. Nach der i v. H.-Wohnungsstichprobe 1972 bewohnten 1972 rd. 7,5 Millionen Haushalte ihre Wohnung als (Haus- oder Wohnungs-) Eigentümer. Während rd. 45 v. H. der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2 000 DM und mehr über Wohneigentum verfügten, betrug dieser Anteil bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen zwischen 1 000 und 1 400 DM demgegenüber rd. 34 v. H. Mit sinkendem Einkommen nimmt der Anteil der Eigentümerhaushalte weiter stark ab: Einkommensschichtung und Eigentümerhaushalte (Angaben nach der 1 v. H.-Wohnungsstichprobe 1972) Einkommensklasse Anteile der Haushalte (Nettoeinkommen in DM mit Wohnungseigentum monatlich) (Eigentümerquote) 2 000 und mehr 44,7 1 400 bis 2 000 39,2 1 000 bis 1 400 33,6 600 bis 1 000 28,4 bis 600 20,0 Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2 000 DM und mehr stellten einen Anteil von rd. 19 v. H. an allen Haushalten, gleichzeitig entfielen auf diese Einkomemnsgruppe jedoch rd. 25 v. H. aller Eigentümerhaushalte. Die vorliegenden Angaben über die Verteilung der Eigentümerhaushalte auf verschiedene Einkommensklassen bestärken die Bundesregierung in ihrer Zielsetzung, die Eigentumsbildung im Wohnungsbau insbesondere auch für einkommensschwächere Einkommensschichten weiter voranzutreiben. Zu Frage B 176: Ja. Zum Zeitpunkt der Wohnungsstichprobe 1972 wohnten insgesamt rd. 30 v.-H. aller kinderreichen Familien (Familien mit 3 und mehr Kindern) in öffentlich geförderten Wohnungen. Von allen Wohnungsinhaberhaushalten dagegen wohnten zu diesem Zeitpunkt nur 24 v. H. in Sozialwohnungen. Diese Zahlen zeigen, daß der Wohnversorgung kinderreicher Familien in der Vergangenheit eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden ist. Getrennt nach Hauptmieter- und Wohnungseigentümerhaushalten ergaben sich folgende Relationen: Rund 28 v. H. aller Hauptmieterhaushalte wohnten. 1972 in Sozialwohnungen. Der Anteil bei kinderreichen Hauptmieterhaushalten betrug zum gleichen Zeitpunkt etwa 32,5 v. H. Bei den Eigentümerhaushalten lag der Anteil der öffentlich geförderten Haushalte 1972 insgesamt bei rd. 18 v. H. Bei kinderreichen Eigentümerhaushalten war dagegen dieser Anteil mit rd. 27 v. H. deutlich höher. Aus der laufenden Bewilligungsstatistik läßt sich der Schluß ziehen, daß sich die Wohnversorgung der kinderreichen Familien durch die öffentliche Förderung in den vergangenen Jahren weiter verbessert hat. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei bei der Eigentumsförderung für solche kinderreichen Familien, die unter die Einkommensgrenze des 1. Förderungsweges fallen. Mehr als die Hälfte der 1977 im Rahmen des 1. Förderungsweges bewilligten Familienheime waren für diese Zielgruppe bestimmt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung., Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10125* Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 117) : Müssen nach dem Zweiten baustatistischen Gesetz statt der bisher 79 nunmehr 338 baustatistische Fragen von den Bauherren, den Gemeinden und den Baugenehmigungsbehörden beantwortet und überprüft werden, wie der hessische Landkreistag festgestellt hat, und wenn ja, aus welchem Grund erscheint es vertretbar, die Baugenehmigungsbehörden mit so umfangreichen statistischen Arbeiten zu beschäftigen? Es trifft zu, daß der neue Fragenkatalog der Bautätigkeitsstatistik umfangreicher ist als der bisherige. Von dem insgesamt vorliegenden Formularsatz ist in der Regel beim einzelnen Bauvorhaben jedoch nur ein Teil auszufüllen. Der Abschnitt „Abgangserhebung" ist z. B. in den meisten Fällen gegenstandslos. Das Formular „Baufertigstellung" und wesentliche Teile der Meldung zum Bauüberhang werden im Durchschreibeverfahren in einem Arbeitsgang mit ausgefüllt. Insofern ist das Zusammenzählen der mehrfach auftretenden gleichen Fragen unzulässig. Das Erhebungskonzept enthält rd. 20 Sachfragen mehr als die bisherige, seit 1960 unverändert durchgeführte Bautätigkeitsstatistik, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Feststellung der Eigentumsquote und ihrer Entwicklung; 2. Einfluß des Baugeschehens auf die städtebauliche Entwicklung (Bebauungsdichte und deren unterschiedliche Ausprägung in Gebieten innerhalb oder außerhalb der Geltung von Bebauungsplänen) ; 3. Entwicklung der Wohnungsgrößen und Raumgrößen im Hinblick auf die Qualität der Wohnungsversorgung, vor allem der Mehrkinderfamilien; 4. Gewinnung eines Frühindikators für die Nachfrage nach Bauleistungen und Baustoffen; 5. Energieverbrauch; 6. Umweltschutz (Abwasserbeseitigung) ; 7. Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Die technische Gestaltung des Fragebogens hat durch die Vorgabe von Antwortfeldern optisch zu einer Ausweitung der Antwortmöglichkeiten geführt. Sie sind jedoch nicht identisch mit der Zahl der eigentlichen Fragen. Die Ausfüllarbeit konnte aber bei einzelnen Fragen durch das bloße Ankreuzen von Kästchen gegenüber früher erleichtert werden. Die angeführte Zahl von 338 „Fragen" ist insofern nur die Addition der im gesamten Formularsatz überhaupt enthaltenen, ankreuzbaren Kästchen. Die vorgesehenen Fragen bedürfen zu ihrer Beantwortung keiner besonderen Nachforschungen. Die eingetragenen Zahlen z. B. kann der Bauherr oder Architekt ohne weiteres aus seinen Bauplänen entnehmen. Andere Angaben wiederum fallen beim Prüfvorgang bei der Baugenehmigungsbehörde an. Die Landesregierungen haben deshalb, wenn auch in unterschiedlicher Aufgliederung, die verschiedenen Fragenkomplexe verschiedenen Auskunftspflichtigen zugewiesen (Bauherr/Architekt, Baubehörde, Gemeinde). Gemeinden, Länder und Bund sind, zwar aus unterschiedlichen Gründen, jedoch im gleichen Maße an der verbesserten Information über das gesamte Baugeschehen und seine regionale und örtliche Verteilung interessiert. Sie haben deshalb eine geringfügige Erhöhung des Aufwandes in Kauf genommen. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß sich nach längerer praktischer Erfahrung mit dem Fragebogen der Unmut wieder legt, der bei oberflächlicher Betrachtung des Formularsatzes vielleicht aufgekommen ist. Bei Aufrechterhaltung des inhaltlichen Konzeptes sollte jedoch der Versuch nicht unterbleiben, auf anderem Wege zu einer Vereinfachung zu kommen. Das könnte z. B. möglich sein, wenn Bauantragsverfahren und statistisches Meldeverfahren formulartechnisch integriert werden und nur einmal alle Angaben zu machen sind. Ein solcher Versuch ist allerdings eine Angelegenheit der Verwaltungsorganisation in den Ländern. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 178, 179, 180 und 181): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Bundesbürger, deren Verwandte in der DDR in dringenden Familienangelegenheiten keine Ausreisegenehmigung erhalten haben, häufig zu spät erfahren, an welche deutsche Stelle sie sich wenden können, mit dem Ergebnis, daß eine spätere Intervention der Ständigen Vertretung bei den Behörden der DDR mangels „engen zeitlichen Zusammenhangs" zwischen Reiseverweigerung und der Ansprache gegenüber der DDR-Regierung erfolglos sein mußte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bundesbürger besser als bisher über die restriktive Handhabung der Erteilung von Ausreisegenehmigungen durch die Regierung der DDR und die Gründe hierfür zu informieren? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bundesbürger besser als bisher über die Möglichkeit zu informieren, über das Gesamtdeutsche Institut Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben und die Ständige Vertretung eine Intervention zu erreichen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bundesbürger besser als bisher über die Notwendigkeit zu informieren, sich unmittelbar nach Verweigerung der Ausreisegenehmigung für Verwandte in der DDR an das Gesamtdeutsche Institut zu wenden, damit der „enge zeitliche Zusammenhang" zwischen Ausreiseverweigerung und Aussprache gegenüber der DDR-Regierung nicht verlorengeht? Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung kommt es bei Reisen in dringenden Familienangelegenheiten nur in seltenen Ausnahmefällen vor, daß ein Bürger sich so verspätet mit der Bitte um Hilfe an die Bundesregierung wendet, daß im Hinblick auf den verflossenen Zeitraum eine Intervention gegenüber der DDR-Regierung keinen Sinn mehr hat. Die Ihrer 2. Frage offenbar zugrunde liegende Annahme von der restriktiven Handhabung der DDR-Behörden bei der Erteilung von Ausreisegenehmigungen vermag ich nicht zu teilen. Von Januar bis November 1978 — die Dezemberzahlen liegen noch nicht vor — sind rund 1,3 Millionen DDR-Bewohner im Rentenalter in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) gereist; dies bedeutet gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres eine 10126* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Steigerung um 5 Prozent. Jüngere DDR-Bewohner, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, durften anläßlich dringender Familienangelegenheiten von Januar bis November 1978 in mehr als 45 000 Fällen in das Bundesgebiet ohne Berlin (West) reisen. Dies bedeutet gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres eine Steigerung um etwa 18 Prozent. Demgegenüber wurden während des ganzen Jahres 1978 insgesamt 190 Fälle an die Bundesregierung mit der Bitte herangetragen, wegen der verweigerten Besuchsreise eines DDR-Bewohners bei der dortigen Regierung zu intervenieren. Von diesen 190 Fällen bezogen sich 134 auf abgelehnte Reiseanträge von jüngeren DDR-Bewohnern anläßlich dringender Familienangelegenheiten und 56 Fälle auf nicht genehmigte Rentnerreisen. Zu Ihrer 3. und 4. Frage bemerke ich, daß die Bundesregierung in der Öffentlichkeit immer wieder darauf hingewiesen hat, daß sie sich in ihren Gesprächen mit der Regierung der DDR um eine Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bemüht. Dementsprechend wenden sich zahlreiche Bürger mit der Bitte um Auskunft, Rat oder Hilfe in Fragen des Reiseverkehrs zwischen den beiden Staaten an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen oder die Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben. Wie oben dargestellt, ist die Verweigerung von besuchsweisen Ausreisen anläßlich dringender Familienangelegenheiten eine Ausnahme. Die DDR-Regierung behält sich die Entscheidung hierüber als eine innere Angelegenheit der DDR vor. Nur in Ausnahmefällen haben Interventionen der Bundesregierung Erfolg. Der betroffene Personenkreis ist im allgemeinen wie vorstehend erläutert über den Adressaten für Bitten um Auskunft und Hilfe unterrichtet. Angesichts dieser Lage scheinen weitere Maßnahmen nicht angebracht, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2464 Fragen B 182 und 183) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Skylab entgegen den Wahrscheinlichkeitsberechnungen und Risikostudien auf die Erde zurückfällt, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie hoch ist das Gefährdungspotential, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine Gefährdung der deutschen Bevölkerung gegenwärtig und für die Zukunft auszuschließen? Zu Frage B 182: Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das unerwartet rasche Absinken der Raumstation Skylab-1 der Vereinigten Staaten von Amerika, die ursprünglich auf eine Umlaufbahn von ca. 438 km Höhe gebracht worden war, auf nunmehr rd. 350 km über der Erdoberfläche mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Anstieg der Luftdichte im Höhenbereich von 400 km als Folge einer überraschenden Zunahme der Sonnenfleckentätigkeit zurückzuführen. Auf Grund der Erfahrungen beim Absturz des sowjetischen Raumflugkörpers Cosmos 954 hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Innenministern(-senatoren) der Länder eine Bund/LänderArbeitsgruppe eingesetzt, welche die Schadensrisiken bei außer Kontrolle geratenen Raumflugkörpern untersucht und Vorschläge für Abwehrmaßnahmen erarbeitet. Die Arbeiten einer im Rahmen dieser Arbeitsgruppe gebildeten Ad-hoc-Gruppe aus wissenschaftlichen Sachverständigen sind inzwischen soweit fortgeschritten, daß in Kürze mit den Ländern, die auf Grund ihrer Zuständigkeit für den friedensmäßigen Katastrophenschutz auch für die Abwehr der Gefahren und Schäden beim Absturz von Raumflugkörpern zuständig sind, ein Plan zur Koordinierung der Gefahrenabwehr besprochen werden kann. Den Ländern steht Katastrophenabwehr-und Forschungspotential des Bundes zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auch weiterhin die wissenschaftlichen, technischen und rechtlichen Probleme beim Betrieb von Raumflugkörpern und die daraus zu ziehenden Folgerungen für eine Weiterentwicklung des Weltraumrechts vor allem unter Sicherheitsaspekten für Leben und Umwelt im Rahmen der Vereinten Nationen zu behandeln sind. Die Bundesregierung beteiligt sich daher aktiv an den Arbeiten des Weltraumausschusses der Vereinten Nationen, der sich in seinem wissenschaftlich-technischen Unterausschuß zur Zeit u. a. mit den Gefahren durch Raumflugkörper mit nuklearen Energieversorgungssystemen befaßt. Zu Frage B 183: Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden ernster Schwierigkeiten bei der Stabilisierung der Flugbahn von Skylab-1 bereits im September 1978 die Forschungsgesellschaft für angewandte Naturwissenschaften e. V. gebeten, den Flug von Skylab-1 in Zeitabständen zu verfolgen mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. Vorhersagen über den weiteren Bahnverlauf und den Zeitpunkt eines möglichen Eintritts der Raumstation in die Erdatmosphäre zu erstellen. Eine weitere Meßperiode in der 2. Januarwoche 1979 hat die bisherigen Meßergebnisse bestätigt. Auf Grund der gewonnenen Meßdaten wird gegenwärtig an einer Vorhersage über den weiteren Bahnverlauf und einen möglichen Absturzzeitpunkt gearbeitet. Vorschläge und Empfehlungen über Schutzvorkehrungen werden im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet, die sich vor allem auch mit einer Abschätzung der zivilisatorischen Risiken beim Absturz von Raumflugkörpern in der Größenordnung von Skylab-1 und den danach notwendigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung befaßt. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 184 und 185) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10127* Auf welches gemeinsame Basiskonzept eines Hochtemperaturreaktors für Stromerzeugung und Prozeßwärme haben sich Bundesregierung und industrielle Partner geeinigt? Wann ist auf diesem Hintergrund mit dem Bau einer derartigen Anlage bzw. der Markteinführung zu rechnen? Zu Frage B 184: Das einheitliche Grundkonzept, auf das sich die an der HTR-Planung und -entwicklung Beteiligten geeinigt haben, ist ein gemeinsames Nukleares Wärmeerzeugungssystem auf der Basis eines Kugelhaufen-Cores in einem Spannbetonbehälter sowohl für die Stromerzeugungs- (HHT) als auch die Prozeßwärmeanlage (PNP). Mit Hinweis auf — die Antworten auf Ihre Fragen B 65 bis 68 zur Fragestunde im Deutschen Bundestag am 14./15. Juni 1978, (Plenarprotokoll vom 15. Juni 1978 Seite 7814, Anlage 62) — den Bericht über die Entwicklung des Hochtemperaturreaktors an den Ausschuß für Forschung und Technologie und den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vom 5. Juni 1978 (Seite 46 ff.), — die mündliche Beantwortung Ihrer Frage bei der 36. Sitzung des Ausschusses für Forschung und Technologie am 18. Oktober 1978 (s. Kurzprotokoll S 36/12) kann ich feststellen, daß sich an diesem Grundkonzept nichts geändert hat. Zu Frage B 185: Wegen der integrierten Bauweise (Turbine bei HHT bzw. Wärmetauscher bei PNP in Kavernen des Stahlbetonbehälters) ist der Bau eines für beide Projekte gleichermaßen prototyphaften Nuklearen Wärmeerzeugungssystems nicht möglich. Die Frage nach Anlagenbau bzw. Markteinführung kann daher nur projektspezifisch beantwortet werden. Wie in dem Bericht über die Entwicklung des HTR (s. 48 ff.) ausgeführt, kann erst nach Inbetriebnahme des THTR-300 und dem Vorliegen von Betriebsergebnissen frühestens 1984 mit dem Baubeginn des HHT-Demonstrationskraftwerks gerechnet werden. Bei einer Bauzeit von 8 bis 10 Jahren kann mit einer Markteinführung des HHT frühestens um das Jahr 2000 nach Inbetriebnahme dieser Demonstrationsanlage gerechnet werden. Das zeitlich nachlaufende PNP ist auf die Erstellung angebotsreifer Unterlagen für die erste PNP-Anlage für 1985 ausgerichtet. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 186) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor wenigen Tagen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ein umfassender Regierungsbericht über die Möglichkeiten der Nutzung der Solarenergie in den Vereinigten Staaten vorgelegt worden ist, aus dem sich unter anderem ergibt, daß bis zum Jahr 2000 etwa 20 v. H. des Energiebedarfs der Vereinigten Staaten durch Nutzung der Sonnenenergie gedeckt werden kann, und ist die Bundesregierung bereit, nach Kenntnisnahme dieses Berichts unverzüglich ihre eigenen Energieprognosen mit dem Ziel zu überprüfen, ob und in welchem Umfang sich die in den Vereinigten Staaten erwogenen technischen Lösungen, Annahmen über die Entwicklung des Energiebedarfs und die energiepolitischen Strategie bei einem vertretbaren Finanzaufwand ganz oder teilweise auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen lassen? Der Bundesregierung liegt von dem genannten umfassenden Regierungsbericht über die Möglichkeiten der Nutzung der Solarenergie in den Vereinigten Staaten von Amerika derzeit nur die Kurzfassung vor. Seine erste Analyse zeigt, daß die Verfasser ihrer Untersuchung ein Dreistufenmodell zugrunde gelegt haben. Das sogenannte „Basis-Szenario" (Base Case), geht davon aus, daß die eingeleiteten flankierenden Maßnahmen — insbesondere des Staates — zur Entwicklung und Markteinführung der Solartechnik wie bislang fortgeführt werden. Zu diesem Fall schätzen die Autoren der Studie, daß für Wärmeversorgung, Raumheizung und industrielle Prozesse im Jahre 2000 ca. 2,1 % des Primärenergiebedarfs aus Sonne gedeckt werden könne. Rechnet man Biomasse, solarelektrische Anwendung und die herkömmliche Nutzung der Laufwasserenergie dazu, dann ergeben sich 9,4 %. Das zweite Szenario (Maximum Practical Case) untersucht den in der Praxis maximal darstellbaren Beitrag der Solarenergie an der Energieversorgung der USA unter der Voraussetzung, daß insbesondere die flankierenden staatlichen Maßnahmen erheblich verstärkt werden. In diesem Fall ergibt sich für die Wärmeversorgung 5,6 %, insgesamt 18,1% Anteil der Solarenergie am Primärenergieaufkommen. Das dritte Szenario (Technical Limit) schließlich weist den Anteil aus, der unter Vernachlässigung von Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten das technologisch machbare Potential darstellt. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, daß dieses Potential ca. 50% über den Werten von Szenario zwei liegt. Die Autoren der amerikanischen Untersuchung weisen mehrfach darauf hin, daß alle für das Jahr 2000 geschätzten Zahlen extrem unsicher sind und mit erheblichen Bandbreiten behaftet sind. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, sie als präzise Einzelzahlen anzusehen. Eine Betrachtung der Ergebnisse der Studie vor diesem Hintergrund zeigt, daß sich die im Rahmen der Szenario genannten Beiträge der Sonnenenergie zur Wärmeversorgung je nach Entwicklung des Erdölpreises zwischen 3-5 0/o des Primärenergiebedarfs bewegen werden. Dies ist eine Größenordnung, die einer quantitativen Bewertung des wirtschaftlich nutzbaren Sonnenenergiepotentials in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. So haben im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte systemanalytische Untersuchungen, so u. a. die erst jüngst vom Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) veröffentlichte „Systemstudie über die Möglichkeiten einer stärkeren Nutzung der Sonnenenergie in der Bundesrepublik Deutschland" des Internationalen Instituts für Angewandte Systemanalyse (IIASA) in Laxenburg bei Wien ergeben, daß unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlich ver- 10128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 tretbaren Randbedingungen der Anteil der Solarenergie in der Bundesrepublik im Jahr 2000 — bezogen auf den dann erwarteten Primärenergiebedarf — etwa 2-3 Prozent betragen könnte. Auch die drei wirtschaftswissenschaftlichen Institute haben in ihrer Prognose, die die Bundesregierung für die Erarbeitung der 2. Fortschreibung des Energieprogramms ausgewertet hat, einen Anteil der Sonnenenergie von etwa 2 % an der Deckung des Primärenergiebedarfs im Jahre 2000 vorausgeschätzt. Angesichts dieser, der Bundesregierung vorliegender und auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgerichteter Systemstudien, sowie dem auf Grund der Analyse zu erhebenden grundsätzlichen Vorbehalt bezüglich der Übertragbarkeit der für die USA abgeleiteten Beiträge, sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, ihre Energieprognosen unter Berücksichtigung der genannten Studie zu überprüfen. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Frage B 187) : Ist der im Zusammenhang mit der Stillegungsdebatte „Otto Hahn" von Bundesforschungsminister Dr. Hauff vertretene Standpunkt, daß die bisherigen Erfahrungen mit dem zehn Jahre alten Atomfrachter ausreichten, um „im Bedarffall in der Lage zu sein, Schiffe mit Kernantrieb zu bauen und zu liefern", zu rechtfertigen angesichts der Meinung von Experten, daß wegen der in den 90er Jahren einsetzenden Rohölverknappung bei den größeren Handelsschiffen Kernenergieantrieb verwendet werden müßte, und sollte die „Otto Hahn" nicht zumindest solange weiter betrieben werden, bis ein Atomschiff der „zweiten Generation" gebaut werden kann? Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Anwendung des technisch demonstrierten Kernenergieschiffsantriebs in der Handelsschiffahrt nicht vor 20-30 Jahren erfolgen können. Nachdem auch die deutschen Reeder diese Einschätzung der Lage teilen, ist es nicht vertretbar, mit einem Nachfolgeschiff für die „Otto Hahn", das wiederum nur von der öffentlichen Hand finanziert werden müßte und mit Sicherheit einen erheblichen Subventionsaufwand über die Lebenszeit dieses Schiffes erfordern würde, den Versuch zu machen, diese 20-30 Jahre zu überbrücken. Die Substitution von Rohöl muß vor allem auf dem Wärmesektor und bei der Elektrizitätserzeugung erfolgen. Erst wesentlich später wird die Substitution des Rohöls im Verkehrssektor erfolgen. Die bei den größeren Handelsschiffen weltweit durch Kernenergie ersetzbare Ölmenge liegt im Bereich von 1 bis 2 % des heutigen Ölverbrauchs. Die Bundesregierung vertritt weiterhin den Standpunkt, daß die wissenschaftlichen und technischen Ergebnisse des 10jährigen sehr erfolgreichen Betriebes der „Otto Hahn", soweit sie von diesem Schiff erbracht werden können, ausreichen, um im späteren Bedarfsfall Kernenergieschiffsantriebe zu bauen. Der wesentliche Teil des Know-hows der bisherigen Entwicklung liegt dabei bei der Firma INTERATOM, die wiederum eine 100%ige Tochter der KraftwerkUnion ist. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/2464 Fragen B 188 und 189) : Welchen grundsätzlichen Stellenwert haben nach Ansicht der Bundesregierung Hilfen im Bereich des Gesundheitswesens für die Staaten der Dritten Welt, und welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung zur Entwicklung und Stärkung eines eigenständigen Gesundheitswesens in den Entwicklungsländern? Mit welchen Staaten der Dritten Welt bestehen bereits Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, und welche sind die bevorzugten Kooperationsthemen innerhalb dieses Abkommens, bzw. wie wird diese Kooperation durchgeführt und koordiniert? Zu Frage B 188: Auf der von WHO und UNICEF veranstalteten Alma-Ata-Konferenz zur Entwicklung des Primärgesundheitswesens vom 6. bis 12. September 1978 wurde bestätigt, daß mehr als 80 °/o der Menschen in ländlichen Gebieten und armen Stadtrandgebieten von Entwicklungsländern noch keinen oder ungenügenden Zugang zu Gesundheitsdiensten haben. Dem steht das auf der Weltgesundheitsversammlung 1977 formulierte soziale Hauptziel für das Jahr 2 000 gegenüber, alle Bürger der Erde mögen einen Gesundheitszustand erreichen, der es ihnen erlaubt, ein sozial und ökonomisch produktives Leben zu führen. Diese Diskrepanz ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß der Einrichtung von Gesundheitsdiensten von zahlreichen Entwicklungsländern nicht genügend hoher Stellenwert beigemessen wird. Dies ist auch der Grund dafür, daß die Zahl der Gesundheitsprojekte im Rahmen der Technischen und der Finanziellen Zusammenarbeit relativ gering ist. Gestützt auf die Entschließungen der oben genannten Konferenzen wird die Bundesregierung ihre Bemühungen verstärken, die Entwicklungsländer davon zu überzeugen, daß dem Gesundheitswesen eine höhere Priorität einzuräumen ist. Sie erwägt, entsprechende Projekte im Rahmen der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit stärker zu fördern. Sie wird ferner gezielt nach Investitionsmöglichkeiten zur Entwicklung von Gesundheitsinfrastrukturen in solchen Ländern suchen, die Pläne zum umfassenden Aufbau derartiger Strukturen ausgearbeitet haben, ihrer Durchsetzung die erforderliche administrative, personelle und finanzielle Priorität zuerkennen und hierfür Technische und/oder Finanzielle Hilfe benötigen. Zu Frage B 189: Gesundheitsprojekte der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit werden auf Grund von Projektabkommen (Regierungsabkommen, Notenwechsel etc.) durchgeführt. Projektentscheidung und Koordinierung der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit und der Technischen Zusammenarbeit für die jeweiligen Länder liegen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit; die Durchführung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), die der Finanziellen Zusammenarbeit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KW). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 10129* Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche des Gesundheitswesens. Für die Zukunft erwartet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit eine Konzentration auf den Aufbau der Infrastruktur des Gesundheitswesens in unterversorgten Landesteilen — insbesondere in ländlichen und suburbanen Gebieten —, auf Massenkampagnen zur Unterdrückung der Überträger von Krankheiten und zum Schutze der gefährdeten Bevölkerung durch Impfung sowie auf Vorhaben zur Ausbildung von Fachpersonal unterhalb der Arztebene im Lande selbst. Zur Zeit werden im Gesundheitswesen folgende Projekte durchgeführt: Technische Zusammenarbeit — Stand 1. Dezember 1978 — Laufende Projekte des Gesundheitswesens (einschließlich Familienplanung) Titel 896 03 Ägypten Bilharziose Forschungsinstitut, Kairo Ausbau von Familienplanungsdiensten Afghanistan Zahnklinik, Kabul Basishospital in Khost Algerien Orthopädiezentrum Tixeraine VR Benin Materiallieferung für Gesundheitsprojekte des Deutschen Entwicklungsdienstes Bangladesh Bevölkerungsprogramm Indonesien Gesundheitswesen in Zentral-Java AR Jemen Ambulatorium Sanaa Gesundheitszentrum Amran Kamerun Krankenpflegeschule Bamenda Kenia Krankenpflegerschule Kakamega Krankenpflegerschule Kisumu VR Kongo Bekämpfung der Bilharziose Laos Orthopädische Werkstatt Lesotho Förderung des Gesundheitswesens Malawi Kinderarzt (Regierungsberater) Niger Ärztegruppe Tahoua Obervolta Distriktärzte Gaoua Verbesserung des ländlichen Gesundheitswesens Pakistan Bevölkerungsprogramm Peru Kontroll-Labour für die pharmazeutische Industrie Wartungsdienst für Hospitäler Sudan Förderung der Basisgesundheitsdienste im Süd-Sudan Tansania Zentralpathologisches Institut in Daressalam Thailand Pilotvorhaben: Familienplanung durch Basisgesundheitsdienste Togo Ärzte und Ausrüstung für das Krankenhaus Tokoin Hygiene-Institut, Lomé Orthopädische Werkstatt, Lomé Onchozerkose-Referenzlabor am Hygiene-Institut Tschad Instandsetzung der Chirurgie im Zentralkrankenhaus N'Djamena Türkei Unterstützung des „Centers for Medical Technology" (CMT), Ankara Westindische Inseln Sanitätsfahrzeug / Dominica Sanitätsfahrzeug / St. Kitts Sanitätsfahrzeug / Sta. Lucia Tunesien Orthopädische Werkstatt in Tunis Ausrüstung für das Krankenhaus Nefta Überregional Bekämpfung wasserbedingter Gesundheitsgefahren (Gutachten) Angepaßte medizinische Technologie für Landkrankenhäuser Politvorhaben Familienplanung durch Basisgesundheitsdienste Finanzielle Zusammenarbeit — Stand 30. September 1978 — Laufende Projekte Titel 866 01 Lateinamerika Brasilien Förderung des Gesundheitswesens im Bundesstaat Santa Catarina Espirito Santo Costa Rica Krankenhäuser Guatemala Krankenhaus San Marcos Kolumbien Ausstattung von Krankenhäusern Peru Krankenhaus Chimbote Asien Bangladesh Bevölkerungsprogramm 10130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979 Korea Regionales Gesundheitsprojekt Yongdong Afrika Ägypten Warenhilfe zur Bekämpfung der Bilharziose — Oase Fayoum Bildungshilfe — Stand 31. Dezember 1978 —Laufende Projekte Titel 686 02 Brasilien Forschungspartnerschaft Tropen-Institut Hamburg — Institut Oswald Cruz Elfenbeinküste Unterstützung des biomedizinischen Labors von Adiopodoume (Elekt. Mikroskope) Indonesien Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Pharmazie durch Unterstützung beim Aufbau einer Arzneimittelprüfstelle in Djakarta Aufbau einer klinischen Parasitologie an der Universität Padjadran Philippinen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Erziehungswesens — Medizinische Fakultät der Santa Thomas Universität in Manila — Scintillations Kamera — Thailand Förderung der medizinischen Fakultät der Universität Khon Kaen (Training Programm in Community Medicine) Westindische Inselstaaten Förderung eines Programms der Familienplanung an der Universität Westindien Asien Überregional Unterstützung der SEAMEO Tropisch medizinisches Centre of Thailand Anlage 116 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2464 Fragen B 190 und 191): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Summe von 700 000 Dollar, die die Bundesrepublik Deutschland in den letzten drei Jahren indirekt an die SWAPO gezahlt haben soll, und kann sie bestätigen, daß die westlichen Länder diese Organisation im gleichen Zeitraum mit insgesamt 79 Millionen Dollar unterstützt haben (vgl. Südafrikanisches Panorama Nr. 89, „Der Westen als Geldgeber der SWAPO")? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ankündigung des außenpolitischen Sprechers der SWAPO, Mweshihange, die SWAPO werde ihre Guerillatätigkeit in Namibia verstärken, das nur durch Krieg befreit werden könne, „gleichgültig, wie lange er sich hinzieht" (vgl. Nachrichtenspiegel I des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 26. Dezember 1978)? Zu Frage B 190: Die Bundesregierung hat wiederholt im Deutschen Bundestag darauf hingewiesen, daß SWAPO mit Ausnahme einer einmaligen humanitären Materialspende im Jahre 1975 — es handelte sich um Brillengestelle im Wert von 2 500,— DM — weder eine materielle noch irgendeine sonstige Unterstützung von ihr erhalten hat. Folglich entspricht auch die in „Südafrikanisches Panorama" Nr. 89 enthaltene Behauptung, die Bundesregierung habe in den vergangenen drei Jahren 700 000 US-Dollar indirekt an die SWAPO gezahlt, nicht den Tatsachen. Die Bundesregierung hat allerdings in den vergangenen drei Jahren für Programme der Vereinten Nationen, die im Zusammenhang mit der ungelösten Namibia-Frage stehen, folgende Leistungen erbracht: Insgesamt 200.000 US-Dollar an den UN-NamibiaFonds zugunsten des vom Namibia-Rat der Vereinten Nationen zur Heranbildung von Verwaltungsfachleuten für ein unabhängiges Namibia in Lusaka eingerichteten Namibia-Institutes. 168 760 US-Dollar an UNICEF zur Förderung von entwicklungspolitischen Maßnahmen zugunsten in Angola lebender Flüchtlinge aus Namibia für das Gesundheits- und Schulwesen. Weitere 120 000 US-Dollar sind in Aussicht gestellt worden. Die Bundesregierung hat außerdem dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen eine Barspende von 50 000 US-Dollar zugunsten von Namibia-Flüchtlingen in Angola zur Verfügung gestellt. Das Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), an dessen Beitragsaufkommen sich die Bundesregierung mit durchschnittlich 7 % im Jahr beteiligt, führt eine Reihe von Projekten mit der SWAPO durch. Dabei handelt es sich um Ausbildung- und Gesundheitsprojekte sowie um landwirtschaftliche Vorhaben. Dafür wurden vom UNDP bisher 804 108 US-Dollar aufgewendet. UNDP beteiligt sich auch an der Finanzierung des Namibia-Instituts. Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, in welcher Höhe andere westliche Länder die SWAPO unterstützen. Zu Frage B 191: Die Bundesregierung betrachtet für ihre Arbeit die offiziellen Erklärungen der SWAPO als verbindlich, in denen sie ausdrücklich die Resolution 435 des VN-Sicherheitsrats und den Waldheim-Bericht über die Durchführung des westlichen Vorschlags zur Lösung der Namibia-Frage als einzige akzeptable Grundlage bezeichnet hatte, so z. B. in einer Erklärung vom 31. Oktober 1978. SWAPO hat am 4. Januar 1979 erneut ihren Wunsch nach Teilnahme an freien Wahlen unter VN-Kontrolle erklärt. Mit dieser Bekräftigung ihrer Bereitschaft, sich zu den gleichen Bedingungen wie alle übrigen politischen Parteien Namibias der Entscheidung des Wählers zu stellen, hat SWAPO erneut ihren Verzicht auf unmittelbare Machtübernahme ohne demokratische Legitimierung zum Ausdruck gebracht.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812900000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Auf der Diplomatentribüne hat S. E. der Minister der Justiz der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Herr Terebilow, Platz genommen, der auf Einladung des Herrn Bundesministers der Justiz die Bundesrepublik Deutschland besucht. Ich begrüße Sie, Herr Minister, im Deutschen Bundestag und möchte dem Wunsch Ausdruck geben, daß Ihr Besuch der Vertiefung der Beziehungen zwischen Ihrem und unserem Lande dienen möge.

(Beifall)

Ich habe dem Hause einige Mitteilungen zu machen: Die Beschlußempfehlung und der Bericht des
Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksachen 8/362, 8/918 und 8/940 — sollen nach einer Vereinbarung im Ältestenrat an den Innenausschuß — federführend —, an den Rechtsausschuß — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zurückverwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 16. Januar 1979 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen
werden sollen:
Unterrichtung durdi die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. September bis 4. Oktober 1978 in Straßburg (Drucksache 8/2371)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit den ergänzenden Maßnahmen nach dem Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) vom 28. August 1975 (Drucksache 8/2445)
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß
Rechtsausschuß
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — über die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht in allen Sozialleistungsbereichen, über den Zugang zu den Sozialleistungen
sowie über die Eigenermittlungen der Leistungsträger (Drucksache 8/2454)

zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist auch das so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität —(16. StrÄndG)

— Drucksache 8/2382 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß
Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812900100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Generation hat im Laufe der letzten 20 Jahre eine Reihe bedeutsamer Bewußtseinsänderungen erlebt. Eine der nachhaltigsten hat sich in unserer Einstellung zur Umwelt vollzogen. Noch vor nicht allzu langer Zeit galt uns die Natur als unerschöpflich und unzerstörbar; ihre wesentlichen Bestandteile — Wasser, Luft, das Erdreich, die Flüsse und die Meere — erschienen uns als sich stets von selbst erneuernde Güter des Überflusses, die der Menschheit nach Belieben, ja nach Willkür zur Verfügung stehen. Wenn in diesem Zusammenhang von „Schutz" die Rede war, dann in aller Regel vom Schutz des Menschen vor der Natur und gegen die Natur.
Heute wissen wir: Die Natur, die Umwelt, in der wir leben, ist keineswegs unzerstörbar. Sie ist verletzlich, ihre Ressourcen sind begrenzt. Wir dürfen auch hier nicht alles tun, wozu wir technisch und ökonomisch imstande sind. Die Umwelt bedarf ihrerseits des Schutzes vor menschlichem Tun, und zwar um des Menschen und um seiner Wohlfahrt willen.
Diese Erkenntnis beschränkt sich keineswegs auf unser Land. Sie 'ist weltweit im Fortschreiten und



Bundesminister Dr. Vogel
im Vordringen, und zwar ohne Rücksicht auf die gesellschaftlichen Systeme. Deshalb ist auch der Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet besonders fruchtbar, und deshalb ist dieses Thema auch Gegenstand der Gespräche zwischen dem sowjetischen Justizminister und mir.
Dieser veränderten Erkenntnis muß ein verändertes Verhalten entsprechen, ein Verhalten, das in erster Linie eigener Einsicht entspringt, das freiwillig und aus eigener Verantwortung Schädliches unterläßt oder möglichen Gefährdungswirkungen des eigenen Tuns vorbeugt. Hier liegt für alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte unseres Volkes eine große und andauernde Aufgabe. Hier muß sich vieles bewähren, was uns sonst leicht über die Lippen geht. Hier zeigt sich auch, welche Rangordnung der Werte wir in der Wirklichkeit praktizieren. Realistisches Engagement ist dabei ebenso nützlich und wichtig, ja, nützlicher als globale Prognose allein oder gar als allgemein gehaltene Schreckensvisionen, die häufig genug eher Resignation als reale Veränderung und Verbesserung bewirken.
Allerdings genügt die Aufklärung und Motivierung unserer Bürger allein nicht. In der Bundesrepublik hat sich deshalb ein System von Umweltschutznormen entwickelt, das sich darum bemüht, die jeweiligen Grenzen zwischen Schädlichem und Unschädlichem zu markieren und Gefahren durch vorbeugende Kontrollen, durch Genehmigungsverfahren und durch eine Vielzahl von Auflagen und nachfolgenden Kontrollen zu begegnen. Diese Vorschriften bedürfen der Durchsetzung und da, wo sie vorsätzlich oder fahrlässig mißachtet werden, auch der strafrechtlichen Sanktion. Wie auf anderen Lebensgebieten gilt auch hier: Zum Schutze wichtiger Güter muß die Gemeinschaft als Ultima ratio auch das Strafrecht einsetzen, und dort, wo neue Formen gemeinschaftsschädlichen Verhaltens es erfordern, muß das Strafrecht auch ergänzt, verschärft werden.
Schon jetzt gibt es im Bereich des Umweltschutzes eine beträchtliche Anzahl von Strafvorschriften. Aber sie sind über eine Vielzahl von Spezialgesetzen verstreut. Sie weisen mehrere Lücken und Widersprüche auf und sie bleiben in Einzelfällen in ihren Maßnahmen hinter dem Schutzbedürfnis des zu schützenden Gutes zurück. Der vorliegende Entwurf will allein drei Mängeln abhelfen. Er faßt zunächst einmal die verstreuten Strafnormen an einer Stelle zusammen. Was zum Schutze der Luft, der Gewässer und des Erdreichs, was zum Schutze bestimmter landschaftlicher Gebiete unter Strafe verboten ist, kann künftig im wesentlichen an dieser einen Stelle ermittelt werden. Der Entwurf schließt zum zweiten Lücken, beseitigt Mängel, beispielsweise hinsichtlich der Verunreinigung der Luft und der Erregung übermäßigen Lärms, hinsichtlich bestimmter Fälle umweltgefährdender Abfallbeseitigung sowie konkreter Gefährdungen durch ionisierende Strahlen. Der Entwurf hebt zum dritten die Höchststrafen für die Gewässerverunreinigung von bisher zwei oder drei Jahren auf fünf Jahre an und sieht für besonders schwere Fälle von Umweltgefährdung sogar eine Strafdrohung bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug vor.
Über das Konzept des Entwurfs besteht zwischen den Parteien, aber auch zwischen Bund und Ländern, die alle Vorarbeiten gemeinsam geleistet haben, eine erfreulich weitgehende Übereinstimmung. Dies hat auch in einer überaus positiven Stellungnahme des Bundesrats seinen Niederschlag gefunden. Einwendungen sind im wesentlichen nur vom Bundesverband der Deutschen Industrie und vom Deutschen Industrie- und Handelstag erhoben worden. Diese, so fürchte ich, werden sich allerdings nicht ausräumen lassen, weil das von beiden Verbänden beklagte deutlichere strafrechtliche Risiko bei Umweltschutzdelikten ja gerade das Ziel des Entwurfes ist.
Anderen Fragen wird im Zuge der Ausschußberatungen noch nachzugehen sein, so der Frage, ob sich die Vorschriften noch einfacher fassen lassen und ob dem Grundtatbestand der Gewässerverunreinigung, der einfach die unbefugte Verunreinigung eines Gewässers unter Strafe stellt, noch weitere ebenso einfache Grundtatbestände an die Seite gestellt werden können. Ich warne hier allerdings vor unrealistischen Erwartungen. Denn das Umweltstrafrecht muß an die Begriffe und Regelungen des sonstigen Umweltschutzrechts anknüpfen. Der Versuch, hier ein eigenes Begriffs- und Definitionssystem schaffen zu wollen, würde nur zur Verwirrung und Unklarheit führen. Auch kann sinnvollerweise nur mit Strafe bedroht werden, was nach allgemeinem Umweltschutzrecht untersagt ist oder einem Gebot zuwider unterlassen wird.
Meine Damen und Herren, die entscheidende Bedeutung des Entwurfs liegt jedoch auf psychologischem Gebiet, nämlich darin, daß das Umweltstrafrecht künftig einen eigenen Abschnitt des Strafgesetzbuches bildet. Mit der Aufnahme dieser Vorschriften in das Strafgesetzbuch macht der Gesetzgeber deutlich, daß die Umwelt als Rechtsgut künftig gleichen Rang zu beanspruchen hat wie andere im Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter, also wie z. B. das Eigentum, das Vermögen, die körperliche Unversehrtheit. Damit soll verstärkt in das Bewußtsein unserer Bürger dringen: Umweltdelikte sind keine Kavaliersdelikte, sie sind strafbares Unrecht. Die Stichworte „Gewässerverunreinigung" oder „Luftverschmutzung" sollen in Zukunft durchaus ähnlich negative Vorstellungen auslösen wie die Begriffe Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Brandstiftung. Wenn uns dies gelingt, dann sind wir im Kampf um den Schutz unserer Umwelt einen guten Schritt vorangekommen.
Namens der Bundesregierung bitte ich deshalb, den Entwurf so zügig zu beraten, daß er mit der in Aussicht gestellten Zustimmung des Bundesrats noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812900200
Das Wort' hat der Herr Abgeordnete Hartmann.

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0812900300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion dieses Hauses wird dem von der Bundesregie-



Hartmann
rung eingebrachten Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität in Gestalt des Entwurfs eines Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes eine sehr differenzierte Betrachtung und Beratung angedeihen lassen.
Der Entwurf gehört weder zu den Gesetzgebungsvorhaben, denen man bereits in der ersten Lesung ein vorbehaltloses Ja auf den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren mitgeben kann, noch zu jenen, die von vornherein und insgesamt auf Ablehnung stoßen müssen. Den im Mai 1975 von Ihrem Haus, Herr Minister Dr. Vogel, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Umweltschutzes hat ein Kritiker einen „Fehlstart im Umweltstrafrecht" genannt. Es ist, so meine ich, des Schweißes der Edlen wert, dafür zu sorgen, daß der heute an die Ausschüsse zu überweisende Entwurf nicht am Ende der gleichen Qualifizierung anheimfällt.
Lassen Sie mich zunächst ausführen, welche Ansätze des Gesetzentwurfs außer Streit gestellt werden können.
Erstens. Der Mensch hat sich zwar die Erde untertan gemacht. Aus der Endlichkeit der elementaren Ressourcen — Luft, Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen — folgt aber, daß er verantwortlich und in seinen Verfügungsfreiheiten beschränkt ist nicht nur gegenüber den lebenden Mitmenschen, sondern auch gegenüber den künftigen Generationen und anderen Lebewesen, die zu seiner natürlichen Umwelt gehören. Indem er diese schützt, schützt der Mensch sich selbst. Ich gebe Ihnen zu und bestätige Ihnen, Herr Minister Dr. Vogel, daß sich insoweit sicher ein Bewußtseinswandel bei den Menschen vollzogen hat. Der Idealzustand wäre nun, daß die Menschen freiwillig dieser Einsicht gemäß handeln. Die Fehlbarkeit und Unzulänglichkeit des Menschen stehen dem entgegen.
Zur Durchsetzung des Umweltschutzes muß deshalb das Instrumentarium des Rechts eingesetzt werden. Die ökologisch schützenswerten Güter müssen neben den Individualrechtsgütern wie Leben, Freiheit und Eigentum sowie neben den Universalrechtsgütern wie demokratischer Rechtsstaat und öffentliche Ordnung als biologische Gemeinschaftsgüter — wie sie der Züricher Professor Noll einmal genannt hat — anerkannt und dem Schutz auch der Strafrechtsordnung unterstellt werden. Mißt man der Unversehrtheit der Umwelt Rechtsgutcharakter bei, so muß schwerwiegenden Schädigungen und Gefährdungen ebenso mit präventiven Strafsanktionen vorgebeugt werden wie etwa der Körperverletzung oder der Brandstiftung. Daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die bereits bestehenden administrativen Umweltschutzbestimmungen hinaus auch der Lebensraum und die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen als Rechtsgüter anerkannt und dem strafrechtlichen Schutz unterstellt werden sollen, wird daher von uns begrüßt.
Zweitens. Wir haben grundsätzlich auch nichts gegen die Einstellung und Zusammenfassung wichtiger Strafbestimmungen zum Schutz der Umwelt im Strafgesetzbuch. Ich sage: grundsätzlich. Es entspricht zum
einen gerade der von der Union immer wieder erhobenen Forderung, die Vorschriften eines Rechtsgebiets — oder mehrerer verwandter Rechtsgebiete — gesetzestechnisch möglichst zusammenzufassen und zu harmonisieren. Zum andern gibt die Ansiedlung gerade im Strafgesetzbuch — auch hier gebe ich Ihnen recht, Herr Vogel — dem Unwerturteil Ausdruck, das der Staat schwerwiegenden Schädigungen und Gefährdungen der Umwelt beimißt. Es gibt bekanntlich eine Normenhierarchie nicht nur im normativen Bereich. — Verfassung, einfaches Gesetz, Verordnung, Verfügung —, sondern es gibt auch eine Hierarchie unter dem Gesichtspunkt der sozialen Wirksamkeit gesetzlicher Bestimmungen.
Der Standort eines Rechtssatzes kann dessen faktische Wirksamkeit erhöhen oder auch beeinträchtigen, nicht nur weil von ihm die Auffindbarkeit und Erkennbarkeit der Norm abhängen kann, sondern weil der Eingang in das allgemeine Rechtsbewußtsein auch vom systematischen Zusammenhang und vom gesetzlichen Kontext bestimmt wird, in dem sich die betreffende Norm befindet. Verstöße gegen Vorschriften des sogenannten Nebenstrafrechts werden landläufig leider immer noch als „Kavaliersdelikte" — mit entsprechender Abschwächung der generalpräventiven Wirkung der Norm — angesehen. So wird beispielsweise ein Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz — auch wenn er schwerwiegend ist — landläufig als weniger gravierende Angelegenheit angesehen als ein Diebstahl noch so geringwertiger Sachen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Einwände, Gegenvorschläge und Diskussionsbeiträge in den kommenden Ausschußberatungen werden sich hauptsächlich auf folgende Punkte beziehen.
Erstens. Aus der Sorge heraus, die Entwicklung des Strafrechts könnte allzu sehr in Fluß gehalten werden, sind wir der Meinung, daß die Kodifizierung des Umweltstrafrechts durch Einstellung und Zusammenfassung im Strafgesetzbuch das gesamte Umweltstrafrecht, soweit irgend möglich, umfassen sollte. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, die die Bundesregierung für eine umfassende Lösung dieser Art sieht — aus der Begründung des vorliegenden Entwurfs ist dies ersichtlich —, halten allerdings die angeführten Argumente nicht für so zwingend, daß wir .auf eine weitere ausführliche Erörterung dieser Frage verzichten könnten. Bei einem Gesetzgebungsvorhaben von so weittragender Bedeutung sollte man möglichst nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Dies ist auch die Auffassung des Deutschen Richterbundes in seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren in Bundesregierung und Koalition, haben uns bei der Beratung der sogenannten Antiterrorgesetze Stellungnahmen des Deutschen Richterbundes immer dann genüßlich vorgehalten, wenn sie auf Ihrer Linie lagen. Die Tatsache, daß der Deutsche Richterbund in vorliegender Sache mit Ihnen nicht übereinstimmt, sollte Sie nicht daran hindern, seinen Argumenten jetzt das gleiche Gewicht beizumessen wie damals.



Hartmann
Zweitens. Aus Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes folgt das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit eines mit Strafe bedrohten Tatbestandes. Es fällt auf, daß die Vorschriften des Gesetzentwurfs eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten — das liegt bei der Materie gewissermaßen in der Natur der Sache —, z. B. die Begriffe „erheblicher Lärm" —was ist erheblich? —, „geringfügig radioaktiv", „nachhaltig verunreinigen und verändern", „längere Zeit" und ähnliches. Ob dadurch nicht die notwendige Bestimmtheit der inkriminierten Tatbestände inFrage steht und wie sie herbeigeführt, besser dargestellt werden kann, wird eingehend zu prüfen sein.
Überhaupt wirft die enge Verzahnung von straf-und verwaltungsrechtlichen Vorschriften — auch dies ist die Meinung des Deutschen Richterbundes — Schwierigkeiten im Hinblick auf die Rechtsanwendung auf. Der Zusammenhang des Entwurfs mit verwaltungsrechtlichen Regelungen der einzelnen Umweltschutzgesetze ist jedoch andererseits wiederum nicht durchgängig gewahrt. So weicht z. B. die in § 326 Abs. 5 des Entwurfs — dies ist auch aus der Stellungnahme des Bundesrates ersichtlich — verwendete Definition des Begriffs „schädliche Umwelteinwirkungen" von der im Bundesimmissionsschutzgesetz gewählten ab. Die von mir damit angesprochene rechtssystematische Problematik des Zusammenhangs mit verwaltungsrechtlichen Regelungen kennen Sie, Herr Minister Dr. Vogel, aus der jahrelangen Vorgeschichte des vorliegenden Entwurfs genau. Diese Problematik hat auch Ihren Amtsvorgänger, Herrn Kollegen Jahn, beschäftigt, wie aus seinem im Februar 1974 in Gießen gehaltenen Vortrag ersichtlich ist.
Drittens. Wir sind auch der Auffassung, daß einer Überprüfung unterzogen werden muß, ob der Entwurf die Grenze der Strafwürdigkeit, der Kriminalisierung umweltgefährdenden oder umweltschädigenden Verhaltens — dem Schutzzweck des Gesetzes. entsprechend — richtig zieht. Wir meinen, daß einerseits mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, wenn z. B. reines Verwaltungsunrecht, nämlich das bloße Betreiben einer genehmigungspflichtigen Anlage — und zwar auch einer an sich unschädlichen Anlage — ohne umweltschutzrechtliche Genehmigung, kriminalisiert wird, während andererseits jeder Ansatz fehlt, ein so prekäres Problem wie die sogenannten kumulierenden Umweltbelastungen strafrechtlich unter Kontrolle zu bringen. Damit sind jene umweltbelastenden Handlungen gemeint, die, für sich allein genommen, noch keine Schädigung hervorrufen, aber durch ein Zusammentreffen mit anderen Handlungen dieser Art, z. B. durch eine sich summierende Intoxikation der Luft, eine schwerwiegende Gefährdung oder Schädigung der Umwelt bewirken. Wir sind uns selbstverständlich darüber im klaren, daß hier die Grenzen der strafrechtlichen Lösungsmöglichkeiten sehr strapaziert werden müßten. Anläßlich der anstehenden Neukodifizierung des Umweltstrafrechts muß dieses Problem — mit welchem Ergebnis auch immer — jedoch ausdiskutiert werden.
Viertens. Es wird auch zu überprüfen sein, ob die in dem Gesetzentwurf für die inkriminierten Verhaltensweisen angedrohten Strafen dem Strafsystem des Strafgesetzbuches entsprechen. Zweifel daran weckt z. B. die in § 330 Abs. 4 für besonders schwere Fälle der Umweltgefährdung — ein solcher Fall liegt u. a. vor, wenn leichtfertig der Tod eines Menschen verursacht wird — angedrohte Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Mißverhältnis dieser Strafhöhe gegenüber der Höchststrafe von fünf Jahren für fahrlässige Tötung nach § 222 des Strafgesetzbuchs ist offenkundig.
Fünftens. Ohne damit bereits in dieser ersten Lesung, die ja mehr Fragen aufzuwerfen pflegt, als sie Antworten bringen kann, eine Wertung oder ein Petitum zu verbinden, möchte ich auch auf die Problematik hinweisen, die sich daraus ergibt, daß sich sämtliche Strafdrohungen des Entwurfs ausschließlich gegen den unmittelbaren Verursacher von Schädigungen oder Gefährdungen der Umwelt, sei es in der privaten oder der wirtschaftlichen Sphäre, richten. Kriminalisiert wird, wer unter Verletzung von verwaltungsrechtlichen Pflichten unbefugt oder ohne die erforderliche Genehmigung Gewässer verunreinigt, Lärm erzeugt, umweltgefährdende Abfallbeseitigung vornimmt oder bestimmte Anlagen betreibt oder mit bestimmten Stoffen in bestimmter Weise umgeht. Auch Fahrlässigkeit soll jeweils mit Strafe bedroht sein. Dies bedeutet vor allem, daß die Verantwortlichen ganzer Wirtschaftszweige auf allen Ebenen — vom Hausmeister über den Betriebsleiter bis zum Vorstandsvorsitzenden — ständig mit einem Fuß im Gefängnis stehen werden, wenn sie nicht genau auf die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften Bedacht nehmen, die damit ja erreicht werden soll.
Was aber — so werden die dergestalt in die Pflicht genommenen, rechtsunterworfenen Bürger fragen — hat demgegenüber jemand zu gewärtigen, der an zuständiger Stelle als Amtsträger fehlerhafte Genehmigungen erteilt, Auflagen vergißt, Hinweisen auf schwere Umweltgefahren nicht nachgeht oder ein durch schädliche Umwelteinwirkungen gefährdetes Gebiet nicht unter Schutz stellt, obwohl durch solche administrativen Fehlleistungen oder Unterlassungen dieselben Schädigungen und Gefährdungen der Umwelt eintreten können wie durch das vorsätzliche oder fahrlässige Handeln eines rechtsbetroffenen Bürgers?
Wie ist es zu rechtfertigen, diejenigen von den Strafsanktionen des Umweltstrafrechts auszunehmen, die solche Folgen unter Mißachtung der ihnen für den Schutz der Umwelt übertragenen Verantwortung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben?
Reicht es aus, daß ein Amtsträger nach geltendem Strafrecht immerhin unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung an einer Umweltstraftat oder auch wegen Körperverletzung, begangen durch Unterlassung, belangt werden kann? Geht es — nach der salvatorischen Klausel „nobody is perfect" — zu weit, einen Amtsträger unter zusätzliche strafrechtliche Verantwortung zu stellen angesichts der kaum noch zu überschauenden Gesamtpalette der von ihm zu vollziehenden Vorschriften, welche den unmittelbaren Verursacher nur sektoral betreffen?



Hartmann
Diese Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir ebenfalls ausdiskutieren.
Sechstens. Ein Einwand noch zur redaktionellen Einordnung des Umweltstrafrechts im Strafgesetzbuch. Daß dies rechtssystematisch im Prinzip richtig ist, habe ich bereits ausgeführt. Aber gibt es denn keine bessere Lösung als diejenige des Entwurfs, nämlich die Einordnung als 28. Abschnitt zwischen den jetzigen §§ 323 c und 331 des Strafgesetzbuchs, was zur Folge hat, daß zahlreiche Vorschriften um-numeriert werden müssen, die der Bevölkerung unter ihrer Paragraphenzahl allgemein bekannt sind, z. B. § 330 a über den Vollrausch und § 330 c, der die unterlassene Hilfeleistung betrifft? Wir streben doch auch danach, daß in das Bewußtsein der Bevölkerung eingegangene Rechtsvorschriften leicht auffindbar sind. Deshalb sollten wir nicht ohne Not bestehende Vorschriften umnumerieren, wenn sie sich einmal eingeprägt haben. Aber das ist sicherlich nicht das Zentralproblem dieses Entwurfs.
Siebtens möchte ich insgesamt auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf, wie er aus der vorliegenden Drucksache ersichtlich ist, verweisen.
Im Rahmen meiner kurzen Redezeit konnte ich nur die hauptsächlichsten Punkte ansprechen, die wir in den Ausschußberatungen ausführlich diskutiert sehen wollen.
Ich darf abschließend zusammenfassen: Die CDU/ CSU-Fraktion wird auf seinen Schutzzweck umfassend erfüllendes, jedermann einsichtiges, auch sprachlich verständliches sowie praktikables Umweltstrafrecht hinarbeiten und bekundet der Bundesregierung und der Koalition für die kommenden Ausschußberatungen — wieder einmal — ihre sachliche Kooperationsbereitschaft Für neue Vorschriften, die den Paragraphendschungel für den Bürger sowie für die Behörden und Gerichte nur noch undurchdringlicher machen und dem Bürger ein unverhältnismäßig großes strafrechtliches Risiko auferlegen, ohne daß sie zur wirksamen Abwehr von Schäden an der Umwelt nennenswert beitragen, werden wir allerdings nicht zu haben sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812900400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0812900500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Hartmann, ich möchte diesen Gesetzentwurf im Gegensatz zu Ihnen nicht als Fehlstart bezeichnen.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Hat er doch nicht! Er hat gesagt: Hoffentlich wird es kein Fehlstart!)

— Ich will mich gern zu Beginn korrigieren: Im Gegensatz zu Ihnen möchte ich nicht sagen, daß der Gesetzentwurf hoffentlich kein Fehlstart wird, sondern ich stelle fest: Dieser Start ist so gut im Einvernehmen 'mit allen Landesjustizverwaltungen vorbereitet, daß dem Gesetzentwurf schon _vom Ansatz
her bescheinigt werden kann, daß es ein glatter Start-Ziel-Sieg wird.
Dennoch sind wir für die Anregungen dankbar, die der Kollege Hartmann in erster Lesung zur Sprache gebracht hat. Es führt in der Tat zu Schwierigkeiten, in das Strafgesetzbuch dort ein neues Kapitel einzufügen, wo abzugrenzen ist, wo Vorschriften nicht übernommen werden können, weil sie überwiegend nicht mit dem Umweltschutz, sondern mit anderen Dingen wie z. B. dem Arbeitsrecht zu tun haben. Ich gebe Ihnen zu, Herr Kollege Hartmann, daß man über Begriffsbestimmungen zweifelsohne wird ausführlich zu reden haben.
Was die Frage der kumulierenden Umweltbelastungen angeht, muß darüber geredet werden. Auf der anderen Seite haben wir das Instrument der abstrakten Gefährdung eingeführt; darunter wird einiges zu subsumieren sein.
Ich habe die Vorlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Umweltkriminaiität für die sozialdemokratische Fraktion — ich tue das mit Freude — zu begrüßen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Pflichtgemäß?)

— Ich habe gesagt, ich tue das mit Freude. Pflicht ' kann doch auch Freude bereiten — oder?

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Die neueste Form sozialdemokratischer Lust!)

Die Umweltmeldungen dieser Woche betreffen den Smogalarm im Ruhrgebiet, eine riesige bayerische Gestankwolke, deren Giftgehalt gerade noch im Rahmen der zulässigen Belastung gelegen hat, und den Verdacht, daß in den Vereinigten Staaten von insgesamt 14 Millionen Tonnen überwiegend hochgiftigen Industriemülls jährlich 12 Millionen Tonnen illegal gelagert werden. Diese Meldungen rufen das Schlagwort von der angehenden Selbstmördergesellschaft wieder in Erinnerung. Es kann nicht übersehen werden, meine Damen und Herren, daß Schutz und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen heute über allgemeine Aufmerksamkeit verfügen und daß diejenigen, die 1961 über die Forderung Willy Brandts nach dem blauen Himmel über der Ruhr gelacht haben, ihre peinliche Fehleinschätzung lange eingesehen haben dürften.
Gefährdung menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit durch schädliche Einwirkungen auf unsere Umwelt müssen - auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen — vermieden werden. Vorkehrungen zum Schutze der Umwelt zu treffen wird daher auf lange Sicht eines der obersten Ziele unserer Gesellschaft sein. Der begrenzte Vorrat natürlicher Lebensgrundlagen und die mit der zunehmenden Technisierung steigenden Belastungen unserer Umwelt verlangen von uns, heute schon mögliche zukünftige Gefahren ins Auge zu fassen und vermeidbare Gefährdungen unserer Umwelt frühzeitig zu unterbinden.
Einen ersten entscheidenden Impuls hat die Umweltschutzpolitik mit dem Beginn der sozialliberalen Koalition erhalten. Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt hat in seiner Regierungserklärung vom Oktober 1969 den Umweltschutz zu einem Schwerpunkt soziallibera-
10052 Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1979
Heyenn
I ler Politik erklärt. Schon im September 1970 wurden die dringlichsten Maßnahmen für den Umweltschutz eingeleitet, und 1971 wurde dann das erste Umweltschutzprogramm für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. In diesem Programm wurden Maßnahmen gefordert, um a) dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht; um b) Boden, Luft sowie Pflanzen- und Tierwelt vor nachhaltigen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen und um c) Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen.
Eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zum Schutze der Umwelt wurde aus Anlaß dieses Programmes erlassen. Es gab Erfolge bei der Bekämpfung der Verschmutzung von Luft und Wasser. Wir haben weniger Staub, weniger Schwefel und weniger Blei in der Luft. Der Smog-Alarm dieser Woche wurde bei Verunreinigungswerten ausgelöst, die es vor einem Jahrzehnt wesentlich häufiger gab. Damals wurde die Bevölkerung nicht informiert, nicht alarmiert. Das Müllproblem haben wir nahezu völlig in • den Griff bekommen. Bei Glas, Papier, einigen Metallen nimmt das Recycling-Verfahren immer weiter zu. Der Bau von Kläranlagen geht unvermindert weiter.
Die Politik hat also in jenen globalen Prozeß eingegriffen, dessen Bestandteil die Umweltverschmutzung ist, in einen Prozeß, der das System menschlicher Lebensbedingungen nachhaltig erschüttern kann. Daß es auch Rückschläge gegeben hat, daß das Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und Wirtschaftswachstum, daß die Realisierungsdauer beschlossener Maßnahmen dazu führten, daß nicht alle früheren Erwartungen erfüllt wurden, soll hier nicht verschwiegen werden. Eines ist allerdings eindeutig. Die Arbeit am Umweltschutzprogramm der Bundesregierung aus dem Jahre 1971 ist kontinuierlich
• vorangetrieben worden.
Der zur ersten Lesung vorliegende Gesetzentwurf ist in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Schmidt angekündigt und nicht vom Grün des letzten Sommers initiiert worden. Der Gesetz- entwurf entspricht dem tiefgreifenden Bewußtseinswandel der Bevölkerung, auf den Herr Minister Vogel in seinen einleitenden Worten hingewiesen hat. Ich darf auf ein Umfrageergebnis aus dem Oktober 1978 hinweisen, das Emnid im Auftrage der „Wirtschaftswoche" ermittelt hat. Danach ziehen 53 % der Bundesbürger Umweltschutzmaßnahmen heute Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums vor.
Meine ,Damen und Herren, für die Schaffung dieses neuen Abschnittes im Strafgesetzbuch „Straftaten gegen die Umwelt" gibt es eine Vielzahl guter Gründe. Ich möchte die wesentlichsten nennen.
Erstens. Die Umweltstrafvorschriften aus den verschiedenen Bereichen werden harmonisiert. Einheitliche Regelungen werden geschaffen, wo bisher unterschiedliches Landesrecht gilt oder Straftatbestände in einer Vielzahl von Umweltgesetzen des Bundes beinahe versteckt sind.
Zweitens. Die Zusammenfassung ergibt eine Vereinfachung des Tatbestandes. Auslegungsschwierigkeiten werden verringert. Eine Gleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte wird erleichtert, die Zusammenhänge von verschiedenen strafrechtlichen Regelungen des Umweltrechtes können besser berücksichtigt werden.
Drittens. Lücken, die durch die in einzelnen Umweltschutzgesetzen vorgenommenen Anwendungsbeschränkungen entstanden sind, können geschlossen werden.
Viertens. Es wird dokumentiert, daß die einschlägigen Delikte mit ihrer Sozialschädlchkeit und ihrem Unrechtsgehalt den klassischen Straftaten gleichstehen.
Fünftens und letztens. Mit der Einführung der abstrakten Gefährdungshaftung wird in vielen Fällen der oft schwierige Nachweis einer konkret eingetretenen Schädigung nicht mehr nötig, es wird dann genügen, daß die eingetretene Veränderung in der Lage war, Schaden herbeizuführen.
Die beiden letzten Punkte halte ich für die wichtigsten. Denn wer vermag heute nodi einzusehen, daß der Ladendiebstahl für das Gemeinwohl schädlicher ist als die nachhaltige Verunreinigung eines Gewässers? Bei Umweltstraftaten handelt es sich keineswegs um Bagatellfälle, vielmehr sind das sozial besonders schädliche und strafwürdige Fälle der Kriminalität. Ein sozialstaatlich orientiertes Strafrecht muß deshalb bereit sein, die natürlichen Lebensgrundlagen der Allgemeinheit auch mit strafrechtlichen Sanktionsmitteln zu schützen, und das wollen wir tun. Genau wie andere Kriminaltaten ziehen umweltgefährdende Handlungen nicht nur Gefahren für Gesundheit und Sachwerte nach sich, sondern sie werden nicht selten ebenso von Eigennutz und Gewinnstreben diktiert.
Eine kleine Zahl: Derzeit werden jährlich im Zusammenhang mit der Umweltkriminalität mehr als 3 000 Ermittlungsverfahren durchgeführt, die Verurteilungszahlen der Gerichte liegen jährlich zwischen 600 und 700.
Aufbauend auf den bestehenden verwaltungsrechtlichen Regelungen umschreibt der Entwurf gefährliche Verhaltensweisen, die für die Umweltkriminalität typisch sind. Ich möchte einige kurz erläutern.
Während sich nach bisherigem Recht die Strafvorschriften wegen der Verunreinigung eines Gewässers in fünf Gesetzen fanden, sieht der Entwurf eine allgemeine Vorschrift über die unbefugte Verunreinigung eines Gewässers vor und führt so zu einer Zusammenführung zusammengehöriger Delikte in einer Strafnorm. Dieser Tatbestand verbietet strafrechtlich alle unbefugt vorgenommenen Handlungen oder Unterlassungen, die zu Verunreinigungen führen. Damit erweitert er gegenüber dem bisherigen Recht zugleich den Kreis strafbarer Verhaltensweisen. Nach dem Entwurf macht sich nunmehr auch
derjenige strafbar, der z. B. seinen Oltank überlaufen läßt,' aber auch die Kollision von Öltankern oder anderen Frachtschiffen mit gefährlicher Fracht, selbst auf dem Festlandsockel, wird strafbar. In der Vergangenheit hat sidi gezeigt, daß derartige Unglücksfälle kaum zu reparierende Umweltschäden hervor-



Heyenn
rufen. Zur Abwehr auf diesem Gebiet ist die strafrechtliche Sanktion von besonderer Bedeutung. Der Strafrahmen wird — darauf ist hinzuweisen — auch aus Gründen der Generalprävention erhöht.
Luftverunreinigung und Lärmbelastung erfordern in besonderen Fällen, in denen unter Verletzung einer verwaltungsrechtlichen Vorschrift Luft verunreinigt oder Lärm verursacht wird, strafrechtliche Sanktionen. Hier wird über das bisherige Maß im Bundesimmissionsschutz hinausgegangen, und hier wird ebenfalls die Gefährdungshaftung eingeführt. Der Tatbestand setzt dann allerdings grob pflichtwidriges Verhalten voraus.
Aus aktuellem Anlaß lassen Sie mich kurz darauf hinweisen, daß mir eine Verordnung über die Meldung von Störfällen dringend nötig erscheint. Ich verweise auf die Gestankswolke in Bayern. Wir haben es nämlich vielfach in Umweltunfällen, bei Umweltschäden zu verzeichnen, daß eine verspätete, eine verharmlosende oder gar eine unterlassene Meldung eines Störfalls die Schäden wesentlich vergrößert. Wenn diese Störfälle durch eine Verwaltungsvorschrift meldepflichtig werden, kann ein Verstoß dagegen dann auch geahndet werden.
Die unsachgemäße Beseitigung der wachsenden Menge der häuslichen und der industriell-gewerblichen Abfälle kann zu einer schädlichen Beeinträchtigung von Boden, Wasser und Luft führen. Die umweltgefährdende Abfallbeseitigung muß daher in stärkerem Maße als bisher auch strafrechtlich sanktioniert werden. Es muß auch das Vorfeld von Schäden, nämlich die bloße Gefährdung, die in gefährlichen Abfällen schlummert, unter Strafe gestellt werden.
Es wird mit Strafe bedroht, wenn unter Verletzung von Schutzbestimmungen innerhalb eines Wasser-und Quellenschutzgebietes bestimmte möglicherweise umweltschädigende Handlungen vorgenommen werden. Der Entwurf regelt ferner künftig bundeseinheitlich die Strafbarkeit von rechtswidrigen Eingriffen in die Landschaft und in Naturschutzgebiete.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend dem Entwurf die auch vom Herrn Bundesjustizminister gewünschte zügige Beratung wünschen, mich bedanken für die Zusage des Herrn Kollegen Hartmann für eine konstruktive Zusammenarbeit und möchte drei Sätze an den Schluß stellen: Schwerwiegenden Umweltschädigungen wird durch umfassende strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten wirksamer als bisher entgegengetreten werden können. Was seit langem für den strafrechtlichen Schutz der Rechtsgüter wie Eigentum, Vermögen, Leib und Leben in der Bevölkerung als selbstverständlich erachtet wird, das muß auch für den Bereich der Umweltdelikte als selbstverständlich erachtet werden. Ich glaube, wir sind uns alle in der Aussage einig, daß unsere Gesellschaft über Umweltdelikte nicht mit einem Augenzwinkern hinweggehen kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812900600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0812900700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben zur Zeit den ganz auffälligen Zustand, daß in Bonn durch längere Wochen hindurch Schnee liegt. Im Zusammenhang mit unserem Thema ist dabei eine sehr interessante Feststellung zu treffen. Herr Kollege Liedtke hat in seinem Büro ein Foto an der Wand hängen. Das ist ein Satellitenfoto, das nur die infraroten Strahlen aufgenommen hat. Darauf können Sie Nordeuropa ganz plastisch sehen. Wenn Sie sich etwas auf der Landkarte auskennen, können Sie jede einzelne Großstadt als schwarzen Punkt erkennen, und Sie können das Ruhrgebiet als eine schwarze Masse erkennen. Das alles kommt nur durch die Wärmestrahlung.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich weiß, das hätten Sie gerne. Aber machen Sie es untereinander aus, ich glaube, wir haben dabei nicht soviel mitzureden.
Jedenfalls möchte ich folgendes sagen: Wer sich einmal zu dem Kollegen Liedtke begibt und sich dieses Foto ansieht und dann zur Kenntnis nimmt, hochüberrascht und erstaunt, daß zur Zeit in Bonn ausnahmsweise — in anderen Städten der Bundesrepublik sowieso — Schnee liegt, der muß sich eigentlich auch fragen, welche extremen Veränderungen der Umwelt wir durch Menschenkraft, wahrscheinlich auch zum großen Teil durch Unfug, in den letzten 50 Jahren zustande gebracht haben.
Nun gehen wir her — ohne daß die meisten das überhaupt realisieren — und versuchen, der Sache allmählich wieder Herr zu werden. Ich meine, am Anfang müßte eigentlich noch viel mehr an Aufklärung über das erfolgen, was in den letzten 50 Jahren einer ungeheuerlichen Sozialisierung

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

— also 50 Jahre sind sie noch nicht dabei —, einer ungeheuerlichen Industrialisierung geschehen ist,

(Erneute Heiterkeit)

die wahrscheinlich auch die Gefahr in sich hat, die ich gerade durch einen Versprecher angesprochen habe. Gegen diese Gefahr will ich aber auch ankämpfen, bitte schön, möglichst mit Ihnen zusammen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

aber besonders mit unserem Koalitionspartner, Herr Wehner. Besonders mit dem Koalitionspartner!

(Heiterkeit — Wehner [SPD] : Immer feste druff! Da muß doch jemand schuld sein! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Am Schnee! — Wehner [SPD] : Am Schnee!)

— Herr Wehner, ich glaubte, diese abstrakte Unterhaltung darüber, welche Bestimmungen jetzt in das Strafgesetzbuch deshalb aufgenommen werden sollen, weil das sehr vernünftig ist, der besseren Auffindbarkeit dient und einen Bewußtseinswandel herbeiführen soll, damit etwas auflockern zu sollen, daß ich darauf zu sprechen komme, welche Veränderungen tatsächlich stattgefunden haben, ohne daß die Menschen ernsthaft darüber nachdenken.

(Wehner [SPD] : Sehr richtig!)




Kleinert
Ich komme zu dem nächsten Punkt. Leider ist es nicht so, daß wir sagen können: Weil sich das Bewußtsein der Bevölkerung so verändert hat, daß jedermann einsieht, daß Straftaten gegen die Umwelt gleichbehandelt werden müssen wie die uns bekannten klassischen Straftaten, stellen wir die jetzt im Strafgesetzbuch gleich — das wollen wir alle so —, und damit ist es gut. Dieser Eindruck konnte bei den Ausführungen der Herren Vorredner entstehen.
Der Eindruck ist aber leider falsch; denn wenn Sie sich die Straftatbestände ansehen, die neu sind — also von den diversen Zusammenfassungen bereits aufgeführter Straftatbestände abgesehen —, dann werden Sie feststellen, daß es nicht heißt: „Wer eine fremde bewegliche Sache" — da kann man ganz leicht feststellen, was fremd ist, was beweglich ist, was Sache ist — „wegnimmt, der wird so und so bestraft", sondern daß es hier leider immer heißt — und das kann auch nicht anders sein —: „Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt ...". Und da haben wir die Problematik dieses Gesetzes. Es heißt darin auch: „Wer beim Betrieb einer Anlage unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten das und das tut, ...". Bei diesem Vergleich erkennt man, daß wir hier nicht annähernd die Tatbestände haben — auch gar nicht haben können —, die wir im klassischen Strafrecht kennen, sondern hier jedesmal eine derartige Klausel dabei ist, die eine Fülle von Möglichkeiten offenläßt.
Das ist das, worauf wir hier, meine ich, rechtspolitisch am meisten achten müssen: Durch die — zugegebenermaßen — notwendigen Hinweise auf das Verwaltungsrecht oder auf Befugnis oder Nichtbefugnis zum Beispiel zur Verunreinigung eines Gewässers — nur auf diese Weise können Tatbestandsmerkmale erfaßt werden, die zunächst nicht objektiv gegeben sind — legen wir die Bewertung in die Hand der Verwaltung und lassen sie von Tag zu Tag neu durchführen.
Mit aller Deutlichkeit: Ich halte überhaupt nichts davon, daß man sagt: „Der schäbige Kapitalist, der, nur um seine Papierfabrik aufrechterhalten zu können, in unbemerkten Augenblicken die Schleuse aufmacht und etwas von seinem übermäßig dreckigen Wasser in die Leine abläßt, muß unbedingt bestraft werden", während eine Fülle von ehrenwerten Oberbürgermeistern, Oberstadtdirektoren und Chefs der Stadtwerke, die ihre Abwässer in die gleichen Gewässer leiten, ungeschoren bleiben, weil sie sich bei den verwaltungsrechtlichen Vorschriften, deren Nichteinhaltung hier Tatbestandsmerkmal ist, selbst bedienen können.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt dessen, was wir hier bei der allseits gewollten Einfügung in das Strafgesetzbuch zu beachten haben.
Es ist eben enorm schwierig, hier objektive Maßstäbe zu setzen. Deshalb muß man bei all diesen Tatbeständen eine Anknüpfung an „außerhalb" stehende Meinungsbildungen oder Verwaltungsakte vorsehen. Deshalb muß man diese Dinge eben doch anders betrachten und kann sie nicht einfach, weil
sich das Rechtsbewußtsein Gott sei Dank so entwickelt hat, z. B. zum Diebstahl hinzufügen.
Dies zu sehen, ist, meine ich, eine ganz wesentliche Aufgabe bei den Beratungen, die wir — wie hier so schön zum Ausdruck gekommen ist — in großer Einmütigkeit in den nächsten Monaten vor uns haben.

(Beifall)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812900800
Meine Damen und Herren, das Wort wird, soweit ich sehe, nicht weiter gewünscht. Dann schließe ich die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 8/2382 an den Rechtsausschuß federführend — und an den Innenausschuß — mitberatend — vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
— Drucksache 8/2444
Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Zur Einbringung hat der Herr Bundesminister der Justiz das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812900900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich um eine ausgesprochene Spezialmaterie. Ich meine, daß wir diese Vorlage im Ausschuß mit großer Sorgfalt beraten sollten. Hier im Plenum möchte ich mich auf drei Feststellungen beschränken.
Erstens. Das Wohnungseigentumsgesetz hat sich im großen und ganzen hervorragend bewährt. Wenn wir an das Jahr 1951 und die Prognosen, die damals gestellt worden sind, zurückdenken, so haben die Optimisten recht behalten. In unserer Wohnungswirtschaft, auch in der Frage der Eigentumsbildung und in der Wohnungsversorgung unserer Bevölkerung hat das Wohnungseigentum eine wichtige, heute nicht mehr fortzudenkende Funktion eingenommen.
Eine' zweite Bemerkung. Es gibt im wesentlichen zwei Probleme, die in der Praxis Schwierigkeiten bereiten und die deswegen vom Bundesrat schon einmal in einer Initiative aufgegriffen worden sind. Die Bundesregierung hat in der Stellungnahme zu dieser Initiative angekündigt, daß sie nach Abschluß der Erörterungen und Prüfungen zu diesen Punkten einen eigenen Gesetzentwurf einbringen wird. Dies ist heute nun geschehen.
Die dritte Bemerkung betrifft die beiden Punkte, die Probleme mit sich bringen. Zum einen geht es um die Gemeinschaftsordnung. Nach dem geltenden Recht wird die Gemeinschaftsordnung, die für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander erhebliche Bedeutung erlangt, in aller Regel



Bundesminister Dr. Vogel
von demjenigen erlassen, der die Teilungserklärung in ihrem Inhalt festlegt. Das ist in aller Regel der Träger des Bauvorhabens. Ist dies einmal geschehen, können die Regeln nur noch durch einstimmigen Beschluß aller Wohnungseigentümer geändert werden. Dies ist zu starr. Insbesondere wenn Anlagen schon seit 20 oder 30 Jahren bestehen — dies ist gelegentlich der Fall —, ist eine derartige Zementierung der Gemeinschaftsregelung nach übereinstimmender Meinung des Bundesrates und der Bundesregierung nicht ohne Bedenken. Wir haben hier einen Vorschlag unterbreitet, wie dieses Problem gelöst werden kann, und zwar in einer vernünftigen Kombination zwischen dem Vertrauensschutz dessen, der Wohnungseigentum unter der Geltung einer bestimmten Gemeinschaftsordnung erworben hat, einerseits und der Notwendigkeit eines gewissen Maßes an Flexibilität andererseits.
Der zweite Punkt, bei dem sich Änderungen als notwendig erweisen, sind die sogenannten Nutzungsbeschränkungen. Es gibt bei einer Vielzahl von Wohnungseigentumsanlagen sogenannte Nutzungsbeschränkungen, die eine Änderung der Nutzung — etwa den Übergang zu einer gewerblichen Nutzung oder auch die Erlaubnis der Vermietung — über Gebühr erschweren. Der Bundesrat hat dazu Vorschläge gemacht. Die Bundesregierung unterbreitet einen Alternativvorschlag, und zwar dahin gehend, daß nicht die Nutzungsbeschränkung als solche aufgehoben wird, sondern daß die Geltendmachung der Nutzungsbeschränkung unter bestimmten Voraussetzungen zu unterbleiben hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beschränke mich auf diese Darlegungen. Ich meine in der Tat, daß diese Spezialmaterie besser noch als im Plenum des Bundestages in sorgfältigen Beratungen im Ausschuß und auch unter Mitberatung des Wohnungsausschusses erörtert und behandelt werden sollte. Ich bitte um Ihre Mitarbeit und Kooperation.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812901000
Ich eröffne die allgemeine' Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Helmrich.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812901100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, wir haben vor etwa zwei Jahren an dieser Stelle den von Ihnen schon genannten Bundesratsentwurf beraten. Ich habe bereits damals gefragt, ob es wohl notwendig ist, daß die Bundesregierung, wie sie damals angekündigt hat, hierzu einen eigenen Gesetzentwurf einbringt. Ich habe angeregt, daß die Bundesregierung ihre Weisheit und ihre anders gearteten Vorstellungen in die Beratungen einbringt und eventuell durch Änderungsanträge der Fraktionen zur Geltung bringt. Dies ist leider nicht geschehen.
Lassen Sie mich deshalb zunächst zu dem Verfahren, wie dieser eigene Gesetzentwurf der Bundesregierung zustande gekommen ist, und sodann zum Inhalt der vorliegenden Vorschriften etwas sagen.
Ich unterscheide zu diesem Zweck in dem Vorschlag zwischen drei Kategorien von Vorschriften: nämlich erstens Vorschriften, in denen die Regierung versucht hat, etwas Eigenständiges zu bringen, was noch nicht im Bundesratsentwurf enthalten ist, zweitens Vorschriften, deren Grundgedanke bereits im Bundesratsentwurf enthalten ist und wo die Regierung nur einen geringfügig anderen Lösungsvorschlag macht, sowie drittens solche Vorschriften, die aus dem Bundesratsentwurf schlicht abgeschrieben worden sind.
Bei der ersten Kategorie, wo die Bundesregierung versucht hat, etwas Eigenständiges vorzuschlagen, sind zwei Vorschriften herausgekommen, die juristisch unhaltbar waren und die insgesamt geradezu unleserliche Paragraphenbandwürmer darstellten. Diese Vorschriften sind in der weiteren Beratung aus besserer Einsicht — zum Glück, so kann ich sagen — von der Bundesregierung auch fallengelassen worden. Es handelte sich um die §§ 22 a und 25 a.
Da Sie im ersten Referentenentwurf noch nichts aus dem Bundesratsentwurf abgeschrieben hatten, blieben dann in der Tat nur die beiden von Ihnen als änderungsbedürftig genannten Punkte übrig, nämlich die Vorschrift über die Nutzungbeschränkung und die Vorschrift über die Abänderbarkeit der Gemeinschaftsordnung. Bei beiden Punkten waren die vom Bundesratsentwurf abweichenden Vorstellungen so, daß sie durchaus durch Änderungsanträge hätten geltend gemacht werden können. Die Abweichungen waren jedenfalls nicht ausreichend, um einen eigenständigen Gesetzentwurf zu rechtfertigen.
Aber was machen Sie, als nun Ihr eigenständiger Gesetzentwurf zu kurz geworden ist? Sie schreiben sieben Vorschriften wortwörtlich aus dem Bundesratsentwurf ab. Um das zu bemänteln, schreiben Sie in die Begründung, dies geschehe, weil Sie diese sieben Änderungen auch für gut hielten und weil die Beratungen dadurch erleichtert würden.

(Heyenn [SPD] : Sie machen das ohne Bemäntelung!)

Das letztere ist sicherlich nicht der Fall, denn eine Synopse muß trotzdem angefertigt werden. Wie fadenscheinig diese Begründung ist, zeigt sich auch, wenn man auch einmal in die Begründung zum ersten Referentenentwurf hineinschaut. Da steht nämlich ausdrücklich darin, daß Sie diese Vorschriften nicht in Ihrem Entwurf aufnehmen, weil diese Vorschriften ja bereits im Bundesratsentwurf dem Bundestag vorliegen.
Ich komme deshalb zu meiner Ausgangsfrage zurück, ob der Gesetzentwurf notwendig gewesen ist. Ich kann hier, meine Damen und Herren, nur mit Radio Eriwan antworten: Im Prinzip nein, aber zur Beschäftigung der Ministerialbürokratie und zur Beschäftigung der Bundestagsabgeordneten offensichtlich ja oder aber „offensichtlich ja" — zu Propagandazwecken der Regierung.
Das ist mit Sicherheit ein typischer Fall völlig überflüssiger Beschäftigungstherapie. In diesen Fällen wurde offensichtlich vergessen, daß wir alle, die



Helmrich
wir hier in diesem Raume beraten, von Steuergeldern leben und daß wir dementsprechend unsere mit Steuergeldern abgegoltene Arbeitskraft rationeller einsetzen sollten. Ich habe die Bitte, uns mit derartigen Schreib- und Abschreibübungen künftig nicht mehr zu belästigen. Möglicherweise ist das sogar ein Fall, mit dem sich der Bundesrechnungshof beschäftigen könnte.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Papierverschwendung!)

— Papierverschwendung; wir waren ja gerade beim Umweltschutz.
Meine Damen und Herren, aber nun zu den beiden Komplexen, zu denen der Herr Minister gesagt hat, es sei notwendig, eine Änderung vorzunehmen.
Zunächst zu den Nutzungsbeschränkungen: Wir haben bereits im Rechtsausschuß den Verdacht geäußert, daß hier eine Änderung wohl überhaupt nicht nötig sei, und haben deshalb die Bundesregierung gebeten, sie möge Rechtstatsachenforschung betreiben und nachprüfen, ob die Notwendigkeit dafür überhaupt gegeben ist.
Die Bundesregierung hat dankenswerterweise Anfragen an die Landesregierungen und Anfragen an die interessierten Verbände gerichtet. Nur von einer einzigen Landesregierung ist die Notwendigkeit einer Änderung bejaht worden, und zwar von der Landesregierung, die ihrerseits den Bundesratsentwurf verfaßt hat.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie zu erwarten war!)

— Nichts anderes war zu erwarten. Das ist der typische Fall, in dem zwei Bürokratien sich gegenseitig begießen, um auf diese Art und Weise zu blühen und zu gedeihen.
Alle anderen Landesregierungen haben wenigstens noch bei Gerichten nachgefragt, um ihre Meinung zu erhärten, aber diese eine Landesregierung schreibt schlicht, bei den Gerichten nachzufragen sei nicht nötig gewesen, denn die Schwierigkeiten mit diesen Vorschriften seien offensichtlich — Schluß, aus. Und der Verfasser verweist dann noch in Literaturangaben auf seine eigenen Aufsätze.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Dieses Verfahren kennen wir, meine Damen und Herren. Deshalb verstehe ich nicht, daß der Herr Minister sagt, dies sei an diesem Punkte notwendig. Ich muß hier mit Genehmigung des Herrn Präsidenten wirklich ganz kurz zitieren: Justizminister Baden-Württemberg: Schwierigkeiten nicht aufgetreten; Justizamt Berlin: Schwierigkeiten kaum ergeben; Bremen: keine Erfahrungen;

(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Typisch!)

Amtsgericht Hamburg: Schwierigkeiten in diesem Problemkreis nicht erkennbar ; Hamburg-Altona: keine Erfahrungen; hessischer Minister der Justiz: Probleme bisher nicht erkennbar geworden; usw. Sämtliche übrigen Länder und sämtliche befragten Verbände haben eindeutig und in seltener Klarheit
in dem Sinne Stellung genommen, daß eine Änderung in diesem Punkte überflüssig ist.
Ich habe Verständnis dafür, daß der Herr Minister — er ist leider nicht mehr da — nicht alles selber lesen kann, aber an diesem Punkt möchte ich dringend empfehlen, daß er entweder durch den Herrn Staatssekretär oder durch seinen persönlichen Referenten tatsächlich einmal nachlesen läßt. Aber ich gebe zu, wenn man in diesem Gesetzentwurf auch das noch gestrichen hätte, wie es von den Justizministern der Länder praktisch mittelbar empfohlen worden ist, hätte natürlich überhaupt nichts mehr dringestanden.
Ich komme zum letzten Punkt, zu dem ersten, den der Herr Minister als notwendig bezeichnet hat. Hier geben wir zu — das haben wir bereits im Zusammenhang mit der Bundesratsdrucksache eingeräumt —: Die Frage der Abänderbarkeit der Gemeinschaftsordnung ist ein Problem. Die im Gesetz geforderte Einstimmigkeit ist eine zu starre Regelung. Wir werden daher diese Änderung mit Sicherheit mittragen. Nach meiner Auffassung ist wohl auch dem Vorschlag, den die Bundesregierung macht, nämlich die begrenzte Abänderbarkeit ins Gesetz neu aufzunehmen, gegenüber der totalen Abänderbarkeit, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, der Vorzug zu geben.
Darüber hinaus allerdings haben wir Bedenken gegen die vorgeschlagenen Stimmenverhältnisse. Sie schlagen vor, daß die Gemeinschaftsordnung bereits mit einer Mehrheit von 76 % der Wohnungseigentümer und von 51 % der Miteigentumsanteile abänderbar sein soll. Meine Damen und Herren, die Vorschrift, die jetzt im Gesetz steht, hat deshalb zu Schwierigkeiten geführt, weil in Wohnungseigentumsgemeinschaften sich meistens zwei, drei oder vier Querulanten einer sinnvollen Änderung entgegengestellt haben. Ich glaube, nur die sollten wir treffen. Denn es handelt sich hier um die Feststellung des Inhalts eines Sachenrechts, um die inhaltliche Feststellung von Eigentum, die auch ins Grundbuch geschrieben werden soll. Da glaube ich, daß man schon eine Minderheit von 25 % noch nicht sollte überstimmen können. Aber das sollten wir abwägen. Wir werden darüber eingehend beraten.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus schlagen Sie abweichend vom Bundesrat zu dieser Abänderung ein Beschlußverfahren vor, das wahrscheinlich als zu umständlich anzusehen ist. Ein aufgeblähtes Beschlußverfahren, einschließlich Kostenvorschriften fünf eigenständige Paragraphen — ich halte das für überflüssig, zumal Sie in diese Vorschriften dann für die Beurkundung des Beschlusses Einzelvorschriften für das Verfahren des Notars hineinschreiben, die sich von selbst verstehen. Auch an diesem Punkt sollte jemand noch einmal deutlich nachlesen, was im ersten Referentenentwurf stand. Haarsträubend, daß solche Dinge aus einem Ministerium kommen! Darin stand doch tatsächlich, daß der Notar bei der Beurkundung in der Niederschrift Ort und Zeit der Niederschrift und seinen Namen angeben müsse. So etwas darf auch in einem ersten Entwurf nicht stehen. Ich



Helmrich
glaube, die Notare hier werden mir recht geben. Meine Damen und Herren, diese überflüssige Aufblähung braucht meines Erachtens nicht zu sein. Aber auch hierüber, über das Verfahren und wie es geändert werden soll, werden wir eingehend beraten.
Ich komme zum Schluß und darf zusammenfassen. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung war eindeutig nicht erforderlich. Das alles hätte mit Änderungsanträgen in die Beratung einfließen können. Dieser Entwurf enthält überflüssige Schreib- und Abschreibarbeiten. Die Rechtstatsachenanfrage, die ja immerhin fünf Vierteljahre in Anspruch genommen hat, ist völlig unzureichend ausgewertet worden. Die Regierung hat wider besseren Wissens etwas offensichtlich nicht Regelungsbedürftiges hier zur Regelung vorgeschlagen. Der einzige Punkt, der regelungsbedürftig ist, ist unserer Auffassung nach in überflüssiger Weise umständlich geregelt. Meine Damen und Herren, das ist insgesamt sicherlich kein Ruhmesblatt für unser Justizministerium.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812901200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schwenk.

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID0812901300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den flammenden Aufrufen des Herrn Kollegen Helmrich gegen Justizministerium, Bürokratie und was er alles noch angeprangert hat, fällt es ja geradezu schwer, noch ein gutes Wort zu finden, wenn man das alles ernst nähme.

(Helmrich [CDU/CSU] : Deshalb habe ich es gesagt!)

— Ich sage: Wenn ich das alles ernst nähme, was Sie gesagt haben. Herr Kollege Helmrich, ich hatte nicht den Eindruck, daß Sie die Gelegenheit hier so ungern gesehen haben, einmal kräftig aufzutreten und auf die Pauke zu hauen. Sie haben dabei aber übersehen, daß Sie vor knapp zwei Jahren, als wir hier über den Bundesratsentwurf gesprochen haben, seinerzeit gefeiert haben, daß der Bundesrat einen Vorstoß gemacht hat.

(Helmrich ¡CDU/CSU]: Stimmt nicht!)

— Aber ja, aber ja. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, daß Sie sich gegen große Wohnungskomplexe ausgesprochen haben, daß da nun endlich einmal etwas getan würde.

(Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU])

So wandeln sich die Zeiten. Ich bin im Gegensatz zu Ihnen der Auffassung: Es ist diesem zwar nicht sehr umfangreichen, aber in einigen Einzelpunkten bedeutsamen Gesetz gut bekommen, daß darüber eine längere Zeit, nämlich eine Zeit der Diskussion mit Fachleuten, vergangen ist, die zu der jetzt vorliegenden Regelung geführt hat. Es war ein Vorstoß des Bundesrats. Sie haben bei Ihren flammenden Anklagen gegen das Bundesjustizministerium immer vergessen, daß ja überhaupt erst der Bundesrat mit Fragen, die noch darüber hinausgingen, hervorgetreten ist. Also müßten Sie in Ihre Vorwürfe gegen Bürokratie und ähnliches genauso die Landesministerien einbeziehen. Sie dürfen das nicht einseitig auf die Bundesjustizverwaltung verlegen.

(Zuruf des Abg. Klein [München] [CDU/ CSU])

Aber solche Einseitigkeiten sehe ich Ihnen gern nach. Sie gehören natürlich bei einigen zum Stil.
Das hier sind Änderungen, die für eine lange Zeit reichen sollen. Dementsprechend ist kein bißchen Zeit dadurch versäumt worden, daß man dies behutsam angegangen ist und einen wohlabgewogenen Entwurf vorgelegt hat. Wir haben eine gute Grundlage für unsere Beratungen im Ausschuß gewonnen. Dort können Sie noch einmal Ihre Bedenken aus der Sicht eines Notars vorbringen, was nach Ihrer Auffassung überflüssig ist. Wir werden dazu Stellung nehmen.
Ich bin im Gegensatz zu Ihnen der Ansicht, daß in wichtigen Angelegenheiten bei Änderungsbeschlüssen die Bemühungen eines Notars Klarheit und Rechtssicherheit schafft. Denn hier handelt es sich, wie sie richtig betont haben, um Abänderungen bezüglich eines dinglichen Rechts, eines Eigentumsrechts. Da sollen die Eigentümer beurkundet haben, worum es sich handelt, auch zur Abwehr der Möglichkeit gutgläubigen Erwerbs für einen Neuerwerber, dessen Bevorrechtigung stets zu Lasten der anderen gehen würde.
Ich meine nicht, daß es den Wohnungseigentümern und denen, die es werden wollen, etwas bringt, wenn wir uns lang darüber ergehen, wie es hin und her gegangen ist. Wir sollten uns lieber etwas mehr der Sache zuwenden. Ich sagte schon: Die Bundesregierung hat hier einen eigenen Weg eingeschlagen. Er beinhaltet folgendes: Der Erwerber einer Eigentumswohnung muß übersehen können — ob er die Wohnung aus erster oder aus zweiter Hand erwirbt, ist für ihn dabei nicht bedeutsam —, wie weit die Nutzungsbefugnisse an seiner Wohnung und den zugehörigen Nebenanlagen gehen und wieweit sie Beschränkungen durch das Miteigentum seiner Nachbarn unterliegen. Nun hat sich erwiesen, daß bei der Teilung großer Wohnanlagen der Bauträger die Bedingungen vorgibt. Er zieht sie oft sehr stark an. Das macht ihm natürlich die Verwaltung leichter und vermeidet selbstverständlich mehr Ärger unter Nachbarn. Aber es gibt der gesamten Nutzung des Wohneigentums oft nicht den nötigen Raum, so daß für die Inhaber gewisse Änderungen wünschenswert sein können. Es muß sich nicht immer nur um Querulanten handeln, sondern es ist durchaus denkbar, daß sich auch andere nicht mit einer Änderung einverstanden erklären wollen.
Die Tatsachenforschung, die Sie angeführt haben, hat immerhin ergeben, daß die Anzahl der Großbauvorhaben zurückgegangen ist, daß es also gar nicht nötig war, in diesen Gesetzentwurf eine sachfremde Bestimmung hineinzunehmen und über diesen Gesetzentwurf den weiteren Bau von Großanlagen einzuschränken.
Den schmalen Pfad zwischen Wandel und Beharrung kann man nur mit wohlüberlegten Vorschlägen



Dr. Schwenk (Stade)

beschreiten. Die Diskussionen haben eine sachliche Verfeinerung ergeben. Es hätte auch Ihnen auffallen müssen, daß sich dabei eine weitgehende Annäherung zwischen den Vorstellungen der Bundesregierung und des Bundesrats ergeben hat. Ich halte es für gut, wenn hier eine weitgehende inhaltliche Gesamtträgerschaft hervorkommt.
Unsere Beratungen werden in dem Bewußtsein geführt werden, daß der Bau und der Erwerb von Eigentumswohnungen im Gesamtbild unseres Städtebau- und Wohnungswesens auch in Zukunft ihren gesicherten Platz haben und auch aus den Programmen zur Stadterneuerung nicht wegzudenken sind. Damit die Bereitschaft, Kapital zu investieren und damit für kleinräumige wie großräumige Erneuerungsprogramme und Neubauprogramme finanziell einzutreten, weiterhin reizvoll bleibt, bedarf es nicht nur der Förderung dieser Wohn- und Eigentumsform, wie es die Bundesregierung durch Ihre Jahr für Jahr gestiegenen Haushaltsansätze dafür getan hat, sondern auch der rechtlichen Absicherung.
Der Kernpunkt der angestrebten Änderungen — darauf will ich noch einmal besonders eingehen — wird die Bestimmung des Gebrauchs von Wohnungseigentum bleiben. Die Bundesregierung hat sich nun dazu entschlossen, eine inhaltliche Vorgabe zu geben, nämlich Abweichungen nur insoweit zuzulassen, als die bereits in der Bauanlage vorgesehene Nutzungsart nicht beeinträchtigt wird. Das leuchtet auch ein: Wenn ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Gebäude z. B. für die Aufnahme von Altenwohnungen geplant und errichtet ist, dann müssen sich die Erwerber darauf verlassen können, daß dieses Gebäude seinen Charakter mit der Zeit nicht verliert, daß nicht neue Erwerber mit ihren Sondereigentumsanteilen gänzlich andere Zwecke verfolgen und eines Tages mehrheitlich durchsetzen. Gleiches kann z. B. für einen größeren Wohnkomplex gelten, in dem zahlreiche Familien wohnen. Sie dürfen es nun nicht erleben, daß vielleicht einmal ein Gewerbetreibender auf die Idee kommt, Anteile zusammenzukaufen und die Zulassung eines Gewerbebetriebes durchzusetzen. Sollte es aber — um ein anderes Beispiel zu nennen — die ärztliche Versorgung dort gebieten, eine Arztpraxis einzurichten, dann würde nichts dagegen sprechen können, einige Einheiten zusammenzulegen, umzurüsten und eine Arztpraxis daraus zu machen.
Diese inhaltliche Bindung erscheint mir wertvoller als das Beharren auf Formalien. Dadurch, daß der Entwurf einerseits die Möglichkeit schafft, mit qualifizierter Mehrheit Änderungen bisher geltender Vereinbarungen durchzusetzen, andererseits aber auch den Kernbereich der vorgegebenen Nutzungsoder Wohnart schützt, schafft er eine abgesicherte Elastizität sowohl für zu fordernden Vertrauensschutz als auch im Hinblick auf die Gefahr, daß sich wandelnden Wohnbedürfnissen nicht Rechnung getragen werden kann.
Eine der berühmten Fragen ist die der Freiflächengestaltung. Ist es auf Dauer wichtiger, eine gärtnerisch angelegte Freifläche für das Auge zu erhalten oder sie Kindern zum Spielen zu überlassen? Soll dem Ehrgeiz auf unbeschädigte Rasenflächen nach-
gegeben werden mit der Folge, daß die Jugendlichen zum Ballspielen auf die Straße geschickt werden? Derartige Dinge würden ganz sicher nicht den Kernbereich betreffen; sie müssen mit Mehrheit abänderbar sein. Das Interesse der Eltern für ihre Kinder muß sich gegen das Bedürfnis nach Ruhe und gepflegter Kulisse durchsetzen können. Oder: Was Notwendigkeiten der Modernisierung, die Neuausrüstung mit technischen Hilfsanlagen, die Ausnutzung von Energiesparprogrammen oder allen dienenden Erweiterungsmaßnahmen angeht, so muß den Eigentümern Gelegenheit gegeben werden, mehrheitlich zu entscheiden und damit den Gebrauchs- und den wirtschaftlichen Wert ihres Eigentums auf der Höhe der Zeit zu halten.
Es würde im Rahmen dieser kurzen Darstellung der gesetzgeberischen Absichten zu weit führen, wenn ich auf verschiedene Änderungen des Verfahrens einginge, über die sich Ländervertretung und Bundesregierung bereits einig sind und die voraussichtlich auch unsere Billigung finden werden.
Bemerkenswert ist, daß die Ansammlung und Verwendung der Instandhaltungsrücklage den vertraglichen Vereinbarungen überlassen bleiben sollen, um nicht neue, komplizierte Tatbestände der Immobiliarzwangsvollstreckung zu schaffen.
Auf den Abschnitt über die Änderung bestehender Vereinbarungen durch Beschluß will ich hier nicht weiter eingehen. Nur so viel: Der Verzicht auf Einstimmigkeit schafft Unbeweglichkeit ab. Die Berechnung der Stimmanteile nach Größe der Wohnungseinheiten schützt den, der mehr investiert hat, vor Benachteiligung gegenüber einer Berechnung, die bloß auf Kopfzahlen abstellt. Sondernutzungsrechte, die unantastbar sind, können nur mit seiner Zustimmung geändert werden.
Wie ich eingangs schon sagte, schafft die Hinzuziehung eines Notars für die Verhandlung und Beurkundung wesentlicher Beschlußteile, die in das Eigentumsrecht eingreifen können, zwar — das will ich Ihnen gern zugeben — etwas mehr Bürokratie, aber auch die nötige Rechtssicherheit. Dies ist beim Immobiliarwesen nicht nur wünschenswert, sondern auch nötig.
Meine Damen und Herren, die ernst und wohlabgewogene Beschäftigung mit diesem Gesetzentwurf unterstreicht, daß die aus dem Wiederaufbaubedürfnis der Nachkriegszeit wiederbelebte Idee mittelalterlichen Stockwerkseigentums in Gestalt des Wohnungseigentumsrechts sowohl für die Wohnraumbeschaffung als auch für die Städtebaupolitik ungebrochen Bedeutung hat und ein wichtiges Instrument für die weitere staatliche Wohnungsbauförderung darstellen wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812901400
Das Wort hat Herr Abgeordneter Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812901500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Helmrich hat gemeint, der Entwurf der Bundesregierung



Gattermann
sei überflüssig, man hätte das, was die Regierung wolle, auch in Form von Änderungsanträgen einbringen können. Man kann natürlich immer trefflich darüber streiten, ob in einem vorliegenden Entwurf im Wege von Änderungsanträgen alles eingebaut werden kann, was man will, oder ob es sinnvoller ist, einen in sich geschlossen eigenen Gesamtentwurf vorzulegen. Ich meine, die Entscheidung der Bundesregierung, so zu verfahren, wie sie verfahren ist, ist vernünftig gewesen, obwohl man dies retrospektiv, wenn man das Ergebnis sieht, nicht unbedingt noch einmal zu unterstreichen hat.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu einem anderen Vorwurf Stellung nehmen, den die Opposition in den letzten anderthalb Jahren erhoben hat. Sie hat gesagt, die Verschleppung der Beratungen des Bundesratsentwurfs sei eine verfassungsrechtlich etwas bedenkliche Handhabung, Herr Kollege Dr. Jahn.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : So ist es auch!)

Ich meine, dieser Vorwurf ist nicht berechtigt. Es stimmt, daß seit der ersten Lesung am 24. März 1977 etwa 13/4 Jahre vergangen sind. Es stimmt auch, daß dies eine ganz ungewöhnlich lange Zeit ist. Sie ist nicht typisch und sollte für die Behandlung eines Gesetzentwurfs eines anderen Verfassungsorgans durch dieses Hohe Haus auch nicht typisch werden.
Richtig ist aber auch, daß die Koalitionsfraktionen Lösungsansätze im Bundesratsentwurf für richtig erkannte Probleme für falsch hielten und daß Alternativen für die richtige Lösung nicht sichtbar waren. Wenn man den Bundesratsentwurf in dieser Lage schnell und zügig behandelt hätte, wäre im Zweifel eine Ablehnung herausgekommen. Wir meinen, es bringt den besonderen Respekt gegenüber dem Verfassungsorgan Bundesrat zum Ausdruck, wenn wir gewartet haben, bis die Alternativvorstellungen der Bundesregierung vorlagen, um beide Entwürfe beraten zu können, damit am Ende ein hoffentlich besseres Wohnungseigentumsgesetz das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen beider Verfassungsorgane ist.
Die Zeitverzögerung konnte in diesem Zusammenhang in Kauf genommen werden, weil sich alle darüber einig sind, daß sich dieses nun 27 Jahre alte Gesetz im Grundsatz bewährt hat und daß die aufgetretenen Probleme zwar gewichtig sind, aber durchaus nicht unbedingt besonders schnell gelöst werden müssen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812901600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812901700
Ich gestatte sie, wenn ich diesen Gedanken zu Ende geführt habe. — Dem Gesetzgeber steht es gerade dann gut an, sich ausreichend Zeit zu Beratungen zu lassen, wenn es darum geht, ein Kernstück unserer Grundeigentumsordnung zu reparieren.
Bitte schön, jetzt können Sie die Zwischenfrage stellen.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0812901800
Herr Kollege Gattermann, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß die Vorstellungen der Bundesregierung auch bei der Beratung der Gesetzesinitiative des Bundesrates hätten zum Ausdruck gebracht werden können?

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812901900
Herr Kollege Dr. Jahn, wenn Sie zugehört haben, wissen Sie, daß ich eben gesagt habe: Wenn die Frage ansteht, ob ich meine Vorstellungen durch Änderungsanträge oder in Form eines eigenen Entwurfs einbringe, kann man darüber streiten, welches der richtige Weg ist. Bei einem so komplexen Thema wie diesem ist es sicherlich richtig, das, was man will, mit einem eigenen, in sich geschlossenen Entwurf und nicht partiell durch Änderungsanträge zu verwirklichen zu suchen.

(Helmrich [CDU/CSU] : Auch wenn man im Prinzip nur abschreibt?!)

— Nein, Herr Kollege, dann nicht.

(Helmrich [CDU/CSU]: Eben!)

Da ich in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes des Bundesrates die grundsätzliche Position meiner Fraktion zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes bereits aufgezeigt habe, darf ich- mich heute auf einen Punkt beschränken, den ich für das Kernstück — auch des Regierungsentwurfes — halte, nämlich die Änderung -der Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsentscheidung. Ich sage ganz offen, daß meine Fraktion auch dem Regierungsentwurf insoweit außerordentlich kritisch gegenübersteht. Lassen Sie mich einige Kritikpunkte nennen.
Erstens. Es gibt nicht nur Gemeinschaftsordnungen, die einseitig ohne Beteiligung der späteren Wohnungseigentümer vom Bauträger praktisch erlassen worden sind, es gibt auch — wenn auch in geringerem Umfang — Gemeinschaftsordnungen, die zwischen mehreren Grundeigentümern im einzelnen ausgehandelt worden sind. Es fragt sich, ob man die Änderbarkeit durch Mehrheitsentscheidungen hier undifferenziert einführen kann.
Zweitens. Unzuträglichkeiten der Gemeinschaftsordnung für Wohnanlagen mit weniger als fünf Wohneinheiten sind durch den vorliegenden Entwurf überhaupt nicht zu lösen, weil es rein mathematisch keine Mehrheit von mehr als drei Viertel gibt. Gerade aber in diesen etwas kleineren Anlagen von drei und vier Wohnungen gibt es den heftigsten und vehementesten Streit über solche Probleme. Das wird durch den vorliegenden Entwurf überhaupt nicht gelöst.
Drittens. Der an sich notwendige Versuch der materiellen Eingrenzung von Änderungsmöglichkeiten bedingt die Gefahr zahlreicher schwieriger Rechtsstreitigkeiten auf Grund der notwendigerweise verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, wobei dann während der Dauer der Rechtsstreite verhältnismäßig unklare Grundbuchinhalte die Mobilität des Immobiliengeschäfts gefährden.
Viertens. Das Problem der Zustimmungspflicht von Grundpfandgläubigern — ja oder nein — bleibt ungelöst und wird der Rechtsprechung überantwortet. Der Bundesrat meinte, das könne man grundsätz-



Gattermann
lieh für entbehrlich erklären, was ganz massiven Bedenken begegnet. Die Bundesregierung stellt richtigerweise fest, daß nur im Einzelfall entschieden werden kann, ob die Inhaltsänderung relevante Auswirkungen für den Grundpfandgläubiger hat oder nicht, so daß das letztendlich in der Tat die Rechtsprechung tun muß. Das aber produziert unter Umständen auch wieder über längere Zeiträume streitige Auseinandersetzungen, die wiederum unklare Rechtsverhältnisse im Grundbuchbereich schaffen und zu einer weiteren gewissen Immobilität beitragen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812902000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Helmrich?

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812902100
Bitte, gern.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812902200
Herr Kollege Gattermann, an der Stelle möchte ich doch die Frage stellen, die ich vorhin nicht mehr stellen konnte. Können Sie mir eine Antwort darauf geben — mir ist das unbegreiflich geblieben —, warum im Regierungsentwurf zur Beurkundung übergegangen wird, obwohl bei den bisherigen Gemeinschaftsordnungen der Notar in Form der Unterschriftsbeglaubigung ja auch immer gebraucht wurde?

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812902300
Ich glaube den Grund schon zu verstehen, obwohl ich gleich noch einige kritische Bemerkungen zur Beurkundung machen werde. Hier werden in der Tat Gemeinschaftsordnungen mit quasi sachenrechtlichem Inhalt verändert — teilweise zu Lasten von nicht Anwesenden —, so daß es schon sinnvoll erscheint, in einem ordentlichen Beurkundungsverfahren diese Vorgänge insgesamt festzuhalten, um so zu gewährleisten, daß solche Eingriffe in Eigentum — darum handelt es sich letztlich — in einem geordneten Verfahren erfolgen. Aber ich habe ohnehin Kritik am Beurkundungsverfahren vorzubringen.

(Abg. Helmrich [CDU/CSU] meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage)

— Bitte, gern.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812902400
Herr Kollege Gattermann, bisher sieht das Wohnungseigentumsgesetz vor, daß frei vereinbart wird und daß nur eine Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar erfolgt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812902500
Herr Abgeordneter, wollen Sie bitte eine Frage stellen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812902600
Halten Sie das nicht für ausreichend?

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812902700
Die reine Unterschriftsbeglaubigung würde ich nicht für ausreichend halten, wenn durch Mehrheitsentscheidungen so weitgehende Änderungen möglich sind, wie sie auch der Regierungsentwurf noch vorsieht. Soweit es sich nur um die normalen Regularien aus § 21 handelt, die nicht in der Gemeinschaftsordnung festgeschrieben sind, reicht die Unterschriftsbeglaubigung durchaus. Aber darüber würde ich nicht hinausgehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich fortfahren. Sonst komme ich mit meiner Redezeit ins Gedränge.
Das Problem der Zustimmungspflicht der Grundpfandgläubiger — ja oder nein — bedingt ebenfalls gewisse Zeitverzögerungen bei streitigen Auseinandersetzungen mit Auswirkungen auf die Mobilität dieses Immobilienbereiches.
Fünftens. Die Generalklauseln, die unter Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe materielle Einschränkungen abänderungsfähiger Tatbestände ausdrücken, schaffen Verunsicherungen, bei denen wir befürchten, daß sie der Attraktivität der Rechtsform Wohnungseigentum entgegenwirken könnten.
Sechstens. Das Beurkundungs- und Grundbuchverfahren zur Feststellung und Verlautbarung der Änderungsbeschlüsse ist auch nicht gerade das, was man ein einfaches Verfahren nennt. Ich stelle mir das bei einer Versammlung für eine Wohnanlage von nur 50 Wohneinheiten vor, wo 30 Leute erscheinen und der Notar erst einmal 30 Identifizierungen vorzunehmen hat; wo er im Anschluß daran dann 20 Leute mit beglaubigten Abschriften der beurkundeten Versammlung zu beglücken hat. Die Zustimmung der Grundpfandgläubiger ist nach wie vor notwendig. Formell wird der Rechtspfleger des Grundbuchamtes natürlich immer die Zustimmung verlangen. Ich unterstelle, daß im Durchschnitt jeder Wohnungseigentümer etwa drei verschiedene Grundschulden und Hypotheken auf seinem Wohnungseigentum hat. Das bedeutet für diese Anlage die Einholung von 150 Zustimmungserklärungen von Grundpfandgläubigern. Das heißt dann weiter nach Prüfung all dieser Unterlagen die Änderung von 50 Wohnungsgrundbüchern wegen einer möglicherweise ganz geringfügigen Änderung des Umlageschlüssels für Wassergeld.
Meine Damen und Herren, dies alles sind Kritikpunkte. Nun der letzte und gewichtigste: Die Möglichkeit des Eingriffs in Individualeigentum durch Mehrheitsentscheidung privater Dritter ist für sich allein vom Prinzip her bedenklich. Wir appelieren deshalb an die Bundesregierung, da das Problem besteht und wir es alle gemeinsam lösen müssen, im Gesetzgebungsverfahren mit uns gemeinsam noch weiter nachzudenken. Die Bundesregierung hat ihre Position zu dieser Frage als mittlere Position zwischen jener des Bundesrates und Vorschlägen dargestellt, die in der Fachdiskussion vorgetragen worden sind. Das ist in der Begründung der Regierungsvorlage ausgeführt.
Wir fragen uns, ob der rechtssystematische Ansatzpunkt für die Lösung der richtige ist. Woraus entsteht das ganze Dilemma? Es entsteht daraus, daß simple schuldrechtliche Regelungen, die nach unserem sonstigen Rechtssystem nicht sachenrechtsfähig sind, zum Inhalt des Sondereigentums gemacht wer-



Gattermann
den können und dadurch quasi dingliche Wirkung erhalten. Nur daraus ergibt sich die ganze Problematik.

(Helmrich [CDU/CSU]: Insbesondere die Kosten!)

Wir fragen uns also — dies wäre allerdings zunächst nur eine Lösung, die in die Zukunft wirkt; aber man könnte auch darüber einmal im Ausschuß und im Ministerium nachdenken —, ob eine Rückwirkung möglich ist. Wir fragen uns, ob der systematisch richtige Ansatzpunkt nicht jener ist, daß alles, was so rund um die Hausordnung geschieht, nicht mehr sondereigentumsfähig gemacht werden sollte, hier also das Sondereigentum auszuschließen wäre. Dann wird es nie Inhalt des Grundbuchs, unterliegt der ganz normalen Regelung nach § 21 durch Mehrheitsentscheidung. Man könnte im Rahmen dieser Regelung noch darüber nachdenken, ob man qualitative Unterschiede zwischen den einzelnen Regelungen setzt und unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse für die Abänderbarkeit postuliert. Daneben könnte man für die gewichtigeren, essentiellen Eingriffe in das Sondereigentum und sonstige Regelungen der Gemeinschaftsordnung den in der Praxis entwickelten Vorschlag einer Mißbrauchsregelung aufgreifen, wonach die Zustimmung der widersprechenden Wohnungseigentümer durch Gerichtsentscheidung ersetzt werden kann, wenn rechtsmißbräuchlich oder ohne plausible sachliche Begründung vernünftige Maßnahmen blockiert werden. Wir meinen also, daß auch der Entwurf der Bundesregierung noch nicht der Weisheit letzter Schluß ist, und wir hoffen, daß in den gemeinsamen Bemühungen im Ausschuß am Ende dieser einzige wirkliche Streitpunkt der Änderung der Gemeinschaftsordnung rechtssystematisch sauber gelöst werden kann.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812902800
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 8/2444 an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — mitberatend — vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht
— Drucksache 8/2451 —
Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0812902900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leistet die Bundesregierung im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Kompetenzen für das Baurecht einen Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren im Bauwesen. Der Entwurf der Beschleunigungsnovelle ist in das allgemeine Anliegen einer Entbürokratisierung im Bauwesen einzuordnen. Er steht in engem Zusammenhang mit Bemühungen, umfassend alle Genehmigungsverfahren im Bauwesen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck ist beim Bundesbauministerium im Herbst 1977 eine Studiengruppe gebildet worden, der Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien — für die Mitarbeit möchte ich bei dieser Gelegenheit danken —, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bauwirtschaft und der Gewerkschaft Bau angehören. Diese Studiengruppe erarbeitete unabhängig von der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Baurechts Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Baubereich. Sie hat mit dazu beigetragen, die politische Diskussion anzuregen. Die Bemühungen der Länder um eine Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens sind dabei besonders wichtig. Auch der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt Vorschläge aus dieser Studiengruppe.
Unmittelbarer Anlaß der Diskussion zum Thema „Beschleunigung im Baubereich" war 1977 die damals noch ungünstige Baukonjunktur. Die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse haben das öffentliche Interesse verstärkt auf Investitionshemmnisse und Investitionsschwierigkeiten im Baubereich gelenkt. Die Bundesregierung ist frühzeitig im Zusammenwirken mit allen Beteiligten der Frage nachgegangen, in welchen Bereichen und worin im einzelnen die Ursachen für diese Hemmnisse und Schwierigkeiten bestehen können. Es ging aber von Anfang an nicht allein um konjukturelle Fragen in diesem Zusammenhang des Abbaus investitionshemmender Vorschriften, sondern darüber hinaus um grundsätzliche Probleme der Entbürokratisierung. Diese Frage ist heute genauso aktuell wie vor einem Jahr, ihre Bedeutung ist unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Lage. Fragen des Verhältnisses zwischen dem einzelnen Bürger und seinem Staat, Fragen der Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit staatlichen Handelns berühren letztlich Grundsatzprobleme unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung.
Wir versuchen mit der Beschleunigungsnovelle, hier einen kleinen Beitrag in einem begrenzten Bereich zu leisten. Für den Bürger ist es z. B. von Bedeutung — jetzt komme ich zum Inhalt des Gesetzentwurfs —, ob die Voraussetzungen von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erweitert werden, ob die nach dem Bundesbaugesetz erforderliche Mitwirkung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei Genehmigung von Vorhaben an Fristen gebunden werden und dadurch Baugenehmigungen schneller als bisher erteilt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält



Bundesminister Dr. Haack
Änderungen des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes, die zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verfahren im Städtebaurecht erforderlich sind. Im Rahmen dieser Zielsetzung des Gesetzentwurfs soll im Bundesbaugesetz u. a. das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen vereinfacht werden, um Bauinvestitionen beschleunigt durchführen zu können. Im Verhältnis von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan wird das Parallelverfahren entsprechend den Bedürfnissen der Praxis geregelt. Die Voraussetzungen für die Auffstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans sollen erleichtert werden. Zur Erleichterung des Bodenverkehrs soll die Genehmigungspflicht für Auflassungen von Grundstücken entfallen.
Beim Verfahren zur Genehmigung von Vorhaben sieht der Gesetzentwurf vor, daß die nach dem Bundesbaugesetz erforderliche Mitwirkung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde an Fristen gebunden wird. Bei Verschweigen der Gemeinde innerhalb der Frist soll das Einvernehmen als erteilt gelten. Diese Regelung gilt auch für die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde. Den Trägern öffentlicher Belange wird für ihre Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung am Bauleitverfahren ebenfalls eine Frist gesetzt. Die Möglichkeiten der Erteilung einer Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan sollen unter Wahrung der Belange der von diesen Befreiungen Betroffenen erweitert werden.
Die Baulandumlegungen, durch die oft erst baureife Grundstücke geschaffen und Bauinvestitionen ermöglicht werden, sollen beschleunigt und von vermeidbaren Verzögerungen befreit werden. Das bewährte Instrument der Grenzregelung soll im Interesse einer sachgerechten Wohnordnung erleichtert und fortentwickelt werden.
Die bereits in der ersten Novelle zum Bundesbaugesetz aufgenommenen Regelungen über . die Heilung von Verfahrens- und Formmängeln bei der Aufstellung von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz werden weiterentwickelt. Damit wird die Bestandskraft von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und anderen Satzungen erweitert und so eine verbesserte Grundlage für stadtentwicklungspolitische Maßnahmen getroffen.
Im Städtebauförderungsgesetz sollen insbesondere die Vorschriften, die sich auf die Durchführung der Sanierung verzögernd auswirken können, geändert werden. So soll nach dem Gesetzentwurf z. B. in den Fällen auf vorbereitetende Untersuchungen verzichtet werden können, in denen dies durchaus auf Grund der konkreten Situation vertretbar ist.
Sanierungs- und zukünftig auch Entwicklungsmaßnahmen für Einzelgrundstücke sollen früher als bisher abgeschlossen werden können, so daß die nach dem Städtebauförderungsgesetz bestehenden Beschränkungen für den Grundstückseigentümer entfallen. Des weiteren sind Regelungen vorgesehen, die es den Investoren ermöglichen, frühzeitig Gewißheit über die auf sie zukommenden Belastungen zu erlangen.
Der vorliegende Gesetzentwurf — um dies auch ganz deutlich zu sagen — enthält nur solche Regelungen, die zur Beschleunigung, Vereinfachung und Entbürokratisierung von Verfahren im Städtebaurecht erforderlich sind. Weitere Änderungen anderer Teile des Bundesbaugesetzes werden zur Zeit im Bundesbauministerium eingehend geprüft und vorbereitet. Dabei geht es z. B. um das Recht des Bodenverkehrs und der Erschließung.
Der Bundesrat hat dem Ziel des Gesetzentwurfes zugestimmt. Wir haben die Länder bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes auch rechtzeitig eingeschaltet und darüber hinaus eine Reihe von Anregungen und Empfehlungen gegeben. Wie Sie der Vorlage entnehmen können, ist die Bundesregierung überall dort, wo sie glaubte, es mit der Zielrichtung des Gesetzentwurfes vereinbaren zu können, diesen Vorschlägen gefolgt oder hat zumindest eine weitere Prüfung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zugesagt.

(Abg. Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812903000
Herr Bundesminister, ich darf Sie einen Augenblick unterbrechen. — Ich kann keine Frage zulassen. Das ist eine Rede zur Einbringung.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0812903100
Einige Punkte sind natürlich noch offengeblieben. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Entschließung des Bundesrates ansprechen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das Städtebauförderungsgesetz um Bestimmungen für vereinfachte Erneuerungsmaßnahmen ergänzt werden kann. Ich darf in Erinnerung rufen, daß die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP zur Städtebaupolitik im Herbst des vergangenen Jahres auf diese Problematik und die Notwendigkeit von Maßnahmen mittlerer Intensität, wie es im Fachjargon heißt, im Bereich der städtebaulichen Erneuerung und Modernisierung hingewiesen hat. Dort wurde unter anderem betont, daß ein neues ergänzendes Instrument im Bereich zwischen Modernisierung und Sanierung kommen und zwei wichtige Elemente enthalten muß, nämlich die Förderung von umfassenden und zusammenhängenden Aus-und Umbaumaßnahmen im älteren Althausbestand, eng verknüpft. damit städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
In der Debatte über die Große Anfrage im November 1978 habe ich noch einmal versucht, deutlich zu machen, daß die Wohnumfeldverbesserung ein zentraler Aufgabenbereich der Städtebaupolitik der Zukunft ist. Wir brauchen also ein Instrumentarium, das ohne den bei der klassischen Sanierung notwendigen formalen Aufwand die gezielte Erneuerung einzelner Gebäude und einzelner Quartiere ermöglicht, zu Aus- und Umbaumaßnahmen geeignet ist, dem Ersatzwohnungsbau in Sanierungsgebieten hilft und vor allem auch der Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren dient. An diesem Instrument wird gearbeitet.



Bundesminister Dr. Haack
Der Bundesrat hat schließlich in seiner Stellungnahme auch eine Änderung der §§ 34, 35 des Bundesbaugesetzes vorgeschlagen. Damit gibt es zwei Vorschläge zur Änderung dieser Vorschriften; denn auch die Fraktion der CDU/CSU hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Diese Vorschläge unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten wesentlich.
Ich habe zur Problematik der §§ 34, 35 des Bundesbaugesetzes in der ersten Beratung dieses von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurfs im Oktober 1978 hier deutlich gemacht, daß noch nicht abschließend geklärt ist, inwieweit sich die in der Praxis aufgetretenen Schwierigkeiten bei den §§ 34, 35 des Bundesbaugesetzes aus dem Gesetzesvollzug und inwieweit sie sich aus einer unzureichenden Gesetzesfassung ergeben haben.
Bei der ersten Beratung der Beschleunigungsnovelle — also des Gesetzentwurfs, den wir heute einbringen — im Bundesrat im November 1978 habe ich auf eine Untersuchung unseres Ministeriums zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden hingewiesen, die diesen Problemen nachgehen sollen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollten abgewartet werden, bevor über gesetzliche Änderungen sinnvoll entschieden werden kann.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie wollen also ausklammern!)

Ich habe eingangs betont, daß die Ihnen vorliegende Beschleunigungsnovelle im Zusammenhang mit dem Ziel einer Entbürokratisierung im Bauwesen zu sehen ist. Bürokratisierung ist natürlich kein auf den Baubereich beschränktes Problem. Hier wie in anderen Bereichen zeigen sich — darauf wollte ich abschließend noch hinweisen — natürlich auch Konflikte.
So sind z. B. die Maßnahmen der Bundesländer zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens von seiten der Ingenieure und Architekten vor allem aus bautechnischen Gründen nicht ohne Kritik geblieben. Wir erfahren auch, daß manche Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Konsequenz dazu führen, daß wir bei bestimmten verteilungspolitischen Zielsetzungen zurückstecken müssen.
Ebenso ergibt sich der Konflikt zwischen Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung und Bürgerfreundlichkeit auf der einen Seite und dem berechtigten Wunsch, für die politische Entscheidung einen möglichst großen Umfang an Informationen zu haben, auf der anderen Seite. Informationen setzt aber in der Regel ein Befragen des einzelnen Bürgers voraus. Dies wird zunehmend vom Bürger, aber auch von denjenigen; die diese Informationen dann in den Verwaltungen zu sammeln haben, als Last empfunden. Ein typisches Beispiel dafür ist das Zweite Baustatistikgesetz, das wir erst vor kurzem verabschiedet haben. Ich bekenne ganz offen, daß wir unter dem Anspruch einer möglichst umfassenden wohnungs- und baupolitischen Information hier möglicherweise des Guten zuviel getan haben.

(Kolb [CDU/CSU]: Darauf habe ich aber hingewiesen!)

In diesem Konflikt werden wir uns aber immer wieder befinden.
Auf jeden Fall — das möchte ich abschließend betonen — hat es wenig Sinn, bei solchen — auch unvermeidbaren — Konfliktsituationen die Verantwortung zwischen Bürger und Verwaltung oder auch zwischen Kommunen, Ländern und Bund hin-und herzuschieben. Ich meine, daß vielmehr jeder versuchen sollte, in seinem Verantwortungsbereich zu beginnen und mit dazu beizutragen, daß wir in diesem Zusammenhang zu Erleichterungen kommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll ein solcher Beitrag der Bundesregierung und, wie ich hoffe, nach der Beratung und Beschlußfassung hier dann ein Beitrag des Parlaments zu einer Beschleunigung und Entbürokratisierung sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0812903200
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0812903300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben von der Notwendigkeit der Entbürokratisierung gerade im Baubereich gesprochen. Hoffen wir, daß dieses Gesetz dazu beitragen kann; denn der Bau eines Hauses ist für viele Bürger in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Alptraum geworden. Die Resignation vor Bürokratismus und Gesetzesflut insbesondere im Baubereich wächst ständig.
Während Ende der 60er Jahre lediglich 80 bis 90 Vorschriften- und Richtlinienwerke zu beachten waren, müssen jetzt weit über 200 unterschiedliche Gesetze und Verordnungen bei der Erteilung einer Baugenehmigung zugrunde gelegt werden, in Nordrhein-Westfalen sind es nach Auskunft des zuständigen Innenministers sogar 289 Gesetzes und Verordnungen.
Sie, Herr Bundesminister, haben auf eine Frage meines Kollegen Niegel die Zahl der gesetzlichen Regelungen auf 250 beziffert, wovon — man höre — 90 Rechtsvorschriften des Bundes seien. Diese 90 bundesgesetzlichen Regelungen stammen vornehmlich aus der Zeit der sozialliberalen Regierung; denn nach Ihren Auskünften sind diese Bestimmungen des Bundes in 89 Fällen seit Oktober 1969 neu erlassen oder geändert worden. Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist auch noch eine Unzahl von Erlassen und sind vornehmlich noch über 200 DIN-Vorschriften bei einer Baugenehmigung zu berücksichtigen.
Man ist geneigt, an dieser Stelle das bekannte Wort „Mehr Demokratie wagen" anzuführen. Ich will mir diesen Hinweis über verkneifen, denn der Satz „Mehr Demokratie wagen" ist bereits zu einem geflügelten Wort der Ironie geworden, und Ironie liegt mir nicht.
Was aber dem deutschen Bürger an Lebensqualität — dies ist auch so ein geflügeltes Wort — im Bereich des Wohnungsbaus zugemutet wird, lassen Sie mich an Hand eines Beispieles belegen. Als der



Dr. Möller
Maurermeister Kumpel am 9. März 1903 beim Bürgermeister Kleev in Troisdorf ein Baugesuch für ein zweigeschossiges unterkellertes Wohngebäude eingereicht hatte, besaß er binnen vier Tagen seinen Bauschein. Der Bürgermeister hatte an Hand eines 20 Fragen umfassenden Katalogs, den man heute Checkliste nennen würde, alle erforderlichen Voraussetzungen und Gesetze geprüft und außerdem noch konkrete Auflagen für die Errichtung der sanitären Anlagen handschriftlich hinzugefügt.

(Kolb [CDU/CSU] : Das waren noch goldene Zeiten!)

Heute muß ein Bürger, der einen Bauantrag einreicht, nicht vier Tage, sondern im Durchschnitt mindestens vier Monate warten. Die Genehmigungsbehörden müssen die vielen Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Regeln prüfen und anwenden. Die Folge ist, daß der Bauwillige verdrossen, ärgerlich und empört über diesen Staat ist.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Er stöhnt bei so viel staatlich verordneter Bürokratie unter Verzögerungen, die nicht nur Geld und Nerven, sondern auch das Vertrauen in den Staat kosten.

(Kolb [CDU/CSU] : Das ist alles für sein Wohlbefinden!)

Aber auch die vielgeschmähten Staatsdiener, die Beamten und Angestellten in den Bauämtern, stöhnen unter dieser Last, die ihnen Gesetzgeber. und Ministerialbürokratie eingebracht und auferlegt haben. Allein im Jahre 1976 kamen 125 neue Rechtsvorschriften im Bauwesen auf die Verwaltung zu, die weniger Freiheit und Gerechtigkeit, sondern immer mehr Bürokratie und Wirrwarr gebracht haben.
Noch nie ist der Satz von Ludwig Börne aus dem Jahre 1827 so aktuell und richtig — insbesondere im Bereich des Bauwesens — gewesen wie heute — ich zitiere —:
Hätte die Natur soviel Gesetze als der Staat, Gott selbst könnte sie nicht regieren.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Kolb [CDU/CSU] : Was würde der arme Mann heute sagen!)

Dieses Wort, vor 150 Jahren gesprochen, sollte uns auch bei der Beratung dieser Novelle Mahnung und Richtschnur sein.

(Conradi [SPD] : Von Naturwissenschaft halten Sie wohl nichts?)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt unter diesem Gesichtspunkt die Vorlage der Bundesregierung. Herr Minister, versprechen wir uns aber nicht zu viel!

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Daran haben wir selbst mitgearbeitet, Herr Kollege!)

Der Entwurf ist ein Versuch — mehr nicht —, die Dauer von Bauvorhaben zu verkürzen. In erster Linie — darauf haben Sie, Herr Minister, schon hingewiesen — liegt es in der Hand der Länder, das
Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Wir stimmen der Zielsetzung dieses Gesetzentwurfes zu; in der Studienkommission haben wir unsere Zustimmung ja auch schon angekündigt. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die bei Wahrung der Solidität und auch der unbedingt notwendigen Gründlichkeit im Baugenehmigungsverfahren möglich und vertretbar sind.
Das sich aus der Verfassung ergebende Prinzip der Baufreiheit muß wieder einen höheren Rang bekommen, denn dieses Prinzip ist mehr und mehr in das Gegenteil verkehrt und zum Prinzip des Bauverbots geworden. Es gilt offensichtlich nicht mehr der Grundsatz: Es ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, sondern es gilt: Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Baugenehmigungsbehörden sind dadurch immer mehr zu Bauverhinderungsbehörden geworden, weil es offensichtlich leichter und einfacher ist, einen Bauantrag abzulehnen, als ihn — vielleicht mit Auflagen versehen, wie es der Bürgermeister 1903 getan hat — zu genehmigen.
Leider können wir aus der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nur einen kleinen Schritt und nicht soviel tun, wie wir es uns vielleicht wünschen, weil das Bauordnungsrecht Angelegenheit der Länder ist. Die ersten Anregungen zur Durchforstung des Irrwaldes im Bauordnungsrecht hat der Architektentag 1976 bereits gegeben. Seitdem bemühen sich die Länder, das Dickicht zu lichten. Nordrhein-Westfalen hat z. B. trotz erheblicher Bedenken von fachkundiger Seite in Teilbereichen die Genehmigungspflicht durch die Bauanzeige ersetzt. Meine Damen und Herren, hoffentlich erweist sich dieser Schnellschuß von Herrn Hirsch nicht als Rohrkrepierer für Bauwillige, denn Fachleute haben die Befürchtung, daß das Verfahren keineswegs beschleunigt, in vielen Fällen sogar verlängert, möglicherweise auch verteuert wird. Ob das Sinn dieser Neuregelung sein kann, muß man wirklich bezweifeln.
Sinn des jetzigen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, die Aufstellung von Bebauungsplänen und Bauleitplänen so zu erleichtern und zu beschleunigen, daß die Gemeinden eher in der Lage sind, Baugebiete auszuweisen und damit dem Wunsch vieler Bürger zu entsprechen, Hauseigentum schneller und problemloser zu erwerben.
Bei diesem Entwurf handelt es sich deshalb vornehmlich um Verfahrensbestimmungen, die den behördeninternen Arbeitsgang straffen und auch beschleunigen sollen. Diese Vorstellungen der Novelle zur Vereinfachung der Aufstellung von Bauleitplänen unterstützen wir. Wir begrüßen es insbesondere, daß Bebauungspläne und Bauleitpläne gleichzeitig aufgestellt und in Kraft gesetzt werden können. Diese sogenannten Parallelverfahren tragen sicherlich zur Beschleunigung bei. Auch die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes dient diesem Ziel.
Aber, meine Damen und Herren, wie perfektioniert unsere Gesetzesmaschinerie schon jetzt ist, zeigt sich darin, daß wir in § 8 des Bundesbaugesetzes von „zwingend" zu „dringend" kommen.



Dr. Möller
Zwingende Gründe sind nach der Rechtsprechung offensichtlich nicht dringende Gründe und umgekehrt. Deshalb sieht der Entwurf vor, diese beiden Begriffe auszutauschen. Statt „zwingende Gründe" werden es in Zukunft „dringende Gründe" sein, einen Bebauungsplan vor dem Flächennutzungsplan aufzustellen. Dieser Perfektionismus wird uns durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aufgezwungen, die sich restriktiver denn je bei der Auslegung des Bundesbaugesetzes verhalten.
Besonders begrüßt wird, daß die sogenannte Bodenverkehrsgenehmigung entfällt und durch eine Teilungsgenehmigung ersetzt werden soll. Hier wird eine seit vielen Jahren von der CDU/CSU vergeblich und wiederholt gestellte Forderung endlich erfüllt.
Wir unterstützen auch die Vorschläge der Bundesregierung, die sich mit der Heilung unwirksamer Satzungen nach dem Bundesbaugesetz befassen. Ebenso unterstützen wir die Änderungen des Städtebauförderungsgesetzes, die das Instrumentarium für städtebauliche Maßnahmen verbessern sollen.
Aber, sehr geehrter Herr Minister, wir bedauern sehr, daß sich die Bundesregierung nicht dem Vorschlag des Bundesrates angeschlossen hat, eine Änderung der §§ 34 und 35 des Bundesbaugesetzes in diese Novelle aufzunehmen. Die dafür von der Bundesregierung gegebene Begründung, man solle nicht gleich mit dem Ruf nach dem Gesetzgeber reagieren, ist allzu fadenscheinig und widersprüchlich, denn, wie in der Debatte über die von uns eingebrachte Novelle schon dargelegt, haben sich die negativen Erkenntnisse mit den 1976 neu formulierten Paragraphen so konkretisiert, daß eine gesetzliche Änderung dringend vonnöten ist. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, daß eine gesetzliche Änderung zu diesen Bestimmungen ebenfalls erforderlich sei, weil der Gesetzesvollzug durch rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte genau bestimmt sei.
Um es hier noch einmal ganz deutlich zu sagen: Durch eine Änderung der §§ 34 und 35 soll das Ziel erreicht werden, das Bauen im Innen- und im Außenbereich dort zu erleichtern, wo es sich mit einer städtebaulichen Entwicklung vereinbaren läßt. Wir wollen keine weitere Zersiedelung, sondern eine geordnete Entwicklung auch des ländlichen Raumes. Wir wollen für kinderreiche Familien, für Familienangehörige, aber auch für den gewerblichen Bereich auf dem Lande sinnvolle, vertretbare und notwendige Erleichterungen schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Leider geht der Entwurf der Bundesregierung auch nicht auf die Probleme ein, die im ersten Referentenentwurf des Bundesbauministeriums schon angesprochen waren und die auf eine Ergänzung des § 34 um einen Absatz 4 hinausliefen.

(V o r s i tz : Vizepräsident Frau Funcke)

Es geht hier um die Frage, ob das geltende Recht den besonderen Erfordernissen gewerblicher Investitionsvorhaben in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Das Problem liegt darin, daß gewerbliche Bauvorhaben anders als Wohnungsbauten nicht mit einer einmaligen Baugenehmigung bei ihrer Errichtung auskommen, sondern in meist kürzeren Abständen ergänzender und zusätzlicher Baugenehmigungen bedürfen. Die Erteilung dieser Genehmigungen stößt gerade in sogenannten Gemengelagen und in den Grenzbereichen zwischen Großindustrie und Wohnbebauung auf besondere Schwierigkeiten. Betroffen sind insbesondere Gewerbebetriebe, die sich in einer im Laufe einer langfristigen Entwicklung ohne Bauleitplanung der Gemeinde entstandenen Gemengelage von gewerblicher Nutzung einerseits und Wohnbebauung andererseits befinden. Dies gilt z. B. für die Stahl-und Bergwerke des Ruhrgebietes; aber auch bei kleineren Gewerbebetrieben ist Unsicherheit entstanden, die sich negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirkt. Auch hier handelt es sich meiner Meinung nach nicht um eine Frage des Gesetzes-v o l l z u g es, sondern um ein Problem der unzureichenden Gesetzes f a s s u n g. Hier muß eine Klarstellung erfolgen, weil Unklarheiten der Vorschriften für gewerbliche Investitionen äußerst hemmend, ja verhindernd sein können. Der vorliegende Gesetzentwurf hat ja gerade die Erleichterung von Investitionsvorhaben zum Ziel. Deshalb sollten die Erleichterungen für gewerbliche Investitionen sofort mitgeregelt werden.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich auf Grund der seit 1976 gemachten Erfahrungen zu dieser Novelle veranlaßt gesehen. Ähnliche bzw. gleiche Gründe sprechen für eine Ergänzung der Regelungen über das Bauen im nicht verplanten Innenbereich und im Außenbereich. Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet deshalb — wie der Bundesrat — unsere Novelle vom 4. Juli 1978 und diese Beschleunigungsnovelle als eine Einheit.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Jawohl!)

Geschäftsgrundlage für uns ist die gemeinsame Beratung und Verabschiedung dieser beiden Novellen. Wir können uns das nicht dauernd hinausschieben lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um die Zahl der Gesetze nicht unnötig zu erhöhen, müssen alle Probleme zusammengefaßt beraten und ein umfassendes Gesetz verabschiedet werden, um nicht nach der einen Novelle in kurzem Abstand eine weitere Novelle folgen zu lassen; dies würde unseren Vorstellungen, die Flut der Gesetze zu reduzieren, genau widersprechen. Machen wir jetzt ein Gesetz aus einem Guß, das nicht nur dem Bauwilligen wieder Mut macht, sondern auch den Baubehörden wieder klare Richtlinien an die Hand gibt! Dazu sollten wir uns nicht unter unziemlichen Druck setzen lassen, sondern lieber ein wenig länger beraten und all die Punkte mitregeln, die regelungsbedürftig sind, auch wenn es etwas länger dauert. Nur so können wir unserer Pflicht nachkommen und wenigstens in diesem Bereich der Staatsverdrossenheit ein wenig entgegenwirken.

(Beifall bei der CDU/CSU)





Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812903400
Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0812903500
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Möller, ich habe noch damit zu tun, mich zu fragen, welche Meinung Sie nun eigentlich zur Einbringung des Regierungsentwurfs, der sogenannten Beschleunigungsnovelle, vertreten. Zuerst haben Sie gesagt, der Bau eines Hauses sei für die Bürger ein Alptraum; Ende der 60er Jahre war es noch vergleichsweise paradiesisch, da gab es nur 90 Gesetze oder Verordnungen oder sonstige Vorschriften, die beachtet werden mußten;

(Dr. Möller [CDU/CSU] : So war es!)

jetzt seien es 200; im Jahre 1903 sei es gar so schön gewesen, daß man auf Grund einer Checkliste mit 21 Punkten in vier Tagen eine Baugenehmigung bekommen habe.
Dann aber, als Sie zu dem Gesetzentwurf selbst übergingen, haben Sie zum Ausdruck gebracht, daß auch Sie nicht davon ausgehen, daß wir nun alle Baugesetze über Bord schmeißen und sagen könnten, jeder soll bauen, wie er lustig ist. Sie haben vielmehr von Sorgfalt gesprochen.
Ich glaube, daß wir uns grade beim ganzen Baurecht und Bauplanungsrecht durchaus in diesem Widerspruch bewegen müssen, daß wir einerseits natürlich dem bauwilligen Bürger dazu verhelfen wollen, daß er seinen Bauwunsch erfüllen kann, andererseits aber ihn als Bauherrn davor zu schützen haben, daß er vielleicht etwas voreilig tut und nachher den Schaden hat oder die Umwelt bzw. die städtebauliche Entwicklung schädigt.

(Kolb [CDU/CSU] : Siehe Statistikgesetz!)

— Ja, sehen Sie, es gibt viele Beispiele dafür, daß es sehr schön ist, nach Entbürokratisierung zu suchen. Auf der anderen Seite sind wir selbst es ja
— wir alle, ob Regierungskoalition oder Opposition —, die natürlich gerade dann, wenn etwas schiefgegangen ist, Gesetze verlangen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Wir wollen aus zwei Gesetzen ein Gesetz machen, Herr Waltemathe!)

Vorweg will ich auch sagen, daß Gesetze, gerade Baugesetze, eine Schutzfunktion haben und daß wir diese Schutzfunktion nicht aufheben wollen.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben hat die Bundesregierung nun einen Katalog von Maßnahmen vorgelegt, die zum Abbau von Investitionshemmnissen im Bau- und Planungsbereich führen, allgemein der Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren dienen, soweit der Bund in diesem Bereich überhaupt zuständig ist, und im Verfahrensverlauf dort beschleunigende Möglichkeiten eröffnen sollen, wo sich bestehende Vorschriften in der Vergangenheit verzögernd ausgewirkt haben.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt alle Schritte, die zu einem zügigeren Vollzug des Bauplanungsrechts beitragen können, ohne daß
dabei die Qualität der, Planung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beeinträchtigt wird. Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren und Abbau von Investitionshemmnissen im Städtebaurecht sind dann gute Stichworte, wenn sie bedeuten, daß Überflüssiges aus dem Gesetz herausgestrichen wird und daß die Wege zwischen Dienststellen zeitlich verkürzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich will aber auch darauf hinweisen, daß der Titel des hier zur Beratung anstehenden Gesetzes, wenn ich mal das „Stichwort „Beschleunigung" nehme, auch gewisse Mißverständnisse hervorrufen könnte.
Erstens. Gemeinsam sind wir bei der Novellierung des Bundesbaugesetzes vor einigen Jahren davon ausgegangen, daß eine geordnete städtebauliche Entwicklung sorgfältig geplant, daß Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen. Planung im Baubereich und ausgewogene Bauordnungsmaßnahmen stellen notwendige Lenkungsinstrumente in einem Bereich dar, der zu den wichtigsten Wirtschaftsbereichen und Lebensbereichen von Menschen gehört. Deshalb ist die vorliegende Novelle nicht in der Weise mißzuverstehen, als stelle das geänderte Gesetz entgegen dieser eben geschilderten Intention nun ein handliches Konjunkturinstrument dar, das man je nach Lage zur Konjunkturbelebung oder zur Dämpfung eines Booms verwenden könnte.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Wir waren uns damals darüber einig, daß der Bürger nicht Objekt, sondern Subjekt der städtebaulichen Planung sein müsse. Deshalb haben wir die Bürgerbeteiligung ins Gesetz hineingeschrieben und auch gefordert, Sozialplanung zu betreiben, wenn neue Bebauungspläne nicht nur in gewachsene Bausubstanz, sondern in gewachsene soziale, menschliche Bindungen hineinwirken. Wer nun meint, daß durch Bürgerbeteiligung alles nur schwieriger, komplizierter und alle Planung langwieriger werde, der sollte sich von dem Begriff „Beschleunigungsnovelle" nicht täuschen lassen. „Beschleunigung" heißt in diesem Zusammenhang nicht, daß wir von der Vorstellung ausgingen, der Bürger stelle bei in die Krise geratenen Bauvorhaben in. Städten und Gemeinden durch sein demokratisches Mitsprache- und Mitwirkungsrecht gewissermaßen ein Investitionshemmnis dar. „Beschleunigung" heißt hier nicht, daß der Bürger bzw. bürgerliche Mitbestimmung beschleunigt aus dem Planungsverfahren hinauszukatapultieren wären.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Beschleunigung im Bau- und Planungsrecht heißt auf der einen Seite sicherlich, daß unnötig komplizierte Prüfungen und überflüssige Genehmigungsverfahren verschwinden werden. Entbürokratisierung, Verfahrensvereinfachung sind in diesem Zusammenhang wichtige und richtige Stichworte. Auf der anderen Seite heißt das aber nicht, daß das Bauen in unserem Land von nun ab für jeden, der nur will, gänzlich ohne Prüfungen mög-



Waltemathe
lich sein wird. Bedenken wir alle zusammen: Fehlentwicklungen in Städten und Dörfern sind ja nicht durch zuviel, sondern oft durch zuwenig oder gar keine Planungssorgfalt verursacht worden.

(Zustimmung bei der SPD)

Nach wie vor muß deshalb die Baufreiheit ihre Grenze dort finden, wo unser aller Lebensqualität, also Umwelt- und Sozialstruktur, beeinträchtigt werden könnte. Die diesbezügliche Schutzfunktion des Gesetzes hat eindeutig Vorrang vor der Baulust und den Investitionsbedürfnissen derjenigen, die den Schutz des Bürgers vor den Folgen ungeordneter Bautätigkeit möglicherweise, aber jedenfalls zu Unrecht, als schikanös empfinden. Die Gemeinden haben das Recht und unter Umständen auch die Pflicht, detailliert Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken auszuweisen. Daraus folgt: Wer Beschleunigung mit Verzicht auf Sorgfalt in der Stadtplanung oder mit Verzicht auf Bürgerbeteiligung übersetzt, der wird sich allerdings täuschen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, das Planungsrecht ist ein Instrument für die Gemeinden, für ihre Bürger und für ihre Volksvertreter, die städtebauliche Entwicklung zum Wohle aller zu ordnen. Es ist -das habe ich schon ausgeführt — kein Konjunkturinstrument in dem Sinne, daß schnell geplant werden könnte, wenn an Bauinvestitionen großes Interesse besteht, und .langsam, wenn es gilt, einen Bauboom zu bekämpfen. Investitionshemmnisse liegen allerdings dann vor, wenn die Entscheidungen derer, die mitwirken sollen, nicht innerhalb angemessener Fristen, sondern verzögerlich oder gar nicht getroffen werden. Hier begrüßen wir natürlich, daß die Fristbestimmungen im Gesetz klarer gefaßt werden. Es geht somit um Entrümpelung und um Abbau zeitlicher Verzögerungsmöglichkeiten, die der Sache nicht dienlich sind. Insoweit geht es hier auch um einen Beitrag zu weniger Bürokratie und zur Vereinfachung von Planverfahren, so daß die Beschleunigung dort greifen kann, wo es nottut.
Als Bundesgesetzgeber haben wir nur beschränkte Kompetenzen. Aber wir sind bereit, das Unsere dort, wo wir kompetent sind, zu tun. Das bedeutet auch, daß wir unter dem Stichwort „Beschleunigung" im Ausschuß beschleunigt an die Arbeit gehen sollten.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Auch bei §§ 34, 35!)

— Jetzt lassen Sie mich zum Abschluß gerade den Punkt der §§ 34, 35 aufgreifen. Erstens hat längeres Nachdenken noch niemandem geschadet.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Auch Ihnen nicht!)

Zum Beispiel sollten Sie vielleicht mal Ihren Parteifreund Rommel als den Präsidenten des Städtetages fragen,

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU] : Er ist für die Großstädte zuständig!)

wieso der Städtetag inzwischen ganz eindeutig eine
Stellungnahme abgegeben hat, die nicht darauf hin-
weist, daß wir die Fragen der §§ 34, 35 in diesem Verfahren zu regeln haben. Sie können nicht beschleunigen, wenn Sie dieses Gesetz mit schwerwiegenden Problemen befrachten, die gründlich diskutiert werden müssen. Die Bundesregierung hat schon in ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrats — Sie wissen das ja — geäußert, daß eine Umfrage unter Gemeinden aller Größenklassen läuft.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Auch die können Sie beschleunigen!)

Wir werden sicher prüfen, ob das' tatsächliche Verwaltungshandeln in Übereinstimmung mit dem ist, _ was wir als Gesetzgeber gewollt haben. Wir werden weiter prüfen, ob hier ein Gesetz notwendig ist oder ob man das nicht auch auf dem Erlaßweg anders regeln könnte. Das werden wir prüfen.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Den Erlaß aufheben!)

Wir geben Ihnen ausdrücklich die Zusage, daß wir die Beschleunigungsnovelle im Ausschuß beschleunigt beraten werden. Dazu aber gehören die §§ 34 und 35 nicht.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Möller [CDU/CSU] : Wir wollen Beschleunigung und Sorgfalt!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812903600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812903700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht wird von meiner Fraktion in vollem Umfang begrüßt und unterstützt.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Überraschung!)

Lassen Sie mich aus der Gesetzesüberschrift das Wort „Beschleunigung" aufgreifen und zwei Dinge versprechen: Erstens. Ich will mich jetzt ganz kurz fassen, um der Beschleunigung der Debatte hilfreiche Dienste angedeihen zu lassen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Zweitens. Ich verspreche, daß wir bei den Ausschußberatungen alles in unserer Kraft Stehende tun wollen, um die Beratung dieser „Beschleunigungsnovelle" — um das Wort von Herrn Waltemathe aufzugreifen — so zu beschleunigen, daß sie am 1. Juli 1979 in Kraft treten kann.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Mit dieser letzten Absichtserklärung wird es sich, Herr Dr. Jahn und Herr Dr. Möller, nach unserer Einschätzung nicht vereinbaren lassen, daß wir Ihre Initiative zu den §§ 34 und 35 des Bundesbaugesetzes schon in diese Beratungen einbeziehen.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Dann gehen wir in den Vermittlungsausschuß! — Conradi [SPD] : Dann wird es beschleunigt?)

Es ist in der Tat nicht zu leugnen, daß hier nicht nur
dasselbe Gesetz betroffen ist, sondern daß auch von

Gattermann
der Zielsetzung her mindestens partielle Übereinstimmung insofern besteht, als auch dies natürlich der Erleichterung von Investitionsvorhaben dient. Allerdings wird hier doch in so weitem Umfang

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Im Ruhrgebiet!) materielles Bauplanungsrecht betroffen,


(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : So ist es!) daß dies sehr sorgfältig ausgelotet werden muß.


(Dr. Möller [CDU/CSU] : All das wollen wir geklärt haben!)

Es ist nun einmal so, daß diese Bestimmungen erst seit zwei Jahren in Kraft sind, daß das Erfahrungswissen begrenzt ist und daß die Rechtsprechung zu diesem Problemkreis noch nicht als eine gesicherte angesehen werden kann.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Der Fehler ist, daß die Initiative von uns kommt, Herr Gattermann!)

Aus diesen Gründen wird die Beratung dieser Ihrer Initiative wesentlich zeitaufwendiger sein müssen, als es bei dem unstrittigen Teil der Fall ist, der jetzt in der Beschleunigungsnovelle der Bundesregierung niedergelegt ist. Wir meinen also, es ist erforderlich, daß dieser unstrittige Teil vorweg verabschiedet wird.
Herr Kollege Dr. Möller, ich habe sehr aufmerksam zugehört und bemerkt, daß Sie dies als „Geschäftsgrundlage" bezeichnet haben.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : In der Tat!)

Als Jurist gibt es für mich hinsichtlich dieses Begriffs natürlich keine Interpretationsschwierigkeiten. Und sollte auch der Bundesrat auch das werden wir sorgfältig beobachten, wobei wir uns allerdings noch nicht im klaren sind, ob das tatsächlich so sein wird — dies zur Geschäftsgrundlage machen, dann werden wir natürlich versuchen, uns darauf vorzubereiten, um es einmal so zu formulieren.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Aber beschleunigen Sie jetzt das Vorbereiten!)

Meine Damen und Herren, ich habe etwas versprochen, und daran will ich mich halten. Lassen Sie mich deshalb jetzt nur noch einen einzigen Satz sagen, nämlich das Leitziel darlegen, an dem wir die Einzelvorschriften der Regierungsvorlage gemessen haben und in den Ausschußberatungen auch weiterhin messen werden. Wir sehen keinen Zielkonflikt zwischen vernünftigen Planungsverfahren zur Erreichung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit rechtzeitiger und intensiver Bürgerbeteiligung auf der einen Seite und der Beschleunigung des Verfahrens und der Erleichterung von Investitionsvorhaben auf der anderen Seite, bei denen wir uns nun politisch entscheiden müßten, welches von diesen Zielen Vorrang hat. Wie gesagt, wir sehen hier keinen Zielkonflikt. Wir werden also alle Vorschläge ausschließlich daran messen, ob sie der Beschleunigung dienen, praktikabel, wirksam sind, nicht dem Wesensgehalt eines vernünftigen Planungsverfahrens für die geordnete städtebauliche Entwicklung widersprechen und auch nicht
das Recht des Bürgers auf Beteiligung an diesem Planungsprozeß unvertretbar beeinträchtigen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812903800
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend —. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Luster, Sauer (Salzgitter), Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
— Drucksache 8/2386 —
Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

Finanzausschuß
Das Wort hierzu hat der Herr Abgeordnete Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0812903900
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Als durch die Bekantmachung vom 1. September 1965 das Wohnungsbau- und Familiehheimgesetz — Zweites Wohnungsbaugesetz genannt — durch die Bundesregierung zum ersten Mal geändert wurde, um beim Einfamilienhausbau staatliche Förderung — einschließlich der Befreiung von der 7%igen Grunderwerbsteuer und der zehnjährigen Befreiung von der Grundsteuer — zu gewähren, wenn die Wohnfläche 130 qm bzw. 156 qm nicht übersteigt, war dies ein Angebot an Eigenheimbauer, wie ein Krösus wohnen zu können.
Doch was hat sich in dieser Zeit nicht alles geändert! Allein der Wohnflächenkonsum stieg ständig an. Das drückt sich vor allem in der Vergrößerung der durchschnittlichen Wohnfläche von 79,2 qm im Jahre 1965 auf 95,5 qm im Jahre 1976 sehr deutlich aus. Nimmt man noch die Zahlen der in den letzten sechs Jahren fertiggestellten Wohnungen mit fünf und mehr Zimmern, so ist auch hier die Entwicklung in Richtung größerer Wohnungen eindeutig erkennbar. Bei den Neubauten im Jahre 1977 hatten schon 50% der Wohnungen fünf und mehr Zimmer. Diese Entwicklung scheint ihren Höhepunkt im Augenblick noch nicht erreicht zu haben.
Umgekehrt setzte eine Entwicklung ein, an die zu jener Zeit niemand dachte: Die Zahl der Familien mit drei und mehr Kindern ging sehr stark zurück, die Zahl der Haushaltungen aber stieg. Während 1965 noch 10,49 % der Haushaltungen drei und mehr Kinder hatten, waren es 1976 nur noch 6,77 %. Es ist vermessen, zu sagen, daß nur dies der Grund sei,



Kolb
der die derzeitige demographische Entwicklung verursacht habe, aber er ist sicher mit einer der Gründe, die dazu beigetragen haben. Zur Zeit erleiden Familien mit mehr Kindern steuerliche Nachteile, wenn sie — ihrem Familienwunsch entsprechend — größer bauen, als es das derzeitige Zweite Wohnungsbaugesetz und ihre augenblickliche Personenzahl zulassen. Herr Minister, ich habe heute früh in den Nachrichten mit Erstaunen vernommen, daß Sie — zu Recht — kritisiert haben, daß heute noch Zimmer mit 10,49 qm als Kinderzimmer gebaut werden. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie gesagt hätten, die Union habe hier heute einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach vom dritten Kind an je Kind 20 qm mehr steuerlich zu berücksichtigen seien. Das wäre eine bessere Zusammenarbeit. Vielleicht kommen wir dorthin noch.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : So weit geht seine Liebe zur Opposition nicht!)

— Das glaube ich auch.
Wenn aber heute der Wohnflächenbedarf je Person immer größer wird und ein Zwei-Personen-Haushalt im Durchschnitt schon zwischen 70 und 80 qm benötigt, so ist es nur folgerichtig, Familien mit mehr Kindern die Deckung ihres Bedarfs zu ermöglichen. Es kann nicht angehen, daß Familien mit mehreren Kindern auf diesem Gebiet bestraft werden. Es gibt schon genügend andere zusätzliche Belastungen, die heute der Haushaltsvorstand einer größeren Familie als selbstverständlich schlucken muß.
Wenn meine Fraktion die Änderung des § 82 fordert und eine zusätzliche Fläche schon ab dem dritten Kind für richtig hält, so wird damit ein sehr nützlicher Beitrag zum Jahr des Kindes geleistet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zu Hause ein eigenes Zimmer für jedes Kind zu haben, ist nicht nur der Wunsch der Familie selber, sondern auch die Forderung vieler Gruppen, die sich mit den heranwachsenden jungen Mitbürgern beschäftigen. Ich darf hier meinen Kollegen Jahn zitieren, der neulich sehr richtig sagte: Ein Vogel baut erst sein Nest und legt dann die Eier; bei uns muß man die Eier schon gelegt haben, um das Nest bauen zu dürfen. Das ist manchmal eine sehr schwierige Sache. Es wäre zweckmäßiger, den steuerlichen Tatbestand dann eben in vielleicht vier oder fünf Jahren anzuerkennen, wenn er gegeben ist.

(Zuruf des Abg. Conradi [SPD])

— Ich weiß nicht, Herr Kollege Conradi, was Sie da meinen. Ich kann mir nur vorstellen, daß die Leute diesbezüglich bisher benachteiligt worden sind.

(Zuruf von der SPD: Das sind keine Vögel! — Gegenruf des Abg. Dr. Möller [CDU/ CSU] : Es gibt auch rote Vögel!)

— Wir können jetzt natürlich in die Biologie und die Botanik gehen und finden sicher jede Art von Vögeln. Aber ich glaube, so war das nicht gemeint.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Also immer noch Vögel!)

— Sie bleiben es.
Meine Damen und Herren, die Begrenzung der Wohnflächen in der Vergangenheit war sicher richtig; denn es galt zuerst der Grundsatz, jeden Haushalt mit einer eigenen Wohnung zu versorgen, bevor man sich an bessere Qualitäten wagte. Wenn man aber berücksichtigt, daß seit der Verabschiedung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes 1956 bis heute wesentliche Verbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum erzielt wurden, so daß heute nur noch 2,6 Personen gegenüber 4,2 Personen im Jahre 1956 in einer Wohnung wohnen, so erweist sich auch die Erweiterung der Flächen von 120 auf 130 qm im Jahre 1965 bzw. von 144 auf 156 qm als gerechtfertigt; denn zu jenem Zeitpunkt belegten im Durchschnitt 3,2 Personen eine Wohnung.
. (Dr. Möller [CDU/CSU] : Hier wären Reformen angemessen gewesen!)

Wir handeln aber nur folgerichtig, wenn wir jetzt wieder eine Verbesserung durchführen, die, wie schon gesagt, ein hervorragender Beitrag zum Jahr des Kindes ist. Da dies mit unseren Bemühungen, der Familie wieder einen besseren Status zu geben, voll im Einklang steht, sind die eventuellen Mindereinnahmen bei der Grundsteuer für die Gemeinden ein unwesentlicher Faktor; haben diese doch nach zehn Jahren den Vorteil, höhere Grundsteuern zu erheben! Außerdem ist es nur gerecht, einen nachträglich eingetretenen steuerlichen Tatbestand zu würdigen, ganz abgesehen von dem Anreiz, der damit geboten wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier einmal die augenblicklichen Kunstgriffe und Retuschiermöglichkeiten ansprechen, von denen Gebrauch gemacht wird, um dem bisherigen § 82 Genüge zu tun. Die Qualität des Architekten entschied sich für viele Bauherren von Einfamilienhäusern doch nur an der Frage: Wie wird das Kamel durch ein Nadelöhr gezogen, um nachher doch noch als Kamel gebraucht werden zu können? Man kann im übertragenen Sinn sagen, Herr Minister: Bauplan, kommst du zum Bauamt, so sieh aus, wie es das Gesetz befiehlt! Der ganze Sinn ist, den Abnahmeschein zu haben, damit feststeht, daß bis zu diesem Zeitpunkt alles legitim war.
Was aber dann gezaubert wird, kann in manchen Fällen nur Bewunderung erwecken. Denn wo nichts war, wird plötzlich etwas. Fenster erscheinen, als wären sie gemalt. Die meisten sehen dies nicht als Betrug oder Steuerhinterziehung an. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist relativ gering; denn nur ein nicht wohlgesonnener Nachbar kann die Baubehörde eventuell darauf hinweisen.
Wir müssen uns hier die Frage stellen, wie weit wir mit dem Zweiten Wohnungsbaugesetz an das subjektive Rechtsempfinden der Betroffenen, daß ihre Rechte beschnitten werden, herangegangen sind. Nach der jetzigen Regelung sind Zubehör- und Wirtschaftsräume in Keller und Dachgeschoß Räume, die namentlich nicht heizbar und ausreichend zu belüften sind. So war dem deutschen Erfindergeist hier keine Grenze gesetzt. Er war nicht zu bremsen. Mit dem Leitfaden „Do it yourself" in der Hand und einer kleinen Heimwerkereinrichtung verwandelte



Kolb
man manche triste Kellerräume in gemütliche Bars und Hockstuben. Wen interessierte schon die Lüftung bei Korn und Pils oder einem Viertele? Einmal Hand aufs Herz, meine sehr verehrten Herren: Wer von uns hat nicht schon einmal in einer schlecht gelüfteten Kneipe gesessen? Was soll da die Heizung? Geheizt wird von innen. Und wenn es wirklich kalt wird, gibt es auch noch einen Elektroofen. Aber es ist legitim, die Wohnung so zu verändern.
Wie aber schaut es mit der Waschküche aus, weshalb darf sie keine gemütliche Bügelstube sein? Wir sprechen soviel von der Humanisierung der Arbeitswelt. Weshalb soll die Hausfrau oder der Hausmann daran nicht teilhaben?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Stellen Sie sich einmal vor, wir würden einen freundlichen Arbeitsplatz im Betrieb mit einer Lustbarkeitsteuer belasten. Die Gewerkschaften würden uns zu Recht die Hölle heiß machen. Macht ein Familienvater für Mutti aus einer ungemütlichen Waschküche im Keller ein nettes, beheizbares Arbeitszimmer, dann ist es aus mit der Grundsteuerbefreiung. Wer hat eigentlich einen Schaden davon, wenn so etwas geschieht? Am bisherigen Haus hat sich von außen nichts geändert. Das Zusammenleben der Familie im Haus ist aber besser geworden: Die Mutti kann die Wäsche im Bügelraum liegen lassen, und der Vater kann, wenn es sein muß, im Keller Skat kloppen und eine vernünftige Kneipenatmosphäre schaffen.

(Conradi [SPD]: Wir wollen das jetzt nicht weiterführen!)

Legitim ist das jedoch nur, liebe Kollege Conradi, wenn die Räume schlecht gelüftet und 'nicht mit einem stationären Ofen oder einem installierten Radiator verbunden sind. Wo ist denn hier der Sinn? Ich glaube, den haben wir für diese Wirklichkeit verloren.
Wie viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und auch Mieter haben gegen die so strengen Buchstaben des Gesetzes verstoßen? Sehr viele unwissentlich, manche aber auch mit voller Absicht. So manches schlummernde Maler- und Schreiner-genie hat das Licht der Welt erblickt und ist als Hobbyspezialist voll zur Geltung gekommen. Manche Freizeitstunde wurde sinnvoll genutzt. Es wäre an der Zeit, daß wir im Rahmen der EG von unseren Freunden in Frankreich und Italien etwas mehr Lässigkeit annähmen: Denn eines steht fest: Die meisten, die ein Häuschen bauten und ihre Nebenwohnflächen vergrößern wollten, fanden Mittel und Wege dazu.
Wenn ich ein Dachgeschoß ausbaue, es aber nicht heizen oder nicht ordentlich lüften kann, kann die Schwiegermutter drin schlafen, bloß sie darf nicht. Wenn ich es aber heize und die Fenster zum Lüften habe, falle ich aus der Grundsteuerbefreiung heraus. Ich frage Sie: Welcher Sinn liegt darin, wer hat dann noch den Wunsch, die Schwiegermutter zu Besuch zu bekommen?

(Gattermann [FDP]: Besteht ein solcher Wunsch überhaupt? — Heiterkeit)

— Mein lieber Kollege, ich gehe davon aus, daß Sie in einer besseren Familie zusammenleben und diesen Wunsch ab und zu haben; bei mir ist das jedenfalls ab und zu der Fall.
Aber wie ist es, wenn die Tochter oder der Sohn heiße Rhythmen mit Dezibel-Werten hören, die für manchen Verkehrslärmexperten das Ende seines Daseins bedeuten würden? Würden diese nicht viel besser im ungenutzten Kartoffelkeller dargeboten, den sie sich mit jugendlicher Phantasie ausbauen? Das alles ist zur Zeit nicht möglich.
Ich verstehe die Akribie der Verfasser der Berechnungsverordnung; eine bewundernswerte Sache. Aber bei vielen Mitbürgern stieß sie auf Unverständis. Warum ein alter Anzug zum Smoking werden soll, nur weil man ihn aufbügelt und eine Blume daransteckt, ist zu Recht nicht zu verstehen. Wir wollen daher auch § 94 Abs. 4, der besagt, daß eine durch bauliche Veränderung herbeigeführte Überschreitung der Wohnfläche den Verlust der Grundsteuervergünstigung nach sich zieht, nicht aber eine Vorschrift, die es erschwert, etwas zu verändern, obwohl ich niemandem einen Schaden zufüge.
Ich möchte noch einmal betonen, daß wir dieses Gesetz für notwendig halten. Andererseits müssen wir uns aber auch mit der Frage befassen, weshalb diese Rechtsbrüche bei den Betroffenen nur als Kavaliersdelikt gelten. Vielleicht sollten wir uns im Auschuß einmal damit beschäftigen, ob es aus raumordnerischen Gesichtspunkten nicht zweckmäßiger wäre — Kollege Waltemathe hat das vorhin schon angeschnitten —, uns lediglich um das Äußere zu kümmern, das Innere des Baus jedoch dem Bauherrn zu überlassen. Wir hätten dann sehr viel mit den Briten gemeinsam, die sagen: My home is my castle.
In letzter Zeit wird bei uns häufig von mehr Liberalität gesprochen, eigenartigerweise aber immer nur dort, wo der Spielraum nicht zu erweitern ist. Hier aber besteht die Möglichkeit, gemeinsam etwas besser zu machen und weniger Bürokratie zu praktizieren. Der Bürger wünscht Freiräume dort, wo die Rechte anderer nicht verletzt werden. Er hat kein Verständnis, daß es sofort zu neuen Zahlungsverpflichtungen führt, wenn er dem Korsett des Reglements entweicht. Es war sicher im alten Rom möglich, mit dem Spruch „non olet" die bewußte Häuschensteuer einzuführen. Aber das sollte nicht für uns der Grund sein, das Zweite Wohnungsbaugesetz in seiner jetzigen Fassung nicht ändern zu wollen. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, haben Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zügig beraten werden sollte, weil er allen, die ein Eigenheim gebaut haben, hilft und denen, die noch bauen möchten, sehr zum Nutzen wäre. Vielleicht schaffen wir es auch, mit etwas weniger Gesetzen und Verordnungen Eigentumsverhältnisse wie in Finnland und Norwegen von fast 70% zu schaffen. Diese Gesetzesänderung könnte dazu helfen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf das Jahr des Kindes zu sprechen kommen. Wenn die Änderung des § 82 einen Anstoß gibt, daß wir wieder mehr Familien mit drei und



Kolb
mehr Kindern haben, so tun wir uns insgesamt einen Gefallen. Während 1961 noch 54,2 % der Haushalte Kinder hatten, waren es 1977 nur noch 38,5 °/o, wobei der Anteil der Haushalte mit drei und mehr Kindern ebenfalls von 10,8 °/o im Jahre 1961 auf 6,8 °/o zurückging.
Hier ist ein Ansatz, der, gemessen an den kurzfristigen Ausfällen der Grundsteuer, wesentlich höhere Erträge bringt. Geburtenzahlen wie in den letzten fünf Jahren sollten alle Politiker, die nicht nur die nächste Wahl im Auge haben, zum Handeln bewegen. Dieser Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion kann seinen Teil dazu beitragen. Er hat eine wichtige familienpolitische Komponente. Bei seiner Annahme käme die so oft geforderte Kinderfreundlichkeit nicht nur qua Wort zum Ausdruck.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812904000
Das Wort hat der Ab geordnete Müntefering.

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0812904100
Frau Präsident! Verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich will mit dem Erfreulichen beginnen. Die CDU/CSU-Fraktion hat mit Punkt 3 dieses Gesetzentwurfes deutlich gemacht, daß sie die seit längerem laufenden Bemühungen von Bundesbauminister Haack unterstützen will, Hobbyräume und Spielräume

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Er hat die Bürokratie nicht beschleunigen können!)

— in Gesetzesdeutsch: „bauordnungswidrig als Aufenthaltsräume genutzte Kellerräume" — nicht als Wohnfläche anzurechnen. Minister Haacks Haus hat im November 1978 mit den Ländern darüber Einvernehmen erzielt.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Unser Gesetzentwurf!)

Ich nehme an, Sie wissen das von den Ländern auch. Wir sind mit Ihnen der Meinung, daß diese Änderung in der Zweiten Berechnungsverordnung positiv geregelt werden sollte. Ich gebe Herrn Kolb recht — da sind wir uns wohl alle einig —, es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb Kellerräume, die statt als Rumpelkammer als Hobbyräume, als Freizeiträume genutzt werden, als Wohnräume angerechnet werden müssen und dann die Steuerbegünstigung gefährden. Darüber ist Einvernehmen zu erzielen.
Ich verstehe auch, daß Sie diese Zustimmung in diese Gesetzesinitiative verpacken. Die beiden anderen Punkte der Initiative, denke ich, verdienen zunächst noch einige Fragezeichen

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sie wissen noch nicht, was Sie wollen?)

und nicht nur Zustimmung. Nach Ihren einschlägigen Äußerungen im Ausschuß und nach dem großen Problemanriß zu Beginn dieser Gesetzesinitiative und auch nach dem, was Herr Kolb eben wieder zum Jahr des Kindes gesagt hat, durften wir sehr gespannt sein, was denn unter der Überschrift „Familienfreundlichkeit und Kinderfreundlichkeit" nun eigentlich kommen würde. Sie, Herr Dr. Jahn —
Herr Kolb hat es schon zitiert —, haben am 8. Dezember, als Sie das Ganze der Presse vorstellten, sogar Naturgesetze bemüht. Das war der Tag, an dem Sie das mit dem Vogel und den Eiern gesagt haben; mit dem Vogel, der erst das Nest baut und dann die Eier hineinlegt. Wir konnten also sehr gespannt sein, welche große familienpolitische Tat nun eigentlich herauskommt.
Sie schlagen jetzt vor, daß statt bisher fünf jetzt 'vier Personen bis zu 156 qm Wohnfläche sollen anspruchsberechtigt bewohnen können und daß für die fünfte und jede weitere Person 20 qm hinzukommen sollen. Der Anspruch, der so erwirkt werden kann, soll rückwirkend für zehn Jahre — ich darf es einmal so sagen — ,,erkindert" werden können.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Wo steht denn „rückwirkend" ?)

— „Rückwirkend" heißt nach meiner Interpretation, daß dann, wenn die Familie nach fünf Jahren oder zehn Jahren oder 15 Jahren auf fünf Personen anwächst, die Zehnjahresfrist von vorn zu laufen beginnt. Das heißt aber auch, daß Sie völlig von der Objektbezogenheit, von der Bezugsfertigkeit der Wohnung Abstand nehmen, sondern daß irgendwann, wenn diese Familie auf fünf Personen anwächst, die Steuerbegünstigung für die Dauer von zehn Jahren zu laufen beginnt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812904200
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0812904300
Bitte schön.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0812904400
Herr Kollege, ich möchte Sie fragen, ob Sie einen anderen steuerlichen Tatbestand kennen, der nicht gewürdigt wird, wenn er eintritt. Mir persönlich ist keiner bekannt. Hier wäre eine gewisse Gerechtigkeit anzustreben.

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0812904500
Ich wollte hier nur deutlich machen, welches Ihr Anliegen ist und daß wir darüber im Ausschuß zu sprechen haben, ob es nämlich nicht richtiger wäre, die Objektbezogenheit insofern aufrechtzuerhalten, als man auf die Bezugsfertigkeit abhebt und von da an die Zehnjahresfrist laufen läßt. Das würde bedeuten, daß die Steuerbegünstigung in Kraft tritt, wenn die Familie innerhalb dieser zehn Jahre entsprechend anwächst. Ich möchte das hier nur als Denkposten anführen, weil wir uns überlegen müssen, welche Konsequenzen sich aus dem Gesetz ergeben.
Mit diesen beiden kleinen Vorschlägen, Herr Dr. Jahn, ist nach Ihrer Interpretation das Naturgesetz wohl wieder in Kraft, und damit kann der berühmte Vogel seine Eier wieder ins gemachte Nest legen.
Wir meinen, daß noch einige Dinge zu bedenken sind, ehe wir in bezug auf Ihre Vorschläge zu Entscheidungen kommen. Mit Ihrem Vorschlag wird ausschließlich der steuerbegünstigte Wohnungsbau angesprochen. Ganz zweifellos liegt aber im sozialen Wohnungsbau, im Miet- und Eigenheimbau, der anerkannte Flächenbedarf noch unter dem



Müntefering
im steuerbegünstigten Wohnungsbau. Es ist die Frage, ob nicht gerade die Familien im sozialen Wohnungsbau unsere Hilfe brauchen könnten.
1976 bewohnten Familien mit drei Kindern, die ein Eigenheim haben, Wohnungen mit einer Durchschnittsgröße von 110 qm. Solche in Mietwohnungen bewohnten rund 85 qm. Das spricht nicht dagegen zu sagen: Wohnungen sollten 176 qm groß sein dürfen. Aber es ist die Frage, ob nicht in diesem Bereich — wir haben z. B. das Wohngeld auch an diesen Größenordnungen von 100 qm bei einer fünfköpfigen Familie orientiert — Familien eher als mit Ihrem punktuellen Vorschlag geholfen werden kann.
Wir werden zu prüfen haben, ob nicht stärker als bei dem von der Opposition angesprochenen Punkt das Problem junger und kinderreicher Familien bei den derzeitigen Einkommensgrenzen des Bundesbaugesetzes zu finden ist. Ein Ansatz zur Verbesserung in bezug auf die jungen Familien ist im Wohnungsbauänderungsgesetz vorgesehen, das von Nordrhein-Westfalen vorgelegt worden ist.
Es ist auch zu fragen, ob es nicht trotz veränderter Flächenzahl im Bundesbaugesetz Lebenspraxis für die allermeisten Familien bleiben wird, je nach Bedarf anzubauen, umzubauen, zu erweitern und zu modernisieren. Wir müssen uns als Politiker fragen, wie wir in solchen Situationen helfen können.
Da Sie so extrem auf das Jahr des Kindes abstellen und dies wohl als die Großtat zu Beginn des Jahres darstellen wollen, stelle ich auch die Frage: Sind nicht vielleicht die 20 qm mehr Kinderspielplatz und die verbesserte Wohnumwelt für die Kinder genauso wichtig wie die 20 qm von 156 auf 176 qm? Wenn wir gemeinsam etwas tun wollen, wird sich dann nicht die Notwendigkeit ergeben, noch einmal zu überlegen, ob hier für uns nicht Ansatzpunkte sind, im Laufe des Jahres einige Dinge zu verändern.
Verehrte Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, ich will hier auch noch etwas ansprechen, das uns an dieser Stelle ein bißchen bewegt. Der ordnungspolitische Sprecher Ihrer Fraktion, der sich für größere Aufgaben bereit hält, hat neben seinem Memorandum auch längere Ausführungen zum Wohnungsbau geschrieben und darin gefordert, mit den Begünstigungen im Wohnungsbau Schluß zu machen.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Das hat er nicht gesagt!)

Professor Biedenkopf schlägt konkret vor, die zehnjährige Ermäßigung der Grundsteuer zu beseitigen und durch andere Abschreibungsmodalitäten zu ersetzen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Herr Biedenkopf trägt den Gesetzentwurf mit, Herr Müntefering!)

Er schlägt außerdem vor, daß der soziale Wohnungsbau auf ein Rudiment zurückgeführt wird, das wohl bedeutet, daß die Förderungsprogramme für den Zielgruppenwohnungsbau, d. h. für die Kinderreichen, für die Alten, für die Behinderten, auf ein Minimum reduziert werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812904600
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jahn?

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0812904700
Ich möchte das zunächst zu Ende führen. Dann kann Herr Dr. Jahn gerne fragen. Ich glaube, es ist an der Zeit, Herr Dr. Jahn, daß endlich einer von Ihnen, von den verantwortlichen Wohnungsbaupolitikern Ihrer Fraktion, deutlich macht, daß der Professor vielleicht etwas von Personalpolitik, aber ganz sicher nichts von Wohnungsbaupolitik versteht.

(Beifall bei der SPD)

Denn wir wissen langsam nicht, wohin die Reise bei Ihnen geht und ob nicht in einigen Wochen oder Monaten, in denen Herr Biedenkopf vielleicht noch Einfluß auf diese Dinge nehmen kann, diese Gesetzesinitiative, die Sie jetzt vorlegen, Schnee vom letzten Winter ist und ganz andere Konzeptionen deutlich werden.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0812904800
Herr Kollege Müntefering, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß Herr Professor Biedenkopf den Gesetzentwurf, den wir hier eingebracht haben und den wir heute in erster Beratung erörtern, voll mitgetragen hat?

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0812904900
Ja, so ist das bei Professor Biedenkopf: Zustimmen tut er immer, aber was er hinterher richtig will, weiß man nicht so.

(Heiterkeit bei der SPD)

Jedenfalls steht das ausdrücklich in seinen Erklärungen, die er dazu abgegeben hat, übrigens auch heute wieder in einem Artikel einer Wochenzeitung. Sie müssen das einmal nachlesen. Er hat sich auch an verschiedenen anderen Stellen dazu geäußert. Das ist bei ihm keine Eintagsfliege, das ist vielmehr ernst gemeint. Weil wir wissen, daß er durchaus Aussichten hat, in Zukunft bei Ihnen stärker Einfluß zu nehmen, sind wir natürlich gespannt darauf, wie Ihre Konzeption aussehen wird. Sie müssen einmal sagen, was Sie eigentlich wollen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sie haben jetzt schon Angst vor der Haushaltsdebatte!)

Verehrte Kollegen, es gibt noch einen Punkt, den ich hier ansprechen will. Sie sagen: Der Vorschlag kostet nichts.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Nicht sehr viel!)

Wir glauben nicht, daß der Vorschlag nichts kostet — lesen Sie einmal nach, was im Gesetzentwurf steht—, wir wollen genau geprüft haben, was dieses wohl kosten kann; denn das Geld, das wir hier im Zweifelsfall verteilen, ist das Geld der Gemeinden. Wir möchten als Bundesgesetzgeber nicht wieder einmal Geld verteilen, das den Gemeinden nachher fehlt. Auch diesen Punkt wollen wir in den Ausschußberatungen konkretisieren.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sind Sie nun dafür oder dagegen?)




Müntefering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind herzlich gern bereit, im Ausschuß diese Materie mit Ihnen eingehend zu beraten. Ich hoffe aber, es ist jetzt schon deutlich geworden, daß dies von unserer Seite aus nicht simple Zustimmung bedeuten kann, sondern daß da noch einige Probleme zu klären sind.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Möller [CDU/CSU]: Für Familien haben Sie nichts übrig!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812905000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gattermann.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Jetzt kommt das Zünglein an der Waage! Gattermann [FDP]: So ist es! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Wenn das Ihre Schwiegermutter hört!)


Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0812905100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Kollege Dr. Jahn, ich hätte mich nie getraut, wenn meine Schwiegermutter nicht leider verstorben wäre.

(Heiterkeit — Dr. Möller [CDU/CSU] : Deswegen sind Sie so mutig!)

Meine Damen und Herren, wenn in der Parlamentarismusdebatte gelegentlich der Vorwurf gehört wird, unser parlamentarisches System sei dadurch denaturiert, daß nur noch in Blöcken abgestimmt werde, die Regierungskoalitionen nur noch die Aufgabe hätten, die Regierung zu stützen, alles, was die Regierung tue, für gut und richtig zu halten, während die Opposition schlicht undifferenziert alles ablehne und umgekehrt alle Initiativen der Opposition schlecht seien und von der anderen Seite des Hauses weggebügelt würden, dann wissen Sie, wie ich hoffe, meine Damen und Herren, daß dieser Vorwurf so nicht richtig ist.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Die Konklusion ist falsch!)

Die Aufgaben und die Funktionen der die Regierung tragenden Fraktionen wie die Aufgaben der Opposition sind sehr viel vielschichtiger, sehr viel differenzierter und werden auch wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns aber auch fragen, ob wir selbst immer alles tun, um das Entstehen solch undifferenzierter Pauschalkritik zu verhindern. Wenn, von welcher Seite auch immer, ein Problem thematisiert wird und Lösungsvorschläge auf den Tisch gebracht werden und dieses Anliegen vom Grundsatz her sehr schnell ein allgemeines Anliegen ist, dann ist es nicht immer notwendig, sich trotz allem Konkurrenzdenken gegenseitig zu übertrumpfen, über Erstgeburtsrechte zu polemisieren, mit Verfahrenstricks zu manövrieren usw. Ich bin sicher — und ich will das mit allem Ernst sagen —, daß der viel zitierte Bürger draußen im Lande, wobei die Verwendung des Wortes „draußen" schon ein fundamentales Mißverständnis von repräsentativer Demokratie offenbart, dafür sehr, sehr wenig Verständnis hat und daß er dadurch in aller Regel auch in seinem Wahlverhalten nicht beeinflußt wird, was ja wohl Sinn und Zweck dieser ganzen Veranstaltung ist.
Meine Damen und Herren, ich werde es mir deshalb zur Regel machen, eine Initiative der Opposition ausdrücklich zu begrüßen, wenn ich die Problemthematisierung für richtig halte und wenn ich die Grundzüge des Lösungsvorschlages für diskussionswert erachte, selbst wenn dasjenige, was meine Fraktion im Zuge der Beratungen an Kritik und 'Verbesserungs- und Erweiterungsvorschlägen zu unterbreiten gedenkt, vermuten läßt, daß am Ende etwas Besseres dabei herauskommt, als zur Zeit konkret im Detail auf dem Tisch liegt.
Mit dieser Einleitung begrüße ich also Ihre Initiative für meine Fraktion ausdrücklich,

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Das war eine lange Einleitung! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/ CSU] : Sie haben eine lange Begründung notwendig!)

die Wohnflächenbegrenzungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zu überprüfen, zu überdenken und gegebenenfalls zu verändern, nicht, wie hier gesagt worden ist, weil dies das Jahr des Kindes ist,

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Nicht nur!)

denn es wäre sicherlich sehr traurig, wenn man sich nur an Gedenktagen oder in Gedenkjahren des Wertes und der Bedeutung von Kindern und der Familie für ein Kulturvolk erinnerte, nein, weil sich nämlich das familienpolitische Wollen besonders dar-' an ablesen läßt, welche Bemühungen unternommen werden, den Familien, insbesondere den kinderreichen Familien angemessenen Wohnraum in einer angemessenen Wohnumwelt anzubieten. Die angemessene Wohnung ermöglicht erst die Entfaltung eines harmonischen Familienlebens, und die angemessene Wohnung ist auch die Voraussetzung für Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Einverstanden!)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum wiederholten Male erklären, daß staatliche Wohnungspolitik längst nicht mehr vorrangig dem Ziel der Schaffung des berühmten Daches über dem Kopf für jedermann zu dienen hat,

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

vielmehr zunehmend spezielle Akzente in der Wohnungspolitik gesetzt werden und gesetzt werden müssen.
Meine Damen und Herren, in der Debatte über die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Städtebaupolitik habe ich für meine Fraktion einen solchen Akzent genannt, der, wie ich sehe, ziemlich umstreitig ist, daß nämlich Wohnungsbaupolitik vorrangig Instrument der Städtebaupolitik zu sein habe.
Ich will heute einen weiteren, nicht minder gewichtigen Akzent nennen. Dies ist die familienpolitische Komponente im Wohnungsbau.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Unter dieser Prämisse ist die von Ihnen aufgeworfene Frage völlig berechtigt, ob die geltenden Wohnflächenbegrenzungen im öffentlich geförderten und steuerbegünstigten Wohnungsbau mit 156 qm für Eigenheime und mit 144 qm für Eigentumswohnun-



Gattermann
gen undifferenziert vom Einpersonenhaushalt bis zum Fünfpersonenhaushalt richtig sind,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

oder ob Wohnflächenüberschreitungen nicht schon bei geringerer Personenzahl förderungsunschädlich sein sollten.
Wir halten auch die Fragestellung für höchst interessant und richtig, ob man mit einem größeren Eigenheim oder einer größeren Eigentumswohnung sozusagen mit wachsendem Kindersegen nicht in die Förderungsfähigkeit hineinwachsen könne.
Das Ganze muß man dann um das ergänzen, was Herr Kollege Müntefering sagte, ob man nicht Überlegungen anstellen müsse — denn nicht jeder kann von vornherein groß bauen, da er ja nicht weiß, ob er nun wirklich fünf Kinder bekommt —, ob man bei zusätzlichen baulichen Erweiterungen bei zunehmendem Kindersegen weiterhin förderungsfähig bleibt oder zusätzlich förderungsfähig wird.
Meine Damen und Herren, wir sind uns doch alle in dem Wunsch einig, daß unsere Bürger möglichst in jüngeren Jahren, als dies zur Zeit geschieht, Wohneigentum erwerben können.
Ob nun die von Ihnen vorgeschlagene Detailregelung so richtig ist — wir können dabei die Hobbyräume abhaken; das ist selbstverständlich —, bedarf natürlich noch einer sorgfältigen Prüfung in der Gesetzesberatung. Man wird hier den Zusammenhang mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen veränderten Einkommensgrenzen für junge Familien sehen müssen. Man wird sich auch wohl nicht der Behandlung der Frage entziehen können, ob angesichts der Herstellungskosten für Wohneinheiten mit über 156 qm nicht ohnehin nur ein begrenzter, einkommensstarker Teil der Bevölkerung in Frage kommt und ob bei diesem dann völlig undifferenziert gefördert werden sollte. Auch diese Frage wird man sich stellen müssen, egal, wie man sie beantwortet.
Wir werden uns auch die weitere Frage stellen müssen, ob bei der Gelegenheit nicht die Wohnflächenhöchstgrenzen im öffentlich geförderten Wohnungsbau überprüft werden sollten.
In diesem Zusammenhang bedarf es dann einer Lösung des heute morgen angesprochenen vielzitierten Kinderzimmerproblems. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, was die Kinderzimmergrößen betrifft, eines ganz klar anmerken: Wir setzen uns scharf gegen Vergleiche zur Wehr, wie sie immer wieder in der Öffentlichkeit erhoben werden, bei denen die Größen von Kinderzimmern und Spielflächen mit Auslaufflächen in Hundezwingern verglichen werden. Solche Äpfel-Birnen-Vergleiche sind übelste Polemik, die unser berechtigtes Bemühen um Tierschutz diffamieren, ohne auch nur im geringsten dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Situation des Kindes zu dienen.
Meine Damen und Herren, insbesondere werden wir aber — und Herr Kollege Müntefering hat es angesprochen — prüfen müssen, ob Ihre Feststellung in Ihrer Gesetzesbegründung richtig ist, daß dies so gut wie keine finanziellen Auswirkungen habe. Denn die Ausfälle bei der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer treffen wieder einmal die Gemeinden. Wir sind auf Grund der Erfahrungen mit der Lohnsummensteuer — selbst wenn es sich hier sicherlich nur um ein winziges Teilchen daraus handelt — ein gebranntes Kind. Wir werden dies sehr sorgfältig durchrechnen lassen und sehr sorgfältig prüfen, und unsere Fraktion wird das Vorhaben ganz sicher nicht mit tragen, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht klargestellt ist, daß dann, wenn sich relevante Ausfälle ergeben, dafür auch ein Ausgleich gefunden wird.
Die FDP-Fraktion wird also bei den Beratungen über diesen Gesetzentwurf der Opposition ein kooperationsbereiter, konstruktiver, wenn auch kritischer Partner sein.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812905200
Das Wort hat Herr Bundesminister Haack.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0812905300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige wenige Bemerkungen aus der Sicht der Bundesregierung zu diesem Gesetzentwurf machen. Ich stimme diesem Gesetzentwurf in der Tendenz zu — ich habe das gleich in einer ersten Stellungnahme gesagt —, weil er ganz auf der Linie der wohnungspolitischen Grundsätze, wie sie am Schluß auch Herr Gattermann dargestellt hat, liegt, die ich zu vertreten mich bemühe. Es sind dies nicht nur abstrakte Bemühungen; sie haben vielmehr auch bereits vorbereitend auf die Beratungen mit den Ländern Einfluß genommen. Das Problem der Hobbyräume, das in dem Gesetzentwurf angesprochen wird, haben wir mit den Ländern im Rahmen unseres Änderungsvorschlages zur Zweiten Berechnungsverordnung vor-besprochen. Insofern besteht völlige Deckungsgleichheit.
Das zweite Problem, das Problem der Wohnflächenbegrenzung im steuerbegünstigten Wohnungsbau — ich knüpfe hier an das an, was Herr Müntefering gesagt hat, als er sich auf die Wohnflächenbegrenzung auch im sozialen Wohnungsbau bezog —hat in einen Gesetzentwurf meines Ministeriums zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes Eingang gefunden, und zwar im Zusammenhang mit Überlegungen, die öffentliche Förderung im sozialen Wohnungsbau auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. In diesem Zusammenhang müssen wir einige Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ändern, und bei dieser Gelegenheit haben wir in den Vorerörterungen mit den Ländern bereits seit Monaten auch die Fragen der Wohnflächenbegrenzung mit der hier dargestellten Zielrichtung angesprochen. Insofern besteht Übereinstimmung. Über Einzelheiten muß noch beraten werden.
Herr Kolb, Sie haben einleitend gesagt, Sie seien _eigentlich davon ausgegangen, daß ich bei öffentlichen Äußerungen zu diesem Bereich immer wieder auf die CDU/CSU hinweise. Nun sind mir zwar Ihre Probleme, die Sie im Moment haben, durchaus bekannt; daß es aber so weit geht, daß Sie jetzt schon von der Bundesregierung verlangen, sie solle



Bundesminister Dr. Haack
auch noch Ihre Öffentlichkeitsarbeit übernehmen, habe ich bisher nicht gewußt.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP)

Herr Möller hat dann ja auch in einem Zwischenruf gesagt, so weit könne die Liebe natürlich nicht gehen. Ich vertrete meine Auffassung, die der Bundesregierung oder meiner Partei.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Die sind aber nicht identisch!)

Sie können natürlich Ihre Auffassungen vertreten. Darüber sind wir uns, wie ich glaube, einig.
Gestatten Sie mir zum Schluß noch zwei weitere Bemerkungen. Wir dürfen nicht in die Gefahr verfallen — es ist mehrmals vom Jahr des Kindes und der familienpolitischen Akzentuierung die Rede gewesen; ich stimme diesbezüglich Herrn Gattermann voll zu —, die Problematik einseitig zu sehen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Da sind Sie im Wort, Herr Minister!)

Unter „einseitig" verstehe ich: Nur unter dem Gesichtspunkt der Wohnflächenbegrenzung im Zusammenhang mit dem steuerbegünstigten oder sozialen Wohnungsbau. Herr Kolb, Sie haben sich in Ihren Ausführungen wahrscheinlich auf das bezogen, was ich gestern bei der Möbelmesse in Köln in einer Diskussionsveranstaltung zu dieser Frage gesagt habe. Ich will hier wiederholen, was ich gesagt habe.

(Kolb [CDU/CSU]: Ich habe nur die Nachrichten gehört!)

— Das bezieht sich aber darauf. Wir dürfen jetzt natürlich nicht nur mehr fordern, sondern hier geht es — abgesehen von gesetzlichen Änderungen, von steuerlichen Ermäßigungen und anderem — auch darum, daß die Erwachsenen und auch die Architekten bei der Planung die Bedürfnisse der Kinder wesentlich mehr als bisher berücksichtigen. Es geht darum, daß die Familie bei der Entscheidung darüber, wie sie ein neues Haus plant, nicht zunächst sagt, das Wohnzimmer müsse mindestens 40 qm groß sein; was dann an Wohnraum übrigbleibe, werde auf die Kinderzimmer verteilt. Die Planung muß vielmehr so vorgenommen werden, daß die Belange der Kinder vorrangig berücksichtigt werden. Dies ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt, der in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, ist der Bereich der Hausordnungen, d. h. der Bereich des Wohnumfeldes. Wir dürfen die ganze Frage der Familienorientierung nicht nur auf die Größe der Kinderzimmer konzentrieren, sondern wir müssen auch das Wohnumfeld einbeziehen. Ich will hier jetzt nicht auf die Diskussion über das Wohnumfeld eingehen. Das haben wir bei anderen Gelegenheiten schon getan. Als' Detailbeispiel möchte ich nur dies anführen: Es geht hier
um die Hausordnungen, etwa um die Frage, wie Grünflächen um die Häuser herum genutzt werden. Auch darüber ist schon diskutiert worden.
Ich habe z. B. jetzt die Angehörigen meines Ministeriums, die Mitglieder von Aufsichtsräten wohnungswirtschaftlicher Unternehmen sind, ersucht, dafür einzutreten, daß bei der Nutzung größerer Freiflächen in Wohnsiedlungen auf die unmittelbaren Bedürfnisse der Kinder stärker Rücksicht genommen wird. Ich werde heute noch einen Brief — er ist schon vorbereitet —San meine Länderkollegen schreiben, in dem ich auch darum bitte.
Ich wollte hiermit folgendes zum Ausdruck bringen. Wichtige Anliegen des Gesetzentwurfs decken sich mit Bestrebungen auf der Regierungsebene. Selbstverständlich müssen die finanziellen Konsequenzen im einzelnen noch durchgerechnet werden. Darum kann der Finanzminister nicht sofort sagen: „Ich bin mit allem hier einverstanden." Der muß noch viel rechnen. Aber wir dürfen nicht in die Gefahr geraten, diese Problematik auf einige Detailprobleme zu isolieren, sondern wir müssen sie in dem größeren Zusammenhang einer besseren, familienfreundlicheren Wohnungsbaupolitik oder überhaupt in einer neuen Prioritätensetzung im Wohnungsbau, im Städtebau in Richtung auf junge Familien mit Kindern sehen.
In diesem größeren Zusammenhang begrüße ich auch, daß Sie diesen Bestrebungen zustimmen. Ich bin überzeugt, daß wir zu einem vernünftigen, auch finanziell tragbaren Ergebnis gerade im Interesse von Familien mit Kindern kommen werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0812905400
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — federführend — und an den Finanzausschuß zur Mitberatung. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich überschreite meine Befugnisse nicht, wenn ich mit Befriedigung feststelle, daß gerade zu der Zeit, wo von der Größe des Kinderzimmers die Rede ist, der Bielefelder Kinderchor zu uns gekommen ist, um zuzuhören.

(Lebhafter Beifall)

Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Dienstag, den 23. Januar 1979, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.