Protokoll:
8102

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 102

  • date_rangeDatum: 1. September 1978

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 12:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:06 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/102 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 102. Sitzung Bonn, Freitag, den t September 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 8103 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages hier: Durchsuchungsmaßnahmen — Drucksache 8/2070 — Präsident Carstens 8103 A Nächste Sitzung 8103 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8105* A Anlage 2 Vermehrtes Auftreten tödlicher Krebsfälle in der Plutoniumanlage der USA in Hanford SchrAnfr B29 20.01.78 Drs 08/1437 Wüster SPD ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 8106* C Anlage 3 Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr A59 09.06.78 Drs 08/1895 Schartz (Trier) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 8106* D Anlage 4 Verdacht eines rechtspolitischen Kompensationsgeschäfts mit Jugoslawien zur Auslieferung verhafteter Kroaten bzw. deutscher Terroristen MdlAnfr A66 09.0638 Drs 08/1895 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ auf ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 8107* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. September 1978 8103 102. Sitzung Bonn, den 1. September 1978 Beginn: 12.01 Uhr
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    8104 Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. September 1978 Berichtigungen 99. Sitzung, Seite 7882 C, Zeile 26: Die Worte „die Lohnsteuerquote, das statistisch" sind zu streichen. Einzufügen sind die Worte: „das ein Effekt der erfolgreichen Ent-". 101. Sitzung, Seite 8098 A: Statt der abgedruckten Übersicht ist folgende vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau korrigierte Übersicht zu lesen: Regierungsbezirk Niederbayern Gemeinde Bundesprogramm ZIP Kreis 1971 bis 1978 1977 1978 Birnbach — — 200 000 Lkr. Rottal-Inn Deggendorf 81 000 — — 1 252 000 — — Grafenau 623 000 100 000 600 000 Lkr. Freyung-Grafenau Kelheim 1 064 000 170 000 190 000 Lkr. Kelheim 200 000 Landshut 1 398 000 300 000 209 000 —— 7 042 000 90 000 400 000 — Passau 2 462 000 400 000 400 000 1 770 000 200 000 1 943 000 734 000 808 000 — Pfeffenhausen Lkr. Landshut 519 000 — — Simbach — — 600 000 Lkr. Rottal-Inn — — 135 000 Straubing 5 639 000 425 000 700 000 1 233 000 — 234 000 Vilsbiburg — 60 000 — Wegscheid — 33 000 110 000 Lkr. Passau Zwiesel 780 000 — 90 000 Summen: 25 244 000 2 312 000 5 638 000 Bayern insgesamt: 229 899 000 30 500 000 50 225 000 Gesamtsummen Reg.Bezirk Niederbayern 33 194 000 Land Bayern 310 624 000 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis. einschließlich Dr. Abelein 1. 9. Dr. Ahrens 1. 9. Dr. Aigner 1. 9. Amling 1. 9. Arendt 1. 9. Dr. Bangemann 1. 9. Batz 1. 9. Dr. Bayerl 1. 9. Dr. Becher (Pullach) 1. 9. Blumenfeld 1. 9. Dr. Böhme (Freiburg) 1. 9. Frau von Bothmer 1. 9. Brandt (Grolsheim) 1. 9. Broll 1. 9. Buchstaller 1. 9. Burger 1. 9. Buschfort 1. 9. Carstens (Emstek) 1. 9. Collet 1. 9. Conradi 1. 9. Dr. Corterier 1. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 1. 9. Daweke 1. 9. Dr. Dollinger 1. 9. Dr. Dregger 1. 9. Dr. Dübber 1. 9. Dr. Ehrenberg 1. 9. Dr. Emmerlich 1. 9. Engelhard 1. 9. Engelsberger 1. 9. Engholm 1. 9. Frau Erler 1. 9. Ertl 1. 9. Dr. Evers 1. 9. Ewen 1. 9. Feinendegen 1. 9. Fellermaier 1. 9. Frau Dr. Focke 1. 9. Franke (Hannover) 1. 9. Dr. Friedmann 1. 9. Dr. Früh 1. 9. Dr. Fuchs 1. 9. Frau Funcke 1. 9. Gallus 1. 9. Gattermann 1. 9. Frau Geier 1. 9. Glombig 1. 9. Gobrecht 1. 9. Dr. Gradl 1. 9. Grobecker 1. 9. Dr. Gruhl 1. 9. Grunenberg 1. 9. Gscheidle 1. 9. Haberl 1. 9. Dr. Häfele 1. 9. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Hammans 1. 9. Handlos 1. 9. Hansen 1. 9. Frau Dr. Hartenstein 1. 9. von Hassel 1. 9. Hauck 1. 9. Dr. Hauff 1. 9. Hauser (Krefeld) 1. 9. Dr. Haussmann 1. 9. Henke 1. 9. Dr. Hennig 1. 9. Heyenn 1. 9. Frau Hoffmann (Hoya) 1. 9. Hoffmann (Saarbrücken) 1. 9. Hofmann (Kronach) 1. 9. Hoppe 1. 9. Horn 1. 9. Frau Huber 1. 9. Dr. Hubrig 1. 9. Dr. Jaeger 1. 9. Jäger (Wangen) 1. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) 1. 9. Dr. Jenninger 1. 9. Dr. Jobst 1. 9. Junghans 1. 9. Kaffka 1. 9. Dr. h. c. Kiesinger 1. 9. Dr. Klein (Göttingen) 1. 9. Dr. Klepsch * 1. 9. Klinker 1. 9. Dr. Kraske 1. 9. Frau Krone-Appuhn 1. 9. Kühbacher 1. 9. Lagershausen 1. 9. Dr. Graf Lambsdorff 1. 9. Lattmann 1. 9. Dr. Lauritzen 1. 9. Leber 1. 9. Lenders 1. 9. Liedtke 1. 9. Lücker 1. 9. Ludewig 1. 9. Frau Dr. Martiny-Glotz 1. 9. Matthöfer 1. 9. Dr. Meinecke (Hamburg) 1. 9. Mischnick 1. 9. Möllemann 1. 9. Müller (Bayreuth) 1. 9. Müller (Berlin) 1. 9. Müller (Mülheim) 1. 9. Müller (Schweinfurt) 1. 9. Dr. Müller-Emmert 1. 9. Dr. Narjes 1. 9. Neumann (Bramsche) 1. 9. Frau Dr. Neumeister 1. 9. Niegel 1. 9. Nordlohne 1. 9. Offergeld 1. 9. Oostergetelo 1. 9. Paintner 1. 9. Paterna 1. 9. Peiter 1. 9. Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Penner 1. 9. Peter 1. 9. Peters (Poppenbüll) 1. 9. Pieroth 1. 9. Pohlmann 1. 9. Polkehn 1. 9. Rappe (Hildesheim) 1. 9. Dr. Reimers 1. 9. Reuschenbach 1. 9. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 1. 9. Dr. Rose 1. 9. Rosenthal 1. 9. Russe 1. 9. Sander 1. 4. Saxowski 1. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1. 9. Schäfer (Mainz) 1. 9. Scheu 1. 9. Schirmer 1. 9. Schlaga 1. 9. Schmidhuber 1. 9. Dr. Schmidt (Gellersen) 1. 9. Schmidt (Kempten) 1. 9. Schmidt (München) 1. 9. Schmidt (Wattenscheid) 1. 9. Dr. Schmude 1. 9. Dr. Schöfberger 1. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 1. 9. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 1. 9. Dr. Schwenk (Stade) 1. 9. Simpfendörfer 1. 9. Spilker 1. 9. Spranger 1. 9. Dr. Sprung 1. 9. Dr. Stavenhagen 1. 9. Stommel 1. 9. Strauß 1. 9. de Terra 1. 9. Tillmann 1. 9. Tönjes 1. 9. Frau Verhülsdonk 1. 9. Vogt (Düren) 1. 9. Dr. Vohrer 1. 9. Voigt (Frankfurt) 1. 9. Dr. Waigel 1. 9. Waltemathe 1. 9. Walther 1. 9. Frau Dr. Walz 1. 9. Dr. Warnke 1. 9. Dr. Wernitz 1. 9. Frau Dr. Wex 1. 9. Frau Dr. Wilms 1. 9. Wimmer (Neuötting) 1. 9. Windelen 1. 9. Wissmann 1. 9. Wittmann (Straubing) 1. 9. Dr. Wörner 1. 9. Wrede 1. 9. Würzbach 1. 9. Wuwer 1. 9. Zander 1. 9. Zebisch 1. 9. Dr. Zeitel 1. 9. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zeyer 1. 9. Ziegler 1. 9. Dr. Zimmermann 1. 9. Zywietz 1. 9. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage B 29, 70. Sitzung, Seite 5569' B, Anlage 31) : In meiner Antwort vom 25. Januar 1978 auf Ihre Schriftliche Frage wegen Krebserkrankungen in Hanford (USA) hatte ich Ihnen zugesagt, Sie nach Abschluß der wissenschaftlichen Überprüfung der Arbeit „Radiation Exposures of Hanford workers dying from cancer and other causes" von Mancuso, Stewart und Kneale über das Ergebnis zu unterrichten. Die wissenschaftliche Überprüfung dieser Arbeit, in die ich auch die mich beratende Strahlenschutzkommission eingeschaltet habe, hat mittlerweile ergeben, daß die Arbeiter in Hanford eine um 25 Prozent geringere Sterblichkeit haben als die Gesamtbevölkerung der USA, also gesünder sind als der Durchschnitt der Amerikaner. Auch die Krebssterblichkeit der Arbeiter in Hanford ist geringer als die der gesamten männlichen Bevölkerung der USA. Die in der Arbeit abgeleiteten Beziehungen zwischen den Strahlendosen, die die Arbeiter während ihrer Tätigkeit in Hanford erhalten haben, und Krebserkrankungen sind - wie die Überprüfung ergeben hat - wissenschaftlich sehr anfechtbar. Die Ergebnisse von Mancuso, Stewart und Kneale konnten nicht bestätigt werden. Dies war nach allen Erkenntnissen der Strahlenbiologie und Strahlenschutzmedizin nicht anders zu erwarten, weil die auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission beruhenden maximal zulässigen Grenzwerte der Körperdosen für beruflich strahlenexponierte Personen so festgelegt sind, daß bei ihrer Einhaltung eine Erhöhung des Krebserkrankungsrisikos statistisch nicht festgestellt werden kann und damit im Sinne einer nachweisbaren Kausalität nicht existiert. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 59, 97. Sitzung, Seite 7693 B) : Ihre Zusatzfrage, ob Ihre Information richtig sei, daß die Radioaktivität der Abwässer aus Kernkraftwerken in Frankreich um ein Vielfaches höher sein Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. September 1978 8107* könne, als dies in der Bundesrepublik Deutschland gestattet sei, und Ihre Anfrage im Schreiben vom 3. Juli 1978 zum Gehalt an Radioaktivität nach dem Bau des Kernkraftwerks Cattenom beantworte ich wie folgt: Die Genehmigungswerte deutscher Kernkraftwerke für radioaktive Ableitungen in Gewässer liegen etwa 3- bis 5fach niedriger als diejenigen bei französischen Kernkraftwerken; die tatsächlichen Ableitungswerte deutscher und französischer Kernkraftwerke sind jedoch ähnlich. Selbst bei Ausnutzung der Genehmigungswerte würden die auch in Frankreich geltenden Euratom-Grundnormen, die einen Immissionsgrenzwert von 500 mrem vorsehen, noch wesentlich unterschritten. Obwohl das Kernkraftwerk Cattenom sich noch in den Anfängen der Planungsphase befindet, ein Baubeschluß noch nicht vorliegt und deshalb konkrete Werte für die Ableitungswerte von Radioaktivität in das Abwasser noch nicht festliegen, so steht aber bereits heute fest, daß die Ableitungswerte nicht die Werte vergleichbarer anderer französischer Anlagen überschreiten würden. Mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der derzeit geltenden deutschen Strahlenschutzverordnung in der Mosel ist nach einer eventuellen Errichtung des Kernkraftwerks Cattenom aus heutiger Sicht nicht zu rechnen. Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 66, 97. Sitzung, Seite 7695 C) : Nach meinen Unterlagen muß ich davon ausgehen,, daß es sich bei der von Ihnen genannten „einschlägigen Sache" um die Verurteilung des Herrn Bilandzic zu 3 Jahren Zuchthaus durch das Landgericht Bonn im Jahre 1964 handelt. Da die Straftaten nach dem jugoslawischen Auslieferungsersuchen — das zu der Verhaftung des Herrn Bilandzic führte — jedoch in den Jahren 1965 bis 1978 begangen worden sein sollen, kann nicht angenommen werden, daß sie mit den Straftaten, die Gegenstand der genannten Verurteilung sind, identisch sind.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0810200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilung ohne Verlesung
Zu dem vom Deutschen Bundestag in seiner 95. Sitzung am 8. Juni 1978 verabschiedeten Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979) — Drucksache 8/1844 — ist folgende weitere Berichtigung erforderlich:
In Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b (§ 267 Abs. 4 Satz 1) muß die Verweisung statt „§ 212 Abs. 2 Satz 2" richtig heißen „§ 212 a Abs. 2 Satz 2".
Bevor ich den Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich einige einleitende Bemerkungen machen. Ich habe den Bundestag einberufen, weil eine dringende Entscheidung zu treffen ist. Gemäß Art. 46 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst die Genehmigung zur Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten geben.
Diese Bestimmung — das sollte vielleicht bei dieser Gelegenheit in Erinnerung gerufen werden — hat ihren guten Sinn. Der Bundestag und jeder einzelne Abgeordnete sollen in der Lage sein, ihre Aufgaben in voller Freiheit ohne Beeinträchtigung von irgendeiner anderen Seite auszuüben. Dies ist eine der Grundlagen, auf denen unsere freiheitlichdemokratische Rechtsordnung ruht.
Wir müssen auch sicher sein können, daß vertrauliche Mitteilungen, die ein Abgeordneter in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments erhält, vor unbefugter Einsichtnahme geschützt sind. Weil es sich bei der Immunität um ein Recht des Parlaments, nicht des einzelnen Abgeordneten handelt, kann selbst der betroffene Abgeordnete nicht auf dieses Recht verzichten. Nur der Bundestag kann die Immunität aufheben oder einschränken.
Da es sich um einen eilbedürftigen Vorgang handelt, mußte ich Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, zu dieser Sitzung sehr kurzfristig einladen. Ich bedaure, daß ich dadurch von dem einstimmig vereinbarten Sitzungsplan habe abweichen und Sie zum Teil aus dem Urlaub habe zurückrufen müssen. Ich bitte Sie zunächst gemäß § 25 unserer Geschäftsordnung dazu um Ihre nachträgliche Genehmigung. Wer diese Genehmigung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe.
Enthaltungen? — Ich stelle fest, daß das Haus seine Zustimmung einstimmig erteilt hat.
Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat mich gebeten, im Rahmen dieser Sitzung darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß
auf Grund seiner Arbeitsgrundsätze in Immunitätsangelegenheiten nicht in eine Beweiswürdigung eintritt. Lassen Sie mich darüber hinaus ganz generell auf das verweisen, was mein Vorgänger im Amt, Dr. Gerstenmaier, in der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 24. Oktober 1963 zum Immunitätsschutz ausgeführt hat. Er hat damals gesagt:
Die Immunitätsaufhebung ist ... grundsätzlich ein wertfreier Akt. Er darf unter keinen Umständen so etwas darstellen wie eine Vorabverurteilung durch das Haus.
Diese Feststellung des damaligen Präsidenten gilt heute noch ebenso wie zu der Zeit, als das Rechtsinstitut der Immunität Eingang in die deutsche Verfassung fand.
Ich rufe nunmehr den einzigen Punkt der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
hier: Durchsuchungsmaßnahmen
— Drucksache 8/2070 —
Berichterstatter: Abgeordneter Kunz (Berlin) Wünscht der Berichterstatter das Wort?

(Kunz [Berlin] [CDU/CSU] : Nein!)

— Das ist nicht der Fall. Wird das Wort anderweitig gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des 1. Ausschusses auf Drucksache 8/2070 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Dann hat das Haus auch hier einstimmig zugestimmt und die Beschlußempfehlung dementsprechend angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf Mittwoch, den 20. September, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.