Protokoll:
8073

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 73

  • date_rangeDatum: 17. Februar 1978

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:41 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/73 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 73. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Inhalt: Zurücküberweisung einer Vorlage an Ausschüsse 5757 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5757 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 5757 B Beratung des Schlußberichts der Enquete- Kommission Verfassungsreform — Drucksache 7/5924 — Präsident Carstens 5757 C Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU , . . 5759 A Frau Renger SPD 5761 D Engelhard FDP 5764 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 5768 C Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . . 5770 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 5773 C Dr. Wendig FDP 5775 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 5777 D Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 5780 B Kleinert FDP 5784 B Dr. Mende CDU/CSU . . . . . . . 5786 B Nächste Sitzung 5788 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5789* A Anlage 2 Lieferung deutscher Waffen nach Äthiopien und Syrien MdlAnfr A2 10.02.78 Drs 08/1497 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 5789* C Anlage 3 Vereinheitlichung der Kosten der chemischen Untersuchungen gemäß der Trinkwasser-Verordnung und Übernahme der Kosten für die chemischen Erstuntersuchungen durch die Länder MdlAnfr A30 10.02.78 Drs 08/1497 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A31 10.02.78 Drs 08/1497 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5789* D Anlage 4 Pensionsansprüche der ausgewechselten Bundesminister Leber, Ravens, Rohde und Frau Schlei II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 MdlAnfr A33 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A36 10.02.78 Drs 08/1497 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5790* A Anlage 5 Verschwendung von jährlich 40 Milliarden DM an Steuergeldern durch Fehlplanungen MdlAnfr A46 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5790* B Anlage 6 Stromerzeugungskapazität in der Bundesrepublik Deutschland; Ersetzung der Heizöl- und Gaskraftwerke durch Kohle- oder Kernkraftwerke MdlAnfr A51 10.02.78 Drs 08/1497 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A52 10.02.78 Drs 08/1497 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5790* D Anlage 7 Inanspruchnahme der Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämie in der Landwirtschaft MdlAnfr A54 10.02.78 Drs 08/1497 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 5791* A Anlage 8 Novellierung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft MdlAnfr A57 10.02.78 Drs 08/1497 Glos CDU/CSU MdlAnfr A58 10.02.78 Drs 08/1497 Glos CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5791* B Anlage 9 Verzicht auf das Praktikum in einem Krankenhaus bei der Prüfung zum staatlich anerkannten Masseur; Finanzierung der Praktikantenzeit verheirateter Masseure nach dem Berufsförderungsgesetz MdlAnfr A60 10.02.78 Drs 08/1497 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A61 10.02.78 Drs 08/1497 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5791* C Anlage 10 Einführung der Verschreibungspflicht für Schlaf- und Beruhigungsmittel aus der Bromharnstoffreihe; Gesundheitsgefährdung durch novonalhaltige Schlafmittel MdlAnfr A62 10.02.78 Drs 08/1497 Kuhlwein SPD MdlAnfr A63 10.02.78 Drs 08/1497 Kuhlwein SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 5792* A Anlage 11 Verlegung der Außenstelle der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung in Wittlaer MdlAnfr A79 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5792* C Anlage 12 Rationalisierungsgewinn der Deutschen Bundesbahn bei Umstellung von 6 000 km Bundesbahnstrecken auf Busverkehr und Einstellung des Güterverkehrs auf Teilstrecken MdlAnfr A86 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5792* D Anlage 13 Handhabung der Abgabe von Scheckvordrucken durch die Postscheckämter MdllAnfr A89 10.02.78 Drs 08/1497 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 5792* D Anlage 14 Schaffung eines Ausgleichs für die grenznahen Knotenämter bei der Umstellung des Telefonverkehrs auf Telefonnahbereiche MdlAnfr A90 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5793* B Anlage 15 Einstellung der Zahlung von Zusatzunterstützungen des Betreuungswerks der Deutschen Bundespost an ehemalige Bedienstete oder deren Angehörige MdlAnfr A92 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5793* C Anlage 16 Integration des baden-württembergischen Energiesparprogramms in das Energieprogramm der Bundesregierung über das Wohnungsmodernisierungsgesetz MdlAnfr A95 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Spöri SPD SchrAntw BMin Dr. Haack BMBau . . . 5793* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 III Anlage 17 Termin des Ausscheidens von Bundesminister Ravens aus dem Kabinett MdlAnfr A96 10.02.78 Drs 08/1497 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Haack BMBau . . . 5793* D Anlage 18 Protest der Bundesregierung gegen die Zurücweisung von Bundestagsabgeordneten bei der Einreise nach Berlin (Ost) MdlAnfr A97 10.02.78 Drs 08/1497 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5794* A Anlage 19 Gründe des Staatsministers Wischnewski für die Nichtbeteiligung des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Gaus, an seinen Gesprächen mit der DDR-Führung in Ost-Berlin sowie in den Gesprächen erörterte Probleme und erzielte Erfolge MdlAnfr A98 10.02.78 Drs 08/1497 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A99 10.02.78 Drs 08/1497 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5794* B Anlage 20 Einhaltung der Vereinbarungen über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten durch die DDR; Bewertung der Aussage Egon Bahrs aus dem Jahr 1973 zum Grundvertrag angesichts der jüngsten Zwischenfälle in den innerdeutschen Beziehungen MdlAnfr A100 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Abelein CDU/CSU MdlAnfr A101 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 5794* C Anlage 21 Auffassung der Bundesregierung über die Begründung der DDR-Regierung für ihr Vorgehen gegen den „Spiegel" MdlAnfr A102 10.02.78 Drs 08/1497 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5795* A Anlage 22 Erweiterung des Förderinstrumentariums für das Zonenrandgebiet MdlAnfr A104'10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . 5795* B Anlage 23 Beurteilung der Sondermission von Staatsminister Wischnewski in Ost-Berlin MdlAnfr A105 10.02.78 Drs 08/1497 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5795' C Anlage 24 Zuständigkeit des Bundesforschungsministers an Stelle des Bundeswirtschaftsministers für die Mittelbereitstellung für Vertragsforschungen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie für die Förderung der Fernwärme und der anwendungsnahen Kohleforschung - MdlAnfr A106 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Walz CDU/CSU MdlAnfr A107 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 5795* D Anlage 25 Beschränkungen für deutsche Nuklearhandelsschiffe beim Anlaufen von Häfen; Nutzung der Erfahrungen mit der „Otto Hahn" für atomgetriebene Handelsschiffe MdlAnfr A108 10.02.78 Drs 08/1497 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A109 10.02.78 Drs 08/1497 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 5796* C Anlage 26 Benachteiligung von Mädchen bei der Berufsausbildung MdlAnfr A110 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5797* A Anlage 27 Bildungssituation türkischer Kinder in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A111 10.02.78 Drs 08/1497 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5797* C Anlage 28 Anerkennung des deutschen Abiturs in den europäischen Staaten, insbesondere im Rahmen des EG-Kulturabkommens MdlAnfr A112 10.02.78 Drs 08/1497 Milz CDU/CSU MdlAnfr A113 10.02.78 Drs 08/1497 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5797* D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Anlage 29 Aufgaben und Stellung der Studentenschaft auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Landeshochschulgesetze MdlAnfr A114 10.02.78 Drs 08/1497 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5798* B Anlage 30 Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Gesetz zur vereinfachten Anpassung von Unterhaltsrenten MdlAnfr A115 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Lepsius SPD MdlAnfr A116 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 57898* D Anlage 31 Gesetzliche Maßnahmen gegen die Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda MdlAnfr A117 10.02.78 Drs 08/1497 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5799* C Anlage 32 Maßnahmen gegen irreführende Werbungen für Hausfrauenkredite MdlAnfr A118 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5800* A Anlage 33 Heranziehung der Verbände der besonderen Heilverfahren zur Beurteilung von Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen MdlAnfr A119 10.02.78 Drs 08/1497 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5800* B Anlage 34 Ursachen der Kostenexplosion in der Unfallversicherung der Schüler und Studenten in den Jahren 1972 bis 1976 MdlAnfr A120 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5800* D Anlage 35 Unentgeltliche Beförderung geistig Behinderter im Personennahverkehr MdlAnfr A121 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 5801* A Anlage 36 Umfang der Verstöße gegen das Arbeitsüberlassungsgesetz MdlAnfr A124 10.02.78 Drs 08/1497 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5801* C Anlage 37 Unentgeltliche Beförderung geistig Behinderter im Personennahverkehr MdlAnfr A125 10.02.78 Drs 08/1497 Löffler SPD MdlAnfr A126 10.02.78 Drs 08/1497 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5801* D Anlage 38 Unterlaufen der' arbeitsmarktpolitischen Effekte von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im kommunalen Bereich durch Verwendung von ABM-Mitteln im Rahmen lau- fender Arbeiten MdlAnfr A127 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5802* A Anlage 39 Schätzung der Zahl der beschäftigungslosen erwerbswilligen, jedoch nicht arbeitslos gemeldeten Personen MdlAnfr A 128 10.02.78 Drs 08/1497 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5802* B Anlage 40 Gefährdung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose durch Verzögerung der Wiederbewilligung des Unterhaltsgeldes nach einer Krankheit MdlAnfr A129 10.02.78 Drs 08/1497 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5802* C Anlage 41 Maßnahmen zur Eindämmung des Zustroms pakistanischer Asylanten nach West-Berlin MdlAnfr A137 10.02.78 Drs 08/1497 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 5802* D Anlage 42 Zweifel der Bundesminister Dr. Apel und Matthöfer an ihrer Befähigung zur Übernahme des Bundesverteidigungsministeriums bzw. des Bundesfinanzministeriums Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 V SchrAnfr B1 10.02.78 Drs 08/1497 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B2 10.02.78 Drs 08/1497 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 5803* A Anlage 43 Schutz der deutschen Auslandsschulen vor Aktionen der Terroristen SchrAnfr B3 10.02.78 Drs 08/1497 Seefeld SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5803* B Anlage 44 Schutz des Auswärtigen Dienstes vor Diffamierungen, wie z. B. im Interview des Kölner Stadtanzeigers mit Günter Grass SchrAnfr B4 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5803* C Anlage 45 Passives Verhalten der Bundesregierung zu den Greueltaten der roten Khmer in Kambodscha SchrAnfr B5 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5803* D Anlage 46 Diskriminierung der Bundeswehreinheiten durch unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den amerikanisch-kanadisch-englischen AMF-Truppen in Norwegen; Kampagne der sowjetisch-finnischen Staatsführung gegen die beabsichtigte Normalisierung der militärischen Beziehungen Norwegens zur Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B6 10.02.78 Drs 08/1497 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B7 10.02.78 Drs 08/1497 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5804* A Anlage 47 Antideutsche sowjetische Kampagne in den der Bundesrepublik Deutschland verbündeten Staaten Nordeuropas SchrAnfr B8 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B9 10.02.7a Drs 08/1497 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5804* D Anlage 48 Verweigerung der Einreise nach Bulgarien für Spielerinnen einer Handballmannschaft aus Berlin SchrAnfr B10 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5805* B Anlage 49 Verstärkung der deutschen Botschaft in Bangkok durch Fachleute für die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels SchrAnfr B11 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5805* D Anlage 50 Entrichtung einer Gebühr von 800 DM (an kommunale Behörden) zur Erlangung eines deutschen Reisepasses durch Aussiedler aus Polen SchrAnfr B12 10.02.78 Drs 08/1497 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5805* D Anlage 51 Ablehnung der Lieferung von in deutschfranzösischer Zusammenarbeit hergestellten Waffen durch eine gemeinsame Tochterfirma nach Syrien sowie Belastung der deutsch-israelischen Beziehungen durch solche Waffenlieferungen SchrAnfr B13 10.02.78 Drs 08/1497 Westphal SPD SchrAnfr B14 10.02.78 Drs 08/1497 Westphal SPD SchrAnfr B15 10.02.78 Drs 08/1497 Westphal SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5806* B Anlage 52 Informationen über das Schicksal aller Anträge deutscher Staatsangehöriger auf Ausreise aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße und aus Polen SchrAnfr B16 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B17 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5806* C Anlage 53 Einschränkung der Mitbestimmung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei Zusammenlegungen von Gemeinden im Zuge der Gebietsreform SchrAnfr B18 10.02.78 Drs 08/1497 Horn SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5807* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Anlage 54 Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes SchrAnfr B19 10.02.38 Drs 08/1497 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5807* D Anlage 55 Widerstände im Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen die Einführung eines europäischen Passes und eines europäischen Führerscheins SchrAnfr B20 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5808' B Anlage 56 Wiederverwertung von Altpapier SchrAnfr B21 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5808* D Anlage 57 Errichtung eines europäischen Zentrums für Umweltdokumentation SchrAnfr B22 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5809* B Anlage 58 Schwierigkeiten beim Anhalten von Fahrzeugen aus Funkstreifenwagen SchrAnfr B23 10.02.78 Drs 08/1497 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5810* A Anlage 59 Zahl der im Erdumlauf befindlichen Satelliten mit Atomreaktoren an Bord und Gefährdungspotential im Fall eines Absturzes SchrAnfr B24 10.02.78 Drs 08/1497 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5810* A Anlage 60 Konsequenzen aus den Schwierigkeiten in der französischen Wiederaufbereitungsanlage in Cap La Hague für die Genehmigungspraxis deutscher Kernkraftwerke SchrAnfr B25 10.02.78 Drs 08/1497 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5810* B Anlage 61 Zahl der sich in Erdumlaufbahnen befindlichen Flugkörper mit Kernspaltungsvorrichtungen sowie Schutz vor den Strahlungswirkungen auf Lebewesen und Umwelt SchrAnfr B26 10.02.78 Drs 08/1497 Krockert SPD SchrAnfr B27 10.02.78 Drs 08/1497 Krockert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5810* D Anlage 62 Mitgliedschaft des Parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesinnenministerium von Schoeler in der humanistischen Union sowie Bewertung der Koalitionsentwürfe zur Bekämpfung des Terrorismus als „Razziengesetze" durch die HU SchrAnfr B28 10.02.78 Drs 08/1497 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B29 10.02.78 Drs 08/1497 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5811* A Anlage 63 Gefährdung der Wasserqualität durch Öleinleitungen in den Bodensee .SchrAnfr B30 10.02.78 Drs 08/1497 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5811* B Anlage 64 Erweiterung des Geltungsbereichs der Übergangszahlungsverordnung SchrAnfr B31 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5812* A Anlage 65 Zahl und Abgeltung der im Bereich des Bundes angeordneten Überstunden für Arbeiter, Angestellte und Beamte seit 1971 SchrAnfr B32 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5812* B Anlage 66 Forschungsförderung im Bereich der Reaktorsicherheit SchrAnfr B33 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B34 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5812* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 VII Anlage 67 Verwendung der Abkürzung „BRD" SchrAnfr B35 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5813* A Anlage 68 Beschleunigung der Bearbeitung von Asylanträgen SchrAnfr B36 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5813* C Anlage 69 Erkenntnisse über Aktivitäten rechtsextremer türkischer Organisationen SchrAnfr B37 10.02.78 Drs 08/1497 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5813* D Anlage 70 Konsequenzen aus der „Wiederaufarbeitung" funktionsunfähiger Waffen im Zusammenhang mit der Beschlagnahme eines Waffenlagers in Everswinkel bei Warendorf SchrAnfr B38 10.02.78 Drs 08/1497 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5814* B Anlage 71 Sicherheitsmaßnahmen gegen den Mißbrauch der dem Bundesverfassungsrichter Hirsch auf dem Hauptbahnhof Essen entwendeten Schlüssel des Bundesverfassungsgerichts SchrAnfr B39 10.02.78 Drs 08/1497 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B40 10.02.78 Drs 08/1497 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5814* D Anlage 72 Gedenkfeier zum 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 SchrAnfr B41 10.02.78 Drs 08/1497 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5815* A Anlage 73 Geschenkpäckchen für am Heiligen Abend zwischen 18 und 24 Uhr diensttuende Soldaten sowie Gleichbehandlung der sich am Heiligen Abend in Alarmbereitschaft befindenden Soldaten SchrAnfr B42 10.02.78 Drs 08/1497 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAnfr B43 10.02.78 Drs 08/1497 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5815* B Anlage 74 Besteuerung der Gewinnspanne beim Verkauf von Gebrauchtwagen SchrAnfr B44 10.02.78 Drs 08/1497 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5815* C Anlage 75 Unterschiede in der steuerlichen Forschungsförderung für die Wirtschaft in den USA und Japan und der Förderung in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B45 10.02.78 Drs 08/1497 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5816* A Anlage 76 Gewährung des Pauschbetrages gemäß § 33 b Abs. 4 Nr. 3 EStG an die Hinterbliebenen von Beamten SchrAnfr B46 10.02.78 Drs 08/1497 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B47 10.02.78 Drs 08/1497 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5816* D Anlage 77 Verstoß der US-Streitkräfte gegen das NATO-Truppenstatut durch Beschäftigung von US-Touristen unter Umgehung arbeitsrechtlicher Vorschriften zum Nachteil für deutsche Arbeitnehmer SchrAnfr B48 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B49 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5817* A Anlage 78 Widersprüchliche Angaben der Bundesregierung und des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft über die Höhe des Steuerausfalls im Jahr 1975 SchrAnfr B50 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5817* D Anlage 79 Verkauf des Geländes des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Stuttgart an die Stadt Stuttgart zur Errichtung eines Kultur- und Eislaufzentrums VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 SchrAnfr B51 10.02.78 Drs 08/1497 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5818* A Anlage 80 Verwendung von Kreditkarten in der DDR SchrAnfr B52 10.02.78 Drs 08/1497 Würtz SPD SchrAnfr B53 10.02.78 Drs 08/1497 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5818* B Anlage 81 Künftige Nutzung der Liegenschaften und Gebäude in Liebenau nach Abzug der britischen Stationierungsstreitkräfte SchrAnfr B54 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5818* D Anlage 82 Negative Aussage von Bundesfinanzminister Dr. Apel über den Verlauf der geplanten Autobahn Berlin—Norddeutschland durch die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg SchrAnfr B55 10.02.78 Drs 08/1497 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5819* A Anlage 83 Nachweis der „Bedürftigkeit" des Empfängers von Paketen in der DDR als Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des Gegenwerts der Sendung durch den Absender SchrAnfr B56 10.02.78 Drs 08/1497 Daweke CDU/CSU SchrAnfr B57 10.02.78 Drs 08/1497 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5819* B Anlage 84 Verminderung der den freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung gestellten Steueraufkommen nach dem Feuerschutzsteuergesetz SchrAnfr B58 10.02.78 Drs 08/1497 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5819* C Anlage 85 Zollbehandlung von Fleisch aus Jugoslawien; willkürlicher Umgang mit Fluggästen durch Beamte bei der Zollkontrolle im Flughafen Düsseldorf SchrAnfr B59 10.02.78 Drs 08/1497 Wüster SPD SchrAnfr B60 10.02.78 Drs 08/1497 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5819* D Anlage 86 Rückwirkende Gewährung von Zuschüssen aus den Programmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B61 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5820* B Anlage 87 Nichtbeteiligung deutscher Erdgasimporteure an der Egofisk-Erdgasleitung SchrAnfr B62 10.02.78 Drs 08/1497 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B63 10.02.78 Drs 08/1497 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5820* C Anlage 88 Einführung eines zeitabhängigen Stromtarifs SchrAnfr B64 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B65 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5821* A Anlage 89 Schlußfolgerungen aus der Kritik des Bundeskanzlers an den Lohnempfehlungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für 1978 SchrAnfr B66 10.02.78 Drs 08/1497 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B67 10.02.78 Drs 08/1497 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5821* B Anlage 90 Wettbewerbsverzerrung durch die wirtschaftliche Stellung der Ruhrgas AG auf dem Erdgassektor SchrAnfr B68 10.02.78 Drs 08/1497 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B69 10.02.78 Drs 08/1497 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5821* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 IX Anlage 91 Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Lebensmitteln durch Einzelhandelsgeschäfte SchrAnfr B70 10.0238 Drs 08/1497 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B71 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B72 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5822* B Anlage 92 Verzögerung wirtschaftlicher Investitionen durch Bürokratisierung im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern SchrAnfr B73 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5823* A Anlage 93 Energieversorgung durch Erdgas SchrAnfr B74 10.02.78 Drs 08/1497 Ey CDU/CSU SchrAnfr B75 10.02.78 Drs 08/1497 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5823* D Anlage 94 Bedeutung der hohen Rohöl- und Erdgasimporte der USA für andere Verbraucherländer SchrAnfr B76 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAnfr B77 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5824* B Anlage 95 Zuwendungen der öffentlichen Hand in den Jahren 1970 bis 1977 für Kohle- bzw. Kernenergie SchrAnfr B78 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5824* D Anlage 96 Förderungsprogramme des Bundes und der Länder für die freien Berufe SchrAnfr B79 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5825* B Anlage 97 Verstärkte öffentliche Kontrolle privater Sicherheitsunternehmen SchrAnfr B80 10.02.78 Drs 08/1497 Schreiber SPD SchrAnfr B81 10.02.78 Drs 08/1497 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMF . . 5825* D Anlage 98 Rückwirkungen der Mais- und Weizenaufkäufe der Sowjetunion auf die Weltmarktpreise dieser Produkte SchrAnfr B83 10.02.78 Drs 08/1497 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B84 10.02.78 Drs 08/1497 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 5826* B Anlage 99 Überlassung leerstehender Bauernhöfe an Aussiedler aus Ostblockstaaten SchrAnfr B85 10.02.78 Drs 08/1497 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 5826* C Anlage 100 Verseuchung der Lebensmittel durch Verwendung von Chemikalien bei Massentierhaltungen und durch die Verwertung von Tierprodukten SchrAnfr B86 10.02.78 Drs 08/1497 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5826* D Anlage 101 Erlaß offizieller Vorschriften zum EG-Bezeichnungsrecht durch Belgien, Holland, Frankreich und Italien; Inkrafttreten der EG-Verordnungen 2133 und 1608 SchrAnfr B87 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B88 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5827* B Anlage 102 Unentgeltliche Beförderung geistig Behinderter im öffentlichen Personennahverkehr SchrAnfr B89 10.02.78 Drs 08/1497 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5827* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Die Frage B90 — Drucksache 8/1497 vom 10.02.78 — des Abgeordneten Peter (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 103 Weitergabe von Adressen junger Arbeitsloser durch die Arbeitsverwaltungen an Kommunalverwaltungen im Rahmen des Modellprogramms des Bundes und des Landes Hessen „Beratung und Hilfe für junge Arbeitslose" SchrAnfr B91 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5828* A Anlage 104 Verbesserung des Ansehens der Arbeitslosen in der Öffentlichkeit; Prozentsatz der Arbeitslosen, die erst nach mehrmaliger Vermittlung Arbeit finden; Arbeitswilligkeit der Personen, die kein Arbeitslosengeld beziehen; Arbeitsplatzverluste seit 1974 SchrAnfr B92 10.02.78 Drs 08/1497 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B93 10.02.78 Drs 08/1497 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B94 10.02.78 Drs 08/1497 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B95 10.02.78 Drs 08/1497 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5828* B Anlage 105 Veröffentlichung der Auffassung der Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen zu sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Fragen in dem vom Bundesarbeitsminister herausgegebenen Bundesarbeitsblatt SchrAnfr B96 10.02.78 Drs 08/1497 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5829* A Anlage 106 Vertragliche Regelungen zwischen der EG und der Türkei über eine arbeitsrechtliche Gleichstellung von Türken mit EG-Bürgern SchrAnfr B97 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5829* B Anlage 107 Inkrafttreten von Durchführungsvereinbarungen über das Antrags- und Feststellungsverfahren der zuständigen Behörden gem. Art. 11 b des deutsch-polnischen Rentenabkommens sowie Berücksichtigung der nach 1945 in den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten zurückgelegten Beschäftigungszeiten durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Bundesgebiet SchrAnfr B98 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAnfr B99 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5829* C Anlage 108 Einstellung arbeitsloser Schwerbehinderter; unentgeltliche Beförderung geistig Behinderter im Personennahverkehr SchrAnfr B100 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B101 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5830* B Anlage 109 Reformierung der einer Arbeitsaufnahme entgegenstehenden arbeits- und steuerrechtlichen Bestimmungen SchrAnfr B102 10.02.78 Drs 08/1497 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5830* D Anlage 110 Behinderung von Betriebsratswahlen durch Unternehmen SchrAnfr B103 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5831* B Anlage 111 Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer SchrAnfr B104 10.02.78 Drs 08/1497 Krockert SPD SchrAnfr B105 10.02.78 Drs 08/1497 Krockert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5831* C Anlage 112 Eingliederung behinderter Jugendlicher in das Berufsleben SchrAnfr B106 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5832* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 XI Anlage 113 Auftritt des Bundeskanzlers vor der Betriebsversammlung eines Münchener Betriebs SchrAnfr B107 10.02.78 Drs 08/1497 . Dr. Wittmann (Münhen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5832* D Anlage 114 Beschluß der norwegischen Regierung über die Zulassung von Kampfeinheiten der Bundeswehr bei Übungen der NATO-Feuerwehr AMF in Norwegen SchrAnfr B108 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B109 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5833* A Anlage 115 Freistellung verheirateter Wehrpflichtiger sowie von Wehrpflichtigen mit der Signierziffer 3 vom Grundwehrdienst; Zahl der seit 1974 einberufenen Wehrpflichtigen mit der Signierziffer 3 SchrAnfr B110 10.02.78 Drs 08/1497 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B111 10.02.78 Drs 08/1497 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 5833* C Anlage 116 „Beförderungsstau" bei Hauptleuten der Bundeswehr; Fehlbestand an länger dienenden Soldaten SchrAnfr B112 10.02.78 Drs 08/1497 Josten CDU/CSU SchrAnfr B113 10.02.78 Drs 08/1497 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 5835* A Anlage 117 Verbesserung der Qualität der ärztlichen Ausbildung SchrAnfr B114 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5835* B Anlage 118 Überschreitung der festgesetzten täglichen Pro-Kopf-Grenzwerte für Blei und Kadmium in Nahrungsmitteln SchrAnfr B115 10.02.78 Drs 08/1497 Lenders SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5835* C Anlage 119 Zunahme der schädlichen Schwermetalle Blei und Kadmium in Nahrungsmitteln SchrAnfr B116 10.02.78 Drs 08/1497 Weber (Heidelberg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5836* A Anlage 120 Vorschläge des beratenden Verbraucherausschusses der Europäischen Gemeinschaft zur Verminderung von Todesfällen und gesundheitlichen Schädigungen SchrAnfr B117 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 5836* B Anlage 121 Pflege der Gräber der in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin bestatteten ausländischen und deutschen Gefallenen des Zweiten Weltkrieges SchrAnfr B118 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B119 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5836* C Anlage 122 Handhabung des Warnhinweises auf Folgen des „übermäßigen Verzehrs" auf Grund des neuen Lebensmittelrechts SchrAnfr B120 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B121 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5837* B Anlage 123 Verordnung über Höchstmengen von Schwermetallen in Lebensmitteln; Verhinderung geistiger und körperlicher Schäden SchrAnfr B122 10.02.78 Drs 08/1497 Marschall SPD SchrAnfr B123 10.02.78 Drs 08/1497 Marschall SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5837) D Anlage 124 Zunahme der für den menschlichen Organismus schädlichen Schwermetalle Blei und Kadmium in Lebensmitteln SchrAnfr B124 10.02.78 Drs 08/1497 Biechele CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 SchrAnfr B125 10.02.78 Drs 08/1497 Biechele CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5838* A Anlage 125 Krebs durch eingeatmete Partikel der Flugasche von Kohlekraftwerken SchrAnfr B126 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5838* C Anlage 126 Zunahme von Allergiekrankheiten infolge von Umwelteinflüssen SchrAnfr B127 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B128 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . -5839* A Anlage 127 Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Grünstadt—Eisenberg—Enkenbach SchrAnfr B129 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5839* C Anlage 128 Nachteile des Halogenlichts im Straßenverkehr SchrAnfr B130 10.02.78 Drs 08/1497 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5839* D Anlage 129 Tarifvergünstigung der Bundesbahn für das Saarland im Rahmen der Beihilfemaßnahmen für den Stahlsektor SchrAnfr B131 10.02.78 Drs 08/1497 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5840* A Anlage 130 Aufklärung jugendlicher Mofafahrer über die Gefahren im Straßenverkehr SchrAnfr B132 10.02.78 Drs 08/1497 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5840* B Anlage 131 Einstufung des Ausbaus der A 44 von Düsseldorf über Ratingen, Heiligenhaus, Velbert bis zum Krähenberger Kreuz in die Dringlichkeitsstufe I a SchrAnfr B133 10.02.78 Drs 08/1497 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5840* D Anlage 132 Bau der B 46 neu zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Dietzenbach SchrAnfr B134 10.02.78 Drs 08/1497 Picard CDU/CSU SchrAnfr B135 10.02.78 Drs 08/1497 Picard CDU/CSU SchrAnfr B136 10.02.78 Drs 08/1497 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5841* A Anlage 133 Einstufung des Ausbaus der B49 von Gießen bis Weilburg SchrAnfr B137 10.02.78 Drs 08/1497 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5841 * B Anlage 134 Stillegung des Personenverkehrs auf Bundesbahnstrecken, mit denen Kurorte bedient werden SchrAnfr B138 10.02.78 Drs 08/1497 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B139 10.02.78 Drs 08/1497 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5841 * C Anlage 135 Vermittlung von Telefongesprächen in Schreibabteilen der TEE-Züge SchrAnfr B140 10.02.78 Drs 08/1497 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5841* D Anlage 136 Berücksichtigung der Mitnahme von Lernmitteln bei der Personenhöchstzahl in den Richtlinien für die Beförderung von Schulkindern im öffentlichen Nahverkehr sowie Einbeziehung psychologisch-pädagogischer Lerninhalte in die Ausbildung der Berufskraftfahrer SchrAnfr B141 10.02.78 Drs 08/1497 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B142 10.02.78 Drs 08/1497 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5842* A Anlage 137 Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts Hoya nach Verden Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 XIII SchrAnfr B143 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B144 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5842* C Anlage 138 Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts Hoya nach Verden SchrAnfr B145 10.02.78 Drs 08/1497 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5842* D Anlage 139 Bedeutung der Beschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften für die Trassenführung von Bundesfernstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften; Verlegung der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 404 in Schwarzenbek SchrAnfr B146 10.02.78 Drs 08/1497 Kuhlwein SPD SchrAnfr B147 10.02.78 Drs 08/1497 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5843* B Anlage 140 Zusammensetzung der Speisen und allgemeine Hygiene in Autobahnraststätten SchrAnfr B148 10.02.78 Drs 08/1497 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5843* C Anlage 141 Tieflage der A61 bei Kerpen/Sindorf beim Bau des Streckenabschnitts Kerpen—Jackerath SchrAnfr B149 10.02.78 Drs 08/1497 Milz CDU/CSU SchrAnfr B150 10.02.78 Drs 08/1497 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5843* D Anlage 142 . Stillegung des Personenverkehrs auf den Bundesbahnstrecken Herbertingen—Aulendorf—Kißlegg SchrAnfr B151 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Früh CDU/CSU SchrAnfr B152 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Früh CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5844* A Anlage 143 Abbruch des alten Wasserturms an der Dornheimer Brücke in Darmstadt durch die Bundesbahn SchrAnfr B153 10.02.78 Drs 08/1497 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B154 10.02.78 Dr. 08/1497 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5844* B Anlage 144 Einstellung des Personenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Pforzheim—Hochdorf SchrAnfr B155 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. George CDU/CSU SchrAnfr B156 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5844* C Anlage 145 Erosion des Flußbettes an der Rheinstaustufe Iffezheim sowie Bau einer weiteren Rheinstaustufe bei Au am Rhein SchrAnfr B157 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5844* D Anlage 146 Stand der Planungen hinsichtlich der Überführung der K 3731 über die Bundesbahntrasse und die B 3 in Sinzheim SchrAnfr B158 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5845* B Anlage 147 Aufgabe des Nachtluftpostnetzes der Deutschen Lufthansa, Übertragung des Posttransports auf die Bundesbahn SchrAnfr B159 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5845* C Anlage 148 Einführung eines enheitlichen Posttarifs und eines einheitlichen Postwertzeichens in der EG SchrAnfr B160 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5845* D Anlage 149 Einführung einer gemeinsamen Postleitzahl für Villingen-Schwenningen SchrAnfr B161 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B162 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5846* D XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 Anlage 150 Ausgleich von Benachteiligungen der Fernsprechteilnehmer in Ortsnetzen entlang der deutsch-französischen Grenze; Gebührenerlaß für Alarmeinrichtungen der Gemeinden SchrAnfr B163 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B164 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 5846* C Anlage 151 Herausgabe einer Gedenkbriefmarke der Bundespost zum 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 SchrAnfr B165 10.02.78 Drs 08/1497 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5847* A Anlage 152 Verwirklichung des 4,35 Milliarden-Programms zur Einsparung von Energie trotz der ablehnenden Haltung Baden-Württembergs sowie Einbeziehung des Programms in das gemeinsame Modernisierungsprogramm nach dem Modernisierungsgesetz SchrAnfr B166 10.02.78 Drs 08/1497 Zebisch SPD SchrAnfr B167 10.02.78 Drs 08/1497 Zebisch SPD SchrAntw BMin Dr. Haack BMBau . . . 5847* B Anlage 153 Aufklärung von Invaliden und Unfallrentnern über Schwierigkeiten bei der Befreiung vom Zwangsumtausch in der Broschüre „Reisen in die DDR" SchrAnfr B168 10.02.78 Drs 08/1497 Menzel SPD SchrAnfr B169 10.02.78 Drs 08/1497 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5847* D Anlage 154 Prüfung des schwedischen Modells einer Personalzulage für Forschung und Entwicklung im Hinblick auf seine Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse SchrAnfr B170 10.02.78 Drs 08/1497 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5848* A Anlage 155 Kosten der Uranimporte nach Aufhebung des Lieferstopps durch Kanada SchrAnfr B171 10.02.78 Drs 08/1497 Männing SPD SchrAnfr B172 10.02.78 Drs 08/1497 Männing SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5848* B Anlage 156 Investitionszulagen für vom Bundesforschungsministerium mitfinanzierte technologische Großprojekte SchrAnfr B173 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5848* C Anlage 157 Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausbau der Fernwärmeversorgung; Nutzung der Abwärme von Kernkraftwerken zu Heizungszwecken SchrAnfr B174 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B175 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5848* D Anlage 158 Kosten-Nutzen-Analyse der vom Bundesforschungsministerium geförderten Verkehrssysteme, insbesondere der Hochleistungsschnellbahn SchrAnfr B176 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5849* C Anlage 159 Behinderung der Entwicklung der Meerestechnik in der Bundesrepublik Deutschland durch die Unsicherheit des Seerechts SchrAnfr B177 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5850* D Anlage 160 Beteiligung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen an den Kosten der Reaktorsicherheitsforschung SchrAnfr B178 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5851* A Anlage 161 Zahl der seit 1969 im Bundesforschungsministerium durch Genehmigung des Bundespersonalausschusses verbeamteten oder Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 XV beförderten Beamten und Angestellten sowie Ernennungen zum Beamten auf Lebenszeit ohne amtsärztliches Zeugnis SchrAnfr B179 10.02.78 Drs 08/1497 Benz CDU/CSU SchrAnfr B180 10.02.78 Drs 08/1497 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5851* B Anlage 162 Bezugsquelle für im Förderkatalog 1976 des Bundesforschungsministers angeführte Gutachten und Studien; Förderungskriterien für Zuwendungen an Hochschulinstitute und an die Deutsche Forschungsgemeinschaft SchrAnfr B181 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B182 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5851* D Anlage 163 Beteiligte Industrieunternehmen bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans SchrAnfr B183 10.02.78 Drs 08/1497 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 5852* B Anlage 164 Haushaltsansätze für die wissenschaftliche Forschung über Menschenrechte SchrAnfr B184 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5852* C Anlage 165 Förderung der Praktikanten pflegerischer und nichtärztlicher Heilberufe nach dem BAföG SchrAnfr B185 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5852* D Anlage 166 Einführung eines halb- oder einjährigen „Eignungsstudiums" vor Zulassung zum Medizinstudium SchrAnfr B186 10.02.78 Drs 08/1497 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 5853* B Anlage 167 Auslegung des Mandats der studentischen Organe SchrAnfr B187 10.02.78 Drs 08/1497 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B188 10.02.78 Drs 08/1497 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5853* D Anlage 168 Erhöhung der Studiengebühren für Ausländer in Großbritannien SchrAnfr B189 10.02.78 Drs 08/1497 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5854* C Anlage 169 Schulbesuch türkischer Kinder in der Bundesrepublik Deutschland sowie Hauptschulabschluß und Lehrabschluß ausländischer Schüler SchrAnfr B190 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B191 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B192 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5855* A Anlage 170 Studienverhalten der nach dem BAföG geförderten Studenten SchrAnfr B193 10.02.78 Drs 08/1497 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5855* D Anlage 171 Höhe der Bundesmittel für die gezielte Projektförderung der VDS im Jahr 1977 SchrAnfr B194 10.02.78 Drs 08/1497 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B195 10.02.78 Drs 08/1497 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 5856* B Anlage 172 Behandlung des Textes der deutschen Nationalhymne im Schulunterricht SchrAnfr B196 10.02.78 Drs 08/1497 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B197 10.02.78 Drs 08/1497 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5856* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5757 73. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1978 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 2. Adams * 17. 2. Dr. van Aerssen * 17. 2. Dr. Aigner * 17. 2. Alber * 17.2. Dr. Bangemann * 17.2. Dr. Barzel 17. 2. Dr. Bayerl * 17. 2. Dr. Becker (Frankfurt) 17. 2. Blumenfeld * 17. 2. Dr. Geßner *** 17. 2. Fellermaier * 17. 2. Flämig * 17. 2. Dr. Früh * 17. 2. Dr. Fuchs * 17. 2. Gattermann 17. 2. Gertzen 17. 2. Haase (Fürth) * 17. 2. Dr. Haussmann 17. 2. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 2. Dr. Hupka *** 17. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 2. Dr. Jobst 17. 2. Jung * 17. 2. Dr. h. c. Kiesinger 24. 2. Dr. Klepsch * 17. 2. Klinker " 17. 2. Dr. Kraske 17. 2. Dr. Kreile 17. 2. Lange * 17. 2. Lemp * 17. 2. Lücker * 17. 2. Luster * 17. 2. Dr. Müller ** 17. 2. Müller (Mülheim) * 17. 2. Müller (Wadern) * 17. 2. Dr. Müller-Hermann * 17. 2. Ollesch 17. 2. Picard 17. 2. Schmidt (München) * 17. 2. Schreiber * 17. 2. Dr. Schwörer * 17. 2. Seefeld * 17. 2. Sieglerschmidt * 17. 2. Dr. Starke (Franken) * 17. 2. Dr. Todenhöfer 24. 2. Tönjes 24. 2. Frau Dr. Walz * 17. 2. Wawrzik * 17. 2. Würtz * 17. 2. Wuttke 17. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zebisch 17.2. Zeyer * 17.2. Zywietz * 17.2. Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 2): Sind Waffen aus deutscher Produktion nach Äthiopien und Syrien geliefert worden, und bedeutet dies gegebenenfalls, daß die Bundesregierung sich nicht mehr an ihre Selbstbeschränkung in bezug auf Waffenexporte gebunden fühlt, wonach keine Genehmigungen für Waffenlieferungen in Spannungsgebiete erteilt werden sollen? Die Bundesregierung hält an ihrer Politik fest, keine Genehmigung zur Lieferung von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland in Spannungsgebiete zu erteilen. Kriegswaffen sind daher aus der Bundesrepublik Deutschland weder nach Äthiopien noch nach Syrien geliefert worden. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen A 30 und 31): Inwieweit ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß der Umfang und die Kosten der chemischen Untersuchungen gem. Trinkwasser-Verordnung für Einzelversorgungsanlagen in den einzelnen Bundesländern erheblich voneinander abweichen, und ist an eine Vereinheitlichung gedacht? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei den Bundesländern darauf hinzuwirken, daß die im Rahmen der Durchführung der Trinkwasser-Verordnung vorgenommenen diemischen Erstuntersuchungen, deren Kosten zwischen 800 DM und 1 000 DM veranschlagt werden, auf Kosten der Länder durchgeführt wird, zumal dann, wenn in absehbarer Zeit kein Anschluß an ein überörtliches Versorgungsnetz erfolgen kann? Zu Frage A 30: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Umfang der chemischen Untersuchungen in den einzelnen Bundesländern, aber auch innerhalb der Länder unterschiedlich ist. Dieses kann nicht anders sein, wenn die örtlichen Behörden - wie es die Trinkwasser-Verordnung in einem gewissen Rahmen vorsieht - den Untersuchungsumfang an den Umständen des Einzelfalles ausrichten. Die unterschiedliche Höhe der Gebühren hängt vom Untersuchungsumfang ab, aber auch von dem unterschiedlichen Gebührenrecht der Länder. Dieses Problem betrifft nicht nur die Trinkwasser-Verordnung. Dem Bund fehlt jede Kompetenz, dieses Gebührenrecht zu vereinheitlichen. 5790* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Zu Frage A31: Die Gebührenfrage ist nicht in der Trinkwasser-Verordnung, sondern im Bundes-Seuchengesetz geregelt. Sollte also erwogen werden, die öffentliche Hand mit diesen Kosten zu belasten, bedürfte es einer Gesetzesänderung. Mir scheint dazu jedoch nicht der geeignete Zeitpunkt zu sein. Die Bundesregierung wird jedoch gemeinsam mit den Ländern prüfen, ob die bisherigen Untersuchungsbefunde es erlauben, durch eine Änderung der TrinkwasserVerordnung den Umfang der Untersuchungen einzuschränken oder wenigstens die Abstände zwischen ihnen zu erweitern, so daß von daher eine Kostenentlastung möglicherweise erfolgen kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) und Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 33 und 36) : Wie hoch sind die Pensionsansprüche der jetzt ausgewechselten Bundesminister Leber, Ravens, Rohde und Schlei, und ab wann werden Pensionszahlungen geleistet? Wie hoch sind die monatlich zu zahlenden Ruhegelder an die seit Bestehen der SPD/ FDP - Regierungskoalition ausgeschiedenen Kabinettsmitglieder? Anspruch und Höhe der Versorgung (Ruhegehalt und Übergangsgeld) ehemaliger Mitglieder der Bundesregierung ergeben sich aus dem Bundesministergesetz in der Fassung vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1166). Für das Zusammentreffen von Versorgungsleistungen nach diesem Gesetz mit einer Abgeordnetenentschädigung als Mitglied des Deutschen Bundestages oder einer Versorgung nach dem Abgeordnetengesetz gilt § 29 des Abgeordnetengesetzes. Die Versorgungsbezüge der ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung werden im Einzelfall nach ihren persönlichen Daten von dem jeweils zuständigen Ressort festgesetzt. Von Mitteilungen von Einzelheiten sehe ich auch wegen des gebotenen Schutzes der personenbezogenen Daten ab. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 46) : Treffen nach dem Wissensstand der Bundesregierung Berichte zu, nach denen in der Bundesrepublik Deutschland jährlich 40 Milliarden DM an Steuergeldern auf Grund von Steuerverschwendung bzw. Fehlplanungen und umständlichen Verwaltungsvorschriften „versickern", und welche gesetzlichen Regelungen wird die Bundesregierung gegebenenfalls im Kompetenzbereich des Bundes treffen bzw. anregen, um zu garantieren, daß der effizientere Einsatz dieser Mittel besser kontrolliert und garantiert werden kann? Die von Ihnen erwähnten Berichte beziehen sich offensichtlich auf die Titelgeschichte zum Thema „Öffentliche Verschwendung" in der Wirtschaftswoche Nr. 4 vom 20. Januar 1978. Zu diesen Ausführungen habe ich mich bereits in einem Leserbrief geäußert, der in der Wirtschaftswoche Nr. 6 vom 3. Februar 1978 veröffentlicht worden ist. Die Behauptung, nach denen in der Bundesrepublik Deutschland jährlich 40 Mrd. DM „verschwendet" werden, trifft nicht zu. Es handelt sich hierbei um eine „gegriffene" Zahl, die den Vorwand für eine tendenziöse Darstellung eines bestimmten Meinungsbilds von „öffentlicher Verschwendung" liefern soll. Die Bundesregierung stellt nicht in Abrede, daß Wirkungsverluste bei der Verwaltung öffentlicher Mittel ebenso auftreten können wie in der privaten Wirtschaft. Die Verwaltung öffentlicher Mittel unterliegt einer öffentlichen Kontrolle. Die oberste Rechnungsprüfungsbehörde im Kompetenzbereich des Bundes, der Bundesrechnungshof, hat die verfassungsmäßige Aufgabe, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu prüfen und darüber außer der Regierung unmittelbar dem Parlament zu berichten. Soweit der Bundesrechnungshof konkrete Vorgänge beanstandet, wird seitens der Regierung oder des Parlaments durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen. Anlage 6. Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 51 und 52) : Wie ist zur Zeit die Stromerzeugungskapazität in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Ersetzung der Heizöl- und Gaskraftwerke mit ca. 25 000 MW Leistung im Laufe der nächsten Jahrzehnte? Aus welchen Gründen ist in der Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung keine Aussage getroffen worden über die Ersetzung der Öl- und Gaskraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland im Laufe der nächsten Jahrzehnte durch andere Kraftwerke — sei es Kohle- oder Kernkraftwerke —, so daß selbst bei geringen Stromzuwachsraten der Bau neuer Kraftwerke zum Ersatz der Öl- und Gaskraftwerke erforderlich wird? Zu Frage A 51: Angaben über die Kraftwerkskapazität in der Bundesrepublik für das Jahr 1977 liegen noch nicht vor. Aufgrund der Regelung des 3. Verstromungsgesetzes ist der Zubau weiterer Heizöl- und Erdgaskraftwerke grundsätzlich ausgeschlossen. Durch die Bemühungen der Bundesregierung ist bereits eine rückläufige Tendenz beim Einsatz von Heizöl erkennbar. Künftige Kraftwerksneubauten werden im wesentlichen nur noch auf Basis Steinkohle und Kernenergie erfolgen und somit den Leistungsanteil der Heizöl- und gasbefeuerten Anlagen weiter zurückdrängen. Zu Frage A 52: Die heutige Öl- und Gaskraftwerkskapazität ist ganz überwiegend erst in den letzten 10 Jahren ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5791 baut worden. Diese Kraftwerke sind — abgesehen von den Gasturbinen — technisch auf eine Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren ausgelegt. Größerer Ersatzbedarf fällt daher insoweit erst in den 90er Jahren an. Auch bei geringeren Stromzuwachsraten würde hierdurch also das Maß des notwendigen Kraftwerkszubaus bis 1990 — den Zeitraum, den die 2. Fortschreibung des Energieprogramms im wesentlichen abdeckt — nicht beeinflußt. Eine vorzeitige Außerbetriebnahme wirtschaftlicher und technisch noch leistungsfähiger Einheiten käme einer Kapitalvernichtung mit entsprechend hohen Kosten für den Stromverbraucher gleich; eine Umstellung dieser Öl- und Gaskraftwerke auf Steinkohlenfeuerung ist nicht möglich — sie käme im Regelfall einem Neubau gleich. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 54) : Trifft es zu, daß bei der Aktion der Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämien die Prämien namentlich in Deutschland und nur sehr wenig in einigen EG-Staaten in Anspruch genommen werden, und ist nach dem Wissensstand der Bundesregierung der Eindruck führender landwirtschaftlicher Experten zutreffend, daß die staatliche Agrarpolitik einiger EG-Länder den Landwirten eher abraten würde, die Prämien zu beanspruchen, und welche Länder haben sich gegebenenfalls auf diese Weise hervorgetan? Es ist verfrüht, die bisherige Inanspruchnahme der Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und die Umstellung der Milchviehbestände unter dem Aspekt des Anteils der einzelnen Mitgliedstaaten zu beurteilen. Bis Ende November wurden in der Gemeinschaft von 12 750 Landwirten Prämien für rd. 142 200 Milchkühe — das sind 0,57 % des gesamten Milchviehbestandes — beantragt. In der Bundesrepublik Deutschland sind mit 1,63 %, aber auch in Dänemark mit 1,05 % und in Luxemburg mit 1,09 % vergleichsweise höhere Anteile am Gesamt-Milchkuhbestand für die Prämiengewährung angemeldet worden als in den anderen Mitgliedstaaten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß z. B. in Frankreich viele Milcherzeuger von einer Antragstellung vor dem 1. Februar 1978 abgesehen haben, um die Vorteile der zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Franc-Abwertung in Form höherer Prämienbeträge in Anspruch nehmen zu können. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß in anderen Mitgliedsländern staatlicherseits von Inanspruchnahme der Prämienregelung abgeraten wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 57 und 58): Wann ist mit einer Novellierung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft zu rechnen? Beabsichtigt die Bundesregierung, dabei die Härtefälle zu vermeiden, die hinsichtlich der Verbilligungsberechtigung entstehen, wenn ein Inhaberwechsel innerhalb der Familie durch Pachtvertrag nicht rechtzeitig gemeldet wird? 1. Die Bundesregierung befaßt sich zur Zeit mit der Frage, ob und in welchem Umfang das Gasölverwendungsgesetz — Landwirtschaft (GVLwG) novelliert werden soll; ein Zeitpunkt für eine Novellierung kann noch nicht genannt werden, da etwaige Änderungsvorschläge auch mit den Ländern und Verbänden abgestimmt werden müssen. 2. Die Bundesregierung wird bei einer Novellierung auch die Frage prüfen, ob der Inhaberwechsel innerhalb einer Familie durch Pachtvertrag einer besonderen Regelung bedarf, um Härtefälle zu vermeiden. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen A 60 und 61): Ist die Bundesregierung bereit, bei Masseuren, die ein staatliches Praktikum vor ihrer Prüfung absolvieren müssen, die Richtlinien dahin gehend abzuändern, daß die Prüfung zum staatlich anerkannten Masseur vom Praktikum in einem Krankenhaus oder einem anderen anerkannten Haus abgekoppelt wird, da z. Z. nur wenige Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen und es eine unzumutbare Härte ist, ein halbes Jahr unentgeltlich ein Praktikum absolvieren zu müssen, das erforderlich ist, um eine staatliche Prüfung ablegen zu können? Wie sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Praktikanten im Masseurberuf, die verheiratet sind, das halbe Jahr der Praktikantenzeit nach dem Berufsförderungsgesetz zu finanzieren und damit den Instituten, die berechtigt sind, eine Ausbildung vorzunehmen, einen Anreiz zu bieten, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen? Zu Frage A 60: Die insgesamt zweijährige Ausbildung zum Masseur umfaßt ein Praktikum von einem Jahr, das nachzuweisen ist, um die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erhalten. Sechs Monate dieses Praktikums sind unabdingbar an einer dazu ermächtigten Krankenanstalt abzuleisten. Die für die Durchführung des Masseurgesetzes verantwortlichen Länderbehörden haben dafür zu sorgen, daß entsprechende Praktikantenstellen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Es ist nicht richtig, daß das Praktikum unentgeltlich erfolgt, denn Praktikanten an Ausbildungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft erhalten tarifvertraglich gegenwärtig monatlich 975,35 DM zuzüglich eines Verheiratetenzuschlags von 63,19 DM; freigemeinnützige und private Träger haben sich im allgemeinen dieser Regelung angeschlossen. Zu Frage A 61: Die Gewährung von Förderungsleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist nicht möglich, da 5792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 hiernach nur die Berufsausbildung in Betrieben gefördert wird. Im Hinblick auf die zur vorhergegangenen Frage dargelegte Vergütungsregelung und die für staatlich anerkannte Masseure gegebene Arbeitsmarktlage besteht keine Notwendigkeit, im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz neue Finanzierungsmöglichkeiten vorzusehen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen A 62 und 63) : Treffen Berichte der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zu, wonach die Verschreibungspflicht für bisher rezeptfreie Schlaf- und Beruhigungsmittel aus der Bromharnstoffreihe vorläufig noch nicht eingeführt werden kann, weil der zur Begutachtung erforderliche Sachverständigenausschuß noch nicht konstituiert wurde, und bis zu welchem Zeitpunkt ist gegebenenfalls mit der Verschreibungspflicht für diese Medikamente zu rechnen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch novonalhaltige Schlafmittel, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auch diese Mittel der Verschreibungspflicht unterwerfen zu lassen? Zu Frage A 62: Die Berichte der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände treffen nicht zu. Der SachverständigenAusschuß für Verschreibungspflicht ist Anfang Januar 1978 berufen worden und trat zu seiner 1. Sitzung am 17. Januar 1978 beim Bundesgesundheitsamt zusammen. Der Ausschuß empfahl, bromcarbamidhaltige Arzneimittel der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Eine entsprechende Rechtsverordnung ist dem Bundesrat zugeleitet worden. Sie wurde bereits am 2. Februar 1978 im Ausschuß jür Jugend, Familie und Gesundheit des Bundesrates beraten und einstimmig verabschiedet. Es ist zu erwarten, daß das Plenum des Bundesrates anläßlich seiner Sitzung am 17. Februar 1978 der Verordnung zustimmen wird. Danach wird die Verordnung unverzüglich verkündet werden. Sie soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten. Zu Frage A 63: Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat das Bundesgesundheitsamt schon vor längerer Zeit beauftragt, den Verbrauch von Arzneimitteln, die den von Ihnen genannten Stoff enthalten, hinsichtlich eines Mißbrauchs im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 b des neuen Arzneimittelgesetzes besonders zu beobachten. Das Bundesgesundheitsamt, unter dessen Vorsitz der Sachverständigen-Ausschuß berät, wird die Frage der Verschreibungspflicht für den Stoff Diäthylenpentenamid, der identisch ist mit der von Ihnen genannten Bezeichnung Novonal, dem Ausschuß auf seiner nächsten Sitzung im Juni 1978 zur Diskussion vorlegen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 79): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Außenstelle der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung in Wittlaer von Düsseldorf wegzuverlegen? Bei der in Ihrer Frage erwähnten „Außenstelle der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV) in Wittlaer" handelt es sich um den Aufsichtsbezirk (ABz) Bockum des Wasser- und Schiffahrtsamtes (WSA) Duisburg-Rhein. Ich möchte vorsorglich erwähnen, daß die ABz nicht mit den Außenstellen der WSÄ aufgrund der zum 1. Februar 1978 in Kraft getretenen Neuordnung der Unterinstanz der WSV identisch sind. Die den WSÄ nachgeordneten ABz sollen in einem weiteren Schritt neu geordnet werden. Hierzu sind zunächst die mit der Neuordnung der ABz zusammenhängenden tariflichen Fragen zu klären. Im Anschluß werden eingehende Gespräche mit dem Hauptpersonalrat zu führen sein. Ich werde Sie nach Abschluß dieser Gespräche, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden, über die beabsichtigte Lösung unterrichten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 86) : Zu welcher Gesamtsumme addieren sich die Ergebnisverbesserungen, die die Deutsche Bundesbahn für die Umstellung von ca. 6 000 km Bundesbahnstrecken auf Busverkehr und für die zusätzliche Einstellung des Güterverkehrs auf Teilstrecken errechnet und für die einzelnen betroffenen Teilstrecken nach dem Stand vom 22. November 1977 den Behörden der betroffenen Regionen mitgeteilt hat? Wenn den Empfehlungen des Berichtes der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe vom 6. April 1977 gefolgt würde, dann wird das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn gegenüber dem Status quo überschläglich um jährlich 500 Millionen DM bei der Umstellung von 6 000 km Personenschienenverkehr und 30-50 Millionen DM bei Stillegung von rd. 3 000 km Güterzugstrecken verbessert werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 89): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5793e Hält es die Bundesregierung nicht für eine unangemessene Bevormundung der Kunden durch die zuständigen Postscheckämter, wenn ein neuer Satz von Scheckvordrucken — im Gegensatz zu den Gepflogenheiten anderer Kreditinstitute — erst dann an den Kunden ausgegeben wird, wenn dieser nur noch im Besitz von höchstens zehn Vordrucken ist, unter der Begründung, einen möglichen Schadensfall im Interesse des Kontoinhabers möglichst niedrig zu halten? Das von Ihnen angesprochene Verfahren betrifft ausschließlich die Ausgabe von eurocheque-Vordrucken durch die Postscheckämter. Sie ist wegen der bestehenden Einlösungsgarantie bis 300 DM je eurocheque mit finanziellen Risiken verbunden, die im Interesse der Postscheckkunden und der Deutschen Bundespost in vertretbaren Grenzen gehalten werden müssen. Daher geben die Postscheckämter eurocheque-Vordrucke jeweils nur in Serien zu je 20 Stück aus. Stellt das Postscheckamt beim Bearbeiten einer Nachbestellung fest, daß ein Postscheckkunde noch über mehr als 12 eurocheque-Vordrucke verfügen müßte, so wird dieser Kunde gebeten, die Bestellung zu erneuern, wenn er nur noch höchstens 10 eurocheque-Vordrucke hat. Aufgrund der inzwischen gesammelten praktischen Erfahrungen wird jedoch zur Zeit geprüft, ob und inwieweit die Vorgaben für die Bearbeitung von Nachbestellungen auf eurocheque-Vordrucke gelokkert werden können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 90) : Ist bei der Umstellung des Telefonverkehrs auf Telefonnahbereiche vorgesehen, einen Ausgleich zu schaffen für die grenznahen Knotenämter, zumal der Durchmesser der gedachten Kreisfläche und damit die Zahl der zu erreichenden Teilnehmer in solchen grenznahen Regionen wesentlich geringer sein wird? Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni 1977 den Antrag der Koalitionsfraktionen betreffend Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages nach Abschluß des Nandienst-Versuchsbetriebs Vorschläge für Sonderregelungen auch für Küsten- und Grenzgebiete zu unterbreiten. In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe Verkehr, Post- und Fernmeldewesen der SPD-Fraktion angeregt, die bei der Einführung des Nandienstes für das Zonenrandgebiet geplanten Sonderregelungen auch auf Küstengebiete sowie sonstige Grenzgebiete auszudehnen. Eine Prüfung hat ergeben, daß dieser Vorschlag realisierbar ist. Der Bundespostminister wird deshalb dieser Anregung folgen und dem Verkehrsausschuß und dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost eine entsprechende Regelung vorschlagen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die endgültigen Ergebnisse des Versuchsbetriebs die bisherigen Erfahrungen bestätigen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 92) : Trifft es zu, daß das Betreuungswerk der Deutschen Bundespost die Zahlung von Zusatzunterstützungen an ehemalige Bedienstete oder deren Angehörige seit dem 1. Januar 1978 eingestellt hat und die bisherigen Empfänger generell auf das Bundessozialhilfegesetz und damit auf die Kommunen und Länder verweist? Die Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen durch das Betreuungswerk der Deutschen Bundespost sind zum 1. 1. 1978 nicht in dem in Ihrer Frage angeführten Sinne geändert worden. Zu diesem Zeitpunkt wurden lediglich die Höchstsätze für einmalige Unterstützungen angehoben. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 95): Hält die Bundesregierung eine nachträgliche Integration des landeseigenen baden-württembergischen Energiesparprogramms in die von ihr nunmehr angestrebte Realisierung des Energiesparprogramms über das Wohnungsmodernisierungsgesetz für möglich? Die Bundesregierung hat am 8. Februar 1978 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Sie erneuert auf diese Weise ihr Angebot an die Länder, energiesparende Maßnahmen mit einer Finanzhilfe des Bundes zu fördern. Dabei legt sie die Bedingungen zugrunde, die mit den Fachministern der Länder für die letztlich nicht zustande gekommene Verwaltungsvereinbarung abgesprochen worden ist. Nach den Ergebnissen der vorangegangenen Verhandlungen müßte es möglich sein, Übereinstimmung in den Zielen, den förderbaren Maßnahmen und in den Förderungsmethoden zu erreichen. Das gilt auch für das Programm des Landes Baden-Württemberg. Soweit die Pressemitteilung der Landesregierung vom 24. Januar 1978 erkennen läßt, weicht das Programm nur in Nuancen von den Ergebnissen der Verhandlungen ab. Die dort besonders hervorgehobene Förderung von Schallschutzmaßnahmen ist schon nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung seit dem 1. Januar 1977 möglich. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 96) : 5794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Trifft es zu, daß zum gleichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ausscheidens von Bundesminister Ravens durch den Bonner Regierungsspredier der betroffene Bundesminister selbst den regionalen Presseorganen auf die Frage „Sie wollen hinsichtlich Ihres Ausscheidens aus dem Kabinett an dem Termin festhalten, den Sie aus arbeitstechnischen Gründen in Bonn schon vor einiger Zeit ins Auge gefaßt haben?" erklärte, „Ja, darin wird sich nichts ändern", und wenn ja, womit erklärt die Bundesregierung diese Tatsache? Es trifft nicht zu, daß Bundesminister Karl Ravens zum „gleichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ausscheidens" regionalen Presseorganen gegenüber Erklärungen abgegeben hat. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 97): In welcher Form und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung gegen die Zurückweisung einiger Bundestagsabgeordneter durch Grenzbeamte der DDR am 16. und 17. Januar 1978 in Berlin protestiert, insbesondere unter dem Hinweis darauf, daß sie vorher gegen die Zurückweisung des Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, Dr. Kohl, und des parlamentarischen Geschäftsführers der Opposition, Dr. Jenninger, Protest eingelegt hatte? Nach der Zurückweisung von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU bei ihrem Versuch, am 15. bis 17. Januar 1978 von Berlin (West) aus im Tagesbesuch nach Berlin (Ost) zu reisen, hat die Bundesregierung unverzüglich bei der Regierung der DDR Protest eingelegt, und zwar — durch den Leiter unserer Ständigen Vertretung, Staatssekretär Gaus, beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR am 16. Januar. Nach Bekanntwerden von weiteren Zurückweisungen erfolgte am 18. Januar ein weiterer zusätzlicher Protest, — durch Staatsminister Wischnewski gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Dr. Kohl, am 16. Januar. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 98 und 99) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen Staatsminister Wischnewski bei seinem Besuch in Ost-Berlin ursprünglich auf der Teilnahme des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Gaus, an seinen Gesprächen mit der DDR-Führung bestanden hat, sich dann jedoch davon hat abbringen lassen, und welches waren gegebenenfalls die Gründe für dieses sein Verhalten? Welche der derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden aktuellen Probleme sind von Staatsminister Wischnewski bei seinen Gesprächen mit der DDR-Führung angesprochen worden, und bei welchen davon hat er die Zusage erhalten, daft die DDR Verletzungen getroffener Vereinbarungen rückgängig machen, aufheben oder künftig unterlassen wird? Zu Frage A 98: Zwischen der Bundesregierung und der Führung der DDR wurde ein Gespräch von persönlich Beauftragten vereinbart. Beide Seiten benannten Gesprächspartner für eine Aussprache ohne bestimmte Tagesordnung und ohne formelle Verhandlungsqualität. Deshalb wurde von einer unmittelbaren Beteiligung des zentralen Verhandlungsführers der Bundesregierung, Staatssekretär Gaus, abgesehen. Zu Frage A 99: In den Gesprächen von Staatsminister Wischnewski mit der Führung der DDR sind alle Probleme angesprochen worden, die die Beziehungen zur DDR derzeit grundsätzlich belasten. Zu weiteren öffentlichen Auskünften sieht sich die Bundesregierung außerstande. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 100 und 101): Auf welche Weise hofft die Bundesregierung, die DDR zur Einhaltung der Vereinbarungen über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten zu veranlassen, nachdem nunmehr bereits im dritten gravierenden Fall alle Erklärungen der Bundesregierung, daß dies „ein erneuter Fall und eine Beeinträchtigung der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sei", nicht zum Erfolg geführt haben und nachdem es unsere Rechtsordnung verbietet, die Rechtsbrüche der DDR mit gleichartigen Maßnahmen gegen Journalisten der DDR zu beantworten? Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten Zwischenfälle in den innerdeutschen Beziehungen, wie der Schließung des „Spiegel"-Büros und der Zurückweisung von CDU-Politikern bei der Einreise nach Berlin (Ost), die Aussage des Grundvertragsunterhändlers Bahr aus dem Jahr 1973, „Wir müssen zunächst einmal den Grundvertrag in Kraft setzen, dann werden wir das politische Instrument baben, um auf die DDR einzuwirken, daß sie das, was zugesagt ist, auch den Buchstaben und dem Geist nach voll einhält" („Stern" vom 15. März 1973) ? Zu Frage A 100: Die Bundesregierung hat am 10. Januar durch Staatsminister Wischnewski gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Dr. Kohl, in aller Form gegen die Schließung des Spiegel-Büros protestiert. Sie hat darüber hinaus das Vorgehen der DDR im Plenum der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad zur Sprache gebracht. Der DDR wurde mitgeteilt, die Bundesregierung ginge davon aus, daß in absehbarer Zeit wieder ein Spiegel-Büro in Berlin (Ost) eröffnet werden kann. Die DDR hat betont, daß sie die Verhandlungspolitik mit der Bundesregierung weiter fortsetzen will. Ihr ist bekannt, daß dies nach Auffassung der Bundesregierung auch für den Bereich der journalistischen Beziehungen gelten muß, ungeachtet der diametral unterschiedlichen Auffassungen zur Pressefreiheit in beiden deutschen Staaten. Zu Frage A 101: Die jüngsten Ereignisse um die Veröffentlichung eines sogenannten Manifests im „Spiegel" sind ein Nachweis für die von Egon Bahr 1973 gemachten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5795* Ausführungen. Durch den Grundlagenvertrag besteht die Möglichkeit zur Entsendung von ständigen Korrespondenten westdeutscher Zeitungen nach Berlin (Ost) und in die DDR. Zur gleichen Zeit arbeiten dort 19 Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es bisher zu Meinungsunterschieden hinsichtlich ihrer Berichterstattung gekommen ist, wurden diese unter Berufung auf den Briefwechsel über Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten vom 8. November 1972 erörtert. Beispiele hierfür sind die Fälle der ausgewiesenen Journalisten Mettke und Loewe. Selbst wenn gerade auf dem Gebiet der Pressefreiheit diametral unterschiedliche Auffassungen in beiden deutschen Staaten bestehen, ist der Grundlagenvertrag nach Auffassung der Bundesregierung das politische Instrument zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 102) : Welche Begründung hat die DDR-Regierung für ihr Vorgehen gegen den „Spiegel" auf die Vorstellungen des Staatssekretärs Gaus beim Ministerium für auswärtigen Angelegenheiten der DDR gegeben, und entspricht diese Begründung nach Auffassung der Bundesregierung den innerdeutschen Vereinbarungen über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten? Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR hat am 10. Januar 1978 mit sofortiger Wirkung das Büro des „Spiegel" in Berlin (Ost) „wegen fortgesetzter und böswilliger Verleumdung der DDR und ihrer Bürger" geschlossen. Diese Begründung entspricht nicht der Auffassung der Bundesregierung über die Arbeitsmöglichkeiten für Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland in der DDR und Berlin (Ost). Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 104) : Wie kann, angesichts der Tatsache, daß die bundesweiten konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung den notwendigen Fördervorsprung des Zonenrandgebiets nahezu aufheben, das auch von der Bundesregierung „durchaus noch als verbesserungswürdig" erachtete Förderinstrumentarium für das Zonenrandgebiet erweitert werden, ohne daß „verteilungspolitische und EG-rechtliche Grenzen viel zu kraß" verletzt werden (Staatssekretär Höhmann am 10. Oktober 1977 in Lübeck)? Mit meinen von Ihnen zitierten Ausführungen anläßlich der Tagung der Industrie- und Handelskammern am 10. Oktober 1977 in Lübeck habe ich auf die Verbesserungsfähigkeit von Zonenrandförderungsmaßnahmen hingewiesen, ohne damit zur Verbesserungswürdigkeit der Zonenrandförderung insgesamt Stellung zu nehmen. Ungeachtet dessen prüft die Bundesregierung zur Zeit — worauf mein Kollege Offergeld bei der Beantwortung der Schriftlichen Frage des Herrn Abgeordneten Wolfgramm vom 15. Dezember 1977 (BT- Protokoll Nr. 63 Anlage 106) bereits hingewiesen hat —, welche Auswirkungen sich aus ihren konjunkturpolitischen Maßnahmen für das Zonenrandgebiet ergeben. Bei dieser Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist, richtet die Bundesregierung besonderes Augenmerk darauf, daß ein ausreichendes Präferenzgefälle Berlin — Zonenrandgebiet — übriges Bundesgebiet auch in Zukunft erhalten bleibt. Die Bundesregierung kann allerdings Ihre Auffassung, daß der Förderungsvorsprung des Zonenrandgebietes durch die konjunkturellen Maßnahmen nahezu aufgehoben worden sei, nicht teilen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 105) : Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Presseberichten — z. B. des „Spiegel" vom 6. Februar 1977 — zu, daß die Sondermission von Staatsminister Wischnewski in Ost-Berlin gescheitert ist, und sieht die Bundesregierung in dieser Mission einen Beitrag zur Entspannungspolitik? Die Bundesregierung hält die Reise von StM Wischnewski für einen notwendigen Schritt zur Überwindung der aktuellen Schwierigkeiten in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten und für einen Beitrag zur Entspannung insgesamt. Sie sieht sich außerstande, über das Ergebnis der Gespräche öffentlich Auskunft zu geben und läßt sich hierin auch durch Presseveröffentlichungen wie die des „Spiegel" vom 6. Januar 1978 nicht beeinflussen. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 106 und 107) : Aus welchen Gründen werden die Mittel für die Vertragsforschung kleiner und mittlerer Unternehmen über den Bundesforschungsminister bereitgestellt und nicht über den Bundeswirtschaftsminister, und ist gegebenenfalls beabsichtigt, dies in den nächsten Jahren zu ändern? Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dafür, die Förderung der Fernwärme und der anwendungsnahen Kohleforschung über den Bundesforschungsminister abzuwickeln und nicht über den Bundeswirtschaftsminister? Zu Frage A 106: Im Rahmen der allgemeinen Forschungsförderung des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) bildet die Förderung der Vertragsforschung seit langem einen Schwerpunkt der Förde- 5796* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 rung der angewandten Forschung. Dies kommt insbesondere in der Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München, durch den BMFT zum Ausdruck, die derzeit über 26 Institute und 2 000 Mitarbeiter verfügt. Zur gezielten Unterstützung der Vertragsforschung wurde bei der FhG ein Modell erprobt, kleinen und mittleren Unternehmen zur Teilfinanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen besondere Rabatte aus BMFT-Mitteln zu gewähren. Die nun beschlossene generelle Förderung der Vertragsforschung kleiner und mittlerer Unternehmen stellt eine Erweiterung und Fortentwicklung des bei der FhG erprobten Fördermodells dar. Zu Frage A 107: In Kapitel 1.1.5 „Zuständigkeiten" des Programms Energieforschung und Energietechnologien 19771980 der Bundesregierung ist die Aufgabenverteilung bei der Förderung der Kohletechnologien dargestellt. Danach ist der BMFT federführend für das Programm, er ist damit zuständig für die Förderung der Kohleforschung. Der Bereich Erstinnovation im Steinkohlenbergbau, bei dem es um den Einsatz neuer Techniken und um deren Anpassung für den untertägigen Bergbaubetrieb geht, liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Bei der Förderung der Fernwärme sind die Zuständigkeiten wie folgt voneinander abgegrenzt: Der Bundesminister für Wirtschaft fördert den kontinuierlichen Ausbau der Fernwärmeversorgung während der BMFT Forschungs- und Demonstrationsvorhaben sowie Neuentwicklungen auf diesem Gebiet fördert. Die vom BMFT geförderten Arbeiten haben zum Ziel, Techniken zu entwickeln und zu erproben, mit denen die wirtschaftliche Nutzung der Fernwärme verbessert werden kann. Im Bereich der Wärmeverteilung werden kostengünstige Verlegeverfahren, bessere Methoden der Isolierung und andere Techniken weiterentwickelt. Ein anderer Untersuchungsschwerpunkt ist die Wärmespeicherung. In einem umfangreichen Fernwärme-Studienwerk wurden Strategien für den Ausbau der Fernwärme untersucht. In mehreren Demonstrationsvorhaben werden neuartige Methoden der Fernwärmeversorgung erprobt. Der Bundesminister für Wirtschaft ist zuständig für die Förderung der Fernwärmeversorgung nach § 4 a des Investitionszulagengesetzes, das u. a. 7 1/2 %ige Zulage für Fernwärmeinvestitionen vorsieht. Darüber hinaus wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern getroffen, nach der im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen insgesamt 680 Millionen DM als Finanzhilfen für den Ausbau. der Fernwärmeversorgung in städtischen Schwerpunktbereichen gewährt werden. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 108 und 109) : Welchen Beschränkungen unterliegen nach der gegenwärtigen Rechtslage deutsche Nuklearhandelsschiffe beim Anlaufen von Häfen, und wie ist insbesondere die Genehmigung des Anlaufens von Frachtschiffen auf den Hauptfahrrouten z. Z. geregelt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft von atomgetriebenen Handelsschiffen, und wie gedenkt sie die bisherigen Erfahrungen mit der "Otto Hahn" hierbei zu nutzen? Zu Frage A 108: Eine weltweite rechtliche Regelung für das Anlaufen ausländischer Häfen durch Reaktorschiffe gibt es bisher leider nicht. Das Londoner Übereinkommen über die Sicherheit menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Konvention), dem praktisch alle schiffahrttreibenden Staaten angehören, enthält zwar seit 1960 grundsätzliche technische Regelungen für den Betrieb von Reaktorschiffen und deren Besuch in ausländischen Hoheitsgewässern und Häfen. Die meisten Regierungen machen jedoch darüber hinausgehende Regelungen zur Voraussetzung von Anlaufgenehmigungen. Für das Reaktorschiff „Otto Hahn" schuf die Bundesregierung deshalb die Voraussetzung für das Anlaufen von 22 Ländern und 32 Häfen durch zweiseitige Vereinbarungen mit den jeweiligen Regierungen. Mit Argentinien, Brasilien, Liberia, den Niederlanden und Portugal schloß die Bundesrepublik Deutschland förmliche Abkommen; in den übrigen Fällen wurden die Vereinbarungen durch Austausch diplomatischer Noten getroffen. Zu Frage A 109: In Übereinstimmung mit den führenden Reedereien, Werften und der Reaktorindustrie geht die Bundesregierung davon aus, daß mit einer Konkurrenzfähigkeit des nuklearen Schiffsantriebs nicht vor 15-20 Jahren gerechnet werden kann. Der Baubeschluß für ein Demonstrations-Reaktorschiff, der für eine kontinuierliche Weiterführung unserer Entwicklung nötig wäre, ist deshalb in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich. Unter diesen Randbedingungen hat sich der Bundesregierung auch die Frage nach dem Weiterbetrieb der „Otto Hahn" über das Jahr 1979 hinaus gestellt. Die „Otto Hahn" hat in zehn Jahren einen sehr erfolgreichen und sicheren Betrieb demonstriert und dabei einen großen Teil der Aufgaben erfüllt. Ein endgültiger Beschluß über den Weiterbetrieb der „Otto Hahn" wird im Frühjahr 1978 zusammen mit den vier norddeutschen Küstenländern getroffen werden. Sollte es in den kommenden Jahren zu einem Nachfolgeprojekt kommen, das von einem Reeder oder einer Reedergruppe getragen werden müßte, so wären soweit die Erfahrungen mit dem Bau und dem Betrieb der „Otto Hahn" als auch die weiterführenden Entwicklungen zum Entwurf eines kernenergiebetriebenen Containerschiffes, die im Jahre 1977 abgeschlossen wurden, unverzichtbare Voraussetzungen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5797* Anlage 26 Antwort des Parl. Statssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 110) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der im Entwurf des Berufsbildungsberichts 1978 deutlich werdenden Benachteiligung von Mädchen bei der Berufsausbildung zu ziehen? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Chancen der Mädchen für eine qualifizierte Berufsausbildung häufig niedriger sind als die von Jungen. Sie hat deshalb eine gründliche Untersuchung der Berufsbildungssituation der Mädchen veranlaßt und erste Ergebnisse, die in Zukunft weiter zu vertiefen sind, in den diesjährigen Berufsbildungsbericht aufgenommen. Sie hat darüber hinaus am 8. Dezember 1977 Sachverständige aus Wissenschaft, Verbänden und Ministerien zu einer Expertentagung eingeladen, um mit ihnen geeignete Maßnahmen zu diskutieren. Um die Berufsbildungssituation der Mädchen zu verbessern, ist es sowohl notwendig, Zahl und Qualifikation der den Mädchen offenstehenden Ausbildungsplätze zu erhöhen, als auch eine Änderung im Berufswahlverhalten der Mädchen selbst und im Einstellungsverhalten der Ausbildungsbetriebe zu erreichen. Allerdings lassen sich tradierte Rollenzuweisungen in unserer Gesellschaft, die eine anspruchsvolle Berufsausbildung für Mädchen noch nicht als selbstverständlich erscheinen lassen oder die die Mädchen überwiegend in sogenannte Frauenberufe lenken, nur durch langwierige Überzeugungsarbeit, intensive Argumentation und die Schaffung von positiven Vorbildern und Beispielen überwinden. Eine Schlüsselfunktion bei der Aufgabe, Mädchen und ihre Eltern über die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Berufsausbildung aufzuklären und ihnen die für eine rationale Berufswahlentscheidung notwendigen Informationen auch über bisher frauenuntypische Ausbildungsberufe zu vermitteln, kommt der Arbeitslehre und dem Berufswahlunterricht der Schulen und der Berufsberatung der Arbeitsämter zu. Die Bundesregierung bemüht sich, durch Maßnahmen, die das allgemeine Angebot an Ausbildungsplätzen erhöhen, die Situation auch für die Mädchen zu verbessern. Sie versucht darüber hinaus, durch gezielte Maßnahmen zusätzliche qualifizierte Ausbildungsplätze für Mädchen zu erschließen. So sieht das Bund-Länder-„Programm zur Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen" vom Dezember 1977 als einen Schwerpunkt den Ausbau vollqualifizierender, d. h. einen Berufsabschluß vermittelnder Berufsfachschulen vor. Diese Maßnahme wird Mädchen, die heute schon die Mehrheit der Berufsfachschüler stellen, in besonderem Maße zugute kommen. Um den Mädchen zusätzlich zu der begrenzten Zahl typischer „Frauenberufe" weitere Ausbildungswege zu erschließen, initiiert und fördert die Bundesregierung ein umfangreiches Programm von Modellversuchen, in dem Mädchen in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Schließlich wird auf Anregung der Bundesregierung im neugeschaffenen Bundesinstitut für Berufsbildung ein Fachausschuß „Berufsbildung für Mädchen" eingerichtet werden, dessen Aufgabe es ist, Anregungen und Anstöße für die Berücksichtigung der Ausbildungschancen der Mädchen bei den laufenden und geplanten Projekten des Bundesinstitutes zu geben. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 111) : Ist der Bundesregierung der Bericht der Föderation türkischer Arbeitervereine über die Bildungssituation türkischer Kinder in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, der von einer sozialen Katastrophe größten Ausmaßes spricht, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu ziehen? Die Föderation der Türkischen Arbeitervereine in der Bundesrepublik Deutschland e. V. hat unter dem 8. Oktober 1972 einen Offenen Brief an die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gerichtet. Außer diesem Dokument ist der Bundesregierung auch eine weitere Veröffentlichung der Föderation vom Oktober 1977 bekannt. In beiden Verlautbarungen befaßt sich die Föderation u. a. mit den Bildungsproblemen der Kinder türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik. Kontakte unterhält die Bundesregierung zu der Föderation nicht. Die Bundesregierung verfolgt als mittelfristiges Ziel, ausländischen Kindern und Jugendlichen die gleichen Beteiligungs- und Abschlußquoten zu ermöglichen wie ihren deutschen Altersgenossen, die aus Arbeiterfamilien stammen. Die Bundesregierung setzt sich z. Z. dafür ein, daß diese Zielvorgabe in die Fortschreibung des Bildungsgesamtplanes der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung aufnommen wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen A 112 und 113) : Welche Staaten Europas erkennen nach dem Wissensstand der Bundesregierung das deutsche Abitur nicht an? Ist es rechtlich möglich, daß das deutsche Abitur im Rahmen des EG-Kulturabkommens nicht anerkannt wird? Zu Frage A 112: Das deutsche Abitur wird als Hochschuleingangsprüfung in der Regel im Ausland anerkannt. Die 5798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz hat am 21. Januar 1977 Empfehlungen zur Immatrikulation von Deutschen an Schweizer Hochschulen herausgegeben, wenn diese eine Abiturprüfung nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe vom 7. Juli 1972 abgelegt haben. Die Empfehlungen sehen eine „Heilung des Kultusministerkonferenz-Abiturs" durch eine Zusatzprüfung in vier Fächern vor. Inwieweit die Hochschulen der Schweiz diesen Empfehlungen folgen, ist nicht bekannt. Es ist jedoch vorgesehen, demnächst auf Regierungsebene Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung aufzunehmen. Andere Fälle einer Nicht-Anerkennung des deutschen Abiturs sind nicht bekannt. Zu Frage A 113: Ein EG-Kulturabkommen gibt es nicht. Es ist auch zweifelhaft, ob hierfür die EG-Verträge eine Rechtsgrundlage abgeben. Daher ist mit einem . solchen Kulturabkommen in absehbarer Zeit auch nicht zu rechnen. Die vom Europarat vorbereitete Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 1953 verpflichtet die Vertragsschließenden — das sind die meisten Mitgliedstaaten des Europarats, darunter die Bundesrepublik Deutschland, nicht aber die Schweiz — zur Anerkennung der Gleichwertigkeit des zur Zulassung zu einer Universität in einem Unterzeichnerstaat berechtigenden Reifezeugnisses, falls die Zulassung der staatlichen Kontrolle unterliegt. Ein einklagbarer Zulassungsanspruch eines Reifezeugnisinhabers ist damit allerdings nicht gegeben. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 114): Wie beurteilt die Bundesregierung Aufgaben und Stellung der Studentenschaft, wie sie auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes in den Landeshochschulgesetzen oder den Entwürfen dazu ihren Niederschlag gefunden haben? Das Hochschulrahmengesetz ermächtigt die Länder, verfaßte Studentenschaften mit Pflichtmitgliedschaft einzurichten oder beizubehalten. Die Länder haben von dieser Ermächtigung in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht. Während die meisten Länder die verfaßte Studentenschaft in der einen oder anderen Form beibehalten, ergeben sich Änderungen in Berlin und Baden-Württemberg: Der Berliner Senat hat in seinem Entwurf des Hochschulgesetzes die Wiedereinführung der verfaßten Studentenschaft ermöglicht, wobei alternative Ausgestaltungen vom Senat zur Diskussion gestellt worden sind. Das Land Baden-Württemberg hat die verfaßte Studentenschaft in den vor kurzem verabschiedeten Landes- Hochschulgesetzen abgeschafft. Die Bayerische Staatsregierung hält in ihrem Gesetzentwurf an der bereits 1973 erfolgten Abschaffung fest. Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf für ein Hochschulrahmengesetz die verfaßte Studentenschaft für alle Länder zwingend vorgesehen; die Gesetzesfassung sieht jedoch nur noch eine Ermächtigung hierzu vor. Die Bundesregierung bedauert, daß Bayern und Baden-Württemberg von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht bzw. sie zum Anlaß genommen haben, bestehende Studentenschaften zu beseitigen. Soweit die Länder die verfaßte Studentenschaft vorsehen, ergänzen und konkretisieren sie den Aufgabenkatalog des Hochschulrahmengesetzes. Als zusätzliche Aufgaben werden den Studentenschaften z. B. übertragen: die Förderung der politischen Bildung ihrer Mitglieder, die Wahrnehmung ihrer fachlichen und wirtschaftlichen Belange sowie ihre Beratung bei der Durchführung des Studiums. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Art und Umfang der Aufgaben verfaßter Studentenschaften so bestimmt werden sollten, daß die Studentenschaften den Bedürfnissen ihrer Mitglieder, wie sie sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gerecht werden können. Zu der Frage, wie in diesem Zusammenhang das hochschulpolitische Mandat der Studentenschaft zu interpretieren ist, verweise ich auf meine schriftliche Antwort vom 16. Februar 1978 an den Abgeordneten Karsten Voigt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen A 115 und 116): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Anträge nach dem Gesetz zur vereinfachten Anpassung von Unterhaltsrenten auf zehnprozentige Aufstockung bet den Amtsgerichten in den Ländern nur schleppend eingehen und etwa nur 10 v. H. der Anpassungen des Regelunterhalts nach dem Nichtehelichenrecht ausmachen, und wird die Bundesregierung aus diesem alarmierenden Zustand Konsequenzen für eine bundesweite Kampagne — beispielsweise über sogenannte grüne Blätter und Illustrierte — ziehen? Wäre die Bundesregierung — nach Ablauf einer gewissen zeitlichen Frist — gegebenenfalls bereit, zu überprüfen, ob den geschiedenen Müttern zur Unterstützung in Unterhaltssachen wie im Nichtehelichenrecht ein gesetzlicher Beistand zur Seite gegeben werden könnte? Zu Frage A 115: Der Bundesregierung ist bekannt, daß von den Möglichkeiten zur Erhöhung der Unterhaltsrenten für minderjährige Kinde, die sich durch die am 1. Juli 1977 in Kraft getretene Anpassungsverordnung 1977 ergeben haben, bisher offenbar nur in verhältnismäßig wenigen Fällen Gebrauch gemacht worden ist. Allerdings wird man nicht davon ausgehen können, daß die Zahl der Unterhaltstitel für eheliche Kinder, die für eine Anpassung aufgrund der Anpassungsverordnung 1977 in Betracht kommen, etwa der Zahl der Unterhaltstitel für nichteheliche Kinder entspricht, die aufgrund der letzten Erhöhung der Regelbedarfssätze erhöht werden konn- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5799* ten. Die Zahl der Unterhaltstitel für eheliche Kinder wird wesentlich geringer sein. Eine etwa gleich hohe Zahl von Erhöhungen konnte daher nicht erwartet werden. Die Bundesregierung hat sich intensiv bemüht, die Bevölkerung über die Neuregelung zu unterrichten: Das Bundesministerium der Justiz hat mit dem Inkrafttreten der Anpassungsverordnung 1977 im Sommer 1977 ein Merkblatt herausgebracht, in dem die Neuregelung für den betroffenen Personenkreis erläutert wird. Dieses Merkblatt (das Ihnen bekannt sein wird), ist vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit über die Länder an die Gerichte und an die Jugendämter und Landesjugendämter zur Abgabe an Interessenten, ferner an Fach- und Interessenverbände und auf Einzelanfragen versandt worden. Die erste Auflage von 100 000 Stück ist inzwischen zum größten Teil verteilt. Ein Nachdruck für künftige Einzelanforderungen wird vorbereitet. Im übrigen hat die Bundesregierung die Offentlichkeit wiederholt und nachhaltig durch Beiträge in den Medien und durch Presseinformationen auf die Neuregelung hingewiesen. Die Bundesregierung fühlt sich durch Ihre Frage bestärkt, ihre Bemühungen auf diesem Gebiet unvermindert fortzusetzen. Im übrigen sollten alle politisch Verantwortlichen bestrebt sein, an einem Reformwerk nicht nur mitzuarbeiten, sondern es auch dem Bürger nahezubringen, wenn es erfolgreich abgeschlossen ist. Zu Frage A 116: Die Hilfen, die Sie für sorgeberechtigte geschiedene oder getrennt lebende Elternteile ins Auge fassen, sieht das geltende Recht bereits vor — übrigens nicht nur für geschiedene Mütter; der Anteil der alleinstehenden sorgeberechtigten Väter mit Kindern ist gar nicht so klein: Dem sorgeberechtigten Elternteil ist auf Antrag von Vormundschaftsgericht ein Beistand zu bestellen, dem die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche übertragen werden kann (§§ 1685, 1690 BGB). Zum Beistand kann das Jugendamt bestimmt werden, wenn eine geeignete Einzelperson nicht vorhanden ist (§§ 45, 46 JWG). Außerdem sind die Jugendämter nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz (§ 51 JWG) verpflichtet, sorgeberechtigte Mütter und Väter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihrer minderjährigen Kinder zu beraten und zu unterstützen. Leider sind diese Hilfen noch weitgehend unbekannt. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit haben daher kürzlich eine Information herausgegeben: „Gesetzliche Hilfe für allein sorgeberechtigte Eltern bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihrer minderjährigen Kinder". Diese Information ist an die Medien verteilt worden und wird an Interessenten versandt. Wir stellen sie gern auch den Kolleginnen und Kollegen zur Weiterleitung an interessierte und betroffene Bürger zur Verfügung. Eine Verbesserung dieser Hilfen ist im übrigen im Sorgerechtsentwurf vorgesehen, der zur Zeit in den Ausschüssen des Bundestages beraten wird: Danach soll einem minderjährigen Kind aus einer geschiedenen Ehe für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nicht nur auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils, sondern auch von Amts wegen ein Pfleger bestellt werden, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1671 Abs. 4 Satz 2 BGB, BT- Drucks. 8/111). Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 117): Wird die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig werden, um der zunehmenden Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda Einhalt zu gebieten, die in Form von sogenannten Original-Bild- und -Tondokumentationen ohne begleitende Kommentierung auf den Bücher- und Schallplattenmarkt kommt? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Entwicklung auf dem Gebiet der Verbreitung von Propagandamitteln und Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen. Sie teilt die öffentlich geäußerte Besorgnis über das in jüngster Zeit zu beobachtende Anwachsen insbesondere der gewerbsmäßigen Verbreitung solcher Propagandamittel und Kennzeichen. Das geltende Strafrecht sieht nach den §§ 86 und 86 a StGB grundsätzlich die Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen vor. Diese Delikte sind von Amts wegen zu verfolgen. Die Bundesregierung geht dementsprechend davon aus, daß die zuständigen Strafverfolgungsbehörden unter strikter Anwendung der vorgenannten Vorschriften die gebotenen Strafverfolgungsmaßnahmen durchführen. Da eine Strafverfolgung insoweit grundsätzlich Sache der Strafverfolgungsbehörden der Länder ist, hat der Bundesminister der Justiz die Justizminister der Länder gebeten, innerhalb ihrer Geschäftsbereiche um eine angemessene Strafverfolgung besorgt zu sein und ihm die Erfahrungen mitzuteilen, die mit der Anwendung der genannten Strafvorschriften gemacht werden. Der Bundesminister des Innern wurde gebeten, über die Innenminister der Länder bei den Polizeibehörden darauf hinzuwirken, daß die Polizeibehörden mit den Staatsanwaltschaften im Hinblick auf eine konsequente Anwendung der geltenden Gestze intensiv zusammenarbeiten. Auf der Grundlage der Mitteilungen der Justizminister der Länder wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen zu veranlassen sind. 5800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. MartinyGlotz (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 118): Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um irreführende Werbebehauptungen für Hausfrauenkredite (s. Artikel in der „Zeit" vom 13. Januar 1978) abzustellen? Der Bundesregierung stehen grundsätzlich keine Möglichkeiten zur Verfügung, in einem konkreten Fall unter Einschaltung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen gegen irreführende Werbebehauptungen von privaten Kreditmaklern vorzugehen. Derartige Kreditvermittler unterstehen, wenn sie nicht den Anschein eines Kreditinstituts erwekken, nicht der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt. Irreführende Werbeangaben im Kreditwesen unterliegen aber den allgemeinen Vorschriften des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Anwendbar sind insbesondere auch das zivilrechtliche und das strafrechtliche Verbot der Verwendung irreführender Werbeangaben in den §§ 3 und 4 UWG. Das zivilrechtliche Verbot kann auch von Verbraucherverbänden geltend gemacht werden (§ 13 Abs. 1 a UWG). Das Bundesministerium der Justiz hat im Dezember 1977 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt. Der Entwurf enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Verstärkung des Schutzes der Verbraucher vor irreführenden Werbeangaben. Die Novelle wird ausdrücklich klarstellen, daß die §§ 3 und 4 UWG sich auch auf irreführende Werbeangaben in bezug auf die für die Beurteilung von Rechten maßgeblichen Umstände beziehen. Bei der Strafvorschrift des § 4 UWG wird künftig schon die bedingt vorsätzliche Verwendung irreführender Angaben strafbar sein. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob bestimmten Mißständen im Bereich der Kreditvermittlung durch besondere zivilrechliche Schutzvorschriften und Einführung besonderer Bußgeldtatbestände begegnet werden sollte. Auf die in dem zitierten Zeitungsbericht beschriebenen Mißstände kann ich nicht im einzelnen eingehen. Die Durchsetzung der Vorschriften der Preisangabenverordnung ist Sache der zuständigen Behörden. Ob die Werbung mit dem Umstand, daß der Ehemann bei der Erlangung des Kredits nicht unterschreiben muß, deswegen irreführend ist, weil der Ehemann unter Umständen für den von seiner Frau aufgenommenen Kredit haftet, wird im Einzelfall von den Gerichten zu entscheiden sein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 119) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um durchzusetzen, daß die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen den erklärten Willen des 7. Deutschen Bundestages zur Gleichberechtigung aller therapeutischen Richtungen respektieren und bei der neuen Richtlinie des Bundesausschusses Ärzte—Krankenkassen die Verbände der besonderen Heilverfahren gleichgewichtig heranzuziehen für die Beurteilung von Arzneimitteln und nicht mehr nur dem privaten, nicht eingetragenen Verein, der sich ohne Legitimation „Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft" nennt, der sich in seiner Pressekonferenz am 6. Juli 1976 zum Gesetzgeber mit zahlreichen abwertenden Behauptungen in eindeutigen Gegensatz gestellt hat? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage die Arzneimittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ansprechen. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat am 14. November 1977 eine Neufassung dieser zuletzt im Jahre 1974 überarbeiteten Richtlinien beschlossen. Die Richtlinien lagen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor. Aufgrund des Ergebnisses der bisherigen Prüfung der Richtlinien ist dem Bundesausschuß mitgeteilt worden, daß eine Wiederaufnahme der Beratungen angezeigt ist. In diesen Beratungen werden auch Gesichtspunkte der von Ihnen angesprochenen Art eine Rolle spielen. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 120): Welche Ursachen hat die Kostenexplosion in der Unfallversicherung der Schüler und Studenten, deren Kosten vor ihrer Einführung 1972 auf jährlich 36 Millionen DM geschätzt und 1976 auf 192 Millionen DM geklettert waren, von denen die öffentliche Hand 141 Millionen DM übernommen hat, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Es trifft zu, daß die Aufwendungen der Unfallversicherung für Kindergartenkinder, Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen und Studierende an Hochschulen von 72 Millionen DM im Jahre 1972 auf 202 Millionen DM im Jahre 1976 gestiegen sind. Die von Ihnen erwähnte Vorausschätzung mit 36 Millionen DM bezog sich auf das Jahr 1971; sie betraf nur einen Teil des geschützten Personenkreises, und zwar die Schüler allgemeinbildender Schulen, nicht dagegen die erst im Gesetzgebungsverfahren aufgenommenen Kinder in Kindergärten und die schon vorher unfallversicherten Schüler berufsbildender Schulen. Im übrigen sind anscheinend auch noch 1972 aus Unkenntnis leichtere Unfälle den Versicherungsträgern nicht immer gemeldet worden. Die Entwicklung war bei den einzelnen Ausgabenarten verschieden. Beinahe verdreifacht haben sich die Kosten der Heilbehandlung, die mit 58 Millionen DM im Jahre 1972 und 142 Millionen DM im Jahre 1976 den größten Ausgabeposten bilden. Der Anstieg der Heilbehandlungskosten hat sich seit 1974 ähnlich wie in der gesamten Unfallversicherung verlangsamt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5801* Überdurchschnittlich nahmen die Rentenausgaben zu. Das erklärt sich daraus, daß die Zahl der Rentner vorläufig noch laufend wächst, weil es sich um einen erst seit 1971 erfaßten Personenkreis handelt. So wurden 1972 an 344 Empfänger 0,85 Millionen DM und 1976 an 2265 Empfänger 8,5 Millionen DM Renten gezahlt. Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist zu sagen, daß die weitere Entwicklung von der Zahl und Schwere der Unfälle und von den Kosten der Heilbehandlung bestimmt sein wird. Die Unfallversicherungsträger unternehmen einzeln und durch ihren Verband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV), große Anstrengungen, um einerseits die Unfallursachen und Unfallschwerpunkte zu ermitteln und andererseits geeignete Formen der Sicherheitserziehung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Zu ihrer Durchführung bedarf es, wie die BAGUV in einem Memorandum vom November 1975 -ausführt, der engen Zusammenarbeit aller beteiligten staatlichen, kommunalen und sonstigen Einrichtungen und insbesondere eines vorurteilsfreien Zusammenwirkens zwischen Schule und Unfallversicherungsträger. Die BAGUV hat sich bei der Kultusministerkonferenz dafür eingesetzt, Ziele der Sicheheitserziehung mehr als bisher in Bildungs- und Lehrpläne aufzunehmen und die Lehrkräfte in unterrichtsbegleitender Sicherheitserziehung aus- und fortzubilden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 121): Wie beurteilt die Bundesregierung die von der „Lebenshilfe für geistig Behinderte" gemachten Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, und will sie Initiativen ergreifen, um nicht nur auf diesem Gebiet eine Gleichstellung der geistig Behinderten mit Schwerbehinderten zu erreichen? Die Vorschläge der „Lebenshilfe für geistig Behinderte" entsprechen im wesentlichen den Vorstellungen der Bundesregierung, die sie bereits 1974 im Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (Bundesratsdrucksache 736/74) zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Gesetz sollten auch geistig Behinderte, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, in die Freifahrtvergünstigung einbezogen werden. Der Bundesrat hatte damals dem Gesetzentwurf aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Vorhaben n der laufenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Sie wird in Kürze in Gespräche mit den Länlern eintreten, um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 124): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umgangen wird (vgl. Spiegel Nr. 5/78), und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um gegen derartige Praktiken vorzugehen? In den Jahren 1976/1977 wurden in 138 Fällen Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erstattet. In 14 Fällen kam es zu gerichtlichen Verurteilungen. In 465 Fällen verhängten die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit Bußgelder, außerdem sprachen sie 164 Verwarnungen, davon 61 mit Verwarnungsgeld, wegen. Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aus. Die Dunkelziffer der illegalen Arbeitnehmerüberlassung ist unbekannt. Die Bundesregierung erwartet jedoch, daß die von den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, den Ländern, den Sozialversicherungsträgern, den Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, den Finanz- und Justizbehörden sowie der Bundesanstalt für Arbeit erbetenen Beiträge zum Dritten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zusätzliche Erkenntnisse erbringen. Gegenwärtig stehen noch mehrere Beiträge aus. Die Lage der illegalen Arbeitnehmerüberlassung kann daher noch nicht abschließend beurteilt werden. Im Rahmen ihres Dritten Erfahrungsberichts zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1978 vorzulegen ist, wird die Bundesregierung dazu Stellung nehmen, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen gegen illegale Arbeitnehmerüberlassung erforderlich sind. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen A 125 und 126) : Hat die Bundesregierung , die Absicht, eine Novellierung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr durchzuführen mit dem Ziel, auch geistig Behinderte in den begünstigten Personenkreis einzubeziehen? Wenn ja, wann ist mit der Einbringung dieses Gesetzes zu rechnen? Die Bundesregierung hatte bereits 1974 mit dem von ihr beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — ich darf hier auf die Bundesratsdrucksache 736/74 hinweisen — ihre Absicht bekundet, auch geistig Behinderte, soweit sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, in das Gesetz 5802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 einzubeziehen. Der Bundesrat hatte seinerzeit diesem Gesetzentwurf aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Es ist beabsichtigt, das Vorhaben erneut aufzugreifen. Dabei soll an der Konzeption des damaligen Gesetzentwurfs inhaltlich festgehalten werden. In Kürze soll in Gesprächen geprüft werden, ob mit einer Zustimmung der Länder gerechnet werden kann. Anlage 38 Antwort des Parl. Statssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 127): Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die arbeitsmarktpolitischen Effekte von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im kommunalen Bereich dadurch unterlaufen werden, daß ABM-Mittel im Rahmen laufender und keineswegs zusätzlicher Arbeiten, für die teilweise sogar kommunale Planstellen vorhanden sind, ein gesetzt werden, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hieraus ziehen? Als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sollen, worauf Sie zu Recht hinweisen, nur zusätzliche Arbeiten gefördert werden. Seitdem .die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in größerem Umfang fördert, wurde der Bundesregierung einige Fälle bekannt, in denen angeblich ABM-Mittel zur Finanzierung laufender Arbeiten in Anspruch genommen wurden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat diese Fälle jeweils von .der Bundesanstalt für Arbeit überprüfen lassen. Bislang wurde in keinem Fall ein Leistungsmißbrauch festgestellt. Einige Fälle, von denen das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erst vor kurzem Kenntnis erhielt, werden zur Zeit allerdings noch überprüft. Sollten Ihnen konkrete Fälle bekannt sein, die den Verdacht von Leistungsmißbrauch nahelegen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese Fälle mitteilen würden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 128): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der beschäftigungslosen, erwerbswilligen, jedoch nicht arbeitslos gemeldeten Personen? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über die Zahl nicht arbeitslos gemeldeter Personen, die erwerbswillig sind, vor. Da nur wenige Informationen über diesen Personenkreis bekannt sind, erweisen sich auch Schätzungen über ihre Gesamtzahl als besonders problematisch. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage A 129) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitslose, die sich weiterbilden oder umgeschult werden, wenn sie nach einer Krankheit Wiederbewilligungsanträge beim Arbeitsamt stellen, meist vier bis sechs Wochen warten müssen, bis die Zahlungen des Unterhaltsgelds wieder beginnen, und daß diese finanzielle Belastung häufig zum Abbruch der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen führt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Zustand abzuhelfen? Die Arbeitsämter sind bemüht, über die Wiederbewilligungsanträge auf Unterhaltsgeld nach Erkrankung eines Teilnehmers an einer beruflichen Bildungsmaßnahme so schnell wie möglich zu entscheiden. Gleichwohl haben sich Verzögerungen in der Vergangenheit nicht ganz vermeiden lassen. Diese Verzögerungen haben sich zum Teil dadurch ergeben, daß die Teilnehmer Beginn oder Ende einer Krankheit nicht rechtzeitig gemeldet hatten und deshalb gleichzeitig über Rückforderungen entschieden worden ist oder daß nach einer längeren Krankheit geprüft werden mußte, ob die weitere Teilnahme noch zweckmäßig ist. Die Verzögerungen haben jedoch — von wenigen Ausnahmen abgesehen — nicht zum Abbruch der Teilnahme an der beruflichen Bildungsmaßnahme geführt, weil die Arbeitsämter verpflichtet sind, in derartigen Fällen Vorschüsse zu zahlen. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird zur Zeit geprüft, ob die Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz — hierzu zählt auch das Unterhaltsgeld — wie im Arbeitsrecht im Falle der Krankheit bis zu sechs Wochen fortgezahlt werden sollen. Dadurch würden die von Ihnen angesprochenen Unzuträglichkeiten künftig vermieden. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage A 137): Treffen Pressemeldungen zu, wonach in ihrer Heimat abgeworbene Pakistanis illegal über West-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland als Asylsuchende einreisen, und ist gegebenenfalls die Bundesregierung bereit, diesen von internationalen Geschäftemachern abgeworbenen Pakistanis die Einreise zu verweigern bzw. außenpolitisch tätig zu werden, wie dies auch bereits der Berliner -Senat gefordert hat, um den Zustrom von Asylanten aus Pakistan einzudämmen? Es trifft zu, daß im zweiten Halbjahr 1977 aus Pakistan gewerbsmäßig pakistanische Staatsangehörige über Berlin (Ost) nach Berlin (West) in großer Zahl eingeschleust wurden mit dem Versprechen, in Deutschland Arbeit zu finden. Aufgrund der Ihnen bekannten besonderen Lage Berlins besteht für Ausländer die Möglichkeit, ohne Paßkontrolle und ohne Sichtvermerk von Berlin (Ost) nach Berlin (West) zu gelangen. In der Regel beantragen die Betreffenden umgehend nach der Einreise die Gewährung politi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5803* schen Asyls. Die zuständigen Behörden können diesen Pakistanern die Einreise nicht verweigern. Das Auswärtige Amt ist entsprechend der Bitte des Senats von Berlin tätig geworden, um den Zustrom der aus Pakistan eingeschleusten Menschen einzudämmen. Die vom Senat von Berlin und von der Bundesregierung in gegenseitiger Abstimmung eingeleiteten Maßnahmen haben inzwischen erste Erfolge gezeigt. Die Zahl der im Januar illegal nach Berlin (West) eingereisten Pakistaner betrug noch ca. 250. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 1 und 2): Treffen Pressemeldungen zu, daß sowohl der bisherige Bundesfinanzminister Dr. Apel als auch der bisherige Bundesforschungsminister Matthöfer Zweifel an ihrer Befähigung für ihre neuen Aufgaben als Bundesverteidigungsminister bzw. als Bundesfinanzminister geäußert hätten und sie lediglich zum Ressortwechsel bereit gewesen seien, da es in der SPD eben „Disziplin und Gehorsam" gebe? Trifft die Meldung im „Spiegel" vom 6. Februar 1978 zu, daß der neue Bundesfinanzminister Matthöfer zur von der SPD geforderten Übernahme des Finanzressorts erklärt habe, „das kann ich nicht und das will ich nicht", sondern er habe Spaß an seinem Job als Bundesforschungsminister und traue sich das schwierige Geschäft des Bundesfinanzministers nicht zu, und wenn ja, kann unter diesen Umständen die Bundesregierung ihrem Verfassungsauftrag, den Nutzen des Deutschen Volks zu mehren und Schaden von ihm zu wenden, überhaupt noch gerecht werden? Bundesminister Apel und Bundesminister Matthöfer haben ihre bisherigen Ressorts mit großem Erfolg geleitet und sich in ihren Ämtern großes Ansehen erworben. Da sich beide Minister mit ihren Aufgaben sehr verbunden gefühlt haben, hätten .sie gerne ihre bisherigen Ämter weiterhin wahrgenommen. Sowohl Bundesminister Apel als auch Bundesminister Matthöfer haben es jedoch als ihre Pflicht angesehen, die Bitte des Bundeskanzlers zu respektieren und ein neues Amt zu übernehmen. Im übrigen steht außer Zweifel, daß Bundesminister Apel und Bundesminister Matthöfer aufgrund ihrer großen politischen Erfahrungen auf nationalem und internationalem Gebiet für ihre neuen Aufgaben in besonderem Maße geeignet erscheinen. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 3): Hat die Bundesregierung in Anbetracht der Terrorereignisse der letzten Zeit sowie der danach folgenden Aktionen gegen deutsche Einrichtungen im Ausland Maßnahmen zum Schutz der deutschen Auslandsschulen ergriffen, wie sie es bereits für ihre Auslandsvertretungen getan hat, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich solche Maßnahmen einzuleiten und die für deren Ausführung erforderlichen Mittel bereitzustellen? Unter dem Eindruck der Terrorereignisse, insbesondere der Einzelaktionen gegen deutsche Einrichtungen im Ausland im vergangenen Herbst, hat die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der möglicherweise gefährdeten deutschen Auslandsschulen ergriffen. Die Prüfung zur Feststellung notwendiger Maßnahmen mit dem Ziel .der weiteren Erhöhung des Schutzes der geförderten Schulen wird laufend fortgesetzt. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 4) : Gedenkt die Bundesregierung etwas zu tun — wenn ja, was, und wenn nein, warum nicht —, um den deutschen Auswärtigen Dienst vor der Diffamierung zu schützen, die nach einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger vom 21./22. Januar 1978 von Herrn Günter Grass mit folgender Auffassung zum Ausdruck gebracht wurde: „Die Hilflosigkeit unserer Diplomaten ist kaum zu überbieten. Die Sprachlosigkeit, die bornierte Dummheit, die Botschafter an den Tag legen, die in solchen brenzligen Situationen eigentlich in der Lage sein sollten, die Bundesrepublik auf kritische Weise zu repräsentieren, ist mir immer wieder aufgefallen. Und ich habe oft erlebt, daß der Schriftsteller, wenn er gerade am Ort ist, sich als der bessere Diplomat erwies"? Der Bundesminister des Auswärtigen hat in dieser Angelegenheit mit Herrn Günter Grass ein persönliches und befriedigendes Gespräch geführt. Herr Grass erklärte in dem Gespräch, die Äußerungen in seinem Interview habe er nicht in der Absicht abgegeben, ein Pauschalurteil über die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes auszusprechen. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 5) : Wird die Bundesregierung sich auch nach den inzwischen erschienenen Presseberichten (u. a. Titelgeschichte in Newsweek vom 23. Januar 1978) in ihren Reaktionen auf die Greueltaten der Roten Khmer in Kambodscha unverändert so passiv verhalten wie dies aus ihrer Antwort vom 10. November 1977 (Drucksache 8/1125, Frage B 6) ersichtlich ist, und will sie auf Aktionsmittel im Rahmen der Vereinten Nationen verzichten? Die VN-Menschenrechtskommission wird sich während ihrer 34. Tagung in Genf unter Tagesordnungspunkt 12 (voraussichtlich in der Zeit vom 27. Februar bis 1. März 1978) mit Menschenrechtsverletzungen in allen Teilen der Welt befassen. Wir rechnen damit, daß auch die Frage der Menschenrechtsverletzungen in Kambodscha bei dieser Gelegenheit behandelt werden wird. Wir selbst sind zwar am 31. Dezember 1977 turnusmäßig aus der VN-Menschenrechtskommission ausgeschieden und nehmen an der 34. Tagung nur als Beobachter teil. Wir werden aber versuchen, eine derartige Initiative gegebenenfalls im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu unterstützen. Im übrigen sind die konkreten Möglichkeiten, auf das Regime in Phnom Penh einzuwirken, bedauerli- 5804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 cherweise äußerst gering. Dies gilt nicht nur für die Bundesregierung, die keine diplomatischen Beziehungen zu Kambodscha unterhält, sondern auch für andere Regierungen. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 6 und 7): Liegt in der unterschiedlichen Behandlung der deutschen Bundeswehreinheiten im Vergleich zu den amerikanisch-kanadischenglischen AMF-Truppen in Norwegen ein politisch-moralisch diskriminierendes Element, das dem Zusammenhalt des Bündnisses in politischen Grundsatzfragen zuwiderläuft? Worauf zielte die Kampagne der sowjetisch-finnischen Staatsführung gegen die Absicht Norwegens, seine militärischen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland zu normalisieren, konkret ab? Der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich einige allgemeine Bemerkungen vorausschicken: In Norwegen gibt es bekanntlich keine dauernd präsenten Bündnistruppen. Norwegen ist daher im Ernstfall auf rasche und wirkungsvolle Hilfe seiner Verbündeten angewiesen. Die Fähigkeit und die Absicht der Allianz, Norwegen zu unterstützen, werden durch regelmäßige militärische Übungen sichtbar und glaubwürdig. Vom 14. Februar bis 14. März 1978 findet in Nordnorwegen das Manöver „Arctic Express" statt, an dem neben norwegischen Truppen einerseits Verbündete aus Ländern beteiligt sind, die im Rahmen der NATO-Planungen besondere Verteidigungsaufgaben in Norwegen übernommen haben (USA, Kanada und Großbritannien). Zum anderen beteiligt sich auch der von Ihnen erwähnte Bewegliche Eingreifverband der NATO, die AMF (Allied Mobile Force). Dies ist ein kleiner multinationaler und konventionell ausgerüsteter Verband, der durch schnelle Verlegung und frühzeitigen Aufmarsch in einem bedrohten Gebiet einen potentiellen Aggressor abschrecken und ihm demonstrieren soll, daß ein Angriff auf einen Partner als ein Angriff auf die gesamte Allianz angesehen wird. Die AMF kann sowohl an der Nord- wie an der Südflanke des Bündnisses zum Einsatz kommen; ihre Zusammensetzung ist jeweils unterschiedlich. Sie untersteht dem Obersten Alliierten Befehlshaber in Europa (SACEUR) ; er entscheidet auch im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern über die nationale Zusammensetzung der AMF. Zu Frage B 6: Die Bundeswehr entsendet in die Südkomponente der AMF Kampf- und Unterstützungstruppen. An AMF-Übungen in Dänemark und Norwegen nehmen hingegen nur deutsche Unterstützungstruppen teil. Auch die USA entsenden, abgesehen von den früher erwähnten Unterstützungstruppen, im Rahmen der AMF nach Norwegen lediglich Unterstützungstruppen, während sie für die Südkomponente zusätzlich noch Kampftruppen zur Verfügung stellen. Die Eingliederung von Kampftruppen der Bundeswehr in die Nordkomponente der AMF war und ist nicht geplant. Sie ist von der Bundesregierung nicht angestrebt worden. Die Hauptaufgabe der Bundeswehr liegt im europäischen Mittelabschnitt und an den Ostseezugängen. Die Bundesregierung vermag daher keine diskriminierende Behandlung von Bundeswehreinheiten im Zusammenhang mit Übungen der AMF in Norwegen zu erkennen. Zu Frage B 7: Die Bundesrepublik Deutschland und Norwegen gehören seit über 20 Jahren gemeinsam dem Atlantischen Bündnis an. In diesem Rahmen arbeiten sie in allen sicherheitspolitischen und militärischen Fragen eng und vertrauensvoll zusammen. Wie verschiedene Erklärungen von Mitgliedern der norwegischen Regierung erkennen lassen, werden diese Beziehungen auch von norwegischer Seite als ausgezeichnet angesehen; was die Beteiligung von Bundeswehreinheiten an Übungen der AMF in Norwegen betrifft, die jahrelang aus innernorwegischen Gründen nicht für angezeigt gehalten wurde, hat Verteidigungsminister Hansen erst Anfang 1978 erklärt, daß die Normalisierung der Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland auch in diesem Zusammenhang abgeschlossen sei und die militärische Zusammenarbeit fortgesetzt werde. Diese offiziellen norwegischen Erklärungen enthalten zugleich eine Antwort auf Äußerungen von sowjetischer und finnischer Seite, die sich gegen die Anwesenheit von Einheiten der Bundeswehr in Norwegen wenden. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 8 und 9): Was hat die Bundesregierung getan, um der seit Monaten in uns verbündeten und befreundeten Staaten Nordeuropas laufenden sowjetischen Kampagne mit dem Ziel der Weckung antideutscher Ressentiments und ablehnender Grundeinstellungen zur Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken? Hält die Bundesregierung angesichts des deutsch-sowjetischen Vertrags vom 12. August 1970 die vertragliche Anerkennung des umfassenden und uneingeschränkten deutschen Gewaltverzichts durch die Sowjetunion für vereinbar mit den einschüchternden Warnungen der Sowjetunion vor einer angeblichen deutschen Gefahr im Norden, und hält die Bundesregierung die drohende Sprache der nuklearen und konventionellen Großmacht Sowjetunion gegenüber den nordeuropäischen Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland für vereinbar mit dem umfassenden und uneingeschränkten sowjetischen Verzicht auf die Androhung und Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele, d. h. mit Artikel 1 ,und 2 des deutsch-sowjetischen Vertrags vom 12. August 1970? Zu Frage B 8: Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, zu Nachrichten und Kommentaren öffentlich Stellung zu nehmen, die über Gespräche und sonstige Einwirkungsversuche der östlichen Seite auf Drittländer berichten. Dies gilt im übrigen auch für Veröffentlichungen östlicher Publikationsorgane, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5805* die sich — oft unter Verwendung propagandistischer Unterstellungen — mit der Zusammenarbeit innerhalb unseres Bündnisses und unserer Politik in diesem Bündnis auseinandersetzen. Unbeschadet dieser Haltung nimmt die Bundesregierung solche Vorgänge mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Sie stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die. Bundesrepublik Deutschland wie auch ihre Bündnispartner sich ihrerseits aller Versuche enthalten, auf die militärische Zusammenarbeit innerhalb des Warschauer Paktes Einfluß zu nehmen. Sie hält diese Zurückhaltung für eine wichtige Voraussetzung der Entspannung in Europa. Diese Auffassung wird die Bundesregierung auch in Zukunft in geeigneter Weise der östlichen Seite zur Kenntnis bringen. Zu Frage B 9: Der Bundesregierung sind keine Vorfälle bekannt, die sie veranlassen würden, die Entwicklung im deutsch-sowjetischen Verhältnis unter dem Gesichtspunkt rechtlicher Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Moskauer Vertrages vom 12. August 1970 zu überprüfen. Der Moskauer Vertrag bleibt für die Bundesregierung die politische Grundlage, auf der gegenseitiges Mißtrauen abgebaut werden konnte und Wege zur Verbesserung der deutsch-sowjetischen Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse und zur Sicherung des Friedens in Europa eröffnet wurden. In den vergangenen Jahren hat sich diese Politik bewährt. Es liegt in der Tat im Interesse beider Seiten, diese positive Entwicklung nicht durch „Kampagnen" zu stören, die nur erneut Mißtrauen zwischen europäischen Staaten wecken können. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunächst verwehrte Einreise der Spielerinnen der Handballmannschaft von Guts Muths Berlin nach Bulgarien mit der Begründung, daß sie deutsche Pässe hätten, und zu welchen Schritten hat sich die Bundesregierung durch diesen Vorgang veranlaßt gefühlt? Bei der Einreise der Spielerinnen der Handballmannschaft „Guts Muths Berlin" nach Bulgarien kam es auf dem Flughafen Sofia zu Schwierigkeiten, weil die diensthabenden bulgarischen Grenzbeamten die von den Sportlerinnen in die „statistischen Karten" eingetragene Staatsangehörigkeitsbezeichnung „deutsch" beanstandeten. Die Beamten durchstrichen teilweise die Staatsangehörigkeitsbezeichnung „deutsch" und ersetzten sie durch die Bezeichnung „West-Berlin", teilweise überschrieben sie auf bulgarisch die Staatsangehörigkeitsbezeichnung „deutsch" mit „West-Berlin" oder der Abkürzung „WB". Gegen diese Änderungen protestierten die Mitglieder der Mannschaft. Aufgrund dieses Protestes in Anwesenheit von Vertretern der Botschaft am Flughafen hielt die Grenzdienststelle Rücksprache mit dem bulgarischen Außenministerium. Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Sofia suchte auf Weisung des Auswärtigen Amtes um einen sofortigen Gesprächstermin im bulgarischen Außenministerium nach, um gegen das Vorgehen der bulgarischen Grenzdienststelle zu protestieren. Das Auswärtige Amt wollte seinerseits den bulgarischen Botschafter einbestellen; dieser war jedoch nicht zu erreichen. Der Vorfall konnte schließlich auf Weisung übergeordneter bulgarischer Stellen beigelegt werden, indem die Grenzbeamten die geänderten „statistischen Karten" vernichteten und den Sportlerinnen ohne weitere Schwierigkeiten die Einreise gestatteten. Der deutsche Botschafter sagte daraufhin seinen für sofort geforderten Gesprächstermin im bulgarischen Außenministerium ab. Der bulgarischen Seite ist unser Standpunkt in der Frage der deutschen Staatsangehörigkeit mehrfach erläutert worden. Die Bundesregierung bedauert daher diesen Zwischenfall und erwartet, daß ein derartiger Vorgang sich in Zukunft nicht wiederholen wird. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 11) : Was hat die Bundesregierung getan, um die deutsche Botschaft in Bangkok durch Fachleute für die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels zu verstärken, um damit auch ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ländern wie Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Kanada und Schweden zu beweisen, die dies ihrerseits getan haben? Ihre Frage nach Entsendung von Fachleuten für die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels nach Bangkok beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern wie folgt: Für die Aufgaben, die von einer Auslandsvertretung auf dem hier in Rede stehenden Gebiet wahrgenommen werden können, ist unsere Botschaft in Bangkok ausreichend ausgestattet. Ob von uns zusätzlich ein Experte für Fragen der Rauschgiftbekämpfung entsandt werden soll, wird von dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt noch gemeinsam geprüft. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 12) : 5806* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Bestätigt die Bundesregierung die Richtigkeit des Vorgehens kommunaler Behörden, die Aussiedlern aus Polen, die nach 1945 auf dem Gebiet des heutigen Polen geboren wurden, für die Entlassung aus der polnischen Staatsangehörigkeit und zur Erlangung eines deutschen Passes eine Gebühr von 800 DM abverlangen, und läßt sich nicht, vorausgesetzt, daß dieses Vorgehen der Behörden rechtmäßig ist, ein Weg finden, diese Gebühr zu mindern oder ganz in Fortfall zu bringen? Der überwiegende Teil der Aussiedler, die mit Genehmigung der polnischen Behörden in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen, ist mit einem polnischen Reisedokument versehen, mit dessen Aushändigung die Betroffenen die polnische Staatsangehörigkeit verlieren (z. Zt. über 90 %). Die Gebühr für dieses Dokument beträgt 5 000 Zloty (nach dem offiziellen Kurs etwa 600,— DM). Gesonderte Gebühren für eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit brauchen Angehörige dieser Personengruppe demnach nicht zu entrichten. Eine relativ kleine Gruppe der Aussiedler aus der Volksrepublik Polen ist nicht mit einem solchen Reisedokument, sondern mit einem polnischen Reisepaß in .die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Diese Personen sind noch nicht aus der polnischen Staatsangehörigkeit entlassen worden. Sie können aber bei der hiesigen Polnischen Botschaft einen Antrag auf Entlassung aus dieser Staatsangehörigkeit stellen. Die Gebühren für die Entlassung aus .der polnischen Staatsangehörigkeit sind unterschiedlich hoch, je nach .dem Verwaltungsaufwand, der hierfür erforderlich ist. Derartige Gebühren legt jeder Staat selbst fest. Entsprechende Gebührensätze werden auch von anderen Staaten für ähnliche Rechtsakte genommen. Von der Frage der Entlassung aus der polnischen Staatsangehörigkeit durch die polnischen Behörden ist die Ausstellung eines deutschen Reisepasses durch die deutschen Behörden zu trennen. Auch solche Aussiedler, die neben der deutschen noch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen, haben einen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses. Die deutschen Behörden verlangen als Voraussetzung hierfür nicht die Entlassung aus der polnischen Staatsangehörigkeit. Anlage 51 Antwort .des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 13, 14 und 15): Hat die Bundesregierung bei ihren Gesprächen mit der französischen Regierung im Rahmen der Konsultationen am 6. und 7. Februar 1978 oder bei anderer Gelegenheit klargestellt, daß deutscherseits die Lieferung von Waffen in Spannungsgebiete abgelehnt wird und dies auch auf den Fall zutrifft, in dem deutsche Firmen als Zulieferer und Mitproduzenten an Waffensystemen zur Panzerabwehr beteiligt sind, die durch eine gemeinsame Tochterfirma nach französischem Recht „Euromissile" nach Syrien geliefert werden? Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber dem französischen Partner deutlich gemacht, daß Waffenlieferungen dieser Art die friedliche Überwindung des Nah-Ost-Konflikts erschweren und unsere freundschaftlichen Beziehungen zum Staat Israel in unerträglicher Weise belasten? Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Waffenlieferungen in Spannungsgebiete aus Produktionen, an denen deutsche Firmen beteiligt sind, über Firmen ausländischen Rechts zu verhindern? Zu Fragen B 13 und 14: Über die Lieferung von Panzerabwehrraketen aus Frankreich nach Syrien entscheidet allein die französische Regierung nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung selbst hält an ihrer Politik weiterhin fest, Lieferungen von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland in Spannungsgebiete nicht zuzulassen, und hat dementsprechend keine Genehmigungen für die Ausfuhr solcher Waffen in die Länder des Nahen Ostens erteilt. Diese Haltung der Bundesregierung ist auch der französischen Regierung bekannt. Zu Frage B 15: Die Bundesregierung hat nur dann eine Möglichkeit, die Ausfuhr von Waffen in dritte Länder zu verhindern, wenn diese Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland dorthin ausgeführt werden sollen. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 16 und 17) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Erfüllung der ihr obliegenden Schutzpflicht für Deutsche von Verfassungs wegen und um Schaden vom deutschen Volk zu wenden, sich Gewißheit über verstärkte Informationen zu verschaffen über das Schicksal aller Anträge deutscher Staatsangehöriger auf Ausreise aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße und aus Polen und die Ausreisebereitschaft des genannten Personenkreises aus den erwähnten Gebieten? Besteht von Verfassungs wegen die Pflicht der Bundesregierung, alle „Prüfungsfälle" deutscher Staatsangehöriger, die die Ausreise aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße und aus Polen fordern, einschließlich der dem Deutschen Roten Kreuz bekannten und erledigten Fälle, mit völkerrechtlich zulässigen Mitteln zu vertreten, und kann diese Pflicht erfüllt werden, wenn diese „Prüfungsfälle" lediglich als „ungeprüfte Ausreisewünsdie" behandelt werden? Zu Frage B 16: Die Bundesregierung läßt Deutschen im Ausland im Rahmen ihrer Möglichkeiten Schutz und Hilfe angedeihen. Diese Möglichkeiten werden im Falle der in Polen lebenden Deutschen dadurch begrenzt, daß diese Personen in der Regel nach polnischem Recht auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen und nach Völkerrecht ein Staat für einen Staatsangehörigen, der auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, gegenüber diesem Staat keinen Schutz ausüben kann. Die Bundesregierung kann im Gebiet eines anderen Staates keine Erhebungen anstellen. Im Rahmen des Möglichen bilden die vom Deutschen Roten Kreuz gesammelten Unterlagen die optimale Informationsmöglichkeit. Zu Frage B 17: Von Verfassungs wegen besteht keine Pflicht der Bundesregierung zugunsten von Deutschen im Aus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5807* land eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen oder bestimmte Mittel einzusetzen. Zu dem von Ihnen verwendeten Begriff „ungeprüfte Ausreisewünsche" ist darauf hinzuweisen, daß zu unterscheiden ist zwischen einem beim Deutschen Roten Kreuz erfaßten Ausreisewunsch und einem bei den polnischen Behörden gestellten Ausreiseantrag. Das Deutsche Rote Kreuz weist ebenso wie die Bundesregierung alle Interessierten darauf hin, daß das Ausreiseanliegen durch einen Ausreiseantrag konkretisiert sein muß. Die Bundesregierung hat, wie Ihnen bekannt ist, die Möglichkeit, Ausreiseanträge erforderlichenfalls zu unterstützen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 18) : Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß bei Zusammenlegungen von Gemeinden im Zuge der Gebietsreform die uneingeschränkte Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 und die eingeschränkte Mitbestimmung nach § 76 Abs. 1 Nr. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes durch die Ausdehnung der Gemeindegrenzen in vielen Fällen nicht mehr gegeben ist, da das Einzugsgebiet im Sinne des Bundesumzugskostenrechts durch die Gebietsreform teilweise wesentlich vergrößert wurde, und wenn nein, wird sie Konsequenzen daraus ziehen? Nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 und § 76 Abs. 1 Nr. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes hat der Personalrat mitzubestimmen bei der Umsetzung von Beschäftigten innerhalb ihrer Dienststelle, wenn die Umsetzung mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist, wobei das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts zum Dienstort gehört. Es ist denkbar, daß in Fällen, in denen vor der Gebietsreform der Beamte bei einer solchen Umsetzung den Dienstort wechseln mußte, nach der Zusammenlegung der betroffenen Gemeinden ein Dienstortwechsel nicht mehr stattfindet, weil der neue Arbeitsplatz in derselben Gemeinde wie der bisherige Arbeitsplatz liegt; eine Mitbestimmung der Personalvertretung kommt daher in solchen Fällen nicht in Betracht. Bei der Versetzung eines Beschäftigten wird der Personalrat beteiligt, weil ein Wechsel der Dienststelle in aller Regel mit gewissen Erschwernissen für den Betroffenen verbunden ist. Durch das neue Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 wurde die Umsetzung eines Beschäftigten innerhalb seiner Dienststelle, wenn damit ein Wechsel des Dienstortes verbunden ist, der Versetzung gleichgestellt. Gesetzgeberisches Motiv der Neuregelung war die Überlegung, daß eine solche Maßnahme in der Regel gleiche Erschwernisse für den Betroffenen (z. B. Wohnungswechsel, Schulwechsel der Kinder oder Getrenntleben von der Familie) wie eine Versetzung mit sich bringt. Ein Wohnungswechsel und die damit verbundenen Folgen sind aber nicht erforderlich, wenn der neue Arbeitsplatz innerhalb der Dienststelle am Dienstort einschließlich seines Einzugsgebiets liegt. Nach § 2 Abs. 6 des Bundesumzugskostengesetzes gehört zum Dienstort auch sein Einzugsgebiet, d. h., eine Umzugskostenvergütung wird für einen Umzug innerhalb des Einzugsgebietes grundsätzlich nicht zugesagt, Trennungsgeld wird nicht gewährt, wenn die Wohnung des Beschäftigten im Einzugsgebiet des Dienstorts liegt. Damit hält es der Gesetzgeber für zumutbar, daß der Beschäftigte seine Wohnung nicht wechselt, wenn Dienststätte und Wohnung am Dienstort oder in dessen Einzugsgebiet liegen. Den Beschäftigten wird vielmehr zugemutet, innerhalb dieses Bereichs den Weg von der Wohnung zur Dienststätte auf sich zu nehmen, und zwar auch dann, wenn die Entfernung — wie es in großen Städte ohne weiteres der Fall sein kann — erheblich ist (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. Mai 1976 — I A 903/75 —). Liegt demnach bei der Umsetzung eines Beschäftigten innerhalb der Dienststelle der neue Arbeitsplatz noch am Dienstort einschließlich seines Einzugsgebiets, handelt es sich nicht um einen der Versetzung vergleichbaren Sachverhalt, der die Maßnahme von der Mitbestimmung des Personalrats abhängig machen müßte. Die Ende der sechziger Jahre eingeleiteten Gebietsreformen waren bei Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Jahre 1974 bereits weit vorangekommen. Dem Bundesgesetzgeber waren demnach die in vielen Fällen dadurch eingetretenen Ausweitungen der Gemeidegrenzen und des Einzugsgebietes bekannt. Die Bundesregierung hält es daher für sachgerecht, daß die Institution des Einzugsgebiets wie im Bundesumzugskostengesetz (vgl. Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst — Anlage 40 zum Stenographischen Bericht über die 236. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages vom 9. April 1976, Seite 16558 —) auch im Personalvertretungsrecht beibehalten wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 19) : Wie weit sind die Vorbereitungen zur Änderung des Personenstandsgesetzes (siehe Beschluß des 7. Deutschen Bundestages, Drucksache 7/4940), und ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß im Interesse der Betroffenen der Gesetzentwurf möglichst bald vorgelegt werden sollte? Um dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können, mußte zunächst geprüft werden, welche Folgewirkungen die Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung aufgrund eines medizinischen Eingriffs für die verschiedenen Lebensbereiche — insbesondere auf das Ehe- und Familienrecht sowie auf das Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht — hat. Berücksichtigung erforderten u. a. die Auswirkungen einer Geschlechtsumwandlung — auf eine bestehende Ehe, 5808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 — auf den Übergang von Ansprüchen der betroffenen Person in Versicherungs- und Versorgungsangelegenheiten (z. B. der vor der Geschlechtsumwandlung erworbenen Rentenanwartschaften), — auf Unterhaltsansprüche gegen die betroffene Person (z. B. des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater, der sich einer genitalverändernden Operation unterzogen hat). Aufgrund der von den beteiligten Stellen eingegangenen Äußerungen hat der Bundesminister des Innern einen Referentenentwurf für ein Gesetz über die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in bestimmten Fällen erstellt. Hierbei hat sich gezeigt, daß gesetzestechnisch das Schwergewicht nicht bei der personenstands- und namensrechtlichen Regelung liegt, denn bei dieser handelt es sich weitgehend um eine der Folgen, die sich aus der gerichtlichen Feststellung ergeben, daß eine Person künftig dem anderen Geschlecht zuzurechnen ist. Der Entwurf sieht u. a. vor, daß die gerichtliche Feststellung aufgrund eines Antrages getroffen wird. Um dem von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernis einer Übereinstimmung von Geschlecht und Vornamen zu entsprechen, soll dem Antrag eine Erklärung des Antragstellers darüber beigefügt werden, welche Vornamen er führen will, wenn seinem Antrag entsprochen wird. Dadurch wird sichergestellt, daß gleichzeitig mit der gerichtlichen Feststellung auf Zurechnung zum anderen Geschlecht auch die Vornamen diesem Geschlecht angepaßt werden. Des weiteren bestimmt der Entwurf, unter welchen Voraussetzungen dem Antrag zu entsprechen ist; er regelt ferner die Folgewirkungen. Der Referentenentwurf wird derzeit mit den Ländern erörtert. Sodann wird sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Ansicht, daß eine baldige Regelung der mit medizinischen Eingriffen bei Transsexuellen zusammenhängenden Probleme notwendig ist. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 20) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welchen Art die Widerstände im Rat der Europäischen Gemeinschaften gegenüber der Einführung eines europäischen Passes und eines europäischen Führerscheins sind? Hinsichtlich der Einführung eines europäischen Passes nehme ich Bezug auf die Mündliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Herrn Berkhouwer in der Fragestunde des Europäischen Parlaments am 6. Juli 1977 (vgl. Amtsblatt der EG Nr. 219) und die vom Präsidenten des Rates der EG, Herrn Simonet, gegebene Antwort. Die Situation hat sich seither nicht geändert; in folgenden drei Punkten konnte bisher keine Einigung erzielt werden: — Sprachenfrage: Hierbei geht es um die Frage, in welchen Sprachen der Paßvordruck zu beschriften ist. Es bestehen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob alle Gemeinschaftssprachen oder nur die Landessprache sowie Französisch und Englisch verwendet werden sollen. — Bezugnahme auf die Europäische Gemeinschaft: Diese Frage betrifft die Gestaltung der Deckseite. Es geht darum, ob die Bezugnahme auf den Namen des Staates, der den Paß ausstellt, vor oder nach der Bezugnahme auf die Europäische Gemeinschaft stehen soll. — Rechtsform und Rechtsgrundlage des Rechtsaktes zur Einführung eines einheitlichen Passes. Zur Einführung eines europäischen Führerscheins bemerke ich im Einvernehmen mit dem hierfür federführenden Bundesminister für Verkehr, daß der EG-Ministerrat (Verkehrsfragen) sich auf seiner Sitzung am 20./21. Dezember 1977 grundsätzlich mit der Einführung eines gemeinschaftlichen Führerscheins einverstanden erklärte. Einige Punkte des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffend die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erscheinen ihm jedoch noch nicht als verabschiedungsreif. Deshalb soll die Prüfung des Richtlinienvorschlages fortgesetzt werden, um dem Rat eine Beschlußfassung auf seiner nächsten Tagung (Verkehrsfragen) zu ermöglichen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn' (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 21) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, in welchem Umfang zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland Altpapier der Wiederverwertung zugeführt wird und welche Schritte unternommen werden, um im Sinne der Rohstoffersparnis in der Zukunft die systematische Erfassung von Altpapier zu erreichen? In der Bundesrepublik Deutschland wird etwa ein Drittel des verbrauchten Papiers als Altpapier einer Verwertung zugeführt. Dies entspricht einer Gesamtmenge für 1977 von rund 2,8 Millionen Tonnen und einer durchschnittlichen Einsatzquote von Altpapier bei der Papiererzeugung von rund 45 Prozent. Die Bundesregierung sieht in einer gesteigerten Erfassung von Altpapier nicht das Hauptproblem bei der Altpapierverwertung. Zur Erhöhung der Altpapierverwertung ist es vielmehr . notwendig, die Einsatzmöglichkeiten von Altpapier im Produktionsprozeß zu erweitern. Dieses in erster Linie technische Problem erfordert die Entwicklung und Erprobung neuer Aufbereitungs- und Verarbeitungsverfahren für Altpapier. Auch ist bei der Papierver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5809* arbeitung der Einsatz solcher Stoffe zu verringern, die eine spätere Verwertung des Papiers erschweren. Zu diesen Stoffen gehören z. B. bestimmte schwer entfernbare Kleber und Druckfarben. Darüber hinaus gilt es, neuartige Produkte auf der Basis von Altpapier zu entwickeln und zu vermarkten. Die Bundesregierung unterstützt Entwicklungen in der vorgenannten Richtung systematisch durch die Förderung entsprechender Forschungsvorhaben. Eine weitere Steigerung der Altpapierverwertung ist von der Neuorientierung gewisser Verbraucheranforderungen an Papierprodukte zu erwarten. Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, daß im öffentlichen Bereich Büro-und Hygienepapiere mit einem höheren Altpapieranteil Verwendung finden. Sie erhofft sich von dieser Maßnahme eine Signalwirkung auf das allgemeine Verbraucherbewußtsein im Sinne eines Abbaus überhöhter Qualitätsanforderungen. Hinsichtlich der besseren Erfassung von Altpapier hat die Bundesregierung die Möglichkeiten der getrennten Sammlung im Rahmen eines Modellvorhabens ausführlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung zeigt, daß die getrennte Sammlung von Altpapier nur bei einer ausreichenden Nachfrage nach Altpapier wirtschaftlich durchführbar ist. Die Bundesregierung hat ferner umfangreiche Förderungsmittel zum Bau und Betrieb großtechnischer Versuchsanlagen zur Hausmüllverwertung bereitgestellt, in denen u. a. die mechanische Sortierung von Altpapier aus Hausmüll erprobt werden soll. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU] (Drucksache 8/1497 Frage B 22) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage der Errichtung eines europäischen Zentrums für Umweltdokumentation, die der Präsident der Französischen Republik, Giscard d'Estaing, in einer Rede während eines von der UNESCO veranstalteten „Europäischen Treffens über Leben und Umwelt" gefordert hat? Der Präsident der Französischen Republik, Herr Valery Giscard d'Estaing, hat in einer Erklärung zum Abschluß des europäischen Treffens über den Lebensrahmen, das am 4. bis 6. -Dezember 1977 in Paris stattfand, u. a. die Notwendigkeit einer europäischen Ressourcenpolitik hervorgehoben und in diesem Zusammenhang sinngemäß erklärt: Frankreich sei bereit, sich an der Schaffung eines europäischen Dokumentationszentrums für Umweltfragen zu beteiligen, das in jedem Mitgliedstaat über Kontaktstellen verfügt und den Austausch von vergleichbaren Informationen zwischen den Staaten erlaubt, mit dem Ziel, die gemeinschaftlichen Aktionen abzustützen und von objektiven Grundlagen ausgehen zu können. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich eine vorsorgende planmäßige Umweltpolitik in der Tat — soweit wie möglich — auf verläßliche, zeitnahe und verwertbare Daten stützen muß. Diesem Informationsbedarf kann nicht allein auf nationaler Ebene Rechnung getragen werden. Vielmehr bedarf es hier ergänzend eines Informationsaustausches auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften; die Bundesregierung teilt insoweit die Beurteilung des französischen Staatspräsidenten. Demgemäß unterstützt sie die im Umweltaktionsprogramm der EG von 1977 vorgesehenen und bereits laufenden Gemeinschaftsaktivitäten, die darauf gerichtet sind, Strukturen bereitzustellen, welche die für die Verwirklichung der Umweltschutzprogramme notwendigen wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Informationen liefern können. Als ein erster wichtiger Schritt der Gemeinschaft stellt sich die Entscheidung des Rates vom 8. Dezember 1975 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Anlage und Fortschreibung eines Bestandsverzeichnisses der Informationsquellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes in der Gemeinschaft (Amtsblatt der EG vom 5. Februar 1976 Nr. L 31/8) dar. Die bereits angelaufene Durchführung dieser Entscheidung wird die Kommission in die Lage versetzen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — ein dezentralisiertes leistungsfähiges Referenzsystem aufzubauen, durch das der Benutzer Zugang zu allen Quellen hat, die im Besitz der von ihm benötigten Informationen sind; — den Beitrag der Gemeinschaft zu dem im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen geschaffenen Internationalen Referenzsystem (IRS) sicherzustellen. Ferner soll das im Rahmen der EG im Aufbau befindliche Verbundnetz für Datenbanken (EURONET) u. a. für Umweltinformationen benutzt werden, wodurch ein direkter Zugriff zu den verfügbaren Detailinformationen ermöglicht wird. Die Bundesregierung mißt diesen und anderen Aktivitäten auf diesem Sektor im Rahmen der EG große Bedeutung bei. Sie geht gegenwärtig davon aus, daß die bestehende Organisationsstruktur im Rahmen der EG-Kommission geeignet ist, die anstehenden Aufgaben auf dem gemeinschaftlichen Informations- und Dokumentationssektor zu erfüllen. Ungeachtet dessen tritt die Bundesregierung dafür ein, daß der Vorschlag des französischen Staatspräsidenten insbesondere im Rahmen der Kommission sehr eingehend geprüft wird. Sollte die Kommission im Lichte der künftigen Entwicklung zu dem Ergebnis kommen, daß eine Erfüllung der Aufgaben in diesem Bereich die Errichtung eines besonderen europäischen Dokumentationszentrums erfordert, weil die gegenwärtigen Organisationsstrukturen wider Erwarten nicht ausreichen, so kann davon ausgegangen werden, daß sie dem Rat einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreiten wird. Die Bundesregierung ist bereit, ggf. einen solchen Vorschlag der Kommission sehr eingehend unter Berücksichtigung aller Umstände auch unter dem Aspekt der Kosten-Nutzen-Relation eines solchen Vorhabens zu prüfen. 5810* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 23) : Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten beim Anhalten von Fahrzeugen aus Funkstreifenwagen bekannt (siehe Anfrage des MdL Engels — Niedersächsischer Landtag), und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht sie im Bereich des Bundes zur Abhilfe? Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß beim Anhalten von Kraftfahrzeugen durch Funkstreifenwagen der Polizei bisweilen Schwierigkeiten auftreten können. Im Bereich der Polizeien des Bundes sind ihr allerdings solche Schwierigkeiten nicht bekanntgeworden, wobei zu berücksichtigen ist, daß Verkehrskontrollen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länderpolizeien fallen. Die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf die entsprechende Anfrage des Herrn Kollegen Engels, MdL, werde ich Ihnen zuleiten, sobald sie hier vorliegt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 24) : Wieviel Satelliten mit Atomreaktoren an Bord sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Erdumlauf, und wie hoch ist das Gefährdungspotential im Fall eines Absturzes solcher Satelliten? Derzeit umkreisen rd. 4 600 Flugkörper den Weltraum in Höhen zwischen 120 und 36 000 km über der Erde. Nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung sind davon etwa zwei Dutzend Flugkörper mit nuklearer Energieversorgung ausgerüstet. Das Gefährdungspotential bei einem Satellitenunfall hängt von der jeweiligen Stärke der Energiequelle ab. Nach Berechnungen, die anläßlich des Weltraumunfalls am 24. Januar 1978 angestellt wurden, ist die Wahrscheinlichkeit, daß Teile eines defekten Satelliten, ohne zu verglühen, auf die Erdoberfläche gelangen und unmittelbar einen Menschen treffen, kleiner als 1 : 1 000 000; sie ist um zwei Größenordnungen geringer als die Wahrscheinlichkeit, durch andere zivilisatorische Einwirkungen geschädigt zu werden. Bei ungünstigstem Absturzverlauf kann aber nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht ausgeschlossen werden, daß auf die Erde gelangende Bruchstücke eine Strahlendosis enthalten, die im Umkreis von einigen zehn Metern gefährlich wäre. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 25) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Genehmigungspraxis deutscher Kernkraftwerke aus der Tatsache, daß entgegen ursprünglich optimistischer Annahme der Firmenleitung der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in Cap La Hague offenkundig erhebliche Schwierigkeiten bei der Wiederaufbereitung aufgetreten sind, die die Kapazität erheblich reduzieren? Die Genehmigung von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland ist an die Anwendung der „Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke", die durch den Betreiber nachgewiesen werden müssen, gebunden. Hierzu sind von seiten der Energieversorgungswirtschaft u. a. mit der franzöischen Firma COGEMA Verträge über die Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung von Brennelementen geschlossen worden. Gegenwärtig läuft im Rahmen eines Erprobungsprogramms in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague eine Aufarbeitungskampagne von Brennelementen des Kernkraftwerks Stade. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen verläuft dieses Vorhaben plangemäß und mit positivem Ergebnis: Bis zum 10. Februar 1978 wurden 38 t Brennstoff aufgearbeitet; insgesamt sollen etwa 50 t OxidBrennstoff bearbeitet werden. Im Rahmen des Erprobungsprogramms wird die Kapazität der Anlage zur Zeit nicht voll ausgefahren, um eine eingehende Überprüfung aller Verfahrensschritte zu ermöglichen. Unmittelbare negative Konsequenzen für die Genehmigungspraxis deutscher Kernkraftwerke würden sich auf der Grundlage der Vertragsvereinbarungen mit der COGEMA auch bei zeitweisen Schwierigkeiten bei der Wiederaufarbeitung nicht ergeben. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 26 und 27): Wieviel Flugkörper mit Kernspaltungsvorrichtungen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Umlaufbahnen um die Erde, und mit welchen Strahlungswirkungen auf Lebewesen und Umwelt ist nach planmäßiger Beendigung der Umläufe bzw. bei vorzeitigem Rücksturz jeweils zu rechnen? Welche internationalen Abmachungen und sonstigen Vorkehrungen zum Schutz des Lebens hält die Bundesregierung angesichts der kürzlich erkennbar gewordenen Gefährdungen für erforderlich, und auf welchen Wegen wird sie sich dafür einsetzen? Zu Frage B 26: Derzeit umkreisen rd. 4 600 Flugkörper den Weltraum in Höhen zwischen 120 km und 36 000 km über der Erde. Davon sind nach derartiger Kenntnis der Bundesregierung etwa zwei Dutzend Flugkörper mit nuklearer Energieversorgung ausgerüstet. Bei planmäßiger Beendigung der Umläufe ist mit Strahlenwirkungen auf Lebewesen und Umwelt nicht zu rechnen. Bei einem Satellitenunfall ist nicht auszuschließen, daß radioaktive Bruchstücke auf die Erde gelangen. Berechnungen, die anläßlich des Weltraumunfalls vom 24. Januar 1978 angestellt wurden, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5811* haben ergeben, daß solche Bruchteile eine Strahlendosis enthalten können, die im Umkreis von einigen zehn Metern für Menschen gefährlich sein würde. Zu Frage B 27: Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und welche Änderungen des Weltraumgrundsatzvertrages vom 27. Januar 1967 oder anderer internationaler Übereinkommen erforderlich sind. Sie wird dabei unter anderem den noch nicht vorliegenden kanadischamerikanischen Untersuchungsbericht über den Satellitenunfall vom 24. Januar 1978 berücksichtigen. Daneben hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Sachverständigen eingesetzt, die sich mit einem Gefahrenabwehrplan für Unfälle mit Raumflugkörpern befaßt. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 28 and 9.9): Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitgliedschaft des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, von Schoeler, im Beirat der Humanistischen Union, deren Vorstand u. a. Rechtsanwalt Otto Schily angehört und die in einer Stellungnahme zu den Gesetzesvorlagen der Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus diese u. a. als „offenen Bruch mit einem rechtsstaatlichen Grundprinzip . . . zugunsten einer allein an exekutiven Zweckmäßigkeitskriterien und polizeitechnischen Eigengesetzlichkeiten orientierten Rechtssetzung qualifiziert hat? Teilt der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler die Bewertung der Koalitionsentwürfe als „Razziengesetze" durch die Humanistische Union, wie sie In deren Stellungnahme vom 5. Januar 1978 niedergelegt ist? Zu Frage B 28: Die Bundesregierung hat nie Anlaß gesehen und sieht keinen Anlaß, Mitgliedschaften von Parlamentarischen Staatssekretären in demokratischen Organisationen zu beurteilen. Zu Frage B 29: Nein. Anlage 63 Antwort dés Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 30) : Konnte der Öleintrag in den Bodensee, der im Jahr 1975 noch auf 25,8 Tonnen je Jahr veranschlagt wurde, verringert werden, wer sind die Verursacher dieses Öleintrags, und welche Möglichkeiten bestehen, um diese bedenkliche Gefährdung der Wasserqualität des Bodensees weiter abzubauen? Der Öleintrag von 25,8 t stammt, wie sich aus einem im Auftrag des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Umweltschutz des Landes Baden-Württemberg erarbeiteten Gutachten ergibt, ausschließlich aus der Schiffahrt. Danach entfallen 15 % auf die Fahrgastschiffahrt, 85 % auf den Motorsportverkehr. Von dem Öleintrag durch den Motorsportverkehr sollen wiederum 90 % auf Boote mit Zweitaktmotoren entfallen, bei denen wegen der Gemischschmierung der Öleintrag höher ist und deshalb auch die Maßnahmen zur Verringerung der Ölverunreinigung des Bodensees zunächst ansetzen müssen. Ein erster Schritt in dieser Richtung konnte durch die neue Bodensee-Schiffahrtsordnung (Baden-Württembergisches Gesetzblatt 1976, S. 257) erreicht werden. Gemäß Kap. XIII Art. 11 ist ab 1. April 1976 die Neuzulassung von Motorbooten mit Gemischschmierung (Zweitakter) auf dem Bodensee untersagt, wenn diese — eine höhere Leistung als 10 PS haben, — der Olanteil im Treibstoff-Gemisch größer als 2 % ist. Die gleichen Voraussetzungen gelten generell für Zweitaktmotore ab 1. April 1981. Aus der Sicht der Wasserwirtschaft ist diese Regelung ein Kompromiß. Sie sieht noch keine Beschränkung der Zahl der Motorboote auf dem See vor, durch die allein auf Dauer eine Verringerung des Öleintrages erreicht werden könnte. Die Regelungen der neuen Bodensee-Schiffahrtsordnung werden zunächst dazu führen, daß Besitzer von Motorbooten mit Zweitaktmotor größer als 10 PS auf andere Motore umrüsten. Im übrigen können sie die anhaltende Tendenz des weiteren Anstiegs der Zahl der Motorboote auf dem Bodensee nicht umkehren. Da bei den Beratungen der neuen Bodensee-Schifffahrtsordnung die Schädlichkeit des Motorbootverkehrs für ,die Wasserqualität des Sees noch angezweifelt wurde, hat die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee ihre Sachverständigen nochmals beauftragt, die limnologischen Auswirkungen des Öleintrags zu prüfen. Diese Arbeiten sind im Gange. Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee wird ihre Forderung, Motorboote mit Gemischschmierung (Zweitaktmotore) zu verbieten oder streng zu begrenzen, sicher erneuern, wenn die Prüfung der limnologischen Auswirkungen dies gebietet oder wenn - was nicht ganz auszuschließen ist — die Bestimmungen der neuen BodenseeSchiffahrtsordnung nicht konsequent durchgesetzt werden. Die Kommission wird weiter prüfen müssen, ob auf Dauer auch eine Beschränkung der Zahl von Motorbooten mit Viertaktmotor erforderlich wird. Ich werde Bestrebungen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee, weitere notwendige Beschränkungen im Interesse der Reinhaltung des Sees durchzusetzen, mit Nachdruck unterstützen und möchte darauf hinweisen, daß auch das Kabinett des Landes Baden-Württemberg 5812* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 den Regelungen der Bodensee-Schiffahrtsordnung mit dem Bemerken zugestimmt hat, daß diese im Sinne der Reinhaltung .des Bodensees nur einen ersten Schritt bedeuten. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 31) : Liegt der Bundesregierung das Ergebnis der Bund/LänderArbeitsgruppe für die Erweiterung des Geltungsbereichs der Übergangszahlungsverordnung vor, und zu welchem Ergebnis ist diese Arbeitsgruppe gegebenenfalls hinsichtlich der Einbeziehung des Werks- und Betriebsdienstes in den Geltungsbereich der Übergangszahlungsverordnung gekommen? Die Überprüfung der geltenden Übergangszahlungsverordnung ist von der Besoldungskommission Bund-Länder am 22. November und 15./16. Dezember 1977 begonnen worden. Zur Zeit laufen die notwendigen Einzelermittlungen in den beteiligten Bereichen; das Zahlenwerk für den Freistaat Bayern ist mir am 8. Februar 1978 zugegangen, andere Bereiche fehlen noch völlig. Bereits in meiner Antwort an den Herrn Kollegen Regenspurger am 11. November 1977 (Sitzungsprotokoll vom 11. November 1977, S. 4353, 4354) hatte ich darauf aufmerksam gemacht, daß die notwendigen Vorarbeiten schwierig sind und zeitaufwendig sein würden. Mit dem Abschluß der Vorarbeiten kann ich daher frühestens nach der Osterpause rechnen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 32) : Wie groß ist die Zahl der seit 1971 im Bereich des Bundes angeordneten Überstunden für Arbeiter, Angestellte und Beamte, und wieviel von diesen Überstunden konnten durch Freizeit bzw. durch finanzielle Entschädigung abgegolten werden? Der Bundesregierung stehen zentral aufbereitete statistische Unterlagen zur Beantwortung Ihrer Frage nicht zur Verfügung. Eine besondere Erhebung, noch dazu für einen so großen Zeitraum, würde, da sie sich auch auf den gesamten nachgeordneten Bereich erstrecken müßte, einen unverhältnismäßig großen Zeit- und Kostenaufwand ,erfordern. Die Bundesregierung nimmt Ihre Frage zum Anlaß zu betonen, daß sie im Hinblick auf die gegenwärtige Arbeitsmarktlage auch im öffentlichen Dienst wo immer möglich eine Reduzierung von Überstunden für erforderlich hält. Sie hat dieser Notwendigkeit im Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften Rechnung getragen. Mit dem genannten Gesetz soll bei Beamten die Vergütung von Mehrarbeit über 40 Stunden im Monat hinaus nur noch in ganz bestimmten Bereichen zulässig sein und selbst diese Regelung soll Ende 1980 endgültig auslaufen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 33 und 34) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Forschungsförderung der Reaktorsicherheit seitens des Staats, und wie findet im einzelnen die Abstimmung der Förderungsmaßnahmen zwischen dem Bundesinnenminister und dem Bundesforschungsminister statt? Welche Projekte im Bereich der Reaktorsicherheitsforschung von Leichtwasserreaktoren hat in den Jahren 1973 bis 1977 der Bundesforschungsminister bzw. der Bundesinnenminister gefördert? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung hat die Ziele, die sie durch eine staatliche Förderung der Reaktorsicherheitsforschung verfolgt, im Programm Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980 dargelegt. Sie hat darin ausgeführt, daß es das Ziel der Untersuchungen auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ist, bei der Nutzung der Kernenergie in einem so dicht besiedelten Gebiet wie der Bundesrepublik Deutschland den Schutz der Bevölkerung in bestmöglicher Weise zu gewährleisten. Für die trotz des bereits erreichten hohen Niveaus von Reaktorsicherheit und Strahlenschutz vorgesehene staatliche Förderung werden insbesondere folgende Gründe genannt: — Das verbleibende Risiko der Bevölkerung, durch Störfälle zu Schaden zu kommen, soll auch bei zunehmender Kernenergienutzung klein bleiben im Vergleich zu anderen zivilisatorischen Risiken, die die Gesellschaft akzeptiert. — Die Strahlenbelastung des mit Wartung und Reparaturen beschäftigten Personals soll durch verbesserte Auslegung der kerntechnischen Anlagen und durch Weiterentwicklung der technischen Hilfsmittel weiter herabgesetzt werden. — Die mittlere Strahlenbelastung der nicht beruflich strahlenexponierten Bevölkerung aufgrund der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland soll soweit wie möglich unter den nach der Strahlenschutzverordnung maximal zulässigen lokalen Werten liegen, die ihrerseits der Schwankung der natürlichen Strahlenbelastung Rechnung tragen. Durch die Förderung der nuklearen Sicherheitsforschung sollen die Sicherheitsreserven von Energieanlagen und deren Systemen noch genauer aus. gelotet und die Sicherheitstechnik auch im Hinblick auf eine spätere Stillegung der Anlagen weiterentwickelt werden. An der Gestaltung dieses Programms hat auch der Bundesminister des Innern mitgewirkt. Ferner er- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5813* folgt über die übliche Frühkoordinierung hinaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine routinemäßige Information des Bundesministers des Innern über neu geplante Forschungsvorhaben sowie eine Beteiligung an den fachlichen Beratungen über diese Vorhaben. Zu Frage B 34: Eine Aufschlüsselung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Reaktorsicherheit in der gewünschten Form wird regelmäßig in vierteljährlichen und jährlichen Übersichten von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit mbH (GRS) erstellt (GRS-F-Berichte). Der Bundesminister des Innern fördert keine Projekte zur Reaktorsicherheit, sondern vergibt lediglich Aufträge zur Durchführung von Studien und Untersuchungen, die im Vollzug seiner Ressortaufgaben erforderlich sind. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 35): Beabsichtigt die Bundesregierung, dem sich ständig ausweitenden Gebrauch des Abkürzels „BRD" in Publikationen von Bund, Ländern und Gemeinden, bei internationalen Sportveranstaltungen und in der deutschen Publizistik sowie in den Rundfunkanstalten entgegenzutreten? Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben sich bereits am 31. Mai 1974 dafür ausgesprochen, daß im amtlichen Sprachgebrauch für unseren Staat die volle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwendet werden sollte. Dementsprechend sind für das Bundesministerium des Innern und seinen nachgeordneten Geschäftsbereich interne Anordnungen ergangen, vom Gebrauch der Abkürzung „BRD" abzusehen. Den anderen Bundesressorts hat mein Haus empfohlen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechend zu verfahren. Dem Besprechungsergebnis vom 31. Mai 1974 im Bereich der Länder und Gemeinden Geltung zu verschaffen, fällt nicht in die Kompetenz der Bundesregierung. Soweit bei internationalen Sportveranstaltungen, in publizistischen Darstellungen oder in Sendungen der Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland das Kürzel „BRD" verwendet wird, sind die Autonomie der Sportverbände und Rundfunkanstalten sowie die Freiheit der Presseberichterstattung zu berücksichtigen. Unbeschadet dessen ist die Bundesregierung in dieser Frage gegenüber dem Sport initiativ geworden. Sie geht hierbei wie in den anderen Bereichen davon aus, daß die Praxis der staatlichen Organe, unseren Staat als „Bundesrepublik Deutschland" zu bezeichnen, Orientierungsmaßstäbe setzt. Die Bundesregierung hat sich in diesem Sinn bereits wiederholt geäußert. Ich möchte insbesondere auf die Antworten verweisen, die in den Stenographischen Berichten über die 165. und 177. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages (S. 11575 bzw. S. 12414 f.) sowie über die 12. und 16. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages (S. 553 bzw. S. 897) abgedruckt sind. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Auffangstellen Asylbewerber teilweise bis zu drei Jahre auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten, und welche Möglichkeiten sieht sie, um eine schnellere Bearbeitung der Anträge vom Bundesamt in Zirndorf zu ermöglichen? Die durchschnittliche Verfahrensdauer (Zahl der am Stichtag anhängigen Verfahren dividiert durch 1/12 der Arbeitsleistung des Vorjahres) ist für die einzelnen Entscheidungsinstanzen jeweils für den 1. Januar 1967 bis 1978 in der BT-Drucksache 8/448 und in der Anlage 2 zum Protokoll Nr. 37 des Innenausschusses des Deutschen Bundestages dargelegt. Insbesondere bei Einlegung von Rechtsmitteln kann sich ein mehrjähriger Zeitraum bis zur Entscheidung über den Asylantrag ergeben. Die Unterbringung der Asylbegehrenden während dieses Zeitraumes obliegt dabei den Bundesländern. Bund und Länder halten eine Beschleunigung der Asylverfahren für dringend geboten. Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat sich auf ihrer Sitzung am 10. Februar 1978 erneut mit diesem Problem befaßt. Entsprechend dem Auftrag des Innenausschusses des Deutschen Bundestages -(vgl. Kurzprotokoll der 37. Sitzung des Innenausschusses vom 18. Januar 1978, TO-Punkt 3) wird derzeit im Bundesministerium des Innern eine kommentierte Zusammenstellung der denkbaren Modelle zur Beschleunigung der Asylverfahren vorbereitet. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 37) : Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in bezug auf Aktivitäten der rechtsextremen türkischen „Partei der nationalen Bewegung" und ihrer Jugendorganisation und in bezug auf andere Aktivitäten unter der Bezeichnung „Graue Wölfe", und welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung zu ziehen? Wie Herr Kollege Baum bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. März 1976 (vgl. Sitzungsprotokoll S. 15974 ausgeführt hat, wurde die türkische „Partei der Nationalistischen 5814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Bewegung" (MHP) am 9. April 1973 gem. § 19 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz in Kempten/Allgäu angemeldet. Am 15. August 1976 kam die Partei jedoch einer Auflage des türkischen Verfassungsgerichts in Ankara vom 28. Juni 1976 nach und löste ihre Zweigorganisation in der Bundesrepublik Deutschland durch Abmeldung beim Amt für Öffentliche Ordnung in Kempten/Allgäu auf. Die Auflage des Verfassungsgerichts stützte sich auf die Bestimmungen des türkischen Parteiengesetzes. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß sich Anhänger der MHP unbeschadet der förmlichen Auflösung ihrer hiesigen Zweigorganisation im Bundesgebiet ihrer politischen Überzeugung entsprechend verhalten, wie übrigens die Anhänger anderer ausländischer politischer Organisationen auch. Die in den letzten Jahren gegen die MHP und ihre Jugendorganisation, deren Symbol der „Graue Wolf" ist, erhobenen Vorwürfe, wie in der Türkei auch in der Bundesrepublik Deutschland Gewalt gegen Andersdenkende anzuwenden, wurden auch durch sorgfältige Nachforschungen durch Polizei und Sicherheitsbehörden nicht bestätigt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antworten auf parlamentarische Anfragen in den Ländern Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 1976 (Seiten 175/176). Die Ermittlungen über die Vorfälle in Stuttgart am 26. November 1977, bei denen im Verlauf tätlicher Auseinandersetzungen zwischen nationalistischen und maoistischen Türken 11 Personen verletzt wurden, sind noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor gilt, wie bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. März 1976 ausgeführt, daß alle ausländischen Vereinigungen, bei denen die Gefahr eines Überschreitens der Grenze zur Gewalt besteht, von den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sorgfältig beobachtet werden. Zu diesen Vereinigungen zählt auch die MHP. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 38): Ist die Bundesregierung über die Beschlagnahme eines umfangreichen Waffenlagers in Everswinkel bei Warendorf am 27. Januar 1978 informiert, und welche Konsequenzen ergeben sich aus der „Wiederaufarbeitung" funktionsunfähiger Waffen für die Novellierung der einschlägigen Gesetze? Die Bundesregierung ist über die Beschlagnahme des Waffenlagers in Everswinkel bei Warendorf informiert. Die Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Koblenz geführt. Sie haben im wesentlichen folgenden Sachverhalt ergeben: Bei einer Durchsuchung eines Hauses in Everswinkel wurden folgende Waffen etc. sichergestellt: — 8 Schnellfeuergewehre (Kriegswaffen), — 1 Maschinenpistole (Kriegswaffe), — 100 Granaten (Kriegswaffen), - 300 Gewehre (zivile Waffen), — 500 Pistolen und Revolver (zivile Waffen), — 300 000 Schuß Munition verschiedener Kaliber. Ein Teil der Waffen war mittels aus dem Ausland getrennt eingeführter Waffenteile zu funktionsfähigen Waffen zusammengesetzt worden. Der Fall gibt im Augenblick keine Veranlassung, Folgerungen für eine Novellierung des Waffengesetzes (WaffG) zu ziehen. Eine endgültige rechtliche Beurteilung des Sachverhalts ist frühestens nach Abschluß der Ermittlungen möglich. Soweit bisher ersichtlich, werden mögliche strafbare Handlungen durch die waffenrechtlichen und kriegswaffenrechtlichen Vorschriften erfaßt: — Die Abgabe von zivilen Schußwaffen an Nichtberechtigte oder der Umbau ohne Erlaubnis oder die Zusammensetzung (Bearbeitung) ist nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 c und Nr. 2 WaffG strafbar. — Der Handel mit Waffen, die von der Handelserlaubnis nicht gedeckt sind, kann wegen unerlaubten Waffenhandels nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG bestraft werden. — Soweit die sichergestellten Waffen (Schnellfeuergewehre, Maschinenpistole, Granaten) unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, bedarf es zum Erwerb und zum Überlassen der tatsächlichen Gewalt sowie zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einer Genehmigung nach den §§ 2 und 3 KWKG. Zuwiderhandlungen gegen diese Genehmigungspflicht können nach § 16 KWKG geahndet werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Strafvorschriften des § 53 WaffG und des § 16 KWKG durch das Cesetz zur Änderung von Straf- und anderen Vorschriften des Waffenrechts, das z. Z. in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird, weiter verschärft werden sollen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 39 und 40) : Ist es nach dem Wissensstand der Bundesregierung richtig, daß dem Richter am Bundesverfassungsgericht Hirsch auf dem Hauptbahnhof in Essen eine Aktentasche mit Schlüsseln des Bundesverfassungsgerichts entwendet wurde, die er auf dem Bahnsteig unter der Aufsicht angeblicher Bahnpolizisten zurückgelassen hatte, und wenn ja, wurden die dadurch notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gegen einen Mißbrauch der Schlüssel sofort nach dem Diebstahl ergriffen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5815* Kann gegebenenfalls der Dienstherr Ersatz der Kosten der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen verlangen, und wenn ja, was wurde veranlaßt? Mit Rücksicht auf die Stellung des Bundesverfassungsgerichts als selbständiges Verfassungsorgan möchte die Bundesregierung selbst zur Sache zu antworten. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat mich jedoch gebeten, Ihnen auf Ihre Fragen folgende Antwort zu übermitteln: Es ist richtig, daß dem Richter am Bundesverfassungsgericht, Hirsch, am 17. November 1977 auf dem Hauptbahnhof in Essen eine Aktentasche entwendet wurde, in der sich u. a. auch ein Dienstzimmerschlüssel des Bundesverfassungsgerichts befand. Die hierbei notwendigen Sicherungsmaßnahmen gegen einen Mißbrauch des Schlüssels wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls durch die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts in die Wege geleitet und durchgeführt. Für eine Kostenerstattung durch den Richter bestand bei der gegebenen Sachlage kein Anlaß. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 41) : Wie gedenkt die Bundesregierung den 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 öffentlich zu begehen? Die Überlegungen der Bundesregierung, wie der 17. Juni 1978 seiner Bedeutung entsprechend begangen werden kann, sind noch nicht abgeschlossen. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß der 17. Juni für Bund und Länder allgemeiner Beflaggungstag ist, an dem die Dienstgebäude beflaggt werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 42 und 43) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, gemäß Rundschreiben des Bundesfinanzministers vom 27. Juli 1966 — II A/4 — BA 1000 — 39/66// I A/3 — H 1100 — 200/66 — nur den zwischen 18 und 24 Uhr am Heiligen Abend diensttuenden Soldaten ein Geschenkpäckchen im Werte von 7,50 DM pro Soldat zu geben? Ist die Bundesregierung bereit, zukünftig auch den zwischen 18 und 24 Uhr am Heiligen Abend in Alarmbereitschaft befindlichen Soldaten ein Geschenkpäckchen im Werte von 7,50 DM pro Soldat zu geben? Nach dem Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 27. Juli 1966 erhalten alle am Heiligen Abend nach 18 Uhr Dienst verrichtenden Beamten, Soldaten, Angestellten und Arbeiter des Bundes als kleine Aufmerksamkeit ein Geschenkpäckchen. Diese Regelung gilt im Bundesbereich — einschließlich Bahn und Post — allgemein und stellt somit für Soldaten in Alarmbereitschaft keine Benachteiligung dar. Die Maßnahme ist auf Dienstleistende als am stärksten Betroffene beschränkt worden. Eine Ausweitung auf Alarm-, Rufbereitschaft usw. würde den Empfängerkreis vervielfachen. Die Bundesregierung hält es aber angesichts der allgemeinen Haushaltslage nicht für vertretbar, die geltende Regelung auszuweiten. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 44): Ist der Bundesregierung der Artikel „Wie sich der Fiskus selbst austrickst — und die Verkehrssicherheit gefährdet" in der Ausgabe 12/77 in der Zeitschrift ADAC — Motorwelt, Seite 58, bekannt, und ist sie bereit, den darin gemachten Vorschlag aufzugreifen, beim Verkauf von Gebrauchtwagen künftig nur noch die Gewinnspanne und nicht den gesamten Gebrauchtwagenpreis zu besteuern? Der Artikel, auf den sich Ihre Anfrage bezieht, wiederholt einige Argumente, mit denen in der Vergangenheit von interessierter Seite versucht worden ist, eine umsatzsteuerliche Vergünstigung für die Lieferung gebrauchter Kraftfahrzeuge zu erreichen. Sie halten einer Nachprüfung nur in begrenztem Umfang stand. Ich möchte aber auf die Einzelheiten nicht näher eingehen, da die Einführung der vorgeschlagenen Sonderregelung in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil zwingende Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaften entgegenstehen. Die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 sieht unter anderem vor, daß der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig die Gemeinschaftsregelung für die Besteuerung der Gebrauchtgegenstände erläßt. Bis zur Anwendung dieser Gemeinschaftsregelung können die Mitgliedstaaten zwar bestehende Sonderregelungen beibehalten; sie dürfen aber keine neue Sonderregelung einführen. Inzwischen hat die EG-Kommission in ihrem Vorschlag für eine 7. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern für Gebrauchtfahrzeuge, die ein Händler von Privatleuten erwirbt, einen sog. fiktiven Vorsteuerabzug vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird den neuen Richtlinienvorschlag mit dem Ziel beraten, eine für alle Mitgliedstaaten akzeptable Lösung zu finden. Wie diese Lösung aussehen könnte, läßt sich zur Zeit nicht vorhersagen. Außer in der Bundesrepublik Deutschland besteht gegenwärtig auch in Belgien, Irland und Italien volle Steuerpflicht der Gebrauchtwagenhändler, wobei in Belgien sogar Privatleute beim Verkauf ihrer Fahrzeuge steuerpflichtig sind, ohne selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Die in den übrigen Mitgliedstaaten bestehenden Sonderregelungen weisen untereinander erhebliche Unterschiede auf. Ein fiktiver Vorsteuerabzug wird zur Zeit lediglich in Luxemburg praktiziert. 5816* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 45) : Wie unterscheidet sich nach dem Wissensstand der Bundesregierung die steuerliche Forschungsförderung für die Wirtschaft in den USA und in Japan von der Förderung in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Folgerungen lassen sich hieraus für die Forschungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland ziehen? In den USA können alle Ausgaben für Forschung und Entwicklung, auch soweit sie sich auf langlebige Wirtschaftsgüter beziehen, im Jahr der Verausgabung gewinnmindernd berücksichtigt werden. Wird von dieser Abschreibungsvergünstigung nicht Gebrauch gemacht, so gelten die allgemeinen Abschreibungsgrundsätze; dabei ist bei Wirtschaftsgütern mit unbestimmter Nutzungsdauer für die Bemessung der steuerlichen Abschreibungen ein Abschreibungszeitraum von mindestens 60 Monaten zugrunde zu legen. Nach japanischem Recht steht einem Steuerpflichtigen für denjenigen Teil seiner Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, der den entsprechenden höchsten Aufwand in einer der Veranlagungsperioden seit 1966 übersteigt, ein Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 20 v. H. des übersteigenden Betrages zu. Weitere steuerliche Vergünstigungen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen bestehen in Japan nicht. In der Bundesrepublik werden die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen dadurch gefördert, daß hierfür eine Investitionszulage gewährt wird. Sie beträgt allgemein 7,5 v. H. der. begünstigten Investitionskosten (§ 4 des Investitionszulagengesetzes). Für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen, die in Berlin (West) vorgenommen werden, erhöht sich die Investitionszulage für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf 10 v. H. und für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf 30 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 19 des Berlinförderungsgesetzes). Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die indirekte Forschungsförderung in der Bundesrepublik gegenüber der Forschungsförderung in den USA den Vorzug verdient, weil sie — anders als in den USA — von der Gewinnlage des investierenden Unternehmens und dem bei diesem Unternehmen zur Anwendung kommenden Steuersatz unabhängig ist und deshalb allen Unternehmen — auch solchen in der Verlustzone — in gleicher Höhe zugute kommt. Gegenüber der indirekten Forschungsförderung in Japan hat die deutsche Regelung den Vorteil, daß für die Bemessung der Investitionszulage von den gesamten Investitionskosten eines jeden Jahres ausgegangen wird, während in Japan — wenn überhaupt — nur ein Spitzenbetrag der Forschungsaufwendungen bei der Bemessung des Abzuges von der Steuerschuld berücksichtigt werden kann. Für den Regelfall kann deshalb davon ausgegangen werden, daß die wesentlich höhere Bemessungsgrundlage in der Bundesrepublik den Unterschied in der Höhe der Vergünstigung (in Japan 20 v. H., in der Bundesrepublik im allgemeinen 7,5 v. H.) mehr als ausgleicht. Hinzu kommt, daß der Abzug von der Steuerschuld in Japan nur möglich ist, wenn eine entsprechende Steuerschuld besteht, was bei den investierenden Unternehmen entsprechende Gewinne voraussetzt, während in der Bundesrepublik auch Unternehmen in der Verlustzone in den vollen Genuß der Investitionszulage gelangen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, aus der steuerlichen Forschungsförderung in den USA und in Japan Folgerungen für die direkte Forschungsförderung in der Bundesrepublik zu ziehen. Sie ist der Auffassung, daß die Investitionszulage, insbesondere wenn sie entsprechend dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/1409 — verbessert wird (Erhöhung des Zulagesatzes auf 15 v. H. für die ersten 500 000 DM der begünstigten Investitionsaufwendungen im Wirtschaftsjahr; Ausdehnung der Vergünstigung bei Gebäuden; Einbeziehung bestimmter immaterieller Wirtschaftsgüter in die Vergünstigung), ein wirkungsvolles und den Verhältnissen in der Bundesrepublik voll Rechnung tragendes Förderinstrument ist, das den Vorzug hat, die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen der kleinen und mittleren Unternehmen in besonderem Maße zu fördern. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/ 1497 Fragen B 46 und 47): Warum steht der Hinterbliebenenpauschbetrag gem. § 33 b Abs. 4 Nr. 3 EStG u. a. nur den Hinterbliebenen eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten zu, nicht aber den Hinterbliebenen eines infolge von Krankheit verstorbenen Beamten? Wo liegen die Gründe dafür, daß dieser Pauschbetrag nicht sämtlichen Hinterbliebenen eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten zusteht? Zu Frage B 46: Der Pauschbetrag für Hinterbliebene nach § 33 b Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird in einer Reihe von gleichartigen Fällen, die in den Nummern 1 bis 4 der Vorschrift aufgeführt sind, gewährt. Nach Nummer 2 ist der Pauschbetrag zuzubilligen, wenn nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung laufende Hinterbliebenenbezüge geleistet werden. Diesem Fall ist, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen Beamten handelte, nur der Fall gleichzuachten, in dem nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten Hinterbliebenenbezüge gezahlt werden (§ 33 b Abs. 4 Nr. 2 EStG). Wollte man den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch gewähren, wenn der Beamte infolge Krankheit verstorben ist, so würde der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Fall der Nummer 2 verletzt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5817* Es wären dann aber auch die sich aus den Nummern 1 und 4 ergebenden Beschränkungen nicht aufrechtzuerhalten. Zu Frage B 47: Der Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 4 EStG wird sämtlichen Hinterbliebenen eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten gewährt, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. Insoweit gilt nichts anderes als in den Fällen der Nummern 1, 2 und 4 der Vorschrift. Die frühere Einschränkung, daß die in § 33 b Abs. 5 EStG geregelte Übertragung des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Hinterbliebene auf den Steuerpflichtigen nicht möglich ist, wenn dieser damit den Pauschbetrag mehr als einmal erhalten würde, besteht nicht mehr (Abschnitt 70 Abs. 17 der Lohnsteuerrichtlinien 1978). Anlage 77 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 48 und 49) : Trifft es zu, daß -- wie von der Abteilung Stationierungsstreitkräfte der Gewerkschaft OTV festgestellt — bei den amerikanischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland über 14 500 US-Touristen und -Familienangehörige auf Stellen beschäftigt sind, die gemäß dem NATO-Truppenstatut aus dem Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden müssen, und kann die Bundesregierung bejahendenfalls ihre im Bundestag am 2. Juni 1976 gegebenen Antworten voll aufrechterhalten? Trifft es zu, daß diese amerikanischen Staatsbürger entgegen den arbeitsrechtlichen Vorschriften für Angehörige von Drittländern — zur Arbeitsaufnahme ist in diesen Fällen. jeweils eine Arbeitsgenehmigung der zuständigen Arbeitsverwaltung erforderlich — unter Umgehung geltender deutscher Rechtsvorschriften beschäftigt werden? Nach Auskunft der amerikanischen Streitkräfte sind zur Zeit 10 958 zivile amerikanische Staatsangehörige auf ursprünglich für zivile Ortskräfte vorgesehenen Arbeitsplätzen beschäftigt. Das US- Hauptquartier hat damit die von mir in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 bereits genannte Zahl der auf Arbeitsplätzen für zivile Ortskräfte beschäftigten amerikanischen Staatsangehörigen bestätigt. Darüber hinaus sind nach Mitteilung der amerikanischen Streitkräfte etwa 4 500 zivile amerikanische Staatsangehörige auf Teilzeit- oder Aushilfsarbeitsplätzen eingesetzt, die aber nach der hierzu erbetenen Auskunft des US-Hauptquartiers zu keiner Zeit für die Beschäftigung" von zivilen Ortskräften zur Disposition gestanden haben. In der von der Gewerkschaft ÖTV genannten Zahl von 14 500 sind offenbar auch die auf diesen Arbeitsplätzen beschäftigten zivilen US-Staatsangehörigen enthalten. Es trifft zu, daß die Beschäftigung von US-Staatsangehörigen auf Arbeitsplätzen für zivile Ortskräfte nach Auffassung der Bundesregierung mit den Vorschriften des NATO-Truppenstatuts nicht im Einklang steht. Ich habe in der Beantwortung Ihrer Frage Nr. 11 in der Fragestunde am 2. Juni 1976 bereits darauf hingewiesen, daß über Umstände und Bedingungen, nach denen die Streitkräfte gemäß dem Truppenstatut amerikanischer Staatsangehörige beschäftigen dürfen, unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. In den Verhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Botschaft konnte die erhoffte Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte nicht erzielt werden. Es wurde aber erreicht, daß die amerikanischen Streitkräfte die Erlaubnis zur Einstellung von US-Staatsangehörigen auf freien Stellen für zivile Ortskräfte grundsätzlich nur noch für Familienangehörige amerikanischer Soldaten in Anspruch nehmen und die Anzahl der von Familienangehörigen besetzten Stellen auf 11 000 begrenzen. Das amerikanische Hauptquartier hat dem Bundesminister der Finanzen ausdrücklich bestätigt, daß es zu dieser Vereinbarung nach. wie vor steht. Die Frage der Arbeitserlaubnispflicht stellt sich für die Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges und deren Angehörige nicht. Diese gehören zu dem Personenkreis, der den Vorschriften des Ausländergesetzes nicht unterliegt. Sie bedürfen deshalb gemäß § 9 Nr. 8 der Arbeitserlaubnisverordnung zur Aufnahme einer Tätigkeit im Bundesgebiet auch keiner besonderen Arbeitserlaubnis. Das gilt jedoch nicht für sonstige US-Staatsangehörige — z. B. Touristen. Diese benötigen zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie alle anderen ausländischen Arbeitnehmer — ausgenommen aus EWG-Staaten — eine Arbeitserlaubnis. Das amerikanische Hauptquartier ist hierüber unterrichtet. In den Verhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Botschaft bestand Einvernehmen, daß die amerikanischen Streitkräfte gehalten sind, entsprechend zu verfahren. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 50): Wie erklärt die Bundesregierung die Angabe über einen Steuerausfall von 149 Millionen DM im Jahr 1975, bedingt durch die Investitionszulage für Forschung und Entwicklung, im Vergleich zu der Tatsache, daß nach den Angaben des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft im gleichen Jahr 1 Milliarde DM für Investitionsausgaben in Forschung und Entwicklung getätigt werden und daß somit bei 7,5 Prozent Zulage auf Investitionen die Angaben der Bundesregierung nicht zutreffen können? Nach der von der Finanzverwaltung durchgeführten Geschäftsstatistik ist im Jahre 1975 durch die Investitionszulage für Forschung und Entwicklung (§ 4 InvZulG) — wie von Ihnen genannt — ein Steuerausfall von rd. 149 Millionen DM eingetreten. Nach § 5 Abs. 3 InvZulG kann der Antrag auf Gewährung der Investitionszulage erst innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die Investitionen erfolgen bzw. — bei abweichendem Wirtschaftsjahr — in dem das 5818* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Wirtschaftsjahr endet, in dem die Investitionen durchgeführt worden sind. Die 1975 gezahlten Investitionszulagen in Höhe von 149 Millionen DM beruhen somit auf in den Jahren 1973 und 1974 getätigten Investitionen. Die von Ihnen genannten Zahlen beziehen sich also auf andere Zeiträume und sind deshalb nicht vergleichbar. Für das Jahr 1974 hat der Stifterverband keine Erhebungen vorgenommen. Bei der Statistik des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft handelt es sich im übrigen um die Auswertung einer Befragungsaktion überwiegend industrieller Unternehmen; es ist deshalb nicht sicher, ob in dieser Statistik auch alle Unternehmen mit Forschungsaufwendungen, insbesondere im mittelständischen Bereich, erfaßt sind. Mögliche Abweichungen in den Ergebnissen der Statistik des Stifterverbandes und der Geschäftsstatistik der Finanzminister der Länder könnten somit auch in unterschiedlichen Erhebungskriterien begründet sein. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/1497 Frage B 51): Ist die Bundesregierung bereit, das Gelände des ehemaligen Proviantamts an der Prag in Stuttgart gegen ein anderes Gelände der Stadt Stuttgart zu tauschen oder der Stadt Stuttgart zu verkaufen, um dort die Errichung eines Kultur- und Eislaufzentrums zu ermöglichen? Die rd. 2,2 ha große bundeseigene Liegenschaft in Stuttgart-Feuerbach wird überwiegend von der Bundeswehr und von der Zollverwaltung genutzt. Rückfragen bei diesen Bedarfsträgern haben ergeben, daß sie das Objekt auch weiterhin auf Dauer benötigen. Die Wehrbereichsverwaltung V betont, die Liegenschaft befinde sich in der Nähe eines geplanten Bundeswehrverwaltungszentrums, so daß aus diesem Grunde auch ein Tausch mit einem städtischen Grundstück im Stadtteil Weilimdorf ausscheidet. Das Zollamt Stuttgart-Feuerbach versorgt das Industrieballungszentrum Stuttgart-Nord, in dem viele bedeutende Firmen ansässig sind. Die verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe der Kreuzung der Bundesstraßen 10, 27 und 295 ist deshalb unverzichtbar; der rd. 1,4 ha große Zollhof ist im Großraum 'Stuttgart die einzige ausreichend große Lkw-Abfertigungsanlage. Deshalb kann auch aus diesem Grund ein Grundstückstausch nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 52 und 53): Welche Probleme treten bei der Verwendung von Kreditkarten durch Gebietsansässige in der DDR sowie die damit zusammenhängenden. Zahlungen der Beteiligten im Bundesgebiet unmittelbar oder mittelbar zugunsten der Gläubiger in der DDR nach Artikel I Nr. 1 Buchstaben d und h des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 (Neufassung) auf? Hat die Bundesregierung inzwischen Verhandlungen mit den Alliierten aufgenommen, um diese restriktiven Handelsbestimmungen aufheben zu können? Zu Frage B 52: Gemäß Art. I Nr. 1 d und h des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 (MRG 53) bedarf die Verwendung von Kreditkarten in der DDR und die Durchführung der hieraus resultierenden Zahlungen der Genehmigung der Deutschen Bundesbank. Genehmigungen konnten bisher nicht erteilt werden, weil mit der DDR noch keine Vereinbarung über den Transferweg getroffen worden ist. Die Bundesregierung wird im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit der DDR über den nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr bemüht sein, zu einer Regelung des Fragenbereichs zu gelangen und damit die Voraussetzungen für die Verwendung von Kreditkarten in der DDR zu schaffen. Zu Frage B 53: Aus der Beantwortung der vorstehenden Frage ergibt sich, daß nicht das MRG 53, sondern das Fehlen einer Vereinbarung mit der DDR über den Transferweg einer Verwendung von Kreditkarten in der DDR entgegensteht. Aus diesem Grunde bedarf es keiner Verhandlungen mit den Alliierten zur Lösung dieses Problems. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 54) : Welche Überlegungen hat die Bundesregierung und mit welchem Ergebnis angestellt, um die durch den bevorstehenden Abzug der britischen Armeeinheiten aus Liebenau bei Nienburg demnächst leerstehenden Gebäude, u. a. Schloß Eickhoff, und das Gelände Camp Pinewood anders zu nutzen und damit eine weitere Schwächung dieser wirtschafts- und strukturschwachen Region zu verhindern? Die von den britischen Stationierungsstreitkräften im Raum Liebenau genutzten Grundstücke, Gebäude und Wohnsiedlungen gehören der bundeseigenen Industrieverwaltungsgesellschaft mbH (IVG), Bonn-Bad Godesberg. Die Bundesrepublik Deutschland hat sie für die Stationierungsstreitkräfte angemietet. Es muß damit gerechnet werden, daß sie in absehbarer Zeit für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden. Bisher wurden die Mietverträge über die Objekte des Helenacamps in Steyerberg zum 31. März bzw. 30. September 1978 gekündigt. Die IVG als Eigentümer der Liegenschaften bemüht sich schon im eigenen Interesse um eine anderweitige Verwendung der freiwerdenden Objekte, um den Ertragsausfall wieder auszugleichen. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzt und die Nachfrage nach gewerblich zu nutzenden Grundstücken Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5819* ist dort sehr gering. In erster Linie wäre es eine Aufgabe des Landes Niedersachsen, die Bemühungen der IVG durch geeignete Industrieansiedlung in diesem strukturschwachen Gebiet zu unterstützen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 55) : Trifft eine Pressemeldung zu (Landeszeitung Lüneburg vom 28./ 29. Januar 1978), derzufolge Bundesfinanzminister Dr. Apel eine Südtrassenautobahn von Berlin in den norddeutschen Raum durch die Landkreise Luneburg und Lüchow-Dannenberg „als aus finanziellen Gründen unsinnig" bezeichnet haben soll, und wenn ja, auf welchen vergleichenden Berechnungen stützt der Bundesfinanzminister seine Aussage, und kann diese Aussage als Vorentscheidung der Bundesregierung über den Verlauf der geplanten Autobahnverbindung gewertet werden? Der Bundesfinanzminister hat sich zum Thema ,,Südtrassen-Autobahn von Berlin" am 22. Dezember 1977 geäußert. Auf Fragen von Journalisten hat er erklärt, daß er persönlich eine Trassenführung von Berlin in den Hamburger Raum befürworte, da dies. nach seiner Überzeugung die ökonomisch richtige Trassenführung sei. Er hat aber dabei sehr deutlich gemacht, daß diese seine Stellungnahme keineswegs bereits die Stellungnahme der Bundesregierung sei, da eine Kabinettsmeinung zu diesem Thema noch nicht formuliert sei. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 56 und 57) : Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, daß Finanzämter in Nordrhein-Westfalen seit diesem Jahr bei Paketsendungen in die DDR einen Nachweis der „Bedürftigkeit" des Empfängers verlangen, wenn der in der Bundesrepublik Deutschland lebende Absender den Gegenwert seiner Sendung steuerlich anrechnen lassen will? Welche Überlegungen haben dazu geführt, daß Portokosten für derartige Sendungen als nicht mehr absetzbar gelten sollen? Zu Frage B 56: Aufwendungen für Pakete an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR werden nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als außergewöhnliche Belastungen wegen Unterhaltsleistungen berücksichtigt. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1966 — VI 320/65 — Bundessteuerblatt 1966 III S. 534 — ist dabei die Bedürftigkeit der Empfänger zu unterstellen. Mit Schreiben vom 16. September 1977 — S. 2285 — 1 V B 3 — hat mir der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, daß er unverändert die Auffassung vertrete, bei Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR und in Berlin (Ost) sei die Bedürftigkeit der Empfänger nicht zu prüfen, es sei denn, diese hätten in der Bundesrepublik Deutschland Vermögen oder Einkünfte. Mir ist nicht bekannt, daß Finanzämter in Nordrhein-Westfalen sich seit diesem Jahr hieran nicht halten. Zu Frage B 57: Nach dem angeführten Urteil des Bundesfinanzhofs sind die Ausgaben für Paketsendungen einheitlich nach § 33 a Abs. 1 EStG im Rahmen des für jede unterstützte Person geltenden Höchstbetrags von 3 000 DM im Kalenderjahr abzuziehen. Hiernach ist es nicht angängig, Portokosten gesondert als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen. Mit dem für Paketsendungen geltenden Pauschbetrag von 30 DM, der aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis der Aufwendungen anerkannt wird, werden daher auch Porto- und Verpackungskosten abgegolten. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 58): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den letzten Jahren die für die freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung gestellten Steueraufkommen nach dem Feuerschutzsteuergesetz bei wachsenden Kosten für die Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehren ständig gesunken sind, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese finanziellen Schwierigkeiten der freiwilligen Feuerwehren einzudämmen? Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer, das zweckgebunden zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes verwendet wird, hat im Jahre 1977 rd. 182 Mio. DM betragen und damit um etwa 11 Mio. DM höher gelegen als 1976. Die Bundesregierung verkennt aber nicht, daß seit dem Jahre 1974 eine Minderung des Aufkommens eingetreten ist, weil die verbundene Gebäudeversicherung und die verbundene Hausratsversicherung nicht mehr zur Feuerschutzsteuer herangezogen werden können. Das liegt daran, daß diese Versicherungen sich zu selbständigen Einheitsversicherungen entwickelt haben, das geltende Recht eine Steuerpflicht aber nur für reine Feuerversicherungen vorsieht. Ein Ausgleich könnte nur durch eine Änderung des zur Zeit als Landesrecht fortgeltenden Feuerschutzsteuergesetzes vom 1. Februar 1939 herbeigeführt werden. Mir ist bekannt, daß der Bundesrat die Initiative dazu ergreifen will. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 59 und 60): 5820* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Ist der Regierung bekannt, ob — wie vom Remscheider General-Anzeiger vom 18. Januar 1978 unter der Überschrift „Wildwest beim Zoll in Düsseldorf" berichtet — Beamte des Zolls bei der Gepäckkontrolle am Flughafen „Willkür" haben walten lassen, indem einem jugoslawischen Fluggast am 4. Januar 1978 gegen 14.10 Uhr mitgebrachte Fleischwaren wahllos aus dem Koffer herausgenommen und in einen Karton geworfen wurden unter Berufung auf eine Bestimmung, daß seit Januar 1978 die Einfuhr von nur drei Kilogramm erlaubt seien, wobei eine Waage zur Gewichtsprüfung nicht zur Verfügung stand? Wie beurteilt die Bundesregierung den Umgang mit Reisenden beim Zoll, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um solche Vorfälle — falls die zitierte Meldung den Tatsachen entspricht - in Zukunft zu vermeiden? Die von Ihnen angesprochene Angelegenheit ist mir erst durch Ihre Anfrage bekanntgeworden. Die zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs hat u. a. zu sichern, daß die Einfuhrverbote und -beschränkungen beachtet werden. Für die Einfuhr von Fleisch aus Jugoslawien sind eine veterinärrechtliche Einfuhrgenehmigung, eine amtstierärztliche Genußtauglichkeitsbescheinigung und eine Einfuhruntersuchung erforderlich. Davon befreit sind im Reiseverkehr nur Kleinmengen bis zu 3 kg (§ 12 e Nr. 3 Fleischbeschaugesetz, § 7 Abs. 3 Nr. 4 a Klauentiere-Einfuhrverordnung). Diese Vorschriften gelten bereits seit Jahren. Das Zollamt Düsseldorf-Flughafen hat am 4. Januar 1978 u. a. 50 kg Fleisch aus Jugoslawien von der Einfuhr zurückgewiesen, darunter vermutlich die von einer jugoslawischen Gastarbeiterin eingeführten Mengen von mehr als 3 kg. Um der Reisenden einen Aufenthalt durch genaues Auswiegen zu ersparen, ist das Gewicht dieser Menge geschätzt worden. Ihr wurde gestattet, 3 kg — zu ihren Gunsten großzügig geschätzt— aus der von ihr insgesamt mitgebrachten Menge auszuwählen und zu behalten. Die Reisende ließ den Zurückweisungsgrund nicht gelten und lehnte eine Quittung über die von der Einfuhr zurückgewiesene und später amtlich vernichtete Fleischmenge ab. Das Zollamt ist bei Anwendung der strengen fleischbeschaurechtlichen Schutzvorschriften nicht kleinlich verfahren. Die Abfertigungsbeamtin hat sich einwandfrei verhalten. Sie hat versucht, bei der Betroffenen Verständnis für die Kontrolle zu wekken. Hierzu wie auch zu höflichem Umgang mit den Reisenden sind die Zollbeamten ausdrücklich angehalten. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 61) : Ist es bei Bund-Länder-Programmen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" üblich, wie 1976 im Fall der Gerresheimer Glas AG in Heilbronn, aus einem Bund-Länder-Sonderprogramm Zuschüsse für bereits im Vorjahr abgeschlossene Investitionen rückwirkend zu gewähren, und kann nach Auffassung der Bundesregierung durch eine derartig rückwirkende Förderpraxis mehr als ein sogenannter Mitnahmeeffekt für auch ohne Zuschuß zustande gekommene Investitionen erzielt werden? Da der vierte Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (BT-Drucksache 7/3601) erst am 20. März 1975 vom Planungsausschuß beschlossen wurde und rückwirkend zum 1. Januar 1975 in Kraft getreten ist, enthielt er als Übergangsregelung die Möglichkeit, daß für 1975 begonnene Investitionsvorhaben Förderungsanträge dann noch nachgereicht werden konnten, wennn es sich um ein neu anerkanntes Förderungsgebiet handelte. Diese Regelung traf voll auf das Vorhaben der Firma Gerresheimer Glas AG, Heilbronn, zu. Der Antrag wurde fristgerecht vor dem 30. Juni 1975 gestellt. Nach den Regelungen wirkte sich der Investitionsbeginn vor der Antragstellung (März 1975) nicht schädlich auf die Gewährung des Investitionszuschusses aus. Zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten kommen — abgesehen von der eben genannten Übergangsregelung — für eine Förderung nur Investitionen in Betracht, die im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/ 1497 Fragen B 62 und 63) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Gesellschaften Eigentümer der Ekofisk-Erdgasleitung nach Emden sind, und bestätigt die Bundesregierung, daß deutsche Gesellschaften, insbesondere deutsche Erdgasimporteure, an der Ekofisk-Leitung nicht beteiligt sind? Mißt die Bundesregierung (abgesehen davon, daß Produzenten von Nordsee-Erdgas aus technischen Überlegungen heraus Wert darauf legten, Eigentümer dieser Leitung durch die Nordsee bis zur Übergabestation Emden zu sein) im Hinblick auf künftige Verträge zwischen Produzenten und Käufern der Tatsache eine Bedeutung bei, daß die deutschen Erdgasimporteure an der Ekofisk-Leitung nicht beteiligt sind? Zu Frage B 62: An der Ekofisk-Emden-Erdgasleitung sind deutsche Gesellschaften nicht beteiligt. Eigentümerin ist zu 100 % die norwegische Gesellschaft Norpipe A/S. Diese Gesellschaft gehört zu gleichen Anteilen der norwegischen staatlichen Ölgesellschaft Statoil sowie der Phillips Norway Group. An letzterer Gesellschaft sind beteiligt: Phillips Petroleum, Petrofina, AGIP, Norsk Hydro, ELF-Aquitaine, Total, Eurafrep, Coparex und Cofranord. Zu Frage B 63: Die Bundesregierung mißt der Tatsache, daß deutsche Gesellschaften an der Ekofisk-Leitung nicht beteiligt sind, keine negative Bedeutung zu. Die Verträge zwischen den Produzenten und dem europäischen Käuferkonsortium sind auf langfristiger Basis abgeschlossen. An der Vertragstreue zu zweifeln besteht keinerlei Anlaß. Im übrigen sind auch die Produzenten an einer optimalen Abwicklung der Lieferverträge im selben Maße interessiert wie die Käufer. Außerdem besteht zwischen ,dem Königreich Norwegen und der Bundesrepublik Deutschland ein Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5821* Staatsvertrag vom 16. Januar 1974 (BGBl. 1975 II, S. 426), der sowohl Voraussetzungen schafft als auch die Gewähr bietet, daß der Transport von Kohlenwasserstoffen aus der norwegischen Nordsee ungestört erfolgen kann. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 64 und 65) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, einen zeitabhängigen Stromtarif — ähnlich dem Telefontarif — einzuführen, und hat sie einen derartigen Vorschlag bisher schon untersuchen lassen? Gibt es nach dem Wissensstand der Bundesregierung heute schon marktfähige Produkte, um zeitabhängig den Stromverbrauch zu erfassen und einer Zentrale zur Erfassung weiterzumelden, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls die Entwicklung derartiger Stromzähler zu unterstützen? Die Bundestarifordnung Elektrizität sieht bereits einen zeitabhängigen Stromtarif vor. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, jedermann einen preisgünstigeren sog. Schwachlasttarif für Stromverbrauch in der Zeit schwacher Leistungsbeanspruchung anzubieten. Dieser Tarif kann in der Regel für 6-8 Stunden in der Zeit von 21.00 bzw. 22.00 bis 6.00 bzw. 7.00 Uhr morgens in Anspruch genommen werden. In den Haushalten kommt er z. B. für die Aufheizung von Warmwasserspeichern in Frage. Auch im industriellen Sektor (Sonderabnehmerverträge) kann der Stromverbrauch in Stark- und Schwachlastzeiten unterschiedlich abgerechnet werden. Weitergehende tarifliche Maßnahmen zur gleichmäßigen Verteilung der Nachfrage (Abbau von Lastspitzen) hält die Bundesregierung angesichts der bereits vorhandenen weitgehenden Vergleichmäßigung des Lastverlaufs und fortdauernder eigener Bemühungen der Elektrizitätswirtschaft durch entsprechende Vertragsgestaltungen derzeit nicht für notwendig. Stromzähler, die den Stromverbrauch zeitabhängig erfassen, sind bereits auf dem Markt. Sie sind entweder mit Schaltuhren versehen (z. B. Zweitarifzähler) oder werden mit Tonfrequenz-Rundsteueranlagen zentral geschaltet (so insbesondere bei der Nachtstromspeicherheizung) . Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 66 und 67): Läßt sich der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage zur Kritik der Sachverständigen im Spiegel-Interview des Bundeskanzlers vom 16. Januar 1978 (Frage 73, Drucksache 8/1437) entnehmen, daß die Bundesregierung nicht die Kritik einzelner Gewerkschaften teilt, der Sachverständigenrat habe in seinem letzten Gutachten Empfehlungen abgegeben und damit seinen gesetzlichen Auftrag verfehlt? Läßt sich der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage zur Kritik der Sachverständigen im Spiegel-Interview des Bundeskanzlers vom 16. Januar 1978 (Frage 73, Drucksache 8/1437) entnehmen, der Bundeskanzler sehe eine Gesetzesverletzung darin, wenn Mitglieder des Sachverständigenrats in privaten Interviews ihre private Meinung darüber äußern, welche Lohnhöhe sie gesamtwirtschaftlich für optimal halten, oder was bezweckt der Bundeskanzler sonst mit seiner Kritik? Zu Frage B 66: Es trifft nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß der Sachverständigenrat in seinem letzten Jahresgutachten keine mit dem- SVR-Gesetz unvereinbaren Empfehlungen abgegeben und daß er seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt hat. Zu Frage B 67: Der Bundeskanzler sieht keine Gesetzesverletzung darin, wenn Mitglieder des Sachverständigenrates in privaten Interviews ihre private Meinung äußern. Derartige Interviews der Sachverständigen werden in der Offentlichkeit allerdings nicht als private Meinungsäußerung eines Wissenschaftlers, sondern als eine gutachterliche Stellungnahme eines Mitgliedes des Sachverständigenrates verstanden, was die Ratsmitglieder bei ihren für die Öffentlichkeit bestimmten Äußerungen bedenken sollten. Anlage 90 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 68 und 69): Erkennt die Bundesregierung, daß der Anteil der Ruhrgas AG am gesamten Erdgasimport in die Bundesrepublik Deutschland (rund 40 v. H. im Jahr 1975) auf Grund der abgeschlossenen Verträge etwa 58 v. H. im Jahr 1980, etwa 62 v. H. im Jahr 1985 und etwa 66 v. H. im Jahr 1990 erreichen wird, und erkennt die Bundesregierung, daß sich als Folge ihrer Wettbewerbspolitik hier eine marktbeherrschende Stellung abzeichnet, die energie- und wettbewerbspolitisch unerwünscht ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen einer aktiven Energie- und Wettbewerbspolitik die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß weitere deutsche Gesellschaften auf den internationalen Gasmärkten operieren können bzw. als Importeure den Marktzugang in die Bundesrepublik Deutschland erhalten, wie dies z. B. den erkennbaren energiepolitischen Absichten süd- und südwestdeutscher Landesregierungen entspricht? Zu Frage B 68: Die Ruhrgas AG hat durch ihre aktive unternehmerische Politik vor allem als Importeur von Erdgas eine starke Stellung erlangt, die sie voraussichtlich bis Mitte der 80er Jahre, ungefähr in der von Ihnen genannten Größenordnung, weiter ausbauen wird. Zur Zeit importieren neben der Ruhrgas AG sechs weitere Unternehmen, zum Teil in konsortialen Gruppen, zum Teil selbständig Erdgas (Thyssengas, BEB, EWE, RWE, VEW, Dt. Shell). Ab etwa 1985 wird die Salzgitter Ferngas GmbH (im Konsortium mit der Ruhrgas beim Einkauf von Algeriengas) hinzukommen. Die Chance zur Erweiterung dieses Kreises wird sich für Anschlußmengen in den 90er Jahren ergeben. 5822* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Die Erfahrungen, die die Ruhrgas AG aufgrund einer auch von der Bundesregierung unterstützten Beschaffungspolitik auf internationalen Erdgasmärkten gesammelt hat, können für die gesamte Energieversorgung unseres Landes von Nutzen sein. Die Bundesregierung verkennt auf der anderen Seite nicht, daß von vorgelagerten Wirtschaftsstufen Ausstrahlungen auf Struktur und Marktgeschehen nachfolgender Stufen ausgehen. Die im Kartellrecht enthaltenen Instrumente wirken wettbewerblich negativen strukturellen Veränderungen und Verhaltensweisen entgegen, die nicht der Kontrolle des Wettbewerbs unterliegen. Wie Sie sicherlich wissen, sollen sie durch die beabsichtigte 4. Kartellgesetznovelle verstärkt werden. Der unmittelbare Anlaß zur Novellierung der Mißbrauchsaufsicht über Energieversorgungsunternehmen hat sich allerdings in erster Linie aus Schwierigkeiten der kartellbehördlichen Praxis im Elektrizitätsbereich ergeben. Zu Frage B 69: Die Bundesregierung wird wie in der Vergangenheit alle unternehmerischen Schritte zum Abschluß neuer Erdgas-Importverträge politisch flankieren, sofern dadurch die Energieversorgung zu ökonomisch und politisch vertretbaren Bedingungen gesichert werden kann. Sie wird dabei auch darauf achten, daß die vorhandenen Ansätze einer ausgewogenen Struktur der Erdgasimportstufe sich weiter entwikkeln können. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 70, 71 und 72): Ist sich die Bundesregierung über die schwierige Lage der Einzelhandelsgeschäfte, vor allem in ländlichen Bezirken, im klaren, die vor allem die Versorgung der Bevölkerung des ländlichen Raums mit Lebensmitteln gefährdet, und ist sie bereit, die erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe zu ergreifen, besonders die Kartellbehörden zu ermuntern, Wettbewerbsverzerrungen der „Großen" zu verhindern und durch steuerliche Maßnahmen der Auszehrung des Einzelhandels auf dem flachen Land Einhalt zu gebieten? Ist die Bundesregierung in der Lage, Auskunft darüber zu geben, welches Ergebnis die zweite Untersuchung über „subjektive Komponenten der Versorgungslage" in ländlichen Gemeinden erbracht hat, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um für die besonders betroffenen Mitbürger, besonders kinderreicher Familien, Rentner, älterer Menschen und Kranke, die Einkaufsmöglichkeiten zu erhalten? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß der Bevölkerung der Vorteil einer örtlichen Einkaufsmöglichkeit bewußter gemacht wird? Zu Frage B 70: Die Entwicklung im Einzelhandel, insbesondere im Lebensmittelbereich, ist seit Jahren durch einen tiefgreifenden Strukturwandel gekennzeichnet, der die Wettbewerbssituation des mittelständischen Lebensmittelhandels deutlich verschärft hat. Nach Auffassung der Bundesregierung ist jedoch eine Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung ländlicher Gebiete mit Lebensmitteln bisher nicht eingetreten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung sehr aufmerksam. Um die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen — und damit auch der kleinen und mittleren Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels — zu stärken, hat sie in den letzten Jahren die Mittel sowohl für die einschlägigen ERP-Programme als auch für die Gewerbeförderungsmaßnahmen erheblich aufgestockt. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob nicht durch zusätzliche spezielle Maßnahmen die hier insbesondere angesprochene Zielgruppe kleiner Lebensmittelgeschäfte auf dem Lande noch stärker als bisher gefördert werden kann. Ein wichtiges Problem ist hierbei, diesen Unternehmen den Wert einer Betriebsberatung und somit die Bedeutung moderner betriebswirtschaftlicher Methoden für die Unternehmensführung bewußtzumachen. Im Rahmen der Wettbewerbspolitik hat die Bundesregierung durch die Kartellnovelle 1973 die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung wettbewerbsverzerrender Machtmißbräuche von Großunternehmen erheblich verschärft und die Kooperationsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen entscheidend verbessert. Darüber hinaus hat sie die Selbsthilfekräfte der Wirtschaft zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen nachhaltig aktiviert. Ferner strebt sie auch mit der 4. Kartellgesetznovelle durch eine Fortentwicklung der Fusionskontrolle, der Mißbrauchsaufsicht und des Diskriminierungsverbots eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen an. Die steuerpolitischen Maßnahmen der letzten Zeit, insbesondere die Entlastung bei der Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer, bringen auch für den mittelständischen Lebensmitteleinzelhandel Erleichterungen. Zu Frage B 71: Der zweite Teil der Untersuchung über die Versorgung mit Lebensmitteln in ländlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland kommt zu dem Ergebnis, daß trotz einer rückläufigen Zahl von Lebensmittelgeschäften bislang keine gravierenden Versorgungsengpässe entstanden sind. Das Vorhandensein eines Lebensmittelgeschäftes am Ort ist nur ein Kriterium für die Beurteilung der Versorgungslage. Eine wichtige Rolle spielen daneben z. B. der Pkw für Einkaufsfahrten, Bevorratungseinrichtungen, die Anbindung an den Nahverkehr, die Versorgung durch Verkaufswagen sowie die auf dem Lande besonders verbreitete Nachbarschaftshilfe. Aus der Untersuchung geht deutlich hervor, daß es unter diesen Aspekten unzureichend versorgte Haushalte selten gibt. Im übrigen handelt es sich hierbei nicht allein um ein Problem der Versorgung durch den Einzelhandel, sondern auch um die Lösung sozialpolitischer Probleme, um die sich sowohl gemeindliche Stellen als auch sonstige Organisationen bemühen. Zu Frage B 72: In einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist es grundsätzlich dem Verbraucher überlassen, wo er Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5823* seine Einkäufe tätigt. Der Verbraucher neigt in den letzten Jahren verstärkt zum Groß- und Verbundeinkauf. Die Verbraucherorganisationen waren schon in der Vergangenheit bestrebt, den Verbraucher über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten zu informieren. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, darüber hinausgehend auf den Verbraucher einzuwirken. Letztlich wird es auf den Konsumenten ankommen, wie hoch er den Wert einer wohnortnahen Einkaufsmöglichkeit einschätzt. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 73): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik einiger Länderregierungen, daß eine immer stärkere Bürokratisierung im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern dazu führe, daß zahlreiche bedeutende wirtschaftliche Investitionen verzögert werden, d. h., daß die Mitsprache des Bundes zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und damit zu spürbaren Investitionshemmungen führt (z. B. Ausbau und Neubau von Hochschulen, Krankenhäusern und Industrievorhaben)? Die in der Frage aufgeführten Beispiele beziehen sich in erster Linie auf die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, zu der daher ausführlicher Stellung genommen wird. 1. Die Einführung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Jahre 1969 war ein entscheidender Fortschritt für den Ausbau des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl sich der Bund auch bereits vor diesem Zeitpunkt mit erheblichen Mitteln. am Hochschulbau beteiligte, bestanden aufgrund der verfassungsrechtlichen Situation nur relativ wenig Möglichkeiten, im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung koordinierend die jeweiligen Länderplanungen zu beeinflussen. Die Folge war ein unzureichend abgestimmter und mehr von Zufälligkeiten abhängiger Hochschulbau. Mit der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau sollten überregionale Zielsetzungen für den Ausbau der Hochschulen entwickelt und die Hochschulen in die Lage versetzt werden, als „Bestandteile des gesamten Forschungs- und Bildungssystems künftigen Anforderungen" zu genügen. Bei Abwägung der Vor- und Nachteile einer Regelung, die diesen Ansprüchen genügte, wurde vom Gesetzgeber bewußt ein gewisser Koordinierungsaufwand in Kauf genommen, der allerdings im übrigen auch bei jeder anderen Form der unverzichtbaren Abstimmung der Maßnahmen unter den Ländern entstanden wäre. Erst die Festlegung der längerfristigen Ziele und der einzelnen Vorhaben des Hochschulbaus in den jährlich fortzuschreibenden Rahmenplänen und die damit verbundene gemeinsame politische Verantwortung von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ermöglichen es heute, die eindrucksvolle Bilanz des bisherigen Hochschulausbaus von über 220 000 zusätzlichen Studienplätzen seit 1971 bei einem Gesamtbestand von jetzt rund 700 000 Plätzen zu ziehen. Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe angewandten Planungsinstrumente, Richtwerte und Verfahrensregelungen sind nicht vom Bund oktroyiert, sondern von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet und im zuständigen Planungsausschuß für den Hochschulbau — fast ausnahmslos einstimmig — verabschiedet worden. Die z. T. normierten Instrumente und Regelungen tragen wesentlich dazu bei, den Planungs- und Abstimmungsprozeß zu vereinfachen und zu rationalisieren. Die Richtwertmethode hatte darüber hinaus zur Folge, daß die Kostenentwicklung im Hochschulbau deutlich gedämpft werden konnte, Auch in einem solchen Planungssystem können allerdings Tendenzen auftreten, die zur Schwerfälligkeit des Verfahrens führen. Sie liegen in der Natur der Sache und sie gibt es auch auf Länderseite. Um sie zu vermeiden, hat der Bund konkrete Vorschläge (so zur Kostenprüfung), die solchen Tendenzen einer Bürokratisierung entgegenwirken sollen, entwickelt und den Ländern vorgelegt. Hierüber wird z. Z. beraten. In der bisherigen Praxis der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ist kein Fall vorgetragen worden, in dem die Mitsprache des Bundes zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und damit zu spürbaren Investitionshemmungen geführt hat. 2. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" liegt die Durchführung allein bei den Ländern, welche die zu fördernden Vorhaben unter Beachtung der Förderungsregelungen auswählen und Gelder ohne weitere Mitwirkung des Bundes bewilligen. Dem Bund obliegt zusammen mit den Ländern die Rahmenplanung, wobei die Aufgabenbereiche von Rahmenplanung und Durchführung eindeutig im Rahmenplan festgelegt sind. Die Mitwirkung des Bundes kann daher im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung zu keinen Investitionshemmungen führen. 3. Ähnliches gilt für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Auch in diesem Bereich sind keine Investitionshemmungen festzustellen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 74 und 75): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Exekutivdirektors der Internationalen Energie-Agentur, Dr. Lantzke (dessen Stellungnahme bei der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zur Energiepolitik durch den Bundestagsausschuß für Wirtschaft, Protokoll vom 17. Oktober 1977, Seite 14), daß „auch Erdgas im Ganzen uns nur eine Atempause auf dem Wege zu einer anderen Energieversorgungsstruktur bietet", und daß man die weitere Entwicklung des Erdgases nicht unbegrenzt forcieren könne, und welche energiepolitischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung? Teilt die Bundesregierung die von der Internationalen Energie-Agentur in einer für die letzte Weltenergiekonferenz in 5824* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Istanbul (September 1977) bestimmten Untersuchung getroffene Feststellung, es könne nicht erwartet werden, daß das Erdgas ein langfristiger Ersatz für Erdöl sein wird, und alle Anstrengungen müssen sich darauf konzentrieren, sowohl für Erdgas als auch für Erdöl einen möglichen Ersatz durch Schaffung neuer Energiequellen zu finden" (Report der Internationalen EnergieAgentur Towards an International Strategy for Energy Research and Development", Seite 19), und welche energiepolitischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen- Feststellungen von seiten der Internationalen Energie-Agentur? Zu Frage B 74: Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Internationalen Energie-Agentur (IEA), daß Erdgas langfristig betrachtet nicht als Ersatz für Erdöl angesehen werden kann. Sie geht jedoch wie alle Studien über die zukünftige Entwicklung der Weltenergiemärkte davon aus, daß der absolute Beitrag des Erdgases bis zum Jahre 2000 weltweit steigen wird, — das Bild' über die weltweiten Ressourcen an Erdgas zur Zeit noch nicht vollständig ist — die sicheren und wahrscheinlichen Reserven an Erdgas jedenfalls länger reichen als beim Erdöl. Zu Frage B 75: Die Bundesregierung zieht daraus die Folgerung, daß die Bundesrepublik Deutschland sich bei der steigenden Nutzung des Erdgaspotentials in den kommenden Jahrzehnten einen angemessenen Anteil sichern sollte. Sie wird jedoch — wie sie in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms erneut dargelegt hat — ihre Politik fortsetzen, langfristig auf eine Veränderung der Energieversorgungsstruktur hinzuarbeiten. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 76 und 77) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die energiepolitische und energiewirtschaftliche Entwicklung in den USA wegen der Dimensionen des amerikanischen Verbrauchs größte Bedeutung für die anderen Verbraucherländer hat, und mit welchen jährlichen Rohöl- und Erdgasimporten der USA rechnet die Bundesregierung bis Anfang der 90er Jahre? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Erdgasimporteure der USA sich in der Nachfragekonkurrenz auf den Welterdgasmärkten außer durch höhere Preise mit zusätzlichen Vorteilen für Erdgasförderländer (z. B. durch ein stärkeres Engagement bei der Finanzierung der für den LNG-Erport im Förderland erforderlichen technischen Anlagen) Lieferkontrakte sichern werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten deutscher Importeure bei Nachfragekonkurrenz mit amerikanischen Importeuren um etwaige LNG-Exportmengen aus den in Betracht kommenden Förderländern? Zu Frage B 76: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die energiepolitische und energiewirtschaftliche Entwicklung in den USA größte Bedeutung für die Entwicklung auf dem Weltmarkt und den nationalen Märkten der übrigen Länder der westlichen Welt hat, Die US-Öleinfuhren zeigen seit Jahren wegen des Rückganges der einheimischen Förderung steigende Tendenz. Machten sie 1973 etwa 1/3 des Inlandsverbrauchs aus, so stieg ihr Anteil 1977 bereits auf über 45 °/o. Der nationale Energieplan der US-Regierung sieht vor, den derzeitigen Öl-Importbedarf von ca. 8,5 Millionen b/d (= ca. 425 Millionen t) auf ca. 7 Millionen b/d (= ca. 350 Millionen t) im Jahre 1985 zu vermindern. Die amerikanische Administration hat allerdings bereits erkennen lassen, daß dieses Ziel angesichts des schnelleren Wirtschaftswachstums und der Probleme bei der Erschließung neuer Energiequellen wahrscheinlich nicht erreichbar sein wird. Der Erdgasbedarf der USA wird zur Zeit noch zu 95 % aus inländischer Förderung gedeckt. Der Importbedarf im Jahre 1985 wird von der OECD/IEA auf rd. 50 Milliarden m3 geschätzt. Bei einem geschätzten Gesamtbedarf in Höhe von 645 Milliarden m3 wären das dann knapp 8 °/o. Andere Studien, die zum Teil bis 2 000 reichen, gehen von einem wesentlich höheren Importbedarf aus. Die Schätzungen sind zur Zeit dadurch erschwert, daß die US-Administration noch keine Leitlinien für die künftige Importpolitik bei Erdgas festgelegt hat. Zu Frage B 77: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Erdgas-Importeure der USA in der Nachfrage nach LNG gegenüber europäischen Wettbewerbern aufgrund kostengünstiger eigener Erdgasquellen besondere Preisvorteile haben, weil so die administrativ regulierten US-Inlandspreise mit hohen Importpreisen gemischt werden können. Ein starkes Engagement der US-Importeure bei der Finanzierung von technischen Anlagen in den Förderländern besteht nach den hier vorhandenen Unterlagen nicht. Die Chancen europäischer Importeure liegen darin, daß sie zu einem erheblichen Potential transportgünstiger liegen als die USA, daß auch die Exportländer eine Diversifizierung der Abnehmerländer betreiben und eine Preisgestaltung in den Exportverträgen in die USA einer stärkeren, insbesondere im Zeitablauf wiederholten Kontrolle durch die amerikanische Genehmigungsbehörde unterliegt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 78): Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die direkten und indirekten Zuwendungen für Kohle- bzw. Kernenergie seitens der öffentlichen Hand, bezogen auf die Kilowattstunde in den Jahren 1970 bis 1977? Eine aussagefähige Aufteilung sämtlicher in den Jahren 1970-1977 vom Bund und den Bergbauländern direkt und indirekt für die deutsche Steinkohle aufgewandten Mittel (Absatz-, Struktur-, Anpassungs-, Sozial- und sonstige Hilfen) auf den Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung, Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5825* stromungsbereich und damit die Herstellung eines Bezugs zur aus Kohle erzeugten bzw. künftig noch erzeugbaren Kilowattstunden ist nicht möglich. An ausschließlich dem Verstromungsbereich zurechenbaren Zuwendungen können für die Jahre 1970-1977 genannt werden: — 716 Mio DM Haushaltsmittel (Bund und Bergbauländer) aufgrund des 2. Verstromungsgesetzes bis 1974 — 70 Mio DM Bundesmittel zur Übergangsregelung des Jahres 1974 — 3 206 Mio DM Zuschüsse aus dem Ausgleichsfonds nach dem 3. Verstromungsgesetz seit 1975. Hierzu kommen, soweit derzeit abschätzbar, indirekte Zuwendungen (Steuervorteile nach dem 1. Verstromungsgesetz), allerdings für die Zeit seit Inkrafttreten dieses Gesetzes in 1965, von ca. 2 000 Mio DM. Für den Kernenergiebereich (Leichtwasserreaktortechnologie) wurden seitens der öffentlichen Hand in den Jahren 1970-1977 durchschnittlich 437 Mio DM pro anno aufgewandt. Die Leichtwassertechnologie ist kommerziell eingeführt und wird deshalb von der Bundesregierung nicht mehr gefördert. Eine Ausnahme davon bilden die Reaktorsicherheitsforschung und Arbeiten zur Schließung des nuklearen Brennstoffkreislaufs, die in hohem Maße im öffentlichen Interesse liegen. Hauptsächlich hierfür wurden auch die oben genannten Zuwendungen eingesetzt. Eine Zurechnung dieser Zuwendungen zu den erzeugten Kilowattstunden läßt sich auch hier nicht vornehmen, da sie eine fragwürdige Aussagekraft hätte. Eine derartige Bewertung dürfte nur dann aussagefähig sein, wenn man die Zuwendungen über die Gesamtnutzungsdauer der einzelnen Kraftwerkstypen betrachten würde. Dies würde jedoch eine Festlegung der zeitlichen Erzeugung der einzelnen Kraftwerkstypen als auch eine Prognose über die tatsächlich zu erwartende Entwicklung der Erzeugung voraussetzen. Diese Auffassung.wird auch durch das Gutachten „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten" gestützt, das das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln und die Forschungsstelle für Energiewirtschaft, München, im Auftrag des Bundesministers für Wirschaft erstellt haben. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meine Antwort an den Herrn Kollegen Dr. Hubrig am 8. Dezember 1977 im Deutschen Bundestag (8. Wahlperiode, 61. Sitzung, Seite 4761-4762). Anlage 96 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 79) : Welche Förderungsprogramme gibt es für die freien Berufe im Bund, und inwieweit gibt es nach dem Wissensstand der Bundesregierung solche Programme in den Ländern? Für die Errichtung sowie die Festigung freiberuflicher Existenzen bestehen beim Bund und in einigen Ländern folgende Programme zur Förderung durch Gewährleistungen, Kredite und Zuschüsse: 1-. Förderungsmaßnahmen des Bundes Bürgschaften der Lastenausgleichsbank (LAB) für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe nach den Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft. In diesem Programm können Angehörige aller freien Berufe berücksichtigt werden. (Richtlinien in der Fassung vom 25. November 1974, Bundesanzeiger Nr. 225 vom Dezember 1974) 2. Kombinierte Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern Die von Bund und Land gemeinsam geförderten Kreditgarantiegemeinschaften in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen haben sich Spezialfonds für die Förderung bestimmter Investitionen von Angehörigen freier Berufe angegliedert. Gewährleistungen aus diesen Fonds kommen in Frage, wenn die Richtlinien des LAB-Bürgschaftsprogramms eine Förderung nicht zulassen. 3. Förderungsmaßnahmen von Bundesländern 3.1 Bayern Aufgrund des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 8. Oktober 1974 können für die Förderung der freien Berufe im Lande Bayern Finanzierungshilfen in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Bürgschaften gewährt werden. Außerdem können Freiberufler im Lande Bayern im Rahmen des „Mittelständischen Garantieprogramms" Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs- und Leistungsgarantien sowie ähnliche Gewährleistungen, die von Kreditinstituten im Rahmen von Exportgeschäften übernommen werden, erhalten. Für diese Gewährleistungen übernimmt die LfA Ausfallgarantien bis zu 70 %. 3.2 Baden-Württemberg Das Darlehensprogramm der Landeskreditbank Baden-Württemberg zur Förderung der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft schließt Kredite an „in der Wirtschaft tätige" freie Berufe ein. 3.3 Nordrhein-Westfalen Im Mittelstandskreditprogramm des Landes kann sowohl die Errichtung als auch die Festigung freiberuflicher Praxen gefördert werden. Die Kreditinstitute reichen vom Land refinanzierte Kredite aus. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 80 und 81): 5826* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Forderung nach einer verstärkten öffentlichen Kontrolle privater Sicherheitsunternehmen nur unter gewerberechtlichen Aspekten zu sehen ist, wie es in ihrer Antwort (Anlage 54 zum Plenarprotokoll 8/70) auf meine Frage vom 16. Januar 1978 (Drucksache 8/1457, Frage Nr. 61) zum Ausdruck kommt, oder teilt sie meine Meinung, daß die Tätigkeit des Bewachungsgewerbes mit dem Gewaltmonopol des Staats kollidieren kann und daher eine klare gesetzliche Abgrenzung seiner Aufgaben zur Tätigkeit der Polizei notwendig ist? Wird die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig werden, um die Befugnisse privater Sicherheitsunternehmen bei der Anwendung ihrer Mittel, vor allem bei der Ausübung des Notwehrrechts, an die Grenzen anzugleichen, die der Polizei gesetzt sind? Das Problem der Abgrenzung von öffentlichen und privaten Aufgaben im Sicherheitsbereich sowie der effektiven Aufsicht über die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Private ist in der letzten Zeit verschiedentlich aufgetaucht, z. B.. bei der Erörterung der Sicherung kerntechnischer Einrichtungen und im Bereich der Luftsicherheit sowie bei den Bestrebungen sich bedroht fühlender Persönlichkeiten, sich durch private Sicherheitsunternehmen Personenschutz gewähren zu lassen. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat den Bundesminister des Innern im Zusammenhang mit der Erörterung des Stellenplans für eine kerntechnische Einrichtung am 15. Dezember 1977 um die Vorlage eines Berichts gebeten, in dem über den konkreten Anlaß hinaus in grundsätzlicher Weise zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung genommen werden soll. Die Vorbereitung des Berichts in meinem Hause und seine Abstimmung innerhalb der Bundesressorts sind noch nicht abgeschlossen. Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich diesen Bericht durch die Antwort auf Ihre Fragen nicht vorwegnehmen möchte. Ich werde Ihnen ein Exemplar des Berichts übersenden, sobald er fertiggestellt ist. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 83 und 84) : Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß die Sowjetunion gegenwärtig in Westeuropa Mais und Weizen in größerem Umfang aufkauft, und wenn ja, in welcher Größenordnung bewegen sich diese Aufkäufe? Wie beurteilt die Bundesregierung die Rückwirkungen der Mais- und Weizennachfrage der Sowjetunion auf die Weltmarktpreise dieser Produkte, und inwieweit sind hiervon nach dem Wissensstand der Bundesregierung Entwicklungsländer betroffen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Sowjetunion in Westeuropa Weizen und Mais in größerem Umfang aufkauft. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Sowjetunion kürzlich im Rahmen des bestehenden bilateralen Abkommens Weizen gekauft; für diesen Weizen war den zuständigen Behörden der USA zunächst kein Bestimmungsland gemeldet worden. Für die Entwicklung der Preise für Mais und Weizen auf dem Weltmarkt sind außer der Nachfrage der Sowjetunion auch die Käufe anderer wichtiger Importländer, wie zum Beispiel die der Volksrepublik China bedeutsam. Die Nachfrage am Weltmarkt hat seit einigen Monaten zu einer Stabilisierung der Preise auf allerdings verhältnismäßig niedrigem Niveau geführt. Die Entwicklungsländer sind nicht benachteiligt. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 85): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Höfe, die, z. B. durch das Ausweichen ihrer Eigentümer auf Aussiedlerhöfe oder aus anderen Gründen, Leerstehen, bevorzugt Aussiedlern aus Ostblockstaaten zur Verfügung zu stellen? 1. Die aus der Landwirtschaft stammenden Spätaussiedler werden sowohl im Grenzdurchgangslager Friedland als auch in der Durchgangsstelle für Aussiedler in Nürnberg nach ihren beruflichen Plänen befragt, die sie im Bundesgebiet zu verwirklichen wünschen. Dabei ergibt sich bisher fast ausnahmslos, daß dieser Personenkreis an der Übernahme einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle nicht interessiert ist. Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Auskünfte der Siedlungsbehörden der Länder. 2. Streben einzelne Spätaussiedler gleichwohl eine Tätigkeit als selbständiger Landwirt an, obliegt die Entscheidung über die Förderung einzelner Vorhaben ausschließlich den zuständigen Behörden der Länder. 3. Soweit es sich bei einzelnen leerstehenden Höfen um entwicklungsfähige Betriebe handelt, bestehen keine Bedenken, solche Höfe bevorzugt Spätaussiedlern zur Verfügung zu stellen, sofern den Vorhaben kein öffentliches Interesse entgegensteht. Diese Voraussetzungen sind unverzichtbar, wenn ein andauernder Eingliederungserfolg gewährleistet sein soll. Über diese Rechtslage sind die zuständigen Behörden der Länder unterrichtet. Anlage 100 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 86) : Sind die alarmierenden Meldungen von Wissenschaftlern, denenzufolge unsere Lebensmittel durch Verwendung von Chemikalien bei Massentierhaltungen und bei der Verwertung von Tierprodukten zunehmend verseucht werden, zutreffend, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen derartige Vergiftungen unserer Nahrungsmittel zum Schutz der Verbraucher zu tun? Bei der Erkrankung von Tieren, also auch in den Fällen, die sich auf die Massentierhaltung beziehen, müssen Arzneimittel in wirksamen Dosierungen angewendet werden. Rückstände dieser Arzneimittel können, wenn nach ihrer Anwendung keine ausreichenden Wartezeiten verstreichen, in den gewonnenen Lebensmitteln enthalten sein und nach Verzehr der Lebensmittel in den menschlichen Organismus übergehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5827* Die Bundesregierung hat daher seit längerem die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die arzneimittelrechtlichen, lebensmittelrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften dahin gehend zu ändern, daß eine ausreichende Rückstandsfreiheit gewährleistet ist. So schreibt das Arzneimittelgesetz u. a. vor, daß Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, nach Ablauf der erforderlichen Übergangsregelungen, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert bzw. zugelassen worden sind. Hierbei werden die Wartezeiten festgesetzt, die nach der Anwendung der Arzneimittel verstreichen müssen, damit die von den behandelten Tieren gewonnenen Lebensmittel keine bedenklichen Rückstände enthalten. Zugleich schreibt § 15 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vor, daß Lebensmittel, die von den behandelten Tieren gewonnen worden sind, gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die festgesetzten Wartezeiten nicht eingehalten worden sind. Auf fleischbeschaurechtlichem Gebiet sind seit 1974 die Vorschriften über die amtliche tierärztliche Fleischuntersuchung u. a. durch eine Rückstandsuntersuchung ergänzt worden, wonach Schlachttiere und Fleisch routinemäßig auf Rückstände von Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung untersucht werden. Bei positivem Befund darf das rückstandshaltige Fleisch für den Verzehr nicht freigegeben werden. Im übrigen ist auch nach den futtermittelrechtlichen Vorschriften die Verabreichung von Futterzusatzstoffen an Tiere nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich zugelassen sind. Eine Reihe weiterer Vorschriften ergänzt diese Regelungen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit den erlassenen gesetzlichen Regelungen der Einsatz von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung und das evtl. Auftreten von Rückständen in den gewonnenen Lebensmitteln im wesentlichen unter Kontrolle wird gehalten werden können. Ich verkenne dabei nicht, daß dies eine schwierige und ständig neue Probleme aufwerfende Aufgabe ist, die uns nicht nur heute beschäftigt, sondern auch in Zukunft zu steter Aufmerksamkeit und ständigen Anstrengungen sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene zwingen wird und eine laufende Anpassung der diesbezüglichen Vorschriften an den Stand der wissenschaftlichen Forschung erfordert. Eine alarmierende Situation ist nicht zu erkennen. Im übrigen konnte wiederholt festgestellt werden, daß Aussagen von Wissenschaftlern, wie sie in der Presse zitiert wurden, bei näherer Nachfrage von diesen nicht bestätigt worden sind. Anlage 101 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 87 und 88): Trifft es zu, daß Belgien, Holland, Frankreich und Italien keine offiziellen Vorschriften zum EG-Bezeichnungsrecht erlassen haben, wie die Weinfachzeitschrift Harpers in Großbritannien bereits im August 1977 geschrieben hat? Treffen Informationen zu — und wenn nein, welche Stellungnahme kann die Bundesregierung hierzu abgeben —, daß die von ernstzunehmenden Kreisen verbreitete Meinung, daß es nicht zutreffe, daß die Bundesregierung den Termin bei der Diskussion für das Inkrafttreten der EG-Verordnung 2133 und 1608 nicht gegen die Mehrheit der EG-Mitgliedsstaaten haben durchsetzen können? Zu Frage B 87: Die Bundesregierung konnte in der für die Beantwortung Ihrer Frage gegebenen Zeit nicht feststellen, ob der von Ihnen erfragte Tatbestand zutrifft. Selbst wenn dies zuträfe, wäre es für die Geltung des Gemeinschaftsrechts in diesen Mitgliedstaaten unerheblich. Die Harmonisierung des Bezeichnungsrechts für Weine und Traubenmoste ist erfolgt durch die Verordnungen (EWG) Nr. 2133/74 des Rates und Nr. 1608/76 der Kommission. Verordnungen sind nach Artikel 189 Abs. 2 des EWG-Vertrags in allen ihren Teilen verbindlich und gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar, ohne daß es hierzu eines nationalen .Rechtsetzungsaktes bedarf. Zu Frage B 88: Die Informationen treffen nicht zu. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen (EWG) Nr. 2133/74 und Nr. 1608/76 sowie ihrer Änderungsverordnungen (Nr. 1890/75, Nr. 1168/76, Nr. 1054/77, Nr. 1475/77 und Nr. 1802/77) haben Meinungsverschiedenheiten zwischen den Delegationen der Mitgliedstaaten nicht bestanden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 89): Trifft es zu, daß geistig Behinderte gegenüber anderen Gruppen von Behinderten bezüglich der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr benachteiligt sind, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, hier für angemessene Abhilfe zu sorgen? In die Freifahrtvergünstigung im Nahverkehr sind nach dem geltenden Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 u. a. nur Körperbehinderte i. S. des § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes in der vor dem 31. März 1974 geltenden Fassung und ihre notwendige Begleitung einbezogen, wenn sie erheblich gehbehindert sind und ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Geistig Behinderte gehören danach nicht zu dem so bestimmten Personenkreis der Körperbehinderten. Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten und Nachteile bekannt, die infolge der jetzigen Abgrenzung des Personenkreises vor allem geistig Behinderten entstehen. Sie hat u. a. deshalb bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgelt- 5828* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 liche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr beschlossen (Bundesratsdrucksache 736/74). Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf damals aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Sie wird in Kürze in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen. Den Ländern ist inzwischen ein Diskussionsentwurf zugegangen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 91): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen des Modellprogramms des Bundes und des Landes Hessen „Beratung und Hilfe für junge Arbeitslose" den Kommunalverwaltungen und freien Trägern über die Arbeitsverwaltungen Adressen junger Arbeitsloser zugänglich zu machen, und ist sie gegebenenfalls bereit, entsprechende anderslautende Weisungen für dieses und ähnliche Programme zu ändern? Das Ziel des Sonderprogramms „Beratung und Hilfe für jugendliche Arbeitslose", das vom Land Hessen und dem Bund durchgeführt wird und jugendliche Arbeitslose motivieren soll, angebotene Hilfen bei der Beschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu nutzen, wird auch von der Bundesanstalt für Arbeit unterstützt. Die Arbeitsämter sind deshalb um eine effektive Zusammenarbeit mit den freien Trägern bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe bemüht. Eine Weitergabe von Adressen jugendlicher Arbeitsloser an die freien Träger ist allerdings nach den gesetzlichen Datenschutzregelungen nur dann möglich, wenn sich der Jugendliche hiermit einverstanden erklärt hat. Die Arbeitsverwaltung wird im Rahmen der Berufsberatung und der Arbeitsvermittlung die Jugendlichen auf die angebotene Hilfestellung im Rahmen des Sonderprogramms hinweisen und zu einer Teilnahme an den Maßnahmen anregen. Auch wird sie auf örtlicher Ebene mit den freien Trägern eng zusammenarbeiten, um zu einem erfolgreichen Ablauf des Sonderprogramms beizutragen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 92, 93, 94 und 95): Was hat die Bundesregierung getan, um dem Sinken des Ansehens der Arbeitslosen in der Bevölkerung entgegenzuwirken, was hat sie insbesondere getan, um der Öffentlichkeit Aufschluß darüber zu verschaffen, in welchem Ausmaß — nach Personen und aufgewendetem Betrag — die Leistungen der Solidargemeinschaft der gegen Arbeitslosigkeit Versicherten mißbräuchlich von Vermittlungsunwilligen in Anspruch genommen werden, und wie erklärt die Bundesregierung gegebenenfalls die in soweit bestehende Unkenntnis? Wie groß ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der jeweilige Prozentsatz derjenigen unter den Empfängern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, die erst nach 2maliger, 3- bis 5maliger, 6- bis 10maliger und über 10maliger Vermittlung Arbeitsplätze finden, und wie hoch ist dabei der Anteil derjenigen, die nach einer Frist von drei Monaten wieder arbeitslos gemeldet sind? Wie groß ist nach Meinung der Bundesregierung die Zahl jener Personen, die, ohne Arbeitslosengeld zu erhalten, im Falle des Vorhandenseins von geeigneten Arbeitsplätzen solche annehmen würden? Wieviel Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland sind u. a. unter Berücksichtigung der sogenannten „stillen Arbeitsmarktreserve", der Abwanderung von ausländischen Arbeitskräften, u. a. seit 1974 verlorengegangen? Die Bundesregierung hat in der Offentlichkeit immer wieder davor gewarnt, Pauschalurteile über die Arbeitsbereitschaft von Arbeitslosen abzugeben. Sie sieht die großen beruflichen Folgen und menschlichen Schwierigkeiten, die Arbeitslosigkeit in sehr vielen Fällen mit sich bringt. Im gleichen Sinn hat sich auch die Bundesanstalt für Arbeit in ihrer Öffentlichkeitsarbeit geäußert. Die Politik der Bundesregierung ist daher ganz auf die Sicherung der Beschäftigung und die Wiedereingliederung der Arbeitslosen gerichtet. Auf der anderen Seite muß sie selbstverständlich auch darauf achten, daß Leistungen nicht mißbräuchlich in Anspruch genommen werden. Sie hat — zuletzt mit ihren Vorschlag für das am 1. Januar 1978 in Kraft getretene 4. Änderungsgesetz zum Arbeitsförderungsgesetz — mehrere Initiativen für gesetzliche Regelungen ergriffen, die solchem Mißbrauch entgegenwirken. Eine zahlenmäßige Abschätzung der Mißbrauchsfälle ist der Natur der Sache nach nicht möglich. Nennen läßt sich in diesem Zusammenhang lediglich die Zahl der verhängten Sperrzeiten wegen Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung. Sie betrug 1977 71 292 und lag damit um 15 % über dem Vorjahr, nachdem sie sich 1976 besonders kräftig erhöht hatte. Die in Ihrer zweiten Frage erbetene Auskunft zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge je Arbeitslosen kann ich Ihnen nicht geben. Diese Daten werden von der Bundesanstalt für Arbeit nicht erfaßt. Gründe hierfür sind hier vor allem die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung der Vermittler sowie die Gefahr, daß eine solche statistische Erfassung als eine Art Erfolgskontrolle verstanden werden könnte und damit die Qualität der Vermittlungsbemühungen Schaden nimmt. Die Häufigkeit der Arbeitslosigkeit wurde mit den Strukturdaten von Ende September 1977 erhoben. Danach waren in dem Zeitraum Oktober 1976 bis September 1977 von Arbeitslosigkeit betroffen: einmal 78 % zweimal 16,5 % dreimal 3,9 % viermal und mehr 1,6 % aller Ende September 1977 gezählten Arbeitslosen. Zu Ihrer dritten Frage geht die Bundesregierung davon aus, daß die Personen, die sich arbeitslos melden, obwohl sie keine Leistungsansprüche ha- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5829* ben, in aller Regel auch bereit sind, geeignete Arbeitsplätze zu besetzen. Ihre vierte Frage läßt sich nicht exakt beantworten, da „verlorengegangene Arbeitsplätze" statistisch nicht sicher zu erfassen sind. Fest steht jedoch die Verminderung der Zahl der abhängig Beschäftigten zwischen 1974 und 1977 von 22,15 Millionen um etwa 850 000 auf 21,3 Millionen. Diese Entwicklung schlägt sich etwa zur Hälfte in einer erhöhten Arbeitslosenzahl, im übrigen jedoch in einer veränderten Erwerbsbeteiligung und einer erheblichen Abwanderung von Ausländern nieder. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 96) : Wird die Bundesregierung Abgeordneten aller drei Bundestagsfraktionen Gelegenheit geben, ihre Auffassung zu sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Fragen in dem vom Bundesarbeitsminister herausgegebenen Bundesarbeitsblatt zu veröffentlichen, nachdem in der jüngsten Ausgabe dieser Zeitschrift ein Abgeordneter der Koalitionsfraktionen seine Meinung über „Wege und Möglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik" kundgetan hat? Das Bundesarbeitsblatt steht grundsätzlich allen Autoren zur Mitarbeit offen, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Fraktionszugehörigkeit. Die Entscheidungen der Redaktion des Arbeitsblattes über die Annahme oder Ablehnung eines Manuskripts fallen unter strikt fachlichen und journalistischen Gesichtspunkten. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 97): Welche vertraglichen Regelungen bestehen derzeit zwischen der EG und der Türkei bzw, sind beabsichtgit, die eine arbeitsrechtliche Gleichstellung von Türken mit EG-Bürgern vorsehen, und in welcher Größenordnung wird von Türken davon Gebrauch gemacht werden, daß sie nach EG-Recht in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten können? Nach Artikel 37 des Zusatzprotokolls für die Übergangsphase der Assoziierung zwischen der EG und der Türkei vom 23. November 1970, dem der Bundestag zugestimmt hat (Bundesgesetzbl. II Nr. 29 vom 26. Mai 1972 S. 385), sieht jeder Mitgliedstaat für die in der Gemeinschaft beschäftigten Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit eine Regelung vor, die in bezug auf die Arbeitsbedingungen und das Entgelt eine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Diskriminierung gegenüber Staatsanghögen der Mitgliedstaaten der EG ausschließt. In der Bundesrepublik Deutschland entspricht die arbeits-und sozialrechtliche Gleichstellung aller Arbeitnehmer dem geltenden Recht, so daß der genannte Artikel 37 bei uns keine Änderung gesetzlicher oder administrativer Vorschriften erforderlich macht. Am 20. Dezember 1976 hat der Assoziationsrat über die Ausgestaltung der auf vier Jahre befristeten ersten Stufe der Freizügigkeit gemäß Artikel 36 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen mit der Türkei beschlossen. Die in der Bundesrepublik Deutschland für den Zugang zum Arbeitsmarkt geltenden Rechtsvorschriften werden hiervon nicht tangiert. Insbesondere kann und wird der Anwerbestopp auch gegenüber Türken uneingeschränkt aufrechterhalten bleiben. Zur Ausgestaltung der Freizügigkeit über die erste Stufe hinaus kann heute noch nichts gesagt werden. Welcher Spielraum für weitere Schritte in Richtung Freizügigkeit besteht, wird in sehr starkem Maße von der Entwicklung der Arbeitsmärkte in den EG-Staaten in den kommenden Jahren abhängen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 98 und 99) : Wann wird die Bundesregierung entsprechend der Ermächtigung in Artikel 6 des Ratifizierungsgesetzes zum deutschpolnischen Rentenabkommen vom 9. Oktober 1975 Durchführungsvereinbarungen über das Antrags- und Feststellungsverfahren der zuständigen Behörden gemäß Artikel 11 b des Abkommens in Kraft setzen oder durch Rechtsverordnung Näheres über das Verfahren regeln? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Bundesgebiet in Einzelfällen die Berücksichtigung von nach 1945 in den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter Hinweis darauf ablehnen, daß eine entsprechende Feststellung auf Grund des deutsch-polnischen Rentenabkommens vom 9. Oktober 1975 dem zuständigen polnischen Versicherungsträger obliegt, insoweit aber mit einer alsbaldigen Entscheidung nicht zu rechnen sei, weil die erforderlichen Durchführungsvereinbarungen bislang noch nicht verabschiedet werden konnten, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Sachverhalt? Zu Frage B 98: Die Durchführungsvereinbarung über das Antrags- und Feststellungsverfahren der zuständigen Behörden gemäß Artikel 11 Buchstabe b) des Rentenabkommens ist am 11. Januar 1977 in Warschau unterzeichnet worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 1977 der Rechtsverordnung zugestimmt (Bundesgesetzbl: II 1977 S. 585). Nach Austausch der in der Durchführungsvereinbarung vorgesehenen Mitteilungen, daß die für das Inkrafttreten der Vereinbarung erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Durchführungsvereinbarung am 15. September 1977 in Kraft getreten (Bundesgesetzbl. II 1977 S. 1187). Seit dem Inkrafttreten verfahren die Versicherungsträger nach dieser Durchführungsvereinbarung. Zu Frage B 99: Nach dem deutsch-polnischen Abkommen vom 9. Oktober 1975 über Renten- und Unfallversicherung werden Renten der Rentenversicherung grundsätzlich nur vom Versicherungsträger des Wohnlan- 5830* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 des nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften gewährt. Bei der Feststellung der Rente berücksichtigt dieser Träger nach seinem innerstaatlichen Recht Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und diesen gleichgestellte Zeiten im anderen Staat so, als ob sie im Gebiet des Wohnlandes zurückgelegt worden wären. Das bedeutet, daß bei einer in Ihrer Frage angesprochenen Beschäftigungszeit nach 1945 zunächst festzustellen ist, ob die Beschäftigungszeit nach polnischem Recht anrechnungsfähig ist. Ist dies der Fall, so hat der deutsche Träger diese Zeit zu berücksichtigen, wenn diese Zeit, wäre sie in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden, hier angerechnet worden wäre. Die für diese Feststellung erforderliche deutschpolnische Durchführungsvereinbarung ist — wie bereits erwähnt — am 15. September 1977 in Kraft getreten. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den deutschen und polnischen Verbindungsstellen der Rentenversicherung ist am 20. September 1977 in Berlin unterzeichnet worden und seitdem in Kraft. Auf Grund der Durchführungsvereinbarung vom 11. Januar 1977 und der Verwaltungsvereinbarung vom 20. September 1977 sind weitere Rechtsverordnungen seitens der Bundesregierung zur Zeit nicht erforderlich. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksachen 8/1497 Fragen B 100 und 101): Ist die Bundesregierung bereit, um arbeitslosen Schwerbehinderten zu helfen, die Bemühungen von Unternehmen, Schwerbehinderte zusätzlich über die Quote hinaus einzustellen, dadurch zu unterstützen, daß für diese zusätzlich eingestellten Schwerbeschädigten auf die die Mobilität besonders erschwerenden Einschränkungen für die Dauer der gegenwärtigen Arbeitslosigkeit verzichtet wird? Ist die Bundesregierung bereit, der in der Sozialgesetzgebung beabsichtigten Gleichstellung aller Schwerbehinderten, unabhängig von der Ursache der Behinderung, dadurch zu entsprechen, daß geistig Behinderten die gleichen Vergünstigungen bei der Beförderung im Nah- und Fernverkehr ermöglicht werden wie anderen Gruppen von Behinderten? Zu Frage B 100: Die Bundesregierung mißt der Eingliederung arbeitsloser Schwerbehinderter in Arbeit eine hohe sozialpolitische Priorität bei. Sie unterstützt gleichgerichtete Bemühungen von Arbeitgebern. Dabei fördert sie gerade diejenigen Arbeitgeber, die über die gesetzliche Verpflichtung des Schwerbehindertengesetzes hinaus Schwerbehinderte einstellen. Auf Initiative des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung ist am 1. Januar 1978 ein neues Sonderprogramm zur Beschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte mit einem Volumen von 100 Millionen DM in Kraft getreten. Arbeitgeber, die ohne oder über die gesetzliche Verpflichtung hinaus Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen, erhalten 'danach Zuschüsse von 8 000 bis 18 000 DM. Neben den Zuschüssen des Sonderprogramms kommen je nach Lage des Einzelfalles gesetzliche Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit und der anderen Rehabilitationsträger zur Förderung der Arbeitsaufnahme und zur dauerhaften Eingliederung oder Wiedereingliederung der Schwerbehinderten in Arbeit in Betracht. Schließlich werden Arbeitgeber, die Schwerbehinderte über das Pflichtsoll hinaus einstellen, in besonderer Weise unterstützt — durch finanzielle Leistungen bei der Schaffung und behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen und durch sonstige Eingliederungshilfen wie die Mehrfachanrechnung, die Anrechnung teilzeitbeschäftigter Schwerbehinderter usw. Die zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz), die derzeit vorbereitet wird, wird nicht nur eine Reihe von Leistungen für Schwerbehinderte regeln, sondern auch verschiedene Hilfen für Arbeitgeber vorsehen, die die Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit und Beruf ermöglichen und erleichtern sollen. Zu Frage B 101: Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes die Bereitschaft gezeigt, das Recht der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr auf alle Schwerbehinderten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, auszudehnen — ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung. Sie hat den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vorgelegt (Bundesrats-Drucksache 736/74), mit dem auch geistig Behinderte, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, in die Freifahrtvergünstigung einbezogen worden wäre. Damit wäre auch der entsprechende in § 45 des Schwerbehindertengesetzes zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers in einem Kernbereich des Vergünstigungswesens vollzogen worden. Leider hat der Bundesrat diesem Gesetzentwurf im Jahre 1974 aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Es besteht die Absicht, das Vorhaben des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehindeter im öffentlichen Personenverkehr erneut aufzugreifen. Der Diskussionsentwurf eines solchen Gesetzes wurde den Ländern übermittelt. Gespräche sollen in Kürze klären, ob mit der Zustimmung der Länder gerechnet werden kann. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage .des Abgeordnteen Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 102): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5831* Wie hat der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit das an ihn gerichtete Schreiben der C & F Fraling-Gruppe beantwortet, und was tut die Bundesregierung, um die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehenden arbeits- und steuerrechtlichen Bestimmungen zu reformieren, die Ehefrauen veranlassen, angebotene Stellen auszuschlagen, da ihnen das Arbeitslosengeld und die gleichzeitige steuerliche Entlastung des Ehemanns attraktiver erscheinen? Über den Inhalt des Schreibens des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit an die von Ihnen genannte Firma vermag ich keine Auskunft zu geben, da dieses Schreiben noch nicht beantwortet ist. Im übrigen teile ich Ihre Auffassung, daß alles getan werden muß, um einen Mißbrauch der Arbeitslosenversicherung zu verhindern. Diesem Ziel dient auch die Verschärfung der Sperrzeitvorschrift, die der Deutsche Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung im Vierten Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes beschlossen hat. Die Regelung ist am 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Ein Arbeitsloser, der ein zumutbares Arbeitsangebot des Arbeitsamtes ohne wichtigen Grund ablehnt, erhält für vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit wird auf den Anspruch des Arbeitslosengeldes angerechnet. Lehnt er ein weiteres zumutbares Angebot ohne wichtigen Grund ab, so erlischt sein Anspruch auf Dauer. Diese Regelungen sind allerdings nur wirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitsamt die tatsächlichen Gründe dafür mitteilt, warum er die vom Arbeitsamt vorgeschlagenen Arbeitslosen nicht eingestellt hat. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und gegebenenfalls wie die steuerrechtlichen Vorschriften geändert werden können, um nicht vertretbare Vorteile für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe künftig zu vermeiden. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich bitte deshalb um Ihre Verständnis, daß ich noch keine Einzelheiten mitteilen kann. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 103) : Treffen Berichte der Gewerkschaften zu, daß die Unternehmen in der gegenwärtigen Wirtschaftslage verstärkt versuchen, die Betriebsratswahlen zu behindern, und sieht die Bundesregierung Veranlassung, hier entsprechende gesetzliche Änderungen vorzuschlagen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Unternehmen in der gegenwärtigen Wirtschaftslage versuchen, die Betriebsratswahlen zu behindern. Sie sieht deshalb derzeit auch keine Veranlassung zu gesetzgeberischen Maßnahmen. Nach Ansicht der Bundesregierung bieten die bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 1972 erheblich ausgebauten gesetzlichen Vorschriften einen ausreichenden Schutz und eine ausreichende Sicherung, um die Wahl ides Betriebsrats ordnungsgemäß durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die §§ 20, 103 und 119 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie § 15 des Kündigungsschutzgesetzes hinzuweisen, nach denen jede Behinderung oder Beeinflussung der Betriebsratswahl verboten und unter Strafschutz gestellt und den Mitgliedern der Wahlvorstände und den Wahlbewerbern ein besonderer Kündigungsschutz eingeräumt ist. Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl des Betriebsrats entsprechend den gesetzlichen Vorschriften kann im Bedarfsfall durch eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts sichergestellt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, in den kommenden Jahren die bisherigen Erfahrungen mit dem Betriebsverfassungsgesetz näher auszuwerten. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft werden, ob die Vorschriften zum Schutz der Betriebsratswahlen eventuell weiter ausgebaut werden müssen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 104 und 105): Ab welchem Zeitpunkt wird die Forderung an ausländische Arbeitnehmer, zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, von den Behörden erhoben werden und vor welcher Instanz ist der Nachweis zu erbringen? Wie werden Anträge auf Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung behandelt, solange noch kein ausreichendes Angebot an geeigneten Hilfen zum Erwerb der Sprachkenntnisse und kein anerkanntes Verfahren zu ihrem Nachweis vorhanden sind? Zu Frage B 104: Dem Bundesrat liegt derzeit ein Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes (BundesratsDrucksache 71/78) zur Zustimmung vor, der eine stufenweise Verbesserung des aufenthaltsrechtlichen Status ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien („Verfestigung") zum Ziele hat. Der Entwurf sieht vor, daß diesen Personen in der Regel nach einem Aufenthalt von fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und nach acht Jahren eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen ist. Nach dem Entwurf ist die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis u. a. davon abhängig, daß der Antragsteller „sich auf einfache Art in der deutschen Sprache mündlich verständlich machen kann" ; Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltberechtigung ist, daß der Antragsteller über „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" verfügt. Eine Aufenthaltsberechtigung kann nach § 8 des Ausländergesetzes Ausländern erteilt werden, die sich in das wirtschaftliche und soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland eingefügt haben. Eine Grundvoraussetzung für die vorn Gesetz geforderte Eingliederung in das soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland ist, daß die hierfür erforderlichen Mindestkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Dementsprechend sehen die von 5832* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 den Bundesländern nach Abstimmung mit dem Bundesminister des Innern 1969 erlassenen „Grundsätze für die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung" (vgl. z. B. Hessen, Erlaß vom 22. August 1969, StAnz. S. 1541) vor, daß für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich sind (so Nr. 2.9 der „Grundsätze"). Die Überprüfung dieser Voraussetzung erfolgt seit 1969 durch die Ausländerbehörden, und zwar in der Form eines Gesprächs, ohne daß dabei eine förmliche Sprachprüfung stattfindet. Hierbei soll es auch nach der Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz bleiben, durch die lediglich die bisher schon praktizierte Regelung der „Grundsätze" in die Verwaltungsvorschrift übernommen wird. Im Gegensatz zur Aufenthaltsberechtigung gelten für die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis keine besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. Die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1976 eingesetzte „Bund-LänderKommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigung" hat sich jedoch dafür ausgesprochen, auch die Erteilung der unbefristeten Aufhaltserlaubnis davon abhängig zu machen, daß zumindest solche mündlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind, die eine Verständigung auf einfache Art ermöglichen. Derartige Mindestsprachkenntnisse sind regelmäßig schon dann zu bejahen, wenn ein Ausländer in der Lage ist, mit seinen Worten mündlich den Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Bei der Entgegennahme des Antrags kann von den Ausländerbehörden ohne besondere Sprachprüfung festgestellt werden, ob derartige Mindestsprachkenntnisse vorhanden sind. Nach Zustimmung des Bundesrates tritt die Änderung der Verwaltungsvorschrift drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft (vgl. im einzelnen Art. 2 Entw.). Zu Frage B 105: Aus der Antwort auf Frage 104 ergibt sich, daß, ein besonderes Verfahren zum Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen nicht vorgesehen ist. Die Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache sind so gering gehalten, daß normalerweise bereits fünf bzw. acht Jahre und länger in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Arbeitnehmer diese Anforderungen erfüllen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 106) : Ist auf der Grundlage des geltenden Rechts durch Empfehlungen an die zuständigen Stellen die Unterstützung behinderter Jugendlicher bei der Eingliederung in das Berufsleben auf Grund einer einheitlichen Gestaltung von Sonderregelungen erreicht worden, oder wird die Bundesregierung gegebenenfalls die notwendigen Initiativen ergreifen? Bisher konnte eine bundeseinheitliche Gestaltung der Sonderausbildungsregelung für behinderte Jugendliche nicht erreicht werden. Die Bundesregierung hat sich aber dafür eingesetzt, daß sich der Ausschuß für Fragen Behinderter beim Bundesinstitut für Berufsbildung verstärkt und vorrangig mit diesem Problem befaßt. Die Beratungen wurden bereits aufgenommen. Allerdings ist diese komplexe Aufgabe nur schrittweise zu lösen. Der Ausschuß der Fragen Behinderter wird daher zunächst in Rahmenrichtlinien Grundsätze zur Vereinheitlichung der Sonderausbildungsregelungen für behinderte Jugendliche aufstellen. Diese Grundsätze werden dann vom Bundesinstitut für Berufsbildung den zuständigen Stellen zur Anwendung empfohlen, damit beim Erlaß neuer Regelungen eine Vereinheitlichung der Ausbildung behinderter Jugendlicher erreicht wird. In einem weiteren Schritt soll dann versucht werden, schon bestehende Regelungen zu vereinheitlichen. Es sollten daher zunächst die Ergebnisse dieser Beratungen abgewartet und Erfahrungen mit den Rahmenrichtlinien gesammelt werden. Die Bundesregierung wird die notwendigen gesetzgeberischen Initiativen prüfen, wenn auf dem genannten Wege eine Vereinheitlichung der Sonderregelungen zugunsten Behinderter nicht erreicht werden kann. Der in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegte Gesetzentwurf eines Berufsbildungsgesetzes sah auch eine Ermächtigung der Bundesregierung vor, Ausbildungsordnungen für Behinderte zu erlassen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 107): Wie ist der Auftritt des Bundeskanzlers vor der Betriebsversammlung eines Münchener Betriebs mit den Grundsätzen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 1977 zu vereinbaren, wonach in Wahlzeiten politische Auftritte vor Betriebsversammlungen unterbleiben müssen? Die Rede des Bundeskanzlers steht in keinem Widerspruch zu den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 1977. Auch das Bundesarbeitsgericht hat die Rede eines Politikers auf einer Betriebsversammlung während Wahlzeiten nicht generell, sondern nur wegen der konkreten Begleitumstände als eine unzulässige parteipolitische Betätigung gewertet, und zwar deshalb, weil der Politiker im Rahmen seiner Wahlkampfstrategie gerade und nur zu Zeiten des Wahlkampfes und ausschließlich in seinem Wahlkreis als Spitzenkandidat seiner Partei auf Betriebsversammlungen aufgetreten sei. Der Bundeskanzler hat am 3. Februar 1978 im Anschluß an eine Firmenbesichtigung auf der Betriebsversammlung eine Rede über Arbeitsmarkt- und Sozialfragen gehalten. Hierzu ist er sowohl vom Betriebsrat als auch von der Geschäftsleitung der Firma Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5833* eingeladen worden. Auf der Betriebsversammlung hat der Bundeskanzler als Repräsentant der Bundesregierung gesprochen. Seine Rede hat in keinem Bezug zu den bevorstehenden Kommunalwahlen in Bayern gestanden. Das zeigt sich auch darin, daß weder ein Wahlkandidat noch ein sonstiger Vertreter der örtlichen Parteien zu der Betriebsversammlung geladen war. Anlage 114 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 108 und 109): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob der vom norwegischen Verteidigungsminister Hansen nach dem Besuch des sowjetischen Vizeaußenministers Semskow in Oslo Anfang 1978 bekanntgegebene Beschluß der norwegischen Regierung, bei Übungen der sogenannten NATO-Feuerwehr AMP (Atlantic Mobile Force) in Norwegen, im Gegensatz zu der - übrigen AMF-Teilnehmern im Fall der Bundeswehr nur technische Truppen, also keine Kampfeinheiten, zuzulassen, auf den sowjetisch-finnischen Druck zurückzuführen ist, über den die deutsch-norwegische Presse berichtete? Hat die norwegische Regierung diesen Beschluß mit oder ohne Billigung der Bundesregierung gefaßt? Zu Frage B 108: Die Zusammensetzung des beweglichen Eingreifverbandes der NATO (Allied Mobile Force AMF) geht auf eine NATO-Planung zurück, die mit voller Zustimmung Norwegens und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde. Die norwegische Regierung hat nachdrücklich erklärt, daß Druck oder Forderungen aus dem Ausland nicht im Spiele gewesen seien, und zwar weder bei der Entscheidung über die Eingliederung von Bundeswehrverbänden in die AMF-Nordkomponente noch bei dem Beschluß, es bei dem gegenwärtigen Umfang der deutschen Teilnahme zu belassen. — Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Annahme nicht zutrifft, daß alle an der AMF beteiligten Bündnispartner — mit alleiniger Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland — Kampftruppen zu Übungen in Norwegen entsenden: Von insgesamt sieben Nationen stellen nur drei Kampftruppen. Zu Frage B 109: Die Bundesregierung hat keine Wünsche nach Eingliederung von Kampftruppen der Bundeswehr in die AMF-Nordkomponente noch gab es diesbezügliche Planungen der NATO. Die Bundesregierung hat deshalb auch keine Veranlassung, Bedenken gegen den norwegischen Beschluß zu erheben. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 110 und 111) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des Staus nicht einberufener Wehrdienstverweigerer, Wehrpflichtige, die verheiratet sind und Kinder haben oder bei der Musterung die Signierziffer 3 erhielten, ab sofort — wie von Bundesminister Leber bereits am 27. Mai 1977 im Parlament in Aussicht gestellt — von der Einberufung zum Grundwehrdienst freizustellen? Wie viele Wehrpflichtige der Signierziffer 3 wurden jeweils in den Jahren 1974, 1975, 1976 und 1977 einberufen? Schon seit mehreren Jahren werden verheiratete Wehrpflichtige und Wehrpflichtige der Signierziffer 3 nicht herangezogen, solange andere ebenso geeignete Wehrpflichtige verfügbar sind. Dies hat dazu geführt, daß Verheiratete nur in Ausnahmefällen und Wehrpflichtige mit Signierziffer 3 nur in verhältnismäßig geringem Umfang herangezogen wurden. Entscheidend hierfür war in erster Linie das jeweilige Freiwilligenaufkommen, das für den Bedarf an Grundwehrdienstleistenden bestimmend ist. Der Anteil an Wehrpflichtigen mit Signierziffer 3 an der Gesamtzahl der Einberufenen betrug im Jahre 1974 9,2 v. H., im Jahre 1975 2,8 v. H., im Jahre 1976 0,1 v. H. und im Jahre 1977 6 v. H. Auch künftig wird auf die Heranziehung von Wehrpflichtigen mit der Signierziffer 3 nicht völlig verzichtet werden können, weil die nach Leistungskriterien ausgerichtete Bedarfsanforderung der Truppe aus der Anzahl der Wehrpflichtigen mit einer günstigeren Signierziffer nicht gedeckt werden kann. Die Zahlen über die Heranziehung von Wehrpflichtigen der Signierziffer 3 in den Jahren 1974 bis 1977 bitte ich der Anlage zu entnehmen. 5834* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Anlage zu BMVg — Parlamentarischer Staatssekretär vom 16. Februar 1978 Anteil der Wehrdienstfähigen „Signierziffer 3" an den insgesamt eingestellten Wehrpflichtigen (Quelle: Einstellungsstatistiken des BWVA, Abt. S) Einberufungstermin insgesamt eingestellte Wehrpflichtige der Signierziffer 3 v. H. der insgesamt Eingestellten Wehrpflichtige 2. Januar 1974 48 932 4 110 8,4 18. Februar 1974 5 731 687 12,0 1. April 1974 45 988 3 874 8,4 16. Mai 1974 5 752 700 12,2 1. Juli 1974 41 616 4 200 10,1 16. August 1974 6 338 717 11,3 1. Oktober 1974 38 697 3 459 8,9 Summe 1974 193 054 17 747 9,2 2. Januar 1975 48 113 4 471 9,3 17. Februar 1975 7 552 888 11,8 1. April 1975 45 724 284 0,6 16. Mai 1975 7 522 18 0,2 1. Juli 1975 44 756 76 0,2 16. August 1975 6 020 4 0,0 1. Oktober 1975 47 481 107 0,2 Summe 1975 207 168 5 848 2,8 5. Januar 1976 46 911 52 0,1 16. Februar 1976 7 674 1. April 1976 49 088 60 0,1 17. Mai 1976 8 713 12 0,1 1. Juli 1976 48 909 52 0,1 16. August 1976 8 898 2 0,0 4. Oktober 1976 51 681 87 0,2 Summe 1976 221 874 265 0,1 3. Januar 1977 46 961 2 396 5,1 16. Februar 1977 6 399 935 14,6 1. April 1977 47 904 3 812 8,0 16. Mai 1977 5 871 777 13,2 1. Juli 1977 43 426 2 094 4,8 16. August 1977 5 529 414 7,5 3. Oktober 1977 44 408 1 616 3,6 Summe 1977 200 498 12 044 6,0 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5835* Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 112 und 113) : Wann wird die Bundesregierung eine Bestandsaufnahme zum Problem des ,Beförderungsstaus" insbesondere bei den Hauptleuten der Bundeswehr machen und vorlegen? Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem des anhaltenden Fehlbestands von ca. 30 000 länger dienenden Soldaten zu lösen? Auf Ihre Frage, wann die Bundesregierung eine Bestandsaufnahme zum Problem des Beförderungsstaus, insbesondere bei den Hauptleuten der Bundeswehr, machen und vorlegen wird, teile ich Ihnen folgendes mit: Die Folgen einer unausgewogenen Altersstruktur der Berufssoldaten beschäftigen die Personalführung der Streitkräfte seit Jahren. Letztmalig am 18. Januar 1978 hat die Bundesregierung den Verteidigungsausschuß über Ursachen, Folgen und Lösungsmöglichkeiten bestehender Strukturprobleme bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes umfassend unterrichtet. Eine hierzu von den Ausschußmitgliedern erbetene Zusammenfassung wird den Abgeordneten in den nächsten Tagen zugehen. Überdies werden auch die Soldaten auf dem Weg über ihre Vorgesetzten und in den Fachzeitschriften regelmäßig über den Stand der Überlegungen informiert. Ihre zweite Frage bezieht sich auf das Fehl an längerdienenden Soldaten. Im Dezember 1977 fehlten der Bundeswehr rd. 24 000 solche Längerdiener. Im September 1977 betrug das Fehl noch rd. 27 000 und im Juni 1977 sogar noch knapp 30 000. Aus diesen Zahlen läßt sich ein positiver Trend ablesen. Er wird sich vermutlich in den kommenden Monaten fortsetzen, weil die Bundesregierung mit der Wiedereinführung der Gehaltszahlung vom Tage der Verpflichtung für Zeitsoldaten weitere Anreize geschaffen hat. Es wird daher damit gerechnet, daß in den nächsten beiden Jahren der Fehlbestand an Längerdienern abgebaut werden kann. Dies wird auch durch die Zunahme des Bewerberaufkommens im Januar 1978 bereits bestätigt (75 % mehr als im Januar 1977). Anlage 117 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 114): Hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Qualität der ärztlichen Ausbildung auch dadurch für erreichbar, daß der Medizinstudent möglichst schon am Anfang seiner Ausbildung die praktische Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheitsberufen erlernt bzw. erlebt, und ist sie auch hier bereit, entsprechende Modellversuche zu fördern? Der Krankenpflegedienst und die Famulatur, die durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erweitert werden soll, dienen u. a. dem Zweck, den Medizinstudenten mit der praktischen Zusammenarbeit mit Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe vertraut zu machen. Da die Approbationsordnung für Ärzte nur die Mindestanforderungen an die ärztliche Ausbildung festlegt, ist nicht ausgeschlossen, daß weitere Veranstaltungen zu diesem Zweck durchgeführt werden. Die Hochschulen haben im Rahmen ihrer Verantwortung für die ärztliche Ausbildung und deren Ausgestaltung die Möglichkeit, Studenten schon vom Beginn des Medizinstudiums an in die praktische Arbeit einzuführen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn davon in größerem Umfang Gebrauch gemacht würde. Sie ist bereit, entsprechende geeignete Modellversuche im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten nach Artikel 91 b GG zu fördern. Anlage 118 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 115) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als noch tolerierbar festgesetzten täglichen Pro-Kopf-Grenzwerte von 0,43 mg für Blei und 0,057 mg für Kadmium in Nahrungsmitteln überschritten werden, wie Untersuchungen des Gießener Professors Dr. Wagner ergeben haben sollen, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Zur Frage der Rückstände von Schwermetallen in Lebensmitteln im allgemeinen hat sich die Bundesregierung am 19. Januar 1977 eingehend im Rahmen einer Bundestagsanfrage geäußert (vgl. Stenographischer Bericht der 8. Sitzung, Anlage 55, zu Frage 152). Zu den von Ihnen erwähnten, in der Presse veröffentlichten Untersuchungsergebnissen von Prof. Dr. K. H. Wagner, Universität Gießen, hat die für die Sammlung und Auswertung der in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt anfallenden Daten über Umweltchemikalien in Lebensmitteln zuständige Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle im Bundesgesundheitsamt (ZEBS) folgendes mitgeteilt: „In der ZEBS-Datenbank sind Angaben über den Gehalt an Blei, Cadmium und Quecksilber in einer Reihe von Lebensmitteln, die etwa 50 % des Warenkorbes ausmachen, vorhanden. Die auf diesen Daten beruhenden Berechnungen des Bundesgesundheitsamtes haben ergeben, daß die Belastung des Verbrauchers durch die erfaßten Lebensmittel deutlich unter den WHO-Werten bleibt." Die in der Antwort auf die vorgenannte Bundestagsanfrage erwähnten Erhebungen der ZEBS werden noch fortgesetzt. Wie bereits damals ausgeführt, beabsichtigt die Bundesregierung, nach Abschluß dieser Arbeiten Höchstmengen im Rahmen einer Rechtsverordnung festzusetzen. 5836* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Anlage 119 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 116) : Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen über ernährungswissenschaftliche Untersuchungen, wonach der Gehalt an den für den menschlichen Organismus schädlichen Schwermetallen Blei und Kadmium in Nahrungsmitteln immer mehr zunimmt und in der Bundesrepublik Deutschland heute schon die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als noch tolerierbar festgesetzten täglichen Pro-Kopf-Grenzwerte von 0,43 Milligramm für Blei und 0,057 Milligramm für Kadmium übersteigt, und beabsichtigt die Bundesregierung, hiergegen geeignete Maßnahmen einzuleiten? Zum Thema der Rückstände von Schwermetallen in Lebensmitteln im allgemeinen hat sich die Bundesregierung am 19. Januar 1977 eingehend im Rahmen einer Bundestagsanfrage geäußert (vgl. Stenographischer Bericht der 8. Sitzung, Anlage 55, zur Frage 152). Zu den von Ihnen angeführten, in der Presse veröffentlichten Untersuchungsergebnissen hat die für die Sammlung und Auswertung der in der Bundesrepublik insgesamt anfallenden Daten über Umweltchemikalien .in Lebensmitteln zuständige Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle im Bundesgesundheitsamt (ZEBS) mitgeteilt: „In der ZEBS-Datenbank sind Angaben über den Gehalt an Blei, Cadmium und Quecksilber in einer Reihe von Lebensmitteln, die etwa 50 % des Warenkorbes ausmachen, vorhanden. Die auf diesen Daten beruhenden Berechnungen des Bundesgesundheitsamtes haben ergeben, daß die Belastung des Verbrauchers durch die erfaßten Lebensmittel deutlich unter den WHO-Werten bleibt." Die in der Antwort auf die vorgenannte Bundestagsanfrage erwähnten Erhebungen der ZEBS werden auch weiter fortgesetzt. Wie bereits damals ausgeführt, beabsichtigt die Bundesregierung nach Abschluß dieser Arbeiten Höchstmengen im Rahmen einer Rechtsverordnung festzusetzen. Anlage 120 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 117) : Ist die Bundesregierung bereit, die Vorschläge des beratenden Verbraucherausschusses der Europäischen Gemeinschaft zur Verminderung von Todesfällen und gesundheitlicher Schädigung aufzugreifen und in der Europäischen Gesundheitsministerkonferenz als Beschlußvorlage einzubringen? Auf der „Ratstagung und Tagung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten" (Gesundheitsfragen) am 13. Dezember 1977 wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, wie wichtig der Kampf gegen das Rauchen im Rahmen der Gesundheitserziehung ist. Die Minister haben die Kommission gebeten, eine Basisdokumentation über die Maßnahmen zusammenzustellen, die die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet getroffen haben und Vorschläge für die Fortsetzung dieser Maßnahmen — gegebenenfalls auf Gemeinschaftsebene — zu erarbeiten. Dabei werden auch die diesbezüglichen Gedanken des beratenden Verbraucherausschusses der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigt werden. Voraussetzung einer Einbringung dieser Vorschläge auf dem nächsten, noch nicht terminlich bestimmten Treffen der Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten der EG ist allerdings, daß zuvor zwischen den Mitgliedstaaten weitgehend Einigung erzielt wird. Dies gilt auch für Einschränkungen und Verbote der Werbung. Anlage 121 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 118 und 119): Wie viele ausländische und deutsche Gefallene des Zweiten Weltkriegs sind — getrennt nach Nationalitäten — in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin bestattet? Wie ist die Pflege der Gräber geregelt? Zu Frage B 118: In der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin sind nach dem Stand der Bedarfsnachweisungen der Bundesländer von 1974 insgesamt 523 439 deutsche und ausländische Militärpersonen des 2. Weltkrieges auf deutschen Friedhöfen bestattet. Es handelt sich hierbei um Gräber von Personen, die in der Zeit vom 26. August 1939 bis 31. März 1952 während ihres militärischen oder militärähnlichen Dienstes gefallen oder tödlich verunglückt oder an erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind, sowie um Gräber von Personen, die während der Kriegsgefangenschaft oder an deren Folgen bis 31. März 1952 oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Kriegsgefangenschaft gestorben sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Gräbergesetz). Außerdem befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) mehrere Friedhöfe, . die von ausländischen Regierungen betreut werden und deren Belegungszahlen nicht bekannt sind. Eine letzte Auszählung der deutschen und ausländischen Gefallenen des 2. Weltkrieges wurde durch die Deutsche Dienststelle (WASt) in Berlin 1963 vorgenommen. Danach wurden 1963 262 638 deutsche und 209 058 ausländische Militärpersonen des 2. Weltkrieges auf deutschen Friedhöfen gezählt. Diese Zahlen haben sich aber im Lauf der Jahre durch Nachmeldungen, Umbettungen u. a. beträchtlich erhöht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5837* Eine zahlenmäßige Aufschlüsselung der in der Bundesrepublik Deutschland bestatteten Gefallenen des 2. Weltkrieges nach Nationalitäten ist bisher nicht erfolgt. Sie ist zur Durchführung des Gräbergesetzes nicht erforderlich, das nur nach Kategorien der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ohne Ansehen der Nationalität der Bestatteten unterscheidet. Eine nach Nationalitäten gegliederte statistische Aufstellung wäre recht aufwendig, setzte eine Überprüfung sämtlicher Gräberlisten voraus und kann nach Angaben der Deutschen Dienststelle (WASt) mit dem zur Verfügung stehenden Personal in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden. Zu Frage B 119: Die Pflege der Kriegsgräber ist durch das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 1. Juli 1965 (BGBl. I S. 589) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz vom 21. Mai 1969 (Bundesanzeiger Nr. 100 vom 3. Juni 1969) bundeseinheitlich geregelt. Das Gräbergesetz bezieht sich nicht nur auf die Soldatengräber, sondern auch auf die Gräber der anderen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, wie Bombenopfer, KZ-Insassen, verschleppte Personen, Heimatvertriebene. Die Länder haben nach dem Gräbergesetz die in ihrem Gebiet liegenden Gräber auf Dauer zu erhalten; sie bedienen sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Friedhofsträger und Gemeinden. Zu den Maßnahmen der dauernden Erhaltung zählen die Instandsetzung und Pflege der Gräber. Oberster Grundsatz der Pflege ist, daß jedes Grab eine würdige Ruhestätte sein muß. Der Bund erstattet den Ländern die Kosten der Instandsetzung und Pflege nach Pauschsätzen. Die Pauschsätze werden vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für je 2 Jahre festgesetzt. Sie betragen zur Zeit 25,— DM für ein Einzelgrab und 8,— DM für 1 qm Sammelgrabfläche. Die Aufwendungen des Bundes für die gesamten nach dem Gräbergesetz zu tragenden Kosten beliefen sich 1976 auf 21,6 Millionen DM; im Haushalt 1978 sind 23 Millionen DM veranschlagt. Anlage 122 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 120 und 121): Sind Warnhinweise auf Folgen „bei übermäßigem Verzehr", wie sie das deutsche Lebensmittelrecht bislang nicht kannte und erstmals in der neuen Zusatzstoff-Zulassungsordnung für erfolgreich gehalten wird, in Zukunft auf den Verpackungen bzw. Etiketten aller Lebensmittel und Zusatzstoffe zu erwarten, sofern Schäden für die Gesundheit zu befürchten sind, die denen der abführenden Wirkung nicht nachstehen, und würde es nicht folgerichtig sein, z. B. auch frische Pflaumen auf den Wochenmärkten nur dann noch zum Abverkauf freizugeben, wenn sie in einer Tüte mit dem aufgedruckten Warnhinweis verpackt sind Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken", da (loch der Zuckeraustauschstoff Sorbit auch in diesen Pflaumen enthalten ist? Ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, vor übermäßigem Verzehr im Fall eines Zuckeraustauschstoffs zu warnen, auf ähnliche Warnhinweise bei Zucker, Salz, Bier, Alkohol usw. jedoch zu verzichten, deren Wirkungen bei übermäßigem Konsum wohl mit erheblich ernsteren Folgen verbunden sein diirften, zumal sie der einzelne auch nicht unmittelbar wie im Falle eines übermäßigen Sorbitverzehrs wahrnimmt, und gebietet es nicht die Logik, Warnhinweise „bei übermäßigem Verzehr" auch für alle solche Produkte zu verordnen, die nicht abführen, sondern die verstopfen, was doch nicht weniger mißliche Wirkungen nach sich zieht? Es ist eine allgemein bekannte Erfahrungstatsache, daß bestimmte Lebensmittel unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei hohem Verzehr, gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Dies gilt für alle von Ihnen angesprochenen Beispiele. In solchen Fällen erübrigt es sich, entsprechende Warnhinweise vorzuschreiben. Anders verhält es sich indessen bei dem hier angesprochenen Zusatzstoff Sorbit. Hier ist dem Verbraucher nicht bekannt, daß dieser Stoff oder Lebensmittel, denen er in größeren Mengen zugesetzt ist, abführend wirken können. Der Verordnungsgeber hat deshalb im Zuge der Zulassung dieses Stoffes im Rahmen der auf das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gestützten neuen Zusatzstoffvorschriften entsprechende Warnhinweise vcrc eschrieben. Falls der Stoff als solcher an den Verbraucher abgegeben wird oder Lebensmitteln in einer Menge von mehr als 10 Prozent zugesetzt ist — dies ist im übrigen nur für Hart- und Weichkaramellen, für Süßwarenkomprimate und diätetische Lebensmittel für Diabetiker zulässig —, muß eine Kenntlichmachung mit den Worten „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" erfolgen. Der Grenzwert von 10 Prozent liegt im übrigen deutlich über dem Sorbitgehalt von frischen Pflaumen. Anlage 123 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 122 und 123): Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung einer Verordnung über Höchstmengen von Schwermetallen in Lebensmitteln? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung darüber hinaus, die durch steigende Schwermetallgehalte in der Nahrung hervorgerufenen geistigen und körperlichen Schäden, insbesondere für werdende Mütter und Neugeborene, zu verhindern oder einzuschränken? Zu Frage B 122: Wegen des Zeitpunktes des Erlasses einer möglichen Verordnung über Höchstmengen von Schwermetallen in Lebensmitteln darf ich mich auf die Antwort auf Ihre Fragen Nr. A 65 und 66 zur Fragestunde am 15./16. Februar 1978 beziehen. Zu Frage B 123: Ich gehe davon aus, daß Ihrer Anfrage die in der Presse veröffentlichten Untersuchungsergeb- 5838* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 nisse von Prof. Dr. K. H. Wagner, Universität Gießen, zugrunde liegen. Auch in diesem Zusammenhang möchte ich auf die Antwort zu Ihren Fragen Nr. A 65 und 66 verweisen, in der die Berechnungen des Bundesgesundheitsamtes wiedergegeben worden sind, nach denen eine Verbraucher-Belastung deutlich unter den Weltgesundheitsorganisations-Werten bleibt. Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, daß zur Frage der Bleibelastung der Bevölkerung umfangreiche Forschungen betrieben werden. Hierüber hat sich die. Bundesregierung in der Fragestunde am 16. März 1977 eingehend geäußert. Wegen des Umfanges der Aussage darf ich auf das Protokoll über die 17. Sitzung, Seite 943 bis 945, Bezug nehmen. Anlage 124 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 124 und 125): Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des Ernährungswissenschaftlers Prof. Dr. Karl-Heinz Wagner aus Gießen, wonach der Gehalt an den für den menschlichen Organismus schädlichen Schwermetallen Blei und Kadmium in den Nahrungsmitteln ständig zunimmt und schon heute die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als noch tolerierbar festgesetzten Grenzwerte übersteigt und die menschliche Gesundheit auch durch Krebserkrankungen gefährden kann, und wie kann nach Meinung der Bundesregierung diesen Gefährdungen der menschlichen Gesundheit wirkungsvoll vorgebeugt werden? Trifft es zu, daß die zunehmende Verseuchung der Nahrungsmittel mit Blei und Kadmium auch durch die industriell hergestellten Komposte, die zur Bodenbearbeitung verwendeten Klärschlämme und durch Phosphatdünger hervorgerufen wurde und wird? Zu Frage B 124: Zur Frage der Rückstände von Schwermetallen in Lebensmitteln hat sich die Bundesregierung am 19. Januar 1977 im Rahmen einer Bundestagsanfrage eingehend geäußert (vgl. Stenographischer Bericht der 8. Sitzung, Anlage 55, zur Frage 152). Zu den von Ihnen erwähnten, in der Presse veröffentlichten Untersuchungsergebnissen von Prof. Dr. K. H. Wagner, Universität Gießen, hat die für die Sammlung und Auswertung der in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt anfallenden Daten über Umweltchemikalien in Lebensmitteln zuständige Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle im Bundesgesundheitsamt (ZEBS) folgendes mitgeteilt: „In der ZEBS-Datenbank sind Angaben über den Gehalt an Blei, Cadmium und Quecksilber in einer Reihe von Lebensmitteln, die etwa 50 % des Warenkorbes ausmachen, vorhanden. Die auf diesen Daten beruhenden Berechnungen des Bundesgesundheitsamtes haben ergeben, daß die Belastung des Verbrauchers durch die erfaßten Lebensmittel deutlich unter den WHO-Werten bleibt." Die Erhebungen der ZEBS werden noch fortgesetzt. Die Bundesregierung beabsichtigt nach Abschluß dieser Arbeiten Höchstmengen im Rahmen einer Rechtsverordnung festzusetzen. Zu Frage B 125: Wie den bisher erschienenen ZEBS-Berichten entnommen werden kann, wird insbesondere Cadmium — im Gegensatz zu Blei — durch die Wurzeln der Pflanzen aufgenommen und gelangt u. a. auf diesem f Wege in die pflanzlichen Lebensmittel. Welchen Anteil jedoch die von Ihnen genannten einzelnen Komponenten an der Kontamination der Lebensmittel insgesamt haben, kann z. Z. noch nicht abgeschätzt werden. Die von der Bundesregierung eingeleiteten Forschungsmaßnahmen auf diesem Gebiet sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 126): Verfügt auch die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, daß — wie im „Spiegel" Nr. 2 vom 9. Januar 1978 unter der Überschrift „Krebs durch Kohle?" unter Bezugnahme auf Versuche amerikanischer Wissenschaftler gemeldet — die von Menschen eingeatmeten Aschepartikel der Flugasche von Kohlekraft- werken genetische Veränderungen und möglicherweise Krebs verursachen können, und wenn ja, worauf beruhen diese Erkenntnisse, und was will die Bundesregierung tun, um zu diesem Problem eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu erreichen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Flugasche von Kohlekraftwerken aus einer Vielzahl chemischer Verbindungen zusammensetzt. Da Kohle ein Naturprodukt ist, ändert sich die Zusammensetzung der Asche und der Gehalt an einzelnen Elementen mit der Lagerstätte der Kohle. Zu den Bestandteilen der Kohle zählen u. a. auch Schwermetalle, wie Cadmium, Kobalt und Nickel, sowie Metalloide, wie Selen und Arsen, deren gesundheitsgefährdende und zum Teil auch krebserzeugende Wirkung aus anderen Zusammenhängen bekannt ist. Diese Substanzen sind nur in geringen Mengen, häufig nur in Spuren, in der Kohle enthalten. Sie summieren sich aber durch die großen Mengen der in modernen Kraftwerken verfeuerten Kohle und kommen in der Asche meistens in feinstverteilter Form vor. Sie werden deshalb im Elektrofilter hinter dem Kessel, wo über 99 % des gesamten Staubes aus dem Abgas ausgeschieden werden, nicht in gleichem Maße erfaßt. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die mehrfach geäußerte Feststellung (zuletzt Antwort auf Schriftliche Frage B 32 des Abgeordneten Spitzmüller am 18./19. Januar 1978, BT-Drucksache 8/1417), ,daß durch die Behandlung der gesamten Abgase in einer Entschwefelungsanlage außer dem Schwefeldioxid auch andere Komponenten sowohl gasförmiger als auch fester Art — besonders die atembaren Feinstäube — abgeschieden werden, so daß der Gehalt der Abgase an Feinstäuben und damit auch deren gefährdende Anteile nach dieser Behandlung bis auf die Meßbarkeitsgrenze gesenkt werden kann. Die Bundesregierung hat zur Förderung derartiger Prototypanlagen insgesamt ca. 35 Millionen DM aufgewandt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5839* Die Bundesregierung wird gemäß dem Kabinettsbeschluß vom 11. November 1977 die mit diesen Prototypanlagen und die im Ausland gewonnenen Erkenntnisse in einer Rechtsverordnung nach § 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwerten. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 127 und 128) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung hinsichtlich der Zunahme von Allergiekrankheiten infolge von Umwelteinflüssen und zunehmend schwächer werdender Immunabwehr des Menschen in hochzivilisierten Ländern? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Bereich der Forschung angesichts dieser Entwicklung größere Anstrengungen als bisher unternommen werden sollten, wurden bereits entsprechende Forschungsvorhaben eingeleitet, und welche Ergebnisse liegen bisher vor? Zu Frage B 127: Die Bundesregierung kennt die Bedeutung von Allergiekrankheiten. Die Zunahme der Anzahl festgestellter Erkrankungen dieser Art in den letzten Jahren ist ihr bekannt. Dies dürfte jedoch zumindest teilweise auf eine verbesserte diagnostische Nachweismethode und die Erfolge der Allergieursachenforschung zurückzuführen sein. Keinesfalls kann eine schwächer werdende Immunabwehr der Bevölkerung die Ursache für die Zunahme diagnostizierter allergischer Erkrankungen sein. Im Falle der Allergie liegt vielmehr eine überschießende bzw. entgleiste Reaktion des Immunsystems im Organismus vor. Der Einfluß der Umwelt für die Auslösung aller.. gischer Erkrankungen ist unbestritten. Es muß davon ausgegangen werden, daß eine sehr große Zahl unterschiedlicher Stoffe über die einzelnen Umweltmedien auf den Menschen einwirkt. Neben tierischen und pflanzlichen Allergenen spielt die Palette chemischer Stoffe industrieller Herkunft, die als Produkte oder Abfallstoffe über die Medien durch die Nahrung oder durch Hautkontakt auf den Menschen einwirken, eine bedeutende Rolle für die Auslösung von Allergiekrankheiten. Eine echte Zunahme der allergischen Reaktionsbereitschaft in der Bevölkerung ist bisher noch nicht nachgewiesen. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeitnehmer — durch Aufnahme von allergischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten und Einführung von Meldeverfahren für Verdachtsfälle von Berufskrankheiten — Maßnahmen zur Vorbeugung und Therapie ergriffen. Er hat ferner durch die Gesetzgebung, z. B. im Umweltschutz-, Arznei- und Lebensmittelrecht, die Möglichkeit geschaffen, Stoffe in ihrer Verwendung zu beschränken, sie zu verbieten oder Warnhinweise für ihre Verwendung aufzunehmen, um so die Bevölkerung zu schützen. Zu Frage B 128: Zahlreiche Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung wie auch der klinischen Medizin (z. B. Allergie-Testlabors und Beratungsstellen) befassen sich mit der Verbesserung der Erkenntnisse zum Allergieproblem. Ihre Ergebnisse finden ihre Umsetzung z. B. in Gremien wie der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, die Angaben über Stoffe mit stark sensibilisierenden Eigenschaften erarbeitet. Einschlägige Berichte zum Pollen- und Sporengehalt der Luft wurden vom Umweltbundesamt und der DFG-Kommission zur Erforschung der Luftverunreinigung veröffentlicht. Auch in Zukunft wird sich die Bundesregierung um eine weitere Förderung der Forschung zur Prophylaxe und Früherkennung allergischer Erkrankungen bemühen und durch geeignete Abhilfemaßnahmen, sobald es der Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse gerechtfertigt erscheinen läßt, dafür sorgen, daß es zu einer Verminderung einer allergieauslösenden Exposition mit Stoffen in der allgemeinen und in der Arbeitsumwelt kommt. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 129): Gedenkt die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, daß der im Mai 1976 auf der sogenannten Eistalstrecke zwischen Grünstadt—Eisenberg—Enkenbach eingestellte Personenverkehr wieder eröffnet wird? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, den im Mai 1976 auf die Straße verlagerten Reiseverkehr wieder auf die Schiene zurückzuverlagern. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 130):. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die im Auftrag des hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Technik durchgeführt wurden und zu dem Ergebnis gekommen sein sollen, daß die Nachteile des Halogenlichts für den Gegenverkehr größer sind als die Vorteile für den Fahrer, der diese Lampen benutzt. und — wenn ja — beabsichtigt sie, daraus irgendwelche Konsequenzen zu ziehen? Der Bundesregierung ist die Untersuchung bekannt. Im Gemeinsamen Beirat für Verkehrsmedizin bei den Bundesministerien für Verkehr sowie für Jugend, Familie und Gesundheit, dessen Mitglied einer der Forschungsnehmer (Professor Dr. Luff) ist, wurden die Vor- und Nachteile von Halogen-Scheinwerfern diskutiert. 5840* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Die Mitglieder des Beirats kamen zu dem Ergebnis zu empfehlen, störende Einflüsse des europäischen Kraftfahrzeug-Beleuchtungssystems durch selbsttätige Scheinwerfer-Einstelleinrichtungen zu vermeiden. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat unter wesentlicher Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland inzwischen die ;,Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger" am 27. Juli 1976 verabschiedet. Diese Richtlinie enthält unter anderem Bestimmungen über automatische und handbetätigte Scheinwerfer-Einstelleinrichtungen sowie eine Begrenzung der Lichtstärke der vorn am Fahrzeug angebrachten Scheinwerfer für Fernlicht. Somit ist den Forderungen des Beirats Rechnung getragen. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 131) : Hält es der Bundesverkehrsminister angesichts des 1980 auslaufenden Unterstützungstarifs der Deutschen Bundesbahn für den Transport für Kohle und Stahl im Saarland nach Artikel 70 des EGKS-Vertrags für sinnvoll, sich für Tarifvergünstigungen für das Saarland im Rahmen der Beihilfemaßnahmen für den Stahlsektor (Davignon-Plan) einzusetzen? Die Bundesregierung hat am 21. November 1977 bei der EG-Kommission in Brüssel den Antrag auf Beibehaltung der Saar-Unterstützungstarife zugunsten der Unternehmen der Kohleförderung und der Stahlerzeugung im Saarland gestellt. Alle saarländischen Bundestagsabgeordneten habe ich hierüber mit Schreiben vom 8. Dezember 1977 unterrichtet. Diese Initiative verläuft parallel zu den derzeitigen Überlegungen der EG-Kommission betreffend eine Gemeinschaftskontrolle über finanzielle Interventionen der Mitgliedstaaten zugunsten der Stahlindustrie (Davignon-Plan). Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 132): Teilt die Bundesregierung die von Experten der Verkehrswacht getroffene Feststellung, daß jugendliche Mofafahrer auf den Straßenverkehr und seine Gefahren nicht ausreichend vorbereitet sind, und welche Bemühungen unternimmt sie - im Fall der Bejahung —, um die Aufklärungsarbeit, z. B. auch über die Schulen, zu verstärken? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Verkehrserziehung der Kinder und Jugendlichen aller Altersstufen und aller Teilnahmeformen am Straßenverkehr auszuweiten und zu verbessern ist. Dieses Erfordernis erstreckt sich besonders auf die jugendlichen Mofafahrer, da sie, ihrer starken Beteiligung am Verkehr mit Mofa-25-Fahrzeugen entsprechend, einen hohen Anteil an den in diesem Bereich zu beklagenden Verkehrsopfern ausmachen. In dem Bestreben, die Gefahren des Straßenverkehrs für jugendliche Mofa-25-Fahrer weiter herabzusetzen, führt die Bundesregierung ihre seitherige Arbeit auf diesem Gebiet fort. Im Rahmen der aus Bundesmitteln finanzierten Verkehrserziehungs- und -aufklärungsmaßnahmen werden der Bundesminister für Verkehr, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat mit seinen Mitgliedern, besonders der Deutschen Verkehrswacht und dem ADAC, eine Reihe von Einzelmaßnahmen durchführen, die diesem Ziele dienen, IIierzu zählen: Fernsehsendungen, Beiträge zu Rundfunksendungen, die Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des Führerscheines Klasse 5 in den Schulen, Mofaturniere, Broschüren für Mofafahrer und allgemeine Sicherheitsaktionen. Entscheidende Bedeutung für das Wissen und Können der Mofa-25-Fahrer hat die Schulverkehrserziehung, da ein Großteil der 15-18jährigen die Schule besucht. Schulverkehrserziehung ist Aufgabe der Länder. Diese haben sich 1972 eine für alle Bundesländer gültige Rahmenvereinbarung gegeben, nach der der Schüler befähigt werden soll, sich als Fahrer eines motorisierten Fahrzeugs verkehrsgerecht zu verhalten. Dieser Forderung wird zunehmend Rechnung getragen. Der Bundesminister für Verkehr unterstützt dieses Bestreben durch schwerpunktmäßige Forschungsarbeit der Bundesanstalt für Straßenwesen, die zu einem Konzept für die Verkehrserziehung der 14-18jährigen (Sekundarstufe) geführt hat. Eine Projektgruppe erarbeitet derzeit Lehrinhalte und -methoden sowie Unterrichtseinheiten für diese „Einführung in den motorisierten Straßenverkehrs (EMS) ", die anschließend erprobt und nach Bewährung in die Schulverkehrserziehung im Sekundarbereich Eingang finden sollen. Dieses Projekt wird die Bemühungen der Länder unterstützen, „im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung die Aufklärung über die Gefahren zu intensivieren, die jugendlichen Zweiradkraftfahrern im Straßenverkehr drohen", wie dies von der Länderverkehrsministerkonferenz am 11./12. Mai 1977 beschlossen wurde. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 133) : Ist die Bundesregierung bereit, das Teilstück der Autobahn A 44 von Düsseldorf über Ratingen, Heiligenhaus, Velbert bis zum Krähenberger Kreuz in die Dringlichkeitsstufe I a einzureihen? Die A 44 zwischen Düsseldorf und dem Krähenberger Kreuz ist bis auf eine Teilstrecke bereits in der Dringlichkeitsstufe I a bzw. im Bau. Diese Teilstrecke wird in die laufenden Untersuchungen zur Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5841* Überprüfung des Bedarfsplanes mit dem Ziel einbezogen, die Strecke nunmehr auf ganzer Länge vordringlich zu verwirklichen. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 134, 135 und 136): Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens zur B 46 neu, und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen, der nicht zuletzt wegen der längst fälligen Entlastung der Ortsdurchfahrt Dietzenbach möglichst bald erfolgen muß? Welche Schwierigkeiten, z. B. Einsprüche im Planfeststellungsverfahren oder nicht gesicherte Finanzierung, stehen einem baldigen Baubeginn gegebenenfalls entgegen, und wie und bis wann können sie ausgeräumt werden? Kann damit gerechnet werden, daß die Baumaßnahme B 46 neu zügig bis zur B 45 neu durchgeführt wird und damit die frühere Absicht, den Verkehr mehrere Kilometer auf der B 486 einschließlich Ortsdurchfahrt Urberach beizubehalten, endgültig aufgegeben worden ist? Zu Frage B 134: Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz ist Angelegenheit des Landes. Träger dieses Verfahrens sind nach dem Gesetz die zuständigen hessischen Behörden. Wie mir von der hessischen Straßenbauverwaltung mitgeteilt wurde, soll das Planfeststellungsverfahren für die B 46 (neu) im Juli 1978 eingeleitet werden. Sofern hierbei keine größeren Schwierigkeiten auftreten, ist Ende 1979/Anfang 1980 mit dem Baubeginn zu rechnen. Zu Frage B 135: Mit gewissen Schwierigkeiten ist u. U. zu rechnen. Welcher Art diese sind, läßt sich nicht voraussagen. Die Finanzierung ist in jedem Fall gesichert. Zu Frage B 136: Es ist die Absicht von Bund und Land, die Baumaßnahme bis zur B 45 (neu) bei Eppertshausen zügig durchzuführen, so daß Urberach umgangen werden kann. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 137): Aus welchen Gründen ist beabsichtigt, die Bundesstraße 49 (Gießen bis Weilburg) abzustufen? Nach durchgehender Fertigstellung und Inbetriebnahme der als Ersatz für die alte B 49 im Lahntal neu gebaute Bundesfernstraße zwischen Weilburg und Gießen hat die alte B 49 in diesem Abschnitt ihre Bedeutung als Bundesstraße für den weiträumigen Verkehr verloren. Gemäß § 2 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes ist sie daher entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in die sich aus dem Landesrecht ergebende Straßenklasse abzustufen. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 138 und 139): Hält es die Bundesregierung für sozial gerecht, wenn durch die Stillegung des Personenverkehrs auf Bundesbahnstrecken, mit denen Kurorte bedient werden, von Versicherungsträgern eingewiesene Patienten oder Kurgäste, die verpflichtet sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, auf unbequeme und gepäckfeindliche Bahnbusse verwiesen werden, während Privatpatienten und private Kurgäste auf die Benutzung des eigenen Pkw ausweichen können, und welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung aus ihren Erwägungen zu diesem Umstand ziehen? Hält es die Bundesregierung mit den Zielen des Bundesraumordnungsgesetzes für vereinbar, wenn für die ohnedies wirtschaftlich schwächere Bevölkerung des ländlichen Raums dort, wo der Personenverkehr auf der Schiene durch den Verkehr mit Bahnbussen ersetzt werden soll, hierdurch zusätzlich zu allen sonstigen Erschwernissen auch noch eine Verteuerung der Fahrpreise eintreten wird? Zu Frage B 138: Bei der Umstellung des Personenschienenverkehrs auf Busbedienung wird durch Einsatz von modernen Überlandlinienbussen mit hohem Fahrkomfort und ausreichend dimensioniertem Platzangebot mit entsprechenden Gepäcktransportmöglichkeiten eine gleichwertige Verkehrsbedienung zur Schiene angestrebt. Die Bushaltestellen liegen in der Regel günstiger zu den innerörtlichen Fahrzielen der Reisenden als die Bahnhöfe. Gerade dies spricht bei Reisenden mit Gepäck sowie bei Behinderten eher für eine Busbenutzung als gegen den Bus. Zu Frage B 139: Bei der nächsten Tarifänderung für den Personenschienen- und Busverkehr im März dieses Jahres wird die Disparität zwischen den Schienen- und Bustarifen ausgeglichen. Es bestehen dann keine Fahrpreisunterschiede mehr zwischen Zug- und Busbenutzung bei gleicher Tarifentfernung. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 140) : Trifft es zu, daß in verschiedenen TEE-Zügen die Schreibabteile keine Telefongespräche vermitteln können, weil technisch einwandfreie Apparate nicht zur Verfügung stehen, und wenn ja, welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um hier Abhilfe zu schaffen? Seit dem 1. Februar 1978 sind alle TEE-und IC-Züge, die mit Schreibabteil ausgerüstet sind, mit 5842* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 den neuen, technisch einwandfreien Zugposttelefonen ausgestattet. Diese Telefone sind betriebsbereit, sofern die Schreibabteile besetzt sind. Die Umstellaktion war bedingt durch die Inbetriebnahme des neuen Funknetzes B der Deutschen Bundespost. Ein nahtloser Übergang zu diesem neuen Funksystem war bundesbahnseitig aus Organisations- und Kostengründen nicht möglich, so daß von Mitte Dezember 1977 bis zum 31. Januar 1978 vorübergehend eine Reihe von Zugsekretariaten ohne Telefon bleiben mußte. Anlage 136Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 141 und 142): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, in einer Neufassung der Richtlinien für die Beförderung von Schulkindern innerhalb des öffentlichen Nahverkehrs bzw. geschlossener Schülertransporte dem Umstand Rechnung zu tragen, daß im Gegensatz zu den bisher geltenden Bestimmungen die Personenhöchstzahl erheblich reduziert werden muß, da die Mitnahme von Lernmitteln Berücksichtigung finden muß? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern im öffentlichen Nahverkehr um psychologisch-pädagogische Lerninhalte besonders im Blick auf die Probleme der Schülertransporte zu erweitern bzw. Schülertransporte vom Abschluß der Berufskraftfahrerprüfung abhängig zu machen, wie es die Gewerkschaft ÖTV fordert? Zu Frage B 141: Richtlinien für die Beförderung von Schulkindern innerhalb des öffentlichen Nahverkehrs bzw. geschlossenen Schülertransports sind von der Bundesregierung nicht verkündet worden. Die Beförderung von Schülern mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht — hierunter fällt der größte Teil des Schulbusverkehrs — ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt (§ 1 Nr. 4 Buchst. d der Freistellungsverordnung). Im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen können die über Ausschreibungen ausgewählten Verkehrsteilnehmer von den Kostenträgern verpflichtet werden, Verkehrsleistungen unter Einsatz bestimmter Fahrzeugkapazitäten zu erbringen. Bei der Vertragsgestaltung können auch Gewichts- oder Sitz- und Stehplatzausnutzungsfaktoren geregelt werden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e. V. (BAGUV) einen Entwurf einer Richtlinie für die Beförderung von Schülern mit Schulbussen erarbeitet hat. Der Richtlinienentwurf (Dezember 1976) der BAGUV sieht u. a. vor, daß in Schulbussen höchstens die Hälfte der zugelassenen Stehplätze belegt werden darf. Ob diese Richtlinie inzwischen verabschiedet wurde, ist hier nicht bekannt. Zu Frage B 142: Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Notwendigkeit, die umfangreichen Ausbildungsinhalte der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung vom 26. Oktober 1973 zu erweitern. Zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachrichtung „Personenverkehr", gehört u. a. der Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Im Rahmen dieser Ausbildung wird auch das Verhältnis zwischen Fahrgast und Fahrzeugführer behandelt. Darüber hinaus ist es nicht geboten, das spezielle Verhältnis Fahrzeugführer zu Schüler in der genannten Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung aufzunehmen. nlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 143 und 144) : Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, das Wasser- und Schiffahrtsamt Hoya zugunsten von Verden aufzulösen, neben bereits genannten raumordnungs- und strukturpolitischen Gründen, die allerdings deutlich für eine Beibehaltung des Wasser- und Schiffahrtsamts in Hoya sprechen, auch die finanziellen Auswirkungen geprüft? Wie hoch qualifiziert die Bundesregierung die Kosten der Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts von Hoya, wo ihr ein kostenlos zu nutzendes Gebäude (das ehemalige Kreishaus) zur Verfügung steht, nach Verden? Bei der Entscheidung über den künftigen Standort des WSA für den Mittelweserbezirk sind neben den Interessen der Nutzer der Wasserstraßen, den Interessen des Personals und den Belangen der Raumordnung und Strukturpolitik auch die innerbetrieblichen Ziele — u. a. das Ziel, den Umstellungsaufwand möglichst gering zu halten — berücksichtigt worden. Ein wesentliches Kriterium für die Höhe des Umstellungsaufwandes war hierbei der Aufwand für die Bereitstellung der Diensträume am neuen Standort. Der Vergleich der Standorte Hoya und Verden in diesem Punkt ergab auch unter Berücksichtigung einer kostenlosen Überlassung des ehemaligen Kreishauses in Hoya keinen Vorteil für den möglichen Standort Hoya, weil die Größe des vorhandenen Dienstgebäudes in Verden für die Unterbringung des Personals des neuen Mittelweseramtes ausreicht und der Anpassungsaufwand beim Dienstgebäude in Verden geringer sein wird als der beim Kreishaus in Hoya. Die Ziele der Raumordnung und Strukturpolitik wurden im Einvernehmen mit den hierfür zuständigen Ressorts festgelegt. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 145): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5843* Liegen der Entscheidung der Bundesregierung, das Wasser- und Schiffahrtsamt Hoya zu schließen und nach Verden zu verlegen, Berechnungen über die Wirtschaftlichkeit einer solchen Verlegung zugrunde, und wie hoch ist nach diesen Berechnungen — falls vorhanden — der Mehrnutzen des Standorts Verden gegenüber dem Standort Hoya, wenn man u. a. berücksichtigt, daß in Hoya das ehemalige und jetzt leerstehende Kreishaus für ein erweitertes Wasser- und Schiffahrtsamt zur Verfügung stünde, während in Verden Erweiterungs- bzw. Neubauten erforderlich sind? Bei der Entscheidung über den künftigen Standort des WSA für den Mittelweserbezirk sind neben den Interessen der Nutzer der Wasserstraßen, den Interessen des Personals und den Belangen der Raumordnung und Strukturpolitik auch die innerbetrieblichen Ziele — u. a. das Ziel, den Umstellungsaufwand möglichst gering zu halten — berücksichtigt worden. Ein wesentliches Kriterium für die Höhe des Umstellungsaufwandes war hierbei der Aufwand für die Bereitstellung der Diensträume am neuen Standort. Der Vergleich der Standorte Hoya und Verden in diesem Punkt ergab auch unter Berücksichtigung einer kostenlosen Überlassung des ehemaligen Kreishauses in Hoya keinen Vorteil für den möglichen Standort Hoya, weil die Größe des vorhandenen Dienstgebäudes in Verden für die Unterbringung des Personals des neuen Mittelweseramtes ausreicht und der Anpassungsaufwand beim Dienstgebäude in Verden geringer sein wird als der beim Kreishaus in Hoya. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksiche 8/1497 Fragen B 146 und 147): Welche Bedeutung haben Beschlüsse bzw. Wünsche kommunaler Gebietskörperschaften für die Trassenführung von Bundesfernstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften? Ist die Bundesregierung bereit, den ausdrücklichen Wunsch kommunaler Vertretungen (wie etwa beim Antrag auf Verlegung der B 404 — Bismarckstraße in Schwarzenbek) nach Neutrassierung von Bundesfernstraßen im innerörtlichen Bereich zu akzeptieren, soweit nicht die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz beeinträchtigt wird? Zu Frage B 146: Beschlüsse bzw. Wünsche kommunaler Gebietskörperschaften werden bei der Trassenführung von Bundesfernstraßen soweit wie möglich berücksichtigt, insbesondere soweit es die nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz vorgeschriebene Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange zuläßt. Zu Frage B 147: Zum Wunsche der Stadt Schwarzenbek auf Verlegung der B 404 in der Ortsdurchfahrt kann sich der Bundesminister für Verkehr zum gegenwärtigen Zeitpunkt deswegen nicht verbindlich äußern, weil die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung dieses Vorhabens auf Maßnahmen, die aufgrund des Bedarfsplans ausgeführt werden, noch nicht möglich ist. Diese Abstimmung kann erst dann erfolgen, wenn aufgrund der Ergebnisse der nächsten Bedarfsplanüberprüfung eine Aussage darüber möglich ist, ob und in welchem Umfang der im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 207, 209 und 404 im Raum Schwarzenbek ausgewiesene „mögliche weitere Bedarf" eine Umgehungsstraße künftig als Ausbaubedarf mit Chancen auf eine Realisierung anerkannt werden kann. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 148): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Speisezusammensetzung und die allgemeine Hygiene in Autobahnraststätten teilweise zu erheblichen Bedenken Anlaß geben, wie in der Sendung „Hier und Heute" am 8. Dezember 1977 des WDR berichtet wurde, und was beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, um diese Mängel zu beheben? Die Bundesregierung verfügt in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der Speisenzusammensetzung und der allgemeinen Hygiene in Autobahnraststätten über keine eigenen Untersuchungen. Gleichwohl geht die Bundesregierung davon aus, daß die in der von Ihnen angesprochenen Sendung „Hier und Heute" des WDR am 8. Dezember 1977 erhobenen Bedenken zutreffen. Die lebensmittelrechtliche Verantwortlichkeit in den von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN) verpachteten Autobahnraststätten liegt — wie in den Pachtverträgen vereinbart — alleine bei den privaten Gastronomen und die Überwachung bei den örtlich zuständigen Behörden, nämlich den Gewerbeaufsichtsämtern. Dies gilt auch für den hygienischen Bereich. Trotzdem hat die Bundesregierung die GfN aufgefordert, im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Behörden auf eine verstärkte Kontrolle der Autobahnraststätten hinzuwirken. Überdies werden im Rahmen eines umfassenden Modernisierungsprogramms die Autobahnraststätten kontinuierlich den neueren Anforderungen auch in hygienischer Hinsicht angepaßt. In einem Fall der Sendung, bei dem die hygienischen Verhältnisse überwiegend auf den baulichen Zustand einer Autobahnanlage zurückzuführen sind, wird durch einen Raststättenneubau Abhilfe geschaffen. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 149 und 150): Wird eine Tieflage der Bundesautobahn A 61 bei Kerpen/ Sindorf erfolgen? Ergeben sich beim Bau der Autobahn A 61 im Streckenabschnitt Kerpen—Jackerath Probleme, die den zeitlichen Plan der Fertigstellung dieser Autobahn verzögern könnten, und wenn ja, welche? 5844* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Der kritische Bereich liegt wegen der in der Örtlichkeit umstrittenen Linienführung zwischen Kerpen und Bergheim. Zur Ausräumung der Schwierigkeiten soll die A 61 im Bereich Kerpen—Sindorf in einen Einschnitt gelegt werden. Über den zeitlichen Ablauf kann erst nach Abschluß der Planfeststellung, die hier Mitte 1978 eingeleitet werden soll, eine Aussage gemacht werden. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 151 und 152) : Hält die Bundesregierung die rein betriebswirtschaftliche Begründung der Deutschén Bundesbahn, wonach der noch auf der Schiene liegende Personenverkehr der Strecken HerbertingenAulendorf, Aulendorf—KiBlegg durch Straßenomnibusse „kostengünstiger" bedient werden könne, für die Stillegung des Schienenpersonenverkehrs für ausreichend, oder sollten nicht übergeordnete volkswirtschaftliche, raumordnerische und regionalpolitische Gesichtspunkte schwerer wiegen, zumal es sich bei den aufgeführten Teilstrecken um eine einzige für die künftige Entwicklung dieses Raums unverzichtbare Durchgangsstrecke handelt, deren Auslastungsgrad dem kritischen Schwellenwert sehr nahe liegt und sicherlich durch bessere Fahrplanabstimmung noch gesteigert werden könnte? Kann die Bundesregierung nachprüfen, wieviel Kosten (Personalkosten, Unterhaltungskosten und allgemeine Kosten) auf die von der Deutschen Bundesbahn zur Stillegung des Personenverkehrs vorgesehenen obigen Strecken entfallen, ob diese berechneten Einsparungen überhaupt eintreffen und ob sie bejahendenfalls in einem zu rechtfertigenden Verhältnis zu den öffentlichen und privaten Mehraufwendungen stehen, die eine Verlagerung des Personenschienenverkehrs auf die Straße bei unzureichenden Straßenverhältnissen insbesondere während des Winters mit sich bringen werden? Die Bundesregierung hat sofort nach Vorlage der Vorstellungen des DB-Vorstandes über das betriebswirtschaftlich optimale Streckennetz am 22. Januar 1976 erklärt, daß die betriebswirtschaftlichen Berechnungen der Deutschen Bundesbahn durch eine gesamtwirtschaftliche Bewertung aller in Betracht kommenden Strecken außerhalb des optimalen Netzes in verkehrs-, regional- und raumordnungspolitischer sowie wirtschaftsstruktureller Hinsicht ergänzt werden. Die gesamtwirtschaftlichen Bewertungsergebnisse werden auch Auskunft über die Kosten und volkswirtschaftlichen Nutzen einer jeden Strecke geben. Bevor eine Entscheidung über eine Strecke getroffen wird, werden deshalb neben den betriebswirtschaftlichen Berechnungen gleichgewichtig auch die gesamtwirtschaftlichen Bewertungen und die Ergebnisse der bevorstehenden Regionalgespräche beigezogen, um damit die örtlichen Belange von Bevölkerung und Wirtschaft gebührend zu berücksichtigen. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 153 und 154) : Hat die Deutsche Bundesbahn im Zusammenhang mit dem derzeit in Vorbereitung stehenden Abbruch des alten Wasserturms an der Dornheimer Brücke in Darmstadt eine Abbruchgenehmigung einer oberen Denkmalschutzbehörde eingeholt, und wenn ja, von welcher? Wie hoch sind die Kosten, die von der Deutschen Bundesbahn für den Abbruch des Turms für notwendig erachtet werden, und wie hoch würden gegebenenfalls die jährlichen Unterhaltungskosten für diesen Turm bei Vermeidung des Abbruchs geschätzt? Zu Frage B 153: Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn (DB) ist der Wasserturm in Darmstadt eine betriebseigene Anlage. Die DB hat den Abbruch aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Wirtschaftlichkeit verfügt. Der Abbruch wird zur Zeit nicht durchgeführt; zwischen der Stadt Darmstadt, privaten Interessenten und der DB sind Verhandlungen aufgenommen worden über die Überlassung des für die DB entbehrlichen Turmes. Bislang war von den Denkmalschutzbehörden ein Interesse an der Erhaltung des Turms nicht erkennbar. Zu Frage B 154: Die Abbruchkosten betragen 120 000 DM. Die Kosten für die dringend notwendige Instandsetzung belaufen sich auf 250 000 DM. Über die Höhe der dann jährlich anfallenden Unterhaltungskosten ist eine Aussage nicht möglich. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 155 und 156): Ist im Rahmen der Vorbereitungen auf das „Regionalgespräch" mit der Deutschen Bundesbahn (DB) am 25. April in Karlsruhe über die von der DB beabsichtigte Einstellung des Schienenpersonenverkehrs in der Region BW 3 geklärt worden, ob seitens des Bundesverteidigungsministers oder seitens der NATO-Partner die Bahnstrecke Pforzheim—Hochdorf von verteidigungspolitischer oder militärstrategischer Bedeutung ist? Wenn eine solche Klärung erfolgt ist, welches Ergebnis ist dabei herausgekommen, vor allem im Hinblick auf die Bahnhöfe Calw (Graf Zeppelinkaserne) und Nagold (Eisbergkaserne) sowie deren schienentechnische Anbindung an Pforzheim, Weil der Stadt und Hochdorf/Eutingen? Ziel der Regionalgespräche ist es, die Argumente, die für oder gegen eine Umstellung des Reiseverkehrs von der Schiene auf die Straße sprechen, zu erörtern. Grundsätzlich wird, sollte es zu Anträgen auf Betriebseinstellungen entsprechend dem Bundesbahngesetz kommen, der Bundesminister der Verteidigung rechtzeitig eingeschaltet. Von ihm wird bereits jetzt die Entwicklung im Bereich der Netzoptimierung bei der Deutschen Bundesbahn aufmerksam verfolgt. Einzelheiten bestehender Überlegungen können, hierfür bitte ich um Ihr Verständnis, nicht mitgeteilt werden. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 157): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5845* Gedenkt die Bundesregierung daraus, daß schon jetzt trotz Geschiebezugabe an der Rheinstaustufe Iffezheim die Erosion des Flußbetts eingesetzt hat und der Grundwasserspiegel um 15 bis 18 Zentimeter gesunken ist, die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, indem sie den Bau einer weiteren Rheinstaustufe bei Au am Rhein unverzüglich in Angriff nimmt? Unterhalb der Staustufe Iffezheim hat mit Beginn der Stauerrichtung Ende März 1977 die Erosion des Rheins eingesetzt. Bisher sind etwa 50 000 m3 erodiert, und der Wasserspiegel des Rheins (nicht der Grundwasserspiegel) ist um etwa 15-18 cm infolge der Erosion abgesunken. Gegenüber einer vorausgeschätzten, mittleren jährlichen Erosions-menge von 170 000 m3 gibt das Ausmaß der eingetretenen Erosion keinen Anlaß zur Besorgnis. Dabei wurde mit der Geschiebezugabe noch nicht einmal begonnen. Selbst bei jährlichen ungünstigen Abflußverhältnissen mit überdurchschnittlicher Erosion kann nach den bisherigen Ausbauerfahrungen die Erosion etwa 4-5 Jahre ungehindert wirken, ohne daß Beeinträchtigungen der Schiffahrt oder der Landeskultur zu befürchten sind. Im Zuge der Untersuchungen über Alternativen zum Bau von Staustufen ist unterhalb von Iffezheim ein Naturversuch mit Geschiebezugabe vorgesehen, der Aufschluß darüber geben soll, ob die Geschiebezugabe als Alternative geeignet ist. Diese Geschiebezugabe zu Versuchszwekken wird zugleich mindestens bis zu einer endgültigen Lösung — sei es Staustufe oder Alternative — die Erosion so weit eindämmen, daß nachteilige Auswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Bundesregierung bemüht sich zur Zeit bei der französischen Regierung um die Zustimmung zur Aufnahme dieses Naturversuchs, dessen Einzelheiten in einem Arbeitskreis unter Beteiligung der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie der örtlichen Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Der genannte Arbeitskreis hat auf Grund von Naturversuchen unterhalb der Staustufe Gambsheim festgestellt, daß es die Geschiebezugabe erlaubt, den Baubeginn für die Staustufe bei Au-Neuburg bis zum Vorliegen der gesamten Untersuchungsergebnisse im Jahr 1980 ohne schädliche Folgen auszusetzen. Der bisherige Verlauf der Erosion unterhalb von Iffezheim gibt keinen Anlaß, den Sachverhalt anders zu beurteilen. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 158): Wie ist der derzeitige Planungsstand der Überführung der K 3731 über die Bundesbahntrasse und die B 3 in Sinzheim, und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Verantwortlicher Planungsträger für das Vorhaben im Zuge der K 3731 ist der Landkreis Rastatt als Straßenbaulastträger. Nach den der Deutschen Bundesbahn (DB) vorliegenden Informationen ist die Planung für die Überprüfung der K 3731 vom Straßenbauamt Karlsruhe fertiggestellt; das Planfeststellungsverfahren nach dem Landesstraßenbaugesetz soll in nächster Zeit vom Regierungspräsidium Karlsruhe eingeleitet werden. Nach Vorliegen der rechtskräftigen Planfeststellung sowie nach Abschluß der noch zwischen den Beteiligten (Straßenbaulastträger und DB) zu treffenden Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Der Bund und die DB werden ihren Kostenanteil nach dem EKrG rechtzeitig bereitstellen. Anlage 147 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 159): Bestehen bei der Deutschen Bundespost derzeit Pläne, das Nachtluftpostnetz der Deutschen Lufthansa auch mit Rücksicht auf die damit verbundene Lärmbelästigung der in der Umgebung von Verkehrsflughäfen wohnenden Menschen aufzugeben und den raschen Transport der in den Abendstunden noch angelieferten Post wieder der Deutschen Bundesbahn zu übertragen, die auf Grund ihres gut ausgebauten D-Zug- und Intercity-Netzes durchaus in der Lage wäre, den Posttransport in derselben Zeit durchzuführen? Die Deutsche Bundespost stellt gegenwärtig Untersuchungen darüber an, wie die Briefpostbeförderung auf der Schiene während der Nachtstunden verbessert werden kann. Die Annahme, daß bei den derzeitigen eisenbahntechnischen Gegebenheiten das innerdeutsche Nachtluftpostnetz durch Schienenverbindungen ersetzt werden könnte, ist jedoch unzutreffend. Vor allem in den extremen Fernverbindungen ist die Beförderung auf dem Luftweg wesentlich zeitsparender als auf dem Schienenweg. In vielen Relationen könnte nicht grundsätzlich sichergestellt werden, daß jeder Brief am Tag nach dem Einlieferungstag zugestellt wird. Bei der Deutschen Bundespost bestehen deshalb z. Z. keine Pläne, das innerdeutsche Nachtluftpostnetz durch ein anderes Beförderungssystem zu ersetzen. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 160): Welches sind die Schwierigkeiten, die im Rat der Europäischen Gemeinschaften der Einführung eines einheitlichen Posttarifs und einheitlichen Postwertzeichens entgegenstehen? Im September 1964 hat eine Postministerkonferenz in Brüssel stattgefunden. Die dabei gefaßten Beschlüsse haben dazu geführt, daß die Kommission der EWG unter dem 15. April 1965 den Vorschlag für eine „Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die 5846* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Freimachungsgebühren für Briefe der ersten Gewichtsstufe und für Postkarten" vorlegte. Danach sollten die Gebühren für diese Inlandssendungen und innergemeinschaftlichen Sendungen auf die gleichen Beträge festgesetzt werden, und zwar für Briefe bis 20 g auf 18 Goldcentimen und für Postkarten auf 13 Goldcentimen. Dem Richtlinienvorschlag stand eine große Zahl von Schwierigkeiten entgegen, so daß er nicht angenommen wurde und auch formell zurückgezogen werden mußte. Die Hinderungsgründe liegen in der unterschiedlichen Höhe der Gebühren in den einzelnen Ländern und im Gefälle zwischen den Währungen der einzelnen Länder. Diese Unterschiede würden dazu führen, daß diese Postwertzeichen in dem Land gekauft würden, in dem sie unter Ausnutzung des Gebühren- und Währungsgefälles zum niedrigsten Preis zu erstehen wären, die mit diesen Wertzeichen freigemachten Sendungen aber in dem Lande eingeliefert würden, in dem der Absender seinen Wohn- oder Firmensitz hat. In sehr vielen Fällen würde auf diese Weise einzelnen Verwaltungen zu nicht unbeträchtlichen Einnahmen verholfen werden für Leistungen, die andere Verwaltungen zu erbringen hätten. Die in der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für das Post- und Fernmeldewesen zusammengeschlossenen Postverwaltungen fördern bereits seit 1960 den europäischen Gedanken durch die regelmäßige Herausgabe der „EUROPA-Marken". Auf diesen Marken werden nach Abstimmung zwischen den Verwaltungen in den einzelnen Jahren jeweils die gleichen Themen behandelt, wobei auch stets die Angabe „EUROPA" verwendet wird. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 161 und 162): Wird das Bundespostministerium nach meinen zahlreichen Vorstößen in den vergangenen Jahren, zuletzt mit Schreiben vom 31. Dezember 1977, nunmehr grünes Licht für eine gemeinsame Postleitzahl für Villingen-Schwenningen geben, nachdem der Gemeinderat sich am 1. Februar 1978 für den Bau und die Anmietung einer Paketposthalle durch die Deutsche Bundespost zwischen Villingen und Schwenningen als Übergangslösung ausgesprochen hat? Wann wird die gemeinsame Postleitzahl für Villingen-Schwenningen Wirklichkeit sein? Zu Frage B 161: Die Einführung einer gemeinsamen Postleitzahl für Villingen-Schwenningen ist in der Vergangenheit daran gescheitert, daß es der Deutschen Bundespost trotz vielfältiger Bemühungen nicht gelungen ist, ein geeignetes Grundstück zu bekommen. Die Schaffung ausreichender räumlicher Verhältnisse ist jedoch Voraussetzung für die mit der Vergabe der gemeinsamen Postleitzahl zwangsläufig verbundene betriebsorganisatorische Umstellung im Brief- und Paketdienst. Ob die angestrebte Lösung über die seit kurzem sich abzeichnende Möglichkeit zur Anmietung einer noch zu errichtenden Halle für den Paketdienst erreicht werden kann, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer ab. Zu Frage B 162: Ein Termin für die Einführung der gemeinsamen Postleitzahl kann auch bei positivem Verhandlungsergebnis erst genannt werden, wenn der Abschluß aller notwendigen baulichen und betriebsorganisatorischen Maßnahmen einschließlich der Folgebaumaßnahmen im jetzigen Postdienstgebäude abzusehen ist. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 163 und 164) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Fernsprechteilnehmern in grenznahen Ortsnetzen entlang der deutschfranzösischen Grenze einen Ausgleich dafür zu gewähren, daß. der Durchmesser der geplanten Nahbereiche im Fernsprechverkehr unter 40 km bleibt? Ist der Bund bereit, insbesondere im Rahmen seiner Zuständigkeit für die innere Sicherheit, den Gemeinden die Gebühren zu erstatten, die diese für die Anmietung von Anschlußleitungen der Deutschen Bundespost für Alarmeinrichtungen an die Deutsche Bundespost zu zahlen haben? Zu Frage B 163: Der Deutsche Bundestag hat am 5. Mai 1977 den Antrag der Koalitionsfraktionen betreffend Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages nach Abschluß des Nandienst-Versuchsbetriebs Vorschläge für Sonderregelungen auch für Küsten- und Grenzgebiete zu unterbreiten. In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe Verkehr, Post- und Fernmeldewesen der SPD-Fraktion angeregt, die bei der Einführung des Nandienstes für das Zonenrandgebiet geplanten Sonderregelungen auch auf Küstengebiete sowie sonstige Grenzgebiete auszudehnen. Eine Prüfung hat ergeben, daß dieser Vorschlag realisierbar ist. Der Bundespostminister wird deshalb dieser Anregung folgen und dem Verkehrsausschuß und dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost eine entsprechende Regelung vorschlagen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die endgültigen Ergebnisse des Versuchsbetriebs die bisherigen Erfahrungen bestätigen. Zu Frage B 164: Für den von Ihnen angesprochenen Bereich der inneren Sicherheit ist eindeutig die Zuständigkeit der Länder gegeben, so daß Haushaltsmittel des Bundes nicht eingesetzt werden können. Danach wird Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5847* auch bei der Einrichtung der Notrufanlagen 110 und 112 verfahren. Sie werden von der Deutschen Bundespost erstellt. Die Kosten tragen die jeweiligen Landeshaushalte. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 165): Aus welchem Grund erscheint zum 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 keine Gedenkbriefmarke der Deutschen Bundespost, wie dies bei anderen Jahrestagen der Fall ist? Der Programmbeirat der Deutschen Bundespost hat in seiner Sitzung am 20. Januar 1977 eingehend einen Antrag beraten, eine Sondermarke zum Gedenken an den 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 auszugeben. Die Aufnahme einer solchen Sondermarke in das Sonderpostwertzeichen-Ausgabeprogramm 1978 wurde jedoch nicht empfohlen. Dieser einstimmigen Empfehlung des Prohgrammbeirats, dem auch Vertreter aller Fraktionen des Bundestages angehören, ist der Bundespostminister gefolgt. Das Jahresprogramm 1978 wurde im Februar 1977 veröffentlicht. Bei der Betrachtung des SonderpostwertzeichenAusgabeprogramms der Deutschen Bundespost muß berücksichtigt werden, daß auch wichtige Ereignisse nur sporadisch gewürdigt werden können. Wie in jedem Jahr lagen dem Programmbeirat auch für 1978 rd. 260 Vorschläge für Sonderpostwertzeichen vor, aus denen nur 20 ausgewählt werden konnten, weil für 14 Wertzeichen alljährlich die Ausgabenanlässe festgelegt sind (z. B. Jugend- und Wohlfahrtsmarken). Es bedarf daher von Jahr zu Jahr eingehender Abwägung aller Vorschläge, um die für das jeweilige Jahr sinnvollste Rangfolge festzulegen. Ein 25jähriges Jubiläum kann deshalb nicht in jedem Fall als Anlaß zur Herausgabe einer Sondermarke angesehen werden. Darin liegt niemals eine Wertung des Ereignisses, dessen Jahrestag gewürdigt werden sollte. Anlage 152 Antwort des Bundesministers Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 166 und 167) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Ablehnung des 4,35-Milliarden-Programms zur Einsparung von Energie eine erhebliche Verwirrung auf dem Sanierungsmarkt entstanden ist, und was wird sie unternehmen, um den Beteiligten bald Klarheit darüber zu schaffen, ob und in welcher Höhe das Programm trotz der ablehnenden Haltung der Regierung von Baden-Württemberg durchgeführt wird? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das 4,35-Milliarden-Programm kurzfristig in das gemeinsame Modernisierungsprogramm nach dem Modernisierungsgesetz einzuarbeiten, und bis wann sollen entsprechende Initiativen ergriffen werden? Nachdem ein Programm zur Förderung heizenersparender Investitionen in bestehenden Gebäuden aufgrund des Widerstandes der Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen nicht wirksam werden konnte, hat die Bundesregierung am 8. Februar 1978 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Modernisierungsgesetzes verabschiedet, um so eine gesetzliche Grundlage für ein bundesweites Program zur Förderung energiesparender Investitionen zu schaffen. Der Entwurf der Novelle enthält alle wesentlichen Teile der zwischen Bund und Ländern einvernehmlich erzielten Ergebnisse. Die Bun-, desregierung hält damit an ihrer Absicht fest, ihren Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten und hält ihr Angebot aufrecht, von 1978 bis 1982 den Ländern insgesamt Finanzhilfen von 2,175 Milliarden DM zur Verfügung zu stellen. Die Überführung des Programms in das Wohnungsmodernisierungsgesetz war schon im Kabinettbeschluß vom 14. September 1977 vorgesehen. Da die Gesetzesberatung eine bestimmte Zeit braucht, sollte diese Frist im Interesse der Investitionswilligen Bürger und der Wirtschaft durch den Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung überbrückt werden. Wäre diese Vereinbarung nicht an den Bedenken zweier Bundesländer gescheitert, könnte das Programm bereits jetzt in vollem Umfange laufen. Anlage 153 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 168 und 169) : Ist. der Bundesregierung bekannt, daß Invaliden und Unfallrentner bei Reisen in die DDR Schwierigkeiten bei der Befreiung vom Mindestumtausch haben, da nach der DDR-Anordnung Nr. 2 über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtauschs von Zahlungsmitteln vom 10. Dezember 1974 eine Befreiung für diejenigen vorgesehen ist, deren „Körperschaden" mindestens 66'13 v. H. beträgt, der Begriff des „Körperschadens" aber dem Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland fremd ist, deshalb in den entsprechenden Rentenbescheiden keine Aussage darüber enthalten ist und die DDR-Behörden auch den Schwerbehindertenausweis nicht als ausreichenden Nachweis akzeptieren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit Invaliden und Vollrentner, die die Voraussetzungen erfüllen, in Zukunft bei DDR-Reisen auch tatsächlich vom Mindestumtausch befreit werden? Ist die Bundesregierung bereit, die vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen herausgegebene Broschüre „Reisen in die DDR" so zu ändern, daß sie über die vom „Körperschaden" abhängige Umtauschbefreiung ausreichend Auskunft gibt? Zu Frage B 168: Der Bundesregierung ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt bekannt. Sie ist, seitdem diese Schwierigkeit bekanntgeworden ist, im Interesse der betroffenen Rentner um eine Regelung bemüht. Eine Lösung wird dadurch erschwert, daß auf der einen Seite die DDR trotz wiederholter Ansprachen durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf einem Nachweis des Körperschadens von mindestens 66 2/3 % besteht, auf der anderen Seite die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland gehindert sind, Beschei- 5848* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 nigungen über die Höhe des Körperschadens auszustellen, da dieser Begriff im hiesigen Rentenrecht keine Verwendung findet. Die Bundesregierung ist jedoch weiterhin um eine schnelle Lösung bemüht, damit alle Rentner, die die Voraussetzungen erfüllen, bei Reisen in die DDR auch tatsächlich vom Mindestumtausch befreit werden. Zu Frage B 169: Falls eine angestrebte Lösung kurzfristig nicht realisierbar ist, wird das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bei der Neuauflage des Merkblatts „Reisen in die DDR" auf die vom „Körperschaden" abhängige Umtauschbefreiung hinweisen. Anlage 154 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 170): Ist die Bundesregierung bereit, das schwedische Modell einer Personalzulage für Forschung und Entwicklung im Hinblick auf seine Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfungen dem Deutschen Bundestag mitzuteilen? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Zulage gemäß § 4 Investitionszulagengesetz auf Personalaufwendungen im Forschungs- und Entwicklungsbereich ausgedehnt werden soll. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch das schwedische Modell der steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, wie es in Kapitel V, Ziffer 109 des Gutachtens der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel angesprochen ist, auszuwerten sein. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden Ihnen zu gegebener Zeit mitgeteilt. Anlage 155 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 171 und 172): Welchen Preis je pound hat die Europäische Gemeinschaft für Uranimporte aus Kanada, die im Rahmen des früheren Abkommens zwischen EURATOM und der kanadischen Regierung getätigt wurden, vor dem einjährigen Lieferstopp Kanadas gezahlt, und welchen Preis hat sie jetzt zu zahlen, nachdem dieser Lieferstopp mit der Unterzeichnung eines neuen Abkommens beendet werden konnte? Teilt die Bundesregierung für den Fall, daß der bisherige Durchschnittspreis von 15 bis 20 kanadischen Dollars je pound erheblich überschritten wurde, die Vermutung, daß von kanadischer Seite im Sinne ihrer ursprünglichen Nonproliferationsbemühungen über die drastische Erhöhung des Preises eine künstliche Verknappung des Exports spaltbaren Materials erreicht werden sollte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 171: Für Lieferungen von Natururan im Rahmen des EURATOM-Kanada-Abkommens mußten im Jahr 1976 ca. 16 US-Dollar pro Pfund gezahlt werden. Über den ab 1978 zu zahlenden Preis muß noch verhandelt werden. Zu Frage B 172: Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, daß die Preisentwicklung von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen bestimmt wird. Anlage 156 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 173): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, für welche technologischen Großprojekte, die das Bundesforschungsministerium mitfinanziert, die Investitionszulage für Forschung und Entwicklung seit Geltung dieser Vorschrift beansprucht wurde, differenziert nach Objekt, Gesamtkosten des Projekts und Summe der Investitionszulage? Sofern im Rahmen der Projektförderung des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) auch zulagefähige Investitionen finanziert werden, gilt die generelle Regelung, daß die gewährten Investitionszulagen entsprechend der jeweiligen Förderquote anteilig zurückzuzahlen sind. Dadurch sollen Doppelfinanzierungen vermieden werden. In Einzelfällen, insbesondere bei Großprojekten, kann abweichend davon auch so verfahren werden, daß die zu erwartenden Investitionszulagen den Eigenmitteln der Zuwendungsempfänger von vornherein zuschußmindernd hinzugerechnet werden. Eine Aufschlüsselung der Rückzahlungen aufgrund von bzw. nach den in Eigenmitteln der Zuwendungsempfänger enthaltenen Investitionszulagen ist kurzfristig nicht möglich, da die Investitionszulagen in der Datenbank des BMFT nicht gesondert gespeichert werden. Anlage 157 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 174 und 175): Welche forschungspolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der verschiedensten von ihr selbst bestellten Gutachten zu den Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung in die Wege geleitet, und welchen Beitrag soll langfristig die Fernwärme zur Energieversorgung leisten? Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die niedrigtemperaturige Abwärme von Kraftwerken durch Leitungssysteme in Ballungsräume zu leiten und durch Wärmepumpen, die ihre Wärme aus dem aufgewärmten Wasser der Kraftwerke beziehen, die Wärmeversorgung in den Ballungsräumen vom Mineralöl unabhängiger zu machen? Zu Frage B 174: Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zu den Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung befassen sich einmal mit For- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5849* schungs- und Entwicklungsproblemen, zum anderen mit Strategien für den Ausbau der Fernwärmeversorgung. Aus der ersten Gruppe von Gutachten resultierte eine Anzahl laufender Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Dazu zählt vor allem das Wärmeverteilungsprogramm, das die Entwicklung neuer Verlege-, Isolier- und Prüftechniken für Fernwärmeleitungen umfaßt. Vorbereitet wird der Bau mehrerer Anlagen zur Langzeit-Wärmespeicherung. Die Untersuchungen über die Möglichkeiten eines verstärkten Ausbaus der Fernwärmeversorgung in der Bundesrepublik Deutschland sollten das in den städtischen Verdichtungsräumen vorhandene Fern-wärmepotential erfassen und unter ökonomischen Gesichtspunkten mit anderen Möglichkeiten der Wärmeversorgung vergleichen. Zu den wichtigen Ergebnissen der Studien zählen Empfehlungen über ,die Abgrenzung der- wirtschaftlich mit Fernwärme zu versorgenden Gebiete von denjenigen, bei denen die Versorgung mit anderen leitungsgebundenen Energien, vor allem mit Gas, in Betracht kommt. Die Studien tragen dazu bei, die ökonomischen Randbedingungen der Fernwärmeversorgung transparent zu machen. Dadurch wurden wichtige Grundlagen für energiepolitische Entscheidungen erarbeitet. Die Ergebnisse der Fernwärmestudien führten zu einer lebhaften Diskussion über ,die zugrundegelegten Kriterien und zu konstruktiven Gesprächen zwischen den Energieversorgungsunternehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt, in Abstimmung mit allen Versorgungszweigen weiterführende Untersuchungen über spezielle Fragen in Auftrag zu geben, um zu noch belastbareren Aussagen über den langfristigen Beitrag der Fernwärme zur Energieversorgung zu kommen. Zu Frage B 175: Die Abwärme von Kraftwerken kann auf zwei Arten zur Versorgung von Ballungsräumen mit Niedertemperaturwärme genutzt werden: — Durch gleichzeitige Erzeugung von nutzbarer Wärme (etwa 100° C) und Strom (Wärme-KraftKopplung) im Kraftwerk und Transport der Wärme in den Ballungsraum. — Durch Transport der auf niedrigem Temperaturniveau (etwa 30° C) anfallenden Abwärme zum Verbraucher und anschließende Anhebung auf ein nutzbares Temperaturniveau durch Wärmepumpen. Bei dem zweiten, hier zu beurteilenden Verfahren ergeben sich im Vergleich zur Wärme-KraftKopplung zwei Vorteile: 1. Die Wärme kann erheblich billiger transportiert werden, weil auf dem niedrigen Temperaturniveau der Ioslieraufwand für die Leitungen gering ist und für die Rückleitung des abgekühlten Wassers keine zweite Rohrleitung erforderlich ist. 2. Die bei der Wärme-Kraft-Kopplung unvermeidliche Stromeinbuße entfällt. Untersuchungen im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie ergaben, daß die Wärme-Kraft-Kopplung dem Wärmepumpenverfahren in den meisten Fällen überlegen ist, weil die Auskopplung der Wärme aus dem Kraftwerke energetisch günstiger ist als der Wärmepumpenprozeß und weil die Kosten der Wärmepumpe eingespart werden. Es ist jedoch nicht völlig auszuschließen, daß in besonders gelagerten Fällen auch das Niedertemperatursystem wirtschaftlich vorteilhaft ist. Anlage 158 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 176): Welche Kosten-Nutzen-Analyse bzw. Technologiefolgenabschätzung liegen im Bundesforschungsministerium über die verschiedenen von ihm geförderten Verkehrssysteme insbesondere die Hochleistungssthnellbahn vor, und welche Folgerungen hat der Bundesforschungsminister hieraus gezogen? Zum Förderungsbereich „Hochleistungsschnellbahn" liegen folgende Kosten-Nutzen-Analysen bzw. Technologiefolgenabschätzungen vor: 1. Studie über ein Schnellverkehrssystem, Systemanalyse und Ergebnisse, München 1971, Hrsg. HSB-Studiengesellschaft 2. Technologien für Transport- und Verkehrssysteme, BMFT-Leistungsplan, Hrsg.: Der Bundesminister für Forschung und Technologie, Bonn 1976, ISBN 3-88135-018-7 3. Ferntransportsysteme der Zukunft für Europa, 2. Auflage 1975, ITE, Vertrieb: Gersbach & Sohn, München (ISBN 3-87253-121-2) 4. Technische Beiträge zur Beurteilung der Anwendbarkeit der neuen Hochleistungsschnellbahnsysteme, Gesellschaft für bahntechnische Innovation mbH, München 1975 5. Studie über die Aus- und Folgewirkung eines Hochleistungsschnellverkehrssystems, Battelle/ Dorsch, Frankfurt/München 1976 6. Funktionen eines berührungsfreien Schnellbahnsystems im Rahmen alternativer Europa-Szenarien, Transrapid International S. A., Brüssel 1977 7. Europäischer Personenfernverkehr 2000, Gesellschaft für wirtschafts- und verkehrswissenschaftliche Forschung e. V., Bonn 1977 8. Europäische Verkehrsstrategien 2000, Möglichkeiten zur Strategiebewertung, Gesellschaft für wirtschafts- und verkehrswissenschaftliche Forschung e. V., Bonn 1977 9. Vergleichstrassierung Rad/Schiene-Technik — Magnetschwebetechnik, HSB-Studiengesellschaft, München 1977 10. Vergleichstrassierung für spurgeführte Verkehrssysteme mit berührungsfreier Fahrtechnik, 5850* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH, München 1977 11. Beitrag zur Kostenrechnung für den Vergleich spurgeführter Verkehrssysteme nach dem Prinzip des elektromagnetischen und dem Prinzip des elektrodynamischen Schwebens, HSB-Studiengesellschaft, München 1977 12. Fernverkehrssysteme, Jahresbericht 1976 zum Programm Angewandte Systemanalyse (ASA) in der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungseinrichtungen (AGF), Anlagenband III, Köln 1977, Hrsg.: H. G. Nüßer 13. Schlußbericht der OECD-Studie für die Anforderungen des Europäischen Personenverkehrs, Paris 1977 14. Materialien zur Schnellbahndiskussion, Friedrichshafen 1977, Hrsg.: Dornier System GmbH 15. Magnetschwebebahnen und ihre Einsatzfelder in einem europäischen Netz, Köln 1977, Forschungsbericht der DFVLR Im Programm „Forschung und Entwicklung für den öffentlichen Nahverkehr" enthalten folgende Untersuchungen Beiträge: 1. Untersuchungen über die verkehrliche Eignung neuer Nahverkehrssysteme und ihre Annahmebereitschaft durch die Bevölkerung, Hamburger Hochbahn AG, Hamburg 1974 2. Nutzen-Kosten-Analyse für „Cabinentaxi" in Hagen, WIBERA AG, Düsseldorf 1975 3. Realisierungsmöglichkeiten von Dual-mode-Systemen und Optimierung ihrer Einsatzspektren, Dornier-System GmbH, Friedrichshafen 1975 4. Definitionsstudie über die Weiterentwicklung bestehender Stadtschnellbahnsysteme, AEG-Telefunken, Fachbereich Bahnen, Berlin 1975 5. Erforderliche Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des unterirdischen Verkehrsbaues - Studie —, Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e. V. (STUVA), Köln 1976 6. Technischer Anwendungskatalog für den Einbau neuer Nahverkehrssysteme in bestehende Stadtkerne, Gesellschaft für wirtschaftliche Bautechnik mbH (GWB), München 1976 7. Bedarfsgesteuerte Nahverkehrssysteme, Hamburg Consult, Hamburg 1976 8. Ergonomische und sicherheitstechnische Anforderungen an neuartige Nahverkehrssysteme, TÜV- Rheinland e. V., Köln 1975 9. Sozialwissenschaftliche Begleituntersuchung beim Projekt „Anrufbus", Gesellschaft für wirtschaftliche Bautechnik mbH (GWB), München 1976 10. Mitwirkung der Bürger bei der Einsatzplanung von Kabinenbahnen, Battelle-Institut e. V., Frankfurt 1976 Weitere Untersuchungen sind zur Zeit in der Bearbeitung. Die Zwischenergebnisse und Ergebnisse werden in der Reihe „Nahverkehrsforschung" des Bundesministers für Forschung und Technologie einem breiten Fachpublikum zugänglich gemacht. Sie fließen kontinuierlich in die Durchführung der Entwicklungsvorhaben in die Beratung durch den Sachverständigenkreis Nahverkehrsforschung und in die Entscheidungen über Förderung und Weiterförderung von Entwicklungsvorhaben ein. Im Bereich Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr sind folgende Untersuchungen zum o. g. Thema durchgeführt worden: 1. Neuen Kraftstoffen auf der Spur — Alternative Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge, erschienen 1974 2. Systemanalyse Antriebsaggregate — Methodik — Manual — Anwendungstest, erschienen 1974 3. Technologien für die Sicherheit im Straßenverkehr, erschienen 1976 4. Entwicklungslinien in der Kraftfahrzeugtechnik 4. Statusseminar „Kraftfahrzeug- und Straßenverkehrstechnik" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie; 2. Jahrestagung der VDI-Gesellschaft Fahrzeugtechnik, erschienen 1976 5. Entwicklungslinien in Kraftfahrzeugtechnik und Straßenverkehr — Forschungsbilanz 1977 5. Statusseminar Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, erschienen 1977 Die Ergebnisse der o. g. Untersuchungen sind mitbestimmend für die Festlegung der Förderungsschwerpunkte in den einzelnen Bereichen. Für den Schwerpunkt „Hochleistungsschnellbahn" gab die HSB-Studie den Anlaß, neuartige Komponenten für den spurgeführten Verkehr zu untersuchen. Die Studie hatte gezeigt, daß ein das vorhandene Eisenbahnsystem überlagerndes Schnellbahnnetz von großem volkswirtschaftlichen Nutzen sein könnte. Die Förderung ist Ende 1977 u. a. aufgrund der unter Punkt 10. und 11. aufgeführten Untersuchungen auf die Weiterentwicklung des elektromagnetischen Schnellbahnsystems konzentriert worden. Die Ergebnisse der weiteren Studie zeigen, daß ein neuartiges Schnellbahnsystem unter Beachtung der Kriterien — Wirtschaftlichkeit — Umweltfreundlichkeit — Sicherheit und — Energieausnutzung wesentliche Beiträge zur Bewältigung zukünftiger Verkehrsaufgaben leisten kann. Anlage 159 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5851* von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 177): In welchem Umfang wird zur Zeit die Entwicklung der Meerestechnik in der Bundesrepublik Deutschland durch die Unsicherheit des Seerechts behindert, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für die Förderung von Meeresforschung und Meerestechnik? Zur Zeit wird die Entwicklung der Meerestechnik in der Bundesrepublik Deutschland durch die Unsicherheit der Entwicklung des Seerechts nicht behindert. Dies könnte jedoch in Zukunft dann der Fall sein, wenn eine wirtschaftliche Betätigung in meerestechnischen Aufgabenstellungen — wie beim Meeresbergbau — aufgrund seerechtlicher Rahmenbestimmungen nicht mehr möglich wäre. Dann wären in bestimmten Teilgebieten neue Entscheidungen zur Schwerpunktbildung in der Förderung der Meeresforschung und Meerestechnik erforderlich. Es ist jedoch verfrüht, bereits jetzt für diesen hypothetischen Fall konkrete Folgerungen zu ziehen. Anlage 160 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 178): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Beteiligung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen an den Kosten der Reaktorsicherheitsforschung bzw. der Forschung und Entwicklung für fortgeschrittene Reaktorsysteme, und wann gedenkt sie, entsprechend ihren Ankündigungen in der Fortschreibung des Energieprogrammes, Maßnahmen in die Wege zu leiten? Die Bundesregierung hat in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms angekündigt, daß sie mit den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) erörtern wird, wie diese auch an den Kosten für die Entwicklung neuer Technologien sowie an deren Risiken stärker beteiligt werden können. Sie beabsichtigt, im Laufe des Prozesses der Markteinführung neuer Technologien Kosten und wirtschaftliches Risiko mit zunehmender Wirtschaftlichkeit auch zunehmend auf die EVU zu übertragen. Hier ist nicht nur an fortgeschrittene Reaktorlinien gedacht, sondern z. B. auch an neue Technologien für umweltfreundliche Kohlekraftwerke. Die Bundesregierung arbeitet gegenwärtig ein Konzept dazu aus. Die Ankündigung der Bundesregierung zur stärkeren Beteiligung der EVU an den Kosten und Risiken technisch neuer Großanlagen bezieht sich nicht auf die Reaktorsicherheitsforschung, die überwiegend im öffentlichen Interesse ausgeführt wird. Eine gewisse Ausnahme bildet das Programm Komponentensicherheit, an dem die EVU sich beteiligen, weil sie an seiner praxisnahen Durchführung stark interessiert sind. Anlage 161 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 179 und 180): Wie viele Beamte und Angestellte, im Bundesforschungsministerium wurden seit 1969 durch eine Genehmigung des Bundespersonalausschusses eingestellt bzw. verbeamtet oder befördert? Wie viele Beamte im Bundesforschungsministerium wurden seit 1969 ohne amtsärztliches Zeugnis zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, und was waren gegebenenfalls die Gründe hierfür? Zu Frage B 179: Seit Bestehen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, d. h. seit dem 12. Dezember 1972, wurden aufgrund von Genehmigungen des Bundespersonalausschusses 47 Angestellte verbeamtet und 17 Beamte befördert. Einstellungen von Beamten durch Genehmigung des Bundespersonalausschusses erfolgten nicht. Zu Frage B 180: Vor einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird aufgrund einer Durchführungsverordnung zu § 27 des Deutschen Beamtengesetzes beim zuständigen Personalarzt des Ärztlichen und Sozialen Dienstes der obersten Bundesbehörden ein Gesundheitszeugnis angefordert. Befindet sich der Mitarbeiter für längere Zeit zur Dienstleistung im Ausland, wird das Gesundheitszeugnis vom Vertrauensarzt der jeweiligen Deutschen Botschaft ausgestellt. Ich konnte nicht feststellen, daß im Bundesministerium für Forschung und Technologie eine Verbeamtung auf Lebenszeit ohne ärztliches Gesundheitszeugnis durchgeführt worden wäre. Anlage 162 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 181 und 182) : Wo sind die im Förderkatalog 1976 des Bundesforschungsministers angeführten 426 Gutachten und Studien mit einem Förderungsbetrag von 65,2 Millionen DM erhältlich, und wie werden sie seitens der Bundesregierung ausgewertet? Wie unterscheiden sich die Förderungskriterien für Zuwendungen des Bundesforschungsministers an Hochschulinstitute von denjenigen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, und gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls die Erfahrung der Deutschen Forschungsgemeinschaft stärker für die Bewilligung von Geldern bei Hochschulinstituten heranzuziehen? Zu FrageB 181: Ein Teil der im Förderkatalog 1976 des Bundesministeriums für Forschung und Technologie angeführten Gutachten und Studien ist veröffentlicht. Einer Veröffentlichung aller Gutachten und Studien stehen jedoch folgende Gründe entgegen: — die Gutachten und Studien enthalten z. T. vertrauliches Material; ihre Veröffentlichung könnte schutzwürdige Interessen (z. B. von Einzelpersonen oder bestimmten Unternehmen) verletzen; — ein Teil der Gutachten betrifft kurzfristig zu entscheidende Fragen und wäre schon bei der Veröffentlichung überholt 5852* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 — die hohen Kosten von Veröffentlichungen sind in Verbindung mit der Tatsache zu berücksichtigen, daß viele Gutachten nur einen fachwissenschaftlichen und fachtechnischen Inhalt haben und für die Öffentlichkeit von begrenztem Interesse sind. Im übrigen sind die Studien und Gutachten in der Bibliothek des Bundesministeriums für Forschung und Technologie vorhanden und können dort bei Bedarf entliehen werden, sofern nicht schutzwürdige Interessen Dritter dem entgegenstehen. Die Studien und Gutachten werden insbesondere unter fachlichen Gesichtspunkten ausgewertet, um einzelne Förderprogramme oder Aktivitäten fortzuentwickeln sowie über die Vergabe oder Fortführung von Projekten entscheiden zu können. Darüber hinaus erfolgt die Auswertung auch zur allgemeinen Orientierung der Forschungs- und Technologiepolitik in ihrer ganzen Breite. Zu Frage B 182: Die Kriterien für die Förderung von Hochschulinstituten durch den Bundesminister für Forschung und Technologie einerseits und die Deutsche Forschungsgemeinschaft andererseits sind verschieden. Während die Deutsche Forschungsgemeinschaft bloß auf die wissenschaftliche Qualifikation eines Vorhabens abstellt, ist für den Bundesminister für Forschung und Technologie daneben der Zusammenhang mit seinen Fachprogrammen entscheidend. Während die Deutsche Forschungsgemeinschaft überwiegend die Grundlagenforschung fördert, bezieht sich die Förderung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie mehr auf anwendungsorientierte Forschung und technologische Entwicklung. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie ist durch ständige Kontakte über die Erfahrungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft orientiert. Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft nehmen in geeigneten Fällen an den Sitzungen der Gutachtergremien des Bundesministeriums für Forschung und Technologie teil. Umgekehrt erhält der Bundesminister für Forschung und Technologie alle Förderungslisten der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ist in einigen Vergabegremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (z. B. Rechenmaschinenausschuß) und zudem im Hauptausschuß vertreten, so daß eine fruchtbare Wechselwirkung sichergestellt ist. Anlage 163 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 183) : Welche Industrieunternehmen sind im Rahmen des sogenannten trilateralen Vertrags zwischen Großbritannien, Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland an der Durchführung der Urananreicherungsprojekte beteiligt, und besteht eventuell eine Chance, diesen Kreis zu erweitern? Nach dem Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans („Almelo-Vertrag") sind an den gemeinsamen Industrieunternehmen URENCO/CENTEC beteiligt: British Nuclear Fuels Limited (BNFL), Ultra-Centrifuge Nederland N. V. (UCN), die Uran-Isotopentrennungs-Gesellschaft mbH (Uranit) und die Gesellschaft für nukleare Verfahrenstechnik (GnV). Eine Erweiterung ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, eine Notwendigkeit hierfür wird zur Zeit jedoch nicht gesehen. Im übrigen sind in Form von Unteraufträgen viele Firmen beteiligt, deren Kreis je nach Bedarf erweitert werden kann. Anlage 164 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 184) : In welchen Haushaltspositionen sind Beträge zur wissenschaftlichen Forschung über Menschenrechte oder ihrer politischen Vertretung vorgesehen? Ihre Frage über Beiträge zur wissenschaftlichen Forschung über die Menschenrechte beantworte ich wie folgt: Im Entwurf des Bundeshaushalts 1978 sind Mittel für die wissenschaftliche Forschung über Menschenrechte lediglich im Einzelplan 07 (Justiz) veranschlagt: — Kap. 0701 Tit. 532 04 „Anteil an den Kosten eines Seminars der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland zu Fragen auf dem Gebiet der Menschenrechte" — Kap. 0702 Tit. 684 03 „Zuschuß für das Internationale Institut für Menschenrechte (Fondation René Cassin) " Unmittelbare Beträge für politische Vertreter des Ziels der Förderung der Menschenrechte sind im Entwurf des Bundeshaushalts 1978 nicht enthalten. Darüber hinaus ist auf dem hier angesprochenen Gebiet der Menschenrechte eine mittelbare Finanzierung aus dem Bundeshaushalt möglich. So erhalten mehrere Zuwendungsempfänger, wie z. B. die politischen Stiftungen oder die Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung, die auch mit der Thematik „Menschenrechte" befaßt sein können, Mittel aus dem Bundeshaushalt. Einzelheiten darüber könnten nur auf Grund einer eingehenden Erhebung festgestellt werden. Anlage 165 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 185) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer Reihe pflegerischer und nichtärztlicher Heilberufe nach Abschluß der Schulzeit und vor Eintritt in die Fachausbildung ein mehrmonatiges Praktikum verlangt wird, und daß Schüler, die während der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5853* Schulzeit BAföG-berechtigt waren und es während der Zeit der fachlichen Ausbildung wieder sind, für die Dauer des Praktikums keine Förderung erhalten, und welches sind ihre Vorstellungen für eine künftige bessere Regelung? In § 2 Abs. 4 BAföG ist bestimmt, daß Ausbildungsförderung auch für die Teilnahme an einem Praktikum geleistet wird. Voraussetzung ist, daß das Praktikum nach den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in Zusammenhang mit dem Besuch einer in den Förderungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes fallenden Ausbildungsstätte gefordert wird und die dabei zu vermittelnde Ausbildung inhaltlich bestimmt ist. Durch diese eindeutige und zwingende Vorschrift soll sichergestellt werden, daß Ausbildungsförderung nicht für jede fachpraktische Tätigkeit, sondern nur dann geleistet wird, wenn der Jugendliche dabei eine qualifizierte und effektive Ausbildung erfährt. Der Bund hat durch diese Regelung eine angemessene Möglichkeit zur Förderung während der Praktikumzeiten eröffnet. Es liegt in der Hand der Länder, soweit sie das noch nicht getan haben, durch eine Ergänzung der Ausbildungsordnungen um die inhaltliche Bestimmung der in dem Praktikum zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten die Voraussetzung für eine geordnete Ausbildung und damit auch der Förderung zu schaffen. Anlage 166 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 186) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung eines etwa halb- oder einjährigen „Eignungsstudiums" vor der Zulassung zum Medizinstudium im Hinblick auf die Findung zuverlässigerer Kriterien sowohl für die Zulassung zum Medizinstudium als auch für die spätere Berufseignung als Arzt, und ist sie bereit, z. B. unterschiedliche Modellversuche in dieser Richtung zu fördern? Das Hochschulrahmengesetz (HRG) sieht für die sogenannte harte Numerus-clausus-Fächer (insbesondere Medizin) in § 33 ein besonderes Auswahlverfahren vor und ermöglicht nach § 72 Abs. 2 Satz 2 HRG auch deren Erprobung im Rahmen eines Übergangsverfahrens. Das HRG legt in § 33 Abs. 3 beispielhaft dar, daß im Rahmen eines Feststellungsverfahrens „insbesondere entsprechende Testverfahren durchgeführt und auf das Studium ausgerichtete, mit Leistungsnachweisen verbundene praktische Tätigkeiten bewertet werden" können. Für die Konkretisierung dieses gesetzlichen Rahmens des HRG sind zunächst die Länder zuständig, die diese Frage gegenwärtig in der Kultusministerkonferenz im Zusammenhang mit der Neufassung des Staatsvertrages zur Studienplatzvergabe beraten. Mit der Einführung eines Eignungsstudiums vor der Zulassung zum Medizinstudium — einem sog. Probestudium — hat sich bereits das zuständige Gremium der Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) befaßt und dagegen u. a. folgende Bedenken geltend gemacht: — Die für die Ausbildung der Bewerber im Probestudium erforderliche Ausweitung der Kapazitäten ginge zu Lasten der Ausbildungskapazitäten in den späteren Semestern. — Insbesondere in der Medizin sei das erste Jahr untypisch für das weitere Studium, so daß die Ergebnisse im „Probestudium" nur bedingt als Kriterium für die endgültige Zulassung dienen könnten. — Für das Probestudienjahr müßten besondere, auf die Auswahlentscheidung abgestellte Ausbildungs- und Prüfungsinhalte entwickelt werden. Daher würde die Einführung eines Probestudiums eine generelle Änderung der bestehenden Studienordnungen erfordern. — Die Ausbildung im Probestudium wäre für eine große Zahl von Bewerbern nur Vorbereitung auf die Auswahlentscheidung, nicht aber Berufsqualifizierung. Nach Auffassung des zuständigen Gremiums der KMK kann aus diesen Gründen daher z. B. für das, Fach Medizin die Einführung eines „Probestudiums" oder „Eignungsstudiums" vor der eigentlichen Zulassung z. Z. nicht empfohlen werden. Die Kultus-, Wissenschaftsminister und -senatoren der Länder haben aufgrund dieses Vorschlags bei ihren bisherigen Beratungen nur eine Erprobung des Testverfahrens neben dem sog. „leistungsabhängigen Losverfahren" vorgesehen. Da nach der entsprechenden Verfahrenspraxis für Modellversuche in der Bund-Länder-Kommission für die von Bund und Ländern gemeinsam geförderten Modellversuche die Mitwirkung zumindest eines Landes erforderlich ist, hat — wegen dieses Beratungsgegenstandes der KMK, die den Staatsvertrag in einer Sondersitzung am 15. Februar 1978 verabschieden will — ein Modellversuchsantrag zum „halb- oder einjährigen Eignungsstudium vor der Zulassung" in nächster Zeit keine Realisierungsaussicht. Im übrigen ist die Möglichkeit, die Studienplatzvergabe in den „harten" Numerus-clausus-Fächern (insbesondere Medizin) in Form „unterschiedlicher Modellversuche" durchzuführen, aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 12 GG), begrenzt. Das gegenwärtig für die Neufassung des Staatsvertrages von der KMK in Aussicht genommene „mehrgleisige" Übergangsverfahren entspricht im wesentlichen den Überlegungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Numerus-clausus-Urteil vom 8. Februar 1977 für eine Ablösung des bisherigen Zulassungsverfahrens in den harten Numerus-clausus-Fächern angestellt hat. Anlage 167 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1497 Fragen B 187 und 188) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Mandat der studentischen Organe weit ausgelegt werden muß? Gibt es nach dem Wissensstand der Bundesregierung in der Rechtsprechung Hinweise, die eine liberale Interpretation des hochschulpolitischen Mandats der Studentenschaft zulassen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 5854* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 Zu Frage B 187: Die Bundesregierung bejaht Ihre Frage hinsichtlich des hochschulpolitischen Mandats der verfaßten Studentenschaft. Der verfassungsrechtlich zulässige Aufgabenkreis einer als Zwangskörperschaft organisierten Studentenschaft wird aber überschritten, wenn Organe dieser Studentenschaft Äußerungen abgeben, die keinerlei Bezug zur Hochschule und ihren Aufgaben und insofern einen allgemeinpolitischen Inhalt haben. Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß die Zuerkennung eines so verstandenen allgemeinpolitischen Mandats bei einer Zwangskörperschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Die Gründe für ein weites Verständnis des hochschulpolitischen Mandats ergeben sich aus folgendem: Hochschulpolitik ist Bildungspolitik und Forschungspolitik zugleich und insoweit ein wesentlicher Bestandteil auch der Gesellschaftspolitik. Die Hochschulen haben die Aufgabe, in Lehre und Forschung über den jeweils erreichten Stand der ökonomischen, technischen, sozialen und geistigen Entwicklung hinauszuweisen und Alternativen zu entwerfen. Nach Auffassung der Bundesregierung gehören z. B. Äußerungen und Betätigungen insbesondere in folgenden Bereichen zum hochschulpolitischen Mandat der Studentenschaft: Fragen der Beschäftigungsmöglichkeiten einschließlich Strukturfragen des Beschäftigungssystems, des Berufsrechts und der sozialen Sicherung der Hochschulabsolventen; Fragen der Bildungsfinanzierung einschließlich der Ausbildungsförderung und des Stellenwerts der Bildungsausgaben in den öffentlichen Haushalten von Bund und Ländern; die geistige Auseinandersetzung mit den Ursachen des Terrorismus, soweit die Hochschulen und ihre Mitglieder damit in Zusammenhang gebracht werden. Zu Frage B 188: Die Rechtsprechung vermittelt zur Problematik des hochschulpolitischen Mandats kein einheitliches Bild. Folgende Entscheidungen enthalten Hinweise auf ein weites Verständnis des hochschulpolitischen Mandats: Nach dem OVG Hamburg gehört hierzu das Eintreten der Studentenschaft „für Mitglieder von Hochschulen, wenn gegen sie in dieser Eigenschaft Angriffe gerichtet, Maßnahmen ergriffen oder ihnen Nachteile zugefügt oder angedroht worden sind oder werden" (Urteil vom 18. Januar 1977). Das OVG Münster rechnet „die Förderung ihrer Mitglieder und deren Beratung in Fragen, die mit dem Übergang in den Beruf zusammenhängen" (Urteil vom 19. September 1977) dazu. Nach dem gleichen Urteil ist die Studentenschaft befugt, die Studenten im Rahmen ihrer hochschulpolitischen Aufgabe über Vorgänge aus anderen gesellschaftlichen Bereichen, die mit hochschulpolitischen Angelegenheiten zusammenhängen, zu unterrichten. Sie muß sich hierbei allerdings jeder Agitation, Propaganda, Herabsetzung oder Verunglimpfung enthalten und Meinungsäußerungen von der Darstellung mehr oder weniger unstreitiger Fakten abheben. Nach einer anderen Entscheidung des OVG Münster sind Aufrufe zur Beteiligung an Aktionen humanitären Charakters (Blutspenden) zulässig. Allerdings dürfen solche Aufrufe nicht mit Aufforderungen zur Gestaltung der politischen Verhältnisse verbunden werden. Andererseits läßt die Entscheidung erkennen, daß in solchen Aufrufen eine Beschreibung der politischen Verhältnisse in einem bestimmten Land zulässig ist (Beschluß vom 3. November 1977). Nach Auffassung der Bundesregierung sind diese Entscheidungen zu begrüßen. Sie geht dabei jedoch davon aus, daß die Studentenschaften in ihrem eigenen Interesse von den damit eröffneten Handlungsmöglichkeiten in angemessener Weise Gebrauch machen. Anlage 168 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 189) : Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, nach denen in Großbritannien geplant wird, die Studiengebühren für Ausländer von bisher £ 416 (ca. 1 687 DM) auf £ 2 000 (ca. 8 220 DM) zu erhöhen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Interessen der deutschen Studenten, die in Großbritannien studieren wollen, zu schützen? Der Bundesregierung sind Pressemeldungen bekannt, nach denen die britische Regierung eine weitere Erhöhung der Studiengebühren planen soll. Bundesminister Rohde und Staatssekretär Professor Dr. Jochimsen haben anläßlich ihres Besuches bei der britischen Erziehungsministerin, Mrs. Shirley Williams, am 12./13. Dezember 1977 dieses Thema angesprochen und darauf hingewiesen, daß deutsche Studenten durch die Höhe der Studiengebühren an britischen Universitäten entmutigt würden, zu einem Studienaufenthalt nach Großbritannien zu kommen. Die deutsche Seite hatte sich bereits auf der vom 21.-23. September 1977 mit Unterstützung der Bundesregierung von der Europäischen Gemeinschaft veranstalteten Sachverständigensitzung bemüht, eine generelle Regelung auf EG-Ebene für Studienbewerber aus den Mitgliedstaaten der EG herbeizuführen, um die Freizügigkeit für die Studenten der EG zu erhalten. Im Anschluß an diese Expertentagung wurde eine Arbeitsunterlage über die Möglichkeiten einer gemeinsamen Politik der Hochschulzulassung von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten erstellt. Diese Arbeitsunterlage schlägt für eine gemeinsame Haltung im wesentlichen vor: 1. Die einzelstaatliche Politik im Bildungsbereich sollte das Ziel des Aktionsprogramms, die Mobilität der Studenten innerhalb der Gemeinschaft zu fördern und Mobilitätshindernisse auszuräumen, widerspiegeln. 2. Die einzelstaatliche Politik sollte auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zwischen den Mitglied- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 5855* Staaten aufbauen, d. h., die gegenseitige Abhängigkeit und die gegenseitige Verantwortung bei der Zulassung von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten müssen anerkannt werden. 3. Für die Zulassung der ausländischen Studenten zu den Hochschulen im Gastland sollten keine weniger günstigen Voraussetzungen gelten als für die Zulassung einheimischer Studenten. Die Arbeitsunterlage soll Grundlage für eine Vorlage an den Rat und die im Rat vereinigten Bildungsminister sein, die für Oktober 1978 in Aussicht genommen ist. Anlage 169 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 190, 191 und 192): Wie viele Türken leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland, und stimmt es, daß von den hier lebenden 350 000 türkischen Kindern zwar 190 000 schulpflichtig sind, tatsächlich aber nur 125 000 als Schulbesucher registriert sind? Entspricht es nach dem Wissensstand der Bundesregierung den Tatsachen, daß — wie in PPP vom 24. Januar 1978 angegeben — mehr als 60 v. H. der ausländischen Schüler in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hauptschulabschluß erreichen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Anhäufung von sozialem Sprengstoff zu tun? Entspricht es nach dem Wissensstand der Bundesregierung weiterhin den Tatsachen, daß nur 1 v. H. der ausländischen Schüler in der Bundesrepublik Deutschland einen Lehrabschluß schafft und jeweils nur 2 v. H. Gymnasium oder Realschule besuchen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 190: Am 30. September 1977 lebten 1,1 Millionen türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik. Im Schuljahr 1976/77 besuchten 139 192 türkische Schüler allgemeinbildende Schulen. Die sog. Dunkelziffer, d. h. der Anteil der schulsäumigen Schüler, ist nur für die Berufsschule bekannt. Nach Verlautbarungen der Kultusminister einiger Länder ist damit zu rechnen, daß etwa 50 0/0 der ausländischen berufsschulpflichtigen Schüler der Berufsschulpflicht nicht nachkommen. Zu Frage B 191: Ja. Die Bundesregierung ist sowohl in der BundLänder-Kommission zur Fortschreibung der Ausländerbeschäftigungspolitik als auch in der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung für weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungschancen für ausländische Kinder und Jugendliche eingetreten. Um die Zahl derer zu verringern, die ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, soll nach einer Absprache in der Bund-Länder-Kommission zur Fortschreibung der Ausländerbeschäftigungspolitik der Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach fünfjährigem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik u. a. von dem Nachweis abhängig gemacht werden, ,daß die hier lebenden Kinder der gesetzlichen Schulpflicht nachkommen. Eine entsprechende Änderung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Ausländergesetzes" ist vom Kabinett verabschiedet und liegt jetzt dem Bundesrat vor. Zu Frage B 192: Der Anteil der ausländischen Jugendlichen mit einem Ausbildungsabschluß wird erst bekannt sein, wenn das im Ausbildungsplatzförderungsgesetz vorgesehene berufsbildungsstatistische Instrumentarium aufgebaut ist. Im Schuljahr 1976/77 betrug der Anteil der ausländischen Schüler an Realschulen, Gymnasien, integrierten Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen an der Gesamtzahl der ausländischen Schüler an allgemeinbildenden Schulen 13,3 Prozent gegenüber 10,8 Prozent im Schuljahr 1972/73. Die Bundesregierung hält es im Rahmen der weiteren Entwicklung für erstrebenswert, daß die Kinder ausländischer Arbeitnehmer vergleichbare Beteiligungs- und Abschlußquoten erreichen wie ihre deutschen Altersgenossen, die aus Arbeiterfamilien stammen. Die Bundesregierung setzt sich z. Z. dafür ein, daß eine entsprechende Zielvorgabe in die Fortschreibung des Bildungsgesamtplanes der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung aufgenommen wird. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/1497 Frage B 193): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Weise sich für Studenten, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden, erkennbare Unterschiede im Studienverhalten — insbesondere hinsichtlich der Studiendauer, des Studienerfolgs und des Studienabbruchs — gegenüber den nichtgeförderten Studenten ergeben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Eine von dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft veranlaßte Untersuchung der HIS-GmbH über „Studienverlauf und Beschäftigungssituation von Hochschulabsolventen und Studienabbrechern" hat ergeben, daß sich das Studienverhalten in Abhängigkeit von der überwiegenden Art der Studienfinanzierung erkennbar unterscheidet: — Absolventen, die das Studium überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert haben, beendeten ihr Fachstudium in 9,9 Hochschul- und 9,5 Fachsemestern statt wie der Durchschnitt in 10,7 Hochschul- und 10,1 Fachsemestern. — Im Vergleich zu Absolventen, die ihr Studium im wesentlichen durch eigene Erwerbstätigkeit finanzierten, benötigten sie 3,1 Hochschul- und 1,7 Fachsemester weniger. — Absolventen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestreiten, haben das Studium zu 30 v. H. in der Mindestzeit abgeschlossen; von den Auszubildenden, die auf ständige Erwerbstätigkeit angewiesen waren, gelang dies dagegen nur 23 v. H. 5856* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1978 — Soweit Auszubildende ihr Studium abbrachen, taten sie das besonders frühzeitig, wenn sie ihr Studium überwiegend durch Leistungen nach dem BAföG finanzierten, nämlich durchschnittlich nach 4 Semestern, Studenten, die auf eigene Erwerbstätigkeit angewiesen sind, dagegen nach 6,1 Semestern. — Von den BAföG-finanzierten Absolventen führten als Grund für die Überschreitung der Mindeststudienzeit 3,5 v. H. an, daß die „Intensität des Studiums" durch notwendige Erwerbstätigkeit gemindert wurde, während Absolventen, die ihr Studium durch eigene Erwerbstätigkeit finanzierten, diesen Grund zu 25,5 v. H. nannten. Nach der HIS-Untersuchung „erweist sich damit das überwiegend aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach dem BAföG finanzierte Studium als das durchschnittlich am schnellsten und reibungslosesten abgeschlossene Hochschulstudium". Die Bundesregierung sieht darin einen Nachweis für den zweckentsprechenden, erfolgreichen Einsatz der nach den Bestimmungen des BAföG vergebenen Mittel. Anlage 171 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 194 und 195): In welchem Umfang wurden 1977 Mittel des Bundeshaushalts für die gezielte Projektförderung der VDS zur Verfügung gestellt, und um welche Projekte handelte es sich hierbei im einzelnen? Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft aus der neuen Situation in der VDS-Führung zu ziehen hinsichtlich der gezielten Projektförderung? Zu Frage B 194: Die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) sind 1977 — wie auch in den vorangegangenen Jahren — nicht aus Mitteln des Bundeshaushaltes gefördert worden. Zu Frage B 195: Ich gehe davon aus, daß Sie sich mit Ihrer Frage auf den Umstand beziehen, daß die Hochschulgruppen der Jungsozialisten und der Liberale Hochschulverband (LHV) ihre Arbeit im Vorstand der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) bis auf weiteres eingestellt haben. Die Bundesregierung sieht sich nicht veranlaßt, aus dieser Entwicklung in den VDS Konsequenzen hinsichtlich einer Projektförderung zu ziehen, da die VDS auch bisher nicht aus Bundesmitteln gefördert worden sind. Hinsichtlich der Einschätzung der Bundesregierung zur Förderungswürdigkeit der VDS verweise ich auf die die VDS betreffende Antwort auf die Kleine Anfrage vom 18. Juli 1977 (Drucksache 8/760). Die Bundesregierung sieht jedoch in der Entscheidung der Hochschulgruppen der Jungsozialisten und des Liberalen Hochschulverbandes ein weiteres Zeichen dafür, daß diese ihre Zusammenarbeit mit den anderen studentischen Gruppierungen im VDS-Vorstand nicht — wie ihnen verschiedentlich unterstellt wird — auf eine gemeinsame ideologische Überzeugung gründen, sondern auf eine nur begrenzte hochschulpolitische Übereinstimmung. Anlage 172 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Fragen B 196 und 197): Ist die Bundesregierung béreit, in endgültiger Beantwortung meiner Anfrage vom 20. Mai 1977 (Nr. B 115, Drucksache 8/458) von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland eine genaue Darstellung darüber anzufordern, wie in jedem einzelnen Bundesland sichergestellt wird, daß Text und Melodie der deutschen Nationalhymne den Schülern während ihrer Schulzeit gelehrt werden? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken. daß die Zeit für die Beantwortung der Frage 196 nicht wiederum acht Monate beträgt, wie es mit meiner Frage zum Thema Deutschlandlied im Schulunterricht vom 20. Mai 1977 leider geschehen ist? Zu Frage B 196: Die Bundesregierung ist bereit, Ihre Anfrage an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland mit der Bitte weiterzuleiten, die entsprechenden zusätzlichen Auskünfte zu geben. Die Bundesregierung wird Ihnen die ihr erteilte Antwort übermitteln. Zu Frage B 197: Die Bundesregierung hat keine Möglichkeiten, auf das Verfahren und den Zeitablauf bei der Bearbeitung von Anfragen an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland einzuwirken. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist eine von den Ländern geschaffene Einrichtung, die entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes unter der ausschließlichen Verantwortung der Landesregierungen steht.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807300000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Die Beschlußempfehlung und der Bericht des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz) — Drucksachen 8/361, 8/917, 8/939 — sollen nach einer interfraktionellen Vereinbarung an den Innenausschuß — federführend —, an den Rechtsausschuß — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zurückverwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Es liegt Ihnen ferner eine Liste von Vorlagen — Stand 14. Februar 1978 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Bericht des Bundesministers für Verkehr über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für die Jahre 1975, 1976 und 1977 — Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1977 —(Drucksache 8/1403)

zuständig: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zur europäischen politischen Zusammenarbeit (Drucksache 8/1485)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Betr.: 3. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik
nach § 21 Abs. 2 des Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen vom 31. August 1971 (Drucksache 811451)

zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist auch das so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 8. Februar 1978 mitgeteilt, daß er Herrn Staatssekretär a. D. Karl Wittrock, Präsident des Bundesrechnungshofs, namens der Bundesregierung um Übernahme der Aufgaben des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung gebeten habe.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 19. Januar bis 14. Februar 1978 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/1525 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission Verfassungsreform
— Drucksache 7/5924 —
Hierzu liegt auf Drucksache 8/1517 ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Die Drucksache, über die wir verhandeln, ist aus der 7. Legislaturperiode. Es ist die Drucksache 7/5924.
Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich selbst gern einige Bemerkungen zu den Beratungen, die jetzt beginnen werden, machen dürfen. Diese Enquete-Kommission Verfassungsreform wurde auf Grund eines interfraktionellen Antrags im Oktober 1970 einstimmg eingesetzt und im Februar 1973 vom 7. Deutschen Bundestag neu konstituiert. Ihr Auftrag lautete, „zu prüfen" — ich zitiere —, „ob und inwieweit es erforderlich ist, das Grundgesetz den gegenwärtigen und voraussehbaren zukünftigen Erfordernissen — unter Wahrung seiner Grundprinzipien — anzupassen ..."
Am 2. Dezember 1976, vor mehr als einem Jahr, hat die Enquete-Kommission ihren Schlußbericht vorgelegt. Dieser Bericht enthält die Beratungsgegenstände, Diskussionsabläufe und Empfehlungen einer über fünfjährigen Arbeit. Seit etwa einem Jahr liegt der Kommissionsbericht auch der Offentlichkeit vor.
Nicht erst mit ihrem Schlußbericht, sondern auch während ihrer langjährigen Tätigkeit hat sich die Enquete-Kommission zunehmend zu einem wichtigen Faktor in der Diskussion der Verfassungspolitik in Wissenschaft und Publizistik entwickelt. Es war richtig, daß die Kommission von Anfang an Wert darauf gelegt hat, ihre Reformüberlegungen in engem Kontakt mit der interessierten Offentlichkeit anzustellen. Vor allem der Schlußbericht der Kommission hat ein lebhaftes publizistisches und wissenschaftliches Echo ausgelöst und auch Eingang in die Lehrveranstaltungen der Hochschulen und Akademien gefunden.
Der Kommission, meine verehrten Herren, gebührt Dank dafür, daß sie diese unterrichtende und auch wegweisende Aufgabe geleistet hat. Ich spreche den Mitgliedern der Kommission diesen Dank im Namen des Deutschen Bundestages aus.

(Beifall)





Präsident Carstens
Der Dank gilt vor allem auch dem Vorsitzenden, unserem Kollegen Professor Friedrich Schäfer, und dem stellvertretenden Vorsitzenden, unserem Kollegen Dr. Carl Otto Lenz.

(Beifall)

Die Anfänge der Enquete-Kommission Verfassungsreform reichen bis in die 5. Wahlperiode zurück. Als Geburtsurkunden können der Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland vom 11. März 1968, die Große Anfrage der CDU/CSU vom 27. Juni 1968 über die Weiterentwicklung des föderativen Systems und die Antwort des Bundesministers des Innern darauf vom 20. März 1969 gelten. Im Bericht zur Lage der Nation hatte es geheißen, daß das föderative System in einer Weise weiterzuentwickeln sei, die einerseits einen nivellierenden Zentralismus verhindere, andererseits aber ein Höchstmaß kooperativen Wirkens der bundesstaatlichen Kräfte garantiere.
Ziel der Anfrage der CDU/CSU war es, Auskunft darüber zu erlangen, ob das Grundgesetz den Anforderungen genügt, die an einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat in einem sich zusammenschließenden Kontinent gestellt werden müssen.
Der Föderalismus war demnach ein zentrales Thema der Enquete-Kommission.
In der Plenardebatte, die dem Einsetzungsbeschluß vorausging, wurden auch die Grenzen der Aufgaben der Enquete-Kommission klar abgesteckt. Eine Totalrevision des Grundgesetzes wurde ausgeschlossen, und die Grundprinzipien der Verfassung, wie Föderalismus , parlamentarisches Prinzip, Volkssouveränität und Grundrechtsbestand, sollten gewahrt bleiben. Übereinstimmend wurde die Notwendigkeit eines breiten politischen Konsenses für die Annahme der Reformempfehlungen betont.
Mit der Einsetzung der Enquete-Kommission Verfassungsreform hat der Deutsche Bundestag von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die die kleine Parlamentsreform mit der Einfügung des § 74 a der Geschäftsordnung bereitgestellt hat.
Das hier verankerte Institut der Enquete-Kommission soll dazu dienen, Entscheidungen des Bundestages auf bedeutsamen Gebieten langfristig vorzubereiten. Enquete-Kommissionen sind gewissermaßen parlamentarische Planungsstäbe. Unabhängig von laufenden Gesetzgebungsverfahren erfüllen sie ihren vom Parlament erteilten Auftrag durch die Vorlage eines Berichts mit Bestandsaufnahme, Analyse, Vorschlägen und Empfehlungen. Die Besonderheit dieser Enquete-Kommissionen besteht in ihrer personellen Zusammensetzung, die über den Bereich des Parlaments hinausgreift und es so dem Parlament ermöglicht, sich Sachverstand von außerhalb institutionell zunutze zu machen.
Bei der Zusammensetzung der Enquete-Kommission Verfassungsreform waren wohl die Regierungen der Länder, aber nicht die Länderparlamente berücksichtigt worden. Dies führte zur Schaffung einer zusätzlichen Institution, der Länderkommission Verfassungsreform. Sie brachte vor allem die Vorstellungen der Länderparlamente in die Überlegungen zur Verfassungsreform ein und hat für die Tätigkeit der Enquete-Kommission einen wertvollen Beitrag geleistet. Hierfür sei ihr an dieser Stelle ebenfalls gedankt.

(Beifall)

Neben dem weiten Feld der bundesstaatlichen
Ordnung war das andere Arbeitsgebiet der Kommission die Stellung des Parlaments im Staat. Die
Kommission setzt sich für eine stärkere Position des Parlaments im Verfassungsorganismus ein. Sie schlägt außerdem vor, dem Bürger verbesserte Möglichkeiten der Einwirkung auf die Auswahl der Kandidaten zu geben. Begrüßenswert sind auch die Folgerungen, die die Kommission aus der vorzeitigen Auflösung des 6. Deutschen Bundestages gezogen hat. Ihre Empfehlung, die Wahlperioden nahtlos ineinander übergehen zu lassen, ist inzwischen verwirklicht worden.
Zur Daueraufgabe der Parlamentsreform hat die Enquete-Kommission ebenfalls einen Beitrag geleistet. Über die Ausgestaltung der Minderheitenrechte im Untersuchungsverfahren werden wir ebenso zu reden haben wie über die Vorschläge zur Gestaltung der Gesetzgebung.
In zahlreichen Fragen hat die Kommission Änderungsvorschläge geprüft und sie schließlich doch verworfen, weil sie die grundgesetzlichen Lösungen des Parlamentarischen. Rates auch heute noch als richtig ansah. Dies gilt u. a. für das entschlossene Bekenntnis der Kommission zum freien Mandat als einem notwendigen Strukturelement der parteienstaatlichen repräsentativen Demokratie. Das gilt auch für den Bundesrat, das „Gelenkstück" zwischen parlamentarischem System und bundesstaatlicher Ordnung.
Auch soweit die Beratungen der Kommission dazu geführt haben, von einer Empfehlung zur Verfassungsreform abzusehen, erscheinen die Ergebnisse bedeutsam, zeigen sie doch, daß die vor 30 Jahren getroffenen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates noch heute als gültig angesehen werden.
Dem 8. Deutschen Bundestag obliegt es nunmehr, über die Empfehlungen des Schlußberichts der Enquete-Kommission zu entscheiden. Vor allem geht es in den folgenden Wochen darum, sich Klarheit zu verschaffen, welche Empfehlungen realisiert werden können, damit unsere Arbeit auf sie konzentriert werden kann.
Es ist zu wünschen, daß der bedeutungsvolle Bericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform in dieser Legislaturperiode noch insoweit verwirklicht wird, als in diesem Hause sachliche Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Kommission besteht.
Meine Damen und Herren, ich eröffne nunmehr die Aussprache und erteile das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Lenz.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Wir behandeln heute nur das erste Kapitel, also Regierung und Parlament!)





Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0807300100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen es, daß heute — nahezu 18 Monate nach Erstattung des Berichts der Enquete-Kommission Verfassungsreform — die erste Aussprache in diesem Hause darüber stattfindet. Wir begrüßen es auch deshalb, weil das Thema der heutigen Aussprache, „Regierung und Parlament", auf eine Anregung der CDU/CSU-Fraktion zurückgeht; denn ursprünglich war einmal geplant, wie der Herr Präsident dargetan hat, das Thema auf das Bund-Länder-Verhältnis zu begrenzen. Wenn das damals geschehen wäre, könnte die heutige Aussprache gar nicht stattfinden. Wir halten sie allerdings für notwendig; denn gerade auch die Stellung des Parlaments im Staat muß Gegenstand unserer Überlegungen sein.
Wir danken auch dem Herrn Bundestagspräsidenten für seine Würdigung des Berichts der Enquete-Kommission. Niemand Kompetenterer hätte es tun können. Ich selber will mir eine Würdigung ersparen, weil ich ja doch nur als befangen gelten würde. Wir hoffen mit dem Herrn Präsidenten, daß die heutige Debatte eine Grundsatzdiskussion in diesem Lande weiterführt, die sich erfreulicherweise bereits an die Erstattung des Berichts angeschlossen hat.
Grundlage unserer Stellungnahme zu dem heutigen Teil des Berichts ist Ziffer I des Entschließungsantrags, den wir eingebracht haben und in dem wir das Eintreten der Enquete-Kommission Verfassungsreform für den Parlamentarismus, für das parlamentarische Prinzip begrüßen, dessen Kern, das freie Mandat, nicht geschmälert werden darf und dessen Entscheidungskraft sowohl durch Maßnahmen der Parlamentsreform gestärkt als auch vor Beeinträchtigung durch plebiszitäre oder ständestaatliche Einrichtungen geschützt werden soll.
Nach unserer Auffassung muß das Parlament als zentrales Organ der Staatswillensbildung erhalten und gestärkt werden. Ich gebe unumwunden zu, daß einem diese Erkenntnis in der Opposition leichter fällt als in der Regierung. Darin sehe ich eine gewisse Tragik des Parlaments: Diejenigen, die das Leben des Parlaments gestalten können, nämlich die Mehrheitsparteien, haben eine — für mich durchaus verständliche und natürliche — Neigung, das Schwergewicht ihrer Aktion in der Regierung zu sehen, während diejenigen, die das Schwergewicht im Parlament sehen und sehen müssen, nicht die Möglichkeit haben, die Verhältnisse im Parlament zu gestalten, weil dort natürlich das Prinzip der Mehrheitsentscheidung gilt.
Hierin sehe ich eigentlich den Hauptgrund für die Schwierigkeiten, die wir bei der Verwirklichung einer Parlamentsreform immer haben; denn „Stärkung des Parlaments" heißt automatisch auch „Stärkung der Opposition", und darin haben die Regierungsparteien, ganz egal, ob wir oder Sie sie stellen, nicht immer das richtige Einsehen, wenn ich es einmal so formulieren darf.

(Zuruf des Abg. Möllemann [FDP])

Meine Damen und Herren, dennoch muß die Parlamentsreform ein wichtiges Thema der heutigen Aussprache sein. Die Enquete-Kommission hat auch
Vorschläge dazu gemacht, denen wir im großen und ganzen beipflichten. Sie laufen im wesentlichen darauf hinaus, das parlamentarische Verfahren zu entschlacken, weniger Formalien vorzuschreiben, z. B. nur zwei anstatt drei Lesungen. Wir glauben, daß man auf diesem Wege vielleicht noch ein Stück weitergehen kann, als die Kommission es getan hat.
Aber das ist sicherlich nur ein Teil der Parlamentsreform. Ein anderer Teil ist die Verteilung der Redezeit, ein für meine Begriffe zentrales Anliegen eines jeden Parlaments. Ich verhehle nicht, daß die Regeln, die hier in diesem Hause gelten, nicht glücklich sind.
Das fängt bei den verfassungsmäßigen Regeln an. Die Verfassung gibt der Bundesregierung und dem Bundesrat Privilegien zum Reden in diesem Haus. Diese Privilegien mindern natürlich die Möglichkeiten des Parlaments, sich selbst darzustellen. Ich sage das ganz sachlich und ohne Vorwurf. Wir haben das nicht so gemacht. Das steht so in der Verfassung.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Alle Mehrheiten haben sich schuldig gemacht!)

Ich kann, Herr Kollege Kohl, auch die Tatsache nicht ganz verstehen, daß wir die Verfassung so auslegen, daß die Bundesregierung und der Bundesrat nicht nur das Recht haben, jederzeit das Wort zu ergreifen, sondern daß wir ihnen über die Verfassung hinaus das Recht konzedieren, jedesmal so lange zu reden, wie sie wollen. Ich glaube, das ist von der Verfassung keineswegs gedeckt. Wir sollten hier noch ein bißchen bohren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Weiskirch [Olpe] : Das ist nicht gefordert!)

Ein anderer Punkt — und hier spreche ich in Gegenwart der drei Herren Fraktionsvorsitzenden und der meisten Parlamentarischen Geschäftsführer — ist die Verteilung der Redezeit zwischen den Mitgliedern dieses Hauses. Auch diese Verteilung ist verbesserungsfähig. Ich will es mal ein bißchen überspitzt ausdrücken: Warum legen sich eigentlich 500 Mitglieder dieses Hauses Beschränkungen der Art, wie wir sie haben, auf, damit die übrigen 18 so lange reden können, wie sie wollen?

(Beifall)

Den einen wird die Redezeit mit dem Scheffel zugemessen, und bei den anderen wird sie mit der Uhr gestoppt. Diese Methode tötet den parlamentarischen Dialog.

(Beifall)

Ein Dialog aus zwei aufeinanderfolgenden Monologen von je einer Stunde Dauer ist ein Ding der Unmöglichkeit. Diejenigen, die eine Rededauer von 10 Minuten oder einer Viertelstunde zugemessen kriegen, dürfen auf den Vorredner überhaupt nicht eingehen, weil sie sonst in der kurzen Redezeit mit der Entwicklung ihrer eigenen Gedanken gar nicht fertig werden.

(Beifall — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Eine spontan vorbereitete Rede habe ich gestern gehört! — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Aber das kommt doch auf allen Seiten vor!)




Dr. Lenz (Bergstraße)

— Herr Kollege Schäfer, was ich hier sage, gilt im Grunde genommen für alle.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Eben!)

Ich will einen Punkt hinzufügen. Ich finde das System unserer fraktionsorganisierten Debatten auch nicht geeignet, die Vielfalt der in unserem Volk und in diesem Parlament vorhandenen Meinungen zum Ausdruck zu bringen.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Ich will das, wenn Sie es mir gestatten, an einem Beispiel aus meiner Fraktion demonstrieren. Wir werden demnächst eine Energiedebatte haben. Da entfällt nach den hier im Hause üblichen Verteilungsregeln auf uns ein Viertel der Redezeit; der Rest geht an die Regierung und an die Koalitionsparteien. So ist das. Dieses eine Viertel der Redezeit müssen wir verwenden, um unseren Standpunkt gegenüber der Koalition und der Bundesregierung darzulegen, obwohl wir sehr gern dem Kollegen Gruhl, der eine Auffassung vertritt, die in diesem Punkt keiner von uns teilt, die Gelegenheit geben möchten, seinen . Standpunkt im Deutschen Bundestag darzulegen; denn es gibt Hunderttausende von Bürgern, die so denken wie er, und es muß eigentlich möglich sein, das in diesem Haus auszudrücken.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: So war es gestern auch!)

— Herr Kollge Schäfer, Sie machen den Zwischenruf: „So war es gestern auch!" Ich will Ihnen sagen: Was mich an dem gestrigen Vorgang so bemerkenswert gedeucht hat, war nicht die Tatsache, daß einmal eine Handvoll Kollegen anders stimmt als ihre Fraktion — ich halte das für normal —, sondern daß von diesem Vorgang so viel Aufhebens gemacht wurde.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Richtig, durch die andere Seite! Da haben Sie recht!)

— Herr Kollege, darauf, wer daran allein schuld war, wollen wir jetzt nicht eingehen. Ich könnte dazu sehr viel sagen. Aber dafür reicht meine Redezeit heute ganz bestimmt nicht.
Der Geschäftsordnungsausschuß unter der Leitung des Kollegen Schulte unternimmt aus meiner Sicht begrüßenswerte Versuche, aus diesem Schematismus herauszukommen. Ich hoffe, daß sie in diesem Haus bald praktiziert werden dürfen. Daß das noch nicht der Fall ist, liegt nicht an dem zuständigen Ausschuß.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch eine Bemerkung zu dem Thema Parlamentsneubau machen. Wir beklagen die Leere dieses Saales. Die Prominenz ist nicht zu übertreffen; aber die Leere ist nicht zu übersehen. Ich fürchte, je weiter wir das Plenum von den Büroräumen der Abgeordneten weglegen, desto leerer wird es werden. Das sollten wir allen Architekten ins Stammbuch schreiben.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Dies ist sozusagen eine Seite der Parlamentsreform: Stärkung der Funktionsfähigkeit.
Das andere, was wir vermeiden müssen, ist die Schwächung des Parlaments durch die Einführung von Institutionen, die nur geeignet sein können, es zu schwächen. Hier spreche ich zunächst von Volksbefragung, Volksbegehren und Volksentscheid über das im Grundgesetz vorgesehene Maß hinaus. Ich sage Ihnen ganz offen, daß wir mit der Enquete-Kommission davon nicht viel halten, und zwar nicht deshalb, weil wir befürchten, damit könnten die zentralen Fragen des Staatslebens Gegenstand des Volksentscheides werden. Das würden wir nicht fürchten. Wenn z. B. in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Frage der Landespolitik zum Gegenstand eines Volksbegehrens gemacht wird, ist das in Ordnung. Was wir befürchten, ist, daß periphere Fragen zum Gegenstand von solchen Institutionen gemacht werden, wie wir das in der Weimarer Republik erlebt haben, wo man bei den sieben Volksbegehren, die es, glaube ich, gab, eines darauf verwendet hat, über die Frage der Entschädigung der ehemaligen Fürstenhäuser zu streiten, wo also mehr Nebenfragen zù Entscheidungen gestellt und manchmal nicht sehr schöne menschliche Gefühle geweckt werden, anstatt zentrale Fragen des Staatslebens zum Gegenstand zu machen.
Wir sind mit der Enquete-Kommission auch gegen die Volkswahl des Bundespräsidenten; denn wir fürchten, daß es, wenn es zwei Amtsträger gibt, die ihr Mandat direkt vom Volk ableiten, und sie unterschiedlicher Auffassung sind, einen Verfassungskonflikt gibt, daß ein Verfassungskonflikt institutionalisiert wird, der unseren Staat in schwere Belastungsproben bringen könnte. Wenn ich das sage, rede ich nicht als akademischer Lehrer, sondern dann rede ich von Dingen, von denen in einem unserer Nachbarländer im Augenblick sehr viel die Rede ist. Das kann dann eben passieren, wenn der Präsident von der einen Couleur und die Volksvertretung von der anderen Couleur ist. Das wollen wir vermeiden. Oberstes Organ — ich kann nur wiederholen, was ich eingangs gesagt habe — der Staatswillensbildung ist nach unserer Auffassung das Parlament. Neben dieses Parlament sollen keine gleichmäßig beauftragten Institutionen treten, damit seine zentrale Stellung nicht geschwächt wird.
Deswegen sind wir auch gegen die Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates, weil wir fürchten, daß entweder ein solches Nebenparlament zu stark würde — dann würde es den Bundestag beeinträchtigen — oder daß es ein Schattendasein führen würde wie viele ähnliche Institutionen in den Europäischen Gemeinschaften, in den europäischen Nachbarländern. Dann führt das nur zu einer Verkomplizierung und Verlängerung der staatlichen Entscheidungsstränge. Das brauchen wir eigentlich auch nicht; die, die wir haben, sind kompliziert genug.
Wir finden auch, daß das Problem der Beteiligung der Verbände an der Gesetzgebung in unserem Lande so gelöst ist, daß Verbesserungen oder Veränderungen nicht notwendig sind. Auch hier machen wir uns voll und ganz die Beratungsergebnisse der Enquete-Kommission zu eigen. Das Thema Staat und Verbände ist so vielschichtig, daß die Enquete-Kom-



Dr. Lenz (Bergstraße)

mission gesagt hat, darüber sollte man eine eigene Enquete durchführen, um ihm auf die Spur zu kommen. Es ist ganz unmöglich, das im Rahmen einer 20-Minuten-Rede auszuloten. Ich kann nur unser Ergebnis mitteilen: Wir finden, daß der derzeitige Zustand, wenn vielleicht auch nicht ideal, so doch so beschaffen ist, daß man damit leben kann. Es wird kaum Möglichkeiten geben, ihn wesentlich zu verändern. Bei allen Überlegungen glauben wir auch, daß es letztlich kein Schade ist, daß es so ist, wie es ist.
Lassen Sie mich dann noch einige Bemerkungen zum Thema Bürger — Parlament — Staat machen. Wenn das Parlament das zentrale Organ der Staatswillensbildung bleiben soll, ist es natürlich erforderlich, daß zwischen Parlament, zwischen Gewählten und Wählern enge Beziehungen bestehen. Dadurch verbietet es sich nach unserer Meinung, daß man die Wahlperioden verlängert; denn das würde automatisch zu einer Schwächung dieser Beziehungen führen.
Es ist auch notwendig, daß die Prozeduren von Wahl und Aufstellung des Parlaments klar geregelt werden und den Bürgern Einfluß auf diese Dinge einräumen. Die Enquete-Kommission hat den Zustand, der in diesem Lande existiert, als im wesentlichen gut, in Ordnung und nicht verbesserungsbedürftig befunden.
Sie hat zwei Detailvorschläge gemacht, nämlich einmal die Einführung der Briefwahl durch die Mitglieder der Parteien für die Nominierung der Bundestagskandidaten. Das ist ein Vorschlag, der unserer Auffassung nach ernste Prüfung verdient, obwohl wir nicht verkennen, daß dieser Vorschlag auch seine Problematik mit sich bringt. Wir sind der Auffassung, daß die Parteien — gerade die Parteiorganisationen — sich dieses Themas sehr annehmen sollten; denn sie müssen es nachher ausführen.
Wir finden auch den Vorschlag prüfenswert, das bayerische Listenwahlsystem mit der begrenzt-offenen Landesliste zu diskutieren. Denn es bringt dem Bürger natürlich eine erhöhte Möglichkeit, Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen. Aber auch in dieser Frage, meinen wir, ist noch weitere öffentliche Diskussion notwendig, bevor wir zu solchen Schritten der Verwirklichung schreiten können.
Man könnte nun daraus schließen, daß wir der Auffassung seien, es genüge, wenn der mündige Bürger, von dem so viel die Rede ist, einmal alle vier Jahre wählt. Aber dies ist eine oberflächliche Betrachtungsweise. Denn in Wirklichkeit wählt er in Deutschland nicht einmal alle vier Jahre, sondern in vier bis fünf Jahren mindestens dreimal und einmal — bei Kommunalwahlen — sogar bis zu drei verschiedene Vertretungskörperschaften. Die Möglichkeit, durch Wahlen Einfluß auf das politische Geschehen zu nehmen, sind in der Bundesrepublik Deutschland weiß Gott nicht unterentwickelt. Unser Problem ist nicht, daß wir zuwenig Wahlen haben, sondern daß wir Politiker brauchen, die die genügende Risikobereitschaft haben, trotz der Wahlen gelegentlich auch die notwendigen Dinge rechtzeitig zu tun.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Auf der anderen Seite gibt es neben den Wahlen noch durchaus die Möglichkeiten, in Parteien, Verbänden und Bürgerinitiativen Einfluß auf die Staatswillensbildung zu nehmen, wobei wir alle drei Formen als legitim betrachten; auch die Bürgerinitiativen sind Ausfluß der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und dürfen selbstverständlich gebildet werden. Sie müssen dort gebildet werden, wo sich die vorhandenen Organisationen der Anliegen der Bürger nicht annehmen. Daß sie ihre eigene Problematik haben, dazu haben wir kürzlich ein Dokument veröffentlicht. Ich glaube, darauf brauche ich in diesem Zusammenhang nicht näher einzugehen.
Die Möglichkeiten, in den Parteien und Verbänden mitzuarbeiten, werden in diesem Lande ' gar nicht ausgenutzt — obwohl ich zugebe, daß ihre Nutzung gelegentlich auch sehr, sehr beschwerlich ist. Es ist nicht jedermanns Sache, sich abends von 8 bis 11 in öffentlichen Gaststätten um das Wohl der Nation zu kümmern, anstatt am Fernsehschirm zu sitzen oder ein Buch zu lesen. Man muß sehen, daß hier in den praktischen Möglichkeiten natürlich gewisse Beschränkungen liegen. Auf der anderen Seite kann Mitwirkung ohne Engagement in keiner Demokratie geboten werden. Wenn Engagement da ist, dann sind Mitwirkungsmöglichkeiten in diesem Lande genug gegeben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wünschen — damit komme ich zum Schluß — diesem Bericht eine eingehende Diskussion in der Wissenschaft, in den Landtagen und auch hier im Deutschen Bundestag. Zur Erleichterung der Diskussion haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der Ihnen vorliegt und der die Punkte zu dem Thema, das wir heute besprechen, zusammenfaßt, die wir für möglich, für realisierungsfähig halten. Ich würde es sehr begrüßen — ich glaube, meine Fraktion mit mir —, wenn wir recht bald in das Stadium der konkreten Beratungen über Verwirklichungen aus dem Bericht der Enquete-Kommission eintreten könnten. In diesem Sinne bitte ich um die Mitarbeit des ganzen Hauses.

(Beifall)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807300200
Das Wort hat Frau Abgeordnete Renger.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0807300300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Enquete-Kommission Verfassungsreform hat einen wesentlichen Teil ihrer Beratungen dem Parlament selber gewidmet. Damit ist sie der Tatsache gerecht geworden, daß der Deutsche Bundestag sowohl aus seiner demokratischen Legitimation heraus als auch im Hinblick auf die ihm vom Grundgesetz zugewiesenen politischen Aufgaben die zentrale Institution in unserem Verfassungsgefüge ist. Ich erlaube mir, an dieser Stelle besonderen Dank unserem früheren Kollegen Dr. Arndt zu sagen, der im besonderen gerade diesen Teil mitberaten hat, und das sehr erfolgreich.

(Beifall)

Der Bundestag ist — erlauben Sie mir diesen kurzen Rückblick — unter den schwierigen Bedingungen



Frau Renger
der Nachkriegszeit, des Aufbaus und der Festigung unseres demokratischen Gemeinwesens diesen Aufgaben in hohem Maße gerecht geworden. Die eigentliche Aufgabe der Enquete-Kommission konzentrierte sich auf die Frage, wodurch Vorsorge getroffen werden könnte, daß der Bundestag auch in Zukunft seine volle Funktionsfähigkeit und selbstverständlich seine politische Bedeutung bewahren kann. Auch hierbei mußte sich die Enquete-Kommission mit der Kritik auseinandersetzen, deren sich — wie kann es anders sein — der Bundestag in Teilen der Offentlichkeit, der Publizistik und der wissenschaftlichen Literatur ausgesetzt sieht. Dabei hat sich die Enquete-Kommission weder von den stereotypen Klagen über einen angeblich unaufhaltsamen Verfall des Parlaments beeindrucken lassen — wir wissen, daß es auch berechtigte Kritik am Parlament gibt, die oft im wesentlichen auf der Unkenntnis der parlamentarischen Möglichkeiten und der parlamentarischen Wirklichkeit beruhen oder auch von einem verfehlten Idealbild des Parlaments ausgehen —, noch hat sie etwa die prinzipielle antiparlamentarische Haltung, die ebenfalls oft in der Kritik zum Ausdruck kommt, zum Anlaß genommen, zu falschen Schlüssen zu kommen.
Wir haben die große Schwierigkeit in diesem Parlament — wie wahrscheinlich in jedem anderen Parlament auch —, die Kommunikation zwischen dem Bürger und diesem Hohen Hause herzustellen. Auch wenn sich die Abgeordneten draußen im Lande noch so sehr bemühen, wird dies eine der großen Schwierigkeiten bleiben.
Erlauben Sie mir die Schilderung einer kürzlich gemachten Erfahrung: Vor wenigen Tagen war ich in einer Schülerversammlung mit 700 Schülern. Natürlich war dort die Kritik am Parlament das entscheidende Thema. Ich konnte mir nicht verkneifen, zu fragen — es waren 16 bis 18jährige, von denen einige demnächst in Niedersachsen wählen werden —: Wieviel von Ihnen haben eigentlich die Kommunikation mit der Parlamentariern gesucht? Von den ungefähr 700 Schülern meldeten sich zwei, die in einer Versammlung waren.
Also, so geht es auch nicht, daß man uns schilt und dann kommt keiner, um mit uns an den Stellen zu reden, wo wir den Bürgern zur Verfügung stehen wollen.
Die Enquete-Kommission konnte dies natürlich nicht regeln. Das ist eine Angelegenheit, derer wir uns noch stärker annehmen müssen. Die Enquete-Kommission hat konkrete Vorschläge ausgearbeitet, die dem Parlament helfen sollen, Schwierigkeiten zu überwinden und seinem Verfassungsauftrag gemäß auf der Höhe der politischen Entwicklung zu bleiben.
Meine Damen und Herren, das Parlament ist aufgefordert — Kollege Lenz hat das schon gesagt —, die Vorschläge der Enquete-Kommission sorgfältig zu prüfen und darüber zu entscheiden, wobei wir alle wissen, daß Vorschläge von Enquete-Kommissionen natürlich nicht schon das Gesetz sind, sondern daß Modifizierungen und Änderungen, andere Auffassungen des Gesamtparlaments durchaus möglich sind. Aber wir haben dadurch eine hervorragende Grundlage.
Ich meine, es trifft sich gut, daß gleichzeitig mit der Vorlage des Schlußberichts der Enquete-Kommission auch ein umfangreiches Papier zur Reform der Geschäftsordnung in Kürze fertiggestellt sein wird. Es war schon einmal in der 6. Legislaturperiode vorgelegt worden, mußte aber jetzt noch einmal überarbeitet werden. Es beruht auf Initiativen der Parlamentsreformkommission der vergangenen Legislaturperiode und auf zusätzlichen Beratungsergebnissen des Geschäftsordnungsausschusses.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Lenz hat an dieser Stelle einen sehr wunden Punkt angesprochen, nämlich die Lebendigkeit der Debatten und das leere Plenum, das wir alle immer sehr beklagen, auch heute morgen wieder; aber es war nicht anders zu erwarten. Diese Klage wird sich fortsetzen. Ich sage hier, wie schon an anderer Stelle: In allen demokratischen Parlamenten dieser Welt sind die Plenardebatten immer nur dann wirklich voll besetzt, wenn es „um die Wurst", um ganz entscheidende Abstimmungen oder wesentliche Themen geht. Im letzteren Fall, wenn es um wesentliche Themen — auch ohne Abstimmung — geht, möchte ich allerdings bitten, in diesem Haus vollständiger versammelt zu sein.

(Beifall bei der SPD)

Ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich die Aufteilung der Redezeit, die wir alle oft schon besprochen haben. Dazu liegt ja jetzt ein Antrag vor, der aber vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluß ist. Zehn Minuten Redezeit als Regel für nachfolgende Redner scheint mir ein bißchen knapp zu sein. Ich sehe auch schon auf die Uhr! Wenn man dann vielleicht noch einen Gedanken einschieben will, sind die zehn Minuten wirklich sehr knapp. Für sehr gut halte ich dagegen die Idee des Herrn Präsidenten, die Möglichkeit der Intervention von fünf Minuten Dauer zu geben, damit man auf eine Sache gleich lebendig antworten kann. Das ist sicherlich für den amtierenden Präsidenten sehr kompliziert, aber wir sollten versuchen, das analog der Aktuellen Stunde zu versuchen.

(Beifall)

Ich habe gerade in diesen Tagen von meinen Kollegen wieder gehört, daß das böse Wort und die wirklich häßliche Verleumdung — so muß ich es sagen; von hieraus darf ich „Verleumdung" sagen, denn ich nehme das Parlament in Schutz — von den Hinterbänklern gebraucht wird. In diesem Hausegibt es keine Hinterbänkler, und das muß man auch dadurch deutlich machen, daß alle die Möglichkeit haben, intensiver in die Debatte einzugreifen. Ich plädiere also für diese „Fünf-Minuten-Einschiebrede" .
Eine Bemerkung muß ich allerdings dazu noch machen. Für uns ist es immer wieder kompliziert, daß dieses Haus, dieses Hohe Haus, dieses Parlament, teilweise manchmal Kulisse für die Regierung und den Bundesrat ist. Ich bedauere es außerordentlich, daß wir Abgeordneten des öfteren mehr zuhören müssen, als selber zu reden.

(Beifall)




Frau Renger
Ich sage das als Parlamentarier. Das gilt natürlich für alle Regierungen, auch für die Landesregierungen.
Ich füge ein weiteres Wort zu den Neubauten an. Verehrter Herr Dr. Lenz, wie Sie wissen, bin ich da sehr engagiert; aber allein die Neubautenregelung mit der Nähe des Plenums wird das auch nicht schaffen. Wir bemühen uns aber, kurze Wege zu schaffen und das künftige Plenum so zu gestalten, daß diese Fünf-Minuten-Intervention vom Platz aus gegeben werden kann und die Platzanordnung anders ist, so daß man nicht nur in das „gegnerische" Weiße des anderen schaut, was zur Emotion anregt, wie wir alle wissen, sondern daß man auch in freundschaftlicher Art dem politischen Gegner in die Augen schauen kann.

(Beifall)

Von den einzelnen Regelungen, die hier zu treffen sind, kann man sicherlich noch keine Wunder erwarten. Es liegt sehr viel an uns wie schnell wir das Notwendige und Vernünftige verwirklichen, und in den letzten Tagen sind wir sehr viel in uns gegangen. Ich möchte darauf hinweisen, daß manche Dinge auch längere Zeit brauchen, ehe sie in das Bewußtsein kommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, wie lange es z. B. gedauert hat, bis öffentliche Anhörungen wirklich als eine sehr sinnvolle Einrichtung aufgenommen worden sind. Es ist nämlich so gewesen, daß die in der ersten Legislaturperiode 1952 eingeführten öffentlichen Anhörungen bis zur 5. Wahlperiode in einer Art von Dornröschenschlaf waren. Hinterher wurde das Instrument häufig benutzt, beinahe ein bißchen zuviel, so daß wir in der letzten Wahlperiode schon wieder fragen mußten, ob wir des Guten nicht zuviel machen und wieder zuviel aus dem Plenum hinausverlagern. Auch diese Frage müssen wir neu durchdenken.
Es ist nur konsequent, daß die Enquete-Kommission Verfassungsreform empfiehlt, für die EnqueteKommissionen — dies ist der andere Komplex — endlich' ein Befugnisgesetz zu schaffen. Ich will darauf nicht näher eingehen, sondern nur sagen: Durch das Fehlen eines solchen Befugnisgesetzes sind Enquete-Kommissionen, die wirklich Untersuchungen anstellen wollen, in Schwierigkeiten geraten. Ich erinnere an die Absicht, eine Untersuchung über die Energiefrage vorzunehmen, die wir praktisch deshalb nicht umsetzen konnten, weil kein Mensch ohne Befugnis bei diesem komplizierten Komplex echte Erfahrungen und echte Ergebnisse sammeln kann. Deshalb muß dieses jetzt in Angriff genommen werden. Ich bin davon überzeugt, daß uns gerade dieses Instrument zu guten oder besseren Entscheidungsmöglichkeiten bringt.
Nicht zu Unrecht wird immer wieder bemängelt, daß sich der Bundestag oft allzusehr in die Regelung fachlicher Details und spezieller Einzelfälle verliert, die politisch nur von geringer Bedeutung sind, aber einen hohen Arbeitsaufwand und Spezialkenntnisse erfordern, wobei der Öffentlichkeit kaum verständlich zu machen ist, worum es geht. Es liegt wirklich nicht nur an uns, sondern an dem Mechanismus, den wir haben. Tatsächlich muß das Parlament lernen, Arbeit und Aufgaben in politisch vernünftigem Maße zu delegieren. Es muß andererseits auch lernen, politisch bedeutsame Fragen noch stärker an sich heranzuziehen. Ich weiß, das sagt sich leicht, läßt sich aber sehr viel schwieriger verwirklichen.
So schlägt z. B. die Enquete-Kommission Verfassungsreform zur Entlastung des Bundestages vor, durch eine Änderung von Art. 80 des Grundgesetzes die Delegation der Rechtsetzungsbefugnis auf die Bundesregierung zu erleichtern.
Während bisher bei einer Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung Inhalt, Zweck und Ausmaß durch Gesetz bestimmt sein mußten, soll es künftig genügen, wenn nur der Zweck der Ermächtigung bestimmt ist. Sie sehen, die Absicht dieser Empfehlung ist klar. Das Parlament soll von nebensächlichen Arbeiten befreit werden. Aber ich stimme der Entschließung der CDU/CSU-Fraktion zu dieser Regelung mit einer Einschränkung zu. Ich lehne den Vorschlag der Kommission nicht gleich ab. Ich meine ebenso wie Sie, daß dieser Vorschlag sehr überlegenswert ist, um die Absicht nicht aus den Augen zu verlieren. Aber es darf nicht passieren, daß wichtige Regelungen dem Parlament weggenommen und irgendwo ohne unsere Kontrolle verabschiedet werden.
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, daß wir uns hier alle erregt haben, als es um das Straßenverkehrsgesetz ging. Es ging darum, daß die Bundesregierung die Möglichkeit haben sollte, solche Dinge wie Geschwindigkeitsbegrenzungen alleine festzusetzen.
Das geht nicht. Wir müssen diesen Vorschlag also sehr sorgfältig durchdenken.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Wir haben einen neuen Gesetzesantrag eingebracht, Frau Präsidentin. Sie werden Gelegenheit •haben, Ihren Worten Taten folgen zu lassen!)

— Sehr gut. Wir werden viele Gelegenheiten haben, über die einzelnen Fragen zu sprechen. Das ist ja auch der Grund gewesen, diese Enquete-Kommission einzusetzen. Wir müssen das Ergebnis der Kommission nicht in allen Punkten akzeptieren, aber wir können aus dem Bericht entnehmen, was für unsere Arbeit sinnvoll ist.
Es gibt einen gewissen Widerspruch bei den Überlegungen. Das ist für mich symptomatisch. Es besteht eine Art gespaltene Situation des Parlaments und seiner Interessen. In diesem Widerspruch sehe ich zugleich einen Hinweis für Ziel und Richtung unserer Parlamentsreform.
Das Parlament muß sich rechtsstaatlich gesicherte Möglichkeiten verschaffen, Arbeit zu delegieren. Es muß sich andererseits die Möglichkeit offenhalten, Themen zu beraten und zu beschließen, die es für politisch bedeutsam hält. Diese Möglichkeit muß es sogar in verstärktem Maße haben. Zwischen diesen beiden Dingen müssen wir den richtigen Weg finden.



Frau Renger
Ebenso gilt, daß das Parlament die großen politischen Konzeptionen für bedeutsame Zukunftsentwicklungen nicht durch Herumbasteln an zweitrangigen Einzelfragen aus dem Auge verlieren darf. Ich meine damit langfristige Planungen, die uns auch von den jeweiligen Regierungen vorgelegt bzw. nicht vorgelegt werden.
Wenn beide Aspekte miteinander verbunden werden sollen, besteht die Lösung meines Erachtens in der Schaffung flexibler Regelungen, die es dem Parlament erlauben, in dem einen Fall die Arbeit zu delegieren und sich im anderen Fall begleitend in den Entscheidungsprozeß einzuschalten, bevor alle Weichen gestellt sind. Das letztere ist angesichts der Problematik der Planungen von Bundes- und Landesregierungen erforderlich. Diesen Sachverhalt erwähnte ich eben bereits.
Die Empfehlung der Enquete-Kommission, Gesetze in der Regel in zwei statt wie bisher in drei Beratungen zu behandeln, dient der Straffung des parlamentarischen Verfahrens insgesamt und der Konzentration der Plenardebatten.
Ich halte es in diesem Zusammenhang durchaus für erwägenswert, die Regelung einzuführen, daß auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages politisch besonders bedeutsame bzw. kontroverse Gesetze generell wie bisher in drei Lesungen beraten werden. Das bezieht sich auf verfassungsändernde Gesetze sowie auf das Haushaltsgesetz. Dagegen erscheint mir der damit verbundene Vorschlag problematisch zu sein, auf Verlangen einer Zahl von Abgeordneten in Fraktionsstärke zwischen die beiden Beratungen eine gemeinsame öffentliche Sitzung des federführenden und der mitberatenden Ausschüsse — die sogenannte erweiterte Ausschußberatung — einzuschieben.
Meine Damen und Herren, zwar ist der Gedanke vernünftig, hierdurch die Plenardebatten von schwer verständlichen fachspezifischen Details zu entlasten, doch bringt dies meines Erachtens auch die Gefahr mit sich, daß in der Praxis nach und nach wichtige und allgemein interessierende Fragen dem Plenum entzogen werden, das Plenum also eher noch an Bedeutung verliert, statt an Bedeutung gewinnt, was ja unseren Absichten entspricht.
Von wesentlicher, verfassungspolitischer Bedeutung ist die Empfehlung der Enquete-Kommission, dem Bundestag ein Selbstauflösungsrecht — oder genauer: das Recht zur vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode — zu geben. Das ist ein sehr komplizierter Vorgang. Der Begriff „vorzeitige Beendigung der Wahlperiode" umschreibt insofern einen neuen Tatbestand, als das Parlament nicht einfach aufgelöst und nach Hause geschickt werden kann, sondern bis zur Konstituierung eines neugewählten Bundestages im Amt bleibt, womit auch bei verkürzter Wahlperiode kein parlamentsloser Zeitraum eintritt.
Meine Damen und Herren, dieser Gedanke, daß das Parlament ein ständig vorhandenes Verfassungsorgan sein muß, entspricht durchaus der Intention des Grundgesetzes, und es wäre daher nur konsequent, diese mit den bisherigen Formen der Parlamentsauflösung verbundene Lücke zu schließen. Ich erinnere daran: Bereits verwirklicht worden ist ja die Änderung des Art. 39 des Grundgesetzes; ich brauche darauf jetzt nicht näher einzugehen.
Sehr gründlicher Überlegung bedarf dennoch der Vorschlag, dem Bundestag das Recht zu verleihen, die Wahlperiode aus eigenem Ermessen vorzeitig zu beenden. Die Enquete-Kommission führt hierzu sicherlich gute Gründe an, indem sie darauf verweist, daß dem geltenden Auflösungsrecht noch gewisse monarchisch-konstitutionelle Züge anhaften. Und wer sollte nicht dagegen sein! In entscheidenden Fällen liegt die eigentliche Initiative beim Kanzler, und die allzu restriktive Ausgestaltung des Auflösungsrechts wird - Sie sehen, wie überparteilich ich hier spreche — unter Umständen den politisch unausweichlichen Neuwahierfordernissen, wie sie z. B. in einer parlamentarischen Pattsituation gegeben sind, nicht in angemessener Weise gerecht.
Ich verkenne andererseits nicht, daß die Kommission versucht hat, durch das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit leichtfertigen Auflösungsbeschlüssen entgegenzuwirken und die Rechte der Opposition zu wahren. Dennoch muß meiner Ansicht nach bedacht werden, daß mit einem solchen Recht dem Parlament der Weg eröffnet werden könnte, sich in besonders kritischen Situationen der Verantwortung zu entziehen und seine Zuflucht in Neuwahlen zu sachen, die dann den Charakter eines reinen Plebiszits hätten, einer Form der Entscheidung also, die den Prinzipien des Grundgesetzes — und, so glaube ich, nach wie vor unserer gemeinsamen Auffassung — zuwiderläuft.
Meine Damen und Herren, so verlangen die Empfehlungen der Enquete-Kommission Verfassungsreform sorgfältige Abwägung, aber sie bieten uns zugleich eine Fülle von Reformüberlegungen an, die wir nicht ungenutzt oder gar unbeachtet lassen dürfen. Und durch diese Diskussion wollen wir ja gerade auch darstellen, für wie interessant und wichtig wir diese Dinge halten. Ebenso müssen wir jetzt endlich die bereits in ihren Einzelheiten ausgearbeitete Geschäftsordnungsreform, die für unsere Arbeit ganz gewiß von großer Bedeutung ist, in Angriff nehmen.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind aufgefordert, alles zu tun, was geeignet ist, die Stellung des Bundestages als des für unsere Demokratie wichtigsten Verfassungsorgans, seine Funktionstüchtigkeit und nicht zuletzt sein Ansehen bei den Bürgern zu stärken. Die in Ihrer Entschließung enthaltenen Vorschläge werden wir, Herr Kollege Dr. Lenz, in den entsprechenden Ausschüssen beraten; meine Kollegen werden darauf noch zurückkommen.

(Beifall)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807300400
Das Wort hat Herr Abgeordneter Engelhard.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0807300500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder Redner heute morgen ist mehr



Engelhard
oder weniger nur in der Lage, seine persönliche Meinung zu sagen. Es war für die Arbeit der Enquete-Kommission ungemein wichtig, daß die Beratungen über die Parteigrenzen hinweg geführt worden sind und nicht wie sonst bei der Arbeit des Parlaments jeweils zu jeder einzelnen Frage eine Rückkoppelung in die Fraktionen hinein vorgenommen wurde.
Ich werde zu den Bereichen in zwei Kapiteln des Schlußberichts Stellung nehmen und darüber hinaus aus zwei weiteren Kapiteln zu je einer Frage, bei der ich eine andere Meinung als die Kommissionsmehrheit vertrete, Stellung beziehe.
Ich bin zu einem relativ späten Zeitpunkt für unseren ehemaligen Kollegen Dr. Burkhard Hirsch in der Enquete-Kommission nachgerückt. So weiß ich, daß meine Verdienste an dem Gesamtwerk so relativ gering sind, daß ich ohne die Gefahr des Eigenlobes hier sagen kann: Der Schlußbericht der Enquete-Kommission ist ein bedeutsames Werk, das Aufmerksamkeit verdient, und zwar nicht nur etwa bedeutsam in dem, was uns an Änderungsvorschlägen unterbreitet wird, sondern auch und gerade dort bedeutsam, wo die Kommission zu einer vollen Bestätigung dessen kommt, was in unserer Verfassung verankert ist. Ich glaube, das ist schon ein Anlaß, mit Stolz und mit Genugtuung und vor allem mit der Beruhigung desjenigen, der sich in einer gefestigten Position weiß, festzustellen, daß fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten unseres Grundgesetzes eine Kommission, zusammengesetzt aus Vertretern aller Fraktionen dieses Hauses und aus Experten, über weite Strecken zu: einer Bestätigung dessen gekommen ist, was die Väter des Grundgesetzes vor fast 30 Jahren für uns beraten und festgelegt haben.
Dies wird in Kapitel 1, das sich mit der Stärkung der politischen Mitwirkungsrechte der Bürger befaßt, besonders deutlich. Wir haben seit Jahren eine Diskussion, in der wiederholt darauf hingewiesen wird, daß politische Entscheidungen immer schwieriger werden, daß die Direktwirkung auf den Bürger immer direkter, immer gewichtiger wird, während wir auf der anderen Seite zuweilen Entfremdungserscheinungen zwischen den Wählern und den Gewählten feststellen können.
Die Enquete-Kommission hat die Lösung dahin gesucht: Wie kann die Legitimationskraft des demokratisch-repräsentativen Systems unseres Grundgesetzes gestärkt werden? Die Kommission ging davon aus, daß ein hochorganisiertes, kompliziertes Gemeinwesen in einer hochtechnisierten Welt nicht ohne repräsentative, oberste Leitungsorgane denkbar ist. Das Ziel unserer Bemühungen kann daher nicht etwa sein, diese obersten Leitungs- oder Verfassungsorgane abzubauen. Die Aufgabe kann nur sein, sich um eine verstärkte Legitimation zu bemühen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, daß alles Tun jener obersten Leitungsorgane an den Volkswillen rückgebunden ist. Dazu ist nötig, daß diese Verfassungsorgane nicht nur organisatorischformal, sondern auch politisch-inhaltlich als Ausdruck des Volkswillens verstanden und von der Bevölkerung bejaht und akzeptiert werden.
Die Kommission hat geprüft, ob es zweckmäßig erscheint, plebiszitäre Elemente in unser Verfassungssystem aufzunehmen. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß dies nicht nützlich wäre. In diesem Zusammenhang wurde die Frage untersucht: Wäre es gut, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung auf Bundesebene zu haben, und zwar über das hinausgehend, was wir bezüglich der Neugliederung des Bundesgebiets in Art. 29 des Grundgesetzes vorfinden? Die ausländischen Erfahrungen sind in dieser Hinsicht ja sehr unterschiedlich. Was wir insbesondere in der Schweiz vorfinden, kann für uns — so hat die Kommission gemeint — kein Modell sein, denn die Schweiz, ein überschaubarer Bereich mit einer starken langjährigen Tradition der Referendumsdemokratie, muß heute zuweilen auch Abstimmungsmüdigkeit und alle damit verbundenen Nachteile feststellen.
Für die Kommission waren bei ihrem Votum zu plebiszitären Elementen natürlich die negativen Erfahrungen der Weimarer Zeit und die Erkenntnis mit ausschlaggebend, daß plebiszitäre Demokratie die Integrationskraft der Parteien schwächen kann, daß ein Element der Desintegration in die politische Diskussion kommt, daß sich die Diskussion zusätzlich entrationalisiert, daß den Demagogen eine Chance geboten wird, worauf Theodor Heuss bereits im Parlamentarischen Rat nachdrücklich hingewiesen hat, und daß plebiszitäre Elemente vor allem zur Konfrontation beitragen.
Dies alles zusammengenommen, trägt dann gerade wieder zu dem bei, was wir heute manchmal auch in unserem System — oft zu Unrecht, weil dies nicht ganz so ist — beklagen, daß nämlich eine Entfremdung zwischen dem Bürger und seinem Staat eintritt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Und tatsächlich soll das Gegenteil bewirkt werden!)

— Dies war das Ziel, Herr Professor Schäfer: Es sollte das Gegenteil bewirkt werden. Ich stimme aber dem Ergebnis der Kommission zu, daß wohl das Gegenteil erreicht wird und daß man deswegen aus gutem Grunde die Aufnahme solcher plebiszitären Elemente abgelehnt hat.
Ich persönlich bin nachdrücklich der Meinung, daß dem demokratischen Rechtsstaat nur das repräsentative System korrespondiert und gemäß ist. Der liberale Rechtsstaat verlangt ja seiner Natur nach, von seiner Aufgabe her, von seiner Anlage her zunächst einmal die Bereitschaft und die Möglichkeit zum Gespräch und zur Diskussion, die Bereitschaft zum Maß auch in der politischen Auseinandersetzung und die Bereitschaft und Möglichkeit zum Kompromiß. Dagegen ist die plebiszitäre Demokratie außerhalb kleiner politischer Einheiten auf grob gerasterte Fragestellungen, auf Konfrontation, ohne die Möglichkeit zu haben, in der Auseinandersetzung auch aufeinander zuzugehen, angelegt. Das muß in einer hochkompliziert strukturierten Gesellschaft um so mehr gelten, in der die Entscheidungen immer komplexer werden.
Nun werden oft Zweifel geäußert — auch darin sehe ich einen Widerspruch —, ob unsere Parlamente und ihre Mitglieder überhaupt noch in der



Engelhard
Lage seien, die Aufgaben, die sich heute stellen, zu lösen. Ich denke, man muß Dogmatiker oder sehr naiv sein, wenn man daraus den Schluß zieht, daß der einzelne Stimmbürger ohne weiteres in der Lage sei, diese höchst komplizierten Fragen von sich aus als ein Feierabendpolitiker, der er ist und sein muß, zu lösen und zu entscheiden.
Die Enquete-Kommission hat auch die Gefahr gesehen, daß Parlamente versucht sein könnten, sich unter der Entscheidungslast der Verantwortung zu entziehen und diese auf das Ergebnis einer Volksbefragung, eines Volksentscheides abzuschieben. Dies wäre keine gute Entwicklung. Wenn man mehr Legitimation für das repräsentative System will, muß man allerdings dafür Sorge tragen, daß der Bürger in der Lage ist, sich mit diesem System stärker zu identifizieren. Meines Erachtens geht dies nur, wenn man die Voraussetzungen dafür schafft, daß der Bürger auch auf die personelle Zusammensetzung der von ihm gewählten Vertretungskörperschaften mehr Einfluß gewinnt.
Die Kommission hat zunächst einmal untersucht, ob es möglich ist, bei der Auswahl der Kandidaten dem Bürger stärkeren Einfluß zu geben. Ich halte das Ergebnis für richtig, daß man Vorwahlen nach dem Muster der USA nicht befürwortet hat. Wir haben ein unvergleichlich anderes Parteiensystem. Die Parteimitgliedschaft würde entwertet, wenn man Vorwahlen nach dem Muster der USA einführte, und die Parteien würden in ihrer Integrationsleistung insgesamt wohl geschwächt. Die Parteien sind aber ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Staat und dem Bürger in unserer Ordnung. Allerdings werden sie sich auf die Dauer gesehen — hier zeigen sich zuweilen gefährliche Entwicklungen — nicht als Staat im Staate, als geschlossenes System, verstehen dürfen, sondern es ist notwendig, daß Parteien offener nach draußen sind und daß innerparteilich demokratische Willensbildung auch tatsächlich auf allen Ebenen stattfindet.
Um das zu stärken, hat die Enquete-Kommission vorgeschlagen, fakultativ bei der . Aufstellung von Wahlkreisbewerbern für öffentliche Wahlen die Briefwahl vorzusehen. Das ist sicherlich ein Mittel, die Beteiligung von mehr Mitgliedern und damit auch von mehr Bürgern bei der Aufstellung von Wahlkreisbewerbern zu ermöglichen. Damit verbleibt allerdings die Kandidatenaufstellung allein bei den Parteien. Die Enquete-Kommission hat daraus den meines Erachtens richtigen Schluß gezogen: Wenn das so ist, dann muß dafür Sorge getragen werden, daß der Wähler bei der Wahl selbst mehr Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments erhält. Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der sich Lebensverhältnisse ganz allgemein zunehmend anonymisieren, auf der anderen Seite aber beim Einzelmenschen das Bedürfnis nach mehr Personalisierung spürbar wird. Die Schwierigkeiten der Sachentscheidung veranlassen den einzelnen, wenn er ehrlich ist, einzugestehen, daß er häufig für eine bestimmte Sachentscheidung inkompetent ist.
Wenn das aber beim einzelnen Bürger der Fall ist, dann ist dieser Bürger genötigt, bei der Wahl dem Kandidaten seiner Wahl auf Zeit einen persönlichen Vertrauensvorschuß zu geben. Diesem Anliegen werden die starren Landeslisten, die wir in unserem Bundestagswahlrecht heute 'haben, in keiner Weise gerecht. Hier hat der Wähler geringe Möglichkeiten. Die meisten Kandidaten stehen vor der Wahl bereits fest. Dem Wähler wird etwas vorgegeben, was er überhaupt nur noch in einem sehr beschränkten Ausmaß beeinflussen kann. Nach meinem Verständnis beinhaltet Wahlrecht als das vornehmste politische Recht des Volkssouveräns zweierlei: in der parteienstaatlich mitbestimmten Demokratie die Stärkeverhältnisse der politischen Parteien zueinander festzulegen, gleichzeitig aber auch unter den Personen der Kandidaten eine Auswahl zu treffen. Das ist es, was hier im Vorschlag der Enquete-Kommission Verfassungsreform enthalten ist — ein ernster Vorschlag an uns, ja, ich möchte fast sagen: ein Vorwurf, daß wir es künftig nicht dulden sollten, daß bei der Bundestagswahl die Hälfte dieses Wahlrechts, wie ich es eben zu umreißen versucht habe, von den Parteien usurpiert, erbeutet, an sich gerissen wird und dem Bürger draußen nur noch die andere Hälfte des an sich ihm zustehenden Wahlrechts verbleibt.
Die Enquete-Kommission hat deswegen für die Bundestagswahl die Einführung der begrenzt offenen Liste nach dem Muster der bayerischen Landtagswahl vorgeschlagen.

(Sehr gut! bei der SPD)

Ich weiß, daß ein anderer Kollege nachher im einzelnen auf diese Frage eingehen wird. Ich kann es mir deswegen an dieser Stelle ersparen, im einzelnen darzulegen, was dieses System beinhaltet. Der Grundgedanke ist bekannt. Er zielt darauf, nicht nur das Stärkeverhältnis der Parteien festlegen zu können, sondern gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, einen bestimmten Bewerber zu wählen. Dies hat dann im Staatsgefüge, im Verständnis unserer Demokratie weitreichende Folgen. Hier bewegt der Wähler auch innerhalb der Parteien etwas, um nur ein wichtiges Argument zu nennen. Den Parteien ist nach der Wahl die Kontrolle möglich, wer in der Bevölkerung wirklich Ansehen genießt oder welche politische Richtung einer Partei sich stärker oder schwächer durchsetzen konnte. Hier bewegt der Wähler etwas.
Ich nenne nur das eindrucksvollste Beispiel all der letzten Jahre aus dem bayerischen Bereich. Innerhalb meiner Partei war Frau Staatsminister Dr. Hildegard Hamm-Brücher ehedem auf dem Platz 17 der Bezirksliste Oberbayern der FDP zur Landtagswahl 1962 plaziert. Am Tage nach der Wahl fand sie sich auf dem Platz 1 wieder.

(Hasinger [CDU/CSU]: Auf welchem Platz waren Sie denn?)

Als ehemaliger Mitwahlkämpfer in diesem Wahlkampf kann ich versichern: Dies war das Ergebnis der Macht des Wählers. Dies war nicht das Ergebnis etwa des Einsatzes großer finanzieller Mittel und einer großen Propagandamaschinerie. Ich habe dies alles miterlebt.
Dieses Beispiel zeigt — neben vielen anderen, die man anführen könnte —, daß hier der Wähler Mög-



Engelhard
lichkeiten erhält und sich dann auch stärker mit dem identifizieren kann, der für ihn im Parlament sitzt, weil es nicht ein allein aus der Parteienmacht vorgegebener Kandidat ist, sondern ein Kandidat und dann ein Abgeordneter, getragen vom persönlichen Vertrauen der Wähler, die ihm persönlich ihre Stimme gegeben haben.
Ich kann mich hier nicht nur persönlich für dieses System aussprechen, sondern dies auch für meine Partei und für meine Fraktion tun; denn seit dem Parteitag im November letzten Jahres in Kiel ist auf meinen Vorschlag hin im Kieler Programm der FDP die Forderung enthalten, daß auf allen politischen Ebenen von der Gemeinde über die Länder bis zum Bund die halboffenen Listen mit ihren starken Möglichkeiten für den Wähler eingeführt werden sollen.
Der Vollständigkeit halber darf ich darauf hinweisen, daß auch die Enquete-Kommission es abgelehnt hat, dem Gedanken der Volkswahl des Bundespräsidenten näherzutreten. Es ist sicherlich richtig, daß es der verfassungsrechtliche Zuschnitt dieses Amtes kaum duldet, es mit der unmittelbaren demokratischen Legitimation der Volkswahl auszustatten und daß darüber hinaus auch die Gefahr besteht, daß bei einer Volkswahl die Kandidaten genötigt wären, in ihrem Wahlkampf in die aktive Tagespolitik hineinzusteigen. Damit behielte das Amt des Bundespräsidenten nicht jene Distanz — ich sage nicht: Neutralität —, die über den Parteien steht, wie dies unsere Verfassung vorgesehen hat.

(Hasinger [CDU/CSU] : Da hat sich die Meinung der FDP aber gewandelt! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das ist auch gut so!)

Ein eigenes Kapital hat die Enquete-Kommission dem Thema des parlamentarischen Mandats gewidmet. Die Enquete-Kommission hat sich ganz dezidiert für das freie Mandat ausgesprochen; denn dieses freie Mandat ist ein notwendiges Strukturelement der parteienstaatlich bestimmten parlamentarischrepräsentativen Demokratie. Das freie Mandat ist eine Voraussetzung für einen vernünftigen Interessenausgleich im Parlament. Das freie Mandat sichert die Unabhängigkeit des Abgeordneten. Es ist ein interessanter Gedanke, den man im Schlußbericht nachlesen kann: Der Charakter des Abgeordnetenmandats läßt Schlüsse zu auf den Charakter des Staates.
Vielleicht ist es in einzelnen Worten heute nicht mehr zeitgemäß, aber man soll bei der Diskussion um das freie Mandat nie die berühmte Rede des englischen Parlamentariers Edmund Burke vergessen, die dieser 1774 in Bristol an seine Wähler gehalten hat. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:
Selbstverständlich soll es Glück und Ruhm eines Abgeordneten ausmachen, mit seinen Wählern in stärkster Gemeinschaft, engster Übereinstimmung und innigster Fühlungnahme zu stehen. Ihre Wünsche sollten bei ihm großes Gewicht haben, ihre Ansicht hohe Geltung, ihre Angelegenheit unermüdliche Aufmerksamkeit. Es ist seine Pflicht, ihnen seine Ruhe, sein Vergnügen
und sein Wohlbehagen zu opfern, vor allem aber ihre Interessen den seinigen vorzuziehen.

(Lampersbach [CDU/CSU]: So ist es!)

Aber seine unparteiische Ansicht, sein reifes Urteil, sein erleuchtetes Gewissen darf er weder ihnen noch irgendeinem Menschen noch irgendeiner Gruppe opfern. Euer Abgeordneter schuldet euch nicht nur seinen Fleiß, sondern auch sein Urteil, und wenn er dieses eurer Ansicht opfert, dann betrügt er euch, statt euch zu dienen.

(Erneuter Zuruf des Abg. Lampersbach [CDU/CSU])

Ich glaube, auch in unserer Zeit ist dieses Zitat von Bedeutung und sollte berücksichtigt werden.

(Zuruf des Abg. Hasinger [CDU/CSU])

Die Enquete-Kommission hat dies auch getan und in einer unserer Zeit etwas gemäßeren Sprache Darlegungen gebracht, die dies genau bestätigen.
Angesichts der Bedeutung des freien Mandats hat es die Enquete-Kommission dann auch abgelehnt, Konsequenzen zu ziehen: etwa die des Mandatsverlusts, wenn ein Abgeordneter aus seiner Fraktion austritt, wenn er zu einer anderen Fraktion überwechselt oder wenn er aus seiner Fraktion oder Partei ausgeschlossen wird.
Ich habe manchmal den Eindruck, daß in der Diskussion der letzten Jahre bestimmte Vorkommnisse der 6. Legislaturperiode allzu stark das Bild der Diskussion geprägt und bestimmt haben. Ich glaube, daß man niemals nach den Eindrücken des Augenblicks grundsätzliche Entscheidungen treffen soll. Es ließen sich andere Beispiele konstruieren: etwa das Verhalten eines Abgeordneten, der im Jahre 1933 nicht bereit war, dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen, und innerhalb des Parlaments daraus die Konsequenz gezogen hat, aus seiner Fraktion auszuscheiden, die für dieses Gesetz votieren wollte.
Ich will damit nur andeuten, daß die Frage des freien Mandats eine sehr grundsätzliche ist und daß wir der Enquete-Kommission dankbar sein sollten für ihre sehr klare Position.
Ich habe noch Bemerkungen zu zwei Sachfragen zu machen, in denen ich persönlich mit der Mehrheitsmeinung der Enquete-Kommission nicht einiggehen kann.
Zum ersten. Die Enquete-Kommission hat sich auch zur Dauer der Legislaturperiode geäußert. Nach ihrer Auffassung besteht kein Anlaß, hinsichtlich der bestehenden vierjährigen Dauer der Legislaturperiode eine Änderung vorzunehmen. Ich habe mich für eine fünfjährige Periode ausgesprochen und mich insoweit einem Sondervotum des schleswig-holsteinischen Landtagspräsidenten Dr. Lemke angeschlossen.
Maßgeblich für die Dauer der Legislaturperiode in einer parlamentarischen Demokratie sind zwei Gesichtspunkte: die Effizienz der parlamentarischen Tätigkeit und die Notwendigkeit, in regelmäßigen Zeitabständen die demokratische Legitimation durch



Engelhard
Neuwahlen zu erneuern. Wenn wir davon ausgehen, daß — und das ist ja weithin unbestritten — die parlamentarische Arbeit nach der Wahl fast ein Jahr des Anlaufs braucht und das letzte Jahr einer Legislaturperiode schon ein Opfer der Vorbereitungen auf die Neuwahl und des eigentlichen Wahlkampfes wird, dann bleiben zwei Jahre reiner Arbeitszeit. Durch den Übergang zur fünfjährigen Legislaturperiode ließe sich die reine parlamentarische Arbeitszeit um 50 % steigern.
Diese Argumente erscheinen jedenfalls mir gewichtig. Es ist notwendig, für die Beratung und Verabschiedung gerade großer Gesetzesvorhaben genug Zeit zu haben, damit überhaupt die Aussicht besteht, innerhalb einer Legislaturperiode zu einem Ergebnis zu kommen.
Die letzte Bemerkung. Wie Frau Präsidentin Renger bereits erwähnte, hat sich die Enquete-Kommission mit der Gestaltung der Gesetzesberatung beschäftigt. Die Kommission hat dafür eine ganze Reihe tiefgreifender Änderungen vorgeschlagen. Mein Kollege Dr. Wendig wird darauf später im einzelnen eingehen. Ich beschränke mich auf einen Punkt. Nach dem Vorschlag der Kommission soll der Präsident bei der Schlußberatung von Amts wegen die Beschlußfähigkeit des Hauses feststellen.
Einen solchen Vorschlag kann ich nicht unterstützen. Ich habe mich insoweit dem Sondervotum unseres ehemaligen Kollegen Dr. Arndt angeschlossen, und zwar aus mehreren Gründen. Ich verkenne gar nicht, daß die geringe Besetzung des Plenums in der Offentlichkeit auf Unverständnis stößt, ja daß es geradezu ein Ärgernis ist, daß diese schlechte Be- setzung es vielen Bürgern erschwert, sich zunächst mit dem Parlament, aber auch mit diesem Staat voll zu identifizieren. Doch nach meiner Überzeugung stehen der von Amts wegen vorzunehmenden Feststellung der Beschlußfähigkeit prinzipielle Gründe entgegen. Auch scheint mir diese Maßnahme kein geeignetes Mittel zu sein. Wir werden nicht darum herumkommen, deutlich zu machen, daß dies ein Arbeitsparlament ist, für das immer besondere Eigenarten gelten. Die Anwesenheit aller ist — wenn man es einmal überspitzt ausdrücken darf — das Kennzeichen eines Zuhörerparlaments ohne Einfluß.

(Wehner [SPD] : Ein sehr schlechtes Argument!)

Und dies ist im Ergebnis immer — wenn wir etwa in totalitäre Staaten blicken — ein Scheinparlament. Wir werden nicht darum herumkommen, uns nach wie vor mit der Frage der schlechten Präsenz auseinanderzusetzen. Allerdings sollten wir uns — das ist schon betont worden —

(Wehner [SPD]: Es nicht bequem machen!)

nicht selbst eine Räumlichkeit schaffen, die allen Erfahrungen aller Parlamente in demokratischen Staaten entgegensteht.

(Hasinger [CDU/CSU] : Das ist doch nicht nur eine Raumfrage!)

Ich glaube aber darüber hinaus, daß die Feststellung der Beschlußfähigkeit von Amts wegen auch kein praktikables Mittel wäre, zu anderen Ergebnissen zu führen. Es würde für den kurzen Zeitraum der Abstimmung ein falscher Schein erweckt. Störungen und Unruhe würden einziehen, wenn man es einmal nüchtern betrachtet, und zwar in doppelter Weise: für diejenigen, die im Plenum an den Beratungen teilnehmen, aber auch für jene, die gerade andere, unaufschiebbare, wichtige, im Parlamentarismus begründete Arbeiten zu verrichten haben.
Insgesamt meine ich: Die Arbeit der EnqueteKommission, ihr Bericht und die gewonnenen Ergebnisse wären es wert, sehr gewissenhaft von diesem Parlament — nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch — beraten zu werden. Ich hoffe, daß einiges von den Vorschlägen auch seine Umsetzung findet.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807300600
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

Dr. Werner Maihofer (FDP):
Rede ID: ID0807300700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Verfassung muß wie alle menschlichen Einrichtungen im zeitlichen Wandel immer wieder daraufhin überprüft werden, ob sie allen gegenwärtigen und künftigen Anforderungen des durch sie organisierten Gemeinwesens gerecht wird; denn sie ist ja kein starres Organisationsstatut, sondern eine lebendige Form für die Verwirklichung des einzelnen in einer Gesellschaft, die sich wie die unsere als freiheitlicher Rechtsstaat und Sozialstaat versteht.
Die Enquete-Kommission Verfassungsreform ist in ihrem Schlußbericht zu dem grundsätzlichen Ergebnis gelangt, daß sich das Grundgesetz in -seinen wesentlichen Aussagen bewährt hat. Dieser Schlußbericht verdient wegen seines, wie ich meine, sachlichen Gewichts hohe Anerkennung. Die Bundesregierung sagt dem Vorsitzenden und den Mitgliedern der Enquete-Kommission auch aus Anlaß der Parlamentsdebatte heute hierfür vor aller Offentlichkeit ihren ausdrücklichen Dank.
Die Bundesregierung, die die Kommission bei ihren Beratungen ständig begleitet und im jeweils erbetenen Umfang unterstützt hat, teilt deren Beratungsergebnis: daß sich das Grundgesetz in der Tat im Prinzip bewährt hat. Das gilt im großen und ganzen für die Themenfelder, mit denen sich der Schlußbericht der Enquete-Kommission im wesentlichen befaßt, aber auch für die Bereiche, mit denen sich die Kommission nicht eingehender befassen konnte, wie etwa die Grundrechtsgewährungen. Dazu will ich kurz ein Wort einleitend sagen.
Die Kommission hat sich auftragsentsprechend mit den Art. 1 bis 19 des Grundgesetzes nicht befaßt. Das spricht in keiner Weise gegen die zentrale Funktion gerade dieser Verfassungsbestimmungen für einen freiheitlichen Rechts- und Sozialstaat, wird doch durch sie das Verhältnis von Staat und Bürger in entscheidender Weise geprägt. Es hat auch in der Vergangenheit nicht an Stimmen gefehlt — und sie mehren sich eher in der Gegenwart —, die eine Ergänzung des Grundrechtskata-



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
logs für erforderlich halten. Ich nenne als Beispiele den Ruf nach Einführung eines Umweltschutzgrundrechtes, eines Datenschutzgrundrechtes, des Rechtes auf Bildung, aber auch des Rechtes auf Arbeit. Es lassen sich in der Tat gute Gründe dafür anführen, unsere Verfassung auch insoweit den sich ständig ändernden tatsächlichen Verhältnissen oder auch nur wertenden Überzeugungen anzupassen.
Auf der anderen Seite müssen auch die entschiedensten Befürworter einer Erweiterung des Grundrechtskatalogs, zu denen ich seit Jahren gehöre, einräumen, daß sich die in der Verfassung verankerten Grundrechte in der annähernd dreißigjährigen Verfassungspraxis voll bewährt haben. Dabei hat sich nämlich gezeigt, was von Anfang an so nicht zu erwarten war, daß diese Verfassungsbestimmungen durch ihre Offenheit durchaus geeignet sind, den sich ständig wandelnden Verhältnissen anzupassen.
Welche — mit anderen Worten — dynamische Kraft diesen Grundrechten innewohnt, läßt sich deutlich an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung dieser Jahrzehnte aufzeigen. Den Erfordernissen eines freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates entsprechend wurden die Grundrechte bald nicht mehr ausschließlich als liberale Abwehrrechte im -klassischen Sinne verstanden. Ihnen kommt, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung inzwischen ausführt, darüber hinaus jeweils ein institutioneller, generell wertsetzender, wie gesagt wird, und sozialstaatlich gebundener Gewährleistungsauftrag zu.
In jüngster Zeit wurden die Grundrechte darüber hinaus auch als Teilhaberechte des Bürgers an staatlichen Leistungen verstanden, in einigen Fällen sogar, etwa auch in Berufung auf Art. 1 unseres Grundgesetzes — der Verfassungsgarantie der Menschenwürde — mit dem Gehalt von Leistungsansprüchen. Das ist eine ganz unerwartete, außerordentlich zukunftsträchtige Entwicklung, wie ich meine, die weit über den ursprünglichen rechtsstaatlichen Garantiegehalt unseres Grundrechtskatalogs hinaus in sozialstaatliche Gewährleistungen eben dieser selben Grundrechte hineingeführt hat. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Aus ihr jedoch wird deutlich, daß die Grundrechte auch nach drei Jahrzehnten eine weiter tragfähige Grundlage für die dynamische Fortentwicklung unserer freiheitlichen rechts- und sozialstaatlichen Gesellschaftsordnung darstellen.
Bei den beiden Themenfeldern, mit denen sich die Enquete-Kommission in Schwerpunkten befaßt hat, nämlich der Stellung des Parlaments und seinem Verhältnis zur Regierung und dem Verhältnis zwischen Bund und Ländern, geht es, wie die Kommission deutlich gesehen hat, in erster Linie darum, nach Wegen zu suchen, wie unser Gemeinwesen den ja nicht spannungsfrei zusammenstimmenden Prinzipien der parlamentarischen Demokratie auf der einen, der Freiheitlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der Sozialstaatlichkeit auf der anderen Seite, nicht zuletzt aber auch der Bundesstaatlichkeit unabdingbar verpflichtet bleiben kann, jedoch diese zugleich lebendig fortentwickeln soll. Das ist überhaupt das von der Natur der Sache her vorgegebene schwierige Problem: diese zugleich statische und dynamische Funktion einer Verfassung, angemessen gewichtet, miteinander zu verbinden.
Die Enquete-Kommission Verfassungsreform hat mit ihren Vorschlägen zur Arbeitsweise des Deutschen Bundestages in seinem Eigenbereich: dem Parlament wie in dessen Verhältnis zur Regierung wertvolle Beiträge geleistet, wie wir meinen. Natürlich gäbe es aus der Sicht der Bundesregierung hierzu auch einiges Kritisches anzumerken. Doch nicht zuletzt weil diese Empfehlungen des Kommissionsberichts zunächst einmal Angelegenheiten dieses Hauses selber betreffen, ist für die Bundesregierung gegenwärtig nicht der Zeitpunkt, darauf näher einzugehen. Dies wird sie zu gegebener Zeit tun. In ihrer Zielrichtung allerdings unterstützt die Bundesregierung diese Reformvorschläge vorbehaltlos. Sie ist auf ein funktionsstarkes Parlament ebenso angewiesen wie das Parlament seinerseits auf eine handlungsfähige Exekutive. Es kann nicht Sache der Bundesregierung sein, Vorschläge zu machen, wie der Schlußbericht verfahrensmäßig weiterzubehandeln ist. Das verbietet sich einfach.
Ich könnte mir jedoch vorstellen — gestatten Sie mir diese Anmerkung —, daß die Öffentlichkeit wie die Wissenschaft durch die heutige Parlamentsdebatte angeregt und eingeladen wird, die im Schlußbericht der Enquete-Kommission behandelten Fragen ihrerseits vertieft zu untersuchen. Da es um Grundfragen unserer staatlichen Ordnung geht, ist hier jedermann, jeder Bürger und nicht nur eine Gruppe von Fachleuten zur Meinungsbildung aufgerufen. Wann immer das Hohe Haus Gelegenheit nimmt, sich den Beratungsthemen der Enquete-Kommission zuzuwenden, wird jeweils auch die Bundesregierung ihren konstruktiven Beitrag zur weiteren parlamentarischen Behandlung der von der Enquete-Kommission vorgeschlagenen Reformvorhaben leisten.
Und nun noch eine knappe Schlußbemerkung! Vor einigen Jahren pflegten Skeptiker dem Respekt gegenüber dem Grundgesetz den Zweifel beizufügen, ob es sich nicht etwa nur um eine Schönwetterverfassung handele. Das konnten wir vielfältig lesen. Inzwischen hat sich, als unser Land schwere Erschütterungen durchleben mußte, unsere Verfassung gegenüber allen solchen Herausforderungen unerschüttert gezeigt. Sie steht heute — wie ich meine — gefestigter da als je zuvor, auch und gerade im Bewußtsein der Bevölkerung. Nur: Unser Grundgesetz muß in einer Republik, unserer Res publica, das uns allen Gemeinsame, das Verbindende über alle Gegensätze hinweg bleiben und auch weiterhin im Wandel der Zeiten bleiben können.
Hieran zu erinnern und damit zu appellieren an die stets aufs neue zu übende Bereitschaft aller zum Konsens der Demokraten — einem ja leider heute etwas abgegriffenen Wort —, der dennoch unumgänglich das Fundament jeder Konstitution darstellt, im Rahmen und nach Maßgabe unserer freiheitlichen demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Verfassung scheint mir nicht nur angemessen, sondern auch notwendig an diesem Tage, an dem



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
wir mit dem Schlußbericht der Enquete-Kommission letzten Endes unsere Verfassung selbst würdigen; eine Verfassung — gestatten Sie mir auch noch diese Bemerkung —, die uns in einer großen Stunde — fast hätte ich gesagt, in einem lichten Augenblick — unserer schweren Geschichte als bleibender Auftrag zugefallen ist, zu einer Ordnung größter möglicher Freiheit und Sicherheit, Wohlfahrt und Gerechtigkeit in einem freiheitlichen Rechts- und Sozialstaat.

(Beifall)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807300800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0807300900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Freund Dr. Lenz hat das Dilemma der Redezeit in der Diskussion so anschaulich dargestellt, daß Sie gleich verstehen werden, warum ich der Versuchung widerstehe, auf meine Vorredner einzugehen. Ich würde mich zum Beispiel gern zu der Problematik äußern, die der Herr Bundesinnenminister mit dem Wort „Schönwetterverfassung" angerissen hat, denn ich vermag mich seinem Optimismus nicht unbedingt anzuschließen. Wir wissen gar nicht, welche Herausforderungen unserer Verfassung noch bevorstehen; mit der des Terrorismus sind wir jedenfalls bis heute noch nicht fertig geworden, wobei das allerdings nicht unbedingt ein Verfassungsproblem ist, sondern das — wie wir auch gestern wieder gesehen haben — einer unzulänglichen Gesetzgebung.
Ich muß mich leider auch zurückhalten, zum Problem des freien Mandats zu sprechen, obwohl die Tatsache, daß gestern ein sozialdemokratischer Abgeordneter hier erklärt hat, er stimme gegen sein Gewissen für ein bestimmtes Gesetz, immerhin in diesem offenen Bekenntnis eine Neuerung in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus ist, die in diesem Jahre 130 Jahre alt wird.
Bei der Austeilung der verschiedenen Themen habe ich das Thema des Bundesrates übernommen, zu dem ein Vertreter der bayerischen Christlich Sozialen Union in besonderer Weise berufen ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es)

Wenn das Wort Bundesrat im Rundfunk und in vielen Zeitungen fällt, wird oft hinzugefügt: das Organ der Länder. Das ist eine sicherlich richtige Erklärung der Zusammensetzung dieses Gremiums, eine Erläuterung, die vielleicht notwendig ist, weil leider die Namen Bundestag und Bundesrat phonetisch so nahe beieinanderliegen, daß sie leicht verwechselt werden können. Sicherlich ist der Bundesrat ein Organ der förderativen Staatsordnung und ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern. Dieser Gesichtspunkt, der seine Zusammensetzung betrifft, sollte aber mindestens nicht der Ausgangspunkt der heutigen Betrachtungen im Zusammenhang des ersten Teils des Berichts der Enquete-Kommission sein.
Ich möchte von der Stellung des Bundesrates als eines Bundesorgans ausgehen, dessen Aufgabe dem Konzept einer gesamtstaatlichen Ordnung entspricht. Man hat in vielen Ländern ein verschieden ausgestaltetes Zweikammersystem. Zwar bestreiten manche zuständigen Stellen, daß man den Bundesrat formell eine zweite Kammer nennen könne — ich will darüber nicht streiten; die Bedenken sind aus der Zusammensetzung heraus gegeben, daß es nicht ein in unmittelbaren Wahlen gewähltes Parlament ist —; aber sicher ist, daß der Bundesrat unserer Verfassung die Rolle einer zweiten Kammer spielt, die vom Verfassungsgesetzgeber so gewollt ist und die der Tradition des modernen deutschen Verfassungsrechts entspricht. Von der Reichsverfassung von 1848, die nicht in Kraft getreten ist, über die Bismarck-Verfassung und die Weimarer Verfassung bis heute waren immer zwei Kammern der Gesetzgebung, wenn auch mit verschiedenen Stufen der Zuständigkeit, vorgesehen.
Daß und warum diese Rolle einer zweiten Kammer dem Bundesrat zugeschrieben ist, hat das Mitglied des Parlamentarischen Rates, unser späterer Kollege Dr. Adolf Süsterhenn klar zum Ausdruck gebracht, als er in der Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates am 30. November 1948 die Meinung dargelegt hat — ich zitiere —,
daß wir hier nicht eine Verfassung à la Rousseau schaffen dürfen, also eine Konzentration der totalen Kompetenzenfülle bei dem Parlament, sondern daß wir daneben auch mit Montesquieu den Gedanken der Gewaltenteilung berücksichtigen müssen. Der Gedanke der Volkssouveränität würde in Form der repräsentativen Demokratie voll zum Druckbruch kommen, wenn das vom Volk gewählte Parlament der totale Träger aller Gewalt sein würde. In diesem Sinne erscheint mir cum grano salis die Gegenüberstellung von Rousseau und Montesquieu sachlich gerechtfertigt.
Etwas später sagte Dr. Süsterhenn:
Wie Kollege Dr. Lehr heute morgen in einem anderen Zusammenhang ausgeführt hat, vertreten wir grundsätzlich das machtverteilende Prinzip. Wir wollen eine pluralistische Staatsgestaltung haben, eine Verteilung der Staatsgewalt auf eine Reihe von Organen, nicht nur im Sinne der Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz gemäß der klassischen Theorie, sondern darüber hinaus im Sinne einer weiteren Verteilung der Macht. Diesen Gedanken der Machtverteilung glauben wir u. a. am besten dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß neben dem Volksparlament, das aus der Volkswahl hervorgegangen ist, völlig gleichberechtigt in der Legislative eine andere Körperschaft in Gestalt der sogenannten zweiten Kammer steht.
Der Ausgangspunkt ist also sicherlich die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundesrates. Sie enthält eine Einschränkung der Rechte des direkt gewählten Parlaments. Dies ist gewollt. In der Balance der Macht, die eigentlich allen demokratischen Staaten in dieser oder jener Form eigen ist, gehören die Bremsen, die der Bundesrat als eine Art zweite Kammer dem Bundestag als der ersten Kammer auferlegt, zum Sinn eines Verfassungsstaates. Der Zweck ist die Verhinderung übereilter oder politisch nicht ausgereifter oder nur von allzu knapper Mehrheit getragener Gesetze. Nicht nur Zufallsentscheidun-



Dr. Jaeger
gen, auch Augenblicksmehrheiten sollen hier korrigiert werden. Darüber hinaus soll überhaupt angestrebt werden, daß ein breiterer Konsens in der öffentlichen Meinung vorhanden ist, der entweder durch die Zustimmung des Bundesrates oder dadurch zum Ausdruck kommt, daß eine breitere Mehrheit im Bundestag notwendig ist, um eventuell den Bundesrat zu überstimmen.
Ich glaube, diese Gedanken, die in vielen Verfassungen und gerade in unserem Grundgesetz zum Ausdruck ,gekommen sind, gelten in unserer Zeit noch mehr als früher. Seit wir die Wissenschaft der Demoskopie haben und die Meinung des Volkes alle paar Monate — manchmal noch öfter — ermitteln können, wissen wir, wie wandelbar die Stimmung ist. Wir wissen nicht nur innerhalb einer Wahlperiode, sondern auch während des Wahlkampfes, in welchem Maße der Anteil der Bekenntnisse für die einzelnen Parteien steigt und fällt.
Die Stimmung am Wahltag mag manchmal selbst dann als Augenblicksstimmung erscheinen, wenn keine Verfälschung des Wahlergebnisses durch eine verfassungswidrige Propaganda der Bundesregierung zustande kommt, wie wir das bei der letzten Bundestagswahl erlebt haben.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Was soll das?)

— Das ist jedenfalls die Wahrheit, Herr Kollege. Und die Wahrheit muß man halt gelegentlich aussprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Sie ja nicht leugnen.
Meine Damen und Herren, es kommt aber etwas anderes, auch sehr Ernstes hinzu. Nicht nur bei uns in Deutschland, sondern so ziemlich in allen großen europäischen Ländern erleben wir eine Teilung der Wählerschaft in zwei fast gleich starke Blöcke. Dabei handelt es sich nicht um Zwei-Parteien-Systeme, sondern um Zwei-Block-Systeme. Das bringt selbst dann Probleme mit sich, wenn nicht — wie in Italien - der eine Block totalitär und damit demokratiefeindlich ist. Auch wenn beide Blöcke anerkannterweise demokratisch sind wie in unserem eigenen Lande, wird dadurch die Gesetzgebung und die Regierungsführung schwierig. Der Bundesrat hat dabei eine Ausgleichsfunktion zu erfüllen.
Wir können — ganz gleich, ob die CDU/CSU oder die Sozialdemokratie die Regierung gestellt hat — feststellen, daß die Partei, die auf Bundesebene in der Opposition steht, häufig die Landstagswahlen gewinnt und damit ihren Einfluß im Bundesrat verstärkt. Das ist eine Entwicklung, die vom Verfassungsgesetzgeber ermöglicht und konkret vom deutschen Volke gewünscht wurde.
Die Folgen haben wir beispielsweise auf außenpolitischem Gebiet gesehen: In den 50er Jahren drohten die Verabschiedung des Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und in den 70er Jahren das Abkommen mit Polen beinahe zu scheitern. Das ist sicherlich für die jeweilige Regierung lästig. Aber demokratisches Regieren und demokratische Gesetzgebung sollen ja nicht im Druckknopf-Verfahren erfolgen.
Im übrigen ist das mitunter auch für die jeweilige Opposition lästig. Die Opposition muß sich bei ihrem Verhalten im Bundestag, wo sie üblicherweise überstimmt wird, überlegen, wie sie nachher im Bundesrat dasteht. Dabei erwähne ich noch nicht einmal das Problem der Koalitionsregierungen. Allein die klare Mehrheit der Opposition im Bundesrat veranlaßt sie, abzuwägen, ob sie etwas ganz scheitern läßt oder zu einem Kompromiß bereit ist, was dazu führt, daß sie Verantwortung mit übernimmt.
Auf diese Weise, glaube ich, stärkt der Bundesrat das politische Verantwortungsbewußtsein, zwingt die Bundestagsmehrheit zur Zurückhaltung und veranlaßt die Bundestagsopposition zur Mäßigung. Durch den Einfluß des Bundesrates werden weiterhin sachliche Überspitzungen und gesetzgeberische Parforceritte vermieden. So können Entscheidungen heranreifen und Kompromisse erzielt werden. Der Bundesrat ist somit staatspolitisch bedeutsam und erwünscht.
Eines der oberflächlichsten Argumente, das ich in der politischen Diskussion gehört habe, beinhaltet die Aussage, der Bundesrat sei heute eine Art „Gegenregierung". Das ist eine Aussage, die dadurch nicht besser wird, daß sie sogar vom Bundeskanzler Schmidt am 17. Mai 1974 in diesem Hause gemacht wurde.
Zunächst einmal hat hier der Bundeskanzler die Staatsgewalten verwechselt. Denn der Bundesrat ist überhaupt keine Regierung. Also kann er auch keine Gegenregierung sein. Er ist ein Parlament, kann also allenfalls ein Gegenparlament sein.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Er ist aber kein Parlament! Darüber sind wir uns einig!)

— Darüber kann man streiten. Ich bin mit Adolf Süsterhenn einer Meinung. Aber ich weiß, daß die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes Ihrer Auffassung entspricht. Das ist ein theoretischer Streit, der sich auf die Zusammensetzung bezieht. Davon habe ich gesprochen. Ganz sicher hat der Bundesrat die Rolle einer zweiten Kammer, auch wenn er nicht so zusammengesetzt ist, wie das bei den meisten zweiten Kammern der Fall ist.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807301000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0807301100
Wenn Sie meine Redezeit verlängern, gerne.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807301200
Herr Kollege Jaeger, wenn Sie der Bundesregierung dieses wörtliche Zitat von der „Gegenregierung" anlasten, dann müßte man Ihnen jetzt Ihre Formulierung „Parlament" genauso anlasten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807301300
Würden Sie bitte Ihre Frage stellen.




Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807301400
Wir sind uns doch einig, daß der Bundeskanzler damit einen politischen Gestaltungsversuch des Bundesrates gemeint hat, der einer Regierungstätigkeit nahe kommt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0807301500
Nein, Herr Kollege Schäfer, ich vermag Ihnen hier nicht zuzustimmen. Der Herr Bundeskanzler hat, wenn er das Wort „Gegenregierung" verwendet hat, die Gewalten miteinander verwechselt. Sie mögen sagen, bei einem Nichtjuristen sei das verzeihlich, aber bei einem Bundeskanzler ist es, so würde ich sagen, trotzdem erstaunlich.
Dann, wenn ich mich dazu äußere, daß der Bundesrat ein Parlament ist, geht unser Streit eigentlich nur darüber: Ist ein Parlament nur etwas, was aus direkten Wahlen hervorgeht, oder kann es auch etwas sein, was indirekt gewählt oder von der Mehrheit der Landtage bestellt ist?

(Zuruf von der SPD: Freies Mandat!)

Darüber kann man streiten, aber eigentlich ist das ein Streit über reine Rechtstheorie, der sich nicht lohnt. Denn die Rolle des Bundesrates ist die einer zweiten Kammer; er kann Gesetze verhindern.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Es geht um das freie Mandat! Ein Bundesratsmitglied hat kein freies Mandat! — Hasinger [CDU/ CSU] : Jedenfalls ist der Bundesrat ein Teil der Legislative!)

Ich muß noch einmal sagen: Man kann, wenn man die deutsche Verfassungsgeschichte sieht und an den
p Bismarckschen Bundesrat oder an den Reichsrat denkt, durchaus der Meinung sein, das sei auch ein Parlament, aber ich will mich darüber mit Ihnen nicht streiten, weil es ja Rechtstheorie ist, -ob man das nun „Parlament" nennt oder nicht. Sicherlich geht es um einen Teil des Gesetzgebungsverfahrens, und somit übt der Bundesrat — mindestens teilweise, also mit beschränkten Rechten — die Rolle einer zweiten Kammer aus, und damit sind wir in der verfassungspolitischen Wirklichkeit sogar einander nähergekommen.
Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat das Recht, zur gesamten Politik Stellung zu nehmen. Ministerpräsident Hans Ehard, der einer der Schöpfer, ja der eigentliche Schöpfer des Bundesrates ist — er hat das Modell, dann allerdings gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Innenminister, unserem späteren Kollegen Dr. Menzel, im Parlamentarischen Rat durchgesetzt —, hat, als er Bundesratspräsident wurde, im September 1950 erklärt:
Es erweckt leicht eine falsche Vorstellung vom Bundesrat, ihn nur als eine Interessenvertretung der Länder zu bezeichnen und gewissermaßen damit sein Interesse zu partikularisieren. Das Interesse des Bundesrates ist wie das des Bundestages und der Bundesregierung auf den Bund gerichtet. Darum liegen alle Bundesangelegenheiten, vor allem soweit sie die Schicksalsfra- gen der Gesamtnation betreffen, in der Sphäre seines teilnehmenden Interesses.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der abgestuften Zuständigkeit, die besonders bei Zustimmungsgesetzen, die ja durch das Votum des Bundesrates scheitern können, zum Ausdruck kommt, hat der Art. 50 des Grundgesetzes tatsächlich die Bedeutung eine „alle Bereiche der Bundespolitik umfassenden Kompetenzformel" — um Ministerpräsident Hans Filbinger in seiner Eigenschaft als Bundesratspräsident zu zitieren. Ich kann mir in diesem Zusammenhang aber auch nicht den Hinweis auf Worte ersparen, die etwa der sozialdemokratische Erste Bürgermeister von Hamburg, Brauer, oder der sozialdemokratische Senator Ehlers aus Bremen gesprochen haben, möchte aber vor allem den ehemaligen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Zinn zitieren, der als Präsident des Bundesrates am 30. Oktober 1953 erklärt hat:
Man hat dem Bundesrat gelegentlich und vor
allem in außenpolitischen Fragen auch vorgehalten, daß er seine Beschlüsse unter parteipolitischen Gesichtspunkten gefaßt habe. Wer diesen Vorwurf erhebt, zeigt eine gewisse bedauerliche Unkenntnis der politischen Situation. Nach seiner Zusammensetzung und seiner Funktion ist der Bundesrat ein politisches Organ. .. Er ist als Bundesorgan dazu berufen, im Rahmen seiner Zuständigkeit an der politischen Willensbildung des Bundes mitzuwirken. Ich frage mich: Wie sollte er dieser Aufgabe gerecht werden, ohne politische Entscheidungen zu treffen?

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Ich muß es mir aus Zeitmangel ersparen, auch Bemerkungen des späteren Bundeskanzlers Brandt in seiner Eigenschaft als Regierender Bürgermeister von Berlin oder das Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1975 zu zitieren, die klar zum Ausdruck gebracht haben, daß der Bundesrat dort, wo er Zustimmungsrechte hat, aber auch dort, wo er Einspruchsrechte hat, diese auf das gesamte Gesetz — und keineswegs nur auf die die Länder interessierenden Teile des Gesetzes — stützen kann, ja seinem Wesen nach stützen muß.
Gewiß ist der Bundesrat nicht, wie ich persönlich es beispielsweise gewünscht hätte und wie es auch Dr. Süsterhenn in der Rede, die er für die Fraktion der CDU/CSU im Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates gehalten hat, zum Ausdruck gebracht hat, in vollem Sinne gleichberechtigt. Aber auch die gestufte Abstimmung, die also eine qualifizierte Zustimmung bei Verfassungsänderungen, eine einfache Zustimmung bei Zustimmungsgesetzen und einen Einspruch bei einfachen Gesetzen mit sich bringt, hat dem Bundesrat eine Bedeutung gegeben und seine Aufgabe, Organ der Gesamtpolitik zu sein, zum Ausdruck gebracht.
Es ist vielfach gesagt worden, daß der Mangel völliger Gleichberechtigung des Bundesrates eine Folge seiner Zusammensetzung sei, daß er eben nicht ein Organ unmittelbar frei gewählter Volksvertreter, sondern ein Organ der Landesregierungen ist, die allerdings von den Landtagen bestimmt worden sind. Dazu muß ich bemerken, daß mir das nicht überzeugend erscheint. Die Enquete-Kommission stellt klar: dem demokratischen Prinzip entspricht auch eine mittelbare Bestellung der Vertreter, jedenfalls in einem Organ, das an der Gesetzgebung



Di. Jaeger
mitwirkt, das ich also Zweite Kammer nennen möchte. Außerdem ist es geschichtlich öfter so, daß das sogenannte Oberhaus — der Bundesrat wäre ja, wenn wir britische Verhältnisse annähmen, ein Oberhaus, so wie der Bundestag als Volksvertretung als Unterhaus zu bezeichnen wäre — nicht voll gleichberechtigt ist oder in seinen Rechten abgebaut wurde. Schließlich darf ich darauf hinweisen, daß der österreichische Bundesrat, der im Unterschied zum Bundesrat unserer Verfassung ein freies Mandat hat, ebenfalls nicht völlig gleichberechtigt ist, so daß ich nicht glaube, daß das zwangsläufig mit der Zusammensetzung zusammenhängt.
Aber die Zusammensetzung, daß nämlich die Länderregierungen im Bundesrat abstimmen, entspricht dem Prinzip des Föderalismus, mindestens einer Möglichkeit, die das Prinzip des Föderalismus offenhält, und es entspricht deutscher Verfassungstradition seit 1871. Der Umstand, daß die Verwaltungserfahrung der Länder, die die meisten Gesetze auszuführen haben, bei der Gesetzgebung unmittelbar mitwirkt, hat sich doch oft, wie ich als früherer Ausschußvorsitzender weiß, sehr segensreich in unserer Gesetzgebung ausgewirkt.
Außerdem ist der Gedanke, daß die Länderregierungen abstimmen und bei der Gesetzgebung mitbestimmen, ein in die Zukunft weisender Gedanke, weil im künftigen vereinten Europa der Ministerrat der Länder — allerdings der Nationalstaaten, also auf einer höheren Stufe — ebenfalls solche Rechte in Anspruch nehmen kann, in Anspruch nehmen soll und heute schon in Anspruch nimmt. Ich glaube, daß das überhaupt der einzige Weg ist, ein vereintes Europa zu schaffen.
Die Enquete-Kommission hat mit Recht festgestellt, daß der Konsens, der sich über die Bedeutung des Bundesrates im Parlamentarischen Rat im Laufe der Beratungen herausgestellt hat, bis zum heutigen Tage fortdauert. Ich kann sagen, er hat sich verfestigt. Die Enquete-Kommission hat mit Recht auch festgestellt, daß in dem Maße, in dem durch Verfassungsänderungen die Rechte der Länder eingeschränkt werden und damit die Bedeutung ihrer Eigenstaatlichkeit geringer wird, das Gewicht des Bundesrates als föderatives Organ geradezu zunehmen muß.
Sicherlich hat sich der Bundesrat bewährt. Ich meine, Ministerpräsident Kiesinger hat als Präsident des Bundesrates am 9. November 1962 mit Recht gesagt:
Es gibt keinen wirksameren Schutz gegen provinzielle Verkümmerung und partikulare Absonderung als diese Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung im Bundesrat.
Er hat den Bundesrat einen Integrationsfaktor genannt. Ich glaube, diese Integrationsfunktion des Bundesrates sollte in der Zukunft der deutschen Verfassung fortgesetzt werden.
Ich stimme deshalb der Enquete-Kommission zu, wenn sie den Bundesrat ein integrales Organ des bundesstaatlichen Systems nennt und wenn sie erklärt, die zentrale Rolle des Bundesrates als föderatives Organ müsse uneingeschränkt erhalten bleiben. Dies ist auch die Meinung der Fraktion der CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807301600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schöfberger.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0807301700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer den Schlußbericht der Enquete-Kommission aufmerksam gelesen hat, kann sich dem Dank des Herrn Präsidenten an die Kommission uneingeschränkt anschließen. Selbst in einem als fleißig bekannten Arbeitsparlament wie dem Bundestag ist diese Arbeit eine hervorragende; sie sticht hervor. Allerdings habe ich trotz eifriger Lektüre keine Ausführungen über Redezeit und die innere Parlamentsreform gelesen. Das sind schon Probleme und Vorhaben, die wir ohne Verfassungsreform bewältigen müssen und auch bewältigen können.
Zur Verfassungsreform ist die qualifizierte Mehrheit notwendig. Deswegen wird sich wohl von Anfang an die Einsicht verbreiten müssen, daß vordergründiger Streit in besonderem Maße unfruchtbar bleiben muß.
Manche Bürger fragen: Warum denn überhaupt Verfassungsreform? Dem Begehr nach Verfassungsreform haftet ja, wenigstens am Rande, ein bißchen der Geruch der mangelnden Treue zum Bestehenden an. Viele — vor allem jüngere — Mitbürger beklagen, daß das Grundgesetz schon öfter als dreißigmal geändert worden sei, während es die amerikanische Verfassung in 200 Jahren nur zum 21. Amendment gebracht habe.
Verfassungsänderungen entsprechen aber nun einmal dem Selbstverständnis unseres Grundgesetzes. Das Grundgesetz .ist keine zementierte Verfassung. Seine einzelnen Normen beanspruchen keinen sakrosankten Ewigkeitswert. Irreversibel sind erklärtermaßen Art. 1 über die Würde des Menschen und Art. 20 über die Fundamentalnormen, die Grundwertentscheidungen des staatlichen Zusammenlebens. Im übrigen sind nach dem erklärten Willen der Verfassung alle anderen Normen veränderbar, d. h., die Kraft der Selbsterneuerung im demokratischen Prozeß ist geradezu ein Wesensmerkmal unseres Grundgesetzes als lebendiger Verfassung. Diese Chance gilt es in der Politik rechtzeitig zu nutzen.
Weder die Enquete-Kommission noch der Bundestag haben die Absicht, eine Totalrevision des Grundgesetzes anzustreben. Niemand will die Bundesrepublik bei dieser Gelegenheit neu verfassen, weder in ihren Werten noch in ihren Institutionen. Rechtzeitige Verfassungsreform heißt aber werterhaltende und wertfördernde Strukturreform. In die konkrete Aufgabe übersetzt, bedeutet dies: Dort, wo Grundrechte und Grundwerte in der Verfassungswirklichkeit zu einem neuen Durchbruch drängen, müssen rechtzeitig politische Weichen gestellt, Strukturen verändert, Institutionen reformiert oder Prozesse der Entwicklung eingeleitet werden, damit die Verfassung lebendig bleibt, damit sie nicht



Dr. Schöfberger
Friktionen erleidet, damit wir nicht etwa nach Jahren versäumter Gelegenheiten in einer uns nicht lieben verfassungswidrigen Verfassungswirklichkeit erwachen.
Der erste Schwerpunkt der Arbeit der Enquete-Kommission waren die politischen Mitwirkungsrechte der Bürger in der repräsentativen Demokratie. Auf dieses Thema will ich mich beschränken. Als Bürger ides Freistaates Bayern, der in seiner Verfassung Volksentscheid und Volksbegehren kennt, bedaure ich es eigentlich sehr — das ist meine private Meinung, nicht .die Meinung meiner Fraktion —, daß die Enquete-Kommission Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung als Neuerung abgelehnt hat.

(V o r sitz : Vizepräsident Frau Funcke)

Die Enquete-Kommission meint, dadurch würde die Bedeutung des Parlaments eingeschränkt. Nun ist dies ja eine petitio principii. Das ist genauso, als wenn man sagte: Ich bin gegen Hagelschlag, denn bei dieser Gelegenheit hagelt es immer. Es ist halt die Eigenheit von Volksentscheiden und Volksbegehren, daß an der Stelle des Parlaments unmittelbar Recht gesetzt wird. Wir in Bayern leben eigentlich sehr gut und sehr erfolgreich mit diesen Einrichtungen. Es ist auch kein Mißbrauch damit betrieben worden. Das Parlament ist nicht aus den Angeln gehoben worden. Wir stellen nur fest: In 30 Jahren sind zwei Volksentscheide gescheitert und zwei Volksentscheide gelungen. Der Volksentscheid über die Einführung der christlichen Gemeinschaftsschule an Stelle der früheren Bekenntnisschule als Regelschule und der Volksentscheid über die Rundfunkfreiheit hatten Erfolg.
In Bayern jedenfalls konnten wir feststellen, daß durch diese Volksentscheide allenfalls die mit absoluter Mehrheit regierende Staatspartei ein bißchen durch das Volk selbst in die Schranken gewiesen worden ist. Die Bedeutung des Parlaments ist dabei unberührt geblieben, und die demokratische Ordnung ist damit sicher gestärkt worden. Warum eigentlich diese für mein Gefühl unbegründete Furcht vor den Entscheidungen des. Volkes im_ Gesamtgefüge der repräsentativen Demokratie?
Das zweite Problem, das die Enquete-Kommission deutlich angesprochen hat, ist die Aufstellung von Wahlkandidaten. Nur 5 °/o der Bürger sind Mitglied einer politischen Partei. Nur Mitglieder einer politischen Partei haben maßgebenden Einfluß auf die Aufstellung von Bewerbern. Bei vielen Bürgern verdichtet sich der Eindruck, das Rennen sei, was die Personen anbetreffe, lange bevor die Wahlkabinen eröffnet werden, längst gelaufen. Und wenn dann das Rennen in einem Wahlkreis sehr spannend wird und der bisher immer unterlegene Kandidat den Wahlkreis gewinnt, stellt der Bürger mit Überraschung fest, daß nichtsdestoweniger der unterlegene Kandidat auch wieder dem Deutschen Bundestag angehört. Das verstehen jene nicht, die im Wahlsystem halt nicht so bewandert sind. Deswegen sollte man durchaus überlegen, wie dem Bürger mehr Einfluß auf die Aufstellung von Kandidaten eingeräumt werden kann.
Die Primaries nach amerikanischem Vorbild eignen sich mit Sicherheit nicht für unser Parteiensystem, für unsere politische Landschaft, denn sie passen auf locker gefügte, heterogene, sehr unprogrammatische Wahlvereine, wie es sie in den Vereinigten Staaten gibt. In New Orleans kandidieren allein sieben Kandidaten der Demokratischen Partei für das Amt des Oberbürgermeisters. Die Partei ist also offenkundig nicht in der Lage, selbst zu filtern, so daß man hier wohl einen Bürgerentscheid vorkoppeln muß, um überhaupt zu einem geordneten Wahlverfahren zü kommen. Bei uns aber, wo die Parteien gefestigte, programmatische, beständige politische Gruppierungen sind, die an der Willensbildung des Volkes von Verfassungs wegen mitwirken, eignen sich solche Primaries sicher nicht. Die Briefwahl aller Parteimitglieder dürfte für jeden, der das Innenleben einer Partei kennt — wie wir alle —, auch sehr problematisch sein.
Ein anderer Vorschlag der Kommission ist allerdings bestechend. Ich wiege mich nicht in der Hoffnung, daß er morgen oder auch nur bis zur nächsten Bundestagswahl zu verwirklichen sein wird. Ich meine den Vorschlag der Kommission, begrenzt offene Listen einzuführen und damit dem Vorbilde der bayerischen Verfassung und des bayerischen Wahlsystems nachzueifern. Der Grund, warum meine Fraktion mich hierher geschickt hat, besteht vielleicht darin, daß ich als Bayer dieses System gut kenne. Ich habe ja schon zweimal unter diesem System kandidiert und bin auch gewählt worden.
Das bayerische Landtagswahlsystem räumt dem Bürger eine größere Auswahl, eine intensivere Wahl ein als das Bundeswahlsystem. Das kann niemand bestreiten, der die Unterschiede kennt. Unser Bundeswahlsystem ist ein Verhältniswahlrecht mit einer quasi aufgepappten Erststimme, damit die Wahl in den Wahlkreisen ein bißchen interessanter wird, damit das persönliche Element in der Politik zum Vorschein gebracht wird. Aber wir alle wissen doch, daß die Erststimme — um das einmal flapsig auszudrücken — ein besserer Wahltotalisator im Wahlkreis ist, daß sie jedoch für die quantitative Zusammensetzung des Parlaments, für die Stärke der einziehenden Fraktionen keinerlei Bedeutung hat. Wenn die Entscheidung über den Sieger im Wahlkreis gefallen ist, hat die Erststimme für die Zusammensetzung des Parlaments jegliche Bedeutung verloren.
Beim bayerischen Wahlsystem ist dies anders. Da ist die Erststimme — wie die Zweitstimme -eine vollwertige, vollgültige Stimme für die quantitative und qualitative Zusammensetzung des Parlaments. Während im Bundestagswahlsystem allein die Zweitstimme für die quantitative Zusammensetzung des Parlaments entscheidend ist und die Erststimme nur bei Überhangmandaten eine Rolle spielt, hat in Bayern der Bürger zwei volle Stimmöglichkeiten.
Ich will nicht auf die technischen Einzelheiten eingehen. Das läßt sich in den Beratungen prüfen und abklopfen. Es ist nur so, daß wir in Bayern eine sogenannte bewegliche Liste haben. Daran knüpfen sich die Vorteile dieses Wahlsystems. Der



Dr. Schöfberger
Bürger muß also nicht mit seiner Zweitstimme eine Partei wählen. Er kann entsprechend seiner Präferenz innerhalb der Liste einer Partei einen Kandidaten wählen und wählt damit gleichzeitig seine und des Kandidaten Partei.
Man wird fragen: Wie viele Bürger machen denn von dieser besonderen Möglichkeit Gebrauch? Es sind in Bayern immerhin 85 % aller Wahlberechtigten, die die Zweitstimme nicht nur durch ein Kreuz in der sogenannten Kopfleiste abgeben, sondern einen einzelnen Bewerber auswählen.
Dieses Verfahren ist in Bayern also seit 30 Jahren bewährt und bei der Bevölkerung sehr beliebt. Bei der Auszählung werden nun Erst- und Zweitstimmen gleichermaßen gewichtet und zusammengeworfen, und es zieht derjenige Kandidat ins Parlament ein, der die größere Summe an Erst- und Zweitstimmen auf sich vereinigt hat.
Das ist auch für die Kandidaten ein Vorteil. Ich sage das einmal deutlich. Der „stille Experte", der in der Öffentlichkeit nicht oder ganz wenig bekannt ist, oder das Mitglied des Vorstandes eines großen deutschen Unternehmens, das als Lobbyist über einen „warmen" Listenplatz mit ins Parlament gebracht werden soll, haben bei diesem System keine Chance, werden sehr wahrscheinlich nicht gewählt werden. Andere aber, die durch Arbeit in Verbänden, durch Arbeit in Berufsgruppen, durch überregionale Arbeit bekannt werden, springen auf dieser beweglichen Liste weit nach vorn. Wir haben in Bayern Fälle, in denen einzelne Bewerber — das gilt für alle Parteien — bis zu 40 Plätze gutgemacht haben. Die Frau Staatsminister Hamm-Brücher ist ein lebendes Beispiel dafür, daß man 40 Plätze nach vorn springen kann. Sie ist nämlich einmal von ihrer Partei weit unter ihrem Wert und entgegen ihrem Bekanntheitsgrad am Ende der Liste angesiedelt worden und dann als zweite in den Landtag eingezogen.
Sicher muß man hier darauf hinweisen, daß der Einfluß der Parteivorstände und Delegiertenkonferenzen bei der Aufstellung der Bewerber nach wie vor gegeben ist; denn die Liste wird so aufgestellt wie auch die Bundestagswahllisten. Aber die Letztentscheidung liegt beim Bürger. Das heißt, der Einfluß der Bürger steigt gegenüber dem Einfluß von Vorständen und parteiinternen Delegiertenkonferenzen. Das muß man sehr klar sehen.
Aber bei uns in Bayern haben die Parteien das dankbar angenommen. Sie haben diese Wahlentscheidung auch als Barometer für die Beliebtheit der angebotenen Kandidaten verstanden. Wenn in Bayern die Parteien darangehen, eine neue Liste für die Landtagswahl aufzustellen, nehmen sie als erstes die Liste der letzten Wahl und orientieren sich an der vom Bürger bestimmten Reihung. Es hat nämlich keinen Sinn, einen Bewerber immer obenan zu stellen, wenn er vom Bürger nicht akzeptiert wird; umgekehrt gilt dasselbe, nämlich daß es keinen Sinn hat, jemanden immer an das Ende der Liste zu setzen, wenn dieser immer um 12, 20 oder 40 Plätze nach vorne gewählt wird.
Wir sollten uns also bei den Beratungen die Mühe machen, dieses bayerische Wahlsystem, das übrigens seine weitergehenden Entsprechungen im baden-württembergischen und im bayerischen Kommunalwahlsystem hat, näher anzuschauen, zu prüfen, und uns die von der Enquete-Kommission Verfassungsreform bereits aufgeworfene Frage vorlegen, ob wir mit der Einführung dieses Systems der beweglichen Liste im Bundeswahlgesetz dem Bürger auch auf Bundesebene eine Möglichkeit mehr geben können, entscheidender an der Zusammensetzung des Parlaments und damit an der Gestaltung unserer parlamentarischen Demokratie mitzuwirken.

(Beifall bei der SPD, der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807301800
Das Wort hat der Abgeordnete Wendig.

Dr. Friedrich Wendig (FDP):
Rede ID: ID0807301900
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Eingang zwei allgemeine — oder wenn Sie wollen: grundsätzliche — Bemerkungen.
Für mich steht zu Beginn einer Debatte zum Schlußbericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform die Frage, welche zwingenden Gründe den Verfassungsgesetzgeber dazu nötigen, weniger als 30 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes eine mehr oder weniger umfassende Änderung der Verfassung zu debattieren. Diese Zurückhaltung, so möchte ich es einmal nennen, ist grundsätzlich für uns schon bei einer einzelnen Verfassungsänderung oberstes Gebot. Die Verfassung als Staatsgrundgesetz hat vor jeder anderen gesetzlichen Norm grundlegend statische Bezüge, und dies, wie ich meine, mit gutem Grund. Das Selbstverständnis des Staates, die dauerhafte Bindung der Bürger an die stataliche Gemeinschaft und die Bildung einer staatsbürgerlichen Tradition über Generationen hinweg — dies alles zwingt dazu, die einmal beschlossene Verfassung möglichst unverändert zu erhalten. Es wäre für den hohen Rang der Verfassung, für Bürger und Staat nichts schädlicher als ein beständiges Novellieren.
Gleichwohl wird man Wortlaut und Inhalt der Verfassung von Zeit zu Zeit in sehr behutsamer und sehr sorgfältiger Weise daraufhin zu überprüfen haben, ob sie aufgekommene Probleme auf die Dauer befriedigend, zu lösen vermag oder ob vor allem neue Erkenntnisse und neue Tatsachen dazu zwingen, eine Präzisierung oder möglicherweise eine Änderung von Normen vorzusehen. Das müssen dann allerdings Entwicklungen von Rang und Gewicht sein und nicht nur, wie mein Kollege Engelhard vorhin gesagt hat, Ereignisse oder Vorkommnisse des Augenblicks.
Für die Arbeit der Enquete-Kommission und auch für die Debatte ihres Schlußberichts genügt aber nicht schon die schlichte und vielleicht nicht einmal ganz richtige Erkenntnis, der Verfassungsgesetzgeber von 1949 habe — teils vielleicht sogar unter Zeitdruck — unter besonderen politischen und staatsrechtlichen Ausnahmeverhältnissen nur eine unvollkommene Verfassung schaffen können oder schaffen wollen. Das Grundgesetz — ich darf das für



Dr. Wendig
mich und wohl auch für meine Fraktion unterstreichen — hat sich sowohl im allgemeinen als auch im besonderen als eine constitutio perfecta bewährt. Notwendige Korrekturen sind aus gegebenen Anlässen mit Maß vorgenommen worden.
Was nach meiner Auffassung bei einer solchen Überlegung stärkeres Gewicht hat, ist dann allerdings die Erkenntnis, daß das Grundgesetz von 1949, noch zu stark im konstitutionellen deutschen Staatsrecht befangen, diesen Staat vielleicht ein wenig zu sehr von der Exekutive her gedacht hat. Zu Recht führt nämlich der Schlußbericht der Enquete-Kommission folgerichtig aus, daß das Parlament der Legitimitätsspender für die gesamte weitere staatliche Organisation sei — ich nehme den Bundesrat hier einmal aus — und daß das Parlament die Legitimität an die Organe der Exekutive und der Judikative weiterleitet. Wie gesagt, der Bundesrat ist hierbei ein besonderes Problem. Ich will auf die Ausführungen des Kollegen Dr. Jaeger hier nicht im einzelnen eingehen. Auch wir unterstreichen die Notwendigkeit, den Bundesrat als ein Organ des Bundes beizubehalten, das freilich — auch darüber besteht ja kein Streit —.kein frei gewähltes Parlament ist. Aber darüber brauchen wir jetzt wohl nicht zu debattieren.
Ein zweiter allgemeiner Grundsatz. Man mag mit Recht darüber streiten, ob es sinnvoll ist, die verfassungsrechtlichen Normen mit solcher Perfektion auszugestalten, daß jeder denkbare Konflikt von vornherein lösbar erscheint. Das wäre vielleicht ein wenig zuviel des Guten — wenn ich es einmal so leger ausdrücken darf. Auf der anderen Seite wird aber wohl auch zu bedenken sein, daß für denkbare Konflikte präzise Regelungsnormen in der Verfassung parat sein müssen. Es wäre nach meiner Meinung gefährlich, stieße man bei der Lösung oder den Versuchen zur Lösung solcher Konflikte allzu schnell an die Grenze des von der Verfassung gesetzten Rechts. Man sollte nämlich, meine ich, alles vermeiden, was die politisch verantwortlichen Kräfte bei der Bewältigung solcher Situationen allzu leicht auf die Konstruktion eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Staatsnotstands drängen könnte.
Gehen wir von diesen beiden Grundforderungen aus, so erhält der Abschnitt über die allgemeine Stellung des Bundestages in dem Schlußbericht der Enquete-Kommission ein besonderes Gewicht.
Zwei Vorschläge der Kommission sind durch das 33. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes im Jahr 1976 bereits realisiert worden. Art. 39 in seiner jetzigen Fassung legt fest, daß erstens die Wahlperiode erst mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages endet und zweitens der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentritt.
Einen weiteren sehr wesentlichen Fortschritt in diesem Sinne bedeutet für mich der Vorschlag der Kommission, das Institut der Parlamentsauflösung durch die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode zu ersetzen. Mir erscheint hierbei wichtig, daß nach den Vorschlägen der Kommission dieses Instrument nicht nur an die Stelle der Parlamentsauflösung durch den Bundespräsidenten treten soll, also in den Fällen des Art. 63 Abs. 4 und des Art. 68 des Grundgesetzes. Der Bundestag selber muß, meine ich, die verfassungsrechtliche Möglichkeit haben, mit einer qualifizierten Mehrheit die vorzeitige Beendigung einer Wahlperiode zu beschließen. Vor dem Hintergrund zurückliegender Ereignisse wäre dies nach meiner Auffassung eine saubere und dem Rang des Parlaments durchaus angemessene Lösung.
Als in der Tendenz positiv möchte ich weiter den Vorschlag bewerten, in Art. 68 des Grundgesetzes bei der Regelung der Vertrauensfrage neben der bisherigen Regelung — der Wahl eines neuen Bundeskanzlers — die Möglichkeit vorzusehen, daß der Bundestag dem amtierenden Bundeskanzler das Vertrauen ausspricht. Wir meinen, diese Alternative bietet besser als die gegenwärtige Regelung des Art. 68 die Möglichkeit, bestimmte Situationen im Interesse einer Stabilisierung der politischen Lage zu bewältigen.
Die Abschnitte über die Gestaltung der Gesetzgebung und über die Rechtsetzungskompetenz der Exekutive, denen ich mich jetzt zuwenden möchte, will ich in einem engen Zusammenhang dargestellt sehen.
Zwei Grunderkenntnisse in der Entwicklung unserer hochdifferenzierten Industriegesellschaft mit der Notwendigkeit zur Spezialisierung der Gesetzgebung auf der einen und der langfristigen Aufgabenplanung auf der anderen Seite treffen hier zusammen. Da ist zum einen die Zunahme der Gesetzgebung in einer Vielzahl von Einzel- und Spezialgesetzen, die, wie der Schlußbericht — nach meiner Meinung: zutreffend — feststellt, nicht nur Routineaufgaben des Parlaments sind und deren Materien daher weiter in einem gewissen Rahmen der Regelung durch Gesetze bedürfen sollen. Zum anderen haben die Bereiche längst zugenommen und nehmen weiter zu, in denen eine langfristige Aufgabenplanung unerläßlich ist. Diese wird von der Exekutive betrieben. Das Parlament hat nur bei einzelnen Maßnahmegesetzen einen — zudem nur geringen — politischen Einfluß. Das hat dazu geführt, daß die Parlamente einerseits an einer Überfülle notwendiger Gesetzesarbeit zu ersticken drohen und ihnen andererseits kein hinreichender politischer Einfluß auf die Aufgabenplanung zusteht, einen Bereich, der für die Zukunft unseres Staates und unserer Gesellschaft oft von weit größerer Bedeutung ist.
Wollte man den Gesetzgeber von legislativer Routinearbeit zugunsten der Rechtsetzungsbefugnis der Exekutive entlasten, wäre die Stellung des Parlaments in weiten Bereichen der Gesetzgebung noch mehr geschwächt. Das wollen wir wiederum auch nicht. Beklagen wir doch heute schon ein zu weites Ausufern der Verordnungspraxis in der Exekutive.
Das alles im Interesse einer Ausgewogenheit und einer besseren Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie zu lösen gleicht auf den ersten Blick sehr der Frage, wie die Quadratur des Zirkels nun eigentlich zu lösen sei.
Der Schlußbericht der Enquete-Kommission hat eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die im einzel-



Dr. Wendig
nen sicherlich sehr sorgfältig zu erwägen sind. Ob sie bei ihrer Verwirklichung den Gesamtkomplex, den ich mit diesen wenigen Sätzen eben angesprochen habe, schon zufriedenstellend zu lösen vermögen, möchte ich einstweilen noch mit einem Fragezeichen versehen. Sicher gibt es über das Ziel, die parlamentarische Arbeit durch Straffung, durch Vereinfachung und erhöhte Transparenz zu verbessern, keinen Zweifel. Man wird aber noch sehr eingehend prüfen müssen, ob diese Zwecke bei Verwirklichung der Vorschläge der Kommission schon zufriedenstellend erfüllt werden können.
Die Beschränkung der Gesetzesberatung auf zwei Lesungen ist sicher erwägenswert, bringt aber im Verhältnis zur bisherigen Praxis bei der Mehrzahl der Routinegesetze wohl noch keinen großen zeitlichen Gewinn. Mehr Gewicht hätte vermutlich der Vorschlag, die erste Lesung durch eine schriftliche Stellungnahme der Fraktionen vorzubereiten und zwischen die erste und zweite Lesung auf Antrag eine erweiterte Ausschußberatung einzuführen. Das ist sicherlich auch problematisch; davon war schon einmal die Rede. Hierbei muß aber wohl auch die Überlegung einbezogen werden, oh der oft zeitraubende Meinungsbildungsprozeß innerhalb einer Fraktion bei einer solchen Lösung nurmehr an den Anfang des Gesetzgebungsverfahrens gerückt wird und ob der reale zeitliche Einsparungseffekt im Endergebnis vielleicht doch nicht so groß ist. Sicher scheint mir allerdings zu sein, daß die Vorschläge der Kommission der Lebendigkeit und der Transparenz der Parlamentsdebatten zugute kommen werden.
Nach den Empfehlungen der Kommission soll schließlich der Präsident am Ende der zweiten Lesung von Amts wegen die Beschlußfähigkeit des Parlaments feststellen. Hierzu liegt ein Sondervotum Dr. Arndts vor, dem sich vorhin auch Herr Kollege Engelhard in seinen Ausführungen angeschlossen hat. Ich will darauf nicht näher eingehen, sondern möchte nur dartun, daß ich mich diesem Sondervotum mit denselben Gründen, die Herr Engelhard ausgesprochen hat, anschließen würde.
Zu einem letzten Komplex in diesem Bereich. Nicht voll zufriedenstellen können mich die Kommissionsvorschläge zum Problem der Rechtsetzung durch die Exekutive. Ich begrüße allerdings ausdrücklich die Kommissionsmeinung, die ein selbständiges, d. h. von der Ermächtigung des Gesetzgebers unabhängiges Verordnungsrecht der Regierung ablehnt. Anderenfalls würde das eine Schwächung des Parlaments bedeuten, die mit unseren Vorstellungen von dem Rang und der Funktion der parlamentarischen Demokratie unvereinbar wäre. Ich glaube, diese Frage ist für uns indiskutabel. .
Ein Kernstück der Reformvorschläge liegt im Bereich des Art. 80 des Grundgesetzes und damit zunächst bei der Frage, wie die Schranken, die der Gesetzgeber bei der Verordnungsermächtigung zu beachten hat, präziser zu umschreiben sind. Hier hat die Kommission, wenn ich recht sehe, zwei Ziele im Auge. Einmal will sie die Unsicherheit beheben, die sich bei den bisherigen Schranken — das sind Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung — auch oder vielleicht auch wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben haben. Gleichzeitig denkt sie zweitens an eine Lockerung der Anforderungen mit dem Ziel, das Parlament zu entlasten. Also im Ergebnis eine Senkung des Delegationsrisikos und eine Erweiterung des Delegationsspielraums.
Die Beschränkung der Anforderungen nur noch auf den Zweck der Ermächtigung — das ist der Vorschlag — mag beide Ziele erreichen. Dann werden aber — für mich gilt das jedenfalls — alle die Bedenken wieder lebendig, die wir schon bei der jetzigen oft ausufernden Verordnungspraxis der Exekutive erhoben haben. Das ist genau der Punkt, an dem man sich nach eingehender Prüfung wird entscheiden müssen: Wollen wir mehr Entlastung für das Parlament, und müssen wir dann etwa eine Stärkung der Exekutive und eine Schwächung der Legislative zwangsläufig in Kauf nehmen? Ich will diese Frage heute nur stellen, ohne sie zu beantworten.
Wenn ich vorhin gesagt habe, daß die Vorlage der Kommission mich in diesem Bereich nicht voll zufriedenstellt, so habe ich damit zugleich die Prüfung anregen wollen, ob es nicht außerhalb des Art. 80 des Grundgesetzes andere Möglichkeiten für eine Entlastung der Parlamente gibt, die nicht so unmittelbar auf eine Verstärkung der Verordnungsermächtigung für die Exekutive abzielen. Wir werden also den Art. 80 des Grundgesetzes in seiner künftigen Funktion nicht isoliert von den anderen Bereichen betrachten können. Dabei ist unter anderem auch an die notwendige Frage zu denken, wie man die Mitwirkung der Parlamente bei den Planungsvorhaben der Exekutive wirksam verstärken kann. Das scheint mir eine ganz zentrale Frage der künftigen Überlegungen und Beratungen zu sein.
Dies sind nur einige wenige Beispiele aus diesem Bereich ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit. Auch für eine Vertiefung der einzelnen Probleme reicht die Zeit in einem kurzen Debattenbeitrag nicht aus. Wir sollten aber bei der Erörterung des Gesamtberichts erkennen, daß hier für das Parlament einer der besonderen Schwerpunkte liegt. Entlastung der Parlamente ist gut. Für den Wert der parlamentarischen Demokratie ist aber vor allen Erwägungen der Rationalität weit wichtiger, daß die zentrale Funktion des Parlaments als Legitimitätsspender für alle Organe der staatlichen Gewalt bestehenbleibt und, wo nötig, verstärkt wird.
Wir, die Freien Demokraten, werden mit unserem liberalen Verständnis für die gegenwärtige und künftige Grundordnung unserer staatlichen Gemeinschaft bereit sein, unseren Beitrag zur Verwirklichung notwendiger Verfassungsreformen zu leisten.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807302000
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Klein.

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0807302100
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehrere meiner Herren Vorredner haben bereits auf die Breite des Verfassungskonsenses hingewiesen, für die auch der Schlußbericht dieser Enquete-Komission ein



Dr. Klein (Göttingen)

weiteres Zeugnis ablegt. Ich erwähne dies zum wiederholten Mal, weil ich glaube, daß darin ein Politikum von großer Bedeutung zu sehen ist. Denn diese Tatsache belegt eindrucksvoll, wie wenig Resonanz extreme verfassungsfeindliche Gruppierungen und Bestrebungen bei den in unserem Land politische Verantwortung tragenden Kräften haben. Diese Feststellung darf freilich nicht dahin mißverstanden werden, als sei damit etwas Wesentliches über die Gefährlichkeit dieser Bestrebungen ausgesagt, die sich mit Sicherheit nicht nur nach der Zahl ihrer Anhänger allein bemessen läßt.
Ich will dieses Thema nicht vertiefen. Aber es schien mir doch wichtig, und sei es nur an diesem einen Beispiel, die politische Dimension unserer heutigen Debatte aufzuzeigen. Denn so dankbar ich für die heute morgen mehrfach der Arbeit der Kommission zuteil gewordene Anerkennung bin, will es mir doch nicht so scheinen, als hätten alle Kollegen in diesem Hause diese politische Bedeutung voll realisiert.
Ich möchte mich mit drei Komplexen aus dem Bericht der Verfassungs-Enquete-Kommission befassen.
Gestatten Sie mir zunächst einige Bemerkungen zur Freiheit des Mandats. Die Kommission hält hier am rechtlichen Status quo fest. Jede Aufweichung des freien Mandats wird abgelehnt. Nachteilige Rechtsfolgen dürfen nach ihrer Auffassung an die Ausübung des Mandats nicht geknüpft werden, sei es auch, daß der Inhaber des Mandats aus seiner Fraktion austritt, aus ihr ausgeschlossen wird oder zu einer anderen Fraktion übertritt. Zu einem so klaren Bekenntnis bestand Veranlassung nach den Erfahrungen, die eine Reihe von Kollegen in diesem Hause in der 6. Legislaturperiode haben machen müssen, aber etwa auch im Hinblick auf die Vorgänge bei der Wahl des niedersächsischen Ministerpräsidenten am 6. Februar 1976. Die damals zum Teil aufgekommene Atmosphäre der Unfreiheit, die zwangsläufig auch einen Verlust an tatsächlicher Freiheit mit sich brachte, erforderte den größtmöglichen Schutz des freien Mandats. Dies ist auch weiterhin der Fall.
Die Kommission war sich im Prinzip in dieser Frage einig. Von Funktion und Bedeutung des freien Mandats in der repräsentativen parteienstaatlichen Demokratie gibt sie eine eindrucksvolle Darstellung. Ich will mich mit zwei knappen Zitaten — mit Erlaubnis der Frau Präsidentin — begnügen. An einer Stelle heißt es:
Im demokratisch legitimierten freien Mandat als dem Kernstück der repräsentativen Demokratie des Grundgesetzes wird der wesentliche Unterschied zwischen der freiheitlichen Demokratie und totalitären Herrschaftsformen deutlich.
Und an anderer Stelle heißt es:
Wenn sich die Kommission mit Nachdruck für die Beibehaltung des Artikels 38 GG in seiner jetzigen Fassung ausspricht, so ist dies darin begründet, daß das freie Mandat sowohl als Kernstück der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie unverzichtbar wie auch für die
Funktionsfähigkeit der innerparteilichen Demokratie von wesentlicher Bedeutung ist. Es schirmt die politischen Parteien gegen oligarchisierende Tendenzen immer wieder ab und begünstigt und fördert die Offenheit der Willensbildung in Partei und Fraktion.
Wir wissen, daß diese Intention mitunter nur unzureichend erreicht wird, aber sie wird doch jedenfalls in Teilen erreicht, und damit ist schon ein wesentliches Anliegen der Verfassung erfüllt.
Meinungsverschiedenheiten gab es innerhalb der Kommission nur über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer einfachgesetzlichen Festlegung des Mandatsverlusts als Folge des freiwilligen Aus- oder Ubertritts. Sie, Herr Kollege Schäfer, haben dazu ein Sondervotum abgegeben, ohne dieses Sondervotum allerdings ausmünden zu lassen in eine Empfehlung für eine entsprechende Novellierung des Wahlgesetzes. Alles in allem ist also ein erfreulich hohes Maß an Übereinstimmung zu konstatieren. Bei aller Anerkennung der Bindung des Abgeordneten an Partei und Fraktion vermag ich dennoch Ihrem Votum, Herr Kollege Schäfer, nicht zuzustimmen. Der Kernsatz Ihrer Argumentation, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes schütze nur die Art der Ausübung des Mandats, nicht aber die Voraussetzungen seines Erwerbs und seines Verlusts, kann mich nicht überzeugen. Ich glaube, Sie halten diesen Satz auch selbst nicht durch, wenn Sie dann in der weiteren Folge auch den Mandatsverlust als Folge des Partei- bzw. Fraktionsausschlusses nicht. als verfassungsrechtlich zulässig ansehen, was aber wohl in der Konsequenz Ihrer Auffassung liegen müßte. Im übrigen verkennen Sie, wie ich glaube, mit dieser Ihrer Kernthese die disziplinierenden Rückwirkungen eines für den Fall des Austritts drohenden Mandatsverlustes. Ihre diesbezüglichen Ausführungen sind deshalb in diesem Punkt, wie mir scheint, durch eine bei Ihrer Erfahrung eher verwunderliche Praxisferne gekennzeichnet.
Ich möchte 'die Gelegenheit nehmen, noch zwei Mißverständnisse auszuräumen, die in diesem Zusammenhang eine gewisse Popularität besitzen.
Die Wahl des Parlaments gibt nicht einer bestimmten Mehrheit ein auf Zeit unantastbares Mandat. Dieses Mandat, das der Wähler erteilt, hat das Parlament als ganzes inne. Und wie sich während. der Dauer der Legislaturperiode legitimerweise Meinungen bei den Wählern oder in den Parteien ändern können, so auch innerhalb des Parlaments. Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten kennzeichnet ihre individuelle Verantwortung. Das heißt, bei Verschiebungen und Verwerfungen der öffentlichen Meinung muß der Abgeordnete zum Beispiel auch prüfen, ob ,die Ursache dafür in einer Änderung der Haltung seiner Partei oder Fraktion liegt, für die er im Wahlkampf geworben hat. So legitim es ist, wenn eine Partei innerhalb der Legislaturperiode ihre Politik ändert, so wenig hat sie Anspruch darauf, daß ihre Abgeordneten diese Änderung mitvollziehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie der Partei so muß es auch dem Abgeordneten
unbenommen bleiben, sich an das dem Wähler vor



Dr. Klein (Göttingen)

der Wahl gegebene Wort gebunden zu fühlen. Ich glaube, in der öffentlichen Diskussion wird diese mögliche Konstellation zu häufig übersehen.
Ich komme zum zweiten Punkt. Gewissen im Sinne des Art. 38 ist, wie mir scheint, nicht etwas, das der Abgeordnete nur bei besonders hehren Anlässen hervorholen dürfte, während er im übrigen gehalten ist, der Fraktions- und Parteilinie zu folgen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 bedeutet vielmehr, daß sich der Abgeordnete für jede anstehende Entscheidung seine politische Überzeugung gewissenhaft zu bilden hat und dabei Weisungen und Aufträgen Dritter nicht unterworfen ist. Gewissen in diesem Sinne dürfe nicht als kleine Münze ausgegeben werden, lautet die These. Ich halte diese These für gefährlich; denn sie verschafft dem imperativen Mandat Raum. Die Legitimität nicht parteikonformen Verhaltens wird dadurch eng begrenzt. Aber das Gegenteil ist richtig: Das Handeln nach eigener begründeter und gegebenenfalls zu begründender politischer Überzeugung ist das Alltagsbrot des verantwortlichen Parlamentariers.

(Sieglerschmidt [SPD] : Das ist aber realitätsfern!)

— Leider, wenn es so ist, Herr Kollege Sieglerschmidt.
Das zweite Thema, dem ich mich kurz widmen möchte, sind die parlamentarischen Kontrollrechte. Auch hier fehlt es uns nicht an aktuellen Anlässen der Diskussion. Einmal mehr haben wir uns zur Zeit mit Untersuchungsausschüssen zu beschäftigen, wie ich es formulieren möchte. Enquete-Kommissionen tagen, die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste bildet den Gegenstand der Arbeit eines Unterausschusses des Rechtsausschusses. Mit Fragen des Petitionsausschusses haben wir uns vor einiger Zeit in diesem Hause befaßt. Seine Aktualität ist permanent, die Anregungen der Kommission sind hier sogar schon Bestandteil der geltenden Verfassung geworden.
Ich möchte zu den Enquete-Kommissionen einige ins einzelne gehende Bemerkungen machen. Enquete-Kommissionen sind geeignete Instrumente zur Unterstützung des Gesetzgebers bei der Vorbereitung schwieriger Gesetzesvorhaben. Sie sind allerdings auch geeignet, den Informationsvorsprung der Regierung ohne den organisatorisch und finanziell sehr viel aufwendigeren Weg der Errichtung einer eigenen Parlamentsbürokratie auszugleichen. Die Institutionalisierung dieser Enquete-Kommissionen auf, der Ebene der Verfassung, wie die Kommission sie empfiehlt, mag sinnvoll sein. Ob sie notwendig ist, mag dahinstehen. Problematisch erscheinen mir jedenfalls die von der Kommission gesteckten Grenzen des Enquete-Rechts, die wesentlich weiter als diejenigen des Petitionsausschusses, ja sogar wohl auch als diejenigen von Untersuchungsausschüssen gezogen sind. Das gilt besonders für die Auskunftsrechte gegenüber Privaten. Ich möchte vor der Einführung von Offenbarungspflichten Privater in bezug auf Gegenstände warnen, die dem Steuer-, Bank-, Geschäfts- oder Versicherungsgeheimnis unterfallen. Achterberg hat in einer Auseinandersetzung mit diesem Teil des Kommissionsberichts auf gewisse Widersprüche im Bericht selbst hingewiesen. Er schließt sich dieser von mir soeben ausgesprochenen Warnung an.
Lassen Sie mich ergänzend noch einen anderen Punkt erwähnen. Die Kommission hat sich, soweit ich sehe und auch soweit ich mich an die mündlichen Erörterungen erinnere, mit dem häufig, wie mir scheint, unbefriedigenden Umgang der Regierung, welcher Regierung auch immer, mit dem parlamentarischen Fragerecht in seinen unterschiedlichen Formen befaßt. Die verfassungsrechtliche Grundlage des Art. 43 Abs. 1, über die wir derzeit verfügen, ist schmal. Sie läßt beispielsweise im dunkeln, in welchem Umfang die Mitglieder der Regierung verpflichtet sind, dem Parlament auf seine Fragen zu antworten, ob diese Pflicht ihre Grenze etwa erst dort findet, wo stichhaltige Geheimhaltungsgründe eine Beantwortung ausschließen, oder schon da, wo es die Regierung für politisch opportun hält, nicht oder ausweichend zu antworten. Vor allem aber sind Auskunftsrechte — soweit vorhanden — solche des Parlaments als ganzem. Denn die Geschäftsordnung des Bundestages, die die Einbringung von Anfragen auch durch eine Minderheit gestattet, kann die Regierung nicht zur Auskunftserteilung verpflichten. Es handelt sich also nicht um verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte der Opposition, auf die im parlamentarischen Regierungssystem — wie die Dinge nun einmal liegen — die ganze Last der öffentlichen Kontrolle der Regierung fällt. Ich meine, auch diese Überlegungen sollten bei den Beratungen des Hauses ihre Berücksichtigung finden.
Drittens einige Bemerkungen zu dem Thema Rechtsetzungsbefugnisse der Exekutive, zu dem bereits Herr Kollege Wendig Stellung genommen hat. Der Grundgedanke der Kommission war, dieses Haus von Routinearbeit, wie die Kommission sagt, zu entlasten. — Dabei sehe ich einmal von dem, wie ich glaube, nicht realisierbaren Vorschlag zu Art. 80 Abs. 2 zur Reduzierung der Zustimmungsrechte des Bundesrates ab. — Mir scheint die Tauglichkeit des dazu gemachten Vorschlags, die bekannte Trias von Inhalt, Zweck und Ausmaß auf den Zweck zu reduzieren, zweifelhaft zu sein. Wir stehen doch der Tatsache gegenüber, daß die Rechtsprechung in den letzten Jahren den Gesetzesvorbehalt kontinuierlich ausgedehnt und damit die Befassungspflichten dieses Parlaments, des Parlaments überhaupt, wesentlich ausgedehnt hat über den dem konstitutionellen Staatsrecht entstammenden, überkommenen Eingriffsvorbehalt hinaus.
Die jüngsten Ergebnisse dieser verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gehen — auf eine etwas vergröbernde Formel gebracht - dahin: Was für den Bürger wesentlich ist, muß auf der höchsten politischen Ebene, von der unmittelbaren Repräsentanz des souveränen Volkes, muß also vom Parlament entschieden werden.
Die Form des Gesetzes hat also nicht mehr nur die klassische Funktion der Gewährleistung von Rechtssicherheit für den Bürger, sondern auch die demokratische Funktion der Ver-Öffentlichung von Entscheidungen. Sie garantiert durch das dem Zustandekommen des Gesetzes vorgeschaltete Verfah-



Dr. Klein (Göttingen)

ren die Transparenz des politischen Entscheidungsprozesses.
Wie soll der Gefahr der Überlastung der Parlamente und damit der Gefahr der Politikunfähigkeit der Parlamente in dieser Situation begegnet werden? Mir will scheinen, daß erfolgversprechender als die Vorschläge der Kommission Erwägungen sind, die dahin gehen, der Gesetzgeber möge sich mehr als üblich — vielleicht befinde ich mich in einem gewissen Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Wendig — auf Rahmenregelungen beschränken, sich dafür aber bezüglich der von der Exekutive zu erlassenden Voraussetzungen ein Mitwirkungsrecht vorbehalten.
Dafür gibt es mehrere Variationsmöglichkeiten, die auch schon zum Teil bei der Gesetzgebung dieses Hauses praktiziert worden sind. Ich erinnere etwa an die Möglichkeit des Zustimmungsvorbehaltes und auch des Vetovorbehaltes. Beide haben in § 51 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Stabilitätsgesetzes ihren Niederschlag gefunden.
Eine weitere Variante wäre der sogenannte Rückholvorbehalt, die Einräumung des- Rechtes an eine Minderheit — wie immer man sie begrenzt —, das Parlament mit einer solchen Normsetzung durch die Exekutive zu befassen. Ich hege keine verfassungsrechtlichen Bedenken, etwa unter dem Gesichtspunkt des Gewaltenteilungsprinzips, gegen eine solche Lösung. Auch könnte ich mir vorstellen, daß sich das Bundesverfassungsgericht angesichts solcher Parlamentsvorbehalte zu einer etwas restriktiveren Behandlung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 veranlaßt sehen könnte.
Ich muß nun allerdings daran erinnern, daß der Bundestag ja vor nicht allzu langer Zeit einmal einen Anlauf in dieser Richtung unternommen hat, und zwar mit dem Versuch einer Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das war eine halbe Sache!)

Der Versuch ist inzwischen erneut auf dem Wege. Aber der damalige Anlauf ist kläglich und, 'wie ich glaube, in einer für dieses Haus blamablen Weise gescheitert. Hier hat sich, so scheint mir, die Schwäche des Parlaments gegenüber der vereinigten Kraft der Bürokratie in Bund und Ländern in einer bedenklichen Weise manifestiert. Ich glaube, hier ließe sich mehr Demokratie wagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, indem das Parlament mehr Selbstbewußtsein zeigte.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807302200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807302300
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich zunächst als früherer Vorsitzender dieser Enquete-Kommission Verfassungsreform für die anerkennenden Worte, die heute hier für die Arbeit gewidmet wurden, recht herzlich bedanken, insbesondere für die Mitglieder, die nicht dem Hause angehören. Es waren immerhin 14 Mitglieder, die von außerhalb zu dieser Kommission gekommen sind und in vollem Umfang an der Arbeit mitgewirkt haben.
Ich freue mich, daß man allseits erkannt hat, daß die Kommission nicht von einem Bestreben geleitet war, möglichst viel originell neu zu machen, sondern von dem Bestreben, an die kontinuierliche Entwicklung anzuknüpfen. Je länger man sich dann mit der Verfassung befaßt, um so größer wird die Hochachtung vor den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates, die 1948/49 dieses Grundgesetz geschaffen haben. Man erkennt Notwendigkeiten der Weiterentwicklung, man erkennt aber auch die Notwendigkeit — das ist das, was Herr Kollege Wendig wohl zum Ausdruck bringen wollte —, langfristig kontinuierlich nach der gleichen Verfassung zu leben, daß sie sich im Bewußtsein des Volkes verankert, und nur die Änderungen mitzuvollziehen und so zu gestalten, wie sie den Bedürfnissen entsprechen.
Nun möchte ich auf einige der Vorredner eingehen, aber zunächst zu zwei Punkten etwas sagen. Ich glaube, wir müssen uns davon freimachen, daß wir nur an den Wortlaut des Grundgesetzes denken. Die Verfassung ist mehr als das Grundgesetz. Sie ist mehr, sie ist etwas anderes als ein Organisationsstatut; die Verfassung umfaßt die Art und Weise des Zusammenlebens dieses Volkes, dieser Gesellschaft. Sie umfaßt nicht nur die Regeln, das Organisationsstatut, was auch im Grundgesetz steht.
Hier sind es zwei Punkte, auf die ich eingehen will. Das ist die Einbeziehung des einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen in den Willensbildungs- und Meinungsbildungsprozeß hi diesem Staat. Sicher ist es richtig, wenn wir in Kapitel 1 bezüglich Parlament und Regierung das Schwergewicht unserer Überlegungen darauf konzentrierten, daß das Parlament seine Funktionsfähigkeit verbessern soll, daß es seine Aufgabe voll erfüllen kann. Das wird es aber nie erreichen, wenn es nicht von einer Vielzahl, einer möglichst großen Zahl von Bürgern getragen ist und wenn nicht eine Großzahl, Vielzahl oder alle gesellschaftlichen Gruppen sich mit diesem Staat identifizieren und sich in ihm wiederfinden. Das kann man, werden Sie mir gleich antworten, ja nicht gesetzlich regeln. Nein. Vieles kann man nicht gesetzlich regeln. Wenn Sie, Herr Kollege Klein, z. B. ganz richtig sagen, daß ich Bedenken habe, einen Fraktionswechsel einfach so hinzunehmen, dann haben Sie auch richtig referiert, daß ich keinen Vorschlag mache, weil ich in der Tat der Meinung bin, das entziehe sich der gesetzlichen, der verfassungsrechtlichen Rgelung, sondern sei eine Frage, bei der sich der einzelne demgemäß zu verhalten habe, und jeder Fall liegt wieder anders.
Ich bin gegen eine gesetzliche Regelung, weil es nicht gelingen wird, zwischen Art. 38, der Freiheit des Abgeordneten — die ich will —, und Art. 21, der Meinungsbildungsaufgabe der Parteien, einen Kompromiß zu finden, der für alle Fälle befriedigend ist. Deshalb stelle ich ohne Vorschlag die Problematik dar. Ich bin der Meinung, man muß in dieser



Dr. Schäfer (Tübingen)

Richtung weitergehen. Ich vermute, daß Sie gar nicht anderer Meinung sind als ich, daß nämlich der Abgeordnete, der hier im Hause ist, getragen sein soll von der politischen Gruppe, die ihn zur Wahl aufgestellt hat, getragen sein soll von den Wählern, die diese Partei gewählt haben, und nicht den Versuch machen darf, irgendwo auf der anderen Seite einzusteigen. Vielleicht gehen unsere Meinungen auseinander, so sehr wohl nicht.
Lassen Sie mich zu dem ersten Punkt kommen, zu der Einbeziehung des einzelnen. Der einzelne ist in dieser Gesellschaft verhältnismäßig hilflos. Deshalb schließt er sich mit Gleichgesinnten zusammen. Das ist das, was wir heute — erfreulicherweise — als Bürgerinitiativen erleben, Bürgerinitiativen der verschiedensten Art, Bürgerinitiativen, bei denen die Besitzer von Vorgärten sich zusammenschließen, um etwas zu erreichen, praktisch Interessengemeinschaften, bis zu denjenigen, die aus tatsächlichen Überzeugungsgründen für die Realisierung einer bestimmten Sache oder meistens für die Nichtrealisierung einer Sache eintreten. Dort ist dann die Überlegung sehr nahe — mein Freund Schöfberger hat den Bogen zu dieser Frage schon geschlagen —, ob es nicht richtig ist, ihnen auch die Möglichkeit des Volksbegehrens zu geben, über das einzige Volksbegehren, nämlich Gebietsneugliederung nach Art. 29 des Grundgesetzes, hinaus.
Ich will hier einen Gesichtspunkt anführen, der noch nicht angeführt wurde. Ich habe Bedenken dagegen. Denn sowohl die Bürgerinitiative als auch das Volksbegehren beziehen sich immer auf einen politischen Teilaspekt, auf eine Frage, die man ernsthaft nur entscheiden und lösen kann, wenn man die Dinge gesamtpolitisch sieht, wenn man sie gesamtpolitisch gestern, heute und morgen zu verantworten hat. Diese Initiativen bilden sich, und die Volksbegehren ad hoc werden dann entschieden. Nachher lösen sie sich auf. Ich bin dafür, daß Verantwortliche da sind, ich bin dafür, daß Parteien die Verantwortung tragen und dafür auch stehen müssen, wenn sich nachher etwas anders entwickelt hat. Ich bin dafür, daß diese Fragen aus der Gesamtverantwortlichkeit und der Gesamtzusammenschau der politischen Fragen heraus entschieden werden. Deshalb — das war eine der tragenden Überlegungen der Enquete-Kommission — waren wir der Meinung, daß diese Entscheidungen nur von denjenigen getroffen werden können, die integrierend wirken können. Aber es bleibt ein Unbehagen. Es bleibt ein Unbehagen, das sich an die Parteien wendet, das sich an uns Abgeordnete selbst wendet, ob wir auch den richtigen Kontakt — das können wir jetzt nicht regeln, sondern das müssen wir tun — mit solchen Bürgerinitiativen — sage ich jetzt ganz allgemein — aufnehmen und sie richtig in die Verantwortung bringen, ob wir sie richtig beteiligen und den guten Willen haben, die Dinge besser zu machen — denn alle diese Initiativen sind ja von der Überzeugung getragen, Besseres vorzuschlagen —, sie mit in die Diskussion einzufügen. Das kann man nicht- regeln, sondern das muß man tun.
Das Zweite: die Interessengruppen oder die Gruppen der Gesellschaft, die Interessen vertreten. Es ist in diesem Staat legitim, seine Interessen zu vertreten. Es ist legitim und richtig, wenn man sich mit Bürgern gleicher Interessenlage zusammenschließt. Art. 9 gewährt deshalb auch die Koalitionsfreiheit. Es ist gut und richtig und in unserem Staat unverzichtbar, daß die Tarifpartner frei sind und daß der Staat die Entscheidungen der Tarifpartner im Tarifvertrag — das sind politische Entscheidungen — als Fakten seiner Entscheidung und seiner Weiterarbeit zugrunde legt.
Trotzdem entsteht die Frage — dieses Kapitel steht zunächst für sich —: In welcher Weise kann man das Wissen und die Kraft der Gruppen, die ganz konkrete, klare Vorstellungen haben und die ihre Interessen ehrlich und offen vertreten, für diesen Staat nutzbar machen? Wir haben in dieser Hinsicht — Frau Renger hat es gesagt — in den letzten 20 Jahren einiges mit Anhörverfahren entwickelt. Zum Teil wurde, wie ich glaube, nicht immer ganz glücklich verfahren. Ich kenne andererseits Vorgänge des Anhörverfahrens, die eine hervorragende Basis gegeben haben, insbesondere dann, wenn es gelungen ist, Befürworter und Nichtbefürworter am gleichen öffentlichen Verfahren zu beteiligen, so daß in aller Ehrlichkeit von dem einen seine Meinung zu sagen war und der andere korrigieren konnte oder bestätigen mußte. Ein solches Verfahren ist absolut notwendig. Wir können es allerdings auch nicht gesetzlich regeln.
Ich muß mich nun mit dem Gedanken auseinandersetzen, ein solches Verfahren zu institutionalisieren. Es gibt Vorschläge, einen Wirtschafts- und Sozialrat zu schaffen, das Verfahren also in einem Verfassungsorgan mit beratendem Charakter zu institutionalisieren, das in wirtschafts-, finanz-, sozial- und steuerpolitischen Fragen mitreden kann. Wer wäre in einem solchen Organ dann alles vertreten? Die Wirtschaftsverbände, der Bauernverband, die Gewerkschaften, der Beamtenbund — keiner hat die Mehrheit; jeder vertritt seine Vorstellungen. Wenn jeder ehrlich seine Vorstellungen vertritt, kann dieses Gremium auch nicht abstimmen. Denn wenn ich meine Interessen ehrlich vertrete — und dazu bin ich von meinem Verband ja in das Gremium geschickt worden —, kann ich nicht darüber abstimmen, daß weniger empfohlen wird. Oder es gibt Arrangements zu Lasten derjenigen, die nicht vertreten sind. Dies ist meines Erachtens eine falsche Betrachtung. Die gesellschaftlichen Kräfte müssen und sollen nicht innerhalb des Staatsapparates wirken, sondern sie sollen auf den Staatsapparat wirken. Sie sollen auf diejenigen Organe wirken, die die Entscheidungen zu treffen haben.
Damit komme ich auf die Aufgabe der Parteien und die Aufgabe der Fraktionen zu sprechen. Von dieser Aufgabe dürfen wir — so wie unsere Entwicklung, Gott sei Dank, gelaufen ist — keine Partei entbinden. Die Parteien sind eben keine Teile mehr, wie das Wort sagt. Sie vertreten nicht die Auffassung eines Teiles der Bevölkerung, sondern die Parteien vertreten etwas, was nach Auffassung ihrer Mitglieder die bestmögliche Konzeption für das ganze deutsche Volk ist. Sie müssen den Interessenausgleich bei sich selber suchen. Denken wir doch alle miteinander an die Parteitage. Die Partei



Dr. Schäfer (Tübingen)

muß auf Parteitagen aus verschiedenen Vorstellungen eine Gesamtkonzeption entwickeln, d. h., sie muß integrierend wirken.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Aber sie bleibt doch Teil, Herr Kollege! Daran wollen wir nichts ändern!)

— Sie bleibt Teil in der Vorstellung, aber sie erarbeitet ihr Konzept für das Ganze. Darüber sind wir uns klar. Das ist eine gute Entwicklung. Sie bleibt Teil, aber ihr Konzept ist für das Ganze. Sie erarbeitet nicht ein Konzept für einen Teil der Bevölkerung. Vielen Dank für Ihren Zwischenruf, der mir Gelegenheit gab, dies zu verdeutlichen. Eine Partei versteht sich heute nicht mehr beispielsweise als Bauernpartei. Einen solchen Zustand haben wir heute Gott sei Dank nicht mehr. Die Parteien müssen vielmehr für alle zusammen da sein. Wir können dafür gegenseitig Beispiele anführen, brauchen dies aber gar nicht zu tun, weil wir die Gegebenheiten kennen. Die Entscheidung über den Interessenausgleich können deshalb nicht diejenigen finden, die berufen sind, Interessen zu vertreten, sondern müssen diejenigen finden, die eine Legitimation vom ganzen Volk haben, eine integrierte Regelung zu finden, nämlich die Abgeordneten, die Parteien.
Diese Konzeption muß aber ihre Ergänzung finden. Deshalb haben wir mit gutem Grund den Grundsatz der Sozialdemokraten in die Tat umgesetzt: „Wir streiten für die Demokratie. Sie muß die allgemeine Staats- und Lebensordnung werden, weil sie Ausdruck der Achturig vor der Würde des Menschen und seiner Eigenverantwortung ist." Wir sind der Auffassung, daß dieser Grundsatz nicht nur den öffentlichen, den staatlichen Bereich, sondern den gesamten Lebensbereich umfaßt, in dem der einzelne wirkt und in den er eingefügt ist.

(Zuruf des Abg. Benz [CDU/CSU])

— Das ist ein großer Unterschied z. B. zu der Auffassung von Herrn Heck. Das müssen Sie einmal nachlesen, Herr Benz. Der Herr Heck hat es sehr stark bestritten. Herr Heck ist der Auffassung. daß Demokratie — das hat er als Generalsekretär der CDU gemacht — —

(Zuruf von ,der CDU/CSU)

— Ja, schön, darüber müssen wir ja reden, wenn wir verschiedener Meinung sind. — Deshalb haben wir das Betriebsverfassungsgesetz aus gutem Grund ein Verfassungsgesetz für die Betriebe genannt; deshalb haben wir aus gutem Grund die Mitbestimmung im Sinne der Mitverantwortung und des Mit-bestimmens weiterentwickelt.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Seit wann gibt es das Betriebsverfassungsgesetz?)

— 1971/72

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

haben wir es in dem Sinne geändert, wie ich eben ausgeführt habe. — Herr Jenninger, ich kann doch nicht so schnell schwätzen, wie Sie schreien. Das Gesetz ist 25 Jahre alt.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Aber die Wahrheit können Sie sagen! Wir haben 1951 ein solches Gesetz beschlossen! Das müssen Sie wissen!)

— Entschuldigen Sie, Sie können anscheinend nicht zuhören. Ich kann Ihnen doch nicht helfen, wenn Sie nicht zuhören. Ich habe gesagt, es ist 25 Jahre alt, und wir haben diesem Gesetz 1971/72 einen ganz neuen Inhalt gegeben. Ist Ihnen das so unangenehm?

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Nein, das ist mir nicht unangenehm! Sie müssen nur die Wahrheit sagen!)

— Na also! Warum wollen Sie unbedingt behaupten, daß ich etwas falsch sage, wenn Sie bloß nicht zuhören? Aber, Herr Jenninger, das ist bei Ihnen nichts Neues. Das sind entscheidende Fragen der — —(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Herr
Schäfer, was mich interessieren würde,
wäre, ob Ihr Konzept auch auf die Familie
angewandt werden soll! Das würde auch
das deutsche Volk interessieren, was Sie
dazu sagen!)
— Ach, wissen Sie, Herr Lenz, wenn Sie fragen, ob das auch auf die Familie anwendbar sei, dann haben Sie von normalen Lebensverhältnissen keinerlei Ahnung.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Im Intimbereich — das ist wieder ganz charakteristisch für die CDU — sind sie immer für den Staat und für gesetzliche Regelung, ob das § 218 ist oder ob das andere Dinge sind. Das überlassen Sie den Menschen nicht selber. Unsere Regelungen — wenn Sie auf das Fürsorgerecht anspielen — sind in Art. 6 wohlbegründet und durchaus in Ordnung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807302400
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jaeger?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0807302500
Herr Kollege Dr. Schäfer, würden Sie zugeben, daß Ihnen in der Eile der Debatte — Sie haben ja nicht vom Konzept gesprochen — ein Irrtum unterlaufen ist? Sie werden den Schutzbereich des § 218, bei dem es um menschliches Leben geht, sicherlich nicht zum Intimbereich zählen können. Hier geht es nicht um ein Sittlichkeitsdelikt, sondern um ein Delikt gegen das Leben.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)


Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807302600
Das ist ein Irrtum Ihrerseits.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Das ist die Systematik des Strafgesetzbuches!)

— Das habe ich vielleicht verkürzt so gesagt. Mir geht es darum, Herr Jaeger: Gewissensentscheidung ist eine Sache des Individuums und nicht von Behörden. Eine Behörde kann nicht für mein Gewissen entscheiden, sondern nur ich selbst. Ihre Regelung sah vor, daß an Stelle der Frau ein Gremium entscheiden soll. Ich habe Ihnen damals schon gesagt, daß dies schlecht ist. Man kann das Gewissen nicht durch einen Behördenspruch ersetzen.



Dr. Schäfer (Tübingen)

Aber bleiben wir bei Ihnen, Herr Jaeger. Sie haben über den Bundesrat gesprochen und haben fröhlich die Jahreszahlen 1871, 1919 und 1949 genannt. Aber Herr Jaeger, Sie wissen doch, daß das falsch ist. 1871 kam das Deutsche Reich durch einen Vertrag der Fürsten mit dem Norddeutschen Bund zustande. Die Fürsten waren die Träger der Souveränität. Die Fürsten entsandten Vertreter in den Bundesrat. Der Bundesrat war der Träger der Souveränität. Der Bundesrat beschloß die Gesetze und nicht der Reichstag.

(Zuruf des Abg. Benz [CDU/CSU])

Der Bundesrat war das entscheidende Gremium. In dem Augenblick — Herr Jaeger, das wissen Sie doch; sagen Sie es doch auch so —, in dem die Fürsten als Träger der Souveränität wegfielen, nämlich 1918-1945, kamen sie Gott sei Dank nicht wieder —, und alle Staatsgewalt vom Volke ausging, war nun ganz konsequent, daß die Gesetze vom Bundestag bzw. vom Reichstag beschlossen wurden.
Die Schwierigkeit, in der wir sind

(Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— kleinen Augenblick —, ist folgende: Das Grundgesetz behandelt vorrangig die Wahl, den Wahlvorgang, die Legitimation dieses Hauses durch den Wähler. Es sagt deshalb im Grundsatz: Wenn der Bundesrat nicht damit einverstanden ist, kann ihn dieses Haus überstimmen. Die politische Legitimation entscheidet. Bei zustimmungsbedürftigten Gesetzen entscheidet plötzlich nicht mehr die Legitimation, auch nicht die Wahl, sondern die Tatsache, daß Länder, Gebietskörperschaften, durch die aus Wahlen hervorgegangenen legalen Regierungen vertreten sind. Wenn sie sich nicht einigen können, entsteht eine Situation, daß niemand handlungsfähig ist. Damit müssen wir uns beschäftigen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807302700
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807302800
Gerne. Bitte, Herr Klein.

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0807302900
Herr Kollege Schäfer, ist Ihnen bekannt, daß das Verständnis der Verfassung von 1871, das Sie eben vorgetragen haben, das Verständnis ist, das Bismarck seinen Staatsstreichplänen im Jahre 1890 zugrunde legte, aber nicht dasjenige der zur Zeit der Verfassung von 1871 allgemein vertretenen Lehre?

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807303000
Nein, das ist falsch, Herr Klein. Das ist schlicht falsch, was Sie sagen. Damit müssen Sie sich noch einmal befassen. Ich werde es auch tun. Dann können wir vielleicht die Ergebnisse unserer Prüfungen austauschen.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Das ist nur ein normaler Professor!)

Dann sind wir am Schluß vielleicht beide klüger.
Zu Ihrer Bundesratssache will ich Ihnen nur noch folgendes sagen. Ich freue mich, daß Sie den Herrn Kiesinger zitiert haben, der als Bundesratspräsident gesagt hat, daß der Bundesrat ein Integrationsfaktor sei. Wissen Sie, daß er das 1962 gesagt hat?

(Dr. Jaeger [CDU/CSU] : Das habe ich gesagt!)

— Ja, aber jetzt kommt der Fortgang. — Und wissen Sie, daß es dann so ungefähr 1973 oder 1974 einen Bundesratspräsidenten Filbinger gab? Und wissen Sie, daß der nachfolgende Bundesratspräsident Kubel bei seiner Übernahme Grund hatte, nach der Handhabung, die in dem Jahr der Präsidentschaft des Herrn Filbinger tatsächlich praktiziert wurde, nachdem der Herr Filbinger dieses Wort von Herrn Kiesinger nicht aufgenommen hatte, an das Wort von Kiesinger zu erinnern? Das ist die Praxis, Herr Jaeger, um bei dem zu bleiben, was Sie selber vorgetragen haben. Das ist das, was der Bundeskanzler mit Recht gerügt hat und weshalb er gesagt hat: Ihr wollt so tun, wie wenn ihr eine Gegenregierung wäret. Das dürft ihr nicht sein.
Ihre Formulierungen, die Sie so schön vorgelesen haben, hätten — von Ihnen aus gesehen — in der Forderung enden müssen, dem Gesamtstaatsveranwortlichkeitsgefühl — vom Bundesverfassungsgericht auch als Bundestreue dargestellt — in der Praxis auch gerecht zu werden.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Das tun wir auch!)

Dann könnten wir uns hier über Beispiele unterhalten, angefangen vom Finanzausgleich bis zu anderen Vorgängen, wo ich Ihnen dann sagen kann, daß es im Bundesrat das gegeben hat, was der Herr Kiesinger 1969 gesagt hatte, als er es kaum verwinden konnte, daß er nicht mehr Bundeskanzler war. Damals sagte er: Wir werden euch — FDP — hinauskatapultieren, und wir werden im Bundesrat und überall Opposition machen. Sehen Sie, das ist die falsche Haltung. Ausgerechnet der Herr Kiesinger hat dann von Opposition mit Hilfe des Bundesrats gesprochen. Dort liegt der Fehler.

(Zuruf des Abg. Benz [CDU/CSU])

— Ach, das verstehen Sie nicht? Tut mir leid, Herr Benz.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Da hat doch einer gesagt: Das Totenglöcklein bimmelt!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807303100
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jaeger?

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807303200
Bitte, Herr Jaeger.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0807303300
Wenn es mir auch leider nicht möglich ist, im Rahmen einer Frage all die Äußerungen zu erwidern, die Sie eben getan haben, möchte ich mir doch eine Frage erlauben: Ist Ihnen nicht klar, Herr Dr. Schäfer, daß der Begriff der Bundestreue das Verhältnis von Bundes- zu Landesorganen betrifft, daß aber der Begriff der Bundestreue nicht im Verhältnis von Bundesorganen ange-



Dr. Jaeger
wendet werden kann? Denn der Bundesrat ist genauso wie die Bundesregierung oder der Bundestag ein Bundesorgan, und Bundestreue kann es nur von außerhalb, von den Ländern her geben.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0807303400
Das ist sophistisch herrlich und trotzdem nicht richtig; denn im Bundesrat wirken die Länder durch Regierungsmitglieder mit, und so bezieht es sich auf diese ebenfalls.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Ich möchte eine Anregung zu der Frage geben: Wie soll es weitergehen? Wir werden noch vor der Sommerpause den Bericht der Wahlkreiskommission bekommen. Der Bericht der Wahlkreiskommission gibt regelmäßig Veranlassung, daß sich dieses Haus damit befaßt, welchen Auftrag es der Regierung geben will, ein Wahlgesetz vorzulegen. Ich meine, wir sollten bis dahin intern in den Fraktionen die Prüfung der Vorschläge der Enquete-Kommission über die Aufstellung von Wahlbewerbern und möglicherweise Änderungen des Wahlsystems als Auftrag geben. Ich denke, es wäre gut, Herr Minister, wenn auch Ihr Haus schon Vorüberlegungen anstellte; denn wenn man es realisieren will, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807303500
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0807303600
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben eben in unseren Reihen festgestellt, daß wir hier mit 25 % anwesend sind. Das ist von unserer Fraktion schon ein Anfang für das, was heute hier angeregt wurde, wobei das Geheimnis der kleinen Basiszahl immer wieder eine bedeutende Rolle spielt. Das räumen wir gern ein.

(Heiterkeit)

Es ist hier sehr vieles zu Recht lobend aus dem Bericht -der Enquete-Kommission hervorgehoben worden, das einmündete in Anregungen, mit denen wir uns in Zukunft weiter zu befassen haben werden. Ich möchte einen Punkt ansprechen, in dem es, wie ich meine, sehr zu Recht nicht zu einer Anregung gekommen ist. Das ist die Frage, ob man irgendwelche Regelungen der Existenz und der inneren Verfassung der vielfältigen Verbände, die zum Teil erheblichen politischen Einfluß ausüben, treffen sollte oder nicht.
Unsere Partei hat sich damit sehr gründlich befaßt. Das ist von einigen, die bei der Größe ihrer Verbände eigentlich nicht so empfindlich sein sollten, ungewöhnlich gereizt und empfindlich zur Kenntnis genommen worden. Aber das Ergebnis war so, daß wir auf unserem kürzlichen Bundesparteitag in Kiel zu demselben Ergebnis gekommen sind wie die Enquete-Kommission, nämlich daß es angesichts der enormen Vielfalt in der Erscheinung dieser Verbände und angesichts der Tatsache, daß die zur Verfügung gestellten allgemeinen rechtlichen Ordnungen in unserem Lande dazu führen müssen, daß die einzelnen sich freiwillig zusammenschließen und ihre Rechte dort geltend machen, wie es ihren Interessen entspricht, vermutlich nur Schaden stiften könnte, wenn man versuchte, von außen gesetzgeberisch in diese so vielfältigen Verbände hineinzuregieren.
In Wirklichkeit muß die Lösung in dem gesucht werden, was in anderem Zusammenhang schon angesprochen wurde, nämlich im Selbstbewußtsein dieses Parlaments im ganzen und im Selbstbewußtsein und der Integrität jedes einzelnen Mitglieds dieses Parlaments. Da liegt meiner und unserer Meinung nach die richtige Möglichkeit der Kontrolle von Verbänden und der Eindämmung eines Einflusses, der über die legitime Interessenwahrung im Einzelfall vielleicht einmal hinausgehen und sich in das einschalten sollte, was unter viel einschränkenderen Bestimmungen den Parteien anvertraut ist.
Deshalb sind wir tatsächlich der Meinung: Die Kommission hat recht daran getan - wenn ich den Bericht richtig verstanden habe: wohl gegen gewisse Minderheitsmeinungen —, hier zu sagen: Wir wollen das zwar noch weiter prüfen, aber es besteht im jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung zu Empfehlungen.
Zu diesem Selbstbewußtsein und zu dem, was man bei der Beobachtung der Verbände von hier aus immer wieder beachten muß, wenn man solche Regelungen überflüssig machen und den Einfluß der Verbände nicht schädlich werden lassen will, gehört natürlich auch, daß man die Verbände nicht überbewertet.
Ich wäre deshalb dem Bundesinnenminister sehr dankbar, wenn er auf die mehrmals aufgetauchte und mehrmals wieder verschwundene Idee endgültig verzichten könnte, ausgerechnet ein Gesetz über die Beteiligung von Verbänden an den Beratungen seines Hauses oder auch der Bundesregierung zu machen. Wenn jemand von uns Sachverstand zur Kenntnis nehmen möchte, dann wird er sich den da anhören, wo er ihn vermutet, und versuchen, möglichst unterschiedliche Stimmen zu hören und daraus das Mittel zu ziehen. Aber wir wollen die beteiligten Herren nicht noch übermütiger machen und ihr gelegentlich schon recht ordentlich entwikkeltes Selbstwertgefühl nicht noch weiter steigern, indem wir ein Gesetz über die Anhörung von Verbänden machen. Ich bitte wirklich herzlich, diese Sache endgültig zu vergessen.

(Beifall)

Sie taucht merkwürdigerweise in dem Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten zur Dienstrechtsreform vom Dezember wieder einmal auf.
Im übrigen täuschen wir uns häufig über die unpolitische Natur der Verbände und über die Art, wie sie sich jeweils auf das Interesse konzentrieren, das zu verfolgen sie vorgeben. Ich möchte Ihnen ein meiner Meinung nach sehr plastisches Beispiel nennen, nämlich die Wahl des Intendanten des ZDF vor nicht allzu langer Zeit. Da konnte man studieren, wie sich die ungewöhnliche Pluralität völlig unpolitischer Verbände zu zwei exakt gleich großen, politisch streng geschlossenen Blöcken addierte. Da haben sich die evangelische Kirche und



Kleinert
die katholische Kirche, die Agrarier, die freien Be- rufe, die Sportler und wer noch alles auf geheimnisvolle Weise streng parteipolitisch organisiert.

(Dr. Freiherr von Weizsäcker [CDU/ CSU]: Na, na, na!)

Der Aberglaube, man könne die Dinge entpolitisieren, wenn man die Vielfalt der Verbände und die pluralen gesellschaftlichen Kräfte in diesem Bereich installiert, stellt sich dann, wenn es um wirklich erheblich politische Entscheidungen geht, als Augenwischerei und ein Versuch heraus, die Dinge zu verlagern, statt sie gleich ehrlich anzusprechen, wie sie sind.
Aus jenem Vorgang und etlichen anderen kann man etwas lernen. Jeden einzelnen, der etwas von uns will und der uns gute Ratschläge für die Gesetzgebungsarbeit geben möchte, müssen wir uns angucken. Wenn er gar keinen Verband hinter sich hat, aber sehr gescheit ist und möglichst noch eine ordentlich gefertigte Synopse mitbringt, die die Arbeit erleichtert, wird man ihn sich sehr gern anhören. Aber wenn einer ankommt und erzählt, wie ungeheuer viele tausend Mitglieder er vertritt, und sagt, daß man auf der Stelle tun muß, was er will, weil alle diese Mitglieder immer FDP gewählt haben, das jedoch andernfalls in Zukunft nicht mehr tun würden — eine Behauptung, die jeder von uns, nach seiner Partei abgewandelt, kennt und die an Glaubwürdigkeit durch häufige Wiederholung nicht gewinnt —, und wenn er außer seinem Selbstwertgefühl gar nichts vorbringt, dann wird er einen ungewöhnlich geringen Einfluß auf unsere Gesetzgebung ausüben, wenn wir das Geschäft richtig verstehen und wenn wir uns die Leute und das, was sie zu sagen haben, angucken und nicht so sehr danach fragen, wer alles dahintersteht.
Es gibt ja auch Verbände, die mit zum Teil erheblichem Aufwand Public Relations, wie man so sagt, betreiben. Wir haben kürzlich Veranlassung genommen — im Einzelfall kann man so etwas ja mal regeln —, das von hier aus etwas unter Kontrolle zu nehmen, nämlich im AGB-Gesetz. Da haben wir die Klagebefugnis der Verbände daran geknüpft, daß sie — ich weiß die Zahl jetzt nicht genau — etwa 60 oder 70 natürliche Personen als Mitglieder vorweisen können. Im Verhältnis zu dem, was von da so vorgetragen wird und mit welcher Wucht das vorgetragen wird, ist es erstaunlich, daß es sich bei den Beratungen als zweckmäßig erwiesen hat, auf diese sehr bescheidende Zahl zu gehen, um sicherzustellen, daß hier überhaupt Mitglieder vorhanden sind. Das allerdings wollten wir in diesem Zusammenhang sicherstellen. Darum haben wir es hineingeschrieben. Da konnte man aber nur eine ganz geringe Zahl festlegen.
Das war einiges weniges zur Realität der Verbände und zu dem, was sie für unsere Arbeit bedeuten können. Ich wiederhole: Ich glaube, unser gesundes und vernünftiges Selbstbewußtsein — das des Parlaments und das der einzelnen Abgeordneten — wird hier eine bessere Kontrolle sein als der Versuch wie auch immer zu gestaltender gesetzlicher Regelungen. Dafür in diesem Bereich Dank für den Bericht der Kommission!
Wir sind alle der Meinung — obwohl wir als Freie Demokraten unter der Gewissensstrapazierung einzelner Abgeordneter in den letzten Jahren in besonderer Weise zu leiden hatten —, daß dennoch an dem freien Mandat nicht gerührt und gerüttelt werden sollte. Wir sind der Meinung, daß wir mit allem, was damit zusammenhängt, weiterhin leben müssen, wenn wir nicht riskieren wollen, daß sonst in Einzelfällen Disziplinierungen überhand nehmen, daß die Möglichkeiten der freien Entscheidung zu sehr beschnitten werden. Diese Möglichkeit muß erhalten bleiben.
So wie Sie aber, Herr Professor Klein, diese Gewissensentscheidungen vorhin hochstilisiert haben, so hoch möchten wir sie doch nicht in jedem Fall angesiedelt wissen. Es gehört doch nun einmal für jeden dazu, der es auf den uns bekannten mühsamen Wegen der Parteiarbeit geschafft hat, bis zu einem Bundestagsmandat zu kommen, daß er den Gesamtzusammenhang politischer Entscheidungen versteht, daß er versteht, daß der einzelne seinen Beitrag zu der Entscheidung seiner Gruppe, seiner Partei leisten kann, Entscheidungen aber nur in der Geschlossenheit aller getragen werden können, die sich auf diese Weise zusammengefunden haben, und daß ohne ein erhebliches Maß an Solidarität, Loyalität und Kameradschaft die Dinge eben nicht zu bewegen sind. Wenn das jeder einzelne weiß, dann relativiert sich das, was Sie gesagt haben, es sei geradezu das tägliche Geschäft — so ähnlich haben Sie es ausgedrückt; das ist Ihnen in der Formulierung vielleicht etwas überspitzt geraten —, daß der Abgeordnete seinem Gewissen folge.
Sie wissen bei vielen Vorlagen, die wir heute Mittag vielleicht noch im Schlußgalopp verabschieden werden, nicht, was darin steht — genausowenig wie ich übrigens —, und wir werden ihnen doch zustimmen, weil wir uns eben auf Kollegen verlassen müssen und weil wir wissen, daß wir uns in einem Ganzen bewegen und das mitzutragen haben, was an anderer Stelle auch einmal andere tun. Das ist das tägliche Geschehen, und ich glaube nicht, daß jemand von uns sein Gewissen besonders belasten muß, wenn es am Schluß einer Debatte noch einmal zu einer bündelweisen Abstimmung kommen sollte.
Noch viel weniger kann ich einsehen, daß es der Selbstdarstellung und der besonderen Selbstverwirklichung einzelner dient, wenn sie sich bei jeder Gelegenheit hierauf berufen, statt die Werte der Kameradschaftlichkeit, der Solidarität oder der Loyalität so hoch anzusiedeln, wie sie angesiedelt werden müssen, wenn das hier, gleich in welcher Fraktion, richtig funktionieren soll, wenn hier klare Entscheidungen getroffen werden sollen und das politische Geschäft sinnvoll betrieben werden soll. Deshalb Ja zum freien Mandat, aber die Gewissensübungen nicht zu hoch hängen, die man gelegentlich hier sehen konnte und in Zukunft vermutlich noch sehen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807303700
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lenz?




Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0807303800
Bitte schön.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0807303900
Herr Kollege Kleinert, fanden Sie es wirklich so schädlich, daß der Kollege Klein darauf hingewiesen hat, daß die Arbeit in diesem Hause mit Gewissenhaftigkeit getan werden muß?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0807304000
Sprachlich sehr schön.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: So habe ich es gesagt!)

Ein Problem ist schon von mehreren angesprochen worden, das uns ganz offensichtlich noch weiterhin begleiten wird. Das sind die Rechtsetzungsbefugnisse der Exekutive. Ich wäre sehr dankbar, wenn sich die offensichtlich besonders Interessierten, von denen noch eine erhebliche Zahl im Saale ist — das ist alles sehr relativ —, zusammenfänden, auch ohne daß das irgendwo auf einer Tagesordnung erscheint, um sicherzustellen, daß wir mit dem jetzt laufenden bescheidenen Versuch nicht wieder so kläglich scheitern wie bei unserem ersten Anlauf. Wir werden eher Erfolg haben, wenn wir uns vorher über die systematisch richtige Einordnung und über die Möglichkeiten unterhalten, wie man zu einem befriedigenderen Ergebnis kommen kann.
Das gleiche gilt für die weitere Behandlung dessen, was uns vorgelegt worden ist und was wir heute ja nur teilweise ansprechen konnten und- wollten. Ich glaube, wir müssen das Gespräch unter denjenigen, die die Dinge fördern wollen, weiter suchen, besonders in nächster Zeit wohl auch die inoffiziellen Gespräche, bevor wir uns dann daranmachen — vernünftigerweise wohl in kleineren Abschnitten —, das eine und das andere dieser doch sehr umfangreichen Vorlage in politische Praxis umzusetzen, und zwar so pfleglich, wie das unsere Verfassung, so wie sie sich in den letzten 30 Jahren bewährt hat, verdient.

(Beifall)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807304100
Das Wort hat der Abgeordnete Mende.

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0807304200
Frau Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer. die Ehre hat, nun bald 30 Jahre dem Hohen Haus anzugehören, und dieses Schicksal mit sieben anderen Kollegen noch teilt, der kann nicht umhin, in die Spätlese dieses Schlußberichtes etwas Wasser zu gießen, bei aller Hochachtung vor der Gedankenfülle und vor der Materialiensammlung dieses Schlußberichtes der Enquete-Kommission.
Ich möchte zu zwei Fragen Stellung nehmen, die mir im Bericht nicht genügend stark ausgebaut sind, zu Kapitel 4, parlamentarische Kontrollrechte, und zu Kapitel 8, Stellung der Verbände.
Es zeigt sich seit 1949 immer mehr, daß sich die Exekutive personell, materiell, aber auch in ihrer politischen Funktion so ausweitet, daß eine Kontrolle durch die Legislative kaum noch in dem Umfange möglich ist, wie er vom Verfassungsgeber gedacht war. Allein das Zahlenverhältnis der in der Exekutive tätigen und der hier dem Bundestag als Hilfskräfte zur Verfügung stehenden Beamten und Angestellten beträgt 40 : 1.
Hinzu kommt, daß Gesetzgebungsvorgänge das Haus erreichen, die bei strenger sachlicher Prüfung schon den Kabinettstisch als Kabinettsvorlage nicht passieren sollten. Man hat manchmal den Eindruck, daß sich die Fleißarbeit von Referenten in den Ministerien als Kabinettsvorlage niederschlägt und dann auch als ein Gesetzentwurf der Bundesregierung hier im Hause erscheint. Nach vielem, was wir in der Vergangenheit in bezug auf die Eindämmung der Gesetzesflut beteuerten, sollte daher nun endlich sowohl in der Regierung — zweckmäßigerweise beim Bundesinnenminister — wie auch im Parlament — zweckmäßigerweise beim Ältestenrat — eine Schleuse eingerichtet werden. Vor jedem Gesetz muß die Grundfrage stehen: Ist eine gesetzliche Regelung dieser Materie notwendig, oder kann man wie Großbritannien auch dadurch ein demokratischer Staat sein, daß man nicht unbedingt jedes und alles in Gesetzgebungsnormen faßt? Der Bundeskanzler beklagte hier unlängst, daß er schon nicht mehr in der Lage sei, sich durch die Bürokratie seiner Wasser- und Elektrizitätsrechnung hin-durchzulesen. Der Bundestagspräsident hat am Jahreswechsel von der Gesetzgebungsflut gesprochen, die uns überspüle. Aber das sind Reden und Vorsätze, die wir seit über 20 Jahren hören. Nur haben sie bisher keine Auswirkung gehabt.
Leider gilt nach wie vor das bittere Wort Kurt Tucholskys „Deutsches Schicksal: vor dem Schalter zu stehen, deutsches Ideal: hinter dem Schalter zu sitzen" oder, etwas einfacher ausgedrückt, „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare".
Meine Anregung geht dahin, diese Schleuse für die Gesetzgebung sowohl in der Regierung wie im Parlament einzuführen. Keine Vorlage darf durch den Präsidenten auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn nicht allseits die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung anerkannt ist.
Die zweite Frage: Stellung der Verbände in der politischen Ordnung. Um nicht mißverstanden zu werden: ich halte die Gewerkschaften für einen lebensnotwendigen Bestandteil unseres freiheitlichen demokratischen Rechts- und Sozialstaates. Die Verdienste Hans Böcklers und Ludwig Rosenbergs um den Aufbau dieses demokratischen- Rechts- und Sozialstaates sind unbestritten.
Dennoch müssen wir uns nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Frage stellen, ob nicht die große Organisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes als die Interessenvertretung der Arbeitnehmer gelegentlich die Grenze überschritten hat, die nach dem Grundgesetz und nach überkommenem Recht der Tarifautonomie den Gewerkschaften gesetzt ist.
Es hat in den 50er Jahren hier einmal eine sehr harte Auseinandersetzung zwischen dem damaligen Justizminister Thomas Dehler und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gegeben, als einige Heißsporne des Deutschen Gewerkschaftsbundes — nicht die



Dr. Mende
Führung! — mit dem Generalstreik drohen wollten, wenn die Gesetze über die Wiederbewaffnung hier eine Mehrheit finden sollten. Da hat Thomas Dehler von dieser Stelle erklärt: Wer es unternähme, eine gesetzgebende Körperschaft durch Druck oder Drohungen zur Fassung oder Unterlassung von Beschlüssen zu nötigen, werde mit Zuchthaus bestraft. Er zitierte einen über 100 Jahre alten Strafrechtsparagraphen. Es gab natürlich sehr viel Unmut, und Thomas Dehler mußte sich fortan den Beinamen „der Zuchthaus-Dehler" gefallen lassen. Außer diesem einen und einzigen Fall ist mir aus den 50er und 60er Jahren ähnliches nicht bekannt.
Wohl aber beklagen wir in den 70er Jahren ein unmittelbares Eingreifen des Deutschen Gewerkschaftsbundes in die Gesetzgebung dieses Hohen Hauses, zum Beispiel bei § 218 StGB. Die Führung des DGB hat diesem Hohen Haus die Fristenlösung als die beste Lösung zur Annahme empfohlen und sich damit unmittelbar in den Gesetzgebungsvorgang eingeschaltet.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Und das auf verfassungswidrige Weise!)

Ich frage mich: Was geht den DGB dieser Vorgang, die gesetzgeberische Arbeit des Deutschen Bundestages zu dieser Frage unmittelbar an?

(Wehner [SPD] : Das haben Sie doch nicht zu beurteilen!)

Ein Weiteres! Bei dem Moskauer und bei dem Warschauer Vertrag hat der Deutsche Gewerkschaftsbund die Annahme dieser Verträge empfohlen und hat Kollegen dieses Hohen Hauses, die der Opposition angehören und gleichzeitig Funktionen im Deutschen Gewerkschaftsbund haben, unter Druck gesetzt, worüber Beweise vorliegen, die zu gegebener Zeit bei den Beratungen ausgewertet werden können. Ich frage mich: Was geht den Deutschen Gewerkschaftsbund als berechtigte Interessenvertretung der Arbeitnehmerinteressen des deutschen Volkes die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in dieser unmittelbaren Form an?

(Wehner [SPD] : Unerhört diese Art, über eine große Organisation zu reden!)

Hinzu kommt, daß in diesem Hohen Haus viele Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen unmittelbar Mitglied in dieser großen Organisation der Gewerkschaft sind oder sogar hohe Funktionen bekleiden.

(Wehner [SPD] : Das sind alles gewählte Demokraten!)

1957 waren 202 Mitglieder dieses Hohen Hauses gleichzeitig Mitglieder bzw. Funktionäre des DGB; das sind 38,9 %. 20 Jahre später, 1977, sind es 327 Mitglieder des jetzigen Deutschen Bundestages; das sind 63,1 %. Ich empfehle den Gremien, die sich mit der Auswertung dieses Schlußberichts der Enquete-Kommission befassen werden, einmal folgende Frage zu prüfen: Wieweit wird ein Parlament durch eine unmittelbare Empfehlung eines Verbandes an seine Mitglieder beeinträchtigt, die hier im Parlament die Zweidrittelmehrheit haben? Eine interessante Frage der Grenzziehung von Verbänden gegenüber dem einzigen Souverän der parlamentarischen demokratischen Ordnung, dem frei gewählten Parlament, das sich natürlich am Gemeinwohl viel stärker orientieren muß, als es ein Gewerkschaftsbund tun kann, der in der Hauptsache eine Interessenvertretung ist, die sich letztlich allerdings auch am Gemeinwohl orientieren sollte.

(Wehner [SPD]: Unglaublich!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807304300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Penner?

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0807304400
Bitte schön!

Dr. Willfried Penner (SPD):
Rede ID: ID0807304500
Herr Kollege Mende, was halten Sie denn davon, daß der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses ist, der bekanntlich auch über Besoldungsfragen zu entscheiden hat?

Dr. Erich Mende (CDU):
Rede ID: ID0807304600
Es gibt ähnliche Überlegungen. Sie haben aber nichts mit der Frage zu tun, wie sich ein großer Verband öffentlich in die Gesetzgebung so unmittelbar eingeschaltet hat, wie ich das an den beiden Beispielen des § 218 und des Moskauer und des Warschauer Vertrags aufgezeigt habe.
Lassen Sie mich zum Schluß auch noch einige Bemerkungen zu der inneren Ordnung dieses Hauses machen. Frau Präsidentin, ich bitte, das nicht als eine Kritik an den hochansehnlichen amtierenden Präsidenten dieses Hauses anzusehen. Aber wenn die freie Rede wieder die Grundlage des Dialogs werden würde, wäre dem Parlamentarismus viel geholfen. Am Dialog sind wir bisher weitgehend vorbeigegangen. Aber es ist nicht im Sinne des Parlamentarismus, wenn Kollegen mit Manuskripten zu einer Tagesordnung kommen und man manchmal Mühe hat, ihnen zuzuhören, und sie sich gelegentlich sogar in der Vorlesung der Zeilen verheddern.
Frau Präsidentin, es gibt seit 29 Jahren den § 37. Da nicht alle Abgeordneten die Geschäftsordnung immer unter dem Arm tragen, möchte ich für die 490 Damen und Herren, die an dieser Sitzung hier nicht teilnehmen, wenigstens — mit Ihrer Genehmigung — zu Protokoll ausführen, welche Möglichkeiten § 37 dem amtierenden Präsidenten gäbe.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Wie originell!)

Es heißt hier:
Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen. Im Wortlaut vorbereitete Reden sollen eine Ausnahme sein; sie dürfen nur verlesen werden, wenn sie beim Präsidenten mit Angabe von Gründen angemeldet worden sind und der Präsident in die Verlesung einwilligt.



Dr. Mende
Der Präsident hat den Redner zu mahnen, wenn dieser ohne seine Einwilligung eine im Wortlaut vorbereitete Rede vorliest. Nach einer weiteren Mahnung soll er ihm das Wort entziehen.
Wenn dieser § 37 härter gehandhabt werden würde,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Dann könnten Strauß und Kohl nie reden! Das sagen Sie einmal dem Herrn Kohl!)

würde für den Dialog und für die Lebensfähigkeit des Parlamentarismus im Bundestag und in den Landtagen viel geschehen.
Zum zweiten glaube ich, daß auch die Anwesenheit nicht so leichthin, wie es zum Teil im Bericht in dem Anhang Dr. Arndt dargestellt wurde, beurteilt werden kann. Anwesenheit ist nicht nur bloße Präsenz. Ich erinnere an August Dresbach, der hier in den fünfziger Jahren einmal scherzhaft gesagt hat, er habe seinem Verleger erklärt, er habe als Journalist seinen Kopf und nicht das Gesäß verpachtet. Natürlich ist es etwas peinlich, wenn bei Schlußabstimmungen kaum 10 % der Abgeordneten ein Gesetz beschließen. In den internationalen Parlamenten versucht man, das Quorum herbeizuläuten. Vielleicht wäre auch hier entweder die Abstimmung zu den Gesetzen an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Stunde ein Mittel, wenigstens mehr Präsenz bei der Abstimmung zu erreichen, oder auch das Unterbrechen der Sitzung und die Herbeiführung der Beschlußfähigkeit. Nur ist das heutige optische Bild — der heutige Freitag mag eine Ausnahme sein — keine Empfehlung für die Besucher, den Parlamentarismus als eine lebendige Form des Austausches von Argument und Gegenargument anzusehen.
Ich hoffe sehr, daß das hohe Maß an Gemeinsamkeit, das hier von verschiedenen Rednern festgestellt wurde, auch bei den Einzelheiten und Ausführungsgesetzen vorherrschen wird, einschließlich einer Überprüfung des Stoppuhrmechanismus, wie er heute beim Ältestenrat für die Einteilung von Rednerzeiten und die Rednerliste üblich ist. Dieser Stoppuhrmechanismus ist auch eine Sünde wider den Geist des Parlamentarismus.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0807304700
Weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache liegen nicht vor.
Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU Drucksache 8/1517 soll nach einer gestern im Ältestenrat getroffenen Vereinbarung erst mit dem Schlußbericht an den Ausschuß überwiesen werden. Die Aussprache über die Teile des Schlußberichts der Enquete-Kommission Verfassungsreform, die heute nicht behandelt werden konnten, soll in einer späteren Plenarsitzung fortgesetzt werden. In dieser Sitzung soll dann auch über die Überweisung des Schlußberichts und des Entschließungsantrages beschlossen werden.
Hierzu hat sich Herr Abgeordneter Lenz zu Wort gemeldet.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0807304800
Frau Präsidentin, ich möchte dem nicht widersprechen, was der Ältestenrat empfohlen hat. Ich darf aber darauf hinweisen, daß in Ziffer 4 unseres Entschließungsantrags steht, daß die Beschlußempfehlungen zur Verwirklichung dieser Entschließung bis zum 1. Juli 1979 vorliegen sollen. Das ist kein willkürlich gegriffenes Datum, sondern ein Datum, das auf Erfahrung beruht. Wenn sie bis dahin nicht da sind, werden sie in dieser Wahlperiode wohl kaum mehr Wirklichkeit werden.
Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, daß, wenn die nächste Debatte im Herbst dieses Jahres stattgefunden haben wird, nur noch wenige Monate bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0807304900
Meine Damen und Herren, jetzt muß ich Herrn Abgeordneten Kleinert enttäuschen. Wir haben heute kein Bündel weiterer Abstimmungen mehr vor uns. Wir sind am Ende der Tagesordnung.
Ich berufe das Haus für Mittwoch, den 22. Februar, 13 Uhr zur Fragestunde ein.