Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 20. 10.
Dr. Aigner * 20. 10.
Alber * 20. 10.
Dr. Bayerl * 20. 10.
Curdt 20. 10.
Fellermaier * 20. 10.
Frau Funcke 28. 10.
Haberl 20. 10.
Hoffmann (Saarbrücken) * 20. 10.
Hoppe .20.10.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10.
Dr. h. c. Kiesinger 20. 10.
Dr. Klepsch * 20. 10.
Klinker * 20. 10.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlage zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Lange * 20. 10.
Lemp * 20. 10.
Lücker * 20. 10.
Müller (Mülheim) * 20. 10.
Dr. Pfennig 28. 10.
Sauer (Salzgitter) 28. 10.
Schmidt (München) * 20. 10.
Schreiber * 20. 10.
Schröder (Wilhelminenhof) 20. 10.
Seefeld * 20. 10.
Sieglerschmidt * 20. 10.
Simpfendörfer 20.10.
Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 20. 10.
Frau Steinhauer 28. 10.
Vogt (Duren) 20. 10.
Dr. Waigel 20. 10.
Frau Dr. Walz * 20. 10.
Wawrzik * 20. 10.
Wohlrabe 28. 10.
Würtz * 20. 10.
Wuwer 26. 10.
Zeyer * 20. 10.
Plenarprotokoll 8/50 (Nachtrag)
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
50. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Inhalt:
Anlage 2
Zahl der nach § 36 des Bundesbeamtengesetzes seit 1949 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten sowie Höhe der hierdurch jährlich entstandenen Kosten SchrAnfr B11 02.09.77 Drs 08/871
Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B12 02.09.77 Drs 08/871
Regenspurger CDU/CSU
ErgSchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 3829* A
Anlage 3
Auswirkungen des internationalen Zuckerabkommens auf die Zuckerwirtschaft in den EG
MdlAnfr Al 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Ritz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML 3829* B
Anlage 4
Äußerung des Bedauerns seitens der DDR
darüber, daß dem ARD-Korrespondenten
Lehmann bei Dreharbeiten in Ost-Berlin die
Kamera entrissen wurde, nicht aber über die Behinderung durch DDR-Organe
MdlAnfr A2 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Stauffenberg CDU/CSU
MdlAnfr A3 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Stauffenberg CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3829* D Anlage 5
Ausbildungsplätze für lern- und leistungsschwache Jugendliche
MdlAnfr A4 14.10.77 Drs 08/1015 Jahn (Marburg) SPD
MdlAnfr A5 14.10.77 Drs 08/1015 Jahn (Marburg) SPD
SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3830* B Anlage 6
Überprüfung der Einkommensgrenzen zur Wohnberechtigung im sozialen Wohnungsbau mit dem Ziel der Erleichterung des Bezugs von Sozialwohnungen für junge Ehepaare
MdlAnfr A8 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Schneider CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3831* C
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 7
Abbau des Verwaltungsaufwands bei den Bewilligungsstellen für Wohngeld
MdlAnfr All 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. van Aerssen CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3831* D Anlage 8
Auswirkung eines Baustopps für Kernkraftwerke auf den Export der deutschen Industrie sowie Beeinflussung der deutschen Wirtschaft durch eine Steigerung des Strompreises
MdlAnfr A16 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU
MdlAnfr A17 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3832* B Anlage 9
Konsequenzen aus dem Abhängigmachen der Genehmigung von Kernkraftwerken von der Teilerrichtungsgenehmigung für das Entsorgungszentrum sowie Auswirkungen des Baustopps für Kernkraftwerke insbesondere auf die Kraftwerks- und die Zulieferungsindustrie
MdlAnfr A22 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
MdlAnfr A23 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3832* D Anlage 10
Einbeziehung der Unternehmen der öffentlichen Hand in die Vorschriften des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MdlAnfr A47 14.1037 Drs 08/1015 Dr. Wernitz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3833* A Anlage 11
Schaffung einer Alkoholmarktordnung in der EWG sowie Sicherung der Brennereien in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A52 14.10.77 Drs 08/1015 Fiebig SPD
MdlAnfr A53 14.10.77 Drs 08/1015 Fiebig SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 3833* D Anlage 12
Herabsetzung der steuerlichen Sperrfrist für wechselseitige 7 b-begünstigte Anschaffungsgeschäfte
MdlAnfr A58 14.10.77 Drs 08/1015 Hansen SPD
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3834* A Anlage 13
Benachteiligung privater Haushalte mit gegingerem Energieverbrauch gegenüber den Großabnehmern durch ungünstigere Tarife; Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftstoffverbrauch
MdlAnfr A65 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfgramm (Göttingen) FDP
MdlAnfr A66 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfgramm (Göttingen) FDP
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3834* B Anlage 14
Begünstigung von Vertriebenen oder Flüchtlingen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
MdlAnfr A67 14.10.77 Drs 08/1015 Simpfendörfer SPD
MdlAnfr A68 14.1037 Drs 08/1015 Simpfendörfer SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3834* D Anlage 15
Einfluß einer verstärkten Beteiligung internationaler Ölgesellschaften im Kohlegeschäft und einer vermehrten Kokskohlenförderung in Kanada auf den europäischen Energiemarkt
MdlAnfr A69 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfram (Recklinghausen) SPD
MdlAnfr A70 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfram (Recklinghausen) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3835* B Anlage 16
Entwicklung des deutsch-argentinischen Handels in den vergangenen fünf Jahren sowie Absicherung der Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften
MdlAnfr A71 14.10.77 Drs 08/1015 Holtz SPD
MdlAnfr A72 14.10.77 Drs 08/1015 Holtz SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3835* D Anlage 17
Energiepolitische Zielvorstellungen der Bundesregierung vom März 1977 und Auswirkungen mangelnder Kernkraftwerkskapazität
MdlAnfr A73 14.10.77 Drs 08/1015 Gerstein CDU/CSU
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 III
MdlAnfr A74 14.10.77 Drs 08/1015
Gerstein CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3836* B
Anlage 18
Aufnahme des Deutschen Camping-Clubs, der Arbeitsgemeinschaft für Verbraucher, der Gewerkschaften und von zwei Vertretern der deutschen Automobilclubs in die Deutsche Zentrale für Tourismus
MdlAnfr A75 14.10.77 Drs 08/1015
Mahne SPD
MdlAnfr A76 14.10.77 Drs 08/1015
Schirmer SPD
MdlAnfr A77 14.10.77 Drs 08/1015
Müntefering SPD
MdlAnfr A78 14.10.77 Drs 08/1015
Haase (Fürth) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3836* D Anlage 19
Beitragserhöhungen der Krankenkassen als Folge des 20. Rentenanpassungsgesetzes MdlAnfr A80 14.10.77 Drs 08/1015
Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3837* A Anlage 20
Beziehung und Unterschied zwischen der Transparenzarzneimittelliste nach § 368 p Abs. 1 Satz 2 RVO und der Liste der Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt
MdlAnfr A81 14.10.77 Drs 08/1015
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3837* B Anlage 21
Veröffentlichung der im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit erforschten Meinung der Bevölkerung hinsichtlich der Verantwortung für die Arbeitsmarktentwicklung
MdlAnfr A84 14.10.77 Drs 08/1015
Dr. Probst CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3837* C Anlage 22
Einführung eines Witwengeldes auch für jüngere Witwen in der landwirtschaftlichen Altershilfe analog dem Rentenrecht
MdlAnfr A85 14.10.77 Drs 08/1015
Horstmeier CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* A
Anlage 23
Bekanntgabe offener Arbeitsstellen durch die Bundesanstalt für Arbeit in Rundfunk und Fernsehen als Servicesendung für Arbeitnehmer
MdlAnfr A86 14.10.77 Drs 08/1015 Kirschner SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* A Anlage 24
Aufwendungen der Krankenkassen für Abtreibungen seit Inkrafttreten des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes sowie für die Durchführung von Kuren für werdende Mütter
MdlAnfr A87 14.1037 Drs 08/1015 Frau Hürland CDU/CSU
MdlAnfr A88 14.10.77 Drs 08/1015
Frau Hürland CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* B Anlage 25
Entwicklung der Frauenarbeitslosigkeit im
Bereich des Landesarbeitsamts Nordbayern
MdlAnfr A89 14.10.77 Drs 08/1015 Röhner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* D Anlage 26
Schlußfolgerungen aus den Ergebnissen der von dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und dem Ifo-Institut durchgeführten Unternehmensbefragung
MdlAnfr A95 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. van Aerssen CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3839* A Anlage 27
Vermehrte Beschäftigung hauptamtlicher Lehrkräfte an Bundeswehrfachschulen
MdlAnfr A98 14.10.77 Drs 08/1015 Kühbacher SPD
MdlAnfr A99 14.10.77 Drs 08/1015 Kühbacher SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3839* B Anlage 28
Lärmbelastung durch militärische Übungsflüge im Bereich der vorderen Bergstraße und des Odenwalds; Erstattung von Aufwendungen für bauliche Lärmschutzmaßnahmen
MdlAnfr A100 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffie FDP
MdlAnfr A101 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffie FDP
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3839* D
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 29
Lösung der Probleme der Altersstruktur in der Bundeswehr durch vorzeitige Pensionierung der Offiziere vom Dienstgrad Oberstleutnant an
MdlAnfr A102 14.10.77 Drs 08/1015 Jungmann SPD
MdlAnfr A103 14.10.77 Drs 08/1015 Jungmann SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 3840* B Anlage 30
Militärhilfen der Bundesregierung an Argentinien
MdlAnfr A104 14.10.77 Drs 08/1015 Hansen SPD
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3840* C Anlage 31
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Wehrdienstleistende
MdlAnfr A105 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3840* D Anlage 32
Erhöhtes Krebsrisiko durch die Einnahme von hormonalen Ovulationshemmern
MdlAnfr A106 14.10.77 Drs 08/1015 Kretkowski SPD
•MdlAnfr A107 14.10.77 Drs 08/1015 Kretkowski SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3841* A Anlage 33
Sofortiges Verbot von Arzneimitteln, die im Verdacht stehen, krebsauslösende Substanzen zu enthalten
MdlAnfr A108 14.10.77 Drs 08/1015 Kirschner SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3841* B Anlage 34
DDT in aus Italien importierten Weintrauben; strengere Importkontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsstellen
MdlAnfr A109 14.10.77 Drs 08/1015 Wiefel SPD
MdlAnfr A110 14.10.77 Drs 08/1015 Wiefel SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3842* A Anlage 35
Schaffung der personellen Voraussetzungen
für die Tätigkeit der Arzneimittel-Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt
MdlAnfr A111 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hammans CDU/CSU
MdlAnfr A112 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hammans CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3842* C Anlage 36
Einführung der Sommerzeit im Jahr 1978 im Bereich der Eisenbahnen
MdlAnfr A113 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU
MdlAnfr A114 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3842* D
Anlage 37
Gutachten der WIBERA über die Wirtschaftlichkeit der Straßen- und Autobahnmeistereien
MdlAnfr A115 14.10.77 Drs 08/1015 Braun CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3843* B
Anlage 38
Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts Braunschweig nach Hannover
MdlAnfr A116 14.10.77 Drs 08/1015 Ludewig FDP
MdlAnfr A117 14.10.77 Drs 08/1015 Ludewig FDP
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3843* C
Anlage 39
Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften bei der Deutschen Bundesbahn
MdlAnfr A119 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAnfr A120 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3843* C
Anlage 40
Finanzmittel für verkehrserzieherische Systeme
MdlAnfr A121 14.10.77 Drs 08/1015 Daubertshäuser SPD
MdlAnfr A122 14.10.77 Drs 08/1015 Daubertshäuser SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3844* A
Anlage 41
Installation akustischer Signalanlagen an Ampeln
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 V
MdlAnfr A123 14.10.77 Drs 08/1015 Amling SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3844* C
Anlage 42
Dauer der Arbeiten an Baustellen der Bundesautobahnen; Reparaturarbeiten an der Bundesautobahn Unna—Leverkusen
MdlAnfr A124 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD
MdlAnfr A125 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3844* C
Anlage 43
Schiffahrtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste
MdlAnfr A126 14.10.77 Drs 08/1015 Metz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* A
Anlage 44
Auflösung des Seeamts Emden
MdlAnfr A127 14.10.77 Drs 08/1015 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* B
Anlage 45
Einführung diebstahl- und fälschungssicherer Kraftfahrzeugkennzeichen
MdlAnfr A128 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Erler SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* C
Anlage 46
Zweispuriger Ausbau des Teilstücks Heidenheim—Westhausen der Bundesautobahn Würzburg—Ulm—Kempten—Füssen
MdlAnfr A130 14.10.77 Drs 08/1015 Lemmrich CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* D
Anlage 47
Nachttarif für Telefongespräche mit dem Ausland
MdlAnfr A131 14.10.77 Drs 08/1015 Gobrecht SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3846* A Anlage 48
Angabe der Ortsteile größerer Städte im amtlichen Fernsprechbuch
MdlAnfr A134 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kraske CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP 3846* B
Anlage 49
Dauer der Beförderung von Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A135 14.10.77 Drs 08/1015 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP 3846* C
Anlage 50
Vereinbarung eines Aufnahmeabkommens mit den Bundesländern für argentinische Flüchtlinge sowie Besetzung der Stelle des deutschen Botschafters in Buenos Aires
MdlAnfr A144 14.10.77 Drs 08/1015 Coppik SPD
MdlAnfr A145 14.10.77 Drs 08/1015 Coppik SPD
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3846* D Anlage 51
Exekution von Elisabeth Käsemann durch argentinische Sicherheitskräfte
MdlAnfr A148 14.10.77 Drs 08/1015 Weißkirchen (Wieloch) SPD
MdlAnfr A149 14.10.77 Drs 08/1015 Weißkirchen (Wiesloch) SPD
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3847* B Anlage 52
Äußerung des chinesischen Vize-Premiers Hsien-Nie über die sowjetische Entspannungspolitik; Außerung des sowjetischen TASS-Chefs Samjatin über Emigranten
MdlAnfr A152 14.10.77 Drs 08/1015 Engelsberger CDU/CSU
MdlAnfr A153 14.10.77 Drs 08/1015 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3847* C Anlage 53
Verfassungsentwurf für Südwestafrika; Verhandlungen des Bundeskanzlers mit der polnischen Regierung über die Gewährung von Volksgruppenrechten an Deutsche im polnischen Machtbereich
MdlAnfr A156 14.10.77 Drs 08/1915 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
MdlAnfr A157 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3847* D Anlage 54
Hinweis von Vertretern der Bundesregierung von den Vereinten Nationen auf die Verletzung der Menschenrechte in der Republik Südafrika und in Rhodesien
VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
MdlAnfr A163 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Huyn CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3848* B Anlage 55
Aufnahme Spaniens in den Europarat
MdlAnfr A165 14.10.77 Drs 08/1015 Reddemann CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3848* D
Anlage 56
Entwicklung der deutsch-sowjetischen militärischen Beziehungen seit dem Austausch von Militärattachés sowie Abschluß deutschsowjetischer Militärabkommen
SchrAnfr B1 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU
SchrAnfr B2 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3849* A Anlage 57
Nichtgewährung von Unterstützungskrediten und Investitionen an Portugal ohne Wiedergutmachung für die durch die portugiesische Revolution geschädigten deutschen Interessen und ein bilaterales Investitionsförderungsabkommen zum Schutz deutscher Investitionen in Portugal
SchrAnfr B3 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B4 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B5 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B6 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3849* B Anlage 58
Zahl und Eingruppierung der mit der Wahrnehmung der deutschen Interessen bei den Vereinten Nationen beschäftigten Bundesbediensteten sowie im Bundeshaushaltsplan für Personalausgaben und Sachkosten für die Jahre 1973 bis 1978 veranschlagte Mittel
SchrAnfr B7 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU
SchrAnfr B8 14.1037 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU
SchrAnfr B9 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU
SchrAnfr B10 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3850* B
Anlage 59
Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen durch die Äußerung eines niedersächsischen Kabinettsmitglieds über den völkerrechtlichen Status Schlesiens
SchrAnfr B11 14.10.77 Drs 08/1015 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3852* A Anlage 60
Diplomatische Betreuung Deutscher im Sinne des Art. 116 GG durch die Bundesrepublik Deutschland nach Abschluß des Konsularvertrages zwischen Zypern und der DDR
SchrAnfr B12 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Czaja CDU/CSU
SchrAntw-StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3852* B Anlage 61
Beweise für die subversive Tätigkeit von Frau Käsemann in Argentinien
SchrAnfr B13 14.10.77 Drs 08/1015 Gansel SPD
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3852* B Anlage 62
Untersuchung über die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf in der Nähe von Militärflugplätzen lebende Menschen
SchrAnfr B14 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3852* C
Anlage 63
Kürzung des Beihilfebemessungssatzes für Beamtenwitwen sowie Veto des Bundesfinanzministers gegen den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verzicht auf diese Kürzung
SchrAnfr B15 14.10.77 Drs 08/1015 Regenspurger CDU/CSU
SchrAnfr B16 14.10.77 Drs 08/1015 Regenspurger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3853* A
Anlage 64
Einbeziehung der als Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf an Universitäten arbeitenden Wissenschaftler in die Arbeitslosenversicherung
SchrAnfr B17 14.10.77 Drs 08/1015 Pfeifer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3853* C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 VII
Anlage 65
Standesamtliche Meldung der in Wohngemeinschaften der Sekte Children of God lebenden Kinder
SchrAnfr B18 14.10.77 Drs 08/1015 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3853* D
Anlage 66
Anpassung der Beamtenpensionen an die Versorgungsbezüge vergleichbarer Behördenangestellter •
SchrAnfr B19 14.1037 Drs 08/1015 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3854* A Anlage 67
Verbot des Tragens eines Kinnbartes für die Beamten des Bundesgrenzschutzes
SchrAnfr B20 14.10.77 Drs 08/1015 Wittmann (Straubing) SPD
SchrAnfr B21 14.10.77 Drs 08/1015 Wittmann (Straubing) SPD
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3854* C
Anlage 68
Verschärfung der Umweltschutzbestimmungen für Kohlekraftwerke
SchrAnfr B22 14.10.77 Drs 08/1015 Meinike (Oberhausen) SPD
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3854* D
Anlage 69
Unregelmäßigkeiten an der Bundesgrenzschutzschule Fuldatal (Landkr. Kassel)
SchrAnfr B23 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD
SchrAnfr B24 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 3855* A
Anlage 70
Unruhen in der Bevölkerung durch die Sperrung der deutsch-belgischen Grenze im Aachener Raum im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen
SchrAnfr B25 14.10.77 Drs 08/1015 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3855* B Anlage 71
Verschmutzung der Werra und der Weser durch die Einleitung von Kalilaugen seitens der DDR
SchrAnfr B26 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. von Geldern CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3855* C Anlage 72
Bildung einer Bundespolizei
SchrAnfr B27 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3855* D Anlage 73 .
Errichtung einer Kontrollbehörde für Kernkraftwerke im Rahmen der Europäischen Union sowie Beschleunigung der Kontrollvorgänge für Bau und Betrieb von Kernkraftwerken
SchrAnfr B28 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAnfr B29 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3856* B
Anlage 74
Förderung der Reise von deutschen Teilnehmern zum kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte im Herbst 1973 in Moskau aus Mitteln des Bundeshaushalts
SchrAnfr B30 14.10.77 Drs 08/1015 Niegel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3857* A Anlage 75
Standorte von Kernkraftwerken und Atommülldeponien in der DDR
SchrAnfr B31 14.10.77 Drs 08/1015 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3857* B Anlage 76
Finanzielle Auswirkungen auf die vom Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm betroffenen Gemeinden und Einwohner im Einzugsgebiet des Flugplatzes Michel (Eifel)
SchrAnfr B32 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Will-Feld CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3857* C
Die Frage B 33 — Drucksache 8/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurück- gezogen
Anlage 77
Änderung der Strafprozeßordnung zur wirksamen Bekämpfung der sogenannten ReiseKriminalität
SchrAnfr B34 14.1037 Drs 08/1015 Krockert SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3857* D
VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 78
Austausch des Spions Guillaume gegen in DDR-Gefängnissen einsitzende Häftlinge
SchrAnfr B35 14.10.77 Drs 08/1015 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAnfr B36 14.10.77 Drs 08/1015 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3858* B Anlage 79
Änderung des § 38 des Steuerberatungsgesetzes
SchrAnfr B37 14.10.77 Drs 08/1015 Meinike (Oberhausen) SPD
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3858* C Anlage 80
Novellierung des Berlinförderungsgesetzes
SchrAnfr B 38 14.10.77 Drs 08/1015 Wohlrabe CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3858* D Anlage 81
Steuerfreibetrag für Familienangehörige von Schwerbehinderten
SchrAnfr B39 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3859* B Anlage 82
Abbau der gleichzeitigen Förderung durch das 3. Vermögensbildungsgesetz und das Wohnungsprämien- bzw. das Sparprämiengesetz sowie Höhe und Verwendung der eingesparten Mittel zu Vermögensbildungsmaßnahmen
SchrAnfr B40 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU
SchrAnfr B41 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU
SchrAnfr B42 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU
SchrAnfr B43 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3859* C Anlage 83
Gründe der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeit steuerlicher Vorschriften; Maßnahmen zur Beseitigung nicht mit der Verfassung überein- ' stimmender Zustände auf diesem Gebiet
SchrAnfr B44 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kreile CDU/CSU
SchrAnfr B45 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kreile CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3859* C Anlage 84
Rückläufigkeit des deutschen Exports nach Polen im ersten Halbjahr 1977
SchrAnfr B46 14.10.77 Drs 08/1015 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3860*
Anlage 85
Freigabe von in Griechenland produzierten deutschen Waffen zum Export in andere Länder
SchrAnfr B47 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Huyn CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3860* C Anlage 86
Einsparung von Mitarbeitern bei der Produktion des Kurzstreckenjets VFW 641 im Flugzeugkonzern VFW-Fokker sowie Schließung des VFW-Fokker-Werks in Speyer
SchrAnfr B48 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD
SchrAnfr B49 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3860* C Anlage 87
Finanzierung illiquider Unternehmen aus Mitteln des Arbeitsbeschaffungsprogramms zur Erhaltung der durch den Konkurs gefährdeten Arbeitsplätze
SchrAnfr B50 14.10.77 Drs 08/1015 Schreiber SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3861* A Anlage 88
Berechnungsmodus für die Wirksamkeit
des Kernenergiestroms und Auswirkungen
der üblichen Methode auf die Energiepolitik
SchrAnfr B51 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Riesenhuber CDU/CSU
SchrAnfr B52 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Riesenhuber CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3861* C Anlage 89
Angabe der Mindestanforderungen in den Produktinformationen zum Energieverbrauch von Elektrogeräten
SchrAnfr B53 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3862* B
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 IX
Anlage 90
Notwendigkeit der Kopplung einer Genehmigung für Kernkraftwerke an das Vorhandensein eines Entsorgungszentrums bei ausreichenden Kapazitäten für die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente SchrAnfr B54 14.10.77 Drs 08/1015
Gerstein CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3862* D
Anlage 91
Bedarf an Zwischenlagerkapazität für bestrahlte Brennelemente
SchrAnfr B55 14.10.77 Drs 08/1015
Gerstein CDU/CSU
SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3863* B Anlage 92
Erlaß von Berufsausbildungsordnungen für alle Ausbildungsberufe
SchrAnfr B56 14.10.77 Drs 08/1015
Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3863* C Anlage 93
Bevorzugung der Unternehmen in Zonenrandgebieten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
SchrAnfr B57 14.10.77 Drs 08/1015
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3864* C Anlage 94
Umfang der Vernichtung bzw. kostenlosen Verteilung von Obst in der EG seit 1967 SchrAnfr B58 14.10.77 Drs 08/1015
Vogt (Düren) CDU/CSU
SchrAnfr B59 14.10.77 Drs 08/1015
Vogt (Düren) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML 3865* B
Anlage 95
Gefährdung des Wildbestandes durch den Einsatz chemischer Unkrautvernichtungsmittel in der Landwirtschaft
SchrAnfr B60 14.10.77 Drs 08/1015
Wolfgramm (Göttingen) FDP
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 3866* A Anlage 96
Gewährung von Beihilfe für die Rücklieferung dicksaurer Magermilch ohne Abschluß von Lieferverträgen
SchrAnfr B61 14.10.77 Drs 08/1015
Simpfendörfer SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3866* B Die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 8/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen
Anlage 97
Höchstgrenzen des Jahresarbeitsverdienstes bei den einzelnen Berufsgenossenschaften; Änderung des § 1262 RVO (§ 39 AVG) zur Anrechnung der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf den höher liegenden Kinderzuschuß
SchrAnfr B64 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Blüm CDU/CSU
SchrAnfr B65 14.10. 77 Drs 08/1015 Dr. Blüm CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3866* C Anlage 98
Herausnahme von Medikamenten gegen sogenannte geringfügige Gesundheitsstörungen aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und Auswirkungen insbesondere für Rentner
SchrAnfr B66 14.10.77 Drs 08/1015 Pohlmann CDU/CSU
SchrAnfr B67 14.10.77 Drs 08/1015 Pohlmann CDU/CSU
SchrAnfr B68 14.10.77 Drs 08/1015 Pollmann CDU/CSU
SchrAnfr B69 14.10.77 Drs 08/1015 Pohlmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3867* A Anlage 99
Bedeutung der zu Anträgen z. B. auf Rentenbezüge und Anerkennung der Schwerbehinderung erstellten ärztlichen Gutachten für die Antragsteller
SchrAnfr B70 14.10.77 Drs 08/1015 Menzel SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3867* D Anlage 100
Fortführung des Sonderprogramms zur Überwindung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
SchrAnfr B71 14.10.77 Drs 08/1015 Burger CDU/CSU
SchrAnfr B72 14.10.77 Drs 08/1015 Burger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3868* A
Anlage 101
Transfer der von türkischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland zur Rentenversicherung gezahlten Beiträge in die Türkei
SchrAnfr B73 14.10.77 Drs 08/1015 Sybertz SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3868* D Anlage 102
Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund des Kostendämpfungsgesetzes
SchrAnfr B74 14.10.77 Drs 08/1015 Menzel SPD
SchrAnfr B75 14.10.77 Drs 08/1015 Menzel SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3869* A Anlage 103
Leistungen der Krankenkassen für die Behandlung suchtgefährdeter Menschen in Fachkliniken
SchrAnfr B76 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3869* B Anlage 104
Beurteilung von Diplomen der Universität Bremen in dem Berufswahlmagazin der Bundesanstalt für Arbeit
SchrAnfr B77 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Voss CDU/CSU
SchrAnfr B78 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Voss CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3869* D Anlage 105
Auswirkungen des Art. 56 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 auf den in unmittelbarer Nähe des französischen Kernkraftwerks Fessenheim liegenden Militärflugplatz Bremgarten
SchrAnfr B79 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Vohrer FDP
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3870* A Anlage 106
Flugblatt des Soldaten- und Reservistenkomitees Wiesbaden (SRKW) zum Fall Schleyer
SchrAnfr B80 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3870* B Anlage 107
Äußerungen des deutschen Militärattachés in Chile, Oberst Gerd Mathes, über die Verdienste der chilenischen Regierung
SchrAnfr B81 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffmann (Saarbrücken) SPD
SchrAnfr B82 14.10.75 Drs 08/1015 Hoffmann (Saarbrücken) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3870* D Anlage 108
Prüfung von Alternativstandorten zu der von der Bundeswehr geplanten Standortschießanlage in Landsberg
SchrAnfr B83 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Schöfberger SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3870* D Anlage 109
Behinderung der Arbeit von Personalräten im Bereich der Bundeswehrverwaltung; Gerichtsurteil über die Unzulässigkeit der Einberufung eines Arbeitslosen bei Aussicht auf einen Arbeitsplatz
SchrAnfr B84 14.10.77 Drs 08/1015 Peter SPD
SchrAnfr B85 14.10.77 Drs 08/1015 Peter SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3871* C Anlage 110
Kritik an der Neuordnung des Kantinenwesens der Bundeswehr; Zahlung von Tagegeldern und zusätzlichen Leistungen an Pächter im Bereich der Heimbetriebsgesellschaft
SchrAnfr B86 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD
SchrAnfr B87 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3872* B Anlage 111
Aufhebung des Halbierungserlasses vom 5. September 1942 zur Gleichstellung von psychisch und somatisch Kranken
SchrAntw B88 14.10.77 Drs 08/1015 Picard CDU/CSU
SchrAnfr B89 14.10.77 Drs 08/1015 Picard CDU/CSU
SchrAnfr B90 14.10.77 Drs 08/1015 Picard CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3873* B
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 XI
Anlage 112
Schutz der fränkischen Bocksbeutelflasche
SchrAnfr B91 14.10.77 Drs 08/1015 Lintner CDU/CSU
SchrAnfr B92 14.10.77 Drs 08/1015 Lintner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3873* D Anlage 113
Anzahl der Kommunisten im Bundesvorstand der Naturfreunde-Jugend Deutschlands (NFJD) sowie Folgerungen daraus für die Gewährung von Bundesmitteln, die steuerliche Gemeinnützigkeit und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 des Jugendwohlfahrtsschutzgesetzes
SchrAnfr B93 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU
SchrAnfr B94 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU
SchrAnfr B95 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU
SchrAnfr B96 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3874* B Anlage 114
Verbraucherschutz vor Textilien aus leichtentzündlichen Materialien
SchrAnfr B97 14.10.77 Drs 08/1015 Engelhard FDP
SchrAnfr B98 14.10.77 Drs 08/1015 Engelhard FDP
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3874* C Anlage 115
Wirksamkeit der Schutzimpfungen gegen Grippe
SchrAnfr B99 14.1037 Drs 08/1015 Spitzmüller FDP
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3875* A Anlage 116
Ursachen für den Rückgang des Angebots an ambulanten Pflegediensten
SchrAnfr B100 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3875* B Anlage 117
Einführung des Fachgebiets Rheumatologie
zur Eindämmung der Krankheitsentwicklung
SchrAnfr B101 14.10.77 Drs 08/1015 Amling SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3875* D Anlage 118
Beratungsstellen für Suchtgefährdete
SchrAnfr B102 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3876* B Anlage 119
Schließung der Schwesternhelferinnen-Ausbildungsschule dès Malteserhilfsdienstes in Bockum-Hövel
SchrAnfr B103 14.10.77 Drs 08/1015 Kroll-Schlüter CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3876* C
Anlage 120 .
Bau der Rheinbrücke Voerde–Rheinberg der geplanten A 40
SchrAnfr B104 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3876* D
Anlage 121
Bau des Osnabrücker Zweigkanals im Rahmen des Ausbaus der Weststrecke des Mittellandkanals
SchrAnfr B105 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hornhues CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* A
Anlage 122
Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
SchrAnfr B106 14.10.77 Drs 08/1015 Seefeld SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* B
Die Frage B 107 — Drucksache 08/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen
Anlage 123
Ausschilderung von Berlin als Zielstadt auf der Autobahn Frankfurt–Hannover
SchrAnfr B108 14.1037 Drs 08/1015 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* C
Anlage 124
Verwendung offener Güterwaggons für Phosphattransporte der Bundesbahn von Hamburg in die DDR, in die Tschechoslowakei und nach Ungarn
XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
SchrAnfr B109 14.10.77 Drs 08/1015 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* D
Anlage 125
Gegenwärtige und künftige Situation der Auszubildenden im Bereich der Bundesbahn und der Bundespost
SchrAnfr B110 14.10.33 Drs 08/1015 Dr. Schneider CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3878* B
Anlage 126
Nutzen-Kosten-Verhältnis der Main-DonauVerbindung
SchrAnfr B111 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffie FDP
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3879* A
Anlage 127
Festlegung der Höchstwerte für den Lärmschutz beim Straßenbau
SchrAnfr B112 14.10.77 Drs 08/1015 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 3879* C
Anlage 128
Wegfall der Haltestelle Hamburg-Harburg für Schnell- und D-Züge
SchrAnfr B113 14.10.77 Drs 08/1015 Rühe CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 389* D
Die Frage B114 — Drucksache 08/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig
Anlage 129
Störungen des Fernsehprogramms durch Bauprojekte
SchrAnfr B115 14.10.77 Drs 08/1015 Wüster SPD
SchrAnfr B116 14.10.33 Drs 08/1015 Wüster SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMP 3880* A
Anlage 130
Sicherung der Telegrammzustellung an Wochenenden in der Region München
SchrAnfr B113 14.10.e Drs 08/1015 Dr. Schöfberger SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3880* B Anlage 131
Überlastung des Fernsprechnetzes an Sonntagen
SchrAnfr B118 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Evers CDU/CSU
SchrAnfr B119 14.10.33 Drs 08/1015 Dr. Evers CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3880* D Anlage 132
Indirekte Erhöhung der Gebühren für Telegramme
SchrAnfr B120 14.10.33 Drs 08/1015 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3881 * B Anlage 133
Auflösung des Fernmeldebaubezirks Lübbecke i. Westf.
SchrAnfr B121 14.10. 77 Drs 08/1015 Horstmeier CDU/CSU
SchrAnfr B122 14.10.77 Drs 08/1015 Horstmeier CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3881 * D Anlage 134
Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche in
das Gebiet der europäischen Nachbarstaaten
SchrAnfr B123 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3882* A Anlage 135
Verlust von Postsendungen im Jahr 1976 sowie deren Erstattung durch die Bundespost
SchrAnfr B124 14.10.77 Drs 08/1015 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3882* B Anlage 136
Verteilung der Mittel für energiesparende und wärmeisolierende Maßnahmen an Wohngebäuden
SchrAnfr B125 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jenninger CDU/CSU
SchrAnfr B126 14.10.e Drs 08/1015 Dr. Jenninger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 3882* C Anlage 137
Zeitdruck für den Bau des Entsorgungszentrums
SchrAnfr B127 14.10.77 Drs 08/1015 Lenzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . .3882* C .
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 XIII
Anlage 138
Bedarf an elektrischer Energie bis 1990
SchrAnfr B128 14.10.77 Drs 08/1015 Lenzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3882* D Anlage 139
Kraftwerkskapazität im Jahr 1985; Zahl der in der Welt betriebenen Kernkraftwerke sowie Regelung des Entsorgungsproblems
SchrAnfr B129 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU
SchrAnfr B130 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3883* A Anlage 140
Auslaufen radioaktiven Kerosins in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe
SchrAnfr B131 14.10.77 Drs 08/1015 Schäfer (Offenburg) SPD
SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . 3883* D
Anlage 141
Verhinderung von Unfällen beim Transport radioaktiven Materials
SchrAnfr B132 14.10.77 Drs 08/1015 Schäfer (Offenburg) SPD
SchrAntw PStSekr Baum BMI 3884* B
Anlage 142
Mittel für die Errichtung des deutsch-französischen Hochschulinstituts für Technologie in Saargemünd
SchrAnfr B133 14.10.77 Drs 08/1015 Zeyer CDU/CSU
SchrAnfr B134 14.10.77 Drs 08/1015 Zeyer CDU/CSU
SchrAnfr B135 14.10.77 Drs 08/1015 Zeyer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3884* C Anlage 143
Gewährleistung der Gleichberechtigung aller im Arzneimittelgesetz berücksichtigten therapeutischen Richtungen an den deutschen medizinischen Fakultäten
SchrAnfr B136 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Schleicher CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3885* B Anlage 144
Verbesserung der Ausbildung und der beruflichen Chancen von Wirtschaftswissenschaftlern
SchrAnfr B137 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU
SchrAnfr B138 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU
SchrAnfr B139 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU
SchrAnfr B140 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3885* B Anlage 145
Verweisung der sich an die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen wendenden Studienbewerber an den Ring Christlich Demokratischer Studenten
SchrAnfr B141 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3887* B Anlage 146
Textilhilfe für Entwicklungsländer
SchrAnfr B142 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Unland CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3887* D
Anlage 147
Verwendung der im Zusammenhang mit dem Projekt Selebi Pikwe/Botsuana erstellten Bauten
SchrAnfr B143 14.10.77 Drs 08/1015 Werner CDU/CSU
SchrAnfr B144 14.10.77 Drs 08/1015 Werner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3888* B
Anlage 148
Verwendung der im Lager Selebi Pikwe/
Botsuana erstellten Bauten als Gefängnis
SchrAnfr B145 14.10.77 Drs 08/1015 Todenhöfer CDU/CSU
SchrAnfr B146 14.10.77 Drs 08/1015 Todenhöfer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3888* C
Anlage 149
Verwendung des Lagers Selebi Pikwe/ Botsuana
SchrAnfr B147 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Fischer CDU/CSU
SchrAnfr B148 14.10.77 Drs 08/1015
Frau Fischer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3889* A
XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 150
Verwendung des Lagers Selebi Pikwe/ Botsuana
SchrAnfr B149 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hüsch CDU/CSU
SchrAnfr B150 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hüsch CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3889* B Anlage 151
Entwicklungshilfe und Rüstungsexporte der Industrieländer an die Länder der Dritten Welt
SchrAnfr B151 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Simonis CDU/CSU
SchrAnfr B152 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Simonis CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3889* D
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3829*
Anlage 2
Zusätzliche Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 11 und 12) (40. Sitzung, Seite 3115 *, Anlage 9) :
Wie in meiner Antwort auf Ihre o. b. Frage zugesagt, teile ich Ihnen hiermit die Zahl der seit 1949 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten mit:
Es sind seit 1949 bis einschließlich 27. September 1977 200 Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
Auf die einzelnen Legislaturperioden verteilt sich die Anzahl der Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand wie folgt:
I. Legislaturperiode: —
II. Legislaturperiode: 8 Personen,
III. Legislaturperiode: 17 Personen,
IV. Legislaturperiode : 7 Personen,
V. Legislaturperiode: 23 Personen,
VI. Legislaturperiode : 77 Personen,
VII. Legislaturperiode: 55 Personen,
VIII. Legislaturperiode
bis zum 27.9.1977: 13 Personen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 1):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnisdes neuen Internationalen Zuckerabkommens vor allem in seinen Auswirkungen auf die Situation der gesamten Zuckerwirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland?
Das neue Internationale Zuckerabkommen tritt zum 1. Januar 1978 in Kraft, wenn sich bis dahin 60 % der Exportländer und 50 % der Importländer zum Beitritt entschließen.
Über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Bestimmungen können derzeit noch keinerlei verbindliche Aussagen gemacht werden. Soviel kann jedoch schon heute festgestellt werden:
Die Konferenz hat sich für ein Abkommensinstrumentarium entschieden, das den Weltmarkt mittels Exportquoten künstlich aufteilt. Derartige Abkommen sind in der Vergangenheit den Beweis ihrer Funktionsfähigkeit schuldig geblieben.
Das Abkommen wird von Anfang an vor eine schwere Probe gestellt. Dafür sprechen folgende Fakten:
Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht
1. Der Mindestpreis ist mit 11 cts je lb bei einer Preisspanne von 11 bis 21 cts im Verhältnis zum gegenwärtigen Weltmarktpreis von 7 cts sehr hoch angesetzt.
2. Bei der Aufteilung des Weltmarktes sind die EG- Exporte nicht ausreichend berücksichtigt.
3. Der Weltzuckermarkt ist mit strukturellen Überschüssen belastet.
Die Bundesregierung bedauert, daß es der EG nicht gelungen ist, die anderen Verhandlungspartner davon zu überzeugen, daß ihre Abkommenskonzeption, basierend
1. auf einer realistischen Preisspanne von .8-20 cts und
2. auf einem System nationaler, international koordinierter Lagerhaltung,
einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung des Zukkermarktes hätte leisten können. Diese Lösung wäre wegen ihrer größeren Flexibilität gegenüber einer Exportquotenregelung vorzuziehen gewesen.
Dennoch hat sich die EG die Möglichkeit eines späteren Beitritts zu Sonderbedingungen offengehalten.
Innerhalb der Gemeinschaft muß nun geprüft werden — und diesen Beratungen kann nicht vorgegriffen werden —, ob, ggf. wann und unter welchen Bedingungen ein solcher Schritt sinnvoll erscheint.
Bei diesen Überlegungen ist für die EG in erster Linie entscheidend, ob die OPEC-Staaten, die Mittelmeerländer, die Schweiz und Norwegen dem Abkommen beitreten. Hiervon wird auch abhängen, welche Auswirkung die im Abkommen vereinbarte Begrenzung der Importe aus Nichtmitgliedsländern auf die EG-Zuckerexporte hat. Ferner wird eine wichtige Rolle spielen, wie sich das Angebot/Nachfrageverhältnis von Weiß- und Rohzucker am Weltmarkt entwickelt. Über das Ausmaß der abkommensbedingten Auswirkungen im Falle eines Nichtbeitritts sind konkrete Aussagen z. Z. noch nicht möglich.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 2 und 3):
Treffen Pressemeldungen zu, daß die „DDR", nachdem „DDR-Organe den ARD-Korrespondenten Lehmann am letzten Wochenende bei seiner journalistischen Tätigkeit in Ost-Berlin durch mittelbare Androhung der Ausweisung behindert hatten und eine angeblich unbekannte Person ihn nach Abschluß seiner Dreharbeiten von hinten angefallen und ihm seine Kamera entrissen hatte, ihr Bedauern gegenüber der Bundesregierung lediglich in der Weise aussprach, daß sie sich gegenüber dem Vertreter der Bundesregierung auf eine Äußerung des Bedauerns bezog, die sie gegenüber dem Leiter des Ostberliner ARD-Büros, Pleitgen, gemacht hatte und deren Gegenstand nicht das rechtswidrige Handeln von „DDR"-Organen war, sondern nur das rechtswidrige Handeln des angeblich Unbekannten, und wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls mit einer solchen Erklärung begnügen?
3830* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Welche Motive hat die Bundesregierung gegebenenfalls hierfür, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um künftige Fälle der genannten Art zu verhindern?
Der Stellvertretende Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland hat am 11. Oktober 1977 im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR namens der Bundesregierung nachdrücklich Verwahrung gegen die Behinderung des ARD-Korrespondenten Lutz Lehmann in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1977 bei seiner journalistischen Tätigkeit in Berlin (Ost) eingelegt. Er hat unterstrichen, daß die Bundesregierung den Vorgang als gravierend ansieht, und der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die ordnungsgemäße journalistische Arbeit in Zukunft nicht behindert wird und sich ähnliches nicht wiederholen werde.
Die Bundesregierung hat damit zum Ausdruck gebracht, daß sie in Vorfällen dieser Art die Gefahr einer Belastung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten sieht.
Aus dem Gespräch im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten kann mitgeteilt werden, daß der Vertreter des Ministeriums unter anderem darauf verwies, daß man dem ARD-Vertreter sein Bedauern ausgesprochen habe. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß zu zweifeln, daß sich dieses Bedauern auf den ganzen Vorfall bezieht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 4 und 5):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungssdiwacher Jugendlicher zu verbessern?
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um lern- und leistungsschwachen Jugendlichen zu Ausbildungsplätzen zu verhelfen?
Die Bundesregierung setzt sich seit langem dafür ein, daß geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungsschwacher Jugendlicher verwirklicht werden; sie wird sich diesem Ziel auch weiterhin besonders widmen.
Die Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungsschwacher Jugendlicher hängen — wegen der Konkurrenz auf dem Ausbildungsstellenmarkt mit leistungsstärkeren Jugendlichen — erheblich von der allgemeinen Ausbildungsplatzsituation ab. Es ist daher zu berücksichtigen, daß alle Maßnahmen zur Erhöhung des allgemeinen Ausbildungsplatzangebots zugleich wesentlich zur Verbesserung der Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungsschwacher Jugendlicher beitragen.
Darüber hinaus ist auf eine Reihe von Maßnahmen — sowohl im Bereich der finanziellen Förderung als auch der Ordnung der Berufsausbildung — hinzuweisen, die — unmittelbar — auf eine Verbesserung der Ausbildungschancen der lern- und leistungsschwachen Jugendlichen hinzielen. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Maßnahmen: Die Bundesregierung wird wie bisher die Bemühungen der Bundesanstalt für Arbeit unterstützen, die Zahl der von ihr finanzierten vorberuflichen Förderungsmaßnahmen zu erhöhen. Diese berufsvorbereitenden Maßnahmen sollen u. a. Jugendliche, die als Abgänger von Sonderschulen für Lernbehinderte oder vergleichbare Abgänger aus Hauptschulen nicht sofort mit einer Berufsausbildung beginnen können, hierzu befähigen. Nach dem Stand vom Mai 1977 fördert die Bundesanstalt für Arbeit als vorberufliche Maßnahmen im einzelnen 111 „Grundausbildungslehrgänge" mit ca. 3 000 Teilnehmern, 340 „Förderlehrgänge" (zur Förderung der Berufsreife) mit ca. 14 000 Teilnehmern und insgesamt 277 „Lehrgänge zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten" mit ca. 8 650 Teilnehmern. Der Umfang dieser Maßnahmen wurde damit gegenüber den Vorjahren weiter vergrößert.
Einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Ausbildungsplatzchancen solcher Jugendlicher erwartet die Bundesregierung von den von ihr in Abstimmung mit den Ländern geförderten Modellversuchen, die zum Teil eine Verbesserung der Bildungs- und Berufsberatung zum Ziel haben, zum Teil der Erprobung von Sonderformen des Berufsgrundbildungsjahres in Vollzeitschulen dienen.
Die Bundesregierung mißt der finanziellen Förderung vôn beruflichen Rehabilitationseinrichtungen gemäß dem Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten von 1970 besondere Bedeutung bei. Speziell für behinderte Jugendliche, die nicht gemeinsam mit Nichtbehinderten ausgebildet werden können, werden in verstärktem Maße Berufsbildungswerke mit Investitionsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit sowie des Bundes und der Länder errichtet. Mit der Verwirklichung der ersten Ausbaustufe (1978/1979) des bundesweiten Netzes von Berufsbildungswerken werden 3 500 Ausbildungsplätze für Lernbehinderte zur Verfügung stehen. In einer weiteren Ausbaustufe ist vorgesehen, diese Zahl um 2 500 auf dann insgesamt 6 000 Plätze zu erweitern.
Außerdem kann die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der individuellen Förderung die durch die betriebliche Ausbildung Behinderter, auch Lernbehinderter, entstehenden Mehraufwendungen übernehmen und die berufliche Ausbildung Behinderter in Rehabilitationseinrichtungen fördern. Soweit es sich bei den lern- und leistungsschwachen Jugendlichen um Schwerbehinderte oder Gleichstellungsfähige im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 29. April 1974 handelt, sind folgende Regelungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsstellensituation zu erwähnen:
— Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht auch Ausbildungsplätze für jugendliche Schwerbehinderte zur Verfügung zu stellen.
— Solche behinderten Jugendlichen, die zu ihrer Ausbildung oder sonstigen beruflichen Bildung eingestellt werden, können vom Arbeitsamt auf Antrag auf Pflichtplätze mehrfach angerechnet werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3831'
— Die Hauptfürsorgestelle gewährt als Teil der „nachgehende Hilfe im Arbeitsleben" finanzielle Zuwendungen zur Einrichtung und behinderungsgerechten Ausstattung der Ausbildungsplätze.
— Schließlich haben Arbeitgeber bis zum 1. September 1977 unter bestimmten Voraussetzungen Förderbeträge von 18 000 bzw. 15 000 DM aus dem „Sonderprogramm" des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte" erhalten, wenn sie Schwerbehinderte oder Gleichgestellte zu ihrer Ausbildung eingestellt haben. Durch dieses Programm, das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz finanziert worden ist, konnten in rd. 890 Fällen auch schwerbehinderte Jugendliche in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden. Derzeit wird zusammen mit den Ländern geprüft, ob das Programm unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungssituation behinderter Jugendlicher erneut mit einem Volumen von 100 Millionen DM aufgelegt werden kann.
Im Hinblick auf die Ordnung der Ausbildungsgänge, die lern- und leistungsschwachen Jugendlichen angeboten werden können, ist folgendes zu bemerken:
Die bestehenden 455 anerkannten Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung weisen in den theoretischen und praktischen Anforderungen bereits erhebliche Unterschiede auf. Jugendliche mit stärker praktischen Befähigungen werden daher unter Umständen anerkannte Ausbildungsberufe finden können, die ihrem Lernverhalten besonders entsprechen. Grundsätzlich ist nach Auffassung der Bundesregierung anzustreben, daß auch lern- und leistungsschwache Jugendliche in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden.
Es darf aber nicht übersehen werden, daß es Behinderte gibt, bei denen dieses Ziel nicht zu erreichen ist. Für diese Behinderten werden besondere Ausbildungsgänge angeboten. Zahlreiche zuständige Stellen (vor allem Kammern) haben auf der Grundlage ihrer Regelungskompetenz nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung entsprechende Ausbildungsvorschriften erlassen. Zur Zeit gibt es 149 verschiedene Kammerregelungen für 56 Ausbildungsgänge, was auf eine Zersplitterung hindeutet. Die Bundesregierung hält es für möglich, daß auf der Grundlage des geltenden Rechts durch Empfehlungen an die zuständigen Stellen eine einheitliche Gestaltung von Sonderregelungen zugunsten behinderter Jugendlicher herbeigeführt wird. Der nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz beim Bundesinstitut für Berufsbildung errichtete Ausschuß für Fragen Behinderter wird sich vorrangig mit diesem Problem befassen. Hierzu hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen dem Bundesinstitut für Berufsbildung zugeleitet. Durch eine Vereinheitlichung der Kammerregelungen, die eine berufliche Qualifizierung sichern sollen, können ebenfalls die Ausbildungsplatzchancen dieser Jugendlichen erhöht werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 8) :
Hält die Bundesregierung die derzeitigen Einkommensgrenzen zur Wohnberechtigung im sozialen Wohnungsbau insbesondere für junge Ehepaare, die zunächst beide noch berufstätig sind, um den Hausstand leichter einrichten zu können, noch für ausreichend, und ist die Bundesregierung zu einer alsbaldigen Überprüfung der in Frage kommenden Einkommensgrenzen bzw. zu einer Lockerung der Belegungsbindung mit dem Ziel bereit, jungen Ehepaaren den Bezug von Sozialwohnungen zu erleichtern?
Auch nach der derzeit geltenden Einkommensgrenze, die immerhin für junge Ehepaare 2 750,— DM beträgt, können gegenwärtig noch nicht immer alle wohnberechtigten Bewerber in den freiwerdenden oder neu geschaffenen Sozialmietwohnungen untergebracht werden. Es ist auch nicht zu erwarten, daß sich in nächster Zeit die allgemeinen Einkommensverhältnisse in dem gleichen Maße wie in früheren Jahren verändern. Von den für den Wohnungsbau zuständigen Länderministern ist daher bisher eine generelle Erhöhung der Einkommensgrenze noch nicht gefordert worden.
Entsprechend dem Petitum des Bundestages in der Entschließung vom Juni 1976, die Einkommensgrenze für das Wohngeld der des sozialen Wohnungsbaues stärker anzupassen, wird die am 1. Januar 1978 in Kraft tretende Wohngeldnovelle diese Grenzen im Ergebnis weitgehend annähern. Eine Erhöhung der Grenze für den sozialen Wohnungsbau würde daher den Abstand wieder vergrößern. Im übrigen wird auch die vorgesehene Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages, der bei der Ermittlung der Einkommensgrenze berücksichtigt wird, zu einer gewissen Steigerung der Bruttogrenzbeträge führen, was sich namentlich bei jungen Eheleuten, die beide berufstätig sind, günstig auswirken wird.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 11):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Bewilligungsstellen für Wohngeld jährlich Verwaltungsaufwendungen von mehr als 100 Millionen DM dadurch entstehen (und bei den Sozialämtern noch einmal in gleicher Höhe), daß Wohngeld für Sozialhilfeempfänger gezahlt wird, dieses Wohngeld aber in der Praxis nicht den Sozialhilfeempfängern zugute kommt, sondern an die Sozialämter überwiesen wird, und gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen (Änderung des Sozialhilfegesetzes o. ä.), um diesen erheblichen Verwaltungsaufwand zu beseitigen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Wohngeldgewährung an Sozialhilfeempfänger sowohl bei den Wohngeldbewilligungsstellen als auch bei den Sozialämtern Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist bisher noch nicht repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet ermittelt worden, dürfte aber die genannte Summe nicht erreichen. Nach dem Wohngeld- und Mietenbericht 1977, in dem der Verwaltungsaufwand bei der Durchführung des Zweiten Wohngeldgesetzes im Jahre 1975- mit
3832* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
insgesamt 147 Millionen DM beziffert worden ist, dürfte der anteilige Verwaltungsaufwand für Wohngeldanträge von Sozialhilfeempfängern im gesamten Bundesgebiet im Jahre 1975 etwa 30 Millionen DM betragen haben.
Bei den Sozialämtern entstehen im übrigen nicht in gleicher Höhe Verwaltungskosten, da hier das Wohngeld nur einen Berechnungsfaktor darstellt.
Die Doppelgleisigkeit bei der Gewährung von Wohngeld und Sozialhilfe ist eine Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969, mit dem der Ausschluß der Sozialhilfeempfänger vom Wohngeldbezug im 1. WoGG für verfassungswidrig erklärt worden war. Der hierdurch entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwand ist durch eine in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz getroffene Regelung für das Zusammenwirken der Wohngeldstellen mit den Trägern der Sozialhilfe auf ein Mindestmaß verringert worden.
Die Bundesregierung strebt — wie im Wohngeld- und Mietenbericht 1977 ausgeführt — an, daß bei der Einordnung der einzelnen Sozialleistungen in das Sozialgesetzbuch diese so gegeneinander abgegrenzt werden, daß für die Sicherung des Wohnens nach Möglichkeit jeweils nur eine Sozialleistung beansprucht werden kann. Soweit mehrere Leistungsansprüche nebeneinander bestehenbleiben müssen, wird geprüft werden, ob zur Regelung der Konkurrenzverhältnisse Lösungen vorgesehen werden können, durch die der Verwaltungsaufwand über das erreichte Maß hinaus vermindert wird.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 16 und 17):
Welche Auswirkungen ergeben sich insbesondere auf die Exportchancen der deutschen Industrie, wenn im Inland keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden?
Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat eine Steigerung des Strompreises über das bisherige Niveau hinaus, und wie wird dadurch die Konkurrenzsituation der deutschen Wirtschaft beeinflußt?
Zu Frage A 16:
Wenn im Inland keine neuen Kernkraftwerke mehr gebaut werden könnten, würde die ausländische Kundschaft das Vertrauen in die Sicherheit und Ausgereiftheit der deutschen Technik verlieren. Dies gilt insbesondere bei einem längerfristigen Moratorium, zumal dann auch keine neuen inländischen Referenzkraftwerke mehr vorgewiesen werden könnten. Die ausländische Konkurrenz trägt diese Argumente zum Teil heute schon gegen die deutsche Kernkraftwerksindustrie vor.
Zu Frage A 17:
Der Preis für den von den einzelnen Unternehmen benötigten Strom ist für Höhe und künftige
Entwicklung der Produktionskosten mitbestimmend. Wichtige Faktoren sind daneben z. B. aber auch die Material- und Lohnkosten, die Kosten für -die Bereitstellung des erforderlichen Kapitals und die Kosten für Umweltschutzauflagen. Bei Branchen, die aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen sehr stromintensiv sind, oder bei Unternehmen, die in besonders hartem Wettbewerb stehen, kann der Strompreis sogar existenzbestimmend sein — dies auch vor dem Hintergrund, daß in verschiedenen dieser. Sektoren bereits heute die Ertragslage außerordentlich schwierig ist (z. B. Aluminium- oder Stahlindustrie).
Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen eine Steigerung des gegenwärtigen Strompreisniveaus mit sich bringt und wie dadurch die Konkurrenzsituation der deutschen Wirtschaft beeinflußt wird, läßt sich nicht generell beantworten. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, welches Ausmaß evtl. Strompreissteigerungen haben werden und wie die Strompreisentwicklung in Ländern verläuft, mit deren Industrie die deutsche Wirtschaft in Konkurrenz steht. Eine auf die Bundesrepublik beschränkte stärkere Anhebung des Strompreisniveaus würde den ausländischen Konkurrenzdruck insbesondere auf die deutsche stromintensive Industrie verstärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeitsplätze.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 22 und 23) :
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung, wenn die weitere Genehmigung von Kernkraftwerken abhängig gemacht wird unter anderem von der ersten Teilerrichtungsgenehmigung des Entsorgungszentrums?
In welchem Umfange wird die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland durch den Stopp von Errichtungsgenehmigungen auf neue Kernkraftwerke berührt, und welche Auswirkungen ergeben sich insbesondere in der Kraftwerksindustrie und in der Zulieferungsindustrie?
Zu Frage A 22:
Der Zeitpunkt, zu dem die erste Teilerrichtungsgenehmigung des Entsorgungszentrums erteilt wird, kann gegenwärtig noch nicht exakt bestimmt werden, da es sich um einen neuartigen Genehmigungstatbestand handelt. Wenn der Baubeginn weiterer Kernkraftwerke von der ersten Teilerrichtungsgenehmigung des Entsorgungszentrums abhängig gemacht werden sollte, könnten in unterschiedlichem Ausmaß insbesondere alle die Kernkraftwerke betroffen sein, für die eine erste Teilerrichtungsgenehmigung schon beantragt wurde. Dies gilt vor allem für die beantragten Kernkraftwerke, deren Genehmigungsverfahren schon sehr weit fortgeschritten ist.
Auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen hat die Bundesregierung nicht nur in den energiepolitischen Grundlinien und Eckwerten zur Fortschreibung des Energieprogramms, sondern auch in
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3833*
den Antworten auf die Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD /FDP (Drucksache 8/569) vom 8. Juni 1977 hingewiesen.
Zu Frage A 23:
Verzögerungen von Kernkraftwerksbauten bedeuten die Gefahr einer Erhöhung der Stromkosten. Dies könnte die Wettbewerbsfähigkeit von Teilen der NE-Metallindustrie, der Stahlerzeugung sowie der Chemischen und der Zementindustrie beeinträchtigen, die Nachfrage nach Erzeugnissen der elektrotechnischen Industrie, des Maschinenbaus, der Stahl- und der Bauindustrie vermindern und die regionalen Disparitäten der wirtschaftlichen Entwicklung verstärken.
Wenn die Blockierung von Kernkraftwerksbauten anhält, besteht außerdem die Gefahr des Verlustes energiepolitischer Optionen, z. B. der Kohleveredlung. Eine Abwanderung qualifizierter Fachkräfte aus der Kraftwerksindustrie sowie aus dem Bereich der Zulieferer und damit Verlust des entsprechenden Know-how ist zu befürchten. Auch dürften Positionen auf Exportmärkten schwerer zu halten sein.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 47):
Ist die Bundesregierung, nachdem das neue Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Verbraucherschutz in der Wirtschaft verstärkt hat, bereit zu prüfen, ob und inwieweit die Vorschriften des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Bereich der Unternehmen der öffentlichen Hand, z. B. bei Bahn, Post und der öffentlichen Energiewirtschaft zur Geltung kommen müssen?
Die Bundesregierung ist zu einer solchen Prüfung nicht nur bereit, sie hat sie in ihrem Verantwortungsbereich bereits unmittelbar nach der Verkündung des AGB-Gesetzes in die Wege geleitet. So wird beim Bundesminister für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Vertretern der Verbraucher und der Energieversorgungswirtschaft eine Verordnung vorbereitet, durch die die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas den heutigen technischen und rechtlichen Gegebenheiten und insbesondere auch den Erfordernissen eines angemessenen- Verbraucherschutzes angepaßt werden sollen. Nach Abschluß dieser Arbeiten ist vorgesehen, auch die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme und Wasser im Verordnungswege unter Anlehnung an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes innerhalb der durch das AGB-Gesetz gesetzten Dreijahresfrist (§ 28 Abs. 3) zu regeln.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat nach Überprüfung der im Postgesetz festgelegten Haftungsregelungen eine Reihe von Verbesserungen angekündigt, durch die den Belangen der Postbenutzer in höherem Maße als bisher Rechnung getragen werden soll. Auch die für die Benutzer der Eisenbahnen geltenden Haftungsgrenzen — es gibt solche nur für den Bereich der Beförderung von Gütern und Gepäck — werden derzeit überprüft.
Auf Initiative des Bundesministers des Innern haben die für die Aufstellung kommunaler Mustersatzungen zuständigen Stellen (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie die Innenminister der Länder) eine Überprüfung der kommunalen Mustersatzungen im Hinblick auf etwa notwendige Anpassungen an die Grundgedanken des AGB-Gesetzes zugesagt. Mit rechtlichen Mitteln kann die Bundesregierung auf diesen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung allerdings keinen Einfluß nehmen.
Es muß an dieser Stelle auch einmal darauf hingewiesen werden, daß — von einigen wenigen und überschaubaren Einzelpunkten abgesehen — die Bedingungen im öffentlichen Dienstleistungsbereich keineswegs so benutzerfeindlich sind, wie dies in manchen pauschalen Verlautbarungen dargestellt wird. Man darf ferner die im öffentlichen Dienstleistungsbereich gegebenen Besonderheiten wie z. B. Anschlußzwang, Tarifgebundenheit und die Notwendigkeit zur jederzeitigen Leistungsbereitschaft nicht übersehen, die eine uneingeschränkte Gleichstellung mit der privaten Wirtschaft nicht zulassen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 52 und 53):
Was ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen für die Schaffung einer Alkoholmarktordnung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft?
Was gedenkt die Bundesregierung nach Verabschiedung der Alkoholmarktordnung zu tun, um den Bestand der rund 600 Kornbrennereien, 700 Kartoffelbrennereien und 30 000 Abfindungsbrennereien in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern bzw. den Übergang zu vernünftigen Betriebsgrößen zu erleichtern?
Zu Frage A 52:
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Rat im Dezember 1976 einen Vorschlag für eine gemeinsame Alkoholmarktordnung vorgelegt. Der Vorschlag wird seit Januar 1977 in der Arbeitsgruppe Alkohol des Rates behandelt. Es zeigen sich dabei große Meinungsdifferenzen. Wegen der besonderen Schwierigkeiten der zu lösenden Probleme kann nicht mehr damit gerechnet werden, daß sich die Terminvorstellungen der Kommission über das Inkrafttreten der Marktordnung am 1. Januar 1978 verwirklichen lassen.
Zu Frage A 53:
Die Bundesregierung wird nach der Verabschiedung der Alkoholmarktordnung nur im Rahmen dieser Marktregelung tätig werden können, um den Bestand der deutschen Brennereien zu sichern. Mithin dürfte dann für nationale Maßnahmen in dieser Richtung nur noch ein beschränkter Raum vorhanden sein.
3834* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 58) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesfinanzministerium die Frist zur Vermeidung von wechselseitigen 7 b-begünstigten Anschaffungsgeschäften von 5 auf 2 Jahre herabzusetzen beabsichtigt, und wie will sie verhindern, daß die Intention des 7 b-Gesetzes durch Immobilientausch unter Begüterten verfälscht wird?
Nach § 7 b Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes können erhöhte Absetzungen nicht vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung anschafft und im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung an den Veräußerer ein entsprechendes Objekt veräußert. Wann der zeitliche Zusammenhang als gegeben anzunehmen ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Im Einführungserlaß zu dem Änderungsgesetz wurde daher im Einvernehmen mit den Ländern bestimmt, daß ein zeitlicher Zusammenhang immer dann besteht, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als zwei Jahren liegt. Auch bei längeren Zeiträumen ist eine Prüfung durch die Finanzbehörden damit nicht ausgeschlossen.
Zusammen mit der gesetzlichen Regelung, wonach jeder Steuerpflichtige in seinem Leben nur einmal die erhöhten Absetzungen des § 7 b Einkommensteuergesetz für ein begünstigtes Objekt in Anspruch nehmen darf, reicht dieser Grundsatz nach Auffassung der Bundesregierung aus, um zu verhindern, daß die Intention des § 7 b Einkommensteuergesetz verfälscht wird.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1015 Fragen A 65 und 66) :
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Einsparung von Energiemaßnahmen, die — wie z. B. die Einführung einer Sondersteuer für Energie in Frankreich — sicherstellen, daß nicht länger private Haushalte mit geringerem Energieverbrauch gegenüber den Großabnehmern durch ungünstigere Tarife benachteiligt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung einer Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer statt wie bisher nach dem Hubraum der einzelnen Modelle nach dem Kraftstoffverbrauch auf den Energiebedarf?
Zu Frage A 65:
Die Bundesregierung überprüft derzeit im Rahmen der Energieeinsparung die Tarifstrukturen im Elektrizitätsbereich. Es ist nicht beabsichtigt, die Tarifstrukturen zu Lasten industrieller Großabnehmer zu verändern. Die Prüfung konzentriert sich darauf, energiesparende Elemente in der Bundestarifordnung Elektrizität zu verstärken. Hierbei mißt die Bundesregierung der Kostenorientierung die notwendige Bedeutung zu. Dieser Grundsatz muß auch für die sich außerhalb der Tarifordnung vollziehende Preisgestaltung gegenüber Großabnehmern gelten. Tarifliche Differenzierungen gegenüber privaten Haushalten, die den unterschiedlichen Kostengegebenheiten Rechnung tragen, sind deshalb sachgerecht. Im übrigen muß vermieden werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu verschlechtern.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei gewerblichen und industriellen Großabnehmern aus Kostengründen ohnehin auf eine rationelle Energieverwendung geachtet wird. Die Erhebung einer Sondersteuer für Großabnehmer erscheint in diesem Zusammenhang zur Energieeinsparung nicht geeignet.
Zu Frage A 66:
Wie in den Grundlinien und Eckwerten vom 23. März 1977 verkündet, wird die Bundesregierung im Falle einer Reform der Kraftfahrzeugsteuer den Gesichtspunkten der Energieeinsparung Rechnung tragen.
Ob Energieeinsparungen und damit Auswirkungen auf dem Energiemarkt durch eine Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftstoffverbrauch erreichbar sind, ist umstritten. Dies gilt auch für die beiden denkbaren Modelle — Normsteuer oder Verbrauchsteuer —, deren Verwirklichung darüber hinaus eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringen würde.
Die Normsteuer wäre nach dem Normverbrauch zu bemessen, der nach einem festgelegten Verfahren für jeden Fahrzeugtyp ermittelt werden müßte. Die Ermittlung eines die realen Verhältnisse widerspiegelnden Normverbrauchs dürfte jedoch auf Schwierigkeiten stoßen, weil hierbei die individuell sehr unterschiedlichen Fahrzustände und -gewohnheiten der Autofahrer repräsentativ zu gewichten wären. Eine Orientierung der Automobilhersteller allein am Normverbrauch muß nicht notwendig zu sparsamen Fahrzeugen führen.
Die Verbrauchsteuer müßte nach dem tatsächlich aufgetretenen Verbrauch durch Vollumlegung der bisherigen Hubraumsteuer auf die Mineralölsteuer bemessen werden. Dies würde zu einer Erhöhung des Literpreises für Vergaser- und Dieselkraftstoff um 0,15 DM/1 führen und bei gleichem Steueraufkommen eine stärkere Belastung der Kraftfahrer bedeuten, die aus beruflichen Gründen auf hohe Kilometerleistungen angewiesen sind (Pendler, Handelsverkehr etc.), während Fahrzeughalter mit unterdurchschnittlichen Fahrleistungen, wie z. B. Zweitwagenbesitzer, entlastet würden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 67 und 68) :
Warum hält es die Bundesregierung weiterhin für notwendig, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vertriebenen oder Flüchtlingen im Verhältnis zu anderen ein Preisprivileg einzuräumen,
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auch wenn bei den begünstigten Firmen schon auf Grund ihres Alters angenommen werden müßte, daß ihre Inhaber längst als eingegliedert angesehen werden müßten?
Prüft die Bundesregierung Änderungsvorschläge mit dem Ziel, eine zu weit gehende Begünstigung und damit Wettbewerbsverzerrungen abzubauen?
Zu Frage A 67:
Ich teile Ihre in der Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß Vertriebenen und Flüchtlingen nur so lange Vergünstigungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eingeräumt werden sollten, wie sich die Vertreibung noch auf die wirtschaftliche und soziale Lage dieses Personenkreises auswirkt.
Das Bundesvertriebenengesetz — BVFG — sieht indessen bereits vor, daß ein Angehöriger des angesprochenen Personenkreises, der in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach seinem früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße eingegliedert ist, diese Vergünstigung im Wege des sog. Aussteuerungsverfahrens (§ 13 BVFG) verliert.
Über die Beendigung der Vorzugsstellung entscheiden die zentralen Dienststellen der Länder (Landesflüchtlingsverwaltungen) oder die von ihnen bestimmten Behörden bzw. die Entschädigungsorgane der Länder.
Zu Frage A 68:
Das Bundesministerium für Wirtschaft steht seit geraumer Zeit in Verhandlungen mit den Ländern, um die Überprüfung der Eingliederung wirksamer zu gestalten.
Es besteht bereits ein Vorschlag Schleswig-Holsteins, die Vergünstigung nach § 74 BVFG auf 10 Jahre nach Errichtung eines Betriebes zu beschränken. Dieser Vorschlag soll zu gegebener Zeit vom Wirtschafts- und Agrarausschuß der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen behandelt werden.
In jedem Fall wird eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 69 und 70) :
Welche Konsequenzen ergeben sich für den deutschen und europäischen Energiemarkt und für unsere Energiepolitik, wenn
— wie in „Les Echos", Paris, vom 15. September 1977 gemeldet
— die internationalen großen Ölgeselischaften, wie Esso, Shell, BP verstärkt ins Kohlengeschäft einsteigen?
Wie bewertet die Bundesregierung die drastische Reduzierung der Kokserzeugung in der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang mit der vom „WD Energiewirtschaft", Düsseldorf, vom 29. September 1977 verbreiteten Meldung, daß Kanada seine Kokskohlenförderung stark ausbauen will?
Zu Frage A 69:
Angesichts des erwarteten steigenden Weltbedarfs an Kohle wird die Kohleförderung insbesondere in Ländern, in denen die Kohle mit wesentlich günstigeren Kosten gefördert werden kann als bei uns, weiter ausgebaut werden. Es ist richtig, daß u. a. auch die internationalen Ölgesellschaften aus verschiedenen Gründen Kohlebeteiligungen erwerben. Daß diese Beteiligung der Olgesellschaften spezifische Konsequenzen für den deutschen und europäischen Energiemarkt und für unsere Energiepolitik haben wird, ist bisher nicht zu erkennen. Allerdings ist generell mit einem steigenden Angebot von Kohle aus Drittländern zu rechnen, wodurch sich die Wettbewerbsposition der deutschen Kohle in den übrigen EG-Ländern und auf dem Weltmarkt weiter verschlechtern könnte. Die deutsche Energiepolitik ist darauf ausgerichtet, die heimischen Kohlevorkommen für unsere Energieversorgung optimal zu nutzen, und hat demzufolge die Importe von Drittlandskohle gesetzlich beschränkt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch die europäische Energiepolitik an ihrem bisherigen Ziel festhält, die eigene Kohleförderung in der Gemeinschaft in der bisherigen Größenordnung zur Sicherung der Versorgung aufrechtzuerhalten.
Zu Frage A 70:
Die Ruhrkohle AG hat die Stillegung von fünf ohnehin unwirtschaftlichen Kokereien beschlossen, um ihre Koksproduktion an die mittelfristig geringer eingeschätzten Absatzmöglichkeiten im Bereich der europäischen Eisen- und Stahlindustrie anzupassen. Eine Verminderung der Förderkapazität für Kokskohle ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Die Aufschließung neuer Kokskohlelagerstätten u. a. in Kanada, an der übrigens auch die Ruhrkohle AG beteiligt ist, dient dazu, rechtzeitige Vorsorge für den langfristig ansteigenden Weltbedarf an Kokskohle zu treffen. Die Kohle kann in Kanada und auch in anderen Ländern der Welt aufgrund der geologischen Gegegebenheiten wesentlich kostengünstiger gefördert werden als in unserem Lande.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Holtz (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 71 und 72) :
Welche Entwicklung nahm das Gesamtvolumen des deutschargentinischen Handels in den vergangenen fünf Jahren, und in welcher Höhe sind derzeit Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften abgesichert?
Trifft es zu, daß der Bürgschaftsrahmen des deutschargentinischen Handels erheblich erweitert worden ist („Die Zeit" vom 30. September 1977), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Erweiterung angesichts der innenpolitischen Situation in Argentinien?
Zu Frage A 71:
Das. Gesamtvolumen des deutsch-argentinischen Handels ist in den letzten fünf Jahren mit rd. 1,6 bis 1,7 Milliarden DM im wesentlichen gleichgeblieben (in 1974: 1,4 Milliarden DM), obgleich sich die deutschen Ein- und Ausfuhren aus und nach
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Argentinien sehr unterschiedlich entwickelt haben (vgl. beiliegende Aufstellung).
Der Rückgang der deutschen Einfuhren aus Argentinien in 1974 und 1975 ist im wesentlichen auf die EG-Rindfleischsperre zurückzuführen, während sich die deutschen Exporte nach Argentinien in 1973 und 1975 deswegen und aufgrund der in diesen Jahren wegen schlechter Devisenlage verordneten argentinischen Einfuhrbeschränkungen verringerten.
Im Jahr 1976 war der Warenaustausch mit Argentinien bei deutschen Ausfuhren von 892,1 Millionen DM und Einfuhren von 873,4 Millionen DM nahezu ausgeglichen, wobei das Gesamtvolumen gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen ist. Die Zahlen für das 1. Halbjahr 1977 zeigen, daß der Aufwärtstrend anhält.
Die Zahlen über das Bundesobligo aus der Verbürgung von Ausfuhrgeschäften sind vertraulich. Ich bitte daher um Verständnis, daß die Bundesregierung auch die Zahlen über das Obligo aus Argentinien-Geschäften nicht offenlegen kann. Die Bundesregierung ist aber bereit, hierüber im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im einzelnen Auskunft zu geben.
Zu Frage A 72:
Es trifft nicht zu, daß der Bürgschaftsrahmen für den deutsch-argentinischen Handelsaustausch erheblich erweitert worden ist. Einen solchen Rahmen gibt es nicht. Wohl konnte die Bundesregierung im September 1977 angesichts der deutlich verbesserten Wirtschafts- und vor allem Transferkraft und die längerfristig günstigen Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung Argentiniens die Orientierungsgröße für die Verbürgung von Einzelgeschäften von 10 Millionen DM auf 20 Millionen DM anheben. Diese Erhöhung bedeutet keine qualitative Veränderung unserer Handelspolitik gegenüber Argentinien.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 73 und 74) :
Hält die Bundesregierung noch an ihren eigenen energiepolitischen Zielvorstellungen fest, die sie im März 1977 den parlamentarischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgelegt hat?
Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu den „Szenarien", die sie selbst über die Auswirkungen mangelnder Kernkraftwerkskapazität entwickeln ließ und die im einzelnen in den „Eckwerten" vom März 1977 dargestellt sind?
Zu Frage A 73:
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von ihren energiepolitischen Zielvorstellungen, die sie in ihrem Energieprogramm, in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms und in den „Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms" vorgelegt hat, abzuweichen. Sie hat diese Zielvorstellungen in den Antworten auf die Großen Anfragen der Fraktionen von SPD und FDP sowie von CDU/CSU im Juni 1977 zusätzlich erläutert (BT-Drucksachen 8/569 und 8/570). Dabei hat sie angekündigt, daß sie bei der Zweiten Fortschreibung ihres Energieprogramms auch die Beiträge berücksichtigen wird, die sich hierzu aus der politisch-parlamentarischen Debatte ergeben. Gleiches gilt für die energiewirtschaftliche Entwicklung. Die energiewirtschaftlichen Institute überprüfen derzeit den Einfluß neuerer Entwicklungen auch struktureller Art und zwischenzeitlicher Beschlüsse der Bundesregierung mit dem Ziel der Einsparung von Energie auf die Vorausschätzung des Energieverbrauchs.
Zu Frage A 74:
Die in den „Grundlinien und Eckwerten" aufgezeigten Szenarien wurden vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung auf der Basis bestimmter Prämissen im Auftrag der Bundesregierung entwikkelt. Sie hatten den Zweck, einen Anhaltspunkt für die Spielräume beim Einsatz der verschiedenen Energieträger zu geben. Wie bei allen derartigen Szenarien handelt es sich um Modelle, nicht aber um Vorausschätzungen. Sie zeigen unabhängig von der Beurteilung der einzelnen Prämissen, daß langfristig ein Verzicht auf den weiteren Ausbau von Kernkraft nicht akzeptabel ist.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Mahne (SPD), Schirmer (SPD), Müntefering (SPD) und Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 75, 76, 77 und 78) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme von zwei Vertretern der deutschen Automobilclubs in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn die Automobilclubs gemeinsam einen entsprechenden Antrag stellen?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutsdien Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme des Deutschen Camping-Clubs in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn der Deutsche Camping-Club einen entsprechenden Antrag stellt, und wenn ja, wann kann damit gerechnet werden?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme der Arbeitsgemeinschaft für Verbraucher in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher einen solchen Antrag stellt?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme der Gewerkschaften in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn die Gewerkschaften einen entsprechenden Antrag stellen?
Ihre Frage und die Fragen der Abgeordneten Haase, Müntefering und Schirmer betreffen alle den gleichen Sachverhalt. Meine Antwort kann daher nur gleichlautend sein:
Die Bundesregierung gehört dem Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. nicht als Mitglied an.
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Bei der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. handelt es sich um einen rechtsfähigen Verein im Sinne von § 21 BGB. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet nach vereinsrechtlichen Satzungsregelungen die Mitgliederversammlung der Deutschen Zentrale für Tourismus als das dafür zuständige Vereinsorgan.
In der Mitgliederversammlung ist die Bundesregierung ebenfalls nicht stimmberechtigt. Nach den Überlegungen zur Satzungsänderung ist eine Mitgliedschaft der Bundesregierung in dem für die Entscheidung zur Aufnahme neuer Mitglieder allein zuständigen Organ — also der Mitgliederversammlung — nicht vorgesehen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 80) :
Vertritt die Bundesregierung immer noch den Standpunkt, daß das 20. Rentenanpassungsgesetz zu keiner Beitragserhöhung in der Sozialversicherung führt, nachdem verschiedene Krankenkassen unter Hinweis auf dieses Gesetz ab 1978 Beitragserhöhungen angekündigt haben?
Die Bundesregierung hat bereits in der Begründung zum Entwurf eines KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetzes sowie in den nachfolgenden Beratungen des Gesetzentwurfs immer wieder darauf hingewiesen, daß durch die geänderte Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner auf die Krankenkassen zusätzliche Mehrbelastungen zukommen.
Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz ist erst vor kurzem in Kraft getreten. Es ist noch nicht möglich, seine Auswirkungen voll zu bewerten. Jedoch ist bereits jetzt deutlich erkennbar, daß sich die Ausgabenentwicklung der Krankenkassen starker als zuvor der allgemeinen Einkommensentwicklung anpaßt. Die Mehrbelastungen aufgrund der Neuregelung der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner kann zu einem beachtlichen Teil durch die Einnahmenüberschüsse der Krankenkassen aus der Vergangenheit aufgefangen werden. Allgemeine Beitragssatzsteigerungen sind daher zur Zeit nicht erforderlich. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß einzelne Krankenkassen aufgrund ihrer besonderen Situation gezwungen sein können, ihre Beitragssätze heraufzusetzen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 81) :
In welcher Beziehung stehen die Transparenzarzneimittellisten nach § 368 p Abs. 1 Satz 2 RVO und die der Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt zueinander, und kann die Bundesregierung erläutern, warum gleich zwei Transparenzlisten benötigt werden und in welcher Hinsicht sie sich voneinander unterscheiden sollen?
Die von Ihnen erwähnte gesetzliche Vorschrift schreibt vor, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen in den Arzneimittel- und Heilmittelrichtlinien eine Zusammenstellung von Arznei- und Heilmitteln vorsieht, die dem Arzt den Preisvergleich und die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglicht.
Abgesehen davon, daß diese Richtlinien auch Heilmittel einzubeziehen haben, soll durch die gesetzliche Regelung der Kassenarzt verpflichtet werden, die gebotene Möglichkeit zum Preisvergleich zu nutzen. Der Bundesausschuß hat bis zum 1. Juli 1978 entsprechende Übersichten zur Verfügung zu stellen. Nach Vorlage von Ergebnissen der beim Bundesgesundheitsamt eingerichteten Transparenzkommission wird durch den Bundesausschuß zu prüfen sein, welche Folgerungen hieraus für die Richtlinien zu ziehen sind.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 84) :
Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit eine wissenschaftliche Untersuchung ihres Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geheimhält, in deren Rahren auch die Meinung der Bevölkerung hinsichtlich der Verantwortung für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erforscht wurde, und wenn ja, warum wird die Untersuchung geheimgehalten — sind insbesondere entsprechende Wünsche oder Andeutungen aus dem Bereich der Bundesregierung an die Bundesanstalt für Arbeit herangetragen worden —, und wann werden Fragen und Antworten sowie die Ergebnisse der Untersuchung der Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Auswertung zugänglich gemacht?
Ihre Frage dürfte sich auf eine im Herbst 1975 vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführte Verlaufsuntersuchung zur Problematik der Wiedereingliederung von Arbeitslosen beziehen. Das Institut befragte anhand eines umfangreichen, schriftlich zu beantwortenden Fragebogens ca. 7 000 Personen, die ein Jahr zuvor — im Herbst 1974 — bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet waren. Es sollten vor allem Informationen über den Verbleib der Arbeitslosen, über Veränderung ihrer beruflichen Situation sowie über finanzielle und soziale Probleme während der Arbeitslosigkeit gewonnen werden. Die besonderen Ein- und Wiedereingliederungsprobleme von jugendlichen Arbeitslosen wurden mit Hilfe eines gesonderten Fragebogens untersucht.
Das so gewonnene Datenmaterial wurde in der Folgezeit im Hinblick auf verschiedene Problemstellungen ausgewertet. Die Ergebnisse sind in einer Reihe von Aufsätzen in. Schriftenreihen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung veröffentlicht worden.
Zur Zeit werden noch weitere Teilaspekte ausgewertet, über die ebenfalls berichtet werden soll. Dabei handelt es sich u. a. um die Frage, inwieweit es Arbeitslosen durch eigene Initiative gelungen ist, einen Arbeitsplatz zu finden, um das Problem der. Ablehnung von angebotenen Arbeitsplätzen und um die Mobilitätsbereitschaft von Arbeitslosen.
3838* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Die Bundesregierung begrüßt die umfangreiche Auswertung des Datenmaterials. Sie hat auf die Veröffentlichungen keinen Einfluß genommen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 85) :
Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, bei der landwirtschaftlichen Altershilfe analog dem Rentenrecht ein Witwengeld auch für jüngere Witwen einzuführen, und wenn ja, wann ist eine gesetzliche Initiative zu erwarten?
Es trifft zu, daß es in der Bundesregierung Überlegungen gibt, die soziale Sicherung jüngerer Hinterbliebener von landwirtschaftlichen Unternehmern (Witwen und Witwer) im Rahmen des Systems der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu verbessern. Das Bundeskabinett wird sich demnächst mit dieser Frage befassen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 86) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um über die Bundesanstalt für Arbeit den Rundfunk- und Fernsehanstalten für deren Regionalprogramme auf Bundesebene eine Servicesendung für Arbeitnehmer dergestalt anzubieten, die der Bundesanstalt für Arbeit von den Unternehmen gemeldeten offenen Stellen zu einer günstigen Tageszeit in regelmäßigen Zeitabständen auszustrahlen, um hier ein neues Instrument regionaler und überregionaler Stellenvermittlung gekoppelt mit einer zusätzlichen regionalen Mobilität zum Abbau der Arbeitslosigkeit einzusetzen?
Ihrer Anregung, durch die Bekanntgabe offener Stellen in Rundfunk und Fernsehen zum Abbau der Arbeitslosigkeit beizutragen, kommt die Bundesanstalt für Arbeit nach. Bereits jetzt verbreiten drei Rundfunkanstalten regelmäßig Stellenangebote der Bundesanstalt in ihrem Hörfunkprogramm. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat am 5. Mai 1976 die Landesarbeitsämter darauf hingewiesen, daß die Bekanntgabe geeigneter offener Stellen in Rundfunk und Fernsehen zweckmäßig ist und entsprechende Vereinbarungen mit den Rundfunkanstalten getroffen werden sollten.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 87 und 88) :
Sind im unmittelbaren oder mittelbaren Verantwortungsbereich der Bundesregierung Erkenntnisse darüber gesammelt worden, in welcher Höhe Krankenkassen Aufwendungen für Abtreibungen seit Inkrafttreten des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes erbracht haben, und wenn ja, welche Höhe der angesprochenen Aufwendungen ergibt sich daraus?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, in welcher Höhe die Krankenkassen Aufwendungen für die Durchführung von Kuren für werdende Mütter erbracht haben bzw. Beihilfen hierzu, und wenn ja, ergibt sich daraus eventuell, daß Pressemeldungen zutreffen, wonach im gleichen Zeitraum in zunehmendem Maß Beihilfen zu Kuren für werdende Mütter ganz oder teilweise abgelehnt worden sind?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahre 1976 für die sogenannten „Sonstigen Hilfen" nach den §§ 200 e und 200 f RVO rd. 58 Millionen DM aufgewandt. In diesem Betrag sind jedoch nicht nur die Kosten für nicht rechtswidrige Abbrüche von Schwangerschaften enthalten, sondern auch die Aufwendungen für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung, die erforderliche Untersuchung, die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln und für eine nicht rechtswidrige Sterilisation. Der Aufwand für Schwangerschaftsabbrüche allein läßt sich aus abrechnungstechnischen Gründen nicht von den übrigen vorgenannten Kosten getrennt erfassen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen darüber, in welcher Höhe die Krankenkassen Aufwendungen für die Durchführung von Kuren für werdende Mütter erbracht haben, da die Krankenkassen die Kosten für diese — im übrigen nach unterschiedlichem Satzungsrecht gewährten — Leistungen nicht getrennt von den Aufwendungen für sonstige Vorbeugungskuren erfassen. Bisher ist mir nicht bekanntgeworden, ob Versicherungsträger Zuschüsse zu derartigen Kuren ganz oder teilweise abgelehnt haben.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 89) :
Worauf führt die Bundesregierung die besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Frauen — im Zuständigkeitsbereich des Landesarbeitsamtes Nordbayern — zurück, und was unternimmt sie, um die im Vergleich zum übrigen Geschehen auf dem Arbeitsmarkt ungleich höhere Arbeitslosigkeit bei den Frauen unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit zu beeinflussen?
Mitbedingt durch seine Zonenrandlage verzeichnete Nordbayern in den Jahren 1974, 1975, 1976 im Jahresdurchschnitt eine zum Teil nicht unerheblich über dem Bundesdurchschnitt liegende Arbeitslosenquote für Männer und Frauen. Wenn nunmehr im Sommer dieses Jahres die Arbeitslosenquote insgesamt auf den Bundesdurchschnitt von 4,3 v. H. gesenkt werden konnte, so sollte das positiv gewertet werden, selbst wenn sich der konjunkturelle Erholungsprozeß anfangs vornehmlich zugunsten der Männer auswirkt. Erfahrungsgemäß greift eine wirtschaftliche Belebung im weiteren Verlauf auch auf den Dienstleistungsbereich über und erhöht damit auch das Stellenangebot für Frauen.
Eine zusätzliche Nachfrage nach weiblichen Kräften wird auch von den im Mai dieses Jahres vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen zum Abbau
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3839*
der Arbeitslosigkeit erwartet. Ich nenne als ein Beispiel die Bereitstellung von 270 Millionen DM für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit Schwerpunkt Soziale Dienste; hier dürften sich nach Abschluß der für eine neuartige Maßnahme notwendigen Vorbereitungen besonders für Frauen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Eine gewisse Schwierigkeit für die Vermittlung weiblicher Kräfte liegt allerdings in ihrer häufig geringeren Mobilität aufgrund familiärer Bindungen; hinzu kommt, daß der allgemein hohe Anteil von Frauen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, in Nordbayern im Vergleich zu anderen Bezirken besonders groß ist.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 95) :
Welche politischen Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Unternehmensbefragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit und das Münchner Ifo-Institut gemeinsam durchgeführt haben?
Die Antwort auf die von Ihnen genannte Befragung ergab, daß die Verarbeitende Industrie die Zahl der Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen um durchschnittlich 12% im Produktionsbereich und um 4 % im Verwaltungsbereich erhöhen würde. Hochgerechnet auf die gesamte Industrie entsprechen diese Angaben einem Personalbedarf von 700 000, der bei Vollauslastung der Kapazitäten benötigt würde. Für das Baugewerbe wurde eine Zahl von 250 000 ausgewiesen.
Ich will mich nicht dazu äußern, ob diese Zahlen schlüssig sind und damit den tatsächlichen Umfang der personellen Aufnahmefähigkeit der Betriebe widerspiegeln. Zu berücksichtigen wäre z. B., daß im Einzelfall die Annahme einer Zusatznachfrage wegen inzwischen eingetretener struktureller Veränderungen unrealistisch ist. Wichtig ist aber die Tendenzaussage, daß die Auslastung des vorhandenen Produktionspotentials die primäre Voraussetzung für Neueinstellungen ist. Dies deckt sich mit der Einschätzung der Situation durch die Bundesregierung. Demgemäß zielen ihre wachstums- und konjunkturfördernden Maßnahmen schwerpunktmäßig auf die Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das im Mai 1977 beschlossene 16-Milliarden-DM-Programm für Zukunftsinvestitionen sowie die Beschlüsse der Bundesregierung vom 14. September 1977.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 98 und 99) :
Sind der Bundesregierung die derzeitigen Anteile hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte an Bundeswehrfachschulen bekannt, und beabsichtigt sie anstelle der nebenamtlichen Lehrkräfte vermehrt hauptamtliche Lehrkräfte in den Stellenplänen auszuweisen mit dem Ziel, auf dem Arbeitsmarkt Erleichterungen zu schaffen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Stunden an Bundeswehrfachschulen zur Zeit von nebenamtlichen Lehrkräften aus welchen Bereichen und zu welchen Gesamtkosten gegeben werden?
Zu Frage A 98:
An den 30 Bundeswehrfachschulen unterrichten z. Z. 260 hauptamtliche und 755 nebenamtliche Lehrkräfte. Es ist beabsichtigt, weitere Planstellen für hauptamtliche Lehrkräfte zu beantragen, um den nebenamtlich erteilten Unterricht an den Bundeswehrfachschulen auf ein ausgewogenes Maß zurückzuführen und gleichzeitig den Arbeitsmarkt zu entlasten. Die Bundeswehrfachschulen werden allerdings auch in Zukunft bei der Durchführung ihres Auftrags in gewissem Umfang auf nebenamtliche Lehrkräfte angewiesen sein, da einige Fächer eine so geringe Anzahl von Wochenstunden aufweisen, daß eine hauptamtliche Lehrkraft damit nicht ausgelastet werden kann. Auch an den entsprechenden öffentlichen Schulen der Länder, wie z. B den Berufsaufbauschulen und den Fachoberschulen, wird in solchen Fällen nebenamtlich unterrichtet.
Zu Frage A 99:
An den Bundeswehrfachschulen werden z. Z. 187 750 Unterrichtsstunden pro Jahr von nebenamtlichen Lehrkräften erteilt. Das sind 47 % des anfallenden Unterrichts. Die nebenamtlichen Lehrkräfte haben die Lehrbefähigung für den Realschul- oder Gymnasialbereich bzw. für das berufliche Schulwesen. Die Gesamtkosten für den nebenamtlich erteilten Unterricht an Bundeswehrfachschulen belaufen sich z. Z. auf 4,6 Millionen DM jährlich.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1015 Fragen A 100 und 101):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß auf Grund der Konzentration militärischer Übungsflüge auf bestimmte Zonen im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland eine zwar nicht generelle, aber in bestimmten Bereichen, wie z. B. der vorderen Bergstraße oder dem Odenwald, wachsende und unzumutbare Lärmbelastung gegeben ist?
Ist die Bundesregierung bereit, eine Verordnung auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu erlassen, durch die über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Lärmschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden in den Lärmschutzzonen der Flughäfen hinaus eine neue Kategorie für diejenigen Gebiete eingeführt wird, die im Bereich von sogenannten Tiefflugbändern für militärische Übungsflüge liegen, in denen zum Teil erheblich größere und folgenschwerere Lärmbelästigungen als im Einzugbereich von Flughäfen festzustellen sind?
Zu Frage A 100:
Zur Vermeidung von Fluglärmkonzentrationen wird militärischer Tiefflug ohne Bindung an ein vorgegebenes Streckennetz über nahezu dem gesamten Bundesgebiet durchgeführt.
Ausgespart werden Tiefflugbeschränkungsgebiete, die Luftverteidigungsidentifizierungszone, der Raum
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südlich der Grenzabstandslinie zu den neutralen Staaten Osterreich und Schweiz sowie zusammenhängende Stadtgebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern.
Luftraumstruktur und Geographie der Bundesrepublik Deutschland machen das Auftreten gelegentlicher Verdichtungen des Tiefflugverkehrs — und damit erhöhten Fluglärm — unvermeidlich.
Die Enge des Luftraums über der Bundesrepublik Deutschland macht eine Aussparung bestimmter Gebiete vom militärischen Tiefflug nicht möglich, ohne gleichzeitig in anderen Gebieten die Luftlärmbelastung drastisch zu erhöhen.
Zu Frage A 101:
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ermächtigt die Bundesregierung lediglich zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen mit der sich hieraus ergebenden Erstattungspflicht für bauliche Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung von Flugplätzen.
Ich darf darauf hinweisen, daß auch die entsprechende Festsetzung von Lärmschutzbereichen für militärische Luft /Boden-Schießplätze nur möglich war, weil diese Plätze als Flugplätze im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm angesehen werden konnten.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 102 und 103) :
Treffen Zeitungsberichte zu, nach denen die Bundesregierung beabsichtigt, um die Probleme der Altersstruktur in der Bundeswehr zu lösen, Offiziere vom Dienstgrad Oberstleutnant an nach Vollendung des 46. Lebensjahrs mit Anspruch auf Ruhegehalt in den Ruhestand zu versetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den o. a. Offizieren neben dem Ruhegeld als Anreiz eine Abfindungssumme zu zahlen, und wenn ja, wie hoch sollte diese gegebenenfalls sein?
Zu Frage A 102:
Im Rahmen der Überlegungen, wie die Probleme einer unausgewogenen Altersschichtung, die vornehmlich bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes bestehen, gelöst werden können, ist die vorzeitige Zurruhesetzung eines zahlenmäßig begrenzten Teils von Offizieren nur eines von mehreren Denkmodellen.
Gemeinsames Ziel aller derzeit laufenden Überprüfungen ist die Verringerung von Unausgewogenheiten bestimmter Altersgruppen. Es geht somit nicht um einen Abbau einzelner Dienstgrade, z. B. von Oberstleutnanten, sondern einzig und allein um die Milderung der Folgen, die die zum Teil bis zu 230 % überbesetzten Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 in den 80er Jahren für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr haben werden.
Zu Frage A 103:
Ohne einer ausführlichen Erörterung vorgreifen zu wollen, läßt sich schon heute folgendes feststellen:
Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, Berufssoldaten gegen ihren Willen vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Für ein vorzeitiges Ausscheiden auf freiwilliger Basis müßten daher finanzielle Anreize geschaffen werden. Diese könnten sowohl in einer Erhöhung des bis zum Zeitpunkt des vorzeitigen Ausscheidens erdienten Ruhegehaltsanspruchs, als auch in einer Abfindungsprämie oder aber auch in einer Kombination beider Anreize bestehen.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 104) :
Welche Art von militärischer Hilfe — Rüstungsexport, Ausrüstungsbeihilfe, Ausbildung von Militärangehörigen — gewährt die Bundesregierung dem argentinischen Militärregime, und ist die Bundesregierung bereit, diese Hilfe auf Grund der innenpolitischen Situation in Argentinien einzustellen?
1. Die Bundesregierung hat der argentinischen Regierung keine militärische Hilfe in der Form von Rüstungsexporten gewährt. Eine solche Hilfe ist nur innerhalb der NATO üblich.
2. Ausrüstungshilfe erhält Argentinien nicht. Es ist auch nicht beabsichtigt, eine solche zu gewähren.
3. Argentinien erhält — wie etwa 30 andere Länder auch — sog. Ausbildungshilfe. Die Bundeswehr -hat Argentinien 1977 einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr wird Argentinien keine Soldaten zur Ausbildung in die Bundesrepublik entsenden.
Damit erübrigt sich eine Antwort auf den 2. Teil Ihrer Frage.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 105) :
Ist die Bundesregierung bereit, für die Wehrdienstleistenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu bezahlen, um sicherzustellen, daß diese nach Beendigung ihrer Wehrpflichtzeit im Falle des Fehlens eines Arbeitsplatzes oder eines Studienplatzes wenigstens Arbeitslosengeld beziehen können?
Der Bundesminister der Verteidigung zahlt grundsätzlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die Wehrdienstleistenden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes, hier des § 168, wonach für Personen, die aufgrund des Wehrpflichtgesetzes Wehrdienst leisten und entweder vor dem Wehrdienst beitragspflichtig beschäftigt oder arbeitslos waren, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Für die Leistungen sind im Haushalt des Bundesministers der Verteidigung (Kap. 14 23 Tit. 423 17) über 50 Millionen DM eingesetzt.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3841*
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 106 und 107):
Treffen Berichte zu, nach denen dem Bundesgesundheitsamt seit mehreren Jahren Untersuchungsergebnisse vorliegen, die auf ein erhöhtes Krebsrisiko bei der Einnahme von hormonalen Ovulationshemmern hindeuten, und wenn ja, inwieweit sind diese Ergebnisse bisher ausgewertet worden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Ärzten eine
bessere Beurteilung dieser Frage als bisher zu ermöglichen?
Zu Frage A 106:
Die Frage eines Zusammenhanges der Einnahme von oralen Kontrazeptiva und Krebserkrankungen ist Gegenstand vieler wissenschaftlicher Publikationen gewesen, die zu sehr unterschiedlichen Efgebnissen gekommen sind. In den Fällen, in denen aus Tierversuchen für bestimmte Bestandteile Hinweise auf eine mögliche Förderung des Tumorwachstums erkennbar wurden, sind die inkriminierten Stoffe aus den oralen Kontrazeptiva entfernt worden.
Die deutsche Ärzteschaft wurde neben der den Ärzten allgemein zugänglichen Originalliteratur zusätzlich durch Verlautbarungen der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt und bis 1970 durch Verlautbarungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert.
Für die jetzt im Handel befindlichen Präparate liegt kein Anhalt vor, daß sie das Risiko an Krebs zu erkranken signifikant erhöhen.
Zu Frage A 107:
Die Informationswege zum Arzt werden in technischer Beziehung allgemein als ausreichend angesehen. Die Ärzteschaft ist darauf eingestellt, durch Verlautbarungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt informiert zu werden und dürfte diese Form der Unterrichtung auch am stärksten beachten. Eine Aussendung des Bundesgesundheitsamtes zu aktuellen Arzneimittelproblemen in Anlehnung an die Dear Doctor Letters der englischen Überwachungsbehörde könnte möglicherweise den Kenntnisstand des niedergelassenen Arztes über die behördlicherseits erfolgten Maßnahmen zur Arzneimittelsicherheit verbessern.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 108) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob nach einer Entscheidung des Bundesgesundheitsamts Arzneimittel, die im Verdacht stehen, krebsauslösende Substanzen zu enthalten, noch bis zum 31. März 1978 frei gehandelt werden können, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls nicht auch der Meinung, daß nach den negativen Erfahrungen mit Contergan und den biguanidhaltigen Diabetesmitteln es angebracht wäre, ein sofortiges Verbot zu erlassen und daß alle biguanid- und alle aminophenazonhaltigen Mittel aus dem Verkehr zu ziehen sind?
Wie ich in meinen schriftlichen Antworten vom 8. und 15. September 1977 auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Karl Ahrens und Hans Wuwer ausgeführt habe, fand nach Bekanntwerden der Untersuchungen aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg am 9. August 1977 eine Sachverständigensitzung beim Bundesgesundheitsamt zum Thema Aminophenazon und Krebsgefährdung statt. Auf dieser Sitzung vertraten die Sachverständigen die Meinung, daß von Aminophenazon ein geringes, aber vermeidbares Risiko ausgeht. Als reine Vorsorgemaßnahme wurde daher die Empfehlung ausgesprochen, Aminophenazon bis zum 31. März 1978 durch andere Stoffe zu ersetzen. Eine entsprechende Pressemitteilung ist im Pressedienst des Bundesgesundheitsamtes vom 12. August 1977 veröffentlicht.
Was die Einnahme biguanidhaltiger Diabetesmittel betrifft, so ist zu sagen, daß diese Arzneimittel nicht grundsätzlich gesundheitsschädlich sind. Sie können allerdings — besonders bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion — eine Übersäuerung des Blutes, eine Laktat-Azidose, auslösen.
Bereits im Januar 1977 hat das Bundesgesundheitsamt in einer Pressemitteilung die Fach- und Laienpresse ausführlich über die Sicherheitsmaßnahmen bei der Behandlung mit biguanidhaltigen Antidiabetika aufmerksam gemacht. Außerdem hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsamt in einer Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt im März 1977 die Ärzte auf eine strenge Indikationsstellung bei der Biguanid-Anwendung hingewiesen.
Am 3. August 1977 fand eine erneute Sachverständigensitzung beim Bundesgesundheitsamt statt. In einer Pressemitteilung vom 4. August 1977 appellierte das Bundesgesundheitsamt an die Ärzte, die Diabetesbehandlung mit Biguaniden nicht in der Allgemeinpraxis durchzuführen, sondern sie den mit der Behandlung der Zuckerkrankheit besonders erfahrenen Ärzten vorzubehalten. Insbesondere sollten Biguanide nicht zur Dauerbehandlung, sondern nur vorübergehend bei denjenigen Diabetikern angewendet werden, die auf eine alleinige Behandlung mit Sulfonylharnstoff-Präparaten nicht mehr ansprechen. Auf eine strenge Indikationsstellung und Beachtung von Kontraindikationen wurden die Ärzte besonders aufmerksam gemacht.
In der am 18. Oktober 1977 stattgefundenen erneuten Sitzung im Bundesgesundheitsamt in Berlin haben die Sachverständigen die bisherigen Maßnahmen des Bundesgesundheitsamtes bestätigt. Zur Möglichkeit einer noch besseren Überwachung der Anwendung biguanidhaltiger Arzneimittel soll künftig mit diesen Arzneimitteln ein Formblatt ausgegeben werden, in dem gezielte Fragen hinsichtlich Beachtung aller Anordnungen, Nebenwirkungen usw. aufgeführt sind.
Ein derartiges Formblatt, das dem Arzt von dem Zuckerkranken vor jeder neuen Verschreibung vorgelegt wird, wird ein breiteres Erfassen aller Nebenwirkungen ermöglichen. Dieses Formblatt wird in Kürze gefertigt werden.
3842* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wiefel (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 109 und 110):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß — wie von den Verbraucherverbänden kritisiert — durch Passivität der Lebensmittelüberwachungsste]len und der zuständigen Landesbehörden Importe italienischer Weintrauben bis zu 25 v. H. das hochgiftige DDT enthalten, und wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland auf strengere Importkontrollen hinzuwirken, und wird sie diese Möglichkeiten gegebenenfalls nutzen?
Zu Frage A 109:
Die Bundesregierung ist daruber informiert, daß in einigen Fällen von der amtlichen Lebensmittelüberwachung italienische Weintrauben angetroffen wurden, die höhere DDT-Rückstände aufwiesen, als sie nach der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel zulässig sind. Es handelte sich um 2- bis 9fach überhöhte Rückstände. Die betreffenden Weintraubensendungen sind als nicht verkehrsfähig aus dem Verkehr gezogen worden. Bei diesem Sachverhalt kann von Passivität der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht gesprochen werden.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hatte Anfang des Jahres 1977, nachdem die Länder Beanstandungen von Weintrauben wegen zu hoher DDT-Gehalte mitgeteilt hatten, die entsprechenden Exportländer gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die deutschen Höchtsmengenvorschriften für Weintrauben eingehalten werden. Italien, Griechenland und Spanien antworteten daraufhin, daß DDT in ihren Ländern verboten sei; es wurde jedoch eingeräumt, daß allenfalls in einigen Fällen bei den Weinbauern noch vorhandene Restbestände an DDT aufgebraucht worden sind. Abhilfe wurde zugesagt. Die Bundesregierung sieht einen Erfolg ihrer Bemühungen darin, daß in diesem Jahr nunmehr nur noch italienische Trauben und von diesen nur einzelne Sendungen mit erhöhten DDT-Rückständen aufgefallen sind, während bis jetzt Weintrauben aus anderen genannten Ländern nicht zu beanstanden waren.
Zu Frage A 110:
Die Bundesregierung hat schon vor einigen Jahren erreicht, daß die Importkontrolle an den Grenzen durch das Zusammenwirken der Zollstellen mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung intensiviert worden ist.
Die Überwachung der deutschen Vorschriften kann aber nicht zu einer Untersuchung eines jeden eingeführten Produktes führen; dies würde eine nicht gerechtfertigte Behinderung des Warenstroms zur Folge haben und die Kapazität der Untersuchungsämter erheblich übersteigen. Die Kontrolle importierter Lebensmittel kann daher wie bei einheimischen Erzeugnissen nur stichprobenweise erfolgen.
Über die amtliche Kontrolle hinaus hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die deutschen Fruchtimporteure angeregt, eigene Untersuchungsringe einzurichten, um so ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen zu können. Diese Einrichtungen haben sich als sehr nützlich erwiesen. Durch sie wird im Vorfeld der amtlichen Prüfling schon eine Kontrolle durchgeführt und dadurch beigetragen, daß unzulässige Waren nicht in den Verkehr kommen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 111 und 112) :
Seit wann sind die für die Arzneimittel-Transparenz-Kommission am Bundesgesundheitsamt vorgesehenen Stellen ausreichend qualifiziert und vollständig besetzt, so daß die Anfertigung der Transparenz-Listen sich nicht wegen fehlender personeller Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit verschiebt, wie es das Arzneimittel-Transparenz-Kommissionsmitglied Dr. Moebius im Arzneimittel-Telegramm öffentlich verkündet hat?
Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Arzneimittel-Transparenz-Kommission wirksam zu unterstützen, falls Engpässe in der Stellenbesetzung auftreten sollten?
Zu Frage A 111:
Die konstituierende Sitzung der unabhängigen Arzneimitteltransparenz-Kommission hat am 6. Juli 1977 stattgefunden. Die Kommission wird am 2. November 1977 zu ihrer 1. Arbeitssitzung zusammentreten.
Für die Geschäftsstelle beim Bundesgesundheitsamt besteht ein Personalbedarf von 17 Mitarbeitern. 10 Stellen sind 1977 bewilligt worden. Da diese erst mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes zur Verfügung standen, konnte die Personalauswahl trotz rechtzeitiger und intensiver Bemühungen insbesondere bei den leitenden Mitarbeitern noch nicht abgeschlossen werden. Die Einstellung der Mitarbeiter wird voraussichlich bis zum 1. Januar 1978 möglich sein.
Zu Frage A 112:
Die Befürchtung, daß sich die Herausgabe der Transparenzlisten wegen fehlender personeller Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit verschiebe, ist unbegründet. Es ist sichergestellt, daß trotz der bestehenden personellen Engpässe die Arbeit der Kommission durch das Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamtes wirksam unterstützt wird.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 113 und 114) :
Wieso ist für den Bereich der Eisenbahnen die Einführung der Sommerzeit 1978 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr möglich?
Deutscher Buntdestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ,den 20. Oktober 1977 3843*
Warum sind nicht rechtzeitig Vorkehrungen getroffen worden, um eine positive Entscheidung zugunsten der Einführung der Sommerzeit im Jahr 1978 zu ermöglichen, so daß eine Realisierung im internationalen Eisenbahnfahrplan 1978 möglich ist?
Zu Frage A 113:
Wenn die Entscheidung, die Sommerzeit für die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1978 einzuführen, bis Mitte August getroffen worden wäre, hätte sie noch in den zu diesem Zeitpunkt beginnenden internationalen Fahrplankonferenzen für den Eisenbahnfahrplan 1978/1979, die im September 1977 abgeschlossen wurden, berücksichtigt werden können. Eine nachträgliche Umstellung des internationalen Eisenbahnfahrplans für das Fahrplanjahr 1978/1979 wäre nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten möglich. Dies erscheint nicht realisierbar. So haben z. B. die Eisenbahnverwaltungen von Dänemark und Österreich auf Anfrage ausdrücklich erklärt, daß eine Abstimmung mit Schweden und Jugoslawien über einen geänderten Sommerfahrplan 1978 nicht mehr möglich ist.
Entsprechendes gilt nach Auskunft der Deutschen Lufthansa für den Sommerflugplan 1978, der ebenfalls auf der Basis der geltenden mitteleuropäischen Zeit vorbereitet worden ist und Ende dieses Monats auf der IATA-Flugplankonferenz verabschiedet wird.
Zu Frage A 114:
Die Bundesregierung kann (und konnte), will sie nicht der Entscheidung des Deutschen Bundestages vorgreifen, die Einführung der Sommerzeit erst dann endgültig beschließen, wenn das von ihr Anfang April 1977 dem Deutschen Bundestag zugeleitete Zeitgesetz, das die entsprechende Ermächtigung für sie enthält, verabschiedet ist. Dies ist bisher noch nicht geschehen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 115):
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Gutachten der WIBERA über die Wirtschaftlichkeit der Straßen- und Autobahnmeistereien im Bundesgebiet zu ziehen, und ist sie der Meinung, daß die Aussagen des Gutachtens als repräsentativ angesehen werden können, nachdem bekannt wurde, daß von den 700 Straßen- und Autobahnmeistereien im Bundesgebiet lediglich zwölf näher untersucht wurden, davon acht in Nordrhein-Westfalen und davon wiederum sechs im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland?
Um die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Straßenunterhaltung bemühen sich der Bund als Träger der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen und die Länder, die diese Straßen nach Art. 90 GG im Auftrag des Bundes 'verwalten, ständig und intensiv. Da nur 12 von insgesamt rd. 700 Autobahn- und Straßenmeistereien untersucht worden sind, wird das WIBERA-Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Straßenunterhaltung nicht als repräsentativ angesehen; seine Aussagen lassen sich daher nicht verallgemeinern. Die Vorschläge der WIBERA werden in die Überlegungen von Bund und Ländern einbezogen werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/1015 Fragen 116 und 117) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne zur Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts Braunschweig nach Hannover?
Hält die Bundesregierung diese Verlegung mit den Zielen des Zonenrandförderungsgesetzes für vereinbar?
Die von den Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen vorgeschlagenen Lösungen zur Neuordnung der Unterinstanz werden z. Z. im Bundesverkehrsministerium unter Berücksichtigung aller vorliegenden Stellungnahmen eingehend geprüft. Die Entscheidung über die Neuordnung der Unterinstanz wird voraussichtlich Ende des Jahres getroffen werden. Eine abschließende Aussage über die künftigen Standorte der Wasser- und Schiffahrtsämter ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 119 und 120) :
Trifft es zu, daß bei Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften bei der Deutschen Bundesbahn Restkosten verbleiben, die ursprünglich von der Zentralstelle für Betriebswirtschaft der Deutschen Bundesbahn in einem Gutachten vom 24. Juni 1976 in den ersten zehn Jahren auf insgesamt 1,445 Milliarden DM bis 3,388 Milliarden DM errechnet wurden und die sich auch nach einem weiteren daraufhin bestellten Gutachten, dessen Methodik am 25. Juli 1977 im Bundesverkehrsministerium festgelegt wurde, auf eine immer noch ähnliche Höhe belaufen, und wenn ja, wie verträgt sich diese Tatsache mit der defizitären Haushaltssituation der Deutschen Bundesbahn?
Hat der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Herr Ruhnau, dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn nahegelegt, den Bericht der Vorstands vom 26. August 1977 über die Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post, in dem unter Bezugnahme auf obige Zahlen Bedenken gegen die übereilte Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften zum Ausdruck kamen, entgegen der ursprünglichen Absicht lediglich als Vorentwurf zu bezeichnen und statt dessen einen neuen Bericht vorzulegen, in dem diese Bedenken nicht mehr enthalten sind, und wenn ja, welche Gründe hatte er dafür?
Zu Frage A 119:
Die Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften durch die Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post ist von den beiden Verwaltungen positiv beurteilt worden.
Über die Methodik der Berechnung der sogenannten Restkosten besteht bei Bahn und Post grundsätzliche Übereinstimmung. Bei dem Vollzug der Zusammenführung der Busdienste werden Lösungen gefunden, die eine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der Deutschen Bundesbahn ausschließen.
Zu Frage A 120:
Ich beantworte Ihre Frage mit „Nein".
3844* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 121 und 122) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch ein seit Jahren. in Skandinavien praktiziertes System für Eltern mit Vorschulkindern es gelungen ist, die Verkehrsunfälle in dieser Zielgruppe um ein Drittel zu senken, und stimmt sie mit mir überein, daß ein derartiges System in der Lage wäre, auch in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Verkehrsunfälle drastisch zu senken, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls direkte Finanzzuwendungen an die Träger verkehrserzieherischer Systeme, wie z. B. die Deutsche Verkehrswacht, vorzunehmen und sicherzustellen, daß diese Mittel für die Verkehrserziehung von Schulkindern eingesetzt werden?
Zu Frage A 121:
Der Bundesregierung sind die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderunfällen in Skandinavien bekannt, und sie kennt die dort erzielten Erfolge. Allerdings ist es z. Z. nicht möglich, den Erfolg einer bestimmten Maßnahme aus einem Maßnahmenbündel hinreichend genau zu quantifizieren. Die Bundesregierung weiß, daß Vorschulkinder durch den Straßenverkehr besonders géfährdet sind. Sie hat sich daher seit Jahren durch gezielte und aufeinander abgestimmte Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen dieser Gruppe angenommen. So ist es auch in der Bundesrepublik gelungen, die Zahl der verunglückten Kinder in der Altersgruppe bis 6 Jahren seit 1970 um nahezu 30 % bei steigender Verkehrsdichte zu senken.
Die Verkehrserziehungs- und -aufklärungsarbeit der Bundesregierung wird auch in Zukunft der Zielgruppe der Vorschulkinder besondere Beachtung schenken.
Zu Frage A 122:
Die Bundesregierung wendet in diesem Jahr 11,5 Millionen DM dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zu. Dieser hat die Aufgabe, Verkehrsaufklärungsund Erziehungsmaßnahmen aller beteiligten Stellen aufeinander abzustimmen, ohne deren Selbständigkeit und Initiative zu beeinträchtigen. In diesem Rahmen stellt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) ihr Verkehrssicherheitsprogramm auf, wobei sie in der Vergangenheit stets den Schwerpunkt ihrer Maßnahmen in der Verkehrserziehung der Kinder und Jugendlichen gesehen hat. Aus der dem DVR zufließenden Gesamtsumme erhält die DVW für eigene Maßnahmen rund 5 Millionen DM im Jahr 1977. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft durch den Bundesminister für Verkehr Maßnahmen der DVW zur Verkehrserziehung von Schulkindern im DVR unterstützen. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß das bisherige Verfahren geeignet ist, alle effizienten Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen durchzuführen und prioritären Maßnahmen den Vorrang einzuräumen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 123).:
Liegen der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse darüber vor, inwieweit auf Grund einer wesentlich häufigeren Installation von akustischen Signalanlagen an Ampeln, wie zum Beispiel in Großbritannien, die Verkehrssicherheit an Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwegen positiv beeinflußt wird, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung den Einbau an neuen Ampelanlagen bzw. den nachträglichen Einbau, eventuell durch einen zeitlichen Stufenplan, zwingend vorzuschreiben oder durch Förderungen einen entsprechenden Anreiz zu bieten?
Der Bundesregierung liegen derartige Unterlagen nicht vor. Sie ist bereit, sich beim britischen Verkehrsministerium zu informieren. Die Bundesregierung wird Ihnen das Ergebnis gern mitteilen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 124 und 125) :
Ist der Eindruck richtig, daß Baustellenarbeiten an Bundesautobahnen unverhältnismäßig lange dauern, zumeist länger als bei gleich großen Neubaustrecken, erkennbar auch dadurch, daß oft wochen- und monatelang keine sichtbare Bautätigkeit stattfindet, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls hiergegen zukünftig zu unternehmen?
Seit wann werden an der Bundesautobahn Unna—Leverkusen Reparaturarbeiten durchgeführt, und wann ist damit zu rechnen, daß diese relativ kurze Strecke einmal ohne Baustellenbehinderungen passiert werden kann?
Zu Frage A 124:
Der Eindruck ist falsch.
Bauarbeiten an Betriebsstrecken der Bundesautobahnen müssen unter Aufrechterhaltung des Betriebs durchgeführt werden und sind daher nicht mit dem Autobahnneubau zu vergleichen. Es sind Behelfsverkehrsführungen erforderlich, wobei auf der nicht gesperrten Fahrbahn Gegenverkehr eingerichtet werden muß.
Durch die weitestgehende Vollmechanisierung im Straßenbau sind nur noch wenige Arbeitskräfte an der Baustelle, deren Länge sich aus bauwirtschaftlichen und betrieblichen Gesichtspunkten bemißt. Daher kommt es auch, daß teilweise der Eindruck entsteht, es werde nur an einem Punkt der Baustelle gearbeitet.
Die im Auftrag des Bundes bauenden Länder streben kürzeste Bauzeiten an. Dem wird auch durch verlängerte Arbeitsschichten Rechnung getragen.
Die Bundesregierung hält weitergehende Maßnahmen für nicht erforderlich.
Zu Frage A 125:
Schon seit Jahren werden an der A 1 Leverkusen—Kamen abschnittsweise Arbeiten zur Deckenerneuerung und zum Ausbau durchgeführt. Im Hinblick auf die langwierigen technischen und verfah-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3845*
rensmäßigen Vorbereitungen jeder einzelnen Teilmaßnahme werden sich die Arbeiten noch über einen längeren Zeitraum, bis etwa Mitte der 80er Jahre, erstrecken.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Metz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 126) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierung der Republik Elfenbeinküste eine Verwaltungsanordnung Nr. 07-77 am 25. August 1977 in Kraft gesetzt hat, die zu einer nachhaltigen Bevorzugung der staatlich gelenkten Reederei der Republik Elfenbeinküste SITRAM führt, und daß diese Verwaltungsanordnung damit im Widerspruch zu Artikel 1 des Regierungsprotokolls über die Seeschiffahrtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste vom 13. Juni 1977 steht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den vereinbarten Grundsatz der gleichberechtigten Beteiligung der nationalen Linienreedereien durchzusetzen?
Die elfenbeinische Verwaltungsanordnung Nr. 07/77 vom 25. August 1977 liegt der Bundesregierung im Wortlaut vor. Es trifft zu, daß diese Verwaltungsanordnung grundsätzlich einen Vorrang für elfenbeinische Schiffahrtsunternehmen bei der Beladung in den Häfen der Elfenbeinküste vorsieht. Diese Regelung gilt jedoch gemäß den Artikeln 4 und 9 der Verwaltungsanordnung nicht soweit bilaterale Schiffahrtsvereinbarungen etwas anderes bestimmen. Insofern besteht kein Widerspruch zu Artikel 1 des Schiffahrtsprotokolls vom 13. Juni 1977.
Sollten sich jedoch in der Durchführungspraxis der elfenbeinischen Stelle Benachteiligungen für deutsche Linienreedereien ergeben, bietet das genannte Schiffahrtsprotokoll eine geeignete Grundlage, um dagegen vorzugehen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 127):
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen das Seeamt Emden aufgelöst und seine Aufgaben künftig vom Seeamt Hamburg oder Bremen wahrgenommen werden sollen, und wenn ja, kann sie einleuchtende Argumente für einen solchen Schritt geltend machen?
Die Seeämter der Landesbehörden unterliegen der Organisation und Verwaltungskompetenz der Länder, so daß der Bund nach der derzeitigen Rechtslage nicht in der Lage wäre, ein Seeamt aufzulösen oder seine Aufgaben anderen Seeämtern zu übertragen.
Allerdings ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig geworden, das gesamte Seeunfalluntersuchungswesen neu zu regeln. Den Ländern ist deshalb ein mit den beteiligten Ressorts abgestimmter Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zugeleitet worden, der eine Konzentration der Aufgaben auf den Bund vorsieht. Die damit verbundenen Fragen der Anzahl und der Sitze der künftigen Untersuchungsbehörden werden z. Z. noch mit den Ländern erörtert.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 128) :
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Bedenken berechtigt, die vom Fachverband Stahlblechverarbeitung e. V. — Industriegruppe Kfz-Kennzeichenschilder — und in einem Artikel im Handelsblatt vom 5. Oktober 1977 gegen den Beschluß des Bundeskabinetts zur Einführung diebstahl- und fälschungssicherer Kfz-Kennzeichen vorgebracht werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Mit seinem Beschluß vom 7. September 1977 hat sich das Bundeskabinett für die Einführung diebstahl- und fälschungssicherer Kfz-Kennzeichen ausgesprochen.
Beim Aluminiumschild läßt sich — selbst unter Verwendung besonderer Befestigungselemente — der Diebstahl allenfalls erschweren, nicht aber verhindern. Deshalb wird eine Lösung angestrebt, die den Kennzeichendiebstahl unmöglich machen soll: Ein am Heck festverklebtes Folienschild würde sich bei Ablösung zerstören. Ist dort nicht genügend Platz für ein Folienschild, bleibt das hintere Kennzeichen ein Aluminiumschild, in dessen Nähe zusätzlich eine kleine Kontrollfolie angebracht wird, die sich ebenfalls beim Ablösen zerstört. Auch die Fälschungssicherheit kann bei der Folienlösung optimiert werden. .
Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der angestrebten Folienlösung noch einige Fragen zu klären sind, Dies geschieht zur Zeit. Die vorgebrachten grundsätzlichen Bedenken gegen die Folienlösung sind jedoch nicht begründet.
Verfehlt ist auch, unter Hinweis auf den sog. Würzburger Versuch, voreilig die Folienlösung im Prinzip für unbrauchbar zu erklären. Der Würzburger Versuch beruht weder auf einer Initiative der Bundesregierung, noch erfüllt er die von Bundesregierung und Bundeskriminalamt gestellten Forderungen. an die Folienlösung.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 130) :
Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister seine Zusage, das Teilstück Heidenheim-Westhausen b. Aalen der Bundesautobahn Würzburg-Ulm-Kempten-Füssen (A 7) zweibahnig zu bauen, rückgängig gemacht hat, und welches sind gegebenenfalls die Gründe dafür?
3846' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr zum sofortigen 2bahnigen Neubau der Teilstrecke Heidenheim–Aalen im Zuge der BAB A 7 Würzburg–Ulm ist bisher nicht getroffen worden. Der Bundesminister für Verkehr ist sich jedoch der Bedeutung und der Dringlichkeit dieser Entscheidung bewußt. Er wird daher auf einen beschleunigten Fortgang der erforderlichen Untersuchung drängen, damit die Voraussetzungen für die ab 1978 beginnenden Gespräche mit der Landesregierung Baden-Württemberg geschaffen werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 131):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, von sich aus, also ohne Ubereinkommen auf Gegenseitigkeit mit den entsprechenden Zielländern, einen verbilligten Nachttarif für Auslandstelefonferngespräche einzuführen, zumal die Gefahr von unzweckmäßigen Verkehrsverlagerungen im internatioalen Telefonverkehr oder mangelnder technischer und tariflicher Übereinstimmung — wie das Beispiel Großbritannien zeigt — andernorts offensichtlich als unerheblich eingeschätzt wird?
Wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines verbilligten Nachttarifs ist, daß nicht nur das inländische, sondern auch das ausländische Fernsprechnetz den zusätzlichen Verkehr in den begünstigten Tarifzeiten aufnehmen kann. Ist dies — z. B. infolge starken nationalen Fernsprechverkehrs — nicht gewährleistet, so kommt es zu Blockierungen der Auslandsleitungen. Die Einführung verbilligter Tarife muß daher auf die nationale Tarifstruktur und das damit zusammenhängende Verkehrsvolumen mit dem Zielland abgestimmt werden.
Deshalb hält die Deutsche Bundespost die einseitige Einführung verbilligter Nachttarife im Fernsprech-Auslandsdienst ohne entsprechende Übereinkommen mit den Zielländern nicht für sinnvoll.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 134) :
Bestehen seitens der Bundesregierung oder seitens der Deutschen Bundespost Bedenken dagegen, bei größeren Städten oder Gemeinden im amtlichen Fernsprechbuch neben der Straßenangabe auch eine Abkürzunq des Ortsteils aufzunehmen, wie dies in zahlreichen Fernsprechortsnetzen üblich ist, in anderen aber ausdrücklich verweigert wird?
Die Einträge der Teilnehmer in den amtlichen Fernsprechbüchern werden nach § 39 der Fernmeldeordnung vorgenommen. Danach werden nur die für das Auffinden einer Rufnummer erforderlichen Angaben aufgeführt. Deshalb wird die Angabe eines Gemeindeteilnamens (= Ortsteilname) nur dann in einen Eintrag aufgenommen, wenn diese Angabe zur Unterscheidung und damit zum Auffinden des Teilnehmers notwendig ist.
Aus dieser Regelung erklären sich die unterschiedlichen Eintragungen in den Fernsprechbüchern einzelner Ortsnetze, da die Angabe eines Ortsteilnamens nicht gestattet werden kann, wenn sie zur Unterscheidung nicht notwendig ist. Im übrigen würde die grundsätzliche Eintragung der Abkürzung der Ortsteile wegen der Vielzahl der Fälle zusätzliche Druckzeilen und damit erhebliche weitere Kosten für die Herstellung der Fernsprechbücher verursachen, die unbedingt vermieden werden müssen.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 135):
Wie viele Tage sind durchschnittlich Postsendungen (Pakete, Briefe, Postkarten) aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Postweg, und gibt es Beobachtungen, aus denen hervorgeht, daß aus bestimmten Bezirken der DDR die Sendungen besonders lange unterwegs sind?
Die Laufzeiten für in die Bundesrepublik gerichtete Briefe und Postkarten aus der DDR und Berlin (Ost) gehen nach den bisherigen Beobachtungen im allgemeinen nicht über 5 Tage hinaus.
Aus einigen Bezirken der DDR und zwar aus den Bezirken Suhl, Gera, Leipzig, Dresden und Cottbus wurden auch schon längere Brieflaufzeiten festgestellt.
Die Laufzeiten der Briefe und -Postkarten aus dem Bereich der Deutschen Post der DDR sind im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß das dortige Beförderungssystem anders gestaltet ist als das der Deutschen Bundespost. Darüber hinaus erfahren die Postsendungen oftmals durch die in der DDR durchgeführten Kontrollmaßnahmen Laufzeitverzögerungen.
Für Pakete aus der DDR können keine Laufzeitangaben gemacht werden, da auf diesen Sendungen der Einlieferungstag nicht vermerkt ist.
Anlage 50
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 144 und 145):
Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die das argentinische Militärregime kürzlich erlassen hat und wonach politischen Gefangenen die Möglichkeit eingeräumt wird, das Land zu verlassen, ein Aufnahmeprogramm mit den Bundesländern für argentinische Flüchtlinge zu vereinbaren?
Erwägt die Bundesregierung, die Stelle des deutschen Botschafters in Buenos Aires zunächst unbesetzt zu lassen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3847*
Zu Frage A 144:
Die argentinische Regierung ist in dieser Frage bisher nicht an ausländische Regierungen herangetreten. Wenn auch von den erwähnten Bestimmungen noch nichts offiziell bekannt ist, so muß heute schon darauf hingewiesen werden, daß durch die Aufnahme von vietnamesischen und chilenischen Flüchtlingen, von sonstigen ausländischen Asylsuchenden sowie den Zuzug von monatlich durchschnittlich ca. 4 000 Spätaussiedlern aus den Ostblockstaaten die Aufnahmekapazitäten der Bundesländer bis zum Äußersten angespannt sind.
Aus diesem Grunde erschiene es der Bundesregierung derzeit kaum aussichtsreich, an die Bundesländer mit dem Ziel heranzutreten, sie um ihre Zustimmung zur Aufnahme einer weiteren Gruppe ausländischer Flüchtlinge zu bitten.
Zu Frage A 145:
Nein.
Anlage 51
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 148 und 149) :
Ist die Bundesregierung auf Grund des Obduktionsbefundes in der Lage und bereit, öffentlich zu erklären, daß Elisabeth Käsemann von argentinischen Sicherheitskräften exekutiert worden ist und nicht bei einem Feuergefecht umgekommen sein kann, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
Liegt der Bundesregierung mittlerweile die vor vier Monaten angeforderte Darstellung der argentinischen Behörden über die Todesumstände von Elisabeth Käsemann vor, und wenn nicht, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Unterlagen zu erhalten?
Zu Frage A 148:
Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, zu erklären, daß Frau Käsemann von argentinischen Sicherheitskräften exekutiert worden ist und nicht bei einem Feuergefecht umgekommen sein kann.
Weder der im Besitz der Bundesregierung befindliche Obduktionsbefund des argentinischen Polizeiarztes in Lanus vom 4. Juni noch der Befund des Gerichtsmedizinischen Instituts in Tübingen vom 12. Juni 1977 geben Anlaß und Anhaltspunkte zu einer solchen Erklärung.
Zu Frage A 149:
Der Bundesregierung liegt die von ihr erbetene ergänzende Darstellung der Todesumstände Frau Käsemanns noch immer nicht vor. Die Botschaft in Buenos Aires ist deswegen wiederholt bei der argentinischen Regierung vorstellig geworden. Sie wird ihre Bemühungen fortsetzen.
Anlage 52
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 152 und 153) :
Wie hat Bundesaußenminister Genscher auf die Warnung von Chinas Vize-Premier Hsien-Nie reagiert, Moskaus "Phrase von Entspannung und Abrüstung" zu glauben, daß die Supermacht, die Honig im Mund und Galle im Herzen hat", „der gefährlichste Kriegsherd" sei, und muß aus dieser Äußerung nicht der Schluß gezogen werden, daß die sowjetische Entspannungspolitik ein reines Scheinmanöver zur Täuschung und Einschläferung des Westens darstellt?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, ausländische Politiker, die einen derart menschenverachtenden Standpunkt einnehmen, wie der sowjetische TASS-Chef Samjatin, der einem russischen Emigranten gegenüber dessen Ermordung während der Oktoberrevolution als wünschenswert bezeichnet hatte, von künftigen Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland auszuschließen?
Zu Frage A 152:
Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seiner Rede während des Banketts, bei dem die in Ihrer Frage zitierten Worte vom stellvertretenden chinesischen Premierminister Li Hsien-nien verwendet wurden, sowie in seinen Gesprächen mit Außenminister Huang Hua, die Haltung der Bundesregierung zur Entspannung erläutert. Er führte wiederholt aus, daß wir uns auf der festen Grundlage des Atlantischen Bündnisses und der Europäischen Gemeinschaft bemühen durch eine realistische Politik der Entspannung und des Ausgleichs um den Abbau von Konfliktursachen in Europa bemühen. Die Bewertung der sowjetischen Entspannungspolitik durch die Chinesen als ein reines Scheinmanöver zur Täuschung und Einschläferung des Westens war der Bundesregierung bekannt. Wir haben demgegenüber unsere eigene Haltung erläutert. Die beiderseitigen Beziehungen sind durch diese unterschiedliche Einschätzung keineswegs getrübt worden.
Zu Frage A 153:
Eine rechtliche Handhabe für den Ausschluß ausländischer Politiker von Besuchen der Bundesrepublik Deutschland bietet uns das Ausländergesetz vom 28. April 1965, das in § 2 die grundsätzliche Bestimmung enthält, daß die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf, wenn die Anwesenheit des Ausländers — und darunter fallen natürlich auch ausländische Politiker — Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen. Sie werden verstehen, verehrter Herr Kollege, daß eine solche Frage nur von Fall zu Fall, unter. Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte, entschieden werden kann.
Anlage 53
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 156 und 157):
Sieht die Bundesregierung in dem von der sogenannten Turnhallen-Konferenz in Windhuk vorgelegten Verfassungsentwurf für Südwestafrika eine mögliche Grundlage für die Lösung
3848* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
der dort bestehenden Volksgruppenprobleme und wenn ja, wird sie sich international dafür einsetzen?
Wird der Bundeskanzler bei seinem Besuch in der Volksrepublik Polen die vom Bundesaußenminister gegenüber dem Bundesrat gegebene Zusage einlösen, mit der polnischen Regierung über die Gewährung von Volksgruppenrechten an Deutsche im polnischen Machtbereich zu verhandeln?
Zu Frage A 156:
Die Bundesregierung ist — wie bereits wiederholt in Fragestellung erörtert — der Auffassung, daß eine dauerhafte Lösung des Namibia-Problems auf ausschließlich ethnischer Basis, wie dies die sog. Turnhallen-Konferenz in Windhuk zur Grundlage ihrer Arbeit gemacht hatte, nicht möglich ist.
Die Bundesregierung ist vielmehr der Überzeugung, daß die Verwirklichung des Verfassungsentwurfs der Turnhalle eine international akzeptable Lösung des Namibia-Problems verhindert hätte.
Sie hat deshalb stets darauf gedrängt, daß nicht nur die in der Turnhalle vertretenen Gruppierungen am Prozeß der Entlassung Namibias in die Unabhängigkeit beteiligt werden sollten.
Dies sieht Sicherheitsratsresolution 385, für deren Verwirklichung die Bundesregierung eintritt, auch ausdrücklich vor. Nur über den Weg dieser Sicherheitsratsresolution und der Beteiligung aller relevanten Kräfte kann ein international akzeptabler Weg für die Unabhängigkeit Namibias gefunden werden.
Im übrigen wird die Turnhallen-Konferenz nach ihrer jetzigen Verhandlungsrunde als amtliche Verfassungskonferenz seitens der südafrikanischen Verwaltung aufgelöst. Turnhalle hat dann Status einer Partei.
Zu Frage A 157
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Reise des Bundeskanzlers nach Polen derzeit noch nicht festliegt. Vor dem Auswärtigen Ausschuß des Bundesrates hat der Bundesminister des Auswärtigen am 10. März 1976 erklärt, daß die Bundesregierung das Thema der sprachlichen und kulturellen Rechte für zurückbleibende Deutsche zum Gegenstand ihrer Gespräche mit der polnischen Regierung machen wird. Die Verwirklichung dieses Zieles in Form von Volksgruppenrechten dürfte allerdings ausscheiden, da die polnische Verfassung Minderheitenrechte nicht vorsieht.
.Die Bundesregierung hat entsprechend der genannten Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen dieses Thema mit der polnischen Seite aufgenommen und wird es auch weiterbehandeln. Angesichts des im deutsch-polnischen Verhältnis gegebenen historischen Hintergrunds handelt es sich um eine sehr schwierige Frage, deren Lösung nur langfristig möglich sein wird.
Anlage 54
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn .(CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 163) :
Bei wieviel Gelegenheiten (bitte genaue Zahlenangabe) in der Sitzungsperiode 1976 haben Vertreter der Bundesregierung vor den Vereinten Nationen — Generalversammlung oder Ausschüsse — auf die Verletzung der Menschenrechte hingewiesen und zwar in der Republik Südafrika, in Südwestafrika und in Rhodesien durch die Politik der dortigen Regierungen, in Rhodesien und Südwestafrika durch kommunistische Terroristen (sogenannte „Befreiungsbewegungen" wie Swapo, Zanu und Zapu) bzw. in der „DDR", Polen und der Sowjetunion durch die dortigen Regierungen und kommunistischen Parteien?
Gemäß den Grundsätzen ihrer Außenpolitik, zu deren vorrangigen Zielen die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Teilen der Welt gehört, ist die Bundesregierung auch bei der 31. GV 1976 mit Nachdruck für die Durchsetzung der Menschenrechte eingetreten. In seiner Rede vor dem Weltforum betonte der Bundesminister des Auswärtigen, daß in vielen Teilen der Welt die elementaren Rechte des Individuums noch nicht verwirklicht seien: Sein Recht auf Leben und auf Sicherheit seiner Person, sein Recht auf Gleichheit ohne Ansehen der Rasse, sein Recht auf Freizügigkeit, sein Recht auf freie Meinungsäußerung, seine wirtschaftlichen und sozialen Rechte.
Der Bundesminister ist auf die Lage eingegangen, die im südlichen Afrika durch Rassendiskriminierung und Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts entstanden ist, und hat sich für Lösungen mit friedlichen Mitteln eingesetzt. Zur Lage an der innerdeutschen Grenze erklärte er: „Die Bundesregierung resigniert nicht angesichts der Wirklichkeit einer Grenze, an der auf der anderen Seite noch in jüngster Zeit Schüsse fallen. Damit muß endlich Schluß gemacht werden."
Im Verlauf der Generalversammlung hat unsere Delegation in den Ausschüssen aus jeweils gegebenem Anlaß zur Frage der Menschenrechte Stellung genommen. Eine Durchsicht der Erklärungstexte hat ergeben, daß wir uns in den Ausschüssen der 31. GV insgesamt rund 20 Mal zu Menschenrechtsfragen geäußert haben. Darüber hinaus ist unsere Auffassung zu Menschenrechtsfragen auch in etwa 10 gemeinsamen Erklärungen der Neun zum Ausdruck gekommen.
Es ist jedoch nicht möglich, diese Erklärungen statistisch sinnvoll aufzugliedern. Die Erklärungen haben unterschiedlichen Charakter. Es handelt sich um vorbereitete Stellungnahmen, um' Diskussionsbeiträge, um Erklärungen zur Stimmabgabe. Häufig wurde zu verschiedenen Aspekten in derselben Erklärung Stellung genommen. Die Äußerungen sind auch von unterschiedlichem Gewicht. So kann die grundsätzliche Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen in der Generaldebatte nicht mit dem Diskussionsbeitrag eines Beamten im Ausschuß verglichen werden. Die von Ihnen gewünschte schematische zahlenmäßige Aufgliederung der Diskussionsbeiträge ist deshalb nicht möglich und wäre irreführend.
Anlage 55
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 165):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3849*
Ist die Bundesregierung bereit, dem Wunsch der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu folgen und ihrerseits alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Spanien innerhalb der nächsten Wochen Mitglied des Europarates wird?
Die Bundesregierung wünscht den Beitritt Spaniens zum Europarat und hält die Zeit reif für diesen Beitritt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß Spanien zum frühestmöglichen Zeitpunkt Mitglied des Europarats wird.
Sie hat mit Befriedigung den Beschluß des Komitees der Ministerbeauftragten in Straßburg vom 18. Oktober 1977 zur Kenntnis genommen, Spanien einzuladen, 20. Mitgliedstaat im Europarat zu werden.
Anlage 56
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 1 und 2) :
Wie entwickeln sich die deutschsowjetischen Beziehungen auf militärischem Gebiet seit dem Austausch von Militärattachés zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR?
Plant die Bundesregierung deutschsowjetische Militärabkommen, die mit den abgeschlossenen oder geplanten Militärabkommen anderer Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses vergleichbar sind?
Zu Frage B 1:
Seit dem Austausch der Militärattachéstäbe am 1. Oktober 1976 haben sich die damit aufgenommenen deutsch-sowjetischen Beziehungen auf militärischem Gebiet gemäß den in sie gesetzten Erwartungen entwickelt. Beabsichtigt war zunächst, der Botschaft einen fachlichen Berater in militärischen Angelegenheiten beizugeben, wobei die Tätigkeit des Militärattachés sich nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu richten hat. Beiden Militärattachés ist die Möglichkeit der Teilnahme an Reisen und Manövern gegeben worden. Anfragen und Besuche in den Ministerien und bei der Truppe hat es bisher zwei- bis dreimal gegeben. Insgesamt kann festgestellt werden, daß der Austausch der Militärattachéstäbe die Möglichkeiten gegenseitiger Information erweitert hat.
Zu Frage B 2:
Die Bundesregierung hat zumindest zur Zeit nicht die Absicht, mit der Sowjetunion irgendwelche Vereinbarungen auf militärischem Gebiet abzuschließen.
Anlage 57
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 3, 4, 5 und 6) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einräumung hoher Unterstützungskredite zu Vorzugsbedingungen und die Befürwortung neuer Investitionen aus der deutschen Wirtschaft, und zwar sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors, zu verantworten sind, obwohl die portugiesische Regierung trotz zahlreicher Versprechungen höchster Stellen gegenüber der Bundesregierung wegen der Auswirkungen der portugiesischen Revolution im April 1974, welche zur Verletzung von garantiertem deutschen Eigentum führte, nods immer -keine Wiedergutmechung veranlaßt hat, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um die geschädigten Interessen der Bundesrepublik Deutschland bzw. einzelner ihrer Bürger nicht nur zu schützen, sondern einen wertgerechten Schadensersatz für die Betroffenen von der portugiesischen Regierung zu erhalten?
Hat die Regierung in Erwägung gezogen, der portugiesischen Regierung die Bildung einer deutsch-portugiesischen Kommission vorzuschlagen, die über die Regelung der noch immer nicht gelösten Fälle eine Entscheidung herbeiführen soll, die von bei- den Regierungen akzeptiert werden könnte?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um die portugiesische Regierung erneut darauf aufmerksam zu machen, daß mit Investitionen seitens der deutschen Wirtschaft in Portugal so lange nicht in größerem Umfang zu rechnen ist, bis die seit nunmehr fast zwei Jahren anhängigen Wiedergutmachungsfälle nicht befriedigend aus der Welt geschafft sind und ein bilaterales Investitionsförderungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Portugal garantiert, daß die bisherigen und neuen Investitionen deutscher Seite entsprechend den völkerrechtlichen Grundsätzen und klaren gesetzlichen Regelungen geschützt sind?
Zu Frage B 3:
Die Bundesregierung läßt sich bei ihrer Hilfe für den NATO-Partner und EG-Beitrittsanwärter Portugal von dem Gedanken leiten, daß es nicht zuletzt auch in unserem Interesse liegt, diesem Land, das sich nach 40 Jahren Diktatur aus eigener Kraft auf den demokratischen Weg begeben hat, Unterstützung zu gewähren. .
Die Bundesrepublik ist im übrigen nur eines von 15 westlichen Ländern, die Portugal in seiner gegenwärtigen schwierigen Lage unterstützen, wobei auch Staatsbürger dieser anderen Geberländer von den portugiesischen Enteignungen betroffen sind.
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß eine Verweigerung unserer Hilfe — abgesehen davon, daß dies politisch nicht zu verantworten wäre — die Aussichten für eine zufriedenstellende Regelung der Entschädigungsfrage nur verschlechtern würde.
Es darf nicht verkannt werden, daß sich der Prozeß der politischen Konsolidierung nach den Revolutionswirren von 1974 nur schrittweise vollzieht, erst seit Mitte 1976 eine verfassungsmäßige Regierung eingesetzt ist und diese Zeit braucht, um gegen erhebliche innerportugiesische Widerstände eine befriedigende Lösung in der Frage der 'Entschädigung für Enteignungen durchzusetzen.
Zu Fragen B 4 und 5:
Auswärtiges Amt und Botschaft Lissabon haben häufig und nachdrücklich bei der portugiesischen Regierung wegen der Entschädigung für enteignetes deutsches Vermögen interveniert. Auch der Herr Bundeskanzler hat bei Gesprächen mit dem portugiesischen Premierminister eindringlich auf die Notwendigkeit einer raschen und befriedigenden
Regelung dieser Frage hingewiesen.
Es ist sicherlich auch auf diese Bemühung zurückzuführen, daß die portugiesische Regierung inzwischen ein Entschädigungsgesetz vorgelegt hat.
3850* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Dieses am 9. August 1977 vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht vor, daß Ausländer bevorzugten Bedingungen unterliegen sollen.
Bei der Sitzung des deutsch-portugiesischen Regierungsausschusses für Wirtschaftsfragen am 19./20. September 1977 in Bonn wurde die Anwendung des neuen portugiesischen Gesetzes auf die der Bundesregierung bekannten Enteignungsfälle deutscher Staatsangehöriger eingehend erörtert. Der portugiesischen Delegation wurde bei dieser Gelegenheit ein Memorandum über unseren Standpunkt übergeben. Die portugiesische Seite stellte eine baldige Regelung der von uns genannten Fälle auf der Grundlage des neuen Gesetzes und der noch zu erlassenden Durchführungsverordnungen in Aussicht.
Zu Frage B 6:
Bei den oben genannten Regierungsgesprächen über Wirtschaftsfragen ist auch daran erinnert worden, daß von unserer Seite deutsche Investitionen nur dann befürwortet werden können, wenn nicht nur die Entschädigung enteigneten Vermögens befriedigend geregelt ist, sondern auch der volle völkerrechtliche Schutz für deutsche Investitionen garantiert wird. Zu diesem Zweck und zur Förderung deutscher Investitionen in Portugal strebt die Bundesregierung einen bilateralen Vertrag an. Die portugiesische Seite legte dar, daß sie erst kürzlich ein neues Gesetz über ausländische Investitionen erlassen hat, das eine Reihe von Verbesserungen gegenüber der bisherigen Lage enthält. Dieses Gesetz wird zur Zeit von der Bundesregierung geprüft. Im übrigen stimmte die portugiesische Regierung zu, die Verhandlungen über ein bilaterales Investitionsförderungsabkommen so bald wie möglich fortzusetzen.
Anlage 58
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 7, 8, 9 und 10) :
Wie viele Beamte und sonstige Bedienstete des Bundes sind mit der Wahrnehmung der deutschen Interessen bei den Vereinten Nationen beschäftigt, einschließlich der dazu im Auswärtigen Amt selbst vorgesehenen Planstellen (Stellen)?
In welchen Besoldungsgruppen sind diese Beschäftigten eingruppiert, und an welchen Orten sind sie beschäftigt?
Welche Kosten waren bzw. sind für Personalausgaben für die Jahre 1973 bis 1978 ausgegeben bzw. veranschlagt im Bundeshaushaltsplan?
Welche Kosten waren bzw. sind für Sachkosten einschließlich Miete, Beschaffung von Hausgrundstücken, Kraftfahrzeugen etc. für die Jahre 1973 bis 1978 ausgegeben bzw. veranschlagt im Bundeshaushaltsplan?
Zu Fragen B 7 und 8 werden nachstehend die Personalstellen und ihre Dotierung aufgeführt, die für Beamte und sonstige Bedienstete bei den Dienststellen oder Arbeitseinheiten ausgebracht sind, die unsere Interessen bei den und für die VN wahrnehmen: a) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutsch-
land bei den Vereinten Nationen New York
1 = Bes.-Gr. B 9
1 = Bes.-Gr. B 6
2 = Bes.-Gr. B 3
7 = Bes.-Gr. A 15
5 = Bes.-Gr. A 14
2 = Bes.-Gr. A 13 h. D. 1 = Verg.-Gr. I a
1 = Bes.-Gr. A 13 geh. D.
1 = Bes.-Gr. A 12
3 = Bes.-Gr. A 11
1 = Bes.-Gr. A 10
5 = Verg.-Gr. V b
2 = Bes.-Gr. A 9 m. D. 1 = Bes.-Gr. A 8
3 = Verg.-Gr. V c
8 = Verg.-Gr. VI b
3 = Verg.-Gr. VII
1 = Bes.-Gr. A 5 e. D. 1 = Verg.-Gr. X
6 = Arbeiter
1 Hilfskraft für politische Öffentlichkeitsarbeit
b) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen Genf einschließlich der Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der Konferenz des Abrüstungsausschusses Genf (CCD)
1 = Bes.-Gr. B 9
2 = Bes.-Gr. B 3
1 = Bes.-Gr. A 16 3,5 = Bes.-Gr. A 15
3 = Bes.-Gr. A 14
1 = Bes.-Gr. A 13 h. D.
1 = Bes.-Gr. A 13 geh. D.
2 = Bes.-Gr. A 12 1 = Bes.-Gr. A 10 1 = Verg.-Gr. V b
1 = Bes.-Gr. A 9 m. D. 1 = Bes.-Gr. A 8
6 = Verg.-Gr. V c 6 = Verg.-Gr. VI b
1 = Verg.-Gr. VII
2 = Bes.-Gr. A 2/3 1 = Verg.-Gr. X
4 = Arbeiter
1 Hilfskraft für die politische Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3851*
c) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) Paris
1 = Bes.-Gr. B 3
1 = Bes.-Gr. A 14
1 = Verg.-Gr. V b
1 = Bes.-Gr. A 9 m. D.
2 = Verg.-Gr. VI b
d) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Internationalen Organisationen Wien
1 = Bes.-Gr. B 3
1 = Bes.-Gr. A 15
1 = Bes.-Gr. A 14
e) Unterabteilung 23 (Vereinte Nationen) im Auswärtigen Amt Bonn
1 = Bes.-Gr. B 6
3 = Bes.-Gr. B 3
4 = Bes.-Gr. A 15
2 = Bes.-Gr. A 14
2 = Bes.-Gr. A 13 geh. D.
1 = Bes.-Gr. A 11
1 = Verg.-Gr. V b
2 = Verg.-Gr. VI b
Außer der Unterabteilung 23 sind eine große Anzahl weiterer Arbeitseinheiten der Zentrale in unterschiedlichem Umfang neben ihrer eigentlichen Aufgabe auch mit Fragen der Vereinten Nationen befaßt. Dies gilt insbesondere für mehrere Referate in den Abteilungen 4 (Abteilung für Außenwirtschaftspolitik, Entwicklungspolitik und Europäische wirtschaftliche Integration), 5 (Rechtsabteilung) und 6 (Abteilung für auswärtige Kulturpolitik). Der Anteil des in diesen Referaten für VN-Angelegenheiten eingesetzten Arbeitsaufwandes läßt sich nicht genau ermitteln.
Zu Frage B 9:
Die Personalausgaben der unter Ziffer 1 aufgeführten Kräfte betragen im Haushaltsjahr 1977 für das
Inland 990 000 DM
Ausland 9 027 000 DM
Zusammen 10 017 000 DM
Die Ermittlung der Personalausgaben für den Zeitraum ab 1973 könnte nur unter großen Schwierigkeiten vorgenommen werden, weil_ die in Frage kommenden Arbeitseinheiten und Auslandsvertretungen einer ständigen Veränderung hinsichtlich der Zahl der Bediensteten sowie der Höhe der Bezüge unterworfen waren.
Im Hinblick auf den erheblichen Verwaltungsaufwand wird gebeten, auf diese Angaben zu verzichten.
Zu Frage B 10:
Hinweis:
Die UNESCO-Vertretung Paris und die Ständige Vertretung bei den Internationalen Organisationen in Wien sind räumlich, verwaltungs- und haushaltsmäßig voll in die Botschaften Paris bzw. Wien integriert. Die auf die Vertretungen bei den VN-Organisationen entfallenden Sachausgaben lassen sich deshalb nur teilweise (Kraftfahrzeuge) ermitteln. Die Sachausgaben für die Ständige Vertretung in Genf (einschließlich CCD) schließen die Ausgaben für das Generalkonsulat Genf, das auch in Personalunion vom Leiter der Ständigen Vertretung geleitet wird, mit ein.
I.
In den Jahren 1973-1977 sind folgende Ausgaben entstanden:
a) Sachkosten einschließlich Mieten
1. VN — New York 6 249 241,— DM
(davon Mieten: 4 440 005,— DM)
2. VN — Genf 2 414 526,— DM
(davon Mieten: 428 248,— DM) Gesamt 8 663 767,— DM
3. UNESCO — Paris
siehe obigen Hinweis.
4. I. O. Wien
b) Beschaffung von Hausgrundstücken
1. VN — New York keine
2. VN — Genf
(Neubau Dienstgebäude) 7 864 907,— DM
3. UNESCO — Paris keine
4. I. O. Wien keine
c) Kosten für Neuanschaffung Kraftfahrzeuge Unterhaltung s. Ziff. I a)
1. VN — New York 54 207,— DM
2. VN — Genf 22 475,— DM
3. UNESCO 13 300,— DM
4. I. O. Wien 13 640,— DM
Gesamt 103 622,— DM
Gesamtbeträge a—c 16 632 296,— DM
II.
Veranschlagte Beträge für 1978
a) Sachkosten einschließlich Mieten
1 UN — New York (geschätzt) 1 500 000,— DM (davon Mieten: 975 000,— DM)
2. VN — Genf (geschätzt) 500 000,— DM
(davon Mieten: 100 000,— DM)
3. UNESCO — Paris
siehe obigen Hinweis
4. I. O. Wien
3852* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
b) Beschaffung von Hausgrundstücken: keine
c) Kosten für Neuanschaffung Kraftfahrzeuge (Unterhaltung s. Ziff. II a) : keine
Anlage 59
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer . (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 11):
Hält die Bundesregierung die Äußerung eines niedersächsischen Kabinettmitglieds „Schlesien ist eine deutsche Provinz, die derzeit unter polnischer Verwaltung steht" für eine Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen, oder wie sonst ist die Erklärung von Staatsminister Dr. von Dohnanyi in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 29. September 1977 zu verstehen, die Bundesregierung habe die Problematik gesehen, die durch kulturhoheitliche Aktivitäten — wie z. B. durch den niedersächsischen Schülerwettbewerb — in bezug auf die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und namentlich hinsichtlich der Politik der Aussöhnung und Verständigung zwischen den Völkern bestehe?
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Staatsminister von Dohnanyi in der Fragestunde vom 29. September 1977 möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 1 des Warschauer Vertrages verpflichtet hat, die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens nicht mehr in Frage zu stellen.
Die Bundesregierung hält es in der Tat für die Politik der Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk für wichtig, daß diese Verpflichtung ihrer Bedeutung entsprechend behandelt wird.
Anlage 60
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 12) :
Auf welche Weise hat die Bundesregierung anläßlich des Konsularvertrages zwischen Zypern und der DDR sichergestellt, daß sie nach wie vor Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes diplomatisch-konsularisch betreuen kann?
Die Bundesregierung hat in völkerrechtlich einwandfreier Weise sichergestellt, daß von dem Konsularvertrag Zypern /DDR keine negativen Rechtswirkungen auf unser konsularisches Betreuungsrecht in Zypern ausgehen. Ich darf Ihnen anheimstellen, sich nach Einzelheiten im Auswärtigen Ausschuß zu erkundigen.
Anlage 61
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 13) :
Welche konkreten Anhaltspunkte liegen der Bundesregierung dafür vor, daß Frau Käsemann „in innenpolitische Auseinandersetzungen verstrickt" war (Erklärung des Auswärtigen Amtes), und welche Unterlagen und Beweisstücke hat die Bundesregierung von den argentinischen Behörden über die angebliche subversive Tätigkeit von Frau Käsemann erhalten?
Die der Bundesregierung vorliegenden konkreten Anhaltspunkte für die Verstrickung Frau Käsemanns in die innenpolitischen Auseinandersetzungen Argentiniens ergeben sich teilweise aus Unterlagen anderer deutscher Stellen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Der von der argentinischen Regierung übermittelte Bericht, in dem Frau Käsemann subversive Betätigung vorgeworfen wird, ist von der Bundesregierung bisher ebenfalls nicht veröffentlicht worden. Ich möchte Ihre Fragen daher in einem weiteren vertraulichen Schreiben beantworten.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 14) :
Gibt es eine Untersuchung der Bundesregierung, die die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf Menschen, die in Gebieten von militärischen Flughäfen wohnen, überprüft, und wenn ja, ist diese Untersuchung bereits abgesdilossen bzw. wann ist mit deren Abschluß zu rechnen?
In wissenschaftlichen Arbeiten, die als Grundlage für den Entwurf des Fluglärmgesetzes dienten, wie z. B. dem „Göttinger Fluglärmgutachten", sowie auch bei den umfangreichen Anhörungen von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf in den zuständigen Bundestagsausschüssen wurden nicht nur Erkenntnisse über die Auswirkungen von Fluglärm an Verkehrsflughäfen berücksichtigt, sondern gleichzeitig auch die Aspekte der Lärmbelastung in der Umgebung militärischer Flugplätze in die Überlegungen einbezogen.
Aufgrund zahlreicher in- und ausländischer Untersuchungen gilt als wissenschaftlich erwiesen, daß die Reaktion der Bevölkerung auf Fluglärm hauptsächlich vom Höchstpegel der Vorbeifluggeräusche, von der Dauer des einzelnen Vorbeifluges und von der Anzahl der Vorbeiflöge abhängt. Dieses allgemein anerkannte Grundprinzip gilt in gleicher Weise für Verkehrsflughäfen wie für militärische Flugplätze. Auch das vom Deutschen Bundestag nach eingehender Prüfung in der Anlage zu § 3 des Fluglärmgesetzes festgelegte Verfahren zur Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen entspricht diesem Prinzip. Das Verfahren gestattet, sowohl die Situation an militärischen Flugplätzen — überwiegend hohe Maximalpegel bei nicht so hoher Verkehrsdichte — als auch die Verhältnisse an Verkehrsflughäfen —niedrigere Maximalpegel bei im allgemeinen größerer Verkehrsdichte — in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in letzter Zeit 'durchgeführte umfangreiche Studie beschränkt sich auf Untersuchungen an Verkehrsflughäfen. Ihre Ergebnisse bestätigen für den zivilen Bereich die Richtigkeit der im Rahmen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3853*
des Fluglärmgesetzes angewandten Methodik; sie stehen der Anwendung dieses Verfahrens auch auf den militärischen Bereich nicht entgegen.
Zur Zeit werden Informationen über Erfahrungen bei der Durchführung des Fluglärmgesetzes an Verkehrsflughäfen und militärischen Flugplätzen eingeholt. Die Bundesregierung wird im Bälde die Ergebnisse im Rahmen eines Erfahrungsberichts vorlegen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 15 und 16) :
Welche Uberlegungen sind dafür maßgeblich, den Beihilfebemessungssatz beim Tod des Ehemanns um fünf Prozentpunkte zu kürzen, obwohl sich Beamtenwitwen mit einem Witwengeld von 60 Prozent des Ruhegehalts in der Regel ohnehin in einer schwierigeren wirtschaftlichen Situation befinden als vergleichbare alleinstehende Beamte und Ruhestandsbeamte?
Trifft es zu, daß bei der bevorstehenden Änderung des Beihilferechts der zwischen Bund und Ländern bereits vereinbarte Verzicht auf die erwähnte Kürzung des Beihilfebemessungssatzes und damit die Angleichung an das Beihilferecht der 'Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am Veto des Bundesfinanzministers gescheitert ist, während andererseits die Zustimmung zur Aufnahme der Aufwendungen bei Schwangerschaftsabbruch in den Katalog der beihilfefähigen Aufwendungen die Zustimmung des Bundesfinanzministers gefunden hat, und welche Überlegungen waren gegebenenfalls für eine solche unterschiedliche Betrachtungsweise bei der Angleichung an den sozialen Fortschritt außerhalb des Beamtenrechts maßgeblich?
Das System der Bemessungssätze nach den Beihilfevorschriften des Bundes berücksichtigt den Familienstand des Beihilfeberechtigten und die Zahl der Familienmitglieder. Ausgangspunkt ist der Grundsatz, daß der Beamte mit Hilfe eines in seinen Bezügen enthaltenen Betrages selbst in angemessenem Umfang Vorsorge für Krankheitsfälle trifft und diese Vorsorge im Wege der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Beihilfen ergänzt wird. Mit steigender Zahl der Familienmitglieder erhöht sich auch der Beihilfebemessungssatz um je fünf Prozentpunkte, um so der wachsenden Belastung des Beamten durch Krankenversicherungsbeiträge Rechnung zu tragen. Verringert sich diese Belastung dadurch, daß eine Person aus dem zu berücksichtigenden Kreis ausscheidet, führt dies zu einer entsprechenden Kürzung des Bemessungssatzes. Diese Regelung gilt auch für den verwitweten Ehepartner des Ruhestandsbeamten.
Da sich jedoch mit den Versorgungsbezügen auch dér in den Bezügen enthaltene Bestandteil für die Krankheitsvorsorge verringert, erhalten Versorgungsempfänger — u. a. als Ausgleich hierfür — einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Bemessungssatz. Es handelt sich hier --- wie allgemein im Beihilfesystem --- um eine pauschalierte Regelung, die nicht jede Fallgestaltung erfassen kann. Die Entwicklung hat jedoch gezeigt, daß es notwendig ist, die derzeitige Regelung zu überprüfen, zumal die von Ihnen angeführten drei Länder hier Verbesserungen bereits vorgenommen haben und verwitweten Beihilfeberechtigten einen um fünf Prozentpunkte erhöhten Bemessungssatz zugestehen.
Die abschließende Entscheidung wird zur Zeit zwischen den hauptbeteiligten Bundesressorts abgestimmt; sie steht unmittelbar bevor. Der Bedeutung dieser Entscheidung für die Betroffenen bin ich mir bewußt.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 17):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein großer Teil der Wissenschaftler im wissenschaftlichen Mittelbau der Universitäten als Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf nicht der Arbeitslosenversicherung beitreten konnten, dieser Personenkreis in seiner wirtschaftlichen Existenz aber auf Grund der fast vollständig fehlenden beruflichen Chancen aufs Höchste bedroht ist, und welche Maßnahmen kommen nach Ansicht der Bundesregierung in Betracht, um die für diese Wissenschaftler bestehenden Härten künftig zu vermeiden?
Beamte sind nach geltendem Recht in der Arbeitslosenversicherung beitragsfrei und können daher zwar Arbeitslosenhilfe, aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Das Beamtenrecht sieht jedoch für Beamte mit Dienstbezügen, die nicht auf eigenen Antrag entlassen werden, die Zahlung von Übergangsgeldern vor. So wird nach § 47 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2485) als Übergangsgeld nach einjähriger Beschäftigungzeit das Einfache und bei längerer Beschäftigungszeit für jedes weitere volle Jahr die Hälfte, insgesamt höchstens das Sechsfache der Dienstbezüge des letzten Monats gewährt; Hochschulassistenten erhalten innerhalb dieser Höchstgrenze nach der besonderen Regelung des § 67 Abs. 4 des Gesetzes ein verbessertes Übergangsgeld, das für jedes Jahr der Dienstzeit in voller Höhe den Dienstbezügen des letzten Monats entspricht. Bei der Höhe dieser Leistungen, die unabhängig vom Status (Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Zeit) gezahlt werden, ist zu berücksichtigen, daß sie keine eigenen Beiträge voraussetzen.
Gleichwohl wird zur Zeit geprüft, inwieweit die soziale Sicherung der Beamten auf Zeit und auf Widerruf verbessert werden kann. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 18) :
Hält die Bundesregierung die bestehenden Vorschriften des Bundesrechts für ausreichend, um nach Möglichkeit zu verhindern, daß Kinder, die in Wohngemeinschaften der Sekte Children of God leben, nicht standesamtlich gemeldet werden, und wenn nein, wird sie eine gesetzgeberische Initiative ergreifen, um solche Praktiken einer Sekte zu unterbinden?
Die Bundesregierung hält die Vorschriften des Personenstandsgesetzes (§§ 16-18, 68/69) für ausreichend, um sicherzustellen, daß die Geburten im
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Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes beurkundet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Gewährung von Sozialleistungen aus Anlaß einer Geburt, z. B. Mutterschaftshilfe, Kindergeld, von der Vorlage einer vom Standesbeamten ausgestellten Bescheinigung bzw. Personenstandsurkunde abhängig gemacht wird, die erst nach der Anzeige der Geburt ausgestellt werden kann.
Im übrigen bemerke ich, daß mir bisher noch keine Hinweise darüber zugegangen sind, daß Angehörige der Sekte „Children of God" die Anzeige von Geburten verweigern. Falls Sie es wünschen, bin ich gern bereit, bei den Ländern, die das Personenstandsgesetz nach Artikel 83 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als eigene Angelegenheit ausführen, anzufragen, ob sich Schwierigkeiten ergeben haben.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 19) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Benachteiligung von Beamtenpensionen, die darin besteht, daß diese um 1 bis 3 Besoldungsgruppen hinter der Versorgung vergleichbarer Behörden-
, angestellter zurückbleiben, auszugleichen, gegebenenfalls durch eine Änderung der Besteuerung oder eine Verbesserung der Krankenfürsorge, die insbesondere den Empfängern niedriger Versorgungsbezüge eine Belastung von bis zu 20 v. H. ihrer Pensionen für eine notwendige beihilfenkonforme Krankenversicherung abverlangt?
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß Beamtenpensionen nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen netto niedriger sein können als die Gesamtversorgung vergleichbarer früherer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Dies beruht hauptsächlich darauf, daß die Gesamtversorgung der früheren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird und daher praktisch steuerfrei ist sowie auf der beitragsfreien Krankenversicherung in der Krankenversicherung der Rentner.
Wegen der unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen und Renten sind Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Andererseits ist die Entwicklung der Gesamtversorgung der früheren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Gegenstand von Verhandlungen der Tarifpartner.
Die Bundesregierung hat durch Kabinettbeschluß vom 16. März 1977 den Bundesminister des Innern beauftragt, einen mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmten Bericht vorzulegen, wie eine Einebnung von Disparitäten in der Altersversorgung innerhalb des öffentlichen Dienstes erreicht werden kann, wobei die steuerliche Behandlung von Altersaufwendungen und Altersbezügen im Gesamtzusammenhang gesehen werden soll. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage untersucht, ob Disparitäten in der Belastung durch die Krankheitsvorsorge bestehen.
Eine zur Vorbereitung des Berichts beim Bundesminister des Innern gebildete Arbeitsgruppe wird ihre Arbeiten unter Zugrundelegung des zum 1. Januar 1978 geltenden Rechtsstands gegen Jahresende abschließen.
Die Bundesregierung wird sich voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 1978 mit dem Bericht befassen.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wittmann (Straubing) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 20 und 21) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß im Bereich des Bundesgrenzschutzes den Beamten das Tragen eines Kinnbartes verboten ist?
Hält die Bundesregierung gegebenenfalls ein solches Verbot mit den Persönlichkeitsrechten vereinbar?
Eine generelle Dienstvorschrift über die Haar-und Barttracht im Bundesgrenzschutz besteht nicht.
Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz müssen ihre Haar- und Barttracht allerdings den besonderen Gegebenheiten der polizeilichen Verwendung anpassen. Nicht angemessene Haar- und Barttrachten können beim Umgang mit Waffen, Maschinen und gefährlichem Gerät besondere Unfallgefahren herbeiführen und die Wirkung von Schutzeinrichtungen (z. B. der Schutzmasken) beeinträchtigen. Sie stellen auch ein Handikap bei Befreiungsgriffen von Festgenommenen dar. Die Gepflogenheiten haben ausschließlich den Erfordernissen des Dienstes zu entsprechen. Dies ist in Einzelentscheidungen von Dienstvorgesetzten zum Ausdruck gebracht worden.
Das Bundesdisziplinargericht hat hierzu festgestellt, daß die dienstlichen Erfordernisse des Bundesgrenzschutzes Anweisungen über die Haar- und Barttracht rechtfertigen.
Einen unzulässigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte vermag ich in solchen Einzelanweisungen, die den Belangen der Dienstausübung und zugleich dem Schutz des Betroffenen dienen, nicht zu erkennen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 22) :
Beabsichtigt die Bundesregierung — wie in der Presse gemeldet — eine Verschärfung der Umweltschutzbestimmungen für Kohlekraftwerke, und wenn ja, welche Gründe waren für diese Überlegungen maßgeblich, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorwürfe, daß damit faktisch ein genereller Baustopp für Kohlekraftwerke verfügt sei?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Umweltschutzbestimmungen für Kohlekraftwerke zu
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verschärfen. Da Ihrer Frage der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt wie den für die Fragestunde am 29. September 1977 gestellten Schriftlichen Fragen B 8 und B /9 des Abgeordneten Reuschenbach sowie der für die Fragestunde am 19. Oktober 1977 gestellten Mündlichen Frage 44 des Abgeordneten Dr. Steger darf ich auf deren Beantwortungen hinweisen (Anlage 55 zum Sten. Bericht 44. Sitzung S. 3424 und Sten. Bericht der gestrigen Sitzung S. 3742 und 3743).
Meine Antwort auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Steger möchte ich dahin gehend ergänzen, daß bei allen Projekten des Programms ,,Umweltfreundliche Kraftwerke" jeweils die gesamten Abgasmengen entschwefelt werden. Bei Einsatz von Vollwertkohle mit einem Schwefelgehalt von 1 % bedeutet dies, daß der Grenzwert von 1,25 kg Schwefeldioxid je Megawattstunde mindestens eingehalten wird.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 23 und 24) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach es an der Bundesgrenzschutzschule Fuldatal (Ldkrs. Kassel) zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, um welche Art von Unregelmäßigkeiten handelt es sich dabei gegebenenfalls, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus solchen Vorkommnissen?
Warum haben die zuständigen Stellen des Bundesgrenzschutzes nicht selbst rechtzeitig Strafanzeige gestellt?
Im Zusammenhang mit disziplinarrechtlichen Vorermittlungen gegen einen Beamten des Geschäftsbereichs des BMI hat sich u. a. der Verdacht strafbarer Handlungen ergeben. Am 19. September 1977 ist als Konsequenz hieraus das förmliche Disziplinarverfahren gegen diesen Beamten eingeleitet worden. Die Strafanzeige, die ich mir vorbehalten hatte, wurde am 11. Oktober 1977 gestellt.
Im Hinblick auf den das Disziplinarverfahren beherrschenden Grundsatz der Vertraulichkeit bitte ich um Verständnis dafür, daß ich keine näheren Angaben machen kann.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 25) :
Trifft es zu, daß es im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen im Aachener Raum die Sperrung der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien ohne Ankündigung durch Steinbarrieren zu erheblichen Unruhen innerhalb der Bevölkerung und bei den belgischen Nachbarn geführt hat, und wenn ja, wie will die Bundesregierung es in Zukunft ermöglichen, daß bei ähnlichen Aktionen eine Regelung getroffen wird, die nicht zu einer Belastung des Verhältnisses zwischen der betroffenen Bevölkerung und den Ordnungsbehörden führt, und wie wird die Bundesregierung gewährleisten, daß in intensiver internationaler Zusammenarbeit die behördlichen Maßnahmen abgestimmt werden?
Der Bundesregierung sind zwar vereinzelte Hinweise aus der Bevölkerung bekanntgeworden, die die Notwendigkeit von Sperrmaßnahmen an der Grenze in Zweifel ziehen. Sie ist jedoch der Überzeugung, daß insbesondere angesichts der Terrorakte der letzten Tage die Bevölkerung für die zur Intensivierung der Grenzfahndung erforderlichen grenzpolizeilichen Maßnahmen Verständnis aufbringt. Es liegt in der Natur der Sache, daß solche Maßnahmen zuvor nicht öffentlich angekündigt werden können.
Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Behörden und Dienststellen sind angewiesen, auf ihrer Ebene mit den regional zuständigen ausländischen Grenzbehörden Verbindung aufzunehmen und auf eine sinnvolle Mitwirkung und Abstimmung der grenzpolizeilichen Maßnahmen hinzuwirken. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß die befreundeten Nachbarstaaten die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkennen.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 26) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das Problem der Einleitung von Kaliendlaugen seitens der DDR in die Werra und die daraus resultierende Verschmutzung der Werra und Weser durch Verhandlungen mit der DDR gelöst werden muß, und daß eine Lösung auf Kosten der Bundesrepublik, insbesondere in Form einer Einleitung dieser Abwässer in die Nordsee, nicht in Frage kommen kann, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung entsprechend verhalten?
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß das Problem der Versalzung von Werra und Weser durch Kaliendlaugen der DDR auf dem Verhandlungswege mit der DDR gelöst werden muß.
In entsprechenden Verhandlungen wird die Bundesregierung die berechtigten Interessen der Bundesrepublik Deutschland mit Nachdruck vertreten. Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für zweckdienlich, schon vor dem Beginn von Verhandlungen in eine öffentliche Erörterung der möglichen Verhandlungsposition der Bundesregierung einzutreten.
Im übrigen verweise ich auf die früheren in den Fragestunden des Deutschen Bundestages gegebenen Antworten der Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex, zuletzt am 28. September 1977 auf Ihre Frage A 8 und die Frage des Kollegen Böhm (Melsungen) — A 15 —, Sitzungsprotokoll S. 3274 ff., 3277.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 27) :
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Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls aus der von Ministerpräsident Dr. Vogel bekundeten Bereitschaft zur Bildung einer Bundespolizei ziehen?
Soweit mir bekannt ist, hat Ministerpräsident Dr. Vogel eine Bereitschaft zur Bildung einer Bundespolizei nicht bekundet.
Nach einem Bericht der „Neuen Rhein Zeitung" vom 4. Oktober 1977 hat er in einem Gespräch mit Redakteuren des Blattes vielmehr zu erwägen gegeben, dem Bund ohne Änderung der Verfassung im Wege eines Staatsvertrages mit den Ländern bei „Gefahr im Verzuge" für einen befristeten Zeitraum ein „Durchgriffsrecht" auf die Polizeien der Bundesländer einzuräumen.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß sich die Innenminister des Bundes und der Länder im Hinblick auf die Fahndung nach den Attentätern von Köln darauf verständigt haben, daß die erforderlichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder durch die beim Bundeskriminalamt gebildete Zentrale Einsatzleitung koordiniert und gelenkt werden. Dies scheint mir in der Sache den von Ministerpräsident Dr. Vogel geäußerten Vorstellungen nahezukommen.
Die Frage, ob bereits jetzt für die Bewältigung etwaiger künftiger Fälle entsprechende Absprachen zwischen Bund und Ländern verbindlich — etwa in Form eines Staatsvertrages — festgelegt werden können und sollen, wird unter Berücksichtigung der jetzigen Erfahrungen, aber auch der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zu prüfen sein.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 28 und 29) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorschlag des belgischen Premierministers Tindemans zu folgen und sich im Rahmen der Europäischen Union an der Errichtung einer gemeinsamen Kontrollbehörde für Kernkraftwerke 'nach dem Vorbild der .Nuclear Regulatory Commission' in den USA zu beteiligen?
Durch welche organisatorischen Maßnahmen will die Bundesregierung die Kontrollvorgänge für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken vereinheitlichen und beschleunigen?
Zu Frage B 28:
Die Bundesregierung nimmt eine grundsätzlich positive Haltung zu dem Vorschlag einer gemeinsamen europäischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Kontrollbehörde) für Kernkraftwerke ein. Sie ist allerdings der Auffassung, daß dieser Vorschlag in der näheren Zukunft noch nicht zu verwirklichen sein dürfte, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen erst noch geschaffen werden müßten. Insbesondere bedürfte es einheitlicher rechtlicher Grundlagen und einheitlicher sicherheitstechnischer Standards in den zusammenwirkenden Staaten. Sichergestellt werden müßte eine Beibehaltung des in der Bundesrepublik bereits erreichten hohen Sicherheitsstandards. Ferner müßte eine angemessene Beteiligung der insbesondere von Standortentscheidungen berührten regionalen und kommunalen Aufgabenträger gewährleistet bleiben. Wie sich in den USA für die zentrale Wahrnehmung von Aufgaben der Nuclear Regulatory Commission gezeigt hat, kann die Verflechtung zentral gesteuerter atomrechtlicher Belange und regional wahrzunehmender anderer wichtiger Belange auch Kooperationsprobleme aufwerfen. In der Bundesrepublik wird die Kooperation der berührten Aufgabenträger durch die Wahrnehmung der atomrechtlichen Aufgaben durch die Länder im Wege der Bundesauftragsverwaltung wesentlich erleichtert.
Zu Frage B 29:
Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Kernkraftwerke nach § 7 und § 19 des Atomgesetzes (AtG) werden durch die zuständigen Behörden der Länder im Wege der Bundesauftragsverwaltung durchgeführt (Art. 87 c i. V. m. Art. 85 GG, § 24 AtG). Dém Bundesminister des Innern, dem durch Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 die zentrale Zuständigkeit für die Gewährleistung der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes einschließlich der Aufsichtsbefugnisse nach Art 85 GG übertragen wurde, stehen gegenüber den zuständigen Landesbehörden umfassende fachliche Weisungsbefugnisse zu; im übrigen kann er im erforderlichen Umfang die dem Bundeskabinett vorbehaltenen Aufsichtsbefugnisse initiieren (allgemeine Verwaltungsvorschriften unter Mitwirkung des Bundesrates; Anforderungen von Berichten und Aktenvorlage; Entsendung von Beauftragten). Er wirkt durch einheitliche Gestaltung der Sicherheitsgrundsätze, kontinuierliche beobachtende Kontrolle und korrigierende Steuerung auf eine Vereinheitlichung, einen zügigen Ablauf und ggf. eine Beschleunigung der Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren hin.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben läßt sich der Bundesminister des Innern insbesondere durch die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK) beraten. Neben dieser Beratung nimmt der Bundesminister des Innern bei der Erfüllung seiner Aufgaben regelmäßig die gutachterliche Unterstützung durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit m.b.H. (GRS), die Anfang 1977 durch organisatorische Zusammenfassung des Instituts für Reaktorsicherheit der Technischen Überwachungsvereine e. V.. (IRS) und des Laboratoriums für Reaktorregelung und Anlagensicherung der Technischen Universität München (LRA) gebildet worden ist, in Anspruch.
Als weitere organisatorische Maßnahmen, die zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren beitragen, sind insbesondere die Bildung folgender Gremien zu nennen:
— Länderausschuß für Atomkernenergie unter Federführung des BMI (Er dient der kontinuierlichen Beratung zwischen den berührten Behörden der Länder und des Bundes.)
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— Kerntechnischer Ausschuß
(Aufgrund von Erfahrungen von Fachleuten der Hersteller, Ersteller, Betreiber. von Atomanlagen sowie der Gutachter und der Behörden werden einheitliche sicherheitstechnische Regeln erstellt und ihre Anwendung gefördert.)
— TÜV-Leitstelle Kerntechnik
(Die Gutachter der regional organisierten Technischen Überwachungs-Vereine beraten hier über einheitliche Beurteilungsmaßstäbe.)
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 30) :
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, daß die Reise von Teilnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland zum kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte im Herbst 1973 in Moskau direkt oder indirekt aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziell gefördert wurde, und uni welche Teilnehmer und Organisationen handelt es sich gegebenenfalls dabei?
Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, daß die Reise von Teilnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland zum kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte im Herbst 1973 in Moskau direkt oder indirekt aus Mitteln des Bundesjugendplans gefördert wurde.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 31):
An welchen Standorten sind in der DDR Atomkraftwerke errichtet worden bzw. nach den Erkenntnissen der Bundesrepublik Deutschland für die Zukunft geplant, und wo sind die entsprechenden Atommülldeponien eingerichtet bzw. sollen eingerichtet werden?
In der DDR sind Kernkraftwerke an den Standorten Rheinsberg (Atomkraftwerk I, 80 MW) und Greifswald (Lubmin, KKW Nord, 2 X 440 MW) in Betrieb. Geplant ist die Errichtung weiterer 440-MW-Blöcke des KKW Nord sowie die Errichtung eines neuen Kernkraftwerkes bei Stendal im Bezirk Magdeburg. Insgesamt sah der nächste Fünfjahresplan der DDR von 1976 bis 1980 einen Zubau von ca. 1 320 MW vor.
Abgebrannte Brennelemente werden in der DDR nicht wieder aufbereitet, der Atommüll wird in der DDR nicht gelagert, weil die abgebrannten Brennelemente von der DDR der Sowjetunion zurückgegeben werden müssen.
In der DDR verbleiben nur schwach bis mittelstarke Kernkraftwerksabfälle. Sie sollen im stillgelegten Salzbergwerk Bartensleben (bei Helmstedt) abgelagert werden.
Darüber hinaus soll der VEB Kernkraftwerk Greifswald /Rheinsberg damit befaßt sein, weitere Deponien zu planen. Im Gespräch ist Oebisfelde (bei Wolfsburg).
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 32):
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Gemeinden und Einwohner im Einzugsgebiet des Flugplatzes Büchel (Eifel) vom Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und den entsprechenden Durchführungsverordnungen betroffen werden, und welche Auswirkungen finanzieller Art das genannte Gesetz und die Verordnungen in den Lärmschutzbereichen I und II (getrennt) auf die Wohnungen, die umgebaut werden müssen, haben?
Der Lärmschutzbereich für den Flugplatz Michel wurde durch Verordnung vom 22. Dezember 1976 festgesetzt. Aus den der Verordnung beigefügten geographischen Karten ist erkennbar, welche Gemeinden in Schutzone 1 und welche in Schutzone 2 des Lärmschutzbereiches liegen. Die Bundesregierung verfügt nicht über exakte Informationen darüber, wie viele Menschen jeweils in den beiden Schutzzonen wohnen.
Der Bundesregierung liegen Erfahrungen über die finanziellen Auswirkungen des Fluglärmgesetzes und der zugehörigen Verordnungen vor. Sie wird in ihrem Bericht über den Vollzug des Fluglärmgesetzes, der zur Zeit vorbereitet wird, näher auf die Frage der finanziellen Auswirkungen in den beiden Schutzonen eingehen.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 34):
Trifft es zu, daß es — wie im „Zeit-Magazin" Nr. 41/1977, Seite 32 dargestellt — bei sogenannter Reise-Kriminalität dann nicht zu wirksamen Ermittlungen kommen kann, wenn eine Serie von Straftaten von verschiedenen Ermittlungsstellen ohne Erfassung des Zusammenhangs untersucht werden muß, oder wenn nicht feststellbar ist, in welchem Zuständigkeitsbereich eine bekanntgewordene Straftat begangen wurde, und sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, auf eine Änderung dieses Mißstandes — etwa durch eine Änderung der Strafprozeßordnung — hinzuwirken?
Nach den vom Bundesminister der Justiz und von den Landesjustizverwaltungen bundeseinheitlich erlassenen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) in der Fassung vom 1. Januar 1977 sind im Interesse einer zügigen und wirksamen Strafverfolgung die Ermittlungen regelmäßig einheitlich in einem Sammelverfahren zu führen, wenn der Verdacht mehrerer Straftaten besteht, eine Straftat den Bezirk mehrerer Staatsanwaltschaften berührt oder ein Zusammenhang mit einer Straftat im Bezirk einer anderen Staatsanwaltschaft besteht. Die RiStBV enthalten ferner Einzel-
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regelungen darüber, welche Staatsanwaltschaft für die Bearbeitung des Sammelverfahrens zuständig und welches Verfahren bei der Abgabe und Übernahme der Einzelverfahren zu beobachten ist. Erhält die Polizei von Umständen 'Kenntnis, die auf die Notwendigkeit der Einleitung eines Sammelverfahrens hindeuten, so hat sie die Staatsanwaltschaft zu unterrichten, damit diese eine Entscheidung treffen kann. Die Staatsanwaltschaft kann der Polizei entsprechende Weisungen erteilen (§ 161 StPO). Auf der Grundlage der geltenden Verfahrensregelungen kann somit sichergestellt werden, daß die Wirksamkeit der Strafverfolgung bei einer Serie zusammenhängender Straftaten nicht durch eine Aufsplitterung der Ermittlungszuständigkeiten beeinträchtigt wird, auch wenn die Straftaten in mehreren Bundesländern begangen worden sind. Ein Tätigwerden der Bundesregierung oder des Bundesgesetzgebers erscheint nicht geboten. Die konsequente Anwendung der Vorschriften ist, soweit nicht die Kompetenz des Generalbundesanwalts gegeben ist, Sache der für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Länder.
Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden orientiert sich an den Gerichtsständen (§ 143 Abs. 1 GVG, §§ 7 ff. StPO). Läßt sich ein Gerichtsstand
— etwa bei einer zunächst unbemerkt gebliebenen Straftat in einem fahrenden Zug — nicht ermitteln, so ist nach dem Gesetz eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs darüber einzuholen, welches Gericht
— und damit welche Strafverfolgungsbehörde — zuständig ist (§ 13 a StPO). Die Bestimmung des Gerichtsstandes durch den Bundesgerichtshof kann von der Staatsanwaltschaft — oder von der Polizei über die Staatsanwaltschaft — herbeigeführt werden. Das Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung hat in der Praxis — soweit ersichtlich — bisher nicht zu Schwierigkeiten geführt, zumal dringend gebotene Ermittlungshandlungen während des Verfahrens auch von einem unzuständigen Staatsanwalt vorzunehmen sind (§ 143 Abs. 2 GVG). Entsprechende Vorschriften gelten für die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Eine Änderung der Strafprozeßordnung oder des Gerichtsverfassungsgesetzes erscheint ebenfalls nicht geboten. Die Einhaltung der Vorschriften, die eine Klärung der Zuständigkeitszweifel ermöglichen, fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Länder.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 35 und 36):
Treffen Pressemeldungen zu („Weltbild" 10. Oktober 1977), wonach die Bundesregierung entgegen allen bisher abgegebenen Dementis die Absicht habe, den rechtskräftig verurteilten Spion Guillaume zu einem geeigneten Zeitpunkt mit der DDR auszutauschen, zu dem dies ohne öffentliches Aufsehen geschehen könne, oder hat sich die Bundesregierung der DDR gegenüber so eindeutig auf die Ablehnung jedes etwaigen künftigen Austauschesuchs festgelegt, daß sie davon ohne Verlust ihrer Glaubwürdigkeit nicht mehr abrücken könnte?
Treffen Pressemeldungen zu („Weltbild" 10. Oktober 1977), wonach die Bundesregierung entgegen anderslautenden Stellungnahmen kurz nach der Aufdeckung des Spionagefalles Guillaume ein Angebot von DDR-Seite erhalten habe, Guillaume gegen eine Anzahl von Häftlingen in DDR-Zuchthäusern auszutauschen, die größtenteils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt gewesen seien?
Zu Frage B 35:
Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Im übrigen hat die Bundesregierung zu dieser Frage mehrfach eindeutig Stellung genommen. Sie sieht keinen Anlaß, diese Stellungnahmen zu ändern oder zu ergänzen.
Zu Frage B 36:
Nein.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 37):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eingabe verschiedener Verbände (u. a. Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. und Verband Deutscher Betriebswirte e. V.) bezüglich einer Änderung des § 36 des Steuerberatungsgesetzes, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun?
Die Bundesregierung steht der Anregung des Bundes der Diplominhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e. V. und des Verbandes Deutscher Betriebswirte e. V., für die Fachhochschulabsolventen einen eigenen Zugangsweg zur Steuerberaterprüfung zu eröffnen, aufgeschlossen gegenüber. Sie hatte diese Frage bereits bei der Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgegriffen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, ihren damaligen Vorschlag bei der nächsten Novellierung des Steuerberatungsgesetzes, die nach den Vorstellungen der Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen soll, erneut zu prüfen. Einsender, die sich unmittelbar an das BMF gewandt haben, u. a. auch die beiden von Ihnen genannten Verbände, sowie der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, an den die Angelegenheit gleichfalls herangetragen worden ist — Pet (600)-8-614-3485 —, sind darüber unterrichtet worden, daß die Angelegenheit bei der nächsten Novellierung des Steuerberatungsgesetzes überprüft wird.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 38):
Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Berlinförderungsgesetzes in die Wege leiten, wie die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeitspolitik der Berliner SPD — in den unter Punkt 17 und 18 veröffentlichten Thesen in der Berliner Stimme — vom 1. Oktober 1977 gefordert hat?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3859*
Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie die gegenwärtige Berlinförderung im Grundsatz für ausgewogen hält und daß sie deshalb grundlegende Änderungen des Systems der Berlinförderung nicht anstrebt. Mit dieser Haltung befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Berliner Senat. Sie sieht gegenwärtig keinen Anlaß, diese Haltung zu ändern. Das bedeutet nicht, daß Änderungen des Berlinförderungsgesetzes zur Anpassung an veränderte Verhältnisse oder zur Begegnung unerwünschter Entwicklungen unterblieben. So prüft die Bundesregierung unter anderem zur Zeit im Hinblick auf die am 6. Oktober 1977 vorn Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung gefaßte Entschließung, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Wirksamkeit der Berlinförderung erforderlich sind. Das Ergebnis dieser Prüfung, die unter Beteiligung des Berliner Senats stattfindet, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bei den Beratungen über den Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes mitteilen. Die Bundesregierung wird auch die Diskussion über die Thesen der Berliner SPD zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage Berlins verfolgen und nach dem Abschluß der Diskussion prüfen, ob und gegebenenfalls gesetzgeberische Folgerungen daraus zu ziehen sind.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 39):
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Familienangehörigen von Schwerbehinderten einen analogen Steuerfreibetrag wie bei der Beschäftigung einer notwendigen Hilfskraft einzuräumen?
Für die Pflege eines Schwerbehinderten durch Familienangehörige kann diesen eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung unter den Voraussetzungen des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt werden, wenn ihnen entsprechende Aufwendungen erwachsen. Liegen keine finanziellen Aufwendungen vor, so kann ein Steuerfreibetrag nicht eingeräumt werden. Dies ist auch in analoger Anwendung der Vorschrift des § 33 a Abs. 3 EStG über die Gewährung eines Freibetrags wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe nicht möglich, weil auch diese Vorschrift voraussetzt, daß der Familienangehörige Aufwendungen für eine solche Hilfskraft tatsächlich aufbringt.
Bei allem Verständnis für die menschlich anerkennenswerte Hilfsleistung in diesen Fällen ist es nach dem Grundsatz der Bemessung der Einkommensteuerschuld nach der Leistungsfähigkeit nicht zulässig, eine Steuerentlastung ohne finanziellen Aufwand zuzubilligen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß einem Schwerbehinderten der steuerfreie Pauschbetrag nach § 33 b EStG für Mehraufwendungen gewährt wird, die ihm laufend unmittelbar durch die Körperbehinderung erwachsen, z. B. auch für Pflegekosten.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 40, 41, 42 und 43):
Hält die Bundesregierung an den Vorschlägen von Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff fest, die gleichzeitige Förderung durch das 3. VermBG und das WoPG bzw. das SparPG zu beseitigen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Einsparungen durch eine derartige Gesetzesänderung, und wie setzen sich diese zusammen?
Sollen die so eingesparten Mittel voll zu Vermögensbildungsmaßnahmen wieder eingesetzt werden, und wenn ja, wie sollen diese aussehen?
Hält die Bundesregierung eine erhöhte Mittelbereitstellung zur Förderung der Vermögensbildung für geboten, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für vorrangig?
Das Bundeskabinett hat sich mit Fragen des Abbaus der Doppelbegünstigung bisher nicht befaßt. Es liegen auch keine Schätzungen der finanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme vor, so daß es nicht möglich ist, Ihre diesbezüglichen Fragen zu beantworten.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 44 und 45) :
Welche seit 1969 verabschiedeten steuerlichen Vorschriften wurden ganz oder teilweise vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, welche tragenden Gründe hat das Bundesverfassungsgericht hierfür jeweils angegeben, und wie hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß den Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wurde?
Welche Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts bestehen noch, ohne das die Bundesregierung oder der Gesetzgeber von sich aus gesetzgeberische Maßnahmen zur Beseitigung des vom Bundesverfassungsgericht als verfassungwidrig oder nicht verfassungskonform bezeichneten Zustandes herbeigeführt haben?
Das Bundesverfassungsgericht hat durch zwei Entscheidungen steuerliche Vorschriften, die seit 1969 verabschiedet wurden, ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklärt, und zwar
a) § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG 1973 durch Beschluß vom 26. Oktober 1976 — 1 BvR 191/74 — (BGBl. 1977 I S. 100).
Danach ist die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von ärztlichen Laborgemeinschaften aller Größenordnungen einerseits und gewerblichen Analyseunternehmen andererseits mit Art. 3 Abs. 1 unvereinbar.
Im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie zur weiteren Harmonisierung der Umsatzsteuern ist vorgesehen, auch gewerbliche Analyseunternehmen, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht und Leitung stehen, von der Umsatzsteuer zu befreien. Der Referentenentwurf für ein entsprechendes Umsatzsteuergesetz ist an die Bundesressorts, die obersten Landesfinanzbehörden und an die Verbände zur Stellungnahme versandt worden.
3860* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonns, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
b) § 10 Abs. 3, § 10 c Abs. 3, § 33 Abs. 3, § 33 a Abs. 2, § 33 b Abs. 5, § 51 a EStG 1975, § 2 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 WoPG 1975, § 1 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 SparPG 1975, § 12 Abs. 1 Satz 2 des 3. VermBG durch Beschluß vom 8. Juni 1977 —1 BvR 265/75 — (BGBl. 1977 II S. 526).
Danach widerspricht es dem Gleichheitssatz, daß die kinderbedingten Entlastungen und Begünstigungen nach den bezeichneten Vorschriften grundsätzlich nur dem Elternteil gewährt werden, in dessen Obhut die Kinder stehen.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die gesetzgeberischen Folgerungen aus dem Beschluß zieht, wird zur Zeit vorbereitet. Der Referentenentwurf wird in Kürze an die Bundesressorts, die obersten Landesfinanzbehörden und an die Verbände versandt werden. Der Gesetzentwurf wird so bald wie möglich dem Bundesrat zugeleitet werden.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 46):
Wie beurteilt die Bundesregierung die im ersten Halbjahr 1977 um 60 Millionen DM (= 8,7 Prozent) rückläufige deutsche Polenausfuhr?
Der von Ihnen angesprochene rückläufige Trend der Exporte nach Polen, der im übrigen auch bei anderen wichtigen westlichen Handelspartnern Polens beobachtet werden kann, muß als Ergebnis einer auf die Konsolidierung des Warenverkehrs mit dem Westen gerichteten Außenhandelspolitik Polens verstanden werden. Die Anfang der 70er Jahre zustande gekommenen hohen polnischen Investitionsgüterkäufe in der Bundesrepublik Deutschland und anderen westlichen Ländern haben zu beträchtlichen polnischen Handelsbilanzdefiziten gegenüber den Hartwährungsländern und einer daraus resultierenden Kreditbelastung Polens geführt. Die gegenwärtige polnische Haltung im Außenwirtschaftsbereich mit vermehrten Exportanstrengungen und einer Zurückhaltung bei den Importen aus dem Westen dürfte die Konsequenz aus dieser bisherigen Entwicklung ziehen.
Natürlich werden dadurch die Exportchancen der deutschen Wirtschaft etwas gedämpft. Auf längere Sicht ist jedoch davon auszugehen, daß nur eine ausbalancierte Handelsbilanz Polens mit der Bundesrepublik und dem Westen eine tragfähige Grundlage für die Weiterentwicklung des Warenverkehrs bietet. Daß Polen am Ausbau dieser Beziehungen nach wie vor interessiert ist, kann aus dem laufenden Fünfjahrplan Polens für 1976-80 sowie Äußerungen führender polnischer Politiker gegenüber der Bundesregierung und anderen westlichen Regierungen geschlossen werden.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 47) :
Treffen Pressemeldungen zu (.Münchner Merkur' 10./i1. September 1977), denenzufolge in Griechenland produzierte deutsche Waffen zum Export in andere Länder freigegeben werden, und um welche einzelnen Länder handelt es sich gegebenenfalls hierbei?
Der Münchner Merkur berichtet in seiner Ausgabe vom 10./11. September 1977 unter der Überschrift „Deutsche Waffen nach Afrika" von einem Vertrag der deutschen Firma Heckler & Koch mit der griechischen Regierung über die Errichtung einer Gewehrfabrik auf dem Peloponnes.
Die Bundesregierung ist mit diesem Vertrag bisher nicht befaßt worden. Sie hat daher auch keiner Freigabe der aufgrund des Vertrages herzustellenden Waffen für den Export in andere Länder zugestimmt.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 48 und 49):
Treffen Pressemitteilungen (u. a. „Bremer Morgenpost vom 1. Oktober 1977) über Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner, beim Flugzeugkonzern VFW-Fokker müßten rund 1200 Mitarbeiter bei der Produktion des Kurzstreckenjets VFW 614 eingespart werden, zu?
Ist in diesem Zusammenhang auch von der notwendigen Schließung des VFW-Fokker-Werks in Speyer gesprochen worden?
Die von Ihnen zitierten Pressemitteilungen beziehen sich auf vertrauliche Erörterungen im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich deshalb auf Ihre Fragen nicht direkt antworten kann.
Unabhängig hiervon darf ich folgendes bemerken: Es trifft zu, daß das Unternehmen VFW-Fokker zur Erhaltung seiner Wettbewerbsfähigkeit und zur dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen z. Z. seine Betriebsstättenstruktur und Programmplanung überprüft und hierbei alternative Konzepte in die Überlegungen einbezieht. Entscheidungen über Reduzierungen von personellen Kapazitäten sind bisher nicht gefallen.
Die Bundesregierung ist im Gespräch mit der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern. Sie wird nach Vorlage des Unternehmenskonzepts mit den Beteiligten über flankierende Maßnahmen der öffentlichen Hand mit dem Ziel, die Beschäftigung im möglichen Umfange zu stabilisieren, beraten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3861*
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 50):
Wird die Bundesregierung die jetzt erhobene Forderung des Gewerkschaftstags der Gewerkschaft Holz und Kunststoff aufgreifen, eine staatliche Prüfstelle zu errichten, die unter Beteiligung einer drittelparitätisch besetzten Kommission von Vertretern aus Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitsverwaltung überprüfen soll, ob Unternehmen, die Konkurs angemeldet haben, weitergeführt werden können, und wäre die Bundesregierung gemäß einer weiteren Forderung des Gewerkschaftstags bereit, bei positivem Ergebnis dieser Prüfung die Konkursmasse aus ihren Mitteln zur Arbeitsplatzbeschaffung zu übernehmen und einer Auffanggesellschaft zu übertragen, um so eine Weiterführung des Betriebs und vor allem eine Erhaltung der betroffenen Arbeitsplätze zu erreichen?
Die in der Frage angesprochenen Gedanken einer staatlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung von Unternehmen, die Konkurs angemeldet haben, und ggf. ihre Übernahme durch eine staatliche Auffanggesellschaft werfen weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Probleme auf. Die Möglichkeiten konkursabwendender Maßnahmen und erleichterter Vergleichsverfahren werden gegenwärtig von der Bundesregierung im Rahmen einer Reform des Insolvenzrechts geprüft. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Unternehmen durch staatliche Stellen ist jedoch nicht vorgesehen. Im Vorfeld des Konkurses und im Rahmen von Vergleichs- und Konkursverfahren hat sie durch die Beteiligten und Interessierten zu erfolgen. Chancen und Risiken der Weiterführung eines Unternehmens abschätzen und entsprechende Entscheidungen treffen kann nur, wer die unmittelbare und umfassende Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens tragen will. Dritte können dabei sinnvoll nur als Gutachter eingeschaltet werden. Positive Ergebnisse staatlicher Prüfungsstellen würden aber nicht als Gutachten angesehen werden, sondern bei den Betroffenen Ansprüche auf Hilfen durch Steuermittel wecken. ,
Eine staatliche Auffanggesellschaft mit der Aufgabe, durch Firmenzusammenbrüche bedrohte Arbeitsplätze zu erhalten, würde zu einem Sammelbekken von höchstens am Rande der Wettbewerbsfähigkeit stehenden Unternehmen werden. Diese subventionierten Unternehmen würden die Wettbewerbsposition der anderen Unternehmen schwächen und dort Arbeitsplätze gefährden.
Die Bundesregierung hält eine solche, an überholten Strukturen orientierte, bloß erhaltende Arbeitsmarktpolitik nicht für geeignet, das Ziel eines befriedigenden Beschäftigungstandes wieder zu erreichen. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß die notwendigen dauerhaften zusätzlichen Arbeitsplätze nur von leistungs- und wettbewerbsfähigen Unternehmen geschaffen werden können. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik leistet dazu den ihr möglichen Beitrag durch entsprechende Gestaltung der Wachstumsbedingungen für die Wirtschaft. Die Reform des Insolvenzrechts, Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen u. a. haben dabei flankierende Aufgaben.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schrift-
lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 51 und 52):
Welche Folgerungen ergeben sich für die energiepolitischen Prognosen der Bundesregierung, wenn die Umrechnung des Kernenergiestroms in Millionen Tonnen SKE nicht mit der üblichen Methode des Vergleichs mit dem jeweiligen spezifisdien Brennstoffverbrauch der öffentlichen Wärmekraftwerke geschieht, sondern unter Berücksichtigung des viel geringeren Wirkungsgrads für Kernkraftwerke, und wie macht sich dies zahlenmäßig bei den Angaben in den „Eckwerten für ein neues Energieprogramm" bemerkbar?
In welchem Umfang wird bei der heute üblichen Methode in den Planungen bis zum Jahr 2000 der Beitrag der Kernenergie, ausgedrückt in Millionen Tonnen SKE Primärenergie, unterschätzt, im Vergleich zu einer Bewertung des Kernenergiestroms in Millionen Tonnen SKE unter Berüdcsichtigung des geringeren Wirkungsgrads der Kernkraftwerke, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Zu Frage B 51:
Die Darstellung des Kernkraftstroms in den Energiebilanzen und Energieprognosen sprengt insofern den methodischen Rahmen dieser Rechensysteme, als sich der für seine Erzeugung effektiv benötigte Brennstoff zumindest gegenwärtig noch nicht exakt in Energieeinheiten erfassen läßt, zumal Uran anders als 01 oder Kohle für die Energieversorgung derzeit praktisch nur in Kraftwerken nutzbar gemacht werden kann. Aus diesem Grunde muß hier auf eine Ersatzlösung zurückgegriffen werden. Die Bundesregierung folgt in dieser Hinsicht in ihren Eckwerten vom März dieses Jahres den methodischen Ansätzen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Düsseldorf, die darin bestehen, daß der von Kernkraftwerken erzeugte Strom in der Primärenergiebilanz hilfsweise mit dem durchschnittlichen spezifischen Brennstoffverbrauch in konventionellen öffentlichen Wärmekraftwerken bewertet wird. Hierbei liegt die Vorstellung zugrunde, daß durch den von Kernkraftwerken erzeugten Strom ein entsprechender Einsatz von fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Gas etc.) in konventionellen Wärmekraftwerken ersetzt wird („Substitutionstheorie"). Dieses Verfahren hat international Anerkennung gefunden und wird mit geringfügigen Abweichungen auch bei den Energiebilanzen und -prognosen für die Europäischen Gemeinschaften angewandt.
Trotzdem prüft das Bundesministerium für Wirtschaft wegen des steigenden Anteils der Kernenergie am gesamten Energieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und auch mit den Experten internationaler Organisationen, ob und inwieweit eine Umstellung zweckmäßig sein könnte.
Eine wesentliche Schwierigkeit beruht darin, im Rahmen mittel- und langfristiger Prognosen die künftige Entwicklung des Wirkungsgrades von Kernkraftwerken richtig einzuschätzen. Im Gegensatz zu lange erprobten Technologien wie bei konventionellen Wärmekraftwerken ist dies bei erst am Anfang ihrer Entwicklung stehenden Technologien problematisch. Es erscheint nicht einmal ausgeschlossen, daß Kernkraftwerke um die Jahrhun-
3862* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
dertwende einen höheren Wirkungsgrad als die herkömmlichen Kraftwerke erreichen werden.
Im übrigen hätte eine Umstellung der Berechnungsmethode auf den gegenwärtig etwa bei 33 °/o liegenden Wirkungsgrad der Kernkraftwerke lediglich eine begrenzte Erhöhung des Primärenergieverbrauchs an Kernenergie und damit eine Zunahme des relativen Anteils der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch zur Folge. Der Endenergieverbrauch und damit auch der Stromverbrauch blieben unverändert. Der Anteil des Endenergieverbrauchs am gesamten Primärenergieverbrauch würde sich infolge leicht erhöhter Umwandlungsverluste etwas vermindern.
Unterstellt man für 1980 und 1985 z. B. für Kernkraftwerke einen unverminderten Wirkungsgrad von 33 °/o, so würden sich gegenüber den in den Grundlinien vom März dieses Jahres veröffentlichten Eckwerten im wesentlichen folgende rein rechnerischen Änderungen ergeben:
1980 1985
bisherige geänderte bisherige geänderte Methode *)
Methode Methode *) Methode
— in Millionen t SKE-
Primärenergieverbrauch an Kernkraft 28 32 62,4 72,7
Primärenergieverbrauch insgesamt 435 439 496 506
Anteil Kernkraft 6,4 % 7,3 % 12,6 % 14,4 %
*) Berücksichtigung des sich von konventionellen Wärmekraftwerken unterscheidenden Wirkungsgrades der Kernkraftwerke.
Wesentlich ist, daß eine geänderte Berechnungsmethode keinerlei Einfluß auf den Stromverbrauch hat, so daß sich der Bedarf an Kraftwerken in keiner Weise vermindern würde.
Zu Frage B 52:
Diese Frage läßt sich nicht mit Zahlenangaben beantworten, weil die Unsicherheiten über den um die Jahrhundertwende zu erwartenden Energieverbrauch und über den dann erreichten Wirkungsgrad der Kernkraftwerke allzu groß erscheinen.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 53):
Wird die Bundesregierung die von seiten einzelner Energieversorgungsunternehmen erhobene Forderung (Energiewirtschaftliche Tagesfragen 1977, S. 490) aufgreifen, daß bei den Produktinformationen zum Energieverbrauch von Elektrogeräten neben dem tatsächlichen Verbrauch auch die in den Normen festgelegten Mindestanforderungen aufgenommen werden, damit eine einfache und schnelle Auswahl der Geräte mit geringem spezifischen Strombedarf ermöglicht wird?
Bei der Produktinformation über den Energieverbrauch elektrischer Haushaltsgeräte, die erstmalig zur Domotechnica im Februar 1978 für die Gerätegruppe Kühl-/Gefriergeräte präsentiert werden soll, ist neben dem tatsächlichen Stromverbrauch auch die Angabe weiterer, den Energieverbrauch unmittelbar beeinflussender Geräteparameter geplant. Für Kühl-/Gefriergeräte werden die Angaben neben der Typenbezeichnung danach den Energieverbrauch in 24 Stunden unter Angabe der jeweiligen Prüfnorm, die Abtaueinrichtung, den Inhalt und die Temperatur des Sternefaches und den Nutzinhalt des Geräts umfassen.
Bei der Auswahl der Parameter war zu berücksichtigen, daß bei der geplanten Energieverbrauchsinformation durch ein aufklebbares Etikett am Gerät aus Platzgründen nicht mehr als fünf bis sechs Angaben gemacht werden können. Von der Aufnahme weiterer Parameter, insbesondere des Normverbrauchs nach den für Kühl- und Gefriergeräte
maßgeblichen Normen DIN 8950 und DIN 8953, wurde nach intensiven Diskussionen zwischen allen Beteiligten abgesehen; da nahezu alle am Markt erhältlichen Kühl- und Gefriergeräte erheblich weniger verbrauchen als nach den gültigen DIN-Normen zulässig, würde die Angabe des in der Regel höheren Normverbrauchs auf dem Etikett nur den Verbraucher verwirren.
Die Bundesregierung ist deshalb der Ansicht, daß der Verbraucher nach Einführung der Produktinformation in der Lage sein wird, Geräte mit geringem Strombedarf schnell und einfach auszuwählen.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 54):
Welche sachlichen Gründe sprechen für eine Kopplung der Errichtungsgenehmigung neuer Kraftwerke an die erste Teilerrichtungsgenehmigung eines Entsorgungszentrums, wenn genügend Lagerkapazität für abgebrannte Brennelemente zur Verfügung steht?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3863*
Die Bundesregierung sieht in der Koppelung der Entsorgungsvorsorge mit den Genehmigungen für Kernkraftwerke u. a. ein Mittel, die Realisierung des Entsorgungskonzepts auf der Grundlage des Verursacherprinzips durchzusetzen. Sie hat nach den von ihr aufgestellten zusammen mit der Mehrheit der Länder beschlossenen „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke"
— die Einleitung des Genehmigungsverfahrens für das Entsorgungszentrum
— die Vorwahl eines oder mehrerer grundsätzlich geeigneter Standorte für das Entsorgungszentrum und
— ein positives Urteil von Reaktorsicherheitskommission und Strahlenschutzkommission über die grundsätzliche sicherheitstechnische Realisierbarkeit
zur Vorbedingung ihrer Zustimmung zu weiteren 1. Teilerrichtungsgenehmigungen neuer Kernkraftwerke gemacht. Die Entsorgungsgrundsätze stellen darauf ab, daß die Bereitstellung von Zwischenlagerkapazität für abgebrannte Brennelemente als integrierter Bestandteil der Konzeption eines Entsorgungssystems anzusehen ist, das davon ausgeht, die in den abgebrannten Brennelementen noch vorhandenen, nutzbaren Spaltstoffe durch eine spätere Wiederaufarbeitung zurückzugewinnen.
Anlage 91
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 55) :
Welche Lagerkapazitäten für abgebrannte Brennelemente — sei es beim Kraftwerk oder in Zwischenlagern — müssen geschaffen werden, um eine Kernkraftwerkskapazität von 30 000 MW im Jahre 1985 und 45 000 MW im Jahre 1990 durch Zwischenlagerung von Brennelementen zu entsorgen?
Der Bedarf an Zwischenlagerkapazität wird bestimmt durch den Anfall an bestrahlten Brennelementen. Pro 1 000 MW fallen pro Jahr rund 30 t bestrahlte Brennstoffe an. Das bedeutet bei 30 000 MW rund 900 t jährlich und bei 45 000 MW entsprechend 1 350 t jährlich.
Ausgehend von zur Zeit 10 000 MW in Betrieb bzw. unmittelbar vor der Inbetriebnahme und der Annahme eines linearen Zuwachses weiterer Kapazität bis zu den genannten Werten 1985 bzw. 1990 würde, falls bis dahin weder im Inland noch im Ausland eine Wiederaufarbeitung erfolgte, von 1977 bis 1990 zu einer Akkumulierung von etwa 9 000 t abgebrannten Brennstoffs führen.
Diese Brennelemente werden sowohl am Reaktor (Menge abhängig von eventuellem Einsatz von Kompaktiagerstellen), in einem zentralen Zwischenlager bzw. dem Eingangslager des geplanten Entsorgungszentrums und gemäß den Verträgen mit Cogema in Frankreich gelagert werden.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Zwischenlagerung der Brennelemente nicht als Entsorgung der Kernkraftwerke angesehen werden kann.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 56) :
Trifft es zu, daß erst für etwa 80 der rund 600 Ausbildungsberufe Berufsausbildungsordnungen erlassen worden sind, und bis wann ist bejahendenfalls damit zu rechnen, daß für alle Ausbildungsberufe zeitgemäße Berufsausbildungsordnungen erlassen werden?
Der Bundesminister für Wirtschaft erläßt nach § 25 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / Handwerksordnung (HwO) Ausbildungsordnungen für Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft. Von der Gesamtzahl der anerkannten und als anerkannt geltenden 456 Ausbildungsberufe entfallen derzeitig auf die gewerbliche Wirtschaft 405 Ausbildungsberufe, das sind rd. 90 v. H.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat seit Inkrafttreten des BBiG (1. September 1969) 45 Ausbildungsordnungen für 84 Ausbildungsberufe erlassen, in denen rd. 30 v. H. der Gesamtzahl der Auszubildenden ausgebildet werden. Diese verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt:
Jahr Zahl der Zahl der Zahl der
Ausbildungs Ausbildungsberufe dunbsdungsverhältnisse
Ende 1976
1969 — — —
(ab 01. 09.)
1970 — — —
1971 4 10 11788
1972 3 15 61 868
1973 11 11 269 762
1974 8 25 56 637
1975 9 9 29 011
1976 6 10 8 518
1977 4 4 36 567
(bis 01. 10.)
45 84 474 151
(In den Zahlen für 1977 ist der Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann enthalten, der 1973 geregelt und 1977 neugefaßt erlassen worden ist.)
Der Rückgang der Zahl der erlassenen Ausbildungsordnungen ab 1974 ist darauf zurückzuführen, daß die Ausbildungsordnungen mit den Rahmenlehrplänen für die Berufsschule nach dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll von Bund und Ländern vom 30. Mai 1972 abzustimmen sind. Das Abstimmungsverfahren ist 1974/75 angelaufen und verursacht zwangsläufig eine längere Bearbeitungsdauer bei der Vorbereitung der Neuordnung von Ausbildungsberufen. Der Stand des Abstimmungsverfahrens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich:
3864* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
I. Erlassene abgestimmte Ausbildungsordnungen (vom 1. April 1976 bis 1. Oktober 1977):
Zahl der Zahl der Ausbildungsberufe Zahl der Ausbildungsverhältnisse Ende 1976
Ausbildungsordnungen
8 12 44 564
II. Im Abstimmungsverfahren befindliche Ausbildungsordnungen:
a) für Ausbildungsberufe, die bereits nach § 25 BBiG /HwO anerkannt worden sind:
Jahr Zahl der vom Zahl der Ausbildungsberufe Zahl der Ausbildungsverhältnisse Ende 1976
Koordinie rungsausschu beschlossenen Abstimmungsprojekte (Ausbildungsordnungsentwürfe)
1975 3 3 126 848
1976 4 4 5 814
1977 2 4 3 483
(bis 01. 10.)
9 11 136145
b) für Ausbildungsberufe, die vor Inkrafttreten des BBiG geregelt worden sind und als anerkannt gelten (§ 108 BBiG) :
Jahr Zahl der vom Zahl der Ausbildungsberufe Zahl der Ausbildungsverhältnisse Ende 1976
Koordinierungsausschuß beschlossenen Abstimmungsprojekte (Ausbildungsordnungsentwürfe)
1975 21 34 rd. 275 000
1976 1 1 237
1977 7 8 2 089
(bis 01. 10.)
29 43 rd. 277 000
Zur Zeit werden über die- im Abstimmungsverfahren befindlichen Projekte hinaus abstimmungsfähige Ausbildungsordnungsentwürfe für 45 Ausbildungsberufe mit rd. 245 000 Ausbildungsverhältnissen erarbeitet und für das Abstimmungsverfahren vorbereitet.
Die Ordnungsarbeiten des Bundesministers für Wirtschaft werden durch die Bund-Länder-Absprache vom 24. Juni 1977 erheblich ausgeweitet. Danach müssen künftig alternative Ausbildungsordnungen für Absolventen des in der Einführung be-
findlichen Berufsgrundbildungsjahres zusätzlich erarbeitet und abgestimmt werden. Die Absprache sieht vor, daß die alternativen Ausbildungsordnungen in eine berufsfeldbreite Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr und eine darauf aufbauende berufliche Fachbildung zu gliedern sind. Von der Neugliederung werden über 100 Ausbildungsberufe betroffen.
Das vorstehende Neuordnungsprogramm des Bundesministers für Wirtschaft wird unter Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung, der Länder, der Wirtschaft und der Gewerkschaften selbst bei einem Einsatz von Hunderten von Sachverständigen nicht vor Mitte der 80er Jahre erfüllt werden können.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 57):
Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß das durch das Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237) gesetzte Ziel, der Förderung des Zonenrandgebietes durch Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonderen Vorrang einzuräumen, in der Praxis nicht oder nur unvollkommen erreicht wird, weil § 4 der Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bundesanzeiger Nr. 152 vom 20. August 1975) nur eine Kann-Vorschrift enthält, und ist die Bundesregierung auf Grund dieser Erkenntnis bereit, § 4 der vorgenannten Richtlinie im Sinne des Zonenrandförderungsgesetzes so zu ändern, daß Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bessere Chancen erhalten?
Die in den Richtlinien der Bundesregierung vom 11. August 1975 (BAnz. Nr. 152 vom 20. August 1975) für Bewerber aus dem Zonenrandgebiet getroffenen Regelungen entsprechen § 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes vom 5. August 1971. (BGBl. I S. 1237). Danach sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet bevorzugt berücksichtigt werden; diese Maßnahme dient dem Ziel des Ausgleichs von Standortnachteilen und der Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen.
Zusätzlich zu der Gewährung von Mehrpreisen sehen die Zonenrand-/Berlin-Richtlinien vor, daß einem bevorzugten Bewerber, dessen Angebot selbst unter Anwendung der Mehrpreisstaffel nicht mehr berücksichtigt werden kann, bei umfangreichen, in Lose geteilten Leistungen eingeräumt werden kann, für ein oder mehrere Lose, regelmäßig jedoch nicht für mehr als 50 v. H. des Gesamtauftrages in den für den Zuschlag in Betracht kommenden Preis des wirtschaftlichsten oder annehmbarsten Angebots einzutreten (§ 4 Abs. 1).
Die Eintrittsmöglichkeit ist eine besondere Präferenz für Bewerber aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin. Allen anderen Bevorzugten-Gruppen — Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behinderte. und Blindenwerkstätten — ist diese Präferenz nicht eingeräumt worden (vgl. Richtlinien vom 11. August 1975, BAnz.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3865*
Nr. 152 vom 10. August 1975). Der Grund dafür liegt unter anderem darin, daß die Eintrittsmöglichkeit — stärker noch als die Gewährung von Mehrpreisen — dem Wettbewerbsprinzip widerspricht, das den Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zugrunde liegt. Anläßlich der Neufassung der Richtlinien im Jahre 1968, bei der die Eintrittsmöglichkeit eingeführt wurde, haben sich einige Bundesländer nachdrücklich gegen das Eintrittsrecht gewandt. Sie haben geltend gemacht, daß es zu Wettbewerbsverzerrungen führe, die wegen der angespannten Wettbewerbslage in bestimmten Wirtschaftsbereichen nicht hingenommen werden könnten. Eine Kann-Regelung wurde deshalb als zweckmäßiger als eine Soll-Vorschrift angesehen.
Für eine Änderung der Zonenrand-/Berlin-Richtlinien in dem von Ihnen angestrebten Sinne (Änderung der Kann-Vorschrift des § 4 in eine MußVorschrift) sehe ich daher aufgrund der vorstehenden Ausführungen keine Möglichkeit.
Dabei ist schließlich auch noch zu berücksichtigen, daß die Bevorzugung bestimmter Bewerber EG-rechtlich grundsätzlich unzulässig ist. Diese Auffassung hat die Kommission anläßlich der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes, das eine Umgestaltung der Bevorzugtenregelung enthält, erneut bestätigt, unter weiterer, zumindest temporärer Tolerierung der Regelung. Eine Verstärkung der Bevorzugung der Bewerber aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) durch eine Änderung der Eintrittsmöglichkeit, die in Brüssel notifiziert werden müßte, würde lediglich dazu führen, daß die Diskussion über unsere bestehenden Bevorzugtenregelungen wieder entfacht und die Vorschriften erneut in Frage gestellt würden.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (Dürers) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 58 und 59) :
Wie hoch ist der Prozentsatz des Obstes, das innerhalb der EG seit 1967 für die in der Marktordnung Obst und Gemüse vorgesehenen Verwendungszwecke tatsächlich verwendet wurde, und wie hoch ist der Prozentsatz des Obstes, das aus verschiedenen Gründen vernichtet werden mußte?
Wie teilen sich die in der Marktordnung Obst und Gemüse vorgesehenen Verwendungszwecke in dem Zeitraum ab 1967 prozentual auf in kostenlose Verteilung an Altersheime, Waisenhäuser, Kinderheime und ähnliche gemeinnützige Einrichtungen, kostenlose Verteilung an Schulkinder als Pausenapfel, Verarbeitung und anschließende kostenlose Verteilung der Erzeugnisse an die vorgenannten gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Destillation zu Alkohol und Verfütterung?
Zu Frage B 58:
Zunächst ist festzustellen, daß von der gesamten vermarkteten Menge Obst seit 1967 im jährlichen Durchschnitt zwischen 3 % und 6 % interveniert wurden.
Die Angaben über ,die Höhe der Intervention erfolgen von den Mitgliedstaaten an die EG-Kommission nach Abschluß eines jeden Wirtschaftsjahres. Eine Erfassung der Verwendungszwecke erfolgt erst seit 1970/71, wobei die der EG-Kommission vorgelegten Angaben mancher Mitgliedstaaten lückenhaft sind. Für das letzte vollständig abgewickelte Wirtschaftsjahr 1975/76 wurden in der EG von der intervenierten Menge Obst bei den einzelnen Obstarten folgende Prozentsätze den in der Marktordnung Obst und Gemüse vorgesehenen Verwendungszwecken zugeführt:
Birnen: 96 % Apfelsinen: 53 % Zitronen: 34 % Äpfel: 56 % Mandarinen: 43 % Pfirsiche: 25 %. Zu Frage l3 59:
Die Aufteilung auf die einzelnen Verwendungsarten ergibt nach den verfügbaren Unterlagen für das letzte abgewickelte Wirtschaftsjahr 1975/76 in der EG folgendes Bild bei den einzelnen Erzeugnissen:
1. Birnen: Kostenlose Verteilung für
soziale Zwecke: 2,76 %
Verfütterung: 6,86 %
Destillation zu Alkohol: 86,32 %
sonstige Zwecke S): 4,06 %
2. Äpfel: Kostenlose Verteilung für
soziale Zwecke: 1,56 %
Verfütterung: 17,31 %
Destillation zu Alkohol: 37,10 %
sonstige Zwecke: 44,03 %
3. Apfelsinen: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 42,01 %
Verfütterung: 3,90 %
Abgabe an Industrie: 6,66 %
sonstige Zwecke: 47,43 %
4. Mandarinen: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 12,16 %
Verfütterung: 44,03 %
sonstige Zwecke: 43,81 %
5. Zitronen: Kostenlose Verteilung für
soziale Zwecke: 33,50 %
sonstige Zwecke: 66,50 %
6. Pfirsiche: Kostenlose Verteilung für
soziale Zwecke: 5,73 %
Verfütterung: 0,35 %
Destillation: 19,51 %
sonstige Zwecke: 74,41 %
Es ist davonauszugehen, daß insbesondere unter den Bedingungen des Mittelmeerraumes bei fehlenden qualifizierten Lagermöglichkeiten der Verderb rasch eintritt, wenn die befugten sozialen Einrichtungen die Ware nicht rechtzeitig abrufen, die Verarbeitungsbetriebe ihre Kapazität voll ausgelastet haben und die Besatzdichte der Tierhaltung für die Verfütterung nicht ausreichend ist.
1) Darunter fallen die Verarbeitung und kostenlose Verteilung der Erzeugnisse, Aussortierungen und Verderb, wenn die Ware nicht rechtzeitig der bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden konnte.
3866* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 60) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den immer massiveren Einsatz chemischer Unkrautverniditungsmittel in der Landwirtschaft, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dagegen ergreifen, zumal eine neuere Untersuchung ergeben hat, daß die Unkrautvernichtungsmittel auch eine Dezimierung des Wildbestands zur Folge haben?
Die der Bundesregierung vorliegende statistischen Unterlagen zeigen, daß der Inlandsabsatz von Herbiziden (chemische Unkrautvernichtungsmittel) bis zum Jahre 1974 zugenommen, in den Jahren 1975 und 1976 aber deutlich abgenommen hat. Werden die im Jahre 1970 abgesetzten Herbizidmengen gleich 100 gesetzt, so ergeben sich folgende Werte:
1970 100
1971 107
1972 120
1973 140
1974 158
1975 147
1976 140
Ich bemerke hierzu noch, daß die verfügbaren Zahlen sich auf den jährlichen Inlandsabsatz beziehen. Dieser deckt sich jedoch weitgehend mit dem jährlichen Verbrauch.
Die in obiger Zahlenreihe festzustellende rückläufige Tendenz des Inlandsabsatzes bzw. Verbrauchs von Herbiziden dürfte in erster Linie auf die verstärkte Beratungstätigkeit zurückzuführen sein, durch die dem Landwirt klargemacht wird, daß es nicht darauf ankommt, die Pflanzenbestände von unerwünschten Pflanzen absolut freizuhalten. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden genügt es vielmehr, die unerwünschten Pflanzen nur bis zu einem bestimmten Grad zu unterdrücken. Dadurch ist eine Verringerung des Mitteleinsatzes möglich. Um hierfür weitere exakte Aussagen zu erhalten, werden verstärkt wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt.
Von einer Dezimierung des Wildbestandes, insbesondere durch Herbizide, die Sie anführen, ist mir nichts bekannt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir nähere Angaben zu der von Ihnen angedeuteten neueren Untersuchung machen könnten, damit ich sie einer Prüfung unterziehen kann.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 61):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß 1976 durch die Einführung einer Sonderbeihilfe für die Rücklieferung flüssiger Magermilch in den von der Trockenheit besonders betroffenen Gebieten eine verstärkte Rücklieferung erfolgt ist, daß jedoch die Uberleitung der Sonderbeihilfe in eine allgemeine Beihilfeaktion auf der Grundlage von Lieferverträgen wegen des komplizierten Papierkriegs dazu geführt hat, daß die Magermilchrücklieferung wieder zurückgeht, und ist die Bundesregierung bereit, bei der Kommission in Brüssel darauf hinzuwirken, daß Molkereibetriebe, die ausschließlich dicksaure Magermilch rück-liefern, vom Abschluß von Lieferverträgen befreit werden, weil ein Mißbrauch mit dicksaurer Milch weitgehend ausgeschlossen wäre?
Der Tatbestand ist der Bundesregierung bekannt. Um den aufgetretenen Schwierigkeiten zu begegnen, betreibt die Bundesregierung die Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 1089/77 mit größtem Nachdruck.
Insbesondere wird deutscherseits der auch von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, geforderte Fortfall der Lieferverträge angestrebt, u. a. auch aus mehrwertsteuerlichen Gründen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die überwachenden Bundesländer anstelle einer Denturierung der Magermilch durch Säuerung eine gleichwertige Verwaltungskontrolle bevorzugen. Diese Verwaltungskontrolle ist nach unserer Auffassung auch ohne Lieferverträge durchführbar.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 64 und 65) :
Wie hoch sind derzeit die Höchstgrenzen des Jahresarbeitsverdienstes bei den einzelnen Berufsgenossenschaften, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Höchstgrenzen zu dynamisieren?
Ist die Bundesregierung bereit, § 1262 RVO (§ 39 AVG) dahin gehend zu ändern, daß nach Absatz 1 Satz 2 die Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Kinderzuschuß angerechnet wird, wenn der Kinderzuschuß höher liegt als die Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung?
Zu Frage B 64:
Nach meiner Kenntnis gilt zur Zeit bei 21 Berufsgenossenschaften eine Höchstgrenze des Jahresarbeitsverdienstes von 60 000,— DM, bei 11 Berufsgenossenschaften eine solche von 72 000,— DM und bei einer Berufsgenossenschaft eine von 84 000,— DM. Zum 1. Januar 1978 werden weitere Satzungsänderungen in Kraft treten, so daß dann etwa die Hälfte der Berufsgenossenschaften von 72 000,— DM oder mehr als Höchst-Jahresarbeitsverdienst ausgehen werden. Der im Gesetz bestimmte Betrag von 36 000,— DM hat im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung keine Bedeutung mehr; 2 gewerbliche Berufsgenossenschaften wenden zur Zeit noch die Obergrenze von 48 000,— DM an.
Die Frage einer Dynamisierung der Jahresarbeitsverdienstgrenze wird im Zusammenhang mit der Einordnung der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch, deren Vorbereitung im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits angelaufen ist, geprüft werden. Eine dynamische Obergrenze wird von der Sachverständigenkommission, die sich mit diesen Fragen befaßt, in Erwägung gezogen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3867*
Zu Frage B 65:
In Fällen, in denen ein Kinderzuschuß aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wird nur die Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt, diese allerdings mindestens in Höhe des Kinderzuschusses der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ergibt sich aus § 583 Abs. 2 Satz 2 RVO.
Einer Gesetzesänderung bedarf es daher nicht.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/
CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 66, 67, 68 und 69) :
Stimmt die Bundesregierung mit den Ersatzkassen darin überein, daß die Regelung des § 368 p Abs. 8 RVO nur für den Bereich der RVO-Kassen Rechtsgültigkeit hat, und wenn nein, wie wird die Bundesregierung ihrer abweichenden Auffassung Geltung verschaffen?
Trifft es zu, daß der Bundesausschuß Ärzte /Krankenkassen den Bundesarbeitsminister schriftlich um Auskunft darüber gebeten hat, was nach § 368 p Abs. 8 RVO unter „geringfügigen Gesundheitsstörungen" zu verstehen sei, und daß das Bundesministerium dieser Bitte nicht entsprochen hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem Bundesausschuß Ärzte/ Krankenkassen ein Entwurf vorliegt, nach dem gemäß § 368 p Abs. 8 RVO künftig u. a. Geriatrika, Abführmittel, Mund- und Rachendesinfizientien, Fermentpräparate, Tagessedativa, Tranquillantien, Analgetika, Schnupfenmittel, Hustenblocker, Grippemittel und homöopathische Kombinationspräparate von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgenommen werden sollen, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Medikamente gegen sogenannte geringfügige Gesundheitsstörungen besonders häufig gerade von Rentnern benötigt werden, und auf welche Weise will die Bundesregierung verhindern, daß die vorgesehene Herausnahme solcher Präparate aus der Erstattungspflicht diesen Versichertenkreis besonders trifft, der nach den Plänen der Koalition zudem noch künftig mit einem besonderen Rentnerkrankenversicherungsbeitrag belastet werden soll?
Auch die Ersatzkassen haben sich durch entsprechende Bestimmungen in ihren Satzungen nach den gemäß § 368 p Abs. 8 RVO von den Bundesausschüssen der Ärzte /Zahnärzte und Krankenkassen zu beschließenden Richtlinien über die Ausnahme bestimmter Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen zu richten.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist vom Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsausschusses des Bundesauschusses der Ärzte und Krankenkassen schriftlich um „Mitteilung gebeten worden, was der Gesetzgeber unter geringfügigen Gesundheitsstörungen verstanden wissen will" . Dazu wurde geantwortet:
„Über die von Ihnen gestellte Frage wird der Bundesausschuß im Zuge seiner Arbeiten an diesen Richtlinien unter ausreichender Beteiligung von u. a. Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis eingehend zu beraten und seine Auffassung zu bilden haben. Ich beabsichtige, an den Beratungen teilzunehmen. Dem Ergebnis dieser Beratungen des Bundesausschusses kann ich nicht vorgreifen."
Der von Ihnen erwähnte Entwurf ist ein Arbeitspapier, das im zuständigen Arbeitsausschuß des Bundesausschusses in den demnächst vorgesehenen Beratungen erörtert werden wird. Hierzu ist weder die Meinungsbildung im Arbeitsausschuß abgeschlossen noch liegen Beschlüsse des Bundesausschusses vor. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich dem Ergebnis dieser Beratungen nicht vorgreifen möchte.
Die Richtlinien über Arzneimittel, die nur bei geringfügigen Gesundheitsstörungen benötigt und daher nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden, führen nicht zu einer unzumutbaren einseitigen Belastung bestimmter Gruppen von Versicherten. Sie dienen vielmehr der wirtschaftlichen und ausreichenden Versorgung aller Versicherten und ihrer mitversicherten Familienangehörigen. Mit diesen Maßnahmen sollen die außerordentlichen Ausgabensteigerungen für Arznei- und Heilmittel auf ein für die Versicherten und die Wirtschaft erträgliches Maß zurückgeführt werden.
Über die Einführung eines Krankenkassenbeitrages für Rentner wird erst im Zusammenhang mit den Überlegungen zum 21. Rentenanpassungsgesetz zu entscheiden sein.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 70):
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Bürger, für die ärztliche Gutachten wesentliche Lebensbedingungen — wie z. B. Höhe und Zeitpunkt von Rentenbezügen, Prozentsatz anerkannter Schwerbehinderung, Höhe und Möglichkeit von Pflegegeld — beeinflussen, mit der jeweils darauf beruhenden Entscheidung über ihre Anträge meist keine Ausfertigung der Gutachten erhalten, und daß die Gutachten in einer für den medizinischen Laien nicht verständlichen Sprache abgefaßt sind, und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen und sonstigen Möglichkeiten sieht sie im Kompetenzbereich des Bundes, um dies zu ändern?
Im Entwurf des 10. Buches zum Sozialgesetzbuch, den die Bundesregierung z. Z. vorbereitet, ist vorgesehen, den Beteiligten Einsicht in die Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Hierbei kann der Beteiligte auch die in den Akten befindlichen Gutachten einsehen. Er kann sich selbst Abschriften fertigen oder Ablichtungen anfertigen lassen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um die Fortentwicklung bestehenden Rechts.
Auch ärztliche Untersuchungsergebnisse, die auf automatisierten Datenträgern gespeichert sind, sollen dem Beteiligten auf seinen Antrag zugänglich gemacht werden.
Bei der Erörterung des Gesetzentwurfes ist gesehen worden, daß die Gutachten nicht immer für den medizinischen Laien verständlich sind, Daher soll nach den vorgesehenen Gesetzesvorschriften in solchen Fällen ein Arzt den Inhalt des Gutachtens dem Beteiligten in allgemein verständlicher Form erklären. Dieser Weg erscheint erfolgverspre-
3868* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
chender als dem Arzt eine besondere Ausdrucksweise für die Gutachten vorzuschreiben.
Die Mitteilung über den Inhalt eines Gutachtens soll auch dann durch den Arzt erfolgen, wenn dem Beteiligten durch die Kenntnis der Akten oder automatisierten Daten ein gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Der hier angeführte Gesichtspunkt ist wesentlich dafür, ärztliche Gutachten nicht ohne weiteres der Entscheidung über Sozialleistungen beizufügen.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 71 und 72):
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Sonderprogramm zur Überwindung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, das vom 1. November 1976 bis zum 31. August 1977 lief und im Rahmen dessen mit den zur Verfügung stehenden 100 Millionen DM der Anstieg der Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe deutlich gebremst werden konnte, fortzuführen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Betriebe gibt, die fristgerecht Anträge im Rahmen dieses Sondergrogramms stellten, aber auf Grund der Verausgabung der Mittel nicht mehr berücksichtigt werden konnten?
Das Sonderprogramm des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte, das am 1. November 1976 in Kraft trat und am 1. September 1977 ausgelaufen ist, hat sich in einer schwierigen Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstellensituation als eine wertvolle Hilfe bei der Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung Schwerbehinderter erwiesen. Mit Hilfe dieses Programms mit einem Volumen von 100 Millionen DM, das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz finanziert worden ist, konnten nach dem Stand der derzeitigen Auswertung durch die Bundesanstalt für Arbeit mehr als 8 400 besonders schwer betroffene und längerfristig arbeitslose Schwerbehinderte wieder in Arbeit (rd. 7 500) oder in eine Ausbildungsstelle (rd. 890) vermittelt werden. Das Sonderprogramm hat einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wesentlich entgegengewirkt. Die Zahl der Vermittlungen Schwerbehinderter konnte um mehr als 70 % gesteigert werden. Besonders bemerkenswert ist, daß gerade auch schwervermittelbaren Schwerbehinderten geholfen werden konnte (Schwerbehinderten im Alter von 55 Jahren und mehr, Schwerbehinderten, die auf eine Hilfskraft angewiesen sind oder in ihrer Erwerbsfähigkeit um 80 v. H. und mehr gemindert sind und Schwerbehinderten, die mehr als 1 Jahr arbeitslos waren). Der Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der Förderungsfälle beträgt fast 90 010.
Der Erfolg des Sonderprogramms hat Anlaß zu der unverzüglichen Prüfung gegeben, ob das Programm unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungssituation behinderter Jugendlicher und der bei der Durchführung gewonnenen Erfahrungen erneut mit einem Volumen von 100 Milionen DM aufgelegt werden kann. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat dem Beirat für die Rehabilitation der Behinderten, in dem die Länder und die Organisationen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rehabilitationsträger und Behinderten vertreten sind, einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Der Beirat hat den Vorschlag begrüßt und seinerseits vorgeschlagen, aus dem Ausgleichsfonds nach dem Schwerbehindertengesetz 40 Millionen DM bereitzustellen. Zugleich hat er die Erwartung geäußert, daß sich die Länder wiederum mit 60 Millionen DM aus der Ausgleichsabgabe, die den Hauptfürsorgestellen zufließt, beteiligen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird die Länder schon in Kürze zu einem Gespräch über die Neuauflage des Sonderprogramms einladen.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich folgendes bernerken: Der Bundesregierung ist aufgrund des vorläufigen Erfahrungsberichts der Bundesanstalt für Arbeit und aus einzelnen Eingaben bekannt, daß nicht alle rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Bewilligung von Leistungen nach dem Sonderprogramm positiv beschieden werden konnten. In einigen Fällen war eine abschließende positive Entscheidung noch nicht möglich. Eine endgültige Aussage läßt sich erst dann treffen, wenn der Umfang der insgesamt verausgabten Mittel feststeht. Auch wenn die für das Sonderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 100 Millionen DM voll verausgabt sind, wird zumindest ein Teil der noch nicht beschiedenen Anträge aus den Mitteln befriedigt werden können, die von geförderten Arbeitgebern im Falle vorzeitigen Ausscheidens von Schwerbehinderten wieder zurückzuzahlen sind.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sybertz (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 73) :
Trifft es zu, daß die türkische Regierung sich z. Z. bemüht, die von türkischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung in die Türkei transferieren zu lassen, und soll die türkische Sozialversicherungsanstalt später die Rentenzahlung für diese Arbeiter übernehmen?
Es ist zutreffend, daß sich die türkische Regierung zur Zeit hierum bemüht. Bei Regierungsverhandlungen über die Revision des deutsch-türkischen Abkommens über Soziale Sicherheit, die in der Zeit vom 19. bis zum 23. September 1977 in Ankara geführt wurden, hat die türkische Delegation Entsprechendes vorgeschlagen. Dabei wurde von der türkischen Delegation insbesondere darauf hingewiesen, daß sich nach ihrer Auffassung aus der unterschiedlichen Altersgrenze für die Altersrente nach dem Recht beider Vertragsstaaten (Tür- kei = 55. Lebensjahr, Bundesrepublik ;Deutschland = 63. bzw. 65. Lebensjahr) Nachteile für die türkischen Arbeitnehmer ergäben.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3869*
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 74 und 75):
Liegen der Bundesregierung Daten oder auf den bisherigen Ergebnissen beruhende Vorausschätzungen über die Höhe der Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund des Kostendämpfungsgesetzes vor?
Sind der Bundesregierung die Angaben bekannt, die der geschäftsführende Direktor des Bundesverbands der Ortskrankenkassen, Hans Töns, auf der Jahrestagung der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler über die Höhe der Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund des Kostendämpfungsgesetzes machte, und wenn ja, kann die Bundesregierung diese Angaben bestätigen?
Der Bundesregierung liegen keine auf den bisherigen Rechnungsergebnissen beruhenden Ergebnisse oder Vorausschätzungen über die Höhe der Einsparungen bei den Krankenkassen aufgrund des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vor. Wegen des kurzen Zeitraums seit Inkrafttreten des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes am 1. Juli 1977 ist es noch nicht möglich, seine finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren.
Es ist jedoch erkennbar, daß sich der bereits für das Jahr 1976 festgestellte Trend einer Annäherung der Ausgabenzuwächse der Krankenkassen an die Einkommensentwicklung der Versicherten weiter fortsetzt. Diese Entwicklung steht nach meiner Einschätzung zweifellos in Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Kostendämpfung, die bei den Beteiligten offensichtlich zu wirtschaftlicherem Verhalten geführt hat.
Rechnungsergebnisse über die Auswirkungen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes für das Jahr 1977 werden frühestens nach Vorlage der Meldungen der Krankenkassen über die beiden letzten Quartale des Jahres 1977 verfügbar sein. Die Meldungen der Krankenkassen werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die von Ihnen erwähnten Angaben sind, wie mir auf Rückfrage vom Bundesverband der Ortskrankenkassen mitgeteilt wurde, im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemacht worden und sollten die nach Auffassung von Herrn Direktor Töns zu erwartende Größenordnung möglicher Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Arzneimittelausgaben aufgrund des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes beschreiben. Der Bundesregierung ist eine Stellungnahme zu diesen Vorausschätzungen auf der Grundlage bisher vorliegender Rechnungsergebnisse nicht möglich.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen)! (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 76):
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß Fachkliniken zur Behandlung von suchtgefährdeten Menschen auch mit überregionaler Bedeutung von den Krankenkassen im Sinne ihrer Leistungsverpflichtungen anerkannt werden?
Im Fall der Krankheit — auch eine Sucht kann unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheit bewertet werden hat die Krankenkasse Kranken- hauspflege zu gewähren, wenn die Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich ist, um die Krankheit zu erkennen oder zu behandeln oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Wenn es sich bei den von Ihnen erwähnten Fachkliniken zur ärztlichen Behandlung von suchtgefährdeten Menschen um Krankenhäuser in diesem Sinne handeln sollte, kann der Versicherte ein solches Krankenhaus in Anspruch nehmen, wenn es in den Krankenhausbedarfsplan des Landes aufgenommen ist oder sich zur Behandlung von Versicherten bereiterklärt hat. Sofern es sich bei den genannten Fachkliniken nicht um Krankenhäuser in dem erwähnten Sinne handeln sollte, käme eine Leistungspflicht der Krankenkasse unter dem Gesichtspunkt einer Behandlung in einer Spezialeinrichtung in Betracht (§ 184 a Reichsversicherungsordnung). Insoweit handelt es sich aber um eine in das Ermessen der Krankenkasse gestellte Leistung, die zudem hinter der Leistungspflicht anderer Sozialversicherungsträger oder aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes zurücktritt.
Über die Anwendung der maßgeblichen Rechtsvorschriften entscheiden die Krankenkassen in eigener Verantwortung. Sie unterliegen hierbei der Rechtsaufsicht der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder oder des Bundesversicherungsamtes.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 77 und 78):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die in dem von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegebenen ABI-Berufswahlmagazin Nr. 2/77, S. 15 gegebene Darstellung: Wieviel wirklich am Slogan von der „roten Kaderschmiede dran ist, zeigt das Urteil einiger auswärtiger Professoren, . .. sie zeigten sich sehr beeindruckt vom Wissen und Können der Studenten. Dabei ist es keineswegs so, daß die Naturwissenschaftler nur auf Formeln getrimmt werden ... Ähnlich ist es auch bei den Mathematikern und Biologen: Etwas weniger theoretisches Grundlagenwissen, dafür vermehrt Anwendungswissen — freilich kein unkritisches. Aber gerade deswegen könnte in fünf Jahren ein Diplom Marke Bremen mehr wert sein als ein Doktor einer alten deutschen Eliteuniversität, die von den erwähnten Professoren als unzutreffend und ihren Eindrücken nicht entsprechend bezeichnet wurde, die Tatsache verfälscht?
Wie ist es gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung zu dieser verfälschenden Darstellung zugunsten der Universität Bremen im Berufswahlmagazin der Bundesanstalt für Arbeit gekommen, und was hat die Bundesregierung veranlaßt, um diese Darstellung richtigzustellen?
Die Zeitschrift ABI-Berufswahl-Magazin wird von der Bundesanstalt für Arbeit in eigener Verantwortung herausgegeben. Nach Mitteilung der Bundes- anstalt beruht der von Ihnen beanstandete Ausschnitt aus Nr. 2/77, S. 15, des ABI-Berufswahl-Magazins auf einer Pressemitteilung der Pressestelle des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 18. Mai 1976. Die Bundesanstalt kann zu der Richtigkeit des zitierten Ausschnittes keine Stellung nehmen, da der Sachverhalt sich durch nachfolgende Stel-
3870* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
lungnahmen der beiden Professoren der BASF sowie des Senators für Wissenschaft und Kunst in Bremen als umstritten erwiesen hat.
Die Redaktion des ABI-Berufswahl-Magazins ist ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht jedoch durch den Abdruck der nachfolgenden Stellungnahme im Juni-Heft 1977, S. 16, nachgekommen.
Anlage 105
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 79) :
Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Ratifikation des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949, in dessen Artikel 56 die Vertragsparteien sich verpflichten, Kernkraftwerke unter kriegsvölkerrechtlichen Schutz zu stellen und nach Möglichkeit keine militärischen Objekte in deren Umgebung zu errichten, auf den Militärflugplatz Bremgarten, der in unmittelbarer Nähe des französischen Kernkraftwerks Fessenheim liegt?
In Artikel 56 Absatz 5 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 verpflichten sich die Vertragsparteien, sich zu bemühen, die Verlegung militärischer Ziele in die Nähe von Kernkraftwerken und ähnlich geschützten Objekten zu vermeiden („ ... shall endeavour to avoid locating any military objectives in. the vicinity of the works or installations mentioned in paragraph 1"). Diese Bestimmung enthält also kein absolutes Verbot, sondern stellt die Entscheidung in das Ermessen der betroffenen Vertragspartei. Verlegt diese ein militärisches Ziel in zu große Nähe eines geschützten Objekts, so darf das erstere nach Maßgabe der Bestimmung des Absatzes 2 (c) des Artikels 56 vom Gegner angegriffen werden.
Es bleibt daher eine eher militärtechnische Frage, ob die gegebene Entfernung zwischen Fessenheim und Bremgarten im Hinblick auf die Waffen, die im Ernstfalle gegen Bremgarten zum Einsatz kommen könnten, tatsächlich die Befürchtung rechtfertigt, daß die Existenz des Militärflughafens Bremgarten eine konkrete Gefährdung des Kernkraftwerks Fessenheim darstellt.
Im übrigen wird es ganz unabhängig von den Bestimmungen de's I. Zusatzprotokolls immer das Ziel der Bundesregierung sein, jeglicher Gefährdung von Menschen durch Kernenergie vorzubeugen. Die Bundesregierung würde daher in jedem Falle geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn sie zu der Überzeugung käme, daß die Existenz des Militärflugplatzes Bremgarten nach Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Fessenheim eine nicht mehr zu verantwortende Gefahrenquelle darstellt.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 80):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Soldaten- und Reservistenkomitee Wiesbaden (SRKW) vor, und was gedenkt sie gegen das von diesem Komitee herausgegebene Flugblatt zu unternehmen, in dem die Fahndung nach den Schleyer-Entführern als „Terror gegen das Volk", Dr. Schleyer als „Erzverbrecher" und Bundesminister Dr. Ehrenberg als „Schreibtischmörder" bezeichnet werden?
Das SRK Wiesbaden ist eine der zahlreichen in diesem Jahr aktiv gewesenen „Soldatengruppen" der Neuen Linken. Diese „Soldatengruppen" — der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW) nennt sie „Soldaten- und Reservisten-Komitee" — werden von der Parteileitung des betreffenden Bezirks gesteuert und agitieren weitgehend offen mit Unterstützung des Parteiapparates gegen die Bundeswehr und die Verteidigungsbereitschaft. Den Gruppen gehören überwiegend Zivilpersonen, vereinzelt aber auch Soldaten an.
Über das „Soldaten- und Reservisten-Komitee" in Wiesbaden liegen besondere, aus dem Rahmen fallende Erkenntnisse nicht vor. Es zeichnet sich im Vergleich mit den anderen SRK weder durch überdurchschnittliche Aktivität noch durch außergewöhnliche Aggressivität aus.
Es wird zur Zeit überprüft, ob Angehörige der Bundeswehr für das von Ihnen angesprochene Flugblatt verantwortlich sind. Sofern eine Beteiligung von aktiv dienenden Soldaten oder von Reservisten der Bundeswehr nachgewiesen werden kann, werden die möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen eingeleitet.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 81 und 82) :
Treffen Pressemeldungen der chilenischen Tageszeitung „3 ra de la hora" vom 15. September 1977 zu, daß anläßlich der Verabschiedung des deutschen Militärattaches in Chile, Oberst Gerd Mathes, und im Beisein des Botschaftsvertreters, Herrn Dr. von Hassel, Oberst Mathes einen chlenischen Verdienstorden erhalten hat und dabei erklärte, daß die Verdienste der chilenischen Regierung von verschiedenen Ländern aus Unverständnis und Vorurteilen angegriffen und beleidigt werden, und daß es wichtig sei, vor allem in einer Welt, die nach links abdrifte, eine Militärregierung zu haben, die dieser Entwicklung entgegenstehe, und wenn ja, wie verträgt sich diese Aussage mit der offiziellen Politik der Bundesregierung?
Wenn die Berichte zutreffen, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegenüber Oberst Mathes ziehen?
Die Pressemeldungen treffen im wesentlichen zu. Die Äußerung des Oberstleutnant i. G. Mathes stimmt nicht mit der Politik der Bundesregierung überein. Das Bundesministerium der Verteidigung prüft die Möglichkeit disziplinarrechtlicher Konsequenzen. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 83) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3871*
Welche Alternativstandorte zu der von der Bundeswehr geplanten Standortschießanlage in Landsberg a. Lech hat die Bundesregierung im einzelnen geprüft, und aus welchen spezifischen militärfachlichen und sicherheitstechnischen Gründen haben sich diese Alternativstandorte nach Auffassung der Bundesregierung als „auch nicht annähernd geeignet" erwiesen?
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten bemüht sich die Bundeswehr um ein geeignetes Gelände für die Standortschießanliage Landsberg. Eine Reihe von Geländevorschlägen wurde mit negativem Ergebnis untersucht. Neben Verkehrsbelangen 'und wirtschaftlichen Notwendigkeiten waren vor allem sicherheitstechnische und militärfachliche Gründe ausschlaggebend.
Aus sicherheitstechnischen Gründen mußte bei alten Geländevorschlägen untersucht werden, ob geschlossene Ortschaften, Siedlungen, Großsportanlagen, Campingplätze, Industrie-Großbetriebe, Verkehrsknotenpunkte, Flugplätze oder feuer- und explosionsgefährdete Anlagen im Vorsichtsbereich der geplanten Standortschießanlage liegen würden. Diese Prüfung mußte sich sowohl auf die außerhalb von Bundeswehranlagen liegenden Flächen als auch auf die Bundeswehranlagen selbst beziehen.
Aus 'Sicherheitsgründen sind Detailangaben hier nicht möglich. Ich bin aber bereit, Ihnen die einzelnen sicherheitstechnischen Gründe anhand von Kartenmaterial erläutern zu lassen. Entsprechendes Kartenmaterial war auch Grundlage für den .am 15. September 1977 ergangenen Enteignungsbeschluß der Regierung von Oberbayern gegen die Stadt Landsberg.
Folgende Grundstücke wurden in die Überprüfung einbezogen:
— Standortübungsplatz Landsberg
Der Übungsplatz weist nur 40 % seiner Soil-Größe aus. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Trotz intensiver Mehrfachnutzung der einzelnen Ausbildungsflächen können nur 50 % der vorgeschriebenen Gelände- und Schießausbildung durchgeführt werden. Eine weitere Verringerung .der Flächen würde den militärischen Ausbildungsbetrieb der in Landsberg stationierten Einheiten in Frage stellen. Hinzu kommen sicherheitstechnische Bedenken.
— Luftwaffenversorgungsanlage Landsberg
Das Gelände 'ist durch vorhandene Einrichtungen und geplante Zubauten voll ausgelastet, für die die Anordnung eines Schutzbereiches vorgesehen ist. Sicherheitstechnische Gründe schließen die Errichtung einer Standortschießanlage aus.
— Gelände der Industrieverwaltungsgesellschaft
Auf dem Gelände ist ein 'Gerätedepot des Heeres untergebracht. Auch hier lassen 'sicherheitstechnische Gründe .die Errichtung einer Standortschießenlage nicht zu.
— Lechfeld-Schwahstadl
Hierzu verweise ich auf das Protokoll des Deutschen Bundestages vom 14. März 1975, in dem die militärfachlichen Gründe enthalten sind.
— Äußerer Stadtwald Landsberg
Aus militärfachlicher Sicht wäre dieses Gelände
nach wie vor für die Errichtung einer Standortschießanlage geeignet. Auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt Landsberg wurde die Planung seinerzeit aufgegeben, nachdem die Stadt selbst den Oberen Stadtwald als Alternative benannt hatte.
Die Regierung von Oberbayern hat die Bedenken der Bundeswehr gegen die von der Stadt Landsberg und der Schutzgemeinschaft Landsberger Wälder vorgebrachte Alternativen gewürdigt und den beantragten Enteignungsbeschluß erlassen.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 84 und 85) :
Sind dem Bundesverteidigungsminister immer häufiger auftretende Behinderungen der Arbeit von Personalräten im Bereich der Bundeswehrverwaltung bekannt, und wenn ja, was gedenkt er zu unternehmen, um dieses zu unterbinden?
Welche Konsequenzen gedenkt der Bundesverteidigungsminister aus dem Gerichtsurteil zu ziehen, wonach die Einberufung eines wehrpflichtigen Arbeitslosen dann unzulässig i'st, wenn ihm ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt ist?
Zu Frage B 84:
In einem so großen und vielschichtigen Ressort wie dem des Bundesministers der Verteidigung, in dessen Bereich mehr als 2 000 Personalvertretungen mit insgesamt über 10 000 Personalvertretungsmitgliedrn die Interessen der Beschäftigten und Soldaten vertreten, lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Personalvertretungen und Dienststellen naturgemäß nicht immer vermeiden. Hinzu kommt, daß die von der übrigen Bundesverwaltung abweichende, den militärischen Erfordernissen entsprechende besondere Organisationsstruktur des Verteidigungsbereichs die Auslegung des Bundespersonalvertretungsgesetzes manchmal etwas erschwert. Insgesamt gesehen kann die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung gerade in der von Ihnen genannten Bundeswehrverwaltung jedoch als erfreulich angesehen werden.
Soweit in Einzelfällen über die Rechte der Personalvertretungen Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden mir diese regelmäßig entweder von den Dienststellen oder den Personalvertretungen selbst berichtet. Auf Grund dieser Berichte vermag ich die Auffassung, daß die Arbeit der Personalräte immer häufiger behindert werde, nicht zu bestätigen. Für derartige Behinderungen, die selbstverständlich nicht geduldet würden, liegen keine Anhaltspunkte vor. Der Bundesminister der Verteidigung war und ist stets bemüht, die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung zum Wohle der Beschäftigten und der Erfüllung der Aufgaben des Ressorts zu festigen und zu stärken.
Zu Frage B 85:
Ich gehe davon aus, daß Ihrer Frage das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 24. März 1977
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zugrundeliegt. Dieses Urteil zwingt nicht zu einer Korrektur der einschlägigen Zurückstellungsweisungen. Auch weiterhin kann davon ausgegangen werden, daß in der Einberufung eines Arbeitslosen, auch wenn dieser einen Arbeitsplatz in Aussicht hat, grundsätzlich keine besondere Härte zu sehen ist. Allerdings wird mit der Heranziehung in der Regel gewartet, bis der Arbeitsplatzschutz eingetreten ist.
Das Urteil hat jedoch Veranlassung gegeben, die Wehrersatzbehörden am 27. April 1977 auf die Bedeutung des Diensteintrittszeitpunkts bei saisonbedingten Berufen hinzuweisen. Wie sich im vorliegenden Verfahren herausstellte, hätte der Wehrpflichtige nämlich wegen seiner überwiegend saisonbedingten Beschäftigung als Fahrbahnmarkierer im Falle der Einberufung zum 1. April 1977 während zweier Saisonen (1977 und 1978) keine neuen Ansprüche auf Leistungen von Arbeitslosengeld erwerben können. Durch eine Verlegung der Einberufung, z. B. auf den 1. Oktober 1977, wäre dem Wehrpflichtigen, auch was den Arbeitsverdienst angeht, lediglich eine Saison verlorengegangen.
Die Wehrersatzbehörden sind daher angewiesen worden, die Diensteintrittstermine in diesen Fällen so festzusetzen, daß besondere Härten der vorstehend aufgezeigten Art vermieden werden.
Anlage 110
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 86 und 87):
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Kritik (so ÖTV-Wehrreport 9/1977) an der Neuordnung des Kantinenwesens der Bundeswehr, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Trifft es in diesem Zusammenhang zu, daß Mitglieder im Bereich der Heimbetriebsgesellschaft, die Pächter sind, Tagegelder von 90 DM und zusätzliche Leistungen (Versicherungen) erhalten?
1. Die manchenorts geäußerte Kritik am jetzigen Kantinenwesen der Bundeswehr läßt nicht die Annahme zu, daß die im Jahre 1975 eingeleitete Kantinenreform erfolglos geblieben sei. Dagegen spricht nicht nur das trotz allgemeiner Preissteigerungen gesunkene Gesamtpreisniveau . in den Mannschaftsheimen, sondern auch der wirtschaftliche Erfolg der Heimbetriebsleiter.
Ein wesentliches Ziel der Reform war seinerzeit, den Soldaten ein Grundsortiment aus Getränken, Speisen und Waren des täglichen Bedarfs mit hoheitlich festgesetzten niedrigen Preisen anzubieten. Im Rahmen dieses Grundsortiments kann der Soldat z. B. 0,4 1 Bier für 0,80 DM, 0,2 1 Cola für 0,50 DM, 1 Tasse Kaffee für 0,60 DM, ein belegtes Brötchen für 0,50 DM kaufen.
Das übrige — sogenannte freie — Sortiment kann der Heimbetriebsleiter frei kalkulieren; er ist allerdings gehalten, zu mäßigen Preisen • zu verkaufen.
In diesem freien Sortiment werden z. B. 0,4 1 Bier
zwischen 0,90 DM und 1,50 DM, ein Schnitzel mit
Beilagen 'zwischen 4,50 DM und 5,50 DM angeboten.
Seinerzeit ist man davon ausgegangen, daß das Grundsortiment etwa 50 O/o des Gesamtumsatzes ausmachen werde. Die Erhebungen der Heimbetriebsgesellschaft haben jedoch bald gezeigt, daß das Grundsortiment allenfalls 20 % des Gesamtumsatzes erreicht. Obwohl danach das Grundsortiment in der Qualität durch die Hereinnahme von Markenartikeln und durch ein erweitertes Speisenangebot erheblich verbessert worden ist, hat sich das Verhältnis von Grundsortiment zum freien Sortiment nicht geändert.
Die zögernde Annahme des Grundsortiments durch die Soldaten mag in vielen Fällen auf das Verhalten der Heimbetriebsleiter zurückzuführen sein, wesentliche Ursache dürfte jedoch — trotz der Propagierung des Grundsortiments — das mangelnde Preisbewußtsein der jungen Soldaten sein. Sie sind aber mit dem jetzigen Zustand des Kantinenwesens zufrieden, wie insbesondere der drastische Rückgang der früher häufigen Beschwerden erkennen läßt.
Trotzdem ist geplant, vom nächsten Jahr an sämtliche Biersorten in das Grundsortiment aufzunehmen und den Heimbetriebsleitern einen einheitlichen Blockaufschlag zu gewähren. Dies verhindert, daß die Heimbetriebsleiter billigere Biersorten abwerten; die Soldaten sind nicht auf eine Biersorte im Grundsortiment festgelegt, sie können vielmehr zwischen mehreren Bieren zu mäßigem Preis wählen.
Auch die Mehrzahl der Heimbetriebsleiter erkennt die Vorteile an, die ihnen die Kantinenreform gebracht hat. Heftige Kritik wird allerdings seitens des Bundes Deutscher Kantinenpächter geübt. Noch am 23. September 1977 hat er auf seiner Bundeshauptversammlung in Bad Godesberg eine Resolution gefaßt, in der die „Erreichung eines leistungsgerechten Einkommens" und die „Sicherung der Selbständigkeit der Kantinenpächter" geforder wird.
Die Forderung nach einem leistungsgerechten Einkommen wurde gestellt, obwohl die Heimbetriebsleiter allein im Jahre 1976 eine durchschnittliche Gewinnsteigerung um 23,5 % und ein durchschnittliches Monatseinkommen von 4 074,00 DM erzielt haben. Es wird ferner übersehen, daß Heimbetriebsleiter, die innerhalb der Bundeswehr auch einen Betreuungsauftrag zu erfüllen haben, Bindungen unterliegen müssen, von denen der Kaufmann vor dem Kasernentor frei ist.
Die „kämpferische Politik" dieses Verbandes, die auf der Bundeshauptversammlung betont worden ist, läuft auf eine völlige Ablehnung der Kantinenreform hinaus. Sie kommt auch zum Ausdruck in der Anrufung des Bundeskartellamtes und der Gerichte durch einige Mitglieder des Verbandes. Zwar haben die Bundesrepublik und die HBG in diesen Rechtsstreitigkeiten bislang obsiegt. Auch das Bundeskartellamt hat. aufgrund des Urteils des OLG Köln in
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einem dieser Prozesse seine anfänglichen Bedenken zurückgestellt. Sollten die Bundesrepublik Deutschland und die Heimbetriebsgesellschaft in diesen Prozessen am Ende jedoch unterliegen, so stellte sich die Alternative, zu dem Zustand vor der Kantinenreform zurückzukehren, der von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages als schlecht angesehen worden ist, oder aber den Vorschlag der Gewerkschaft ÖTV zu einer Filialisierung aufzugreifen.
Dieser Vorschlag, den die Gewerkschaft ÖTV bereits bei der Konzeption des neuen Kantinenwesens vorgebracht hat, bedeutet jedoch die Umwandlung des Status der Heimbetriebsleiter von selbständigen Kaufleuten in den von Angestellten der HBG. Die jetzige Form des Kantinenwesens ist seinerzeit nicht zuletzt deshalb gewählt worden, um diese schwerwiegende Konsequenz für über 500 mittelständische Unternehmer zu vermeiden.
Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, die jetzige Struktur des Kantinenwesens zu ändern.
2. Der Beirat der Heimbetriebe der Bundeswehr hat in seiner Sitzung am 7./9. März 1977 den Beschluß gefaßt, den im Beirat vertretenen Heimbetriebsleitern für jeden Sitzungstag einen Betrag von 90,00 DM als pauschalen Ausgleich für Mehrarbeitsstunden ihres Personals oder für den Einsatz von Aushilfskräften in ihren Mannschaftsheimen zu gewähren. Er hat in derselben Sitzung beschlossen, für diese Heimbetriebsleiter eine Unfallversicherung' abzuschließen, um sie gegen Risiken der Fahrten zu den Beiratssitzungen zu schützen. Die Aufwendungen werden von dem Ausgleichsfonds getragen, in den die Abschöpfungen aus den umsatzstarken Betrieben fließen.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 88, 89 und 90) :
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, der darin zum Ausdruck kommt, daß sie in der Antwort auf meine Fragen Nummer 91 und 92 (Drucksache 8/285) betreffend den sog. Halbierungserlaß vom 5. September 1942 erklärt hat, ,Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besteht Einigkeit über die Aufhebung des Halbierungserlasses", während der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einem Schreiben vom 12. Mai 1977 — Dr. Wanner VB 3 4196 Jensen 77 — mitgeteilt hat, "Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, den sog. Halbierungserlaß aufzuheben."?
Steht die Bundesregierung nach wie vor zu ihrer Auffassung, wie sie in der Beantwortung meiner Fragen Nummer 91 und 92 (Drucksache 8/285) zum Ausdruck kommt, Es ist aber nicht zu übersehen, daß die Tatsache der rechtlichen Fortgeltung des Halbierungserlasses und der Inhalt eines Teils der recht unterschiedlichen Ersatzvereinbarungen die vollständige Gleichstellung der psychisch Kranken mit den somatisch Kranken behindern."?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß übereinstimmend aus dem gesamten Bereich der Psychiatrie die Aufhebung des Halbierungserlasses seit langem gefordert wird, um die völlige Gleichstellung von psychisch Kranken mit somatisch Kranken zu erreichen, ein Ziel, für das sich auch die Bundesregierung wiederholt ausgesprochen hat?
Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zur Aufhebung des sog. Halbierungserlasses vom 5. September 1942, wie sie bei Beantwortung Ihrer Fragen B 91 und 92 (Plenarprotokoll 8/23 [Nachtrag], Seite 1626*) zum Ausdruck kommt, nicht geändert. Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besteht Einvernehmen über die Aufhebung des Halbierungserlasses. In meiner o. a. Antwort hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß die Aufhebung zunächst im Entwurf eines Krankenversicherungsweiterentwicklungsgesetzes vorgesehen war. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hatte auch geprüft, ob die Aufhebung in dem Gesetzentwurf über die Kostendämpfung im Gesundheitswesen berücksichtigt werden könnte; dies konnte aber wegen der besonderen Zweckbestimmung dieses Gesetzentwurfs nicht erfolgen. Das von Ihnen erwähnte Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 12. Mai 1977, wonach gegenwärtig die Aufhebung des sog. Halbierungserlasses nicht beabsichtigt sei, stellt auf die zu diesem Zeitpunkt gegebene Situation ab, da durch die Nichtberücksichtigung dieser Regelung im Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz eine kurzfristige Aufhebung des Halbierungserlasses nicht erfolgen konnte. Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besteht aber auch weiterhin Einvernehmen darüber, daß die Aufhebung des Halbierungserlasses im Rahmen eines geeigneten Gesetzesvorhabens nachgeholt wird.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 91 und 92):
Hat die Bundesregierung versucht, über die EG im Rahmen der Verhandlungen zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik über das Zusatzprotokoll vom 20. September 1976, dem Anspruch der fränkischen Weinbauern auf Schutz der fränkischen Bocksbeutelflasche Geltung zu verschaffen?
Welchen Erfolg hat die Bundesregierung dabei bejahendenfalls erreicht?
Die Verhandlungen über das Zusatzprotokoll vom 20. September 1976 zum Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Portugal vom 22. Juni 1972 boten für die Bundesregierung keine aussichtsreiche Möglichkeit, den Schutz der Bocksbeutelflasche gegenüber Portugal durchzusetzen.
Da das Bocksbeutel-Problem in anderen Mitgliedstaaten nicht besteht, konnte von daher kein Verständnis dafür erwartet werden, die Verhandlungen über das Zusatzprotokoll mit Fragen des Bocksbeu-
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telschutzes zu belasten und damit evtl. Gegenforderungen Portugals auszulösen. Dabei ist hervorzuheben, daß die Verhandlungen über die im Zusatzprotokoll geregelten handelspolitischen Maßnahmen ausschließlich von der EWG und nicht auf bilateraler Ebene geführt worden sind. Aus den gleichen Gründen kam das Bocksbeutel-Problem in dem für die Durchführung des Freihandelsabkommens zuständigen Gemischten Ausschuß EG-Portugal nicht zur Verhandlung.
Um zu einer möglichst raschen Lösung zu kommen, hat die Bundesregierung daraufhin in Abstimmung mit der EG-Kommission bilaterale Verhandlungen mit Portugal eingeleitet. Diese haben dazu geführt, daß in Portugal der Entwurf einer QualitätsweinVerordnung erarbeitet worden ist. Er enthält auf der Grundlage der am 3. September 1976 in Würzburg erzielten Übereinkunft zwischen Vertretern der EG-Kommission der Bundesministerien, der beteiligten bayerischen Ministerien, der fränkischen Weinwirtschaft sowie Bundestagsabgeordneten die zum Schutz des Bocksbeutels und mit ihm verwechselbarer Flaschenformen erforderlichen Regelungen. Sobald Portugal die Bundesregierung über den Erlaß dieser Verordnung unterrrichtet hat, wird von den Bundesressorts geprüft werden, ob die in Würzburg aufgestellten Grundsätze erfüllt sind und danach eine Gemeinschaftsregelung getroffen werden kann.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander .auf die Schriftlichen Fragen 'des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 93, 94, 95 und 96):
Hat sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Anzahl der Kommunisten im Bundesvorstand der NaturfreundeJugend Deutschlands (NFJD) gegenüber den Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 1976 durch die Vorstandswahlen der NFJD im Juni 1977 erhöht, und wie viele Kommunisten gehören seither dem Bundesvorstand an?
Hält es die Bundesregierung angesichts der kommunistischen Durchdringung des Bundesvorstands der NFJD weiterhin für vertretbar, der NFJD Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen?
Hält es die Bundesregierung angesichts der kommunistischen Durchdringung des Bundesvorstands der NFJD für vertretbar, der NFJD die steuerliche Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, nach welcher Spenden an die NFJD steuerlich absetzbar sind, und wenn nein, wird sie dieser Auffassung Geltung verschaffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die NFJD nicht mehr die Voraussetzungen des § 9 des Jugendwohlfahrtsschutzgesetzes erfüllt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls dagegen zu ergreifen?
Der Bundesverfassungsschutzbericht 1976 gab den Anteil kommunistischer Mitglieder der 10 Mitglieder zählenden Bundesjugendleitung der Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD) mit mindestens drei an. Nach der Bundesjugendkonferenz der NFJD vom 17. Juni — 19. Juni 1977 gehören der derzeit 8 Mitglieder zählenden Bundesjugendleitung nach Kenntnis der Bundesregierung 2 Mitglieder der DKP an.
Weder die Zusammensetzung der neugebildeten Bundesjugendleitung noch die 1977 bekanntgewordenen Aktivitäten, Stellungnahmen und Veröffentlichungen der NFJD geben Anlaß, die Förderungswürdigkeit nach § 9 JWG anders zu beurteilen als bisher. Unter 'diesen Umständenstellt sich die Frage nach der Überprüfung der Gemeinnützigkeit nicht.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 97 und 98):
Ist die Bundesregierung angesichts wiederholter Feuerunfälle bereit, eventuell über Informationsarbeit, Empfehlungen oder Richtlinien (z. B. Kennzeichnungspflichten) geeignete Vorsorge dafür zu treffen, daß bei der Herstellung bzw. beim Verkauf von Bekleidungs-, Gardinen-, Polsterstoffen, Kunstfasergeweben und dergleichen dem Verbraucher Hinweise über die Entflammbarkeit dieser Materialien gegeben werden?
Könnte ein entsprechender Verbraucherschutz gegebenenfalls auf besonders leichtentzündliche Stoffe der oben genannten Art beschränkt werden, und ist zumindest in der Praxis zur Zeit eine ausreichende Materialüberprüfung bzw. -kontrolle hinsichtlich der Feuergefährlichkeit sowohl bei heimischer als auch bei importierter Ware gewährleistet, beispielsweise über DIN-Normen?
Zu Frage B 97:
Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sieht vor, daß Warnhinweise oder warnende Aufmachung bei Bedarfsgegenständen zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben werden können. Die Bundesregierung beabsichtig, diese Ermächtigungen auszuschöpfen und prüft z. Z. im Rahmen der Vorarbeiten für umfassende Rechtsvorschriften über Bedarfsgegenstände auch die Frage der Anbringung von Warnhinweisen bei leicht entflammbaren Textilien. Dabei hat sich ergeben, daß sehr viele Faktoren zu berücksichtigen sind, die das Brennverhalten von Textilien beeinflussen. Darüber hinaus sind offensichtlich nur einige bestimmte Verwendungsgruppen von Textilien, z. B. 'Bekleidungsgegenstände für Kinder und ältere Menschen sowie Bettwäsche bei Unfällen mit brennenden Textilien häufig beteiligt, so daß lediglich für diese Gruppen eine Verpflichtung für Hinweise über das Brennverhalten gerechtfertigt erscheint.
Zu Frage B 98:
Eine Verpflichtung zur Angabe des Brennverhaltens bei Textilien und eine entsprechende Überprüfung und Kontrolle setzt voraus, daß Prüfungsmethoden und Klassifizierungen zur Einstufung von Textilien hinsichtlich ihrer Brennbarkeit vorliegen. Bei eventuellen künftigen gesetzlichen Vorschriften, die für 'inländische wie importierte Waren gelten würden, werden die Normen 'berücksichtigt wenden können, die vom Deutschen Institut für Normung e. V. zur Zeit erarbeitet werden. Eine Materialüberprüfung von Textilien hinsichtlich ihrer Brennbarkeit ist aufgrund der von diesem Institut erstellten Prüfnormen bereits möglich, jedoch fehlen noch die Anforderungsnormen für die einzelnen Textilien, sofern man von Kennwerten für Vorhang- und Gardinenstoffe sowie für Fußbodenbeläge absieht.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3875*
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 99) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse des Instituts für medizinische Virologie und Immunologie in
Essen, wonach zur Erreichung eines wirksamen Schutzes gegen Grippe nicht jedes Jahr, sondern nur alle drei Jahre geimpft zu werden braucht, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch entsprechende Aufklärung Überimpfungen vermeiden zu helfen und auf diese Weise einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu leisten?
Der Bundesregierung liegen bisher keine publizierten Ergebnisse aus dem Institut für medizinische Virologie und Immunologie in Essen vor, wie sie die Anfrage impliziert.
Herr Prof. Kuwert ist infolge einer Dienstreise zur Zeit nicht erreichbar, so daß eine authentische Bestätigung der ihm zugeschriebenen Äußerungen nicht möglich ist.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat jedoch veranlaßt, daß die demnächst tagende Ständige Impf-Kommission beim Bundesgesundheitsamt, der auch Herr Prof. Kuwert angehört, diese Frage mit ihm diskutieren wird. Die Ständige Impf-Kommission wird sich danach dazu äußern müssen, ob und wann ggf. die bisherigen Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes zur Influenza-Schutzimpfung neuen gesicherten Erkenntnissen anzupassen sind. Von dem Ergebnis werde ich Sie anschließend unterrichten.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 100) :
Welche Ursachen nimmt die Bundesregierung für den Rückgang des Angebots an ambulanten Pflegediensten in der Zeit von 1970 bis 1975 an, wie er in dem Bericht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Antje Huber, bei der 50. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Ludwigsburg mitgeteilt wurde, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Beseitigung dieses großen Defizits an ambulanten Pflegediensten zu ergreifen?
Der Bericht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über das Problem der Pflegebedürftigkeit älterer Menschen und die Vorschläge zur Absicherung der Pflegekosten führt den Rückgang an Personalkapazität in den ambulanten pflegerischen Diensten vor allem darauf zurück, daß die Zahl der konfessionellen Gemeindeschwestern zurückgegangen ist und die Träger ambulanter Dienste sie nicht voll durch Kräfte ersetzen konnten, die tarifmäßige Gehälter erhalten. Die Träger sind dazu nicht in der Lage, weil Pflegeleistungen nicht voll bezahlt werden. Sie müssen Zuschüsse zu den Kosten leisten. Kostendeckende Pflegesätze lassen sich kaum realisieren, weil viele Betroffene sie nicht tragen können und weil die Krankenkassen — soweit es sich um RVO-Leistungen handelt — zum
Teil die Kosten nicht voll übernehmen. Die Kommunen konnten den gestiegenen Zuschußbedarf auch nicht durch entsprechende Erhöhung ihrer Zuschüsse auffangen.
Mehrere Bundesländer haben versucht, den Rückgang durch Förderungsmaßnahmen anzuhalten: Sie fördern Einrichtung und Betrieb pflegerischer Dienste in der Form von Sozialstationen bzw. Zentren für Gemeinschaftshilfe. Dabei ist allerdings die angestrebte flächendeckende Förderung noch nicht erreicht. Und wo Sozialstationen eingerichtet werden, treten sie meist an die Stelle von traditionellen Pflegestationen. Sie vermehren nicht immer das Angebot an pflegerischen Kräften, wenn sie auch durch bessere Organisation höhere Effektivität erreichen können.
Die Förderung durch die Länder hat wahrscheinlich den Abwärtstrend gestoppt. Ob sie ausreicht, um eine deutliche Zunahme der Kapazität ambulanter pflegerischer Dienste zu erreichen, läßt sich noch nicht überschauen.
Eine positive Wirkung in dieser Richtung ist darüber hinaus vom Arbeitsbeschaffungsprogramm der Bundesregierung vom 25. Mai 1977 zu erwarten. In dessen Rahmen sind 270 Millionen DM für den Bereich der sozialen Dienste bereitgestellt. Die Bundesregierung erwartet, daß diese Mittel auch zur Verstärkung der ambulanten Pflegedienste eingesetzt werden.
Außerdem sollen in diesem Bereich mehr Zivildienstleistende als bisher eingesetzt werden. Allerdings hat dieser Einsatz seine Grenze da, wo ausgebildete Fachkräfte für die Pflege erforderlich sind.
Durch Maßnahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms läßt sich eine Verstärkung ambulanter Pflegedienste naturgemäß nur für eine begrenzte Zeit finanzieren. Längerfristig ist deshalb eine verbesserte finanzielle Absicherung notwendig. Dieses Problem soll im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtert werden, die noch in diesem Jahr eingesetzt wird. Ihr Auftrag ist es, Untersuchungen über Aufbau, Zuordnung und Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegedienste anzustellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 101) :
Schließt sich die Bundesregierung der Aussage der deutschen Rheuma-Liga an, daß jährlich rund 600 000 Menschen wegen Erkrankung des Bewegungsapparates arbeitsunfähig, 20 000 Berufstätige Frührentner werden, und daß jährlich in der Bundesrepublik ca. 50 Millionen Arbeitstage durch solche Erkrankungen ausfallen, und wenn ja, sieht sie durch eine stärkere Förderung einer fachlich qualifizierten Präventivbehandlung die Möglichkeit, einer weiteren Krankheitsentwicklung zu begegnen, indem sie auch die Einführung des Fachgebietes Rheumatologie empfiehlt und fördert?
Statistische Aussagen über die Häufigkeit von Krankheiten des rheumatischen Formenkreises und
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ihre Auswirkungen in Form von Arbeitsunfähigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit können nur bedingt gemacht werden. Die in der Sozialversicherung vorhandenen Statistiken der Arbeitsunfähigkeitsfälle und -tage der Krankenkassen und der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsursachen in der Rentenversicherung unterscheiden sich in der Systematik erheblich.
Aber auch aus den unvollkommenen und nicht immer exakten Zahlen der genannten Statistiken geht eindeutig hervor, daß Krankheiten der aufgezählten Art, ob man sie nun je nach Definition dem Rheumatismus zurechnet oder nicht, hohe Fallzahlen erreichen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf eines Rahmenprogramms „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" Krankheiten des rheumatischen Formenkreises zu einem der Forschungsschwerpunkte erklärt. Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen sich sowohl auf den Grundlagenbereich als auch auf die Entwicklung diagnostischer und therapeutischer Verfahren, insbesondere auch zur Früherfassung und -behandlung erstrecken.
Gemäß § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes obliegt dem Bund-Länder-Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser unter anderem die Abstimmung der allgemeinen Grundsätze für ein bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser. Die Bundesregierung wird sich — auch bei den Beratungen dieses Ausschusses — dafür einsetzen, daß in den Ländern geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Anpassung des Angebotes von Krankenhausleistungen an den gewandelten Bedarf herbeizuführen.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hält eine verstärkte Berücksichtigung der angesprochenen Erkrankungen in der ärztlichen Fortbildung für erforderlich. Bei der noch nicht ab. geschlossenen ärztlichen Diskussion um eine Definition und vor allem Abgrenzung eines denkbaren Fachgebietes Rheumatologie kan der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit derzeit lediglich seine grundsätzliche Aufgeschlossenheit dafür feststellen. Die Realisierung einer entsprechenden Regelung läge in der Landeskompetenz.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 102):
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Beratungsstellen für suchtgefährdete Menschen es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, und inwieweit ist die Bundesregierung dazu bereit, möglicherweise in Modellvorhaben, das Netz der Beratungsstellen entsprechend dem Ansteigen der Rauschgiftverfahren auch im ländlichen Raum engmaschiger zu gestalten?
In dem vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit nunmehr in 3. Auflage herausgegebenen Verzeichnis „Drogenberatung — Wo?" sind die Adressen von 452 Beratungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke genannt. Die Bundesregierung ist in ständiger Absprache mit den Bundesländern bemüht, das Netz bedarfsgerechter Einrichtungen zur Beratung und Behandlung suchtmittelgefährdeter junger Menschen enger zu knüpfen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem von 1971 bis einschließlich 1977 durchgeführten Großmodell ist ein psychosoziales Abschlußprogramm entwickelt worden, dessen erste Ausbaustufe 1978 beginnt. Die zu fördernden Einrichtungen sollen auch den ländlichen Raum mit abdecken. 1979 wird die 2. Ausbaustufe dieses Programms begonnen. Im Endausbau wird dieses Programm etwa 40 Beratungseinrichtungen umfassen.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 103) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Malteserhilfsdienst gezwungen sah, auf Grund der gekürzten Finanzmittel des Bundes seine Bundesschule für die SchwesternhelferinnenAusbildung in Bockum-Hövel zu schließen, und ist der Bundesregierung bekannt, ob weitere vergleichbare Ausbildungszentren auf Grund von Mittelkürzungen aufgegeben werden mußten?
Die Bundesregierung hat dem Jahresbericht 1976 des Malteser-Hilfsdienstes entnommen, daß die Bundesschule für die Schwesternhelferinnenausbildung Bockum-Hövel zum 1. Oktober 1976 geschlossen wurde.
Es trifft zu, daß die für die Ausbildung und Fortbildung von Schwesternhelferinnen im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzlage des Bundes in den Jahren 1976 und 1977 gegenüber 1975 erheblich gekürzt werden mußten. Ob aufgrund dieser Mittelkürzung die Schließung der vorgenannten Bundesschule erfolgte, kann nicht beurteilt werden, da mit diesen Bundeszuwendungen nicht Einzelobjekte bezuschußt werden. Die Mittel werden vielmehr den Hilfsorganisationen nach den mit ihnen abgestimmten Ausbildungsgrundsätzen global zugewiesen.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß vergleichbare Ausbildungseinrichtungen der anderen Hilfsorganisationen aufgrund von Mittelkürzungen aufgegeben werden mußten.
Anlage 120
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 104) :
Trifft es zu, daß die Rheinbrücke Voerde—Rheinberg der geplanten Bundesautobahn A 40 (Lippeschnellweg) gebaut werden soll, und wenn ja, wann ist mit Beginn und Fertigstellung dieser Rheinbrücke zu rechnen, und übernimmt der Bund auf Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen die Baulastträgerschaft für diese geplante Autobahn?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3877*
In der Antwort auf Ihre Fragen A 105 und 106 (Drucksache 8/926) zur 44. Sitzung am 29. September 1977 wurden die Strecken genannt, für die sich der Bund bereit erklärt hat, die Baulast zu übernehmen. Hierzu gehört auch die A 40 im Streckenabschnitt Rheinberg (B 57)—Voerde (A 59) einschließlich Rheinbrücke. Mit den Bauarbeiten soll voraussichtlich 1980 begonnen werden; die Bauzeit wird ca. 4 Jahre betragen.
Anlage 121
Antwort
des Parl.' Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 105) :
Wann ist im Rahmen des Ausbaus der Weststrecke des Mittellandkanals unter Berücksichtigung des Haushaltsansatzes für 1978 mit Ausbaubeginn und Ausbauende des Osnabrücker Zweigkanals zu rechnen, und wie stehen diese Zeitangaben zur ursprünglichen Planung?
Der Ausbau des Zweigkanals nach Osnabrück muß im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Arbeiten des Streckenabschnitts des Hauptkanals von Bergeshövede bis zur Abzweigung nach Osnabrück gesehen werden. Die Planungsarbeiten des Durchstiches Hörstel, der in diesem Abschnitt liegt, haben sich wegen des neuen Kreuzungsbauwerkes für die Bahnstrecke Osnabrück–Rheine sehr langwierig und schwierig gestaltet und sind jetzt abgeschlossen. Wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist es aber erst im Herbst 1978 möglich, mit diesen Bauarbeiten zu beginnen und diese bis 1982 zu beenden.
Nach dem derzeitigen Finanzierungsprogramm kann erst danach, also im Jahre 1982, mit den Ausbauarbeiten des Zweigkanals nach Osnabrück begonnen werden. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 4 Jahren gerechnet, so daß 1986 mit dem Ausbauende des Osnabrücker-Zweigkanals gerechnet werden kann.
Nach dem Finanzierungsprogramm von 1965 war geplant, daß der Zweigkanal nach Osnabrück Anfang der 80er Jahre ausgebaut sein sollte. Es ist unter der Voraussetzung der Einhaltung des Finanzierungsprogramms eine Verzögerung von 3-4 Jahren gegenüber der ursprünglichen Planung eingetreten.
Anlage 122
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 106) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf ein Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten angesichts der Tatsache, daß nach ca. zehn Jahren seit der Einführung dieses Systems — probeweise für eine Dauer von drei Jahren" — noch immer keine endgültige Regelung erfolgt ist?
Das im Jahre 1969 probeweise eingeführte Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG ist mittlerweile durch die Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 vom 16. Dezember 1976 zu einer Dauereinrichtung geworden. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der EG-Kommission um eine gemeinsame Verkehrsmarktordnung. Sie ist der Meinung, daß eine Weiterentwicklung des Gemeinschaftskontingents nur im Zusammenhang mit Fortschritten bei der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen und unter Berücksichtigung der Infrastrukturprobleme vorgenommen werden sollte.
Anlage 123
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 108):
Trifft es zu, daß auf der Bundesautobahn von Frankfurt in Richtung Hannover Berlin als Zielstadt bis zum Abzweig Seesen Richtung Braunschweig—Berlin nicht ausgeschildert ist, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dies zu ändern, damit
Berlin wie jede andere Zielstadt auf den Hinweisschildern
genannt wird?
Es trifft zu, daß auf der Autobahn von Frankfurt in Richtung Hannover (A 5/A 7) Berlin zum ersten Male bei Seesen angezeigt wird.
Zielangaben an Bundesautobahnen dienen ausschließlich der Wegweisung. Mit den bei Seesen einsetzenden Hinweisen werden Berlinreisende rechtzeitig auf das Fernziel Berlin aufmerksam gemacht. Früher, etwa ab Frankfurt auf Berlin hinzuweisen, wäre der Klarheit und Zuverlässigkeit der Wegweisung nicht dienlich. Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen der Wegweisung und gilt in gleicher Weise für jede andere Zielstadt.
Anlage 124
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 109) :
Trifft es zu, daß Phosphattransporte der Deutschen Bundesbahn von Hamburg über Lüneburg in die DDR, in die Tschechoslowakei und nach Ungarn in offenen Güterwaggons vorgenommen werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um die Deutsche Bundesbahn zum Einsatz von Spezialwagen für solche Transporte zu bewegen, um die entsprechende Umweltverschmutzung zu verhindern?
Phosphattransporte in die Deutsche Demokratische Republik, die Tschechoslowakei und nach Ungarn werden auf der Schiene in offenen Wagen in der Regel direkt von Hamburg zum Grenzübergang Büchen/Schwanheide befördert. In seltenen Ausnahmefällen, insbesondere bei Streckenüberlastung und Baustellen werden diese Transporte über Lüneburg nach Bächen umgeleitet.
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Die Deutsche Bundesbahn (DB) bemüht sich zusammen mit den Versendern ständig, transportbedingte Phosphatstaubverwehungen zu verhindern, zumindest aber auf ein unvermeidbares Maß zu begrenzen. Sie stößt dabei allerdings auf Schwierigkeiten.
Speziell für Phosphatstaub geeignete geschlossene Transportgefäße konnte die DB bisher aus Kostengründen nicht beschaffen. Dieses teure Spezialwagenmaterial könnte nur bei diesen nicht regelmäßig aufkommenden Versandmengen eingesetzt werden. Wegen der — im Vergleich zu den geringen Phosphattransporterträgen aus diesem Verkehr — sehr hohen Beschaffungs- und Unterhaltungskosten wäre der Kapitaleinsatz für derartige Transportgefäße unrentabel.
Um dennoch von diesen Transporten herrührende Umweltbelästigungen künftig zu vermeiden, ist die Zentrale Transportleitung der DB damit beschäftigt, umweltfreundliche Transportschutzverfahren, ähnlich wie beim Transport von Feinkohle, für derartige Verkehre entwickeln zu lassen und zu testen. Die Untersuchungen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen.
Anlage 125
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (,Drucksache 8/1015 Frage B 110) :
Wie stellt sich die gegenwärtige und künftige Situation der Auszubildenden im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost dar, in welchem Umfang sind diese Betriebsverwaltungen in der Lage, die Auszubildenden nach Beendigung ihrer Lehrzeit auf Dauer in ihren Dienst zu übernehmen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entlassung der Auszubildenden nach Beendigung ihrer Lehrzeit hinauszuschieben, um ihnen entweder den beruflichen Wechsel in andere Betriebe oder den nahtlosen Übergang zur Ableistung des Grundwehrdienstes zu erleichtern?
Bei der Deutschen Bundesbahn (DB) haben im Verlauf des Jahres 1977 insgesamt 2 196 Auszubildende ihre Ausbildung beendet. Hiervon konnten 1 607 Jugendliche (73,2 0/0) im Rahmen des erforderlichen Personalbedarfs übernommen werden. 589 Auszubildende (26,8 °/o) sind entweder freiwillig ausgeschieden oder konnten nicht als Dienstkraft übernommen werden.
Das Einstellungssoll der DB für 1977 sah die Einstellung von 1 935 Auszubildenden vor und ist nahezu 100 °/oig erfüllt worden. Hinzu kommt die zusätzliche Einstellung von 1 236 Auszubildenden im Rahmen der Nutzung freier Ausbildungskapazitäten bei der DB gegen Kostenerstattung durch den Bund.
Die seit 1975 im Rahmen der DB-Einstellungsprogramme sowie die zusätzlich eingestellten Auszubildenden wurden vor Einstellung davon unterrichtet, daß sie nach Abschluß ihrer Ausbildungszeit nicht als Dienstkraft bei der DB übernommen werden können.
Im Rahmen der mittelfristigen Personalplanung wird für die Jahre 1978 und 1979 eine bedarfsorientierte Einstellung von Auszubildenden angestrebt. Das entsprechende Einstellungsprogramm für 1978 läßt die Einstellung von 1 495 Auszubildenden zu, die dann nach Abschluß ihrer Ausbildungszeit voraussichtlich alle bedarfsbezogen als Dienstkräfte übernommen werden können.
Die Übernahmemöglichkeit für die zusätzlich über den Bedarf gegen Kostenerstattung durch den Bund eingestellten Auszubildenden (1976 = 500, 1977 = 1 236) kann für den Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht übersehen werden.
Die Deutsche Bundespost hat wie in den vergangenen Jahren auch z. Z. keinen Nachwuchsbedarf im Fernmeldehandwerk. Um zur Linderung des Ausbildungsplatzmangels beizutragen, hat die Deutsche Bundespost 1975 rd. 1 800 und 1976 ca. 4 700 Auszubildende im Fernmeldehandwerk angenommen.
In diesem Jahr wurden 4 000 Einstellungsermächtigungen für Auszubildende für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk erteilt. Diese Zahl muß im Zusammenhang mit allen von der Deutschen Bundes- post eingestellten Nachwuchskräften gesehen werden. Im Hinblick auf die immer dringender werdende Notwendigkeit, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch vernünftige Übergänge vom Ausbildungssystem in das Beschäftigungssystem zu gewährleisten, hat sich die Deutsche Bundespost entschlossen, verstärkt Ausbildungsmöglichkeiten im Postbereich anzubieten. Sie bietet daher 1977 Ausbildungsmöglichkeiten für 3 025 Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst an, was gegenüber 1976 (1 988) eine Steigerung um mehr als 50 v. H. bedeutet. Daneben stellt sie für den mittleren Postdienst 500 Nachwuchskräfte (1976 = 0) und für den gehobenen Postdienst 294 Nachwuchskräfte (1976 = 104) ein.
Damit werden 1977 insgesamt deutlich mehr Ausbildungsmöglichkeiten als 1976 bei der Deutschen Bundespost genutzt.
Das Angebot an Dritte, freie räumliche und personelle Kapazitäten in den Ausbildungsstätten der Deutschen Bundespost gegen Kostenerstattung zu nutzen, hat sich bereits in den Vorjahren gut bewährt und andere Ausbildungsträger in die Lage versetzt, besonders benachteiligte Jugendliche in berufsvorbereitende und berufsfördernde Maßnahmen einzubeziehen. Es ist daher beabsichtigt, diese Maßnahmen künftig noch verstärkt zu betreiben, so daß auch weiterhin davon ausgegangen werden kann, daß die in den Ausbildungsstätten vorhandenen Ausbildungskapazitäten sinnvoll genutzt werden.
Über das zukünftige Ausbildungsverhalten der Deutschen Bundespost (DBP) kann die Bundesregierung noch keine verbindlichen Aussagen machen, da die dazu benötigten Daten (extern: Situation auf dem Ausbildungssektor; intern: Bedarf an Nachwuchskräften) noch nicht vorliegen.
Die Frage der Übernahme ist nur bei den Auszubildenden im Fernmeldehandwerk problematisch.
In diesem Jahr werden die letzten Auszubildenden im Fernmeldehandwerk des Einstellungsjahr-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3879*
gangs 1974 ihre Ausbildung beenden. Sie werden einen Arbeitsvertrag erhalten, der ihnen auf Dauer sogar einen Arbeitsplatz im erlernten Beruf sichert. Die von 1975 an als Auszubildende im Fernmeldehandwerk eingestellten Jahrgänge haben keine Übernahmegarantie für den fernmeldetechnischen Dienst erhalten können, da mittelfristig (etwa bis 1985) keine freien Arbeitsplätze im fernmeldetechnischen Dienst vorhanden sind.
Für den Einstellungsjahrgang 1975 habe ich inzwischen ermöglichen können, daß die Auszubildenden mit Beendigung ihrer Ausbildung ein Einstellungsangebot für einen Arbeitsplatz wenn nicht im erlernten Beruf, so doch im Postbereich zu den dort geltenden Bedingungen erhalten. Hierbei wird eine gewisse örtliche Mobilität der Kräfte erforderlich' sein, da nicht immer am Ort der Ausbildung entsprechender Bedarf vorhanden sein wird. Für die weiteren Einstellungsjahrgänge werde ich entscheiden, wenn sich der Bedarf an Arbeitskräften für den Gesamtbereich der DBP für künftige Jahre hinreichend sicher abschätzen läßt.
Anlage- 126
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 111):
Wie stellt sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung des Ausbaustandards für die Main-Donau-Verbindung dar?
Der Bau der Südstrecke der Main-Donau-Verbindung zwischen Nürnberg und Regensburg und die Donaukanalisierung sind im sog. Duisburger Vertrag vom 16. September 1966 vereinbart worden, der auf den Main-Donau-Vertrag von 1921 zurückgeht. Diese rechtliche Situation sowie der weit fortgeschrittene Bauzustand des Main-Donau-Kanals bildeten Ende 1975 die Ausgangssituation bei Abschluß der Kosten/Nutzen-Analyse des Bundesverkehrsministeriums.
Nach Abschluß 'der Untersuchungen hat der Bundesverkehrsminister Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern aufgenommen, um Folgerungen aus seiner gesamtwirtschaftlichen Kosten /Nutzen-Analyse zu ziehen (Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner als 1). Eine Kosten /Nutzen-Analyse kann jedoch stets nur eine Entscheidungshilfe 'darstellen, da nicht alle Bereiche quantifizierbar sind und insbesondere politische Gesichtspunkte - auch regional- und verteilungspolitischer Art — 'erst durch die Wertung der Entscheidungsträger eingebracht werden.
Hier spielen insbesondere regional- und damit verteilungspolitische Aspekte eine große Rolle. Diese strukturpolitischen Kriterien sind im Gegensatz zu den Kasten der Wasserstraßen schwer quantifizierbar.
Auf der Basis der Kosten/Nutzen-Analyse haben die Bundesregierung und der Freistaat Bayern einvernehmlich beschlossen, den Bau der Main-DonauVerbindung fortzusetzen und durch Überprüfung des Ausbaustandards Einsparungen in Höhe von rd. 100 Millionen DM zu erzielen. Eine Verbesserung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses über 1 war durch diese Einsparungen nicht erreichbar.
Wie 'aus dem „Koordinierten Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege bis zum Jahre 1985" hervorgeht, ist es bei den Bundeswasserstraßen aufgrund von Sachzwängen nur 'schrittweise möglich, zu einer ausschließlich an gesamtwirtschaftlichen Kriterien orientierten Investitionspolitik zu kommen.
Anlage 127
Antwort
des ParL Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 112) :
Will die Bundesregierung die Festlegung der Höchstwerte für den Lärmschutz beim Straßenbau entsprechend früheren Aussagen durch Erlaß einer Rechtsverordnung zum Immissionsschutzgesetz oder durch Einbringung eines Gesetzentwurfs erreichen, und bis wann ist mit dieser im Hinblick auf zahlreiche Straßenbauplanungen höchst dringlichen Festlegung der Lärmschutzwerte zu rechnen?
Das Bundeskabinett hat sich bereits mit dem wichtigen Problem des Schutzes vor Verkehrslärm an Straßen befaßt und wird in Kürze darüber entscheiden, ob die Immissionsgrenzwerte für d'en Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen durch Gesetz oder Verordnung festgelegt werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Festsetzung von Immissionsgrenzwerten hängt von der Dauer der Beratungen im Bundestag bzw. Bundesrat ab. Die Bundesregierung ist um eine vordringliche Behandlung bemüht.
Anlage 128
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 113) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Pläne der Deutschen Bundesbahn, künftig Schnell- und D-Züge nicht mehr auf dem Bahnhof Hamburg-Harburg halten zu lassen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf die zuständigen Stellen der Bundesbahn einzuwirken, um nachteilige Auswirkungen für den Raum Harburg und das Umland (Stade, Buxtehude, Winsen, Buchholz) zu vermeiden?
Die Deutsche Bundesbahn (DB) entscheidet über ihr Fahrplanangebot nach dem Bundesbahngesetz in eigener Zuständigkeit, eine Einwirkungsmöglichkeit des Bundesministers für Verkehr ist nicht gegeben.
Nach Auskunft der DB werden mit Einführung des Jahresfahrplans 1978/79 am 28. Mai 1978 in der Relation Hamburg—Köln zweiklassige IC-Züge im 1-Stunden-Rhythmus verkehren. In diesem Zusammenhang wird in Hamburg-Harburg die Zahl der
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täglichen IC- und Schnellzug-Halte geringfügig um 3 Halte vermindert. Bei Saisonzügen und nur am Wochenende verkehrenden Zügen tritt keine Änderung ein.
Die DB ist aufgrund eigener Erhebungen der Auffassung, daß damit den verkehrlichen Erfordernissen Hamburg-Harburgs entsprochen wird.
Anlage 129
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 115 und 116):
Wieweit ist die Behandlung einer gesetzlichen Lösung des Problems der Störungen des Fernsehempfangs durch Bauobjekte gediehen, die in der Antwort auf die Fragen (A 136 und A 137, Plenarprotokoll der 15. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. März 1977, Seite 777) geschildert sind?
Wann ist mit einer Lösung dieses Problems in Form einer gesetzlichen Grundlage zu rechnen?
Frage B 115:
Bereits in den Antworten auf die Fragen A 136 und A 137 in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. 3. 1977 wurde darauf hingewiesen, daß sich das Bundespostministerium für die bauordnungsrechtliche Lösung des Problems der FernsehEmpfangsstörungen einsetzt, weil der Verursacher der Empfangsstörungen mit Mitteln des öffentlichen Rechts in dem ihm zurechenbaren Umfang finanziell zur Wiederherstellung des störungsfreien Empfangs herangezogen wird. Eine Änderung des Bauordnungsrechts liegt aber in der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder.
Soweit der Deutschen Bundespost bekannt ist, hat die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder ihre Stellungnahme zu dem Problem der Ministerpräsidentenkonferenz zugeleitet.
Die weitere Behandlung hängt von einer Beschlußfassung der Ministerpräsidenten ab.
Zu Frage B 116:
Aus den o. a. Ausführungen ergibt sich, daß die Bundesregierung keinen realistischen Termin für eine gesetzliche Regelung nennen kann.
Anlage 130
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 117):
Trifft ein Pressebericht (Münchner Merkur vom 4. Oktober 1977) zu, wonach in der Region München die Telegrammzustellung an Wochenenden nicht gesiçhert ist, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diesem Zustand abzuhelfen?
Im Zustellbereich München werden Telegramme wie bisner zugestellt. In der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr werden nach den benutzungsrechtlichen Bestimmungen nur Telegramme mit dem Dringlichkeitsvermerk „URGENT" und andere Vorrang-Telegramme zugestellt. Diese Regelung gilt auch für das wochenende.
In den Zustellbereichen der Orte außerhalb Münchens sind die Dienststunden der Telegrafenstellen dem jeweiligen örtlichen Verkehrsumfang entsprechend und nach dem allgemeinen Bedürfnis der Bevolkcerung festgesetzt. Daran hat sich nichts geändert, d. h., Telegramme werden während der Dienststunden in diesen Orten wie bisher zugestellt. Auch die an den meisten Orten getroffene Regelung der Zustellung von Telegrammen nach Dienstschluß, die durch Boten erfolgt, die auf freiwilliger Basis die Telegramme entgegennehmen und zustellen, ist unverändert geblieben. Eine Gewähr für die Telegrammzustellung nach Dienstschluß kann jedoch verständlicherweise nicht übernommen werden, weil der Bote nicht ständig einsatzbereit sein kann.
Bundesweit weggefallen ist lediglich ab 1. 10. 1977 die Regelung, ein Telegramm von einem anderen Amt als dem Bestimmungsamt aus zustellen zu lassen, wenn letzteres bereits Dienstschluß hat. Der Absender hatte für diese besondere Leistung den vollen tatsächlich entstehenden Botenlohn zu zahlen.
Praktisch wurde diese Leistung seit langem nicht mehr in Anspruch genommen.
Die Deutsche Bundespost ist stets bemüht, die örtlichen Regelungen der Dienstzeiten für die Telegrammzustellung dem jeweiligen 'Bedürfnis der Bevölkerung anzupassen. Sie würde sich aber berechtigten Vorwürfen aussetzen, wenn sie unwirtschaftlich an Orten, an denen kein entsprechendes Verkehrsaufkommen vorliegt, rund um die Uhr Personal bereithalten würde.
Anlage 131
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 118 und 119) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß das Fernsprechnetz in der Bundesrepublik Deutschland in den günstigen Tarifzeiten, insbesondere an Sonntagen, hoffnungslos überlastet ist, und daß der Versuch, an Sonntagen Fernverbindungen herzustellen, einen oft stundenlangen Aufwand erfordert?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, durch eine mit erheblichen Mitteln finanzierte Werbekampagne unter dem Stichwort „Ruf doch mal an!" zu einer weiteren Überlastung des Fernsprechnetzes und zu einer weiteren Vergrößerung des Zeitaufwands für die erfolgreiche Herstellung einer Fernverbindung beizutragen, und welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die technischen Voraussetzungen für Ferngespräche von der Deutschen Bundespost so verbessert werden, daß die Werbung für mehr Ferngespräche nicht als unwahrhaftig empfunden wird und das Ansehen der Deutschen Bundespost und des Staates nicht durch die Widersprüchlichkeit dieser Situation Schaden nimmt?
Zu Frage B 118:
Die Absicht der Deutschen Bundespost, ihren Fernsprechkunden möglichst preiswerte Fernge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3881*
spräche anzubieten und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen technischen Einrichtungen zu verbessern, haben zu dem Sonderangebot eines außergewöhnlich verbilligten Tarifs (Nachtgebühr II) geführt. Dieser gilt seit dem 1. 7. 1974 werktags ab 22.00 Uhr und an den Sonn- und allen bundeseinheitlichen Feiertagen den ganzen Tag über.
Die Fernsprechkunden machen von dem Sonderangebot inzwischen in einem ungewöhnlich hohen Maße Gebrauch. Allein über das Wochenende werden jetzt mehr als doppelt soviel Ferngespräche geführt als vorher.
Die beinahe ausschließlich privaten Ferngespräche zur Nachtgebühr II machen trotz des enormen Zuwachses in den letzten 3 Jahren nur etwa 10 v. H. aller Ferngespräche aus. Sie führen aber über eine relativ kurze Zeitspanne zu einer wesentlich höheren Verkehrsdichte als der Geschäftstagesverkehr, für den das Fernsprechnetz ausgebaut ist. Der private Fernsprechverkehr konzentriert sich außerdem auf andere Verkehrsbeziehungen als der Geschäftsverkehr. Daher kommt es bisweilen zu sehr starken Überlastungen.
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt deshalb eine Ausweitung der Netzkapazität. Die Anpassung des Netzes an den Verkehr zur Nachtgebühr II wird aber mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Durch kurzfristige Sonderprogramme sollen die kritischsten Engpässe möglichst schnell beseitigt werden.
Zu Frage B 119:
Sobald Kapazitäten nicht voll ausgelastet werden, muß ein Unternehmen wie die Deutsche Bundespost für seine Dienstleistungen werben, um die Rentabilität der Investitionen zu verbessern. Leider läßt sich bei einer derartigen Werbekampagne für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost nicht ausnahmslos sicherstellen, daß die an sich erwünschte Nachfrageerhöhung immer und in jedem Fall auf freie Reserven trifft. Aus diesem Grunde weist die Deutsche Bundespost in ihren Werbeanzeigen ausdrücklich auf die günstigsten Tageszeiten hin, in denen unbehindert Verbindungen aufgebaut werden können.
Anlage 132
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 120) :
Auf welcher Rechtsgrundlage und seit wann hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen eine indirekte Telegrammgebührenerhöhung dadurch erreicht, daß ein Wort mit mehr als zehn Buchstaben für zwei Wörter gerechnet wird, und auf welche Weise wurde die Öffentlichkeit auf diese Neuerung aufmerksam gemacht?
Aufgrund der auf der VI. Vollversammlung des Internationalen beratenden Ausschusses für Telegrafie und Telefonie weltweit geänderten Vorschriften für den internationalen Telegrammdienst, die am 1. Oktober 1977 in Kraft traten, wurden auch bei der
Deutschen Bundespost die nationalen Bestimmungen über die Wortzählung in Telegrammen den internationalen Regeln angeglichen und wesentlich vereinfacht. Dies war notwendig, da der grenzüberschreitende Verkehr im Telegrammdienst 55 0/0 beträgt, id. h. eine unterschiedliche Behandlung nach internem und grenzüberschreitendem Verkehr betrieblich nicht tragbar ist. Die entsprechende Änderungsverordnung ist am 1. Oktober 1977 in Kraft getreten und wurde im Bundesgesetzblatt vom 29. September 1977 verkündet.
Die neue Zählweise im Telegrammdienst wird sich nach den Erhebungen der Deutschen Bundespost im statistischen Mittel weder .als Gebührenerhöhung noch als Gebührensenkung auswirken.
Die Verabschiedung der Änderungsverordnung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost wurde am 16. September 1977 mit einer fernschriftlichen Pressemitteilung allen Presseagenturen, Rundfunkanstalten, überregionalen Zeitungen usw. mitgeteilt. Am 27. September 1977 sind dann im Amtsblatt ,des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen die Änderungen der Bestimmungen für den Telegrammdienst veröffentlicht und näher erläutert worden. Am 3. Oktober 1977 schließlich wurde eine weitere Pressemitteilung an den oben genannten Empfängerkreis abgesandt.
Anlage 133
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 121 und 122) :
Treffen Vermutungen zu, daß der Fernmeldebaubezirk Lübbecke (i. Westf.) aufgelöst werden soll, wenn ja, aus welchen Gründen soll dies geschehen?
Wird bei einer Auflösung dafür Sorge getragen, daß dem betroffenen Personenkreis weiterhin personalbezogene Leistungen (keine Dienstortverlegung) garantiert werden?
Für die über 600 Fernmeldebaubezirke im Bundesgebiet werden neue Vorschriften vorbereitet, um in diesem Aufgabenbereich langfristig stabile Organisationseinheiten zu schaffen. Diese Vorschriften werden z. Z. von den Oberpostdirektionen und Fernmeldeämtern erprobt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse und der Stellungnahmen der örtlichen Personalräte wird über die Durchführung entschieden. Bis dahin läßt sich keine verbindliche Aussage über die Zukunft einzelner Fernmeldebaubezirke treffen.
Falls der Fernmeldebaubezirk Lübbecke mit anderen Fernmeldebaubezirken zusammengelegt werden sollte. behalten iedoch die bauausführenden und die bauführenden Kräfte, die den weit überwiegenden Teil des Personals bilden, ihren Sitz in Lübbecke. Das mit Verwaltungsaufgaben im Fernmeldebaubezirk betraute Personal, das evtl. von einer Organisationsänderung betroffen wäre, bleibt durch umfangreiche Rationalisierunqsschutzbestimmunaen von persönlichen Nachteilen so weit wie möglich verschont.
3882* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50 Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Anlage 134
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 123) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, die künftigen Fernsprechnahbereiche auch über die Bundesgrenze in das Gebiet der europäischen Nachbarstaaten, insbesondere der Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft, auszudehnen, um dadurch die Kommunikation zwischen den europäischen Nachbarstaaten zu fördern und die Standortnachteile in den Grenzgebieten der Bundesrepublik Deutschland zu verringern?
Die Einführung des neuen Tarifsystems bei der Deutschen Bundespost ist eine tarifliche Maßnahme für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ihrem Anliegen, für Gespräche aus den Grenzgebieten der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Nachbarstaaten einen Sondertarif einzuführen, hat die Deutsche Bundespost seit langem entsprochen. Für die Telefongespräche im Grenzverkehr mit den europäischen Nachbarstaaten gelten für eine Gebühreneinheit von 23 Pf Zeittakte, die 5 bis 10 mal länger sind als die sonst üblichen Zeittakte mit diesen Ländern. Damit tragen die Deutsche Bundespost und die anderen europäischen Verwaltungen dem besonderen Kommunikationsbedürfnis der Bewohner des grenznahen Raumes Rechnung.
Anlage 135
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 124) :
Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland eingelieferte eingeschriebene Postsendungen sind im vergangenen Jahr verlorengegangen, wie hoch sind die dafür den Absendern erstatteten Beträge, und beabsichtigt die Deutsche Bundespost eine Erhöhung der Erstattung für verlorengegangene Sendungen dieser Art?
1. Von den im Jahre 1976 in der Bundesrepublik eingelieferten 107 672 456 eingeschriebenen Postsendungen sind 29 611 in Verlust geraten.
2. An Ersatzbeträgen für verlorengegangene Einschreibsendungen wurde im Jahre 1976 ein Betrag von 1 170 717 DM aufgewendet.
3. Der Zweck der Einschreibsendungen liegt darin, daß die Deutsche Bundespost dem Absender einen Einlieferungs- und einen Auslieferungsnachweis erbringt. Für diese Leistungen hat der Absender die Einschreibgebühr zu zahlen. Die Einschreibgebühr hat nicht die Funktion einer „Versicherungsgebühr" .
Die Einschreibhaftung soll den Absender auch nicht gegen den Verlust von Sachwerten schützen. Daher wird der Betrag von 40 DM ohne Rücksicht auf den Wert der Sendung gezahlt. Gegen den Verlust von Sachwerten kann der Postbenutzer auf die haftungsmäßig voll abgesicherte Sendung mit Wertangabe zurückgreifen.
Eine Erhöhung des nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über das Postwesen auf 40 DM festgesetzten Ersatzbetrages ist deshalb nicht beabsichtigt.
Anlage 136
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 125 und 126):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel aus dem zur Zeit in Arbeit befindlichen Programm, durch das energiesparende und wärmeisolierende Maßnahmen an Wohngebäuden gefördert werden sollen, wiederum im „Windhundverfahren" zu verteilen?
Wenn nicht, wie ist die Verteilung der Mittel gedacht?
Für die Durchführung des Programms sind die Länder zuständig. Der Beschluß des Bundeskabinetts vom 14. September 1977 zum Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden, sieht deshalb vor, die Abwicklung des Programms in der zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung festzulegen. Dabei soll in den Verhandlungen mit den Ländern auf eine schnelle und einfache Verfahrensgestaltung hingewirkt werden.
Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 137
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 127) :
Welcher zeitliche Druck existiert nach Ansicht der Bundesregierung für den Bau des Entsorgungszentrums, wenn genügend Lagerkapazitäten für abgebrannte Brennelemente in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden?
Bei Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Zwischenlagern könnten theoretisch die in Kernkraftwerken anfallenden abgebrannten Brennelemente über viele Jahre vollständig dort aufgenommen werden.
Es liegen jedoch über das Brennstabverhalten bei Lagerzeiten, die über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren hinausgehen, keine gesicherten Erfahrungen vor.
Die Bundesregierung sieht jedoch eine solche Lagerung abgebrannter Brennelemente weder nach den Vorschriften des Atomgesetzes hinsichtlich der Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle noch nach ihrem Konzept eines Entsorgungssystems noch nach den „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" als hinreichende Lösung der Entsorgungsfrage an.
Eine umfassende Entsorgungsvorsorge muß sich vielmehr auf alle Stufen der Behandlung der abgebrannten Brennelemente und der Behandlung und schadlosen Beseitigung der aus ihnen stammenden Abfälle erstrecken.
Anlage 138
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 128) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3883*
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf an elektrischer Energie bis 1990 in der Bundesrepublik Deutschland, und wie soll dieser im einzelnen gedeckt werden?
Die Abschätzung der Bedarfsentwicklung an elektrischer Energie in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 1990 ist nur im Rahmen einer konsistenten Prognose des Gesamt-Energiebedarfs möglich. Eine solche Energievorschau wird im Auftrag der Bundesregierung von den drei energiewirtschaftlichen Instituten unter Einbeziehung der energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Situation für die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms erarbeitet. Nach Prüfung der Ergebnisse der Untersuchung wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Energieprogramms auch eine. Beurteilung der künftigen Entwicklung des Strombedarfs und seiner Deckungsmöglichkeiten vornehmen.
Anlage 139
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 129 und 130):
Wie soll die notwendige Kraftwerkskapazität im Jahr 1985 von ca. 115 000 MW im Vergleich zu 82 000 MW im Jahr 1976 bereitgestellt werden, wenn keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wieviel Kernkraftwerke weltweit im Jahre 1977 in Betrieb waren und wie das Entsorgungsproblem bei diesen Kernkraftwerken — sei es bei westlichen oder östlichen Industrieländern — im einzelnen geregelt wird, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse und welche Kapazität haben die ausländischen Kernkraftwerke im Vergleich zur deutschen Kernkraftwerkskapazität?
Zu Frage B 129:
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 8/156) vom 8. Juni 1977 darauf hingewiesen, daß für die jeweilige Fortschreibung des Energieprogramms eine Abschätzung ,der quantitativen Entwicklung in Form einer konsistenten Prognose die notwendige Orientierungshilfe gibt. Hierbei kommt es nicht auf eine stichtagsbezogene Zahlenaussage, sondern mehr auf die Darlegung der Tendenzen und Größenordnungen ,der zu erwartenden bzw. angestrebten Entwicklung an.
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung verdeutlicht, daß es nicht ihre Aufgabe, sondern Aufgabe Eder Versorgungsunternehmen ist — jedes für sich und sein Versorgungsgebiet —, den Beitrag der einzelnen Energieträger und Kraftwerkstypen im Rahmen der bestehenden Gesetze wie z. B. die Verstromungsgesetze dem Bedarfsrhythmus anzupassen.
Sie hat fernerdarauf hingewiesen, daß eine Kernkraftwerksleistung in der Größenordnung von 30 000 MW im Jahre 1985 möglicherweise noch nicht voll bereitstehen wird und für diesen Fall die Elektrizitätswirtschaft aufgefordert, schon heute Vorsorge zu treffen, damit regionale und lokale Engpässe vermieden werden können.
Zu Frage B 130:
Weltweit sind 187 Kernkraftwerke mit einer Kapazität von etwas über 95 000 MW (Stand Mitte 1977) in Betrieb (Quelle: Atomwirtschaft, Oktober 1977).
In der Bundesrepublik Deutschland sind Kernkraftwerke mit etwas über 6 000 MW in Betrieb, das sind etwa 6,3 %.
Im Rahmen der Entsorgung dieser Kernkraftwerke werden derzeit niedrigabgebrannte Brennelemente in Großbritannien, Frankreich und vermutlich Rußland, hochabgebrannte Brennelemente nur in Frankreich wiederaufgearbeitet. Die USA hatte bisher auch niedrigabgebrannte Brennelemente und einige 100 t hochabgebrannte Brennelemente wiederaufgearbeitet.
Frankreich übernimmt Endlagerung ,der bei der Wiederaufarbeitung anfallenden radioaktiven Abfälle nur für eigene Brennelemente.
Die USA streben jetzt statt Wiederaufarbeitung Endlagerung der Brennelemente an, wenn auch in rückholbarer Form.
Das Verfahren hierfür ist aber bisher weder technisch entwickelt noch erprobt.
Da Frankreich z. Z. das einzige Land ist, das eine industrielle Wiederaufarbeitungsanlage für hochabgebrannte Brennelemente im Laufe der nächsten Jahre mit einer Kapazität von 800 jato in Betrieb nimmt, und da es beabsichtigt, weitere Wiederaufarbeitungsanlagen zu bauen, bemühen sich die Länder, die über eine entsprechende Zahl von Kernkraftwerken verfügen und Wiederaufarbeitungsprobleme haben, Wiederaufarbeitungsverträge mit Frankreich abzuschließen.
Hierzu gehören u. a. Bundesrepublik Deutschland, Japan, Belgien, Holland, Schweden, Schweiz, Osterreich.
Bei uns existiert seit 1970 eine Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe als Pilotanlage (40 jato), die bereits etwa 70 t der neuen LeichtwasserreaktorBrennelemente aufgearbeitet hat.
Bezüglich der Endlagerung des radioaktiven Abfalls oder der abgebrannten Brennelemente sind in der Bundesrepublik Deutschland die Arbeiten für eine Endlagerung in Salzformationen fortgeschritten. Auch Holland untersucht Salzformationen.
Die Länder Italien, Belgien untersuchen Tongestein; Frankreich, Großbritannien und Schweden Granit.
Außer der Versuchslagerstätte Asse besteht weltweit keine weitere große Versuchsanlage für eine Endlagerung.
Im Euratom- und OECD-Bereich werden internationale Versuchsprogramme 'diskutiert.
Anlage 140
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 131):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß das Auslaufen von radioaktivem Kerosin in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe erst zweieinhalb Wochen nach dem Unfall bekanntgewor-
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den ist, und sieht die Bundesregierung in dieser Tatsache eine Erschwerung des notwendigen offenen und öffentlichen Dialogs über Risiken und Nutzen der Kernenergie?
Unmittelbar nach dem Auslaufen des radioaktiv kontaminierten Kerosins aufgrund einer unsachgemäß angebrachten Schlauchverbindung bei einer Umfüllung der Flüssigkeit in der Abteilung Dekontaminationsbetriebe der Gesellschaft für Kernforschung wurde das zuständige Wasserwirtschaftsamt unterrichtet. Am nächsten Tag wurde parallel
— das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung in Baden-Württemberg als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde
— das Bundesministerium des Innern
— das Bundesministerium für Forschung und Technologie
— das Landratsamt Karlsruhe
– das Regierungspräsidium Karlsruhe
— das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe von dem Vorfall unterrichtet.
Ebenso erfolgte am selben Tage routinemäßig ein Aushang mit ausführlicher Schilderung an sämtlichen Schwarzen Brettern der Gesellschaft für Kernforschung.
Die deutsche Presseagentur (dpa) wurde offenbar erst durch die routinemäßig erfolgende Veröffentlichung in den nächstfolgenden Störfallmitteilungen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit auf den Vorfall aufmerksam.
Anlage 141
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 132) :
Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß ein ähnlicher Unfall in der Bundesrepublik Deutschland auszuschließen ist, wie er sich vor einigen Tagen in den USA im Bundesstaat Colorado ereignete, wo bei einem Unfall eines Transportfahrzeuges 38 Fässer (6,8 t) mit radioaktivem Uranoxyd platzten und eine Fläche von 450 qm verseuchten?
Nach Auskunft der Amerikanischen Nuclear Regulatory Commission (US-NRC) ereignete sich am 27. September 1977 bei Springfield /Colorado ein Verkehrsunfall, in den ein Lastwagen, der 50 Fässer mit insgesamt 19 Tonnen Urankonzentrat (Yellow cake) geladen hatte, verwickelt war. Dabei sprangen die Deckel von 29 Fässern auf und etwa 7 Tonnen des Urankonzentrats wurden in die unmittelbare Umgebung des Unfallortes verstreut. Eine weitere Verbreitung trat nicht auf, da zur Zeit des Unfalles nur ein schwacher Wind herrschte und das freigesetzte Urankonzentrat mit schwerer Kunststoffolie und Leinwand abgedeckt werden konnte.
Die Möglichkeit, daß sich ein ähnlicher Unfall auch in der Bundesrepublik Deutschland ereignen könnte, läßt sich nicht vollends ausschließen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß es sich bei diesem Urankonzentrat um einen Stoff mit geringem Gefährdungspotential handelt. Deshalb wird dieses Material in den internationalen und nationalen Vorschriften für die Beförderung radioaktiver Stoffe in die Gruppe der Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität eingeordnet und darf demzufolge in handelsüblichen Industrieverpackungen verschickt werden. An diese Verpackungen werden zwar bestimmte Anforderungen gestellt, die jedoch bei weitem nicht so umfangreich sind, wie diejenigen für sog. Typ-Aoder Typ-B-Verpackungen, die für hochtoxische radioaktive Stoffe vorgeschrieben sind.
Das von Urankonzentrat ausgehende Gefährdungspotential ist in etwa vergleichbar mit dem vieler Chemikalien, die täglich in großen Mengen auf unseren Straßen transportiert werden.
Anlage 142
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 133, 134 und 135):
Wie weit ist die Planung für das deutsch-französische Hochschulinstitut für Technologie in Saargemünd gediehen?
Welche Kosten entstehen bei der Verwirklichung dieses Projekts, und wie sollen die erforderlichen Mittel aufgebracht werden?
Hält es die Bundesregierung für möglich, daß das deutschfranzösische Hochschulinstitut demnächst probeweise mit einem einjährigen Aufbaustudium beginnt?
Zu Frage B 133:
Die Expertenkommission nach dem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, die für gemeinsam interessierende Fragen des Hochschul- und Wissenschaftsbereichs zuständig ist, hat sich am 6. Juli 1977 in Paris auf die Grundzüge eines Studienmodells geeinigt, das die beteiligten deutschen und französischen Studenten außer zum jeweiligen nationalen Studienabschluß — für Deutsche die Fachhochschulgraduierung, für Franzosen das Diplôme Universitaire de Technologie oder die Licence -auch zu einem weiteren Abschluß des Studiensystems des Nachbarlandes führt. Das bedeutet für die Franzosen, daß sie zusätzlich die deutsche Graduierung, für die Deutschen, daß sie das französische Diplôme Universitaire de Technologie oder die Licence erlangen — jeweils nach dem 4. Studienjahr. Das Projekt beginnt nach dem 2. (noch rein national durchgeführten) Studienjahr, umfaßt also selbst zwei gemeinsame Jahre, von denen das erste an der Fachhochschule des Saarlandes und das zweite in Saargemünd (Unité d'Enseignement et de Recherche der Universität Metz) absolviert werden soll.
Der spezielle deutsch-französische Charakter dieses Studiums soll seinen Ausdruck in der Konzeption der Lehrpläne (bestimmte Wahlfächer mit unmittelbarem Bezug zum grenznahen Raum) sowie in der Bezeichnung der nationalen Diplome finden. In einem Zusatzzeugnis soll bescheinigt werden, daß der Inhaber der beiden Diplome über besondere Kenntnisse verfügt, die er im Verlauf der deutschfranzösischen Studien erworben hat.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3885*
Die Expertenkommission wird sich demnächst mit der konkreten curricularen Ausgestaltung einzelner Fachrichtungen (Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Marketing) befassen, zu der eine Arbeitsgruppe Vorschläge ausarbeiten wird.
Zu Frage B 134:
Die Kostenfrage ist im einzelnen noch nicht erörtert worden. Es werden insbesondere zusätzliche Personalkosten (deutsche Fachhochschullehrer würden z. B. auch in Saargemünd tätig sein), in geringerem Umfang auch vermehrte Betriebskosten entstehen. Gesonderte Investitionskosten, etwa für Bauarbeiten, sind nicht vorgesehen.
Zu Frage B 135:
Das ursprüngliche Konzept eines gemeinsamen einjährigen Aufbaustudiums mit eigenständigem deutsch-französischem Sonderabschluß ist aufgegeben worden. Wann mit dem eingangs skizzierten Studienmodell begonnen werden kann, läßt sich noch nicht zeitlich genau festlegen. Die Bundesregierung wird aber mithelfen, daß mit dem Projekt als gewissermaßen erstem Abschnitt bei der Schaffung deutsch-französischer Hochschuleinrichtungen bald entsprechende Studienmöglichkeiten für die Studenten aus den benachbarten Regionen angeboten werden können.
Anlage 143
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 136) :
Inwieweit ist an den deutschen medizinischen Fakultäten in Analogie zum Arzneimittelgesetz die Gleichberechtigung aller im Arzneimittelgesetz berücksichtigten therapeutischen Richtungen konkret gewährleistet, d. h., wie viele Hochschullehrer konnten sich in den letzten Jahren mit Denkanstößen dieser Richtungen wie z. B. Pharmakologen oder Kliniker mit homöopathischen Themen habilitieren?
Der Bundesregierung liegen keine fächerspezifischen statistischen Unterlagen zur Zahl der Habilitationen bzw. der laufenden Habilitationsarbeiten vor.
Eine Statistik der Habilitationen wird auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes vorbereitet; sie dürfte aber keine Aussagen enthalten, die sich auf einzelne Themen oder Arbeitsrichtungen innerhalb einzelner Fächer beziehen.
Nähere Angaben hierzu könnten ggf. die hierfür zuständigen Hochschulen und Länder machen.
Anlage 144
Antwort
des Parl. Staatssekretärs. Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/
CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 137, 138, 139 und 140) :
Wird die Bundesregierung die vom Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte gestellte Forderung aufgreifen, ein Wirtschaftsvolontariat in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Instituten der Privatwirtschaft bzw. den Tarifpartnern zur Verbesserung der Berufschancen von Wirtschaftswissenschaftlern einzuführen?
Ist der Bundesregierung bekannt bzw. verfügt sie Ober Unterlagen, in welchem Umfang das Angebot an Wirtschaftswissenschaftlern den , Bedarf in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen — in der privaten Wirtschaft, im öffentlichen Dienst (Wirtschaftsreferendare, Angestellte und Beamte), in Kammern und Verbänden, bei internationalen Institutionen und in sonstigen Tätigkeitsbereichen — in den nächsten zehn Jahren übersteigt, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung im Falle eines Angebotsüberhanges, die berufliche Eingliederung der überzählig ausgebildeten Wirtschaftswissenschaftler zu' unterstützen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu einer besseren Übereinstimmung zwischen den laut Studienplänen vorgesehenen und den tatsächlichen Studienzeiten zu gelangen?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zur Verbesserung der Ausbildung und beruflichen Situation von Wirtschaftswissenschaftlern ein Forschungsprogramm zur besseren Koordinierung der Studieninhalte bzw. -abschlüsse mit den Erfordernissen der Praxis, ein Programm zur Bundesraumforschung für Wirtschaftswissenschaftler, das alle derzeitigen und künftigen Aufgabengebiete von Absolventen dieser Disziplin transparenter machen soll sowie laufende Publikationen mit Orientierungshilfen zur besseren Information von Abiturienten und Studenten des Fachs über das Berufsleben der ausgebildeten Wirtschaftswissenschaftler finanziell zu fördern?
Zu Frage B 137:
Die Bundesregierung sieht in diesem Vorschlag einen Beitrag, der die Diskussion über eine praxisgerechte Ausbildung der Studenten in den Wirtschaftswissenschaften und über eine Verbesserung ihrer Berufschancen weiterführen kann. Zahlreiche Fragen des Vorschlags bedürfen freilich gründlicher Prüfung, an der auch die für die Hochschulausbildung zuständigen Länder, die Hochschulen und die Organisationen der Arbeitswelt zu beteiligen sind. Zu diesen Fragen gehören insbesondere die Gestaltung der Ausbildungsinhalte, das Verhältnis zu den berufseinführenden „ trainee" -Programmen zahlreicher großer Unternehmen, die Rückwirkungen auf die Bewertung des wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlusses durch die Beschäftiger, die Bereitschaft der einzelnen Unternehmen zur Einführung des Volontariats sowie dessen Finanzierung. Die Bundesregierung ist bereit, sich an der Erörterung dieser Fragen zu beteiligen.
Zu Frage B 138:
Die Frage richtet sich auf die Erstellung einer prognostischen Bilanz des Angebots an Wirtschaftswissenschaftlern und des Bedarfs, aufgegliedert nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen in der privaten Wirtschaft und im- öffentlichen Dienst, für den Zeitraum bis 1987.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drucksache 8/860) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, ... und Fraktion der CDU/CSU (BT- Drucksache 8/770) ausführlich dargelegt, daß solche langfristigen und detaillierten Bedarfsvorausschätzungen sinnvoll nicht oder allenfalls bei Setzung bestimmter, meist status-quo-bezogener Annahmen erstellt werden können. Dies bedingt jedoch eine starke Fehleranfälligkeit der Ergebnisse schon auf kurze Frist mit entsprechenden Wirkungen für ihre Brauchbarkeit und Verläßlichkeit als Orientierungs-
3886* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
und Entscheidungshilfe. Neben diesen technischen Einwänden bestehen vor allem jedoch grundsätzliche Bedenken gesellschaftspolitischer und verfassungsrechtlicher Art gegen eine Ausrichtung der Bildungs- und Beschäftigungspolitik an solchen Bedarfsvorausschätzungen. Auf die in der genannten Antwort der Bundesregierung enthaltenen Ausführungen, insbesondere die Textziffern 16-23, 26-31, 33-37, 38-41 und 49-51 kann insoweit verwiesen werden. Die dort als Anlage beigefügte Übersicht über die wichtigsten Veröffentlichungen zum Thema Hochschulabsolventen enthält im Teil B auch die derzeit bekannten Bedarfsvorausschätzungen für Wirtschaftswissenschaftler.
Projektionen, die z. B. in bezug auf die Arbeitsplatzstruktur eines Ausschnitts aus einem Teilarbeitsmarkt Entwicklungstrends der Vergangenheit fortschreiben und hieraus rechnerische Angebotsüberhänge ableiten, rechtfertigen es nach Ansicht der Bundesregierung nicht, von „überzählig ausgebildeten Wirtschaftswissenschaftlern" zu sprechen.
In der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist es weitgehend unbestritten, daß es nicht möglich ist, Arbeitsplätze den jeweiligen Bildungsebenen bzw. sogar bestimmten Fachrichtungen überschneidungsfrei zuzuordnen, da sich die Qualifikationsebenen im Beschäftigungssystem vielfach überlappen.
Solche Projektionen berücksichtigen zudem nicht, daß der Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf sowohl seinem Gesamtvolumen wie seiner Struktur nach durch Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik wie der Arbeitsmarkt-, Struktur-, Besoldungs- und Dienstrechtspolitik beeinflußbar ist.
Wenn trotz dieser Prognoseschwierigkeiten bzw. -mängel versucht wird, aus solchen Vorausschätzungen mit einem im herkömmlichen Sinne eng definierten Bedarf Angebotsüberschüsse festzustellen und daraufhin qualifikationseinschränkende Maßnahmen im Bildungssystem zu fordern, so wird dies in vielen Fällen als Ausdruck einer auf Privilegerhaltung bedachte bloße Standespolitik verstanden werden. Hierfür spricht auch, daß solche Überschußprojektionen vorwiegend für akademische Berufe bzw. Fachrichtungen vorgenommen werden, während in den vergangenen Jahrzehnten der Bedarf z. B. bei den Facharbeitern durchaus nicht so eng bestimmt wurde und über längere Zeiten hinweg gewisse Überschüsse hingenommen und im Beschäftigungssystem verkraftet wurden. Berufliche Eingliederungs- und Anpassungsprobleme im Beschäftigungssystem resultieren im übrigen nicht nur aus einer veränderten Qualifikationsstruktur, sondern vor allem auch aus dem durch demographische Faktoren bedingten Anwachsen des gesamten Erwerbspersonenpotentials einerseits bei gleichzeitiger unbefriedigender Beschäftigungslage andererseits.
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und zur Sicherung eines möglichst hohen Beschäftigungsstandes werden für Erwerbstätige aller Qualifikationsebenen — neben der globalen Beeinflussung durch die Wirtschafts-, Konjunktur- und Sozialpolitik — nach Maßgabe des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt.
Die Bildungspolitik kann hierzu nur dadurch beitragen, daß sie dafür Sorge trägt, daß die vermittelten Bildungsinhalte den Absolventen einen möglichst großen Mobilitäts- und Flexibilitätsspielraum für ihre Berufstätigkeit eröffnen. Dies ist — bezogen auf die Wirtschaftswissenschaftler — ein Problem der Studienorganisation und der Reform der Studieninhalte. Hierzu wird bei der Antwort auf die Fragen B 139 und B 140 Näheres ausgeführt.
Zu Frage B 139:
Die Straffung der Studienzeiten ist, zusammen mit der Reform der Inhalte und Strukturen des Studiums, ein zentrales Ziel der Hochschulpolitik. Hierauf haben sich die Länder und der Bund bereits im Bildungsgesamtplan von 1973 verständigt. Das Hochschulrahmengesetz vom 26. Januar 1976 enthält hierzu wichtige Vorgaben und Instrumente, die derzeit in Landesrecht umgesetzt werden. Die Zurückführung der Studienzeiten auf ein sachlich gebotenes Maß kann allerdings nicht auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden Studienpläne erreicht werden. Vielmehr sind die für den Studiengang in Betracht kommenden Studieninhalte „so auszuwählen und zu begrenzen, daß das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann" (§ 11 des HRG). Durch zeitliche Vorgaben, insbesondere durch die Festlegung von Regelstudienzeiten, sollen die Hochschulen zur Entlastung der Studienordnungen von solchen Lernstoffen veranlaßt werden, die für die Erreichung des Studienziels nicht erforderlich sind. Die auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes einzurichtenden überregionalen Studienreformkommission, deren erste Anfang 1978 ihre Arbeit aufnehmen sollen, werden die Länder und die Hochschulen in ihren Reformbemühungen unterstützen. Ferner verpflichtet das Hochschulrahmengesetz die Hochschulen, das zur Einhaltung der Studienordnungen erforderliche Lehrangebot sicherzustellen. Auf der Basis dieser Vorkehrungen sind die Studenten gehalten, ihr Studium möglichst innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen; dieses Ziel wird unterstützt durch Regelungen über Meldefristen, Gewährung von Nachfristen und die Exmatrikulation.
Zu Frage B 140:
Neben den vorstehend geschilderten Aufgaben der Studienreformkommissionen führt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern mehrere Modellversuche im Bereich der Wirtschaftswissenschaften durch, um den Praxisbezug des Studiums zu verbessern und modellhaft Studiengänge zu entwickeln, die den Anforderungen des Hochschulrahmengesetzes entsprechen. Dazu gehören u. a.:
— Die Entwicklung von Studiengängen für die Ausbildung von Wirtschaftswissenschaftlern an einer integrierten Gesamthochschule (Freie Universität Berlin)
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— ein integrierter Studiengang „Wirtschaftsingenieur" an der Universität Hamburg und der Fachhochschule Hamburg
— die Organisation des Praxisbezugs in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (Kultusministerium Rheinland-Pfalz).
Über Fragen der Berufswahl, über die Berufe, deren Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt unterrichtet die Bundesanstalt für Arbeit umfassend im Rahmen der ihr im Arbeitsförderungsgesetz aufgegebenen Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Berufsberatung und Berufsaufklärung.
Die Bundesanstalt für Arbeit gibt hierzu die in dem beigefügten Verzeichnis aufgeführten Druckschriften und Veröffentlichungen heraus, von denen der größere Teil — in enger Zusammenarbeit mit den Schulen bzw. Hochschulen — systematisch und zu einem großen Teil kostenlos an die in Frage kommenden Zielgruppen (Schüler, Abiturienten und Studenten) verteilt wird.
Daneben wird jährlich die umfangreiche Informationsschrift „Studien- und Berufswahl" von der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit herausgegeben und als Entscheidungshilfe an Abiturienten und Absolventen der Fachoberschulen verteilt.
Für die Förderung der Herausgabe berufskundlicher Informationen z. B. innerhalb von Verbandszeitschriften für bestimmte Berufsgruppen oder Absolventen bestimmter Fachrichtungen können Bundesmittel dagegen in der Regel nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, insbesondere die Qualifikations- und Flexibilitätsforschung, soll nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für die Forschungsförderung geschaffenen Einrichtungen verstärkt gefördert werden. Dies wird auch in den Schlußfolgerungen des Berichts der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung zur „Entwicklung des Angebots und Bedarfs an Hochschulabsolventen" als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern genannt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat außerdem in diesem Sommer die Deutsche Forschungsgemeinschaft um Prüfung gebeten, wie sie sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Förderungsmöglichkeiten verstärkt des Gebiets der Qualifikationsforschung annehmen könnte.
Anlage 145
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 141) :
Trifft es zu, daß die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen, anstatt selbst für eine sachgerechte Ortszuweisung von Studienplätzen zu sorgen, Anfragende an den Ring Christlich Demokratischer Studenten verweist zwecks Erhaltung eines Studienplatzes, und wie wird gegebenenfalls diese Tatsache beurteilt?
Der Ihrer Frage zugrundeliegende Sachverhalt trifft offenbar zu. Auf eine entsprechende Rückfrage bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund, die eine Ländereinrichtung ist, wurde mitgeteilt, daß auf eine gezielte Frage eines Studienbewerbers nach einer Stelle, die beim Studienplatztausch behilflich sei, u. a. auch auf den Ring Christlich Demokratischer Studenten hingewiesen worden sein kann. Die Bundesregierung bedauert, daß die Länder bisher die technischen Möglichkeiten der ZVS, einen Studienplatztausch für Studienanfänger bzw. Studierende durchzuführen, nicht genutzt und der ZVS einen entsprechenden Auftrag nicht erteilt haben. Nur eine staatliche Stelle — insbesondere die ZVS — ist in der Lage, im Interesse der einzelnen Bewerber wirksam und auch in rechtlich bedenkenfreier Form im Rahmen der Ortsverteilung einen sog. Studienplatztausch durchzuführen. Private Personen oder einzelne politische Studentengruppen können hier letztlich nicht sachgerecht helfen.
Nach Auffassung der Bundesregierung bestände durchaus eine Möglichkeit, durch ein Studienplatztauschverfahren besondere individuelle Härten bei der Ortsverteilung zu mildern und so die derzeitigen Zulassungsbeschränkungen für den einzelnen Bewerber etwas erträglicher zu machen. Die ZVS kann jedoch einen Studienplatztausch nur durchführen, wenn sie von den Ländern entsprechend beauftragt wird. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat daher seit Jahren sowohl in- der Kultusministerkonferenz als auch in den Gremien der ZVS wiederholt darauf hingewirkt, daß angesichts der Probleme, die die gegenwärtige Form der Ortsverteilung für eine Reihe von Studienbewerbern mit sich bringt, der Staat beim Studienplatztausch Hilfe leistet. Die Beratungen hierzu in den zuständigen Ländergremien konnten jedoch immer noch nicht zu einem befriedigenden Abschluß geführt werden. Das Bundesministerium wird auch weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten auf eine sachgerechte Lösung dieses Problems durch die Länder drängen.
Anlage 146
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 142):
Wird die Bundesregierung den Plan einer Textilhilfe zugunsten der ärmeren Entwicklungsländer, wie er in der Fachzeitschrift Textil-Wirtschaft Nr. 40 vom 6. Oktober 1977 veröffentlicht wurde, aufgreifen, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Die Bundesregierung wird dem Vorschlag einer Textilhilfe, wie er in der Zeitschrift „Textilwirtschaft" Nr. 40 vom 6. Oktober 1977 vorgelegt wurde,
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nicht aufgreifen. Die Bundesregierung hält den „Textilplan" entwicklungspolitisch für bedenklich. Sie weist darauf hin, daß der konkrete Anlaß für diesen Plan, die hohen Wachstumsraten der deutschen Textilimporte, mit der anstehenden Neufassung des Welttextilabkommens wegfallen dürfte.
Zu den Gründen im einzelnen:
1. Die Textilhilfe bringt eine Gefahr negativer Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur der Empfängerländer mit sich. Auch in den in Frage kommenden ärmeren Entwicklungsländern gibt es zumindest eine handwerkliche, z. T. auch schon Ansätze zu einer industriellen Textilproduktion. Die Gefahr für die Wirtschaftsstruktur der Empfängerländer läßt sich auch nicht durch eine Verteilung ausschließlich an die ärmsten Bevölkerungsschichten vermeiden. Erstens, und das zeigen die Erfahrungen mit der Nahrungsmittelhilfe, läßt sich die Verteilung nie so genau steuern, daß nicht doch ein Teil der Produkte früher oder später auf den einheimischen Märkten wieder auftaucht. Zweitens läßt sich der Grad der Armut bei den beschenkten Bevölkerungskreisen nie eindeutig feststellen, so daß eine Störung der potentiellen Nachfrage nach einheimischen Textilprodukten nicht ausgeschlossen werden kann.
2. Gemessen an diesen entwicklungspolitischen Nachteilen ist der Nutzen von Textilhilfe im Vergleich zur Nahrungsmittelhilfe gering. Bei den in Frage kommenden Empfängerländern handelt es sich i. d. R. um tropische Länder, in denen von einem lebensbedrohenden Textilmangel — im Vergleich zu der tatsächlichen Nahrungsmittelknappheit —kaum gesprochen werden kann.
3. Im übrigen ist der „Textilplan" — abgesehen von den Schwierigkeiten der praktischen Durchführung — zum Schutz der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht notwendig. Während der Plan darauf basiert, daß der Druck wachsender Textilimporte aus Entwicklungsländern in den kommenden Jahren nicht nachlassen wird, hat der EG-Ministerrat am 18. Oktober 1977 ein neues importpolitisches Konzept für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Darin ist vorgesehen, daß durch den Abschluß von Selbstbeschränkungsabkommen mit einer großen Zahl von Lieferländern der Einfuhranteil für hochsensible Produkte stabilisiert wird. Die Einfuhren dieser Produkte — ca. 60 % der Gesamteinfuhren — sollen also höchstens so stark wachsen wie der Verbrauch, so daß von diesen Importen keine Gefahr mehr für die inländische Beschäftigung ausgehen dürfte. Für die übrigen Textilerzeugnisse sollen reduzierte Zuwachsraten vereinbart werden. Durch ein verschäftes Überwachungsverfahren sollen Quotenüberziehungen, wie sie in den Vorjahren vorgekommen sind, vermieden werden.
Anlage 147
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 143 und 144):
Trifft es zu, daß die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, durch die das Projekt Selebi Pikwe abgewickelt wird, nur die baulich-technischen Aspekte, nicht aber die Verwendung der Bauten, die auf Grund der deutschen Zusage errichtet wurden, geprüft hat bzw. kontrolliert, und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Verwendung dieser Bauten geprüft?
Wie hat die Bundesregierung die Verwendung dieser Bauten geprüft, und wann und durch wen wurde die Prüfung vorgenommen?
Im Rahmen ihres Auftrages hat die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) die baulich-technischen Aspekte geprüft. Dabei ist vorgegeben gewesen, daß die Bauten als Flüchtlingsunterkünfte verwendet werden sollen. Für die Durchführung der Maßnahme ist der Abschluß eines Finanzierungsvertrages zwischen der GTZ und dem botsuanischen Projektträger erforderlich, der noch aussteht. Nach Abschluß des Vertrages wird die GTZ vor Auszahlung von Geldbeträgen die Einhaltung der vereinbarten Zweckbestimmung prüfen.
Anlage 148
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 145 und 146):
Trifft es zu, daß die Bauten, die auf Grund einer finanziellen Zusage der Bundesregierung im Lager Selebi Pikwe errichtet wurden, als Gefängnis benutzt werden sollen, wenn Selebi Pikwe als Durchgangslager ausgedient hat?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls der Auffassung, daß die Endverwendung des Lagers als Gefängnis ein entwicklungspolitisch förderungswürdiges Projekt darstellt, und kann sie garantieren, daß angesichts der politisch instabilen Lage im südlichen Afrika diese Gefängnisbauten nicht eines Tages — wie auch schon jetzt — zu politischen Zwecken mißbraucht werden können?
Zu Frage B 145:
Über die Verwendung der Bauten zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sie nicht mehr der Aufnahme von Flüchtlingen dienen, existierten auf seiten der botsuanischen Regierung lediglich Vorüberlegungen, in deren Rahmen u. a. auch an eine Einbeziehung in das nebenan befindliche Gefängnis oder an eine Verwendung als Wohnungen mit niedrigen Mieten für ärmere Bevölkerungsgruppen gedacht wurde. Die Gebäude könnten evtl. auch als Bergarbeitersiedlung, als Unterkünfte für Eisenbahnpersonal oder als Gemeindeeinrichtungen für die Stadt Selebi Pikwe zur Verfügung gestellt werden.
Es ist jedoch davon auszugehen, daß der Flüchtlingsstrom aus umliegenden Krisengebieten noch auf Jahre anhält. Bei seinem Versiegen werden die in einfachster Bauweise errichteten Gebäude mit größter Wahrscheinlichkeit schon unbrauchbar geworden sein.
Die weitere Verwendung der Gebäude ist jedoch nicht Gegenstand der Regierungsvereinbarung geworden.
Zu Frage B 146:
Die Beantwortung erübrigt sich aufgrund der Antwort auf Frage Nr. 145.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3889*
Anlage 149
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 147 und 148) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung 0,5 Millionen DM für das Lager Selebi Pikwe bereitgestellt hat, obwohl durch einen Bericht der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit klargestelk wurde, daß sie ihren ursprünglichen Plan, Flüchtlingsfürsorge im Sinne von Ausbildung und Beschäftigung in diesem Lager zu betreiben, nicht aufrechterhalten konnte, weil das Lager nur eine kurzfristige Sammel- und Durchgangsstation war?
Trifft es zu, daß Frau Bundesminister Schlei noch in einer Presseerklärung vom 8. Mai 1977 versichert hat, daß es das Ziel der vorgesehenen Maßnahme der Bundesregierung sei, jungen Menschen im Lager Selebi Pikwe Zukunftschancen zu eröffnen und so der Tatsache entgegenzuwirken, daß Jugendliche in Flüchtlingslagern ein Rekrutierungsfeld für radikale Gruppen" abgeben, obwohl zu diesem Zeitpunkt nach einem Bericht der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit eindeutig feststand, daß dieses Vorhaben nicht realisierbar war, weil die Flüchtlinge schon nach kurzem Lageraufenthalt nach Sambia weitergeflogen werden?
Zu Frage B 147:
Flüchtlingsfürsorge im Sinne von Ausbildung und Beschäftigung ist nicht Gegenstand der Regierungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der botsuanischen Regierung. Darum kümmert sich der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Der deutsche Beitrag finanziert lediglich die Erstellung von Unterkünften.
Das Projekt wurde von einer Mission der Vereinten Nationen in Botsuana erarbeitet und ist Gegenstand des Berichts dieser Mission an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 28. März 1977 (Dokument 5/12307, Seite 32 ff.).
Zu Frage B 148:
Beim Auf- und Ausbau des Lagers Selebi Pikwe hat die Bundesregierung zu einem frühen Zeitpunkt die Finanzierung des Notwendigsten, nämlich von Unterkünften in Aussicht genommen. Es. bestehen Planungen, daß im Rahmen des weiteren Ausbaus des Lagers Maßnahmen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge sowie der allgemeinbildenden Ausbildung, vor allem für die jugendlichen Flüchtlinge durchgeführt werden. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen hat die konkrete Absicht geäußert, mit finanzieller Hilfe anderer Geber das Lager gemäß den von Anfang an vorhandenen Zielvorstellungen zu einem Zentrum auszubauen, das mehr und mehr auch die Bedürfnisse geflüchteter Familien und länger verweilender Flüchtlinge erfüllen kann.
Anlage 150
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 149 und 150) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß "Flüchtlinge" aus dem Lager Selebi Pikwe nach einem nur kurzen Zwischenaufenthalt auf Kosten der Befreiungsbewegung" von Nkomo zu Guerillalagern der Patriotischen Front in Sambia geflogen werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß sie in zahlreichen öffentlichen Erklärungen fortwährend den Eindruck zu erwecken versucht hat, daß über die Mittelvergabe für das Lager Selebi Pikwe noch nicht endgültig entschieden sei, obwohl sich aus einem Bericht der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit eindeutig ergibt, daß nur auf Grund von Zusagen der Bundesregierung bereits Vorauszahlungen von dem UN-Flüchtlingskommissar in Botsuana geleistet wurden und mit der Errichtung der Bauten begonnen worden war, und wenn ja, weshalb hat die Bundesregierung sich so verhalten?
Zu Frage B 149:
Informationen, wonach Flüchtlinge aus Selebi Pikwe nach Sambia weitergeleitet werden, liegen der Bundesregierung vor. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf wessen Kosten Flüchtlinge aus dem Lager Selebi Pikwe nach Sambia geflogen werden.
Da Botsuana nicht in der Lage ist, die mit der Aufnahme einer größeren Zahl von Flüchtlingen verbundenen Probleme und finanziellen Lasten längere Zeit zu tragen, müssen die Flüchtlinge zur Zeit weitergeleitet werden.
Die Entscheidung der Flüchtlinge, sich außerhalb Botsuanas tätigen Befreiungsbewegungen anzuschließen, liegt weder im Einflußbereich der Regierung Botsuanas noch dem der Bundesregierung.
Zu Frage B 150:
Bei den Regierungsverhandlungen im April 1977 wurde ein Finanzierungsbeitrag in Höhe bis zu 500 000,— DM in Aussicht gestellt. Wie bei Verhandlungen dieser Art allgemein üblich, wurde die Realisierung dieser Hilfe davon abhängig gemacht, daß das Projekt mit positivem Ergebnis geprüft wird und eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung in Form eines Notenwechsels und ein Finanzierungsvertrag zwischen der GTZ und dem Projektträger in Botsuana abgeschlossen werden. Der Notenwechsel ist vollzogen. Der Finanzierungsvertrag ist von der GTZ dem Projektträger übersandt, aber noch nicht abgeschlossen worden.
Auf diesen Sachverhalt hat die Bundesregierung hingewiesen.
Anlage 151
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen 151 und 152):
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Entwicklungshilfe an die sogenannten Länder der Dritten Welt aus den Industrieländern ist, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Rüstungsexporte aus den Industrieländern an die sogenannten Länder der Dritten Welt sind, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse?
Zu Frage B 151:
Über die Leistungen der westlichen Industrieländer führt der Entwicklungshilfe-Ausschuß (DAC) der OECD detaillierte Statistiken. Darüber hinaus
schätzt das DAC auch die Leistungen anderer Geberländer, die nicht Mitglieder des Ausschusses sind.
Danach beliefen sich die öffentlichen Leistungen der DAC-Staaten an Entwicklungsländer im Jahre 1975 auf 13,585 Mrd. US $, im Jahre 1976 auf 13,741 Mrd. US $ (netto, d. h. nach Abzug der Tilgungen aus früher gegebenen Krediten).
Die Nettoauszahlungen der Staatshandelsländer an Entwicklungsländer werden vom DAC für das Jahr 1976 auf 600 Millionen US $ geschätzt. Die Zusagen der Staatshandelsländer an die Entwicklungsländer belaufen sich nach Schätzungen des
DAC im Jahre 1975 auf 3,19 Mrd. US $, im Jahre 1976 auf 1,47 Mrd. US $.
Die entsprechenden Statistiken sind als Anlage beigefügt.
Zu Frage B 152:
Über die Rüstungsexporte aus Industrieländern in Entwicklungsländer liegen der Bundesregierung keine offiziellen Statistiken vor. Die Ausfuhrstatistiken der meisten Länder enthalten keine besonderen Angaben über Rüstungsexporte. Zudem werden Exportgenehmigungen für Waffen in der Regel vertraulich behandelt.
Official Development Assistance from DAC Countries to Less-developed Countries
and Multilateral Agencies
Net Disbursements Amounts in million US dollars and as percentage of GNP
Average 1970 1973 1974 1975 1976
1965-1967
as °/% as % as % as % as % as %
$ m. of $ m. of $ m. of $ m. of $ m. of $ m. of
GNP GNP GNP GNP GNP GNP
Australia 134 0.56 202 0.59 286 0.44 430 0.55 507 0.60 385 0.42
Austria 13 0.13 11 0.07 40 0.15 59 0.18 64 0.17 39 0.10
Belgium 89 0.49 120 0.46 235 0.51 271 0.51 378 0.59 340 0.51
Canada 160 0.28 346 0.42 515 0.43 713 0.50 880 0.56 892 0.48
Denmark 20 0.18 59 0.38 132 0.48 168 0.55 205 0.58 214 0.57
Finland 3 0.04 7 0.07 8 0.16 38 0.17 48 0.18 51 0.18
France 774 0.72 971 0.66 1,461 0.57 1,616 0.59 2,091 0.62 2,155 0.62
Germany 461 0.38 599 0.32 1,102 0.32 1,433 0.37 1,689 0.40 1,384 0.31
Italy 98 0.15 147 0.16 192 0.14 216 0.14 182 0.11 274 0.16
Japan 305 0.29 458 0.23 1,011 0.25 1,126 0.25 1,148 0.24 1,106 0.20
Netherlands 92 0.44 196 0.61 322 0.54 436 0.63 604 0.75 720 0.82
New Zealand 9 0.21 14 0.23 29 0.27 39 0.31 66 0.52 52 0.42
Norway 13 0.17 37 0.32 87 0.43 131 0.57 184 0.66 218 0.71
Sweden 52 0.23 117 0.38 275 0.56 402 0.72 566 0.82 608 0.82
Switzerland 13 0.08 30 0.15 65 0.16 68 0.15 104 0.18 110 0.19
United Kingdom 481 0.45 447 0.36 603 0.34 730 0.38 863 0.37 835 0.38
United States 3,413 0.45 3,050 0.31 2,968 0.23 3,439 0.24 4,007 0.26 4,358 0.26
Total DAC Countries 6,130 0.42 6,811 0.34 9,351 0.30 11,317 0.33 13,585 0.36 13,741 0.33
Zusammenarbeit der Staatshandelsländer mit Entwicklungsländern
Entwicklung der öffentlichen Zusammenarbeit der Staatshandelsländer
mit den Entwicklungsländern (Zusagen) 1970 bis 1976 in Millionen-US-$
Land 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976
Sowjetunion 253,0 1383,9 1237,0 536,6 998,55 1393,3 790,6
China 696,1 508,2 708,9 490,15 379,3 1 057,1 112,3
Rumänien 24,65 90,0 485,1 51,0 300,0 235,0 260,0
DDR 264,1 52,4 22,0 - 95,4 159,0 110,0
Ungarn 60,0 47,0 145,0 36,3 177,5 136,2 37,4
Jugoslawien 100,3 82,5 12,0 65,1 161,5 87,7 86,2
Tschechoslowakei 3,0 44,0 141,4 347,9 - 107,0 60,5
Polen 20,0 61,1 152,0 286,5 140,0
Sonstige 64,8 91,5 56,4 51,5 86,0 12,8 10,9
Insgesamt 1 485,95 2 360,64 2 959,80 1 865,05 2 338,25 3 188,10 1 467,95