Protokoll:
8050

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 50

  • date_rangeDatum: 20. Oktober 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 18:22 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/50 (Nachtrag folgt) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Inhalt: Gedenkworte für den ermordeten Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Hanns Martin Schleyer, sowie den ermordeten Flugkapitän der Lufthansa Jürgen Schumann; Würdigung der an der Geiselbefreiung auf dem Flugplatz von Mogadischu Beteiligten 3755 A Begrüßung des somalischen Botschafters 3757 D Erweiterung der Tagesordnung 3755 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur aktuellen Situation Schmidt, Bundeskanzler 3756 A Dr. Kohl CDU/CSU 3760 C Wehner SPD 3761 D Mischnick FDP 3763 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1976 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/153, 8/968 — Ernesti CDU/CSU 3765 C Horn SPD 3771 C Möllemann FDP 3774 A Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 3777 B Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär BMVg 3780 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Besoldungsänderungsgesetzes — Drucksache 8/771 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 8/1027 - de Terra CDU/CSU 3800 C Liedtke SPD 3802 B Ludewig FDP 3802 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksache 8/1026 — 3803 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1030 — . . . . . . . 3803 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen — Drucksache 8/764 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/967 — Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 3804 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Leicht, Damm, Straßmeir und der Fraktion der CDU/CSU Bericht über Telefon-Nahbereichsversuche — Drucksache 8/991 — Damm CDU/CSU . . . . . . . . . 3805 A Wuttke SPD 3810 A Hoffie FDP 3812 D Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 3815 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau-Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959 — Drucksachen 8/262, 8/961 — de Terra CDU/CSU 3817 B Dr. Schwencke (Nienburg) SPD 3821 A Dr. Wendig FDP 3822 D Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . . . 3823 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Antrag der Bundestagsabgeordneten Dr. Helmut Kohl, Dr. Friedrich Zimmermann und 189 weiterer Mitglieder des Bundestages gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 — BGBl. I S. 1229 — Az. 2 BvF 1/77 Antrag der Bayerischen Staatsregierung gegen das genannte Gesetz Az. 2 BvF 2/77 Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz gegen das genannte Gesetz Az. 2 BvF 4/77 Antrag der Landesregierung von Baden- Württemberg gegen das genannte Gesetz Az. 2 BvF 5/77 — Drucksache 8/1047 — . . . . . . . 3824 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1977 — Drucksachen 8/665, 8/975 — 3825 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen der Bundesregierung Sechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksachen 8/714, 8/821, 8/973 — . . . . 3825 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/77 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksachen 8/781, 8/957 — 3825 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) und zur Ausdehnung dieses Kontingents auf 'bestimmte andere Papiere Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelba- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 III ren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) — Drucksachen 8/811, 8/810, 8/727, 8/813, 8/954 — 3825 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Algerien, Marokko und Tunesien (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Bedingung, von der die Einfuhr bestimmter Zitrusfrüchte mit Ursprung in Spanien und Zypern in die Gemeinschaft gemäß der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und jedem dieser Länder abhängt Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Bestimmung des Ursprungs von Reißverschlüssen Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Japan — Drucksachen 8/815, 8/854, 8/674, 8/853, 8/955 — 3825 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 26.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (für das Jahr 1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für „Cyprus sherry" genannte Weine der Tarifstelle ex 22.05 C III des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern und zur Einführung von Beihilfen für gleichartige Weinbauerzeugnisse in der Gemeinschaft (1977) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für vollständig in Griechenland gewonnenen Wein aus frischen Weintrauben und mit Alkohol stummgemachten Most aus frischen Weintrauben der Tarifnummer 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel-de-Setubal-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte Papiere und Pappen der Tarifstellen ex 48.01 C II und 48.01 F des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978) — Drucksachen 8/737, 8/706, 8/687, 8/688, 8/861, 8/700, 8/832, 8/956 — 3826 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Fragestunde — Drucksache 8/1015 vom 14. 10. 1977 — Zinsgewinn der Banken durch die Laufzeiten von Überweisungen und Deckung der Kontoführungsgebühren durch diese Gewinne MdlAnfr A54 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Langner CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 3782 B, C, D ZusFr Dr. Langner CDU/CSU 3782 C Zuerkennung der Steuerfreiheit für als Spendenorganisationen deklarierte finanzielle Hilfsorganisationen einer politischen Partei durch das bayerische Finanzministerium MdlAnfr A55 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3782 D, 3783 A, B, C ZusFr Dr. Spöri SPD 3783 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 3783 C Mehrwertsteuererstattung an deutsche Transportunternehmen in Italien für die von ihnen in Italien in Anspruch genommenen Warenlieferungen und Dienstleistungen MdlAnfr A56 14.10.77 Drs 08/1015 Curdt SPD MdlAnfr A57 14.1037 Drs 08/1015 Curdt SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 3783 C, D, 3784 A ZusFr Curdt SPD 3784 A Absicht der Bundesvermögensverwaltung zur Übergabe der auf gemeindeeigenen Grundstücken errichteten bundeseigenen Zivilschutzbauten in die alleinige Zuständigkeit der Gemeinden MdlAnfr A59 14.10.77 Drs 08/1015 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A60 14.1037 Drs 08/1015 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 3784 B, C, D, 3785 A, B ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU . . . . . . . . . 3784 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 3785 B Äußerungen des Staatssekretärs Karl Haehser über die finanzielle Lage der Gemeinden MdlAnfr A61 14.10.77 Drs 08/1015 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3785 C, D, 3786 B, D, 3787 A, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 3785 C, 3796 B ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 3786 C ZusFr Ey CDU/CSU 3786 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 3787 A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . 3787 B, C Steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Spenden an kommunistische Organisationen MdlAnfr A62 14.10.77 Drs 08/1015 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 3787 D, 3788 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 3787 D, 3788 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 3788 A Nachteilige Auswirkung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Altenheime (§ 4 Nr. 16 UStG) auf in der Form einer juristischen Person des Privatrechts betriebene kirchliche Altenheime MdlAnfr A63 14.10.77 Drs 08/1015 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU MdlAnfr A64 14.10.77 Drs 08/1015 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3788 B, C, D, 3789 A ZusFr Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU . . 3788 D ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . . 3789 A Äußerung des sowjetischen Informationsministers Samjatin über Emigranten MdlAnfr A166 14.10.77 Drs 08/1015 Niegel CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 3789 B, C, 3790 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 3789 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3790 A ZusFr Glos CDU/CSU 3790 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3790 B Amerikanisch-sowjetische Erklärung zur Lage im Nahen Osten sowie Aussage der Bundesregierung über die legitimen Rechte des palästinensischen Volkes MdlAnfr A136 14.10.77 Drs 08/1015 Blumenfeld CDU/CSU MdlAnfr A137 14.10.77 Drs 08/1015 Blumenfeld CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3790 C, 3791 A, B, C, D, 3792 A, B ZusFr Blumenfeld CDU/CSU 3791 A, B, D, 3792 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 3791 B, 3792 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 3791 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 V Abkommen zwischen den Streitkräften der UdSSR und Frankreichs über die gegenseitigen Beziehungen in den Jahren 1977/78 sowie vergleichbare Vereinbarungen anderer Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses mit der UdSSR oder anderen Staaten des Warschauer Pakts MdlAnfr A138 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A139 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3392 C, D, 3393 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 3793 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . 3792 C, 3793 A Fortschritte auf dem KSZE-Überprüfungstreffen hinsichtlich des innerdeutschen Verhältnisses MdlAnfr A140 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3793 B, D, 3794 A, B, C, D, 3795 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 3793 D, 3794 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3794 B ZusFr Mattick SPD 3794 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3794 C ZusFr Dr. Corterier SPD 3794 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 3795 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 3795 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 3795 C ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . 3795 C Zahl der im Jahre 1977 mit Bundesmitteln bezahlten Stipendien für Studenten und Wissenschaftler aus den Staaten des Warschauer Pakts MdlAnfr A141 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3795 D, 3796 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 3795 D, 3796 A Flug einer bayerischen Trachtenkapelle zur 125-Jahr-Feier der deutschen Einwanderung nach Chile auf Kosten des Auswärtigen Amtes MdlAnfr A142 14.10.77 Drs 08/1015 Waltemathe SPD MdlAnfr A143 14.10.77 Drs 08/1015 Waltemathe SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3796 B, C, D, 3797 A, B, C, D, 3798 A ZusFr Waltemathe SPD . . 3796 B, C, 3797 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . . . 3796 D ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . . 3797 A ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . . . 3797A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 3797 D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 3797 D Respektierung der Menschenrechte in Argentinien MdlAnfr A146 14.10.77 Drs 08/1015 Thüsing SPD MdlAnfr A147 14.10.77 Drs 08/1015 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3798 B, C, D ZusFr Thüsing SPD 3798 B, C ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 3798 D Übergabe der persönlichen Habe der in Argentinien ermordeten Elisabeth Käsemann an ihre Eltern MdlAnfr A150 14.10.77 Drs 08/1015 Kuhlwein SPD MdlAnfr A151 14.10.77 Drs 08/1015 Kuhlwein SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3799 B, C, D ZusFr Kuhlwein SPD 3799 C, D Einwände der UdSSR gegen die Wahl des Berliner Abgeordneten Franz Amrehn zum Vizepräsidenten der IPU-Konferenz MdlAnfr A158 14.10.77 Drs 08/1015 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3800 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3800 A Nächste Sitzung 3826 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3827* A Die schriftlichen Antworten auf die noch nicht beantworteten Fragen aus der Drucksache 8/1015 vom 14. 10. 1977 werden in einem N a c h t r a g zum Stenographischen Bericht über die 50. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1973 3755 50. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20. 10. Dr. Aigner * 20. 10. Alber * 20. 10. Dr. Bayerl * 20. 10. Curdt 20. 10. Fellermaier * 20. 10. Frau Funcke 28. 10. Haberl 20. 10. Hoffmann (Saarbrücken) * 20. 10. Hoppe .20.10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10. Dr. h. c. Kiesinger 20. 10. Dr. Klepsch * 20. 10. Klinker * 20. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 20. 10. Lemp * 20. 10. Lücker * 20. 10. Müller (Mülheim) * 20. 10. Dr. Pfennig 28. 10. Sauer (Salzgitter) 28. 10. Schmidt (München) * 20. 10. Schreiber * 20. 10. Schröder (Wilhelminenhof) 20. 10. Seefeld * 20. 10. Sieglerschmidt * 20. 10. Simpfendörfer 20.10. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 20. 10. Frau Steinhauer 28. 10. Vogt (Duren) 20. 10. Dr. Waigel 20. 10. Frau Dr. Walz * 20. 10. Wawrzik * 20. 10. Wohlrabe 28. 10. Würtz * 20. 10. Wuwer 26. 10. Zeyer * 20. 10. Plenarprotokoll 8/50 (Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Inhalt: Anlage 2 Zahl der nach § 36 des Bundesbeamtengesetzes seit 1949 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten sowie Höhe der hierdurch jährlich entstandenen Kosten SchrAnfr B11 02.09.77 Drs 08/871 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B12 02.09.77 Drs 08/871 Regenspurger CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 3829* A Anlage 3 Auswirkungen des internationalen Zuckerabkommens auf die Zuckerwirtschaft in den EG MdlAnfr Al 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 3829* B Anlage 4 Äußerung des Bedauerns seitens der DDR darüber, daß dem ARD-Korrespondenten Lehmann bei Dreharbeiten in Ost-Berlin die Kamera entrissen wurde, nicht aber über die Behinderung durch DDR-Organe MdlAnfr A2 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A3 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3829* D Anlage 5 Ausbildungsplätze für lern- und leistungsschwache Jugendliche MdlAnfr A4 14.10.77 Drs 08/1015 Jahn (Marburg) SPD MdlAnfr A5 14.10.77 Drs 08/1015 Jahn (Marburg) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3830* B Anlage 6 Überprüfung der Einkommensgrenzen zur Wohnberechtigung im sozialen Wohnungsbau mit dem Ziel der Erleichterung des Bezugs von Sozialwohnungen für junge Ehepaare MdlAnfr A8 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3831* C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 7 Abbau des Verwaltungsaufwands bei den Bewilligungsstellen für Wohngeld MdlAnfr All 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3831* D Anlage 8 Auswirkung eines Baustopps für Kernkraftwerke auf den Export der deutschen Industrie sowie Beeinflussung der deutschen Wirtschaft durch eine Steigerung des Strompreises MdlAnfr A16 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A17 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3832* B Anlage 9 Konsequenzen aus dem Abhängigmachen der Genehmigung von Kernkraftwerken von der Teilerrichtungsgenehmigung für das Entsorgungszentrum sowie Auswirkungen des Baustopps für Kernkraftwerke insbesondere auf die Kraftwerks- und die Zulieferungsindustrie MdlAnfr A22 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A23 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3832* D Anlage 10 Einbeziehung der Unternehmen der öffentlichen Hand in die Vorschriften des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen MdlAnfr A47 14.1037 Drs 08/1015 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3833* A Anlage 11 Schaffung einer Alkoholmarktordnung in der EWG sowie Sicherung der Brennereien in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A52 14.10.77 Drs 08/1015 Fiebig SPD MdlAnfr A53 14.10.77 Drs 08/1015 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 3833* D Anlage 12 Herabsetzung der steuerlichen Sperrfrist für wechselseitige 7 b-begünstigte Anschaffungsgeschäfte MdlAnfr A58 14.10.77 Drs 08/1015 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3834* A Anlage 13 Benachteiligung privater Haushalte mit gegingerem Energieverbrauch gegenüber den Großabnehmern durch ungünstigere Tarife; Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftstoffverbrauch MdlAnfr A65 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfgramm (Göttingen) FDP MdlAnfr A66 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3834* B Anlage 14 Begünstigung von Vertriebenen oder Flüchtlingen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge MdlAnfr A67 14.10.77 Drs 08/1015 Simpfendörfer SPD MdlAnfr A68 14.1037 Drs 08/1015 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3834* D Anlage 15 Einfluß einer verstärkten Beteiligung internationaler Ölgesellschaften im Kohlegeschäft und einer vermehrten Kokskohlenförderung in Kanada auf den europäischen Energiemarkt MdlAnfr A69 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A70 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3835* B Anlage 16 Entwicklung des deutsch-argentinischen Handels in den vergangenen fünf Jahren sowie Absicherung der Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften MdlAnfr A71 14.10.77 Drs 08/1015 Holtz SPD MdlAnfr A72 14.10.77 Drs 08/1015 Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3835* D Anlage 17 Energiepolitische Zielvorstellungen der Bundesregierung vom März 1977 und Auswirkungen mangelnder Kernkraftwerkskapazität MdlAnfr A73 14.10.77 Drs 08/1015 Gerstein CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 III MdlAnfr A74 14.10.77 Drs 08/1015 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3836* B Anlage 18 Aufnahme des Deutschen Camping-Clubs, der Arbeitsgemeinschaft für Verbraucher, der Gewerkschaften und von zwei Vertretern der deutschen Automobilclubs in die Deutsche Zentrale für Tourismus MdlAnfr A75 14.10.77 Drs 08/1015 Mahne SPD MdlAnfr A76 14.10.77 Drs 08/1015 Schirmer SPD MdlAnfr A77 14.10.77 Drs 08/1015 Müntefering SPD MdlAnfr A78 14.10.77 Drs 08/1015 Haase (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3836* D Anlage 19 Beitragserhöhungen der Krankenkassen als Folge des 20. Rentenanpassungsgesetzes MdlAnfr A80 14.10.77 Drs 08/1015 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3837* A Anlage 20 Beziehung und Unterschied zwischen der Transparenzarzneimittelliste nach § 368 p Abs. 1 Satz 2 RVO und der Liste der Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt MdlAnfr A81 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3837* B Anlage 21 Veröffentlichung der im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit erforschten Meinung der Bevölkerung hinsichtlich der Verantwortung für die Arbeitsmarktentwicklung MdlAnfr A84 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3837* C Anlage 22 Einführung eines Witwengeldes auch für jüngere Witwen in der landwirtschaftlichen Altershilfe analog dem Rentenrecht MdlAnfr A85 14.10.77 Drs 08/1015 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* A Anlage 23 Bekanntgabe offener Arbeitsstellen durch die Bundesanstalt für Arbeit in Rundfunk und Fernsehen als Servicesendung für Arbeitnehmer MdlAnfr A86 14.10.77 Drs 08/1015 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* A Anlage 24 Aufwendungen der Krankenkassen für Abtreibungen seit Inkrafttreten des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes sowie für die Durchführung von Kuren für werdende Mütter MdlAnfr A87 14.1037 Drs 08/1015 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A88 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* B Anlage 25 Entwicklung der Frauenarbeitslosigkeit im Bereich des Landesarbeitsamts Nordbayern MdlAnfr A89 14.10.77 Drs 08/1015 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3838* D Anlage 26 Schlußfolgerungen aus den Ergebnissen der von dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und dem Ifo-Institut durchgeführten Unternehmensbefragung MdlAnfr A95 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3839* A Anlage 27 Vermehrte Beschäftigung hauptamtlicher Lehrkräfte an Bundeswehrfachschulen MdlAnfr A98 14.10.77 Drs 08/1015 Kühbacher SPD MdlAnfr A99 14.10.77 Drs 08/1015 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3839* B Anlage 28 Lärmbelastung durch militärische Übungsflüge im Bereich der vorderen Bergstraße und des Odenwalds; Erstattung von Aufwendungen für bauliche Lärmschutzmaßnahmen MdlAnfr A100 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffie FDP MdlAnfr A101 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3839* D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 29 Lösung der Probleme der Altersstruktur in der Bundeswehr durch vorzeitige Pensionierung der Offiziere vom Dienstgrad Oberstleutnant an MdlAnfr A102 14.10.77 Drs 08/1015 Jungmann SPD MdlAnfr A103 14.10.77 Drs 08/1015 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 3840* B Anlage 30 Militärhilfen der Bundesregierung an Argentinien MdlAnfr A104 14.10.77 Drs 08/1015 Hansen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3840* C Anlage 31 Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Wehrdienstleistende MdlAnfr A105 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3840* D Anlage 32 Erhöhtes Krebsrisiko durch die Einnahme von hormonalen Ovulationshemmern MdlAnfr A106 14.10.77 Drs 08/1015 Kretkowski SPD •MdlAnfr A107 14.10.77 Drs 08/1015 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3841* A Anlage 33 Sofortiges Verbot von Arzneimitteln, die im Verdacht stehen, krebsauslösende Substanzen zu enthalten MdlAnfr A108 14.10.77 Drs 08/1015 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3841* B Anlage 34 DDT in aus Italien importierten Weintrauben; strengere Importkontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsstellen MdlAnfr A109 14.10.77 Drs 08/1015 Wiefel SPD MdlAnfr A110 14.10.77 Drs 08/1015 Wiefel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3842* A Anlage 35 Schaffung der personellen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Arzneimittel-Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt MdlAnfr A111 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A112 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3842* C Anlage 36 Einführung der Sommerzeit im Jahr 1978 im Bereich der Eisenbahnen MdlAnfr A113 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU MdlAnfr A114 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3842* D Anlage 37 Gutachten der WIBERA über die Wirtschaftlichkeit der Straßen- und Autobahnmeistereien MdlAnfr A115 14.10.77 Drs 08/1015 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3843* B Anlage 38 Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts Braunschweig nach Hannover MdlAnfr A116 14.10.77 Drs 08/1015 Ludewig FDP MdlAnfr A117 14.10.77 Drs 08/1015 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 3843* C Anlage 39 Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften bei der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A119 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr A120 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3843* C Anlage 40 Finanzmittel für verkehrserzieherische Systeme MdlAnfr A121 14.10.77 Drs 08/1015 Daubertshäuser SPD MdlAnfr A122 14.10.77 Drs 08/1015 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3844* A Anlage 41 Installation akustischer Signalanlagen an Ampeln Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 V MdlAnfr A123 14.10.77 Drs 08/1015 Amling SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3844* C Anlage 42 Dauer der Arbeiten an Baustellen der Bundesautobahnen; Reparaturarbeiten an der Bundesautobahn Unna—Leverkusen MdlAnfr A124 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD MdlAnfr A125 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3844* C Anlage 43 Schiffahrtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste MdlAnfr A126 14.10.77 Drs 08/1015 Metz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* A Anlage 44 Auflösung des Seeamts Emden MdlAnfr A127 14.10.77 Drs 08/1015 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* B Anlage 45 Einführung diebstahl- und fälschungssicherer Kraftfahrzeugkennzeichen MdlAnfr A128 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* C Anlage 46 Zweispuriger Ausbau des Teilstücks Heidenheim—Westhausen der Bundesautobahn Würzburg—Ulm—Kempten—Füssen MdlAnfr A130 14.10.77 Drs 08/1015 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3845* D Anlage 47 Nachttarif für Telefongespräche mit dem Ausland MdlAnfr A131 14.10.77 Drs 08/1015 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3846* A Anlage 48 Angabe der Ortsteile größerer Städte im amtlichen Fernsprechbuch MdlAnfr A134 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 3846* B Anlage 49 Dauer der Beförderung von Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A135 14.10.77 Drs 08/1015 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 3846* C Anlage 50 Vereinbarung eines Aufnahmeabkommens mit den Bundesländern für argentinische Flüchtlinge sowie Besetzung der Stelle des deutschen Botschafters in Buenos Aires MdlAnfr A144 14.10.77 Drs 08/1015 Coppik SPD MdlAnfr A145 14.10.77 Drs 08/1015 Coppik SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3846* D Anlage 51 Exekution von Elisabeth Käsemann durch argentinische Sicherheitskräfte MdlAnfr A148 14.10.77 Drs 08/1015 Weißkirchen (Wieloch) SPD MdlAnfr A149 14.10.77 Drs 08/1015 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3847* B Anlage 52 Äußerung des chinesischen Vize-Premiers Hsien-Nie über die sowjetische Entspannungspolitik; Außerung des sowjetischen TASS-Chefs Samjatin über Emigranten MdlAnfr A152 14.10.77 Drs 08/1015 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A153 14.10.77 Drs 08/1015 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3847* C Anlage 53 Verfassungsentwurf für Südwestafrika; Verhandlungen des Bundeskanzlers mit der polnischen Regierung über die Gewährung von Volksgruppenrechten an Deutsche im polnischen Machtbereich MdlAnfr A156 14.10.77 Drs 08/1915 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A157 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3847* D Anlage 54 Hinweis von Vertretern der Bundesregierung von den Vereinten Nationen auf die Verletzung der Menschenrechte in der Republik Südafrika und in Rhodesien VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 MdlAnfr A163 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3848* B Anlage 55 Aufnahme Spaniens in den Europarat MdlAnfr A165 14.10.77 Drs 08/1015 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3848* D Anlage 56 Entwicklung der deutsch-sowjetischen militärischen Beziehungen seit dem Austausch von Militärattachés sowie Abschluß deutschsowjetischer Militärabkommen SchrAnfr B1 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B2 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3849* A Anlage 57 Nichtgewährung von Unterstützungskrediten und Investitionen an Portugal ohne Wiedergutmachung für die durch die portugiesische Revolution geschädigten deutschen Interessen und ein bilaterales Investitionsförderungsabkommen zum Schutz deutscher Investitionen in Portugal SchrAnfr B3 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B4 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B5 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B6 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3849* B Anlage 58 Zahl und Eingruppierung der mit der Wahrnehmung der deutschen Interessen bei den Vereinten Nationen beschäftigten Bundesbediensteten sowie im Bundeshaushaltsplan für Personalausgaben und Sachkosten für die Jahre 1973 bis 1978 veranschlagte Mittel SchrAnfr B7 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B8 14.1037 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B9 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B10 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3850* B Anlage 59 Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen durch die Äußerung eines niedersächsischen Kabinettsmitglieds über den völkerrechtlichen Status Schlesiens SchrAnfr B11 14.10.77 Drs 08/1015 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3852* A Anlage 60 Diplomatische Betreuung Deutscher im Sinne des Art. 116 GG durch die Bundesrepublik Deutschland nach Abschluß des Konsularvertrages zwischen Zypern und der DDR SchrAnfr B12 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw-StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3852* B Anlage 61 Beweise für die subversive Tätigkeit von Frau Käsemann in Argentinien SchrAnfr B13 14.10.77 Drs 08/1015 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3852* B Anlage 62 Untersuchung über die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf in der Nähe von Militärflugplätzen lebende Menschen SchrAnfr B14 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3852* C Anlage 63 Kürzung des Beihilfebemessungssatzes für Beamtenwitwen sowie Veto des Bundesfinanzministers gegen den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verzicht auf diese Kürzung SchrAnfr B15 14.10.77 Drs 08/1015 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B16 14.10.77 Drs 08/1015 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3853* A Anlage 64 Einbeziehung der als Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf an Universitäten arbeitenden Wissenschaftler in die Arbeitslosenversicherung SchrAnfr B17 14.10.77 Drs 08/1015 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3853* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 VII Anlage 65 Standesamtliche Meldung der in Wohngemeinschaften der Sekte Children of God lebenden Kinder SchrAnfr B18 14.10.77 Drs 08/1015 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3853* D Anlage 66 Anpassung der Beamtenpensionen an die Versorgungsbezüge vergleichbarer Behördenangestellter • SchrAnfr B19 14.1037 Drs 08/1015 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3854* A Anlage 67 Verbot des Tragens eines Kinnbartes für die Beamten des Bundesgrenzschutzes SchrAnfr B20 14.10.77 Drs 08/1015 Wittmann (Straubing) SPD SchrAnfr B21 14.10.77 Drs 08/1015 Wittmann (Straubing) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 3854* C Anlage 68 Verschärfung der Umweltschutzbestimmungen für Kohlekraftwerke SchrAnfr B22 14.10.77 Drs 08/1015 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 3854* D Anlage 69 Unregelmäßigkeiten an der Bundesgrenzschutzschule Fuldatal (Landkr. Kassel) SchrAnfr B23 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD SchrAnfr B24 14.10.77 Drs 08/1015 Walther SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 3855* A Anlage 70 Unruhen in der Bevölkerung durch die Sperrung der deutsch-belgischen Grenze im Aachener Raum im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen SchrAnfr B25 14.10.77 Drs 08/1015 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3855* B Anlage 71 Verschmutzung der Werra und der Weser durch die Einleitung von Kalilaugen seitens der DDR SchrAnfr B26 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3855* C Anlage 72 Bildung einer Bundespolizei SchrAnfr B27 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3855* D Anlage 73 . Errichtung einer Kontrollbehörde für Kernkraftwerke im Rahmen der Europäischen Union sowie Beschleunigung der Kontrollvorgänge für Bau und Betrieb von Kernkraftwerken SchrAnfr B28 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B29 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3856* B Anlage 74 Förderung der Reise von deutschen Teilnehmern zum kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte im Herbst 1973 in Moskau aus Mitteln des Bundeshaushalts SchrAnfr B30 14.10.77 Drs 08/1015 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3857* A Anlage 75 Standorte von Kernkraftwerken und Atommülldeponien in der DDR SchrAnfr B31 14.10.77 Drs 08/1015 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3857* B Anlage 76 Finanzielle Auswirkungen auf die vom Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm betroffenen Gemeinden und Einwohner im Einzugsgebiet des Flugplatzes Michel (Eifel) SchrAnfr B32 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 3857* C Die Frage B 33 — Drucksache 8/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurück- gezogen Anlage 77 Änderung der Strafprozeßordnung zur wirksamen Bekämpfung der sogenannten ReiseKriminalität SchrAnfr B34 14.1037 Drs 08/1015 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3857* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 78 Austausch des Spions Guillaume gegen in DDR-Gefängnissen einsitzende Häftlinge SchrAnfr B35 14.10.77 Drs 08/1015 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B36 14.10.77 Drs 08/1015 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3858* B Anlage 79 Änderung des § 38 des Steuerberatungsgesetzes SchrAnfr B37 14.10.77 Drs 08/1015 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3858* C Anlage 80 Novellierung des Berlinförderungsgesetzes SchrAnfr B 38 14.10.77 Drs 08/1015 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3858* D Anlage 81 Steuerfreibetrag für Familienangehörige von Schwerbehinderten SchrAnfr B39 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3859* B Anlage 82 Abbau der gleichzeitigen Förderung durch das 3. Vermögensbildungsgesetz und das Wohnungsprämien- bzw. das Sparprämiengesetz sowie Höhe und Verwendung der eingesparten Mittel zu Vermögensbildungsmaßnahmen SchrAnfr B40 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B41 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B42 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B43 14.10.77 Drs 08/1015 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3859* C Anlage 83 Gründe der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeit steuerlicher Vorschriften; Maßnahmen zur Beseitigung nicht mit der Verfassung überein- ' stimmender Zustände auf diesem Gebiet SchrAnfr B44 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B45 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3859* C Anlage 84 Rückläufigkeit des deutschen Exports nach Polen im ersten Halbjahr 1977 SchrAnfr B46 14.10.77 Drs 08/1015 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3860* Anlage 85 Freigabe von in Griechenland produzierten deutschen Waffen zum Export in andere Länder SchrAnfr B47 14.10.77 Drs 08/1015 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3860* C Anlage 86 Einsparung von Mitarbeitern bei der Produktion des Kurzstreckenjets VFW 641 im Flugzeugkonzern VFW-Fokker sowie Schließung des VFW-Fokker-Werks in Speyer SchrAnfr B48 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD SchrAnfr B49 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3860* C Anlage 87 Finanzierung illiquider Unternehmen aus Mitteln des Arbeitsbeschaffungsprogramms zur Erhaltung der durch den Konkurs gefährdeten Arbeitsplätze SchrAnfr B50 14.10.77 Drs 08/1015 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3861* A Anlage 88 Berechnungsmodus für die Wirksamkeit des Kernenergiestroms und Auswirkungen der üblichen Methode auf die Energiepolitik SchrAnfr B51 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B52 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3861* C Anlage 89 Angabe der Mindestanforderungen in den Produktinformationen zum Energieverbrauch von Elektrogeräten SchrAnfr B53 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3862* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 IX Anlage 90 Notwendigkeit der Kopplung einer Genehmigung für Kernkraftwerke an das Vorhandensein eines Entsorgungszentrums bei ausreichenden Kapazitäten für die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente SchrAnfr B54 14.10.77 Drs 08/1015 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3862* D Anlage 91 Bedarf an Zwischenlagerkapazität für bestrahlte Brennelemente SchrAnfr B55 14.10.77 Drs 08/1015 Gerstein CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3863* B Anlage 92 Erlaß von Berufsausbildungsordnungen für alle Ausbildungsberufe SchrAnfr B56 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3863* C Anlage 93 Bevorzugung der Unternehmen in Zonenrandgebieten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge SchrAnfr B57 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3864* C Anlage 94 Umfang der Vernichtung bzw. kostenlosen Verteilung von Obst in der EG seit 1967 SchrAnfr B58 14.10.77 Drs 08/1015 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAnfr B59 14.10.77 Drs 08/1015 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 3865* B Anlage 95 Gefährdung des Wildbestandes durch den Einsatz chemischer Unkrautvernichtungsmittel in der Landwirtschaft SchrAnfr B60 14.10.77 Drs 08/1015 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 3866* A Anlage 96 Gewährung von Beihilfe für die Rücklieferung dicksaurer Magermilch ohne Abschluß von Lieferverträgen SchrAnfr B61 14.10.77 Drs 08/1015 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3866* B Die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 8/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 97 Höchstgrenzen des Jahresarbeitsverdienstes bei den einzelnen Berufsgenossenschaften; Änderung des § 1262 RVO (§ 39 AVG) zur Anrechnung der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf den höher liegenden Kinderzuschuß SchrAnfr B64 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B65 14.10. 77 Drs 08/1015 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3866* C Anlage 98 Herausnahme von Medikamenten gegen sogenannte geringfügige Gesundheitsstörungen aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und Auswirkungen insbesondere für Rentner SchrAnfr B66 14.10.77 Drs 08/1015 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B67 14.10.77 Drs 08/1015 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B68 14.10.77 Drs 08/1015 Pollmann CDU/CSU SchrAnfr B69 14.10.77 Drs 08/1015 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3867* A Anlage 99 Bedeutung der zu Anträgen z. B. auf Rentenbezüge und Anerkennung der Schwerbehinderung erstellten ärztlichen Gutachten für die Antragsteller SchrAnfr B70 14.10.77 Drs 08/1015 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3867* D Anlage 100 Fortführung des Sonderprogramms zur Überwindung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter SchrAnfr B71 14.10.77 Drs 08/1015 Burger CDU/CSU SchrAnfr B72 14.10.77 Drs 08/1015 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3868* A Anlage 101 Transfer der von türkischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland zur Rentenversicherung gezahlten Beiträge in die Türkei SchrAnfr B73 14.10.77 Drs 08/1015 Sybertz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3868* D Anlage 102 Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund des Kostendämpfungsgesetzes SchrAnfr B74 14.10.77 Drs 08/1015 Menzel SPD SchrAnfr B75 14.10.77 Drs 08/1015 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3869* A Anlage 103 Leistungen der Krankenkassen für die Behandlung suchtgefährdeter Menschen in Fachkliniken SchrAnfr B76 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3869* B Anlage 104 Beurteilung von Diplomen der Universität Bremen in dem Berufswahlmagazin der Bundesanstalt für Arbeit SchrAnfr B77 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Voss CDU/CSU SchrAnfr B78 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3869* D Anlage 105 Auswirkungen des Art. 56 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 auf den in unmittelbarer Nähe des französischen Kernkraftwerks Fessenheim liegenden Militärflugplatz Bremgarten SchrAnfr B79 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Vohrer FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3870* A Anlage 106 Flugblatt des Soldaten- und Reservistenkomitees Wiesbaden (SRKW) zum Fall Schleyer SchrAnfr B80 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3870* B Anlage 107 Äußerungen des deutschen Militärattachés in Chile, Oberst Gerd Mathes, über die Verdienste der chilenischen Regierung SchrAnfr B81 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B82 14.10.75 Drs 08/1015 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3870* D Anlage 108 Prüfung von Alternativstandorten zu der von der Bundeswehr geplanten Standortschießanlage in Landsberg SchrAnfr B83 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3870* D Anlage 109 Behinderung der Arbeit von Personalräten im Bereich der Bundeswehrverwaltung; Gerichtsurteil über die Unzulässigkeit der Einberufung eines Arbeitslosen bei Aussicht auf einen Arbeitsplatz SchrAnfr B84 14.10.77 Drs 08/1015 Peter SPD SchrAnfr B85 14.10.77 Drs 08/1015 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3871* C Anlage 110 Kritik an der Neuordnung des Kantinenwesens der Bundeswehr; Zahlung von Tagegeldern und zusätzlichen Leistungen an Pächter im Bereich der Heimbetriebsgesellschaft SchrAnfr B86 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD SchrAnfr B87 14.10.77 Drs 08/1015 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3872* B Anlage 111 Aufhebung des Halbierungserlasses vom 5. September 1942 zur Gleichstellung von psychisch und somatisch Kranken SchrAntw B88 14.10.77 Drs 08/1015 Picard CDU/CSU SchrAnfr B89 14.10.77 Drs 08/1015 Picard CDU/CSU SchrAnfr B90 14.10.77 Drs 08/1015 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3873* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 XI Anlage 112 Schutz der fränkischen Bocksbeutelflasche SchrAnfr B91 14.10.77 Drs 08/1015 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B92 14.10.77 Drs 08/1015 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3873* D Anlage 113 Anzahl der Kommunisten im Bundesvorstand der Naturfreunde-Jugend Deutschlands (NFJD) sowie Folgerungen daraus für die Gewährung von Bundesmitteln, die steuerliche Gemeinnützigkeit und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 des Jugendwohlfahrtsschutzgesetzes SchrAnfr B93 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU SchrAnfr B94 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU SchrAnfr B95 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU SchrAnfr B96 14.10.77 Drs 08/1015 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3874* B Anlage 114 Verbraucherschutz vor Textilien aus leichtentzündlichen Materialien SchrAnfr B97 14.10.77 Drs 08/1015 Engelhard FDP SchrAnfr B98 14.10.77 Drs 08/1015 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3874* C Anlage 115 Wirksamkeit der Schutzimpfungen gegen Grippe SchrAnfr B99 14.1037 Drs 08/1015 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3875* A Anlage 116 Ursachen für den Rückgang des Angebots an ambulanten Pflegediensten SchrAnfr B100 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3875* B Anlage 117 Einführung des Fachgebiets Rheumatologie zur Eindämmung der Krankheitsentwicklung SchrAnfr B101 14.10.77 Drs 08/1015 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3875* D Anlage 118 Beratungsstellen für Suchtgefährdete SchrAnfr B102 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3876* B Anlage 119 Schließung der Schwesternhelferinnen-Ausbildungsschule dès Malteserhilfsdienstes in Bockum-Hövel SchrAnfr B103 14.10.77 Drs 08/1015 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3876* C Anlage 120 . Bau der Rheinbrücke Voerde–Rheinberg der geplanten A 40 SchrAnfr B104 14.10.77 Drs 08/1015 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3876* D Anlage 121 Bau des Osnabrücker Zweigkanals im Rahmen des Ausbaus der Weststrecke des Mittellandkanals SchrAnfr B105 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* A Anlage 122 Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften SchrAnfr B106 14.10.77 Drs 08/1015 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* B Die Frage B 107 — Drucksache 08/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 123 Ausschilderung von Berlin als Zielstadt auf der Autobahn Frankfurt–Hannover SchrAnfr B108 14.1037 Drs 08/1015 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* C Anlage 124 Verwendung offener Güterwaggons für Phosphattransporte der Bundesbahn von Hamburg in die DDR, in die Tschechoslowakei und nach Ungarn XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 SchrAnfr B109 14.10.77 Drs 08/1015 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3877* D Anlage 125 Gegenwärtige und künftige Situation der Auszubildenden im Bereich der Bundesbahn und der Bundespost SchrAnfr B110 14.10.33 Drs 08/1015 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3878* B Anlage 126 Nutzen-Kosten-Verhältnis der Main-DonauVerbindung SchrAnfr B111 14.10.77 Drs 08/1015 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 3879* A Anlage 127 Festlegung der Höchstwerte für den Lärmschutz beim Straßenbau SchrAnfr B112 14.10.77 Drs 08/1015 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3879* C Anlage 128 Wegfall der Haltestelle Hamburg-Harburg für Schnell- und D-Züge SchrAnfr B113 14.10.77 Drs 08/1015 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 389* D Die Frage B114 — Drucksache 08/1015 vom 14. 10. 1977 — des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig Anlage 129 Störungen des Fernsehprogramms durch Bauprojekte SchrAnfr B115 14.10.77 Drs 08/1015 Wüster SPD SchrAnfr B116 14.10.33 Drs 08/1015 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 3880* A Anlage 130 Sicherung der Telegrammzustellung an Wochenenden in der Region München SchrAnfr B113 14.10.e Drs 08/1015 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3880* B Anlage 131 Überlastung des Fernsprechnetzes an Sonntagen SchrAnfr B118 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B119 14.10.33 Drs 08/1015 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3880* D Anlage 132 Indirekte Erhöhung der Gebühren für Telegramme SchrAnfr B120 14.10.33 Drs 08/1015 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3881 * B Anlage 133 Auflösung des Fernmeldebaubezirks Lübbecke i. Westf. SchrAnfr B121 14.10. 77 Drs 08/1015 Horstmeier CDU/CSU SchrAnfr B122 14.10.77 Drs 08/1015 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3881 * D Anlage 134 Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche in das Gebiet der europäischen Nachbarstaaten SchrAnfr B123 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3882* A Anlage 135 Verlust von Postsendungen im Jahr 1976 sowie deren Erstattung durch die Bundespost SchrAnfr B124 14.10.77 Drs 08/1015 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3882* B Anlage 136 Verteilung der Mittel für energiesparende und wärmeisolierende Maßnahmen an Wohngebäuden SchrAnfr B125 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B126 14.10.e Drs 08/1015 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 3882* C Anlage 137 Zeitdruck für den Bau des Entsorgungszentrums SchrAnfr B127 14.10.77 Drs 08/1015 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . .3882* C . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 XIII Anlage 138 Bedarf an elektrischer Energie bis 1990 SchrAnfr B128 14.10.77 Drs 08/1015 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3882* D Anlage 139 Kraftwerkskapazität im Jahr 1985; Zahl der in der Welt betriebenen Kernkraftwerke sowie Regelung des Entsorgungsproblems SchrAnfr B129 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B130 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3883* A Anlage 140 Auslaufen radioaktiven Kerosins in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe SchrAnfr B131 14.10.77 Drs 08/1015 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . 3883* D Anlage 141 Verhinderung von Unfällen beim Transport radioaktiven Materials SchrAnfr B132 14.10.77 Drs 08/1015 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 3884* B Anlage 142 Mittel für die Errichtung des deutsch-französischen Hochschulinstituts für Technologie in Saargemünd SchrAnfr B133 14.10.77 Drs 08/1015 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B134 14.10.77 Drs 08/1015 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B135 14.10.77 Drs 08/1015 Zeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3884* C Anlage 143 Gewährleistung der Gleichberechtigung aller im Arzneimittelgesetz berücksichtigten therapeutischen Richtungen an den deutschen medizinischen Fakultäten SchrAnfr B136 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3885* B Anlage 144 Verbesserung der Ausbildung und der beruflichen Chancen von Wirtschaftswissenschaftlern SchrAnfr B137 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B138 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B139 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B140 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3885* B Anlage 145 Verweisung der sich an die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen wendenden Studienbewerber an den Ring Christlich Demokratischer Studenten SchrAnfr B141 14.10.77 Drs 08/1015 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3887* B Anlage 146 Textilhilfe für Entwicklungsländer SchrAnfr B142 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3887* D Anlage 147 Verwendung der im Zusammenhang mit dem Projekt Selebi Pikwe/Botsuana erstellten Bauten SchrAnfr B143 14.10.77 Drs 08/1015 Werner CDU/CSU SchrAnfr B144 14.10.77 Drs 08/1015 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3888* B Anlage 148 Verwendung der im Lager Selebi Pikwe/ Botsuana erstellten Bauten als Gefängnis SchrAnfr B145 14.10.77 Drs 08/1015 Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B146 14.10.77 Drs 08/1015 Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3888* C Anlage 149 Verwendung des Lagers Selebi Pikwe/ Botsuana SchrAnfr B147 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Fischer CDU/CSU SchrAnfr B148 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3889* A XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 150 Verwendung des Lagers Selebi Pikwe/ Botsuana SchrAnfr B149 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B150 14.10.77 Drs 08/1015 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3889* B Anlage 151 Entwicklungshilfe und Rüstungsexporte der Industrieländer an die Länder der Dritten Welt SchrAnfr B151 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Simonis CDU/CSU SchrAnfr B152 14.10.77 Drs 08/1015 Frau Simonis CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3889* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3829* Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen B 11 und 12) (40. Sitzung, Seite 3115 *, Anlage 9) : Wie in meiner Antwort auf Ihre o. b. Frage zugesagt, teile ich Ihnen hiermit die Zahl der seit 1949 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten mit: Es sind seit 1949 bis einschließlich 27. September 1977 200 Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Auf die einzelnen Legislaturperioden verteilt sich die Anzahl der Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand wie folgt: I. Legislaturperiode: — II. Legislaturperiode: 8 Personen, III. Legislaturperiode: 17 Personen, IV. Legislaturperiode : 7 Personen, V. Legislaturperiode: 23 Personen, VI. Legislaturperiode : 77 Personen, VII. Legislaturperiode: 55 Personen, VIII. Legislaturperiode bis zum 27.9.1977: 13 Personen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 1): Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnisdes neuen Internationalen Zuckerabkommens vor allem in seinen Auswirkungen auf die Situation der gesamten Zuckerwirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland? Das neue Internationale Zuckerabkommen tritt zum 1. Januar 1978 in Kraft, wenn sich bis dahin 60 % der Exportländer und 50 % der Importländer zum Beitritt entschließen. Über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Bestimmungen können derzeit noch keinerlei verbindliche Aussagen gemacht werden. Soviel kann jedoch schon heute festgestellt werden: Die Konferenz hat sich für ein Abkommensinstrumentarium entschieden, das den Weltmarkt mittels Exportquoten künstlich aufteilt. Derartige Abkommen sind in der Vergangenheit den Beweis ihrer Funktionsfähigkeit schuldig geblieben. Das Abkommen wird von Anfang an vor eine schwere Probe gestellt. Dafür sprechen folgende Fakten: Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. Der Mindestpreis ist mit 11 cts je lb bei einer Preisspanne von 11 bis 21 cts im Verhältnis zum gegenwärtigen Weltmarktpreis von 7 cts sehr hoch angesetzt. 2. Bei der Aufteilung des Weltmarktes sind die EG- Exporte nicht ausreichend berücksichtigt. 3. Der Weltzuckermarkt ist mit strukturellen Überschüssen belastet. Die Bundesregierung bedauert, daß es der EG nicht gelungen ist, die anderen Verhandlungspartner davon zu überzeugen, daß ihre Abkommenskonzeption, basierend 1. auf einer realistischen Preisspanne von .8-20 cts und 2. auf einem System nationaler, international koordinierter Lagerhaltung, einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung des Zukkermarktes hätte leisten können. Diese Lösung wäre wegen ihrer größeren Flexibilität gegenüber einer Exportquotenregelung vorzuziehen gewesen. Dennoch hat sich die EG die Möglichkeit eines späteren Beitritts zu Sonderbedingungen offengehalten. Innerhalb der Gemeinschaft muß nun geprüft werden — und diesen Beratungen kann nicht vorgegriffen werden —, ob, ggf. wann und unter welchen Bedingungen ein solcher Schritt sinnvoll erscheint. Bei diesen Überlegungen ist für die EG in erster Linie entscheidend, ob die OPEC-Staaten, die Mittelmeerländer, die Schweiz und Norwegen dem Abkommen beitreten. Hiervon wird auch abhängen, welche Auswirkung die im Abkommen vereinbarte Begrenzung der Importe aus Nichtmitgliedsländern auf die EG-Zuckerexporte hat. Ferner wird eine wichtige Rolle spielen, wie sich das Angebot/Nachfrageverhältnis von Weiß- und Rohzucker am Weltmarkt entwickelt. Über das Ausmaß der abkommensbedingten Auswirkungen im Falle eines Nichtbeitritts sind konkrete Aussagen z. Z. noch nicht möglich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 2 und 3): Treffen Pressemeldungen zu, daß die „DDR", nachdem „DDR-Organe den ARD-Korrespondenten Lehmann am letzten Wochenende bei seiner journalistischen Tätigkeit in Ost-Berlin durch mittelbare Androhung der Ausweisung behindert hatten und eine angeblich unbekannte Person ihn nach Abschluß seiner Dreharbeiten von hinten angefallen und ihm seine Kamera entrissen hatte, ihr Bedauern gegenüber der Bundesregierung lediglich in der Weise aussprach, daß sie sich gegenüber dem Vertreter der Bundesregierung auf eine Äußerung des Bedauerns bezog, die sie gegenüber dem Leiter des Ostberliner ARD-Büros, Pleitgen, gemacht hatte und deren Gegenstand nicht das rechtswidrige Handeln von „DDR"-Organen war, sondern nur das rechtswidrige Handeln des angeblich Unbekannten, und wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls mit einer solchen Erklärung begnügen? 3830* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Welche Motive hat die Bundesregierung gegebenenfalls hierfür, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um künftige Fälle der genannten Art zu verhindern? Der Stellvertretende Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland hat am 11. Oktober 1977 im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR namens der Bundesregierung nachdrücklich Verwahrung gegen die Behinderung des ARD-Korrespondenten Lutz Lehmann in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1977 bei seiner journalistischen Tätigkeit in Berlin (Ost) eingelegt. Er hat unterstrichen, daß die Bundesregierung den Vorgang als gravierend ansieht, und der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die ordnungsgemäße journalistische Arbeit in Zukunft nicht behindert wird und sich ähnliches nicht wiederholen werde. Die Bundesregierung hat damit zum Ausdruck gebracht, daß sie in Vorfällen dieser Art die Gefahr einer Belastung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten sieht. Aus dem Gespräch im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten kann mitgeteilt werden, daß der Vertreter des Ministeriums unter anderem darauf verwies, daß man dem ARD-Vertreter sein Bedauern ausgesprochen habe. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß zu zweifeln, daß sich dieses Bedauern auf den ganzen Vorfall bezieht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 4 und 5): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungssdiwacher Jugendlicher zu verbessern? Was hat die Bundesregierung bisher getan, um lern- und leistungsschwachen Jugendlichen zu Ausbildungsplätzen zu verhelfen? Die Bundesregierung setzt sich seit langem dafür ein, daß geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungsschwacher Jugendlicher verwirklicht werden; sie wird sich diesem Ziel auch weiterhin besonders widmen. Die Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungsschwacher Jugendlicher hängen — wegen der Konkurrenz auf dem Ausbildungsstellenmarkt mit leistungsstärkeren Jugendlichen — erheblich von der allgemeinen Ausbildungsplatzsituation ab. Es ist daher zu berücksichtigen, daß alle Maßnahmen zur Erhöhung des allgemeinen Ausbildungsplatzangebots zugleich wesentlich zur Verbesserung der Ausbildungsplatzchancen lern- und leistungsschwacher Jugendlicher beitragen. Darüber hinaus ist auf eine Reihe von Maßnahmen — sowohl im Bereich der finanziellen Förderung als auch der Ordnung der Berufsausbildung — hinzuweisen, die — unmittelbar — auf eine Verbesserung der Ausbildungschancen der lern- und leistungsschwachen Jugendlichen hinzielen. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Maßnahmen: Die Bundesregierung wird wie bisher die Bemühungen der Bundesanstalt für Arbeit unterstützen, die Zahl der von ihr finanzierten vorberuflichen Förderungsmaßnahmen zu erhöhen. Diese berufsvorbereitenden Maßnahmen sollen u. a. Jugendliche, die als Abgänger von Sonderschulen für Lernbehinderte oder vergleichbare Abgänger aus Hauptschulen nicht sofort mit einer Berufsausbildung beginnen können, hierzu befähigen. Nach dem Stand vom Mai 1977 fördert die Bundesanstalt für Arbeit als vorberufliche Maßnahmen im einzelnen 111 „Grundausbildungslehrgänge" mit ca. 3 000 Teilnehmern, 340 „Förderlehrgänge" (zur Förderung der Berufsreife) mit ca. 14 000 Teilnehmern und insgesamt 277 „Lehrgänge zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten" mit ca. 8 650 Teilnehmern. Der Umfang dieser Maßnahmen wurde damit gegenüber den Vorjahren weiter vergrößert. Einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Ausbildungsplatzchancen solcher Jugendlicher erwartet die Bundesregierung von den von ihr in Abstimmung mit den Ländern geförderten Modellversuchen, die zum Teil eine Verbesserung der Bildungs- und Berufsberatung zum Ziel haben, zum Teil der Erprobung von Sonderformen des Berufsgrundbildungsjahres in Vollzeitschulen dienen. Die Bundesregierung mißt der finanziellen Förderung vôn beruflichen Rehabilitationseinrichtungen gemäß dem Aktionsprogramm zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten von 1970 besondere Bedeutung bei. Speziell für behinderte Jugendliche, die nicht gemeinsam mit Nichtbehinderten ausgebildet werden können, werden in verstärktem Maße Berufsbildungswerke mit Investitionsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit sowie des Bundes und der Länder errichtet. Mit der Verwirklichung der ersten Ausbaustufe (1978/1979) des bundesweiten Netzes von Berufsbildungswerken werden 3 500 Ausbildungsplätze für Lernbehinderte zur Verfügung stehen. In einer weiteren Ausbaustufe ist vorgesehen, diese Zahl um 2 500 auf dann insgesamt 6 000 Plätze zu erweitern. Außerdem kann die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der individuellen Förderung die durch die betriebliche Ausbildung Behinderter, auch Lernbehinderter, entstehenden Mehraufwendungen übernehmen und die berufliche Ausbildung Behinderter in Rehabilitationseinrichtungen fördern. Soweit es sich bei den lern- und leistungsschwachen Jugendlichen um Schwerbehinderte oder Gleichstellungsfähige im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 29. April 1974 handelt, sind folgende Regelungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsstellensituation zu erwähnen: — Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht auch Ausbildungsplätze für jugendliche Schwerbehinderte zur Verfügung zu stellen. — Solche behinderten Jugendlichen, die zu ihrer Ausbildung oder sonstigen beruflichen Bildung eingestellt werden, können vom Arbeitsamt auf Antrag auf Pflichtplätze mehrfach angerechnet werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3831' — Die Hauptfürsorgestelle gewährt als Teil der „nachgehende Hilfe im Arbeitsleben" finanzielle Zuwendungen zur Einrichtung und behinderungsgerechten Ausstattung der Ausbildungsplätze. — Schließlich haben Arbeitgeber bis zum 1. September 1977 unter bestimmten Voraussetzungen Förderbeträge von 18 000 bzw. 15 000 DM aus dem „Sonderprogramm" des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte" erhalten, wenn sie Schwerbehinderte oder Gleichgestellte zu ihrer Ausbildung eingestellt haben. Durch dieses Programm, das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz finanziert worden ist, konnten in rd. 890 Fällen auch schwerbehinderte Jugendliche in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden. Derzeit wird zusammen mit den Ländern geprüft, ob das Programm unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungssituation behinderter Jugendlicher erneut mit einem Volumen von 100 Millionen DM aufgelegt werden kann. Im Hinblick auf die Ordnung der Ausbildungsgänge, die lern- und leistungsschwachen Jugendlichen angeboten werden können, ist folgendes zu bemerken: Die bestehenden 455 anerkannten Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung weisen in den theoretischen und praktischen Anforderungen bereits erhebliche Unterschiede auf. Jugendliche mit stärker praktischen Befähigungen werden daher unter Umständen anerkannte Ausbildungsberufe finden können, die ihrem Lernverhalten besonders entsprechen. Grundsätzlich ist nach Auffassung der Bundesregierung anzustreben, daß auch lern- und leistungsschwache Jugendliche in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Es darf aber nicht übersehen werden, daß es Behinderte gibt, bei denen dieses Ziel nicht zu erreichen ist. Für diese Behinderten werden besondere Ausbildungsgänge angeboten. Zahlreiche zuständige Stellen (vor allem Kammern) haben auf der Grundlage ihrer Regelungskompetenz nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung entsprechende Ausbildungsvorschriften erlassen. Zur Zeit gibt es 149 verschiedene Kammerregelungen für 56 Ausbildungsgänge, was auf eine Zersplitterung hindeutet. Die Bundesregierung hält es für möglich, daß auf der Grundlage des geltenden Rechts durch Empfehlungen an die zuständigen Stellen eine einheitliche Gestaltung von Sonderregelungen zugunsten behinderter Jugendlicher herbeigeführt wird. Der nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz beim Bundesinstitut für Berufsbildung errichtete Ausschuß für Fragen Behinderter wird sich vorrangig mit diesem Problem befassen. Hierzu hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen dem Bundesinstitut für Berufsbildung zugeleitet. Durch eine Vereinheitlichung der Kammerregelungen, die eine berufliche Qualifizierung sichern sollen, können ebenfalls die Ausbildungsplatzchancen dieser Jugendlichen erhöht werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 8) : Hält die Bundesregierung die derzeitigen Einkommensgrenzen zur Wohnberechtigung im sozialen Wohnungsbau insbesondere für junge Ehepaare, die zunächst beide noch berufstätig sind, um den Hausstand leichter einrichten zu können, noch für ausreichend, und ist die Bundesregierung zu einer alsbaldigen Überprüfung der in Frage kommenden Einkommensgrenzen bzw. zu einer Lockerung der Belegungsbindung mit dem Ziel bereit, jungen Ehepaaren den Bezug von Sozialwohnungen zu erleichtern? Auch nach der derzeit geltenden Einkommensgrenze, die immerhin für junge Ehepaare 2 750,— DM beträgt, können gegenwärtig noch nicht immer alle wohnberechtigten Bewerber in den freiwerdenden oder neu geschaffenen Sozialmietwohnungen untergebracht werden. Es ist auch nicht zu erwarten, daß sich in nächster Zeit die allgemeinen Einkommensverhältnisse in dem gleichen Maße wie in früheren Jahren verändern. Von den für den Wohnungsbau zuständigen Länderministern ist daher bisher eine generelle Erhöhung der Einkommensgrenze noch nicht gefordert worden. Entsprechend dem Petitum des Bundestages in der Entschließung vom Juni 1976, die Einkommensgrenze für das Wohngeld der des sozialen Wohnungsbaues stärker anzupassen, wird die am 1. Januar 1978 in Kraft tretende Wohngeldnovelle diese Grenzen im Ergebnis weitgehend annähern. Eine Erhöhung der Grenze für den sozialen Wohnungsbau würde daher den Abstand wieder vergrößern. Im übrigen wird auch die vorgesehene Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages, der bei der Ermittlung der Einkommensgrenze berücksichtigt wird, zu einer gewissen Steigerung der Bruttogrenzbeträge führen, was sich namentlich bei jungen Eheleuten, die beide berufstätig sind, günstig auswirken wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Bewilligungsstellen für Wohngeld jährlich Verwaltungsaufwendungen von mehr als 100 Millionen DM dadurch entstehen (und bei den Sozialämtern noch einmal in gleicher Höhe), daß Wohngeld für Sozialhilfeempfänger gezahlt wird, dieses Wohngeld aber in der Praxis nicht den Sozialhilfeempfängern zugute kommt, sondern an die Sozialämter überwiesen wird, und gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen (Änderung des Sozialhilfegesetzes o. ä.), um diesen erheblichen Verwaltungsaufwand zu beseitigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Wohngeldgewährung an Sozialhilfeempfänger sowohl bei den Wohngeldbewilligungsstellen als auch bei den Sozialämtern Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist bisher noch nicht repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet ermittelt worden, dürfte aber die genannte Summe nicht erreichen. Nach dem Wohngeld- und Mietenbericht 1977, in dem der Verwaltungsaufwand bei der Durchführung des Zweiten Wohngeldgesetzes im Jahre 1975- mit 3832* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 insgesamt 147 Millionen DM beziffert worden ist, dürfte der anteilige Verwaltungsaufwand für Wohngeldanträge von Sozialhilfeempfängern im gesamten Bundesgebiet im Jahre 1975 etwa 30 Millionen DM betragen haben. Bei den Sozialämtern entstehen im übrigen nicht in gleicher Höhe Verwaltungskosten, da hier das Wohngeld nur einen Berechnungsfaktor darstellt. Die Doppelgleisigkeit bei der Gewährung von Wohngeld und Sozialhilfe ist eine Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969, mit dem der Ausschluß der Sozialhilfeempfänger vom Wohngeldbezug im 1. WoGG für verfassungswidrig erklärt worden war. Der hierdurch entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwand ist durch eine in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz getroffene Regelung für das Zusammenwirken der Wohngeldstellen mit den Trägern der Sozialhilfe auf ein Mindestmaß verringert worden. Die Bundesregierung strebt — wie im Wohngeld- und Mietenbericht 1977 ausgeführt — an, daß bei der Einordnung der einzelnen Sozialleistungen in das Sozialgesetzbuch diese so gegeneinander abgegrenzt werden, daß für die Sicherung des Wohnens nach Möglichkeit jeweils nur eine Sozialleistung beansprucht werden kann. Soweit mehrere Leistungsansprüche nebeneinander bestehenbleiben müssen, wird geprüft werden, ob zur Regelung der Konkurrenzverhältnisse Lösungen vorgesehen werden können, durch die der Verwaltungsaufwand über das erreichte Maß hinaus vermindert wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 16 und 17): Welche Auswirkungen ergeben sich insbesondere auf die Exportchancen der deutschen Industrie, wenn im Inland keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden? Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat eine Steigerung des Strompreises über das bisherige Niveau hinaus, und wie wird dadurch die Konkurrenzsituation der deutschen Wirtschaft beeinflußt? Zu Frage A 16: Wenn im Inland keine neuen Kernkraftwerke mehr gebaut werden könnten, würde die ausländische Kundschaft das Vertrauen in die Sicherheit und Ausgereiftheit der deutschen Technik verlieren. Dies gilt insbesondere bei einem längerfristigen Moratorium, zumal dann auch keine neuen inländischen Referenzkraftwerke mehr vorgewiesen werden könnten. Die ausländische Konkurrenz trägt diese Argumente zum Teil heute schon gegen die deutsche Kernkraftwerksindustrie vor. Zu Frage A 17: Der Preis für den von den einzelnen Unternehmen benötigten Strom ist für Höhe und künftige Entwicklung der Produktionskosten mitbestimmend. Wichtige Faktoren sind daneben z. B. aber auch die Material- und Lohnkosten, die Kosten für -die Bereitstellung des erforderlichen Kapitals und die Kosten für Umweltschutzauflagen. Bei Branchen, die aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen sehr stromintensiv sind, oder bei Unternehmen, die in besonders hartem Wettbewerb stehen, kann der Strompreis sogar existenzbestimmend sein — dies auch vor dem Hintergrund, daß in verschiedenen dieser. Sektoren bereits heute die Ertragslage außerordentlich schwierig ist (z. B. Aluminium- oder Stahlindustrie). Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen eine Steigerung des gegenwärtigen Strompreisniveaus mit sich bringt und wie dadurch die Konkurrenzsituation der deutschen Wirtschaft beeinflußt wird, läßt sich nicht generell beantworten. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, welches Ausmaß evtl. Strompreissteigerungen haben werden und wie die Strompreisentwicklung in Ländern verläuft, mit deren Industrie die deutsche Wirtschaft in Konkurrenz steht. Eine auf die Bundesrepublik beschränkte stärkere Anhebung des Strompreisniveaus würde den ausländischen Konkurrenzdruck insbesondere auf die deutsche stromintensive Industrie verstärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 22 und 23) : Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung, wenn die weitere Genehmigung von Kernkraftwerken abhängig gemacht wird unter anderem von der ersten Teilerrichtungsgenehmigung des Entsorgungszentrums? In welchem Umfange wird die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland durch den Stopp von Errichtungsgenehmigungen auf neue Kernkraftwerke berührt, und welche Auswirkungen ergeben sich insbesondere in der Kraftwerksindustrie und in der Zulieferungsindustrie? Zu Frage A 22: Der Zeitpunkt, zu dem die erste Teilerrichtungsgenehmigung des Entsorgungszentrums erteilt wird, kann gegenwärtig noch nicht exakt bestimmt werden, da es sich um einen neuartigen Genehmigungstatbestand handelt. Wenn der Baubeginn weiterer Kernkraftwerke von der ersten Teilerrichtungsgenehmigung des Entsorgungszentrums abhängig gemacht werden sollte, könnten in unterschiedlichem Ausmaß insbesondere alle die Kernkraftwerke betroffen sein, für die eine erste Teilerrichtungsgenehmigung schon beantragt wurde. Dies gilt vor allem für die beantragten Kernkraftwerke, deren Genehmigungsverfahren schon sehr weit fortgeschritten ist. Auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen hat die Bundesregierung nicht nur in den energiepolitischen Grundlinien und Eckwerten zur Fortschreibung des Energieprogramms, sondern auch in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3833* den Antworten auf die Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD /FDP (Drucksache 8/569) vom 8. Juni 1977 hingewiesen. Zu Frage A 23: Verzögerungen von Kernkraftwerksbauten bedeuten die Gefahr einer Erhöhung der Stromkosten. Dies könnte die Wettbewerbsfähigkeit von Teilen der NE-Metallindustrie, der Stahlerzeugung sowie der Chemischen und der Zementindustrie beeinträchtigen, die Nachfrage nach Erzeugnissen der elektrotechnischen Industrie, des Maschinenbaus, der Stahl- und der Bauindustrie vermindern und die regionalen Disparitäten der wirtschaftlichen Entwicklung verstärken. Wenn die Blockierung von Kernkraftwerksbauten anhält, besteht außerdem die Gefahr des Verlustes energiepolitischer Optionen, z. B. der Kohleveredlung. Eine Abwanderung qualifizierter Fachkräfte aus der Kraftwerksindustrie sowie aus dem Bereich der Zulieferer und damit Verlust des entsprechenden Know-how ist zu befürchten. Auch dürften Positionen auf Exportmärkten schwerer zu halten sein. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 47): Ist die Bundesregierung, nachdem das neue Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Verbraucherschutz in der Wirtschaft verstärkt hat, bereit zu prüfen, ob und inwieweit die Vorschriften des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Bereich der Unternehmen der öffentlichen Hand, z. B. bei Bahn, Post und der öffentlichen Energiewirtschaft zur Geltung kommen müssen? Die Bundesregierung ist zu einer solchen Prüfung nicht nur bereit, sie hat sie in ihrem Verantwortungsbereich bereits unmittelbar nach der Verkündung des AGB-Gesetzes in die Wege geleitet. So wird beim Bundesminister für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Vertretern der Verbraucher und der Energieversorgungswirtschaft eine Verordnung vorbereitet, durch die die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas den heutigen technischen und rechtlichen Gegebenheiten und insbesondere auch den Erfordernissen eines angemessenen- Verbraucherschutzes angepaßt werden sollen. Nach Abschluß dieser Arbeiten ist vorgesehen, auch die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme und Wasser im Verordnungswege unter Anlehnung an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes innerhalb der durch das AGB-Gesetz gesetzten Dreijahresfrist (§ 28 Abs. 3) zu regeln. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat nach Überprüfung der im Postgesetz festgelegten Haftungsregelungen eine Reihe von Verbesserungen angekündigt, durch die den Belangen der Postbenutzer in höherem Maße als bisher Rechnung getragen werden soll. Auch die für die Benutzer der Eisenbahnen geltenden Haftungsgrenzen — es gibt solche nur für den Bereich der Beförderung von Gütern und Gepäck — werden derzeit überprüft. Auf Initiative des Bundesministers des Innern haben die für die Aufstellung kommunaler Mustersatzungen zuständigen Stellen (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie die Innenminister der Länder) eine Überprüfung der kommunalen Mustersatzungen im Hinblick auf etwa notwendige Anpassungen an die Grundgedanken des AGB-Gesetzes zugesagt. Mit rechtlichen Mitteln kann die Bundesregierung auf diesen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung allerdings keinen Einfluß nehmen. Es muß an dieser Stelle auch einmal darauf hingewiesen werden, daß — von einigen wenigen und überschaubaren Einzelpunkten abgesehen — die Bedingungen im öffentlichen Dienstleistungsbereich keineswegs so benutzerfeindlich sind, wie dies in manchen pauschalen Verlautbarungen dargestellt wird. Man darf ferner die im öffentlichen Dienstleistungsbereich gegebenen Besonderheiten wie z. B. Anschlußzwang, Tarifgebundenheit und die Notwendigkeit zur jederzeitigen Leistungsbereitschaft nicht übersehen, die eine uneingeschränkte Gleichstellung mit der privaten Wirtschaft nicht zulassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 52 und 53): Was ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen für die Schaffung einer Alkoholmarktordnung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft? Was gedenkt die Bundesregierung nach Verabschiedung der Alkoholmarktordnung zu tun, um den Bestand der rund 600 Kornbrennereien, 700 Kartoffelbrennereien und 30 000 Abfindungsbrennereien in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern bzw. den Übergang zu vernünftigen Betriebsgrößen zu erleichtern? Zu Frage A 52: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Rat im Dezember 1976 einen Vorschlag für eine gemeinsame Alkoholmarktordnung vorgelegt. Der Vorschlag wird seit Januar 1977 in der Arbeitsgruppe Alkohol des Rates behandelt. Es zeigen sich dabei große Meinungsdifferenzen. Wegen der besonderen Schwierigkeiten der zu lösenden Probleme kann nicht mehr damit gerechnet werden, daß sich die Terminvorstellungen der Kommission über das Inkrafttreten der Marktordnung am 1. Januar 1978 verwirklichen lassen. Zu Frage A 53: Die Bundesregierung wird nach der Verabschiedung der Alkoholmarktordnung nur im Rahmen dieser Marktregelung tätig werden können, um den Bestand der deutschen Brennereien zu sichern. Mithin dürfte dann für nationale Maßnahmen in dieser Richtung nur noch ein beschränkter Raum vorhanden sein. 3834* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 58) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesfinanzministerium die Frist zur Vermeidung von wechselseitigen 7 b-begünstigten Anschaffungsgeschäften von 5 auf 2 Jahre herabzusetzen beabsichtigt, und wie will sie verhindern, daß die Intention des 7 b-Gesetzes durch Immobilientausch unter Begüterten verfälscht wird? Nach § 7 b Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes können erhöhte Absetzungen nicht vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung anschafft und im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung an den Veräußerer ein entsprechendes Objekt veräußert. Wann der zeitliche Zusammenhang als gegeben anzunehmen ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Im Einführungserlaß zu dem Änderungsgesetz wurde daher im Einvernehmen mit den Ländern bestimmt, daß ein zeitlicher Zusammenhang immer dann besteht, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als zwei Jahren liegt. Auch bei längeren Zeiträumen ist eine Prüfung durch die Finanzbehörden damit nicht ausgeschlossen. Zusammen mit der gesetzlichen Regelung, wonach jeder Steuerpflichtige in seinem Leben nur einmal die erhöhten Absetzungen des § 7 b Einkommensteuergesetz für ein begünstigtes Objekt in Anspruch nehmen darf, reicht dieser Grundsatz nach Auffassung der Bundesregierung aus, um zu verhindern, daß die Intention des § 7 b Einkommensteuergesetz verfälscht wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1015 Fragen A 65 und 66) : Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Einsparung von Energiemaßnahmen, die — wie z. B. die Einführung einer Sondersteuer für Energie in Frankreich — sicherstellen, daß nicht länger private Haushalte mit geringerem Energieverbrauch gegenüber den Großabnehmern durch ungünstigere Tarife benachteiligt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung einer Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer statt wie bisher nach dem Hubraum der einzelnen Modelle nach dem Kraftstoffverbrauch auf den Energiebedarf? Zu Frage A 65: Die Bundesregierung überprüft derzeit im Rahmen der Energieeinsparung die Tarifstrukturen im Elektrizitätsbereich. Es ist nicht beabsichtigt, die Tarifstrukturen zu Lasten industrieller Großabnehmer zu verändern. Die Prüfung konzentriert sich darauf, energiesparende Elemente in der Bundestarifordnung Elektrizität zu verstärken. Hierbei mißt die Bundesregierung der Kostenorientierung die notwendige Bedeutung zu. Dieser Grundsatz muß auch für die sich außerhalb der Tarifordnung vollziehende Preisgestaltung gegenüber Großabnehmern gelten. Tarifliche Differenzierungen gegenüber privaten Haushalten, die den unterschiedlichen Kostengegebenheiten Rechnung tragen, sind deshalb sachgerecht. Im übrigen muß vermieden werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu verschlechtern. Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei gewerblichen und industriellen Großabnehmern aus Kostengründen ohnehin auf eine rationelle Energieverwendung geachtet wird. Die Erhebung einer Sondersteuer für Großabnehmer erscheint in diesem Zusammenhang zur Energieeinsparung nicht geeignet. Zu Frage A 66: Wie in den Grundlinien und Eckwerten vom 23. März 1977 verkündet, wird die Bundesregierung im Falle einer Reform der Kraftfahrzeugsteuer den Gesichtspunkten der Energieeinsparung Rechnung tragen. Ob Energieeinsparungen und damit Auswirkungen auf dem Energiemarkt durch eine Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftstoffverbrauch erreichbar sind, ist umstritten. Dies gilt auch für die beiden denkbaren Modelle — Normsteuer oder Verbrauchsteuer —, deren Verwirklichung darüber hinaus eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Die Normsteuer wäre nach dem Normverbrauch zu bemessen, der nach einem festgelegten Verfahren für jeden Fahrzeugtyp ermittelt werden müßte. Die Ermittlung eines die realen Verhältnisse widerspiegelnden Normverbrauchs dürfte jedoch auf Schwierigkeiten stoßen, weil hierbei die individuell sehr unterschiedlichen Fahrzustände und -gewohnheiten der Autofahrer repräsentativ zu gewichten wären. Eine Orientierung der Automobilhersteller allein am Normverbrauch muß nicht notwendig zu sparsamen Fahrzeugen führen. Die Verbrauchsteuer müßte nach dem tatsächlich aufgetretenen Verbrauch durch Vollumlegung der bisherigen Hubraumsteuer auf die Mineralölsteuer bemessen werden. Dies würde zu einer Erhöhung des Literpreises für Vergaser- und Dieselkraftstoff um 0,15 DM/1 führen und bei gleichem Steueraufkommen eine stärkere Belastung der Kraftfahrer bedeuten, die aus beruflichen Gründen auf hohe Kilometerleistungen angewiesen sind (Pendler, Handelsverkehr etc.), während Fahrzeughalter mit unterdurchschnittlichen Fahrleistungen, wie z. B. Zweitwagenbesitzer, entlastet würden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 67 und 68) : Warum hält es die Bundesregierung weiterhin für notwendig, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vertriebenen oder Flüchtlingen im Verhältnis zu anderen ein Preisprivileg einzuräumen, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3835* auch wenn bei den begünstigten Firmen schon auf Grund ihres Alters angenommen werden müßte, daß ihre Inhaber längst als eingegliedert angesehen werden müßten? Prüft die Bundesregierung Änderungsvorschläge mit dem Ziel, eine zu weit gehende Begünstigung und damit Wettbewerbsverzerrungen abzubauen? Zu Frage A 67: Ich teile Ihre in der Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß Vertriebenen und Flüchtlingen nur so lange Vergünstigungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eingeräumt werden sollten, wie sich die Vertreibung noch auf die wirtschaftliche und soziale Lage dieses Personenkreises auswirkt. Das Bundesvertriebenengesetz — BVFG — sieht indessen bereits vor, daß ein Angehöriger des angesprochenen Personenkreises, der in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach seinem früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße eingegliedert ist, diese Vergünstigung im Wege des sog. Aussteuerungsverfahrens (§ 13 BVFG) verliert. Über die Beendigung der Vorzugsstellung entscheiden die zentralen Dienststellen der Länder (Landesflüchtlingsverwaltungen) oder die von ihnen bestimmten Behörden bzw. die Entschädigungsorgane der Länder. Zu Frage A 68: Das Bundesministerium für Wirtschaft steht seit geraumer Zeit in Verhandlungen mit den Ländern, um die Überprüfung der Eingliederung wirksamer zu gestalten. Es besteht bereits ein Vorschlag Schleswig-Holsteins, die Vergünstigung nach § 74 BVFG auf 10 Jahre nach Errichtung eines Betriebes zu beschränken. Dieser Vorschlag soll zu gegebener Zeit vom Wirtschafts- und Agrarausschuß der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen behandelt werden. In jedem Fall wird eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 69 und 70) : Welche Konsequenzen ergeben sich für den deutschen und europäischen Energiemarkt und für unsere Energiepolitik, wenn — wie in „Les Echos", Paris, vom 15. September 1977 gemeldet — die internationalen großen Ölgeselischaften, wie Esso, Shell, BP verstärkt ins Kohlengeschäft einsteigen? Wie bewertet die Bundesregierung die drastische Reduzierung der Kokserzeugung in der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang mit der vom „WD Energiewirtschaft", Düsseldorf, vom 29. September 1977 verbreiteten Meldung, daß Kanada seine Kokskohlenförderung stark ausbauen will? Zu Frage A 69: Angesichts des erwarteten steigenden Weltbedarfs an Kohle wird die Kohleförderung insbesondere in Ländern, in denen die Kohle mit wesentlich günstigeren Kosten gefördert werden kann als bei uns, weiter ausgebaut werden. Es ist richtig, daß u. a. auch die internationalen Ölgesellschaften aus verschiedenen Gründen Kohlebeteiligungen erwerben. Daß diese Beteiligung der Olgesellschaften spezifische Konsequenzen für den deutschen und europäischen Energiemarkt und für unsere Energiepolitik haben wird, ist bisher nicht zu erkennen. Allerdings ist generell mit einem steigenden Angebot von Kohle aus Drittländern zu rechnen, wodurch sich die Wettbewerbsposition der deutschen Kohle in den übrigen EG-Ländern und auf dem Weltmarkt weiter verschlechtern könnte. Die deutsche Energiepolitik ist darauf ausgerichtet, die heimischen Kohlevorkommen für unsere Energieversorgung optimal zu nutzen, und hat demzufolge die Importe von Drittlandskohle gesetzlich beschränkt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch die europäische Energiepolitik an ihrem bisherigen Ziel festhält, die eigene Kohleförderung in der Gemeinschaft in der bisherigen Größenordnung zur Sicherung der Versorgung aufrechtzuerhalten. Zu Frage A 70: Die Ruhrkohle AG hat die Stillegung von fünf ohnehin unwirtschaftlichen Kokereien beschlossen, um ihre Koksproduktion an die mittelfristig geringer eingeschätzten Absatzmöglichkeiten im Bereich der europäischen Eisen- und Stahlindustrie anzupassen. Eine Verminderung der Förderkapazität für Kokskohle ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Die Aufschließung neuer Kokskohlelagerstätten u. a. in Kanada, an der übrigens auch die Ruhrkohle AG beteiligt ist, dient dazu, rechtzeitige Vorsorge für den langfristig ansteigenden Weltbedarf an Kokskohle zu treffen. Die Kohle kann in Kanada und auch in anderen Ländern der Welt aufgrund der geologischen Gegegebenheiten wesentlich kostengünstiger gefördert werden als in unserem Lande. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Holtz (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 71 und 72) : Welche Entwicklung nahm das Gesamtvolumen des deutschargentinischen Handels in den vergangenen fünf Jahren, und in welcher Höhe sind derzeit Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften abgesichert? Trifft es zu, daß der Bürgschaftsrahmen des deutschargentinischen Handels erheblich erweitert worden ist („Die Zeit" vom 30. September 1977), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Erweiterung angesichts der innenpolitischen Situation in Argentinien? Zu Frage A 71: Das. Gesamtvolumen des deutsch-argentinischen Handels ist in den letzten fünf Jahren mit rd. 1,6 bis 1,7 Milliarden DM im wesentlichen gleichgeblieben (in 1974: 1,4 Milliarden DM), obgleich sich die deutschen Ein- und Ausfuhren aus und nach 3836' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Argentinien sehr unterschiedlich entwickelt haben (vgl. beiliegende Aufstellung). Der Rückgang der deutschen Einfuhren aus Argentinien in 1974 und 1975 ist im wesentlichen auf die EG-Rindfleischsperre zurückzuführen, während sich die deutschen Exporte nach Argentinien in 1973 und 1975 deswegen und aufgrund der in diesen Jahren wegen schlechter Devisenlage verordneten argentinischen Einfuhrbeschränkungen verringerten. Im Jahr 1976 war der Warenaustausch mit Argentinien bei deutschen Ausfuhren von 892,1 Millionen DM und Einfuhren von 873,4 Millionen DM nahezu ausgeglichen, wobei das Gesamtvolumen gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen ist. Die Zahlen für das 1. Halbjahr 1977 zeigen, daß der Aufwärtstrend anhält. Die Zahlen über das Bundesobligo aus der Verbürgung von Ausfuhrgeschäften sind vertraulich. Ich bitte daher um Verständnis, daß die Bundesregierung auch die Zahlen über das Obligo aus Argentinien-Geschäften nicht offenlegen kann. Die Bundesregierung ist aber bereit, hierüber im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im einzelnen Auskunft zu geben. Zu Frage A 72: Es trifft nicht zu, daß der Bürgschaftsrahmen für den deutsch-argentinischen Handelsaustausch erheblich erweitert worden ist. Einen solchen Rahmen gibt es nicht. Wohl konnte die Bundesregierung im September 1977 angesichts der deutlich verbesserten Wirtschafts- und vor allem Transferkraft und die längerfristig günstigen Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung Argentiniens die Orientierungsgröße für die Verbürgung von Einzelgeschäften von 10 Millionen DM auf 20 Millionen DM anheben. Diese Erhöhung bedeutet keine qualitative Veränderung unserer Handelspolitik gegenüber Argentinien. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 73 und 74) : Hält die Bundesregierung noch an ihren eigenen energiepolitischen Zielvorstellungen fest, die sie im März 1977 den parlamentarischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgelegt hat? Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu den „Szenarien", die sie selbst über die Auswirkungen mangelnder Kernkraftwerkskapazität entwickeln ließ und die im einzelnen in den „Eckwerten" vom März 1977 dargestellt sind? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von ihren energiepolitischen Zielvorstellungen, die sie in ihrem Energieprogramm, in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms und in den „Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms" vorgelegt hat, abzuweichen. Sie hat diese Zielvorstellungen in den Antworten auf die Großen Anfragen der Fraktionen von SPD und FDP sowie von CDU/CSU im Juni 1977 zusätzlich erläutert (BT-Drucksachen 8/569 und 8/570). Dabei hat sie angekündigt, daß sie bei der Zweiten Fortschreibung ihres Energieprogramms auch die Beiträge berücksichtigen wird, die sich hierzu aus der politisch-parlamentarischen Debatte ergeben. Gleiches gilt für die energiewirtschaftliche Entwicklung. Die energiewirtschaftlichen Institute überprüfen derzeit den Einfluß neuerer Entwicklungen auch struktureller Art und zwischenzeitlicher Beschlüsse der Bundesregierung mit dem Ziel der Einsparung von Energie auf die Vorausschätzung des Energieverbrauchs. Zu Frage A 74: Die in den „Grundlinien und Eckwerten" aufgezeigten Szenarien wurden vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung auf der Basis bestimmter Prämissen im Auftrag der Bundesregierung entwikkelt. Sie hatten den Zweck, einen Anhaltspunkt für die Spielräume beim Einsatz der verschiedenen Energieträger zu geben. Wie bei allen derartigen Szenarien handelt es sich um Modelle, nicht aber um Vorausschätzungen. Sie zeigen unabhängig von der Beurteilung der einzelnen Prämissen, daß langfristig ein Verzicht auf den weiteren Ausbau von Kernkraft nicht akzeptabel ist. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Mahne (SPD), Schirmer (SPD), Müntefering (SPD) und Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 75, 76, 77 und 78) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme von zwei Vertretern der deutschen Automobilclubs in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn die Automobilclubs gemeinsam einen entsprechenden Antrag stellen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutsdien Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme des Deutschen Camping-Clubs in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn der Deutsche Camping-Club einen entsprechenden Antrag stellt, und wenn ja, wann kann damit gerechnet werden? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme der Arbeitsgemeinschaft für Verbraucher in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher einen solchen Antrag stellt? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über ihren Vertreter im Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus auf eine Aufnahme der Gewerkschaften in die Deutsche Zentrale für Tourismus noch vor der Wahl des neu konzipierten Verwaltungsrates hinzuwirken, wenn die Gewerkschaften einen entsprechenden Antrag stellen? Ihre Frage und die Fragen der Abgeordneten Haase, Müntefering und Schirmer betreffen alle den gleichen Sachverhalt. Meine Antwort kann daher nur gleichlautend sein: Die Bundesregierung gehört dem Vorstand der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. nicht als Mitglied an. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3837* Bei der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. handelt es sich um einen rechtsfähigen Verein im Sinne von § 21 BGB. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet nach vereinsrechtlichen Satzungsregelungen die Mitgliederversammlung der Deutschen Zentrale für Tourismus als das dafür zuständige Vereinsorgan. In der Mitgliederversammlung ist die Bundesregierung ebenfalls nicht stimmberechtigt. Nach den Überlegungen zur Satzungsänderung ist eine Mitgliedschaft der Bundesregierung in dem für die Entscheidung zur Aufnahme neuer Mitglieder allein zuständigen Organ — also der Mitgliederversammlung — nicht vorgesehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 80) : Vertritt die Bundesregierung immer noch den Standpunkt, daß das 20. Rentenanpassungsgesetz zu keiner Beitragserhöhung in der Sozialversicherung führt, nachdem verschiedene Krankenkassen unter Hinweis auf dieses Gesetz ab 1978 Beitragserhöhungen angekündigt haben? Die Bundesregierung hat bereits in der Begründung zum Entwurf eines KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetzes sowie in den nachfolgenden Beratungen des Gesetzentwurfs immer wieder darauf hingewiesen, daß durch die geänderte Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner auf die Krankenkassen zusätzliche Mehrbelastungen zukommen. Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz ist erst vor kurzem in Kraft getreten. Es ist noch nicht möglich, seine Auswirkungen voll zu bewerten. Jedoch ist bereits jetzt deutlich erkennbar, daß sich die Ausgabenentwicklung der Krankenkassen starker als zuvor der allgemeinen Einkommensentwicklung anpaßt. Die Mehrbelastungen aufgrund der Neuregelung der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner kann zu einem beachtlichen Teil durch die Einnahmenüberschüsse der Krankenkassen aus der Vergangenheit aufgefangen werden. Allgemeine Beitragssatzsteigerungen sind daher zur Zeit nicht erforderlich. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß einzelne Krankenkassen aufgrund ihrer besonderen Situation gezwungen sein können, ihre Beitragssätze heraufzusetzen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 81) : In welcher Beziehung stehen die Transparenzarzneimittellisten nach § 368 p Abs. 1 Satz 2 RVO und die der Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt zueinander, und kann die Bundesregierung erläutern, warum gleich zwei Transparenzlisten benötigt werden und in welcher Hinsicht sie sich voneinander unterscheiden sollen? Die von Ihnen erwähnte gesetzliche Vorschrift schreibt vor, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen in den Arzneimittel- und Heilmittelrichtlinien eine Zusammenstellung von Arznei- und Heilmitteln vorsieht, die dem Arzt den Preisvergleich und die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglicht. Abgesehen davon, daß diese Richtlinien auch Heilmittel einzubeziehen haben, soll durch die gesetzliche Regelung der Kassenarzt verpflichtet werden, die gebotene Möglichkeit zum Preisvergleich zu nutzen. Der Bundesausschuß hat bis zum 1. Juli 1978 entsprechende Übersichten zur Verfügung zu stellen. Nach Vorlage von Ergebnissen der beim Bundesgesundheitsamt eingerichteten Transparenzkommission wird durch den Bundesausschuß zu prüfen sein, welche Folgerungen hieraus für die Richtlinien zu ziehen sind. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 84) : Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit eine wissenschaftliche Untersuchung ihres Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geheimhält, in deren Rahren auch die Meinung der Bevölkerung hinsichtlich der Verantwortung für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erforscht wurde, und wenn ja, warum wird die Untersuchung geheimgehalten — sind insbesondere entsprechende Wünsche oder Andeutungen aus dem Bereich der Bundesregierung an die Bundesanstalt für Arbeit herangetragen worden —, und wann werden Fragen und Antworten sowie die Ergebnisse der Untersuchung der Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Auswertung zugänglich gemacht? Ihre Frage dürfte sich auf eine im Herbst 1975 vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführte Verlaufsuntersuchung zur Problematik der Wiedereingliederung von Arbeitslosen beziehen. Das Institut befragte anhand eines umfangreichen, schriftlich zu beantwortenden Fragebogens ca. 7 000 Personen, die ein Jahr zuvor — im Herbst 1974 — bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet waren. Es sollten vor allem Informationen über den Verbleib der Arbeitslosen, über Veränderung ihrer beruflichen Situation sowie über finanzielle und soziale Probleme während der Arbeitslosigkeit gewonnen werden. Die besonderen Ein- und Wiedereingliederungsprobleme von jugendlichen Arbeitslosen wurden mit Hilfe eines gesonderten Fragebogens untersucht. Das so gewonnene Datenmaterial wurde in der Folgezeit im Hinblick auf verschiedene Problemstellungen ausgewertet. Die Ergebnisse sind in einer Reihe von Aufsätzen in. Schriftenreihen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung veröffentlicht worden. Zur Zeit werden noch weitere Teilaspekte ausgewertet, über die ebenfalls berichtet werden soll. Dabei handelt es sich u. a. um die Frage, inwieweit es Arbeitslosen durch eigene Initiative gelungen ist, einen Arbeitsplatz zu finden, um das Problem der. Ablehnung von angebotenen Arbeitsplätzen und um die Mobilitätsbereitschaft von Arbeitslosen. 3838* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Die Bundesregierung begrüßt die umfangreiche Auswertung des Datenmaterials. Sie hat auf die Veröffentlichungen keinen Einfluß genommen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 85) : Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, bei der landwirtschaftlichen Altershilfe analog dem Rentenrecht ein Witwengeld auch für jüngere Witwen einzuführen, und wenn ja, wann ist eine gesetzliche Initiative zu erwarten? Es trifft zu, daß es in der Bundesregierung Überlegungen gibt, die soziale Sicherung jüngerer Hinterbliebener von landwirtschaftlichen Unternehmern (Witwen und Witwer) im Rahmen des Systems der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu verbessern. Das Bundeskabinett wird sich demnächst mit dieser Frage befassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 86) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um über die Bundesanstalt für Arbeit den Rundfunk- und Fernsehanstalten für deren Regionalprogramme auf Bundesebene eine Servicesendung für Arbeitnehmer dergestalt anzubieten, die der Bundesanstalt für Arbeit von den Unternehmen gemeldeten offenen Stellen zu einer günstigen Tageszeit in regelmäßigen Zeitabständen auszustrahlen, um hier ein neues Instrument regionaler und überregionaler Stellenvermittlung gekoppelt mit einer zusätzlichen regionalen Mobilität zum Abbau der Arbeitslosigkeit einzusetzen? Ihrer Anregung, durch die Bekanntgabe offener Stellen in Rundfunk und Fernsehen zum Abbau der Arbeitslosigkeit beizutragen, kommt die Bundesanstalt für Arbeit nach. Bereits jetzt verbreiten drei Rundfunkanstalten regelmäßig Stellenangebote der Bundesanstalt in ihrem Hörfunkprogramm. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat am 5. Mai 1976 die Landesarbeitsämter darauf hingewiesen, daß die Bekanntgabe geeigneter offener Stellen in Rundfunk und Fernsehen zweckmäßig ist und entsprechende Vereinbarungen mit den Rundfunkanstalten getroffen werden sollten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 87 und 88) : Sind im unmittelbaren oder mittelbaren Verantwortungsbereich der Bundesregierung Erkenntnisse darüber gesammelt worden, in welcher Höhe Krankenkassen Aufwendungen für Abtreibungen seit Inkrafttreten des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes erbracht haben, und wenn ja, welche Höhe der angesprochenen Aufwendungen ergibt sich daraus? Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, in welcher Höhe die Krankenkassen Aufwendungen für die Durchführung von Kuren für werdende Mütter erbracht haben bzw. Beihilfen hierzu, und wenn ja, ergibt sich daraus eventuell, daß Pressemeldungen zutreffen, wonach im gleichen Zeitraum in zunehmendem Maß Beihilfen zu Kuren für werdende Mütter ganz oder teilweise abgelehnt worden sind? Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahre 1976 für die sogenannten „Sonstigen Hilfen" nach den §§ 200 e und 200 f RVO rd. 58 Millionen DM aufgewandt. In diesem Betrag sind jedoch nicht nur die Kosten für nicht rechtswidrige Abbrüche von Schwangerschaften enthalten, sondern auch die Aufwendungen für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung, die erforderliche Untersuchung, die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln und für eine nicht rechtswidrige Sterilisation. Der Aufwand für Schwangerschaftsabbrüche allein läßt sich aus abrechnungstechnischen Gründen nicht von den übrigen vorgenannten Kosten getrennt erfassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen darüber, in welcher Höhe die Krankenkassen Aufwendungen für die Durchführung von Kuren für werdende Mütter erbracht haben, da die Krankenkassen die Kosten für diese — im übrigen nach unterschiedlichem Satzungsrecht gewährten — Leistungen nicht getrennt von den Aufwendungen für sonstige Vorbeugungskuren erfassen. Bisher ist mir nicht bekanntgeworden, ob Versicherungsträger Zuschüsse zu derartigen Kuren ganz oder teilweise abgelehnt haben. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 89) : Worauf führt die Bundesregierung die besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Frauen — im Zuständigkeitsbereich des Landesarbeitsamtes Nordbayern — zurück, und was unternimmt sie, um die im Vergleich zum übrigen Geschehen auf dem Arbeitsmarkt ungleich höhere Arbeitslosigkeit bei den Frauen unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit zu beeinflussen? Mitbedingt durch seine Zonenrandlage verzeichnete Nordbayern in den Jahren 1974, 1975, 1976 im Jahresdurchschnitt eine zum Teil nicht unerheblich über dem Bundesdurchschnitt liegende Arbeitslosenquote für Männer und Frauen. Wenn nunmehr im Sommer dieses Jahres die Arbeitslosenquote insgesamt auf den Bundesdurchschnitt von 4,3 v. H. gesenkt werden konnte, so sollte das positiv gewertet werden, selbst wenn sich der konjunkturelle Erholungsprozeß anfangs vornehmlich zugunsten der Männer auswirkt. Erfahrungsgemäß greift eine wirtschaftliche Belebung im weiteren Verlauf auch auf den Dienstleistungsbereich über und erhöht damit auch das Stellenangebot für Frauen. Eine zusätzliche Nachfrage nach weiblichen Kräften wird auch von den im Mai dieses Jahres vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen zum Abbau Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3839* der Arbeitslosigkeit erwartet. Ich nenne als ein Beispiel die Bereitstellung von 270 Millionen DM für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit Schwerpunkt Soziale Dienste; hier dürften sich nach Abschluß der für eine neuartige Maßnahme notwendigen Vorbereitungen besonders für Frauen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Eine gewisse Schwierigkeit für die Vermittlung weiblicher Kräfte liegt allerdings in ihrer häufig geringeren Mobilität aufgrund familiärer Bindungen; hinzu kommt, daß der allgemein hohe Anteil von Frauen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, in Nordbayern im Vergleich zu anderen Bezirken besonders groß ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 95) : Welche politischen Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Unternehmensbefragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit und das Münchner Ifo-Institut gemeinsam durchgeführt haben? Die Antwort auf die von Ihnen genannte Befragung ergab, daß die Verarbeitende Industrie die Zahl der Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen um durchschnittlich 12% im Produktionsbereich und um 4 % im Verwaltungsbereich erhöhen würde. Hochgerechnet auf die gesamte Industrie entsprechen diese Angaben einem Personalbedarf von 700 000, der bei Vollauslastung der Kapazitäten benötigt würde. Für das Baugewerbe wurde eine Zahl von 250 000 ausgewiesen. Ich will mich nicht dazu äußern, ob diese Zahlen schlüssig sind und damit den tatsächlichen Umfang der personellen Aufnahmefähigkeit der Betriebe widerspiegeln. Zu berücksichtigen wäre z. B., daß im Einzelfall die Annahme einer Zusatznachfrage wegen inzwischen eingetretener struktureller Veränderungen unrealistisch ist. Wichtig ist aber die Tendenzaussage, daß die Auslastung des vorhandenen Produktionspotentials die primäre Voraussetzung für Neueinstellungen ist. Dies deckt sich mit der Einschätzung der Situation durch die Bundesregierung. Demgemäß zielen ihre wachstums- und konjunkturfördernden Maßnahmen schwerpunktmäßig auf die Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das im Mai 1977 beschlossene 16-Milliarden-DM-Programm für Zukunftsinvestitionen sowie die Beschlüsse der Bundesregierung vom 14. September 1977. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 98 und 99) : Sind der Bundesregierung die derzeitigen Anteile hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte an Bundeswehrfachschulen bekannt, und beabsichtigt sie anstelle der nebenamtlichen Lehrkräfte vermehrt hauptamtliche Lehrkräfte in den Stellenplänen auszuweisen mit dem Ziel, auf dem Arbeitsmarkt Erleichterungen zu schaffen? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Stunden an Bundeswehrfachschulen zur Zeit von nebenamtlichen Lehrkräften aus welchen Bereichen und zu welchen Gesamtkosten gegeben werden? Zu Frage A 98: An den 30 Bundeswehrfachschulen unterrichten z. Z. 260 hauptamtliche und 755 nebenamtliche Lehrkräfte. Es ist beabsichtigt, weitere Planstellen für hauptamtliche Lehrkräfte zu beantragen, um den nebenamtlich erteilten Unterricht an den Bundeswehrfachschulen auf ein ausgewogenes Maß zurückzuführen und gleichzeitig den Arbeitsmarkt zu entlasten. Die Bundeswehrfachschulen werden allerdings auch in Zukunft bei der Durchführung ihres Auftrags in gewissem Umfang auf nebenamtliche Lehrkräfte angewiesen sein, da einige Fächer eine so geringe Anzahl von Wochenstunden aufweisen, daß eine hauptamtliche Lehrkraft damit nicht ausgelastet werden kann. Auch an den entsprechenden öffentlichen Schulen der Länder, wie z. B den Berufsaufbauschulen und den Fachoberschulen, wird in solchen Fällen nebenamtlich unterrichtet. Zu Frage A 99: An den Bundeswehrfachschulen werden z. Z. 187 750 Unterrichtsstunden pro Jahr von nebenamtlichen Lehrkräften erteilt. Das sind 47 % des anfallenden Unterrichts. Die nebenamtlichen Lehrkräfte haben die Lehrbefähigung für den Realschul- oder Gymnasialbereich bzw. für das berufliche Schulwesen. Die Gesamtkosten für den nebenamtlich erteilten Unterricht an Bundeswehrfachschulen belaufen sich z. Z. auf 4,6 Millionen DM jährlich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1015 Fragen A 100 und 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß auf Grund der Konzentration militärischer Übungsflüge auf bestimmte Zonen im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland eine zwar nicht generelle, aber in bestimmten Bereichen, wie z. B. der vorderen Bergstraße oder dem Odenwald, wachsende und unzumutbare Lärmbelastung gegeben ist? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verordnung auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu erlassen, durch die über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Lärmschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden in den Lärmschutzzonen der Flughäfen hinaus eine neue Kategorie für diejenigen Gebiete eingeführt wird, die im Bereich von sogenannten Tiefflugbändern für militärische Übungsflüge liegen, in denen zum Teil erheblich größere und folgenschwerere Lärmbelästigungen als im Einzugbereich von Flughäfen festzustellen sind? Zu Frage A 100: Zur Vermeidung von Fluglärmkonzentrationen wird militärischer Tiefflug ohne Bindung an ein vorgegebenes Streckennetz über nahezu dem gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Ausgespart werden Tiefflugbeschränkungsgebiete, die Luftverteidigungsidentifizierungszone, der Raum 3840* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 südlich der Grenzabstandslinie zu den neutralen Staaten Osterreich und Schweiz sowie zusammenhängende Stadtgebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern. Luftraumstruktur und Geographie der Bundesrepublik Deutschland machen das Auftreten gelegentlicher Verdichtungen des Tiefflugverkehrs — und damit erhöhten Fluglärm — unvermeidlich. Die Enge des Luftraums über der Bundesrepublik Deutschland macht eine Aussparung bestimmter Gebiete vom militärischen Tiefflug nicht möglich, ohne gleichzeitig in anderen Gebieten die Luftlärmbelastung drastisch zu erhöhen. Zu Frage A 101: Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ermächtigt die Bundesregierung lediglich zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen mit der sich hieraus ergebenden Erstattungspflicht für bauliche Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung von Flugplätzen. Ich darf darauf hinweisen, daß auch die entsprechende Festsetzung von Lärmschutzbereichen für militärische Luft /Boden-Schießplätze nur möglich war, weil diese Plätze als Flugplätze im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm angesehen werden konnten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 102 und 103) : Treffen Zeitungsberichte zu, nach denen die Bundesregierung beabsichtigt, um die Probleme der Altersstruktur in der Bundeswehr zu lösen, Offiziere vom Dienstgrad Oberstleutnant an nach Vollendung des 46. Lebensjahrs mit Anspruch auf Ruhegehalt in den Ruhestand zu versetzen? Beabsichtigt die Bundesregierung, den o. a. Offizieren neben dem Ruhegeld als Anreiz eine Abfindungssumme zu zahlen, und wenn ja, wie hoch sollte diese gegebenenfalls sein? Zu Frage A 102: Im Rahmen der Überlegungen, wie die Probleme einer unausgewogenen Altersschichtung, die vornehmlich bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes bestehen, gelöst werden können, ist die vorzeitige Zurruhesetzung eines zahlenmäßig begrenzten Teils von Offizieren nur eines von mehreren Denkmodellen. Gemeinsames Ziel aller derzeit laufenden Überprüfungen ist die Verringerung von Unausgewogenheiten bestimmter Altersgruppen. Es geht somit nicht um einen Abbau einzelner Dienstgrade, z. B. von Oberstleutnanten, sondern einzig und allein um die Milderung der Folgen, die die zum Teil bis zu 230 % überbesetzten Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 in den 80er Jahren für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr haben werden. Zu Frage A 103: Ohne einer ausführlichen Erörterung vorgreifen zu wollen, läßt sich schon heute folgendes feststellen: Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, Berufssoldaten gegen ihren Willen vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Für ein vorzeitiges Ausscheiden auf freiwilliger Basis müßten daher finanzielle Anreize geschaffen werden. Diese könnten sowohl in einer Erhöhung des bis zum Zeitpunkt des vorzeitigen Ausscheidens erdienten Ruhegehaltsanspruchs, als auch in einer Abfindungsprämie oder aber auch in einer Kombination beider Anreize bestehen. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 104) : Welche Art von militärischer Hilfe — Rüstungsexport, Ausrüstungsbeihilfe, Ausbildung von Militärangehörigen — gewährt die Bundesregierung dem argentinischen Militärregime, und ist die Bundesregierung bereit, diese Hilfe auf Grund der innenpolitischen Situation in Argentinien einzustellen? 1. Die Bundesregierung hat der argentinischen Regierung keine militärische Hilfe in der Form von Rüstungsexporten gewährt. Eine solche Hilfe ist nur innerhalb der NATO üblich. 2. Ausrüstungshilfe erhält Argentinien nicht. Es ist auch nicht beabsichtigt, eine solche zu gewähren. 3. Argentinien erhält — wie etwa 30 andere Länder auch — sog. Ausbildungshilfe. Die Bundeswehr -hat Argentinien 1977 einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr wird Argentinien keine Soldaten zur Ausbildung in die Bundesrepublik entsenden. Damit erübrigt sich eine Antwort auf den 2. Teil Ihrer Frage. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 105) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Wehrdienstleistenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu bezahlen, um sicherzustellen, daß diese nach Beendigung ihrer Wehrpflichtzeit im Falle des Fehlens eines Arbeitsplatzes oder eines Studienplatzes wenigstens Arbeitslosengeld beziehen können? Der Bundesminister der Verteidigung zahlt grundsätzlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die Wehrdienstleistenden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes, hier des § 168, wonach für Personen, die aufgrund des Wehrpflichtgesetzes Wehrdienst leisten und entweder vor dem Wehrdienst beitragspflichtig beschäftigt oder arbeitslos waren, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Für die Leistungen sind im Haushalt des Bundesministers der Verteidigung (Kap. 14 23 Tit. 423 17) über 50 Millionen DM eingesetzt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3841* Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 106 und 107): Treffen Berichte zu, nach denen dem Bundesgesundheitsamt seit mehreren Jahren Untersuchungsergebnisse vorliegen, die auf ein erhöhtes Krebsrisiko bei der Einnahme von hormonalen Ovulationshemmern hindeuten, und wenn ja, inwieweit sind diese Ergebnisse bisher ausgewertet worden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Ärzten eine bessere Beurteilung dieser Frage als bisher zu ermöglichen? Zu Frage A 106: Die Frage eines Zusammenhanges der Einnahme von oralen Kontrazeptiva und Krebserkrankungen ist Gegenstand vieler wissenschaftlicher Publikationen gewesen, die zu sehr unterschiedlichen Efgebnissen gekommen sind. In den Fällen, in denen aus Tierversuchen für bestimmte Bestandteile Hinweise auf eine mögliche Förderung des Tumorwachstums erkennbar wurden, sind die inkriminierten Stoffe aus den oralen Kontrazeptiva entfernt worden. Die deutsche Ärzteschaft wurde neben der den Ärzten allgemein zugänglichen Originalliteratur zusätzlich durch Verlautbarungen der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt und bis 1970 durch Verlautbarungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert. Für die jetzt im Handel befindlichen Präparate liegt kein Anhalt vor, daß sie das Risiko an Krebs zu erkranken signifikant erhöhen. Zu Frage A 107: Die Informationswege zum Arzt werden in technischer Beziehung allgemein als ausreichend angesehen. Die Ärzteschaft ist darauf eingestellt, durch Verlautbarungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt informiert zu werden und dürfte diese Form der Unterrichtung auch am stärksten beachten. Eine Aussendung des Bundesgesundheitsamtes zu aktuellen Arzneimittelproblemen in Anlehnung an die Dear Doctor Letters der englischen Überwachungsbehörde könnte möglicherweise den Kenntnisstand des niedergelassenen Arztes über die behördlicherseits erfolgten Maßnahmen zur Arzneimittelsicherheit verbessern. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob nach einer Entscheidung des Bundesgesundheitsamts Arzneimittel, die im Verdacht stehen, krebsauslösende Substanzen zu enthalten, noch bis zum 31. März 1978 frei gehandelt werden können, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls nicht auch der Meinung, daß nach den negativen Erfahrungen mit Contergan und den biguanidhaltigen Diabetesmitteln es angebracht wäre, ein sofortiges Verbot zu erlassen und daß alle biguanid- und alle aminophenazonhaltigen Mittel aus dem Verkehr zu ziehen sind? Wie ich in meinen schriftlichen Antworten vom 8. und 15. September 1977 auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Karl Ahrens und Hans Wuwer ausgeführt habe, fand nach Bekanntwerden der Untersuchungen aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg am 9. August 1977 eine Sachverständigensitzung beim Bundesgesundheitsamt zum Thema Aminophenazon und Krebsgefährdung statt. Auf dieser Sitzung vertraten die Sachverständigen die Meinung, daß von Aminophenazon ein geringes, aber vermeidbares Risiko ausgeht. Als reine Vorsorgemaßnahme wurde daher die Empfehlung ausgesprochen, Aminophenazon bis zum 31. März 1978 durch andere Stoffe zu ersetzen. Eine entsprechende Pressemitteilung ist im Pressedienst des Bundesgesundheitsamtes vom 12. August 1977 veröffentlicht. Was die Einnahme biguanidhaltiger Diabetesmittel betrifft, so ist zu sagen, daß diese Arzneimittel nicht grundsätzlich gesundheitsschädlich sind. Sie können allerdings — besonders bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion — eine Übersäuerung des Blutes, eine Laktat-Azidose, auslösen. Bereits im Januar 1977 hat das Bundesgesundheitsamt in einer Pressemitteilung die Fach- und Laienpresse ausführlich über die Sicherheitsmaßnahmen bei der Behandlung mit biguanidhaltigen Antidiabetika aufmerksam gemacht. Außerdem hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsamt in einer Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt im März 1977 die Ärzte auf eine strenge Indikationsstellung bei der Biguanid-Anwendung hingewiesen. Am 3. August 1977 fand eine erneute Sachverständigensitzung beim Bundesgesundheitsamt statt. In einer Pressemitteilung vom 4. August 1977 appellierte das Bundesgesundheitsamt an die Ärzte, die Diabetesbehandlung mit Biguaniden nicht in der Allgemeinpraxis durchzuführen, sondern sie den mit der Behandlung der Zuckerkrankheit besonders erfahrenen Ärzten vorzubehalten. Insbesondere sollten Biguanide nicht zur Dauerbehandlung, sondern nur vorübergehend bei denjenigen Diabetikern angewendet werden, die auf eine alleinige Behandlung mit Sulfonylharnstoff-Präparaten nicht mehr ansprechen. Auf eine strenge Indikationsstellung und Beachtung von Kontraindikationen wurden die Ärzte besonders aufmerksam gemacht. In der am 18. Oktober 1977 stattgefundenen erneuten Sitzung im Bundesgesundheitsamt in Berlin haben die Sachverständigen die bisherigen Maßnahmen des Bundesgesundheitsamtes bestätigt. Zur Möglichkeit einer noch besseren Überwachung der Anwendung biguanidhaltiger Arzneimittel soll künftig mit diesen Arzneimitteln ein Formblatt ausgegeben werden, in dem gezielte Fragen hinsichtlich Beachtung aller Anordnungen, Nebenwirkungen usw. aufgeführt sind. Ein derartiges Formblatt, das dem Arzt von dem Zuckerkranken vor jeder neuen Verschreibung vorgelegt wird, wird ein breiteres Erfassen aller Nebenwirkungen ermöglichen. Dieses Formblatt wird in Kürze gefertigt werden. 3842* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wiefel (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 109 und 110): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß — wie von den Verbraucherverbänden kritisiert — durch Passivität der Lebensmittelüberwachungsste]len und der zuständigen Landesbehörden Importe italienischer Weintrauben bis zu 25 v. H. das hochgiftige DDT enthalten, und wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland auf strengere Importkontrollen hinzuwirken, und wird sie diese Möglichkeiten gegebenenfalls nutzen? Zu Frage A 109: Die Bundesregierung ist daruber informiert, daß in einigen Fällen von der amtlichen Lebensmittelüberwachung italienische Weintrauben angetroffen wurden, die höhere DDT-Rückstände aufwiesen, als sie nach der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel zulässig sind. Es handelte sich um 2- bis 9fach überhöhte Rückstände. Die betreffenden Weintraubensendungen sind als nicht verkehrsfähig aus dem Verkehr gezogen worden. Bei diesem Sachverhalt kann von Passivität der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht gesprochen werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hatte Anfang des Jahres 1977, nachdem die Länder Beanstandungen von Weintrauben wegen zu hoher DDT-Gehalte mitgeteilt hatten, die entsprechenden Exportländer gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die deutschen Höchtsmengenvorschriften für Weintrauben eingehalten werden. Italien, Griechenland und Spanien antworteten daraufhin, daß DDT in ihren Ländern verboten sei; es wurde jedoch eingeräumt, daß allenfalls in einigen Fällen bei den Weinbauern noch vorhandene Restbestände an DDT aufgebraucht worden sind. Abhilfe wurde zugesagt. Die Bundesregierung sieht einen Erfolg ihrer Bemühungen darin, daß in diesem Jahr nunmehr nur noch italienische Trauben und von diesen nur einzelne Sendungen mit erhöhten DDT-Rückständen aufgefallen sind, während bis jetzt Weintrauben aus anderen genannten Ländern nicht zu beanstanden waren. Zu Frage A 110: Die Bundesregierung hat schon vor einigen Jahren erreicht, daß die Importkontrolle an den Grenzen durch das Zusammenwirken der Zollstellen mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung intensiviert worden ist. Die Überwachung der deutschen Vorschriften kann aber nicht zu einer Untersuchung eines jeden eingeführten Produktes führen; dies würde eine nicht gerechtfertigte Behinderung des Warenstroms zur Folge haben und die Kapazität der Untersuchungsämter erheblich übersteigen. Die Kontrolle importierter Lebensmittel kann daher wie bei einheimischen Erzeugnissen nur stichprobenweise erfolgen. Über die amtliche Kontrolle hinaus hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die deutschen Fruchtimporteure angeregt, eigene Untersuchungsringe einzurichten, um so ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen zu können. Diese Einrichtungen haben sich als sehr nützlich erwiesen. Durch sie wird im Vorfeld der amtlichen Prüfling schon eine Kontrolle durchgeführt und dadurch beigetragen, daß unzulässige Waren nicht in den Verkehr kommen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 111 und 112) : Seit wann sind die für die Arzneimittel-Transparenz-Kommission am Bundesgesundheitsamt vorgesehenen Stellen ausreichend qualifiziert und vollständig besetzt, so daß die Anfertigung der Transparenz-Listen sich nicht wegen fehlender personeller Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit verschiebt, wie es das Arzneimittel-Transparenz-Kommissionsmitglied Dr. Moebius im Arzneimittel-Telegramm öffentlich verkündet hat? Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Arzneimittel-Transparenz-Kommission wirksam zu unterstützen, falls Engpässe in der Stellenbesetzung auftreten sollten? Zu Frage A 111: Die konstituierende Sitzung der unabhängigen Arzneimitteltransparenz-Kommission hat am 6. Juli 1977 stattgefunden. Die Kommission wird am 2. November 1977 zu ihrer 1. Arbeitssitzung zusammentreten. Für die Geschäftsstelle beim Bundesgesundheitsamt besteht ein Personalbedarf von 17 Mitarbeitern. 10 Stellen sind 1977 bewilligt worden. Da diese erst mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes zur Verfügung standen, konnte die Personalauswahl trotz rechtzeitiger und intensiver Bemühungen insbesondere bei den leitenden Mitarbeitern noch nicht abgeschlossen werden. Die Einstellung der Mitarbeiter wird voraussichlich bis zum 1. Januar 1978 möglich sein. Zu Frage A 112: Die Befürchtung, daß sich die Herausgabe der Transparenzlisten wegen fehlender personeller Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit verschiebe, ist unbegründet. Es ist sichergestellt, daß trotz der bestehenden personellen Engpässe die Arbeit der Kommission durch das Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamtes wirksam unterstützt wird. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 113 und 114) : Wieso ist für den Bereich der Eisenbahnen die Einführung der Sommerzeit 1978 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr möglich? Deutscher Buntdestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ,den 20. Oktober 1977 3843* Warum sind nicht rechtzeitig Vorkehrungen getroffen worden, um eine positive Entscheidung zugunsten der Einführung der Sommerzeit im Jahr 1978 zu ermöglichen, so daß eine Realisierung im internationalen Eisenbahnfahrplan 1978 möglich ist? Zu Frage A 113: Wenn die Entscheidung, die Sommerzeit für die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1978 einzuführen, bis Mitte August getroffen worden wäre, hätte sie noch in den zu diesem Zeitpunkt beginnenden internationalen Fahrplankonferenzen für den Eisenbahnfahrplan 1978/1979, die im September 1977 abgeschlossen wurden, berücksichtigt werden können. Eine nachträgliche Umstellung des internationalen Eisenbahnfahrplans für das Fahrplanjahr 1978/1979 wäre nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten möglich. Dies erscheint nicht realisierbar. So haben z. B. die Eisenbahnverwaltungen von Dänemark und Österreich auf Anfrage ausdrücklich erklärt, daß eine Abstimmung mit Schweden und Jugoslawien über einen geänderten Sommerfahrplan 1978 nicht mehr möglich ist. Entsprechendes gilt nach Auskunft der Deutschen Lufthansa für den Sommerflugplan 1978, der ebenfalls auf der Basis der geltenden mitteleuropäischen Zeit vorbereitet worden ist und Ende dieses Monats auf der IATA-Flugplankonferenz verabschiedet wird. Zu Frage A 114: Die Bundesregierung kann (und konnte), will sie nicht der Entscheidung des Deutschen Bundestages vorgreifen, die Einführung der Sommerzeit erst dann endgültig beschließen, wenn das von ihr Anfang April 1977 dem Deutschen Bundestag zugeleitete Zeitgesetz, das die entsprechende Ermächtigung für sie enthält, verabschiedet ist. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 115): Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Gutachten der WIBERA über die Wirtschaftlichkeit der Straßen- und Autobahnmeistereien im Bundesgebiet zu ziehen, und ist sie der Meinung, daß die Aussagen des Gutachtens als repräsentativ angesehen werden können, nachdem bekannt wurde, daß von den 700 Straßen- und Autobahnmeistereien im Bundesgebiet lediglich zwölf näher untersucht wurden, davon acht in Nordrhein-Westfalen und davon wiederum sechs im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland? Um die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Straßenunterhaltung bemühen sich der Bund als Träger der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen und die Länder, die diese Straßen nach Art. 90 GG im Auftrag des Bundes 'verwalten, ständig und intensiv. Da nur 12 von insgesamt rd. 700 Autobahn- und Straßenmeistereien untersucht worden sind, wird das WIBERA-Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Straßenunterhaltung nicht als repräsentativ angesehen; seine Aussagen lassen sich daher nicht verallgemeinern. Die Vorschläge der WIBERA werden in die Überlegungen von Bund und Ländern einbezogen werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/1015 Fragen 116 und 117) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne zur Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts Braunschweig nach Hannover? Hält die Bundesregierung diese Verlegung mit den Zielen des Zonenrandförderungsgesetzes für vereinbar? Die von den Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen vorgeschlagenen Lösungen zur Neuordnung der Unterinstanz werden z. Z. im Bundesverkehrsministerium unter Berücksichtigung aller vorliegenden Stellungnahmen eingehend geprüft. Die Entscheidung über die Neuordnung der Unterinstanz wird voraussichtlich Ende des Jahres getroffen werden. Eine abschließende Aussage über die künftigen Standorte der Wasser- und Schiffahrtsämter ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 119 und 120) : Trifft es zu, daß bei Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften bei der Deutschen Bundesbahn Restkosten verbleiben, die ursprünglich von der Zentralstelle für Betriebswirtschaft der Deutschen Bundesbahn in einem Gutachten vom 24. Juni 1976 in den ersten zehn Jahren auf insgesamt 1,445 Milliarden DM bis 3,388 Milliarden DM errechnet wurden und die sich auch nach einem weiteren daraufhin bestellten Gutachten, dessen Methodik am 25. Juli 1977 im Bundesverkehrsministerium festgelegt wurde, auf eine immer noch ähnliche Höhe belaufen, und wenn ja, wie verträgt sich diese Tatsache mit der defizitären Haushaltssituation der Deutschen Bundesbahn? Hat der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Herr Ruhnau, dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn nahegelegt, den Bericht der Vorstands vom 26. August 1977 über die Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post, in dem unter Bezugnahme auf obige Zahlen Bedenken gegen die übereilte Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften zum Ausdruck kamen, entgegen der ursprünglichen Absicht lediglich als Vorentwurf zu bezeichnen und statt dessen einen neuen Bericht vorzulegen, in dem diese Bedenken nicht mehr enthalten sind, und wenn ja, welche Gründe hatte er dafür? Zu Frage A 119: Die Bildung von Regionalverkehrsgesellschaften durch die Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post ist von den beiden Verwaltungen positiv beurteilt worden. Über die Methodik der Berechnung der sogenannten Restkosten besteht bei Bahn und Post grundsätzliche Übereinstimmung. Bei dem Vollzug der Zusammenführung der Busdienste werden Lösungen gefunden, die eine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der Deutschen Bundesbahn ausschließen. Zu Frage A 120: Ich beantworte Ihre Frage mit „Nein". 3844* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 121 und 122) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch ein seit Jahren. in Skandinavien praktiziertes System für Eltern mit Vorschulkindern es gelungen ist, die Verkehrsunfälle in dieser Zielgruppe um ein Drittel zu senken, und stimmt sie mit mir überein, daß ein derartiges System in der Lage wäre, auch in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Verkehrsunfälle drastisch zu senken, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls direkte Finanzzuwendungen an die Träger verkehrserzieherischer Systeme, wie z. B. die Deutsche Verkehrswacht, vorzunehmen und sicherzustellen, daß diese Mittel für die Verkehrserziehung von Schulkindern eingesetzt werden? Zu Frage A 121: Der Bundesregierung sind die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderunfällen in Skandinavien bekannt, und sie kennt die dort erzielten Erfolge. Allerdings ist es z. Z. nicht möglich, den Erfolg einer bestimmten Maßnahme aus einem Maßnahmenbündel hinreichend genau zu quantifizieren. Die Bundesregierung weiß, daß Vorschulkinder durch den Straßenverkehr besonders géfährdet sind. Sie hat sich daher seit Jahren durch gezielte und aufeinander abgestimmte Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen dieser Gruppe angenommen. So ist es auch in der Bundesrepublik gelungen, die Zahl der verunglückten Kinder in der Altersgruppe bis 6 Jahren seit 1970 um nahezu 30 % bei steigender Verkehrsdichte zu senken. Die Verkehrserziehungs- und -aufklärungsarbeit der Bundesregierung wird auch in Zukunft der Zielgruppe der Vorschulkinder besondere Beachtung schenken. Zu Frage A 122: Die Bundesregierung wendet in diesem Jahr 11,5 Millionen DM dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zu. Dieser hat die Aufgabe, Verkehrsaufklärungsund Erziehungsmaßnahmen aller beteiligten Stellen aufeinander abzustimmen, ohne deren Selbständigkeit und Initiative zu beeinträchtigen. In diesem Rahmen stellt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) ihr Verkehrssicherheitsprogramm auf, wobei sie in der Vergangenheit stets den Schwerpunkt ihrer Maßnahmen in der Verkehrserziehung der Kinder und Jugendlichen gesehen hat. Aus der dem DVR zufließenden Gesamtsumme erhält die DVW für eigene Maßnahmen rund 5 Millionen DM im Jahr 1977. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft durch den Bundesminister für Verkehr Maßnahmen der DVW zur Verkehrserziehung von Schulkindern im DVR unterstützen. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß das bisherige Verfahren geeignet ist, alle effizienten Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen durchzuführen und prioritären Maßnahmen den Vorrang einzuräumen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 123).: Liegen der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse darüber vor, inwieweit auf Grund einer wesentlich häufigeren Installation von akustischen Signalanlagen an Ampeln, wie zum Beispiel in Großbritannien, die Verkehrssicherheit an Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwegen positiv beeinflußt wird, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung den Einbau an neuen Ampelanlagen bzw. den nachträglichen Einbau, eventuell durch einen zeitlichen Stufenplan, zwingend vorzuschreiben oder durch Förderungen einen entsprechenden Anreiz zu bieten? Der Bundesregierung liegen derartige Unterlagen nicht vor. Sie ist bereit, sich beim britischen Verkehrsministerium zu informieren. Die Bundesregierung wird Ihnen das Ergebnis gern mitteilen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 124 und 125) : Ist der Eindruck richtig, daß Baustellenarbeiten an Bundesautobahnen unverhältnismäßig lange dauern, zumeist länger als bei gleich großen Neubaustrecken, erkennbar auch dadurch, daß oft wochen- und monatelang keine sichtbare Bautätigkeit stattfindet, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls hiergegen zukünftig zu unternehmen? Seit wann werden an der Bundesautobahn Unna—Leverkusen Reparaturarbeiten durchgeführt, und wann ist damit zu rechnen, daß diese relativ kurze Strecke einmal ohne Baustellenbehinderungen passiert werden kann? Zu Frage A 124: Der Eindruck ist falsch. Bauarbeiten an Betriebsstrecken der Bundesautobahnen müssen unter Aufrechterhaltung des Betriebs durchgeführt werden und sind daher nicht mit dem Autobahnneubau zu vergleichen. Es sind Behelfsverkehrsführungen erforderlich, wobei auf der nicht gesperrten Fahrbahn Gegenverkehr eingerichtet werden muß. Durch die weitestgehende Vollmechanisierung im Straßenbau sind nur noch wenige Arbeitskräfte an der Baustelle, deren Länge sich aus bauwirtschaftlichen und betrieblichen Gesichtspunkten bemißt. Daher kommt es auch, daß teilweise der Eindruck entsteht, es werde nur an einem Punkt der Baustelle gearbeitet. Die im Auftrag des Bundes bauenden Länder streben kürzeste Bauzeiten an. Dem wird auch durch verlängerte Arbeitsschichten Rechnung getragen. Die Bundesregierung hält weitergehende Maßnahmen für nicht erforderlich. Zu Frage A 125: Schon seit Jahren werden an der A 1 Leverkusen—Kamen abschnittsweise Arbeiten zur Deckenerneuerung und zum Ausbau durchgeführt. Im Hinblick auf die langwierigen technischen und verfah- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3845* rensmäßigen Vorbereitungen jeder einzelnen Teilmaßnahme werden sich die Arbeiten noch über einen längeren Zeitraum, bis etwa Mitte der 80er Jahre, erstrecken. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Metz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 126) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierung der Republik Elfenbeinküste eine Verwaltungsanordnung Nr. 07-77 am 25. August 1977 in Kraft gesetzt hat, die zu einer nachhaltigen Bevorzugung der staatlich gelenkten Reederei der Republik Elfenbeinküste SITRAM führt, und daß diese Verwaltungsanordnung damit im Widerspruch zu Artikel 1 des Regierungsprotokolls über die Seeschiffahrtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste vom 13. Juni 1977 steht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den vereinbarten Grundsatz der gleichberechtigten Beteiligung der nationalen Linienreedereien durchzusetzen? Die elfenbeinische Verwaltungsanordnung Nr. 07/77 vom 25. August 1977 liegt der Bundesregierung im Wortlaut vor. Es trifft zu, daß diese Verwaltungsanordnung grundsätzlich einen Vorrang für elfenbeinische Schiffahrtsunternehmen bei der Beladung in den Häfen der Elfenbeinküste vorsieht. Diese Regelung gilt jedoch gemäß den Artikeln 4 und 9 der Verwaltungsanordnung nicht soweit bilaterale Schiffahrtsvereinbarungen etwas anderes bestimmen. Insofern besteht kein Widerspruch zu Artikel 1 des Schiffahrtsprotokolls vom 13. Juni 1977. Sollten sich jedoch in der Durchführungspraxis der elfenbeinischen Stelle Benachteiligungen für deutsche Linienreedereien ergeben, bietet das genannte Schiffahrtsprotokoll eine geeignete Grundlage, um dagegen vorzugehen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 127): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen das Seeamt Emden aufgelöst und seine Aufgaben künftig vom Seeamt Hamburg oder Bremen wahrgenommen werden sollen, und wenn ja, kann sie einleuchtende Argumente für einen solchen Schritt geltend machen? Die Seeämter der Landesbehörden unterliegen der Organisation und Verwaltungskompetenz der Länder, so daß der Bund nach der derzeitigen Rechtslage nicht in der Lage wäre, ein Seeamt aufzulösen oder seine Aufgaben anderen Seeämtern zu übertragen. Allerdings ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig geworden, das gesamte Seeunfalluntersuchungswesen neu zu regeln. Den Ländern ist deshalb ein mit den beteiligten Ressorts abgestimmter Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zugeleitet worden, der eine Konzentration der Aufgaben auf den Bund vorsieht. Die damit verbundenen Fragen der Anzahl und der Sitze der künftigen Untersuchungsbehörden werden z. Z. noch mit den Ländern erörtert. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 128) : Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Bedenken berechtigt, die vom Fachverband Stahlblechverarbeitung e. V. — Industriegruppe Kfz-Kennzeichenschilder — und in einem Artikel im Handelsblatt vom 5. Oktober 1977 gegen den Beschluß des Bundeskabinetts zur Einführung diebstahl- und fälschungssicherer Kfz-Kennzeichen vorgebracht werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Mit seinem Beschluß vom 7. September 1977 hat sich das Bundeskabinett für die Einführung diebstahl- und fälschungssicherer Kfz-Kennzeichen ausgesprochen. Beim Aluminiumschild läßt sich — selbst unter Verwendung besonderer Befestigungselemente — der Diebstahl allenfalls erschweren, nicht aber verhindern. Deshalb wird eine Lösung angestrebt, die den Kennzeichendiebstahl unmöglich machen soll: Ein am Heck festverklebtes Folienschild würde sich bei Ablösung zerstören. Ist dort nicht genügend Platz für ein Folienschild, bleibt das hintere Kennzeichen ein Aluminiumschild, in dessen Nähe zusätzlich eine kleine Kontrollfolie angebracht wird, die sich ebenfalls beim Ablösen zerstört. Auch die Fälschungssicherheit kann bei der Folienlösung optimiert werden. . Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der angestrebten Folienlösung noch einige Fragen zu klären sind, Dies geschieht zur Zeit. Die vorgebrachten grundsätzlichen Bedenken gegen die Folienlösung sind jedoch nicht begründet. Verfehlt ist auch, unter Hinweis auf den sog. Würzburger Versuch, voreilig die Folienlösung im Prinzip für unbrauchbar zu erklären. Der Würzburger Versuch beruht weder auf einer Initiative der Bundesregierung, noch erfüllt er die von Bundesregierung und Bundeskriminalamt gestellten Forderungen. an die Folienlösung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 130) : Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister seine Zusage, das Teilstück Heidenheim-Westhausen b. Aalen der Bundesautobahn Würzburg-Ulm-Kempten-Füssen (A 7) zweibahnig zu bauen, rückgängig gemacht hat, und welches sind gegebenenfalls die Gründe dafür? 3846' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr zum sofortigen 2bahnigen Neubau der Teilstrecke Heidenheim–Aalen im Zuge der BAB A 7 Würzburg–Ulm ist bisher nicht getroffen worden. Der Bundesminister für Verkehr ist sich jedoch der Bedeutung und der Dringlichkeit dieser Entscheidung bewußt. Er wird daher auf einen beschleunigten Fortgang der erforderlichen Untersuchung drängen, damit die Voraussetzungen für die ab 1978 beginnenden Gespräche mit der Landesregierung Baden-Württemberg geschaffen werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage A 131): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, von sich aus, also ohne Ubereinkommen auf Gegenseitigkeit mit den entsprechenden Zielländern, einen verbilligten Nachttarif für Auslandstelefonferngespräche einzuführen, zumal die Gefahr von unzweckmäßigen Verkehrsverlagerungen im internatioalen Telefonverkehr oder mangelnder technischer und tariflicher Übereinstimmung — wie das Beispiel Großbritannien zeigt — andernorts offensichtlich als unerheblich eingeschätzt wird? Wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines verbilligten Nachttarifs ist, daß nicht nur das inländische, sondern auch das ausländische Fernsprechnetz den zusätzlichen Verkehr in den begünstigten Tarifzeiten aufnehmen kann. Ist dies — z. B. infolge starken nationalen Fernsprechverkehrs — nicht gewährleistet, so kommt es zu Blockierungen der Auslandsleitungen. Die Einführung verbilligter Tarife muß daher auf die nationale Tarifstruktur und das damit zusammenhängende Verkehrsvolumen mit dem Zielland abgestimmt werden. Deshalb hält die Deutsche Bundespost die einseitige Einführung verbilligter Nachttarife im Fernsprech-Auslandsdienst ohne entsprechende Übereinkommen mit den Zielländern nicht für sinnvoll. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 134) : Bestehen seitens der Bundesregierung oder seitens der Deutschen Bundespost Bedenken dagegen, bei größeren Städten oder Gemeinden im amtlichen Fernsprechbuch neben der Straßenangabe auch eine Abkürzunq des Ortsteils aufzunehmen, wie dies in zahlreichen Fernsprechortsnetzen üblich ist, in anderen aber ausdrücklich verweigert wird? Die Einträge der Teilnehmer in den amtlichen Fernsprechbüchern werden nach § 39 der Fernmeldeordnung vorgenommen. Danach werden nur die für das Auffinden einer Rufnummer erforderlichen Angaben aufgeführt. Deshalb wird die Angabe eines Gemeindeteilnamens (= Ortsteilname) nur dann in einen Eintrag aufgenommen, wenn diese Angabe zur Unterscheidung und damit zum Auffinden des Teilnehmers notwendig ist. Aus dieser Regelung erklären sich die unterschiedlichen Eintragungen in den Fernsprechbüchern einzelner Ortsnetze, da die Angabe eines Ortsteilnamens nicht gestattet werden kann, wenn sie zur Unterscheidung nicht notwendig ist. Im übrigen würde die grundsätzliche Eintragung der Abkürzung der Ortsteile wegen der Vielzahl der Fälle zusätzliche Druckzeilen und damit erhebliche weitere Kosten für die Herstellung der Fernsprechbücher verursachen, die unbedingt vermieden werden müssen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 135): Wie viele Tage sind durchschnittlich Postsendungen (Pakete, Briefe, Postkarten) aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Postweg, und gibt es Beobachtungen, aus denen hervorgeht, daß aus bestimmten Bezirken der DDR die Sendungen besonders lange unterwegs sind? Die Laufzeiten für in die Bundesrepublik gerichtete Briefe und Postkarten aus der DDR und Berlin (Ost) gehen nach den bisherigen Beobachtungen im allgemeinen nicht über 5 Tage hinaus. Aus einigen Bezirken der DDR und zwar aus den Bezirken Suhl, Gera, Leipzig, Dresden und Cottbus wurden auch schon längere Brieflaufzeiten festgestellt. Die Laufzeiten der Briefe und -Postkarten aus dem Bereich der Deutschen Post der DDR sind im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß das dortige Beförderungssystem anders gestaltet ist als das der Deutschen Bundespost. Darüber hinaus erfahren die Postsendungen oftmals durch die in der DDR durchgeführten Kontrollmaßnahmen Laufzeitverzögerungen. Für Pakete aus der DDR können keine Laufzeitangaben gemacht werden, da auf diesen Sendungen der Einlieferungstag nicht vermerkt ist. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 144 und 145): Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die das argentinische Militärregime kürzlich erlassen hat und wonach politischen Gefangenen die Möglichkeit eingeräumt wird, das Land zu verlassen, ein Aufnahmeprogramm mit den Bundesländern für argentinische Flüchtlinge zu vereinbaren? Erwägt die Bundesregierung, die Stelle des deutschen Botschafters in Buenos Aires zunächst unbesetzt zu lassen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3847* Zu Frage A 144: Die argentinische Regierung ist in dieser Frage bisher nicht an ausländische Regierungen herangetreten. Wenn auch von den erwähnten Bestimmungen noch nichts offiziell bekannt ist, so muß heute schon darauf hingewiesen werden, daß durch die Aufnahme von vietnamesischen und chilenischen Flüchtlingen, von sonstigen ausländischen Asylsuchenden sowie den Zuzug von monatlich durchschnittlich ca. 4 000 Spätaussiedlern aus den Ostblockstaaten die Aufnahmekapazitäten der Bundesländer bis zum Äußersten angespannt sind. Aus diesem Grunde erschiene es der Bundesregierung derzeit kaum aussichtsreich, an die Bundesländer mit dem Ziel heranzutreten, sie um ihre Zustimmung zur Aufnahme einer weiteren Gruppe ausländischer Flüchtlinge zu bitten. Zu Frage A 145: Nein. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen A 148 und 149) : Ist die Bundesregierung auf Grund des Obduktionsbefundes in der Lage und bereit, öffentlich zu erklären, daß Elisabeth Käsemann von argentinischen Sicherheitskräften exekutiert worden ist und nicht bei einem Feuergefecht umgekommen sein kann, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis? Liegt der Bundesregierung mittlerweile die vor vier Monaten angeforderte Darstellung der argentinischen Behörden über die Todesumstände von Elisabeth Käsemann vor, und wenn nicht, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Unterlagen zu erhalten? Zu Frage A 148: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, zu erklären, daß Frau Käsemann von argentinischen Sicherheitskräften exekutiert worden ist und nicht bei einem Feuergefecht umgekommen sein kann. Weder der im Besitz der Bundesregierung befindliche Obduktionsbefund des argentinischen Polizeiarztes in Lanus vom 4. Juni noch der Befund des Gerichtsmedizinischen Instituts in Tübingen vom 12. Juni 1977 geben Anlaß und Anhaltspunkte zu einer solchen Erklärung. Zu Frage A 149: Der Bundesregierung liegt die von ihr erbetene ergänzende Darstellung der Todesumstände Frau Käsemanns noch immer nicht vor. Die Botschaft in Buenos Aires ist deswegen wiederholt bei der argentinischen Regierung vorstellig geworden. Sie wird ihre Bemühungen fortsetzen. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 152 und 153) : Wie hat Bundesaußenminister Genscher auf die Warnung von Chinas Vize-Premier Hsien-Nie reagiert, Moskaus "Phrase von Entspannung und Abrüstung" zu glauben, daß die Supermacht, die Honig im Mund und Galle im Herzen hat", „der gefährlichste Kriegsherd" sei, und muß aus dieser Äußerung nicht der Schluß gezogen werden, daß die sowjetische Entspannungspolitik ein reines Scheinmanöver zur Täuschung und Einschläferung des Westens darstellt? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, ausländische Politiker, die einen derart menschenverachtenden Standpunkt einnehmen, wie der sowjetische TASS-Chef Samjatin, der einem russischen Emigranten gegenüber dessen Ermordung während der Oktoberrevolution als wünschenswert bezeichnet hatte, von künftigen Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland auszuschließen? Zu Frage A 152: Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seiner Rede während des Banketts, bei dem die in Ihrer Frage zitierten Worte vom stellvertretenden chinesischen Premierminister Li Hsien-nien verwendet wurden, sowie in seinen Gesprächen mit Außenminister Huang Hua, die Haltung der Bundesregierung zur Entspannung erläutert. Er führte wiederholt aus, daß wir uns auf der festen Grundlage des Atlantischen Bündnisses und der Europäischen Gemeinschaft bemühen durch eine realistische Politik der Entspannung und des Ausgleichs um den Abbau von Konfliktursachen in Europa bemühen. Die Bewertung der sowjetischen Entspannungspolitik durch die Chinesen als ein reines Scheinmanöver zur Täuschung und Einschläferung des Westens war der Bundesregierung bekannt. Wir haben demgegenüber unsere eigene Haltung erläutert. Die beiderseitigen Beziehungen sind durch diese unterschiedliche Einschätzung keineswegs getrübt worden. Zu Frage A 153: Eine rechtliche Handhabe für den Ausschluß ausländischer Politiker von Besuchen der Bundesrepublik Deutschland bietet uns das Ausländergesetz vom 28. April 1965, das in § 2 die grundsätzliche Bestimmung enthält, daß die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf, wenn die Anwesenheit des Ausländers — und darunter fallen natürlich auch ausländische Politiker — Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen. Sie werden verstehen, verehrter Herr Kollege, daß eine solche Frage nur von Fall zu Fall, unter. Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte, entschieden werden kann. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen A 156 und 157): Sieht die Bundesregierung in dem von der sogenannten Turnhallen-Konferenz in Windhuk vorgelegten Verfassungsentwurf für Südwestafrika eine mögliche Grundlage für die Lösung 3848* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 der dort bestehenden Volksgruppenprobleme und wenn ja, wird sie sich international dafür einsetzen? Wird der Bundeskanzler bei seinem Besuch in der Volksrepublik Polen die vom Bundesaußenminister gegenüber dem Bundesrat gegebene Zusage einlösen, mit der polnischen Regierung über die Gewährung von Volksgruppenrechten an Deutsche im polnischen Machtbereich zu verhandeln? Zu Frage A 156: Die Bundesregierung ist — wie bereits wiederholt in Fragestellung erörtert — der Auffassung, daß eine dauerhafte Lösung des Namibia-Problems auf ausschließlich ethnischer Basis, wie dies die sog. Turnhallen-Konferenz in Windhuk zur Grundlage ihrer Arbeit gemacht hatte, nicht möglich ist. Die Bundesregierung ist vielmehr der Überzeugung, daß die Verwirklichung des Verfassungsentwurfs der Turnhalle eine international akzeptable Lösung des Namibia-Problems verhindert hätte. Sie hat deshalb stets darauf gedrängt, daß nicht nur die in der Turnhalle vertretenen Gruppierungen am Prozeß der Entlassung Namibias in die Unabhängigkeit beteiligt werden sollten. Dies sieht Sicherheitsratsresolution 385, für deren Verwirklichung die Bundesregierung eintritt, auch ausdrücklich vor. Nur über den Weg dieser Sicherheitsratsresolution und der Beteiligung aller relevanten Kräfte kann ein international akzeptabler Weg für die Unabhängigkeit Namibias gefunden werden. Im übrigen wird die Turnhallen-Konferenz nach ihrer jetzigen Verhandlungsrunde als amtliche Verfassungskonferenz seitens der südafrikanischen Verwaltung aufgelöst. Turnhalle hat dann Status einer Partei. Zu Frage A 157 Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Reise des Bundeskanzlers nach Polen derzeit noch nicht festliegt. Vor dem Auswärtigen Ausschuß des Bundesrates hat der Bundesminister des Auswärtigen am 10. März 1976 erklärt, daß die Bundesregierung das Thema der sprachlichen und kulturellen Rechte für zurückbleibende Deutsche zum Gegenstand ihrer Gespräche mit der polnischen Regierung machen wird. Die Verwirklichung dieses Zieles in Form von Volksgruppenrechten dürfte allerdings ausscheiden, da die polnische Verfassung Minderheitenrechte nicht vorsieht. .Die Bundesregierung hat entsprechend der genannten Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen dieses Thema mit der polnischen Seite aufgenommen und wird es auch weiterbehandeln. Angesichts des im deutsch-polnischen Verhältnis gegebenen historischen Hintergrunds handelt es sich um eine sehr schwierige Frage, deren Lösung nur langfristig möglich sein wird. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn .(CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 163) : Bei wieviel Gelegenheiten (bitte genaue Zahlenangabe) in der Sitzungsperiode 1976 haben Vertreter der Bundesregierung vor den Vereinten Nationen — Generalversammlung oder Ausschüsse — auf die Verletzung der Menschenrechte hingewiesen und zwar in der Republik Südafrika, in Südwestafrika und in Rhodesien durch die Politik der dortigen Regierungen, in Rhodesien und Südwestafrika durch kommunistische Terroristen (sogenannte „Befreiungsbewegungen" wie Swapo, Zanu und Zapu) bzw. in der „DDR", Polen und der Sowjetunion durch die dortigen Regierungen und kommunistischen Parteien? Gemäß den Grundsätzen ihrer Außenpolitik, zu deren vorrangigen Zielen die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Teilen der Welt gehört, ist die Bundesregierung auch bei der 31. GV 1976 mit Nachdruck für die Durchsetzung der Menschenrechte eingetreten. In seiner Rede vor dem Weltforum betonte der Bundesminister des Auswärtigen, daß in vielen Teilen der Welt die elementaren Rechte des Individuums noch nicht verwirklicht seien: Sein Recht auf Leben und auf Sicherheit seiner Person, sein Recht auf Gleichheit ohne Ansehen der Rasse, sein Recht auf Freizügigkeit, sein Recht auf freie Meinungsäußerung, seine wirtschaftlichen und sozialen Rechte. Der Bundesminister ist auf die Lage eingegangen, die im südlichen Afrika durch Rassendiskriminierung und Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts entstanden ist, und hat sich für Lösungen mit friedlichen Mitteln eingesetzt. Zur Lage an der innerdeutschen Grenze erklärte er: „Die Bundesregierung resigniert nicht angesichts der Wirklichkeit einer Grenze, an der auf der anderen Seite noch in jüngster Zeit Schüsse fallen. Damit muß endlich Schluß gemacht werden." Im Verlauf der Generalversammlung hat unsere Delegation in den Ausschüssen aus jeweils gegebenem Anlaß zur Frage der Menschenrechte Stellung genommen. Eine Durchsicht der Erklärungstexte hat ergeben, daß wir uns in den Ausschüssen der 31. GV insgesamt rund 20 Mal zu Menschenrechtsfragen geäußert haben. Darüber hinaus ist unsere Auffassung zu Menschenrechtsfragen auch in etwa 10 gemeinsamen Erklärungen der Neun zum Ausdruck gekommen. Es ist jedoch nicht möglich, diese Erklärungen statistisch sinnvoll aufzugliedern. Die Erklärungen haben unterschiedlichen Charakter. Es handelt sich um vorbereitete Stellungnahmen, um' Diskussionsbeiträge, um Erklärungen zur Stimmabgabe. Häufig wurde zu verschiedenen Aspekten in derselben Erklärung Stellung genommen. Die Äußerungen sind auch von unterschiedlichem Gewicht. So kann die grundsätzliche Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen in der Generaldebatte nicht mit dem Diskussionsbeitrag eines Beamten im Ausschuß verglichen werden. Die von Ihnen gewünschte schematische zahlenmäßige Aufgliederung der Diskussionsbeiträge ist deshalb nicht möglich und wäre irreführend. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage A 165): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3849* Ist die Bundesregierung bereit, dem Wunsch der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu folgen und ihrerseits alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Spanien innerhalb der nächsten Wochen Mitglied des Europarates wird? Die Bundesregierung wünscht den Beitritt Spaniens zum Europarat und hält die Zeit reif für diesen Beitritt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß Spanien zum frühestmöglichen Zeitpunkt Mitglied des Europarats wird. Sie hat mit Befriedigung den Beschluß des Komitees der Ministerbeauftragten in Straßburg vom 18. Oktober 1977 zur Kenntnis genommen, Spanien einzuladen, 20. Mitgliedstaat im Europarat zu werden. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 1 und 2) : Wie entwickeln sich die deutschsowjetischen Beziehungen auf militärischem Gebiet seit dem Austausch von Militärattachés zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR? Plant die Bundesregierung deutschsowjetische Militärabkommen, die mit den abgeschlossenen oder geplanten Militärabkommen anderer Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses vergleichbar sind? Zu Frage B 1: Seit dem Austausch der Militärattachéstäbe am 1. Oktober 1976 haben sich die damit aufgenommenen deutsch-sowjetischen Beziehungen auf militärischem Gebiet gemäß den in sie gesetzten Erwartungen entwickelt. Beabsichtigt war zunächst, der Botschaft einen fachlichen Berater in militärischen Angelegenheiten beizugeben, wobei die Tätigkeit des Militärattachés sich nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu richten hat. Beiden Militärattachés ist die Möglichkeit der Teilnahme an Reisen und Manövern gegeben worden. Anfragen und Besuche in den Ministerien und bei der Truppe hat es bisher zwei- bis dreimal gegeben. Insgesamt kann festgestellt werden, daß der Austausch der Militärattachéstäbe die Möglichkeiten gegenseitiger Information erweitert hat. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung hat zumindest zur Zeit nicht die Absicht, mit der Sowjetunion irgendwelche Vereinbarungen auf militärischem Gebiet abzuschließen. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 3, 4, 5 und 6) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einräumung hoher Unterstützungskredite zu Vorzugsbedingungen und die Befürwortung neuer Investitionen aus der deutschen Wirtschaft, und zwar sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors, zu verantworten sind, obwohl die portugiesische Regierung trotz zahlreicher Versprechungen höchster Stellen gegenüber der Bundesregierung wegen der Auswirkungen der portugiesischen Revolution im April 1974, welche zur Verletzung von garantiertem deutschen Eigentum führte, nods immer -keine Wiedergutmechung veranlaßt hat, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Schritte hat die Bundesregierung inzwischen unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um die geschädigten Interessen der Bundesrepublik Deutschland bzw. einzelner ihrer Bürger nicht nur zu schützen, sondern einen wertgerechten Schadensersatz für die Betroffenen von der portugiesischen Regierung zu erhalten? Hat die Regierung in Erwägung gezogen, der portugiesischen Regierung die Bildung einer deutsch-portugiesischen Kommission vorzuschlagen, die über die Regelung der noch immer nicht gelösten Fälle eine Entscheidung herbeiführen soll, die von bei- den Regierungen akzeptiert werden könnte? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um die portugiesische Regierung erneut darauf aufmerksam zu machen, daß mit Investitionen seitens der deutschen Wirtschaft in Portugal so lange nicht in größerem Umfang zu rechnen ist, bis die seit nunmehr fast zwei Jahren anhängigen Wiedergutmachungsfälle nicht befriedigend aus der Welt geschafft sind und ein bilaterales Investitionsförderungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Portugal garantiert, daß die bisherigen und neuen Investitionen deutscher Seite entsprechend den völkerrechtlichen Grundsätzen und klaren gesetzlichen Regelungen geschützt sind? Zu Frage B 3: Die Bundesregierung läßt sich bei ihrer Hilfe für den NATO-Partner und EG-Beitrittsanwärter Portugal von dem Gedanken leiten, daß es nicht zuletzt auch in unserem Interesse liegt, diesem Land, das sich nach 40 Jahren Diktatur aus eigener Kraft auf den demokratischen Weg begeben hat, Unterstützung zu gewähren. . Die Bundesrepublik ist im übrigen nur eines von 15 westlichen Ländern, die Portugal in seiner gegenwärtigen schwierigen Lage unterstützen, wobei auch Staatsbürger dieser anderen Geberländer von den portugiesischen Enteignungen betroffen sind. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß eine Verweigerung unserer Hilfe — abgesehen davon, daß dies politisch nicht zu verantworten wäre — die Aussichten für eine zufriedenstellende Regelung der Entschädigungsfrage nur verschlechtern würde. Es darf nicht verkannt werden, daß sich der Prozeß der politischen Konsolidierung nach den Revolutionswirren von 1974 nur schrittweise vollzieht, erst seit Mitte 1976 eine verfassungsmäßige Regierung eingesetzt ist und diese Zeit braucht, um gegen erhebliche innerportugiesische Widerstände eine befriedigende Lösung in der Frage der 'Entschädigung für Enteignungen durchzusetzen. Zu Fragen B 4 und 5: Auswärtiges Amt und Botschaft Lissabon haben häufig und nachdrücklich bei der portugiesischen Regierung wegen der Entschädigung für enteignetes deutsches Vermögen interveniert. Auch der Herr Bundeskanzler hat bei Gesprächen mit dem portugiesischen Premierminister eindringlich auf die Notwendigkeit einer raschen und befriedigenden Regelung dieser Frage hingewiesen. Es ist sicherlich auch auf diese Bemühung zurückzuführen, daß die portugiesische Regierung inzwischen ein Entschädigungsgesetz vorgelegt hat. 3850* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Dieses am 9. August 1977 vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht vor, daß Ausländer bevorzugten Bedingungen unterliegen sollen. Bei der Sitzung des deutsch-portugiesischen Regierungsausschusses für Wirtschaftsfragen am 19./20. September 1977 in Bonn wurde die Anwendung des neuen portugiesischen Gesetzes auf die der Bundesregierung bekannten Enteignungsfälle deutscher Staatsangehöriger eingehend erörtert. Der portugiesischen Delegation wurde bei dieser Gelegenheit ein Memorandum über unseren Standpunkt übergeben. Die portugiesische Seite stellte eine baldige Regelung der von uns genannten Fälle auf der Grundlage des neuen Gesetzes und der noch zu erlassenden Durchführungsverordnungen in Aussicht. Zu Frage B 6: Bei den oben genannten Regierungsgesprächen über Wirtschaftsfragen ist auch daran erinnert worden, daß von unserer Seite deutsche Investitionen nur dann befürwortet werden können, wenn nicht nur die Entschädigung enteigneten Vermögens befriedigend geregelt ist, sondern auch der volle völkerrechtliche Schutz für deutsche Investitionen garantiert wird. Zu diesem Zweck und zur Förderung deutscher Investitionen in Portugal strebt die Bundesregierung einen bilateralen Vertrag an. Die portugiesische Seite legte dar, daß sie erst kürzlich ein neues Gesetz über ausländische Investitionen erlassen hat, das eine Reihe von Verbesserungen gegenüber der bisherigen Lage enthält. Dieses Gesetz wird zur Zeit von der Bundesregierung geprüft. Im übrigen stimmte die portugiesische Regierung zu, die Verhandlungen über ein bilaterales Investitionsförderungsabkommen so bald wie möglich fortzusetzen. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 7, 8, 9 und 10) : Wie viele Beamte und sonstige Bedienstete des Bundes sind mit der Wahrnehmung der deutschen Interessen bei den Vereinten Nationen beschäftigt, einschließlich der dazu im Auswärtigen Amt selbst vorgesehenen Planstellen (Stellen)? In welchen Besoldungsgruppen sind diese Beschäftigten eingruppiert, und an welchen Orten sind sie beschäftigt? Welche Kosten waren bzw. sind für Personalausgaben für die Jahre 1973 bis 1978 ausgegeben bzw. veranschlagt im Bundeshaushaltsplan? Welche Kosten waren bzw. sind für Sachkosten einschließlich Miete, Beschaffung von Hausgrundstücken, Kraftfahrzeugen etc. für die Jahre 1973 bis 1978 ausgegeben bzw. veranschlagt im Bundeshaushaltsplan? Zu Fragen B 7 und 8 werden nachstehend die Personalstellen und ihre Dotierung aufgeführt, die für Beamte und sonstige Bedienstete bei den Dienststellen oder Arbeitseinheiten ausgebracht sind, die unsere Interessen bei den und für die VN wahrnehmen: a) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutsch- land bei den Vereinten Nationen New York 1 = Bes.-Gr. B 9 1 = Bes.-Gr. B 6 2 = Bes.-Gr. B 3 7 = Bes.-Gr. A 15 5 = Bes.-Gr. A 14 2 = Bes.-Gr. A 13 h. D. 1 = Verg.-Gr. I a 1 = Bes.-Gr. A 13 geh. D. 1 = Bes.-Gr. A 12 3 = Bes.-Gr. A 11 1 = Bes.-Gr. A 10 5 = Verg.-Gr. V b 2 = Bes.-Gr. A 9 m. D. 1 = Bes.-Gr. A 8 3 = Verg.-Gr. V c 8 = Verg.-Gr. VI b 3 = Verg.-Gr. VII 1 = Bes.-Gr. A 5 e. D. 1 = Verg.-Gr. X 6 = Arbeiter 1 Hilfskraft für politische Öffentlichkeitsarbeit b) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen Genf einschließlich der Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der Konferenz des Abrüstungsausschusses Genf (CCD) 1 = Bes.-Gr. B 9 2 = Bes.-Gr. B 3 1 = Bes.-Gr. A 16 3,5 = Bes.-Gr. A 15 3 = Bes.-Gr. A 14 1 = Bes.-Gr. A 13 h. D. 1 = Bes.-Gr. A 13 geh. D. 2 = Bes.-Gr. A 12 1 = Bes.-Gr. A 10 1 = Verg.-Gr. V b 1 = Bes.-Gr. A 9 m. D. 1 = Bes.-Gr. A 8 6 = Verg.-Gr. V c 6 = Verg.-Gr. VI b 1 = Verg.-Gr. VII 2 = Bes.-Gr. A 2/3 1 = Verg.-Gr. X 4 = Arbeiter 1 Hilfskraft für die politische Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3851* c) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) Paris 1 = Bes.-Gr. B 3 1 = Bes.-Gr. A 14 1 = Verg.-Gr. V b 1 = Bes.-Gr. A 9 m. D. 2 = Verg.-Gr. VI b d) Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Internationalen Organisationen Wien 1 = Bes.-Gr. B 3 1 = Bes.-Gr. A 15 1 = Bes.-Gr. A 14 e) Unterabteilung 23 (Vereinte Nationen) im Auswärtigen Amt Bonn 1 = Bes.-Gr. B 6 3 = Bes.-Gr. B 3 4 = Bes.-Gr. A 15 2 = Bes.-Gr. A 14 2 = Bes.-Gr. A 13 geh. D. 1 = Bes.-Gr. A 11 1 = Verg.-Gr. V b 2 = Verg.-Gr. VI b Außer der Unterabteilung 23 sind eine große Anzahl weiterer Arbeitseinheiten der Zentrale in unterschiedlichem Umfang neben ihrer eigentlichen Aufgabe auch mit Fragen der Vereinten Nationen befaßt. Dies gilt insbesondere für mehrere Referate in den Abteilungen 4 (Abteilung für Außenwirtschaftspolitik, Entwicklungspolitik und Europäische wirtschaftliche Integration), 5 (Rechtsabteilung) und 6 (Abteilung für auswärtige Kulturpolitik). Der Anteil des in diesen Referaten für VN-Angelegenheiten eingesetzten Arbeitsaufwandes läßt sich nicht genau ermitteln. Zu Frage B 9: Die Personalausgaben der unter Ziffer 1 aufgeführten Kräfte betragen im Haushaltsjahr 1977 für das Inland 990 000 DM Ausland 9 027 000 DM Zusammen 10 017 000 DM Die Ermittlung der Personalausgaben für den Zeitraum ab 1973 könnte nur unter großen Schwierigkeiten vorgenommen werden, weil_ die in Frage kommenden Arbeitseinheiten und Auslandsvertretungen einer ständigen Veränderung hinsichtlich der Zahl der Bediensteten sowie der Höhe der Bezüge unterworfen waren. Im Hinblick auf den erheblichen Verwaltungsaufwand wird gebeten, auf diese Angaben zu verzichten. Zu Frage B 10: Hinweis: Die UNESCO-Vertretung Paris und die Ständige Vertretung bei den Internationalen Organisationen in Wien sind räumlich, verwaltungs- und haushaltsmäßig voll in die Botschaften Paris bzw. Wien integriert. Die auf die Vertretungen bei den VN-Organisationen entfallenden Sachausgaben lassen sich deshalb nur teilweise (Kraftfahrzeuge) ermitteln. Die Sachausgaben für die Ständige Vertretung in Genf (einschließlich CCD) schließen die Ausgaben für das Generalkonsulat Genf, das auch in Personalunion vom Leiter der Ständigen Vertretung geleitet wird, mit ein. I. In den Jahren 1973-1977 sind folgende Ausgaben entstanden: a) Sachkosten einschließlich Mieten 1. VN — New York 6 249 241,— DM (davon Mieten: 4 440 005,— DM) 2. VN — Genf 2 414 526,— DM (davon Mieten: 428 248,— DM) Gesamt 8 663 767,— DM 3. UNESCO — Paris siehe obigen Hinweis. 4. I. O. Wien b) Beschaffung von Hausgrundstücken 1. VN — New York keine 2. VN — Genf (Neubau Dienstgebäude) 7 864 907,— DM 3. UNESCO — Paris keine 4. I. O. Wien keine c) Kosten für Neuanschaffung Kraftfahrzeuge Unterhaltung s. Ziff. I a) 1. VN — New York 54 207,— DM 2. VN — Genf 22 475,— DM 3. UNESCO 13 300,— DM 4. I. O. Wien 13 640,— DM Gesamt 103 622,— DM Gesamtbeträge a—c 16 632 296,— DM II. Veranschlagte Beträge für 1978 a) Sachkosten einschließlich Mieten 1 UN — New York (geschätzt) 1 500 000,— DM (davon Mieten: 975 000,— DM) 2. VN — Genf (geschätzt) 500 000,— DM (davon Mieten: 100 000,— DM) 3. UNESCO — Paris siehe obigen Hinweis 4. I. O. Wien 3852* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 b) Beschaffung von Hausgrundstücken: keine c) Kosten für Neuanschaffung Kraftfahrzeuge (Unterhaltung s. Ziff. II a) : keine Anlage 59 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer . (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 11): Hält die Bundesregierung die Äußerung eines niedersächsischen Kabinettmitglieds „Schlesien ist eine deutsche Provinz, die derzeit unter polnischer Verwaltung steht" für eine Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen, oder wie sonst ist die Erklärung von Staatsminister Dr. von Dohnanyi in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 29. September 1977 zu verstehen, die Bundesregierung habe die Problematik gesehen, die durch kulturhoheitliche Aktivitäten — wie z. B. durch den niedersächsischen Schülerwettbewerb — in bezug auf die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und namentlich hinsichtlich der Politik der Aussöhnung und Verständigung zwischen den Völkern bestehe? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Staatsminister von Dohnanyi in der Fragestunde vom 29. September 1977 möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 1 des Warschauer Vertrages verpflichtet hat, die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens nicht mehr in Frage zu stellen. Die Bundesregierung hält es in der Tat für die Politik der Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk für wichtig, daß diese Verpflichtung ihrer Bedeutung entsprechend behandelt wird. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 12) : Auf welche Weise hat die Bundesregierung anläßlich des Konsularvertrages zwischen Zypern und der DDR sichergestellt, daß sie nach wie vor Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes diplomatisch-konsularisch betreuen kann? Die Bundesregierung hat in völkerrechtlich einwandfreier Weise sichergestellt, daß von dem Konsularvertrag Zypern /DDR keine negativen Rechtswirkungen auf unser konsularisches Betreuungsrecht in Zypern ausgehen. Ich darf Ihnen anheimstellen, sich nach Einzelheiten im Auswärtigen Ausschuß zu erkundigen. Anlage 61 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 13) : Welche konkreten Anhaltspunkte liegen der Bundesregierung dafür vor, daß Frau Käsemann „in innenpolitische Auseinandersetzungen verstrickt" war (Erklärung des Auswärtigen Amtes), und welche Unterlagen und Beweisstücke hat die Bundesregierung von den argentinischen Behörden über die angebliche subversive Tätigkeit von Frau Käsemann erhalten? Die der Bundesregierung vorliegenden konkreten Anhaltspunkte für die Verstrickung Frau Käsemanns in die innenpolitischen Auseinandersetzungen Argentiniens ergeben sich teilweise aus Unterlagen anderer deutscher Stellen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Der von der argentinischen Regierung übermittelte Bericht, in dem Frau Käsemann subversive Betätigung vorgeworfen wird, ist von der Bundesregierung bisher ebenfalls nicht veröffentlicht worden. Ich möchte Ihre Fragen daher in einem weiteren vertraulichen Schreiben beantworten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 14) : Gibt es eine Untersuchung der Bundesregierung, die die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf Menschen, die in Gebieten von militärischen Flughäfen wohnen, überprüft, und wenn ja, ist diese Untersuchung bereits abgesdilossen bzw. wann ist mit deren Abschluß zu rechnen? In wissenschaftlichen Arbeiten, die als Grundlage für den Entwurf des Fluglärmgesetzes dienten, wie z. B. dem „Göttinger Fluglärmgutachten", sowie auch bei den umfangreichen Anhörungen von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf in den zuständigen Bundestagsausschüssen wurden nicht nur Erkenntnisse über die Auswirkungen von Fluglärm an Verkehrsflughäfen berücksichtigt, sondern gleichzeitig auch die Aspekte der Lärmbelastung in der Umgebung militärischer Flugplätze in die Überlegungen einbezogen. Aufgrund zahlreicher in- und ausländischer Untersuchungen gilt als wissenschaftlich erwiesen, daß die Reaktion der Bevölkerung auf Fluglärm hauptsächlich vom Höchstpegel der Vorbeifluggeräusche, von der Dauer des einzelnen Vorbeifluges und von der Anzahl der Vorbeiflöge abhängt. Dieses allgemein anerkannte Grundprinzip gilt in gleicher Weise für Verkehrsflughäfen wie für militärische Flugplätze. Auch das vom Deutschen Bundestag nach eingehender Prüfung in der Anlage zu § 3 des Fluglärmgesetzes festgelegte Verfahren zur Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen entspricht diesem Prinzip. Das Verfahren gestattet, sowohl die Situation an militärischen Flugplätzen — überwiegend hohe Maximalpegel bei nicht so hoher Verkehrsdichte — als auch die Verhältnisse an Verkehrsflughäfen —niedrigere Maximalpegel bei im allgemeinen größerer Verkehrsdichte — in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in letzter Zeit 'durchgeführte umfangreiche Studie beschränkt sich auf Untersuchungen an Verkehrsflughäfen. Ihre Ergebnisse bestätigen für den zivilen Bereich die Richtigkeit der im Rahmen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3853* des Fluglärmgesetzes angewandten Methodik; sie stehen der Anwendung dieses Verfahrens auch auf den militärischen Bereich nicht entgegen. Zur Zeit werden Informationen über Erfahrungen bei der Durchführung des Fluglärmgesetzes an Verkehrsflughäfen und militärischen Flugplätzen eingeholt. Die Bundesregierung wird im Bälde die Ergebnisse im Rahmen eines Erfahrungsberichts vorlegen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 15 und 16) : Welche Uberlegungen sind dafür maßgeblich, den Beihilfebemessungssatz beim Tod des Ehemanns um fünf Prozentpunkte zu kürzen, obwohl sich Beamtenwitwen mit einem Witwengeld von 60 Prozent des Ruhegehalts in der Regel ohnehin in einer schwierigeren wirtschaftlichen Situation befinden als vergleichbare alleinstehende Beamte und Ruhestandsbeamte? Trifft es zu, daß bei der bevorstehenden Änderung des Beihilferechts der zwischen Bund und Ländern bereits vereinbarte Verzicht auf die erwähnte Kürzung des Beihilfebemessungssatzes und damit die Angleichung an das Beihilferecht der 'Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am Veto des Bundesfinanzministers gescheitert ist, während andererseits die Zustimmung zur Aufnahme der Aufwendungen bei Schwangerschaftsabbruch in den Katalog der beihilfefähigen Aufwendungen die Zustimmung des Bundesfinanzministers gefunden hat, und welche Überlegungen waren gegebenenfalls für eine solche unterschiedliche Betrachtungsweise bei der Angleichung an den sozialen Fortschritt außerhalb des Beamtenrechts maßgeblich? Das System der Bemessungssätze nach den Beihilfevorschriften des Bundes berücksichtigt den Familienstand des Beihilfeberechtigten und die Zahl der Familienmitglieder. Ausgangspunkt ist der Grundsatz, daß der Beamte mit Hilfe eines in seinen Bezügen enthaltenen Betrages selbst in angemessenem Umfang Vorsorge für Krankheitsfälle trifft und diese Vorsorge im Wege der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Beihilfen ergänzt wird. Mit steigender Zahl der Familienmitglieder erhöht sich auch der Beihilfebemessungssatz um je fünf Prozentpunkte, um so der wachsenden Belastung des Beamten durch Krankenversicherungsbeiträge Rechnung zu tragen. Verringert sich diese Belastung dadurch, daß eine Person aus dem zu berücksichtigenden Kreis ausscheidet, führt dies zu einer entsprechenden Kürzung des Bemessungssatzes. Diese Regelung gilt auch für den verwitweten Ehepartner des Ruhestandsbeamten. Da sich jedoch mit den Versorgungsbezügen auch dér in den Bezügen enthaltene Bestandteil für die Krankheitsvorsorge verringert, erhalten Versorgungsempfänger — u. a. als Ausgleich hierfür — einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Bemessungssatz. Es handelt sich hier --- wie allgemein im Beihilfesystem --- um eine pauschalierte Regelung, die nicht jede Fallgestaltung erfassen kann. Die Entwicklung hat jedoch gezeigt, daß es notwendig ist, die derzeitige Regelung zu überprüfen, zumal die von Ihnen angeführten drei Länder hier Verbesserungen bereits vorgenommen haben und verwitweten Beihilfeberechtigten einen um fünf Prozentpunkte erhöhten Bemessungssatz zugestehen. Die abschließende Entscheidung wird zur Zeit zwischen den hauptbeteiligten Bundesressorts abgestimmt; sie steht unmittelbar bevor. Der Bedeutung dieser Entscheidung für die Betroffenen bin ich mir bewußt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein großer Teil der Wissenschaftler im wissenschaftlichen Mittelbau der Universitäten als Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf nicht der Arbeitslosenversicherung beitreten konnten, dieser Personenkreis in seiner wirtschaftlichen Existenz aber auf Grund der fast vollständig fehlenden beruflichen Chancen aufs Höchste bedroht ist, und welche Maßnahmen kommen nach Ansicht der Bundesregierung in Betracht, um die für diese Wissenschaftler bestehenden Härten künftig zu vermeiden? Beamte sind nach geltendem Recht in der Arbeitslosenversicherung beitragsfrei und können daher zwar Arbeitslosenhilfe, aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Das Beamtenrecht sieht jedoch für Beamte mit Dienstbezügen, die nicht auf eigenen Antrag entlassen werden, die Zahlung von Übergangsgeldern vor. So wird nach § 47 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2485) als Übergangsgeld nach einjähriger Beschäftigungzeit das Einfache und bei längerer Beschäftigungszeit für jedes weitere volle Jahr die Hälfte, insgesamt höchstens das Sechsfache der Dienstbezüge des letzten Monats gewährt; Hochschulassistenten erhalten innerhalb dieser Höchstgrenze nach der besonderen Regelung des § 67 Abs. 4 des Gesetzes ein verbessertes Übergangsgeld, das für jedes Jahr der Dienstzeit in voller Höhe den Dienstbezügen des letzten Monats entspricht. Bei der Höhe dieser Leistungen, die unabhängig vom Status (Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Zeit) gezahlt werden, ist zu berücksichtigen, daß sie keine eigenen Beiträge voraussetzen. Gleichwohl wird zur Zeit geprüft, inwieweit die soziale Sicherung der Beamten auf Zeit und auf Widerruf verbessert werden kann. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 18) : Hält die Bundesregierung die bestehenden Vorschriften des Bundesrechts für ausreichend, um nach Möglichkeit zu verhindern, daß Kinder, die in Wohngemeinschaften der Sekte Children of God leben, nicht standesamtlich gemeldet werden, und wenn nein, wird sie eine gesetzgeberische Initiative ergreifen, um solche Praktiken einer Sekte zu unterbinden? Die Bundesregierung hält die Vorschriften des Personenstandsgesetzes (§§ 16-18, 68/69) für ausreichend, um sicherzustellen, daß die Geburten im 3854* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes beurkundet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Gewährung von Sozialleistungen aus Anlaß einer Geburt, z. B. Mutterschaftshilfe, Kindergeld, von der Vorlage einer vom Standesbeamten ausgestellten Bescheinigung bzw. Personenstandsurkunde abhängig gemacht wird, die erst nach der Anzeige der Geburt ausgestellt werden kann. Im übrigen bemerke ich, daß mir bisher noch keine Hinweise darüber zugegangen sind, daß Angehörige der Sekte „Children of God" die Anzeige von Geburten verweigern. Falls Sie es wünschen, bin ich gern bereit, bei den Ländern, die das Personenstandsgesetz nach Artikel 83 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als eigene Angelegenheit ausführen, anzufragen, ob sich Schwierigkeiten ergeben haben. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die Benachteiligung von Beamtenpensionen, die darin besteht, daß diese um 1 bis 3 Besoldungsgruppen hinter der Versorgung vergleichbarer Behörden- , angestellter zurückbleiben, auszugleichen, gegebenenfalls durch eine Änderung der Besteuerung oder eine Verbesserung der Krankenfürsorge, die insbesondere den Empfängern niedriger Versorgungsbezüge eine Belastung von bis zu 20 v. H. ihrer Pensionen für eine notwendige beihilfenkonforme Krankenversicherung abverlangt? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß Beamtenpensionen nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen netto niedriger sein können als die Gesamtversorgung vergleichbarer früherer Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Dies beruht hauptsächlich darauf, daß die Gesamtversorgung der früheren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird und daher praktisch steuerfrei ist sowie auf der beitragsfreien Krankenversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Wegen der unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen und Renten sind Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Andererseits ist die Entwicklung der Gesamtversorgung der früheren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Gegenstand von Verhandlungen der Tarifpartner. Die Bundesregierung hat durch Kabinettbeschluß vom 16. März 1977 den Bundesminister des Innern beauftragt, einen mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmten Bericht vorzulegen, wie eine Einebnung von Disparitäten in der Altersversorgung innerhalb des öffentlichen Dienstes erreicht werden kann, wobei die steuerliche Behandlung von Altersaufwendungen und Altersbezügen im Gesamtzusammenhang gesehen werden soll. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage untersucht, ob Disparitäten in der Belastung durch die Krankheitsvorsorge bestehen. Eine zur Vorbereitung des Berichts beim Bundesminister des Innern gebildete Arbeitsgruppe wird ihre Arbeiten unter Zugrundelegung des zum 1. Januar 1978 geltenden Rechtsstands gegen Jahresende abschließen. Die Bundesregierung wird sich voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 1978 mit dem Bericht befassen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wittmann (Straubing) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 20 und 21) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß im Bereich des Bundesgrenzschutzes den Beamten das Tragen eines Kinnbartes verboten ist? Hält die Bundesregierung gegebenenfalls ein solches Verbot mit den Persönlichkeitsrechten vereinbar? Eine generelle Dienstvorschrift über die Haar-und Barttracht im Bundesgrenzschutz besteht nicht. Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz müssen ihre Haar- und Barttracht allerdings den besonderen Gegebenheiten der polizeilichen Verwendung anpassen. Nicht angemessene Haar- und Barttrachten können beim Umgang mit Waffen, Maschinen und gefährlichem Gerät besondere Unfallgefahren herbeiführen und die Wirkung von Schutzeinrichtungen (z. B. der Schutzmasken) beeinträchtigen. Sie stellen auch ein Handikap bei Befreiungsgriffen von Festgenommenen dar. Die Gepflogenheiten haben ausschließlich den Erfordernissen des Dienstes zu entsprechen. Dies ist in Einzelentscheidungen von Dienstvorgesetzten zum Ausdruck gebracht worden. Das Bundesdisziplinargericht hat hierzu festgestellt, daß die dienstlichen Erfordernisse des Bundesgrenzschutzes Anweisungen über die Haar- und Barttracht rechtfertigen. Einen unzulässigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte vermag ich in solchen Einzelanweisungen, die den Belangen der Dienstausübung und zugleich dem Schutz des Betroffenen dienen, nicht zu erkennen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 22) : Beabsichtigt die Bundesregierung — wie in der Presse gemeldet — eine Verschärfung der Umweltschutzbestimmungen für Kohlekraftwerke, und wenn ja, welche Gründe waren für diese Überlegungen maßgeblich, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorwürfe, daß damit faktisch ein genereller Baustopp für Kohlekraftwerke verfügt sei? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Umweltschutzbestimmungen für Kohlekraftwerke zu Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3855e verschärfen. Da Ihrer Frage der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt wie den für die Fragestunde am 29. September 1977 gestellten Schriftlichen Fragen B 8 und B /9 des Abgeordneten Reuschenbach sowie der für die Fragestunde am 19. Oktober 1977 gestellten Mündlichen Frage 44 des Abgeordneten Dr. Steger darf ich auf deren Beantwortungen hinweisen (Anlage 55 zum Sten. Bericht 44. Sitzung S. 3424 und Sten. Bericht der gestrigen Sitzung S. 3742 und 3743). Meine Antwort auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Steger möchte ich dahin gehend ergänzen, daß bei allen Projekten des Programms ,,Umweltfreundliche Kraftwerke" jeweils die gesamten Abgasmengen entschwefelt werden. Bei Einsatz von Vollwertkohle mit einem Schwefelgehalt von 1 % bedeutet dies, daß der Grenzwert von 1,25 kg Schwefeldioxid je Megawattstunde mindestens eingehalten wird. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 23 und 24) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach es an der Bundesgrenzschutzschule Fuldatal (Ldkrs. Kassel) zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, um welche Art von Unregelmäßigkeiten handelt es sich dabei gegebenenfalls, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus solchen Vorkommnissen? Warum haben die zuständigen Stellen des Bundesgrenzschutzes nicht selbst rechtzeitig Strafanzeige gestellt? Im Zusammenhang mit disziplinarrechtlichen Vorermittlungen gegen einen Beamten des Geschäftsbereichs des BMI hat sich u. a. der Verdacht strafbarer Handlungen ergeben. Am 19. September 1977 ist als Konsequenz hieraus das förmliche Disziplinarverfahren gegen diesen Beamten eingeleitet worden. Die Strafanzeige, die ich mir vorbehalten hatte, wurde am 11. Oktober 1977 gestellt. Im Hinblick auf den das Disziplinarverfahren beherrschenden Grundsatz der Vertraulichkeit bitte ich um Verständnis dafür, daß ich keine näheren Angaben machen kann. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 25) : Trifft es zu, daß es im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen im Aachener Raum die Sperrung der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien ohne Ankündigung durch Steinbarrieren zu erheblichen Unruhen innerhalb der Bevölkerung und bei den belgischen Nachbarn geführt hat, und wenn ja, wie will die Bundesregierung es in Zukunft ermöglichen, daß bei ähnlichen Aktionen eine Regelung getroffen wird, die nicht zu einer Belastung des Verhältnisses zwischen der betroffenen Bevölkerung und den Ordnungsbehörden führt, und wie wird die Bundesregierung gewährleisten, daß in intensiver internationaler Zusammenarbeit die behördlichen Maßnahmen abgestimmt werden? Der Bundesregierung sind zwar vereinzelte Hinweise aus der Bevölkerung bekanntgeworden, die die Notwendigkeit von Sperrmaßnahmen an der Grenze in Zweifel ziehen. Sie ist jedoch der Überzeugung, daß insbesondere angesichts der Terrorakte der letzten Tage die Bevölkerung für die zur Intensivierung der Grenzfahndung erforderlichen grenzpolizeilichen Maßnahmen Verständnis aufbringt. Es liegt in der Natur der Sache, daß solche Maßnahmen zuvor nicht öffentlich angekündigt werden können. Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Behörden und Dienststellen sind angewiesen, auf ihrer Ebene mit den regional zuständigen ausländischen Grenzbehörden Verbindung aufzunehmen und auf eine sinnvolle Mitwirkung und Abstimmung der grenzpolizeilichen Maßnahmen hinzuwirken. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß die befreundeten Nachbarstaaten die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkennen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 26) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das Problem der Einleitung von Kaliendlaugen seitens der DDR in die Werra und die daraus resultierende Verschmutzung der Werra und Weser durch Verhandlungen mit der DDR gelöst werden muß, und daß eine Lösung auf Kosten der Bundesrepublik, insbesondere in Form einer Einleitung dieser Abwässer in die Nordsee, nicht in Frage kommen kann, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung entsprechend verhalten? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß das Problem der Versalzung von Werra und Weser durch Kaliendlaugen der DDR auf dem Verhandlungswege mit der DDR gelöst werden muß. In entsprechenden Verhandlungen wird die Bundesregierung die berechtigten Interessen der Bundesrepublik Deutschland mit Nachdruck vertreten. Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für zweckdienlich, schon vor dem Beginn von Verhandlungen in eine öffentliche Erörterung der möglichen Verhandlungsposition der Bundesregierung einzutreten. Im übrigen verweise ich auf die früheren in den Fragestunden des Deutschen Bundestages gegebenen Antworten der Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex, zuletzt am 28. September 1977 auf Ihre Frage A 8 und die Frage des Kollegen Böhm (Melsungen) — A 15 —, Sitzungsprotokoll S. 3274 ff., 3277. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 27) : 3856* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls aus der von Ministerpräsident Dr. Vogel bekundeten Bereitschaft zur Bildung einer Bundespolizei ziehen? Soweit mir bekannt ist, hat Ministerpräsident Dr. Vogel eine Bereitschaft zur Bildung einer Bundespolizei nicht bekundet. Nach einem Bericht der „Neuen Rhein Zeitung" vom 4. Oktober 1977 hat er in einem Gespräch mit Redakteuren des Blattes vielmehr zu erwägen gegeben, dem Bund ohne Änderung der Verfassung im Wege eines Staatsvertrages mit den Ländern bei „Gefahr im Verzuge" für einen befristeten Zeitraum ein „Durchgriffsrecht" auf die Polizeien der Bundesländer einzuräumen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß sich die Innenminister des Bundes und der Länder im Hinblick auf die Fahndung nach den Attentätern von Köln darauf verständigt haben, daß die erforderlichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder durch die beim Bundeskriminalamt gebildete Zentrale Einsatzleitung koordiniert und gelenkt werden. Dies scheint mir in der Sache den von Ministerpräsident Dr. Vogel geäußerten Vorstellungen nahezukommen. Die Frage, ob bereits jetzt für die Bewältigung etwaiger künftiger Fälle entsprechende Absprachen zwischen Bund und Ländern verbindlich — etwa in Form eines Staatsvertrages — festgelegt werden können und sollen, wird unter Berücksichtigung der jetzigen Erfahrungen, aber auch der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zu prüfen sein. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 28 und 29) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorschlag des belgischen Premierministers Tindemans zu folgen und sich im Rahmen der Europäischen Union an der Errichtung einer gemeinsamen Kontrollbehörde für Kernkraftwerke 'nach dem Vorbild der .Nuclear Regulatory Commission' in den USA zu beteiligen? Durch welche organisatorischen Maßnahmen will die Bundesregierung die Kontrollvorgänge für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken vereinheitlichen und beschleunigen? Zu Frage B 28: Die Bundesregierung nimmt eine grundsätzlich positive Haltung zu dem Vorschlag einer gemeinsamen europäischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Kontrollbehörde) für Kernkraftwerke ein. Sie ist allerdings der Auffassung, daß dieser Vorschlag in der näheren Zukunft noch nicht zu verwirklichen sein dürfte, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen erst noch geschaffen werden müßten. Insbesondere bedürfte es einheitlicher rechtlicher Grundlagen und einheitlicher sicherheitstechnischer Standards in den zusammenwirkenden Staaten. Sichergestellt werden müßte eine Beibehaltung des in der Bundesrepublik bereits erreichten hohen Sicherheitsstandards. Ferner müßte eine angemessene Beteiligung der insbesondere von Standortentscheidungen berührten regionalen und kommunalen Aufgabenträger gewährleistet bleiben. Wie sich in den USA für die zentrale Wahrnehmung von Aufgaben der Nuclear Regulatory Commission gezeigt hat, kann die Verflechtung zentral gesteuerter atomrechtlicher Belange und regional wahrzunehmender anderer wichtiger Belange auch Kooperationsprobleme aufwerfen. In der Bundesrepublik wird die Kooperation der berührten Aufgabenträger durch die Wahrnehmung der atomrechtlichen Aufgaben durch die Länder im Wege der Bundesauftragsverwaltung wesentlich erleichtert. Zu Frage B 29: Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Kernkraftwerke nach § 7 und § 19 des Atomgesetzes (AtG) werden durch die zuständigen Behörden der Länder im Wege der Bundesauftragsverwaltung durchgeführt (Art. 87 c i. V. m. Art. 85 GG, § 24 AtG). Dém Bundesminister des Innern, dem durch Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 die zentrale Zuständigkeit für die Gewährleistung der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes einschließlich der Aufsichtsbefugnisse nach Art 85 GG übertragen wurde, stehen gegenüber den zuständigen Landesbehörden umfassende fachliche Weisungsbefugnisse zu; im übrigen kann er im erforderlichen Umfang die dem Bundeskabinett vorbehaltenen Aufsichtsbefugnisse initiieren (allgemeine Verwaltungsvorschriften unter Mitwirkung des Bundesrates; Anforderungen von Berichten und Aktenvorlage; Entsendung von Beauftragten). Er wirkt durch einheitliche Gestaltung der Sicherheitsgrundsätze, kontinuierliche beobachtende Kontrolle und korrigierende Steuerung auf eine Vereinheitlichung, einen zügigen Ablauf und ggf. eine Beschleunigung der Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren hin. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben läßt sich der Bundesminister des Innern insbesondere durch die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK) beraten. Neben dieser Beratung nimmt der Bundesminister des Innern bei der Erfüllung seiner Aufgaben regelmäßig die gutachterliche Unterstützung durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit m.b.H. (GRS), die Anfang 1977 durch organisatorische Zusammenfassung des Instituts für Reaktorsicherheit der Technischen Überwachungsvereine e. V.. (IRS) und des Laboratoriums für Reaktorregelung und Anlagensicherung der Technischen Universität München (LRA) gebildet worden ist, in Anspruch. Als weitere organisatorische Maßnahmen, die zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren beitragen, sind insbesondere die Bildung folgender Gremien zu nennen: — Länderausschuß für Atomkernenergie unter Federführung des BMI (Er dient der kontinuierlichen Beratung zwischen den berührten Behörden der Länder und des Bundes.) Deutscher Bundeshag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1937 3857* — Kerntechnischer Ausschuß (Aufgrund von Erfahrungen von Fachleuten der Hersteller, Ersteller, Betreiber. von Atomanlagen sowie der Gutachter und der Behörden werden einheitliche sicherheitstechnische Regeln erstellt und ihre Anwendung gefördert.) — TÜV-Leitstelle Kerntechnik (Die Gutachter der regional organisierten Technischen Überwachungs-Vereine beraten hier über einheitliche Beurteilungsmaßstäbe.) Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 30) : Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, daß die Reise von Teilnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland zum kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte im Herbst 1973 in Moskau direkt oder indirekt aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziell gefördert wurde, und uni welche Teilnehmer und Organisationen handelt es sich gegebenenfalls dabei? Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, daß die Reise von Teilnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland zum kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte im Herbst 1973 in Moskau direkt oder indirekt aus Mitteln des Bundesjugendplans gefördert wurde. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 31): An welchen Standorten sind in der DDR Atomkraftwerke errichtet worden bzw. nach den Erkenntnissen der Bundesrepublik Deutschland für die Zukunft geplant, und wo sind die entsprechenden Atommülldeponien eingerichtet bzw. sollen eingerichtet werden? In der DDR sind Kernkraftwerke an den Standorten Rheinsberg (Atomkraftwerk I, 80 MW) und Greifswald (Lubmin, KKW Nord, 2 X 440 MW) in Betrieb. Geplant ist die Errichtung weiterer 440-MW-Blöcke des KKW Nord sowie die Errichtung eines neuen Kernkraftwerkes bei Stendal im Bezirk Magdeburg. Insgesamt sah der nächste Fünfjahresplan der DDR von 1976 bis 1980 einen Zubau von ca. 1 320 MW vor. Abgebrannte Brennelemente werden in der DDR nicht wieder aufbereitet, der Atommüll wird in der DDR nicht gelagert, weil die abgebrannten Brennelemente von der DDR der Sowjetunion zurückgegeben werden müssen. In der DDR verbleiben nur schwach bis mittelstarke Kernkraftwerksabfälle. Sie sollen im stillgelegten Salzbergwerk Bartensleben (bei Helmstedt) abgelagert werden. Darüber hinaus soll der VEB Kernkraftwerk Greifswald /Rheinsberg damit befaßt sein, weitere Deponien zu planen. Im Gespräch ist Oebisfelde (bei Wolfsburg). Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 32): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Gemeinden und Einwohner im Einzugsgebiet des Flugplatzes Büchel (Eifel) vom Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und den entsprechenden Durchführungsverordnungen betroffen werden, und welche Auswirkungen finanzieller Art das genannte Gesetz und die Verordnungen in den Lärmschutzbereichen I und II (getrennt) auf die Wohnungen, die umgebaut werden müssen, haben? Der Lärmschutzbereich für den Flugplatz Michel wurde durch Verordnung vom 22. Dezember 1976 festgesetzt. Aus den der Verordnung beigefügten geographischen Karten ist erkennbar, welche Gemeinden in Schutzone 1 und welche in Schutzone 2 des Lärmschutzbereiches liegen. Die Bundesregierung verfügt nicht über exakte Informationen darüber, wie viele Menschen jeweils in den beiden Schutzzonen wohnen. Der Bundesregierung liegen Erfahrungen über die finanziellen Auswirkungen des Fluglärmgesetzes und der zugehörigen Verordnungen vor. Sie wird in ihrem Bericht über den Vollzug des Fluglärmgesetzes, der zur Zeit vorbereitet wird, näher auf die Frage der finanziellen Auswirkungen in den beiden Schutzonen eingehen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 34): Trifft es zu, daß es — wie im „Zeit-Magazin" Nr. 41/1977, Seite 32 dargestellt — bei sogenannter Reise-Kriminalität dann nicht zu wirksamen Ermittlungen kommen kann, wenn eine Serie von Straftaten von verschiedenen Ermittlungsstellen ohne Erfassung des Zusammenhangs untersucht werden muß, oder wenn nicht feststellbar ist, in welchem Zuständigkeitsbereich eine bekanntgewordene Straftat begangen wurde, und sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, auf eine Änderung dieses Mißstandes — etwa durch eine Änderung der Strafprozeßordnung — hinzuwirken? Nach den vom Bundesminister der Justiz und von den Landesjustizverwaltungen bundeseinheitlich erlassenen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) in der Fassung vom 1. Januar 1977 sind im Interesse einer zügigen und wirksamen Strafverfolgung die Ermittlungen regelmäßig einheitlich in einem Sammelverfahren zu führen, wenn der Verdacht mehrerer Straftaten besteht, eine Straftat den Bezirk mehrerer Staatsanwaltschaften berührt oder ein Zusammenhang mit einer Straftat im Bezirk einer anderen Staatsanwaltschaft besteht. Die RiStBV enthalten ferner Einzel- 3858* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 regelungen darüber, welche Staatsanwaltschaft für die Bearbeitung des Sammelverfahrens zuständig und welches Verfahren bei der Abgabe und Übernahme der Einzelverfahren zu beobachten ist. Erhält die Polizei von Umständen 'Kenntnis, die auf die Notwendigkeit der Einleitung eines Sammelverfahrens hindeuten, so hat sie die Staatsanwaltschaft zu unterrichten, damit diese eine Entscheidung treffen kann. Die Staatsanwaltschaft kann der Polizei entsprechende Weisungen erteilen (§ 161 StPO). Auf der Grundlage der geltenden Verfahrensregelungen kann somit sichergestellt werden, daß die Wirksamkeit der Strafverfolgung bei einer Serie zusammenhängender Straftaten nicht durch eine Aufsplitterung der Ermittlungszuständigkeiten beeinträchtigt wird, auch wenn die Straftaten in mehreren Bundesländern begangen worden sind. Ein Tätigwerden der Bundesregierung oder des Bundesgesetzgebers erscheint nicht geboten. Die konsequente Anwendung der Vorschriften ist, soweit nicht die Kompetenz des Generalbundesanwalts gegeben ist, Sache der für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Länder. Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden orientiert sich an den Gerichtsständen (§ 143 Abs. 1 GVG, §§ 7 ff. StPO). Läßt sich ein Gerichtsstand — etwa bei einer zunächst unbemerkt gebliebenen Straftat in einem fahrenden Zug — nicht ermitteln, so ist nach dem Gesetz eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs darüber einzuholen, welches Gericht — und damit welche Strafverfolgungsbehörde — zuständig ist (§ 13 a StPO). Die Bestimmung des Gerichtsstandes durch den Bundesgerichtshof kann von der Staatsanwaltschaft — oder von der Polizei über die Staatsanwaltschaft — herbeigeführt werden. Das Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung hat in der Praxis — soweit ersichtlich — bisher nicht zu Schwierigkeiten geführt, zumal dringend gebotene Ermittlungshandlungen während des Verfahrens auch von einem unzuständigen Staatsanwalt vorzunehmen sind (§ 143 Abs. 2 GVG). Entsprechende Vorschriften gelten für die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Eine Änderung der Strafprozeßordnung oder des Gerichtsverfassungsgesetzes erscheint ebenfalls nicht geboten. Die Einhaltung der Vorschriften, die eine Klärung der Zuständigkeitszweifel ermöglichen, fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Länder. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 35 und 36): Treffen Pressemeldungen zu („Weltbild" 10. Oktober 1977), wonach die Bundesregierung entgegen allen bisher abgegebenen Dementis die Absicht habe, den rechtskräftig verurteilten Spion Guillaume zu einem geeigneten Zeitpunkt mit der DDR auszutauschen, zu dem dies ohne öffentliches Aufsehen geschehen könne, oder hat sich die Bundesregierung der DDR gegenüber so eindeutig auf die Ablehnung jedes etwaigen künftigen Austauschesuchs festgelegt, daß sie davon ohne Verlust ihrer Glaubwürdigkeit nicht mehr abrücken könnte? Treffen Pressemeldungen zu („Weltbild" 10. Oktober 1977), wonach die Bundesregierung entgegen anderslautenden Stellungnahmen kurz nach der Aufdeckung des Spionagefalles Guillaume ein Angebot von DDR-Seite erhalten habe, Guillaume gegen eine Anzahl von Häftlingen in DDR-Zuchthäusern auszutauschen, die größtenteils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt gewesen seien? Zu Frage B 35: Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Im übrigen hat die Bundesregierung zu dieser Frage mehrfach eindeutig Stellung genommen. Sie sieht keinen Anlaß, diese Stellungnahmen zu ändern oder zu ergänzen. Zu Frage B 36: Nein. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die Eingabe verschiedener Verbände (u. a. Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. und Verband Deutscher Betriebswirte e. V.) bezüglich einer Änderung des § 36 des Steuerberatungsgesetzes, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun? Die Bundesregierung steht der Anregung des Bundes der Diplominhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e. V. und des Verbandes Deutscher Betriebswirte e. V., für die Fachhochschulabsolventen einen eigenen Zugangsweg zur Steuerberaterprüfung zu eröffnen, aufgeschlossen gegenüber. Sie hatte diese Frage bereits bei der Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgegriffen. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihren damaligen Vorschlag bei der nächsten Novellierung des Steuerberatungsgesetzes, die nach den Vorstellungen der Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen soll, erneut zu prüfen. Einsender, die sich unmittelbar an das BMF gewandt haben, u. a. auch die beiden von Ihnen genannten Verbände, sowie der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, an den die Angelegenheit gleichfalls herangetragen worden ist — Pet (600)-8-614-3485 —, sind darüber unterrichtet worden, daß die Angelegenheit bei der nächsten Novellierung des Steuerberatungsgesetzes überprüft wird. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 38): Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Berlinförderungsgesetzes in die Wege leiten, wie die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeitspolitik der Berliner SPD — in den unter Punkt 17 und 18 veröffentlichten Thesen in der Berliner Stimme — vom 1. Oktober 1977 gefordert hat? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3859* Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie die gegenwärtige Berlinförderung im Grundsatz für ausgewogen hält und daß sie deshalb grundlegende Änderungen des Systems der Berlinförderung nicht anstrebt. Mit dieser Haltung befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Berliner Senat. Sie sieht gegenwärtig keinen Anlaß, diese Haltung zu ändern. Das bedeutet nicht, daß Änderungen des Berlinförderungsgesetzes zur Anpassung an veränderte Verhältnisse oder zur Begegnung unerwünschter Entwicklungen unterblieben. So prüft die Bundesregierung unter anderem zur Zeit im Hinblick auf die am 6. Oktober 1977 vorn Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung gefaßte Entschließung, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Wirksamkeit der Berlinförderung erforderlich sind. Das Ergebnis dieser Prüfung, die unter Beteiligung des Berliner Senats stattfindet, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bei den Beratungen über den Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes mitteilen. Die Bundesregierung wird auch die Diskussion über die Thesen der Berliner SPD zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage Berlins verfolgen und nach dem Abschluß der Diskussion prüfen, ob und gegebenenfalls gesetzgeberische Folgerungen daraus zu ziehen sind. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 39): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Familienangehörigen von Schwerbehinderten einen analogen Steuerfreibetrag wie bei der Beschäftigung einer notwendigen Hilfskraft einzuräumen? Für die Pflege eines Schwerbehinderten durch Familienangehörige kann diesen eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung unter den Voraussetzungen des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt werden, wenn ihnen entsprechende Aufwendungen erwachsen. Liegen keine finanziellen Aufwendungen vor, so kann ein Steuerfreibetrag nicht eingeräumt werden. Dies ist auch in analoger Anwendung der Vorschrift des § 33 a Abs. 3 EStG über die Gewährung eines Freibetrags wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe nicht möglich, weil auch diese Vorschrift voraussetzt, daß der Familienangehörige Aufwendungen für eine solche Hilfskraft tatsächlich aufbringt. Bei allem Verständnis für die menschlich anerkennenswerte Hilfsleistung in diesen Fällen ist es nach dem Grundsatz der Bemessung der Einkommensteuerschuld nach der Leistungsfähigkeit nicht zulässig, eine Steuerentlastung ohne finanziellen Aufwand zuzubilligen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß einem Schwerbehinderten der steuerfreie Pauschbetrag nach § 33 b EStG für Mehraufwendungen gewährt wird, die ihm laufend unmittelbar durch die Körperbehinderung erwachsen, z. B. auch für Pflegekosten. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 40, 41, 42 und 43): Hält die Bundesregierung an den Vorschlägen von Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff fest, die gleichzeitige Förderung durch das 3. VermBG und das WoPG bzw. das SparPG zu beseitigen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Einsparungen durch eine derartige Gesetzesänderung, und wie setzen sich diese zusammen? Sollen die so eingesparten Mittel voll zu Vermögensbildungsmaßnahmen wieder eingesetzt werden, und wenn ja, wie sollen diese aussehen? Hält die Bundesregierung eine erhöhte Mittelbereitstellung zur Förderung der Vermögensbildung für geboten, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für vorrangig? Das Bundeskabinett hat sich mit Fragen des Abbaus der Doppelbegünstigung bisher nicht befaßt. Es liegen auch keine Schätzungen der finanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme vor, so daß es nicht möglich ist, Ihre diesbezüglichen Fragen zu beantworten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 44 und 45) : Welche seit 1969 verabschiedeten steuerlichen Vorschriften wurden ganz oder teilweise vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, welche tragenden Gründe hat das Bundesverfassungsgericht hierfür jeweils angegeben, und wie hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß den Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wurde? Welche Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts bestehen noch, ohne das die Bundesregierung oder der Gesetzgeber von sich aus gesetzgeberische Maßnahmen zur Beseitigung des vom Bundesverfassungsgericht als verfassungwidrig oder nicht verfassungskonform bezeichneten Zustandes herbeigeführt haben? Das Bundesverfassungsgericht hat durch zwei Entscheidungen steuerliche Vorschriften, die seit 1969 verabschiedet wurden, ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklärt, und zwar a) § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG 1973 durch Beschluß vom 26. Oktober 1976 — 1 BvR 191/74 — (BGBl. 1977 I S. 100). Danach ist die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von ärztlichen Laborgemeinschaften aller Größenordnungen einerseits und gewerblichen Analyseunternehmen andererseits mit Art. 3 Abs. 1 unvereinbar. Im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie zur weiteren Harmonisierung der Umsatzsteuern ist vorgesehen, auch gewerbliche Analyseunternehmen, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht und Leitung stehen, von der Umsatzsteuer zu befreien. Der Referentenentwurf für ein entsprechendes Umsatzsteuergesetz ist an die Bundesressorts, die obersten Landesfinanzbehörden und an die Verbände zur Stellungnahme versandt worden. 3860* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonns, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 b) § 10 Abs. 3, § 10 c Abs. 3, § 33 Abs. 3, § 33 a Abs. 2, § 33 b Abs. 5, § 51 a EStG 1975, § 2 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 WoPG 1975, § 1 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 SparPG 1975, § 12 Abs. 1 Satz 2 des 3. VermBG durch Beschluß vom 8. Juni 1977 —1 BvR 265/75 — (BGBl. 1977 II S. 526). Danach widerspricht es dem Gleichheitssatz, daß die kinderbedingten Entlastungen und Begünstigungen nach den bezeichneten Vorschriften grundsätzlich nur dem Elternteil gewährt werden, in dessen Obhut die Kinder stehen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die gesetzgeberischen Folgerungen aus dem Beschluß zieht, wird zur Zeit vorbereitet. Der Referentenentwurf wird in Kürze an die Bundesressorts, die obersten Landesfinanzbehörden und an die Verbände versandt werden. Der Gesetzentwurf wird so bald wie möglich dem Bundesrat zugeleitet werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 46): Wie beurteilt die Bundesregierung die im ersten Halbjahr 1977 um 60 Millionen DM (= 8,7 Prozent) rückläufige deutsche Polenausfuhr? Der von Ihnen angesprochene rückläufige Trend der Exporte nach Polen, der im übrigen auch bei anderen wichtigen westlichen Handelspartnern Polens beobachtet werden kann, muß als Ergebnis einer auf die Konsolidierung des Warenverkehrs mit dem Westen gerichteten Außenhandelspolitik Polens verstanden werden. Die Anfang der 70er Jahre zustande gekommenen hohen polnischen Investitionsgüterkäufe in der Bundesrepublik Deutschland und anderen westlichen Ländern haben zu beträchtlichen polnischen Handelsbilanzdefiziten gegenüber den Hartwährungsländern und einer daraus resultierenden Kreditbelastung Polens geführt. Die gegenwärtige polnische Haltung im Außenwirtschaftsbereich mit vermehrten Exportanstrengungen und einer Zurückhaltung bei den Importen aus dem Westen dürfte die Konsequenz aus dieser bisherigen Entwicklung ziehen. Natürlich werden dadurch die Exportchancen der deutschen Wirtschaft etwas gedämpft. Auf längere Sicht ist jedoch davon auszugehen, daß nur eine ausbalancierte Handelsbilanz Polens mit der Bundesrepublik und dem Westen eine tragfähige Grundlage für die Weiterentwicklung des Warenverkehrs bietet. Daß Polen am Ausbau dieser Beziehungen nach wie vor interessiert ist, kann aus dem laufenden Fünfjahrplan Polens für 1976-80 sowie Äußerungen führender polnischer Politiker gegenüber der Bundesregierung und anderen westlichen Regierungen geschlossen werden. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 47) : Treffen Pressemeldungen zu (.Münchner Merkur' 10./i1. September 1977), denenzufolge in Griechenland produzierte deutsche Waffen zum Export in andere Länder freigegeben werden, und um welche einzelnen Länder handelt es sich gegebenenfalls hierbei? Der Münchner Merkur berichtet in seiner Ausgabe vom 10./11. September 1977 unter der Überschrift „Deutsche Waffen nach Afrika" von einem Vertrag der deutschen Firma Heckler & Koch mit der griechischen Regierung über die Errichtung einer Gewehrfabrik auf dem Peloponnes. Die Bundesregierung ist mit diesem Vertrag bisher nicht befaßt worden. Sie hat daher auch keiner Freigabe der aufgrund des Vertrages herzustellenden Waffen für den Export in andere Länder zugestimmt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 48 und 49): Treffen Pressemitteilungen (u. a. „Bremer Morgenpost vom 1. Oktober 1977) über Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner, beim Flugzeugkonzern VFW-Fokker müßten rund 1200 Mitarbeiter bei der Produktion des Kurzstreckenjets VFW 614 eingespart werden, zu? Ist in diesem Zusammenhang auch von der notwendigen Schließung des VFW-Fokker-Werks in Speyer gesprochen worden? Die von Ihnen zitierten Pressemitteilungen beziehen sich auf vertrauliche Erörterungen im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich deshalb auf Ihre Fragen nicht direkt antworten kann. Unabhängig hiervon darf ich folgendes bemerken: Es trifft zu, daß das Unternehmen VFW-Fokker zur Erhaltung seiner Wettbewerbsfähigkeit und zur dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen z. Z. seine Betriebsstättenstruktur und Programmplanung überprüft und hierbei alternative Konzepte in die Überlegungen einbezieht. Entscheidungen über Reduzierungen von personellen Kapazitäten sind bisher nicht gefallen. Die Bundesregierung ist im Gespräch mit der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern. Sie wird nach Vorlage des Unternehmenskonzepts mit den Beteiligten über flankierende Maßnahmen der öffentlichen Hand mit dem Ziel, die Beschäftigung im möglichen Umfange zu stabilisieren, beraten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3861* Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 50): Wird die Bundesregierung die jetzt erhobene Forderung des Gewerkschaftstags der Gewerkschaft Holz und Kunststoff aufgreifen, eine staatliche Prüfstelle zu errichten, die unter Beteiligung einer drittelparitätisch besetzten Kommission von Vertretern aus Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitsverwaltung überprüfen soll, ob Unternehmen, die Konkurs angemeldet haben, weitergeführt werden können, und wäre die Bundesregierung gemäß einer weiteren Forderung des Gewerkschaftstags bereit, bei positivem Ergebnis dieser Prüfung die Konkursmasse aus ihren Mitteln zur Arbeitsplatzbeschaffung zu übernehmen und einer Auffanggesellschaft zu übertragen, um so eine Weiterführung des Betriebs und vor allem eine Erhaltung der betroffenen Arbeitsplätze zu erreichen? Die in der Frage angesprochenen Gedanken einer staatlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung von Unternehmen, die Konkurs angemeldet haben, und ggf. ihre Übernahme durch eine staatliche Auffanggesellschaft werfen weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Probleme auf. Die Möglichkeiten konkursabwendender Maßnahmen und erleichterter Vergleichsverfahren werden gegenwärtig von der Bundesregierung im Rahmen einer Reform des Insolvenzrechts geprüft. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Unternehmen durch staatliche Stellen ist jedoch nicht vorgesehen. Im Vorfeld des Konkurses und im Rahmen von Vergleichs- und Konkursverfahren hat sie durch die Beteiligten und Interessierten zu erfolgen. Chancen und Risiken der Weiterführung eines Unternehmens abschätzen und entsprechende Entscheidungen treffen kann nur, wer die unmittelbare und umfassende Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens tragen will. Dritte können dabei sinnvoll nur als Gutachter eingeschaltet werden. Positive Ergebnisse staatlicher Prüfungsstellen würden aber nicht als Gutachten angesehen werden, sondern bei den Betroffenen Ansprüche auf Hilfen durch Steuermittel wecken. , Eine staatliche Auffanggesellschaft mit der Aufgabe, durch Firmenzusammenbrüche bedrohte Arbeitsplätze zu erhalten, würde zu einem Sammelbekken von höchstens am Rande der Wettbewerbsfähigkeit stehenden Unternehmen werden. Diese subventionierten Unternehmen würden die Wettbewerbsposition der anderen Unternehmen schwächen und dort Arbeitsplätze gefährden. Die Bundesregierung hält eine solche, an überholten Strukturen orientierte, bloß erhaltende Arbeitsmarktpolitik nicht für geeignet, das Ziel eines befriedigenden Beschäftigungstandes wieder zu erreichen. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß die notwendigen dauerhaften zusätzlichen Arbeitsplätze nur von leistungs- und wettbewerbsfähigen Unternehmen geschaffen werden können. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik leistet dazu den ihr möglichen Beitrag durch entsprechende Gestaltung der Wachstumsbedingungen für die Wirtschaft. Die Reform des Insolvenzrechts, Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen u. a. haben dabei flankierende Aufgaben. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 51 und 52): Welche Folgerungen ergeben sich für die energiepolitischen Prognosen der Bundesregierung, wenn die Umrechnung des Kernenergiestroms in Millionen Tonnen SKE nicht mit der üblichen Methode des Vergleichs mit dem jeweiligen spezifisdien Brennstoffverbrauch der öffentlichen Wärmekraftwerke geschieht, sondern unter Berücksichtigung des viel geringeren Wirkungsgrads für Kernkraftwerke, und wie macht sich dies zahlenmäßig bei den Angaben in den „Eckwerten für ein neues Energieprogramm" bemerkbar? In welchem Umfang wird bei der heute üblichen Methode in den Planungen bis zum Jahr 2000 der Beitrag der Kernenergie, ausgedrückt in Millionen Tonnen SKE Primärenergie, unterschätzt, im Vergleich zu einer Bewertung des Kernenergiestroms in Millionen Tonnen SKE unter Berüdcsichtigung des geringeren Wirkungsgrads der Kernkraftwerke, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 51: Die Darstellung des Kernkraftstroms in den Energiebilanzen und Energieprognosen sprengt insofern den methodischen Rahmen dieser Rechensysteme, als sich der für seine Erzeugung effektiv benötigte Brennstoff zumindest gegenwärtig noch nicht exakt in Energieeinheiten erfassen läßt, zumal Uran anders als 01 oder Kohle für die Energieversorgung derzeit praktisch nur in Kraftwerken nutzbar gemacht werden kann. Aus diesem Grunde muß hier auf eine Ersatzlösung zurückgegriffen werden. Die Bundesregierung folgt in dieser Hinsicht in ihren Eckwerten vom März dieses Jahres den methodischen Ansätzen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Düsseldorf, die darin bestehen, daß der von Kernkraftwerken erzeugte Strom in der Primärenergiebilanz hilfsweise mit dem durchschnittlichen spezifischen Brennstoffverbrauch in konventionellen öffentlichen Wärmekraftwerken bewertet wird. Hierbei liegt die Vorstellung zugrunde, daß durch den von Kernkraftwerken erzeugten Strom ein entsprechender Einsatz von fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Gas etc.) in konventionellen Wärmekraftwerken ersetzt wird („Substitutionstheorie"). Dieses Verfahren hat international Anerkennung gefunden und wird mit geringfügigen Abweichungen auch bei den Energiebilanzen und -prognosen für die Europäischen Gemeinschaften angewandt. Trotzdem prüft das Bundesministerium für Wirtschaft wegen des steigenden Anteils der Kernenergie am gesamten Energieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und auch mit den Experten internationaler Organisationen, ob und inwieweit eine Umstellung zweckmäßig sein könnte. Eine wesentliche Schwierigkeit beruht darin, im Rahmen mittel- und langfristiger Prognosen die künftige Entwicklung des Wirkungsgrades von Kernkraftwerken richtig einzuschätzen. Im Gegensatz zu lange erprobten Technologien wie bei konventionellen Wärmekraftwerken ist dies bei erst am Anfang ihrer Entwicklung stehenden Technologien problematisch. Es erscheint nicht einmal ausgeschlossen, daß Kernkraftwerke um die Jahrhun- 3862* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 dertwende einen höheren Wirkungsgrad als die herkömmlichen Kraftwerke erreichen werden. Im übrigen hätte eine Umstellung der Berechnungsmethode auf den gegenwärtig etwa bei 33 °/o liegenden Wirkungsgrad der Kernkraftwerke lediglich eine begrenzte Erhöhung des Primärenergieverbrauchs an Kernenergie und damit eine Zunahme des relativen Anteils der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch zur Folge. Der Endenergieverbrauch und damit auch der Stromverbrauch blieben unverändert. Der Anteil des Endenergieverbrauchs am gesamten Primärenergieverbrauch würde sich infolge leicht erhöhter Umwandlungsverluste etwas vermindern. Unterstellt man für 1980 und 1985 z. B. für Kernkraftwerke einen unverminderten Wirkungsgrad von 33 °/o, so würden sich gegenüber den in den Grundlinien vom März dieses Jahres veröffentlichten Eckwerten im wesentlichen folgende rein rechnerischen Änderungen ergeben: 1980 1985 bisherige geänderte bisherige geänderte Methode *) Methode Methode *) Methode — in Millionen t SKE- Primärenergieverbrauch an Kernkraft 28 32 62,4 72,7 Primärenergieverbrauch insgesamt 435 439 496 506 Anteil Kernkraft 6,4 % 7,3 % 12,6 % 14,4 % *) Berücksichtigung des sich von konventionellen Wärmekraftwerken unterscheidenden Wirkungsgrades der Kernkraftwerke. Wesentlich ist, daß eine geänderte Berechnungsmethode keinerlei Einfluß auf den Stromverbrauch hat, so daß sich der Bedarf an Kraftwerken in keiner Weise vermindern würde. Zu Frage B 52: Diese Frage läßt sich nicht mit Zahlenangaben beantworten, weil die Unsicherheiten über den um die Jahrhundertwende zu erwartenden Energieverbrauch und über den dann erreichten Wirkungsgrad der Kernkraftwerke allzu groß erscheinen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 53): Wird die Bundesregierung die von seiten einzelner Energieversorgungsunternehmen erhobene Forderung (Energiewirtschaftliche Tagesfragen 1977, S. 490) aufgreifen, daß bei den Produktinformationen zum Energieverbrauch von Elektrogeräten neben dem tatsächlichen Verbrauch auch die in den Normen festgelegten Mindestanforderungen aufgenommen werden, damit eine einfache und schnelle Auswahl der Geräte mit geringem spezifischen Strombedarf ermöglicht wird? Bei der Produktinformation über den Energieverbrauch elektrischer Haushaltsgeräte, die erstmalig zur Domotechnica im Februar 1978 für die Gerätegruppe Kühl-/Gefriergeräte präsentiert werden soll, ist neben dem tatsächlichen Stromverbrauch auch die Angabe weiterer, den Energieverbrauch unmittelbar beeinflussender Geräteparameter geplant. Für Kühl-/Gefriergeräte werden die Angaben neben der Typenbezeichnung danach den Energieverbrauch in 24 Stunden unter Angabe der jeweiligen Prüfnorm, die Abtaueinrichtung, den Inhalt und die Temperatur des Sternefaches und den Nutzinhalt des Geräts umfassen. Bei der Auswahl der Parameter war zu berücksichtigen, daß bei der geplanten Energieverbrauchsinformation durch ein aufklebbares Etikett am Gerät aus Platzgründen nicht mehr als fünf bis sechs Angaben gemacht werden können. Von der Aufnahme weiterer Parameter, insbesondere des Normverbrauchs nach den für Kühl- und Gefriergeräte maßgeblichen Normen DIN 8950 und DIN 8953, wurde nach intensiven Diskussionen zwischen allen Beteiligten abgesehen; da nahezu alle am Markt erhältlichen Kühl- und Gefriergeräte erheblich weniger verbrauchen als nach den gültigen DIN-Normen zulässig, würde die Angabe des in der Regel höheren Normverbrauchs auf dem Etikett nur den Verbraucher verwirren. Die Bundesregierung ist deshalb der Ansicht, daß der Verbraucher nach Einführung der Produktinformation in der Lage sein wird, Geräte mit geringem Strombedarf schnell und einfach auszuwählen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 54): Welche sachlichen Gründe sprechen für eine Kopplung der Errichtungsgenehmigung neuer Kraftwerke an die erste Teilerrichtungsgenehmigung eines Entsorgungszentrums, wenn genügend Lagerkapazität für abgebrannte Brennelemente zur Verfügung steht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3863* Die Bundesregierung sieht in der Koppelung der Entsorgungsvorsorge mit den Genehmigungen für Kernkraftwerke u. a. ein Mittel, die Realisierung des Entsorgungskonzepts auf der Grundlage des Verursacherprinzips durchzusetzen. Sie hat nach den von ihr aufgestellten zusammen mit der Mehrheit der Länder beschlossenen „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" — die Einleitung des Genehmigungsverfahrens für das Entsorgungszentrum — die Vorwahl eines oder mehrerer grundsätzlich geeigneter Standorte für das Entsorgungszentrum und — ein positives Urteil von Reaktorsicherheitskommission und Strahlenschutzkommission über die grundsätzliche sicherheitstechnische Realisierbarkeit zur Vorbedingung ihrer Zustimmung zu weiteren 1. Teilerrichtungsgenehmigungen neuer Kernkraftwerke gemacht. Die Entsorgungsgrundsätze stellen darauf ab, daß die Bereitstellung von Zwischenlagerkapazität für abgebrannte Brennelemente als integrierter Bestandteil der Konzeption eines Entsorgungssystems anzusehen ist, das davon ausgeht, die in den abgebrannten Brennelementen noch vorhandenen, nutzbaren Spaltstoffe durch eine spätere Wiederaufarbeitung zurückzugewinnen. Anlage 91 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 55) : Welche Lagerkapazitäten für abgebrannte Brennelemente — sei es beim Kraftwerk oder in Zwischenlagern — müssen geschaffen werden, um eine Kernkraftwerkskapazität von 30 000 MW im Jahre 1985 und 45 000 MW im Jahre 1990 durch Zwischenlagerung von Brennelementen zu entsorgen? Der Bedarf an Zwischenlagerkapazität wird bestimmt durch den Anfall an bestrahlten Brennelementen. Pro 1 000 MW fallen pro Jahr rund 30 t bestrahlte Brennstoffe an. Das bedeutet bei 30 000 MW rund 900 t jährlich und bei 45 000 MW entsprechend 1 350 t jährlich. Ausgehend von zur Zeit 10 000 MW in Betrieb bzw. unmittelbar vor der Inbetriebnahme und der Annahme eines linearen Zuwachses weiterer Kapazität bis zu den genannten Werten 1985 bzw. 1990 würde, falls bis dahin weder im Inland noch im Ausland eine Wiederaufarbeitung erfolgte, von 1977 bis 1990 zu einer Akkumulierung von etwa 9 000 t abgebrannten Brennstoffs führen. Diese Brennelemente werden sowohl am Reaktor (Menge abhängig von eventuellem Einsatz von Kompaktiagerstellen), in einem zentralen Zwischenlager bzw. dem Eingangslager des geplanten Entsorgungszentrums und gemäß den Verträgen mit Cogema in Frankreich gelagert werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Zwischenlagerung der Brennelemente nicht als Entsorgung der Kernkraftwerke angesehen werden kann. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 56) : Trifft es zu, daß erst für etwa 80 der rund 600 Ausbildungsberufe Berufsausbildungsordnungen erlassen worden sind, und bis wann ist bejahendenfalls damit zu rechnen, daß für alle Ausbildungsberufe zeitgemäße Berufsausbildungsordnungen erlassen werden? Der Bundesminister für Wirtschaft erläßt nach § 25 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / Handwerksordnung (HwO) Ausbildungsordnungen für Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft. Von der Gesamtzahl der anerkannten und als anerkannt geltenden 456 Ausbildungsberufe entfallen derzeitig auf die gewerbliche Wirtschaft 405 Ausbildungsberufe, das sind rd. 90 v. H. Der Bundesminister für Wirtschaft hat seit Inkrafttreten des BBiG (1. September 1969) 45 Ausbildungsordnungen für 84 Ausbildungsberufe erlassen, in denen rd. 30 v. H. der Gesamtzahl der Auszubildenden ausgebildet werden. Diese verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt: Jahr Zahl der Zahl der Zahl der Ausbildungs Ausbildungsberufe dunbsdungsverhältnisse Ende 1976 1969 — — — (ab 01. 09.) 1970 — — — 1971 4 10 11788 1972 3 15 61 868 1973 11 11 269 762 1974 8 25 56 637 1975 9 9 29 011 1976 6 10 8 518 1977 4 4 36 567 (bis 01. 10.) 45 84 474 151 (In den Zahlen für 1977 ist der Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann enthalten, der 1973 geregelt und 1977 neugefaßt erlassen worden ist.) Der Rückgang der Zahl der erlassenen Ausbildungsordnungen ab 1974 ist darauf zurückzuführen, daß die Ausbildungsordnungen mit den Rahmenlehrplänen für die Berufsschule nach dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll von Bund und Ländern vom 30. Mai 1972 abzustimmen sind. Das Abstimmungsverfahren ist 1974/75 angelaufen und verursacht zwangsläufig eine längere Bearbeitungsdauer bei der Vorbereitung der Neuordnung von Ausbildungsberufen. Der Stand des Abstimmungsverfahrens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich: 3864* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 I. Erlassene abgestimmte Ausbildungsordnungen (vom 1. April 1976 bis 1. Oktober 1977): Zahl der Zahl der Ausbildungsberufe Zahl der Ausbildungsverhältnisse Ende 1976 Ausbildungsordnungen 8 12 44 564 II. Im Abstimmungsverfahren befindliche Ausbildungsordnungen: a) für Ausbildungsberufe, die bereits nach § 25 BBiG /HwO anerkannt worden sind: Jahr Zahl der vom Zahl der Ausbildungsberufe Zahl der Ausbildungsverhältnisse Ende 1976 Koordinie rungsausschu beschlossenen Abstimmungsprojekte (Ausbildungsordnungsentwürfe) 1975 3 3 126 848 1976 4 4 5 814 1977 2 4 3 483 (bis 01. 10.) 9 11 136145 b) für Ausbildungsberufe, die vor Inkrafttreten des BBiG geregelt worden sind und als anerkannt gelten (§ 108 BBiG) : Jahr Zahl der vom Zahl der Ausbildungsberufe Zahl der Ausbildungsverhältnisse Ende 1976 Koordinierungsausschuß beschlossenen Abstimmungsprojekte (Ausbildungsordnungsentwürfe) 1975 21 34 rd. 275 000 1976 1 1 237 1977 7 8 2 089 (bis 01. 10.) 29 43 rd. 277 000 Zur Zeit werden über die- im Abstimmungsverfahren befindlichen Projekte hinaus abstimmungsfähige Ausbildungsordnungsentwürfe für 45 Ausbildungsberufe mit rd. 245 000 Ausbildungsverhältnissen erarbeitet und für das Abstimmungsverfahren vorbereitet. Die Ordnungsarbeiten des Bundesministers für Wirtschaft werden durch die Bund-Länder-Absprache vom 24. Juni 1977 erheblich ausgeweitet. Danach müssen künftig alternative Ausbildungsordnungen für Absolventen des in der Einführung be- findlichen Berufsgrundbildungsjahres zusätzlich erarbeitet und abgestimmt werden. Die Absprache sieht vor, daß die alternativen Ausbildungsordnungen in eine berufsfeldbreite Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr und eine darauf aufbauende berufliche Fachbildung zu gliedern sind. Von der Neugliederung werden über 100 Ausbildungsberufe betroffen. Das vorstehende Neuordnungsprogramm des Bundesministers für Wirtschaft wird unter Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung, der Länder, der Wirtschaft und der Gewerkschaften selbst bei einem Einsatz von Hunderten von Sachverständigen nicht vor Mitte der 80er Jahre erfüllt werden können. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 57): Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß das durch das Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237) gesetzte Ziel, der Förderung des Zonenrandgebietes durch Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonderen Vorrang einzuräumen, in der Praxis nicht oder nur unvollkommen erreicht wird, weil § 4 der Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bundesanzeiger Nr. 152 vom 20. August 1975) nur eine Kann-Vorschrift enthält, und ist die Bundesregierung auf Grund dieser Erkenntnis bereit, § 4 der vorgenannten Richtlinie im Sinne des Zonenrandförderungsgesetzes so zu ändern, daß Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bessere Chancen erhalten? Die in den Richtlinien der Bundesregierung vom 11. August 1975 (BAnz. Nr. 152 vom 20. August 1975) für Bewerber aus dem Zonenrandgebiet getroffenen Regelungen entsprechen § 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes vom 5. August 1971. (BGBl. I S. 1237). Danach sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet bevorzugt berücksichtigt werden; diese Maßnahme dient dem Ziel des Ausgleichs von Standortnachteilen und der Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Zusätzlich zu der Gewährung von Mehrpreisen sehen die Zonenrand-/Berlin-Richtlinien vor, daß einem bevorzugten Bewerber, dessen Angebot selbst unter Anwendung der Mehrpreisstaffel nicht mehr berücksichtigt werden kann, bei umfangreichen, in Lose geteilten Leistungen eingeräumt werden kann, für ein oder mehrere Lose, regelmäßig jedoch nicht für mehr als 50 v. H. des Gesamtauftrages in den für den Zuschlag in Betracht kommenden Preis des wirtschaftlichsten oder annehmbarsten Angebots einzutreten (§ 4 Abs. 1). Die Eintrittsmöglichkeit ist eine besondere Präferenz für Bewerber aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin. Allen anderen Bevorzugten-Gruppen — Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behinderte. und Blindenwerkstätten — ist diese Präferenz nicht eingeräumt worden (vgl. Richtlinien vom 11. August 1975, BAnz. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3865* Nr. 152 vom 10. August 1975). Der Grund dafür liegt unter anderem darin, daß die Eintrittsmöglichkeit — stärker noch als die Gewährung von Mehrpreisen — dem Wettbewerbsprinzip widerspricht, das den Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zugrunde liegt. Anläßlich der Neufassung der Richtlinien im Jahre 1968, bei der die Eintrittsmöglichkeit eingeführt wurde, haben sich einige Bundesländer nachdrücklich gegen das Eintrittsrecht gewandt. Sie haben geltend gemacht, daß es zu Wettbewerbsverzerrungen führe, die wegen der angespannten Wettbewerbslage in bestimmten Wirtschaftsbereichen nicht hingenommen werden könnten. Eine Kann-Regelung wurde deshalb als zweckmäßiger als eine Soll-Vorschrift angesehen. Für eine Änderung der Zonenrand-/Berlin-Richtlinien in dem von Ihnen angestrebten Sinne (Änderung der Kann-Vorschrift des § 4 in eine MußVorschrift) sehe ich daher aufgrund der vorstehenden Ausführungen keine Möglichkeit. Dabei ist schließlich auch noch zu berücksichtigen, daß die Bevorzugung bestimmter Bewerber EG-rechtlich grundsätzlich unzulässig ist. Diese Auffassung hat die Kommission anläßlich der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes, das eine Umgestaltung der Bevorzugtenregelung enthält, erneut bestätigt, unter weiterer, zumindest temporärer Tolerierung der Regelung. Eine Verstärkung der Bevorzugung der Bewerber aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) durch eine Änderung der Eintrittsmöglichkeit, die in Brüssel notifiziert werden müßte, würde lediglich dazu führen, daß die Diskussion über unsere bestehenden Bevorzugtenregelungen wieder entfacht und die Vorschriften erneut in Frage gestellt würden. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (Dürers) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 58 und 59) : Wie hoch ist der Prozentsatz des Obstes, das innerhalb der EG seit 1967 für die in der Marktordnung Obst und Gemüse vorgesehenen Verwendungszwecke tatsächlich verwendet wurde, und wie hoch ist der Prozentsatz des Obstes, das aus verschiedenen Gründen vernichtet werden mußte? Wie teilen sich die in der Marktordnung Obst und Gemüse vorgesehenen Verwendungszwecke in dem Zeitraum ab 1967 prozentual auf in kostenlose Verteilung an Altersheime, Waisenhäuser, Kinderheime und ähnliche gemeinnützige Einrichtungen, kostenlose Verteilung an Schulkinder als Pausenapfel, Verarbeitung und anschließende kostenlose Verteilung der Erzeugnisse an die vorgenannten gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Destillation zu Alkohol und Verfütterung? Zu Frage B 58: Zunächst ist festzustellen, daß von der gesamten vermarkteten Menge Obst seit 1967 im jährlichen Durchschnitt zwischen 3 % und 6 % interveniert wurden. Die Angaben über ,die Höhe der Intervention erfolgen von den Mitgliedstaaten an die EG-Kommission nach Abschluß eines jeden Wirtschaftsjahres. Eine Erfassung der Verwendungszwecke erfolgt erst seit 1970/71, wobei die der EG-Kommission vorgelegten Angaben mancher Mitgliedstaaten lückenhaft sind. Für das letzte vollständig abgewickelte Wirtschaftsjahr 1975/76 wurden in der EG von der intervenierten Menge Obst bei den einzelnen Obstarten folgende Prozentsätze den in der Marktordnung Obst und Gemüse vorgesehenen Verwendungszwecken zugeführt: Birnen: 96 % Apfelsinen: 53 % Zitronen: 34 % Äpfel: 56 % Mandarinen: 43 % Pfirsiche: 25 %. Zu Frage l3 59: Die Aufteilung auf die einzelnen Verwendungsarten ergibt nach den verfügbaren Unterlagen für das letzte abgewickelte Wirtschaftsjahr 1975/76 in der EG folgendes Bild bei den einzelnen Erzeugnissen: 1. Birnen: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 2,76 % Verfütterung: 6,86 % Destillation zu Alkohol: 86,32 % sonstige Zwecke S): 4,06 % 2. Äpfel: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 1,56 % Verfütterung: 17,31 % Destillation zu Alkohol: 37,10 % sonstige Zwecke: 44,03 % 3. Apfelsinen: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 42,01 % Verfütterung: 3,90 % Abgabe an Industrie: 6,66 % sonstige Zwecke: 47,43 % 4. Mandarinen: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 12,16 % Verfütterung: 44,03 % sonstige Zwecke: 43,81 % 5. Zitronen: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 33,50 % sonstige Zwecke: 66,50 % 6. Pfirsiche: Kostenlose Verteilung für soziale Zwecke: 5,73 % Verfütterung: 0,35 % Destillation: 19,51 % sonstige Zwecke: 74,41 % Es ist davonauszugehen, daß insbesondere unter den Bedingungen des Mittelmeerraumes bei fehlenden qualifizierten Lagermöglichkeiten der Verderb rasch eintritt, wenn die befugten sozialen Einrichtungen die Ware nicht rechtzeitig abrufen, die Verarbeitungsbetriebe ihre Kapazität voll ausgelastet haben und die Besatzdichte der Tierhaltung für die Verfütterung nicht ausreichend ist. 1) Darunter fallen die Verarbeitung und kostenlose Verteilung der Erzeugnisse, Aussortierungen und Verderb, wenn die Ware nicht rechtzeitig der bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden konnte. 3866* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 60) : Wie beurteilt die Bundesregierung den immer massiveren Einsatz chemischer Unkrautverniditungsmittel in der Landwirtschaft, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dagegen ergreifen, zumal eine neuere Untersuchung ergeben hat, daß die Unkrautvernichtungsmittel auch eine Dezimierung des Wildbestands zur Folge haben? Die der Bundesregierung vorliegende statistischen Unterlagen zeigen, daß der Inlandsabsatz von Herbiziden (chemische Unkrautvernichtungsmittel) bis zum Jahre 1974 zugenommen, in den Jahren 1975 und 1976 aber deutlich abgenommen hat. Werden die im Jahre 1970 abgesetzten Herbizidmengen gleich 100 gesetzt, so ergeben sich folgende Werte: 1970 100 1971 107 1972 120 1973 140 1974 158 1975 147 1976 140 Ich bemerke hierzu noch, daß die verfügbaren Zahlen sich auf den jährlichen Inlandsabsatz beziehen. Dieser deckt sich jedoch weitgehend mit dem jährlichen Verbrauch. Die in obiger Zahlenreihe festzustellende rückläufige Tendenz des Inlandsabsatzes bzw. Verbrauchs von Herbiziden dürfte in erster Linie auf die verstärkte Beratungstätigkeit zurückzuführen sein, durch die dem Landwirt klargemacht wird, daß es nicht darauf ankommt, die Pflanzenbestände von unerwünschten Pflanzen absolut freizuhalten. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden genügt es vielmehr, die unerwünschten Pflanzen nur bis zu einem bestimmten Grad zu unterdrücken. Dadurch ist eine Verringerung des Mitteleinsatzes möglich. Um hierfür weitere exakte Aussagen zu erhalten, werden verstärkt wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Von einer Dezimierung des Wildbestandes, insbesondere durch Herbizide, die Sie anführen, ist mir nichts bekannt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir nähere Angaben zu der von Ihnen angedeuteten neueren Untersuchung machen könnten, damit ich sie einer Prüfung unterziehen kann. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 61): Ist der Bundesregierung bekannt, daß 1976 durch die Einführung einer Sonderbeihilfe für die Rücklieferung flüssiger Magermilch in den von der Trockenheit besonders betroffenen Gebieten eine verstärkte Rücklieferung erfolgt ist, daß jedoch die Uberleitung der Sonderbeihilfe in eine allgemeine Beihilfeaktion auf der Grundlage von Lieferverträgen wegen des komplizierten Papierkriegs dazu geführt hat, daß die Magermilchrücklieferung wieder zurückgeht, und ist die Bundesregierung bereit, bei der Kommission in Brüssel darauf hinzuwirken, daß Molkereibetriebe, die ausschließlich dicksaure Magermilch rück-liefern, vom Abschluß von Lieferverträgen befreit werden, weil ein Mißbrauch mit dicksaurer Milch weitgehend ausgeschlossen wäre? Der Tatbestand ist der Bundesregierung bekannt. Um den aufgetretenen Schwierigkeiten zu begegnen, betreibt die Bundesregierung die Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 1089/77 mit größtem Nachdruck. Insbesondere wird deutscherseits der auch von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, geforderte Fortfall der Lieferverträge angestrebt, u. a. auch aus mehrwertsteuerlichen Gründen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die überwachenden Bundesländer anstelle einer Denturierung der Magermilch durch Säuerung eine gleichwertige Verwaltungskontrolle bevorzugen. Diese Verwaltungskontrolle ist nach unserer Auffassung auch ohne Lieferverträge durchführbar. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 64 und 65) : Wie hoch sind derzeit die Höchstgrenzen des Jahresarbeitsverdienstes bei den einzelnen Berufsgenossenschaften, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Höchstgrenzen zu dynamisieren? Ist die Bundesregierung bereit, § 1262 RVO (§ 39 AVG) dahin gehend zu ändern, daß nach Absatz 1 Satz 2 die Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Kinderzuschuß angerechnet wird, wenn der Kinderzuschuß höher liegt als die Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung? Zu Frage B 64: Nach meiner Kenntnis gilt zur Zeit bei 21 Berufsgenossenschaften eine Höchstgrenze des Jahresarbeitsverdienstes von 60 000,— DM, bei 11 Berufsgenossenschaften eine solche von 72 000,— DM und bei einer Berufsgenossenschaft eine von 84 000,— DM. Zum 1. Januar 1978 werden weitere Satzungsänderungen in Kraft treten, so daß dann etwa die Hälfte der Berufsgenossenschaften von 72 000,— DM oder mehr als Höchst-Jahresarbeitsverdienst ausgehen werden. Der im Gesetz bestimmte Betrag von 36 000,— DM hat im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung keine Bedeutung mehr; 2 gewerbliche Berufsgenossenschaften wenden zur Zeit noch die Obergrenze von 48 000,— DM an. Die Frage einer Dynamisierung der Jahresarbeitsverdienstgrenze wird im Zusammenhang mit der Einordnung der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch, deren Vorbereitung im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits angelaufen ist, geprüft werden. Eine dynamische Obergrenze wird von der Sachverständigenkommission, die sich mit diesen Fragen befaßt, in Erwägung gezogen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3867* Zu Frage B 65: In Fällen, in denen ein Kinderzuschuß aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wird nur die Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt, diese allerdings mindestens in Höhe des Kinderzuschusses der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ergibt sich aus § 583 Abs. 2 Satz 2 RVO. Einer Gesetzesänderung bedarf es daher nicht. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 66, 67, 68 und 69) : Stimmt die Bundesregierung mit den Ersatzkassen darin überein, daß die Regelung des § 368 p Abs. 8 RVO nur für den Bereich der RVO-Kassen Rechtsgültigkeit hat, und wenn nein, wie wird die Bundesregierung ihrer abweichenden Auffassung Geltung verschaffen? Trifft es zu, daß der Bundesausschuß Ärzte /Krankenkassen den Bundesarbeitsminister schriftlich um Auskunft darüber gebeten hat, was nach § 368 p Abs. 8 RVO unter „geringfügigen Gesundheitsstörungen" zu verstehen sei, und daß das Bundesministerium dieser Bitte nicht entsprochen hat? Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem Bundesausschuß Ärzte/ Krankenkassen ein Entwurf vorliegt, nach dem gemäß § 368 p Abs. 8 RVO künftig u. a. Geriatrika, Abführmittel, Mund- und Rachendesinfizientien, Fermentpräparate, Tagessedativa, Tranquillantien, Analgetika, Schnupfenmittel, Hustenblocker, Grippemittel und homöopathische Kombinationspräparate von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgenommen werden sollen, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Medikamente gegen sogenannte geringfügige Gesundheitsstörungen besonders häufig gerade von Rentnern benötigt werden, und auf welche Weise will die Bundesregierung verhindern, daß die vorgesehene Herausnahme solcher Präparate aus der Erstattungspflicht diesen Versichertenkreis besonders trifft, der nach den Plänen der Koalition zudem noch künftig mit einem besonderen Rentnerkrankenversicherungsbeitrag belastet werden soll? Auch die Ersatzkassen haben sich durch entsprechende Bestimmungen in ihren Satzungen nach den gemäß § 368 p Abs. 8 RVO von den Bundesausschüssen der Ärzte /Zahnärzte und Krankenkassen zu beschließenden Richtlinien über die Ausnahme bestimmter Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen zu richten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist vom Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsausschusses des Bundesauschusses der Ärzte und Krankenkassen schriftlich um „Mitteilung gebeten worden, was der Gesetzgeber unter geringfügigen Gesundheitsstörungen verstanden wissen will" . Dazu wurde geantwortet: „Über die von Ihnen gestellte Frage wird der Bundesausschuß im Zuge seiner Arbeiten an diesen Richtlinien unter ausreichender Beteiligung von u. a. Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis eingehend zu beraten und seine Auffassung zu bilden haben. Ich beabsichtige, an den Beratungen teilzunehmen. Dem Ergebnis dieser Beratungen des Bundesausschusses kann ich nicht vorgreifen." Der von Ihnen erwähnte Entwurf ist ein Arbeitspapier, das im zuständigen Arbeitsausschuß des Bundesausschusses in den demnächst vorgesehenen Beratungen erörtert werden wird. Hierzu ist weder die Meinungsbildung im Arbeitsausschuß abgeschlossen noch liegen Beschlüsse des Bundesausschusses vor. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich dem Ergebnis dieser Beratungen nicht vorgreifen möchte. Die Richtlinien über Arzneimittel, die nur bei geringfügigen Gesundheitsstörungen benötigt und daher nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden, führen nicht zu einer unzumutbaren einseitigen Belastung bestimmter Gruppen von Versicherten. Sie dienen vielmehr der wirtschaftlichen und ausreichenden Versorgung aller Versicherten und ihrer mitversicherten Familienangehörigen. Mit diesen Maßnahmen sollen die außerordentlichen Ausgabensteigerungen für Arznei- und Heilmittel auf ein für die Versicherten und die Wirtschaft erträgliches Maß zurückgeführt werden. Über die Einführung eines Krankenkassenbeitrages für Rentner wird erst im Zusammenhang mit den Überlegungen zum 21. Rentenanpassungsgesetz zu entscheiden sein. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 70): Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Bürger, für die ärztliche Gutachten wesentliche Lebensbedingungen — wie z. B. Höhe und Zeitpunkt von Rentenbezügen, Prozentsatz anerkannter Schwerbehinderung, Höhe und Möglichkeit von Pflegegeld — beeinflussen, mit der jeweils darauf beruhenden Entscheidung über ihre Anträge meist keine Ausfertigung der Gutachten erhalten, und daß die Gutachten in einer für den medizinischen Laien nicht verständlichen Sprache abgefaßt sind, und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen und sonstigen Möglichkeiten sieht sie im Kompetenzbereich des Bundes, um dies zu ändern? Im Entwurf des 10. Buches zum Sozialgesetzbuch, den die Bundesregierung z. Z. vorbereitet, ist vorgesehen, den Beteiligten Einsicht in die Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Hierbei kann der Beteiligte auch die in den Akten befindlichen Gutachten einsehen. Er kann sich selbst Abschriften fertigen oder Ablichtungen anfertigen lassen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um die Fortentwicklung bestehenden Rechts. Auch ärztliche Untersuchungsergebnisse, die auf automatisierten Datenträgern gespeichert sind, sollen dem Beteiligten auf seinen Antrag zugänglich gemacht werden. Bei der Erörterung des Gesetzentwurfes ist gesehen worden, daß die Gutachten nicht immer für den medizinischen Laien verständlich sind, Daher soll nach den vorgesehenen Gesetzesvorschriften in solchen Fällen ein Arzt den Inhalt des Gutachtens dem Beteiligten in allgemein verständlicher Form erklären. Dieser Weg erscheint erfolgverspre- 3868* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 chender als dem Arzt eine besondere Ausdrucksweise für die Gutachten vorzuschreiben. Die Mitteilung über den Inhalt eines Gutachtens soll auch dann durch den Arzt erfolgen, wenn dem Beteiligten durch die Kenntnis der Akten oder automatisierten Daten ein gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Der hier angeführte Gesichtspunkt ist wesentlich dafür, ärztliche Gutachten nicht ohne weiteres der Entscheidung über Sozialleistungen beizufügen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 71 und 72): Beabsichtigt die Bundesregierung, das Sonderprogramm zur Überwindung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, das vom 1. November 1976 bis zum 31. August 1977 lief und im Rahmen dessen mit den zur Verfügung stehenden 100 Millionen DM der Anstieg der Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe deutlich gebremst werden konnte, fortzuführen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Betriebe gibt, die fristgerecht Anträge im Rahmen dieses Sondergrogramms stellten, aber auf Grund der Verausgabung der Mittel nicht mehr berücksichtigt werden konnten? Das Sonderprogramm des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte, das am 1. November 1976 in Kraft trat und am 1. September 1977 ausgelaufen ist, hat sich in einer schwierigen Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstellensituation als eine wertvolle Hilfe bei der Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung Schwerbehinderter erwiesen. Mit Hilfe dieses Programms mit einem Volumen von 100 Millionen DM, das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz finanziert worden ist, konnten nach dem Stand der derzeitigen Auswertung durch die Bundesanstalt für Arbeit mehr als 8 400 besonders schwer betroffene und längerfristig arbeitslose Schwerbehinderte wieder in Arbeit (rd. 7 500) oder in eine Ausbildungsstelle (rd. 890) vermittelt werden. Das Sonderprogramm hat einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wesentlich entgegengewirkt. Die Zahl der Vermittlungen Schwerbehinderter konnte um mehr als 70 % gesteigert werden. Besonders bemerkenswert ist, daß gerade auch schwervermittelbaren Schwerbehinderten geholfen werden konnte (Schwerbehinderten im Alter von 55 Jahren und mehr, Schwerbehinderten, die auf eine Hilfskraft angewiesen sind oder in ihrer Erwerbsfähigkeit um 80 v. H. und mehr gemindert sind und Schwerbehinderten, die mehr als 1 Jahr arbeitslos waren). Der Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der Förderungsfälle beträgt fast 90 010. Der Erfolg des Sonderprogramms hat Anlaß zu der unverzüglichen Prüfung gegeben, ob das Programm unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungssituation behinderter Jugendlicher und der bei der Durchführung gewonnenen Erfahrungen erneut mit einem Volumen von 100 Milionen DM aufgelegt werden kann. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat dem Beirat für die Rehabilitation der Behinderten, in dem die Länder und die Organisationen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rehabilitationsträger und Behinderten vertreten sind, einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Der Beirat hat den Vorschlag begrüßt und seinerseits vorgeschlagen, aus dem Ausgleichsfonds nach dem Schwerbehindertengesetz 40 Millionen DM bereitzustellen. Zugleich hat er die Erwartung geäußert, daß sich die Länder wiederum mit 60 Millionen DM aus der Ausgleichsabgabe, die den Hauptfürsorgestellen zufließt, beteiligen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird die Länder schon in Kürze zu einem Gespräch über die Neuauflage des Sonderprogramms einladen. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich folgendes bernerken: Der Bundesregierung ist aufgrund des vorläufigen Erfahrungsberichts der Bundesanstalt für Arbeit und aus einzelnen Eingaben bekannt, daß nicht alle rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Bewilligung von Leistungen nach dem Sonderprogramm positiv beschieden werden konnten. In einigen Fällen war eine abschließende positive Entscheidung noch nicht möglich. Eine endgültige Aussage läßt sich erst dann treffen, wenn der Umfang der insgesamt verausgabten Mittel feststeht. Auch wenn die für das Sonderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 100 Millionen DM voll verausgabt sind, wird zumindest ein Teil der noch nicht beschiedenen Anträge aus den Mitteln befriedigt werden können, die von geförderten Arbeitgebern im Falle vorzeitigen Ausscheidens von Schwerbehinderten wieder zurückzuzahlen sind. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sybertz (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 73) : Trifft es zu, daß die türkische Regierung sich z. Z. bemüht, die von türkischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung in die Türkei transferieren zu lassen, und soll die türkische Sozialversicherungsanstalt später die Rentenzahlung für diese Arbeiter übernehmen? Es ist zutreffend, daß sich die türkische Regierung zur Zeit hierum bemüht. Bei Regierungsverhandlungen über die Revision des deutsch-türkischen Abkommens über Soziale Sicherheit, die in der Zeit vom 19. bis zum 23. September 1977 in Ankara geführt wurden, hat die türkische Delegation Entsprechendes vorgeschlagen. Dabei wurde von der türkischen Delegation insbesondere darauf hingewiesen, daß sich nach ihrer Auffassung aus der unterschiedlichen Altersgrenze für die Altersrente nach dem Recht beider Vertragsstaaten (Tür- kei = 55. Lebensjahr, Bundesrepublik ;Deutschland = 63. bzw. 65. Lebensjahr) Nachteile für die türkischen Arbeitnehmer ergäben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3869* Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 74 und 75): Liegen der Bundesregierung Daten oder auf den bisherigen Ergebnissen beruhende Vorausschätzungen über die Höhe der Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund des Kostendämpfungsgesetzes vor? Sind der Bundesregierung die Angaben bekannt, die der geschäftsführende Direktor des Bundesverbands der Ortskrankenkassen, Hans Töns, auf der Jahrestagung der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler über die Höhe der Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund des Kostendämpfungsgesetzes machte, und wenn ja, kann die Bundesregierung diese Angaben bestätigen? Der Bundesregierung liegen keine auf den bisherigen Rechnungsergebnissen beruhenden Ergebnisse oder Vorausschätzungen über die Höhe der Einsparungen bei den Krankenkassen aufgrund des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vor. Wegen des kurzen Zeitraums seit Inkrafttreten des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes am 1. Juli 1977 ist es noch nicht möglich, seine finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren. Es ist jedoch erkennbar, daß sich der bereits für das Jahr 1976 festgestellte Trend einer Annäherung der Ausgabenzuwächse der Krankenkassen an die Einkommensentwicklung der Versicherten weiter fortsetzt. Diese Entwicklung steht nach meiner Einschätzung zweifellos in Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Kostendämpfung, die bei den Beteiligten offensichtlich zu wirtschaftlicherem Verhalten geführt hat. Rechnungsergebnisse über die Auswirkungen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes für das Jahr 1977 werden frühestens nach Vorlage der Meldungen der Krankenkassen über die beiden letzten Quartale des Jahres 1977 verfügbar sein. Die Meldungen der Krankenkassen werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die von Ihnen erwähnten Angaben sind, wie mir auf Rückfrage vom Bundesverband der Ortskrankenkassen mitgeteilt wurde, im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemacht worden und sollten die nach Auffassung von Herrn Direktor Töns zu erwartende Größenordnung möglicher Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Arzneimittelausgaben aufgrund des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes beschreiben. Der Bundesregierung ist eine Stellungnahme zu diesen Vorausschätzungen auf der Grundlage bisher vorliegender Rechnungsergebnisse nicht möglich. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen)! (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 76): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß Fachkliniken zur Behandlung von suchtgefährdeten Menschen auch mit überregionaler Bedeutung von den Krankenkassen im Sinne ihrer Leistungsverpflichtungen anerkannt werden? Im Fall der Krankheit — auch eine Sucht kann unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheit bewertet werden hat die Krankenkasse Kranken- hauspflege zu gewähren, wenn die Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich ist, um die Krankheit zu erkennen oder zu behandeln oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Wenn es sich bei den von Ihnen erwähnten Fachkliniken zur ärztlichen Behandlung von suchtgefährdeten Menschen um Krankenhäuser in diesem Sinne handeln sollte, kann der Versicherte ein solches Krankenhaus in Anspruch nehmen, wenn es in den Krankenhausbedarfsplan des Landes aufgenommen ist oder sich zur Behandlung von Versicherten bereiterklärt hat. Sofern es sich bei den genannten Fachkliniken nicht um Krankenhäuser in dem erwähnten Sinne handeln sollte, käme eine Leistungspflicht der Krankenkasse unter dem Gesichtspunkt einer Behandlung in einer Spezialeinrichtung in Betracht (§ 184 a Reichsversicherungsordnung). Insoweit handelt es sich aber um eine in das Ermessen der Krankenkasse gestellte Leistung, die zudem hinter der Leistungspflicht anderer Sozialversicherungsträger oder aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes zurücktritt. Über die Anwendung der maßgeblichen Rechtsvorschriften entscheiden die Krankenkassen in eigener Verantwortung. Sie unterliegen hierbei der Rechtsaufsicht der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder oder des Bundesversicherungsamtes. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 77 und 78): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die in dem von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegebenen ABI-Berufswahlmagazin Nr. 2/77, S. 15 gegebene Darstellung: Wieviel wirklich am Slogan von der „roten Kaderschmiede dran ist, zeigt das Urteil einiger auswärtiger Professoren, . .. sie zeigten sich sehr beeindruckt vom Wissen und Können der Studenten. Dabei ist es keineswegs so, daß die Naturwissenschaftler nur auf Formeln getrimmt werden ... Ähnlich ist es auch bei den Mathematikern und Biologen: Etwas weniger theoretisches Grundlagenwissen, dafür vermehrt Anwendungswissen — freilich kein unkritisches. Aber gerade deswegen könnte in fünf Jahren ein Diplom Marke Bremen mehr wert sein als ein Doktor einer alten deutschen Eliteuniversität, die von den erwähnten Professoren als unzutreffend und ihren Eindrücken nicht entsprechend bezeichnet wurde, die Tatsache verfälscht? Wie ist es gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung zu dieser verfälschenden Darstellung zugunsten der Universität Bremen im Berufswahlmagazin der Bundesanstalt für Arbeit gekommen, und was hat die Bundesregierung veranlaßt, um diese Darstellung richtigzustellen? Die Zeitschrift ABI-Berufswahl-Magazin wird von der Bundesanstalt für Arbeit in eigener Verantwortung herausgegeben. Nach Mitteilung der Bundes- anstalt beruht der von Ihnen beanstandete Ausschnitt aus Nr. 2/77, S. 15, des ABI-Berufswahl-Magazins auf einer Pressemitteilung der Pressestelle des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 18. Mai 1976. Die Bundesanstalt kann zu der Richtigkeit des zitierten Ausschnittes keine Stellung nehmen, da der Sachverhalt sich durch nachfolgende Stel- 3870* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 lungnahmen der beiden Professoren der BASF sowie des Senators für Wissenschaft und Kunst in Bremen als umstritten erwiesen hat. Die Redaktion des ABI-Berufswahl-Magazins ist ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht jedoch durch den Abdruck der nachfolgenden Stellungnahme im Juni-Heft 1977, S. 16, nachgekommen. Anlage 105 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 79) : Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Ratifikation des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949, in dessen Artikel 56 die Vertragsparteien sich verpflichten, Kernkraftwerke unter kriegsvölkerrechtlichen Schutz zu stellen und nach Möglichkeit keine militärischen Objekte in deren Umgebung zu errichten, auf den Militärflugplatz Bremgarten, der in unmittelbarer Nähe des französischen Kernkraftwerks Fessenheim liegt? In Artikel 56 Absatz 5 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 verpflichten sich die Vertragsparteien, sich zu bemühen, die Verlegung militärischer Ziele in die Nähe von Kernkraftwerken und ähnlich geschützten Objekten zu vermeiden („ ... shall endeavour to avoid locating any military objectives in. the vicinity of the works or installations mentioned in paragraph 1"). Diese Bestimmung enthält also kein absolutes Verbot, sondern stellt die Entscheidung in das Ermessen der betroffenen Vertragspartei. Verlegt diese ein militärisches Ziel in zu große Nähe eines geschützten Objekts, so darf das erstere nach Maßgabe der Bestimmung des Absatzes 2 (c) des Artikels 56 vom Gegner angegriffen werden. Es bleibt daher eine eher militärtechnische Frage, ob die gegebene Entfernung zwischen Fessenheim und Bremgarten im Hinblick auf die Waffen, die im Ernstfalle gegen Bremgarten zum Einsatz kommen könnten, tatsächlich die Befürchtung rechtfertigt, daß die Existenz des Militärflughafens Bremgarten eine konkrete Gefährdung des Kernkraftwerks Fessenheim darstellt. Im übrigen wird es ganz unabhängig von den Bestimmungen de's I. Zusatzprotokolls immer das Ziel der Bundesregierung sein, jeglicher Gefährdung von Menschen durch Kernenergie vorzubeugen. Die Bundesregierung würde daher in jedem Falle geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn sie zu der Überzeugung käme, daß die Existenz des Militärflugplatzes Bremgarten nach Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Fessenheim eine nicht mehr zu verantwortende Gefahrenquelle darstellt. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 80): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Soldaten- und Reservistenkomitee Wiesbaden (SRKW) vor, und was gedenkt sie gegen das von diesem Komitee herausgegebene Flugblatt zu unternehmen, in dem die Fahndung nach den Schleyer-Entführern als „Terror gegen das Volk", Dr. Schleyer als „Erzverbrecher" und Bundesminister Dr. Ehrenberg als „Schreibtischmörder" bezeichnet werden? Das SRK Wiesbaden ist eine der zahlreichen in diesem Jahr aktiv gewesenen „Soldatengruppen" der Neuen Linken. Diese „Soldatengruppen" — der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW) nennt sie „Soldaten- und Reservisten-Komitee" — werden von der Parteileitung des betreffenden Bezirks gesteuert und agitieren weitgehend offen mit Unterstützung des Parteiapparates gegen die Bundeswehr und die Verteidigungsbereitschaft. Den Gruppen gehören überwiegend Zivilpersonen, vereinzelt aber auch Soldaten an. Über das „Soldaten- und Reservisten-Komitee" in Wiesbaden liegen besondere, aus dem Rahmen fallende Erkenntnisse nicht vor. Es zeichnet sich im Vergleich mit den anderen SRK weder durch überdurchschnittliche Aktivität noch durch außergewöhnliche Aggressivität aus. Es wird zur Zeit überprüft, ob Angehörige der Bundeswehr für das von Ihnen angesprochene Flugblatt verantwortlich sind. Sofern eine Beteiligung von aktiv dienenden Soldaten oder von Reservisten der Bundeswehr nachgewiesen werden kann, werden die möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 81 und 82) : Treffen Pressemeldungen der chilenischen Tageszeitung „3 ra de la hora" vom 15. September 1977 zu, daß anläßlich der Verabschiedung des deutschen Militärattaches in Chile, Oberst Gerd Mathes, und im Beisein des Botschaftsvertreters, Herrn Dr. von Hassel, Oberst Mathes einen chlenischen Verdienstorden erhalten hat und dabei erklärte, daß die Verdienste der chilenischen Regierung von verschiedenen Ländern aus Unverständnis und Vorurteilen angegriffen und beleidigt werden, und daß es wichtig sei, vor allem in einer Welt, die nach links abdrifte, eine Militärregierung zu haben, die dieser Entwicklung entgegenstehe, und wenn ja, wie verträgt sich diese Aussage mit der offiziellen Politik der Bundesregierung? Wenn die Berichte zutreffen, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegenüber Oberst Mathes ziehen? Die Pressemeldungen treffen im wesentlichen zu. Die Äußerung des Oberstleutnant i. G. Mathes stimmt nicht mit der Politik der Bundesregierung überein. Das Bundesministerium der Verteidigung prüft die Möglichkeit disziplinarrechtlicher Konsequenzen. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 83) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3871* Welche Alternativstandorte zu der von der Bundeswehr geplanten Standortschießanlage in Landsberg a. Lech hat die Bundesregierung im einzelnen geprüft, und aus welchen spezifischen militärfachlichen und sicherheitstechnischen Gründen haben sich diese Alternativstandorte nach Auffassung der Bundesregierung als „auch nicht annähernd geeignet" erwiesen? Seit nunmehr zwei Jahrzehnten bemüht sich die Bundeswehr um ein geeignetes Gelände für die Standortschießanliage Landsberg. Eine Reihe von Geländevorschlägen wurde mit negativem Ergebnis untersucht. Neben Verkehrsbelangen 'und wirtschaftlichen Notwendigkeiten waren vor allem sicherheitstechnische und militärfachliche Gründe ausschlaggebend. Aus sicherheitstechnischen Gründen mußte bei alten Geländevorschlägen untersucht werden, ob geschlossene Ortschaften, Siedlungen, Großsportanlagen, Campingplätze, Industrie-Großbetriebe, Verkehrsknotenpunkte, Flugplätze oder feuer- und explosionsgefährdete Anlagen im Vorsichtsbereich der geplanten Standortschießanlage liegen würden. Diese Prüfung mußte sich sowohl auf die außerhalb von Bundeswehranlagen liegenden Flächen als auch auf die Bundeswehranlagen selbst beziehen. Aus 'Sicherheitsgründen sind Detailangaben hier nicht möglich. Ich bin aber bereit, Ihnen die einzelnen sicherheitstechnischen Gründe anhand von Kartenmaterial erläutern zu lassen. Entsprechendes Kartenmaterial war auch Grundlage für den .am 15. September 1977 ergangenen Enteignungsbeschluß der Regierung von Oberbayern gegen die Stadt Landsberg. Folgende Grundstücke wurden in die Überprüfung einbezogen: — Standortübungsplatz Landsberg Der Übungsplatz weist nur 40 % seiner Soil-Größe aus. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Trotz intensiver Mehrfachnutzung der einzelnen Ausbildungsflächen können nur 50 % der vorgeschriebenen Gelände- und Schießausbildung durchgeführt werden. Eine weitere Verringerung .der Flächen würde den militärischen Ausbildungsbetrieb der in Landsberg stationierten Einheiten in Frage stellen. Hinzu kommen sicherheitstechnische Bedenken. — Luftwaffenversorgungsanlage Landsberg Das Gelände 'ist durch vorhandene Einrichtungen und geplante Zubauten voll ausgelastet, für die die Anordnung eines Schutzbereiches vorgesehen ist. Sicherheitstechnische Gründe schließen die Errichtung einer Standortschießanlage aus. — Gelände der Industrieverwaltungsgesellschaft Auf dem Gelände ist ein 'Gerätedepot des Heeres untergebracht. Auch hier lassen 'sicherheitstechnische Gründe .die Errichtung einer Standortschießenlage nicht zu. — Lechfeld-Schwahstadl Hierzu verweise ich auf das Protokoll des Deutschen Bundestages vom 14. März 1975, in dem die militärfachlichen Gründe enthalten sind. — Äußerer Stadtwald Landsberg Aus militärfachlicher Sicht wäre dieses Gelände nach wie vor für die Errichtung einer Standortschießanlage geeignet. Auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt Landsberg wurde die Planung seinerzeit aufgegeben, nachdem die Stadt selbst den Oberen Stadtwald als Alternative benannt hatte. Die Regierung von Oberbayern hat die Bedenken der Bundeswehr gegen die von der Stadt Landsberg und der Schutzgemeinschaft Landsberger Wälder vorgebrachte Alternativen gewürdigt und den beantragten Enteignungsbeschluß erlassen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 84 und 85) : Sind dem Bundesverteidigungsminister immer häufiger auftretende Behinderungen der Arbeit von Personalräten im Bereich der Bundeswehrverwaltung bekannt, und wenn ja, was gedenkt er zu unternehmen, um dieses zu unterbinden? Welche Konsequenzen gedenkt der Bundesverteidigungsminister aus dem Gerichtsurteil zu ziehen, wonach die Einberufung eines wehrpflichtigen Arbeitslosen dann unzulässig i'st, wenn ihm ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt ist? Zu Frage B 84: In einem so großen und vielschichtigen Ressort wie dem des Bundesministers der Verteidigung, in dessen Bereich mehr als 2 000 Personalvertretungen mit insgesamt über 10 000 Personalvertretungsmitgliedrn die Interessen der Beschäftigten und Soldaten vertreten, lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Personalvertretungen und Dienststellen naturgemäß nicht immer vermeiden. Hinzu kommt, daß die von der übrigen Bundesverwaltung abweichende, den militärischen Erfordernissen entsprechende besondere Organisationsstruktur des Verteidigungsbereichs die Auslegung des Bundespersonalvertretungsgesetzes manchmal etwas erschwert. Insgesamt gesehen kann die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung gerade in der von Ihnen genannten Bundeswehrverwaltung jedoch als erfreulich angesehen werden. Soweit in Einzelfällen über die Rechte der Personalvertretungen Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden mir diese regelmäßig entweder von den Dienststellen oder den Personalvertretungen selbst berichtet. Auf Grund dieser Berichte vermag ich die Auffassung, daß die Arbeit der Personalräte immer häufiger behindert werde, nicht zu bestätigen. Für derartige Behinderungen, die selbstverständlich nicht geduldet würden, liegen keine Anhaltspunkte vor. Der Bundesminister der Verteidigung war und ist stets bemüht, die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung zum Wohle der Beschäftigten und der Erfüllung der Aufgaben des Ressorts zu festigen und zu stärken. Zu Frage B 85: Ich gehe davon aus, daß Ihrer Frage das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 24. März 1977 3872* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 zugrundeliegt. Dieses Urteil zwingt nicht zu einer Korrektur der einschlägigen Zurückstellungsweisungen. Auch weiterhin kann davon ausgegangen werden, daß in der Einberufung eines Arbeitslosen, auch wenn dieser einen Arbeitsplatz in Aussicht hat, grundsätzlich keine besondere Härte zu sehen ist. Allerdings wird mit der Heranziehung in der Regel gewartet, bis der Arbeitsplatzschutz eingetreten ist. Das Urteil hat jedoch Veranlassung gegeben, die Wehrersatzbehörden am 27. April 1977 auf die Bedeutung des Diensteintrittszeitpunkts bei saisonbedingten Berufen hinzuweisen. Wie sich im vorliegenden Verfahren herausstellte, hätte der Wehrpflichtige nämlich wegen seiner überwiegend saisonbedingten Beschäftigung als Fahrbahnmarkierer im Falle der Einberufung zum 1. April 1977 während zweier Saisonen (1977 und 1978) keine neuen Ansprüche auf Leistungen von Arbeitslosengeld erwerben können. Durch eine Verlegung der Einberufung, z. B. auf den 1. Oktober 1977, wäre dem Wehrpflichtigen, auch was den Arbeitsverdienst angeht, lediglich eine Saison verlorengegangen. Die Wehrersatzbehörden sind daher angewiesen worden, die Diensteintrittstermine in diesen Fällen so festzusetzen, daß besondere Härten der vorstehend aufgezeigten Art vermieden werden. Anlage 110 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 86 und 87): Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Kritik (so ÖTV-Wehrreport 9/1977) an der Neuordnung des Kantinenwesens der Bundeswehr, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Trifft es in diesem Zusammenhang zu, daß Mitglieder im Bereich der Heimbetriebsgesellschaft, die Pächter sind, Tagegelder von 90 DM und zusätzliche Leistungen (Versicherungen) erhalten? 1. Die manchenorts geäußerte Kritik am jetzigen Kantinenwesen der Bundeswehr läßt nicht die Annahme zu, daß die im Jahre 1975 eingeleitete Kantinenreform erfolglos geblieben sei. Dagegen spricht nicht nur das trotz allgemeiner Preissteigerungen gesunkene Gesamtpreisniveau . in den Mannschaftsheimen, sondern auch der wirtschaftliche Erfolg der Heimbetriebsleiter. Ein wesentliches Ziel der Reform war seinerzeit, den Soldaten ein Grundsortiment aus Getränken, Speisen und Waren des täglichen Bedarfs mit hoheitlich festgesetzten niedrigen Preisen anzubieten. Im Rahmen dieses Grundsortiments kann der Soldat z. B. 0,4 1 Bier für 0,80 DM, 0,2 1 Cola für 0,50 DM, 1 Tasse Kaffee für 0,60 DM, ein belegtes Brötchen für 0,50 DM kaufen. Das übrige — sogenannte freie — Sortiment kann der Heimbetriebsleiter frei kalkulieren; er ist allerdings gehalten, zu mäßigen Preisen • zu verkaufen. In diesem freien Sortiment werden z. B. 0,4 1 Bier zwischen 0,90 DM und 1,50 DM, ein Schnitzel mit Beilagen 'zwischen 4,50 DM und 5,50 DM angeboten. Seinerzeit ist man davon ausgegangen, daß das Grundsortiment etwa 50 O/o des Gesamtumsatzes ausmachen werde. Die Erhebungen der Heimbetriebsgesellschaft haben jedoch bald gezeigt, daß das Grundsortiment allenfalls 20 % des Gesamtumsatzes erreicht. Obwohl danach das Grundsortiment in der Qualität durch die Hereinnahme von Markenartikeln und durch ein erweitertes Speisenangebot erheblich verbessert worden ist, hat sich das Verhältnis von Grundsortiment zum freien Sortiment nicht geändert. Die zögernde Annahme des Grundsortiments durch die Soldaten mag in vielen Fällen auf das Verhalten der Heimbetriebsleiter zurückzuführen sein, wesentliche Ursache dürfte jedoch — trotz der Propagierung des Grundsortiments — das mangelnde Preisbewußtsein der jungen Soldaten sein. Sie sind aber mit dem jetzigen Zustand des Kantinenwesens zufrieden, wie insbesondere der drastische Rückgang der früher häufigen Beschwerden erkennen läßt. Trotzdem ist geplant, vom nächsten Jahr an sämtliche Biersorten in das Grundsortiment aufzunehmen und den Heimbetriebsleitern einen einheitlichen Blockaufschlag zu gewähren. Dies verhindert, daß die Heimbetriebsleiter billigere Biersorten abwerten; die Soldaten sind nicht auf eine Biersorte im Grundsortiment festgelegt, sie können vielmehr zwischen mehreren Bieren zu mäßigem Preis wählen. Auch die Mehrzahl der Heimbetriebsleiter erkennt die Vorteile an, die ihnen die Kantinenreform gebracht hat. Heftige Kritik wird allerdings seitens des Bundes Deutscher Kantinenpächter geübt. Noch am 23. September 1977 hat er auf seiner Bundeshauptversammlung in Bad Godesberg eine Resolution gefaßt, in der die „Erreichung eines leistungsgerechten Einkommens" und die „Sicherung der Selbständigkeit der Kantinenpächter" geforder wird. Die Forderung nach einem leistungsgerechten Einkommen wurde gestellt, obwohl die Heimbetriebsleiter allein im Jahre 1976 eine durchschnittliche Gewinnsteigerung um 23,5 % und ein durchschnittliches Monatseinkommen von 4 074,00 DM erzielt haben. Es wird ferner übersehen, daß Heimbetriebsleiter, die innerhalb der Bundeswehr auch einen Betreuungsauftrag zu erfüllen haben, Bindungen unterliegen müssen, von denen der Kaufmann vor dem Kasernentor frei ist. Die „kämpferische Politik" dieses Verbandes, die auf der Bundeshauptversammlung betont worden ist, läuft auf eine völlige Ablehnung der Kantinenreform hinaus. Sie kommt auch zum Ausdruck in der Anrufung des Bundeskartellamtes und der Gerichte durch einige Mitglieder des Verbandes. Zwar haben die Bundesrepublik und die HBG in diesen Rechtsstreitigkeiten bislang obsiegt. Auch das Bundeskartellamt hat. aufgrund des Urteils des OLG Köln in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3873' einem dieser Prozesse seine anfänglichen Bedenken zurückgestellt. Sollten die Bundesrepublik Deutschland und die Heimbetriebsgesellschaft in diesen Prozessen am Ende jedoch unterliegen, so stellte sich die Alternative, zu dem Zustand vor der Kantinenreform zurückzukehren, der von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages als schlecht angesehen worden ist, oder aber den Vorschlag der Gewerkschaft ÖTV zu einer Filialisierung aufzugreifen. Dieser Vorschlag, den die Gewerkschaft ÖTV bereits bei der Konzeption des neuen Kantinenwesens vorgebracht hat, bedeutet jedoch die Umwandlung des Status der Heimbetriebsleiter von selbständigen Kaufleuten in den von Angestellten der HBG. Die jetzige Form des Kantinenwesens ist seinerzeit nicht zuletzt deshalb gewählt worden, um diese schwerwiegende Konsequenz für über 500 mittelständische Unternehmer zu vermeiden. Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, die jetzige Struktur des Kantinenwesens zu ändern. 2. Der Beirat der Heimbetriebe der Bundeswehr hat in seiner Sitzung am 7./9. März 1977 den Beschluß gefaßt, den im Beirat vertretenen Heimbetriebsleitern für jeden Sitzungstag einen Betrag von 90,00 DM als pauschalen Ausgleich für Mehrarbeitsstunden ihres Personals oder für den Einsatz von Aushilfskräften in ihren Mannschaftsheimen zu gewähren. Er hat in derselben Sitzung beschlossen, für diese Heimbetriebsleiter eine Unfallversicherung' abzuschließen, um sie gegen Risiken der Fahrten zu den Beiratssitzungen zu schützen. Die Aufwendungen werden von dem Ausgleichsfonds getragen, in den die Abschöpfungen aus den umsatzstarken Betrieben fließen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 88, 89 und 90) : Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, der darin zum Ausdruck kommt, daß sie in der Antwort auf meine Fragen Nummer 91 und 92 (Drucksache 8/285) betreffend den sog. Halbierungserlaß vom 5. September 1942 erklärt hat, ,Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besteht Einigkeit über die Aufhebung des Halbierungserlasses", während der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einem Schreiben vom 12. Mai 1977 — Dr. Wanner VB 3 4196 Jensen 77 — mitgeteilt hat, "Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, den sog. Halbierungserlaß aufzuheben."? Steht die Bundesregierung nach wie vor zu ihrer Auffassung, wie sie in der Beantwortung meiner Fragen Nummer 91 und 92 (Drucksache 8/285) zum Ausdruck kommt, Es ist aber nicht zu übersehen, daß die Tatsache der rechtlichen Fortgeltung des Halbierungserlasses und der Inhalt eines Teils der recht unterschiedlichen Ersatzvereinbarungen die vollständige Gleichstellung der psychisch Kranken mit den somatisch Kranken behindern."? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß übereinstimmend aus dem gesamten Bereich der Psychiatrie die Aufhebung des Halbierungserlasses seit langem gefordert wird, um die völlige Gleichstellung von psychisch Kranken mit somatisch Kranken zu erreichen, ein Ziel, für das sich auch die Bundesregierung wiederholt ausgesprochen hat? Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zur Aufhebung des sog. Halbierungserlasses vom 5. September 1942, wie sie bei Beantwortung Ihrer Fragen B 91 und 92 (Plenarprotokoll 8/23 [Nachtrag], Seite 1626*) zum Ausdruck kommt, nicht geändert. Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besteht Einvernehmen über die Aufhebung des Halbierungserlasses. In meiner o. a. Antwort hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß die Aufhebung zunächst im Entwurf eines Krankenversicherungsweiterentwicklungsgesetzes vorgesehen war. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hatte auch geprüft, ob die Aufhebung in dem Gesetzentwurf über die Kostendämpfung im Gesundheitswesen berücksichtigt werden könnte; dies konnte aber wegen der besonderen Zweckbestimmung dieses Gesetzentwurfs nicht erfolgen. Das von Ihnen erwähnte Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 12. Mai 1977, wonach gegenwärtig die Aufhebung des sog. Halbierungserlasses nicht beabsichtigt sei, stellt auf die zu diesem Zeitpunkt gegebene Situation ab, da durch die Nichtberücksichtigung dieser Regelung im Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz eine kurzfristige Aufhebung des Halbierungserlasses nicht erfolgen konnte. Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besteht aber auch weiterhin Einvernehmen darüber, daß die Aufhebung des Halbierungserlasses im Rahmen eines geeigneten Gesetzesvorhabens nachgeholt wird. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 91 und 92): Hat die Bundesregierung versucht, über die EG im Rahmen der Verhandlungen zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik über das Zusatzprotokoll vom 20. September 1976, dem Anspruch der fränkischen Weinbauern auf Schutz der fränkischen Bocksbeutelflasche Geltung zu verschaffen? Welchen Erfolg hat die Bundesregierung dabei bejahendenfalls erreicht? Die Verhandlungen über das Zusatzprotokoll vom 20. September 1976 zum Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Portugal vom 22. Juni 1972 boten für die Bundesregierung keine aussichtsreiche Möglichkeit, den Schutz der Bocksbeutelflasche gegenüber Portugal durchzusetzen. Da das Bocksbeutel-Problem in anderen Mitgliedstaaten nicht besteht, konnte von daher kein Verständnis dafür erwartet werden, die Verhandlungen über das Zusatzprotokoll mit Fragen des Bocksbeu- 3874* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 telschutzes zu belasten und damit evtl. Gegenforderungen Portugals auszulösen. Dabei ist hervorzuheben, daß die Verhandlungen über die im Zusatzprotokoll geregelten handelspolitischen Maßnahmen ausschließlich von der EWG und nicht auf bilateraler Ebene geführt worden sind. Aus den gleichen Gründen kam das Bocksbeutel-Problem in dem für die Durchführung des Freihandelsabkommens zuständigen Gemischten Ausschuß EG-Portugal nicht zur Verhandlung. Um zu einer möglichst raschen Lösung zu kommen, hat die Bundesregierung daraufhin in Abstimmung mit der EG-Kommission bilaterale Verhandlungen mit Portugal eingeleitet. Diese haben dazu geführt, daß in Portugal der Entwurf einer QualitätsweinVerordnung erarbeitet worden ist. Er enthält auf der Grundlage der am 3. September 1976 in Würzburg erzielten Übereinkunft zwischen Vertretern der EG-Kommission der Bundesministerien, der beteiligten bayerischen Ministerien, der fränkischen Weinwirtschaft sowie Bundestagsabgeordneten die zum Schutz des Bocksbeutels und mit ihm verwechselbarer Flaschenformen erforderlichen Regelungen. Sobald Portugal die Bundesregierung über den Erlaß dieser Verordnung unterrrichtet hat, wird von den Bundesressorts geprüft werden, ob die in Würzburg aufgestellten Grundsätze erfüllt sind und danach eine Gemeinschaftsregelung getroffen werden kann. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander .auf die Schriftlichen Fragen 'des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 93, 94, 95 und 96): Hat sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Anzahl der Kommunisten im Bundesvorstand der NaturfreundeJugend Deutschlands (NFJD) gegenüber den Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 1976 durch die Vorstandswahlen der NFJD im Juni 1977 erhöht, und wie viele Kommunisten gehören seither dem Bundesvorstand an? Hält es die Bundesregierung angesichts der kommunistischen Durchdringung des Bundesvorstands der NFJD weiterhin für vertretbar, der NFJD Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen? Hält es die Bundesregierung angesichts der kommunistischen Durchdringung des Bundesvorstands der NFJD für vertretbar, der NFJD die steuerliche Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, nach welcher Spenden an die NFJD steuerlich absetzbar sind, und wenn nein, wird sie dieser Auffassung Geltung verschaffen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die NFJD nicht mehr die Voraussetzungen des § 9 des Jugendwohlfahrtsschutzgesetzes erfüllt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls dagegen zu ergreifen? Der Bundesverfassungsschutzbericht 1976 gab den Anteil kommunistischer Mitglieder der 10 Mitglieder zählenden Bundesjugendleitung der Naturfreundejugend Deutschlands (NFJD) mit mindestens drei an. Nach der Bundesjugendkonferenz der NFJD vom 17. Juni — 19. Juni 1977 gehören der derzeit 8 Mitglieder zählenden Bundesjugendleitung nach Kenntnis der Bundesregierung 2 Mitglieder der DKP an. Weder die Zusammensetzung der neugebildeten Bundesjugendleitung noch die 1977 bekanntgewordenen Aktivitäten, Stellungnahmen und Veröffentlichungen der NFJD geben Anlaß, die Förderungswürdigkeit nach § 9 JWG anders zu beurteilen als bisher. Unter 'diesen Umständenstellt sich die Frage nach der Überprüfung der Gemeinnützigkeit nicht. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 97 und 98): Ist die Bundesregierung angesichts wiederholter Feuerunfälle bereit, eventuell über Informationsarbeit, Empfehlungen oder Richtlinien (z. B. Kennzeichnungspflichten) geeignete Vorsorge dafür zu treffen, daß bei der Herstellung bzw. beim Verkauf von Bekleidungs-, Gardinen-, Polsterstoffen, Kunstfasergeweben und dergleichen dem Verbraucher Hinweise über die Entflammbarkeit dieser Materialien gegeben werden? Könnte ein entsprechender Verbraucherschutz gegebenenfalls auf besonders leichtentzündliche Stoffe der oben genannten Art beschränkt werden, und ist zumindest in der Praxis zur Zeit eine ausreichende Materialüberprüfung bzw. -kontrolle hinsichtlich der Feuergefährlichkeit sowohl bei heimischer als auch bei importierter Ware gewährleistet, beispielsweise über DIN-Normen? Zu Frage B 97: Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sieht vor, daß Warnhinweise oder warnende Aufmachung bei Bedarfsgegenständen zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben werden können. Die Bundesregierung beabsichtig, diese Ermächtigungen auszuschöpfen und prüft z. Z. im Rahmen der Vorarbeiten für umfassende Rechtsvorschriften über Bedarfsgegenstände auch die Frage der Anbringung von Warnhinweisen bei leicht entflammbaren Textilien. Dabei hat sich ergeben, daß sehr viele Faktoren zu berücksichtigen sind, die das Brennverhalten von Textilien beeinflussen. Darüber hinaus sind offensichtlich nur einige bestimmte Verwendungsgruppen von Textilien, z. B. 'Bekleidungsgegenstände für Kinder und ältere Menschen sowie Bettwäsche bei Unfällen mit brennenden Textilien häufig beteiligt, so daß lediglich für diese Gruppen eine Verpflichtung für Hinweise über das Brennverhalten gerechtfertigt erscheint. Zu Frage B 98: Eine Verpflichtung zur Angabe des Brennverhaltens bei Textilien und eine entsprechende Überprüfung und Kontrolle setzt voraus, daß Prüfungsmethoden und Klassifizierungen zur Einstufung von Textilien hinsichtlich ihrer Brennbarkeit vorliegen. Bei eventuellen künftigen gesetzlichen Vorschriften, die für 'inländische wie importierte Waren gelten würden, werden die Normen 'berücksichtigt wenden können, die vom Deutschen Institut für Normung e. V. zur Zeit erarbeitet werden. Eine Materialüberprüfung von Textilien hinsichtlich ihrer Brennbarkeit ist aufgrund der von diesem Institut erstellten Prüfnormen bereits möglich, jedoch fehlen noch die Anforderungsnormen für die einzelnen Textilien, sofern man von Kennwerten für Vorhang- und Gardinenstoffe sowie für Fußbodenbeläge absieht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3875* Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse des Instituts für medizinische Virologie und Immunologie in Essen, wonach zur Erreichung eines wirksamen Schutzes gegen Grippe nicht jedes Jahr, sondern nur alle drei Jahre geimpft zu werden braucht, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch entsprechende Aufklärung Überimpfungen vermeiden zu helfen und auf diese Weise einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu leisten? Der Bundesregierung liegen bisher keine publizierten Ergebnisse aus dem Institut für medizinische Virologie und Immunologie in Essen vor, wie sie die Anfrage impliziert. Herr Prof. Kuwert ist infolge einer Dienstreise zur Zeit nicht erreichbar, so daß eine authentische Bestätigung der ihm zugeschriebenen Äußerungen nicht möglich ist. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat jedoch veranlaßt, daß die demnächst tagende Ständige Impf-Kommission beim Bundesgesundheitsamt, der auch Herr Prof. Kuwert angehört, diese Frage mit ihm diskutieren wird. Die Ständige Impf-Kommission wird sich danach dazu äußern müssen, ob und wann ggf. die bisherigen Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes zur Influenza-Schutzimpfung neuen gesicherten Erkenntnissen anzupassen sind. Von dem Ergebnis werde ich Sie anschließend unterrichten. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 100) : Welche Ursachen nimmt die Bundesregierung für den Rückgang des Angebots an ambulanten Pflegediensten in der Zeit von 1970 bis 1975 an, wie er in dem Bericht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Antje Huber, bei der 50. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Ludwigsburg mitgeteilt wurde, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Beseitigung dieses großen Defizits an ambulanten Pflegediensten zu ergreifen? Der Bericht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über das Problem der Pflegebedürftigkeit älterer Menschen und die Vorschläge zur Absicherung der Pflegekosten führt den Rückgang an Personalkapazität in den ambulanten pflegerischen Diensten vor allem darauf zurück, daß die Zahl der konfessionellen Gemeindeschwestern zurückgegangen ist und die Träger ambulanter Dienste sie nicht voll durch Kräfte ersetzen konnten, die tarifmäßige Gehälter erhalten. Die Träger sind dazu nicht in der Lage, weil Pflegeleistungen nicht voll bezahlt werden. Sie müssen Zuschüsse zu den Kosten leisten. Kostendeckende Pflegesätze lassen sich kaum realisieren, weil viele Betroffene sie nicht tragen können und weil die Krankenkassen — soweit es sich um RVO-Leistungen handelt — zum Teil die Kosten nicht voll übernehmen. Die Kommunen konnten den gestiegenen Zuschußbedarf auch nicht durch entsprechende Erhöhung ihrer Zuschüsse auffangen. Mehrere Bundesländer haben versucht, den Rückgang durch Förderungsmaßnahmen anzuhalten: Sie fördern Einrichtung und Betrieb pflegerischer Dienste in der Form von Sozialstationen bzw. Zentren für Gemeinschaftshilfe. Dabei ist allerdings die angestrebte flächendeckende Förderung noch nicht erreicht. Und wo Sozialstationen eingerichtet werden, treten sie meist an die Stelle von traditionellen Pflegestationen. Sie vermehren nicht immer das Angebot an pflegerischen Kräften, wenn sie auch durch bessere Organisation höhere Effektivität erreichen können. Die Förderung durch die Länder hat wahrscheinlich den Abwärtstrend gestoppt. Ob sie ausreicht, um eine deutliche Zunahme der Kapazität ambulanter pflegerischer Dienste zu erreichen, läßt sich noch nicht überschauen. Eine positive Wirkung in dieser Richtung ist darüber hinaus vom Arbeitsbeschaffungsprogramm der Bundesregierung vom 25. Mai 1977 zu erwarten. In dessen Rahmen sind 270 Millionen DM für den Bereich der sozialen Dienste bereitgestellt. Die Bundesregierung erwartet, daß diese Mittel auch zur Verstärkung der ambulanten Pflegedienste eingesetzt werden. Außerdem sollen in diesem Bereich mehr Zivildienstleistende als bisher eingesetzt werden. Allerdings hat dieser Einsatz seine Grenze da, wo ausgebildete Fachkräfte für die Pflege erforderlich sind. Durch Maßnahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms läßt sich eine Verstärkung ambulanter Pflegedienste naturgemäß nur für eine begrenzte Zeit finanzieren. Längerfristig ist deshalb eine verbesserte finanzielle Absicherung notwendig. Dieses Problem soll im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtert werden, die noch in diesem Jahr eingesetzt wird. Ihr Auftrag ist es, Untersuchungen über Aufbau, Zuordnung und Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegedienste anzustellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 101) : Schließt sich die Bundesregierung der Aussage der deutschen Rheuma-Liga an, daß jährlich rund 600 000 Menschen wegen Erkrankung des Bewegungsapparates arbeitsunfähig, 20 000 Berufstätige Frührentner werden, und daß jährlich in der Bundesrepublik ca. 50 Millionen Arbeitstage durch solche Erkrankungen ausfallen, und wenn ja, sieht sie durch eine stärkere Förderung einer fachlich qualifizierten Präventivbehandlung die Möglichkeit, einer weiteren Krankheitsentwicklung zu begegnen, indem sie auch die Einführung des Fachgebietes Rheumatologie empfiehlt und fördert? Statistische Aussagen über die Häufigkeit von Krankheiten des rheumatischen Formenkreises und 3876* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 ihre Auswirkungen in Form von Arbeitsunfähigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit können nur bedingt gemacht werden. Die in der Sozialversicherung vorhandenen Statistiken der Arbeitsunfähigkeitsfälle und -tage der Krankenkassen und der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsursachen in der Rentenversicherung unterscheiden sich in der Systematik erheblich. Aber auch aus den unvollkommenen und nicht immer exakten Zahlen der genannten Statistiken geht eindeutig hervor, daß Krankheiten der aufgezählten Art, ob man sie nun je nach Definition dem Rheumatismus zurechnet oder nicht, hohe Fallzahlen erreichen. Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf eines Rahmenprogramms „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" Krankheiten des rheumatischen Formenkreises zu einem der Forschungsschwerpunkte erklärt. Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen sich sowohl auf den Grundlagenbereich als auch auf die Entwicklung diagnostischer und therapeutischer Verfahren, insbesondere auch zur Früherfassung und -behandlung erstrecken. Gemäß § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes obliegt dem Bund-Länder-Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser unter anderem die Abstimmung der allgemeinen Grundsätze für ein bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser. Die Bundesregierung wird sich — auch bei den Beratungen dieses Ausschusses — dafür einsetzen, daß in den Ländern geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Anpassung des Angebotes von Krankenhausleistungen an den gewandelten Bedarf herbeizuführen. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hält eine verstärkte Berücksichtigung der angesprochenen Erkrankungen in der ärztlichen Fortbildung für erforderlich. Bei der noch nicht ab. geschlossenen ärztlichen Diskussion um eine Definition und vor allem Abgrenzung eines denkbaren Fachgebietes Rheumatologie kan der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit derzeit lediglich seine grundsätzliche Aufgeschlossenheit dafür feststellen. Die Realisierung einer entsprechenden Regelung läge in der Landeskompetenz. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 102): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Beratungsstellen für suchtgefährdete Menschen es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, und inwieweit ist die Bundesregierung dazu bereit, möglicherweise in Modellvorhaben, das Netz der Beratungsstellen entsprechend dem Ansteigen der Rauschgiftverfahren auch im ländlichen Raum engmaschiger zu gestalten? In dem vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit nunmehr in 3. Auflage herausgegebenen Verzeichnis „Drogenberatung — Wo?" sind die Adressen von 452 Beratungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke genannt. Die Bundesregierung ist in ständiger Absprache mit den Bundesländern bemüht, das Netz bedarfsgerechter Einrichtungen zur Beratung und Behandlung suchtmittelgefährdeter junger Menschen enger zu knüpfen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem von 1971 bis einschließlich 1977 durchgeführten Großmodell ist ein psychosoziales Abschlußprogramm entwickelt worden, dessen erste Ausbaustufe 1978 beginnt. Die zu fördernden Einrichtungen sollen auch den ländlichen Raum mit abdecken. 1979 wird die 2. Ausbaustufe dieses Programms begonnen. Im Endausbau wird dieses Programm etwa 40 Beratungseinrichtungen umfassen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Malteserhilfsdienst gezwungen sah, auf Grund der gekürzten Finanzmittel des Bundes seine Bundesschule für die SchwesternhelferinnenAusbildung in Bockum-Hövel zu schließen, und ist der Bundesregierung bekannt, ob weitere vergleichbare Ausbildungszentren auf Grund von Mittelkürzungen aufgegeben werden mußten? Die Bundesregierung hat dem Jahresbericht 1976 des Malteser-Hilfsdienstes entnommen, daß die Bundesschule für die Schwesternhelferinnenausbildung Bockum-Hövel zum 1. Oktober 1976 geschlossen wurde. Es trifft zu, daß die für die Ausbildung und Fortbildung von Schwesternhelferinnen im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzlage des Bundes in den Jahren 1976 und 1977 gegenüber 1975 erheblich gekürzt werden mußten. Ob aufgrund dieser Mittelkürzung die Schließung der vorgenannten Bundesschule erfolgte, kann nicht beurteilt werden, da mit diesen Bundeszuwendungen nicht Einzelobjekte bezuschußt werden. Die Mittel werden vielmehr den Hilfsorganisationen nach den mit ihnen abgestimmten Ausbildungsgrundsätzen global zugewiesen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß vergleichbare Ausbildungseinrichtungen der anderen Hilfsorganisationen aufgrund von Mittelkürzungen aufgegeben werden mußten. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 104) : Trifft es zu, daß die Rheinbrücke Voerde—Rheinberg der geplanten Bundesautobahn A 40 (Lippeschnellweg) gebaut werden soll, und wenn ja, wann ist mit Beginn und Fertigstellung dieser Rheinbrücke zu rechnen, und übernimmt der Bund auf Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen die Baulastträgerschaft für diese geplante Autobahn? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3877* In der Antwort auf Ihre Fragen A 105 und 106 (Drucksache 8/926) zur 44. Sitzung am 29. September 1977 wurden die Strecken genannt, für die sich der Bund bereit erklärt hat, die Baulast zu übernehmen. Hierzu gehört auch die A 40 im Streckenabschnitt Rheinberg (B 57)—Voerde (A 59) einschließlich Rheinbrücke. Mit den Bauarbeiten soll voraussichtlich 1980 begonnen werden; die Bauzeit wird ca. 4 Jahre betragen. Anlage 121 Antwort des Parl.' Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 105) : Wann ist im Rahmen des Ausbaus der Weststrecke des Mittellandkanals unter Berücksichtigung des Haushaltsansatzes für 1978 mit Ausbaubeginn und Ausbauende des Osnabrücker Zweigkanals zu rechnen, und wie stehen diese Zeitangaben zur ursprünglichen Planung? Der Ausbau des Zweigkanals nach Osnabrück muß im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Arbeiten des Streckenabschnitts des Hauptkanals von Bergeshövede bis zur Abzweigung nach Osnabrück gesehen werden. Die Planungsarbeiten des Durchstiches Hörstel, der in diesem Abschnitt liegt, haben sich wegen des neuen Kreuzungsbauwerkes für die Bahnstrecke Osnabrück–Rheine sehr langwierig und schwierig gestaltet und sind jetzt abgeschlossen. Wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist es aber erst im Herbst 1978 möglich, mit diesen Bauarbeiten zu beginnen und diese bis 1982 zu beenden. Nach dem derzeitigen Finanzierungsprogramm kann erst danach, also im Jahre 1982, mit den Ausbauarbeiten des Zweigkanals nach Osnabrück begonnen werden. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 4 Jahren gerechnet, so daß 1986 mit dem Ausbauende des Osnabrücker-Zweigkanals gerechnet werden kann. Nach dem Finanzierungsprogramm von 1965 war geplant, daß der Zweigkanal nach Osnabrück Anfang der 80er Jahre ausgebaut sein sollte. Es ist unter der Voraussetzung der Einhaltung des Finanzierungsprogramms eine Verzögerung von 3-4 Jahren gegenüber der ursprünglichen Planung eingetreten. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 106) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in bezug auf ein Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten angesichts der Tatsache, daß nach ca. zehn Jahren seit der Einführung dieses Systems — probeweise für eine Dauer von drei Jahren" — noch immer keine endgültige Regelung erfolgt ist? Das im Jahre 1969 probeweise eingeführte Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG ist mittlerweile durch die Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 vom 16. Dezember 1976 zu einer Dauereinrichtung geworden. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der EG-Kommission um eine gemeinsame Verkehrsmarktordnung. Sie ist der Meinung, daß eine Weiterentwicklung des Gemeinschaftskontingents nur im Zusammenhang mit Fortschritten bei der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen und unter Berücksichtigung der Infrastrukturprobleme vorgenommen werden sollte. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 108): Trifft es zu, daß auf der Bundesautobahn von Frankfurt in Richtung Hannover Berlin als Zielstadt bis zum Abzweig Seesen Richtung Braunschweig—Berlin nicht ausgeschildert ist, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dies zu ändern, damit Berlin wie jede andere Zielstadt auf den Hinweisschildern genannt wird? Es trifft zu, daß auf der Autobahn von Frankfurt in Richtung Hannover (A 5/A 7) Berlin zum ersten Male bei Seesen angezeigt wird. Zielangaben an Bundesautobahnen dienen ausschließlich der Wegweisung. Mit den bei Seesen einsetzenden Hinweisen werden Berlinreisende rechtzeitig auf das Fernziel Berlin aufmerksam gemacht. Früher, etwa ab Frankfurt auf Berlin hinzuweisen, wäre der Klarheit und Zuverlässigkeit der Wegweisung nicht dienlich. Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen der Wegweisung und gilt in gleicher Weise für jede andere Zielstadt. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 109) : Trifft es zu, daß Phosphattransporte der Deutschen Bundesbahn von Hamburg über Lüneburg in die DDR, in die Tschechoslowakei und nach Ungarn in offenen Güterwaggons vorgenommen werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um die Deutsche Bundesbahn zum Einsatz von Spezialwagen für solche Transporte zu bewegen, um die entsprechende Umweltverschmutzung zu verhindern? Phosphattransporte in die Deutsche Demokratische Republik, die Tschechoslowakei und nach Ungarn werden auf der Schiene in offenen Wagen in der Regel direkt von Hamburg zum Grenzübergang Büchen/Schwanheide befördert. In seltenen Ausnahmefällen, insbesondere bei Streckenüberlastung und Baustellen werden diese Transporte über Lüneburg nach Bächen umgeleitet. 3878* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Die Deutsche Bundesbahn (DB) bemüht sich zusammen mit den Versendern ständig, transportbedingte Phosphatstaubverwehungen zu verhindern, zumindest aber auf ein unvermeidbares Maß zu begrenzen. Sie stößt dabei allerdings auf Schwierigkeiten. Speziell für Phosphatstaub geeignete geschlossene Transportgefäße konnte die DB bisher aus Kostengründen nicht beschaffen. Dieses teure Spezialwagenmaterial könnte nur bei diesen nicht regelmäßig aufkommenden Versandmengen eingesetzt werden. Wegen der — im Vergleich zu den geringen Phosphattransporterträgen aus diesem Verkehr — sehr hohen Beschaffungs- und Unterhaltungskosten wäre der Kapitaleinsatz für derartige Transportgefäße unrentabel. Um dennoch von diesen Transporten herrührende Umweltbelästigungen künftig zu vermeiden, ist die Zentrale Transportleitung der DB damit beschäftigt, umweltfreundliche Transportschutzverfahren, ähnlich wie beim Transport von Feinkohle, für derartige Verkehre entwickeln zu lassen und zu testen. Die Untersuchungen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (,Drucksache 8/1015 Frage B 110) : Wie stellt sich die gegenwärtige und künftige Situation der Auszubildenden im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost dar, in welchem Umfang sind diese Betriebsverwaltungen in der Lage, die Auszubildenden nach Beendigung ihrer Lehrzeit auf Dauer in ihren Dienst zu übernehmen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entlassung der Auszubildenden nach Beendigung ihrer Lehrzeit hinauszuschieben, um ihnen entweder den beruflichen Wechsel in andere Betriebe oder den nahtlosen Übergang zur Ableistung des Grundwehrdienstes zu erleichtern? Bei der Deutschen Bundesbahn (DB) haben im Verlauf des Jahres 1977 insgesamt 2 196 Auszubildende ihre Ausbildung beendet. Hiervon konnten 1 607 Jugendliche (73,2 0/0) im Rahmen des erforderlichen Personalbedarfs übernommen werden. 589 Auszubildende (26,8 °/o) sind entweder freiwillig ausgeschieden oder konnten nicht als Dienstkraft übernommen werden. Das Einstellungssoll der DB für 1977 sah die Einstellung von 1 935 Auszubildenden vor und ist nahezu 100 °/oig erfüllt worden. Hinzu kommt die zusätzliche Einstellung von 1 236 Auszubildenden im Rahmen der Nutzung freier Ausbildungskapazitäten bei der DB gegen Kostenerstattung durch den Bund. Die seit 1975 im Rahmen der DB-Einstellungsprogramme sowie die zusätzlich eingestellten Auszubildenden wurden vor Einstellung davon unterrichtet, daß sie nach Abschluß ihrer Ausbildungszeit nicht als Dienstkraft bei der DB übernommen werden können. Im Rahmen der mittelfristigen Personalplanung wird für die Jahre 1978 und 1979 eine bedarfsorientierte Einstellung von Auszubildenden angestrebt. Das entsprechende Einstellungsprogramm für 1978 läßt die Einstellung von 1 495 Auszubildenden zu, die dann nach Abschluß ihrer Ausbildungszeit voraussichtlich alle bedarfsbezogen als Dienstkräfte übernommen werden können. Die Übernahmemöglichkeit für die zusätzlich über den Bedarf gegen Kostenerstattung durch den Bund eingestellten Auszubildenden (1976 = 500, 1977 = 1 236) kann für den Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht übersehen werden. Die Deutsche Bundespost hat wie in den vergangenen Jahren auch z. Z. keinen Nachwuchsbedarf im Fernmeldehandwerk. Um zur Linderung des Ausbildungsplatzmangels beizutragen, hat die Deutsche Bundespost 1975 rd. 1 800 und 1976 ca. 4 700 Auszubildende im Fernmeldehandwerk angenommen. In diesem Jahr wurden 4 000 Einstellungsermächtigungen für Auszubildende für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk erteilt. Diese Zahl muß im Zusammenhang mit allen von der Deutschen Bundes- post eingestellten Nachwuchskräften gesehen werden. Im Hinblick auf die immer dringender werdende Notwendigkeit, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch vernünftige Übergänge vom Ausbildungssystem in das Beschäftigungssystem zu gewährleisten, hat sich die Deutsche Bundespost entschlossen, verstärkt Ausbildungsmöglichkeiten im Postbereich anzubieten. Sie bietet daher 1977 Ausbildungsmöglichkeiten für 3 025 Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst an, was gegenüber 1976 (1 988) eine Steigerung um mehr als 50 v. H. bedeutet. Daneben stellt sie für den mittleren Postdienst 500 Nachwuchskräfte (1976 = 0) und für den gehobenen Postdienst 294 Nachwuchskräfte (1976 = 104) ein. Damit werden 1977 insgesamt deutlich mehr Ausbildungsmöglichkeiten als 1976 bei der Deutschen Bundespost genutzt. Das Angebot an Dritte, freie räumliche und personelle Kapazitäten in den Ausbildungsstätten der Deutschen Bundespost gegen Kostenerstattung zu nutzen, hat sich bereits in den Vorjahren gut bewährt und andere Ausbildungsträger in die Lage versetzt, besonders benachteiligte Jugendliche in berufsvorbereitende und berufsfördernde Maßnahmen einzubeziehen. Es ist daher beabsichtigt, diese Maßnahmen künftig noch verstärkt zu betreiben, so daß auch weiterhin davon ausgegangen werden kann, daß die in den Ausbildungsstätten vorhandenen Ausbildungskapazitäten sinnvoll genutzt werden. Über das zukünftige Ausbildungsverhalten der Deutschen Bundespost (DBP) kann die Bundesregierung noch keine verbindlichen Aussagen machen, da die dazu benötigten Daten (extern: Situation auf dem Ausbildungssektor; intern: Bedarf an Nachwuchskräften) noch nicht vorliegen. Die Frage der Übernahme ist nur bei den Auszubildenden im Fernmeldehandwerk problematisch. In diesem Jahr werden die letzten Auszubildenden im Fernmeldehandwerk des Einstellungsjahr- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3879* gangs 1974 ihre Ausbildung beenden. Sie werden einen Arbeitsvertrag erhalten, der ihnen auf Dauer sogar einen Arbeitsplatz im erlernten Beruf sichert. Die von 1975 an als Auszubildende im Fernmeldehandwerk eingestellten Jahrgänge haben keine Übernahmegarantie für den fernmeldetechnischen Dienst erhalten können, da mittelfristig (etwa bis 1985) keine freien Arbeitsplätze im fernmeldetechnischen Dienst vorhanden sind. Für den Einstellungsjahrgang 1975 habe ich inzwischen ermöglichen können, daß die Auszubildenden mit Beendigung ihrer Ausbildung ein Einstellungsangebot für einen Arbeitsplatz wenn nicht im erlernten Beruf, so doch im Postbereich zu den dort geltenden Bedingungen erhalten. Hierbei wird eine gewisse örtliche Mobilität der Kräfte erforderlich' sein, da nicht immer am Ort der Ausbildung entsprechender Bedarf vorhanden sein wird. Für die weiteren Einstellungsjahrgänge werde ich entscheiden, wenn sich der Bedarf an Arbeitskräften für den Gesamtbereich der DBP für künftige Jahre hinreichend sicher abschätzen läßt. Anlage- 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1015 Frage B 111): Wie stellt sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung des Ausbaustandards für die Main-Donau-Verbindung dar? Der Bau der Südstrecke der Main-Donau-Verbindung zwischen Nürnberg und Regensburg und die Donaukanalisierung sind im sog. Duisburger Vertrag vom 16. September 1966 vereinbart worden, der auf den Main-Donau-Vertrag von 1921 zurückgeht. Diese rechtliche Situation sowie der weit fortgeschrittene Bauzustand des Main-Donau-Kanals bildeten Ende 1975 die Ausgangssituation bei Abschluß der Kosten/Nutzen-Analyse des Bundesverkehrsministeriums. Nach Abschluß 'der Untersuchungen hat der Bundesverkehrsminister Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern aufgenommen, um Folgerungen aus seiner gesamtwirtschaftlichen Kosten /Nutzen-Analyse zu ziehen (Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner als 1). Eine Kosten /Nutzen-Analyse kann jedoch stets nur eine Entscheidungshilfe 'darstellen, da nicht alle Bereiche quantifizierbar sind und insbesondere politische Gesichtspunkte - auch regional- und verteilungspolitischer Art — 'erst durch die Wertung der Entscheidungsträger eingebracht werden. Hier spielen insbesondere regional- und damit verteilungspolitische Aspekte eine große Rolle. Diese strukturpolitischen Kriterien sind im Gegensatz zu den Kasten der Wasserstraßen schwer quantifizierbar. Auf der Basis der Kosten/Nutzen-Analyse haben die Bundesregierung und der Freistaat Bayern einvernehmlich beschlossen, den Bau der Main-DonauVerbindung fortzusetzen und durch Überprüfung des Ausbaustandards Einsparungen in Höhe von rd. 100 Millionen DM zu erzielen. Eine Verbesserung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses über 1 war durch diese Einsparungen nicht erreichbar. Wie 'aus dem „Koordinierten Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege bis zum Jahre 1985" hervorgeht, ist es bei den Bundeswasserstraßen aufgrund von Sachzwängen nur 'schrittweise möglich, zu einer ausschließlich an gesamtwirtschaftlichen Kriterien orientierten Investitionspolitik zu kommen. Anlage 127 Antwort des ParL Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 112) : Will die Bundesregierung die Festlegung der Höchstwerte für den Lärmschutz beim Straßenbau entsprechend früheren Aussagen durch Erlaß einer Rechtsverordnung zum Immissionsschutzgesetz oder durch Einbringung eines Gesetzentwurfs erreichen, und bis wann ist mit dieser im Hinblick auf zahlreiche Straßenbauplanungen höchst dringlichen Festlegung der Lärmschutzwerte zu rechnen? Das Bundeskabinett hat sich bereits mit dem wichtigen Problem des Schutzes vor Verkehrslärm an Straßen befaßt und wird in Kürze darüber entscheiden, ob die Immissionsgrenzwerte für d'en Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen durch Gesetz oder Verordnung festgelegt werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Festsetzung von Immissionsgrenzwerten hängt von der Dauer der Beratungen im Bundestag bzw. Bundesrat ab. Die Bundesregierung ist um eine vordringliche Behandlung bemüht. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 113) : Wie beurteilt die Bundesregierung Pläne der Deutschen Bundesbahn, künftig Schnell- und D-Züge nicht mehr auf dem Bahnhof Hamburg-Harburg halten zu lassen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf die zuständigen Stellen der Bundesbahn einzuwirken, um nachteilige Auswirkungen für den Raum Harburg und das Umland (Stade, Buxtehude, Winsen, Buchholz) zu vermeiden? Die Deutsche Bundesbahn (DB) entscheidet über ihr Fahrplanangebot nach dem Bundesbahngesetz in eigener Zuständigkeit, eine Einwirkungsmöglichkeit des Bundesministers für Verkehr ist nicht gegeben. Nach Auskunft der DB werden mit Einführung des Jahresfahrplans 1978/79 am 28. Mai 1978 in der Relation Hamburg—Köln zweiklassige IC-Züge im 1-Stunden-Rhythmus verkehren. In diesem Zusammenhang wird in Hamburg-Harburg die Zahl der 3880* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 täglichen IC- und Schnellzug-Halte geringfügig um 3 Halte vermindert. Bei Saisonzügen und nur am Wochenende verkehrenden Zügen tritt keine Änderung ein. Die DB ist aufgrund eigener Erhebungen der Auffassung, daß damit den verkehrlichen Erfordernissen Hamburg-Harburgs entsprochen wird. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen B 115 und 116): Wieweit ist die Behandlung einer gesetzlichen Lösung des Problems der Störungen des Fernsehempfangs durch Bauobjekte gediehen, die in der Antwort auf die Fragen (A 136 und A 137, Plenarprotokoll der 15. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. März 1977, Seite 777) geschildert sind? Wann ist mit einer Lösung dieses Problems in Form einer gesetzlichen Grundlage zu rechnen? Frage B 115: Bereits in den Antworten auf die Fragen A 136 und A 137 in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. 3. 1977 wurde darauf hingewiesen, daß sich das Bundespostministerium für die bauordnungsrechtliche Lösung des Problems der FernsehEmpfangsstörungen einsetzt, weil der Verursacher der Empfangsstörungen mit Mitteln des öffentlichen Rechts in dem ihm zurechenbaren Umfang finanziell zur Wiederherstellung des störungsfreien Empfangs herangezogen wird. Eine Änderung des Bauordnungsrechts liegt aber in der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Soweit der Deutschen Bundespost bekannt ist, hat die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder ihre Stellungnahme zu dem Problem der Ministerpräsidentenkonferenz zugeleitet. Die weitere Behandlung hängt von einer Beschlußfassung der Ministerpräsidenten ab. Zu Frage B 116: Aus den o. a. Ausführungen ergibt sich, daß die Bundesregierung keinen realistischen Termin für eine gesetzliche Regelung nennen kann. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 117): Trifft ein Pressebericht (Münchner Merkur vom 4. Oktober 1977) zu, wonach in der Region München die Telegrammzustellung an Wochenenden nicht gesiçhert ist, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diesem Zustand abzuhelfen? Im Zustellbereich München werden Telegramme wie bisner zugestellt. In der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr werden nach den benutzungsrechtlichen Bestimmungen nur Telegramme mit dem Dringlichkeitsvermerk „URGENT" und andere Vorrang-Telegramme zugestellt. Diese Regelung gilt auch für das wochenende. In den Zustellbereichen der Orte außerhalb Münchens sind die Dienststunden der Telegrafenstellen dem jeweiligen örtlichen Verkehrsumfang entsprechend und nach dem allgemeinen Bedürfnis der Bevolkcerung festgesetzt. Daran hat sich nichts geändert, d. h., Telegramme werden während der Dienststunden in diesen Orten wie bisher zugestellt. Auch die an den meisten Orten getroffene Regelung der Zustellung von Telegrammen nach Dienstschluß, die durch Boten erfolgt, die auf freiwilliger Basis die Telegramme entgegennehmen und zustellen, ist unverändert geblieben. Eine Gewähr für die Telegrammzustellung nach Dienstschluß kann jedoch verständlicherweise nicht übernommen werden, weil der Bote nicht ständig einsatzbereit sein kann. Bundesweit weggefallen ist lediglich ab 1. 10. 1977 die Regelung, ein Telegramm von einem anderen Amt als dem Bestimmungsamt aus zustellen zu lassen, wenn letzteres bereits Dienstschluß hat. Der Absender hatte für diese besondere Leistung den vollen tatsächlich entstehenden Botenlohn zu zahlen. Praktisch wurde diese Leistung seit langem nicht mehr in Anspruch genommen. Die Deutsche Bundespost ist stets bemüht, die örtlichen Regelungen der Dienstzeiten für die Telegrammzustellung dem jeweiligen 'Bedürfnis der Bevölkerung anzupassen. Sie würde sich aber berechtigten Vorwürfen aussetzen, wenn sie unwirtschaftlich an Orten, an denen kein entsprechendes Verkehrsaufkommen vorliegt, rund um die Uhr Personal bereithalten würde. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 118 und 119) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß das Fernsprechnetz in der Bundesrepublik Deutschland in den günstigen Tarifzeiten, insbesondere an Sonntagen, hoffnungslos überlastet ist, und daß der Versuch, an Sonntagen Fernverbindungen herzustellen, einen oft stundenlangen Aufwand erfordert? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, durch eine mit erheblichen Mitteln finanzierte Werbekampagne unter dem Stichwort „Ruf doch mal an!" zu einer weiteren Überlastung des Fernsprechnetzes und zu einer weiteren Vergrößerung des Zeitaufwands für die erfolgreiche Herstellung einer Fernverbindung beizutragen, und welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die technischen Voraussetzungen für Ferngespräche von der Deutschen Bundespost so verbessert werden, daß die Werbung für mehr Ferngespräche nicht als unwahrhaftig empfunden wird und das Ansehen der Deutschen Bundespost und des Staates nicht durch die Widersprüchlichkeit dieser Situation Schaden nimmt? Zu Frage B 118: Die Absicht der Deutschen Bundespost, ihren Fernsprechkunden möglichst preiswerte Fernge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3881* spräche anzubieten und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen technischen Einrichtungen zu verbessern, haben zu dem Sonderangebot eines außergewöhnlich verbilligten Tarifs (Nachtgebühr II) geführt. Dieser gilt seit dem 1. 7. 1974 werktags ab 22.00 Uhr und an den Sonn- und allen bundeseinheitlichen Feiertagen den ganzen Tag über. Die Fernsprechkunden machen von dem Sonderangebot inzwischen in einem ungewöhnlich hohen Maße Gebrauch. Allein über das Wochenende werden jetzt mehr als doppelt soviel Ferngespräche geführt als vorher. Die beinahe ausschließlich privaten Ferngespräche zur Nachtgebühr II machen trotz des enormen Zuwachses in den letzten 3 Jahren nur etwa 10 v. H. aller Ferngespräche aus. Sie führen aber über eine relativ kurze Zeitspanne zu einer wesentlich höheren Verkehrsdichte als der Geschäftstagesverkehr, für den das Fernsprechnetz ausgebaut ist. Der private Fernsprechverkehr konzentriert sich außerdem auf andere Verkehrsbeziehungen als der Geschäftsverkehr. Daher kommt es bisweilen zu sehr starken Überlastungen. Die Deutsche Bundespost beabsichtigt deshalb eine Ausweitung der Netzkapazität. Die Anpassung des Netzes an den Verkehr zur Nachtgebühr II wird aber mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Durch kurzfristige Sonderprogramme sollen die kritischsten Engpässe möglichst schnell beseitigt werden. Zu Frage B 119: Sobald Kapazitäten nicht voll ausgelastet werden, muß ein Unternehmen wie die Deutsche Bundespost für seine Dienstleistungen werben, um die Rentabilität der Investitionen zu verbessern. Leider läßt sich bei einer derartigen Werbekampagne für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost nicht ausnahmslos sicherstellen, daß die an sich erwünschte Nachfrageerhöhung immer und in jedem Fall auf freie Reserven trifft. Aus diesem Grunde weist die Deutsche Bundespost in ihren Werbeanzeigen ausdrücklich auf die günstigsten Tageszeiten hin, in denen unbehindert Verbindungen aufgebaut werden können. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 120) : Auf welcher Rechtsgrundlage und seit wann hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen eine indirekte Telegrammgebührenerhöhung dadurch erreicht, daß ein Wort mit mehr als zehn Buchstaben für zwei Wörter gerechnet wird, und auf welche Weise wurde die Öffentlichkeit auf diese Neuerung aufmerksam gemacht? Aufgrund der auf der VI. Vollversammlung des Internationalen beratenden Ausschusses für Telegrafie und Telefonie weltweit geänderten Vorschriften für den internationalen Telegrammdienst, die am 1. Oktober 1977 in Kraft traten, wurden auch bei der Deutschen Bundespost die nationalen Bestimmungen über die Wortzählung in Telegrammen den internationalen Regeln angeglichen und wesentlich vereinfacht. Dies war notwendig, da der grenzüberschreitende Verkehr im Telegrammdienst 55 0/0 beträgt, id. h. eine unterschiedliche Behandlung nach internem und grenzüberschreitendem Verkehr betrieblich nicht tragbar ist. Die entsprechende Änderungsverordnung ist am 1. Oktober 1977 in Kraft getreten und wurde im Bundesgesetzblatt vom 29. September 1977 verkündet. Die neue Zählweise im Telegrammdienst wird sich nach den Erhebungen der Deutschen Bundespost im statistischen Mittel weder .als Gebührenerhöhung noch als Gebührensenkung auswirken. Die Verabschiedung der Änderungsverordnung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost wurde am 16. September 1977 mit einer fernschriftlichen Pressemitteilung allen Presseagenturen, Rundfunkanstalten, überregionalen Zeitungen usw. mitgeteilt. Am 27. September 1977 sind dann im Amtsblatt ,des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen die Änderungen der Bestimmungen für den Telegrammdienst veröffentlicht und näher erläutert worden. Am 3. Oktober 1977 schließlich wurde eine weitere Pressemitteilung an den oben genannten Empfängerkreis abgesandt. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 121 und 122) : Treffen Vermutungen zu, daß der Fernmeldebaubezirk Lübbecke (i. Westf.) aufgelöst werden soll, wenn ja, aus welchen Gründen soll dies geschehen? Wird bei einer Auflösung dafür Sorge getragen, daß dem betroffenen Personenkreis weiterhin personalbezogene Leistungen (keine Dienstortverlegung) garantiert werden? Für die über 600 Fernmeldebaubezirke im Bundesgebiet werden neue Vorschriften vorbereitet, um in diesem Aufgabenbereich langfristig stabile Organisationseinheiten zu schaffen. Diese Vorschriften werden z. Z. von den Oberpostdirektionen und Fernmeldeämtern erprobt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse und der Stellungnahmen der örtlichen Personalräte wird über die Durchführung entschieden. Bis dahin läßt sich keine verbindliche Aussage über die Zukunft einzelner Fernmeldebaubezirke treffen. Falls der Fernmeldebaubezirk Lübbecke mit anderen Fernmeldebaubezirken zusammengelegt werden sollte. behalten iedoch die bauausführenden und die bauführenden Kräfte, die den weit überwiegenden Teil des Personals bilden, ihren Sitz in Lübbecke. Das mit Verwaltungsaufgaben im Fernmeldebaubezirk betraute Personal, das evtl. von einer Organisationsänderung betroffen wäre, bleibt durch umfangreiche Rationalisierunqsschutzbestimmunaen von persönlichen Nachteilen so weit wie möglich verschont. 3882* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50 Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 123) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die künftigen Fernsprechnahbereiche auch über die Bundesgrenze in das Gebiet der europäischen Nachbarstaaten, insbesondere der Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft, auszudehnen, um dadurch die Kommunikation zwischen den europäischen Nachbarstaaten zu fördern und die Standortnachteile in den Grenzgebieten der Bundesrepublik Deutschland zu verringern? Die Einführung des neuen Tarifsystems bei der Deutschen Bundespost ist eine tarifliche Maßnahme für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ihrem Anliegen, für Gespräche aus den Grenzgebieten der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Nachbarstaaten einen Sondertarif einzuführen, hat die Deutsche Bundespost seit langem entsprochen. Für die Telefongespräche im Grenzverkehr mit den europäischen Nachbarstaaten gelten für eine Gebühreneinheit von 23 Pf Zeittakte, die 5 bis 10 mal länger sind als die sonst üblichen Zeittakte mit diesen Ländern. Damit tragen die Deutsche Bundespost und die anderen europäischen Verwaltungen dem besonderen Kommunikationsbedürfnis der Bewohner des grenznahen Raumes Rechnung. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 124) : Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland eingelieferte eingeschriebene Postsendungen sind im vergangenen Jahr verlorengegangen, wie hoch sind die dafür den Absendern erstatteten Beträge, und beabsichtigt die Deutsche Bundespost eine Erhöhung der Erstattung für verlorengegangene Sendungen dieser Art? 1. Von den im Jahre 1976 in der Bundesrepublik eingelieferten 107 672 456 eingeschriebenen Postsendungen sind 29 611 in Verlust geraten. 2. An Ersatzbeträgen für verlorengegangene Einschreibsendungen wurde im Jahre 1976 ein Betrag von 1 170 717 DM aufgewendet. 3. Der Zweck der Einschreibsendungen liegt darin, daß die Deutsche Bundespost dem Absender einen Einlieferungs- und einen Auslieferungsnachweis erbringt. Für diese Leistungen hat der Absender die Einschreibgebühr zu zahlen. Die Einschreibgebühr hat nicht die Funktion einer „Versicherungsgebühr" . Die Einschreibhaftung soll den Absender auch nicht gegen den Verlust von Sachwerten schützen. Daher wird der Betrag von 40 DM ohne Rücksicht auf den Wert der Sendung gezahlt. Gegen den Verlust von Sachwerten kann der Postbenutzer auf die haftungsmäßig voll abgesicherte Sendung mit Wertangabe zurückgreifen. Eine Erhöhung des nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über das Postwesen auf 40 DM festgesetzten Ersatzbetrages ist deshalb nicht beabsichtigt. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 125 und 126): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel aus dem zur Zeit in Arbeit befindlichen Programm, durch das energiesparende und wärmeisolierende Maßnahmen an Wohngebäuden gefördert werden sollen, wiederum im „Windhundverfahren" zu verteilen? Wenn nicht, wie ist die Verteilung der Mittel gedacht? Für die Durchführung des Programms sind die Länder zuständig. Der Beschluß des Bundeskabinetts vom 14. September 1977 zum Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden, sieht deshalb vor, die Abwicklung des Programms in der zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung festzulegen. Dabei soll in den Verhandlungen mit den Ländern auf eine schnelle und einfache Verfahrensgestaltung hingewirkt werden. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 127) : Welcher zeitliche Druck existiert nach Ansicht der Bundesregierung für den Bau des Entsorgungszentrums, wenn genügend Lagerkapazitäten für abgebrannte Brennelemente in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden? Bei Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Zwischenlagern könnten theoretisch die in Kernkraftwerken anfallenden abgebrannten Brennelemente über viele Jahre vollständig dort aufgenommen werden. Es liegen jedoch über das Brennstabverhalten bei Lagerzeiten, die über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren hinausgehen, keine gesicherten Erfahrungen vor. Die Bundesregierung sieht jedoch eine solche Lagerung abgebrannter Brennelemente weder nach den Vorschriften des Atomgesetzes hinsichtlich der Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle noch nach ihrem Konzept eines Entsorgungssystems noch nach den „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" als hinreichende Lösung der Entsorgungsfrage an. Eine umfassende Entsorgungsvorsorge muß sich vielmehr auf alle Stufen der Behandlung der abgebrannten Brennelemente und der Behandlung und schadlosen Beseitigung der aus ihnen stammenden Abfälle erstrecken. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 128) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3883* Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf an elektrischer Energie bis 1990 in der Bundesrepublik Deutschland, und wie soll dieser im einzelnen gedeckt werden? Die Abschätzung der Bedarfsentwicklung an elektrischer Energie in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 1990 ist nur im Rahmen einer konsistenten Prognose des Gesamt-Energiebedarfs möglich. Eine solche Energievorschau wird im Auftrag der Bundesregierung von den drei energiewirtschaftlichen Instituten unter Einbeziehung der energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Situation für die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms erarbeitet. Nach Prüfung der Ergebnisse der Untersuchung wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Energieprogramms auch eine. Beurteilung der künftigen Entwicklung des Strombedarfs und seiner Deckungsmöglichkeiten vornehmen. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 129 und 130): Wie soll die notwendige Kraftwerkskapazität im Jahr 1985 von ca. 115 000 MW im Vergleich zu 82 000 MW im Jahr 1976 bereitgestellt werden, wenn keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wieviel Kernkraftwerke weltweit im Jahre 1977 in Betrieb waren und wie das Entsorgungsproblem bei diesen Kernkraftwerken — sei es bei westlichen oder östlichen Industrieländern — im einzelnen geregelt wird, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse und welche Kapazität haben die ausländischen Kernkraftwerke im Vergleich zur deutschen Kernkraftwerkskapazität? Zu Frage B 129: Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 8/156) vom 8. Juni 1977 darauf hingewiesen, daß für die jeweilige Fortschreibung des Energieprogramms eine Abschätzung ,der quantitativen Entwicklung in Form einer konsistenten Prognose die notwendige Orientierungshilfe gibt. Hierbei kommt es nicht auf eine stichtagsbezogene Zahlenaussage, sondern mehr auf die Darlegung der Tendenzen und Größenordnungen ,der zu erwartenden bzw. angestrebten Entwicklung an. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung verdeutlicht, daß es nicht ihre Aufgabe, sondern Aufgabe Eder Versorgungsunternehmen ist — jedes für sich und sein Versorgungsgebiet —, den Beitrag der einzelnen Energieträger und Kraftwerkstypen im Rahmen der bestehenden Gesetze wie z. B. die Verstromungsgesetze dem Bedarfsrhythmus anzupassen. Sie hat fernerdarauf hingewiesen, daß eine Kernkraftwerksleistung in der Größenordnung von 30 000 MW im Jahre 1985 möglicherweise noch nicht voll bereitstehen wird und für diesen Fall die Elektrizitätswirtschaft aufgefordert, schon heute Vorsorge zu treffen, damit regionale und lokale Engpässe vermieden werden können. Zu Frage B 130: Weltweit sind 187 Kernkraftwerke mit einer Kapazität von etwas über 95 000 MW (Stand Mitte 1977) in Betrieb (Quelle: Atomwirtschaft, Oktober 1977). In der Bundesrepublik Deutschland sind Kernkraftwerke mit etwas über 6 000 MW in Betrieb, das sind etwa 6,3 %. Im Rahmen der Entsorgung dieser Kernkraftwerke werden derzeit niedrigabgebrannte Brennelemente in Großbritannien, Frankreich und vermutlich Rußland, hochabgebrannte Brennelemente nur in Frankreich wiederaufgearbeitet. Die USA hatte bisher auch niedrigabgebrannte Brennelemente und einige 100 t hochabgebrannte Brennelemente wiederaufgearbeitet. Frankreich übernimmt Endlagerung ,der bei der Wiederaufarbeitung anfallenden radioaktiven Abfälle nur für eigene Brennelemente. Die USA streben jetzt statt Wiederaufarbeitung Endlagerung der Brennelemente an, wenn auch in rückholbarer Form. Das Verfahren hierfür ist aber bisher weder technisch entwickelt noch erprobt. Da Frankreich z. Z. das einzige Land ist, das eine industrielle Wiederaufarbeitungsanlage für hochabgebrannte Brennelemente im Laufe der nächsten Jahre mit einer Kapazität von 800 jato in Betrieb nimmt, und da es beabsichtigt, weitere Wiederaufarbeitungsanlagen zu bauen, bemühen sich die Länder, die über eine entsprechende Zahl von Kernkraftwerken verfügen und Wiederaufarbeitungsprobleme haben, Wiederaufarbeitungsverträge mit Frankreich abzuschließen. Hierzu gehören u. a. Bundesrepublik Deutschland, Japan, Belgien, Holland, Schweden, Schweiz, Osterreich. Bei uns existiert seit 1970 eine Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe als Pilotanlage (40 jato), die bereits etwa 70 t der neuen LeichtwasserreaktorBrennelemente aufgearbeitet hat. Bezüglich der Endlagerung des radioaktiven Abfalls oder der abgebrannten Brennelemente sind in der Bundesrepublik Deutschland die Arbeiten für eine Endlagerung in Salzformationen fortgeschritten. Auch Holland untersucht Salzformationen. Die Länder Italien, Belgien untersuchen Tongestein; Frankreich, Großbritannien und Schweden Granit. Außer der Versuchslagerstätte Asse besteht weltweit keine weitere große Versuchsanlage für eine Endlagerung. Im Euratom- und OECD-Bereich werden internationale Versuchsprogramme 'diskutiert. Anlage 140 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 131): Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß das Auslaufen von radioaktivem Kerosin in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe erst zweieinhalb Wochen nach dem Unfall bekanntgewor- 3884* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 den ist, und sieht die Bundesregierung in dieser Tatsache eine Erschwerung des notwendigen offenen und öffentlichen Dialogs über Risiken und Nutzen der Kernenergie? Unmittelbar nach dem Auslaufen des radioaktiv kontaminierten Kerosins aufgrund einer unsachgemäß angebrachten Schlauchverbindung bei einer Umfüllung der Flüssigkeit in der Abteilung Dekontaminationsbetriebe der Gesellschaft für Kernforschung wurde das zuständige Wasserwirtschaftsamt unterrichtet. Am nächsten Tag wurde parallel — das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung in Baden-Württemberg als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde — das Bundesministerium des Innern — das Bundesministerium für Forschung und Technologie — das Landratsamt Karlsruhe – das Regierungspräsidium Karlsruhe — das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe von dem Vorfall unterrichtet. Ebenso erfolgte am selben Tage routinemäßig ein Aushang mit ausführlicher Schilderung an sämtlichen Schwarzen Brettern der Gesellschaft für Kernforschung. Die deutsche Presseagentur (dpa) wurde offenbar erst durch die routinemäßig erfolgende Veröffentlichung in den nächstfolgenden Störfallmitteilungen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit auf den Vorfall aufmerksam. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 132) : Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß ein ähnlicher Unfall in der Bundesrepublik Deutschland auszuschließen ist, wie er sich vor einigen Tagen in den USA im Bundesstaat Colorado ereignete, wo bei einem Unfall eines Transportfahrzeuges 38 Fässer (6,8 t) mit radioaktivem Uranoxyd platzten und eine Fläche von 450 qm verseuchten? Nach Auskunft der Amerikanischen Nuclear Regulatory Commission (US-NRC) ereignete sich am 27. September 1977 bei Springfield /Colorado ein Verkehrsunfall, in den ein Lastwagen, der 50 Fässer mit insgesamt 19 Tonnen Urankonzentrat (Yellow cake) geladen hatte, verwickelt war. Dabei sprangen die Deckel von 29 Fässern auf und etwa 7 Tonnen des Urankonzentrats wurden in die unmittelbare Umgebung des Unfallortes verstreut. Eine weitere Verbreitung trat nicht auf, da zur Zeit des Unfalles nur ein schwacher Wind herrschte und das freigesetzte Urankonzentrat mit schwerer Kunststoffolie und Leinwand abgedeckt werden konnte. Die Möglichkeit, daß sich ein ähnlicher Unfall auch in der Bundesrepublik Deutschland ereignen könnte, läßt sich nicht vollends ausschließen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß es sich bei diesem Urankonzentrat um einen Stoff mit geringem Gefährdungspotential handelt. Deshalb wird dieses Material in den internationalen und nationalen Vorschriften für die Beförderung radioaktiver Stoffe in die Gruppe der Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität eingeordnet und darf demzufolge in handelsüblichen Industrieverpackungen verschickt werden. An diese Verpackungen werden zwar bestimmte Anforderungen gestellt, die jedoch bei weitem nicht so umfangreich sind, wie diejenigen für sog. Typ-Aoder Typ-B-Verpackungen, die für hochtoxische radioaktive Stoffe vorgeschrieben sind. Das von Urankonzentrat ausgehende Gefährdungspotential ist in etwa vergleichbar mit dem vieler Chemikalien, die täglich in großen Mengen auf unseren Straßen transportiert werden. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 133, 134 und 135): Wie weit ist die Planung für das deutsch-französische Hochschulinstitut für Technologie in Saargemünd gediehen? Welche Kosten entstehen bei der Verwirklichung dieses Projekts, und wie sollen die erforderlichen Mittel aufgebracht werden? Hält es die Bundesregierung für möglich, daß das deutschfranzösische Hochschulinstitut demnächst probeweise mit einem einjährigen Aufbaustudium beginnt? Zu Frage B 133: Die Expertenkommission nach dem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, die für gemeinsam interessierende Fragen des Hochschul- und Wissenschaftsbereichs zuständig ist, hat sich am 6. Juli 1977 in Paris auf die Grundzüge eines Studienmodells geeinigt, das die beteiligten deutschen und französischen Studenten außer zum jeweiligen nationalen Studienabschluß — für Deutsche die Fachhochschulgraduierung, für Franzosen das Diplôme Universitaire de Technologie oder die Licence -auch zu einem weiteren Abschluß des Studiensystems des Nachbarlandes führt. Das bedeutet für die Franzosen, daß sie zusätzlich die deutsche Graduierung, für die Deutschen, daß sie das französische Diplôme Universitaire de Technologie oder die Licence erlangen — jeweils nach dem 4. Studienjahr. Das Projekt beginnt nach dem 2. (noch rein national durchgeführten) Studienjahr, umfaßt also selbst zwei gemeinsame Jahre, von denen das erste an der Fachhochschule des Saarlandes und das zweite in Saargemünd (Unité d'Enseignement et de Recherche der Universität Metz) absolviert werden soll. Der spezielle deutsch-französische Charakter dieses Studiums soll seinen Ausdruck in der Konzeption der Lehrpläne (bestimmte Wahlfächer mit unmittelbarem Bezug zum grenznahen Raum) sowie in der Bezeichnung der nationalen Diplome finden. In einem Zusatzzeugnis soll bescheinigt werden, daß der Inhaber der beiden Diplome über besondere Kenntnisse verfügt, die er im Verlauf der deutschfranzösischen Studien erworben hat. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3885* Die Expertenkommission wird sich demnächst mit der konkreten curricularen Ausgestaltung einzelner Fachrichtungen (Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Marketing) befassen, zu der eine Arbeitsgruppe Vorschläge ausarbeiten wird. Zu Frage B 134: Die Kostenfrage ist im einzelnen noch nicht erörtert worden. Es werden insbesondere zusätzliche Personalkosten (deutsche Fachhochschullehrer würden z. B. auch in Saargemünd tätig sein), in geringerem Umfang auch vermehrte Betriebskosten entstehen. Gesonderte Investitionskosten, etwa für Bauarbeiten, sind nicht vorgesehen. Zu Frage B 135: Das ursprüngliche Konzept eines gemeinsamen einjährigen Aufbaustudiums mit eigenständigem deutsch-französischem Sonderabschluß ist aufgegeben worden. Wann mit dem eingangs skizzierten Studienmodell begonnen werden kann, läßt sich noch nicht zeitlich genau festlegen. Die Bundesregierung wird aber mithelfen, daß mit dem Projekt als gewissermaßen erstem Abschnitt bei der Schaffung deutsch-französischer Hochschuleinrichtungen bald entsprechende Studienmöglichkeiten für die Studenten aus den benachbarten Regionen angeboten werden können. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 136) : Inwieweit ist an den deutschen medizinischen Fakultäten in Analogie zum Arzneimittelgesetz die Gleichberechtigung aller im Arzneimittelgesetz berücksichtigten therapeutischen Richtungen konkret gewährleistet, d. h., wie viele Hochschullehrer konnten sich in den letzten Jahren mit Denkanstößen dieser Richtungen wie z. B. Pharmakologen oder Kliniker mit homöopathischen Themen habilitieren? Der Bundesregierung liegen keine fächerspezifischen statistischen Unterlagen zur Zahl der Habilitationen bzw. der laufenden Habilitationsarbeiten vor. Eine Statistik der Habilitationen wird auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes vorbereitet; sie dürfte aber keine Aussagen enthalten, die sich auf einzelne Themen oder Arbeitsrichtungen innerhalb einzelner Fächer beziehen. Nähere Angaben hierzu könnten ggf. die hierfür zuständigen Hochschulen und Länder machen. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs. Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 137, 138, 139 und 140) : Wird die Bundesregierung die vom Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte gestellte Forderung aufgreifen, ein Wirtschaftsvolontariat in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Instituten der Privatwirtschaft bzw. den Tarifpartnern zur Verbesserung der Berufschancen von Wirtschaftswissenschaftlern einzuführen? Ist der Bundesregierung bekannt bzw. verfügt sie Ober Unterlagen, in welchem Umfang das Angebot an Wirtschaftswissenschaftlern den , Bedarf in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen — in der privaten Wirtschaft, im öffentlichen Dienst (Wirtschaftsreferendare, Angestellte und Beamte), in Kammern und Verbänden, bei internationalen Institutionen und in sonstigen Tätigkeitsbereichen — in den nächsten zehn Jahren übersteigt, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung im Falle eines Angebotsüberhanges, die berufliche Eingliederung der überzählig ausgebildeten Wirtschaftswissenschaftler zu' unterstützen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu einer besseren Übereinstimmung zwischen den laut Studienplänen vorgesehenen und den tatsächlichen Studienzeiten zu gelangen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zur Verbesserung der Ausbildung und beruflichen Situation von Wirtschaftswissenschaftlern ein Forschungsprogramm zur besseren Koordinierung der Studieninhalte bzw. -abschlüsse mit den Erfordernissen der Praxis, ein Programm zur Bundesraumforschung für Wirtschaftswissenschaftler, das alle derzeitigen und künftigen Aufgabengebiete von Absolventen dieser Disziplin transparenter machen soll sowie laufende Publikationen mit Orientierungshilfen zur besseren Information von Abiturienten und Studenten des Fachs über das Berufsleben der ausgebildeten Wirtschaftswissenschaftler finanziell zu fördern? Zu Frage B 137: Die Bundesregierung sieht in diesem Vorschlag einen Beitrag, der die Diskussion über eine praxisgerechte Ausbildung der Studenten in den Wirtschaftswissenschaften und über eine Verbesserung ihrer Berufschancen weiterführen kann. Zahlreiche Fragen des Vorschlags bedürfen freilich gründlicher Prüfung, an der auch die für die Hochschulausbildung zuständigen Länder, die Hochschulen und die Organisationen der Arbeitswelt zu beteiligen sind. Zu diesen Fragen gehören insbesondere die Gestaltung der Ausbildungsinhalte, das Verhältnis zu den berufseinführenden „ trainee" -Programmen zahlreicher großer Unternehmen, die Rückwirkungen auf die Bewertung des wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlusses durch die Beschäftiger, die Bereitschaft der einzelnen Unternehmen zur Einführung des Volontariats sowie dessen Finanzierung. Die Bundesregierung ist bereit, sich an der Erörterung dieser Fragen zu beteiligen. Zu Frage B 138: Die Frage richtet sich auf die Erstellung einer prognostischen Bilanz des Angebots an Wirtschaftswissenschaftlern und des Bedarfs, aufgegliedert nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen in der privaten Wirtschaft und im- öffentlichen Dienst, für den Zeitraum bis 1987. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drucksache 8/860) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, ... und Fraktion der CDU/CSU (BT- Drucksache 8/770) ausführlich dargelegt, daß solche langfristigen und detaillierten Bedarfsvorausschätzungen sinnvoll nicht oder allenfalls bei Setzung bestimmter, meist status-quo-bezogener Annahmen erstellt werden können. Dies bedingt jedoch eine starke Fehleranfälligkeit der Ergebnisse schon auf kurze Frist mit entsprechenden Wirkungen für ihre Brauchbarkeit und Verläßlichkeit als Orientierungs- 3886* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 und Entscheidungshilfe. Neben diesen technischen Einwänden bestehen vor allem jedoch grundsätzliche Bedenken gesellschaftspolitischer und verfassungsrechtlicher Art gegen eine Ausrichtung der Bildungs- und Beschäftigungspolitik an solchen Bedarfsvorausschätzungen. Auf die in der genannten Antwort der Bundesregierung enthaltenen Ausführungen, insbesondere die Textziffern 16-23, 26-31, 33-37, 38-41 und 49-51 kann insoweit verwiesen werden. Die dort als Anlage beigefügte Übersicht über die wichtigsten Veröffentlichungen zum Thema Hochschulabsolventen enthält im Teil B auch die derzeit bekannten Bedarfsvorausschätzungen für Wirtschaftswissenschaftler. Projektionen, die z. B. in bezug auf die Arbeitsplatzstruktur eines Ausschnitts aus einem Teilarbeitsmarkt Entwicklungstrends der Vergangenheit fortschreiben und hieraus rechnerische Angebotsüberhänge ableiten, rechtfertigen es nach Ansicht der Bundesregierung nicht, von „überzählig ausgebildeten Wirtschaftswissenschaftlern" zu sprechen. In der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist es weitgehend unbestritten, daß es nicht möglich ist, Arbeitsplätze den jeweiligen Bildungsebenen bzw. sogar bestimmten Fachrichtungen überschneidungsfrei zuzuordnen, da sich die Qualifikationsebenen im Beschäftigungssystem vielfach überlappen. Solche Projektionen berücksichtigen zudem nicht, daß der Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf sowohl seinem Gesamtvolumen wie seiner Struktur nach durch Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik wie der Arbeitsmarkt-, Struktur-, Besoldungs- und Dienstrechtspolitik beeinflußbar ist. Wenn trotz dieser Prognoseschwierigkeiten bzw. -mängel versucht wird, aus solchen Vorausschätzungen mit einem im herkömmlichen Sinne eng definierten Bedarf Angebotsüberschüsse festzustellen und daraufhin qualifikationseinschränkende Maßnahmen im Bildungssystem zu fordern, so wird dies in vielen Fällen als Ausdruck einer auf Privilegerhaltung bedachte bloße Standespolitik verstanden werden. Hierfür spricht auch, daß solche Überschußprojektionen vorwiegend für akademische Berufe bzw. Fachrichtungen vorgenommen werden, während in den vergangenen Jahrzehnten der Bedarf z. B. bei den Facharbeitern durchaus nicht so eng bestimmt wurde und über längere Zeiten hinweg gewisse Überschüsse hingenommen und im Beschäftigungssystem verkraftet wurden. Berufliche Eingliederungs- und Anpassungsprobleme im Beschäftigungssystem resultieren im übrigen nicht nur aus einer veränderten Qualifikationsstruktur, sondern vor allem auch aus dem durch demographische Faktoren bedingten Anwachsen des gesamten Erwerbspersonenpotentials einerseits bei gleichzeitiger unbefriedigender Beschäftigungslage andererseits. Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und zur Sicherung eines möglichst hohen Beschäftigungsstandes werden für Erwerbstätige aller Qualifikationsebenen — neben der globalen Beeinflussung durch die Wirtschafts-, Konjunktur- und Sozialpolitik — nach Maßgabe des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt. Die Bildungspolitik kann hierzu nur dadurch beitragen, daß sie dafür Sorge trägt, daß die vermittelten Bildungsinhalte den Absolventen einen möglichst großen Mobilitäts- und Flexibilitätsspielraum für ihre Berufstätigkeit eröffnen. Dies ist — bezogen auf die Wirtschaftswissenschaftler — ein Problem der Studienorganisation und der Reform der Studieninhalte. Hierzu wird bei der Antwort auf die Fragen B 139 und B 140 Näheres ausgeführt. Zu Frage B 139: Die Straffung der Studienzeiten ist, zusammen mit der Reform der Inhalte und Strukturen des Studiums, ein zentrales Ziel der Hochschulpolitik. Hierauf haben sich die Länder und der Bund bereits im Bildungsgesamtplan von 1973 verständigt. Das Hochschulrahmengesetz vom 26. Januar 1976 enthält hierzu wichtige Vorgaben und Instrumente, die derzeit in Landesrecht umgesetzt werden. Die Zurückführung der Studienzeiten auf ein sachlich gebotenes Maß kann allerdings nicht auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden Studienpläne erreicht werden. Vielmehr sind die für den Studiengang in Betracht kommenden Studieninhalte „so auszuwählen und zu begrenzen, daß das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann" (§ 11 des HRG). Durch zeitliche Vorgaben, insbesondere durch die Festlegung von Regelstudienzeiten, sollen die Hochschulen zur Entlastung der Studienordnungen von solchen Lernstoffen veranlaßt werden, die für die Erreichung des Studienziels nicht erforderlich sind. Die auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes einzurichtenden überregionalen Studienreformkommission, deren erste Anfang 1978 ihre Arbeit aufnehmen sollen, werden die Länder und die Hochschulen in ihren Reformbemühungen unterstützen. Ferner verpflichtet das Hochschulrahmengesetz die Hochschulen, das zur Einhaltung der Studienordnungen erforderliche Lehrangebot sicherzustellen. Auf der Basis dieser Vorkehrungen sind die Studenten gehalten, ihr Studium möglichst innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen; dieses Ziel wird unterstützt durch Regelungen über Meldefristen, Gewährung von Nachfristen und die Exmatrikulation. Zu Frage B 140: Neben den vorstehend geschilderten Aufgaben der Studienreformkommissionen führt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern mehrere Modellversuche im Bereich der Wirtschaftswissenschaften durch, um den Praxisbezug des Studiums zu verbessern und modellhaft Studiengänge zu entwickeln, die den Anforderungen des Hochschulrahmengesetzes entsprechen. Dazu gehören u. a.: — Die Entwicklung von Studiengängen für die Ausbildung von Wirtschaftswissenschaftlern an einer integrierten Gesamthochschule (Freie Universität Berlin) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3887* — ein integrierter Studiengang „Wirtschaftsingenieur" an der Universität Hamburg und der Fachhochschule Hamburg — die Organisation des Praxisbezugs in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (Kultusministerium Rheinland-Pfalz). Über Fragen der Berufswahl, über die Berufe, deren Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt unterrichtet die Bundesanstalt für Arbeit umfassend im Rahmen der ihr im Arbeitsförderungsgesetz aufgegebenen Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Berufsberatung und Berufsaufklärung. Die Bundesanstalt für Arbeit gibt hierzu die in dem beigefügten Verzeichnis aufgeführten Druckschriften und Veröffentlichungen heraus, von denen der größere Teil — in enger Zusammenarbeit mit den Schulen bzw. Hochschulen — systematisch und zu einem großen Teil kostenlos an die in Frage kommenden Zielgruppen (Schüler, Abiturienten und Studenten) verteilt wird. Daneben wird jährlich die umfangreiche Informationsschrift „Studien- und Berufswahl" von der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit herausgegeben und als Entscheidungshilfe an Abiturienten und Absolventen der Fachoberschulen verteilt. Für die Förderung der Herausgabe berufskundlicher Informationen z. B. innerhalb von Verbandszeitschriften für bestimmte Berufsgruppen oder Absolventen bestimmter Fachrichtungen können Bundesmittel dagegen in der Regel nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, insbesondere die Qualifikations- und Flexibilitätsforschung, soll nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für die Forschungsförderung geschaffenen Einrichtungen verstärkt gefördert werden. Dies wird auch in den Schlußfolgerungen des Berichts der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung zur „Entwicklung des Angebots und Bedarfs an Hochschulabsolventen" als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern genannt. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat außerdem in diesem Sommer die Deutsche Forschungsgemeinschaft um Prüfung gebeten, wie sie sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Förderungsmöglichkeiten verstärkt des Gebiets der Qualifikationsforschung annehmen könnte. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1015 Frage B 141) : Trifft es zu, daß die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen, anstatt selbst für eine sachgerechte Ortszuweisung von Studienplätzen zu sorgen, Anfragende an den Ring Christlich Demokratischer Studenten verweist zwecks Erhaltung eines Studienplatzes, und wie wird gegebenenfalls diese Tatsache beurteilt? Der Ihrer Frage zugrundeliegende Sachverhalt trifft offenbar zu. Auf eine entsprechende Rückfrage bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund, die eine Ländereinrichtung ist, wurde mitgeteilt, daß auf eine gezielte Frage eines Studienbewerbers nach einer Stelle, die beim Studienplatztausch behilflich sei, u. a. auch auf den Ring Christlich Demokratischer Studenten hingewiesen worden sein kann. Die Bundesregierung bedauert, daß die Länder bisher die technischen Möglichkeiten der ZVS, einen Studienplatztausch für Studienanfänger bzw. Studierende durchzuführen, nicht genutzt und der ZVS einen entsprechenden Auftrag nicht erteilt haben. Nur eine staatliche Stelle — insbesondere die ZVS — ist in der Lage, im Interesse der einzelnen Bewerber wirksam und auch in rechtlich bedenkenfreier Form im Rahmen der Ortsverteilung einen sog. Studienplatztausch durchzuführen. Private Personen oder einzelne politische Studentengruppen können hier letztlich nicht sachgerecht helfen. Nach Auffassung der Bundesregierung bestände durchaus eine Möglichkeit, durch ein Studienplatztauschverfahren besondere individuelle Härten bei der Ortsverteilung zu mildern und so die derzeitigen Zulassungsbeschränkungen für den einzelnen Bewerber etwas erträglicher zu machen. Die ZVS kann jedoch einen Studienplatztausch nur durchführen, wenn sie von den Ländern entsprechend beauftragt wird. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat daher seit Jahren sowohl in- der Kultusministerkonferenz als auch in den Gremien der ZVS wiederholt darauf hingewirkt, daß angesichts der Probleme, die die gegenwärtige Form der Ortsverteilung für eine Reihe von Studienbewerbern mit sich bringt, der Staat beim Studienplatztausch Hilfe leistet. Die Beratungen hierzu in den zuständigen Ländergremien konnten jedoch immer noch nicht zu einem befriedigenden Abschluß geführt werden. Das Bundesministerium wird auch weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten auf eine sachgerechte Lösung dieses Problems durch die Länder drängen. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Frage B 142): Wird die Bundesregierung den Plan einer Textilhilfe zugunsten der ärmeren Entwicklungsländer, wie er in der Fachzeitschrift Textil-Wirtschaft Nr. 40 vom 6. Oktober 1977 veröffentlicht wurde, aufgreifen, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Die Bundesregierung wird dem Vorschlag einer Textilhilfe, wie er in der Zeitschrift „Textilwirtschaft" Nr. 40 vom 6. Oktober 1977 vorgelegt wurde, 3888* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 nicht aufgreifen. Die Bundesregierung hält den „Textilplan" entwicklungspolitisch für bedenklich. Sie weist darauf hin, daß der konkrete Anlaß für diesen Plan, die hohen Wachstumsraten der deutschen Textilimporte, mit der anstehenden Neufassung des Welttextilabkommens wegfallen dürfte. Zu den Gründen im einzelnen: 1. Die Textilhilfe bringt eine Gefahr negativer Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur der Empfängerländer mit sich. Auch in den in Frage kommenden ärmeren Entwicklungsländern gibt es zumindest eine handwerkliche, z. T. auch schon Ansätze zu einer industriellen Textilproduktion. Die Gefahr für die Wirtschaftsstruktur der Empfängerländer läßt sich auch nicht durch eine Verteilung ausschließlich an die ärmsten Bevölkerungsschichten vermeiden. Erstens, und das zeigen die Erfahrungen mit der Nahrungsmittelhilfe, läßt sich die Verteilung nie so genau steuern, daß nicht doch ein Teil der Produkte früher oder später auf den einheimischen Märkten wieder auftaucht. Zweitens läßt sich der Grad der Armut bei den beschenkten Bevölkerungskreisen nie eindeutig feststellen, so daß eine Störung der potentiellen Nachfrage nach einheimischen Textilprodukten nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Gemessen an diesen entwicklungspolitischen Nachteilen ist der Nutzen von Textilhilfe im Vergleich zur Nahrungsmittelhilfe gering. Bei den in Frage kommenden Empfängerländern handelt es sich i. d. R. um tropische Länder, in denen von einem lebensbedrohenden Textilmangel — im Vergleich zu der tatsächlichen Nahrungsmittelknappheit —kaum gesprochen werden kann. 3. Im übrigen ist der „Textilplan" — abgesehen von den Schwierigkeiten der praktischen Durchführung — zum Schutz der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht notwendig. Während der Plan darauf basiert, daß der Druck wachsender Textilimporte aus Entwicklungsländern in den kommenden Jahren nicht nachlassen wird, hat der EG-Ministerrat am 18. Oktober 1977 ein neues importpolitisches Konzept für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Darin ist vorgesehen, daß durch den Abschluß von Selbstbeschränkungsabkommen mit einer großen Zahl von Lieferländern der Einfuhranteil für hochsensible Produkte stabilisiert wird. Die Einfuhren dieser Produkte — ca. 60 % der Gesamteinfuhren — sollen also höchstens so stark wachsen wie der Verbrauch, so daß von diesen Importen keine Gefahr mehr für die inländische Beschäftigung ausgehen dürfte. Für die übrigen Textilerzeugnisse sollen reduzierte Zuwachsraten vereinbart werden. Durch ein verschäftes Überwachungsverfahren sollen Quotenüberziehungen, wie sie in den Vorjahren vorgekommen sind, vermieden werden. Anlage 147 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 143 und 144): Trifft es zu, daß die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, durch die das Projekt Selebi Pikwe abgewickelt wird, nur die baulich-technischen Aspekte, nicht aber die Verwendung der Bauten, die auf Grund der deutschen Zusage errichtet wurden, geprüft hat bzw. kontrolliert, und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Verwendung dieser Bauten geprüft? Wie hat die Bundesregierung die Verwendung dieser Bauten geprüft, und wann und durch wen wurde die Prüfung vorgenommen? Im Rahmen ihres Auftrages hat die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) die baulich-technischen Aspekte geprüft. Dabei ist vorgegeben gewesen, daß die Bauten als Flüchtlingsunterkünfte verwendet werden sollen. Für die Durchführung der Maßnahme ist der Abschluß eines Finanzierungsvertrages zwischen der GTZ und dem botsuanischen Projektträger erforderlich, der noch aussteht. Nach Abschluß des Vertrages wird die GTZ vor Auszahlung von Geldbeträgen die Einhaltung der vereinbarten Zweckbestimmung prüfen. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 145 und 146): Trifft es zu, daß die Bauten, die auf Grund einer finanziellen Zusage der Bundesregierung im Lager Selebi Pikwe errichtet wurden, als Gefängnis benutzt werden sollen, wenn Selebi Pikwe als Durchgangslager ausgedient hat? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls der Auffassung, daß die Endverwendung des Lagers als Gefängnis ein entwicklungspolitisch förderungswürdiges Projekt darstellt, und kann sie garantieren, daß angesichts der politisch instabilen Lage im südlichen Afrika diese Gefängnisbauten nicht eines Tages — wie auch schon jetzt — zu politischen Zwecken mißbraucht werden können? Zu Frage B 145: Über die Verwendung der Bauten zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sie nicht mehr der Aufnahme von Flüchtlingen dienen, existierten auf seiten der botsuanischen Regierung lediglich Vorüberlegungen, in deren Rahmen u. a. auch an eine Einbeziehung in das nebenan befindliche Gefängnis oder an eine Verwendung als Wohnungen mit niedrigen Mieten für ärmere Bevölkerungsgruppen gedacht wurde. Die Gebäude könnten evtl. auch als Bergarbeitersiedlung, als Unterkünfte für Eisenbahnpersonal oder als Gemeindeeinrichtungen für die Stadt Selebi Pikwe zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, daß der Flüchtlingsstrom aus umliegenden Krisengebieten noch auf Jahre anhält. Bei seinem Versiegen werden die in einfachster Bauweise errichteten Gebäude mit größter Wahrscheinlichkeit schon unbrauchbar geworden sein. Die weitere Verwendung der Gebäude ist jedoch nicht Gegenstand der Regierungsvereinbarung geworden. Zu Frage B 146: Die Beantwortung erübrigt sich aufgrund der Antwort auf Frage Nr. 145. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3889* Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 147 und 148) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung 0,5 Millionen DM für das Lager Selebi Pikwe bereitgestellt hat, obwohl durch einen Bericht der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit klargestelk wurde, daß sie ihren ursprünglichen Plan, Flüchtlingsfürsorge im Sinne von Ausbildung und Beschäftigung in diesem Lager zu betreiben, nicht aufrechterhalten konnte, weil das Lager nur eine kurzfristige Sammel- und Durchgangsstation war? Trifft es zu, daß Frau Bundesminister Schlei noch in einer Presseerklärung vom 8. Mai 1977 versichert hat, daß es das Ziel der vorgesehenen Maßnahme der Bundesregierung sei, jungen Menschen im Lager Selebi Pikwe Zukunftschancen zu eröffnen und so der Tatsache entgegenzuwirken, daß Jugendliche in Flüchtlingslagern ein Rekrutierungsfeld für radikale Gruppen" abgeben, obwohl zu diesem Zeitpunkt nach einem Bericht der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit eindeutig feststand, daß dieses Vorhaben nicht realisierbar war, weil die Flüchtlinge schon nach kurzem Lageraufenthalt nach Sambia weitergeflogen werden? Zu Frage B 147: Flüchtlingsfürsorge im Sinne von Ausbildung und Beschäftigung ist nicht Gegenstand der Regierungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der botsuanischen Regierung. Darum kümmert sich der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Der deutsche Beitrag finanziert lediglich die Erstellung von Unterkünften. Das Projekt wurde von einer Mission der Vereinten Nationen in Botsuana erarbeitet und ist Gegenstand des Berichts dieser Mission an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 28. März 1977 (Dokument 5/12307, Seite 32 ff.). Zu Frage B 148: Beim Auf- und Ausbau des Lagers Selebi Pikwe hat die Bundesregierung zu einem frühen Zeitpunkt die Finanzierung des Notwendigsten, nämlich von Unterkünften in Aussicht genommen. Es. bestehen Planungen, daß im Rahmen des weiteren Ausbaus des Lagers Maßnahmen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge sowie der allgemeinbildenden Ausbildung, vor allem für die jugendlichen Flüchtlinge durchgeführt werden. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen hat die konkrete Absicht geäußert, mit finanzieller Hilfe anderer Geber das Lager gemäß den von Anfang an vorhandenen Zielvorstellungen zu einem Zentrum auszubauen, das mehr und mehr auch die Bedürfnisse geflüchteter Familien und länger verweilender Flüchtlinge erfüllen kann. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1015 Fragen B 149 und 150) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß "Flüchtlinge" aus dem Lager Selebi Pikwe nach einem nur kurzen Zwischenaufenthalt auf Kosten der Befreiungsbewegung" von Nkomo zu Guerillalagern der Patriotischen Front in Sambia geflogen werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß sie in zahlreichen öffentlichen Erklärungen fortwährend den Eindruck zu erwecken versucht hat, daß über die Mittelvergabe für das Lager Selebi Pikwe noch nicht endgültig entschieden sei, obwohl sich aus einem Bericht der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit eindeutig ergibt, daß nur auf Grund von Zusagen der Bundesregierung bereits Vorauszahlungen von dem UN-Flüchtlingskommissar in Botsuana geleistet wurden und mit der Errichtung der Bauten begonnen worden war, und wenn ja, weshalb hat die Bundesregierung sich so verhalten? Zu Frage B 149: Informationen, wonach Flüchtlinge aus Selebi Pikwe nach Sambia weitergeleitet werden, liegen der Bundesregierung vor. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf wessen Kosten Flüchtlinge aus dem Lager Selebi Pikwe nach Sambia geflogen werden. Da Botsuana nicht in der Lage ist, die mit der Aufnahme einer größeren Zahl von Flüchtlingen verbundenen Probleme und finanziellen Lasten längere Zeit zu tragen, müssen die Flüchtlinge zur Zeit weitergeleitet werden. Die Entscheidung der Flüchtlinge, sich außerhalb Botsuanas tätigen Befreiungsbewegungen anzuschließen, liegt weder im Einflußbereich der Regierung Botsuanas noch dem der Bundesregierung. Zu Frage B 150: Bei den Regierungsverhandlungen im April 1977 wurde ein Finanzierungsbeitrag in Höhe bis zu 500 000,— DM in Aussicht gestellt. Wie bei Verhandlungen dieser Art allgemein üblich, wurde die Realisierung dieser Hilfe davon abhängig gemacht, daß das Projekt mit positivem Ergebnis geprüft wird und eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung in Form eines Notenwechsels und ein Finanzierungsvertrag zwischen der GTZ und dem Projektträger in Botsuana abgeschlossen werden. Der Notenwechsel ist vollzogen. Der Finanzierungsvertrag ist von der GTZ dem Projektträger übersandt, aber noch nicht abgeschlossen worden. Auf diesen Sachverhalt hat die Bundesregierung hingewiesen. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1015 Fragen 151 und 152): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Entwicklungshilfe an die sogenannten Länder der Dritten Welt aus den Industrieländern ist, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Rüstungsexporte aus den Industrieländern an die sogenannten Länder der Dritten Welt sind, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse? Zu Frage B 151: Über die Leistungen der westlichen Industrieländer führt der Entwicklungshilfe-Ausschuß (DAC) der OECD detaillierte Statistiken. Darüber hinaus schätzt das DAC auch die Leistungen anderer Geberländer, die nicht Mitglieder des Ausschusses sind. Danach beliefen sich die öffentlichen Leistungen der DAC-Staaten an Entwicklungsländer im Jahre 1975 auf 13,585 Mrd. US $, im Jahre 1976 auf 13,741 Mrd. US $ (netto, d. h. nach Abzug der Tilgungen aus früher gegebenen Krediten). Die Nettoauszahlungen der Staatshandelsländer an Entwicklungsländer werden vom DAC für das Jahr 1976 auf 600 Millionen US $ geschätzt. Die Zusagen der Staatshandelsländer an die Entwicklungsländer belaufen sich nach Schätzungen des DAC im Jahre 1975 auf 3,19 Mrd. US $, im Jahre 1976 auf 1,47 Mrd. US $. Die entsprechenden Statistiken sind als Anlage beigefügt. Zu Frage B 152: Über die Rüstungsexporte aus Industrieländern in Entwicklungsländer liegen der Bundesregierung keine offiziellen Statistiken vor. Die Ausfuhrstatistiken der meisten Länder enthalten keine besonderen Angaben über Rüstungsexporte. Zudem werden Exportgenehmigungen für Waffen in der Regel vertraulich behandelt. Official Development Assistance from DAC Countries to Less-developed Countries and Multilateral Agencies Net Disbursements Amounts in million US dollars and as percentage of GNP Average 1970 1973 1974 1975 1976 1965-1967 as °/% as % as % as % as % as % $ m. of $ m. of $ m. of $ m. of $ m. of $ m. of GNP GNP GNP GNP GNP GNP Australia 134 0.56 202 0.59 286 0.44 430 0.55 507 0.60 385 0.42 Austria 13 0.13 11 0.07 40 0.15 59 0.18 64 0.17 39 0.10 Belgium 89 0.49 120 0.46 235 0.51 271 0.51 378 0.59 340 0.51 Canada 160 0.28 346 0.42 515 0.43 713 0.50 880 0.56 892 0.48 Denmark 20 0.18 59 0.38 132 0.48 168 0.55 205 0.58 214 0.57 Finland 3 0.04 7 0.07 8 0.16 38 0.17 48 0.18 51 0.18 France 774 0.72 971 0.66 1,461 0.57 1,616 0.59 2,091 0.62 2,155 0.62 Germany 461 0.38 599 0.32 1,102 0.32 1,433 0.37 1,689 0.40 1,384 0.31 Italy 98 0.15 147 0.16 192 0.14 216 0.14 182 0.11 274 0.16 Japan 305 0.29 458 0.23 1,011 0.25 1,126 0.25 1,148 0.24 1,106 0.20 Netherlands 92 0.44 196 0.61 322 0.54 436 0.63 604 0.75 720 0.82 New Zealand 9 0.21 14 0.23 29 0.27 39 0.31 66 0.52 52 0.42 Norway 13 0.17 37 0.32 87 0.43 131 0.57 184 0.66 218 0.71 Sweden 52 0.23 117 0.38 275 0.56 402 0.72 566 0.82 608 0.82 Switzerland 13 0.08 30 0.15 65 0.16 68 0.15 104 0.18 110 0.19 United Kingdom 481 0.45 447 0.36 603 0.34 730 0.38 863 0.37 835 0.38 United States 3,413 0.45 3,050 0.31 2,968 0.23 3,439 0.24 4,007 0.26 4,358 0.26 Total DAC Countries 6,130 0.42 6,811 0.34 9,351 0.30 11,317 0.33 13,585 0.36 13,741 0.33 Zusammenarbeit der Staatshandelsländer mit Entwicklungsländern Entwicklung der öffentlichen Zusammenarbeit der Staatshandelsländer mit den Entwicklungsländern (Zusagen) 1970 bis 1976 in Millionen-US-$ Land 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 Sowjetunion 253,0 1383,9 1237,0 536,6 998,55 1393,3 790,6 China 696,1 508,2 708,9 490,15 379,3 1 057,1 112,3 Rumänien 24,65 90,0 485,1 51,0 300,0 235,0 260,0 DDR 264,1 52,4 22,0 - 95,4 159,0 110,0 Ungarn 60,0 47,0 145,0 36,3 177,5 136,2 37,4 Jugoslawien 100,3 82,5 12,0 65,1 161,5 87,7 86,2 Tschechoslowakei 3,0 44,0 141,4 347,9 - 107,0 60,5 Polen 20,0 61,1 152,0 286,5 140,0 Sonstige 64,8 91,5 56,4 51,5 86,0 12,8 10,9 Insgesamt 1 485,95 2 360,64 2 959,80 1 865,05 2 338,25 3 188,10 1 467,95
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805000000
Die Sitzung ist eröffnet.

(Die Anwesenden erheben sich)

Zum zweiten Male innerhalb weniger Wochen gedenkt ,der Deutsche Bundestag weiterer Opfer des Terrorismus. Hanns Martin Schleyer wurde von seinen Entführern ermordet. Mit ihm verliert unser Land einen Mann, der durch sein Wirken in fast drei Jahrzehnten. zum Aufbau der .deutschen Wirtschaft, zur Schaffung Tausender von Arbeitsplätzen, zur Verwirklichung von mehr sozialer Partnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern wesentlich beigetragen hat. Freiheit, Toleranz, Leistung waren die Leitmotive.
Das Leiden Hanns Martin Schleyers, der sich über sechs Wochen in den Händen der Terroristen befand, hat uns immer vor Augen gestanden. Der Deutsche Bundestag ehrt ihn und spricht Frau Schleyer und ihren 'Kindern sein tiefempfundenes Beileid aus. Hanns Martin Schleyer, dessen Tod ein Opfer für alle Bürger unseres Landes ist, wird uns unvergessen bleiben.
Wenige Tage vorher war der Flugkapitän der Lufthansamaschine „Landshut" Jürgen Schumann an Bord seines Flugzeuges von Terroristen ermordet worden. Jürgen Schumann, ein vorbildlicher Pilot, hat sich in außerordentlicher Weise, ruhig und besonnen bis zuletzt, um die Rettung der ihm anvertrauten Passagiere bemüht. Er ist in Ausübung seiner Pflicht, er ist für die Sache der Freiheit gestorben. Auch er wird uns Vorbild und Verpflichtung sein.
Der Deutsche Bundestag spricht Frau Schumann und den Angehörigen sein tiefempfundenes Beileid aus.
Wenige Stunden nach Jürgen Schumanns Tod gelang die Befreiung der 86 Geiseln auf dem Flugplatz in Mogadischu in Somalia. Der tapfere Einsatz der Beamten des Bundesgrenzschutzes verdient unseren Dank und unsere Anerkennung.
Die politisch Verantwortlichen standen in diesen Wochen vor Entscheidungen, die jeden einzelnen von ihnen schwer bedrückten. Sie trafen diese Entscheidungen gemeinsam: Regierung und Opposition, Partei- und Fraktionsvorsitzende sowie die zuständigen Ministerpräsidenten. Sie haben bewiesen, daß
unser Staat in Zeiten der Not handlungsfähig ist und daß seine Institutionen und seine demokratischen Parteien, wenn es notwendig ist, zusammenstehen. Die Bürger unseres Landes 'haben durch ihr Vertrauen geholfen, die schweren Entscheidungen zu treffen.
Dank sei an dieser Stelle auch den ausländischen Staaten ausgesprochen, die mit der Bundesrepublik Deutschland zusammengearbeitet haben. Dank , für die vielen Zeichen der Anteilnahme und der Zustimmung, die wir in den letzten Tagen aus dem Ausland erhalten haben. Sie haben gezeigt, daß die große Mehrheit der Bevölkerung aller Länder uns im Kampf gegen den Terrorismus unterstützt, unsere Entscheidungen mitträgt und uns ihr menschliches Mitgefühl schenkt.
In diesen Tagen sind tiefe Trauer über den Tod zweier tapferer Männer und Erleichterung über die Errettung von 86 Menschen unmittelbar und unbarmherzig aufeinander gefolgt. Sie haben uns den Ernst unserer Lage mit unmißverständlicher Deutlichkeit vor Augen geführt. Die Auseinandersetzung mit dem Terrorismus ist noch nicht zu Ende.
Unsere Aufgabe ist es, das Leben der Bürger, aller Bürger, noch besser zu schützen. Lassen Sie uns das 'dazu Notwendige schnell und möglichst einvernehmlich tun.
Sie haben sich zu Ehren von Hanns Martin Schleyer und Jürgen Schumann von Ihren Sitzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Die Bundesregierung hat mir mitgeteilt, daß der Herr 'Bundeskanzler beabsichtige, zu 'Beginn der heutigen Sitzung eine Regierungserklärung zur aktuellen Situation abzugeben.
Interfraktionell ist vereinbart worden, daß die Tagesordung weiter ergänzt wird um die
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu den ,dem Deutschen 'Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
Drucksache 8/1047 —— Das Haus ist, wie ich sehe, damit einverstanden



Präsident Carstens
Ich rufe nunmehr auf:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur aktuellen Situation
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805000100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in den frühen Morgenstunden des 16. Oktober im Namen unseres Volkes für Recht erkannt: Die Art. 1 und 2 unseres Grundgesetzes verpflichten
den Staat, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht ist umfassend. Sie gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen Angriffen von seiten anderer zu bewahren. An diesem Gebot haben sich alle staatlichen Organe, je nach ihren besonderen Aufgaben, auszurichten.
— Alle staatlichen Organe! — Das Verfassungsgericht hat hinzugefügt:
Das Grundgesetz begründet eine Schutzpflicht nicht nur gegenüber dem einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger.
Die Wahrnehmung dieser doppelten Pflicht setze voraus, daß die staatlichen Organe ihre Maßnahmen der Vielfalt der jeweiligen konkreten Situation ohne Festlegung auf ein bestimmtes Verhalten anpassen können.
Am gleichen 16. Oktober, nachdem dieses Urteil ergangen war, haben die Bundesregierung, die Partei- und Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages und die Ministerpräsidenten der vier betroffenen Bundesländer öffentlich bekanntgemacht, daß sie schon bisher nach diesen Grundsätzen beraten und gehandelt hatten und daß sie in Befolgung dieser Grundsätze auch weiterhin alles tun würden, um ihrer schweren Verantwortung gerecht zu werden.
Viele Wochen früher, nämlich unmittelbar nach der Entführung Dr. Schleyers, habe ich in dem soeben erwähnten Beratungskreise mit Zustimmung aller Beteiligten damals die Orientierungspunkte, die unser Handeln bestimmen sollten, folgendermaßen umrissen, erstens Dr. Schleyer lebend zu befreien — es war zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich, daß dies ebenso für die als Geiseln genommenen 82 Passagiere und 5 Besatzungsmitglieder in dem entführten Lufthansaflugzeug galt —; zweitens die Täter zu ergreifen und vor Gericht zu stellen; drittens die Fähigkeit des Staates zu sichern, seine Bürger gegen Gefahren zu schützen, das Vertrauen der Bürger, aber auch das Vertrauen der Menschen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in diese Schutzfunktion unseres Staates zu wahren — und dies hieß, die Terroristen nicht freizulassen.
Gewiß war das damals eine sehr einfache Sprache. Gleichwohl legen wir diese von uns vor sechs Wochen erarbeiteten Orientierungspunkte heute öffentlich vor. Jedermann kann erkennen, daß es kaum vorstellbar erscheinen konnte und kaum vorstellbar erscheinen kann, alle diese Orientierungspunkte oder Maximen zugleich durch eigenes Handeln oder durch eigenes Unterlassen voll in die Wirklichkeit zu übertragen. Vielmehr war von Anfang an klar — das galt für unsere Bemühungen um das Leben und die Freiheit Dr. Schleyers, für die Rettung der 87 Geiseln im Flugzeug, und es gilt für zukünftig denkbare Fälle —, daß die Erfüllung jedes einzelnen dieser drei Orientierungspunkte nach menschlicher Voraussicht die Erfüllung der übrigen Maximen einschränken oder gar gefährden mußte.
In dieser unausweichlichen Gewißheit hatten wir unsere Entscheidungen zu treffen. Unausweichlich befanden wir uns damit im Bereich von Schuld und Versäumnis. Es ist uns gelungen, die Passagiere und die vier der fünf Besatzungsmitglieder der entführten Lufthansa-Maschine aus der Gewalt von vernichtungswilligen Verbrechern zu befreien und ihr Leben zu retten. Es ist uns nicht gelungen, die Morde in Karlsruhe, in Oberursel, in Köln, den Mord an Bord des Lufthansa-Flugzeuges und den in Mülhausen im Elsaß offenbar gewordenen Mord zu verhindern.
Ich füge hier ein, nachdem der Bundestagspräsident und der Bundestag soeben des in Mülhausen in Frankreich aufgefundenen toten Dr. Schleyer gedacht und seiner Familie das Beileid ausgesprochen haben, daß nach dem Urteil der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft in ihm eine ihrer hervorragenden Unternehmerpersönlichkeiten verloren hat, einen Mann von hohen Führungseigenschaften, dessen Engagement, dessen Wissen, auch sein Gespür für sozialen Ausgleich ihn befähigt haben, sein Amt als Sprecher der Industrie und der Arbeitgeber auf eine Weise auszuüben, die ihm Anerkennung eingebracht hat. Für die Bundesregierung war er kein einfacher Gesprächspartner. Aber wir respektierten ihn als einen Mann, dessen klares Denken und offenes Sprechen und dessen erhrlicher Wille das Gespräch mit ihm wertvoll gemacht haben. Ich habe das bei zahlreichen Gelegenheiten auch persönlich immer so empfunden. Die Bundesregierung teilt ebenso wie der Bundestag die Trauer seiner Familie, an deren Seite wir uns stellen.
Es ist uns mit Ausnahme der Ergreifung eines mutmaßlichen Täters in Holland bisher noch nicht gelungen, die Mörder von Karlsruhe, Oberursel und Köln zu ergreifen. Immerhin sind die heute zu veröffentlichenden bisherigen Fahndungsergebnisse allerdings schon sehr erheblich.
Die elf Gefangenen, die in erster Instanz wegen Mordes verurteilt wurden oder nach Richterspruch des Mordes dringend verdächtigt sind und zu deren Freilassung die zuständigen Landesregierungen erpreßt werden sollten, haben wir nicht ausgeliefert. Ihnen liegen die Tötung von 13 Menschen und weitere 43 Mordversuche zur Last. Die Tötung von 13 Menschen und 43 weitere Mordversuche! Drei von ihnen haben gestern Selbstmord begangen. Wir mußten und müssen fürchten, daß die elf gefangenen Terroristen nach ihrer eventuellen Freilassung weitere schwere Verbrechen begehen würden, genauso, wie es diejenigen getan haben, die durch die Entführung von Peter Lorenz freigepreßt worden

Deutscher Bundeshag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3757
Bundeskanzler Schmidt
sind, nachdem sie damals freigelassen wurden. Diesen letzteren werden inzwischen die Tötung von neun Personen und weitere vier Mordversuche zur Last gelegt. Das heißt: die Freilassung der elf hätte nach dieser Erfahrung eine neue Gefahr für das Leben vieler anderer Menschen heraufbeschworen.
Es ist mir am heutigen Tag wie schon in all den letzten Wochen eine große Hilfe, daß der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands im vorigen Monat öffentlich versichert hat, unsere Entscheidungen mit Vertrauen aufnehmen zu wollen, und eine große Hilfe, von der Bereitschaft der Kirche zu wissen, auch die Folgen gemeinsam tragen zu wollen.
Der Terrorismus ist keineswegs tot, weder in Deutschland noch irgendwo auf der Welt. Die Bundesregierung und alle Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages werden — dessen bin ich gewiß — angesichts der gegenwärtigen schweren Belastung alles tun, um die Fähigkeit des Staates zu wahren, daß er seine Bürger schützen kann. Wir werden dabei, wie gestern und heute, so auch morgen den Befehlen des Grundgesetzes gehorchen. Das Urteil, auf das ich mich eingangs bezog, bestärkt uns darin, auch in Situationen größter Belastung die vom Gesetz gesetzten Grenzen zu achten und zu wahren, und das heißt: rechtsstaatlich zu handeln.
Ich möchte der Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche zustimmen, die im vorigen Monat den Bundestag aufgefordert hat, „alle in der Verfassung, alle im Grundgesetz und im Rechtsstaat gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen und konsequent zu verwirklichen, ehe überhaupt Verfassungsänderungen in Betracht gezogen werden". Die Bereitschaft der Kirche, „jedem ein guter Partner zu sein, der sich um Überwindung des Terrors müht", stärkt uns in unserer Zuversicht. Daß der Papst, das Oberhaupt der katholischen Kirche, im ehrwürdigen Alter von 80 Jahren davon spricht, er würde sich selbst als Ersatzgeisel anbieten, falls dies von Nutzen wäre, kennzeichnet das Ausmaß des Schreckens und der Betroffenheit über die Leiden der von den Verbrechen getroffenen Menschen.
In der Nacht von Montag auf Dienstag und am ganzen gestrigen Tage haben Millionen Deutsche und Abermillionen von Menschen in aller Welt aufgeatmet, als in Mogadischu im ostafrikanischen Somalia nach einem Irrflug von 9 000 km die Befreiung von 86 Menschen aus unmittelbarer Lebensgefahr gelungen war. Auch wenn wir unsere Toten tief beklagen und mit ihren' Familien und ihren Freunden deren Trauer teilen, so dürfen wir doch auch mit Genugtuung auf die Leistung der Beamten der Grenzschutzgruppe 9 und all derer schauen, die wir nach Mogadischu entsandt hatten.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es wurden hier ein Beispiel und ein Vorbild für die Jungen in unserem Lande gesetzt, ein Beispiel dessen, wofür wir alle einzutreten haben, nämlich für die Erhaltung der Würde des Menschen, für die Erhaltung der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte, für das Recht auf Leben, für die Freiheit der Person. Ich weiß, daß viele junge
Menschen die Überbetonung materiellen Lebensgenusses mißbilligen, die angesichts unseres hohen Lebensstandards bei manchen eingetreten ist, der sich manche allzu bereitwillig hingeben und die bei manch einem die Frage nach dem Sinn seines Lebens in den Hintergrund treten läßt. Ich weiß, daß viele junge Menschen — nicht nur in unserem Staate — die Frage nach dem Sinn ihres Lebens stellen.
Jeder Mensch wird seine eigene Antwort suchen müssen. Sie kann nur in der Orientierung auf oberste Werte gefunden werden. Weil wir als einzelne nicht leben können, sondern vielmehr auf Gemeinschaft, auf Gesellschaft mit vielen anderen angewiesen sind, kann die Antwort nur im Bewußtsein jener Werte gegeben werden, auf denen Gemeinschaft beruht und auf die unser Staat gegründet ist.
Die befreiende Tat in Somalia entspringt den bewußt erlebten Grundwerten der Freiheit und der Solidarität. Es wurde hier ein Beispiel für die Bedeutung unserer Grundwerte gegeben. Es wurde Orientierung gegeben,. Es ist falsch, nur danach zu trachten, was ein einzelner oder eine Gruppe von der Gemeinschaft, von der Gesellschaft oder vom Staat empfangen oder sich verschaffen könnte. Es ist vielmehr notwendig, daß wir alle uns selbst fragen, was wir der Gemeinschaft zu geben haben und wie wir ihr dienen können.
Im Mogadischu wurde zugleich ein Zeichen für die Zusammenarbeit unter den Völkern und Staaten der Welt und für die gemeinsame Überwindung der Geißel des internationalen, lebensverachtenden, gemeinschaftszerstörenden Terrorismus gesetzt.
Wir haben in den schweren Stunden, in denen wir die drückende Last der Entscheidungen trugen, nicht allein gestanden. Tief eingeprägt hat sich uns die Bereitschaft von Regierungen im Nahen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent, sich gemeinsam mit uns um die Befreiung der Menschen aus ihrem Leiden zu bemühen. Der besondere Dank der Bundesregierung, unseres ganzen Volks und — ich bin sicher — aller Menschen auf der Welt, welche den Terrorismus ablehnen, gilt dem Staatspräsidenten von Somalia, Siad Barre, und seiner Regierung.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805000200
Herr Bundeskanzler, ich darf Sie an dieser Stelle unterbrechen und dem Hause mitteilen, daß der somalische Botschafter auf der Diplomatentribüne Platz genommen hat. Ich möchte ihm und seinem Land den Dank des Deutschen Bundestages für die uns geleistete Hilfe aussprechen.

(Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805000300
Seine Entscheidung mag dem Präsidenten Barre nicht leichtgefallen sein. Aber er war bereit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, um das Leben der Geiseln zu retten. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane von Somalia mit den unsrigen war ausgezeichnet, und die Hilfs-



Bundeskanzler Schmidt
bereitschaft war groß. Meine Damen und Herren, wir dürfen das nie vergessen. Es hat Einfluß auf unsere zukünftigen Beziehungen zu jenem Staat und seinem Volk.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Somalia hat ein Beispiel gesetzt für die unerläßliche internationale Zusammenarbeit, durch die 'allein eine erfolgreiche Bekämpfung des Terrorismus möglich ist. Möge dieses Beispiel in allen Ländern der Weit auf fruchtbaren Boden fallen!
Vielleicht darf ich das, was sich dort ereignet hat, mit einem biblischen Gleichnis umschreiben: Unser schwarzer Bruder war der barmherzige Samariter, der die unter die Räuber gefallenen Weißen aus ihrem Elend rettete.
Politisch heißt dies: Solidarität zeigten gerade diejenigen, denen einige in unserem Lande kritisch oder sogar ablehnend begegneten, weil sie für die Gestaltung ihrer Gesellschaft einen anderen Weg gewählt hatten als wir für die 'unsrige.
Wir in der Bundesrepublik haben erfahren, was es bedeuten kann, wenn Solidarität keine Grenzen kennt. Wir alle haben die Verantwortung dafür, daß uns nicht nachgesagt werden kann, es sei leichter, Solidarität zu empfangen, als sie zu geben.
In Dubai — auch wenn die Terroristen schließlich den Abflug der Maschine aus jenem Staat erzwangen — verdient der engagierte und umsichtige Einsatz von Verteidigungsminister Scheich Mohamed und der anderen Persönlichkeiten, die Staatsminister Wischnewski auf dem Tower und dem Flugplatz von Dubai unterstützt haben, unsere volle Anerkennung.

(Beifall bei allen Fraktionen)

König Khaled und Kronprinz Fahad von Saudi-Arabien haben uns in 'entscheidenden Augenblicken geholfen. Wir danken für ihre Hilfe.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es sollte übrigens nicht übersehen werden, daß sich auch der Chef der PLO, Jassir Arafat, eindeutig von der Aktion 'der Entführer distanziert hat, lange bevor sie ihr Ende fand.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

In besonderem Maße muß der selbstlose und unermüdliche Einsatz von fünf italienischen Ärzten gewürdigt werden, die nach der Befreiung die verwundeten, geschwächten und schockierten Geiseln in einem vorsorglich schnell eingerichteten Notlazarett in Mogadischu behandelt haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Zu den positiven Erfahrungen zähle ich auch die Bereitschaft der Sowjetunion, sich für uns bei der Regierung von Südjemen zu verwenden. Daß die DDR hierzu gleichfalls bereit war, ist eine erfreuliche Bestätigung für die Fortschritte in unseren Beziehungen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Unsere Freunde im Westen standen rückhaltlos auf unserer Seite. Besonders haben wir von Premierminister Callaghan, von Präsident Giscard d'Estaing und von Präsident Carter nicht nur moralische Unterstützung, sondern auch tätige Hilfe erhalten.

(Beifall bei allen Fraktionen)

In all dieser Hilfe ist deutlich geworden, wie sehr .das Bewußtsein gewachsen ist, daß — weil kaum ein Land der Welt vom internationalen Terrorismus verschont bleibt — alle bereit sein müssen, auch international zusammenzuarbeiten, um einen wirkungsvollen Schutz der Menschen gegen Geiselnahmen zu gewährleisten.
Bereits vor einem Jahr hat der von der Bundesregierung in die Vereinten Nationen eingebrachte Entwurf einer Konvention gegen die Geiselnahme in der 31. Generalversammlung der United Nations positive Aufnahme gefunden. Wir bitten am heutigen Tage die Regierungen je einzeln und auch in New York selbst, daß alle UN-Mitgliedstaaten mit uns diese Konvention nunmehr in New York beschleunigt behandeln und verabschieden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

In den letzten Tagen und Wochen haben außer den vorhin schon genannten Grenzschutzbeamten und außer den vorhin schon genannten ausländischen Bürgern und Regierungen auch viele Bürger unseres Staates aufopfernd gearbeitet. Unser Dank gilt Tausenden von Angehörigen der Sicherheitsorgane von Bund und Ländern, in Sonderheit denen des Bundeskriminalamtes, die alle — zum Teil ohne irgendeine Unterbrechung — nunmehr seit Wochen ihre Pflicht tun, nein, sehr viel mehr tun als ihre Pflicht.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Er gilt ebenso den Mitgliedern der vielen Krisenstäbe in Bonn und anderswo und ihren Mitarbeitern.
Wir grüßen aber auch die Menschen, die in der entführten Maschine hundertzwanzig Stunden der Gewalt der Terroristen, hundertzwanzig Stunden schwerster physischer und psychischer Belastung in bewundernswerter Weise ertragen haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Besonderes Gedenken schulden wir dem ermordeten Flugkapitän Jürgen Schumann. Der Bundestag, der Bundestagspräsident haben vorhin seiner gedacht. Wir teilen die Trauer seiner Familie. Die Bundesregierung möchte hinzufügen: Schumann hat unter tödlicher Bedrohung Mut und Umsicht bewiesen.
Gestern morgen hat Bischof Class in einer Predigt hier in Bonn gesagt, es komme darauf an, das böse Geheimnis der Gesetzlosigkeit zu überwinden. Diese Überwindung wird große Anstrengungen aller notwendig machen. Wir alle werden uns dabei nach dem Grundgesetz und nach den Gesetzen zu richten haben.
Mit großer Betroffenheit und Bestürzung hat die Bundesregierung von den jüngsten Ereignissen in dem Gefängnis Stuttgart-Stammheim erfahren. Uns ist es unvorstellbar, wieso es trotz des Kontaktsperregesetzes, das bei vielen Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Überwindung erheb-



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licher Zweifel erfordert hat, möglich war, daß dort Gefangene in den Besitz von Schußwaffen kommen konnten.
Nun sind nach unserer grundgesetzlichen Ordnung der Vollzug von Strafen und das Gefängniswesen ausschließlich Sache der Bundesländer und keineswegs der Bundesregierung. Gleichwohl muß die Bundesregierung aus Gründen der Schutzfunktion des Gesamtstaates, aus Gründen der Rechtssicherheit, aus innenpolitischen Gründen und aus außenpolitischen Gründen — wegen des Ansehens Deutschlands in der Welt — dringend erwarten, daß jene Vorgänge in einer über jeden Zweifel erhabenen Form untersucht, vollständig aufgeklärt und daß die Ergebnisse öffentlich vorgelegt werden.
Die der Bundesregierung bisher durch die baden-württembergische Landesregierung mitgeteilten Umstände — der Obduktionsbefund vor allem — lassen darauf schließen, daß in Stammheim Gefange zur Verschärfung ihres terroristischen Kampfes gegen unseren Staat, gegen unsere freiheitliche Grundordnung, nach ihren früheren Hunger- und Durststreiks nunmehr auch die gewaltsame Zerstörung ihres eigenen Lebens als Kampfmittel eingesetzt haben. Offenbar wollten sie ihren Tod nicht als ein Zeichen später Einsicht, sondern vielmehr als ein Fanal für die noch in Freiheit befindlichen ihnen Gleichgesinnten. Drohungen, die schon vorher ausgestoßen worden waren, erhärten dies.
Meine Damen und Herren, die unbegreiflichen Vorgänge in Stuttgart-Stammheim dürfen und werden unseren klaren Blick in die Zukunft nicht vernebeln. Als erstes gilt es, die Erfahrungen praktischer Solidarität im Handeln der Verantwortlichen für kommende Bewährungsproben lebendig zu halten.
Mitte vorigen Monats habe ich hier die Hoffnung ausgedrückt, daß die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden Brandt, Kohl, Mischnick, Strauß und Wehner sowie den vier betroffenen Landesregierungen bis zum Ende der schlimmen Zwangslage, in die uns das terroristische Verbrechen gebracht hat, andauern möge. Daß ich den Vorsitzenden der FDP in diesem Zusammenhang nicht namentlich nenne, ergibt sich aus der Tatsache seiner Zugehörigkeit zur Bundesregierung.
Ich kann heute sagen, daß wir in den schweren Entscheidungen der letzten Wochen bis zum heutigen Tage tatsächlich alle so zusammengestanden haben. Wir haben jeden Schritt gemeinsam beraten und einmütig gebilligt. Wir haben viele Pläne gefaßt; viele haben wir verworfen; einige wurden zuschanden. Wir haben gemeinsam Wagnisse auf uns genommen. Und natürlich, meine Damen und Herren, liegt bei all dem die Verantwortung bei der Bundesregierung. Ohne diese Gemeinsamkeit aber wäre die Befreiung der Geiseln der Flugzeugentführung nicht gelungen. Ohne sie wäre aber auch ein Fehlschlag, der ebenso möglich war, nur schwer zu tragen gewesen.
Ich gehe davon aus, daß diese Solidarität am heutigen Tage, wo wir uns gemeinsam den Folgen der Ermordung Schleyers zu stellen haben, weiterlebt und auch bewahrt werden wird.

(Beifall bei der SPD, bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bundestag, Parteien und Fraktionen müssen den Maßstäben gerecht werden, die in den letzten Wochen gemeinsam gesetzt wurden, und der Besinnung auf das Wesentliche, die unser Volk von uns erwartet. Jeder prüfe sein eigenes Verhalten, und jeder trage, wo immer das nötig sein sollte, zur Entgiftung der politischen Auseinandersetzung bei.
Natürlich kann die vollständige Übereinstimmung zwischen Regierung und Opposition im Handeln und in der Verantwortung für ein demokratisches Gemeinwesen nicht die Regel sein. Sie ist vielmehr die Ausnahme, in der sich politische Vielfalt in Situationen der Not als Einheit bewährt. Ansonsten aber muß der fruchtbare Gegensatz, muß die Kontroverse fortbestehen. Die Kontroverse ist ein Wesenskern parlamentarischer Demokratie.
Wir haben also — ich sage dies, um jedes Mißverständnis auszuschließen — nicht die Absicht, für die Zukunft auf allen Gebieten große Gesetzgebungskoalitionen zu verabreden. Im Gegenteil, Verantwortungen dürfen nicht verwischt werden, und ohne parlamentarische Auseinandersetzung würden wir oft zu sachlich vernünftigen Lösungen nicht kommen. Die Bürger unseres Landes haben verschiedene politische Auffassungen, und es bleibt die Führungsaufgabe des Parlaments, diese Unterschiedlichkeit der politischen Grundströmungen vorzutragen und auszutragen.
Allerdings würde ich es begrüßen, wenn der schon eingeleitete Versuch, einzelne Vorschläge zur besseren Bekämpfung des Terrorismus nach sorgfältiger Prüfung in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative der drei Fraktionen zusammenzufassen, fortgesetzt und zu einem konstruktiven Ende geführt würde.
Die Artikulierung der unterschiedlichen politischen Strömungen ist auch Aufgabe der Medien: der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens. Dazu benötigen die Medien die ungehinderte Information. Um so mehr gilt vielen Zeitungen und anderen Medien des In- und Auslands unser Dank dafür, daß sie durch ihre Selbstbeschränkung bei der Befreiung der Geiseln und der Aufklärung der Verbrechen außerordentlich geholfen haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Der Ablauf terroristischer Verbrechen wird wesentlich erschwert, wenn sich die Täter nicht der Massenkommunikationsmittel bedienen können, wenn sie sich nicht der weitestgestreuten Publizität bedienen können. Dafür sind jetzt Maßstäbe gesetzt.
Ich füge hinzu: Diejenigen Medien im In- und Ausland, die zeitweise glaubten, sich diese Selbstbeschränkung nicht auferlegen zu sollen, und damit Gefährdungen ausgelöst haben, sollten selbstkritisch überprüfen, wieweit sie tatsächlich den Erfolg gefährdet haben.



Bundeskanzler Schmidt
Die Wochen, die alle Betroffenen und unser ganzes Volk zum Teil in ohnmächtiger Wut, zum Teil in Schmerz und Leid, in der Hoffnung, in Glück und Enttäuschung, in dem Erfahren von Tapferkeit und in dem Erfahren von Mitmenschlichkeit durchlebt haben, werden ihre Spuren hinterlassen — nicht nur in Deutschland, auch international. Die Menschen in der Bundesrepublik, das spüren wir, sind näher zueinander gerückt. Opfermut, der Einsatz des eigenen Lebens für die Gesamtheit der Bürger, für die Demokratie gelten — manche hatten es vielleicht schon vergessen — mehr als das Streben nach Materiellem. Und ein Rückzug in die Innerlichkeit allein reicht für Gemeinschaft nicht aus. Was unser Volk in diesen Tagen an Haltung gezeigt hat, wird von der zivilisierten Welt in Ost und West, in Nord und Süd mit Respekt und Mitgefühl betrachtet.
Die ganze Welt erfährt in diesen Jahren, in vielen Ländern das Wiederaufleben zerstörerischer Gewalt, von der die Menschheit glaubte, daß sie durch geschichtliche Erfahrung und durch menschliche Moral überwunden sei. Es gibt kein politisches Prinzip, mit dem der Rückfall von der Menschlichkeit in die Barbarei sittlich gerechtfertigt werden könnte.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich sage vor allem den jungen Menschen, daß Demokratie nicht allein aus dem Prinzip der Bildung von Mehrheiten besteht. Ihre, letztlich existentielle, Begründung findet Demokratie in der Humanisierung der Politik, das heißt in der Humanisierung des unvermeidlichen Umgangs mit der Macht. Indem die demokratische Verfassung von der Würde des Menschen ausgeht und nicht nur dem Staat, sondern auch dem einzelnen verbietet, mit der Existenz und der Würde des Menschen nach Belieben und Willkür zu verfahren, schreibt sie uns allen die Grenzen unseres Handelns vor. Diese Verpflichtung dem Ganzen gegenüber umfaßt auch, den Schwachen zu helfen, Minderheiten nicht auszuschließen und gegenüber Andersdenkenden Respekt zu bewahren. Wer aber aus dieser humanen Geschichte heraustritt, wer an die Stelle des demokratischen Rechts das Faustrecht der Gewalt setzt, der erlebt eine Ausweglosigkeit, in der vermeintliche Macht bis in Selbstzerstörung umschlagen kann.
Ich weiß, wie schwer es Älteren oft ist, Erfahrungen weiterzugeben, und wie reserviert junge Menschen häufig sind, wenn sie das Gefühl haben, belehrt werden zu sollen. Ich sage aber in großem Ernst, daß es unheilvolle Erfahrungen gibt, vor denen man sich schützen muß, die man selber nicht machen wollen darf, wo eigene Einsicht und Verantwortung gebieten, zuzuhören und zu bedenken und zu lernen.
Zum Schluß, meine Damen und Herren: Wer weiß, daß er so oder so, trotz allen Bemühens, mit Versäumnis und Schuld belastet sein wird, wie immer er handelt, der wird von sich selbst nicht sagen wollen, er habe alles getan und alles sei richtig gewesen. Er wird nicht versuchen, Schuld und Versäumnis den anderen zuzuschieben; denn er weiß: Die anderen stehen vor der gleichen unausweichlichen Verstrickung. Wohl aber wird er sagen dürfen: Dieses und dieses haben wir entschieden, jenes
und jenes haben wir aus diesen oder jenen Gründen
unterlassen. Alles dies haben wir zu verantworten.
Die Bundesregierung wird noch Gelegenheit nehmen, alle ihre Entscheidungen, ihre Gründe — auch ihre Zweifel — öffentlich darzulegen. Zu dieser Verantwortung stehen wir auch in Zukunft. Gott helfe uns!

(Anhaltender lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805000400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kohl.

Dr. Helmut Kohl (CDU):
Rede ID: ID0805000500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt schwer, Worte zu finden, die ausdrücken, was wir in dieser Stunde empfinden. Dem feigen Mord an dem Piloten der Deutschen Lufthansa, Jürgen Schumann, ist ein ebenso feiger Mord an Hanns Martin Schleyer gefolgt. Wir alle stehen unter dem Eindruck schwerster und grausamster Verbrechen, Verbrechen, die skrupellose Terroristen an unschuldigen Mitbürgern begangen haben.
Was in diesen Tagen geschehen ist, ist in seiner barbarischen Unmenschlichkeit nicht zu begreifen. Die Taten haben erneut die ganze Brutalität und den blinden Fanatismus der Terroristen offenbart, jener Terroristen, mit denen wir uns auch in Zukunft auseinanderzusetzen haben.
Wir trauern um Jürgen Schumann, den Piloten der Deutschen Lufthansa, der nach der Entführung seines Flugzeuges weit mehr als seine Pflicht tat, der das menschenmögliche tat, um das Leben der ihm anvertrauten Menschen zu stützen. Eine Frau trauert um ihren Mann; zwei Kinder trauern um ihren Vater. Sie sollen wissen, daß wir an sie denken und an ihrem Leid Anteil nehmen.
Unsere Gedanken sind bei der Familie Hanns Martin Schleyers: bei seiner Frau, bei seinen Kindern. Viele von uns — auch ich — haben in Hanns Martin Schleyer einen guten Freund verloren. Wir in der CDU trauern um ein Mitglied, das sich unserer Idee immer leidenschaftlich verpflichtet wußte. Unser ganzes Volk verliert einen Mann, der in herausragender verantwortlicher Position unermüdlich für sein Vaterland gewirkt hat, einen Mann, der seiner Verantwortung bis 'zu seinem Tode niemals ausgewichen ist, der seiner Überzeugung treu blieb, auch wenn sie ihm nicht immer öffentlichen Beifall einbrachte, einen Mann, der — wie wenige — entscheidenden Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung, an der Stabilität und am sozialen Frieden unseres Landes hat. Hanns Martin Schleyer hat sich gefordert; er hat aber auch seine Mitbürger gefordert. Er hat es sich und anderen nicht leichtgemacht, und manches Mal haben es auch andere ihm nicht leichtgemacht.
Ich nenne Hanns Martin Schleyer stellvertretend als letztes Glied einer langen Kette terroristischer Mordanschläge. Die Namen, die Gesichter, die Lebenswege der Opfer sind noch ganz in unserer Erinnerung. Sie alle sind Opfer von Mordanschlägen



Dr. Kohl
geworden, die sich gegen uns alle, gegen alle Bürger, richten. Es sind Anschläge, die niemanden ausnehmen, keine Gruppe, keine Schicht, überhaupt niemanden. Sie alle wurden ermordet, weil sie für die Freiheit dieses Staates standen: der Polizeibeamte, der Fahrer genauso wie der Flugkapitän und der Arbeitgeberpräsident.
Die Nachricht von dem erbärmlichen Mord an Hanns Martin Schleyer hat unser Volk in einem Augenblick erreicht, als eine Welle der Dankbarkeit und der Hoffnung durch dieses Volk ging. Es war berechtigte Dankbarkeit für den glücklichen Ausgang des Geiseldramas von Mogadischu und die Hoffnung, daß dies die Wende in der Auseinandersetzung des freiheitlichen Rechtsstaats mit dem nationalen und dem internationalen Terrorismus sein würde. Die Bürger unseres Landes, wir alle, haben in den 40 Stunden zwischen der Nachricht von Mogadischu und der Nachricht vom Mord an Hanns Martin Schleyer mit Recht tiefe Freude und Genugtuung empfunden über die glückliche Rettung von 86 Menschen, über die große internationale Solidarität, die Deutschland in den Tagen des Geiseldramas erfahren hat, für die wir dankbar sind und die wir nie vergessen werden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das ganze Haus und auch wir, die CDU/CSU-Fraktion, werden jede wirksame internationale Vereinbarung und Initiative unterstützen, die den Terrorismus weltweit bekämpft. Es ist Zeit, daß die zivilisierten Völker der Welt, daß die Welt endlich begreift, was die Stunde geschlagen hat. Der Mord an Hanns Martin Schleyer hat unserem Volke deutlich gemacht, was alle Wissenden auch nach dem Erfolg von Mogadischu wissen mußten: Dies war ein Abschnitt, ein glücklicher Abschnitt, nicht weniger, aber leider auch nicht mehr. An der Herausforderung des Terrorismus hat sich nichts geändert. Der Terrorismus ist heute so gefährlich wie vor einer Woche, er ist so brutal und so menschenverachtend wie vor einer Woche. Er wird zu neuen, vielleicht noch brutaleren Schlägen ausholen, wenn wir ihn nicht mit aller Entschlossenheit ausbrennen.
Ich füge hinzu: Nicht jede bewaffnete Auseinandersetzung wird so glücklich ausgehen wie die in Somalia. Das Ende des Terrorismus ist nicht erreicht. Wir müssen mit weiteren, nicht weniger schlimmen Gewalttaten rechnen. Das müssen wir wissen, das muß uns bewußt sein, wenn wir wirklich das tun wollen, was jetzt erforderlich ist.
Die Selbstmorde von Stammheim waren kein Eingeständnis einer Niederlage oder kein letztes Fanal kurz vor der Niederlage. Sie waren nur der Ausdruck des grenzenlosen Fanatismus, mit dem die Terroristen ihren Kampf gegen jede menschliche Friedensordnung führen.
Wir alle haben vor dem Einsatz in Somalia gewußt, daß er mit einem hohen Risiko verbunden war. Er hätte auch den Tod vieler Geiseln und Retter zur Folge haben können. Dann wäre die gemeinsame Verantwortung noch deutlicher geworden. Der glückliche Ausgang ist das Ergebnis von Mut und Tüchtigkeit. Unser Dank gilt den tapferen
Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, gilt allen, die in diesen schweren Wochen bis an die Grenze des physisch Erträglichen weit mehr als ihre Pflicht getan haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir alle, das heißt die Bundesregierung, die Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien und Fraktionen, die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, Regierung und Opposition haben gemeinsam das Risiko sorgfältig abgewogen und mitgetragen. Wir in der CDU/CSU haben diese Verantwortung mitgetragen, weil es unsere Pflicht war. Wir haben damit als Opposition auch unsere Solidarität im Handeln unter Beweis gestellt.
Es gab in den letzten Wochen eine wachsende Zahl von Stimmen, die da glaubten, den Begriff der Solidarität der Demokraten karikieren, ja ins Lächerliche ziehen zu müssen. Der Begriff sei überstrapaziert, so war da zu hören. Jedem bleibt es unbenommen, bessere, andere Worte zu wählen, wenn es solche gibt. Wir dürfen nur nicht an der Tatsache selber rütteln lassen. Alle innerhalb und außerhalb dieses Hauses müssen wissen, daß die Befreiung der Geiseln in Mogadischu nur deshalb möglich war, weil das vorhandene Risiko von allen Verantwortlichen gemeinsam abgewogen und gemeinsam verantwortet worden ist. In der Tat, hier wurde ein Beispiel gesetzt. Ihre Aufforderung, Herr Bundeskanzler, ein Stück dieser Solidarität auch in die Zukunft hinüberzutragen, verstehe ich als Aufforderung an uns alle in diesem Hause.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es gilt jetzt, so zügig, so schnell wie möglich alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, in der Gesetzgebung genauso wie bei der notwendigen Verbesserung von Organisation und Ausbildung unserer Polizei- und Sicherheitsorgane. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Die jüngsten Ereignisse haben ihre Notwendigkeit erneut bestätigt. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, sind bereit, alle Vorschläge unvoreingenommen zu prüfen und schnell und entschlossen zu handeln.
Unsere Mitbürger haben sich zu ihrem Staat bekannt und ihn in besonderer Weise unterstützt. Selten ist dies in unserer jüngsten Geschichte so eindrucksvoll deutlich geworden wie in den zurückliegenden Tagen. Selten ist die Gemeinschaft unseres Volkes so offenbar geworden: in der Sorge, im Hoffen, im Beten, in der Trauer. Das ist es, was uns Mut gibt trotz allem.

(Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805000600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0805000700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns verbindet die Trauer um die Opfer haßbesessener, blindwütiger Mörder, deren Lenker kalt berechnen, was geschehen soll. Uns verbindet die Verbundenheit mit den Familien der Opfer, und uns verbindet die Dankbarkeit für alle, die bemüht gewesen sind und bemüht bleiben werden, Leben



Wehner
bedrohter Mitmenschen zu schützen und zu retten. Gemeinsam ist uns die Pflicht, bemüht zu bleiben, der Täter habhaft zu werden.
Wir, der Deutsche Bundestag, sind die vom Volk gewählten Abgeordneten. Wir stehen in der Pflicht des Grundgesetzes. Artikel 1 unseres Grundgesetzes gebietet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Wir haben uns, meine Damen und Herren, als Treuhänder dieses Verfassungsgebots zu bewähren und in seinem Dienst, wenn notwendig, aufzureiben.
Wir ringen im Deutschen Bundestag um die bestmöglichen Wege und Mittel, das uns anvertraute Gemeinwesen, die Bundesrepublik Deutschland, im Innern und in seinen Beziehungen zu anderen Staaten und Völkern dem Auftrag des Grundgesetzes getreu zu gestalten und zu erhalten, im Falle der Not und der Gefahr zu verteidigen. Aber wir stehen gemeinsam in der Pflicht dieses Gemeinwesens, das uns nach den bitteren Erfahrungen unseres Volkes in zwei Weltkriegen und mit ihnen einhergehenden Diktaturen anvertraut worden ist. Wir haben aus Trümmern und Schutt die Grundlagen einer freiheitlichen Ordnung errichtet. Diese werden wir unter Aufbietung aller Kräfte verteidigen.

(Beifall)

Unsere Bundesrepublik Deutschland würde zerbrechen, würde scheitern, ließen wir uns dazu hinreißen oder erpressen, sie zum Tummelplatz von politisch vermummten, getarnten mörderischen Banden werden zu lassen.
Wir sind in den Wochen, über die hier gesprochen worden ist und gesprochen wird, in schlimme Prüfungen gestellt worden. Nach menschlichem Ermessen sind schlimmere noch zu erwarten. Unserem Bundeskanzler, der Regierung und dem Verantwortungsbewußtsein der politisch Verantwortlichen aller Seiten im Bund und in den Ländern ist es zu danken, daß Pflichtbewußtsein und Besonnenheit auch in stürmischsten Tagen und Nächten seit dem 5. September die Oberhand behalten haben.
Wir haben weitere Anfechtungen zu bestehen. Sie werden hemmungslos die Grundlagen unseres Gemeinwesens zu zerstören versuchen, und ich meine „zerstören wortwörtlich. Doch werden wir, wenn wir uns bei allen Gegensätzen auf unsere gemeinsame Pflicht für unseren gemeinsamen Staat besinnen und ihr bewußt bleiben, stärker sein als alle Feinde der Grundfesten unseres Gemeinwesens.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es geht ja um die Chance unseres vielfach geprüften Volkes, Heimstätte zu sein für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ohne Unterschied der Klasse oder der Rasse. Es geht um die Chance, gleichberechtigt am Frieden der Welt und an den friedlichen Lösungen der Konflikte und der Gegensätze mitzuwirken. Erlahmen wir bitte nicht in dem Bemühen, durch Solidarität der Generationen in unserem Gemeinwesen die Erfahrungen der Älteren und die Hoffnungen der Jüngeren, auch Ihre Erwartungen miteinander zu verschmelzen, soweit das menschenmöglich ist, damit wir guten Gewissens bestehen können, was uns auferlegt wird.
Kurt Schumacher, der Wiederbegründer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kriegsversehrter des Ersten Weltkriegs, Konzentrationslagergepeinigter unter der Hitlerdiktatur, hat, bevor er vor 25 Jahren die Augen für immer schloß, gesagt:
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist nach dem Zweiten Weltkrieg von der Idee ausgegangen, ein Deutschland zu schaffen, das die Wiederholung der Schrecken der Vergangenheit ausschließt.
Wir Sozialdemokraten, für deren Bundestagsfraktion ich die Ehre habe hier zu sprechen, sind in schweren Prüfungen entschlossen zu fairer Partnerschaft mit allen, die unser Volk davor bewahren möchten, in die Schrecken der Vergangenheit zurückzugleiten oder sich zurückzerren zu lassen.
Ich habe am 15. September 1977 nach einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers zu den Ereignissen damals, zu dem schrecklichen Akt, der am 5. September mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer und dem Mord an drei Sicherheitsbeamten und einem Kraftwagenfahrer begann, gesagt, daß Regierungsstellen und Sicherheitskräfte bei der Bekämpfung des Terrors der uneingeschränkten Unterstützung aller bedürfen. Diese Unterstützung verlangt vor allem Selbstdisziplin. Ich habe dargelegt, daß das von uns einstimmig betont und gelobt worden ist und sich die Bundestagsfraktion der SPD diszipliniert verhalten wird. Schon die nächsten Tage und Wochen werden an alle hier im frei gewählten deutschen Parlament sehr hohe Anforderungen stellen.
Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung heute einige Male dazu ermahnt, darum gebeten, daß die Jüngeren in unserem Volk angesprochen und aufgerufen sind, weil es sich um ihre eigene Zukunft, um die Zukunft des Gemeinwesens handelt, das sie weiter gestalten wollen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, daß er uns am 15. September 1977 alle aufgefordert hat:
Lassen Sie uns den Jungen gemeinsam zurufen: Erwerben Sie auch innerlich Ihre demokratische Bürgerschaft in unserem Gemeinwesen, nehmen Sie sie an, um sie einzusetzen zur demokratischen Gestaltung des zukünftigen Lebens Ihrer eigenen Generation! Gestaltung durch Überzeugen — nicht durch Gewalt!
Ich möchte das auch jetzt, an der Schwelle weiterer schwerer Wochen, in Erinnerung bringen.
Der Herr Oppositionsführer hat den Bundeskanzler so verstanden, daß dieser von einer Aufforderung an uns alle gesprochen hat. Ich stimme in diesem Verständnis mit dem Oppositionsführer überein,



Wehner
und ich möchte, daß wir alle, soweit das menschenmöglich ist — jeder auf seinem Platz, jeder mit gewissen unterschiedlichen Wertungen —, voll und ohne die eigene Geltung hervorstreichen zu wollen, unsere Pflicht tun.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805000800
Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.

Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0805000900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kaltblütige, abscheuliche Tat an Hanns Martin Schleyer erschüttert uns alle. Es hatte keines Beweises mehr bedurft, um die Unmenschlichkeit derer zu belegen, die offensichtlich .die Gewalt zum ausschließlichen Inhalt ihres Lebens gemacht haben. Ihre Erbärmlichkeit widert jeden normal denkenden und fühlenden Menschen an. Das, was wir zu verhindern suchten, was wir aber ständig befürchten mußten, ist nun traurige Gewißheit.
Stärker noch als der Zorn über den gemeinen Mord ist in dieser Stunde die Trauer um Hanns Martin Schleyer. Wer ihn kannte, weiß um seinen rückhaltlosen Einsatz für eine gedeihliche Entwicklung in Staat und Wirtschaft und seine hochentwikkelten Fähigkeiten, die ihn wie selbstverständlich zu einer prägenden Kraft der deutschen Arbeitgeberverbände und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie werden ließen. Die deutsche Wirtschaft hat einen schweren Verlust erlitten. Unsere besondere Anteilnahme aber gilt in dieser Stunde seiner schwer geprüften Familie.
Der Bundeskanzler hat bereits die Gründe dargelegt, warum die Bundesregierung und alle sie Beratenden auf das Verlangen der mehrfachen Mörder von Köln auf Freisetzung von elf Terroristen nicht eingegangen sind. Ich respektiere, daß sich die unmittelbar betroffene Familie damit nicht abfinden konnte. Aber der Respekt kann ebensowenig denen versagt werden, die in Abwägung aller Gefahrenmomente den Schutz der Gemeinschaft aller Bürger nicht aus den Augen verloren. Die politisch Verantwortlichen aus Regierung und Parlament wissen sich mit der öffentlichen Meinung im In- und Ausland darin einig, daß die Öffnung der Gefängnistore für elf inhaftierte Gewalttäter nicht nur die Bedrohung des Lebens einer unbestimmbaren Zahl von Mitbürgern zur Folge gehabt, sondern auch verhängnisvoll auf Staats- und .Rechtsbewußtsein unserer Bürger eingewirkt hätte.
Wir mußten den schweren Weg, den wir gegangen sind, einschlagen, gerade weil wir das in Art. 2 des Grundgesetzes erklärte Recht auf Leben nicht zur beliebigen Disposition von Terroristen stellen konnten.
Dieser Grundsatz hat auch unsere Entscheidung bestimmt, den Luftpiraten, die ebenfalls Mord einkalkulierten und praktizierten, nicht nachzugeben. Der Erfolg dieser Aktion, der uns Recht gegeben hat, war strikt an rechtsstaatlichen Prinzipien orientiert. Millionen Bürger spürten das. In ihnen wirkte die Befreiung von einem schier unerträglich lastenden Druck auch heute, am dritten Tag der Rettung der 86 Geiseln aus der Hand der Terroristen, noch immer nach, wenn auch nun überschattet durch den Tod Hanns Martin Schleyers, der auch durch noch so intensive Fahndungsarbeit nicht verhindert werden konnte.
Der gute Ausgang der Flugzeugentführung hat viele Menschen dazu gedrängt, sich mitzuteilen, sich zu bekennen. So erleben wir zahllose Bekundungen der Sympathie und der Solidarität mit den Geretteten, den Beistand der Regierungen zahlreicher Staaten für diejenigen, denen in bitteren Stunden schwerste Entscheidungen abverlangt wurden. Daß wir die mit äußerster Rücksichtslosigkeit vorgehenden Terroristen daran hindern konnten, ihre verbrecherischen Ziele in Mogadischu zu erreichen, hat ganz offenkundig das Zusammengehörigkeitsgefühl in unserem Volke verstärkt. Dies ist auch eine bewegende Antwort auf die Herausforderung einer kleinen Gruppe blindwütiger Krimineller, die sich gerade zum Ziel gesetzt haben, dieses Empfinden für Menschlichkeit und Mitverantwortung zu zerstören.
Der freiheitliche Staat hat sich beherrscht und wird sich durch konsequentes Handeln auch weiterhin behaupten. Die, die noch immer das blutige Geschäft des Terrorismus betreiben, sollten erkennen, daß sie auf Dauer keine Chance haben gegen das menschliche Verlangen nach Freiheit, Sicherheit und demokratisch verfaßter Ordnung,

(Beifall bei allen Fraktionen)

auch dann nicht, wenn sie den Weg der Selbstzerstörung wählen, wie die Vorgänge in StuttgartStammheim zeigen.
Ich will zu dieser Stunde eine eingehende Wertung der Vorgänge nicht vornehmen. Ich zitiere statt dessen aus der Rede meines Kollegen Jürgen Morlok, des Vorsitzenden der FDP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, der gestern in der Debatte Stellung genommen hat. Er sagte:
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsorgane und die Handlungsfähigkeit dieser Organe selbst kann aber nicht nur durch die Verunglimpfungsstrategien politischer Chaoten zerstört werden, sondern auch und gerade durch unerklärbares, wenn nicht sogar unentschuldbares Handeln der Exekutive selbst. Lassen Sie mich dies auch ganz offen in dieser Stunde sagen: Dazu rechne ich auch Geschehnisse des gestrigen Tages in der Vollzugsanstalt Stammheim.
Er sagte weiter:
Die Vorgänge in Stammheim haben das durch die geglückte Geiselbefreiung gewachsene Vertrauen der Bevölkerung in die erfolgreiche Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsorgane erschüttert. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, und zwar zusammen mit meiner Fraktion, daß nur eine rasche Aufklärung und gegebenenfalls ein klares Bekennen zu den Verantwortlichkeiten und den daraus zu ziehenden Konsequenzen eine fatale Minderung des Vertrauensgrades in die Sicherheit verhindern können.



Mischnick
Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der FDP und SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte mit allem Nachdruck feststellen: Wer meint, wir hätten das Schlimmste schon hinter uns und der Kampf sei schon überstanden, der täuscht sich und die Öffentlichkeit. Nein, wir werden die in den zurückliegenden Schicksalstagen Wirklichkeit gewordene Solidarität noch dringend gebrauchen, gerade auch in der Abwehr der Folgen des unbegreiflichen Versagens in Stammheim, der Folgen im In- und Ausland. Zwar hat der Terrorismus mit der Befreiung der Geiseln und der Ausschaltung der mörderischen Erpresser einen schweren Schlag erlitten, doch ist damit das Ende gewalttätiger Aktionen leider nicht erreicht. Äußerste Wachsamkeit und ständige Einsatzbereitschaft tun jetzt erst recht not. Gerade deshalb ist es so wichtig, die Bereitschaft zum gemeinsamen Handeln unverzüglich zu nutzen, und zwar nicht nur national, sondern gerade auch international. Die Erfahrungen der letzten Tage sind ermutigend. Auch wir sprechen dem Präsidenten von Somalia ausdrücklich den Dank der Freien Demokraten aus. Wir werden dies nicht vergessen.

(Beifall bei der FDP und der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Genauso gilt der Dank all denen, die international mitgeholfen haben und mithelfen, diesen Kampf gegen Mord und Terror zu bestehen. Die weltweite positive Resonanz muß jetzt in praktische Fortschritte auf dem Gebiet der eindeutigen Übereinkünfte und Abmachungen umgesetzt werden. Die Bundesregierung ist bereits bei den Vereinten Nationen initiativ geworden. Es muß alles darangesetzt werden, die internationale Konvention gegen Geiselnahmen jetzt endlich zustande zu bringen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Als weitere Ebene zur Herstellung abgestimmter und verbindlicher Grundregeln im Kampf gegen den weltweit grassierenden Terrorismus sollte die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa dienen. Hier öffnet sich ein Feld für konkrete Verbesserungen, die im Interesse aller Staaten und insbesondere deren Menschen liegen.
Der Exekutivausschuß der Föderation liberaler und demokratischer Parteien in der Europäischen Gemeinschaft hat eindringlich die Notwendigkeit unterstrichen, eine gemeinsame Politik auch in der Europäischen Gemeinschaft gegen den Terrorismus zu finden. Wir unterstützen diese Forderung. Wir teilen die Meinung der europäischen Liberalen, daß auch die demokratischen Institutionen der Europäischen Gemeinschaft Schaden nehmen werden, wenn die terroristische Bedrohung nicht zurückgedrängt wird.
Das Gefühl der Erleichterung, das alle nach der geglückten Befreiung der Passagiere empfunden haben, kann nicht unsere Trauer und Sorge verdrängen. Trauer um den tapferen, einsatzbereiten Flugkapitän Jürgen Schumann, Sorge um die Folgen eventueller Anschlußdaten, mit denen zu rechnen bleibt.
Dennoch: So viele Fragen auch noch zu klären und so manche Rückschläge zu überwinden sein werden - die gemeinsame Vorbereitung und der Einsatz auf dem Flugplatz von Mogadischu könnten ein Wendepunkt im Kampf gegen den Terrorismus sein.
Die Männer der Einsatzgruppe des Bundesgrenzschutzes haben durch ihre überlegte und mutige Aktion gezeigt, daß dem Staat das Gesetz des Handeins nicht entwunden worden ist. Sie haben durch ihren Einsatz die Beratungen in den Krisenstäben und die umsichtigen Verhandlungsführungen der politisch Verantwortlichen in diesem Fall geschickt zu einem Erfolg führen können. Die GSG 9 mit ihrem Chef Wegener verdient deshalb unser aller höchste Anerkennung.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bin auch sicher, daß der Zuspruch, den diese Beamten gefunden haben, auch für alle anderen Angehörigen der Sicherheitsbehörden Rückenstärkung bedeutet. Die Bürger stehen eindeutig auf der Seite derer, die nicht selten unter Einsatz ihres
Lebens ihre alltägliche Pflicht tun. Die überzeugende Einsatzbereitschaft der GSG 9, ihr kochentwickelter Ausbildungsstand, ihre Selbstdisziplin sprechen für sich und für die Arbeit, die hier geleistet worden ist. Spätestens seit dem 18. Oktober sind die bisweilen gepflegten Zweifel an der Nützlichkeit dieser Spezialistengruppe des Bundes nachdrücklich widerlegt.
Eine Schlußfolgerung der letzten Tage muß zwingend lauten, dieses in Jahren sorgsam geschaffene Instrument nicht etwa bei weiteren Notwendigkeiten durch aufreibende Kompetenzstreitigkeiten in seiner Wirkung zu beeinträchtigen.
Das gilt nicht zuletzt auch für die Fragen, die jetzt zu lösen sind, nämlich der vorbeugenden Verbrechensabwehr. Wir werden unsere Meinung dazu dezidiert bei der Debatte über die Einzelgesetze darlegen.
Mir scheint, daß in den letzten Tagen die Fähigkeit und die Bereitschaft zu starker sachbezogener Haltung und dafür weniger vordergründiger politischer Gestik gewachsen sind. So ist es nur zu begrüßen, wenn der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß gestern in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur erklärte, Vorschläge zur Terrorismusbekämpfung dürften nur „nach dem Maßstab ihrer Richtigkeit und Erfolgversprechung gemessen werden". Prüfen wir, ob wirklich alle Vorschläge diesem Maßstab standhalten. Wir sind zu einer objektiven Prüfung aller Vorschläge bereit.
Es wäre gut, wenn sich das wirklich beindrukkende Zusammenhalten der Repräsentanten aller demokratischen Parteien in den Stunden der äußersten Anspannung auch in weniger dramatischen Situationen bewähren würde. Ich bitte das nicht als ein Plädoyer für unpolitische Harmonieübungen mißzuverstehen, sondern als Frage an uns alle, ob wir im politischen Streit in der Vergangenheit nicht zumindest den Eindruck aufkommen ließen, daß das Gegeneinander der politischen Parteien zum Selbstzweck verkommen ist.



Mischnick
Das hat das gesellschaftliche Klima manchmal gereizter, aggressiver gemacht. Das hat zu Unterstellungen und Diffamierungen geführt. Dies war und ist nicht gut. Unterschätze niemand die Auswirkungen solch unverantwortlichen Tuns auf das Bewußtsein mancher Mitmenschen!
Politische Aggressivität fördert auch zwischenmenschliche Aggressivität. Politische Verteufelung weckt und verstärkt Neigungen zum Diffamieren, Verfolgen, Heimzahlen schlechthin. Dem einen oder anderen mag eine solche Schlußfolgerung überpointiert erscheinen. Einer Diskussion darüber sollten wir dennoch nicht aus dem Wege gehen.
Wir müssen uns schon die Mühe machen, tiefer zu graben als nur bis zum nächstbesten Vorurteil. Ich habe bereits in der Debatte am 6. Oktober darauf hingewiesen. Das Echo darauf war widersprüchlich und für mich gerade deshalb so aufschlußreich. Mir scheint, da sind neuralgische Punkte berührt worden, die nicht nach stillschweigender Kaschierung, sondern nach offener Diskussion verlangen.
Die Schuld bei anderen zu suchen, bei sich selbst aber nicht zu beginnen ist zwar menschlich verständlich, doch wenig hilfreich. Dies gilt für uns alle.
Meine Damen und Herren, gegenseitiges Verständnis und gegenseitiges Verstehen muß gerade in den schweren Prüfungen, die vor uns liegen, stärker in den Vordergrund unser aller Politik und für unsere Gesellschaft gerückt werden, wenn wir mehr als nur Krisenbewältigung betreiben wollen.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805001000
Meine Damen und Herren, das Haus hat die Erklärung der Bundesregierung und die Erklärungen der drei Fraktionen gehört.
Entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung unterbreche ich die Sitzung bis 11.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 10.32 Uhr bis 11.30 Uhr)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0805001100
Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß) zu dem Jahresbericht 1976 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
— Drucksachen 8/153, 8/968 — Berichterstatter:
Abgeordneter Ernesti Abgeordneter Horn
Wünschen die Berichterstatter das Wort?

(Ernesti [CDU/CSU] : Nicht als Berichterstatter!)

— Das Wort wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Zu Wort hat sich der Abgeordnete Ernesti gemeldet.

Leo Ernesti (CDU):
Rede ID: ID0805001200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute den Jahresbericht des Wehrbeauftragten aus dem Jahre 1976 zu behandeln. Wir haben ihn im Verteidigungsausschuß durchdiskutiert und unseren Beschluß dem Hohen Hause vorgelegt. Ich darf mir zunächst vier Bemerkungen erlauben.
Erstens. Der Bericht beschäftigt sich mit Vorkommnissen, die im Grunde zwei Jahre zurückliegen. Insoweit ist er in allen Punkten nicht mehr aktuell und verleitet leicht zum Nachkarten.
Zweitens. Dies soll zwar nicht verhindern, daß wir uns auch heute wieder mit einer Anzahl geschilderter Probleme im nachhinein beschäftigen; der Schwerpunkt muß jedoch auf die Auseinandersetzung mit den Problemen gelegt werden, die die Bundeswehr im Augenblick beschäftigen und die in Zukunft noch auf sie zukommen werden.
Drittens. Der Wehrbeauftragte hat als ,,Frühwarnsystem" zu dienen und dazu seiner Aufgabe als Kontrollorgan des Deutschen Bundestages gerecht zu werden. Dies ist in der Vergangenheit nicht in allen Fällen erfolgt.
Viertens. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten verdient es, nicht nur allgemein, sondern insbesondere auch vom Bundesminister der Verteidigung mit der ihm zukommenden Ernsthaftigkeit behandelt zu werden. Der Kontrolltätigkeit wurde leider nicht immer die Aufmerksamkeit zuteil, die dem parlamentarischen Hilfsorgan auf Grund der verfassungsrechtlichen Legitimation gebührt hätte. — Inzwischen ist der Parlamentarische Staatssekretär anwesend. — Ebenfalls ist das Bundesministerium der Verteidigung nicht immer energisch genug um Abhilfe der aufgezeigten Mängel bemüht gewesen. Auch hier wird das Parlament gelegentlich mißachtet, wie auch dér Verteidigungsausschuß nicht in allen Dingen voll unterrichtet wird. Ich erinnere hier an die Stellungnahme zum Bericht des Wehrbeauftragten: Der Bericht wurde am 18. März 1977 vorgelegt; erst am 18. August 1977 wurde dem Verteidigungsausschuß die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung zugeleitet.
Besondere Sorge aber bereitet die Tatsache — und" deshalb sei dieser Gedanke an den Beginn meiner Ausführungen gestellt —, daß Unabhängigkeit und Neutralität dieses Amtes in Gefahr sind, Schaden zu nehmen. Diesen ernsten Vorwurf will ich gleich aufnehmen und begründen.
Selbstverständlich zweifle ich nicht an der Ehrenhaftigkeit und den ernsten Bemühungen des Herrn Wehrbeauftragten. Wie sonst hätte meine Fraktion ihn bei seiner Wahl unterstützt und ihm das Vertrauen ausgesprochen? Dieses Vertrauen verdient er auch weiterhin. Ich sage das in der Hoffnung, daß er sich bemühen wird, Unabhängigkeit und Neutralität seines Amtes zu erhalten.
Das Grundgesetz gibt dem Wehrbeauftragten den Dauerauftrag, den Bundestag bei der Kontrolle der Armee hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte und der Grundsätze der Inneren Führung zu unterstützen. Als Hilfsorgan des Bundestages ist der



Ernesti
Wehrbeauftragte an der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle mitbeteiligt. Infolge seiner Wahl durch den Bundestag aber gerät er zwangsläufig in ein politisches Kräftefeld, das seine notwendige Unabhängigkeit und Neutralität gefährden bzw. einschränken kann. Ich denke — und ich hoffe, ich bin mit Ihnen darin einig —, daß die Voraussetzung der Unabhängigkeit und Neutralität unumgängliche Forderung bleiben muß. Wir alle haben miteinander darüber zu wachen, daß sich bei diesem wichtigen Kontrollorgan des Deutschen Bundestages auf die Dauer nicht eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit einschleicht. Dies würde mit Recht dem Deutschen Bundestag angetastet werden.
In meiner Rede zu Ihrem ersten Jahresbericht brachte ich Verständnis dafür auf, Herr Wehrbeauftragter, daß Sie sich nach erst verhältnismäßig kurzer Amtszeit in Ihrer Kritik an der Exekutive, die Sie selbst kurz vorher noch zu vertreten hatten, eher zurückhielten. Gleichzeitig wies ich jedoch darauf hin, daß Sie sich in Zukunft vorliegenden Problemen mit größerem Nachdruck — und dies mit schonungsloser Offenheit — widmen mögen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an § 2 Abs. 2 des Wehrbeauftragtengesetzes. Hiernach ist der Wehrbeauftragte gehalten, selbständig tätig zu werden, wenn Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen. Hierbei ist unerheblich, auf welchem Wege und auf welche Weise Verstöße oder Mißstände zur Kenntnis gelangen.
Dieser Aufforderung und diesem Auftrag ist der Wehrbeauftragte in manchen Fällen nach unserer Auffassung leider nicht nachgekommen. Im Gegenteil, er hat sich erfolgreich bemüht, jedem Konflikt mit dem Verteidigungsminister und der Regierungskoalition auszuweichen. Er blieb der treue Diener seines Herrn.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Warum nimmt er sich nicht der vom Bundesminister der Verteidigung betriebenen einseitigen Politisierung der Bundeswehr an? Wir hätten es begrüßt, wenn er der parteipolitischen Neutralität seines Amtes gemäß zu diesen Fragen ausführlich Stellung bezogen hätte. Die eingerissenen Mißstände auf diesem Gebiet müssen bereinigt werden.
Es hätte ihm z. B. der Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr gut gestanden. In diesem Urteil wurde nämlich der Befehl des Verteidigungsministers, ein Musikkorps der Bundeswehr bei einer SPD-Veranstaltung abzustellen, für rechtswidrig erklärt. Kein Wort davon. Dies hätte sicher auch die Genossen im Bundesministerium der Verteidigung gestört.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

In diesem Urteil wird eine wichtige Grenze gezogen, bis zu der ein Minister bei seinen Befehlen Vorschriften links liegenlassen darf. Hier wird man stark an das unrühmliche Wort des damaligen Verteidigungsministers erinnert. ' Dieser forderte bekanntermaßen, daß die Bundeswehr nunmehr sozialdemokratischen Befehlen zu gehorchen habe und dadurch allein schon in ihrer Schlagkraft gestärkt werde.
Warum geht der Wehrbeauftragte so gut wie nicht auf die vorzeitige Entlassung der Generale Krupinski und Franke ein? Für die Beurteilung der Inneren Führung der Bundeswehr wäre doch in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme wichtig gewesen. Denn in der Öffentlichkeit wurde nachhaltig die Frage diskutiert, ob hier nur die Spitze des Eisberges sichtbar geworden sei. Der Wehrbeauftragte hat diesen ganzen Fragenkomplex im Zusammenhang mit der Tradition behandelt und gesagt, er wolle sich ihr später zuwenden. Ich werde dieses Thema nachher nochmals aufgreifen.
Warum wehrt sich der Wehrbeauftragte eigentlich nicht gegen den kürzlich von einem hohen General der Bundeswehr erhobenen ernsten Vorwurf? Dieser besteht darin: Sein Amt gehe bei der pflichtgemäßen Prüfung von Vorkommnissen, die die Innere
Führung betreffen, in anmaßendem Ton vor. Sinngemäß wurde von diesem General mit dem Rücktritt gedroht, wenn man seiner Forderung, er trage in seinem Bereich allein die Verantwortung für das innere Gefüge und lehne es daher ab, die vom Amt des Wehrbeauftragten gestellten Forderungen zu erfüllen, nicht nachkommen würde. Sollte hier Rücksicht auf die bis dahin gezeigte „Linientreue" dieses Generals geübt werden? Ich halte das nicht für neutral. Darf er seine Unabhängigkeit bereits dann opfern, wenn ihm in erpresserischer Weise Konsequenzen angekündigt werden?
Wenn über die Unabhängigkeit und Neutralität des Wehrbeauftragten gesprochen wird, ist die Frage zu stellen, warum er eigentlich an SPD-Fraktionssitzungen teilnimmt. Hiermit macht er es uns sehr schwer, noch an seine Objektivität zu glauben.
Zu Beginn meiner Ausführungen beklagte ich, daß der Verteidigungsminister den Bericht des Wehrbeauftragten nicht immer in allen Fällen mit der nötigen Ernsthaftigkeit aufgreift. Liegt hier nicht ab und zu auch eine Mißachtung des Parlaments vor? Selbst der sich seinem früheren Minister gegenüber sonst durch Wohlverhalten auszeichnende Wehrbeauftragte führt diesen Mangel ausdrücklich in seinem Bericht auf.
In den letzten Jahresberichten rügte er z. B., daß eine Teilstreitkraft — ich will nicht sagen, welche — die Bestimmungen für private Veröffentlichungen und Vorträge per Erlaß über das Soldatengesetz hinausgehend verschärft habe. Der Bundesminister der Verteidigung sagte 1975 bereits eine Überarbeitung zu; sie solle das Ziel einer einheitlichen Regelung für alle Teilstreitkräfte haben. Am 2. Juni 1976 kündigte er noch die uneingeschränkte Wiederherstellung der erlassenen Regelung an. Dennoch unterblieb die Außerkraftsetzung des weitergehenden Befehls dieser Teilstreitkraft. Daher mußte die vom Wehrbeauftragten bereits einmal ausgesprochene Rüge im letzten Jahresbericht wiederholt werden.
Zwar hat das Verteidigungsministerium in seiner Stellungnahme vom 12. August 1977 festgestellt,



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daß die vom Wehrbeauftragten als notwendig angesehene Vereinheitlichung inzwischen hergestellt worden sei; darüber hinaus aber werde zur Zeit eine für die gesamte Bundeswehr gültige Weisung erarbeitet. Ich glaube, dies ist dringend erforderlich. Sonst wird es weiterhin zu einer Absurdität und Ausartung der Militärbürokratie kommen.
Diese völlig unökonomische und zeitraubende Verfahrensweise und Beschäftigung von viel zu vielen — dazu noch hochbezahlten — Offizieren bis zu Kommandierenden Generalen führt zwangsläufig zu Unerträglichkeiten. Sie vergrämt intelligente und eigenständig denkende Autoren, die solche Spiele nicht mitmachen. Das führt dazu, daß das vorhandene Potential an Intelligenz der Offiziere, die mitzuarbeiten wünschen, in seinen besten Kräften nicht genutzt, sondern zurückgedrängt und teilweise völlig abgeblockt wird.
Insbesondere aber ist hierbei auch darauf hinzuweisen, daß Art. 5 des Grundgesetzes immer mehr außer Sicht gerät. Das Berufen auf Sicherheit ist höchst fragwürdig. Denn Sicherheitsbedenken wurden immer angemeldet, selbst dann, wenn alles vorher bereits in Weiß- oder Jahrbüchern nachzulesen war. Ich stimme daher mit meinem Kollegen Horn völlig überein, der im Ausschuß erklärte, daß es sehr problematisch sei, derart restriktiv vorzugehen und den Soldaten einer permanenten Zensurbehörde gegenüberzustellen. Zwischen soldatischer Tätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit besteht keine Unverträglichkeit. Auch der Soldat muß zum schöpferischen Denken angeregt werden dürfen.
In einem weiteren Fall hatte der Wehrbeauftragte im Jahresbericht 1975 den G 1-Hinweis vom 26. November 1975 angesprochen. Darin stellte er infolge der dort getroffenen Regelung für die Behandlung von Soldaten, die den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, und wegen einiger darin enthaltener Ermessensbegriffe Auslegungsschwierigkeiten bei der Truppe fest. Das Bundesministerium der Verteidigung wurde über den Verteidigungsausschuß und den Wehrbeauftragten aufgefordert, die Auswirkungen des Erlasses zu beobachten und die Truppe durch Klarstellung der Begriffe gegebenenfalls von Zweifelssituationen zu befreien. Die erwünschten Anwendungshilfen oder Auslegungsregeln wurden nicht erlassen. Dies beklagt der Wehrbeauftragte in seinem letzten Bericht. Mit Recht wird hier festgestellt, daß der Bundesminister der Verteidigung den Jahresbericht des Wehrbeauftragten nicht immer mit der ihm zukommenden Ernsthaftigkeit aufgreift und um Abhilfe bemüht bleibt.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : So ist es!)

Der Darstellung der Grundrechte der Soldaten sowie der Grundsätze der Inneren Führung wird im vorliegenden Bericht ausreichend Raum eingeräumt. Wenn auch die Eingaben gegenüber 1975 von 6 439 auf 7 319 im Jahre 1976 und damit um 880 angestiegen sind, spiegelt sich hier eine Gefährdung der Grundsätze der Inneren Führung nicht wider. Es besteht kein Zweifel daran, daß die Grundsätze von der Truppe eingehalten wurden. Man muß hier sogar ausdrücklich davor warnen, das eine oder andere Vorkommnis durch Hochspielen — was gelegentlich zu gerne unternommen wird — zur symptomatischen Bedeutung für die Bundeswehr auszulegen. Der Bericht des Wehrbeauftragten läßt erkennen, daß das innere Gefüge der Bundeswehr im wesentlichen in Ordnung ist.
Sie ist — dies ist von dieser Stelle aus von allen hier vertretenen Parteien immer wieder festgestellt worden — voll in die Gesellschaft integriert. Sie ist also nicht besser, aber auch nicht schlechter als unsere Gesellschaft. Vorkommnisse, die durch die Institution des Wehrbeauftragten und durch seine Kontrollbefugnis an die Öffentlichkeit geraten, sind nicht mehr als negative Vorkommnisse in der Gesellschaft schlechthin. Man sollte diese Einzelfälle nicht überbewerten und sie nicht — gelegentlich kritiklos — der Bundeswehr insgesamt in die Schuhe schieben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die überwältigende Mehrheit der Soldaten der Bundeswehr erfüllen treu und beispielhaft ihre Pflicht. Von dieser Pflichterfüllung darf auch bei dieser Gelegenheit gesprochen werden, wenngleich sich der Jahresbericht logischerweise ausschließlich mit der negativen Seite der 'Bundeswehr beschäftigen muß. Die Soldaten der Bundeswehr geben in der Stille ihres täglichen harten Dienstes Zeugnis von treuer Pflichterfüllung und staatspolitischer Zuverlässigkeit, insbesondere in einer Zeit, in der mehr von Rechten als von Pflichten gesprochen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

An dieser Stelle spreche ich der Bundeswehr im Namen meiner Fraktion unsere Anerkennung und unseren Dank aus.
Der Bericht stellt fest, daß bezüglich der politischen Bildung zwischen theoretischem Anspruch und praktischer Durchführung noch ein beträchtlicher Abstand besteht. Sie soll dem Soldaten Normen und Realitäten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verdeutlichen und Sinn und Notwendigkeit seines Dienstes verständlich machen. Aber eine Fülle von Gegebenheiten und Widrigkeiten erschweren dies.
Zur Erläuterung meiner Feststellung über die Verhaltensweise der Menschen in der Bundeswehr, die Bürger unseres Staates sind, möchte ich hervorheben, daß das, was nachweislich für die gesamte Öffentlichkeit zutrifft, auch in der Bundeswehr der Fall sein muß: das Interesse an politischen Veranstaltungen ist gering. Die These, kämpfen zu können, um nicht kämpfen zu müssen, reicht einfach nicht aus, um das notwendige Verständnis für eine Verteidigungsbereitschaft zu wecken. Die Versäumnisse anderer Teilbereiche der Gesellschaft in der politischen Bildung können nicht durch politische Bildung innerhalb der Bundeswehr in kürzester Zeit nachgeholt werden.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Sie ist einfach überfordert, wenn man von ihr einen „nationalen Nachhilfeunterricht" erwartet. Denn sie hat weder den Auftrag hierzu, 'noch verfügt sie über Mittel und Möglichkeiten.



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Auch gewisse Vorkommnisse der letzten Zeit könnten ein Indiz dafür sein, daß der politische Unterricht in unseren Streitkräften noch zu intensivieren ist. Die Einheitsführer dürfen sich gerade bei der Erteilung des politischen Unterrichts nicht auf Darstellung formaldemokratischer Vorgänge beschränken. Sie müssen durch ihre Meinung und Haltung diesen demokratischen Rechtsstaat und seine Funktionsfähigkeit glaubhaft machen. Daher ist für links- und rechtsextremistische Vorgesetzte in der Bundeswehr kein Platz.

(Beifall)

Wir haben gestern im Verteidigungsausschuß den Bericht des stellvertretenden Generalinspekteurs zu den Vorgängen in München entgegengenommen. Wir haben eine sachliche und, wie ich meine, von hoher Verantwortung getragene Diskussion begonnen und werden sie fortsetzen. Die Tagesbefehle des Generalinspekteurs zu den Vorgängen haben wir begrüßt. Dies war ein Vorgang, der nicht verallgemeinert werden darf. Für mich steht fest, daß politische Bildung allein das Problem nicht lösen wird. Wenn wir der Erziehung in der Bundeswehr und in der Gesellschaft nicht einen anderen Stellenwert zubilligen, wird sich die Bewußtseinsbildung schwertun.
Sosehr sich Führungsstil und Führungsverhalten in den Streitkräften durch Versachlichung und Funktionsbezogenheit auszeichnen und eine Amtsautorität zunehmend der Sachautorität Platz macht, weist der Wehrbeauftragte in seinem Bericht nach, daß Vorgesetzte ihre Position manchmal fehlinterpretieren und Untergebene dies nicht immer zu erkennen vermögen. Wenn militärische Führer auf allen Ebenen ihre Aufgabe optimal erfüllen sollen, muß in ganz besonderem Maße die Kunst der Menschenführung beherrscht werden. Neben einer vorhandenen Begabung kommt es auf die Vermittlung pädagogischen Wissens an. Beide Faktoren treffen besonders auch auf die Unteroffiziere zu, von denen der Wehrbeauftragte sagt: „Gut ausgebildete Unteroffiziere garantieren zu einem maßgebenden Teil den Ausbildungsstand der Soldaten und damit der Effektivität der Streitkräfte."
Der Verteidigungsausschuß und auch dieses Haus sollten sich seiner Anregung anschließen, daß die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung stärker auf die Bewältigung dieser Führungsaufgaben gelegt wird. Es müssen Bemühungen unternommen werden, die Vermittlung pädagogischer, psychologischer und methodischer Lehrinhalte zu verbessern. Dem sollten verstärkt auch die Prüfungsanforderungen entsprechen, damit dem jungen Unteroffizier frühzeitig der Stellenwert dieses Teils seiner künftigen Aufgabe als Vorgesetzter deutlich bewußt wird.
Diesem Problem kommt bei einem Fehl von rund 35 000 Zeitsoldaten im mittleren Führungsbereich besondere Bedeutung zu. In diesem Jahr stellte der Kommandierende General des I. Korps, in dem mehr als 100 000 Soldaten des Heeres dienen, z. B. fest, daß derzeit über 5 000 Stellen für Zeitsoldaten, vornehmlich von Spezialisten und Unteroffizieren, nur mit Wehrpflichtigen besetzt sind. Dieser Zustand

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805001300

Nachdem nunmehr feststeht, daß die befürchtete negative Entwicklung in vollem Ausmaß eingetreten ist, sind die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen für die Bundeswehr eine Existenzfrage, weil die Streitkräfte ohne einen ausreichenden Unteroffiziersbestand nicht ausgebildet und geführt werden können und insbesondere das hochtechnisierte Gerät nicht sachgerecht eingesetzt werden kann. Die mir für die Bundeswehr übertragene politische Verantwortung zwingt mich dazu, erneut auf die baldige Verwirklichung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu drängen.
Soweit das Zitat aus dem Brief des Verteidigungsministers an den Bundeskanzler.
Inzwischen haben sich die Besorgnisse des Ministers voll erfüllt. Daher hatte die CDU/CSU-Fraktion am 21. Juni 1977 ein Besoldungsänderungsgesetz eingebracht. Dieses sieht vor, daß bei Soldaten, die sich für zwei Jahre verpflichten, die Besoldung mit der Ernennung zum Soldaten auf Zeit verbunden ist. Dieser Gesetzentwurf ist am 15. September 1977 von der Koalitionsmehrheit von der Tagesordnung abgesetzt worden. Heute haben wir das endlich auf der Tagesordnung und werden es anschließend sicher noch beraten. Unserer Meinung nach können wir der deutlich vorgetragenen Kritik des Wehrbeauftragten voll zustimmen, der den rapiden Rückgang an kurz dienenden Soldaten auf Zeit bemerkt. Er stellt besorgniserregend fest, daß durch diese Maßnahmen auch das Reservoir verringert wird, aus dem die Soldaten auf Zeit mit einer längeren Verpflichtungszeit gewonnen werden können.
Allerdings wird das ganze Ausmaß der Personalmisere vom Wehrbeauftragten nur unzureichend geschildert. Er stellt zwar fest, daß Ende 1975 noch keine gesicherten Erkenntnisse vorgelegen hätten, wie sich das Haushaltsstrukturgesetz auswirken würde, bestätigt aber gleichzeitig, daß nunmehr die Personalführung erhebliche Personalprobleme zu bewältigen habe.
Inzwischen ist auch der breiten Öffentlichkeit deutlich geworden, daß es offenbar nie ein langfristiges und geordnetes Personalkonzept gegeben hat. Hier wurde im allgemeinen immer nur ein Loch kurzfristig mit dem anderen gestopft. Es wurde eine Politik unter dem Gesichtspunkt „Nach uns die Sintflut" betrieben. Auch heute liegt immer noch kein Konzept auf dem Tisch. Das Bundesministerium der Verteidigung stellt zu den Ausführungen des Wehrbeauftragten lediglich lakonisch fest:
Die in dem Bericht des Wehrbeauftragten gemachten Aussagen über die Personalsituation der Streitkräfte decken sich mit den dem Bundesministerium der Verteidigung vorliegenden Erkenntnissen.



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Wozu aber hat die Konzeptionslosigkeit dieser Personalführung geführt? Über die desolate Lage der Zeitsoldaten und ihre Ursachen sprach ich bereits. Die Lage der Offiziere ist mit dem Stichwort „Beförderungsstau und Verwendungsstau" zu kennzeichnen. Hier wurde in der Vergangenheit mit Augenblicksmaßnahmen reichlich Flickschusterei betrieben. „Ermächtigungsstellen" und „Weißbuchstellen" beseitigten zwar im Augenblick, aber doch nur vorübergehend den derzeit bestehenden Beförderungsstau. Mit diesem Augenblickserfolg wurde das Problem aber nur vor den Verantwortlichen hergeschoben. Die ungünstige Altersstruktur bleibt unverändert bestehen. Obwohl damals schon absehbar war, daß mit den zu erwartenden rückläufigen Zurruhesetzungen erneut Verzögerungen bei der Beförderung von Angehörigen überbesetzter Geburtsjahrgänge entstehen würden, verkaufte man im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes die Maßnahme der Heraufsetzung der besonderen Altersgrenze als einen besonderen Erfolg. In 'der Truppe heißt das „das sozialliberale Pflichtjahr".

(Biehle [CDU/CSU]: „Sozialistenjahr" heißt es auch!)

Ich meine, es ist an der Zeit, endlich den Betroffenen, der Öffentlichkeit und vor allem auch dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages einmal zu sagen, wie diese verfahrene, auf Grund der Planlosigkeit entstandene Lage wirklich gemeistert werden soll. Jedenfalls geht es nicht mehr etwa so wie im Weißbuch 1970, als man erklärte: „Das Beförderungsalter zum Major, das normalerweise bei 32 Jahren liegen sollte, liegt in der Bundeswehr bei 37 Jahren; es muß heruntergesetzt werden." Schöne Worte, aber die Taten fehlen. Mit solchen schneidigen Formulierungen ist die Zukunft nicht zu meistern. Hier muß bald ein klares Konzept vorgelegt werden.
Ähnlich, wenn auch nicht ganz so katastrophal, ist die Lage bei den Unteroffizieren, da die Altersschichtung hier etwas ausgewogener ist. Das vorher angesprochene Personalproblem bezieht sich bei den Unteroffizieren vorwiegend auf die Entwicklung bei der Beförderung zum Hauptfeldwebel. Der Wehrbeauftragte greift wie im vorletzten Bericht wieder einmal das vielbesprochene Thema der Einweisung von 'Hauptfeldwebeln in Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 auf. Meine Fraktion bemüht sich bekanntlich seit vielen Jahren um dieses Problem mit dem Ziel einer Anhebung der A-9-Planstellen um 30 %. Nun ist es endlich gelungen, im Haushalt 1977 eine Anhebung von 10 auf 15 % sicherzustellen. Wir gehen aber davon aus, daß zu einer befriedigenden Lösung die Anhebung von 30 % erforderlich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daher nehmen wir diesen Punkt zum Anlaß, die Bundesregierung erneut aufzufordern, 'dieser Regelung baldmöglichst näherzutreten. Das würde dann auch die Grundlage für die von uns allen wiederholt vorgebrachte Forderung bezüglich der Schaffung eines Spitzendienstgrades für Unteroffiziere bieten. Wie das Bundesministerium der Verteidigung in seiner Stellungnahme darlegt, würde diese strukturelle
Verbesserung die Schaffung des von uns geforderten Spitzendienstgrades ermöglichen. Den rechtlichen Gegebenheiten sowie dem berechtigten Interesse der Gesamtheit aller Unteroffiziere und den militärischen Erfordernissen würde man damit gerecht werden.
Es wird höchste Zeit, daß endlich durch ein Bündel aufeinander abgestimmter und langfristig auch realisierbarer Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Konzeption die benötigte Hilfe eingeleitet wird. Wir sind uns in dieser Richtung einig mit dem Bundeswehrverband, der diese Forderung seit langem stellte. Die komplexen Probleme sind mit Behelfsmaßnahmen wie in der Vergangenheit nicht mehr zu lösen.
Die vom Wehrbeauftragten im Kapitel „Personalanyelegenheiten" aufgenommene Frage der Versetzungshäufigkeit muß mit der von ihm dargestellten Sorge aufgenommen werden. Hierzu muß vorausgeschickt werden, daß die Notwendigkeit personeller Veränderungen anerkannt wird. Dennoch muß Zweifel bei der Feststellung von 35 535 Versetzungsverfügungen für Offiziere und Unteroffiziere erlaubt sein.
Es erhebt sich die Frage, ob es der Personalführung gelungen ist, immer einen vertretbaren Ausgleich zwischen den persönlichen Erwartungen des einzelnen Soldaten und dem Gesamtinteresse der Streitkräfte zu schaffen. Ich weiß zwar, daß vor Durchführung einer Versetzungsverfügung von den hierfür Verantwortlichen Fragen persönlichen Interesses der Soldaten sehr ernst durchdacht und nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Dennoch scheint es mir, daß man sich in diesen Fällen noch mehr den persönlichen Dingen der Betroffenen zuwenden sollte. Diese Aufforderung sollte nicht allein an die betroffenen personalführenden Stellen gehen, sondern vor allem auch an die „Organisatoren". Ich fürchte, daß man sich an diesen Stellen bei der Vorbereitung organisatorischer Maßnahmen nicht immer mit den folgenschweren Konsequenzen auseinandersetzt, die auf dem Rücken der Betroffenen 'ausgetragen werden. Es geht hier nicht um einen Soldaten; dies betrifft ganze Familien, hierbei insbesondere den schulischen Werdegang der Kinder. Sehr häufig beeinträchtigt es auch die berufstätigen Frauen.
`Von keinem Berufsstand in der Bundesrepublik wird eine solche Mobilität verlangt wie von dem Soldaten.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: 'So ist es! — Stahlberg [CDU/CSU] : Genau!)

Dabei wird ihm — dies bezieht sich insbesondere auf die in Truppenverwendung stehenden Soldaten — schon von der Arbeitsleistung her häufig fast Unzumutbares aufgebürdet. Es sind viele Fälle bekannt, bei denen man leider davon ausgehen muß, daß 'sogar dem Fortbestand der Ehe hierdurch ernsthafter Schaden zugefügt wurde. Dem Wehrbeauftragten ist daher voll in seiner Kritik zuzustimmen, daß die Größe der Zahl der Versetzungen im Vergleich zum Personalumfang ,der 'Streitkräfte zu denken Anlaß gibt. Zu dieser Frage kann hoffentlich im



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nächsten Jahresbericht, Herr Wehrbeauftragter, Günstigeres gesagt werden.
Die als Wohnungsfürsorge bezeichnete, praktisch aber als reine Wohnungszuteilung praktizierte Übung ist im Berichtsjahr zu einem Stein des Anstoßes geworden. Im Jahre 1976 waren bereits etwa 10 % aller Bundesbedienstetenwohnungen freigegeben. Wegen nicht mehr zeitgemäßer Ausstattung und ungünstigen Zuschnitts sowie der im Verhältnis dazu überhöhten Mieten für die Soldaten erwies sich eine große Anzahl dieser Wohnungen als unvermietbar. Dies führte dazu, daß sich in vermehrtem Maße in den .Bundeswehrstandorten die Soldaten, die neu hinzukamen, auf dem freien Wohnungsmarkt mit Wohnungen versorgten.
Nach wie vor gibt es bei der Wohnungsfürsorge in der Bundeswehr ihrem System und ihrem Verfahren nach eine große Anzahl von Problemen. Dies bezieht sich vor allem auf Soldaten in den Einsatzverbänden mit größerer Umzugshäufigkeit. Zur Milderung dieser erschwerenden Tatbestände und im Sinne einer echten Fürsorge verweise ich bei dieser Gelegenheit noch einmal auf die in der vergangenen Legislaturperiode von meiner Fraktion an die Bundesregierung gerichtete Kleine Anfrage. Hierin wurde zur Verbesserung dieser Lage im Interesse der Betroffenen vorgeschlagen, dieses besondere Problem einmal grundsätzlich und umfassend untersuchen zu lassen. Es wurde angeregt, eine Kommission einzusetzen, der auch Vertreter der Dienstgradgruppen ausgewählter Standorte und des Bundeswehrverbandes angehören sollten. In der Antwort lehnte die Bundesregierung seinerzeit die Einsetzung einer solchen Kommission ab.

(Stahlberg [CDU/CSU] : Leider!)

Auf diesem Wege aber könnte geprüft werden, ob die Soldaten nicht eine angemessene Wohnungsfürsorge, bei der Umfang, Zweck und Zielrichtung verbindlich festzulegen wären, erhalten könnten. Die in diesem Zusammenhang der Bundesregierung auch vom Bundeswehrverband vorgetragene Anregung, dem Bundesminister der Vereidigung die Zuständigkeit für die Wohnungsfürsorge zu übertragen, sollte nochmals 'aufgegriffen werden. Wir haben uns oft hierüber unterhalten. Auch die Globalanmietung von Bundesdarlehnswohnungen sollte noch einmal
überprüft werden.
Im Rahmen der Fürsorgeangelegenheiten befaßt sich der Wehrbeauftragte auch mit den Wehrpflichtigen. Diesem Personenkreis kommt unsere besondere Aufmerksamkeit zu. Die Wehrpflichtigen fühlen sich in vieler Hinsicht von dem gleichen Staat, der sie in die Pflicht nimmt — ich muß sagen, mit Recht —, vergessen und vernachlässigt. Die bisher trotz unserer Empfehlung und Warnung unterbliebenen Maßnahmen zur Herstellung einer gewissen Wehrgerechtigkeit haben zu Enttäuschung, Ärger, teilweise auch zu Resignation geführt. Es wurden nicht nur keine Maßnahmen eingeleitet; im Gegenteil, in jüngster Zeit wurde durch das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes praktisch die Wehrpflicht abgeschafft.

(Möllemann [FDP] : Na, Na!)

Um so mehr besteht bei den Wehrpflichtigen der Eindruck: sie dienen, und ihre nichteinberufenen Jahrgangskameraden verdienen.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Genauso ist es!)

Der Bundesregierung würde es sehr gut anstehen, alle Maßnahmen zu treffen, um wenigstens im Rahmen der Fürsorgemaßnahmen gewisse Erleichterungen zu schaffen und vor allen Dingen auch materielle Verbesserungen zukommen zu lassen. Wir haben gestern im Verteidigungsausschuß darüber beraten und erfahren, daß sich das Kabinett am 2. November mit der Frage der Wehrsolderhöhung um 1 DM ab Januar beschäftigen wird. Wir haben die Hoffnung, daß es endlich gelingt, jedenfalls einen gewissen materiellen Ausgleich zu schaffen. -
In dem Zusammenhang muß man auch noch die Familienheimfahrten erwähnen. Auch dauber haben wir gestern im Verteidigungsausschuß gesprochen und die Regierung aufgefordert nun auch ein Konzept vorzulegen, wie man diese unzureichend geregelten Fragen der Familienheimfahrten regeln kann. Unser Ziel bleibt es jedenfalls, die Soldaten nicht auf die Straße zu bringen, sondern von ihren Standorten mit der Bundesbahn in ihre Heimatorte fahren zu lassen, um einer Gefährdung im Straßenverkehr vorzubeugen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch hierzu darf ich sagen, daß der Staat, wenn er von den Soldaten, d. h. also hier in besonderem Maße von den Wehrpflichtigen, Dienstwilligkeit und Einsatzbereitschaft erwartet, auch seine Bereitschaft erkennen lassen muß, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht entsprechende Gegenleistungen zu erbringen.
Gleich zu Beginn seines Berichts äußert sich der Wehrbeauftragte zur Frage der Tradition in der Feststellung, daß sich Parlament und Öfentlichkeit im Berichtsjahr vor die Frage gestellt sahen, wie es um die Tradition in den Streitkräften unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates stünde und welche Faktoren die Traditionspflege beeinflussen würden. Am Ende des Berichtsjahres wäre der zugrundeliegende Sachverhalt noch nicht hinreichend deutlich geworden, so daß er sich vorbehalten habe, die Frage der Tradition zu einem späteren Zeitpunkt unter übergreifenden Aspekten zu behandeln.
Das Bundesministerium der Verteidigung äußert sich in seiner Stellungnahme hierzu mit dem Hinweis, daß im Verteidigungsministerium zur Zeit im Rahmen einer Situationsanalyse „Lagefeststellung Innere Führung" auch die Traditionspflege in der Bundeswehr überprüft werde. Das Ergebnis soll voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen. Hier ist abzuwarten, inwieweit der ausführlich gehaltene Traditionserlaß vom 1. Juli 1965 einschneidende Änderung erfahren wird.
Wie man sich auch immer entscheiden wird, es wird kein Weg daran vorbeiführen, daß auch eine 20jährige Geschichte der Bundeswehr, die sicherlich ein gewisses Stück an Tradition beinhaltet, allein nicht genügen wird. Wenn der Horizont der Soldaten nicht verpflichtende Bilder von tapferen Vorbil-



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dern erhält, die zu ihrer Zeit in Not und Leid ein hohes Beispiel gewissenhafter Pflichterfüllung um des sachlichen Auftrags willen gaben, dann wird man sich in der Stunde der Bewährung vergeblich bemühen. Wer kann von einer Armee Treue und Standfestigkeit erwarten, der keine Vergangenheit haben will, sondern fast nur im Augenblick leben will? Was sind da schon 20 Jahre im Raum einer im Geschichtsleben gewachsenen langen Tradition? Liebe zur Vergangenheit hat doch nichts mit reaktionärer Politik zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es kommt doch nicht von ungefähr, daß gerade die Armeen unserer Verbündeten in der geistigen Auseinandersetzung, in der wir allesamt stehen, ihren Überlieferungen großen Wert beimessen. Ist es nicht so, daß sich eine Truppe um so ungezwungener und nicht zuletzt auch schöpferischer dem Fortschritt zuwenden kann, je entschiedener und geistiger sie sich auf verpflichtende Werte der Tradition beruft? Die Bundeswehr braucht nach unserer Meinung unbestreitbar eine Tradition in recht verstandenem Sinne wie jede andere Armee der Welt. Kein Volk, keine Armee kann ohne Geschichte leben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es sei hier an den Reformer Scharnhorst erinnert:

Tradition und Fortschritt sind keine Gegensätze. Sie werden nur von Dogmatikern künstlich dazu gemacht. Beide gehören im Grunde zusammen und ergänzen sich. Der Fortschritt bedarf, um sich nicht zu verlieren, der Tradition als Anknüpfungspunkt, als Grundlage, von wo er innerhalb einer Lebenseinheit wirken und weiterbauen kann. Echte Tradition aber bedarf des fortschrittlichen Geistes, um in ihren Formen lebendig, wandlungs- und anpassungsfähig sein zu können.
Ich bin davon überzeugt, daß auf die hohen Inhalte wie die Treue zum Vaterland als einen wesentlichen Bestandteil der politischen Moral und der Stehkraft eines Volkes auch in der sogenannten modernen Zeit nicht verzichtet werden kann.
Der Wehrbeauftragte wird sich in seinem nächsten Jahresbericht sicherlich mit diesem Thema auf der Grundlage des hoffentlich noch in diesem Jahr vorliegenden Untersuchungsergebnisses des Bundesministeriums der Verteidigung beschäftigen können. Ich wünsche ihm, daß kein weiteres Vorkommnis, das sinnvoller Traditionspflege zuwiderläuft, ihm hierzu Anlaß geben muß.
Zusammenfassend darf ich zum Schluß sagen: Dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern ist Dank zu sagen für die geleistete, vielfach sicherlich sehr schwierige Arbeit. Gleichzeitig ist die Erwartung auszusprechen, daß er sich um Neutralität und Objektivität bemühen und auch der Bedeutung seines Amtes als „Frühwarnsystem" in Zukunft in stärkerem Maße gerecht wird. Wir hoffen auch, daß er die vorgetragenen Anregungen aufgreifen wird. In diesem Sinne wünsche ich ihm eine erfolgreiche Arbeit und sage für meine Fraktion: Wenn er den Wunsch hat, heute hier zu sprechen, sind wir sehr damit einverstanden.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0805001400
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

Erwin Horn (SPD):
Rede ID: ID0805001500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte unmittelbar an das anknüpfen, was der Kollege Ernesti zum Schluß gesagt hat: Auch die Fraktion der SPD wünscht und beantragt, daß der Wehrbeauftragte hier Stellung nimmt.
Der Bericht des Wehrbeauftragten Berkhan weist den erfahrenen Parlamentarier aus. Er ist straff gestaltet und mit einer Anzahl konkreter Anregungen versehen, die dem Parlament als Gesetzgeber und Kontrollinstanz Anleitung zu praktischer Arbeit geben. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten und die Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums wurden im Verteidigungsausschuß eingehend behandelt. Es erübrigt sich deshalb, im Rahmen einer Plenarsitzung noch einmal auf die Details einzugehen. Um so wichtiger erscheint es mir allerdings, in diesem Zusammenhang einige Grundlinien herauszuarbeiten und sichtbar zu machen.
Einzelne Erscheinungen in der Bundeswehr haben in der Öffentlichkeit ein erhebliches Aufsehen erregt, etwa die Affäre um Rudel oder die Vorgänge an der Bundeswehrhochschule in München. Diese Vorgänge sind keineswegs symptomatisch, sondern eher_ atypisch. Dennoch müssen sie mit Sorgfalt untersucht und die Verantwortlichkeiten klar herausgestellt werden. Nazistisches Gedankengut und rassistische Hetze einzelner weniger sind in unseren Garnisonen untragbar.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das sind wir der deutschen Bevölkerung, das sind wir aber auch den Soldaten der Bundeswehr schuldig.
Es besteht kein Anlaß zur Dramatisierung der Vorgänge, aber auch kein Anlaß zu ihrer Verniedlichung. General von Reichert hat dem Verteidigungsausschuß gestern einen vollständigen und präzisen Bericht über die Geschehnisse und die daraus abzuleitenden Konsequenzen erstattet. Für die Fraktion der SPD möchte ich ausdrücklich feststellen, daß wir die Reaktion der politischen und militärischen Führung billigen. Sie ist angemessen und richtig. Eines füge ich dem noch hinzu als ein Abgeordneter, der den Fragen der Inneren Führung immer besonderen Wert und hohe Bedeutung zugemessen hat, weil „der Geist der Bundeswehr mindestens genauso wichtig ist wie ihre Ausrüstung und Organisation", um Fritz Erler zu zitieren. Die Entscheidung der politischen und militärischen Führung wurde unabhängig von Begleittexten gewisser in-und ausländischer Presseerzeugnisse getroffen. Wir lassen es nicht zu, daß bestimmte Leute daraus ein politisches Geschäft machen — ich habe mich stets gegen Formen deutscher Großmannssucht gewendet —, wir lassen uns aber auch nicht den Stempel vom Schreckgespenst des häßlichen Deutschen auf-



Horn
drücken. Wir bereinigen diese Angelegenheit nach den von uns selbst gesetzten Wertmaßstäben. In diesem Sinne danke ich noch einmal der politischen und militärischen Führung und besonders Herrn General von Reichert für die Vorlage des Berichtes und auch für die getroffenen Entscheidungen.

(Beifall bei der SPD und der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch dem Kommentator einer angesehenen deutschen Tageszeitung widersprechen, der unter dem Titel „Die falschen Ratschläge" darauf hinweist, daß diese scheußlichen Zwischenfälle nicht auf einen Mangel an politischer Bildung zurückzuführen seien. Er fährt fort, auch ohne Kenntnisse der NS-Zeit müsse doch jeder Mensch wissen, daß man nicht symbolisch Menschen verbrennen könne, ohne sich der schlimmsten Menschenverachtung, der Billigung von Morden schuldig zu machen. Diese in weiten Kreisen unseres Volkes verbreitete Auffassung bezieht sich auf die scheinbar allseits einsichtigen Werte der einfachen Sittlichkeit, wie sie etwa Friedrich Otto Bollnow beschrieb. Dabei werden die soziale Funktion, der Geist und das Klima, in dem sich solche Begebenheiten vollziehen, völlig übersehen. Die Morde an Erzberger und Rathenau in der Weimarer Republik oder der Mord an Kennedy in einem Südstaat der Vereinigten Staaten sind nicht als Zufallsprodukte krimineller Einzeltäter zu bewerten, sondern sie entstehen in einem geistig-politischen Klima, in einer sozialen Bewußtseinslage, die ein solches Verbrechen begünstigen oder gar hervorrufen. Karl Löwith hat an der Gestalt von Reinhard Heydrich die Schizophrenie einer bestimmten politischen Verhaltensweise sichtbar gemacht: Heydrich — ein Mensch, der wohl mit den bürgerlichen Gesetzen nie in Konflikt gekommen wäre, der an einem Sonntagnachmittag Mozartsonatert hört, eine Katze unter Lebensgefahr vor dem Ertrinken rettet und zur gleichen Stunde das Todesurteil über 5 000 jüdische Mitbürger unterschreibt. Zu Recht hat der deutsche Koordinierungsrat auf seine mehrfachen Warnungen hingewiesen, daß Hitler kein Betriebsunfall war, sondern das Ergebnis einer langen Geschichte.
Gewiß, die politische Bildung in der Bundeswehr vermag dies nicht allein und vor allem nicht ohne die Mitarbeit anderer wichtiger Gesellschaftsbereiche wie Elternhaus und Schule zu leisten. Die Intensivierung des politischen Unterrichts in der Bundeswehr darf nicht nur eine Sache mit Videorekordern und besseren Kassetten für die Wehrpflichtigen sein. Es ist unbestreitbar notwendig, daß der Wehrpflichtige im politischen Unterricht in der Bundeswehr mindestens erfährt, was der Sinn seines Dienstes ist. Darüber hinaus müssen jedoch Zeit- und Berufssoldaten als entscheidende Gruppe der Bundeswehr, weil sie Ausbilder der Soldaten sind und zugleich die Kontinuität der Streitkräfte sichern, in den politischen Unterricht aktiv einbezogen werden. Ich zitiere Fritz Erler: „Der Geist der Bundeswehr ist mindestens so wichtig wie ihre Ausrüstung und ihre Organisation." Wenn dieser Satz zutrifft — und wir Sozialdemokraten sind davon überzeugt —, dann muß der politischen Bildung in der Bundeswehr ein besonderer Stellenwert zugeordnet werden. Dies betrifft auch in ganz besonderem Maße die Studierenden an der Bundeswehrhochschule. Hier ist doch die Gefahr unverkennbar, daß der Fachegoismus über die eigentliche Zielsetzung dieser Hochschule triumphiert. Die Curriculum-Diskussion ist weithin durch eine Diskussion über die Prüfungsordnung und damit über die Studieninhalte ersetzt worden. Das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Anleitstudium ist bisher auf der Strecke geblieben. Die Streitkräfte sind viel aufgeschlossener als manche Verwaltungskörperschaften und Ordinarien, die zum großen Teil egozentrische und fachbezogene Kornpetenzabgrenzungen vornehmen. Es spricht doch für die Streitkräfte, daß sie das Anleitstudium fordern. Sie sind unbefangener und sehen auch das erstrebenswerte Ziel der Ausbildung klarer. Deshalb fordern wir auch das Ministerium auf, dem nachzukommen.
Es gibt zwar keine demokratische Armee, aber eine Armee in der Demokratie — und ich füge hinzu, es gibt auch eine Demokratie in der Armee.
So General a. D. Graf Kielmannsegg. In der Tat verlangt allein die technische Entwicklung neue Einsichten und Verhaltensweisen. Die militärische Hierarchie hat ihre Bedeutung sicher nicht verloren, ist aber zu einer lebendigen Gemeinschaft von Soldaten mit abgestufter, differenzierter Verantwortung und Einsicht geworden. Wir wissen doch, daß die Bedienung komplizierter Waffen und Geräte nicht nur höhere Leistungsfähigkeit erfordert, sondern auch ein höheres Maß an Selbständigkeit und an Verantwortungsbewußtsein des einzelnen, dessen Entscheidungsbereich in dem Maß der an ihn gestellten Aufgaben wächst.
Das konservative Leitbild vom herkömmlichen Troupier ist längst revisionsbedürftig geworden. Wir wissen, daß in hochtechnisierten Bereichen wie bei der Flarak und anderen Truppenteilen ein Soldat durch einen falschen Handgriff den Test für eine ganze Einheit zunichte machen kann, ohne ihm bewußtes Verschulden nachweisen zu können. Dieses Prinzip gilt doch mehr oder minder abgestuft in allen Truppenteilen. Ein Batteriechef erklärte mir kürzlich zutreffend: „Wir sind an einer Grenze angelangt, wo der Befehl allein nicht mehr ausreicht." Das heißt aber: Technische Ausbildung und Erziehung und verantwortungsbewußte Selbstentscheidung bedingen einander immer mehr. Neue Wertkategorien bestimmen den Geist der Soldaten zunehmend. Gehorsam ohne Mitdenken wird zunehmend problematischer. Gehorsam selbst ist auch weiterhin eine unerläßliche Tugend des Soldaten, aber eine Sekundärtugend. Die Technik vergrößert die Verantwortlichkeit und Selbständigkeit des Soldaten. Sie fordert Vertrauen der militärischen Vorgesetzten in die fachlichen Leistungen ihrer Untergebenen. Die Vereinzelung des Soldaten in Kampffunktion oder Unterstützung bei modernen Streitkräften erfordert das Bewußtsein kameradschaftlicher Verbundenheit zu dem anderen in gleicher oder



Horn
ähnlicher Situation. Es erfordert Mitdenken, Mithandeln, Mitentscheiden und Mitverantworten. Ohne Erziehung zu diesen Werten sind moderne Streitkräfte nicht mehr zu führen, werden sie funktionsunfähig.
Was die Frage der Mitbeteiligung, der Mitwirkung und auch der tatsächlichen Mitbestimmung anbetrifft, so ist die Truppenpraxis schon viel weiter gediehen und hat die bestehenden Vorschriften oft schon weit hinter sich gelassen. Ich möchte dem Minister hier keines der vorhandenen Modelle anbieten, aber ein ausgewogener Schritt in diese Richtung sollte noch in dieser Legislaturperiode getan werden. Hier sollten sich die aktiven Demokraten innerhalb und außerhalb der Bundeswehr auch offensiv mit dem Vorwurf der sogenannten weichen Welle auseinandersetzen. General a. D. Graf Baudissin bezeichnete ihn als Mythos, der sich häufig auf eine mangelnde Beziehung zu Freiheit und freiheitlichem Leben gründet. Der Soldat bleibt als Mensch nur dann menschlich verläßlich, wenn ihm Raum für seine Verantwortung zugestanden wird.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir zu Recht davon ausgehen, daß die Bundeswehr ein Spiegelbild unserer Gesellschaft darstellt, dann hat diese Gesellschaft natürlich auch die Aufgabe, die Bundeswehr mitzutragen. Gewiß sind Intensivierung der politischen Bildung, Verbesserungen des Anleitstudiums und stärkere Impulse der Schule für Innere Führung in die Truppe hinein wichtige Elemente, um den Stand der Bundeswehr auf der Höhe der Zeit zu halten. Die Bundeswehr ihrerseits bedarf jedoch der verstärkten Unterstützung durch staatliche Organe und gesellschaftliche Gruppen. Willy Brandt hat als Bundeskanzler mit seinem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder über eine sachgerechte Behandlung der Probleme unserer äußeren Sicherheit im Sozialkundeunterricht ein Zeichen gesetzt. Wir wenden uns entschieden gegen die Diffamierung, Brandt habe das Fach Wehrkunde in die Schulpläne einführen wollen. Wir sind allerdings der Meinung, daß jeder junge Mensch, der nach dem Besuch der Berufsschule oder der allgemeinbildenden Schule vor der Frage steht, Militärdienst oder Zivildienst abzuleisten, auch ein Recht auf möglichst objektive Information und Unterrichtung durch die Schule hat.

(Beifall bei der SPD)

Die Vorlage des Berichtes des Wehrbeauftragten, in dem die Fragen der Inneren Führung im Mittelpunkt stehen, ist für mich Anlaß, auch an die Gewerkschaftsjugend zu appellieren, verstärkt den Dialog mit den Soldaten der Bundeswehr zu führen. Immer wieder kommen Jugendoffiziere und Soldaten, die aufgeschlossen gegenüber der Gewerkschaftsbewegung sind, zu mir und beklagen sich darüber, daß sie bisweilen nicht die von ihnen erwünschte Resonanz finden.
Unsere Kultur hat drei geschichtliche Ströme: das Christentum, den Humanismus und die soziale Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts. Wir Sozialdemokraten bekennen uns zu allen drei Kulturströmen, die unsere nationale und kulturelle Existenz bis heute bestimmen. Wir sind stolz darauf, daß die soziale Arbeiterbewegung, wie sie Gewerkschaften und Sozialdemokratische Partei repräsentieren, in ihrer bisherigen Geschichte noch nie deformiert oder korrumpiert wurde. Das Verhältnis von Arbeiterschaft und Streitkräften hat in Deutschland eine wechselvolle Geschichte. Wenn die Gewerkschaften nicht wollen — und dies können sie nicht wollen —, daß die Bundeswehr in ihrer sozialen Herkunft und in ihrem Bewußtsein einseitig wird, wenn sie eine Schlagseite vermeiden wollen, dann können und dürfen sie nicht abseits stehen; dann müssen sie das kritische und konstruktive Gespräch mit unseren Soldaten der Bundeswehr auch intensiver führen.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen das gemeinsame Erbe bewahren. Dazu bedarf es aber auch allseitiger Anstrengungen, um die gemeinsame Zukunft zu gewinnen.
Außer dem, was Staat und gesellschaftliche Bereiche für die Bundeswehr leisten können, ergeben sich auch noch Möglichkeiten in der Bundeswehr selbst, zu einer neuen Identität zu finden. Warum ist beispielsweise keine Kaserne nach Ulrich Czwalina, Gerhard Gowitzke, Manfred Bahstan, Udo Bartling, Adalbert Fischer, Klaus Hinz, Jost Andreas Sommermeyer, Wilhelm Hermanns oder Klaus-Dieter Schmidt benannt?
Vielleicht kennt heute keiner mehr die von mir genannten Namen. Es waren Soldaten, die bei der Flutkatastrophe 1962 in Hamburg unter Ausübung ihrer .Pflicht bei der Hilfe für andere Menschen ihr Leben gelassen haben.
Wir haben heute noch Kasernen, die nach Leuten benannt sind, die nachweislich heutzutage nach den Regeln des Völkerrechts nicht vor diesem Forum bestehen könnten, die international eher eine Belastung darstellen und unter deren Tun und Handeln sich kein Bundeswehrsoldat mehr etwas vorstellen kann.
Ich möchte mich hier im Namen der SPD-Bundestagsfraktion sehr herzlich bei dem Inspekteur der Luftwaffe, Herrn General Limberg, bedanken, daß er vor wenigen Tagen eine Garnison nach einem Piloten benennen ließ, der beim Absturz seines Flugzeugs sein Leben verlor, um ein bedrohtes Dorf zu retten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Mit ihm können sich unsere Soldaten identifizieren, ebenso wie mit den neun Soldaten der Flutkatastrophe von Hamburg.
Dem Wehrbeauftragten und auch seinen Mitarbeitern herzlichen Dank!
Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion möchte ich sagen: Die Bundeswehr hat im Sinne von Theodor Heuss schon wesentliche Traditionen geschaffen. Ich rede, Herr Kollege Ernesti, als Historiker nicht der Geschichtslosigkeit das Wort, aber der Auswahl von Leitbildern, die uns allen Vorbilder sein können.

(Beifall bei der SPD und der FDP)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0805001600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0805001700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat uns in seinem Bericht für das Jahr 1976 auch diesmal wieder solide, im Detail gewissenhaft und in anschaulichen Beispielen die Lage auf dem Gebiet der Inneren Führung in unserer Bundeswehr dargelegt. Dafür möchte ich ihm im Namen der FDP-Fraktion sehr herzlich danken.
Ich möchte darüber hinaus auch die Aufforderung an ihn aussprechen, zu den Fragen', die an ihn gerichtet wurden und noch gerichtet werden, auch hier gegenüber dem Parlament das Wort zu ergreifen.
Sein Bericht zeigt, daß unsere Bundeswehr im Bereich der Inneren Führung im Vergleich zu den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht hat. Dies gilt vor allem dafür, daß die „verfassungsmäßig geschützten Grundrechte der Soldaten durch Vorgesetzte im wesentlichen beachtet werden". Es gilt auch für die Handhabung der Disziplinargewalt, und es gilt für einige Maßnahmen im Bereich der Fürsorge. Es gilt schließlich für 'die Verbesserung des Rechtsunterrichts in der Truppe. Hieraus ist sicherlich die weithin rückläufige Zahl der unerlaubten Abwesenheiten zu erklären.
Wir begrüßen diese Entwicklung, und ich möchte schon an dieser Stelle für die FDP-Fraktion den Dank 'an die Bundeswehr für ihre Leistungen aussprechen, wie dies die Kollegen aus den beiden anderen Fraktionen auch getan haben.
Bei allen Verbesserungen aber gilt es nach wie vor auf dem Gebiet 'der Inneren Führung noch erhebliche Mängel. Wir haben seit geraumer Zeit immer wieder darauf hingewiesen. Lassen Sie mich einige 'Probleme, vor denen wir stehen, hier aufgreifen.
Da ist im Bericht des Wehrbeauftragten unter dem Abschnitt „Führungsverhalten" eine, wie ich finde, erstaunliche Anregung zu lesen. 'Es heißt dort: „Die Vorgesetzten sollten an die Eigenverantwortlichkeit der Untergebenen nicht zu hohe Anforderungen stellen." So fürsorglich dies gemeint sein mag — wir sehen die Dinge anders. Wir meinen, daß in der Bundeswehr auf allen Führungsebenen eher zu wenig delegiert wird. Wir fürchten, daß dies zu einer Aufweichung der Auftragstaktik führen könnte. Die gekonnte Handhabung der Auftragstaktik hat aber die Leistungen 'deutscher Armeen ganz wesentlich ausgemacht.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Wir meinen, daß hier der Erosion von vornherein Einhalt geboten werden muß.
Allerdings darf Delegation nicht auf ein Abwälzen von Verantwortung hinauslaufen. Dies geschieht aber 'besonders dann, wenn der Vorgesetzte unzureichend für seine Aufgaben ausgebildet ist. Jedermann weiß, daß 'dies beim jungen Unterführer der Fall ist. Er ist meistens als Gruppenführer bzw. Kornmandant eingesetzt. Als solcher ist er ständig mit den von ihm geführten Soldaten, meist Wehrpflichtigen ides gleichen Jahrgangs, auf Tuchfühlung. Oft muß er die Soldaten führen, mit denen gemeinsam er in der Grundausbildung ausgebildet wurde. Das macht seine Aufgabe besonders schwer. Hinzu treten 'die hohen Anforderungen der Technik von Fahrzeugen, Waffen und Geräten.
Der Gruppenführer und Kommandant bedarf daher einer ganz besonderen Ausbildung. Jedem Lehrling gibt man drei Jahre Ausbildungszeit, dem Gruppenführer und Kommandanten in der Bundeswehr nicht einmal ein Jahr. Man verlangt aber von ihm die Kenntnisse und das Können eines hochqualifizierten Gesellen. Es wird uns also nichts anderes übrigbleiben, als die Ausbildung zu intensivieren.
Da die bisher zur Verfügung stehende Ausbildungszeit schon mit Stoff überfrachtet ist, wird man die Ausbildungszeit verlängern müssen. Ein Teil der Ausbildung muß dann eben möglicherweise nach der Beförderung als Weiterbildung erfolgen. So könnte die Beförderung zum Unteroffizier weiterhin nach mindestens einem Jahr oder vielleicht 15 Monaten stattfinden. Damit ginge die Attraktivität der Laufbahn, soweit sie in der Kürze der Beförderungszeit liegt, nicht verloren.
Da die mangelnde Ausbildung und die daraus folgende mangelnde Qualifikation mancher Gruppenführer viele gute Soldaten davon abhält, sich für die Laufbahn des Unteroffiziers zu entscheiden, würde die vorgeschlagene Verbesserung der Ausbildung die Anziehungskraft der Laufbahn des Unteroffiziers wesentlich erhöhen.
Eine weitere positive Folge wäre eine Steigerung der Ausbildungsqualität der Truppe bzw. der Besatzungen, also eine Erhöhung der Kampfkraft und sicherlich auch eine Verbesserung des Betriebsklimas.
Eine Verbesserung des Betriebsklimas auch unter den Wehrpflichtigen scheint uns vor allem wichtig zu sein. Bei den Wehrpflichtigentreffen, an denen wir alle immer wieder teilnehmen, zeigt sich, daß die Wehrpflichtigen eine Vielzahl von Unzulänglichkeiten belastet, die ihnen ihren Einsatz in den 15 Monaten ihres Dienstes noch schwerer erscheinen läßt.
Da sind zunächst die häufigen Klagen über Mängel im Kantinenwesen. Den Wehrbeauftragten haben im letzten Halbjahr vor Abgabe seines Berichts keine kritischen Eingaben zum Warenangebot und zur Preisgestaltung erreicht. Er geht deshalb davon aus — ich zitiere —, „daß die Soldaten zur Zeit zufrieden sind". Mir scheint, alle Soldaten wissen noch gar nicht, daß sie so zufrieden sind. Das gilt jedenfalls für die, mit denen ich sprechen konnte. Wir werden versuchen, in diesem Punkt doch einige Konsequenzen zu ziehen.
Wesentlich scheint mir — wie meinen beiden verehrten Vorrednern auch — das Problem der Familienheimfahrten zu sein, mit dem sich vor allem die Soldaten herumschlagen müssen, die heimatfern verwandt werden und deren Stand- und Heimatorte ohne Bahnanschlüsse sind.

(Damm [CDU/CSU]: Das sind sehr viele!)




Möllemann
Diesen Soldaten hilft ihre Freifahrkarte für die Bundesbahn gar nichts. Denn sie sind gezwungen, ihren Wagen zu benutzen, es sei denn, sie wollten das ganze Wochenende auf der Bundesbahn verbringen. Hier muß etwas getan werden, was über den begrüßenswerten Vorschlag des Wehrbeauftragten hinausgeht, solchen Soldaten, die in einer Entfernung von über 300 km vom Standort wohnen, einen gestaffelten Zuschuß zu geben.
Nachdrücklich unterstützen wir auch den Vorschlag des Wehrbeauftragten, in dem er sich für Fürsorgefahrten in die Standorte ausspricht, die keine oder ungünstige Bahnanschlüsse haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Haben wir gestern alles vorgeschlagen!)

Wir fügen dem hinzu, daß wir es für dringend geboten halten, heimatfern verwandten Soldaten einen entsprechend längeren Wochenendurlaub zu geben. Hier sind derzeit die Regelungen von Kompanie zu Kompanie innerhalb des gleichen Bataillons noch verschieden. Dies führt zu Ungerechtigkeiten, die nur durch einheitliche Regelungen beseitigt werden können.

(Würzbach [CDU/CSU] : Auftragstaktik!)

Ein Großteil der wehrpflichtigen Soldaten befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Wir begrüßen daher die geplante Erhöhung des Wehrsolds, die der hier im Parlament von allen Fraktionen erhobenen Forderung entspricht. Wir begrüßen auch die vorgesehenen Aktionen zur Erhöhung des Weihnachts- und des Entlassungsgeldes, und wir werden uns bei den parlamentarischen Beratungen um weitere Verbesserungen bemühen.
Sicher muß man — ich nehme an, darauf zielte Ihr Zuruf vorhin — immer den Haushalt im Auge behalten, wenn man Vorschläge zur finanziellen Besserstellung der Wehrpflichtigen macht.

(Damm [CDU/CSU] : Das alles haben wir gestern besprochen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Natürlich! — Das haben wir ja gestern gesagt!)

Aber man sollte auch im Blick behalten, daß die Wehrpflichtigen die einzige Gruppe in unserer Gesellschaft sind, deren Angehörigen man einen schweren Dienst aufträgt, ohne ihn nach den heute üblichen Kriterien zu entlohnen. Wohlgemerkt, wir fordern kein Gehalt, das dem des Zeit- oder Berufssoldaten entspricht, aber der Wehrpflichtige sollte seine Grundbedürfnisse finanzieren können.

(Zustimmung bei der FDP — Damm [CDU/ CSU] : Gebt ihm erst einmal die eine Mark mehr! Das schafft ihr ja auch nicht!)

— Herr Kollege Damm, Sie rufen mir zu, wir sollten erst einmal die eine Mark mehr geben. Sie werden sehen, daß der Wehrpflichtige ab 1. Januar diese eine Mark mehr erhält.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD — Damm [CDU/CSU] : Wird auch höchste Zeit!)

In den letzten Sätzen war jetzt ausführlich von den Schwierigkeiten der Wehrpflichtigen die Rede.

(Zurufe von der CDU/CSU) Ja, daß Sie als Oppositionelle sagen, wenn Sie dran gewesen wären, ginge es den Wehrpflichtigen bestens, ist uns klar; wenn Sie dran wären, ginge es ja allen Leuten bestens.


(Demonstrativer Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Nicht bestens, aber besser!)

— Ja, ja, Sie haben nur noch nicht erklären können, wie Sie das finanzieren.

(Zustimmung bei der FDP und bei der SPD)

Das Schlimme ist, im letzten Jahr haben Sie den Haushalt, mit dem das, was jetzt gemacht wird, finanziert werden sollte, abgelehnt.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Es geht aber nicht nur um die Verbesserung der Leistungen für die Wehrpflichtigen, sondern natürlich auch um die Verbesserung der Leistungen für diejenigen Soldaten, die Zeit- oder Berufssoldaten sind. Mein Kollege Ludewig hat hier in der letzten Debatte dargelegt, welche Verbesserungen wir im Bereich der Wohnungsfürsorge, des Beförderungsstaus, der Versetzungshäufigkeit und der Überstunden anstreben; ich darf an diese Ausführungen meines Kollegen erinnern.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu einigen Fragen bezüglich des Ausbildungsbereichs der Bundeswehr.
Die FDP-Fraktion hat die wissenschaftliche Ausbildung für die Offiziere der Bundeswehr von Beginn an unterstützt, wenn wir auch — das will ich hier offen bemerken — die Entscheidung für isolierte Bundeswehrhochschulen aus bildungspolitischen Gründen nicht gutheißen konnten. Die Ereignisse an der Hochschule der Bundeswehr in München und das Verhalten der betreffenden Offiziere haben uns u. a. gezeigt, daß sowohl die unzureichende Integration als auch die mangelnde politische Bildung mit großer Wahrscheinlichkeit auch Ursachen für diese beklemmende Aktion menschlicher Intoleranz und politischer Unreife waren.

(Damm [CDU/CSU] : Das kann man nun wirklich nicht belegen!)

Aber, meine Damen und Herren, nicht allein die Studenten tragen die Schuld an diesem Fehlverhalten, das nicht hingenommen werden kann und dessen Sanktionierung wir tragen. Eine weitere Ursache ist mit Sicherheit die Tatsache, daß das Anleitstudium noch immer nicht verwirklicht ist,

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

jenes einst so gefeierte Kernstück der Ausbildungs-
und Bildungsreform in den Streitkräften. Wir erwarten deshalb nicht die Klärung der Vorfälle, sondern auch eine Untersuchung ihrer Ursachen. Nur dann, wenn die offensichtlichen Mängel der Bildungsreform aufgedeckt werden, kann man die Probleme mit den bestehenden Studienschwierigkeiten — der Studiendauer, dem Leistungsdruck der studierenden Offiziere und dem Grundkonflikt zwischen der akademischen Freiheit und dem Status eines soldati-



Möllemann
schen Studierenden — einer politischen Lösung näherbringen.
Wir Liberalen sind der Auffassung, daß schon die lange geforderte Öffnung der Hochschulen der Bundeswehr für die Aufnahme ziviler Studenten bei dem Prozeß nur hilfreich sein und die leider mindestens in Ansätzen bereits entstandene Ghetto-Situation der Hochschulen teilweise wieder überwinden könnte. Dabei dürfen wir auch der Frage nicht ausweichen, wie wir den bestehenden Soldatenstatus den akademischen Erfordernissen eines Hochschulstudiums besser anpassen können, um den studierenden Offizieren das Spannungsverhältnis zwischen Soldat und Student etwas zu erleichtern.
Wir sind weiter der Auffassung, daß das heute an den Hochschulen der Bundeswehr praktizierte Maß an Mitwirkung durch die studierenden Offiziere ausgeweitet und schrittweise auch an der Führungsakademie der Bundeswehr verwirklicht werden muß. Eine angemessene Mitwirkung des Konsiliums an den Entscheidungen der Führungsakademie ist aus liberaler Sicht unerläßlich.
Weiterhin würden wir es begrüßen, wenn der Grundlehrgang mehr als bisher dem geforderten Förderungscharakter als dem praktizierten Prüfungscharakter entsprechen könnte. Eine Aufteilung der dort gelehrten Fächer in Pflichtfächer, alternative Wahlfächer und Neigungsfächer könnte diese von uns unterstützte Entwicklung positiv unterstreichen.
Diese Erwägungen führen zwangsläufig zu den Überlegungen betreffend Innere Führung und politische Bildung. Ich stehe nicht an, hier zu sagen, daß dazu der Kollege Horn in sehr prägnanter und mich überzeugender Form dargelegt hat, wo Mängel sind und wo man Verbesserungen praktizieren sollte. Wir haben dies ja in den vergangenen Tagen der Diskussion in diesem Parlament aufgegriffen. Auch Sie, Herr Kollege Ernesti, haben, wie ich fand, einige unterstützenswerte Hinweise gegeben. Daher ist es nicht notwendig, daß ich dieses Problemfeld nochmals aufrolle.
Ich möchte mich aber klar noch einmal dafür aussprechen, daß es nunmehr darauf ankommt, das Konzept der Inneren Führung nicht nur mit Ankündigungen bei Jubiläumsveranstaltungen, sondern in der Praxis fortzuschreiben. Die Bundeswehr allein kann dies nicht schaffen. Sie bedarf dabei der Hilfe aller politisch tragenden Kräfte in Staat und Gesellschaft, und sie bedarf ganz besonders der Hilfe und Unterstützung des Wehrbeauftragten.
Ich möchte abschließend das Thema Tradition kurz ansprechen. Ich sage bewußt „Tradition" und nicht „Tradition in der Bundeswehr". Denn die Bundeswehr ist ein Teil dieser Gesellschaft. Man sollte deshalb nicht zu hurtig an die Aufzählung der Werte, Personen, Symbole und Ereignisse aus der Geschichte herangehen, an die eine spezielle Bundeswehrtradition anknüpfen sollte. Dies wird überhaupt erst dann möglich sein, wenn das Problem der Tradition in der Bundeswehr einmal ideengeschichtlich, ideologisch und truppenorganisatorisch aufgearbeitet ist.
Ich will hier in der Frage der Tradition deswegen keine Trennung zwischen der Bundeswehr und unserer Gesellschaft vornehmen, eben weil die Bundeswehr integrierter Bestandteil der Gesellschaft sein soll und ist. Sie sollte deshalb auch in dieser Frage nicht gesondert betrachtet werden.
Ich möchte hier wiederholen, was wir bereits nach Bekanntwerden der Münchner Vorfälle gesagt haben. Das Verhalten der betroffenen Leutnante an der Bundeswehrhochschule München-Neubiberg ist nicht typisch für das Denken und Handeln der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere in den Streitkräften. Dennoch oder gerade deshalb ist es eindeutig zu verurteilen und mit den notwendigen Konsequenzen zu ahnden.
Ich sage aufs neue, was ich gestern im Verteidigungsausschuß dazu gesagt habe. Es kann dabei sogar eine Diskrepanz zwischen dem, was man subjektiv für den einzelnen Betroffenen als Maßregelung für angemessen hält, und dem geben, was aus übergeordneten Gesichtspunkten des Ansehens der Bundeswehr als notwendig erscheint. Ich fand die Ausführungen, die der Präsident des Deutschen Bundestages, Professor Carstens, vor der 10. Hauptversammlung des Bundeswehrverbands zu diesem Thema gemacht hat, beispielhaft und möchte sie hier nachdrücklich unterstützen.
Dennoch: Die Münchner Vorfälle wären wahrscheinlich nicht geschehen, wenn es in unserer Gesellschaft und in der Bundeswehr um den theoretischen und den praktischen Teil der politischen Bildung besser bestellt wäre. Würde den jungen Menschen in Familie, Schule und Bundeswehr mehr über die Werte und Personen gesagt, die zur Entwicklung unserer heute im Grundgesetz festgelegten Wertvorstellungen und Werte beigetragen haben, würden die jungen Menschen in den Schulen und Betrieben, aber gerade auch in der Bundeswehr mehr in die Mitwirkung einbezogen, würden sie noch mehr Recht und Gerechtigkeit erleben als bisher und würden sie angemessen über die herausragende Bedeutung des Friedens in unserer Zeit und über die Unmenschlichkeit des NS-Staats unterrichtet, dann würde die Tradition, die wir allein fördern wollen, nicht nur gelehrt, sondern auch erlebt und gelebt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Denn gültig dürfen für uns nur die Traditionen sein, die uns als Motivation, als Orientierungs- und Verhaltenshilfen bei der Bewahrung und Förderung von Recht und Freiheit und Solidarität und nicht zuletzt auch von Frieden helfen können.
Für die Gesellschaft und die Bundeswehr als einen Teil von ihr gilt, daß bei allen zugegebenen Mängeln diese Werte und Wertvorstellungen mehr als jemals zuvor in der Geschichte jetzt hier verwirklicht werden. Damit ist schon eine Tradition geschaffen worden, die bewußt zu machen, zu entwickeln und weiterzugeben unsere Aufgabe ist. Diese Tradition ermöglicht uns auch Kontinuität in einer demokratischen Zukunft.
Es kommt nun darauf an, diese Erkenntnis in die Tat umzusetzen. Die Kultusminister der Länder,



Möllemann
ganz egal, welcher Couleur — ob meiner, Ihrer oder der SPD — sie angehören mögen, sind aufgerufen, die politische Bildung, den Geschichtsunterricht und dabei die geistige Auseinandersetzung mit unserer Geschichte im Guten wie im Schlechten und mit unseren Traditionen entschlossen zu fördern. Ich sage erneut: Das Bundesministerium der Verteidigung sollte eine Sonderkommission einsetzen, die auf der Grundlage der bereits in Durchführung befindlichen Bestandsaufnahme so schnell wie möglich alle geeigneten Schritte zur Verbesserung von Innerer Führung und politischer Bildung tun muß. Diese Aufgabe sollte von einer Kommission, die sich aus Vertretern des Ministeriums und des Beirats für Innere Führung zusammensetzen könnte, geleistet werden.
Meine Damen und Herren, der Bericht des Wehrbeauftragten ist eine Aufforderung, die von ihm und von uns in der Diskussion dargelegten Schwächen in der Bundeswehr zu beheben. Wir üben hier nicht Kriktik um der Kritik willen, sondern um die Qualität der von uns gewollten und unterstützten Streitkräfte noch weiter zu verbessern. Wir möchten dazu beitragen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0805001800
Die Fraktion der CDU/ CSU und die Fraktion der SPD haben den Antrag gestellt, dem Wehrbeauftragten das Wort zu erteilen.
Ich erteile dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemäß § 116 c unserer Geschäftsordnung das Wort.
Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich bedanke mich, daß Sie mir Gelegenheit geben, in dieser Debatte das Wort zu nehmen, und begrüße ausdrücklich die Empfehlung des Verteidigungsausschusses, die Bundesregierung zu bitten, nicht nur den Jahresbericht des Wehrbeauftragten und die dazu gefertigte Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung der Truppe zugänglich zu machen, sondern auch die Ergebnisse der Beratungen des Deutschen Bundestages. Hierbei möchte ich ausdrücklich hervorheben: Beratungsergebnisse des Verteidigungsausschusses und der heutigen Plenarsitzung. Ich halte dies hinsichtlich der Ausgewogenheit und der Vollständigkeit der Unterrichtung der Truppe für unerläßlich.
Der Wehrbeauftragte vermag damit zugleich seine Chance zu wahren, seiner Seite der Meinungswaage angemessenes Gewicht zu geben. Denn die andere Waagschale drückt mit der umfänglichen Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung mächtig herunter. In der Truppe und bei Abgeordneten, Herr Abgeordneter Ernesti, darf aber bei wichtigen Sachfragen, die von dem Bundesminister der Verteidigung und mir mehr oder weniger kontrovers gewertet werden, nicht etwa der Eindruck entstehen, in der Sache sei der Wehrbeauftragte in seiner Replik nicht hinreichend deutlich geworden oder er hätte die Auseinandersetzung ganz gescheut. Er sei die Stimme seines Herrn, habe ich von Ihnen vernommen. Mein Herr ist der Deutsche Bundestag. Und ich erhebe die Stimme auch für Sie, Herr Abgeordneter Ernesti.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich bin dankbar, daß Sie mir zugestanden haben, daß ich die Stimme meines Herrn bin.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Das so zu "hören ist ja auch ganz nett!)

Lassen Sie mich ein paar Ergänzungen zu den Ausführungen der Abgeordneten machen, die hier gesprochen haben.
Ich beziehe mich auf das Grundrecht der Würde des Menschen. Ich habe in meinem Bericht dargelegt, daß die zulässigen Grenzen im Umgangston zwischen Vorgesetzten und Untergebenen auch innerhalb einer Männergesellschaft mit ihren spezifischen Besonderheiten nicht überschritten werden dürfen. Ich führte dazu aus, daß dies auf jeden Fall dann eingetreten ist, wenn einzelne Soldaten durch Vorgesetzte zum Gespött ihrer Kameraden gemacht werden. Der Bundesminister der Verteidigung teilt zwar im Grunde genommen meine Auffassung, vertritt in seiner Stellungnahme jedoch die Ansicht, daß bei den meisten der von mir erwähnten Verstöße keine Anhaltspunkte dafür bestünden, daß die Vorgesetzten die Menschenwürde der Untergebenen bewußt verletzen wollten. Obwohl es sicher nicht in der Absicht des Bundesministers der Verteidigung liegt, die in meinem Jahresbericht geschilderten Fälle zu verharmlosen, kann ich nicht ausschließen, daß seine Ausführungen mißdeutet werden.
Ein etwas rauherer Umgangston im Truppenalltag kann zuweilen zwar angemessen und angebracht sein — das wird von mir nicht bestritten —, aber entscheidend für die Frage, ob das Maß des Zulässigen überschritten wird, sind nicht die Erwartungen und Wünsche der Mehrheit oder einzelner Soldaten, sondern allgemeingültige Maßstäbe, hier insbesondere Würde und Ehre des einzelnen Soldaten. Eine scherzhafte oder gar lächerliche Bemerkung auf Kosten eines einzelnen Soldaten ist immer unzulässig, wenn sie geeignet ist, den Angesprochenen oder Betroffenen in seiner Ehre zu verletzen oder gar lächerlich zu machen. Ob seine Kameraden eine solche Bemerkung als Scherz verstehen, ist nicht entscheidend. Zwar ist bei der Würdigung eines solchen Sachverhaltes zu berücksichtigen, ob der Vorgesetzte den Untergebenen in seiner Ehre verletzen wollte oder nur gedankenlos handelte. Rechtfertigen können solche Umstände ein unzulässiges Verhalten jedoch nicht. Die von vielen Vorgesetzten häufig vertretene Rechtsauffassung, eine Beleidigung liege nicht vor, weil der Vorgesetzte keine Beleidigungsabsicht gehabt habe, ist falsch. Eine Beleidigungsabsicht ist zur Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich.
Herr Abgeordneter Ernesti, Sie haben über den Abschnitt betreffend die privaten Veröffentlichungen gesprochen. Ich kann mich sehr kurz fassen und will das nur ergänzen, weil ich Ihrer Ausführungen inhaltlich voll beitrete. Der Bundesminister der Verteidigung legt in seiner Stellungnahme dazu noch



Wehrbeauftragter Berkhahn
dar, daß die als notwendig angesehene Vereinheitlichung inzwischen hergestellt worden sei. Diese besteht darin, daß die von mir mehrfach für verfassungsrechtlich bedenklich gewertete Regelung gleichlautend für alle Teilstreitkräfte wirksam wurde.
Ich möchte noch einmal die Bedenklichkeit gegenüber der Verfassung darlegen und dafür das unterstreichen, was der Verteidigungsausschuß in seiner 70. Sitzung am 2. Juni 1976 beschlossen hat. Dort hieß es:
Der Auffassung des Wehrbeauftragten, daß auch in beschreibenden Artikeln eine Meinungsäußerung regelmäßig nicht vermeidbar ist und außerdem die unterschiedliche Behandlung der Teilstreitkräfte in der Frage privater Veröffentlichungen beseitigt werden solle, schlossen sich der Ausschuß und auch das Bundesministerium der Verteidigung, das eine Änderung durch Zurückgreifen auf die bereits im Jahre 1962 erlassene Regelung versprach, an.
Soweit das Protokoll des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags. Mir ist es daher unverständlich, weshalb die Weisung einer Teilstreitkraft nicht aufgehoben, sondern im Gegenteil der Inhalt dieser Weisung auf die gesamte Bundeswehr ausgedehnt wurde. Es bereitet mir Schwierigkeiten, zu begreifen, daß der Bundesminister der Verteidigung Zusagen seines Staatssekretärs gegenüber dem Verteidigungsausschuß und gegenüber dem Wehrbeauftragten als einer Instanz des Parlaments nicht einhält und eine auch vom Verteidigungsausschuß für bedenklich gehaltene Regelung auf die gesamte Bundeswehr überträgt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Herr Abgeordneter Möllemann, Sie haben sich über das Führungsverhalten von Vorgesetzten geäußert. Ich darf hinzufügen: Ich hatte unter dieser Überschrift in meinem Bericht ausgeführt, daß Vorgesetzte ihre Position gegenüber Untergebenen gelegentlich fehlinterpretieren und ihre Untergebenen dies nicht immer zu erkennen vermögen. Ich hatte ferner Beispiele dafür angeführt, wie leicht ein Vorgesetzter in Gefahr gerät, seine Dienststellung unbewußt gegenüber Untergebenen auszuspielen, weil er dessen Entschlußfreiheit und dessen Bereitschaft zum gesetzmäßigen Handeln überschätzt. Das hat nichts mit Delegation zu tun — diesem Irrtum ist auch der Bundesminister der Verteidigung unterlegen —; wenn Sie die Beispiele lesen, werden Sie merken, daß ich etwas ganz anderes meine. Jedenfalls liegen die Ausführungen des Bundesministers der Verteidigung in seiner Stellungnahme zu meinen Feststellungen weitgehend neben der Sache. Es heißt dort, der Vorgesetzte müsse Aufgaben und die damit verbundenen Teilverantwortungen delegieren - Sie haben sich hier ähnlich geäußert —, um so die Voraussetzung für Mitwirkung, Mitverantwortung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit der Delegation von Verantwortung wird durch meine Ausführungen in keiner Weise angezweifelt oder gar in Frage gestellt. Vielmehr habe ich zum Ausdruck gebracht, daß Vorgesetzte allzu leicht dazu neigen, ihren Untergebenen die Mit- oder Teilverantwortung für eigenes unkorrektes Verhalten anzulasten. Ich habe deutlich gemacht, daß einzelne Vorgesetzte zu mißbilligende Erwartungen oder Wünsche an ihre Untergebenen herantragen. Die Untergebenen wiederum glauben, sie nicht zurückweisen zu können, weil sie dadurch negative Auswirkungen auf ihr Verhältnis zum Vorgesetzten befürchten. Das und nicht die Frage der Delegation war hier das Problem. Ein vorbildlicher, ein fürsorglicher Vorgesetzter mutet seinen Untergebenen ein pflichtwidriges Verhalten überhaupt gar nicht erst zu und bringt sie so nicht in den Konflikt, sich zwischen pflichtgemäßem Handeln und willfährigem Erfüllen unkorrekter Wünsche des Vorgesetzten entscheiden zu müssen.
Lassen Sie mich auch auf die Frage der Mitbeteiligung, die in Ihrem Beitrag eine Rolle gespielt hat, eingehen. Ich hatte zu dieser Frage in meinem Bericht dargelegt, daß sich zur Zeit der Personalratswahlen im Mai 1976 mehrere Mannschaftsdienstgrade, vornehmlich aus Depots und Werften der Luftwaffenversorgungsregimenter, bei mir beklagt haben, sie würden bei der Wahl von Soldatenvertretern zum Personalrat benachteiligt und wären daher im Personalrat nicht angemessen vertreten. Ich hatte ferner festgestellt, daß die derzeitige Rechtslage in militärischen Dienststellen mit quasi-zivilem Dienstbetrieb, in denen nach § 35 des Soldatengesetzes Soldatenvertreter zum Personalrat zu wählen sind, zu unbefriedigenden und als ungerecht empfundenen Ergebnissen geführt hat, wenn dort eine größere Zahl von Wehrpflichtigen oder kurzdienenden Zeitsoldaten eingesetzt ist — häufig mehr als die Hälfte der dort Beschäftigten —, und diese infolge der Gesetzeslage keine Möglichkeit haben, auf die Dauer der gesamten Amtszeit im Personalrat vertreten zu sein. Maximal sind sie neun Monate im Personalrat, dann ist ihre Dienstzeit zu Ende.
Ich hatte daher angeregt, die §§ 35 und 35 a des Soldatengesetzes dahin gehend zu ändern, daß auch in Dienststellen, in denen Soldatenvertreter nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz gewählt werden, die dort eingesetzten Mannschaften Vertrauensmänner nach dem Vertrauensmännerwahlgesetz wählen. In seiner Stellungnahme dazu führt der Bundesminister der Verteidigung aus, daß ein solcher Vorschlag Nachteile für die Mannschaften bringen würde. Dem vermag ich nicht zu folgen. Die Soldatenvertretung im Personalrat durch die Berufs- und die längerdienenden Zeitsoldaten bleibt bestehen. Die Mannschaften können ihre Interessen meines Erachtens sowohl durch ihre Vertrauensmänner als auch durch die Soldatenvertreter, die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz die Interessen aller in der Dienststelle tätigen Personen zu vertreten haben, wahrnehmen lassen. In der Sache würde dadurch keine Ausweitung der Beteiligungsrechte eintreten. Ich begrüße es, daß der Verteidigungsausschuß meine Anregung unterstützt hat. Zur Unterstreichung meines Vorschlags führe ich grundsätzlich folgendes aus.
Erstens. Es entspricht nicht dem Sinn und dem Zweck des Bundespersonalvertretungsgesetzes und



Wehrbeauftragter Berkhahn
des Vertrauensmännerwahlgesetzes, wenn nahezu eine ganze Laufbahngruppe praktisch vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen wird. Dies gibt es im zivilen Bereich nirgends; jedenfalls ist mir nichts bekanntgeworden. Betroffen sind also die Mannschaften, meines Erachtens die Schwächsten in der Kette der Laufbahngruppen, die dort vertreten werden sollen. Sie bilden teilweise — ich führte das aus — sogar die Mehrheit der Dienststellenangehörigen.
Zweitens. Aus der Wehrbeschwerdeordnung —§ 10 — , der Wehrdisziplinarordnung — § 28 — und dem Soldatengesetz — § 35 a — ist der Grundsatz zu entnehmen, daß die Anhörungsrechte des Vertrauensmannes in Angelegenheiten nach der Wehrdisziplinarordnung und Wehrbeschwerdeordnung grundsätzlich von einem Angehörigen der Laufbahngruppe des Beschwerdeführers bzw. des beschuldigten Soldaten wahrgenommen werden sollen. Nur für den Ausnahmefall, daß ein Angehöriger der Laufbahngruppe nicht vorhanden ist, nimmt diese Befugnis das Vorstandsmitglied der Soldatenvertretung wahr. Die derzeitige Regelung bewirkt jedoch, daß in Dienststellen, in denen Soldatenvertreter gewählt werden, die vorgesehene Ausnahme zur Regel wird. In einem Grenzfall führt das zu dem eigenartigen Ergebnis, daß in einem Disziplinarvorgang das Vorstandsmitglied der Gruppe Soldaten, beispielsweise ein Offizier, der eventuell sogar noch Vorgesetzter des zu disziplinierenden Soldaten ist und zudem dessen Dienstvergehen festgestellt hat, nach der Wehrdisziplinarordnung auch noch zur Person und zur Sache gehört wird. Das ist ein Verfahren, das mit rechtsstaatlichen Praktiken nicht das Geringste zu tun hat. — Herr Präsident, Sie entschuldigen bitte die harte Kritik am Gesetzgeber.
Drittens. Der Gesetzgeber wollte durch § 35 a des Soldatengesetzes, der die Wahl von Soldatenvertretern zum Personalrat statt der Wahl von Vertrauensmännern regelt, die Beteiligungsrechte aller Soldaten, auch der Mannschaften, erweitern. Durch die derzeitige Rechtslage werden die Rechte der Mannschaften jedoch nicht erweitert, sonderen eingeschränkt, weitgehend sogar aufgehoben.
Viertens. Lassen Sie mich schließlich auf einen psychologischen Aspekt dieser Frage eingehen. Wenn die Laufbahngruppe der Mannschaften nicht Vertreter aus ihren Reihen in die Soldatenvertretung wählen und entsenden kann, wird ihr Interesse, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen, gering werden. Sie dürften sich dann auch kaum davon überzeugen lassen, daß ihre speziellen Belange durch Angehörige höherer Dienstgradgruppen ebenso gut zu vertreten wären wie durch Dienstgradgleiche. Dabei spielt meines Erachtens eine entscheidende Rolle, daß der Abstand zwischen den Laufbahngruppen der Mannschaften einerseits und denen der Unteroffiziere und Offiziere andererseits im militärischen Bereich wegen der umfassenden Vorgesetzteneigenschaften größer ist als im zivilen Bereich. Zudem weiß der wählende Wehrpflichtige, daß seine Stimmabgabe nicht von vornherein die Repräsentanz seiner Laufbahngruppe für die Dauer der Amtszeit der Personalvertretung sicherstellt.
Dies scheint mir ein bedenklicher Einbruch in die einer freien Wahl innewohnenden Grundprinzipien zu sein.
Aus all diesen Gründen vermag ich nicht recht einzusehen, warum sich der Bundesminister der Verteidigung gegen eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen wendet. Von den betroffenen Dienststellen des nachgeordneten Bereichs wurde mein Vorschlag im übrigen begrüßt.
Die fortgeschrittene Zeit, Herr Abgeordneter Möllemann, erlaubt es mir nicht, auf alle Bemerkungen einzugehen und meine Meinung vorzutragen. Aber der Herr Abgeordnete Ernesti wird sicher erwarten, daß ich auf ein paar seiner Bemerkungen eingehe.
Sie haben in Ihren Ausführungen zweimal, wenn ich es richtig verfolgt habe, die Vokabel „Frühwarnsystem" eingeführt. Hierzu muß ich Sie 'darauf aufmerksam machen, daß der Gesetzgeber die Rechte des Wehrbeauftragten eingegrenzt hat. Nach § 2 Abs. 2 des Wehrbeauftragtengesetzes kann ich mich nämlich vorbeugend überhaupt nur dann äußern, wenn der vorgegebene Sachverhalt auf eine Verletzung 'der Grundrechte der Soldaten oder auf eine Verletzung 'der Grundsätze der Inneren Führung schließen läßt. Ansonsten habe ich nicht das Recht, mich zu äußern.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: Das ist ja schon was!)

Ich werde mich bemühen, Herr Abgeordneter Ernesti, die Neutralität meines Amtes zu erhalten. Ich will zugeben, daß wir alle Menschen und mit menschlichen Schwächen belastet sind. Vielleicht erheben Sie ein paar Vorwürfe nicht ganz ohne Grund. Dennoch darf ich hier sagen: Selbstverständlich werde ich mit Offenheit, aber eben, wie es 'dieses Amt verlangt, in gebührendem Ton dazu Stellung nehmen. Der streitbare Ton einer Parlamentsdebatte ist mir verwehrt. Herr Abgeordneter Ernesti, verstehen Sie bitte, wenn ich sage: er ist mir leider verwehrt.

(Heiterkeit)

Ansonsten wüßte ich mich hier besser meiner Haut zu wehren. Ich habe mich des Tones zu bedienen, der im Umgang zwischen Behörden auch in kontroversen Angelegenheiten nicht 'nur üblich, sondern auch angemessen und ratsam ist.
Es war gottlob nicht das Bundesverfassungsgericht, Herr Abgeordneter Ernesti, sondern es war der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in München, 'der die Entscheidung gefällt hat, die Sie mir hier vorhalten. Aber wenn ich jetzt doch einmal aus der Schule plaudere und Ihnen meinen Führungsstil klarlege, dann werden Sie merken, daß das praktizierte Innere Führung ist.
Ich habe bei der Redaktionsbesprechung meinen Referenten — sie waren alle anwesend — erklärt, daß ich befangen sei, da ich mit einem anderen Amt betraut an der Sache beteiligt war. Ich habe gesagt: Ich werde bei diesem Punkt der Tagesordnung die Redaktionssitzung verlassen; was Sie entscheiden und was Sie beschließen, wird von mir vorbehaltlos gedeckt. Daher fühle ich mich hier verpflichtet,



Wehrbeauftragter Berkhahn
Herr Abgeordneter Ernesti, zu sagen: Ich halte den Bericht auch in diesem Punkt für richtig. Meine Beamten haben gut gehandelt, und ich stehe nicht mir vor ihnen, ich stehe hinter und neben ihnen.

(Damm [CDU/CSU]: Das ist ja Rundumverteidigung! —Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich unterstreiche, daß es strittig sein kann, ob man das hätte aufnehmen sollen oder nicht. Aber ich bin gerne bereit, Sie darüber informieren zu lassen, wie die Sache gelaufen ist.
Sie wissen ganz genau, daß die Entlassung zweier Generale von mir nicht behandelt werden konnte, weil die Sache erstens noch gerichtsanhängig war — und auch noch ist — und zweitens der Verteidigungsausschuß zu erkennen gegeben hatte, daß man diese Frage infolge der Erkrankung des Ministers erst im Januar oder Februar 1977, glaube ich, behandeln könne. Das ist der Sachverhalt. Daher konnte ich mich dazu im Jahresbericht 1976 auch nicht äußern.
Ich bin gern bereit, Ihnen in einer anderen Frage die Akten offenzulegen und Ihnen in Rede und Antwort zur Verfügung zu stehen. Ich gebe nicht deshalb nach, weil einer „linientreu" ist. Was ist denn das? Hoffentlich ist jeder Soldat linientreu und erfüllt seine Pflicht, die ihm kraft Gesetzes vorgeschrieben ist. Ich bin gerne bereit, Ihnen das alles zu zeigen. Hier bin ich daran gehindert, weil ich aus Akten, die sich mit Personalien beschäftigen, zitieren müßte, und dafür ist hier nicht der geeignete Ort.
Eine letzte Bemerkung, und damit will ich abschließen. Es ist richtig, daß ich von Zeit zu Zeit Sitzungen der SPD-Fraktion besucht habe, und ich bitte dafür auch um Verständnis. Nur dort kann ich einen politischen Bericht des Bundeskanzlers oder eines verantwortlichen Ministers entgegennehmen. Ein Wehrbeauftragter, der sich in einem freien, fast unpolitischen Raum nur den Fragen der Inneren Führung und der Grundrechte zuwenden würde, wäre sehr bald isoliert. Ich würde auch, Herr Abgeordneter Ernesti, der Bitte oder der Aufforderung folgen, in Ihrer Fraktion bei einem Bericht zuzuhören, jeden Tag. Sie wissen ganz genau, daß ich beispielsweise den Parteitag der CDU besucht habe. Und jetzt verzeihen Sie mir eine Polemik: Ich wollte auch zu einer bestimmten Tagung gehen. Ersparen Sie es mir, hier eine gewisse Peinlichkeit vortragen zu müssen, wie die Enladung und Ausladung erfolgte. Ich habe Rücksicht genommen auf die Belange einer großen demokratischen Partei, die in diesem Hause einen erheblichen Anteil hat.
Was ich eben über SPD und CDU gesagt habe, Herr Abgeordneter Möllemann, würde selbstverständlich auch für die FDP Geltung haben. Ich werde auf Ihrem Parteitag in Kiel dabei sein und werde mich informieren, ob es Dinge gibt, die für das Amt des Wehrbeauftragten interessant sein können.
Lassen wir diesen Streit, Herr Abgeordneter Ernesti! Ich kann nicht ausschließen, daß ich vielleicht Fehler gemacht habe. Wer wäre ohne Tadel?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


(Beifall)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0805001900
Entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Mittagspause um zehn bis zwölf Minuten gekürzt werden, damit wir diese Debatte im Zusammenhang abschließen können. Ich darf daher bitten, sich in diese Zeitordnung einzupassen.
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Bülow. — Sie werden sich große Sympathien erwerben, wenn Sie Ihre Redezeit vielleicht sogar noch verkürzen.

Dr. Andreas von Bülow (SPD):
Rede ID: ID0805002000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir des Drucks hinter und vor mir durchaus bewußt und werde deshalb unter Auslassung einer ganzen Reihe von sehr wichtigen Themen hier nur noch einige Dinge anfügen.
Der Bundesminister der Verteidigung dankt dem Wehrbeauftragten für seine hilfreiche Kritik, die nicht nur in dem jährlichen Bericht ihren Niederschlag findet, sondern auch in fast täglichen Aktionen. Diese Hilfe ist für uns deshalb wichtig, weil wir so rechtzeitig Konfliktpotentiale erkennen können, die allein auf dem hierarchischen Weg oft nicht nach oben kommen würden.
Herr Kollege Ernesti, dieser Bericht wird durchaus ernst genommen, was natürlich nicht heißt, daß jede Kritik akzeptiert werden muß. Dieses Schicksal teilt der Bericht des Wehrbeauftragten mit dem Bericht des Bundesrechnungshofes. Im Verteidigungsausschuß und im anderen Fall im Rechnungsprüfungsausschuß wird sehr genau darüber debattiert, was davon akzeptiert werden muß, was bleibt und was nicht. Die Beispiele, die Sie für das Gegenteil genannt haben, Herr Ernesti, sind für mich nicht überzeugend.
Der G-1-Hinweis von 1975, den Sie angezogen haben, über die Behandlung von Soldaten, denen das Dienen an der Waffe eine unzumutbare Härte bringen würde, zieht deshalb nicht, weil wir im Jahr 1976 400 Fälle gehabt haben, die ohne jede Problematik gelöst werden konnten. In diesen Fällen sind die Pfarrer, Sanitätsoffiziere, Rechtsberater, Vertrauensmänner hinzugezogen worden, und die Problematik ist ohne Rest aufgelöst worden. Jetzt ist diese Regelung, die Gegenstand des Erlasses gewesen war, sogar in das Gesetz hineingenommen worden, so daß wir keinen Anlaß haben können, noch einen Erlaß zu fertigen. Die Auslegung dieses Gesetzes wird nun der Praxis und der Überprüfung durch die Gerichte überlassen.
Der zweite Punkt, den Sie genannt haben, betraf die Veröffentlichungsrichtlinien. Es ist richtig, wir haben die etwas schärfere Linie einer Teilstreitkraft auf alle Teilstreitkräfte erstreckt. Insofern ist eine



Parl. Staatssekretär Dr. von Bülow
einheitliche Lösung gefunden worden. Diese einheitliche Lösung soll auch auf die übrigen Bereiche des Bundesverteidigungsministeriums und seiner nachgeordneten Behörden erstreckt werden.
Der Hintergrund hierfür ist, daß etwa bei einem großen Industriekonzern wie BASF oder Hoechst kein Mensch auf die Idee käme, seinen Angehörigen ohne jede Kontrolle zu erlauben, über Patente, Gebrauchsmuster, Verfahren in der Öfentlichkeit zu schreiben. Da muß es auch im Interesse des Soldaten, der an die Öffentlichkeit geht, eine Regelung geben, muß ein Verfahren eingerichtet werden, das es ermöglicht, die Interessen des Dienstherrn, die Interessen der Bundeswehr, die Interessen der Allgemeinheit gegen die Interessen des einzelnen an einer ungehinderten Veröffentlichungspraxis abzuwägen. Das hat nichts damit zu tun, daß natürlich jeder in einem wissenschaftlichen Streit über Strategie seine Äußerungen machen kann. Aber gerade im technischen Bereich wird es außerordentlich sensibel. Da brauchen wir Verfahren, die natürlich zu einer Einschränkung der Grundrechte führen, jedoch fair durchgeführt werden und auch im Interesse der Beteiligten sind.
Ich kann mich nicht daran erinnern, daß wir darüber unter den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses kontrovers diskutiert haben. Das ist angesprochen worden, die Regierung hat ihre Meinung vertreten, und es ist kein Widerspruch von seiten der Parlamentarier gekommen. Wenn das unsererseits ein Irrtum sein sollte, bin ich gerne bereif, diese Frage bei der nächsten Diskussion über den Wehrbeauftragtenbericht — ich nehme an, daß das ein Dauerbrenner bleiben wird — erneut aufzugreifen und dann intensiv zu diskutieren.
Nun zur Frage Verwendungs- und Beförderungsstau. Herr Kollege Ernesti, das Problem liegt ja sehr, sehr tief, historisch auch sehr lange zurück. Wenn Sie sagen, es gebe keine Konzepte zur Regelung des Problems, so werden wir sie in den nächsten Monaten sicher überraschen, sofern wir vom Kabinett grünes Licht bekommen werden.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist es!)

Das ist die entscheidende Frage. Aber bevor mit Steinen geworfen wird, möchte ich Sie daran erinnern, daß die Probleme, die wir jetzt lösen müssen, die Folge von Fehlentscheidungen früherer Verteidigungsminister sind.

(Damm [CDU/CSU]: Ihrer eigenen!)

Wir müssen das Problem, das darin besteht, daß man zehn Jahre lang zu wenige Soldaten auf Zeit bekommen und dafür Berufssoldaten mit der Folge genommen hat, daß wir in diesen Jahrgängen jetzt im Verhältnis viel zu viele Berufssoldaten haben und zu wenige Zeitsoldaten — diese Jahrgänge sind ja teilweise um 300 % stärker mit Berufssoldaten besetzt, als das nach der ursprünglichen, vernünftigen Planung vorgesehen war —, jetzt einer sehr, sehr kritischen Öffentlichkeit unterbreiten, um endlich zu einer Lösung zu kommen, die zu Ihrer Zeit nicht erreicht worden ist. Das Problem steht an, muß gelöst werden, aus der Sicht des Verteidigungsmini-
sters bis spätestens zum Jahr 1979/80; denn dann wird es ganz drängend.
Zur Versetzungshäufigkeit: Das ist ein sehr ernstes Problem. Die Frauen der Soldaten, die jetzt in viel stärkerem Umfang berufstätig sind, damit sehr viel stärker integriert sind, in den verschiedenen Standorten sehr viel stärker Wurzeln schlagen, die Kinder — all diese Probleme sehen wir. Aber auch da Zahlen von früher und von heute: Vor 1969 hatten wir im Durchschnitt 60 000 Versetzungen pro Jahr; wir haben heute 35 000. Wir möchten diese Zahl natürlich gerne unterschreiten. Ob wir das erreichen werden, ist zweifelhaft, zumal dann, wenn es zur Reorganisation der Wehrstruktur kommen sollte. Dann wird es natürlich eine Phase häufigerer Versetzungen geben, so daß die an sich gemeinsam getragenen Bemühungen, diese Zahl zu senken, wohl nicht so schnell Erfolg haben werden.
Die Wehrgerechtigkeit: Ich kann die Ergebnisse der Adorno-Kommission nicht unterbreiten. Aber die Adorno-Kommission hat doch wohl mit Zustimmung aller hier im Parlament vertretenen Parteien festgestellt, daß das Problem, in welcher Richtung man es auch angeht, nahezu unlösbar ist;

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

ob es rechtliche oder steuerrechtliche Möglichkeiten usw. sind.

(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Steuerrechtliche Schwierigkeiten gibt es, aber nicht die anderen!)

— Auf jeden Fall: Leichte, praktizierbare, durchsetzbare Verfahren sind von der Adorno-Kommission nur in Ansätzen vorgewiesen worden.
Heimatferne Einberufungen: Ein leidiges Thema. Bei uns laufen Studien. Wir wollen noch einmal überlegen, ob man nicht zu einer stärkeren Bündelung der Wehrdienstströme entlang der großen Transportstrecken kommen kann. Vielleicht ist es möglich, da noch einiges zu tun. Auch im Bereich der Familienheimfahrten wird zu überlegen sein, ob man nicht bei einer stärkeren Bündelung dazu kommen kann, statt der bisherigen Lösungen an den Wochenenden Militärzüge einzusetzen. Es ist völlig klar, daß der Wehrpflichtige, der heimatfern eingesetzt ist und zudem noch in der Provinz wohnt und einen schweren Zugang zu den Hauptstrecken der Bundesbahn hat, natürlich nicht auf die Bundesbahn zurückgreift, sondern sich einen alten Pkw kauft und sich zusammen mit vier Kameraden dort hineinsetzt. Wir haben ja erschreckende Unfallzahlen. Wir wollen versuchen, das zu verbessern. Aber auch da können Wunder nicht erwartet werden.
Ich muß es mir versagen, auf politische Bildung, Menschenführung, Anleitstudium, Tradition einzugehen. Diese Themen bedürfen einer eigenen Debatte, einer sehr ausführlichen Debatte. Wir wollen uns davor nicht drücken und uns dagegen nicht sträuben; aber ich kann nicht mehr in den mir zugestandenen weiteren drei Minuten darauf eingehen. Die im Jahresbericht in dankenswerter Deutlichkeit genannten Probleme aus dem Aufgabenbereich des Wehrbeauftragten werden durch das Bundesministe-



Parl. Staatssekretär Dr. von Billow
rium sorgfältig beobachtet und weiter verfolgt. Die Zusammenarbeit aller Teile und Dienststellen der Bundeswehr mit dem Amt des Wehrbeauftragten ist gut. Die Empfehlungen im Jahresbericht werden sorgfältig geprüft. Der Bericht selbst wird an die Truppe verteilt werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0805002100
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/968. Der Ausschuß empfiehlt unter Nr. 1 und Nr. 2, den Jahresbericht 1976 des Wehrbeauftragten zur Kenntnis zu nehmen und dem Wehrbeauftragten für seine Arbeit im Berichtsjahr zu danken. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? — Wer enthält sich? — Einstimmig so entschieden.

(Beifall bei der SPD)

Der Ausschuß empfiehlt weiter auf Drucksache 8/968 unter Nr. 3 die Annahme einer Entschließung. Wer der Entschließung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer ist dagegen?
Enthaltungen? — Es ist einstimmig angenommen.
Ich vertage die Sitzung auf 14 Uhr. Dann wird die Fragestunde beginnen.

(Unterbrechung von 13.12 bis 14.00 Uhr)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805002200
Wir fahren in den Beratungen fort.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/1015 —
Wir behandeln zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Dr. Langner auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zinsgewinn der deutschen Banken durch die Laufzeiten von Überweisungen, und reichen diese Gewinne aus, um die entsprechenden Kosten der Kontoführung zu decken?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0805002300
Herr Kollege, die Höhe der Zinsgewinne, die Kreditinstitute während der Laufzeit von Überweisungen ziehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Wie sie wissen, unterliegt die Kosten- und Ertragskalkulation der Kreditinstitute keiner staatlichen Aufsicht oder Kontrolle. Aus diesem Grunde ist es mir auch nicht möglich, Ihre Frage zu beantworten, ob die Kosten der Kontoführung durch die Zinsgewinne gedeckt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805002400
Bitte, Herr Abgeordneter, eine Zusatzfrage.

Dr. Manfred Langner (CDU):
Rede ID: ID0805002500
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, können Sie vielleicht Auskunft darüber geben, welcher Teil von Laufzeiten von Überweisungen zwischen Lastbuchung und Gutschrift auf den Verrechnungsverkehr der Deutschen Bundesbank entfällt und ob auch hier beachtliche Zinsgewinne anfallen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist so, daß wir nicht den Auftrag und auch nicht die Vollmacht haben, die Laufzeiten zu beobachten, es sei denn, der Staat wäre bei Überweisungen oder bei Geldern, die er empfängt, unmittelbar tangiert; dann werden wir sicher darauf achten. Weil uns der Auftrag und die Vollmacht fehlen, fehlen uns auch die Instrumente, so daß ich Ihre Frage zumindest nicht so beantworten kann, wie Sie es sich vielleicht wünschen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805002600
Bitte, Herr Abgeordneter, eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Manfred Langner (CDU):
Rede ID: ID0805002700
Wären Sie — dies einmal akzeptiert — bereit, dieser Frage nachzugehen und dabei auch einmal zu prüfen, ob trotz der Einrichtung sogenannter Datenclearingstellen der Deutschen Bundesbank zwischen der Abwicklung bei der Bundesbank und diesen Datenclearingstellen bisweilen ein Tag Wertstellung verstreicht und dadurch erhebliche Zinsgewinne anfallen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin gerne dazu bereit, diesen Dingen nachzugehen, wie ich dem Hohen Hause überhaupt gerne mitteile, daß in Einzelfällen, in denen Betroffene den Eindruck haben, daß die Zeitspannen des Überweisungsvorgangs zu lang sind, durchaus das zuständige Bundesamt eingeschaltet werden kann. Sollten Ihnen Einzelfälle geläufig sein, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich darüber unterrichteten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805002800
Ich rufe die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Bayerische Finanzministerium Spendenorganisationen wie dem „Wirtschaftsbeirat der Union", der „Gesellschaft zur Förderung der sozialen Marktwirtschaft e. V." und dem „Schutzverband des Erwerbstätigen Eigentums e. V." Steuerfreiheit zuerkannt hat, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls eine derartige Auslegung von Steuergesetzen des Bundes angesichts der Tatsache, daß es sich hierbei nicht um ordnungsgemäße Berufsverbände, sondern eindeutig um finanzielle Hilfsorganisationen einer politischen Partei handelt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Spöri, bei den von der Körperschaftsteuer befreiten Berufsverbänden handelt es sich um Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Personen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsene ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Geschäftszweiges wahrnehmen. Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann ich mich jedoch nicht dazu äußern,



Parl. Staatssekretär Haehser
ob die von Ihnen aufgeführten Organisationen die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und von der Finanzverwaltung des Freistaates Bayern als steuerfreie Berufsverbände anerkannt worden sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805002900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0805003000
Herr Staatssekretär, hat sich die Bundesregierung — unabhängig von dem von mir angesprochenen Einzelsachverhalt — in diesem Zusammenhang mit den übrigen 21 problematischen Punkten, die der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des Gebarens des bayerischen Finanzministeriums hervorgehoben hat, befaßt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Es ist so, Herr Kollege Dr. Spöri, daß hier keine Beziehung zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bundesregierung, sondern eine Beziehung zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bayerischen Staatsregierung besteht. Es wäre also eher Sache des Bayerischen Landtags oder von Einrichtungen des Bayerischen Landtags, sich gegebenenfalls mit diesen Dingen zu beschäftigen.
Ich mache Ihnen aber das Angebot, daß ich sowohl Ihre Fragen als auch die Antworten der Bundesregierung auf Ihre Fragen dem Bundesrechnungshof zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls zur Beachtung übersende.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805003100
Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805003200
Herr Staatssekretär, ist es vor dem Hintergrund der Tatsache, daß es bei den betrachteten Vorgängen schließlich um die Ausführung von Bundesgesetzen geht, nicht richtig, daß die Beobachtung dieser Vorgänge der Bundesregierung wichtig sein müßte, und wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Tatsache, daß der Bundesrechnungshof von der Prüfung dieser Vorgänge vom bayerischen Finanzministerium ausgeschlossen worden ist?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bayerischen Staatsregierung — ich sage das mit den nötigen Vorbehalten, weil ich ja weder von der einen noch von der anderen Instanz eine Vollmacht habe, mich zu äußern —finden bezüglich des zuletzt geäußerten Sachverhalts Gespräche statt, von denen .mir angedeutet wurde — hier wieder der Vorbehalt —, daß gewisse Erfolgsaussichten bestehen, was die zukünftige Zusammenarbeit angeht.
Nun aber zu Ihrer Frage. Sie zielt ja darauf ab, ob es steuerrechtlich zulässig ist, Hilfsorganisationen politischer Parteien Steuerfreiheit zu gewähren. Ich vermute, daß ich mit dieser Annahme richtig liege.
Hier gilt meine Antwort, daß dies nicht zulässig ist. Genau das zu überprüfen ist nun Sache des Bundesrechnungshofs. Die Überprüfung findet statt. Die
Bundesregierung ist neugierig genug, um den Rechnungshof zu bitten, sie vom Ergebnis seiner Überprüfungen zu informieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805003300
Zusatzfrage, Herr Kollege Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0805003400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung dann bereit, in 'die Überprüfung auch .das Spendenverhalten einer hessischen Bank gegenüber anderen politischen Organisationen im Zusammenhang mit einer möglichen Steuerpflicht einzubeziehen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich hätte gern mit einem alten Pfadfindergruß geantwortet: Allzeit bereit, Herr Kollege.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805003500
Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Curdt auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Transportunternehmer in Italien zwar theoretisch und unter erschwerten Voraussetzungen eine Mehrwertsteuererstattung für die von ihnen in Italien in Anspruch genommenen Warenlieferungen und Dienstleistungen erhalten können, daß diese Erstattungsmöglichkeit aber praktisch nidit zur Auszahlung führt, weil die von der Finanzverwaltung freigegebenen Erstattungsbeträge auf Grund einer Verfügung des italienischen Devisenamtes vom 24. Mai 1977 nicht ausgezahlt, sondern nur für Zwecke verwendet werden dürfen, die bei deutschen Transportunternehmen in der Regel nicht anfallen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Curdt und Frau Präsident, vielleicht darf ich wegen des engen Sachzusammenhangs die Fragen 56 und 57 zusammen beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805003600
Dann rufe ich auch die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Curdt auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die genannten Praktiken mit Artikel 17 Abs. 2 b der 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vom 17. Mai 1977 und auch mit dem Geist der Römischen Verträge nicht vereinbar sind, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um die italienische Regierung zu veranlassen, diese die Wettbewerbsbedingungen der Transportwirtschaft verzerrenden Vorschriften abzuändern?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Die von Ihnen, Herr Kollege Curdt, geschilderten Schwierigkeiten für deutsche Transportunternehmen auf Grund der Verfügung des italienischen Devisenamts vom 24. Mai 1977 sind der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Verfügung weder mit Art. 11 Abs. 1 Buchst a) der 2. Richtlinie noch mit Art. 17 Abs. 3 Buchst. b) der 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vereinbar.
Zwischen den beteiligten Bundesministerien haben Beratungen über das weitere Vorgehen der Bundesregierung stattgefunden, die gestern abgeschlossen worden sind. Die zwei wichtigsten Ergebnisse dieser Beratungen will ich Ihnen gern nennen:
1. Es soll eine Einschaltung der EG-Kommission vorgenommen werden.
2. Es ist an eine Note an das italienische Außenministerium gedacht.
Sie werden verstehen, daß ich Ihnen nicht alle Ergebnisse der Beratungen hier mitteile, nicht zuletzt im Hinblick darauf, daß ich den Erfolg der



Parl. Staatssekretär Haehser
Mittel, die wir einzusetzen gedenken, nicht in Frage stellen oder beeinträchtigt sehen möchte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805003700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Curdt.

Lothar Curdt (SPD):
Rede ID: ID0805003800
Herr Staatssekretär, sehen Sie sich heute, nachdem erst gestern — wofür ich Verständnis habe — diese Besprechungen geendet haben, die einen vorläufigen Charakter hatten, trotzdem in der Lage, mir die Frage zu beantworten, welchen Zeitraum Sie sich für eine befriedigende — um nicht zu sagen: abschließende — Regelung dieses Vorgangs vorgenommen haben?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Ihnen ist, da Sie sich ja intensiv mit der Angelegenheit befaßt haben — das geht aus Ihren Fragen hervor —, sicher bekannt, daß sich die Bundesregierung schon einmal vor drei Jahren, 1974, genötigt sah, zu intervenieren. Dies hatte damals einen Erfolg. Allerdings sind in der Zwischenzeit neue Schwierigkeiten hinzugetreten. Bitte legen Sie mich nicht —. Sie wollen es auch nicht — auf ein Datum fest, sondern lassen Sie sich von mir sagen, daß es selbstverständlich im Interesse der Bundesregierung liegt, wenn die Regelung, die wir anstreben, so bald wie nur irgend möglich vorgenommen wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805003900
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Hansen wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 59 des Herrn Augeordneten Wimmer (Mönchengladbach) auf:
Kann die Bundesregierung die Gründe für die Absicht der Bundesvermögensverwaltung angeben, nach denen ohne Absprache mit den betroffenen Gemeinden, z. B. der Stadt Mönchengladbach, die auf gemeindeeigenen Grundstücken errichteten bundeseigenen Schutzbauten in die alleinige Zuständigkeit der betroffenen Gemeinden mit allen sich daraus ergebenden Unterhaltungsverpflichtungen durch eine einseitige Besitzaufgabeerklärung der Bundesvermögensverwaltung übergehen sollen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wimmer, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs — Urteil vom 28. Mai 1971 — und des Bundesverwaltungsgerichts — Urteil vom 30. November 1973 — handelt es sich bei den vom Deutschen Reich auf fremden Grundstücken errichteten Schutzbauwerken grundsätzlich nicht um Eigentum des Bundes, sondern um Eigentum der Grundstückseigentümer.
Die Absicht der Bundesvermögensverwaltung, die Verwaltung der auf gemeindeeigenen Grundstücken errichteten und somit gemeindeeigenen ehemaligen Schutzbauwerke durch den Bund zu beenden, ist die notwendige Konsequenz dieser höchstrichterlichen Entscheidungen.
Die Bundesvermögensverwaltung war im Besitz der ehemaligen Schutzbauwerke, weil sie mit anderen Beteiligten zunächst der — wie sich nunmehr ergeben hat — unzutreffenden Rechtsauffassung war, diese seien Eigentum des Bundes. Sie ist nach
Klarstellung der Rechtslage weder befugt noch interessiert, weiterhin fremdes Eigentum zu verwalten.
Die demzufolge 1974 eingeleiteten Maßnahmen der Bundesvermögensverwaltung sind inzwischen weitgehend abgeschlossen. Die Bundesvermögensverwaltung hat sich auch in dem von Ihnen zitierten Fall intensiv darum bemüht, die Übergabe der Verwaltung der gemeindeeigenen ehemaligen Schutzbauwerke im Einvernehmen mit den Eigentümern vorzunehmen. Das ist nicht in jedem Falle geglückt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805004000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wimmer.

Willy Wimmer (CDU):
Rede ID: ID0805004100
Herr Staatssekretär, können Sie Aufschluß darüber geben, wie sich die Bundesregierung bzw. die Bundesvermögensverwaltung im Falle von privaten Grundstückseigentümern verhält? Ist diese Absprache auch da vorgenommen worden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Es ist interessant, Herr Kollege Wimmer, daß die Urteile, die ich zitierte, nicht etwa von der Bundesregierung veranlaßt worden sind. Würde es diese Urteile nicht geben, dann wäre die Bundesregierung immer noch der Meinung, die Aufbauten seien ihr Eigentum. Aber die Urteile gibt es. Sie sind ausgerechnet von privaten Eigentümern erwirkt worden, so daß Sie sich auf Grund dieser Mitteilung die Frage, die Sie gestellt haben, beantworten können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805004200
Zweite Zusatzfrage.

Willy Wimmer (CDU):
Rede ID: ID0805004300
Herr Staatssekretär, können Sie weiterhin darüber Aufschluß geben, wie die planungsrechtlichen Zuständigkeiten für diese Schutzbauten in Zukunft geregelt werden sollen? Werden die Gemeinden in eigener Kompetenz über Grund und Boden hier verfügen können, ohne daß die Bundesvermögensverwaltung bezüglich des Bau- und Planungsrechtes Einspruch einlegen oder Bedenken vortragen könnte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Es wird sicher darauf ankommen, welche Verwendung man in Zukunft für das eine oder andere Bauwerk haben wird.
Herr Kollege Wimmer, ich möchte Ihre Frage jetzt nicht aus dem Handgelenk beantworten. Sie haben Anspruch auf gründliche Information. Ich sage Ihnen eine schriftliche Information zu.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805004400
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Wimmer auf:
Kann die Bundesregierung angeben, mit welchen jährlichen Unterhaltungskosten die Gemeinden für diese Schutzbauten rechnen müssen, und ist diese Absicht der Bundesvermögensverwaltung mit dem Bundesministerium des Innern insoweit abgestimmt, als dadurch Überlegungen zur Zivilverteidigung betroffen sind?
Bitte schön.



Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wimmer, der bauliche Zustand der ehemaligen Schutzbauwerke ist sehr verschieden. Im übrigen hängen die Art und Weise und der Umfang der anfallenden baulichen Unterhaltungen von den Absichten des jeweiligen Verfügungsbefugten ab. Hier wird das Problem angerissen, das wir vorhin angedeutet haben. Die Bundesregierung ist deshalb nicht in der Lage, anzugeben, mit welchen jährlichen Unterhaltungskosten künftig gerechnet werden muß.
Sie weist auch bei dieser Gelegenheit noch einmal auf folgendes hin: An baulicher Unterhaltung werden, soweit keine Absicht zur Nutzung der ehemaligen Schutzbauwerke besteht, wenn überhaupt, in absehbarer Zeit im wesentlichen nur Kosten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht anfallen. Von diesen Kosten wird der Bund die zur Abwendung von Gefahren nach § 19 Abs. 2 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes erforderlichen Aufwendungen nach wie vor tragen. Sobald die ehemaligen Schutzbauwerke für Zivilschutzzwecke instandgesetzt worden sind, werden sämtliche zur baulichen Unterhaltung der Bauwerke notwendigen Zweckausgaben vom Bund getragen werden.
Bei den Maßnahmen der Bundesvermögensverwaltung handelt es sich um rein zivilrechtliche Maßnahmen zur Bereinigung von Liegenschaftsangelegenheiten. Gleichwohl sind die grundlegenden Entscheidungen in vollem Umfange mit dem Bundesministerium des Innern abgestimmt worden. Angesichts dessen, daß die zivilrechtlichen und die zivilschutzmäßigen Aspekte hier ohne jede sachliche Berührung nebeneinanderstehen, ist im übrigen nicht ersichtlich, daß durch die Maßnahmen der Bundesvermögensverwaltung Überlegungen zur Zivilverteidigung getroffen werden könnten.

(Wimmer [Mönchengladbach] [CDU/CSU] : Danke schön, keine Zusatzfrage!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805004500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0805004600
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung, wie zugesagt, noch im Laufe dieses Jahres die Konzeption über die zivile Verteidigung und damit auch über die Schutzbauten vorlegen können?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Davon, Herr Kollege Möller, werden Sie ausgehen können. Die Arbeiten an diesen Berichten sind im Gange.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805004700
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe jetzt Frage 61 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Ist die Bundesregierung noch der Überzeugung, daß die finanzielle Lage der Gemeinden keinen Anlaß zur Besorgnis gebe, die Finanzausstattung der Gemeinden keiner Besserung bedürfe und daß es lediglich zu den Eigenschaften der Kommunalpolitiker gehöre, über die Finanznot der Gemeinden zu klagen und Forderungen zur Verbesserung zu erheben, wie sich Staatssekretär Karl Haehser nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung äußerte?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Niegel, die Bundesregierung veröffentlicht in periodischen Abständen Berichte über die finanzielle Entwicklung der Gebietskörperschaften. Sie bewertet die Ergebnisse einer einzelnen Ebene entsprechend der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes nur im Vergleich mit den übrigen Gebietskörperschaften des Gesamtstaates. Bei der jährlichen Berichterstattung des Bundesministeriums der Finanzen über die Entwicklung der Gemeindefinanzen im abgelaufenen Jahr hatte ich im April darauf hingewiesen, daß für Städte und Gemeinden das Jahr 1976 finanzpolitisch ein Jahr der Konsolidierung war.
Sie zitieren nun im Oktober einen Zeitungsausschnitt vom April. Ich nehme nicht an, daß es zu Ihrer Herbstoffensive gehört, jetzt auf diesen Artikel zurückzukommen. In diesem Artikel hatte ich übrigens nicht von den Eigenschaften der Kommunalpolitiker, über die Finanznot der Gemeinden zu klagen, sondern von den Aufgaben gesprochen. In dem ausgedruckten Text meiner Pressemitteilung ist davon übrigens nicht die Rede. Vielmehr habe ich diesen Text erläutert und aus der Erfahrung eines ehemaligen Kommunalpolitikers gesprochen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805004800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0805004900
Herr Staatssekretär, seit April ist eine gewisse Zeit vergangen, wir haben jetzt etwas mehr Abstand, und wir haben auch das Steuerpaket hinter uns, das die Gemeinden erheblich belastet. Können Sie uns jetzt konkret zur finanziellen Situation der Gemeinden etwas sagen? Denn die Zahlen, die mir vorliegen, sind alles andere als so, daß man sagen könnte, es gebe hinsichtlich der finanziellen Entwicklung in den Gemeinden keine Besorgnis.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Niegel, die seinerzeit von mir vertretene Auffassung, die Entwicklung der Gemeindefinanzen sei besser als von den Gemeinden und Gemeindeverbänden vermutet, ist von autorisierter Seite, nämlich von den Sprechern der Gemeinden und Gemeindeverbände, bestätigt worden. So heißt es beispielsweise in einer Eingabe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an den Deutschen Bundestag vorn 23. September 1977:
Es ist richtig, daß durch intensive Sparbemühungen eine gewisse Konsolidierung der kommunalen Haushalte erreicht werden konnte.
Und in einer Entschließung der kommunalen Spitzenverbände vom 10. Oktober 1977 stellen diese fest:
Eine relativ günstige Entwicklung ,der effektiven Steuereinnahmen seit 1976 hat die Konsolidierungsanstrengungen unterstützt.
Sie fragen aber nicht nur nach der Vergangenheit, sondern auch nach der Gegenwart. Dazu kann ich Ihnen sagen, daß die ersten uns vorliegenden Ergebnisse aus 1977 darauf hindeuten, daß sich die



Parl. Staatssekretär Haehser
Konsolidierungstendenzen in den gemeindlichen Haushalten im laufenden Jahr fortsetzen werden. So betrug im ersten Halbjahr 1977 die Nettokreditaufnahme der Gemeinden nur 1,5 Milliarden DM; das sind 40 0/0 weniger als im ersten Halbjahr 1976. Gewiß verkenne ich nicht, daß die Nettokreditaufnahme der Gemeinden auch mit 'dem die Kreditaufnahme betreffenden Leistungsvermögen zusammenhängt. Aber sie hängt auch damit zusammen, daß — nicht zuletzt durch die Gemeindefinanzreform — den Gemeinden Mittel ,des Bundes oder aus Bundessteuern zufließen, 'die sie vor der Gemeindereform nicht hatten.
Ich nenne Ihnen gern einmal .die Zahlen. Durch die Gemeindefinanzreform ist die den Gemeinden gegebene Summe von 1,97 Milliarden DM im Jahr 1970 auf nunmehr 8,3 Milliarden DM gestiegen. Hinzu kommt — ich gebe das durchaus nicht vollständig an —, daß natürlich das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz oder das Krankenhausfinanzierungsgesetz oder die Konjunkturprogramme, aber auch 'die Gemeinschaftsaufgaben durch andere öffentliche Hände den 'Gemeinden Lasten wegnehmen, die sie früher allein zu tragen hatten. Damit sind Leistungen bewerkstelligt worden, die früher gar nicht möglich waren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805005000
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Bitte.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0805005100
Herr Staatssekretär, da Sie von der Eingabe der Spitzenverbände sprechen, so darf ich 'demgegenüber auch einige Sätze zitieren, die Sie vielleicht wohlweislich nicht vorgetragen haben. Dort heißt es:
Durch das 'im Sommer verabschiedete Steuerpaket 1977 werden die Kommunen schon 1978 mit 1,6 Milliarden DM belastet. Es ist abzusehen, daß eine Abdeckung über die Finanzausgleiche in ,den Ländern auch nicht annähernd erreicht wird. Die jetzt bevorstehenden Steuererleichterungen kosten die Städte, Gemeinden und Kreise bereits 1978 mindestens zusätzlich 1,6 Milliarden DM. In den folgenden Jahren steigen diese Haushaltsmehrbelastungen noch erheblich.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich hatte, Herr Kollege Niegel, in meiner Antwort wohlweislich nicht darauf 'Bezug genommen, damit ich dies als Material für eine Zusatzfrage von Ihnen habe, die Sie denn auch prompt gestellt haben.

(Heiterkeit)

Die Auswirkungen des vor 'der Sommerpause verabschiedeten Steuerpakets dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerneuverteilung und der Übernahme von Kindergeldzahlungen durch den Bund gesehen werden. Eine zusammenfassende, nicht umstrittene Betrachtung der drei genannten finanzwirksamen Maßnahmen zeigt, daß der Bund mit 1,7 Milliarden DM und die Gemeinden mit rund 300 Millionen DM betroffen sind, während die Länder sich 'um knapp 1 Milliarde DM verbessern konnten.
Die Vertreter der Länder — auch des Landes, aus dem ich komme — haben im übrigen gesagt oder zu erkennen gegeben, daß sie das, was sie durch die Umsatzsteuerneuverteilung „eingeheimst" haben — bitte, entschuldigen Sie den saloppen Ausdruck —, zum Teil den Gemeinden wieder abgeben wollen. Insofern sind manche Besorgnisse, die von den Gemeinden im Zusammenhang mit diesem Steuerpaket geäußert worden sind, wohl verständlich, aber nicht in dem Ausmaß berechtigt gewesen; denn die Länder zeigen sich gegenüber den Gemeinden, für die sie zuständig sind, zahlungswillig.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805005200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kühbacher.

Klaus-Dieter Kühbacher (SPD):
Rede ID: ID0805005300
Herr Staatssekretär, Sie haben über die Nettokreditaufnahme der Gemeinden gesprochen. Sind Sie mit mir der Ansicht, daß der Rückgang der Nettokreditaufnahme möglicherweise auf ein Einwirken der kommunalen Aufsichtsbehörden zurückzuführen ist? Oder läßt sich hier die Erkenntnis bestätigen, daß die Gesamtzusammensetzung des Vermögenshaushalts in seiner Einnahmesituation eine größere Kreditaufnahme der Gemeinden nicht erfordert, weil andere Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes — Zuweisungen, Selbstfinanzierungsquote — zur Verfügung stehen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Nun, ich will hierzu, um diesen Teil der Fragestunde nicht über Gebühr auszudehnen, gern bemerken, daß ich mit Ihnen der Meinung bin, daß die kommunalen Aufsichtsbehörden den Investitionswillen und den Kreditaufnahmewillen der Gemeinden manchmal bremsen. Insofern haben Aufsichtsbehörden — wer darin einen Vorwurf sehen will, der mag das bitte tun — den Weg der Bundesregierung nicht immer begleitend unterstützt, antizyklisch zu wirken. Das muß ich zugeben.
Im übrigen ließe sich natürlich, Herr Kollege Kühbacher, zu Ihrer Frage noch vieles sagen. Ich habe mir auch dazu meine Notizen gemacht. Aber Ihnen kam es sicher darauf an, von mir bestätigt zu bekommen, daß ich der Meinung bin, daß die kommunalen Aufsichtsbehörden die Gemeinden und die Gemeindeverbände oft daran hindern, Kredite in dem Maße aufzunehmen, wie es die Selbstverwaltungskörperschaft für richtig hält.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805005400
Ich bitte die nächsten Fragesteller, kurze Fragen zu stellen. Ich bitte auch den Herrn Staatssekretär, so kurz wie möglich zu antworten.
Herr Kollege Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0805005500
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Vorstellungen, in welcher Höhe auf lange Sicht kommunale Steuererhöhungen zwangsläufig dadurch stattfinden müssen, daß für öffentliche Maßnahmen umfangreiche Konjunkturmittel, die ja begrüßenswert sind, in Anspruch genommen worden sind?



Haehser, Parl. Staatssekretär: Nun, Herr Kollege, ich sehe nicht ganz den Zusammenhang mit den gestellten Fragen, die sich mit einem Artikel befaßten. Und dieser Artikel vom April befaßte sich wiederum mit Ausführungen von mir vor einer Pressekonferenz. Ich habe deswegen auch die Ubersicht, wenn es sie gibt, nicht zur Hand, will aber gerne prüfen, ob es eine solche Ubersicht gibt.
Ich muß natürlich auch einmal sagen dürfen, daß in den Gemeinden und Gemeindeverbänden, Herr Kollege, zwischenzeitlich — Gott sei Dank — mit aller Hilfe auch schon viel erledigt worden ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805005600
Danke. Herr Staatssekretär, Sie haben recht, daß das weit über den Inhalt der Frage hinausging. — Das Wort zu einer Zusatzfrage haben noch Herr Dr. Möller und Herr Glos.
Zuerst Herr Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0805005700
Herr Staatssekretär, darf ich aus dem ersten Teil Ihrer Antwort und aus Ihren Ausführungen über die Verschuldung der Gemeinden folgern, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, eine noch höhere Verschuldung der Gemeinden vertretbar oder gar wünschenswert ist?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich antworte mit dem, was der Bund für sich für richtig hält, nämlich in Zeiten, in denen es die wirtschaftlichen Abläufe erfordern, fehlende private Nachfrage durch öffentliche Nachfrage zu ersetzen.

(Beifall bei der SPD)

Das kann der Bund nur durch eine erhöhte Kreditaufnahme tun.
Sie sind in diesen Tagen mit einem Haushaltsentwurf konfrontiert worden, der genau diesem Gedanken Rechnung trägt. Als Folge dieses Gedankens gibt es die erhöhte Kreditaufnahme. Wir wünschten, daß andere Gebietskörperschaften — selbstverständlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten — dem Beispiel des Bundes folgen und nicht, wie oft zu beobachten, seine Absichten unterlaufen würden.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805005800
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0805005900
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Kritik des Herrn Bundeskanzlers an der mangelnden Investitionsbereitschaft der Gemeinden, und würden Sie mir darin zustimmen, wenn ich ausführe, daß die Ursache dafür die berechtigte Angst der Gemeinden vor den Folgekosten öffentlicher Investitionen ist? Die Gemeinden sind jetzt schon nicht mehr in der Lage,

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805006000
Danke, danke! Keine Begründung!

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0805006100
— — dies aus ihrem laufenden Haushalt zu bestreiten.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Es ist so, Herr Kollege, daß sich die Bundesregierung bei allen Programmen, beispielsweise Konjunkturprogrammen, in engem Einvernehmen mit den Ländern und den Spitzenverbänden bemühte, nur solche Bereiche in den Kreis der Förderung einzubeziehen, für die mit keinen •oder nur geringen Folgelasten zu rechnen ist. Insofern ist also dem Vorbringen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Rechnung getragen worden.
Ich habe im übrigen nicht den Eindruck, daß es bei Gemeinden und Gemeindeverbänden Angst gibt, zu investieren, sondern ich habe eher den Eindruck, daß es Hemmnisse gibt, z. B. solcher Art, wie wir sie vorhin im Zusammenhang mit der Frage des Kollegen Kühbacher erörtert haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805006200
Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Böhm (Melsungen) auf:
Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland für Beiträge und Spenden an die Deutsche Kommunistische Partei, den Kommunistischen Bund Westdeutschland, die Kommunistische Partei Deutschland, die Kommunisten Deutschlands — Marxisten — Leninisten, die Sozialistische Einheitspartei Westberlin und an andere verfassungsfeindliche Parteien die steuerliche Abzugsfähigkeit nach § 10 b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes gestattet ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Böhm, bereits in den Antworten auf die schriftlichen Anfragen Ihrer Fraktionskollegen Vogel für die Fragestunde im Juli 1974 und Biehle für die Fragestunde im September 1974 ist dargelegt worden, daß kraft Gesetzes — § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes — jede politische Vereinigung zum Empfang steuerbegünstigter Spenden berechtigt ist, die eine Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes darstellt und die nicht durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt worden ist. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Bundestagsdrucksache 7/2492, Seite 8, verweisen. Die in Ihrer Frage aufgeführten politischen Vereinigungen sind Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Sie können deshalb vom Empfang steuerbegünstigter Spenden nicht ausgeschlossen werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805006300
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0805006400
Herr Staatssekretär, sind Sie angesichts der Entwicklung in der Zeit seit 1974 bereit, aus dieser Rechtslage, die Sie soeben geschildert haben, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und eine Novellierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel vorzusehen, vom Bundesminister des Innern als verfassungsfeindlich erkannte Parteien von solchen finanziellen Wohltaten auszuschließen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Gesetzesinitiativen sind nicht nur Sache der Bundes-
3788 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 50, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977
Parl. Staatssekretär Haehser
regierung, sondern sie können aus sehr gut erwogenen Gründen auch aus der Mitte des Parlaments kommen. Ich wundere mich, daß, nachdem solche Antworten, wie ich sie jetzt gegeben habe, bereits 1974 Ihren Fraktionskollegen Vogel und Biehle gegeben worden sind, Sie die Möglichkeit einer Gesetzesinitiative nicht ergriffen haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805006500
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0805006600
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung eine solche Initiative nicht plant und sie der Opposition überläßt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie dürfen aus meiner Antwort genau das schließen, was ich gesagt habe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805006700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0805006800
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung deswegen eine Novellierung des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung von verfassungsfeindlichen Staatsausgaben an entsprechende Parteien nicht vornimmt, weil sie etwa selber beabsichtigt, dafür zu sorgen, daß das Bundesverfassungsgericht diese Sache durch eine entsprechende Verfassungswidrigkeitserklärung überflüssig macht?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Auch Sie, Herr Kollege Jäger, dürfen aus meinen Antworten nur das schließen, was ich gesagt habe; aber da ich mich nicht damit begnügen will, zwei Kollegen gegenüber nur das gleiche zu sagen, möchte ich noch eine Variante hinzufügen: Hierbei geht es nicht nur um die Änderung eines Steuergesetzes, sondern z. B. auch um eine Änderung des Parteiengesetzes. Hier wäre gegebenenfalls eine Initiative der Parteien eher als eine Initiative der Bundesregierung angebracht. Ich selber habe mit dem Parteiengesetz z. B. bei Wahlen oft umzugehen und muß Ihnen sagen: Dieses enthält unter Umständen einige Dinge, die reformwürdig sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805006900
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Altenheime (§ 4 Nr. 16 UStG) ab 1. Januar 1977 zu einer erheblichen Verschlechterung der Rechtslage für diejenigen kirchlichen Altenheime geführt hat, die in der Form einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Frau Präsidentin, wenn der Herr Kollege einverstanden ist, möchte ich gern beide Fragen zusammen beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805007000
Das ist der Fall. Dann rufe ich auch die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Benachteiligung gegenüber den in Eigengesellschaften geführten Altenheimen zu beseitigen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schmidt, die von Ihnen angesprochene Änderung der Umsatzsteuerbefreiung für Altenheime gemäß § 4 Nr. 16 des Umsatzsteuergesetzes ist im Rahmen des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung 1977 erfolgt. Durch diese Änderung wurde die Umsatzsteuerbefreiung an die gewerbesteuerrechtliche Regelung für Altenheime angepaßt. Nach dem Gewerbesteuerrecht waren und sind nur die Altenheime, die unmittelbar von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden, ohne weitere Voraussetzung von der Gewerbesteuer befreit. Werden Altenheime von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in der Form privatrechtlicher Gesellschaften betrieben, sind sie nur dann gewerbesteuerfrei, wenn sie die für private Altenheime erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die wesentliche Voraussetzung besteht darin, daß die privaten Altenheime nur dann gewerbesteuerfrei sind, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen wirtschaftlich bedürftigen Personen zugute kommen.
Bei der Beratung des genannten Einführungsgesetzes haben die gesetzgebenden Körperschaften die gewerbesteuerrechtliche Regelung als sachgerecht angesehen. Sie wurde deshalb für das Gebiet der Umsatzsteuer übernommen. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung des Gesetzgebers, zumal die Regelung zu einer gleichmäßigen Behandlung aller privatrechtlich organisierten Altenheime bei beiden Steuerarten führt.
Übrigens ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß die Änderung der Rechtslage allgemein zu einer steuerrechtlichen Mehrbelastung der in privatrechtlicher Form organisierten kirchlichen Altenheime geführt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung der Rechtslage vorzuschlagen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805007100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Manfred Schmidt (CDU):
Rede ID: ID0805007200
Herr Staatssekretär, in der Praxis bereitet die gegenwärtige Regelung erhebliche Schwierigkeiten dadurch, daß es notwendig ist, nachzuweisen, daß zwei Drittel dieser Leistungen begünstigten Personenkreisen wirklich zugute kommen, und — —

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805007300
Bitte eine Frage stellen!

Manfred Schmidt (CDU):
Rede ID: ID0805007400
Darf ich Sie fragen, ob es möglich ist, die Nachweispflicht an dieser Stelle so festzusetzen, daß es den Altenheimen erspart bleibt, alle vier Wochen oder alle Vierteljahre erneut eine solche Befreiung beantragen zu müssen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schmidt, ich sehe in Ihrer Frage nicht den Wunsch, auf die Nachweispflicht künftig zu verzichten, son-



Parl. Staatssekretär Haehser
dern Sie wollen, daß überprüft wird, ob man das nicht praktikabler, einfacher machen kann. Ich bin gern bereit, eine solche Überprüfung zuzusagen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805007500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0805007600
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, darüber nachzudenken und zu prüfen, ob nicht durch die eben angesprochene Umsatzbesteuerung bei Altenheimen — da ja die Umsatzsteuer auf den Verbraucher überwälzt wird — eine Ungleichbehandlung zwischen Bewohnern privater Altenheime und Bewohnern öffentlich-rechtlich organisierter Altenheime entstehen könnte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung, Herr Kollege, ist natürlich bereit, darüber nachzudenken. Sie hat ja auch gemeinsam mit Ihnen allen darüber nachgedacht und ist zu eben den gesetzlichen Regelungen gekommen, die wir einvernehmlich, soviel ich weiß sogar einstimmig, getroffen haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805007700
Keine weitere Zusatzfrage. Die Behandlung Ihres Geschäftsbereiches ist damit beendet. Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung der vielen Fragen.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0805007800

Trifft es zu, daß das Bundespresseamt dem Vorsitzenden der Bayerischen Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion, Erwin Essel, geraten hat, zu dem Vorfall in München, bei dem der sowjetische Informationsminister und Generalsekretär der TASS, Samjatin, einem russischen Emigranten, dessen acht Familienangehörige bei der Oktoberrevolution umgebracht wurden, erklärte: „Es tut mir leid, daß Sie nicht der neunte waren!", keine Stellungnahme abzugeben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805007900
Herr Abgeordneter Niegel, Ihre Frage kann ich mit einem klaren Nein beantworten. Deshalb sehe ich auch keine Veranlassung für die Bundesregierung, irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805008000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0805008100
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß jetzt mit Ihrer Antwort zwei Behauptungen im Raum stehen, eine Behauptung praktisch, daß ein Bediensteter des Bundesamtes mit Herrn Essel nicht telefoniert hat, und zum zweiten hat der Herr Essel, ehemaliger Gewerkschaftsführer in Bayern und jetzt Vorsitzender dieser Freundesvereinigung, erklärt, und zwar gegenüber einem Journalisten des Bayerischen Rundfunks, dem Fernsehjournalisten Herrn Below, er habe mit dem Bundespresseamt telefoniert, und das Bundespresseamt habe ihn gebeten, keine Stellungnahme zu dem Vorgang abzugeben, bei dem Herr Samjatin gesagt hat: „Es tut mir leid, daß Sie nicht der neunte waren, der bei der Oktoberrevolution umgebracht wurde"?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wieviel Zeit Sie für Ihre Recherchen über diesen Vorgang in München gehabt haben. Ich jedenfalls habe mir die Mühe gemacht, sehr gründlich zu recherchieren und habe Ihnen meine Antwort wohlüberlegt gegeben. Der ehemalige DGB-Vorsitzende in Bayern und jetzige Vorsitzende der Gesellschaft, unter deren Dach sich der Vorfall zugetragen hat, hat zu keiner Zeit mit dem Bundespresseamt oder irgendeinem Bediensteten dieses Amtes gesprochen. Deshalb entfällt die Prämisse Ihrer Frage.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805008200
Zweite Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0805008300
Herr Staatssekretär, wollen Sie damit behaupten, daß Herr Essel, Senator in Bayern, gegenüber dem Bayerischen Rundfunk nicht die Wahrheit gesagt hat?
Bölling, Staatssekretär: Nein, Herr Abgeordneter, das behaupte ich nicht. Herr Essel hat mir gesagt, daß er von einem Reporter des Bayerischen Rundfunks gefragt worden sei, ob er sich in der Lage sehe, eine Stellungnahme zu dem Zwischenfall in der Gesellschaft in München abzugeben. Er hat eine solche Stellungnahme abgelehnt, aber nicht etwa mit der Bemerkung, er sei durch das Bundespresseamt gebeten worden, sich zu dieser Thematik nicht zu äußern. Das hat er mir gestern in einem Telefonat klipp und klar gesagt.
Er hat mir allerdings mitgeteilt, er habe nach dem Zwischenfall, nach der Kontroverse zwischen dem sowjetischen Informationsminister und einem russischen Emigranten, der in der von Hitler beschäftigten Wlassow-Armee gedient hat, gesagt, daß er bei allem Respekt vor dem Gast dessen Äußerung, die im Zustand emotionaler Erregung gefallen zu sein scheint, als Vorsitzender der Gesellschaft nicht einfach übergehen könne. Herr Essel hat mir überdies mitgeteilt — Herr Abgeordneter, es wäre für Sie vielleicht nicht uninteressant, das in München in Ihre Recherchen einzubeziehen —, daß der bayerische Wirtschaftsminister Jaumann, Mitglied der Christlich-Sozialen Union, in der Diskussion nach der Äußerung des sowjetischen Informationsministers von der Notwendigkeit und dem Nutzen der deutschsowjetischen Handelsbeziehungen gesprochen, deren Verbesserung gefordert und im übrigen festgestellt hat, die Sowjetunion sei ein verläßlicher Partner. Vielleicht ist diese Information für Sie ganz nützlich.

(Hört! Hört! bei der SPD — Zuruf von der SPD: Herr Niegel ist an der falschen Adresse! — Niegel [CDU/CSU] : Das hat mit dem Thema gar nichts zu tun!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805008400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).




Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0805008500
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer verneinenden Antwort auf die Frage des Kollegen Niegel den Schluß ziehen, daß die Bundesregierung genauso wie jeder menschlich empfindende Zeitungsleser die Äußerungen des Herrn Ministers Samjatin für unglaubliche und zynische Entgleisungen hält, die man ungerügt nicht hätte durchgehen lassen dürfen?
Bölling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter Jäger, ich habe bereits deutlich gemacht, mit welchem Kommentar der Vorsitzende der Gesellschaft, nämlich Herr Essel, den Vorgang kommentiert hat, während Herr Jaumann mit keiner Silbe zu dem Vorgang Stellung genommen hat.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Im übrigen habe ich auch in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Niegel gesagt, daß nach der Darstellung der Beteiligten der sowjetische Informationsminister ganz offenkundig im Zustand emotionaler Erregung diese Äußerung getan hat. Ich halte es immerhin für möglich, daß er beim Überdenken dieser Äußerung anderntags vielleicht bedauert hat, sich so ausgedrückt zu haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805008600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0805008700
Herr Staatssekretär, warum hat die Bundesregierung auf Grund des Kommentars von Herrn Franz Schönhuber im Bayerischen Fernsehen vom 12. Oktober 1977, der diese Intervention des Bundespresseamtes scharf angegriffen hat, dann nicht mit einer Gegendarstellung reagiert?
Bolling, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, bei allem Respekt vor der Tüchtigkeit der bayerischen Journalisten, die im „Bayern-Journal" arbeiten und ja auch immer sehr auf Ausgewogenheit achten,

(Lachen bei der SPD — Glos [CDU/CSU] : Ich bedanke mich für die Bemerkung! — Zuruf von der CDU/CSU: Wie beim Westdeutschen Rundfunk!)

wofür der Redakteur Schönhuber in München ja gerade sprichwörtlich ist:

(Erneutes Lachen bei der SPD)

Wir beobachten sehr viel im Bundespresseamt. Sie erhalten selber in Gestalt unserer Kommentarübersicht Kenntnis davon. Aber ich muß bekennen, daß ich diesen Kommentar erst vorgestern auf den Schreibtisch bekommen habe, weil wir uns auf die überregionalen Sendungen konzentrieren müssen. 'Sonst würde das den Steuerzahler noch mehr Geld kosten.

(Zustimmung bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805008800
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805008900
Herr Staatssekretär, ist es eine neue Gepflogenheit des Bundespresseamtes, eine Nachzensur journalistischer Arbeiten vorzunehmen?
Bölling, Staatssekretär: Nein, Herr Abgeordneter Dr. Hupka. Sie kennen mich doch leidlich oder ganz gut und wissen, daß ich zur Nachzensur so wenig aufgelegt bin und es je war wie zur Vorzensur. Aber ich halte es immerhin für bedenklich, wenn ein verantwortlicher Redakteur irgendeines deutschen Senders oder eines anderen Mediums Behauptungen verbreitet, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805009000
Damit ist diese Frage beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Frage 104 des Herrn Abgeordneten Hansen wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 136 des Herrn Abgeordneten Blumenfeld:
Welche Beweggründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die jüngste amerikanisch-sowjetische Erklärung zur Lage im Nahen Osten zu unterstützen?
Bitte sehr, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister im Auswärtigen Amt.: Frau Präsidentin, die Frage 136 beantworte ich wie folgt.
Bundesminister Genscher hatte am Sonntag, dem 2. Oktober, ein ausführliches Gespräch mit dem jordanischen Kronprinzen Hassan, der sich auf Einladung der Bundesregierung in Bonn aufhielt. Dabei wertete Kronprinz Hassan die amerikanisch-sowjetische Erklärung als wichtigen Schritt auf dem Wege zur Wiedereinberufung der Genfer Konferenz, die bekanntlich die Kopräsidentschaft der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion vorsieht.
Bundesminister Genscher benutzte seine Tischrede bei einem Essen zu Ehren des jordanischen Kronprinzen am 3. Oktober dazu, folgendes auszuführen:
Wir begrüßen es, daß die USA und die Sowjetunion gemeinsam in ihrer Erklärung vom 1. Oktober 1977 den baldigen Beginn der Genfer Konferenz gefordert haben. Wir begrüßen es ferner, daß diese Erklärung im wesentlichen mit den Grundsätzen übereinstimmt, die die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft wiederholt als notwendige Bestandteile einer Friedenslösung bezeichnet haben.
In den Ausführungen Bundesminister Genschers sind somit bereits die Gründe genannt, die die Bundesregierung zu einer positiven Wertung der amerikanisch-sowjetischen Erklärung bewogen haben. Ihre Vorstellung von einer Friedensregelung hatten die Staaten der Europäischen Gemeinschaft am 29. Juni 1977 und in der Rede des belgischen Außenministers in der diesjährigen Generalversammlung der Vereinten Nationen am 26. September 1977 in New York dargelegt. Bundesminister Genscher hatte sich hierzu in seiner Rede in New York am 29. September gleichfalls geäußert.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805009100
Zusatzfrage, Kollege Blumenfeld.

Erik Bernhard Blumenfeld (CDU):
Rede ID: ID0805009200
Darf ich die Bundesregierung fragen, ob ihr, als sie diese Erklärung durch den Außenminister abgab, bekannt war, daß zur selben Zeit die USA schon von der gemeinsamen Erklärung mit der Sowjetunion in einigen wichtigen Bereichen abgerückt war bzw. sie durch die Erklärung modifiziert hatte, die Präsident Carter mit dem israelischen Außenminister Dayan vereinbart hatte.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, mir ist jetzt natürlich nicht bekannt, ob dies Herrn Bundesminister Genscher bei dem Mittagessen bekannt war. Mir ist aber die Erklärung, auf die Sie eben Bezug genommen haben, bekannt. Sie ist in der Tat eine wichtige Erklärung, die aber doch nun wohl im einzelnen keine substantielle Änderung der Erklärung der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten enthält. Sie stellt vielmehr noch einmal in drei Punkten klar — ich habe die Erklärung vorsorglich mitgebracht —, daß die Resolutionen 242 und 338 die Grundlage der Genfer Konferenz bleiben — das war ja wohl die Ausgangsposition —, daß die amerikanisch-israelischen Zusatzvereinbarungen zum zweiten Sinai-Abkommen Gültigkeit behalten und daß von Israel nicht verlangt wird, sich die sowjetisch-amerikanische Erklärung zu eigen zu machen. In dieser Form der Interpretation hat es wohl eine, wie ich meine, erfreuliche Verständigung zwischen dem israelischen Außenminister und dem amerikanischen Präsidenten gegeben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805009300
Zusatzfrage, Herr Kollege Blumenfeld.

Erik Bernhard Blumenfeld (CDU):
Rede ID: ID0805009400
Würde es die Bundesregierung nicht als hilfreich und richtig ansehen, wenn sie in Zukunft bei dem sonst so eifrig von ihr verfolgten Bemühen um gemeinsame europäische außenpolitische Erklärungen zu Spannungsgebieten bleibt und nicht mit einseitigen Erklärungen von dieser Tragweite vorprellt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Abgeordneter Blumenfeld, dies ist ja nicht geschehen. Bundesaußenminister Genscher hat sich vielmehr auf die Erklärung bezogen, die der Kronprinz Hassan begrüßt hatte. Er hatte rekurriert auf die gemeinsame Erklärung der Neun und auf die Rede des belgischen Außenministers vor den Vereinten Nationen. Er hat also keine eigene Stellungnahme abgegeben, sondern sich nur darauf bezogen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805009500
Herr Abgeordneter Dr. Mertes zu einer Zusatzfrage.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0805009600
Frau Staatsminister, hat es spontane Zustimmungserklärungen dieser Art auch von anderen Staaten und Regierungen der Europäischen Gemeinschaft gegeben?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich bedaure, Ihnen hierzu im Augenblick nur antworten zu können: abgesehen von den vorher genannten meines Wissens nicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805009700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0805009800
Frau Staatsminister, ist es dann nicht doch richtig, daß das eine isolierte Erklärung eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaft gewesen ist?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Nein, Herr Kollege Graf Huyn, das ist nicht der Fall. Ich habe ja wiederholt gesagt, worauf sich Außenminister Genscher bezogen hat und daß er sich in voller Übereinstimmung mit den genannten Erklärungen befindet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805009900
Ich rufe die Frage 137 des Herrn Abgeordneten Blumenfeld auf:
Kann die Bundesregierung erläutern, was sie bei ihrer Nahostpolitik unter der allgemeinen Aussage „die legitimen Rechte des palästinensischen Volks anzuerkennen" konkret versteht?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage 137 beantworte ich, Frau Präsidentin, wie folgt.
Die Bundesregierung hat zusammen mit ihren europäischen Partnern in der Erklärung vom 29. Juni 1977 erläutert, daß das palästinensische Volk ein legitimes Recht auf effektiven Ausdruck seiner nationalen Identität hat und daß dieses Recht in die Wirklichkeit umgesetzt werden soll. Die Neun sind übereinstimmend der Auffassung, daß dabei der Notwendigkeit eines Heimatlandes für das palästinensische Volk Rechnung zu tragen ist. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß diese Rechte der Palästinenser und das Recht Israels auf Existenz in sicheren und anerkannten Grenzen einander nicht ausschließen, sondern als gleichrangig miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Ich darf darauf hinweisen, daß sich die Neun hierbei — wie vorhin schon diskutiert, Herr Kollege — in Übereinstimmung mit der amerikanischen Regierung und dem weitaus überwiegenden Teil der Staatengemeinschaft befinden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805010000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Blumenfeld.

Erik Bernhard Blumenfeld (CDU):
Rede ID: ID0805010100
Frau Staatsminister, können Sie bestätigen, daß das Königreich Jordanien im Zusammenhang mit der von mir gestellten grundsätzlichen Frage auch in Bonn hat durchblicken lassen, daß es keinen unabhängigen Palästinenserstaat wünscht, sondern eine mit Jordanien verbundene palästinensische Einheit?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Blumenfeld, auf diese Frage ist in keiner der heute hier diskutierten Resolutionen Bezug genommen. Diese Frage bleibt Gegenstand der Genfer Nahostverhandlungen.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805010200
Eine zweite Zusatzfrage.

Erik Bernhard Blumenfeld (CDU):
Rede ID: ID0805010300
Frau Staatsminister, welche Feststellung trifft die Bundesregierung angesichts des Tatbestandes, daß seit der Gründung des Staates Israel, also von 1948 bis 1967, die arabischen Staaten und Ägypten jede Gelegenheit hatten, das Problem des Heimatrechts der Palästinenser in eigener Verantwortung zu lösen, ohne sich an die Vereinten Nationen zu wenden und ohne mit Israel im Streit zu liegen?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805010400
Herr Abgeordneter, ich muß dazwischenschalten: Ihre Zusatzfrage geht wirklich über die von Ihnen eingereichte Frage hinaus, in der Sie danach fragen, was unter den legitimen Rechten des palästinensischen Volkes verstanden wird. Aber wenn Frau Staatsminister diese Frage beantworten will, selbstverständlich.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Blumenfeld, da ich sehr gut ermessen kann und verstehe, was Sie dabei bewegt, ich hierauf aber nur eine persönliche und keine verbindliche Antwort geben könnte, schlage ich vor, daß wir uns darüber gelegentlich unterhalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805010500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0805010600
Frau Staatsminister, ist der Bundesregierung bekannt, wegen welcher Passagen der sowjetisch-amerikanischen Nahosterklärung sich die amerikanische Regierung dahin gehend geäußert hat, sie mute der israelischen Regierung nicht zu, diese Erklärung zu übernehmen bzw. sich inhaltlich mit ihr zu identifizieren?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805010700
Verzeihen Sie, Herr Kollege, das ist eine Zusatzfrage zur ersten von Herrn Blumenfeld eingereichten Frage, nicht jedoch zur zweiten von ihm eingereichten Frage, wenn ich das richtig sehe.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Bei meiner Zusatzfrage dachte ich an die Passage über das palästinensische Volk, Frau Präsidentin!)

— Aber Sie sprechen doch von der Erklärung, die von den Sowjets und den Amerikanern abgegeben worden ist. Diese Erklärung hat Herr Blumenfeld in seiner ersten Frage angesprochen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : In der aber vom palästinensischen Volk die Rede ist, Frau Präsidentin!)

— Wenn Sie es so sehen, natürlich. Das wiederholt sich dann allerdings.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Präsidentin, ich gehe davon aus, daß immer Erklärungen von Dritten und Vierten keine Verbindlichkeit für die Adressaten haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805010800
Keine weitere Zusatzfrage dazu. Ich rufe die Frage 138 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung unter bündnispolitischen Gesichtspunkten militärischer und psychologischer Natur den Abschluß des Abkommens zwischen den Streitkräften der UdSSR und Frankreichs über die gegenseitigen Beziehungen in den Jahren 1977/78 vom 21. Juni 1977 (Krasnaja Swesda vom 22. Juni 1977) ?
Bitte sehr, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Präsidentin, die Frage 138 beantworte ich wie folgt.
Das von Ihnen genannte Abkommen zwischen den Streitkräften der UdSSR und Frankreichs, Herr Kollege Mertes, ist lediglich eine technische Vereinbarung zur Regelung desgegenseitigen militärischen Besuchsaustauschs. Diese Regelung ist die zweite ihrer Art und stellt nur eine Fortschreibung der Vereinbarung für die Jahre 1975 und 1976 dar. Der Vereinbarung kommt aus westlicher Sicht keine besondere militärpolitische Bedeutung zu. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß der Besuchsaustausch von Militärpersonen und -delegationen in der KSZE- Schlußakte in dem Abschnitt über vertrauensbildende Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805010900
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0805011000
Frau Staatsminister, Sie sagten eben, aus westlicher Sicht habe die Sache keine besondere militärpolitische Bedeutung. Würden Sie dieses Urteil auch aufrechterhalten, wenn Sie sich die Bilder vergegenwärtigen, die in der sowjetischen Presse bei der Unterzeichnung dieses Vertrages abgedruckt worden sind, die eine Reihe besonders hochrangiger sowjetischer Offiziere und Marschälle zeigen und deutlich machen, daß der Sache zumindest von der östlichen Seite her doch offensichtlich eine besondere militärpolitische Bedeutung beigemessen wird.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Marx, ich habe diese Bilder nicht gesehen. Ich weiß nur, daß diese technische Vereinbarung über Besuchsaustausch von keinem anderen westlichen NATO- oder Nicht-NATO-Bündnispartner bisher eingegangen worden ist. Es ist also eine einmalige Sache.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805011100
Ich rufe die Frage 139 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes auf:
Welche anderen Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses haben vergleichbare Abkommen abgeschlossen oder planen ähnliche Vereinbarungen mit der UdSSR oder/ und anderen Staaten des Warschauer Pakts?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage 139 beantworte ich wie folgt.
Außer der genannten Vereinbarung mit Frankreich ist von keiner vergleichbaren Vereinbarung eines Warschauer-Pakt-Staates mit einem anderen NATO-Staat etwas bekannt. Allerdings haben



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten in Einzelfällen militärische Besuche ausgetauscht. So haben z. B. im Oktober dieses Jahres zwei norwegische Fregatten Leningrad und zwei sowjetische Zerstörer Oslo besucht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805011200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0805011300
Frau Präsidentin, ich hatte auch nach eventuellen Planungen von Staaten des Atlantischen Bündnisses auf diesem Gebiet gefragt.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Abgeordneter, derartige Planungen sind uns nicht bekannt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805011400
Herr Dr. Marx, eine Zusatzfrage.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0805011500
Frau Staatsminister, ich möchte fragen, ob die Bundesregierung auf den ihr dabei zukommenden Wegen mit unserem französischen Verbündeten über den Inhalt und die Bedeutung dieses Abkommens gesprochen hat und ob es dazu Antworten gibt, die Ihnen die Möglichkeit geben, zu sagen, Sie seien über die Antwort befriedigt.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Marx, da ich nicht das Glück habe, ein Militärexperte wie Sie zu sein, und Ihre Frage so hart an der Nahtstelle zwischen außenpolitischen und militärpolitischen Geschichtspunkten steht, muß ich Ihnen leider eine Antwort schuldig bleiben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805011600
Ich rufe die Frage 140 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Auf welche Erkenntnisse und Erfahrungen bezüglich des innerdeutschen Verhältnisses stützt sich die Bundesregierung, wenn ihr Vertreter in Belgrad auf dem KSZE-Überprüfungstreffen am 6. Oktober 1977 erklärt hat, daß die Bundesregierung „die tatsächlich erreichten Fortschritte, insbesondere bei den Bestimmungen über Freizügigkeit, menschliche Kontakte, Familienzusammenführung, Verwandtenbesuch, Reiseerleichterungen und Eheschließungen zu schätzen weiß„?
Bitte sehr, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage 140, Frau Präsidentin, beantworte ich wie folgt.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat in der deutschen Eingangserklärung zum KSZE-Folgetreffen am 5. Oktober in Belgrad unter anderem ausgeführt — jetzt zitiere ich, Herr Kollege Hupka :
Angesichts der besonderen Probleme, die sich nach dem Kriege in Mitteleuropa ergaben und die auch heute noch die Lage der Menschen stark beeinflussen, weiß die Bundesrepublik Deutschland die tatsächlich erreichten Fortschritte, insbesondere bei den Bestimmungen über Freizügigkeit, menschliche Kontakte, Familienzusammenführungen, Verwandtenbesuche, Reiseerleichterungen und Eheschließungen, zu
schätzen und legt großes Gewicht auf weitere Fortschritte in diesem Bereich. Die Vereinbarungen, die am Rande der KSZE in Helsinki mit der Volksrepublik Polen getroffen werden konnten, haben uns auf diesem Wege ein gutes Stück vorwärtsgebracht.
In der der Zusammenarbeit im humanitären Bereich — Korb III der Schlußakte — gewidmeten allgemeinen Debatte hat dann der Leiter der deutschen Delegation am 13. Oktober unter anderem folgendes gesagt — ich zitiere wieder — :
Dabei wollen wir nicht die zahlreichen Schwierigkeiten verschweigen, die es auch auf diesem Felde und insgesamt im humanitären Bereich bei Ausreisen, Verwandtenbesuchen und Eheschließungen weiterhin gibt. Wir werden in den entsprechenden Arbeitsorganen darauf zurückkommen. Die ungelösten Fälle der Familienzusammenführung liegen uns insofern besonders am Herzen. So sehr wir uns freuen über die gestiegene Zahl von gelösten Fällen, so sind wir doch betroffen von der Erfolglosigkeit, mit der sich viele getrennte Familien um eine Zusammenführung bemühen. Ausreisewillige Familienmitglieder werden nicht selten beruflich benachteiligt und angefeindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat damit eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß der jetzt erreichte Stand der Zusammenarbeit im humanitären Bereich — insbesondere hinsichtlich der menschlichen Kontakte — sie nicht zufriedenstellt. Dennoch hat es Fortschritte gegeben, die, so begrenzt sie bezüglich einzelner Staaten oder Bereiche auch sein mögen, auch als solche zu bezeichnen und durchaus anzuerkennen sind. Dies gilt auch in dem insoweit vornehmlich auf bilateralen Regelungen beruhenden Verhältnis zur DDR. Die Bundesregierung wird sich künftig bilateral und im Rahmen des KSZE-Folgetreffens um weitere Fortschritte im humanitären Bereich im Interesse der vielen Menschen bemühen, die unter den gegenwärtigen Zuständen Europas noch immer leiden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805011700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805011800
Frau Staatsminister, so kann man, glaube ich, keine Frage beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805011900
Herr Kollege, es ist nicht zulässig, daß Sie dies kritisieren. In der Fragestunde können nur Fragen gestellt werden.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805012000
Dann muß ich die Bundesregierung fragen, in welcher Weise sie denn zu dem Stellung nimmt, was Herr van Well als der offizielle Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in seiner Rede tatsächlich gesagt hat, in der er die völlig ungelösten menschlichen Probleme zwischen den beiden Teilen Deutschlands mit keinem Wort zur Sprache gebracht hat.




Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, wir müssen doch bei dieser Gelegenheit immer unterscheiden, was insgesamt bei diesen ersten Diskussionsrunden in Belgrad gesagt wurde. Man kann das eine nicht ohne das andere sehen. Wir sind der Ansicht, daß — wie ich ja eben zitiert habe — mit aller Deutlichkeit auch auf die nicht zureichenden Erfolge im humanitären Bereich hingewiesen wurde.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805012100
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805012200
Unabhängig davon, daß auch Herr Fischer ein zu rosiges Bild gezeichnet hat — aber darüber können wir uns in der nächsten Fragestunde unterhalten — —

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805012300
Herr Kollege, stellen Sie doch bitte nur Fragen.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805012400
Eine Einleitung brauche ich aber auch.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805012500
Sie brauchen sie nicht. Wenn Sie sich nicht an die Regeln der Fragestunde halten, kann ich Ihre Frage überhaupt nicht zulassen. Ich bitte, Fragen zu stellen.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805012600
Frau Staatsminister, können Sie mir dann die Frage-beantworten, warum bei dem ersten Auftritt nicht auch nur mit einem Wort auf die unmenschlichen Verhältnisse in Mitteldeutschland eingegangen wurde?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, ich habe meiner ersten Antwort auf Ihre Frage nichts mehr hinzuzufügen. Ich habe Ihnen die Zitate gegeben;. sie sind, wie ich glaube, Dokumente dessen, was Sie wünschen und was wir alle wünschen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805012700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0805012800
Frau Staatsminister, wie kann man von Fortschritten — wie dies eben aus Ihrer Antwort hervorging — sprechen, wenn, um nur einen einzigen Punkt anzusprechen, in der Frage der Reiseerlaubnisse und Besuchserlaubnisse für Familienangehörige, die den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt haben, jetzt, nach über zwei Jahren seit Vereinbarung der Schlußakte von Helsinki, überhaupt noch nichts geschehen ist, obwohl es nur einer einfachen Verwaltungsanordnung der DDR-Regierung und sonst nichts bedurft hätte?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Jäger, Sie wissen genau wie ich, daß die Frage der Familienzusammenführung aus der DDR ja keine Folge der Helsinki-Vereinbarung ist, sondern der Vereinbarungen, die bilateral getroffen worden sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805012900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mattick.

Kurt Mattick (SPD):
Rede ID: ID0805013000
Frau Staatsminister, sind Sie darüber unterrichtet, daß sich der Auswärtige Ausschuß in Gegenwart von Herrn Staatssekretär van Well zweieinhalb Stunden oder noch etwas länger mit der Frage des Verhaltens der Bundesregierung in Belgrad beschäftigt hat und Herr van Well auf dieser Konferenz bisher genauso verfahren ist, wie das im Auswärtigen Ausschuß besprochen wurde? Die Opposition hat am Schluß eine zufriedenstellende Antwort bekommen, wie sie selbst festgestellt hat.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ja, Herr Kollege, ich bin darüber natürlich voll unterrichtet. Ich habe es deshalb um so mehr bedauert, daß Herr Kollege Hupka glaubte, nicht befriedigt sein zu können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805013100
Zusatzfrage, Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0805013200
Frau Staatsminister, nachdem Herr Fischer in dankenswerter Weise, wie Sie eben ausführten, die Schwierigkeiten ,als nicht mehr verschweigbar bezeichnet und die Betroffenheit der Bundesregierung über die vielen Erfolglosigkeiten in schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck gebracht hat, frage ich Sie, ob die Bundesregierung bereit ist, im Auswärtigen Ausschuß diese Schwierigkeiten und die Erfolglosigkeit, die Herr van Well dort nicht dargelegt hat, eingehender darzulegen und das ganze Material, das von den Abgeordneten des Ausschusses dargeboten wird, zu verwerten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805013300
Ich bitte, kurze Fragen zu stellen. Meine Herren Kollegen, das geht doch wirklich nicht in dieser Weise. Das waren drei Fragen. Sie mißbrauchen wirklich meine Geschäftsführung; ich bitte sehr um Entschuldigung. Ich bitte herzlich, daß Sie sich in kurzen Fragen an die Regierung wenden.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Frau Präsidentin, ich möchte mein Recht nicht mißbrauchen!)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Abgeordneter Czaja, der Ausschuß des Parlaments ist souverän, alle Fragen, die Ausschußmitglieder stellen, im Ausschuß beantwortet und geklärt zu erhalten. Das dürfte doch selbstverständlich sein.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805013400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Corterier.

Dr. Peter Corterier (SPD):
Rede ID: ID0805013500
Frau Staatsminister, trifft es nicht zu, daß in Belgrad die Vertreter aller Teilnehmerstaaten auf der einen Seite die nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten bei der Durchführung der KSZE-Schlußakte gewürdigt haben, auf der anderen Seite aber auch die ganz klar erzielten Erfolge, so daß demgemäß die Opposition mit ihrer einseitig negativen Einschätzung in der Welt völlig isoliert ist?




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805013600
Ich bitte ebenfalls, nur Fragen zu stellen.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, wir haben doch im Ausschuß und im Plenum des Bundestags wiederholt dargelegt, daß es darauf ankommt, bei der Nachfolgekonferenz in Belgrad immer abzuwägen, was im Interesse der betroffenen Menschen gesagt werden muß, mit welcher Deutlichkeit es gesagt werden muß und was im Interesse der Notwendigkeit des Fortgangs des Entspannungsprozesses eben in der Form gesagt werden muß, daß die Entspannung weitergehen kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805013700
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0805013800
Frau Staatsminister, sind Sie mit mir der Meinung, daß es zu dem von Ihnen gerade apostrophierten, aber nicht von jedem erkennbaren sogenannten Entspannungsprozeß auch gehören würde, wenn unabhängig von den bilateralen Abmachungen Korb III Ziffer 1 der Schlußakte von Helsinki erfüllt würde, nämlich daß diejenigen, die Anträge auf Familienzusammenführung gestellt haben, wenigstens Besuchsreisen durchführen können?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Graf Huyn, dies geschieht ja in großem Umfang, nur nicht in allen Fällen, wie die Zahlen ausweisen.

(Graf Huyn [CDU/CSU] : Es geschieht überhaupt nicht!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805013900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0805014000
Frau Staatsminister, können Sie mir bitte helfen, einen Widerspruch aufzuklären, den ich darin sehe, daß Sie vorhin bei einer Ihrer Antworten sagten, die Familienzusammenführung sei nicht eine Sache der KSZE, sondern der innerdeutschen Vereinbarungen, daß aber trotzdem zu diesem Thema auf der KSZE der Vertreter der Bundesregierung gesprochen hat, wie Sie in einer anderen Antwort zitiert haben?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Marx, Sie wissen doch genau, daß sich KSZE- Zielsetzungen, insbesondere Korb III — Familienzusammenführung, menschliche Erleichterungen —, und bilaterale Vereinbarungen stets überlagern. Sie wissen genau wie ich, daß wir von vornherein — in Übereinstimmung mit der Opposition — die KSZE niemals zu einem Forum für innerdeutsche Auseinandersetzungen machen wollten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805014100
Ich lasse noch zwei Zusatzfragen zu.
Herr Dr. Mertes, bitte.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0805014200
Frau Staatsminister, ist die Bundesregierung bereit, dem Auswärtigen Ausschuß und dem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen den Wortlaut aller Erklärungen zuzuleiten, die der deutsche Delegationsleiter in nichtöffentlichen Sitzungen des Überprüfungstreffens vortragen wird?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Vorbehaltlich der Zustimmung des Ministers sind wir dazu bereit.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805014300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Friedrich.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0805014400
Frau Staatsminister, darf ich in korrekter Anlehnung an die gestellte Frage, auf welche Erkenntnisse und Erfahrungen sich der Vertreter stütze, fragen, ob sich die Bundesregierung auch auf die Erfahrungen und Erklärungen der Kirchen in Osteuropa gestützt hat, wonach sich die Situation seit der KSZE sehr gewandelt habe?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Friedrich, ich bin nach einer gründlichen Durchsicht aller Erklärungen von Vertretern der EG-Staaten, der NATO-Bündnisstaaten, anderer uns befreundeter europäischer Länder und der kirchlichen Erklärungen zu der Erkenntnis gekommen, daß wahrscheinlich nur noch die Opposition im Deutschen Bundestag nicht anerkennt, daß seit der Unterschrift unter die Schlußakte von Helsinki in diesem Bereich erhebliche Fortschritte erzielt worden sind.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805014500
Ich rufe die Frage 141 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie groß ist die Zahl der mit Bundesmitteln bezahlten Stipendien für Studenten und Wissenschaftler aus den Staaten des Warschauer Pakts im Jahr 1977, und wieviel der angebotenen Stipendien oder Studienfreiplätze wurden 1977 abgerufen oder belegt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage 141 beantworte ich wie folgt.
Im Jahre 1977 wurden insgesamt 610 Studenten und Wissenschaftler aus Staaten des Warschauer Pakts als Stipendiaten aus Bundesmitteln gefördert. Die angebotenen Stipendien werden im Regelfall voll in Anspruch genommen und belegt. Nur die CSSR und in geringem Umfange Rumänien nutzten die ihnen angebotenen Langzeitstipendien — also Stipendien mit einer Dauer von über sieben Monaten — nicht in vollem Umfang, wohl aber die Kurzzeitstipendien.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805014600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805014700
Haben Sie einen Überblick, Frau Staatsminister, wie es umgekehrt mit Stipendien aussieht, die seitens der Ostblockstaaten deutschen Studenten gewährt werden?



Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe versucht, mich in Sie hineinzuversetzen, und Ihnen die Zahl gleich mitgebracht.

(Dr. Hupka [CDU/CSU] : Ich bedanke mich herzlich!)

Erfreulicherweise waren es sogar mehr Studenten, die aus der Bundesrepublik zu Studien oder wissenschaftlichen Aufenthalten in osteuropäische Staaten gegangen sind. Es waren insgesamt 797 im Vergleich zu 610, die in die Bundesrepublik gekommen waren. Ich glaube, meine Damen und Herren, auch das ist eine gute Bilanz.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805014800
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0805014900
Weil Sie Rumänien genannt haben, Frau Staatsminister: Sind es nur die langfristigen Stipendien, die nicht abgerufen werden? Ich weiß bezüglich Rumäniens, daß von 20 Stipendien nur 7 abgerufen worden sind.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich habe Zahlen hier, Herr Kollege Hupka. Von den 91 Rumänen, die in der Bundesrepublik Deutschland sind, sind 18 Langzeitstipendiaten. Von uns sind zur Zeit 34 Studenten und Wissenschaftler nach Rumänien gegangen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805015000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 142 des Abgeordneten Waltemathe auf:
Trifft es zu, daß die bayerische Trachtenkapelle „Schwäbische Bläserbuben" auf Kosten des Auswärtigen Amtes zur 125-JahrFeier der deutschen Einwanderung nach Chile fliegt, und wie ist dann die dem Deutschen Bundestag in der 39. Sitzung am 8. September von Staatsminister Frau Hamm-Brücher gegebene Auskunft zu verstehen, das Auswärtige Amt werde keinen finanziellen Beitrag zu einer Delegationsreise nach Chile leisten?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Präsidentin, die Anfrage 142 beantworte ich wie folgt.
Wie ich bereits in der 39. Sitzung am 8. September mitteilte, leistete das Auswärige Amt keinen finanziellen Beitrag zu einer Delegationsreise nach Chile. Die bayerische Trachtenkapelle „Schwäbische Bläserbuben Gersthofen" hat vom Deutschen Musikrat einen Zuschuß zu einer Reise nach Chile erhalten, um dort anläßlich des 125jährigen Zurückliegens der ersten Einwanderung von Deutschen nach Chile zu musizieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805015100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0805015200
Frau Staatsminister, darf ich Sie nach dieser Antwort fragen, ob es zutrifft, daß die Mittel, die der Deutsche Musikrat zur Verfügung stellt, in Wahrheit Mittel des öffentlichen Haushalts des Auswärtigen Amtes sind?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Das stimmt, Herr Kollege, aber die Mittel werden vom Deutsche Musikrat in eigener Zuständigkeit verteilt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805015300
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0805015400
Frau Staatsminister, teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, daß diktatorische Regimes überhaupt nicht unterstützt werden sollten

(Demonstrativer Beifall bei der CDU/CSU — D-r. Marx [CDU/CSU] : Das wäre toll! Das wäre sehr gut! Endlich das aus Ihrem Munde! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

und daß, da hier öffentliche Mittel eine Rolle spielen, die Reise der Bläserbuben den Eindruck erweckt, daß die Bundesregierung das Pinochet-Regime aufwerten möchte?

(Müller [Berlin] [CDU/CSU] : Dann dürfen Sie ja nicht mehr nach Moskau fahren!)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, wir bemühen uns — in Übereinstimmung auch mit der Stellungnahme des Hohen Hauses zum Enquete-Bericht Auswärtige Kulturpolitik —, internationale kulturelle Beziehungen, wo immer und wann immer möglich, zu pflegen, eben im Interesse der Begegnung der Menschen. Ich gehe davon aus, daß das Jubiläum der Chile-Deutschen keine offizielle staatliche Unternehmung war und wir als Zeichen der Verbundenheit mit ehemaligen Deutschen in Form der Entsendung einer Trachtenkapelle einen sehr kleinen und sehr bescheidenen Beitrag zu diesen Feierlichkeiten geleistet haben.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805015500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0805015600
Frau Staatsminister, sind Sie mit mir der Meinung, daß es richtig ist, gerade der Deutschen in Chile zu gedenken, die unmittelbar nach dem Kriege unter sehr schweren finanziellen und sonstigen Opfern schiffsladungsweise dem notleidenden Deutschland Unterstützung und humanitäre Hilfe aus eigenen, aus privaten Mitteln geleistet haben?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe hierzu ja schon in einer früheren Fragestunde die unmißverständliche Meinung der Bundesregierung vorgetragen, und ich möchte hinzufügen, daß auch viele Emigranten, die vor dem Terror-Regime Hitlers aus Deutschland ausgewandert sind, in Chile eine neue Heimat gefunden haben.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805015700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.
Deutscher Bundeshag — 8. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1977 3797

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0805015800
Frau Staatsminister, teilen Sie meine Meinung, daß man dann, wenn man der Meinung des Kollegen Waltemathe folgen wollte, den gesamten kulturellen Austausch zwischen uns und z. B. allen Ostblockstaaten sofort einstellen müßte?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich glaube, wir müssen doch immer zwischen unserer persönlichen Einschätzung und Wertschätzung verschiedener Regierungen und den international üblichen offiziellen diplomatischen Beziehungen unterscheiden, die wir mit möglichst vielen Staaten einfach deshalb pflegen wollen, weil uns an einem friedlichen Zusammenleben in der Welt gelegen sein muß.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805015900
Eine letzte Zusatzfrage, Frau Abgeordnete von Bothmer.

Lenelotte von Bothmer (SPD):
Rede ID: ID0805016000
Frau Staatsminister, da Sie ja erklärt haben, die Bundesregierung wolle keinen Zuschuß geben: Ist es denn der Bundesregierung etwa in einem Falle, in dem sie es politisch nicht gut findet, wenn der Musikrat eine solche Entscheidung trifft, und da die Mittel von der Bundesregierung kommen, nicht möglich, dem Musikrat einen Tip zu geben, daß das nicht gerade erwünscht sei?

(Dr. Marx [CDU/CSU] : „Tip" nennt man das?)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Kollegin von Bothmer, ich muß Ihnen sagen, wir haben ja keine Delegation im politischen Sinne unterstützt, sondern haben dieser Vereinigung der Deutsch-Chilenen, die die 125. Wiederkehr ihrer Gründung gefeiert hat, einen kulturellen Wunsch erfüllt, und wir sahen keine Veranlassung — und würden sie auch in Zukunft nicht sehen —, einen Zuschuß des Deutschen Musikrates deshalb nicht zu gestatten oder ihn nachträglich zu rügen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805016100
Ich rufe die Frage 143 des Abgeordneten Waltemathe auf:
Gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls dem in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck (z. B. „Spiegel" Nr. 42 vom 10. Oktober) entgegenzutreten, daß durch den aus Bundesmitteln finanzierten Besuch der „Bläserbuben" in Chile die Pinochet-Diktatur aufgewertet werde, und, wenn ja, in welcher Form?
Es können noch viele Fragen dazu gestellt werden, mit denen Sie jetzt vielleicht nicht zum Zuge gekommen sind.

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Frau Präsidentin, ist das eine Ermunterung?)

— Nur eine höfliche Geste.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frage 143 beantworte ich wie folgt — das ist eine Ergänzung des Vorhergehenden —.
Kulturelle Vorhaben im Ausland sind grundsätzlich nicht als Unterstützung der Regierung des betreffenden ausländischen Staates zu verstehen. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um das Vorhaben eines privaten Vereins handelt. Solche Vorhaben dienen vielmehr der kulturellen Begegnung zwischen Völkern und Menschen. In diesem Fall handelt es sich vor allem um die Begegnung von Jugendlichen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805016200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0805016300
Frau Staatsminister, wenn ich Ihre soeben gegebene Antwort zugrunde lege, darf ich Sie ergänzend fragen, ob, da der Botschafter an dieser Feier eines privaten Vereins offiziell teilnimmt und da die Bundesregierung auf ihre Kosten über den Musikrat eine Trachtenkapelle hinschickt, nicht der Eindruck doch richtig ist, es handle sich um eine offizielle Veranstaltung und es würden damit das gastgebende Land und dessen Regime aufgewertet.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich bin wirklich nicht dieser Ansicht. Ich habe dazu alles Notwendige schon bei vorherigen Zusatzfragen gesagt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805016400
Die zweite Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0805016500
Sind Sie, Frau Staatsminister, nicht der Auffassung, daß in der Öffentlichkeit, auch in der Weltöffentlichkeit, der Eindruck eines guten Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Chile dem Ansehen der Bundesrepublik schaden könnte?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Bundesregierung ist um ein gutes Verhältnis zu jenen Chilenen bemüht, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder sich zu ihrer deutschen Abstammung bekennen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805016600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0805016700
Frau Staatsminister, sieht die Bundesregierung bei der Förderung von Entsendungen von Bläser-, Buben-, Trachtengruppen und ähnlichem eine Möglichkeit, durch eine Art von musikalisch-völkerrechtlichem Disclaimer Aufwertungswirkungen der Art, wie sie der Kollege Waltemathe befürchtet, auszuschließen?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich möchte mich einer Antwort hier enthalten.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805016800
Die letzte Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0805016900
Darf ich fragen, Frau Staatsminister: Ist es der Bundesregierung jemals in den Sinn gekommen, daß eine kulturelle Veranstaltung, gleich in welchem Land, oder z. B. eine Buchausstellung in der Sowjetunion dazu angelegt sein könnten,



Dr. Marx
das in dem jeweiligen Land herrschende Regime zu unterstützen? Oder glauben Sie nicht, daß dies die Erfüllung einer Pflicht ist, die dieses ganze Haus der Bundesregierung für ihre auswärtige Kulturpolitik aufgetragen hat?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Marx, Sie haben mit anderen Worten das wiederholt, was ich vorhin schon ausgeführt hatte. Ich danke Ihnen,

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: So nett ist die Opposition!)

daß Sie das so schön wiederholt haben, und möchte hinzufügen, meine sehr geehrten Kollegen: Ich glaube, daß eine Trachtenkapelle von Bläsermusikanten niemals zur Aufwertung irgendeines Regimes beitragen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Marx [CDU/CSU] : Ich danke Ihnen sehr!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805017000
Die Fragen 144 und 145 des Herrn Abgeordneten Coppik werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 146 pdes Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Welche Aktionen plant die Bundesregierung, um deutsche Sportler und die fußballinteressierte Öffentlichkeit über das argentinische Militärregime aufzuklären und die Gefahren deutlich zu machen, die möglicherweise deutschen Touristen auf Grund der bürgerkriegsähnlichen Zustände in Argentinien während der FuBballweltmeisterschaft 1978 drohen?
Bitte sehr, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Präsidentin, die Frage 146 beantworte ich wie folgt.
Das Auswärtige Amt erteilt grundsätzlich keine Auskünfte über die politische Situation in anderen Ländern und gibt auch nicht entsprechende Ratschläge, Empfehlungen usw. an Deutsche, die ins Ausland reisen wollen.
Die Bundesregierung geht davon ,aus, 'daß unsere Bürger politisch mündig sind, sich selbst informieren

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr gut!) und sich selbst ein Urteil bilden können.


(Dr. Marx [CDU/CSU] : Eine gute Antwort!)

Im Zusammenhang mit der Fußbaliweltmeisterschaft 1978 prüft der Deutsche Fußballbund dem Vernehmen nach die Sicherheitslage in Argentinien sehr eingehend. Der Deutsche Fußballbund hat eigens einen Referenten mit der Vorbereitung der deutschen Teilnahme und, soweit möglich, mit der Vorbereitung des Besuchs der zu erwartenden deutschen Schlachtenbummler — man rechnet mit mindestens 4 500 — betraut.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805017100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0805017200
Stellt sich, abgesehen von der allgemeinen Auskunft, die Frage nicht doch anders? Ich möchte Sie fragen, ob nicht angesichts der elf in
Argentinien im Augenblick verschwundenen Deutschen, über 'die keine Auskunft zu erhalten ist, und angesichts des Falls Käsemann die Bundesregierung andere Pflichten hat, als zu sagen: Wir zensieren nicht und warnen nicht in allgemeiner Form?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Aber Herr Kollege, wir leben in einem freien Land. Jeder kann sich entschließen, wohin er fahren will und zu welchem Zweck er fahren will.
-(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU — Dr. Marx [CDU/CSU] : Diese sozialistische Reglementierung! — Dr. Möller [CDU/ CSU] : Entweder nach Rußland oder nach Argentinien!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805017300
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0805017400
Sehen Sie nicht auch die Gefahr, daß sich, wie vor einigen Jahren in Mexiko, im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft die Repression in Argentinien verstärkt, um den Touristen, auch den ,deutschen Besuchern, ein, wenn ich so sagen darf, „sauberes" Argentinien präsentieren zu können?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich sehe keinen Zusammenhang.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805017500
Eine weitere Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kühbacher.

Klaus-Dieter Kühbacher (SPD):
Rede ID: ID0805017600
Frau Staatsminister, trifft meine Vermutung zu, daß eine solche Fragestunde, wie sie hier im Bundestag abläuft, von den ausländischen Botschaften sehr aufmerksam beobachtet wird, und stimmen Sie mir zu, daß die Art der Fragestellung geeignet ist, nicht unbedingt Deutschfreundlichkeit im Ausland zu erzeugen?

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Die Art der Fragestellung! Da muß man sich Herrn Thüsings Fragen ansehen!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805017700
Herr Kollege, es ist nicht üblich, daß wir hier in diesem Hause in der Fragestunde gegenseitige Kritik üben. Ich bitte die Frau Staatsminister, darauf keine Antwort zu geben.
Ich rufe nunmehr die Frage 147 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zusammen mit ihren europäischen Partnern und ihren übrigen Freunden und Verbündeten, gemeinsame Schritte dahin gehend zu unternehmen, daß die Menschenrechte in Argentinien respektiert werden?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage 147, Frau Präsidentin, beantworte ich wie folgt.
Die Bundesregierung hat sich ebenso wie ihre europäischen Partner seit Jahren darum bemüht, daß die Menschenrechte in Argentinien respektiert werden. Wie Sie wissen, reichen Terrorismus und seine Bekämpfung in die frühen 70er Jahre zurück, d. h. in



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
die Zeit von Perón, ja sogar seines Vorgängers Campora und seiner Nachfolgerin Isabel Perón. Schon damals waren etwa 30 Terroropfer pro Woche zu beklagen.
Seit der Übernahme der Macht durch die Streitkräfte 1976 ist die Bundesregierung durch unsere Botschaft Buenos Aires laufend im Gespräch über Menschenrechtsfragen mit der argentinischen Regierung. Dabei hat sich jedoch herausgestellt, daß es diplomatischen Vertretungen nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild über den Umfang der Verletzung von Menschenrechten in Argentinien und auch anderswo zu machen. Diese Erfahrung haben auch andere, mit uns befreundete europäische Regierungen gemacht.
Abgesehen von unseren laufenden Bemühungen gab es noch zusätzliche persönliche Anstrengungen. So hat z. B. mein Vorgänger, Staatsminister Moersch, vor etwa einem Jahr Argentinien besucht und bei dieser Gelegenheit dem argentinischen Präsidenten dargelegt, daß die Bundesregierung von der Notwendigkeit überzeugt ist, daß bei Terroristenbekämpfung rechtsstaatliche und demokratische Grundregeln unbedingt zu beachten sind.
Zusammengefaßt hat also die Bundesregierung auch in Argentinien — wie überall in der Welt — keine Gelegenheit vorübergehen lassen, um unmißverständlich für die Beachtung der Menschenrechte einzutreten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805017800
Keine Zusatzfragen.
Die Fragen 148 und 149 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch), schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 150 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß den Eltern von Elisabeth Käsemann die persönliche Habe der Ermordeten übergeben wird, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in dieser Richtung unternommen?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage 150 beantworte ich wie folgt.
Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, sich dafür einzusetzen, daß die persönliche Habe von Frau Käsemann ihren Eltern übergeben wird. Sie hat die Botschaft in Buenos Aires angewiesen, zunächst festzustellen, was aus den fraglichen Sachen geworden ist. Die Botschaft konnte mit konkreten Nachforschungen jedoch leider erst am 22. September beginnen, nachdem Herr Professor Käsemann die letzte Anschrift seiner Tochter mitgeteilt hatte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805017900
Zusatzfrage? — Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 151 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Welches sind die konkreten Gründe der Bundesregierung, trotz mangelnder Kooperationsbereitschaft der argentinischen Behörden bei der Suche nach den „verschwundenen" deutschen Staatsbürgern nicht über die bisherigen Schritte hinauszugehen (Antwort der Bundesregierung vom 7. September 1977 auf die Frage Nr. 172 des Abgeordneten Weißkirchen), obwohl die bisher verfolgte Politik die Probleme nicht lösen konnte?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Die Frage des Herrn Kollegen Kuhlwein beantworte ich wie folgt.
Die Bundesregierung vermag nicht zu erkennen, welche über die bisher verfolgte Politik hinausgehenden Schritte zur Aufklärung des Schicksals der in Argentinien verschollenen deutschen Staatsbürger tatsächlich erfolgversprechender wären.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805018000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0805018100
Ist die Bundesregierung bereit, über die Botschaft in Buenos Aires direkt beim argentinischen Präsidenten vorstellig zu werden, um auf die Menschenrechtsverletzung in diesem Fall hinzuweisen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, meiner Erinnerung nach sind bereits zweimal zwischen dem hiesigen Bundeskanzler oder Außenminister und dem Staatspräsidenten von Argentinien Briefwechsel erfolgt. Außerdem hat es in diesem Jahr mindestens zwei Briefwechsel in dieser Sache zwischen Bundesaußenminister Genscher und seinem argentinischen Kollegen gegeben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805018200
Eine zweite Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0805018300
Frau Staatsminister, in der Antwort auf eine Anfrage meines Kollegen Karsten Voigt vom 17, Juni dieses Jahres sind weitere Schritte der Bundesregierung angedeutet worden. Sind diese Schritte bereits erfolgt, und welcher Art sind sie gewesen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Diese Schritte waren das zuletzt genannte Schreiben von Bundesaußenminister Genscher, das kürzlich beantwortet wurde. Wir überprüfen gerade, ob ein neuerliches Schreiben erforderlich ist. Sie können versichert sein, daß wir alle und ich persönlich alles Mögliche tun.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805018400
Die Fragen 152 und 153 des Herrn Abgeordneten Engelsberger werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 154 und 155 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja sind zurückgezogen worden.
Die Fragen 156 und 157 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann (München) werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 158 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das deutschsowjetrussische Verhältnis und im Hinblick auf das Viermächteabkommen über Berlin den Versuch der UdSSR bei der IPU-Konferenz in Sofia, die Leitung der deutschen Delegation durch den Berliner Abgeordneten Franz Amrehn und seine Wahl zum Vizepräsidenten der IPU-Konferenz wegen seiner Eigenschaft als Berliner Abgeordneter zu verhindern, und wird die Bundesregierung diesen Vorfall beim bevorstehenden Besuch des sowjetischen Partei- und Staatschefs Breschnew in Bonn zur Sprache bringen?



Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Jäger, die Frage 158 beantworte ich wie folgt.
Die Bundesregierung ist über den Protest der Gruppe der UdSSR auf der IPU-Konferenz in Sofia gegen die Leitung der deutschen Delegation durch den Berliner Bundestagsabgeordneten Amrehn befremdet und erklärt sich ausdrücklich mit der Haltung, die die deutsche Delegation in Sofia eingenommen hat, solidarisch. Die von sowjetischer Seite in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, daß Herr Amrehn kein Abgeordneter des Deutschen Bundestages sei, widerspricht in klarer Weise der insbesondere im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der Drei Mächte zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 definierten Rechtslage, von der auch das Viermächteabkommen ausgeht.
Die Wahl von Herrn Amrehn zum Vizepräsidenten der Konferenz konnte bekanntlich in Sofia nicht verhindert werden. Mithin hat die Angelegenheit in einer für uns befriedigenden Weise ihren Abschluß gefunden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805018500
Können Sie sich mit einer Zusatzfrage begnügen, weil wir schon am Ende der Zeit sind? Bitte, Herr Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0805018600
Frau Staatsminister, wird die Bundesregierung darauf achten, daß bei der nächsten Konferenz dieser Art, von der man hört, daß sie in Ost-Berlin stattfinden soll, die Sowjetunion und mit ihr verbündete Staaten nicht unter Verstoß gegen die Regeln des deutsch-sowjetischen Verhältnisses ähnliche Vorstöße unternehmen, um der Teilnahme von Berliner Abgeordneten entsprechend entgegenzuarbeiten?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Das ist selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Im übrigen sind wir der Meinung, daß es sich um eine Parlamentarierkonferenz gehandelt hat und daß sich unsere Parlamentarierdelegation in Sofia erfolgreich durchgesetzt hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805018700
Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Danke schön, Frau Staatsminister.
Die Fragen 82 des Herrn Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt), 83 des Herrn Abgeordneten Kraus, 90 und 91 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss, 92 der Frau Abgeordneten Erler, 93 und 94 des Herrn Abgeordneten Gierenstein, 96 und 97 der Frau Abgeordneten Krone-Appuhn, 118 des Herrn Abgeordneten Josten, 159 und 160 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig und 161 und 162 des Herrn Abgeordneten Kunz (Berlin) sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Die Fragen 132 und 133 des Herrn Abgeordneten Wüster sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig.
Die übrigen nicht behandelten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Zusatzpunkte 1 a und b der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Besoldungsänderungsgesetzes
— Drucksache 8/771 —
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
— Drucksache 8/1027 —
Überweisungsvorschlag :
Innenausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Das Wort hat der Herr Abgeordnete de Terra.

Hans-Adolf de Terra (CDU):
Rede ID: ID0805018800
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie einen Blick auf die Vorlage der CDU/CSU-Fraktion Drucksache 8/771 werfen und wenn Sie die Vorlage der Bundesregierung 8/1027 in die Betrachtung einbeziehen, wird der unbefangene Leser zunächst Unbehagen darüber verspüren, daß durch ein Besoldungsgesetz bzw. eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes offenbar für den öffentlichen Dienst erneut mehr Geld verlangt wird. Der kundige Betrachter der Bundestagsdrucksachen sieht unter Buchstabe D sofort, daß es sich um ansehnliche Beträge handelt: 90 Millionen DM, sagt der Entwurf der CDU/CSU; 92,6 plus 4 Millionen DM, sagt der Entwurf der Bundesregierung.
Aber die Vorlagen sind zugleich ein Lehrstück dafür, daß etwas, was lediglich nach der Beseitigung von Unebenheiten innerhalb des Besoldungsgefüges des öffentlichen Dienstes aussieht, in Wirklichkeit mehr ist. Kleine Änderungen der Bestimmungen des Besoldungsgesetzes haben nicht nur innerhalb des Besoldungsgefüges enorme Auswirkungen. Wenn der öffentliche Dienst in seiner Gesamtheit — hier speziell die Bundeswehr — bestimmte Männer für eine bestimmte Zeit gewinnen will, darf man dabei die Beziehungen des einzelnen zu seiner Umgebung nicht ungestraft außer Betracht lassen. Anders ausgedrückt, man muß in das Gefüge der öffentlichen Besoldung einen finanziellen Anreiz einbauen, wenn man dieses Ziel erreichen will.
Dies ist also ein Lehrstück dafür, daß man solche Grundsätze nicht außer Betracht lassen darf. Man wird sich als Opposition, selbst wenn man fröhlich im Angriff ist, doch so harte Formulierungen, wie wir sie in unserer Vorlage gebraucht haben, sorgsam überlegen. In der allgemeinen Begründung zu dem Problem haben wir schon gesagt, daß andernfalls die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr absinkt. Deshalb waren wir in der Formulierung nicht zurückhaltend, sondern haben deutlich gesagt: Wenn diese Auswirkungen fortbestehen, haben sie



de Terra
auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr existenzbedrohende Wirkungen.
Wir wollen gemeinsam noch einen Blick darauf werfen, daß unsere Vorlage vom Juli dieses Jahres ist, die Vorlage der Bundesregierung vor drei Tagen, am 17. Oktober 1977, eingebracht wurde.
Was ist der Kern? Der Kern ist — und das ist wieder lehrstückartig —, daß wir damals alle bei der Bemühung, den Haushalt zu sanieren, das Haushaltsstrukturgesetz beraten und beschlossen haben. Jedes Ressort war damals bemüht, in seinem Bereich Vorschläge zu entwickeln, die als Beitrag zum Gesamtwerk des Haushaltsstrukturgesetzes dienen sollten. Wir alle meinten damals, einen großen Wurf gemacht zu haben, um die Staatsausgaben insgesamt zu beschränken und den Bundeshaushalt entlasten zu können. Es ist ein Lehrstück dafür, daß man, wenn man Teilbereiche in ihren Auswirkungen nicht richtig beurteilt und in ein Gesamtwerk einbaut — hier das Haushaltsstrukturgesetz —, sich hinterher schwertut, wenn man die Fehler, die gemacht worden sind, wieder korrigieren will.
Im übrigen ist es ein Lehrstück dafür — ich hoffe, ein Lehrstück für die Bundesregierung —, daß es, wenn solche Erkenntnisse gewonnen sind, selbst wenn sie im Verteidigungsausschuß einmütig erkannt worden sind, noch sehr lange Zeit dauert, bis solche Fehler korrigiert werden. Der Verteidigungsausschuß hat am 17. März und am 23. Juni des vergangenen Jahres einmütig den Fehler, der im Haushaltsstrukturgesetz gemacht worden ist, herausgestellt und eine entsprechende Änderung nahegelegt. Dann dauerte es weit über ein Jahr, bis die Bundesregierung ihren Entwurf nunmehr vorlegen konnte.
Es ist aber auch ein Lehrstück dafür, daß man ganz allgemein in der Regierungsarbeit einen Blick — einen lernenden Blick — auf die Opposition werfen sollte, wenn sie zu einer Teilfrage ihre schweren Bedenken so offen ausspricht. Herr Kollege Ernesti, den wir heute morgen bei der Erörterung des Berichts des Wehrbeauftragten hörten, hat dabei auch diesen Punkt herausgestellt. Im Oktober 1975, als wir uns noch alle um das Haushaltsstrukturgesetz bemühten, hat Herr Kollege Ernesti, nachdem unsere Vorschläge im Verteidigungsausschuß, obwohl sie begründet und mit Ersatzvorschlägen vorgebracht wurden, nicht zum Erfolg geführt hatten, in seiner Pressemitteilung, die ich mit Genehmigung der Frau Präsidentin wörtlich zitieren darf, folgendes gesagt:
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien haben es nun zu verantworten, daß die Bereitschaft zu freiwilliger Verpflichtung nachläßt, daß sich die extrem ungünstige Altersstruktur der Streitkräfte wiederum verschlechtert, daß Zeitsoldaten nur noch in stark vermindertem Umfang als Berufssoldaten übernommen werden können, daß ein zunehmender Verwendungsstau und zwangsläufig ein großer Beförderungsstau in der Bundeswehr auf uns zukommt. Mit den beabsichtigten Maßnahmen greift die Bundesregierung entscheidend in die Personalstruktur der Streitkräfte ein. In den nächsten Jahren ist mit negativen Folgewirkungen zu rechnen, die nur durch zusätzliche finanzielle Aufwendungen wieder ausgeglichen werden können.
Ein Weiteres kommt hinzu, und auch das haben wir damals zum Ausdruck gebracht. Wir hatten zu der Problematik, nämlich der — ich will es einmal vereinfacht ausdrücken — schlechteren Besoldung der Zeitsoldaten, der SaZ-2-Soldaten, in den Jahren 1967 und 1969 ein Vorerlebnis. Schon einmal mußte dasjenige, was beschlossen worden war, nach zwei Jahren wieder geändert werden, weil es nicht zu dem gewünschten Ergebnis führte, sondern weil im Gegenteil damals schon die Zahl der freiwilligen Verpflichtungen rapide abnahm. Eine Gegenüberstellung ergab damals, daß es am Anfang 65 000 und am Ende dieser Periode nur noch 7 500 waren. Man hätte daraus lernen können, und deswegen habe ich bei diesen Vorlagen immer wieder auf das Wort abgestellt: Dies ist ein Lehrstück.
Nachdem wir nun die ergänzenden Prüfungen und die Erörterungen innerhalb der Bundesregierung mühsam hinter uns gebracht haben, meine ich, daß wir dasjenige, was der Verteidigungsausschuß einmütig bereits seit März vorigen Jahres für notwendig hält, und was nunmehr auch bis zur langsam, ich hoffe, aber sicher mahlenden Mühle des Finanzministers durchgedrungen ist, nun auch tun sollten.
Aber es gibt eine neue Schwierigkeit; ich weiß nicht, ob das eine Besonderheit der Finanzminister ist. Nun will man hier nicht den klaren Weg gehen, indem man etwa sagt: dies wird behoben, sondern man will Zwischenwege gehen. Ich halte das für Halbheiten, die in dieser Sache, wie ich meine, nicht gerade glücklich sind. Man sollte, wenn man erkannt hat, daß etwas nicht gut geht, nicht sagen: wir wollen es einmal versuchsweise oder auf Widerruf oder mit der Hälfte des Betrages oder auf Zeit anders machen,

(Dr. Kraske [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

sondern man sollte sagen: dies muß anders geregelt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber der Entwurf der Bundesregierung will nun doch erst für eine Übergangszeit von zunächst zwei Jahren etwas Gesetz werden lassen, was wir einmütig im Verteidigungsausschuß so nicht für richtig gehalten haben. Man könnte sagen: er ist immerhin auf dem richtigen Wege. Wir wollen hoffen, daß wir bei der gemeinsamen Beratung hier noch eine bessere Lösung finden.
Die Bundesregierung hat im übrigen in ihren Gesetzentwurf — ich darf das gleich mit einbeziehen — auch die Erhöhung der Stellenzulage für Luftfahrzeugführer und Kampfbeobachter in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen einbezogen. Sie greift damit einen Teil heraus, den wir im Hinblick auf das gesamte Zulagenwesen in der Bundeswehr schon lange im Blick haben. Sie zieht diesen Punkt, der sicherlich einer der wichtigsten ist, vor, läuft aber dadurch Gefahr, daß dies, losgelöst von ande-



de Terra
ren Überlegungen, wiederum zu Verzerrungen in anderen Bereichen führt.
Ich darf Ihnen meine persönliche Meinung dazu sagen. Ich bin der Auffassung, daß man bei Zulagen außerordentlich vorsichtig sein sollte. Das Zulagenwesen ist immer wie Nebel, der über der Landschaft des echten und richtigen Besoldungsgefüges liegt. Das kann leicht dazu führen, daß derjenige, der am lautesten im Nebel ruft, im Zulagenwesen einen Erfolg oder einen Teilerfolg an sich reißt. Es ist die Pflicht des Dienstherrn, die Pflicht der Bundesregierung, unser aller Pflicht, auch an diejenigen Personengruppen zu denken, die, auch wenn sie nicht laut rufen, trotzdem in gleicher Lage gleiche Hilfe — man kann hier sagen: gleiche Zulagen — erwarten können. Gehen wir z. B. von der Luft aufs Wasser. Ich würde meinen Blick z. B. auf einzelne Personengruppen bei der Marine richten und fragen: Wie sieht es eigentlich mit den Kampfschwimmern . und den Tauchern aus? Aber der Anfang ist gemacht, der Anfang ist gut, dieser Teil soll erledigt werden, die Stellenzulage soll gewährt werden.
Dies wollte ich beiden Entwürfen auf den Weg geben. Wenn ich das Fazit ziehe, muß ich sagen: Endlich ist etwas geschehen; endlich ist das durchgeführt, von der Bundesregierung in Angriff genommen worden, was wir im Verteidigungsausschuß — ich wiederhole es zum dritten- oder vierten- oder fünftenmal — einmütig als richtig befunden hatten. Wir wollten einmütig diese Einbußen in der Bundeswehr nicht hinnehmen, wollten einer als falsch erkannten Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Wir hoffen, daß wir nun auf einem guten und richtigen Wege sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805018900
Das Wort hat der Abgeordnete Liedtke.

Karl Liedtke (SPD):
Rede ID: ID0805019000
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das scheint ja hier eine der ungewöhnlichen Stunden des Parlaments zu werden, denn aus Herrn de Terras Ausführungen entnahm ich ein hohes Maß an gemeinsamer Einsicht in die Notwendigkeiten, die in diesem Gesetz manifestiert sind. Es gehört zum Stil der Opposition, jedes noch so kleine Gesetz zu benutzen, um wenigstens ein paar Nadelstiche in Richtung Bundesregierung zu versuchen. Da diese Regierung anderes von Ihnen gewöhnt ist, wird sie die gar nicht bemerken, und ich gehe auf Ihre Vorbemerkungen folgerichtig gar nicht ein.
Wir teilen die Ansicht — und das soll den Bundesverteidigungsminister und auch die Bundeswehr fröhlich stimmen —, daß die nicht nur bei uns, sondern auch bei den NATO-Freunden anerkannte Ausbildungsqualität der Bundeswehr im wesentlichen von den Ausbildern abhängt, die im persönlichen täglichen Kontakt mit den Soldaten umgehen. Wenn sich diese mittlere Ausbilderebene entsprechend der Vorlage des Verteidigungsministers arg verdünnt, sind wir die letzten, die nicht bereit sind, hier Abhilfe zu schaffen. Im Prinzip tun wir nichts anderes, als daß wir den Angeboten des Arbeitsmarktes nachgehen. Wir haben vor zwei Jahren dieses Gesetz ein bißchen zurückgefahren, weil wir ein Überangebot von draußen hatten. Der Verteidigungsminister hat das sogar selbst angeboten. Wenn das nun nachläßt, gehen wir wieder auf die alte Qualität. Da sind wir uns also einig.
Schwieriger wird es bei dem zweiten Teil des Entwurfs der Bundesregierung, nämlich der Erhöhung der Zulage für Luftfahrzeugführer und Kampfbeobachter bei Strahlflugzeugen. Wir sind bereit, das offen zu prüfen, wissen aber auch, Herr de Terra, daß die Zulagen in der ohnehin schon komplizierten Besoldungslandschaft einen Dschungel darstellen. Hier treten auch in unvergleichlicher Weise die Sprachschöpfungen unserer Bürokratie deutlich hervor. Kein Mensch kann das mehr übersehen. Da gibt es allgemeine Zulagen, da gibt es besondere Zulagen, da gibt es Stellenzulagen, Amtszulagen, da gibt es Zulagen für Sicherheit, Erschwerniszulagen, Schmutzzulagen, Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten, für Sicherheit in der Luft, unter Wasser, auf dem Wasser und und und. Wenn man diese nun noch sehr geschickt mit Sternchen und Verweisungen versieht und in dem dicken Besoldungsgesetz schön gestreut unterbringt, wird das selbst für die sogenannten Experten eine Geheimwissenschaft. Wenn man dann noch die allgemeinen Zulagen mit besonderen Begründungen versieht und die besonderen mit allgemeinen und dann noch die Höhe untereinander als fein ausgewogen hinstellt, passiert sehr leicht folgendes: Wenn man dort ein Glöckchen an-tickt — und das könnte hier sein —, klingelt der ganze Stellenbaum, und es wird eine sehr teure Musik.
Kurzum, zu diesem zweiten Teil darf ich für meine Fraktion sagen: wir werden auch das offen prüfen, aber die Sorgfältigkeit wird hier sehr viel größer sein als bei Teil 1, zu dem wir die Notwendigkeit einsehen.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805019100
Das Wort hat der Abgeordnete Ludewig.

Walther Ludewig (FDP):
Rede ID: ID0805019200
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der technische Fortschritt hat uns moderne und hochwertige, technisch anspruchsvolle, komplizierte Waffen und Gerätesysteme in der Bundeswehr gebracht. Zu ihrer Bedienung und Wartung müssen längerdienende, qualifizierte, positiv motivierte Soldaten herangezogen werden. Das sind die Soldaten auf Zeit. Die Soldaten auf Zeit erhalten Dienstbezüge. Damit wird diese Angelegenheit teurer, als wenn Wehrpflichtige eingesetzt werden.
Der wehrpflichtige Soldat bekommt als Grenadier 165 DM, er bekommt als Gefreiter 210 DM und als Obergefreiter 225 DM, wenn er es in 15 Monaten bis zum Obergefreiten schafft. Ein Z-2-Soldat erhält als Grenadier 1 153 DM, als Gefreiter 1 199 DM und als Obergefreiter 1 257 DM.
Sinn der Änderung im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes ab 1. Januar 1976 war es, diese



Ludewig
Mehrkosten einzusparen. Wir haben daraufhin den- jenigen, die bereit waren, sich auf zwei Jahre als Soldat zu verpflichten, in den ersten sechs Monaten auch nur die Grundwehrdienstbezüge gegeben. Das hat dazu geführt, daß die Freiwilligmeldungen und die Weiterverpflichtungen zurückgegangen sind. Innerhalb dieser eineinhalb Jahre, seit dem 1. Januar 1976, hat sich der Personalfehlbestand von 21 000 auf 36 000 Mann erhöht.
Dieser Fehlbestand muß abgebaut werden. Erst- und Weiterverpflichtungen müssen aus den genannten Gründen wieder steigen. Dafür ist der Anreiz nötig, die Dienstbezüge wieder ab dem ersten Monat zu zahlen. Die Anzeichen sprechen dafür, daß diese Maßnahme die gewünschten Auswirkungen hat. Gespräche bei der Truppe bestätigen das. Die FDP-Fraktion will, daß bestes Gerät auch auf die bestmögliche Art und Weise bedient und einsatzbereit gehalten wird. Deshalb stimmen wir diesem Teil des Gesetzentwurfes zu.
Der Gesetzentwurf sieht zweierlei vor: Erstens die Wiedereinsetzung der Dienstbezüge für Z-2-Soldaten ab dem ersten Monat, außerdem die Aufstokkung der Zulagen für Strahlflugzeugführer. Eine Erhöhung dieser Zulage wird damit begründet, daß die Anforderungen an die Leistungen der Strahlflugzeugführer und Kampfbeobachter von ein- und zweisitzigen Kampfflugzeugen gestiegen sind. Zu Recht wird aber gefragt, ob wir diesen Fall nicht zum Anlaß nehmen sollten, noch einmal das ganze Zulagewesen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen; denn Kampfschwimmer, U-Boot-Fahrer und auch Hubschrauberpiloten könnten möglicherweise die gleichen Ansprüche stellen. Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, daß eine isolierte Betrachtung dieser Frage eigentlich nicht zu vertreten ist.
Wir wollen die allgemeine Zulagensituation eindeutig geklärt wissen, insbesondere die Relationen zwischen den einzelnen Zulagen einer eingehenden Untersuchung durch das Parlament unterziehen. Vorher wollen wir mit einer Zulagenerhöhung nicht beginnen. Ich hoffe, daß die Gesamtübersicht über das Zulagewesen baldmöglichst zum Gegenstand einer parlamentarischen Diskussion gemacht wird, damit dann — eventuell zusammen mit anderen Zulagenerhöhungen — über diese sogenannte Fliegerzulage entschieden werden kann.
Es gibt noch einen Grund, der dagegen spricht, diese Zulage schon jetzt überstürzt zu beschließen. Auf eine entsprechende Frage eines Kollegen — es war Herr Jung — hat das Bundesministerium der Verteidigung erklärt, daß nichts dagegen spreche, wenn ein Strahlflugzeugführer in der wegen der besonderen Belastung verordneten Ruhe- und Regenerationszeit eine Nebenbeschäftigung in Form von zwei Vollerwerbsberufen ausübt. Das ist ein Beispiel, das der isolierten Betrachtung dieser einen Zulage ganz eindeutig entgegensteht.
Ich empfehle daher, diese Frage zu prüfen und die Stellenzulage jetzt nicht zu beschließen. Dagegen sollten wir beschließen, daß die Soldaten auf Zeit ab 1. Januar 1978 vom ersten Tage der Verpflichtung an ihre Dienstbezüge bekommen. Dieser
Anreiz muß gegeben werden. Wir machen das zunächst für zwei Jahre, um dann zu prüfen, ob die Maßnahme gegriffen hat. Wir legen uns also nicht für alle Zeit fest.
Ich bitte Sie, der Überweisung des Gesetzentwurfs an die zuständigen Ausschüsse zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0805019300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates liegt Ihnen vor. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes (2. GFÄndG)

— Drucksache 8/1026 —Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Der Überweisungsvorschlag liegt Ihnen vor. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften
— Drucksache 8/1030 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Finanzausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Auch dazu wird das Wort nicht gewünscht Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates liegt Ihnen vor. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen
— Drucksache 8/764 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

— Drucksache 8/967 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Kunz (Weiden) (Erste Beratung 39. Sitzung)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmidt (Gellersen).




Dr. R. Martin Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0805019400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens der Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebe ich zur Verabschiedung des Ratifikationsgesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen eine Erklärung ab. Dies geschieht auch in der Absicht, gegenüber der Öffentlichkeit darzulegen, daß die Mitglieder dieses Ausschusses sehr wohl bereit und in der Lage sind, sich mit allem Ernst und dem notwendigen Sachverstand der Probleme des Tierschutzes anzunehmen und sie tierschutzgerechten Lösungen zuzuführen.
Als wir 1972 hier einmütig das in aller Welt gelobte Tierschutzgesetz verabschiedeten, baten wir die Bundesregierung, die Bestrebungen zur Harmonisierung des Tierschutzes in Europa nachdrücklich zu fördern. Dabei gingen wir von der Erwägung aus, daß die weitaus überwiegende Zahl der gehaltenen Tiere auf den Bereich der tierischen Agrarproduktion entfallen und hier strenge nationale Tierschutzregelungen, die im europäischen Vergleich richtungweisend sind, im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion zu unvertretbaren Wettbewerbsverzerrungen führen müßten.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen)

Wir alle waren uns darüber einig, daß selbstverständlich der Tierschutz sämtliche Bereiche unserer Gesellschaft erfassen müsse, also auch die Landwirtschaft. Aber wir haben damals betont, daß das Selbsterhaltungsinteresse des Menschen Lebensbeschränkungen für das Tier ethisch rechtfertige.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Unter diesem Aspekt sind auch die ernährungswirtschaftlich unumgänglichen modernen Tierhaltungsformen gesehen worden. Wir waren und damals als nationaler Gesetzgeber aber darüber einig, daß es insoweit keinen tierschutzfreien Raum geben darf — nicht in der Bundesrepublik und auch nicht bei unseren Nachbarn und Mitbewerbern auf dem Agrarmarkt der Europäischen Gemeinschaft. Deshalb haben wir die Bundesregierung ersucht, auf europäische Lösungen hinzuwirken.
Nun sind wir mit dem vorliegenden Übereinkommen und seiner heute beabsichtigten Ratifikation durch den Deutschen Bundestag einen weiteren Schritt auf dem Wege zu einem europäischen Tierschutz gut vorangekommen. Zuvor hatten wir bereits 1974 das Europäische Tier-Transport-Übereinkommen ratifiziert, und außerdem ist in Brüssel die Richtlinie über die Betäubung vor dem Schlachten erlassen worden.
Dem vorliegenden Übereinkommen kommt insbesondere im Hinblick auf die gegenwärtige Tierschutzdiskussion in der Bundesrepublik um die sogenannte Massentierhaltung eine große Bedeutung zu. Hier werden erstmalig internationale Grundsätze für die Haltung, Pflege und Unterbringung landwirtschaftlicher Nutztiere in modernen Tierhaltungen festgeschrieben. Dabei sind wir uns bewußt, daß durch dieses internationale Übereinkommen die in unserem Tierschutzrecht immer noch klaffende Lükke bezüglich neuzeitlicher Intensivhaltungssysteme nicht ausgefüllt wird.
Das Übereinkommen enthält nur Grundsätze, deren Ausfüllung durch die Teilregelungen für die einzelnen Tierarten über Haltung, Pflege und Unterbringung einem internationalen Ständigen Ausschuß beim Europarat vorbehalten bleibt. Sobald das Übereinkommen durch Ratifikation in Kraft gesetzt ist, können diese Detailregelungen in einem vereinfachten Verfahren durch diesen Ständigen Ausschuß völkerrechtlich verbindlich getroffen werden. Hierin liegt die besondere Bedeutung dieses _Übereinkommens. Sie liegt aber auch in der Tatsache begründet, daß das Übereinkommen nicht bloß die EG-Länder umfaßt — die EG ist überdies selbst Partner des Übereinkommens —, sondern alle Mitgliedstaaten des Europarates, also alle europäischen Länder — außer denen des Ostblocks —, von Island bis Zypern, von der Türkei bis Portugal. Die Tatsache, daß die Europäische Gemeinschaft als Institution beigetreten ist, bringt Brüssel in den Zug- zwang, eine einheitliche Lösung der Tierschutzprobleme in sogenannten Massentierhaltungen zu finden und durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, im Bewußtsein der europäischen Wirklichkeit müssen wir aber sehen, daß gemeinschaftliche Regelungen nicht kurzfristig zu erreichen sind. Dieser Umstand darf für die Bundesregierung jedoch kein Anlaß sein, den Erlaß der in § 13 des Tierschutzgesetzes vorgesehenen Rechtsverordnungen über Massentierhaltungen zurückzustellen. Verzögerungen, die nicht allein in der sachgerechten Behandlung einer äußerst schwierigen Materie begründet sind, würden bei weiten Kreisen der deutschen Tierfreunde zu Recht auf Unverständnis stoßen. Beachtlich ist zudem, daß ohne konkretisierende Rechtsverordnung über Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren diejenigen, die mit der behördlichen Durchführung und richterlichen Auslegung des Tierschutzgesetzes betraut sind, auf unbestimmte Rechtsbegriffe in der Generalklausel nach § 2 des Tierschutzgesetzes über artgemäße Pflege und Bewegungsbedürfnis sowie verhaltensgerechte Unterbringung angewiesen sind, also auf Begriffe, deren Auslegung im Einzelfall häufig nur durch höchstrichterliche Entscheidungen möglich ist. Wie wir hören, ist die Konkretisierung für die Bereiche der Schweine- und Kälberhaltung nunmehr nach fachwissenschaftlicher Klärung zuvor noch offener Fragen möglich. Im Geflügelbereich, der die Öffentlichkeit besonders bewegt, sollte die wissenschaftliche Klärung zügig vorangetrieben werden.
In diesem Zusammenhang 'dürfen wir nicht übersehen, daß durch die Erarbeitung dieser nationalen Rechtsverordnungen gewichtige Steuerungselemente für künftige internationale oder EG-Tierschutzbestimmungengeschaffen werden. Durch entsprechende UÜbergangsregelungen kann der Anschluß an das künftige harmonisierte Recht geschaffen werden.
Lassen Sie mich abschließend feststellen, daß aus der Rückschau 'der von uns in diesem Hause einvernehmlich 'beschrittene Weg, ein modernes nationales Tierschutzrecht zu schaffen, richtig gewesen ist. Die Mitgliedèr des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hegen gemeinsam die Hoff-



Dr. Schmidt (Gellersen)

nung, daß der Deutsche Bundestag mit seiner Gesetzgebung Leitlinien für eine Harmonisierung in Europa gezogen hat.

(Beifall)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805019500
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und zur Abstimmung in zweiter Beratung, mit der die Schlußabstimmung verbunden wird. Ich rufe Art. 1, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Leicht, Damm, Straßmeir und der Fraktion der CDU/CSU
Bericht über Telefon-Nahbereichsversuche — Drucksache 8/991 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Zur Begründung des Antrags hat der Herr Abgeordnete Damm das Wort.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0805019600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist die vierte Debatte, die in diesem Hause über den Komplex „Zeittakt" geführt wird und geführt werden muß. Die Öffentlichkeit erinnert sich noch daran, daß ursprünglich ein VierMinuten-Zeittakt eingeführt werden sollte. Dieser Deutsche Bundestag hat es fertiggebracht, den Zeittakt wenigstens auf acht Minuten auszuweiten, wenngleich man bezweifeln darf, daß dieser Postminister seine öffentliche Erklärung auch tatsächlich einhält, daß, solange er Postminister sei, acht Minuten niemals unterschritten würden. Aber darauf werden wir später noch zu sprechen kommen müssen.
Ich will zunächst deutlich machen: Durch die Einschaltung dieses Parlaments ist es gelungen, sowohl die ursprüngliche Absicht, diesen kurzen Zeittakt einzuführen, zu verhindern, als auch Sonderregelungen für Berlin, für die Grenzgebiete und — jedenfalls angekündigt — für die Telefonseelsorge zu erreichen.
Jetzt haben wir Grund, uns mit dieser Angelegenheit erneut zu beschäftigen, weil der Postminister Gscheidle in einer Art Rückfall in die absolutistische Zeit wie eine Art Ludwig XIV.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

dieses Parlament überspielen und in einer Nacht- und Nebelaktion von vor wenigen Wochen die ganze Geschichte nun endgültig fixieren will.

(Lampersbach [CDU/CSU] : Unerhört!)

— Das ist wirlich unerhört. Es ist im Grunde viel schlimmer: Es ist eine Mißachtung des Parlaments. Darüber wird nachher natürlich auch noch zu sprechen sein.
Ich will, bevor ich das tue, meine Damen und Herren, drei Fragen behandeln, die mit diesem Komplex unmittelbar zusammenhängen. Es handelt sich zum einen um die Frage, ob es ein Junktim, eine unauflösliche Verbindung geben muß zwischen der Erweiterung von. Nahbereichen, die dringend notwendig ist, und der Einführung des Zeittakts.
Die zweite Frage, die ich beantworten will, lautet: Sind eigentlich die vorgesehenen Investitionen wirklich sachlich gerechtfertigt?
Drittens ist zu fragen: Wem nützt eigentlich der Zeittakt?
Wie ist das: Kann man erweiterte Nahbereiche nur dann haben, wenn man den Zeittakt einführt? Das ist ja die Behauptung dieses Ministers. Viele Fachleute und meine Fraktion sind folgender Meinung: Es wird höchste Zeit, daß in den ländlichen Gebieten größere Gerechtigkeit für die Telefonkunden Platz greift.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Das kann und muß geschehen, ohne die bisherigen Vorteile im Telefonortsverkehr zu beseitigen. Es bedarf keines Zeittakts im Nahverkehrsbereich, um in den ländlichen Räumen größere Telefonortsnetze zu schaffen.

(Lampersbach [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Der Postminister spricht nun immer von unübersehbaren technischen und finanziellen Risiken, wenn der Zeittakt im Nahbereich nicht eingeführt würde. Um welche Summen handelt es sich? Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Post, meine Damen und Herren, wenn sie entweder gar keinen Zeittakt einführt oder unterschiedliche Zeittakte hätte? Bei der ursprünglichen Absicht des Vierminutentakts hätten nach Berechnungen der Post die Mindereinnahmen jährlich 206 Millionen DM ausgemacht; beim Achtminutentakt wären es 532 Millionen DM, und wenn man gar keinen Zeittakt einführte — das ergibt sich aus der Anzahl der über acht Minuten hinausgehenden Gespräche; das sind rund 3 % aller Gespräche —, ergäben sich 582 Millionen DM Mindereinnahmen.
582 Millionen DM sind eine Menge Geld. Woher soll die Post das Geld nehmen, um diese Mindereinnahmen auszugleichen? Das ist ja die logische Frage, wenn man, wie wir das tun, sagt: Wir wollen keinen Zeittakt!
Meine Damen und Herren, die Antwort ist so einfach wie einleuchtend: aus den Einnahmen der Post im Fernmeldebereich. Hat denn die Post in diesem Bereich Überschüsse? Ja, seit 1975 macht die Bundespost wieder Milliardenüberschüsse. Im Fernmeldebereich waren es 1975 3,45 Milliarden DM, im Jahr 1976 3,824 Milliarden DM. Das sind sehr hohe Überschüsse.
Nun weiß aber jeder von uns, daß die Post notwendigerweise andere Dienste durch die Überschüsse aus dem Fernmeldebereich subventionieren muß. Das hat sie in den beiden zurückliegenden Jahren getan. Dennoch sind am Ende unter dem Strich viele hundert Millionen Plus übriggeblieben.



Damm
1975 waren es 629 Millionen DM Gewinn und 450 Millionen DM Rücklagen. 1976 waren es 1,177 Milliarden DM und 900 Millionen DM Rücklagen. Die Bundespost hat also am Ende mehr als 2 Milliarden DM erwirtschaftet, Plus gemacht. Für das laufende Geschäftsjahr will die Post einen Gewinn von 912 Millionen DM erwirtschaften — das ist die Schätzung — und erneut 900 Millionen DM, also annähernd so viel wie im vergangenen Jahr, Rücklagen bilden.
Die Antwort auf die Frage, wie die Post die Mindereinnahmen ausgleichen solle, kann mit gutem Gewissen lauten: aus den Überschüssen, deren Ursache übrigens in den extrem hohen deutschen Telefongebühren liegt. Was also liegt näher, als die Finanzierung einer höheren Telefonqualität aus den Fernmeldeeinnahmen durchzuführen?
Bleiben die technischen Risiken, meine Damen und Herren. Der Minister hat seine technischen Argumente nie präzisiert. Wenn die laufenden Versuche in den sechs Bereichen mit den Zeittakten und den erweiterten Nahbereichen wirklich unvoreingenommen geplant und durchgeführt worden wären, dann hätte dieser Minister seine Zustimmung auch zu unserer Forderung im Sommer dieses Jahres geben müssen, in einem Fall einen Versuch ohne jeden Zeittakt zu machen; denn wenn seine Behauptung, das berge unübersehbare technische Risiken in sich, zuträfe, wenn er ganz sicher wäre, brauchte er nicht zu befürchten, daß ein solcher Versuch ihn widerlegte — ganz logisch. Dann hätte er am Ende der Versuche ein Tatsachenargument, das auch die unbelehrbare Opposition endlich auf den Pfad der Tugend — jedenfalls wie die Post sie versteht — bringen würde.
Aber die Tatsache, daß sich dieser Minister geweigert hat und die Koalition dazu gebracht hat, dieser Weigerung beizutreten und unseren Antrag abzulehnen, in einem Bereich auch einen Versuch ohne jeden Zeittakt zu machen, zeigt, daß sein Argument, hier gebe es unüberwindbare technische Risiken, nicht zutrifft. Dieser Minister ist eben gar nicht sicher, daß seine Annahme zutrifft. Er muß befürchten, daß er von der Fachwelt der Voreingenommenheit bezichtigt werden könnte, wenn ein solcher Versuch abgeschlossen wäre.
Es ist auch so, daß die ursprüngliche Konzeption der Erweiterung der Nahbereiche, wie sie unter dem damaligen Postminister Dollinger als Prüfungsauftrag gegeben worden ist, keinerlei Junktim zwischen erweiterten Nahbereichen und Zeittakt vorgesehen hat.
Bleiben also die tatsächlichen technischen Engpässe. Wir wissen, das es vielerorts mittags, abends oder an Sonn- und Feiertagen Überlastungen des Netzes gibt. Dieser Zustand würde auch durch Zeittakte nicht verändert, sondern bestenfalls zu Lasten der sozial Schwachen reglementiert. Die Post muß also investieren, um diese Engpässe zu beseitigen. Verstärkung der Kabelwege und der Schaltglieder wäre die richtige Devise, ferner eine schnellere Einführung des elektronischen Wählsystems.
Bleibt das Problem des Mißbrauchs durch Datenübertragung. Da profitierten nach Herrn Gscheidle die Firmen von stundenlangen Datenübertragungen innerhalb der Ortsnetze für 23 Pfennige. Sie blokkierten, wie er sagt, auch noch zusätzlich die Leitungen. Zunächst muß man einmal sagen: Das hat die Post bisher nicht verboten, sondern das ist nach geltenden Regeln der Post zulässig. Der Minister sollte in seiner Wortwahl sehr sorgfältig sein. Wenn es wirklich Mißbrauch wäre, dann sollte er es abstellen.

(Hoffie [FDP]: Wie denn?)

— Er kann es nämlich abstellen. Er kann es erstens durch die Fernmeldeordnung verbieten. Damit müßte man anfangen.

(Hoffie [FDP] : Und daran halten sich dann alle?)

— Nein, natürlich nicht. Ich weiß — wie jeder Autofahrer —, daß sich nicht alle an die Verkehrsregeln halten. Aber es gibt technische Möglichkeiten zu überprüfen, ob sich alle daran halten. Der Minister sollte sie nutzen. Dann könnte er diesen — wie er es nennt — Mißbrauch ganz schnell abstellen.

(Hoffie [FDP]: Wie denn?)

Der Minister hat schon mehrfach behauptet, dieses oder jenes ginge nicht, und nach einiger Zeit kam er selbst und sagte: Nun geht es doch.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel, Herr Hoffie: Dieser Minister hat noch im November 1975 erklärt, es sei völlig ausgeschlossen, für die Telefonseelsorge Sonderregelungen zu schaffen.

(Zurufe)

— Aber natürlich hat er gesagt — so wörtlich am 24. November —, daß es praktisch nicht möglich sei, Anrufe zur Telefonseelsorge von Münzfernsprechern aus von der Zeitzählung auszunehmen. Jetzt kommt er und sagt, das gehe doch; jetzt kommt er und sagt, für die Telefonseelsorge würden Ausnahmen gemacht werden. Meine Damen und Herren, er wird auch wissen, daß er technische Möglichkeiten im .Bereich der Standleitungen und des angeblichen oder tatsächlichen Mißbrauchs der Ortsleitungen findet.
Ich will jetzt die Frage beantworten, ob die Investitionen, die der Minister vorsieht, nämlich die 1,6 Milliarden, von denen er sagt, sie seien bereits in Auftrag gegeben, gerechtfertigt sind. Ich denke immer noch, daß die treffendste Charakterisierung dieses Investitionsvorhabens von Frau Dr. Julia Dingwort-Nusseck stammt. Es ist anderthalb Jahre her, daß sie gesagt hat: „Es wird nicht etwa investiert, um mehr Leistung zu schaffen, sondern um die Leistung zu verkürzen; das ist so richtig die Mentalität eines Monopolisten." — Ich meine, daß Frau Dr. Julia Dingwort-Nusseck mit dieser Charakterisierung der Investitionen von 1,6 Milliarden DM völlig recht hat: Die Ausgabe dieser Riesensumme soll nicht dazu führen, die Leistungsfähigkeit der Post zu verstärken, sondern lediglich dazu dienen, Zeitzähler einzubauen, um gegenüber den Telefonkunden bisherige Leistungen verkürzen zu können.



Damm
Richtig angelegt wären diese 1,6 Milliarden für Zukunftsinvestitionen, die die Leistungen der Post erhöhen.
Bleibt, meine Damen und Herren, das Argument: Sicherung der Arbeitsplätze, Konjunkturförderung. Der Bundespostminister beruft sich bei seinen Entscheidungen auf die — wie er sagt — Tatsache, mit dieser Investition würden 5 000 Arbeitsplätze gesichert. Ich glaube aber, daß er mit dieser Argumentation so nicht durchkommen darf. Denn betrachtet man seine bisherigen normalen Investitionen, so ergibt sich, daß die Investitionen der Bundespost in den Jahren seit 1973 nicht nur real, sondern auch nominal .zurückgegangen sind. 1973 hat die Bundespost 6,555 Milliarden DM investiert, und im Jahre 1977, also in diesem Jahr, will und wird sie 5,089 Milliarden DM investieren. Wenn es darum gegangen wäre, daß diese Bundespost — wie mit Recht von allen großen Betrieben erwartet wird, und im Augenblick gibt es ja eine Anzeigenkampagne der Post, die deutlich macht, daß die Bundespost das größte Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland ist, was ja zutrifft — Arbeitsplätze sichert, hätte man erwarten dürfen, daß diese Deutsche Bundespost in den zurückliegenden Jahren mehr investiert hätte, jedenfalls eine Steigerung vorgenommen hätte, die der Steigerung ihres Etats entsprochen hätte. Er soll sich jetzt nicht hinstellen und sagen, er sei derjenige, der Arbeitsplätze sichere. Notwendige Investitionen, mit denen er Arbeitsplätze längst hätte sichern können, sind unterblieben.
Meine Damen und Herren, wenn der Minister diese 1,6 Milliarden in richtiger Weise für zukunftsträchtige Maßnahmen bei der Post ausgäbe, würde er vermutlich noch mehr als 5 000 Arbeitsplätze zusätzlich sichern. Es geht also gar nicht um die Frage: 5 000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder nicht, sondern darum, die richtigen Investitionen vorzunehmen und mindestens 5 000 Arbeitsplätze — wahrscheinlich sogar noch mehr — zu sichern.
Bleibt schließlich die Frage: Wem nützt der Zeittakt und wem schadet er? Eines ist ja sicher: Gewinner bei der Einführung des Zeittaktes ist in jedem Falle die Bundespost. Sie bekommt nämlich höheren Gebühren. Wieviel das sein wird, muß man abwarten; aber das ist ja auf jeden Fall auch der eigentliche Sinn dieser Unternehmung. Es ist keine Frage, daß die Wirtschaft von der Gebührenerhöhung getroffen wird. Aber sie wird mit Sicherheit weniger hart getroffen als die sozial Schwachen, die Alten und die Kranken, für die das Telefon häufig der einzige Außenkontakt ist. Diese Menschen sind ja auch nicht selten die Langtelefonierer, die laut Minister Gscheidle zu „geradezu mißbräuchlicher Benutzung der teuren Fernmeldeeinrichtungen" angereizt würden, wenn das Telefonieren nicht verteuert würde.
Und die Telefonseelsorge! Plötzlich soll es Sonderregelungen geben. Aber wie, das sagt Kurt Gscheidle nicht. Er weiß nämlich inzwischen, daß allein in München von 200 verschiedenen Anschlüssen aus Telefonseelsorge betrieben wird. Mit einer Nummer, die mit „11" beginnt, kommt man da also nicht weiter. Denn die kann logischerweise nur an eine einzige Stelle leiten, nicht aber an 200 an verschiedenen Stellen befindliche Telefone, die in der Regel von unterschiedlichen Gruppen und Kreisen bedient werden.
Der große Zulauf der Aktion „Billiges Telefon" beweist, daß es die einfachen und die sozial engagierten Bürger dieses Landes sind, die sich von Herrn Gescheidles Zeittakt-Plänen betroffen fühlen. Was der Postminister und diese Regierung planen, ist deswegen wirklich soziale Demontage und Abbau notwendiger Lebensqualität.

(Zuruf von der SPD: Das darf doch nicht wahr sein!)

Darum ist es kein Wunder, daß der Vorsitzende der Hamburger SPD-Fraktion am 20. September 1977 im Norddeutschen Rundfunk gesagt hat — ich zitiere wörtlich mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident —:
Wir befürchten, daß durch die Einführung des Zeittaktes den sozialen Randgruppen unserer Gesellschaft insofern schwerer Schaden zugefügt wird, als eben das Telefonieren im Großstadtbereich wesentlich teuer wird.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Ein Mitglied Ihrer Partei, der Vorsitzende der Fraktion der SPD in der Hamburger Bürgerschaft, spricht davon, daß hier schwerer Schaden gerade für die sozialen Randgruppen eintreten wird. Schwerer Schaden für die sozialen Randgruppen ist doch wohl das, was man mit anderen Worten soziale Demontage nennen kann und nennen muß. Oder?

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Es bleibt also das Ausgeliefertsein aller Telefonkunden an den Postminister.
Einmal eingebaute Zeitzähler sind für jeden Postminister eine Versuchung, schleichende Gebührenerhöhungen durchzuführen. Es ist natürlich ganz einfach, von acht Minuten auf sieben, auf sechs, auf fünf, auf vier Minuten herunterzuschalten.

(Zuruf von der SPD: Bis auf null Minuten!)

— Ich würde diesem Minister sogar diesen Unsinn zutrauen, muß ich mal ehrlich sagen, auf Null-Zeittakt zu gehen.

(Zurufe von der SPD)

Aber es wäre schon schlimm genug, wenn es auf vier Minuten heruntergehen würde — was ja seine ursprüngliche Vorstellung war und was, wie ich denke, im geheimen seine Vorstellung nach wie vor ist; er will nur erst mal die Uhren da haben; dann hat er uns in dem Griff, den er braucht, um jederzeit an dieser Zeitschwelle drehen zu können.
Die CDU/CSU lehnt den Zeittakt ab. Wir wollen die Erweiterung der Nahverkehrsbereiche ohne jeden Zeittakt.
Und nun zu unserem formalen Antrag. Wir begehren die Zustimmung des Deutschen Bundestages dazu, daß, bevor die Versuche mit einem Acht-Minuten-Zeittakt für beendet erklärt werden und die



Damm
Aufträge für die Einrichtung der Zeitzählung in den bisherigen Ortsnetzen vergeben werden, dem Plenum des Deutschen Bundestags über die Ergebnisse der Versuche berichtet werden soll.
Warum eigentlich beantragt die Opposition diese Selbstverständlichkeit? Denn es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, daß dieser Minister, der hier vor eineinhalb Jahren erklärt hat, er werde von der unmittelbaren Einführung des Vier-MinutenZeittakts absehen und erst einmal einen Ein-JahresVersuch in sechs Bereichen durchführen, nach Ablauf dieser Versuche hierher kommt und an dieser Stelle, wo er das angekündigt hat, darüber berichtet.

(Minister Gscheidle schüttelt den Kopf)

— Daß er den Kopf schüttelt, wundert mich bei diesem Minister nicht. Denn, meine Damen und Herren, ich finde, daß das eine Frage des politischen Stils, des Umgangs zwischen Regierung und Parlament ist.

(Blumenfeld [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Aber lassen wir das noch einmal einen Augenblick beiseite. Er muß ja schon aus Prinzip das, was ich sage, für nicht richtig halten.

(Zuruf von der SPD: Und warum nicht?)

— Weil ich von der Opposition bin, deswegen. — Aber es gibt doch unter dem Datum 4. Mai 1977 einen Antrag von Ihnen, einen Antrag der Abgeordneten Mahne, Wuttke, Stahl (Kempen), Topmann, Ollesch, Hoffie und der Fraktionen der SPD und der FDP.

(Zuruf von der SPD)

— Der ist angenommen worden, ja. Das macht doch die Sache nicht einfacher, sondern schwieriger und schlimmer. Denn in diesem Antrag steht unter zweitens:
... nach Vorliegen sämtlicher Versuchsergebnisse des Probebetriebes dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages alternative Regelungen zu unterbreiten, um besondere soziale Gruppen, die auf Telefonkommunikation dringend angewiesen sind, durch geeignete Maßnahmen zu entlasten.
Und unter drittens steht:
... nach Vorliegen sämtlicher Versuchsergebnisse die beabsichtigte räumliche und zeitliche Vorgehensweise bei der bundesweiten Einführung des Nahdienstes darzulegen.
Das alles hat der Minister doch gar nicht gemacht. Er hat vor vier Wochen öffentlich erklärt, der Zeittakt werde am 1. Januar 1978 eingeführt.

(Zuruf des Bundesministers Gscheidle)

— Aber natürlich haben Sie das erklärt! Sie haben dann ja auch gesagt, Sie hätten bereits die Aufträge vergeben. Im übrigen haben Sie erklärt, daß es auch Ihre Absicht gewesen sei, die Gegner des Zeittaktes mit dem Mittel der Konjunkturförderung
— wie Sie wörtlich gesagt haben, wie man in den Zeitungen lesen konnte — zu überfahren.

(Zuruf von der SPD? Aus welcher trüben Quelle haben Sie denn das?)

Meine Damen und Herren, kein Wunder also, daß sich der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Dr. Westphal als Mitglied des Postverwaltungsrates gegen diese Art des Postministers in einem Telegramm ausdrücklich verwahrt hat. Denn: Wenn der Minister schon nicht akzeptieren will, daß er aus politischen Gründen gehalten ist, nach Abschluß der einjährigen Versuche — was ja erst Ende März nächsten Jahres wäre — hier ins Parlament zu kommen und über die Ergebnisse zu berichten, dann hätte er ja wohl mindestens die Pflicht, seinem Postverwaltungsrat darüber zu berichten. Aber auch das hat er ja nicht getan. Darum verwahrt sich das Mitglied des Postverwaltungsrates, der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Dr. Westphal, ausdrüçklich gegen die öffentliche Ankündigung, er, der Minister, habe nun entschieden, daß jetzt die Dinge tatsächlich durchgeführt werden sollten, und zu diesem Zweck die entsprechenden Aufträge erteilt.
Meine Damen und Herren, wenn man sich noch einmal vergegenwärtigt, welche Antworten Bürger dieses Landes z. B. vom SPD-Parteivorsitzenden Brandt, vom Chef des Bundeskanzleramtes, von Mitgliedern dieses Hauses, aus dem Bundespräsidialamt oder von Außenminister Genscher — immer zu dem Thema: Wie wird das mit dem Zeittakt? — erhalten haben, dann wird es einem noch unverständlicher, daß hier diese Nacht-und-Nebel-Aktion betrieben und durchgeführt werden soll. Ich zitiere nur aus einer Antwort, die im Auftrag des Außenministers Genscher am 7. Dezember 1976 erteilt worden ist. Wie Ihnen sicher bekannt ist, heißt es, wenn ich zitieren darf, Herr Präsident, in diesem Brief:
... wird nach einem Beschluß des Bundeskabinetts von Anfang 1977 an für die Dauer eines Jahres ein Nahdienstversuch in sechs Regionalbereichen ausgeführt. Erst im Anschluß daran
— erst im Anschluß daran! —wird die Auswertung der auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse möglich sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind dagegen keinerlei endgültige Regelungen zu behandeln oder zu beschließen.
Das ist der Tenor aller dieser Antworten, einschließlich derer, die im Namen des Bundespräsidenten erteilt worden sind. Es ist wirklich eine Stillosigkeit sondergleichen, daß dieser Minister nach Ablauf eines halben Jahres sagt: Das alles gilt natürlich überhaupt nicht, ich mache das jetzt; ich überfahre jedermann, der je ,die Absicht hatte, das, was ich will, zu blockieren.

(Zuruf von der SPD: Sie haben in den letzten Wochen zuwenig Hausarbeiten gemacht!)

— Meine Damen und Herren, falls Ihnen das immer noch nicht glaubwürdig erscheint, sollte es Sie viel-



Damm
leicht nachdenklich stimmen — das ist natürlich ein zeitlicher Zufall —, daß an demselben Tag, an dem Postminister Gscheidle seine Pressekonferenz mit der Ankündigung gegeben hat, jetzt werde der Zeittakt eingeführt, die Post dieses Flugblatt „Post von der Post" in viele Haushaltungen geschickt hat. Ich selber habe .das sowohl hier als auch in Hamburg in meiner Post vorgefunden. Es heißt in diesem Flugblatt:
Hier sagt Ihnen Ihre Post Näheres zum Telefonnahbereich und zum Zeittakt.
Es heißt weiter:
Halbzeit beim Nahdienst-Probebetrieb. Das erste halbe Jahr des Probebetriebs Telefonnahdienst mit Zeittakt in -den sechs Versuchsbereichen ist vorbei.
Im letzten Absatz heißt es:
Wie geht es nun weiter? Die Post geht für Sie auf Nummer sicher. Die Versuche werden noch für ein halbes Jahr fortgeführt. Dabei werden, einem Beschluß des Deutschen Bundestages entsprechend, zusätzlich auch noch 12- und 16-Minuten-Takte erprobt, am Abend und am Wochenende. Danach werden die Ergebnisse ausgewertet. Dann wird der Bundespostminister einen Vorschlag vorlegen über die Einführung des Nahdienstes mit Zeittakt im Bundesgebiet.
Es steht dort also: nach einem halben Jahr. Am selben Tage kündigte er an: Jetzt ist das eine beschlossene Sache. An dem Tage, an dem er die Auftrage für die Uhren erteilt, läßt er das an alle Haushaltungen verteilen. Deshalb ist es kein Wunder, daß in der „Wirtschaftswoche" stand: „Eine Serie von Unwahrheiten".
Ich frage mich in diesem Zusammenhang natürlich auch: Wo bleibt denn der Einfluß der Hamburger SPD und der Hamburger FDP auf die SPD-Mitglieder und FDP-Mitglieder dieses Parlaments und dieser Regierung? Denn die Hamburger SPD erklärte im März dieses Jahres: Wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, um die Einführung des Zeittaktes für Hamburg zu verhindern.

(Zurufe von der SPD)

Ich habe doch richtig in Erinnerung, daß dem Hamburger Landesverband der SPD maßgebliche Mitglieder dieser Regierung und dieses Bundestages angehören. In der Hamburger SPD muß doch nachgedacht worden sein, bevor sie beschlossen und öffentlich erklärt hat, daß sie erreichen will, daß dieser Zeittakt verhindert wird. Wo ist denn der Einsatz des Bundeskanzlers, der ein Hamburger ist und sich dessen rühmt. Dasselbe gilt für den Finanzminister. Es fehlt auch der Einsatz des Vorsitzenden der SPD-Fraktion, um, der größeren Einsicht der Hamburger SPD entsprechend, das zu verhindern, was ein Schaden für alle Telefonkunden ist und, wie die Hamburger SPD es sagt, die Gefahr eines schweren Schadens für die sozialen Randgruppen in den Großstädten enthält.

(Wehner [SPD] : Meinen Sie, wir sollten Sie aufnehmen, damit wir noch einen haben?)

— Nein, das ist nicht nötig, verehrter Herr Wehner; aber es wäre leicht, wenn Sie und diejenigen, die die Einsicht der Hamburger SPD teilen, mit uns zusammen gegen den Zeittakt stimmten, denn dann hätten wir eine Mehrheit und könnten diese falsche Entwicklung noch rechtzeitig stoppen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Bei Ihnen ist doch alles falsch!)

Ich möchte die Sache für die FDP komplettieren. Die Vorsitzende der Hamburger FDP-Fraktion hat auch im März dieses Jahres erklärt:
Die FDP hat bereits in der Vergangenheit die Pläne der Bundespost mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Es ist den Bürgern nicht zuzumuten, durch die Einführung des Acht-Minuten-Takts die Defizite in anderen Bereichen der Bundespost abzudecken.
Es ist berechtigt, daß eine Wochenzeitung — „Die Zeit" — nach der Ankündigung des Ministers, er werde die ganze Geschichte nun endgültig in Gang setzen, am 23. September dieses Jahres als Überschrift schrieb: „Der selbstherrliche Minister" und im letzten Absatz sagte:
Die oft genug beobachtete Selbstherrlichkeit dieses Ministers verblüfft immer wieder aufs neue. Da Gscheidle seine Sache vor der Wahl im Bundestag vertreten hat, wäre es, vom demokratischen Selbstverständnis ganz abgesehen, zumindest ein Akt der Courtoisie gewesen, dem Parlament jetzt zu erläutern, warum er nun doch schon vorzeitig handeln will oder muß. Es ist ein Jammer,
— heißt es in der „Zeit" weiter —
daß die Koalitionsfraktionen ihrer Regierung nahezu alles, aber auch alles durchgehen lassen. Wäre es anders, Kurt Gscheidle wäre nicht mehr lange Minister.
Ich stimme dieser Schlußfolgerung sehr zu. Es ist ein Jammer, daß offenbar auch dies wieder dem Minister durchgehen soll. Wenn wir in diesem Parlament noch einen Funken Selbstachtung haben, dann muß diesem Minister klargemacht werden, daß er mindestens die Versuche durchlaufen zu lassen hat, sie zu bewerten und dann dem Parlament zu berichten hat, wie sie abgelaufen sind. Dann kann er dem Parlament Vorschläge machen, wie man diesem Komplex beikommen soll. Dann erst dürfte er Entscheidungen treffen, wenn er, wie es mindestens die Courtoisie ihm vorschreibt, hier berichtet und dargelegt hat, was sich in diesem Jahr ergeben hat. So wäre es wünschenswert, daß die Koalitionsfraktionen ihm den Laufpaß geben. Denn er behandelt sie genauso schlecht wie uns.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805019700
Das
Wort hat der Herr Abgeordnete Wuttke.




Günther Wuttke (SPD):
Rede ID: ID0805019800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Verständnis dafür, daß Herr Damm gegen den Zeittakt ist, denn er ist ein Langsprecher.

(Heiterkeit)

Ich will nicht im einzelnen auf das eingehen, was der von mir trotzdem sehr geschätzte Herr Vorredner mehr aus Hamburger Sicht als aus fachlicher Sicht ausgeführt hat. Denn was er gesagt hat, war ein Nachklatsch dessen, was hier schon immer wieder von Unionsrednern dargeboten wurde.
Ich stelle folgendes fest. Der Antrag der CDU/ CSU-Fraktion ist sachlich unverständlich und unbegründet. Der Deutsche Bundestag hat sich in seiner Sitzung am 16. Juni 1977 eingehend mit der Frage des Nahdienstes und der Ortszeitzählung befaßt. In dieser Sitzung hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert,
1. außerhalb der Hauptverkehrszeiten Zeittakte mit einer Länge von 12 und 16 Minuten zu erproben,
2. nach Vorliegen sämtlicher Versuchsergebnisse des Probebetriebs dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages alternative Regelungen zu unterbreiten, um besondere soziale Gruppen durch geeignete Maßnahmen zu entlasten,
3. nach Vorliegen sämtlicher Versuchsergebnisse die beabsichtigte räumliche und zeitliche Vorgehensweise bei der bundesweiten Einführung des Nahdienstes darzulegen und
4. die in Erprobung befindlichen Sonderregelungen auf ihre Zweckmäßigkeit und Sozialverträglichkeit hin auszuwerten, unter Umständen weitere Sonderregelungen vorzuschlagen.
In der Begründung des angenommenen Antrags ist ausgeführt worden, daß die Einführung des Nahdienstes erforderlich ist, um eine größere Tarifgerechtigkeit im Verhältnis zwischen Stadt und Land herzustellen, die im Fernsprechwesen aus den kommunalen Gebietsreformen erwachsenen Unzuträglichkeiten zu beseitigen und die Schwierigkeiten der Ortsnetzabgrenzungen an den Rändern der Großstädte aufzuheben. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, daß wegen der Gefahr von Blockaden des Fernsprechnetzes dies nur mit einer Zeitzählung im Nahbereich und im Ortsnetz möglich sei. Dieses Hohe Haus hat sich gleichzeitig ausdrücklich gegen Versuche ohne Zeitzählung ausgesprochen.
Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat mit seinem einstimmigen Beschluß am 15. September 1977, während des zweiten Halbjahres des Probebetriebs verlängerte Zeittakte für die Nachttarife I und II zu erproben, die rechtliche Grundlage zur Realisierung des angenommenen Antrags geschaffen.
Auf der Grundlage dieser Beschlüsse hat der Bundespostminister erklärt, daß die erste Versuchsphase, die vom 15. März bis 15. September 1977 ganztägig mit 8-Minuten-Zeittakten lief, abgeschlossen sei. Es ist nämlich nicht auszuschließen,
daß die Einführung von Zeittakten mit 12 und 16 Minuten erhebliche Verkehrsverschiebungen zwischen den Zeiten des Tages sowie der Nachttarife I und II bringen wird. Ohne die Ergebnisse bereits im einzelnen auszuwerten, könne die Frage, ob ein derartiger Zeittakt von acht Minuten für die Deutsche Bundespost technisch und wirtschaftlich verkraftbar sei, mit Ja beantwortet werden. Die zweite Versuchsphase werde nunmehr Aufschluß darüber geben, ob außerhalb der Hauptverkehrszeiten ein noch längerer Zeittakt realisierbar sei.
Ebenfalls auf der Grundlage eindeutiger Aussagen des Deutschen Bundestages und des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost beruht auch die Zustimmung des Bundeskabinetts zu dem Vorschlag des Bundespostministers, im Rahmen der Bemühungen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, zur Sicherung von rund 5 000 Arbeitsplätzen in der Fernmeldeindustrie die für die Einführung des neuen Tarifsystems erforderlichen Investitionen der Deutschen Bundespost in Höhe von rund 1,6 Milliarden DM vorzuziehen. Diese Investitionen dienen zum überwiegenden Teil dem Ausbau der Netze — hier ist soeben etwas anderes gesagt worden —, denn nur 25 % entfallen auf Zeitzähleinrichtungen. Da die entwickelten technischen Einrichtungen Zeittakte bis 16 Minuten liefern können, präjudizieren die getroffenen Maßnahmen weder die Ergebnisse der vom Deutschen Bundestag gewünschten Versuche mit längeren Zeittakten als acht Minuten noch die dem Bundestag vorzulegenden Vorschläge für Sonderregelungen. Ich denke dabei insbesondere an Sonderregelungen für Alte und Behinderte sowie für die Telefonseelsorge.
Der zuständige Staatssekretär im Bundespostministerium hat am 16. September 1977 im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost die Absicht des Bundespostministers erläutert, Investitionen für den Nahdienst, die Ortszeitzählung und den Nachttarif II aus konjunkturpolitischen Gründen vorzuziehen und . die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Es gab daraufhin nicht etwa Widerspruch, sondern im Gegenteil von verschiedenen Seiten sogar lebhafte Zustimmung.
Zur Information der Mitglieder dieses Hauses, die nicht dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost angehören, muß ich in diesem Zusammenhang etwas über die finanzielle Abwicklung der Investitionsaufträge der Deutschen Bundespost sagen. Verpflichtungen für das folgende Haushaltsjahr dürfen vom Grundsatz her nur eingegangen werden, wenn und soweit in dem vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost genehmigten Voranschlag der Deutschen Bundespost — hier also im Voranschlag 1977 — Vorausermächtigungen — beim Bund werden sie Verpflichtungsermächtigungen genannt — ausgebracht sind. Der Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Jahr 1977 weist in der einschlägigen Gruppe Fernmeldeanlagen Vorausermächtigungen bis zum Betrage von insgesamt 3 Milliarden DM aus. In diesem Gesamtbetrag finden auch die Aufträge für Ortszeitzählungseinrichtungen ihre Deckung. Mit diesen Aufträgen



Wuttke
geht die Verwaltung Verpflichtungen ein, die zunächst nur im Haushaltsjahr 1978 zu Ausgaben führen werden. Anschlußaufträge für die Folgejahre werden dann später erteilt.
Ich frage mich also, was der Antrag der CDU/CSU-Fraktion eigentlich soll. Es ist richtig, daß es sich bei der Einführung eines Zeittaktes in den Fernsprechortsnetzen um eine wesentliche Änderung des Tarifsystems handelt, um eine größere Tarifgerechtigkeit zwischen Stadt und Land zu erreichen und zukunftsorientiert die Dauer des Gesprächs zum Maßstab der Gebührenberechnung zu machen. Dies ist politisch von der Mehrheit dieses Hauses so gewollt und wird der Deutschen Bundespost mehrere hundert Millionen DM Mindereinnahmen pro Jahr bringen. Wir alle wissen — ich habe es wiederholt gesagt —, daß insbesondere Fernsprechkunden der Deutschen Bundespost in kleinen Ortsnetzen, in dünner besiedelten Gebieten von diesem neuen Tarifsystem profitieren werden. Dies wird überall im Lande anerkannt, wie die Vielzahl der Anträge von Gemeindevertretern — die zum größten Teil von Kollegen der CDU/CSU-Fraktion unterstützt werden —, bei der Umstellung möglichst frühzeitig berücksichtigt zu werden, beweist. Fernsprechkunden, die bisher von übergroßen Ortsnetzen profitieren konnten, werden diesen Vorteil in Zukunft nicht mehr im gleichen Maße haben. Dennoch garantiert Ihnen die Regelung, daß selbst sehr große Ortsnetze, die mit ihren angrenzenden Ortsnetzen zu Nahbereichen zusammengefaßt werden, Vorteile haben.

(Straßmeir [CDU/CSU] : Nennen Sie doch mal eins!)

Dazu ist in den Debatten des Deutschen Bundestages zu anderen Anträgen, und zwar am 5. Mai und am 16. Juni, genügend gesagt worden.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

— In Stuttgart steigt die Teilnehmerzahl gegenüber dem bisherigen Ortsnetz um über 100 °/o, d. h., die Zahl der Teilnehmer, die im Nahbereich zu erreichen sind, wird sich verdoppeln. In Hamburg sind es, wenn ich auf Herrn Damm eingehen darf, mehr als 100 000 Fernsprechteilnehmer zusätzlich, die im Nahbereich zur Ortsgebühr sprechen können.
Die Kollegen von der Opposition behaupten, es wäre zukunftsträchtiger, durch Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen Engpässe zu beseitigen und damit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen, statt Aufträge für Zeitzähleinrichtungen zu vergeben. Abgesehen davon, daß diese Abgeordneten Beschlüsse des Bundestages außer acht lassen, nicht der Bundespostminister, wie ihm vorgeworfen wird, bauen sie eine Scheinalternative auf. Um ein funktionierendes Fernsprechnetz sicherzustellen, ist es nämlich notwendig, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen.
Modernisierung- und Erweiterungsinvestitionen sind keine Alternative zu den Investitionen für den Nahdienst mit Ortszeitzählung, sondern im Hinblick auf Teilnehmerzugänge von 1,4 Millionen im Jahr 1977 absolut notwendige Voraussetzung. Für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen werden im Jahr 1978 bereits rund 5 Milliarden DM investiert. Im Zusammenhang mit dem Programm der Bundesregierung zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ging es dem Bundespostminister aber darum, darüber hinaus schon jetzt Investitionen zu tätigen.

(Unruhe bei der CDU/CSU)

— Ich habe Sie akustisch nicht verstanden, Herr Kollege.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Es ging um das lange Sprechen!)

— Ich habe gerade 14 Minuten gesprochen; Herr Kollege Damm hat 30 Minuten gebraucht.

(Damm [CDU/CSU]: 20 Minuten!)

14 Minuten. Ich glaube, die Uhr geht noch richtig.

(Zuruf von der SPD: Das sind noch nicht einmal zwei Einheiten! — Heiterkeit)

— Sie sehen, wie billig hier das Sprechen ist.
Ich sagte, daß der Bundespostminister im Zusammenhang mit dem Programm der Bundesregierung zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zwei Vorhaben vorgeschlagen hat: erstens die Beseitigung der kritischen Engpässe zur Zeit des Nachttarifs II, des sogenannten Mondscheintarifs, mit rund 510 Millionen DM Investitionsvolumen; zweitens die Einführung des Nahdienstes mit Ortszeitzählung. Dabei handelt es sich um ein Investitionsvolumen von rund 1,6 Milliarden DM, von denen 75 % auf den Ausbau der vorhandenen Netze und, wie ich vorhin schon sagte, 25 % auf die Beschaffung und den Einbau technischer Einrichtungen der Ortszeitzählung entfallen.
Diese Zusammenhänge sind an dieser Stelle wiederholt aufgezeigt worden. Ich gehe deshalb davon aus, daß sie allen Vertretern der Opposition geläufig sind. Weil jedoch nicht sein kann, was nicht sein darf, werden diese Zahlen munter manipuliert. Anders ist es doch nicht zu erklären, daß der Kollege Straßmeir in seiner für die Fragestunde am 28./29. September 1977 eingebrachten Frage den Eindruck zu erwecken versucht, daß die Deutsche Bundespost 1,6 Milliarden DM für Zeittakteinrichtungen auszugeben gedenke, die besser für Erweiterungsinvestitionen genutzt würden. Ich gebe allerdings zu, Herr Kollege Straßmeir, die nüchternen Zahlen hätten nicht zu der in der Frage verpackten Unterstellung gepaßt, ja, sie hätten die Frage sogar überflüssig gemacht.
Herr Dr. Dollinger glaubt ja, das Problem möglicher Blockaden infolge von Standverbindungen lösen zu können, indem nur für die Firmen ein Zeittakt eingeführt wird, die Daten über das Fernsprechnetz übertragen. Auch das ist jedoch eine Scheinalternative. Es gibt nämlich praktisch keine Möglichkeit, diese Firmen zu überprüfen. Entsprechende Kontrollen ließen sich mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht durchführen. Ein solches Verfahren kann auch nicht Sinn einer zukunftsorientierten Unternehmenspolitik sein. Die Deutsche Bundespost bemüht sich jedenfalls, die zukunftsträchtigen Techniken der Datenübertragung und



Wuttke
vergleichbare Dinge zu fördern. Der Datenverkehr wird mit dem künftigen Tarifsystem entsprechend der Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Bundespost mit Gebühren belastet und nicht entsprechend Ihren Vorschlägen administrativ reglementiert.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben bisher keine brauchbaren Alternativen zu den von der SPD-Fraktion unterstützten Plänen des Bundespostministers.

(Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Der glaubt an seine eigene Gebetsmühle! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Mein lieber Herr Kollege, Sie sollten doch wissen, daß all das, was gesagt wurde, immer wieder an Ihnen vorübergegangen ist. Das zeigen auch jetzt die Diskussionen. Sonst wäre nämlich Ihr Antrag nicht nötig gewesen und ich brauchte hier heute nicht zu stehen und das zu wiederholen, was ich schon einmal hier in diesem Hause gesagt habe.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Nicht wir sind an der jetzigen Situation schuld, sondern Sie. Sie sind falsch gebettet, wenn Sie ständig über Zeittakt sprechen. Der Zeittakt ist nämlich nicht das Primäre — hier wiederhole ich mich wieder —, sondern die Nahbereiche. Der Zeittakt ist nur eine zwangsläufige Folge der Nahbereiche.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Widerspruch bei der CDU/CSU)

Was wollen Sie denn? Wenn die Unionsfraktion geschlossen gegen den Zeittakt stünde, dann brauchte man nicht auf einen Debattenredner zurückzugreifen, der weder dem zuständigen Ausschuß angehört noch für dieses Thema prädestiniert erscheint. Das zeigt doch, auf welch schwachen Füßen ihre Argumentation steht.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Sie sind auch nicht öfter im Ausschuß als Herr Damm! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

— Im Ausschuß für Verkehr, bitte.
Meine Damen und Herren, Sie erwecken mit Ihrem Antrag den Eindruck, der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen habe die Versuche für abgeschlossen erklärt. Das ist nicht der Fall. Er hat lediglich die Beendigung der ersten Versuchsphase mit einem ganztägigen Acht-Minuten-Zeittakt wegen der nun anderen Versuchsbedingungen festgestellt und entsprechend den Beschlüssen dieses Hauses und des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost ab 15. September 1977 den Beginn der zweiten Versuchsphase mit verlängerten Zeittakten außerhalb der Hauptverkehrszeiten angeordnet.
Der Bundespostminister hat auch formal-haushaltsrechtlich absolut einwandfrei gehandelt. Im Rahmen der ihm zustehenden haushaltsrechtlichen Kompetenzen hat der Minister verbindliche Absprachen mit der Fernmeldeindustrie über Preis und Menge der zu liefernden Zeittakteinrichtungen getroffen. Es wäre deshalb für die Fernmeldeindustrie unzumutbar, wenn die formale Erteilung der Einzelaufträge unnötig hinausgezögert würde.
Aus wohlerwogenen Gründen hatte der Deutsche Bundestag in seinem Beschluß vom 16. Juni 1977 einen Bericht nach Auswertung aller Ergebnisse des gesamten Versuchsbetriebs verlangt. Da er in seinen Entscheidungen durch die Maßnahmen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen in keiner Weise präjudiziert wird, ist es sinnvoll, an diesem Beschluß festzuhalten und nicht aus durchsichtigen, sachfremden Erwägungen für die Erörterung des Gesamtkomplexes nicht ausreichende Teilergebnisse hier bzw. im zuständigen Ausschuß vortragen zu lassen.
Ich kann also nur feststellen: Erstens. Der Bundesminister hat entsprechend den Beschlüssen dieses Hohen Hauses und des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost gehandelt. Zweitens. Der Bundespostminister hat bei allen Maßnahmen die haushaltsrechtlichen Bestimmungen beachtet. Drittens. Eine Berichterstattung vor Abschluß des Gesamtversuchs ist nicht aussagefähig.

(Zurufe von der CDU/CSU: Eben! — Dr. Möller [CDU/CSU] : Das war ein Selbsttor!)

Es besteht für den Deutschen Bundestag deshalb keine Veranlassung, von seinem am 16. Juni 1977 gefaßten Beschluß abzuweichen.
Die Fraktion der SPD hält deshalb den Antrag der Opposition für unbegründet. Vorerst stimmen wir jedoch der Überweisung zu, um im Ausschuß noch einmal unseren Standpunkt und die Fehlhaltung der Unionsvertreter darzulegen.
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld, obwohl ich noch in der Zeit einige Minuten unter Herrn Damm geblieben bin.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805019900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0805020000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon die Tatsache, daß der Deutsche Bundestag in diesen für unseren Staat außergewöhnlichen und schweren Tagen und Prüfungen beispielsweise erneut über diesen Antrag der CDU/CSU-Fraktion über Telefon-Nahbereichsversuche debattiert, dokumentiert sehr deutlich den politischen Willen zur Normallage. Die alltäglichen Aufgaben der Exekutive und Legislative, der politische Alltag und die Arbeit gehen weiter, und ich meine, das ist gut so. Allein von daher gewinnt die parlamentarische Behandlung des vorliegenden Antrags einen allerdings von der Sache selbst losgelösten Sinn; denn materiell, meine Damen und Herren von der Opposition, stellt Ihr Antrag schlicht doch nur eine schlecht kaschierte wiederholte Beschäftigungstherapie für dieses Haus dar, wenn Sie ehrlicherweise zugeben, wie der Sach- und Beschlußstand hinsichtlich der Einführung der Telefonnahbereiche sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost objektiv ist.



Hoffie
Sofern Ihr Antrag aber Ausfluß und Bestandteil der mehr angekündigten und beschworenen als erfolgreich inszenierten Herbstoffensive der Opposition sein soll, werden Sie sich eingestehen müssen, daß dies eine Fehlanzeige war, da Ihre Doppelstrategie — oder ist es schon bewußtes Doppelspiel? — nicht nur nicht aufgeht, sondern sich sogar gegen Sie selbst richtet. In den letzten beiden Bundestagsdebatten über den Telefonnahbereich kurz vor der letzten Sommerpause wurde ja nach eingehender Beratung im zuständigen Fachausschuß der Antrag der CDU/CSU-Fraktion über Telefonnahbereiche ohne Zeittakt abgelehnt und — der Beschlußempfehlung des Ausschusses folgend — der Antrag der Koalitionsfraktionen über den Versuchsbetrieb im Telefonnahbereich mit den Stimmen von FDP und SPD angenommen. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre politischen Vorstöße mit einem höheren Maß an Sorgfalt vorbereiten würden und Sie sich die sicherlich nicht unzumutbare Mühe gemacht hätten, den Inhalt des vom Plenum angenommenen Antrages — es war der Antrag auf Drucksache 8/342 — sowie der Beschlußempfehlung und des Berichtes des Ausschusses —Drucksache 8/567 — nachzulesen und zur Kenntnis zu nehmen

(Straßmeir [CDU/CSU] : Welcher Zeitraum?)

— Herr Straßmeir, ich komme gleich darauf —, wäre Ihnen nicht verborgen geblieben, daß der Deutsche Bundestag in diesen beiden Dokumenten in der Begründung ausdrücklich der Einführung des Zeittaktes grundsätzlich zugestimmt hat, vor allem deshalb, weil die generelle Einführung der Nahbereiche, die ja alle wollen, von der zeitabhängigen Tarifierung nicht zu trennen ist. Deshalb hatte auch das Plenum Ihren Gegenantrag betreffend Telefonnahbereiche ohne Zeittakt verworfen. Diese Beschlußlage hatte der Postverwaltungsrat dann am 14. Juni 1977 übernommen.
Auch beweist das von Ihnen in dem Antrag zitierte Schreiben vom 16. Mai 1977, das von meinem Referenten in meinem Auftrag übrigens nicht, wie Sie fälschlicherweise schreiben, an die Aktion „Billiges Telefon", sondern an den Seniorenrat von Hannover gegangen war, keine Widersprüchlichkeit in meiner Haltung zum Nahbereich und Zeittakt. Sie werden mir keine einzige Äußerung nachweisen können, in der ich nach dem 16. Juni, also dem Tag der Verabschiedung des Koalitionsantrages, erklärt hätte, daß der Zeittakt als solcher überhaupt noch zur Disposition stünde.
Meine Damen und Herren von der Opposition, es ist uns schlechterdings unverständlich, wieso Sie heute erneut und immer noch den Vorwurf erheben, es habe keine Legitimation für die Auftragsvergabe der für die Zeitzählung erforderlichen Geräte gegeben. Geben Sie doch bitte nun endlich den fruchtlosen und untauglichen Versuch auf, sozusagen mit Trick 17 der teilweise nicht so umfassend informierten Bevölkerung, der teilweise auch nicht so umfassend informierten Presse, dem Funk und dem Fernsehen die falsche Tatsache vorzuspiegeln, der Bundespostminister verstoße gegen anderslautende Beschlüsse oder agiere zumindest im luftleeren Raum ohne die notwendige Absicherung. Dieses Verhalten, meine Damen und Herren, ist schlichtweg unseriös, wie auch der Vorwurf zurückgewiesen werden muß, Herr Kollege Damm, es handele sich um eine Mißachtung dieses Parlaments.
Ein Weiteres. In Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, versuchen Sie den Eindruck zu erwecken, der Bundespostminister habe eigenmächtig die laufenden Probeversuche vor Ablauf der vorgesehenen Versuchsfrist für beendet erklärt. Auch hier fischen Sie, wie so oft, im Trüben. Tatsache ist, daß die Versuche mit dem Acht-Minuten-Takt in den sechs Telefonnahbereichen am 15. März 1977 aufgenommen wurden. Durch die Annahme des bereits erwähnten Koalitionsantrags und die entsprechenden Beschlüsse des Postverwaltungsrates am 14. Juni 1977 wurde — Herr Kollege Straßmeir, ich sage das, weil Sie nach der Zeit fragten — die ursprünglich geplante einjährige Versuchsphase auf ein halbes Jahr verkürzt. Ab 15. September werden die Tests im zweiten sechsmonatigen Versuchszeitraum in den sechs Bezirken mit einem tageszeitsowie sonn- und feiertagsabhängigen Acht- bzw. Zwölf- bzw. Sechzehn-Minuten-Takt verändert durchgeführt, um festzustellen, ob außerhalb der Hauptverkehrszeiten auch ein längerer Zeittakt als acht Minuten, um den wir uns ja alle gemeinsam bemüht hatten, möglich ist.
Der Bundespostminister hat sich bei seinem Vorgehen strikt an den Wortlaut und den Sinn der Bundestagsresolution gehalten, nämlich in den sechs Nahbereichen möglichst bald außerhalb der Hauptverkehrszeiten eine längere Gesprächsdauer für eine Gebühreneinheit zu testen. Er hielt sich ebenso an die am 14. Juni im Postverwaltungsrat beschlossene Änderungsverordnung, auf deren Grundlage ab 15. September der Probeversuch modifiziert wurde. Diese Verordnung wurde — Herr Kollege Stücklen wird sich mit Sicherheit daran erinnern — einstimmig, also auch mit der Stimme des Vertreters der Oppositionsfraktion, gebilligt. Ich frage mich, Herr Damm, was Ihr Finassieren danach jetzt eigentlich noch soll.
Ich stelle hier namens der FDP-Fraktion nochmals in aller Deutlichkeit fest:
Erstens. Die zweite Phase des Versuchverlaufs in den sechs Testgebieten wird ordnungsgemäß bis zum 15. März 1978 fortgeführt.
Zweitens. Danach wird ungeachtet des bereits gefaßten Grundsatzbeschlusses für den Zeittakt und gemäß dem Bundestagsbeschluß vom 16. Juni 1977 auf Grund eines umfassenden Untersuchungsberichts des Bundespostministeriums im Bundestagsausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen wie auch im Postverwaltungsrat, der ja in dieser Frage die originäre und letzte Zuständigkeit hat, eingehend darüber diskutiert, wie die endgültigen Modalitäten im Nahbereich mit dem Zeittakt aussehen sollen. Es ist also noch keine Entscheidung gefallen über die Dauer des Zeittakts und dessen Staffelung nach den Verkehrszeiten. Ebenfalls gibt es noch keinen Beschluß über die endgültige Ausgestaltung der sozialen Komponenten für Härtefälle oder für örtliche Sonderverhältnisse, für die möglicherweise und gegebenenfalls systemgerechte



Hoffie
Sonderregelungen getroffen werden müssen. Auch darin sind wir uns alle einig.
Drittens. Die Regelung muß im Rahmen dessen liegen, meine Damen und Herren, was für das Unternehmen Deutsche Bundespost auch finanziell und betriebswirtschaftlich tragbar und zumutbar ist. Dieser Tatbestand wird auch durch die konjunktur- und arbeitsmarktpolitisch bedingte verstärkte Auftragsvergabe für die Einrichtungen des Nahdienstes mit Zeittakt nicht verändert. Bedingung für und bei Auftragsvergabe war, daß die zu bestellenden Zeittakteinrichtungen die Ergebnisse der derzeit laufenden Versuche mit Zeittaktintervallen bis zu 16 Minuten nicht präjudizieren durften, das heißt, die zu bestellenden Zeittakteinrichtungen müssen Zeittakte mit einer Dauer bis zu 16 Minuten gewährleisten. Ein längerer Zeittakt war zu keiner Zeit ernsthaft — auch nicht von Ihnen — in der politischen Diskussion, so daß der Bundespostminister diese denkbare Variante vernachlässigen konnte, zumal zweifelsfrei feststeht, daß uns ein Zeittakt von mehr als 16 Minuten mit ähnlichen Problemen wie Nahbereiche ohne Zeittakt konfrontieren würde. Er läge über dem finanziell und technisch Tragbaren.
Das Investitionsvolumen für die bundesweite Einrichtung des zeitabhängigen Nahbereichs beläuft sich auf insgesamt etwa 1,6 Milliarden DM. 1,3 Milliarden DM dienen der Einrichtung der Nahbereiche, werden also in erster Linie für notwendige Kapazitätserweiterungen verwendet. Weitere 300 Millionen DM kostet die Beschaffung der Zeittaktgeräte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das sagt Herr Wuttke ganz anders! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Diese verstärkt vorgenommenen und teilweise vorgezogenen Investitionen haben einen arbeitsmarktpolitischen Effekt, der darin zum Ausdruck kommt, daß während der Investitionszeit jährlich 5 000 Arbeitsplätze entweder gesichert oder überhaupt neu geschaffen werden. Diese Zahlen — schon verschiedentlich vorgetragen — blieben bisher auch unwidersprochen. Sie täten gut daran, dieses Vorhaben nicht länger zu blockieren.
Ich möchté an dieser Stelle der Vollständigkeit halber noch anmerken, daß der Postverwaltungsrat in seiner Sitzung am 16. September 1977 diese vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen zustimmend und begrüßend zur Kenntnis genommen hat. Ich darf wohl davon ausgehen, daß sich nicht nur unsere Kollegen aus den Fraktionen, die in diesem Gremium tätig sind, sondern auch alle anderen Mitglieder des Postverwaltungsrates, Herr Kollege Damm, der Tragweite ihres Handelns voll bewußt waren. Man darf ihnen wohl auch unterstellen, daß sie niemals ihre Zustimmung für Investitionen gegeben hätten, bei denen absehbar gewesen wäre, daß sie Investitionsruinen werden würden.
Durch Ihre zustimmende Mitwirkung an dem Investitionsbeschluß haben letztlich auch Sie von der Opposition durch faktisches Tun und incidenter den Zeittakt — wenn auch sehr spät, aber immerhin — selbst gebilligt. Herr Kollege Damm, und da reden Sie von „Nacht-und-Nebel-Aktion". Ich halte dies für mehr als unseriös.
Nicht unwidersprochen kann schließlich die Behauptung in Ihrem Antrag bleiben, bei der Einführung eines Zeittaktes in den Telefonortsnetzen handle es sich um einen wesentlichen Eingriff in den bisherigen Besitzstand der Telefonkunden. Korrekt ist — und dies allein entspricht einer der Sache angemessenen differenzierten Betrachtungsweise —, daß erstens das bisherige Ortsnetz durch seine Zusammenfassung mit mehreren anderen Ortsnetzen zu einem einheitlichen Tarifgebiet, dem sogenannten Nahbereich, seine heutige Bedeutung und Signifikanz verliert.
Zweitens steht fest, daß der neu geschaffene Nahbereich, in dem als Ganzem und immer nur gleichzeitig der Zeittakt eingeführt werden soll, nicht mit dem heutigen Ortsnetz identisch und damit vergleichbar ist.
Drittens steht fest, daß der bisherige aus der Konzeption des Ortsnetzes resultierende Besitzstand des einzelnen Telefonkunden neben der Belastung durch den Zeittakt die sehr viel größere Begünstigung durch den neuen, vorteilhaften Nahbereich, an den er geknüpft ist, erfährt.
Deshalb ist der negative Touch, den Sie der Sache durch einen unzulässigen Vergleich offenbar unbedingt geben wollen, in der Tat unseriös.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, auch wenn es schwer sein sollte: Mogeln Sie sich bitte nicht weiterhin an der doch nicht so bitteren Erkenntnis vorbei, daß die Einführung des Telefonnahbereichs ohne Zeittakt für die Deutsche Bundespost finanziell nicht verkraftbar ist; denn die ohne Zeittakt notwendigen Erweiterungsinvestitionen im Netz gingen in die Milliarden, und der noch hinzukommende Verlust an Gebühreneinnahmen läge noch um etliches über den 800 bis 1 000 Millionen DM, die die Bundespost auf Grund der Zahlen aus den sechs Versuchsbereichen während der ersten Testphase als Gebührenausfall für das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet hat.
Die kaufmännische Rechnung allein läßt also Ihren Widerstand sinnlos erscheinen, und für die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung stehen die unbestreitbaren Vorteile, die aus dem zeitabhängigen Nahbereich resultieren, im Vordergrund.
Für den Bürger und auch für die Entscheidung der Freien Demokraten ist — das muß hier noch einmal verdeutlicht werden — wesentlich, daß ein ungerechtes, ein veraltetes Tarifsystem endlich abgelöst wird. Mehr Kommunikationsgerechtigkeit wollen wir dadurch schaffen, daß man — . eben nicht wie heute noch in jeder dritten Gemeinde, wo man, und das muß man immer wieder sagen, von der einen zur anderen Straßenseite ein Ferngespräch führen muß, weil man heute in vielen Ortsnetzen nur höchstens 50 Hauptanschlüsse erreichen kann, während man in vielen Großstädten 100 000, ja bis zu 800 000 Teilnehmer für 23 Pfennige über Entfernungen ansprechen kann, bei denen man, um beispielsweise bis zu acht Minuten sprechen zu können, in ländlichen Bereichen heute noch 3,68 DM bezahlen muß — Nahbereiche einrichtet, die ja mit einem Radius von 20 km durchschnittlich achtzehn-



Hoffie
mal größer als die bisherigen Ortsnetze sein werden, wodurch wir nicht nur Vorteile für das flache Land und die Randgemeinden der Großstädte schaffen, die bisher besonders hart betroffen waren, sondern auch, Herr Kollege Damm, für die Großstadtbewohner, die durch die Einbeziehung der benachbarten Ortsnetze doppelt so viele — wie in Frankfurt — oder sogar viermal so viele Gesprächspartner — wie in Heidelberg — im Nahbereich billiger erreichen können; und selbst Hamburg — das sich ja oft und aus allen möglichen Ecken so laut beklagt hat und das hier als Beispiel eine Rolle gespielt hat — hat noch einen Zuwachs von 13 % auf dann fast 900 000 Hauptanschlüsse, und da reden Sie, Herr Kollege Damm, von „sozialer Demontage".

(Damm [CDU/CSU] : Und warum ist die Hamburger FDP dagegen?)

— Weil auch Kollegen aus anderen Fraktionen und Parteien, soweit sie den Hamburger Raum spezifisch herausnehmen, ohne die volle Information über das tatsächlich auf sie Zukommende zu haben,

(Damm [CDU/CSU] : Sind sie zu dumm?)

leichtfertig und voreilig in die Welt posaunen, was nicht stimmt, etwa so wie z. B. Sie sich auch heute noch hier hinstellen und behaupten, daß für den Bereich Hamburg keine Verbesserung erzielt würde. Ich habe Ihnen gesagt, Tatsache ist: Vergrößerung der Zahl der Hauptanschlüsse um 13 % auf 900 000; dies ist eine Verbesserung und keine Verschlechterung.

(Zustimmung bei der FDP)

Der Mißbrauch z. B. durch Dauerverbindungen wird unterbunden, da kostengerecht kassiert werden kann, was sonst eben nicht — wie hier fälschlicherweise dargestellt wurde — so ohne weiteres kontrolliert werden kann. Es wäre ganz interessant, Herr Kollege Damm, wenn Sie in Ihrem neu herausgegebenen oder zur Herausgabe anstehenden Informationsdienst, von dem so viel die Rede ist, einmal dieses technologische Problem angingen und einmal einen Vorschlag machten, wie man eigentlich eine solche Kontrolle durchführen will; die Technologen jedenfalls, die damit bisher fachkundig befaßt sind, haben dazu noch keinen wirtschaftlichen Weg aufzeigen können.
Last but not least: Mit dieser neuen Tarifstruktur wollen wir die Post in die Lage versetzen, mutig der Bevölkerung den Weg zu den neuen Telekommunikationsmöglichkeiten, die ein erhebliches und auch rasant steigendes Verkehrsaufkommen ausmachen werden, zu öffnen. Das eben ist ein Teil der Leistungssteigerung, die Sie, Herr Damm, nicht erkennen wollen oder nicht erkennen können. Nehmen Sie doch nun bitte endlich auch zur Kenntnis, daß nach repräsentativen Meinungsumfragen in den sechs Versuchsbereichen ja immerhin 92 % den Nahbereich mit Zeittakt durchweg positiv beurteilen und daß nach komplementären Befragungen im gesamten Bundesgebiet bereits 86 % der Bevölkerung diese neue Struktur begrüßen.
Die Fernmelderechnungen sind in den Versuchsbereichen im Durchschnitt um 10 bis 15 % niedriger als vor der Einführung des Nahdienstes mit Zeittakt. Sehen Sie, Herr Damm, Sie sind im Schnitt um diesen Prozentsatz billiger auch für diese sozialen Randgruppen, von denen Sie vorhin gesagt haben, sie würden so ganz pauschal benachteiligt. Das Gegenteil ist der Fall — auf dem flachen Land wie in den Großstädten. Ein wesentlicher Faktor auf der Haben-Seite ist auch, daß dieser Trend bundesweit unterstellt werden kann.
Entsinnen Sie sich auch der Äußerungen Ihrer Kollegen, die anläßlich der Vorführung moderner Nutzungsformen des Fernsprechnetzes vor dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, nachdem sie dort eine breit angelegte Demonstration erlebt hatten, erklärt haben — Herr Sick, Sie sitzen hier —: Wenn man uns das alles früher gezeigt hätte und wenn wir gewußt hätten, was man damit alles machen kann und daß man, wenn man das machen will, einen Zeittakt braucht, dann hätten wir anders Stellung bezogen. Das waren ja nicht nur einzelne aus Ihrer Fraktion, die so gesprochen haben, sondern es war eine ganze Reihe. Herr Damm war bei der Demonstration — wie bisher auch in diesem Ausschuß — leider nicht anwesend; sonst hätte er heute seine falschen Erklärungen nicht wiederholt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Schon daher sollte es Ihnen nicht unmöglich sein, meine Damen und Herren von der Opposition, auf den Boden der Resolution vom 21. Februar 1974 zurückzukehren, in der auf Vorschlag des Ausschusses für Forschung und Technologie und des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen alle drei Fraktionen die Deutsche Bundespost einmütig aufgefordert haben, einen zeitabhängigen Tarif für den einzuführenden Nahverkehr zu konzipieren.
Das Petitum Ihres Antrags, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, ist durch den Koalitionsantrag vom 16. Juni 1977 schon längst vorweggenommen worden. Sie karten eigentlich nur nach. Bei dieser Sachlage wäre das einzig Sinnvolle, daß Sie Ihren Antrag zurückzögen.
Andernfalls sind wir jedoch sehr gespannt darauf, was Ihr starrsinniger Vorstoß bei den Ausschußberatungen substantiell bringt. Es wäre schön, Herr Kollege Damm, Sie dann dort zum erstenmal begrüßen zu können.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Ganz schwach, mein Lieber!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805020100
Das
Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen.

Kurt Gscheidle (SPD):
Rede ID: ID0805020200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Damm, Ihr Umgang mit den Tatsachen veranlaßt mich, hier ganz kurz einige Ausführungen zu machen.
Zunächst: Daß wir die Sache hier schon mehrmals behandelt haben, hat Sie ja nicht gehindert, Dinge noch einmal zu behaupten, die nach dem Pro-



Bundesminister Gscheidle
tokoll schon widerlegt waren. Ich verstehe das nicht..

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Hier erscheint im Protokoll, was von hier gesprochen wird, Herr Kollege. Oder haben Sie daran Zweifel?

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht im geringsten!)

Es gibt doch überhaupt keinen Zweifel daran, daß in diesem Parlament die Opposition gegen Nahdienst mit Zeittakt ist und die Mehrheit dieses Hauses erkennt, daß man den Nahdienst nur dann einführen kann, wenn man gleichzeitig den Zeittakt einführt. Jeder Versuch unter der Überschrift „Mißbräuchliches Verhalten gegenüber dem Parlament" führt an der Tatsache vorbei, daß wir auch nicht durch mehrmalige Behandlung an dieser Tatsache etwas ändern können.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Eine andere Frage ist, warum Sie den Versuch unternehmen, in diesen Debatten immer neue Kollegen Ihrer Fraktion als Redner zu bestimmen. Das erscheint uns nachdenkenswert. Wer sich in dieser Frage öfters geschlagen hat, erscheint offenbar nicht mehr als Redner. Aber die Zeitdauer, die notwendig wäre, um alle Kollegen der verehrten Opposition durch Debatte und Widerspruch zu überzeugen, daß sie hier besser wegbleiben, ist zu lang, um eine anstehende Entscheidung rechtzeitig vollziehen zu können.

(Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU] : Schon das letzte Mal hat der Kollege Damm die Debatte eingeleitet! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Das war ein Beitrag polemischer Art. Zur Sache hat er nicht Stellung genommen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Damm [CDU/CSU] : Sie waren schon immer arrogant, Herr Gscheidle!)

— Wissen Sie, mich stört es nicht, wenn Sie mich für arrogant halten. Ich würde Sie nur warnen, anzunehmen, daß eine sachliche Meinungsverschiedenheit oder die Behauptung, daß jemand die Tatsachen nicht zur Kenntnis nimmt, etwas mit Arroganz zu tun hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Damm [CDU/CSU] : Sie haben soeben festgestellt, ich hätte keine Argumente zur Sache gebracht! Das ist eine arrogante Feststellung, zu der ein Regierungsmitglied sich nicht hinreißen lassen sollte!)

Ich darf zur Sache zurückkommen: Sie sagen, wir hätten behauptet, die Verwendung von Münzfernsprechern im Zusammenhang mit Telefonseelsorge sei deshalb nicht möglich, weil Münzfernsprecher dies nicht gestatten. Tatsache, Herr Kollege Damm, ist: Zu dem Zeitpunkt, in dem auf Forderung der Telefonseelsorge eine Überlegung dahin anstand, ob man sie aus dem Zeittakt mit unterschiedlichen Nummern vollständig herausnehmen kann, haben wir gesagt, daß das technisch nicht gehe. Deshalb unser Angebot: Einführung einheitlicher Rufnummern für die Telefonseelsorge; darüber wird verhandelt. Das geht auch mit Münzfernsprechern.
Sie sagen, unser Angebot hinsichtlich der Einführung des Nahdienstes werde dem Bürger nichts bringen. Tatsache ist das Gegenteil. Ich brauche es nicht zu wiederholen. Die Zahlen hat man Ihnen genannt.

(Damm [CDU/CSU] : Das letztere habe ich gar nicht unterstellt!)

Sie sagen: Die Randgebiete bringen nichts. Hier kann ich nur sagen: Das stimmt nicht. Alle Städte, einschließlich Hamburg, gewinnen auch in den Randgebieten.
Sie sagen: Die Post will verdienen. Ich sage Ihnen: Dies stimmt nicht. Es wurde mehrmals erklärt: Mit Einführung des Nahdienstes, einschließlich des Zeittaktes, geht die Bundespost davon aus, daß sie jährlich Verluste erleidet: Beim Vier-Minuten-Takt hatten wir — das sind alles nur Schätzungen mit einer vermutlichen Abweichung von ± 10 % — 500 Millionen DM im Jahr geschätzt. Beim Acht-Minuten-Takt gehen wir davon aus, daß sich der Ausfall auf 800 Millionen bis auf 1 Milliarde DM steigern wird. Dies setzen wir ein, bezogen auf unsere Situation im Fernmeldewesen, um mehr Gerechtigkeit zwischen den Ortsnetzen, zu den kleinsten Ortsnetzen herzustellen.

(Damm [CDU/CSU] : Da brauchen Sie nur noch zu sagen, der Zeittakt sei keine indirekte Gebührenerhöhung!)

Sie sagen, dies hätte, nach meinem Verhalten zu urteilen, nur das Prädikat verdient: Mißbrauch des Parlaments. Herr Kollege Damm, die Geschäftsgrundlage dieses Parlaments ist: Annahme der Drucksache 8/342. Hinsichtlich all der Punkte, die dieses Parlament mehrheitlich angenommen hat, stehe ich im Wort. Dies werde ich eindeutig so abwickeln, wie das hier von mir gefordert wurde.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zum Schluß kann ich Ihnen nur sagen: Ihr Umgang, Herr Damm, mit den Tatsachen — das werden Sie mir zugeben — ist nicht gerade geeignet, Ihnen hinsichtlich Stil, Gedächtnis und Vorbereitung einer Debatte ein sehr gutes Zeugnis auszustellen. Es ist auch nicht meine Sache, dies zu tun. Das werden andere tun.

(Damm [CDU/CSU] : Ja, Herr Oberlehrer! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Nur: Eignen wird sich Ihre Debatte vermutlich auch nur in einem unkritischen Kreis. Denn auch in Hamburg ist es schwierig, mit solch undifferenzierten Auffassungen zu Tatsachen jemanden zu überzeugen, wie der Besuch von groß angekündigten Veranstaltungen und die tatsächliche Beurteilung der Situation nach unseren Erkenntnissen zeigen. Da ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Das gebe ich zu. Aber wir gehen davon aus — ich bin gern bereit, Ihnen die Grundlage, warum ich davon ausgehen kann, zugänglich zu machen —, daß mehr als 50 °/o der Hamburger Bevölkerung der Einführung



Bundesminister Gscheidle
des Nahdienstes — trotz Zeittakt — positiv gegenüberstehen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805020300
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 10 unserer Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau–Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959
— Drucksachen 8/262, 8/961 —
Berichterstatter:
Abgeordneter de Terra
Abgeordneter Dr. Schwencke (Nienburg)

Ich gehe davon aus, daß die beiden Herren Berichterstatter, die ja in der Aussprache sprechen wollen, keine Ergänzung des schriftlichen Berichtes wünschen. — Ich danke den Herren Berichterstattern und eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete de Terra.

Hans-Adolf de Terra (CDU):
Rede ID: ID0805020400
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses ist, wie der Herr Präsident schon durch die sehr geraffte und eilige Wiedergabe des langen Titels dieser Vorlage erkennen ließ, ein Anschluß an die Vorgänge des Jahres 1955 — hier des Jahres 1961 —, nämlich eines der Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Wir sind also in die damalige Zeit zurückversetzt und tragen das gemeinsam und mit, was erforderlich war, um das NATO-Truppenstatut in seiner Gesamtheit in der Bundesrepublik einzuführen und hier auch für Teilfragen eine feste vertragliche Grundlage zu bekommen.
Die ersten Worte in unserer Beschlußempfehlung und in dem Bericht des Innenausschusses lauten: „Zum Schutze der Zivilbevölkerung". Dem steht das Ziel dieses Abkommens gegenüber, den britischen und kanadischen Streitkräften in diesem Raum besondere Übungsmöglichkeiten zu geben. Um es kurz zu sagen: Hier sind für die britischen und kanadischen Streitkräfte vorzügliche Übungsmöglichkeiten bereitgestellt. Dies ist eine einzigartige Regelung in der Bundesrepublik. Für das, was hier geregelt worden ist, was sich hier an Übungen entfaltet und was die Bevölkerung als deren Folgen ertragen muß, gibt es in der Bundesrepublik kein Beispiel.
Ich will diese beiden Pole gegenüberstellen: auf der einen Seite die britischen und kanadischen Streitkräfte, die üben müssen, üben dürfen, üben sollen, auf der anderen Seite die Tatsache, daß dies von dem Verständnis der Bevölkerung getragen wird und getragen werden muß. Ich meine, an beide Seiten, an beide Teile dieser Balance sollten wir zunächst ein Wort des Lobes, des Dankes und der Anerkennung richten, und zwar trotz aller Einschränkungen, auf die ich noch zu sprechen kommen werde. Wir wollen den britischen Streitkräften uneingeschränkt und ohne Vorbehalt sagen, daß wir sie gern in unserem Lande sehen, daß wir Verständnis für ihre Übungen haben, daß -wir wissen, daß eine gut ausgebildete Truppe, ein gut ausgebildeter Panzerfahrer, ein gut ausgebildeter Panzerzug, eine Gruppe, als Baustein einer gemeinsamen guten Verteidigung wichtig sind. Da Jahr für Jahr Übungen in diesem Raum stattfinden, wissen wir auch, daß das Üben im freien Gelände — ich darf es einmal etwas untechnisch so nennen — eine hervorragende Übungsmöglichkeit für den einzelnen Fahrer ist. Er muß sich in einem Gelände, das ihm meistens neu ist, orientieren, er muß sich Tag und Nacht den Gegebenheiten der Übungen anpassen, Entschlüsse fassen, sich entfalten. Auch im kleinen Verband muß das Führen geübt werden, die Beweglichkeit muß deutlich sein. Hinzu kommt das Zusammenwirken zwischen Luftwaffe und Erdtruppen, das wir in den ersten Jahren des Soltau-Lüneburg-Abkommens und seiner Praktizierung noch nicht in diesem Maß hatten.
Jahr für Jahr werden hier in einer — ich wiederhole es — einzigartigen, besonderen Form Übungen durchgeführt. Das bedeutet, daß die Bevölkerung eine außerordentlich schwere Belastung auf sich nehmen muß. Jedes Jahr sind die klimatischen Verhältnisse anders; Übungen im Frühjahr oder Übungen im Herbst können je nach der Witterungslage größere oder kleinere Schäden hervorrufen. Jedes Jahr sind zumindest im Schwergewicht andere Truppen da, die sich neu einfühlen und — ich darf es so salopp sagen — mit Land und Leuten vertraut machen müssen. Sie müssen sich in die zum Schutz der Zivilbevölkerung festgelegten einengenden Bestimmungen einfühlen und einfügen. Jahr für Jahr entstehen auch für die Bevölkerung neue Probleme, wenn die Übungen anders angelegt oder anders abgewickelt werden.
Dies ist ich darf das in den Mittelpunkt stellen
— nicht ein bewohnter Truppenübungsplatz, sondern dies ist ein Teil der Landkreise Lüneburg, Soltau und Harburg, der für Übungen in besonderer Weise zur Verfügung gestellt wird. Hier wird man auch der übenden Truppe sagen müssen — das wird von der Bevölkerung immer wieder mit Recht her- vorgehoben —: Diese Linie, diese Grenze darf nicht überschritten werden. Weder ein militärischer Befehlshaber noch ein Soldat, noch eine militärische Übungseinheit dürfen dies außer acht lassen: dies ist kein bewohnter Truppenübungsplatz!
Die schweren Belastungen der Bevölkerung durch das Panzerfahren, durch die Erosionsschäden, durch das .Zerstören der Straßen, durch das Fahren durch



de Terra
die Ortschaften, durch den Fluglärm, durch die Entfaltung von Übungen in der Nähe von Dörfern und Gehöften, durch den Einsatz der Luftwaffe, haben uns seit vielen Jahren beschäftigt. Der Präsident hat noch einmal unterstrichen: das Abkommen ist vom Jahre 1959. Wer die Verhältnisse kennt, weiß, daß schon Jahre vorher Übungen im gleichen Umfange, in gleicher Entfaltung, in gleicher Intensität stattgefunden haben. Es ist daher recht, wenn die Bevölkerung sagt: wir tragen diese Last seit 30 Jahren.
Wir haben uns als Bundestag dieser Sache immer mit besonderer Anteilnahme angenommen und haben gesagt: Wenn etwas geschieht — und es muß geschehen; ich will einmal von diesem Fundament ausgehen —, dann muß aber auch von den Kreisen, von den örtlichen Stellen, vom Land, vom Bund alles getan werden, um diese Belastungen zu erleichtern, zu beheben, auszugleichen. Das ist das Minimum. Während wir sonst mit unseren Hilfen für einzelne Teile der Bundesrepublik, die hinter der normalen Entwicklung anderer Gebiete zurückgeblieben sind, Beträge aufgestockt haben, dreht es sich hier zunächst darum, daß die eingetretenen Schäden beseitigt werden müssen.
Im Jahre 1975 hat der Bundestag die Bundesregierung in sehr detaillierter Form aufgefordert, einen Bericht zu geben. Auf diese unsere detaillierten Forderungen hin hat die Bundesregierung im April dieses Jahres einen Bericht vorgelegt. Er hat wie auch in den Vorjahren dem Auswärtigen Ausschuß, dem Innenausschuß, dem Verteidigungsausschuß vorgelegen. Der Innenausschuß ist federführend.
Wie auch im Jahr 1975 sind — wenn ich dies hier vorschalten darf — alle Entscheidungen der drei beteiligten Ausschüsse einstimmig erfolgt. Der Auswärtige Ausschuß hat erkannt, daß es gut wäre, wenn in den Bericht auch die besonderen Erfahrungen der Übungen des Jahres 1977 einbezogen würden. Wir waren uns im Verteidigungsausschuß aus unserer Sicht darüber einig — lassen Sie mich dies als Mitglied des Verteidigungsausschusses sagen —, daß die britische Seite darüber keinen Zweifel haben sollte, daß wir ihren in der Bundesrepublik befindlichen Einheiten nach wie vor die Möglichkeit gewährleistet sehen wollen, ihre Truppen in der von ihnen für richtig gehaltenen Art und Weise üben zu lassen und auszubilden. Aber wir waren uns ebenfalls im Innenausschuß, dem anzugehören ich auch die Ehre habe, darüber einig, daß wir nicht die Belastungen der Bevölkerung außer Betracht lassen dürfen und auch in den Einzelheiten darauf zu achten haben, daß für einen Ausgleich gesorgt wird.
Da schien uns der Bericht der Bundesregierung etwas zu grdßzügig über die Dinge hinwegzugehen. Er war, wenn ich diese Formulierung gebrauchen darf, in manchen Dingen etwas zu einfach abgefaßt. Er erschien uns unzulänglich; ich will dieses Wort hier deutlich aussprechen.
Wir haben auf die Ausführungen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und auf die Ausführungen hinsichtlich der Zonenrandförderung hingewiesen. Wir glauben sogar, daß das, was wir gesagt haben — alle drei Ausschüsse —, verkannt worden ist. Wir haben z.B. nicht gesagt, daß dieses Gebiet Zonenrandgebiet ist, sondern wir haben nur gesagt: es möge eine Förderung erfolgen, die derjenigen der Zonenrandgebiete gleicht oder angenähert gleichkommt, eine Förderung, als ob dieses Gebiet Zonenrandgebiet wäre.
Mit Erstaunen haben wir die Ausführungen gelesen, denen zufolge das mehrjährige Programm nicht aufgestellt werden könne — wie die Bundesregierung gesagt hat — wegen des beschränkten Umfanges der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auch wenn wir die Gesamtlage in Betracht gezogen haben, andererseits die steigenden Kosten, die größeren Schwierigkeiten berücksichtigen müssen, so schien uns doch der lapidare Satz nicht ausreichend zu sein, die Erhöhung des Haushaltansatzes in dem einen Titel sei wegen der schlechten Haushaltslage nicht möglich.
Deshalb haben sich die Ausschüsse entschlossen, abweichend von früherer Praxis, von der Bundesregierung zwei Berichte zu fordern. Der erste Bericht soll zum April des nächsten Jahres vorgelegt werden, der darauffolgende Bericht dann in dem üblichen Zwei-Jahres-Turnus zum 1. April 1979, wenn ich das etwas vereinfacht so sagen darf. Wir meinen, daß der Bericht, der zum 1. April 1978 fällig sein soll, die besonderen Erfahrungen des Jahres 1977 einbeziehen müßte, daß das nachgetragen werden soll, was nach unserer Überzeugung nachzutragen ist, und daß wir im Jahre 1979 dann, auf die Bedeutung der Sache abgestellt, einen umfassenden Bericht haben.
Wir haben in unserer Beschlußempfehlung vier Punkte herausgestellt, denen wir besondere Bedeutung beimessen. Wir haben uns bei der Formulierung Mühe gegeben und nicht gesagt, die übrigen Punkte, die angeführt sind, könnten ins Dunkel oder ins Halbdunkel zurücktreten, weil sie nicht so wichtig seien, sondern wir haben gesagt: dies sind vier Komplexe, die die besondere Aufmerksamkeit aller beteiligten Stellen des Bundes verdienen. Dazu gehört erstens die Frage — ich habe das soeben schon ausgeführt — der bereitzustellenden Mittel. Die übrigen drei Komplexe sind für die örtliche Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Dazu gehören der Komplex des Ausbaus von Straßen und Wegen, der Komplex der Sommerpause und letztlich der Problembereich der Biwakräume. Ich darf zu diesen drei Bereichen noch einige ergänzende Ausführungen machen.
Der Ausbau der Straßen und Wege ist ein Zentralproblem; denn wenn kleinere, mittlere und größere Panzereinheiten in diesem Raum fahren, ist ein panzerfester Ausbau von Straßen und Wegen notwendig. Ein solcher panzerfester Ausbau wird auch seit vielen Jahren vorgenommen. Wir sind aber — das zeigen die Anlage und die Ausführung der Übungen — noch bei weitem nicht soweit, daß auch zur Minderung der Schäden insgesamt der Ausbau des Straßennetzes in dem Umfang erfolgt ist, wie es notwendig wäre, um in Abwägung der Interessen der Truppe und der Belange der Bevölkerung von der bestmöglichen Regelung sprechen zu können.



de Terra
Wir haben — die Ausschüsse haben sich dazu etwas kritisch geäußert — schon im Soltau-Lüneburg-Abkommen eine besondere Regelung getroffen, indem wir eine Kommission „Straßen" gebildet haben. Aber diese Kommission „Straßen" ist, wenn ich richtig unterrichtet bin, zum letztenmal im Jahre 1973 zusammengetreten. Das kann nicht mit der Begründung hingenommen werden, die Mittel, die wir haben, seien verplant oder seien gut verplant, sondern durch das Tätigwerden, das Sichtbarwerden, durch die Arbeit dieser Kommission „Straßen" soll jedermann, soll der gesamten Bevölkerung deutlich werden, daß wir uns dieses Problems besonders annehmen.

(Damm [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Wir wissen, daß die Landkreise Soltau, Harburg und Lüneburg fertige Entwürfe haben. Wir wissen auch, daß der Bau insbesondere einiger Ortsumgehungen oder einiger Verbindungsstraßen von besonderer Bedeutung ist. Wir sind der Meinung, daß wir uns hier nicht darüber streiten sollten, wo und wie lange ein Planfeststellungsverfahren gelegen oder nicht gelegen hat, sondern wir sollten dafür sorgen, daß ein Projekt, wenn es baureif ist, auch tatsächlich durchgeführt wird.
Das zweite Problem bezeichne ich mit dem Schlagwort „Sommerpause". Dies hat eine längere Geschichte, und ich könnte sehr detaillierte Ausführungen über die Frage machen: Was ist denn nun die Sommerpause? Wenn Sie sich das Soltau-Lüneburg-Abkommen ansehen, so finden Sie darin, ich muß sagen, nicht sehr ausgewogene, sondern sehr konfliktreiche Bestimmungen, die außerordentlich vielfältige Interpretationen ermöglichen. Die Bestimmung, daß nicht über Getreidefelder gefahren werden sollte, die noch nicht abgeerntet worden sind, bedeutet allerdings nach unserer Auffassung keine Sommerpause. Die örtlichen Stellen bemühen sich darum, indem sie fragen: Könnte denn nicht eine — in den Sommer eingeschnitten — feste Zeit vereinbart werden, beispielsweise die Zeit vom 15. Juli bis zum 15. September, in der nun wirklich keine Übungen stattfinden?
Ich bin kühn genug zu meinen, daß hier die auf den ständigen Anlagen durchgeführten Panzerübungen einbezogen werden müßten, Übungen, die auf den sogenannten roten Flächen stattfinden. Diese Flächen tragen ihren Namen seit 20 Jahren, weil sie, als darüber zum erstenmal verhandelt wurde, in die Karten rot eingezeichnet wurden. Damals wurden die Straßen zum Teil blau, zum Teil rot eingezeichnet. Es ist eine spaßige Unterhaltung, wenn Fachleute von roten Flächen und blauen Straßen und von der Benutzung von roten und blauen Straßen bzw. roten Flächen sprechen. Das ist eine Geheimsprache zwar mit deutschen Worten, aber trotzdem nur für Eingeweihte verständlich. Aber ich glaube, die Bevölkerung weiß durchaus, ob die einzelne Straße eine rote oder eine blaue Straße ist.
Ich meine also, daß wir dem Komplex der Straßenpflege, der Sommerpause und einer wirklichen Entlastung dieses Raumes besondere Bedeutung zumessen sollten.
Ein anderes Problem, das man noch etwas erläutern sollte, sind die Biwakräume, die uns in zunehmendem Maße Schwierigkeiten machen. Biwakräume sind Plätze, wo die Truppe möglichst ständig Biwak beziehen soll. Das will sie aber nicht auf den roten Flächen tun. Wir wünschen das zwar immer; aber sie tut es zum Teil in der Nähe der roten Flächen. Diese Flächen werden teilweise in einem Zustand hinterlassen, der kein Musterbeispiel für saubere Umwelt und freundliche Landschaft ist. Wir haben uns im Jahr 1975 der Säuberung und Räumung der Biwakräume zugewandt. Wir meinen aber, daß das Problem tiefer reicht, daß es auch noch die Aspekte hat: Sind die Biwakräume überhaupt richtig gelegen, sind sie an dieser Stelle richtig, müßte man sie zu festen Anlagen machen?
Wir meinen also, daß die Bundesregierung, wenn wir den Bericht 1979 bekommen, ihre besondere Aufmerksamkeit auf diese vier Komplexe richten und uns in Kenntnis setzen sollte, was zu tun notwendig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde, ich möchte hier mit einer Zusammenfassung und nochmaligen Beleuchtung der drei Ebenen schließen, die unter allen Umständen berücksichtigt werden müssen, wenn wir hier zum Erfolg kommen wollen.

(Zurufe von der SPD)

— Ich freue mich über die Reaktion der Kollegen, weil ich „liebe Freunde" sagte. Da ich aber weiß, daß sich alle, die im Raum sind, sicher mit Herz und Verstand der Nöte des Raumes Soltau-Lüneburg annehmen,- so ist das Wort „Freunde" durchaus gerechtfertigt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805020500
Herr
Kollege, vertreiben Sie uns die anderen nicht aus dem Raum.

(Heiterkeit)


Hans-Adolf de Terra (CDU):
Rede ID: ID0805020600
Der Herr Präsident hat Sorge, daß die „Überfülle" hier gemindert würde und durch das Wort „Freunde" einzelne zum Verlassen des Raumes veranlaßt würden. Ich bin sicher, daß dies nicht der Fall sein wird.
Ich meine also, wenn wir die Problematik lösen wollen, müssen wir dies auf drei Ebenen tun.
Die erste ist die örtliche Ebene. Dort wird die Bereitschaft vorausgesetzt, in gutem Zusammenwirken zwischen der übenden Truppe, den Vertretern der Gemeinde und den Vertretern des Kreises die kleinen Schwierigkeiten auszuräumen.

(Ein Abgeordneter verläßt den Saal)

— Der erste Freund, der geht, ist kein Freund des Raumes Soltau-Lüneburg, wie ich sehe, aber er hat seine Anteilnahme bisher kundgetan. Wir wünschen ihm einen guten Weg nach Soltau-Lüneburg in den nächsten Ferienaufenthalt, was die Damen und Herren dort sehr freuen würde.

(Heiterkeit)




de Terra
Wir wissen also, daß wir einen guten Schritt weiterkommen, wenn auf der örtlichen Ebene miteinander gearbeitet wird. Er geht um Kleinigkeiten, etwa daß der Panzerfahrer auf seiner Karte eingezeichnet haben muß, welche Straße, welchen Weg — panzerfest ausgebauten — er fahren sollte. Ich meine, dort könnte sich durch den Austausch von Erfahrungen und von richtigem Kartenmaterial manches erreichen lassen.
Ich möchte hier auch vier Kollegen, den Herren Helmrich und Schröder von unserer Fraktion und den Herren Neumann und Möhring von der sozialdemokratischen Fraktion, einen besonderen Dank aussprechen; denn sie sind es, die in ihrer täglichen politischen Arbeit den Unmut der Bevölkerung verspüren, die beschwichtigen, verstehen, helfen, die Brücken schlagen müssen zwischen dem, . was der britischen Seite nach dem Vertrag zusteht, und dem, was wir hinnehmen müssen, was aber nichtsdestoweniger als große Last empfunden wird.
Die zweite Ebene ist die des Landes Niedersachsen. Es hat nicht nur die Aufsicht über die Kreise — ich meine die Aufsicht hier nicht im technischen Sinne. Es hat den Blick auf die drei Landkreise und sollte sie führen, daß sie in der richtigen Weise das Verständnis für die Bestimmungen aufbringen und sie entsprechend handhaben; das Land sollte auch mit seinen eigenen Kräften helfen. Ich hätte gern Herrn Minister Gross hier auf der Bundesratsbank gesehen. Ich hätte ihm dann mit auf den Weg gegeben, er möchte doch bei seinem nächsten Besuch ruhig einmal ein Feuerwehrfahrzeug mitbringen — ich glaube, der Kollege Neumann hat darauf hingewiesen — und es der Gemeinde Bispingen oder Behringen geben und sagen: „Freunde, hier habt ihr ein Feuerwehrauto." Wir wissen natürlich, daß durch die Übungen verstärkt Brände entstehen und deswegen auch in diesem Punkte geholfen werden muß.
Wir haben letztlich die Bundesebene, wo Bundesregierung und Bundestag zusammenwirken und helfen müssen. Ich nehme an, daß Herr Staatsminister von Dohnanyi gleich das Wort ergreifen wird. Ich möchte ein paar Gedanken beisteuern, wie ich meine, daß die Bevölkerung das sieht, und wie ich die Dinge sehe. Ich weiß, daß wir vieles im Verhältnis zu den britischen Streitkräften erledigen, es zu einem tragbaren Ergebnis führen können, wenn wir einfache Vereinbarungen treffen, die gleichsam unechnisch sind, Zwischenvereinbarungen, die also keine Änderung des völkerrechtlichen Vertrages zur Folge haben, die aber unter Umständen ein festeres Fundament sind, als es eine Änderung des völkerrechtlichen Vertrages mit vielleicht neuen Schwierigkeiten und Problemen bringen kann.
Wir meinen aber, daß die Problematik in Gesprächen des Bundesaußenministers mit der britischen Seite oder sogar in Spitzengesprächen zwischen dem Bundeskanzler und dem britischen Ministerpräsidenten immer wieder aufgegriffen werden sollte. Wir sagen, es ist verständlich, daß die britische Seite an dem festhält, was ihr damals im Soltau-Lüneburg-Abkommen zugestanden worden ist. Aber die Last ist groß, und vielleicht kann man doch zu einer Einigung, sei es zu einer Einschränkung der roten Flächen, sei es zu einer Einschränkung der Übungen, sei es überhaupt zu Erleichterungen, kommen. Die Bevölkerung würde sie mit großer Freude aufnehmen, weil die Lasten vielfältig und schwer sind und auf die Dauer immer mehr drücken.
Ich meine also, daß wir auch auf dieser Ebene, mit dieser Hilfe zu dem Ergebnis kommen, das wir uns wünschen.

(Dr. Schwencke [Nienburg] [SPD] : Herr Kollege, der nächste geht!)

— Herr Rawe wird sicherlich bleiben, und Herr Mischnick hat seine innere Anteilnahme eben schon durch seine Blicke kundgetan.

(Mischnick [FDP] : Ich komme sofort zurück, keine Sorge!)

— Sehen Sie, Sie haben das ohne Grund unterstellt.
Durch das Zusammenspiel von örtlichen Stellen, Landkreisen, Bundesregierung und Bundestag könnten wir die bestehende Problematik bewältigen. Das ist keine Aufgabe, die von heute auf morgen zu lösen ist, aber wir müssen gemeinsam den Weg zum Ziel gehen. Dabei sollten wir es uns — das ist allerdings meine herzliche Bitte — wirklich nicht zu einfach machen, wie d'as nach meiner Auffassung in dem Bericht der Bundesregierung getan wird, wenn sie nämlich unter nochmaliger Darlegung der allgemeinen verteidigungspolitischen Gesichtspunkte sagt: Das muß sein. Das genügt nicht, das 'ist zuwenig, das darf nicht sein; denn die Bevölkerung trägt die Last schon seit langem,

(Damm [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

und worum es geht, ist, die Folgen zu mindern. Insofern muß der Bevölkerung geholfen werden.
Die Grundlagen unserer Verteidigung, unserer NATO-Verpflichtungen kennen wir alle, wollen wir alle anerkennen. Wir wissen natürlich 'auch, 'daß neue Aspekte der Vorneverteidigung, die Änderung der taktischen Ausbildung 'der Truppe, die stärkere Einsetzung der Luftwaffe Änderungen der militärischen Übungen mit sich bringen, die man im Jahre 1959 nicht voraussehen konnte.
Wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen, auf diesen Ebenen wirken, werden wir das erreichen, was im Interesse der bedrängten Bevölkerung — das Wort „bedrängte Bevölkerung" erscheint mir hier angebracht — notwendig ist, ohne daß unsere Vertragstreue, unser Wille, zur Verteidigung 'beizutragen, in Zweifel gezogen wird, und trotzdem die besondere Last, die die Bevölkerung im Raum SoltauLüneburg erträgt, mildern. Meine Bitte ist also, daß wir der Empfehlung des Innenausschusses im Plenum so einmütig zustimmen, wie das in den drei zuständigen Ausschüssen geschehen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805020700
Das
Wort hat 'der Abgeordnete Dr. Schwencke.




Dr. Olaf Schwencke (SPD):
Rede ID: ID0805020800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den Auswirkungen ides Abkommens Soltau-Lüneburg sind mehr oder minder 30 000 Mitbürger in unserem Land betroffen und nicht nur 13 000, wie es der Bericht angibt.
Es gibt Zitate aus jener Gegend, die hier zum Teil besser nicht verlesen werden,aber die deutlich machen könnten — ein paar werde ich dennoch vortragen —, wie sehr die dortige Bevölkerung von den Auswirkungen betroffen ist. Es gibt z. B.einen Ausspruch, der mir bei dem Studium der Zeitungsartikel aus der Gegend mehrfach begegnet ist und folgendermaßen lautet: „Bei uns ist der Krieg noch nicht zu Ende." Nun, sicherlich nicht der Krieg, aber immerhin der Kleinkrieg, und der ist hart genug.
Ich glaube, unsere Mitbürger haben einen Anspruch darauf, daß diese Probleme so weit wie überhaupt nur möglich gelöst werden. Die Zeitungsmeldungen jedenfalls sind voll des Ausdrucks des Zorns, des Ärgers und auch des Gefühls, alleingelassen zu sein. Ich habe vorhin mit Freude gehört, daß der Vorredner, Herr de Terra, schon die Kollegen genannt hat, die idort mit diesen Problemen besonders zu tun haben. Herr Neumann und Herr Möhring von meiner Fraktion haben mich mehrfach über die Protestversammlungen informiert.
Um eine der Reaktionen, die über den Raum hinaus bekanntgeworden sind, mindestens zu erwähnen, zitiere ich aus der Hamburger „Morgenpost" vom 4. Juni dieses Jahres. Überschrift: „Stocksauer— Soltaus Bauern boykottieren Queen-Parade". Und eine wörtliche Passage eines Landwirtes: „Ich protestiere bei dieser Gelegenheit auf das schärfste gegen die Mißachtung Ihrer Zusage, unsere Felder weitmöglichst zu schonen." Offensichtlich ist das Schonen der Felder gerade in diesem Jahr kaum gelungen. Ein anderer sagt es noch deutlicher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist wichtig, daß wir nach den grundsätzlichen Ausführungen von Herrn de Terra noch ein paar Zahlen und Zusammenhänge sehen. Um was geht es? Am 3. August 1959 ist dieser Vertrag geschlossen worden. Der genaue, um ständliche Titel muß nicht zitiert werden. Vorher gab es den noch schlimmeren, den vertragslosen Zustand, so daß das ganze nun schon über 30 Jahre anhebt. Die Fläche, die dort als Übungsgebiet zur Diskussion steht, hat eine Größe von 34 500 ha, ist 40 km lang und acht bis zehn km breit und liegt nördlich der Truppenübungsplätze Munster-Nord. Die Landkreise Soltau, Lüneburg und auch Harburg sind betroffen. Weiterhin ist — das ist in den letzten Wochen und Monaten wegen eines anhängigen Prozesses gegen die Bundesrepublik Deutschland gezielt durch die Zeitungen gegangen — der Naturschutzpark Lüneburg mit 10 % der Gesamtfläche betroffen.
Das mag alles in Relation zu dem, was hier sonst zur Debatte steht, nur ein Problemchen sein; aber, ich glaube, im Blick auf die Betroffenen sind das Probleme. Wir müssen alles tun, was wirksam sein könnte, um diese Situation für die Betroffenen zu erleichtern.
Der ständige Ausschuß, den es nach diesem Vertrag gibt, und der „zur wirksamen Koordinierung der zivilen und militärischen Belange" eingerichtet ist, ist in der Regel nur auf dem Papier wirksam gewesen. Durchgreifende Maßnahmen sind jedenfalls nirgends erkennbar gewesen. Die Betroffenen haben insbesondere in Briefen an den Bundeskanzler, an die Minister immer wieder dort angestoßen, wo sie hier in Bonn nicht den Gesprächspartner gefunden haben. Das hat sich, Herr Staatsminister, auch nicht geändert, seitdem die sozialliberale Koalition Außenminister und Verteidigungsminister stellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuß hat mit großer Deutlichkeit gesagt, und zwar einmütig, wie auch stets zuvor, daß die Bundesregierung aufgefordert ist, nicht nur diese Berichte vorzulegen, sondern auch tatsächlich nachzuweisen, wo es Verbesserungen gegeben hat. Sehen wir uns diesen Bericht an. Der letzte war vom 5. August 1974. Der neue, der hier vorliegt und zur Debatte steht, ist vom 5. April 1977. Keine Lichtblicke. Eine vierseitige Drucksache, die viele Einzelthemen andeutet, die aber nirgends für uns erkennbar werden ließ, daß tatsächliche Verbesserungen eingetreten sind. Wir wenden uns als Innenausschuß — Sie alle werden sicherlich dieser Empfehlung zustimmen — energisch an die Vertragspartner, daß sie zumindest das, was im Bericht steht, so bald wie möglich, so gründlich wie möglich anpacken und zu verbessern versuchen.
Lassen Sie mich ein Zitat aus dem Bericht bringen. Da heißt es in der Einleitung:
Dank der guten Zusammenarbeit der deutschen und britischen Stellen und des erkennbaren Willens der Truppenführung sind unnötige Schäden vermieden und ist auf die Belange der Bevölkerung weitgehend Rücksicht genommen worden. Grundlegende Änderungen des im letzten Bericht dargestellten Zustands im bewohnten militärischen Übungsgelände konnten jedoch nicht erzielt werden. Die ständigen Übungen der britischen Truppen im Soltau-Lüneburg-Gebiet stellen nach wie vor eine erhebliche Belastung dar, ...
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mir erlauben, fünf Punkte herauszugreifen, die in diesem Zusammenhang wohl der Erwähnung wert sind.
Erstens. Unnötige Schäden sind nicht vermieden worden. Dazu gibt es eine Fülle von Belegen, die
nachprüfbar sind.
Zweitens. Nicht immer haben selbst Gutwillige — ich gehe davon aus, daß auch im Gebiet Soltau-Lüneburg die Zahl der Gutwilligen, durch die Einsicht in die Notwendigkeit bestimmt, beträchtlich ist — einen guten Willen zur Vermeidung von Schäden haben erkennen lassen.
Drittens. Auf die Belange der Bevölkerung ist keineswegs, wie es in dem Bericht heißt, „weitgehend Rücksicht genommen worden". Schilderungen meines Kollegen Neumann und die schon zitierten Zeitungsberichte belegen das Gegenteil. In einem Bericht, den mein Kollege Neumann mitgebracht hat,



Dr. Schwencke (Nienburg)

heißt es, daß nächtliche Schießübungen in den Dörfern keine Seltenheit sind. Ich glaube, wir müssen dies hier so deutlich ansprechen und insbesondere die Bundesregierung darauf hinweisen, daß dieses dort zum täglichen Geschehen gehört. Es kommt dann auch zu antibritischen Aktionen, die wir alle nicht wollen und nicht wollen dürfen.
Viertens. Grundlegende Änderungen — so heißt es — konnten nicht erzielt werden. Genauer gesagt: Es sind gar keine Änderungen im politiven Sinne erkennbar. Es sind, wie schon gesagt und mit Zitaten belegt wurde, gerade in diesem Jahr, im Jahr 1977 erhebliche weitere Belastungen entstanden, so daß unfreundliche Bemerkungen über unsere NATO- Verbündeten an der Tagesordnung sind. Wir müssen dem entgegenwirken, soweit wir dazu durch dieses Haus und durch die Bundesregierung in der Lage sind.
Fünftens. Wir müssen darauf achten, daß der Vertrag strikt eingehalten wird. Er wird nicht überall strikt eingehalten. Mein Kollege Neumann hat daher ein ausführliches Gespräch mit dem britischen Verteidigungsminister geführt und ihn auf alle diese Probleme. hingewiesen. Ihm ist eine Prüfung zugesichert worden. Er hat mit dem Chef des Verbindungsstabs, Generalmajor Plummer, geredet und von ihm ebenfalls eine Prüfung zugesagt bekommen. Wenn sich in den letzten Wochen und Monaten, wie ich mir das habe sagen lassen, erkennbare Verbesserungen im Verhalten der Truppen abgezeichnet haben, so ist dies sicherlich auch ein Stück weit das Verdienst unseres Kollegen Neumann.
Ich hebe fünf Punkte, die besonders wichtig sind, hervor.
Erstens: Striktes Einhalten der Verträge. Herr Kollege de Terra hat darauf schon hingewiesen.
Zweitens: Man sollte in dieser Gegend ein ähnliches Modell wie das der Zonenrandförderung anstreben, um wenigstens die wirtschaftlichen Auswirkungen positiver zu gestalten.
Drittens: Erhöhung des Haushaltsansatzes.
Viertens: Es ist dringend notwendig, die Sommerpause zu verlängern. Dieser Zielsetzung kommt eine hohe Priorität zu. Wir haben es mit einem Feriengebiet in einer strukturschwachen Gegend zu tun. Wir müssen darauf achten, daß Feriengäste — auch weiterhin — in dieses Gebiet kommen.
Fünftens: Wir müssen den Naturschutzpark Lüneburg im Auge haben. Es handelt sich dabei um ein riesiges Gebiet in der Umgebung von Hamburg. Der Initiative von Herrn Dr. Toepfer, der für seinen Verein jetzt den Prozeß gegen die Bundesrepublik Deutschland führt, kommt eine besondere Bedeutung zu. Dieser Naturschutzpark ist außerordentlich wichtig und notwendig für die ganze Gegend.
Herr Staatsminister, es müßte doch eigentlich eine Kleinigkeit sein, in Verhandlungen auszuloten, ob es nicht sinnvoll wäre, die 1 500 ha des Übungsgebietes, die innerhalb dieses Naturschutzgebietes liegen — es handelt sich nur um ein Dreißigstel dieses Gebietes —, in dieser strukturschwachen Gegend durch einen Austausch in das Naturschutzgebiet zu überführen. Der Prozeß läuft; ich will und darf in ihn nicht eingreifen. Ich glaube aber, es ist wichtig, daß wir wissen, daß hier eigentlich alle Möglichkeiten gegeben sein könnten. Bei gutem Willen käme man, wie ich glaube, bei einer konsequenten Haltung auch zu einer weiteren Verbesserung. Die niedersächsische Landesregierung hat wissen lassen, daß sie Schritte in dieser Richtung unterstützt und alles ihr Mögliche zur Erreichung des Zieles beitragen will.
Ich komme zum Schluß. Der Innenausschuß empfiehlt, daß ein Zwischenbericht erstattet und weitere Berichte im April 1978 und im Jahre 1979 gegeben werden. Herr Kollege de Terra hat darauf hingewiesen. Hoffentlich haben wir dann einen besseren Bericht vorliegen, der die Interessen der Betroffenen mehr in den Mittelpunkt stellt und nicht so sehr ein Sammelsurium von teils wichtigen, teils weniger wichtigen Dingen — diese Dinge sind durchaus nicht unwichtig, betreffen aber nicht den Kern der Sache — darstellt.
Also: Erstens sollte die Sommerpause verlängert werden. Zweitens sollte der Versuch unternommen werden, daß das Gelände im Naturschutzpark geräumt wird. Drittens sollte so etwas wie eine Zonenrandförderung für die Betroffenen eingerichtet werden. Viertens müßte die Arbeit des ständigen Ausschusses intensiviert werden. Man müßte eine gezielte, genaue und auch ansprechbare Stelle für die Bürger in Bonn haben.
Unsere Mitbürger im Raum Lüneburg–Soltau und im Landkreis Harburg verdienen eine solche Behandlung nicht, wie sie ihnen bis jetzt zuteil wurde. Sie verdienen es vielmehr, daß wir unter dem Aspekt der Notwendigkeit alles tun, was getan werden kann, um ihre schlechte Situation so weit zu verbessern, da ß sie ein Stück weit mehr menschenwürdig ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805020900
Das
Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wendig.

Dr. Friedrich Wendig (FDP):
Rede ID: ID0805021000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Für die Fraktion der Freien Demokratischen Partei darf ich zu die-, sem Punkt der Tagesordnung noch einige kurze ergänzende Bemerkungen machen.
Zum Schutz der Interessen der Zivilbevölkerung -- das war ja der Ausgangspunkt — wurde am 3. August 1959 dieses bewußte Abkommen, das diesen langen Namen hat, geschlossen. Zwar hat dieses Abkommen, wie Sie alle wissen, beträchtliche Erleichterungen gebracht gegenüber dem Zustand vor 1959, der, wie Herr Kollege Schwencke eben gesagt hat, ein vertragsloser Zustand war.
Gleichwohl sind aber nach wie vor diese ständigen militärischen Übungen im Bereich Soltau–Lüneburg für die Einwohner dieses Gebiets eine mannigfaltige und oft unerträgliche Belastung. Trotz dieser Belastung muß aber davon ausgegangen werden, daß das Soltau-Lüneburg-Abkommen aus mehreren Gründen bestehen bleiben muß. Daran kann wohl



Dr. Wendig
auch bei niemandem ein Zweifel bestehen; das ist auch nicht der Fall.
Die Stationierung von Streitkräften mehrerer Bündnispartner der Bundesrepublik auf unserem Territorium ist für die gemeinsame Sicherheit des westlichen Bündnisses unerläßlich. Hierdurch gewinnt das politische Handeln unseres Staates und unserer Allianz an Glaubwürdigkeit. Diese Glaubwürdigkeit wird durch den hohen Ausbildungsstand der verbündeten Truppen gewährleistet. Dieser Ausbildungsstand ist — das ist eine Frage, die außer Zweifel steht — nur durch ständige Übungen und Manöver aufrechtzuerhalten.
Nun verweisen — davon war schon die Rede — die Einwohner des betroffenen Gebiets mit sehr ernst zu nehmenden Gründen auf die Folgen der Manövertätigkeit im Bereich Soltau-Lüneburg. Es gibt hier verschiedene Aspekte, die alle schon angesprochen wurden. Als erstes nenne ich die Frage des Naturschutzes und des Naturschutzparks Lüneburger Heide. Wegen der sicherlich sehr ernst zu nehmenden Absichten dieses Vereins ist ja, wie wir schon gehört haben, ein Rechtsstreit anhängig. Das Gericht wird sich mit diesem Streit befassen und in diesem Zusammenhang zu prüfen haben, welche Berücksichtigung die ebenso verständlichen Forderungen der in Soltau-Lüneburg lebenden Forst- und Landwirte zu finden haben.
Da spielen wieder andere Interessen eine Rolle. Es geht um die Forderung, wenn schon das geschützte Gebiet ausgedehnt werden soll, diejenigen Gebiete aus der Gesamtfläche herauszunehmen, die land- und forstwirtschaftlich am besten genutzt werden können. Beachtung verdient auch die Frage, ob nicht beispielsweise die Stadt Schneverdingen, die direkt an die roten Flächen angrenzt, bezüglich der Lebensqualität, die sie ihren Bürgern bieten will, dahin gehend unterstützt werden sollte, daß die roten Flächen vom Stadtrand zurückgedrängt werden.
Es ist uns Freien Demokraten sehr wohl bewußt, welche Belastungen materieller und immaterieller Art für die Bevölkerung des betroffenen Gebiets die ständigen Manöver und Übungen darstellen. So haben im Jahre 1976 die britischen Truppen in Niedersachsen als diejenigen, die dort am meisten Übungen und Manöver durchführen, zur Kompensation von Straßenschäden und Straßenmanöverschäden 3,2 Millionen DM gezahlt und für sonstige Manöverschäden 2,8 Millionen DM. Bei diesen Zahlungen handelt es sich aber um reine Schadenersatzleistungen.
Die für die wirtschaftliche Förderung dieses Gebiets Verantwortlichen sind dennoch — ich glaube, das muß man auch einmal sagen — nicht ganz tatenlos geblieben, auch ohne ein besonderes, der Zonenrandförderung vergleichbares Programm, das ich allerdings ebenso wie meine Vorredner vermisse.
Immerhin sind doch für die Zeit vom 1. Januar 1972 bis zum 30. Juni 1977 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" folgende Mittel in dieses Gebiet geflossen; das waren Bundes- wie Landesmittel. Im Kreis Soltau wurden mit 77 Millionen DM Investitions- und 1,2 Millionen DM weiterer Zuschüsse 53 Investitionsvorhaben finanziert. Im Kreis Lüneburg waren es 148 Vorhaben, die mit 349 Millionen DM Investitions- und 20,8 Millionen DM weiterer Zuschüsse finanziert wurden. Damit wurden 3 500 neue Arbeitsplätze geschaffen sowie 1 500 Arbeitsplätze gesichert.
Meine Damen und Herren, aber auch wenn hier einiges geschehen und erreicht worden ist, so bleibt sicherlich noch sehr vieles zu tun. Ich möchte bei der erneuten Überprüfung dieses Gesamtkomplexes noch einmal die Frage in die Debatte werfen, ob hier nicht etwas der Zonenrandförderung Vergleichbares für diesen Raum geschaffen werden müßte.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, zur Entlastung der Bürger und Gemeinden des Gebietes um Soltau und Lüneburg von ihren materiellen Sorgen weiter beizutragen. Vergessen wir dabei nicht, daß wir alle Nutznießer der Übungen und Manöver sind, die unsere Bündnispartner in diesem Gebiet abhalten. Hierdurch wird der Schutz der westlichen Allianz für jeden einzelnen von uns gewährleistet. Solange aber der einzelne oder Gruppen von Bürgern im Lande dafür Opfer bringen müssen, sind wir alle gehalten, ihnen für diese Opfer eine Kompensation zu verschaffen. Das sind wir der Bevölkerung dieses Raumes schuldig.
Abschließend möchte ich an die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 13. März 1975 erinnern, die noch nicht befriedigend aufgearbeitet ist. Ich denke hier insbesondere auch an das wirklich noch nicht befriedigend gelöste Problem einer strikten Einhaltung der einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages. Ich will hierauf nicht näher eingehen. Eine Konkretisierung bestimmter Schwerpunkte erwarten wir in diesem Zusammenhang von den Zwischen- und Endberichten, die die Bundesregierung zum 1. April 1978 und zum 1. April 1979 erstatten wird. Dann werden wir weiter darüber zu sprechen haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805021100
Das
Wort hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt von Dohnanyi.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0805021200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ergreife das Wort in erster Linie, um zu unterstreichen, welches Gewicht die Bundesregierung den hier geschilderten Sorgen der betroffenen Bevölkerung beimißt. Ich möchte dabei betonen — und dies ist auch in der Debatte deutlich geworden —, daß die Bundesregierung nur einen Teil der Probleme lösen kann, die hier angeschnitten wurden.
Die Redner haben gesagt, der Bericht der Bundesregierung sei unbefriedigend. Ich nehme das mit Bedauern zur Kenntnis. Es ist selbstverständlich, daß wir der Aufforderung folgen werden, im nächsten April einen Zwischenbericht und im Jahr darauf den „Routine"-Bericht zu geben.



Statsminister Dr. von Dohnanyi
Sie werden verstehen, wenn ich in diesem Augenblick — obwohl einige der Punkte hier vielleicht aufgegriffen werden könnten — auch angesichts des anhängigen Rechtsstreites in den Details Zurückhaltung üben werde.
Ich möchte zu einigen Grundsätzen etwas sagen. Zunächst muß man, was den Bericht angeht, bedenken, Herr Kollege de Terra, daß sich die Einzelheiten, die Sie zum Teil erwähnt haben und die auch der Kollege Schwencke erwähnt hat, auf die Zeit nach der Erstellung des Berichts beziehen, also auf den Sommer dieses Jahres. Ich habe zur Kenntnis genommen, daß Sie darauf hingewiesen haben, es habe Rücksichtslosigkeit — ich will es einmal so ausdrücken — oder nicht voll vertragsgemäßes Verhalten gegeben. Wir werden dem nachgehen.

(Wehner [SPD] : Die sind mit dem Hubschrauber drübergefahren!)

Wir werden versuchen, das nicht nur aufzuklären, sondern abzustellen.
Ein zweiter Punkt, den ich unterstreichen will, ist der — und ich bin dankbar dafür, daß alle Kollegen, die hier gesprochen haben, darauf hingewiesen haben —, daß es in einem engbesiedelten Land wie der Bundesrepublik Deutschland, das im Bündnis eine wichtige Verteidigungsaufgabe zu bewältigen hat, Opportunismus wäre, zu sagen, alle Probleme, die angeschnitten wurden, lösen zu können. Das sollten alle immer berücksichtigen.
Zum Dritten: Ich bin dankbar, daß der Kollege Wendig schon auf die finanziellen Mittel hingewiesen hat, die in die Region geflossen sind. Wir werden selbstverständlich die zusätzlichen Anregungen prüfen, die heute und in der Entschließung vorgetragen wurden. Man kann die Haushaltsprobleme, die damit verbunden sind, natürlich nicht bagatellisieren. Ich werde mich auch darum bemühen, daß die Arbeit der Kommission „Straßen"; die offenbar, wie ich hier eben zum erstenmal gehört habe, seit 1973 unterbrochen ist,

(Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

wieder aufgenommen wird. Hier zeigt sich, wenn ich das sagen darf, nicht nur das Problem des Föderalismus, sondern doch auch das Problem verzweigter Zuständigkeiten, deren Verbindung vielleicht etwas besser bewältigt werden kann.
_Einen vierten Punkt will ich noch anschneiden: Der Herr Bundeskanzler hat dreimal mit dem britischen Premierminister über das Problem einer „Sommerpause" oder einer für die Bevölkerung günstigeren Organisation der Manöver gesprochen. Die Bundesregierung verfolgt diese Bemühungen, und wir hoffen, daß wir sie erträglichen Lösungen zuführen können, insbesondere natürlich, Herr Kollege Schwencke, in den Fremdenverkehrsgebieten.
Meine Damen und Herren, 'die Ungeduld aller Fraktionen ides Deutschen Bundestages ist für mich heute noch verständlicher geworden, als sie nach Studium der Akten sein konnte. Herr Kollege de Terra, Sie haben — wenn ich das aufgreifen darf —
in dieser Sachesozusagen noch einen zusätzlichen Freund gewonnen.

(Beifall des Abg. de Terra [CDU/CSU])

Ich will hier versprechen, daß ich versuchen werde, die 'angeschnittenen Fragen im Interesse der Betroffenen — Soltau-Lüneburg und Landkreis Harburg — aufzugreifen, und daß die Bundesregierung zusagt, die Lösungen zu finden, die im Rahmen der Grenzen, die uns gesteckt sind, möglich sind.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0805021300
Herr
Staatsminister, nach Ihren letzten Ausführungen gehe ich davon aus, daß der Bericht 1979 weniger ein Routinebericht als vielmehr der reguläre Bericht sein wird.

(Zustimmung)

Meine Damen und Herren, ich schlage vor, daß wir die Abstimmung über die Beschlußempfehlung zu den Ziffern 1 und 2 zusammen vornehmen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Wer den Ziffern 1 und 2 der Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Zusatzpunkt 5 zur Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
a) Antrag der Bundestagsabgeordneten Dr. Helmut Kohl, Dr. Friedrich Zimmermann und 189 weiterer Mitglieder des Bundestages gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 — BGBl. I S. 1229 —
Az. 2 BvF 1/77
b) Antrag der Bayerischen Staatsregierung gegen das genannte Gesetz
Az. BvF 2/77
c) Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz gegen das genannte Gesetz Az. 2 BvF 4/77
d) Antrag der Landesregierung von BadenWürttemberg gegen das genannte Gesetz
Az. 2 BvF 5/77
— Drucksache 8/1047 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Emmerlich
Ich danke Herrn Dr. Emmerlich für seinen Bericht. Er wünscht keine Ergänzung des Berichts.
Die Beschlußempfehlung auf Drucksache 8/1047 lautet:
Der Bundestag wolle beschließen, für die Abgabe der Stellungnahme des Bundestages zu den
•Verfassungsstreitsachen 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77,

Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
2 BvF 4/77 und 2 BvF 5/77 gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) als Prozeßvertreter Herrn Prof. Erhard Denninger, Am Wiesenhof 1, 6240 Königstein, zu bestellen.
Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht. Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Bei einer Stimmenthaltung angenommen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1977
— Drucksachen 8/665, 8/975 — Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
Ich danke dem Herrn Berichterstatter Löffler für seinen Bericht.
Der Haushaltsausschuß schlägt vor, den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU für erledigt zu erklären. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um sein Zeichen. — Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? — Es ist gegen die Stimmen der Opposition entsprechend beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den Verordnungen der Bundesregierung
Sechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
— Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —
Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
— Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -- Drucksachen 8/714, 8/821, 8/973 —
Berichterstatter: Abgeordneter Junker
Der Herr Abgeordnete Junker, dem ich für seinen Bericht danke, wünscht keine Ergänzung des Berichts.
Hier ist keine Beschlußfassung notwendig, sondern nur Kenntnisnahme, wenn nicht aus der Mitte des Hauses ein anderer Antrag vorliegt. — Ein solcher Antrag ist nicht gestellt.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der Verordnung der Bundesregierung
Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/77 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS)

— Drucksachen 8/781, 8/957 — Berichterstatter: Abgeordneter Scheu
Der Kollege Scheu, dem ich für seinen Bericht danke, wünscht keine Ergänzung des Berichts.
Es wird vorgeschlagen, der Verordnung auf der Drucksache 8/781 zuzustimmen. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer dieser Verordnung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 14 bis 16 der heutigen Tagesordnung auf:
14. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) und zur Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte andere Papiere
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1978)
— Drucksachen 8/811, 8/810, 8/727, 8/813, 8/954 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland
15. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Algerien, Marokko und Tunesien (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Bedingung, von der die Einfuhr bestimmter Zitrusfrüchte mit Ursprung in Spanien und Zypern in die Gemeinschaft gemäß der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und jedem dieser Länder abhängt



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Bestimmung des Ursprungs von Reißverschlüssen
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Japan
— Drucksachen 8/815, 8/854, 8/674, 8/853, 8/955 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland
16. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 26.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Agrikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (für das Jahr 1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für „Cyprus sherry" genannte Weine der Tarifstelle ex 22.05 C III des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern und zur Einführung von Beihilfen für gleichartige Weinbauerzeugnisse in der Gemeinschaft (1977)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) ,des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für vollständig in Griechenland gewonnenen Wein aus frischen Weintrauben und mit Alkohol stummgemachten Most aus irischen Weintrauben der Tarifnummer 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel-de-Setubal-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung 'in Portugal (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) 'des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte Papiere Pappen der Tarifstellen ex 48.01 • C II und 48.01 F des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1978)
Drucksachen 8/737, 8/706, 8/687, 8/688,
8/861, 8/700, 8/832, 8/956 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland
Wünscht der Berichterstatter für diese drei Tagesordnungspunkte das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache begehrt? — Auch das ist nicht der Fall.
Ich schlage vor, daß wir der Einfachheit halber über die drei Tagesordnungspunkte gemeinsam abstimmen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft auf den Drucksachen 8/954, 8/955 und 8/956. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. —Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? - Gegen eine Stimme so beschlossen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich schließe die Beratungen des Deutschen Bundestags und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestags auf Mittwoch, den 26. Oktober 1977, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.