Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache 7/3258 —
Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, daß wir auch in dieser Woche abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde zwei Fragestunden mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir können damit in die Fragestunde eintreten. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung.
Frage 1 des Herrn Abgeordneten Lenzer:
In welchem Umfange hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie Maßnahmen ergriffen zur stärkeren Förderung der geothermischen Energie, und wie beurteilt das Ministerium insbesondere die Nutzung der geothermischen Energie in der Pfalz zur Wärmeversorgung der Stadt Landau?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Lenzer, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie eine Vorstudie durch, in der das Potential der geothermischen Energie in der Bundesrepublik Deutschland untersucht wird. Den Gebieten um Landau in der Pfalz und Urach in Baden-Württemberg wird hierin besondere Bedeutung auf Grund der dort vorliegenden geothermischen Anomalien beigemessen. Diese Studie steht kurz vor dem Abschluß.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse zeigen, daß wegen der geringen Porosität und Klüftigkeit des Gebirges die Nutzung der geothermischen Energie bei Landau trotz der vorliegenden hohen geothermischen Anomalie mit konventionellen Methoden voraussichtlich nicht wirtschaftlich sein wird.
Günstigere Aspekte für die Nutzung der Erdwärme liefert das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Heißes, trockenes Gestein", das in Los Alamos in den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt wird. Von den dort erzielten Fortschritten wird die weitere Arbeit auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik abhängen. Durch die geplante Entsendung von zwei deutschen Wissenschaftlern wird die Forschung in der Bundesrepublik Deutschland daran voll partizipieren.
Zur Nutzung der Erdwärme bietet sich eine weitere Möglichkeit durch die in der Bundesrepublik vorhandenen Salzstöcke an. Diese haben eine günstige Wärmeleitfähigkeit und reichen in große Tiefen. Nähere Untersuchungen sind in Vorbereitung.
Im übrigen beteiligt sich die Bundesregierung an den Überlegungen zu einem Energieforschungsprogramm im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften, bei dem der geothermischen Wärme besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Bitte schön, Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist es auf Grund dieser Unterlagen und Gutachten und der daraus resultierenden Erkenntnisse schon jetzt möglich, zu schließen, daß in Zukunft die Initiativen auf dem Gebiete der geothermischen Energie auch in unserem Land noch stärker verfolgt werden?
Wir werden nichts unversucht lassen, um jede Form von Primärenergie so sorgfältig zu untersuchen, wie das auf Grund des jeweiligen Erkenntnisstandes gerechtfertigt ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht besser, wenn man anhand eines ganz konkreten Prototypbaus oder einer Prototypanlage erst einmal Erfahrungen sammeln würde?
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10450 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
Herr Kollege Lenzer, ich stimme Ihnen zu. Allerdings ist als Voraussetzung für die Festlegung einer solchen Prototypanlage zunächst einmal ein sehr sorgfältiges Studium der geologischen Verhältnisse notwendig. Dies geschieht in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
Frage 2 des Herrn Abgeordneten Lenzer:
Ist der Bundesminister für Forschung und Technologie bereit, darauf hinzuwirken, daß das Kernforschungszentrum Karlsruhe eine Außenstelle für die Erforschung geothermischer Energie in Landau in der Pfalz errichtet, und in welchem Umfange können die Kosten für eine Durchführbarkeitsstudie über die Wärmeversorgung der Stadt Landau durch den Bundesminister für Forschung und Technologie übernommen werden?
Das Potential an nutzbarer geothermischer Energie ist, wie ein Expertengespräch der Deutschen Forschungsgemeinschaft im vergangenen Jahr zeigte, noch weitgehend unerforscht. Die notwendigen Daten sollen von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erarbeitet werden, die über ein großes Potential an Grunddaten aus Ö1- und Gasbohrungen verfügt und die durch ihren engen Kontakt mit Explorationsunternehmen laufend weitere Daten auch für dieses Gebiet erhält. Die Bundesregierung sieht daher zunächst keine Notwendigkeit, über die genannten Arbeiten hinaus institutionelle Einrichtungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Nutzung geothermischer Energie zu installieren.
Keine Zusatzfrage. Danke schön, Herr Staatssekretär.
Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. — Die Frage 3 ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Ey auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 5 des Abgeordneten Schröder , 6 des Abgeordneten Dr. Stavenhagen, 7 und 8 des Abgeordneten Dr. Götz werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Müller auf:
„Für 312 Tage erhält der Arbeitslose 68 Prozent seines Nettoverdienstes. Hinzu kommt, daß er bis zu 20 Stunden in der Woche zu seinem Arbeitslosengeld hinzuverdienen darf. Möglicherweise ist diese hohe soziale Absicherung der Arbeitslosen eine Erklärung für die Höhe ihrer Zahl" zum Mißbrauch unserer sozialen Absicherung zu Lasten der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber aufgefordert hat?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Müller, ich habe in dem Teil der Rede, der Anlaß für Ihre Frage war, die soziale Absicherung der Arbeitslosen in der Bundesrepublik erläutert. Dieses System gehört anerkanntermaßen zu den besten der Welt. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Müller, sehe ich in der Darstellung dieses Systems keine Aufforderung zum Mißbrauch, sondern den Hinweis auf eine beachtliche soziale Leistung.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Müller!
Herr Staatssekretär, sind Ihnen die einschlägigen Vorschriften zum Arbeitslosengeld bzw. zu der in Ihrer Darstellung aufgeworfenen Frage bekannt?
Selbstverständlich, Herr Kollege Müller. Ich habe diese Vorschriften in der Veranstaltung in Speyer, auf die Sie abheben, auch lang und breit erläutert. Aber Sie können sich vorstellen, daß eine Zeitung, selbst wenn sie noch so gut ist wie die „Rheinpfalz", nicht eine ganze Rede abdruckt, sondern nur Auszüge.
Zweite Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, unabhängig von den Darstellungen, wie der Vorgang war, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, daß der Gesetzgeber in § 115 des Arbeitsförderungsgesetzes ausdrücklich vorschreibt, daß das Einkommen, das Arbeitslose während des Bezugs von Arbeitslosengeld aus einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit erzielen, auf das Arbeitslosengeld zur Hälfte angerechnet wird, soweit dieses Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten 15 DM wöchentlich übersteigt?
Herr Kollege Müller, die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf diesen Tatbestand hinzuweisen, weil er allgemein bekannt ist.
Sie haben keine Zusatzfrage mehr. Die Frage 10 des Abgeordneten Kunz wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Höcherl auf:Warum hat das Bundesfinanzministerium für die Bundesanstalt für Arbeit drei Milliarden Liquiditätshilfe für die ersten drei Monate des Jahres 1975 verlangt, während das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung drei Milliarden für das ganze Jahr 1975 für ausreichend hält?Bitte, Herr Staatssekretär!
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Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975 10451
Herr Kollege Höcherl, die unzutreffende Behauptung, die Liquiditätshilfe für die Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von rund 3,2 Milliarden DM sei nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums der Bedarf lediglich für die ersten Monate dieses Jahres, hatte Ihr Fraktionskollege Dr. Althammer in ähnlicher Weise schon zu Beginn dieses Monats aufgestellt. Der Einfachheit halber lese ich Ihnen vor, was ich Herrn Dr. Althammer seinerzeit geantwortet habe:
Ich habe zu keiner Zeit ausgeführt, daß die 3,2 Milliarden DM, die im Haushalt 1975 als Liquiditätshilfe an die Bundesanstalt für Arbeit vorgesehen werden sollen, nur den Bedarf in den ersten vier Monaten abdecken sollten. Vielmehr erscheint der Betrag nach der jetzt möglichen Vorausschau erforderlich, aber auch ausreichend, um die nicht durch eigene Einnahmen und liquide Rücklagemittel gedeckte Liquiditätslücke im gesamten Jahresbedarf für 1975 auszugleichen. Das geht auch aus der Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. 1. 1975 an den Haushaltsausschuß
— die meine Unterschrift trägt — eindeutig hervor.
Soweit der Auszug aus meinem Antwortschreiben an Herrn Dr. Althammer. An dieser Antwort hat sich nichts geändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat keinen hiervon abweichenden Standpunkt vertreten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Höcherl!
Herr Staatssekretär, war es nicht so, daß Sie diese 3 Milliarden DM in den allerletzten Stunden der Haushaltsberatungen anfordern mußten und daß Sie offenbar selber sehr überrascht waren, daß ein solcher Betrag notwendig ist?
Nein, Herr Kollege Höcherl, so war es nicht. Ich hatte dem Haushaltsausschuß schon viele Tage vorher gesagt, daß ich vor Abschluß der Haushaltsberatungen an ihn herantreten werde mit eben dem Anliegen, um das es hier geht. Der Haushaltsausschuß war also keineswegs überrascht, und ich demzufolge auch nicht.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß der Präsident der Bundesanstalt einige Wochen vorher von einem Liquiditätshilfebedarf von nur einigen hundert Millionen DM gesprochen hat? 3 Milliarden DM unterscheiden sich von einigen hundert Millionen recht erheblich.
Die Ansätze im Haushaltsplan der Bundesanstalt sind mir sehr wohl bekannt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf:
Glaubt die Bundesregierung, daß die von der Deutschen Bundesbank angekündigte Begrenzung des Zuwachses der Geldmenge für 1975 auf 8 °/o eingehalten werden kann?
Herr Kollege Höcherl, die Antwort lautet: Ja.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß allein in den Monaten November und Dezember — das wirkt da hinein — die Ausweitung der Geldmenge, die mit M 1 bezeichnet wird, fast 20 °/o betragen hat und daß im Januar und Februar die Ausweitung der Geldmenge 11 °/o betragen hat, so daß Gefahr besteht, daß die 8 °/o schwerlich einzuhalten sind?
Herr Kollege Höcherl, die Zunahme der Zentralbankgeldmenge hat sich zwar in den letzten Monaten beschleunigt. Dies bedeutet jedoch nicht, wie die Deutsche Bundesbank in ihrem jüngsten Monatsbericht hervorhebt, daß die Zentralbankgeldmenge nun auch längerfristig ebenso schnell weiter wachsen wird. Sie sehen z. B. in der heutigen Ausgabe der Zeitung „Die Welt" einen entsprechenden Artikel „Spareinlagen stiegen kräftig". Da heißt es, wenn ich das zitieren darf:
Die monetäre Expansion, die sich im November und Dezember kräftig beschleunigt hatte, stoppte im Januar.
Hier haben Sie eine Bestätigung meiner Darlegungen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es denn nicht so, daß Sie sehr große Hoffnungen auf Ihr Konjunkturprogramm setzen, daß aber, wenn die Wirtschaft wirklich in Bewegung kommen sollte, was wir alle wünschen, allein dadurch ein zusätzlicher großer Kreditbedarf entsteht, der dann auch die 8 °/o fraglich macht?
Wenn Sie auf den Kreditbedarf der öffentlichen Hand abheben, möchte ich Ihnen sagen — —
— Auf den übrigen Kreditbedarf? Hierzu kann ich sagen, daß wir die Hoffnungen, die in Ihrer Frage begründet liegen, teilen, daß die Maßnahmen der Bundesregierung in der Tat zu einem beachtlichen Wirtschaftsaufschwung führen. Ich sehe aber nicht den Zusammenhang mit der Veränderung der Zentralbankgeldmenge.
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10452 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rapp.
Herr Staatssekretär, könnten Sie bestätigen, daß sich der Beschluß der Bundesbank, die Zentralbankgeldmenge um 8 % auszuweiten, nicht auf M 1 bezieht, sondern lediglich auf den Bargeldumlauf und die Mindestreserven, so daß die Sichteinlagen der Nichtbanken außerhalb dieses Beschlusses bleiben?
Genau das kann ich Ihnen bestätigen, Herr Kollege Rapp.
Danke schön.
Der Herr Abgeordnete Dr. Franz ist nicht im Saal. Seine Fragen 13 und 14 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 15 des Herrn Abgeordneten Rapp auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Finanzämtern seit eh und je notorisch Mangel an Ausfertigungen von Gesetzestexten, Tabellen u. ä. herrscht, weshalb es vielerorts schon als normal gilt, daß sich die Sachbearbeiter diese für sie wichtigsten Arbeitsmittel selbst kaufen bzw. sich der Steuerbroschüren der Kreditinstitute oder anderer privater Veröffentlichungen bedienen müssen?
Wenn Sie damit einverstanden sind, Herr Kollege Rapp, möchte ich beide Fragen gerne zusammen beantworten.
Dann rufe ich auch noch die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Rapp auf:
Sieht die Bundesegierung eine Möglichkeit, von sich aus auf eine bessere Ausstattung der Finanzämter mit Arbeitsmitteln hinzuwirken?
Die Finanzämter sind, wie Sie wissen, Länderbehörden. Ihre Ausstattung mit Gesetzestexten, Tabellen usw. fällt deshalb in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, hierauf unmittelbar einzuwirken.
Die Frage einer ausreichenden Versorgung der Finanzämter mit Handausgaben, Gesetzestexten, Tabellen usw. ist bereits einmal vor einigen Jahren mit den Finanzministerien der Länder erörtert worden. Das Bundesfinanzministerium wird gerade Ihre Fragen zum Anlaß nehmen, bei nächster sich bietender Gelegenheit erneut mit den Länderfinanzministerien das Thema anzuschneiden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rapp.
Herr Staatssekretär, könnten Sie sich vorstellen, daß bei nächster sich bietender konjunkturpolitischer Gelegenheit zur Entfaltung zusätzlicher öffentlicher Nachfrage auch einmal an die Finanzverwaltung gedacht wird und dort
in einiger Breite den Sachbearbeitern beispielsweise Tischrechner und anderes technisches Gerät zur Verfügung gestellt werden, Hilfsmittel und Arbeitsmittel, ohne die in der privaten Wirtschaft längst niemand mehr arbeiten würde?
Ich kann mir das sehr wohl vorstellen, Herr Kollege Rapp. Da sich diese Fragestunde des Deutschen Bundestages in der Öffentlichkeit vollzieht, werden die zuständigen Landesbehörden Ihre Frage sicher als Anregung begreifen.
Ich rufe die Frage 110 des Herrn Abgeordneten Sauter auf:
Werden von den Bundesministerien alle Mitglieder des Bundestages gleichzeitig über Zuschüsse, Investitionen und Baumaßnahmen von Bundesministerien und Bundesbehörden in den jeweiligen Wahlkreisen informiert?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Sauter, die Informationspraxis anderer Bundesministerien konnte wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Meine Antwort bezieht sich deshalb nur auf das Bundesministerium der Finanzen.
Bei uns gibt es Zusammenstellungen darüber, welche Mittel aus dem Bundeshaushalt in welche Wahlkreise fließen, nicht; denn Bundesmittel werden nicht danach veranschlagt oder gar vergeben, in welchen Wahlkreisen sie wirksam werden. Auf konkrete Anfragen im Einzelfall gibt das Ministerium naturgemäß demjenigen Auskunft, der um solche Auskünfte gebeten hat.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so werten, daß die Praxis in anderen Bundesministerien anders gehandhabt wird als in Ihrem Hause?
Sie dürfen meine Antwort nur so werten, wie ich sie gegeben habe, nämlich daß uns wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Ermittlungen dieser Art nicht möglich waren. Aber Sie haben natürlich Gelegenheit, in der Fragestunde solche Fragen an jedes einzelne Ministerium zu richten.
Keine weitere Zusatzfrage.Die Frage 111 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider, Herr Staatssekretär, wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung der Fragen.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen
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Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975 10453
Präsident Frau Rengersteht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
der Sicherheitsrat „ersucht die Staaten, falls sie mit Südafrika oder Portugal Handel treiben, dafür -zu sorgen, daß in Kaufverträgen mit diesen Ländern ein eindeutiges und rechtlich durchsetzbares Verbot des Handels mit Waren südrhodesischen Ursprungs enthalten sein sollte; ebenso sollten Verkaufsverträge mit diesen Ländern ein Verbot des Wiederverkaufs oder der Wiederausfuhr von Waren nach Südrhodesien enthalten", — insbesondere in bezug auf Südafrika — entsprochen, und wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß deutsche Markenartikel in Südrhodesien gehandelt werden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Entschließung 333 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ist keine völkerrechtlich bindende Resolution. Den meisten der in ihr enthaltenen Empfehlungen wird jedoch seitens der Bundesregierung seit langem entsprochen. Die Empfehlung, auf die sich Ihre Frage bezieht, übersteigt allerdings die Möglichkeiten der Bundesregierung. Wir können zwar den inländischen Importeuren die Einfuhr von Waren südrhodesischen Ursprungs und den inländischen Exporteuren die Ausfuhr von Waren nach Südrhodesien untersagen. Dies ist auch geschehen. Ich sehe aber keine praktikable Möglichkeit, deutschen Firmen rechtsverbindlich die Auflage zu machen, nur mit solchen Partnern in Südafrika und Portugal Handel zu treiben, die sich ihrerseits privatrechtlich zur Einhaltung der Südrhodesien-Sanktionen der Vereinten Nationen verpflichten.
Abgesehen davon, daß die Einhaltung solcher Verpflichtungen von Deutschland aus kaum durchzusetzen wäre, könnten Auflagen der genannten Art wohl nur über eine außenwirtschaftsrechtliche Beschränkung des Südafrika- und Portugal-Handels erreicht werden, mit anderen Worten, durch eine Erstreckung des Wirtschaftsembargos auf diese Länder. Eine derartige Ausweitung des Embargos ließe sich außenwirtschaftspolitisch kaum mehr vertreten.
Die Tatsache, daß deutsche Waren gelegentlich ihren Weg nach Südrhodesien finden, kann schwerlich der Bundesregierung angelastet werden, dies um so weniger, als die Bundesregierung jedem Hinweis auf vermutete Verstöße gegen die Südrhodesien-Bestimmungen nachgeht, indem sie bei den betroffenen Firmen Außenwirtschaftsprüfungen vornehmen läßt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Meinike.
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Dr. Waldheim, kürzlich bei seinem Besuch hier in Bonn seine Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck gebracht hat, daß europäische Staaten und darunter auch die Bundesrepublik dieser Entschließung nicht voll Rechnung tragen?
Eine solche Äußerung ist mir nicht bekannt. Ich kann sie weder dementieren noch bestätigen. Ich kann nur noch einmal unterstreichen, daß die Bundesregierung alle nur möglichen Anstrengungen in dieser Frage unternimmt und ein internationaler Vergleich durchaus bestätigt, daß wir hier alles in unseren Kräften Stehende getan haben.
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß die von Ihnen vorgetragene Auffassung der Bundesregierung in dieser Form und auch ihrem Inhalt nach den Vereinten Nationen mitgeteilt worden ist? Wenn nicht, hielte ich es für sinnvoll, diesen Standpunkt aus Gründen der Redlichkeit auch den Vereinten Nationen mitzuteilen.
Ich glaube, daß hier keine Antwort erforderlich ist. Ich nehme an, daß das eine Anregung war, die keine Antwort erfordert.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Arndt .
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß diese Resolution hinsichtlich Portugals inzwischen gegenstandslos geworden ist, nachdem Portugal seine afrikanischen Kolonien in die Unabhängigkeit entlassen hat?
Herr Kollege, ich möchte annehmen, daß das so ist; aber es ist natürlich nicht ohne weiteres von uns nachzuprüfen, was sich nun handelspolitisch in diesem Bereich vollzieht. Ich nehme aber an, daß es in diesem Bereich zu Änderungen kommen wird und daß von daher eine andere Beurteilung Portugals in Zukunft möglich sein wird. Hier fehlen uns aber einfach auch konkrete Einsichten in die Abwicklung der dortigen Handelspolitik.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, können Sie denn sagen, ob Sie der Anregung meines Kollegen Meinike zu folgen gedenken?
Ich möchte dazu sagen, daß wir den Vereinten Nationen gegenüber immer zum Ausdruck gebracht haben — wir haben ja ständig Kontakt in dieser Frage —, daß wir alles in unseren Kräften Stehende tun werden, und daß die Vereinten Nationen in diesen Kontakten auch bestätigt haben, daß sie unsere Anstrengungen würdigen.
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10454 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Reiser auf. — Ich sehe ihn nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 19 der Frau Abgeordneten von Bothmer:
Hat der Interministerielle Südrhodesien-Ausschuß, den die Bundesregierung im August 1974 eingesetzt hat und dessen Hauptaufgabe es ist, die außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Sanktionen gegen Süd-Rhodesien ständig auf ihre Effektivität hin zu prüfen, inzwischen mit der Arbeit begonnen, und ist ihm das umfangreiche Material, das in den verschiedenen Ministerien gelagert ist, zur Durchsicht überantwortet worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Ich kann Ihre Frage, Frau Kollegin, eindeutig mit Ja beantworten.
Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, kann ich dann davon ausgehen, daß Hinweise aus der Presse — und auch schon hier im Hause gegebene — darauf, daß bedeutende Firmen wie BMW, Kühne und Nagel, Siemens usw. ständig am Rhodesiengeschäft beteiligt waren und sind, für diesen Ausschuß und die Bundesregierung eine Handhabe sind, ihre Beteuerung, daß die Sanktionen in jedem Fall eingehalten werden, auf ihren praktischen Wert zu überprüfen?
Dieser Ausschuß hat bisher dreimal getagt. Der Sinn der Einsetzung dieses Ausschusses bestand ja gerade darin, allen Hinweisen nachzugehen, die auf Sanktionsverletzungen hindeuten. Dieser Aufforderung ist der Ausschuß auch nachgekommen, wobei ich hinzufüge, daß der Nachweis der Verletzung im Einzelfall auf außerordentliche Beweisschwierigkeiten stößt und daß deshalb eine Fülle von Hinweisen, die uns gegeben worden sind, auch von den Vereinten Nationen, etwa als Verdachtsmomente, sich in der Nachprüfung als nicht stichhaltig oder, lassen Sie es mich noch vorsichtiger formulieren: als nicht beweisbar erwiesen haben.
Zweite Zusatzfrage.
Darf ich Sie dann bitten, auch den Hinweis zu prüfen oder prüfen zu lassen, der schon im Mai 1972 bekannt wurde, nämlich daß ein Vertreter der Wirtschaftsvereinigung der Eisen- und Stahlindustrie und damals zugleich Mitglied dieses Hohen Hauses in Rhodesien Gespräche mit dem Generaldirektor der RISCO und dem Mitglied der Klöckner-Konzernleitung, Toelke, geführt hat?
Ich nehme es als sicher an, daß, wenn dieser Vorgang Gegenstand einer Sanktionsverletzung sein sollte, der Ausschuß sich auch mit dieser Frage schon befaßt haben sollte. Ich kann von mir aus hier nur sagen, daß mir dieser Vorgang nicht bekannt ist, so daß ich nicht im Detail dazu antworten kann.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt .
Herr Staatssekretär, halten Sie die innerdeutschen Rechtsvorschriften für ausreichend, um die Sanktionsbeschlüsse der Vereinten Nationen im Inland notfalls auch durchzusetzen?
Ja, Herr Kollege, wir meinen, daß wir alles rechtlich Mögliche getan haben, was nicht ausschließt, daß Umgehungstatbestände von uns nicht nachgewiesen werden können.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Meinike.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, meine Anregung aufzunehmen, in absehbarer Zeit den Ausschuß für Wirtschaft einmal eingehend über die Ergebnisse dieses Ausschusses zu unterrichten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Dazu bin ich sehr gern bereit. Ich halte das für eine ganz nützliche Anregung.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Fragen 20 und 21 des Herrn Abgeordneten Lambinus auf. — Ich sehe ihn nicht im Saal. Beide Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 22 und 23 des Herrn Abgeordneten Büchner werden auf Wunsch des Fragestellers ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär wird diese Fragen beantworten.
Frage 24 des Herrn Abgeordneten Eigen:
In welcher Höhe wirkt sich nach Meinung der Bundesregierung die in Brüssel beschlossene Anhebung des Stützungsniveaus für Agrarpreise auf das Einkommen der Landwirtschaft, die Verbraucherpreise und die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland aus?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Eigen, durch die vom Rat beschlossenen Preisanhebungen dürfte sich das Niveau der durchschnittlichen landwirtschaftlichen Erzeuger-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975 10455
Parl. Staatssekretär Logemannpreise rein rechnerisch um knapp 4 °/o erhöhen. In welchem Ausmaß sich die Veränderungen der Stützungspreise tatsächlich auf das Markt- und Erzeugerpreisniveau auswirken werden, hängt wesentlich von der jeweiligen Marktlage, insbesondere bei den Veredelungsprodukten, ab. Somit lassen sich auch die Auswirkungen der Preisanhebungen auf das landwirtschaftliche Einkommen nicht sicher voraussagen.Die vom Rat beschlossenen Preisanhebungen dürften sich auf die Nahrungsmittelpreise rechnerisch um rund 2,5 °/o und auf den Preisindex für die Lebenshaltung um rund 0,5 bis 0,6 °/o auswirken. Dabei ist angenommen, daß die reine Rohstoffverteuerung weitergegeben wird, während sonstige Einflüsse auf die Preisentwicklung hier nicht berücksichtigt wurden.
Bitte schön, Herr Kollege, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie wird sich die Tatsache auswirken, daß in dem Beschluß des Ministerrats zusätzlich festgelegt worden ist, daß Verarbeitungserzeugnisse nicht voll in den Grenzausgleich einbezogen werden?
Auch das ist sehr schwer vorauszuberechnen, Herr Kollege Eigen.
Ich glaube, daß die negativen Auswirkungen, die Sie anscheinend unterstellen, nicht groß sein werden, weil durch die unterschiedliche Preisfestsetzung z. B. die Getreidepreise in Nachbarländern stärker erhöht werden als in der Bundesrepublik und dadurch die Veredelungsmarge in den betreffenden Ländern eingeengt wird.
Zweite Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, wie kommen Sie zu der Berechnung, daß die Erzeugerpreise um knapp 4 °/o angehoben werden, aber die Nahrungsmittelpreise um 2,5 °/o, wo doch jedermann weiß, daß die Erzeuger nur zu 47 °/o am Verbraucherpreis beteiligt sind?
Das haben wir durchaus berücksichtigt, und wir kommen dann zu dem genannten Ergebnis, daß, wenn man nur von der Rohstoffverteuerung ausgeht — das habe ich gesagt —, nur eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten um 0,5 bis 0,6 °/o eintreten würde.
Frage 25 des Herrn Abgeordneten Eigen:
In welcher Weise verändert sich nach Meinung der Bundesregierung der Grenzausgleich bei den verschiedenen Agrarprodukten, wenn das Agrarpreisstützungsniveau in den Ländern der Europäischen Gemeinschaften unterschiedlich festgelegt wird bei Beibehaltung der Basis Rechnungseinheit bzw. bei der Wahl einer anderen Bezugsgröße?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Das gegenwärtige Grenzausgleichssystem ist ein Instrumentarium zum Ausgleich der währungsbedingten unterschiedlichen Preisniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten. Mit der jetzigen Entscheidung differenzierter Preisanhebungsraten wird erreicht, daß der absolute Preisabstand zwischen den Mitgliedstaaten nicht weiter vergrößert wird. Die absolute Höhe der deutschen Währungsausgleichsbeträge ändert sich dadurch nur unwesentlich, während die prozentuale Währungsabweichung für den Grenzausgleich von 12 auf 10 °/o vermindert wird.
Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Eigen.
Herr Staatssekretär, wie stehen Sie dazu, daß die Länder, die abgewertet haben oder abwerten wollen, über das Verwaltungsausschußverfahren ihre negative Abschöpfung zusätzlich um 1,25 °/o verändern wollen oder verändern können?
I Hier tritt eine Veränderung ein. Aber, Herr Kollege Eigen, ich habe soeben schon darauf hingewiesen, daß diese Veränderung bezüglich der absoluten Beträge nicht sehr groß ist. Ich darf das vielleicht an einem Beispiel deutlich machen. Am 23. Juni 1973 — da war die letzte DM-Aufwertung — betrug der Währungsausgleichsbetrag je 100 kg Weichweizen 4,61 DM, vor dem 7. Oktober 1974 4,84 DM, ab 7. Oktober 1974 5,03 DM und für das Wirtschaftsjahr 1975/76 wird er 4,52 DM betragen. Ich darf hinzufügen, daß z. B. bei Schweinen und bei Butter diese Unterschiede noch geringer sind.
Ich hoffe, Sie haben alles mitgekriegt, Herr Kollege. — Zusatzfrage.
An die Feststellung, daß Sie auf meine Zusatzfrage wegen der 1,25 °/o nicht geantwortet haben, darf ich die Frage anschließen, Herr Staatssekretär, aus welchen Gründen Bundesminister Ertl, nachdem er vorher so klar und deutlich ausgesagt hatte, es gebe keinerlei Grund, den Grenzausgleich zur Disposition zu stellen, letztlich doch umgefallen ist. Es muß doch einen gravierenden Grund dafür gegeben haben.
Herr Minister Ertl ist in keiner Weise umgefallen. Ich habe soeben schon betont, Herr Kollege Eigen — ich darf es aber zur Verdeutlichung noch einmal
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10456 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
Parl. Staatssekretär Logemannsagen —, daß sich die absoluten Beträge beim Währungsausgleich nicht verändert haben. Was neu ist, ist die Tatsache, daß die Anhebungen vom 1. Oktober 1974 und vom Februar dieses Jahres nicht mehr voll einbezogen worden sind.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wie hoch waren die Gesamtaufwendungen für die Landabgaberente und der Anteil aus dem EG-Fonds im Jahr 1974?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Horstmeier, die Gesamtaufwendungen des Jahres 1974 für die Landabgaberente beliefen sich auf 118,19 Millionen DM einschließlich Verwaltungskosten. Die für die Beantragung der Rückvergütung aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds notwendigen Unterlagen sind vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen meinem Hause bis zum 30. April dieses Jahres zuzuleiten. Erst nach Vorliegen dieser Unterlagen kann beurteilt werden, wie hoch die auf das Jahr 1974 bezogene Rückvergütung für die Landabgaberente sein wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier.
Können Sie also Zeitungsmeldungen nicht bestätigen, nach denen die Landwirtschaftliche Alterskasse Hannover an Erstattungen aus dem EG-Fonds 4 000 DM erhalten hat und an Verwaltungsmehraufwand immerhin 40 000 DM zu verzeichnen hatte?
Ich habe diese Zeitungsmeldung gelesen; ich habe sie auch vorliegen. Aber ich kann diese Berechnung keinesfalls bestätigen. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, daß die deutschen Bestrebungen im Rahmen der Überprüfung der EWG-Agrarpolitik dahin tendieren, daß bezüglich der Strukturrichtlinien die Dinge flexibler gestaltet werden.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Sollte sich der Mehraufwand aber doch als sehr immens herausstellen: Würde die Bundesregierung dann Überlegungen anstellen, um diesen Verwaltungsaufwand wenigstens dadurch in Grenzen zu halten, daß weniger Formulare gefordert werden?
Das wollte ich eben mit dem Hinweis sagen, daß wir uns bemühen werden, die Richtlinien flexibler zur Anwendung zu bringen.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wieviel Verwaltungsmehraufwand ist für die Landabgaberentengewährung durch die EG-Richtlinie für diese Maßnahme entstanden?
Der durch die Bestimmungen der EG-Richtlinie entstandene Verwaltungsmehraufwand beträgt möglicherweise bis zu 20 °/o. Die Ermittlungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Fragen 28 und 29 des Herrn Abgeordneten Dr. Früh werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich erledigt. Danke schön, Herr Staatssekretär!
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Die Fragen 30 und 31 des Herrn Abgeordneten Reuschenbach werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Weber auf:
Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß die lange Prozeßdauer bei den Arbeitsgerichten nicht mehr mit dem Grundgedanken des Arbeitnehmerschutzrechts übereinstimmt, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren im Ergebnis und seinen wirtschaftlichen Folgen einer Rechtsverweigerung gleichkommt und damit verfassungswidrig ist?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Frau Präsident, wegen des Sachzusammenhangs bitte ich darum, die Fragen 32 und 33 gemeinsam beantworten zu dürfen.
Ich rufe dann auch die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Dr. Weber auf:
Wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern durch stärkere Richter- und Personalbesetzung und bessere Sachausstattung den außergewöhnlich starken Prozeßzugängen bei den Arbeitsgerichten Rechnung tragen?
Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß eine zu lange Dauer der arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht mit dem Grundgedanken des Arbeitsrechts als Arbeitnehmerschutzrecht übereinstimmen würde. Sie kann jedoch eine zu lange Dauer des Verfahrens auf Grund der ihr derzeit bekannten Tatsachen nicht bestätigen.Für das Jahr 1974 liegen der Bundesregierung zur Zeit nur Zahlen aus neun Bundesländern vor. Daraus ist zwar zu entnehmen, daß die Zahl der eingereichten Klagen, insbesondere der Kündigungsschutzklagen, im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat. Für die Urteilsverfahren in erster Instanz beläuft sich die Zunahme auf zirka 18 %. Es kann aber nicht festgestellt werden, daß sich als Konsequenz daraus
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975 10457
Parl. Staatssekretär Buschfortauch die Dauer der 1974 insgesamt erledigten Urteilsverfahren in der ersten Instanz gegenüber 1973 wesentlich verlängert hat. So sind z. B. die Prozentzahlen der innerhalb von sechs Monaten erledigten Urteilsverfahren in den Jahren 1972 bis 1974 in etwa gleichgeblieben. Eine mögliche Zunahme der Verfahrensdauer in jüngster Vergangenheit kann sich in den vorgenannten Zahlen nicht niederschlagen, da es sich um statistische Durchschnittswerte handelt.Die Bundesregierung ist bereit, Ihnen eine genaue Aufschlüsselung der Tätigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Jahre 1974 zur Verfügung zu stellen, sobald die angeforderten Zahlen aus den übrigen zwei Bundesländern vorliegen.Ich komme damit zur Beantwortung der Frage 33. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nur durch eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte für Arbeitssachen die erforderliche Verfahrenskürze und damit ein effektiver Rechtsschutz auf die Dauer gewährleistet werden kann.Für die Ausstattung der Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte sind die Länder zuständig, so daß insoweit die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluß nehmen kann. Die Bundesregierung verfolgt aber aufmerksam die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern und wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten für einen effektiven Rechtsschutz durch die Gerichte für Arbeitssachen eintreten.Bereits bei den Verhandlungen über den Haushalt 1975, insbesondere bei den Beratungen im Haushaltsausschuß im Dezember 1974, ist die Einrichtung eines zusätzlichen 6. Senats beim Bundesarbeitsgericht erörtert worden. Der Ausschuß hatte sich seinerzeit über die Geschäftslage beim Bundesarbeitsgericht unterrichten lassen und angeregt, daß die Bundesregierung für das folgende Haushaltsjahr die Initiative ergreifen möge. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird deshalb für 1976 die Einrichtung eines neuen Senats vorschlagen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weber.
Herr Staatssekretär, würde die Bundesregierung sofort handeln, wenn die mir bekanntgewordenen Tatsachen auch der Bundesregierung zur Kenntnis gelangen: daß insbesondere durch zahlreiche neue Klageeingänge in der zweiten Hälfte des Jahres 1974 und im Jahre 1975 die Belastungen bei den Arbeitsgerichten so stark gestiegen sind, daß heute durchschnittlich nicht mehr vor Ablauf von sechs Monaten, teilweise auch noch später, mit dem Abschluß des Verfahrens in erster Instanz gerechnet werden kann und daß die Übersendung von Urteilen, weil z. B. Schreibkräfte fehlen, nochmals vier, sechs, acht und noch mehr Wochen dauert?
Wir sind gern bereit, darauf hinzuweisen, wie die Statistiken in diesem Bereich aussehen. Eine unmittelbare Möglichkeit zur Einflußnahme haben wir allerdings nur beim Bundesarbeitsgericht. Dort werden wir, wie gesagt, dafür eintreten, daß ein zusätzlicher Senat eingerichtet wird.
Bitte, eine Zusatzfrage.
Stimmen Sie, Herr Staatssekretär, mit mir darin überein — um es mir dann vielleicht auch bei dem Land Nordrhein-Westfalen leichter zu machen —, daß gerade das Kündigungsschutzgesetz dazu dienen soll, das Arbeitsverhältnis gegen Kündigungen soweit wie möglich bestandssicher zu machen, und daß deshalb eine verspätete Entscheidung dem Arbeitnehmer nicht hilft, weil er zwischendurch seine Arbeitskraft nach dem Grundsatz des § 254 BGB schon anderweitig einsetzen muß und damit das Kündigungsschutzgesetz im wesentlichen seiner Arbeitnehmerschutzfunktion entkleidet wird?
Diese in Ihrer Frage vorgetragene Ansicht kann ich insoweit nicht ganz teilen, als durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützte Arbeitnehmer so lange im Betrieb verbleiben können, bis über die Klage entschieden ist. Wenn Sie sich allerdings auf Arbeitnehmer beziehen, die nicht den Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes haben und denen nicht in einem Betrieb mit einem Betriebsrat gekündigt wird, dann haben Sie recht, daß die Entscheidungsverzögerung durch ein Arbeitsgericht sehr unangenehm ist. Deshalb ist es zu befürworten, wenn hier schnelle Abhilfe geschaffen wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Maucher.
Herr Staatssekretär, könnten nicht manche Arbeitsgerichtsprozesse dadurch verhindert werden, daß die Arbeitsgerichtsverwaltung einmal untersucht, in wie vielen Fällen, in denen Behinderte entlassen wurden, es versäumt wurde, beim Landeswohlfahrtsverband die Zustimmung einzuholen, und die Klage nur eingelegt wurde, um die Frist zu wahren?
Herr Kollege Maucher, ich gehe zunächst einmal davon aus, daß die Behinderten wissen, daß eine Kündigung nur dann rechtswirksam wird, wenn die Zustimmung der zuständigen Stelle vorliegt. Wenn ein Behinderter selber und der Betriebsrat diesen Vorgang nicht erkennen, so mag es dann im Anschluß zu einem Prozeß kommen. Ich würde es allerdings sehr bedauern, wenn die Kenntnis über diesen Sachverhalt gering wäre.
Keine weitere Zusatzfrage.
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10458 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
Präsident Frau RengerIch rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Spies von Büllesheim auf:Ist der Bundesregierung bekannt, daß Unternehmer, die zum Jahresende ihren Arbeitnehmerstamm drastisch reduzierten, nunmehr über den Lohnkostenzuschuß in der Lage sind, Billigangebote abzugeben und dadurch die Auftragslage und die Arbeitsplätze in solchen Betrieben gefährden, die versucht haben, ihren Mitarbeiterstamm zu halten?Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Voraussetzung für die Gewährung der Lohnkostenzuschüsse ist u. a., daß sich durch die Einstellung die Zahl der Beschäftigten im Betrieb des Arbeitgebers im Vergleich zur Zahl der Beschäftigten am 10. Dezember 1974 erhöht. Die Vorschrift verhindert, daß nach Inkrafttreten der Richtlinien Mitarbeiter entlassen und lediglich durch Arbeitnehmer ersetzt werden, für deren Beschäftigung der Arbeitgeber Lohnkostenzuschuß erhält. Unternehmer, die also nach diesem Datum zum Ende des Jahres Entlassungen vorgenommen haben, können den Lohnkostenzuschuß nicht in Anspruch nehmen.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es durch diese Regelung zu einer Gefährdung der Auftragslage und der Arbeitsplätze in Betrieben gekommen wäre, die keine Lohnkostenzuschüsse erhalten. Dies dürfte in der Regel auch nicht möglich sein, da der Anteil der zusätzlich beschäftigten Arbeitnehmer an der Gesamtzahl der beschäftigten Arbeitnehmer in den Betrieben normalerweise gering ist. Auch kann davon ausgegangen werden, daß sich diejenigen Betriebe, die keine Entlassungen vorgenommen haben, deshalb so verhielten, weil ihre Auftragslage und damit ihre Wettbewerbsposition vergleichsweise günstig ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, auf welchen Überlegungen dieses Datum des 10. Dezember beruht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist ein Stichtag, der gegriffen worden ist, um vorbereitende Kündigungen zu vermeiden.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sehr viele Betriebe — vor allen Dingen in besonders wirtschaftsschwachen Räumen — die Entlassungen, die sie eigentlich zu Weihnachten vornehmen wollten, eben schon zum 1. Dezember 1974 vorgenommen haben und daß deswegen dieses Datum des 10. Dezember besonders unglücklich gewählt ist, weil es eben nach dem 1. Dezember liegt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, der 10. Dezember ist durch Kabinettsbeschluß zustande gekommen. Sicherlich gibt es immer dann, wenn ein
Datum gesetzt wird, bestimmte Grenzfälle. So wird es jetzt Unternehmer geben, die durch dieses Datum des 10. Dezember Vorteile haben, und es wird andere geben, die sich eben dadurch benachteiligt fühlen. Das ist aber bei Stichtagen immer so.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, sicherlich wird jeder Termin Vorteile und Nachteile bringen. Aber ich möchte Sie fragen: Sehen Sie nicht eine Verschiebung der Wettbewerbsverhältnisse darin, wenn auf der einen Seite eine Firma ihre Leute bereits im November 1974 entlassen hat und die andere Firma in der gleichen Branche sich bemüht hat, sie bis Weihnachten oder möglichst lange zu halten, und wenn nun die eine Firma, wenn der Betrieb im März wieder die Arbeit aufnimmt, diese Lohnkostenzuschüsse bekommen kann, weil sie ihre Leute vorher entlassen hat, die andere Firma aber nicht?
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß Unternehmer ihre Arbeitnehmer so lange beschäftigen, wie Arbeit vorhanden ist. Und wenn in dem einen Fall noch Arbeit bis über die Feiertage hinaus vorhanden war, ist es sicherlich zu begrüßen, daß auch die Weiterbeschäftigung erfolgt ist. Wenn allerdings in anderen Betrieben gekündigt worden ist, obwohl noch Arbeit vorhanden war, ist das eigentlich zu kritisieren und zu verurteilen. Aber ich glaube, es geht nicht, deswegen einen Ausgleich durch den Gesetzgeber herbeiführen zu wollen.
Ich rufe Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Spies von Büllesheim auf:
Welche Vorsorge hat die Bundesregierung gegen diese unerwünschte Gefährdung von Arbeitsplätzen durch Lohnkostenzuschüsse getroffen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Fehlentwicklung zu beenden?
Herr Kollege, da noch keine ausreichenden Erfahrungen mit der Anwendung der Beschäftigungshilfen vorliegen, ist nicht auszuschließen, daß es durch die getroffene Regelung zu einzelnen Härtefällen kommen kann. Diese Möglichkeit wohnt aber als Folge jeder Abgrenzung inne, insbesondere wenn Leistungen nur unter Berücksichtigung eines Stichtages in Anspruch genommen werden können.
Im übrigen möchte ich hierzu noch bemerken, daß der Lohnkostenzuschuß nur einen Teil des von der Bundesregierung eingeleiteten Konjunkturprogramms darstellt. Von dem Zusammenwirken aller Maßnahmen werden auch diejenigen Unternehmer profitieren, die den Lohnkostenzuschuß nicht in Anspruch nehmen können.
Eine Zusatzfrage.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975 10459
Herr Staatssekretär, sind Sie also heute noch der Meinung, daß keine Vorsorge zu treffen ist und daß dieser Zeitpunkt des 10. Dezember 1974 ein optimaler gewesen ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, es ist jetzt noch zu früh, ein abschließendes Urteil zu fällen. Der Kabinettsbeschluß datiert vom 10. Dezember. Der Monat Januar war notwendig, um die erforderlichen Informationen zu verbreiten. Jetzt sind wir im Februar, und es ist zeitlich einfach nicht möglich, schon jetzt abschließende Erkenntnisse vorzutragen. Ich denke, wenn wir einmal vier Wochen weiter sind, können wir sagen, wie sich all das entwickelt hat.
Sie haben noch eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob Sie, nachdem dieses Problem nun der Bundesregierung nahegebracht worden ist, versuchen werden, die Dinge zu prüfen, also z. B. einmal feststellen zu lassen, wie viele Beschäftigte die Betriebe, die diesen Lohnkostenzuschuß erhalten, etwa am 1. Dezember oder am 1. November hatten, das also jedenfalls einmal stichprobenweise empirisch zu prüfen und daraus vielleicht auch Konsequenzen im Sinne einer Vorverlegung dieses Zeitpunkts zu ziehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, ich bin mit Ihrem Wunsch, diesen Vorgang einmal zu prüfen, einverstanden. Uns ist bisher ein konkreter Fall mitgeteilt worden. Weitere Einzelheiten kennen wir zur Zeit nicht. Aber ich darf noch einmal wiederholen: wir sind gern zur Prüfung bereit.
Wir kommen zur Frage 36 der Frau Abgeordneten Benedix.
Frau Kollegin, wenn Sie gestatten, würde ich gern beide Fragen im Zusammenhang beantworten.
Dann rufe ich die Fragen 36 und 37 der Frau Abgeordneten Benedix zusammen auf:
Welche Mittel wird die Bundesregierung für die Förderung von Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung stellen?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Programms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit finanzielle Hilfen für die Erweiterung der Berufsförderungs- und der Berufsvorbereitungslehrgänge der freien Träger zu gewähren?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die gegenwärtige Jugendarbeitslosigkeit hat wie die Gesamtarbeitslosigkeit überwiegend konjunkturelle Ursachen. DieBundesregierung erwartet, daß sie sich im Zuge des bevorstehenden Wirtschaftsaufschwungs, für den mit einer Reihe konjunkturbelebender Maßnahmen die Grundlage gelegt wurde, rasch wieder abbauen wird. Hierfür spricht auch die vergleichsweise kurze Dauer der Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen.Neben den besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen, für die die Bundesregierung für den Zeitraum von Dezember 1974 bis Juni 1975 600 Millionen DM bereitgestellt hat, sind im Rahmen des Konjunkturprogramms u. a. im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für 1975 insgesamt 150 Millionen DM bereitgestellt worden, die zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten verwendet werden.Darüber hinaus werden alle Möglichkeiten des Arbeitsförderungsgesetzes intensiv genutzt, um der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Die Bundesanstalt für Arbeit hat im Haushalt 1975 für die berufliche Bildungsförderung insgesamt rund 2,8 Milliarden DM bereitgestellt, die zum Teil auch den jugendlichen Arbeitslosen zugute kommen. Sie wird im laufenden Jahr allein für berufsvorbereitende Maßnahmen rund 160 Millionen DM aufwenden.Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, weitere als die in ihrer Erklärung zur Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsstellensituation genannten Maßnahmen einzuleiten, zumal sich die Arbeitsmarktsituation der Jugendlichen gegenüber September 1974 bereits wieder relativ verbessert hat. Zwischen September 1974 und Januar 1975 ging nämlich der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtarbeitslosenzahl von 12,5 °/o auf 10,7 °/o zurück. Er liegt´ damit bei weitem nicht mehr so ausgeprägt über dem Jugendlichenanteil an den Beschäftigten von gut 9 °/o.Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich nochmals bemerken, daß die Bundesregierung verstärkt die Schaffung überbetrieblicher Ausbildungsstätten zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung fördert. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung ist es möglich, daß derartige Ausbildungsstätten teilweise und zeitweise auch für berufsvorbereitende Maßnahmen genutzt werden.Die finanzielle Förderung von berufsvorbereitenden Maßnahmen obliegt nach dem Arbeitsförderungsgesetz der Bundesanstalt für Arbeit. Die Bundesanstalt übernimmt für die Teilnehmer an diesen Maßnahmen, die in einem erheblichen Umfange von freien Trägern durchgeführt werden, die Lehrgangsgebühren. Diese decken in vollem Umfange den angemessenen Sach- und Personalaufwand der Träger. Zu dem Sachaufwand gehören insbesondere auch Mieten, Mietnebenkosten, Abschreibungen für Gebäude, Maschinen, Werkzeuge und Lehrmittel sowie Tilgung, Zinsen und Verwaltungskosten für aufgenommene Fremdmittel. Im Haushalt sind hierfür, wie bereits erwähnt, rund 160 Millionen DM enthalten. Diese Regelung müßte auch den freien Trägern erlauben, ohne Schwierigkeiten die Kapazität ihrer berufsvorbereitenden Maßnahmen zu erweitern.Darüber hinaus fördert die Bundesanstalt für Arbeit auch im Rahmen ihrer institutionellen Förderung, für
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10460 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
Parl. Staatssekretär Buschfortdie im Haushalt rund 230 Millionen DM veranschlagt sind, mit Darlehen und Zuschüssen vorrangig den Aufbau, die Erweiterung und Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung, in denen Maßnahmen zur Berufsvorbereitung stattfinden.
Zusatzfrage, Frau Kollegin!
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Erklärungen in der Offentlichkeit von Abgeordneten der Koalition, daß die Bundesregierung angesichts der hohen Zahl jugendlicher Arbeitsloser die Sofortprogramme der Länder nochmals finanziell unterstützen wird, auf einem Irrtum beruhen?
Frau Kollegin, mir sind solche Äußerungen von Abgeordneten nicht bekannt. Ich weiß auch im einzelnen nicht genau, welche Förderungsprogramme die Länder noch vorsehen. Ich weiß aber konkret, daß es ein solches Förderungsprogramm z. B. in Nordrhein-Westfalen gibt.
Eine weitere Zusatzfrage? --- Herr Kollege Maucher!
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort gesagt, daß sich das Problem des Abbaus der Jugendarbeitslosigkeit vor allem deshalb lösen werde, weil in Bälde ein erheblicher Aufschwung zu erwarten sei. Haben Sie Zahlen über Faktoren, die den Wiederaufschwung hemmen, z. B. Zahlen darüber, welche finanziellen Auswirkungen sich aus dem Verlust von Kaufkraft, dem Wegfall von Überstunden, dem Wegfall des Einkommens aus Schwarzarbeit und dem Fehlen ausländischer Arbeitskräfte ergeben?
Herr Kollege Maucher, ich erkenne zwar den Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage nicht, möchte dazu aber folgendes sagen. Allein die Tatsache, daß sich der Stand der Jugendarbeitslosigkeit von September bis heute relativ verbessert hat, dürfte auch ein Anzeichen dafür sein, daß die bisher eingeleiteten Maßnahmen gewirkt haben.
Herr Kollege Pfeifer, bitte!
Pfeifer : Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß es für einen jungen Menschen kaum etwas Deprimierenderes geben kann, als keinen Arbeitsplatz zu haben, und glauben Sie nicht, daß es deswegen doch richtig wäre, wenn die Bundesregierung ein Dringlichkeitsprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit vorlegte, so wie es die CDU CSU-Bundestagsfraktion gefordert hat?
Herr Kollege, ich glaube, es kommt nicht darauf an, mit welchem Titel man Maßnahmen, die man durchführt, versieht. Ob man ein Programm nun Dringlichkeitsprogramm oder Konjunkturförderungsprogramm nennt — es kommt darauf an, daß die Jugendarbeitslosigkeit abgebaut wird. Eben dies haben wir mit den Maßnahmen, die wir nicht erst noch verabschieden müssen, sondern die bereits verabschiedet sind, nachhaltig bewirkt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen dann zur Frage 38 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 39 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Ziegler, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Trifft die Meldung der „well" vorn 7. Februar 1975 zu, die Arbeitsverwaltung habe im Oktober 1973, als sich erste Anzeichen der heutigen Arbeitslosigkeit bemerkbar machten, den Vorschlag, rechtzeitig sich mit genügend eingearbeiteten zusätzlichen Bediensteten für die kommenden Aufgaben zu wappnen, mit dem Hinweis abgelehnt, dann merkten alle, daß es bergab gehe, und wie ist die Bundesregierung — bejahendenfalls — ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Die in Ihrer Frage mitgeteilte Information der „Welt" hat bei den Personalentscheidungen der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1974 keine Rolle gespielt. Die Bundesanstalt hat sich — wie stets — ausschließlich an dem Personalbedarf orientiert, der sich aus den von der Bundesregierung vorgegebenen gesamtwirtschaftlichen Annahmen ergab. Für das Haushaltsjahr 1974 hat die Bundesanstalt insgesamt über 3 000 neue Stellen erhalten. Seit 1969 ist die Zahl der Bediensteten der Bundesanstalt von rund 32 000 auf über 51 000 gestiegen.
Wenn Sie es gestatten, würde ich jetzt gern auch die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst mit beantworten.
Herr Staatssekretär, es ist immer ein bißchen schwierig, die verschiedenen Fragenkomplexe auseinanderzuhalten. Wenn wirklich ein enger Zusammenhang besteht, können Sie die zweite Frage — vorausgesetzt, daß der Herr Fragesteller damit einverstanden ist — jetzt gleich mit beantworten.
Ein enger Zusammenhang besteht an sich nicht. Ich habe aber nichts dagegen, daß meine zweite Frage jetzt gleich mit beantwortet wird.
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Dann rufe ich jetzt noch die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Wieviel Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit gingen am Bedarf vorbei, und wie wird sichergestellt, daß solche Maßnahmen auf Fälle beschränkt werden, in denen durch sie Arbeitslosigkeit verhindert und eine Vermittlung gewährleistet wird?
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die Bundesanstalt ist nach dem Arbeitsförderungsgesetz und der dazu vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt erlassenen Anordnung gehalten, eine Fortbildung oder Umschulung nur dann zu fördern, wenn sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint. Die Arbeitsämter prüfen deshalb in jedem Fall vorher, ob die berufliche Beweglichkeit des Teilnehmers verbessert wird und allgemein mit einer dauerhaften beruflichen Eingliederung des Teilnehmers nach Abschluß der Bildungsmaßnahme gerechnet werden kann.
Natürlich kann nicht in jedem einzelnen Förderungsfall schon vor Beginn der Bildungsmaßnahme ein konkreter Arbeitsplatz gesichert und gewissermaßen in Reserve gehalten werden. Dies gilt vor allem auch für die augenblickliche Situation, in der sich die Eingliederungsmöglichkeiten für den einzelnen Teilnehmer zwischen Beginn und Ende einer Maßnahme verschlechtern können.
Eine Förderung ist im übrigen nicht — wie es in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt — nur dann zu gewähren, wenn dadurch Arbeitslosigkeit verhindert und eine Vermittlung gewährleistet wird. Nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind Förderungsleistungen auch Teilnehmern zu gewähren, die nicht von akuter Arbeitslosigkeit bedroht sind, deren Beweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt aber durch die Fortbildung oder Umschulung wesentlich verbessert werden kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, ich kann also davon ausgehen, daß die Meldung der „Welt" vom 7. Februar 1975 zutreffend ist, und möchte Sie deshalb fragen: Sind die Arbeitsämter heute personell ausreichend ausgestattet, um den durch die hohe Arbeitslosigkeit und die Kurzarbeit beträchtlich gestiegenen Arbeitsanfall zu bewältigen?
Zunächst einmal muß ich sagen, daß die Annahme, daß der Artikel in der „Welt" zutreffend sei, falsch ist. Zweitens würde ich sagen, daß auch durch die Regelung, daß das Arbeitsamt im Rahmen der Notwendigkeit Aushilfskräfte einstellen kann, eine Möglichkeit geschaffen wurde, daß der notwendige Bedarf abgedeckt werden kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jobst.
Herr Staatssekretär, worauf ist es zurückzuführen, daß viele Klagen an uns herangetragen werden — und sich auch die Presse dieser Fälle angenommen hat —, wonach Arbeitslose und Kurzarbeiter auf die Anweisung ihrer Gelder heute sehr lange warten müssen?
Herr Kollege, diese Meldungen müssen schon recht alt sein. Wir haben uns im Bundestag vor Wochen mit dieser Frage mehrfach beschäftigt. Damals gab es Einzelfälle, in denen die Bearbeitungsdauer bis zu acht Wochen und länger betragen haben soll. Heute beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für das gesamte Bundesgebiet noch zweieinhalb Wochen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, zu meiner zweiten Frage möchte ich Sie fragen: Stimmen Sie mir zu, daß die beträchtliche Rücklage der Bundesanstalt für Arbeit aus den Einnahmen der Arbeitslosenversicherung zum wesentlichen Teil durch die Ausgaben für Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen mit aufgezehrt worden sind?
Herr Kollege, es trifft zu, daß erhebliche Ausgaben für die Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung verwendet wurden. Ich möchte aber auch hier betonen: Ich glaube, nur deshalb ist es möglich gewesen, daß heute ein ganz beachtlicher Teil der Umgeschulten nicht als Arbeitslose erscheinen. Diese Ausbildung hat eben größeren Schaden verhindert.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß nach der seit Inkrafttreten dieses Gesetzes, seit 1965, verstrichenen Zeit heute zu prüfen ist, ob die Bestimmungen über die Ansprüche auf Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen bei entsprechender Unterhaltsleistung im Hinblick auf die eingetretenen Auswirkungen, die nicht zu übersehen sind, geändert werden müssen?
Wir sehen zur Zeit keine Veranlassung, die Bestimmungen zu ändern. Wenn es hier und da Unzulänglichkeiten gegeben hat, so hat die Bundesanstalt im Rahmen der eigenen Verwaltungsmöglichkeiten diese Unzulänglichkeiten zur rechten Zeit abgestellt.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Maucher.
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10462 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
Zur Frage 41: Herr Staatssekretär, stimmen Sie dem Grundsatz zu — Sie haben ja die Zahlen über die Kosten der Ausbildungs-und Berufsförderung veröffentlicht —, daß das Ausbildungsziel so schnell wie möglich erreicht werden sollte, und — wenn ja — würden Sie es gutheißen, daß z. B. in verschiedenen Ausbildungsstellen die Prüfung jetzt nicht im Juni, sondern erst im August stattfindet, d. h. daß die Ausbildungszeit auf diese Weise um drei Monate verlängert wird und sich daraus im Einzelfall bis zu 6 000 DM Kosten ergeben?
Herr Kollege Maucher, die von Ihnen genannten Ausbildungszeiten sind für einzelne Berufe festgelegt. In aller Regel darf die Ausbildungszeit nach dem Gesetz zwei Jahre nicht überschreiten. Es gibt Ausnahmefälle, so z. B. beim Krankenpfleger. Dort ist aus gegebener Veranlassung eine Ausbildung bis zu drei Jahren statthaft. Über 60 % aller Auszubildenden erreichen das Ausbildungsziel aber in einem Zeitraum, der weit unterhalb der 24-Monats-Grenze liegt. Hier hat es bisher keine Beanstandungen gegeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Probst.
Herr Staatssekretär, da Sie ausgeführt haben, daß der Anteil der Arbeitslosen deshalb geringer sei, weil eine große Menge von zusätzlichen Ausbildungen durchgeführt worden sei, frage ich Sie: Haben Sie dazu statistische Unterlagen oder haben Sie wenigstens zahlenmäßige Schätzungen für diese Behauptung, und sind Sie bereit, dieses Material zur Verfügung zu stellen?
Herr Kollege, wir sind gern bereit, diese Zahlen zur Verfügung zu stellen. Aber allgemein dürfte bekannt sein, daß der Anteil der Ungelernten an der Arbeitslosenquote beachtlich über dem Durchschnitt liegt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 42 des Abgeordneten Graf Stauffenberg wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Dr. Probst auf:
Sieht die Bundesregierung in der Einbeziehung von Ausbildungsplätzen bei der Berechnung von Pflichtarbeitsplätzen für Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz eine zusätzliche Belastung der ausbildenden Betriebe, und steht diese Bestimmung im Einklang mit dem Bemühen, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu steigern?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Das von Ihnen angesprochene Problem ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bei der Novellierung des Schwerbeschädigtenrechts eingehend beraten worden. Dabei hatte sich in den gesetzgebenden Körperschaften die Auffassung der Bundesregierung durchgesetzt, daß die Einbeziehung der Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Schwerbehindertenpflichtplätze zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher erforderlich ist.
Bekanntlich ist die Vermittlung dieses Personenkreises in betriebliche Ausbildungsverhältnisse besonders schwierig. Nur durch die Ausdehnung der Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber auf die schwerbehinderten Auszubildenden ist gewährleistet, daß die Arbeitgeber Ausbildungsplätze und sonstige Stellen zur beruflichen Bildung in ausreichendem Maße für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen.
Diese Regelung hat nach Auffassung der Bundesregierung im wesentlichen keine zusätzliche Belastung der Arbeitgeber zur Folge und steht auch nicht im Widerspruch zu ihrem Bemühen, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu steigern. Schwierigkeiten sind bisher nicht bekanntgeworden. Die Entscheidung eines Arbeitgebers, einen Ausbildungsplatz zu schaffen oder weiter zu unterhalten, kann nämlich nur ausnahmsweise in dem praktisch seltenen Fall beeinflußt werden, daß es um einen Platz geht, der die Pflichtplatzzahl und damit die Belastung des Arbeitgebers aus dem Schwerbehindertengesetz erhöhen würde.
Hinzu kommt, daß ein zu seiner beruflichen Bildung beschäftigter Schwerbehinderter auf mehr als einen Pflichtplatz angerechnet werden kann. Durch diese Regelung, die die Arbeitsämter großzügig handhaben, werden jedenfalls auch etwaige Nachteile, die sich im Einzelfall aus der Einbeziehung der Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Pflichtplätze ergeben können, voll ausgeglichen.
Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Probst.
Herr Staatssekretär, wenn das, was Sie hier ausgeführt haben, auch eine ganze Fülle war, so möchte ich doch, auf den Kern zurückkommend, folgende Frage stellen: Meinen Sie nicht, daß in einer Zeit besonderer Not, was die Ausbildungsplätze anlangt, es eine Belastung für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen darstellt, wenn man diese Bereitstellung in der im Schwerbeschädigtengesetz vorgesehenen Weise sozusagen bestraft? Es gibt ja eine Menge Förderungsmaßnahmen, um Ausbildungsplätze zu schaffen, und es gibt eine Menge Klagen, daß man nunmehr erneut in dieser Frage belastet sei.
Herr Kollege, die Betriebe, die möglicherweise darunter leiden könnten, werden durch das Gesetz gar nicht erfaßt, und bei den Betrieben, wo nun die Zahl zusammenkommen muß, z. B. in den Großbetrieben, ist es völlig gleichgültig, ob man nur die Beschäftigten im Produktionsbereich nimmt oder auch die Ausbildungs-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975 10463
Parl. Staatssekretär BuschfortPlätze einbezieht. Man kann theoretisch die Ausbildungsplätze außer Betracht lassen; nur muß man dann die Quote bei den sonstigen Beschäftigten erhöhen, um zum gleichen Ziel zu gelangen. Da ist es dann so breit wie lang, ob ich es so oder anders herum mache.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege? — Bitte schön!
Das mag schon sein, aber meinen Sie nicht, daß gerade durch diese Maßnahme die Motivation, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, geschwächt wird?
Nein. Wir glaubten, daß umgekehrt dadurch, daß auch die Ausbildungsplätze einbezogen werden, die Betriebe eher bereit sein werden, Jugendlichen solche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen; denn die Verbindung von gesunden Jugendlichen mit behinderten Jugendlichen ist nur in solchen Bereichen möglich. Wir erhofften uns dadurch eine Besserstellung für die schwerbehinderten Jugendlichen.
Präsident 'Frau Renger: Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Maucher auf:
Sind die, wie aus einem Interview des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung mit dem VdK Deutschland — wiedergegeben in der Zeitschrift „Die Fackel" — hervorgeht, für 1975 einzurichtenden zusätzlichen 120 Stellen für die Beratung und Vermittlung von Behinderten bei der Bundesanstalt für Arbeit bereits besetzt worden und wenn ja, welche Beratungs- und Vermittlungsstellen für Behinderte sind personell verstärkt worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Maucher, die Arbeitsämter und Landesarbeitsämter berichten der Bundesanstalt für Arbeit über den Stand der Stellenbesetzung jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Ihre erste Frage kann daher erst nach dem 15. April detailliert beantwortet werden.
Generell kann jedoch gesagt werden, daß die Bundesanstalt seit längerem ihre Beratungs- und Vermittlungsdienste für Behinderte erheblich erweitert hat. — Die Beratungs- und Vermittlungsstellen für Behinderte sind von 1972 bis 1974 — u. a. durch Umsetzungen — insgesamt um 155 Kräfte verstärkt worden. Anfang 1975 haben 274 Fachanwärter für die Arbeitsvermittlung ihre Ausbildung beendet und eine Tätigkeit im Beratungsdienst der Arbeitsvermittlung — u. a. auch als sogenannte Rehabilitationsberater — aufgenommen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Maucher.
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung die Bundesanstalt unterstützt, daß die zugesagten Stellen im Laufe der Zeit talsächlich besetzt werden und
damit das Ziel, wie es der Gesetzgeber mit dem
Schwerbehindertengesetz wollte, auch erreicht wird?
Herr Kollege Maucher, davon dürfen Sie ausgehen.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 45 des Abgeordneten Maucher auf:
Kann die Bundesregierung auch darüber Auskunft geben, welche weiteren Maßnahmen von seiten der Bundesanstalt für Arbeit getroffen worden sind, um den dringend notwendigen Ausbau der eingangs erwähnten Stellen vorzunehmen?
Herr Kollege Maucher, die Bundesanstalt ist auch weiterhin bemüht, den Ausbau ihres Beratungs- und Vermittlungsdienstes für Behinderte planmäßig fortzuführen. Zur Zeit befinden sich für den gesamten Bereich der Arbeitsvermittlung, innerhalb dessen die Dienstleistungen für Behinderte einen Teilbereich ausmachen, rund 290 Kräfte in der Ausbildung; in diesem Jahr sollen weitere 320 Fachanwärter ihre Ausbildung beginnen. Darüber hinaus werden geeignete Kräfte, die bereits in der Arbeitsvermittlung tätig sind, durch Fortbildungsmaßnahmen zu qualifizierten Rehabilitationsberatern herangebildet. Die Bundesregierung wird diese Bemühungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auch künftig unterstützen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Maucher.
Darf ich auf Grund Ihrer Antwort feststellen, daß Sie mit Nachdruck darauf drängen, daß die nachgehende Fürsorge verstärkt wird?
Ja, Herr Kollege Maucher.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, haben Sie irgendein Stimmungsbild, wie die Bereitschaft ist, die Behinderten zu beschäftigen?
Herr Kollege Maucher, die Bereitschaft ist im großen und ganzen als gut zu beurteilen. Es gibt einige Betriebe, die sich benachteiligt fühlen oder die der Auffassung sind, daß dies zu große Kosten verursacht. Aber das sind in der Tat Einzelfälle, die bisher an uns herangetragen worden sind.
Sie haben Ihre Zusatzfragen schon gestellt. Danke schön, Herr Staatssekretär,
Präsident Frau Renger
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan zur Verfügung. Ich rufe die Frage 46 des Abgeordneten Pfeifer auf:
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Zusammensetzung der Gremien an den Bundeswehrhochschulen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 entspricht?
Frau Präsidentin, Herr Kollege, ich würde die beiden Fragen wegen ihres inneren Zusammenhangs gern gemeinsam beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage 47 des Abgeordneten Pfeifer auf:
Wird die Bundesregierung aus den anläßlich der Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes gefaßten Beschlüsse des Bundestages zur Personalstruktur der Hochschulen Konsequenzen ziehen, und bis wann ist mit welchen Konsequenzen zu rechnen?
Die Zusammensetzung der Kollegialorgane der Hochschulen der Bundeswehr wird von der Personalstruktur des am 12. Dezember 1974 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Hochschulrahmengesetzes abhängig sein, sobald dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Durch die nach diesem Hochschulrahmengesetz für die Hochschulen der Länder vorgesehene Personalstruktur, die nach der in § 82 des Gesetzes vorgesehenen Einfügung eines § 176 a in das Bundesbeamtengesetz grundsätzlich auch für die Hochschulen der Bundeswehr gelten wird, ist der im Regierungsentwurf vorgesehene Assistenzprofessor durch den Hochschuldozenten ersetzt worden, der seinerseits kein Hochschullehrer ist.
Die derzeitige Zusammensetzung der Kollegialorgane der Hochschulen der Bundeswehr Hamburg und München beruht noch auf der Personalstruktur des Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes in der Fassung der Bundestagsdrucksache 7/1328 vom 30. November 1973. Auch sie entspricht den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. Mai 1973 ausgesprochen hat.
In den derzeit geltenden Rahmenbestimmungen für die Struktur und Organisation der Hochschulen der Bundeswehr, die im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Land zu erlassen waren, ist festgelegt, daß die Hochschullehrer — Professoren und Assistenzprofessoren in Fragen der Lehre und Forschung sowie bei der Berufung von Hochschullehrern die Mehrheit haben. Diese Lösung geht davon aus, daß der Assistenzprofessor wie der Professor als Hochschullehrer anzusehen ist. Bei der Berufung von Assistenzprofessoren sind die strengen Einstellungsvoraussetzungen nach dem oben erwähnten Entwurf beachtet worden.
Die Personalstruktur der Hochschulen der Bundeswehr und damit, Herr Kollege Pfeifer, komme ich zu Ihrer zweiten Frage — wird der neuen Personalstruktur des am 12. Dezember 1974 verabschiedeten Hochschulrahmengesetzes angepaßt werden, sobald dieses in Kraft getreten ist.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schweitzer.
Herr Staatssekretär, fühlt sich die Bundesregierung in Ihrem Amtsbereich, also dem des Bundesministers der Verteidigung, nicht dadurch bei der Regelung des hier anstehenden Fragenkomplexes behindert, daß die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Fassung des Hochschulrahmengesetzes nach wie vor blockiert?
Herr Kollege Professor Schweitzer, ein Hochschulrahmengesetz fehlt uns sehr.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pfeifer.
Herr Staatssekretär, nachdem Herr Kollege Schweitzer diese Frage so gestellt hat, möchte ich Sie fragen, ob Ihnen nicht auch bekannt ist, daß auch von SPD-regierten Bundesländern eine ganze Reihe von Änderungsanträgen zu dem von der Koalition beschlossenen Rahmengesetz gestellt worden ist.
So ist es.
Keine weitere Zusatzfrage.
Frage 48 des Herrn Abgeordneten Dr. Stavenhagen wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 49 des Herrn Abgeordneten Würtz auf:
Hält es die Bundesregierung in Anbetracht des regionalen Lehrermangels für vertretbar, Junglehrer aus diesen Räumen zu Wehrübungen heranzuziehen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Frau Präsident! Herr Kollege! Es vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht von irgendeiner Seite die Forderung nach einer Sonderregelung für die Heranziehung von Lehrern zum Wehrdienst erhoben wird. Die Bundesregierung hat dieses Anliegen wiederholt geprüft und vertritt — auch nach Erörterung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister — nach wie vor den Standpunkt, daß regionaler Lehrermangel und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten im Bildungswesen kein Grund für eine diesbezügliche Ausnahmeregelung sein könnten. Dies gilt sowohl für den Grundwehrdienst als auch für Wehrübungen, die ohnehin nur in dem Umfang durchgeführt werden, wie es zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unumgänglich ist.Eine Sonderregelung ist auch nicht notwendig, denn das Wehrpflichtgesetz eröffnet die Möglichkeit des Ausgleichs widerstreitender öffentlicher Inter-
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Parl. Staatssekretär Berkhanessen durch eine Unabkömmlichstellung in den Fällen, in denen die Heranziehung eines Lehrers zu einer Wehrübung zu einer nicht vertretbaren Störung des Schulbetriebes führen würde.Es liegen ausreichende Erfahren darüber vor, daß das insoweit durchzuführende Verfahren den öffentlichen Interessen vollauf gerecht wird. Sowohl die, für dessen Einleitung zuständigen örtlichen Behörden der Inneren Verwaltung als auch die mit ihnen zur Entscheidung berufenen Kreiswehrersatzämter sind zudem mit den jeweiligen Gegebenheiten bestens vertraut und haben bisher durch eine sinnvolle Anwendung der für die Unabkömmlichstellung geltenden Grundsätze den gewünschten und die Bedarfsträger zufriedenstellenden Kräfteausgleich herbeiführen können.
Keine Zusatzfrage? — Danke schön.
Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Vahlberg auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Raum; die Frage 50 wird schriftlich beantwortet. Ebenso seine Frage 51. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt,
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Damm auf:
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß an den Hochschulen der Bundeswehr der Bedarf an Verbrauchsmitteln für den Lehr-
und Verwaltungsbereich gemäß den Erfordernissen einer Hochschule, die sich im Aufbau befindet, gedeckt wird?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Frau Präsident! Herr Kollege! Ich würde die beiden Fragen gerne zusammen beantworten. — Danke sehr.
Dann rufe ich auch noch die Frage 53 des Abgeordneten Damm auf:
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Bibliotheken der Hochschulen der Bundeswehr den notwendigen Bücherbedarf der Hochschullehrer und der Studenten decken können?
Nach den Rahmenbestimmungen für Struktur und Organisation der Hochschulen der Bundeswehr, die im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Freistaat Bayern erlassen worden sind, haben beide Hochschulen Hochschulentwicklungspläne aufzustellen. Diese Bestimmungen stehen im Einklang mit dem Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes in der Fassung der Bundestagsdrucksache 7/1328 vom 30. November 1973 und dem am 12. Dezember 1974 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Hochschulrahmengesetz.
Die Hochschulentwicklungspläne und die daraus gewonnenen Daten bilden die Grundlage für die gesamte Planung in den Bereichen Lehre, Forschung und Studium und damit auch für die haushaltsmäßige Veranschlagung des Bedarfs an Verbrauchsmitteln. Hierzu gehören auch die Mittel für den Erwerb der Bücher und Zeitschriften für die Bibliotheken der Hochschulen der Bundeswehr. Maßstab für diese ständig fortzuschreibende Planung ist die Gleichwertigkeit mit öffentlichen Hochschulen.
Während der Aufbauzeit muß der Umfang der zu veranschlagenden Verbrauchsmittel allerdings noch durch Schätzungen bzw. erste praktische Erfahrungen ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Bedarf wird nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen von Fall zu Fall gedeckt.
Für Aufbau und Entwicklung der Hochschulbibliotheken der Bundeswehr — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Damm — sind als Modelle die Bibliotheken vergleichbarer Universitäten herangezogen worden. Davon ausgehend wurden im Haushalt 1974 1,7 Millionen DM für die Bibliotheken der Hochschulen der Bundeswehr veranschlagt. Nach dem Haushaltsentwurf 1975 stehen 2,95 Millionen DM zur Verfügung.
Im übrigen können die Hochschullehrer und Studenten auch auf die wissenschaftlichen Bibliotheken, die sich am Platze befinden, sowie auf den Leihverkehr der Deutschen Bibliotheken zurückgreifen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Damm.
Herr Staatssekretär, wenn das Verfahren der Mittelbeschaffung so positiv aussehen soll, wie Sie doch eben offenbar den Eindruck erwecken wollten, warum ist dann beispielsweise die gegenseitige Deckungsfähigkeit der hier in Frage stehenden Mittel, wie sie noch im Jahre 1974 gegeben war, für das Jahr 1975 nicht mehr ermöglicht worden?
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit von einzelnen Titeln wird nicht durch die Regierung, sondern durch den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bestimmt. Nichtsdestoweniger möchte ich hier erst einmal sagen: es ergab sich auch keine Notwendigkeit dazu. Denn die Titel sind so ausgelegt, daß wir Schwierigkeiten haben, die Bücher überhaupt korrekt zu vereinnahmen, d. h. sie so zu katalogisieren und einzustellen, daß sie ausgeliehen werden können. Es hat keinen Zweck, Bücher zu kaufen, um sie dann in Kisten irgendwo herumliegen zu lassen, weil man mit den bürokratischen Arbeiten gar nicht so schnell nachkommen kann.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, darf ich zur Erläuterung folgendes sagen. Ich dachte, ich würde zuerst Zusatzfragen zur ersten Frage stellen. Die erste Frage befaßt sich aber noch gar nicht mit den Bibliotheken. Meine Frage nach der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bezog sich auf die Verbrauchsmittel, Herr Staatssekretär, also auf die Beschaffung aller möglichen Dinge, die im Hochschulbereich nötig sind.
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Ich möchte jetzt hier nichts Falsches sagen. Aber wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, sind diese Titel gegenseitig deckungsfähig.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie die Überraschung verstehen, die ich empfand, als ich erfuhr, daß der Beschaffungsweg z. B. für Dinge, die Laboratorien an den Hochschulen benötigen, der gleiche ist wie bei einem normalen Bataillon irgendeiner Teilstreitkraft?
Dann haben Sie etwas Falsches erfahren, Herr Kollege Damm. Die Hochschulen haben Verfügungsmittel, die sie durchaus im eigenen Ermessen verwalten und ausgeben. Aber das STAN-Gerät — ich brauche Ihnen wohl nicht zu erläutern, was das bedeutet — muß natürlich auf dem üblichen Anforderungsweg angeschafft werden.
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte!
Ich habe insgesamt vier, nicht? — Das waren erst zwei.
Die erste nach der Bibliothek wollten Sie nicht beantwortet haben, und nun möchten Sie sie nicht mitgezählt haben. Nun gut, bitte schön, Herr Kollege Damm, fragen Sie ruhig!
Gut, ich stelle noch eine Frage: Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, das letztere, nämlich die Notwendigkeit, sich an die STAN-Bestimmungen zu halten, dahin zu überprüfen, ob es tatsächlich sinnvoll und im übrigen in den einzelnen Fällen auch möglichst billig ist, so zu verfahren?
Möglichst billig ist es auf jeden Fall.
— Jawohl; wenn es STAN-Gerät ist, ist es billig, weil wir dann diesen Artikel vielfach zu beschaffen haben. Aber ansonsten bin ich gerne bereit, das zu prüfen, und wir prüfen es auch ständig. Wir haben das Verfahren schon insofern erweitert, als wir den freien Betrag, der zur Verfügung steht, erheblich erhöht haben. Das wird beim Aufbau der Hochschulen in vermehrtem Maße der Fall sein, weil eine ganze Menge Gerät beschafft werden muß, welches eben kein STAN-Gerät ist.
Darf ich noch eine Frage stellen: Herr Staatssekretär, würden Sie bitte überprüfen, daß im Fall der Hamburger Hochschule STAN-
Gerät angeschafft werden mußte, obwohl von diesem Gerät nur ein einziges Teil gebraucht und angefordert worden war, und das übrige mitgelieferte Teil nun herumsteht?
Herr Kollege, schreiben Sie mir einen Brief, und nennen Sie mir dieses Gerät. Das will ich gerne überprüfen lassen. Das ist nicht der Sinn sparsamer Haushaltsführung.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Würtz.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die drei Berichterstatter für den Einzelplan 14 bei den Beratungen keine Erhöhungsanträge zu diesen Titeln gestellt haben und daß sie der Auffassung waren, die gegenseitige Deckungsfähigkeit sollte so eng wie nur möglich ausgelegt werden?
Herr Kollege Würtz, weil ich das in Erinnerung hatte, war ich bei meiner Antwort so sicher.
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Frage 144 des Herrn Abgeordneten Zoglmann:
Wie oft sind seit Beginn der laufenden Legislaturperiode die im Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 Artikel II.B.I.3 genannten gemischten Kommissionen zusammengetreten, wieviel Vorschläge haben sie den Ministern bei ihren dreimonatigen Zusammenkünften unterbreitet, und erfüllen sie ihren Zweck, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zu organisieren, in befriedigender Weise?
Frau Präsident, Herr Kollege, die enge deutsch-französische Rüstungszusammenarbeit hat dazu geführt, daß wir bisher mit keinem anderen NATO-Partner so viele und vielfältige Gemeinschaftsprojekte entwickelt haben und entwickeln wie mit Frankreich. Einige der bedeutendsten Gemeinschaftsprojekte sind die Flugzeuge Transall und Alpha-Jet, die Panzerabwehr-Flugkörper Milan und Hot sowie der Boden-Luft-Flugkörper Roland. Solche Gemeinschaftsprojekte haben in der Entwicklung und Produktion einen jahrelangen Vorlauf, ehe sie in die Streitkräfte eingeführt werden können. Bereits jetzt finden gemeinsame Überlegungen statt für Möglichkeiten, bei der dritten Generation von Waffensystemen zusammenzuarbeiten.Die Minister und Staatssekretäre der beiden Verteidigungsministerien haben sich in dieser Legislaturperiode bisher insgesamt zwölfmal getroffen und Rüstungsfragen behandelt. Für alle größeren Projekte bestehen Direktionsausschüsse. Für die Flugkörper sind zusätzlich gemeinsame ständige Programmbüros in beiden Ländern eingerichtet. Kontakte der Rüstungsbeauftragten sowie gemischte Sitzungen auf Arbeitsebene finden laufend statt und
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Parl. Staatssekretär Berkhankönnen zahlenmäßig schlecht erfaßt werden. Sie werden ergänzt durch die Zusammenarbeit über unseren ständigen wehrtechnischen Attaché in Paris und die französische Mission Technique in Bonn. Die Zusammenarbeit kann als erfolgreich und gut angesehen werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ist es bei den Bemühungen der Kommission gelungen, grundsätzlich in allen Fällen eine Zusammenarbeit vom ersten Stadium der Vorbereitung gemeinsamer Projekte an zu erreichen?
Herr Kollege Zoglmann, da sind wir allzumal leidgeprüft. Wir haben eine Weisung gegeben, daß keine Beschaffung eingeleitet wird, ehe nicht versucht worden ist, bilateral, trilateral oder multilateral mit Verbündeten in Kontakte zu kommen. Was von der Bundesrepublik Deutschland aus getan werden konnte, ist getan worden. Ich kann nur noch einmal wiederholen: die Zusammenarbeit mit den Franzosen ist gut. Nur gibt es wegen des langen Vorlaufs Entwicklungen, die noch aus einer Zeit stammen, als die Zusammenarbeit noch nicht so gut war. Es ist eben nicht von der ersten Stunde an zusammengearbeitet worden.
Zweite Zusatzfrage bitte, Herr Kollege Zoglmann.
Herr Staatssekretär, wie hoch ist der Anteil der erfolgreichen und der Anteil der nicht realisierten gemeinsamen deutsch-französischen Projekte?
Das muß ich in einem komplizierten bürokratischen Verfahren feststellen lassen. Ich werde versuchen, Ihnen die Antwort schriftlich mitzuteilen. Aber Sie müssen sich ein bißchen gedulden, das wird eine langfristige Arbeit sein.
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Frage 54 des Herrn Abgeordneten Fiebig:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Publikation von Rappl und Waibinger in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift über die Kontamination von Muttermilch mit Rückständen chlorierter Kohlenwasserstoffe, wonach bei 137 Muttermilchproben die zulässigen Grenzwerte um das 4- bis 16fache erhöht waren, und welche weiteren Untersuchungen zur Überprüfung des Ausmaßes der Kontamination sind eingeleitet worden?
Bitte, Herr Staatssekretär Zander!
Herr Kollege Fiebig, die Befunde von Rappl und Waiblinger stehen in Übereinstimmung mit den Feststellungen anderer Untersuchungsstellen in der Bundesrepublik, daß die in Muttermilch vorhandenen Rückstände an chlorierten Kohlenwasserstoffen häufig die für Kuhmilch in der Höchstmengenverordnung, tierische Lebensmittel, festgesetzten Grenzwerte wesentlich überschreiten.
Der höhere Gehalt in der Muttermilch erklärt sich daraus, daß der Mensch am Ende einer Nahrungskette steht und sich chlorierte Kohlenwasserstoffe aus tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln im menschlichen Körper anreichern, wobei die Aufnahme kleiner Mengen zu einem gewissen Gleichgewicht zwischen Aufnahme und Ausscheidung führt. Der kindliche Organismus nimmt schon während der embryonalen Phase diese Stoffe über das Blut der Mutter auf. Es haben sich bisher keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Auswirkungen der zusätzlichen Aufnahme chlorierter Kohlenwasserstoffe während der relativ kurzen Stillperiode ergeben.
Präsident 'Frau Renger: Bitte schön, Herr Kollege Fiebig!
Herr Staatssekretär, wie steht es mit der Anwendung von DDT in der EG, und wenn eine solche gegeben ist, wie können dann die Verbraucher in der Bundesrepublik vor Importen geschützt werden, die mit DDT belastet sind?
Herr Kollege Fiebig, die Maßnahmen der Bundesregierung, die auf diesem Feld seit einigen Jahren tätig ist, richten sich darauf, international die Verwendung I solcher Stoffe einzudämmen. Hier können nur internationale Maßnahmen helfen, weil der Handel und der Austausch von Produkten vielfältiger Art über die Grenzen hinweggehen. Gerade heute hat mir das Bundesgesundheitsamt mitgeteilt, daß, höchstwahrscheinlich infolge der in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen, der Anteil dieser Stoffe in der Muttermilch zurückzugehen scheint.
Weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Egert.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es, um diesem Mißverstand abzuhelfen, auch darauf ankommen wird, die Einfuhrkontrollen auf Grund der nationalstaatlichen Vorschriften zu verschärfen?
Wie auch immer, Herr Kollege Egert, es kommt darauf an, diesen internationalen Prozeß der Weitergabe solcher Stoffe zu unterbinden und einzudämmen.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch.
Herr Staatssekretär, hat diese Kumulierung nicht zur Folge, daß die Konzentration solcher Stoffe im menschlichen Organismus immer größer wird?
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Ja, das ist richtig. Zur Frage der Bedenklichkeit ist zu sagen, daß über die Dauer eines Lebens hinweg eine bestimmte Höchstmenge nicht überschritten werden darf. In der Tat kommt es bei der Stillung des Säuglings durch die Muttermilch aus den Gründen, die ich dem Herrn Abgeordneten Fiebig genannt habe, zu einer verstärkten Aufnahme. Im Laufe eines längeren Lebensprozesses, Herr Kollege Hirsch, kann dann durch Ausscheidung solcher Stoffe wieder ein Ausgleich hergestellt werden.
Herr Staatssekretär, ist die zweite Frage eigentlich damit schon beantwortet? Nein? Dann rufe ich die Frage 55 auf:
Welche Maßnahmen zur Verhütung dieser Kontamination sind vorgesehen, wie und in welchem Zeitraum wird deren Effizienz kontrolliert?
Herr Kollege Fiebig, im Hinblick auf die weltweite Verbreitung chlorierter Kohlenwasserstoffe kann eine Kontamination der Muttermilch mit diesen Stoffen gegenwärtig nicht verhindert werden. Das Problem der Kontamination ist nur durch gemeinsame internationale Anstrengungen, die auf verschiedenen Ebenen eingeleitet worden sind, zu lösen.
Die Bundesregierung verweist auf die Ausführungen von Rappl und Waiblinger in der zitierten Veröffentlichung, daß die gesetzgeberischen Initiativen in der Bundesrepublik in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen anderer Länder für die Zukunft eine Verbesserung der toxikologischen Situation erwarten lassen. Verschiedene in letzter Zeit erlassene Rechtsverordnungen — wie die Neufassung der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel vom 5. Juni 1973, die Höchstmengenverordnung tierische Lebensmittel vom 15. November 1973, die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel vom 31. Mai 1974 — bewirken eine erhebliche Einschränkung der Verwendung chlorierter Kohlenwasserstoffe und werden in absehbarer Zeit auch zu einer Verminderung der Gehalte in der Umwelt und damit schließlich auch in der Muttermilch führen.
Zwischen Bund und Ländern wurde ein Austausch von Untersuchungsergebnissen vereinbart, um die Auswirkungen dieser Maßnahmen zu überprüfen.
In Untersuchungen der Bundesanstalt für Milchforschung, die seit 1969 durchgeführt werden, konnte bereits eine deutliche Abnahme der Gehalte an gesetzlich eingeschränkten Stoffen festgestellt werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fiebig.
Hat das Thema DDT auch in den Gesprächen mit den Behörden der DDR eine Rolle gespielt, als die Bundesregierung gesundheitspolitische Maßnahmen mit der DDR erörtert hat?
Herr Kollege Fiebig, ich kann Ihnen nicht präzis sagen, ob es bei diesen Gesprächen eine Rolle gespielt hat. Daß es aber Gegenstand solcher Gespräche sein muß, steht außer Zweifel.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Welche Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung dafür maßgeblich, daß jährlich etwa 10 000 Neugeborene — dies entspricht ca. 12,5 % — in der Bundesrepublik Deutschland von so schweren Schäden betroffen sind, daß sie ihr Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sind, und reicht nach Meinung der Bundesregierung der gegenwärtige Umfang der Hilfsmaßnahmen für diese Kinder und deren Eltern aus?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Kroll-Schlüter, zur Richtigstellung darf ich zunächst darauf hinweisen, daß nach Meinung der Fachleute jährlich ca. 35 000 bis 42 000 behinderte Kinder zur Welt kommen, wovon ca. 4 400 bis maximal 5 000 Kinder mit so schweren Schäden geboren werden, daß sie weitgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind.Ein großer Teil der behinderten Neugeborenen wäre vor einigen Jahrzehnten nicht lebend geboren worden oder in den ersten Lebenstagen verstorben. Maßgeblich für diese Änderung sind die verbesserten hygienischen, sozialmedizinischen und medizinisch-technischen Verhältnisse im allgemeinen und speziell während der Schwangerschaft, der Geburts-und der Nachgeburtsperiode.Eine weitere Ursache liegt in der zu geringen Ausnutzung der gegebenen Möglichkeiten regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft. In Ländern wie Holland, den nordischen und einigen osteuropäischen Staaten, wo es zu den Selbstverständlichkeiten gehört, daß von Beginn der Schwangerschaft an 10 bis 20 Untersuchungen durch Fachkräfte stattfinden, können zahlreiche Risikofaktoren rechtzeitig erkannt und zum Teil auch behoben werden.Schließlich ist auch die durch Lebensweise und Zivilisationseinflüsse bedingte Veränderung der körperlichen Entwicklung zu nennen, die auch bei einer normalen Schwangerschaft und Geburt neue Risiken geschaffen hat.Der derzeitige Umfang der Hilfen und der Rehabilitationsmaßnahmen ist in aller Ausführlichkeit bei der Beantwortung der Fragen 13, 14 und 15 einer Großen Anfrage im Deutschen Bundestag dargestellt worden. Er reicht sicher noch nicht zur völligen Eingliederung aller behinderten Kinder aus. Es wird weiterhin intensiver koordinierter Bemühungen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen bedürfen, um dieses Ziel besser zu erreichen.
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Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Fragen 57 und 58 des Herrn Abgeordneten Löffler auf. — Der Fragesteller ist nicht im Saal; die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 59 des Herrn Abgeordneten Wolfram. — Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abdedruckt.
Frage 60 des Herrn Abgeordneten Dr. Arnold:
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des deutschen Zollkriminalinstitutes in Köln, daß eine Heroin-Welle großen Ausmaßes im Frühjahr über die Bundesrepublik Deutschland hereinbreche, weil in der Türkei erstmals wieder eine RohopiumErnte eingebracht werde und es den türkischen Regierungsstellen nicht gelänge, die gesamte Ernte aufzukaufen, um sie ausschließlich für pharmazeutische Zwecke zu verwenden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Dr. Arnold, die Bundesregierung hat bislang keinen konkreten Anhalt dafür, daß Aussagen über eine bevorstehende Heroin-Welle aus der Türkei begründet sind. Es handelt sich um Befürchtungen, die von der Voraussetzung ausgehen, daß die türkische Regierung ihre Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht oder nur ungenügend wahrnehmen könnte. Dagegen spricht, daß seitens der türkischen Regierung wiederholt versichert worden ist, sie werde sehr energische Maßnahmen ergreifen, um die volle Kontrolle sicherzustellen. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß die türkische Regierung ihre Zusage einzuhalten bestrebt ist.
Für den Fall, daß doch eine Heroin-Welle auf die Bundesrepublik zurollen sollte, ist seitens der Bundesregierung Vorsorge getroffen.
Bitte schön, eine Zusatzfrage, Herr Dr. Arnold.
Wird die Bundesregierung mit den türkischen Behörden in dieser Frage weiterhin in Verbindung bleiben, um sicherzustellen, daß von dort aus alles nur Mögliche getan werden kann, diese Gefahr nicht eintreten zu lassen?
Ja.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, gibt es auf Grund der Zahlen über Süchtige und Gefährdete überhaupt Anlaß, anzunehmen, daß die Bundesrepublik im internationalen Vergleich in bezug auf Importe von Drogen ganz besonders gefährdet ist?
Nein, dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, daß — sicher auch unter dem Einfluß der auf diesem Gebiet gemeinsam mit den Ländern getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung — die Zahl der Jugendlichen, die Drogen nur gelegentlich konsumieren, zurückgeht. Wir haben zur Zeit einen harten Kern von etwa 40 000 Jugendlichen, die allerdings harte Drogenkonsumenten sind.
Die Entwicklung hat sich verbessert. Es gibt keine Anzeichen dafür, daß die Bundesrepublik international gesehen in irgendwie markanter Weise abweicht.
Ich rufe als letzte Frage die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Reiser auf:
Sieht die Bundesregierung noch eine weitere Notwendigkeit für die gesetzlich vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen, daß sie abgeschafft wird?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Reiser, die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit dem Bundesgesundheitsrat, den sie in dieser Sache befragt hat, der Auffassung, daß es die Pockensituation in der Welt noch nicht erlaubt, ganz auf die Pockenschutzimpfung zu verzichten. Dank der Fortschritte des Pockenausrottungsprogramms der Weltgesundheitsorganisation erscheint es jedoch vertretbar, als erstes auf die gesetzliche Erstimpfpflicht der Kleinkinder zu verzichten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird zur Zeit mit den Ländern und Verbänden abgestimmt.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, warum wohl bereits verschiedene Länder mit dieser Verordnung vorgeprescht sind, die Pokkenschutzimpfung für Kleinkinder abzuschaffen?
Herr Kollege Reiser, ich nehme an, Sie meinen verschiedene Länder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Als Motiv sehe ich, daß die Länder wahrscheinlich zu derselben Erkenntnis gekommen sind, wie sie die Bundesregierung im Kontakt mit allen Bundesländern gewonnen hat. Die Bundesregierung bemüht sich nun, eine einheitliche Einstellung bezüglich dieser Gesetzesinitiative in allen Bundesländern herbeizuführen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat Ihr Ministerium Zahlen über Schäden durch die Pockenschutzimpfung gerade bei Kleinkindern vorliegen?
Ich habe
Metadaten/Kopzeile:
10470 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1975
solche Zahlen im Augenblick nicht zur Hand. Ich möchte aber sicher annehmen, daß sie in unserem Hause vorhanden sind. Wenn Sie erlauben, würde ich sie Ihnen in den nächsten Tagen gern schriftlich zustellen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Damit ist die Fragestunde beendet. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 27. Februar 1975, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.