Protokoll:
7098

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 98

  • date_rangeDatum: 16. Mai 1974

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 16:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:03 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Inhalt: Eidesleistung des Bundeskanzlers . . . 6553 C Nächste Sitzung 6553 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6555 * Die schriftlichen Antworten auf die Fragen A 50 und B 78 der Drucksache 7/2008 und auf die Fragen der Drucksache 7/2059 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 98. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6553 98. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 16.00 Uhr
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    6554 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Berichtigungen 90. Sitzung, Seite 6047* D, Zeile 10: Statt „Juni" ist zu lesen „Juli". 95. Sitzung, Seite IV, Anlage 7: Statt „Parl. Staatssekretär Rohde" ist zu lesen: „Staatssekretär Wittrock" . 96. Sitzung, Seite VII (Anlage 45) und Seite 6534*, Anlage 45: Die Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde ist zu streichen. Die Fragen B 50 und 51 (Drucksache 7/2008) des Abg. Seibert (SPD) sind vom Fragesteller zurückgezogen. 96. Sitzung, Seite V. Folgende Anlagennummern und Seitenzahlen sind zu ändern: Anlage 12, ... 6515* C in: Anlage 16, ... 6517* B Anlage 13, ... 6516* B in: Anlage 17, ... 6517* D Anlage 14, ... 6516* C in: Anlage 18, ... 6518* B Anlage 15, ... 6517* A in: Anlage 19, ... 6519* B Anlage 16, ... 6517* B in: Anlage 20, ... 6519* D Anlage 17, ... 6517* D in: Anlage 12, ... 6515* D Anlage 18, ... 6518* B in: Anlage 13, ... 6516* B Anlage 19, ... 6519* A in: Anlage 14, ... 6516* D Anlage 20, ... 6519* D in: Anlage 15, ... 6517* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6555* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Ferrang 13. 5. Gewandt 19. 6. Dr. Haenschke 31. 5. Jäger (Wangen) 13.5. Nachtrag zum Stenographischen Bericht Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Inhalt: Anlagen Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Egert (SPD) : Verbreitung eines Flugblattes der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. zur Frage der Vermögensbildung und zur Mitbestimmung für Aktionäre 6557* A Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage B 78 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Prognose einer Lehrerschwemme in der Bundesrepublik durch die Länderfinanzminister; Maßnahmen zur Verhinderung einer solchen Situation . . . . 6557* B Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Versäumnisse bei der Verfolgung eines untergetauchten Mitglieds der Baader-Meinhof-Bande 6558* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Auslegung der mit der DDR getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts; Zulässigkeit nicht mit dem Grundgesetz im Einklang stehender Forderungen der DDR 6558* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Menschenrechtswidrige Grenzsicherungsanlagen der „DDR" und demonstrative Zeichen der rechtswidrigen Teilung Deutschlands auf dem Gebiet der „DDR"; Verhinderung eines Tätigwerdens bundesdeutscher Stellen zum Schutz solcher Einrichtungen . . . . 6559* A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Kraske (CDU/ CSU) : Studienanfänger der Fachrichtung Humanmedizin; Zahl der Ausländer an Hochschulen der Bundesrepublik und Zahl der im Ausland studierenden Bürger der Bundesrepublik; entsprechende Zahlen für die DDR . . . . . . . 6559* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 7 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Bezeichnung von der CDU/CSU geführter Bundesregierungen als „CDU/CSU-Regime" durch den Bundeskanzler . . 6559* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Zoglmann (CDU/CSU) : Vom Bundeskanzler eingeräumte „Fehler und Pannen" in seinem Verantwortungsbereich . . . . . . . . . 6559* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) : In der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin zufluchtsuchende Deutsche aus der DDR 6560* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Sicherstellung des unmittelbaren und unbeeinträchtigten Zugangs für Deutsche aus der DDR zur Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin 6560* B Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Dienstverhältnis des Schriftstellers Klaus Harpprecht zum Presse- und Informationsamt der Bundesregierung . . 6560* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) : Unterschiedliche Behandlung Deutscher und deutschstämmiger Chilenen zur Zeit der Regierung Allende einerseits und ausländischer politischer Flüchtlinge nach dem Sturz Allendes andererseits durch die Deutsche Botschaft in Chile 6560* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Pressemeldung betreffend Schritte der Bundesregierung zur Herbeiführung eines Vetos der französischen Regierung hinsichtlich der Errichtung des Umweltbundesamts in Berlin . . . . 6561* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Beeinflussung Deutschstämmiger in der UdSSR durch entstellende Berichte in sowjetischen Zeitungen über die Bundesrepublik Deutschland; Möglichkeit objektiver Informationen für diese Menschen 6561* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Zeitpunkt der Unterrichtung der drei Westmächte über den genauen Wortlaut der Leitsätze 5 bis 10 des sogenannten Bahr-Papiers . . . . . . . 6562* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Deutscher Wortlaut der sechs deutschsowjetischen Absichtserklärungen, deren russischer Text in Heft 2/1973 der Moskauer Zeitschrift MESHDUNARODNAJA SHISN abgedruckt ist; Qualifizierung dieses Textes als Absprache und Übereinkunft; Verhältnis zu den zwischen Staatssekretär Bahr und Außenminister Gromyko ausgehandelten Leitsätzen 5 bis 10 6562* C Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 22 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 III 7/2059 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Akkreditierung des Leiters der Ständigen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland zugleich als Botschafter der DDR in Luxemburg . . 6563* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Kaffka (SPD) : Rechtliche Gleichstellung der deutschen Lehrer im Ausland mit den Beamten des Auswärtigen Dienstes 6563* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage A 24 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beurteilung der durch das Verhalten Italiens und Englands entstandenen Situation in der EG durch die Bundesregierung 6563* D Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für das Personal im Bereich der Stationierungsstreitkräfte . . 6564* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Merkblatt der Zentralstelle für Auslandsschulwesen . . . . . . . . 6564* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" vom 26. April 1974 über Gespräche des Leiters der politischen Abteilung des Auswärtigen Amts in Warschau . . . . . . . . 6564* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa . . . . . . . 6565* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Berufsausbildungsbeihilfe für Arzthelferinnen bei längerer Ausbildungsdauer 6565* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Finanzmittel für die verstärkte Förderung des Programms der Bundesanstalt für Arbeit „Maßnahmen zur allgemeinen Arbeitsbeschaffung" 6565* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Ermöglichung der Zahlung von Teilrenten an Deutsche in den Oder-NeißeGebieten 6565* D Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Vereinbarung vom 20. März 1974 zwischen dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) und dem Deutschen Sportbund (DSB); Bemühungen der Bundesregierung um Erhöhung der Besucherquote von Mitteldeutschen zu Spielen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 6566* A Anlage 29 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungen über den beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Eingliederungsprozeß deutscher Umsiedler aus der Volksrepublik Polen und der Sowjetunion in der Bundesrepublik Deutschland 6566* C Anlage 30 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Gleichstellung von Absolventen von Ingenieurschulen oder Akademien mit graduierten Ingenieuren und Verbesserung des Stellenkegels; Zeitpunkt der IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 6567* B Anlage 31 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Konrad (SPD) : Äußerungen von seiten der Kraftwerksbetreiber über Aufstellung eines Abschaltplans 6567* C Anlage 32 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Verbreitung von kommunistischen Klassenkämpferparolen durch Werkszeitungen 6567* D Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Wolfram (SPD) : Errichtung und Unterhaltung vön Müllverbrennungsanlagen auf dem Gelände von Krankenhäusern, Kliniken und sonstigen Anstalten . . . . . . . 6568* B Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Conradi (SPD) : Vereinbarkeit der Diskriminierung möglicher weiblicher Bewerber bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst mit Art. 3 Abs. 2 GG . . . . 6568* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU): Behandlung aus Italien eingeführter Südfrüchte mit Pflanzenschutzmitteln 6569* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Finanzielle Unterstützung des Bundes für die Teilnahme von Mitgliedern des Bundesverbands für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinderte e. V. an einer internationalen Sportveranstaltung in England . . . . . . . . 6569* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Ergebnisse des Besuchs von Bundeskanzler Brandt in Kairo für die Entwicklung des deutsch-ägyptischen Jugendaustausches 6569* D Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Seefeld (SPD) : Auflagen für Mittel, „die allein oder im Zusammenwirken mit anderen Arzneimitteln oder mit bestimmten Lebens-und Genußmitteln" die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen können . . . 6570* A Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Konrad (SPD) : Großversuche in einem bayerischen Ziegelwerk und das Untersuchungsprogramm an der Technischen Universität München zur Herstellung von Ziegelsteinen aus Klärschlamm und Lehm . . 6570* C Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Rohstoffgewinnung aus dem Meer 6570* D Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Veröffentlichung der beim Bundesminister für Forschung und Technologie vorliegenden Ergebnisse kommunalbedeutsamer Forschungen und Technologlen 6571* A Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs .Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Bericht der „Wirtschaftswoche" Nr. 18 vom 26. April 1974 über Benachteili- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 V gung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Vergabe von Forschungszuwendungen 6571* B Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Praxis der Deutschen Bundespost bei Eintragung von Durchwahlnummern in das amtliche Fernsprechbuch . . . . 6.572* A Anlage 44 Antwort des Parl, Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) : Unterhaltszahlungen und zukünftige Überweisungen der Sperrguthaben aus der „DDR" 6572* B Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage A 58 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/ CSU) : Anregung des niedersächsischen Landwirtschaftsministers betreffend Verbesserung der Preis-Kosten-Relation in der deutschen Landwirtschaft durch Senkung der Mehrwertsteuer bei Düngemitteln und Dieselkraftstoff . . . . 6572* C Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : Einsatz von Haushaltsmitteln bei der Kurspflege für notleidende Anleihen 6572* D Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Kater (SPD) : Harmonisierung der Lasten der höheren Erdölpreise in der EG; gemeinsame Regelung der EG-Außenbeziehungen zu den ölerzeugenden und ölverbrauchenden Ländern 6573* A Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Energieersparnis durch Einführung der Sommerzeit; Initiativen zur einheitlichen Handhabung innerhalb der EG 6573* C Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Meldung im „Münchner Merkur" über ein Barzahlungsangebot der Sowjetunion für die erste Stufe des Stahlkombinats in Kursk als einmalige Ausnahme 6573* D Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/2059 - des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Erfahrungen mit dem Anlaufen des Sonderkreditprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Inanspruchnahme für Investitionen mit mittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigungslage der Zulieferindustrie . . . 6574* B Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 67 — Druck- sache 7/2059 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Aus den gestiegenen Rohstoffpreisen ableitbare Berechtigung der Preiserhöhungen für Margarine und Pflanzenfette 6574* C Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Kontrakte mit Ostblockländern über Harnstofflieferungen; Verbesserung der Rechtssicherheit auf diesem Gebiet 6574* D Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Bericht der „Frankfurter Rundschau" über Benachteiligung -der klein- und mittelständischen Kutterfischer gegenüber der Hochseefischerei bei der Subventionierung nach dem Hilfsprogramm der Bundesregierung; ungerechtfertigte Vorteile für Konzerne mit Verbindungen zur Fischereiwirtschaft 6575* A Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 70 und 71 VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) : Internationales Übereinkommen über Feuchtgebiete und Wasservögel; Washingtoner Artenschutzkonvention vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen . . . . 6575* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Pressemeldungen über eine Milliardenförderung der italienischen Rind- und Schaffleischproduktion; Verhalten der Bundesregierung angesichts dieser Wettbewerbsverzerrungen . . . . . 6575* D Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Vergütung der mineralölbedingten Mehraufwendungen bei Bauverträgen im Bundesfernstraßenbau . . . . . 6576* B Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Stücklen (CDU/CSU) : Meldung im „Altmühlboten" über die Bekanntmachung einer Entscheidung des Kabinetts zum Ausbau der B 466 durch den Geschäftsführer eines SPD-Unterbezirks . . . . . . . . . . 6576* C Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Auskünfte über den Inhalt der Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrtbundesamt auf Antrag der Betroffenen . . 6576* C Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Stücklen (CDU/CSU) : Zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen für Kraftfahrzeuge zur Reduzierung der Unfallzahlen auf deutschen Straßen 6576* D Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesaußenministers zur Frage der gewaltsamen Aneignung von Territorien 6577* A Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Erklärung des Bundeskanzlers zur Frage einer Garantie des Friedens im Nahen Osten 6577* B Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 4 und 5 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Erfüllung der Verpflichtungen aus den vereinbarten Absichtserklärungen durch die Sowjetunion und die Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . 6577* C Anlage 63 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Waigel (CDU! CSU) : Reaktionen der Bundesregierung auf Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gegen ein Vorhaben des Bundesgesetzgebers 6578* B Anlage 64 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Monatliche Bruttodurchschnittsverdienste im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden, Bundesbahn und Bundespost und prozentualer Anteil der Beschäftigten in den verschiedenen Diensten 6578* C Anlage 65 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Kater (SPD) : Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer in öffentlich-rechtlichen Unternehmungen 6579* A Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Möglichkeiten zur Erweiterung der Leistungen der Republik sterreich zur Abgeltung von Vertreibungsschäden 6579* C Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Fragen B 12 und 13 —Drucksache 7/2059 — des Abg. Hansen (SPD) : Höhe des Schadens durch Diebstahl oder Verlust von Euro-Scheck-Karten und Euro-Schecks und Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser besonderen Kriminalität 6579* D Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Erfassung des Bestandes an deutschen Direktinvestitionen im Ausland . . . 6580* B Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der Erklärung der Bundesregierung zur Preissteigerung mit den Vorschriften des Stabilitätsgesetzes 6580* C Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Ausdehnung des Sonderkreditprogramms auf die Zulieferer bislang begünstigter Branchen 6581* A Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Fortführung der Finanzierungsmaßnahmen zur Eingliederung vertriebener und geflüchteter Landwirte 6581 * C Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Unterzeichnung der internationalen Vogelschutzkonvention von 1950 und Beginn des Ratifizierungsverfahrens 6581* D Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Investitionsförderung in der deutschen Landwirtschaft und zur Absatzförderung von Agrarprodukten im Export; Schutz der Landwirte in der EG vor gewerblichen Großmästereien in Italien 6582* A Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut (BMVg) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Einberufung von Landwirten zum abschnittsweisen Grundwehrdienst . . . 6582* C Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Zusammenhang zwischen dem biologischen Abbau des menschlichen Hirns im siebzigsten Lebensjahr und seiner verminderten Nutzung infolge der Beendigung der normalen beruflichen Tätigkeit 6582* D Anlage 76 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Beurteilung der Entwicklung der Geburtenraten in der Bundesrepublik Deutschland nach Einführung der Fristenregelung 6583* B Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Teilverstaatlichung der deutschen Handelsflotte gemäß einer Forderung von in der Gewerkschaft ÖTV organisierten Seebetriebsräten 6583* C Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Metzger (SPD) : VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Berücksichtigung der Fahrzeugdichte in Darmstadt bei verkehrspolitischen Maßnahmen 6583* D Anlage 79 Antwort des Pail. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Wegfall des Kfz-Kennzeichens „MY" im Zuge der Gebietsreform in Rheinland-Pfalz 6584* B Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Anbringung von Schallblenden an der Bundesautobahn Sauerlandlinie in der Ortslage Sinn/Dillkreis; Anbindung des Ortsteils Ballersbach/Dillkreis an die B 255 und Ausbau der B 255 in der Ortslage Bicken 6584* D Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Aufnahme von Kalkprodukten für den Bundesfernstraßenbau in die Preisgleitung 6585* B Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Planung und Ausbau der B 44 zwischen Groß Gerau und Gernsheim . . . . 6585* C Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Schutz der Fahrgäste der Münchener S-Bahn vor Überfällen und Belästigungen; Anzahl der eingesetzten Bahnpolizisten 6585* D Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Preissteigerung der Tarife der Deutschen Bundesbahn für die Wochenendfahrkarte von Nürnberg in die Fränkische Schweiz; Auswirkungen auf den Individualverkehr 6586* B Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Wende (SPD) : Ausbau und Sicherheit der Rennstrecke des Nürburgrings . . . . . . . . 6586* C Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/2059 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Öffentliche Finanzhilfen für die Fortentwicklung der nuklearen Hochtemperaturtechnik . . . . . . . . . . 6587* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6557* Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretars Rohde vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Schutzvereinigung fur Wertpapierbesitz e. V., Sitz Dusseldorf 1, Humboldtstraße 9, unter dem Vorwand zu unterrichten, ein Flugblatt zur Frage der Vermogensbildung und zur Mitbestimmung fur Aktionare verfaßt hat und daß dieser „Aufruf" den Depotkunden der Banken (z. B. der Bank für Handel und Industrie) zugesandt worden ist, und wie gedenkt die Bundesregierung dieser Unterrichtung entgegenzutreten und eine objektive Information der Bankenkunden zu gewahrleisten? In den letzten Wochen sind von mehreren Seiten Flugblätter und Stellungnahmen verbreitet worden, in denen die Absichten und Vorlagen der Bundesregierung zur Mitbestimmung und Vermögensbildung in einer Weise behandelt worden sind, wie sie der Hinweis in Ihrer Frage andeutet. Demgegenüber ist die Bundesregierung um eine sachliche und intensive Information der Öffentlichkeit über die Ziele dieser gesellschaftspolitischen Vorhaben und ihre Ausgestaltung im einzelnen bemüht. Während der ganzen Zeit der Beratungen und Entscheidungen in der Frage der Mitbestimmung und der Vermögensbildung ist die Öffentlichkeit im einzelnen über die Verhandlungsergebnisse unterrichtet worden. Das hat nicht nur in Pressekonferenzen, sondern auch in einer Reihe von Interviews und Gesprächen mit Fachjournalisten seinen Ausdruck gefunden. Dabei sind auch Einzelfragen und Einwendungen eingehend behandelt worden. Ferner hat die Bundesregierung in besonderen Publikationen wie Broschüren und Faltblatter Ziele und Inhalte dieses Gesetzgebungsverfahrens dargestellt. Der in Ihrer Frage genannten objektiven Information soll vor allem eine jetzt vorgelegte Broschure Rechnung tragen, in der im einzelnen Entstehungsgeschichte und Inhalt des Mitbestimmungsgesetzentwurfs dargelegt werden. Im übrigen gehe ich davon aus, daß auch die parlamentarischen Erörterungen über diesen Gesetzentwurf ein breites öffentliches Interesse finden und zur Versachlichung der Diskussion beitragen werden. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 29. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung aller Finanzminister der Lander, daß schon in wenigen Jahren mit einer Lehrerschwemme zu rechnen sei, und welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung geeignet, diese Situation nicht eintreten zu lassen? Es macht die Lösung der fur den Hochschulbereich anstehenden Fragen sehr schwierig, wenn in der Öffentlichkeit einerseits der Eindruck entstehen kann, starke politische Kräfte befürworteten den unbegrenzten Ausbau der Hochschulen zur vollständigen Befriedigung der Nachfrage nach Studienplätzen ohne Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs und andererseits „in einem Atemzuge" gewissermaßen die Besorgnis vor einer möglichen „Lehrerschwemme", vor der Gefahr eines „akademischen Proletariats" zum Ausdruck gebracht wird. Es ist vor allem im Interesse derjenigen, die in den kommenden Jahren ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, dringend geboten, hier keine falschen Hoffnungen zu nähren und Klarheit zu schaffen. Niemand wird der Bundesregierung bestreiten können, daß sie seit 1969/70 durch den Hinweis auf Expansion und Grenzen der Expansion dieser Verantwortung gerecht geworden ist. Die Bundesregierung verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Auswirkungen des seit 1966 zu beobachtenden Geburtenrückganges auf die Entwicklung der Schülerzahlen einerseits sowie die zunehmende Zahl an Studienanfängern, die sich für ein Lehramtsstudium entscheidet, andererseits. Sie hat deshalb vor allem in der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung darauf gedrängt, daß die zur Prognose des zukünftigen Angebots und Bedarfs an Lehrern erforderlichen Untersuchungen durchgefuhrt werden. Diesem Zweck dient neben vielfaltigen internen Berechnungen und Analysen auch ein vom Bundesministerium fur Bildung und Wissenschaft veranlaßtes Gutachten zur Entwicklung des künftigen Lehrerangebots, das zur Abstimmung mit den Ländern in die zuständige Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission eingebracht wurde. Vor allem auf dieses Gutachten und die entsprechenden — noch nicht abgeschlossenen — Beratungen stützt sich die Konferenz der Länderfinanzminister in ihrer Stellungnahme vorn 20. März 1974. Die Bund-Lander-Kommission fur Bildungsplanung hat in ihrer Sitzung am 22. April 1974 beschlossen, jetzt Experten zu dieser Frage zu hören. Sie wird dann ausfuhrlich zu den von Ihnen angeschnittenen Fragen Stellung nehmen. Ich darf Ihnen versichern, daß die Bundesregierung auch weiterhin alles in ihren Kraften Stehende tun wird, um eine nicht am zukünftigen Bedarf orientierte Ausbildung von Lehramtsstudenten zu verhindern. So hat sie bei den Beratungen zur Vorbereitung des 4. Rahmenplans für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau Einvernehmen mit den Ländern über die aus heutiger Sicht bereits erforderlichen und möglichen Konsequenzen für die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger im Lehramtsstudium erreicht. Andererseits ist es nach Auffassung der Bundesregierung geboten, nicht nur rasch die für eine entsprechende Politik erforderliche Informationsaufbereitung abzuschließen, sondern auch pauschale, den differenzierten Gegebenheiten unangemessene Aussagen zu vermeiden, solange die von allen Regierungen und Ressorts gemeinsam zu verantwortenden endgültigen Ergebnisse der Beratungen noch nicht vorliegen. 6558* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 1) : Welches sind im einzelnen die Ursachen, die dazu fuhrten, daß ein Mitglied der Baader-Meinhof-Bande, das am 21. April 1974 zum ersten Mal nicht seiner taglichen Meldepflicht bei der Polizei nachkam, da es untergetaucht war, bis zum 25. April 1974 außer Verfolgung war, da erst an diesem Tag der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt und die Fahndung aufgenommen wurde, und zu welchen Überlegungen strafverfahrensrechtlicher Art gibt dieser Vorfall Anlaß? Die Frage bezieht sich offenbar auf ein von der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Astrid Proll wegen versuchten Mordes und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung geführtes Strafverfahren, das in die Justizhoheit des Landes Hessen fällt. Strafverfahrensrechtliche Überlegungen, die sich auf dieses konkrete Verfahren beziehen, wären also ausschließlich Sache der Justizverwaltung und der Strafverfolgungsorgane des Landes Hessen. Zu Ihrer Information kann ich jedoch folgendes mitteilen: Astrid Proll wurde durch Beschluß des Schwurgerichts beim Landgericht Frankfurt vom 1. Februar 1974 wegen Haftunfähigkeit vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Das Verfahren wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten vorläufig eingestellt. Zu dem von Ihnen angeschnittenen Sachverhalt hat mir auf Anfrage das Hessische Justizministerium mitgeteilt: Die Angeklagte Astrid Proll ist am Samstag, dem 20. April 1974, 8.15 Uhr, letztmals ihrer Meldeauflage bei der Polizeistation Kronberg/ Taunus nachgekommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wurde von der Nichteinhaltung der Meldeauflage durch die Angeklagte am Montag, dem 22. April 1974, unterrichtet. Daraufhin hat diese Strafverfolgungsbehörde am Mittwoch, dem 24. April 1974, die Wiederinvollzugsetzung des gegen Frau Proll bestehenden Haftbefehls beantragt. Am gleichen Tag hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt antragsgemäß beschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat in Übereinstimmung mit dem Gericht mit der Antragstellung aus sachgerechten Erwägungen einen Tag zugewartet, weil Frau Proll während ihres Aufenthalts in Unterstmatt (Schwarzwald) bereits einmal ihre Meldeauflage einen Tag lang folgenlos mißachtet hatte. Ich stelle fest: Strafverfolgungsbehörde und Gericht haben mit optimaler Beschleunigung auf die Nichteinhaltung der Meldeauflagen durch Frau Proll reagiert. Ihr Verhalten war absolut korrekt und in keiner Weise ursächlich für das Untertauchen von Frau Proll. Sofern Ihre Frage nach Überlegungen strafverfahrensrechtlicher Art sich auch auf gesetzgeberische Erwägungen beziehen sollte, ist zu bemerken, daß die Bundesregierung insoweit zur Zeit keinen Anlaß zu besonderen gesetzgeberischen Maßnahmen sieht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 4) : Ist bei einer Auslegung der mit ihr getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts die DDR verpflichtet, gegenuber der Bundesrepublik Deutschland alle Forderungen zu unterlassen, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, oder kann die DDR auf Grund dieser Vereinbarungen nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts von der Bundesrepublik Deutschland eine Änderung des Grundgesetzes bezuglich ihrer Pflichten fur ganz Deutschland und alle deutschen Staatsangehorigen fordern? Sie hatten mich am 25. April 1974 gefragt: Welche „Regeln zwischenstaatlichen Rechts" und welche Bestimmungen der Wiener Vertragsrechtskonvention, die eine Kodifizierung des Mindeststandards des Völkergewohnheitsrechts darstellt, hatte der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Franke, im Auge, als er in der Debatte über die Lage der Nation feststellte: „. . . wir haben nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts erklärt, daß die vertraglichen Vereinbarungen mit der DDR unsere verfassungsmäßigen Anschauungen und Ziele nicht verändern können ... Die DDR hat in Kenntnis dessen den Grundlagenvertrag unterschrieben" ? In meiner Antwort auf diese Frage habe ich am 25. April 1974 unter Bezugnahme auf Artikel 31 Ziff. 2 b der Wiener Konvention über das Vertragsrecht vom 23. Mai 1969 ausgeführt: Diese Bestimmung ist wichtig für die Auslegung des „Briefes zur deutschen Einheit". Sie bewirkt, daß dieser als ein Dokument angesehen werden muß, das für die Auslegung des Grundlagenvertrages von Bedeutung ist. Damit ist klargestellt, daß der Grundlagenvertrag nicht im Widerspruch zu dem Streben des deutschen Volkes steht, in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiederzuerlangen. Er steht insofern — und das Bundesverfassungsgericht hat das bestätigt — in Übereinstimmung mit unserer Verfassungsordnung und unseren verfassungsmäßigen Zielen. Ich habe dann weiter darauf hingewiesen, daß es selbstverständlich ist, daß vertragliche Vereinbarungen die Vorschriften des Grundgesetzes nicht verändern können. Ich hatte seinerzeit außerdem bemerkt, daß das Grundgesetz aber auch die DDR nicht verpflichten kann. Wir haben in der Präambel des Grundlagenvertrages festgestellt, daß beide Staaten in Deutschland unterschiedliche Auffassungen, insbesondere zur nationalen Frage haben. Auf der Grundlage dieser Einigung hat die DDR den Grundlagenvertrag unterschrieben. Wir haben andererseits nicht darauf verzichtet, auch in Zukunft eine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiederzuverschaffen. Nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechtes kann die DDR daher unserer Rechtsansicht nicht widersprechen, daß der Grundvertrag nicht im Widerspruch zu dem eben zitierten Bestreben steht. Das heißt, daß die DDR von der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6559* Bundesrepublik Deutschland keine Aufgabe ihrer darauf ausgerichteten Politik verlangen kann. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung ist nicht daran gehindert, ihre verfassungsmaßigen Anschauungen und Ziele weiterzuverfolgen, wie der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Franke, in der Debatte zur Lage der Nation ausgeführt hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 5) : Sieht die Bundesregierung in dem Schutz der menschenrechtswidrigen Grenzsicherungsanlagen der „DDR" und in dem Schutz von demonstrativen Zeichen der rechtswidrigen Teilung Deutschlands auf dem Gebiet der „DDR" eine Aufgabe des einzigen demokratisch legitimierten deutschen Staates und seiner Glieder, und wie kann verhindert werden, daß ausfuhrende und rechtsprechende Gewalt mit einer solchen Wirkung tang werden? Die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes und anderer Organe der Bundesrepublik Deutschland an der Grenze zur DDR erstrecken sich nur auf das Bundesgebiet. Ich weise hierzu darauf hin, daß in Artikel 6 des Grundlagenvertrages niedergelegt ist, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Vertragsstaaten auf sein Staatsgebiet beschränkt. Im übrigen sind die zuständigen Polizeikräfte im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verpflichtet, im Grenzgebiet zur Beseitigung von Störungen und zur Abwehr von Gefahren tätig zu werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 6) : Wie hoch ist der Anteil (absolut und prozentual) der Ausländer an den Stuchenanfangern im Wintersemester 1973/1974 und im Sommersemester 1974 der Humanmedizin in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele Burger der Bundesrepublik Deutschland haben zum gleichen Zeitpunkt das Studium der Humanmedizin an ausländischen Hochschulen aufgenommen, und wie lauten die entsprechenden Zahlen für die DDR? Im Fach Humanmedizin haben im Wintersemester 1973/74 4 037 deutsche und 346 ausländische Studenten mit dem Studium begonnen. Das Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Studienanfängern in der Medizin beträgt also rd. 92 % : 8 %. Für das Sommersemester 1974 liegen Angaben noch nicht vor. Über die Anzahl der im Ausland für das Fach der Humanmedizin immatrikulierten deutschen Studienanfänger liegen weder dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft noch dem Statistischen Bundesamt Daten vor, da einmal die ausländischen Statistiken nicht nach Herkunftsländern differenziert sind und zum andern auch keine Meldepflicht in der Bundesrepublik für im Ausland eingeschriebene Studienanfänger besteht. Im einzelnen ist bekannt, daß an der belgischen Universität Lüttich 187 deutsche Studienanfanger im Wintersemester 1973/74 das Fach der Humanmedizin belegt hatten, wie aus einer dem Bundespräsidenten anläßlich seines Staatsbesuchs in Belgien überreichten Petition hervorgeht. Wahrscheinlich ist die Zahl der im Ausland immatrikulierten deutschen Studienanfänger in dem genannten Fach größer als die Zahl der ausländischen Studienanfänger in der Bundesrepublik. Viele deutsche Abiturienten, deren Noten unter dem ,,Numerus-clausus"-Durchschnitt liegen, zeigen ein verstärktes Interesse an einem Medizinstudium im europäischen Ausland und in den USA. Doch bestehen auch an den meisten ausländischen Hochschulen, insbesondere in den USA, schon für einheimische Bewerber Zulassungsbeschränkungen. Für die DDR liegen keine Zahlen über den Anteil ausländischer Studierender in den einzelnen Fachrichtungen vor. Sie werden in der Statistik der DDR nicht geführt. Bekannt ist lediglich, daß in einem Abkommen vom 10. Oktober 1961 sich Bulgarien verpflichtet, jährlich bis zu 90 Medizinstudenten aus der DDR aufzunehmen, wobei die DDR die Kosten trägt. Eine ähnliche Vereinbarung besteht mit Ungarn. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 7) : Ist der Bundeskanzler im Hinblick darauf, daß der Staatssekretar im Bundeskanzleramt, Gaus, sich gegen die Bezeichnung der „DDR"-Regierung als „Regime" verwahrt hat, bereit, sich dafur zu entschuldigen, daß er bisherige und kunftige von der CDU/CSU geführte Bundesregierungen als „CDU/CSU-Regime" bezeichnet hat, oder wie ist der neue Sprachgebrauch des Bundeskanzlers fur die parlamentarische Opposition einerseits und die Behandlung einer die Menschenrechte mißachtenden Regierung auf deutschem Boden durch einen Staatssekretar im Bundeskanzleramt andererseits in Einklang zu bringen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zwischen dem Sprachgebrauch, der in innerstaatlichen Parteidiskussionen vorherrscht und dem Sprachgebrauch, der zwischen Staaten angewandt wird, zum Nutzen des eigenen Staates ein Unterschied besteht und beachtet werden muß. Von dieser Regel lassen sich mindestens die Regierungen der parlamentarisch regierten Staaten immer leiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zoglmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 8) : 6560* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Welche konkreten Tatbestände meint der Bundeskanzler in erster Linie, wenn er einraumt, daß es in dem Bereich, fur den er die Verantwortung trage, auch „Fehler und Pannen gegeben" habe (Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 13. April 1974), und welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Fehler und Pannen in Zukunft moglichst zu vermeiden? Der von Ihnen erwähnte Satz stellt nichts anderes als die für das demokratische Staatswesen selbstverständliche Feststellung dar, daß auch Regierungen Fehler machen — und zwar auch in den Sachbereichen, die Gegenstand der in der Frage erwähnten Rede des Herrn Bundeskanzlers waren. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 9): Gebietet es nach Auffassung der Bundesregierung die Schutzpflicht, die ihr vom Grundgesetz fur alle Deutschen auferlegt ist, daß Deutschen aus der DDR, die in der Standigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin in Wahrnehmung ihrer Menschenrechte Zuflucht suchen, Zutritt zum Gebaude der Vertretung und Aufenthalt in ihm zu gewahren? Staatssekretär Gaus hat auf eine das gleiche Thema ansprechende Zusatzfrage des Abgeordneten Czaja in der Fragestunde am 28. März 1974 geantwortet, daß er es nicht mit seinem Amtseid für vereinbar halte, auf diese Frage zu antworten. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 10) : Auf welche Weise hat die Bundesregierung in den Verhandlungen mit der DDR sichergestellt, daß Deutsche aus der DDR, die sich mit Anliegen an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin wenden, die zu deren Zustandigkeit gehoren, dies unmittelbar und unbeeinträchtigt tun konnen? Die von Ihnen angesprochene Frage war nicht Gegenstand der Verhandlungen mit der DDR über die Errichtung von Ständigen Vertretungen. Auf eine entsprechende mündliche Anfrage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) hat Staatssekretär Gaus in der Fragestunde vom 28. März 1974 geantwortet, daß unsere Vertretung ihre im Interesse der Menschen notwendige Arbeit in der DDR nur tun kann, wenn sie die dort geltenden Gesetze beachtet, ohne daß die Bundesregierung sich damit zugleich mit diesen Gesetzen identifiziert. Anlage 12 Antwort des Staatssekretars von Wechmar vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 13) : In welchem Dienstverhaltnis steht Klaus Harpprecht zum Presse- und Informationsamt der Bundesregierung? Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, hat mit der Firma Klaus Harpprecht einen Vertrag abgeschlossen, durch den die Firma verpflichtet wird, a) die Bundesregierung bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den USA, zu beraten, b) Reden, Aufsätze und Interviews, insbesondere fur den Bundeskanzler, zu entwerfen sowie c) Manuskripte anderer Autoren redaktionell zu bearbeiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretars Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 15 und 16) : Ist es zutreffend, daß die Deutsche Botschaft in Chile in der Zeit der Regierung Allende Bitten deutscher oder deutschstämmiger Chilenen, die entschadigungslos enteignet oder von ihren Gutem vertrieben wurden oder aus politischen Grunden gezwungen waren, das Land zu verlassen, auf Gewahrung eines Darlehns zur Finanzierung der Ausreise abgelehnt hat, wahrend die Deutsche Botschaft politischen Fluchtlingen chilenischer oder anderer lateinamerikanischer Staatsangehorigkeit die Ausreise finanziert hat? Wie begrundet die Bundesregierung gegebenenfalls die unterschiedliche Behandlung deutscher und auslandischer Fluchtlinge? Zu Frage A 15: Es trifft zu, daß die Deutsche Botschaft in Santiago wahrend der Regierungszeit von Präsident Allende an deutschstämmige Chilenen oder an deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Chile hatten, keine Darlehen zur Finanzierung der Ausreise aus Chile gegeben hat. Nach § 26 des Konsulargesetzes und den dazu ergangenen Amtsinstruktionen können Darlehen zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur deutschen Staatsangehörigen und mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen gegeben werden, die ihren dauernden Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Durch das Konsulargesetz in seiner bis jetzt gultigen Fassung wird somit festgelegt, daß das mit einer Auswanderung verbundene besondere Risiko nicht durch eine allgemeine staatliche Rückfuhrungsgarantie abgesichert werden kann. Das Auswärtige Amt hat trotzdem in einem Erlaß vom 23. Oktober 1970 die Deutsche Botschaft in Santiago angewiesen, daß in ganz besonders gelagerten Einzelfällen und bei Vorliegen besonderer, schwerwiegender Gründe ein Darlehen zur Bezahlung der Kosten der Heimfahrt eines früheren Auswanderers in Betracht kommen kann. Die Botschaft hat berichtet, daß trotz dem damals erheblichen An- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6561* drang von an einer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland interessierten Personen kein derartiger, besonders gelagerter Einzelfall vorgekommen sei, in dem eine akute, die Gewährung eines Darlehens fur die Heimführung zulassende Notlage nachgewiesen worden sei. Die betroffenen deutschen Staatsbürger waren also trotz sicherlich bei einigen von ihnen entstehenden Schwierigkeiten in der Lage, die Reisekosten selbst zu bezahlen. Aus diesem Grund war die Deutsche Botschaft in Santiago gehalten, sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zu richten und konnte keine Heimschaffungsdarlehen gewähren. Bei der Übernahme der Reisekosten bei der Aufnahme von politischen Flüchtlingen chilenischer oder anderer lateinamerikanischer Staatsangehörigkeit aus Chile seit dem 11. September 1973 durch die Bundesregierung handelte es sich um einen völlig verschiedenen Tatbestand. Diese Aktion hatte ausschließlich humanitäre Gründe. Es galt, Verfolgten zu helfen, die an Leib und Leben bedroht waren. Die Bundesregierung hat sich deshalb der Aktion zahlreicher anderer Länder, darunter unserer Partner in der Europäischen Gemeinschaft angeschlossen; nicht zuletzt ist sie dem dringenden Wunsch des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und zahlreicher caritativer Organisationen gefolgt, eine Anzahl dieser Flüchtlinge aufzunehmen. Die Transportkosten mußten von der Bundesregierung übernommen werden. Diese Flüchtlinge waren vollständig mittellos. Die Kostenübernahme war zu ihrer Rettung notwendig. Ich darf im übrigen hierzu auf meine Erklärung in der Fragestunde vom 28. März 1974 verweisen. Zu Frage A 16: Bei der Rückkehr deutscher Staatsbürger aus Chile wahrend der Regierungszeit von Präsident Allende und bei der Aufnahme von politischen Flüchtlingen aus dem gleichen Land seit dem 11. September 1973 handelt es sich um völlig verschiedene Sachverhalte, die deswegen auch unterschiedlich behandelt werden mußten. Die Frage der Gewährung von Darlehen zur Heimfuhrung an deutsche Staatsbürger hatte unter Beachtung der geltenden Gesetze zu erfolgen. Keiner dieser Personen hat sich in unmittelbarer Lebensgefahr befunden und bei keinem hat ein so schwerwiegender Fall vorgelegen, daß eine Gewährung eines Darlehens aus humanitären Gründen unumgänglich gewesen sei. Offensichtlich war es den betreffenden Personen möglich, die Kosten ihrer Reise nach Deutschland selbst zu finanzieren, was den Vorrang vor der Gewährung eines Heimführungsdarlehens nach § 26 KG haben muß. Bei der Aufnahme von Chileflüchtlingen hingegen handelte es sich um eine Ausnahmesituation, in der die Bundesregierung diese Menschen vor Gefahr und Verfolgung retten mußte. Die Übernahme der Reisekosten war eine Voraussetzung, ohne die diese Hilfsaktion gar nicht hätte durchgeführt werden konnen. Es hatte der Bundesrepublik Deutschland schlecht angestanden und hätte ihrem Ansehen in der Welt geschadet, wenn sie sich aus finanziellen Gründen der Beteiligung aus dieser humanitären Hilfsaktion versagt hätte. Hierfür wurden nicht die Mittel in Anspruch genommen, die für die Gewährung von Darlehen nach § 26 KG zweckgebunden im Bundeshaushalt vorgesehen sind, sondern es werden außerplanmäßig Mittel für humanitäre Hilfe bereitgestellt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 17): Trifft die Meldung des „Tagesspiegels" vom 24. April 1974 zu, Mitglieder der Bundesregierung hatten bei der franzosischen Regierung ventiliert, ob sie unter bestimmten Umstanden bereit sei, durch ihr Veto die Errichtung des Umweltbundesamts in Berlin zu verhindern, um der Bundesregierung die Moglichkeit zu einem bequemen Ruckzug ohne peinlichen Gesichtsverlust zu eroffnen, und welche anderen Erwagungen hat die Bundesregierung noch angestellt mit dem Ziel, an der Errichtung des Umweltbundesamts in Berlin vorbeizukommen? Die Meldung des „Tagesspiegels" vom 24. April 1974 ist unzutreffend. Erwägungen der von Ihnen genannten Art sind von der Bundesregierung nicht angestellt worden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 18) : Was unternimmt die Bundesregierung, um tendenziöse und entstellende Berichte in sowjetischen Zeitungen über die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, mit denen Deutschstammige davon abgehalten werden sollen, ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen, und was tut die Bundesregierung, um diesen Menschen die Moglichkeit zu verschaffen, sich anhand objektiver Informationen ein Urteil zu bilden? Der Ihrer Anfrage zugrunde liegende konkrete Sachverhalt gibt der Bundesregierung keine Veranlassung zu besonderen Schritten. Berichte dieser Art sind nicht neu. Sie erscheinen seit Jahren in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen vor allem in deutschsprachigen, meist regional begrenzten Zeitungen in der Sowjetunion. Was auch immer mit solchen Artikeln bezweckt wurde — eines läßt sich mit Sicherheit sagen: sie hatten keinen Einfluß auf Wunsch und Willen jener deutschen Volkszugehörigen, die sich ernsthaft entschlossen haben, ihre Ausreise aus der UdSSR zu betreiben. Wie anders wäre sonst zu erklären, daß beim Deutschen Roten Kreuz die Zahl der erneuerten und neu vorgebrachten Ausreisewünsche in diesem Zeitraum nicht ab- sondern zugenommen hat? Was die Informationen über unser Land anbetrifft, so messe ich den persönlichen Verbindungen 6562e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 1 zwischen den hier lebenden Angehörigen und Bekannten aus dem Kreis der bereits Umgesiedelten große Bedeutung zu. Diese Verbindungen stellen ja im Rahmen der Familienzusammenführung die Grundlage der Ausreisebegehren dar. Mehr als jeder Presseartikel vermögen Kontakte dieser Art ein Bild von den tatsächlichen, den einzelnen berührenden Lebensverhältnissen bei uns zu geben. Daruber hinaus können Interessierte jederzeit von unseren Vertretungen in der Sowjetunion sachliche Auskunft erhalten. Lassen Sie mich hinzufügen: Die von Ihnen aufgeworfenen Probleme berühren die meisten der Ausreisewilligen nicht oder nur am Rande. Deren wesentliche Frage — dies geht aus ihren Briefen und Petitionen hervor — lautet nicht: „Wie sieht es bei euch aus?", sondern: „Wie können wir zu euch kommen?". Die Bemühungen der Bundesregierung sind daher in erster Linie auf die Unterstützung der Ausreiseanliegen im Rahmen der Familienzusammenführung gerichtet. Darüber hinaus sind wir alle aufgerufen, bei der Überwindung von Eingliederungsschwierigkeiten, die — wie auch Ihnen sicherlich bekannt ist — immer wieder auftreten, den Umsiedlern helfend zur Seite zu stehen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 19) : Wann und wo wurden die Drei Westmachte im Hinblick auf die Vier Machte-Rechte und -Verantwortlichkeiten für Deutschland als Ganzes und Berlin über den genauen Wortlaut der Leitsatze 5 bis 10 des sogenannten Bahr-Papiers (d. h. der Grundlage der sechs deutschsowjetischen Absichtserkiarungen) bzw. der Leitsatze 1 bis 4 des sogenannten Bahr-Papiers (d. h. der Grundlage der Artikel 1 bis 4 des deutschsowjetischen Vertrags) unterrichtet, und in weicher Weise waren diese Texte vor Abschluß des Meinungsaustauschs Bahr—Gromyko mit den Drei Westmachten konsultiert worden? Die drei Westmächte wurden während der Gespräche, die Bundesminister Bahr in der Zeit vom Januar bis Mai 1970 mit Außenminister Gromyko in Moskau führte, über Gegenstand und Verlauf dieser Gesprache auf dem laufenden gehalten, und zwar u. a. durch Informationsgespräche von Minister Bahr mit den drei westlichen Botschaftern in Moskau. Unmittelbar nach dem Abschluß der Gespräche von Minister Bahr und der Unterrichtung des Bundeskanzlers durch den Minister wurden die drei Westmächte von dem Text der Leitsätze 1-4, die dem deutsch-sowjetischen Vertrag vom 12. August 1970 zugrunde gelegt sind, in Bonn und Rom (Tagung des NATO-Ministerrats am 26. Mai 1970) unterrichtet. Auch uber die Substanz der Leitsätze 5-10 erfolgte eine Unterrichtung. Der präzise Wortlaut dieser Leitsätze wurde nach eingehender Analyse im Auswärtigen Amt und Bundeskanzleramt den Alliierten zum Zwecke der Konsultation noch in der zweiten Junihalfte zur Kenntnis gebracht. Die Konsultationen wurden während der Verhandlungen von Bundesminister Scheel im August fortgesetzt und vor Paraphierung des Vertrages abgeschlossen. Anlage 17 Antwort des Pari. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 20 und 21) : Wie lautet der endgültige deutsche Wortlaut der sechs deutschsowjetischen Absichtserklarungen, deren russischer Text in Heft 2/1973 der Moskauer Zeitschrift MESHDUNARODNAJA SHISN — sie wird in Zusammenarbeit mit sowjetischen Partei- und Regierungsstellen herausgegeben, die auch die amtlichen Dokumente zwecks Veroffenthchung zur Verfugung stellen und deren rechtliche Qualitat angeben — mit der Bezeichnung DOGOWORJONNOSTJ (= vertragsahnliche Absprache) abgedruckt ist, und zwar zwischen den Texten des Moskauer und des Warschauer Vertrags (unter der Rubrik „Dokumente zu Fragen betreffend die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa") ? Ist die Qualifizierung dieser deutsch-sowjetischen Vereinbarung als Absprache und als Übereinkunft (im deutsch-sowjetischen Kommuniqué vom 18. September 1971) darauf zuruckzufuhren, daß die zwischen Staatssekretar Bahr und Außenminister Gromyko ausgehandelten Leitsatze 5 bis 10 (siehe Kapitel IDas Vertrags- werk" der Dokumentation des Bundespresse- und Informationsamts zum Moskauer Vertrag) wahrend der deutsch-sowjetischen Verhandlungen im Sommer 1970 inhaltlich nicht mehr zur Erorterung standen, jedoch von den Außenministern Scheel und Gromyko mittels formlicher gegenseitiger Zustimmungserklarungen sowie mittels Paraphierung durch einen deutschen und einen sowjetischen Beamten in den Rang einer beide Regierungen bindenden Übereinkunft erhoben wurde? Zu Frage A 20: Der deutsche Wortlaut der sechs deutschsowjetischen Absichtserklärungen entspricht den in der Broschüre des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Der Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" auf Seite 17 ff. abgedruckten Ziffern 5 bis 10 der von Minister Bahr und Außenminister Gromyko im Frühjahr 1970 ad referendum niedergelegten Leitsätze. Allerdings wurde der erste Leitsatz (ursprünglich Ziffer 5) in der endgültigen Form wie folgt gefaßt: „Zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken besteht Einvernehmen darüber, daß der von ihnen zu schließende Vertrag und entsprechende Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit anderen sozialistischen Ländern, insbesondere die Verträge mit der Deutschen Demokratischen Republik (vgl. Ziff. 2), der Volksrepublik Polen und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (vgl. Ziff. 4) ein einheitliches Ganzes bilden". Im ersten Satz der zweiten Absichtserklärung (Ziff. 6 der Leitsätze) ist das Wort „Abkommen" durch „Vertrag" bzw. „Vertrage" ersetzt worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6563* Zu Frage A 21: Was den im 2. Teil der Anfrage angesprochenen Charakter der Absichtserklärungen anbetrifft, verweise ich auf die diesbezüglichen ausfuhrlichen Darlegungen der Vertreter der Bundesregierung vor den auswärtigen Ausschussen des Bundestages und Bundesrates im Februar und März des Jahres 1972 (insbesondere Stenografisches Protokoll der 57. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages am Montag, dem 6. März 1972). Diese Stenografischen Protokolle sind allen Abgeordneten zugänglich. Der im Kommuniqué über den Besuch des Bundeskanzlers in der Sowjetunion vom 16. bis 18. September 1971 gewählte Wortlaut ändert den rechtlichen Charakter der Absichtserklärungen nicht. Im übrigen lag das Kommuniqué von Oreanda im Zeitpunkt der Ausschußberatungen bereits vor. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 22) : Welche diplomatischen Schritte und gegebenenfalls mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung bei der luxemburgischen Regierung unternommen, mit dem Ziel zu verhindern, daß der als Leiter der Standligen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Minister Kohl zugleich als Botschafter der DDR in Luxemburg akkreditiert wird, was ihm die Moglichkeit bieten wurde, durch Führung des Botschaftertitels seine zwischen Bundesregierung und DDR-Regierung vereinbarte offizielle Amtsbezeichnung zu umgehen? Die Frage ist gegenstandslos. Die DDR ist in Luxemburg durch ihren Botschafter in Brüssel, Heinz Hoffmann, durch Doppelakkreditierung vertreten. Die Erteilung des Agréments für Luxemburg erfolgte bereits am 2. Mai, die Übergabe des Beglaubigungsschreibens am 21. Juni vorigen Jahres. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kaffka (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den deutschen Lehrern im Ausland eine erhebliche Unruhe uber ihre unzureichende rechtliche Stellung besteht, und ist die Bundesregierung bereit, den Vorstellungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die schon wiederholt der Zentralstelle fur das Auslandsschulwesen vorgetragen wurden, naherzutreten und durch die rechtliche Gleichstellung der Lehrer im Ausland mit den Beamten des Auswartigen Dienstes eine zufriedenstellende Lösung herbeizufuhren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß an Auslandsschulen vermittelte Lehrer eine rechtliche Gleichstellung mit den Beamten des Auswärtigen Dienstes, d. h. mit den Beamten des Bundes im Ausland, wünschen. Soweit hier bekannt ist, gehen die Vorstellungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in dieselbe Richtung. Hierzu ist auf folgende Rechtslage hinzuweisen: Die Grundlage für die Vermittlung der Auslandslehrer ist in der „Vereinbarung über die rechtliche Behandlung der Auslandslehrer" gemäß Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 4. Februar 1965 (GMBl. 1965, Seite 72) gegeben. Die Auslandslehrer sind danach aus dem inländischen Schuldienst unter Fortfall ihrer Dienstbezüge beurlaubte Landesbeamte, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an eine Auslandsschule vermittelt sind. Sie schließen einen Dienstvertrag mit dem ausländischen Schulträger, und zwar zu den in seinem Bereich geltenden Bedingungen. Da die von den Schulträgern im Auslandgezahlten Vergütungen jedoch der Tatsache, daß die Lehrer aus der Bundesrepublik dorthin vermittelt sind, nicht oder nicht ausreichend Rechnung tragen, hat sich der Bund bereit erklärt, ihnen durch die Zentralstelle Ausgleichszulagen zu gewähren, die ihnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage im Gastland und der innerdeutschen Besoldungsverhältnisse eine ihrer Aufgabe entsprechende finanzielle Stellung gewährleisten soll. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die aus dem Kulturhaushalt des Auswärtigen Amts nach § 44 BHO gezahlt werden. Mit der Vermittlung durch die Zentralstelle erwerben die Auslandslehrer somit die Rechtsstellung der Empfänger von Zuwendungen. Zuwendungsempfänger können rechtlich nicht den Beamten des Bundes gleichgestellt werden. Aber das Auswärtige Amt bemüht sich laufend, im Rahmen des Kulturhaushalts die Zuwendungen so zu gestalten, daß die Auslandslehrer im Vergleich zu den Bundesbeamten finanziell angemessen ausgestattet werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) ((Drucksache 7/2059 Frage A 24) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation in der EG, die durch die EG-Mitghedslander England einerseits angekündigt, durch Italien vollzogen wurde, auf das kunftige Bestehen und Erhalten der Europaischen Gemeinschaft und welche Schritte unternimmt sie, um die EG im Sinne ihrer Grunder und im Interesse Europas aufrechtzuerhalten? Eine abschließende Beurteilung der Lage in den Europäischen Gemeinschaften ist im gegenwärtigen Zeitpunkt weder möglich, noch wäre sie angebracht. Die derzeitigen Schwierigkeiten sind nicht die ersten dieser Art, die die Gemeinschaft zu überwinden hat, und es werden auch nicht die letzten sein. Es kommt jetzt darauf an, in den anstehenden Einzelfragen voranzukommen. Hierzu hat die Bundesregierung als deutsche Präsidentschaft zusammen mit der Kommission bereits am 1. April ein kon- 6564* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 kretes Programm vorgelegt, das Gegenstand der Erörterungen auf der heutigen (7. Mai) Ratstagung sein wird. Was im einzelnen die britischen Wünsche auf sogenannte Neuverhandlungen der Beitrittsbedingungen angeht, so hat die Bundesregierung sowohl in der Gemeinschaft als auch bei anderen Gelegenheiten keinen Zweifel daran gelassen, daß die politische Finalitat und die wesentlichen Zielsetzungen der Gemeinschaft — wie die Wirtschafts- und Währungsunion und die Politische Union — nicht in Frage gestellt werden dürfen. Sollte die britische Regierung Reformanliegen zu einigen gemeinschaftlichen Politiken vortragen, ist die Bundesregierung zu aufgeschlossener Prüfung in der Gemeinschaft bereit. Hier muß abgewartet werden, bis die britische Regierung ihre Vorstellungen konkretisiert, was sie jetzt für die Ratstagung am 3./4. Juni in Aussicht gestellt hat. Über die italienischen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zahlungsbilanzgleichgewichts wird ebenfalls auf der heutigen Ratstagung (7. Mai) beraten. Die Bundesregierung ist äußerst besorgt über das Vorgehen der italienischen Regierung, das in den freien innergemeinschaftlichen Warenverkehr störend eingreift und damit das Funktionieren eines Kernbereichs der Gemeinschaft gefährdet. Allerdings geht die wirtschaftliche Lage Italiens, die die italienische Regierung zu diesem Schritt veranlaßt hat, auch die Gemeinschaft als Ganzes an. Daher werden alle Mitgliedstaaten gemeinsam die Maßnahmen prüfen und nach Wegen suchen müssen, auf denen auf der einen Seite die italienischen Zahlungsbilanzschwierigkeiten möglichst schnell überwunden werden können und auf der anderen Seite die nachteiligen Folgen für den Bestand der Gemeinschaft so gering wie möglich gehalten werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretars Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 25) : Ist mittlerweile geklärt, ob das seit dem 1. April 1974 in Kraft gesetzte Bundespersonalvertretungsgesetz auch fur das Personal im Bereich der Stationierungsstreitkrafte Anwendung findet? Die Bundesregierung steht seit einigen Wochen mit Vertretern der Entsendestaaten und der Stationierungsstreitkräfte in enger Verbindung, um ihnen die Bestimmungen des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes und ihre Auswirkungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zu erläutern. Sie erwartet, daß dieses Gesetz auch im Bereich der Stationierungsstreitkräfte Anwendung finden wird, soweit nicht vertragliche Regelungen etwas anderes bestimmen. Die Behörden der Stationierungsstreitkrafte und Experten ihrer Regierungen prüfen z. Z. die Rechtsfragen, die sich aus Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-Statut in der durch den Vertrag vom 21. Oktober 1971 (BGBl. 1973 II S. 1021) geänderten Fassung im Zusammenhang mit dem neuen Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben. Da es sich um einen mehrseitigen Vertrag handelt, den die Bundesrepublik Deutschland mit 6 Entsendestaaten geschlossen hat, brauchen diese Erörterungen einige Zeit. Die Bundesregierung hofft jedoch, mit den Entsendestaaten bald Einvernehmen über die Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu erzielen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 26) : Heißt es in dem Merkblatt der Zentralstelle für Auslandsschulwesen tatsachlich „Die Begegnung mit dem Gastland, nicht eine Bequemlichkeit fur Auslandsdeutsche muß der Sinn von Auslandsschulen sein", und ist die Bundesregierung — bejahendenfalls — nicht der Auffassung, daß die Moglichkeit fur Auslandsdeutsche, ihre Kinder auf einer deutschen Schule erziehen zu lassen, ein Recht ist, das zu gewahrlersten der Bundesregierung aufgegeben ist? Von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ist kein Merkblatt herausgegeben worden, in dem das angesprochene Zitat enthalten ist. In der Tat ist es so, daß keine rechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik besteht, die schulische Versorgung deutscher Kinder jenseits der Landesgrenzen sicherzustellen. Es sei hier auch festgehalten, daß auch kein dritter Staat eine solche Verpflichtung kennt. Dessenungeachtet fordert die Bundesrepublik 24 reine Expertenschulen an sogenannten Schwerpunktorten und bietet schulische Betreuung fur deutsche Kinder im Rahmen von 'Schulen, die auch von ausländischen Kindern besucht werden, an etwa 100 weiteren Schulen in aller Welt. Ferner ist im Rahmen der auch von der Bundesrepublik anteilsmäßig finanzierten sechs Europäischen Schulen schulische Betreuung für bestimmte deutsche Kinder gegeben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 27): Trifft die Meldung der „Welt" vom 26. April 1974 zu, bei den Gesprachen des Leiters der politischen Abteilung des Auswärtigen Amts in Warschau hätten die Vorstellungen uber den fur die Ausreise aus Polen in Frage kommenden Personenkreis differiert, und hat dies — bejahendenfalls — seine Ursache in einem Abrücken der polnischen Seite von den in der entsprechenden Information bei Abschluß des deutschpolnischen Vertrags gemachten Zusagen? Über die Vorstellungen beider Seiten hinsichtlich der wahrscheinlichen Größenordnung hat es Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6565* noch zu keinem Zeitpunkt volle Übereinstimmung gegeben. Die Bundesregierung ging und geht davon aus, daß sich die tatsächliche Größenordnung aus der sorgfältigen Prüfung aller dem Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Ausreisewünsche ergibt. Die polnische Seite hält unverandert an ihrer Zusage fest, daß sie die in der „Information" gegebenen Zusagen erfullen wird. Aufgrund des polnischen Festhaltens an der „Information" geht die Bundesregierung davon aus, daß die bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Größenordnung überwunden werden können. Anlage 24 Antwort des Parl, Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 28) : Überpruft die Bundesregierung ihre reservierte Haltung auf der Konferenz fur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gegenuber dem sowjetischen Vorschlag, ein standiges Organ fur die Zeit nach Abschluß der Konferenz zu schaffen, und wirkt sie in diesem Sinn auf ihre westlichen Partner ein, die bislang zusammen mit ihr eine gemeinsame Haltung in dieser Frage eingenommen hatten? Die Bundesregierung stimmt fortlaufend ihre Haltung auf der KSZE einschließlich der Frage der Konferenzfolgen mit ihren westlichen Partnern ab. In der Haltung zu möglichen Konferenzfolgen besteht Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und ihren westlichen Partnern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 8. Mai 1974 auf die Mundliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 29) : Trifft es zu, daß Arzthelferinnen während der Ausbildungszeit dann überhaupt keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn die Ausbildungsdauer — wie es in Bayern geschehen ist — von der Landesarztekammer von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt wurde und die Ausbildlinge sich somit einer längeren Ausbildungszeit unterziehen müssen, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung, eine gesetzliche Änderung vorzunehmen? Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Ausgestaltung der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz der Bundesanstalt für Arbeit übertragen worden ist. Hierbei hat die Bundesanstalt zu berücksichtigen, daß die derzeit geltende Ausbildungszeit für Arzthelferinnen von zwei Jahren — wie andere Ausbildungskriterien — ein wichtiger Bestandteil der Ausbildungsordnung ist. Soweit Sie in Ihrer Frage die Ausbildungszeit für Arzthelferinnen in Bayern ansprechen, habe ich in der Kürze der Zeit keine Bestätigung darüber erhalten können, daß die Ausbildungszeit auf drei Jahre erhoht worden sei. Vielmehr besagten die Auskunfte, daß in aller Regel von einem zweijährigen Ausbildungszeitraum ausgegangen würde. Das schließt nicht aus, daß in einzelnen Ausnahmefällen die Ärztekammer unter den Voraussetzungen des Berufsbildungsgesetzes die Ausbildungszeit verlängern kann. In all diesen Fällen könnte eine Berufsausbildungsbeihilfe nicht mit der Begründung versagt werden, daß die Ausbildungszeit nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Im übrigen bereitet die Bundesregierung zur Zeit eine Ausbildungsordnung für Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelfer vor, in der eine Verlängerung der Ausbildungsdauer für Arzthelferinnen vorgesehen ist. Diese wird dann für die Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit maßgebend sein. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 8. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 30) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Verpflichtungsermachtrgung unverzuglich die Finanzmittel fur die verstarkte Forderung des Programms der Bundesanstalt fur Arbeit „Maßnahmen zur allgemeinen Arbeitsbeschaffung" aus dem Sonderprogramm fur Gebiete mit speziellen Strukturproblemen vom 19. Februar 1974 zur Verfugung zu stellen? Im Sonderprogramm der Bundesregierung vom 6. Februar 1974 sind u. a. auch Bundesmittel fur Gebiete mit speziellen Strukturproblemen bereitgestellt worden. Der Bundesfinanzminister hat auf Antrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zugestimmt, daß diese — im Hausihaltsentwurf 1974 als Darlehen und Zuschüsse ausgewiesenen — Mittel bereits während der vorläufigen Haushaltsführung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Dementsprechend hat das Bundesarbeitsministerium mit Schreiben vom 24. April 1974 den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit ermächtigt, in diesem Rahmen Verpflichtungen für neue Maßnahmen zu Lasten des Haushaltsjahres 1974 einzugehen und Ausgaben zu leisten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 8. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 34) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Deutschen in den OderNeiße-Gebieten, die viele Jahre hindurch Beiträge an deutsche Sozialversidierungstrager gezahlt und Anspruche auf Rentenleistungen erworben haben, durch Gesetzesanderung und Verhandlungen Teilrenten — ahnlich wie in der Kriegsopferversorgung — in einer Weise zu ermöglichen, die weder die Rechte ganz Deutschlands noch das Grundgesetz beruhrt und einen Friedensvertrag nicht präjudiziert? Nach geltendem Recht ruhen in der Regel die Rentenansprüche von Deutschen, die sich außerhalb des Bundesgebietes aufhalten. Sie können erst reali- 6566* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 siert werden, wenn sich der Berechtigte in das Bundesgebiet begibt. Die Bundesregierung pruft zur Zeit, wie die mit dieser Rechtslage im Zusammenhang stehenden Schwierigkeiten gelöst werden können. In diesem Zusammenhang haben im Dezember 1973 und im Februar 1974 Gespräche über Rentenfragen zwischen deutschen und polnischen Sachverständigen stattgefunden. Diese Gespräche dienten der Erörterung der Rechtslage und der Darlegung der beiderseitigen Vorstellungen mit dem Ziel, den Entwurf eines Abkommens zwischen den beiden Staaten vorzubereiten, der dann Gegenstand der eigentlichen Verhandlungen werden soll. Ein Termin hierfür liegt noch nicht fest. Im Hinblick auf den derzeitigen Stand der Gespräche läßt sich noch nichts über Grundsätze und Inhalt des Abkommensentwurfes sagen. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 35 und 36) : Wie bewertet die Bundesregierung die am 20. Marz 1974 zwischen dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) und dem Deutschen Sportbund (DSB) getroffene Vereinbarung, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Vereinbarungen auch dazu beitragen, daß Mitteldeutsche in vermehrtem Maße an sportlichen Veranstaltungen, die im Rahmen des innerdeutschen Sportverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, teilnehmen konnen? Gibt es Bemuhungen der Bundesregierung, in den Gesprachen bzw. Verhandlungen mit der DDR die Besucherquote von Mitteldeutschen zu Spielen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft zu erhohen, und welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um zu erreichen, daß mehr als 3 020 Mitteldeutsche das Fußballspiel DDR—Chile am 18. Juni 1974 im Berliner Olympia-Stadion besuchen konnen, zu dem bis heute noch 40 000 Eintrittskarten angeboten werden? Zu Frage A 35: Wie ich schon auf eine entsprechende Anfrage des Herrn Kollegen Wende am 25. April 1974 ausgeführt habe, begrüßt die Bundesregierung die zwischen dem DSB und dem DTSB getroffene Vereinbarung und hier insbesondere die Tatsache, daß nunmehr auch vom DTSB die Einheit des Westberliner Sports und des Sports in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird. Wenngleich die Vereinbarung keine ausdrückliche Regelung über Fragen des Besuchs von Sportveranstaltungen durch Mitteldeutsche enthält, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Abkommen als Schritt auf dem Wege zu der im Grundlagenvertrag vorgezeichneten Normalisierung der Sportbeziehungen zwischen dem DSB und dem DTSB generell zur Normalisierung der Sportbeziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland beiträgt und deshalb auch positive Auswirkungen auf die Beteiligung von Einwohnern der DDR an sportlichen Veranstaltungen haben wird. Dies steht im Einklang mit der Erwartung der Bundesregierung, daß sich der Sportverkehr zwischen DSB und DTSB mit der Zeit unbürokratisch und liberal entwickelt. Zu Frage A 36: Das Bundesinnenministerium hat die Fragen, die den Besuch von Sportveranstaltungen durch Zuschauer aus der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in den beiderseitigen Landerbereichen betreffen, schon vor einiger Zeit mit dem DSB erortert. Diese Gesprache hatten umfassenden Charakter und sind nicht auf die Frage der Besucherquoten bei der Fußballweltmeisterschaft begrenzt worden. Der DSB hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, daß er in den laufenden Gesprächen mit dem DTSB über den reinen Sportaustausch hinaus auch die Frage des gegenseitigen Besuchs von Veranstaltungen durch Zuschauer aus der DDR und der Bundesrepublik Deutschland mitbehandeln werde. Wegen der Legitimation des DSB, solche Verhandlungen zu führen und entsprechende Absprachen zu treffen, darf ich auch auf Abschnitt II Ziff. A des Grundlagenvertrages hinweisen. Anlage 29 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 37): Ist der Bundesregierung bekannt, ob wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungen vorliegen uber den beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Eingliederungsprozeß deutscher Umsiedler aus der Volksrepublik Polen und der Sowjetunion in der Bundesrepublik Deutschland sowie uber den Grad der Zufriedenheit dieser Bevolkerungskreise mit diesem Prozeß? Die Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen hat in den vergangenen Jahren zwei Untersuchungen zum Problem der Integration der Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse sind veröffentlicht worden. Das im Jahre 1968 herausgegebene Memorandum „Die Förderschulen für die spätausgesiedelte Jugend in der Bundesrepublik" behandelt Probleme der schulischen Eingliederung der jugendlichen Aussiedler. Der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der Aussiedler in der Bundesrepublik galt eine weitere Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen im Jahre 1970/71. Sie beruhte auf einer auf repräsentativer Grundlage durchgeführten Befragung von Aussiedlern in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Ergebnisse dieser Untersuchung fanden ihren Niederschlag in dem Memorandum „Probleme der beruflichen Eingliederung der Aussiedler", das, wie das Memorandum über die Förderschulen, vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben wurde. Es ist unter dem 30. November 1972 bzw. 14. März 1973 den gesetzgebenden Organen in Bund (den Mitgliedern des Innenausschusses und des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen) und Ländern, Behörden, In- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6567* dustrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie allen an der Eingliederung der Aussiedler beteiligten Institutionen zugänglich gemacht worden. Eine Untersuchung in Form einer Langzeitstudie wurde kürzlich von der Deutschen Sektion der Forschungsgesellschaft für das Weltflüchtlingsproblem — AWR — eingeleitet. Dieses Forschungsvorhaben, das von der Fritz-Thyssen-Stiftung finanziert wird, steht unter dem Motto: „Die deutschen Spätaussiedler, ihre Struktur und ihre sozio-ökonomische Eingliederung in der Bundesrepublik Deutschland". Zur Zeit werden Aussiedler in den Grenzdurchgangslagern Friedland und Nürnberg befragt. Ergebnisse sind erst nach einer zweiten Befragung zu erwarten, die 1974/75 durchgeführt werden soll. Zum zweiten Teil der Frage: Der Bundesregierung ist das Ergebnis einer Erhebung bekannt, die Anfang 1973 in Niedersachsen durchgeführt worden ist, und bei der ein Teil der im Laufe des Jahres 1971 dem Lande zugewiesenen Aussiedler nach dem Erfolg ihrer Eingliederung und über ihre Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik befragt wurde. 76,8 % der Befragten äußerten sich mit zufrieden bis sehr zufrieden, 7,2 % erklärten sich bedingt zufrieden, lediglich 2,2 % waren nicht zufrieden. Die Befragungen werden fortgesetzt. Anlage 30 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 38 und 39) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksache 7/1906) bei den graduierten Ingenieuren eine Gleichstellung von Fachhochschulabsolventen der Vorgangereinrichtungen (Ingenieurschule bzw Akademie) ruckwirkend ab 1 Januar 1974 und die Verbesserung des Stellenkegels durch eine Ausweitung der Funktionsgruppenverordnung vorzunehmen? Wann kann mit einer Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern gerechnet werden? Zu Frage A 38: Der Regierungsentwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes (2. BesVNG) sieht vor, daß Beamte, für deren Befahigung der Abschluß einer Ingenieurschule gefordert wird oder gefordert wurde, den Fachhochschulabsolventen gleichgestellt werden, wenn sie die Abschlußprüfung nachweisen (vgl. Art. VIII § 3 a. a. O.). Die Bundesregierung geht davon aus, daß die im Entwurf vorgesehene Technikerbesoldung je nach der Behandlung und für den Fall der Zustimmung durch dieses Hohe Haus mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ab in Kraft treten kann. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 30. April 1974 (BGBl. I S. 1031) ermöglicht mit Wirkung vom 1. Januar 1974 erhebliche Verbesserungen der Stellenverhältnisse insbesondere für Beamte des gehobenen technischen Dienstes. Zu Frage A 39: Der Entwurf des 2. BesVNG ist im Bundesrat am 15. Februar 1974 im ersten Durchgang beraten und am 29. März 1974 mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Der Zeitpunkt der Verabschiedung hängt von der parlamentarischen Behandlung des Gesetzentwurfes ab. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Meldung der VDI-Nachrichten Nr. 7 vom 15. Februar 1974 im Rahmen eines von der Technischen Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber veranstalteten Seminars von der Kraftwerksente bezuglich strenger Umweltvorschriften erklart wurde, „man werde unter Umstanden einen Abschaltplan aufstellen, um der Bevolkerung drastisch zu demonstrieren, wie notwendig eine gesicherte Energieversorgung sei", und welche Schritte erwägt die Bundesregierung, falls sich die Kraftwerksbetreiber zu einem solchen Vorgehen entschließen wurden? Der Bundesregierung ist die Meldung der VDI-Nachrichten Nr. 7 vom 15. Februar 1974 bekannt. Die zitierte Äußerung erfolgte im Verlauf einer Diskussion über die Auswirkungen der in Kürze zu erlassenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionschutzgesetz „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" insbesondere auf den Betrieb älterer Kraftwerke. Dabei ging die Kraftwerksseite von der irrigen und von der Bundesregierung wiederholt zurückgewiesenen Auffassung aus, daß sie derartige Kraftwerke in größerem Ausmaß außer Betrieb nehmen müßte. Abschaltplane sind nur fur den Notfall bei akuten Versorgungsengpässen für die Kraftwerke zulässig. Die Bundesregierung ist uberzeugt, daß die Energiewirtschaft insgesamt gesehen sich ihrer Verantwortung bewußt ist und keinen ungesetzlichen Mißbrauch von Abschaltplanen zu Demonstrationszwekken beabsichtigt. Die Wirtschaftsministerien der Länder als Aufsichtsbehörden würden evtl. Absichten dieser Art sicher rechtzeitig entgegentreten. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 41): 6568* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Reihe von Werkszeitungen, die unter die spanischen, turkischen und anderen Gastarbeiter verbreitet werden, kommunistische Klassenkampferparolen verbreiten, und was hat sie in dieser Frage bisher getane Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den letzten Jahren linksextreme italienische, türkische und spanische Organisationen vereinzelt den Versuch unternommen haben, ihre Agitation unter den ausländischen Arbeitskräften, vorwiegend in Großunternehmen der Automobil- und Elektroindustrie sowie im saarländischen Bergbau, durch die Herausgabe von Werkszeitungen zu intensivieren. Diese Publikationen erreichten jedoch nur geringe Auflagenziffern. In allen Fällen wurde ihre Herausgabe bereits nach wenigen Monaten wegen fehlenden Interesses der ausländischen Betriebsangehörigen wieder eingestellt. Die zuständigen Sicherheitsbehörden haben seit etwa einem Jahr keine politisch-extremen Betriebszeitungen ausländischer Gruppierungen im Bundesgebiet mehr festgestellt. Dafür sind in letzter Zeit die DKP und Organisationen der Neuen Linken in zunehmendem Maße dazu übergegangen, in den von ihnen herausgegebenen Werks- und Betriebszeitungen fremdsprachige Beiträge fur Gastarbeiter zu veröffentlichen. Was Ihre Frage nach den von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen angeht, weise ich zunächst darauf hin, daß selbstverständlich auch Werks- und Betriebszeitungen und entsprechende Beiträge für Gastarbeiter den Schutz des Art. 5 GG genießen, soweit sie nicht gegen Strafgesetze verstoßen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Wiedergabe kommunistischer Thesen, wie z. B. bestimmte Klassenkampfparolen, für sich gesehen noch keinen Straftatbestand verwirklichen. Bei Vorliegen strafbarer Handlungen ist es Angelegenheit der Justizbehörden der Länder, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. Beschlagnahme der Zeitung oder Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Autor oder Herausgeber. Unabhängig davon beobachtet die Bundesregierung die Agitation im Bereich der Gastarbeiter mit großer Aufmerksamkeit. Sie geht davon aus, daß sich z. Z. nur eine kleine Minderheit der hier lebenden Gastarbeiter durch diese Agitation ansprechen läßt und deshalb die freiheitliche demokratische Grundordnung und die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet sind. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2059 Fragen A 42 und 43) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie es fur richtig halt, daß Krankenhauser, Kliniken und sonstige Anstalten auf ihrem Anstaltsgelande Mullverbrennungsanlagen errichten und unterhalten mussen? Ware es aus hygienischen und Umweltschutzgrunden, vor allem aber im Interesse der die Abgase der Mullverbrennungsanlagen schluckenden Patienten, nicht besser, Krankenhausabfalle anderweitig zu beseitigen? Typische Krankenhausabfalle lassen sich insbesondere aus hygienischen Gründen nur in dafür besonders geeigneten Abfallverbrennungsanlagen beseitigen. In den Versorgungsbereichen, in denen solche offentlichen Anlagen nicht vorhanden sind, ist es in der Regel den Krankenhausern durch Vorschriften der Ortssatzungen versagt, diese Abfalle über örtliche Abfallentsorgungen beseitigen zu lassen. Die betroffenen Krankenhäuser sind darauf angewiesen, ihre gefährlichen Abfälle in krankenhauseigenen Anlagen zu verbrennen. Die dafür im Laufe der Zeit entwickelten und installierten Verbrennungsanlagen entsprechen häufig nicht den heutigen Anforderungen des Umweltschutzes und der Gewerbehygiene. Das Bundesministerium des Innern hat aus Anlaß der sich mehrenden Schwierigkeiten eine einschlägige Wirtschaftsberatungsorganisation beauftragt, eine Bestandsaufnahme uber die bisherige Praxis der Beseitigung von Krankenhausabfällen an einem repräsentativen Querschnitt durchzuführen und Vorschläge für eine schadlose Beseitigung dieser Abfälle auszuarbeiten. Das Gutachten ist im Februar dieses Jahres vorgelegt worden. Die Gutachter kommen zu dem Schluß, daß die Verbrennung der typischen Krankenhausabfälle in krankenhauseigenen Anlagen auch unter Berücksichtigung der technischen Fortentwicklung in Zukunft keine befriedigende Lösung erwarten läßt. Den unterbreiteten Vorschlägen zur endgültigen Lösung des Problems liegt vornehmlich die Beseitigung in zentralen Anlagen zugrunde, die besonders für die Beseitigung hygienisch bedenklicher Abfälle zugelassen sind. Die Bundesregierung hat die Länderregierungen inzwischen über die Ergebnisse des Gutachtens unterrichtet und auf die Vorschläge zur schadlosen Beseitigung der Krankenhausabfälle hingewiesen. Die Ausführung des Abfallbeseitigungsgesetzes und somit die Zulassung und Überwachung von Abfallbeseitigungsanlagen fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß die Zentralstelle für Abfallbeseitigung zusammen mit Sachverständigen den Entwurf eines speziellen Merkblattes über die Beseitigung von Krankenhausabfällen vorbereitet hat. Dieses Merkblatt soll in Kürze verabschiedet und allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 44) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die übliche Praxis, bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst in der Regel nur auf mannliche Bewerber abzuheben, eine Diskriminierung moglicher weiblicher Bewerber darstellt und — soweit es sich nicht um Stellen mit spezifisch mannlichen Tatigkeitsmerkmalen (wie schwere korperliche Arbeit) handelt — damit dem Gleichheitsgebot des Artikels 3 Abs 2 des Grundgesetzes widerspricht, und ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6569* oder Erlaß fur alle Bundesbehorden einschließlich Bundesbahn und Bundespost zwingend vorzuschreiben, daß der Ausschreibungstext fur mannliche und weibliche Bewerber formuliert wird, soweit nicht spezifisch mannliche Tatigkeitsmerkmale entgegenstehen? Ich bin der Auffassung, daß bei Stellenausschreibungen — soweit es sich nicht um Stellen mit spezifischen männlichen Tatigkeitsmerkmalen handelt — ausdrücklich auch die Frauen angesprochen werden sollen. Schon heute wird in meinem Geschäftsbereich weitgehend so verfahren. Soweit dies noch nicht geschieht, stellen es die Ausschreibungstexte nicht auf das Geschlecht ab; sie sind aus Vereinfachungsgründen auf Laufbahnen oder Fachbereiche bezogen. Wie die Bewerbungen von mannlichen und weiblichen Interessenten zeigen, werden die Ausschreibungen in diesem Sinne auch zutreffend verstanden und nicht als Diskriminierung empfunden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretars Westphal vom 8. Mai 1974 auf die Mundliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 46) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse daruber vor, in welchem Umfang aus Italien eingefuhrte Sudfruchte mit Pflanzenschutzmitteln gespritzt werden, und teilt sie insbesondere die Ansicht des bayerischen Landwirtschaftsministers Eisenmann, man musse, wurde man die italienischen Obstlieferungen genauen Gesundheitskontrollen unterwerfen, diese Lieferungen wahrscheinlich waggonweise wieder zurucksenden? Genaue Zahlen uber den Umfang der Behandlung von Sudfruchten mit Pflanzenschutzmitteln in Italien liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Auskunft des Landesuntersuchungsamtes fur das Gesundheitswesen Südbayern — Chemische Untersuchungsanstalt München — hat das in die Bundesrepublik eingeführte italienische Obst und Gemuse, das 50 % des in der Munchener Großmarkthalle umgesetzten Obstes und Gemüses ausmacht, in den letzten Jahren der deutschen Hochstmengenfestsetzung sehr gut entsprochen. Die italienische Ware hat gegenuber anderer Importware die geringste Beanstandungsquote aufzuweisen. Die Äußerungen von Herrn Landwirtschaftsminister Dr. Eisenmann sollen nach telefonischer Auskunft vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium von der Presse nicht richtig wiedergegeben worden sein. Herr Minister Eisenmann hat deshalb einige Tage nach seiner Bemerkung öffentlich klargestellt, daß er nur gesagt habe — ich gebe dies hier sinngemäß wieder —, „wenn wir ebenso vorgingen wie die italienischen Behörden gegenüber deutscher nach Italien exportierter Ware, dann könnten wir auch italienische Ware waggonweise zuruckschicken." Aus der Antwort auf eine diesbezügliche Frage im bayerischen Landtag, die in diesen Tagen erfolgte, konnten Sie, Herr Abgeordneter Dr. Hammans, unter Umständen noch weitere Einzelheiten zu diesem Fall entnehmen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 8. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 47): Wie erklart die Bundesregierung die Tatsache, daß die Mitglieder des Bundesverbandes fur spastisch Gelahmte und andere Korperbehinderte e. V. keine finanzielle Unterstutzung des Bundes fur die Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung in England erhalt, wahrend in unserem Land die Olympischen Spiele und die Fußballweltmeisterschaft mit finanziellen Mitteln des Bundes erheblich unterstutzt werden, und gedenkt die Bundesregierung, in Zukunft die Teilnahme dieses Personenkreises an internationalen Sportveranstaltungen finanziell zu unterstutzen? Die Bundesregierung fördert aus Mitteln des Bundesjugendplans internationale Begegnungen gerade mit behinderten Jugendlichen und beabsichtigt, diese Maßnahmen auch weiterhin im Rahmen der Richtlinien fur den Bundesjugendplan und in vertretbarer Interpretation der Förderungsrichtlinien mit Vorrang finanziell zu unterstützen. Zuwendungen fur die Teilnahmen an den internationalen Spastiker-Spielen in London sind dem Bundesverband für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinderte e. V. in Düsseldorf schriftlich und fernmundlich in Aussicht gestellt worden, wenn entsprechend den oben genannten Richtlinien die Veranstaltung den Charakter einer internationalen Jugendbegegnung erhält und in Anbetracht der langen An- und Abreise nach Möglichkeit länger als die vorgesehenen 2 Tage dauert. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 8. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 50) : Welche Ergebnisse werden sich aus dem Besuch von Bundeskanzler Brandt in Kairo fur die Entwicklung des deutsch-agyptischen Jugendaustausches ergeben? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt wie folgt: In der zweiten Sitzung des Standigen Gemischten Kulturausschusses der Arabischen Republik Ägypten und der Bundesrepublik Deutschland vom 23. bis 28. Januar 1974 wurde die Gründung eines gemeinsamen Ausschusses für den deutsch-ägyptischen Jugendaustausch vereinbart und bereits eine Reihe von Einzelprogrammen abgesprochen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat über das Auswärtige Amt der ägyptischen Seite weitere Vorschläge für den Jugendaustausch zwischen beiden Ländern zugeleitet. Wegen dieser Vereinbarung war es nicht erforderlich, beim Besuch des Bundeskanzlers in Ägypten den Jugendaustausch ausdrücklich in die Unterredungen einzubeziehen. Von der Reise ist jedoch eine weitere 6570* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Intensivierung der Zusammenarbeit des Jugendaustausches mit Ägypten zu erwarten. Sie dürfte auch positive Rückwirkungen auf die Zusammenarbeit mit anderen arabischen Staaten haben. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 8. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 51) : Welche Bundeslander haben bisher auf Grund des Arzneimittelgesetzes von 1964 Auflagen verfugt, die fur Mittel, „die allein oder im Zusammenwirken mit anderen Arzneimitteln oder mit bestimmten Lebens- und Genußmitteln" die Verkehrstuchtigkeit beeintrachtigen konnen, „Warnhinweise auf Behaltnissen, Umhullungen und Packungsbeilagen" vorschreiben, und welche Erfahrungen sind bislang gemacht worden? Soweit mir bekannt, haben die Bundesländer von der Ermächtigung des § 42 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes, wonach sie anordnen können, daß Arzneimittel, die geeignet sind, die Verkehrstüchtigkeit zu beeinträchtigen, nur mit bestimmten Warnhinweisen in den Verkehr gebracht werden dürfen, bisher keinen Gebrauch gemacht. Bereits vor einigen Jahren habe ich das Bundesgesundheitsamt beauftragt, eine Liste von Arzneimitteln vorzuschlagen, die die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen können und einen solchen Warnhinweis erfordern. Das Bundesgesundheitsamt hat folgende Bedenken gegen eine Stoffliste vorgebracht: 1. Die Verkehrstüchtigkeit 'beeinträchtigende Wirkungen, auch indirekte, haben sehr viele Arzneimittel. 2. Dieser Fragenkomplex ist wissenschaftlich noch nicht abgeklärt. 'Es erscheint daher nicht möglich, für einzelne Arzneimittel Entscheidungen zu treffen. 3. Es sind nicht nur Einzelsubstanzen, sondern auch Kombinationen zu beurteilen mit einer unübersehbaren Anzahl von Möglichkeiten. 4. Dosierung des Arzneimittels und Empfindlichkeit des einzelnen Patienten lassen allgemeine Entscheidungen nicht zu. Aus diesen Gründen war es bisher nicht möglich, eine entsprechende Liste von Arzneimitteln aufzustellen, die auch in 'Grenzfällen genügend konkretisiert werden kann. Die Bundesländer sahen sich daher bis heute außerstande, entsprechende Warnhinweise anzuordnen. Allerdings weisen viele Arzneimittelhersteller von sich aus, teilweise auch auf Anregung der zuständigen Landesbehörden, in den Packungsbeilagen darauf hin, daß eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens nach Einnahme des betreffenden Arzneimittels erfolgen kann, insbesondere im Zusammenwirken mit Alkohol. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretars Dr. Hauff vom 8. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 52) : Sind der Bundesregierung die Großversuche in einem bayerischen Ziegelwerk und das Untersuchungsprogramm an der Technischen Universitat Munchen, aus Klärschlamm und Lehm Ziegelsteine herzustellen, bekannt, und würde sie ahnliche Versuche in Praxis und Forschung im norddeutschen Raum finanziell fordern? Die Versuche eines bayerischen Ziegelwerkes, Klarschlamm in der Ziegelherstellung zu verwerten, sind der Bundesregierung bekannt. Im Auftrag und unter finanzieller Förderung der bayerischen Landesregierung erstellt die Technische Universität München derzeit ein Gutachten über den Einfluß der verschiedenen Rohmaterialien (Klärschlamm und Ton bzw. Lehmarten) auf die Qualität der Ziegel. Die Ergebnisse der Untersuchung werden allgemein zur Verfügung stehen. Deshalb ist vor Abschluß dieser Untersuchung keine finanzielle Förderung dieser oder ähnlicher Versuche durch die Bundesregierung erforderlich. Die Bundesregierung arbeitet aber z. Z. intensiv an einem umfassenden Abfallwirtschaftsprogramm. Sollte sich in diesem Zusammenhang ergeben, daß weitergehende Untersuchungen zur Verwendung von Klarschlamm für die Ziegelherstellung erforderlich sind, so wird die Frage einer finanziellen Förderung aus Bundesmitteln erneut geprüft werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 53): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Rohstoffgewinnung aus dem Meer moglichst schnell voranzutreiben, welche industriepolitischen Vorstellungen hat sie in diesem Bereich, und gedenkt sie gegebenenfalls, ein Schwerpunktprogramm „Rohstoffgewinnung aus dem Meer" aufzustellen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Erforschung und Gewinnung mineralischer Rohstoffe aus dem Meer ist seit 1969 Teilprogramm des Gesamtprogramms Meeresforschung. In dieser Zeit wurden durch das vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gecharterte Forschungsschiff „Valdivia" Explorationsfahrten zur Untersuchung mineralischer Seifenlagerstatten, von submarinen Erzschlämmen und Manganknollenvorkommen durchgeführt. Dieses Programm wird im Vollzug des 2. Gesamtprogramms Meeresforschung weitergefuhrt und fortgeschrieben. Fur die Fortschreibung wurde ein Ad-hoc-Ausschuß „Mineralische Rohstoffe aus dem Meer" eingesetzt, der den Bundesminister für Forschung und Technologie fachlich beraten soll. Im internationalen Bereich haben wir Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6571* kürzlich mit der französischen CNEXO einen Zusammenarbeitsvertrag über Exploration, Gewinnung und Förderung von Manganknollen abgeschlossen. Ergänzend zum Programm „Mineralische Rohstoffe aus dem Meer" wird seit Herbst 1973 ein Programm „Kohlenwasserstoffe aus dem Meer" gefördert. Dieses Programm umfaßt den Bereich Exploration, Aufschluß, Gewinnung und Lagerung und Transport von Erdöl und Erdgas aus dem offshore-Bereich. Der Bundesminister für Forschung und Technologie läßt sich auch für diesen Bereich von einem Ad-hoc-Ausschuß beraten, der am 19. März 1974 zum erstenmal getagt hat. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 54) : Ist die Bundesregierung bereit, die bisher beim Bundesminister fur Forschung und Technologie vorliegenden Ergebnisse kommunalbedeutsamer Forschungen und Technologien zu veroffentlichen, und wird sie dafur sorgen, daß eine Sammlung neuer Technologien fortgeschrieben und von Zeit zu Zeit den Kommunen bzw. kommunalen Spitzenverbanden zuganglich gemacht wird? Die Bundesregierung ist nicht nur bereit, die bisher beim BMFT vorliegenden Ergebnisse kommunal bedeutsamer Forschung und Technologien zu veröffentlichen, sondern plant dies in einer Form, mit der alle am kommunalen Bereich Interessierten, also vor allem die Gemeindeverwaltungen und -parlamente, sich bei der praktischen Entscheidung schnell über den neuesten Stand vorhandener und zu erwartender Techniken und Technologien informieren können. Deshalb wird im Rahmen des neuen Schwerpunktprogramms „kommunale Technologien" eine LoseBlatt-Sammlung herausgegeben werden, die u. a. gegliedert nach Gebieten Versorgungssysteme, Entsorgungssysteme, neue Nahverkehrssysteme über den technologisch neuesten Stand von Anlagen, Verfahren und Systemen Auskunft geben wird. Das Programm, mit dem der Forschungs- und Technologiepolitik nicht nur das Ziel gesetzt wird, zur Bewältigung der Probleme unserer Städte und Gemeinden beizutragen, sondern die Erkenntnisse der Großforschung dem Bürger auch so nahe zu bringen, daß sie direkt nutzbar sind, erfordert eine neue Art von Programmaufstellung, für die noch Vorarbeiten und Koordinierung im Gange sind. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 55) : Trifft der Bericht der „Wirtschaftswoche" Nr. 18 vom 26. April 1974 zu, daß im Rahmen der Forschungsförderung der Bundesregierung die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Vergabe von Forschungszuwendungen benachteiligt werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die angefuhrte erhebliche Konzentration der Forderungsmittel des Bundesforschungsministeriums auf wenige Großunternehmen, vor allem im Bereich „Neuer Technologien", so zu andern, daß vermehrt Unternehmen der mittelstandrschen Wirtschaft in die Forschungsforderung einbezogen werden konnen? Es trifft zu, daß bei der Förderung industrieller Forschung und Entwicklung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie der überwiegende Teil der Fördermittel größeren Unternehmen zufließt. Das hat seinen Grund vor allem darin, daß große Unternehmen in der Regel uber eine eigene große Forschungs- und Entwicklungskapazität verfügen, ein einschlägiges Forschungsmanagement und technisches know-how, so daß sie besser als kleine und mittlere Unternehmen aufwendige Großprojekte durchführen können. Allerdings müssen statistische Angaben, wie sie z. B. kürzlich in der Wirtschaftswoche veröffentlicht wurden, mit Vorsicht interpretiert werden. Sie berücksichtigen nicht, daß mittlere und kleine Unternehmen als Unterauftragnehmer großer Projekte als Zweit- oder Drittbegünstigte an den Fördermitteln des BMFT partizipieren. Überdies ist die Abgrenzung großer, kleiner und mittlerer Unternehmen voneinander je nach Kriterien völlig verschieden. Schon deshalb sind Prozentangaben, die sich auf die Fördermittelvergabe an kleine und mittlere Unternehmen beziehen, ohne genaue Abgrenzung völlig willkürlich und tragen somit nicht zu einer Klärung der Probleme bei (z. B. der Artikel von H. Gewandt im Deutschland-Union-Dienst vom 29. 4. 1974 S. 4 f.). Die Bundesregierung versucht, eine starkere Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihre Förderprogramme durch folgende Maßnahmen zu erreichen: — Sie wird das Verlustrisiko einer zu gründenden Wagnisfinanzierungsgesellschaft (WFG) zu 75 % übernehmen. Die WFG soll — über den Erwerb von Beteiligungen — risikobehaftete und technologisch schwierige Innovationen besonders bei mittleren und kleinen Firmen ermoglichen. — Sie schreibt geeignete Programme oder Teilprogramme (z. B. in der Datenverarbeitung oder in der Reaktorsicherheit) aus, um auch mittleren und kleinen Unternehmen Anstoß und Gelegenheit zur Mitarbeit zu geben. — Sie veranlaßt die Projektträger größerer Projekte zu gezielten Bekanntmachungen und Ausschreibungen der zugehörigen Forschungsvorhaben und zur Berücksichtigung und Beratung kleinerer Betriebe. Die Bundesregierung hat im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft gezielte Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in Forschung und Technologie entwickelt. Sie umfassen die Programme — zur Förderung von Erstinnovationen 6572* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 — zur Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung über die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e. V. (AIF) — zur Forderung der technischen Entwicklung kleiner und mittlerer Firmen in Berlin. Im ubrigen darf ich auf die kurzliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Stand der Industrieforschung (BT-Drucksache 7/1988, insbesondere zu Frage 5) verweisen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 9. Mai 1974 auf die Mundliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Deutschen Bundespost, wonach Durchwahlnummern nur bis zur Zahl der Hauptanschlusse in das amtliche Fernsprechbuch eingetragen werden durfen? Es ist leider unumgänglich, daß die Eintragungsmöglichkeiten von Durchwahlrufnummern der Nebenstellenanlagen im Amtlichen Fernsprechbuch begrenzt werden müssen. Ohne eine Begrenzung würden die ohnehin schon unhandlichen Fernsprechbücher noch unhandlicher. Die Deutsche Bundespost hat als Bezugsgröße fur diese Begrenzung die Zahl der auf die Nebenstellenanlage geschalteten Hauptanschlüsse gewählt, weil das der Systematik der Fernsprechordnung entspricht. Diese sieht generell vor, daß sich die Anzahl der gebuhrenfreien Druckzeilen im Fernsprechbuch auf die Anzahl der Hauptanschlüsse bezieht. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 57): Wie hoch ist der verhaltnismaßige Anteil bei den laufenden und den aufgelaufenen Unterhaltszahlungen familienrechtlicher Art sowie bei den Sperrguthaben, die in Hohe einer Gesamtsumme von 30 Millionen DM in Zukunft aus der „DDR" in die Bundesrepublik Deutschland uberwiesen werden konnen, und was wird mit den Anteilen geschehen, die diese Summe ubersteigen? In Ihrer Frage ist zu unterscheiden zwischen dem Transfer von Unterhaltszahlungen und Überweisungen aus Sperrguthaben. Der Transfer von Unterhaltszahlungen ist nach der Vereinbarung vom 25. April 1974 in voller Höhe der laufenden Verpflichtungen und der aufgelaufenen Guthaben zugelassen. Die Frage, was mit den Anteilen geschieht, die eine bestimmte Summe überschreiten, stellt sich beim Transfer von Unterhaltszahlungen also nicht, weil es in diesem Bereich eine Beschränkung auf eine Gesamtsumme nicht gibt. Die Überweisung aus Sperrguthaben ist dagegen auf eine Gesamtsumme von 30 Millionen Deutsche Mark bzw. Mark der DDR begrenzt. Diese Begrenzung gilt für das erste Jahr. Zur Zeit kann noch nicht übersehen werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe von den eröffneten Transfermoglichkeiten Gebrauch gemacht werden wird; Erfahrungs- oder Annaherungswerte liegen noch nicht vor. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß nach Artikel 3 Abs. 2 der Vereinbarung die Überweisungen aus dem einen Staat insgesamt nicht höher sein können als die Überweisungen aus dem anderen Staat. Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn es nicht möglich sein sollte, sogleich sämtlichen eingehenden Überweisungsaufträgen in vollem Umfang zu entsprechen, ist im Augenblick noch nicht entschieden. Eine entsprechende Regelung wird zur Zeit vorbereitet. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß vereinbart worden ist, die Höhe des Gesamtbetrags entsprechend den Erfahrungen zu überprüfen. Ebenso sind sich beide Seiten darin einig, daß die Vereinbarung auf Vorschlag einer Seite mit dem Ziel weitergehender Regelungen uberprüft wird. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 58) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung des niedersachsischen Landwirtschaftsministers, uber eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Dungemitteln und Dieselkraftstoff die PreisKosten-Relation in der deutschen Landwirtschaft zu verbessern, und wird sie gegebenenfalls diese Anregung aufgreifen? Gegen eine steuerliche Entlastung von Vorumsätzen für einen einzelnen Wirtschaftsbereich sprechen grundsätzliche, systematische und steuertechnische Bedenken. Die Bundesregierung hat daher nicht die Absicht, die Steuer für die Lieferungen von Düngemitteln und Dieselkraftstoff zugunsten der Landwirtschaft zu ermäßigen. Systematisch richtig ist im geltenden Recht für die Entlastung der Eingangsumsätze für Landwirte, die nicht der normalen Besteuerung unterliegen, eine Pauschalierung der Vorsteuerbelastung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 59) : Warum wird bei der Kurspflege fur notlerdende Anleihen von der bisherigen Praxis abgewichen, Haushaltsmittel dafur einzusetzen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6573* Ihre Frage geht von der Annahme aus, bei der Kurspflege von Anleihen würden entgegen der bisherigen Praxis jetzt keine Haushaltsmittel mehr eingesetzt. Diese Annahme trifft nicht zu. In diesem Jahr hat der Bund der Bundesbank Haushaltsmittel in Höhe von bisher 200 Mio DM für die Kurspflege seiner Anleihen zur Verfügung gestellt. Davon waren am 2. Mai 1974 58 Mio DM noch nicht in Anspruch genommen worden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2059 Fragen A 60 und 61) : Mit welchen Schlußfolgerungen teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Harmonisierung der Lasten der hoheren Erdolpreise eine der vordringlichen Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft ist? Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß die EG-Außenbeziehungen zu den olerzeugenden und olverbrauchenden Landern gemeinsam geregelt werden müssen, wenn nicht die Entwicklung der gemeinsamen Politik im Innern der Gemeinschaft durch die Fortfuhrung der nationalen Außenwirtschaftspolitiken einzelner Mitgliedstaaten der Gemeinschaft auf dem Sektor der Energiepolitik negativ beeinflußt werden soll? Zu Frage A 60: Rohöl hat sich für alle Länder der Gemeinschaft — von gewissen Besonderheiten in der jeweiligen Versorgungsstruktur abgesehen — in ungefähr gleichem Maße verteuert. Insoweit erübrigt sich eine Harmonisierung der Lasten der höheren Erdölpreise. Die teilweise beachtlichen Abweichungen im Niveau der Verbraucherpreise für Benzin und Heizöl innerhalb der EG beruhen auf den unterschiedlichen Ausrichtungen in der staatlichen Preisreglementierung, die die meisten anderen EG-Länder betreiben. Ansätze für eine gemeinschaftliche Lösung des Problems der Weitergabe der Lasten aus der Letten Rohölpreiserhöhung durch ein System der Preis-und Kostentransparenz haben wir unterstützt. Die entsprechenden Vorschläge der Kommission sind jedoch im April im Ministerrat gescheitert. Derzeit arbeitet die Kommission der Europäischen Gemeinschaften an neuen Vorschlägen für eine gemeinsame Energiepolitik. Zu Frage A 61: Die Bundesregierung hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß die gemeinsame Energiepolitik nur durch gleichzeitige Fortschritte im Innern und auf dem Gebiet der Beziehungen zu den Förderländern und zu den anderen Verbraucherländern Inhalt gewinnen kann. Sie hat sich hierfür nachdrücklich im Ministerrat eingesetzt und wird auch in Zukunft jeden erfolgversprechenden Ansatz in dieser Richtung unterstützen. Allerdings sind diese Fragen der Mineralölpolitik — wie die gerade hinter uns liegende Versorgungskrise gezeigt hat — mit so vielen Aspekten der Außen-, Sicherheits- und Währungspolitik verflochten, daß nur ein schrittweises Vorgehen Erfolg verspricht. Der gemeinschaftliche Ansatz bedarf daher nach wie vor der Ergänzung durch bilaterale Kontakte. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 62 und 63) : In welchen europaischen Ländern wird in diesem Jahr aus Gründen der Energieersparnis die sogenannte Sommerzeit (Vorstellen der Uhr um eine Stunde) praktiziert, und welche Energiemengen werden durch diese Maßnahme in diesen Ländern und wurden durdi eine entsprechende Maßnahme in der Bundesrepublik Deutschland eingespart? Hat die Bundesregierung bereits Initiativen ergriffen, um in dieser Frage eine einheitliche Handhabung zumindest innerhalb der Europaischen Gemeinschaft zu erzielen? Zu Frage A 62: Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft ist die sogenannte Sommerzeit in Italien und in [England eingeführt. Italien hat Einsparungen an elektrischer Energie von weniger als 1 % ermittelt. Von England liegen hierüber keine Angaben vor. Ursache für die Einführung der Sommerzeit in Italien dürfte weniger die Ersparnis auf dem Energiesektor sein als vielmehr Vorteile, die man sich aufgrund der längeren Ausnutzung der Tageshelligkeit für Fremdenverkehr verspricht. Schätzungen für die Bundesrepublik Deutschland ergaben, daß mit Einführung der Sommerzeit auch hier Einsparungen von weniger als 1 % erzielt werden. In Frankreich werden derzeit größere Untersuchungen darüber angestellt, ob eine Zeitverschiebung von mehr als 1 Stunde evtl. größere Energieeinsparungen bringt. Zu Frage A 63: Wenn die z. Z. noch laufenden Untersuchungen zu günstigen Ergebnissen für den Elektrizitätssektor führen, wird die Bundesregierung eine Einführung der Sommerzeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft erwägen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs 'Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 64) : Trifft die Meldung des „Münchner Merkur” vom 25. April 1974 zu, die Sowjetunion betrachte ihr Barzahlungsangebot für die erste Stufe des Stahlkombinats in Kursk als einmalige Ausnahme, und was hat gegebenenfalls die Bundesregierung unternommen, der Sowjetunion klarzumachen, daß es fur sie mit Ausnahme der Entwicklungslander wirtschaftliche Beziehungen grundsatzlich nur zu den Bedingungen des freien Markts gibt, d. h., daß es Subventionen aus Steuermitteln für die Sowjetunion auch in Zukunft nicht geben wird? 6574* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die in der Generalvereinbarung vom 21. März 1974 für die erste Stufe des Stahlwerkes in Kursk vereinbarte Barzahlung als einmalige Ausnahme bezeichnet hätte; sie hat allerdings auch zu erkennen gegeben, daß sie diese Regelung nicht als Präzedenzfall ansieht. Andererseits hat der Botschafter der Sowjetunion in einem in der Frankfurter Rundschau vom 17. 4. 1974 abgedruckten Interview gesagt: „... ein so großes oder, genauer, riesiges Projekt kann als ein Beispiel oder ein Modell für die zukünftigen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern betrachtet werden." Aber wir haben auch nichts gegen Kredite im handelsüblichen Rahmen, die zwischen allen am Geschäft beteiligten Partnern kommerziell vereinbart werden. Im Verlaufe der Verhandlungen über dieses Projekt ist jedoch klargestellt worden, daß die Bundesregierung nicht beabsichtigt, staatliche Exportzinssubventionen einzuführen. Die Bundesregierung stimmt folgenden weiteren Ausführungen in dem bereits zitierten Interview von Botschafter Falin vollauf zu: „Kredite betrachten wir als einen Teil der modernen internationalen ökonomischen Beziehungen... so werden sie auch in Zukunft eine gewisse Rolle beibehalten, aber eine begrenzte Rolle. Wir dürfen Kredite nicht zum Fetisch machen." Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 65 und 66) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bislang mit dem Anlaufen des Sonderkreditprogramms der Kreditanstalt fur Wiederaufbau in Hohe von 500 Millionen DM gemacht, und in welchem Umfang ist das Volumen dieses Sonderkreditprogramms bislang ausgenutzt worden? Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, inwieweit die Inanspruchnahme des Sonderkreditprogramms jeweils für Investitionen erfolgt, die mittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigungslage der Zulieferindustrie haben, und in welchem Umfang das nicht der Fall ist? Zu Frage A 65: Das Sonderkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist seit seinem Anlaufen Ende 1973 bis heute gefragt. Seit Mitte April ist jedoch eine deutliche Abnahme des Antragseinganges festzustellen (arbeitstäglicher Antragseingang unter 4 Mio DM zu rd. 10 Mio DM Anfang Februar). Bis zum 2. Mai lagen 952 Anträge mit einem Kreditvolumen von 425 Mio DM vor. Die hohe Nachfrage nach diesen Krediten beweist, daß die mittelständische Wirtschaft diese als eine wirksame Hilfe ansieht. Die Bundesregierung hat im richtigen Zeitpunkt für die besonders betroffenen Wirtschaftszweige die Krediterleichterungen geschaffen, ohne ein Zeichen für einen konjunkturpolitischen Expansionskurs zu setzen. Zu Frage A 66: Die Kredithilfen dienen in erster Linie der Liquiditätsstärkung der von dem Prorgramm erfaßten Wirtschaftszweige selbst. Die Möglichkeit zur Konsolidierung kurzfristig finanzierter Investitionen hat die Unternehmen in die Lage versetzt, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis zu einer Intensivierung der Nachfrage zu überbrücken. Dieser Effekt wirkt sich mittelbar auch auf die Zulieferindustrie aus. Die Auswirkungen auf die vielfältigen Bereiche der Zulieferer sind allerdings nicht konkret meßbar. Im übrigen stehen den Zuliefererbetrieben für Neuinvestitionen auch die Mittelstandskreditprogramme (M I und M II) der Kreditanstalt, und soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, die ERP-Programme offen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 67): Hält die Bundesregierung Preiserhöhungen fur den Verbraucher fur Margarine und Pflanzenfette von 20 % — wie sie vor kurzem vom Unilever-Konzern angekundigt wurden — auf Grund der gestiegenen Preise für Rohwaren fur berechtigt? Das Bundeskartellamt hat Anfang des Jahres, sofort nach Bekanntwerden der Preiserhöhung für Margarine und Speisefette, ein Mißbrauchsverfahren gegen den Unilever-Konzern eingeleitet. Das Amt prüft die Preiserhöhung unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach § 22 des Kartellgesetzes. Auf Grund der bisher ermittelten Daten für die Preisentwicklung für Rohwaren ist nach Auskunft des Bundeskartellamtes mit einer Mißbrauchsverfügung zur Zeit nicht zu rechnen. Wenn Sie, Herr Kollege Jens, Einzelangaben zu den Preisentwicklungen wünschen, schicke ich Ihnen gern eine Aufzeichnung darüber zu. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob Ostblockländer wie z. B. Polen Kontrakte uber Harnstofflieferungen nicht eingehalten haben, und wie will sie gegebenenfalls die Rechtssicherheit auf diesem Gebiet verbessern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in letzter Zeit bei der Erfüllung einiger Lieferverträge über Stickstoffdünger durch polnische Exportunternehmen gewisse Schwierigkeiten aufgetreten sind. Über darüber hinausgehende Lieferverzögerungen größeren Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6575* Umfangs im Mineraldüngerhandel mit den Ländern Osteuropas ist ihr nichts bekannt. Die Bundesregierung hat auf Bitten der betroffenen deutschen Importeure bei den zuständigen polnischen Stellen interveniert. Die deutschen Unternehmen haben der Bundesregierung inzwischen für ihre Bemühungen gedankt und mitgeteilt, daß die Lieferungen wieder eingesetzt haben. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, in ähnlich gelagerten Fällen den deutschen Unternehmen auch in Zukunft ihre vermittelnde Hilfe anzubieten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 69) : Trifft der Bericht der „Frankfurter Rundschau" vom 29. Marz 1974 zu, wonach die von der Ölverteuerung besonders betroffenen klein- und mitteistandischen Kutterfischer aus dem Hilfsprogramm der Bundesregierung weniger erhalten als die von der Kostenbelastung nicht so betroffene Hochseefischerer, und ist in diesem Zusammenhang die Frankfurter Rundschau-Meldung zutreffend, daß solche Konzerne wie Oetker, Unilever und Dresdner Bank uber ihre Fischereunteressen am meisten von den Subventionen der Bundesregierung profitieren? Die. Bundesregierung hat wegen der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der deutschen Seefischerei eine Ergänzung und Aufstokkung der bisher gewährten Struktur- und Konsolidierungshilfen beschlossen. Durch die Strukturhilfen soll die Kutterfischerei im Vergleich zur Hochseefischerei wesentlich stärker unterstützt werden. Obwohl auf die Hochseefischerei rd. zwei Drittel der deutschen Anlandungen an Fischereierzeugnissen entfallen und sie u. a. wegen der internationalen Fangbeschränkungen weitaus längere Reisen zu den Fangplätzen als die Kutterfischerei zurücklegen muß, — dadurch entstehen fünffacher Treibstoffverbrauch gegenüber der Kutterfischerei und erhebliche Mehrkosten — soll die Hochseefischerei lediglich etwas mehr als die Hälfte des zusätzlichen Gesamtbetrages von 15 Mill. DM, und zwar 8 Mill. DM erhalten. Außerdem sollen bei der Hochseefischerei die Hilfen nach der Anzahl der Fahrzeuge eines Unternehmens gestaffelt werden. Die Kutterfischerei soll ca. 7 Millionen DM erhalten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 3. Mai 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 70 und 71): Hat die Bundesregierung das seit dem 12. Juli 1972 bei der UNESCO in Paris aufliegende internationale Übereinkommen uber Feuchtgebiete und Wasservogel unterzeichnet, und wann gedenkt sie, den Ratifizierungsvorgang einzuleiten? Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung den Entwurf eines Ratifikationsgesetzes uber den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Washingtoner Artenschutzkonvention vom 3. Marz 1973 uber den internationalen Handel mit gefahrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen vorlegen wird? Zu Frage A 70: Die UNESCO als Verwahrorganisation für das „Übereinkommen über Feuchtgebiete — insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel — von internationaler Bedeutung" hat der Bundesregierung erst im März 1973 eine authentische Ausfertigung des Konventionstextes zugestellt und dabei mitgeteilt, daß das Übereinkommen zur Zeichnung aufliege. Das Übereinkommen ist bisher von fünf Staaten (Finnland, Großbritannien, Iran, Schweiz und Sowjetunion) unterzeichnet, jedoch noch von keinem Staat ratifiziert worden. Voraussetzung für die Unterzeichnung ist, daß eine Liste über die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen international bedeutenden Feuchtgebiete hinterlegt werden kann. Mit der Erstellung dieser Liste wurde Mitte März 1973 begonnen. Die erforderlichen Kartierungsarbeiten sind weit fortgeschritten. Nach ihrem Abschluß wird die Liste mit den Bundesländern abgestimmt. Es ist beabsichtigt, das Übereinkommen sodann zu unterzeichnen; der Ratifizierungsvorgang wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahre eingeleitet werden können. Zu Frage A 71: Dieses Übereinkommen ist von der Bundesrepublik Deutschland als einem der ersten Staaten bereits am 3. März 1973 unterzeichnet worden. Eine gemeinsame deutsche Übersetzung ist inzwischen in Abstimmung mit den anderen deutschsprachigen Staaten erstellt worden. Der Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes einschließlich der Durchführungsbestimmungen ist erarbeitet und in meinem Hause sowie mit den Bundesressorts, den Bundesländern und den beteiligten Verbänden abgestimmt worden. Nach Einarbeitung letzter Abstimmungsergebnisse wird dieser Gesetzentwurf so bald wie möglich — wohl noch in diesem Sommer — den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, daß die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Staaten dieses Übereinkommen ratifizieren kann. Das Übereinkommen tritt nach seinem Artikel XX 90 Tage nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde bei der Verwahrregierung in Kraft. Es ist bisher von 42 Staaten unterzeichnet und von einem Staat (den USA) ratifiziert worden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 72): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß die italienische Regierung die Rind- und Schaffleischproduktion mit Betragen in Hohe von uber 1 Milliarde DM fordern will, und was will die Bundesregierung gegen diese neuerlichen Wettbewerbsverzerrungen unternehmen? In Italien werden z. Z. Möglichkeiten der Förderung der Rind- und Schaffleischproduktion unter folgenden Gesichtspunkten geprüft: — Verabschiedung eines sogenannten staatlichen „Fleischplanes" für die Jahre 1974-1978 mit insgesamt 307 Mrd. Lire Ausstattung (ca. 1,2 Mrd. DM) ; — Ergänzung des „Fleischplanes" durch einen Mehrjahresplan der Staatsholding EFIM mit 453 Mrd. Lire für die Jahre 1974-1979 (ca. 1,8 Mrd. DM). Einzelheiten sind bisher in keiner Richtung verbindlich festgelegt. Der derzeitige Stand der Überlegungen ist jedoch bereits in Brüssel bei der Kommission der EG auf deutschen Antrag in der Arbeitsgruppe „Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft" behandelt worden. Italien hat eine rechtzeitige Notifizierung und umfassende Unterrichtung über alle staatlichen Maßnahmen in diesem Bereich zugesagt. Es zeichnet sich ab, daß der vorgenannte Mehrjahresplan der EFIM nicht nur die Verbesserung der Rind- und Schaffleischproduktion zum Ziel haben wird. Die endgültige Beurteilung aller angesprochenen Maßnahmen ist nach dem gegenwärtigen Stand der italienischen Planung und Unterrichtung der EG zur Zeit noch nicht möglich. Bei der Prüfung des italienischen Vorhabens werden aber auch die vom Rat am 30. April 1974 im Grundsatz beschlossenen Sondermaßnahmen für Rindfleisch sowie die von Italien beabsichtigte Einführung des Bardepots bei Importen zu berücksichtigen sein. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage A 73): Ist die Bundesregierung bereit, ihre Maßnahmen zur Verbesserung der bei vielen Straßenbauunternehmen durdi die mineralolbedingten Preiserhöhungen bei Bauverträgen im Bundes fernstraßenbau entstandenen schwierigen Lage so zu ändern, daß die Vergütung der Mehraufwendungen (soweit sie 3 % der Abrechnungssumme übersteigen) nicht von der Gesamtauftragssumme bzw. Gesamtabrechnungssumme, sondern von den Titeln der Rechnung, die sich auf reine Straßen- und Deckenarbeiten beziehen, zu berechnen sind? Die Bundesregierung sieht sich auf Grund der gegebenen Rechtslage außerstande, die in dem Rundschreiben des Bundesministers für Verkehr vom 13. März 1974 in Anwendung des § 58 der Bundeshaushaltsordnung getroffene Billigkeitsregelung generell so zu ändern, daß der Selbstbehalt von 3 v. H. der Abrechnungssumme nicht auf die Gesamtabrechnungssumme des jeweiligen Bauvertrages, sondern auf die Abrechnungssumme der reinen Straßen- bzw. Deckenarbeiten bezogen wird. Sie ist jedoch im Einzelfall bereit zu prüfen, ob bei einer Straßenbaufirma die Voraussetzungen für eine weitergehende individuelle Regelung vorliegen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 74) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung eine Entscheidung des Kabinetts zum Ausbau der B 466 uber den Geschaftsfuhrer des SPD-Unterbezirks bekanntgemacht hat, wie dies nach einer Nachricht im „Altmuhlboten" vom 15. März 1974 geschehen sein soll, und wenn ja, wird sie das auch kunftighin tun? Ihre Frage kann ich nur mit Nein beantworten. Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung eine Entscheidung des Kabinetts zum Ausbau der B 466 über den Geschäftsführer des SPD-Unterbezirks bekanntgemacht hat. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 75): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg auf Antrag der Betroffenen Auskunft über den Inhalt der sogenannten Verkehrssünderkartei gibt einschließlich der Anzahl der sogenannten Punkte, wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt jeder Privatperson auf Antrag Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Verkehrszentralregisters. Diese Rechtslage hat sich durch die Einführung des Punktsystems nicht geändert. Eine Angabe der Punktezahl ist nicht vorgesehen; ihr stehen z. Z. erhebliche personelle und technische Schwierigkeiten entgegen. Die Bundesregierung ist jedoch aufgrund der in der letzten Zeit wiederholt bekanntgewordenen Wünsche bereit, die Möglichkeiten einer Auskunftserteilung unter Angabe der Punktzahl nochmals eingehend zu prüfen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage A 76) : Wann gedenkt die Bundesregierung, nach der Einführung der Richtgeschwindigkeit als zusätzliche und entscheidende Verkehrssicherheitsmaßnahmen fur Kraftfahrzeuge den Ausrüstungszwang Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6577* mit Kopfstützen, den Ausrüstungszwang mit Sicherheitsgurten bei Altfahrzeugen, unbeachtlich der zu erstellenden Verankerungsmoglichkeiten, und die allgemeine Anlegepflicht von Sicherheitsgurten einzuführen, um durch solche — im Gegensatz zu einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung weniger einschneidende — Maßnahmen dem Unfalltod auf den deutschen Straßen entgegenzuwirken? Die Bundesregierung beabsichtigt, das Mitführen der Kopfstützen in einsatzbereitem Zustand durch eine Betriebsvorschrift zu verlangen, nachdem die EWG die Bauvorschrift für entsprechende Befestigungseinrichtungen in den Rückenlehnen und eine Bauartgenehmigung für die Kopfstützen selbst eingeführt hat. Entsprechende Vorschläge der EG-Kommission werden noch in diesem Jahr erwartet. Die Bundesregierung wird die erforderlichen Schritte so einleiten, daß die Pflicht, vorgeschriebene Gurte anzulegen, spätestens ab 1. Juni 1976 besteht. Im Rahmen dieser Arbeiten zur Einführung der Anlegepflicht für Gurte in Neufahrzeugen wird der Bundesminister für Verkehr mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder die Frage entscheiden, ob und welche der vor dem 1. Januar 1974 in der Bundesrepublik bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge nachträglich mit Sicherheitsgurten auszurüsten und in die Anlegepflicht einzubeziehen sind. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen B 1 und 2) : Entspricht es den Tatsachen, daß der Bundesaußenminister in Schreiben an Minister arabischer Staaten erklärt hat, die Bundesregierung könne die gewaltsame Aneignung von Territorien nicht anerkennen? Erstreckt sich diese Haltung der Bundesregierung lediglich auf israelische Gebietserwerbe im Nahen Osten oder auch auf die sowjetische Annexion Nord-Ostpreußens, Bessarabiens, der nordlichen Bukowina, Estlands, Lettlands und Litauens, Kareliens und weiterer ostfinnischer Gebiete, Ostpolens, der KarpatoUkraine sowie die Frage der Anerkennung der Oder-NeißeGrenze? Es entspricht den Tatsachen, daß der Bundesminister des Auswärtigen in Schreiben an Minister arabischer Staaten erklärt hat, die Bundesregierung könne die gewaltsame Aneignung von Territorien nicht anerkennen. Zu der zweiten Frage verweise ich auf die Beantwortung der Frage des Abgeordneten Paul Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) in der Fragestunde des Bundestages am 24. und 25. April 1974, abgedruckt im Sitzungsprotokoll der 95. Sitzung des Bundestages (Anlage 31). Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 3) : Wie Ist die Erklärung des Bundeskanzlers vor seiner Nordafrika-Reise zu verstehen, daß die Bundesrepublik Deutschland bzw. Europa einen Frieden im Nahen Osten mit garantieren könnte? Die diesbezüglichen Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers sind im Zusammenhang mit der Bereitschaft der neun Staaten der Europäischen Gemeinschaft zu verstehen, bei der Suche nach Frieden im Nahen Osten und der Garantierung einer Regelung mitzuhelfen. Eine entsprechende Erklärung wurde im Abschlußkommuniqué der Konferenz der Staats-und Regierungschefs der neun europäischen Staaten vom 14./15. Dezember 1973 in Kopenhagen abgegeben. Ob und in welcher Form diese Bereitschaft der neun europäischen Regierungen konkretisiert wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Friedensbemühungen im Nahen Osten ab und ist gegebenenfalls im Einvernehmen mit den am Konflikt und seiner Lösung Beteiligten zu klären. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen B 4 und 5) : Welche sowjetischen Verpflichtungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus den vereinbarten Absichtserklärungen entsprechen dem sowjetischen Eigeninteresse, soweit dieses sich in Dokumenten der UdSSR und/oder des Warschauer Pakts beziehungsweise der kommunistischen und Arbeiterparteien der Mitglieder dieses Pakts selbst darstellte, und welche dieser sowjetischen Verpflichtungen beziehungsweise Interessen sind nach Auffassung der Bundesregierung bzw. der Sowjetregierung inzwischen erfullt, welche sind noch nicht oder nur teilweise erfüllt? Sind die deutschen Verpflichtungen gegenüber der Sowjetunion aus den sechs vereinbarten Absichtserklärungen inzwischen erfullt durch die Unterordnung unserer Verträge mit Ost-Berlin, Warschau und Prag unter den Vorrang unserer Beziehungen zur Sowjetunion, den innerdeutschen Grundvertrag, unseren Beitrag zur Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland zusammen mit der DDR in die UNO, den deutsch-tschechoslowakischen Vertrag, unseren Beitrag zur Entwicklung unserer wirtschaftlichen u. a Beziehungen zur UdSSR und durch unseren Beitrag zum Zustandekommen und bisherigen Verlauf der KSZE? Es kann nicht Sache der Bundesregierung sein, öffentliche Stellungnahmen zu den sowjetischen poltischen Interessen abzugeben, wie sie in Ihrer Frage erwartet werden. Das schließt selbstverständlich eine ständige Analyse der Politik der UdSSR und der Warschauer-Pakt-Staaten sowie der Kommunistischen- und Arbeiterparteien dieser Länder im Auswärtigen Amt und durch die Auslandsvertretungen des Bundes in den entsprechenden Ländern nicht aus. Entsprechende vertrauliche Informationen werden dem Auswärtigen Ausschuß des Bundestages kontinuierlich zugänglich gemacht. Was die Beurteilung des gegenwärtigen Standes der Absichtserklärungen anbetrifft, die als Ziffern 5 bis 10 des sogenannten Bahr-Papiers veröffentlicht worden sind, so möchte ich darauf hinweisen, daß die Ziffer 5 eine Aussage enthält, die erstmals in diesem Papier auftaucht und was ihre Erfüllung angeht insofern als erledigt angesehen werden kann, als die darin erwähnten Abkommen mit der Deutschen De- 6578* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 mokratischen Republik, der Volksrepublik Polen und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik inzwischen abgeschlossen worden sind. Mit dem Abschluß dieser Abkommen haben sich auch die Absichtserklärungen Ziffer 6 und Ziffer 8 erledigt. Die Ziffer 7 ist durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen konsumiert. Ziffer 9, die übrigens in der Präambel des deutschsowjetischen Vertrages vom 12. August 1970 Aufnahme gefunden hat, ist durch den Abschluß eines Handelsabkommens, eines Kooperationsabkommens, eines Kulturabkommens und verschiedener anderer Abkommen mit der UdSSR sowie dem vor dem Abschluß stehenden Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und vor allem durch die tatsachliche Entwicklung der Beziehungen auf diesen Gebieten weitgehend erfüllt, wenn auch weitere Verbesserungen selbstverständlich möglich sind und angestrebt werden. Ziffer 10 ist ebenfalls so gut wie erfüllt, da die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit zur Zeit in ihrer zweiten Phase in Genf tagt und dort bereits die Formulierung der Schlußdokumente begonnen hat. Ich darf, was die von Ihnen gewünschte Wertung anbetrifft, das Urteil der Bundesregierung über diese Entwicklung als im Sinne aller Beteiligten positiv zusammenfassen. Anlage 63 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 6) : In welcher Weise hat die Bundesregierung auf die Ankundigung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft reagiert, in einem Bundesland Arbeitskampfmaßnahmen gegen ein Vorhaben des Bundesgesetzgebers auf besoldungsrechtlichem Gebiet durchzufuhren, oder was gedenkt sie noch zu unternehmen? Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt ihren Standpunkt in dieser Frage eindeutig und unmißverständlich bekräftigt: Ein Streik von Beamten, streikähnliche Maßnahmen sowie Vorbereitungen hierzu stellen einen Rechtsbruch dar. Sie verstoßen gegen das geltende Recht, das den Beamtenstreik ausschließt. Dieses Streikverbot, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gehört und aus der Natur des Beamtenverhältnisses zwischen dem Staat und den Beamten folgt, ist ein wesentliches Strukturprinzip dieser Institution. Es ist zugleich Ausdruck der grundlegenden Verpflichtung der Beamten, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, und soll insbesondere auch verhindern, daß durch derartige Kampfmaßnahmen der Beamten der Gesetzgeber in unzulässiger Weise unter Druck gesetzt wird. Die Bundesregierung wird zur Durchsetzung dieser Rechtsgrundsätze alle ihr rechtlich und politisch zu Gebote stehenden Mittel einsetzen. Im letzten derartigen Fall, der als „Urabstimmung" bezeichneten Befragung der in der GEW Hessen organisierten Lehrer — die übrigens keine ausreichende Mehrheit für einen „Streikbeschluß" erbracht hat —, habe ich mich mit dem für das Dienstrecht der hessischen Beamten zuständigen hessischen Minister des Innern in Verbindung gesetzt und ihn von der Auffassung der Bundesregierung unterrichtet. Dabei bestand volle Übereinstimmung in der Beurteilung der Rechtslage sowie darüber, daß derartigen Versuchen, die geltende Rechtsordnung zu verletzen, entschieden und wirksam entgegengetreten werden muß. Ich habe keinen Grund zu der Annahme„ daß etwaige ähnliche Maßnahmen der GEW in anderen Ländern auf weniger entschiedene Abwehr der für die Dienstaufsicht über die betreffenden Beamten zuständigen Landesregierungen stoßen werden. Anlage 64 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 7/2059 Fragen B 7 und 8) : Auf Grund von Presseveroffentlichungen über Durchschnittsverdienste im offentlichen Dienst frage ich die Bundesregierung, wie hoch ist der derzeitige monatliche Bruttodurchschnittsverdienst der Beschaftigten im einfachen und mittleren Dienst bei Bund, Landern und Gemeinden einschließlich der vergleichbaren Lohn-und Vergutungsgruppen unter Einbeziehung von Bundesbahn und Bundespost, und wie hoch sind die entsprechenden Durchschnittsverdienste in den Beschäftigtengruppen des gehobenen und des hoheren Dienstes? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Beschaftigten im einfachen und mittleren Dienst im Vergleich zum gehobenen und hoheren Dienst? Zu Frage B 7: Aufgrund der z. Z. zur Verfügung stehenden Unterlagen kann von folgenden Durchschnittsverdiensten im öffentlichen Dienst für 1974 ausgegangen werden: Der monatliche Bruttodurchschnittsverdienst der Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden unter Einbeziehung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost beträgt a) im einfachen und mittleren Dienst einschließlich der vergleichbaren Lohn- und Vergütungsgruppen rd. 1 843 DM, b) im gehobenen und höheren Dienst einschließlich der vergleichbaren Vergutungsgruppen rd. 3 238 DM. Der monatliche Bruttodurchschnittsverdienst je Beschäftigten im öffentlichen Dienst beträgt demnach rd. 2 227 DM. Dabei ist die Sonderzuwendung anteilig berücksichtigt. Es wurde ein repräsentativer Durchschnittsverdienst je Laufbahngruppe zugrunde gelegt, der die personelle Besetzung der Besoldungs-, Vergü- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6579* tungs- und Lohngruppen sowie die Altersstruktur berücksichtigt. Anderslautende Veröffentlichungen gehen häufig von anderen Berechnungsgrundlagen (z. B. anderen Bereichsabgrenzungen) aus und sind daher ohne entsprechende Erläuterungen irreführend. Zu Frage B 8: Das Personal des öffentlichen Dienstes besteht a) zu 72,4 vom Hundert aus Angehörigen des einfachen und mittleren Dienstes einschließlich vergleichbarer Lohn- und Vergütungsgruppen, b) zu 27,6 vom Hundert aus Angehörigen des gehobenen und höheren Dienstes einschließlich vergleichbarer Vergütungsgruppen. Bei Veröffentlichungen über Durchschnittseinkommen ist es erforderlich, auch auf diese den Anforderungen des öffentlichen Dienstes entsprechende Personalstruktur hinzuweisen, die sich nicht unwesentlich von der in der Wirtschaft unterscheidet. Anlage 65 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2059 Fragen B 9 und 10) : Mit welcher Begrundung lehnt es die Bundesregierung ab, gesetzliche Initiativen zu ergreifen, die dazu fuhren, daß auch in die Verwaltungsrate von offentlich-rechtlichen Unternehmen, wie z. B der Lastenausglerchsbank, Arbeitnehmervertreter entsandt werden mussen? Welche Mittel und Wege gedenkt die Bundesregierung anzuregen bzw einzuschlagen, um die Interessen der Arbeitnehmer in offentlich-rechtlichen Unternehmen, besonders in Fragen der sozialen Mitwirkung und der personellen Mitbestimmung, in den Aufsichtsorganen dieser Unternehmen zum Tragen zu bringen? Zu Frage B 9: Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 zum Ausdruck gebracht, daß das Unternehmensrecht im Sinne der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt werden soll. Demgemäß hat die Bundesregierung am 20. Februar 1974 den Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes beschlossen, das die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten bestimmter Körperschaften und Gesellschaften des privaten Rechts mit mehr als 2 000 Arbeitnehmern regeln soll. Der Gesetzentwurf wird in Kürze dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Der Gesetzentwurf bezieht auch die privatrechtlich organisierten Eigengesellschaften der Gebietskörperschaften ein. Eine Mitbestimmung in Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform hat andere Voraussetzungen und Auswirkungen als die Mitbestimmung in privatrechtlich organisierten Unternehmen. Insbesondere unterscheiden sich die Verwaltungsräte, wie sie heute in öffentlich-rechtlichen Unternehmen bestehen, in Struktur und Aufgabe regelmäßig von den Aufsichtsräten privatrechtlicher Unternehmen. Daher wäre eine Einbeziehung dieser Unternehmen in das vom Bundeskabinett am 20. Februar 1974 verabschiedete Mitbestimmungsgesetz nicht sachgerecht gewesen. Zu Frage B 10: Die Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten ist weniger eine Frage der Mitbestimmung in den Unternehmensorganen, als vielmehr eine Frage der Betriebsverfassung und der Personalvertretung. Diese Mitbestimmung ist im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unternehmen gerade erst durch das neue Bundespersonalvertretungsgesetz umfassend erweitert worden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 11): Welche Moglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf der Grundlage des deutsch-osterreichrschen Finanz- und Ausgleichsvertrags vom 27. November 1961 eine Erweiterung der Leistungen der Republik Österreich zur Abgeltung von Vertreibungsschaden zu erreichen, und zu welchen Ergebnissen haben gegebenenfalls entsprechende Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich bisher Befuhrt? In Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage vom 7. Mai 1974 teile ich Ihnen mit, daß der deutschösterreichische Finanz- und Ausgleichsvertrag vom 27. November 1961 keine Möglichkeiten eröffnet, auf die österreichische Entschädigungsgesetzgebung einen Einfluß im Sinne Ihrer Anfrage zu nehmen. Nach Artikel 5 dieses Vertrages hat die Bundesrepublik sich bereit erklärt, für den Fall, daß die Republik Osterreich später ihreEntschädigungsgesetzgebung für Vertriebene und Umsiedler in bestimmter Weise erweitert, in Verhandlungen über eine angemessene finanzielle Beteiligung an den Osterreich hierdurch entstehenden Aufwendungen einzutreten. Nach deutscher Auffassung setzt dies voraus, daß die Republik Osterreich wenigstens einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Finanzplanung erstellt. Dieser Rechtsstandpunkt ist der österreichischen Seite wiederholt mitgeteilt worden. Diese Voraussetzungen sind indessen bisher nicht geschaffen worden. Allenfalls nach Aufnahme solcher Verhandlungen könnten deutscherseits an Osterreich Wünsche über Art und Umfang einer etwaigen Erweiterung der Entschädigungsgesetzgebung herangetragen werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten 6580* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Hansen (SPD) (Drucksache 7/2059 Fragen B 12 und 13) : Wie hoch beläuft sich der in den vergangenen zwei Jahren durch Diebstahl oder Verlust von Euroscheck-Karten und EuroSchecks den Banken, Sparkassen, Versicherungen und Konteninhabern entstandene Schaden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Bekämpfung dieser offensichtlich ansteigenden besonderen Kriminalitat? Die Bundesregierung und das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen führen keine Statistik über die Höhe der durch die mißbräuchliche Verwendung von Euroschecks eingetretenen Schäden. Wie von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft zu erfahren ist, benutzen gegenwärtig rd. sieben Millionen Privatpersonen die Euroscheckkarten der deutschen Kreditinstitute. Seit etwa zwei Jahren wird beobachtet, daß in zunehmendem Maße Euroschecks und Euroscheckkarten gestohlen und unberechtigterweise verwendet werden. Im vergangenen Jahr sind zwischen 0,3 und 0,5 pro mille der ausgegebenen Scheckkarten auf diese Weise mißbraucht worden. Der Gesamtschaden hat nach Angaben der Verbände noch keine besorgniserregende Höhe erreicht. Es beunruhigt die Kreditwirtschaft, daß mancher Scheckkarteninhaber das bargeldähnliche Zahlungsmittel des Euroschecks nicht sorgfältig genug behandelt. Die Kreditinstitute haben daher wiederholt darauf hingewiesen, daß Scheckkarte und Scheck getrennt aufzubewahren sind. Ein Scheckinhaber sollte nur so viele Scheckvordrucke bei sich tragen, wie er üblicherweise für seine Bargeldbeschaffung und zur Bezahlung größerer Käufe benötigt. Würden alle Scheckkunden diese zumutbaren Sorgfaltspflichten erfüllen, ließe sich der überwiegende Teil der Scheckkartenmißbrauchsfälle vermeiden. Die Kreditinstitute beobachten die Schadensentwicklung im Euroscheckverkehr mit großer Aufmerksamkeit. Sie sind z. Z. dabei, gemeinsam mit der Kriminalpolizei — neben den schon bestehenden — zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen den Mißbrauch von Euroschecks und Euroscheckkarten in die Wege zu leiten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Ergebnis dieser Bemühungen zunächst abgewartet werden sollte. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 14) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung künftig den Bestand an deutschen Direktinvestitionen genau erfassen will, und erwägt sie daher eine Ausdehnung der Meldepflicht nach § 26 des Außenwirtschaftsgesetzes und der Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung? Das Bundeswirtschaftsministerium stellt zusammen mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundes- justizministerium und der Deutschen Bundesbank Überlegungen an, wie der Bestand an deutschen Investitionen im Ausland und an ausländischen Investitionen im Inland statistisch genauer erfaßt werden kann. Diese Überlegungen schließen eine Ausdehnung des § 26 des Außenwirtschaftsgesetzes und die Einführung entsprechender Meldevorschriften in die Außenwirtschaftsverordnung ein. Für die Verbesserung der Statistik über die außenwirtschaftlich relevanten Investitionen sprechen erhebliche volkswirtschaftliche Argumente. Das statistische Material ist u. a. für Fragen des Investitionsschutzes, der Handelspolitik und der Zahlungsbilanzgenauigkeit von Bedeutung. Auch im Hinblick auf die zunehmenden Diskussionen in internationalen Gremien, die den Problemen der Auslandsinvestitionen und der multinationalen Gesellschaften gewidmet sind, kann der gegenwärtige Erkenntnisstand der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank auf diesem Gebiet nicht als befriedigend bezeichnet werden. Andere führende Industriestaaten verfügen hier seit längerem über genauere statistische Unterlagen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 15) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Mitteilung des stellvertretenden Regierungssprechers, Dr. Grünewald, die Bundesregierung habe sich „auch in diesem Jahr" zum Ziel gesetzt, „am Schluß der internationalen Preissteigerungsskala zu bleiben", mit den Vorschriften des Stabilitätsgesetzes, die sich bekanntlich nicht damit begnugen, weniger Inflation als anderswo zu fordern, sondern jeder Bundesregierung Preisstabilität gleichrangig neben den anderen wirtschaftspolitischen Aufgaben zum Ziel setzen? Die Bundesregierung sieht in der von Ihnen zitierten Aussage des stellvertretenden Pressesprechers keinerlei Widerspruch zu den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Nach § 1 dieses Gesetzes ist die Bundesregierung verpflichtet, ihre wirtschaftspolitischen Maßnahmen so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum beitragen. Da die Preisstabilität von diesen Zielen zur Zeit am stärksten gefährdet ist, betrachtet die Bundesregierung die Eindämmung des Preisauftriebs nicht nur als gleichrangige, sondern — wie sie bereits des öfteren betont hat — als die derzeit zentrale Aufgabe ihrer Wirtschaftspolitik. Sie hatte aus diesem Grunde im Mai des vergangenen Jahres das umfassendste Stabilitätsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen. An der stabilitätspolitischen Grundlinie hält die Bundesregierung auch weiter fest. Die sich im Herbst vergangenen Jahres auf Grund des konsequenten Stabilitätskurses abzeichnenden Chancen für eine Beruhigung der Preisentwicklung im Jahre 1974 ha- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6581* ben sich wegen der spektakulären Preissteigerungen nicht nur des Mineralöls, sondern auch zahlreicher anderer wichtiger Rohstoffe — allein seit September vergangenen Jahres hat sich das gesamte Importpreisniveau um fast 30 % erhöht — vorläufig leider nicht realisieren lassen. Immerhin ist es der Bundesregierung aber in Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes gelungen, den Preisanstieg in der Bundesrepublik deutlich niedriger als in allen anderen bedeutenden westlichen Ländern zu halten. Wenn die Bundesregierung durch ihren Pressesprecher erklärt, daß sie diese Position trotz des weltweiten Inflationsprozesses, von dem die Bundesrepublik infolge der hohen Außenhandelsabhängigkeit besonders betroffen ist und gegen den mit binnenwirtschaftlichen Maßnahmen wenig auszurichten ist, auch weiterhin anstrebt, so bedeutet dies nur eine Bestätigung dafür, daß sie die Vorschriften des Stabilitätsgesetzes sehr ernst nimmt. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 16) : Halt es die Bundesregierung angesichts der bei der Durchführung des Sonderkreditprogramms gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der zunehmenden Beschäftigungsschwierigkeiten nicht nur in den besonders gefährdeten Bereichen der Bauwirtschaft, der Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie und des Fahrzeugbaus, sondern auch in deren Zulieferindustrien nicht für dringend erforderlich, den begünstigten Kreis für das Sonderkreditprogramm auf die Bereiche der Zulieferer der bislang begünstigten Branchen auszudehnen, zumindest dann, wenn die entsprechenden Zulieferindustrien in einem hohen Abhängigkeitsgrad (etwa 70 Vol von den geförderten Industriezweigen stehen? Die Bundesregierung verkennt nicht die Schwierigkeiten, die in einzelnen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft aufgetreten sind und die auch auf Zulieferindustrien solcher Bereiche ausstrahlen. Die Bundesregierung hält es aber aus stabilitäts- und strukturpolitischen Gründen zur Zeit nicht für geboten, den Kreis der begünstigten Wirtschaftsbereiche für das Sonderkreditprogramm auszuweiten, zumal sich insgesamt bei konsolidierter Ausgangslage die Anzeichen einer konjunkturellen Kräftigung mehren. Im übrigen kann davon ausgegangen werden, daß die den ausgewählten Wirtschaftsbereichen in Form von Krediten aus dem Sonderpogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährte Hilfe auch mittelbar der jeweiligen Zulieferindustrie zugute kommt. Diese mittelbare Hilfe wirkt sich um so sicherer aus, je größer die Abhängigkeit der Zulieferbetriebe von den auftraggebenden Unternehmen ist und je enger damit ihre gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen sind. Diese Abhängigkeit läßt es ökonomisch sinnvoll erscheinen, gerade die unmittelbar von konjunkturellen Schwierigkeiten betroffene Industrie schwerpunktmäßig zu fördern. Eine breitgestreute Hilfe an die abhängigen Zulieferbetriebe bliebe dann ohne nachhaltige Wirkung, wenn die wirtschaftliche Lage ihrer Auftraggeber selbst sich nicht verbessern würde. Auch die Knappheit der für diese Hilfen zur Verfügung stehenden Mittel spricht für ihren schwerpunktmäßigen Einsatz. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 3. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 17): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Eingliederung vertriebener und geflüchteter Landwirte entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestags vom 26. Juni 1969 bis zum Ende des Jahres 1974 nicht vollendet werden kann, und ist die Bundesregierung bereit, die Fortführung der notwendigen Finanzierungsmaßnahmen auch über das Jahr 1974 hinaus sicherzustellen, im Rahmen eines entsprechenden Siedlungsprogramms? Die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1969 läßt verschiedene Auslegungen darüber zu, ob bzw. inwieweit die Eingliederung vertriebener und geflüchteter Landwirte bis Ende 1974 vollendet ist oder vollendet werden kann. Die Bundesregierung hat auch in der Finanzplanung für 1975 bis 1977 Mittel zur Förderung der Eingliederung vorgesehen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 3. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 18) : Kann die Bundesregierung angeben, warum sie die Internationale Vogelschutzkonvention von 1950 bisher nicht unterzeichnet hat, und wann ist mit dem Beginn des Ratifizierungsverfahrens zu rechnen? Die Konvention ist im Jahre 1950 geschaffen worden; der Bundesrepublik Deutschland war damals noch jede Mitwirkung versagt. Die Bestimmungen der Konvention sind in einigen Punkten umstritten, in anderen Fällen unklar formuliert. Selbst Frankreich als Initiator der Konvention und Verwahrregierung hat die Konvention noch nicht ratifizieren können. Die Konvention widerspricht zum Teil anerkannten Bestimmungen des geltenden deutschen Jagdrechts. Ich bin um eine Anpassung des deutschen, in Bundes- und Landesbestimmungen enthaltenen Jagdrechts bemüht. So sind die Referentenentwürfe eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes sowie einer Verordnung über die Jagdzeiten (Stand 1. März 1974) weitgehend auch darauf abgestellt, eine Ratifikation der Pariser Vogelschutzkonvention zu ermöglichen. Sie werden zur Zeit mit den Ressorts, den Bundesländern und Verbänden abgestimmt. Können die Anpassungsschwierigkeiten nicht in absehbarer Zeit überwunden werden, wird erwogen, 6582* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 eine Überarbeitung der Konvention anzuregen und zu fördern. Dabei könnte auch eine Abstimmung mit neueren Konventionen, wie der sog. „Washingtoner Artenschutzkonvention" und der sog. „FeuchtgebietsKonvention" erfolgen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretars Logemann vom 6. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen B 19 und 20) : Welche adäquate Maßnahme fur Investitionsforderung in der deutschen Landwirtschaft und zur Absatzforderung von Agrarprodukten im Export will die Bundesregierung einleiten, um den Wettbewerb gegenuber Frankreich zu ermoglichen, angesichts der Tatsache, daß der franzosische Landwirtschaftsminister Marcellin solche Maßnahmen zugunsten der franzosischen Landwirtschaft angekundigt hat? In welcher Weise will die Bundesregierung die Forderung von gewerblichen Großmastereien in Italien verhindern, um die Landwirte in der EG vor unzumutbarem Wettbewerb zu schutzen? Zu Frage B 19: Die Ankundigungen des franzosischen Landwirtschaftsministers Marcellin mussen als politische Absichtserklärungen anläßlich seines Amtsantritts gewertet werden. Eine Konkretisierung ist bisher nicht erfolgt. Ich kann mich zu diesem Fragenkomplex leider nicht abschließend äußern. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß im Agrarhaushalt des Bundes als Bundesanteil zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben im Bereich der Agrarstrukturverbesserung und des Küstenschutzes für die deutsche Landwirtschaft für 1974 1,25 Milliarden DM eingeplant sind, die den deutschen Belangen zur Zeit Rechnung tragen durften. Für Absatzförderungsmaßnahmen im Ausland verfügt die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH — CMA — im Haushaltsjahr 1974 über rund 27 Millionen DM, die die CMA durchaus in die Lage setzen, in ähnlicher Form wie die franzosische Absatzforderungsorganisation SOPEXA für deutsche Agrarprodukte im Ausland wirkungsvoll zu werben. Die Aktivitäten der CMA haben bereits dazu beigetragen, daß der Export deutscher Agrarerzeugnisse 1973 um über 30 % auf 7,7 Milliarden DM angewachsen ist. Zu Frage B 20: Bereits in meiner Antwort auf Ihre Anfrage betr. die von Italien beabsichtigten Förderungsmaßnahmen bei der Rind- und Schaffleischproduktion habe ich die z. Z. in der Prüfung befindlichen Pläne Italiens angesprochen, nämlich einen staatlichen „Fleischplan" mit einer Ausstattung von 307 Mrd. Lire (ca. 1,2 Mrd. DM) für die Jahre 1974-1978 sowie einen Plan der staatlichen Holding EFIM mit einer Ausstattung von 453 Mrd. Lire (ca. 1,8 Mrd. DM) für die Jahre 1974-1979. Ich habe gleichzeitig mitgeteilt, daß hierzu noch keine definitiven Beschlüsse erfolgt sind und Italien eine umfassende Unterrichtung und Notifizierung uber alle staatlichen Maßnahmen hierbei zugesagt hat. Mit Rücksicht auf diesen Sachstand und auch im Hinblick auf die vom Rat bei Rindfleisch beschlossenen Sondermaßnahmen sowie die von Italien bei Importen eingeführte Bardepotpflicht ist augenblicklich eine Stellungnahme zu den erwähnten Plänen Italiens nicht möglich; jedenfalls aber ist eine Gesamtbeurteilung erforderlich, bei der die Bundesregierung sich für eine Wahrung der Interessen der deutschen Landwirtschaft einsetzen wird. Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 21): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundeswehrverwaltungsamts, wie sie in dessen Erlaß vom 14. August 1973 — WE 1.11 Az. 24 09.01 — zum Ausdruck kommt, daß die nur für einen abschnittsweisen Grundwehrdienst in Frage kommenden Landwirte zum Oktober eines jeden Jahres einberufen werden mussen, wenn die existenzsichernde landwirtschaftliche Hauptarbeit — z. B. die Weinlese oder der Holzeinschlag in der Hohenlandwirtschaft — gerade in die Monate ab Oktober eines Jahres fallt? In der Verfügung des Bundeswehrverwaltungsamtes vom 14. August 1973 — WE 1.11 — Az. 24-09-01 —, die auf einem entsprechenden Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung beruht, ist u. a. wörtlich ausgeführt: Es muß damit gerechnet werden, daß die Masse der für den abschnittsweisen Grundwehrdienst zur Verfügung gestellten Wehrpflichtigen in der Landwirtschaft beschäftigt ist und deshalb zu Oktober eines jeden Jahres einberufen werden muß. Wehrpflichtige, die nicht aus zwingenden beruflichen Gründen zu diesem Termin heranstehen (z. B. Gewerbetreibende), sind zu Januar, April oder Juli heranzuziehen. Aus dieser Formulierung ergibt sich nicht, daß die Kreiswehrersatzämter jeden wehrpflichtigen Landwirt, der für den abschnittsweisen Grundwehrdienst vorgesehen ist, zum Oktober einzuberufen haben. Die Wehrersatzbehörden werden damit lediglich auf die Möglichkeit hingewiesen, daß der Hauptanteil der für den Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten in Frage kommenden Wehrpflichtigen für den Oktobereinberufungstermin vorgesehen werden muß. Soweit zwingende berufliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, können deshalb auch Landwirte zum Januar, April oder Juli zum abschnittsweisen Grundwehrdienst einberufen werden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 7. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6583* Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage B 22) : Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der von Prof. Haug, Lubeck, gemachten medizinischen Untersuchungen uber den ursachlichen Zusammenhang zwischen dem biologischen Abbau des menschlichen Hirns im siebzigsten Lebensjahr und seiner verminderten Nutzung infolge der Beendigung der normalen beruflichen Tatigkeit bekannt, und ist die Bundesregierung bereit, weitere Untersuchungen auf diesem Forschungsgebiet zu unterstutzen? Professor Haug hat Ergebnisse seiner anatomischen Untersuchungen des menschlichen Gehirns in seiner kürzlichen Antrittsvorlesung als Anatom in Lübeck vorgetragen. Er ist der Auffassung, daß man von einem anatomisch nachweisbaren Abbau des menschlichen Gehirns im wesentlichen erst vom 65. Lebensjahr an sprechen könne, und daß längerdauernde geistig verantwortliche Tätigkeit den Hirnabbau verzögern würde. Diese Feststellungen werden von Prof. Haug im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit weiterverfolgt. Ob und in welcher Form sich hieraus Forschungsvorhaben entwickeln könnten, würde er erst nach längerdauernden Vorarbeiten sagen können. Man muß hier zunächst sehen, daß es sich um Erkenntnisse aus dem Bereich der Anatomie, nicht aus dem der Hirnphysiologie handelt. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit prüfen, ob sie entsprechend begründete Forschungsvorhaben unterstützen kann, so wie sie dies bislang schon im Bereich der medizinischen Rehabilitation, der Geriatrie und Gerontologie tut. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059, Frage B 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Geburtenraten bei deutschen Bundesburgern nach Einfuhrung der Fristenregelung im Rahmen der Neufassung des § 218 StGB? Über die voraussichtliche Entwicklung der Geburtenraten aufgrund der derzeitigen Bevölkerungs- und Familienstruktur hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mehrfach unterrichtet. Danach wird davon ausgegangen, daß in den kommenden Jahrzehnten mit einem weiteren Rückgang der Geburten zu rechnen ist, der im Ergebnis zu einer geschätzten Abnahme der Bevölkerungszahl um 4.5 Millionen Menschen im Jahre 2000 führen dürfte. Bei diesen Vorausberechnungen sind die Auswirkungen, die sich nach Einführung der Fristenregelung im Rahmen der Neufassung des § 218 StGB auf die Geburtenraten ergeben werden, nicht berücksichtigt. Quantitative Vorstellungen hierüber ließen sich nur dann gewinnen, wenn genaue Angaben über die Zahl der derzeitigen illegalen Schwangerschaftsunterbrechungen vorlägen; dies ist jedoch nicht der Fall. Unbekannt ist ferner, in wieviel Fallen illegale Schwangerschaftsunterbrechungen künftig in legale Abbrüche überführt werden. Eine genauere Beurteilung des Einflusses einer Fristenregelung auf die Geburtenentwicklung läßt 'sich auch nicht anhand auslandischer Erfahrungen mit erleichterter Abortgesetzgebung gewinnen. Eine Übertragung dieser ausländischen Erfahrungen auf die Bundesrepublik ist nicht ohne weiteres möglich, da die im Ausland beobachteten Entwicklungen z. T. von nur begrenzter zeitlicher Dauer waren und sich z. T. vor dem Hintergrund anders gearteter rechtlicher und sozialer Voraussetzungen vollzogen. Eine Beurteilung der Entwicklung der Geburtenraten bei deutschen Bundesbürgern nach Einführung der Fristenregelung im Rahmen der Neufassung des § 218 StGB läßt sich daher z. Z. nicht vornehmen. Hierfür sind die tatsächliche Entwicklung nach Inkrafttreten des Gesetzes und die Ergebnisse der vorgesehenen Bundesstatistik (Artikel 2 b) abzuwarten. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 24) : Strebt die Bundesregierung die Teilverstaatlichung der deutschen Handelsflotte an, wie eine Arbeitsgemeinschaft der in der Gewerkschaft offentliche Dienste, Transport und Verkehr organisierten Seebetriebsratsmitglieder von acht Hamburger Reedereien gefordert hat? Nein, die Bundesregierung hat durch ihren BeSchluß vom 31. Oktober 1972 über schiffahrtspolitische Leitsätze und Maßnahmen klar zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesrepublik Deutschland, die auf ihren umfangreichen Außenhandel angewiesen ist, eine angemessene, qualitativ hochwertige und leistungsfähige Handelsflotte benötigt, die auf privatrechtlicher Grundlage von wirtschaftlich gesunden Unternehmen betrieben wird. Diese Aussage ist seither wiederholt bestätigt worden, zuletzt am 29. März 1974 vom Bundesminister für Verkehr, Herrn Dr. Lauritzen, in Cuxhaven und am gleichen Tage vom Bundesminister der Finanzen, Herrn Schmidt, in Hamburg. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ihre Haltung in dieser Frage zu ändern. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage B 25) : Ist es zutreffend, daß Darmstadt mit 358 zugelassenen Kraftfahrzeugen pro 1000 Einwohner die großte Fahrzeugdichte in der Bundesrepublik Deutschland aufweist, und ist die Bundesregierung bereit, diese Tatsache bei ihren verkehrspolitischen Maßnahmen, insbesondere bei der Forderung des- Ausbaus des offentlichen Nahverkehrsnetzes, bei der Forderung des Ausbaus des Straßennetzes und bei der Festlegung der Prioritaten im Straßenbau zu berucksichtigen? 6584* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 Es trifft zu, daß Darmstadt mit 357 Kfz je 1 000 Einwohner die größte rechnerische Fahrzeugdichte aufweist. In diesem Zusammenhang muß allerdings auf zweierlei hingewiesen werden: — Der Bundesdurchschnitt liegt bei 325 Kfz/1 000 Einwohner, also nicht wesentlich unter dem Darmstädter Wert. — Die Verkehrssituation einer Stadt ist nicht nur von der Kraftfahrzeugdichte abhängig, sondern auch von einer Reihe anderer Faktoren, z. B. der Zahl der Ein- und Auspendler. Im übrigen strebt die Bundesregierung an, die Verkehrssituation in den Großstädten — auch in Darmstadt — mit Hilfe von allgemeinen und regional gezielten Maßnahmen zu verbessern. Besondere Bedeutung kommt dabei den Investitionen und Investitionshilfen des Bundes zu: — Im öffentlichen Personennahverkehr wird nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz u. a. der Ausbau von besonderen Bahnkörpern fur Straßenbahnen gefördert. In Darmstadt sollen bis 1977 insgesamt 14 derartige Maßnahmen mit einem Gesamtbundesanteil von 10,86 Millionen DM verwirklicht werden. Von 1967 bis 1973 hat Darmstadt für diese Zwecke bereits Bundesmittel in Höhe von 3,18 Millionen DM erhalten. — Auch für den kommunalen Straßenbau gewährt der Bund nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Investitionszuschüsse. Die Programme für die zu fördernden Baumaßnahmen werden allerdings von den Ländern aufgestellt. Darmstadt hat bisher rd. 6 Millionen DM an Investitionshilfen des Bundes für den kommunalen Straßenbau erhalten. — Der Ausbau des Bundesfernstraßennetzes entsprechend der festgelegten Prioritäten trägt ebenfalls zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raum Darmstadt bei. So wird die Autobahn Bad Homburg—Darmstadt, die östlich um Darmstadt herumgeführt werden soll, das innerstädtische Straßennetz entlasten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen B 26 und 27) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der Gebietsreform das Kfz-Kennzeichen „MY" abgeschafft werden soll, und welche Möglichkeiten sieht sie, dem Wunsch der Bevolkerung im Kreis Mayen-Koblenz zu entsprechen, daß sie „ihr" Kfz-Zeichen „MY" behalten kann? Sieht die Bundesregierung eine Moglichkeit, daß bei Änderungen von Kfz-Kennzeichen die Bevölkerung im Sinne des Satzes „Mehr-Demokratie-Wagen" beteiligt werden kann? Das Unterscheidungszeichen für die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge wird aus dem Namen des Kreissitzes (z. B. WIL für den Kreis Bernkastel-Wittlich) bzw. aus dem Namen der Stadt (z. B. BN = Bonn) hergeleitet. Dies ist aus fachlichen und sachlichen Gesichtspunkten am zweckmäßigsten. Dahin gehend besteht Übereinstimmung mit den obersten Landesbehörden. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom Mai 1973 mitgeteilt, daß sich der Kreistag des Kreises Mayen-Koblenz endgültig für den Sitz des Landratsamtes in Koblenz entschieden habe und dem Sitz des Landratsamtes entsprechend das Unterscheidungszeichen „KO" vorgeschlagen. Daraufhin wurde im Juli 1973 im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr) bekanntgemacht, daß für Fahrzeuge im Landkreis Mayen-Koblenz künftig Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen „KO" zuzuteilen sind. Das Unterscheidungszeichen „MY" hätte erhalten werden können, wenn Mayen endgültiger Kreissitz geworden wäre oder die Stadt Mayen zuständige untere Verwaltungsbehörde wäre. Letzteres zu entscheiden ist jedoch Sache des jeweiligen Landes und richtet sich (auf Grund der Bestimmungen des § 68 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nach dem Landesrecht. Die Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge sind in der Anlage I zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angegeben, also Bestandteil einer Verordnung, bei der der Bundesrat mitwirkt. Auch richtet sich mein Haus bei dem Vorschlag für die Kennzeichen nach der Meinung des Landes. Dabei müssen jedoch mit Rücksicht auf den Zweck des Kennzeichens die vorstehend genannten fachlichen und sachlichen Gesichtspunkte beachtet werden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen B 28 und 29) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Anbringen von Schallblenden an der Bundesautobahn Sauerlandlinie—Ortslage Sinn/ Dillkreis, um für die Bevölkerung einen höheren Lärmschutz zu gewahrleisten? Wie ist der Stand der Planungen der Anbindung des Ortsteils Ballersbach/Dillkreis an die B 255, des Ausbaus der B 255 in der Ortslage Bicken, und wann ist mit welchen Zuschüssen des Bundesverkehrsministers für den Grunderwerb zu rechnen? Zu Frage B 28: Das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz, das am 1. April 1974 in Kraft getreten ist und die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer Bundesfernstraße vorsieht, wenn ein bestimmter Immissionsgrenzwert überschritten wird, findet im vorliegenden Fall keine Anwendung. Bei Bundesfernstraßen, die vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes gebaut worden sind, muß sich die Bundesregierung bei der Frage, ob Lärmschutzmaßnahmen durchgefuhrt werden können, auf die bisherige Rechtspre- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6585* chung zu § 906 BGB stützen. Nach dieser Vorschrift muß der Eigentümer eines Grundstückes auch wesentliche Beeinträchtigungen durch Geräusche und andere Immissionen dulden, wenn sie ortsüblich und zumutbar sind. Der Bundesgerichtshof hat bei der Frage der Zumutbarkeit jedoch sehr strenge Maßstabe angelegt. Ob im vorliegenden Fall das zumutbare Maß überschritten ist, bedarf noch der näheren Prüfung. Zu Frage B 29: Die Anbindung des Ortsteiles Ballersbach der Gemeinde Mittenaar an die B 255 erfolgt über die Kreisstraße 58. Baulastträger hierfür ist nicht der Bund, sondern der Dillkreis. Das Bundesverkehrsministerium hat daher auch keinen Einfluß auf die Entwurfsbearbeitung für den Ausbau dieser Kreisstraße. Auf fernmündliche Anfrage hat die zuständige hessische Straßenbauverwaltung mitgeteilt, daß der Entwurf für die Verlegung der Kreisstraße fertiggestellt ist und gegenwärtig dem Hessischen Landesamt für Straßenbau zur Prüfung vorliegt. Der Dillkreis hat bei dem hierfür zuständigen Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt. Die Zuschüsse sind Landesmittel, über deren Bewilligung der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik entscheidet. Für den vorgesehenen Ausbau der B 225 im Ortsteil Bicken der Gemeinde Mittenaar hat die hessische Straßenbauverwaltung die Entwurfsunterlagen fertiggestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 15. November 1973 eingeleitet. Der Erörterungstermin durch den zuständigen Regierungspräsidenten hat noch nicht stattgefunden. Mit dem Ausbau soll so bald wie möglich (nach Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen — Planfeststellung, Grunderwerb — begonnen werden. Es bleibt zu hoffen, daß die gegenwärtig noch bestehenden Schwierigkeiten beim Grunderwerb bald ausgeräumt werden können. Die erforderlichen Mittel für die Baudurchführung und den Grunderwerb stehen zur Verfügung. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen A 30 und 31) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, in dem Erlaß des Bundesverkehrsministeriums vom 13. März 1974 bezuglich der „Auswirkungen der Preiserhohungen für Mineralolerzeugnisse auf den Bundesfernstraßenbau" zwar für den Werkstoff "Zement", nicht aber für „Kalk für Bodenstabilisierung" eine Preisgleitung vorzusehen, obwohl auch beim Kalk die Brennkosten durch die Energieversorgung angestiegen sind? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls gewillt, auch Kalkprodukte in die Preisgleitung aufzunehmen? Die Bundesregierung war bestrebt, in Anbetracht des besonderen Anlasses der Preissteigerungen bei Mineralölerzeugnissen und deren einschneidende Auswirkungen auf bestehende Bauverträge im Straßenbau unter Wahrung der rechtlichen Möglichkeiten eine rasche und praktikable Regelung zu treffen, wodurch den Straßenbaufirmen ein wesentlicher Teil ihrer Mehraufwendungen erstattet werden kann. Dies hat nach eingehenden Erörterungen mit allen zu beteiligenden Stellen zu dem Rundschreiben des Bundesministers für Verkehr vom 13. März 1974 geführt, in dem u. a. vorgesehen ist, daß nur die hauptsächlich im Straßenbau verwendeten Stoffe (Bitumen, Heizöl, Dieselkraftstoff, Zement), die von der Mineralölpreisentwicklung besonders betroffen sind, in eine nachträglich zu vereinbarende Stoffpreisgleitklausel aufgenommen werden dürfen. Es war der Bundesregierung nicht verborgen, daß auch die Kosten zahlreicher anderer Stoffe direkt oder indirekt von den Preiserhöhungen für Mineralölerzeugnisse beeinflußt werden und daß in bestimmten Fällen die Beschränkung auf die vier genannten Stoffe zu gewissen Ungerechtigkeiten führen können. Sie ist daher grundsätzlich bereit, in Einzelfällen zu prüfen, ob bei einer Straßenbaufirma die Voraussetzungen für eine weitergehende individuelle Regelung vorliegen. Eine Änderung der getroffenen generellen Regelung ist nicht beabsichtigt. Anlage 82 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2059 Frage B 32) : Welche Fortschritte in Planung und Ausbau der B 44 zwischen Groß Gerau und Gernsheim haben sich inzwischen bzw. werden sich noch fur die Bevolkerung dieses Bereichs ergeben, die die Lawine des Sommerverkehrs wieder ohne sichtbare Fortschritte auf sich zukommen sieht? Die Untersuchungen für die Verlegung der B 44 zwischen Dornheim und Wolfskehlen, durch die zugleich die beiden schienengleichen Bahnübergänge nördlich Wolfskehlen und nördlich Stockstadt ausgeschaltet werden, sind inzwischen abgeschlossen. Mit der Deutschen Bundesbahn besteht Einvernehmen. Der Entwurf wird z. Z. aufgestellt und soll im Spätherbst 1974 abgeschlossen werden. Nach dessen Prüfung und Genehmigung sind das nach §§ 17 und 18 Bundesfernstraßengesetz vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren und der erforderliche Grunderwerb noch durchzuführen. Südlich Stockstadt wird im Bereich der Einmündung der Kreisstraße 153 die B 44 im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Kreisstraße z. Z. ausgebaut. Noch Ende dieses Jahres sollen die beiden Brückenbauwerke über die Modau und den Fanggraben südlich Stockstadt begonnen werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl 6586* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen B 33 und 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in jungster Zeit uberhand genommenen Überfalle und Belastigungen auf Fahrgaste der Munchner S-Bahn, und wie will die Deutsche Bundesbahn solche Übergriffe in Zukunft verhindern? Ist mit der Inbetriebnahme der Munchner S-Bahn auch die Bahnpolizei zum Zwecke des Schutzes der Fahrgaste verstarkt worden, und wie viele Bahnpolizisten sind, vor allem in verkehrsschwachen Zeiten, auf den S-Bahn-Strecken eingesetzt? Zu Frage B 33: Die von Ihnen dargelegte Entwicklung von Überfällen und Belästigungen von Fahrgästen der S-Bahn in München wurde mir von der Deutschen Bundesbahn nicht bestätigt. Nach den Feststellungen der Bundesbahndirektion München sind von 1972 bis heute nur 4 Fälle von Belästigungen aus dem gesamten Bereich der S-Bahn gemeldet worden. Überfälle auf Fahrgäste der S-Bahn hat die Bahnpolizei bisher nicht registriert. Für die bekanntgewordenen Belästigungen gibt es keinen bestimmten Täterkreis. Bei dieser Sachlage wird seitens der Deutschen Bundesbahn ein über den bisherigen Rahmen hinausgehender Einsatz uniformierter Bahnpolizeibeamter nicht für notwendig erachtet. Zu Frage B 34: Mit Inbetriebnahme der Münchner S-Bahn ist die Sollstärke der Bahnpolizei um 20 Beamte erhöht worden. Damit wird es möglich, zum Schutze der Fahrgäste in den Zügen und auf den Haltepunkten Bahnpolizeistreifen, insbesondere in Zivil, einzusetzen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Fragen B 35 und 36) : Ist der Bundesregierung die Hohe der Preissteigerung der Tarife der Deutschen Bundesbahn für die Wochenendfahrkarte von Nurnberg in die Fränkische Schweiz (Behringersmuhle) für die Naherholungssuchenden von 7 DM auf 16 DM oder um 9 DM, bzw. 158 % bekannt, billigt sie dieses Vorgehen, und kann sie ausschließen, daß negative Folgen für die Ziele der Naherholung entstehen? Beabsichtigt die Bundesregierung damit eine Verlagerung des offentlichen Verkehrs an den Wochenenden auf den Individualverkehr, und ist sie der Meinung, daß die engen und kurvenreichen Straßen dieses Naherholungsgebiets in der Lage sind, den verstärkten Individualverkehr aufzunehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn in vielen Verkehrsverbindungen Sonderrückfahrkarten zu ermäßigtem Preis ausgibt. Einzelheiten hierüber liegen ihr allerdings nicht vor, weil die Auswahl dieser Verbindungen allein in der Hand der Bundesbahn, und zwar der Bundesbahndirektionen, liegt. Für Wochenendfahrten von Nürnberg in die fränkische Schweiz hatte die Bundesbahn eine verbilligte Sonderrückfahrkarte 2. Klasse nach Behringersmühle eingeführt. Durch die Teilverkraftung der Strecke Forchheim—Behringersmühle am Wochenende hatten sich dabei Schwierigkeiten ergeben, weil die Sonderrückfahrkarten im Busverkehr nicht in Anspruch genommen werden können. Die Bundesbahn hatte deshalb die Ausgabe dieser Sonderrückfahrkarten zum 1. April 1974 eingestellt. Zwischenzeitliche marktpolitische Überlegungen haben die Bundesbahndirektion Nürnberg nunmehr veranlaßt, die Sonderrückfahrkarten 2. Klasse von Nürnberg nach Behringersmühle zum Fahrplanwechsel am 26. Mai 1974 versuchsweise wieder aufzulegen, und zwar zum Preise von 10,— DM. Dieser Preis, der unter Berücksichtigung der am 1. April 1974 eingetretenen allgemeinen Tarifanhebung festgesetzt ist, bietet eine Ermäßigung von rund 40 % gegenüber dem normalen Fahrpreis. Damit wird, zahlreichen Wünschen der Naherholungsuchenden entsprechend, wieder die Möglichkeit geschaffen, von Nürnberg nach Behringersmühle verbilligt zu reisen, sofern auf der Hin- und Rückfahrt die Schiene benutzt wird. Eine Beantwortung Ihrer zweiten Frage erübrigt sich damit. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/2059 Fragen B 37 und 38) : Mit welchen Mitteln wurde die Rennstrecke des Nurburgrings in den letzten Jahren ausgebaut? Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Nürburgrings unter dem Gesichtspunkt, daß die uberwiegende Zahl der vorgesehenen Teilnehmer am Großen Preis von Deutschland 1974 fur Motorrader aus Sicherheitsgrunden den Start verweigerten? Zu Frage B 37: Die Aufrechterhaltung der Rennstrecke des Nürburgringes ist nur mit finanzieller Hilfe des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Bund und Land haben daher am 8. bzw. 26. April 1968 einen Konsortialvertrag geschlossen, nach dem der Nürburgring-GmbH jährlich 200 000 DM — je 100 000 DM vom Bund und Land — gewährt werden. Die Zuwendungen sind ab 1966 zeitlich auf 10 Jahre begrenzt. Diese Mittel sind im Haushaltsjahr 1974 bei Kap. 12 11 Titel 891 01 veranschlagt. Außerdem werden auf dem Nürburgring z. Z. Sicherheitsmaßnahmen größeren Umfangs vorgenommen, die in den Jahren 1972 bis 1976 Investitionen in Höhe von insgesamt 17 310 000 DM erfordern. Entsprechend seinem Beteiligungsverhältnis von 50 % leistet der Bund hiervon 8 655 000 DM, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt verteilen: 1972 = 5 035 000 DM, 1973 = 1 380 000 DM, 1974 = 1 345 000 DM, 1975 = 715 000 DM, 1976 = 180 000 DM. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1974 6587* Das Land Rheinland-Pfalz trägt einen gleich hohen Anteil. Der auf das Haushaltsjahr 1974 entfallende Bundesanteil dieser Mittel ist bei Kapitel 1211 Titel 891 01 veranschlagt. Zu Frage B 38: 1. Die Nürburg-Ring-Rennstrecke wurde von der zuständigen internationalen Sicherheitskommission (FIM) abgenommen und in Ordnung befunden. Die international vorgeschriebenen Streckenprotokolle liegen vor. 2. Sowohl der Veranstalter, der ADAC-Gau Nordrhein, als auch die Nürburgring GmbH und die FIM hielten die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen für ausreichend. 3. Durch Ausbaumaßnahmen unter Einsatz erheblicher Investitionsmittel des Bundes ist nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse der Nürburgring eine der sichersten Rennstrecken in Europa für Fahrer und Zuschauer. 4. Bei Motorradrennen werden die Aufprallpunkte der Kurvenausläufe zusatzlich mit Strohballen abgesichert. 5. Das Training wurde von allen Fahrern einige Tage vor dem Rennen aufgenommen. Die Strecke wurde von den Fahrern nicht beanstandet. 6. Von der Nürburgring GmbH waren auf Wunsch der Rennfahrer 3 800 Strohballen ausgelegt worden. Die Beschaffung von zusätzlichen 5 000 Strohballen war nicht mehr möglich. Ob der Grund für die Startverweigerung der Fahrer allein darin zu suchen ist, daß die zusätzlich geforderten 5 000 Strohballen nicht mehr beschafft werden konnten, oder für den Streik auch andere Ursachen (kommerzielle Gesichtspunkte) maßgebend waren, läßt sich nicht eindeutig feststellen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 9. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/2059 Frage B 39) : Trifft es zu, daß der Bundesminister fur Forschung und Technologie die offentlichen Finanzhilfen fur die Fortentwicklung der nuklearen Hochtemperaturtechnik dazu benutzen mochte, die neue Atomtechnik zu einer reinen Staatssache zu machen und Wissenschaft und Industrie zu Befehlsempfangern zu degradieren, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 18. April 1974 im Kommentar auf Seite 13 berichtet? Ihre Frage vom 26. April 1974 beantworte ich mit: Nein. Die Unterstellung, auf die Sie sich beziehen, veranlaßt mich jedoch zu folgenden Feststellungen: Bei aufwendigen, risikoreichen und langwierigen technologischen Entwicklungsvorhaben, wie es der Hochtemperatur-Reaktor und sein Einsatz zur Erzeugung und Nutzung von Prozeßwarme auf hohem Temperaturniveau darstellt, ist die Industrie nur zu einem begrenzten finanziellen Engagement bereit und erwartet, daß der überwiegende Teil der Entwicklungskosten und -risiken von der öffentlichen Hand getragen wird. Die Verwendung von Steuergeldern für solche als notwendig erkannten Entwicklungsvorhaben steht jedoch unter dem Gebot einer zielgerichteten Verwendung, die dem gesamten Gemeinwesen den höchsten Nutzen verspricht. Deshalb kann sich der Staat weder bei der Entscheidung über den Gegenstand, den Umfang noch den zeitlichen Ablauf der Entwicklung seiner Verantwortung entziehen. Die Bundesregierung legt jedoch größten Wert darauf, von Anfang an die Entscheidungen uber den weiteren Verlauf der Entwicklung von Hochtemperatur-Reaktor-Prozeßwärme, für die nach den Kenntnissen aller Beteiligten eine kommerzielle Einsatzfähigkeit des Systems nicht vor Mitte der 80er Jahre zu erwarten ist, erst nach eingehender Beratung und in enger Abstimmung mit den beteiligten Kernforschungszentren und Industriegruppierungen zu treffen.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe den einzigen Punkt unserer Tagesordnung auf:
Eidesleistung des Bundeskanzlers
Der Herr Bundespräsident hat mir mitgeteilt, daß er nach Art. 63 des Grundgesetzes den heute vom Bundestag gewählten Abgeordneten Helmut Schmidt zum Bundeskanzler ernannt hat. Nach Art. 64 unseres Grundgesetzes leistet der Bundeskanzler bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Art. 56 vorgesehenen Eid. Herr Bundeskanzler, ich bitte Sie, zur Eidesleistung zu mir zu treten.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Herr Bundeskanzler, ich überreiche Ihnen die Urschrift des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und bitte Sie, den Eid zu sprechen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709800100
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709800200
Ich darf Ihnen die herzlichen Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich stelle noch einmal offiziell -fest: Der Herr Bundeskanzler hat den im Grundgesetz vorgesehenen Eid vor dem Bundestag geleistet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen 1 Bundestages auf Freitag, den 17. Mai 1974, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.