Protokoll:
7047

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 47

  • date_rangeDatum: 20. Juni 1973

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 18:45 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 18:49 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 47. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Inhalt: Bericht und Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/850) Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2733 B Nächste Sitzung 2733 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2733 47. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 18.45 Uhr
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    Keine Anlage extrahiert.
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0704700000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den einzigen Punkt der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz Über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
— Drucksache 7/850 —
Berichterstatter: Abgeordneter Erhard (Bad Schwalbach)

Die Fraktionen haben diese Tagesordnung vereinbart. — Ich stelle fest, daß sie auch vom Haus gebilligt wird.
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach).

Benno Erhard (CDU):
Rede ID: ID0704700100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts den Vermittlungsausschuß mit dem Begehren angerufen, das Inkrafttreten des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes nicht, wie vom Bundestag beschlossen, zum 1. Januar 1975, sondern erst zum 1. Januar 1976 vorzusehen und außerdem eine besondere Regelung für das Inkrafttreten der Vorschriften über die sozialtherapeutische Anstalt in das Gesetz aufzunehmen.
Auf Grund von zahlreichen Gesprächen und Gentlemen's Agreements ist der Vermittlungsausschuß zu dem Vorschlag gekommen, der Ihnen auf Drucksache 7/850 vorliegt.
Voraussetzung für das Wirksamwerden des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes ist, daß das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch etwa ein Jahr lang nach der Verabschiedung auf Bundesebene in Kraft ist. Dieses Jahr wird benötigt, damit die Länder entsprechende Anpassungsvorschriften erlassen können.
Das Inkrafttreten des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch noch in diesem Jahr soll dadurch erreicht werden, daß gewisse materielle Rechtsänderungen, die im Entwurf vorgesehen sind, gegebenenfalls zurückgestellt und der Inhalt des Einführungsgesetzes auf ,die durch das Zweite Strafrechtsreformgesetz bedingten technischen Anpassungen beschränkt wird.
Auf dieser Grundlage hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, es beim Inkrafttreten des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes zum 1. Januar 1975 zu belassen sowie vorzusehen, daß die Vorschriften über die sozialtherapeutische Anstalt zum 1. Januar 1978 in Kraft treten. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu folgen.

(Beifall.)

Vizepräsident Dr. 'Schmitt-Vockenhausen: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist in diesem Hause einstimmig gebilligt.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende auch dieser Plenarsitzung,

(Heiterkeit)

und ich darf Sie nun endgültig, wie ich hoffe, mit den besten Wünschen in die Ferien entlassen und Ihnen eine gute Reise wünschen.
Die nächste Plenarsitzung findet, wie schon mitgeteilt, am Donnerstag, dem 13. September 1973, statt.
Die Sitzung ist geschlossen.