Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der Jugendbericht — Drucksache VI/3170 — dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit überwiesen werden. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 14. März 1973 die Kleine Antrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wohnungsbaupolitik — Drucksache 7,231 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7333 verteilt.
Überweisung von Zollvorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -- Drucksache 7 309 --
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Juni 1973
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/310 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Juni 1973
Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksache 7/311 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Juni 1973
Ich rufe den ersten Punkt der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 7/296
Wir kommen zunächst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Herr Staatssekretär Moersch ist zugegen.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Dr. Haenschke auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Reiser auf:
Treffen die Vorwürfe der afrikanischen Befreiungsbewegung FRELIMO zu, wonach die Bundesrepublik Deutschland Waffen und Militärflugzeuge an Portugal liefert, die dazu dienten, gegen Unabhängigkeitsbestrebungen in portugiesischen Kolonien eingesetzt zu werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die Antwort lautet nein. Die Bundesrepublik Deutschland liefert keine Waffen und Militärflugzeuge nach Portugal.
Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haar zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 46 des Abgeordneten Schulte auf:
Liegen der Absicht der Bundesregierung, die Mineralölsteuer innerhalb von 16 Monaten um ca. 25 % zu erhöhen, auch verkehrspolitische Überlegungen zugrunde, und wenn ja, welche?
Bitte sehr!
Herr Kollege, bei der Erhöhung der Mineralölsteuer um 4 Pfennig pro Liter durch das Verkehrsfinanzgesetz 1971 wurde das Mehraufkommen zu drei Vierteln für Verkehrszwecke der Gemeinden und zu einem Viertel für den Bundesfernstraßenbau zweckgebunden. Insoweit lagen ausschließlich verkehrspolitische Überlegungen zugrunde.
Die von der Bundesregierung zum 1. Juli 1973 vorgeschlagene Erhöhung um 5 Pfennig pro Liter soll die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts 1973 durch eine schnell wirksam werdende Einnahmeverbesserung begrenzen. Gleichzeitig wird dadurch eine Stabilisierung der Verkehrsfinanzen erreicht. Insoweit sind auch hier verkehrspolitische Gesichtspunkte von Bedeutung.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bedeutet Ihre Antwort, daß es nicht bei der Aussage vom 18. Februar 1973 von Finanzminister Schmidt bleibt, die Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung sollten voll verkehrspolitischen Zwecken zugute kommen?
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1008 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Ich darf Sie an die Regierungserklärung erinnern, in der festgestellt worden ist, daß ein Teil der zweckgebundenen Mineralölsteuer auch anderen verkehrspolitischen Zielen zur Verfügung stehen soll. Das bezieht sich auch auf die praktische Durchführung der Verteilung der Mineralölsteuer.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulte.
Herr Staatssekretär, wie sieht es dann mit der schriftlichen Aussage von Herrn Bundeswirtschaftsminister Friderichs aus, wonach die Möglichkeit besteht, die Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung einzufrieren?
Ich denke, wir sollten die Beschlüsse dieses Hohen Hauses und seiner Ausschüsse abwarten und dann alle Fragen noch einmal vertiefen, soweit sie sich auf Äußerungen der zuständigen Ressortchefs bezogen haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich.
Herr Staatssekretär, was verstehen Sie denn — ganz konkret quantifiziert — unter „Stabilisierung der Verkehrsfinanzen" und der etwas dubiosen Ausdrucksweise „weitere verkehrspolitische Maßnahmen"?
Ich denke, Herr Kollege, Sie werden mir zustimmen, daß die Entscheidungen der zuständigen Gremien dieses Hauses abgewartet werden müssen. Stabilisierung heißt Mehreinnahmen für die Zwecke, die als Ziele der Verkehrspolitik für diese Legislaturperiode auch in der Regierungserklärung genannt worden sind.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wurche.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie hoch das Investitionsvolumen ist, daß von den Gemeinden auf Grund der Anhebung der Mineralölsteuer im Verkehrsfinanzgesetz für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden neu eingesetzt worden ist?
Das kann ich selbstverständlich tun. Ich will Ihnen gern schriftlich darüber Auskunft geben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, kommen die Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer auch der Deutschen Bundesbahn zugute, und wird der Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für 1973 in bezug auf die angesetzten Investitionsmittel um 3,9 Milliarden DM aufgestockt, oder ist etwa die Äußerung des Vorstandsmitglieds der Deutschen Bundesbahn Lehmann richtig, daß aus der Steuererhöhung der Bundesbahn keine zusätzlichen Investitionsmittel zufließen werden?
Sie kennen die Problematik der Aufstockung der Mittel für die Deutsche Bundesbahn. In der Regierungserklärung ist darauf hingewiesen, daß für Neubaustrecken genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen müssen und daß auch der Bund bereit ist mitzuhelfen. In welcher Höhe — auch im Zusammenhang mit den Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer — das in den nächsten Jahren möglich sein wird, läßt sich im Augenblick noch nicht beziffern.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dreyer.
Herr Staatssekretär, sind gesetzliche Schritte erforderlich — und wenn ja, welche —, um die Bundeshilfen für den Verkehrsausbau der Gemeinden aufzustocken?
Wir werden überlegen, wie wir im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu Anpassungen kommen können. Im übrigen ist davon auszugehen, daß mit der Erweiterung der Einnahmemöglichkeiten selbstverständlich auch die Möglichkeit wächst, den Gemeinden im Rahmen der bisherigen Zuwendungen — nicht nur über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz — wirksam zu helfen.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich komme zu der Frage 47 des Abgeordneten Lemmrich:
Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung behaupten lassen, mit der Anhebung der Mineralölsteuer um 5 Pfennig pro Liter einen Beitrag zur Harmonisierung dieser Steuer in der EG zu leisten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, die Angleichung der Sätze der Mineralölsteuer in der Europäischen Gemeinschaft wirft noch eine Reihe von Problemen auf, und zwar vornehmlich wegen der damit verbundenen Auswirkungen auf die Einnahmeseite der Staatshaushalte. Mit der vorgesehenen Erhöhung liegt die Bundesrepublik nur geringfügig über dem durchschnittlichen Niveau der Sätze für Vergaserkraftstoff in der Gemeinschaft. Im Hinblick auf die teilweise höheren Mehrwertsteuersätze in anderen
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Parl. Staatssekretär HaarStaaten der Gemeinschaft erscheint die Erwartung nicht unbegründet, daß der künftige deutsche Steuersatz eine Einigungsbasis darstellen könnte.Anders liegen die Dinge bei Dieselkraftstoff. Hier bestehen noch erhebliche Unterschiede. Gleichwohl ist eine Tendenz zu einer auch stärkeren Anhebung dieser Steuersätze in der Gemeinschaft nicht zu verkennen.Die EG-Kommission hat in diesem Zusammenhang in ihrer Denkschrift über die Abgeltung der Benutzung der Verkehrswege im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik die Festsetzung eines einheitlichen Verhältnisses zwischen Dieselöl- und Vergaserkraftstoffsteuer vorgeschlagen. Dabei geht die Kommission davon aus, daß die Dieselölsteuer um rund 40 % höher festgesetzt werden müßte als die Steuer auf Vergaserkraftstoff. Die Bundesregierung hält eine solche Umkehrung der bestehenden Relationen für unrealistisch. Es scheint erfolgversprechender zu sein, die Steuersätze für Benzin und Dieselöl absolut anzugleichen. Dieses Ziel wird die Bundesregierung bei den kommenden Verhandlungen in Brüssel anstreben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich.
Herr Staatssekretär, nachdem die Harmonisierung der Mineralölsteuer in der EG in allererster Linie eine Sache der Dieselkraftstoffbesteuerung ist, möchte ich Sie fragen, woher Sie angesichts der von Ihnen bereits zitierten Vorlage — „Entscheidung des Rates über die Einführung eines gemeinsamen Systems der Abgeltung der Benutzung der Verkehrswege", die dem Deutschen Bundestag am 16. April 1971 zugeleitet worden ist -, nach der z. B. Holland seinen Steuersatz für Dieselöl um 769 % anheben müßte, Luxemburg um 352 %, Belgien um 162 %, Frankreich um 106 % und die Bundesrepublik — wegen der von Ihnen genannten Relation zwischen Vergaserkraftstoff und Dieselkraftstoff — nur um 37 %, den Mut nehmen, in Anbetracht dieser gravierenden Abstände von einer Harmonisierung der Mineralölsteuer in der EG zu sprechen, wenn Sie die Mineralölsteuersätze so exorbitant anheben.
Herr Kollege, ich habe nicht die Absicht, in der Sache so lange zu antworten, wie Sie gefragt haben. Ich darf aber folgendes feststellen: Die Niederlande haben umstrukturiert und die Dieselölsteuer erheblich angehoben, Frankreich wird anheben, und auch Belgien hat im letzten Jahr die Benzinsteuer erhöht. Ich glaube, dieser Hinweis genügt, um deutlich zu machen, daß die Tendenz zur Harmonisierung nach diesen Beispielen auch von Ihnen nicht bestritten werden kann.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn der Abstand — der größte Konkurrent sind die Holländer, das wissen Sie so gut wie ich — zwischen Holland und uns mehr als 700% beträgt — meinen Sie dann, daß man die Mineralölsteuererhöhung mit einer Harmonisierung in der Europäischen Gemeinschaft begründen kann? Sie mögen andere Gründe haben, aber das ist sicherlich keiner.
Das ist auch nicht der ausschließliche Grund, Herr Kollege. Es ist nie gesagt worden, das sei der einzige Grund.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulte.
Herr Staatssekretär, ich möchte fragen, ob der Bundesregierung bekannt ist, daß für italienische PKWs keine Kfz-Steuer gezahlt werden muß und die verkehrspolitischen Abgaben somit ganz auf die Mineralölsteuer beschränkt sind, so daß insoweit ein Vergleich zwischen uns und Italien nur sehr bedingt möglich ist.
Man kann die Frage der Entwicklung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht auf den Vergleich mit einem einzigen Land stützen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, die Bundesregierung hat verschiedentlich deutlich gemacht, daß eine europäische Harmonisierung der Mehrwertsteuer unsere Mehrwertsteuer ebenfalls um einige Punkte erhöhen würde. Sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß sich das Benzin in der Bundesrepublik abermals verteuern wird, wenn auch die Mehrwertsteuer harmonisiert wird?
Herr Kollege, wir verkennen nicht die Problematik in diesem Zusammenhang. Ich kann Ihnen im Augenblick nur folgendes antworten: Die Tendenz, daß auch in anderen Ländern der Benzinpreis nach oben geht, ist offensichtlich. Das ergibt sich auf Grund der Gesamtsituation, wie sie sich im Straßenbau nicht nur in der Bundesrepublik volkswirtschaftlich und haushaltspolilisch darstellt. Insoweit erscheint auch der Hinweis, den ich zum ersten Teil der Frage von Herrn Kollegen Lemmrich gegeben habe, angesichts der Entwicklung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht unberechtigt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dreyer.
Herr Staatssekretär, die bisherigen Fragen und Antworten lösen die Frage aus: Sind Schmierstoffe in die Erhöhung der Mineralölsteuer einbezogen, und, wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, die Erwägungen der Expertenkommission bei der Europäischen Gemeinschaft in Brüs-
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1010 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Dreyersel zu unterstützen und die Besteuerung der Schmierstoffe abzuschaffen? Das würde allerdings bedeuten, sie bereits jetzt von der Erhöhung auszunehmen.
Ich kann das im Augenblick nicht beantworten, Herr Kollege. Ich will das gern durch mein Haus prüfen lassen und werde Ihnen Nachricht darüber zukommen lassen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wende.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Mineralölsteuersätze in der Bundesrepublik Deutchland, absolut gesehen, auch nach einer möglichen Anhebung in der besagten Höhe noch längst nicht an der Spitze innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stehen, selbst wenn man einmal das Beispiel Italien — aus vielen Gründen, z. B. auch wegen der Autobahnsteuer — nicht mit berücksichtigt?
Ja, ich kann außer Italien noch ein Beispiel nennen. Belgien hat am 18. Dezember 1972 nach der Verbrauchsteuervereinheitlichung in den Benelux-Staaten erneut eine Spezialakzise von 100 belgischen Francs auf Benzin zusätzlich eingeführt, so daß die belgische Mineralölsteuer künftig mit 45,7 Pfennig pro Liter über der deutschen Mineralölsteuer nach der beabsichtigten Erhöhung liegen wird. Andere Beispiele habe ich im Augenblick nicht zur Hand.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Milz.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß es, um die 2,8 Milliarden DM aus der Mineralölsteuer aufzufangen, notwendig ist, den Benzinpreis um 9 Pfennig zu erhöhen, und kann sie bestätigen, daß wir, wenn wir so verführen, mit Italien aufschließen würden?
Ich kann das jetzt im Augenblick nicht überprüfen, Herr Kollege.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeorneten Lemmrich auf:
Nachdem 1973 der gesetzlich für den Bundesfernstraßenbau zweckgebundene Anteil der Mineralölsteuer um 740 Millionen DM gekürzt werden, für die vorgesehene Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pfennig Liter, deren Mehreinnahmen auf 700 Millionen DM geschätzt wird, die Zweckbindung bestehen bleiben soll, werden 1973 1 090 Millionen DM „für andere verkehrspolitische Aufgaben ins Bereich des Bundesministers für Verkehr zur Verfügung stehen", wie die Ausweitung der Zweckbindung von der Bundesregierung genannt wird; welche konkreten Investitionsmaßnahmen sollen mit diesem oder dein entsprechenden Betrag finanziert werden, wenn berücksichtigt wird, daß die
Deutsche Bundesbahn seit Jahren Investitionszuschüsse erhält , und für welche enderen verkehrspolitischen Aufgaben sollen diese Mittel verwendet werden?
Wegen der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Deutschen Bundesbahn war, wie Sie wissen, eine erhebliche Aufstockung der Mittel für die Deutsche Bundesbahn notwendig, damit das Unternehmen die ihm gestellten gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Aufgaben erfüllen kann.
Dabei muß es das besondere Anliegen der Bundesregierung sein, der Deutschen Bundesbahn die Finanzierung des für 1973 vorgesehenen hohen Investitionsvolumens von 3,9 Milliarden DM zu sichern. Diese Investitionen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Betriebsführung rationeller und damit kostensparender zu gestalten und den Schienenverkehr, insbesondere in den Verdichtungsräumen, zu verbessern.
Neben dem Investitionszuschuß von 500 Millionen DM werden Investitionen auch aus der erhöhten Liquiditätshilfe finanziert, da die Deutsche Bundesbahn ihre Abschreibungen nicht voll über ihre Erträge, d. h. über ihre Einnahmen, decken kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lemmrich.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob dies bedeutet, daß der Abschreibungsbetrag, der im Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn mit 1,52 Milliarden DM ausgewiesen ist, durch solche Mittel substituiert werden soll?
Das können Sie zwar unterstellen, abet nicht behaupten, Herr Kollege.
Ich frage Sie ja, Herr Staatssekretär, ob das so zu verstehen ist.
Sie kennen die Gesamtentwicklung unseres Haushalts und bei der Deutschen Bundesbahn. Selbstverständlich stehen alle Fragen der künftigen Finanzierung zusätzlicher Aufgaben im Verkehrsbereich auch in einem indirekten Zusammenhang mit den jetzt vorgeschlagenen steuerpolitischen Maßnahmen.
Daraus kann man aber nicht ableiten, daß die Mineralölsteuer direkt als Liquiditätszuschuß an die DB verwendet wird. Das war ja Ihre Frage.
Nein, das war nicht meine Frage, Herr Staatssekretär. Ich habe vielmehr gefragt, ob die Eigenmittel der Bundesbahn aus Abschreibungen für Investitionen jetzt durch solche Mittel substituiert werden sollen.
Wir versuchen, im Rahmen des Ver-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1011
Parl. Staatssekretär Haarkehrshaushalts und nach den Beschlüssen zum Haushalt das zu tun, was wir in der Regierungserklärung der Bundesbahn zugesichert haben, Herr Kollege.
Ich glaube, Herr Abgeordneter, Ihnen steht keine weitere Zusatzfrage mehr zu.
Ich glaube, ich habe noch eine Zusatzfrage, Herr Präsident, da der Herr Staatssekretär eine meiner Zusatzfragen akustisch nicht verstanden hat, so daß ich sie noch einmal erläutern muß.
Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß die im Wirtschaftsplan der Bundesbahn bereits vorgesehene und auch zu finanzierende Inverstition in Höhe von 3,9 Milliarden DM durch diese Maßnahmen der Bundesregierung nicht aufgestockt wird?
Ich kann das in dieser Weise nicht mit Ja beantworten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Waffenschmidt.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, aus dem zusätzlichen Aufkommen aus einer möglichen Erhöhung der Mineralölsteuer auch zusätzliche Mittel für den Straßenausbau in den Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen?
Das erfolgt, wenn der Bundestag so beschließt, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schulte.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Sozialdemokraten auf einem Verkehrskongreß der 60er Jahre die 100%ige Zweckbindung der Mineralölsteuer gefordert haben? Wie sieht es heute mit dieser Aussage aus? ist sie völlig vergessen, oder ist daran gedacht, wenigstens in die Richtung dieser Aussage zu gehen?
Herr Kollege, wenn ich an die Vorstellungen der CDU im Ahlener Programm denke, muß ich sagen: auch Sie haben Ihre Meinung geändert. Dieses Recht muß ich auch für diese Bundesregierung und auch für die Sozialdemokratische Partei in Anspruch nehmen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vehar.
Herr Staatssekretär, können Sie mir erläutern, was das Ahlener Programm der CDU mit der verkehrspolitischen Aussage der Regierung zu tun hat?
Wenn ich das beantworten darf und wenn die Frage zugelassen ist, Herr Kollege, möchte ich sagen: im Ahlener Programm hat die CDU noch Gesellschaftspolitik gemacht!
Keine Zusatzfrage.
Ich komme zur Frage 49 des Abgeordneten Vehar:
Inwieweit wird durch die Mineralölsteuererhöhung nach Ansicht der Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Güterkraftverkehrs. der deutschen Seehäfen und der revierfernen Gebiete negativ beeinträchtigt?
Sie können gleich am Mikrophon bleiben, Herr Abgeordneter.
Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Güterkraftverkehrs wird im grenzüberschreitenden Verkehr durch Mineralölsteuererhöhungen nicht beeinträchtigt. Die unterschiedliche Höhe der Mineralölsteuer beeinflußt nicht den Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen, weil jeder zu gleichen Bedingungen Treibstoff tanken kann. Dagegen sind negative Auswirkungen auf den Seehafenverkehr nicht auszuschließen. Sie halten sich jedoch vor allem wegen der 50-1-Freimengenregelung in engen Grenzen. Die revierfernen Gebiete werden von der Steuererhöhung berührt. Die Erhöhung der Gesamtkosten im Straßengüterverkehr ist jedoch mit unter 2 % sehr gering. Dennoch hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Gasölbetriebsbeihilfe für den Werkfernverkehr im Zonenrandgebiet entsprechend aufzustocken.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vehar.
Herr Staatssekretär, sind nicht heute bereits die Wettbewerbsvoraussetzungen im internationalen Straßengüterverkehr durch eine Reihe von Maßnahmen — soziale und technische Vorschriften usw. — verzerrt, und mit welcher Begründung können Sie hier sagen, daß die Wettbewerbsvoraussetzungen für den deutschen Straßengüterverkehr im internationalen grenzüberschreitenden Verkehr von dieser Steuererhöhung nicht berührt werden?
In anderen Ländern ist auch mit Kostensteigerungen zu rechnen. Zum anderen sehe ich die Situation im grenzüberschreitenden Verkehr und im gesamten Güterkraftverkehr nicht so kritisch, wie sie da und dort dargestellt wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wiefel,
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1012 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Herr Staatssekretär, können Sie mir in diesem Zusammenhang sagen, inwieweit die Wettbewerbssituation durch die derzeitigen Tankfreimengen beeinflußt wird?
Ja. Tankfreimengen bestehen in Höhe von 50 1. Auf Betreiben der deutschen Seite ist in der Richtlinie des Rates vom 19. Juli 1968 zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs die Möglichkeit eröffnet worden, die Steuerfreiheit für den grenzüberschreitenden Verkehr auf diese Menge zu beschränken. Dies ist seither geltendes Recht auch in der Bundesrepublik Deutschland, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Straßmeir.
Kann die Bundesregierung den gelegentlich erhobenen Vorwurf bestätigen, daß die ausländischen Lastkraftwagen, die sich zunehmend auf unseren Straßen bewegen, gegenüber den deutschen Lastkraftwagen vielfach untermotorisiert sind, dadurch den Verkehrsfluß hemmen und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen?
Diese Frage kann man nach den bisherigen Erfahrungen nicht uneingeschränkt mit Ja beantworten, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie gesagt haben, daß die Höhe der Mineralölsteuer keinen Einfluß auf den grenzüberschreitenden Verkehr hat: Können Sie mir sagen, welches eigentlich die Gründe dafür sind, daß der grenzüberschreitende Verkehr durch ausländische Lastkraftwagen laufend zunimmt?
Herr Kollege, ich bin gewohnt, daß Sie ab und an Antworten, gleich, bei welcher Gelegenheit, ein bißchen falsch verstehen und nachher anders formulieren. Ich darf Sie bitten, meine Antwort im Protokoll nachzulesen. Die Mineralölsteueranhebung hat keinen entscheidenden Einfluß. Darauf kommt es mir bei meiner Aussage an.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Staak.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen Pünktlichkeit und Schnelligkeit mindestens ebenso maßgebend sind wie die Zu- und Ablauflasten?
Herr Kollege, das kann die Bundesregierung bestätigen. Die Transportkosten sind nur ein Faktor unter mehreren, die die Entscheidung über die Wahl des Hafens beeinflussen. Die Bundesregierung hat daher auch stets ihr besonderes Augenmerk auf den Ausbau der Zufahrten zu den Häfen und die Hinterlandverbindungen dieser Häfen gerichtet. Wir können heute jedem internationalen Vergleich auch in diesem Zusammenhang standhalten. Wir werden auch in Zukunft bestrebt bleiben, die Qualität der Infrastruktur in diesem Bereich weiter zu steigern, damit unsere Seehäfen auch künftig wettbewerbsfähig bleiben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Warnke.
Herr Staatssekretär, können Sie meiner Wißbegier Genüge tun, wie es kommt, daß Sie die Antworten auf die Zusatzfragen sozialdemokratischer Kollegen vom Blatt ablesen?
Herr Kollege, Sie werden es mir überlassen, auf Grund der Unterlagen, die mir für jede Frage zur Verfügung stehen, das zu antworten, was ich in der Sache für richtig und zweckmäßig halte. Wenn ich im Einzelfall ausführlicher antworte, dann habe ich auch das zu vertreten.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, können Sie mir konkret sagen, wie die Bundesregierung die durch die steuerpolitischen Maßnahmen herbeigeführten überproportionalen Belastungen der Wirtschaft in den revierfernen Gebieten auszugleichen gedenkt?
Darüber hat gestern der Bundesverkehrsminister schon Ausführungen gemacht. Ich kann mich dem nur anschließen, Herr Kollege.
Können Sie das wiederholen?
Herr Abgeordneter, Wünsche können nicht in der Fragestunde geäußert werden, höchstens in der Frageform.
Herr Abgeordneter Sick zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie hatten sich offensichtlich sehr gut vorbereitet auf die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen. Sind Sie mit mir der Meinung, daß insbesondere ange-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1013
Sicksichts der Konkurrenz mit den Seehäfen in Belgien und Holland, also Europort, die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur von der direkten Belastung abhängig ist, sondern auch von der Belastung des Quell- und des Zielverkehrs, und daß gerade für Seehäfen besonders der Verkehr ein strukturbestimmendes Moment ist, zwar eines unter mehreren, aber ein bestimmendes?
Wir sind laufend in Verhandlungen mit den Küstenländern, um gerade im Bereich der Zufahrtswege zu helfen, soweit das im Rahmen unserer Möglichkeiten geschehen kann.
Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Dr. Fuchs.
Herr Staatssekretär, können Sie leugnen, daß durch die Erhöhung der Mineralölsteuer
die verladende Wirtschaft in den Grenz- und in den marktfernen Gebieten erheblich zusätzlich belastet und damit die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert wird?
Das ist nicht auszuräumen, daß hier Schwierigkeiten bestehen. Aber wir versuchen ihnen zu begegnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wende? Keine Zusatzfrage mehr.
Wir kommen zu Frage 50 des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt?
Ist es nicht als Eingeständnis einer verfehlten Verkehrspolitik zu bewerten, wenn die Bundesregierung noch 1971 einen umfassenden Fernstraßenausbauplan 1971 bis 1985 als Gesetz vorlegte mit der These, daß 1985 niemand in der Bundesrepublik Deutschland weiter als 10 km von einer Autobahn entfernt wohnen solle, sie nunmehr aber die Straßenbaumittel drastisch reduziert?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege nein. Diese von Ihnen
behauptete These hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht aufgestellt. Bei den Beratungen im Bundestag über das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist vielmehr schon bei der Einbringung durch den damaligen Bundesverkehrsminister Leber herausgestellt worden, daß die Mittel in keinem Fall ausreichen, um den Bedarfsplan bis 1985 zu verwirklichen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welchen Aussagewert hat im Hinblick auf
das, was Sie gerade dargestellt haben, denn noch die Jahreszahl 1985 in diesem Gesetz und in dem Bedarfsplan?
Dann haben Sie übersehen, Herr Kollege, daß es sich bei der Einbringung und auch bei der Darstellung der Ziele um einen Bundesfernstraßenbedarfsplan handelt, der auf wissenschaftlicher Grundlage erstellt ist, während die Finanzierung bei der Verabschiedung nicht gesichert war. Das ist bei der Einbringung klar und deutlich von allen Fraktionen betont worden.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Waffenschmidt.
Hat die Bundesregierung noch die Absicht, insbesondere nach alledem, was über die Kürzungen im Bundesfernstraßenbau aus den Kabinettsbeschlüssen bekanntgeworden ist, das im Ausbauplan fixierte Straßennetz zu realisieren und gibt es Anhaltspunkte, bis
wann das geschehen soll?
Das hängt weitgehend von den Entscheidungen dieses Hauses ab, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht als langjährigem Mitglied des Verkehrsausschusses und als Obmann der SPD-Fraktion im Verkehrsausschuß in der letzten Legislaturperiode bekannt, daß dieser Ausbauplan nicht „Bedarfsplan", sondern „Plan zum Ausbau der Bundesfernstraßen in der Zeit von 1971 bis 1985" heißt, daß er also kein Bedarfsplan, sondern ein Ausbauplan ist?
Der Name ist mir bekannt, Herr Kollege. Aber es war allen Fraktionen auch bekannt, daß es sich inhaltlich um Bedarfsermittlungen für einen Zeitraum von anderthalb Jahrzehnten auf Grund einer Hochrechnung gehandelt hat. Wenn Sie das heute anders darstellen, dann ist Ihnen die entscheidende Voraussetzung für diese Arbeitien inzwischen entfallen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich.
Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß Sie sich damit von einer Broschüre der Bundesregierung aus dem Jahre 1969 distanzieren, in der jene Feststellungen zu lesen waren, die in dieser Frage enthalten sind, nämlich daß bis 1985 — das Netz ist dort abgedruckt und auch beschrieben — jeder bis zur nächsten Autobahn nur noch 10 bis 15 km zu fahren haben werde?
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1014 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Herr Kollege, diese Veröffentlichung ging zwar von der Verwirklichung dieses Programms innerhalb des genannten Zeitraums aus. Voraussetzung dafür sind aber — auch das ist deutlich gesagt worden — letztlich entsprechende Entscheidungen dieses Hauses, soweit es die steuerliche Seite betrifft.
Wir sehen nach den Erfahrungen der letzten Jahre — das sagen wir in aller Deutlichkeit, und das haben wir wiederholt erklärt — unter der gegenwärtigen Prämisse keine Möglichkeit, das Programm in diesem Zeitraum voll zu verwirklichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wende.
Herr Staatssekretär, würden Sie noch einmal versuchen, die Opposition davon zu überzeugen, daß es sich bei dem genannten Ausbauplan um eine Bestimmung des Bedarfs an Bundesfernstraßen in unserem Land bis zum Jahre 1985 handelt, daß aber die Verwirklichung dieses Plans, wie es expressis verbis heißt, nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen kann.
Ich kann das nur bestätigen, Herr Kollege. Im übrigen bleibt es den Fragestellern unbenommen, Fragen aufzuwerfen, die diesen Bereich rückwärts oder im zeitlichen Abstand betreffen und nicht das behandeln, was in der Zukunft zu geschehen hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Milz.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für wahrscheinlich, daß die bei Erstellung des Ausbauplans 1971 bis 1985 prognostizierte Sättigungsgrenze der Motorisierung in der Bundesrepublik nicht erst, wie damals angenommen, 1985, sondern schon erheblich früher, etwa 1977/78, erreicht sein wird?
Ich würde mich auf diese Jahreszahl nicht festlegen, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Warnke.
Herr Staatssekretär, könnten Sie dem Hause sagen, welche Erfahrungen der letzten Jahre Sie veranlaßt haben, das Ziel 1985 zu revidieren, und ob dies insbesondere durch die inflatorischen, außerordentlich starken Baukostensteigerungen im Straßenbau bedingt war?
Herr Kollege, ich darf Ihnen dazu folgendes sagen. Wenn Sie die Protokolle des Verkehrsausschusses und dieses Hauses hinsichtlich der Erfüllung früherer Fünfjahrespläne überprüfen, werden Sie erkennen, daß jede Regierung ihre eigenen positiven und negativen Erfahrungen hat sammeln müssen. Das gilt sowohl für den Vorgänger von Herrn Bundesverkehrsminister Leber, Herrn Seebohm, als auch für diese Bundesregierung.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vehar.
Herr Staatssekretär, können Sie mir auf eine kurze, klare Frage auch eine klare Antwort geben: Hat die Bundesregierung die Absicht, eine weitere Zunahme der Motorisierung in der Bundesrepublik durch fiskalische oder dirigistische Maßnahmen einzudämmen?
— Es muß wohl etwas daran sein, Herr Wehner.
Herr Kollege, wir versuchen, unter gesellschaftspolitischen Aspekten zu Lösungen in der Verkehrspolitik zu kommen, auch im Bereich der Verkehrsinvestitionspolitik. Sie haben an der Entwicklung der integrierten Verkehrswegeplanung mitgewirkt —, die wir auch volkswirtschaftlich unter dem Gesichtspunkt von Kosten-Nutzen-Analysen in der Zukunft für zweckmäßig halten, damit wir vor dem Steuerzahler angesichts dieser Milliardeninvestitionen geradestehen können. Das kann man nicht einfach mit „dirigistisch ja oder nein" beantworten. Darin sollten wir uns einig sein.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Oetting.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß in der Verkehrsausschußsitzung, die in dieser Woche stattgefunden hat, der jährliche Bericht über den Fortgang des Bundesstraßenbaus von 1971 behandelt worden ist und daß dieser Bericht ausweist — das müßten ja auch die Kollegen von der Opposition wissen —, daß die Bundesregierung bereits im Jahre 1971 im Bereich des Bundesfernstraßenbaus 0,5 Milliarden DM mehr ausgegeben hat, als der Fünfjahresplan vorsah?
Das enthielt der Bericht für das Jahr 1971, Herr Kollege. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schwencke.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1015
Herr Staatssekretär, könnten Sie dem Kollegen von der CDU vielleicht deutlich machen, daß diese Fragen des Fernstraßenausbaus im Zusammenhang auch mit den Fragen des Ausbaus des Nahverkehrs, vor allem des öffentlichen Verkehrs, zu sehen sind?
Herr Kollege, ich bin dazu da, hier Sachfragen zu beantworten. Ich kann andere Bereiche nicht gut in meine Antworten einschließen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulte.
Herr Staatssekretär, bis wann wird die Bundesregierung dem Verkehrsausschuß einen überarbeiteten Fünfjahresplan zum Bundesfernstraßenbau vorlegen, der die inzwischen eingetretenen Preissteigerungen, aber auch die Kürzung bei den Mitteln für den Bundesfernstraßenbau berücksichtigt?
Im Verkehrsausschuß ist Ihrem Wunsch entsprochen worden, durch Zwischenberichte deutlich zu machen, was möglich ist und was nicht möglich ist. Das gilt auch für die Zuweisung der Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Das gilt auch für das, was wir in diesem Jahre verwirklichen können. Ich denke, mit der Zusage, die erst in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses gegeben worden ist, wird Ihrem Wunsch nach laufender Information auch über die künftige Erfüllung der Quoten gegenüber den Ländern entsprochen.
Herr Abgeordneter Tillmann.
Herr Staatssekretär, wenn es die Bundesregierung gesellschaftspolitisch für richtig und notwendig halten sollte, den Individualverkehr einzuschränken, hält es die Bundesregierung dann für möglich, ihn in einer solchen Weise einzudämmen, daß nicht in erster Linie der sogenannte Normalverbraucher auf die Nutzung des Automobils verzichten muß?
Ich weiß nicht, was der Vergleich in diesem Zusammenhang soll, Herr Kollege. Ich kann nur noch einmal wiederholen: wir versuchen, künftige größere Investitionen nach Kosten-NutzenAnalysen politisch im Rahmen des integrierten Bundesverkehrswegeplans so zu entscheiden, daß sie auch volkswirtschaftlich vertretbar sind. Dafür erhält das Parlament eine wichtige Entscheidungshilfe durch diese wissenschaftlichen Vorarbeiten. Das hat mit der von Ihnen jetzt gezielt gestellten Frage im Grunde nichts zu tun.
In Ballungsräumen ergibt sich gesellschaftspolitisch eine andere Situation, als Sie sie hier durch Fragen glaubhaft machen wollen.
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Fuchs.
Herr Staatssekretär, welcher Teil der geringeren Leistung im Straßenbau konnte durch die zusätzlichen Mittel von 0,5 Milliarden DM im Jahre 1971 ausgeglichen werden?
Ich frage mich, ob das in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage steht. Aber ich überlasse es Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich bin gerne bereit, das zu prüfen und es dem Herrn Kollegen schriftlich mitzuteilen.
Ich komme zur Frage 51 des Abgeordneten Dreyer:
Ist die Bundesregierung bereit, bevor der Bundeshaushalt 1973 und die Finanzplanung 1972 bis 1976 verabschiedet werden, dem Bundestag einen überarbeiteten Ersten Fünfjahresplan für den Fernstraßenbau 1971 bis 1975 vorzulegen, aus dem zu entnehmen ist, welche Fernstraßenprojekte der angekündigten Umorientierung der zweckgebundenen Mineralölsteuermittel zum Opfer fallen?
Die Eingriffe der mittelfristigen Finanzplanung in den laufenden Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen sind nicht so gravierend, daß der gesamte Plan revidiert werden müßte. Es wird daher zunächst versucht, durch zeitliche Streckung von Straßenbauprojekten, die sich ohnehin durch Planungs- und Grunderwerbsschwierigkeiten verzögern, Mittelkürzungen im Fernstraßenbau aufzufangen.
Sollte dies allein nicht ausreichen, so werden unter Beachtung der Zielsetzungen der Fernstraßenplanungen auch einige Fertigstellungstermine um kurze Zeit hinausgeschoben werden müssen. Ob und in welchem Umfang dies im einzelnen erforderlich ist, wird erst im Laufe des Jahres zu übersehen sein. Zur Zeit ist es deshalb nicht erforderlich, einen geänderten Fünfjahresplan vorzulegen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dreyer.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung bereits eine Entscheidung darüber getroffen, in welcher Höhe die einzelnen Bundesländer von den Kürzungen der Mittel für den Fernstraßenbau im Jahre 1973 oder auch in den Jahren 1974 bis 1976 eventuell betroffen werden? Wenn ja: Sehen Sie die Möglichkeit, uns diese- Entscheidung vorzulegen?
Darüber wird noch verhandelt. Sie wissen, daß die Zahlen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ohnehin fortgeschrieben werden. Was
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1016 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Parl. Staatssekretär Haardas Jahr 1973 anlangt, so wurden die Verhandlungen selbstverständlich im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung geführt, zu der wir nach dem Gesetz verpflichtet sind. Daß sich dabei noch Verbesserungen ergeben können, ist inzwischen durch Erklärungen der Bundesregierung und unseres Hauses bekannt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Waffenschmidt.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, diese Streckungen in der Durchführung des Ersten Fünfjahresplanes, von denen Sie sprachen und von denen Sie meinten, daß Sie sie möglicherweise Mitte des Jahres übersehen könnten, dem Hause oder zumindest dem Verkehrsausschuß bekanntzugeben, um Transparenz über den Ablauf des Fernstraßenausbauplanes zu gewinnen?
Das geschieht ohnehin durch die Übermittlung von Zahlen und Daten mit den Jahresberichten im Zusammenhang des Bundesfernstraßenbaus.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wende.
Herr Staatssekretär, dem Verkehrsausschuß lag in dieser Woche der Straßenbaubericht für das Jahr 1971 vor. Daraus ging hervor, daß die Ziele des Ersten Fünfjahresplanes bereits im ersten Jahr schon zu etwas mehr als einem Fünftel erfüllt werden konnten. Könen Sie eine Auskunft darüber geben, ob auch 1972 und im Fortschreiten des Fünfjahresplanes weiter mit einem ähnlich günstigen Ergebnis zu rechnen ist?
Herr Kollege, wir haben die endgültigen Abrechnungszahlen für das Jahr 1972 durch die Straßenbauverwaltungen noch nicht vorliegen. Auch hier können wir davon ausgehen, daß mit einer Steigerung zu rechnen ist. Aber das läßt sich im Augenblick noch nicht quantifizieren.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lemmrich.
Herr Staatssekretär, nachdem die finanzielle Deckungslücke im Ersten Fünfjahresplan nach den Preiserhöhungen um 20 °/o seit der Festlegung dieses Ersten Fünfjahresplanes eine Höhe von rund 3,5 Milliarden DM erreicht hat — das sind mehr als 10 0/o des Volumens dieses Fünfjahresplanes — und Kürzungen im Jahre 1972 erfolgten und weitere Kürzungen 1973 erfolgen werden, frage ich Sie: Sind Sie nicht der Meinung, daß das Anlaß dazu sein sollte, den Ersten Fünfjahresplan zu überarbeiten und diese Überarbeitung im Deutschen Bundestag mitzuteilen?
Herr Kollege, ich sehe nicht, daß der erste Teil Ihrer Frage in einem direkten Zusammenhang mit dem zweiten Teil steht. Die Probleme im Zusammenhang mit der Preissituation und ihrer Entwicklung möchte ich gern mit Ihnen in einer Besprechung im Verkehrsausschuß vertiefen. Ich habe den Eindruck, daß Sie in bezug auf den Straßenbau Zahlen nennen, die sich an eine Ara anschließen, über die Sie selbst heute nicht mehr gern reden, Herr Kollege.
Die Antworten des Herrn Staatssekretärs können hier nicht kritisiert werden. Dazu gibt es andere Gelegenheiten.
Ich komme zur Frage 52 des Abgeordneten Dreyer:
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß durch den reduzierten Straßenbau die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen nicht beeinträchtigt wird?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß durch die vorgesehene Reduzierung der Straßenbaumittel die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen beeinträchtigt wird. Einerseits hält sich die Reduzierung in Grenzen. Im Haushalt 1973 sind für die Bundesfernstraßen immerhin 5,8 Milliarden DM vorgesehen. Andererseits ist durch die Förderung des öffentlichen Personenverkehrs eine Straßenentlastung und damit ein Rückgang der Verkehrsunfälle zu erwarten. Herr Kollege, Sie wissen ja, daß wir in den Ballungsräumen eine besondere Unfallhäufigkeit festzustellen haben. Es ist auch nicht auszuschließen, daß die Erhöhung der Treibstoffpreise da und dort zu etwas geringeren Fahrleistungen der Pkws führt
und damit einen unfallmindernden Effekt auslösen kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dreyer.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung vielleicht bereits terminliche Vorstellungen darüber, wann das von ihr angekündigte umfassende Konzept zur Verbesserung der Verkehrssicherheit fertiggestellt sein wird?
In der zweiten Hälfte dieses Jahres, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mahne.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1017
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Straßenbau nur ein Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist und daß es auch andere Mittel gibt, die die Verkehrssicherheit fördern können?
Ganz sicher, Herr Kollege. Das kann ich nur bestätigen.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ADAC, der befürchtet, daß der Autofahrer dem Druck der Steuerschraube und der inflationären Kostenentwicklung beim Automobil auf Kosten der Verkehrssicherheit, d. h. durch Verzögerung von Inspektionen oder Verzicht auf Sicherheitszubehör, auszuweichen versucht?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Nein, Herr Kollege, die Bundesregierung hält die deutschen Autofahrer für zu verantwortungsbewußt, als daß sie sich dieser Auffassung des ADAC, C f die Sie sich stützen, anschließen
könnte.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner.
Herr Staatssekretär, geht die Bundesregierung wirklich davon aus, daß die überwiegende Zahl der Autofahrer die Mineralölsteuererhöhung als notwendig und gerecht ansieht und auch entsprechend opferbereit akzeptiert und daß notwendige Einsparungen nur durch weniger Fahren ausgeglichen werden?
Herr Kollege, ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Interview von gestern abend, das Ihr Kollege, Herr Dr. Strauß, gegeben hat. Er sagte, es müsse Entscheidungen geben, die über das hinausgehen, was da und dort begrüßt wird. Ich bin aber sicher, daß die Überzeugung von der gesellschaftspolitischen Notwendigkeit solcher Maßnahmen in unserem Volke wächst und daß die von Ihnen und anderen behaupteten negativen Erscheinungen nicht eintreten werden.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner.
Herr Staatssekretär, wenn Sie gerade die gesellschaftspolitische Notwendigkeit und nicht eigentlich die verkehrstechnische Notwendigkeit hervorheben, muß ich Sie fragen: Wird der Autofahrer sich nach Ansicht der Bundesregierung auch dann noch gerecht behandelt fühlen, wenn die Stabilitätsabgabe am 1. Juli 1974 erlassen wird, er aber trotzdem weiter zur Kasse gebeten wird?
Herr Kollege, ich denke, daß die Bundesregierung ihre Ziele und die Notwendigkeit derartiger Entscheidungen deutlich macht. Ich danke Ihnen aber dafür, daß Sie sich Sorgen um diese Wirkungen machen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wende.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Herrn Karl Heinz Hoffmann er ist meines Wissens CDU-Mitglied , der gesagt hat, er begrüße die Erhöhung der Mineralölsteuer um fünf Pfennig je Liter, und der denjenigen, die dagegen protestieren, vorwirft, sie träten nicht für die Interessen der Arbeitnehmer ein, sondern zeigten sich immer mehr als Sprachrohr bestimmter Industrieinteressen?
Herr Kollege, wenn Sie mich nach meiner Meinung fragen, kann ich nur sagen: Ich teile diese Auffassung.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schulte.
Herr Staatssekretär, wenn Sie diese Auffassung teilen, möchte ich Sie fragen, ob Sie glauben, daß sich Herr Hoffmann mit einem Vertreter der IG Metall abgesprochen hat.
Ich habe Herrn Hoffmann nicht gefragt, Herr Kollege Schulte.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Tillmann auf:
Kann die Bundesregierung versichern, daß die Umorientierung der Mineralölsteuermittel zugunsten des öffentlichen Verkehrs in den Ballungsräumen nicht auf Kosten des Verkehrsausbaus in wirtschaftsschwachen und revierfernen Räumen geht?
Ja, Herr Kollege. Herr Minister Lauritzen hat vor dem Verkehrsausschuß am 14. Februar noch einmal ausdrücklich versichert, daß wir auch in Zukunft nicht nur dort bauen werden, wo die großen Verkehrsmengen auftreten werden. Die Gebiete mit schwach entwickelter Verkehrsinfrastruktur werden wie bisher keinesfalls zurückgesetzt werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Tillmann.
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1018 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung gewillt ist, in ihre Verkehrspolitik raumordnerische Überlegungen verstärkt einzubeziehen, und, wenn ja, will sie mit ihren verkehrspolitischen Maßnahmen sicherstellen bzw. mit dazu beitragen, den Ballungsprozeß zu verlangsamen und nicht zu verstärken?
Die Bundesregierung ist auf Grund der Auswirkungen, wie sie sich heute ergeben, nicht an einer weiteren Entwicklung hin zu Ballungszentren interessiert. Sie wird nicht dirigistisch eingreifen können, aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht sie, diese Entwicklung zu beeinflussen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Tillmann.
Herr Staatssekretär, von den OPNV-Mitteln, die der Bund im Jahre 1970 als Finanzhilfe an die Gemeinden gab, gingen genau 90 % an zehn Großstädte. Wird sich dieses Bild im Zuge der von der Bundesregierung angekündigten verstärkten Förderung des öffentlichen Nahverkehrs zugunsten einer breiter gefächerten Förderung ändern, oder beabsichtigt die Bundesregierung eine noch deutlichere Konzentration dieser Mittel?
Die Konzentration dieser Mittel in den zurückliegenden Jahren geschah im Einvernehmen mit allen Fraktionen nach den gegebenen Dringlichkeiten. Ich kann hier nur feststellen, daß der Nachholbedarf auch an Investitionsmitteln in Ballungsräumen eben entsprechend groß gewesen ist. Daß wir uns bemühen, auch andere Vorhaben in kleineren und Mittelstädten im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten mit zu finanzieren, ist bekannt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Fuchs.
Herr Staatssekretär, können Sie eindeutig versichern, daß die Mittel für den Bundesautobahn- und den Bundesstraßenbau im Zonenrandgebiet durch die Umschichtung der Mineralölsteuer nicht gekürzt werden?
Der Bundesverkehrsminister hat wiederholt betont, daß er nicht daran denkt, in den grenznahen oder den verkehrsschwächeren Bereichen in diesem Land Kürzungen vorzunehmen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Oetting.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß der Bundesverkehrsminister vor dem Verkehrsausschuß gesagt hat, ein weiteres großes Aufgabengebiet bilde wie bisher der
Bundesfernstraßenbau, Planungen und langfristige Bauvorbereitungen würden von dem Bedarfsplan bestimmt, der durch das Gesetz vom 30. Juni 1971 dem weiteren Ausbau des Bundesfernstraßennetzes verbindlich zugrunde gelegt worden sei, und daß sich der Bundesverkehrsminister in diesem Sinne auch gestern abend hier im Plenum ausgesprochen hat?
Ich kann das nur bestätigen, Herr Kollege.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Milz.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die relativ schlechte Versorgung des flachen Landes mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein wesentlicher Grund für die Abwanderung der dortigen Bevölkerung in die Ballungsräume ist und dadurch die Verkehrsprobleme in den Ballungsräumen zusätzlich erschwert werden?
Ich kann diese Auffassung nicht in vollem Umfang teilen, Herr Kollege.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wende.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß die Gebiete mit schwach entwickelter Verkehrsinfrastruktur in unserem Land wie schon bisher auch in Zukunft keinesfalls zurückgesetzt werden sollen und daß es sogar die erklärte Absicht der Bundesregierung ist, die laufenden Maßnahmen gerade in diesem Bereich, mit deren Vollendung rasch ein höherer Verkehrswert erzielt werden kann, mit einer bevorzugten Finanzierung zu bedienen?
Es ist — auch im Zusammenhang mit den Kürzungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung — wiederholt erklärt worden, daß auch Vorhaben, die in der Fertigstellung schon einen Verkehrswert bis zu 60 % erreicht haben, trotz aller Schwierigkeiten, soweit sie sich in der haushaltsmäßigen Abwicklung ergeben haben, vordringlich gefördert werden. Ich denke, wir werden das trotz der kritischen Stimmen, die lautgeworden sind, auch in den nächsten Wochen deutlich machen können.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Warnke.
Herr Staatssekretär, bis wann sind Sie bereit und in der Lage, dem Haus eine Austellung darüber zuzuleiten, wie sich die Anteile an den Gesamtmitteln für Verkehrszwecke in den letzten Jahren zugunsten der Verdichtungsräume und zuungunsten der ländlichen Räume und Randgebiete entwicketl haben und wie die Zielvorstellungen der Bundesregierung für den Zeitraum
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1019
Dr. Warnkeder mittelfristigen Finanzplanung bezüglich dieser Entwicklung sind?
Was die mittelfristige Finanzplanung anlangt, wird dieses Haus davon in Kenntnis gesetzt. Im übrigen haben Ihre Kollegen im Verkehrsausschuß ohnehin eine derartige Berichterstattung verlangt. Das heißt, das Haus wird über diese Entwicklungen im Rahmen unserer Möglichkeiten laufend unterrichtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Waffenschmidt.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine Erhöhung der Mineralölsteuer, verbunden mit einer Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau, die wirtschaftlich schwachen und die ländlichen Gebiete besonders belasten würde, wo eine starke Angewiesenheit auf den Individualverkehr besteht, und daß damit dem Gebot der Chancengleichheit aller Raume in unserer Bundesrepublik nicht mehr Genüge getan wäre?
Herr Präsident, das ist eine der nächsten Fragen. Ich denke, Sie sind einverstanden, wenn ich das im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit dann beantworte, wenn es aufgerufen ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sick.
Hier wurde vorhin der Eindruck erweckt, als ob diese Maßnahme, insbesondere was die Mineralölsteuer betrifft, für Strukturveränderungen nicht relevant sei. Ich hörte von der Seite eben so etwa sagen: Na ja, für die revierfernen Gebiete werden wir schon entsprechend sorgen. Ich will gar nicht hinweisen auf den Ausspruch eines — —
Herr Abgeordneter, Sie müssen eine kurze Frage stellen.
Die Frage ist die: Ist das Bundesverkehrsministerium auch mit anderen Stellen in Verbindung gewesen, um zu vermeiden, daß durch solche steuerlichen Maßnahmen strukturelle Schäden insbesondere im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen eintreten?
Diese Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitsplätze zu sichern. Sie ist den Beweis dafür nicht schuldig geblieben und wird ihn nicht schuldig bleiben.
Damit kommen wir zur Frage 55 des Abgeordneten Milz:
Teilt. die Bundesregierung die Auffassung, daß die Mineralolsteuererhöhung den Autofahrer in weniger dicht besiedelten und wirtschaftsschwachen Räumen besonders hart trifft, weil der öffentliche Verkehr keine Alternative bietet, und die Wege in der Regel länger sind?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Nein, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie ist der Meinung, daß der öffentliche Verkehr auch in diesen Räumen in vielen Fällen eine vernünftige Alternative darstellt. Die Maßnahmen zur weiteren Förderung des öffentlichen Verkehrs gerade auch in wirtschaftsschwachen Räumen werden weiter dazu beitragen, daß mehr Autofahrer als bisher auf öffentliche Verkehrsmittel als wirkliche Alternative zurückgreifen können.
Im übrigen liegen entgegen Ihrer Auffassung die durchschnittlichen Fahrleistungen im Jahr in Ballungsgebieten über den Fahrleistungen in wirtschaftsschwachen Räumen.
Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter Milz.
Herr Staatssekretär, wie will die Bundesregierung der Tatsache Rechnung tragen, daß das Auto für die Bevölkerung in dünn besiedelten und wirtschaftsschwachen Räumen eine entscheidende Bedeutung für den Lebenswert hat, und hat die Bundesregierung diese Tatsache bei ihrer Entscheidung über die Erhöhung der Mineralölsteuer überhaupt berücksichtigt?
Dadurch, daß es noch heute die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer gibt — das ist Ihnen nicht unbekannt —, hat sie das berücksichtigt, Herr Kollege, und zwar schon seit Jahren. Ich bin auch überzeugt, daß die Mineralölsteuererhöhung, wenn alle mithelfen, die tatsächlichen Zahlen des Bedarfs im Straßenbau deutlich zu machen, verstanden wird.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Milz.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die Arbeitnehmer in weiten Teilen der ländlichen Räume gar nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können, da öffentliche Verkehrsmittel in eben den angesprochenen ländlichen Räumen überhaupt nicht vorhanden sind und die Arbeitnehmer daher den PKW lebensnotwendig brauchen, um ihre Arbeitsstellen zu erreichen?
Das ist der Bundesregierung bekannt, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.
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1020 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Herr Staatssekretär, ich glaube, es kann nicht bestritten werden, daß in den dünn besiedelten Gebieten der Arbeitnehmer stärker als in anderen Gebieten auf das Auto angewiesen ist und daß ihn die Mineralölsteuer dort besonders trifft. Meine Frage: Stimmen Sie mir zu, daß den Arbeitnehmern in diesen Räumen ein Ausgleich in Form der Anhebung der Kilometerpauschale oder in Form von Gewährung anderer .Absetzungsmöglichkeiten gewährt werden müßte, da die Selbständigen die Möglichkeit haben, diese Kosten von der Steuer abzusetzen?
Vielleicht ist das der Weg, den Sie für richtig halten. Ich kann hier für die Bundesregierung eine Antwort in zustimmendem Sinne nicht geben, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wende.
Herr Staatssekretär, da ich den Eindruck habe, daß sich die Herren Kollegen von der Opposition in die Vorstellung hineinsteigern, es handele sich um eine exorbitante und unerträgliche Mineralölsteuererhöhung, darf ich Sie fragen, ob Sie Angaben darüber machen können, wie denn nun tatsächlich die Belastungen eines durchschnittlichen Autofahrers mit einem Pkw der Mittelklasse aussehen.
Herr Kollege, wir können im Durchschnitt — auch das ist die Antwort auf eine spätere Frage — mit einer Mehrbelastung von 7 bis 8 DM monatlich rechnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich.
Herr Staatssekretär, Sie haben erklärt, Sie dächten nicht an eine Erhöhung der Kilometerpauschale. Muß ich das so verstehen, daß das Versprechen der jetzt führenden Regierungspartei 1969, die Kilometerpauschale nach einem Wahlsieg auf 50 Pf zu erhöhen, nie ernst gemeint war?
Das ist eine Frage, Herr Kollege, die Sie im Wahlkampf so stellen konnten, wenn Sie wollten. Ich kann nur sagen: Diese Bundesregierung hat im letzten Jahr auch der Arbeitnehmerschaft deutlich gemacht, warum das nicht erfüllbar geworden ist. Das ist uns aufgrund der Sachargumentation im Gegensatz zu Ihrer heute gestellten Frage auch offensichtlich abgenommen worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vehar.
Herr Staatssekretär, da Sie auf meine Frage vorhin, ob die Bundesregierung eventuell beabsichtige, die weitere Forderung des Individualverkehrs zu drosseln, nur ausweichend geantwortet haben, darf ich Sie jetzt konkret fragen: Ist Ihnen bekannt, daß Herr Minister Vogel eine Drosselung der Automobilproduktion fordert — wie heute in der Zeitung „Die Welt" zu lesen ist —, und wie stehen Sie dazu?
Ich kenne diese Gedankengänge. Ich halte es für richtig, daß Mitglieder dieser Bundesregierung auch von sich aus Überlegungen anstellen, die in ihrem Ressort von besonderer gesellschaftspolitischer Bedeutung sind. Inwieweit sich die Bundesregierung diesen Überlegungen anschließen kann, vermag ich von hier aus — das ist ja eine neue Äußerung, die Sie heute gelesen haben — nicht zu beantworten und nicht zu beurteilen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde.
Die nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen A 9, 10, 18, 19, 24 bis 27, 40 bis 43, 45, 65, 66, 75, 113, 117 und 118 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Die Fragen A 99, 108, 109, 114, 115 und B 18 können nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht beantwortet werden, weil sie die Punkte 3 a und b der Tagesordnung betreffen.
Herr Staatssekretär, Sie wurden heute besonders in Anspruch genommen. Ich danke Ihnen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Sammelübersicht 1 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der 6. Wahlperiode (vom 20. Oktober 1969 bis 22. September 1972) und in der Zeit zwischen der 6. und 7. Wahlperiode (vom 23. September 1972 bis 12. Dezember 1972) eingegangenen Petitionen
— Drucksache 7/195 —
b) Beratung der Sammelübersicht 2 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 7/267 —
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Vorstellung vieler ist der Petitionsausschuß eine Adresse für unbegründete Beschwerden und nicht zu verwirklichende Vorschläge von Querulanten. Diese Meinung und die daran anknüpfende Einschätzung der Tätigkeit des Petitions-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1021
Eigenausschusses ist falsch. Das wird jedem neuen Ausschußmitglied schon nach kurzer Tätigkeit zur Gewißheit.Bis auf wenige Ausnahmen sind es verständige Mitbürger, die sich mit einer Beschwerde oder Bitte an den Petitionsausschuß wenden, Mitbürger, die ernst zu nehmende Anliegen in der Hoffnung vortragen, Zustimmung für ihre Vorschläge und Abhilfe bei ihren Beschwerden zu finden. Wenn trotzdem in der Mehrzahl der vom Ausschuß geprüften Fälle die Erwartungen, die mit einer Eingabe verbunden wurden, enttäuscht werden mußten, so liegt das beispielsweise bei den Beschwerden u. a. daran, daß sich die im Einzelfalle beanstandete Verwaltungsmaßnahme nach näherer Prüfung doch als Rechtens herausstellte und zwingende Vorschriften die erwartete Abhilfe ausschlossen.Immerhin sind in der 6. Wahlperiode nach der von der Zentralstelle für Petitionen und Eingaben geführten Statistik 593 Eingaben positiv erledigt worden. Für die in jüngerer Zeit behandelten Vorgänge, in denen dem Anliegen der Petenten entsprochen wurde, mögen einige der Fälle als Beispiele dienen, die in den Ihnen vorliegenden Sammelübersichten aufgeführt sind.So gelang es in Düsseldoref, in einem Einzelfalle zu erreichen, daß für einen gebrechlichen Menschen ein Fernsprechanschluß eingerichtet wurde, obwohl die in seinem Wohngebiet vorhandenen Fernmeldeleitungen voll belegt waren. Die Behelfsmaßnahme: Es wurde oberirdisch eine provisorische Leitung verlegt.Bleiben wir weiter bei der Post! Im Wege der Kulanz erließ sie einem Fernsprechteilnehmer auf seine Eingabe an den Petitionsausschuß hin die Einrichrichtungsgebühr für die Anbringung einer Anschlußschnur. Diese Maßnahme erschien vertretbar, weil sich der Petent vor der Erteilung des Auftrags bei einem Bediensteten der Deutschen Bundespost nach der Einrichtungsgebühr erkundigt und dabei die falsche Auskunft erhalten hatte, daß hierfür eine Einrichtungsgebühr nicht anfalle.Jetzt kommt eine meiner Ansicht nach sehr wichtige Aussage. In einem Falle aus dem Bereich des Bundesministers für Verkehr konnte einem Studenten, dessen Eltern und Geschwister in der DDR leben, geholfen werden. Er hatte sich beschwert, weil ihm von der Deutschen Bundesbahn die Fahrpreisermäßigung versagt worden war, die wirtschaftlich unselbständigen Jugendlichen im Alter von 10 bis 25 Jahren eingeräumt wird, wenn sie aus einer Familie stammen, der mindestens drei ledige Kinder im Alter von bis zu 25 Jahren angehöret. Der Grund für die Versagung: Der Student konnte keinen amtlichen Nachweis darüber beibringen, daß auch seine in der DDR lebenden Geschwister ledig und unter 25 Jahre alt waren. Auf die Petition hin erklärte sich die Deutsche Bundesbahn jedoch ausnahmsweise dazu bereit, andere Beweismittel anzuerkennen.Schließlich seien kurz noch zwei weitere Fälle erwähnt.In dem einen Falle wurde nach Einschaltung des Petitionsausschusses seitens der Finanzverwaltung ein Haftungsbescheid zur Vermögensabgabe aufgehoben. Dieser war unberechtigterweise gegen einen Pflichtteilsberechtigten ergangen, obwohl er nur gegenüber Erben möglich ist.In dem anderen Falle wurde eine unberechtigte Kürzung der Rechnung eines Handwerksbetriebes durch ein Finanzbauamt dem Wunsch des Petenten entsprechend korrigiert. Das Bauamt hatte fälschlich angenommen, Leistungen, zu denen der Petent verpflichtet war, seien durch ihn nicht erbracht worden.Meine Damen und Herren, dies sind natürlich keine spektakulären Erfolge. Nichtsdestoweniger sind es für den einzelnen, dessen Anliegen damit erfüllt wurde, bedeutende Ergebnisse. Und darauf kommt es an.Wenn ich die Bürger unseres Landes auffordere, sich an den Petitionsausschuß zu wenden, falls sie in Not geraten sind, sich ungerecht behandelt fühlen oder Verbesserungen unseres Staatswesens vorschlagen wollen, so weiß ich natürlich, daß das für uns mit Mehrarbeit verbunden ist. Den Mitarbeitern im Büro für Petitionen möchte ich in diesem Zusammenhang herzlichen Dank für ihre Arbeit sagen.Für uns Abgeordnete, meine Damen und Herren, sollte es nach meiner Meinung eine der vornehmsten Aufgaben sein, einzelnen in Not geratenen Menschen zu helfen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.Der Ausschuß hat beantragt, die in den beiden Sammelübersichten enthaltenen Anträge anzunehmen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Dezember 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Führung von geschlossenen Zügen der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland— Drucksache 7/134 —Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr
— Drucksache 7/228 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jobst
Wird vom Berichterstatter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Berichterstatter.Meine Damen und Herren, ich komme zur zweiten Lesung und rufe Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
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1022 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Vizepräsident Dr. JaegerWer den aufgerufenen Bestimmungen sowie Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.Ich komme zur Schlußabstimmung. Das Wort wird nicht mehr begehrt. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen— Drucksache 7/104 —Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft
— Drucksache 7/325 —Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Erste Beratung 15. Sitzung)Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich danke ihm.Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Meine Damen und Herren, ich komme zur Schlußabstimmung. Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den darf ich bitten, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Entwurf ist einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Mai 1972 über eine Assoziation betreffend den Beitritt von Mauritius zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie zur Änderung des am 29. Juli 1969 in Jaunde unterzeichneten Internen Abkommens über die Finanzierung und die Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft— Drucksache 7/132 —Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft
— Drucksache 7/326 —Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Erste Beratung 15. Sitzung)Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Ergänzung des Berichts ist nicht notwendig.Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Ich komme zur Schlußabstimmung. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Der Entwurf ist einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 3./4. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Erleichterungen der fiskalischen Behandlung des grenzüberschreitenden deutschitalienischen Straßengüterverkehrs— Drucksache 7/113 —Bericht und Antrag des Finanzausschusses
— Drucksache 7/289 —Berichterstatter: Abgeordneter Eilers
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.— Ich bitte um die Gegenprobe! — Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? — Angenommen.Meine Damen und Herren, wird vor der Schlußabstimmung das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenstimmen? —Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Der Entwurf ist mit Mehrheit angenommen.Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation„INTELSAT"— Drucksache 7/120 —Antrag des Auswärtigen Ausschusses
— Drucksache 7/284 —Berichterstatter: Abgeordneter Amrehn
Das Wort hat der Herr Berichterstatter.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1023
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die außergewöhnliche Bedeutung des Vertrages, der Ihnen unter dem Namen „Internationales Fernmeldesatellitensystem INTELSAT" zur Ratifizierung vorgelegt wird, hat den Wunsch nahegelegt, wenigstens in einigen Minuten vor der eingeschränkten Öffentlichkeit dieses Plenums mündlichen Bericht zu erstatten.Die technische Entwicklung mit der Schaffung eines erdumspannenden Satellitensystems hat zu einem Stand geführt, der rechtlich und politisch nicht mehr national geordnet und beherrscht werden kann, sondern nach einer übernationalen Regelung geradezu ruft. Aus der Einsicht in diese Notwendigkeit schränkt der Vertrag nationale Rechte auf der Grundlage freiwilliger Ordnung zugunsten einer übernationalen Organisation ein. Dies ist hier auch mit der Zustimmung Frankreichs geschehen. Hier liegt der erste bedeutende politische Punkt: daß — wenn auch nur auf technischem Gebiet, so ist das doch nicht ganz ohne politische Bedeutung — in gewissem Umfang Souveränitätsrechte an eine übernationale Organisation zugunsten einer kommerziellen Einrichtung abgetreten werden, die allerdings öffentlich-rechtliche Bedeutung besitzt.Der zweite Punkt, der hier hervorzuheben ist: nicht weniger als 83 Staaten haben an diesem Vertragswerk mitgewirkt. Nicht beteiligt ist der Ostblock, der sein eigenes System aufbauen will. Aber immerhin hat auch Österreich seinen Beitritt erklärt.Gegenstand des Vertrages sind der Bau und der Betrieb eines weltumspannenden, kommerziellen Fernmeldesatellitensystems, das dem Fernsprechen, dem Fernschreiben, der Telegrammübermittlung, der Bildübermittlung, der Datenübermittlung, dem Rundfunk und dem Fernsehen dient. Wir sind ja alle Tage Zeugen von Fernsehbildern, die bereits über einen der vielen Satelliten dieses Systems zu uns kommen.Seit dem Jahre 1964 arbeitet die Organisation auf einer vorläufigen international abgesprochenen Grundlage; jetzt soll dies vertraglich international und endgültig unter den Bedingungen geregelt werden, die aus heutiger Sicht etwa für die nächsten fünf Jahre überschaubar sind.Neben einer Reihe von Satelliten gibt es bereits in 49 angeschlossenen Mitgliedsländern 55 ErdeFunk-Stationen für dieses System. Der Vertrag ist inzwischen von mehr als zwei Dritteln der Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden, so daß er bereits im letzten Monat in Kraft getreten ist. Die späte Vorlage hier ist auf die Unterbrechung der Arbeiten des Parlaments zurückzuführen.An weiteren bedeutsamen Einzelpunkten sind hervorzuheben:Erstens. Der rechtliche Gesichtspunkt. Hier wird für eine technisch-wissenschaftliche Unternehmung mit kommerziellen Wirkungen und Bedingungen ein internationaler Status für eine Organisation begründet, die in allen Teilnehmerstaaten als eigene Rechtsperson anerkannt wird. Auch dies ist ein Schritt in die Zukunft, auch dies trägt also einenCharakter, der die künftige Entwicklung für solche weltumspannenden Systeme vorzeichnet.Wir haben hier erstmals ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen, das auf der Grundlage des internationalen öffentlichen Rechts eine eigene Rechtsperson bekommt, die in allen anderen Teilnehmerstaaten anerkannt wird.Zweitens. Wirtschaftlich beruht die Bedeutung der Unternehmung darauf, daß ihr Anfangskapital zunächst bis zu 500 Millionen Dollar beträgt. Dieses Kapital wird von allen Mitgliedsländern nach der Quote ihrer Nutzung an dem System aufgebracht. Das bedeutet für die Bundesrepublik Deutschlands, daß wir demnächst etwa bis zu 3 % an Kapital für diese Organisation aufzubringen haben, ein Satz, zu dem wir das System gegenwärtig auch annähernd nutzen.Drittens. Politisch liegt die Bedeutung dieses Vertragswerkes darin, daß sich die Vereinigten Staaten von Amerika darauf beschränkt haben, sich nur mit 40 % an dieser Organisation zu beteiligen, d.h.. kein Übergewicht zu besitzen, obwohl natürlich die materielle Beteiligung der Amerikaner diesen Satz weit übersteigt. Daß dies der Fall ist, leuchtet besonders dann ein, wenn man daran denkt, daß bisher nur Amerika die Trägerraketen produziert, die für diese Satelliten notwendig sind. Es kann selbstverständlich nichts gegen die Vereinigten Staaten geschehen, da für alle wichtigen Beschlüsse eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen ist. Auf der anderen Seite kann aber Amerika mit einer 40%igen Beteiligung nicht allein entscheiden. Die Bundesrepublik steht übrigens in der Reihenfolge der Teilnehmerstaaten mit etwas weniger als 3% erst an sechster Stelle.Der nächste hervorzuhebende Punkt ist der, daß diese internationale Organisation selbstverständlich auch international verwaltet wird, und zwar erstens von einer Versammlung der Teilnehmerländer, zweitens von einem Gouverneursrat, der etwa 20 Personen umfassen wird und in dem die Bundesrepublik immer mit einem Gouverneur vertreten sein wird, und schließlich von einer Generaldirektion, die aber erst in etwa fünf Jahren geschaffen werden wird. Bis dahin wird noch eine amerikanische Privatgesellschaft — COMSAT — wie bisher das Management betreiben. Eine Zeit von fünf Jahren wird als notwendig angesehen, um die Oberleitung der Geschäftsführung auf eine internationale Generaldirektion möglich zu machen. Der Sitz der Unternehmung ist Washington. Die Unternehmung genießt in allen Mitgliedstaaten Einkommensteuerfreiheit.Was die Vergabe der Aufträge dieser Organisation anlangt, ist bestimmt, daß alle wesentlichen Aufträge international auszuschreiben sind und demjenigen der Zuschlag erteilt wird, der eine optimale Leistung, den besten Preis und die höchste Qualität anbietet. Wir müssen allerdings an dieser Stelle schon sagen, daß Europa den Wettbewerb zumindest mit den Vereinigten Staaten in diesem Bereich nicht ohne weiteres wird mithalten können und
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1024 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Amrehndie Chancen der materiellen Beteiligung insoweit beschränkt sind.Jedem Teilnehmerland bleibt das Recht vorbehalten, auch unabhängige Systeme für seine Zwecke zu entwickeln, jedoch mit der Einschränkung, daß keines dieser Systeme das INTELSAT-System stören darf, auch nicht wirtschaftlich. Für die Europäer insgesamt ist ein Vorbehalt gemacht für ein bestimmtes System, über das ich hier nicht näher sprechen will, das also zulässig bleibt, sich aber aus vielen anderen Gründen wahrscheinlich doch nicht verwirklichen wird.Zum Schluß darf ich den Hinweis geben, daß die Sowjets auch dabei sind, für ihren Bereich ein solches System aufzubauen. Man hat bereits erwogen, ob es nicht einen Verbund zwischen diesen beiden Systemen geben könnte. Dieser Verbund existiert bereits an einer winzigen Stelle: das Rote Telefon zwischen Washington und Moskau arbeitet über beide Satellitensysteme an einer Kontaktstelle.Im einzelnen sind die Fragen der Ordnung der Meteorologie, der Luftfahrtsicherung oder auch der Schiffsführung im Vertrag nicht geordnet; sie können aber mit den Mitgliedsländern geordnet werden. Das bedarf besonderer Verträge, nun allerdings nicht mehr der Mitgliedstaaten untereinander, sondern der einzelnen Mitgliedstaaten mit der Organisation INTELSAT.Die Durchführung des Vertrages liegt auf deutscher Seite in der Hand der Bundespost, aus deren Etat auch die Mittel zu nehmen sind.Der mitberatende Ausschuß für Forschung, Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen hat ebenso wie der federführende Ausschuß, der Auswärtige Ausschuß, dieser Vorlage und dem Gesetzentwurf zugestimmt. Ich habe den Auftrag, Sie im Namen aller Ausschußmitglieder zu bitten, dem Entwurf des Ratifizierungsgesetzes zu diesem Vertrag die Zustimmung zu geben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, muß ihn aber in einem Punkt berichtigen: Die Öffentlichkeit dieser Sitzung ist nicht eingeschränkt, sondern im vollen gesetzlichen Umfange hergestellt.
Ich komme zur zweiten Lesung und rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltung. Es ist so beschlossen.Wir kommen zur Schlußabstimmung. Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 9. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Durchführung des Abkommens vom 12. Oktober 1968 über Soziale Sicherheit— Drucksache 7/108 —Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
— Drucksache 7/240 —Berichterstatter: Abgeordneter Müller (Erste Beratung 15. Sitzung)Ich danke dem Berichterstatter. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zur Schlußabstimmung. Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. November 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr— Drucksache 7/107 —Bericht und Antrag des Finanzausschusses
— Drucksache 7/263 —Berichterstatter: Abgeordneter Baack
Ich danke dem Berichterstatter. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, 4, 5, Einleitung und Überschrift auf. — Ich mache darauf aufmerksam, daß Art. 4 durch einen Abs. 2 ergänzt ist. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zur Schlußabstimmung. Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1025
Vizepräsident Dr. JaegerGegenstimmen. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung desvon der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vorn18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen— Drucksache 7/99 —Bericht und Antrag des Finanzausschusses
— Drucksache 7/264 —Berichterstatter: Abgeordneter Halfmeier
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Bericht. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift auf. — Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zur Schlußabstimmung. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer in der Schlußabstimmung dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung desvon der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom19. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen— Drucksache 7/106 —Bericht und Antrag des Finanzausschusses
— Drucksache 7/275 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kreile
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Bericht. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wird das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen?— Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes— Drucksache 7/128 —a) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung— Drucksache 7/331 —Berichterstatter: Abgeordneter Möller
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksache 7/269 —Berichterstatter: Abgeordneter Ronneburger
Ich danke den Berichterstattern für ihre Berichte. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zurdritten Beratung.Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenstimmen. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Wir kommen nunmehr zu Punkt 17 der Tagesordnung.Erste Beratung des von den Abgeordneten Höcherl, Vogt, von Bockelberg, Katzer, Dr. Wagner und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes— Drucksache 7/223 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß gemäß § 96 GOWird das Wort zur Begründung gewünscht? — Zur Begründung spricht der Abgeordnete Vogt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der § 34 a des Einkommensteuergesetzes hat das Hohe Haus schon in den vergangenen Legislaturperioden mehrfach beschäftigt. Dieser Paragraph regelt bekanntlich die Frage, unter welchen Bedingungen die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei sind. Die Einkommensgrenze für die Steuerfreiheit dieser Zuschläge wurde schrittweise bis auf
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1026 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Vogt24 000 DM im Jahre 1965 erhöht. Ferner wurde durch das Steueränderungsgesetz 1971 die Ausdehnung des Geltungsbereichs von § 34 a auf die Zuschläge erreicht, die weder durch Gesetz noch durch Tarifvertrag festgelegt sind. Das ist der heutige Stand.Vor allem die seit 1965 unverändert geltende Einkommensgrenze entspricht nicht mehr dem heutigen inflationsbedingten Stand der Arbeitseinkommen. Wir haben in den letzten Jahren eine sehr starke nominelle Einkommenserhöhung erlebt, mit der Folge, daß auch das Aufkommen aus der Lohnsteuer überproportional gestiegen ist. Sie wissen, daß im letzten Jahr das Aufkommen aus der Lohnsteuer zum erstenmal das Aufkommen aus den Umsatzsteuern übertroffen hat und die Lohnsteuer damit die aufkommensstärkste Steuer geworden ist. Sie kennen auch den Bericht des Ifo-Instituts, in dem festgestellt ist, daß im Jahre 1973 mit einem Anstieg der Bruttolohn- und -gehaltssumme entsprechend dem Jahreswirtschaftsbericht von 11% zu rechnen sei, daß sich aber das Aufkommen aus der Lohnsteuer um mehr als 20 % erhöhen wird. Wegen dieser Einkommensentwicklung hatte die CDU/CSU schon in der vergangenen Legislaturperiode, nämlich im vorigen Jahr, eine Erhöhung der Einkommensgrenze auf 36 000 DM für notwendig gehalten und dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Diese Initiative hat die Bundesregierung jedoch unter Hinweis auf die Große Steuerreform abgelehnt. Es hieß damals in der Debatte, man wolle sich die Rosinen nicht aus dem Kuchen herauspicken lassen.Die Folgen dieses Beschlusses bekommen viele Arbeitnehmer immer stärker zu spüren, denn schon geringfügige Überschreitungen der Einkommensgrenze führen bekanntlich zu steuerlichen Mehrbelastungen, die für die Betroffenen schwer tragbar sind. Außerdem steigt die Zahl derer, für die diese Einkommensgrenze persönliche Bedeutung gewinnt, ständig. Das Bundesarbeitsministerium hat vor einiger Zeit darauf hingewiesen, daß ca. 3,8 Millionen Arbeitnehmer nachts, sonntags oder feiertags arbeiten müssen. Das sind 17,5 % aller abhängig Erwerbstätigen. Es sind 850 000 Arbeitnehmer mehr als im Jahre 1965.Die CDU/CSU-Fraktion legt deshalb erneut einen Gesetzentwurf mit dem Ziel vor, die Einkommensgrenze von 24 000 DM für die Steuerfreiheit der genannten Zuschläge mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aufzuheben. Ich darf in diesem Zusammenhang gleich darauf hinweisen, daß sich ganz einfach eine technische Panne in unseren Gesetzentwurf eingeschlichen hat.
— Ich nehme an, Herr Wehner, das passiert Ihnen auch ab und zu einmal.
Ich glaube, diese Panne ist durchaus zu heilen. Derpolitische Wille ist wenigstens deutlich geworden,daß es uns darum geht, ab 1. Januar dieses Jahres diese Zuschläge nicht mehr zu besteuern.
Für diesen Vorschlag spricht, daß die Lohnentwicklung die Steuerbefreiung weitgehend ausgehöhlt hat. Eine Einkommensgrenze von 36 000 DM würde heute kaum noch ausreichen, das Problem dauerhaft zu lösen. Eine Erhöhung auf 48 000 DM — darüber könnte sicherlich in den Ausschußberatungen noch einmal gesprochen werden — erscheint uns deshalb nicht angebracht, weil sie gegenüber der völligen Streichung keinen Vorteil bietet. Insbesondere der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung läßt es angebracht erscheinen, der weitergehenden Lösung den Vorzug zu geben.Die CDU/CSU-Fraktion ist befriedigt über die Tatsache, daß die Bundesregierung in diesem Jahr positiv auf die Initiative der Unionsfraktion reagiert hat und ebenfalls eine Streichung der Einkommensgrenze vorschlägt. Wir wenden uns aber dagegen, daß diese Streichung erst zum 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Ich nehme an, daß die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen sowohl in der Ausschußberatung wie auch später hier im Plenum unserem Vorschlag zustimmen werden.Ich spreche im Namen der CDU/CSU-Fraktion die Erwartung aus, daß dieser Initiativgesetzentwurf im Ausschuß zügig beraten wird. Es ist dringend notwendig, daß hier und heute und mit Wirkung für dieses Jahr die Einkommensgrenze für die Steuerfreiheit der genannten Zuschläge aufgehoben wird.
Der Antrag ist begründet.
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete Meinike.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag ist heute aufgefordert, zu einer Frage Stellung zu beziehen, die — unbestritten — aktuell ist und einer gesetzlichen Regelung bedarf. Es geht dabei aber — das haben Sie vorhin bereits freundlicherweise angekündigt, Herr Vogt — um mehr als das in Ihrem Antrag angeschnittene Problem. Bei der Überlegung über die Erhöhung oder Beseitigung der Einkommensgrenzen für die Steuerfreiheit der Mehrarbeitszuschläge kann die Frage der Weitergeltung der Steuerbefreiung nicht ausgeklammert werden. Die Überlegungen der SPD orientierten sich bislang an der Steuerreform, zumal unbestritten bleibt, daß im Rahmen der Steuerreform eine ganze Reihe von Einkommensgrenzen der Überprüfung bedürfen. Wir gingen zu Recht davon aus, daß auch die Bestimmung des § 34 a EStG in dieses Reformwerk einbezogen würde.Durch die bisherigen, ich glaube, nicht geschenkt erhaltenen, sondern erkämpften Lohn- und Gehaltserhöhungen der Arbeitnehmer — ich wäre dankbar, wenn Sie mir einmal erklärten, Herr Vogt, was Sie
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1027
Meinike
sich eigentlich unter inflationären Lohnerhöhungen vorstellen —
ist die Überprüfung dieser Einkommensgrenzen immer aktueller geworden. Es ist richtig angezeigt worden, daß vor allem in den betroffenen Berufsgruppen die Zahl der Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen von mehr als 24 000 DM erreichen, immer größer wird. Der mit der Steuerfreiheit angestrebte Zweck wird dadurch in Frage gestellt.Die Bundesregierung hat dem Bundesrat am 2. März 1973 den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1973 zugeleitet. Der Entwurf ist wesentlich an Gesichtspunkten der Konjunktur orientiert. Er enthält aber zugleich auch einen Vorschlag für die zukünftige steuerliche Regelung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
— Ich werde Ihnen die Daten gleich historisch aufzeigen, Herr Dr. Häfele.Art. 1 Nr. 4 b sieht vor, daß die Steuerfreiheit auch nach dem 1. Januar 1974 bestehenbleiben soll. Nach Nr. 3 soll die bislang festgelegte Einkommensgrenze ersatzlos gestrichen werden. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Vorlage, insbesondere die eindeutige Aussage, daß die Steuerfreiheit auch ab 1974 weiter Gültigkeit haben soll. Die Beratungen des Gesetzes stehen in Kürze an.Wir verschließen uns nicht, heute schon auf Grund. Ihrer etwas bescheiden ausgefallenen Vorlage dazu etwas zu sagen. Unsere Auffassung läßt sich schon jetzt zusammenfassend wie folgt darstellen. Wir lassen keinen Zweifel daran, daß es in dieser Frage eine rechtzeitige und zufriedenstellende Lösung geben wird. Dies ist im übrigen eine Entscheidung, die wir auf Grund eigener Prüfung und eigener Willensbildung treffen werden.Dagegen, Herr Dr. Häfele und Herr Vogt, muß ich die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens in der Tat in Zweifel ziehen. Sie haben diesen Zweifel selber dadurch begründet, daß Sie zugegeben haben, nicht daran gedacht zu haben, eine Regelung für die Zeit nach dem 1. Januar 1974 vorzusehen.
Herr Abgeordneter Meinike, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele?
Bitte schön!
Herr Meinike, wenn Sie unseren Gesetzentwurf als bescheiden bezeichnen, könnten Sie mir dann sagen, wie Sie ihn ausweiten oder übertreffen wollten?
Ich werde Ihnen gleich darlegen, welche Vorstellungen und Orientierungen die SPD-Fraktion zu dem Gesamtkomplex des § 34 a vertreten wird.
Ich muß Ihnen wirklich sagen, daß es bei Ihrer sonst so bekundeten Gewissenhaftigkeit doch nicht nur ein Versehen oder eine Vergeßlichkeit sein kann, nicht an den 1. Januar 1974 gedacht zu haben. Meine Herren von der Opposition, ich möchte Ihnen einen Ratschlag geben
— das ist zur Sache —: Schreiben Sie nicht — in alter Übung — Regierungsvorlagen ab, sondern wenden Sie ein wenig mehr Zeit auf, lesen Sie die Studie und die Vorlagen gefälligst bis zum Ende! Dann wäre Ihnen aufgefallen, daß das Problem des 1. Januar 1974 hier sicherlich ansteht.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten von Bockelberg?
Bitte schön!
Herr Kollege Meinike, ist Ihnen der Unterschied zwischen Veranlagungszeitraum und Lohnzahlungszeitraum klar? Wenn ja, wie kommen Sie auf den 1. Januar 1974?
Herr von Bockelberg, es ist Ihnen doch sicherlich klar, daß die jetzige Regelung bezüglich der Steuerfreiheit zum 31. Dezember 1973 ausläuft. Es ist also angezeigt, sicherlich auch schon in der jetzigen Stunde etwas dazu zu sagen, wie man sich die Regelung ab 1. Januar 1974 vorstellt.Herr Vogt, Sie waren doch so freundlich, soeben zuzugeben, daß Sie das vergessen haben. Ich frage nach dem möglichen Sinn Ihrer Vergeßlichkeit. Hat diese Vergeßlichkeit vielleicht eine andere Ursache?
Ich meine die Vergeßlichkeit, etwas darüber auszusagen, was ab 1. Januar 1974 geschehen soll.
Liegt die Ursache der Vergeßlichkeit etwa darin, daß bei Ihnen das Steuerreformgutachten der Eberhard-Kommission neuerdings wieder Aktualität gewinnt, vielleicht dadurch, daß ein reommiertes Mitglied- dieser Kommission, Herr Professor Zeitel, diesem Bundestag angehört? Diese Steuerreformkommission hatte ja die ersatzlose Streichung dieser Steuerfreiheit vorgeschlagen. Vielleicht sind doch Drucker, setzer und Bäcker sowie die Beschäftigten entsprechender Berufsgruppen nicht die Ihnen adäquaten sozialen Gruppen, für die sich Ihr Interesse besonders lohnen kann.
Daß all Ihre Aussagen über Steuergerechtigkeit nicht mehr als Lippenbekenntnisse zu sein scheinen, wird auch an diesem § 34 a deutlich.
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1028 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Meine Damen und Herren, ich darf zunächst einmal um Ruhe bitten. Sodann darf ich fragen, Herr Abgeordneter Meinike, ob Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt erlauben.
Bitte schön! Es dient sicherlich der Klärung.
Herr Kollege Meinike, wenn Ihnen die Interessenlage, die durchaus berechtigte Interessenlage etwa der Drucker so am Herzen gelegen hat und liegt, warum haben Sie dann eigentlich im vorigen Jahr unserer Initiative nicht zugestimmt, obwohl im vorigen Jahr schon deutlich war, daß die Steuerreform nicht wie angekündigt am 1. Januar 1974 in Kraft tritt?
Ich habe zum ersten angedeutet, daß die Frage in die Steuerreform einbezogen werden sollte. Zum zweiten werden wir darüber nachdenken müssen, was dann vorzuziehen ist, wenn es nicht gelingen sollte, die Steuerreformmaßnahmen rechtzeitig zu vollziehen.
Ich erwähnte, daß die Behandlung des § 34 a über Ihre wirkliche Orientierung Zeugnis ablegen kann. Ich erinnere Sie daran, daß sich der Finanzausschuß am 5. und 12. November 1970 — vielleicht von einer Randfrage ausgehend mit diesem Problem beschäftigt hat und daß es damals im Ausschuß Übereinstimmung darüber gegeben hat, die generelle Überprüfung der Einkommensgrenzen im Rahmen der Steuerreform zu erörtern. Es waren Vertreter der SPD-Fraktion, die damals bereits angekündigt haben, daß ihnen die Aufhebung solcher Einkommensgrenzen angezeigt erscheinen könnte.
— Sie, Herr von Bockelberg, haben damals in der Sitzung des Ausschusses hingegen zu überlegen gegeben, ob nicht die Steuerfreiheit, die für tarifliche und gesetzliche Zuschläge gewährt wird, eingeschränkt werden sollte. Ich möchte Sie heute daran erinnern. Es ist interessant und sicherlich von Wichtigkeit, einmal die Protokolle zu studieren, wenn hier der historische Prozeß des Weges von Fraktionen aufgezeigt werden soll.
Es war die Bundesregierung, die in ihren Eckwertbeschlüssen im Juni und Oktober 1971 eine eindeutige Aussage hierzu gemacht hat. Im Juni 1971 gab es zunächst die grundsätzliche Aussage, an der Steuerfreiheit festzuhalten, und im Oktober 1971 folgte die Erklärung, auch die Einkommensgrenzen generell aufzuheben.
Herr Abgeordneter Meinike, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten von Bockelberg?
Bitte schön!
Herr Kollege Meinike, erlauben Sie der CDU/CSU-Fraktion, insofern klüger geworden zu sein, als nunmehr abzusehen ist, daß die Steuerreform zum 1. Januar 1974 nicht mehr in Kraft tritt und damit die Ausgangslage für dieses Gesetz eine völlig andere ist als im November 1970?
Ich gebe Ihnen zu, daß die Einkommensteuerregelungen sicherlich nicht im Rahmen des Steuerreformgesetzes zum 1. Januar 1974 wesentlich geändert werden könnten.
Ich möchte auf den historischen Prozeß noch zwei Hinweise verwenden.Die Vorlage der Eckwertbeschlüsse der Bundesregierung erfolgte im Juli und im Oktober 1971. Sie hatten daraufhin doch nichts Eiligeres zu tun — so ist es doch gewesen —, all das, was eindeutige Willenserklärungen der Bundesregierung und auch der SPD gewesen ist, mit Drucksache VI/311 vom 3. Februar 1972 im Grunde abzuschreiben und die Einkommensgrenze auf 36 000 DM zu beschränken.
Ich möchte Sie weiterhin darauf hinweisen, daß der SPD-Steuerparteitag im November 1971 durch die Zustimmung zu vier Anträgen ein eindeutiges Votum abgegeben hat. Unsere Auffassung in dieser Frage hat sich bis heute nicht geändert.
Damit es keine Mißverständnisse gibt, möchte ich in aller Deutlichkeit festhalten, daß die SPD-Fraktion in den Beratungen zu § 34 a und bei der Erörterung von Änderungen dieser Vorschrift von folgender Grundorientierung ausgehen wird.Erstens. Die Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wird auch nach dem 1. Januar 1974 beibehalten.
Zweitens Die Einkommensgrenze von 24 000 DM wird abgeschafft.
Drittens. Diese Regelung gilt bereits für das Jahr 1973.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, das ist eine klare Konzeption im Interesse derer, die man nach wie vor die Lohnabhängigen nennt. Ich will hier jetzt nicht weiter über die gewisse Anmaßung des Herrn Dr. Narjes diskutieren, der gestern erklärte, die Opposition rede nicht nur mit dem Munde nach den Interessen der Arbeitnehmer. Sie können gewiß
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1029
Meinike
sein, ein solcher Rollentausch wird Ihnen nicht gelingen.
Die Sozialdemokraten fühlen sich den Arbeitnehmern nicht nur verpflichtet, sie handeln auch für die Arbeitnehmer.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Vohrer.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wer den Antrag der Opposition zur Änderung des § 34 a des Einkommensteuergesetzes liest, hat den Eindruck, daß es in diesem Hohen Haus nur eine Partei gibt, die sich um die soziale Gerechtigkeit und die so oft zitierten Interessen des kleinen Mannes sorgt. Zudem wird zur Begründung der Steuerfreiheit der gesetzlichen und tarifvertraglichen Zuschläge, die für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, das übliche Wahlkampfvokabular ausgepackt. Die Sprüche der Opposition von der inflationsbedingten Lohnerhöhung, die zu einer Aushöhlung der Steuerbefreiung führten, und dergleichen sind leider schon hinreichend bekannt.
Die Opposition hat, obwohl sie stets von Stabilität redet, anscheinend immer noch nicht begriffen, daß sie alles tut, um die gegenteilige Wirkung hervorzurufen. Ich denke an Ihren Vorschlag zur Gesetzesänderung, der zu einem Einnahmeausfall der Staatskasse in Höhe von 30 bis 50 Millionen DM führen wird, an den Straßenbau, an die Strukturhilfe und die verschiedensten anderen Bereiche. Dies ist ein Anbiedern der Opposition beim Wähler durch die stete Bereitschaft zu größeren Ausgaben. Am Ende soll dann nach kräftigem Schütteln aller Maßnahmen die oft beschworene Stabilität aus der Zauberkiste herausspringen.
— Warten Sie doch! Drängen Sie doch nicht so! Sie werden Ihren Zug sicher noch erreichen.Meine Damen und Herren von der Opposition, diese Tricks müssen Sie uns noch erläutern. Ich würde es sehr gut finden, wenn sich Herr Zeitel, der seinen Studenten in Mannheim so viel über kreislauftheoretische Zusammenhänge beibringt, auch hier in der Fraktion über solche Zusammenhänge ausließe. Alles deutet darauf hin, daß diese Opposition landauf, landab die Ohren spitzt, um partikulare Interessen einzelner Gruppen und Grüppchen aufzugreifen und hier in den Bundestag hineinzutragen.Da die Opposition seit Aalen, also seit mehr als 25 Jahren, sowieso ohne Programm ist, fällt es gar nicht auf, wie widerspruchsvoll und wie — im Falle des vorliegenden Antrags — stabilitätsgefährdend die einzelnen Maßnahmen jeweils sind. Seien Sie aber versichert, daß wir das finanzielle Volumen der sich aus Ihren Anträgen ergebenden Ausgabesteigerungen und Einnahmekürzungen zu addieren fähig sind und das dem Wähler als Ihren Beitrag zur Stabilität präsentieren werden.
Daß Sie sich bezüglich der Änderung des § 34 a bei einer Gruppe einzuschmeicheln versuchen, die nicht zu Ihren traditionellen Wählern zählt und für die Sie seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes während über zehn Jahren CDU-Herrschaft nicht allzuviel getan haben, wird auch dem letzten in diesem Lande deutlich. Ein Indiz hierfür besteht darin, daß in all den von Ihnen akzeptierten und immer wieder zitierten Gutachten nicht die Erweiterung der Steuerbefreiung, sondern ihre gänzliche Abschaffung gefordert wird.Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP sieht die steuersystematischen Schwierigkeiten. Wir sehen aber auch die Schwierigkeiten der genauen steuerlichen Abgrenzung der Zuschläge zum Grundlohn, die im Falle der Selbständigen wegen der Abgrenzungsproblematik gar nicht analog geregelt werden können. Die klarste Lösung dessen sind wir uns völlig bewußt — wäre zweifelsohne die in den Sachverständigengutachten vorgeschlagene Streichung des § 34 a. Doch erscheint uns dann nicht gesichert, daß der entsprechende Zuschlag vom Arbeitgeber in voller Höhe übernommen wird.Um solche möglichen Einkommenseinbußen von den Betroffenen fernzuhalten, entschloß sich die FDP — und dies fiel uns nicht leicht — zu der verfassungsrechtlich sauberen Lösung einer Abschaffung der 24 000-DM-Grenze und der Beibehaltung des § 34 a des Einkommensteuergesetzes. Diese Regelung soll schon für das Jahr 1973 gelten, und sie soll nicht, wie es im CDU/CSU-Entwurf steht, am Ende des Jahres wieder außer Kraft gesetzt werden. Dabei ist uns nicht klar, ob es sich bei dem, was der vorliegende Entwurf insoweit vorsieht, um einen der berühmten kleinen Gags der Opposition handelt oder ob sie das Gesetz lediglich oberflächlich überflogen und damit den Passus zu streichen versäumt hat. Für eine entsprechende Klärung wären wir dankbar.
Wie es auch sei, die FDP wünscht die Streichung der zeitlichen Limitierung.
— Wenn Sie mich jetzt kritisieren, daß ich mein Manuskript noch nicht angepaßt habe, dann muß ich Sie kritisieren, daß Sie in der langen Zeit, in der Sie die Möglichkeit hatten, das Gesetz durchzulesen, das nicht bemerkt haben.
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1030 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973
Dr. VohrerLassen Sie mich zum Schluß noch einmal klarstellen: Die FDP unterstützt die Streichung der Einkommensgrenze in § 34 a aus Gründen der Gerechtigkeit und aus sozialer Verantwortung gegenüber den Berufsgruppen, die im Zeitalter der Freizeitgesellschaft die schwere physische und psychische Last von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf sich nehmen. Die FDP gibt dieser Lösung trotz der von uns gesehenen negativen stabilitätspolitischen Auswirkungen, die jedoch von den Stabilitätsfanatikern der Opposition überhaupt nicht erkannt wurden, den Vorzug.
Meine Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß, dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mitberatung und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe die Punkte 18 bis 38 der Tagesordnung auf:18. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes— Drucksache 7/133 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Verkehr Rechtsausschuß19. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Portugiesischen Rekublik andererseits— Drucksache 7/249 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft nebst Zusatzabkommen vom 22. Juli 1972 über die Geltung dieses Abkommens für das Fürstentum Liechtenstein— Drucksache 7/251 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft21. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Österreich andererseits— Drucksache 7/247 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft22. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Interimsabkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Österreich— Drucksache 7/246 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft23. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Königreich Schweden andererseits— Drucksache 7/248 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Island— Drucksache 7/252 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft25. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts— Drucksache 7/274 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit26. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung— Drucksache 7/268 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß27. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 20. Februar 1957 über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen— Drucksache 7/254 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß28. Erste Beratung des vom Bundesrat ,eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften— Drucksache 7/271 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß
Haushaltsausschuß29. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern— Drucksache 7/273 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß
Rechtsausschuß
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Vizepräsident Dr. Jaeger30. Erste Bertaung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes— Drucksache 7/283 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: InnenausschußHaushaltsausschuß gemäß § 96 GO31. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 136 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1971 über den Schutz vor den durch Benzol verursachten Vergiftungsgefahren— Drucksache 7/257 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung32. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1971 über Schutz und Erleichterung für Arbeitnehmervertreter im Betrieb— Drucksache 7/258 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung33. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer— Drucksache 7/262 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung34. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens
— Drucksache 7/288 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO35. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes— Drucksache 7/293 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß36. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes— Drucksache 7/287 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:Ausschuß für Wirtschaft
FinanzausschußAusschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten37. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Oktober 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland— Drucksache 7/259 —Überwcisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß38. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
— Drucksache 7/261 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: FinanzausschußDas Wort wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der Tagesordnung. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 39 der Tagesordnung auf:Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten— Drucksache 7/185 — Berichterstatter: Abgeordneter DürrWünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Auch zur Aussprache wird das Wort nicht begehrt.Wir kommen zur Abstimmung über den Ausschußantrag auf Drucksache 7/185. Wer dem zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 40 der Tagesordnung auf:Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft
zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksachen 7/51, 7/52, 7/229 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. EhrenbergEs handelt sich hier um einen Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, von dem das Haus nur Kenntnis zu nehmen braucht, wenn nicht Anträge aus der Mitte des Hauses vorliegen. Solche Anträge sind nicht gestellt. Das Wort wird nicht gewünscht. Das Haus hat von dem Bericht auf Drucksache 7/229 Kenntnis genommen.Ich rufe die Punkte 41, 42 und 43 der Tagesordnung auf:41. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung
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Vizepräsident Dr. Jaegerdes Deutschen Teil-Zolltarifs
- Drucksache 7/191 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß fur Wirtschaft42. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/213 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft43. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/244 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für WirtschaftDas Wort wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der Tagesordnung. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 44 der Tagesordnung auf:Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland— Drucksache 7/189 —Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht. Wer dem Vorschlag des Ältestenrates auf Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Es ist einstimmig so beschlossen.Ich rufe die Punkte 45 bis 49 der Tagesordnung auf:45. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften füreine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 des Rates vom 27. Juli 1968 über den Zollwert der Wareneine Richtlinie des Rates zur Durchführung der Artikel 13 und 14 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehreine Richtlinie des Rates zur Durchführung von Artikel 18 der Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehreine Verordnung des Rates über ein Zollverfahren zur Umwandlung von Waren unterzollamtlicher Überwachung vor ihrer Überprüfung in den freien Verkehreine Richtlinie des Rates betreffend die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik zu Unrecht gezahlten Beträgen sowie von Abschöpfungen und Zöllen— Drucksachen VI/3681, VI/3691, 7/68, 7/72, 7/71, 7/270 —Berichterstatter: Abgeordneter Schinzel46. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission füreine Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Behebung der Versorgungsschwierigkeiten bei Kartoffelneine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für den Zeitraum vom 16. Dezember 1972 bis 15. Dezember 1973— Drucksachen 7/13, 7/23, 7/276 — Berichterstatter: Abgeordneter Sander47. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgerätes im Straßenverkehr— Drucksachen 7/41, 7/235 —Berichterstatter: Abgeordneter Wendt48. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften füreine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffend die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen undeine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Anhänger— Drucksachen VI/3766, 7/234 — Berichterstatter: Abgeordneter Seefeld49. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rateszur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. März 1973 1033
Vizepräsident Dr. Jaegerzur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs und für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägyptenzur Festsetzung der Überwachungsmodalitäten seitens der Kommission bei der Anwendung der Grundsätze für die Koordinierung der allgemeinen Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung in den Zentralgebieten der Gemeinschaft— Drucksachen 7/25, 7/26, 7/36, 7/67, 7/60, 7/295 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. EhrenbergWünscht einer der Berichterstatter noch das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache verlangt? — Auch das ist nicht der Fall.Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber über die Vorlagen geschlossen abstimmen? Ich höre keinen Widerspruch; dann wird so verfahren.Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen 7/270, 7/276, 7/235, 7/234 und 7/295. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? -Auch keine Enthaltungen. Dann ist so beschlossen.Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung.Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 21. März, 14.00 Uhr ein.Die Sitzung ist geschlossen.