Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich dem Abgeordneten Amrehn nachträglich die Glückwünsche des Hauses zu seinem 60. Geburtstag aus, den er am 23. November gefeiert hat.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein. Einziger Punkt:
Wahl des Bundeskanzlers
Der Herr Bundespräsident hat folgendes Schreiben an mich gerichtet, das ich dem Hause hiermit bekanntgebe:
Gemäß Artikel 63 Abs. 1 des Grundgesetzes schlage ich dem Deutschen Bundestag vor, Herrn Willy Brandt zum Bundeskanzler zu wählen.
Nach § 4 der Geschäftsordnung wird der Bundeskanzler mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Bundestages, d. h. mindestens 249 Stimmen, auf sich vereinigt. Zur Wahl steht nur der von dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat.
Zum Wahlverfahren bestimmt der § 54 a unserer Geschäftsordnung ergänzend, daß die Stimmzettel erst vor Betreten der Wahlzelle ausgehändigt werden. Die aufgestellten Wahlzellen sind bei der Stimmabgabe zu benutzen. Die Stimmkarten sind dann in einem Wahlumschlag in die Wahlurne zu legen; die Berliner Abgeordneten werden gebeten, ihre Stimmkarten in die für sie vorgesehene Wahlurne zu werfen; also die Stimmkarten der voll stimmberechtigten Abgeordneten in die Plexiglas-urne, die der Berliner Abgeordneten in die schwarze Wahlurne. Meine Damen und Herren, Sie erhalten die Stimmkarten an den zu meiner Rechten und zur Linken vor den Wahlkabinen stehenden Tischen.
Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, daß nur der vom Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat zur Wahl steht. Falls Sie den vorgeschlagenen Kandidaten wählen wollen, schreiben Sie „ja", im anderen Falle „nein" auf die Stimm-
karte. Wer sich der Stimme enthalten will, kann dies durch eine unbeschriebene Karte zum Ausdruck bringen. Nach ständiger Übung des Hauses sind auch Stimmkarten gültig, die statt „ja" den Namen des Vorgeschlagenen tragen. Ungültig sind dagegen Stimmkarten mit anderen Namen oder mit Zusätzen. Auch die Verwendung anderer als der amtlichen Stimmkarten macht die Stimme unweigerlich ungültig.
Ich weise noch einmal darauf hin, daß die Kennzeichnung der Stimmkarte und das Einlegen in den Wahlumschlag außerhalb der Wahlzelle zur Zurückweisung des Abgeordneten führt. Er verliert allerdings — genau wie gestern — nicht das Recht, seine Stimmabgabe vorschriftsmäßig zu wiederholen.
Gehen Sie dann bitte wie gestern zur Wahlurne und werfen Sie dort nach Nennung Ihres Namens Ihre Stimmkarte ein. Die Kennzeichnung Ihres Namens in der Namensliste durch den neben der Urne sitzenden Schriftführer gilt als Nachweis für die Beteiligung an der Wahl und ersetzt die Eintragung in die Anwesenheitsliste.
Beide Schriftführer werden nunmehr die Namen nach dem Alphabet aufrufen. Ich bitte die Schriftführer, die den Dienst an den Wahlurnen und an den Wahlzellen übernommen haben, ihre Plätze einzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich eröffne hiermit die Wahl und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, jetzt müssen die amtierenden Schriftführer und ich ihrer Wahlpflicht genügen. Ich bitte daher Herrn Vizepräsidenten von Hassel, für kurze Zeit meinen Platz einzunehmen. Ferner bitte ich die dafür eingeteilten Schriftführer, die Plätze der bisher amtierenden Schriftführer einzunehmen.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist beendet. Ich frage, ob noch ein Mitglied im Saal ist, das seine Stimme nicht abgegeben hat. — Das ist offenbar nicht der Fall. Ich erkläre die Wahl für geschlossen und bitte die Schriftführer, die Stimmen auszuzählen. Ich schlage vor, die Sitzung für etwa 20 Minuten bis 12.25 Uhr zu unterbrechen. — Ich unterbreche die Sitzung.
14 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 2. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1972
Präsident Frau Renger
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe das Ergebnis der Zählung der Stimmen bekannt. Gesamtzahl der abgegebenen Stimmkarten der voll stimmberechtigten Abgeordneten: 493. Zahl der auf Ja lautenden Stimmkarten: 289.
Zahl der auf Nein lautenden Stimmkarten: 203. Zahl der ungültigen Stimmkarten: 1. Zahl der Stimmenthaltungen: keine.)
Von den Berliner Abgeordneten sind 22 Stimmkarten abgegeben worden, davon 13 mit Ja und 9 mit Nein; keine Enthaltungen.
Nach Art. 63 Abs. 2 des Grundgesetzes ist als Bundeskanzler gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Die absolute Mehrheit der stimmberechtigten Abgeordneten beträgt 249 Stimmen. Ich stelle fest, daß der vom Herrn Bundespräsidenten vorgeschla*) Endgültiges, berichtigtes Ergebnis: Ja: 269, Nein: 223, Ungültig: 1, Enthalten: 0; vgl. Stenographischer Bericht über die 3. Sitzung, Seite 21 A
gene Abgeordnete Brandt die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt hat.
Ich frage den Abgeordneten Brandt: Nehmen Sie die Wahl an?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, Frau Präsident, ich nehme die Wahl an.
Ich stelle fest, daß der Abgeordnete Brandt damit zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt ist.
Ich spreche Ihnen, Herr Bundeskanzler, die aufrichtigen Glückwünsche des ganzen Hauses aus.
Dem Herrn Bundespräsidenten werde ich sogleich das Ergebnis dieser Wahl übermitteln.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf heute nachmittag, 16 Uhr ein. Einziger Punkt der Tagesordnung: Eidesleistung des Bundeskanzlers.
Ich schließe die Sitzung.