Protokoll:
16227

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 227

  • date_rangeDatum: 18. Juni 2009

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 18:12 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/227 Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Waltraud Lehn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt J. Rossmanith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . . . 25028 A 25030 B 25032 B 25034 A 25036 B 25038 C 25040 A 25041 B 25042 D 25043 A 25055 B 25056 A 25057 C 25058 A 25058 C 25060 A 25060 C 25061 A 25062 C 25063 D Deutscher B Stenografisc 227. Si Berlin, Donnerstag, I n h a Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Bernd Schmidbauer, Hans-Christian Ströbele, Christoph Strässer und Hans- Ulrich Klose sowie der Bundesministerin Ulla Schmidt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 23, 26, 37, 51, 56 und 59 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen: zum Euro- päischen Rat am 18. und 19. Juni 2009 in Brüssel 25025 A 25025 B 25027 B Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . 25043 D 25045 C 25046 B undestag her Bericht tzung den 18. Juni 2009 l t : Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Staatsgarantie für die Sozialversicherun- gen – Schutzschirm für Menschen (Drucksache 16/12857) . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Waltraud Lehn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25047 C 25047 D 25049 C 25050 C 25052 B 25053 C 25054 C Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25066 A 25067 A 25067 B II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 Tagesordnungspunkt 66: a) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kerstin Andreae, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Innovationskraft von kleinen und mitt- leren Unternehmen durch steuerliche Förderung gezielt stärken (Drucksache 16/12894) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Sonderstel- lung der Bundeswehr an Schulen (Drucksache 16/13060) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern (Drucksache 16/13180) . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Standards für die Abgasuntersu- chung einführen (Drucksache 16/13181) . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auch Verletztenrenten frü- herer NVA-Angehöriger der DDR an- rechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen (Drucksache 16/13182) . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Wolfgang Bosbach, Norbert Barthle, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dagmar Freitag, Swen Schulz (Spandau), Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Unterstützung der Bewerbung der Landeshauptstadt München zur Aus- richtung der XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018 (Drucksache 16/13481) . . . . . . . . . . . . . . . g) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stadtentwicklungsbericht 2008 (Drucksache 16/13130) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 25069 A 25069 B 25069 B 25069 C 25069 C 25069 C 25069 D Tagesordnungspunkt 67: y) Antrag der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfah- ren gegen Michail Chodorkowski be- gleiten, Rechtsstaatlichkeit in Russland stärken (Drucksache 16/13371) . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fünf Jahre Ka- renzzeit für Mitglieder der Bundesre- gierung (Drucksache 16/13366) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitslo- sengeld I in der Krise befristet auf 24 Monate verlängern (Drucksache 16/13368) . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verbot des Vereins „Hilfsge- meinschaft für nationale politische Ge- fangene und deren Angehörige“ prüfen (Drucksache 16/13369) . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unschuldsver- mutung muss auch im Arbeitsrecht gel- ten – Verdachtskündigung gesetzlich ausschließen (Drucksache 16/13383) . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für einen Nationalen Aktionsplan ge- gen Homophobie (Drucksache 16/13394) . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Renate Künast, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bahnanbindung für den Flughafen Ber- lin Brandenburg International optimie- ren und beschleunigen (Drucksache 16/13397) . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer 25070 A 25070 A 25070 A 25070 B 25070 B 25070 B 25070 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 III Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Genmais- Anbau gegen den Willen der Bürger in der EU (Drucksache 16/13398) . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grauen Kapitalmarkt durch einheitliches Anle- gerschutzniveau überwinden (Drucksache 16/13402) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 67: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des elek- tronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchver- fahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrecht- licher Vorschriften (ERVGBG) (Drucksachen 16/12319, 16/13437) . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes (Drucksachen 16/12586, 16/13435) . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Genfer Akte) des Haa- ger Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung ge- werblicher Muster und Modelle (Drucksachen 16/12591, 16/13434) . . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Beschlüssen vom 24. September 2004 zur Änderung des Rotterdamer Übereinkommens vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach In- kenntnissetzung für bestimmte gefährli- che Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel (Drucksachen 16/13110, 16/13413) . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Drucksachen 16/13112, 16/13374) . . . . . f) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu der Ände- rung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu In- 25070 C 25070 D 25071 A 25071 C 25071 D 25072 A 25072 B formationen, die Öffentlichkeitsbeteili- gung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltan- gelegenheiten (Erstes Aarhus-Ände- rungs-Übereinkommen) (Drucksachen 16/13115, 16/13401) . . . . . g) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weingeset- zes (Drucksachen 16/13158, 16/13420) . . . . . h) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes über die Sicherung der Baufor- derungen (Drucksachen 16/13159, 16/13415) . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (Drucksachen 16/13345, 16/13376, 16/13415) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Privatisierung öffent- licher Aufgaben zur Stärkung der sozia- len Marktwirtschaft (Drucksachen 16/7735, 16/10504) . . . . . . k) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirk- same Begrenzung des CO2-Aussto- ßes neuer Personenkraftwagen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ambitionierte europäi- sche Emissionsnormen für mehr Klimaschutz im Straßenverkehr (Drucksachen 16/9307, 16/9105, 16/12728) . l) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Britta Haßelmann, Grietje Staffelt, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- 25072 C 25073 A 25073 B 25073 B 25073 D 25073 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 NEN: Medienkompetenz Älterer stär- ken – Die digitale Kluft schließen (Drucksachen 16/11365, 16/13070) . . . . . m) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Markus Löning, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wettbewerbspolitik als Fundament der Sozialen Marktwirt- schaft stärken (Drucksachen 16/7522, 16/13147) . . . . . . n) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Kai Boris Gehring, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus gesetzlich schützen – Rechtsprechung zur Verwendung von Kennzeichen ver- fassungswidriger Organisationen aus- werten (Drucksachen 16/3202, 16/13467) . . . . . . o) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kompetenzen des Bundeskartellamts weiterentwickeln (Drucksachen 16/8078, 16/13361) . . . . . . p) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wissenschafts- freiheitsgesetz einführen – Mehr Freiheit und Verantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem – zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissenschaftssystem öff- nen – Mehr Qualität durch mehr verantwortliche Selbststeuerung und Kooperation (Drucksachen 16/7858, 16/8221, 16/13356) q) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Kauch, Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Menschenrechte von Lesben, Schwulen, 25074 B 25074 C 25074 D 25075 A 25075 A Bisexuellen und Transgendern in Deutschland und weltweit schützen (Drucksachen 16/12886, 16/13414) . . . . . r) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Bundeswildwe- geplan als Ergänzung zum Bundesver- kehrswegeplan (Drucksachen 16/7145, 16/9529) . . . . . . . s) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einheitliches Stromnetz schaffen – Unabhängige Netzgesell- schaft gründen (Drucksachen 16/9798, 16/11843) . . . . . . t) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz vor Emissionen aus Laserdruckern, Laserfax- und Kopier- geräten (Drucksachen 16/5776, 16/12468) . . . . . . u) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ute Koczy, Kerstin Andreae, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Korruptionsbekämp- fung bei Hermesbürgschaften (Drucksachen 16/11211, 16/13153) . . . . . v) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einführung einer Positivliste zur Hal- tung von Tieren im Zirkus (Drucksachen 16/12864, 16/13206) . . . . . w) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 25075 C 25075 D 25076 A 25076 A 25076 B 25076 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 V Die gewerbliche Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland und der Europäischen Union deutlich ver- bessern (Drucksachen 16/12307, 16/13208) . . . . . x) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Umweltbericht- erstattung in die Gemeinschaftsdia- gnose und Begutachtung der gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung aufnehmen (Drucksachen 16/11649, 16/13250) . . . . . z) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Abstufung nicht mehr fernver- kehrsrelevanter Bundesfernstraßen (Drucksache 16/13387) . . . . . . . . . . . . . . . aa)–ii) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584 zu Petitio- nen (Drucksachen 16/13191, 16/13192, 16/13193, 16/13194, 16/13195, 16/13196, 16/13197, 16/13198, 16/13199) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Forderungen des bundesweiten Bildungsstreiks ernst nehmen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: c) Antrag der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert und weiterer Abgeordneter: Gesetzliche 25076 D 25077 A 25077 B 25077 C 25078 C 25079 C 25081 A 25082 C 25083 D 25085 B 25086 C 25087 C 25089 B 25090 D 25092 A 25093 C Überregulierung der Patientenverfü- gung vermeiden (Drucksache 16/13262) . . . . . . . . . . . . . . a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreu- ungsrechts (Drucksachen 16/8442, 16/13314) . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, René Röspel, Katrin Göring-Eckardt und weiteren Abgeordneten einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfü- gung im Betreuungsrecht (Patien- tenverfügungsgesetz – PatVerfG) (Drucksachen 16/11360, 16/13314) . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Zöller, Dr. Hans Georg Faust, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Klarstellung der Ver- bindlichkeit von Patientenverfügun- gen (Patientenverfügungsverbind- lichkeitsgesetz – PVVG) (Drucksachen 16/11493, 16/13314) . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Dr. Max Stadler, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Patientenverfügungen neu re- geln – Selbstbestimmungsrecht und Au- tonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken (Drucksachen 16/397, 16/13314) . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25094 C 25094 D 25094 D 25094 D 25095 A 25095 B 25096 B 25097 A 25097 D 25099 A 25100 A 25101 B 25102 A 25103 A 25104 A 25105 A 25106 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Ände- rung der Förderung von Biokraftstoffen (Drucksachen 16/11131, 16/11641, 16/12465, 16/12466, 16/13080, 16/13362, 16/13389) . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Moder- nisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich- tung einer Schlichtungsstelle der Rechtsan- waltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (Drucksachen 16/11385, 16/12717, 16/13082, 16/13363, 16/13390) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsver- gütung (VorstAG) (Drucksachen 16/12278, 16/13433) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Mechthild Dyckmans, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Professionalität und Effizienz der Auf- sichtsräte deutscher Unternehmen ver- bessern (Drucksachen 16/10885, 16/13433) . . . . . 25107 B 25108 B 25109 B 25111 C 25112 A 25113 C, 25116 A, 25119 A 25121 B, 25124 B 25113 D, 25116 C, 25119 C 25122 A, 25124 D 25127 A 25127 C 25130 C 25127 A 25127 C 25132 B 25127 D 25128 A c) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Exzesse bei Managerge- hältern verhindern (Drucksachen 16/12112, 16/13425) . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Große Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Subventionen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 16/8441, 16/10622) . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornogra- phie in Kommunikationsnetzen (Drucksachen 16/12850, 16/13411) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunika- tionsnetzen (Drucksachen 16/13125, 16/13385, 16/13411) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25128 A 25128 B 25135 A 25136 D 25138 B 25139 D 25141 A 25142 D 25144 C 25144 C 25146 A 25148 A 25149 B 25151 A 25151 D 25151 D 25152 A 25152 B 25154 C 25156 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 VII Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Große Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Bundeswehr – Eine aufga- benorientierte Streitkraft? (Drucksachen 16/9962, 16/12681) . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zukunfts- fähigkeit der Bundeswehr herstel- len – Wehrpflicht aussetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kai Gehring, Alexander Bonde, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wehrpflicht über- winden – Freiwilligenarmee auf- bauen (Drucksachen 16/393, 16/6393, 16/7432) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Attraktivität des Soldatenberufes stei- gern (Drucksachen 16/2836, 16/5352) . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Hedi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25157 A 25158 B 25158 C 25159 A 25160 A 25161 C 25162 C 25164 A 25163 D 25165 C 25167 D 25167 D 25168 A 25168 B 25169 C 25171 B 25172 B 25173 D Tagesordnungspunkt 11: Unterrichtung durch die Beauftragte der Bun- desregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Erster Integrationsindikatoren- bericht (Drucksache 16/13300) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Befreiung von IHK-Beiträgen für Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30 000 Euro Gewerbeertrag und grundle- gende Reform der Industrie- und Handels- kammern (Drucksachen 16/6357, 16/12883) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Sprengstoffgesetzes (Drucksachen 16/12597, 16/13423) . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Drucksachen 16/12663, 16/13423) . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE: Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen ge- gen Waffenmissbrauch (Drucksachen 16/12395, 16/12477, 16/13423) Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25175 A 25175 B 25175 C 25175 C 25175 D 25176 A 25177 D 25179 A 25180 B 25181 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Zivile Krisenprä- vention und Friedensförderung brauchen einen neuen Schub (Drucksache 16/13392) . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Anpassung des Einsatzge- bietes für die Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias (Drucksachen 16/13187, 16/13393) . . . . . . . . Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Adam (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Große Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Se- niorinnen und Senioren in Deutschland (Drucksachen 16/8301, 16/10155) . . . . . . . . . 25183 A 25183 A 25184 B 25185 B 25186 C 25187 D 25188 D 25189 A 25190 A 25191 A 25192 B 25192 C 25192 C 25193 C 25194 D 25195 C 25196 C 25197 B 25198 D 25197 C Tagesordnungspunkt 17: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und dem Kö- nigreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Drucksachen 16/12069, 16/13261) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13268) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Marion Seib, Alexander Dobrindt, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Jörg Tauss, Willi Brase, Ulla Burchardt, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Förde- rung des wissenschaftlichen Nachwuch- ses ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entwicklungschancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saar- brücken) und der Fraktion DIE LINKE: Perspektiven für den wissenschaftlichen Mittelbau öffnen – Karrierewege ab- sichern – Gleichstellung durchsetzen – Selbständigkeit fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissenschaft als Beruf attraktiver ma- 25197 D 25198 A 25198 A 25201 A 25202 A 25203 B 25204 B 25205 C 25206 B 25207 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 IX chen – Den wissenschaftlichen Nach- wuchs besser unterstützen (Drucksachen 16/11883, 16/11880, 16/10592, 16/9104, 16/13421) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge- ordneten Peter Bleser, Wolfgang Zöller, Klaus Hofbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Gerhard Botz, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Ingrid Arndt- Brauer, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume (Drucksachen 16/5956, 16/9164 Nr. 1) . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Ulrike Höfken, Priska Hinz (Herborn), Jerzy Montag, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Biopatentrecht verbes- sern – Patentierung von Pflanzen, Tie- ren und biologischen Züchtungsverfah- ren verhindern (Drucksachen 16/11604, 16/13439) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkun- gen des Gesetzes zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie (Drucksachen 16/12809, 16/13438) . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften (Drucksachen 16/12256, 16/12677, 16/13428) Tagesordnungspunkt 22: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Birgit Homburger, Martin 25208 C 25208 D 25210 A 25211 B 25212 C 25214 B 25215 C 25216 A 25216 A 25216 C Zeil, Rainer Brüderle, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (Drucksachen 16/7855, 16/9839) . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bürokratie ab- bauen – Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger entlasten (Drucksache 16/12470) . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wirtschaftliche Dynamik fördern – Gewerbeanmeldun- gen entbürokratisieren (Drucksachen 16/9338, 16/11977) . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Birgit Homburger, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: EU- Abfallrahmenrichtlinie ökologisch wirksam, unbürokratisch und markt- wirtschaftlich gestalten (Drucksachen 16/3318, 16/4961) . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer Regelungen im Sozial- recht (Drucksachen 16/3163, 16/5494) . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU 25216 D 25217 A 25217 A 25217 A 25217 B 25217 C 25218 D 25219 D 25220 D 25212 B X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 sowie der Abgeordneten Annette Faße, Dr. Reinhold Hemker, Gregor Amann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Potentiale von Migranten für den internationalen Tourismus nutzen (Drucksachen 16/11403, 16/12186) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Renate Gradistanac, Clemens Bollen, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Barrierefreien Touris- mus weiter fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Barriere- freier Tourismus für alle in Deutsch- land (Drucksachen 16/12101, 16/10317, 16/13046) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Anita Schäfer (Saal- stadt), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Gabriele Hiller-Ohm, Renate Gradistanac, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bauernhof- urlaub und Landtourismus weiter fördern – Ländliche Räume nach- haltig stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE: Landurlaub und Urlaub auf dem Bauernhof als Chance für einen umweltfreundlichen Tourismus in Deutschland nutzen (Drucksachen 16/10320, 16/7614, 16/13052) d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Klaus Riegert, Jürgen Klimke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Dr. Reinhold Hemker, Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Potentiale von Tourismus und Sport erkennen und fördern (Drucksachen 16/11402, 16/13053) . . . . . 25223 A 25223 A 25223 B 25223 C e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Engelbert Wistuba, Dr. Carl-Christian Dressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reformationsjubi- läum 2017 als welthistorisches Ereignis würdigen (Drucksachen 16/9830, 16/13054) . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Digitale Kluft schließen – Zehntausende Arbeitsplätze schaffen (Drucksache 16/12999) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 60 Jahre Europarat (Drucksache 16/13375) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 (Drucksache 16/12858) . . . . . . . . . . . . . . c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats vom 1. Juli bis 31. Dezember 2008 (Drucksache 16/12859) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Beste- chung und Bestechlichkeit von Abgeordne- ten – (... StrÄndG) (Drucksachen 16/6726, 16/13436) . . . . . . . . . 25223 D 25224 D 25224 D 25226 A 25227 D 25228 C 25229 B 25230 C 25230 D 25230 D 25231 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 XI Tagesordnungspunkt 31: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Drucksachen 16/10069, 16/13432) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Birgit Homburger, Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zwangsvoll- streckung beschleunigen – Gläubiger- rechte stärken (Drucksachen 16/7179, 16/13432) . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung (Drucksachen 16/12811, 16/13444) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Eigentumsfreiheit weltweit schützen (Drucksachen 16/10613, 16/12981) . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Abgeordneten Jürgen Klimke, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Dr. Sascha Raabe, Gregor Amann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: In- ternationale Kreditfinanzierung in der Entwicklungspolitik auf eine neue Grund- lage stellen (Drucksache 16/13378) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25231 B 25231 C 25231 C 25232 B 25232 B 25233 C 25234 D 25236 A 25236 D 25237 D Tagesordnungspunkt 30: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln un- terbinden – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine quali- tätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung – Versandhan- del auf rezeptfreie Arzneimittel be- grenzen (Drucksachen 16/9752, 16/9754, 16/13427) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Maria Eichhorn, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Renate Gradistanac, Edelgard Bulmahn, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Situa- tion von Frauenhäusern verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Forderung nach einem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Frauen- und Kin- derschutzhäuser – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Katja Kipping, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Fi- nanzierung von Frauenhäusern bundesweit sicherstellen und losge- löst vom SGB II regeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker 25238 A 25238 B 25239 A 25239 D 25240 C 25241 B XII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern (Drucksachen 16/12992, 16/8889, 16/6928, 16/10236, 16/13265) b) Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine Absicherung von Frauen- und Kinderschutzhäusern (Drucksache 16/13178) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Rechtsklarheit und Transparenz schaffen – Öffentlichkeit von Aufsichts- ratssitzungen kommunaler Gesellschaften bundesrechtlich eindeutig normieren (Drucksachen 16/11826, 16/13296) . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Antrag der Abgeordneten Katharina Landgraf, Steffen Reiche (Cottbus), Renate Schmidt (Nürnberg) und weiterer Abgeordne- ter: Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an (Drucksache 16/9868) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (… Tele- 25242 A 25242 C 25243 A 25243 B 25244 C 25245 B 25246 A 25246 C 25247 B 25247 C 25248 B 25248 D 25249 B mediengesetzänderungsgesetz – … TM- GÄndG) (Drucksachen 16/11173, 16/13278) . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Drucksachen 16/11967, 16/12225, 16/13259) Tagesordnungspunkt 36: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schnellstmög- liche Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention (Drucksachen 16/10821, 16/12917) . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 43: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleis- tungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften (Drucksachen 16/12784, 16/13190, 16/13399) Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25250 A 25250 B 25251 B 25252 B 25253 C 25254 A 25255 B 25255 D 25256 A 25256 B 25257 A 25257 C 25258 C 25259 A 25259 B 25260 C 25261 C 25262 D 25263 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 XIII Tagesordnungspunkt 38: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Priska Hinz (Herborn), Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens (Drucksachen 16/9349, 16/13359) . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 45: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkre- ditierungsstellengesetz – AkkStelleG) (Drucksachen 16/12983, 16/13406) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Akkreditie- rungsstelle (Akkreditierungsstellenge- setz – AkkStelleG) (Drucksachen 16/13126, 16/13404, 16/13406) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Sibylle Laurischk, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Lebensleistung von Migrantinnen und Migranten würdigen – Anerkennungsverfahren von Bildungsab- schlüssen verbessern (Drucksachen 16/11418, 16/13344) . . . . . . . . 25264 A 25264 B 25265 C 25266 C 25267 B 25267 D 25269 B 25269 B 25269 C 25270 C 25271 D 25272 B 25272 D 25273 A 25273 D Marcus Weinberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gesine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtli- cher Vorschriften über das Schulobstpro- gramm (Schulobstgesetz – SchulObG) (Drucksachen 16/13111, 16/13419) . . . . . . . . Volker Blumentritt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staats- sekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Mobilfunkforschung verantwort- lich begründen – zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken (Drucksachen 16/10325, 16/9485, 16/12915) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Verbraucherfreundliche Kennzeich- nung strahlungsarmer Mobilfunk- geräte 25274 A 25275 A 25276 B 25277 A 25278 A 25278 D 25279 A 25279 D 25280 C 25281 A 25281 D 25282 C 25283 A 25284 A XIV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 – zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und ver- braucherfreundlich durchsetzen (Drucksachen 16/3354, 16/4424, 16/5362) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsches Mobilfunk For- schungsprogramm fortsetzen (Drucksachen 16/4762, 16/6580) . . . . . . . Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 49: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen (inkl. 15661/08 ADD 1 und 15661/08 ADD 2) (ADD 1 in Englisch) KOM(2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08 (Drucksachen 16/11517 Nr. A.5, 16/12088) Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Hungern in der Überflussgesellschaft – Maßnahmen gegen die Magersucht ergrei- fen (Drucksachen 16/7458, 16/13418) . . . . . . . . . 25284 B 25284 C 25284 D 25286 D 25287 D 25289 A 25289 D 25291 B 25291 B 25292 D 25293 C 25294 B 25294 D 25295 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Ge- bäuden (Neufassung) (inkl. 15929/08 ADD 1 bis 15929/08 ADD 7) (ADD 1 und ADD 3 bis ADD 7 in Englisch) KOM(2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08 (Drucksachen 16/12188 Nr. A.26, 16/13412) Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Neue effiziente Strukturen in der Arbeits- verwaltung – Auflösung der Bundesagen- tur für Arbeit (Drucksachen 16/2684, 16/12353) . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 52: a) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 24. März 2005 und Folgeresolutionen (Drucksache 16/13395) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid- Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Na- 25295 D 25297 A 25297 D 25298 C 25299 C 25300 B 25300 C 25300 C 25301 D 25303 A 25304 B 25305 B 25306 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 XV tionen vom 31. Juli 2007 und Folgereso- lutionen (Drucksache 16/13396) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 48: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Kerstin Müller (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sexuelle Ge- walt gegenüber Frauen in der Demokrati- schen Republik Kongo unverzüglich wirk- sam bekämpfen (Drucksachen 16/9779, 16/11250) . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Monika Griefahn, Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Medien- und Onlinesucht als Suchtphänomen erforschen, Prävention und Therapien fördern (Drucksache 16/13382) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 67: j) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Dr. Harald Terpe, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Medien- abhängigkeit bekämpfen – Medienkom- petenz stärken (Drucksachen 16/7836, 16/11371) . . . . . . Tagesordnungspunkt 50: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 25306 B 25306 C 25306 C 25307 C 25309 A 25309 D 25310 D 25311 D 25311 D Kontrollrechte aus Bundesbeteiligungen strategisch nutzen (Drucksachen 16/11761, 16/12138) . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erwerbsminderungsrente gerechter gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Absicherung für das Erwerbsunfähigkeitsrisiko ver- bessern (Drucksachen 16/12865, 16/10872, 16/13355) Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den – Antrag Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Betreuungsrechts – Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungs- recht (Patientenverfügungsgesetz – Pat- VerfG) – Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfü- gungen (Patientenverfügungsverbindlich- keitsgesetz – PVVG) – Antrag Patientenverfügungen neu regeln – Selbstbestimmungsrecht und Autonomie 25312 B 25312 C 25314 A 25315 A 25315 D 25316 B 25316 D 25317 C 25319 A XVI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken (Tagesordnungspunkt 6) Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Josef Göppel, Dr. Georg Nüßlein, Jens Koeppen, Norbert Schindler und Cajus Caesar (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beratung des Antrags: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraft- stoffen (Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Axel Berg und Dr. Hermann Scheer (beide SPD) zur Abstimmung über die Beratung des Antrags: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (Zusatzta- gesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Hauer (SPD) zur Abstimmung über die Beratung des Antrags: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraft- stoffen (Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . Anlage 6 Erklärung der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über die Zurückweisung des Ein- spruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Grund, Uwe Schummer, Manfred Kolbe, Dr. Michael Luther, Rita Pawelski, Cajus Caesar, Ingrid Fischbach, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Alois Karl, Veronika Bellmann und Willi Zylajew (alle CDU/CSU) zur Ab- stimmung über 25319 C 25320 B 25320 B 25320 D 25321 B 25321 C 25321 D – den Entwurf eines Gesetzes zur Angemes- senheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) – den Antrag: Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen verbessern – den Antrag: Exzesse bei Managergehäl- tern verhindern (Tagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Professionalität und Effizienz der Aufsichts- räte deutscher Unternehmen verbessern (Ta- gesordnungspunkt 7 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Kai Gehring, Grietje Staffelt, Monika Lazar, Wolfgang Wieland, Winfried Nachtwei, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Uschi Eid, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und Undine Kurth (Quedlinburg) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnet- zen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Spanier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämp- fung der Kinderpornographie in Kommunika- tionsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ekin Deligöz, Christine Scheel, Priska Hinz (Herborn), Kerstin Müller (Köln), Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Harald Terpe, Dr. Thea Dückert, Katrin Göring-Eckardt, Hans-Josef Fell und Cornelia Behm (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnet- zen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) zur Abstimmung über 25322 A 25323 B 25323 B 25324 B 25324 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 XVII den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikations- netzen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikations- netzen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnet- zen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Monika Griefahn, Klaus Hagemann, Ewald Schurer, Peter Friedrich, Dr. Lale Akgün, Marco Bülow, Gabriele Frechen, Christian Carstensen, Ursula Mogg, Dr. Rainer Tabillion, Gabriele Hiller-Ohm, Gustav Herzog, Dr. Reinhold Hemker, Johannes Jung (Karlsruhe), Christoph Pries, Klaus Uwe Benneter, Helga Kühn-Mengel, Gabriele Lösekrug-Möller, Gregor Amann, Swen Schulz (Spandau), Florian Pronold, Lydia Westrich, Katja Mast, Petra Heß, Hilde Mattheis, Ute Kumpf, Angelika Graf (Rosen- heim), Gabriele Fograscher, Ulla Burchardt, Waltraud Lehn, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Eva Högl, Kurt Bodewig, Jella Teuchner, Dr. Axel Berg, Elke Ferner, Christel Humme und Petra Merkel (Berlin) (alle SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Anlage 16 Erklärung der Abgeordneten Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf 25325 B 25325 D 25326 C 25327 A 25328 A eines Gesetzes zur Änderung des Waffenge- setzes (Tagesordnungspunkt 13 a) . . . . . . . . . Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 17) Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Wolfgang Wodarg, Christian Kleiminger, Monika Griefahn, Dr. Hermann Scheer, Iris Hoffmann (Wismar), Gabriele Hiller-Ohm, Detlef Müller (Chemnitz), Dirk Manzewski, Dr. Lale Akgün, Brunhilde Irber und Martin Burkert (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und dem Königreich Däne- mark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem König- reich Dänemark über eine Feste Fehmarnbelt- querung (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . Ulrich Adam (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Susanne Jaffke-Witt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 17) Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnold Vaatz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem König- reich Dänemark über eine Feste Fehmarnbelt- querung (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . 25328 A 25328 B 25328 D 25330 A 25330 A 25330 C 25331 A 25331 C XVIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Erika Ober (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif- ten (Tagesordnungspunkt 25) . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Eike Hovermann (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung arzneimittelrechtlicher und anderer Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 25) . . . . . . . . Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust und Dr. Rolf Koschorrek (beide CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und ande- rer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 25) . . . Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Erster Integrationsindika- torenbericht (Tagesordnungspunkt 11) Dr. Lale Akgün (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Befreiung von IHK-Beiträgen für Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30 000 Euro Gewer- beertrag und grundlegende Reform der Indus- trie- und Handelskammern (Tagesordnungs- punkt 12) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25331 C 25332 A 25332 C 25333 A 25334 C 25335 B 25336 B 25337 B 25338 C 25339 D 25340 C 25341 C 25342 A Anlage 28 zur Beratung der Großen Anfrage: Seniorin- nen und Senioren in Deutschland (Tagesord- nungspunkt 16) Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume (Tagesordnungspunkt 21) Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Botz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Biopatentrecht verbessern – Pa- tentierung von Pflanzen, Tieren und biolo- gischen Züchtungsverfahren verhindern – Beschlussempfehlung und Bericht zu der Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25343 A 25343 D 25344 D 25345 D 25346 D 25347 D 25348 B 25349 B 25350 C 25351 C 25352 D 25353 C 25354 B 25355 C 25356 C 25357 C 25359 A 25359 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 XIX Anlage 31 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif- ten (Tagesordnungspunkt 25) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Poten- tiale von Migranten für den internationa- len Tourismus nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht: – zu dem Antrag: Barrierefreien Touris- mus weiter fördern – zu dem Antrag: Barrierefreier Touris- mus für alle in Deutschland – Beschlussempfehlung und Bericht: – zu dem Antrag: Bauernhofurlaub und Landtourismus weiter fördern – Länd- liche Räume nachhaltig stärken – zu dem Antrag: Landurlaub und Ur- laub auf dem Bauernhof als Chance für einen umweltfreundlichen Tourismus in Deutschland nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht: Poten- tiale von Tourismus und Sport erkennen und fördern – Beschlussempfehlung und Bericht: Refor- mationsjubiläum 2017 als welthistorisches Ereignis würdigen (Tagesordnungspunkt 27 a bis e) Uda Carmen Freia Heller (CDU/CSU) . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Engelbert Wistuba (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25360 B 25361 C 25362 B 25363 C 25364 C 25365 B 25366 C 25368 B 25369 D 25370 C 25371 C 25372 A 25373 A 25374 C Anlage 33 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: 60 Jahre Europarat – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Tä- tigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Tä- tigkeit des Europarats vom 1. Juli bis 31. Dezember 2008 (Tagesordnungspunkt 29 a bis c) Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts: Entwurf eines ... Strafrechtsän- derungsgesetzes – Bestechung und Bestech- lichkeit von Abgeordneten – (... StrÄndG) (Zusatztagesordnungspunkt 7) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstre- ckung – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Zwangsvollstreckung beschleuni- gen – Gläubigerrechte stärken – Entwurf eines Gesetzes über die Internet- versteigerung in der Zwangsvollstreckung (Tagesordnungspunkt 31 a und b und Zusatz- tagesordnungspunkt 8) Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . . 25375 B 25376 A 25376 D 25377 C 25379 A 25379 B 25380 B 25380 D 25381 C 25382 B 25382 D 25383 C XX Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Internationale Kreditfinanzie- rung in der Entwicklungspolitik auf eine neue Grundlage stellen (Tagesordnungspunkt 33) Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Stephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Die Situation von Frauenhäusern ver- bessern – Forderung nach einem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser – Finanzierung von Frauenhäusern bun- desweit sicherstellen und losgelöst vom SGB II regeln – Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern – Antrag: Für eine Absicherung von Frauen- und Kinderschutzhäusern (Tagesordnungspunkt 35) Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25384 D 25385 B 25386 C 25387 B 25387 D 25388 C 25390 A 25391 A 25391 D 25392 C 25393 D 25394 C 25395 D 25396 C 25397 C 25398 B 25399 A Anlage 38 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an (Tagesord- nungspunkt 39) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Tagesordnungspunkt 41) Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Ge- samtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufas- sung) (inkl. 15929/08 ADD 1 bis 15929/08 ADD 7) (ADD 1 und ADD 3 bis ADD 7 in Englisch) (Zusatztagesordnungspunkt 9) Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge der Bundesregierung: – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmis- sion der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 25399 D 25400 D 25402 B 25402 D 25403 A 25404 B 25405 D 25406 D 25408 A 25409 A 25409 C 25410 B 25411 C 25412 C 25414 B 25415 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 XXI 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen vom 24. März 2005 und Folgeresolutionen – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hy- brid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutionen (Tagesordnungspunkt 52 a und b) Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Mogg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Erwerbsminderungsrente gerechter gestal- ten – Absicherung für das Erwerbsunfähigkeits- risiko verbessern (Zusatztagesordnungspunkt 11) 25415 D 25417 B 25419 A 25419 C 25420 C 25424 D 25425 C 25426 C 25424 A Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Medien- und Onlinesucht als Suchtphänomen erforschen, Prävention und Therapien fördern – Beschlussempfehlung und Bericht: Me- dienabhängigkeit bekämpfen – Medien- kompetenz stärken (Zusatztagesordnungspunkt 10 und Tagesord- nungspunkt 67 j) Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25421 C 25422 C 25423 B 25424 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Klaus Hagemann, Jürgen Kucharczyk, Ute Kumpf, Lothar Mark, Hilde Mattheis, Ortwin Runde, Dr. Hermann Scheer und Dr. Angelica Schwall-Düren (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (Tagesord- nungspunkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25428 B 25428 D 25430 B 25431 A 25431 C 25432 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25025 (A) (C) (B) (D) 227. Si Berlin, Donnerstag, Beginn: 9
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    Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolle- ginnen und Kollegen. Ich begrüße Sie herzlich. Bevor wir in unsere umfangreiche Tagesordnung ein- treten, habe ich einige Glückwünsche vorzutragen. Die Kollegen Bernd Schmidbauer und Hans-Christian Ströbele haben ihre 70. Geburtstage gefeiert. (Beifall) Man will es kaum für möglich halten. Aber da unsere Datenhandbücher im Allgemeinen sehr zuverlässig sind, muss ich von der Glaubwürdigkeit dieser Angaben aus- gehen. Ihre 60. Geburtstage haben der Kollege Christoph Strässer und die Bundesministerin Ulla Schmidt gefei- ert; (Beifall) ich höre, sie seien auch schön gefeiert worden, was wir damit ausdrücklich im Protokoll vermerkt haben. In die Glückwünsche einbeziehen möchte ich auch den Kollegen Hans-Ulrich Klose, der die zuvor Ge- Rede nannten in den vergangenen Tagen altersmäßig überbo- ten hat. Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbun- dene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste auf- geführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Die Lage im Iran nach den Präsidentschafts- wahlen (siehe 226. Sitzung) ZP 2 Beratung des Antrags der Bundesreg Beteiligung deutscher Streitkräfte von NATO-AWACS im Rahmen d tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in tzung den 18. Juni 2009 .00 Uhr Afghanistan (International Security Assis- tance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1833 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – Drucksache 16/13377 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO (siehe 226. Sitzung) ZP 3 Weitere Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren (Ergänzung zu TOP 66) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Fünf Jahre Karenzzeit für Mitglieder der text Bundesregierung – Drucksache 16/13366 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Arbeitslosengeld I in der Krise befristet auf 24 Monate verlängern ksache 16/13368 – isungsvorschlag: ss für Arbeit und Soziales (f) ss für Wirtschaft und Technologie ierung am Einsatz er Interna- – Druc Überwe Ausschu Ausschu Haushaltsausschuss 25026 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Präsident Dr. Norbert Lammert c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Ahrendt, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Verbot des Vereins „Hilfsgemeinschaft für na- tionale politische Gefangene und deren Ange- hörige“ prüfen – Drucksache 16/13369 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE Unschuldsvermutung muss auch im Arbeits- recht gelten – Verdachtskündigung gesetzlich ausschließen – Drucksache 16/13383 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für einen Nationalen Aktionsplan gegen Ho- mophobie – Drucksache 16/13394 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Kultur und Medien f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Hermann, Renate Künast, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Bahnanbindung für den Flughafen Berlin Bran- denburg International optimieren und be- schleunigen – Drucksache 16/13397 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Tourismus g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kein Genmais-Anbau gegen den Willen der Bürger in der EU – Drucksache 16/13398 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Grauen Kapitalmarkt durch einheitliches An- legerschutzniveau überwinden – Drucksache 16/13402 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Forderungen des bundesweiten Bildungsstreiks ernst nehmen ZP 5 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD Zurückweisung des Einspruchs des Bundesra- tes gegen das Gesetz zur Änderung der Förde- rung von Biokraftstoffen – Drucksachen 16/11131, 16/11641, 16/12465, 16/12466, 16/13080, 16/13362, 16/13389 – ZP 6 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD Zurückweisung des Einspruchs des Bundesra- tes gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Be- rufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungs- stelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Ände- rung sonstiger Vorschriften – Drucksachen 16/11385, 16/12717, 16/13082, 16/13363, 16/13390 – ZP 7 Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts- ordnung zu dem von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Beste- chung und Bestechlichkeit von Abgeordneten – (… StrÄndG) – Drucksachen 16/6726, 16/13436 – Berichterstattung: Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim) ZP 8 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangs- vollstreckung – Drucksache 16/12811 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13444– Berichterstattung: Abgeordnete Andrea Astrid Voßhoff Dirk Manzewski Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25027 (A) (C) (B) (D) Präsident Dr. Norbert Lammert Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag ZP 9 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamt- energieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (inkl. 15929/08 ADD 1 bis 15929/08 ADD 7) (ADD 1 und ADD 3 bis ADD 7 in Englisch) KOM(2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08 – Drucksachen 16/12188 Nr. A.26, 16/13412 – Berichterstattung: Abgeordneter Volkmar Uwe Vogel ZP 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dorothee Bär, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Monika Griefahn, Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Medien- und Onlinesucht als Suchtphänomen erforschen, Prävention und Therapien fördern – Drucksache 16/13382 – ZP 11 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erwerbsminderungsrente gerechter gestal- ten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Absicherung für das Erwerbsunfähigkeitsri- siko verbessern – Drucksachen 16/12865, 16/10872, 16/13355 – Berichterstattung: Abgeordneter Peter Weiß (Emmendingen) Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, so- weit erforderlich, abgewichen werden. Die Tagesordnungspunkte 23, 26, 37, 51, 56 und 59 werden abgesetzt. Das entlastet die Tagesordnung durch- aus, führt aber – um zu einer realistischen Planung des heutigen Tages und der anschließenden Nacht beizutra- gen – immer noch zu einem voraussichtlichen Ende des Plenums weit nach Mitternacht. Ich werde gleich auch noch etwas zu den anstehenden namentlichen Abstim- mungen sagen. Durch die Absetzung der gerade genannten Tagesord- nungspunkte ergeben sich einige Änderungen in der Reihenfolge: Der Tagesordnungspunkt 19 soll statt am Donnerstag nun morgen, am Freitag, nach dem Tages- ordnungspunkt 55 aufgerufen werden. Heute folgen der Tagesordnungspunkt 21 auf den Tagesordnungspunkt 18, 25 auf 20, 27 auf 22, 29 auf 24, 31 auf 26, 33 auf 28 – es schreibt offenkundig niemand mit –, (Heiterkeit) 35 auf 30, 39 auf 32, 41 auf 34, 43 auf 36, 45 auf 38, 47 auf 40, 49 auf 42 sowie 52 auf 46. Morgen werden der Tagesordnungspunkt 61 nach dem Tagesordnungspunkt 58 und die Tagesordnungspunkte 64 und 65 nach dem Tagesordnungspunkt 60 aufgerufen. Sie sehen, die Parlamentarischen Geschäftsführer ha- ben sich richtig Mühe gegeben und zum Ende der Legis- laturperiode alle Gestaltungsmöglichkeiten noch einmal in vollem Umfang ausgeschöpft. Wer eine aktualisierte Übersicht, vor allen Dingen für mögliche eigene Rede- beiträge, braucht, kann diese sowohl hier wie bei den Parlamentarischen Geschäftsführern einsehen. Der bisherige Ohne-Debatte-Punkt 67 j soll zusam- men mit dem Zusatzpunkt 10 aufgerufen werden und der bislang zur sofortigen Beschlussfassung vorgesehene Tagesordnungspunkt 67 y nunmehr ohne Debatte an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden. Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist das so beschlos- sen. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir im Laufe des heutigen Tages bis hin zum späteren Abend eine Reihe von namentlichen Abstimmungen haben werden. Die ersten im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen zur Patientenverfügung werden voraussichtlich heute Nachmittag gegen 16 Uhr stattfinden. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 4 auf: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009 in Brüssel Hierzu liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklä- rung eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat der Bundesminister des Auswärtigen, Frank-Walter Steinmeier. (Beifall bei der SPD) 25028 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Europa in der Krise“ – manchmal mit Frage- zeichen, häufig genug mit Ausrufezeichen –, das sind, wenn man die europäischen Tageszeitungen der letzten Tage liest, die Überschriften, unter denen der Europäi- sche Rat heute und morgen in Brüssel zusammenkommt. Diese Krise ist, wohlgemerkt, keine hausgemachte euro- päische Krise, sondern eine globale Krise – wir haben aus anderem Anlass häufig genug in diesem Haus da- rüber gesprochen –, die keinen Bogen um Europa macht. Schlimmer noch: Die Krise hat Europa natürlich längst mit voller Wucht erfasst. Gerade das wird für Europa in diesen Zeiten zu einer Bewährungsprobe, weil wir eine solche Krise globalen Ausmaßes noch nie gemeinsam zu durchstehen hatten, weil nie gekannte Fliehkräfte an die- sem europäischen Integrationsprojekt ziehen und zerren und weil manche versucht sein könnten – Anzeichen da- für gibt es –, in nationale Denkmuster zurückzufallen. Deshalb sage ich: An der Reaktion auf diese Krise wird sich Europas Zukunftsfähigkeit erweisen. Ich füge hinzu: Wir als großes Land, wir als Teil der Grün- dergeneration dürfen nicht nur dabeistehen und zu- schauen, sondern wir haben eine ganz besondere Verant- wortung für Europa, für die Europäische Union. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage auch: Europa darf europäische Gemeinsam- keit nicht durch Kleinmut aufs Spiel setzen. Gerade jetzt dürfen wir das große gemeinsame Ganze in Europa nicht aufs Spiel setzen, sondern wir müssen gerade in dieser Situation der Krise, gerade jetzt gemeinsam dafür arbei- ten, dass die Europäische Union überzeugendere Ant- worten auf die globale Krise findet, als wir sie im natio- nalstaatlichen Rahmen jemals finden würden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist die Ausgangslage für den Europäischen Rat heute und morgen. Ich könnte sogar sagen: Das ist die Ausgangslage für die europäische Politik der nächsten Monate und Jahre. Aber dieser Europäische Rat – Sie wis- sen es – steht natürlich jetzt, wenige Tage nach den Wah- len zum Europäischen Parlament, unter ganz besonde- ren Vorzeichen. Nicht alle, aber manche der europaweiten Trends, die wir bei den Wahlresultaten gesehen haben, müssen in der Tat zumindest jenem zu denken geben, dem ein demokratisches Europa wirklich am Herzen liegt. Zwei gesamteuropäische Aspekte sind es wohl, die uns aufrütteln müssen: Eine Wahlbeteiligung von 43 Prozent ist das eine. Dies ist die niedrigste Wahlbeteiligung seit Einführung der Direktwahlen zum Europäischen Parla- ment. Es gab zum anderen besorgniserregende Stimmen- gewinne der populistischen und europafeindlichen Par- teien. Das mag paradox sein; aber gerade hier hat ein Zuwachs im Europäischen Parlament stattgefunden. Das ist eine Herausforderung für alle diejenigen, de- nen an einem starken und geeinten Europa gelegen ist. Wir alle müssen uns dem stellen, dass ganz offensicht- lich viele Bürger an dem Mehrwert der Europäischen Union entweder für ihr Land oder für sich selbst zwei- feln. Auch Sie haben es in den Veranstaltungen gespürt: Die Idee der europäischen Integration, der Verweis auf die historischen Verdienste der Europäischen Union, wenn wir über Frieden und Stabilität in Europa reden, tragen allein noch nicht. Dieser Verweis reicht vor allen Dingen nicht, wenn es darum geht, das Vertrauen der Menschen in das Zukunftspotenzial dieser Europäischen Union wiederzugewinnen. Worum es geht – das ist an- spruchsvoller und tagesbezogener –, ist Folgendes: Wir müssen in der europäischen Politik jeden Tag und bei je- der Materie nachweisen, dass Europa bessere Antworten auf die Globalisierung bereithält als die, die wir natio- nalstaatlich geben können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb stehen beim Europäischen Rat heute und morgen ganz zentrale Zukunftsfragen auf der Tages- ordnung, nämlich die Fragen, wie wir gemeinsam aus der Wirtschafts- und Finanzkrise herausfinden können, wie Europa seine Führungsrolle beim weltweiten Klima- schutz behalten kann und wie Europa zukünftig hand- lungsfähiger und demokratischer wird, aber vor allen Dingen die Erkenntnis, dass kein Mitgliedstaat für sich allein Wege aus dieser Wirtschafts- und Finanzkrise fin- den kann. Wir haben im vergangenen Dezember – darüber ist hier im Hause diskutiert worden – in Ergänzung der nationalen Anstrengungen auf europäischer Ebene ein Konjunk- turprogramm beschlossen. Das muss jetzt wirken, und es wirkt. Diese Anstrengungen auf nationaler und europäi- scher Ebene haben natürlich Konsequenzen gehabt. Sie haben Löcher in den Haushalten der EU-Mitgliedstaaten hinterlassen. Europaweit ist die Neuverschuldung – Sie wissen das – riesig. Wir dürfen nicht ignorieren, dass wir auch für die zukünftigen Generationen Verantwortung tragen, und wir dürfen nicht ignorieren, dass die Men- schen angesichts dieser riesigen Neuverschuldung Angst vor Inflation, vor den Gefahren für die Geldwertstabilität haben. Deshalb ist es gut, richtig und aus meiner Sicht auch notwendig, dass sich der Europäische Rat noch ein- mal mit der Rolle des Stabilitäts- und Wachstumspaktes befasst. Vor allem dürfen wir aber nicht vergessen, wo diese Krise ihren Ausgang genommen hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deshalb nehmen wir uns auf diesem Europäischen Rat ganz gezielt die Finanzmarktaufsicht vor. Wenn diese Finanzkrise eines gezeigt hat, dann, dass wirtschaftliche Freiheit ohne Grenzen und ohne Vernunft das Funda- ment unserer Gesellschaftsordnung gefährdet. Wir haben gesehen und gelernt: Der Markt braucht Regeln, und wir brauchen vor allen Dingen – der Finanzminister dieses Landes hat in den letzten Wochen häufig darauf hinge- wiesen – eine internationale Finanzordnung ohne Grau- zonen und schwarze Löcher. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25029 (A) (C) (B) (D) Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube, wir sind gemeinsam mit anderen europäi- schen Partnern ganz erfolgreich gewesen. Wir haben es mit Frankreich auf dem G-20-Gipfel in London nicht nur geschafft, über die Frage einer Neuregulierung, einer neuen Überwachung der Finanzmärkte zu diskutieren, sondern auch, sie an ganz prominenter Stelle auf die in- ternationale Tagesordnung zu setzen. Wir wollen natür- lich nicht nur, dass dieses Thema auf der Tagesordnung bleibt, sondern auch, dass es von der Europäischen Union in Gänze vorangetrieben wird, dass die Europäi- sche Union an den vor uns liegenden Weichenstellungen tatsächlich mitwirkt. Jacques de Larosière, der frühere französische Zen- tralbankchef, hat, wie wir finden, sehr gute Vorschläge zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht gemacht. Jetzt geht es darum – darum wird es auch auf diesem Gipfel gehen –, diese umzusetzen. Ich will nicht im Detail da- rauf eingehen. Ein wichtiges Element ist die Schaffung eines sogenannten Systemrisikorates, eines Rates, eines Gremiums, das sich ganz speziell mit der Entstehung sys- temischer Risiken auf dem Finanzmarkt beschäftigen soll. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Europäi- sche Zentralbank einem solchen Gremium, einem sol- chen Rat tatsächlich vorsitzen kann. Wir werden uns um die Harmonisierung EU-weiter Aufsichtsmöglichkeiten bemühen, die wir in Ergänzung der nationalen Aufsichts- möglichkeiten, die weiterhin notwendig sind, brauchen, um noch größere Effizienz zu erzielen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Wir haben es nicht nur mit einer Krise auf den Wirt- schafts- und Finanzmärkten zu tun, sondern auch – ich habe es vorhin gesagt – mit einer Gefahr für das gesamte europäische Gesellschaftsmodell. Die Antworten, die wir nach der Krise formulieren, müssen europäische Antworten sein, die auf der einen Seite natürlich in wirt- schaftlicher und finanzpolitischer Hinsicht, auf der ande- ren Seite aber auch in sozialer Hinsicht überzeugen. Das heißt, dass wir auch die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung in Europa verbessern müssen. Das ist vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Aber auch der Europäische Rat wird sich heute und morgen damit befassen. Das ist auch gut so; denn das ist notwendig. (Beifall bei der SPD) Wenn es ein Thema gibt, an dem sich unsere Zukunft mehr als an irgendeinem Thema entscheiden wird, dann ist das die Klimapolitik. Deshalb steht die Klimapolitik auch auf diesem Europäischen Rat ganz oben auf der Ta- gesordnung. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung kämpft dafür, dass es im Dezember dieses Jahres in Ko- penhagen gelingt, eine Einigung über ein internationales Klimaschutzabkommen zu erzielen. Wie Sie wissen, ist die EU in Vorleistung getreten. Wir haben uns verpflich- tet, den Umfang unserer CO2-Emissionen bis zum Jahre 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Damals haben wir auch gesagt: Wir sind sogar bereit, den Umfang der Reduzierung zu erhöhen, wenn andere Industrieländer und die Schwellenländer ebenfalls ihren Beitrag leisten. Internationale Lastenteilung auf der Grundlage von individueller Leistungsfähigkeit und Verursacherprinzip, das ist das Dreieck, in dem bis zum Dezember dieses Jahres in Kopenhagen ein Kompromiss, eine Lösung ge- funden werden muss. Das ist anspruchsvoll und schwie- rig genug; das gebe ich zu. Aber bis zum Europäischen Rat in Kopenhagen muss eine Lösung gefunden werden. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die großen außenpolitischen Fragen, die anstehen, können wir na- türlich nur gemeinsam in der Europäischen Union ange- hen: Welche strategische Antwort brauchen wir, um ins- besondere auf die Lage in Afghanistan und Pakistan zu reagieren? Welchen Beitrag kann die Europäische Union nicht nur zur Stabilisierung der Situation im Nahen Os- ten leisten, sondern vielleicht auch bezüglich einer neuen Anstrengung im Hinblick auf den dortigen Frie- densprozess? Wie kann eine effektive Zusammenarbeit mit der neuen Regierung in den Vereinigten Staaten aus- sehen, die nicht nur von den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. nicht nur von deutscher Seite ausgeht, sondern vor allen Dingen von der Euro- päischen Union? Wie kann man diese Zusammenarbeit effizienter als in der Vergangenheit gestalten? Wir leisten unseren Beitrag. Es kommt aber darauf an – das möchte ich betonen –, dass die EU, die Europäi- sche Union als Ganzes, an Handlungsfähigkeit und Be- deutung gewinnt. Wir alle wissen: Kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in der Lage, Fragen von glo- balem Ausmaß, wie ich sie gerade genannt habe, allein zu beantworten. Nur zur Erinnerung, meine Damen und Herren: Das war der Grund für den Lissabon-Vertrag. Dahinter stand die Grunderkenntnis, dass die National- staaten allein nicht genug sind, sondern dass wir eine Europäische Union brauchen, die auf vielen Feldern und insbesondere in der Außenpolitik effizienter und hand- lungsfähiger ist. Was den Lissabon-Vertrag betrifft, so hoffe ich, ohne zu weit vorgreifen zu wollen, dass wir uns auf der Ziel- geraden befinden. Wir wollen, dass der Europäische Rat heute und morgen geeignete Weichenstellungen vor- nimmt, damit dieser Vertrag noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten kann. Ich bin zuversichtlich, dass dies ge- lingt. 26 der 27 zuständigen nationalen Parlamente ha- ben ihm inzwischen zugestimmt. Ich hoffe, dass wir den Ratifizierungsprozess in Deutschland erfolgreich ab- schließen können. Das Bundesverfassungsgericht wird am 30. Juni 2009, also in wenigen Tagen, entscheiden. Das größte Hindernis bleibt natürlich – ich sehe es an Ihren Gesichtern und entnehme es einzelnen Zurufen – (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Zurufe gibt es nicht mehr! Das ist Schnarchen, Herr Minister!) 25030 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier die ungelöste Situation in Irland. Sie wissen, dass sich der Europäische Rat bereits im Dezember mit der Situa- tion in Irland befasst hat. Er hat eine Reihe von Verein- barungen getroffen, die Irland eine erneute Durchfüh- rung des Referendums erlauben. Sie kennen die irischen Anliegen: im Wesentlichen ethische Fragen (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ach was! Soziale Fragen!) sowie Fragen des Familienrechts, auch der Abtreibung, des Steuerrechts und der Verteidigung. Dem soll durch rechtliche Garantien Rechnung getragen werden. An dieser Stelle geht es um rechtliche Klarstellungen; der Vertrag selbst wird nicht wieder aufgemacht. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Wolfgang Zöller [CDU/CSU]) Meine Damen und Herren, Sicherung der europäi- schen Handlungsfähigkeit, Vorangehen auf dem Weg zur Weltklimakonferenz, weltweite Finanzarchitektur – das sind die Fragen, die anstehen. Meines Erachtens spiegelt die Agenda dieses Euro- päischen Rates wider, was der Karlspreisträger und Eu- ropäer der ersten Stunde Hendrik Brugmans einmal pro- phezeit hat. Er hat gesagt: Weltpolitik … werden wir als Europäer gemeinsam – oder gar nicht mehr führen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält der Kollege Dr. Guido Westerwelle für die FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]) Dr. Guido Westerwelle (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Herr Bundesaußenminister, zunächst einmal ist Ihr Hinweis richtig, dass dies die erste europäische Debatte im Deutschen Bundestag seit der Wahl zum Europäi- schen Parlament ist. In diesem Zusammenhang sind zwei Dinge bemerkenswert. Erstens. Die Kräfteverhältnisse im Europäischen Parlament haben sich verändert; aus unserer Sicht glück- licherweise. Diese Ansicht wird nicht jeder teilen. Aus unserer Sicht ist vor allen Dingen erfreulich, dass dieje- nigen, die die Wirtschafts- und Finanzkrise als Vorwand nutzen wollten, um die soziale Marktwirtschaft abzuwi- ckeln, bei diesen Wahlen geschwächt wurden. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Zweite ist die Wahlbeteiligung selbst. Meines Erachtens macht man es sich zu einfach, wenn man die- jenigen, die an der Wahl nicht teilgenommen haben, au- tomatisch als Skeptiker oder Gegner der Europäischen Union einstuft. Ich habe eher den Eindruck, dass eine sehr große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sehr wohl weiß, welchen Wert die Europäi- sche Union für Frieden, Wohlstand und Freiheit hat, dass aber eine ebenso große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Relevanz der Entscheidungen des Europäischen Parlaments auf den ersten Blick nicht erkennen kann. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Deswegen ist zweierlei unsere Aufgabe. Erstens müs- sen wir kenntlich machen, dass die im Europäischen Par- lament getroffenen Entscheidungen auch für jede Bürge- rin und jeden Bürger in Deutschland von großer Bedeutung sind. Zweitens ist es notwendig, dass wir endlich die demokratischen Institutionen demokratisie- ren, damit in Europa die demokratische Legitimation für Entscheidungen wächst. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei der FDP) Vor diesem Hintergrund ist die Subsidiarität das wichtigste Prinzip. Wir müssen wieder zu dem Prinzip zurückfinden: Europa soll sich auf das beschränken, was nur auf europäischer Ebene beschlossen werden kann. Was Europa nicht regeln muss, das soll es auch nicht re- geln dürfen. Wir wollen Europa für einen gemeinsamen Markt. Wir wollen es für Frieden. Wir wollen es für Stärke der Außenpolitik in der Welt. Wir wollen aber kein Europa, in dem sich eine nicht demokratisch legitimierte Be- hörde herausnimmt, den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause vorzuschreiben, welche Leuchtmittel sie ein- schrauben dürfen und welche Glühbirnen verboten sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist nicht Aufgabe von Europa. Herr Bundesaußenminister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir infolge der Wirtschafts- und Fi- nanzkrise auch die europäischen Kontrollstrukturen, die europäische Finanzmarktaufsicht verbessern müssen. Sie haben auch auf die Rolle der Europäischen Zen- tralbank hingewiesen. Ich glaube, man muss der Regie- rung Kohl/Genscher heute dankbar dafür sein, dass sie bei der Einführung des Euro eine so unabhängige Euro- päische Zentralbank konstituiert hat. Das war voraus- schauende Politik. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ohne Europa wäre diese Finanzkrise sehr schnell auch zu einer wirklichen Währungskrise geworden. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank hat ihren Wert. Dass wir gemeinsame Marktaufsichtsstrukturen brauchen, ist wahr. Wir haben Vorschläge dazu gemacht. Sie haben gesagt, Sie wollen bei der Finanzmarktauf- sicht die Rolle der Europäischen Zentralbank stärken. Das ist das, was Ihnen für Europa vorschwebt. Aber wie wollen Sie in Europa eine vernünftige Bankenaufsicht Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25031 (A) (C) (B) (D) Dr. Guido Westerwelle durchsetzen, wenn es Ihnen nicht einmal gelingt, hin- sichtlich der nationalen Neuregelung der Bankenaufsicht innerhalb der Regierungskoalition Einigkeit herzustel- len? (Beifall bei der FDP) Seit mehr als einem halben Jahr debattieren wir im Deut- schen Bundestag über die Notwendigkeit, die zersplit- terte deutsche Bankenaufsicht zusammenzufassen. Seit mehr als einem halben Jahr gelingt es Ihnen nicht, die Bankenaufsicht in Deutschland neu zu regeln. Wer in Europa Autorität haben will bei der Regelung der Ban- kenaufsicht, muss zuvor zeigen, dass er zu Hause, in Deutschland, seine Hausaufgaben machen kann. (Beifall bei der FDP) Schließlich, Herr Bundesaußenminister, bleibt die Frage, was in den letzten elf Jahren getan wurde. Sie können hier keine Regierungserklärung abgeben, dass wegen fehlender Regulierung Veränderungen bei der Bankenaufsicht notwendig sind, und heute und morgen beim Europäischen Rat so tun, also befänden Sie sich in einem Stadium der Unschuld. Sie tragen als Sozialdemo- kraten seit elf Jahren im Finanzministerium die Verant- wortung für die Finanz- und Bankenaufsicht. Warum ha- ben Sie nicht gehandelt? (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist Ihr Versagen, was hier heute auf der Tagesordnung steht. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass Eu- ropa auch in der Außenpolitik mit einer Stimme spre- chen muss. Das sehen wir gerade in diesen Tagen bei der Debatte über den Iran. Ich glaube, es ist richtig, dass sich Europa hierzu äußert und sich einbringt. Es ist ver- nünftig, in der Außenpolitik wieder stärker mit einer Stimme zu sprechen. Wir wünschen Ihnen dafür Erfolg. Denn die junge Generation im Iran möchte Vertrauen in den Rechtsstaat haben können, möchte durch ihre Regie- rung nicht ihrer Möglichkeiten beraubt werden. Wir hoffen, dass auch von dem bevorstehenden Gip- fel ein gemeinsames europäisches Signal an diejenigen ausgeht, die im Augenblick unter Lebensgefahr auf der Straße für ihre Bürgerrechte und für die Demokratie streiten. Hoffentlich kann Europa es schaffen, mit einer Stimme aufzutreten. Das ist auch keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Iran, das ist eine Ange- legenheit der Menschenrechte, und es gibt eine Pflicht zur Einmischung, wenn es um die Menschenrechte geht. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, die Inkraftsetzung des Lissabon-Vertrages zu beför- dern. Dieses Anliegen ist richtig. Wir verstehen nicht diejenigen, die – auch in Deutschland – den Lissabon- Vertrag ablehnen. Auch wir wissen, dass der Lissabon- Vertrag nicht das Gelbe vom Ei ist, nicht in allem perfekt ist. Aber wir erkennen, dass er einen wesentlichen Fort- schritt gegenüber dem Zustand, den wir haben, bringt. Vieles von dem, was Europa vorgeworfen wird, wird durch den Lissabon-Vertrag reformiert. Wenn man in Europa das Beste nicht bekommen kann, dann soll man das Zweitbeste nehmen. (Beifall bei der FDP) Wir haben es geschafft, dass wir in Europa mittler- weile ein riesiger Binnenmarkt mit politischen Institutio- nen geworden sind. Das war ein Prozess für den Frie- den. Eine wesentliche Voraussetzung dieses Prozesses für den Frieden nach Jahrzehnten und Jahrhunderten des Krieges auf unserem Kontinent ist die Tatsache, dass sich kein Land über ein anderes erhebt. In den letzten Jahren haben wir sorgenvoll beobach- tet, dass sich die kleinen Länder mittlerweile oft genug nicht mehr auf gleicher Augenhöhe respektvoll behan- delt fühlen. Es gibt eine gute Lehre aus der Regierungs- zeit von Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher, nämlich die, dass in der Europapolitik Luxemburg eben nicht kleiner als Frankreich ist und dass alle Staaten, gleich welche geografische Größe oder welche Bevölke- rungszahl sie haben, gemeinsam und respektvoll auf gleicher Augenhöhe miteinander reden. Herr Bundesaußenminister, deswegen wäre es richtig, wenn Sie auch ein Wort an unsere kleineren Nachbarlän- der richten würden. Mit der Kavallerie droht man unse- ren Nachbarländern nicht. Das ist ein Thema der Außen- politik und nicht nur der Finanzpolitik. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das mag sich hier als Satire anhören, in diesen Ländern ist das aber von großer Bedeutung. Das zu beachten, ist auch notwendig; denn um unsere eigenen Interessen durchsetzen zu können, müssen wir auch auf die kleine- ren Länder setzen. Wie nötig das ist, werden wir bereits jetzt sehen, wenn es um die Personalentscheidungen geht. Herr Bundesaußenminister, dazu hätten wir in der Regie- rungserklärung gerne etwas gehört. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Genau! – Rainder Steenblock [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Wie kann es sein, dass zu einem der wichtigsten Anlie- gen in den nächsten beiden Tagen, nämlich zu der Frage, wer in Europa wo was zu sagen hat, in der Regierungser- klärung kein einziges Wort verloren wird? Was ist das für eine Regierungserklärung? (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir als Parlamentarier werden doch veräppelt, wenn Sie zu der wichtigsten Frage hier nichts sagen. Warum sagen Sie dazu nichts? Sie sagen dazu nichts, weil Sie sich natürlich wieder nicht einig sind. Ich habe gehört, dass die stellvertretende Chefin der SPD-Frak- tion über den Präsidenten gesagt hat, dass Barroso kein starker Kommissionspräsident war. Wörtlich sagte sie: 25032 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Guido Westerwelle Deswegen sind wir in der SPD dagegen, dass Barroso erneut Kommissionspräsident wird. Ist das die Haltung der Bundesregierung? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein!) Hat die Bundesregierung überhaupt eine Haltung? (Heiterkeit – Zurufe von der CDU/CSU: Ja! – Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nicht eine, sondern mehrere!) – Es ist eine wirklich glückliche Stunde in diesem Parla- ment, dass wenigstens die Parlamentarier noch an diesen Unfug glauben. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP) Es ist ein Treppenwitz, dass in einer Regierungserklä- rung nichts zu den künftigen Machtverhältnissen in Eu- ropa gesagt wird. Sie verhandeln längst und äußern sich dazu öffentlich, aber das Parlament soll dazu nichts er- fahren. Sie wollen, dass Europa in der Welt stark ist, in- dem wir mit einer Stimme sprechen – da haben Sie recht –, aber Deutschland ist in Europa nur stark, wenn wir eine Regierung haben, die mit einer Stimme spricht. Sie aber sind ein vielstimmiger Chor. Dadurch werden die deut- schen Interessen in Europa geschwächt. (Beifall bei der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Andreas Schockenhoff für die CDU/CSU-Fraktion. Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist die letzte europapolitische Debatte in dieser Legisla- turperiode, und damit haben wir Anlass, Bilanz zu zie- hen, aber auch nach vorne zu schauen. Durch die Themen, die beim EU-Gipfel heute und morgen eine wichtige Rolle spielen werden – die Bewäl- tigung der Wirtschafts- und Finanzkrise oder auch die Bekämpfung des Klimawandels –, werden wir in den kommenden Jahren und nicht nur in der kommenden Le- gislaturperiode erheblich gefordert. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns dabei von einem klaren Kompass, von einer überzeugenden Idee leiten lassen. Wenn durch die Wirtschafts- und Finanzkrise eines bestätigt wurde, dann ist es die Stärke und Attraktivität des europäischen Modells der sozialen Marktwirt- schaft. Wir müssen den Erfolg unserer werte- und regelge- bundenen Wirtschaftsordnung in der Welt herausstellen und für die Umsetzung ihrer Prinzipien eintreten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das gilt sowohl gegenüber unregulierten Marktmecha- nismen als auch gegenüber Konzepten einer etatistischen Planwirtschaft. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb sehr, dass die Bundeskanzlerin immer wieder diesen zentralen Leitgedanken europäischen Handelns für eine globale, dem Menschen dienende Wirtschafts- und Fi- nanzordnung hervorhebt und danach handelt. In den ers- ten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg war die Aufgabe Europas vor allem die Herstellung einer Frie- densordnung. Wir sind bei diesem Ziel weit vorange- kommen. Jetzt muss Europa zu seinem eigenen Schutz seine Kräfte und seine Stärke noch mehr nach außen wenden. Angesichts von Herausforderungen wie der Finanz- und Wirtschaftskrise oder des Klimawandels ist es die Auf- gabe der EU, die Stimme der sozialen Marktwirtschaft für eine internationale Ordnung nachhaltigen Wirtschaf- tens zu sein. Denn es gibt keine Alternative zu einer Wirtschaftsordnung, die auch auf den Grundsätzen be- ruht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, dass Kinderarbeit und Raubbau an der Natur nicht hingenom- men werden und dass wir soziale und ökologische Min- deststandards haben. Sonst werden wir in der Welt von morgen nicht so leben können, wie wir es wollen. Das ist der Gedanke, von dem wir uns leiten lassen und der un- ser Handeln bestimmt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU so- wie des Abg. Kurt Bodewig [SPD]) Aktuell geht es darum, eine echte europäische Regu- lierung des Finanzsektors sicherzustellen. Wir müssen ein Finanzsystem schaffen, das unsere Sparer schützt, den Unternehmen und Arbeitnehmern verpflichtet ist und mit Blick auf Hedgefonds, Steueroasen oder Managergehäl- ter im Finanzsektor das europäische Vorbild für eine ver- antwortungsbewusste internationale soziale Marktwirt- schaft darstellt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wer dieses Ziel nach außen erreichen will, braucht zunächst einmal größtmögliche Geschlossenheit inner- halb der EU und vor allem ein gutes Vertrauensver- hältnis. Deshalb war es gut, dass die Bundeskanzlerin unmittelbar nach ihrem Amtsantritt wieder für Bere- chenbarkeit und Glaubwürdigkeit der deutschen Außen- politik, für ein Vertrauensverhältnis zu unseren Partnern und darauf aufbauend auch für Geschlossenheit inner- halb der EU gesorgt hat. Beides war 2005 nicht der Fall. Wenn man heute Bilanz zieht, dann muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die Regierung Schröder Europa und die NATO gespalten hatte. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Unsinn!) – Ich erinnere nur an die Pressekonferenz von Chirac, Schröder und Putin, Herr Kollege, als eine neue Achse Paris–Berlin–Moskau ausgerufen wurde. Das hat die Geschlossenheit von NATO und EU nachhaltig zerstört. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Völlig ab- surd!) Ich erinnere auch an die Verhandlungen über die Ost- see-Pipeline, die vor 2005 über die Köpfe unserer mittel- europäischen Nachbarn hinweg vorangetrieben wurden. Damit wir uns richtig verstehen: Das Projekt ist im Inte- resse der gesamten EU unverzichtbar, aber die Art und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25033 (A) (C) (B) (D) Dr. Andreas Schockenhoff Weise, wie es von der Regierung Schröder betrieben wurde, hat die EU nicht geeint, sondern gespalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie, Herr Außenminister, waren damals Kanzleramts- minister und tragen damit eine entscheidende Mitverant- wortung für diese Spaltungspolitik. Unsere Nachbarn sind darüber bis heute verunsichert. Wenn Sie jetzt in Ih- rer Budapester Rede – also in einem Nicht-Euroland – eine, so wörtlich, „engere Abstimmung in der Eurozone zu zentralen wirtschaftlichen Fragen, insbesondere zur Lohn-, Sozial- und Steuerpolitik“ fordern, dann ist das nicht nur unsensibel gegenüber dem Gastland, das nicht der Eurozone angehört; es birgt vor allem die Gefahr ei- ner neuen Spaltung. Zumindest ist es in seinen Konse- quenzen nicht zu Ende gedacht, Herr Außenminister. Wollen Sie wirklich, dass stabilitätsorientierte Länder wie Schweden oder Dänemark oder auch unser Nachbar- land Polen, das unter seinem Ministerpräsidenten Tusk eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik betreibt, bei zentra- len wirtschaftlichen Fragen außen vor bleiben, weil sie nicht in der Eurogruppe sind? Was heißt eigentlich „en- gere Abstimmung“? Entweder geht es um Information untereinander. Das braucht man nicht zu fordern; denn es ist heute schon möglich. Man muss es nur tun, und zwar ohne andere auszuschließen. Oder heißt „engere Abstimmung“, Vorentscheidungen zu treffen, die wir im Bundestag im Übrigen nur nachvollziehen könnten? Das ist eine Beschneidung unseres Haushaltsrechts und schon daher inakzeptabel. Nein, Herr Außenminister, die Zuständigkeit für die Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik liegt aus guten Gründen nach wie vor bei den Mitgliedstaaten. Es ist der einheitliche europäische Binnenmarkt, der die Grund- lage der Union aller Mitgliedstaaten bildet, sowohl de- rer, die bereits zum Euroraum gehören, als auch der Nicht-Eurostaaten. Die entscheidende Rolle bei der Ko- ordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik muss der Rat der 27 Wirtschafts- und Finanzminister spielen. Al- les andere würde nur zu neuen Verwerfungen führen, die wir uns nicht leisten können. (Beifall bei der CDU/CSU) In diesem Zusammenhang begrüßen wir sehr, dass die Bundeskanzlerin die kleinen und mittleren EU-Staaten – Herr Westerwelle, Sie haben das soeben erwähnt – im- mer mitnimmt, wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Ich möchte daran erinnern, dass die Bundeskanzle- rin Estland und Polen bei der Pressekonferenz zum EU- Russland-Gipfel in Samara vor laufenden Kameras in Schutz genommen hat. Das hat der Außenminister als Schaufensterpolitik bezeichnet. (Dr. Peter Struck [SPD]: Was erzählen Sie denn da?) Es handelt sich aber um die Wahrnehmung deutscher In- teressen. Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, finden in der EU künftig häufiger Mehrheitsentscheidun- gen statt. Deutschland könnte dabei sehr schnell in eine Minderheitenposition geraten. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wie bei der Arbeitszeitrichtlinie!) Deswegen ist es gerade im deutschen Interesse, die klei- nen und mittleren EU-Partner immer mitzunehmen, ei- nen fairen Interessenausgleich zu suchen, zu vermitteln und nicht zu spalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Die von der Bundeskanzlerin maßgeblich herbeige- führte Geschlossenheit in der EU und die neu geschaf- fene Vertrauensgrundlage waren die entscheidenden Vo- raussetzungen dafür, dass die Finanzierung der EU Ende 2005 sichergestellt werden konnte, dass die Ver- handlungen zum Lissabonner Vertrag während der deut- schen EU-Ratspräsidentschaft erfolgreich abgeschlossen wurden und dass unter deutschem und französischem EU-Vorsitz ein entschiedenes Bekenntnis zur Bekämp- fung des Klimawandels abgelegt wurde. Mit dem Klimapaket ist die Europäische Union die erste und bisher einzige Region in der Welt, die ehrgei- zige und rechtlich verbindliche Regeln verabschiedet hat, um zu verhindern, dass ein weltweiter Temperatur- anstieg von mehr als 2 Grad stattfindet. Es kommt jetzt darauf an, dass sich die anderen großen Industriestaaten genauso engagieren wie wir Europäer. Das gilt insbeson- dere für die USA. Den ermutigenden Worten von Präsi- dent Obama müssen nun auch überzeugende Taten fol- gen. Nur so werden wir erreichen, dass Schwellenländer wie China oder Indien ihren Beitrag leisten und wir im Dezember in Kopenhagen ein echtes weltweites Klima- abkommen beschließen können. Damit es dazu kommt, müssen alle Staaten noch erhebliche Anstrengungen un- ternehmen. Wir können aber heute schon sagen: Wir würden dieses Ziel nicht erreichen, wenn es nicht die treibende Kraft der Bundeskanzlerin für die führende Rolle der EU in der Klimapolitik gäbe. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Wahlen zum Europäischen Parlament haben in vielen EU-Ländern – nicht nur hier in Deutschland – wichtige Signale für die künftige Entwicklung gesetzt. Wir haben mit besonderem Interesse auf das Ergebnis in Irland geschaut. Aufgrund dieses Ergebnisses können wir hoffen, dass das erneute Referendum im Herbst den Weg für das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages frei machen wird. Der EU-Gipfel wird den irischen Wün- schen Rechnung tragen. Mit dem Lissabonner Vertrag werden wir einen Prä- sidenten des Europäischen Rates bekommen. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Präsident nicht nur für mehr Kontinuität und Effizienz der Arbeit des Europäi- schen Rates sorgen wird. Da er mindestens zweieinhalb Jahre amtiert, wird er die herausragende EU-Persönlich- keit werden. Als der europäische Präsident wird er eine halbe Milliarde EU-Bürger repräsentieren. Er wird daher auf gleicher Augenhöhe mit dem amerikanischen, dem chinesischen oder dem russischen Präsidenten stehen und besondere Aufmerksamkeit erhalten. 25034 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Andreas Schockenhoff Das wird aus meiner Sicht nicht nur mehr europäische Identität stiften; das wird auch die Möglichkeit bieten, bei künftigen europäischen Wahlen im Wahlkampf die Aufmerksamkeit auf die Persönlichkeiten und die Kan- didaten für die Spitze Europas zu konzentrieren. Da- durch wird die Wahl spannender, was vielleicht zu einer höheren Wahlbeteiligung führen wird. Ich finde, die Rolle des europäischen Präsidenten eröffnet eine Chance, mehr Interesse für Europa zu wecken. Die Regierung Merkel hat Vertrauen und Handlungs- fähigkeit in der Europäischen Union zurückgewonnen. Das ist die wichtigste Voraussetzung, um die enormen Herausforderungen der kommenden Jahre geschlossen und gemeinsam zu bewältigen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Dr. Gregor Gysi ist der nächste Redner für die Frak- tion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der EU-Gipfel wird sich mit drei Themen befas- sen: mit der Finanz- und Wirtschaftskrise, mit dem Lis- sabon-Vertrag und mit dem Klimaschutz. Zum Klimaschutz: Man kann deshalb auf wirkliche Veränderungen – und zwar in einem positiven Sinn – hoffen, weil Obama diesbezüglich offensichtlich eine gänzlich andere Politik macht als Bush. Ohne die USA kann man das Klima nicht retten und den Klimawandel nicht verhindern. Deshalb haben wir diesbezüglich Hoff- nung. Zur Finanz- und Wirtschaftskrise: Der Europäische Rat hat die Absicht, vorzuschlagen, auf keinen Fall mehr Konjunkturmaßnahmen durchzuführen. Ich muss Ihnen sagen: Ich finde diese Empfehlung der EU abenteuer- lich. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Wir haben die Talsohle der Krise noch gar nicht erreicht. Wir wissen noch gar nicht, wie viele Arbeitslose es 2010 geben wird. Aber schon soll entschieden werden: Nichts mehr investieren! Was heißt „nichts mehr investieren, keine Konjunkturprogramme mehr“ überhaupt? Die Stu- denten sowie die Schülerinnen und Schüler gehen auf die Straße und streiken, weil wir ein unterdurchschnittli- ches Bildungssystem in Europa haben. Wir sollen nun aber im Europäischen Rat beschließen: Es gibt nicht mehr Geld für Bildung. – Das ist doch abenteuerlich; das geht nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Nehmen wir als Beispiel die Binnenwirtschaft: Wir brauchen endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Wir brauchen höhere Sozialleistungen. Wir brauchen höhere Renten, und zwar auch für die Wirtschaft; denn sonst wird immer weniger gekauft und werden immer weniger Dienstleistungen in Anspruch genommen – mit dem Ergebnis, dass die Binnenwirt- schaft weiter zusammenbricht. Ich kann diese Empfeh- lung bzw. – wenn es dazu kommt – diesen Beschluss des Europäischen Rates überhaupt nicht nachvollziehen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Sie haben dazu nichts gesagt, Herr Außenminister. Im Übrigen will die Regierung selbst über 90 Mil- liarden Euro weitere Schulden für das Jahr 2009 aufneh- men. Sie verraten uns aber nicht, was Sie im Jahr 2010 vorhaben. Wir wissen zudem nicht, wie viele Schrottpa- piere unsere privaten Banken in ihren Bilanzen eigent- lich noch haben. Sind es nun über 800 Milliarden, über 900 Milliarden oder über 1 000 Milliarden Euro? Wir bekommen keine Auskünfte. Wir alle sollen bis zum 27. September nur vor uns hinhecheln. Danach werden wir Ihre Wahrheiten erfahren. Aber mir ist das zu spät, muss ich Ihnen sagen, Herr Bundesaußenminister. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Union und FDP beschließen in dieser Phase der Ent- wicklung Deutschlands auch noch Steuersenkungen. Das ist mehr als ein Zauberladen, den Sie da aufmachen wol- len. Das ist völlig absurd. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Ich sage Ihnen, was nach dem 27. September passieren wird. Ich befürchte, dass man zwei Dinge machen wird: Man wird Sozialleistungen kürzen und natürlich Steuern erhöhen. Ich beschreibe Ihnen nun einmal, wie der Zeit- geist dafür organisiert wird. Zuerst gibt es einen Arbeit- geberverband, der sagt: Per 1. Januar 2011 muss die Mehrwertsteuer von 19 auf 25 Prozent erhöht werden. Dann kommt noch ein satanisches Argument: Wenn man das rechtzeitig beschließt und die Leute schon 2010 wis- sen, dass am 1. Januar 2011 alles teurer wird, dann kau- fen sie 2010 mehr ein, und das belebt die Binnenwirt- schaft. So die Theorie dieses Arbeitgeberverbandes. Dann kommt ein Institut aus Hamburg und sagt, man müsse doch zum 1. Januar 2011 die Mehrwertsteuer von 19 auf 25 Prozent erhöhen, und bringt dasselbe Argu- ment. Dann kommt das Deutsche Institut für Wirt- schaftsforschung und sagt, man müsse doch zum 1. Ja- nuar 2011 die Mehrwertsteuer von 19 auf 25 Prozent er- höhen, und macht denselben Vorschlag. Was machen nun Union und SPD? Beide sagen: Das kommt gar nicht in die Tüte. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das hatten wir schon!) Aber ehrlich, Herr Bundesaußenminister, ich fühle mich sehr an die Plakate von 2005 „Keine Mehrwertsteuerer- höhung“ erinnert. Aus null wurden dann 3 Prozent- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25035 (A) (C) (B) (D) Dr. Gregor Gysi punkte. Ich befürchte, dass wir dasselbe nach dem 27. September erleben. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Nun komme ich zum nächsten Thema – auch das ist sehr ernst –, zum Lissabon-Vertrag. Sie haben die ge- ringe Wahlbeteiligung bei der Europawahl und eine ge- wisse EU-Skepsis kritisiert. Sie sagen aber nichts dazu, dass die Regierung das mitorganisiert. Ich will Ihnen dazu zwei Beispiele nennen. Das eine Beispiel ist: Alle Regierungen der EU versu- chen immer, Regelungen im Rahmen des Europarechts dort zu schaffen, wo sie meinen, national nicht weiterzu- kommen. Dann erleben die Bürgerinnen und Bürger, dass ihnen jeder zweite Bürgermeister jedes dritte Mal, wenn sie berechtigte Anträge stellen, erklärt, das gehe wegen des EU-Rechts leider nicht. (Zuruf von der CDU/CSU: Das habe ich noch nie gesagt, und ich bin Bürgermeister!) Wenn er das sagt, stimmt das in der Hälfte der Fälle, in der anderen Hälfte stimmt es nicht. Das verbessert das Image der EU im Sinn, im Denken und Fühlen der Men- schen nicht gerade. Das zweite Beispiel – das finde ich viel dramatischer – ist: Der Entwurf einer europäischen Verfassung wird vorgelegt. Dann sagen zwei Völker, nämlich Frankreich und die Niederlande, Nein. Daraufhin überlegen Sie nicht, eine bessere Verfassung zu entwickeln. Sie überle- gen auch nicht, in allen Mitgliedsländern einen Volks- entscheid durchzuführen und überall eine Mehrheit zu erreichen, damit wir eine EU der Völker bekommen. Vielmehr überlegen Sie, wie Sie diesen Vertrag kosme- tisch leicht korrigieren, um zu verhindern, dass es in Frankreich und Holland noch einmal einen Volksent- scheid gibt. Das heißt, Sie überlegen, wie Sie eine EU der Regierungen schaffen, nicht eine EU der Völker. Ge- nau das haben wir kritisiert. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Eine Ausnahme hier ist Irland. In Irland muss es nun mal zwingend einen Volksentscheid geben. Prompt sagt die Bevölkerung Nein. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Abwarten!) Nun überlegen Sie sich, was Sie machen. Herr Außenmi- nister, Sie erklären: 26 Staaten haben diesen Vertrag rati- fiziert bzw. die Parlamente haben zugestimmt, oder man ist dabei, ihn zu ratifizieren. Die Bevölkerung wurde nicht gefragt. Schön. Dann sagen Sie: Mit Irland müssen wir ein Protokoll anfertigen und eine Regelung finden, damit die Bevölkerung auch Ja sagt. Wissen Sie, dass Sie damit alle 26 Ratifizierungsverhandlungen wieder infrage stellen? Wenn Sie jetzt Irland etwas zubilligen, müssen Sie bedenken, dass das von den anderen Ländern während der Ratifizierung nicht genehmigt worden ist. Jetzt müssten Sie, wenn Sie das rechtlich korrekt ma- chen wollen, noch einmal 26 Ratifizierungsverfahren einleiten. Das sollten Sie aber erst dann tun, wenn die irische Bevölkerung Ja gesagt hat. Eines geht nicht, nämlich dass Sie in Irland so lange abstimmen lassen, bis es eine Mehrheit für den Vertrag gibt. Gehen Sie doch einen anderen Weg! Schaffen Sie einen Vertrag, der mit Sicherheit die Zustimmung aller Völker der Europäi- schen Union finden wird! Das wäre der richtige Weg. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Ich möchte nun zwei Punkte ansprechen, die Sie mir einmal erklären müssten. Der erste Punkt ist: In Art. 42 des Lissabon-Vertrages steht: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militäri- schen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Warum, Herr Außenminister, kann in diesem Artikel nicht stehen: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ab- zurüsten? Warum muss in dem Vertrag stehen, dass sie sich verpflichten, aufzurüsten? Weshalb muss man dazu Ja sagen? (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Der zweite Punkt – das ist das stärkste Stück, finde ich –: Sie haben gesagt, Sie wollen eine internationale Finanzzone ohne Grauzonen und ohne schwarze Lö- cher. Daraufhin wurde sehr intensiv geklatscht. Neue Regulierungen und mehr Bankenaufsicht haben Sie ge- fordert. Was steht im Vertrag? In Kap. 4, nämlich in Art. 63, steht – das sage ich auch der FDP –: Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwi- schen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mit- gliedstaaten und dritten Ländern verboten. Sie haben im Lissabon-Vertrag jede Regulierung ausge- schlossen und behaupten hier das Gegenteil. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Unsinn!) Sie haben nicht einmal vor, das zu ändern, was dort gere- gelt ist. (Kurt Bodewig [SPD]: Die Ausgrenzung von Ländern ist verboten! Das ist wirklich Un- sinn!) – Sie können hier so viel herummaulen, wie Sie wollen. Ich weiß, dass Sie alle dem Vertrag zugestimmt haben. (Kurt Bodewig [SPD]: Zu Recht! – Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aus guten Gründen haben wir zugestimmt!) Aber das Bundesverfassungsgericht entscheidet erst am 30. Juni dieses Jahres. Danach unterhalten wir uns noch einmal neu. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Sehr gerne! Darauf kommen wir zurück!) 25036 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Gregor Gysi Vielleicht haben Sie doch das eine oder andere überse- hen. Ich komme zu einer weiteren Frage. Der Europäische Gerichtshof hat immer wieder Einschränkungen des Streikrechts bestätigt und erklärt, dass öffentliche Auf- träge nicht an Tariflöhne gebunden werden dürfen. Wa- rum? Im EU-Recht ist geregelt – keine Regelung im EU- Recht ist ohne Zustimmung der Bundesregierung ent- standen, weil dort das Einstimmigkeitsprinzip gilt –, dass die Kapitalfreiheit Vorrang vor sozialen Grund- rechten hat. Deshalb gibt es jetzt gemeinsame Erklärun- gen des DGB mit der SPD, mit den Linken und mit den Grünen, in denen gefordert wird, diese Regelung im Eu- roparecht umzudrehen und dafür zu sorgen, dass die so- zialen Grundrechte Vorrang vor der Kapitalfreiheit ha- ben. Nichts davon steht im Lissabon-Vertrag! Er ist nämlich noch unter dem neoliberalen Zeitgeist abge- schlossen worden. Das ist die Wahrheit. Deshalb müssen wir das korrigieren. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Unfug!) Ich bin relativ sicher, dass wir in der Europäischen Union vorankommen, aber nicht auf der Basis der Kon- servativen und auch nicht auf der Basis des Neoliberalis- mus. Wir werden nur dann vorwärtskommen, wenn den Menschen soziale Sicherheit gewährt wird. Das heißt, die sozialen Grundrechte müssen endlich im Vorder- grund des Europarechts stehen, damit der Europäische Gerichtshof nicht mehr so abenteuerliche Entscheidun- gen treffen kann, wie er das in der Vergangenheit getan hat. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Kurt Bodewig für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Kurt Bodewig (SPD): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe leider häufig das Vergnügen, nach einem Redner der Linkspartei zu sprechen. Das zwingt mich dann im- mer zu Korrekturen: Der Art. 63 – eine sachliche Korrektur – verhindert nur, dass ein Land im Finanzsystem der EU ausgegrenzt wird. Es ist also völliger Unsinn, was der Kollege Gysi hier gesagt hat. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt, der mich etwas mehr berührt, be- trifft die Frage des Umgangs der Partei Die Linke mit dem Vertrag von Lissabon. Ich will Ihnen eines sagen: Sie machen nichts anderes, als auf einer antieuropäi- schen Welle zu surfen. Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht in einer Schmuddelumgebung im Europäischen Parlament landen, wo eine ganze Reihe von nationalisti- schen Antieuropäern mit Ihren Argumenten Politik macht. Diese Ähnlichkeit sollten Sie einmal überdenken. Ich glaube, das hat etwas mit politischer Kultur zu tun. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der LINKEN) Deswegen werde ich noch eines sagen: Sie werden am 30. Juni eine Watsche vom Bundesverfassungsgericht bekommen, die sich wirklich sehen lassen kann. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das werden wir ja erleben! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Woher wissen Sie denn das?) Ich glaube und hoffe, dass zumindest das zu Vernunftan- sätzen führt. (Beifall bei der SPD) Ich will aber auch auf die anderen Debattenredner ganz kurz eingehen, bevor ich meine eigenen Anliegen einbringe. Zur FDP: Ich glaube, jeder hier ist für Subsi- diarität. Subsidiarität steht im Lissabon-Vertrag, und sie wird von keinem infrage gestellt. Ich will aber sehr deut- lich machen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewusst Themen, die vorher nicht Gemein- schaftsrecht waren, zum Gemeinschaftsrecht gemacht haben, weil sie gesagt haben: Die einzige politische Lö- sung, die machbar ist, ist eine europäische Lösung. – Ich glaube, das ist ein guter Ansatz. Das ist unser Umgang mit Subsidiarität, und der ist vernünftig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN) Zu Herrn Kollegen Schockenhoff: Ich sagte noch zu meiner Kollegin: Das ist doch ein vernünftiger Kollege. – Als dann Ihre Rede begann, Herr Schockenhoff, war ich anderer Ansicht und wusste nicht mehr, in welcher Ko- alition wir sind. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das ist ja das Thema, das uns auch bewegt!) Ich will nur auf einen Punkt eingehen. Erklären Sie mir doch einmal, warum Ihre damalige Position der Unter- stützung des Irak-Kriegs, der von der Koalition der Wil- ligen geführt wurde, richtig war. (Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Das ist doch eine absurde Unterstellung!) Ich kann Ihnen nur eines sagen: Was Bundeskanzler Gerhard Schröder damals gemacht hat, war ein Zeichen der Vernunft; denn dieser Irak-Krieg war ein einziges Desaster, und er führte dazu, dass der Nahe Osten dauer- haft destabilisiert wurde. (Beifall bei der SPD) Über diese Verantwortung müssen wir alle miteinander reden. Ich glaube, das war eine Fehlentscheidung, und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25037 (A) (C) (B) (D) Kurt Bodewig man darf historisch auch einmal etwas korrigieren; das sage ich allen. Ich möchte noch auf einen anderen Punkt kommen. Ich glaube, dass der Europäische Rat jetzt eine ganz wichtige Rolle spielt. Es gibt wirklich wichtige Themen. Ich erinnere daran, dass der Außenminister zu Beginn des Jahres ein Neun-Punkte-Programm über die Grund- züge des zweiten Konjunkturpakets und die Finanz- marktgrundzüge vorgelegt hat. Das wurde im Steinbrück/Steinmeier-Papier präzisiert. Es wurde dann von der G 20 fast eins zu eins übernommen. Ich finde, das ist ein guter Schritt, der sich sehen lassen kann und auf den man stolz sein kann. (Beifall bei der SPD) Es wurde das Thema Steuerentlastung angespro- chen. Ich glaube, es ist nicht die Zeit für Steuerentlastun- gen, es sei denn, alle diejenigen, die diese fordern, erklä- ren, wo sie Einsparungen vornehmen wollen. Wollen sie an die Sozialsysteme, wollen sie an die Rente, oder in welcher Form wollen sie agieren? Denn Steuerentlastun- gen werden nicht zusätzlich möglich sein. Ich freue mich auf Antworten; denn diese führen zu neuen Auseinan- dersetzungen. Ich glaube, dass der Rat richtig liegt, wenn er sich für eine europäische Finanzaufsicht ausspricht. So müssen die nationalen Finanzaufsichten koordiniert werden, es muss aber auch eine Risikoanalyse auf der Makroebene durch den geplanten Europäischen Ausschuss für Sys- temrisiken erfolgen. Wir brauchen das. Dies war ein Be- reich, der in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, was dazu führte, dass die Finanzkrise in eine Wirt- schaftskrise mündete. Ich glaube, dass wir mit dem Kon- junkturprogramm der Krise weiter entgegenwirken kön- nen und wir irgendwann Licht am Ende des Tunnels sehen. Ich hoffe nicht, dass im Tunnel uns andere Züge entgegenkommen. Lassen Sie mich noch auf einen anderen Punkt einge- hen: Klima und Energie. Das Thema Klima und Ener- gie wird ein ganz zentrales Thema dieses Rates sein. Ich glaube, wir haben nur ein ganz kleines Zeitfenster. Der Klimawandel schreitet bedrohlich fort. Wir müssen die- ses Zeitfenster nutzen. Eine der ganz großen Aufgaben wird das sein, was der Außenminister beschrieben hat. Es muss uns nämlich gelingen, mit diesem Rat die Kon- ferenz von Kopenhagen vorzubereiten. Wir sollten nicht nur unsere eigenen Anstrengungen noch einmal be- schreiben, sondern darauf abzielen, die CO2-Emissionen um 30 Prozent zu reduzieren, wenn es gelingt, andere In- dustrie- und Schwellenländer in diesen Prozess mit ein- zubeziehen. Das ist der richtige Weg. (Beifall bei der SPD) Ich kann Ihnen sagen, es ist jetzt auch die richtige Zeit. Der Wechsel in den USA war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, ein Nachfolgeprogramm für das Kioto- Protokoll aufzustellen. Kopenhagen wird wichtig sein. Es wird übrigens nicht einfach sein, 192 Länder auf eine gemeinsame Position festzulegen. Ich warne davor, sich jetzt innerhalb der EU bei der Frage zu verhakeln, wie der regionale Lastenausgleich erfolgen soll; ich bitte Sie, auch beim Rat darauf zu achten. Das wäre in diesem Moment nämlich ein falsches Signal. Erst muss es gelin- gen, sich auf ein globales Ziel zu verständigen und die- ses zu verankern. Wenn dies nicht gelingt, dann wird diese Welt in weitere neue konkurrierende Blöcke zerfal- len, die nicht mehr den alten Blockkonfrontationen ent- sprechen. Es wird Ressourcenkonflikte in einem Aus- maß geben, das uns alle die Zukunft wirklich fürchten lässt. Einher damit gehen nicht nur Flüchtlingsbewegun- gen oder eine Ausdehnung der Sahelzone, vielmehr wer- den die Grundfesten der Gesellschaften in der Welt er- schüttert werden. Deswegen halte ich es für so wichtig, dieses Thema gut vorzubereiten und zum eigentlichen Schwerpunkt des Rates zu machen. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen auch eine globale Technologierevolu- tion. Deutschland hat vor zehn Jahren angefangen, er- neuerbare Energien und Energieeffizienz zu einem Schwerpunktthema zu machen. Bei diesen Themen sind wir jetzt sozusagen Weltmarktführer. Meiner Meinung nach hat jedes Land dieser Welt Anspruch auf eine preis- werte Form der Energiegewinnung. Hierbei voranzu- kommen, ist unsere große Aufgabe. Ich nenne ein nächstes Ziel, das auf dem Rat behan- delt wird: die Ostsee-Strategie. Sie ist ein großes Anlie- gen der schwedischen Ratspräsidentschaft. Ich selber bin ehrenamtlich Chairman des internationalen Baltic Sea Forums; das Thema ist auch mir also ein großes Anlie- gen. Es hat aber auch etwas mit der Integration in Eu- ropa zu tun. Der Ostsee-Raum bietet eigentlich nach 1989 das beste Beispiel für die Integration von Staaten: Diese waren bedroht, konnten sich dann aus dem sowje- tischen System befreien und schaffen es jetzt in einer stabilen europäischen Gemeinschaft, sich ökonomisch zu entwickeln. Hier weiter voranzukommen, ist eine der großen Aufgaben. Ich halte diese Ostsee-Kooperation für eine Erfolgsgeschichte; sie kann ein Modell für an- dere Meeresregionen in dieser Welt sein. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Diese Region stellt einen großen Block innerhalb der EU dar, und wir sollten dies wirklich ernst nehmen. Wir soll- ten sagen: Die Ostsee-Strategie ist etwas, das uns hilft, auch die Kooperation in anderen Regionen zu bestärken, etwa im Schwarzmeer-Raum. Wenn sich auch Deutsch- land als maritimer Standort noch etwas weiterentwickelt, dann ist das eigentlich kein schlechtes Aushängeschild. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie es mich auch an dieser Stelle noch einmal sagen: Meines Erachtens gibt es immer noch eine Spal- tung der Energieversorgung zwischen Ost und West. Es gibt wenig durchgehende Leitungsnetze, etwa in die baltischen Staaten. Hier müssen wir etwas tun. Entspre- chende Programme sowohl europäisch zu verankern wie auch anzureizen, ist eine große Aufgabe und wird die In- tegration Europas weiter voranbringen. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr wichtig!) 25038 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Kurt Bodewig Dazu gehört auch das Pipelineprojekt, das ich für sehr wichtig halte, denn es dient nicht nur unserem Land, sondern auch der Versorgung Westeuropas, also einer Solidarität, die das Zusammenwachsen der beiden gro- ßen Teile Europas fördert. Mir ist wichtig, dass auch Folgendes klar ist: Wir soll- ten selbstbewusst sagen, es gibt Interessen, auch deut- sche Interessen, aber bei allem steht im Mittelpunkt das Interesse an der Sicherheit der Energieversorgung in Europa. Wenn wir auf diesem Gebiet vorankommen, dann sind wir auch ein Vorbild für andere Konfliktberei- che in dieser Welt und zeigen, dass es Lösungsmöglich- keiten gibt, deren Verwirklichung zwar Zeit braucht, die aber dann auch nachhaltig sind. (Beifall bei der SPD) Da ich meine letzte Rede im deutschen Parlament halte, möchte ich noch einiges über die Zusammenarbeit in der vergangenen Zeit sagen. Meines Erachtens war es immer wichtig, dass in außen- und europapolitischen Fragen ein Konsens erreicht wurde, der so weit wie nur möglich ging. Antieuropäer einzubinden ist natürlich schwierig, aber der Rest konnte sich in sehr vielen wich- tigen Punkten zusammenfinden. Das war keine Selbst- verständlichkeit. Ich sehe darin einen guten Hinweis da- rauf, dass Deutschland aus der Kontinuität seiner Außenpolitik die eigentliche Kraft schöpft. (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja!) Diese Kontinuität war nie durchbrochen. Deswegen ist es wichtig, dies auch einmal festzustellen, und ich möchte dies auch mit einem Dank an den Außenminister verbinden. Lieber Herr Außenminister, lieber Frank, ich glaube, es war eine gute Zusammenarbeit. Gerade im Europa- ausschuss haben wir wirklich gut kooperiert. Die Verein- barung zwischen Bundesregierung und Bundestag ist ein sichtbares Zeichen dafür. Die Kollegen in vielen anderen europäischen Ländern schauen immer auf Deutschland und sagen, so etwas hätten wir auch gern. Insofern kann man sagen: Wir haben damit ein Stück europäischer Ge- schichte geschrieben. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPD) Ich möchte Ihnen auch für Ihre klare Stellungnahme nach den Ereignissen im Iran danken. Die vielen Toten dort sind schon erschütternd. Wahrscheinlich hat ein massiver Wahlbetrug stattgefunden. Ich fand es richtig, dass Sie den Botschafter einbestellt haben. Ich fand es richtig, dass die deutsche Bundesregierung nachgefragt und nachgehakt hat. Wir werden das Geschehen im Iran nicht von Europa aus verändern. Wenn sich jetzt Hun- derttausende Menschen treffen und sagen: „Gebt uns un- sere Stimme zurück“, dann kann ein verantwortliches Europa dazu beitragen, diesen Stimmen Gewicht zu ver- schaffen. Ich glaube, das ist die Position des ganzen Hauses. Es tut gut, dass wir alle gemeinsam an dieser Stelle Flagge zeigen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte schließen mit einem Satz des wunderba- ren Satirikers Karl Valentin, der vor etwa 100 Jahren ge- sagt hat: „Kunst ist schön, macht aber Arbeit.“ Ich glaube, das gilt auch für Europa. Europa ist schön, Eu- ropa ist wichtig, Europa macht Sinn; aber es macht auch eine Menge Arbeit. Wir sollten gemeinsam daran arbei- ten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Lieber Kollege Bodewig, zu der von Ihnen gerade hervorgehobenen Zusammenarbeit im Hause, auch über Fraktionsgrenzen hinweg, und der Bereitschaft zum Kompromiss als Voraussetzung für gemeinsame Ent- scheidungsbildung haben Sie selber in Ihrer parlamenta- rischen Arbeit ganz wesentlich beigetragen. Dazu möchte ich Ihnen heute auch im Namen des Hauses herzlich danken und Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute wünschen. (Beifall) Nun erhält der Kollege Jürgen Trittin das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die letzte Europawahl hat erstaunliche Erkenntnisse offenbart. Um 18.15 Uhr am Wahlabend verkündete Horst Seehofer: „Die CSU ist wieder da!“ Dabei müssen Herrn Seehofer wirklich alle Maßstäbe verrutscht sein: Sie hatte gerade 8 Prozent Verlust eingefahren. (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Dass Sie sich so mit uns beschäftigen!) Man denke einmal daran zurück, was der Maßstab von Franz Josef Strauß war: 50 Prozent plus X für die CSU. Dennoch freut sich Herr Seehofer heute, dass sie in Eu- ropa nicht zur außerparlamentarischen Opposition ge- worden ist. Ich sage Ihnen von der CSU: Sie hätten es verdient; denn Sie haben einen Wahlkampf geführt, der mit Europa gar nichts zu tun hatte; er hat sich nämlich nur darauf beschränkt, antitürkische Vorurteile zu schü- ren. Das ist die Wahrheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Sie reden wie der Blinde von der Farbe! Können Sie das Wort Bayern überhaupt buchstabieren? Sie können das Wort Bayern überhaupt nicht buchstabie- ren! Sie waren überhaupt nie in Bayern! Es will Sie da auch niemand!) Was Ihre europäische Haltung angeht, sind Ihre Äuße- rungen, Herr Ramsauer, in meinen Augen nicht besser als manches, was da von Oskar Lafontaine kommt. Wo wir schon über den Europawahlkampf sprechen, ist auch festzuhalten: Die CDU war nicht besser als die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25039 (A) (C) (B) (D) Jürgen Trittin CSU. Ich habe mit großem Interesse gesehen, dass die CDU in diesem Europawahlkampf vor allen Dingen die Bundeskanzlerin plakatiert hat. Ich habe dann auf dem Wahlzettel nachgeschaut: Sie stand da gar nicht drauf; sie stand nicht zur Wahl. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Gut, dass Sie nachgeguckt haben auf dem Wahlzettel! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU) – Es freut mich, dass Sie das so aufregt. Wissen Sie, wa- rum? Eine Tätigkeit im Europaparlament wäre für die Bundeskanzlerin im Herbst ja eine schöne Anschlussbe- schäftigung gewesen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Was jedoch nicht geht, ist, sich nach der Wahl darüber zu ereifern, dass wir eine schlechte Wahlbeteiligung hat- ten, nachdem man ausschließlich mit nationalen The- men, mit nationalen Politikern Wahlkampf betrieben hatte und das, was man für Europa vorhat, nicht offen- bart hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn Sie in diesem Wahlkampf ehrlich gewesen wären, dann hätten Sie Friedrich Merz plakatieren müssen. Wenn Sie das jedoch getan hätten, dann hätten CDU und CSU – das garantiere ich Ihnen – nicht 6,7 Prozent, son- dern mehr als 10 Prozent verloren; denn niemand in Eu- ropa will nach dieser Finanzkrise, wie Herr Merz fordert, mehr Kapitalismus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber war „WUMS!“ ein tolles Thema für Europa? Rums! Bums! Wums!) Das, was CDU/CSU und auch die SPD gemacht haben – – (Volker Kauder [CDU/CSU]: WUMS! WUMS!) – Herr Kauder, ich schicke alle Ihre Zwischenrufe an un- sere Agentur. Ich fürchte nur, dass sie dann mehr Geld verlangen wird, weil „WUMS!“ wirkt – zumindest bei der CDU/CSU. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber eine Politik, bei der man europäisch blinkt, aber in Wirklichkeit national abbiegt, also von Europa redet, aber im Kern nationale Politik macht, ist die falsche Ant- wort auf die europäische Situation. Wir brauchen ein starkes Europa. Entgegen Ihren Ausführungen, Herr Westerwelle, muss man klar sagen: Ein starkes Europa ist mehr als nur ein Binnenmarkt mit politischen Institu- tionen. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das habe ich natürlich nicht gesagt!) Es ist ein handlungsfähiges Europa, ein Europa, das eu- ropäisch gestalten kann. Gerade Europa ist die Antwort auf die Herausforderung durch die derzeitige Wirt- schafts- und Finanzkrise. Lieber Frank-Walter Steinmeier, normalerweise liegt eine Regierungserklärung am Abend vorher vor. Sie hat mich dieses Mal nicht erreicht, weil ich unterwegs war. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Mich auch nicht! Ich war allerdings nicht unterwegs!) Ehrlich gesagt, war es aber nicht weiter schlimm, dass ich sie nicht bekommen habe. Ich habe nichts vermisst. Ich habe mich fast danach gesehnt, dass die Bundes- kanzlerin diese Regierungserklärung abgibt, obwohl auch sie – zumindest was Regierungserklärungen betrifft – keine begnadete Rednerin ist. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie sind aber ein charmanter Kerl!) Von einer Regierungserklärung hätte ich mir eine Antwort auf die Frage erhofft, wie wir mit der Finanz- krise umgehen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Stand der Debatte über die Schließung von Steueroasen, lieber Frank-Walter Steinmeier? Werden sie geschlossen, oder stemmt sich Gordon Brown immer noch dagegen und hält seine Hand über diesen rechts- freien Raum? Wie verhält es sich mit den Bürgschaften? Hat Herr Steinbrück endlich die Vergabe von Bürgschaf- ten an Banken daran geknüpft, dass sie keine Geschäfts- modelle mehr in Steueroasen pflegen? Warum haben Sie an dieser Stelle immer noch nichts unternommen, indem Sie zum Beispiel Bürgschaften oder Kapitalbeteiligun- gen an deutschen Banken daran binden, dass diese auf- hören, zur Steuerhinterziehung und zur Nutzung von Steueroasen anzustiften? Hier ist noch nichts passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben den Aspekt, ob es eine europäische Fi- nanzaufsicht geben wird, vorsichtig angesprochen. In einer Situation, in der Barack Obama in den USA den härtesten Gesetzentwurf zur Regulierung der Finanz- märkte vorlegt, lautet die offizielle Position der deut- schen Bundesregierung: Sie will eine dreigeteilte euro- päische Finanzaufsicht, (Volker Kauder [CDU/CSU]: WUMS!) sie will jedoch auf keinen Fall, dass die Zuständigkeit für die Großbanken auf die europäische Ebene verlagert wird. Dieser Bereich soll weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Aufsichten fallen. Sie machen nichts an- deres, als das System zu verfestigen, das uns in die Kata- s-trophe, in das Desaster mit der Hypo Real Estate oder der DEPFA geführt hat. Das ist falsch. Das ist nicht eu- ropäisch. Das ist national borniert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So blockiert der Finanzminister eine Richtlinie über internationale bzw. europäische Stresstests für europäi- sche Großbanken. Man muss sich an dieser Stelle ein- mal die Dimensionen klarmachen. Die Mitgliedstaaten 25040 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Jürgen Trittin der Europäischen Union haben mittlerweile Risiken in Höhe von 3 700 Milliarden Euro verbürgt. Diese Summe entspricht 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes der Europäischen Union. In einer solchen Situation spricht sich nun die Bundesregierung gegen Stresstests für euro- päische Banken aus. Das ist verantwortungslos; das ist das Letzte. Man hätte mehr aus dieser Krise lernen sol- len. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Trittin, gestatten Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Kauder? (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: „WUMS!“ kommt jetzt! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er fragt nach „WUMS!“!) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Kollege Trittin, ich stimme Ihnen zu, dass wir eine Finanzmarktaufsicht brauchen. Die Koalition ist deshalb auch dabei, zu prüfen, welche Möglichkeit die beste ist. Sie haben jetzt in besonderer Weise den Vorschlag von Präsident Obama gelobt. Auch wir von der Unions- fraktion wollen, dass die Bundesbank stärker in die Auf- sicht eingebunden wird. Aber es gibt da einen Unter- schied: Wollen Sie wirklich das von Obama vorgeschlagene System, nämlich die Aufsicht durch eine von der Regierung kontrollierte Bank, oder sind Sie mit uns der Meinung, dass eine unabhängige Bank für die Kontrolle besser geeignet wäre? Ich warne jedenfalls da- vor, den Vorschlag von Obama auf unser Land zu über- tragen und so zu tun, als ob wir dieses Modell nachbil- den sollten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Herr Kollege Kauder, zunächst einmal muss man feststellen: Der Vorschlag von Barack Obama läuft darauf hinaus, den gesamten amerikanischen Banken- sektor zu regulieren. Jetzt kann man darüber streiten, wie groß die Unabhängigkeit der Zentralbank sein soll. Dazu gibt es in Ihrer Fraktion – ich erinnere an die letzte Rede von Frau Merkel zu diesem Thema – interessante Positionen, die nicht widerspruchsfrei sind. Entschei- dend ist, dass es für diesen Markt eine Regulierung aus einer Hand gibt. Ich habe davon gesprochen, dass es die Position der Bundesregierung ist, auf dem europäischen Binnenmarkt eine Regulierung zu implementieren, die zwischen Ban- ken, Finanzdienstleistern und Versicherungen unterschei- det. Dabei sollen europäische Unternehmen nicht der eu- ropäischen Aufsicht, sondern der jeweiligen nationalen Aufsicht unterstellt werden. Das ist der Unterschied zu dem Vorschlag aus den USA. Es geht nicht darum, wel- ches Maß an Unabhängigkeit die Zentralbank hat, son- dern darum, dass wir eine Regulierung für einen Markt aus einer Hand haben. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Nein!) Genau das blockieren Sie. Das ist nicht im Interesse der Steuerzahler und nicht im Interesse Europas. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie haben ja keine Ahnung, Herr Trittin!) Wenn wir schon bei den Unterschieden zu den USA sind, Herr Kauder, will ich noch weitere Unterschiede an dieser Stelle anführen. Wir brauchen eine koordinierte europäische Wirtschaftspolitik. Diese Koordination wird zurzeit ausgerechnet von der größten Wirtschafts- macht Europas, der Bundesrepublik Deutschland, blo- ckiert. Sie haben sich allen Ansätzen, eine europäische Antwort auf die Krise zu geben, hier im Hause und im Europäischen Rat systematisch widersetzt. Ich kann Ihnen das an vielen Beispielen erläutern. Vielleicht wird das am Beispiel Klimaschutz, der schon angesprochen wurde, am deutlichsten. Frau Merkel, Sie haben gesagt: Mit mir wird es keine Klimaschutzbe- schlüsse geben, die in Deutschland Arbeitsplätze oder Investitionen gefährden. – Liebe Frau Bundeskanzlerin, gefährden niedrigere Verbrauchsstandards für Autos Ar- beitsplätze oder verbessern sie nicht vielmehr die Wett- bewerbsfähigkeit unserer Automobilindustrie auf den Märkten von morgen? Wer gefährdet denn Arbeitsplätze – Sie oder diejenigen, die für moderne Fahrzeuge eintre- ten? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie, Frau Merkel und Herr Gabriel, haben beim Emis- sionshandel fast die gesamte Industrie mit Ausnahme des Kraftwerksbereichs vom Klimaschutz ausgenommen. Was haben Sie damit erreicht? Sie haben damit den Re- publikanern im US-Senat eine Entschuldigung geliefert; denn diese versuchen heute mit Verweis auf dieses Bei- spiel, die Klimapläne von Barack Obama zu blockieren. Das ist keine Vorreiterpolitik. Sie haben aus Deutschland einen Bremser beim Klimaschutz gemacht. Das ist die Wahrheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen Sie sich einmal an, wie die Antwort auf die Krise in anderen Ländern aussieht: China investiert in den Ausbau des Schienenverkehrs Beträge in einer Größenordnung, die exakt dem Volumen des dritten Konjunkturprogramms der Bundesregierung entspre- chen. Sie haben deutschen Kommunen verboten, im Rahmen des Konjunkturprogramms auch nur einen Euro in den schienengebundenen Nahverkehr zu stecken. Das ist der Unterschied. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Roth [Heringen] [SPD]: Och Jürgen!) Andere Länder haben von uns gelernt. Sie aber gehen jetzt einen Schritt zurück, was Investitionen in diesem Bereich angeht. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ist die Lage in China vielleicht doch etwas schwächer?) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25041 (A) (C) (B) (D) Jürgen Trittin Ich kann die Reihe der Beispiele fortsetzen. Gehen wir einmal von China weg und schauen in die USA, lie- ber Herr Kollege Westerwelle. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ist ja eine Weltreise, Herr Kollege!) Die USA investieren zehnmal so viel gegen die Krise wie die Bundesrepublik Deutschland. Die USA wollen in den nächsten Jahren 5 Millionen neue grüne Jobs schaffen, so die amerikanische Regierung. Sie wollen bis zum Jahre 2020 1 Million Elektrofahrzeuge auf den Markt bringen. Aber was passiert in Deutschland? Wir organisieren den Ausverkauf von veralteter Technologie über eine Abwrackprämie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Roth [Heringen] [SPD]: Das ist doch Quatsch!) Das Problem ist, dass Sie nicht vernünftig aufgestellt sind, um gegen die Krise anzugehen. Sie konzentrieren sich vielmehr darauf – wenn auch mit einem kleinen Schlenker; erst gestern haben Sie die Kurve bekommen –, Herrn Barroso durchzusetzen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Trittin, auch Sie müssten jetzt die Kurve bekommen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Ich will Ihnen noch eines sagen: Ich halte José Manuel Barroso für dieses Amt nicht für geeignet. Er hat bisher nicht nur alle Initiativen zur Regulierung von Hedgefonds und zur Regulierung des europäischen Finanzmarktes massiv blockiert; er hat auch jahrelang selbst bescheidenste Fortschritte im Klimaschutz blockiert. Wenn CDU/CSU und SPD nun versuchen, diesen Kandidaten, wenn auch über einen Umweg, noch einmal durchzubringen, dann kündige ich an, dass wir Ihnen das nicht durchgehen las- sen. Es kann doch nicht sein, dass eine in Insolvenz be- findliche Koalition auf den letzten Metern noch Tatsa- chen schafft. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Michael Stübgen, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Stübgen (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns am Beginn eines wichtigen Europäischen Rates, von dessen Entscheidungen viel für die Zukunft Europas abhängen wird. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Der entscheidet doch gar nichts!) Zudem – das ist in dieser Debatte schon mehrfach aufge- taucht – befinden wir uns wenige Tage nach der Neu- wahl des Europäischen Parlamentes. Nach solch einer Wahl, Herr Kollege Trittin, kann man sicherlich unter- schiedliche Auffassungen über die Wahlkampagnen der einzelnen Parteien haben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe über die Ergebnisse geredet!) Ihre „WUMS!“-Kampagne war ja wenigstens noch wit- zig. Ob sie der Bedeutung Europas angemessen war, das würde ich allerdings in Zweifel ziehen. Hinzufügen möchte ich, dass ich die Kampagne der SPD nicht ein- mal für witzig hielt; aber das Wahlergebnis zeigt ja auch, dass Sie wohl noch lernen müssen, es in Zukunft anders und besser zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Entscheidend ist aber das Ergebnis der Europawahl. Ein Eingehen darauf habe ich auch bei den Aussagen des Bundesaußenministers vermisst. (Michael Roth [Heringen] [SPD]: Was Sie al- les vermisst haben!) Deswegen will ich noch einmal darauf zu sprechen kom- men. Das Ergebnis der Europawahl ist, dass die Euro- päische Volkspartei diese Wahl gewonnen hat, und zwar eindeutig. Die Europäische Volkspartei stellt 264 Abgeordnete im Europäischen Parlament, über 100 Abgeordnete mehr als die sozialistische Fraktion. Sie dürfen mir nicht übel nehmen, dass ich mich über dieses Ergebnis freue. (Beifall bei der CDU/CSU – Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das lag nicht an den deutschen Konservativen! – Michael Roth [Heringen] [SPD]: Habt ihr die Antieuro- päer dazugenommen?) Im Übrigen hat es solch einen großen Abstand seit der ersten Direktwahl 1979 noch nicht gegeben, und das ist schon ein Weilchen her. Wenn mit diesem Wahlergebnis die Bürger Europas entschieden haben, dass die Konservativen – also die Eu- ropäische Volkspartei – die Mehrheit im Europäischen Parlament bilden, ist es doch völlig selbstverständlich, dass die EVP einen konservativen Kommissionspräsi- denten fordert und sagt, sie will Manuel Barroso unter- stützen. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt die Regierung, nicht das Parlament!) Ob Ihnen das gefällt oder nicht, Herr Trittin: Die Men- schen in Europa haben das entschieden. Wir haben nichts heimlich gemacht. Die EVP hat schon vor einem halben Jahr Herrn Barroso als Kommissionspräsidenten- anwärter für den Fall nominiert, dass sie die Wahl ge- winnt. Deswegen denke ich, dass die Zielrichtung der Europäischen Volkspartei richtig ist. (Kurt Bodewig [SPD]: Das ist doch absoluter Quatsch!) Wir müssen aber Folgendes bedenken: Das Europäi- sche Parlament hat sich noch nicht konstituiert; das wird 25042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Michael Stübgen erst am 14. Juli geschehen. Die Wahl des Kommissions- präsidenten sollte in engem Schulterschluss mit dem Eu- ropäischen Parlament erfolgen. Die Mehrheitsfindung wird schwierig sein; deshalb brauchen wir Zeit. Außer- dem müssen wir bedenken, dass wir uns nicht zwischen nichts und nirgends, sondern zwischen Nizza und Lissa- bon befinden. Der Nizza-Vertrag sieht andere Regelun- gen für die Inthronisierung der neuen Kommission vor als der Lissabon-Vertrag. Deshalb sind drei Dinge zu be- denken; ich glaube, wir und der Europäische Rat sind da auf dem richtigen Weg. Erstens. Ich halte es für richtig, dass der Europäische Rat plant, morgen ein klares politisches Signal für Barroso als Kommissionspräsidenten abzugeben. Herr Kollege Westerwelle, ich kann auch Ihrer Unwissenheit abhelfen: Die Bundesregierung unterstützt einmütig Herrn Barroso als Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsiden- ten. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Könnten wir das auch mal von der Bundesregierung erfah- ren? Sind Sie Mitglied der Bundesregierung?) – Nein, aber ich kann Ihnen das sagen, weil ich das weiß. Auch Sie werden das in den nächsten Stunden erfahren, wenn der Europäische Rat votiert. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Was ihr so al- les wisst! – Michael Roth [Heringen] [SPD]: Also ich weiß das nicht, Herr Westerwelle! – Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Dafür müssen Sie erst einmal eine Mehrheit haben!) Zweitens. Wir müssen dem Europäischen Parlament Zeit geben, sich mit den Plänen von Herrn Barroso als Kommissionspräsidenten auseinanderzusetzen. Drittens müssen wir es schaffen, dass die neue Kom- mission, wenn unser Plan aufgeht und im Oktober bzw. spätestens im November der Lissabon-Vertrag in Kraft treten kann, nach den besseren, demokratischeren Maß- regeln des Lissabon-Vertrags eingesetzt wird. Ich denke, die Vorarbeiten, die der Europäische Rat heute und morgen hierfür leisten will, sind richtig. Für den Rest brauchen wir einfach noch Zeit. Zudem müssen zuvor noch ein paar wichtige Entscheidungen getroffen werden. Es ist schon viel über die Notwendigkeit der Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise gesagt worden. Das, was für den Europäischen Rat vorbereitet wurde, ist grundsätzlich richtig. Ich will in der mir ver- bleibenden Zeit auf das eingehen, wovon ich meine, dass es für Europa nicht notwendig ist. Es geht um Folgendes: Die Europäische Kommission unter Barroso wollte schon auf dem letzten Europäi- schen Rat im Dezember ein eigenes Konjunkturpro- gramm in Höhe von 5 Milliarden Euro auflegen. Man stelle sich vor: 5 Milliarden Euro für 27 EU-Mitglied- staaten, für fast 500 Millionen Menschen. Da ist schon der Name ein Etikettenschwindel. Nun soll es ein neues Konjunkturprogramm in Höhe von 19 Milliarden Euro geben, wie aus einer Mitteilung der Europäischen Kom- mission vom 3. Juni dieses Jahres hervorgeht. Was in dieser Mitteilung steht, klingt zunächst alles sehr gut: Es soll Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, geholfen werden, sie in Qualifizierungsmaßnahmen einzuglie- dern. Es soll eine neue EU-Kreditfazilität eingeführt werden usw. Der Gipfel ist nun aber: Herr Spidla hat noch vor zwei Tagen auf einer Pressekonferenz erklärt, dies alles solle keinen zusätzlichen Cent kosten. Solche Märchenstun- den sollte uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Eu- ropäische Kommission eigentlich für immer ersparen. Natürlich stimmt es nicht, wenn man es sich genau an- schaut, dass dieses Programm nichts kostet. Ziel ist im Kern, dass die Auszahlung der Mittel für den Europäi- schen Sozialfonds, die für die nächsten sieben bis acht Jahre vorgesehen war, in den nächsten zwei Jahren durchgeführt werden soll. Dafür soll die wichtige diszi- plinierende Wirkung der Kofinanzierung aufgehoben werden. Das alles mag noch gehen; man muss jedoch se- hen: Im Ergebnis wird es in Europa eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip geben. Meine Frage ist aber: Was machen wir, wenn wir alle ESF-Mittel, deren Aus- zahlung für die nächsten sieben bzw. acht Jahre vorgese- hen war, in den nächsten zwei Jahren ausgeben, nach 2011? Es kann sich doch keiner ernsthaft vorstellen, dass es ab 2011 keinen Europäischen Sozialfonds mehr gibt und dass es nach 2011 die Notwendigkeit einer europäi- schen Sozialpolitik und entsprechender Fördermaßnah- men nicht mehr gibt. Deshalb begrüße ich, dass die Bundesregierung die- sen Plan der Europäischen Kommission auf dem letzten Sozialministerrat abgelehnt hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat, auf dem Europäischen Rat Widerstand gegen dieses Programm vorzutragen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Michael Roth ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD – Jürgen Trittin [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Michael, begründe mal, warum ihr für Barroso seid! – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Der sagt jetzt auch etwas zu Barroso!) Michael Roth (Heringen) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dramatisch niedrige Wahlbeteiligung bei den Europa- wahlen muss jede engagierte Europäerin und jeden enga- gierten Europäer entsetzen. Wir sollten deshalb nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ich begrüße es deshalb, dass einige Kolleginnen und Kollegen heute Morgen darauf Bezug genommen haben. Wir müssen uns im Deutschen Bundestag schon fragen: Was hat das mög- licherweise mit unserer politischen Arbeit in Berlin, im Bundestag zu tun? Wie können wir dazu beitragen – das lässt sich in keiner Wahlkampagne, die fünf Wochen währt, erledigen –, dass mehr Bürgerinnen und Bürger Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25043 (A) (C) (B) (D) Michael Roth (Heringen) bereit sind, sich an den wichtigen Wahlen zum Europäi- schen Parlament zu beteiligen, um damit die demokrati- sche Legitimation des europäischen Integrationsprojek- tes zu erhöhen? (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Roth, der Kollege Trittin würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. (Ute Kumpf [SPD]: Der Kollege hat ja ein un- heimlich großes Redebedürfnis!) Michael Roth (Heringen) (SPD): Jetzt schon? – Gut, bitte. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Kollege Roth, können Sie die Aussagen von Herrn Stübgen bestätigen, dass auch mit der Fraktion der Sozialdemokraten abgestimmt worden ist, dass Sie die neue Präsidentschaft von José Manuel Barroso unterstüt- zen, und wie vereinbaren Sie, wenn es zutrifft, was Herr Stübgen sagt, dies mit den noch heute Morgen getätigten Äußerungen Ihres Spitzenkandidaten für die Europa- wahl, Herrn Schulz, in denen er Herrn Barroso nach- drücklich abgelehnt hat? Warum unterstützen deutsche Sozialdemokraten im Bundestag über die Koalition Herrn Barroso, während deutsche Sozialdemokraten im Europäischen Parlament gegen ihn sind? Michael Roth (Heringen) (SPD): Lieber Herr Kollege Trittin, ich werde nicht den Feh- ler einiger Kolleginnen und Kollegen machen, hier das Amt des Regierungssprechers zu übernehmen. Ich kann Ihnen gerne sagen, was meine Fraktion und ich für rich- tig halten. Herr Kollege, ich nehme Ihre Frage gerne zum Anlass, dazu etwas zu sagen, weil die vorbereiten- den Aspekte der „Kreation“ des Kommissionspräsiden- ten etwas damit zu tun haben könnten, warum Bürgerin- nen und Bürger nicht in notwendigem Maße bereit waren, sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament zu beteiligen. Dazu gehört für mich, dass wir endlich einmal für eine stärkere Übereinstimmung zwischen den Sonntagsreden und unserem konkreten Handeln von Montag bis Freitag sorgen. (Beifall bei der SPD – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Und das heißt?) – Ich werde Ihnen gleich sagen, was das heißt, Herr Westerwelle. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Sagen Sie es Herrn Trittin! Er hat gefragt! Ich war es nicht!) Ich möchte das ein wenig einleiten. Das heißt für mich, dass der Geist des Vertrages von Lissabon schon jetzt gilt, auch wenn der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft getreten ist. (Beifall bei der SPD) Deshalb kritisiert meine Fraktion es, dass sich Regie- rungschefs, Staatschefs, offensichtlich auch einige Man- datsträgerinnen und Mandatsträger (Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Außenminister!) vor den Wahlen zum Europäischen Parlament auf Herrn Barroso verständigt haben. Im Vertrag von Lissabon steht, dass die Nominierung des Kommissionspräsi- denten im Lichte der Wahlen zum Europäischen Parla- ment erfolgt. Deswegen verdient diese Wahl Respekt. Deswegen wäre es besser gewesen, wenn sich alle vor den Wahlen zum Europäischen Parlament zurückgehal- ten hätten. (Beifall bei der SPD) Meine Fraktion ist der Auffassung, dass wir jetzt eine kraftvolle, dynamische Persönlichkeit an der Spitze der Kommission brauchen. Deswegen können wir den Vor- schlag, der immer wieder gemacht wurde, nicht unter- stützen. Darüber entscheidet aber nicht die SPD-Bundes- tagsfraktion, auch nicht die Fraktion der CDU/CSU, sondern andere. Darüber entscheidet vor allem das Euro- päische Parlament und nicht wir. (Beifall bei der SPD – Jürgen Trittin [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur der Spitzenkan- didat der SPD, der entscheidet das!) Das Europäische Parlament bestätigt den Kommissions- präsidenten. Mein Vertrauen in die Kolleginnen und Kollegen der meisten Fraktionen im Europäischen Parla- ment ist so groß, dass ich davon überzeugt bin, dass sie die Wahl sicher etwas schwerer und ambitionierter ma- chen werden, als dies jetzt schon den Anschein hat. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun möchte Ihnen auch der Kollege Westerwelle eine Zwischenfrage stellen. Erfahrungsgemäß ist der Redner für die Verlängerung der Redezeit immer dankbar. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir mit Blick auf die heutige, sehr ehrgeizige Tagesordnung auch eine Verein- barung über die Gesamtdauer dieser Debatte getroffen haben, an der wir uns gelegentlich orientieren sollten. Michael Roth (Heringen) (SPD): Gut. – Bitte schön. Dr. Guido Westerwelle (FDP): Aber, Herr Präsident, es geht doch um Europa. Präsident Dr. Norbert Lammert: Drum! (Heiterkeit) Dr. Guido Westerwelle (FDP): Das war eine – es fällt mir wirklich schwer, das zu sa- gen – sehr kluge Frage von Herrn Trittin; das ist mir richtig unangenehm. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie haben minutenlang darauf geantwortet. 25044 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Michael Roth (Heringen) (SPD): Das war doch nicht schlecht, was ich gesagt habe. Dr. Guido Westerwelle (FDP): Wenn Sie selbst davon überzeugt sind, so ist es we- nigstens einer in diesem Hause. (Heiterkeit bei der FDP und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne- ten der CDU/CSU) Michael Roth (Heringen) (SPD): Zu Ihnen komme ich gleich noch! Dr. Guido Westerwelle (FDP): Ja, natürlich. Wir fürchten uns auch schon. Herr Kollege, ich hätte die Frage von Ihnen gerne be- antwortet bekommen. Herr Trittin hat doch eine sehr ein- fache Frage gestellt: (Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Er hat sie doch beantwortet!) Unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion die Wiederwahl von Herrn Barroso zum Präsidenten, ja oder nein, und hat der Bundesaußenminister die Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion, wenn er in den nächsten bei- den Tagen gemeinsam mit der Bundesregierung für die Wiederwahl von Herrn Barroso eintritt? Ich darf darauf aufmerksam machen, dass wir keine lyrische Europa- debatte abhalten, sondern auf eine Regierungserklärung antworten, in der uns berichtet wurde, was in den nächs- ten beiden Tagen entschieden wird. Michael Roth (Heringen) (SPD): Im Hinblick auf die mahnenden Worte des Bundes- tagspräsidenten sage ich: Ja, die SPD-Bundestagsfrak- tion lehnt diesen Vorschlag ab. Ansonsten loben, ehren und preisen wir unseren Außenminister, weil er eine ex- zellente Arbeit leistet. (Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: Sehr wahr! – Jochen-Konrad Fromme [CDU/ CSU]: Und tschüs!) Ich weiß nicht, was das für ein Verständnis von Parla- mentarismus ist, wenn Abgeordnete einen Abgeordneten fragen, was die Bundeskanzlerin, die auf dem Europäi- schen Rat offensichtlich das entscheidende Wort hat, dort sagen und tun wird. Das finde ich etwas merkwür- dig. Nicht nur ich, sondern auch andere Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion haben in den ver- gangenen Stunden und Tagen das Entsprechende dazu gesagt. Lieber Herr Kollege Westerwelle, da Sie den Bundes- tagspräsidenten heute ermahnt und darauf hingewiesen haben, dass es sich um eine wichtige Europadebatte han- delt, muss ich Ihnen sagen: Diese Aussage passt nicht zu dem inhaltsleeren Beitrag, den Sie vorher in der Debatte geleistet haben. Wenn die einzigen mahnenden Worte, die Ihnen zu Europa einfallen, das Thema Glühbirnen betreffen, dann ist das ein sehr kleines Karo. Zu den wegweisenden Entscheidungen, die die Europäische Union zu treffen hat, passt das überhaupt nicht. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sylvia Kotting- Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ihre Rede war der Beitrag eines Wünsch-dir-was-Au- ßenministers und nicht besonders ambitioniert. Aber das müssen Sie und Ihre Fraktion natürlich selbst entschei- den. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das schaffen wir!) Das gebietet der Respekt. Ich erlaube mir noch einige Bemerkungen zu dem, was ich gerade unter dem Stichwort „Sonntagsreden“ beschrieben habe: Wie ich bereits deutlich gemacht habe, hielt ich es für falsch, dass sich einige Staats- und Regierungschefs schon vor der Europawahl auf Herrn Barroso festgelegt haben. Ich finde es auch problema- tisch, dass manche Staats- und Regierungschefs meinen, sie könnten bei irgendwelchen Kaffeegesprächen oder Abendessen über Ressortzuschnitte und die Zustän- digkeiten der Europäischen Kommission verhandeln. Im Vertrag von Lissabon heißt es ganz eindeutig: Für die Ressortzuschnitte und die Verteilung der Zuständigkei- ten ist der Kommissionspräsident zuständig. Darauf mache ich deshalb aufmerksam, weil wir alle mit Ausnahme der Linken engagiert für den Vertrag von Lissabon gestritten haben und für ihn eintreten. Ich hoffe, dass es uns gelingt, diese Regelung zu respektie- ren und das, was wir in unseren Reden immer wieder be- kundet haben, mit konkreten Inhalten zu füllen. Der Ver- trag von Lissabon bringt uns voran. Allerdings dürfen wir uns nicht nur ein paar Punkte, die uns im Tagesge- schehen passen, heraussuchen. Vielmehr müssen wir da- für eintreten, dass das Europäische Parlament im Hin- blick auf die Zusammensetzung und Bestellung der Europäischen Kommission gestärkt wird und dass der Kommissionspräsident über die Ressortzuständigkeiten entscheidet. Zur Europawahl. Im Zusammenhang mit der Wahl- beteiligung und dem Wahlergebnis besorgt mich der Zu- wachs, den extremistische, nationalistische und populis- tische Kräfte und Parteien in der Europäischen Union erzielt haben. Das sollte jeden Demokraten und jeden engagierten Europäer beunruhigen, (Beifall bei der SPD) weil es um zentrale Grundwerte der Europäischen Union geht: um Toleranz, Freiheit, Solidarität und Rechtsstaat- lichkeit. Blicken wir einmal zurück: Es gab schon einmal eine Phase, in der junge Demokratien dem vereinten Europa beigetreten sind, nämlich Spanien, Griechenland und Portugal. Diese Länder sind durch ihren Beitritt zur da- maligen Europäischen Gemeinschaft stabilisiert worden, ihre Demokratien wurden gefestigt, und die Rechtsstaat- lichkeit konnte ausgebaut werden. Mich beunruhigen aber nicht nur die Entwicklungen in Mittel- und Osteu- ropa, sondern auch die Wahlergebnisse in den Niederlan- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25045 (A) (C) (B) (D) Michael Roth (Heringen) den, wo rechtsextremistische und populistische Kräfte massive Zuwächse erzielt haben. Offen antisemitische Kräfte – nicht nur in Ungarn, sondern auch in anderen Staaten – und offen rechtsextre- mistische Kräfte haben Zuwächse erzielt und sind in Zu- kunft mit mehreren Abgeordneten im Europäischen Par- lament vertreten. Dazu dürfen wir nicht schweigen. Vielmehr müssen wir deutlich machen: Das ist mit den Grundwerten der Europäischen Union nie und nimmer in Übereinstimmung zu bringen. An dieser Stelle brauchen wir die Solidarität aller Demokraten in Europa. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Vor diesem Hintergrund frage ich den ansonsten von mir geschätzten Kollegen Michael Stübgen, wie er zu den Zahlen, die er genannt hat, gekommen ist. Ich weiß nicht, ob Sie stolz darauf sind, die Fini- und Berlusconi- Truppe zur EVP-Fraktion zu zählen. Wenn ich Ihre Zähl- weise richtig verstanden habe, haben Sie diese populisti- schen Kräfte aber zu Ihrer Fraktion im Europäischen Parlament gezählt. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sehr wahr!) Nur so konnten Sie zu dem Ergebnis kommen, auf das Sie gerade sehr stolz hingewiesen haben. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sehr wahr!) Jeder sollte erst einmal vor der eigenen Haustür kehren. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Aspekt er- wähnen, den ich im Hinblick auf den Weg, den die Euro- päische Union zukünftig einschlagen sollte, für wesent- lich erachte. Wir brauchen in der Europäischen Union neue kraftvolle Projekte, die diesem Integrationswerk Dynamik und Richtung weisen. Die Kolleginnen und Kollegen, die heute Morgen auf die USA hingewiesen haben, haben recht. Die USA sind inzwischen sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Regulierung der Finanzmärkte offensichtlich viel ambitionierter, als wir es noch vor zwei oder drei Jahren für möglich gehalten hätten. Was die wirtschaftliche Dynamik anbelangt, muss man feststellen: Es gibt auf der Welt manche Regionen und Länder, zum Beispiel China – ich will China aller- dings nicht als Vorbild anführen –, die ein Tempo vor- legen, bei dem wir uns fragen müssen: Sind wir noch die dynamischste, wettbewerbsfähigste, ambitionierteste und kreativste Region der Welt? Oder müssen wir nicht möglicherweise neue Projekte auf den Weg bringen oder darüber nachdenken, die Projekte, die wir unter der deut- schen Ratspräsidentschaft dankenswerterweise – das ist auch Frank-Walter Steinmeier zu verdanken – auf den Weg gebracht haben, zum Beispiel im Klimaschutz, wei- terhin mit großer Ernsthaftigkeit zu verfolgen? (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Diejenigen in diesem Hohen Hause, die argumentie- ren, Europa sei mitunter sehr beschwerlich und koste auch Geld, sollten sich bei jeder nationalen Option, die man ins Spiel bringt, fragen lassen müssen, ob eine rein nationale Option langfristig gesehen für Deutschland besser, kostengünstiger, demokratischer und erfolgrei- cher ist. Ich bin mir hundertprozentig sicher: Wenn wir diese kritische Prüfung vornehmen, werden wir feststel- len, dass jeder finanzielle und politische Aufwand lohnt, die europäische Karte und nicht die nationale Karte zu spielen. Das liegt im deutschen und im europäischen In- teresse. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Eduard Lintner, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Eduard Lintner (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle- gen! Ich freue mich, dass ich meine vermutlich letzte Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Europäische Union halten kann. Diese Freude resultiert aus der gerade in letzter Zeit immer wieder gemachten Erfahrung, dass die Europäi- sche Union in vielen Teilen der Welt, vor allem bei den Völkern in unserer engeren und weiteren Nachbarschaft – praktisch von Island bis Zentralasien – als ein überaus attraktives Gebilde wahrgenommen wird. Sie steht für breit verteilten Wohlstand, überdurchschnittliche soziale Sicherheit, echte Demokratie, verlässliche Gewährleis- tung von Rechtsstaatlichkeit und die Geltung der Men- schenrechte. Das Beispiel der EU lässt die Menschen in diesen Ländern auf persönliche Entfaltungsfreiheit und faire Chancenverteilung hoffen. Nicht immer – das wissen wir – entsprechen diese Er- wartungen der Realität bei uns. Außerdem sind sie dif- fus. Sie mobilisieren aber ungeheuer stark Sympathie und Dynamik in Richtung demokratisches Europa und mobilisieren so viele Menschen für das Ziel, Anschluss an dieses Europa zu finden. Meine Damen und Herren, wir müssen uns dieser Wirkung bewusst sein und bei unserem Tun in der EU und in Deutschland bedenken, dass wir solche Hoffnun- gen nicht enttäuschen dürfen, weil dann die Reaktionen Frustration und brüske Abwendung wären. Das bedeutet aber auch, dass mit jedem europäischen Gipfel – so auch mit dem jetzt bevorstehenden – von vielen Völkern große Erwartungen und Hoffnungen ver- bunden werden, denen unsere Politik im Rahmen des Möglichen gerecht werden muss. Das ist eine gewaltige Verantwortung, die auf den Schultern der beteiligten Re- gierungschefs ruht. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei der Bun- desregierung, allen voran bei der Bundeskanzlerin, dafür bedanken, dass sie stets eine führende Rolle bei der Ge- staltung dieses Europas gespielt hat und das in Zukunft sicher weiter tun wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) 25046 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Eduard Lintner Solcher Verantwortung und Erwartungshaltung kann man nur gerecht werden, wenn die EU sich selbst in ei- ner Verfassung befindet, die es ihr erlaubt, sich auf diese Ziele zu konzentrieren, und man nicht gezwungen ist, sich mit aller Kraft dem Innenleben der EU zu widmen. In einer solchen Situation befinden wir uns derzeit. Der Vertrag von Lissabon hängt seit langer Zeit in der Schwebe. Der Ratifikationsprozess muss alsbald erfolg- reich zu Ende gebracht werden, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) weil die mit dem Vertragswerk verbundenen Reformen Voraussetzung dafür sind, dass die notwendige Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit gegeben ist, und die ganz in unserem Sinne liegende substanzielle Mitsprache des Europäischen Parlaments stärken. Meine Damen und Herren, es ist daher zu wünschen, dass es beim bevorstehenden Gipfel gelingt, den Vertrag von Lissabon voranzubringen, die richtigen personellen Weichenstellungen vorzunehmen, Vorreiter für den Kli- maschutz und die Neuordnung der Finanzmärkte zu sein, die eingegangenen strategischen Partnerschaften und Nachbarschaftspolitiken dynamisch und erfolgreich zu gestalten, die Visumsregelungen entgegenkommend an- zuwenden, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) den Demokratisierungsprozess in Gang zu halten und voranzubringen sowie die wirtschaftliche Kooperation eng und für alle Beteiligten vorteilhaft zu gestalten. Die Fähigkeit dazu hat die EU, wie die Erfolge bei der Integration der neuen Mitgliedstaaten zeigen. Im Inte- resse unserer eigenen Zukunft wünsche ich, dass die Verantwortlichen in der EU auch beim kommenden Gip- fel und darüber hinaus die Fähigkeit haben, weiterhin der Motor zu sein und die richtigen Wege zu finden. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Gert Weisskirchen, SPD-Fraktion. Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Herr Präsident! Wenn ich darf, möchte ich heute gerne Glückwünsche überbringen an Jürgen Habermas, der heute seinen 80. Geburtstag feiert. Ich hoffe, dass alle in diesem Hause erkennen, welche große, historische Rolle dieser Philosoph nicht nur in Deutschland als Inspirator europäischen Denkens gespielt hat und noch spielt. Der kanadische Philosoph Charles Taylor hat, wie man heute in der Süddeutschen Zeitung lesen kann, eine wunderbare Laudatio auf Jürgen Habermas geschrieben: Er ist eine Inspiration für uns alle. In den 50 Jahren seiner wissenschaftlichen Arbeit hat Habermas für das gestanden und gelebt, was Thomas Mann gesagt hat, als er zurückkam aus dem Land, in das er vor Nazideutschland, vor Hitler hat fliehen müssen. Thomas Mann hat sich gewünscht, dass Deutschland nicht, wie die Nazis es wollten, versucht, Europa zu überwältigen, sondern dass Deutschland in Europa eine aktive Rolle übernimmt. Es geht nicht darum, ein deut- sches Europa zu schaffen, sondern ein europäisches Deutschland. Das hat Thomas Mann gesagt. Jürgen Habermas lebt das. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In seinem wunderbaren Buch „Ach, Europa“, das letztes Jahr erschienen ist, hat Habermas genau beschrieben, was den inneren Kern des europäischen Projekts aus- macht, nämlich die internationalen Beziehungen in rechtliche Beziehungen zu verwandeln. Nicht mehr das Recht des Stärkeren soll sich durchsetzen, sondern die Stärke des Rechts. Dabei nimmt Habermas – wie kann es in diesem Zusammenhang anders sein? – den Grundge- danken von Immanuel Kant neu auf – und er führt ihn weiter aus –, dass aus einem Recht des Staates ein Welt- bürgerrecht werden muss, das allen Menschen als Welt- bürgern zusteht. Mein lieber Kollege Kampeter, wenn Sie den Lissa- bon-Vertrag lesen, finden Sie genau diesen Grundgedan- ken, der von Immanuel Kant schon vor mehr als 200 Jahren formuliert worden ist, im europäischen Staatsbürgerbegriff wieder. Was hier im Lissabon-Ver- trag niedergelegt worden ist, ist ein qualitativer Sprung. Hier wird die Bilanz einer langjährigen europäischen Denktradition gezogen. Wir dürfen die Schwierigkeiten, die wir in der Euro- päischen Union jeden Tag erkennen und über die wir uns häufig genug erregen können, nicht in kleiner Münze messen. Wir müssen – auch aus der Sicht eines Libera- len, Herr Westerwelle – den großen Sprung nach vorne, den dieser Vertrag darstellt, verteidigen und dafür sor- gen, dass der Lissabon-Vertrag überall durchgesetzt wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Meine Sorge, Herr Außenminister, ist nicht Island. Island mag jetzt aus ökonomischen Interessen, ja, fast aus einem nationalen Egoismus heraus Mitglied der Eu- ropäischen Union werden wollen. Es ist kein schlechter Zug, dass man aus eigenen Interessen Mitglied der Euro- päischen Union wird. Meine wirkliche Sorge ist, dass die Probleme und Konflikte, die wir in Großbritannien gegenwärtig er- kennen, dazu führen könnten, dass das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags auf die lange Bank geschoben werden kann. Ich wünschte mir, dass die Kolleginnen und Kolle- gen in der Mutter des Parlamentarismus, in Westminster, allen möglichen Versuchungen widerstehen, diesen gro- ßen qualitativen Schwung, den wir nach einer langen Debatte gemeinsam erlebt haben, jetzt wieder zu verlie- ren. Das ist eine große Gefahr. Gerade die Bildung von Nationalstaaten zeige, sagt Jürgen Habermas – ich darf noch einmal an ihn anknüp- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25047 (A) (C) (B) (D) Gert Weisskirchen (Wiesloch) fen –, wie rechtliche Begriffe „erst mit Anschauung, Emotion und Gesinnung“ erfüllt wurden. Er fragt: Warum sollte sich die Hülse der längst eingeführten europäischen Staatsbürgerschaft nicht auf ähnliche Weise mit dem Bewusstsein füllen, dass alle euro- päischen Bürger inzwischen dasselbe politische Schicksal teilen? Das ist der innere Zusammenhang: Die sozialen Bin- dekräfte müssen neu entwickelt werden, damit – das ist vielleicht der wirkliche Indikator dafür, warum die Wahlbeteiligung am 7. Juni 2009 so dramatisch zurück- gegangen ist – das soziale Europa als ein neues gemein- sames Projekt der Europäer erfunden werden kann. Denn die Sorgen und Ängste der Menschen, die wir in der ökonomische Krise gegenwärtig erkennen müssen, können dazu führen, dass die politische Beteiligung der Menschen – gerade in Wahlakten zeigt sich das – zu- rückgeht. Die Vision der Europäischen Union muss auch die so- ziale Gerechtigkeit mit einbeziehen; denn – durch Soli- darnosc wurde uns das gezeigt – es gibt keine Freiheit ohne Solidarität. Auch das ist ein europäischer Auftrag. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Oh Gott, was ist das doch für ein Paar!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Die letzten beiden Redner dieser Europadebatte ha- ben heute voraussichtlich zum letzten Mal von dieser Stelle aus das Wort ergriffen. Sie werden am Ende dieser Legislaturperiode nach einer außergewöhnlich langen Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag ihre Arbeit an anderer Stelle hoffentlich fortsetzen. Weil es in diesem Hause außergewöhnlich selten vor- kommt, dass jemand mehr als 30 Jahre lang ein solches Mandat wahrnimmt, möchte ich den beiden Kollegen Eduard Lintner und Gert Weisskirchen (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Sie haben sich überhaupt nicht verändert!) ganz besonders herzlich für dieses außergewöhnlich lange und außergewöhnlich fruchtbare Engagement dan- ken und alle guten Wünsche für die Zukunft damit ver- binden. (Beifall) Herr Kollege Weisskirchen, im Übrigen wird es Sie hoffentlich beruhigen, dass ich die Glückwünsche an Herrn Professor Habermas auch im Namen des ganzen Hauses pünktlich übermittelt habe. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ent- schließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak- tion Die Linke auf der Drucksache 16/13367? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 16/13391? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Staatsgarantie für die Sozialversicherungen – Schutzschirm für Menschen – Drucksache 16/12857 – Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Gesundheit Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu- nächst dem Kollegen Klaus Ernst für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal beschäftigen wir uns mit der Wirtschaftskrise in unserem Land. Allmählich werden die wahren Ausmaße dessen bekannt, was sich in unse- rem Land abspielt, und die wahren Zahlen werden offen- kundig. Dem Gemeinschaftsgutachten der Wirtschafts- forschungsinstitute zufolge haben wir im ersten Halbjahr 2009 mit einem negativen Wachstum – also mit dem Ab- bau der Wirtschaftsleistung – von 7,2 Prozent und im zweiten Halbjahr mit einem Minus von 4,8 Prozent zu rechnen. Was macht die Bundesregierung, und was macht die Kanzlerin? Im Fernsehen wurde uns eine Garantie für die Spareinlagen verkündet. Wir haben einen Schutz- schirm für die Banken mit einem Volumen von 480 Milliarden Euro beschlossen. Wir erleben gleichzei- tig die Konzeptionslosigkeit bei dem Versuch, einzelne Unternehmen zu retten. Einerseits wird eine Bank wie die Commerzbank mit staatlicher Unterstützung am Le- ben erhalten, um die Einlagen der Aktionäre zu sichern. Andererseits haben wir die Streiterei der Bundesregie- rung über die Frage, wie mit Opel zu verfahren ist, und eine absolute Konzeptionslosigkeit und Handlungsunfä- higkeit gegenüber Arcandor erlebt. Wir haben ein Kon- junkturprogramm von circa 25 Milliarden Euro bezogen auf das Jahr, während sich das Bruttoinlandsprodukt um voraussichtlich 6 Prozent verringern wird. All das wird nicht einmal ansatzweise reichen, um die Probleme in unserem Lande zu lösen. (Beifall bei der LINKEN) 25048 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Klaus Ernst Die Arbeitslosigkeit steigt dramatisch. Gegenwärtig wird das alles noch überdeckt. Es wird nicht offensicht- lich, weil richtigerweise die Kurzarbeiterregelungen aus- gedehnt wurden. Das befürworten wir ausdrücklich. Aber wie lange kann das Instrument der Kurzarbeit Ihrer Meinung nach noch helfen? Wir müssen davon ausge- hen, dass sich in den nächsten Monaten und insbeson- dere nach der Bundestagswahl die Arbeitsmarktsituation dramatisch verändern und es in unserem Land zu einer steigenden Zahl von Arbeitslosen kommen wird, die die Situation in den letzten Jahren in den Schatten stellt. Wir wissen auch, wie der Anstieg der Arbeitslosen- zahlen zustande kommen wird. Die ersten, die in der Krise ihren Job verloren haben und nicht mehr durch ir- gendeine Form von Kurzarbeit vor Hartz IV geschützt sind, sind die Leiharbeiter. Bei Opel droht trotz aller Rettungsversuche der Abbau von Arbeitsplätzen. Auch beim Unternehmen Schäffler ist mit einem Arbeitsplatz- abbau zu rechnen. Bei meinem Besuch in Schweinfurt gestern wurde deutlich, dass auch in der EDV-Industrie inzwischen ein dramatischer Abbau von Arbeitsplätzen angedacht wird, dem nicht durch irgendeine Form von Kurzarbeit begegnet werden soll. Die Zahl der Pleiten steigt. Das daraus entstehende Problem müsste jedem zu denken geben. Wir werden er- leben, dass die Sozialversicherungen dramatische Finan- zierungsprobleme bekommen werden. Die Einnahmen werden sinken, weil es weniger Beitragszahler gibt, während die Ausgaben zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit steigen werden, weil sie die arbeitslosen Men- schen finanzieren muss. (Widerspruch des Abg. Peter Weiß [Emmen- dingen] [CDU/CSU]) – Ich weiß nicht, warum Sie den Kopf schütteln, Herr Weiß. Glauben Sie, die kriegen ihr Geld vom Weih- nachtsmann? (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]) Selbstverständlich werden die Einnahmen sinken und die Ausgaben steigen. Das ist die Realität. Man muss schon auf einem anderen Stern leben, wenn man das nicht zur Kenntnis nimmt. Ich frage Sie alle, wie Sie dem Problem begegnen wollen. Was haben Sie vor? Was wollen Sie in der Situa- tion sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben ma- chen, um den Menschen die Sicherheit zu geben, dass ihre Existenz nicht bedroht wird, wenn die Arbeitslosig- keit zunimmt? Was haben Sie dazu für Vorschläge? Der einzige Vorschlag, der zurzeit durch die Welt geistert, ist die Sicherung der Renten. Das ist gut und schön. Sie sollen nicht sinken. Ehrlicherweise müssten Sie aber dazusagen, dass die Renten in den nächsten vier oder fünf Jahren nicht mehr steigen werden. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der LINKEN) Damit ist Ihr Konzept offengelegt, wie Sie die Krise bewältigen wollen. Nach Ihrer Vorstellung sollen die Menschen, die nichts mit den Ursachen der Krise zu tun haben – nämlich die Beschäftigten, die Rentner und die Arbeitslosen –, für die Krise zahlen und sie bewältigen. Das ist eigentlich Ihr Konzept. Das macht die Konzep- tionslosigkeit, in der Sie sich befinden, deutlich. Das Handelsblatt schreibt am 27. April 2009: Allein bei der Arbeitslosen- und bei der Kranken- versicherung addieren sich Fehlbeträge von bis zu 50 Mrd. Euro bis Ende kommenden Jahres. 1,1 Millionen Kurzarbeiter kosten circa 9 Milliarden Euro. Wer soll das bezahlen? Jetzt will die Kanzlerin Mehrwertsteuererhöhungen ausschließen. Das ist ja klasse. Das hatten wir doch schon einmal, auch vonseiten der Sozialdemokraten. Ich habe die alten Flugblätter dabei, auf denen stand: Merkel-Steuer, das wird teuer. Oder: Ich kann mir Angela Merkel nicht leisten. Oder: Ich koste 2 Prozent mehr. – Das war vor der Wahl. Nach der Wahl waren es dann aber 3 Prozent. Vor der letzten Wahl haben die Sozialdemokraten ge- sagt: Es wird keine Heraufsetzung des Renteneintritts- alters geben. – Jetzt liegen wir bei einem Renteneintritts- alter von 67 Jahren. Glauben Sie denn, dass das, was Sie in Ihre Wahlprogramme schreiben, von der Bevölkerung wirklich ernst genommen wird? (Beifall bei der LINKEN – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das kann man gar nicht ernst nehmen!) Dagegen sind die Münchhausen-Geschichten eine Aus- geburt an Wahrheit. Glauben Sie tatsächlich, dass Sie noch jemand ernst nimmt, wenn Sie sagen, dass Sie eine Mehrwertsteuererhöhung ausschließen? Glauben Sie wirklich, dass Ihnen das jemand in dieser Republik, an- gesichts dessen, wie Sie mit den Bürgern in den letzten vier Jahren umgegangen sind, abnimmt? Wenn sich Herr Müntefering hinstellt und sagt, er findet es unfair, dass er an das erinnert wird, was er vor der Wahl gesagt hat, dann weiß doch der Bürger, dass er den Politikern über- haupt nicht trauen kann. (Beifall bei der LINKEN – Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Lafontaine! Dem kann man vertrauen!) – Ich weiß nicht, warum Sie sich so echauffieren. Es war doch letztendlich auch Ihre Partei, die sich an das, was sie vor der Wahl gesagt hat, nicht mehr erinnert. Inzwi- schen schreiben Sie sogar bei den Linken ab, was Sie vorher als populistisch bezeichnet haben, zum Beispiel bei der Kilometerpauschale. (Lachen der Abg. Waltraud Lehn [SPD]) Sie müssten an dieser Stelle ganz ruhig sein; das wollte ich Ihnen einmal sagen. (Beifall bei der LINKEN) Weil Ihnen die Bürger nicht mehr trauen können, ha- ben wir einen Antrag vorgelegt, der ganz einfache Sätze enthält, die eigentlich jeder hier verstehen müsste. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25049 (A) (C) (B) (D) Klaus Ernst (Lachen der Abg. Waltraud Lehn [SPD] – Anton Schaaf [SPD]: In der Tat!) – Ich weiß, dass Sie es mit dem Einfachen nicht so ha- ben. Ich möchte es Ihnen aber einmal vorlesen, vielleicht macht es dann für Sie Sinn: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregie- rung auf, … Kürzungen der sozialen Leistungen für die nächsten vier Jahre verbindlich auszuschlie- ßen; … (Anton Schaaf [SPD]: Warum denn nicht für immer?) – und – für die aufgrund der Wirtschaftskrise entstehenden Defizite der Sozialversicherungen mit einer Staats- garantie zu bürgen. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass sich alle Parteien hier im Bundestag verpflichten, (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Haben Sie die Sozialgesetze mal gelesen?) eines in dieser Krise nicht zu machen: dass wir, wenn die Rechnung nach der Bundestagswahl präsentiert wird, die Bürger zur Kasse bitten, dass wir die zur Kasse bitten, die von Sozialleistungen leben müssen, dass wir die Rentner zur Kasse bitten (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Wir entlasten den Bürger!) und dass wir schließlich die Arbeitslosenversicherungs- leistungen kürzen. – Das ist eine klare Ansage, (Beifall bei der LINKEN) die bewirken würde, dass die Menschen in unserem Land das, was wir sagen, ansatzweise ernst nehmen. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Sie kann man nicht ernst nehmen!) Ich gehe davon aus, dass Sie unseren Antrag ablehnen werden. Sie werden sagen: Das ist purer Populismus. – Das sagen Sie aber zu allem. Hinterher schreiben Sie es dann aber ab. Das beeindruckt mich nicht mehr. (Beifall bei der LINKEN) Ich kann Ihnen sagen: Die Bürger dieses Landes werden ernst nehmen, ob Sie tatsächlich bereit sind, eine Sozial- staatsgarantie abzugeben, und ob Sie bereit sind, vor der Wahl zu erklären: Nein, es gibt keine Sozialkürzun- gen. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Sie nehmen Sie aber nicht ernst!) Wenn Sie das nicht tun, wissen die Bürger, dass Sie nach der Bundestagswahl im September die Rechnung für das präsentieren werden, was Sie jetzt noch verschleiern. Das ist die Wahrheit. Ich danke fürs Zuhören. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ohne uns! Ohne die Linke! – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Dümmer geht es nimmer! – Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir müssen noch beten, dass das nicht im Ausschuss beraten wird!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Steffen Kampeter für die CDU/CSU-Fraktion. Steffen Kampeter (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die soeben vorgetragene Rede und der Antrag der Linken haben gezeigt, dass wir eigentlich eine Grundsatzdebatte über Reformfähigkeit und Reformwil- ligkeit in Bezug auf unsere Sozialversicherungssysteme führen müssten. Es geht darüber hinaus auch um die grundsätzliche Regierungsfähigkeit bzw. Regierungs- unfähigkeit linker Parteien angesichts der enormen He- rausforderungen, die wir in den nächsten Jahren zu bewältigen haben. Durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Aufgaben nicht kleiner, sondern größer geworden. Die vor uns liegende demografische Entwicklung und unser Anspruch an eine humane, das Leben schützende und soziale Belange respektierende Gesellschaft – dies bleibt Aufgabe. Wenn ich die Rede von Herrn Ernst Revue passieren lasse und den Antrag der Linken lese, dann stelle ich fest: Unter dem Begriff „Schutzschirm“ wird der völlige Stillstand aller Reformbemühungen in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ver- langt. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Das ist Sozial- abbau!) Die Linke fordert die Politik tatsächlich auf, quasi eine Selbstblockade des Staates und der Sozialversiche- rung zu verfügen. Dies ist nichts anderes als ein Frontal- angriff auf die nachfolgenden Generationen. Die Soziali- sierung der Reformnotwendigkeiten in den sozialen Sicherungssystemen, wie sie die Linke fordert, wird von einer breiten Mehrheit in diesem Haus abgelehnt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Der Vorschlag der Linken ist nicht nur populistisch, son- dern auch brandgefährlich und liegt nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Diese erwarten – anders als hier vorgeschlagen – von der Politik Lernfähigkeit. Aus dem Schaden, der durch die Finanz- und Wirtschafts- krise entstanden ist, müssen wir klug werden. Wir müs- sen eine intelligente Reform anstoßen. (Beifall des Abg. Oskar Lafontaine [DIE LINKE]) Die Sozialisierung der Reformnotwendigkeiten ist nichts anderes als ein Verrat an den nachfolgenden Ge- nerationen; den lehnen wir ab. (Beifall des Abg. Kurt J. Rossmanith [CDU/ CSU]) 25050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Steffen Kampeter Wir müssen die vorhandenen Potenziale erkennen und nutzen sowie die Zukunft gestalten. Das, was Sie, meine Damen und Herren von der Linken, in Ihrem Antrag vor- tragen, ist ein politisches Versagen, eine Bankrotterklä- rung. Sie versagen vor den Herausforderungen, vor die uns die Krise stellt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD und der FDP) Wenn ich davon spreche, dass wir die Generationen- gerechtigkeit zum Maßstab der Reformen machen, dann bedeutet das: Wir stehen bei der langfristigen Finanzie- rung der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung vor großen Herausforderun- gen. Die demografische Entwicklung und eine bessere medizinische Versorgung sind Punkte, mit denen wir uns befassen müssen. Ein langes, erfülltes Leben bei guter Gesundheit ist das, was wir uns alle wünschen. Wir wol- len, dass alle Bürgerinnen und Bürger an den medizini- schen Fortschritten teilhaben und bestmöglich versorgt werden. Aber die Finanzierung der Systeme wird eine zunehmend schwierigere Aufgabe. Einen gesellschaftli- chen Kampf Alt gegen Jung kann nur derjenige verhin- dern, der sowohl die Generationengerechtigkeit als auch die Sensibilität bei der Nachjustierung der Systeme zur Grundlage seiner Entscheidungen macht. Dies kann nur eine politische Kraft aus der Mitte der Gesellschaft; dies können nur Volksparteien. Dies darf man nicht linken Populisten überlassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dabei ist eines ganz klar: Wir haben auch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode diese Aufgaben in großer Solidarität aller Interessengruppen bewältigt. Mit großer Zuverlässigkeit haben wir dort, wo es anstand, die sozialen Sicherungssysteme auch mit Steuermitteln stabilisiert. Dabei gehen wir aktuell so weit, Rentenkür- zungen per Gesetz auszuschließen, selbst wenn die Ein- kommen der Erwerbstätigen sinken sollten. Wir sollten an dieser Stelle auch würdigen, dass die junge Genera- tion dieses große Maß an Solidarität in dieser Krise auf- bringt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was Sie von der Linken betreiben, ist ein übles Spiel mit der Angst, ein übles Spiel auf Kosten derer, die heute Leistungen beziehen und durch Ihre Panikmache verun- sichert werden. Es ist ein übles Spiel auf Kosten derer, die heute in die Kassen einzahlen und zu Recht erwarten, dass wir, die Politik, die Systeme zukunftssicher ma- chen. Ich will es in einem Satz zusammenfassen: Die ei- gentlichen politischen Spekulanten in der Krise sitzen auf der linken Seite dieses Hauses. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir brauchen eine umfassende Reformdebatte über die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssys- teme und keine Schutzschirmillusionen. Die Bürgerin- nen und Bürger fragen: Welche Rezepte habt ihr zu bieten, um unsere soziale Absicherung langfristig zu ge- währleisten? Dabei gilt es, – Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege! Steffen Kampeter (CDU/CSU): – Fehler in den Strukturen zu beheben. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Darf ich Sie unterbrechen? Steffen Kampeter (CDU/CSU): Das tun Sie bereits, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Es tut mir leid, aber Sie waren so im Redefluss. Ich habe gedacht, der Satz sei schon beendet gewesen. – Der Kollege Ernst hätte gerne eine Zwischenfrage gestellt. Steffen Kampeter (CDU/CSU): Der Kollege Ernst kann gerne meine Redezeit durch eine Zwischenfrage verlängern. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Bitte, Herr Kollege. (Dirk Niebel [FDP]: Aber er soll kurz fragen, und Sie antworten bitte länger!) Klaus Ernst (DIE LINKE): Ich verlängere Ihre Redezeit sehr gerne. – Sie haben über die prinzipielle Reformfähigkeit gesprochen. Ha- ben Sie denn Verständnis dafür, dass die Bürger, wenn sie das Wort „Reform“ hören, nicht mehr nur positiv ge- stimmt sind, weil sie in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht haben, dass die Reformen letztendlich immer zu ihren Lasten gingen und dass es hinterher nicht besser war als zuvor? Haben Sie Verständnis dafür, dass die Bürger, wenn sie das Wort „Reform“ hören, inzwischen ihre Geldbörse festhalten, weil sie wissen, dass man ih- nen dort hineingreifen will? (Beifall bei der LINKEN) Steffen Kampeter (CDU/CSU): Herr Kollege Ernst, wenn Sie die vergangenen Jahre bis zum Eintritt der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Bundesrepublik Deutschland unter sozialen Gesichts- punkten betrachten, dann werden Sie feststellen: Es hat noch nie ein so dichtes Netz der sozialen Sicherungssys- teme wie in dieser Legislaturperiode gegeben. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Glauben Sie das selbst?) Wir haben in den sozialen Sicherungssystemen eine so umfassende Reformpolitik durchgesetzt, dass wir so- gar einen Nachkriegsrekord bei der Beschäftigung hat- ten. (Zuruf von der LINKEN: Was?) Es ist uns gelungen, in den vergangenen Jahren durch diese soziale Reformpolitik eine Integration von Pro- blemgruppen in den Arbeitsmarkt durchzuführen – bei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25051 (A) (C) (B) (D) Steffen Kampeter spielsweise der Jüngeren, der Älteren und der wenig Qualifizierten –, was dazu geführt hat, dass weit über 40 Millionen Menschen in Deutschland eine Beschäfti- gung gefunden haben. Die Reformpolitik der sozialen Sicherungssysteme, des Steuersystems und auch anderer Bereiche hat zentral dazu beigetragen, dass wir jetzt in der Lage sind, dieser Krise zu begegnen und die Heraus- forderungen, die sich nicht nur in der Krise stellen, von einem starken Stück Deutschland aus anzugehen. Die Menschen, die dazu beigetragen haben, sitzen nicht nur in diesem Haus. Vielmehr sind das die Men- schen, die durch ihren Fleiß und ihre Arbeit diese starke wirtschaftliche Position unseres Landes geschaffen ha- ben. Diese sollten Sie nicht in der Art und Weise denun- zieren, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das habe ich überhaupt nicht getan!) wie Sie das in Ihren Reden und Fragen dauernd tun. Vielmehr sollten Sie anerkennen: Wir Deutsche sind ge- meinsam bereit, diese Herausforderungen anzunehmen. Dieses Haus, dieser Deutsche Bundestag, wird alles Er- denkliche dafür tun, dass die Herausforderungen der Krise sozialverträglich gemeistert werden können. – Das ist meine Antwort auf Ihre Frage. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie haben meine Frage nicht beant- wortet!) Horst Köhler hat in seiner Berliner Rede eine sehr be- achtliche Analyse über die Fehler in der Finanzwirt- schaft erstellt. Er hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass die Misere, die wir an den Finanzmärkten erleben, das Ergebnis von mangelnder Transparenz, Laxheit, un- zureichender Aufsicht und von Risikoentscheidungen ohne persönliche Haftung ist. Er hat zu Recht gesagt, dass das, was wir jetzt erleben, das Ergebnis von Freiheit ohne Verantwortung ist. An dieser Stelle möchte ich eine Lanze für mehr Transparenz und persönliche Verantwortung auch in den Verwaltungsapparaten der Behörden und der Sozialver- sicherungen brechen. Erhebliche Leistungssteigerungen sind möglich, wenn wir moderne Managementmetho- den, wie beispielsweise das Benchmarking, auch im öf- fentlichen Sektor konsequent nutzen. Nur mit mehr Transparenz kann man Vertrauen stärken. Vor gut einem Jahr hat sich Bundesinnenminister Schäuble für das Benchmarking als entscheidenden Schritt in der Verwaltungsmodernisierung eingesetzt. In den Verwaltungen, so Schäuble, mangele es an der Bereitschaft, sich öffentlich dem Wettbewerb zu stellen und eine Diskussion über Kosten und Leistungen zu füh- ren. Effizienzgewinne in Milliardenhöhe seien durch Leistungsvergleiche und eine Bereitschaft, vom Besten zu lernen, möglich. – Dies zeigt, dass Reformen in den sozialen Sicherungssystemen nicht den Abbau von sozialen Leistungen bedeuten. Sie bedeuten im Kern mehr soziale Absicherung für entsprechend weniger Geld oder – umgekehrt – zusätzliche Spielräume, um diese Reformdividende zu nutzen. Qualitätsprüfungen und Qualitätsvergleiche brauchen wir für alle sozialen Sicherungssysteme. Krankenhäuser werden geprüft und verglichen. In den letzten Tagen wurde von den Kassen ein Ärzte-TÜV gefordert. Wir ha- ben einen Pflege-TÜV vereinbart. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wollen wissen, was in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten geleistet wird. Die Bürgerinnen und Bürger – das muss klar ge- sagt werden – sehen nicht ein, warum die Qualität sozia- ler Dienstleistungen einer Geheimniskrämerei unterlie- gen soll. Kundenfreundlichkeit und Wettbewerbsdenken müssen in die Einrichtungen und Amtsstuben einziehen. Ich will ein anderes Beispiel anführen. Wir haben über die Bundesagentur für Arbeit keinen Schutz- schirm gespannt. Vielmehr haben wir die Bundesagentur für Arbeit einem schweren und herausfordernden Re- formprozess unterworfen. Wir haben bei der Bundes- agentur für Arbeit gesehen, dass mehr Wettbewerb mehr Leistung bringt. Nach dem Vermittlungsskandal wurde die Bundesagentur grundlegend umgebaut. In der Ar- beitslosenversicherung haben mit der Führung durch Frank-Jürgen Weise betriebswirtschaftliche Grundsätze Einzug gehalten. Controlling und Benchmarking haben dazu geführt, dass jede Führungskraft für die Leistung seines Teams persönliche Verantwortung übernimmt. Transparenz führt zu Reformdruck und Innovation aus der Organisation heraus. Der Nutzen für Versicherte und für die Beschäfti- gungsuchenden war enorm. Seit 2004 wurden die Bei- träge gesenkt und die Vermittlungsleistungen zugleich deutlich gesteigert. Die Dauer der faktischen Arbeits- losigkeit wurde in den Agenturen für Arbeit um rund 40 Prozent reduziert. Damit wird das Hauptinteresse ar- beitsloser Menschen bedient: eine professionelle und schnelle Vermittlung in einen neuen Job. Dieses Beispiel zeigt, dass durch Reformoptionen in den sozialen Sicherungssystemen, nicht aber durch Schutzschirme die Qualität der sozialen Dienstleistun- gen verbessert und unser soziales Netz ausgebaut wird. Das ist zukunftsweisende und verantwortliche Politik, die die Union vertritt. Es gibt im Übrigen einen ganz bemerkenswerten Vor- gang: In den Jobcentern, die die Langzeitarbeitslosen betreuen, gibt es nach wie vor große Defizite bei der Transparenz und der Zuordnung der Verantwortungsbe- reiche. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die Meinung der verantwortlichen Leistungsträger. In den vergangenen Wochen haben sowohl die Bundes- agentur für Arbeit als auch die kommunalen Spitzenver- bände deshalb Brandbriefe an alle Haushälter der Frak- tionen geschrieben: Die Jobcenter könnten besser geführt werden, wenn der faire Wettbewerb gefördert würde. Aber diesbezüglich warten wir noch auf die Ini- tiative des Bundesarbeitsministeriums. Die Qualität könnte für die Betroffenen verbessert werden. Wir kön- nen uns den jetzigen Zustand definitiv nicht leisten. Ich wünsche mir, dass der Bundesarbeitsminister diese Vor- schläge zum Benchmarking der Jobcenter aufgreift. In der freien Wirtschaft ist das ein ganz banaler Vorgang. Über Qualität und Leistung der Wettbewerber wird öf- 25052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Steffen Kampeter fentlich berichtet. Das ist ebenfalls eine Selbstverständ- lichkeit im Verbraucherschutz. Ich glaube, dass wir das auch im Bereich der Langzeitarbeitslosenverwaltung durchsetzen können. Auch dieses Beispiel zeigt: Wir haben noch einiges vor. Ich will nicht behaupten, dass die Reformbemühun- gen in den sozialen Sicherungssystemen durch die Große Koalition ans Ende gekommen sind. Vor mehr als einem Jahr hat Olaf Scholz noch angekündigt, die beste Ar- beitsvermittlung der Welt schaffen zu wollen. Heute scheint er schon mit der Durchführung einfacher Leis- tungsvergleiche überfordert zu sein. (Beifall bei der FDP – Widerspruch der Abg. Waltraud Lehn [SPD]) Mit dieser Laxheit wird man eine Reform der sozialen Sicherungssysteme nicht erreichen können. (Dirk Niebel [FDP]: Das war der erste richtige Satz!) Ich glaube, wir brauchen auch einen Jobcenter-TÜV. Die Kommunen und die Bundesagentur haben zu Recht an- gemahnt, dass die Qualität der Jobcenter ein öffentliches Thema sein muss. Dies sind wir allen Steuerzahlern und Beitragszahlern schuldig. Sie geben uns Geld, damit wir eine anständige Leistung erbringen. Darin besteht der Vertrag, den wir mit den Bürgerinnen und Bürgern ge- schlossen haben. Deswegen finde ich es unerträglich und unverantwortlich, wenn hier von den Linken diese Leis- tungen nicht ausreichend gewürdigt werden und der Ein- druck erweckt wird, wenn man einfach einen Regen- schirm in die Hand nähme und ihn über den sozialen Sicherungssystemen aufspannte, wäre irgendein Pro- blem der deutschen Politik gelöst. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Bei den Banken waren Sie mit dem Schirm sehr fix!) Sie, die Krisenspekulanten, haben keine Alternative. Wir in der Großen Koalition stellen uns den Aufgaben in gro- ßer Verantwortung für die Menschen. Wir als Union werden dies auch weiterhin tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat der Kollege Dr. Heinrich Kolb für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke hat in dieser Legislaturperiode eine Reihe von Anträgen eingebracht, die in der Regel eines gemeinsam hatten: Sie erhoben teure Forderungen, hielten sich aber nicht lange mit der Frage auf, wie denn die Finanzierung dieser Wunschlisten erfolgen solle. (Beifall bei der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Oh doch! Spitzensteuersatz, Börsenumsatzsteuer!) Der heutige Antrag „Staatsgarantie für die Sozialver- sicherungen – Schutzschirm für Menschen“ stellt sozu- sagen die Krönung dieser Bemühungen dar; denn mitten in der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise in der Geschichte der Bundesrepublik geht es um nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat, egal was passiert, auf jeden Fall seine Leistungen für die Bürger auch in den nächsten Jahren uneingeschränkt und ungeschmälert fortführen soll. Herr Kollege Ernst, schöner als mit die- sem Antrag kann man eigentlich nicht verdeutlichen, wes einfachen Geistes Kind die Linken sind. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für mich wirft der Antrag einige Fragen auf: Wer ist eigentlich der Staat, an den sich diese Erwartungen rich- ten? Wer finanziert den Staat? (Dirk Niebel [FDP]: Die anderen!) Wo ist die Grenze der Belastbarkeit unseres Gemeinwe- sens? (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: 480 Milliarden verbrannt!) Kann man sich wirklich – Baron von Münchhausen, das ist nicht der Wirtschaftsminister, lässt grüßen – an den eigenen Haaren aus dem Sumpf ziehen? Meine Damen und Herren von den Linken, wenn ich mir einmal Ihren Kopf zerbreche, dann muss ich fragen: Greift Ihr Antrag am Ende nicht zu kurz? Kann es eine Leistungsgarantie geben, wenn es keine Beitragsgarantie gibt? Müsste man denen, die mit ihren Beiträgen das So- zialsystem finanzieren, nicht konsequenterweise auch das Einkommen garantieren? Muss man dann nicht allen Unternehmen den Bestand garantieren, damit diese Ein- kommen von den Arbeitnehmern auch tatsächlich erzielt werden können und sich nicht ein Einziger aufgrund der Krise schlechter stellt? (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Das ist saubere Dialektik!) Das sind Fragen, die deutlich machen, wie unausgegoren und wie wenig durchdacht dieser Antrag ist. Ich frage mich auch: Wie würde eigentlich ein Einzelner oder eine Familie in einer vergleichbaren Situation handeln? Je- denfalls nicht nach dem Motto: Wenn wir schon das Dach reparieren müssen, dann sollen die Kinder auch neue Computer bekommen. Der Einzelne und die Fa- milie schränken sich ein, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe das Familienbudget belastet und den finanziel- len Spielraum einengt. Das, Frau Kollegin Lehn, müsste Ihnen eigentlich auch Ihre Tante Käthe und Ihr Onkel Otto als Maxime des finanziellen Handelns mitgegeben haben. (Heiterkeit) Ich bin gespannt, was Sie nachher sagen werden. (Anton Schaaf [SPD]: Die kommt noch!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25053 (A) (C) (B) (D) Dr. Heinrich L. Kolb Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, glauben wir eigentlich, dass der Staat sich anders verhalten könnte oder dürfte als der Einzelne oder eine Familie? Nur des- halb, weil der Staat scheinbar unbegrenzt Schulden ma- chen kann, während dem Einzelnen die Bank früher oder später den Geldhahn zudreht? Kreditfähig ist der Staat nur deswegen, weil die Erwartung an künftige Genera- tionen ist, das Erbe werde schon nicht ausgeschlagen werden, auch wenn es hoch verschuldet ist, weil die Er- wartung ist, dass die kommenden Generationen schon treu und brav den heutigen Konsum mit ihrer künftigen Leistung nachträglich noch erarbeiten werden. Genau das, Herr Kollege Ernst, ist der Punkt: Ihre Po- litik, die Politik der Linken, gibt vor, sozial zu sein, ist in Wahrheit aber unsozial, weil sie den Grundsatz der Ge- nerationengerechtigkeit grob außer Acht lässt, weil sie den Konsum von heute bedingungslos mit der Staatsver- schuldung von morgen finanziert. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nein, meine Damen und Herren, solche Schutzschirme taugen nichts. Es gilt das Wort von Milton Friedman: „There ain’t no such thing as a free lunch“; es gibt kein kostenloses Mittagessen, irgendeiner zahlt immer die Zeche. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, sollten auch Sie sich hinter die Ohren schrei- ben; (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Haben Sie meine Rede nicht gehört, Herr Kollege?) denn auch Sie planen, Herr Kollege Kampeter, in dieser Woche noch zwei Schutzschirme, die sich als teurer Bu- merang erweisen können. Ich spreche von der ewigen Rentengarantie und der nochmaligen Erweiterung der Erstattungsregelung für Sozialversicherungsbeiträge für alle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers ab dem siebten Monat Kurzarbeit. Herr Kampeter, ich empfehle Ihnen – das müssen Sie sich wirklich einmal anschauen – die Lektüre des Gut- achtens von Professor Raffelhüschen für die Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“. (Joachim Poß [SPD]: Eine sehr interessante Organisation!) Ich sage Ihnen voraus, dass wir in der Rentenversiche- rung auf ein riesiges Desaster zusteuern. Der Beitrags- satz in der Rentenversicherung wird nicht nur nicht sin- ken – er sollte ja auf dem Weg in das Jahr 2020 von 19,9 auf 19,1 Prozent zurückgehen –, sondern wird in naher Zukunft deutlich ansteigen. Das scheint mir unver- meidbar, und dazu hat der Kollege Peter Weiß eine Frage. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen? Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Selbstverständlich; ich freue mich. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Weiß, bitte. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Herr Kollege Dr. Kolb, würden Sie, da Sie soeben das Gutachten von Herrn Professor Raffelhüschen, Freiburg, erwähnt haben, erstens zur Kenntnis nehmen, dass das Gutachten nicht für die Initiative „Neue Soziale Markt- wirtschaft“ geschrieben wurde und auch von dieser nicht in Auftrag gegeben wurde, wiewohl Herr Professor Raffelhüschen Mitvorsitzender dieser Initiative ist? (Anton Schaaf [SPD]: Würde uns aber nicht wundern! – Weiterer Zuruf von der SPD: Könnte man aber meinen!) Würden Sie zweitens dem Hohen Haus und der Öf- fentlichkeit mitteilen, dass im Gutachten von Herrn Pro- fessor Raffelhüschen ein Absinken der Löhne im Jahr 2009, also in diesem Jahr, um 2,5 bis 3,5 Prozent unter- stellt wird? Ist dies auch die Hoffnung und Intention der FDP, dass es dieses Jahr tatsächlich zu einer Senkung der Löhne um 2,5 bis 3,5 Prozent kommt? Worauf gründen Sie diese Aussage, da doch die Bundesregierung in ih- rem Gutachten festhält, dass mit einem sinkenden Lohn- niveau in 2009 nicht zu rechnen ist? Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Herr Kollege Peter Weiß, es trifft sich gut, dass ich zufälligerweise das Gutachten von Herrn Professor Raffelhüschen dabei habe. (Heiterkeit bei der FDP sowie bei Abgeordne- ten der CDU/CSU – Anton Schaaf [SPD]: Jetzt kennen wir auch den Auftraggeber!) Nachdem ich jetzt durch Ihre Frage etwas mehr Zeit habe, will ich gern noch den Titel dieses Gutachtens ver- lesen: „Tricksen an der Rentenformel – Rentenpolitik zu Lasten der Beitrags- und Steuerzahler“. Es ist sehr wohl für die Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“ ge- schrieben; es steht hier: Kurzexpertise des Forschungs- zentrums Generationenverträge im Auftrag der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“. – Damit ist der erste Punkt abgehakt: Sie haben leider nicht recht. Zweiter Punkt. Natürlich hat Herr Professor Raffelhüschen Annahmen getroffen; sie finden sich auf Seite 3 dieses Gutachtens. Genau das haben wir auch am Montag in der Anhörung des Ausschusses am Ende diskutiert. Sie waren leider noch nicht da, weil Ihr Flugzeug Verspä- tung hatte. Es war sehr schön, zu sehen, wie Herr Rische von der Deutschen Rentenversicherung Bund sich ge- wunden hat. Auf die Frage, ob denn das alles noch zu- sammenpasse, antwortete er: Wenn die Annahmen der Bundesregierung zutreffen, ja; wenn die Annahmen der Wissenschaft zutreffen, nein. Nun ist leider die Erfah- rung – das muss ich sagen –, (Joachim Poß [SPD]: Seit wann ist Herr Raffelhüschen d i e Wissenschaft?) dass die Annahmen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren selten zugetroffen haben. (Beifall bei der FDP) 25054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Heinrich L. Kolb Deswegen muss ich sagen: Es ist leider davon auszu- gehen, dass das stimmt, was Professor Raffelhüschen äu- ßert. Übrigens meint nicht nur er – auch Professor Börsch-Supan aus Mannheim kommt zu dem gleichen Ergebnis –, dass die Rentenbeiträge in der nächsten Zeit deutlich ansteigen werden. Gleichzeitig – darin gebe ich dem Kollegen Ernst sogar recht – werden die Rentner in den nächsten Jahren – – (Dirk Niebel [FDP]: Er muss noch die Frage beant- wortet kriegen, ob wir das gut finden!) – Das kann ich Ihnen sagen: Nein! – Danke für den Hin- weis; ich nehme damit die Beantwortung der Frage wie- der auf, Frau Präsidentin. (Heiterkeit bei der FDP und der CDU/CSU so- wie bei Abgeordneten der SPD) Nein, wir finden das nicht gut. Wir wollen keine Ren- tenkürzung. Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Rentnerinnen und Rentner ein ausreichendes Ein- kommen haben. Nur, den Menschen ist nicht gedient, wenn man – wie Sie – Garantien für die nominale Höhe von Renten gibt, aber gleichzeitig das verfügbare Ein- kommen der Rentnerhaushalte durch eine Vielzahl von Maßnahmen – durch eine drastische Anhebung der Ein- kommensteuer, durch die Einführung der Verbeitragung von Direktversicherungen, Zusatzversorgungen und was auch immer – kürzt. Am Ende zählt, was ins Portemon- naie kommt, und da haben Sie in den letzten Jahren gna- denlos zugeschlagen. (Beifall bei der FDP – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Was wollt ihr denn?) An die Adresse der Kolleginnen und Kollegen der SPD gerichtet, will ich hier noch sagen: Sie haben den Weg von Walter Riester – er wollte Nachhaltigkeit in der Rentenversicherung schaffen und die Lasten der demo- grafischen Alterung gerecht verteilen – längst verlassen. Ich sage Ihnen voraus: Wenn Sie das „Projekt 18“ wei- ter, von oben kommend, verfolgen, werden Sie hem- mungslos die Rente mit 67 kippen und damit das letzte Relikt der Agenda 2010 im Bereich der Sozialpolitik zum Verschwinden bringen. (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: So ist es!) Ich empfehle wirklich jedem, den Beitrag von Franz Müntefering in der heutigen Ausgabe der Welt zu lesen. Franz Müntefering ist im Moment alles zuzutrauen und am Ende auch dieses. (Beifall bei der FDP) Ein Weiteres ist – das sei hier noch kurz erwähnt – die in letzter Minute noch einmal deutlich ausgeweitete Er- stattungsregelung ab dem siebten Monat bei der Kurzar- beiterregelung. Lange haben Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, in einer positi- ven Arbeitsmarktentwicklung gesonnt – ich habe Ihre Reden noch im Ohr –; aber diese Entwicklung war nicht das Ergebnis Ihrer Politik; vielmehr haben Sie Windfall- Profits einer guten Weltkonjunktur mitgenommen. Jetzt, da Sie erkennen, dass Sie Ihre Hausaufgaben bei der Re- form des Arbeitsmarktes nicht gemacht haben, dass Sie nicht vorbereitet sind, dass Sie auch die Reform der so- zialen Sicherungssysteme nicht in Angriff genommen haben, versuchen Sie, sich über den Wahltag zu retten, indem Sie viel, viel Geld in die Hand nehmen. Diese Milliarden sind aber nicht Ihr Geld, sondern es ist das Geld der Beitragszahler und, wenn die Kasse in Nürn- berg leer ist, auch das Geld der Steuerzahler. Was Sie morgen beschließen wollen, ist die Lizenz für die Groß- unternehmen, die Kasse der Arbeitslosenversicherung auszuplündern; das sage ich hier in dieser Deutlichkeit. (Beifall bei der FDP) Man hat in den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, insbesondere in der Anhörung am Montag, sehr deutlich beobachten können: Die Große Koalition ist am Ende. Es wird Zeit, dass diese Vorstel- lung, die die Beitrags- und Steuerzahler viel Geld kostet, endlich beendet wird. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächste Rednerin ist die Kollegin Waltraud Lehn für die SPD-Fraktion. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was sagt Tante Käthe zu dem Thema?) Waltraud Lehn (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der An- trag der Linken weckt in der Tat Erinnerungen an einen meiner zahlreichen Verwandten; aber diesmal ist es Onkel Theo. (Heiterkeit bei der FDP sowie bei Abgeordne- ten der CDU/CSU) Onkel Theo war klein, etwa so klein wie ich, und sein ganzes Leben wollte er größer sein, als er tatsächlich war. (Dirk Niebel [FDP]: So wie der Gysi!) Also hat er getrickst: Er trug ständig – bis hin zu den Hausschuhen – Plateausohlen. Onkel Theo sah die Welt sehr einseitig, und er war beseelt davon, diese Sicht allen zu verkünden. Im Brustton der Überzeugung konnte er, berauscht von sich selbst, vor allem Halbwahrheiten ver- treten – immer ein bisschen etwas Richtiges, aber immer auch ein bisschen etwas Falsches. Als ihm in der Praxis eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes eröffnet wurde, dass seine Mandeln entfernt werden soll- ten, bekam Onkel Theo einen Riesenschreck und fragte: Mein Gott, machen Sie das jetzt nicht mehr in einem Krankenhaus? – Fortan sammelte er Unterschriften für den Erhalt der Krankenhäuser, und er verunsicherte da- mit die Menschen in der Stadt. Sie wussten ja nicht, wie schräg seine Überlegungen waren. Denn richtig war: Seine Mandeln mussten raus. Richtig war: Die Opera- tion sollte ambulant erfolgen. Falsch war, dass irgendein Krankenhaus bedroht war. So ist es mit dem Antrag der Linken. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25055 (A) (C) (B) (D) Waltraud Lehn (Dirk Niebel [FDP]: Und mit der Regierung auch!) Sie tricksen und sind selbstverliebt in ihre meist einsei- tige Sicht der Dinge. Allerdings so harmlos wie Onkel Theo sind sie nicht; denn sie wollen verunsichern, sie wollen aufwiegeln, koste es, was es wolle, also um jeden Preis. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wir haben die Au- gen auf!) Richtig ist, dass wir uns in einer schweren Krise be- finden. Richtig ist auch, dass wir einen wirksamen Schutzschirm für Menschen spannen müssen; was wir im Übrigen – ich komme gleich darauf zu sprechen – auch tun. Die Vorschläge im Antrag der Linken sind je- doch falsch. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir haben schon lange vor den Folgen eines ungezü- gelten Turbokapitalismus gewarnt. Ich erinnere nur an Franz Müntefering und die Heuschreckendebatte. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ihr habt das doch gemacht! – Zuruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]) Immer mehr Menschen verzweifeln an einem Finanz- markt, der nur noch auf schnellste und höchste Rendite setzt und in dem niemand mehr Verantwortung über- nimmt. Die Aussage der Linken, dass wir für diesen Fi- nanzmarkt und die Banker 480 Milliarden Euro zahlen, ist grottenfalsch! Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Lötzsch? Waltraud Lehn (SPD): Immer. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Bitte sehr. Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Lehn, Sie sprachen Franz Müntefering und die Heuschrecken an. Erinnern Sie sich daran, wann in Deutschland die Hedgefonds, die Franz Müntefering liebevoll als Heu- schrecken bezeichnet hat, zugelassen wurden? Falls nicht, darf ich Sie daran erinnern, dass das im Jahr 2004 war. Damals war Franz Müntefering Vorsitzender der SPD-Fraktion, und es regierte Rot-Grün in diesem Land. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der Lin- ken: Genau so war es!) Waltraud Lehn (SPD): Auf Ihre Frage würde ich gerne zweifach antworten. Erstens. Heuschrecken als liebevoll zu bezeichnen, kann man – mit Verlaub – so nicht stehen lassen. Sie fressen nämlich eine Menge kahl. Ich glaube, dass Franz Müntefering nicht die grüne Farbe gemeint hat, sondern die Tatsache, dass Heuschrecken alles abgrasen. Zweitens. Ja, ich glaube, dass wir in der Vergangen- heit auch Fehler gemacht haben. Das ist so. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Dann korri- giert sie!) Derjenige, der nicht nur motzt und herumschreit, aufwie- gelt und zerstören will, der wird in seinem Leben auch Fehler machen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir dabei sind, unsere Fehler an den entsprechenden Stellen zu korrigieren. (Widerspruch bei der LINKEN) Die Entfesselung, wie sie stattgefunden hat, haben ich und auch viele andere nicht erwartet; das gebe ich gerne zu. Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Probleme in der Dimension entstehen würden, wie sie tatsächlich ent- standen sind. Wir sind eindeutig aufgefordert, zu han- deln. Ich finde, dass alle Minister, die wir stellen, ihre Arbeit sehr gut machen. Die Behauptung der Linken – ich sage das noch ein- mal –, dass wir für den Finanzmarkt und die Banker 480 Milliarden Euro zahlen, ist falsch. Diese 480 Mil- liarden Euro, von denen die Linke spricht, stellen vor al- lem Garantieleistungen dar. Der Haushalt wird durch sie nicht automatisch belastet. Es wird mit dem guten Namen der Bundesrepublik Deutschland gebürgt. Bei all dem gilt: Die Märkte haben den Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wissen das die Menschen auch, Frau Kollegin?) Wir helfen nicht den Bankern, sondern wir sorgen dafür, dass Geld zum Beispiel an Unternehmen fließt, damit In- vestitionen getätigt werden können. Das ist notwendig, damit Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden können. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, ich muss Sie noch einmal unterbre- chen. Herr Kollege Ernst hat eine Zwischenfrage. Waltraud Lehn (SPD): Er darf die Zwischenfrage gleich stellen. Ich möchte meinen Gedankengang noch in zwei Sätzen abschließen. Unsere Hilfen sichern – auch das wird nicht erkannt – die Rücklagen von zum Beispiel Krankenkassen oder Vereinen, die den Banken gutgläubig ihr Geld zur Ver- wendung anvertraut haben. Deshalb noch einmal: Das, was wir tun, tun wir für die Menschen in Deutschland. (Beifall bei der SPD) Jetzt kann der Kollege seine Zwischenfrage stellen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Ernst, bitte sehr. 25056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Klaus Ernst (DIE LINKE): Werte Kollegin, ich habe gerade gelernt, dass die 480 Milliarden Euro, die wir beschlossen und denen Sie auch zugestimmt haben, den Haushalt nicht belasten, weil sie lediglich eine Garantie darstellen. Auch in unse- rem Antrag steht, dass wir keine Ausgaben beschließen sollten. Vielmehr sollen Defizite in der Sozialversiche- rung durch Bürgschaften in Form von Staatsgarantien ausgeglichen werden. Wir wollen also dasselbe, nämlich eine Garantie, wie Sie sie für Banken beschlossen haben. (Gerald Weiß [Groß-Gerau] [CDU/CSU]: Un- informiert!) Kann ich davon ausgehen, dass Sie zumindest dem zwei- ten Teil unseres Antrags ebenso freudig zustimmen, wie Sie für die Unterstützung der Banken gestimmt haben? (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Massenproduktion mit hoher Aus- schussquote!) Waltraud Lehn (SPD): Hätten Sie noch ein bisschen abgewartet, hätten Sie gemerkt, dass ich darauf noch eingehen wollte. Durch die Beantwortung Ihrer Frage kann ich diesen Punkt schon jetzt erläutern. Die Banken brauchen einen Schutzschirm, damit Geld zur Verfügung gestellt wird. Ich sage sehr deutlich: Wenn die Banken den Unternehmen kein Geld mehr lei- hen, sie deswegen pleitegehen und Arbeitsplätze verlo- ren gehen, dann ist das eine sehr ernstzunehmende Be- drohung für unseren Arbeitsmarkt, der zurzeit ohnehin in einer schwierigen Lage ist. Wenn Sie das nicht erken- nen, dann sind Sie – mit Verlaub gesagt – in einer Art und Weise fehlgesteuert, die kaum zu beschreiben ist. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das beantwortet doch meine Frage nicht!) – Ich komme noch darauf. Selbstverständlich ist eine gesicherte Rente wichtig. Selbstverständlich ist es wichtig, die Erwerbslosen in der ohnehin schweren Zeit der Arbeitslosigkeit zu unterstüt- zen. Selbstverständlich muss es eine funktionierende Pflege- und Krankenversicherung geben. Aber wir ha- ben sie doch! Wir müssen sie nicht erst schaffen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was soll dieses Gerede? Mit Ihrer Demagogie hetzen Sie die Menschen auf. Es ist Ihre Absicht, damit die Men- schen zu verunsichern. Sie tun das wider besseres Wis- sen. Darauf komme ich später in meiner Rede noch zu- rück. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Meine Frage haben Sie noch nicht einmal ansatzweise beantwortet! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wie blind sind Sie eigentlich?) Wir haben noch viel vor. Es ist richtig, dass wir noch längst nicht alles erreicht haben. Wir wollen flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung zu einer Ar- beitsversicherung weiterentwickeln. Wir wollen die Weiterbildung verstärkt fördern, was der Sicherung der Arbeitsplätze dient. Wir setzen uns für einen allgemein verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn ein. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ist doch abgelehnt!) Auf unseren Sozialstaat ist Verlass, und zwar auch in Krisenzeiten. Ich sage es noch einmal: Das gilt ganz be- sonders für die Rente. Die Renten steigen zum 1. Juli 2009 – das wissen Sie doch – in Westdeutschland um 2,41 Prozent und im Osten sogar um 3,38 Prozent. Das ist ein höherer Zuwachs, als die Arbeitnehmer und Ar- beitnehmerinnen in diesem Jahr haben werden. Ich sage es sehr klar: Die Renten steigen. Wem wollen Sie eigent- lich hier etwas in die Tasche lügen? (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Lügen? Un- verschämtheit!) Aus den USA – vielleicht meinen Sie, wir hätten Ver- hältnisse wie dort – erreichen uns ganz andere Nachrich- ten. Dort sind Milliarden aus den Pensionsfonds verloren gegangen. Dort ist es keine Seltenheit mehr, dass 80-Jäh- rige in Coffeeshops arbeiten müssen. Wir hingegen kön- nen unseren Rentnerinnen und Rentnern sagen: Die Ren- ten werden nicht nur nicht gekürzt, sondern sogar erhöht. Vertrauen in unser System schafft auch fair entlohnte Arbeit. Es darf natürlich nicht sein, dass manchem Bür- ger die Millionen ins Portemonnaie sprudeln, während anderswo für 3,50 oder 4 Euro die Stunde gearbeitet werden muss. Deswegen sind Mindestlöhne ein zentra- les Anliegen der SPD. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ist doch abgelehnt worden!) Da sind wir ein gutes Stück weitergekommen. Aber na- türlich sind wir noch nicht am Ende. Deswegen ist es notwendig, dass wir wieder mitregieren. Denn nur dann können Mindestlöhne eingeführt werden. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Mit der FDP!) Der Schutz der Menschen in der Arbeitslosenversi- cherung ist verlässlich. Sie, Herr Ernst, und auch Sie, Herr Kolb, haben über die Rücklage der Bundesagentur gesprochen. Diese Rücklage von 17 Milliarden Euro (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Schmilzt wie Schnee in der Sonne!) wurde für den Fall einer Krise angespart. Jetzt ist die Krise da, jetzt wird dieses Geld ausgegeben. Das muss niemand bedauern. Das ist genau der Sinn und Zweck dieser Rücklage gewesen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir sprechen uns am Ende des Jahres 2010 wieder, Frau Kollegin!) Horrorszenarien, so wie die Linke sie prophezeit, helfen nicht. Ich wiederhole: Sie haben nur einen Zweck, näm- lich die demagogische Verunsicherung eines funktionie- renden Sozialstaates. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25057 (A) (C) (B) (D) Waltraud Lehn Schauen wir uns die Zahlen einmal sehr genau an. Dieses Jahr geben wir 155 Milliarden Euro für die so- ziale Sicherung aus. Diese Mittel wurden aktuell im ers- ten und zweiten Nachtragshaushalt aufgestockt. Viel- leicht hilft Ihnen von der Linken diese Information: Von 100 Euro Steuern, die wir einnehmen in diesem Land, geben wir 70 Euro für soziale Leistungen aus, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) mehr als 35 Euro für die Rentnerinnen und Rentner, 30 Euro für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, auch Frau Dr. Höll würde gern eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie diese? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Jetzt reicht es doch langsam!) Waltraud Lehn (SPD): Ich glaube, jetzt ist es genug. Ich will Ihnen kein Fo- rum für Ihre demagogischen Reden bieten. Ich finde, was Sie sagen wollten, konnten Sie sagen. Jetzt muss auch mal gut sein. (Zuruf von der LINKEN: Weil Sie keine Ant- wort haben! – Peter Rauen [CDU/CSU]: Es reicht jetzt!) Ich sage Ihnen noch einmal: Mehr als 35 Euro davon fließen in die Rentenversicherung, 30 Euro in die Ar- beitslosenversicherung bzw. Arbeitslosenhilfe. Ist das kein Schutzschirm? In welchem Land der Welt wollen Sie so einen Schutzschirm noch einmal finden? (Beifall bei der SPD) Den Schutzschirm, den Sie für die Menschen fordern, gibt es längst. Er ist uns über 70 Prozent der Steuerein- nahmen wert. Eigentlich weiß ich ja, was Frau Höll fragen wollte. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Hell- seherische Fähigkeiten!) Die Linken sagen immer: Nehmt es doch von den Mil- lionären! Dazu will ich klar sagen: Ihre Forderungen be- laufen sich auf insgesamt 255 Milliarden Euro. Das kann jeder bei mir erfragen; das kann man öffentlich machen. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Da bin ich mal gespannt!) Wissen Sie, was das bedeutet? Von 100 Euro Steuern, die eingenommen werden, wollen die Linken 113 Euro ausgeben. Na bravo! (Beifall bei der SPD) Augenwischerei wie das Gerede von Steuererhöhungen für Besserverdienende können Sie dabei getrost weglas- sen. So viele Millionäre gibt es in ganz Deutschland nicht, die diese Luftschlösser bezahlen könnten. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das habt ihr doch selber im Programm! Das eigene Programm lesen!) Manchmal frage ich mich tatsächlich, was die Raupe Nimmersatt gegen meine Kollegen ist. Die Linke will das Vertrauen der Bürger in unsere Sozialsysteme ähn- lich schnell vernichten wie die Raupe die Blätter. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aber die Raupe wurde am Ende ein Schmetterling! Das ist kein gutes Beispiel!) Die Zeit ist denkbar ungünstig, um solche Verunsiche- rung zu schüren. Umso trauriger ist es, dass sich die An- träge der Linken nicht ähnlich schnell auf und davon machen wie der Schmetterling, in den die Raupe Nim- mersatt sich schließlich verwandelt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Zu einer Kurzintervention hat nun die Kollegin Dr. Höll das Wort. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Liebe Kollegin Lehn, an- scheinend haben Sie unseren Antrag, der so knapp und verständlich gefasst ist, nicht verstanden. Erstens ist fest- zuhalten, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Leis- tungen aus den Versicherungsbeiträgen der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberseite erbringt. Das sind also keine Steuergelder. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Zweitens möchte ich wissen – diese Frage haben Sie nicht beantwortet –, warum wir für die Banken 480 Mil- liarden Euro zur Verfügung stellen können, für Garantie- übernahmen, aber auch für direkte Zahlungen. Wir alle wissen, dass das Geld – das zeigt sich schon jetzt bei konkreten Maßnahmen – der Bundesagentur nicht aus- reicht. Das Einzige, was Sie in Bezug darauf im Kon- junkturpaket vorschlagen, ist, dass die Bundesagentur ei- nen Kredit aufnehmen darf, der gestundet wird und abgezahlt werden muss. Also werden durch Kürzungen der Leistungen wieder die Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer betroffen sein. Damit genau das nicht ein- tritt, fordern wir hier einen Schutzschirm. Dazu verlan- gen wir eine Stellungnahme. Ihr wiederholt vorgetragenes Argument, dass wir un- sere Vorschläge nicht finanzieren könnten, ist einfach Blödsinn. Sie sollten nicht wider besseres Wissen reden. Sie haben in Ihrem Bundestagswahlprogramm meines Erachtens eine Börsenumsatzsteuer verabschiedet. Diese haben wir 2007 hier eingebracht. Ich möchte sehen, wie Sie sie verwirklichen wollen, wenn nicht mit uns. Ei- gentlich müssten Sie da ehrlich sein. Oder wollen Sie das mit der Union oder mit der FDP machen? Das möch- ten wir mal sehen. (Beifall bei der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Linke will doch gar nicht regieren!) 25058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Barbara Höll Sie haben eine Erbschaftsteuer verabschiedet, bei der es nur darum ging, nicht mehr Geld einzunehmen und die wirklich Vermögenden im Endeffekt zu entlasten, statt sie in der jetzigen Krise heranzuziehen, zum Bei- spiel in Form einer Millionärssteuer. Sie müssen einmal sagen, warum Sie ablehnen, dass die Leute, die sich vor- her dumm und dämlich verdient haben, jetzt einen Bei- trag leisten. Wir bleiben dabei: Vermögensteuer, Börsenumsatz- steuer, Erbschaftsteuerreform müssen sein. Da hätten wir schon Vorschläge. Wenn man eine Reform der Ein- kommensteuer angeht, dann sozial gerecht. Das heißt, es muss eine Entlastung unten und eine Belastung oben ge- ben. Wir verlangen einen Schutzschirm. Die Menschen sollen die Sicherheit haben, dass ihre sozialen Leistun- gen nicht weiter gekürzt werden, obwohl sie Versiche- rungsbeiträge eingezahlt haben. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin Lehn, bitte. Waltraud Lehn (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, Sie haben eben gesagt, dass ich Sie für blöd halte. Sie sind nicht blöd. Dann wäre es einfach. Bedauerlicherweise sind Sie aber hetzerisch und demagogisch, und das ist unendlich schlimmer. Deswegen muss man sich leider mit Ihnen auseinandersetzen, was wir, wenn Sie nur blöd wären, nicht tun müssten. – Das ist das Erste, was ich sa- gen will. Das Zweite, was ich sagen will, ist – ich wiederhole mich jetzt –: Wenn wir von 100 Euro Steuereinnahmen 70 Euro für den Sozialstaat und das soziale System zur Verfügung stellen, (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Das haben wir schon mal gehört!) dann bedeutet das, dass wir sehr viel für die Menschen in diesem Land tun, und zwar verantwortungsbewusst und nach dem Prinzip, dass dem Schwächsten dabei zuerst geholfen werden muss. Die Arbeitslosenversicherung ist hier nicht eingerechnet. Ich weiß nicht, was Sie da mit- einander vermengen. Wenn von 225 Milliarden Euro Steuereinnahmen 155 Milliarden Euro für soziale Zwe- cke ausgegeben werden, dann ist das, was aus der Ren- tenkasse und der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, darin nicht eingerechnet, (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!) sondern dies ist Euro für Euro Geld, das aus dem Bun- deshaushalt kommt. Es ist bezeichnend, dass jemand wie Sie, Frau Höll, der im Finanzausschuss sitzt, das nicht weiß. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Vielleicht sind die doch blöd! – Dirk Niebel [FDP]: Sit- zen allein reicht nicht! Man muss auch zuhö- ren!) Vielleicht sollte Ihnen zu denken geben, was ich Ihnen zu Ihrem permanenten Röhrenblick gesagt habe, den Sie sich ständig selbst einreden und den Sie aufrechterhal- ten. Lernen Sie doch einfach einmal die Breite kennen und versteifen Sie sich nicht auf einzelne Dinge, mit de- nen Sie – mit Verlaub – nichts anderes vorhaben, als sie demagogisch einzusetzen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun hat das Wort die Kollegin Birgitt Bender für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Schwesternstreit zwischen Linkspartei und SPD hat ja etwas Rührendes; aber darauf möchte ich jetzt nicht wei- ter eingehen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ich dachte, Sie seien in diesem Bund die Dritte!) Herr Kollege Ernst, Sie haben gesagt, Sie wollten nichts von purem Populismus hören. Ich will Ihnen ei- nen Gefallen tun und Ihnen erklären, was der pure Popu- lismus Ihres Antrages real bedeutet. Wenn man sich diesen durchliest, dann fragt man sich, welches Gesell- schaftsbild die Linkspartei eigentlich hat. (Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Reiner Sozialismus!) Das ist recht einfach zu verstehen: Da gibt es ein paar Superreiche – das ist eine kleine Clique von Profiteuren dieser Krise –, und da gibt es eine große Masse von So- zialleistungsempfängern, die jetzt vor diesen Profiteuren beschützt und beschirmt werden müssen. Sie scheinen aber etwas vergessen zu haben, Herr Ernst – ich glaube nicht, dass Sie es nicht wissen; einem Gewerkschaftsfunktionär darf man dieses Wissen zu- trauen –: Unsere Sozialversicherungssysteme sind bei- tragsfinanziert. Die Rentenbeiträge – Sie wollen ja die Rentner schützen – werden von denjenigen aufgebracht, die jetzt arbeiten. Diese Beiträge müssen gezahlt wer- den. Auch die Aldi-Verkäuferin an der Kasse zahlt Ren- tenbeiträge. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Und was kriegt sie am Ende dafür? Auch der Kurzarbeiter zahlt Rentenbeiträge. Wenn Sie wollen, dass es niemals Rentenkürzungen gibt, dann müssen Sie sagen, mit wie viel mehr diejenigen belastet werden sollen, die die Beiträge aufbringen. Dieser Mehr- belastung müssen Sie sich stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Ab- geordneten der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Unsere Vorschläge liegen alle auf dem Tisch!) Schauen Sie sich die anderen Systeme an: Für die Ge- sundheitsversorgung, für die Arbeitslosenversicherung zahlt man Beiträge, wobei man hofft, dass man niemals Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25059 (A) (C) (B) (D) Birgitt Bender krank oder arbeitslos wird. Dieses Risiko wird von allen Erwerbstätigen abgedeckt. Das heißt, es sind die poten- ziell Betroffenen, die zahlen; es sind letztendlich diesel- ben Menschen, die zahlen und die Leistungen bekom- men. Deswegen kann man nicht so tun, als würde man die Menschen auf der einen Seite schützen und auf der anderen nicht belasten können. Das funktioniert nicht. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Ich glaube, wenn man das doch tut, dann ist man nicht ehrlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordne- ten der FDP – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Dass ich bei Ihnen mal klatschen kann!) Sie schwätzen von einer Staatsgarantie. Die drohen- den Beitragserhöhungen sollen offenbar – ich weiß nicht, ob ganz oder teilweise – aus dem Steuersäckel ge- genfinanziert werden. Sie tun so, als würde eine solche Staatsgarantie von ein paar Reichen finanziert. Sie tun so, als würden Sie die Rechnung an die Familien Por- sche, Schaeffler und wie sie alle heißen schicken, die das dann schon zahlen würden. (Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Die ha- ben ja auch nichts mehr!) Aber wer zahlt denn Steuern? Man muss sich schon auch darüber unterhalten, dass es hier im Hause welche gibt, die meinen, man könne die Steuern senken. Herr Kolb, ich schaue in Richtung FDP. Das ist angesichts der größten Staatsverschuldung aller Zeiten aber fernab je- der politischen Realität. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Kann man! Wenn man den Aufschwung befördern möchte, sollte man das tun! – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Aber Sie wollen die Steuern ja erhöhen! – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das ist zumin- dest kein völlig falsches Konzept!) – Herr Kampeter, die Tatsache, dass die Kanzlerin dieses Konzept jetzt entdeckt hat, macht es auch nicht besser. Wir Grünen wollen in bestimmten Bereichen die Steuern erhöhen, weil wir nachhaltige Investitionen wol- len, zum Beispiel in Bildung, um dieses Land zukunfts- fähig zu machen. Dazu stehen wir. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das machen wir ohne Steuererhöhungen!) Aber so zu tun, als würden Steuern nicht von Leuten ge- zahlt, die Beiträge zahlen, das ist doch völlig irrwitzig. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Stimmt!) Ein großer Teil derjenigen, die die Beiträge zu den So- zialversicherungen aufbringen, zahlt auch Steuern. Na- türlich möchte jeder möglichst wenig Beiträge und mög- lichst wenig Steuern zahlen. Aber die Rechnung dafür kommt immer an. Wenn man so tut, als gäbe es diese Rechnung nicht, und wenn man sich diesem Interessen- konflikt nicht stellt, Herr Ernst, dann ist man entweder dumm oder man betreibt Volksverdummung. Das Letz- tere ist der Vorwurf, den ich hier erhebe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Spekulanten der Krise sind das!) Es ist ja nicht so, dass die Garantien und die Nichtkür- zungen, die Sie hier fordern, schon alles sind, was man bei Ihnen finden kann. Sie haben uns in der letzten Sit- zungswoche mit 17 Anträgen zum Thema Rente be- schäftigt. In 17 Fällen sollten die Renten von Menschen im Osten dieser Republik erhöht werden. Gegenfinan- zierung? Keine. Sie sind dafür, dass bei der Rente alle Dämpfungsfaktoren wieder herausgenommen werden. Gegenfinanzierung? Keine. Nachdem alles erhöht wurde, soll natürlich niemals gekürzt werden. Wie hoch soll der Rentenversicherungsbeitrag denn werden? 22 Prozent? 25 Prozent? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: 28 Prozent sagen sie!) 28 Prozent, so hoch würde er wohl sein. Sagt das die Linkspartei den Leuten? Ich glaube kaum. Bereits jetzt wird ein Drittel der Rentenausgaben über Steuern finanziert. Aus unserer Sicht gibt es durchaus einen Grund für zusätzliche Steuermittel, aber wir verbinden damit eine Reformvorstellung: Es droht nämlich Altersarmut bei denen, die jetzt lange arbeitslos oder Geringverdiener sind. Um diese Altersarmut zu verhindern, wollen wir, unterstützt durch Steuermittel, eine Garantierente für diejenigen, die langjährig wenig verdient haben. Das wäre Zielgenauigkeit von Sozialleistungen und Bekämp- fung von Armut. Dazu würde ich gerne etwas von Ihnen hören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ernst? Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, die haben jetzt genug gefragt. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Jetzt erzähle ich einmal etwas. Es gibt weiteren Reformbedarf, zum Beispiel im Be- reich der Gesundheitsversorgung. Auch Sie tragen das Wort „Bürgerversicherung“ vor sich her. Dabei geht es darum – so stellen zumindest Grüne sich das vor –, dass alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden und alle Einkommensarten zur Finanzierung beitragen. Aber die Belastungen dafür – da muss man einmal ehrlich sein – kommen nicht nur bei Herrn Ackermann an; das zahlen vielmehr alle Menschen, die Kapitaleinkünfte oder Miet- einkünfte haben, alle, die Einkünfte oberhalb der jetzi- gen Beitragsbemessungsgrenze erzielen. Sie werden sich wundern, wer alles dazugehört. Rentner mit Kapitalein- künften zum Beispiel gehören durchaus auch dazu. Sie aber tun so, als sei die Bürgerversicherung eine allge- 25060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Birgitt Bender meine Geldsammelstelle. Sie haben uns neulich einen Antrag vorgelegt, in dem Sie via Bürgerversicherung un- ter anderem den Ärzten und Apothekern höhere Einkom- men versprechen. So funktioniert das nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Bürgerversicherung ist ein Beitrag zu mehr Ge- rechtigkeit bei der Finanzierung und ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, aber sie ist nicht das Füllhorn, mit dem man alle Interessenkonflikte, die es bei der Versorgung gibt, einfach so wegbügeln kann. So, wie Sie sich das vorstellen, sichert man nicht die Nachhaltigkeit der so- zialen Sicherungssysteme. So verhindert man nicht Ar- mut. Politik braucht Konzepte, nicht nur Versprechun- gen. Was Sie uns mit Ihren Anträgen hier liefern, ist das Wolkenkuckucksheim einer Partei, die beschlossen hat, nicht zu regieren. Selbst Monika Knoche, Mitglied Ihrer Fraktion, hat kürzlich darauf hingewiesen, dass der Linkspartei die Vision einer ökologisch-sozialen Erneue- rung fehlt. Das ist sehr präzise ausgedrückt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Ernst das Wort. Klaus Ernst (DIE LINKE): Liebe Kollegin Bender, zwei Bemerkungen. Erstens. Sie sprachen von einem Beitragssatz zur Rentenversicherung in Höhe von 28 Prozent. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja! Das sagen Sie doch selber auch im- mer!) Ich weiß nicht, ob Ihnen entgangen ist, dass diese 28 Beitragssatzpunkte schon heute zu zahlen sind. Zählt man die private Versicherung, die jeder Einzelne ab- schließen muss, um seinen Lebensstandard einigerma- ßen zu sichern, hinzu, liegt der Beitragssatz eines Arbeit- nehmers gegenwärtig nicht bei unter 10 Prozent, sondern bei ungefähr 16 Prozent. Berücksichtigt man dann noch den Arbeitgeberbeitrag, ist man sehr schnell bei einem Beitragssatz von 28 Prozent. Im Jahre 2030 werden wir einen Beitragssatz in dieser Größenordnung erreichen. Insofern bitte ich Sie, sich, bevor Sie Zahlen anführen, mit der Frage zu befassen, wie hoch die Belastung der Arbeitnehmer bereits heute ist. Dann würden Sie näm- lich zu anderen Ergebnissen kommen. Zweitens. Sie haben gesagt, unser Weltbild sei sehr einfach. Ich nehme zur Kenntnis, dass durch die Politik Ihrer Regierung, die auch Sie zu verantworten haben, die Spaltung unserer Gesellschaft größer geworden ist, die Armut in diesem Lande zugenommen hat und die Sozial- systeme heutzutage nicht mehr die Rolle spielen können, die sie in der Vergangenheit gespielt haben. Sie haben sie nämlich geschliffen, insbesondere im Rahmen der auch von Ihnen zu verantwortenden Hartz-Gesetze. Ich sage Ihnen: Mein Weltbild ist – da haben Sie recht – in der Tat sehr einfach: (Waltraud Lehn [SPD]: Ja! Das stimmt aller- dings!) In einem Land, das eines der reichsten Länder der Welt ist, muss es allen Menschen gut gehen. In einem solchen Land darf es nicht nur denjenigen gut gehen, die Ein- künfte aus Unternehmertätigkeit, Vermögen und Aktien- besitz beziehen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Was man sich von so einem braungebrannten Klassenkämp- fer alles anhören muss! Erstaunlich!) Die Grünen haben sich von ihren ursprünglichen Positio- nen verabschiedet. Es ist sehr bemerkenswert, dass ge- rade Sie zum Schluss Ihres Redebeitrags eine Aussage von Frau Knoche angeführt haben, da Frau Knoche die Grünen aus genau diesem Grunde verlassen hat. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin Bender. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war wieder einmal ein schönes Beispiel für die Unseriosität Ihrer Argumentation. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) Es stimmt nicht, dass für den Beitragssatz zur Renten- versicherung einschließlich der Riester-Rente schon heute 28 Prozent fällig sind. Würden Ihre Vorschläge umgesetzt, würde sich die Belastung der Beitragszahler maßgeblich erhöhen. Das sagen Sie den Bürgern aber nicht. Das, was Sie im Hinblick auf die Sozialversiche- rung vorschlagen, ist das Gegenteil von Armutsbekämp- fung. Wir wollen, dass eine Garantierente eingeführt wird, um die Entstehung von Armut zu verhindern. Wir wollen darüber hinaus, dass eine Grundsicherung eingeführt wird, die diesen Namen verdient und deren Sätze weit über den jetzigen Hartz-IV-Sätzen liegen. Außerdem wollen wir, dass anders mit den Menschen, die solche Leistungen beziehen, umgegangen wird. Man muss feststellen, dass bei einigen Reformen, die wir, als wir an der Regierung beteiligt waren, mitgetra- gen haben – dazu stehen wir –, Nachbesserungsbedarf besteht. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aha! Dann reden Sie doch mal darüber!) Sie hingegen schlagen immer nur vor, eine Rolle rück- wärts zu machen. Sie sagen nicht, wie viel die Umset- zung Ihrer Vorschläge kosten würde und wer diese Kos- ten zu tragen hätte, sondern tun so, als könne die Rechnung immer an Dritte, die böse Kapitalisten sind, weitergeleitet werden. So kann man dieses Land nicht fit für die Zukunft machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wohl wahr! Die können das sowieso nicht!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25061 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Kurt Rossmanith für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Kurt J. Rossmanith (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir heute diskutie- ren, ist es in der Tat wert, diese Debatte zu führen. Der Antrag der Linken hingegen – das war, wie immer, zu er- warten – ist es natürlich nicht wert, behandelt zu werden. Denn wer, wie wir es heute Morgen beim Kollegen Ernst erlebt haben, nicht mit Fakten und nicht ehrlich debat- tiert, sondern nur das Ziel verfolgt, demagogisch zu agieren – so hat es die Kollegin Lehn beschrieben –, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja, ja! Was ist denn Ihr Vorschlag?) der wird der Bedeutung dieser Thematik nicht gerecht (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) und der wird, lieber Kollege Ernst, vor allem auch den Menschen in unserem Lande nicht gerecht. Um die Men- schen muss es uns aber gehen. Denn von ihnen, den Bür- gerinnen und Bürgern dieses Landes, wurden wir ge- wählt, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir auch! Genau wie Sie!) um ehrlich und verantwortungsbewusst und nicht etwa volksverdummend für sie und zum Wohl unseres Landes tätig zu werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Wer dies verneint, weiß entweder nicht, wovon er spricht, oder er weiß sehr genau, wovon er spricht, und will ausschließlich als Demagoge aktiv sein. (Dirk Niebel [FDP]: Genauso ist es!) Aus der Krise, in der wir uns im Moment befinden und die durch die internationale Finanzkrise ausgelöst wurde, ist inzwischen eine Wirtschaftskrise entstanden. Dass diese Wirtschaftskrise auch Auswirkungen auf un- sere Sozialversicherungssysteme hat, steht außer Frage. Ich kann hier Franz Müntefering zitieren, der zu einer anderen Thematik gesagt hat: Man muss nicht mehrere Studien abgeschlossen haben, sondern es genügt die Grundschule, egal ob im Sauerland, im Allgäu oder wo auch sonst, um dies zu erkennen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Allgäu finde ich gut!) – Die Grundschulen im Allgäu sind hervorragend. Des- halb sind die Leistungen der Allgäuer so gut. Wir haben, wenn man es so nennen will, einen Schirm gespannt. Sie sagen, wir wollten nur bei der Rente etwas bewegen. Der Bund haftet aber auch bei der Kranken- versicherung mit einem zinslosen Darlehen. Morgen wird der Nachtragshaushalt mit einem Umfang von ins- gesamt 4 Milliarden Euro in erster Lesung eingebracht, um das Defizit, das in diesem Jahr bereits 2,9 Milliarden Euro beträgt, auszugleichen. Wir haben schon längst ei- nen Schirm – man kann es so nennen – für die Sozialver- sicherungszweige gespannt; aber wir müssen im Auge behalten, dass die Sozialversicherungssysteme nach der Krise – wir alle sollten uns daran orientieren, die Krise so schnell wie möglich zu überwinden – ohne Liquidi- tätshilfen auskommen. Diese Systeme müssen sich sel- ber tragen; das ist unser Bestreben, wir alle sollten unser Handeln danach ausrichten. Heute Morgen haben wir mit der deutsch-brasiliani- schen Parlamentariergruppe sowie dem Vizeaußenminis- ter und dem Botschafter Brasiliens gesprochen. Eines der wesentlichen Themen war die internationale Krise: Wie ergeht es Brasilien und dem lateinamerikanischen Kontinent? Sie haben gesagt, sie seien natürlich davon betroffen, nur komme das Wort „Krise“ bei ihnen nicht vor; man müsse aus der aktuellen Situation das Beste machen und schauen, wie man dieses Tal schnellstens verlassen könne. (Beifall bei der CDU/CSU) Man müsse – beide nannten diesen wesentlichen Punkt – den Menschen Mut machen. Wir haben von der Bevölkerung Verantwortung über- tragen bekommen. Viele von uns streben an, am 27. Sep- tember von den Bürgerinnen und Bürgern Verantwor- tung für die nächsten vier Jahre übertragen zu bekom- men. Wenn wir nur von der Krise reden und keine Ant- worten wissen, wenn wir nicht Zuversicht geben und sagen, dass wir alles tun, damit wir aus dem Tal heraus- kommen, wer soll dann Mut machen? (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Wer, wenn nicht wir?) Das ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher Punkt. Es ist wichtig, die Kosten der Sozialsysteme so gering wie möglich zu halten. Wir haben es in der Großen Ko- alition seit 2005 geschafft, die Lohnzusatzkosten unter 40 Prozent zu senken. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass es so bleibt. Deshalb sind Anträge wie jene, die Sie von der Fraktion der Linken stellen, in denen gesagt wird, irgendjemand werde es schon bezahlen, mehr als nur Effekthascherei; manch einer könnte sie als böswil- lig bezeichnen, weil sie auf die niederen Instinkte der Menschen abzielen. Ich muss Ihnen aber sagen: Die Bür- gerinnen und Bürger in unserem Lande fallen auf Ihre Versprechungen nicht herein. Die Menschen in unserem Land sind sehr intelligent und wissen ganz genau, wer was tut, wer ehrliche Arbeit, einen Beitrag zur Überwin- dung dieser schwierigen Situation leistet. Einen solchen Beitrag leisten Sie mit Sicherheit nicht. Morgen werden wir, was die Rentenversicherung an- belangt, Änderungen am Sozialgesetzbuch IV beschlie- ßen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Rentnerinnen und Rentner in diesem Lande in wenigen Tagen, am 1. Juli, höhere Rentenleistungen erhalten wer- den: In den alten Bundesländern steigt die Rente um 2,41 Prozent, in den neuen Bundesländern um 3,38 Pro- 25062 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Kurt J. Rossmanith zent. Das ist die höchste Rentensteigerung seit über zehn Jahren. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Das letzte Mal war 2002!) Das Einkommen, das den Rentnerinnen und Rentnern zur Verfügung steht, wird durch diese Erhöhung um 5,6 Milliarden Euro steigen. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Was ist mit der Aussetzung des Riester-Faktors?) Wir müssen bei dieser Diskussion – das wurde heute nur kurz gestreift, vom Kollegen Kolb und von der Kol- legin Lehn – bedenken: Zu bezahlen haben das die Men- schen in diesem Lande, die arbeiten. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist doch eine Binsenweisheit! Ihre Vorschläge genauso!) Das Steueraufkommen fällt nicht wie Manna vom Himmel, die Steuern wollen gezahlt werden. Die Frau Kollegin Bender hat dargestellt, wer alles Steuern zu zahlen hat. Dafür tragen wir Verantwortung. Versprechungen in Hülle und Fülle abzugeben, ist leicht. Doch wer politische Verantwortung trägt, weiß: Es geht darum, verantwortungsvoll mit der Schaffens- kraft, mit der Leistung der Bürgerinnen und Bürger um- zugehen, damit unser Land aus der Situation, in der wir uns im Moment befinden, herauskommt. Gemeinsam müssen wir diese Krise überwinden, wir, die Politik, und ihr, liebe Bürgerinnen und Bürger, mit eurem Fleiß und eurer Leistungsbereitschaft, aber auch mit Mut und Zu- versicht. So sollte es auch in Zukunft sein. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich bedanke mich auch bei denjenigen – es sind ja nicht mehr allzu viele –, die mich in diesem Parlament 29 Jahre ertragen haben; denn ich gehe davon aus, dass dies heute meine letzte Rede sein wird. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie soll das ohne dich gehen, Kurt?) – Der Politik, lieber Heinz Kolb, werde ich verbunden bleiben. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir kommen im Allgäu vorbei!) Ich werde dem einen oder der anderen, wenn gewünscht, Ratschläge geben. Ein bisschen Berlin, dieses Zigeuner- leben zwischen Bayern und Berlin (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Protest!) werde ich weiter in Kauf nehmen. Herzlichen Dank, und Ihnen alles Gute und Gottes Segen! (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Rossmanith, Sie gehören diesem Haus nun fast 30 Jahre an und haben in diesen fast 30 Jahren im Parlament ganz unterschiedliche Funktionen wahrge- nommen, auch an führender Stelle, viele Jahre davon im Haushaltsausschuss, mit einer enormen Arbeitsbelas- tung. Ich möchte Ihnen dafür sehr herzlich danken und Ihnen für das weitere Arbeiten – in Berlin oder wo auch immer – alles Gute wünschen. (Beifall) Nun hat das Wort der Kollege Heinz-Peter Haustein für die FDP-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Heinz-Peter Haustein (FDP): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da- men und Herren! Der Antrag der Linken trägt den Titel „Staatsgarantie für die Sozialversicherungen – Schutz- schirm für Menschen“. Das ist pure Polemik; denn im ersten Moment könnte man meinen, dieser Antrag sei nichts Schlechtes. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aber dieser Mo- ment ist sehr kurz!) Gestern war der 17. Juni, sodass wir hier der Opfer des Volksaufstandes in der DDR gedacht haben. Damals ging es mit Panzern gegen Demonstranten, eiskalt. Ich habe gestern das Stasigefängnis Hohenschönhausen be- sucht und mir mit Herrn Kürschner angeschaut, was dort abgegangen ist. Da wurden Leute dafür, dass sie zwei Spiegel-Artikel bei sich hatten, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei habe ich an die Linke gedacht. Die Linke ist die Nachfolgepartei der SED. Sie hat nach wie vor das gleiche geistige Element wie damals diese Leute: Marx, Engels, Lenin, (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Schneider [Saarbrü- cken] [DIE LINKE]: Kennen Sie den Unter- schied zwischen den Blockparteien und den Liberalen? – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ich komme aus Bayern!) Klassenkampf pur, Verstaatlichung, Gleichschaltung, Maulkorb. Sie sitzen heute hier im Bundestag, dank un- serer Demokratie. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Und da reden Sie von Schutzschirmen! Von Schutzschir- men verstehen Sie nichts, von Schutzwällen, von Mau- ern und Stacheldraht – Sie haben die Mauer ja als „anti- faschistischen Schutzwall“ bezeichnet – dagegen schon. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wer Schutzschirme fordert, baut auch Schutz- wälle! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ganz große Geschütze haben Sie da herausgeholt!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25063 (A) (C) (B) (D) Heinz-Peter Haustein Das muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen. Deshalb ist Ihr Antrag untauglich und einfach nur schlimm. Sie behaupten in Ihrem Antrag, die Bankenrettung habe lediglich der Sicherung der Rendite von vermögen- den Menschen gedient. Das ist falsch. Es ging um den Schutz der Spareinlagen, der kleinen Sparer und der Leute insgesamt und nicht um einen Schutz für vermö- gende Anleger, was hier immer wieder behauptet wird. Sie betreiben hier Demagogie, und das lässt sich auch nicht mehr ändern. Von einem funktionierenden Bankensystem profitie- ren wir alle. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]) Wir als FDP (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Besonders!) haben dem zugestimmt, weil wir etwas für unser Land übrig haben, weil wir Patrioten sind und unser Land lie- ben. Es war richtig, diesem Bankenrettungspaket, das ein Rettungspaket für die Spareinlagen der Menschen war, zuzustimmen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Poß [SPD]) Ihre Idee funktioniert nicht; das wurde ja weltweit durch diesen Feldversuch des Sozialismus gezeigt. Ir- gendwann haben die Menschen Freiheit verlangt, und durch die Pleite des Staates – auch rein wirtschaftlich zum Ende der DDR-Zeit – wurde einfach bewiesen: Das funktioniert nicht. (Beifall bei der FDP) Wir als FDP fordern, dass die Lohnnebenkosten im Rahmen bleiben. Besser wäre es, wenn man sie senken würde; denn wer bringt die Steuern letztlich auf? (Elke Ferner [SPD]: Sie wollen die Kranken- kassen abschaffen!) Das sind die Menschen, aber vor allem der Mittelstand. Gerade dieser Mittelstand wird bei uns hier im Lande stiefmütterlich behandelt. (Beifall bei der FDP) Die Lohnnebenkosten, durch die er immens belastet wird, sind nicht so sehr gesenkt worden, wie immer be- hauptet wird; denn bei diesen unter 40 Prozent wird von unseren Kollegen der Großen Koalition ja einiges ver- gessen. Wir setzen genau bei der Mitte, beim Mittelstand, (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Beim Mittelmaß!) an und sagen: Das Sozialste überhaupt und das beste So- zialsystem ist die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dafür stehen und kämpfen wir. (Beifall bei der FDP – Volker Schneider [Saar- brücken] [DIE LINKE]: Darin war die FDP ja sehr erfolgreich! – Gegenruf des Abg. Dirk Niebel [FDP]: Von uns reden zwei Unterneh- mer, die wissen, wie man Arbeitsplätze schafft!) Wenn jemand kränkelt, dann braucht er Arzneien und Vitamine. Das beste Vitamin für einen kränkelnden Menschen und für diese Wirtschaft ist ein einfaches, niedriges und gerechtes Steuersystem. Das Wort „ein- fach“ muss einmal unterstrichen werden. Solange noch 90 Prozent aller Steuergesetze hier in Deutschland gel- ten, ist doch etwas falsch. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Schon durch eine Vereinfachung des Steuersystems würde mehr Geld in die Kasse gespült werden. Wenn wir unser Steuerkonzept durchbringen werden, dann bedeu- tet das ja nicht, dass es insgesamt weniger Steuereinnah- men gibt. Man muss die Leute nur motivieren und ihnen wieder Lust auf Arbeit machen, und man muss den Un- ternehmen wieder Lust machen, etwas zu unternehmen, und darf sie nicht gängeln. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Freunde, in 101 Tagen haben Sie die Möglich- keit, darüber abzustimmen. In diesem Sinne ein herzli- ches Glückauf aus dem Erzgebirge. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat der Kollege Anton Schaaf für die SPD- Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Anton Schaaf (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, was ist es denn anderes als eine Staatsgarantie, wenn wir jährlich Steuergelder in Höhe von 80 Milliarden Euro in die Rentenkasse einzahlen, damit die Renten, die Ren- tenleistungen und all das, was damit verbunden ist, monatlich an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt werden können? Was ist es denn anderes als eine Staats- garantie, wenn man diese 80 Milliarden Euro nicht über Beiträge, sondern als Sozialstaat über Steuern finanziert? Es ist natürlich eine Staatsgarantie, dass die Renten und die Leistungen, die damit verbunden sind, jeden Monat garantiert werden. Was ist das denn sonst? Was ist es denn anderes als eine Staatsgarantie, wenn zur Finanzierung des Gesundheitsfonds steigende Steu- ergelder zur Verfügung stehen, damit es für die Men- schen bezahlbar bleibt? Was ist es denn anderes als eine Staatsgarantie, wenn man so etwas tut? Was ist es denn anderes als ein gesetzlich verbriefter Leistungsanspruch, der sich aus den Arbeitslosenversi- cherungsbeiträgen ergibt? Der Anspruch, der darin steht, ist gesetzlich verbrieft. Ich brauche das im Deut- 25064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Anton Schaaf schen Bundestag schlichtweg nicht noch einmal zusätz- lich zu beschließen. (Beifall bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die SPD ist schon viel weiter als die Linken!) Was ist denn mit den Leistungen nach dem SGB II? Selbstverständlich sind sie gesetzlich geregelt und für je- den beanspruchbar. Sie sind nicht infrage gestellt. Ich habe hier im Deutschen Bundestag keinen Antrag gese- hen, mit dem die Leistungen nach dem SGB II oder an- dere infrage gestellt werden. Was soll also dieser Antrag, wenn der Staat seinen sozialen Verpflichtungen sowieso nachkommt? (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Von daher hat der eine oder andere Vorredner hier an dieser Stelle wirklich absolut Recht. Sie machen hier ohne jeden Zweifel etwas ganz Eindeutiges. (Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Nein, Herr Ernst, ich lasse keine Zwischenfrage mehr zu. Die Kollegin Bender hat nämlich völlig recht: Sie ha- ben einen plakativen, nichtssagenden und überflüssigen Antrag zu diesem Thema gestellt und schon viel zu viel Redezeit über Ihre Fragen in Anspruch genommen. Von daher beschränke ich mich hier auf das, was ich zu sagen habe. (Beifall der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]) Dazu möchte ich kurz Herrn Kampeter ansprechen. Herr Kampeter, wenn Sie sagen, dass der Arbeitsminis- ter in der Frage, wie das Benchmarking bei der BA noch verbessert werden kann – in der Tat ist noch einiges zu tun, weil es um enorme Umstrukturierungsprozesse geht, die ihre Zeit brauchen –, seiner Aufgabe nicht nachgekommen ist, dann muss ich darauf hinweisen, dass alle Vorschläge, die der Arbeitsminister gemacht hat, zurzeit von der CDU/CSU blockiert werden. (Beifall bei der SPD – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht! – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So funktioniert das also in der Koalition! Jetzt wundert mich nichts mehr!) Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Ich habe heute Morgen schon wahrgenommen, wie versucht wurde, den Bundesaußenminister zu kritisieren. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Eine Rede macht noch keinen Kanzler, Herr Kollege!) Das wird wohl bis zum Ende der Legislaturperiode, die nur noch eine Sitzungswoche umfasst, zum üblichen Stil werden. (Dirk Niebel [FDP]: Sagen Sie doch mal was zum Wirtschaftsminister!) Dann will ich aber etwas dazu sagen. Die sozialdemo- kratischen Ministerinnen und Minister in der Bundesre- gierung haben in der Frage, wie man diese Krise bewäl- tigt – wofür es keine Blaupausen gibt –, ihre Arbeit gemacht, zum Beispiel der Arbeitsminister mit dem Vor- schlag zum Kurzarbeitergeld. Das war doch niemand anders als der sozialdemokratische Arbeitsminister. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wo sind denn die großartigen Minister, Herr Schaaf? Fehlan- zeige!) Das Kurzarbeitergeld ist eine Erfolgsgeschichte gerade dieser Republik. Weltweit wird abgefragt, wie wir Deut- schen das mit dem Kurzarbeitergeld machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich sage in aller Deutlichkeit: Ich bin der festen Über- zeugung – darin sind wir uns wahrscheinlich beide einig, Herr Kampeter –, dass wir ohne unsere Regelungen zum Kurzarbeitergeld über ganz andere Arbeitslosenzahlen reden müssten als jetzt. Das ist doch wohl unbestritten wahr. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das Desinteresse der Regierung spricht Bände!) Weil es mir wichtig ist, will ich etwas zu dem Schutz- schirm sagen, der hier auch gefordert wird. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Den Schutzschirm brauchen wir für die Steuerzahler!) Man kann plakativ sagen: Wir brauchen einen Schutz- schirm für die Menschen. Was aber heißt das konkret? Ich meine, die erste und vornehmste Aufgabe ist der Ver- such, zu verhindern, dass in dieser Krise massenhaft Menschen arbeitslos werden. Arbeit zu sichern ist der beste Schutzschirm, den wir den Menschen zurzeit bie- ten können. Das ist für mich der zentrale Punkt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie sind nämlich diejenigen, die die Beiträge aufbringen und unsere sozialen Sicherungssysteme leistungsfähig erhalten. Je mehr Arbeit es gibt und je mehr Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ha- ben, desto sicherer sind unsere sozialen Sicherungssys- teme. Sie werden nicht durch plakative Anträge sicherer, mit denen Sie Sozialleistungen ohne Ende versprechen, sondern nur dadurch, dass es in diesem Land Arbeit gibt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dazu leisten Sie in keiner Weise einen Beitrag. Das ha- ben andere getan, nämlich diese Regierung und die sie tragende Koalition mit der Abwrackprämie, die ökolo- gisch in der Tat beanstandet werden kann, aber arbeits- marktpolitisch mit Sicherheit nicht. Es waren sozialdemokratische Minister, die ein Kon- junkturprogramm für die Kommunen aufgelegt ha- ben, für das der Bund 10 Milliarden Euro investiert. Wem nutzt dieses Konjunkturprogramm? Es nutzt den kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Ort und sichert dort Arbeitsplätze. Das ist der Hintergrund. Das ist der Schutzschirm für die Menschen in diesem Lande. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25065 (A) (C) (B) (D) Anton Schaaf (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deswegen brauchen wir Ihre Vorschläge dazu mit Si- cherheit nicht. Ob das alles letzten Endes ausreicht, kann in einer Art Kaffeesatzleserei durchaus erst einmal bezweifelt wer- den. Aber das eine oder andere hat schon gut gewirkt, zum Beispiel die Kurzarbeit oder die Abwrackprämie. Das kommunale Investitionsprogramm beginnt langsam zu wirken und wird sicherlich auch noch seine nötigen Erfolge zeitigen. Davon bin ich fest überzeugt. Sie haben wieder einmal plakativ die 480 Milliarden Euro für den Bankenrettungsschirm angesprochen. Dann sollten Sie den Menschen auch sagen, dass der Schutz- schirm für die Banken nicht nur irgendwelche Einlagen der Aktionäre sichert – das ist nämlich in der Regel gar nicht der Fall; da, wo wir unmittelbar helfen, gibt es strenge Auflagen für die Hilfen –, sondern auch der öf- fentlichen Hand, zum Beispiel der Kommunen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hätten wir das al- les vor die Wand fahren lassen, dann hätte das mit Si- cherheit einen größeren volkswirtschaftlichen Schaden zur Folge gehabt als den, den wir unter Umständen – wenn man Kaffeesatzleserei betreibt – durch die 480 Milliarden Euro für Schutzmaßnahmen zu konsta- tieren haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aus meiner Sicht ist es der Sache nicht angemessen, so plakativ damit umzugehen. Was die Hedgefonds angeht – auch das bringen Sie immer wieder vor –, ist festzustellen, dass in diesem Land einige wenige Hedgefonds ansässig sind: In der Tat haben wir sie damals geöffnet. Das ist richtig. Der Druck war enorm. Er ist übrigens nicht nur durch internationale Finanzhaie oder Ähnliches auf Deutschland entstanden, sondern auch von politischer Seite im Inland, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber nicht von uns!) und zwar durch die damalige Opposition. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber nicht von uns!) Die Regeln, die wir damit verbunden haben, sind aber so stringent, dass es in Deutschland nur einige wenige Hedgefonds gibt; in der City of London dagegen sind es 2 000. Das ist der zentrale Unterschied. Sie siedeln sich bei uns weniger an. Man kann aber die internationalen Finanzströme weniger kontrollieren; denn die sozialde- mokratisch geführte Bundesregierung wurde damals in Gleneagles durch Regelungen von beispielsweise den Amerikanern und den Briten ausgebremst. Dass man das nicht alleine machen kann, stellen wir jetzt fest. Lassen Sie mich noch zwei Sachen ansprechen, die mir wichtiger sind. In Bezug auf Arcandor liegt seit Montag ein Ergebnis vor, das der ein oder andere poli- tisch gewollt hat. Ich sage denen, die das Modell Insol- venz präferiert haben und es mit der Aussage, dass Insol- venz auch Chancen bedeutet, verbunden haben: Aus meiner Sicht haben die jetzt eine herausragende und be- sondere Verantwortung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arcandor. Ich fordere Sie auf, diese wahrzunehmen. (Beifall bei der SPD) Ich weiß nicht, ob heute das Thema Bildung im Laufe des Tages noch eine Rolle spielen wird. Deshalb möchte ich einen kurzen Satz dazu sagen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Dazu findet gleich eine Aktuelle Stunde statt, Herr Kol- lege!) – Ich möchte es trotzdem ansprechen; denn in der Aktu- ellen Stunde rede ich nicht. – Gestern haben weit über 200 000 junge Menschen für bessere Bildungschancen und damit verbunden für bessere Zukunftschancen de- monstriert. (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Einen Holzmann-Effekt können wir uns nicht noch mal leisten!) Man sollte das ernster nehmen, als das die eine oder an- dere Ministerin gestern in der Kommentierung getan hat. Wir nehmen die jungen Menschen ernst. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, achten Sie bitte auf die Redezeit. Sie ist bereits überschritten. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Herr Kollege, Ihre Redezeit!) Anton Schaaf (SPD): Ich bin beim letzten Satz, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Ernst, ich möchte noch etwas ansprechen, das mich in letzter Zeit bewegt hat, obwohl ich mich mit dem Innenleben der Linken eigentlich weniger auseinan- dersetze. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sie können doch jetzt keine neue Sache anfangen!) Sie haben sich in den letzten Jahren hier bei fast jeder Debatte als die Hüter der Arbeitnehmerschaft generiert. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Schaaf, achten Sie bitte auf die Rede- zeit. Ein Satz ist vorbei. Anton Schaaf (SPD): Was ich zu meinem Bedauern feststelle, ist, dass die Linke auf ihrer Landesliste alle Gewerkschafter abge- semmelt hat und wir demnächst nur noch in der SPD Ge- werkschafter haben werden. (Beifall bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Bei der SPD ist aber auch einiges im Gange bei der Listenaufstellung!) 25066 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun hat das Wort der Kollege Hans-Joachim Fuchtel für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn diese Diskussion nicht in der Öffentlichkeit stattfinden würde, würde ich nicht noch einmal auf die Linke einge- hen. Nachdem Sie aber versuchen, dieses Forum zu nut- zen, will ich Ihnen jedoch sagen: Sie kommen mir so vor wie manche Leute auf dem Fußballfeld. (Dirk Niebel [FDP]: Hooligans heißen die!) Manche Exemplare stehen dort am Strafraum und war- ten, bis irgendwann der Ball kommt. Mit möglichst we- nig Aufwand spielen sie dann den Ball ins Tor. (Peter Friedrich [SPD]: Abstauber!) Genau so verhalten Sie sich. Sie sind politische Abstau- ber von der übelsten Sorte, (Beifall bei der CDU/CSU) und zwar deswegen, weil Sie die Leute mit Wissen und Wollen verunsichern. Das tun Sie aber nicht aus Sorge um die Leute, sondern um Ihr politisches Süppchen zu kochen. Das ist das Motiv Ihres Handelns am heutigen Tag. (Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nur diffamieren, ohne jedes Argu- ment! Das ist Ihr Stil!) Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur sagen: Dieses politische Süppchen ist versalzen. Die Koalition braucht sich mit Sicherheit von Ihnen nicht sagen zu las- sen, was im sozialen Bereich zu tun ist. Es wurde näm- lich sehr viel getan. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Als Haushälter sage ich: Die Zahlen sprechen für sich. Es stehen 303 Milliarden Euro zur Verfügung, von denen annähernd die Hälfte für Soziales vorgesehen ist. (Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) – Wie soll denn das gehen? Ist ein Staat erst ein Sozial- staat, wenn 100 Prozent oder sogar 150 Prozent des ge- samten Geldes ausgegeben werden? (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Können Sie nicht lesen? Es geht um die Garantie!) – Herr Ernst, Sie reden nicht ernst; das muss ich Ihnen sagen. Sie sollten lieber ruhig sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Und Sie reden Quatsch!) Viele Rentnerinnen und Rentner sind durch das Ge- schwätz, das wir gerade gehört haben, wahrscheinlich verunsichert. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Durch Ihre Poli- tik!) Ich möchte daher nun zur Sache kommen. In § 214 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VI steht: Reichen in der allgemeinen Rentenversicherung die liquiden Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage nicht aus, die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, leistet der Bund den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten eine Liquiditätshilfe in Höhe der fehlenden Mittel (Bundesgarantie). (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Hier ist die Garantie im Gesetz gesichert. Als Ihre Vorgänger, deren Geld Sie gerne genommen haben, um dann im politischen Raum so aufzutreten wie heute, noch nicht einmal an der Macht waren, gab es bereits diese Regelung. Das stand schon in der Reichsversiche- rungsordnung von 1911 und wurde dann übernommen. Diese Regelung hat alles überlebt – zum Beispiel die Währungsreform und die Rentenreform von 1957 – und hat auch in der heutigen Zeit Bestand. Das ist die Wahr- heit. Darauf können sich die Renterinnen und Rentner in Deutschland verlassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung, § 364 Abs. 1 des SGB III, oder die Krankenversicherung, § 271 Abs. 3 Satz 1 des SGB V. Überall gibt es die glei- che Grundlage und herrscht Klarheit, dass dieser Staat den Sozialstaat schützt, und zwar mit voller Macht, und dafür sorgt, dass die Schwächeren in der Gesellschaft auf jeden Fall unter dem Schutzschirm sind, der hier an- gemahnt wird. Das ist das Wichtigste, das wir heraus- stellen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn Sie eine ordnungspolitische Diskussion wollen, kann ich nur sagen: Solange auf dem etwas erhöhten Sitz eine Bundeskanzlerin Merkel sitzt, so lange werden wir dem Sozialismus eine Absage erteilen, die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft würdigen und sie auch nutzen, um in der aktuellen Krise wieder zu Festigkeit zu kom- men und für die Zukunft zu sorgen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Fuchtel, gestatten Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Dr. Kolb? Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU): Ich bin es gewohnt, dass der Kollege versucht, – – (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Einen ganzen Satz, bitte!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Bitte, Herr Kollege Dr. Kolb. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25067 (A) (C) (B) (D) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Ich darf den Satz vervollständigen: Sie sind es ge- wohnt, dass der Kollege Kolb versucht, Licht in das Dunkel zu bringen. – Stimmen Sie mir zu, dass die von Ihnen beschriebenen Staatsgarantien so funktionieren, dass in der Regel das Darlehen im Laufe des Jahres ge- währt wird, dass es aber schon im nächsten Jahr zurück- gezahlt werden muss – in der Krankenversicherung erst ab 2011 – und dass dafür die Sozialversicherungsbei- träge angepasst werden müssen, dass diese Garantien also nicht kostenlos sind, sondern nur eine vorüberge- hende Liquiditätshilfe darstellen? Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU): Lieber Herr Kollege Kolb, wir waren schon zusam- men in einer Koalition. Damals haben Sie das alles wun- derbar gefunden und mitgetragen. Sie wollen doch nicht behaupten, dass Sie das künftig nicht mehr mittragen würden, wenn Sie wieder einmal in der Regierung sein sollten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Es geht um die Frage „kostenlos oder nicht?“!) – Mehr braucht man dazu vielleicht nicht zu sagen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Es sollte Ja hei- ßen!) Opportunismus muss man auf allen Seiten etwas Einhalt gebieten, auch aufseiten der FDP, die ansonsten heute schon sehr Richtiges gesagt hat. Ich möchte die letzte Minute, die mir verbleibt, nut- zen, um der Kollegin Lehn für ihre Arbeit zu danken. Sie war in den letzten Jahren mein Kontrapart in dieser Koalition. Sie scheidet nun nach 15 Jahren aus dem Bun- destag aus. Soweit ich mit ihr zusammenarbeiten durfte, hat sie immer gezeigt, dass sie eine Sozialpolitikerin mit Augenmaß ist – sie hat zehn Geschwister –, die das Handwerkszeug von der Pike auf gelernt hat. Wir haben gespürt, dass ihr soziales Engagement von Herzen kam. Alles Gute, liebe Waltraud! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin Lehn, wie ich gerade höre, kandidieren Sie nicht mehr. Ich möchte Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement in vier Legislaturperioden danken. In die- sen Jahren haben Sie engagiert in den Ausschüssen und im Plenum mitgearbeitet. Herzlichen Dank! Alle unsere guten Wünsche begleiten Sie. (Beifall) Letzter Redner in dieser Debatte ist nun der Kollege Peter Friedrich für die SPD-Fraktion. Peter Friedrich (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann leider mit keinem Onkel Otto und keiner Tante Käthe dienen. Insofern werden wir noch eine Weile auf einen Ersatz für Waltraud Lehn warten müssen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie wird uns wirklich fehlen! Das kann ich Ihnen schon jetzt sagen!) Ich will nur zu dem Fußballvergleich eines anmerken, Herr Fuchtel. Auch mit meinen eingeschränkten fußbal- lerischen Fähigkeiten bin ich mir bewusst, dass Abstau- bertore auch zählen. Deswegen ist es notwendig, sich in der Sache mit dem auseinanderzusetzen, was von der Linken eben vorgetragen wurde. Der wesentliche soziale Schutz für die Menschen in Deutschland ist, dass Menschen füreinander einstehen, dass Menschen für Menschen da sind, dass es organi- sierte Solidarität gibt. Es geht eben nicht um abstrakte Gruppen, sondern darum, dass Menschen füreinander einstehen. (Beifall bei der SPD) Dieses Grundprinzip hilft uns jetzt. Schauen wir uns die Auswirkungen der Krise in anderen Ländern an. Herr Kolb, Sie sollten hier in Ihrer Argumentation der Red- lichkeit halber hinzufügen, wozu Ihre Vorstellungen von Sozialstaatlichkeit in der Krise führen. Das können wir in den Ländern beobachten, die auf eine reine Kapital- deckung umgestellt haben. Daran sieht man, dass der Schutz durch die sozialen Sicherungssysteme, auf den etwa Rentner, Kranke und Arbeitslose angewiesen sind, nur durch die unmittelbare Solidarität von Menschen füreinander gewährleistet werden kann. (Beifall bei der SPD) Wenn man sich mit dem Antrag der Linksfraktion auseinandersetzt, stellt sich die Frage: Was meinen Sie eigentlich mit Staatsgarantie? Ist das irgendetwas Ab- straktes? Sind denn die Menschen, die sich Leistungsan- sprüche selber erarbeitet haben, mit Bürgschaften zufrie- den? Sicherlich nicht. Schauen wir uns doch die einzel- nen sozialen Sicherungssysteme an. Faktisch gibt es diese Staatsgarantie dadurch, dass die Menschen ver- briefte Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungen haben und dass wir hier im Plenum, in den Sozialversi- cherungen und in der Selbstverwaltung dafür verant- wortlich sind, eine ausreichende Finanzierung zu ge- währleisten. Das ist ein permanenter Prozess politischer Gestaltung, nicht eine abstrakte Regelung in Form eines Briefes, der über die Theke geschoben wird. (Beifall bei der SPD) In Ihrer Begründung greifen Sie ausgerechnet das Thema Gesundheit auf. Man kann der Konstruktion des Gesundheitsfonds einiges vorwerfen. (Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja!) Aber was man dem Fonds sicher nicht vorwerfen kann, ist eine fehlende Garantie für die Einnahmen der Kran- kenkassen. Ich möchte gerne wissen: Wie wäre denn die Situation der großen Versorgerkassen ohne die garantier- ten Einnahmen des Fonds? Das Spektrum der Beitrags- sätze ginge munter auseinander, und es käme zu Wande- 25068 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Peter Friedrich rungsbewegungen. Ob die Steigerungen der Ausgaben bei Krankenhäusern, Ärzten und Arzneimitteln zu ver- kraften wären und ob die Versorgung gewährleistet wäre, scheint mir äußerst fraglich. Deswegen halte ich es für völlig falsch, als Begründung gerade den Gesundheits- fonds anzuführen. Ihnen geht es im Kern gar nicht um Staatsgarantien. Sie möchten vielmehr den Schutzschirm, den wir über dem Finanzmarkt aufgespannt haben, gegen die Frage der sozialen Sicherung ausspielen. Darum geht es Ihnen tatsächlich. Ich habe versucht, mitzuzählen: Mindestens zwölfmal ist aus Ihren Reihen „480 Milliarden für die Banken!“ gerufen worden. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau!) Sie spielen die Anleger und Arbeitnehmer gegen die Leistungsempfänger aus, die auf Leistungen angewiesen sind. Genau das machen Sie: Sie spielen die Menschen gegeneinander aus. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Rentnerin, die ihren Notgroschen bei einer Bank angelegt hat und jetzt auf dieses Geld angewiesen ist – ist das kein Mensch? Der Schüler, für den die Tanten und Onkel eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen ha- ben, die wir mit absichern – ist das etwa kein Mensch? Der Handelsvertreter, der eine Kapitallebensversiche- rung abgeschlossen hat, weil er bei Wind und Wetter und auch nachts durch die Landschaft fahren muss – ist das etwa kein Mensch? Die Krankenschwester, die eine Be- rufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und de- ren Versicherung das Geld auch bei Hypo Real Estate angelegt hat – ist das etwa kein Mensch? So kann man nicht miteinander umgehen. Hören Sie auf, so zu tun, als würden die einen in Plüsch gebettet und hätten die ande- ren die Lasten alleine zu tragen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Sie gehen aber noch weiter und beziehen sich auch auf das Konjunkturprogramm. Ich frage Sie: Der Stu- ckateurgeselle, der jetzt durch die Gebäudesanierungs- programme einen Auftrag hat – ist das nicht jemand, um dessen Arbeitsplatz wir uns bemühen sollten? Die 473 mittelständischen Betriebe, die jetzt einen Kredit von der KfW als Absicherung erhalten haben – sind das nicht Arbeitsplätze, um die man kämpfen sollte? Der Ar- beiter beim Automobilzulieferer, der von der Abwrack- prämie profitiert, weil er jetzt aus der Kurzarbeit heraus- kommt – ist das kein Mensch, für den es sich zu kämpfen lohnt? Sie stellen das in Ihrem Antrag ganz be- wusst gegeneinander. Das ist zynisch. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist genau der gleiche Zynismus, wenn die Arcandor- Pleite im CDU-Vorstand als politischer Erfolg gefeiert wird. Beides ist zynisch. Es geht darum, dass wir um jeden Arbeitsplatz kämp- fen, sei es mit einem Bankenrettungsschirm, sei es mit einem Fonds für notleidende Unternehmen, die von der Krise betroffen sind, sei es durch Steuerzuschüsse, mit denen wir dafür sorgen, dass die Sozialversicherungssys- teme sicher sind. Es wurde schon mehrfach erwähnt: Wenn Sie sehen, wie viel Geld wir aus dem Bundeshaus- halt in die sozialen Sicherungssysteme hineinpumpen und auch noch hineinpumpen werden, dann macht das deutlich, dass es ein Rettungssystem auf Steuerbasis längst gibt. Es funktioniert jeden Tag, und zwar schon seit vielen Jahren. Wir werden weiter daran arbeiten müssen, die Steuer- finanzierung auszuweiten. Bei der Krankenversicherung machen wir es bereits. Wir werden auch weiterhin die Renten mittels einer Steuerfinanzierung vernünftig absi- chern. Deswegen ist der Steuersenkungswettlauf, der zwischen CDU/CSU und FDP ausgebrochen ist, wirk- lich eine Gefahr für die soziale Sicherheit in diesem Land. (Beifall bei der SPD) Wenn man auf der einen Seite beschließt – wir haben mitgestimmt, und auch ich bin dafür –, die Schulden zu begrenzen, dann kann man auf der anderen Seite nicht das bewusste Ausbluten des Staates in Kauf nehmen und gleichzeitig den Menschen soziale Sicherheit verspre- chen. Das passt nicht zueinander. (Beifall bei der SPD) Eine der wesentlichen sozialen Fragen – darauf wurde schon hingewiesen – haben Sie in Ihrem Papier über- haupt nicht erwähnt. Die wesentliche soziale Frage ist doch, wie es mit dem Bildungsland Deutschland weiter- geht. Das ist die zentrale Frage, wenn es darum geht, wie wir jedem Menschen eine Chance eröffnen können, dass er eigenständig für sich selbst sorgen kann. Ich bin für einen Sozialstaat, der die Menschen gegen die großen Risiken des Lebens absichert, aber dieser Sozialstaat muss die Menschen dazu befähigen, wieder eigenständig werden zu können. Sie haben ein Verständnis von Sozi- alstaat, der ausschließlich aus Opfern besteht. Für diese sind Sie zuständig – darin besteht die Arbeitsteilung –, bei allem anderen, zum Beispiel wie das Sozialprodukt erwirtschaftet werden soll, halten Sie sich fein heraus. Wir brauchen Investitionen in Bildung, um die Wirt- schaftskraft in Deutschland überhaupt zu erhalten und das Niveau der sozialen Sicherung auf Dauer zu gewähr- leisten. Wir brauchen eine soziale Sicherung, die alle einschließt. Deshalb geht es um Bürgerversicherung, um Bildung und um die Rettung von Arbeitsplätzen da, wo es uns möglich ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/12857 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Strittig ist jedoch die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25069 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Federführung. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Federführung beim Haushaltsausschuss, die Fraktion Die Linke wünscht die Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wir stimmen zu- nächst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Die Linke ab, das heißt Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wer stimmt für diesen Überwei- sungsvorschlag? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist der Überweisungsvorschlag mit großer Mehr- heit abgelehnt. Nun stimmen wir über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD ab, das heißt Federführung beim Haushaltsausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit gro- ßer Mehrheit angenommen. Nun kommen wir zu einer Reihe von Abstimmungen, bei denen ich Sie um Konzentration bitte. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 66 a bis 66 g und 67 y sowie die Zusatzpunkte 3 a bis 3 h auf: 66 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kerstin Andreae, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen durch steuerliche Förderung ge- zielt stärken – Drucksache 16/12894 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Haushaltsausschuss Federführung strittig b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Keine Sonderstellung der Bundeswehr an Schulen – Drucksache 16/13060 – Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechtsverletzungen durch Unterneh- men verhindern – Drucksache 16/13180 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neue Standards für die Abgasuntersuchung einführen – Drucksache 16/13181 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Auch Verletztenrenten früherer NVA-Angehö- riger der DDR anrechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen – Drucksache 16/13182 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Riegert, Wolfgang Bosbach, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dagmar Freitag, Swen Schulz (Spandau), Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP Unterstützung der Bewerbung der Landes- hauptstadt München zur Ausrichtung der XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018 – Drucksache 16/13481 – Überweisungsvorschlag: Sportausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien Haushaltsausschuss g) Beratung der Unterrichtung durch die Bundes- regierung Stadtentwicklungsbericht 2008 – Drucksache 16/13130 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien 25070 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt 67 y) Beratung des Antrags der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verfahren gegen Michail Chodorkowski be- gleiten, Rechtsstaatlichkeit in Russland stär- ken – Drucksache 16/13371 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss ZP 3 a)Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Fünf Jahre Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung – Drucksache 16/13366 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Arbeitslosengeld I in der Krise befristet auf 24 Monate verlängern – Drucksache 16/13368 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Haushaltsausschuss c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Ahrendt, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Verbot des Vereins „Hilfsgemeinschaft für na- tionale politische Gefangene und deren Ange- hörige“ prüfen – Drucksache 16/13369 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE Unschuldsvermutung muss auch im Arbeits- recht gelten – Verdachtskündigung gesetzlich ausschließen – Drucksache 16/13383 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für einen Nationalen Aktionsplan gegen Ho- mophobie – Drucksache 16/13394 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Kultur und Medien f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Hermann, Renate Künast, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bahnanbindung für den Flughafen Berlin Brandenburg International optimieren und beschleunigen – Drucksache 16/13397 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Tourismus g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kein Genmais-Anbau gegen den Willen der Bürger in der EU – Drucksache 16/13398 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grauen Kapitalmarkt durch einheitliches An- legerschutzniveau überwinden – Drucksache 16/13402 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Es handelt sich um Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren ohne Debatte. Zunächst kommen wir zu einer Überweisung, bei der die Federführung strittig ist. Tagesordnungspunkt 66 a. Interfraktionell wird die Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend die steuerliche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen auf Drucksache 16/12894 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge- schlagen. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Federführung beim Finanzausschuss, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25071 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Auch hier stimmen wir zunächst über den Überwei- sungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, das heißt Federführung beim Ausschuss für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit gro- ßer Mehrheit abgelehnt. Nun stimmen wir über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD ab, das heißt Federführung beim Finanzausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit gro- ßer Mehrheit angenommen. Wir kommen jetzt zu den unstrittigen Überweisun- gen, und zwar betreffend die Tagesordnungspunkte 66 b bis 66 g und 67 y sowie die Zusatzpunkte 3 a bis 3 h. In- terfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überwei- sen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 67 a bis 67 i, k bis x sowie z bis ii auf. Es handelt sich um die Be- schlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Ausspra- che vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 67 a: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsver- kehrs und der elektronischen Akte im Grund- buchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) – Drucksache 16/12319 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13437 – Berichterstattung: Abgeordnete Andrea Astrid Voßhoff Dr. Carl-Christian Dressel Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 16/13437, den Gesetzent- wurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12319 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim- men wollen, um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstim- men? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Beratung einstimmig angenom- men. Tagesordnungspunkt 67 b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmus- tergesetzes – Drucksache 16/12586 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13435 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Dirk Manzewski Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 16/13435, den Gesetzent- wurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12586 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim- men wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenom- men. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis in dritter Bera- tung angenommen. Tagesordnungspunkt 67 c: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Gen- fer Akte) des Haager Abkommens vom 6. No- vember 1925 über die internationale Eintra- gung gewerblicher Muster und Modelle – Drucksache 16/12591 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13434 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Dirk Manzewski Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 16/13434, den Gesetzent- wurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12591 an- 25072 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt zunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dage- gen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak- tionen, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie bei der zweiten Lesung auch in dritter Beratung angenommen. Tagesordnungspunkt 67 d: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Beschlüssen vom 24. September 2004 zur Änderung des Rotterdamer Übereinkom- mens vom 10. September 1998 über das Ver- fahren der vorherigen Zustimmung nach In- kenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internatio- nalen Handel – Drucksache 16/13110 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit (16. Ausschuss) – Drucksache 16/13413 – Berichterstattung: Abgeordnete Ingbert Liebing Heinz Schmitt (Landau) Angelika Brunkhorst Eva Bulling-Schröter Sylvia Kotting-Uhl Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13413, den Gesetzentwurf der Bundesre- gierung auf Drucksache 16/13110 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthal- tungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Bera- tung einstimmig angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Beratung einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 67 e: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetiket- tierungsgesetzes – Drucksache 16/13112 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (10. Ausschuss) – Drucksache 16/13374 – Berichterstattung: Abgeordnete Franz-Josef Holzenkamp Dr. Wilhelm Priesmeier Hans-Michael Goldmann Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13374, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/13112 in der Aus- schussfassung anzunehmen. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 67 f: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderung des Überein- kommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteili- gung an Entscheidungsverfahren und den Zu- gang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen) – Drucksache 16/13115 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (10. Ausschuss) – Drucksache 16/13401 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Max Lehmer Gustav Herzog Dr. Christel Happach-Kasan Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13401, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/13115 anzuneh- men. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu- stimmen wollen, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig angenommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25073 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 67 g: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio- nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes – Drucksache 16/13158 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (10. Ausschuss) – Drucksache 16/13420 – Berichterstattung: Abgeordnete Julia Klöckner Gustav Herzog Dr. Volker Wissing Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13420, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Druck- sache 16/13158 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzei- chen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Der Ge- setzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stim- men des ganzen Hauses angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 67 h: – Zweite und dritte Beratung des von den Frakti- onen der CDU/CSU und der SPD eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Baufor- derungen – Drucksache 16/13159 – – Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen – Drucksachen 16/13345, 16/13376 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) – Drucksache 16/13415 – Berichterstattung: Abgeordneter Peter Hettlich Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13415, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Druck- sache 16/13159 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus- schussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstim- men der Fraktion Die Linke. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit angenommen mit dem gleichen Stimmenver- hältnis wie bei der zweiten Lesung. Nun kommen wir zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen. Es handelt sich um den gleichen Gesetzentwurf, allerdings von der Bundesregierung eingebracht. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt un- ter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13415, den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung auf Drucksachen 16/13345 und 16/13376 für erle- digt zu erklären. Gleichwohl müssen wir über diese Be- schlussempfehlung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Ent- hält sich jemand? – Die Beschlussempfehlung ist ein- stimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 67 i: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Privatisierung öffentlicher Aufgaben zur Stär- kung der sozialen Marktwirtschaft – Drucksachen 16/7735, 16/10504 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Georg Nüßlein Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/10504, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7735 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dage- gen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der Linken und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 67 k: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt 25074 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wirksame Begrenzung des CO2-Ausstoßes neuer Personenkraftwagen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ambitionierte europäische Emissionsnor- men für mehr Klimaschutz im Straßenver- kehr – Drucksachen 16/9307, 16/9105, 16/12728 – Berichterstattung: Abgeordnete Jens Koeppen Detlef Müller (Chemnitz) Michael Kauch Lutz Heilmann Hans-Josef Fell Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/12728 die Ab- lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck- sache 16/9307 mit dem Titel „Wirksame Begrenzung des CO2-Ausstoßes neuer Personenkraftwagen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung emp- fiehlt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9105 mit dem Titel „Ambitionierte europäische Emissionsnor- men für mehr Klimaschutz im Straßenverkehr“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dage- gen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP- Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 67 l: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem An- trag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Grietje Staffelt, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Medienkompetenz Älterer stärken – Die digi- tale Kluft schließen – Drucksachen 16/11365, 16/13070 – Berichterstattung: Abgeordnete Markus Grübel Jürgen Kucharczyk Sibylle Laurischk Diana Golze Ekin Deligöz Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13070, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/11365 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 67 m: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Rainer Brüderle, Markus Löning, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Wettbewerbspolitik als Fundament der Sozia- len Marktwirtschaft stärken – Drucksachen 16/7522, 16/13147 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Georg Nüßlein Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13147, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7522 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dage- gen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 67 n: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Kai Gehring, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus gesetzlich schützen – Rechtsprechung zur Verwendung von Kenn- zeichen verfassungswidriger Organisationen auswerten – Drucksachen 16/3202, 16/13467 – Berichterstattung: Abgeordnete Daniela Raab Dr. Peter Danckert Jörg van Essen Wolfgang Nešković Jerzy Montag Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13467, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/3202 für er- ledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussemp- fehlung? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25075 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Tagesordnungspunkt 67 o: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP Kompetenzen des Bundeskartellamts weiter- entwickeln – Drucksachen 16/8078, 16/13361 – Berichterstattung: Abgeordneter Reinhard Schultz (Everswinkel) Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13361, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/8078 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dage- gen? – Enthält sich jemand? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 67 p: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Wissenschaftsfreiheitsgesetz einführen – Mehr Freiheit und Verantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem – zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Grietje Bettin, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Wissenschaftssystem öffnen – Mehr Qualität durch mehr verantwortliche Selbststeue- rung und Kooperation – Drucksachen 16/7858, 16/8221, 16/13356 – Berichterstattung: Abgeordnete Michael Kretschmer René Röspel Cornelia Pieper Volker Schneider (Saarbrücken) Priska Hinz (Herborn) Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 16/13356 die Ableh- nung des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7858 mit dem Titel „Wissenschaftsfreiheitsgesetz einführen – Mehr Freiheit und Verantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Die Beschlussempfehlung ist damit bei Ge- genstimmen der FDP-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/8221 mit dem Titel „Wissenschaftssystem öffnen – Mehr Qualität durch mehr verantwortliche Selbststeuerung und Koope- ration“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 67 q: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Kauch, Florian Toncar, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- sexuellen und Transgendern in Deutschland und weltweit schützen – Drucksachen 16/12886, 16/13414 – Berichterstattung: Abgeordnete Jürgen Klimke Angelika Graf (Rosenheim) Burkhardt Müller-Sönksen Michael Leutert Josef Philip Winkler Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13414, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12886 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dage- gen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Ge- genstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 67 r: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Bundeswildwegeplan als Ergänzung zum Bun- desverkehrswegeplan – Drucksachen 16/7145, 16/9529 – Berichterstattung: Abgeordneter Jörg Vogelsänger Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/9529, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/7145 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen 25076 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 67 s: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Kerstin Andreae, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einheitliches Stromnetz schaffen – Unabhän- gige Netzgesellschaft gründen – Drucksachen 16/9798, 16/11843 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Joachim Pfeiffer Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/11843, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9798 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktio- nen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 67 t: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schutz vor Emissionen aus Laserdruckern, Laserfax- und Kopiergeräten – Drucksachen 16/5776, 16/12468 – Berichterstattung: Abgeordnete Jens Koeppen Detlef Müller (Chemnitz) Michael Kauch Lutz Heilmann Sylvia Kotting-Uhl Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/12468, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/5776 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktio- nen bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Tagesordnungspunkt 67 u: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ute Koczy, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Korruptionsbekämpfung bei Hermesbürg- schaften – Drucksachen 16/11211, 16/13153 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Herbert Schui Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13153, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/11211 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koali- tionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstim- men der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 67 v: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Einführung einer Positivliste zur Haltung von Tieren im Zirkus – Drucksachen 16/12864, 16/13206 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Peter Jahr Dr. Wilhelm Priesmeier Hans-Michael Goldmann Dr. Kirsten Tackmann Nicole Maisch Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13206, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/12864 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koali- tionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und der FDP sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 67 w: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Die gewerbliche Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland und der Eu- ropäischen Union deutlich verbessern – Drucksachen 16/12307, 16/13208 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25077 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Peter Jahr Dr. Wilhelm Priesmeier Hans-Michael Goldmann Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13208, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/12307 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist damit angenommen mit den Stimmen der Ko- alitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstim- men der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 67 x: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Thea Dückert, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umweltberichterstattung in die Gemein- schaftsdiagnose und Begutachtung der ge- samtwirtschaftlichen Entwicklung aufnehmen – Drucksachen 16/11649, 16/13250 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Axel Berg Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13250, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/11649 abzu- lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koali- tionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstim- men der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 67 z: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen – Drucksache 16/13387 – Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 67 aa bis 67 ii; das sind die Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses. Tagesordnungspunkt 67 aa: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 576 zu Petitionen – Drucksache 16/13191 – Wer stimmt dafür? – Ist jemand dagegen? – Enthal- tungen? – Die Sammelübersicht 576 ist damit einstim- mig angenommen. Tagesordnungspunkt 67 bb: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 577 zu Petitionen – Drucksache 16/13192 – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltun- gen? – Die Sammelübersicht 577 ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP- Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Tagesordnungspunkt 67 cc: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 578 zu Petitionen – Drucksache 16/13193 – Wer stimmt dafür? – Ist jemand dagegen? – Enthal- tungen? – Die Sammelübersicht 578 ist einstimmig an- genommen. Tagesordnungspunkt 67 dd: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 579 zu Petitionen – Drucksache 16/13194 – Wer stimmt dafür? – Dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 579 ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Tagesordnungspunkt 67 ee: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 580 zu Petitionen – Drucksache 16/13195 – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltun- gen? – Die Sammelübersicht 580 ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP- Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke. 25078 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Tagesordnungspunkt 67 ff: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 581 zu Petitionen – Drucksache 16/13196 – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltun- gen? – Die Sammelübersicht 581 ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP- Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 67 gg: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 582 zu Petitionen – Drucksache 16/13197 – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Die Sammelübersicht 582 ist damit angenom- men mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 67 hh: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 583 zu Petitionen – Drucksache 16/13198 – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 583 ist damit angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke. Nun haben wir noch Tagesordnungspunkt 67 ii: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 584 zu Petitionen – Drucksache 16/13199 – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Die Sammelübersicht 584 ist damit angenom- men mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen. Ich bedanke mich herzlich für die Konzentration und die gute Begleitung bei diesen Abstimmungen. (Ulla Burchardt [SPD]: Gute Leitung!) Ich komme nun zum Zusatzpunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Forderungen des bundesweiten Bildungs- streiks ernst nehmen Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat das Wort die Kollegin Cornelia Hirsch für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Cornelia Hirsch (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen waren weit über 200 000 Schülerin- nen und Schüler, Auszubildende und Studierende auf der Straße. Sie fordern mehr Geld für Bildung, selbstbe- stimmtes Lernen, bessere Schulen und Hochschulen. (Zuruf von der CDU/CSU: Insbesondere in Berlin!) Die Linke sagt: Diese Bildungsstreikwoche ist schon jetzt ein Erfolg; denn den Studierenden, den Schülerin- nen und Schülern und den Auszubildenden ist das gelun- gen, was die Placebo- und Sonntagsredenpolitik der Re- gierung mit Bildungsreisen und Bildungsgipfeln nicht vermocht hat, nämlich endlich Bewegung in die bil- dungspolitische Debatte zu bringen. (Beifall bei der LINKEN) Das ist längst überfällig. Wir brauchen eine grundle- gende Bildungsreform. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Da sind wir mal auf Ihre Vorschläge gespannt!) Die Linke hat diese Aktuelle Stunde beantragt, weil es uns wichtig ist, dass die berechtigten Forderungen der Jugendlichen nicht einfach verpuffen und nur zu neuen Sonntagsreden führen, sondern ernst genommen werden. Wenn wir uns die bisherigen Reaktionen anschauen, so scheint dies leider wieder einmal nicht der Fall zu sein. Ich beginne einmal mit den Reaktionen aus der Union und allen voran der Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die bei dieser Debatte leider nicht an- wesend ist. Sie sagt, diese Proteste seien zum Teil ges- trig. Sie wirft den Studierenden vor, dass sie mit ihrer Kritik am Bachelor- und Mastersystem den kompletten europäischen Hochschulraum infrage stellen, was diese doch nicht allen Ernstes tun könnten. Liebe Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, aus unserer Sicht ist das, was die Minis- terin tut, gestrig. (Beifall bei der LINKEN) Offensichtlich kennt sie die wahren Zustände an den Hochschulen nicht. Sie sollte mehr vor Ort sein. Dann würde sie sehen, dass alle zentralen Versprechungen des Bologna-Prozesses gebrochen wurden. Sie haben gesagt, es solle mehr Mobilität geben. Sie haben gesagt, es solle eine bessere Lehre geben. Die Stu- dierenden stellen nun ganz konkret fest, dass ihre Studien- gänge unstudierbar werden, dass sie nach dem Bachelor die Hochschule verlassen sollen und kein Masterstudium mehr aufnehmen können, dass es weniger Qualität statt mehr Qualität gibt und nicht einmal mehr ein Wechsel in- nerhalb Deutschlands möglich ist. Das zeigt doch, dass die Kritik berechtigt und notwendig ist. An dieser Situa- tion muss sich etwas ändern. Die Regierung könnte etwas mehr tun, als nur zu sagen, es handele sich um „gestrige“ Proteste. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25079 (A) (C) (B) (D) Cornelia Hirsch (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In eine ganz andere Richtung gehen die Reaktionen aus der SPD. (Ulla Burchardt [SPD]: Da bin ich jetzt ge- spannt!) Dort spricht man von Solidarität und Unterstützung für diese Forderungen. An dieser Stelle müssen wir sagen: Das ist zu einem großen Teil unglaubwürdig. (Christel Humme [SPD]: Wo waren Sie die letzten Jahre?) Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen, an der Forderung „Mehr Geld für Bildung!“, was eine der zentralen Forderungen der Streikenden ist. Mehr Geld für Bildung – Sie sagen, dass Sie diese Forderung unter- stützen. In der letzten Sitzungswoche haben wir hier über die Föderalismusreform II abgestimmt. Die Schul- denbremse ist auch mit den Stimmen Ihrer Fraktion im Grundgesetz verankert worden. (Ulla Burchardt [SPD]: Da verwechseln Sie aber ein paar Dinge, liebe Kollegin! Ein biss- chen grober Unfug war das!) Diese Schuldenbremse bedeutet weniger Geld für Bil- dung. Das haben sämtliche Sachverständigen in den An- hörungen deutlich gemacht. Wir halten es für grundver- kehrt, dass Sie sich hinstellen und sagen: „Schön, dass ihr euch engagiert, wir unterstützen das, und ihr habt un- sere Solidarität“, da Sie im konkreten politischen Han- deln das Gegenteil machen. (Beifall bei der LINKEN – Ulla Burchardt [SPD]: Das hat Ihnen nicht gepasst!) Wenn es Ihnen wirklich darum geht, mehr Geld für die Bildung bereitzustellen, dann wären Forderungen wie die, die die Linke aufgestellt hat, angebracht: eine Gemeinschaftsaufgabe Bildungsfinanzierung, ein Natio- naler Bildungspakt, mindestens 7 Prozent des Bruttoin- landsprodukts für Bildung bereitstellen. Das wären For- derungen gewesen, denen Sie hätten zustimmen müssen, anstatt eine weitere Runde bildungspolitischer Sonntags- reden einzuleiten. (Willi Brase [SPD]: Sie hätten beim BAföG zustimmen sollen!) Ein letztes Beispiel – darüber habe ich mich fast am meisten amüsiert –: Stefan Müller, der nach mir spre- chen wird, hat sich darüber mokiert, dass die Studieren- den, die Auszubildenden, die Schülerinnen und Schüler einfach nur im Park sitzen und vor den Karren linker Or- ganisationen gespannt würden. (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Das ist doch so!) Lieber Kollege, ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, sich so ein Bildungsprotestcamp einmal vor Ort anzu- schauen. Dann würden Sie vielleicht erfahren, um was es bei diesen Protesten auch geht, nämlich um eine emanzi- patorischere Bildung, um ein selbstbestimmteres Lernen. (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Wenn Sie sich jetzt einmal selbstbestimmt hinsetzen würden!) Ich glaube, dass wir den Jugendlichen das durchaus zu- trauen sollten und nicht nur davon ausgehen sollten, dass Bildung nur dann erfolgreich ist, wenn man den Jugend- lichen Wissensinhalte eintrichtert. Die Linke findet es richtig, dass mit diesem Bildungs- protest der Aufschlag gemacht wurde und dieser hier ernst genommen wird. Wir wollen uns ernsthaft einen Kopf darüber machen und nicht nur den Jugendlichen auf die Schulter klopfen. Wir wollen ein Recht auf Bil- dung für wirklich alle durchsetzen. Besten Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Stefan Müller hat jetzt das Wort für die CDU/CSU- Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Hirsch, Sie haben uns vorgetragen, was wir alle schon gewusst haben, nämlich das, was wir in den letzten Tagen zu dem sogenannten Bildungsstreik gesagt haben. Was Sie wollen, haben Sie uns leider vor- enthalten. (Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Da haben Sie nicht zugehört!) Sie hätten lieber mehr zu Ihren Vorschlägen sagen sol- len, als sich hier hinzustellen und etwas zu kritisieren, was Sie selber mit angestiftet haben. Ich finde es schon spannend, dass Sie und Ihre Ju- gendorganisation Mitinitiatoren dieses sogenannten Bil- dungsstreiks sind. Dann sagen Sie auch noch: Wenn schon gestreikt wird, dann muss es besonders schlimm sein, dann muss sich auch das Parlament damit beschäf- tigen. Das finde ich wirklich sehr bemerkenswert. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über Hunderttausende von Menschen!) Das Thema dieser Aktuellen Stunde heißt: Forderun- gen des bundesweiten Bildungsstreiks ernst nehmen. Ich kann für die CDU/CSU-Fraktion sagen, dass wir alle Anliegen ernst nehmen und wir es insbesondere ernst nehmen, wenn Menschen für politische Anliegen kämp- fen; ausdrücklich ja. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Das liest sich aber ein bisschen an- ders! – Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Das hat man nicht mitbekommen!) Natürlich sind die Anliegen, die vorgetragen werden, sehr vielschichtig. Man kann einzelne Punkte ja durch- aus einmal durchgehen. Wenn es darum geht, kleinere Klassen einzurichten und mehr Lehrer einzustellen, be- steht volle Zustimmung. Natürlich muss an den Schulen 25080 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Stefan Müller (Erlangen) diesbezüglich noch viel passieren. Natürlich gibt es noch Hausaufgaben, die die Bundesländer zu erledigen haben. Sie sprachen Fehlentwicklungen im Bologna-Prozess an. Ich glaube, wir können heute noch gar nicht abschlie- ßend sagen, ob es Fehlentwicklungen gibt. (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Eben!) Wenn sich nach zwei oder drei Jahren Fehlentwicklun- gen herausstellen würden, würde doch niemand von uns sagen, dass man diese nicht abstellen muss. Deswegen muss man aber nicht das ganze System infrage stellen. Das darf man nicht. Es geht nämlich in die richtige Rich- tung. Wir brauchen auf europäischer und internationaler Ebene eine Vergleichbarkeit. Das ist alternativlos. (Beifall bei der CDU/CSU) Zu den Studiengebühren. Ich respektiere, dass es zum Thema Studiengebühren unterschiedliche Auffassungen gibt. Eines glaube ich aber nicht: dass Studiengebühren allein über Chancengerechtigkeit entscheiden. Wie es um die Chancengerechtigkeit bestellt ist, entscheidet sich viel früher, zum Beispiel im vorschulischen Be- reich, und nicht erst bei der Aufnahme eines Studiums. (Christel Humme [SPD]: Die Leute müssen für die Studiengebühren arbeiten gehen!) Im Übrigen macht es keinen Sinn, in Ländern, in denen es gar keine Studiengebühren gibt, dagegen zu demon- strieren. Teilweise führen wir wieder einmal Debatten von vor- gestern, auch in diesem Fall. All die Strukturdebatten, die wir uns immer noch leisten, bringen uns überhaupt nicht weiter, erst recht nicht in Ländern und Regionen, in denen uns allein die demografische Entwicklung zwingt, andere und neue Wege zu beschreiten. Wenn wir aber immer nur Diskussionen über die Strukturen führen, bringt uns das nicht weiter. Jetzt komme ich auf die Forderung nach mehr Mitbe- stimmung der Studierenden zu sprechen. Ich habe mit mehr Beteiligung der Studierenden kein Problem. Aber vielleicht sollten wir uns, bevor wir über noch mehr Mit- bestimmung diskutieren, erst einmal näher mit der Frage befassen: Warum ist die Beteiligung an Wahlen zu Stu- dentenparlamenten in den meisten Fällen nicht höher als 30 Prozent? Ich sage noch einmal: Wir, die CDU/CSU, nehmen die Forderungen, die erhoben werden, ernst. Wir nehmen auch ernst, dass auf Missstände aufmerksam gemacht wird und gegen diese Missstände protestiert wird. Wer konsequent ist, müsste aber auch auf einen ganz anderen Missstand aufmerksam machen, der uns in diesen Tagen ebenfalls beschäftigt. Ich zumindest frage mich: Warum wird nicht kritisiert, dass Plätze an Berliner Gymnasien künftig per Losentscheid vergeben werden? (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der FDP – Monika Grütters [CDU/ CSU]: Genau! Das ist völliger Unsinn!) Auch mit diesem Thema sollten wir uns auseinanderset- zen. Diese Regelung führt nämlich in die völlig falsche Richtung. Ich würde mir wünschen, dass diejenigen, die jetzt Bildungsstreiks initiieren, sich auch einmal zu die- sem Thema äußern. Aber hier ist leider Fehlanzeige. Da- ran wird deutlich, dass es Ihnen eher um politische Stim- mungsmache und weniger um die Sache geht. Ich finde das nicht in Ordnung. Im Gegenteil, ich finde, das ist un- verantwortlich. Frau Hirsch, Sie haben einige wesentliche Punkte an- gesprochen. Dass das, was ich gerade gesagt habe – dass es Ihnen nicht in erster Linie um die Sache geht –, richtig ist, beweist ein Artikel in einer Streikzeitung, den Sie verfasst haben. Darin heißt es – ich zitiere –, „dass die Hochschulen einen erheblichen Beitrag für die Militari- sierungspolitik der Bundesregierung und der NATO leis- ten.“ (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Was das mit Bildungspolitik zu tun haben soll, kann ich nicht nachvollziehen. (Widerspruch bei der LINKEN) In einem anderen Artikel heißt es – ich zitiere noch- mals –, „dass es nur einen Weg gibt, diese Übel“, ge- meint ist der Kapitalismus, „loszuwerden, nämlich den, ein sozialistisches Wirtschaftssystem zu etablieren …“. Auch daran wird deutlich: Es geht Ihnen in erster Linie um Klassenkampf, wobei allerdings keine Schulklassen gemeint sind, sondern etwas ganz anderes. Das, was Sie hier machen, ist ausschließlich politische Agitation. Das wird der Sache nicht gerecht. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gibt einige Begleiterscheinungen, die zu hinterfra- gen sind. So heißt es in einem Aufruf zum Bildungs- streik in Berlin in einem Veranstaltungshinweis – ich zi- tiere noch einmal –: Im Sommer sind Parks irgendwie tausendmal at- traktiver als Schulen. Darum setzen wir uns lieber in den Mauerpark. … Bringt alles mit, was für ei- nen netten Streik-Tag im Park von Nutzen sein kann. Dass es in einem Park bei schönem Wetter schöner ist als in der Schule, kann ich nachvollziehen. Dass es schöner ist, bei schönem Wetter in einem Park zu sitzen als hier in einer Aktuellen Stunde, die Sie beantragt haben, zu re- den, kann ich auch nachvollziehen. Hier tut allerdings je- der von uns seine Pflicht. Allerdings fällt es mir schwer, nachzuvollziehen, was das mit der Vertretung von Bil- dungsinteressen zu tun haben soll. (Monika Grütters [CDU/CSU]: Jawohl!) Die Liste solcher Beispiele ließe sich fortsetzen. So ist zum Beispiel von geplanten Banküberfällen die Rede. (Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Ja! Heute! Eine gute Aktion!) Man sollte einmal darüber nachdenken, ob das vielleicht sogar Straftaten oder schwere Eingriffe in die Rechte Dritter sind. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25081 (A) (C) (B) (D) Stefan Müller (Erlangen) (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! Oh!) Ich wiederhole: Wir nehmen die Anliegen der Studie- renden ernst. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass ge- rade diese Bundesregierung, diese Große Koalition, in den letzten vier Jahren mehr für die Bildungspolitik ge- tan hat als manch eine Regierung zuvor. Das wird im Übrigen auch daran deutlich, dass wir alle die Fortset- zung der Bund-Länder-Programme unterstützt haben. Wir sollten sachorientiert darüber diskutieren, was sich in der Bildungspolitik verändern muss, anstatt hier ir- gendwelchen Zirkus zu veranstalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt spricht Cornelia Pieper für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Cornelia Pieper (FDP): Sehr verehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten erst einmal festhalten, dass es be- eindruckend ist, dass die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler und der Studierenden, die gestern auf die Straße gegangen sind, in einer friedlichen Demonstration für bessere Bildungsbedingungen in Deutschland eingetre- ten sind. (Beifall bei der FDP, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abge- ordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich finde, das ist in einer demokratischen Gesellschaft grundsätzlich anerkennenswert. Natürlich haben wir in Deutschland immense Bil- dungsmängel. Das wird uns immer wieder, nicht nur in internationalen Studien, aufgezeigt. Natürlich gibt es Schwierigkeiten – wir alle wissen das – bei der Umstel- lung auf die neuen Studiengänge Bachelor und Master. Wir müssen einfach feststellen, dass diese Debatte für unser Land unverzichtbar ist. Ich halte es einfach für wichtig, dass wir in den Parlamenten nicht nur Worte machen, sondern endlich auch Taten folgen lassen, wenn es um mehr Bildungsinvestitionen und um Entscheidun- gen für mehr Freiheit der Hochschulen und Schulen in diesem Lande geht. Ich vermisse in diesem Hause das leidenschaftliche Plädoyer der Bundesregierung. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Heute haben wir, wenngleich auf Antrag der Linken – ich komme noch auf Sie zu sprechen –, eine Aktuelle Stunde zum Bildungsstreik. Ich erwarte einfach, dass sich die Bildungsministerin dazu äußert, erst recht hier im Hohen Hause, wenn fast 200 000 junge Menschen draußen auf der Straße stehen. Ich bedauere sehr, dass die Bildungs- ministerin heute nicht da ist. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Ab- geordneten der SPD) Frau Hirsch, Sie wettern hier gegen zu geringe Bil- dungsinvestitionen. Die Linkspartei regiert in Berlin mit und ist daher für den Bildungsabbau im Land Berlin mit- verantwortlich. Wo waren Vertreter der Linkspartei aus dem Berliner Senat gestern bei den Demonstrationen, bei denen es um den Berliner Bildungshaushalt ging? Die Opposition war da; Sie waren nicht dabei. Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass sich dieses Thema nicht für ideologi- sche Grabenkämpfe eignet. Wir sollten endlich damit aufhören! Wir müssen dieses schablonenhafte Denken überwinden. Ich halte aber auch nichts davon, dass diese friedlichen Streiks für mehr Bildungsinvestitionen von einigen linksradikalen Gruppen in Deutschland zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen missbraucht werden. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Das darf auch nicht sein. Ich halte es für ein Zeichen mangelnden Geschichts- verständnisses, wenn radikale Gruppen während der Ausstellung zum Arbeiteraufstand des 17. Juni den Landtag in Mainz stürmen, wenn die FU in Berlin be- setzt wird, es dabei letztendlich zu Vandalismus kommt und Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Schäden zu beheben, die dann für Investitionen in Bildung und Forschung fehlen. Das ist nicht die De- monstration für eine bessere Bildungspolitik in Deutsch- land, die ich mir vorstelle. Wir sollten uns, was die Ideo- logisierung anbelangt, sehr in Acht nehmen. Wir brauchen starke Botschafter für mehr Bildungsin- vestitionen. Gute Bildung kostet viel, schlechte noch viel mehr; (Beifall bei der FDP) das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen. Die Große Koalition lobt sich zwar an dieser Stelle. Eine namhafte Zeitung aus Berlin hat diese Woche aber zehn Bildungssünden benannt. Darunter fiel nicht nur der Bil- dungsmangel an Schulen und Hochschulen – ich will die Bildungssünden nicht alle aufzählen –, sondern auch der Bildungsmangel in Kindertagesstätten oder in der Wei- terbildung. Ich will daran erinnern, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Weiterbildung zwischen 1999 und 2005 um 20 Prozent reduziert worden sind, und das, obwohl wir in diesem Hause des Öfteren über einen Paradigmenwechsel zur Wissensgesellschaft, zum lebenslangen Lernen sprechen. (Beifall bei der FDP) Da stelle ich mir einfach eine andere Prioritätensetzung vor. Um bei der Prioritätensetzung zu bleiben: Die Men- schen draußen und die Zuschauer hier im Hohen Hause, im Bundestag, sollten wissen, dass der Bundeshaushalt lediglich 3 Prozent für Bildung und Forschung vorsieht 25082 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Cornelia Pieper und fast die Hälfte des Bundeshaushaltes für Sozialaus- gaben reserviert ist. Das ist die falsche Prioritätenset- zung. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Was ist denn Ihre Alternative? Ist das Ihre Alterna- tive? Wollen Sie Sozialabbau für Bildung? – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie will sogar Steuersenkungen!) – Herr Rossmann, ich glaube, wir müssen endlich um- denken. Für mich ist bessere Bildungspolitik die eigent- liche, präventive Sozialpolitik. Je früher wir in die Köpfe investieren, je besser die Ausbildung von jungen Men- schen in diesem Land ist, desto besser ist das für unsere Sozialsysteme, deren Kosten heute explodieren. (Katja Mast [SPD]: Sagen Sie das mal den Rentne- rinnen und Rentnern in unserem Land!) Die Sozialkosten explodieren auch deshalb, weil wir zu wenig in die Bildung sozialer Randgruppen investie- ren. Das Thema Bildung ist für mich ein Thema der sozia- len Gerechtigkeit und der Zukunftsinvestitionen in Deutschland. Es gehört ganz oben auf die Prioritäten- liste. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Sozialab- bau für Bildung, ist das Ihre Linie?) – Sozialabbau für Bildung ist nicht unsere Linie, Herr Rossmann. (Uwe Barth [FDP], an den Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD] gewandt: Sie spielen gerade beides gegeneinander aus, Herr Rossmann!) Aber durch Ihre Bildungspolitik, auch in den Ländern, hat Sozialabbau stattgefunden. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Was haben Sie eben gefordert? – Ulla Burchardt [SPD]: Was haben Sie in Nordrhein-Westfalen, Frau Kollegin?) Es sind nämlich zu wenig Bildungsinvestitionen auf den Weg gebracht worden. Ich sage noch einmal: Wenn wir etwas bewegen wol- len, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, dann müssen wir Bildung als gesamtgesellschaftliche Auf- gabe begreifen und mehr tun. Bildung ist nicht nur eine Aufgabe des Bundes, sondern auch der Länder, die ja insbesondere für die Schulen und Hochschulen Verant- wortung tragen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Christel Humme hat jetzt das Wort für die SPD-Frak- tion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Christel Humme (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin- nen! Wenn 240 000 Schülerinnen und Schüler, Studen- tinnen und Studenten auf die Straße gehen, eine Aktions- woche ausrufen und uns zu Recht fragen: „Was wird aus mir? Was wird aus unseren Bildungschancen?“, dann ha- ben sie ein Recht darauf, konkrete Antworten zu bekom- men, Frau Pieper und Herr Müller. Sie von der Linkspartei betreiben die übliche Schwarz-Weiß-Malerei, tun so, als ob nur Sie wüssten, in welche Richtung es gehen muss. Das ist unglaubwür- dig, und das nehmen Ihnen die jungen Leute auch nicht ab, ebenso wenig wie die Überschrift, die Sie für die heutige Aktuelle Stunde gewählt haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Bis jetzt war das, was Sie gesagt haben, gut!) – Herr Müller, Sie behaupten, Sie nähmen die Studentin- nen und Schülerinnen, die Studenten und Schüler ernst. Wie können Sie dann behaupten, da wird Stimmung ge- macht? (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Die Linken!) Wie können Sie behaupten, dass es den Schülerinnen und Schülern und den Studentinnen und Studenten nicht um Bildung geht, sondern um Party? Damit sprechen Sie ihnen die Ernsthaftigkeit ab, nehmen sie nicht ernst. (Monika Grütters [CDU/CSU]: Das tun sie teilweise selber nicht! Er hat das zitiert! Das war nicht seine Erfindung! – Gegenruf des Abg. Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Das liest sich in der Süddeutschen Zeitung ganz anders!) Das sollte man auf keinen Fall tun. Frau Hirsch, ich weiß nicht, wo Sie die letzten Jahre waren. Ich sage für die SPD-Bundestagsfraktion ganz stolz: Ohne die SPD hätte es in der bildungspolitischen Landschaft in den letzten Jahren keinen frischen Wind gegeben, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) keine Ganztagsschulen, keinen Kitaausbau, nicht mehr Studienplätze, keine Sanierung von Kitas, Schulen und Hochschulen und keine Fortsetzung der Hochschul- und Wissenschaftsinitiative, vor allen Dingen aber keine zweimalige Erhöhung des BAföGs. Das hat die SPD durchgesetzt. Das waren keine Sonntagsreden, das wa- ren unsere konkreten Antworten auf notwendige Verbes- serungen in der Bildungslandschaft. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Allein haben Sie das nicht beschließen können!) Klar ist, Frau Pieper – andere haben das auch gesagt –: Wir stehen vor großen Herausforderungen. Unser Bil- dungssystem ist nach wie vor unterfinanziert. Wir brau- chen mehr Geld. Wir haben nach wie vor ein Bildungs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25083 (A) (C) (B) (D) Christel Humme system, das ausgrenzt, höchst selektiv ist, viel zu undurchlässig ist und wenn, dann nur von oben nach un- ten, nicht aber von unten nach oben. Schauen wir uns die Forderungen der Protestbewe- gung konkret an! Ich möchte gerne fünf Punkte aufgrei- fen, die zu diesen Forderungen gehören. Erstens. Die jungen Leute warnen davor, Bildung nur noch unter ökonomischen Gesichtspunkten zu betrach- ten. – Ja, Bildung ist mehr als ein ökonomisches Gut. Wir sagen: Bildung ist ein Menschenrecht, ein Wert an sich. Es geht dabei um Lebenschancen und Teilhabe. In- sofern teilen wir die Auffassung der jungen Menschen voll und ganz. Zweitens. Die jungen Menschen warnen vor einer zu- nehmenden Privatisierung der Bildung. – Sie haben recht damit. Die Verkürzung der Schulzeit an den Gym- nasien – schauen wir uns das einmal an! – führt dazu, dass die Eltern immer mehr Geld für Nachhilfeunterricht ausgeben. Eine Studie belegt, dass bis zu 3 Milliarden Euro pro Jahr für Nachhilfe ausgegeben werden. Wenn das der Fall ist, dann ist mit unserem Bildungssystem et- was nicht in Ordnung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Drittens. Die jungen Leute fordern, dass Bildung eine öffentliche Aufgabe bleibt. – Auch dem stimmen wir zu. Es ist die Aufgabe des Staates, für ausreichende Kita- plätze, gute Schulen und offene Hochschulen zu sorgen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das gilt – keine Frage – auch für die Ausgestaltung von Bachelor und Master. Da müssen wir gegenüber der Kul- tusministerkonferenz den Anspruch haben, dass kontrol- liert wird, was gut ist und was schlecht ist, und dass die Hausaufgaben gemacht werden. Es bleibt natürlich die Aufgabe des Staates, für den sozialen Ausgleich zu sorgen. Darum denke ich, dass der vierte Punkt sehr wichtig ist. Die jungen Leute fordern, keine Studiengebühren zu erheben. (Beifall bei der SPD) Es gibt kein unsozialeres Ausschlusskriterium als Stu- diengebühren. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das ist Quatsch! Warum steigen dann die Studie- rendenzahlen?) Darum gibt es in keinem SPD-regierten Land allgemeine Studiengebühren. (Beifall bei der SPD) Der fünfte und letzte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die finanzielle Ausstattung, die Sie ja auch schon angesprochen haben, Frau Pieper. Die jungen Leute sagen: Wir brauchen mehr Geld und mehr Bil- dungsinvestitionen. – Dem können wir voll zustimmen. Wir haben das 10-Prozent-Ziel. 10 Prozent des Bruttoin- landsprodukts wollen wir zukünftig für Bildung und For- schung ausgeben. (Cornelia Pieper [FDP]: Wir auch!) Das ist eine Riesenkraftanstrengung, vor allen Dingen unter den gegebenen Bedingungen der Krise; das ist überhaupt keine Frage. (Cornelia Pieper [FDP]: Richtig!) Deshalb kann ich es überhaupt nicht verstehen – das sage ich in Richtung der rechten Seite des Hauses –, dass man die Forderung stellt, die Steuern stärker zu senken. Das ist für mich an dieser Stelle völlig unverständlich. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]) Ich glaube, wir haben ein viel besseres Konzept. Wir sagen: Wenn mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, dann muss dies mit einem Bildungssoli auch gerecht fi- nanziert werden. – Das ist unsere Antwort auf die Forde- rung, mehr Geld in die Bildung zu investieren. (Cornelia Pieper [FDP]: Dafür braucht man Steuereinnahmen, und damit hat man auch mehr Geld für die Bildung!) Ich komme zum Schluss. – Ich denke, wir sollten die Jugendlichen, die auf der Straße sind und viele Fragen haben, tatsächlich ernst nehmen. Wir sollten ihnen Ant- worten geben. Unsere Antworten heißen: mehr Bil- dungsinvestitionen, die gerecht finanziert sind, keine Studiengebühren, weniger Privatisierung und mehr staat- liche Verantwortung. – Ich denke, das sind richtige und konkrete sozialdemokratische Antworten. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt hat Kai Gehring für Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass Schülerinnen und Schüler so- wie Studierende ihren Unmut über die Bildungsmisere in unserem Land in diesen Tagen mit kreativen und bunten Aktionen auf die Straße tragen. Das ist erst einmal eine positive Meldung, zumal sonst an vielen anderen Stellen über die Politikferne von Jugendlichen lamentiert wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]) Für den bundesweiten Bildungsstreik gibt es in der Tat sehr gute Gründe: Durch die vielerorts schlechten Lernbedingungen an unseren Schulen, Universitäten und Fachhochschulen sind viele junge Menschen bedrückt und empört; denn sie sind die Leidtragenden von schlechten und falsch gemachten Bildungsreformen. Deshalb ist der laute Ruf nach einer neuen Bildungsof- fensive überfällig. Deshalb ist es so wichtig, einen Kurs- wechsel einzuleiten. Unser Bildungssystem ist heute ungerecht, demotivie- rend und noch immer chronisch unterfinanziert. Pro Jahr 25084 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Kai Gehring fehlen zum OECD-Durchschnitt bis zu 20 Milliarden Euro. Unser Bildungssystem darf deshalb nicht länger Spitzenreiter in sozialer Auslese bleiben, sondern es müssen eine individuelle Förderung ermöglicht und glei- che Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten für alle ge- währleistet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Tendenz, vor allem seitens der FDP und der Union, die Bildung rein marktwirtschaftlichen Kriterien zu unterwerfen, führt in die Sackgasse. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das wollen wir überhaupt nicht! Wer behauptet das denn? Das ist falsch!) Sie sagen in Nordrhein-Westfalen: Privat vor Staat. – Das ist das falsche Rezept für Bildungsreformen, und das muss man hier auch klar festhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir Grüne wollen dagegen eine gute öffentliche Finan- zierung unseres Bildungs- und Hochschulsystems si- cherstellen. Dafür schlagen wir unter anderem einen Bil- dungssoli vor. Auch ein vielgliedriges Schulsystem wie in Nord- rhein-Westfalen ist nicht mehr zukunftsfähig. Wir wol- len eine Schule für alle Kinder und alle Jugendlichen in unserem Land, weil so individuelle Förderung besser ge- lingen kann und soziale Selektivität verringert wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ernst Burgbacher [FDP]: Oh, oh!) – Schauen Sie sich die Gewinnerländer bei der PISA- Studie und die schlechten Ergebnisse in Nordrhein- Westfalen unter der jetzigen schwarz-gelben Landesre- gierung an! (Uwe Barth [FDP]: Hamburg zum Beispiel!) Wichtig ist auch, dass Studiengebühren kritisch hin- terfragt werden; denn sie schrecken vom Studium ab. Deshalb wollen wir sie abschaffen bzw. verhindern. Auch durch Studienplatzmangel und Zugangshürden werden die Wege auf den Campus verbaut. Deshalb for- dern wir 500 000 zusätzliche Studienplätze in den nächs- ten fünf Jahren und eine gerechtere Studienfinanzierung mit einem Zwei-Säulen-Modell. Kurzum: Wir Grüne wollen mehr Geld, wir wollen aber auch bessere Strukturen und eine höhere Qualität in unserem Bildungssystem insgesamt erreichen: von der Kita über die duale Ausbildung bis hin zur Weiterbil- dung. Die derzeitige Protestkultur und -bereitschaft sind eine Chance auf eine neue gesellschaftliche Bewegung und eine breitere Bildungsdebatte in unserem Land, was wir uns als Bildungspolitiker geradezu wünschen. Des- halb sage ich insbesondere in Richtung der Union: Die junge Generation braucht Aufmerksamkeit und Respekt für ihre Forderungen statt Häme und Ignoranz. Herr Müller, auch ich habe Ihre Pressemitteilung mit Freude gelesen. Sie stellen fest, dass man durch die Pro- teste von der Ausbildung abgehalten wird. Zu Bildung gehört aber auch Freiheit, und zwar nicht zuletzt die Freiheit, in einer Aktionswoche darüber nachzudenken und zu diskutieren, wie unser Bildungssystem besser ge- staltet werden kann. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Aber nicht darüber, wie man Hörsäle besetzt! Sagen Sie doch mal etwas zur Besetzung von Hörsä- len! Ist das auch Freiheit?) Solche Freiräume für Engagement und kritische Re- flexion sind wertvoll und wichtig. Genau diese Zeitfens- ter und Freiräume werden durch die Schul- und Studien- zeitverkürzung immer enger. Das ist ein wichtiger Punkt. Wir sind nicht gegen eine Schulzeit- oder Studienzeit- verkürzung. Die Bologna-Reform oder das Abitur nach zwölf Jahren sind aber in vielen Ländern handwerklich schlecht umgesetzt worden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Pieper [FDP]) Die Verkürzungen gingen eben nicht mit einer Ent- frachtung der Curricula oder der Studienordnung einher. Sie brachten nicht mehr Qualität, sondern oftmals mehr Druck und eine höhere Arbeitsbelastung. Genau dieser zentrale Konstruktionsfehler muss behoben werden. Schule und Studium brauchen mehr zeitliche Flexibili- tät, zum Beispiel sieben- oder achtsemestrige Bachelor- Studiengänge. Auch ich möchte an Frau Schavan gerichtet feststel- len, dass die Forderungen der Demonstrierenden nicht gestrig sind. Die junge Generation ist nicht gegen die Vision eines europäischen Hochschulraums; sie lebt das längst. Keine Generation zuvor war so mobil, flexibel und offen fürs Ausland. Sie beklagt aber die schlechten Studienbedingungen und die teils miserable Umsetzung der Bologna-Reform nach dem Motto „Verschulen, Ver- dichten, Umbenennen“. Darauf kann man nicht einfach antworten: Wir haben alles richtig gemacht. – Diese Stu- dienstrukturreform braucht dringend eine Reform. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Wäre die Bildung eine Bank, hättet ihr sie längst ge- rettet“, wurde auf den Demonstrationen skandiert. Das mögen Sie populistisch finden; es zeigt aber das Problem- bewusstsein der Schüler und Studierenden. Einerseits wird immer gesagt, dass das Geld für dringende Bil- dungsreformen fehlt. Andererseits bewirkt die Große Ko- alition für Banken- und Unternehmensrettungsschirme sowie für unausgegorene Konjunkturpakete – zum Bei- spiel mal eben 5 Milliarden Euro für eine aberwitzige Abwrackprämie – (Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Katja Mast [SPD]: Das machen alle nach!) eine beispiellose Rekordneuverschuldung. Die junge Generation merkt doch, dass die Prioritäten offensicht- lich falsch gesetzt und die Generationengerechtigkeit massiv verletzt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25085 (A) (C) (B) (D) Kai Gehring Wenn man darüber hinaus noch Steuersenkungen à la FDP und CDU/CSU vornehmen will, dann frage ich mich, wie Sie die Forderung nach höheren Bildungsin- vestitionen umsetzen wollen. Dann fährt doch der Bun- deshaushalt völlig vor die Wand. Auch Union und SPD haben zulasten künftiger Gene- rationen verbockt, dass der Bund in der Bildungspolitik wirkungsvolle Impulse setzen kann. Die Föderalismus- reform war bildungspolitisch absoluter Murks. Daher muss das weitreichende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich fallen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das wird Hamburg jetzt mit durchkämpfen! – Gegenruf der Abg. Ulla Burchardt [SPD]: Die hatten sich jetzt schon bei der Föderalismusre- form II profiliert!) Wir sind der Auffassung, dass nur gemeinsam der Kraft- akt gelingen kann, einen Kurswechsel für einen gesamt- staatlichen Bildungsaufbruch einzuleiten. Wenn wir die genannten Schritte in der nächsten Le- gislaturperiode angehen und umsetzen, dann war der bundesweite Bildungsstreik ein Erfolg. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Diesen Erfolg wünsche ich sowohl den Protes- tierenden als auch uns. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Michael Kretschmer spricht jetzt für die CDU/CSU- Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Kretschmer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt keinen Politikbereich, der mit so viel Ideologie aufgela- den ist wie die Bildung. Das wird auch heute wieder deutlich. Man muss sich über die Wortbeiträge vor allen Dingen vonseiten der Linken wundern. Wenn ich höre „Ökonomisierung der Bildung“ oder „Bildung als öf- fentliches Gut“ oder „sozialer Ausgleich“, (Beifall bei der LINKEN) dann muss ich darauf hinweisen, dass all das in diesem Land Realität ist. (Lachen bei der LINKEN) – Ich weiß nicht, in welchem Land der Welt, wenn nicht in Deutschland, das Realität sein soll. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Auf Kuba nicht!) Diese Debatte ist richtig und notwendig. Wenn sie tat- sächlich geführt wird, um nachzudenken und um neue Ideen hervorzubringen, ist sie auch hilfreich. Was hier gemacht wird, geht aber komplett am Thema Bildung in diesem Land vorbei. Die Herausforderungen können mit Begriffen wie „demografische Entwicklung“ oder „Glo- balisierung“ oder „Wissensgesellschaft“ beschrieben werden. Die Frage lautet aber: Was müssen wir tun, da- mit Junge und Ältere diesen Herausforderungen gerecht werden? Wie können wir sicherstellen, dass sie in einer sich verändernden Welt bestehen können? Dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren viel Gutes erreicht. Natürlich muss das Bildungssystem, insbesondere das Hochschulsystem, stets weiterentwi- ckelt werden. Deswegen muss man immer Fragen stel- len. Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass Gu- tes und Richtiges passiert ist. Es ist aber bösartig und geht an der Sache vorbei, wenn die Leute, die vor Mona- ten und Jahren – im Übrigen zu Recht – bemängelt ha- ben, dass die Schulgebäude nicht in Ordnung sind, dass es zu wenige Kindergärten gibt und dass die Turnhallen nicht in Ordnung sind, uns vorwerfen, dass dieses gewal- tige Konjunkturpaket, welches den Fokus ganz klar auf Bildung legt, am Bedarf vorbeigeht. Im Gegenteil: Das Konjunkturpaket ist ein gewaltiger Kraftakt und wird da- für sorgen, gerade im Bereich der Bildung vernünftige Bedingungen zu schaffen. Es ist gut, dass wir das ge- macht haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Ein weiterer Punkt geht völlig an der Sache vorbei. Es gibt drei Pakte: die Exzellenzinitiative, den Hochschul- pakt und den Pakt für Forschung und Innovationen; sie haben einen Umfang von 18 Milliarden Euro. Das ist eine gewaltige Leistung von Bund und Ländern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Es ist ein Beweis dafür, dass der Föderalismus funktio- niert und dass dieses Land auf Zukunft setzt. Dann kom- men aber manche und sagen: Das ist völlig an der Sache vorbei. Wir wollen das nicht. Das ist nur für die Elite. – Es handelt sich aber um eine großartige Sache. Es ist toll, das Deutschland so etwas macht und wir es hinbe- kommen haben. Es geht noch weiter. Ich höre immer wieder von ein- zelnen Debatten, zum Beispiel von der Debatte in Berlin. Dort soll das Abitur bzw. der Zugang zum Gymnasium verlost werden. Das kann doch nicht wahr sein! Das ist doch nicht Ihr Ernst! (Monika Grütters [CDU/CSU]: In Berlin bei Rot-Rot ist das wahr! Die meinen das ernst! – Ulla Burchardt [SPD]: Machen Sie sich sach- kundig! Hier wird kein Abitur verlost!) Dieselben Leute kommen dann und machen uns Vor- würfe. Das gibt es in keinem anderen Land auf der Welt. Die Leute fragen sich, ob wir noch ganz dicht sind. 25086 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Michael Kretschmer Diese Leute sagen uns dann, wie Bildung organisiert wird. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Bildung ist eine Sa- che der Länder. Ich als Sachse bin froh darüber, dass ich mit dem Bildungssystem von Berlin nichts zu tun habe. Wir wollen das nicht haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der FDP) Wir wollen ein vernünftiges Bildungssystem. Wir wollen den Föderalismus, gerade im Bildungsbereich. Mit denjenigen, die willig sind, gemeinsam etwas zu tun, schaffen wir mehr Qualität im Bildungsbereich. Qualität setzt sich durch. Länder wie Berlin werden aber ganz schnell zurückfallen. Hoffentlich werden die Verant- wortlichen wegen der Experimente, die mit jungen Leu- ten gemacht werden, abgewählt. Denn das ist nicht in Ordnung. (Mechthild Rawert [SPD]: Was haben Sie denn gegen Berlin? – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: So ein alberner Quatsch!) Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die im- mer wieder angesprochen werden. Wir haben zu Recht gesagt, dass wir die Abiturquote erhöhen wollen. Wir müssen aber gleichzeitig die Frage stellen, was ein Abi- turient am Ende seiner Schulzeit können muss. Wir wol- len mehr Studenten der Natur- und Ingenieurwissen- schaften haben. Wir müssen aber die Frage beantworten, was ein junger Mann oder eine junge Frau können muss, um dieses Studium zu absolvieren. Deshalb müssen wir über die Ziele und Inhalte des Bildungssystems reden. Bevor wir über Strukturen reden, müssen wir über Leis- tungen reden. Die jetzt geführte Debatte hat etwas Des- truktives, weil sie sich nicht mit den eigentlichen Inhal- ten beschäftigt, sondern nur an der Oberfläche entlangschrammt. Von Bundesland zu Bundesland gibt es große Unter- schiede. Manche Länder sind im PISA-Vergleich ganz vorn gelandet und somit auf dem Niveau Finnlands. An- dere Länder bewegen sich auf dem Bildungsniveau von Mexiko. Ich wünsche mir eine Debatte, die sich damit ernsthaft auseinandersetzt. Erschreckenderweise stellt man fest, dass die jungen Leute dort, wo linke Ideolo- gien am Werk sind und wo es nicht um Leistung geht, schlechtere Chancen haben. (Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Ihr seid ja so sachlich, so ganz ohne Ideologie!) Das ist eine Wahrheit, die angesprochen werden muss. Über eines bin ich wirklich froh: Alle Versuche, im Rahmen des Bildungsstreiks die jungen Leute aufzuput- schen und zu instrumentalisieren, haben nicht gefruchtet. In aller Regel waren es friedliche Diskussionen. Man kann sich auf die deutsche Jugend verlassen, und das ist gut so. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD – Zurufe von der SPD: „Die deutsche Jugend“? – Mechthild Rawert [SPD]: Sind Sie jetzt auch verlassen? Sie sind doch eindeutig noch jung!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Volker Schneider hat jetzt das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kretschmer, was Sie hier erzählen, ist das eine. Was Sie aber im Vorfeld verbreitet haben, ist etwas ganz an- deres. Ein Beispiel: Dass so viele an den Demonstratio- nen teilgenommen haben, ist doch bestimmt nicht Ihr Verdienst. In Baden-Württemberg beispielsweise sind Schülerinnen und Schüler massiv mit Repressionen für den Fall bedroht worden, dass sie an den Demonstrationen teilnehmen. Schuld daran ist ein Kultusminister Ihrer Partei, nämlich Helmut Rau. Das ist die Politik, die Sie hier betreiben. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Mast [SPD]) Die Resonanz auf diesen Bildungsstreik quer durch die Bevölkerung ist nicht nur im linken Lager, wie die Union das nennt, mehr als positiv. Selbst die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, hat gesagt, sie könne gut nachvollziehen, dass viele Stu- dierende ihre Situation nicht akzeptieren könnten und für eine Verbesserung der Studienbedingungen auf die Straße gingen. Auch das Institut der deutschen Wirt- schaft sagt, dass die Protestaktionen wichtig seien und die bildungspolitischen Anstrengungen insbesondere im Hinblick auf die sogenannten bildungsfernen Schichten und Migranten zu verstärken seien: Mehr Bildung insbesondere bei diesen Gruppen ver- bessert deren soziale Lage und schafft mehr Wachs- tumspotenziale für die gesamte Volkswirtschaft. (Beifall bei der LINKEN) Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Rolf Dobischat, hat gesagt: Unterfinanzierte Hochschulen und Studentenwerke; Studiengebühren, aber viel zu wenige Stipendien; eines der sozial selektivsten Hochschulsysteme weltweit, Studierende, die sich als „Kunden“ ihrer Hochschule und nicht als Mitgestalter begreifen sol- len; Stress und Leistungsdruck in überfrachteten Bachelor-Studiengängen: Es gibt viele gute Gründe, um zu protestieren. Dem haben wir als Linke kaum noch etwas hinzuzufü- gen. (Beifall bei der LINKEN) Frauke Hass kommt in einem Kommentar der Frank- furter Rundschau sogar zu dem Ergebnis: Es werden sich selbst bei intensiver Suche in den politischen Zirkeln der Republik nur wenige finden, die diese Kritik rundweg zurückweisen würden. Weit gefehlt, Frau Hass! Die Union scheint, abgesehen von dem, was sie hier erzählt, gegen derlei Einsichtsfähigkeit einigermaßen resistent zu sein. Der Bildungsministerin Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25087 (A) (C) (B) (D) Volker Schneider (Saarbrücken) muss man fast das Kompliment machen, dass sie immer- hin die Argumente der Studierenden aufgegriffen hat. Allerdings komme ich nach der Lektüre ihres Interviews im Deutschlandfunk zu dem Ergebnis, dass diejenigen, die gestrig sind, auf der anderen Seite des Mikrofons saßen. (Beifall der Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD] und Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Was ist denn sonst aus der Union zu hören? Man muss wirklich genau hinschauen. Die Schüler-Union äußert sich, im Zweifelsfall auch ohne irgendwelche Informatio- nen zu haben. Ich frage, wie ich denn sonst Folgendes verstehen darf: Bald haben wir Zustände wie Ende der 60er-Jahre. Linksradikale Ideologen stellen unseren Rechtsstaat infrage. Wann auch bundesweit die ersten Autos wie in Frankreich oder in Berlin brennen, ist mittlerweile nur noch eine Frage der Zeit. … Linke Gewalt darf kein Forum finden. Wir fordern daher ein hartes Einschreiten der Polizei! Woher hat denn die Schüler-Union diese Information: etwa aus der Abteilung „Panik und Propaganda“ des Hauses Schäuble? Das Einzige, was ich aus den 60er- Jahren wieder zu entdecken vermag, ist der Stil der Hetze, wie er seinerzeit von der Springer-Presse betrie- ben wurde. (Beifall bei der LINKEN) Da wollen natürlich auch die christdemokratischen Studenten nicht zurückstehen. Sie schreiben in ihrer Presseerklärung, Bildungsstreiks seien nur etwas für Dumme. Ich frage mich nur, auf welcher Seite die Dum- men tatsächlich zu finden sind, insbesondere wenn der RCDS behauptet, die Forderung „Bildung für alle“ habe am Ende zum Ergebnis gehabt, dass Deutschland eines der sozial undurchlässigsten Bildungssysteme weltweit habe. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass Intelligenz in Deutschland allein nicht zwingend ausreicht, um stu- dieren zu können, insbesondere wenn man auf der Schat- tenseite der Gesellschaft geboren ist; das habe ich schon gewusst. Aber bei dieser Erklärung des RCDS fällt mir auf, dass man, wenn man auf der Sonnenseite des Le- bens geboren wurde, durchaus studieren kann, wenn es an jeglicher Intelligenz fehlt. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Wo sind Sie denn geboren?) – Das darf ich Ihnen sagen: Ich bin auf der Schattenseite dieser Gesellschaft geboren. Wenn Sie das interessiert, können wir uns einmal privat unterhalten. Könnte man diese beiden Beispiele noch mit Naivität oder einem Mangel an politischer Erfahrung entschuldigen, billige ich Ihnen, Herr Kollege Müller, das nicht zu. Wenn Sie behaupten, linke Gruppen und Gewerkschaften wollten mit Musikfestivals, Partys und vorgetäuschten Banküberfällen Studierende von der Ausbildung fernhal- ten, sind Sie offensichtlich völlig uninformiert darüber, auf welche vielfältige und fantasievolle Art und Weise die Protestierenden ihre Aktionen gestalten. Gehen Sie zur Humboldt-Universität, und sehen Sie, was dort ge- macht wird, um sich von einer verschulten Bildung in Bachelor-Studiengängen zu verabschieden und endlich wieder etwas selbstbestimmt zu machen. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Sehr fantasievoll, Herr Schneider!) Ich komme zum Schluss. Wir Linke unterstützen die Forderung dieses Bildungsstreiks, wobei wir zusätzlich auch den Bereich der Weiterbildung in die Kritik einbe- ziehen. Wir Linke sind der Auffassung, dass es höchste Zeit wurde, der Kritik einer verfehlten Bildungspolitik in einer sichtbaren Form des Protests Ausdruck zu verleihen. Wir Linke haben genug von einer Politik folgenloser bildungspolitischer Sonntagsreden aus der Abteilung: Reden ist Silber, Handeln ist Blech. Wir Linke hoffen, dass dieser Bildungsstreik kein einmaliges Ereignis bleibt, sondern daraus eine dauerhafte Bewegung wird, die die Politik zum Handeln zwingt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ulla Burchardt spricht für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ulla Burchardt (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde manches ganz richtig, was der Kollege Schneider angeführt hat. Ich muss Ihnen aber sagen: So, wie Sie und Ihre Kollegin Hirsch geredet haben, müssen Sie sehr aufpassen, um nicht in einen Verdacht zu geraten: Man nimmt die jungen Leute nicht ernst, wenn man sie als Staffage für die eigene Profilierung gebraucht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich habe im Vorfeld – diejenigen, die die Agenturmel- dungen verfolgen, werden das mitbekommen haben – auch für meine gesamte Fraktion die Initiative zum Bildungs- streik begrüßt. Nachdem wir jetzt gesehen haben, welch riesengroße Bewegung auf die Beine gestellt worden ist, muss ich ganz persönlich sagen: All denen, die dafür verantwortlich sind, zolle ich großen Respekt. Da haben junge Menschen ehrenamtlich und ohne Einschaltung teurer Agenturen, wie manche Protestierende vor diesem Haus das machen, eine riesengroße Sache auf die Beine gestellt und sich so bundesweit Gehör verschafft. Das ist wirklich eine tolle Leistung. Diese möchte ich an dieser Stelle auch für meine gesamte Fraktion ausdrücklich an- erkennen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN – Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Von wegen „Party“!) Ich habe es ausdrücklich begrüßt, dass junge Menschen ihr Grundrecht wahrnehmen und sich für ihre eigenen Be- lange einsetzen. Das passiert viel zu selten. Ich kann nur alle ermuntern, das weiter zu tun. Wenn sie sich für mehr und bessere Bildung einsetzen, dann tun sie das nicht nur 25088 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Ulla Burchardt im eigenen Interesse und zum eigenen Nutzen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Deswegen haben sie wirk- lich jeglichen Respekt, jegliche Würdigung und, wie ich denke, auch Dank verdient. Ich will an dieser Stelle aber auch ausdrücklich die Übergriffe und den Vandalismus gestern im Dortmunder Rathaus kritisieren. Es war schlimm, was dort passiert ist: 200 Chaoten haben das Rathaus verwüstet, die Mit- arbeiter haben sich in ihre Räume geflüchtet, weil sie Angst hatten, bedroht zu werden. Alle anderen Gruppen vom Bündnis haben sich eindeutig davon distanziert und waren sehr erschrocken. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Cornelia Pieper: Man darf sol- che Ausfälle nun wirklich nicht dafür missbrauchen, um das ernsthafte Anliegen der Initiatoren und der über 200 000 friedlich Protestierenden zu diskreditieren. (Uwe Barth [FDP]: Das hat die Kollegin Pieper nicht getan!) Das ist nicht legitim. Genauso wenig können Sie einem Fußballverein vorwerfen, dass nach Fußballspielen Chao- ten randalieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die jungen Leute befinden sich mit ihrer Kritik und ihren Forderungen in bester Gesellschaft: Wir haben noch am Dienstag mit dem Vorsitzenden der Experten- kommission „Forschung und Innovation“ in einer kleinen Runde des Ausschusses gesprochen. Das jüngste Gutach- ten liegt vor. Darin wird abermals nachdrücklich darauf hingewiesen, was das Problem ist – auch die Demonstran- ten legen ihren Finger in diese Wunde –: Das deutsche Bildungssystem ist chronisch unterfinanziert und hoch- gradig selektiv. – Auf diese Expertise haben sich auch andere schon mehrfach bezogen, und sie ist bereits mehrfach bestätigt worden. Es ist Zeit, die Probleme ernsthaft anzugehen. Vor diesem Hintergrund muss ich sagen, dass die Kritik aus der Union – dazu ist heute schon mehrfach etwas ge- sagt worden – bemerkenswert gewesen ist. Ich fand die Wortwahl, liebe Kollegen – das ist alles in Ihren Presse- mitteilungen nachzulesen –, nämlich „dumm“, „faul“, „ewig gestrig“, völlig daneben. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das waren nicht meine Worte!) Man hat den Eindruck, dass dies eine Verweigerung ist; man will sich nicht mit den Sachargumenten auseinan- dersetzen. Das ist das klassische rhetorische Muster: Wenn man sich mit der Sache nicht auseinandersetzen will, dann schlägt man mit allen rhetorischen Mitteln auf den anderen ein. (Beifall bei der SPD – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das ist Unsinn, was Sie erzählen!) Herr Kretschmer, Sie haben den anderen Ideologie vorgeworfen. Da muss ich Ihnen allerdings sagen: Sie sitzen im Glashaus, und das hat schon sehr viele Sprünge bekommen. Was Sie als Union machen, ist die Zementie- rung von Ideologie. Sie sind doch dafür verantwortlich, dass immer noch junge Menschen durch das dreigliedrige Schulsystem aussortiert werden und dass durch Studien- gebühren verhindert wird, dass junge Menschen aus finanzschwachen Familien studieren können. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Ist das keine Ideologie, was Sie hier erzählen?) Daran halten Sie doch fest. Das aber ist nicht mehr ratio- nal, das ist nur noch ideologisch. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten laufen die jungen Leute mit vielen ihrer Forderungen offene Türen ein. Natürlich muss man im Detail über manches reden. Natürlich wollen wir die Bologna-Be- schlüsse nicht über Bord werfen, aber Fakt ist genauso, dass überhastete und falsch eingeführte Reformen wie auch G 8 das Bildungswesen nicht unbedingt fitter ma- chen, sondern junge Leute krank. Auch das können Sie beim DSW nachlesen. Für uns ist ganz klar: Bildung ist Menschenrecht, Bildung ist öffentliches Gut, Bildung darf nicht den Zwängen des Marktes unterworfen und nicht zur Ware werden. Wir wollen dafür sorgen, dass Herkunft, Geld- beutel und Stadtviertel keine Sperrriegel mehr für die Realisierung des Rechts auf Bildung sind. Das ist nicht für alle so realisierbar, Herr Kretschmer. Die Realität und die Lebenserfahrung zeigen etwas ganz anderes. Wir fördern die Freiheit des Zugangs zu allen Stufen des Bildungssystems, nicht abstrakt, sondern sehr konkret. Überall da, wo wir regieren und Einfluss nehmen, (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: In Berlin beispielsweise und in Bremen!) in der Vergangenheit und in der Gegenwart, machen wir dies auch ganz praktisch. (Beifall bei der SPD) Ich nenne als Stichworte die Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule. In keinem SPD-regierten Land gibt es Studiengebühren. In Rheinland-Pfalz und Berlin ist in einem ersten Schritt das letzte Kita-Jahr beitrags- frei gemacht worden. Wir wollen mehr Geld für Bildung und mehr Qualität. Im Rahmen der Föderalismusreform I haben wir möglich gemacht, dass es die Hochschulpakte I und II gibt. Die Union ist in Deckung gegangen und kommt wie immer erst dann wieder hervor, wenn man die Flagge schwingen und sagen kann: Wir haben etwas Tolles erreicht. – Wir haben das als Koalition dann tat- sächlich zusammen hinbekommen. Wir haben das Kon- junkturprogramm mit dem Schwerpunkt Bildung von der Kita bis zur Hochschule initiiert und die Detailarbeit gemacht. Sie hingegen haben sich auf das Fahneschwin- gen beschränkt. Ich finde es aber schön, dass wir es hinbe- kommen haben, deshalb sei es Ihnen gegönnt. Wir haben in der rot-grünen Koalition 4 Milliarden Euro für die Ganztagsschule und jetzt 4 Milliarden Euro für die früh- kindliche Bildung in den nächsten Jahren mobilisiert. Wir haben das sowohl in der rot-grünen als auch in der rot-schwarzen Koalition hinbekommen. Das zeigt die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25089 (A) (C) (B) (D) Ulla Burchardt Kontinuität und die Ernsthaftigkeit. Frau Kollegin Hirsch, manchmal muss man Kompromisse machen. Das kann man anderen zum Vorwurf machen, aber das ist, wenn man so will, nun mal das Dilemma, aber auch das Gute daran, wenn man regiert. Wenn man nur auf der Barrikade sitzt, kann man nichts im Interesse der Men- schen verändern. (Beifall bei der SPD) Natürlich wollen wir mehr Geld mobilisieren. Wir wollen den Bildungssoli statt Steuersenkungen und So- zialabbau. Wir haben dafür gesorgt, dass es das Schul- starterpaket gibt: 100 Euro zum Schuljahresbeginn. Das haben wir gegen den anfänglichen Widerstand der Union erreicht, die das Schulstarterpaket erst nur bis zum zehnten Schuljahr zahlen wollte. Was das alles bedeutet, muss ich hier nicht weiter ausführen. Wir haben durchgesetzt, dass das Geld bis zum Abi gezahlt wird. Wir stehen für den Erhalt und den Ausbau des BAföG. Das wurde in zwei Koalitionen sichtbar, der rot-grünen und der schwarz-roten. Wir wollen das BAföG weiterentwickeln. Wir wollen das Schüler-BAföG und die Anhebung der Altersgrenzen, und wir wollen das Master-BAföG wie das Meister-BAföG im Rahmen eines Erwachsenenbil- dungsförderungsgesetzes. Wir haben nachweisbar konkrete Schritte gemacht. Wir haben mit unserem Regierungs- programm die Blaupause für den weiteren Ausbau der Bildungsrepublik gelegt. Nun kommt es wirklich darauf an, – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin, es wird jetzt auch darauf ankommen, dass Sie zum Ende kommen. Ulla Burchardt (SPD): – einen neuen Bildungskonsens in unserem Land zu begründen. Dafür brauchen wir die Schüler und die Stu- dierenden als Experten in eigener Sache. Ich habe sie in meinem Wahlkreis Dortmund eingeladen. Auch viele meiner Kollegen haben das in ihrem Wahlkreis getan. Ich kann Sie nur alle ermuntern, das auch zu tun und den Dialog konkret vor Ort zu führen. Danke. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Marcus Weinberg hat jetzt das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Marcus Weinberg (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gerne zu Beginn auf Frau Hirsch und die sogenannten Sonntagsreden eingehen. Ich erwarte von Ihnen keine objektive Wahrnehmung der Dinge, die wir in den letzten vier Jahren verändert haben. Ich finde das, was Sie sagen, schon etwas despektierlich. Wenn in den nächsten Monaten junge Menschen, die bisher keinen Schulabschluss haben, eine Qualifizierungsmaßnahme bekommen, dann war das für diese Menschen keine Sonntagsrede; das ist das Ergebnis der Qualifizierungs- offensive. Wenn im Herbst mehr junge Menschen einen Ausbildungsvertrag bekommen, dann war das keine Sonntagsrede für die jungen Menschen; das ist das Er- gebnis des Ausbildungspaktes. Wenn in wenigen Jahren mehr Menschen studieren können, dann ist das das Er- gebnis des Hochschulpaktes und keine Sonntagsrede. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn in wenigen Monaten begonnen wird, Schulen und Kitas mit Mitteln des Bundes zu sanieren, dann war das für die betroffenen Einrichtungen keine Sonntagsrede; das ist das Ergebnis der Handlungen der letzten vier Jahre der Großen Koalition. Es werden – Kollege Kretschmer hat es deutlich ge- macht –, 18 Milliarden Euro bis 2015 zusätzlich ausge- geben. So viel wurde noch nie vonseiten des Bundes in den Bereich von Bildung und Forschung investiert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Man sollte wenigstens versuchen, objektiv zu sein und anzuerkennen, was geleistet wurde. Ich möchte zu den Schulstrukturen kommen. Das ist eine ewige Diskussion. Frau Kollegin Burchardt, ich frage mich: Gibt es eigentlich eine schlimmere Maß- nahme als das Los, um Menschen auszusortieren? (Beifall bei der CDU/CSU – Ulla Burchardt [SPD]: Nein, gibt es nicht!) Das aber ist das Berliner Beispiel. Nun kann man darüber nachdenken, wie man dazu kommt, den weiteren Schulwerdegang eines Kindes über einen Losentscheid zu bestimmen. (Monika Grütters [CDU/CSU]: Die Entschei- dung über ein ganzes Leben wird dem Zufall überlassen!) Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn alle Schulen gleichgemacht werden, wenn Sie kein Gymnasium, keine Gesamtschulen, keine Haupt- und keine Realschu- len mehr haben. (Monika Grütters [CDU/CSU]: Das wollen die ja gern!) Weil Kollege Barth nach der Hamburger Situation fragte, werde ich gleich etwas dazu sagen, wie wir dort versuchen, einen gesellschaftlichen und politischen Kompromiss hinzubekommen, der auch inhaltlich be- gründbar ist. Aber die Fortführung des Projektes einer Schule für alle wird dazu führen – Sie haben ja auf den Begriff Mit- bestimmung Wert gelegt –, dass es keine Mitbestim- mung mehr gibt, denn dann werden die Eltern gar nicht mehr die Möglichkeit haben, über den Weg der Mitbe- stimmung aus einer Bildungsvielfalt auszusuchen. (Ulla Burchardt [SPD]: Sind die anderen euro- päischen Länder undemokratisch?) 25090 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Marcus Weinberg Ihr Projekt einer Schule für alle verkennt, dass wir in Deutschland eine gewachsene Tradition von verschiede- nen Schulformen und einzelnen Schulen haben. (Katja Mast [SPD]: Bedauerlicherweise mit schlechten Ergebnissen!) Goethe-Gesamtschule oder Lessing-Gymnasium sind nicht nur Beispiele für verschiedene Schulformen, son- dern auch für eine gewachsene Tradition und eine ge- wachsene Vielfalt. Die Eltern haben heute die Möglich- keit, zu entscheiden, welche Profile und welche Schwerpunkte sie für ihre Kinder auswählen wollen. (Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Das gilt für die Ganztagsschule genauso!) Das werden Sie mit Ihrer Schule für alle zerstören. Diesen gesellschaftlichen Dissens versuchen wir ge- sellschaftlich zu lösen, und zwar in Form des Hamburger Modells, Kollege Barth, das von Herrn Gehring auch an- gesprochen wurde. Das in Hamburg praktizierte Modell ist meines Erachtens das richtige Modell. Wir müssen doch nach 30 Jahren endlich aufhören, darüber zu disku- tieren, welche Schulstruktur nun die richtige ist. (Ulla Burchardt [SPD]: Ja, genau! Endlich ein- mal verändern!) Lassen Sie uns doch versuchen, über Qualität und In- halte zu reden, und lassen Sie uns dann möglicherweise ein Modell entwickeln, bei dem beide Seiten aufeinander zugehen. Ich mache keinen Hehl daraus: Das Modell der jetzi- gen sogenannten Primarschule war für uns von der CDU sehr problematisch. Aber wir haben klargemacht: Wir wollen die individuelle Förderung des Kindes in den Vordergrund stellen. Ebenso haben wir als CDU klarge- macht, dass die Tradition und die Profile, also das, was sich im System an Schulen entwickelt hat, erhalten blei- ben müssen. Ich bin überzeugt, damit erreichen wir ei- nen gesellschaftlichen und, wie ich glaube, guten Kon- sens. Das ist möglicherweise auch ein Modell, das uns helfen kann, die Diskussion über die Schulstruktur end- lich zu beenden. Als weiteren Punkt möchte ich den Bildungsgipfel ansprechen, weil es in diesem Zusammenhang meines Erachtens immer wieder falsche Darstellungen gibt. Na- türlich kann man die Erwartungshaltung haben, dass bei einem Bildungsgipfel bis zur Fußnote hinein dekliniert wird, was denn nun passieren soll. Diese Erwartungshal- tung ist nach meinem Dafürhalten in einem Konstrukt aus 16 verschiedenen Ländern und dem Bund falsch. Al- lerdings meine ich, dass der Bildungsgipfel klare und richtige Signale gesetzt hat. In welche Richtung wird es nun gehen? Der erste Punkt wurde bereits angesprochen. Da ha- ben alle ein Alleinstellungsmerkmal. Es geht um die Er- höhung der Bildungsausgaben auf 10 Prozent des Brut- toinlandsprodukts bis 2015. Ich halte es für richtig, dies zu definieren, um nicht sozusagen einem Wettbewerb Tür und Tor zu öffnen, wer denn Erster war bzw. wer als Erster geschrien hat. Zweiter Punkt: Dieser Bildungsgipfel hat von der frühkindlichen Bildung in der Vorschule bis hin zur Wei- terbildung einen klaren Katalog definiert. Das Besondere an diesem Bildungsgipfel ist, dass durch ihn – gerade, weil er von der Bundeskanzlerin or- ganisiert wurde – ein deutliches politisches Zeichen ge- setzt wurde. So wird jetzt darüber diskutiert, die Anzahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu halbieren, oder darüber, die Quote derer, die ihre Ausbildung abbrechen, zu halbieren. Das sind sehr klare und richtige Ziele. De- ren Umsetzung wird in den nächsten Monaten und Jah- ren von uns begutachtet werden, um herauszufinden, was tatsächlich passiert. Ich bin überzeugt, dass man dann im Rückblick fest- halten kann, dass wir in den vier Jahren gerade hinsicht- lich der Bildung, der Innovation und der Forschung sehr viel erreicht haben. Ebenso wird festzustellen sein, dass wir jetzt den Aufschlag dafür gegeben haben, dass neue Wege gegangen werden und möglicherweise gewisse Modelle, die man regional entwickelt hat und die inhalt- lich, gesellschaftlich und politisch begründbar sind, in diese Bildungsdiskussion aufgenommen werden. In we- nigen Jahren wird dann zu analysieren sein, welche Wege wir insgesamt gehen wollen. Meines Erachtens waren die letzten vier Jahre erfolg- reich. Trotzdem – Kollege Müller hat ja nichts anderes gesagt – nehmen wir selbstverständlich die Forderungen derjenigen, die sich jetzt auf der Straße für Bildung ein- setzen, ernst. (Lachen der Abg. Cornelia Hirsch [DIE LINKE]) Ich glaube, dies trifft auf jeden hier im Haus zu; dies ist wohl unbestritten. Das werden wir auch in Zukunft tun. Allerdings erwarten wir auch eine konstruktive Herange- hensweise derjenigen, die betroffen sind. Dabei mag es hier und da noch Defizite geben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt spricht der Kollege Dr. Ernst Dieter Rossmann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine polemische Sequenz muss ich mir zu Anfang gön- nen: (Monika Grütters [CDU/CSU]: Das hätte uns auch gewundert, wenn nicht!) Mit Blick auf die Demonstrationen sprach der RCDS von einem „dummen Mob“, Kollege Müller sprach von „einem schönen Tag im Park“, und Frau Schavan be- nutzte das Wort „gestrig“. Dergleichen muss nicht sein. Ich freue mich, dass wir in der heutigen Debatte eine ernsthafte Wende vollzogen haben. Auffällig ist, dass man – FDP, CDU, quer durch alle Reihen – offensicht- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25091 (A) (C) (B) (D) Dr. Ernst Dieter Rossmann lich aufgrund der großen Zahl der Demonstranten sowie der Ernsthaftigkeit und der Friedlichkeit, mit der sie ihre Forderungen vortragen, jetzt vernünftig debattiert – das ist gut –, weshalb die Situation so ist und welche Schlussfolgerungen wir zu ziehen haben. In Bezug auf die Ernsthaftigkeit möchte ich das noch etwas verständlicher machen: Professor Gruss von der Max-Planck-Gesellschaft hat in die Debatte den Gedan- ken eingebracht, dass dieser Protest eigentlich zur Un- zeit komme; schließlich habe die Große Koalition zu- sammen mit den Ländern erst am 4. Juni beschlossen, zusätzlich 18 Milliarden Euro für Bildung und For- schung zur Verfügung zu stellen. Es sei dahingestellt, ob der Begriff „Unzeit“ wirklich zutreffend ist. Ich meine, passender ist der Begriff „Ungleichzeitigkeit“. Die Un- gleichzeitigkeit hat nämlich viele junge Menschen, Schüler, Studenten, Lehrer und Eltern, dazu bewogen, bei dieser bildungspolitischen Protestwoche mitzuma- chen. Mit Ungleichzeitigkeit ist hier gemeint, dass zur Aufrechterhaltung des Finanzsystems ganz schnell etwas geschieht, während es ganz lange dauert, bis mehr Geld für das Bildungssystem zur Verfügung gestellt wird, und das, obwohl wir sagen, das Bildungssystem sei das Wichtigste. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Man merkt zwar, dass es in Deutschland Menschen gibt, die aus ökonomischen und auch aus humanisti- schen Gründen wollen, dass jeder eine Chance hat, dass es keine soziale Selektion und keine Unterschiedlichkeit in den Bildungszugängen mehr gibt – Stichwort „Bil- dungsland Deutschland“ –, stellt aber fest, wenn man sich die Praxis anschaut, dass immer noch die einen leichter als die anderen an die Hochschule gehen kön- nen, dass die einen bessere Schulen als die anderen besu- chen, dass es immer noch viele Widerstände dagegen gibt, wirklich eine Schule für alle zu schaffen. Diese Un- gleichzeitigkeit – oben wird das eine verkündet, und in der Praxis erlebt man etwas ganz anderes – treibt so viele Menschen in den Protest. (Beifall bei der SPD) Es wird immer wieder gesagt: Es muss ganz schnell gehen, damit wir den Anschluss nicht verlieren. In Wirk- lichkeit reden wir über Dinge, die 2013 und 2014 passie- ren sollen. So sagt der Wissenschaftsrat: Initiativen für eine bessere Lehre an den Hochschulen, etwa durch mehr fachdidaktische Zentren, würden bestimmt nicht so schnell ergriffen werden; angefangen werden soll erst 2014 in ganz kleinen Schritten. Aber dann haben viele schon fertig studiert! Sowohl an der Schule als auch an der Hochschule möchte man schon jetzt bessere Bedin- gungen und eine gute Lehre. Es liegt also an dieser Wi- dersprüchlichkeit, dass es diese Proteste gibt. Kollege Kretschmer, es nützt nichts, auf die Zielvor- gaben von 7 Prozent und 3 Prozent zu rekurrieren und zu bekunden, dass man gemeinsam die öffentliche Bildung stärken wolle, wenn eine ganz andere Entwicklung in der Realität wahrgenommen wird. So merken die Eltern: Die Kosten für Krippen und Kindertagesstätten sind hoch. So merken die Familien, wie teuer Nachhilfe ist und dass der Besuch von Privatschulen immer mehr Geld kostet, dass überall Studiengebühren eingeführt werden und dass zahlreiche weitere Kosten zu decken sind. Ich verweise darauf, dass der private Anteil an der Weiterbildung erstmals größer ist als der öffentliche An- teil. Die Menschen hoffen zwar darauf, dass der öffentli- che Sektor gestärkt wird; sie fürchten aber, dass die Ent- wicklung in eine andere Richtung verläuft. Beispielsweise könnte die Entwicklung darauf hi- nauslaufen, dass Sozialausgaben gekürzt und Bildungs- investitionen gefördert werden – das ist ja zum Beispiel das Anliegen der FDP. (Uwe Barth [FDP]: Sie versuchen jetzt, gegen- einander auszuspielen! Damit machen Sie ge- nau das, was Sie uns vorwerfen!) Dieser Weg ist auf Selektion ausgerichtet. Auch redet man gerne von öffentlichen Finanzen, möchte aber in Wirklichkeit privates Geld in die öffentli- che Finanzierung hineinfließen lassen, um so das Ziel des 10-Prozent-Anteils zu erreichen. Um all dem vorzubeugen, finden diese Proteste statt. Deshalb ist damit auch eine ganz klare politische Ansage verbunden: Glaubwürdigkeit lässt sich nicht daran mes- sen, ob wir uns nun auf 16 Milliarden Euro oder 18 Milliarden Euro festlegen. Glaubwürdigkeit gewinnt man vielmehr, wenn man – ich will keinen Adressaten nennen, weil meine Äußerungen dann gleich als Wahl- kampf denunziert würden – zum Beispiel auf einem Un- ternehmertag sagt (Uwe Barth [FDP]: Bis jetzt war Ihre Rede so schön sachlich!) – darf ich meinen Gedanken zu Ende bringen? –: Ihr wollt doch etwas für Bildung und Forschung tun; des- halb erwarten wir von euch, dass ihr dafür eintretet, dass diejenigen, die ganz viel Geld haben, einen Solidarbei- trag von in Höhe von 1,5 Prozent leisten. Wer da dafür wirbt, wo es am schmerzhaftesten ist und wo er am we- nigsten auf Zustimmung stößt, dass Großes nicht nur versprochen, sondern auch materiell unterlegt wird, schafft Glaubwürdigkeit. Das ist das, was die Menschen einfordern, die jetzt demonstrieren. (Beifall bei der SPD) Diese Menschen erwarten zugleich, dass die Wirt- schaft keine zusätzlichen Forderungen stellt; vielmehr kann die Wirtschaft zum Beispiel dadurch einen ganz konkreten Beitrag leisten, dass sie sich dazu verpflichtet, 600 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Nicht alle, die davon profitieren, demonstrieren mit; aber auch für deren Interessen wird demonstriert, und sie sind uns mindestens so wichtig wie Schüler, Studenten und andere. Auch diejenigen, die in beruflicher Bildung sind, dürfen nicht alleingelassen werden. (Beifall bei der SPD) Das sind die wichtigsten Punkte. 25092 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Ernst Dieter Rossmann Ich komme zum Schluss. Diese Bewegung ist offen, diffus. Manche beklagen, dass es gar keine Ansprech- partner gibt. Gut wäre es, wenn wir Parlamentarier oder auch jede Fraktion für sich sagen würden: Wir bieten uns zum direkten Gespräch an. Wir haben keine Angst da- vor, „in den Park zu gehen“. Wir haben keine Angst vor dem „dummen Mob“. Wir haben keine Angst vor sehr kritischen Hochschullehrern. Nein, wir als Fraktionen bieten uns für Gespräche an, jeder vor Ort an Schulen oder Hochschulen. Das bringt Bindung und drückt die Ernsthaftigkeit unserer Vorhaben aus. Herr Kollege Müller, ich sehe, dass Sie nicken. Es könnte also etwas Gemeinsames werden. Danke schön. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Monika Grütters hat jetzt das Wort für die CDU/CSU- Fraktion. Monika Grütters (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Ich habe Verständnis für den Frust, der sich bei den jungen Leuten über die, wie auch ich finde, oft zu miesen Bedingungen an den Hochschulen in Deutschland angestaut hat. Ich habe auch Verständnis für den einen oder anderen cleveren Protest, für einen demonstrativ artikulierten Willen, etwas zu verbessern. Das kennen wir ja alle aus unserer eigenen Studienzeit; (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Donner- wetter!) denn damals war die Situation nicht besser, aber auch nicht schlimmer, als sie heute ist. Ich habe aber kein Ver- ständnis für manche Aktionen, die hier genannt wurden, und ich habe erst recht kein Verständnis für einen Streik; denn ich finde es absurd, etwas zu bestreiken, was man gerne haben möchte. An anderer Stelle – das kommt nicht häufig vor –, bin ich mit Ihnen einer Meinung, Herr Rossmann. Sie haben den Begriff der Ungleichzeitigkeit genannt. Ich sage: Wir haben es hier mit einem Ritual zu tun, das sich in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten regelmäßig wiederholt. (Christel Humme [SPD]: Schlimm genug, dass sich das immer wieder wiederholt!) – Wenn Sie den Vorwurf auf sich beziehen, dann ist das Ihre Sache. Ich habe das nicht so gemeint. Ich stelle le- diglich fest, dass es kaum ein Thema gibt, bei dem An- spruch und Wirklichkeit so weit auseinanderliegen wie beim Thema Bildung. Das ist seit Jahrzehnten so. Über dieses Phänomen müssen wir uns Gedanken machen. Es geht immer wieder um Bildung, Bildung, Bildung. Da- rauf verweisen wir alle seit Jahrzehnten, nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch bei jeder anderen Gelegen- heit. Wir alle sind uns im Übrigen einig, dass wir in einer globalen Wirtschaftskrise in Bildung investieren wollen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Taten sind gefordert!) Auf der anderen Seite – das müssen Sie sich alle an- hören, weil Sie alle, bis auf die Grünen, in den Ländern mitregieren – stehen Schüler, Lehrer, Eltern und Profes- soren und beklagen sich seit 30 Jahren über dieselben Phänomene: überforderte Lehrer, schlechte Ausstattung, überfüllte Hörsäle, zu wenig Förderung, zu wenig Forde- rung, blödsinnige Losverfahren bei der Aufnahme zum Gymnasium oder einfach zu wenig Geld. Wir reformie- ren immer weiter. (Katja Mast [SPD]: Wir haben auch etwas vor- zuweisen in den Ländern! – Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Wie ist es denn mit den Stu- diengebühren in den Ländern?) Aber wir müssen uns nach 30 Jahren – auch Sie, Frau Hirsch, die Sie vielleicht noch nicht dabei waren – auch fragen, wo wir heute, viele Bildungsoffensiven später, stehen: eben da, wo die Proteste schon in den 70er-Jah- ren angefangen haben – zumindest, was die Unzufrie- denheit der Betroffenen angeht. Vielleicht sind es ja gar nicht die Reformen, die am Ende wirklich etwas verbessern; auf dem Feld der Bil- dung wird ja häufig nur noch ideologisch diskutiert. Vielleicht fehlt es an etwas anderem, nämlich an Konti- nuität, Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Beständig- keit. Die Debatte, die gestern zum Thema Bachelor geführt worden ist – Stichwort Bologna-Prozess –, ist ein beson- ders signifikantes Beispiel für meine These. Obwohl die Studiengänge noch nicht vollständig umgewandelt sind – es sind gerade einmal 75 Prozent –, wird schon dage- gen protestiert. Wenn man nicht wenigstens im Bereich der Bildung einen etwas längeren Atem hat, dann wer- den wir dieses Ritual nicht abschütteln können. Ich finde es toll, dass auf der Zuschauertribüne relativ viele junge Leute sitzen und auf diese Weise Interesse an der Debatte zeigen. Zu Ihrer Information möchte ich sa- gen: Die Bundesregierung, die für Bildung nicht zustän- dig ist – Bildung ist nach wie vor Sache der Länder –, hat in den letzten Jahren mehr, als sie eigentlich dürfte, getan. Die Ausgaben für Bildung und Forschung wurden um ein Viertel auf fast 10 Milliarden Euro gesteigert. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für die Abwrackprämie 5 Milliarden! Sie zu beschließen, hat eine Nacht gedauert!) Ich finde, dass das dazugehört, gerade auch, weil Frau Pieper sich bei den Leistungen der Großen Koalition et- was vertan hat. Entgegen ihren Aussagen ist somit fest- zuhalten: Es wurde mehr abgebaut als aufgebaut. So haben wir auch im Zuge der BAföG-Reform, die häufig genug von Finanzminister Steinbrück torpediert worden ist, die Bedarfssätze um mehr als 10 Prozent er- höht. Die Zahl der Geförderten ist heute um 75 000 Stu- dierende gestiegen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das ist nicht richtig! Wir haben das durchgesetzt!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25093 (A) (C) (B) (D) Monika Grütters – Herr Rossmann, wir hatten mehr Probleme mit Herrn Steinbrück als mit den Forderungen von Frau Schavan. Das zu sagen, gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD) Wir geben derzeit jährlich fast 2,2 Milliarden Euro für Ausbildungsförderung aus sozialen Gründen aus. Den einkommensunabhängigen Studienkredit, um den ges- tern gerungen wurde, gibt es längst. Übrigens steht in unserem Wahlprogramm, dass 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung aus- gegeben werden soll, laut Ihrem sollen es gerade einmal 7 Prozent sein. Das muss in aller Deutlichkeit gesagt werden. (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Sieben plus drei macht zehn, Frau Kollegin!) – Das steht in Ihrem Programm. Da ist von 7 Prozent die Rede. Ich kann Ihnen sogar die entsprechende Seitenzahl nennen. (Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das ist unter Ihrem Niveau!) – Es ist unter Ihrem Niveau, so etwas in das Wahlpro- gramm zu schreiben. Ich kann Ihnen das genau nachwei- sen. (Ulla Burchardt [SPD]: Sieben plus drei ergibt zehn!) Auf den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation will ich jetzt nicht weiter eingehen und komme noch zu einem ande- ren Punkt. Viele haben Probleme mit dem Begriff Elite. In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung nach Abschaffung von Bachelor und Master zu sehen. Zur Angst vor der Elite will ich Folgendes sagen: Den 87 Millionen Euro, die von den Stiftungen an ta- lentierte Studenten in Form von Stipendien ausgereicht werden, stehen 2,2 Milliarden Euro Ausgaben für BAföG gegenüber. Hier kann man also kaum von Elite- förderung sprechen. Es wäre allerdings gut, wenn man den Anteil der Stipendiaten erhöhen würde. 40 Prozent eines Jahrgangs – da sind wir weiter als vor 30 Jahren – gehen heute auf eine Universität. Das heißt, die Unis sind für die Bildung eines großen Teils der deutschen Bevölkerung zuständig. Man kann ange- sichts dieser Zahl vielleicht nicht von Elite, aber von ei- ner Gruppe mit gehobenem Bildungsstandard sprechen. Das ist ein Erfolg der Bildungspolitik der letzten 30 Jahre. Erlauben Sie mir zum Schluss, den protestierenden Studenten einen Rat zu geben, die unter anderem eine Demokratisierung und Stärkung der Mit- und Selbstver- waltung fordern: Sie sollten zur Wahl gehen, wenn es um ihr eigenes Studentenparlament geht! (Zurufe von der SPD: Oh!) An der letzten Wahl der Humboldt-Universität, die ges- tern bestreikt wurde, haben nur 6,1 Prozent der Studen- ten teilgenommen. Ich kann den Studenten nur sagen: Wir tun hier das Unsrige, tun Sie das Ihre! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt hat Katja Mast das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Katja Mast (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Frau Kollegin Grütters, Lesen hilft. Aber Zu- Ende-Lesen ist auch wichtig. In unserem Wahlprogramm steht: 7 Prozent für Bildung und 3 Prozent für For- schung. Addieren wir das zusammen, ergeben sich 10 Prozent. Deshalb ist das, was Sie gerade gesagt ha- ben, so nicht richtig. Um uns richtig zitieren zu können, müssen Sie schon unser gesamtes Wahlprogramm lesen. Aber dafür haben Sie ja noch bis zur Stimmabgabe am 27. September Zeit. In der Aktuellen Stunde zum Bildungsstreik reden zu dürfen, ist für mich eine besondere Ehre. Bildung ist Menschenrecht. Das steht so im SPD-Regierungspro- gramm, und zwar aus gutem Grund. Denn wer am Rand steht und von dort weg will, schafft das zuallererst durch Bildung. Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftlichen Aufstieg, für einen Job und für die eigene Zukunft. Das habe ich persönlich erfahren, da meine eigene Bildungs- karriere nur durch sozialdemokratische Politik möglich war. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Hauptschule, Gymnasium, Berufsausbildung, Stu- dium und Weiterbildung: So war das bei mir. Das war nicht von Anfang an so angelegt; keines meiner drei Ge- schwister hat studiert. Meine Mutter hat uns vier Kinder alleine durchgebracht. Ich habe früh erfahren, dass Bil- dungstüren immer wieder neu geöffnet werden müssen. Das ist der Grund, warum ich heute für die Sozialdemo- kratische Partei Deutschlands hier stehe und für Chan- cengerechtigkeit im Bildungssystem kämpfe. Denn der Aufstieg durch Bildung ist nicht eine Floskel, sondern politisches Programm der SPD, und das nicht erst seit gestern, sondern schon seit über 140 Jahren. (Beifall bei der SPD) Es ist deshalb gut, dass junge Menschen heute auf der Straße für Bildung streiken. Denn sie wissen: Es ist Bil- dung, die ihnen Zukunftschancen ermöglicht. Das ist der Grund, weshalb die SPD mit Leidenschaft die Bildungs- errungenschaften wie die Studienförderung BAföG ver- teidigt und ausbaut – es gab zwei Erhöhungen – und er- reichen will, dass Bildung gebührenfrei für alle ist, und zwar von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule. Das steckt hinter unserer Wertvorstellung: Bildung ist Men- schenrecht. Lassen Sie uns die Situation in den Ländern an- schauen, wo Sozialdemokraten mit in der Regierung 25094 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Katja Mast sind: keine Studiengebühren in Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg und Bremen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Schles- wig-Holstein!) – Auch Schleswig-Holstein. – Lassen Sie uns jetzt noch anschauen, wie es beim sozialdemokratischen Bildungs- champion Rheinland-Pfalz aussieht, wo die SPD alleine regiert: keine Studiengebühren und noch in diesem Jahr für Kinder ab drei Jahre überhaupt keine Kita-Gebühren mehr (Beifall bei der SPD) und für Kinder ab zwei Jahre ab nächstem Jahr keine Kita-Gebühren mehr. Das ist konkrete Bildungs- und Aufstiegspolitik. Aber das Thema Bildung betrifft nicht nur Kindergar- ten, Schule und Hochschule, sondern auch die Berufs- ausbildung. Das dürfen wir nicht vergessen. Wir brau- chen gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise mindestens 600 000 neue Ausbildungsverträge. (Beifall bei der SPD) Das erwarten wir von der Wirtschaft; denn die Ausbil- dung der Fachkräfte ist zuallererst ihre Aufgabe. Aber ganz so einfach machen wir uns das nicht. Wir helfen, wo es geht – ab morgen hoffentlich unbürokratisch auch den sogenannten Insolvenzauszubildenden; denn mor- gen beschließen wir das entsprechende Gesetz. Die Aus- zubildenden können nichts dafür, wenn ihre Ausbildung nicht weitergeführt werden kann, weil die Firma insol- vent geht. Wir helfen ihnen über die Bundesagentur für Arbeit, die ihnen einen Ausbildungsbonus geben kann. Das hilft in der Krise, das hilft den jungen Menschen, und das hilft, eine Zukunft im Betrieb zu haben. Jetzt denkt sicher jeder: Was hat das mit dem Men- schenrecht auf Bildung, wie es bei der SPD heißt, zu tun? Sehr viel; denn Rechte werden in konkreten Taten gemes- sen und nicht auf dem Papier. Hier eröffnet die Große Ko- alition auf sozialdemokratische Initiative hin neue Hil- fen, um einen Schutzschirm für Ausbildungsplätze zu spannen. Das wurde in dieser Legislaturperiode oft deut- lich, und zwar besonders im Verantwortungsbereich un- seres sozialdemokratischen Bundesministers Olaf Scholz, der sich für die Bildung sehr einsetzt. (Beifall bei der SPD) Zum Beispiel haben wir für jeden das lebenslange Recht auf Nachholen des Hauptschulabschlusses eingeführt, zum Beispiel den Ausbildungsbonus für Altbewerber ge- schaffen und zum Beispiel das Schulbedarfspaket für Kinder in Arbeitslosengeld-II-Empfänger-Haushalten in Höhe von jährlich 100 Euro beschlossen. Bildung für alle statt Privilegien für wenige – das ist die Richtschnur unseres Handelns. Wir wollen aber mehr. Wir wollen eine Stärkung der Schulsozialarbeit und Berufsorientierung an jeder Schule und für alle über 20 Jahre eine garantierte Berufsausbildung. Um in Bildung investieren zu können, wollen wir et- was mehr von den Steuern derjenigen, die sich das leis- ten können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dafür fehlt heute noch die Mehrheit. Aber das ist Bil- dungspolitik, die den jungen Menschen, die heute strei- ken und ihr Zukunftsrecht einfordern, die Chancenge- rechtigkeit gibt, die sie brauchen, damit sie den Generationenvertrag erfüllen können. Jedem streikenden Jugendlichen rufe ich zu: Denkt am 27. September auch daran, wenn ihr zur Wahl geht! Bildungspolitik braucht jede Stimme. Glück auf! (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Damit schließe ich die Aussprache und beende die Aktuelle Stunde. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 6 c sowie 6 a und b auf: c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert und weiterer Abgeordneter Gesetzliche Überregulierung der Patienten- verfügung vermeiden – Drucksache 16/13262 – a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Betreu- ungsrechts – Drucksache 16/8442 – – Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, René Röspel, Katrin Göring-Eckardt und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verankerung der Patienten- verfügung im Betreuungsrecht (Patienten- verfügungsgesetz – PatVerfG) – Drucksache 16/11360 – – Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Wolfgang Zöller, Dr. Hans Georg Faust, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weite- ren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Klarstellung der Ver- bindlichkeit von Patientenverfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeitsge- setz – PVVG) – Drucksache 16/11493 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13314 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25095 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Berichterstattung: Abgeordneter Ute Granold Joachim Stünker Christoph Strässer Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Dr. Max Stadler, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Patientenverfügungen neu regeln – Selbstbe- stimmungsrecht und Autonomie von nichtein- willigungsfähigen Patienten stärken – Drucksachen 16/397, 16/13314 – Berichterstattung: Abgeordnete Ute Granold Joachim Stünker Christoph Strässer Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Dazu werden wir später mehrere namentliche Ab- stimmungen durchführen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll ein- einviertel Stunden debattiert werden. Diese Zeit soll nach dem Stärkeverhältnis der Unterstützer der vier Gruppeninitiativen verteilt werden. – Dazu sehe ich kei- nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Christoph Strässer für die Gruppe Stünker und andere. (Beifall des Abg. Rolf Stöckel [SPD]) Christoph Strässer (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tag könnte ein guter Tag werden, nicht nur für den Deutschen Bundestag – das wäre schon sehr schön –, sondern auch für Millio- nen von Menschen, von Bürgerinnen und Bürgern in die- sem Land, die darauf warten, dass wir – ich sage es ein- mal etwas platt – endlich zu Potte kommen in diesem Hohen Hause. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN) Ich sage ganz klar, dass ich für viele der Debatten großes Verständnis habe; denn wir reden wirklich über ziemlich fundamentale Fragen. Kein Verständnis mehr habe ich hingegen dafür, dass es nach einer Debatten- dauer von vielen Jahren in diesem Land noch relevante Gruppen gibt – in diesem Hause, aber zum Beispiel auch in Gestalt der Bundesärztekammer –, die sagen, wir bräuchten keine Regelung, weil alles klar sei und weil durch eine Regelung nur überreguliert werde. Wie das zusammenpassen soll, ist ein Aspekt. Der andere aber ist: Wer noch heute, nachdem wir mindestens seit 2003, seit einem berühmten Urteil des Bundesgerichtshofs, ernsthaft über die Frage der Reichweite und der Wirkung von Patientenverfügungen streiten, sagt: „Wir brauchen kein Gesetz, wir brauchen keine Regulierung“, der hat mindestens die Diskussion der letzten sechs Jahre ver- schlafen und sollte sich angesichts dessen einmal besin- nen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte in aller Kürze auf den sogenannten Stünker-Entwurf – aufgrund der Debatten, die wir hier geführt haben, sind noch einige Veränderungen vorge- nommen worden – eingehen. Ich glaube – das ist meine feste Überzeugung und auch die der Kolleginnen und Kollegen, die diesen Entwurf unterstützen –, dass er dem Ziel, das in vielen Debatten geäußert worden ist, zuletzt in der Sachverständigenanhörung vor wenigen Wochen in diesem Hause, und das die meisten in diesem Hohen Hause erreichen wollen, nämlich ein selbstbestimmtes Sterben, Selbstbestimmung und Menschenwürde am Ende eines Lebens zu ermöglichen, am nächsten kommt und die beste Form der Umsetzung darstellt. Die wichtigste und zentrale Botschaft – ich lasse die Punkte, in denen es Übereinstimmung gibt, wie Form- vorschriften und Regelungen im Betreuungsrecht, außen vor –, die von diesem Gesetzentwurf ausgeht, ist nach meiner Überzeugung: Wir nehmen den Willen von Men- schen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im Zustand der vollen Entscheidungsfähigkeit eine Entscheidung für die Zukunft getroffen haben, ernst, auch wenn sie aktuell in einer Situation sind, in der sie nicht mehr selber ent- scheiden können. Das ist die Kernbotschaft unseres Ge- setzentwurfes. Er entspricht dem Grundsatz der Selbst- bestimmung und der Beachtung der Menschenwürde auch am Ende eines Lebens am meisten. Das ist meine Überzeugung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte den Kernunterschied, den es aus meiner Sicht zum sogenannten Bosbach/Röspel-Entwurf gibt, darstellen, weil ich glaube, dieser Punkt ist maßgeblich dafür, zu welcher Entscheidung man sich in diesem Ho- hen Hause auch unter Einbeziehung Ihres Entwurfes, Herr Kollege Zöller, durchringen wird. Der Kernpunkt unseres Entwurfs ist, dass die Patientenverfügung, der entweder schriftlich oder durch Auslegung eines mut- maßlichen Willens festgestellte Wille, auch dann gelten muss, wenn die Krankheit, um die es geht, und der Krankheitszustand, um den es geht, nicht irreversibel zum Tode führen. Das ist die klare Botschaft. Ich betone: Ich will keine Zweiklassenwillenserklärung, keine Zwei- klassenselbstbestimmung. Es soll gelten, was jemand aufgeschrieben hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) 25096 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Christoph Strässer Ferner möchte ich einen Punkt anführen, der viel- leicht für Klarheit sorgen kann. Dem Stünker-Entwurf wurde im Rahmen der Debatte vorgehalten, es gebe zwi- schen der Abfassung einer Patientenverfügung und der letztendlichen Inkraftsetzung und Durchführung dieser Patientenverfügung einen Automatismus. Ich habe es schon damals für falsch gehalten, als dies gesagt wurde. Nach der Sachverständigenanhörung – ich darf Sie bit- ten, sich das einmal anzuschauen – haben wir einen neuen § 1901 b BGB vorgesehen, in dem sehr klar aus- geführt wird, dass es diesen Automatismus definitiv nicht gibt. Vielmehr wird vorgeschrieben, dass es ein Gespräch zwischen Arzt und Betreuer geben muss und dass infolge dieses Gespräches die Frage gestellt werden wird: Setzen wir die Patientenverfügung um, oder setzen wir sie nicht um? Ich glaube, das ist das Gegenteil von Automatismus. Ich hoffe, dass es Ihnen mit dieser neuen Formulierung in unserem Gesetzentwurf möglich wird, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Letzter Punkt. Ich weiß, eine Patientenverfügung ist nicht alles. Wir brauchen – ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt auch bei der spezialisierten ambulanten Pal- liativversorgung Fortschritte gibt und die Kassen da ei- nen Sprung gemacht haben – eine Verbesserung der Schmerztherapie und eine bessere Förderung der Hos- pizbewegung. In diesem Kontext spielt die Patientenver- fügung eine wichtige Rolle. Ich bitte Sie ganz herzlich darum, am Ende dieser De- batte unserem Entwurf zuzustimmen. Das erwarten sehr viele Menschen in diesem Land. Wir in diesem Hohen Hause tun ihnen einen großen Gefallen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege René Röspel hat jetzt das Wort. René Röspel (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Jahre nach dem Tod meiner Großmutter frage ich mich noch heute, ob wir alles richtig gemacht haben. Sie war eine Frau, die nie in ein Pflegeheim wollte, eine Frau, die nie in den Rollstuhl wollte, weil sie dies für entwürdigend und beschämend hielt. Kurz vor ihrem 90. Geburtstag musste sie ins Pflege- heim, und es kam der Tag, an dem sie ihren Besuch am Teich mit ihren geliebten Urenkeln nur noch im Roll- stuhl schaffte. Ja, wir haben gegen den Willen verstoßen, den meine gesunde Großmutter ausgedrückt hat, aber nicht gegen den Willen der Erkrankten gehandelt. Sicher bin ich, dass wir zu ihrem Wohl gehandelt haben. Ver- mutlich haben wir das Selbstbestimmungsrecht der ge- sunden Frau verletzt, nicht aber das der erkrankten. Wäre es andersherum besser gewesen? Das ist nicht der einzige Fall, aber der mir nächste, bei dem ich erlebt habe, dass scheinbar unverrückbare und feststehende Positionen eines Menschen sich im Laufe einer Krankheit veränderten und neue, andere Le- bensperspektiven hinzukamen. Solche Konflikte gibt es sicherlich nicht in den Fäl- len, in denen die Krankheitsverläufe tödlich sind, Hei- lung nicht mehr möglich ist und medizinische Behand- lung das Sterben nur verlängern würde. Eine solche oder ähnlich lautende Formulierung findet sich in vielen Pa- tientenverfügungen, sowohl in der Christlichen Patien- tenverfügung – der bin ich auf Veranstaltungen am häufigsten begegnet – als auch in der des Bundesminis- teriums der Justiz. Die Formulierung „tödlich verlau- fende Krankheit“ ist eine Selbstbeschränkung, die von vielen Menschen gewählt wird, um vor Fehlinterpreta- tionen sicher zu sein. Diese Formulierung entspricht auch der Reichweitenbeschränkung, die im Entwurf von Bosbach, Röspel und anderen für die einfache Patienten- verfügung vorgesehen ist. Die Patientenverfügung wird verbindlich. Diese Reichweitenbeschränkung wird sehr häufig kritisiert. Die Frage ist allerdings, wie sich ein Patient entschei- den würde, wenn die Krankheit heilbar wäre und er wie- der gesund werden könnte. Wenn es darum geht, so zu entscheiden, wie der Patient jetzt in dieser Situation ent- scheiden würde, wenn er es denn könnte, wenn das die zentrale Aufgabe ist, dann ist die entscheidende Frage, wie wir sicherstellen, dass einerseits nicht diejenigen verlieren, die sich in der konkreten Situation anders ent- scheiden würden, als sie es als gesunder Mensch in ihrer Patientenverfügung aufgeschrieben haben, weil ihre Pa- tientenverfügung umgesetzt wird, und wie wir anderer- seits sicherstellen, dass der Wille derjenigen durchge- setzt wird, die sich in der aktuellen Situation trotz Heilungschancen und anderer möglicherweise lebensbe- jahender Bewertungen des Betreuers einen Handlungs- abbruch wünschen würden. Aus meiner Sicht lassen die anderen Gesetzentwürfe dieses Problem letztlich offen und interpretationsfähig und werden zu mehr Unsicher- heit führen. Der Gesetzentwurf der Gruppe Bosbach, Röspel, Göring-Eckardt und andere sieht als Lösung die qualifi- zierte Patientenverfügung vor. Als Reaktion auf die An- hörung, in der das kritisiert wurde, haben wir die notari- elle Beurkundung gestrichen. Wir sehen die qualifizierte Patientenverfügung vor. Wer sich ärztlich beraten lässt, der kann unabhängig von Art und Stadium der Erkran- kung – diesbezüglich unterscheidet sich unser Entwurf nicht vom Stünker-Entwurf – die medizinische Behand- lung beenden lassen. (Joachim Stünker [SPD]: Aber nur mit vor- mundschaftlicher Genehmigung!) Ich sehe darin keine bürokratische Hürde, was uns häufig vorgeworfen wird, sondern einen Sicherungs- und Erklärungsmechanismus. Wer nach ärztlicher Beratung sagt: „Ja, ich weiß, was meine Patientenverfügung be- deutet, und ja, ich will, dass das so umgesetzt wird“, er- hält mit dem Entwurf Bosbach und Röspel mehr Sicher- heit, dass sein Wille erkannt und umgesetzt wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25097 (A) (C) (B) (D) René Röspel Ich bitte Sie, Ihre parlamentarische Verantwortung heute wahrzunehmen und für einen der Gesetzentwürfe zu stimmen. Ich glaube, wir sind es den Menschen im Lande schuldig, dass es eine Entscheidung gibt. Ich bitte Sie abschließend, für den Gesetzentwurf Bosbach und Röspel zu stimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat Wolfgang Zöller. Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion, die in der letzten Zeit über die Patien- tenverfügung geführt wurde, hat eine positive Auswir- kung: Noch nie zuvor wurde so viel und so intensiv über Patientenverfügungen geredet und diskutiert. Das hat lo- gischerweise große Erwartungen geweckt. Außerdem hat diese Diskussion bei sehr vielen Betroffenen, die be- reits eine Patientenverfügung haben, zu einer großen Verunsicherung geführt: Gilt sie noch, oder gilt sie nicht mehr? Vielen Menschen flößt die Vorstellung, am Lebens- ende Objekt einer hochtechnisierten Medizin zu sein, nach wie vor Angst ein. Hinzu kommt, dass es viele Menschen gibt, die der Auffassung sind, man brauche überhaupt keine gesetzliche Regelung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus all diesen Grün- den haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nur das regelt, was unbedingt notwendig ist, um die derzei- tige gute Praxis rechtssicher zu gestalten. Die zentralen Punkte unseres Gesetzentwurfes sind: Erstens. Die in der Praxis bestehende Rechtsunsicher- heit im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Patienten- verfügung wird beseitigt. Zweitens. Der Wille des Patienten ist zu respektieren. Die Patientenverfügung ist grundsätzlich verbindlich. Sowohl der ausdrücklich erklärte als auch der zu ermit- telnde mutmaßliche Wille des Patienten wirken nach Verlust der Einwilligungsfähigkeit fort. Drittens. Die Patientenverfügung soll in der Regel dem Erfordernis der Schriftform nachkommen. Dies ist unserem Gesetzentwurf zufolge jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist auch bei mündlicher Ausdrucksweise gegeben. Viertens. Vor der Erstellung einer Patientenverfügung soll eine ärztliche Beratung über Krankheitsbilder, Mög- lichkeiten der medizinischen Behandlung und die Folgen des Abbruchs oder der Nichtvornahme von Behand- lungsmaßnahmen erfolgen. Damit nicht aus Kostengrün- den auf eine Beratung verzichtet wird, werden ihre Kos- ten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Fünftens. Auch bei Vorliegen einer Patientenverfü- gung erfolgt immer eine individuelle Ermittlung des ak- tuellen Patientenwillens. Diese Regelung trägt der Tatsa- che Rechnung, dass sich aufgrund des medizinischen Fortschritts neue Behandlungsmöglichkeiten ergeben können, von denen der Patient zu dem Zeitpunkt, als er seine Patientenverfügung verfasst hat, noch nichts wis- sen konnte. Sechstens. Wir wollen keinen Automatismus, sondern eine individuelle Betrachtung. Die Vielfalt der denkba- ren Situationen am Lebensende entzieht sich nämlich ei- ner pauschalen Betrachtung und lässt sich deshalb auch nicht bis ins Details regeln. Das Sterben ist nun einmal nicht normierbar. Eine gesetzliche Regelung darf des- halb keinen Automatismus, der auf eine buchstabenge- rechte Umsetzung und Ausführung gerichtet ist, in Gang setzen. Siebtens. Es muss ein Dialog der Beteiligten stattfin- den. Die Umsetzung des Patientenwillens in der konkret eingetretenen Behandlungssituation soll ein dialogischer Prozess zwischen Arzt und rechtlichem Vertreter sein. In diesen dialogischen Prozess können nahestehende Perso- nen, Pflegekräfte oder Mitglieder von Behandlungsteams beratend einbezogen werden. Wir sind fest davon über- zeugt: Durch diesen dialogischen Prozess zwischen den Beteiligten zur Ermittlung des Patientenwillens wird der Patientenautonomie und dem Lebensschutz gleicherma- ßen Rechnung getragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle insbesondere den Kolleginnen Dr. Däubler-Gmelin und Knoche sowie dem Kollegen Dr. Faust Dank sagen, die mit uns gemeinsam versucht haben, über die Parteigrenzen hinweg eine tragfähige Lösung zu finden. Unser Vorschlag war von Anfang an als Mittelweg angelegt. Im Anschluss an die Anhörung sind wir den Initiatoren der beiden anderen Gesetzentwürfe an zwei Stellen, auf die sie in der Anhörung Wert gelegt haben, entgegengekommen. Wir haben die Hoffnung, eine sinn- volle gesetzliche Regelung im Sinne der Betroffenen zu treffen, nicht aufgegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine persönliche Bitte anschließen. Ich bitte uns alle: Unterlassen wir gegenseitige Schuldzuweisun- gen nach dem Motto, die einen seien ausschließlich für den Lebensschutz, die anderen ausschließlich für die Selbstbestimmung zuständig. Diese Frage ist als Gewis- sensfrage angelegt, daher sollten wir gegensätzliche Auffassungen respektieren. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Hubert Hüppe spricht als Nächster. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fünf Jahren hat die Enquete-Kommission „Recht 25098 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Hubert Hüppe und Ethik der modernen Medizin“ einen Zwischenbe- richt zum Thema Patientenverfügung vorgelegt. Damals habe ich als stellvertretender Vorsitzender der Enquete- Kommission dem Vorschlag, eine umfassende gesetzli- che Regelung zu schaffen, zugestimmt. Seitdem gab es viele Beratungen hier im Parlament, in den Ausschüssen und auf vielen öffentlichen Veranstaltungen. Ich habe meine Meinung geändert. Je länger ich mich mit dem Thema beschäftigte, umso mehr kamen mir Zweifel, dass ein Gesetz die Situation besser machen würde, als sie jetzt ist. Viele von denen, die meinen Antrag, auf eine rechtliche Regelung zu ver- zichten, unterzeichnet haben, hatten vorher bei anderen Anträgen unterschrieben; aber auch sie haben in den Ge- sprächen mit Praktikern erfahren, dass man den Versuch, etwas zu regeln, das man nicht regeln kann, nicht unter- nehmen sollte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Je mehr man mit den Menschen spricht, die nah am Patienten sind, umso mehr kommen die Zweifel. Deswe- gen ist es nicht verwunderlich, dass uns die Bundesärzte- kammer warnt, eine rechtliche Regelung zu treffen. In- zwischen hat auch der Deutsche Hospiz- und Palliativ- Verband davor gewarnt, ein Gesetz zu beschließen. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie hat gesagt, wir sollten kein Gesetz schaffen. Vor allem Patienten- und Angehörigengruppen wie die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft haben gesagt – das ist für mich am wichtigsten –, dass man kein Gesetz schaffen solle, weil die Situation dadurch eher schlechter als besser werde. Inzwischen haben auch die Kirchen vor einer ge- setzlichen Regelung gewarnt. Ich erwähne das, weil viele dieser Gruppen in der Vergangenheit eine gesetzli- che Regelung gefordert haben. Ich bitte die Kollegen Strässer und Röspel, Folgendes zu akzeptieren: Man kann seiner parlamentarischen Ver- antwortung auch dadurch gerecht werden, dass man zu dem Schluss kommt, eine rechtliche Regelung sei nicht so gut ist wie eine nichtrechtliche. Zumindest das sollten Sie verstehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Ich finde es sehr seltsam, wenn in der Öffentlichkeit – nicht von Parlamentariern, aber von anderen – gesagt wird, es sei ein Armutszeugnis, wenn dieses Parlament heute kein Gesetz verabschieden würde, wenn man nichts zustande bekäme. Es kann nicht sein, dass Men- schen sagen: Besser ein schlechtes Gesetz als kein Ge- setz! Wer in diesem Fall, bei einer Frage, bei der es um Leben oder Tod geht, lieber ein schlechtes Gesetz als gar kein Gesetz wünscht, hat die Dimension der Frage nicht verstanden. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege Hüppe, der Kollege Stöckel würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Nein, ich möchte im Zusammenhang weitersprechen. Die Änderungen an den Gesetzentwürfen, die in den letzten Jahren immer wieder vorgenommen wurden – so- gar jetzt, quasi in letzter Minute, werden Änderungen vorgenommen –, zeigen, dass die Befürworter einer ge- setzlichen Regelung im Zweifel sind, ob man für das Le- bensende, das vielleicht nicht zu regeln ist, wirklich Re- gelungen treffen sollte. Die Überdehnung des Konzeptes der Patientenverfü- gung bleibt ein großes Problem. Es ist problematisch, zu glauben, man könne im Vorhinein, möglicherweise Jahre vorher, tausend verschiedene Situationen, die eintreten können, die vielen Dimensionen einer Erkrankung be- stimmen. Ich glaube, man kann nicht voraussehen, in welcher Lebenssituation man sich befinden wird, wie man – Herr Röspel hat es dargestellt – als Kranker da- rüber denken wird, welche Perspektiven es gibt. Patientenverfügungen sind ein wichtiges Instrument, um ein Indiz zu erhalten. Ich halte es aber für falsch, zu glauben, man könne Jahre im Voraus für eine spätere Si- tuation bestimmen: Wenn A und B eintreten, ist C rich- tig; ohne weitere Überprüfung kann man auf lebensver- längernde Maßnahmen verzichten. Ich will – das ist mir sehr wichtig – noch etwas zum Gesetzentwurf Stünker und andere sagen. Im Gesetzent- wurf Stünker und andere ist für Patientenverfügungen keine Reichweitenbegrenzung vorgesehen. Das ist ge- fährlich genug. Was ich aber für noch gefährlicher halte, ist, dass mit ihm auch viele andere Fälle geregelt werden sollen, nämlich die 90 Prozent der Fälle, dass keine Pa- tientenverfügung vorhanden ist, und ein großer Teil der restlichen 10 Prozent der Fälle, dass zwar eine Patienten- verfügung vorhanden ist, zur Situation aber nicht passt. Es heißt in diesem Gesetzentwurf: Wenn sich Be- treuer und Arzt einig sind, kann selbst dann ohne Reich- weitenbegrenzung der mutmaßliche Wille genommen und auf eine lebensverlängernde Maßnahme verzichtet werden, und das ohne gerichtliche Überprüfung. Meine Damen und Herren, das ist eine gefährliche Regelung. In § 1904 BGB – den Sie nicht verändern wollen – steht: Wenn der Betreuer der Meinung ist, dass eine lebenser- haltende Operation durchgeführt werden sollte, diese aber Gefahr für Leben und Gesundheit des Patienten birgt – wohlgemerkt: diese Maßnahme soll das Leben retten –, ist die Genehmigung des Vormundschaftsge- richts erforderlich. Dann ist es geradezu abstrus, wenn dann, wenn auf die Maßnahme verzichtet wird – der Pa- tient also stirbt –, Arzt und Betreuer das Recht haben, über Leben oder Tod zu entscheiden. Das halte ich nicht für richtig, ich halte es sogar für gefährlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Ich bin in Hospizen gewesen – wir haben bei uns ein Wachkomazentrum –, ich habe mir das vor Ort ange- schaut. Man muss mit den Menschen sprechen, um zu erfahren, wie die Realität ist. Stellen Sie sich vor, eine verwitwete, demente Frau, schlecht versichert, schlech- tes Einkommen, kommt ins Heim. Dann wird ein Be- rufsbetreuer eingesetzt. Wenn er keine Vorbildung hat, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25099 (A) (C) (B) (D) Hubert Hüppe bekommt er pro Stunde 23 Euro. Im Monat kann er zwei Stunden ansetzen. Und dieser Betreuer soll mit dem neu behandelnden Arzt eine Entscheidung über Leben oder Tod der Patientin treffen? Das kann nicht richtig sein. Hier muss zumindest eine gerichtliche Überprüfung stattfinden. Meine Damen und Herren, die jahrelange Debatte hat gezeigt: Das Sterben kann man nicht bis in die letzte Mi- nute regeln, schon gar nicht mit Gesetzen. Ich appelliere an Sie: Seien wir mutig als Parlament und geben wir zu, dass wir uns übernommen haben, dass das Sterben nicht zu regeln ist! Versuchen wir, dass Liebe und Angenom- menheit dazu führen, dass sich Menschen nicht unnötig lange quälen müssen! Das schafft man aber nicht per Ge- setz, da hilft nur Zuwendung. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Das Wort hat der Kollege Michael Kauch. Michael Kauch (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits 2004 und 2006 haben die Liberalen im Deutschen Bun- destag Anträge für eine Stärkung von Patientenverfü- gungen eingebracht. Sechs Jahre lang geht die Diskus- sion inzwischen, sechs Jahre lang warten die Menschen darauf, dass dieses Hohe Haus endlich eine Entschei- dung trifft. Ich bin froh, dass wir heute zu einer Abstim- mung kommen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es stimmt nicht, dass eine gesetzliche Klarstellung der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung das Ster- ben verrechtlichen würde. Der Arzt darf schon heute nicht machen, was er will. Lieber Herr Hüppe, nicht wer die Macht am Krankenbett hat, darf entscheiden, es gibt bereits heute Richterrecht. Was Sie kritisieren, ist zum Teil geltende Rechtslage. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Doch dieses Richterrecht ist widersprüchlich, Ärzte und Patienten sind verunsichert. Deshalb brauchen wir eine Klarstellung im Gesetz: im Interesse der Patienten, aber auch im Interesse der Ärzte, die für ihre Tätigkeit Sicherheit brauchen. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Die Ärzte- kammer ist doch dagegen!) – Es sind nicht alle Ärzte dagegen; da können Sie noch so viele einzelne Personen hervorheben. Meine Damen und Herren, Patientenverfügungen sind ein wichtiger Baustein für Selbstbestimmung am Le- bensende, sie sind aber nur ein Baustein. Genauso gehö- ren medizinische Versorgung und mehr menschliche Zu- wendung dazu. Fürsorge und Selbstbestimmung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen Fürsorge und Selbstbestimmung für die Patientinnen und Patienten. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Durch die moderne Medizin wurden Möglichkeiten geschaffen, die man sich vor 50 Jahren noch nicht vor- stellen konnte. Ob das für jemanden ein Geschenk oder eine Qual ist, kann wirklich nur jeder Einzelne für sich selbst entscheiden. Wir haben auch keine naive Vorstellung von Selbstbe- stimmung. Mit einer Patientenverfügung verfüge ich na- türlich etwas für die Zukunft. Das geschieht immer unter Unsicherheit. Was ist aber die Alternative zu dieser Ent- scheidung oder Verfügung unter Unsicherheit, wenn ich das nicht anerkenne? Die Alternative ist, dass jemand Drittes entscheidet. Dies tut er, auch wenn er wohlmei- nend ist, möglicherweise gegen den Willen des Patien- ten. Die Fremdbestimmung des Menschen ist also die Alternative. Mit dem vorliegenden Entwurf, den ich gemeinsam mit Joachim Stünker und anderen Kollegen erarbeitet habe, wollen wir eben keine Beschränkung der Reich- weite. Wir wollen das Vormundschaftsgericht nur in den Konfliktfällen einschalten, und wir wollen vor allem eine Bürokratisierung des Sterbens verhindern, wie dies durch den Bosbach-Entwurf zu befürchten ist. Was passiert denn, wenn man Ihre Formvorschriften nicht einhält? Die Menschen werden dann zwangsbehan- delt. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD) Was bedeutet das? Dann wird wiederbelebt, beatmet, Blut übertragen, und es werden Magensonden gelegt, und zwar gegen den ausdrücklichen Willen des Patien- ten, nur weil Sie Formvorschriften vorgeben, die mögli- cherweise nicht eingehalten werden. Das ist gegen die Lebensrealität älterer Menschen in diesem Land gerich- tet. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und der LINKEN) Wir wollen auch keine Hintertüren im Gesetz. Bei Ih- nen gibt es ja noch die Klausel, dass der Mensch viel- leicht anders entschieden hätte, wenn er gewusst hätte, dass sich die Medizin weiterentwickelt hat. Deshalb soll die Patientenverfügung nicht beachtet werden. (Joachim Stünker [SPD]: Genau!) An dieser Stelle kann ich nur sagen: Es gibt noch Men- schen in diesem Land, die nicht Professoren in der medi- zinischen Forschung sind. Auch diese haben ein Anrecht auf Selbstbestimmung. Wer gibt Ihnen denn die Garan- tie, dass der Arzt weiß, dass sich der Mensch dann wirk- lich anders entschieden hätte? (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) 25100 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Michael Kauch Lassen Sie mich hinzufügen: Es gibt bei unserem Ent- wurf keinen Automatismus. Der aktuelle Wille ist ent- scheidend. Passt die Lebenssituation, haben sich die Umstände tatsächlich erkennbar geändert? All das muss einbezogen werden. Niemand muss eine Patientenverfügung abfassen; wer sich aber dafür entscheidet, festzulegen, was ihm wichtig ist, der hat auch den Anspruch darauf, dass die- ses Parlament seinen Willen achtet. Werden Sie diesem Anspruch bei der späteren Abstimmung bitte gerecht. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe der Kollegin Katrin Göring-Eckardt das Wort. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Es scheint mir, dass wir heute so er- schöpft und zum Teil auch angefasst über die Patienten- verfügung diskutieren wie noch nie in diesem Haus. Die einen haben überlegt, verhandelt, Gruppen gebil- det und Kompromisse geschlossen, die von manchen auch wieder aufgekündigt wurden, die anderen haben diskutiert und gefragt: sich selbst, die jeweils anderen und vor allem und ganz oft auch diejenigen, um die es geht. Wenn man sich heute die Nachrichtenlage an- schaut, dann scheint es am Ende nur noch um die Ab- stimmungsreihenfolge und darum zu gehen, ob über- haupt abgestimmt werden muss. Gibt es nicht Momente, in denen kein Beschluss bes- ser ist als einer, der irgendwie halbherzig ist, der nicht ganz meiner Position entspricht oder den ich vielleicht für gefährlich halte, wie das Herr Hüppe sagt? Zum Letzten: Ja, das kann sein. Wir müssen heute nicht beschließen, weil wir sechs Jahre lang verhandelt haben, (Beifall des Abg. Hubert Hüppe [CDU/CSU]) wir müssen heute auch nicht beschließen, weil das Ende der Legislaturperiode naht, und wir müssen auch nicht beschließen, weil so viele so intensiv daran gearbeitet haben. (Rolf Stöckel [SPD]: Sondern weil Millionen das fordern!) Das ist lebendiger Parlamentarismus. Warum sollten wir das aber doch tun? Eines wissen wir eigentlich alle: Es gibt extrem viel Unsicherheit da- rüber, wie die Gesetzeslage ist. Es gibt eine Unsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten – auch das muss man hier deutlich sagen –, zum Teil auch darüber, was heute tat- sächlich schon möglich ist. Unsicherheit gibt es auch bei Freunden und Verwandten von Schwerkranken, ehren- amtlichen Hospizhelfern und Hospizhelferinnen und bei denen, die selbst eine Patientenverfügung in Erwägung ziehen oder schon angefertigt haben und sich absichern wollen. Ich denke, die Debatte lohnt sich vor allem deswegen. Ich plädiere noch einmal für den Entwurf, der versucht, zu bedenken, was bedacht werden muss, zu regeln, was geregelt werden muss, anderes aber nicht regelt und es der individuellen Situation überlässt. Ich bin froh, dass wir in unserem Entwurf von einer notariellen Regelung Abstand genommen haben. Auch das gehört zu dem An- liegen, nicht zu regeln, was nicht unbedingt geregelt werden muss. Zur Entlastung in der entsprechenden Situation gehört aber auf jeden Fall, dass Abläufe und Verfahrensweisen klar sind. Wer redet, wer wird gefragt, und wer entschei- det am Ende? Uns ist es wichtig, dass das Verfahren als Dialog begriffen wird. Es ist ein Dialog zwischen Be- treuer, Arzt und Angehörigen und auch den Pflegekräf- ten. Denn oft erleben sie den Patienten oder die Patientin am intensivsten. Als Ergebnis dieses Prozesses ist aber klar, wer ent- scheidet, wenn der Patient oder die Patientin das nicht mehr können, nämlich der Bevollmächtigte oder der Be- treuer, und zwar auf Augenhöhe mit dem Arzt als dessen Gegenüber. Denn es ist gerade nicht der Arzt, der allein entscheiden sollte. Wir regeln deswegen die Instrumente von Vorsorge- vollmacht und Betreuungsverfügung eigenständig im Gesetzentwurf und stärken – das ist sehr wichtig – die Position der Vertrauensperson. Um Unsicherheiten abzu- bauen, muss deutlich werden, dass die Vertrauensperson nicht für sich und nicht nach ihrer Intention entscheidet, sondern die Aufgabe hat, dem Willen des Patienten oder der Patientin Gehör zu verschaffen, ihnen eine Stimme zu geben und ihrer Selbstbestimmung Ausdruck zu ver- leihen. Genau darum geht es. (Joachim Stünker [SPD]: Ja! Genau darum geht es!) Klar ist aber auch, dass Automatismus das Letzte ist, was der individuellen Situation eines Schwerstkranken gerecht wird. Jeder endgültigen Entscheidung gehen Fragen und die Suche nach Anhaltspunkten voraus, ob die beschriebene Situation nun eingetreten ist und ob das, was in der Patientenverfügung festgehalten wurde, wirklich dem aktuellen Willen entspricht. Dabei kann es nicht nur um den Blick aufs Papier gehen, sondern es muss nach dem Menschen in der Situation gehen, in der er oder sie gerade ist. Genau dafür – um das zu erkennen – ist es notwendig, dass wir die Möglichkeit berücksichti- gen, dass sich der aktuelle Wille geändert haben kann. Wir müssen aber auch respektieren, dass jemand, der sich beraten lassen hat – wir wollen, dass diese Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird –, die Möglichkeit hat, seinen Willen zu bestätigen. Das muss akzeptiert werden. Übrigens glaube ich, dass die Beratung als GKV-Leistung entscheidend und wich- tig ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25101 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Frau Kollegin. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Denn sie gewährleistet, dass wir uns sehr viel stärker mit Tod und Sterben auseinandersetzen. Wenn wir heute zu einem Beschluss kommen, dann sind wir nicht am Ende der Diskussion, sondern am An- fang dessen, was wir zu den Fragen von Tod und Sterben regeln müssen. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Frau Kollegin. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Letzten Endes geht es um die Würde. Dafür werden wir als Menschen in der Gesellschaft noch viel tun müs- sen und auch noch das eine oder andere Gesetz zu be- schließen haben. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Lukrezia Jochimsen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Unser Lebensende hat sich völlig verändert. Den natürlichen Tod gibt es nicht mehr, hat Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe festge- stellt. Viel häufiger sei der Tod nach langwieriger Be- handlung. Weil das so ist, müssen wir für diese Lebens- phase Rechtssicherheit schaffen, und zwar für jene Millionen Menschen, die diese Rechtssicherheit drin- gend wollen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD) Schätzungen zufolge werden jedes Jahr in den Kran- kenhäusern in 400 000 bis 600 000 Fällen medizinische Entscheidungen am Sterbebett notwendig. Wer da das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patien- ten für jede Krankheitsphase das Recht zugestehen, über Einleitung oder Abbruch einer lebenserhaltenden oder das Sterben verlängernden Maßnahme selbst zu ent- scheiden. Diese Rechtssicherheit gibt der Stünker-Ent- wurf, für den ich hier im Namen von über 30 Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion spreche. In diesem Entwurf wird genau und ganz bewusst nach Art und Stadium der Erkrankung differenziert. Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ih- res Lebens der Intensivmedizin hilflos ausgeliefert zu sein, die die physische Lebenserhaltung in den Vorder- grund stellt. Millionen von ihnen haben deshalb Patien- tenverfügungen verfasst. Rechtsverbindlich sind diese aber nicht. Ob Ärzte oder Betreuer sie umsetzen, ist of- fen. Insofern kann ich – bei allem Respekt – die Ansicht derjenigen Abgeordneten nicht teilen, die meinen, man solle am besten alles so lassen, wie es ist. Wissen Sie, wie es ist? 140 000 Ernährungssonden werden jedes Jahr in Deutschland gelegt, zwei Drittel davon bei Bewohnern von Pflegeheimen. Diesem Pati- entenkreis gehören nach Schätzungen 400 000 bis 500 000 Menschen an. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat in einem Dossier vom Juni 2008 festgestellt, dass die Zwangsernährung Sterbender in Deutschland zum medizinischen Standard wird. Das ist die Realität. Sie steht im scharfen Kontrast zu dem, was die Menschen wollen. Der Vorstand der Deutschen Hos- piz Stiftung, Eugen Brysch, hat öffentlich erklärt: Wir erleben in der Praxis täglich, dass die Men- schen, die bei uns Rat einholen, künstliche Ernäh- rung kategorisch ablehnen. Dahinter steht die Angst vor einem jahrelangen Dahinvegetieren, vor einem Leben ohne Lebensqualität, das nur durch die Ma- gensonde aufrechterhalten wird. Dieser Angst gilt es zu begegnen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Angst müsste für uns Verpflichtung sein, die Ver- hältnisse, so wie sie sind, zu verändern und endlich Rechtssicherheit zu schaffen, damit Menschen selbstbe- stimmt sterben können, wenn sie es wollen; wohlge- merkt: wenn Sie es wollen. Niemand muss oder soll eine Patientenverfügung verfassen. Wer findet, dass es gut ist, wie es ist, dem wird nichts aufgedrängt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber den anderen, die selbstbestimmt über ihren Körper verfügen möchten, auch wenn sie dies nicht mehr artikulieren können, muss der Gesetzgeber dies er- möglichen. Jede Person, die eine Patientenverfügung verfasst hat, muss sicher sein, dass diese geachtet und umgesetzt wird. Dabei geht unser Gesetzentwurf von ei- nem Dialog zwischen Arzt und Betreuer aus. Der Arzt muss zunächst prüfen, welche Maßnahmen mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert sind. Dann müssen diese Maßnahmen unter Berücksich- tigung des verbindlichen Patientenwillens erörtert wer- den. Der Patientenwille ist also ausschlaggebend. Wichtig ist, dass die Anwendbarkeit der Verfügung daraufhin überprüft wird, ob sie dem aktuellen Willen entspricht. Es gibt also keinen Automatismus im Stünker-Entwurf. Ich bitte Sie, das einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) 25102 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Lukrezia Jochimsen Dadurch, dass man immer von „Automatismus“ re- det, wird es doch nicht wahrer. Ganz wichtig ist schließ- lich: Das Vormundschaftsgericht muss nur bei Zweifeln am Patientenwillen oder bei Missbrauchsverdacht einge- schaltet werden. „Die Politik versagt vor dem Sterben“ – diesen Vor- wurf hat uns Parlamentariern der Palliativmediziner Pro- fessor Borasio kürzlich in einem FAZ-Artikel gemacht, weil trotz jahrelanger Arbeit bisher keine gesetzliche Re- gelung für Patientenverfügungen geschaffen wurde. Ärzte, Betreuer und viele Kranke, aber auch Gesunde warten darauf. „Die Politik versagt vor dem Sterben“ – meine ganze Hoffnung richtet sich darauf, dass sich das mit dem heutigen Tag ändert und Selbstbestimmung und Fürsorge am Ende des Lebens ermöglicht werden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Nächster Redner ist der Kollege Otto Fricke. Otto Fricke (FDP): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol- legen! Frau Kollegin Jochimsen, wenn es einen Beweis dafür gibt, dass das Parlament vor dem Sterben nicht versagt, dann ist es, unabhängig davon, wie die heutige Abstimmung ausgeht, diese Debatte, wie sie bisher ge- führt wird. Das muss das Parlament auch einmal nach draußen deutlich machen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN) Heute ist mit Lord Dahrendorf jemand gestorben, der für ein FDP-Mitglied sehr große Bedeutung hat. (Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur für ein FDP-Mitglied, Herr Kol- lege!) Zu seinem 80. Geburtstag ist in der FAZ ein Artikel er- schienen, der die schöne Überschrift „Die Freiheit, sich anders zu entscheiden“ trägt. Das ist der Kern, um den es geht, nämlich die Angst, sich falsch entschieden zu ha- ben und es nicht mehr rückgängig machen zu können. (Joachim Stünker [SPD]: Nein!) Das ist die Angst der Menschen, Herr Kollege Stünker. Ich rede nicht von den juristischen Kategorien wie Sie, sondern von der Angst, die mir in Gesprächen begegnet. Wenn ich mich entscheide, dann will ich, dass das gilt. Aber ich will immer die Hoffnung haben, mich nicht falsch zu entscheiden. (Joachim Stünker [SPD]: Dann können Sie wi- derrufen!) In einem immerwährenden Dialog muss sich jeder damit auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund sage ich an die Adresse von Herrn Hüppe und des Ärztepräsidenten: Es gibt schon rechtliche Regelungen. Es geht nicht um die Frage: kein Gesetz oder ein schlechtes Gesetz. Es gelten bereits Ge- setze. Neben der Menschenrechtskonvention gibt es das Grundgesetz, das auch aufgrund der Drittwirkung von Grundrechten für das Verhältnis des Patienten zum Arzt gilt. (Joachim Stünker [SPD]: Das Betreuungs- recht!) – Das Betreuungsrecht auch. – Mir geht es darum, das ganz hoch anzusetzen. Deshalb verweise ich auf die Ver- fassung. Nun müssen wir uns fragen, ob wir es präzisie- ren können. Wir können auf keinen Fall ganz präzise sein. Wir können nicht den Einzelfall regeln. Das sollten wir als Gesetzgeber erst gar nicht versuchen. Aber kön- nen wir es besser machen, oder sollten wir es bei dem belassen, was ist? Ich glaube, die weit überwiegende Mehrheit ist genauso wie ich der Meinung: Wir haben eine Verpflichtung, es zu regeln, um den Bürgern grö- ßere Sicherheit zu geben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Eine Scheinsicherheit!) – Nichts im Leben ist vollständig sicher, Kollege Hüppe. So ist das nun einmal. Man kann im nächsten Moment die Treppe herunterfallen und sich verletzen. Das müs- sen wir hinnehmen. Das ist Teil der Begrenztheit der Kontrolle unserer eigenen Existenz. Wir als Gesetzgeber haben aber die Aufgabe, den Bürgern gegenüber dafür zu sorgen, dass es in möglichst wenigen Fällen passiert und dass sie möglichst viele Leitplanken haben, die sie dabei stützen, das Leben verantwortungsvoll zu führen. Der Unterschied – deswegen setze ich mich für den Bosbach–Entwurf ein – wird für mich in der Frage der Abstufung deutlich. Kann man sagen, dass es sich bei der Freiheit der Selbstbestimmung im Bereich der Pa- tientenverfügung immer um die gleiche Freiheit handelt? Ich sage Ihnen: Nein, denn sie ist von unterschiedlichen Verantwortungen geprägt. Wenn es sich um den Einzel- nen mit Blick auf sich selber handelt, dann ist es viel- leicht die gleiche Verantwortung. Aber was ist, wenn die Krankheit nicht tödlich verläuft? Dann ist das größte Problem für die Angehörigen und die Umwelt, die Frage zu beantworten: Kann ich bei diesem Menschen, der nun ohne Bewusstsein ist – um diesen Fall geht es –, loslas- sen? Wir als Gesetzgeber müssen Hilfen geben und dies ermöglichen. Aber es darf sich nicht einfach nur um eine selbstentschiedene, sondern muss sich um eine selbstbe- stimmte Beantwortung der Frage handeln, die sich der Patient in seiner Patientenverfügung gestellt hat. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN) Selbstbestimmt bedeutet, möglichst genau zu wissen, was man macht. Deswegen haben wir immer wieder festgestellt – ich erinnere an die Debatte über Spätabtrei- bungen, ohne einen Vergleich zu ziehen –: Es bedarf ei- ner Abstufung. Je schwerwiegender und stärker der Ein- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25103 (A) (C) (B) (D) Otto Fricke griff in die Grundrechte und das Leben ist – es macht nun einmal einen Unterschied aus, ob es sich um einen tödlichen Verlauf handelt oder nicht –, desto mehr ist der einzelne Bürger als Grundrechtsträger und verantwor- tungsvoller Mensch auch anderen gegenüber verpflich- tet, sich damit auseinanderzusetzen. Deswegen glaube ich, dass man bei der Frage unterscheiden muss, wie man verantwortungsvoll mit einer Patientenverfügung, die gelten soll, umgehen muss. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Marlies Volkmer. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jahrelang gab es Debatten und Anhörungen. Wir haben uns durch Berge von Papier mit juristischen, medizini- schen und ethischen Argumentationen durchgearbeitet. Heute müssen wir Verantwortung übernehmen. Heute müssen wir entscheiden. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung zur Patien- tenverfügung. Das hat nicht zuletzt die Anhörung am 4. März dieses Jahres im Deutschen Bundestag sehr deutlich gemacht. Eine gesetzliche Regelung liegt im In- teresse von Patientinnen und Patienten; denn sie wollen sicher sein, dass ihr verfügter Wille tatsächlich umge- setzt wird. Als Ärztin sage ich Ihnen: Eine gesetzliche Regelung liegt auch im Interesse der Pflegenden und der Ärztinnen und Ärzte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Auch sie wollen die Sicherheit, dass sie nicht mit straf- rechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie zum Beispiel die künstliche Ernährung oder die Flüssigkeits- zufuhr bei einem Menschen abbrechen, der das verfügt hat. Deshalb finde ich Ihren Antrag, Herr Hüppe, gera- dezu vermessen und auch unverantwortlich, (Julia Klöckner [CDU/CSU]: Ach!) nach dieser Diskussion auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Etwas mehr Respekt voreinander! – Fritz Kuhn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn daran vermessen? Das ist eine Position, die man ein- nehmen kann!) Natürlich geht es nicht nur um eine gesetzliche Rege- lung. Es geht darum, dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen Geltung zu verschaffen, unabhängig vom Krankheitsstadium. Das ist eine eindeutige Position ge- genüber dem paternalistischen Prinzip: Der Arzt wird schon wissen, was für mich das Richtige ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich werde heute dem sogenannten Stünker-Entwurf zustimmen, obgleich ich zunächst Bedenken geäußert und einen Änderungsantrag initiiert habe, der auch Ge- genstand der Anhörung war. Hintergrund für meine Zu- stimmung sind die vorgeschlagenen Änderungen im jetzt vorliegenden Entwurf. Sie tragen meinen Einwendungen zum großen Teil Rechnung. Im jetzigen Entwurf ist die Rolle des Arztes bei der Entscheidungsfindung gemein- sam mit dem Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigten klar herausgearbeitet worden. Dieser dialogische Pro- zess gewährleistet, dass eine automatische Umsetzung der schriftlichen Verfügung durch den Betreuer ausge- schlossen ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist schade, dass keine Formulierung im Gesetzes- text gefunden werden konnte, die die Bedeutung der Be- ratung vor der Abfassung der Patientenverfügung zum Ausdruck bringt. Aber immerhin gibt es jetzt in der Be- gründung einen ausführlichen Hinweis auf die Bedeu- tung der Beratung vor Abfassung einer Patientenverfü- gung, damit ebendiese Patientenverfügung wirklich hinreichend konkret ist. Ich bin froh darüber, dass dies im Entwurf enthalten ist. Ich möchte jedem raten, vor Abfassung einer Patientenverfügung eine qualifizierte Beratung wahrzunehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich bin gefragt worden, warum ich nicht dem Bosbach/Röspel-Entwurf meine Stimme gebe, der eine ärztliche Beratungspflicht enthält und mittlerweile auch nicht mehr die Beglaubigung durch einen Notar vorsieht. Das Problem des Bosbach/Röspel-Entwurfs ist es, dass die Selbstbestimmung des Patienten unzulässig einge- schränkt wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Werden die Kriterien einer qualifizierten Verfügung nicht erfüllt, dann ist die Verfügung nur bei zum Tode führenden Erkrankungen gültig. Wenn dieser Gesetzent- wurf angenommen würde, würde sich die Situation für alle Beteiligten schlechter darstellen als heute. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Zöller/Faust-Entwurf misst dem Arzt einen zu großen Entscheidungsspielraum zu. Es werden denkbare Behandlungsmöglichkeiten nur „unter Berücksichti- gung“ des Patientenwillens geprüft. Das Grundrecht der Selbstbestimmung verlangt, dass eine verbindliche Pa- tientenverfügung strikt zu beachten ist. Der Zöller-Ent- 25104 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Marlies Volkmer wurf öffnet der freien Auslegung Tür und Tor. Davon ab- gesehen, muss eine Patientenverfügung dem Zöller- Entwurf zufolge nicht schriftlich vorliegen. Patienten müssen aber vor Fremdbestimmung und Umdeutungen ihrer Patientenverfügung geschützt werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist die Schriftform keine überflüssige Formalie, sondern eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Ziel muss eine gesetzliche Regelung der Patienten- verfügung sein, die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schafft und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten stärkt. Deswegen stimmen Sie bitte dem Stünker-Entwurf zu. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Nie!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Das Wort hat der Kollege Norbert Geis. Norbert Geis (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Strässer hat bereits dargelegt, dass die Patientenverfügung für zwei Phasen Geltung haben soll, nämlich die Phase der zum Tod führenden Krank- heit – man könnte vielleicht, wenn man es enger sieht, „Sterbephase“ sagen – und die Phase der schweren Erkrankung, die aber noch nicht zum Tod führt, sondern in der der Mensch weiterleben kann. Das sind die zwei Elemente, über die wir nachdenken müssen, wenn es um die Patientenverfügung geht. Für die erste Phase und für die zweite Phase geht es um die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts. Herr Kollege Fricke hat eben eine sehr feine Unterscheidung zwischen Selbstbestimmung und Selbstentscheidung getroffen. Sind wir immer so selbstbestimmt, wie wir glauben? (Joachim Stünker [SPD]: Genau!) Lieber Herr Stünker, wir sind von unseren kulturellen Vorstellungen, von unserer Erziehung und von unseren Eltern abhängig; wir sind abhängig von unseren Lehrern und von den Menschen, die uns umgeben und deren Erwartungen wir erfüllen wollen; wir sind abhängig von den Einflüssen der Medien und von allen möglichen Dingen. Von diesen Faktoren wird unsere Entscheidung bestimmt. Wir sind nicht so selbstbestimmt, wie wir zu sein glauben. Ich meine, dass dieser Gedanke hier ein- mal Erwähnung finden muss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Joachim Stünker [SPD]: Der Arzt aber auch nicht!) Der zweite Punkt ist, dass alle drei Entwürfe im Hin- blick auf die Phase der zum Tode führenden Krankheit in etwa übereinstimmen. Alle drei Entwürfe besagen, dass es in dieser Phase darauf ankommt, dass der Wille des Menschen, der nicht an Schläuchen hängen will, der nicht will, dass sein Sterben unnötig hinausgezögert wird, der nicht so behandelt werden will, dass das Sterben noch länger dauert, als es ohnehin schon andauert, respektiert wird. Alle drei Entwürfe wollen übereinstimmend nicht, dass ein Mensch nur noch das Objekt der ärztlichen Behandlung ist, wenn dadurch keine Besserung mehr eintritt. Aber wir unterscheiden uns hinsichtlich der zweiten Phase bei der Frage, ob der Patientenwille, der einmal in gesunden Tagen verfügt worden ist, auch noch gilt, wenn der Patient in eine Phase eintritt, in der er schwer krank ist und in der er seine Entscheidungsfähig- keit verloren hat, in der er aber noch leben kann. Hier kommt der Bosbach-Entwurf, wenn ich es richtig sehe, dem Grundsatz des Lebensschutzes und dem Grundsatz der Selbstbestimmung und einem vernünftigen Aus- gleich zwischen beiden am nächsten. Warum? Der Stünker-Entwurf, aber auch der Zöller-Entwurf sehen vor, dass auch in dieser Phase unbedingt an der einmal verfügten Entscheidung festgehalten werden muss. Die Entscheidung wurde aber oft in einer Lebens- phase getroffen, in der der Mensch noch volle Teilhabe hatte und voll ins gesellschaftliche Leben integriert war, in der er noch sportlich und aktiv sein konnte, in der er nach der Ideologie des Erfolgs und des Wohlbefindens lebte. In dieser Phase trifft er die Entscheidung, weil er nicht will, dass er am Ende, wenn er nicht mehr ent- scheidungsfähig ist, aber noch leben kann, den Ärzten, den Apparaten und vielleicht auch der Verwandtschaft ausgesetzt ist. Wir sind der Auffassung – dabei stützen wir uns auf die Erfahrung der Palliativmedizin –, dass ein Mensch, der eine Entscheidung in der Phase des vollen Lebens, die ich beschrieben habe, für die Phase getroffen hat, in der er noch weiterleben kann, aber schwer beein- trächtigt ist, trotzdem an seinem Leben festhalten will, wenn er in diese Phase hineingerät. Das soll die Regel sein, sagen uns die Ärzte. Er will weiterleben, selbst wenn die Voraussetzungen vorliegen, die er vorher in der Patientenverfügung niedergelegt hat. Sie, Herr Stünker, sagen in Ihrem Entwurf in Übereinstimmung mit dem Bosbach- wie auch dem Zöller-Entwurf: Wenn er sich so gegen seine eigene Entscheidung von damals richtet, dann muss das berücksichtigt werden. Aber mit welchem Recht sagen wir dann, dass das keine Geltung für denjenigen haben soll, der entscheidungsun- fähig ist und in eine solche Situation gerät? Wie ist denn das möglich? Ist es ausgeschlossen, dass er seinen Willen geändert und lediglich nicht mehr die Fähigkeit hat, dies zu kommunizieren? Wir wissen, dass es in dieser Phase an der mangelnden Kommunikationsfähigkeit liegt. Die Leute haben ein Innenleben, kommen damit aber nicht mehr nach außen, und wir kommen nicht hinein, sagen uns die Ärzte. Das müssen wir meiner Meinung nach berücksichtigen, im Interesse des Lebens und im Interesse des Patienten. Es geht nicht um Bevormundung, es geht nicht darum, dass wir, dem Gesetz der Kirchen folgend, sagen, niemand dürfe sein Leben aus der Hand geben, nur vom Schöpfer dürfe es ihm genommen werden. Nicht darum geht es, sondern um die Achtung des Selbstbestimmungsrechts, – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25105 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege! Norbert Geis (CDU/CSU): – um die Beachtung der Möglichkeit, dass er es sich doch noch anders überlegt hat. Der Forderung, dies zu beachten, kommt der Bosbach-Entwurf am nächsten. Deshalb bitte ich Sie, diesen Entwurf zu unterstützen. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe das Wort dem Kollegen Jerzy Montag. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schicksal zweier Frauen lässt mich seit Monaten nicht los und beschäftigt mich immer wieder, wenn es um die Patientenverfügung geht. Die erste hieß Martha Crawford von Bülow; sie nannte sich immer Sunny von Bülow. Sie ist im Dezember 1980 ins Koma gefallen und starb 28 Jahre später, vor sieben Monaten, am 6. Dezember 2008, ohne je wieder das Bewusstsein erlangt zu haben. Ihr Fall ist weltberühmt geworden, weil ihr Ehemann zweimal wegen angeblich versuchten Mordes vor Gericht stand. Darüber sind Bücher geschrieben und Filme gedreht worden. Die zweite Frau hieß Eluana Englaro und war Italie- nerin. Sie war 21 Jahre alt, als sie am 18. Januar 1992 bei Glatteis mit einem Auto von der Straße abkam und frontal gegen eine Mauer prallte. Nach dem Unfall fiel sie ins Koma. Zwei Jahre später erklärten die Ärzte, ihr Zustand sei irreversibel. Sie verstarb vor fünf Monaten, am 9. Februar 2009, nach 17 Jahren im Koma. Jahrelang hat ihr Vater für das Sterberecht der Tochter gekämpft, weil diese, so der Vater, niemals in einem sol- chen Zustand hätte am Leben gehalten werden wollen. Die Gerichte in Mailand haben dem Vater recht gegeben, ebenso das Verfassungsgericht in Rom. In einer Nacht- und-Nebel-Aktion hat Berlusconi versucht, mit einer Not- verordnung dem italienischen Verfassungsgericht in den Arm zu fallen. Dies ist zum Glück misslungen. Daraufhin haben die Ärzte die künstliche Ernährung erst reduziert und dann beendet. Meine Damen und Herren, ich bin heute sicherer denn je, dass wir den Gesetzentwurf von Kollegen Stünker und anderen brauchen. Denn er würde bewirkt haben, dass diese beiden Frauen, wenn sie eine Patientenverfügung geschrieben hätten, dieses Leid nicht über 17 oder 28 Jahre hätten erleiden müssen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN) Wie viele von uns habe ich in den letzten Monaten an vielen Veranstaltungen teilgenommen, an Gesprächsrunden über Patientenverfügungen. Die letzte fand vor zwei Wo- chen bei der Arbeiterwohlfahrt in München statt. Dort waren 40 bis 50 ältere Menschen, und meine Erfahrung ist: Kein einziger hatte Angst davor, dass er sich, wenn er eine Patientenverfügung schreibt und man diese beachtet, vielleicht doch in einem entscheidungsunfähigen Zustand anders entschließen würde. Alle, mit denen ich gespro- chen habe, hegten vielmehr die Befürchtung: Um Gottes willen, wenn es mit mir einmal zu Ende geht, will ich nicht, dass ihr mich an Schläuche hängt. Ich will das nicht! – Das haben die Menschen uns gesagt, und deswegen brauchen wir jetzt eine gesetzliche Regelung. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN) Hans Küng hat im Februar 2009 einen erschütternden Bericht über seine Beobachtungen bei seinem Freund und Nachbarn Walter Jens veröffentlicht. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Walter Jens lebt noch!) – Er lebt noch, ja, natürlich. – Der Bericht von Hans Küng endet mit einem Appell an die Juristen und vor allem an die Politik, also an uns Abgeordnete: Bringen Sie bitte zügig gesetzliche Regelungen einer streng verbindlichen Patientenverfügung auf den Weg, die von allen Instanzen unbedingt respektiert werden. Liebe Kolleginnen und Kol- legen, meine feste Überzeugung ist: Nach jahrelangen quälenden, aber notwendigen Debatten ist jetzt eine Ent- scheidung notwendig. Wir müssen sie fällen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN) Wir sind uns im Grundsatz über die Achtung der selbstverantworteten Entscheidung einig – ich will da keine falschen Fronten aufbauen –; aber die Unterschiede liegen im Kleingedruckten, und das Kleingedruckte ist nicht in unserem Gesetzentwurf, dem Stünker-Gesetz- entwurf, enthalten, sondern im Bosbach-Gesetzentwurf. Im vorderen Teil dieses Entwurfs wird zwar die Achtung vor der Entscheidung beschrieben, aber durch die im hinteren Teil aufgeführten Ausnahmen kann alles rück- gängig gemacht werden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LIN- KEN) Ich sage Ihnen: Wenn wir den Bosbach-Gesetzentwurf verabschiedeten, wäre das die allerschlechteste Lösung, die wir den Menschen anbieten können. Wir würden so den jetzigen Zustand verschlechtern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns jetzt entscheiden. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Vorschlag. Er achtet die Selbstbestimmung. Er enthält keinerlei Automatismus. Er fördert und verhin- dert nicht das Gespräch mit dem Arzt und den Angehöri- gen. Nach unserem Gesetzentwurf werden Gerichte nur dann eingeschaltet, wenn es unbedingt nötig ist. An Sie, Herr Zöller, gerichtet: Durch die Schriftform, die wir im Gegensatz zu Ihnen verlangen, schützt unser Vorschlag 25106 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Jerzy Montag tatsächlich vor Unklarheiten und übereilten Entschei- dungen. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe das Wort dem Kollegen Markus Grübel. Markus Grübel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Ziele verfolgen die vorliegenden Ent- würfe? Die Verrechtlichung oder Bürokratisierung des Sterbens auf jeden Fall nicht, Herr Kollege Kauch. So einzigartig wie das Leben ist auch das Sterben. Wer wollte das in diesem Hause ernsthaft bestreiten? In dieser schwierigen ethischen und rechtlichen Frage schuldet der Gesetzgeber den Beteiligten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, vor allem den Schwerstkranken, aber auch den Angehörigen, den Ärzten, den Pflegekräften, den Betreuern und den Bevollmächtigten. Für sie müssen wir Klarheit schaffen über Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen, über Form und Verfahrens- fragen. Wir haben seit langem eine Rechtsprechung des BGH in Straf- und Zivilsachen. Diese Rechtsprechung wird entweder heftig kritisiert oder ganz unterschiedlich inter- pretiert. Ich möchte ein Beispiel aus diesem Hohen Hause geben. Kollege Stünker schrieb im April 2005 in seine Begründung, dass er entgegen der Auffassung des BGH in seiner Entscheidung vom 17. März 2003 keine Reichweitenbeschränkung will. Er wollte also ein Gesetz, um die falsche Rechtsprechung des BGH abzuändern. In der Orientierungsdebatte am 29. März 2007 sagte Kollege Stünker dann: Deshalb postuliert die heutige Rechtsprechung … keine Reichweitenbeschränkung … Er ist also für ein Gesetz, das im Einklang mit der Recht- sprechung des BGH steht. Wenn schon der rechtspolitische Sprecher einer großen Volkspartei die gleiche Rechtspre- chung verschieden interpretiert, wie soll dann ein Arzt oder Betreuer wissen, was eigentlich gilt? Viele setzen auf die richterliche Rechtsfortbildung. Aber die Gerichte haben uns doch eindeutig gesagt, dass sie an die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung gekommen sind, dass es eben nicht die Aufgabe der Gerichte ist, die Rechtsprechung dort fortzuentwickeln, wo der Gesetzgeber, also wir in diesem Hohen Hause, bewusst keine Regelung trifft. Die Gerichte haben uns mehrfach aufgefordert, endlich Klarheit zu schaffen. Da- her müssen wir uns der Verantwortung stellen, auch wenn die Materie ebenso umstritten wie kompliziert ist. Für die Regelungen stehen uns gemäß unserer Verfas- sung zwei absolute Werte zur Verfügung: auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht, auf der anderen Seite der Lebensschutz. Keiner dieser Werte hat Vorrang vor dem anderen. Darum sind wir aufgefordert, einen scho- nenden Ausgleich zwischen diesen beiden Werten her- beizuführen. Dieser schonende Ausgleich ist im Entwurf von Bosbach, Röspel, Fricke und Göring-Eckardt am besten gelungen. Wir wollen erstens das Selbstbestimmungsrecht stär- ken, zweitens sicherstellen, dass das Wohl des Patienten gerade dann Beachtung findet, wenn er in seinen schwersten Stunden in ganz besonderer Weise auf die Fürsorge anderer angewiesen ist, und drittens den Le- bensschutz in angemessener Weise berücksichtigen. Dies erscheint zwar selbstverständlich, ist aber hoch um- stritten. Im Grunde müssen wir uns zwei Fragen stellen: Ers- tens. Sind der aktuelle Wille und der vorausverfügte Wille das Gleiche? Ist es das Gleiche, ob ich ein Ge- spräch mit einem Arzt führe oder ob ich auf dem Tisch ein Papier liegen habe, auf dem ich ein Kreuz machen und unterschreiben muss? (Zuruf von der SPD: Sie wissen doch, dass das anders aussieht!) Jeder weiß, dass das ein Unterschied ist. Darum brau- chen wir eine Regelung, die diesem Unterschied Rech- nung trägt. Zweitens muss man sich die Frage stellen: Ist es in der ethischen und damit in der rechtlichen Bewertung ein Unterschied, ob es sich bei einem Behandlungsab- bruch oder einem Behandlungsverzicht, der zum Tode führt, um einen Menschen mit einer unheilbaren Krank- heit handelt, die unaufhaltsam zum Tode führt, bzw. um einen Menschen, der sein Bewusstsein verloren hat ohne jede Aussicht, das Bewusstsein wiederzuerlangen, oder ob es sich um einen Menschen handelt, der eine heilbare Krankheit hat, die nicht zum Tode führt, bzw. um einen Menschen, der sein Bewusstsein verloren hat, bei dem aber Aussicht darauf besteht, dass er sein Bewusstsein wiedererlangt? Wer behauptet, dass hier ein ethischer Unterschied besteht, muss zu dem Ergebnis kommen, dass es rechtlich unterschiedlicher Regelungen bedarf. Das kommt im Gesetzentwurf des Kollegen Bosbach und anderer zum Ausdruck. (Beifall der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Entwurf des Kollegen Stünker differenziert nicht, Frau Kollegin Jochimsen, sondern er regelt im Grunde genommen beides gleich. Darum haben wir für die Masse der Fälle eine einfache Patientenverfügung vorge- sehen, ohne Hürden, und für die sehr geringe Zahl der anderen Fälle die qualifizierte Patientenverfügung. Der Gesetzentwurf verlangt, dass in diesen Fällen, also bei einer heilbarer Krankheit, bei einer Krankheit, die nicht zum Tode führt, oder bei Wachkoma mit Hoffnung auf Bewusstseinswiedererlangung, ein beratendes Gespräch mit dem Arzt stattfindet. Das dient der Selbstbestim- mung des Patienten. Es dient der Sicherstellung, dass der Patient sich bei der Formulierung seiner Patientenverfü- gung nicht getäuscht hat. Es dient dem Lebensschutz. In anderen Bereichen würden wir sagen, dass es dem Ver- braucherschutz dient. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25107 (A) (C) (B) (D) Markus Grübel (Beifall des Abg. René Röspel [SPD]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege. Markus Grübel (CDU/CSU): Auch das beratende Konzil ist keine Bürokratisie- rung. Vielmehr dient es der Selbstbestimmung, weil da- durch besser deutlich wird, was der Patient wollte. Man muss die nahen Angehörigen sowie die Alten- und Kran- kenpfleger – die mitunter eine nähere Beziehung zum Patienten haben als der Arzt – fragen, ob der Patient an der Patientenverfügung festhalten will, wie der Patient sie gemeint hat oder ob er möglicherweise seine Patien- tenverfügung widerrufen hat, ohne dass sie aus der Pati- entenakte gestrichen wurde. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege. Markus Grübel (CDU/CSU): Liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen Sie den Weg der Rechtssicherheit mit, der den Lebensschutz und die Selbstbestimmung miteinander verbindet, ohne große Hürden aufzubauen. Stimmen Sie für den Gesetzentwurf des Kollegen Bosbach. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe das Wort der Kollegin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol- legen! Ungefähr 9 Millionen Menschen haben eine Pa- tientenverfügung verfasst. Das ist die Einschätzung des Hospizvereins. Das heißt, sie haben eine Patientenverfü- gung formuliert, weil sie Angst haben, dass sie in einer schwierigen gesundheitlichen Situation so behandelt werden, wie das vielleicht ein Dritter für gut befindet. Vielmehr wollen die Menschen selbst vorgeben, wie sie behandelt werden, was mit ihnen passiert oder was eben nicht mit ihnen passieren soll. Unsere Beratung und Abstimmung heute Nachmittag müssen dazu führen, dass für diese 9 Millionen Men- schen Rechtssicherheit einkehrt. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet, dass dem Willen dieser Menschen, den sie mit oder ohne Beratung und unter Einbeziehung von Freunden, Verwandten, Pflegekräften, Ärzten und Pfar- rern niedergelegt haben, entsprochen wird. Dieser Wille muss aber auch dann respektiert werden, wenn sie sich allein überlegt haben, was mit ihnen für den Fall passie- ren soll, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Mei- nung zum Ausdruck zu bringen. Wir müssen diese Rechtssicherheit herstellen und vie- len Menschen Mut machen, sich schon im gesunden Zu- stand darüber Gedanken zu machen, was mit ihnen pas- sieren kann. Wir müssen diese Menschen in die Lage versetzen, ihre Selbstbestimmung auszuüben und ihren Willen niederzulegen. Auch dieses Signal geht von die- ser Debatte aus. Die Entscheidung, die nachher vom Deutschen Bundestag getroffen wird, muss dies gewähr- leisten. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich werbe für den Entwurf von Herrn Stünker und Kollegen. Denn dieser Entwurf – das haben viele Redner bereits gesagt – enthält die klare Aussage, dass der for- mulierte Wille oder das, was aus der Verfügung heraus als Wille zu verstehen ist, auch dann durchgesetzt wer- den muss, wenn sich der betreffende Mensch im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit befindet. Es darf nicht sein, dass ein Dritter Überlegungen darüber anstellt, was hätte sein können. Wer seinen Willen formuliert hat, will die Sicherheit haben, dass dieser Wille nachher von den von ihm beauftragten Personen auch durchgesetzt wird. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte nicht, dass ein Dritter beispielsweise mit einer anderen religiösen Überzeugung, mit einem ande- ren kulturellen Hintergrund oder mit anderen ethischen Vorstellungen sagt, was aus seiner Sicht das Beste für mich wäre. Niemand weiß nämlich, wie sich ein anderer entscheiden würde; niemand kann einem anderen einen Willen bzw. eine Willensänderung unterstellen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen mit unserem Entwurf dazu beitragen, dass diejenigen, die sich für eine Patientenverfügung ent- scheiden – jeder hat das Recht, es nicht zu tun –, Rat in Anspruch nehmen können, wenn sie es möchten. Viel- leicht führt das dazu, dass in einer Verfügung manches verständlicher formuliert würde. Aber das Verfassen ei- ner solchen Verfügung darf nicht davon abhängen, ob der Betreffende die Zeit hat, sich von einem Arzt beraten zu lassen. Dies kann sich nämlich unter Umständen über Monate hinziehen. Vielleicht möchte sich der Betref- fende auch mit jemandem beraten, der zwar kein Arzt ist, der aber entsprechende Kenntnisse bzw. Erfahrungen hat, weil er intensiv Pflege betreibt, sei es ehrenamtlich oder hauptamtlich. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es muss doch auch möglich sein, mit Vertretern von Hospizvereinen zu sprechen. Wir können keine Zwangs- beratung vorschreiben. Deswegen haben wir, ausgehend 25108 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der Anhörung, Wert darauf gelegt – das war für die Unterstützer des Vorschlags des Kollegen Stünker ganz wichtig –, diesen dialogischen Prozess im Gesetzentwurf zu verankern. Das kann vielleicht dazu beitragen, dass manche Bedenken von einigen Kollegen, denen dieser Punkt ganz wichtig ist, überwunden werden. Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Wir alle haben viele Eingaben und Briefe erhalten; darunter waren auch Briefe von Ärzten. Es gibt keinen formellen Beschluss der Bundesärztekammer. Der Präsident der Bundesärztekammer hat seine Auffassung vertreten. Es ist sein gutes Recht, uns diese mitzuteilen. Aber wie viele Ärzte gibt es, die tagtäglich Dramen erleben! (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese fordern uns auf: Bitte entscheidet euch und schafft eine gesetzliche Grundlage! Das empfinde ich als einen wichtigen Auftrag. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe das Wort der Kollegin Herta Däubler- Gmelin. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die langen Diskussionen, die hier zum Teil beklagt wurden, haben sich insgesamt positiv auf unsere Debattenkultur und auch auf den Umgang mit Patienten- verfügungen ausgewirkt. Man konnte es sehen: Viele Redner haben anderen ein bisschen mehr zugehört als sonst; das finde ich gut. Bei manchem Redner hat man das Zuhören auch etwas vermisst; aber insgesamt gese- hen haben sich die langen Debatten gelohnt. Lassen Sie mich als Schirmherrin der deutschen Hos- pizbewegung eine Vorbemerkung machen. Ich finde es großartig, wie viel unterstützende Worte bezüglich Hos- pizversorgung, Palliativmedizin, Hilfe beim Leiden und Sterben aus diesem Haus nach außen gedrungen sind. Wir haben eine Menge erreicht. Aber ich glaube, wir müssen noch sehr viel mehr tun, (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) übrigens nicht nur in gesetzlicher Hinsicht. Vielmehr müssen wir denjenigen danken, die heute schon als Ärzte, Schwestern oder ehrenamtliche Sterbebegleiterin- nen und Sterbebegleiter tagtäglich mit Leidenden und Sterbenden menschlich umgehen, und sie ermutigen, das weiter zu tun. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass diejenigen, die das noch nicht tun, endlich die nötigen Informationen erhalten. Denn wir wissen doch genau, dass die Schwierigkeiten, die Kollegin Jochimsen darge- stellt hat, weniger auf das Fehlen von Gesetzen als viel- mehr auf das Fehlen von Informationen und das Nicht- umsetzen der vorhandenen rechtlichen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Hier wird ungeachtet der gesetzli- chen Regelung, die dieses Haus heute beschließen wird, noch eine Menge zu tun sein. Meine Bitte ist: Lassen Sie uns das gemeinsam nicht aus dem Auge verlieren! Ich finde es sehr gut, dass man an vielen Reden in die- sem Hause spürte, dass die Redner selber in schweren Krankheiten, auf Intensivstationen oder in Grenzerfah- rungen anderer Art erlebt haben, was dann wirklich zählt: menschliche Zuwendung, Vertrauen und Hilfe. Flotte Reden, pauschalierte Gesetzentwürfe oder gut klingende Sprüche wie „Die Politik versagt vor dem Sterben“ hingegen werden hier völlig bedeutungslos. Es muss darum gehen, den Menschen – den Betroffenen, den Angehörigen, aber auch den Ärztinnen und Ärzten, Schwestern und Pflegern – zu helfen. Dabei dürfen wir allerdings nicht den Eindruck erwecken, als könnten wir durch ein Gesetz jegliche Unsicherheit abschaffen; das ist nur sehr begrenzt möglich. Wir müssen auch deutlich sagen, dass Patientenverfü- gungen bereits heute rechtsverbindlich sind. Sie gelten bereits heute. Die Probleme liegen nicht in der fehlenden Rechtsverbindlichkeit, sondern darin, dass viele Men- schen die nötigen Informationen noch nicht erhalten oder noch nicht verarbeitet haben. Aber wenn wir über ein neues Gesetz reden wollen, muss es einige Anforderungen erfüllen. Dazu gehört ers- tens, dass nur das geregelt wird, was sinnvollerweise ge- regelt werden kann, und nicht mehr. Das tut der Entwurf, den ich mit unterschrieben habe und für den ich werbe. Dieser Gesetzentwurf lässt jede Patientenverfügung gel- ten. Die Kollegin Volkmer hat verlangt, eine Patienten- verfügung müsse auf jeden Fall in schriftlicher Form vorliegen, weil alles andere Fremdbestimmung bedeute. Dazu sage ich: Natürlich ist es besser, wenn die Patien- tenverfügungen in schriftlicher Form vorliegen, wie das heute schon bei Millionen der Fall ist. Aber warum sollte eine klare, nachweisbare Patientenverfügung nur des- halb nicht gelten, weil sie nicht schriftlich vorliegt? (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der LINKEN) Wer für die Selbstbestimmung des Patienten eintritt, muss sich das doch fragen lassen. Zweitens ist wichtig, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die Patientenverfügung mit der Lage, in der sich der Patient befindet und die entschieden werden muss, in Einklang steht. Lassen Sie mich unterstreichen: Ich bin sehr froh, dass das jetzt auch im Stünker-Entwurf klarge- stellt wurde. Der Grund, warum wir auf die Klarstellung gedrängt haben, ist nicht, dass wir Ärzten oder Pflegern misstrauten; das tun wir in keiner Weise. Aber wir wis- sen ganz genau, dass in einer älter werdenden Gesell- schaft die ökonomischen Zwänge schon heute in eine be- stimmte Richtung drängen. In diese Richtung wollen wir nicht. Wir wollen auch nicht – um das sehr deutlich zu sagen –, dass dieser Gesetzentwurf am Ende des Lebens gegen das Leben missbraucht werden kann. (Unruhe) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25109 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Frau Kollegin, ich will Sie nicht unterbrechen. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen nur bitten, die Ernsthaftigkeit dieses Themas zu würdigen und die Plätze einzunehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD): Wenn wir einen Gesetzentwurf machen, dann – dies ist mein dritter Punkt – will ich einen, der Vertrauen zwi- schen den Betroffenen und den Angehörigen sowie den Ärzten fördert. Das ist einer der wichtigsten Punkte. Ich habe schon erwähnt, dass sich Leiden und Sterben einer pauschalierenden Regelung entziehen. Was bleibt dann aber? Dann bleibt nur dieses Vertrauensverhältnis zwi- schen Ärzten und Pflegepersonal auf der einen und Lei- denden und ihren Angehörigen auf der anderen Seite. Das müssen wir stärken. Das tut unser Gesetzentwurf. Wenn ich dies alles zusammennehme – jede Patien- tenverfügung gilt; es gibt keinen Automatismus, nicht mehr Regeln, als man sinnvollerweise regeln kann, und vor allen Dingen eine Förderung des Vertrauensverhält- nisses –, dann entspricht unser Gesetzentwurf diesen Anforderungen. Und er hält, was er verspricht. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der LINKEN und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Bevor ich das Wort dem Kollegen Stünker gebe, möchte ich Sie bitten, Ihre Gespräche außerhalb des Ple- narsaals fortzusetzen und hier im Plenarsaal wirklich zu- zuhören. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Joachim Stünker (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Ende der heute sehr sorgfältig ge- führten Debatte auf den Kern unserer Diskussion zurückkommen. Es geht bei unserer Entscheidung letzt- endlich um das verfassungsrechtlich garantierte Selbst- bestimmungsrecht jedes einzelnen Menschen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LIN- KEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN) Art. 2 unserer Verfassung sagt: Jeder hat das Recht auf … körperliche Unversehrt- heit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Ich füge hinzu: Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass dieses Selbstbestimmungsrecht nicht nur in der Verfassung steht, sondern auch im Alltag eingehalten wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ausschließlich darum geht es bei unserer Entscheidung. Es geht nicht darum – wie der Kollege Hüppe formuliert hat –, wie ein schmerzfreies Sterben gesichert werden kann. Nein, darum geht es nicht. Jeder Patient hat das Recht, sich für oder gegen eine medizinische Behand- lung zu entscheiden und gegebenenfalls deren Umfang zu bestimmen. Jeder Patient hat aber auch das Recht, sei- ner Krankheit den natürlichen Verlauf zu lassen und die Möglichkeiten der modernen Medizin und der Apparate- medizin nicht für sich in Anspruch zu nehmen. Denn un- ser Grundgesetz postuliert gerade keine Pflicht, das ei- gene Leben unter Ausnutzung aller Mittel so lange wie möglich zu erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist das Selbstbestimmungsrecht und das Men- schenbild unseres Grundgesetzes. Dieses Selbstbestim- mungsrecht wäre entwertet, wenn es nur so lange unein- geschränkt gelten sollte, wie ich mich als Patient klar und deutlich selber äußern kann. Wenn ich mich selber äußern kann, kommt keiner auf die Idee, mir zu sagen: Du hast dich möglicherweise falsch entschieden. – Es muss deshalb Gültigkeit auch für die Lebenssituation ha- ben, in der ich mich nicht mehr äußern kann, für die ich aber deshalb vorsorglich in einer Patientenverfügung meine Willensbestimmung niedergelegt habe. Diese Diskussion führt der Gesetzgeber im Grunde seit 20 Jahren, nämlich seitdem wir im Jahre 1992 mit dem Betreuungsrecht das alte Vormundschaftsrecht ab- gelöst haben, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) wonach die Menschen entmündigt wurden, weil sie nicht mehr in der Lage waren, ihre persönlichen Angelegen- heiten zu regeln. Heute gibt es das Betreuungsrecht. Ein Betreuer wird bestellt. Dieser entscheidet nicht danach, was er für richtig hält, sondern danach, was der Wille des Betreuten ist. Das ist heute ausdrücklich geltendes Recht. Herr Kollege Hüppe, Sie malen in Ihren Reden und Interviews die Gefahr an die Wand, dass nach dem Stünker-Entwurf der Arzt und der Betreuer zukünftig bei der Feststellung des mutmaßlichen Willens entscheiden könnten, ob ein Mensch – wie Sie sagen – sterben müsse. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist heute gel- tende Rechtslage unseres Betreuungsrechts. Im Grunde treffen der Betreuer und der Arzt diese Entscheidung. Die Patientenverfügung schafft hier ein Korrektiv und ist das Gegenteil von dem, was Sie überall in Deutschland erzählen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen, die eine Entscheidung selbstbestimmt getroffen haben, ha- ben einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Die Menschen 25110 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Joachim Stünker haben in einem Rechtsstaat Anspruch darauf, dass der Staat ihnen Rechtssicherheit gewährt. Diese haben sie heute nicht. Trotz mehrerer Urteile des Bundesgerichts- hofes, in denen es heißt: „Dem Patientenwillen ist Gel- tung zu verschaffen“, trotz der Richtlinien der Bundes- ärztekammer, dass die Patientenautonomie zu achten ist, haben wir keine Rechtssicherheit, wie die Diskussion der letzten Jahre deutlich gezeigt hat. Wir brauchen nicht mehr darüber zu diskutieren, wo- ran das liegt. Es ist ganz einfach so, weil im Betreuungs- recht damals nicht geregelt wurde, wie es bei Entschei- dungen am Ende des Lebens ist. Wer sich einmal die Mühe macht, die Materialien durchzulesen, wird fest- stellen, dass die Kolleginnen und Kollegen damals über genau die Fragen diskutiert haben, über die auch wir seit sechs Jahren diskutieren. Da sie sich damals nicht ent- scheiden konnten, haben sie keine Regelung in das Ge- setz hineingeschrieben. Die Entwicklung hat uns aber gezeigt, dass es notwendig ist, dass wir jetzt endlich eine klare Regelung ins Gesetz schreiben. Wir brauchen kein Richterrecht, sondern wir – der Gesetzgeber, dieses Hohe Haus – müssen die Voraussetzungen schaffen, die erfüllt sein müssen, damit eine Patientenverfügung ver- pflichtend und gültig ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Darum müssen wir heute hier die Kraft aufbringen – ich bitte darum –, zu einer Entscheidung zu kommen. Es darf nicht dazu kommen, dass es wieder keine Ent- scheidung gibt, weil keiner der vorliegenden Entwürfe eine Mehrheit findet; (Volker Kauder [CDU/CSU]: Auch keine Ent- scheidung ist eine Entscheidung!) denn die Menschen draußen im Land warten auf die Rechtssicherheit, von der ich gesprochen habe. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich von Rechtssicherheit spreche, dann meine ich damit auch, dass wir keine Regelung schaffen dürfen, die neue Rechtsunsicherheiten und nur vermeintlich Rechtssicherheit schafft. Ich will auf den Entwurf der Kollegen Bosbach, Röspel und anderer im Einzelnen nicht eingehen; das ist schon getan worden. Ich will nur eine Fallgestaltung nennen, um zu verdeutlichen, wie genau man hinschauen muss bei dem, was da ins BGB, Betreuungsrecht, ge- schrieben werden soll. Was bedeutet es, wenn eine quali- fizierte Patientenverfügung, die ärztlich dokumentiert ist – die notarielle Beurkundung ist ja nicht mehr vorgese- hen –, einer vormundschaftlichen Genehmigung bedarf, damit der Patientenwille umgesetzt werden kann? Was macht der Arzt, bis die Genehmigung des Vormund- schaftsgerichts vorliegt? Wie lange dauert die Genehmi- gung? Auf welcher Grundlage soll das Gericht entschei- den? Auf der Grundlage eines Stücks Papier, der Patientenverfügung? Das Gericht entscheidet, obwohl es den Menschen, um den es geht, nicht kennt. Nein, entscheiden müssen diejenigen, die mit dem Menschen zu tun haben, um den es geht und der die Pa- tientenverfügung geschrieben hat: der Arzt und der Be- treuer oder der Bevollmächtigte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn diese zu dem Ergebnis kommen, dass das, was aufgeschrieben wurde, auch der aktuelle Wille ist, dass die gegenwärtige Lebens- und Behandlungssituation derjenigen entspricht, für die damals Vorsorge getroffen wurde, dann entscheiden sie, ob die Patientenverfügung umzusetzen ist. Das allein ist praktisch und lebensnah. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will auf die vielen Haftungsprobleme nicht einge- hen, die, wenn der Bosbach-Entwurf Gesetz würde, wie eine Flut auf die Menschen und die Gerichte zukommen würden. Ich kann nur sagen: Allein zum Schutz der Ärzte, damit sie nicht in neue Haftungsprobleme kom- men – darum wollen sie das nicht, darum lehnen sie die- sen Gesetzentwurf ab –, darf dieser Entwurf kein Gesetz werden. Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu dem Entwurf des Kollegen Zöller und der Kollegin Däubler- Gmelin machen. Ursprünglich waren wir uns sehr nahe. Positiv ist, dass dieser Entwurf genauso wie unserer keine Reichweitenbegrenzung vorsieht und von daher die ganzen Probleme, die ich kurz anzureißen versucht habe, nicht entstehen können. Leider fehlt in Ihrem Ent- wurf aber die Schriftform, und leider haben Sie, was ich überhaupt nicht verstanden habe, nach der Anhörung zwei Änderungen vorgenommen, die neue Rechtsunsi- cherheiten produzieren würden. Ich will sie Ihnen nen- nen. In der entsprechenden Vorschrift steht heute jetzt neu: Soweit dies erforderlich ist, willigt der Betreuer in die vorgeschlagene medizinische Behandlungsmaß- nahme ein … Das wäre eine erneute Erforderlichkeitsklausel. Diese haben wir vor gut zwei Jahren aus Art. 72 der Verfas- sung herausgenommen haben. Erforderlich vom Grund- satz her und für jede einzelne Maßnahme, oder was soll das heißen? Wann ist die Einwilligung nicht erforder- lich? Was geschieht, wenn die Einwilligung nicht erfor- derlich ist? Behandelt der Arzt dann ohne Einwilligung des Betreuers oder des Bevollmächtigten? Wo bleibt im Ergebnis die Patientenautonomie? Diese Fragen werden in Ihrem Gesetzentwurf nicht beantwortet. Die Gerichte müssten darüber entscheiden. Die zweite Regelung, die sich zunächst einmal gut an- hört, lautet: Vor der Errichtung – gemeint ist die Errichtung einer Patientenverfügung – soll eine ärztliche Beratung … erfolgen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25111 (A) (C) (B) (D) Joachim Stünker Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss wissen, was in der Sprache des Gesetzes „soll“ heißt. In der Sprache des Gesetzes heißt „soll“: Du musst, wenn du kannst, und nur dann, wenn du nicht kannst, musst du nicht. – Das heißt, die Ausnahmefälle, in denen es darum geht, wann man rechtzeitig vorher eine ärztliche Bera- tung in Anspruch nehmen kann, werden eine Fülle von Unsicherheiten mit sich bringen und eine Fülle neuer Fragen aufwerfen, über die letzten Endes wieder Ge- richte entscheiden müssen. Die Menschen haben wie- derum nicht die Sicherheit, dass ihr in einer Patienten- verfügung bestimmter Wille auch gelten wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Sicherheit sowohl für den Arzt als auch für den Patienten bietet unser Gesetzentwurf. Er trägt meinen Namen, aber viele Kolleginnen und Kollegen aus vier Fraktionen dieses Hauses haben daran mitgewirkt. Bei diesen Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich für ihre Unterstützung recht herzlich bedanken. Zum Schluss, Frau Präsidentin, möchte ich noch zwei Anmerkungen machen. Erstens. Auch die Kollegen Bosbach und Zöller ha- ben ihre Gesetzentwürfe aus ehrenwerten Motiven so verfasst, wie sie sie verfasst haben. Herr Kollege Grübel, Sie begründen Ihre Auffassung immer, indem Sie auf die Lebensschutzpflicht des Staates verweisen. Aber ich sage Ihnen: In verfassungsrechtlicher Hinsicht begehen Sie einen gravierenden Denkfehler. Die Begründung, hier müsse ein Ausgleich vorgenommen werden, trägt verfassungsrechtlich nicht. Denn eine Abwägung zwi- schen Selbstbestimmung und Lebensschutz ist nach gel- tender Rechtsprechung dann, wenn es sich um den glei- chen Grundrechtsträger handelt, nicht möglich. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Hier handelt es sich um den Grundrechtsträger Patient, der von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch ge- macht hat. Der Staat hat in diesem Fall kein Recht, ihm im Interesse des Lebensschutzes vorzuschreiben, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken. Meine zweite und letzte Anmerkung. Vor zwei Jahren haben viele deutsche Ärzte den sogenannten Lahrer Ko- dex verfasst. Im Rahmen eines Kongresses haben viele führende Mediziner, vor allen Dingen Palliativmedizi- ner, aber auch Ärzte, die jeden Tag am Operationstisch stehen, eine Art Selbstverpflichtung unterschrieben. Der Lahrer Kodex lautet wie folgt: Falls ein Patient entscheidungsunfähig ist, werde ich eine vorher … vorgelegte Patientenverfügung respektieren, sofern diese aktuell und auf die gege- bene Situation anwendbar ist. Nichts anderes besagt auch der Stünker-Gesetzent- wurf, der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt. Die Menschen wollen diese Regelung. Auch die breite Mehrheit der Ärzte will diese Regelung. Ich bitte Sie da- her um Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort dem Kollegen Bosbach. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Herr Kollege Stünker, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gerade gesagt, der Gesetzentwurf des Kollegen Zöller und der Gesetzentwurf, der von mir un- terstützt wird, würden zwar ehrenwerte Motive wider- spiegeln, seien aber leider verfassungswidrig, da in mei- nem Gesetzentwurf differenziert wird zwischen unheilbaren Erkrankungen, also zwischen Krankheiten, die irreversibel sind und einen tödlichen Verlauf haben, und Krankheitssituationen, in denen man nach einem ärztlichen Heileingriff wieder ein bewusstes, gesundes und erfülltes Leben führen kann. Außerdem haben Sie ausgeführt, der Staat dürfe dann, wenn derselbe Grund- rechtsträger betroffen sei, keine Hürden zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, die das Selbstbestimmungs- recht einschränken würden, auferlegen. Das war Ihre These. In der Transplantationsmedizin beurteilt der Deutsche Bundestag dies fundamental anders. Bei einer Organ- spende unter Lebenden müssen insgesamt acht Bedin- gungen erfüllt sein; unter anderem muss eine ärztliche Beratung stattgefunden haben. Außerdem hat der Bun- destag, haben wir alle sieben weitere Hürden errichtet. Wir waren nämlich der Auffassung: Eine Organspende ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden, und darüber müssen wir den Spender zu seinem Schutz aufklären. – Nie hat bei diesem Thema auch nur eine Kollegin oder ein Kollege im Deutschen Bundestag behauptet, dass die Pflicht zur ärztlichen Aufklärung über die ge- sundheitlichen Risiken einer Organspende verfassungs- rechtlich problematisch sei. Hier sprechen wir nicht über die ärztliche Beratung bei einem irreversiblen tödlichen Krankheitsverlauf, sondern darüber – und das empfinden viele als Zumu- tung –, dass jemand über sein Leben verfügt. Für den Fall des Falles, dass die Betroffenen doch nicht unheil- bar erkrankt sind, wollen wir allerdings festlegen, dass sie sich vor dieser Verfügung bitte ärztlich beraten las- sen. Wir können doch nicht ernsthaft die Verfügung über ein Organ, beispielsweise eine Niere, für so risikoreich halten, dass wir eine Zwangsberatung vorschreiben, während wir in dem Fall, in dem jemand über sein Leben verfügt, sagen: Ja, so ist es eben; wer schreibt, der bleibt. – Das nennen wir dann Selbstbestimmung. Ich halte dies für einen Widerspruch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) 25112 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Wolfgang Bosbach Es geht nicht um eine verfassungswidrige Beschrän- kung des Selbstbestimmungsrechts. Von dem Selbst- bestimmungsrecht kann der Mensch dann Gebrauch machen, wenn er ärztlichen Rat eingeholt hat, aufgeklärt ist, seine Situation kennt und weiß, für welche Situation er welche Verfügung trifft. Das ist keine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts, sondern Schutz zum Wohle des Patienten. Auch für diesen Schutz muss die- ser Gesetzgeber Sorge tragen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD, der LINKEN und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege Stünker. Joachim Stünker (SPD): Herr Kollege Bosbach, es ist schon gut, dass Sie zum Schluss noch einmal in die Diskussion eingreifen. Ich habe nicht davon gesprochen, dass Ihr Entwurf verfas- sungswidrig sei – dazu würde ich mich nicht hergeben –, sondern meine Bedenken geäußert. Was verfassungswid- rig ist – das haben wir neulich bei der Anhörung wieder gehört –, entscheidet letztendlich das Bundesverfas- sungsgericht, wenn es angerufen wird. Wir haben hier unsere Abwägungen zu treffen. Ich habe nur darauf hin- gewiesen, dass ich Zweifelsfälle sehe, die zu neuer Rechtsunsicherheit und gerade nicht zu Rechtssicherheit führen. Nun komme ich zu Ihrem Beispiel mit der Organ- transplantation und meiner Aussage, dass eine Abwä- gung hier nicht möglich sei. Das ist überhaupt kein Widerspruch. Der Unterschied ist folgender: Bei der Pa- tientenverfügung geht es um einen einzigen Rechtsträger – allein um mich, Stünker, der ich sie verfasst habe –, während bei der Organspende mindestens zwei Personen beteiligt sind, (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wider- spruch bei der CDU/CSU) nämlich derjenige, der ein Organ hergibt, und derjenige, dem dieses Organ eingepflanzt werden soll. (Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Der Emp- fänger wird doch nicht beraten! – Weitere Zu- rufe von der CDU/CSU) – Darf ich meinen Gedanken zu Ende führen? – Das Or- gan wird doch entnommen, um es einem anderen Men- schen einzusetzen. Also ist ein Dritter daran beteiligt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das hat doch nichts mit der Selbstbestimmung zu tun!) – Sie können so viel schreien, wie Sie wollen, Herr Kol- lege Kauder. – Das ist verfassungsrechtlich nicht das Gleiche. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ich brauche keine Belehrung von Ihnen!) – Dann schreien Sie doch nicht dazwischen. – Das ist verfassungsrechtlich nicht das Gleiche. Verfassungs- rechtlich besteht ein elementarer Unterschied, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Blödsinn!) den Sie in vielen Kommentaren nachlesen können. Mit dieser Frage haben wir uns im Vorfeld ja sehr lange be- schäftigt. Immer dann, wenn ein Dritter ins Spiel kommt, kann der Staat nämlich selbstverständlich ent- sprechende Voraussetzungen und Einschränkungen ver- langen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das passt über- haupt nicht zusammen!) – Entschuldigen Sie; das gilt genauso bei der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Natürlich kann der Staat beim Schwangerschaftsabbruch diese Grenzen einzie- hen, weil es im Ergebnis auch um das werdende Leben und nicht nur um die Schwangere geht. Das ist der ver- fassungsrechtliche Unterschied. Von daher sehe ich den Widerspruch, den Sie erken- nen, nicht und bitte nach wie vor um Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich schließe die Aussprache. Bevor wir mit den Abstimmungen beginnen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Ab- stimmungsverfahren. Zur Abstimmung stehen fünf Vorlagen zur Regelung der Patientenverfügungen. Es handelt sich um die Gesetzentwürfe: der Abgeordneten Stünker, Kauch, Dr. Jochimsen und weiterer Abgeordneter auf Druck- sache 16/8442; der Abgeordneten Bosbach, Röspel, Göring-Eckardt und weiterer Abgeordneter auf Druck- sache 16/11360; der Abgeordneten Zöller, Dr. Faust, Dr. Däubler-Gmelin, Knoche und weiterer Abgeordneter auf Drucksache 16/11493; sowie um die Anträge der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/397 und der Abge- ordneten Hüppe, Philipp, Dr. Lammert und weiterer Ab- geordneter auf Drucksache 16/13262. Ich weise darauf hin, dass zu diesen Abstimmungen mehrere Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsord- nung vorliegen.1) Der Rechtsausschuss hat in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13314 empfohlen, über die ge- nannten Gesetzentwürfe in der Ausschussfassung sowie über den Antrag der Fraktion der FDP einen Beschluss herbeizuführen. Eine darüber hinausgehende Beschluss- empfehlung hat der Ausschuss dazu nicht abgegeben. 1) Anlage 2 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25113 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner stimmungsreihenfolge liegen zwei Geschäftsordnungs- anträge vor: ein Vorschlag der Gruppe Stünker, Kauch, Ortszusatz sowie Ihre Fraktion in gut lesbaren Druck- Bosbach, Röspel, Göring-Eckardt, Fricke und der Gruppe Zöller, Dr. Faust, Dr. Däubler-Gmelin, Knoche. Die Abstimmung über diese beiden Vorschläge erfolgt im Stimmzettelverfahren, bei dem Sie die Mög- lichkeit haben, sich für eine der beiden Reihenfolgealter- nativen zu entscheiden. Weiterhin haben Sie die Mög- lichkeit, sich zu enthalten. Insgesamt können Sie auf dem Stimmzettel nur ein Kreuz machen. Es handelt sich dabei um eine namentliche Abstimmung mit all ihren Konsequenzen. (Heiterkeit) Es ist vereinbart, nach dem Vorschlag, der die meisten Stimmen erhält, zu verfahren. – Ich sehe, Sie sind mit der Verfahrensweise einverstanden. Dann ist das so be- schlossen. Die Abstimmung über die Gesetzentwürfe erfolgt na- mentlich in zweiter und gegebenenfalls auch in dritter Beratung. Wird ein Gesetzentwurf angenommen, wird über die verbleibenden Vorlagen nicht mehr abgestimmt. Nach jeder namentlichen Abstimmung wird die Sitzung bis zur Vorlage des Abstimmungsergebnisses unterbro- chen. Über den Antrag der Fraktion der FDP auf Druck- sache 16/397 wird nur dann – in einfacher Abstimmung – abgestimmt, wenn vorher keine Vorlage angenommen wurde. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert und weiterer Abgeordneter auf Drucksache 16/13262 mit dem Titel „Gesetzliche Über- regulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Ent- haltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit des Hauses ab- gelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 572; davon Vorschlag A: 309 Vorschlag B: 258 enthalten: 0 ungültig: 5 Vorschlag A SPD Gregor Amann Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer tel ohne Namen, mit mehr als einem Kreuz oder anderen Zusätzen sind ungültig. Die Stimmzettel wurden bereits im Saal verteilt. Sollten Sie noch keinen Stimmzettel ha- ben, können Sie diesen von den Plenarassistenten erhal- ten. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung. – Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schrift- führerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung von 16.11 bis 16.25 Uhr) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Die unterbrochene Sitzung ist wiedereröffnet. Bitte, Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie Ihre Plätze ein. Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift- führern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstim- mung über die Geschäftsordnungsanträge zur Abstim- mungsreihenfolge bei den Entwürfen der Gesetze zur Regelung der Patientenverfügung bekannt: abgegebenen Stimmen 573. Auf den Vorschlag A, die Reihenfolge Zöller/Bosbach/Stünker, entfielen 309 Stimmen. Auf den Vorschlag B, die Reihenfolge Stünker/Bosbach/ Zöller, entfielen 258 Stimmen, ungültige Stimmen 6, Enthaltungen keine. Es soll nach dem Vorschlag, der die meisten Stimmen erhalten hat, verfahren werden. Dies ist Vorschlag A, die Reihenfolge Zöller/Bosbach/ Stünker. Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Dr. Jochimsen, Montag sowie ein Vorschlag der Gruppe buchstaben auf den Stimmzettel zu schreiben. Stimmzet- Es ist vereinbart, zunäc Gruppe Hüppe in einer einfa scheiden. Sollte dieser Ant wird über die anderen Vorlag Findet der Antrag der Gru müssen wir zunächst über di mungen über die Gesetzentw hst über den Antrag der chen Abstimmung zu ent- rag eine Mehrheit finden, en nicht mehr abgestimmt. ppe Hüppe keine Mehrheit, e Reihenfolge der Abstim- ürfe entscheiden. Zur Ab- Wir kommen nun zur Ab Geschäftsordnungsanträge zu mung über die drei Gesetze erfolgt per Stimmzettelverfa lichkeit, einen der beiden V gegenüber beiden Vorschläge zukreuzen. Denken Sie bitte daran, Ih stimmung über die beiden r Reihenfolge der Abstim- ntwürfe. Die Abstimmung hren. Es besteht die Mög- orschläge oder Enthaltung n auf dem Stimmzettel an- ren Namen mit eventuellem 25114 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Rolf Kramer Anette Kramme Nicolette Kressl Volker Kröning Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Caren Marks Katja Mast Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Ortwin Runde Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Heinz Schmitt (Landau) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Dieter Steinecke Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Dr. Rainer Tabillion Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Elke Hoff Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dr. Erwin Lotter Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Dr. Dagmar Enkelmann Diana Golze Dr. Gregor Gysi Lutz Heilmann Dr. Barbara Höll Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Jan Korte Katrin Kunert Michael Leutert Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Petra Pau Bodo Ramelow Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Petra Sitte Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25115 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Marieluise Beck (Bremen) Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Kai Gehring Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ute Koczy Sylvia Kotting-Uhl Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Brigitte Pothmer Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Irmingard Schewe-Gerigk Grietje Staffelt Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Wolfgang Wieland fraktionslose Abgeordnete Henry Nitzsche Gert Winkelmeier Vorschlag B CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Jürgen Klimke Julia Klöckner Jens Koeppen Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Katharina Landgraf Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Eduard Lintner Patricia Lips Dr. Michael Luther Thomas Mahlberg Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Johannes Röring Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Albert Rupprecht (Weiden) Peter Rzepka Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Marion Seib Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Elisabeth Winkelmeier- Becker Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Dr. Lale Akgün Willi Brase Eike Hovermann Karin Kortmann Ernst Kranz Lothar Mark Hilde Mattheis Sönke Rix 25116 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner gungen in der Ausschussfassung, Drucksachen 16/11493 und 16/13314. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Robert Hochbaum Ruprecht Polenz Eike Hovermann Ulrich Adam Peter Altmaier Dr. Christoph Bergner Clemens Binninger Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Gitta Connemann Alexander Dobrindt Anke Eymer (Lübeck) Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Martina Krogmann Helmut Lamp Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Eduard Lintner Patricia Lips Thomas Mahlberg Wolfgang Meckelburg Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Franz Romer Peter Rzepka Hermann-Josef Scharf Hartmut Schauerte Dr. Andreas Scheuer Bernd Schmidbauer Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Ole Schröder Kurt Segner Marion Seib Bernd Siebert Thomas Silberhorn Jens Spahn DIE LINKE Sevim Dağdelen Heike Hänsel Ulla Jelpke Monika Knoche Oskar Lafontaine Dr. Norman Paech Paul Schäfer (Köln) fraktionsloser Abgeordneter Henry Nitzsche CDU/CSU Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Hans Raidel Katherina Reiche (Potsdam) Dr. Wolfgang Wodarg Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Ab- stimmung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schrift- Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 571; davon ja: 77 nein: 486 enthalten: 8 Ja Hartwig Fischer (Göttingen) Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Jochen-Konrad Fromme Dr. Jürgen Gehb Eberhard Gienger Josef Göppel Holger Haibach rern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Zöller, Dr. Hans Georg Faust, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiterer Abgeordneter – Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügun- gen – bekannt: abgegebene Stimmen 571. Mit Ja haben gestimmt 77, mit Nein haben gestimmt 486, Enthaltun- gen 8. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung abgelehnt. Marlene Mortler Carsten Müller (Braunschweig) Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Rita Pawelski Dr. Joachim Pfeiffer Ronald Pofalla Christian Freiherr von Stetten Gero Storjohann Max Straubinger Matthäus Strebl Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Dr. Herta Däubler-Gmelin in der Ausschussfassung namentlich ab. Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftfüh- René Röspel Michael Roth (Heringen) Ottmar Schreiner Jörg-Otto Spiller Andreas Weigel Engelbert Wistuba Dr. Wolfgang Wodarg FDP Otto Fricke Heinz-Peter Haustein Hellmut Königshaus (Beifall bei Abgeordne LINK Wir kommen zur Abstimm geordneten Wolfgang Zölle Dr. Herta Däubler-Gmelin, M ren Abgeordneten eingebrach zur Klarstellung der Verbindl Heinz Lanfermann Michael Link (Heilbronn) Patrick Meinhardt DIE LINKE Sevim Dağdelen Klaus Ernst Heike Hänsel Cornelia Hirsch Ulla Jelpke Dr. Hakki Keskin ten der SPD und der EN) ung über den von den Ab- r, Dr. Hans Georg Faust, onika Knoche und weite- ten Entwurf eines Gesetzes ichkeit von Patientenverfü- Monika Knoche Oskar Lafontaine Dr. Norman Paech Elke Reinke Paul Schäfer (Köln) Dr. Ilja Seifert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Cornelia Behm Hans-Josef Fell Katrin Göring-Eckardt führerinnen und Schriftführe beginnen. Bis zum Vorliegen des Er Abstimmung unterbreche ich (Unterbrechung von 1 Vizepräsidentin Dr. h. c Britta Haßelmann Winfried Hermann Peter Hettlich Thilo Hoppe Fritz Kuhn Renate Künast Markus Kurth Omid Nouripour Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Josef Philip Winkler r, mit der Auszählung zu gebnisses der namentlichen die Sitzung. 6.30 bis 16.36 Uhr) . Susanne Kastner: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25117 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Albach Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Otto Bernhardt Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Georg Brunnhuber Cajus Caesar Leo Dautzenberg Hubert Deittert Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Ilse Falk Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Norbert Geis Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Olav Gutting Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Andreas Jung (Konstanz) Dr. Franz Josef Jung Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Jürgen Klimke Julia Klöckner Jens Koeppen Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ingbert Liebing Dr. Michael Luther Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Michaela Noll Eduard Oswald Ulrich Petzold Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Daniela Raab Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen Eckhardt Rehberg Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Karl Schiewerling Norbert Schindler Andreas Schmidt (Mülheim) Dr. Andreas Schockenhoff Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Johannes Singhammer Erika Steinbach Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar Wöhrl SPD Dr. Lale Akgün Gregor Amann Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis 25118 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Markus Meckel Jella Teuchner Detlef Parr Hans Josef Fell Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Ortwin Runde Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Heinz Schmitt (Landau) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Ottmar Schreiner Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dieter Steinecke Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Dr. Rainer Tabillion Jörg Tauss Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Uwe Barth Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Dr. Gregor Gysi Lutz Heilmann Dr. Barbara Höll Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Jan Korte Katrin Kunert Michael Leutert Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Petra Pau Bodo Ramelow Elke Reinke Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Dr. Petra Sitte Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Peter Hettlich Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Thilo Hoppe Ute Koczy Sylvia Kotting-Uhl Fritz Kuhn Renate Künast Undine Kurth (Quedlinburg) Markus Kurth Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Omid Nouripour Brigitte Pothmer Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler fraktionsloser Abgeordneter Gert Winkelmeier Enthalten CDU/CSU Michael Glos Monika Grütters Michael Hennrich Thomas Rachel Christian Schmidt (Fürth) Andreas Storm FDP Daniel Bahr (Münster) DIE LINKE Cornelia Hirsch Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25119 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Peter Altmaier Thomas Bareiß Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Peter Rauen Eckhardt Rehberg Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Norbert Königshofen Thomas Kossendey Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Katharina Landgraf Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Eduard Lintner Patricia Lips Dr. Michael Luther Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Eva Möllring Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Johannes Röring Kurt J. Rossmanith Dr. Christian Ruck Albert Rupprecht (Weiden) Peter Rzepka Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Hartmut Schauerte Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Bernd Siebert Norbert Barthle Dr. Peter Gauweiler Manfred Kolbe Klaus Riegert Wir kommen nun zur Abs Abgeordneten Wolfgang Bos Göring-Eckardt und weiteren Entwurf eines Gesetzes zur verfügung im Betreuungsrech Drucksachen 16/11360 und 1 Hierzu liegt ein Änderun Katrin Göring-Eckardt, Dr. Winkler und weiterer Abgeor erst abstimmen. Wer stimm auf Drucksache 16/13379? – Enthaltungen? – Der Änderu heit der Stimmen des Hauses Wir stimmen nun über Ausschussfassung namentlic führerinnen und Schriftführe einzunehmen. Sind die Plätz Das ist der Fall. Ich eröffne d Ist ein Mitglied des Ha Stimme noch nicht abgegebe Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 566; davon ja: 220 nein: 344 enthalten: 2 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner timmung über den von den bach, René Röspel, Katrin Abgeordneten eingebrachten Verankerung der Patienten- t in der Ausschussfassung, 6/13314. gsantrag der Abgeordneten Harald Terpe, Josef Philip dneter vor, über den wir zu- t für den Änderungsantrag Wer stimmt dagegen? – ngsantrag ist mit der Mehr- abgelehnt. den Gesetzentwurf in der h ab. Ich bitte die Schrift- r, die vorgesehenen Plätze e an den Urnen besetzt? – ie Abstimmung. uses anwesend, das seine n hat? – Das ist nicht der Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Fall. Ich schließe die Abstim führerinnen und Schriftführe beginnen. Bis zum Vorliegen des Er Abstimmung unterbreche ich (Unterbrechung von 1 Vizepräsidentin Dr. h. c Die unterbrochene Sitzung Ich gebe das von den Sch führern ermittelte Ergebnis d mung über den Gesetzen Wolfgang Bosbach, René Rös und weiterer Abgeordneter – Verankerung der Patientenv recht – bekannt: abgegebene gestimmt 220, mit Nein habe gen 2. Joachim Hörster Anette Hübinger Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Dr. Franz Josef Jung Hans-Werner Kammer Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Julia Klöckner Jens Koeppen mung und bitte die Schrift- r, mit der Auszählung zu gebnisses der namentlichen die Sitzung. 6.40 bis 16.46 Uhr) . Susanne Kastner: ist wieder eröffnet. riftführerinnen und Schrift- er namentlichen Abstim- twurf der Abgeordneten pel, Katrin Göring-Eckardt Entwurf eines Gesetzes zur erfügung im Betreuungs- Stimmen 566. Mit Ja haben n gestimmt 344, Enthaltun- Marlene Mortler Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Daniela Raab Thomas Rachel Hans Raidel 25120 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Andreas Storm Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Elisabeth Winkelmeier- Becker Willi Zylajew SPD Dr. Lale Akgün Sabine Bätzing Willi Brase Marco Bülow Dr. Herta Däubler-Gmelin Christian Kleiminger Karin Kortmann Ernst Kranz Helga Lopez Lothar Mark Hilde Mattheis Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Ottmar Schreiner Jörg-Otto Spiller Dr. h. c. Wolfgang Thierse Andreas Weigel Engelbert Wistuba Waltraud Wolff (Wolmirstedt) FDP Otto Fricke Heinz-Peter Haustein Hellmut Königshaus Michael Link (Heilbronn) Patrick Meinhardt Christoph Waitz DIE LINKE Cornelia Hirsch BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Cornelia Behm Hans Josef Fell Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Winfried Hermann Peter Hettlich Ulrike Höfken Thilo Hoppe Fritz Kuhn Renate Künast Markus Kurth Omid Nouripour Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Rainder Steenblock Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Peter Albach Clemens Binninger Renate Blank Jochen Borchert Dr. Stephan Eisel Dr. Hans Georg Faust Herbert Frankenhauser Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Manfred Grund Michael Hennrich Jürgen Herrmann Hubert Hüppe Andreas Jung (Konstanz) Steffen Kampeter Jürgen Klimke Dr. Rolf Koschorrek Michael Kretschmer Dr. Martina Krogmann Thomas Mahlberg Philipp Mißfelder Carsten Müller (Braunschweig) Michaela Noll Dr. Joachim Pfeiffer Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Dr. Peter Ramsauer Katherina Reiche (Potsdam) Dr. Norbert Röttgen Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Ole Schröder Jens Spahn Gero Storjohann Max Straubinger Dagmar Wöhrl Wolfgang Zöller SPD Gregor Amann Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Rolf Kramer Anette Kramme Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Caren Marks Katja Mast Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25121 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Carsten Schneider (Erfurt) Angelika Brunkhorst Dr. Martina Bunge Dr. Uschi Eid (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Dieter Steinecke Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Dr. Rainer Tabillion Jörg Tauss Jella Teuchner Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Der Gesetzentwurf ist dam gelehnt. Wir kommen nun von den Abgeordneten Jo Kauch, Dr. Lukrezia Jochims neten eingebrachten Entwurf Änderung des Betreuungsre sung, Drucksachen 16/8442 u über den Gesetzentwurf in mentlich ab. Ich bitte die Sch führer, die vorgesehenen Plät Plätze an den Urnen besetzt? öffne die Abstimmung. Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Elke Hoff Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dr. Erwin Lotter Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster it in zweiter Beratung ab- zur Abstimmung über den achim Stünker, Michael en und weiteren Abgeord- eines Dritten Gesetzes zur chts in der Ausschussfas- nd 16/13314. Wir stimmen der Ausschussfassung na- riftführerinnen und Schrift- ze einzunehmen. – Sind die – Das ist der Fall. Ich er- Dr. Diether Dehm Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Lutz Heilmann Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Monika Knoche Jan Korte Katrin Kunert Oskar Lafontaine Michael Leutert Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Bodo Ramelow Elke Reinke Paul Schäfer (Köln) Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Dr. Petra Sitte Ist ein Mitglied des Ha Stimme noch nicht abgegebe Fall. Ich schließe die Abstim führerinnen und Schriftführe beginnen. Bis zum Vorliegen des Er Abstimmung unterbreche ich (Unterbrechung von 1 Vizepräsidentin Dr. h. c Die unterbrochene Sitzung Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ute Koczy Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Irmingard Schewe-Gerigk Grietje Staffelt Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Wolfgang Wieland fraktionslose Abgeordnete Henry Nitzsche Gert Winkelmeier Enthalten CDU/CSU Monika Brüning Marion Seib uses anwesend, das seine n hat? – Das ist nicht der mung und bitte die Schrift- r, mit der Auszählung zu gebnisses der namentlichen die Sitzung. 6.50 bis 16.56 Uhr) . Susanne Kastner: ist wieder eröffnet. Olaf Scholz Reinhard Schultz Ernst Burgbacher Patrick Döring Roland Claus Sevim Dağdelen Kai Gehring Bettina Herlitzius Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Karin Roth (Esslingen) Ortwin Runde Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Heinz Schmitt (Landau) Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Dr. Wolfgang Wodarg Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert 25122 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Karl Diller Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Uwe Barth Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Otto Schily Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Heinz Schmitt (Landau) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff Martin Dörmann Astrid Klug Marianne Schieder Angelika Brunkhorst Ich gebe das von den Sch führern ermittelte Ergebnis d mung über den Gesetzen Joachim Stünker, Micha Jochimsen und weiterer Abg Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 566; davon ja: 320 nein: 241 enthalten: 5 Ja CDU/CSU Dagmar Wöhrl SPD Dr. Lale Akgün Gregor Amann Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin riftführerinnen und Schrift- er namentlichen Abstim- twurf der Abgeordneten el Kauch, Dr. Lukrezia eordneter – Entwurf eines Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Dritten Gesetzes zur Änderu bekannt: abgegebene Stimm stimmt 320, mit Nein haben ge Der Gesetzentwurf ist damit nommen. Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Ortwin Runde Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf ng des Betreuungsrechts – en 566. Mit Ja haben ge- stimmt 241, Enthaltungen 5. in zweiter Beratung ange- Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dieter Steinecke Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Dr. Rainer Tabillion Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Dr. Wolfgang Wodarg Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25123 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Elke Hoff Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dr. Erwin Lotter Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Dr. Gregor Gysi Lutz Heilmann Dr. Barbara Höll Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Jan Korte Katrin Kunert Oskar Lafontaine Michael Leutert Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Bodo Ramelow Paul Schäfer (Köln) Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Petra Sitte Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Kai Gehring Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ute Koczy Sylvia Kotting-Uhl Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Irmingard Schewe-Gerigk Grietje Staffelt Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Wolfgang Wieland fraktionsloser Abgeordneter Gert Winkelmeier Nein CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Andreas Jung (Konstanz) Dr. Franz Josef Jung Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Jürgen Klimke Julia Klöckner Jens Koeppen Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Katharina Landgraf Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Eduard Lintner Patricia Lips Dr. Michael Luther Thomas Mahlberg Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Marlene Mortler Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen 25124 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Albert Rupprecht (Weiden) Lena Strothmann Josef Philip Winkler der LINKEN und des B GRÜNEN) Dritte Be und Schlussabstimmung. Au stimmung verlangt. Ich weise legen darauf hin, dass gleich rückweisung der Einsprüche namentlich abgestimmt wird ginnen und Kollegen im Saal Ich bitte die Schriftführeri vorgesehenen Plätze einzune den Urnen besetzt? – Das ist d stimmung. Vizepräsident Dr. h. c. W Haben alle anwesenden M Stimme abgegeben? – Das Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 555; davon ja: 318 nein: 232 enthalten: 5 ÜNDNISSES 90/DIE ratung ch hier ist namentliche Ab- die Kolleginnen und Kol- im Anschluss über die Zu- des Bundesrates ebenfalls . Ich bitte also, die Kolle- zu bleiben. nnen und Schriftführer, die hmen. Sind die Plätze an er Fall. Ich eröffne die Ab- olfgang Thierse: itglieder des Hauses ihre ist offensichtlich der Fall. Ja CDU/CSU Dagmar Wöhrl SPD Dr. Lale Akgün führerinnen und Schriftführe beginnen. Bis zum Vorliege mentlichen Abstimmung unte (Unterbrechung von 1 Vizepräsident Dr. h. c. W Die unterbrochene Sitzung Liebe Kolleginnen und K Aufmerksamkeit. Ich gebe d nen und Schriftführern ermitt lichen Schlussabstimmung Dritten Gesetzes zur Änderun Abgeordneten Stünker, Kauch rer Abgeordneter bekannt: Mit Ja haben gestimmt 317, 233, Enthaltungen 5. Der Ges ratung angenommen. Gregor Amann Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels r, mit der Auszählung zu n des Ergebnisses der na- rbreche ich die Sitzung. 7.00 bis 17.07 Uhr) olfgang Thierse: ist wieder eröffnet. ollegen, ich bitte um Ihre as von den Schriftführerin- elte Ergebnis der nament- über den Entwurf eines g des Betreuungsrechts der , Dr. Jochimsen und weite- abgegebene Stimmen 555. mit Nein haben gestimmt etzentwurf ist in dritter Be- Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schrift- Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Marion Seib Bernd Siebert Thomas Silberhorn Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Elisabeth Winkelmeier- Becker Wolfgang Zöller Willi Zylajew Heinz-Peter Haustein Heinz Lanfermann Michael Link (Heilbronn) Patrick Meinhardt DIE LINKE Sevim Dağdelen Heike Hänsel Ulla Jelpke Monika Knoche Elke Reinke Dr. Ilja Seifert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Cornelia Behm Hans Josef Fell Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Peter Hettlich fraktionsloser Abgeordneter Henry Nitzsche Enthalten SPD Dr. Ernst Dieter Rossmann Engelbert Wistuba DIE LINKE Cornelia Hirsch BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Winfried Hermann Rainder Steenblock Peter Rzepka Michael Stübgen Otto Fricke Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Johannes Röring Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Johannes Singhammer Jens Spahn Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) SPD Willi Brase Eike Hovermann Sönke Rix René Röspel Ottmar Schreiner Andreas Weigel FDP Thilo Hoppe Fritz Kuhn Renate Künast Markus Kurth Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25125 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Kerstin Griese Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Ortwin Runde Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Heinz Schmitt (Landau) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dieter Steinecke Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Dr. Rainer Tabillion Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Dr. Wolfgang Wodarg Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Elke Hoff Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dr. Erwin Lotter Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Dr. Gregor Gysi Lutz Heilmann Dr. Barbara Höll Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Jan Korte Katrin Kunert Oskar Lafontaine Michael Leutert Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Bodo Ramelow Paul Schäfer (Köln) Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Petra Sitte Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann 25126 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Kai Gehring Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ute Koczy Sylvia Kotting-Uhl Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Irmingard Schewe-Gerigk Grietje Staffelt Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Wolfgang Wieland fraktionsloser Abgeordneter Gert Winkelmeier Nein CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Clemens Binninger Renate Blank Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Andreas Jung (Konstanz) Dr. Franz Josef Jung Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Jürgen Klimke Julia Klöckner Jens Koeppen Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Katharina Landgraf Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Eduard Lintner Patricia Lips Dr. Michael Luther Thomas Mahlberg Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Marlene Mortler Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Albert Rupprecht (Weiden) Peter Rzepka Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Marion Seib Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Elisabeth Winkelmeier- Becker Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Willi Brase Sönke Rix René Röspel Ottmar Schreiner Andreas Weigel FDP Otto Fricke Heinz-Peter Haustein Heinz Lanfermann Michael Link (Heilbronn) Patrick Meinhardt DIE LINKE Sevim Dağdelen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25127 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Wir setzen die Beratungen fort. Zunächst Abstimmung übe der CDU/CSU und der SPD a spruchs des Bundesrates gege der Förderung von Biokraftsto Nach Art. 77 Abs. 4 Satz 1 de Zurückweisung des Einspruc der Mehrheit seiner Stimme der Mitglieder des Deutsch mindestens 307 Stimmen. W weisen will, muss mit Ja stim r den Antrag der Fraktionen uf Zurückweisung des Ein- n das Gesetz zur Änderung ffen, Drucksache 16/13389. s Grundgesetzes bedarf die hs des Bundesrates, der mit n erfolgt ist, der Mehrheit en Bundestages. Das sind er den Einspruch zurück- men. a) Zweite und dritte Bera der CDU/CSU und d wurfs eines Gesetzes Vorstandsvergütung – Drucksache 16/1227 1) Anlagen 3 bis 5 2) Ergebnis Seite 25130 C 3) Ergebnis Seite 25132 D tung des von den Fraktionen er SPD eingebrachten Ent- zur Angemessenheit der (VorstAG) 8 – Zurückweisung von Einsprüchen des Bundesrates. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a bis 7 c auf: Heike Hänsel Ulla Jelpke Monika Knoche Elke Reinke Dr. Ilja Seifert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Cornelia Behm Hans Josef Fell Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Thilo Hoppe Fritz Kuhn Renate Künast Markus Kurth Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Harald Terpe Josef Philip Winkler (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Damit ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Ta- gesordnungspunkt beendet. Ich rufe die Zusatzpunkte 5 und 6 auf: ZP 5 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD Zurückweisung des Einspruchs des Bundes- rates gegen das Gesetz zur Änderung der För- derung von Biokraftstoffen – Drucksachen 16/11131, 16/11641, 16/12465, 16/12466, 16/13080, 16/13362, 16/13389 – ZP 6 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD Zurückweisung des Einspruchs des Bundes- rates gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlich- tungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften – Drucksachen 16/11385, 16/12717, 16/13082, 16/13363, 16/13390 – Der Präsident des Bundesrates hat schriftlich mitge- teilt, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen hat, gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen und gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlich- tungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Einspruch einzulegen. Wir kom- men jetzt zu zwei namentlichen Abstimmungen über fraktionsloser Abgeordneter Henry Nitzsche Enthalten SPD Dr. Ernst Dieter Rossmann DIE LINKE Cornelia Hirsch BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Winfried Hermann Peter Hettlich Rainder Steenblock Zur Abstimmung liegen mehrere Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung vor.1) Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Ist das erfolgt? – Dann eröffne ich die Abstimmung. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abge- geben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Er- gebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekanntgege- ben.2) Wir kommen jetzt zu Zusatzpunkt 6: Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates ge- gen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im an- waltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung ei- ner Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, Drucksache 16/13390. Nach Art. 77 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes bedarf die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates, der mit zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen wurde, einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens aber der Mehr- heit der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wer den Einspruch zurückweisen will, muss mit Ja stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Ist das erfolgt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abge- geben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Er- gebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gege- ben.3) 25128 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13433 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jürgen Gehb Klaus Uwe Benneter Joachim Stünker Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Professionalität und Effizienz der Aufsichts- räte deutscher Unternehmen verbessern – Drucksachen 16/10885, 16/13433 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jürgen Gehb Klaus Uwe Benneter Joachim Stünker Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Exzesse bei Managergehältern verhindern – Drucksachen 16/12112, 16/13425 – Berichterstattung: Abgeordnete Christine Scheel Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Joachim Poß für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Joachim Poß (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im An- schluss an die Debatte über das für uns alle sicherlich sehr bewegende Thema Patientenverfügung wenden wir uns jetzt einem anderen Thema zu, das man zwar nicht damit vergleichen kann, das aber in den letzten Jahren für große Aufregung in unserer Gesellschaft gesorgt hat: der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und Ma- nagergehältern. Dass die Managergehälter geradezu explodiert sind, ist nicht erst durch die Finanzkrise zu einem Problem ge- worden. Allerdings hat die Finanzkrise dieses Problem ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Nicht umsonst wird kritisiert, dass die Entlohnungspraxis der Banken in den jüngsten Vorschlägen von US-Präsident Obama ausgespart wurde, und das, obwohl die irrwitzige Höhe der Bonus- zahlungen, wie die Ergebnisse vieler Untersuchungen gezeigt haben, einer der entscheiden Gründe dafür war, dass letztlich unverantwortliche Risiken eingegangen wurden. Nichtsdestotrotz wäre es zu kurz gegriffen, würde man den Blick nur auf die Finanzkrise richten. Seit rund 15 Jahren vollzieht sich auch in Deutschland ein Prozess, in dessen Verlauf sich die Höhe der Managergehälter, insbesondere die Höhe der Vorstandsvergütungen, von der Höhe der Durchschnittseinkommen zunehmend abkoppelt. Die Kluft nimmt stetig zu. Betrug die Relation früher rund 20 : 1, so war bei den DAX-Vorstandsvorsitzenden bei Ausbruch der Krise im Durchschnitt ein Verhältnis von etwa 45 : 1 erreicht. Diese Entwicklung beunruhigt die Menschen. Dabei geht es nicht um Neid oder um eine emotionale Überreak- tion auf die aktuelle Finanzkrise. Nein, meine Damen und Herren, dieses Thema geht viel tiefer. Letztlich geht es um die Fragen, in was für einer Gesellschaft wir künf- tig leben wollen (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Otto Bernhardt [CDU/CSU]) und wie das Produkt gemeinsamer Arbeit in unseren Unter- nehmen verteilt werden soll. Die Menschen spüren, dass etwas nicht stimmt, wenn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Vollzeit- beschäftigung auf ergänzende Unterstützung angewiesen sind, während gleichzeitig einige wenige, die an der Spitze stehen, millionenschwere Bonuszahlungen einstreichen. Um die soziale Akzeptanz unserer Wirtschaftsordnung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dafür zu sorgen, dass Lohn und Leistung für alle Menschen in einem vernünf- tigen Verhältnis zueinander stehen. Wenn dieses Verhältnis grundlegend gestört ist und die üblichen Verfahren der Lohnfindung versagen, wie wir es zurzeit sowohl am oberen als auch am unteren Rand der Lohnskala erleben, ist der Gesetzgeber gefragt. Genau deshalb haben wir Sozialdemokraten uns stark für Mindestlöhne engagiert. Aus diesem Grund arbeiten wir seit Ende 2007 intensiv auf strengere gesetzliche Rege- lungen für Managergehälter hin. (Beifall bei der SPD) Die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein entscheidender Schritt auf diesem Weg. Die Beharrlich- keit, mit der wir dieses Thema verfolgt haben – zunächst intern und seit letztem Sommer in der Koalition –, hat sich gelohnt. Vor gerade einmal einem Jahr, als wir un- sere Vorschläge im Parteipräsidium der SPD beschlossen haben, haben viele noch gespottet. Heute werden wir die meisten dieser Vorschläge in Gesetzesform gießen. Dazu kommen einige weitere Maßnahmen, auf die wir uns in den gemeinsamen Beratungen der Koalition verständigen konnten. Insgesamt liegt jetzt ein Paket vor, das in der Anhörung des Rechtsausschusses Ende Mai bei den Experten von Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25129 (A) (C) (B) (D) Joachim Poß Wissenschaft, Rechtsprechung und Gewerkschaften breite Zustimmung gefunden hat. Dabei wurde die vom Bundes- justizministerium geleistete Formulierungsarbeit beson- ders gelobt. Dieses Lob wollte ich jetzt eigentlich der Ministerin persönlich aussprechen. Das ist im Moment leider nicht möglich. (Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Sie kommt gleich!) Ich bitte die Vertreter ihres Hauses, das weiterzugeben. Jedenfalls im Namen meiner Fraktion – ich nehme an, dass die CDU/CSU es nicht anders sieht – bedanke ich mich ausdrücklich für die gute Formulierungsarbeit, die vom Haus geleistet wurde. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die offenkundige Schwachstelle bei der Festsetzung der Vorstandsgehälter hat zuletzt Hilmar Kopper – der es wohl wissen muss – in der Zeit vom 10. Juni 2009 klar und deutlich benannt. Nach seiner Aussage sind die Auf- sichtsräte die eigentliche Schwachstelle. Ihnen obliegt es nach dem Aktiengesetz, für eine angemessene Vor- standsvergütung zu sorgen. Wir wollen auch, dass das so bleibt. Allerdings möchten wir in Zukunft von den Auf- sichtsräten mehr Transparenz, mehr Verantwortung und mehr Sensibilität bei der Vorstandsvergütung sehen. Dem Erreichen dieses Ziels dienen sämtliche Maß- nahmen dieses Gesetzes. Wir setzen gerade nicht den Gesetzgeber an die Stelle der Aufsichtsräte, wie in den Medien oft zu lesen war, sondern nehmen die Aufsichts- räte – das gilt für die Vertreter der Arbeitnehmerseite ebenso wie für die Vertreter der Kapitalseite – in die Pflicht. Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung, gerade auch bei der Frage der Vorstandsvergütung. (Beifall bei der SPD) Wir wollen, dass mit geheimen Kungelrunden Schluss ist. Künftig muss der Aufsichtsrat als ganzes Gremium über die Vorstandsverträge entscheiden – und nicht mehr nur ein kleiner Präsidial- oder Personalaus- schuss. Das bedeutet mehr Verantwortung für jedes ein- zelne Aufsichtsratsmitglied, zumal wir zugleich deren individuelle Haftung für den Fall einer nicht angemessenen Vergütungsfestsetzung schärfer gefasst haben. Was unter einer angemessenen Vergütung zu verste- hen ist, wird stärker konkretisiert. Insbesondere wird klargestellt, dass sich die Vergütung am nachhaltigen Unternehmenserfolg ausrichten soll. Für variable Vergütun- gen soll eine mehrjährige Bezugsperiode gelten. Aktien- optionen sollen erst nach vier statt bisher zwei Jahren eingelöst werden können. Der Aufsichtsrat soll zudem eine Obergrenze für die variable Vergütung für außerge- wöhnliche Entwicklungen festlegen. Durch die Vorschrift für den Aufsichtsrat, eine nach- trägliche Herabsetzung von Vorstandsvergütungen in dem Fall vorzunehmen, dass ein Unternehmen in wirt- schaftliche Schwierigkeiten gerät, wird der Aufsichtsrat verschärft in die Pflicht genommen. Auch ist künftig in einem Zeitraum von drei Jahren nach Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds gegebenenfalls eine Herabsetzung der Versorgungsbezüge möglich. Ein Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat des- selben Unternehmens soll erst nach einer Frist von zwei Jahren erlaubt sein; es sei denn, dass der Wechsel von Großaktionären – insbesondere bei Familiengesellschaf- ten – ausdrücklich gewünscht wird. Außerdem wollen wir, dass hohen Vorstandsgehältern in Zukunft auch ein höheres Haftungsrisiko bei Fehlver- halten gegenübersteht. (Beifall bei der SPD) Deshalb muss der Aufsichtsrat beim Abschluss sogenann- ter D&O-Versicherungen, die bei Schäden, die durch Fehlverhalten von Managern entstanden sind, eintreten, einen Selbstbehalt von mindestens anderthalb Jahresfix- gehältern vorsehen, der von den Vorständen selbst zu tragen ist. Schließlich fordern wir mehr Transparenz bei der indivi- duellen Gehaltsoffenlegung gegenüber den Anteilseignern sowie der Öffentlichkeit, insbesondere was die Versor- gungsbezüge angeht. Zudem sollen die Anteilseigener die Möglichkeit be- kommen, in der Hauptversammlung einen den Aufsichtsrat nicht bindenden Beschluss zu Vergütungsfragen zu fassen. Meine Damen und Herren, dieses in beharrlicher Arbeit entstandene Gesetz mit seinen vermeintlich kleinteiligen Änderungen des Aktien- und Handelsrechts mag auf den ersten Blick weniger ambitioniert wirken als manche schneidig vorgetragene Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Gehälter. Ich verschweige auch nicht, dass wir Sozialdemokraten in diesem Gesetz gerne zwei weitere Maßnahmen unter- gebracht hätten: erstens eine Begrenzung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs für Vorstandsgehälter und Abfin- dungen oberhalb 1 Million Euro und zweitens die explizite und gleichrangige Verpflichtung der Unternehmen auf die Interessen von Anteilseignern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auf das Wohl der Allgemeinheit. Es darf nicht, wie sich das in den letzten Jahren immer mehr breitgemacht hat, nur um den Shareholder-Value gehen! (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Diese Ziele konnten wir in der Koalition jetzt nicht durchsetzen. Die SPD wird aber weiter dafür kämpfen. Ich bin überzeugt, dass das Gesetz, das heute vorliegt, dafür sorgen wird, dass in den Mitbestimmungsgremien über Managergehälter künftig viel offener und intensiver diskutiert werden muss. Wir alle, die Initiatoren wie die Kritiker dieses Gesetzes, haben es in der Hand, diese Diskussion in Zukunft immer wieder in die Öffentlichkeit und damit ins Bewusstsein der Menschen zu tragen. Nur durch Öffentlichkeit und Transparenz werden wir den – auch und gerade in den oberen Etagen – erforderlichen Mentalitätswechsel herbeiführen können. Ich betone: Der dringend erforderliche Mentalitäts- wechsel steht noch aus. Der Brief, mit dem die Auf- sichtsratsvorsitzenden zahlreicher DAX-Unternehmen 25130 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Joachim Poß Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 556; Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Reinhard Grindel Hermann Gröhe Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) ja: 383 nein: 165 enthalten: 8 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Helmut Brandt Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Hans-Heinrich Jordan Andreas Jung (Konstanz) Dr. Franz Josef Jung Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Jürgen Klimke Julia Klöckner Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Paul Lehrieder Ingbert Liebing Eduard Lintner Patricia Lips Dr. Michael Luther Thomas Mahlberg Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Michaela Noll Henning Otte Rita Pawelski davon Georg Brunnhuber Michael Grosse-Brömer Norbert Königshofen das Gesetz in letzter Minute s genau den Geist der Arroga am Beginn der Finanzkrise s wieder aus der Deckung wag nicht mitmachen. (Beifall bei Dieser Geist, diese Menta erwähnten Interview in der versucht, die Zahlung der Bo senhändler dadurch zu beschö mit 50 Jahren zwar reich, abe Krankenschwester, ein Baua sich nach 30 Jahren harter Ar bisweilen leer fühlen mögen empfinden als als blanken Ho (Beifall bei Abgeordne CDU/C Ich würde mir wünschen, da einmal bedenkt, wenn er jetz rat der HSH Nordbank antrit ihn zwingen, Gehaltsfragen m Kollegen im Aufsichtsrat kün wusstsein größerer Verantwo Ministerin Zypries ist jetzt noch einmal persönlich für die toppen wollten, atmet noch nz und Ignoranz, der auch tand und sich jetzt langsam t. Da dürfen wir als Politik der SPD) lität spricht aus dem bereits Zeit, in dem Herr Kopper nusmillionen an seine Bör- nigen, dass diese Menschen r leer seien. Wie kann eine rbeiter, eine Erzieherin, die beit ohne jeden Bonus auch , einen solchen Satz anders hn? ten der SPD und der SU) ss Herr Kopper dies noch t den Vorsitz im Aufsichts- t. Dieses Gesetz wird auch it seinen Kolleginnen und ftig offener und in dem Be- rtung zu diskutieren. da; so kann ich mich auch hervorragende Arbeit ihres Hauses bedanken und die E Bundesregierung, wie sie es Corporate-Governance-Kode desbesitz bzw. mit Bundesbe im Kabinett zweimal abgese Wir wollen ja nicht mit un messen. Wir erwarten, dass d Meine Damen und Herre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD so der CDU Vizepräsident Dr. h. c. W Ich will zwischendurch zu men und das von den Schrift rern ermittelte Ergebnis de mung über den Antrag der und SPD auf Zurückweisung desrats gegen das Gesetz zu von Biokraftstoffen – das ist bekannt geben: abgegebene S gestimmt 384, mit Nein habe gen 7. Der Antrag ist gemäß Grundgesetzes mit der erfo nommen. rwartung äußern, dass die uns versprochen hat, den x für Unternehmen in Bun- teiligung – dieser Punkt ist tzt worden – zügig vorlegt. terschiedlichen Maßstäben a jetzt etwas kommt. n, ich danke Ihnen für die wie bei Abgeordneten /CSU) olfgang Thierse: Zusatzpunkt 5 zurückkom- führerinnen und Schriftfüh- r namentlichen Abstim- Fraktionen der CDU/CSU des Einspruchs des Bun- r Änderung der Förderung die Drucksache 16/13389 – timmen 558. Mit Ja haben n gestimmt 167, Enthaltun- Art. 77 Abs. 4 Satz 1 des rderlichen Mehrheit ange- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25131 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ulrich Petzold Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Albert Rupprecht (Weiden) Peter Rzepka Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Bernd Schmidbauer Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Marion Seib Bernd Siebert Johannes Singhammer Erika Steinbach Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar Wöhrl Willi Zylajew SPD Dr. Lale Akgün Gregor Amann Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Kerstin Griese Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Ortwin Runde Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Heinz Schmitt (Landau) Carsten Schneider (Erfurt) Ottmar Schreiner Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dieter Steinecke Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Dr. Rainer Tabillion Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Dr. Wolfgang Wodarg 25132 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Cajus Caesar Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Lutz Heilmann Oskar Lafontaine Michael Leutert Thilo Hoppe Ute Koczy Sylvia Kotting-Uhl Winfried Nachtwei Michael Glos Josef Göppel Dr. Peter Jahr Jens Koeppen Manfred Kolbe Helmut Lamp Dr. Max Lehmer Marlene Mortler Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Dr. Joachim Pfeiffer Johannes Röring Norbert Schindler Thomas Silberhorn Christian Freiherr von Stetten Thomas Strobl (Heilbronn) SPD Dr. Axel Berg FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Ich komme zu Zusatzpunk von den Schriftführerinnen u Ergebnis der namentlichen trag der Fraktionen der CDU weisung des Einspruchs des B zur Modernisierung von Verf Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze t 6 und gebe auch dazu das nd Schriftführern ermittelte Abstimmung über den An- /CSU und SPD auf Zurück- undesrats gegen das Gesetz ahren im anwaltlichen und Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Bodo Ramelow Elke Reinke Paul Schäfer (Köln) Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Dr. Petra Sitte Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Hans Josef Fell Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Peter Hettlich Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn notariellen Berufsrecht, zur tungsstelle der Rechtsanwalt sonstiger Vorschriften – das is bekannt: abgegebene Stimm stimmt 548, mit Nein hat ges Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler fraktionslose Abgeordnete Henry Nitzsche Gert Winkelmeier Enthalten CDU/CSU Veronika Bellmann Uda Carmen Freia Heller Robert Hochbaum Katharina Landgraf Eduard Oswald SPD Gabriele Groneberg Marko Mühlstein Lydia Westrich Errichtung einer Schlich- schaft sowie zur Änderung t die Drucksache 16/13390 – en 549. Mit Ja haben ge- timmt einer – oder eine. Dr. Maria Flachsbarth Schnarrenberger Ulrich Maurer Claudia Roth (Augsburg) Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein CDU/CSU Clemens Binninger Michael Brand Elke Hoff Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Monika Knoche Jan Korte Katrin Kunert Renate Künast Undine Kurth (Quedlinburg) Markus Kurth Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Uta Zapf Heinz-Peter Haustein Cornelia Hirsch Fritz Kuhn Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25133 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 549; davon ja: 548 nein: 1 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Andreas Jung (Konstanz) Dr. Franz Josef Jung Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Jürgen Klimke Julia Klöckner Jens Koeppen Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Katharina Landgraf Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Eduard Lintner Patricia Lips Dr. Michael Luther Thomas Mahlberg Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Marlene Mortler Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Peter Rzepka Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Marion Seib Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar Wöhrl Willi Zylajew SPD Dr. Lale Akgün Gregor Amann Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher 25134 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Renate Gradistanac Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Ortwin Runde Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Heinz Schmitt (Landau) Carsten Schneider (Erfurt) Ottmar Schreiner Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dieter Steinecke Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Dr. Rainer Tabillion Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Dr. Wolfgang Wodarg Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Lutz Heilmann Cornelia Hirsch Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Monika Knoche Jan Korte Oskar Lafontaine Michael Leutert Ulrich Maurer Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Bodo Ramelow Elke Reinke Paul Schäfer (Köln) Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Dr. Petra Sitte Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25135 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: schaft. Jeder, der ein Unternehmen gründet oder ein Un- fentlichkeit nicht vermittelbar, dass Banken, die hoheVerluste gemacht haben und sich unter den Schutzschirm ter, seine Vertragspartner u Verantwortung gilt es zu stärk (Beifall bei Deshalb ist der Grundsat tungsstrukturen oder bei der nachhaltige, längerfristige Zi allein am Aktienkurs ausgeri fehltes Modell. (Beifall bei Das Bild des verantwortlich tümerinteresse ausgerichtet wie bei einem Familienunte nd seine Umwelt. Diese en. der FDP) z richtig, auch bei Vergü- Kontrolle der Manager auf ele zu setzen. Kurzfristiges, chtetes Denken ist ein ver- der FDP) Handelnden, des am Eigen- en Unternehmenslenkers, rnehmen, ist zukunftswei- beiter zahlen. Hohe Gehälter, ein hoher trotz Managementfehlern: H Dienstverhältnisses klar nach ren sind erforderlich. Verträg gaben sollten der Vergangenh brauchen wir mehr Transpar dungsmöglichkeiten der Eige ner. (Beifall bei Ihnen gehört die Gesellschaf gen und die Aufwendungen u Bonus, hohe Abfindungen ier muss im Rahmen des justiert werden. Korrektu- e ohne entsprechende Vor- eit angehören. Genau dafür enz und mehr Mitentschei- ntümer oder der Anteilseig- der FDP) t. Sie zahlen die Vergütun- nd brauchen mehr Rechte. ternehmen leitet, hat Verantwortung für seine Mitarbei- des Staates begeben, weiterhin hohe Boni an ihre Mitar- Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Hans Josef Fell Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Peter Hettlich Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Thilo Hoppe Ute Koczy Sylvia Kotting-Uhl Fritz Kuhn Renate Künast Undine Kurth (Quedlinburg) Markus Kurth Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Claudia Roth (Augsburg) (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Der Antrag ist mit der gemäß Art. 77 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes erforderlichen Mehrheit angenommen. So weit die Unterbrechung dieses Tagesordnungs- punktes. Jetzt fahren wir fort mit dem Kollegen Hartfrid Wolff für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Freiheit und Verantwortung zusammenzubringen, ist die wesent- liche Herausforderung unserer Gesellschaft – auch in- nerhalb der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Herr Kollege Poß, Staatsdirigismus ist der falsche Weg. Er ist ineffektiv und widerspricht der sozialen Marktwirt- schaft. (Joachim Stünker [SPD]: Oh!) Es gilt eindeutig, Exzesse, wie sie in der Bankenkrise sichtbar wurden, zukünftig zu verhindern. Es gilt aber auch, an den Grundwerten der sozialen Marktwirtschaft festzuhalten. (Joachim Poß [SPD]: Machen wir ja!) Die soziale Marktwirtschaft lebt von der Vertragsfreiheit und der Verantwortungsübernahme für unsere Gesell- Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler fraktionsloser Abgeordneter Gert Winkelmeier Nein fraktionsloser Abgeordneter Henry Nitzsche send. Wir brauchen diejenigen, die bereit sind, Verant- wortung zu übernehmen. Ihnen darf diese Tätigkeit auch nicht verbaut werden. Einige der Ansatzpunkte in dem Gesetzentwurf gehen in die richtige Richtung. Die CDU/CSU-SPD-Koalition setzt aber zu sehr auf staatliche Eingriffsmechanismen. (Dr. Max Stadler [FDP]: Wie immer!) Die FDP geht einen anderen Weg. Wir wollen den Ei- gentümer stärken. (Beifall bei der FDP) Der Eigentümer oder der Anteilseigner eines Unterneh- mens zahlt die Vorstandsvergütungen. Er ist auf eine ef- fiziente Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat und vor allem auf transparente Vergütungsstrukturen an- gewiesen. Der Gesetzentwurf hierzu ist ernüchternd. (Lachen des Abg. Joachim Stünker [SPD]) In der gesamten Diskussion muss klar getrennt wer- den zwischen den Unternehmen, die in der letzten Zeit Staatshilfen in Anspruch genommen haben, und den Un- ternehmen, die die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht zuletzt durch ein gutes Management aus eigener Kraft überstehen. Zu Recht unterliegen Unternehmen des Fi- nanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Staates nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Anspruch nehmen, besonderen Anforderungen. Es ist in der Öf- 25136 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Nach Auffassung der FDP soll deshalb die Hauptver- sammlung die Grundsätze der Vergütungsstruktur für die Unternehmensführung und die Leitlinien für Manager- gehälter bei börsennotierten Unternehmen zukünftig selbst festsetzen können. (Beifall bei der FDP) Unverbindliche Beschlüsse, wie sie die Koalition vor- sieht, helfen nicht weiter. Die Hauptversammlung muss letztendlich mit einfacher Mehrheit auch über die Veröf- fentlichung der Gehälter entscheiden können. (Rainer Brüderle [FDP]: Richtig!) Die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds müssen bereits nach geltendem Recht in einem angemes- senen Verhältnis zu seinen Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen. Die Koalition will durch ihren Ge- setzentwurf nun noch zusätzlich festlegen, dass die übli- che Vergütung nicht ohne besondere Gründe überschrit- ten werden darf. Eine solche übliche Vergütung gibt es nicht. Gilt hier, was in der angloamerikanischen Wirt- schaft oder vielleicht sogar in der chinesischen Wirt- schaft üblich ist? Müssen hier wieder viele Berater be- auftragt werden, um die übliche Vergütung feststellen zu können? Diese Vorgabe ist schlichtweg unbestimmt. Klar ist: Es ist nicht die Aufgabe des Staates, zu be- stimmen, welche Leistung einer Person für ein Unter- nehmen wie viel wert ist. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat Verantwortung für die Vorstandsgehälter übernehmen muss. Gerade bei Aktienoptions- und Bonimodellen sind in der Vergan- genheit Fehler gemacht worden, die für die Unterneh- men zum Teil zu unkalkulierbaren Risiken geführt ha- ben. Vergütungsmodelle müssen daher stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens ausgerichtet wer- den. (Beifall bei der FDP) Der Aufsichtsrat ist Anwalt der Eigentümer. Insofern ist eine Stärkung der Aufsichtsräte richtig. Das Ver- trauen in diese internen Kontrolleure muss wachsen. Die Unabhängigkeit und Professionalität der Aufsichtsräte ist dabei entscheidend. Sie müssen die Möglichkeit er- halten, ihr Mandat wirksam ausüben zu können. Deshalb befürwortet die FDP zum Beispiel eine klare Begren- zung der Zahl der Aufsichtsratsmandate und für kapital- marktorientierte Unternehmen auch eine klare Karenz- zeit zwischen einer Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender und einer späteren Tätigkeit im Aufsichtsrat. Interessen- kollisionen dürfen nicht auftreten. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hier ist die Koalition schlicht zu weich. Die Einschränkung, wonach die Karenzzeit für bishe- rige Vorstandsmitglieder nicht gelten soll, wenn der Vor- schlag von Aktionären gemacht wird, die mindestens 25 Prozent der Stimmrechte halten, dürfte die Regel zur Ausnahme machen. Das Quorum ist so niedrig gewählt, dass diese Regelung vermutlich ins Leere läuft. (Dr. Max Stadler [FDP]: So ist es!) Die Haftung der Vorstände von Kapitalgesellschaften ist in Deutschland bereits unmissverständlich geregelt und im internationalen Vergleich sehr weitgehend. Ent- scheidend ist, dass eventuelle Ansprüche tatsächlich gel- tend gemacht werden. (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist das Hauptproblem!) Auch hierfür ist ein unabhängiger professioneller Auf- sichtsrat erforderlich. Der vorgesehene Selbstbehalt bei der Managerhaftung ist dabei eher ein wirkungsloses In- strument, wenn es darum geht, die persönliche Haftung zu erhöhen. Mit dem Corporate Governance Kodex von 2001 ist ein Weg gewählt worden, mit dem flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden kann. Mit der Entspre- chenserklärung nach § 161 Aktiengesetz ist eine ver- bindliche Form gefunden worden, Transparenz über die Firmenpolitik zu schaffen. Dieses flexible Instrument darf in Zukunft nicht entwertet werden. Leider haben Sie aber den Weg dahin durch den Gesetzentwurf zum Teil schon eingeschlagen. Unter Abwägung all dieser Aspekte bleibt für die FDP nur der Schluss, dass der Gesetzentwurf nicht ge- eignet ist, die erkannten Probleme wirksam anzugehen. In einigen Bereichen geht der Gesetzentwurf deutlich zu weit, in anderen ist er etwas zu zaghaft. Die Stärkung der Eigentümerrechte und der Unabhängigkeit, die Profes- sionalisierung der Aufsichtsräte und die Anerkennung des Corporate Governance Kodex werden im Koalitions- entwurf vernachlässigt. Deshalb lehnt die FDP den Ge- setzentwurf ab. (Beifall bei der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Jürgen Gehb für die CDU/ CSU-Fraktion. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die De- batte zu diesem Thema kann man hochemotional aus dem Bauch oder rational mit kühlem Kopf und klarem Verstand führen. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Letzteres ist viel besser, Herr Kollege!) Leider wird sie von einigen nur geführt, um den Bauch zu bedienen, und das insbesondere auf Parteitagen, um sich dann genussvoll im Applaus des Parteivolks zu son- nen. Ich könnte jetzt auch von diesem Platz aus donnernd die Zuschauer auf den Besucherrängen und vor dem Fernsehgerät oder ganz allgemein die Bürger fragen: (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ja! Bitte schön!) Finden Sie es richtig, dass die Chefs von Eon oder Porsche oder auch die Fußballspieler Ronaldo und Ibrahimovic so hohe Gehälter bekommen? Finden Sie das in Ordnung? Ist das gerecht? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25137 (A) (C) (B) (D) Dr. Jürgen Gehb Das findet sicherlich keiner gerecht. Nicht nur jeder Normalverdiener, sondern jeder Normalsterbliche wird das unglaublich, irrsinnig, aberwitzig, verrückt oder un- anständig finden. Das haben wir alles schon gehört. Es ist richtig: Das ist irrwitzig und aberwitzig. Ist es aber die Aufgabe des Gesetzgebers, überall für die Mores – für Sitte und Anstand – zu sorgen? Ich glaube, das ist nicht seine Aufgabe. Ich teile die Empörung und habe Verständnis dafür. Nicht nur ich, sondern auch Industrieführer und Reprä- sentanten des Handwerks haben dafür Verständnis. Aber eine gesetzliche Begrenzung oder Festlegung von Mana- gergehältern ist bisher nicht vorgesehen und soll auch nicht vorgesehen werden. Deshalb will ich das Refrainspielchen des Kanzler- kandidaten der SPD beim letzten Parteitag (Joachim Poß [SPD]: Was erzählen Sie denn da?) nach dem Muster „‚War der Kasper schon da?‘ – Das Volk ruft: ‚Ja!‘“ in einem Punkt korrigieren. Steinmeier fragt: „Wer hat sich die Begrenzung der Managergehäl- ter ausgedacht?“ – Die SPD antwortet: „Die SPD!“ (Gabriele Frechen [SPD]: Genau!) – Richtig. – Steinmeier fragt weiter: „Wer hat sie durch- gesetzt?“ – Das Volk grölt wieder: „Die SPD!“ – Gott sei Dank ist das nicht richtig. Herr Poß, Sie haben heute selbst gesagt, dass Sie als Gesetzgeber keine Festsetzung und keine Begrenzung haben wollen. Sie wollen die Rahmenbedingungen und die Gesichtspunkte, nach denen sich ein Aufsichtsrat zu richten hat, ändern. (Joachim Poß [SPD]: Ich habe nie etwas ande- res gesagt!) Die Spanier und der Präsident von Real Madrid, Herr Pérez, wollen nicht, dass das spanische Parlament das Gehalt von Ronaldo festsetzt. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Der ist auch kein Manager! Der ist Fußballspieler!) Auch wir wollen nicht, dass den Fußballspielern, Opern- sängern oder Vorstandsmitgliedern von uns gesagt wird, wie viel sie zu verdienen haben. Das können wir bei den Beamten und den Beschäftigten des öffentlichen Diens- tes machen, aber nicht in der freien Wirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Das haben wir auch nie ver- langt!) Allerdings – da gebe ich Ihnen recht – macht uns das, was sich insbesondere durch die Finanzkrise gezeigt hat, nicht blind vor der Notwendigkeit, das gegenwärtige Re- gelwerk des Aktiengesetzes, § 87 Abs. 1 und Abs. 2 etwa, zu konkretisieren. In der Zeitung liest man dau- ernd, dass die Haftung der Vorstände mit dem neuen Ge- setz verschärft wird. Das halte ich für ein Märchen. Meine Damen und Herren, wir haben de lege lata schon die schärfste Haftung auf der ganzen Welt. In § 93 des Aktiengesetzes steht: Die Vorstände haben die Sorgfalt des gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. – Es handelt sich also nicht um die übliche Sorgfalt in eige- nen Angelegenheiten, die berühmte diligentia quam in suis – es geht darum, nicht wie ein Hallodri zu Hause al- les herumliegen zu lassen –; es handelt sich um eine scharfe Haftung bei jeder Form des Verschuldens. Daran ändern wir gar nichts. Sie haben den Nagel auf dem Kopf getroffen, Herr Kollege von der FDP. Die Schwachstelle ist im Grunde genommen die Frage, wer die Haftung geltend macht. Die Aufsichtsräte müssten sie geltend machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gibt das alte Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter. – Es kommt also auch auf die Besetzung der Aufsichtsräte an. Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt, dass es in diesem Kartell zum Teil inzestuöse Merkmale gibt. Da sagt der eine: Beißt du mich nicht, beiß ich dich nicht. – Das ist eindeutig eine der Schwachstellen. An die sind wir natürlich nicht herange- gangen. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ach?) Das ist auch nicht so leicht; denn es gibt gesetzliche und verfassungsrechtliche Begrenzungen. Alles andere ist eine Konkretisierung der gegenwärtigen Gesetzes- lage, die ich für richtig halte. Sie hebelt unsere Privat- autonomie weiß Gott nicht aus. Ich bin der Letzte, der sagt, dass ein Gesetz dann gut ist, wenn es keinem gefällt. Hier muss man aber sagen: Dem einen geht es zu weit, dem anderen geht es nicht weit genug. Wahrscheinlich haben wir mit dem Mittel- weg eine Lösung gefunden, die dem Problem immerhin auf den Pelz rückt. Ich bin weit davon entfernt, zu glau- ben, dass wir die Auswüchse, die wir zu beklagen haben, mit diesem Gesetz auf null reduzieren. Wir können sie aber minimieren. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich schützend vor die 14 000 Aktiengesellschaften stellen, die nicht alle Blutegel sind, die alle aussaugen; so habe ich das neulich in einer Presseerklärung gelesen. Warum stehen wir denn nach 60 Jahren so gut da? Erstens haben wir fleißige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zweitens haben wir überwiegend – mindestens zu 95 Prozent – anständige Lenker und Denker in den Unternehmen, die dazu beigetragen haben, dass Deutschland ein prosperie- rendes Gemeinwesen ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Deswegen sollten wir aufpassen, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, unseren inneren Kom- pass nicht verlieren und das Koordinatensystem nicht restlos aus der Balance bringen. Ich finde, wir haben eine Regelung mit einer Langzeitanreizwirkung getrof- fen. Es ist nicht so, dass der Topmanager des Jahres 2009 garantiert derjenige ist, dessen Unterneh- men 2010 den Bach runtergeht – Stichwort: Strohfeuer –, weil die Aktienoptionen und die hohen Buchgewinne schnell realisiert wurden. Statt zwei Jahre sind es nun vier Jahre. Das ist ein kleiner Dämpfer. 25138 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Jürgen Gehb Wir haben auch gesagt: Wenn die Leute rausgeflogen sind und die Kurse steigen, werden nicht schon nach ei- nem Jahr Boni ausgezahlt. – Denn jetzt gibt es eine Be- messungsgrundlage von drei Jahren. Das alles kann man doch nicht für schlecht halten. Das hat die Koalition her- vorragend hinbekommen. Herr Poß, wir wollten eben keine steuerliche Decke- lung bei der Auszahlung von Managergehältern. Wir wollten auch nicht sozusagen in einer Präambel zum Ak- tiengesetz den eher schwer justiziablen Begriff „ein Un- ternehmen zum Wohle der Allgemeinheit führen“ veran- kern. Das mag sich alles gut anhören. Aber das würde wiederum die Privatautonomie – wie wir finden: auf verfassungsrechtlich bedenklicher Art und Weise – einengen. Deswegen sind wir zu einem anderen Ergebnis ge- kommen. Die Arbeitsgruppe hat in einer tollen Beset- zung besonders früh angefangen. Als sich die anderen erst noch zum dritten Mal zu Hause umgedreht haben, haben wir schon zusammengesessen und haben beraten, und zwar unter tatkräftiger Mitwirkung des Justizminis- teriums und der Mitarbeiter dort, liebe Brigitte Zypries, sowie unserer Leute, namentlich von Otto Bernhardt, der sich als unser Finanzexperte schon in allen möglichen Gremien mit den Managergehältern befasst hat, aber auch von Herrn Poß und Herrn Stünker. Ich finde, wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der es verdient, heute mit großer Mehr- heit angenommen zu werden, damit die Leute wissen: Wir verschließen nicht die Augen vor Auswüchsen, scheren aber auch nicht alle Manager über einen Kamm. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat Kollegin Barbara Höll für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wie immer: Zuerst schlagen Sie die große Trommel, heraus kommt aber ein leises Pfeifen im Wald. Der von der Großen Koalition eingebrachte Ent- wurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstands- vergütung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber insgesamt Flickwerk; das muss man einfach so konstatieren. Jetzt, in der Krise, trifft es wieder ein- mal die Beschäftigten am schwersten. Die Manager da- gegen sind selbst jetzt recht erfolgreich bei der Verteidi- gung ihrer absolut überhöhten Ansprüche. Beispiel Arcandor: 53 000 Frauen und Männer stehen vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, unter anderem weil der Exvorstandsvorsitzende, Herr Middelhoff, bei Karstadt als gleichzeitiger Miteigentümer der Immobi- lien für unverschämt hohe Mieten gesorgt hat, um sich daran zu bereichern, Mieten, die zum Tod jedes Unter- nehmens führen müssen. „Was sind das für Zustände?“, frage ich Sie. Bleiben wir bei diesem Konzern. Das Manager Ma- gazin vom 12. Juni berichtet, dass der aktuelle Arcan- dor-Chef, Karl-Gerhard Eick, eine Gehaltsgarantie in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten fünf Jahre hat. Insgesamt handelt es sich um über 10 Millionen Euro. Die bekommt er auch bei vorzeiti- gem Ausscheiden. (Joachim Poß [SPD]: Das alles soll zukünftig nicht mehr möglich sein!) Seine Vergütung ist vom Insolvenzverfahren nicht betrof- fen, weil das Gehalt vom Großaktionär Sal. Oppenheim garantiert wird. Da kann sich die Verkäuferin bei Karstadt in Leipzig doch nur verarscht fühlen! (Beifall bei der LINKEN) Für sie und ihre Kolleginnen und Kollegen bei Arcan- dor gibt es so etwas nicht. Das Management hat vielen Quelle-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern Ende letzten Jahres den Abschluss eines freiwilligen Aufhebungsver- trages nahegelegt. Gelockt wurden sie mit einer erhöh- ten, 130-prozentigen Abfindung. Nach der Anmeldung zur Insolvenz gelten die Abfindungen nun jedoch als In- solvenzmasse und werden demzufolge nicht gezahlt. Gleichzeitig müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter, die unterzeichnet haben, Angst haben, ob sie über- haupt in den Insolvenzsozialplan des Konzerns kommen. Schließlich haben sie die Aufhebungsverträge freiwillig unterschrieben. Es kann ihnen passieren, dass sie nun ohne alles dastehen: ohne Abfindung und ohne Einbezie- hung in den Sozialplan. Herr Middelhoff und Herr Eick haben ihren Hintern im Trockenen. Sie stört das nicht. Aber ich frage Sie: Wo leben wir denn, dass das möglich ist? Wie zum Hohn bezeichnet der Arcandor-Chef Eick seinen Kontrakt noch als faire Vereinbarung. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Aus seiner Sicht mag das stimmen!) Das ist nur ein Beispiel für die Selbstgerechtigkeit und Dreistigkeit der Manager. Mehr Transparenz allein reicht daher nicht aus, Managereinkünfte zu begrenzen. (Beifall bei der LINKEN) Das ist einfach ein Schwachpunkt, sowohl des Gesetz- entwurfs als auch der Anträge von FDP und Grünen. Wir begrüßen im Gesetzentwurf der Koalition, dass die Managerhaftpflichtversicherungen einen Selbstbe- halt vorsehen müssen. Aber diese Maßnahme kann nach Ansicht der Sachverständigen nur greifen, wenn den Managern gleichzeitig verboten wird, sich von diesem Selbstbehalt durch eine Rückversicherung zu befreien. Das wäre dann kein wirklicher Selbstbehalt. Das fehlt in dem Koalitionsentwurf; das muss man einfach feststel- len. Nach Ihrem Gesetzentwurf – das wurde mehrfach ge- sagt – sollen Manager ihre Boni in Form von Aktienop- tionen nun frühestens nach vier Jahren zu Geld machen können. Das ist, wenn auch halbherzig, immerhin besser als die moralischen Appelle, die wir in letzter Zeit hören Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25139 (A) (C) (B) (D) Dr. Barbara Höll konnten, beispielsweise Anfang Februar von Finanzmi- nister Steinbrück. Norbert Röttgen hat im vergangenen November gesagt: Zur moralischen Verantwortung gehört es deshalb nun, diese kurzfristigen Bonussysteme abzuschaf- fen. Damals hat er das gesagt; jetzt haben Sie sich nicht dazu durchringen können. Das ist die Realität. Die Bezahlung der Manager mit Aktienoptionen ist der Brandbeschleuniger für die Orientierung am kurz- fristigen Profit. (Joachim Poß [SPD]: Genau das wird doch ge- ändert! Man kann es nicht verbieten! Man kann es nur langfristig gestalten!) Deshalb gehören diese Aktienoptionen schlicht und ein- fach verboten. Dies hat Ihnen die Fraktion Die Linke be- reits im Mai 2006, vor drei Jahren, vorgeschlagen, lange bevor Ihnen überhaupt diese Gedanken kamen. Warum verbieten Sie das nun nicht einfach? (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Sie wissen es doch selber besser! – Joachim Poß [SPD]: Wissen Sie das wirklich nicht besser, oder täu- schen Sie nur?) Ein Schelm, der denkt, dass das Managerinteresse bei Ih- nen höher im Kurs steht als das der Beschäftigten! (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Heute die Ge- hälter, morgen die Preise und übermorgen die Mieten – wie in der Ostzone!) Sie haben es im Gesetzentwurf versäumt – Herr Gehb hat sich eben dafür gelobt –, die Frage der Üblichkeit der Managervergütung unmissverständlich an das Lohn- und Gehaltsgefüge des Unternehmens zu binden. Das wäre möglich gewesen. (Joachim Poß [SPD]: Das kann der Aufsichts- rat doch machen!) Heute jubelt das Handelsblatt: Von ersten unausgegorenen Plänen ist zum Glück nicht viel übrig geblieben. Etwa von der Forderung, für Managervergütungen per Gesetz Obergrenzen festzulegen. Warum denn nicht? (Joachim Poß [SPD]: Das wollte doch keiner!) Wir haben Ihnen das bereits im Oktober 2006 und im Ja- nuar 2008 vorgeschlagen. (Joachim Poß [SPD]: Das ist doch verfas- sungswidrig!) Wir haben Ihnen den Vorschlag unterbreitet, das Zwan- zigfache des Arbeitsentgeltes eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin der untersten Lohngruppe als Maßstab zu nehmen. Ich glaube, das ist für alle normal denkenden Menschen plausibel: Der Manager sollte nicht mehr als das Zwanzigfache des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes der untersten Lohngruppe verdienen. (Joachim Poß [SPD]: Das können die Auf- sichtsräte doch machen! Die stärken wir ja ge- rade!) Wir sind froh, dass sich die Grünen wenigstens unse- rer Forderung nach einer Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfindungen angeschlossen haben; aber bei Ihnen in der Koalition hat auch das keine Mehr- heit gefunden. Sie lehnen das ab. Herr Röttgen hatte in einem Interview im November, auf das ich schon verwiesen habe, einen Geistesblitz: Ich lerne daraus, dass es zu kurz gesprungen ist, wenn wir die Krise jetzt mit ein paar neuen Regeln und Managerschelte aufarbeiten. Wenn wir dabei stehen bleiben, kommt die nächste Krise bestimmt. Recht hat er! Sie sind aber stehen geblieben; diesem Vorwurf müssen Sie sich aussetzen. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern endlich wirksame Schritte. Ein paar Beruhi- gungstropfen sind einfach zu wenig. Wir als Linke werden uns heute bei der Abstimmung enthalten, um zu honorieren, dass Sie wenigstens nach- gedacht haben und ansatzweise in die richtige Richtung gegangen sind. (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist hono- rig!) Was Sie hier vorlegen, ist aber absolut zu wenig. Wenn wir vorankommen wollen, müssen Sie endlich unsere Vorschläge aufgreifen. Haben Sie Mut, nicht nur immer bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bei den Rentnern zu kürzen, sondern die Manager zur Ver- antwortung zu ziehen! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollegin Thea Dückert für die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich birgt dieses Thema der überhöhten Managergehälter, -vergütungen und -abfindungen, zu- mal in der Krise, eine hohe gesellschaftliche Spreng- kraft, und zwar nicht nur, weil es sich um kein Einzel- phänomen handelt, weil Manager neben Bankern überhöhte Vergütungen erhalten. Vielmehr fällt dieses Phänomen mit einem anderen zusammen – das wird vie- len Menschen sichtbar –: Diese Manager mit ihren ho- hen Gehältern sind häufig zugleich für eine völlig kurz- fristig ausgelegte Unternehmenspolitik verantwortlich, die heute, in der Krise, zu immer mehr Arbeitsplatzver- lusten führt. (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das stimmt!) Der Manager steht aber dank seines hohen Gehalts im Trockenen, erhält vielleicht noch eine Abfindung, wäh- 25140 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) Dr. Thea Dückert rend die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Re- gen stehen. Um dieses Problem müssen wir uns küm- mern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das wollen Sie ebenfalls. Auch Sie haben sich verbal empört und viel Wut über diesen Zustand gezeigt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und von der SPD, das scheint mir doch keine echte Empörung zu sein; denn Ihr Gesetz ist vor dem Hintergrund der Pro- blematik eine echte Enttäuschung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE] – Joachim Poß [SPD]: Was?) – Ja, es ist wachsweich formuliert, und es hat ganz viele Hintertüren. Sie haben sich auf einen Minimalkonsens geeinigt, der aber – wenn man das genauer betrachtet, er- kennt man das – nicht dazu führen wird, dass sich das Verhalten der Manager an Nachhaltigkeit und Langfrist- perspektiven orientiert. Schauen wir uns die Vorschläge an: Sie schlagen vor – das wurde vorhin schon erwähnt –, dass die Aktienoptionen statt nach zwei Jahren nun erst nach vier Jahren eingelöst werden können. Das hat mit Langfristorientierung nichts zu tun, gerade wenn man in Krisenzyklen denkt. Sie haben zwar einen ganz netten Ansatz und benennen das Problem richtig – das will ich konstatieren –, aber Sie agieren nicht mutig genug. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist wichtig, dass wir etwas tun, weil wir sehen, dass trotz freiwilliger Vereinbarungen und trotz der Cor- porate-Governance-Diskussionen die Selbstregulierung an vielen Stellen nicht greift. Wir müssen weitergehen, aber auch das tun Sie nicht. Wir brauchen eine Gehalts- struktur, bei der nur ein kleiner Teil des Gehalts variabel ist, also an den Erfolg geknüpft ist. Wir brauchen eine Gehaltsstruktur, bei der Erfolge und Misserfolge Ein- fluss auf das Gehalt haben und Manager durch Malusse zur Kasse gebeten werden, wenn Misserfolge erzielt oder falsche Entscheidungen getroffen werden. So etwas müssen wir in den Vergütungsstrukturen verankern. Wir brauchen eine Balance zwischen dem Erfolg und dem Misserfolg bzw. den Fehlern, die Manager zu verantwor- ten haben. Es gibt ein weiteres Problem. Es geht nicht nur da- rum, dass wir mit den Strukturen richtige Anreize für die Manager setzen, sondern auch darum, dass die Allge- meinheit nicht über das Steuersystem – die überhöhten Managervergütungen und Abfindungen können steuer- lich geltend gemacht werden – zur Kasse gebeten wird. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können durch die Strukturen, die wir heute haben, für überhöhte Mana- gervergütungen ins Obligo genommen werden. Das geht nicht. Die Möglichkeit, Managergehälter als Be- triebsausgaben abzusetzen, muss begrenzt werden. Wir schlagen vor, eine Summe in Höhe von 500 000 Euro jährlich festzulegen. Ähnliches gilt auch für die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen. Es geht nicht nur um Vergütungen, sondern es geht auch um den goldenen Handschlag. (Joachim Poß [SPD]: Das ist unser Vorschlag gewesen!) – Herr Poß, das ist Ihr Vorschlag. Ich finde es schön, dass Sie sich unserem Vorschlag anschließen. (Joachim Poß [SPD]: Ihrem Vorschlag? Wir haben 2007 unser Konzept erarbeitet, gnädige Frau!) Sie haben ein Gesetz vorgelegt, in dem das nicht vor- kommt. Wir fordern das ein. Setzen Sie sich in der Ko- alition durch, und beschließen Sie die notwendigen steu- errechtlichen Änderungen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht aber auch darum – das wurde schon angespro- chen –, dass der Manager selber mit seinem privaten Einkommen haftbar gemacht wird, wenn er Schaden verursacht, beispielsweise weil er falsche Informationen gegeben oder Leute aufs Glatteis geführt hat. Auch in solchen Fällen brauchen wir eine Selbstbeteiligung des Managers an den Schadenersatzzahlungen. Das müssen wir über die Versicherungsbeiträge und die Haftungsre- gelung sicherstellen. Sie waren an dieser Stelle ein Stück weit aktiv – das will ich gerne anerkennen –, aber Sie ha- ben die neuen Regelungen zur Managerhaftpflichtversi- cherung, die Sie vorschlagen, nur auf das Festgehalt be- zogen. Durch diese Begrenzung eröffnen Sie wiederum die Möglichkeit, dass die Manager diese Regelung um- gehen und damit letzten Endes nicht mit ihrem privaten Vermögen in die Haftung genommen werden. Auf einen weiteren Punkt möchte ich zum Schluss noch eingehen, der durchaus in die richtige Richtung geht, nämlich die Bestimmung, dass der gesamte Auf- sichtsrat über die Vorstandsverträge entscheiden muss. Aber das reicht uns bei weitem nicht aus. Eigentlich sollte die Aktionärsversammlung die Möglichkeit be- kommen, einen finanziellen Rahmen für die Höhe und die Ausgestaltung der Managergehälter vorzugeben; denn wir müssen doch folgendes Problem berücksichti- gen: Die Aufsichtsräte sind häufig mit Kollegen aus an- deren Unternehmen besetzt, und insofern besteht hier quasi systembedingt ein Eigeninteresse, mit einer Ge- haltsspirale nach oben zu arbeiten. Deswegen wäre es notwendig und richtig, dass die Aktionärsversammlung hierbei die Grenzen zieht. Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die ich jetzt nicht mehr ausführen kann. Wir haben Ihnen aber einen Antrag vorgelegt, in dem wir weitere Punkte zum Thema Managergehälter aufgreifen. Ich hoffe, Sie werden sich in weiteren Debatten dazu durchringen können, nicht nur zu reden, sondern tatsächlich eine wirksame Regulie- rung der Managergehälter vorzunehmen. Diese ist öko- nomisch einfach notwendig. Zwar geht die Legislaturpe- riode zu Ende, aber man muss auch in Zukunft weiter daran arbeiten. Ich kann das dann nicht mehr tun, weil ich nicht mehr kandidiere. Ich wünsche Ihnen aber noch gute Verrichtung und viel Freude bei diesem Thema. Sie (D) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25141 (A) (C) (B) (D) Dr. Thea Dückert haben da so viele Baustellen übrig gelassen, dass man das in der nächsten Legislaturperiode mit Freude und mit der Unterstützung von den Grünen dann weiter verfol- gen kann. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Max Stadler [FDP]) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort Bundesministerin Brigitte Zypries. (Beifall bei der SPD) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir zie- hen mit diesem Gesetzentwurf eine wichtige Lehre aus der Finanzmarktkrise; das ist schon gesagt worden. Wir steuern um, weil wir erkannt haben, dass einer der we- sentlichen Gründe für diese Finanzmarktkrise das Vergü- tungssystem für Managerinnen – es gibt allerdings nur wenige von ihnen – und Manager war. Das ist ein Be- fund, der heute von allen geteilt wird, auch von allen weltweit tätigen Instituten. Unser Gesetzentwurf sieht nun vor, dass wir da hineingrätschen und sagen: Ganz so wie bisher geht es nicht mehr. Aber, liebe Thea Dückert, es kann nicht sein, dass wir Sonderregelungen für Manager schaffen, indem wir fest- legen, sie müssten in anderer Weise persönlich haften, als es ansonsten in dieser Gesellschaft üblich ist, und alle Last der Haftung bei den Vorständen abladen. Das kann nicht funktionieren, denn wir müssen durchaus die Be- reitschaft von Vorständen aufrechterhalten, verantwort- lich unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Hin- terher sieht sowieso immer alles anders aus und man weiß alles besser als in dem Moment, in dem die Ent- scheidung getroffen wurde. Insofern muss man es mei- nes Erachtens sinnvoll regeln, und, ehrlich gesagt, meine ich auch, dass wir dies hier geschafft haben. Dazu will ich nun etwas sagen. Zunächst noch einmal zum Grundsätzlichen: Es ist richtig, dass Vorstandsvergütungen auch aus variablen Bestandteilen bestehen. Wir haben uns aus gutem Grund vor einigen Jahren von der Festvergütung verabschiedet, weil wir meinten, es müssten etwas stärkere Leistungs- anreize gesetzt werden können. Aber wir haben jetzt festgestellt, dass dies eine Frage der Kriterien ist. Wenn die Bemessungsgrundlage nur die letzten Quartalszahlen oder ein Börsenkurs zu einem bestimmten Stichtag ist, dann greift dies eben zu kurz. Das ist dann kein Anreiz zur Leistung, sondern ein Stimulus, um Leistung zu si- mulieren. Das verleitet dazu, leichtfertig Risiken einzu- gehen, um kurzfristige Scheinerfolge zu erzielen. Der langfristige Erfolg eines Unternehmens kommt bei sol- chem Vorgehen zu kurz. Dass der Befund, es habe eine Fehlentwicklung statt- gefunden, von allen geteilt wird, habe ich eben schon einmal gesagt. Es ist deshalb richtig, dass nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern – heute waren die Zeitungen voll von Informationen über das, was in Amerika gemacht wird – überlegt wird, was Politik machen muss, um Markt zu regeln. Schließ- lich müssen wir aus der Krise die Erkenntnis ziehen: Der Markt allein kann es nicht. Deshalb ist klar: Der Markt braucht Regeln, wenn er funktionieren soll. Ohne Regeln besteht sogar die Gefahr – so scheint es jetzt wenigstens –, dass er sich selbst zerstört. Solche Regeln liegen nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im In- teresse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Standortgemeinden. Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer sind darauf angewiesen, dass sie längerfristig Arbeitsplätze haben. Die Kommunen in Deutschland sind für ihre Haushaltsplanungen darauf angewiesen, dass sie regelmäßige Gewerbesteuereinnahmen haben. Deshalb ist das, was wir tun, für die Struktur dieser Ge- sellschaft insgesamt wichtig. Was tun wir für mehr Langfristigkeit? Erstens. Wir legen im Gesetz fest, dass die Aufsichts- räte die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unter- nehmensentwicklung hin ausrichten müssen. Zweitens bestimmen wir, dass die variablen Vergü- tungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrund- lage haben müssen. Drittens verlängern wir bei den Aktienoptionen die Haltefrist von zwei auf vier Jahre. Frau Dr. Dückert, auch hier ist es so, dass man sich schon darüber im Kla- ren sein muss, dass das ein Eingriff in Eigentum ist. Nach der Kritik an der Verlängerung der Haltefrist auf bloß vier Jahre wollte ich darauf nur kurz hinweisen. Man muss versuchen, irgendwie eine sinnvolle Rege- lung zu finden; denn das, was wir vorhaben, ist – ich wiederhole – ein Eingriff in Eigentumsrechte. Man kann nicht einfach sagen: Der Besitz von Aktienoptionen ist zwar legal, aber die nächsten 20 Jahre dürft ihr als Ei- gentümer damit nichts anfangen. Das kann nicht funktio- nieren. Deswegen muss man – das meine ich wenigstens – einen vernünftigen Mittelweg bei der Haltefrist finden. Mehr Langfristigkeit bei der Berechnung der Boni hat noch einen weiteren wichtigen Effekt: Die Vorstandsge- hälter nehmen künftig an der wirtschaftlichen Entwick- lung des Unternehmens teil, und zwar nicht nur am Er- folg, sondern auch am Misserfolg. Es gibt also eine Malusregelung; es ist nicht so, dass wir keine geschaffen haben. Ich meine, eine solche Regelung ist wichtig; denn jeder, der risikoreiche Entscheidungen fällt, muss wis- sen, dass es im Zweifel auch ihn persönlich treffen kann, wenn es schiefgeht. Wir senden damit das richtige Si- gnal. Aufgrund dieser Erkenntnis erweitern wir die Mög- lichkeiten, Vorstandsbezüge zu kürzen. Wenn man in Boomzeiten Millionengehälter vereinbart hat und ein Unternehmen später in der Krise steckt, dann darf man nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Opfer zumuten. (Beifall bei der SPD) 25142 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Bundesministerin Brigitte Zypries Dann müssen künftig auch – das muss völlig klar sein – Vorstandsgehälter gekürzt werden. Von meinen Vorrednern wurde schon die Versiche- rung für die Managerhaftung angesprochen. Der Gesetz- entwurf schreibt ausdrücklich einen Selbstbehalt vor und stellt auch damit sicher, dass Eigenverantwortung zu übernehmen ist. Nächster Punkt: Transparenz. Wir wollen, dass alle Aufsichtsratsmitglieder die Verantwortung für die Be- zahlung der Vorstände mittragen. Wir haben auch da- rüber diskutiert, inwieweit über die Bezahlung der Vor- stände auf einer Hauptversammlung entschieden werden sollte. Aber wir haben da festgestellt: Die Regelung muss in gewisser Weise auch praktikabel sein. Wenn man extra eine Hauptversammlung einberufen muss, um einen ausgeschiedenen Vorstand zu ersetzen, dann ist das alles andere als praktikabel. Wir haben deshalb ge- sagt: Es geht um Transparenz, und somit müssen die Aufsichtsräte in toto aktiv werden und nicht mehr ein- zelne Ausschüsse, die nur aus wenigen Personen beste- hen. Das ist auf alle Fälle eine Maßnahme, die für die Transparenz sorgt, die wir wollen. Bekanntlich sind die Aufsichtsräte in Deutschland ja paritätisch besetzt, und von daher ist hinreichende Transparenz gegeben. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Paritätisch, aber nicht paritä- tisch mit Männern und Frauen!) – Nein, das nicht. Wir nennen das, was ich meine: paritä- tische Mitbestimmung in Deutschland. Wir haben darüber hinaus jedoch vorgesehen – das ist ein Schritt in die gewünschte Richtung –, dass die Hauptversammlung künftig ein Votum über die Struktur des Vergütungssystems abgeben kann, das der Aufsichts- rat dann umsetzen kann. Ich glaube, das ist ein vernünfti- ger Kompromiss. Ein weiterer Punkt, der für eine gute und transparente Unternehmensführung wichtig ist und der auch Ver- trauen in die Unternehmen schaffen soll, ist die vorgese- hene Karenzzeit für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Das ist ein sehr umstrittenes Thema, vor al- len Dingen für diejenigen, die es betrifft. Die Argumente zu dieser Thematik sind schon lange ausgetauscht wor- den; denn darüber diskutieren wir schon seit vielen Jah- ren. Der Gesetzgeber hatte deshalb schlicht eine Abwä- gung zu treffen. Es geht einerseits um die Erhaltung von Wissen um Interna im Unternehmen – ein Grund, wes- halb viele gesagt haben, dass es vernünftig ist, dass ein Wechsel stattfinden kann –, andererseits geht es um die Vermeidung von Interessenkonflikten, sprich: Die Kon- trolleure im Aufsichtsrat können schlecht das kontrollie- ren, was sie vorher verbockt haben. Ich glaube, dass wir hier eine vernünftige Lösung ge- funden haben. Sie ähnelt der Lösung zur Offenlegung von Managergehältern. Wir haben vereinbart, dass wir die Offenlegung im Grundsatz vorschreiben, aber wenn sich ein bestimmtes Quorum der Hauptversammlung da- gegen ausspricht, dann akzeptieren wir das; denn es gilt der Grundsatz: Die Aktionäre sind die Eigentümer des Unternehmens. Die Aktionäre müssen bestimmen kön- nen, was passiert. Im Falle der Karenzzeit ist es genauso. Im Grundsatz gibt es eine Abkühlungsperiode, aber wenn sich Aktionäre mit Stimmrechten von mehr als 25 Prozent für einen Verzicht auf die Karenzzeit aus- sprechen, weil sie ein Mitglied des Vorstands im Auf- sichtsrat haben möchten, dann ist das möglich. (Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist aber eine Hintertür!) Von daher bleibt die Verantwortung der Aktionäre, also der Eigentümer des Unternehmens, erhalten. Das halte ich persönlich für richtig, weil wir als Gesetzgeber nicht den Eindruck erwekken dürfen, als würden wir allzu viel regeln. Es gilt nämlich nach wie vor: Eigentümer eines Unternehmens müssen Verantwortung übernehmen. Das Gute an solchen Regelungen ist, dass sich viel- leicht manche Aktionäre überlegen, sich um ihre Aktien- gesellschaft zu kümmern, statt nur wie einige darauf aus zu sein, einen schnellen und guten Schnitt mit der Aktie zu machen. Was wir den Vorständen vorwerfen, gilt in gewisser Weise auch für die Aktionäre, die bisher auch zu wenig Verantwortung übernommen haben. Ich halte es für keine schlechte Idee, das aneinander zu koppeln. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich Kol- legen Otto Bernhardt für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Otto Bernhardt (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für uns ist das Gesetz, das wir heute verabschie- den wollen, auch ein kleiner Beitrag zur Aufarbeitung der internationalen Finanzkrise. (Lachen des Abg. Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]) Die Justizministerin hat richtigerweise darauf hingewie- sen, dass alle Fachleute, die diese Krise analysiert haben, zu dem Ergebnis gekommen sind, dass diese Krise durch das Vergütungssystem von Managern zumindest ver- stärkt worden ist. Dass das Thema Managergehälter schon seit langer Zeit diskutiert worden ist, erkennen Sie daran, dass schon im Jahr 2000 eine hochrangige Kommission ein- gesetzt wurde, die den Auftrag hatte, Maßstäbe für die- sen Bereich festzulegen. Diese Kommission hat hervor- ragende Arbeit geleistet. Sie hat viele Maßstäbe entwickelt, die vom überwiegenden Teil der großen Ak- tiengesellschaften befolgt werden. Das Problem eines Kodexes ist natürlich, dass er frei- willig ist. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich eine Reihe von Firmen nicht daran gehalten hat. Vor allem haben wir festgestellt – ich erinnere an die Aussage un- serer Kanzlerin –, dass die Tatsache, dass einige Mana- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25143 (A) (C) (B) (D) Otto Bernhardt ger ganz offensichtlich versagen, aber mit riesigen Sum- men und hohen monatlichen Zahlungen sozusagen in den Ruhestand gehen, den sozialen Frieden in Deutsch- land gefährdet. Das zeigen die unangenehmen Einzel- fälle, über die wir schon mehrfach diskutiert haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vor diesem Hintergrund war es aus meiner Sicht rich- tig, dass die Große Koalition im September des vergan- genen Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die den Auftrag hatte, sich über Veränderungen Gedanken zu machen. (Joachim Stünker [SPD]: Gut, dass wir vorge- arbeitet hatten!) – Es ist richtig, dass die Sozialdemokraten schon vorge- arbeitet und einen Vorschlag gemacht hatten. Wir haben nachgezogen. Ich kann nur sagen: Was wir jetzt verab- schieden, kann sich sicher sehen lassen. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Das unterstreicht die Handlungs- fähigkeit der Großen Koalition. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zurufe von der FDP: Oh!) Mich stimmt besonders Folgendes nachdenklich: Während der amerikanische Präsident gestern oder vor- gestern sehr klar erklärt hat, viele Regelungen hätten versagt und deshalb sei es zur Finanzkrise gekommen, erweckt ein Teil der Wirtschaft in Deutschland – ich will es relativieren: ein kleiner Teil der Wirtschaft – den Ein- druck – dies kann ich anhand der mir zugesandten Briefe feststellen –, dass wir überhaupt nichts zu verändern brauchen, und zwar getreu dem Motto: Wir tauchen mal zwei Jahre unter, und dann machen wir so weiter. (Beifall bei der SPD) Ich sage sehr deutlich: Das ist mit uns nicht zu machen. Natürlich werden wir diese Krise überwinden. Aber einige Hunderttausend Menschen sind im Zuge dieser Krise schon arbeitslos geworden. Es werden weitere fol- gen. Die Situation für die 1 Million Menschen, die in Kurzarbeit ist, ist auch nicht so rosig; denn sie bringen netto deutlich weniger nach Hause. Für die betroffenen Familien ist das nicht so toll. Durch die Einbrüche auf den Weltmärkten gehen uns Hunderte von Milliarden verloren, die wir für viele andere vernünftige Dinge hät- ten einsetzen können. Ein „Weiter so!“ wird es mit uns nicht geben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Joachim Poß [SPD]: Mit uns schon lange nicht! – Joachim Stünker [SPD]: Nur die FDP macht weiter so!) Wir werden in vielen Bereichen vieles verändern müs- sen. Aber wir müssen auch aufpassen – ich glaube, den Maßstab haben wir beachtet –, dass wir jetzt nicht etwa der Versuchung erliegen, zu alten Systemen überzuge- hen. Dazu gab es einen katastrophalen Vorschlag der Linken. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Quatsch! – Joachim Stünker [SPD]: Die FDP ist auch nicht besser!) Ich weiß, dass in der DDR die Gehälter festgelegt waren. Aber wo ist man damit gelandet? Wenn wir so verfahren würden, würden wir keine guten Manager mehr finden. Deshalb werden wir diesen Weg nicht gehen. Zur Ehren- rettung der Großen Koalition ist zu sagen: Auch unser sozialdemokratischer Partner wollte ein solches Vorge- hen nicht, zu Recht nicht. Die Festlegung der Gehälter muss in der Verantwortung der Aufsichtsräte bleiben. Es stellte sich die Frage – auch dazu will ich eine Be- merkung machen –, ob man die steuerliche Abzugsfä- higkeit der Gehälter begrenzt. Man kann diesen Weg ge- hen. Für mich ist aber schon die Regelung, die Aufsichtsratsvergütungen nur zur Hälfte absetzen zu können, ein Sündenfall. Unser Koalitionspartner be- trachtet dies als ein Signal in die richtige Richtung. Ich sage nur: Wenn wir anfangen, die Gehälter auf 1 Million Euro zu begrenzen, dann schließen sich die nächsten Forderungen an: Der Dienstwagen darf nur noch 40 000 Euro (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Race to the bottom!) und das Büro nur noch 20 000 Euro kosten. Zum Schluss darf man nicht einmal mehr mit einem wertvollen Füller, sondern nur noch mit einem Filzstift unterschreiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich als Betriebswirt halte das Vorgehen, zwischen guten und schlechten Kosten zu unterscheiden, für falsch und gefährlich. Ich bin der Meinung, diesen Weg sollten wir nicht gehen. Aber wie gesagt: Man kann hier unter- schiedlicher Meinung sein. Besonders wertvoll ist aus meiner Sicht die Karenz- zeit, die wir einführen werden. Ich gebe zu, Frau Minis- terin, das ist der Punkt, zu dem ich die meisten Briefe bekommen habe. Ich weiß, dass sich viele betroffen füh- len, weil sie den Weg vom Vorstand in den Aufsichtsrat gegangen sind. Ich glaube auch nicht, dass die von uns eingeführte Grenze von 25 Prozent der Anteile, bei de- ren Besitz die Karenzzeit ausgesetzt werden kann, dazu führt, dass diese Bestimmung nicht mehr zieht. Wir ha- ben dabei an Firmen gedacht, bei denen eine Familie mehr als 25 Prozent der Anteile besitzt. Ich glaube nicht, dass ein solcher Anteil bei den Publikumsaktiengesell- schaften leicht erreicht werden kann. Ich bin der Mei- nung, dass eine Karenzzeit von zwei Jahren die Regel sein wird und der Übergang ohne Verzögerung in Zu- kunft die Ausnahme bleibt. Ich sage an dieser Stelle, auch wenn diese Position in der Wirtschaft umstritten ist: Es war notwendig, diesen Schritt zu vollziehen, nachdem wir schon viele Jahre darüber diskutiert haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich finde es gut, dass wir den Mut hatten, ihn jetzt zu ge- hen. 25144 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Otto Bernhardt Ich stelle abschließend fest: Die Große Koalition be- weist kurz vor der Bundestagswahl – es ist die vorletzte Sitzungswoche –, dass sie bereit und in der Lage ist, ver- nünftige Antworten auf schwierige Fragen zu finden. In diesem Sinne hoffe ich, dass das Gesetz heute eine große Mehrheit findet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergü- tung. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13433, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/12278 in der Ausschussfas- sung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz- entwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun- gen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stim- men von FDP und Grünen bei Stimmenthaltung der Lin- ken angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Dazu liegen eine Reihe von Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Ge- schäftsordnung vor.1) Ich bitte diejenigen, die dem Ge- setzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie in der zwei- ten Beratung angenommen. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Rechts- ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Professionalität und Effizienz der Aufsichts- räte deutscher Unternehmen verbessern“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13433, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/10885 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linken gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Grünen angenommen. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Finanz- ausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Exzesse bei Managergehältern verhindern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 16/13425, den An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa- che 16/12112 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent- haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim- men von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen 1) Anlage 7 der Grünen bei Stimmenthaltung der Linken angenom- men. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Subventionen in der Bundesrepublik Deutsch- land – Drucksachen 16/8441, 16/10622 – Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fünf Minuten erhalten soll. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so be- schlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin Kerstin Andreae für die Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen das Wort. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2008 gab es den Fall Nokia. Abgesehen von eini- gen außergewöhnlichen Handlungen – ich glaube, ir- gendein Minister hat sein Handy an die Wand geworfen; so war zumindest in der Zeitung zu lesen – gab es da- mals viel Empörung über die Frage: Wie gehen wir ei- gentlich in Deutschland mit Subventionen an Unterneh- men um? Wir haben dann im März 2008 eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt und im Oktober 2008 die Antwort bekommen. In der heutigen Debatte geht es um die Antwort auf unsere Anfrage, verbunden mit einem Entschließungsantrag. Uns hat interessiert: Nach welchen Kriterien werden Subventionen vergeben? Wird überhaupt überprüft, wie die Subventionen wirken? Gibt es eine Kosten-Nutzen- Analyse? Angesichts der Summe, über die wir hier jähr- lich verfügen, ist es durchaus interessant, einmal nachzu- fragen, wie die Subventionen, die in Deutschland verge- ben werden, eigentlich wirken. Zudem lohnt ein Blick in Ihren Koalitionsvertrag. Da heißt es nämlich: Wir werden mutig sparen und Subventionen ab- bauen. Das hat Vorrang. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Oh!) Im Übrigen steht dort auch: Ohne Steuererhöhungen ist eine Konsolidierung für unser Land nicht zu schaffen; so viel am Rande mit Blick auf eine Debatte, die an anderer Stelle geführt wird. Jedenfalls ist festzustellen: Die Bundesregierung hat für die Subventionsvergabe Kriterien beschlossen; aber sie wendet sie überhaupt nicht an. (Ulrike Flach [FDP]: So ist es!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25145 (A) (C) (B) (D) Kerstin Andreae Die Selbstbindung der Regierung lautet nämlich: Erster Punkt. Subventionen sollen nur dann ausge- reicht werden, wenn sie am besten geeignet sind, die an- gestrebten Wirkungen zu erzielen. Dies hat unter Kos- ten-Nutzen-Analysen zu erfolgen. Wenn ich mir die Antwort auf unsere Anfrage anschaue, dann muss ich feststellen, dass eine solche Kosten-Nutzen-Analyse nicht stattfindet. Das heißt, schon der erste Punkt dieser Selbstbindung, nämlich die Subventionen auf ihre Wir- kung hin zu prüfen, wird nicht umgesetzt. Glatte Fehlan- zeige! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweiter Punkt: Subventionen sollen vorrangig als Fi- nanzhilfen geleistet werden und durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Auch hier wieder abso- lute Fehlanzeige. Das Verhältnis zwischen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen oder Subventionen beträgt nämlich ungefähr ein Drittel zu zwei Drittel. Der dritte Punkt dieser Selbstbindung heißt: Neue Fi- nanzhilfen sollen befristet und degressiv gestaltet wer- den. (Ulrike Flach [FDP]: Hört! Hört!) Das ist ein nobler Vorsatz. Aber selbst die Abwrackprä- mie, die im Konjunkturpaket II beschlossen worden ist, ist nicht degressiv gestaltet, sondern die Mittel dafür wurden sogar noch erhöht. (Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Für ein halbes Jahr kann man die doch nicht de- gressiv machen!) Das heißt, auch hier gehen Sie konträr zu den Kriterien vor, die Sie sich selber gesetzt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) An andere Punkte, an das Dienstwagenprivileg, das Ehe- gattensplitting und die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeuge, gehen Sie gar nicht heran. Vierter Punkt der Selbstbindung: Sowohl die Über- prüfung der Ziele als auch eine Erfolgskontrolle von Subventionen haben regelmäßig zu erfolgen. Das pas- siert nicht. Es gibt keine wirtschaftliche Wirkungsana- lyse. Das BMF hat dazu ein allgemeines Forschungspro- jekt aufgelegt und angekündigt, diese Dinge anzugehen. Wo bleiben die Ergebnisse? Wir haben von der Analyse der Wirkung von Subventionen seitdem nichts mehr ge- hört. Die Wirkung müssen wir uns aber einmal an- schauen. Da werden jedes Jahr Milliarden ausgegeben, und es wird nicht geprüft, wie sie wirken. Dies ist ein Fehler, und dies werfen wir Ihnen vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ein weiterer Punkt dieser Selbstbindung – dann bin ich fertig mit diesen Punkten; man könnte das weiterfüh- ren; aber ich will Sie verschonen und nicht weiter deut- lich machen, wo Sie Ihre Vorgaben nicht einhalten –: Es soll stets geprüft werden, inwieweit Steuervergünstigun- gen in Finanzhilfen umgewandelt werden. Es ist ja ein richtiger Ansatz, zu fragen: Können wir Steuervergünsti- gungen in Finanzhilfen umwandeln? Die Bewertung führt jedoch zu dem Ergebnis: völlige Fehlanzeige. Im Konjunkturpaket II sind Maßnahmen enthalten, die defi- nitiv keine Finanzhilfen sind. Es sind vielmehr einmal festgesetzte Positionen, die uns immer wieder verfolgen werden. Beispiele sind die Einkommensteuersenkung, die wir ablehnen, die steuerfinanzierte Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge und die Kfz-Steuerbefrei- ung. Dies alles sind Punkte, bei denen es sich nicht um Finanzhilfen, sondern um Subventionen und Steuerver- günstigungen handelt. Hier handeln Sie Ihrem selbst auf- gestellten Kriterium klar zuwider. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch auf drei Fragen eingehen, die wir in unserer Anfrage gestellt haben. Wir haben Sie gefragt, ob es Subventionen zur Standortsicherung von Großun- ternehmen gab. Nein, ist die Antwort; diese gebe es nicht. (Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Fand ich auch merkwürdig!) – Die SPD sagt, dass auch sie das merkwürdig findet. – Angesichts der jüngsten Ereignisse ist dies durchaus in- teressant. Wir haben sinngemäß – nicht genau so, aber so ge- meint – gefragt, ob sich Unternehmen, die Subventionen für bestimmte Standorte erhalten haben, danach quasi vom Acker gemacht haben. Die Antwort war: Diese gibt es nicht. Das ist angesichts des Falles Nokia, der damals schon bekannt war, ein interessanter Vorgang. Es gibt im Übrigen – das ist für mich der wichtigste Punkt – keine Datenerhebung darüber, wie viele der Subventionen an kleine und mittlere Unternehmen ge- hen. Das ist doch ein Punkt, den wir uns einmal an- schauen müssen. Wir wissen, dass von den Subventio- nen von EU-Seite nur 3 Prozent an die KMU fließen. Der Rest geht an Großunternehmen, an Großkonzerne. Es lohnt sich, sich dies einmal in Bezug auf Deutschland anzuschauen. Was heißt dies eigentlich für unsere Sub- ventionspolitik? Wir haben Ihnen deshalb einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem genau diese Punkte stehen, von denen ich gesprochen habe. Wir wollen größtmögliche Trans- parenz. Wir wollen so geringe Mitnahmeeffekte wie möglich. Wir wollen keine bloßen Erhaltungssubventio- nen. Wir wollen degressiv gestaltete Subventionen, und wir wollen klare Kriterien für die Subventionsvergabe, die dann auch eingehalten werden müssen. Dies steht in unserem Entschließungsantrag und entspricht im Übri- gen weitestgehend der Selbstbindung der Großen Koali- tion, an die sie sich nicht hält. Jetzt haben Sie die Mög- lichkeit, sich zumindest formal oder symbolisch daran zu halten, indem Sie unserem Entschließungsantrag zu- stimmen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 25146 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat Kollege Ole Schröder für die CDU/ CSU-Fraktion. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fand die Große Anfrage der Grünen interessant. Ihre Kritik an den Subventionen ist richtig. Es ist schwer zu evaluieren, was Subventionen bringen. Interessant fand ich auch Ihre Schlussfolgerung. Auf der einen Seite sagen Sie, dass Sie keine Steuervergünstigungen wollen – die Strompreissubventionen im Bereich der alternativen Energien sprechen Sie überhaupt nicht an; das sind für Sie keine Subventionen, auch wenn die alternativen Ener- gien natürlich unterstützt werden –, auf der anderen Seite fordern Sie aber Steuervergünstigungen im Bereich der Forschung. Diese Steuervergünstigungen wollen Sie bei Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern kappen. Das ist eine unglaubliche Bürokratie. Können Unternehmen mit 270 Mitarbeitern nicht vernünftig forschen? Was machen Sie eigentlich, wenn solche Unternehmen im Bereich der Gentechnologie und im Bereich der Kernenergie for- schen? (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: So was nennt man Projektförderung!) Dann sehen Sie das hoffentlich auch positiv. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir gehen halt verantwortungsvoll mit den Mitteln um!) In Ihrem Entschließungsantrag geben Sie überhaupt keine Antwort auf die von Ihnen richtig formulierten Probleme der Subventionen. Da wir uns in der schwersten Wirtschaftskrise der Bundesrepublik Deutschland befinden, ist die Frage, wie wir auf diese Krise reagieren, besonders wichtig. Ich denke zum Beispiel an Beihilfen und vergünstigte Kredite. Ich finde es sehr traurig, dass Sie in Ihrem Antrag nicht einen einzigen Satz dazu geschrieben haben. Das ist ein Armutszeugnis. Sie haben keine Antwort auf die Frage, was Subventionen in der Krise bedeuten. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dann müssen Sie den Antrag einmal richtig lesen!) Die ganze Bundesrepublik diskutiert darüber, alle Zeitun- gen sind voll davon, aber Sie klammern diese wichtige Frage in Ihrem Entschließungsantrag, der erst in dieser Woche auf den Tisch gekommen ist, komplett aus. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nein!) Meines Erachtens ist es in einer solchen Krise Aufgabe der sozialen Marktwirtschaft, Handlungsfähigkeit zu zei- gen. Das bedeutet auch, dass es ihre Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass Unternehmen mit Krediten versorgt werden. Das heißt aber gerade nicht – damit komme ich zum Kern der Problematik dieser schweren Wirtschaftskrise –, dass wir all das, was wir in den letzten Jahren zur Begrenzung der Subventionspolitik beschlossen haben – das sprechen Sie zu Recht an –, einfach über den Haufen werfen. Gerade in der jetzigen Phase dürfen wir uns nicht einfach hin- stellen und sagen, dass der Staat dafür da ist, sämtliche Unternehmen zu retten, wie die SPD es momentan macht. Ich bitte Sie wirklich, damit aufzuhören. Auch in Zeiten der Wirtschaftskrise ist es Aufgabe des Staates, die allgemeinen Rahmenbedingungen zu setzen. Gerade in der jetzigen Zeit ist es entscheidend, dass die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen nicht zu Marktverzerrungen führen und einzelne Unternehmen nicht bevorzugt werden. (Beifall der Abg. Anke Eymer [Lübeck] [CDU/CSU]) Daher haben wir das Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung so ausgestaltet, dass die Kredite zu Marktkonditionen vergeben werden. Die Hilfen stellen somit keine Subvention im herkömmlichen Sinn dar. Der Schirm dient dazu, im Kern gesunde Unternehmen, die in normalen Zeiten wettbewerbsfähig sind, (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wadan-Werft!) vernünftig mit Krediten zu versorgen. Wir zielen damit genau dorthin, wo die Krise entstanden ist, auf die Fi- nanzmärkte. Durch das KfW-Sonderprogramm erreichen wir – das steht zurzeit in der Diskussion –, dass die durch die kriti- sche Eigenkapitalausstattung der Banken entstandene Ge- fahr der Kreditklemme abgemildert wird. Die Konditionen, zu denen die Unternehmen Kredite erhalten, richten sich, um Marktverzerrungen zu verhindern, nach der Bonität der Unternehmen. Besonders positiv ist, dass vor allen Din- gen kleine und mittelständische Betriebe diese Kredite annehmen. 98 Prozent entfallen auf kleine und mittel- ständische Betriebe. Positiv ist auch, dass die Hälfte dieser Kredite Investitionskredite sind. Das heißt, dass diese Kredite dazu dienen, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen. Die andere Hälfte dient allerdings nur dazu, Betriebsmittel abzusichern. Das zeigt, wie problematisch diese Krise ist. Viele Banken haben die Kreditlinien der Unternehmen einfach gekappt. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Vor allem die, die ihr mit dem Ret- tungsschirm unterstützt!) Meine Damen und Herren, Unternehmen, die aus selbstverschuldeten Gründen in Schieflage geraten sind, sollen nicht unter diesen Schirm flüchten können. Der Steuerzahler muss vor einer Haftung für Fehler von Unter- nehmensmanagern geschützt werden. Es ist daher richtig, dass Unternehmen wie Arcandor, die aufgrund von Ma- nagementfehlern Probleme bekommen haben, nicht erst künstlich über Wasser gehalten werden, (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Was sagt denn Herr Seehofer dazu? Haben Sie mit dem schon mal darüber gesprochen?) um sie dann womöglich nach der Bundestagswahl pleite- gehen zu lassen. Es ist ganz klar, dass gerade im Fall Arcandor erst einmal die Eigentümer, die ja solvent sind, ihre Verantwortung übernehmen müssen und nicht der Steuerzahler. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25147 (A) (C) (B) (D) Dr. Ole Schröder Ich bitte den Kanzlerkandidaten Steinmeier, zur Kenntnis zu nehmen, dass ihm populistische Aussagen nach dem Motto „Der Staat kann jedes Unternehmen retten“ im Bundestagswahlkampf nichts nützen werden. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Über welches Thema spre- chen Sie eigentlich gerade?) Wichtig ist, dass wir die auf EU-Ebene entwickelten Kriterien jetzt streng anwenden. Die europäische und die supranationale Dimension haben Sie allerdings völlig ausgeblendet, und das, obwohl solche Entscheidungen international abgestimmt werden. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass die Beihilfen, die aufgrund der gegenwärtigen Krise notwendig sind, nur nach ganz klaren Vorgaben vergeben werden dürfen. Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli letzten Jahres in Schwierigkeiten waren, und Unternehmen, die Zugang zum Kapitalmarkt haben, dürfen keine Hilfen bekommen. Meine Damen und Herren, jetzt komme ich auf Nokia zu sprechen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist schön! Über dieses Thema re- den wir heute schließlich!) An der Standortverlagerung des Nokia-Werkes, die An- lass Ihrer Großen Anfrage war, lässt sich exemplarisch aufzeigen, warum wir Subventionen nur äußerst restrik- tiv vergeben dürfen: weil es Mitnahmeeffekte gibt. Auch wenn Nokia für seinen Abgang letztlich teuer bezahlt hat – ein Großteil der Subventionen musste zurückgezahlt werden –, wurde die Gefahr, die von solchen Mitnahme- effekten ausgeht, deutlich; darauf haben Sie von den Grünen hingewiesen. Man muss aber nicht die Moralkeule gegen Nokia schwingen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nein! Natürlich nicht! Man muss auch nicht sein Handy gegen die Wand werfen!) Selbstverständlich orientieren sich Unternehmen an den Vorgaben, die ihnen gemacht werden. Sie nehmen eine ganz kühle Kalkulation vor. Das spielt im Übrigen auch im Hinblick auf die Agrarsubventionen, über die mo- mentan diskutiert wird, eine Rolle. Ich weiß nicht, ob es uns weiterhilft, wenn wir im Internet nachlesen können, wer in welchem Umfang Agrarsubventionen bekommt. (Ulrike Flach [FDP]: Oh doch! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Natürlich!) Das hat lediglich Prangerwirkung. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Oh nein! Ganz im Gegenteil! Wir brau- chen Transparenz!) Wir sollten uns lieber einmal darüber unterhalten, wel- che Agrarsubventionen überhaupt noch vernünftig und notwendig sind. Noch einmal: Es ist richtig, dass wir Unternehmen, die im Kern gesund sind, in dieser schweren Krise stützen. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, Unternehmen, die schon in normalen wirtschaftlichen Zeiten nicht wettbe- werbsfähig waren, jetzt zu unterstützen und ihnen Sub- ventionen zu zahlen. Entscheidend ist, dass wir auch auf internationaler Ebene alles unternehmen, um zu verhindern, dass es in der jetzigen Krise zu einem Subventionswettlauf kommt. Natürlich fürchten viele Staaten und Regionen, Arbeits- plätze und Unternehmen zu verlieren. Schon vor der Krise wurden in bestimmten Bereichen ungeheuer hohe Sub- ventionen gezahlt. Ein Beispiel ist die Chipherstellung. Das, was in diesem Bereich passiert ist, hatte mit Markt nichts mehr zu tun. Insbesondere in asiatischen Staaten wurden die Investitionen teilweise und manchmal sogar vollständig vom Staat übernommen. Dies führte natürlich zu einer unglaublichen Überschwemmung des Marktes mit den entsprechenden Produkten und hatte letztlich zur Folge, dass die gesamte Chipindustrie heute am staatlichen Tropf hängt. Im Bereich es Schiffbaus erleben wir seit Jahrzehnten eine ähnliche Situation. Wir müssen aufpassen, dass das Gleiche nicht weltweit im Bereich der Automobil- industrie geschieht. (Ulrike Flach [FDP]: Dann hättet ihr die Hil- fen anders strukturieren müssen!) International entsteht hier ein ähnlicher Subventions- wettlauf. Die Amerikaner pumpen jeden Monat Milliarden Dollar in die Automobilindustrie. Ich bin der Bundes- kanzlerin sehr dankbar, dass sie auf internationaler Ebene versucht, diesen Subventionswettlauf zu stoppen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende kommen. Sie haben Ihre Redezeit schon weit überzogen. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Wenn es uns nicht gelingt, diesen Subventionswettlauf zu stoppen, ist es zumindest erforderlich, dass wir unsere Kernindustrie mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln – natürlich in begrenztem Umfang – stützen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Sie müssen zum Ende kommen, lieber Kollege. Sie haben Ihre Redezeit sehr deutlich überschritten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Wir müssen dafür sorgen – lieber Präsident, das ist der letzte Satz; ich habe wirklich übersehen, dass ich über die Zeit bin –, dass wir Subventionen in normalen Zeiten wie in Krisenzeiten nur in sehr begrenztem Umfang zahlen. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) 25148 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollegin Ulrike Flach für die FDP- Fraktion. (Beifall bei der FDP) Ulrike Flach (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Schröder, Sie haben zu Recht davon gesprochen, dass man einen Subventionsstopp propagieren sollte. Dabei haben Sie aber völlig zu erwähnen vergessen, dass wir uns nun schon im zweiten Jahr – ganz anders als in den Vorjahren – auf einer Rekordhöhe der Subventionen bewegen. Diese Subventionen hängen auch nicht zwingend mit der Krise zusammen, die Sie immer anführen. Das Jahr 2009 ist das Rekordjahr der Subventionen. Im Jahr 2008 betrugen die Finanzhilfen bereits 5,7 Milliarden Euro. Inzwischen haben sie sich auf 11 Milliarden Euro ver- doppelt. Allein 5 Milliarden Euro davon entfallen auf die unselige Abwrackprämie. Wie Sie mit der Abwrackprämie die Finanz- oder Wirtschaftskrise bewältigen wollen, haben Sie uns nicht erklären können. Ich glaube auch nicht, dass Ihnen das gelingen wird. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Der Subventionsbericht nennt für 2008 Steuerver- günstigungen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro. Das ist noch eine geschönte Version. Beim Kieler Institut für Weltwirtschaft spricht man sogar von einer Höhe von 48,8 Milliarden Euro. Damit liegen wir auf einem deut- lich höheren Niveau und zahlen einen viel höheren Preis. Fakt ist, dass im Jahr 2009 weitere 1,1 Milliarden Euro an Steuervergünstigungen dazukommen – zum Beispiel durch den „wunderschön“ gegen die Weltwirt- schaftskrise ersonnenen Kfz-Steuererlass für Neuwagen oder die steuerliche Geltendmachung von Handwerker- dienstleistungen. Ich kann nicht erkennen, dass Sie auf dem Weg waren, der Welt zu helfen. Herr Dr. Schröder, nach meiner Ein- schätzung haben Sie nur gedacht, an dieser Stelle etwas für Ihren Wahlkampf tun zu können. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich finde es auch sehr erstaunlich, dass vonseiten der SPD immer noch unverfroren davon gesprochen wird, man könne keine Steuererleichterungen vornehmen, obwohl Sie gleichzeitig solche Geschenke in Milliardenhöhe machen, lieber Herr Schultz. (Beifall bei der FDP) In diesem Jahr wird die Staatsquote mehr als 50 Pro- zent erreichen. Bereits vor einem Jahr haben wir einen Antrag zur Begrenzung von Subventionen und für mehr Transparenz vorgelegt. Wir wollen den Subventions- begriff des Kieler Instituts für Weltwirtschaft als Grund- lage verwenden, Frau Andreae. Alle bestehenden Sub- ventionen möchten wir zeitlich befristen und degressiv gestalten. Außerdem wollen wir sie regelmäßig im Hin- blick auf ihre Wirksamkeit evaluieren. Bis zu diesem Punkt stimmen wir mit den Grünen völlig überein. Die durch den Subventionsabbau frei werdenden Mittel wollen wir allerdings ausschließlich zum Abbau der Neu- verschuldung verwenden. Da beginnt der große Unter- schied zu Ihrem Entschließungsantrag, Frau Andreae. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Alles andere hätte mich auch gewun- dert!) Der Entschließungsantrag der Grünen verfolgt eine völlig andere Richtung. Ihnen geht es nicht um den Sub- ventionsabbau und eine grundsätzliche Rückführung. Bei Ihnen wird nur die Frage gestellt: Passt uns die poli- tische Richtung der Subvention? Darüber kann man natürlich trefflich streiten. Selbst- verständlich gibt es Punkte, bei denen auch wir Ihnen zustimmen könnten, beispielsweise steuerliche FuE-För- derung, Venture-Capital und Steuergutschriften für for- schende Unternehmen. Freilich gibt es auch Punkte, bei denen wir völlig anderer Meinung sind, zum Beispiel bei den ökologisch-sozialen Anreizen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Schade!) Das kann bei dem Thema Subventionen aber nicht der Leitgedanke sein. Subventionen sollten keinesfalls in gut und böse unterteilt werden – nach dem Motto: Wenn Arbeitsplätze im Umweltschutz erhalten werden, ist eine Subvention gut; wenn Arbeitsplätze im Verteidigungs- sektor erhalten werden, ist sie schlecht. – Genau dies sollte die Subventionsdebatte nicht prägen. Wir haben allerdings zum Beispiel verfolgen können, dass Sie die Opel-Subventionen nicht gut fanden, weil damit nicht das ökologisch richtige Auto gefördert werden sollte. Der Differenzierung zwischen „guten“ und „bösen“ Subventionen können wir als Haushälter nicht zustimmen. Schon allein das wäre Grund genug, Ihren Antrag abzu- lehnen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Aber Sie enthalten sich?) Wir beurteilen Subventionen grundsätzlich kritisch. Wie ich eben schon gesagt habe, müssen sie transparent, zeitlich befristet und degressiv gestaltet sein. Wenn Sie die Bundesregierung kritisieren, Frau Andreae, bin ich Ihrer Meinung. Die Bundesregierung hat es geschafft, all ihre guten Leitgedanken, die sie sogar einmal schriftlich festgelegt hat, in den vergangenen vier Jahren nicht zu verfolgen. Das ist schon eine Leistung! Hätte sie es ge- tan, wären wir, was die Höhe der Subventionen angeht, wahrscheinlich auf einem deutlich besseren Niveau. (Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [FDP]) Auch bei der Transparenz bin ich Ihrer Meinung, Frau Andreae. Wir erleben zurzeit eine Debatte zum Thema Agrarsubventionen. Ich finde es geradezu skandalös, dass sich der Freistaat Bayern plötzlich ausschließt und Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25149 (A) (C) (B) (D) Ulrike Flach meint, er müsse anders als alle anderen Länder seine Subventionen nicht mehr darstellen. So muss dem deut- schen Steuerzahler verborgen bleiben, was für tolle Sub- ventionen es zum Beispiel im europäischen Bereich gibt. Man möge nur einmal darüber nachdenken: 20 deutsche Klöster erhalten im Augenblick EU-Gelder. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Das sind Subventionen in Deutschland! Die Hessische Hausstiftung bekommt für die Verwaltung der Kunst- sammlung der früheren Herrscherfamilien samt Weingut Geld. Das sind Subventionen! Sie können uns nicht er- zählen, dass es nicht möglich wäre, an dieser Stelle zu sparen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Im Gegenteil, Herr Schröder, genau an dieser Stelle geht es nicht um durch die Weltwirtschaft bedingte Schwie- rigkeiten. Hier wird in der Hoffnung, Wähler zu ködern, Geld aus dem Fenster geworfen. Das ist der falsche Weg. Die FDP kann diesen Weg nicht mit Ihnen gehen. Deswegen sind wir nicht nur gegen die Leitlinien der Bundesregierung – die ja nicht einmal umgesetzt worden sind –, sondern auch gegen die Stoßrichtung der Großen Anfrage der Grünen. Politisch gewollte Subventionen sind auch nicht unser Ding. Gar keine Subventionen, Frau Andreae, das wäre am besten! (Beifall bei der FDP – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hält auch die FDP nicht durch!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Reinhard Schultz für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion führt teilweise in die Irre. Wenn wir mit dem Haushalt Mittel für Fachprogramme, für bestimmte Gruppen, für Maßnahmen, für Regionen beschließen, dann sind das natürlich politische Entscheidungen; wir wollen ja etwas Bestimmtes fördern. Deswegen sind Subventionen, die die öffentliche Hand direkt gibt oder die sie indirekt, über Steuervergünstigungen, gewährt, grundsätzlich Ausdruck einer politischen Entscheidung. Man kann sich darüber unterhalten, wie nachhaltig bestimmte Subventionen sind – im ökologischen Sinne; im Sinne, Arbeitsplätze zu fördern; im Sinne einer inno- vativen, zukunftsorientierten Gesamtentwicklung – und welche Subventionen auf den Prüfstand gehören, weil sie Zeugnis längst überkommener Entwicklungen sind und abgeschafft gehören. Es gibt Subventionen, die ihre Berechtigung haben, es gibt aber auch Subventionen, de- ren Zeit abgelaufen ist. (Ulrike Flach [FDP]: Trotzdem gibt es sie noch!) Insofern ist die Stoßrichtung der Großen Anfrage der Grünen, eine bessere Evaluierung, eine Erfolgskontrolle vorzunehmen, korrekt und richtig. Ein Teil der Programme wird stärker evaluiert als an- dere Programme. Bei den Gemeinschaftsaufgaben wird deutlich evaluiert, welche Investitionen damit getätigt werden und welche Arbeitsplatzwirkungen – der Erhalt bestehender Arbeitsplätze oder die Schaffung neuer Ar- beitsplätze – damit verbunden sind. Bei anderen Pro- grammen ist das nicht so. Das liegt daran, dass die Ver- antwortung für die Programme breit gestreut ist und wir, zumindest was Evaluierung und Transparenz der Sub- ventionen bzw. Beihilfen angeht, keine zentrale Steue- rung haben. Die Zielrichtung der großen Subventionsblöcke, die wir als Bund zu verantworten haben, ist in erster Linie, im Bundesgebiet gleichwertige Lebensbedingungen her- zustellen. Das ist ein grundgesetzlicher Auftrag. Er drückt sich in Gemeinschaftsaufgaben aus, aber auch in all dem, was mit dem Aufbau Ost verbunden ist. Das wird man nicht grundsätzlich infrage stellen. Trotzdem kann man im Einzelfall über die Zielgenau- igkeit reden, und das haben wir auch getan. Man kann bestimmte Subventionen auslaufen lassen und sie de- gressiv gestalten, zum Beispiel die Investitionszulage, die ja mit 2013 auf Endlichkeit angelegt ist. Es gibt Subventionen, mit denen im weitesten Sinne Innovationen, Modernisierung, Forschung und andere Dinge gefördert werden. Bei diesen Subventionen gibt es eine gewisse Evaluierung. Es stellt sich allerdings die Frage: Lösen diese Subventionen wirklich eine breite In- novationswelle aus, auch bei kleineren Einrichtungen, oder sind es geübte Subventionsempfänger, die einen Großteil des Kuchens einsacken? Das ist auch mir nicht immer klar. Frau Andreae, Sie haben danach gefragt, wie das mit der Innovationsförderung für kleinere und mittlere Un- ternehmen läuft. Dafür gibt es eigene Programme. Da wissen wir, dass die Förderung nur bei denen ankommt. Wir wissen auch, dass Deutschland im OECD-Vergleich an dritter Stelle steht, was die Innovations- und For- schungstätigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen angeht. Aber das muss nicht bedeuten, dass die Pro- gramme bei diesen Unternehmen auch ankommen, weil viele von ihnen auch außerhalb der Programme Innova- tionsanstrengungen unternehmen, Erfindungen machen und neue Produkte auf den Markt bringen. Insofern müsste man das zusammenführen. Wir wollen durch Subventionen natürlich Verhaltens- änderungen auf den Weg bringen. Im gesamten Bereich, der zum Teil auch durch die KfW-Programme repräsen- tiert wird – die energetische Gebäudesanierung usw. –, soll über Markanreizprogramme sozusagen ein neuer Mainstream im Denken und Investitionsverhalten von Menschen bewirkt werden. Das wird auch erreicht. Auch dort gibt es eine ganz gute Evaluation, was damit eigent- lich gemacht wird, wie viele Gebäude tatsächlich ener- getisch saniert werden und was am Ende dabei raus- kommt. Hier ist das, denke ich, gut und relativ leicht 25150 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Reinhard Schultz (Everswinkel) nachzuvollziehen – in anderen Bereichen allerdings we- niger. Was ich bei Ihrem Ansatz – da bin ich durchaus in der Nähe der Kollegin Flach, obwohl ich weiß, dass Subven- tionsentscheidungen politische Entscheidungen sind – kritisieren würde, ist, dass er zumindest verbal – es gibt da eine entsprechende Stelle – ausschließlich in Richtung der kleinen ökologischen Netzwerke zielt. Die kleinen ökologischen Netzwerke sind natürlich Ihre wesentli- chen Zielgruppen. In Ihrer – oder in unserer gemeinsa- men – Regierungszeit haben Sie es auch hinbekommen, dass die kleinen ökologischen Netzwerke ordentlich et- was abbekommen. Aber das kann nicht die einzige Sicht- weise, das kann nicht die einzige Zielgruppe sein; das fände ich nicht in Ordnung. Überhaupt sollten Subventi- onen nicht unbedingt zielgruppenorientiert sein, sondern sollten durch Ziele bestimmt sein. Wir haben zum Beispiel im Bereich der grünen Tech- nologien – das weist ja der GreenTech-Atlas aus dem Gabriel-Ministerium sehr gut nach – sehr viel zusätzlich an Boden wettgemacht. Wir sind auch im weltweiten Vergleich absolut vorne – und zwar im Wesentlichen aufgrund unserer Förderpolitik, entweder direkt – etwa bei der Technologieförderung – oder indirekt dadurch, dass wir einen Referenzmarkt in Deutschland für mo- derne Umwelttechniken, ressourcensparende Techniken und anderes geschaffen haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich denke, auch insofern hat eine Evaluierung stattge- funden – in diesem Fall durch das Umweltministerium –, die man gut vorzeigen kann. Ihre Große Anfrage hat einige ganz interessante Ne- benaspekte, die ich doch einmal in den Blick nehmen möchte. Sie sagen zu Recht, degressiv und transparent ausgestaltete Subventionen stärkten und förderten, rich- tig angewendet, neue technologische Entwicklungen. Sie sagen dann, ein gelungenes Beispiel dafür sei die Umla- gefinanzierung der Energiewende durch das Einspeise- gesetz im Bereich der erneuerbaren Energien. Ich finde, das ist völlig richtig, hat aber auch einen Nebeneffekt: Sie geben zum ersten Mal – ich sehe das seit langem so – deutlich zu, dass das zwar keine Mittel sind, die direkt aus dem öffentlichen Haushalt finanziert werden, dass das aber trotzdem ein indirektes Subventionsprogramm ist. Keine Frage: Es wirkt gut, aber es ist ein Subven- tionsprogramm. Ich denke, man muss den Subventionsbegriff etwas weiter fassen. Er umfasst nicht nur die Haushaltsfinan- zierung, direkt oder indirekt, sondern auch die durch den Gesetzgeber initiierten Preisrelationen, die eine be- stimmte Entwicklung, die ein bestimmtes Produkt be- günstigen – in diesem Falle die erneuerbaren Energien – und andere dafür belasten. So etwas ist wirksam, aber es ist ohne Frage ein klassischer Subventionsmechanismus – nur eben nicht über Haushaltsmittel. (Dr. Ole Schröder [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Insofern zeigt sich hier auch ein Beitrag zur ehrlichen Selbsterkenntnis. Ein andere interessanter Beitrag ergibt sich durch die Antwort der Bundesregierung. Sie sagen ja ständig, was alles angeblich subventioniert wird, unter anderem zum Beispiel Braunkohle. Das ist ein landläufiges Vorurteil: Weil man von der Steinkohle weiß, dass sie in der Ver- gangenheit und bis heute aus strukturpolitischen Grün- den, nämlich um Strukturbrüche zu vermeiden, subven- tioniert worden ist, glauben viele, Braunkohle würde auch subventioniert. Braunkohle ist der einzige in Deutschland zu gewinnende Primärenergieträger, der subventionsfrei zur Verfügung gestellt werden kann. Das muss man einmal deutlich so sagen. Dann kommt aber natürlich der Feinschmecker unter uns und sagt, die Um- weltfolgen seien dabei nicht vernünftig eingepreist. Doch auch insofern sind wir einen Schritt weiter, weil wir durch den Emissionshandel eine Einpreisung der Klimafolgen und damit auch eine Begrenzung des Braunkohleeinsatzes, soweit er klimawirksam wird, ha- ben. Dennoch: Der Braunkohleeinsatz ist nicht subven- tioniert. Ich finde, das ist ganz wichtig. Ein letztes Wort zu dem schönen Thema Transparenz: Ich finde es ausgesprochen erhellend, Herr Schröder und Frau Flach, nachlesen zu können, wer die meisten Agrar- subventionen erhält, soweit es um Subventionsempfän- ger in Deutschland geht. (Beifall der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Ich habe es mir nicht so dramatisch vorgestellt, wer was bekommt. An der Spitze steht Südzucker. Ob das zwin- gend so sein muss, bleibt dahingestellt. Man kann über alles reden. Aber wenn es eine solche Liste der Subven- tionsempfänger gibt, kann man auch danach fragen, wie die Programme wirken. Das gebe ich als Anregung an den nächsten Deutschen Bundestag und die nächste deutsche Bundesregierung weiter. (Dr. Ole Schröder [CDU/CSU]: Das ist doch der entscheidende Schritt, daraus die Schluss- folgerung zu ziehen!) Ich neige deutlich zu der Empfehlung, die Empfänger von staatlichen Subventionen – soweit es sich um direkte Finanzbeihilfen handelt – durch die Bank weg auf einer Internetplattform zu veröffentlichen. Warum eigentlich nicht? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) In den USA ist das gang und gäbe. Es fällt einem da- durch kein Zacken aus der Krone. Für jemanden, der sich dafür schämt, dass er Staatsknete angenommen hat, und sich nicht öffentlich dazu bekennen will, gilt: Es gibt keinen Anschluss- und Nutzungszwang für Subven- tionen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn er etwas Sinnvolles macht, dann kann er auch dazu stehen. Kein Mensch hat etwas dagegen. Ich finde es nicht gut, dass manche Presseorgane über Kollegen im Bundestag, die Bauern sind, veröffentli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25151 (A) (C) (B) (D) Reinhard Schultz (Everswinkel) chen, welche speziellen Agrarbeihilfen sie bekommen haben. Sie haben das Recht dazu, das für ihren Bauern- hof in Anspruch zu nehmen. Ob das auch für den Erleb- nisferienhof gilt, ist eine andere Frage. Aber grundsätz- lich haben sie Anspruch darauf. Ich finde es gut, dass das transparent gemacht wird. Mehr Transparenz und Evaluierung würden dem Deut- schen Bundestag gut zu Gesicht stehen. Ich wäre auf je- den Fall dafür. Danke. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich Kol- legen Herbert Schui für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Andreae, Sie haben bereits einige Blöcke aus meiner kurzen Rede vorweggenommen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ohne Wissen!) Das macht nichts. Ich stimme Ihnen jedenfalls zu, was Ihre Kritik an der Bundesregierung angeht. So kann ich mich auf einige grundsätzliche Überle- gungen zur Subventionspraxis konzentrieren. Wenn die Freimarktler und die Jubelmarktler recht hätten, dann müsste es keine Subventionen mehr geben. Wir hätten dynamische Unternehmer in Hülle und Fülle, die jede er- denkliche Innovation mit ausreichender Schubkraft auf den Weg bringen würden. Der Markt würde darüber ent- scheiden, was überdauern soll. Wir bräuchten also keine Erhaltungssubventionen. Dann wäre auch der Struktur- wandel wie eigentlich alles ohne Subventionen möglich. Tatsächlich brauchen wir aber offensichtlich Subven- tionen, und zwar deshalb, weil der Markt in vielen Berei- chen versagt und nicht das zuwege bringt, was wir gerne hätten. (Ulrike Flach [FDP]: Als Anreiz, Herr Schui!) – Gut, als Anreiz. Der Markt bietet die Anreize nicht, sonst müsste man nicht über Subventionen nachdenken. Die Bundesregierung definiert Leitlinien und formu- liert als Selbstbindung: „Die Subventionspolitik der Bundesregierung orientiert sich an wachstums-, vertei- lungs-, wettbewerbspolitischen und umweltpolitischen Wirkungen.“ Das ist allgemein richtig, aber es ist derma- ßen umfassend, dass man nicht viel damit anfangen kann. Man kann es auch nicht überprüfen. Eine Erfolgs- kontrolle ist so gut wie gar nicht möglich. Damit Subventionen klarer und deswegen auch kon- trollierbar werden, dürfen sie sich niemals an der Stärke der Lobby und der Auswirkung von Lobbyarbeit auf Wahlergebnisse orientieren. Ich glaube, dieses Moment bei den Subventionen sollte man nicht übersehen. Wesentlich ist zunächst, dass Subventionen haupt- sächlich als Bestandteil von Industriepolitik begriffen werden. Man sollte in der Lage sein, sich auf den Begriff der Industriepolitik in diesem Rahmen zu einigen. Sub- ventionen sollen die Richtung der Produktion bestim- men, das heißt, wie und was produziert werden soll und was gegebenenfalls erhalten werden soll. Das schließt selbstverständlich die Umweltförderung mit ein. Aber die Frage, die durch Subventionen gelöst werden soll, wird offensichtlich nicht von der Kapitalrentabilität als einem Motor für ökonomische Dynamik beantwortet. Wie können die Erfolge der Subventionen kontrolliert werden? Es gibt die üblichen, bekannten Verfahren. Auf eines möchte ich aber vor allen Dingen aufmerksam ma- chen: Unser Subventionsbegriff ist insofern falsch ge- fasst, als er tatsächlich mehr beinhaltet als nur die lau- fenden Übertragungen und die Vermögensübertragungen an die Unternehmen. Er umfasst auch die gesamte Summe der nicht gezahlten Steuern. Es darf keine Anreize durch nicht gezahlte Steuern geben; das ist falsch. Das muss durch laufende Übertra- gungen und Vermögensübertragungen geschehen. Es muss klar festgelegt werden, wie man die Wirkung der Übertragungen überprüfen will. Sonst ist nicht klar, was mit dem Steuerverzicht im Einzelnen erreicht worden ist. Die Kontrolle sollte so eingehend sein, wie wir sie von den laufenden Übertragungen an ALG-II-Bezieher kennen. Nachdem klar definiert worden ist, weswegen die Subventionen überhaupt vergeben werden, sollte sich die Subventionspraxis durch eine ähnlich intensive Kon- trolle wie bei den ALG-II-Empfängern auszeichnen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13388. Wer stimmt für diesen Entschlie- ßungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Gegenstimmen des Bündnisses 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Frak- tion Die Linke abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio- nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnet- zen – Drucksache 16/12850 – – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes 25152 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen – Drucksachen 16/13125, 16/13385 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Wirtschaft und Technologie (9. Aus- schuss) – Drucksache 16/13411 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Martina Krogmann Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, über den wir später namentlich abstimmen, liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kolle- gin Dr. Martina Krogmann, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol- legen! Wir beschließen heute das Gesetz zur Bekämp- fung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen. Ziel dieses Gesetzes ist es, durch eine Sperrung den Zu- gang zu Seiten mit kinderpornografischen Inhalten vor allem für Zufallsnutzer zu erschweren. Das gilt insbe- sondere für Nutzer, die durch Spammails oder durch Links auf solche Seiten gelangen. Dieses Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderpornografie. (Beifall bei der CDU/CSU) Zu diesem Gesetz hat es in den vergangenen Monaten extrem kontroverse und hochemotionale Debatten gege- ben. Lassen Sie mich deshalb am Anfang dieser Debatte hier im Deutschen Bundestag zwei Dinge deutlich sa- gen. Ich weiß, dass ich für Sie alle spreche, wenn ich sage, dass Kinderpornografie, also die Verbreitung von Bildern erniedrigter, gequälter und vergewaltigter Kin- der, ein widerliches und abscheuliches Verbrechen ist. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Frau Kollegin Krogmann, gestatten Sie eine Zwi- schenfrage der Kollegin Schewe-Gerigk? Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Gerne, Frau Schewe-Gerigk. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Krogmann, Sie sprechen hier über ein ganz wichtiges Thema. Es hat in den letzten Wochen viele Debatten darüber gegeben. Können Sie sich erklären, wieso weder die Ministerin noch ein Staatssekretär oder eine Staatssekretärin anwesend sind? Wie bewerten Sie das? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Kollegin Schewe-Gerigk, das Ge- setz fällt in den Verantwortungsbereich des Bundeswirt- schaftsministeriums. Der zuständige Staatssekretär Schauerte ist anwesend. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der versteht was von Pornografie! – Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]: Das war eine freche Bemerkung! Sie müssen sich entschul- digen!) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde Ihre Reak- tion bedauerlich. Ich habe bereits gesagt, dass die De- batte in den letzten Monaten hochemotional geführt wor- den ist. Deshalb finde ich es wichtig, die Debatte über dieses Thema zu versachlichen. Ich will ausdrücklich ei- nen Punkt ansprechen, der mir vor allem in der ersten Debatte zu diesem Thema aufgefallen ist. Es ist mir wichtig, klarzustellen, dass wir aufhören müssen, denje- nigen, die heute gegen den Gesetzentwurf stimmen wer- den, zu unterstellen, dass sie deswegen gegen die Be- kämpfung der Kinderpornografie seien. Das ist absurd. (Beifall bei der FDP) Mit dem Gesetz betreten wir in Deutschland Neuland. Erstmals wird eine Sperrinfrastruktur für Seiten im Inter- net errichtet, um das Betrachten von Bildern mit kin- derpornografischen Inhalten – das steht in Deutschland unter Strafe – zu verhindern. In dieser kontroversen De- batte geht es nicht nur um die Bekämpfung der Kin- derpornografie, sondern auch um eine grundsätzliche Frage. Es geht um die Freiheit im Internet und die not- wendigen Grenzen der Freiheit im Internet. Völlig klar und eigentlich selbstverständlich ist, dass das Internet natürlich kein rechtsfreier Raum ist und auch nicht sein darf. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Die Zeiten, in denen das Internet nur von einer klei- nen Gruppe technisch versierter Eliten genutzt wurde, sind längst vorbei. Das Internet ist zu einem globalen Massenmedium geworden mit riesigen neuen Chancen für jeden Einzelnen in der Kommunikation, durch die Bildung von globalen Netzwerken sowie durch einen zu- vor noch nie gekannten Zugang zu Wissen und Informa- tion und anderen Kulturen. Das Netz hat die Prozesse in unserer Wirtschaft verändert und in bestimmten Berei- chen unser gesellschaftliches Zusammenleben revolutio- niert. Obwohl das Internet längst zu einem alltäglichen Massenmedium geworden ist, haben wir es versäumt, eine grundsätzliche Debatte zu führen: Welche Regeln Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25153 (A) (C) (B) (D) Dr. Martina Krogmann sollen im Netz gelten? Was darf der Staat im Internet? Was soll und muss der Staat dürfen, und wo sind die Grenzen? Kann man überhaupt die Gesetze aus der rea- len Welt eins zu eins auf das Netz übertragen, oder ist das wegen der grenzenlosen und absolut dezentralen Struktur gar nicht durchsetzbar? Aber was ist durchsetz- bar, und was ist verhältnismäßig? Ich habe auf diese Fragen keine abschließenden Ant- worten. Ich glaube aber, dass wir es versäumt haben, diese notwendige Debatte zu führen, und dass dieses Versäumnis ein Grund dafür ist, dass es nun im Zusam- menhang mit diesem Gesetz – wie die Zeit schreibt – zu einem Kulturkampf kommt, einem Aufeinanderprallen von unterschiedlichen Welten, großen gesellschaftlichen Gruppen, die das Internet täglich nutzen, aber auch von Menschen in der Internetcommunity, die im Internet ge- wissermaßen fast leben und atmen. Dies wird auch an zwei Zahlen deutlich. Gestern hat eine Allensbach-Um- frage ergeben, dass 91 Prozent der Bevölkerung Inter- netsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie, wie wir sie nun vorsehen, befürworten. (Jörg Tauss [SPD]: Das waren Suggestivfra- gen!) Gleichzeitig gibt es eine Onlinepetition gegen Internet- sperren, die innerhalb weniger Wochen 135 000 Unter- zeichner gefunden hat. (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Das ist die bisher größte Onlinepetition in der Ge- schichte unseres Landes. Der vorliegende Gesetzentwurf berührt genau dieses Spannungsfeld. Ich bin überzeugt, dass wir die Pflicht haben, alle an- gemessenen und rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen, um Kinderpornografie im Internet zu bekämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) In der Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurde das grundsätzliche Ziel, die Maßnahme des Access Blo- cking, also der Sperrung von Seiten mit kinderpornogra- fischem Inhalt, als sinnvolle Maßnahme zur Prävention anerkannt. In anderen Punkten hat es erhebliche Kritik gegeben. Wir haben diese Kritikpunkte zum großen Teil aufgenommen, Herr Dörmann, sowohl einige Kritik- punkte aus der Onlinepetition als auch viele Kritik- punkte, die in der Anhörung offensichtlich waren. (Martin Dörmann [SPD]: So ist es!) Einen grundsätzlichen Punkt haben wir aber nicht aufge- nommen, und zwar aus gutem Grund. Dabei geht es um den grundsätzlichen Vorwurf der Zensur. Im Zusammen- hang mit der Sperrung von kinderpornografischen Seiten von Zensur zu sprechen, finde ich unerträglich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Wenn es um kinderpornografische Inhalte im Netz geht, kann sich niemand – aber auch wirklich niemand – auf die Freiheit des Internets oder auf die Informationsfrei- heit berufen. Es gibt kein Recht darauf, das Quälen und die Vergewaltigung von Vierjährigen oder gar von Säug- lingen im Internet betrachten zu können. Das hat mit In- formationsfreiheit nichts, aber auch gar nichts zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dennoch – das will ich deutlich sagen – kann ich die Befürchtungen derer verstehen, die sagen: Wenn die Sperrinfrastruktur erst einmal da ist, dann ist der Damm bei der Sperrung weiterer unliebsamer Inhalte im Inter- net gebrochen. Diese Befürchtungen sind nicht grundlos. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Eben!) So hat das Landgericht Hamburg bereits angedeutet, dass eine Sperrinfrastruktur im Prinzip auch gegen an- dere rechtswidrige Inhalte zu verwenden wäre. (Jörg Tauss [SPD]: Aha!) Vereinzelt kommen Forderungen nach Sperrungen zum Schutz vor Glücksspiel, der Urheberrechte und vor soge- nannten Killerspielen auf. Ich will hier klar sagen: Diese Forderungen teile ich ausdrücklich nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der FDP: Heute nicht, aber morgen!) Es wäre grundfalsch, unmöglich und völlig unverhält- nismäßig, sämtliche rechtswidrigen Inhalte im Netz staatlicherseits zu kontrollieren, zu sperren oder gar zu entfernen. Deshalb haben wir in der Großen Koalition richtigerweise beschlossen, ein Spezialgesetz zu verab- schieden und deutlich zu machen, dass sich das Access Blocking allein auf Seiten bezieht, die kinderpornografi- sche Inhalte haben. Das ist richtig so. Neben dieser Klarstellung haben wir weitere, große Korrekturen am Gesetzentwurf vorgenommen. Ich will drei Punkte nennen. Erstens. Im ursprünglichen Entwurf war vom Bundes- justizministerium vorgesehen, dass die am Stoppserver anfallenden Daten ohne konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person in Echtzeit ausgeleitet und zur Strafverfolgung genutzt werden. Dies hätte dazu geführt, dass automatisch jeder, also auch jeder Zufallsnutzer, der über einen Link oder eine Spammail auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt geleitet worden wäre, un- ter Generalverdacht gestellt worden wäre. Abgesehen davon, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig wäre, hätte sie negative Folgewirkungen wie die Stigmatisie- rung der Personen. Zudem hätte sie – Professor Sieber hat in der Anhörung darauf hingewiesen – negative Aus- wirkungen auf das Nutzerverhalten im Internet. Deshalb haben wir in der Großen Koalition beschlos- sen, dieses Vorhaben zu streichen. Wir haben beschlos- sen, dass Verkehrs- und Nutzerdaten, die beim Stoppser- ver anfallen, nicht für die Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Das ist richtig so. (Beifall des Abg. Manfred Grund [CDU/ CSU]) Der zweite Punkt betrifft die Sperrlisten, die das BKA erstellt. Es ist richtig, dass wir hier ein Gremium beim 25154 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Martina Krogmann Bundesbeauftragten für den Datenschutz einrichten wol- len, um eine gewisse Transparenz herzustellen. Der Bun- desbeauftragte für den Datenschutz und die Informa- tionsfreiheit ist genau der richtige Mann und auch die richtige Stelle, um diese Kontrolle vorzunehmen. (Gisela Piltz [FDP]: Das kann man nur sagen, wenn man davon keine Ahnung hat! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie haben ihn nicht einmal vorher be- fragt!) Herr Schaar, dessen Arbeit ich ansonsten sehr schätze – das will ich ausdrücklich sagen –, hat nun einen Brief an die Vorsitzenden von Wirtschafts-, Rechts- und In- nenausschuss geschickt, in dem es heißt, diese Aufgabe sei mit seinem Amt nicht vereinbar. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Was blieb ihm denn übrig? Sie haben ihn noch nicht einmal gefragt!) Das halte ich für einen ziemlich unglaublichen Vorgang. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Frau Kollegin Krogmann. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Ich komme gleich zum Ende. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Sie reden aber bereits auf Kosten Ihrer Kollegin Noll. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Ich verzeihe dir alles! Nicht schlimm!) Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Michaela verzeiht mir alles. – Ich würde gern diesen Gedanken zu Ende bringen. Wir führen dieses Gremium doch ein, gerade um die Informationsfreiheit zu sichern, damit Seiten, die nicht pornografischen Inhaltes sind, nicht fälschlicherweise gesperrt werden. Ich halte das Verhalten von Herrn Schaar wirklich für abenteuerlich. (Dr. Max Stadler [FDP]: Ihre Regelung ist abenteuerlich!) Als letzten Punkt möchte ich anmerken, dass wir das Gesetz richtigerweise auf drei Jahre befristet haben. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung vorgenommen. Zudem betreten wir hier Neuland. Deshalb ist es richtig, das Gesetz zu befristen. Ich wünsche mir, dass wir diese drei Jahre nutzen, um die notwendige, grundsätzliche Debatte zu führen: Was sind die notwendigen Freiheiten im Internet? Was darf der Staat tun, um diese Freiheiten zu beschränken? Ich wünsche mir, dass sich die Internetcommunity nicht verweigert, sondern konstruktive Vorschläge ein- bringt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Max Stadler, FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Dr. Max Stadler (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten unterstützen diejenigen Maßnahmen, die wirklich gegen Kinderpornografie hel- fen. (Beifall bei der FDP) Das Gesetz der Großen Koalition erfüllt diesen Zweck nicht. Deswegen lehnen wir es ab. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem Gesetz, das CDU/CSU und SPD heute vorle- gen, wird die Kinderpornografie um kein Jota zurückge- drängt. (Martin Dörmann [SPD]: Das ist eine Behaup- tung!) Die von Ihnen vorgesehenen Zugangssperren im Internet sind in Sekundenschnelle zu umgehen und deswegen kein taugliches Mittel. Es führt kein Weg daran vorbei, sich der weitaus mühsameren Aufgabe zu unterziehen, die Täter zu verfolgen und zu bestrafen (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu lö- schen, statt nur den Zugang zu erschweren. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch kein Widerspruch!) Diese wirklich wirksamen Maßnahmen sind auch reali- sierbar. Dazu muss man sich allerdings, weil sich die meisten Anbieter im Ausland befinden, die Mühe ma- chen, eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit mit den betreffenden Staaten zu organisieren oder zu in- tensivieren. Kinderpornografie ist ein abscheuliches Ver- brechen. Dagegen muss man aber wirklich wirksame Maßnahmen ergreifen. Sie begnügen sich hier mit Scheinaktivitäten. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die von Ihnen vorgeschlagenen Zugangssperren sind aber nicht nur nutzlos, sondern sie berühren auch sen- sible Fragen des Rechtsstaats. Deswegen möchte man meinen, dass gerade ein solches Gesetzgebungsvorhaben in einer Form durchgeführt wird, die über jeden Zweifel erhaben ist. Das Gegenteil ist leider der Fall. Frau Kolle- gin Krogmann hat ihren Beitrag damit begonnen, dass sie behauptet hat, es würde jetzt gleich das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunika- tionsnetzen beschlossen. (Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Das Ge- setz heißt auch so!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25155 (A) (C) (B) (D) Dr. Max Stadler Richtig ist: Ein solches Gesetz war hier in erster Lesung beraten worden. Sie aber haben das geändert. Wir bera- ten heute über ein gänzlich neues, anderes Gesetz, das auch einen anderen Namen hat. Es heißt Zugangser- schwerungsgesetz. Das wird heute erstmals hier im Ple- num beraten, obwohl der normale Ablauf wäre, dass es eine Plenardebatte gibt, dann Ausschussberatungen und dann die zweite und dritte Lesung. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD] – Dr. Ole Schröder [CDU/ CSU]: Man kann doch im Gesetzgebungsver- fahren den Namen des Gesetzes ändern!) – Nein, Sie haben das ursprüngliche Gesetz, das noch auf der Tagesordnung steht – die ist insofern irreführend –, er- setzt und ein neues eingebracht, ohne den normalen Ablauf einzuhalten. Ich sage Ihnen Folgendes, lieber Herr Kollege Schröder: Wir Juristen wissen, dass das Bundesverfassungsgericht seit der Elfes-Entscheidung – 6. Band, Seite 32 – auch das formelle Zustandekom- men eines Gesetzes auf Verfassungsbeschwerde hin prüft. Dass hier Verfassungsbeschwerden eingelegt wer- den, liegt auf der Hand. Dann wird Ihr Verfahren in Karlsruhe überprüft werden. Das sage ich Ihnen jetzt schon voraus. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ole Schröder [CDU/CSU]: Können Sie gerne ma- chen!) Es kommt aber noch schlimmer: Sie als Bund haben gar keine Gesetzgebungskompetenz. (Zuruf von der FDP: So ist es!) Wir beraten hier eine Materie, die eindeutig zum Polizei- recht gehört. (Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Polizeirecht ist Ländersache. Man kann nicht deswegen, weil es um das hehre Ziel geht, Kinderpornografie zu be- kämpfen, einfach die grundgesetzlichen Kompetenzre- gelungen übergehen. Auch dieses wird mit Sicherheit vom Verfassungsgericht überprüft werden. Sie haben in der Tat in dem neuen Gesetz, das wir heute eigentlich in erster Lesung beraten – Sie nennen das fälschlich zweite und dritte Lesung –, tatsächlich ei- nige Kritikpunkte von uns aus der Lesung zu dem dama- ligen Gesetz aufgegriffen. Beispielsweise haben Sie jetzt vorgesehen, dass die Daten nicht mehr für Strafverfol- gungszwecke verwendet werden. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das haben wir von vornherein gefordert!) Das ist ein Fortschritt, damit nicht der, der zufällig in so eine Sperre gerät, der Strafverfolgung ausgesetzt wird. Nur ist Ihnen die Formulierung missglückt. Es wird nämlich keineswegs verboten, dass die Daten übermittelt werden, es wird keineswegs verboten, dass sie für andere Zwecke gespeichert werden. Kollege Wiefelspütz von der SPD hat gestern im Innenausschuss zu Recht gesagt: Wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, dessen Daten gehören überhaupt nicht gespeichert. – Aber lei- der stimmen Sie von der SPD anders ab, als Sie sich kri- tisch dazu verhalten. (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Stimmt doch gar nicht!) Ich nenne noch einen Punkt, weil Frau Krogmann darauf großen Wert gelegt hat. Wir haben kritisiert, dass eine Polizeibehörde Sperren für Inhalte im Internet vor- sehen soll, nämlich das Bundeskriminalamt. Das ist wirklich systemfremd, weil es eigentlich eine richterli- che Aufgabe wäre. Nun haben Sie die Kritik zum Teil aufgegriffen, indem ein Expertengremium noch einmal darüber schaut, allerdings nur stichprobenartig. Ist das wirklich eine rechtsstaatliche Kontrollfunktion, wenn nur Stichproben – wie im Gesetz steht, mindestens ein- mal im Quartal – durchgeführt werden? (Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Jeder- zeit, steht im Gesetz!) Aber Sie haben dabei einen entscheidenden Fehler begangen; ich will ihn Ihnen nennen: Dieses Experten- gremium richten Sie beim Bundesdatenschutzbeauftrag- ten ein, aber dort gehört es nicht hin. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Damit wird der Bundesdatenschutzbeauftragte Beteilig- ter einer polizeilichen Maßnahme. Das ist völlig aufga- benfremd für ihn, und deswegen hat Herr Schaar sich zu Recht dagegen gewehrt. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Meine Damen und Herren, die größte Sorge, die auch in der Community geäußert wird – Sie haben gesagt, dass Sie dafür Verständnis haben –, lautet: Dies ist ein Einstieg in die Internetzensur. Sie versichern zwar, es sei nur dieser Bereich, in den Sie auf diese Weise eingreifen wollen, und es sei nicht daran gedacht, dies auf weitere Bereiche auszudehnen. Genau das hören wir bei jedem Ihrer Eingriffsgesetze, und bei jedem dieser Ihrer Ge- setze kommt ein halbes Jahr oder ein Jahr später die De- batte über die Ausweitung. Das war so bei der Verwen- dung der Mautdaten, das war so bei den heimlichen Onlinedurchsuchungen. Immer finden sich dann jemand und ein Anlass, dass dies ausgeweitet werden muss. Ich sage Ihnen: Sie haben heute die gute Absicht, es dabei zu belassen, aber die Ausweitungsforderungen kommen so sicher wie das Amen in der Kirche. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD] – Zuruf von der FDP: Die sind doch schon da!) Wenn Sie vielleicht sagen, dies seien Kassandrarufe der Liberalen, dann darf ich Sie darauf hinweisen: Kassandra hat bedauerlicherweise recht behalten. 25156 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege Stadler! Dr. Max Stadler (FDP): Deshalb komme ich zu folgendem Schlusssatz, Frau Präsidentin: Das einzig Gute, was man über Ihr Gesetz sagen kann, ist, dass es offensichtlich gut gemeint sein könnte; aber das Zugangserschwerungsgesetz erreicht seinen Zweck nicht und enthält Risiken und Nebenwir- kungen, vor denen man nur dringend warnen kann. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Für die SPD-Fraktion gebe ich das Wort dem Kolle- gen Martin Dörmann. (Beifall bei der SPD) Martin Dörmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stadler, ich werde gleich auf alle Ihre Kri- tikpunkte eingehen. Sie werden, wenn Sie ehrlich sind, erkennen: Sie sind sämtlich zu widerlegen. Zunächst aber Folgendes: Ich glaube, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Gewalt. Die SPD-Frak- tion hat dazu kürzlich ein umfassendes Konzept mit kon- kreten Maßnahmen vorgelegt. So wollen wir, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und tech- nisch gut ausgestattet sind. Wir wollen, dass die interna- tionale Zusammenarbeit – das ist dringend notwendig – deutlich verbessert wird. (Beifall bei der SPD) In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kin- derpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Heute geht es um einen wichtigen Teilaspekt des Problems, nämlich um die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dort können rechtswidrige Inhalte besonders schnell, anonym und ohne soziale Kontrolle verbreitet und konsumiert werden. Wir sind uns auch da alle einig: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Fraglich ist doch letztlich nur, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografi- scher Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann. Genau darum geht es den Koali- tionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit dem Gesetz wird der Zugang zu kinderpornogra- fischen Inhalten erschwert. Uns ist genauso bewusst wie Ihnen, dass es versierte Nutzer durchaus schaffen, diese vorgesehenen Sperrungen technisch zu umgehen. Das wird vermutlich aber nur ein Teil von ihnen tun, sodass wir trotzdem einen positiven Effekt haben werden. Es kommt zudem darauf an, die Hemmschwelle für die Nutzer signifikant zu erhöhen. In diesem Zusammenhang weise ich beispielsweise auf die entsprechenden Ausführungen der Expertin Frau Dr. Kuhnen in unserer Anhörung hin. Die Medienexper- tin hat in ihrem Buch Kinderpornografie im Internet be- merkenswert differenziert das Verhalten von Menschen geschildert, die eine gewisse pädophile Neigung haben und über den Konsum von Kinderpornografie im Inter- net gerade den Einstieg suchen. Zumindest einen Teil dieser Menschen können wir durchaus noch erreichen; den Versuch ist es, denke ich, allemal wert. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Richtig!) Die SPD-Bundestagsfraktion hat aber auch stets deut- lich gemacht, dass wir am Ende einem Gesetz nur zu- stimmen werden, das rechtsstaatlichen Grundsätzen wirklich genügt. Genau das ist uns jetzt gelungen: Mit den zahlreichen Änderungen greifen wir alle aus unserer Sicht begründeten Kritikpunkte aus der Bundestagsan- hörung auf, übrigens auch die des Bundesrates. Herr Kollege Dr. Stadler, der Bundesrat hat gerade nicht mo- niert, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz habe. (Dr. Max Stadler [FDP]: Das haben aber meh- rere Sachverständige so gesehen!) Wir haben ein wichtiges Argument aus der Internet- community aufgenommen. Es ist richtig und notwendig, dass das BKA zunächst alle zulässigen Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Seiten ergreift; denn Löschen ist viel wirkungsvoller als Sperren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Genau dieses Prinzip „Löschen vor Sperren“ ist nun ge- setzlich verankert. (Klaus Uwe Benneter [SPD]: So ist es!) Natürlich muss man berücksichtigen, dass das BKA in Deutschland als hoheitliche Behörde anders agieren kann als im Ausland. Wir erwarten aber – das meine ich ganz ernst –, dass das BKA alles, was sinnvoll, möglich und zulässig ist, konsequent umsetzt. Erst dann soll das Sperren erlaubt sein. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Im Zusammenhang mit der BKA-Liste greifen wir so- gar ein Anliegen der E-Petition auf, der sich bekanntlich inzwischen mehr als 130 000 Menschen angeschlossen haben. Dort wird nämlich – lesen Sie es nach – als wich- tigster Kritikpunkt ausdrücklich die bislang fehlende Kontrolle und Transparenz der BKA-Liste genannt. Ge- nau dies nehmen wir auf, indem wir nun ein unabhängi- ges Gremium aus fünf Experten schaffen, deren Mitglie- der jederzeit diese Liste kontrollieren und korrigieren können; ich betone: jederzeit, jeden Tag. (Beifall bei der SPD – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Stichprobenartig!) Wir haben uns übrigens, Herr Kollege Dr. Stadler, schon genau überlegt, wer ein solches Gremium am bes- ten berufen sollte. Es geht ja darum, zu verhindern, dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25157 (A) (C) (B) (D) Martin Dörmann Seiten ungerechtfertigt auf die Liste gelangen, weil sie einen anderen Inhalt als Kinderpornografie haben. Es geht also um Informationsfreiheit. (Dr. Max Stadler [FDP]: Sie haben doch nicht einmal mit Herrn Schaar gesprochen vorher!) Gleichzeitig geht es um den Schutz sensibler Daten; denn die Liste darf ja nicht öffentlich werden, damit Tä- ter eben nicht im Internet nur zuzugreifen brauchen. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege Dörmann, gestatten Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Montag? Martin Dörmann (SPD): Gerne. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Dörmann, ich habe eine Frage an Sie, nachdem ich Ihr letztes illustres Argument gehört habe. Sie haben gerade gesagt, dass der Bundesdatenschutzbe- auftragte mit einer bestimmten Aufgabe betraut werden solle, und diesen Arbeitsauftrag auch inhaltlich benannt. Sie haben gesagt, es gehe um die Frage, zu entscheiden, ob ein Foto, ein Bild, ein Film oder eine Videosequenz kinderpornografischen Inhalt hat oder nicht. Stimmen Sie mir zu, dass dies eine strafrechtliche Fragestellung ist, die eine strafrechtlich relevante Antwort verlangt? Entweder es ist eine Darstellung, die eine Straftat des Kindermissbrauchs und der Kinderpornografie abbildet, oder es ist keine solche Darstellung. Ich frage Sie: Wel- che Kompetenz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte, um eine solche Entscheidung zu treffen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Martin Dörmann (SPD): Herr Kollege Montag, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass es um eine strafrechtlich relevante Prüfung geht. Gerade deshalb haben wir vorgesehen, dass das Gremium – nur das Gremium trifft die Entscheidung, nicht der Da- tenschutzbeauftragte – mehrheitlich aus Mitgliedern be- steht, die die Befähigung zum Richteramt haben. Wenn Sie so wollen, gibt es an dieser Stelle eine quasirichterli- che Kontrolle. Sie müssen nämlich danach differenzie- ren, wer dieses Gremium beruft und wer entscheidet. Wir sagen: Die Berufung obliegt dem Datenschutzbeauftrag- ten. Entscheiden darüber, ob die Voraussetzungen für eine Sperre vorliegen, wird aber nicht der Beauftragte, son- dern dieses Gremium. Sie wissen ganz genau, dass der Beauftragte auch an vielen anderen Stellen Überwachungsfunktionen hat. Wenn es um Bereiche des Polizeirechts oder um andere Rechtsgebiete geht – er ist für alle Behörden zuständig –, wird er nicht persönlich die Kompetenz haben, sondern er wird sich des Personals bedienen, das die entspre- chende Fachkompetenz hat. Deshalb teile ich Ihre Be- denken nicht. Ich will eines hinzufügen: Es ist nicht so, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte bestimmt, wie seine Aufgaben normiert sind, sondern das ist Sache des Gesetzgebers. (Beifall des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD]) Aus diesen Gründen wiederhole ich: Es gibt keine bessere Stelle für die Berufung eines solchen Gremiums als den Beauftragten des Bundes für Datenschutz und In- formationsfreiheit. Er ist qua Amt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Tauss? Martin Dörmann (SPD): Dem Kollegen Tauss möchte ich keine Zwischenfrage gestatten. Ich möchte lieber fortfahren. Zwischenfragen anderer Mitglieder dieses Hauses gestatte ich gerne, aber nicht die des Kollegen Tauss. Auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten kann übrigens jeder nachlesen, was zu seinen Aufgaben ge- hört, nämlich unter anderem die Kontrolle und Beratung von Behörden und Stellen des Bundes – das BKA ist eine solche Stelle – sowie der Einsatz für die Beachtung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Genau darum geht es. Ich bin mir sicher: Hätten wir eine andere Stelle gewählt, beispielsweise das Bundesinnenministe- rium, hätten alle kritisch gefragt: Warum habt ihr nicht auf den Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen? – So kann es also auch nicht gehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Apropos Daten: Wir haben im Gesetzentwurf den größtmöglichen Schutz vorgesehen. Personenbezogene Daten werden bei den Providern nicht gespeichert. Zu- dem dürfen Verkehrs- und Nutzerdaten, die bei der Umleitung auf die Stoppmeldung anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden, Herr Kol- lege Dr. Stadler; denn das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. (Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist zu wenig!) Eine weitere Befürchtung war, dass das Sperren auch anderen Zwecken dienen soll. Wir haben aber gleich mehrere Sicherungen eingebaut. Wir schließen gesetz- lich aus, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt wer- den kann. Zudem ist es der SPD gelungen, eine spezialgesetzli- che Regelung durchzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Statt einer Anpassung des allgemeinen Telemediengeset- zes schaffen wir ein eigenständiges Gesetz. Es bleibt aber, Herr Kollege Stadler, beim Artikelgesetz. Als Jurist wissen Sie, was ein Artikelgesetz ist: In mehreren Arti- keln werden mehrere Gesetze angesprochen. Ich erin- nere an einen Artikel in diesem Gesetz, der erhalten bleibt. Ich erinnere mich an Debatten, in denen Liberale moniert haben, dass wir die Änderungen im Telemedien- gesetz regeln. Nun gilt das Spezialgesetz. Sie müssen 25158 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Martin Dörmann sich schon entscheiden, welche Argumente Sie gelten lassen wollen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zugleich befristen wir das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012. Danach wird es automatisch auslau- fen. Nun ist trotzdem die zentrale Befürchtung der Inter- netcommunity, dass eine Infrastruktur aufgebaut wird, die später beliebig auf andere Inhalte als Kinderporno- grafie ausgedehnt werden kann. Diese Sorge ist ange- sichts einiger Äußerungen, die wir in den letzten Wo- chen gehört haben, grundsätzlich nachvollziehbar. Aber ich habe soeben dargelegt: Eindeutiger als wir kann man gar nicht regeln, dass eine Ausweitung auf andere In- halte und Ansprüche ausgeschlossen ist. Das regeln wir gesetzlich. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Dafür sind wir da!) Ich komme auf einen wichtigen Punkt zu sprechen, der in der öffentlichen Debatte zurzeit kaum diskutiert wird, der aber ganz entscheidend ist: Es ist eine Tatsa- che, dass die Infrastruktur auch ohne Gesetz bereits im Aufbau ist. Seit dem Frühjahr dieses Jahres gibt es Ver- träge zwischen dem BKA und den wichtigsten Providern in Deutschland, die sich zur Einrichtung einer Sperre verpflichtet haben. Ich habe das immer für den falschen Weg gehalten. Deshalb haben wir folgende Situation: Auch ohne Ge- setz wird es diese Infrastruktur geben, da die Provider die Verträge pünktlich umsetzen und einhalten werden. Wenn es aber das Gesetz nicht gibt, dann gäbe es alle da- tenschutzrechtlichen und verfahrensrechtlichen Siche- rungen, die wir eingebaut haben, nicht. Das kann nie- mand ernsthaft wollen, auch die Liberalen nicht. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Die Politik ist in der Pflicht, beiden Themen ge- recht zu werden: dem Kampf gegen die Verbreitung kin- derpornografischer Inhalte im Internet und dem Einsatz für ein freies Internet als Ort der Kommunikation und In- formation. Ich finde, mit diesem Gesetzentwurf ist uns das gelungen. Deshalb würde ich mir wünschen, dass es hier im Hause eine breite Zustimmung zu diesem Gesetz gibt. Denn es dient sowohl der Bekämpfung von Krimi- nalität als auch der Verteidung von Freiheitsrechten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort dem Kollegen Tauss. Jörg Tauss (SPD): Herr Kollege Dörmann, nachdem Sie leider nicht be- reit waren, eine Frage von mir zuzulassen, möchte ich jetzt darauf hinweisen, dass ich es für eine große Re- spektlosigkeit gegenüber dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz halte, ihm eine Aufgabe im Rahmen ei- nes Gesetzes zuzuweisen, das er – das können Sie nach- lesen – ablehnt. Im Übrigen sind dem Bundesbeauftragten für den Da- tenschutz in den letzten Jahren durch die Große Koali- tion keine zusätzlichen Stellen bewilligt worden. Auch das ist eine große Respektlosigkeit. Dass man heute sagt, eine mittlere Behörde habe Weisungen entgegenzuneh- men, ist Teil dieser Respektlosigkeit und des losen Um- gangs mit dem Datenschutz in Deutschland. Darüber hinaus sprechen Sie davon, dass endlich Ver- träge legalisiert würden. Ich sage Ihnen: Das sind Ver- träge, die durch Nötigung von Firmen zustande kamen, denen man gesagt hat: Wenn ihr nicht bereit seid, zu un- terschreiben, werden wir euch öffentlich durch die Presse schmieren. – Ich halte es rechtsstaatlich für un- möglich, einen derartigen Vorgang der Nötigung hinter- her gesetzlich abzusichern. Das sage ich in aller Klar- heit. Ich bedaure sehr, dass die Koalition diesen Weg beschritten hat. Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege Dörmann. Martin Dörmann (SPD): Herr Kollege Tauss, auf die beiden von Ihnen ange- sprochenen Punkte will ich Ihnen folgende Antwort ge- ben. Erstens. Ich erwarte auch Respekt vor dem Gesetzge- ber. Denn es ist der Gesetzgeber, der die Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor- mationsfreiheit bestimmt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Aus meiner Sicht gehört es gerade zu seinen Aufgaben, Behörden des Bundes zu kontrollieren. Ich habe das be- reits ausgeführt. Zu Ihrem zweiten Punkt. Wir haben nicht vor, irgend- welche Verträge zu legalisieren. Das ist überhaupt nicht unsere Motivation. Aber Tatsache ist doch, dass es diese Verträge gibt. Wir müssen diese Realität zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, es wäre unverantwortlich, wenn wir an dieser Stelle abwarten würden, bis vielleicht nach län- gerer Zeit das Bundesverfassungsgericht darüber geur- teilt hat, ob diese Verträge rechtmäßig sind oder nicht. Auch ich habe an der Rechtmäßigkeit Zweifel. Aber uns obliegt es, die Internetnutzerinnen und -nutzer an dieser Stelle zu schützen. Ich habe in meinem Redebeitrag schon ausgeführt, dass wir alle Kritikpunkte, die sich aus der Anhörung er- geben haben und die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger betreffen, aufgenommen haben. Ich würde mir wünschen, dass in der öffentlichen Debatte diese Punkte angemessen berücksichtigt würden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25159 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Nächster Redner ist der Kollege Jörn Wunderlich, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zugangserschwerungsgesetz: So müsste es eigentlich heißen. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken brau- che ich mich nicht mehr zu äußern; sie sind vom Kolle- gen Stadler zutreffend beschrieben worden. Eine neue Verpackung ändert nicht unbedingt den In- halt. Das Gesetz hat nur einen neuen Namen. Dass es sich um ein Spezialgesetz handelt, ändert nichts an der Tatsache, dass es ausgeweitet werden kann oder dass weitere Spezialgesetze folgen könnten. Angeblich soll Löschung vor Sperrung erfolgen. Je- doch ist dies weitestgehend in das Ermessen des Bundes- kriminalamtes gestellt. Es heißt nämlich dazu: wenn nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend eine Lö- schung erfolgen kann. Oder: Die Betreiber sollen in der Regel nur benachrichtigt werden, wenn der Aufwand zu- mutbar ist. Das sind alles Formulierungen, die vom BKA auszulegen und zu definieren sind. Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten findet nicht statt. Das ist schon angesprochen worden. Die quartalsmäßige Stichprobenprüfung durch ein Gremium von fünf Personen, von denen drei Volljuristen sein müs- sen bzw. die Befähigung zum Richteramt haben müssen – das ist hier vom Kollegen Dörmann betont worden –, soll uns eine richterliche Kontrolle vorgaukeln. Mit Rechtsstaat hat dies alles wenig zu tun. Es ist pure Au- genwischerei. (Beifall bei der LINKEN) Angesiedelt werden soll dieses Gremium beim Bun- desbeauftragten für den Datenschutz, wobei dieser selbst sagt, dass dieses Gesetz mit Datenschutz nichts zu tun hat. Noch vor zwei Tagen hat er dafür plädiert, die Ver- abschiedung dieses Gesetzes zu vertagen. So viel dazu. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben eine demokratische Verfassung. Demokra- tische Verfassungen werden nun einmal nicht unter der Prämisse gemacht, dass Menschen im Zweifel immer das Richtige tun. Deswegen dürfen Polizisten keine Ver- brecher verurteilen. Deswegen unterliegen Geheim- dienste der parlamentarischen Kontrolle. Deswegen dür- fen Polizeibehörden nicht darüber entscheiden, was publiziert werden darf und was nicht. (Beifall bei der LINKEN) Ich denke, die Regierung und die Koalition haben, je- denfalls in weiten Teilen, ein Problem mit dem Verständ- nis des Internet. So wie wir mit dem Telefon groß ge- worden sind, so sind die nachfolgenden Generationen mit dem Internet groß geworden. Frau Zypries fragte neulich: Was sind noch mal Browser? – Ich möchte es für die Regierung und die Koalition einmal auf eine ver- ständliche Ebene bringen; auch im Ausschuss habe ich es schon versucht. Man stelle sich ein Gesetz mit folgen- dem Inhalt vor: Ein Buch, ja jedwedes Druckwerk – Pros- pekt, Flugblatt –, muss vor Erscheinen dem BKA vorge- legt werden, welches dann entscheidet, ob es erscheint oder nicht. Wenn es nicht erscheint, kommt es auf ge- heime Sperrlisten. Was für ein Aufschrei ginge da durch die Republik! Ich denke, er wäre lauter als jetzt, wo 135 000 Petitionen gegen das vorliegende Gesetz einge- gangen sind. Ich fasse zusammen: Es fehlt die Zuständigkeit des Bundes. Es fehlt eine rechtsstaatliche Kontrolle. Es fehlt die Verhältnismäßigkeit. Es fehlt die Verfassungsmäßig- keit. Es fehlt der Schutz der Opfer. Stattdessen werden möglicherweise Täter gewarnt. Alles in allem wird das Gesetz das Tor zur Internetzensur öffnen. Für den angeb- lichen Zweck, für den es ursprünglich vorgesehen war – Kampf gegen Kinderpornografie im Internet –, ist es jedoch völlig ungeeignet. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Seit November 2008 weiß unsere Familienministerin, was Kinderpornografie bedeutet. Seitdem ist sie nicht in der Lage, etwas gegen diese Abscheulichkeiten zu tun, von der Zeit davor einmal ganz zu schweigen. Im Übri- gen sind die von ihr angeführten Behauptungen zur Ver- breitung im Internet – Geschäft mit Kinderpornografie usw. – nicht belegbar, weder vom Bundeskriminalamt noch von ihrem eigenen Haus, dem Familienministe- rium, selbst. Auch die taz berichtet am 15. Juni 2009 darüber. Es sollten die Ursachen abgestellt werden, statt in einem hyperaktiven Aktionismus zu versuchen, Sym- ptome zu behandeln. Es geht: Im Rheinischen Merkur vom heutigen Tag steht, wie man ohne Sperrung eine Löschung erreichen kann. Auf privater Ebene sind Betreiber von Servern an- geschrieben worden, von denen solche Seiten auf Listen aus den skandinavischen Ländern aufgetaucht sind, und binnen zwölf Stunden sind 60 Seiten abgeschaltet wor- den. Es geht also. Aber zum Beispiel die Regierung oder die Polizei haben Befindlichkeiten, direkt Kontakt mit irgendwelchen Betreibern aufzunehmen, aus Höflichkeit anderen Polizeistellen im Ausland gegenüber. Ich denke, daran sollte man einmal arbeiten. (Beifall bei der LINKEN) Kinderpornografie, sexueller Missbrauch von Kin- dern, eines der schlimmsten Verbrechen, gilt es zu be- kämpfen, auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Dieses Gesetz ist ein Placebo. Es entfaltet in diesem Kampf keine Wir- kung, greift aber in Bürger- und Freiheitsrechte ein, schafft die Struktur für Internetzensur – das hat auch Frau Krogmann dargelegt – und kann deshalb nur abge- lehnt werden. Wenn der Kollege Bosbach – ich sehe ihn im Moment nicht – immer wieder behauptet, angeblich niemanden zu kennen, der eine weitergehende Zensur verfolgt, dann braucht er sich nur in seiner eigenen Fraktion und bei der SPD umzuschauen; da wird er schnell fündig. 25160 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Jörn Wunderlich Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe das Wort dem Kollegen Wolfgang Wieland, Bündnis 90/Die Grünen. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir ha- ben es während der gesamten Debatte über dieses Gesetz gesagt und auch an den Anfang unseres Entschließungs- antrages gestellt: Der sexuelle Missbrauch von Kindern durch Erwachsene und seine Verwertung durch die Her- stellung von Kinderpornografie ist ohne jede Frage eine der widerwärtigsten Formen von Kriminalität. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Die Opfer erleiden physische und psychische Schäden, unter denen sie in der Regel ihr Leben lang zu leiden ha- ben. Weil dies alles so unerträglich ist, haben wir Grünen seit Jahr und Tag den Kampf gegen Kinderpornografie geführt. Wir haben vor mehr als 20 Jahren im Rahmen der „PorNo“-Kampagne von Emma entsprechende Hefte aus einschlägigen Läden geholt und die Strafverfol- gungsbehörden sozusagen zum Jagen getragen. Deswe- gen sage ich ganz bewusst, auch wegen einiger Unter- töne, die in den letzten Tagen zu hören waren: Wir als Grüne brauchen uns in der Frage der Ächtung und der Bekämpfung von Kinderpornografie vor niemandem hier im Saal zu verstecken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Bevor wir hier über Sperren – das ist nur ein Vorhang vor dem geschehenen Verbrechen – reden, das Vordring- liche zur Erinnerung: Wir brauchen eine Verstärkung der Prävention, die Verhinderung von Missbrauch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LIN- KEN) Wir brauchen die Beschlagnahme, Vernichtung und Lö- schung von kinderpornografischem Material. Wir brau- chen die Strafverfolgung der Täter und eine intensive Hilfe für die Opfer. Das ist das Entscheidende. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeord- neten der CDU/CSU und der LINKEN) Nur in dieser Abstufung reden wir auch über Sperren. Wir haben vor zwei Tagen, Herr Kollege Dörmann, formell und materiell einen völlig neuen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen. (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Weil wir ihn ge- ändert haben, ja! – Ulrike Flach [FDP]: So ist es!) Ich gebe zu: Er ist an entscheidenden Stellen verbessert worden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aber wenn Sie einem Gesetzentwurf von zumindest sie- ben Giftzähnen zwei ziehen, dann können Sie doch nicht erwarten, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Es sind alle sieben gezogen worden!) Sie können vor allen Dingen nicht erwarten, dass wir diesem Schweinsgalopp, der nur in der Gesichtswahrung der Familienministerin begründet ist, in den letzten Stunden unsere Weihe, unsere Legitimation erteilen. Wir denken nicht daran. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LIN- KEN) Was bleibt als Mangel? Es gibt erkennbar keine Zu- ständigkeit des Bundes. Es geht doch hier nicht um das Recht der Wirtschaft. Es sei dem Herrn Schauerte ge- gönnt, dass er einmal nicht bei Debatten über Bad Banks, Arcandor und Opel zuhören muss, sondern nun auch bei Debatten über Kinderpornografie zuhören darf. Mehr Aktivitäten sind ja gar nicht zu sehen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes hat er nichts mehr damit zu tun. Er ist kein Verordnungsgeber. Dies ist ein schierer Missbrauch. Das, was Sie von der Bundesregie- rung immer im Hinblick auf die EU beklagen, indem Sie sagen, es gehe oft um Strafverfolgung und nicht um den Binnenmarkt, machen Sie hier in einem extremen Fall. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Ein reines Polizeigesetz wird unter der Flagge „Wirt- schaftsrecht“ durchgesetzt. Natürlich gibt es keine Zuständigkeit für das BKA. Wir haben dem BKA nach dreijährigem Ringen über eine Verfassungsänderung die Möglichkeit der Präven- tivkompetenz beim länderübergreifenden internationalen Terrorismus gegeben. Dies betrifft nur einen Punkt; an- sonsten hat es diese nicht. Das alles wird hier unter der Hand gleich mitbeschlossen. Wir haben in der ersten Lesung gefragt – das ist ein weiterer Mangel –: Gibt es keine Richter mehr in Deutschland? Nun schreiben Sie, bei Streitigkeiten sei der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Das stehe in der Verfassung. Man kann auch Überflüssiges, wenn es denn richtig ist, in ein Gesetz schreiben. Nur, das löst das Pro- blem nicht. Sie wollen offenbar in Form von Verwal- tungsakten vorgehen. Das ist schon ein Fortschritt im Vergleich zur Ministerin, die hier eine Vertragsgestal- tung vorsehen wollte. Nur, dann müssen Sie konsequent sein: Dann müsste es auch die Möglichkeit der Anhö- rung und des Widerspruchsverfahrens geben. Dann müssten Sie Verwaltungsverfahren gelten lassen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25161 (A) (C) (B) (D) Wolfgang Wieland (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP) Das tun Sie aber nicht. Sie haben noch nicht einmal den Datenschutzbeauf- tragten angehört; so anhörungsfreundlich sind Sie. Er hat das Ganze aus der Zeitung erfahren. Er weiß seit zwei Tagen von seinem Glück, genauer gesagt: von seinem Unglück; denn als unabhängiger Beauftragter für Daten- schutz und Informationsfreiheit – darauf legt er Wert – soll er Teil eines kontinuierlich, ständig arbeitenden Kontrollinstrumentariums werden, um gerade diese In- formationsfreiheit einzuschränken. Das ist ein Miss- brauch seiner Stellung, und er wehrt sich zu Recht dage- gen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LIN- KEN und des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Warum brauchen Sie fünf Menschen für ein Experten- gremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit? Warum brauchen Sie einen zwangsverpflichteten Datenschutzbeauftragten? Ein Richter würde ausreichen – aber davor drücken Sie sich –, der das Ganze anordnet, wie es auch sonst im Polizeirecht üblich ist, wenn in die Rechtssphäre der Bürger relevant und nicht zufällig eingegriffen wird. Warum gehen Sie diesen Schritt nicht? Das müssen Sie uns erklären (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) und sollten hier nicht gegen Peter Schaar herumpolemi- sieren. Frau Präsidentin, abschließend ist festzustellen: Auch für uns ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Das ha- ben wir immer gesagt. Strafverfolgung muss dort statt- finden. Gerade weil die Stimmen schon laut werden – von Thomas Strobl aus CDU/CSU-Fraktion und von Herrn Wiefelspütz aus der SPD-Fraktion, der sich mal wieder einmal so und einmal so äußert –, die sagen, dass sie mehr wollen, dass es natürlich Gesetzesänderungen geben wird, (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!) dass es ein Trommelfeuer an Gesetzesänderungen geben wird, sagen wir: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege Wieland. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, es darf aber auch nicht zum bürgerrechtsfreien Raum verkommen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe das Wort der Kollegin Michaela Noll, CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michaela Noll (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte jetzt ungefähr eine halbe Stunde Zeit, das Sammelsurium aus Reden, in denen von einem Trommelfeuer die Rede war, und Reden, in denen vom Land der Propheten gesprochen wurde, zu genießen. Ich komme zunächst zum Land der Propheten. Kol- lege Dr. Stadler, ich muss Sie leider ansprechen: Können Sie hellsehen? Warum nehmen Sie das Ergebnis der Evaluierung vorweg? Wenn Sie schon jetzt sagen kön- nen, dass die Maßnahmen, die wir beschließen, nichts bringen, dann sind Sie uns weit voraus. Nächster Punkt: Sie haben die internationale Zusam- menarbeit angesprochen. An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass im Mai 2009 infolge einer BKA- Initiative eine Regionalkonferenz stattgefunden hat, auf der man noch einmal gesagt hat, dass man die internatio- nale Zusammenarbeit verbessern will. Nächster Stichpunkt: Verfassungsklage. Gott sei Dank war auch ich bei der Anhörung und habe den ent- sprechenden Fragestellern folgen können. Die Antwor- ten waren zum Teil sehr unterschiedlich. Sie, Kollege Stadler, befinden sich zwar auf der Schiene der jungen Dame, die die Initiative zur Onlinepetition ergriffen hat, aber das heißt noch lange nicht, dass das richtig ist. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Richtig!) Das Gleiche gilt für die Gefahr, die Sie am Horizont aufziehen sehen, dass wir eine Sperrinfrastruktur auf- bauen wollen. Entschuldigung, dazu kann ich nur sagen: Ein kleiner Blick in das Spezialgesetz genügt. Darin steht ausdrücklich, dass sich das Gesetz nur auf Kin- derpornografie bezieht. Eine andere Intention verfolgen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Hier wurde permanent der Vorwurf in den Raum ge- stellt, der Bundesdatenschutzbeauftragte sei vorher nicht informiert worden. Welche Funktion hat er denn? Er soll doch nur das Gremium bestellen. Das Gremium ent- scheidet letztendlich. Warum sprechen wir hier permanent über Risiken und Nebenwirkungen? Warum sprechen wir nicht einfach einmal über die Chancen, die dieses Gesetz bietet? (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD – Johannes Singhammer [CDU/ CSU]: Kinderschutz!) Warum meinen Sie, hier sagen zu können, dass das, was all die anderen Länder machen, falsch ist? Schweden, Norwegen und andere Länder haben ein solches Gesetz schon seit 2004. Dort wurde die Diskussion nicht in der Art geführt wie bei uns. Über 130 000 Leute haben die Onlinepetition unterschrieben. Ich frage mich, warum wir uns bei einem Thema verweigern, das so brisant ist, 25162 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Michaela Noll bei dem es darum geht, Kinder im Internet besser zu schützen. Wir können doch noch gar nicht beurteilen, ob die Maßnahme tatsächlich hilft. Warum versuchen wir nicht, in einem befristeten Zeitraum festzustellen, ob die Maßnahme etwas bringt? Ich kann das Gezeter an die- sem Punkt nicht verstehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Kollege Dörmann, ich war sehr froh darüber, dass Sie eben einen kleinen Hinweis auf Frau Kuhnen gegeben haben, die in unserer Anhörung war. Ich kann jedem Zweifler und jedem Kritiker nur raten, das Buch Kin- derpornographie und Internet zu lesen. Darin hat sie explizit gesagt, wie wichtig es ist, den Zugriff zu verhin- dern. Sie hat sich mit den Tätern und den Täterprofilen beschäftigt. Keiner von uns stellt sich hier hin und sagt, dass man die Sperre nicht umgehen kann. Das ist in an- deren Ländern genauso. Trotzdem hat man dort gesagt, dass man sie weiterhin nutzt und das Gesetz nicht blo- ckiert. Warum ist in Deutschland die Akzeptanz für ein so wichtiges Gesetz so gering? Das kann ich als Fami- lienpolitikerin nicht ansatzweise nachvollziehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Peter Struck [SPD]) Wir haben gerade in dieser Legislaturperiode unheim- lich viel für den Schutz von Kindern in Deutschland ge- macht. Wir haben die frühen Hilfen in Gang gebracht, und wir haben familiengerichtliche Eingriffsmöglichkei- ten geschaffen. Wir vertun hier eine Chance. Ich sage Ih- nen eines: Die Menschen draußen werden das nicht ver- stehen. (Beifall der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU] – Johannes Singhammer [CDU/ CSU]: So ist es! Darum machen wir das!) Frau Kollegin Krogmann war Gott sei Dank so nett, auf die Allensbach-Studie zu verweisen. 91 Prozent der Menschen über 16 Jahren, die zu diesem Thema befragt worden sind, halten das Gesetz für wichtig. Es gibt nur 9 Prozent Gegner. Das ist die sogenannten Onlinecom- munity. Die gibt es, aber sie stellen nicht die Masse der Menschen dar; und sie zweifeln lediglich daran, dass die Maßnahme wirksam ist. Deswegen sagen wir: Wir be- fristen das Ganze und schauen uns die Maßnahmen an. Können Sie heute schon sagen, wie sich das Internet in drei Jahren weiterentwickelt haben wird? Ich maße mir dieses Urteil nicht an. Ich hätte mich gefreut, wenn aus diesem Plenum heute das Votum gekommen wäre, dass wir etwas für ei- nen besseren Schutz für Kinder im Internet tun. Diese Chance haben die Kritiker vertan. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Renate Gradistanac, SPD. (Beifall bei der SPD) Renate Gradistanac (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute betreten wir Neuland. Die SPD-Bundes- tagsfraktion hat sich mit ihrer Forderung nach einem Spezialgesetz durchgesetzt. Darüber bin ich sehr froh. In meiner letzten Rede habe ich gefordert – Herr Stadler, si- cherlich erinnern Sie sich –, (Dr. Max Stadler [FDP]: Ja!) dass wir nicht nur das Telemediengesetz ergänzen, son- dern auch ein eigenes Gesetz beschließen. Indem wir so vorgehen, machen wir deutlich – das ist mir wichtig –: Was die Regierungen nach uns machen, liegt in deren Verantwortung. Wir zumindest wollen nicht, dass es zu einer Ausweitung der Anwendung dieses Gesetzes auf andere Inhalte kommt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Eines sollten wir hervorheben: Wir haben die Ergeb- nisse der beiden Anhörungen sorgfältig ausgewertet und die meisten Forderungen der kritischen Experten aufge- nommen. Uns zeichnet aus, dass wir vor allem kritische Expertinnen und Experten zu den Anhörungen eingela- den haben. Eine Forderung, die wir aufgenommen haben – ich hätte nicht gedacht, dass uns dies gelingt –, lautete: Lö- schen vor Sperren! Schließlich sollte es uns in erster Li- nie darum gehen, kinderpornografische Seiten aus dem Internet zu entfernen, und nicht nur darum, den Zugang zu ihnen zu erschweren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP) Eine andere Forderung lautete: Keine Weitergabe von Daten durch die Internetwirtschaft! Damit wollen wir den Missbrauch von Daten verhindern. Wichtig ist mir darüber hinaus, dass wir die Kontrolle der BKA-Liste gewährleisten. Meine Damen und Herren, da es sich um einen sen- siblen Bereich handelt, haben wir dieses Gesetz bewusst befristet. Schon nach zwei Jahren erwarte ich, erwarten viele von uns eine sorgfältige Evaluation. Ich möchte daran erinnern, dass wir die Verträge der Zugangsanbieter mit dem BKA, die auf vertraglicher Grundlage in die Grundrechte ihrer Kunden eingreifen, auf eine rechtsstaatliche Grundlage stellen. Das haben übrigens auch die Vertreter der Internetwirtschaft in der Anhörung gefordert bzw. erbeten. Ich halte diesen Schritt allein aus verfassungsrechtlicher Sicht für gebo- ten. Als Kinder- und Jugendpolitikerin habe ich an zwei Weltkongressen gegen kommerzielle sexuelle Ausbeu- tung von Kindern und Jugendlichen teilgenommen. Der Schutz der Kinder umfasst übrigens alle Menschen bis zum Alter von 18 Jahren. Hier haben wir also noch eine Zukunftsaufgabe vor uns. In Yokohama haben wir im Jahr 2001 erstmals die Bedeutung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet thematisiert. In der Globalen Verpflichtung von Yokohama hat die damalige rot-grüne Bundesregierung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25163 (A) (C) (B) (D) Renate Gradistanac zugesagt, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet zu ergreifen. An diese Zu- sage haben wir uns gehalten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Unter Rot-Grün wurde der erste Nationale Aktions- plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aufgelegt. Wir haben bestehende Handlungsdefizite beseitigt und unter ande- rem das Strafrecht verschärft. Darüber sind wir heute froh. Beim Dritten Weltkongress gegen kommerzielle se- xuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Rio im November 2008 und bereits im Vorfeld haben wir darauf hingewiesen, dass wir uns insbesondere den neuen Medien und dem Internet zuwenden werden. Herr Staatssekretär, damals habe ich gefordert: Zeigen Sie uns einmal den vorhandenen Instrumentenkasten! – Schließ- lich ging es, ähnlich wie bei der Bekämpfung der gegen- wärtigen Finanzkrise, darum, geeignete Instrumente zur Hand zu haben, damit wir uns inhaltlich kompetent auf- stellen können. All das spiegelt sich übrigens im Pakt von Rio und in seinem Abschlussdokument wider. Es lohnt sich, das nachzulesen. Meine Damen und Herren, das Gesetz, um das es heute geht, verstehe ich als ein Präventionsgesetz, das auf den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet beschränkt ist. Herr Staatssekretär, ich freue mich, dass Sie hier sind. Allerdings würden wir uns alle noch mehr freuen, wenn auch die Ministerin hier wäre. Es ist schade, dass sie an dieser Diskussion nicht teil- nimmt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]) Ich erwarte, dass Frau Ministerin nach diesem Schritt jetzt ein Gesamtkonzept vorlegt; denn dieser Schritt al- leine ist für uns von der SPD nicht ausreichend und nicht zielführend genug. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen ein konsequentes Gesamtkonzept und keine einmaligen Signale oder symbolischen Schnell- schüsse, die sie ja gut kann. Zumindest wir von der SPD haben unsere Hausaufga- ben gemacht. Wir haben einen umfassenden Zehn-Punkte- Plan beschlossen. Außerdem fordern wir einen weiteren Aktionsplan, der Prävention und Opferschutz stärkt, Maßnahmen ge- gen Kinderhandel und Kinderprostitution intensiviert, Medienkompetenz verbessert, Zielvorgaben für die Tou- rismuswirtschaft – die immer noch glaubt, an dieser Stelle nichts tun zu müssen – setzt usw.; die personelle und die technische Ausstattung sind heute schon genannt worden. Hier sind auch die Länder gefordert. Wir wollen eine bessere internationale Zusammenarbeit und Vernet- zung. Außerdem möchten wir – das wird jetzt meine SPD freuen – mit dem Aktionsplan auch die Kinder- rechte im Grundgesetz verankern. Nur wenn sie in die Verfassung aufgenommen werden, wird ein Gesamtkon- zept daraus. (Beifall bei der SPD) Nachdem wir die Verträge mit der Internetwirtschaft abgeschlossen haben und heute in zweiter und dritter Le- sung ein Spezialgesetz beschließen, erwarte ich von Ih- nen, Frau Ministerin, Herr Staatssekretär, dass Sie in der nächsten und damit letzten Sitzungswoche einen Ak- tionsplan vorlegen – Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Frau Kollegin. Renate Gradistanac (SPD): – das ist der letzte Satz –, der auch ausreichend finan- ziell unterlegt wird. Nur Pläne reichen nicht. Frau Minis- terin – Sie werden ja sicher meine Rede nachlesen –, erst dann haben wir wirklich etwas für den Schutz unserer Kinder getan. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderporno- graphie in Kommunikationsnetzen. Zu dieser Abstimmung liegen mir eine Unmenge von persönlichen Erklärungen nach § 31 unserer Geschäft- sordnung vor.1) Herr Kollege Tauss möchte seine Erklä- rung persönlich vortragen. Ich werde dies am Ende der Abstimmung zulassen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie emp- fiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13411, den Gesetzentwurf der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/12850 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejeni- gen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu- stimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt da- gegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen wir über den Gesetz- entwurf namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzuneh- men. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung. 1) Anlagen 9 bis 15 25164 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Sind noch Mitglieder des Hauses anwesend, die ihre Stimme nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftfüh- rerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin- nen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.1) Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 16/13411, den Gesetzent- wurf der Bundesregierung, Drucksachen 16/13125 und 16/13385, für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent- haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei Gegen- stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Jetzt gebe ich das Wort zu einer persönlichen Erklä- rung dem Kollegen Jörg Tauss. Jörg Tauss (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich stimme gegen dieses Gesetz – zwischenzeitlich muss man sagen: Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt –, weil es mit dem eigentlichen Titel nichts zu tun hat. Das Ziel, die Bekämpfung der Kinderpornografie, war – ent- gegen allen Unterstellungen und juristischen Ermittlun- gen, die gegen mich laufen – 15 Jahre lang meine An- triebsfeder, mich intensiv mit dem Internet zu beschäftigen. Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, nicht weil ich das Ziel nicht vorbehaltlos unterstützen würde, sondern weil es in der Tat so ist – Frau Kollegin Krogmann, ich habe Ihre Einwände an dieser Stelle nicht verstanden –, dass mit diesem Gesetz erstmals nach 1949 im freien Teil Deutschlands Überwachungsstrukturen geschaffen werden. Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, weil es Kin- derpornografie nicht verhindert. Das ist eine der großen Legenden, die von der Ministerin – ich finde es schade, dass sie nicht da ist – leider aufgebaut worden sind. Sie hat bei allen Anfragen, die es gab – beispielsweise von der FDP-Fraktion –, gesagt, es lägen ihr keine Erkennt- nisse vor. Ich finde: Wenn man keine Erkenntnisse hat, sollte man an der Debatte teilnehmen; das wäre das Min- deste, was man verlangen kann. (Beifall der Abg. Renate Künast [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Das „Stopp!“-Signal, das erscheinen soll, wenn man auf eine indizierte Seite geht, ermöglicht es Tätern bzw. Verbreitern erst, festzustellen, ob sie geoutet sind und die Adresse wechseln müssen. Der Bund Deutscher Krimi- nalbeamter hat zu Recht festgestellt: Durch dieses Ge- setz wird die Suche nach Tätern erschwert. Das heißt, genau das, was Sie eigentlich wollen, Frau Kollegin Noll – eine Zielsetzung, die wir alle haben –, wird dadurch verhindert. 1) Ergebnis Seite 25165 C Ich bin sehr betrübt darüber, dass man nur eine ein- zige Sachverständige zitiert hat. Alle anderen Sachver- ständigen wie Professor Sieber vom renommierten Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht haben auf die erheblichen rechtlichen und technischen Probleme verwiesen. Er war es, Frau Kolle- gin Krogmann, der den Dialog, den Sie einfordern, erst angeregt hat. In der Tat: Man hätte einen Dialog führen müssen, bevor man zu einem solchen Gesetz kommt. Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, weil es die Gewaltenteilung aufhebt. Zum ersten Mal ist es so, dass die Exekutive selbst kontrolliert. Die Stelle beim Bun- desdatenschutzbeauftragten ist – dazu habe ich schon et- was gesagt – nicht geeignet, die entstehenden Probleme zu lösen. Es geht hier ganz offensichtlich nur darum, am BKA- Gesetz vorbei Kompetenzen und Stellen für das BKA zu schaffen. Wenn ich bedenke, wie viele Gesetze dieser Koalition in den letzten Jahren vor dem Bundesverfas- sungsgericht gescheitert sind, muss ich sagen: Ich hätte mir gewünscht, dass man nicht einfach sagt: „Verfas- sungsrechtlich ist alles prima“, sondern dies gründlich prüft. Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, weil damit, wie gesagt, Überwachungsstrukturen geschaffen wer- den. Das Wall Street Journal hat gestern – zu Unrecht, wie ich meine; aber immerhin; es zeigt, dass darüber in- ternational debattiert wird – Deutschland in einem Atemzug mit China und Iran genannt. Das halte ich für außerordentlich problematisch. Doch wer sich darüber aufregt, der möge in das Gesetz schauen. Es ist so, dass die Provider jetzt gezwungen sind, mit der Polizei über die technische Richtlinie zu verhandeln. Wenn man weiß, wie die Verträge den Providern abgenötigt worden sind – in einer Form, über die ich vorhin ebenfalls schon geredet habe –, kann man, glaube ich, deutlich machen, wie die Problematik ist: Hier wird missbrauchbare Tech- nik bereitgestellt – missbrauchbare Technik, die von al- len Diktaturen dieser Welt dankbar entgegengenommen werden kann. Das ist verantwortungslos. Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, weil die Technik in den geschlossenen Zirkeln von Kinderporno- grafen nicht funktioniert, aber in vielen Teilen der Welt in der Lage ist, Demokratie und Freiheit herauszufiltern. Ich habe dagegen gestimmt, weil jetzt nachträglich Ver- träge, die auf eine Art und Weise zustande gekommen sind, wie ich es zum Ausdruck gebracht habe, mit einem Gesetz legitimiert werden sollen. Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, weil es gegen den Rat und die Warnungen fast aller Sachverständigen – zumindest der großen Mehrheit der Sachverständigen – zustande gekommen ist. Es gibt die Petition der 134 000, über die heute Abend wohl kalt wie Hundeschnauze hin- weggegangen wird. Die Stimmen dieser 134 000 und vieler anderer junger Menschen, die heute angesichts dieses Projekts resigniert zurückbleiben, will ich – wohl als einer der wenigen Abgeordneten der Großen Koali- tion – nicht mit Füßen treten. Ich habe gegen das Gesetz gestimmt. Ich resigniere nicht vor ministerieller Inkom- petenz. Kämpft bitte ebenfalls weiter gegen Zensurinfra- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25165 (A) (C) (B) (D) Jörg Tauss enthalten: 18 Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich (Heidelberg) Andreas G. Lämmel CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Dr. Christoph Bergner Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Andreas Jung (Konstanz) Dr. Franz Josef Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Jürgen Klimke Julia Klöckner Jens Koeppen Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Helmut Lamp Katharina Landgraf Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Patricia Lips Dr. Michael Luther Thomas Mahlberg Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Marlene Mortler Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Ja Maria Eichhorn Jürgen Herrmann Dr. Norbert Lammert struktur! Nie kämpft es sich Recht! Deswegen habe ich da Löschen statt Sperren w heute passiert, ist eine Fehl Grünen, denen ich auch für d lichen Abstimmung danke, n nicht mehr darum, dass da Raum sei; hier geht es nur no zunehmend und mit immer m den in den letzten Jahren ve künftig zu erwarten, wie die zeigen – zu einem bürgerre werden soll. Ich habe meiner Fraktion g bar, dass ich – – Vizepräsidentin Dr. h. c Herr Kollege Tauss, die fü liche Erklärung sind zu Ende Jörg Tauss (SPD): Ja, die Zeit ist rum. Es wa in diesem Parlament. Das h Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 535; davon ja: 389 nein: 128 schlecht für Freiheit und gegen gestimmt. äre die Devise. Das, was entwicklung. Ich kann den ie Beantragung der nament- ur zustimmen: Hier geht es s Internet ein rechtsfreier ch darum, dass das Internet ehr Maßnahmen – sie wur- rschärft, und sie sind auch Zitate von Strobl und Co. chtsfreien Raum gemacht esagt, ich bin relativ dank- . Susanne Kastner: nf Minuten für Ihre persön- . r meine letzte Anmerkung at sicherlich viele gefreut. Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Umgekehrt möchte ich, Frau allerdings sagen: Es hat an ei macht. Wir haben viel bewirk und Forschung. Denen, mit d arbeitet habe, kann ich nur s Bereichen erfolgreich. Aber dieses Gesetz halte fällt mir mein Abschied aus durchaus auch leicht. Trotzd Gute! Danke schön. (Beifall bei Abgeordnet CSU, der FDP un Vizepräsidentin Dr. h. c Ich gebe das von den Sch führern ermittelte Ergebnis d mung über den Entwurf eine der Kinderpornographie in K kannt. Abgegebene Stimme stimmt 389, mit Nein haben g 18. Der Gesetzentwurf ist ang Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Präsidentin, an dieser Stelle nigen Stellen auch Spaß ge- t für Bildung, Wissenschaft enen ich gut zusammenge- agen: Wir waren in diesen ich für betrüblich. Insofern dem Deutschen Bundestag em Ihnen persönlich alles en der SPD, der CDU/ d der LINKEN) . Susanne Kastner: riftführerinnen und Schrift- er namentlichen Abstim- s Gesetzes zur Bekämpfung ommunikationsnetzen be- n 535. Mit Ja haben ge- estimmt 128, Enthaltungen enommen. Dr. Rolf Koschorrek Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers 25166 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Johannes Röring Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Albert Rupprecht (Weiden) Peter Rzepka Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Hartmut Schauerte Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Marion Seib Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar Wöhrl Willi Zylajew SPD Dr. Lale Akgün Gregor Amann Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz (Essen) Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Detlef Müller (Chemnitz) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Walter Riester Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Ortwin Runde Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Silvia Schmidt (Eisleben) Renate Schmidt (Nürnberg) Heinz Schmitt (Landau) Reinhard Schultz (Everswinkel) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dieter Steinecke Andreas Steppuhn Ludwig Stiegler Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Dr. Rainer Tabillion Jella Teuchner Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25167 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Dr. Karl Addicks Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Gert Winkelmeier Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Wir setzen die Abstimm ßungsanträgen fort. Wer stim antrag der Fraktion der FDP a Wer stimmt dagegen? – Enth ßungsantrag ist mit den Stim genstimmen der Opposition a Wer stimmt für den Ents tion Die Linke auf Drucksach dagegen? – Enthaltungen? – ist mit den Stimmen der Ko Bündnis 90/Die Grünen und F Fraktion Die Linke abgelehnt Wer stimmt für den Ents tion Bündnis 90/Die Grünen a Wer stimmt dagegen? – Enth Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Dr. Daniel Volk Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Dr. Gregor Gysi Lutz Heilmann Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin ungen mit den Entschlie- mt für den Entschließungs- uf Drucksache 16/13469? – altungen? – Der Entschlie- men der Koalition bei Ge- bgelehnt. chließungsantrag der Frak- e 16/13471? – Wer stimmt Der Entschließungsantrag alition bei Enthaltung von DP gegen die Stimmen der . chließungsantrag der Frak- uf Drucksache 16/13470? – altungen? – Der Entschlie- Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Birgitt Bender Alexander Bonde Dr. Uschi Eid Kai Gehring Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Peter Hettlich Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ute Koczy Fritz Kuhn Renate Künast Undine Kurth (Quedlinburg) Markus Kurth Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag ßungsantrag ist mit den Stim genstimmen der Opposition a Ich rufe die Tagesordnung a) Beratung der Großen Birgit Homburger, Elk weiterer Abgeordneter Die Bundeswehr – Streitkraft? – Drucksachen 16/996 b) Beratung der Beschlu richts des Verteidigu schuss) SPD Ulrich Kasparick Ottmar Schreiner Wolfgang Spanier BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Marieluise Beck (Bremen) Cornelia Behm Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Hans Josef Fell Katrin Göring-Eckardt Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Thilo Hoppe Sylvia Kotting-Uhl Kerstin Müller (Köln) Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rainder Steenblock Dr. Harald Terpe men der Koalition bei Ge- bgelehnt. spunkte 10 a bis 10 c: Anfrage der Abgeordneten e Hoff, Dr. Rainer Stinner, und der Fraktion der FDP Eine aufgabenorientierte 2, 16/12681 – ssempfehlung und des Be- ngsausschusses (12. Aus- Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Dr. Rainer Stinner Alexander Ulrich Enthalten fraktionsloser Abgeordneter Henry Nitzsche Nein CDU/CSU Jochen Borchert SPD Steffen Reiche (Cottbus) Jörg Tauss Dr. Wolfgang Wodarg FDP Jens Ackermann Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Monika Knoche Jan Korte Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Bodo Ramelow Elke Reinke Paul Schäfer (Köln) Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Dr. Petra Sitte Frank Spieth Winfried Nachtwei Omid Nouripour Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Dr. Gerhard Schick Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler fraktionsloser Abgeordneter 25168 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr herstel- len – Wehrpflicht aussetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kai Gehring, Alexander Bonde, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Wehrpflicht überwinden – Freiwilligen- armee aufbauen – Drucksachen 16/393, 16/6393, 16/7432 – Berichterstattung: Abgeordnete Jürgen Herrmann Dr. Hans-Peter Bartels Birgit Homburger Paul Schäfer (Köln) Winfried Nachtwei c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Verteidigungsausschusses (12. Aus- schuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Attraktivität des Soldatenberufes steigern – Drucksachen 16/2836, 16/5352 – Berichterstattung: Abgeordnete Anita Schäfer (Saalstadt) Rolf Kramer Birgit Homburger Paul Schäfer (Köln) Winfried Nachtwei Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion der FDP sechs Minuten erhalten soll. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kolle- gin Birgit Homburger, FDP. (Beifall bei der FDP) Birgit Homburger (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche BundeswehrVerband hat im April 2007 eine vielbeachtete Umfrage durchgeführt, in der 74 Prozent der Berufssoldaten mitteilten, sie würden ih- nen Nahestehenden den Dienst in der Bundeswehr nicht empfehlen. Diese Umfrage wurde vom Verteidigungsmi- nister abgetan. Sie hätte vielmehr als Stimmungsbaro- meter ernst genommen werden müssen. Denn die Situa- tion hat sich seither noch verschärft. Das zeigen die Berichte des Wehrbeauftragten und auch schlicht die Fakten, beispielsweise die Abnahme der Bewerberzah- len um 15 Prozent in allen Laufbahnen im Jahr 2007 oder massive Kündigungen von Berufssoldaten, insbe- sondere von Ärzten und Piloten. Deswegen hat die FDP-Bundestagsfraktion in einer Großen Anfrage die Möglichkeit genutzt, die Situation der Bundeswehr insgesamt gegenüber der Bundesregie- rung nochmals zu thematisieren. Es gibt zwei Bereiche, in denen wir deutlich machen wollen, dass es dringenden Veränderungs- und Verbesserungsbedarf gibt. Das sind zum einen Veränderungen in der Struktur der Bundes- wehr und zum anderen die Steigerung der Attraktivität der Streitkräfte. Die Ursachen für die Situation liegen im Missma- nagement des Verteidigungsministeriums. Seit über ei- nem Jahrzehnt wird in der Bundeswehr herumgedoktert: Strukturreform, Reform der Reform und Transformation. Eins geht nahtlos ins andere über. Trotz grundlegender Änderung der sicherheitspolitischen Lage ist das Han- deln des Verteidigungsministeriums noch immer von al- tem Denken geprägt. So wird krampfhaft an allen Führungsebenen festge- halten. Seit Mitte der 90er-Jahre hat sich der Umfang der Bundeswehr halbiert, aber die Zahl der Ämter, Kom- mandos und Behörden vermehrt. Die Zahl der Haus- haltsstellen in der Besoldungsordnung B – also die Zahl höherdotierter Oberster und Generale – ist nahezu unver- ändert, so die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage. Nach wie vor wird die Bundeswehr also mit einer Führungsstruktur geführt, die vom Kalten Krieg her- rührt. Deshalb ist das Fazit, dass wir – beginnend beim BMVg – dringend eine schlankere Führungsstruktur be- nötigen. Nur so ist mehr Effizienz zu erzielen. (Beifall bei der FDP) Eine Folge falscher Strukturen ist unter anderem ein Beförderungsstau insbesondere bei Portepeeunteroffizie- ren. Das führt zu Frustration insbesondere bei dienstälte- ren Feldwebeldienstgraden. Das hat auch der Wehrbe- auftragte immer wieder thematisiert. Daraus resultiert eines von vielen Attraktivitätsproblemen. Die Bundesre- gierung verschließt die Augen vor dem Problem, wenn sie auf unsere Große Anfrage antwortet, sie könne kei- nen Motivationsverlust durch Beförderungsstau erken- nen. Meine Damen und Herren von der Bundesregie- rung, Sie sollten sich dringend noch einmal mit diesem Thema auseinandersetzen. (Beifall bei der FDP) Die falsche Struktur zeigt sich auch an einem krampf- haften Festhalten der Bundesregierung an der Wehrpflicht. Wir haben eine völlig veränderte sicherheitspolitische Situ- ation. Die Wehrpflicht ist zur Aufrechterhaltung der äu- ßeren Sicherheit nicht mehr notwendig. Derzeit leisten weniger als 17 Prozent der zur Verfügung stehenden jun- gen Männer Wehrdienst, und ungefähr 60 Prozent aller tauglichen jungen Männer leisten weder Wehr- noch Zi- vildienst. Hier kann von Gerechtigkeit – und zwar weder Wehr- noch Dienstgerechtigkeit – keine Rede mehr sein. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Renate Schmidt [Nürn- berg] [SPD]) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25169 (A) (C) (B) (D) Birgit Homburger Deshalb ist es nötig, dass die Struktur der Bundes- wehr den aktuellen Notwendigkeiten angepasst wird, dass es auch für die jungen Männer, die von der Dienst- pflicht betroffen sind, eine größere Gerechtigkeit gibt und – das sage ich ausdrücklich – dass durch die Ausset- zung der Wehrpflicht an anderer Stelle für die Bundes- wehr dringend benötigte Mittel freigesetzt werden. Des- halb fordert die FDP an dieser Stelle ausdrücklich die Aussetzung der Wehrpflicht und die Schaffung einer neuen Struktur für die Bundeswehr. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die Attraktivität der Streitkräfte hängt aber auch von weiteren Punkten ab, zum Beispiel von den Weiterbil- dungsmöglichkeiten, der Versetzungshäufigkeit, der Be- förderungssituation, der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die hier schon einmal ein großes Thema war, der Material- und Ausstattungslage und der ausufernden Bü- rokratie. Zur materiellen Ausstattungslage möchte ich an die- ser Stelle nur sagen: Im Einsatz ist sie zwar immer wie- der verbessert worden; sie ist aber bei weitem noch nicht optimal. Nicht nur im Einsatz, sondern auch in der Aus- bildung fehlt es an Ausstattung. Deshalb sagen wir: Wir müssen weg von einer falschen Schwerpunktsetzung im Verteidigungshaushalt – zum Beispiel zugunsten von Großprojekten wie MEADS oder der dritten Tranche des Eurofighters –, hin zu einer besseren Ausstattung der Bundeswehr, insbesondere im Einsatz. (Beifall bei der FDP) Zuviel Bürokratie im Einsatz – bis hin zur Mülltren- nung – wurde immer wieder thematisiert. Im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zum Sachstand der Inneren Führung wurde gerade wieder deutlich, dass Vorgesetzte wiederholt über enorme administrative Be- lastungen in verschiedenen Verwendungen geklagt ha- ben, die bis zu 80 Prozent der Dienstzeit beanspruchen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, ich habe den Eindruck, dass die Not- wendigkeit des Bürokratieabbaus in der Bundeswehr mit am höchsten ist. Wir fordern eine Steigerung der Attrak- tivität durch eine echte, auftragsgerechte Personalstruk- turreform, ein neues Laufbahnrecht, eine Anhebung der Einstiegsbesoldung und ein eigenes Besoldungsrecht für Soldatinnen und Soldaten. Sie von der Großen Koalition und auch der Bundes- verteidigungsminister hatten im Übrigen versprochen, die Einführung eines eigenen Besoldungsrechts zu prü- fen. Passiert ist nichts, außer dass Sie den Antrag der FDP zu einer eigenen Besoldungsstruktur abgelehnt ha- ben. Wir sehen die Notwendigkeit einer Reduzierung der Versetzungshäufigkeit auf das dienstlich unabdingbare Maß, von besseren Teilzeitarbeitsmöglichkeiten und besseren Kinderbetreuungsangeboten. Ich komme zum Schluss. Die Soldatinnen und Solda- ten der Bundeswehr leisten einen hervorragenden Dienst. Wir erwarten, dass das nicht nur in Sonntagsre- den gewürdigt wird, sondern dass die Rahmenbedingun- gen im täglichen Dienst konkret verbessert werden. Das erhöht die Berufszufriedenheit und die Attraktivität und ist außerdem eine Investition in die Zukunft der Bundes- wehr. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Das Wort hat der Bundesverteidigungsminister, Dr. Franz Josef Jung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister der Verteidi- gung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Homburger, Sie haben hier eine Lage beschrieben, die mit der Wirklichkeit der Bundeswehr wahrlich nicht übereinstimmt. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte Ihnen eines deutlich sagen: Ich finde, dass unsere Bundeswehr den Transformationsprozess von ei- ner reinen Verteidigungsarmee über eine Armee der Ein- heit zu einer Armee im Einsatz für den Frieden in einer hervorragenden Art und Weise bewerkstelligt hat. Bitte bedenken Sie, dass wir – aus meiner Sicht – insofern am meisten herausgefordert waren, als es einmal zwei Ar- meen waren, die gegeneinander ausgebildet und aufge- rüstet waren und entsprechend strukturiert worden sind. Diese zwei Armeen wurden in einer beispielhaften Art und Weise zu einer Armee der Einheit und sind jetzt im Einsatz für den Frieden tätig. Deshalb geht die von Ihnen geübte Kritik wirklich an der Sache vorbei. Unsere Sol- datinnen und Soldaten leisten einen hervorragenden Ein- satz. Dafür haben Sie unseren Dank und auch unsere Un- terstützung verdient. (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Bedenken Sie bitte, dass aktuell rund 7 000 Soldatin- nen und Soldaten im Einsatz in den verschiedensten Operationsgebieten sind. Dazu zählen Afghanistan, der Kosovo, Bosnien-Herzegowina, UNIFIL im Libanon, Dschibuti, der Sudan, Darfur und der Einsatz vor der Küste Somalias. Sie sollen nicht nur die Bandbreite se- hen, sondern auch die Aufgaben berücksichtigen. Ge- rade eben haben wir im Rahmen der NATO und des neuen strategischeen Konzepts deutlich gemacht, dass wir natürlich weiterhin eine Aufgabe in der Schutzfunk- tion nach Art. 5 des NATO-Vertrages haben. Ab Septem- ber machen wir beispielsweise das Air Policing für die baltischen Staaten. Wir haben eine Aufgabe im Hinblick auf den Stabili- tätstransfer und die neuen Bedrohungslagen. Sie dürfen nicht verkennen, dass es durch den internationalen Ter- rorismus neue Bedrohungslagen gibt. Dies ist auch durch Krisensituationen, Staatszerfall und Massenver- nichtungswaffen bedingt. Es ist also richtig, die Gefahr an der Quelle zu beseitigen; das liegt auch im Interesse 25170 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Bundesminister Dr. Franz Josef Jung der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich finde, unsere Soldatinnen und Soldaten bewerkstelligen diesen Auftrag wirklich ganz hervorragend. Deshalb ist die Kritik, die Sie in diesem Zusammenhang vorgetra- gen haben, meines Erachtens sehr deutlich zurückwei- sen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Bundeswehr genießt mit 89 Prozent hohe Aner- kennung in Deutschland. Wir brauchen aber mehr Unter- stützung im Hinblick auf unsere Auslandseinsätze. Des- halb werbe ich dafür, dass wir der Bevölkerung noch mehr deutlich machen, dass es etwas mit der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu tun hat, wenn unsere Soldatinnen und Soldaten beispielsweise in Afghanistan oder im Kosovo ihren Einsatz leisten. Dies hat eine Ver- änderung der Bedrohungslage nach sich gezogen. Die Risiken dort zu beseitigen, wo sie entstehen, ist im Inte- resse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollten wir alle An- strengungen unternehmen, dass der wichtige Beitrag, den unsere Soldaten für die Sicherheit unserer Bürgerin- nen und Bürger leisten, noch mehr Unterstützung von- seiten der Bevölkerung erfährt. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie haben die Struktur der Bundeswehr angesprochen. Ich bin ein entschiedener Verfechter der Struktur der Wehrpflichtarmee, nicht nur weil sie sich in 50 Jahren Bundeswehr hervorragend bewährt hat. Ich sage Ihnen eines: Die Themen Armee in der Demokratie, Staatsbür- ger in Uniform und die Innere Führung haben damit et- was zu tun. Die strukturelle Entwicklung einer Wehr- pflichtarmee vollzieht sich anders. Ich sage Ihnen, wie unsere Soldatinnen und Soldaten auftreten. Überall, wo- hin ich komme, höre ich, dass sie das Ansehen der Bun- desrepublik Deutschland aufwerten. Sie treten sensibel auf und gewinnen Vertrauen auch und gerade in der Be- völkerung. Daran wird deutlich, dass eine Struktur mit beispielsweise 60 000 Wehrpflichtigen, von denen sich 25 000 freiwillig weiterverpflichten, eine andere Ent- wicklung bedeutet. 40 Prozent unserer Berufs- und Zeit- soldaten sind Wehrpflichtige. Ich bin deshalb entschie- den der Meinung, dass wir klug beraten sind, auch in Zukunft an der Struktur der Wehrpflichtarmee festzuhal- ten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Übrigens bestärkt mich Ihr Ehrenvorsitzender in dieser Frage. Ich höre auf seinen Rat. Ich füge hinzu: Natürlich geht es auch um Einberu- fungsgerechtigkeit. Aber die Zahlen, die Sie vorgetragen haben, sind völlig abwegig. Ich habe entschieden, dass 6 500 Wehrpflichtige mehr einberufen werden. Insge- samt werden 80 Prozent der zur Erfüllung der Wehr- pflicht tauglichen Jugendlichen einberufen. (Birgit Homburger [FDP]: Wie viele sind von einem Jahrgang überhaupt tauglich?) Das sind die konkreten Zahlen. Ich denke, dass wir inso- fern für Einberufungsgerechtigkeit sorgen. (Birgit Homburger [FDP]: Man kann sich das auch schönrechnen!) Wenn ich mir die Entwicklung in der Legislatur- periode anschaue, dann finde ich, dass wir einen erhebli- chen Beitrag dazu geleistet haben, die Bundeswehr mo- dern und leistungsstark fortzuentwickeln. Ich habe Ihnen die Einsätze, die hinzugekommen sind, bereits genannt. Die Bandbreite reicht vom Kongo, UNIFIL über Pirate- rieeinsätze bis hin zu Einsätzen in Afghanistan. Sie dür- fen aber auch nicht vergessen, dass wir die Strategie ver- ändert haben. Wir, die Bundesregierung, haben zum ersten Mal seit 1994 ein Weißbuch zur Sicherheit Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr be- schlossen. Dort haben wir die Strategie der vernetzten Sicherheit niedergelegt. Diese Strategie ist nach meiner felsenfesten Überzeugung das Grundprinzip, auf dem der Erfolg gerade in Stabilisierungseinsätzen beruht. Wir haben das in der NATO entsprechend umgesetzt; darüber herrscht Einigkeit. Wir haben einen Einsatzführungsstab geschaffen, an dem nicht nur das Bundesverteidigungs- ministerium, sondern auch das Auswärtige Amt, das In- nenministerium und das Entwicklungshilfeministerium beteiligt sind. Damit setzen wir die Strategie der vernetz- ten Sicherheit auch praktisch um. Sie haben das Thema der geschützten Fahrzeuge an- gesprochen. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Ich bin noch heute dankbar, dass ich vor zwei Jahren die Ent- scheidung getroffen habe, dass die Bundeswehr nur noch geschützte Fahrzeuge in Afghanistan einsetzt. Dies hat Leben unserer Soldatinnen und Soldaten gerettet. Mitt- lerweile sind über 700 geschützte Fahrzeuge in Afgha- nistan im Einsatz, sodass unsere Bundeswehr handlungs- fähig ist, auch wenn es um die Schutzfunktion geht. Dies sollte vonseiten des Parlamentes auf angemessene Art und Weise gewürdigt werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will noch den Fürsorgegedanken ansprechen. Da meine Redezeit nicht mehr zulässt, kann ich nur ein paar kurze Schlagworte nennen. Es geht hier um Themen wie das Einsatzweiterverwendungsgesetz, die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Erhöhung des Auslandsver- wendungszuschlags. Sie haben die Besoldungsstruktur angesprochen. Zum ersten Mal seit langem haben die Soldaten wieder mehr bekommen; wir konnten den Tarifvertrag umsetzen. Wir haben die Angleichung der Besoldung in Ost und West durchgesetzt. Wir haben jetzt die Kasernensanierung West auf den Weg gebracht. Von der Wehrsolderhöhung bis zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst haben wir eine Menge in Angriff genommen. Frau Homburger, das sind konkrete Zuwendungen für unsere Soldatinnen und Soldaten, die sie dankbar zur Kenntnis genommen haben. Ich finde, das sollte auch bei Ihnen angemessene Würdigung finden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Rainer Arnold [SPD]) Lassen Sie mich auf einen Punkt hinweisen. Die Sol- daten leisten ihren Einsatz mit Risiko für Leib und Le- ben. Deshalb ist es richtig gewesen, dass der Bundesprä- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25171 (A) (C) (B) (D) Bundesminister Dr. Franz Josef Jung sident unserem Antrag zugestimmt hat und wir das Ehrenkreuz für Tapferkeit kreieren konnten. Anfang Juli werden wir die erste Verleihung vornehmen können. An- gesichts des schwierigen Einsatzes, den unsere Soldatin- nen und Soldaten im Interesse unserer Sicherheit leisten, halte ich es für einen wichtigen Schritt, diejenigen, die mit Risiko für Leib und Leben Mut und Tapferkeit be- weisen, auszuzeichnen, sodass sie die Anerkennung der Öffentlichkeit und damit letztlich auch unsere Anerken- nung finden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD und der FDP) Weil es dazugehört, füge ich hinzu: Ich bin schon der Meinung, dass wir denjenigen, die seit Bestehen der Bundeswehr im Einsatz für Frieden und Freiheit gefallen sind oder für unsere Sicherheit ihr Leben verloren haben, ein ehrendes und würdiges Andenken bewahren sollten. Deshalb bin ich froh, dass wir noch in dieser Legislatur- periode das Ehrenmal einweihen können, und zwar an dem Platz, der für die Bundeswehr steht, nämlich am Bendlerblock. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn man die Gesamtentwicklung betrachtet, kann man sagen: Es gibt nichts, was nicht weiter verbessert werden könnte – wir sind täglich darum bemüht, Verbes- serungen auf den Weg zu bringen –; aber durch die Grundstruktur der Bundeswehr ist gewährleistet, dass unsere Soldaten gut ausgebildet, gut ausgerüstet und her- vorragend motiviert sind. Unsere Soldaten leisten einen sehr guten Beitrag zur Gewährleistung von Frieden, Recht und Freiheit in unserem Vaterland. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD und der FDP) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich gebe das Wort dem Kollegen Paul Schäfer, Frak- tion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natür- lich muss sich der Bundestag damit beschäftigen, in wel- chem Zustand sich die Bundeswehr befindet, die ja nach unser aller Verständnis als Parlamentsarmee definiert ist. Das reicht vom Umgang mit Untergebenen über die ärzt- liche Versorgung bis zur Bereitstellung geeigneter Schlafsäcke. In dieser Woche haben wir eines gelernt. Wir müssen uns über eines am wenigsten Sorgen machen: die Be- waffnung der Truppe. (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Kurz vor Toresschluss wurden Beschaffungsvorhaben im Umfang von über 7 Milliarden Euro bewilligt. (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Sollen un- sere Soldaten ungeschützt bleiben?) Da ging es um neue Schützenpanzer, kampfwertgestei- gerte Fregatten und um den Eurofighter, der jetzt als Jagdbomber beschafft werden soll. Den Jagdbomber brauchen wir nun wirklich nicht. Man muss sich das ein- mal vorstellen: 7 Milliarden Euro. Die öffentliche Hand ist nicht nur klamm, sondern rekordverschuldet, aber trotzdem schütten wir das Füllhorn über die Rüstungs- wirtschaft aus. (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Nein! Wir schützen unsere Soldaten!) An anderer Stelle eingesetzt, könnte man mit diesem Geld viel mehr Arbeitsplätze schaffen und viel mehr Wachstum generieren. Wenn das Geld in die Bildung und die ökologische Erneuerung der Wirtschaft fließen würde, wäre das eine Investition in die Zukunft. Statt- dessen investiert man in überkommene Zerstörungsin- strumente. (Beifall bei der LINKEN) Wie gesagt, wir als Parlament müssen uns sehr kon- kret mit den Arbeits- und Lebensbedingungen und der inneren Verfassung der Soldatinnen und Soldaten be- schäftigen. Das haben sie allemal verdient. Die Grund- frage aber ist immer: Zu welchem Zweck soll überhaupt militärische Gewalt eingesetzt werden? Wie lautet der Auftrag der Truppe? Art. 87 a des Grundgesetzes sieht vor, dass der Bund Streitkräfte zum Zwecke der Verteidi- gung aufstellt. Von diesem Punkt haben wir uns weit ent- fernt, wenn man sich das Weißbuch und die heutige Rea- lität ansieht. Der Verweis auf die Landesverteidigung und die Bündnisverpflichtungen ist doch nur noch eine Rechtfertigungsformel gegenüber der Bevölkerung und dem Bundesverfassungsgericht. Die Bundeswehr wird als Armee im Einsatz definiert. Ihr Einsatzgebiet ist geo- grafisch unbegrenzt, das heißt global. Die Streitkräfte sollen ganz überwiegend im Rahmen der NATO und der EU eingesetzt werden, und sie sollen ein ganzes Spek- trum von Aufgaben abdecken, von der Terrorbekämp- fung bis zur militärischen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung. Dieser Auftrag muss im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre grundlegend auf den Prüfstand. Wenn die angestrebten Ziele nicht oder nur begrenzt erreicht wer- den – man könnte dazu einiges sagen, zum Beispiel über den Kongo und das Kosovo – oder zu der Verschlechte- rung von Sicherheitslagen führen wie die Militärinter- vention in Afghanistan – dort haben wir heute eine Ver- schlechterung der Sicherheitslage; wir sind vom Frieden weiter denn je entfernt –, dann muss über andere Mög- lichkeiten der Konfliktbewältigung nachgedacht und ge- sprochen werden. Dann muss darüber gesprochen wer- den, dass „zivil“ endlich Vorfahrt haben muss. (Beifall bei der LINKEN) Die Linke ist erstens für eine Bundeswehr, die sich an der Landesverteidigung im Bündnisrahmen orientiert, und die findet nicht am Hindukusch statt. Wir sind zwei- tens dafür, dass sich die Außen- und Sicherheitspolitik 25172 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Paul Schäfer (Köln) der Bundesrepublik strikt am Völkerrecht ausrichtet. Das heißt, eine deutsche Beteiligung an völkerrechts- widrigen Militäreinsätzen scheidet a priori aus. Drittens findet der Einsatz der Streitkräfte im Rahmen der Res- sourcensicherung – Stichwort: Öl – nicht unsere Zustim- mung, weil das nur darauf hinausläuft, die privilegierte Position der reichen Industrienationen zu stärken, und damit zu mehr Unfrieden in der Welt führt. Viertens kommt für uns überhaupt nicht infrage, dass die Bundes- wehr zu polizeilichen Zwecken im Inneren eingesetzt wird. Hier gibt es ein kategorisches Nein. (Beifall bei der LINKEN – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommen UN-geführte Missionen infrage?) Fünftens kann der Umfang der Streitkräfte reduziert werden, da wir für absehbare Zeit nicht militärisch be- droht sind. Sechstens können wir das sture Festhalten an der Wehrpflicht nicht mehr gebrauchen. Wenn nur noch 15 Prozent eines Altersjahrgangs dienen und ein Fünftel im Rahmen des sogenannten Ersatzdienstes tätig ist, dann hat das mit Wehrgerechtigkeit nichts mehr zu tun. Diese Wehrpflicht muss fallen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]) Kurzum: Landesverteidigung, Abrüstung und der ab- solute Vorrang ziviler Konfliktbewältigung – dass muss die Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bestimmen. Friedenspolitik mit friedlichen Mitteln – das ist die Grundauffassung der Linken. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Nächste Rednerin ist die Kollegin Hedi Wegener, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hedi Wegener (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle- ginnen und Kollegen! Es liegen drei Beratungsvorlagen vor, die man eigentlich in einer großen Frage zusammen- fassen kann: Ist unsere Bundeswehr so aufgestellt, dass sie ihre gegenwärtigen und künftigen Aufgaben erfüllen kann? In allen Debatten – wir haben in der letzten Zeit häufiger über Fragen der Bundeswehr diskutiert – hieß es immer: Die Rahmenbedingungen unterliegen einem rasanten Wandel. – Früher war die Aufgabe der Bundes- wehr relativ klar umrissen. Herr Minister Jung hat es gerade noch einmal gesagt. Es ging um die territoriale Landesverteidigung gemeinsam mit unseren Bündnis- partnern. Nun haben wir eine Armee im Einsatz. Damals hat sich die Bundesrepublik entschieden, die Wehrpflicht einzuführen. 1957 wurden die ersten Wehrpflichtigen eingezogen. Jetzt liegen uns wieder einmal zwei Anträge der FDP und ein Antrag der Grünen vor. Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass sich inzwischen vieles anders darstellt. Aber es kann auch niemand voraussehen, wie sich die Sicherheitslage weiterentwickeln wird. Unserer Ansicht nach ist die Wehrpflicht ein Bestandteil unserer Sicher- heitsvorsorge. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Georg Schirmbeck [CDU/CSU]) Natürlich sehen auch wir Veränderungen bei der Ein- berufung. Deshalb hat die SPD das Modell einer subsi- diären Wehrpflicht entwickelt. Wir wollen die Vorteile der allgemeinen Wehrpflicht mit der Chance auf eine vollständige Bedarfsdeckung der Bundeswehr durch freiwillige Wehrdienstleistende verbinden. Das bedeutet vom Prinzip die Erfassung aller Wehrpflichtigen, aber die Einberufung all derer, die vorher erklärt haben, dass sie ihren Dienst freiwillig tun wollen. So werden die We- senselemente der Wehrpflicht mit Elementen der Frei- willigkeit verbunden. Natürlich muss es auch positive Anreize geben, wie zum Beispiel einen Bonus auf War- tesemester, die Erweiterung der Berufsförderungsan- sprüche oder Ähnliches. Ein Abschaffen der Wehrpflicht löst weder die Pro- bleme – ich erinnere an die Folgen in Frankreich oder Spanien, wo die Armee deutlich teurer geworden ist, die Sollzahlen aber dennoch nicht erreicht wurden –, noch wird es unserem Grundgedanken des Bürgers in Uni- form gerecht; denn die Wehrpflicht stellt unseres Erach- tens auch eine Klammer zwischen der Gesellschaft und der Bundeswehr dar. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Von der Umwandlung in eine Berufsarmee jedenfalls wird die Bundeswehr nicht profitieren. Sie würde nur kleiner, nicht professioneller, aber in jedem Fall teurer. Meine Herren und Damen, ich hatte es bereits ange- sprochen: Die Ausgangslage hat sich in den letzten 20 Jahren geändert. Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz geworden. Aber auch unsere Gesellschaft hat sich verändert. Deswegen hat der damalige Verteidi- gungsminister Struck einen Transformationsprozess ein- geleitet, und es gibt ja auch Fortschritte, wie das BMVg selber festgestellt hat. Die Veränderungen erfordern aber vor allen Dingen Anpassungen im Bereich der Inneren Führung. Deshalb hatten wir, das Parlament, einen Unterausschuss einge- richtet, der die Änderungen begleitet; das BMVg hat uns in den letzten Tagen einen entsprechenden Bericht vor- gelegt. Heute hatte ich, wie Sie wahrscheinlich auch, den Bericht der Hessischen Stiftung Friedens- und Konflikt- forschung in der Post, der sich streckenweise sehr kri- tisch mit uns Abgeordneten, mit unserer Funktion und unserem Verhalten, mit der Reaktion des BMVg und der Schönrederei auseinandersetzt. Sein Titel lautet: „Innere Führung und Auslandseinsätze: Was wird aus dem Mar- kenzeichen der Bundeswehr?“. Es lohnt sich, sich ein- mal mit den Argumenten auseinanderzusetzen; denn bei der Bundeswehr gibt es ebenso wie bei uns Abgeordne- ten eine Kluft zwischen Eigenwahrnehmung und Fremd- wahrnehmung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25173 (A) (C) (B) (D) Hedi Wegener Dennoch hat sich viel geändert, die politische Bildung zum Beispiel. Immer wieder hören wir Kritik von den Soldaten, sie seien nicht genug auf den Auslandseinsatz vorbereitet, der im Übrigen, Herr Schäfer, immer durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage abgesichert ist. Ich bin sehr erfreut, dass eine Verbesserung in der politischen Bildung stattgefunden hat, zum Beispiel eine thematisch-inhaltliche Vorbereitung generell, aber auch einsatzspezifisch. Allerdings gibt es auch da wieder eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, wenn nämlich die politische Bildung den Diensterfordernissen laufend zum Opfer fällt. Gleichzeitig ergeben sich Herausforderungen beim Sanitätsdienst; das haben wir in der letzten Zeit immer wieder betont. Wenn in den nächsten Jahren 60 Prozent der Sanitätsoffiziere Frauen sein werden, dann bekommt die Bundeswehr ein Problem, wenn Elternzeit oder Schwangerschaft ein Kriterium sind, nicht in den Einsatz geschickt werden zu können. Planbarkeit der einzelnen Verwendungen spielt bei der Entscheidung für den Beruf des Soldaten eine immer größere Rolle. Sollte es der Bundeswehr nicht gelingen, flexiblere Modelle zu entwickeln, beispielsweise Perso- nalpools oder Jobsharing, sehe ich massive Probleme auf uns zukommen. Wenn zwischen den Einsätzen kaum nennenswerte Pausen liegen oder Versetzungen mit Orts- wechseln alle zwei Jahre anliegen, bedeutet dies ein Pro- blem für die Familien. Dem Generalinspekteur stimme ich zu, wenn er sagt, dass den Soldaten klar sein muss, dass heutzutage Auslandseinsätze zu ihrem Beruf gehö- ren. Aber – dies betone ich noch einmal – Planbarkeit für die Soldatinnen und Soldaten und ihre Familien muss gegeben sein. Die Zeitungen zitierten gestern Herrn Schneiderhan mit den Worten, die Soldaten jammerten auf hohem Ni- veau. Dem stimme ich in manchen Dingen zu, zum Bei- spiel dann, wenn es um die Zurverfügungstellung von Sonnenbrillen geht. Wenn es jedoch um passende Schutzwesten geht, haben die Soldaten natürlich recht. Aber der Generalinspekteur hat noch etwas Wichtiges gesagt: Kommunikation ist eine Schlüsselkompetenz. Dazu kann man nur sagen: Ja, das ist richtig. Dies gilt für die Bundeswehr intern, aber auch für die Zusammen- arbeit mit uns im Verteidigungsausschuss. Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass es zum Teil eine große Diskrepanz zwischen dem gibt, was uns im Aus- schuss präsentiert wird, und dem, was wir in der Realität im direkten Gespräch mit der Truppe erfahren. Das Stichwort Sanitätsdienst habe ich bereits genannt. Der Sanitätsdienst ist weltweit mit seinen Fähigkeiten anerkannt. Dort wird von der Bundeswehr eine unge- heure Leistung vollbracht. Aber gerade dort gibt es Schwierigkeiten; das ist wirklich noch milde ausge- drückt. In der Truppe selber wird von zum Teil unhaltba- ren Zuständen gesprochen. Wir haben in der letzten Zeit an dieser Stelle schon darüber gesprochen. Meine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, die dem nächsten Bundestag angehören werden – ich werde es nämlich nicht mehr –: Seid wachsam, lasst nicht locker! Die Sol- daten verlassen sich nämlich darauf, dass wir uns für sie einsetzen und ihre Situation verbessern. Dennoch: Die Bundeswehr hat es in bemerkenswert kurzer Zeit geschafft, eine Armee im Einsatz zu werden, deren Können und Fähigkeiten international anerkannt sind. Die Frage, ob unsere Bundeswehr ihren gegenwär- tigen Aufgaben gewachsen ist, beantworte ich eindeutig mit Ja. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass der Transformationsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Ich selber bin von der Truppe immer gut informiert wor- den, ich fühlte mich im Ausland immer sicher und hatte nie einen Grund zu meckern. Dafür danke ich ausdrück- lich. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man dort so ver- fährt wie bei den Handwerkern: Geht nicht, gibt’s nicht. Aber dabei wird auch manches schöngeredet. Dem Generalinspekteur habe ich einmal gesagt, die Bundes- wehr mache aus Mist auch noch Gold. Sie will immer al- les möglich machen; zumindest die Führung will dies. Die Gespräche mit den Soldaten geben dann manchmal ein anderes Bild, wie Sie alle selbst wissen. Die Soldatinnen und Soldaten können sicher sein, dass die SPD-Bundestagsfraktion ihre Anliegen auch in der nächsten Legislaturperiode intensiv vertreten wird. Manchmal braucht die Führung der Bundeswehr näm- lich einen kleinen Anstoß, um bestimmte Dinge in Be- wegung zu bringen. Meine Herren, seien Sie versichert, dass der Verteidigungsausschuss Ihnen in der nächsten Legislaturperiode weiterhin die Anstöße geben wird – ohne mich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Winfried Nachtwei, Bündnis 90/Die Grünen. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Ihre Rede war ein Beispiel dafür, wie man erfolgreich aneinander vorbeireden kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Dass unsere Soldatinnen und Soldaten in den Auslands- einsätzen zur Eindämmung von Gewalt und zur Verhü- tung von Krieg im Namen der Vereinten Nationen Aus- gezeichnetes leisten, ist zumindest hier bei diesen vier Fraktionen unstrittig. Darum geht es nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In meinen vier Minuten nur zu einzelnen Stichpunk- ten. Zunächst zur Wehrpflicht: Die heutige Restwehr- 25174 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Winfried Nachtwei pflicht, von der man ja sprechen muss, ist sicherheits- politisch in der Tat nicht mehr notwendig und deshalb als Grundrechtseingriff auch nicht mehr legitimierbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Paul Schäfer [Köln] [DIE LINKE]) Die Bundesregierung antwortet auf die Große Anfrage der FDP zu diesem Punkt bezeichnenderweise, dass von einem Jahrgang, 430 000 junge Männer, im Jahre 2007 68 000 als Grundwehrdienstleistende eingezogen wur- den. Dies zeigt sehr deutlich, wie „nötig“ die Bundes- wehr die Grundwehrdienstleistenden hat. Es zeigt auch etwas anderes: dass die Wehrgerechtigkeit wirklich am Boden liegt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir alle stellen fest – das erleben auch die Jugendoffi- ziere –, dass sie den jungen Leuten, die betroffen sind, die Wehrpflicht nicht mehr plausibel machen können. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Das stimmt ja nicht!) Ich glaube, dass es in Kürze auch dem Bundesverfas- sungsgericht nicht mehr plausibel zu machen ist. Es wäre eigentlich ein Gebot der Politik, nicht immer erst auf Karlsruhe zu warten, sondern selbst vernünftige Alternativen zu entwickeln. Vernünftige Alternativen liegen auf dem Tisch, nämlich die Einführung eines frei- willigen flexiblen Kurzdienstes, der jungen Männern und Frauen offensteht und 12 bis 24 Monate dauert. Wir haben dazu Vorschläge gemacht, die FDP ebenfalls. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Mein nächster Punkt betrifft die Aufgaben der Bun- deswehr. Hier haben wir es mit einem grundsätzlichen Problem zu tun. Ich glaube, es gibt keinen Bereich staat- lichen Handelns, der in seiner Aufgabenbestimmung so wenig rechtlich normiert ist. Das Grundgesetz nennt die Verteidigung, die Wahrung der kollektiven Sicherheit und das Verbot der Vorbereitung von Angriffskriegen. Das ist es aber auch schon. Ich glaube, dass wir mehr Auftragsklarheit brauchen. Der BundeswehrVerband hat bereits die Einführung eines Bundeswehraufgabengeset- zes vorgeschlagen. Ich glaube, das sollte vom Bundestag ernsthaft erwogen werden. (Beifall des Abg. Omid Nouripour [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Nun zum Stand der Transformation. Die Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage bestanden aus den üblichen Plattitüden, die auch heute wieder, wenn auch mit mehr Worten, vom Minister vorgetragen wurden: Es gibt zwar einige Probleme, aber wir sind auf dem richtigen Weg. – Wenn man allerdings die Realität betrachtet, dann stellt man fest, dass es etwas anders aus- sieht. Wie wäre es sonst zu erklären, dass es etliche Jahre nach Beginn der Transformation Soldatinnen und Solda- ten mit Spezialfähigkeiten gibt, welche so oft in den Ein- satz müssen, dass es weit über das erträgliche Maß hi- nausgeht? Ein Zweites. Seit einiger Zeit bleibt meine Frage auch im Ausschuss unbeantwortet, wie weit die derzeitige Bundeswehr von der nationalen Zielvorgabe entfernt ist, bis zu 14 000 Soldaten in bis zu fünf parallele Stabilisie- rungseinsätze in verschiedenen Einsatzräumen zu schi- cken. Man kann sich das heutzutage nicht vorstellen, wo Größenordnungen von 7 000 bis 8 000 Soldaten die Grenze der Belastbarkeit darstellen. Schließlich: Wie soll eine solche nationale Vorgabe Sinn machen, wenn es bei den für Stabilisierungseinsätze immer wichtigeren polizeilichen und zivilen Kräften keine Zielvorgaben gibt? Herr Minister, der viel be- schworene Comprehensive Approach – was die Ausge- wogenheit der Kräfte bzw. die Fähigkeiten angeht – hinkt in seiner Fundierung den Vorgaben hinterher, wie es stär- ker nicht geht. Diese Punkte stellen eine Lücke im Transformations- prozess dar. Aber der Transformationsprozess betrifft nicht nur die Bundeswehr, sondern die gesamte Sicher- heitspolitik. Ich muss schließen, verweise aber auf die Fortsetzung dieser Debatte zu dem Thema „zivile Krisenprävention und Friedensförderung“. Bis gleich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Verteidi- gungsausschusses auf Drucksache 16/7432. Der Aus- schuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfeh- lung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/393 mit dem Titel „Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr herstellen – Wehrpflicht aussetzen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist mit den Stimmen der Koalition und der Frak- tion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Gegenstimmen der Fraktion der FDP angenommen. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/6393 mit dem Titel „Wehrpflicht überwinden – Freiwilligenarmee aufbauen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss- empfehlung ist mit den Stimmen der Koalition bei Ge- genstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen sowie bei Enthaltung der FDP angenom- men. Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „At- traktivität des Soldatenberufs steigern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25175 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner sache 16/5352, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/2836 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent- haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim- men der Linken, der SPD und der CDU/CSU bei Enthal- tung von Bündnis 90/Die Grünen und Gegenstimmen der FDP angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Erster Integrationsindikatorenbericht – Drucksache 16/13300 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Sportausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Die Rednerinnen und Redner haben ihre Reden zu Protokoll gegeben. Es handelt sich um die Reden von Dr. Lale Akgün, SPD, Sibylle Laurischk, FDP, Sevim Dağdelen, Die Linke, Josef Philip Winkler, Bündnis 90/ Die Grünen, und der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer.1) Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/13300 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei- sung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE Befreiung von IHK-Beiträgen für Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30 000 Euro Gewerbeer- trag und grundlegende Reform der Industrie- und Handelskammern – Drucksachen 16/6357, 16/12883 – Berichterstattung: Abgeordnete Andrea Wicklein Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Andreas Lämmel, CDU/CSU, Andrea Wicklein, SPD, Paul Friedhoff, FDP, Dr. Barbara Höll, Die Linke, und Kerstin Andreae, Bündnis 90/Die Grünen.2) 1) Anlage 26 2) Anlage 27 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 16/12883, den An- trag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/6357 ab- zulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss- empfehlung ist bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke mit dem Rest der Stimmen des Hauses angenom- men. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 a und 13 b auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes – Drucksache 16/12597 – – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord- neten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Drucksache 16/12663 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus- schusses (4. Ausschuss) – Drucksache 16/13423 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Gabriele Fograscher Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Ulla Jelpke Silke Stokar von Neuforn b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Innenausschusses (4. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnah- men gegen Waffenmissbrauch – Drucksachen 16/12395, 16/12477, 16/13423 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Gabriele Fograscher Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Ulla Jelpke Silke Stokar von Neuforn Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. 25176 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Reinhard Grindel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Montag haben sich einige Mitglieder des Innenaus- schusses mit Angehörigen der Opfer von Winnenden hier in Berlin getroffen. Wir haben über den schreckli- chen Amoklauf gesprochen und darüber, wie es dazu kommen konnte. Wir waren uns einig: Dass der Vater des Täters in unverantwortlicher Weise seine Waffe und Munition offen im Haus hat herumliegen lassen, war das letzte Glied einer Kette von katastrophalen Fehlentwick- lungen, die aus einem 17-jährigen Schüler einen Mörder von 15 unschuldigen Menschen gemacht hat. Deshalb bleibt richtig: Nicht allein die Verbesserung des Waffen- rechts kann Amokläufe verhindern. Wir brauchen zu- sätzlich eine Kultur des Hinsehens, des Sich-Kümmerns. Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit und weniger Gleichgültigkeit. Jetzt sind alle in unserer Gesellschaft gefordert, und eben nicht nur wir Innenpolitiker. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Es ist aber auch wahr, dass die Sachverständigen, die wir im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am Montag gehört haben, uns sagen: Alle Analysen von Tatabläufen zeigen, dass die Verfügbarkeit von Waffen auf den Tat- plan große Auswirkungen hat. Deshalb zielt die Ände- rung des Waffenrechts, über die wir unter diesem Tages- ordnungspunkt diskutieren, vor allem auf die Einhaltung der Vorschriften über die Aufbewahrung. Wir wollen, dass die seit 2003 bestehende Pflicht, Waffen ordnungs- gemäß in einem Waffenschrank aufzubewahren, einge- halten wird. Wir machen damit deutlich: Waffen einfach in der Wohnung herumliegen zu lassen, sodass die kon- krete Gefahr besteht, dass Kinder sie an sich nehmen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern das ist gefährlich. Deswe- gen wird ein solches Verhalten künftig härter bestraft. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ob es tatsächlich einmal zu einer Verurteilung wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen Aufbewahrungsvor- schriften kommt, ist dabei gar nicht so entscheidend. Dass es jetzt einen solchen Straftatbestand gibt, dass man dann für fünf Jahre den Waffen- oder Jagdschein los ist, wird abschreckend wirken. Dies wird dazu führen, dass Waffenschränke nicht nur gekauft, sondern tatsäch- lich benutzt werden. Dagegen kann kein rechtschaffener Jäger oder Schütze etwas haben. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir mit dieser Gesetzesänderung im Kern keine Verschärfung des Waf- fenrechts vornehmen; vielmehr verbessern wir die Kon- trollmöglichkeiten der Behörden, also den Gesetzesvoll- zug. Mit unserer Gesetzesänderung wahren wir Maß und Mitte. Wir sorgen für mehr Sicherheit, ohne dadurch Jä- ger und Schützen unter einen Generalverdacht zu stellen. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Na ja!) Aber wenn uns viele Experten und Praktiker des Waffen- rechts berichten, seit Winnenden sei der Absatz an Waf- fenschränken sprunghaft angestiegen – von Waffen- schränken, die jeder legale Waffenbesitzer seit 2003 in seiner Wohnung haben müsste –, dann können wir doch nicht achselzuckend zur Tagesordnung übergehen. Deshalb statuieren wir jetzt die Pflicht des Waffenbe- sitzers, den zuständigen Behörden die Überprüfung zu gestatten, ob die Möglichkeit einer sicheren Aufbewah- rung vorhanden ist oder nicht. Schon aus arbeitsökono- mischen Gründen werden die Ordnungsbehörden in aller Regel ihre Besuche anmelden. Die Nachschau bezieht sich nur auf den Raum, in dem die Aufbewahrung statt- findet. Und selbst dann, wenn wiederholt und gröblich gegen die Gestattungspflicht verstoßen wurde, darf die Behörde nicht etwa zwangsweise in die Wohnung ein- dringen, wie manche in den letzten Tagen und Wochen verbreitet haben. Sie kann lediglich wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit ein waffenrechtliches Widerrufsver- fahren einleiten und am Ende die Waffen einziehen. Wir achten das Grundrecht der Waffenbesitzer auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung. Ich sage das im Hin- blick auf viele Briefe, die mich dazu erreicht haben. Aber jeder verantwortungsvolle Waffenbesitzer muss doch einsehen, dass es irgendwann einmal der Behörde möglich sein muss, zu überprüfen, ob im Haushalt ein Waffenschrank überhaupt vorhanden ist. Dass das der Behörde bisher nicht möglich war, hat ganz offensicht- lich dazu geführt, dass gegen Aufbewahrungsvorschrif- ten verstoßen wurde. Ich erinnere an ein Wort aus der Anhörung: Die Ver- fügbarkeit von Waffen hat große Auswirkungen auf den Tatplan. Ja, wir achten das Grundrecht der Waffenbesitzer auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber die 15 Opfer von Winnenden hatten ein Recht auf Leben, das nicht ge- wahrt worden ist. Das müssen wir uns in dieser Debatte und muss sich jeder bewusst machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Innenminister der Länder verweisen im Übrigen darauf, dass wir ohnehin eine eher akademische Debatte führen. In der Praxis sei nämlich kein Fall bekannt, in dem die bisher freiwillige Nachschau durch die Waffen- behörde vom Waffenbesitzer verweigert worden wäre. Es hat in der Debatte der vergangenen Woche Aus- wüchse gegeben, die ich hier ansprechen will, weil man sich als Politiker nicht alles gefallen lassen darf. Die Ak- tion „Sportwaffen sind Mordwaffen“ hat uns vorgewor- fen, durch unser angeblich zu lasches Waffenrecht er- leichterten wir das Morden und seien mitschuldig. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Unver- schämt!) Andererseits hat man uns in der Zeitschrift Wild und Hund wegen des angeblich zu scharfen Waffenrechts als Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25177 (A) (C) (B) (D) Reinhard Grindel – ich zitiere – „Verfassungsschänder“ bezeichnet. Beides ist unverschämt, und beides weise ich zurück. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vor allem ist beides angesichts des sensiblen Hinter- grunds der Waffenrechtsänderung in Sprache und Form völlig unerträglich, um das ganz klar zu betonen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich will aufgrund der vielen Gespräche, die ich in den letzten Tagen und Wochen auch und gerade in meinem Wahlkreis geführt habe, sagen: Mancher Vorsitzende ei- nes Schützenvereins und mancher Leiter eines Hege- rings ist in Bezug auf die Situation, in der wir uns befin- den, viel verständnisvoller und viel einsichtiger (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Das stimmt!) als Bundes- oder Landesvorsitzende von Schützen- und Jägerverbänden. Auch das sollten wir in diesem Hohen Haus ruhig einmal betonen. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit der Änderung des Waffengesetzes eröffnen wir den zuständigen Ordnungsbehörden das Ermessen, auch nach drei Jahren das waffenrechtliche Bedürfnis zu über- prüfen. Schematische Lösungen hätten hier nur zu einer Überlastung gerade der Beamten geführt, die in Zukunft mehr kontrollieren sollen. 2012 – und nicht erst, wie die EU es gefordert hat, 2014 – werden wir ein computergestütztes Waffenregis- ter haben, in dem die Erkenntnisse von 570 Waffenbe- hörden zusammengefasst werden. Auch das bringt einen Sicherheitsgewinn, ebenso wie die neuerliche Amnestie für Besitzer illegaler Waffen, die bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt sein wird. Manche sagen, angesichts der vielen illegalen Waffen bringe das nicht viel. Ich sage dagegen: Jede illegale Waffe, die wir mit der Amnestie aus dem Verkehr zie- hen, bedeutet ein Stück mehr Sicherheit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD – Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Das ist richtig!) Die Forderung nach Abschaffung des Sportschießens mit Großkalibern und nach einer zentralen Lagerung von Waffen machen wir uns nicht zu eigen, weil dies nur zu Scheinsicherheit führt. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Völlig rich- tig!) Die furchtbaren Morde von Eislingen wenige Wochen nach Winnenden sind dafür ein Beleg. Die Tat wurde mit einer Kleinkaliberwaffe ausgeführt, die zuvor aus dem örtlichen Schützenhaus gestohlen worden war. Da die häusliche Aufbewahrung von Waffen mit Großkalibern bei Jägern zwingend ist, wäre es in der Tat ein Generalverdacht, wenn man Schützen das nicht ge- statten würde. Außerdem bekämen wir – das ist ein Ar- gument, das meiner Meinung nach viel stärker betont werden muss – auf einen Schlag Zehntausende weiterer illegaler Großkaliberwaffen, was die Sicherheit gefähr- det und nicht schützt. Wir haben uns in der Großen Koalition deshalb darauf verständigt, dass wir lediglich die Altersgrenze für das Schießen mit Großkaliberwaffen von 14 auf 18 Jahre er- höhen, also in den Bereich der deliktsrelevanten Alters- gruppe. Eine zentrale Aufbewahrung von Waffen wäre nicht nur eine Einladung an Straftäter. Es stellt sich viel- mehr auch die Frage der praktischen Durchführbarkeit. Waffen werden herausgegeben; Schützen und Jäger dür- fen in ganz Europa schießen. Was soll denn unternom- men werden, wenn eine Waffe abends nicht wieder da ist? (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich zeige Ihnen gerne Möglich- keiten auf!) Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen Gedanken. Wir müssen als Innenpolitiker auch die Kraft aufbringen, zu sagen: In Sachen Waffenrecht ist jetzt alles getan. Wir sehen keinen weiteren Verbesserungsbedarf. Wir sehen nicht, welche weiteren Änderungen in dieses Gesetz ein- gebracht werden könnten, die zu einem zusätzlichen Si- cherheitsgewinn führen würden. Sonst müssten wir das heute beschließen und im Gesetz verankern. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssten wir!) Die Generalprävention stößt jetzt an ihre Grenzen. Wir brauchen nun auch einmal eine Phase, in der das Gesetz wirken kann und wir die Ergebnisse evaluieren. Die Angehörigen der Opfer von Winnenden haben recht: Die Kette der Fehlentwicklungen und des Versa- gens vor einem Amoklauf hat viele Glieder. Es ist begrü- ßenswert, dass das Aktionsbündnis der Angehörigen jetzt mit einer Stiftung dazu beitragen will, dass wir an ganzheitlichen Lösungsansätzen arbeiten. Aber die Mahnung von Winnenden bleibt: Jeder muss sich seiner Verantwortung stellen. Wir als Große Koali- tion tun das mit dem neuen Waffenrecht. Die Änderun- gen sind geeignet, erforderlich und zumutbar. Kurzum: Wir achten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dass wir angesichts einer so schrecklichen Tat als Politiker nicht tatenlos bleiben dürfen, daran gibt es für mich kei- nen Zweifel. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Hartfrid Wolff von der FDP-Fraktion. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das scho- ckierende Verbrechen von Winnenden und Wendlingen hat, wie einige Jahre zuvor der Amoklauf in Erfurt, bei der Regierungskoalition den bekannten Reflex ausge- löst: Es wird kurzfristig am Waffenrecht herumgedoktert und damit der Bevölkerung vermeintliche Aktivität 25178 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) nachgewiesen, und für die Sicherheit der Menschen ist fast nichts erreicht. Nicht zuerst die Waffe ist das Pro- blem, sondern der Mensch, der sie einsetzt. Insofern muss die gesellschaftspolitische Frage der Gewalt- und Kriminalprävention vor die Frage waffenrechtlicher Ver- schärfungen gestellt werden. (Beifall bei der FDP) Es ist bezeichnend, dass die Koalition in ihrem eige- nen Entschließungsantrag kein einziges Wort zu Fragen der Gewaltprävention findet. Es fehlt trotz aller Beteue- rungen von Herrn Grindel offensichtlich die Einsicht, dass vor allem gesellschaftliche Fragen beantwortet wer- den müssen. Schulsozialarbeit, Elternprojekte, Konflikt- beratung für Eltern, Lehrer und Schüler sind Beispiele. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich herumtragen. Eltern und Lehrer müs- sen schnellere und bessere Unterstützungsangebote er- halten. (Beifall bei der FDP) Als eine der wenigen Präventivmaßnahmen weisen CDU/CSU und SPD in ihrem Entschließungsantrag da- rauf hin, dass nach ihrer Meinung unter anderem Paint- ball menschenverachtend und letztlich verbotswürdig sei. Das ist schwach und unseriös. Boxen und Fechten sind olympisch. Paintball sei nun menschenverachtend? Dies ist eine Logik, die ich nicht verstehe. Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens; das ist rich- tig. Wir brauchen eine stärkere Übernahme von Verant- wortung untereinander und keine Symbolpolitik der Ko- alition. Die Auseinandersetzung mit den wirklichen Ursachen haben CDU/CSU und SPD gemieden. Eine Evaluierung der bisherigen Verschärfungen fand nicht statt. Stattdessen spielt man mit dem Generalverdacht gegen Sportschützen, Waffensammler und Jäger. Aus Sicht der FDP ist das nicht gerechtfertigt und kann eine Diskussion um die wirklichen Ursachen gewalttätigen Handelns nicht ersetzen. Die FDP hält stringente Regeln im deutschen Waffen- recht für wichtig. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen allerdings nur 2 bis 3 Prozent aller im Zusam- menhang mit Schusswaffenkriminalität eingesetzten Waffen aus dem vom Waffenrecht erfassten legalen Be- sitz. Es gilt, die Zahl der illegalen Waffen massiv zu sen- ken. Deshalb fordert die FDP in ihrem Entschließungs- antrag, den illegalen Schusswaffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag straffrei gestellt wird. (Beifall bei der FDP) Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister basiert auf der Rechtslage der EU und macht Sinn. Aller- dings sollten wir ehrlich sein und zugeben, dass das Waffenregister keine der erschreckenden Taten in den vergangenen Monaten verhindert hätte. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Es ist aber trotzdem notwendig!) Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhö- hung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Hierzu vermissen wir wirksame Konzepte. (Beifall bei der FDP) Das hat auch die Sachverständigenanhörung ergeben. Wir brauchen regelmäßige Kontrollen der Aufbewah- rung von Waffen. Das bedarf aber einer personell und gegebenenfalls auch materiell besser ausgestatteten zu- ständigen Behörde. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das ist auch ein Generalverdacht!) Es ist ein Erfolg liberaler Politik, dass der von der Union angedachte Eingriff in Grundrechte abgemildert wurde. Gleichwohl wird an den anlasslosen, unangemel- deten Kontrollen festgehalten. Dies ist aus Sicht der FDP nicht hinnehmbar. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung oder bei der Erhebung von Mautdaten zur Strafverfol- gung wird hier ein Generalverdacht festgeschrieben, der rechtsstaatlich kritisch zu sehen ist. Hinsichtlich der zusätzlichen biometrischen Siche- rungssysteme, die nun per Rechtsverordnung eingeführt werden können, sind viele Fragen, nicht nur zur Wirk- samkeit, nach wie vor offen. Jedenfalls kann ich in wei- teren Sperrsystemen keinen zusätzlichen Sicherheitsge- winn erkennen, wenn die bislang vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Was nützt der biometrisch gesicherte Waffenschrank, wenn die Waffe, wie in Winnenden, gar nicht darin aufbewahrt wird? (Beifall bei Abgeordneten der FDP – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Deshalb Kontrolle! – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Deshalb machen wir einen Straftatbestand!) Wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden, was nützt dann eine zusätzliche, kostenträchtige Vorschrift? Die Anträge der Linken und der Grünen sind aus mei- ner Sicht indiskutabel und zielen am Problem vorbei. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Auch das ist in der Sachverständigenanhörung klar he- rausgestellt worden. Die zentrale Lagerung von Waffen schafft zusätzliche Sicherheitsrisiken. Das Verbot von Waffen in Privatbesitz fördert die Illegalität. Das Hauptanliegen der FDP ist, wirklich etwas gegen zukünftige Amokläufe, die hoffentlich nicht stattfinden werden, zu unternehmen, (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Gesagt ha- ben Sie nichts!) auch wenn wir eine hundertprozentige Sicherheit leider nicht garantieren können. Das Waffenrecht ist zur Verhin- derung von Amokläufen kaum geeignet; das hat die Ver- gangenheit deutlich gezeigt. Gewaltprävention und -for- schung müssen im Vordergrund stehen. Wir brauchen einen nachhaltigen Sicherheitsgewinn und keinen waf- fenrechtlichen Aktionismus. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25179 (A) (C) (B) (D) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (Beifall bei der FDP – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frei- heit für Waffenbesitzer! Bravo!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Gabriele Fograscher von der SPD-Fraktion. Gabriele Fograscher (SPD): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ginge es nur um das Sprengstoffrecht, wie in der Tages- ordnung ausgewiesen, dann hätten wir unsere Reden auch zu Protokoll geben können. Aber wir haben Rege- lungen zum Waffenrecht an das Sprengstoffrecht ange- hängt, weil es sonst nicht möglich gewesen wäre, diese noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der schreckliche Amoklauf von Winnenden im März dieses Jahres hat uns veranlasst, das geltende Waffen- recht nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Dabei war und ist uns bewusst, dass Gesetze allein keine hundert- prozentige Sicherheit schaffen können. Die Änderungen können aber dazu beitragen – davon bin ich überzeugt –, die Verfügbarkeit von Waffen für potenzielle Täter zu verringern. Jede Waffe weniger im Umlauf ist, vor allen Dingen, wenn sie illegal besessen wird, ein Sicherheits- gewinn. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die im Ge- setzentwurf vorgesehene Amnestieregelung. Ich erwarte aber auch, dass die Bundesländer und der Bundesinnen- minister diese Regelung, der sie in einer Arbeitsgruppe zugestimmt haben, öffentlichkeitswirksam vertreten und publik machen, damit bis Ende des Jahres möglichst viele Waffen aus dem Verkehr gezogen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Mit der heutigen Neuregelung wird auch eine lang- jährige Forderung der Polizei erfüllt: Bis 2012 wird ein nationales Waffenregister errichtet. Polizistinnen und Polizisten können geeignete Maßnahmen zur Eigensi- cherung ergreifen, wenn sie über Informationen verfü- gen, ob sie am Einsatzort mit legalen Waffen rechnen müssen. Jedes Gesetz wird nur dann ernst genommen und ein- gehalten, wenn es kontrolliert wird bzw. wenn mit Kon- trollen zu rechnen ist. Hier gibt es ein Vollzugsdefizit. Waffen sind gefährliche Gegenstände. Wer mit Waffen umgehen, sie besitzen oder aufbewahren will, der muss es sich im Interesse der öffentlichen Sicherheit gefallen lassen, dass seine Zuverlässigkeit, sein verantwortungs- voller Umgang und die gesetzlichen Auflagen zur Auf- bewahrung überprüft und kontrolliert werden. Ich halte es für richtig, verdachtsunabhängige Kon- trollen zu ermöglichen. Sportschützen und Jäger sollen dadurch nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Vielmehr sollte es auch im Interesse aller gesetzestreuen Waffenbesitzer sein, dass schwarze Schafe, die sich allzu sorglos verhalten, gefunden werden. Diejenigen, die sich an das Waffengesetz halten, haben nichts zu befürchten. Der Vollzug der waffenrechtlichen Bestimmungen muss von den Bundesländern organisiert und sicherge- stellt werden. Die Gewährung öffentlicher Sicherheit liegt in der Verantwortung aller staatlichen Ebenen, und sie muss ernst genommen werden. Die Länder müssen das dafür notwendige Personal bereitstellen. Wir erhöhen die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre. Die SPD- Bundestagsfraktion – das möchte ich betonen – hätte sich sogar vorstellen können, ein Verbot dieser Waffen für den Schießsport auszusprechen. (Beifall des Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]) Sie werden nämlich aus gutem Grund auch im olympi- schen Schießsport nicht verwendet. Ich begrüße die Neuregelung, dass die Waffenbehörde künftig nicht nur, wie bisher, nach Ablauf von drei Jah- ren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaub- nis, sondern auch darüber hinaus das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen kann. Diese Regelung kann dazu führen, dass Waffenberechtigungen öfter als bisher aberkannt wer- den. Auch dies kann einen Sicherheitsgewinn darstellen. Dem Bundesinnenministerium wird in Zukunft er- möglicht, im Wege von Rechtsverordnungen moderne technische Systeme der Absicherung von Waffen und Waffenschränken zu verlangen. Dies betrifft insbeson- dere biometrische Sicherungssysteme. Bessere Siche- rung bringt mehr Sicherheit. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Entwicklung moderner Sicherungs- systeme beschleunigt wird, wenn der Gesetzgeber, wie er es bei den Erbwaffen getan hat, die entsprechenden Normen setzt. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Stimmt!) Es gibt bereits gute Ansätze für neue Sicherungssys- teme. Bevor sie eingeführt werden können, müssen sie allerdings noch Marktreife erlangen. Nach dem Amoklauf von Winnenden wurden immer wieder die Forderungen erhoben, Waffen und Munition in Privatbesitz gänzlich zu verbieten und zentral zu la- gern. Diese radikale Lösung birgt meiner Meinung nach neue Sicherheitsrisiken. Die Ansammlung einer großen Zahl von Waffen und von viel Munition an einem Ort ist trotz bester Sicherung ein Anreiz für Straftäter, an Schusswaffen zu kommen; das gilt nicht nur für Amok- läufer. Es mag regionale Unterschiede geben. Die meisten Schützenheime befinden sich allerdings außerhalb von Ortschaften, vor allem im ländlichen Bereich. Dort ist eine Sicherung und Überwachung durch Ordnungsbe- hörden nahezu unmöglich. Der Einbruch zweier Männer in ein Schützenhaus in Eislingen, aus dem sie Waffen entwendet und danach ein Familiendrama angerichtet haben, hat dies deutlich gemacht; dieser Fall ist vorhin schon angesprochen worden. In diesem Zusammenhang möchte ich den Sachver- ständigen Hofius zitieren, der in der Anhörung ausge- führt hat: 25180 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Gabriele Fograscher Insgesamt überwiegt das Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei einer zentralen Aufbe- wahrung legaler Schusswaffen gegenüber der ge- setzmäßigen Verwahrung in Privathaushalten aus meiner Sicht sehr deutlich. So äußerte sich der Experte. Ich halte die jetzt gefundenen Lösungen für notwen- dig und geeignet, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Mit ist aber klar, dass auch dadurch kein 100-prozentiger Schutz vor Amokläufen zu gewährleisten ist. Motive und Ursachen solcher Taten sind sehr vielsei- tig. Der Griff zur Waffe ist nur das letzte Glied in einer langen Kette. Die tieferen Ursachen liegen sicherlich woanders. Fehlende Anerkennung in Familie und sozia- lem Umfeld, Kränkungen, Mobbing, Gewalterfahrungen in der Schule, psychische Fehlentwicklungen, die sich in Rachefantasien und Abkapselung von der Außenwelt steigern, die exzessive Nutzung von Computerspielen und das Zurückziehen in eine eigene virtuelle Welt sind solche Ursachen. Dagegen helfen keine Gesetze. Hier muss sich eine Kultur des Hinsehens, ein System der Hilfe und Beratung entwickeln, um ein Abdriften von jungen Menschen, vor allem von jungen Männern, zu verhindern. Dies ist eine Aufgabe, die nicht nur die Innenpolitiker des Bundestages beschäftigen muss und die nicht mit diesen waffenrechtlichen Änderungen abgeschlossen ist. Änderungen im Waffenrecht sind nur ein kleiner Mosaik- stein bei der Verhinderung oder Erschwerung von Amok- läufen. Sie sind aber ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung. Danke sehr. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Ulla Jelpke von der Frak- tion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Amoklauf von Winnenden hat deutlich gemacht, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wir alle ha- ben die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass sich sol- che Tragödien nicht wiederholen. Das ist auch die Messlatte, die die Fraktion Die Linke an den Gesetzentwurf der Bundesregierung legt. Was die Bundesregierung hier vorgelegt hat, bleibt aber weit un- terhalb dessen, was notwendig ist; denn sie hat dem Druck der Lobbys nachgegeben. Amokläufer verwenden Waffen, auf die sie direkt und unkompliziert zugreifen können. Seien es Amokläufe oder auch Massaker in Familien – die Waffen sind nicht gestohlen, sondern gehören den Tätern oder ihren meist männlichen Verwandten. Deshalb setzt die Fraktion Die Linke an diesem Punkt an und fordert: Schusswaffen raus aus den Privathaushalten. (Beifall bei der LINKEN) Damit entfällt nämlich eine unmittelbare Voraussetzung für Amokläufe. Das haben übrigens auch die Angehöri- gen in ihrem Forderungspaket aufgeführt, Herr Wolff. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Der Fall in Eislingen spricht aber genau dagegen, Frau Jelpke!) Die Bundesregierung will es dagegen bei der alten Regelung belassen. Sie kündigt mehr Kontrollen an, um die sichere Lagerung von Waffen zu Hause zu prüfen. Hier stellt sich aber zunächst die Frage, woher die Kontrolleure eigentlich kommen sollen. Angesichts der 3 bis 5 Millionen Menschen, denen der Waffenbesitz er- laubt ist, handelt es sich doch um eine Mammutaufgabe. Die Sachverständigen in der Anhörung am Montag hiel- ten selbst Stichproben angesichts der Personalnot für nicht durchführbar. Vor diesem Hintergrund ist diese An- kündigung ein Papiertiger und hat keine praktischen Fol- gen. Außerdem stellt sich die Frage, welche Befugnisse die Kontrolleure eigentlich haben sollen und ob die Un- verletzlichkeit der Wohnung im Gesetz tatsächlich klar geregelt ist. Es gilt doch, Folgendes zu bedenken: Wenn ein Waffenbesitzer die Kontrolleure nicht freiwillig in seine Wohnung lassen will, aber in diesem Fall um sei- nen Waffenschein fürchten muss, ist es mit der Freiwil- ligkeit nicht weit her. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Wofür sind Sie denn?) Meine Damen und Herren, die Koalitionspläne ent- halten durchaus Zustimmenswertes, etwa die Einführung des längst überfälligen Waffenregisters. Insgesamt wer- den Sie aber dem Anspruch, Amokläufen wirklich vor- zubeugen, in keiner Weise gerecht. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. (Zuruf von der CDU/CSU: Sind Sie für oder gegen Kontrolle?) Im Übrigen vermissen wir den Blick über das Waffen- recht hinaus. Wir müssen auch die Frage stellen, was in unserer Gesellschaft schief läuft, wenn junge Männer zu psychopathischen Mördern werden. Welche Rolle spie- len Leistungsdruck in der Schule und im Arbeitsleben sowie falsche Erziehungsverläufe? Wo können psycho- logische Hilfestellungen verbessert und die Hemm- schwellen zu ihrer Nutzung gesenkt werden? Auf diese Fragen werden mit diesem Gesetz keine Antworten ge- geben. Wer sie nicht stellt, betreibt aber nur Symptom- politik. (Beifall bei der LINKEN) Es geht überhaupt nicht darum, Sportschützen unter Generalverdacht zu stellen. Das möchte ich hier ganz be- sonders betonen. Wir appellieren sogar an Schützenver- bände und Sportvereine, konstruktiv an besseren Vor- schlägen mitzuwirken, als sie uns die Regierung heute anbietet, um die Wiederholung solcher Amokläufe nach Möglichkeit auszuschließen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25181 (A) (C) (B) (D) Ulla Jelpke Dem dient unser Antrag. Ich sage es noch einmal: Schusswaffen raus aus Privathaushalten. (Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Wohin denn? Ins Waffenlager?) Die Waffen raus aus den Wohnungen, sie an sicheren Or- ten unterbringen – wir haben lange darüber diskutiert – und damit den Zugriff für Unbefugte massiv erschwe- ren! Wir wissen natürlich auch, dass wir auf diese Weise Amokläufen und Massakern nicht gänzlich den Weg ab- schneiden. Auf jeden Fall würde man damit aber dafür sorgen, dass Waffen nicht mehr so leicht zugänglich sind. Ich möchte noch einmal sagen: Gerade die Angehöri- gen haben sehr deutlich erklärt, dass Familienangehörige – vor allem Söhne, männliche Täter – genau wissen, wie sie an den Waffenschrank kommen, auch wenn diese in ein paar Jahren vielleicht biometrisch gesichterte Schlös- ser oder Ähnliches haben. Ich kann nicht einsehen, wa- rum jemand im Haushalt Waffen haben sollte. Raus da- mit! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Silke Stokar von Neuforn von Bündnis 90/Die Grünen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute erneut über eine Verschärfung des Waffenrechts, weil wir nach dem Amoklauf am Gutenberg-Gymna- sium in Erfurt eine unzulängliche Verschärfung des Waf- fenrechts beschlossen haben. Seit Erfurt – das ist die Realität – haben wir nicht weniger gefährliche Schuss- waffen in Privathaushalten, sondern mehr. Jetzt nach Winnenden höre ich von der Großen Koali- tion, von Herrn Grindel, dass sie das Waffenrecht gar nicht verschärfen will. Meine Antwort ist: Genau das machen Sie auch nicht. Auch nach dem tragischen Er- eignis von Winnenden ist die Antwort der Großen Koali- tion an die Angehörigen – mit denen wir alle uns in ei- nem sehr bewegenden Gespräch unterhalten haben –: Wir verschärfen das Waffenrecht nicht. – Ich verstehe, dass die Waffenlobby Ihnen erneut Beifall zollt. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Sie sollten einmal die Briefe lesen, die wir erhalten! Mit Beifall ist es da nicht weit her!) In Winnenden – ich möchte hier nur ein Beispiel schildern – musste eine junge Referendarin sterben, weil ein Projektil die geschlossene Holztür des Klassenraums von 8 Zentimetern Dicke durchschlug, ihren Körper durchdrang und erst 8 Meter weiter im Metallrahmen ei- ner anderen Tür stecken blieb. Die Frage, die wir uns heute stellen sollten – wir Grüne stellen diese Frage –, ist: Wollen wir, dass Waffen wie die 9-Millimeter-Beretta, die Waffe des Täters von Winnenden, weiter als Sportwaffe zugelassen sind? Ich sage, Nein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können die Entscheidung, was noch Sportschießen ist und wo ein unverhältnismäßiges Risiko für die öffent- liche Sicherheit beginnt, nicht länger den Schützenverei- nen und den Sportverordnungen überlassen. Meine For- derung ist ganz klar, dass wir im Waffengesetz definieren, was Sportwaffen sind und wo ein unverhältnismäßiges Risiko für die Bevölkerung beginnt. Meine Damen und Herren von der Koalition, mit Ih- rer Antwort – 150 Seiten Anträge – reduzieren Sie den Bestand der Waffen in Privathaushalten um keine ein- zige Waffe. Was Sie hier mit viel Gedöns machen, ist nichts anderes, als dass Sie ein bisschen weiße Salbe um die Waffenschränke schmieren; aber Sie räumen die Waffenschränke nicht aus. Wir wollen, dass großkalibrige Kurzwaffen nicht län- ger als Sportwaffen zugelassen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines ist in der Anhörung nämlich ganz deutlich gewor- den: Erst die einfache Verfügbarkeit großkalibriger Kurz- waffen ermöglichst es den potenziellen Tätern – derzeit haben über 20 labile Jugendliche in Deutschland die Fan- tasie, einen neuen Amoklauf zu starten –, den Tatgedan- ken in die Realität umzusetzen. Ich sage nach Winnenden: Auf tödliche Sportwaffen können wir verzichten. Wir sind aber nicht bereit, auf die Sicherheit unserer Kinder an den Schulen zu verzichten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu Herrn Grindel machen. Die zentrale Forderung des „Aktions- bündnisses Amoklauf Winnenden“ haben Sie hier ver- schwiegen. Sie lautet: Weg mit diesen tödlichen Waffen aus dem Sport! (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das habe ich doch gesagt!) Sie haben hier auch die Initiative, die wir als Experten geladen haben, falsch benannt; denn diese Initiative heißt: „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ Damit ist gemeint, dass tödliche Waffen im Sport nichts zu suchen haben. Ich halte es für richtig, dass wir über diese Forde- rung ernsthaft diskutieren. Eines ist an Ihnen völlig vorbeigegangen: Wir haben eine völlig neue Dimension der gesellschaftlichen De- batte über das Waffenrecht. Eltern, Lehrer und Schüler sind heute die Experten. Sie sagen: Wir wollen, dass die Schule ein angstfreier Raum bleibt, wir wollen nicht län- ger mit dem Risiko leben, das von einer kleinen Minder- heit – nicht einmal 5 Prozent der Sportschützen schießen mit diesen Waffen – ausgeht. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Was ist mit den Jägern? Das Problem ist das Gleiche!) 25182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie erreichen mit Ihrem Gesetzentwurf nicht einmal ansatzweise eine Reduzierung der Anzahl von Waffen. Ich finde das erbärmlich und verantwortungslos. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes. Es liegen mehrere Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung vor, die wir zu Protokoll nehmen.1) Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 1 Buch- stabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13423, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12597 in der Ausschussfassung anzuneh- men. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzei- chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetz- entwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Ko- alitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen. Unter Nr. 1 Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13423 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be- schlussempfehlung? – Sie müssen schon die Hand he- ben. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Sie sind zu leise, Herr Präsident! Oder wir sind zu laut!) Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Was war bei den Lin- ken? (Ute Kumpf [SPD]: Sie sind dagegen!) Darf ich einmal die Fraktion der Linken fragen, ob sie ablehnt? (Zuruf von der LINKEN: Entschließungsan- trag der FDP?) – Es geht um die Entschließung der Koalition. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Herr Präsi- dent, wir möchten, dass festgehalten wird, dass 1) Anlage 44 die Linke nicht mit uns gestimmt hat! Darauf legen wir schon Wert! – Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Wir lehnen ab!) – Sie lehnen ab. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Dann ist die Welt wieder in Ordnung!) Die Beschlussempfehlung ist also mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposi- tionsfraktionen angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschlie- ßungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/13472? – Ge- genstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsan- trag ist gegen die Stimmen der FDP-Fraktion mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13473? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs- antrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Waffengesetzes. Der Innen- ausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13423, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12663 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent- haltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mit den Stim- men der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Ent- haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die wei- tere Beratung. Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfeh- lung des Innenausschusses auf Drucksache 16/13423 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Be- schlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frak- tion Die Linke auf Drucksache 16/12395 mit dem Titel „Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts“. Wer stimmt für die Beschlussemp- fehlung des Innenausschusses? – Gegenstimmen? – Ent- haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim- men der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bünd- nis 90/Die Grünen angenommen. Unter Nr. 4 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/12477 mit dem Titel „Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnah- men gegen Waffenmissbrauch“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltun- gen? – Die Beschlussempfehlung ist wiederum mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25183 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zivile Krisenprävention und Friedensförde- rung brauchen einen neuen Schub – Drucksache 16/13392 – Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fünf Minuten erhalten soll. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red- ner dem Kollegen Winfried Nachtwei vom Bündnis 90/ Die Grünen das Wort. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung und der Vorrang ziviler Krisenprävention sind eigentlich unstrittig. Gewaltkonflikte zu verhüten und zu überwinden, gebietet sich aus dem Friedensauf- trag des Grundgesetzes und der Charta der Vereinten Na- tionen. Die Erfahrungen der 90er-Jahre auf dem Balkan, in Afrika und in anderen Krisenregionen haben uns damals sehr deutlich gezeigt, dass die Mittel der Diplomatie und des traditionellen Peacekeepings nicht ausreichen, um diese Krisen bewältigen zu können. 1998/99 wurde mit dem Start der rot-grünen Koalition einiges auf den Weg gebracht. Zehn Jahre danach ist es jetzt an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Es wurden in der Tat etliche Einrichtungen und neue Instrumente geschaffen, die zum Teil weltweit ihresglei- chen suchen. Ich nenne als Beispiele nur das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze in Berlin, den Zivilen Friedensdienst, die Deutsche Stiftung Friedensfor- schung, die krisenpräventive Ausrichtung der Entwick- lungszusammenarbeit, die polizeilichen Ausbildungs- stätten für Auslandseinsätze und die im Jahr 2004 im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ der Bundesregierung zu- sammengefassten Maßnahmen. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, an dieser Stelle all den Friedenspraktikerinnen und Friedenspraktikern zu danken, die seitdem in Krisenregionen Vorzügliches geleistet haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Beispielhaft dafür möchte ich den Direktor und Spiritus Rector des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze, Dr. Winrich Kühne, nennen, der jetzt leider in Pension geht. Ich möchte diesem deutschen Mister Peacekee- ping, wie ich ihn einmal nenne, unseren Antrag widmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es schmälert die Leistungen dieser Friedenspraktike- rinnen und Friedenspraktiker bis auf die Ebene des Aus- wärtigen Amtes in keiner Weise, wenn ich nach dem halbvollen Glas jetzt auf das halbleere Glas zu sprechen komme. Bei multinationalen Krisenengagements und Friedensmissionen zeigt sich immer deutlicher und dringlicher, wie rückständig die zivilen und polizeilichen Fähigkeiten sind. Ich erlebe als Mitglied des Verteidi- gungsausschusses besonders deutlich, dass die Bundes- wehr bei der Transformation bzw. der Weiterentwick- lung ihrer Fähigkeiten viel schneller ist, als wir es im gesamten zivilen Sektor sind, und das bei sehr unter- schiedlichen Ausgangsbasen. Ich möchte ein Beispiel nennen: Es macht äußerste Mühe, für den viel gerühmten Provincial Development Fund in Nordostafghanistan die gewünschten 1 bis 2 Millionen Euro zu erhalten. Gleichzeitig wurden ges- tern im Rahmen der großen Abstimmungen in den ent- sprechenden Ausschüssen Rüstungsprojekte für mehr als 6 Milliarden Euro beschlossen. Das zeigt, dass die Rela- tionen offensichtlich nicht stimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man sich die Aktivitäten anderer Länder auf diesem Gebiet ansieht, muss man leider feststellen, dass die Bundesrepublik ihre Vorreiterrolle verloren hat. Das Politikfeld der zivilen Krisenprävention und der Frie- densförderung braucht also einen neuen Schub. Von un- seren zahlreichen Vorschlägen möchte ich daher einige wichtige benennen. Der erste Punkt betrifft die konzeptionelle Ebene. In der Sicherheitspolitik ist es üblich, Risiko- und Bedro- hungsanalysen anzufertigen. Wo aber sind die Chancen- analysen? Wenn wir den Frieden fördern wollen, brau- chen wir Kenntnis von den entsprechenden Chancen und der Friedenspotenziale, die gefördert werden sollen, brauchen wir deren Identifizierung. Eine weitere Ebene ist die Kohärenz; das wissen alle, die mit Krisenengagements zu tun haben. Es geht also um das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure. Unseres Erachtens ist es an dieser Stelle dringend not- wendig, gemeinsame ressortübergreifende Strukturen bei der Frühwarnung, der Planung und der Führung sol- cher Einsätze einzurichten. Hilfreich sind auch gemein- same Finanzierungsinstrumente. Der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ muss mehr Steuerungskompetenz bekommen. Schließlich geht es darum, die verschiedenen Fähigkeiten im Bereich der zivilen Krisenprävention endlich systematisch zu stär- ken. Was ist dabei hilfreich? Hilfreich wäre ein Mittel, das auch die Europäische Union eingesetzt hat, nämlich schlichtweg die Definition von zivilen Planzielen. Wie viele Polizeiberater brauchen wir? Wie viele Rechts- staatsexperten brauchen wir? Diese kann man schließ- lich nicht von jetzt auf gleich irgendwoher zaubern. Ich komme zu meinem letzten Punkt. Die zivile Kri- senprävention ist in der Öffentlichkeit sehr schwer ver- käuflich. Sie ist kompliziert, sie ist langwierig, und sie ist prozessorientiert. Wenn sie erfolgreich ist und das Haus nicht brennt, ist sie nicht beweisbar und nicht 25184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Winfried Nachtwei sichtbar. Das ist ein Handicap sondergleichen. Man darf sich damit aber nicht abfinden. Im Gegenteil: Man muss sich Gedanken über eine entsprechende Kommunika- tionsstrategie machen. Es gibt gute Beispiele wie „Peace Counts“ oder andere Dinge, die von der Bundesregie- rung in der Vergangenheit unterstützt wurden. Wichtig ist eine Kommunikationsstrategie mit entsprechender Unterfütterung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit 1994 versuche ich, vor allem zusammen mit Uta Zapf aus der SPD, mich für dieses Politikfeld stark zu machen und für die Umsetzung zu arbeiten. Ich vermute fast, dass unser Antrag heute nicht bei allen Zustimmung findet, auch wenn es inhaltlich bilateral so manchen Konsens gibt. Umso mehr möchte ich Ihnen den Antrag für die nächste Legislaturperiode ans Herz legen. Er soll als Material für die nächsten Koalitionsverhandlungen – zwischen wem auch immer – dienen und berücksichtigt werden. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Niels Annen [SPD] – Niels Annen [SPD]: Ich kümmere mich dann da- rum!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Holger Haibach von der CDU/CSU-Fraktion. Holger Haibach (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Worten des Kollegen Nachtwei fällt es schwer, konfrontativ auf- zutreten. Das hatte ich aber ohnehin nicht vor. Denn ich finde, dass das, was in Bezug auf die Zielsetzung im An- trag steht, zum großen Teil richtig ist. Auch über Par- teigrenzen hinweg gibt es da durchaus einen Konsens. Es ist allerdings fraglich, ob ich alle Bewertungen des Antrags wirklich teilen kann; das ist der Punkt, an dem sich die Geister scheiden. Dies betrifft insbesondere die Bewertungen im Hinblick auf die Frage, wo wir heute stehen und wo wir vor acht bzw. zehn Jahren gestanden haben, sowie die Bewertungen im Hinblick auf die Frage, was der Anteil der früheren und was der Anteil der jetzigen Bundesregierung und der sie tragenden Mehrheitskoalition ist. In Bezug auf diese Punkte liegen unsere Beurteilungen sicherlich auseinander. Das ist aber eine Frage der Perspektive. Ich denke, im Ziel sind wir uns einig. In einem Punkt haben Sie vollkommen recht: Eines der größten Probleme ist, als Erfolg etwas darzustellen, was nicht geschehen ist. Das ist im Menschenrechtsaus- schuss nichts anderes als in einer Debatte über zivile Krisenprävention. Wie will man beweisen, dass eine hu- manitäre Katastrophe nicht eingetreten ist? Wie will man nachweisen, dass ein Konflikt durch gute Präventionsar- beit nicht zu einem Krieg geworden ist? All diese Fragen drängen sich einem auf, wenn man sich mit dieser durch- aus nicht einfachen Materie befasst. Es ist richtig: Deutschland hat, wie ich finde, ein ziemlich vorbildliches Instrumentarium mit dem ZIF, dem ZFD, dem Ressortkreis und vielen anderen wichti- gen Organisationen. Es gibt vor allem eine reiche Szene an Nichtregierungsorganisationen, die sich in Deutsch- land dieses Themas annehmen. Dafür können wir dank- bar sein; denn es ist eigentlich das, was uns in diesem Bereich weiterhilft. Wie wir wissen, würden wir ohne das Engagement der Nichtregierungsorganisationen kei- nen Erfolg haben. Ich will deutlich machen, dass einiges in der Regie- rungszeit der Großen Koalition – auch durch das Enga- gement der sie tragenden Fraktionen – vorangebracht worden ist. Wir haben im letzten Jahr unter anderem da- für gesorgt, dass der Etat für die zivile Krisenprävention von 12 Millionen auf 60 Millionen Euro verfünffacht wurde. (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war gut!) Das ist kein kleiner Beitrag. Ich finde, das darf man in dieser Debatte durchaus werbend sagen, weil es sich um gelebte Umsetzung politischer Zielsetzung handelt. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist: Wir haben mit dem sogenannten Sekundierungsgesetz ein Stück weit Rechtssicherheit für diejenigen geschaffen, die für uns zivile Friedensarbeit und Präventionsarbeit in zum Teil sehr schwierigen Aus- landsmissionen leisten. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass diejenigen, die im Ausland für uns tätig sind, sicher sein können, dass zumindest die Erfüllung der Grundbedürf- nisse gewährleistet ist, was Versicherungsfragen, zum Beispiel betreffend die Sozial- und Arbeitslosenversi- cherung, angeht. Darauf können wir durchaus stolz sein, und damit können wir zufrieden sein. Natürlich gibt es immer viel zu tun und Raum für Ver- besserungen. Ich bin mir aber nicht ganz so sicher, ob Sie den einen oder anderen Punkt, den Sie in Ihrem An- trag beschreiben, ausgerechnet der Großen Koalition an- lasten können. Sie klagen zum Beispiel darüber, dass es Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der interminis- teriellen Zusammenarbeit gibt. Die Auseinandersetzun- gen über die Zuständigkeiten zwischen BMZ und Aus- wärtigem Amt sind vermutlich so alt wie die beiden Ministerien. Das heißt nicht, dass man nichts tun sollte. Aber ich glaube, dass gerade durch die Schaffung des Ressortkreises ein Schritt in die richtige Richtung ge- macht worden ist. Es liegt letzten Endes auch ein bisschen an uns Abge- ordneten. Wenn ich mir anschaue, zu welcher Zeit und mit welcher Präsenz hier im Deutschen Bundestag über Auslandseinsätze und die erste Aufsetzung des Plans zur zivilen Krisenprävention diskutiert wurde, dann muss ich feststellen: Das sagt etwas darüber aus, wie wir – ich meine nicht die Anwesenden; ich setze voraus, dass diese sich dafür interessieren – mit der ganzen Sache umgehen. Wir sollten bei unseren Kolleginnen und Kol- legen für die Sache werbend eintreten; denn sie ist zu wichtig, als darüber zu einer relativ ungünstigen Zeit und vor einem relativ kleinen Publikum zu diskutieren. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25185 (A) (C) (B) (D) Holger Haibach Ich versuche, ein Resümee der Arbeit zu ziehen, die in den vier Jahren geleistet worden ist, in denen ich für die CDU/CSU in diesem Bereich tätig war. Wir sind auch in dieser Legislaturperiode ein gutes Stück voran- gekommen. Es hat Verbesserungen in monetärer Hin- sicht, aber auch beim Schutz derjenigen gegeben, die für uns in Auslandseinsätzen und zivilen Friedensmissionen tätig sind. Natürlich gibt es noch viel zu tun; denn zivile Krisenprävention beleuchtet auch andere Politikberei- che. Wenn zum Beispiel Staatsminister Erler kürzlich in einem Zeitungsinterview sagt, es sei schon ein Problem, dass wir mit den Kleinwaffenexporten nicht so zurande kämen, wie wir das eigentlich sollten, dann zeigt das, dass auch die Bundesregierung der Meinung ist, dass wir einen kompletten Blick auf die Dinge brauchen. Es geht nicht nur darum, Pläne zu machen, diejenigen zu unter- stützen, die in Auslandseinsätzen tätig sind, Auslands- einsätze der Bundeswehr bzw. Einsätze Deutschlands so zu gestalten, dass sie kohärente Ansätze bieten, sondern auch darum, dass wir unsere Aufgaben in anderen Berei- chen wie beim Rüstungsexport verantwortlich wahrneh- men. Ich bin durchaus der Meinung, dass wir uns mit den Resultaten nicht zu verstecken brauchen. Ich will erwähnen, dass Herr Nachtwei in seinem An- trag unter anderem die Rolle der USA in einem be- stimmten Bereich der zivilen Krisenprävention lobend hervorhebt. Ich hätte nicht geglaubt, dass es einmal dazu kommt; aber es zeigt vielleicht, dass an dieser Stelle an- dere von uns gelernt haben. (Uta Zapf [SPD]: Das ist auch nicht so dolle! Bei der CDU/CSU hat es auch lange gedau- ert!) „Vernetzte Sicherheit“ ist ein Begriff, der einmal bei uns seinen Anfang genommen hat. Wenn ich mir das Enga- gement der Bundeswehr und der gesamten deutschen Community in Afghanistan anschaue, komme ich zu dem Schluss, dass wir anderen Partnern, die an diesem Einsatz beteiligt gewesen sind, durchaus wichtige Im- pulse gegeben haben. Insgesamt sind einige Erfolge vorzuweisen. In diesem Bereich gibt es immer viel zu tun. Ich würde mir mehr Aufmerksamkeit wünschen. Eine Kommunikationsstra- tegie ist hier sicherlich der richtige Weg. Weil ich weiß, dass wir alle heute Abend noch etwas vorhaben – ich weiß, dass das ein wichtiges Thema ist –, möchte ich Ih- nen die zwei Minuten Redezeit, die ich noch habe, schenken und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und weiterhin eine gute Beratung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Hellmut Königshaus von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Hellmut Königshaus (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es im Bereich der Krisenprävention – da hat Herr Haibach recht – auch im Hinblick auf die Zielset- zung eine große Übereinstimmung gibt. Frau Zapf, Herr Haibach, Winfried Nachtwei und ich, gelegentlich auch die Linken (Hüseyin-Kenan Aydin [DIE LINKE]: Gele- gentlich?) – ich kann mich nicht erinnern, wann das war; aber mög- licherweise sind auch die Linken gelegentlich im Beirat anwesend –, sind an dem Thema ziemlich nah dran. (Dr. Werner Hoyer [FDP]: Bring den Schäfer nicht in Schwierigkeiten!) Nach einem Blick auf die Regierungsbank zeigt sich – wenn ich das einmal sagen darf –: Das gilt nicht für das BMZ. Das ist bedauerlich. (Dr. Werner Hoyer [FDP]: Das passt ins Bild!) Wir hatten schon einmal Anlass, darüber zu klagen. Ich glaube, gerade im Bereich der Entwicklungsbemühun- gen ist eine Verzahnung notwendig; andernfalls können wir hier nicht über echte Krisenprävention reden. Im Ansatz ist der von den Grünen eingebrachte An- trag auch von unserer Seite ausdrücklich zu begrüßen; denn Krisenprävention ist eigentlich ein urliberales Thema, das die FDP schon seit ewigen Zeiten verfolgt, (Uta Zapf [SPD]: Deswegen habt ihr vor ein paar Jahren noch dagegen angestunken!) auch schon zu Zeiten der liberalen Außenminister Walter Scheel, Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel. Be- reits damals wurde dieses Thema als Teil der Außenpoli- tik insgesamt behandelt, ohne dass man ein großes Pla- kat vor sich hergetragen hätte. Das Thema ist für unsere Außen- und Sicherheitspoli- tik zentral und wichtig; denn der Aufbau stabiler Zivil- gesellschaften, die Förderung von Frieden in der Welt und die Prävention von internationalen Krisen sind Vo- raussetzung dafür, dass wir friedlich zusammenleben können. Deshalb habe ich mich, als ich zu Beginn der Legislaturperiode zum ersten Mal mit diesem Thema be- fasst wurde, sehr darüber gefreut, dass ich mit Winfried Nachwei auf einen Menschen stieß, der in diesem Be- reich ein überzeugender und tatsächlich weitsichtiger Fürsprecher war, natürlich – ich will da niemanden zu- rücksetzen – neben anderen. Ich spreche Winfried Nachtwei als Antragsteller gesondert an, weil er heute, wie wir wissen, wohl zum letzten Mal zu diesem Thema gesprochen hat. Ich hätte mich deshalb sehr darüber gefreut, wenn wir zu diesem Anlass seinem Antrag hätten zustimmen kön- nen. Das können wir leider nicht, jedenfalls nicht unein- geschränkt. Ich will das begründen. In weiten Teilen kann man dem Antrag folgen. Mit den konkreten Forde- rungen haben wir wenig Probleme. Schon der erste Teil zeigt aber, dass offenbar auch andere Auffassungen in die Bearbeitung eingeflossen sind, denen wir leider nicht folgen können; wir wollen es auch nicht. Teilweise kom- men hier idealistische, pazifistische Vorbehalte zum Ausdruck, die für sich genommen ihre Begründung ha- 25186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Hellmut Königshaus ben, aber im Zusammenhang mit Krisenprävention in dieser Absolutheit sicherlich falsch sind. Nehmen Sie nur die dort enthaltene Behauptung – ich zitiere einmal –: Mit Rüstungsexporten in Krisenregionen wie In- dien, Pakistan und Staaten des Nahen Ostens unter- stützt die Bundesregierung die Gewaltspirale und das Wettrüsten. Allein die Formulierung „unterstützt die Bundesre- gierung“ sagt beinahe aus, die Bundesregierung heize vorsätzlich die Gewaltspirale an. Das ist doch eine Über- zeichnung. Diese Formulierung könnte auch den Ein- druck erwecken, es kämen irgendwelche antiisraelischen Einstellungen zum Ausdruck. Das ist ja die zentrale Frage im Nahen Osten. Wir alle wissen auch, dass diese Behauptung eben nicht stimmt, dass manchmal militärische Mittel not- wendig und Teil oder sogar Voraussetzung der Krisen- prävention sein können. In Afghanistan oder Pakistan ist das ganz offenkundig. Dort können wir auf den Einsatz militärischer Mittel nicht verzichten. Wir können doch den Terroristen dort nicht freie Hand lassen. Es steht auch außer Frage, dass ohne diese konkreten militäri- schen Maßnahmen in Kombination mit zivilen Aufbau- arbeiten eine funktionierende Zivilgesellschaft gar nicht aufgebaut werden könnte. Natürlich ist der Einsatz von Militär allein nicht die Lösung. Wir brauchen zivile Aufbaumaßnahmen. Das ist vollkommen klar. Dies wurde – da haben Sie recht – von der Bundesregierung nicht mit dem notwendigen Nach- druck verfolgt. (Uta Zapf [SPD]: Das ist gar nicht wahr!) Ich habe eben schon angesprochen, welches Ministerium für diesen zivilen Teil zuständig wäre und gerade in die- sem Bereich wenig Engagement zeigt, was sich allein schon an der Präsenz hier im Saal zeigt. Sie haben recht: Militäreinsätze sind teurer als friedli- cher Aufbau. Das stimmt, das ist eine Erkenntnis, die auch wir schon lange haben und auf deren Grundlage li- berale Außenpolitik schon immer verfolgt wurde. Aber manchmal muss man beides einsetzen. Das wollen wir. Die Welt ist eben nicht nur gut oder nur schlecht, sie ist oftmals beides. Auf beides muss man entsprechend re- agieren. Den Forderungen des Antrags, die wir mit großer Sympathie sehen, könnten wir zustimmen. Aber zur Ab- stimmung steht ein Antrag, in dem auch all diese ande- ren Komponenten enthalten sind. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über den Antrag enthalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Uta Zapf von der SPD- Fraktion. Uta Zapf (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Winni Nachtwei, ich gehe nicht so sanft mit dir um, wie es die Kollegen vor mir getan haben. Erster Punkt: Du hast uns diesen Antrag für die nächste Legis- laturperiode ans Herz gelegt. Wenn es dir und den Grü- nen wirklich ernst gewesen wäre und es nicht um Wahl- kampf gegangen wäre, dann hättet ihr zwei Monate vorher versucht, einen interfraktionellen Antrag unter Einschluss der FDP, der CDU/CSU, der SPD und der Linken vorzulegen; vielleicht hätten die Linken dann mitgestimmt. (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist eine Unterstellung!) Ich will etwas zu Herrn Königshaus sagen. Mein his- torisches Gedächtnis sagt mir etwas anderes als das, was Sie eben über die FDP gesagt haben. Als wir, Winni Nachtwei und ich, 1998 das erste rot-grüne Konzept in den Bundestag eingebracht haben, hat der Kollege Irmer für die FDP gesprochen und Hohn und Spott über uns ausgeschüttet. Ich habe ihn gerade getroffen. (Ute Kumpf [SPD]: Er schüttet immer noch!) Er ist, ohne dass ich gesagt habe, dass wir heute über dieses Thema diskutieren, genau auf diesen Punkt ge- kommen. Ich denke, da hat ein Lernprozess stattgefun- den. Auch bei der CDU/CSU war das Konzept nicht so rasch akzeptiert. Der Erste, der von der CDU/CSU in ei- nem sicherheitspolitischen Konzept den Begriff der zivi- len Krisenprävention verwendet hat, war Christian Schmidt. Seitdem hat sich ein politischer Prozess entwi- ckelt, der zu guten Ergebnissen in der bundesrepublika- nischen Außenpolitik geführt hat. Deshalb empfinde ich, lieber Winni, den ersten Satz in diesem Antrag als Provokation. Ich bin sehr wütend gewesen, als ich ihn gelesen habe; denn du warst die ganzen vier Jahre ganz nahe dabei, und du weißt genau, was gelaufen und was nicht gelaufen ist und was wir auch gegen große Widerstände haben durchsetzen kön- nen. Ich finde, du bist ungerecht gegenüber denen vom Auswärtigen Amt und von den anderen Ressorts, die sich in dem Ressortkreis bemüht haben, eine wirklich kohärente Politik zu gestalten, so schwer das ist. Du führst zum Beispiel an, dass man ressortübergrei- fende Instrumente und Institutionen einführen soll, zum Beispiel Frühwarn- und Planungsstrukturen. Ich möchte daran erinnern, dass wir gar keine nationalen Allein- gänge machen. Wenn wir an zivilen Friedenseinsätzen oder an gemischten Einsätzen teilnehmen, dann ge- schieht das in der Regel auf der Ebene der EU, der OSZE oder der UNO. Hierfür eine Planungseinheit vor- zusehen, wo auch immer sie angesiedelt wird, beim Res- sortkreis oder im Himmel, ist völliger Unsinn. (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Die Kanadier machen es zum Beispiel in Afghanistan!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25187 (A) (C) (B) (D) Uta Zapf Es macht auch keinen Sinn, Planziele für die Bundes- republik zu erstellen, denn es geht ja darum, in solche Missionen Leute zu entsenden, die erstens qualifiziert genug sind, zweitens abrufbar sind und drittens auch vor Ort gebraucht werden. Wenn man heute festlegte, einen Pool von 2 000 Rechtsanwälten vorzuhalten, um sie in Rechtsstaatlichkeitsmissionen zu entsenden, dann wäre dies meines Erachtens Verschwendung von Ressourcen. Wir haben aber in der Tat enorme Fortschritte in der Ausbildung von Experten gemacht, wie du genau weißt – du hast ja gestern bei deiner Rede zum siebten Geburts- tag von ZIF und zum Abschied von Winrich Kühne ein entsprechendes Buch sehr gelobt –, die schnell einsetzbar sind und die auch eingesetzt werden. Ich kann auch einmal die Zahlen nennen. Wir haben 2003 angefangen, diesen Pool zu bilden. Ende 2003 waren 400 Experten mit unterschiedlichsten Fachrichtungen in diesem Pool. Heute sind es 1 239 Experten. Dazu kommen die Ausbildungen, die für Polizisten gemacht worden sind, und die internationale Ausbildung, die wir auch für andere Organisationen durchführen. Hinzu kommt der Aufbau des Kofi-Annan-Centers in Afrika, in dem Wahl- beobachter ausgebildet werden und zum Beispiel auch entsprechende Trainings angeboten werden. Meines Erachtens ist das, was die Bundesregierung in dieser Zeit – auch nach 2005, als die Grünen nicht mehr in der Regierung waren – auf den Weg gebracht hat, enorm. Die Aufstockung des Haushalts ist bereits erwähnt worden. Ich bin stolz darauf, weil ich mich erinnere, dass wir unter Rot-Grün aber wirklich jedes Jahr um jeden Pfennig und um jede Million kämpfen mussten. (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) So wurden nach dem Jugoslawienkrieg – das war ja ein guter Anlass – entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt, aber im nächsten Jahr waren sie wieder ver- schwunden; da gab es dafür keinen Pfennig mehr. Dann haben wir als Parlamentarier gemeinsam dafür gekämpft, dass sie restituiert wurden. Das waren damals 20 Millionen DM, also 10 Millionen Euro. Wir verzeichneten dann einen relativ geringen Zuwachs, aber von 2006 auf 2009 gab es nicht nur eine Verdopplung, sondern eine Steigerung von 10,9 Millionen Euro auf über 100 Millionen Euro. Ich meine, das ist ganz beachtlich. Außerdem gibt es auch noch andere Mittel im Haus- halt, die nicht beim Auswärtigen Amt, sondern beim BMZ veranschlagt sind und dafür verwendet werden können. Zudem gibt es Gelder im Haushalt des BMI. Ich halte daher die Kritik, die hier angeführt wurde, für unge- recht, und die Unterlassungen, die angeprangert werden, sind schlicht nicht wahr. Natürlich hat Herr Haibach recht: Es gibt immer noch Verbesserungsmöglichkeiten. Aber wir arbeiten wirklich intensiv daran. Gerade gab es eine Sitzung des Aufsichts- rats des ZIF, dem wir angehören. Bei dieser Gelegenheit haben wir unter anderem zur Kenntnis nehmen können, dass das von dir monierte Defizit zwar nicht ganz abgestellt wurde, aber dass jetzt wesentlich mehr Mittel zur Verfü- gung stehen, um eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wir sind doch dafür verant- wortlich, diese Politik weiterzutragen. Wir sind doch verantwortlich, wenn es um Afghanistan geht, nicht nur über Soldaten und eventuelle Zwischenfälle zu sprechen, sondern auch einmal darzulegen, welch weites Spektrum wir an Projekten zum Wiederaufbau verfolgen. Da geht es nicht nur um ein halb leeres oder halb volles Glas; das ist in der Regel ein gemischtes Bild, und zwar auch auf der militärischen Seite. Niemand weiß das besser als du, Winni, der sich in diesem Bereich ja besonders häufig tummelt. Schließlich ist es verdammt befremdlich, wenn gesagt wird, die Soldaten müssten als Lückenbüßer und Leid- tragende dieser Politik der Unterlassungen herhalten. Es steht im ersten Absatz des Antrags, dass sie länger in Auslandseinsätzen bleiben müssten. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist es so, dass wir die Auslandseinsätze verkürzt statt verlängert haben. Außerdem sagen ganz viele, es sei ein erheblicher Fehler, dass unsere Leute nach vier oder sechs Monaten schon wieder wechseln müssten, weil sie im Umfeld gar nicht das notwendige Vertrauen bilden könnten. Ich wundere mich, dass es plötzlich eine Härte für die armen Soldaten und Soldatinnen sein soll, wenn sie auch zivile Aufgaben übernehmen müssen. Ich meine, wir hät- ten ganz bewusst die PRTs mit zivilen Aufgaben betraut und dies auch einmütig im Bundestag so verabschiedet. Ich sage noch ein Letztes: Ja, militärische Operationen sind teuer. Aber wer im Gegenzug für die Gewährung von 10 Millionen Euro an Präventionsmitteln einem mil- liardenschweren Militärprojekt zustimmt, der sollte lieber nicht den Mund so voll nehmen, lieber Winni. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wenn sich alle anderen in der SPD wegducken!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Nächster Redner ist der Kollege Paul Schäfer von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schön, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir zu vor- gerückter Stunde nicht nur einen Bundeswehreinsatz mandatieren, sondern auch über zivile Konfliktbearbeitung reden. Aus dem Alltag kennen wir ja den sinnvollen Grundsatz „Vorbeugen ist besser als Heilen“. Ich finde, dieser ist auch unbedingt in der Außenpolitik zu beachten. Wenn dann doch geheilt werden muss, gilt allemal: Eine schonende Behandlung ist in aller Regel besser, als mit Brachialgewalt vorzugehen, schon allein deshalb, weil man dadurch die Nebenwirkungen – hier sollte ich vielleicht besser von Kollateralschäden reden – geringer halten kann. (Beifall bei der LINKEN) 25188 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Paul Schäfer (Köln) Schließlich ist darauf zu achten, dass bei den Arznei- mitteln auch das drin ist, was außen draufsteht. Spätestens seitdem im Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ European Battle-Groups, also schnelle Eingreiftruppen, als Instru- mente der Krisenprävention angeführt werden, weiß man, dass man es mit einer Mogelpackung zu tun hat, wenn die Bundesregierung von ziviler Krisenprävention redet. (Beifall bei der LINKEN) Dieses Beispiel zeigt, dass wir schon sehr genau gucken müssen, womit wir es zu tun haben, wenn heute von ver- netzter Sicherheit und zivil-militärischer Zusammenarbeit die Rede ist. Letztlich geht es um die Frage, ob wir es nicht vielleicht auch mit einer vergifteten Rezeptur zu tun haben. Das Zivil-Militärische ist ja so bahnbrechend neu nicht. Die amerikanischen Militärs haben schon längst gelernt, dass sie bei Interventionen in innerstaatliche Konflikte – darum handelt es sich ja auch heute zumeist – mit militärischen Mitteln nicht weit kommen. Es steht schon in Handbüchern der US-Army zur Aufstandsbe- kämpfung aus den 50er-Jahren, dass der wirtschaftliche Aufbau entscheidend ist, dass es entscheidend ist, mög- lichst schnell eine vernünftige Regierung zu etablieren, und dass man die Herzen und Köpfe der Menschen ge- winnen muss. Aber was ist im wirklichen Leben daraus geworden? Das kann man an Vietnam studieren, am Irak und konnte man auch lange Zeit in Afghanistan studieren. Deshalb ist Vorsicht geboten bei solchen Rezepten – diese muss man genau abklopfen –, die von militärisch geführter Außenpolitik vereinnahmt werden, um damit weiterzu- kommen. Damit muss man sich kritisch auseinanderset- zen. Die Grünen tun dies nicht oder zu wenig; und das merkt man dem Antrag an. Wer sich wirklich schlaumachen will und sich über Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung als eine Alternative und nicht als Anhängsel des Militärischen Gedanken machen will, dem empfehle ich die aktuelle, gerade erschienene Studie Erfolgreich gewaltfrei von Christine Schweitzer, die für das Institut für Auslandsbe- ziehungen erarbeitet worden ist. Dort sind eine Menge Vorschläge enthalten, die durch praktische Politik um- gesetzt werden könnten. Ich möchte nur drei Elemente nennen: Erstens. Es ist entscheidend, in Konflikte einzugreifen, bevor sie gewalt- trächtig werden. Das heißt, wir müssen uns über Frühwarn- systeme Gedanken machen und uns vor allem auf die zivil- gesellschaftlichen, lokalen Akteure vor Ort stützen. Zweitens. Es darf nicht zu einer Arbeitsteilung der Art kommen, dass sich auf staatlicher Ebene um die militäri- schen Mittel gekümmert wird, während die zivilgesell- schaftlichen Akteure für die zivilen Mittel zuständig sind. Der absolute Vorrang des Zivilen muss für alle Akteure gelten, weil nur so eine Zivilisierung von Konflikten zu erreichen ist. (Beifall bei der LINKEN) Drittens. Die Konfliktbearbeitung muss entscheidend durch die staatlichen bzw. zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort erfolgen. Frieden ist nur zu erreichen, wenn er von der jeweiligen Bevölkerung mitgetragen wird. Das ist gleichbedeutend mit einer Absage an alle paternalistischen, bevormundenden Konzepte des sogenannten Nation- Building, das von außen und mit militärischer Hilfe voran- getrieben wird. Das funktioniert nicht, (Beifall bei der LINKEN) bzw. der Preis dafür ist, wie man am Beispiel Irak sehen kann, zu hoch. Der Antrag der Grünen – leider haben wir sehr wenig Zeit, ihn zu diskutieren – enthält in der Tat vieles, was an Regierungshandeln in den nächsten vier Jahren umge- setzt werden müsste. Uns fehlt die Trennschärfe zu dem, was ich als vergiftete Rezeptur bezeichnet habe. Es fehlt eine klare Distanz zum militärischen Interventionismus der NATO und der EU. Deshalb werden wir dem Antrag in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen können. Wir werden uns enthalten, um zu dokumentieren, dass er eine Menge enthält, was unterstützt und aufgegriffen werden muss, wenn wir den fälligen Paradigmenwechsel in der Außenpolitik erreichen wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Paradig- menwechsel ist von euch noch nichts Kon- struktives gekommen!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13392 mit dem Titel „Zivile Krisenprävention und Friedensför- derung brauchen einen neuen Schub“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Auswärtigen Ausschusses (3. Aus- schuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Anpassung des Einsatzgebietes für die Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Be- kämpfung der Piraterie vor der Küste Soma- lias – Drucksachen 16/13187, 16/13393 – Berichterstattung: Abgeordnete Eckart von Klaeden Gert Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Werner Hoyer Dr. Norman Paech Kerstin Müller (Köln) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25189 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Hierzu liegen zwei Entschließungsanträge der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über die Beschluss- empfehlungen werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red- ner das Wort dem Kollegen Niels Annen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Niels Annen (SPD): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle- gen! Die somalischen Piraten haben ihre Aktivitäten aus- gedehnt. Sie sind aufgrund der erfolgreichen Operation „Atalanta“ in den Süden und den Südosten ausgewichen. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten vermehrt in den Hoheitsgewässern der Seychellen agiert. Die Regie- rung der Seychellen hat deshalb die Europäische Union um Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie ge- beten. Im Hinblick auf unser bisheriges Engagement im Golf von Aden halte ich es deshalb für folgerichtig, den Seychellen im Kampf gegen die Piraterie zur Seite zu stehen. Ich bitte Sie deshalb, meiner Fraktion zu folgen und dem Antrag der Bundesregierung zuzustimmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die zentrale Bedeutung sicherer Seerouten für die Exportnation Deutschland steht außer Frage. Deutsche Reeder betreiben die drittgrößte Handelsflotte der Welt. Deutschland ist – das belegen international verifizierte Zahlen – am stärksten von der Piraterie am Horn von Afrika betroffen. Umso wichtiger ist es, dass wir dafür sorgen, dass die deutsche Wirtschaft, aber vor allem die Weltwirtschaft insgesamt vor weiterem Schaden durch die Unsicherheit in dieser strategisch wichtigen Region ge- schützt wird. Man könnte einwenden, dass nur 0,01 Pro- zent des internationalen Handelsverkehrs direkt von der Piraterie betroffen sei. Das stimmt. Aber die Folgekosten sind auch ein Aspekt, über den wir hier miteinander dis- kutieren müssen. Diese Kosten ergeben sich aufgrund der Aufstockung des Personalbedarfs, der Umleitung über andere Seewege, der erhöhten Vorsichtsmaßnah- men sowie aufgrund der entsprechend verteuerten Versi- cherungen. Sie wissen vielleicht, dass durch die Piraterie in der Region vor Somalias Küste die Versicherungsprä- mien für die Schifffahrt bereits um das Dreifache ange- stiegen sind. Außer Frage steht auch die Notwendigkeit – das ist vielleicht der wichtigste Punkt –, die somalische Bevöl- kerung mit Hilfsgütern zu versorgen. 3 Millionen Men- schen in Somalia sind abhängig von Lebensmittelhilfen internationaler Hilfsorganisationen. 1 Million Flücht- linge haben keinen Zugang zu Hilfsgütern, da ihnen der Zugriff von Milizen in diesem vom Bürgerkrieg geplag- ten Land verwehrt wird. Dürren und Überflutungen ha- ben ihr Übriges zu dieser Situation beigetragen. So wächst die extreme Armut in Somalia weiter. Vor diesem Hintergrund ist es ein Erfolg, dass seit dem Beginn dieser Operation alle Schiffe, die Hilfsgüter für das Welternährungsprogramm transportiert haben, Somalia erreichen konnten. Über 1 Million notleidende Menschen wurde auf diese Weise mit Nahrungsmitteln versorgt. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Sol- datinnen und Soldaten, die dazu beigetragen haben, dass das möglich wurde. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit Beginn der Operation „Atalanta“ ist die Zahl der erfolgreichen Piratenangriffe auf Handelsschiffe in der Region zurückgegangen. Viele Angriffe sind sicherlich, auch wenn man das empirisch nicht belegen kann, allein durch die Präsenz unserer Marine verhindert worden. Die Überwachung der Handelsschifffahrt sowie die re- gelmäßigen Gruppenpassagen, durchgeführt mithilfe des Maritime Security Center, haben ebenfalls zur Erhöhung der Sicherheit der Seeschifffahrt beigetragen. Ich sage an dieser Stelle aber auch ganz klar: Auch bei den Reedern und Kapitänen muss zum Teil ein Um- denken stattfinden. Sie müssen wissen: Wer geschützt sein will, muss auch bereit sein, sich schützen zu lassen. Noch immer sind weniger als die Hälfte aller Schiffe, die den Golf von Aden passieren, beim MSC registriert. Aufgrund der Analysen der Entführungsfälle, die uns zum Teil vorliegen, lässt sich eindeutig feststellen, dass ein Großteil dieser Entführungen hätte verhindert wer- den können, wenn eine entsprechende Meldung beim MSC eingegangen wäre. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich kann daher an dieser Stelle nur an die Verantwortli- chen appellieren, sich mit den entsprechenden Institutio- nen in Verbindung zu setzen. Meine Damen und Herren, über viele Detailfragen muss sicherlich in Zukunft noch diskutiert werden. Für meine Fraktion steht aber fest, dass die Piraterie nur be- siegt werden kann, wenn die Anrainerstaaten ihrer Ver- antwortung nachkommen und wenn wir vor allem end- lich dafür sorgen, dass es eine Staatlichkeit in Somalia gibt. Wir müssen eine Entwicklungsperspektive für die- ses Land schaffen. Allen Kritikern sage ich – einige re- den ja noch –: Es geht mir nicht darum, den Eindruck zu erwecken, wir könnten mit den leider notwendigen mili- tärischen Instrumenten, die wir jetzt anwenden, einen Ersatz für die Staatlichkeit und für die innere Entwick- lung Somalias bieten. Wir sind uns ja alle dessen be- wusst, dass wir im Moment an den Symptomen herum- doktern. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Somalia ist ein tragisches Beispiel dafür, wie drama- tisch sich eine wichtige Region in der Welt entwickeln kann, wenn man viel zu lange wegschaut. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir schauen immer noch weg!) 25190 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Niels Annen Unsere Präsenz sollte ein Zeichen dafür sein, dass wir Verantwortung übernehmen und die Entwicklung im In- teresse der Menschen in Somalia weiter fördern wollen. Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Birgit Homburger von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Birgit Homburger (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute nicht über ein neues Mandat ab, sondern schlicht über die Ausweitung des Operationsgebietes. Pünktlich zum heutigen Tage hat das internationale Schifffahrtsbüro in Kuala Lumpur mitgeteilt, dass in den letzten zwei Wochen acht Piratenangriffe vor der Küste von Oman, im Arabischen Meer und im südlichen Roten Meer zu verzeichnen waren. Es hat festgestellt, dass die Piraten ihr Einsatzgebiet weiter ausgedehnt haben. Was sagt uns das? Es sagt uns, dass die heute zu beschlie- ßende Ausweitung des Mandatsgebiets nicht falsch ist, aber voraussichtlich auch nicht reichen wird. (Beifall bei der FDP) Der Kollege Stinner hat bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht: Wenn die Piraterie nicht endlich aktiv bekämpft wird, dann wird man alle sechs Monate das Operationsgebiet ausweiten müssen. Nach dem, was wir heute mitgeteilt bekommen haben, Herr Minister, habe ich den Eindruck, Sie können gleich morgen mit der Vor- bereitung des Erweiterungsmandats beginnen. Die Grundprobleme – das zeigt sich an dem, was wir heute hier zu beschließen haben – bleiben ungelöst. Ein Grundproblem ist, dass das Operationsgebiet mit den vorhandenen Schiffen schon heute nicht abzudecken ist. Experten sagen uns ganz klar: Allein für die Kontrolle des Golfs von Aden bräuchte man 60 Schiffe und für das Seegebiet rund um Somalia 150 Schiffe. Die zentrale Frage, wie die Sicherheit bei Ausweitung des Opera- tionsgebiets gesteigert werden soll, wenn nicht gleich- zeitig die Zahl der Militärschiffe erhöht wird, beantwor- ten Sie nicht. Es besteht die Befürchtung, dass das Ganze eine reine Placeboaktion ist, die der Beruhigung der Öf- fentlichkeit dienen soll, eine Vertuschung der Tatsache, dass mit dieser Mission eine Eindämmung der Piraterie im Augenblick nicht erreicht werden kann. (Beifall bei der FDP) Wir brauchen endlich eine Umsetzung des robusten Mandats und eine Beendigung der Verunsicherung der Soldatinnen und Soldaten durch die Bundesregierung. Der ständige Hinweis, dass der Hauptzweck der Mission nicht etwa die Festnahme von Piraten sei, sondern die Be- gleitung von Schiffen, hat in der Vergangenheit – das wis- sen wir von den Soldatinnen und Soldaten vor Ort – zu er- heblicher Verunsicherung geführt. Deswegen sagen wir Ihnen noch einmal ganz klar: Wir sind froh, dass wir hier ein robustes Mandat haben, dass wir Einsatzregeln haben, die international mithalten können, die sogar besser sind als die von manchem anderen europäischen Land, das sich ebenfalls an der Mission „Atalanta“ beteiligt. Aber diese Einsatzregeln müssen jetzt auch angewendet wer- den dürfen. Es muss eine aktive Pirateriebekämpfung stattfinden: eine Bekämpfung der Mutterschiffe, eine Be- schlagnahme von Schiffen und eine Festsetzung von Pi- raten. Das ist mindestens genauso wichtig wie die Beglei- tung von Schiffen. (Beifall bei der FDP) Wir sind darüber hinaus der Auffassung, dass es einer besseren Koordinierung bedarf und dass der Schönheits- wettbewerb, wer besser die Piraterie bekämpfen kann, den sich die Nationen im Augenblick liefern, beendet werden muss. Im Augenblick sind in diesem Seegebiet 43 Schiffe aus 21 Nationen in vier verschiedenen Mis- sionen vor Ort und weitere 13 Schiffe unter nationalem Kommando. Was das an Koordinierungsaufwand bedeu- tet, können wir uns hier wahrscheinlich nicht wirklich vorstellen. Deswegen sage ich ganz deutlich: Die Ko- ordinierung muss verbessert werden, zum Beispiel durch die Bündelung der Kommandos, mittelfristig allerdings am besten durch eine gemeinsame Gesamtoperation. (Beifall bei der FDP) Ein weiterer Kritikpunkt aus unserer Sicht ist das Zu- ständigkeitshickhack. Deswegen müssen wir dafür sor- gen, dass kein Staatssekretärsausschuss mehr benötigt wird und klare Regeln dafür geschaffen werden, wie mit festgesetzten Piraten umgegangen werden soll. Wir er- warten verstärkte Anstrengungen der Bundesregierung, auf internationaler Ebene zu einer Lösung zu kommen, beispielsweise in der Form, dass der Internationale Straf- gerichtshof die Zuständigkeit für die Piraterieverfolgung zugewiesen bekommt. Die politische Flankierung in der Region – das ist vom Vorredner völlig zu Recht angesprochen worden – ist auch für uns ein ganz wichtiger Schwerpunkt. Wir er- warten, dass politische Initiativen zur Stabilisierung der Region ergriffen werden und dass man eben nicht nur militärisch versucht, dieses Problems Herr zu werden. (Beifall bei der FDP) Mein letzter Punkt ist eine Forderung, die ich an die Reedereien richte. Wir wissen aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Wochen – der Verteidigungsminister hat es in der ersten Lesung hier auch noch einmal deut- lich gemacht –, dass es nach wie vor Reedereien gibt, die sich nicht gesicherten Konvois anschließen. Wer so han- delt, trägt nicht nur Verantwortung dafür, dass die eigene Besatzung gefährdet wird, sondern auch dafür, dass sich die Piraterie durch Lösegeldzahlungen weiter finanzie- ren kann. Auch die Reeder müssen also ihre Verantwor- tung wahrnehmen. (Beifall bei der FDP) Meine Damen und Herren, die FDP-Bundestagsfrak- tion stimmt dem Mandatsantrag der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25191 (A) (C) (B) (D) Birgit Homburger zur Ausweitung des Operationsgebiets zu, weil wir nicht wollen, dass die deutsche Marine bzw. die Soldatinnen und Soldaten, die vor Ort sind und im Übrigen einen her- vorragenden Job machen, den Piraten hinterherwinken müssen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage aber auch: Effektiv ist das jetzige Vorgehen nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Karl-Georg Wellmann von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute zu entscheiden, ob das „Atalanta“-Mandat erwei- tert wird. Worum geht es? Durch den Golf von Aden und die angrenzenden Seegebiete führt eine der wichtigsten Schifffahrtsstraßen der Welt. Die Zahl der Piratenan- griffe ist drastisch gestiegen. 2008 gab es 111 Überfälle und 42 Entführungen. Bis Mai dieses Jahres gab es schon 114 Überfälle und 29 Entführungen. Wegen der Piratenangriffe drohte die Nutzung dieser Schifffahrts- straße in Gefahr zu geraten, zum einen wegen der hohen Gefahr für Leib und Leben der Seeleute – ich möchte da- ran erinnern, dass im Mai mehr als 200 Menschen in der Gewalt der Piraten waren –, zum anderen rein ökono- misch wegen der drohenden Verluste aufgrund der hohen Lösegelder und der stark gestiegenen Versicherungsprä- mien. Wir alle sind uns einig: Es gibt vor Ort keine regio- nale Ordnungsmacht, die der Piraterie ein Ende bereiten könnte – weder in Somalia noch im Jemen. Somalia existiert als Staat nur auf dem Papier. Das ist Gewalt ohne Staat, wie Annette Weber von der SWP kürzlich gesagt hat. Die Linkspartei ist gegen diesen internationalen Ein- satz, wie sie überhaupt gegen die Übernahme internatio- naler Verantwortung durch die Bundesrepublik ist. (Dr. Norman Paech [DIE LINKE]: Das auf keinen Fall!) Herr Paech, Sie haben sich, als es um die eigentliche Mandatierung ging, in einem Antrag dazu verstiegen, für die schlechte Sicherheitslage und die Radikalisierung der Konfliktparteien die internationale Gemeinschaft verantwortlich zu machen. Es kommt noch schlimmer: Sie haben in diesem Antrag gesagt, hinter „Atalanta“ stecke in Wahrheit die sinistre Absicht, die Seesicherheit zu militarisieren. Das entspricht in etwa dem Niveau Ih- res Parteivorsitzenden: Dieser hat ja im Europawahl- kampf gesagt, die europäische Integration diene in Wahrheit dazu, Europa zu militarisieren. (Dr. Norman Paech [DIE LINKE]: Da hat er nicht ganz unrecht!) Die Aussagen dieses Antrages liegen auf dem Niveau dieses Geschwafels von Herrn Bisky. Hätten wir den internationalen Marineeinsatz dort un- ten nicht und könnten die Piraten ungestört ihr verbre- cherisches Handwerk ausüben, dann käme kein Schiff des Welternährungsprogramms mehr nach Somalia, und vielen Menschen würde der Hungertod drohen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dann käme der Verkehr im Suezkanal zum Erliegen, aus dessen Betrieb Ägypten wichtige Einnahmen für den Staatshaushalt erzielt. Dann könnten schließlich Schwel- lenländer, wie zum Beispiel Indien, ihre Güter nicht mehr nach Europa liefern. Es würden also alle diejeni- gen getroffen werden, die ohnehin schon benachteiligt sind und zum Teil in Not und Elend leben. Herr Paech, die Politik Ihrer Partei ist schlichtweg unverantwortlich, und wegen dieser unverantwortlichen Politik sind Sie notorisch regierungsunfähig. Jeder weiß, das Problem ist nicht militärisch zu lösen. Wir brauchen einen politischen Ansatz. Wir brauchen den Aufbau einer Staatlichkeit in Somalia, die Sicherheit schafft und der Bevölkerung ein eigenes Auskommen er- möglicht. Wer aber die Forderung aufstellt, man solle die Piratenbekämpfung einstellen und stattdessen Somalia aufbauen, hat entweder keine Ahnung von den Verhält- nissen oder will die Öffentlichkeit mit populistischen Sprüchen in die Irre führen. Somalia ist ein Gebilde, in dem Warlords und bewaffnete Clanmilizen Macht aus- üben und in dem es zu allem Übel noch Dschihad- Kämpfer gibt, die für zahlreiche Mordtaten verantwort- lich sind, unter anderem an Journalisten und zivilen Auf- bauhelfern in Somalia. Die Warlords und Clanführer sind nichts anderes als Geschäftsleute und Berufskrimi- nelle in Personalunion. Was wollen Sie dagegen ma- chen? Gut zureden oder die Caritas nach Somalia schi- cken? Was denen blüht, können Sie jeden Tag in der Zeitung lesen, Herr Trittin. Ich erinnere an die schreckli- chen Vorkommnisse und Morde im Jemen. Es zeugt von naivem Kinderglauben, wenn man sagt, dass, wenn man die illegale Fischerei beseitige, die ei- gentliche Ursache der Piraterie behoben sei. Die Pirate- rie ist in Somalia inzwischen zu einer höchst lukrativen Industrie mit Millionengewinnen geworden. Die Piraten stammen nach unserer Kenntnis primär aus dem Clan des früheren Präsidenten Jussuf, der sich im Moment mit Entführungen dumm und dämlich verdient. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit illegaler Fischerei zu tun. Ich glaube nicht, dass bei uns irgendein Verantwortli- cher auf den Gedanken käme, in Somalia militärisch ein- zugreifen. Auch sonst ist niemand sichtbar, der das tun könnte, schon gar nicht die Afrikanische Union. Die Amerikaner verspüren nach ihrem blutigen Abenteuer in Somalia mit Sicherheit auch keine Neigung, sich dort militärisch zu engagieren. Es führt also kein Weg an der Marinemission zur Piratenbekämpfung vorbei. Im Ge- 25192 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Karl-Georg Wellmann genteil: Die Piratenbekämpfung ist die Voraussetzung für die Konsolidierung Somalias. Ich finde, die Bundesmarine hat diesen Auftrag bisher ebenso professionell wie angemessen ausgeführt. Den Soldaten auf den Schiffen gilt unser ausdrücklicher Dank dafür. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP] und des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Frau Kollegin Homburger, der FDP ist das viel zu we- nig. Herr Stinner, ich habe Ihre Rede noch einmal gele- sen. Sie wollen viel schneidiger vorgehen, insbesondere schneidig an die Mutterschiffe, nach dem Motto: Erst einmal versenken, und dann schauen wir, ob diejenigen, die da schwimmen, Piraten sind. Ich finde das angemes- sene und behutsame Vorgehen unserer Bundesmarine in Ordnung. Das wollen wir weiterhin sehen. Weil die Pira- ten – Herr Annen hat recht – ihre Angriffstaktik verän- dert haben, muss das Mandat an diese Veränderungen angepasst werden. Meine Fraktion wird deshalb dem Antrag der Bundesregierung zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Rainer Stinner. Dr. Rainer Stinner (FDP): Sehr verehrter Herr Kollege Wellmann, ich möchte nochmals darstellen, dass ich persönlich mich zwar für ein stärkeres Vorgehen gegen Mutterschiffe einsetze, das Wort „versenken“ von mir aber noch nicht ein einziges Mal benutzt worden ist. Das Wort „versenken“ ist im Deutschen Bundestag zum ersten Mal von Ihrem sehr geehrten Herrn Bundesminister Jung in der Antwort auf eine Zwischenfrage von mir gebraucht worden. „Bis zum Versenken“ hat er hier gesagt. Von mir ist das Wort „versenken“ noch nie benutzt worden. Sehr geehrter Herr Wellmann, ich bin aber in der Tat der Meinung, dass wir das Problem der Ausweitung un- ter anderem deswegen haben, weil wir Mutterschiffe nicht angreifen und weil die Piraten ihren Radius von Mutterschiffen aus erheblich ausweiten können. Wenn wir Mutterschiffe außer Kraft gesetzt hätten – das ist mein Terminus –, dann hätten wir das heutige Mandat wahrscheinlich gar nicht erst gebraucht. (Beifall bei Abgeordneten der FDP – Holger Haibach [CDU/CSU]: Was bedeutet denn „au- ßer Kraft setzen“ auf See?) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zur Erwiderung Kollege Wellmann, bitte. Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU): Kollege Stinner, Sie haben es gerade wiederholt: Mut- terschiffe angreifen. Sie haben Bundesminister Jung neulich vorgeworfen, dass er nicht hinter den Mutter- schiffen her ist. Ich bin dafür, dass wir angemessen und behutsam vorgehen, weil die indische Marine ein Schiff versenkt hat und es dabei Tote und Verletzte gab. (Dr. Rainer Stinner [FDP]: Er hat „versenken“ gesagt!) Ich wollte Ihnen nur vorhalten, dass Sie sagen: Immer feste drauf und ran an die Sache. Ich finde das Vorgehen der Marine besser als Ihre Vorschläge. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Rainer Stinner [FDP]: „Versen- ken“ kommt vom Herrn Minister!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Norman Paech von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle- gen! Um gleich zu Beginn keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Die Sicherheit des Schiffsverkehrs auf allen Meeren muss garantiert werden, und es darf keinen Raum für Piraterie geben. (Beifall des Abg. Klaus Brähmig [CDU/CSU]) Die völkerrechtlichen Grundlagen dafür sind ganz ein- deutig. Nach deutschem Recht ist das aber Sache der Polizei, (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) und die Verfassung verbietet es, dass diese Aufgabe der Bundeswehr übertragen wird. (Beifall bei der LINKEN – Birgit Homburger [FDP]: Aber nicht vor Somalia!) Deswegen hat die Linke von Anfang an den Einsatz der Bundesmarine vor Somalia abgelehnt. Dabei bleiben wir auch jetzt. Es gibt aber auch gravierende politische Einwände gegen die unkoordinierte Ansammlung von Schiffen aus aller Herren Länder im Indischen Ozean, um die Pirate- rie zu bekämpfen. Diese Einwände sind auch nicht durch eine bessere Koordinierung zu beseitigen. Im Wesentli- chen wird, wie Herr Annen gesagt hat, nur an Sympto- men kuriert. Im Grunde – hier bin ich mit Frau Homburger völlig einer Meinung – ist das auch nicht das, was dort gebraucht wird. Ich gebe Ihnen recht: Das sichere Geleit der Schiffe des Welternährungsprogramms und der sichere Konvoi manch anderer Frachter sind Erfolge. (Gabriele Groneberg [SPD]: Na also!) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25193 (A) (C) (B) (D) Dr. Norman Paech Das sind aber auch die einzigen Erfolge der gesamten Operation. Die Piraten sind viel erfolgreicher. Sie konn- ten nicht nur die Zahl ihrer Angriffe und ihre Erfolgsrate erhöhen, sondern auch ihr Einsatzgebiet enorm erwei- tern. Die UNO spricht von einem Anstieg um über 600 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahres- zeitraum. Jetzt wollen Sie mit dem neuen Mandat das Operationsgebiet der Fregatten ausweiten. Glauben Sie eigentlich, dass Sie die Piraten auf 5 Millionen Quadrat- kilometern besser bekämpfen können als auf 3,5 Millio- nen Quadratkilometern, obwohl Sie sie nicht einmal auf den bisherigen 3,5 Millionen Quadratkilometern in den Griff bekommen haben? (Beifall bei der LINKEN) Ich gebe zu bedenken: Mit jedem neuen Mandat wei- tet sich der Konflikt aus; Frau Homburger hat die wei- tere Perspektive bereits aufgezeigt. Zuletzt – auch das hat sie deutlich gemacht – haben die Piraten bei Oman, weit von der somalischen Küste entfernt, zugeschlagen. Es besteht die Gefahr, dass die Situation eskaliert und sich die Konflikte immer weiter ausdehnen. Ich will Ihnen sagen, worum es eigentlich geht. Vor den Seychellen gibt es reiche Thunfischbestände, die das Ziel internationaler Fischfangflotten sind. Diese Flotten sollen geschützt werden. Frankreich, Spanien, Südkorea und andere Länder betreiben dort in großem Maßstab Fischfang. Die US-Investmentfirma Lehman Brothers war dort an einer der größten Fischfabriken der Welt be- teiligt. All das können Sie auf der Homepage des Aus- wärtigen Amtes nachlesen. Bereits im März dieses Jahres haben spanische Fischer den militärischen Schutz ihrer Fangflotte ange- fordert, während Spanien und Korea vom somalischen Parlament gerade der illegalen Fischerei beschuldigt werden. Es ist doch zynisch: Die Geberkonferenz für So- malia hat 213 Millionen Euro für den Aufbau von Si- cherheitsstrukturen zugesagt. Gleichzeitig verliert So- malia nach Angaben der UNO jährlich 300 Millionen US-Dollar durch die illegale Fischerei, die immer noch anhält. Was macht die EU dagegen? Sie sendet „Ata- lanta“. Eine unserer dringendsten Forderungen lautet: Stop- pen Sie die illegale Fischerei vor der Küste Ostafrikas (Beifall bei der LINKEN) und das illegale Mülldumping gleich mit! Denn beides zerstört die Lebensgrundlagen der Küstenbevölkerung und treibt sie geradezu in die Piraterie. Schaffen Sie für die Jugend Somalias legale Einnahmequellen, und stär- ken Sie die regionale Fischerei! Nur so lässt sich das Übel der Piraterie an seiner Wurzel bekämpfen. Darüber hinaus fordern wir nach wie vor den Aufbau einer UN-geführten Küstenwache der Anrainerstaaten, die von der Bundesrepublik ausgerüstet werden und an der sich die Bundespolizei beteiligen kann. Das geht zwar nicht so schnell wie die Entsendung von Fregatten, ist aber viel sinnvoller, wenn es darum geht, den Zugang der Piraten zum Meer zu unterbinden. Zum Schluss. Somalia braucht Stabilität und eine nachhaltige Entwicklung. Dazu gehören eigene Sicher- heitsstrukturen und ein eigener Küstenschutz. Statt dort Konvoi zu fahren, sollten vordringlich diese Strukturen aufgebaut werden. Das Abkommen von Djibouti vom Januar dieses Jahres, mit dem sich neun Staaten der Re- gion zu konkreten gemeinsamen Schritten bei der Be- kämpfung der Piraterie verpflichtet haben, ist dabei ein wichtiger Schritt. Jetzt muss es umgesetzt werden. Hier- für sollte die Bundesregierung Geld zur Verfügung stel- len und Unterstützung leisten. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Jürgen Trittin vom Bünd- nis 90/Die Grünen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Paech, Ihre Erzählung kommt mir ein biss- chen wie die einer berühmten Figur von Herrn Moers vor. Sie heißt Käpt’n Blaubär. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Wenn Käpt’n Blaubär erzählen würde, dass man die Pi- raten vor der Küste Somalias mit einer Hafenbarkasse der Hamburger Hafenpolizei bekämpfen könnte, (Zuruf von der SPD: Das hört sich nach Hein Blöd an!) würde ihm das nicht einmal Hein Blöd abnehmen. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, bei der SPD und der FDP) Damit komme ich auch zu den ernsten Punkten bei diesem Thema. Erste Bemerkung: Manche Ihrer Einschätzungen, was die illegale Fischerei und das Mülldumping an dieser Stelle angeht, teile ich ja. Das ist alles richtig. Wenn Sie glauben, die Schiffe beispielsweise des World Food Pro- grammes, auf deren Lieferungen Zehntausende von So- malis angewiesen sind, könnten darauf warten, dass die Anrainerstaaten irgendwann gemeinsam eine entspre- chende Küstenwache aufgebaut haben, irren Sie sich aber. Sie können nicht warten. Es ist unsere Pflicht, diese Menschen schlicht und ergreifend nicht verhungern zu lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Zuruf von der LINKEN: Das hat er doch auch gesagt!) Das, was Sie sagen, muss man natürlich auch machen. Da stimme ich Ihnen zu. Das ist aber kein Argument, sich gegen das auszusprechen, was hier getan wird, näm- lich mit dafür zu sorgen – das ist einer der Erfolge der Bundesmarine –, dass diese Schiffe wieder durchkom- 25194 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Jürgen Trittin men. Das kann man doch nicht einfach ignorieren und erklären: Wir warten jetzt einmal ab. Anschließend bauen wir eine schicke kleine Küstenwache auf. Am Ende klappt das dann. – So geht es nicht. Damit verhält man sich den Menschen gegenüber nicht verantwortlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Zweite Bemerkung: Sie alle, die gesagt haben, die Ur- sache des Problems liege an Land, haben recht. Sie liegt in der Tat in einer zerfallenen Gesellschaft, in zerfallener Staatlichkeit. Sie alle, die sagen, man werde dieses Pro- blem auch an Land nicht militärisch lösen können, haben ebenfalls recht. Als im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einmal diese Frage aufkam und es den dringen- den Wunsch gab, eine Peacekeeping-Mission nach So- malia zu schicken, haben sich der Chef des Departments of Peacekeeping Operations und der UN-Generalsekre- tär mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, und zwar mit dem ganz einfachen Argument: There is no peace to keep. – Das ist das Problem, das wir dort haben. Deswegen muss man sich diesem Problem seriöser nähern. Zum einen ist es notwendig, diesen Einsatz zur See zur Bekämpfung und Eindämmung der Piraterie durchzuführen. Zum anderen müssen die europäische und die deutsche Außenpolitik darangehen, den Stellver- treterkrieg, den Eritrea und Äthiopien in Somalia führen, zu beenden. Man darf also kein Gegeneinander auf- bauen; denn beides ist erforderlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dritte Bemerkung: Wenn man Pirateriebekämpfung durchführt, muss man dies kohärent und rechtsstaatlich machen. Mit meiner Vorstellung einer Wertegemein- schaft, wie sie die Europäische Union darstellt, ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Piraterie Verdächtige von einigen Teilnehmerstaaten von „Atalanta“ einfach im Je- men am Strand wieder ausgesetzt werden und von ande- ren mal eben in Frankreich vor Gericht gestellt werden, während Dritte händeringend andere Gerichtshöfe su- chen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich bei der nächsten Verabschiedung einer gemeinsamen Aktion der Europäischen Union dafür einsetzt, dass es ein einheitliches rechtsstaatliches Verfahren für diejeni- gen gibt, die bei der Piraterie aufgegriffen und der Bege- hung von Straftaten und Verstößen gegen das Seerechts- übereinkommen verdächtigt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das liegt noch weit unterhalb dessen, was wir Ihnen in unserem Entschließungsantrag vorschlagen, in dem wir Sie auffordern, sich für einen internationalen Seege- richtshof einzusetzen. Ich nehme durchaus zur Kenntnis, dass die Bundesregierung – übrigens interessanterweise zusammen mit Russland – an dieser Stelle in Richtung UN-Sicherheitsrat aktiv geworden ist. Ich denke, unterhalb dieser Schwelle müssen Sie si- cherstellen, dass es ein einheitliches Verfahren der EU gibt. Vierte Bemerkung. Kohärenz heißt auch, dass dieses – ich weiß nicht, ob ich das richtig gehört habe – Schau- laufen, das dort stattfindet, aufhören muss. Wir haben ein größeres Gebiet zu sichern. Um es zu sichern, brauchen wir mehr Schiffe; denn wenn die Piraten ausweichen, muss man darauf reagieren. Deswegen sind wir ja für die Erweiterung des Mandats. Aber was soll das Nebeneinan- der von OEF, von zwei NATO-Missionen und „Atalanta“? Im Ausschuss kam aus der Regierung der Hinweis, was da stattfindet, sei ein unschöner Schönheitswettbewerb; aber das sei halt die NATO. Wenn das so ist, warum lassen Sie das denn zu? Ist es nicht mehr so, dass NATO-Missio- nen einstimmig beschlossen werden müssen? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Und wenn Sie sagen: „Aus bündnispolitischen Gründen wollen wir in der NATO nicht den Veto-Hans spielen“, frage ich Sie: Warum beteiligen Sie sich dann an dieser NATO-Mission inklusive der Albernheit, dass, sobald ein NATO-Schiff das Operationsgebiet von „Atalanta“ betritt, die NATO-Flagge eingeholt und stattdessen die blau-gelbe Flagge gehisst wird? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Kommen Sie bitte zum Schluss. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist absurd. Das ist keine Kohärenz. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diese Missionen endlich vereinheitlichen, unter dem Dach der EU, damit Schluss ist mit diesem unschönen Schönheitswettbewerb. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Rolf Kramer von der SPD- Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Rolf Kramer (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute eine geografische Auswei- tung des „Atalanta“-Mandates. Die Inhalte des Mandates bleiben bestehen. Die Erweiterung der geografischen Zuständigkeit wird im Dezember dieses Jahres parallel mit dem „Atalanta“-Mandat auslaufen. Frau Kollegin Homburger, Sie haben gesagt, dass dieses Mandat zur Bekämpfung der Piraterie nur ein Placebo sei und keinen Erfolg habe. Gleichzeitig haben Sie betont, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr einen hervorragenden Job machen. Dann kann die Arbeit doch gar nicht so erfolglos sein. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25195 (A) (C) (B) (D) Rolf Kramer (Birgit Homburger [FDP]: Das schließt sich nicht aus! Das eine sind die Soldaten, das an- dere ist die Regierung!) Seit das Mandat besteht, haben immerhin 150 000 Tonnen Hilfsgüter des Welternährungsprogramms ihren Weg nach Somalia gefunden. Ich finde, das ist ein Erfolg. Bisher ist kein Schiff, das sich den Konvois angeschlossen hat, gekapert worden. Auch das ist ein Erfolg. Es gibt allerdings – das kann man nicht bestreiten – große Probleme bei der Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika. Bisher sind in diesem Jahr schon mehr Schiffe als im ganzen Jahr 2008 überfallen bzw. gekapert worden. Zwei Schiffe deutscher Reedereien befinden sich noch in der Hand von Piraten. Mehr als 150 Handels- schiffe sind aber sicher durch den Golf von Aden geführt worden. Herr Paech, Ihre Ausführungen kann man ja zum Teil nachvollziehen. Ich finde aber, dass angesichts der Schlussfolgerungen, die Sie ziehen, dem in wenigen Stunden anbrechenden Morgengrauen eine ganz neue Bedeutung beizumessen ist. Es ist schon ausgeführt wor- den: Die Lebensbedingungen in Somalia müssen besser werden. Sie sagen, dass der Einsatz der Bundesmarine im Rahmen des Mandats „Atalanta“ ein großer Erfolg ist. Dem kann man nur zustimmen. Warum Sie dennoch die Schlussfolgerung ziehen, dass man den Einsatz stoppen müsse, kann ich nicht nachvollziehen. Sie sagen, dass die Bekämpfung von Piraterie eine Polizeiaufgabe ist. Das stimmt natürlich. Wir haben den Einsatz der Bundes- wehr aber verfassungsfest gemacht, und wir befinden uns auf dem Boden der Resolution der Vereinten Nationen. Das ist aus unserer Sicht ein sehr hohes Gut. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich finde, es ist eine Binsenweisheit, aber es muss immer wieder gesagt werden: Die Bekämpfung der Piraterie ist nicht allein durch militärische Maßnahmen möglich. Wir müssen in Somalia und in dieser ganzen Region auch auf der Landseite zu besseren Zuständen kommen. Ich meine aber auch, dass es ein Umdenken bei den Reedereien und Kapitänen geben muss; denn ein ganz erheblicher Anteil der Schiffe, die diese Route befahren, meldet sich überhaupt nicht an, nimmt nicht an Konvois teil, und es ist sogar passiert, dass Kreuzfahrtschiffe dort Urlaubsfahrten mit ihren Passagieren veranstaltet haben. Ich finde, dies muss unmittelbar und unverzüglich gestoppt werden; (Beifall bei Abgeordneten der SPD) denn es ist absurd, dort einen Abenteuerurlaub im Rahmen einer Pauschalreise durchzuführen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ulrich Adam ^[CDU/CSU]) Erlauben Sie mir noch einen weiteren Hinweis: Das Mandat für die Operation „Atalanta“ beinhaltet die bislang weitestgehenden Einsatzregeln für einen Einsatz der deutschen Marine. Deutschland hat dabei keine nationa- len Einschränkungen der von der Europäischen Union vorgeschlagenen Regelungen vorgenommen. Deutsche Kommandanten können im Rahmen der delegierten Befugnisse mit umfangreichen Gewaltmitteln gegen der Piraterie verdächtige Personen und deren Fahrzeuge vor- gehen. Sie können die Fahrzeuge bei einem hinreichen- den Verdacht anhalten, durchsuchen und gegebenenfalls beschlagnahmen. Diese Regeln haben sich bewährt und bedürfen keiner verfassungsrechtlichen Infragestellung bei uns. Dies würde die Soldatinnen und Soldaten im Einsatzgebiet nur verunsichern – und das wollen wir doch alle nicht. In diesem Punkt sind weitere Diskussionen über die Verfas- sungsmäßigkeit nur kontraproduktiv. Zum Schluss möchte ich noch einmal sagen, dass es unser aller Aufgabe ist, dass Somalia aus dem Rand- bereich unserer Betrachtung in den Fokus rückt, damit wir in diesem Bereich in Zukunft mit weniger Militär mehr Frieden gestalten können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Ulrich Adam von der CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ulrich Adam (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Am 19. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-Mission „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias zugestimmt. In seiner Rede zur ersten Lesung des heute zu behan- delnden Antrages hat Verteidigungsminister Dr. Jung bereits angesprochen, dass die Operation „Atalanta“ insgesamt sehr erfolgreich ist. Seit Anfang dieses Jahres haben vor der Küste von Somalia zwar weiterhin Angriffe stattgefunden, aber wie in einem Bericht der Westeuropäi- schen Union zu lesen ist, ist die Zahl der erfolgreichen Überfälle im Vergleich zum Vorjahr nur rund ein Zehntel so groß. Dabei spielt die stärkere Präsenz der Patrouillen- schiffe aus verschiedenen Staaten natürlich eine sehr ent- scheidende Rolle. An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank und eine Anerkennung für den Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten am Horn von Afrika aussprechen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordne- ten der SPD und der FDP und des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dass wir im Kampf gegen die Piraterie weiterhin ernsthaft vorgehen müssen, wird insbesondere am Beispiel des deutschen Containerfrachters „Hansa Stavanger“ deutlich. Der deutsche Frachter und seine Besatzung be- finden sich nun schon seit fast elf Wochen in der Gewalt von Piraten. Was dies für die betroffenen Unternehmen, aber insbesondere für die entführte Besatzung und deren Angehörige bedeutet, bedarf keiner erneuten Ausführun- 25196 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Ulrich Adam gen. Bereits in meiner Rede zur Notwendigkeit einer deutschen Beteiligung an der Operation „Atalanta“ bin ich auf diese Problematik eingegangen. Das Piratenproblem besteht weiterhin und bedarf zu seiner Lösung erstens einer Anpassung des Operations- gebietes von „Atalanta“ – das wollen wir heute für die deutschen Streitkräfte beschließen –, zweitens eines län- geren Einsatzes – die Außenminister der 27 EU-Staaten haben hierzu am Montag dieser Woche Verabredungen getroffen – und drittens weiterer aufeinander abge- stimmter Maßnahmen und Strategien. Als Mitglied der Europäischen Versammlung für Sicher- heit und Verteidigung der WEU habe ich mich mit meinen Kollegen mit der Rolle der Europäischen Union im Kampf gegen die Piraterie auseinandergesetzt. In der Sitzung vom 1. bis 5. Juni 2009 in Paris haben wir unter Federführung des Berichterstatters, unseres Kollegen Kurt Bodewig, einen Bericht zur Rolle der EU bei der Bekämpfung der Seeräuberei vorgelegt. Zu Beginn meiner Rede hatte ich den WEU-Bericht kurz erwähnt. Der Bericht wurde einstimmig verabschiedet. Darin werden den EU-Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen und Strategien empfohlen, die für einen effektiven, aber auch nachhaltigen Kampf gegen die Piraterie zu ergreifen sind. Ich nenne einige dieser Maßnahmen: Es geht um eine bessere Koordinierung aller beteiligten Seestreit- kräfte. Zudem muss das Kommunikationsnetz mit teil- nehmenden Drittländern verbessert werden. Die Zahl der Sicherheitsteams – sogenannter Onboard Protection Teams – an Bord durchfahrender ziviler Schiffe sollte er- heblich erhöht werden. Die Verstärkung der Luftraum- überwachung zur See sowie zusätzliche Flugzeuge sind wünschenswert. Kenia sollte bei der strafrechtlichen Ver- folgung und Verurteilung der Piraten unterstützt werden. Weiterhin sollte darüber nachgedacht werden, ob es in Zukunft nicht besser wäre, die Einsätze zu See mit Aktivi- täten zu Lande zu ergänzen bzw. zu begleiten. Im Oktober dieses Jahres wird es in Griechenland ein Seminar der EU/WEU zur Seesicherheit geben. Hier wird von Fachleuten und Politikern der Istzustand beraten und analysiert. Weitere Vorschläge zum Umgang mit der Sicherheit auf See sind dann zu erwarten. Sehr geehrter Herr Präsident, soweit man die Ereig- nisse vorausschauen kann, ist meine heutige Rede meine letzte Rede im Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Ein kluger Mensch hat einmal gesagt: „Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.“ Für mich wird es nach 19 Jahren Deutscher Bundes- tag viele Erinnerungen geben, für die ich dankbar bin. Ich danke meinen Parteifreunden und Wählern, dass ich 19 Jahre hier an der Gestaltung der deutschen Einheit mitarbeiten durfte. Ich danke meiner Frau Christiane und meiner Familie, dass sie mich getragen haben. Ich danke meinen Mitarbeitern für die Unterstützung und vertrau- ensvolle Zusammenarbeit. Ich danke meinen Eltern. Mein Vater hat mir weit vor der Wende immer wieder gesagt: „Du erlebst noch die deutsche Einheit.“ Ich danke für die kollegiale Zusammenarbeit und die Solidarität, die ich in den 19 Jahren hier erleben durfte, insbesondere in meiner Fraktion und im Verteidigungs- ausschuss. Um im Militärischen zu bleiben: Ich melde mich damit ab. Ich wünsche allen, die ihre Arbeit im Parlament fortsetzen, viel Kraft, Erfolg, Gesundheit und Gottes Segen. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Gabriele Groneberg von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gabriele Groneberg (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle auf die Hin- tergründe der Mission „Atalanta“ hinweisen. Auch wenn es schwerfällt: Ich bitte Sie, für ein paar Minuten zuzu- hören. Eine wichtige Aufgabe der Mission „Atalanta“ ist es – das ist heute mehrfach genannt worden –, für die Si- cherheit der Schiffe des Welternährungsprogramms zu sorgen. Wenn es in diesem Zusammenhang eine erfreuli- che Nachricht gibt, dann ist es die, dass 30 Frachtschiffe des UN-Welternährungsprogramms mit 200 000 Tonnen Hilfsgütern sicher in die Häfen der Küste geleitet werden konnten. Herr Paech, ich empfinde es als zynisch, wenn man dies als einzigen Erfolg ansieht; das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen. Ich denke, dass es noch andere Er- folge gibt. Dies ist aber ein großer Erfolg, der vor allen Dingen für die Menschen, die auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind, lebensnotwendig ist. (Beifall bei der SPD) Damit ist aber leider noch nicht sichergestellt, dass die dringend benötigten Lebensmittel auch bei der not- leidenden Bevölkerung ankommen. Warum ist das so? Es liegt daran, dass die Überführung der Nahrungsmittel in das Landesinnere Somalias sich äußerst schwierig ge- staltet. Die Konvois des Welternährungsprogramms ha- ben mit Belästigungen zu rechnen. Es wird Wegezoll eingefordert, sie werden überfallen und einfach nicht in Ruhe gelassen. Die anarchischen Zustände, die im Land herrschen, bringen es mit sich, dass kriminelle Gruppierungen die Gelegenheit immer wieder nutzen, um die Konvois zu attackieren und zu überfallen. An dieser prekären Si- cherheitslage hat auch die neue Übergangsregierung bis jetzt noch nichts ändern können. Dennoch haben wir An- lass zur Hoffnung. Denn die neue Übergangsregierung bemüht sich glaubhaft darum, alle Konfliktparteien, ins- besondere die religiösen Gruppierungen, in einen politi- schen Dialog einzubeziehen. Abgesehen von Teilen Mogadischus verfügt die Über- gangsregierung allerdings über keine effektive Gewalt über ihr Territorium. Erst Anfang Mai dieses Jahres ha- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25197 (A) (C) (B) (D) Gabriele Groneberg ben radikalislamische Milizen eine erneute Offensive gegen die gegenwärtige Übergangsregierung gestartet. Das ist das eigentliche Problem, vor dem wir stehen. Bis jetzt gehören Gewalt, Entführungen und Mord zum Alltag der Somalis. 1,3 Millionen Menschen sind Binnenflüchtlinge. Mehr als 40 Prozent der Bevölkerung sind auf Nahrungsmittelhilfen und auf humanitäre Hilfe angewiesen. Wir stellen durch diese Mission unter ande- rem sicher, dass Nahrungsmittel zu den Menschen gelan- gen. Die Zustände in den Flüchtlingslagern sind katastro- phal. Somalia ist mittlerweile eines der Schwerpunktlän- der deutscher humanitärer Hilfe. Es ist aufgrund der Si- cherheitslage aber schwierig, Projekte tatsächlich zu Ende zu führen. Das BMZ hat im letzten Jahr 3 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr sind Mittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro eingeplant. Nichtsdestotrotz verändern wir die Strukturen da- durch nicht; das ist uns sehr wohl bewusst. Die Struktu- ren im Land werden sich erst verändern, wenn der Wie- deraufbau tatsächlich beginnt. Der Wiederaufbau kann aber nur gelingen, wenn es eine Regierung gibt, die in der Lage ist, staatliche Gewalt gegen Kriminelle auszu- üben. Dabei haben wir die Übergangsregierung zu unter- stützen. Erst wenn die politischen Akteure vor Ort das Heft des Handelns wieder in der Hand haben und erst wenn die Voraussetzungen für die Umsetzung eines verlässli- chen Friedensabkommens geschaffen werden, können wir an eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit den- ken. Dies kann die Grundlage dafür schaffen, den krimi- nellen Handlungen – unter anderem auch der Piraterie – den Boden zu entziehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Herr Paech, es gibt nicht nur das Fischereiproblem. Es gibt auch andere Dinge, die eine große Rolle spielen. Leider habe ich jetzt nicht mehr die Zeit, auf diesen Punkt einzugehen; ansonsten würde ich das gern tun. Somalia ist trotz der Debatte um die Piraterie kein Land, das die Nachrichten beherrscht. Wir haben dafür zu sorgen, dass die Not leidende Bevölkerung in Soma- lia nicht vergessen wird. Wir müssen das Unsrige tun. Was wir zurzeit machen können, ist, für die Sicherheit der Konvois der Nahrungsmittelhilfe zu sorgen, damit diese zur Bevölkerung gelangen kann. Dauerhafte Hilfe, die wir leisten wollen, ist von einer Stabilisierung der Binnenstruktur des Landes und einer handlungsfähigen Regierung abhängig. Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung auf Anpassung des Einsatzge- bietes für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13393, den Antrag der Bundesregie- rung auf Drucksache 16/13187 anzunehmen. Über diese Beschlussempfehlung stimmen wir nun namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen be- setzt? – Das scheint der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Abstimmung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentli- chen Abstimmung wird Ihnen später bekanntgegeben.1) Wir fahren mit der Abstimmung über die Entschlie- ßungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen fort. Wer stimmt für den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/13474? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dafür ge- stimmt, die Koalitionsfraktionen haben dagegen ge- stimmt, FDP und die Linke haben sich enthalten. Jetzt kommen wir zum Entschließungsantrag auf Drucksache 16/13475. Wer stimmt dafür? – Dagegen? – Enthaltungen? – In diesem Fall hat die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen dafür gestimmt, die Koalitionsfrak- tionen und die Fraktion Die Linke haben dagegen ge- stimmt, die FDP-Fraktion hat sich enthalten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Seniorinnen und Senioren in Deutschland – Drucksachen 16/8301, 16/10155 – Hierzu war eine halbe Stunde Debatte vorgesehen. Die Rednerinnen und Redner haben ihre Reden zu Proto- koll gegeben, und zwar Johannes Singhammer, Angelika Graf, Wolfgang Spanier, Sibylle Laurischk, Elke Reinke, Britta Haßelmann und der Parlamentarische Staatssekretär Hermann Kues.2) Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung – Drucksache 16/12069 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) – Drucksache 16/13261 – 1) Ergebnis siehe Seite 25198 D 2) Anlage 28 25198 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Anna Lührmann gibt. Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Eine halbe Stunde Aussprache ist vorgesehen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich gebe als Erstem Wolfgang Tiefensee für die Bun- desregierung das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wolfgang Tiefensee, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa wächst zusammen. Dabei spielt die Er- tüchtigung der Infrastruktur eine entscheidende Rolle. Wir verhandeln heute über einen Sachverhalt, der für das Zusammenwachsen Europas, insbesondere in der Nord- Süd-Relation, von eminenter Bedeutung ist. 19 Kilome- ter Belt sollen mit einem Brückenschlag, der Festen Feh- marnbelt-Querung, überwunden werden. Damit können wir Skandinavien enger an Mitteleuropa anbinden; wir können die Rolle der Schiene in dieser Relation stärken. Es ist uns gelungen, in den letzten Monaten und Jah- ren auf der Basis des Koalitionsvertrages umfangreiche Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark zu füh- ren. Wir haben die Zeit seit 2006 genutzt, um gründlich abzuwägen, wie es bei diesem Projekt um das Verhältnis von Risiken und Nutzen bestellt ist. Im Fazit können wir heute eine weitere Etappe beginnen, die Planung weiter vorantreiben, mit dem Ziel, diesen Brückenschlag, diese Verbindung im Jahr 2018 zu realisieren. Die Eckpunkte des Vertrages sind Ihnen bekannt; im Wesentlichen sind es die folgenden: Das Königreich Dä- Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 527; davon ja: 475 nein: 42 enthalten: 10 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Ministerkollegen! Von Umweltministern!) So haben wir die vergangene Zeit genutzt, vor Ort, aber nicht nur dort, allen, die gefragt haben, Auskunft zu ge- ben und umfangreich über die Fragen der Sicherheit, der Kosten und insbesondere der Umweltbelastung zu disku- tieren. Sie wissen, dass das Königreich Dänemark als Auftraggeber im Wesentlichen die Planung vorantreibt. Wegen der Öresund-Querung und der Querung des Gro- ßen Belts verfügt Dänemark über einen reichen Erfah- rungsschatz, sodass ich davon ausgehe, dass die Que- rung plangemäß, auf höchstem Niveau und unter Beachtung der höchsten Umwelt- und Sicherheitsstan- dards errichtet werden wird. Setzen wir dieses Projekt gemeinsam in Gang! Es soll Europa näher zusammen- bringen. Wir brauchen diese Infrastruktur. Machen Sie den Weg dafür frei! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich komme zum vorherigen Tagesordnungspunkt, zu dem Antrag auf Anpassung des Einsatzgebietes für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias – das sind die Druck- sachen 16/13187 und 16/13393 –, zurück und gebe Ih- nen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Abgegeben wurden 527 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 475 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 42, 10 haben sich enthalten. Damit ist die Beschlussemp- fehlung angenommen. Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Clemens Binninger Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hierzu liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Auch von Ihren Berichterstattung: Abgeordneter Patrick – Bericht des Haushalts gemäß § 96 der Gesch – Drucksache 16/1326 Berichterstattung: Abgeordnete Bartholo Carsten Schneider (Er Dr. Claudia Winterste Roland Claus Döring ausschusses (8. Ausschuss) äftsordnung 8 – mäus Kalb furt) in nemark und die Bundesrepub gen sich darauf, dass dieses P trieben wird. Das Königre Planung, den Bau, den Betrie Brücke ab dem Pfeiler auf Deutschland ist allein für di deutschem Gebiet zuständig. ein sehr gutes Ergebnis erreic (Beifall bei der SPD Ich bin mir bewusst, dass lik Deutschland verständi- rojekt gemeinsam vorange- ich Dänemark trägt die b und die Finanzierung der deutschem Hoheitsgebiet. e Hinterlandanbindung auf Ich denke, damit haben wir ht. und der CDU/CSU) es an dem Vorhaben Kritik Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25199 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Jürgen Herrmann Bernd Heynemann Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Klaus Hofbauer Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Andreas Jung (Konstanz) Dr. Franz Josef Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Jürgen Klimke Julia Klöckner Jens Koeppen Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Katharina Landgraf Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Eduard Lintner Patricia Lips Dr. Michael Luther Thomas Mahlberg Stephan Mayer (Altötting) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Laurenz Meyer (Hamm) Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dr. Eva Möllring Marlene Mortler Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Gerd Müller Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Dr. Peter Ramsauer Peter Rauen Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Johannes Röring Kurt J. Rossmanith Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Hermann-Josef Scharf Hartmut Schauerte Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Ingo Schmitt (Berlin) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Marion Seib Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Gero Storjohann Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar Wöhrl Willi Zylajew SPD Dr. Lale Akgün Dr. h. c. Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding (Heidelberg) Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Martin Gerster Iris Gleicke Renate Gradistanac Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann (Wackernheim) Nina Hauer Hubertus Heil Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Gerd Höfer Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Brunhilde Irber Johannes Jung (Karlsruhe) Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz 25200 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Waltraud Lehn Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel (Berlin) Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg Marko Mühlstein Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dr. Erika Ober Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Steffen Reiche (Cottbus) Gerold Reichenbach Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Ortwin Runde Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder Otto Schily Silvia Schmidt (Eisleben) Renate Schmidt (Nürnberg) Heinz Schmitt (Landau) Carsten Schneider (Erfurt) Ottmar Schreiner Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Schwanitz Rita Schwarzelühr-Sutter Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dieter Steinecke Andreas Steppuhn Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Joachim Stünker Jella Teuchner Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen Franz Thönnes Rüdiger Veit Simone Violka Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidi Wright Uta Zapf FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Dr. h. c. Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Marieluise Beck (Bremen) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Hans Josef Fell Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Thilo Hoppe Undine Kurth (Quedlinburg) Markus Kurth Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Winfried Nachtwei Omid Nouripour Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Jürgen Trittin Wolfgang Wieland fraktionsloser Abgeordneter Henry Nitzsche Nein SPD Dr. Wolfgang Wodarg DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Lutz Heilmann Dr. Barbara Höll Dr. Hakki Keskin Jan Korte Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Kornelia Möller Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Bodo Ramelow Elke Reinke Paul Schäfer (Köln) Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Bettina Herlitzius Winfried Hermann Peter Hettlich Dr. Anton Hofreiter Sylvia Kotting-Uhl Monika Lazar Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe fraktionsloser Abgeordneter Gert Winkelmeier Enthalten CDU/CSU Dr. Wolf Bauer SPD Gregor Amann Petra Hinz (Essen) Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Rainer Tabillion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Bärbel Höhn Ute Koczy Irmingard Schewe-Gerigk Josef Philip Winkler Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25201 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Ich komme zu unserer Debatte zurück und erteile dem Kollegen Patrick Döring für die FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP) Patrick Döring (FDP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir heute führen – ich bin sehr dankbar dafür, dass wir sie heute bei fast noch größerer Präsenz als bei manch verkehrspolitischer De- batte am Nachmittag führen können –, wird aufzeigen, dass heute ein richtiger Schritt getan wird, wenn die Mehrheit des Hauses – daran wird auch die FDP-Frak- tion mitwirken – mit diesem Gesetzentwurf den Staats- vertrag ratifiziert. Neben der späten Stunde und der ho- hen Präsenz gibt es noch eine dritte Neuigkeit: Ich habe diesmal nichts an der Rede des Bundesverkehrsministers zu kritisieren. Das ist bislang selten genug vorgekom- men. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD) Zunächst aber möchte ich Ihnen mit Erlaubnis der Frau Präsidentin folgende Sätze vorlesen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Kollegen Koppelin, dass er mir das soeben noch aus seinem umfangreichen Archiv zur Verfügung gestellt hat. Es handelt sich um eine Ausfüh- rung vom 13. Dezember 1999. Ich zitiere: die Verkehrs- verbindungen nach Skandinavien, sowohl die festen Ver- bindungen wie die Fähren und Schifffahrtslinien, haben für Schleswig-Holstein strategische Bedeutung. Die feste Querung des Fehmarnbeltes kann zur Bewältigung der zukünftigen Verkehrsaufkommen beitragen. Die im Auftrag der dänischen und deutschen Regierung erstell- ten Gutachten besagen, die feste Querung ist unter den angenommen Prämissen technisch machbar, verkehrlich sinnvoll und hat einen gemeinschaftlichen Nutzen.“ – Das ist kein Zitat aus einer der Reden von Jürgen Koppelin zu diesem Thema, das ist ein Zitat aus der Presseinfor- mation des Landesverbands der schleswig-holsteini- schen SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, Schleswig- Holstein; denn seinerzeit hatte das schleswig-holsteini- sche Landeskabinett, das der Kollege Steenblock mit ge- nießen und dem er angehören durfte, diese gemeinsame Stellungnahme auf den Weg gebracht. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Weil die Rednerreihenfolge, geschätzter Herr Kollege, so ist, wie sie ist, muss ich das alles vor der Rede, die Sie vortragen werden, sagen, damit Sie erklären können, was sich an dieser Einschätzung geändert hat. Gelegentlich wird in der Debatte über die Frage, wann die feste Querung umgesetzt wird, der Eindruck erweckt, dass mit dem heutigen Beschluss schon morgen die Bagger rollen. Dem ist, wie wir alle wissen, nicht so. Ich bin dem Bundesverkehrsminister dankbar, dass er et- was klargestellt hat, was auch für die FDP-Fraktion in dieser Frage entscheidend ist: Mit der Entscheidung heute ist der Weg frei für ein geordnetes Planfeststel- lungsverfahren, für umfangreiche Umweltverträglich- keitsprüfungen, für eine intensive Bürgerbeteiligung so- wie für politisches Handeln der Landesregierung, der Bundesregierung und der Mehrheit im 17. Deutschen Bundestag, um die Schienen- und Straßenverbindung im Anschluss an die feste Querung dann auch so zu planen, dass sie verkehrlich sinnvoll ist und die Umweltbelange berücksichtigt und dass wir dabei mit den Bundesmitteln optimal umgehen. All dies werden wir tun können, und ich sage für die FDP-Fraktion: Auch daran werden wir uns sehr konstruktiv beteiligen. Gemeinsam werden wir dies schaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Weil ich weiß, dass gelegentlich die Berichte des Bundesrechnungshofs von der einen oder anderen Seite des Hauses mehr oder weniger berücksichtigt werden, erlaube ich mir an dieser Stelle folgenden Hinweis: Wenn in einem Bericht des Bundesrechnungshofs fast ausschließlich mit Spekulationen und Annahmen gear- beitet wird, (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Machen Sie ja auch!) um ein Projekt so zu rechnen, wie es einem vielleicht ge- fällt, dann muss die Politik am Ende – Herr Heilmann, das ist dann vielleicht der Unterschied – die Kraft haben, die Argumente auch eines Bundesrechnungshofs ganz sachlich zu bewerten. Ich bleibe dabei: Die Risiken für zukünftige Bundeshaushalte sind in der Bewertung über- schätzt. Ich bleibe ferner dabei: Dieses Haus hat in der 17. und vielleicht auch noch in der 18. Wahlperiode alle Chancen, bei der Realisierung dieser Hinterlandanbin- dung optimal mit Steuergeldern umzugehen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Aus einem allerdings, geschätzter Herr Minister Tiefensee, kann ich die Bundesregierung und auch alle zukünftigen Bundesregierungen nicht entlassen: Mit der Ratifizierung, die heute auch mit der Unterstützung der FDP-Fraktion für dieses Gesetz erfolgt, muss die kon- zeptionelle Arbeit an der zugesagten Hinterlandanbin- dung beginnen. Wir müssen dann für die nächste Wahl- periode schnellstmöglich die offenen Fragen, die die Region, aber auch den optimalen Einsatz von Steuermit- teln betreffen, lösen. (Beifall des Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]) Das erwarten wir dann allerdings auch für den 17. Deut- schen Bundestag. Ich hoffe, dass mit diesem Startschuss das Projekt weiter gut vorankommen wird. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Gero Storjohann spricht jetzt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) 25202 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Gero Storjohann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach fast 20 Jahren Planung, nach Gutachten, nach um- fangreichen Verhandlungen, Herr Minister Tiefensee, und schließlich nach der Bereitschaft unserer dänischen Nachbarn, den Bau einer festen Querung über den Feh- marnbelt letztlich alleine zu gewährleisten, können wir heute diesem so wichtigen und erfolgversprechenden Projekt endlich und endgültig grünes Licht geben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Patrick Döring [FDP]) Der Bau der Festen Fehmarnbelt-Querung ist ein sicht- bares Zeichen für die Überwindung des Trennenden und Ausdruck der gemeinsamen europäischen Verantwor- tung für gute Nachbarschaft, für ein friedliches Mitei- nander und letztendlich für Wachstum und Wohlstand für alle. Die deutliche Mehrzahl aller Studien kommt klar zu einem positiven Ergebnis. Auch in der Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Mai hat sich die Mehrzahl der anwesenden Experten nochmals deutlich für das Projekt ausgesprochen. Exemplarisch gehe ich nun auf drei Bereiche ein: auf den ökonomischen Nutzen des Projekts, auf die nachge- wiesene Umweltverträglichkeit und auf Aspekte der Ver- kehrssicherheit, insbesondere des Schiffsverkehrs. Die feste Querung wird die Metropolregionen Ham- burg und Öresund enger zusammenrücken lassen. Die Öresund-Region ist eine überaus erfolgreiche Wirt- schaftsregion. Etwa ein Viertel des dänischen und schwedischen Bruttoinlandsprodukts wird hier erwirt- schaftet. Im Bereich Wissenschaft und Forschung gehört sie zu den führenden Zentren Europas. Dieser Erfolg liegt nicht zuletzt an der Öresund-Brücke. Mit der Festen Fehmarnbelt-Querung können wir nun die leistungs- starke Öresund-Region mit der ebenso starken Metropol- region vernetzen. Das beinhaltet enorme Chancen für mehr Innovation, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze für die Region selbst, also auch für mein Heimatland Schleswig-Holstein, und darüber hinaus für ganz Nord- europa. Umso erfreulicher ist, dass für die Kosten der Que- rung der dänische Staat hauptverantwortlich ist. Däne- mark will die Finanzierung über ein Staatsgarantiemo- dell und über EU-Zuschüsse absichern und dann gemeinsam mit privaten Investoren Planung, Bau, Fi- nanzierung und Betrieb im Rahmen eines PPP-Projektes übernehmen. Die EU fördert den Bau als wichtiges Ver- kehrsinfrastrukturprojekt von gesamteuropäischer Be- deutung. Bereits bevor der Bundestag die Ratifizierung vollzogen hatte, sind aus dem EU-Programm TEN 335 Millionen Euro bewilligt worden. Auch für die TEN-Perioden ab 2014 sind Zuschüsse in Aussicht ge- stellt. Wir, Deutschland, tragen die Kosten für die Hin- terlandanbindungen auf eigenem Gebiet. Das sind Ver- bindungen, für die der Bund sowieso mittelfristig aufkommen müsste. Wenn gelegentlich behauptet wird, der Bundesrech- nungshof habe sich im Zusammenhang mit dieser Hin- terlandanbindung gegen den Bau einer Festen Fehmarn- belt-Querung ausgesprochen, so ist das schlicht falsch; vielmehr hat der Bundesrechnungshof auf noch offene Fragen hingewiesen, die uns als Fachpolitikern selbst- verständlich bekannt sind. Umfang und Ausgestaltung der Hinterlandanbindung können noch gar nicht ab- schließend beurteilt werden. Das muss erst abgestimmt werden, gerade mit den Menschen und Kommunen vor Ort. Darum können auch die Kosten der Hinterlandan- bindung noch nicht exakt beziffert werden. Sobald sich diese Vorhaben konkretisieren – wir möchten gerne eine neue Schienenanbindung haben –, werden dem Deut- schen Bundestag umgehend die Kosten der Hinter- landanbindung mitgeteilt werden. Dafür steht der Rech- nungsprüfungsausschuss mit seinem Beschluss in dieser Woche ein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Darüber hinaus führt die feste Querung über den Feh- marnbelt zu effizienteren Verkehrsströmen – das ist nur zu begrüßen – und damit auch zu einer Abnahme von Schadstoffemissionen. Damit hat diese Querung nach- haltige Vorteile für Klima und Umwelt. Die Strecke Hamburg–Kopenhagen wird um 140 Kilometer ver- kürzt. Wir reden immer von der notwendigen Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Der- zeit kann kein einziger Güterzug auf der Vogelfluglinie verkehren, da die Verladeeinrichtungen bei Rödby abge- baut worden sind. Nach Fertigstellung einer festen Que- rung wird dies nicht nur prinzipiell möglich sein; viel- mehr wird die Weg- und Zeitersparnis den Güterverkehr auf der Schiene förmlich explodieren lassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jeder, der bislang eine Stärkung des Schienengüter- transportes gefordert hat – da war der Kollege Steenblock aus Schleswig-Holstein immer vorneweg –, muss eigentlich ein glühender Anhänger einer Festen Fehmarnbelt-Querung sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Gar nicht! Die brauchen nur eine Güterabfertigung!) Auch die Sicherheit des Schiffsverkehrs ist ständiger Bestandteil von Untersuchungen. Unter Beteiligung deutscher und dänischer Behörden wurde für eine Brü- ckenvariante bereits eine fundierte Risikoabschätzung nach den Richtlinien der IMO erarbeitet. Die so gewon- nenen Ergebnisse werden seit März 2009 mithilfe einer Simulation überprüft und ergänzt. Ein ähnliches Verfah- ren hinsichtlich einer Tunnellösung ist in Arbeit. All die gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Umsetzung des Projekts berücksichtigt werden. Außerdem weise ich ausdrücklich auf die Relationen zu anderen Wasserstraßen hin: Der Nord-Ostsee-Kanal ist 160 Meter breit. Mit 42 000 Schiffspassagen und 105 Millionen Tonnen Ladung gehört er zu den weltwei- ten Spitzenreitern unter den künstlichen Wasserstraßen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25203 (A) (C) (B) (D) Gero Storjohann Mit heutigen Brückenkonstruktionen können zwischen den Pfeilern Durchfahrten erreicht werden, die ein Viel- faches der Breite des Nord-Ostsee-Kanals aufweisen. Wir können also feststellen: Das Projekt zum Bau der Festen Fehmarnbelt-Querung musste sich in vielen Stu- dien und Modellrechnungen bewähren, und es hat sich bewährt. Dennoch gehen die Untersuchungen weiter. Es wird ergebnisoffen geprüft, ob eher der Bau eines Tun- nels oder einer Brücke geeignet ist und in welcher Form das jeweils konzipiert werden könnte. Eine endgültige Entscheidung ist, bedingt durch die hohen und genauen Prüfanforderungen – das weiß jeder im Saal –, erst im Jahr 2012 vorgesehen. Nun geht es darum, den Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark durch ein klares Votum des Deutschen Bundestages rechtskräftig zu machen und da- mit auch für die weiteren Prüfverfahren Planungssicher- heit herzustellen. Kurz: Wir werden heute das wichtigste europäische Verkehrsinfrastrukturprojekt der letzten Jahrzehnte auf ein stabiles Fundament stellen. Die Feste Fehmarnbelt-Querung schließt die bisher fehlende Verbindung zwischen Mittel- und Nordeuropa. Die Metropolregion Hamburg und die erfolgreiche Öresund-Region werden zusammenwachsen, und zwar in der bewusst doppelten Bedeutung: Sie kommen sich näher, und sie entwickeln sich gemeinsam weiter. Die Idee eines zusammenwachsenden Europas, von wegfallenden Grenzlinien, von einem gemeinsamen Binnenmarkt und vom freien Verkehr von Personen, Gütern und Dienstleistungen, ist unser Ziel. Hier wird Europa konkret gestaltet; denn es wächst zusammen, was zusammen gehört. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Lutz Heilmann hat jetzt das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Lutz Heilmann (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Brückenschlag in die Provinz“ – so lautet die Über- schrift eines Spiegel-Artikels von dieser Woche. Alle Ar- gumente pro und kontra Feste Fehmarnbelt-Querung sind dort aufgeführt. Bei vernünftiger Abwägung müss- ten auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, CDU/CSU und auch von der FDP, zu dem Ent- schluss kommen, diese Entscheidung heute nicht zu tref- fen. (Beifall bei der LINKEN) Die Vernunft müsste Ihnen sagen: Keine Ratifizierung des Staatsvertrages. Aber diese Vernunft werden Sie heute nicht walten lassen. Sie werden, wie von Anfang an offensichtlich gedacht, in einer Nacht-und-Nebel-Ak- tion die Ratifizierung durch den Bundestag peitschen. (Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Patrick Döring [FDP]: Ich sehe keinen Nebel außer dem in Ihrem Hirn!) Sie stellen einen Blankoscheck ins Ungewisse aus; denn Sie wissen bis heute nicht, was das Projekt insge- samt kosten wird. Das hat der Bundesrechnungshof ein- deutig festgestellt: Dieser Staatsvertrag enthält so viele Unwägbarkeiten, dass der Bundesrechnungshof nicht empfiehlt, ihn jetzt zu ratifizieren. Nehmen Sie diese Warnung, wenn Sie schon nicht auf uns hören, ernst. Aber was machen Sie? Augen zu und durch! (Patrick Döring [FDP]: Die bisher gesprochen haben, hatten die Augen offen!) Dafür dürfen notfalls unsere Kinder und Enkelkinder zahlen. Nachhaltige Politik sieht anders aus. Anstelle von Einsicht steht bei Ihnen die Suche nach Argumenten für diese monströse Brücke. In den Lübecker Nachrichten finden Sie heute dazu eine kleine Auswahl. Dort werden Ausflugsfahrten zur Brücke in Aussicht gestellt. Super! Früher gab es Butterfahrten auf der Ostsee, nun gibt es Butterfahrten zur Brücke. (Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Ihr durftet doch gar nicht auf die Ostsee fahren! Die war doch gesperrt! Erzähl doch nicht so einen Quatsch!) Wissen Sie: Mir sind Touristen, die ein oder zwei Wo- chen Dauerurlaub auf Fehmarn machen und die Natur und die Insel Fehmarn genießen, tausendmal lieber als sogenannte Butterfahrten. Sie versprechen einen grenzüberschreitenden Arbeits- markt. Super! Durch die Fehmarnbelt-Querung kommen für Arbeiterinnen und Arbeiter Hunderte Kilometer Ar- beitsweg hinzu, und das in Zeiten des Klimawandels. Danke schön für die Reduzierung des Schadstoffaussto- ßes! (Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Bitte sehr!) Sie versprechen neue Gewerbegebiete. Super! Wie sieht es mit Ihrem Ziel aus, den Flächenverbrauch von derzeit 100 Hektar pro Tag auf 30 Hektar zu reduzieren? Was ist denn Ihre Nachhaltigkeitsstrategie wert, wenn sie nur dazu dient, dass die Kanzlerin auf Umweltkonfe- renzen schöne Reden halten kann? So sieht Ihre prakti- sche Politik aus. Sie wollen das Miteinander von Dänen und Deut- schen stärken. Super! Die Tatsache, dass die Leute min- destens 60 Euro hinlegen müssen, um zusammenzukom- men, zeigt mir, für wen die Brücke gebaut wird. (Heidi Wright [SPD]: Schwimmen ist billiger!) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Zustimmung zur Festen Fehmarnbelt-Querung ist für mich Sozialraub, Naturraub und Wirtschaftsraub. (Beifall bei der LINKEN) 25204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Lutz Heilmann Sie nehmen den Menschen Arbeit, Perspektiven und eine lebenswerte Umwelt. Sie stürzen eine der ärmsten Regionen Schleswig-Holsteins in noch größere Armut. Wollen Sie das wirklich verantworten? Ich nicht. Des- halb meine Aufforderung an Sie: Blasen Sie das Projekt ab! Die Milliarden können woanders besser verwandt werden. Ich nenne beispielsweise die Verbesserung des Fährverkehrs durch neue, schnellere und umweltverträg- lichere Fähren. Auch die Zugverbindung nach Puttgar- den muss verbessert werden. Da stimme ich Ihnen, Herr Kollege Storjohann, zu. Aber dazu ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass sich die Menschen keine Sorgen machen müssen. Herr Kollege Döring, ich weiß nicht, ob Sie Ihre Position mit der Timmendorfer FDP abgestimmt haben. Sie hat nämlich angekündigt, dass sie keine Plakate zum Bundestagswahlkampf aufhängt, wenn das so weiter- geht. (Zurufe von der SPD: Oh!) Es gibt noch weitere Strecken in Schleswig-Holstein, die durchaus einen Ausbau vertragen würden. Ich nenne zum Beispiel die Strecke Kiel–Lübeck. Eine Entfernung von 80 Kilometern wird in anderthalb Stunden zurück- gelegt. Der ICE von Berlin nach Hamburg braucht für 284 Kilometer ungefähr die gleiche Zeit. Zum Schluss noch einmal an Sie die Aufforderung: Seien Sie vernünftig! Lassen Sie Vernunft walten! Las- sen Sie die Finger von dieser Brücke! Für die Entwick- lung Fehmarns und Ostholsteins brauchen wir Intelli- genz und keinen Beton. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt hat das Wort der Kollege Rainder Steenblock. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist toll, dass meiner Biografie so viel Wertschätzung entgegengebracht wird. Kollege Döring, ich kann die Sa- che gerne aufklären. Das Problem ist sicherlich, dass Sie wahrscheinlich noch im Kindergarten waren, als die FDP das letzte Mal in der Regierung war. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Ich will Ihnen persönlich gar nicht vorwerfen, dass Sie nicht wissen, wie Koalitionen gemacht werden und dass Regierungspolitik etwas anders aussieht als Parteipoli- tik. (Patrick Döring [FDP]: Sagen Sie das den Menschen vor Ort! Es ist die Partei und nicht der Minister!) – Lassen Sie mich doch einmal ausreden, Herr Kollege Döring. Trotz all Ihrer Bemühungen haben Sie kein einziges Zitat von mir gefunden, das Ihre Behauptung untermau- ert. Ich habe als Minister reichlich Ärger bekommen, als ich sowohl gegen die A 20 als auch gegen die Fehmarn- belt-Querung demonstriert habe. Das hat im Kabinett zu erheblichen Problemen geführt. Ich habe mir in meinem persönlichen Kampf gegen diese Projekte nichts vorzu- werfen. Ich finde, das sollten Sie bei all Ihren Angriffen auch honorieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Manchmal war mir diese Debatte ein wenig zu lustig. Die Fehmarnbelt-Querung ist das größte Verkehrsprojekt Nordeuropas, eines der größten Europas überhaupt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Es geht um 8 Milliarden Euro. Man darf also nicht wie kleine Kinder Brücken bauen und ein bisschen Verkehr spielen. Denn für die Milliarden von Steuergeldern sind wir verantwortlich. Dieses Geld stecken Sie in ein einzi- ges Projekt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses Pro- jekts ist so schlecht wie bei keinem anderen Verkehrs- projekt im Bundesverkehrswegeplan. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das macht das Königreich Dänemark!) Das Problem ist, dass Sie ein Projekt durchsetzen wol- len, das von allen Wissenschaftlern, die das Kosten-Nut- zen-Verhältnis untersucht haben, infrage gestellt wird. Es ist unverantwortlich, dass Sie so viel Geld verbren- nen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN) Wenn Sie sagen, dass das Risiko aufgrund geschickter Verhandlungen auf die Dänen abgewälzt wurde – die Dänen tragen jetzt ein Risiko in Höhe von 8 Milliarden Euro –, dann zeigt das, dass Sie diesem Projekt nicht trauen. Sie wollen die bundesrepublikanischen Steuer- zahler mit 2 Milliarden Euro für eine Hinterlandanbin- dung belasten, obwohl Sie diesem Projekt nicht trauen. (Patrick Döring [FDP]: Das sind Mond- zahlen!) Was ist das für eine Verantwortung, die Sie da überneh- men? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das können Sie, lieber Herr Kollege Börnsen, vor Ihren Wählern und den Steuerzahlern nicht verantworten. Die- ses Projekt ist grottenschlecht, was die verkehrliche Nut- zung angeht. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Überhaupt nicht! Eine geniale Entscheidung ist das!) Das Ganze hat auch eine ökologische Dimension. Sie wissen genau, wie das auf der Ostsee aussieht. (Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25205 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Steenblock – – Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein. – Der Kollege Storjohann hat uns etwas zur Si- cherheit der Schiffe im Vergleich zum Nord-Ostsee-Ka- nal vorgelesen. Wir haben im Bereich der Kadetrinne 66 000 Schiffe im Jahr. Das kann man überhaupt nicht vergleichen. Auf dem Nord-Ostsee-Kanal gibt es eine ganze Reihe von Unfällen. Wenn die Schiffe in die Bö- schung fahren, ist das schlimm genug. Aber wenn Schiffe gegen einen Pfeiler dieser Brücke auf der Ostsee fahren, hat das eine ganz andere Dimension. Sie verglei- chen hier wirklich Äpfel und Birnen. Das zeigt, dass Sie wenig Ahnung von dem Problem haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Patrick Döring [FDP]: Wir haben doch den Sachverständigen in der Anhörung dazu gehört!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie möchten keine Zwischenfrage von Herrn Koppelin zulassen? Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich lasse die Zwischenfrage gerne zu. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Koppelin, bitte schön. Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Vielen Dank, Kollege Steenblock. Ich habe nach Ih- rem Redebeitrag nur eine kurze Frage. Der Herr Kollege Patrick Döring hat auf eine Presseerklärung der beiden Landtagsfraktionen aufmerksam gemacht, aus der her- vorgeht, dass Sie im Kabinett zugestimmt haben. Sie wa- ren stellvertretender Ministerpräsident. Wenn man etwas nicht will, muss man im Kabinett ja nicht unbedingt zu- stimmen. Sie haben aber zugestimmt. Das war ein Kabi- nettsbeschluss, der auch im Landtag vertreten wurde. Ich möchte jetzt gerne von Ihnen wissen: Wann sind Ihnen denn zum ersten Mal Bedenken gekommen, nachdem Sie damals im Kabinett als stellvertretender Ministerprä- sident zugestimmt haben? Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Meine Bedenken bestanden bereits sehr viel früher. (Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Kann es auch sein, dass Sie im Kabinett zugestimmt haben, aber auf der Straße demonstriert ha- ben?) – Das ist doch eine alberne Debatte. Sie wissen, wie Re- gierungskoalitionen funktionieren. Nein, Sie wissen es nicht, weil Sie in Schleswig-Holstein noch nie regiert haben. Wir haben das öffentlich diskutiert, und ich habe sehr deutlich gemacht, dass wir an einer solchen Frage die Koalition nicht scheitern lassen. Aber dass das ge- nauso ein Projekt ist wie der Transrapid oder die A 20, haben wir in den Debatten in der schleswig-holsteini- schen Landesregierung immer sehr deutlich gemacht. Mir persönlich können Sie da ganz bestimmt keine Wa- ckelei vorwerfen. Lieber Kollege, ich kann ja verstehen, dass Sie Ihr schlechtes Gewissen, was den Umgang mit Steuergeldern angeht – – (Patrick Döring [FDP]: Wir haben überhaupt kein schlechtes Gewissen!) – Doch, natürlich! Sonst würden Sie nicht diese Dinge aus der Vergangenheit hervorziehen, obwohl Sie wissen, wie Koalitionen funktionieren. Unsere damalige Argu- mentation war fast die gleiche wie heute. Nur geht es heute um ein paar Milliarden Euro mehr. Die Kosten ha- ben sich dramatisch verändert. Auch die ökologischen Rahmenbedingungen sind deutlich verändert. Schon da- mals ist das Gebiet hinterher als Schweinswalschutzge- biet ausgewiesen worden. Die ökologischen Barrieren sind höher geworden. – Lieber Kollege Koppelin, Sie können sich jetzt wieder setzen; ich bin fertig mit der Antwort auf Ihre Frage. Ich würde aber gerne noch einmal deutlich machen, worum es uns heute geht. An dem Entschließungsantrag, über den wir heute debattieren, Kollege Koppelin, kön- nen Sie erkennen, dass es uns unter anderem darum geht, dass heute keine Entscheidung gefällt wird. Denn der Bundestag soll heute – das hat auch der Kollege Heilmann gesagt – über die Fehmarnbelt-Querung ent- scheiden, eines der größten Verkehrsprojekte, obwohl wir nur wissen, dass sich dieses Projekt nicht rechnet. Vieles andere wissen wir nicht. Wir wissen nicht einmal, wo in Schleswig-Holstein die Trasse für die Hinter- landanbindung sein soll. Wir wissen nicht, was das Ganze kostet. Wir wissen nicht, ob es ein Tunnel oder eine Brücke wird. Sie entscheiden heute in einem Staats- vertrag über ein Projekt, das Sie nicht kennen, über eine Trassenstruktur, die Sie nicht kennen, (Dr. Ole Schröder [CDU/CSU]: Seit 20 Jahren wird das Projekt diskutiert!) über Kosten, die Sie nicht kennen. Sie wollen entschei- den, obwohl Sie wissen, dass dahinter wahrscheinlich Milliardensummen stehen. Dazu – das möchte ich gern einmal zitieren – hat der Bundesrechnungshof gesagt: Der Bundesrechnungshof hält die Art der Darstel- lung der Kosten gegenüber dem Parlament für nicht angemessen. Diese Vorgehensweise des Bundes- ministeriums … – für Verkehr – wird weder der Bedeutung dieses internationalen Vorhabens noch dem Anspruch an eine transparente Information des Gesetzgebers gerecht. Weiter heißt es: Der Bundesrechnungshof hält abschließend daran fest, dass eine transparente aktuelle Information des Parlaments über die aus jetziger Sicht zu erwarten- den finanziellen Belastungen geboten ist. 25206 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Rainder Steenblock All das legen Sie nicht vor. (Patrick Döring [FDP]: Wir müssen doch noch ein Planfeststellungsverfahren machen!) Sie muten diesem Parlament eine Entscheidung zu, die dem Wissensstand des Parlaments zwangsläufig nicht entsprechen kann. Sie entscheiden ohne Not heute über ein Milliardenprojekt. Ich finde, das können Sie nicht verantworten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende kommen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Ohne Not entscheiden Sie heute. Unser Ent- schließungsantrag geht dahin, – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege! Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – eine fundierte Entscheidung in die nächste Legis- laturperiode zu übertragen. Sie wollen das heute durch- peitschen. Das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Patrick Döring [FDP]: Sie wollen es nicht! Sagen Sie es doch!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat jetzt der Kollege Hans-Joachim Hacker für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Hans-Joachim Hacker (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den beiden letzten Vorrednern möchte ich zum sachlichen Kern der heutigen Debatte zurückkehren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Worum geht es heute? Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung die Ratifizierung des Staatsvertrages zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundes- republik Deutschland zum Bau einer festen Fehmarn- belt-Querung. Es handelt sich um das wichtigste euro- päische Verkehrsprojekt in dieser Zeit. Mit einer festen Querung des Fehmarnbelts rückt Europa wieder ein Stück näher zusammen. Wir sollten darin zuallererst eine Chance sehen, obwohl die Realisierung noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Eine feste Fehmarn- belt-Querung eröffnet der wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Ostseeraums neue Potenziale. Nicht nur Skandinavien, sondern auch der norddeutsche Raum werden davon profitieren. (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Mecklenburg- Vorpommern insbesondere, ja?) Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung für Wirtschaftsentwicklung und Warenaustausch im EU-Binnenmarkt. Die SPD-Bundes- tagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich den Staatsver- trag als Basis für weitere Untersuchungen und Planun- gen zur Errichtung einer festen Querung. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP) Dass von einer festen Fehmarnbelt-Querung ein nach- haltiger Anstoß für die wirtschaftliche, wissenschaftli- che und kulturelle Zusammenarbeit in der westlichen Ostseeregion ausgehen kann (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, mit 6 000 Autos! Ein Quatsch! Sie verbinden Wiesen miteinander, aber keine Zentren!) – ich habe Ihnen auch zugehört, Herr Steenblock –, be- weist die vor wenigen Tagen verabschiedete Lübecker Erklärung. Lesen Sie diese doch einmal durch, Herr Steenblock. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die habe ich schon gelesen! Da steht nichts Neues drin! Keine einzige neue Zahl!) Die in der Lübecker Erklärung genannten Themen – grenzüberschreitender Verkehr, Wissenschaftsstandorte, Tourismusentwicklung, (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal, was Ihre Landesregierung beschlossen hat! Ihre Lan- desregierung hat das Gegenteil beschlossen!) gemeinsamer Arbeitsmarkt, Klimaschutz, Kulturaus- tausch und Informationsvernetzung – stehen für ein brei- tes Spektrum der künftigen Zusammenarbeit in dieser Region, der Schweden, Dänemark und Deutschland an- gehören. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Landesregierung lehnt das ab!) Meine Damen und Herren, Bundesregierung und Bundestag haben es sich mit der Grundsatzentscheidung für eine feste Querung nicht leicht gemacht. Die Ver- handlungen gehen bis in das Jahr 1992 zurück; das ist schon gesagt worden. Wir haben uns im Deutschen Bun- destag in den letzten Jahren wiederholt mit diesem Projekt befasst. Die Route ist – das möchte ich in Erin- nerung rufen – Bestandteil des transeuropäischen Ver- kehrsnetzes. Ich sage an dieser Stelle auch: Bundes- minister Tiefensee hat die deutschen Interessen bei den Verhandlungen gut vertreten. Dafür ein Dank! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es geht heute darum, wie wir grundsätzlich zu diesem Projekt stehen. Es geht nicht darum, über einzelne Er- gebnisse eines Planfeststellungsverfahrens oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu entscheiden. In der Tat werden noch viele Fragen zu beantworten sein. Mög- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25207 (A) (C) (B) (D) Hans-Joachim Hacker liche Auswirkungen auf Mensch und Natur müssen na- türlich genau analysiert und Schlüsse daraus für das Bauprojekt gezogen werden. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat zum Staatsvertrag und zu den technischen sowie ökologischen Fragestellungen einer festen Querung eine Expertenanhörung durchgeführt. Die Sachverständigen hatten ausführlich Gelegenheit, zu dem Projekt Stellung zu nehmen. Peter Lundhus, der Geschäftsführer der Be- treibergesellschaft, hat in dieser Anhörung ein entschei- dendes Signal gesetzt. Er sagte, man werde das Projekt mit Sorgfalt und Respekt vor Natur und Mensch realisie- ren. Selbstverständlich müssen dafür alle gesetzlichen Vorgaben – seien es nationale, seien es europarechtliche – erfüllt werden. In den kommenden zwei Jahren wartet aufgrund der Voruntersuchungen eine umfangreiche Arbeit auf die künftigen Bauherren. Erst danach kann bestimmt wer- den, ob es ein Brücken- oder ein Tunnelbauwerk sein wird und welche Maßnahmen zur Schiffssicherheit so- wie zum Schutz der Natur getroffen werden müssen – aber erst nach diesen Untersuchungen, Herr Steenblock, nicht heute. Das müssen wir heute nicht tun. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber dann brauchen wir das Ge- setz gar nicht! – Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Es gibt immer nur Bilder von Brücken!) In der Anhörung wurde auch Kritik geäußert. Aber selbst schärfste Kritiker schließen eine Tunnellösung nicht aus. Auch die auf deutscher Seite zu realisierenden Schienenhinterlandanbindungen wurden als angemes- sen bezeichnet. Heute ist die Kritik des Bundesrechnungshofs ange- sprochen worden. Dazu hat die Bundesregierung bereits im vorigen Jahr ausführlich Stellung bezogen. Ich schließe mich der Bewertung an. Die Kritik basiert zum Teil auf spekulativen Ausgangspunkten, denen wir uns nicht anschließen müssen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Steenblock zulassen? (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Nein! Es ist gut! Es ist gleich 24 Uhr!) Hans-Joachim Hacker (SPD): Ja. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich mache es auch ganz kurz: Gibt es nach Ihrer Kenntnis irgendeinen Grund, aus dem Sie dieses Gesetz für die weitere Planung brauchen? Können Sie all die Planungen, die Sie gerade genannt haben, nicht auch ohne dieses Gesetz machen? Brauchen Sie den Staats- vertrag, um die deutsche Hinterlandanbindung zu planen oder nicht? Hans-Joachim Hacker (SPD): Lieber Herr Steenblock, das haben wir im Verkehrs- ausschuss und bei anderer Gelegenheit nun wirklich mehrfach erörtert. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja oder nein?) – Herr Steenblock, ich antworte darauf nicht mit Ja oder Nein. Ich antworte im Zusammenhang. Es war Ziel und Absicht der Bundesregierung und der Regierung des Kö- nigreichs Dänemark, die Vorarbeiten und eine mögliche Bauausführung auf der Grundlage eines Staatsvertrages vorzubereiten. (Patrick Döring [FDP]: So ist es!) Das hat die Bundesregierung getan. Dabei hat sie das Parlament begleitet. Wir sind heute mit nur einer Frage konfrontiert, nämlich mit der Frage, ob wir für das Ver- handlungsergebnis der Bundesregierung grünes Licht geben und damit die Voraussetzungen für weitere Unter- suchungen schaffen wollen. Herr Steenblock, ich räume ein, dass man das auch anders hätte machen können. (Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut! Danke!) Wir haben uns aber grundsätzlich dazu entschlossen, den Staatsvertrag zu schließen und auf dieser Grundlage wei- tere Untersuchungen durchzuführen. Ich finde, das ist eine überzeugende Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Patrick Döring [FDP]: Auf Wunsch der schles- wig-holsteinischen Landesregierung von 1999!) Die Expertenanhörung hat ein weiteres Ergebnis ge- bracht: Sie hat Sorgen hinsichtlich einer Beeinflussung der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vor- pommern zerstreut. Die Hafenstandorte Wismar und Rostock werden keine nachteiligen Folgen zu erwarten haben. Wer das nicht glaubt, möge in die Stellungnah- men der Experten bei der Anhörung schauen. Die Hafen- standorte Wismar und Rostock bedürfen aber auch in Zukunft einer Förderung. In erster Linie ist die Landes- regierung aufgefordert, aber auch die Bundesregierung und das Parlament in Berlin, die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit dieser Häfen durch weitere Verbesse- rungen der Hinterlandanbindung zu erhöhen. Daraus lassen sich für mich zwei Forderungen ablei- ten: Erstens, dass wir die Planungen und die Bau- durchführung der A 14 beschleunigt durchführen, und zweitens, dass wir die Ertüchtigung der Bahnstrecke Berlin–Rostock endlich zu Ende bringen. (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Die braucht man dann doch nicht mehr!) Eine feste Querung des Fehmarnbelts hat eine histori- sche Dimension für Europa. Wir wollen, dass Europa 25208 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Hans-Joachim Hacker wirtschaftlich und verkehrstechnisch noch enger zusam- menrückt. Deshalb stimmt die SPD-Bundestagsfraktion heute für den Staatsvertrag. Ich bitte Sie, diesem Staats- vertrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem Vertrag mit dem Königreich Dänemark über eine feste Fehmarnbelt-Querung. Hierzu liegen mehrere Erklärun- gen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.1) Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13261, den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung auf Drucksache 16/12069 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthal- tungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Bera- tung bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen und die FDP angenommen. Dagegen haben Bündnis 90/ Die Grünen und die Fraktion Die Linke gestimmt. Dage- gen gab es auch einige Stimmen aus der SPD sowie, wenn ich das richtig gesehen habe und das nicht jemand war, der seinen Arm noch oben hatte, eine Stimme aus der CDU/CSU-Fraktion. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Das ist jetzt besser zu sehen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung bei dem gleichen Stimmenverhältnis wie vor- her angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ent- schließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak- tion Die Linke auf Drucksache 16/13409? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschlie- ßungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abge- lehnt. Abgelehnt haben den Entschließungsantrag die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP. Es ha- ben sich einige Abgeordnete der SPD enthalten. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13422? – Ge- genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschlie- ßungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abge- lehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sowie einige Abgeordnete der 1) Anlagen 17 bis 22 SPD. Dagegen haben die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP und die Mehrheit der SPD-Fraktion gestimmt. Enthalten hat sich niemand. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 18 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Marion Seib, Alexander Dobrindt, Michael Kretschmer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Jörg Tauss, Willi Brase, Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung des wissenschaftlichen Nach- wuchses ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Entwicklungschancen für den wissenschaft- lichen Nachwuchs schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Frak- tion DIE LINKE Perspektiven für den wissenschaftlichen Mittelbau öffnen – Karrierewege absichern – Gleichstellung durchsetzen – Selbständigkeit fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Wissenschaft als Beruf attraktiver machen – Den wissenschaftlichen Nachwuchs besser unterstützen – Drucksachen 16/11883, 16/11880, 16/10592, 16/9104, 16/13421 – Berichterstattung: Abgeordnete Marion Seib Dr. Ernst Dieter Rossmann Uwe Barth Dr. Petra Sitte Kai Gehring Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden Marion Seib, Swen Schulz, Uwe Barth, Petra Sitte und Kai Gehring. Marion Seib (CDU/CSU): Im „Bundesbericht zur Förderung des wissenschaft- lichen Nachwuchses“ (BuWiN) vom Februar 2008 wird die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland erstmalig dargestellt. Der Bericht gibt einen Überblick über das Spektrum der Förderung und analy- siert Reformbereiche. (A) (C) (B) (D) Marion Seib Der Bericht bestätigt das umfangreiche Spektrum und die hohe Qualität der Nachwuchsförderung in Deutsch- land. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen werden junge Wissenschaftler im Rahmen der Programm- und Projekt- förderung gefördert. In fünf Reformbereichen macht der Bericht auf Weiter- entwicklungsbedarf aufmerksam und formuliert Hand- lungsansätze: erstens frühe Karriereperspektiven und Planbarkeit, auch für chronisch Kranke und für Behin- derte; zweitens Chancengerechtigkeit für Frauen; drit- tens nachhaltiger Effekt von Fördermaßnahmen; viertens Internationalisierung der deutschen Hochschulen und Karriereentwicklung inner- und außerhalb von Wissen- schaft und Forschung. Wichtig ist, dass Nachwuchswissenschaftler aus der ganzen Welt dauerhaft für den Wissenschafts- und For- schungsstandort Deutschland gewonnen werden. Des- halb sorgt das neue Kommunikations- und Informations- system Wissenschaftlicher Nachwuchs – kurz KISSWIN genannt – seit einem halben Jahr für Information und Transparenz in deutscher und in englischer Sprache. Berechenbare und attraktive Karrierewege sind für ein international konkurrenzfähiges Wissenschaftssystem dringend nötig. Berechenbare und attraktive Karriere- wege sollen möglichst weit führen. Das bedeutet natür- lich nicht, dass jeder an der Hand geführt werden soll. Das bedeutet, dass junge engagierte in- und ausländische Wissenschaftler Möglichkeiten erhalten müssen, ohne zeitraubenden Leerlauf ihr Wissen und Können in ihre Themen einzubringen. Die Tenure-Track-Stellen müssen ausgebaut werden. Diese Einschätzung wurde auch in der Anhörung geteilt. Dabei geht es nicht um starre Beamtenstellen – wie mir vom FDP-Kollegen im Ausschuss unterstellt wurde. Die Promotionsphase muss in ihrer Qualität verbes- sert werden, sie muss klarer strukturiert werden. Mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Doktoran- den sollen zu einer gezielten Qualifizierung auch außer- halb der Wissenschaft führen. Allerdings darf die Vielfalt der Promotionswege – ein Standortfaktor Deutschlands – nicht eingeschränkt werden. Deshalb muss gemeinsam mit den Ländern über Mög- lichkeiten der Stärkung der Tenure-Track-Stellen beraten werden. Es ist ein zentrales Instrument, den klügsten Köpfen der Welt attraktive und international konkurrenz- fähige Karriereperspektiven in Deutschland zu bieten. Die Experten haben das anlässlich der Anhörung bestä- tigt. Wir hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich mit den Ländern dafür einzusetzen, dass die Verbesserung der Lehrqualität intensiviert wird und die Nachwuchsför- derung im Rahmen der Fortsetzung des Paktes für For- schung und Innovation, der Exzellenzinitiative sowie des Hochschulpaktes – wie mit dem Beschluss vom 4. Juni ge- schehen – nachhaltig gestärkt wird. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat bisher bereits – zum Beispiel mit der Förderlinie Gra- duiertenschulen der Exzellenzinitiative – einen besonde- Zu Protokoll ren Stellenwert gehabt. Dies soll auch so bleiben und aus- gebaut werden. Eine Reihe der Forderungen der FDP teilen wir in der CDU/CSU ebenfalls. Zwar richten sich diese Forderun- gen in erster Linie an die Länder und die Hochschulen. Als Beispiel sei hier genannt die Forderung nach attrak- tiven zusätzlichen Karrierewegen für den sogenannten wissenschaftlichen Mittelbau. Andere Forderungen teilen wir nicht: Die Forderung nach einer stärkeren Ausrichtung des Hochschulpaktes auf den Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verfehlt insofern ihr Ziel, als der Hoch- schulpakt nicht darauf ausgerichtet ist, Karrierechancen für Nachwuchsforscher zu eröffnen, sondern dem Ausbau der Studienkapazitäten dient. Außerdem ist er befristet bis 2020. Die mittel- und langfristige Politik liegt in der Zustän- digkeit von Hochschulen und Ländern. Die Forderung nach engen Vorgaben an die Hoch- schulen bei der Verwendung der Programmpauschalen lehnen wir ab. Diese Mittel eröffnen bewusst weitere finanzielle Spielräume, die zwar auch für spezielle Instru- mente der Nachwuchsförderung eingesetzt werden kön- nen, die aber nicht vorrangig hierfür vorgesehen sind. Beim Antrag der Linken gibt es nicht so viel zu sagen. Lediglich dem Titel des Antrages können wir zustimmen. In einer Reihe von Punkten verkennt der Antrag der Linken den aktuellen Stand der Entwicklung. Die Umset- zung der EU-Charta ist weitgehend Realität, die gefor- derte „Roadmap“ demnach nicht notwendig. Auch ge- nießt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der DFG höchste Priorität: Etwa zwei Drittel der För- dermittel werden für die Vergütung wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie für Stipendien verwendet. Der Antrag missachtet in wesentlichen Punkten die Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern bzw. der Ta- rifpartner und Hochschulen sowie Forschungseinrich- tungen. Die Länder allein sind beispielsweise zuständig für die Finanzierung der grundständigen Aufgaben der Hochschulen. Auch verfügt der Bund nicht über eine Re- gelungskompetenz in Bezug auf die Kategorien des Hoch- schulpersonals und kann insofern weder die Juniorpro- fessur verbindlich regeln, noch kann und wird der Bund den Ländern Vorgaben machen in Bezug auf die Einfüh- rung von Lehrprofessuren oder Lecture-Stellen. Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, das deut- sche Wissenschaftssystem attraktiver zu machen, unter- stützen wir uneingeschränkt. Einer Reihe von Forderun- gen des Antrages können wir allerdings nicht zustimmen: Wir halten die generelle Verpflichtung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf bestimmte Steige- rungsquoten des Frauenanteils für nicht zielführend. Eine Selbstbindung der Hochschulen und die Förderung von Chancengleichheit durch strukturelle Programmvor- gaben sind sinnvoller. Auch die Forderungen mit Bezug auf den Hochschulpakt können wir so nicht unterstützen. Der Hochschulpakt ist darauf ausgerichtet, den Ausbau der Studienkapazitäten zu befördern. Die Personalpolitik Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25209 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Marion Seib oder eine Änderung der Personalstrukturen bleibt allein den Hochschulen und Ländern überlassen. Die gefor- derte Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist bereits eingeleitet. Ein vollständiger Bericht wird im zweiten Halbjahr 2010 vorgelegt. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Bereits unter der Regie der damaligen Bundesministe- rin Bulmahn in der Regierung Schröder haben wir die Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nach- wuchs verbessert. Besonders umstritten war die Einfüh- rung von Juniorprofessuren, um Nachwuchswissen- schaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern einen neuen Karriereweg zu eröffnen und damit gleichzeitig die Lehre zu verbessern. Ich kann mich noch gut daran erin- nern, wie wir damals dafür angegriffen worden sind. Und heute sind die Juniorprofessuren allgemein anerkannt als wichtige Bereicherung der Hochschulen und Angebot an den wissenschaftlichen Nachwuchs. Daran sollten wir weiterarbeiten, und wir sollten die Juniorprofessuren ausbauen. Wir sind aber bei den Erfolgen aus rot-grüner Regie- rungszeit nicht stehen geblieben, sondern wir haben auch in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen weiter ver- bessert: etwa durch den Hochschulpakt, der ja auch eine Art Jobmotor für das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist, durch die Erhöhung der Promotions- stipendien oder durch diverse Programme und Maßnah- men auch auf internationaler Ebene. Jedoch dürfen wir uns auf dem Erreichten nicht ausru- hen, sondern wir müssen schauen, was wir noch besser machen können. In dem Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Förderung des wissenschaftlichen Nach- wuchses ausbauen“ sind die Handlungsfelder deutlich skizziert. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Bundes- länder aufgefordert sind, den sogenannten Tenure Track für Professuren ausbauen zu müssen, denn hierdurch kön- nen verlässliche Karrierepfade geebnet werden. Es geht darum, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht zum Wechsel der Hochschule gezwungen werden, sondern eine berechenbare Karriereperspektive erhalten. Das ist auch ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere. Die Hochschulen müs- sen darüber hinaus verstärkt Kinderbetreuungsangebote machen – auch für die Studierenden ist das wichtig. Die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere ist vor allem, aber nicht nur für Frauen von gro- ßer Bedeutung. Deren Perspektiven müssen ganz beson- ders verbessert werden. Wenn man sich die niedrigen Anteile von Frauen an der Gesamtheit des wissenschaft- lichen Personals anschaut, auch im Vergleich zu anderen Staaten, dann wird klar: In Deutschland werden Frauen in der Wissenschaft benachteiligt. Sie sind nicht weniger intelligent als die Männer, sie haben nicht weniger Qua- lifikationen und sie haben meist auch nicht weniger Inte- resse an einer Karriere. Aber die Karriere wird ihnen verbaut. Das ist unge- recht und es ist auch für die Wissenschaft und die Gesell- schaft falsch, weil dadurch geistiges Potenzial ungenutzt bleibt. Wir von der SPD sehen, dass dieser Zustand frei- Zu Protokoll willig nicht durchgreifend geändert wird. Mit dem Frau- enprofessorinnenprogramm haben wir einen wichtigen Ansatz geschaffen. Darüber hinaus plädieren wir für eine Quote an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, und wir müssen über Modelle zur weiteren Stärkung der Frauenbeteiligung in der Wissenschaft reden. Immer mehr hochrangige Wissenschaftler schließen sich dieser Forderung an. Wir sind sicher, dass das bald kommen und Erfolg haben wird. Brachliegendes geistiges Potenzial, ungenutzte Ta- lente gibt es auch in einem anderen Bereich, nämlich bei den behinderten und chronisch kranken Nachwuchswis- senschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Auch hier müssen die Rahmenbedingungen verändert werden, damit diese Menschen ihren Beruf ausüben und Karriere machen können. Es geht uns darum, dass alle, unabhän- gig von ihrer Geburt, ihrem Geschlecht, ihrem Geldbeutel oder ihrem körperlichen Zustand die gleichen Chancen zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben. Bildung ist für uns von der SPD ein Menschenrecht. Das gilt auch an dieser Stelle. Mit der Exzellenzinitiative, dem Pakt für Forschung und Innovation und mit dem Hochschulpakt unternehmen wir erhebliche Anstrengungen für Forschung und Lehre. Die Hochschulen erhalten in bislang ungekanntem Ausmaß Mittel, um sich, ihr Angebot, ihre Arbeit zu verbessern. Davon profitieren auch – ich habe bereits darauf hingewiesen – Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, weil für sie neue Stellen geschaffen werden. Allerdings wäre es begrüßenswert, wenn der Umfang in den Pakten auch explizit festge- schrieben würde. Bund und Länder sollten gemeinsam si- cherstellen, dass diese großen Anstrengungen auch denen zugutekommen, ohne die eine Zukunft der Wissenschaft undenkbar wäre: den jungen Menschen, die sich für eine Karriere als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler inte- ressieren. In diesen Tagen finden große Aktionen unter dem Titel „Bildungsstreik“ statt, mit denen sehr viele Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, aber auch das Lehrpersonal auf Missstände im deutschen Bildungswe- sen hinweisen. Als Bildungspolitiker freue ich mich sehr über diese Aktivitäten, weil dadurch die Notwendigkeit von weiteren Verbesserungen und öffentlichen Investitio- nen in die Bildung deutlich und die Debatte darüber vo- rangetrieben wird. Von allen Politikerinnen und Politi- kern hören wir sonntags die Reden über die großen Herausforderungen in der Bildungspolitik. Doch bei allen unbestreitbaren Erfolgen, die gerade die SPD er- kämpft hat, sehe auch ich, dass werktags noch mehr ge- leistet werden muss. Bund und Länder haben im letzten Jahr vereinbart, die Ausgaben für Bildung und Forschung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu steigern. Wir sprechen über einen zweistelligen Milliardenbetrag – jährlich. Das ist nur machbar, wenn es eine deutliche Prioritätensetzung zugunsten der Bildung gibt und wenn der Staat dafür die nötigen Mittel einnimmt. Der von uns Sozialdemokratin- nen und Sozialdemokraten vorgeschlagene Bildungssoli sieht vor, dass diejenigen mit wirklich hohen Einkommen 25210 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Swen Schulz (Spandau) einen Beitrag dafür leisten, dass alle eine gute Bildung erhalten. Das ist gleichermaßen fair und nötig. Ganz falsch dagegen ist, auf mehr private Mittel zu set- zen; denn Bildung ist im Kern ein öffentliches Gut. Nur die Bereitstellung von guter Bildung durch den Staat kann gewährleisten, dass alle, auch diejenigen, denen es finan- ziell nicht so gut geht, einen gleichen Zugang zu Bildung erhalten. Darum sind wir etwa gegen Gebühren von der Kita bis zur Hochschule. Studien, aber auch ganz einfach die Lebenserfahrung zeigen, dass durch Gebühren finan- ziell Schwächere von Bildung abgeschreckt werden. Die Staatsministerin im Kanzleramt und Integrationsbeauf- tragte Maria Böhmer hat erst gestern ausgeführt, dass die Kitas gebührenfrei sein müssten, damit auch die Zu- wandererfamilien ihre Kinder in die vorschulische Bil- dung und Betreuung geben. SPD-regierte Länder haben damit angefangen, Kitas gebührenfrei zu stellen, und in keinem SPD-regierten Land gibt es Studiengebühren. Es wird Zeit, dass auch andere Parteien endlich verstehen: Gebührenfreiheit in der Bildung ist der einzig richtige Weg. Es gibt noch viele weitere Maßnahmen, die wir durch- setzen wollen, um das Bildungswesen zu verbessern. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein wichtiges Element in dem Bestreben, gute Bildung für alle zu erreichen und Deutschland wieder zur Bildungs- und Forschungsnation Nummer eins in der Welt zu machen. Das bleibt auch in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ein Anliegen der SPD. Uwe Barth (FDP): Der „Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaft- lichen Nachwuchses“ zeichnet ein vielfach positiveres Bild der „Bildungsrepublik Deutschland“, als wir es in den vergangenen Jahren gewohnt waren. Die Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses wird in einem geradezu rosigen Licht dargestellt, zumindest wenn man sich die Situation an Kitas und Schulen vor Augen führt. Kein Wunder eigentlich, haben unsere Doktoranden und Junior- professoren etliche Staustufen des Bildungswesens über- wunden und den mühseligen Aufstieg im Wissenschafts- system gemeistert. Ihnen steht die Welt offen. Der Umstand, dass man unserem wissenschaftlichen Nachwuchs überall die Kusshand zuwirft und ihn mit offenen Armen empfängt, erfüllt uns mit Stolz. Dass es unsere jungen Nachwuchstalente ins Ausland drängt, sie dort Erfahrungen sammeln wollen, ist ein positives Zeichen. Dass sie sich auf dem internationalen Feld wissenschaftliche Meriten erwerben wollen, unterstützen wir ausdrücklich. Dies alles ist Ausdruck eines gesunden Forschungsklimas. Katastrophal ist dagegen der Um- stand, dass nur ein geringer Teil dieser Hoffnungsträger dann zurückkehrt. Unser Problem ist, dass wir mit Blick auf die wissen- schaftlichen Toptalente einen negativen Saldo zwischen Export und Import aufweisen. Es gehen viel mehr als kommen. Dies wurde nicht zuletzt in der vom Bildungs- ausschuss des Bundestages durchgeführten Anhörung deutlich. Die Max-Planck-Gesellschaft, MPG, verdeut- lichte in diesem Zusammenhang, dass uns bereits in fünf Zu Protokoll Jahren 300 000 bis 400 000 Akademiker und 100 000 Inge- nieure fehlen werden. Die Konsequenzen lassen sich leicht am Beispiel der MPG darstellen. Man sieht sich gezwungen, sollte diese Entwicklung anhalten, um 25 Prozent zu schrumpfen. Eine Gesellschaft, die ihre Spitzenforschung vom Wachstumskurs verabschiedet, verabschiedet sich im selben Maße von der Teilhabe an der globalen Wissens- generierung und technologischen Entwicklung. Während wir im vergangenen Jahrhundert noch zu der geistigen Speerspitze gehörten, driften wir nun seit Jahrzehnten in die Mittelmäßigkeit ab. Dabei will ich abermals betonen: Es ist keineswegs ein Mangel an Geist, Kreativität und Talent, was uns größte Sorgen bereiten müsste. Auch die ungünstige demografische Entwicklung ist bis zu einem gewissen Grad beherrsch- bar. Sie nötigt uns, unsere personellen Ressourcen effek- tiver zu nutzen, was uns auch bis zu einem gewissen Grad gelingt. Schließlich haben wir den Bevölkerungsanteil mit hoher und höchster Ausbildungsstufe kontinuierlich gesteigert. Die Zahl der Promovierten liegt in Deutsch- land liegt über viermal so hoch wie im EU-Schnitt. Wir schaffen es, einen größer werdenden Teil unseres Nachwuchses auf ein immer höheres Kompetenzniveau zu fördern. Doch dann fängt das Problem an. Um es mit den Worten des Präsidenten der Deutschen Forschungs- gemeinschaft e.V., DFG, Professor Dr. Kleiner, zu sagen: „Der weltweite Wettbewerb um die besten Talente lässt auch in anderen forschungsstarken Ländern Arbeitsbe- dingungen entstehen, mit denen wir hier in Deutschland kaum noch Schritt halten können.“ Es gelte daher, dem wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland attraktive Perspektiven zu bieten. Dieser Mangel an Perspektiven im Wissenschaftssystem führt leider dazu, dass nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach der Verleihung des Doktorgrades der Wissenschaft erhalten bleibt. Davon wandert eine nicht unwesentliche Zahl ins Ausland ab, wohingegen wir uns mit der Anwer- bung ausländischer Talente weiterhin schwertun. Kein Wunder, dass Stellen im Wissenschaftsbetrieb unbesetzt bleiben oder, wie im Kontext der Exzellenzinitiative, nur schleppend in Anspruch genommen werden können. Daran muss sich etwas ändern. Insgesamt müssen die Leistungsfähigkeit und Flexibilität sowie die internationale Wahrnehmbarkeit des deutschen Wissenschaftssystems erhöht werden. Damit dies gelingt, sind die Eigenverantwortung der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftseinrichtungen hervorzuheben und der Entscheidungsspielraum der be- troffenen Akteure auszuweiten. Hierfür müssen Bund und Länder ihre jeweiligen Verantwortungen konsequent wahrnehmen und durch gemeinsame Anstrengungen – wie heute bereits im Rahmen des Hochschulpaktes, des Pak- tes für Forschung und Innovation und der Nationalen Qualifizierungsinitiative – die Voraussetzungen für eine grundlegende qualitative und quantitative Stärkung des Wissenschaftssystems schaffen. Es reicht jedoch nicht aus, nur finanzielle Anreize zu set- zen. Wir müssen das rechtliche Korsett aufschnüren, das die Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25211 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Uwe Barth engt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland müssen attraktiv, forschungsfreundlich und international konkurrenzfähig ausgestaltet werden. Es bedarf eines mutigen Schritts hin zu einem bundesweiten Wissenschafts- freiheitsgesetz, das einen gemeinsamen Handlungsrahmen beschreibt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Hand- lungsspielräume des Wissenschaftssystems ausweitet. Wir müssen aber auch neue Potenziale erschließen. Dazu gehören gerade Frauen und ältere Wissenschaftler. Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen in Deutschland Professorinnen und Professoren maximal bis zum 68. Le- bensjahr ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Es ist ein Skandal, dass diejenigen, die über den größten Erfahrungshorizont im Wissenschaftssystem ver- fügen, abgeschoben werden – ob sie das wollen oder nicht. Für viele dieser Professorinnen oder Professoren bleibt nur noch das Ausland als Alternative zum Altenteil. Diese Altersdiskriminierung ist nicht nur menschen- unwürdig, sondern auch noch wissenschaftsfeindlich und muss auf dem Misthaufen kontraproduktiver Regelungen entsorgt werden. Ein ähnliches Problem stellt das in der Hochschulgesetz- gebung der Länder verankerte Hausberufungsverbot dar. Was vor einigen hundert Jahren durchaus eine sinnvolle Regelung war, um Vetternwirtschaft und Korruption zu verhindern, ist unter heutigen Rahmenbedingungen eher von Nachteil. Hochschulen wird es nahezu unmöglich gemacht, aufstrebenden Nachwuchswissenschaftlern langfristig eine Perspektive vor Ort zu unterbreiten. Tenure-Track- Verfahren, also eine befristete Berufung, die nach Bewäh- rung in eine Dauereinstellung mündet, wird so nahezu un- möglich gemacht. Das ist, wie wenn man gezwungen würde, den Lehrling, den man mühsam ausgebildet hat, nach der Gesellenprüfung vor das Werkstor zu setzen. Völlig kontraproduktiv und ökonomisch unsinnig! Wir müssen die Anwerbung ausländischen Nachwuchses professionalisieren. Keineswegs darf man davon ausgehen, dass wir nur die Pforten öffnen müssen, und schon würden sich Schlangen bilden. Das zeigen frühere Versuche mit Green- und Bluecards: Der Ansturm ist ausgeblieben. Dabei können wir unsere Ausfälle aufgrund der demo- grafschen Entwicklung nur durch Zuwanderung zu kom- pensieren versuchen. Die Ansiedlung der Hugenotten im vom Dreißigjährigen Krieg entvölkerten Brandenburg zeigt, wie eine solche Politik Wirkung entfalten kann. Durch Toleranz, aber auch von eigennützigem Kalkül getrieben hatte der Große Kurfürst mittels Steuererleichterung und Annehmlichkeiten die Anwerbung erfolgreich durchgeführt. Es war nämlich keineswegs so, als ob die High Potentials des 17. Jahrhunderts ohne Alternative gewesen wären, zumal die Brandenburger Einöde einen besonderen Charme ausstrahlt, dessen Vorzüge man erst zu entde- cken lernen muss. Kurzum, wir müssen die Rahmenbedingungen unseres Wissenschaftssystems so ausgestalten, dass sich ein höhe- rer Anteil unserer Nachwuchskräfte gegen die durchaus attraktiven Angebote der Wirtschaft entscheiden und bei der Forschung verbleiben, dass sich Talente nach einem Auslandsaufenthalt für die Rückkehr nach Deutschland entschließen. Wir müssen Wissenschaftlerinnen unterstüt- Zu Protokoll zen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Älteren Hochschulmitgliedern dürfen wir nicht länger die Türe weisen, sondern auf Wunsch den Verbleib im Wissen- schaftssystem ermöglichen. Schließlich müssen wir aus- ländische Wissenschaftler und Forscher gezielt für den Standort Deutschland gewinnen und ihnen bei uns eine Heimat bieten. Deutschland muss ein Land der Ideen, der Innovation und des Fortschritts bleiben. Darauf beruht unser Wohl- stand, aber auch unser Selbstverständnis. Deswegen bleibt uns auch gar keine Alternative, als dass wir mit vereinten Kräften daran arbeiten, diesem Anspruch zu entsprechen und den folgenden Generationen einen posi- tiven Ausblick in die Zukunft offenhalten. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Im Jahr 1919 beschrieb der Soziologe Max Weber die Entscheidung junger Menschen für eine Karriere in der Wissenschaft als großes persönliches Risiko: „Denn es ist außerordentlich gewagt für einen jungen Gelehrten, der keinerlei Vermögen hat, überhaupt den Bedingungen der akademischen Laufbahn sich auszusetzen. Er muss es mindestens eine Anzahl Jahre aushalten können, ohne irgendwie zu wissen, ob er nachher die Chancen hat, ein- zurücken in eine Stellung, die für den Unterhalt aus- reicht.“ Heute, ungezählte Hochschulreformen später und 90 Jahre nach Webers berühmtem Vortrag zu „Wissen- schaft als Beruf“, hat sich an diesem problematischen Umgang mit jungen Leistungsträgerinnen und Leistungs- trägern der Wissenschaft nicht viel geändert. Die Situa- tion des sogenannten Nachwuchses in Deutschland ist immer noch gekennzeichnet durch große Unsicherheit, durch strukturell bedingte Karrieresackgassen für viele und Chancen auf die begehrte selbstständige Hochschul- lehrertätigkeit für ganz wenige. In Zahlen ausgedrückt: Nur ein Fünftel des Personals an Hochschulen ist dauer- beschäftigt, Tendenz fallend. 80 Prozent hingegen haben entweder befristete Verträge oder als Lehrbeauftragte überhaupt keine verbindliche Vereinbarung über ihre Tä- tigkeit. Die Aussicht auf eine Dauerstelle und damit die Möglichkeit eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit ist für die überwiegende Mehrheit unserer Nachwuchswis- senschaftler und -wissenschaftlerinnen nicht mehr als eine vage Hoffnung. Nur 26 Prozent gaben in einer aktu- ellen Studie der HIS-GmbH an, dass sie die Planbarkeit ihrer Laufbahn gut oder sehr gut einschätzen. Lediglich ein Prozent mehr bewerteten die Aufstiegsmöglichkeiten positiv. Diese hermetischen Strukturen machen Deutsch- lands Wissenschaftslandschaft so unattraktiv für junge Menschen, noch stärker für Frauen als für Männer. Andere Länder bieten da weit bessere Aussichten: In Großbritannien sind zwei Drittel der Wissenschaftlerstel- len unbefristet, in Frankreich sogar drei Viertel. Selbst die „Hire and fire“-Mentalität an amerikanischen Hoch- schulen erlaubt einen Dauerstellenanteil von mehr als 50 Prozent. Der „Braindrain“, die Entscheidung zum Gang ins Ausland ist nur allzu verständlich, wenn das deutsche System vor allem die Aussicht auf den Ausstieg aus der Wissenschaft bietet. 25212 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Dr. Petra Sitte Vor diesem Ausstieg steht zumeist der Versuch, sich von Befristung zu Befristung zu hangeln. Durch den stei- genden Anteil der Drittmittelfinanzierung an Hochschu- len finden viele hier zeitweise Beschäftigungsmöglichkei- ten. Der Anteil der befristeten Mitarbeiterstellen, die durch Drittmittel finanziert werden, ist von 36,2 Prozent im Jahr 1995 auf 43,7 Prozent im Jahr 2007 gestiegen. Personalräte aus Universitäten berichteten auf einer Konferenz an der TU Berlin zur Situation des wissen- schaftlichen Nachwuchses von der einreißenden Sitte, Wochenverträge für Drittmittelbeschäftigte auszuschrei- ben. Ich wiederhole: Wochenverträge! Eine Debatte über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirkt angesichts solcher Realität wie eine Farce. Wenn von der Linken, aber auch von Gewerkschaften, Hochschulexperten und dem Deutschen Hochschulver- band mehr Dauerstellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefordert werden, geht es nicht nur um den berechtigten Wunsch Höchstqualifizierter nach bes- serer sozialer Absicherung und selbstbestimmter Lebens- planung: Kreativität und wissenschaftliche Leistung müs- sen reale Chancen auf Verwirklichung bekommen. Dafür braucht der akademische Nachwuchs in seiner innova- tivsten Lebensphase Bedingungen, unter denen selbststän- dig geforscht und gelehrt werden kann. In der derzeitigen Struktur sind fast alle, die es nicht auf eine der wenigen Hochschullehrerstellen geschafft haben, eng an einen Mentor, selten an eine Mentorin, gefesselt. Sie vertreten diese in der Lehre, nehmen Prüfungen ab, organisieren Konferenzen, arbeiten Drittmittelanträgen und For- schungstexten zu. Empirische Untersuchungen, etwa die sogenannte Mittelbaustudie der TU Berlin, zeigen ein- dringlich, dass neben der Arbeitsbelastung am Lehrstuhl häufig kaum Zeit bleibt, die eigene Karriere, die eigene Qualifikation weiter zu verfolgen. Schätzungen gehen da- von aus, dass die Hälfte der Promotionen abgebrochen werden. Die Datenlage dazu ist übrigens absolut unbe- friedigend. Der wissenschaftliche Mittelbau spielt auch in der De- batte um die Qualität der Lehre eine entscheidende Rolle, die mit der Umstellung auf gestufte und modularisierte Studiengänge noch gewachsen ist. Wissenschaftliche Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter tragen einen großen Teil der Lehrverpflichtung, ohne dass die Frage der Qualität ihrer Veranstaltungen ihnen einen Vorteil bei der eigenen Karriere verschaffen würde. Angesichts der beschriebenen Misere werden zumeist und völlig zu Recht die Länder in Haftung genommen: Sie sind – auf eigenen Wunsch – für die Finanzierung der Hochschulen zuständig und haben überwiegend auch die entsprechende Gesetzgebung in der Hand. Doch der Bund kann nicht aus der Verantwortung entlassen wer- den. Die Exzellenzinitiative, deren Fortsetzung gerade beschlossen wurde, verstärkt die Tendenz, dass unbefris- tete Stellen verstärkt durch befristete ersetzt werden. Auf den ständigen Wettbewerbsdruck samt aufwändigen An- tragsverfahren und die jeweils auf höchstens fünf Jahre befristeten Projekte reagieren die Universitäten mit Fle- xibilisierung ihrer Personal- und Stellenplanung. Das ist jedoch nur in den Kategorien unterhalb der Professur möglich. Die wenigen noch unbefristeten nichtprofesso- Zu Protokoll ralen Stellen, etwa Hochschuldozenten, fallen in diesem Zuge weg: Kamen im Jahr 2000 nur 3,6 befristete Mittel- baustellen auf eine unbefristete, sind es aktuell mehr als fünf. Zudem führt das um sich greifende Antragswesen in Peer-Review-Verfahren dazu, dass die Reputation der An- tragstellenden eine entscheidende Rolle bei der Begut- achtung spielt. Ohne Mentor oder seltener Mentorin, der bzw. die einen guten Namen gibt und Einfluss geltend macht, bekommt kaum ein Nachwuchswissenschaftler Drittmittel bewilligt. Auch dies führt zu verschärfter Ab- hängigkeit in Zeiten der Exzellenzrhetorik. Wer die durch den Elitewettbewerb geschaffenen 4 200 Stellen feiert, muss ehrlicherweise zugeben, dass es sich weniger um Sprungbretter als vielmehr um Schleudersitze handeln kann. Verlässliche Strukturplanungen und nachhaltige Beschäftigungsperspektiven sind mit den befristeten Drittmitteln nicht zu erreichen. Die unkritische Begeisterung über die Exzellenzinitia- tive, auch niedergelegt im Antrag der Koalition zum Thema Nachwuchsförderung, zeigt, dass diese Koalition samt ihrer Forschungsministerin beim Thema Nach- wuchsförderung leider nicht in die Rolle der Problemlö- serin gekommen ist. Das im Antrag erwähnte Portal KISSWIN, das Informationen über Karriere- und Förder- möglichkeiten anbietet, ist sicher eine sinnvolle Initiative. Auch den durch das BMBF in Auftrag gegebenen „Bun- desbericht zur Förderung des wissenschaftlichen Nach- wuchses“ können wir nur loben. Es wäre jedoch ausge- sprochen vernünftig gewesen, wenn Koalition und Ministerin den dort vollzogenen Analysen der strukturel- len Probleme durch konstruktive Lösungsvorschläge ent- sprochen hätten. Denn diese sind längst erarbeitet. Immerhin böte die Umsetzung des Hochschulpaktes II auch für den Bund Einflussmöglichkeiten. Zuerst benötigen die Hochschul- pakte umgehend eine nachhaltige finanzielle Grundlage. Die Länder brauchen Planungssicherheit. Nur so kann diese weiterführend dann auch den Hochschulen gewährt werden. Es muss endlich die Praxis beendet werden, be- fristete Nachwuchsstellen zur Verschiebemasse zu degra- dieren. Flexibilität und Mobilität wurden ja wohl eindeu- tig anders begründet als mit Haushaltsnotwendigkeiten. Stattdessen sind Promotions- bzw. Qualifizierungsver- einbarungen abzuschließen. Integriert werden müssen Elemente der persönlichen Kompetenzentwicklung durch spezifische Weiterbildungsangebote zu Lehrbefähigung, Sprachen, Zeitmanagement, Teambildung und -führung, IT-Wissen, Vernetzung, Genderansätzen und Interdis- ziplinarität. Ohne Zweifel ist es an der Zeit, neben der Zahl der Stu- dienanfängerplätze auch weitere Kriterien zur Studien- qualität in den Pakt zu integrieren, so etwa die Senkung von Abbrecherquoten und die Zahl von Absolventinnen und Absolventen. Dadurch würden Lehre und Wertschät- zung der Arbeit des wissenschaftlichen Mittelbaus ver- bessert. Grundsätzlich müssen jedoch Gesetzgebung, Tarif- recht und Förderlandschaft auf ein neues Modell von „Wissenschaft als Beruf“ auch neben der Professur ein- gestellt werden. Wissenschaft ist danach als kollektiver Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25213 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Dr. Petra Sitte Prozess zu behandeln. Planbarkeit, Transparenz und Durchlässigkeit werden damit zu Leitmotiven akademi- scher Personalpolitik. Der Bund muss das Wissenschafts- zeitvertragsgesetz überarbeiten. Die Tarifsperre ist ab- zuschaffen und die Befristungsmöglichkeiten für Drittmittelbeschäftigte sind wieder zu begrenzen. Wir brauchen einen flächendeckenden Wissenschaftstarifver- trag, der die soziale Absicherung des akademischen Mit- telbaus zum Ziel hat und die Vereinbarkeit von Privatle- ben und Beruf ermöglicht. Der Vertrag sollte auch Tarifregelungen für Privatdozentinnen und Lehrbeauf- tragte enthalten. Qualifikationsformen, welche die frühe Selbstständig- keit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie eine Beschleunigung ihrer Karriere zum Ziel haben, müs- sen durch den Bund stärker gefördert werden. Das kann durch ein Aufstocken und Reformieren der bekannten DFG-Programme wie „Eigene Stelle“ oder Heisenberg- Professur geschehen, reicht aber nicht aus. Vielmehr ist ein neues Programm zur Unterstützung der Juniorprofes- sur nötig. Zudem sollte der Wissenschaftsrat, aber auch die DFG über innovative Anreize und Förderungen zur Einrichtung und Besetzung neuer Dauerstellen im Mittel- bau nachdenken. Alle befristeten Qualifikationswege sollten mit einer Tenure-Track-Option ausgestattet wer- den. Nach positiver Bewertung soll es eine verlässliche Chance auf eine dauerhafte Hochschullehrerstelle geben. Weitere notwendige Maßnahmen beinhaltet nicht nur unser Antrag, sondern auch der Bericht der Bundesregie- rung selbst. Die Prioritätensetzung steht grundsätzlich zur Debatte: Soll das Wissenschaftssystem an der Basis gestärkt werden oder wollen Bundesregierung und FDP auch weiterhin vor allem um professorale Spitzengehäl- ter und einen Markt für elitäre Spitzenwissenschaftler kämpfen? Der große Soziologe Max Weber hätte sich wohl für Ersteres entschieden. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt in hierzulande zu wenige Forscherinnen und Forscher und zu wenige junge Menschen, die sich für eine Karriere in der Wissenschaft entscheiden. Die Ursachen sind vielschichtig; sie reichen bis in die früheste Kindheit zurück: Kinder und Jugendliche werden noch immer zu selten individuell gefördert, Potenziale oftmals vergeu- det, anstatt ihren Forschungsdrang und ihre Neugierde von Anfang an zu wecken. Neben Reformen im Kita- und Schulbereich müssen die vielen zusätzlichen Studienberechtigten der nächsten Jahre tatsächlich einen Platz im Hörsaal finden. Wie sol- len die Talente von Zehntausenden Studienberechtigten gefördert werden, wenn sie es nicht einmal auf den Uni- Campus schaffen, sondern vor verschlossenen Hörsaal- türen stehen bleiben? Im Vereinbarungsentwurf zum Hochschulpakt II werden jedenfalls leider die Fehler wie- derholt, an denen schon der Vorgängerpakt krankte. Was den wissenschaftlichen Nachwuchs anbelangt, glänzten die Regierungsfraktionen lange Zeit mit Passivität. Die Wahlperiode liegt in den letzten Zügen, da fällt Ihnen ein, etwas zum wissenschaftlichen Nachwuchs zu Papier zu bringen. In Ihrem Koalitionsantrag listen Sie die zentra- Zu Protokoll len Problembereiche und unkonkrete Forderungen auf. Ihre reale Politik wird dadurch konterkariert: Sie fordern den Bund auf, die Länder in ihren Bemühungen um bes- sere Lehre zu unterstützen. Der Hochschulpakt leistet ge- nau das nicht, sondern schafft allenfalls Billigstudien- plätze. Auch sollen Exzellenzinitiative, Forschungspakt für Forschung und Innovation und der Hochschulpakt II für die Frauenförderung und zur Stärkung der Juniorpro- fessur genutzt werden. All das findet aber nicht statt. Beim Koalitionsantrag stand offenbar der Gedanke im Vordergrund: Wenn schon alle Oppositionsfraktionen was gemacht haben, will man sich keine Leerstelle erlau- ben. Doch genau das kennzeichnet Ihre Politik zur För- derung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Wir Grünen wollen Wissenschaft als Beruf attraktiver machen und den wissenschaftlichen Nachwuchs besser unterstützen. Vier Kernpunkte möchte ich nennen, auf die sich die Bundesregierung mit den Ländern und diese mit den Hochschulen einigen müssen. Erstens. Es müssen mehr Promotionsstellen und Gra- duiertenkollegs geschaffen werden. Daneben muss für Promovierende mit Stipendien die Anbindung an Hoch- schulen und Forschungseinrichtungen erleichtert wer- den. Zweitens. Es muss mehr für die Verbreitung der Juniorprofessur getan werden. Von Beginn an müssen klare Bedingungen für die weitere Karriereplanung fest- stehen. Dazu soll von den Ländern eine dem angelsäch- sischen „tenure track“ entsprechende Planbarkeit der Karriereschritte geschaffen werden. Wo die Habilitation als Qualifikationsweg bestehen bleibt, muss gewährleis- tet sein, dass sie in größerer wissenschaftlicher Unab- hängigkeit als bisher erfolgen kann. Drittens. Die Gleichstellung der Geschlechter muss umfassend durchgesetzt werden. Mit dem Professorin- nenprogramm allein ist bei weitem nicht alles Mögliche und Notwendige für mehr Chancengerechtigkeit für Frauen getan. Wir fordern, dass sich Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu messbaren und realisti- schen Steigerungsquoten des Frauenanteils verpflichten, und wollen unser grünes Kaskadenmodell zur Gleichstel- lung umsetzen. In Bremen wurde auf grüne Initiative hin vor kurzem ein 40-Prozent-Ziel beschlossen. Das ist ein echter Meilenstein. Viertens. Unsere Hochschulen müssen endlich fami- lienfreundlicher werden, damit sich Nachwuchswissen- schaftlerinnen und -wissenschaftler nicht länger zwi- schen Kind und wissenschaftlicher Karriere entscheiden müssen, sondern beides gut miteinander vereinbaren kön- nen. Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für For- schung und Innovation wären eine Chance gewesen, mehr Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen und zu sichern. So weitsichtig zu denken, sah sich die Bundesregierung wohl nicht in der Lage. Anstatt den Hochschulpakt gleich bis 2020 zu beschließen, endet die zweite Paktphase bereits Ende 2015. Die Hochschu- len brauchen jedoch dringend Planungssicherheit, um Nachwuchsforscher sowie Professorinnen und Professo- 25214 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25215 (A) (C) (B) (D) Kai Gehring ren einstellen zu können. Mit diesem Kurzsichtpakt hat die Bundesregierung diese Chance vertan und leistet auch durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ganz be- wusst einen Beitrag für den Aufbau unsicherer, prekärer Arbeitsplätze, anstatt sie mit Karriereperspektiven auszu- statten. Bei der Exzellenzinitiative zeichnet sich ab, dass aufgrund befristeter Stellen und schlechter Bezahlung die Talente eher in die Wirtschaft gehen oder ins Ausland ab- wandern. Das zeigt: Gute Arbeitsbedingungen hierzulande ent- scheiden darüber, ob wissenschaftliche Nachwuchskräfte im Inland bleiben oder nach Auslandsaufenthalten wieder zurückkehren. Deswegen brauchen wir einen Wis- senschaftstarifvertrag, der Wissenschaft in Deutschland international wettbewerbsfähig macht. Die Regierungs- koalition dagegen hat mit ihrem Wissenschaftszeitver- tragsgesetz für viele Wissenschaftler in Deutschland die unbefristete Befristung eingeführt. Wir wollen klare Re- geln für ein wissenschaftsspezifisches Befristungs- und Kündigungsrecht schaffen, wobei Befristung eine Aus- nahme und nicht die Regel für alle sein soll. Die Bedin- gungen müssen stimmen, damit sich genügend Hochqua- lifizierte – ob zugewandert oder nicht – für ein Leben und Arbeiten in Deutschland entscheiden. Dieser Bundesregierung hat es am klaren Willen und beherzten Handeln gefehlt, solche wissenschaftsfreundli- chen Bedingungen zu schaffen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung auf Drucksache 16/13421. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be- schlussempfehlung die Annahme des Antrages der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Druck- sache 16/11883 mit dem Titel „Förderung des wissen- schaftlichen Nachwuchses ausbauen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Ent- haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustim- mung durch die Koalitionsfraktionen angenommen. Da- gegen haben das Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gestimmt. Die FDP hat sich enthalten. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/11880 mit dem Titel „Ent- wicklungschancen für den wissenschaftlichen Nach- wuchs schaffen“. Wer stimmt für diese Beschluss- empfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Die Linke ange- nommen. Die Fraktion der FDP hat dagegen gestimmt, das Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/10592 mit dem Titel „Perspektiven für den wissenschaftlichen Mittelbau öffnen – Karrierewege absichern – Gleichstellung durch- setzen – Selbständigkeit fördern“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltun- gen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zu- gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die FDP. Dagegen hat die Fraktion Die Linke gestimmt. Bünd- nis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 4 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9104 mit dem Titel „Wissenschaft als Beruf attraktiver ma- chen – Den wissenschaftlichen Nachwuchs besser unter- stützen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktio- nen und die FDP angenommen. Dagegen hat die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Die Linke hat sich enthalten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Bleser, Wolfgang Zöller, Klaus Hofbauer, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Gerhard Botz, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Ingrid Arndt- Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume – Drucksachen 16/5956, 16/9164 Nr. 1 – Berichterstattung: Abgeordnete Marlene Mortler Dr. Gerhard Botz Hans-Michael Goldmann Dr. Kirsten Tackmann Cornelia Behm Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden Klaus Hofbauer, Gerhard Botz, Christel Happach-Kasan, Kirsten Tackmann und Cornelia Behm.1) Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz auf Drucksache 16/9164. Unter Nr. 2 der Be- schlussempfehlung ist der Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen aufgeführt, über den bereits in einer früheren Sitzung abgestimmt wurde. Daher stimmen wir heute nur über Nr. 1 der Be- schlussempfehlung ab. Der Ausschuss empfiehlt die An- nahme des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/5956 mit dem Titel „Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Ent- haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Die Koalitionsfraktionen haben zugestimmt; die Opposi- tionsfraktionen haben sich enthalten. 1) Anlage 29 25216 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Priska Hinz (Herborn), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Biopatentrecht verbessern – Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungs- verfahren verhindern – Drucksachen 16/11604, 16/13439 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Joachim Stünker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Umsetzung der Bio- patentrichtlinie – Drucksachen 16/12809, 16/13438 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Joachim Stünker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Hierzu haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Günter Krings, Matthias Miersch, Christel Happach- Kasan, Petra Sitte, Ulrike Höfken und Alfred Hartenbach.1) Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Rechts- ausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit dem Titel „Biopatentrecht verbessern – Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren verhindern“. Der Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/13439, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/11604 abzuleh- nen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Gegen- stimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktio- nen und die FDP; dagegen gestimmt hat Bündnis 90/ Die Grünen; die Linke hat sich enthalten. Nun stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie ab. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13438, in Kennt- nis der Unterrichtung auf Drucksache 16/12809 eine Ent- schließung anzunehmen. Wer stimmt für die Beschluss- empfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die 1) Anlage 30 Beschlussempfehlung ist angenommen. Dafür gestimmt haben die Koalitionsfraktionen; dagegen gestimmt haben die Linke und Bündnis 90/Die Grünen; die FDP hat sich enthalten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften – Drucksachen 16/12256, 16/12677 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Gesundheit (14. Ausschuss) – Drucksache 16/13428 – Berichterstattung: Abgeordnete Birgitt Bender Zu Protokoll haben ihre Reden gegeben: Wolf Bauer, Marlies Volkmer, Daniel Bahr, Frank Spieth, Birgitt Bender und Rolf Schwanitz.2) Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Gesetzentwurf. Einige Kolleginnen und Kollegen haben Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung abgegeben.3) Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt in seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 16/13428, den Ge- setzentwurf der Bundesregierung, Drucksachen 16/12256 und 16/12677, in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschuss- fassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Ge- genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzent- wurf in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen; dagegen gestimmt hat die FDP-Fraktion; enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grü- nen und die Fraktion Die Linke. Dritte Beratung und Schlussabstimmung: Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung bei dem gleichen Stimmenverhältnis wie in der zweiten Beratung angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a bis 22 e auf: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord- neten Birgit Homburger, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung ei- nes Nationalen Normenkontrollrates – Drucksache 16/7855 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Wirtschaft und Technologie (9. Aus- schuss) – Drucksache 16/9839 – 2) Anlage 31 3) Anlagen 23 bis 25 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25217 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Rainer Wend b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Birgit Homburger, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Bürokratie abbauen – Unternehmen, Bürge- rinnen und Bürger entlasten – Drucksache 16/12470 – c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge- ordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP Wirtschaftliche Dynamik fördern – Gewerbe- anmeldungen entbürokratisieren – Drucksachen 16/9338, 16/11977 – Berichterstattung: Abgeordneter Reinhard Schultz (Everswinkel) d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP EU-Abfallrahmenrichtlinie ökologisch wirk- sam, unbürokratisch und marktwirtschaftlich gestalten – Drucksachen 16/3318, 16/4961 – Berichterstattung: Abgeordnete Michael Brand Gerd Bollmann Horst Meierhofer Eva Bulling-Schröter Sylvia Kotting-Uhl e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer Regelungen im Sozialrecht – Drucksachen 16/3163, 16/5494 – Berichterstattung: Abgeordneter Klaus Ernst Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die Reden der Kolleginnen und Kollegen Michael Fuchs, Garrelt Duin, Birgit Homburger, Roland Claus und Kerstin Andreae. Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Bürokratie kostet Zeit, Bürokratie kostet Geld. Beides sind entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Bürokratieabbau ist eine wichtige Aufgabe für uns; denn wir wollen die Unternehmen aktiv entlasten. Bürokratieabbau ist mühsam. Wolfgang Clement hat einmal gesagt, es sei Häuserkampf. Doch dieser Kampf lohnt sich. Denn Bürokratieabbau ist das bestmögliche Konjunkturprogramm, das wir überhaupt machen können: Die Abschaffung von überflüssigen gesetzlichen Regelun- gen, von veralteten Verfahrensweisen oder doppelten Sta- tistikpflichten kostet uns, als Staat, keinen Cent. Aber die betroffenen Unternehmen profitieren in hohem Maße. Sie können Arbeitsabläufe effizienter gestalten und Betriebs- kosten einsparen. Kurz: Bürokratieabbau ist ein voller Gewinn. Bei diesem ehrgeizigen Vorhaben unterstützt uns die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau im Bundeskanzler- amt, und seit zweieinhalb Jahren der Normenkontrollrat. Im Mai hat uns der NKR seine Halbzeitbilanz vorgelegt, die durchweg positiv ist. Sie zeigt uns, dass das „Regierungs- programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ richtig und wichtig ist. Die von uns beschlossenen Maß- nahmen greifen, und die Arbeit lohnt sich. Dazu will ich Ihnen ein Beispiel nennen: Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens rund um die Unterneh- mensteuerreform wurde der Regierungsentwurf vom NKR geprüft. Das Ergebnis war alles andere als erfreulich: Die geplanten Regelungen hätten allein durch die Neurege- lungen im Bereich der geringwertigen Wirtschaftsgüter zu einer Mehrbelastung der Unternehmen von 190 Millionen Euro geführt. Aber gerade weil wir das Gremium aktiv in das gesetzgeberische Verfahren einbeziehen und gerade weil wir die Berichte sehr ernst nehmen, fließen selbstver- ständlich die Ergebnisse in unsere Arbeit mit ein. Darum kann ich die Unterstellungen, die die FDP in ihrem Antrag formuliert hat, nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Tatsache ist, dass aufgrund dieses Berichts der Gesetz- entwurf zur Unternehmensteuerreform noch einmal von uns gründlich überarbeitet wurde. Damit haben wir eine Nettoentlastung für die Unternehmen von 168 Millionen Euro erreicht. Bei den GWGs ist es uns gelungen, aus einer zuerst erwarteten Belastung von 190 Millionen eine Ent- lastung von 65 Millionen Euro zu erzielen. Ich denke, diese beachtlichen Zahlen sprechen ganz klar für die sehr gute Arbeit des NKR und die hervorragende Zusammen- arbeit zwischen Parlament und Normenkontrollrat. Ohne das Ex-ante-Verfahren hätten wir erst zwei, drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes auf die Ergebnisse einer Evaluierung warten müssen. So konnten wir bereits im laufenden Verfahren die Regelungen optimieren und sicher- stellen, dass wir mit dem Gesetz unser Ziel auch erreichen. Das nenne ich bessere Rechtsetzung. Ein weiterer Punkt muss an dieser Stelle noch einmal klargestellt werden: Das Beispiel Untemehmensteuerreform zeigt auch, dass das NKR-Gesetz dem Normenkontrollrat sehr wohl ausreichende Befugnisse erteilt und dass es vor allem funktioniert. Wir brauchen kein neues Gesetz, das das Anrufungsverfahren verändert. § 6 Abs. 3 ermöglicht (A) (C) (B) (D) Dr. Michael Fuchs es den Ausschüssen, den NKR um Stellungnahme anzurufen. Genau das haben wir damals im Wirtschaftsausschuss auch getan. Es ist darum schlicht und einfach falsch, wenn das Gegenteil behauptet und eine Ausweitung des Anrufungsrechtes gefordert wird, weil es nämlich keinerlei positiven Nutzen hätte. Ganz im Gegenteil: Der NKR wäre binnen kürzester Zeit lahmgelegt und würde seine wertvolle Arbeit vergeuden mit der Prüfung von Gesetz- entwürfen, die zwei Wochen später im Papierkorb landen. Das kann nicht das Ziel sein, das darf nicht die Aufgabe dieses wichtigen Gremiums sein, und wir dürfen die Res- sourcen einfach nicht verschwenden. Mittlerweile haben wir uns ja schon fast daran gewöhnt, dass die FDP gerne die von uns erreichten Erfolge schlichtweg ignoriert. Mit zumeist populistischen Attacken wird in unzähligen Anträgen und Anfragen unsere oft mühsame und schwierige Arbeit ganz einfach unter den Teppich gekehrt. Aber ich sagen Ihnen: Da machen Sie es sich zu einfach. Diese Bundesregierung hat von Anfang an sehr deutlich gemacht, dass es ihr sehr ernst ist mit dem Bürokratieabbau. Selbstverständlich werden wir auch in Zukunft mit Nachdruck daran arbeiten. Wir scheuen die Arbeit eben nicht. Natürlich ist Bürokratieabbau eine Querschnittsaufgabe. Hier sind alle Ressorts gefragt, bestehende Gesetze und Verordnungen auf Herz und Nieren zu prüfen und Doku- mentations- oder Berichtspflichten – wo möglich – am bes- ten zu streichen oder zumindest deutlich zu vereinfachen. Mit der Einführung des Standardkostenmodells haben wir eine wissenschaftlich fundierte Methode, die es uns ermöglicht, die Kosten durch Informations- und Dokumen- tationspflichten zu benennen, sie transparent zu machen. Transparenz zu schaffen ist dabei eines unserer wichtigsten Ziele. In Deutschland wird viel geschimpft über den läs- tigen Papierkram, über die Bürokraten in den Ämtern und Behörden, über die vielen, oft undurchsichtigen Vor- schriften. Das ist unser Anliegen; genau hier wollen wir Licht ins Dunkel bringen und aktiv für mehr Klarheit und mehr Effizienz sorgen. Die Ergebnisse der Bestandsmessung waren dabei ein wichtiger Hinweis: 10 900 Informationspflichten wurden identifiziert, die allein der Wirtschaft durch nationales Recht und EU-Verordnungen entstehen. Die Prüfung hat ergeben, dass die rund 50 kostenintensivsten Informations- pflichten rund 80 Prozent der gesamten Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Deutschland verursachen. Insgesamt haben wir 330 Vereinfachungen erreicht, die für die Wirt- schaft eine jährliche Entlastungswirkung von rund 7 Mil- liarden Euro haben. Damit schaffen wir Freiräume. Das gibt den Unternehmen Luft, die sie besonders jetzt sehr gut brauchen können. Konkret reduzieren sich bis Ende 2009 die jährlichen Bürokratiekosten von 47,6 Milliarden Euro um 12,5 Prozent. Damit haben wir viel erreicht; denn unser ehrgeiziges Ziel ist es, bis zum Jahr 2012 die Bürokratiekosten um 25 Prozent abzubauen. Natürlich ist das ein Nettoziel. Darüber hinaus haben wir über 1 000 Gesetze, Rechts- verordnungen und Rechtsvorschriften ermittelt, die aufge- hoben werden konnten. Im Zuge dieser Rechtsbereinigung Zu Protokoll ist der Bestand des Bundesrechts trotz neuer Rechtsetzung um 16 Prozent gesunken, nämlich von über 5 200 auf knapp 4 400 Gesetze und Verordnungen. Auch das sind beachtliche Zahlen, wie ich finde. Selbstverständlich werden wir uns jetzt nicht zurückleh- nen und uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Selbstverständ- lich wollen wir den Bürokratieabbau weiter voranbringen und vor allem auch für die Bürger ganz direkt deutliche Entlastungen erreichen. Wie Sie wissen, ist Deutschland leider Weltmeister in Sachen Steuerfachliteratur – ein trauriger Rekord, auf den wir weder stolz sein können, noch sollten wir ihn einfach so akzeptieren. Es muss uns gelingen, unser Steuersystem dauerhaft und nachhaltig zu vereinfachen, um hier die Belastungen für die Bürger, für Verwaltung und Unter- nehmen deutlich zu reduzieren. An vielen Stellen ist es schlicht und einfach die Technik, die alte Verfahren der Datenerfassungen überflüssig gemacht hat. Onlinedaten- banken sind mittlerweile in den meisten Bereichen vor- handen, und Verbände oder Kommunen können digital auf die erforderlichen Informationen und Daten zugreifen, ohne dass ein Betrieb zum x-ten Male das viele Seiten lange Formular ausfüllen muss. „E-Government“ ist hier das Stichwort. Es ist ein zentra- les Instrument bei der weiteren Umsetzung unseres Pro- gramms für bessere Rechtsetzung, und es ist der richtige Weg. Im digitalen Zeitalter wollen wir eine moderne und schlanke Datenerfassung für Unternehmen und Ver- bände, Kommunen und Bürger. Wir wollen den Menschen wertvolle Zeit ersparen. Dafür werden wir uns einsetzen. Garrelt Duin (SPD): Gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs ist es besonders wichtig, die Kosten, die Bürgern und Unter- nehmen durch neue Gesetze und Rechtsverordnungen entstehen, möglichst gering zu halten. Daher ist es beson- ders wichtig, die erzielten Erfolge beim Bürokratieabbau in der heutigen Zeit zu unterstreichen: Wir werden die ge- steckten Abbauziele von 12,5 Prozent bis Ende des Jahres erreichen. Die deutsche Wirtschaft wird circa 7 Milliar- den Euro jährlich weniger an unnötigen Bürokratiekos- ten zahlen. Drei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates lässt sich damit festhalten, dass entscheidende Kostenfak- toren der Wirtschaft vermieden werden konnten. Das Standardkostenmodell hat sich etabliert. Die Bundesre- gierung wird bei der Reduzierung der bestehenden Büro- kratiekosten nicht nur ihr Zwischenziel bis Ende 2009 er- reichen, es erscheint aus heutiger Sicht ebenso realistisch, dass bis 2011 eine Entlastung von insgesamt 25 Prozent erzielt werden kann. Wir haben erreicht, dass Bürokratiekosten nach ein- heitlichen Maßstäben erfasst, gemessen und bewertet werden. So werden neue Regelungsvorhaben in der Ent- stehungsphase bereits auf mögliche bürokratische Kosten hin untersucht und Alternativen geprüft. Das hat dazu ge- führt, dass in allen Bundesministerien ein deutlich stär- keres Bewusstsein für die Kosten der Bürokratie entstan- den ist. 25218 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Garrelt Duin Insgesamt 10 404 Informationspflichten der Wirt- schaft existieren in Deutschland. Davon sind 9 230 Infor- mationspflichten aus nationalen Gesetzen und Verord- nungen einschließlich des national umgesetzten EU- und internationalen Rechts. 1 174 Informationspflichten stammen aus EU-Verordnungen, die direkt und unmittel- bar in Deutschland gelten. Es konnten Bürokratiekosten der Wirtschaft von rund 47,6 Milliarden Euro pro Jahr er- mittelt werden. Demnach sind 22,5 Milliarden Euro vom nationalen Gesetzgeber verursacht, 25,1 Milliarden Euro gehen auf Regelungen zurück, die durch EU- und inter- nationales Recht veranlasst wurden. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt die Bun- desregierung bei der Umsetzung des Programms. Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag prüft der Normenkontrollrat alle neuen Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten und berät die Bundesregierung bei der Reduzierung der bestehenden Bürokratiekosten. Der Rat ist als unabhängiges Beratungs- und Prüfgremium ei- ner der Erfolgsfaktoren für den Bürokratieabbau in unse- rem Land! Die Abschätzung der Bürokratiekosten bei neuen Regelungsvorhaben durch die Bundesregierung und die Überprüfung dieser Kosten durch den Normen- kontrollrat hat sich als erfolgreiches Vorgehen zur Ver- meidung unnötiger Belastungen der Wirtschaft erwiesen. Mit diesem „präventiven“ Verfahren der Kostenabschät- zung und -kontrolle nach einer einheitlichen Methode folgt Deutschland einer europaweiten Entwicklung. Die Erfahrungen mit dem Programm der Bundesregie- rung zeigen jedoch auch, dass sich die von den Bürgern und Unternehmen als unnötig „bürokratisch“ wahrge- nommen Belastungen nicht nur auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten zurückführen lassen. Ebenso rele- vant können Belastungen sein, die durch den Vollzug von bundesrechtlichen Vorschriften entstehen. Um die Betrof- fenen wirkungsvoll von bürokratischen Belastungen be- freien zu können, ist es daher notwendig, zu identifizieren, wo die Ursachen für die bürokratischen Belastungen lie- gen und wer welchen Beitrag zur Entlastung der Betrof- fenen in seinem jeweiligen Verantwortungsbereich leisten kann. Dazu bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung des Gesamtprozesses – von der bundes-, gegebenenfalls über die landesrechtliche Regelung bis hin zum Vollzug durch die zuständige Stelle. Für den Vollzug bundesrecht- licher Vorschriften sind zumeist die Länder und Kommu- nen bzw. die Kammern oder Sozialversicherungsträger zuständig. Eine weitere Ursache für bürokratische Belastungen ist sicherlich darin zu sehen, dass Bürokratiekosten aus Informationspflichten nur einen Teil der Kosten bilden, die Bürgern und Unternehmen aus Rechtsvorschriften entstehen. Nicht Teil des Regierungsprogramms sind bis- lang solche Kosten, die Bürgern und Unternehmen aus der inhaltlichen Rechtsbefolgung entstehen. Unter- suchungen zeigen, dass diese inhaltlichen Befolgungs- kosten für die Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen können. Die alleinige Betrachtung von Büro- kratiekosten aus Informationspflichten ist insoweit zu eng und lässt wesentliche Entlastungspotenziale ungenutzt. Zu Protokoll Die Bundesregierung sollte beim Bürokratieabbau den eingeschlagenen Weg weitergehen. Sie sollte das Pro- gramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung im Sinne einer ganzheitlichen Kostenbetrachtung erweitern. Um eine nachhaltige Entlastung der Unternehmen si- cherstellen zu können, sind zukünftig – neben den Büro- kratiekosten aus Informationspflichten – verstärkt auch weitere Kosten und Bürokratiebelastungen für die Wirt- schaft in den Blick zu nehmen. Ein erweitertes Programm zum Bürokratieabbau sollte auf den bestehenden Strukturen aufbauen. Dazu zählen insbesondere das erfolgreiche Verfahren zur Ab- schätzung von Bürokratiekosten bei neuen Regelungsvor- haben sowie der Nationale Normenkontrollrat als eta- bliertes Prüf- und Beratungsgremium. Der Nationale Normenkontrollrat ist als unabhängiger Begleiter in den Prozess der erweiterten Kostenbetrachtung bei neuen Re- gelungsvorhaben einzubinden und mit einem entspre- chenden gesetzlichen Prüf- und Beratungsauftrag auszu- statten. Ziel sollte es weiterhin sein, dass verstärkt auch Bür- ger von bürokratischen Belastungen befreit werden. Dazu müssen vorrangig besonders belastete Bevölkerungs- gruppen in den Blick genommen werden. Dabei kann sich die Bundesregierung an anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Niederlande und Österreich, orientie- ren. Darüber hinaus sollte der Dialog mit den für die Um- setzung und den Vollzug von Bundesrecht zuständigen Stellen, wie Ländern, Kommunen, Kammern und Sozial- versicherungsträgern, aufgenommen werden. Gemein- sam können weitere Entlastungspotenziale besser identi- fiziert und Vereinfachungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Länder, Kommunen, Kammern und So- zialversicherungsträger sollten zudem ermutigt werden, auch im eigenen Zuständigkeitsbereich weitere Anstren- gungen zum einfachen, serviceorientierten und zügigen Verwaltungsvollzug zu unternehmen. Birgit Homburger (FDP): Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat Bundeskanzle- rin Angela Merkel den Bürokratieabbau noch zur Chef- sache erklärt. Viel mehr ist nicht passiert. Im Laufe dieser Legislaturperiode gab es nicht etwa einen Abbau, son- dern noch mehr Zuwachs bei der Bürokratie. Zwar sind einige wenige Regelungen von geringer gesellschaftli- cher Relevanz und damit mit geringem Entlastungspoten- zial abgeschafft worden, eine Reihe neuer Regelungen mit hohem Belastungspotenzial aber neu beschlossen worden. Besonders ernst ist es Union und SPD offensicht- lich nicht mit dem Bürokratieabbau. Die FDP-Bundestagsfraktion hat stets für die Festle- gung eines konkreten Nettoziels beim Bürokratieabbau plädiert. Nach wie vor fehlt ein verbindliches Bekennt- nis der Bundesregierung, dass das von ihr proklamierte 25-Prozent-Abbauziel ein Nettoziel darstellt. In welcher Höhe seit Beginn des „Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ neue belastende Regelungen ver- abschiedet wurden, ist immer noch unklar. Im Jahresbe- richt 2008 der Bundesregierung blieb dies unberücksich- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25219 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Birgit Homburger tigt. Doch um beurteilen zu können, ob das 25-Prozent- Abbauziel tatsächlich erreicht wird, ist das nötig. Am Ende dürfen die Entlastungen nicht von neuen bürokrati- schen Regelungen aufgefressen oder gar übertroffen wer- den. Der Gesetzentwurf der FDP sah daher vor, Nettoziele festzulegen. Das hätte einen belastbaren Soll-Ist-Ab- gleich ermöglicht. In der letzten Debatte zum Bürokratie- abbau am 17. Januar 2008 hat Dr. Rainer Wend für die SPD dieses Ziel noch unterstützt: „Wir müssen für die Entlastungen, die wir in nächster Zeit bei den Ministerien herbeiführen wollen, ein Nettoziel vereinbaren, denn es macht überhaupt keinen Sinn, wenn wir auf der einen Seite bei älteren Gesetzen Bürokratie abbauen, auf der anderen Seite aber neue verabschieden, die Bürokratie aufbauen.“ Recht hat er. Umso unverständlicher ist es da- her, dass die SPD zusammen mit der Union diese Rege- lung heute ablehnt. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung ausdrücklich auf, sich zu einem Net- toziel zu bekennen. Der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion, über den heute entschieden wird, ist ein Paradebeispiel dafür, dass eine eigentlich von allen Seiten unterstützte Verbes- serung der Kompetenzen des Nationalen Normenkon- trollrats, NKR, aus parteitaktischen Gründen von den Koalitionsfraktionen verhindert wird. Die FDP-Bundes- tagsfraktion wollte mit der Gesetzesänderung eine Rege- lungslücke schließen und den Fraktionen des Parlaments ein Anrufungsrecht für den NKR einräumen. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass auch Gesetzentwürfe aus der Mitte des Deutschen Bundestages auf etwaige Bü- rokratiekosten überprüft werden können. Dies wäre eine sachdienliche Erweiterung des Aufgabenbereichs des NKR gewesen; denn wer Bürokratieabbau will, muss alle Gesetzesvorlagen im Blick haben. Im federführenden Wirtschaftsausschuss hat die Re- gierungskoalition den Gesetzentwurf mit der Begründung abgelehnt, man wolle den NKR nicht übermäßig belasten. Diese Begründung ist schlicht fadenscheinig und vorge- schoben. Wie soll der NKR wirksam vor neuen bürokrati- schen Regelungen warnen, wenn ihm beim Parlament die Hände gebunden sind? Das ist völlig widersinnig und an- gesichts der Probleme und Kosten – allein für die Unter- nehmen 47,6 Milliarden Euro, die durch Bürokratie in Deutschland entstehen – nicht angemessen. In der letzten Debatte vor eineinhalb Jahren haben Union und SPD noch große Töne geschwungen und an- gekündigt, eine solche Regelung umzusetzen. Kollege Hartmut Koschyk sagte damals für die CDU/CSU-Frak- tion: „… wir, die CDU/CSU, wollen und werden ge- meinsam mit der SPD-Fraktion dafür sorgen …, dass Gesetzesinitiativen des Parlaments in Zukunft vom Nor- menkontrollrat überprüft werden.“ Geschehen ist nichts. Es gab keine Initiative der Koalition; stattdessen lehnt sie den Gesetzentwurf der FDP heute sogar ab. Das ist pure Ankündigungspolitik, inkonsequent und ein Armutszeug- nis für die Durchsetzungsfähigkeit der Koalition. Das schadet dem Parlament, dem Bürokratieabbau und den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Zu Protokoll Bürokratieabbau ist zwar ständig in aller Munde, be- sonders gerne auch bei Vertretern der Regierungskoali- tion, aber geschehen ist leider viel zu wenig. Ein erster richtiger Schritt mit der Einsetzung des NKRs wird kon- terkariert durch fehlende Nettoziele und Nichteinbezie- hung von Gesetzentwürfen aus der Mitte des Parlaments. Die Bundesregierung gibt sich ideenlos und lässt das nö- tige Interesse für den Bürokratieabbau vermissen. An Vorschlägen mangelt es nicht. Allein die FDP-Bundes- tagsfraktion hat in den letzten beiden Legislaturperioden in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages eine konkrete Initiative zum Bürokratieabbau vorgelegt. Da- runter waren viele innovative Vorschläge wie die Befris- tung von Normen, die Umstellung von verschiedenen Ge- nehmigungsverfahren auf Anzeigeverfahren oder die Er- stattung von Bürokratiekosten für die Wirtschaft als Anreizmechanismus in der öffentlichen Verwaltung zur Verringerung der bürokratischen Lasten. Konzepte und Ideen gibt es genug, an der Umsetzung allerdings man- gelt es. Die sogenannte Große Koalition zeigt bei diesem Thema wieder einmal eindrücklich, dass lediglich die Be- nennung des Bürokratieabbaus als Chefsache durch die Bundeskanzlerin nicht ausreicht. Von leeren Versprechun- gen wird die Bürokratie nicht weniger. Es muss etwas getan werden. Konsequentes Handeln wäre nötig gewesen. Statt- dessen haben Union und SPD beim Bürokratieabbau ein Feuerwerk versprochen, am Ende aber nur ein Strohfeuer entfacht. Roland Claus (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke lehnt den Gesetzentwurf der FDP ab. Sie tut dies nicht, weil sie etwa meint, dass an diesem Nationalen Normenkontrollrat nichts zu verbes- sern wäre. Im Gegenteil: Dieser Kontrollrat muss, wenn er denn tatsächlich etwas bewirken soll, grundsätzlich und umfassend umgestaltet werden. Aber davon ist im FDP-Vorschlag nicht im Geringsten die Rede, und für ein bisschen Kosmetik hier und ein bisschen Schönheitspfläs- terchen da sind wir nicht zu haben. Das Grundübel des Normenkontrollrates ist, dass er unter Bürokratieabbau lediglich die Entlastung der Un- ternehmen versteht. Damit folgt er willig dem Zeitgeist, der, wenn er von Wirtschaft redet, immer nur die Unter- nehmerinnen und Unternehmer, die Managerinnen und Manager im Blick hat. „Die Wirtschaft“ sind aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hartz-IV- Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger, und deren In- teressen bleiben in der bisherigen Arbeit des Rates völlig unbeachtet. Daran ändert auch die Selbstkritik nichts, zu der sich der Kontrollratsvorsitzende Dr. Johannes Ludewig im Dezember 2008 durchgerungen hat, als er feststellte, dass es an der Zeit sei, „zu zeigen, dass die Entlastung von Bürgern genauso ernst genommen wird wie die Entlastung von Unternehmen“. Man müsste, um diesem Ziel näherzukommen, in den Kontrollrat eben nicht nur Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen und Unternehmensverbänden berufen, sondern auch sol- che aus Sozialverbänden oder zivilgesellschaftlichen In- s-titutionen. 25220 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Roland Claus In seiner Halbzeitbilanz nach zweieinhalbjähriger Tä- tigkeit verwies der Rat im Mai auf eine Nettoentlastung von Unternehmen durch Bürokratieabbau in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Nehmen wir das einmal als einen – freilich schwer überprüfbaren – Erfolg. Entgegen steht dem aber eine ganz andere Bilanz: Bei Hartz IV sind die Bürokratiekosten ins Unermessliche gestiegen. Es liegen Zehntausende von unbearbeiteten Einsprüchen zu Be- scheiden bei total überforderten Gerichten, die dring- lichst um neue Stellen ersuchen. Die Betroffenen – also die Hartz-IV-Empfänger – befinden sich durch die unge- klärten Prozeduren und monate-, ja jahrelangen Warte- zeiten in einer überaus misslichen Lage, und durch die Unklarheiten in der Gesetzgebung sind außerdem viele Tausend Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Argen und Optionsgemeinden zu Betroffenen geworden. Die an sich schon mit ihrer Armut schaffenden Wirkung unerträglichen Hartz-Gesetze werden dadurch, dass sie so sträflich nachlässig erarbeitet worden sind, doppelt unerträglich – aber vom Normenkontrollrat hört man darüber kein Wort, wie interessanterweise auch die Tat- sache, dass noch immer die Mehrheit der Regierungsstel- len in Bonn beheimatet ist und nicht in Berlin, im Nor- menkontrollrat offensichtlich keine Rolle spielt. Müsste nicht, nachdem wir nun am 5. Juli schon den zehnten Jah- restag des Parlamentsumzuges von Bonn nach Berlin fei- ern, der Komplettumzug der Regierung ein ständiges Ratsthema sein? Wertvolle Erkenntnisse könnte der Normenkontrollrat aus den im Osten der Republik gewonnenen Transforma- tionserfahrungen gewinnen. So sind zum Beispiel bei der Ansiedlung und Förderung der Solarindustrie unbüro- kratische Wege gegangen worden. Aber auch an vielen anderen Stellen verdienen lokale und regionale Herange- hensweisen Beachtung, bei denen eben nicht auf einen kritiklosen Nachbau West, sondern sehr ideenreich auf neue, noch unerprobte, Bürokratie vermeidende Pro- blemlösungen gesetzt wurde. Der Normenkontrollrat ist ein vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundeskanzlerin berufenes Gremium. Schon darin liegt die Crux. Das Parlament ist nicht wirk- lich einbezogen. Da muss der Blick zwangsläufig ein zu enger bleiben. Es braucht, wenn Bürokratieabbau wirk- lich ernst genommen werden soll, einen grundsätzlich an- deren Ansatz. Wir werden uns an den entsprechenden An- strengungen gern beteiligen. Unser heutiges „Nein“ ist ein „Ja“ für einen Neuanfang. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung hat sich zu Beginn ihrer Amtszeit den Bürokratieabbau als Priorität auf die Fahnen ge- schrieben. Umgesetzt hat sie wenig. Ihr jetziges Ziel, bis 2011 die Bürokratie um 25 Prozent abzubauen, ist wenig ambitioniert. Und auch diese Entlastung wird mit den Trippelschritten der Mittelstandsentlastungsgesetze kaum erreicht. Der Normenkontrollrat weist in seinen Berichten da- rauf hin, dass bei einer bürokratischen Belastung von rund 48 Milliarden Euro durch die mit Bundesregelungen verbundenen Informationspflichten Abbaumaßnahmen in Zu Protokoll Höhe von 12 Milliarden Euro nötig seien. Hiervon sind bisher 6,58 Milliarden Euro beschlossen. Es bleibt also noch sehr viel zu tun. Andere sind da viel weiter. Die Niederlande haben in einer Legislaturperiode die Bürokratielasten um 25 Pro- zent abgebaut, 2006 Vollzug gemeldet und arbeiten jetzt schon an der nächsten Runde. Die deutsche Bundesregie- rung will bis 2011 dieses Ziel erreichen. Und selbst das ist mit den Trippelschritten, die sie mit ihren Mittelstands- entlastungsgesetzen vorlegt hat, noch nicht sicher. Auch Österreich ist da schon viel weiter. In Österreich werden wie in den Niederlanden die Bürokratieabbauziele in den Haushaltsplan integriert. Bei den Haushaltsberatungen geht es so immer auch um Bürokratieabbau; jeder Minis- ter berichtet entsprechend. In Deutschland gibt es ledig- lich Quartalstreffen des Normenkontrollrates mit der Kanzlerin, aber keine regelmäßigen Termine mit dem Wirtschaftsminister. Dem Normenkontrollrat fehlen umfassende Kompe- tenzen, um den Bürokratieabbau voranzutreiben. So prü- fen, wie der Normenkontrollrat können müsste, darf er nicht. Wenn die Gesetze durch die Regierung ins Parla- ment eingebracht werden, gibt es eine Bürokratiekosten- einschätzung des Normenkontrollrates. Alles, was im parlamentarischen Verfahren in die Gesetze reinge- schrieben wird, kann er aber nicht mehr prüfen. Wenn die Fraktionen Gesetze einbringen, wird er nicht gefragt. Da- für gibt es im Bundestag – leider – keine Mehrheit. Ge- setze, die vor Januar 2007 ins Parlament eingebracht worden sind, werden, wie zum Beispiel der Gesundheits- fonds, gar keiner Bürokratielastenmessung unterzogen. Wir brauchen jetzt eine ehrliche Durchsicht aller gel- tenden gesetzlichen Regelungen sowie aller neuen Be- schlüsse des Bundestages auf ihre Bürokratiefolgen hin durch den Normenkontrollrat. Das muss nicht nur am An- fang, sondern am Ende des parlamentarischen Verfah- rens geschehen. Da bleiben die Anträge und der Entwurf der FDP zu weich. Wir brauchen nicht nur das Recht der Fraktionen, ihre Entwürfe überprüfen zu lassen. Das muss zur Regel werden. Sonst kann jede Bundesregierung weiter leicht den Normenkontrollrat umgehen, indem ihre Entwürfe einfach über die Regierungsfraktionen eingebracht wer- den und die ihn dann einfach nicht anrufen. Aber das ist nicht das einzige Problem. Darum ist der Gesetzentwurf der FDP eindimensional. Der Normenkontrollrat kriti- siert in seinem Jahresbericht selbst: Er kann sich nur auf Belastungen beziehen, die Wirtschaft, Bürgern und Ver- waltung durch die Auferlegung von Informationspflichten entstehen. Bürokratielasten sind aber weiter gefasst und umfassen auch die Belastungen durch Regelungen der Länder, der EU, der Sozialversicherungsträger. Insgesamt geht der Normenkontrollrat von rund 85 Milliarden Euro Gesamtlasten für die Wirtschaft in Deutschland aus. Das trifft insbesondere kleine und mitt- lere Unternehmen. Sie geben 4 bis 6 Prozent ihres Umsat- zes für staatlich veranlasste Verwaltungskosten aus. Um diesen Problematiken wirksam zu begegnen, müssen wir insgesamt die Rolle des Normenkontrollrats überdenken und ausbauen. Vor allem müssen alle Regelungen so ge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25221 gegebene Reden 25222 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Kerstin Andreae fasst werden, dass sie für KMU auch handhabbar sind. Da ist die FDP mit ihrer vorgeschlagenen Gesetzesände- rung doch sehr zögerlich. Auch die vorgelegten FDP-Anträge weisen zwar teil- weise in die richtige Richtung. Zentrale Bürokratiepro- bleme wie die Gewerbeanmeldungen drängen und Lösun- gen hierfür müssten zuvörderst angegangen werden. Eine Bündelung der Zuständigkeiten bei der Gewerbeanmel- dung, die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpart- ners oder die elektronische Gewerbeanmeldung machen Sinn. Aber die Problematik des Bürokratieabbaus geht noch weit über das hinaus, was die FDP hier thematisiert. Und es ist auch falsch, Umweltziele und Bürokratieabbau wie bei der Behandlung von Abfall gegeneinander auszu- spielen. Umweltpolitik ist keine Gängelung der Wirt- schaft, sondern schafft zum Beispiel bei intelligenten Re- cyclingkonzepten oder energetischer Gebäudesanierung neue Investitionsmöglichkeiten und Arbeitsplätze. Da verfällt die FDP einem alten Reflex. Bürokratieabbau ist der einfachere Hebel zur Wirt- schaftsförderung als Subventionen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können umständliche Genehmi- gungs- und Antragsverfahren nur schwer bewältigen. Wir brauchen ein umfassendes Konzept für den Bürokratieab- bau, das Ressort für Ressort umgesetzt wird. Neben der beschriebenen deutlichen Stärkung der Rechte des Nor- menkontrollrates umfasst das grüne Konzept zum Büro- kratieabbau Vorschläge wie Kosten-Nutzen-Rechnungen für Gesetzesvorlagen, die Abschaffung der Generalunter- nehmerhaftung durch die Auftragnehmer für alle Subun- ternehmen, die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das sogenannte Ersteinstel- lungsgebot bei sachgrundlosen Befristungen muss abge- schafft werden. Die Wartefrist, die zwischen zwei Arbeits- verhältnissen liegen muss, sollte maximal sechs Monate betragen, um Kettenbefristungen zu vermeiden. Damit ist auf unbürokratische Weise sichergestellt, dass kein Miss- brauch stattfindet. Eine befristete Wirkung von Gesetzes- änderungen kann im Einzelfall nach Sachlage sinnvoll sein. Bündnis 90/Die Grünen haben noch weit umfassen- dere Vorschläge für einen konsequenten Bürokratieabbau erarbeitet. In den halbherzigen Gesetzgebungsvorschlä- gen der Großen Koalition wurden diese bislang ignoriert – nachdem ihnen zuvor Fachpolitiker der Frak- tionen persönlich Respekt gezollt hatten. Es bleibt also viel zu tun. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent- wurf der FDP zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 16/9839, den Gesetz- entwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7855 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Dafür gestimmt hat die Fraktion der FDP; da- gegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Die Linke; enthalten hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die dritte Beratung entfällt. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12470 mit dem Ti- tel „Bürokratie abbauen – Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger entlasten“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Ist das eine Beschlussempfehlung?) – Nein, das ist ein Antrag. Sie müssen sich entscheiden: dafür, dagegen oder Enthaltung. Ich wiederhole die Abstimmung: Wer stimmt für die- sen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt. Dafür hat die einbringende Fraktion gestimmt, dagegen die Koalitionsfraktionen und die Linke. Bündnis 90/Die Grünen haben sich ent- halten. Tagesordnungspunkt 22 c, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem An- trag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Wirtschaftliche Dynamik fördern – Gewerbeanmeldungen entbürokrati- sieren“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 16/11977, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9338 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Ge- genstimmen! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfeh- lung ist angenommen. Dafür haben gestimmt die Koali- tionsfraktionen und die Linke, dagegen haben gestimmt FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Tagesordnungspunkt 22 d, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „EU-Abfallrahmenrichtlinie ökologisch wirksam, unbüro- kratisch und marktwirtschaftlich gestalten“. Der Aus- schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/4961, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/3318 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom- men bei Zustimmung des gesamten Hauses und Gegen- stimmen der FDP-Fraktion. Tagesordnungspunkt 22 e, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer Regelungen im Sozialrecht“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 16/5494, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/3163 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Gegen- stimmen! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Dafür haben gestimmt die Koalitionsfraktio- nen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen gestimmt hat die FDP. Die Linke hat sich enthalten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25223 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a bis e auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Tourismus (20. Aus- schuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Dr. Reinhold Hemker, Gregor Amann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD Potentiale von Migranten für den internatio- nalen Tourismus nutzen – Drucksachen 16/11403, 16/12186 – Berichterstattung: Abgeordnete Jürgen Klimke Dr. Reinhold Hemker Ernst Burgbacher Dr. Ilja Seifert Bettina Herlitzius b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Tourismus (20. Aus- schuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Renate Gradistanac, Clemens Bollen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD Barrierefreien Tourismus weiter fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Barrierefreier Tourismus für alle in Deutsch- land – Drucksachen 16/12101, 16/10317, 16/13046 – Berichterstattung: Abgeordnete Jürgen Klimke Renate Gradistanac Ernst Burgbacher Dr. Ilja Seifert Bettina Herlitzius c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Tourismus (20. Aus- schuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Anita Schäfer (Saalstadt), Dr. Hans- Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Gabriele Hiller-Ohm, Renate Gradistanac, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Bauernhofurlaub und Landtourismus wei- ter fördern – Ländliche Räume nachhaltig stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE Landurlaub und Urlaub auf dem Bauernhof als Chance für einen umweltfreundlichen Tourismus in Deutschland nutzen – Drucksachen 16/10320, 16/7614, 16/13052 – Berichterstattung: Abgeordnete Anita Schäfer (Saalstadt) Gabriele Hiller-Ohm Jens Ackermann Dr. Ilja Seifert Bettina Herlitzius d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Tourismus (20. Aus- schuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Klaus Riegert, Jürgen Klimke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Dr. Reinhold Hemker, Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Potentiale von Tourismus und Sport erkennen und fördern – Drucksachen 16/11402, 16/13053 – Berichterstattung: Abgeordnete Jürgen Klimke Dr. Reinhold Hemker Ernst Burgbacher Dr. Ilja Seifert Bettina Herlitzius e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Tourismus (20. Aus- schuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Hans- Peter Friedrich (Hof), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Annette Faße, Engelbert Wistuba, Dr. Carl-Christian Dressel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD Reformationsjubiläum 2017 als welthistori- sches Ereignis würdigen – Drucksachen 16/9830, 16/13054 – Berichterstattung: Abgeordnete Uda Carmen Freia Heller Engelbert Wistuba Jens Ackermann Dr. Ilja Seifert Bettina Herlitzius Die Kolleginnen und Kollegen Uda Heller, Anita Schäfer, Engelbert Wistuba, Gabriele Hiller-Ohm, Reinhold Hemker, Jens Ackermann, Ilja Seifert und Bettina 25224 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herlitzius haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.1) Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27 a, Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Potentiale von Migranten für den internationalen Tou- rismus nutzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/12186, den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/11403 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom- men. Dafür haben gestimmt die Koalitionsfraktionen, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die FDP hat sich enthalten. Tagesordnungspunkt 27 b, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Tourismus auf Drucksache 16/13046. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Be- schlussempfehlung die Annahme des Antrags der Fraktio- nen von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/12101 mit dem Titel „Barrierefreien Tourismus weiter fördern“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen- stimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung durch die Koalitions- fraktionen und die Linke. Gegenstimme gab es keine. Ent- halten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ableh- nung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/10317 mit dem Titel „Barrierefreier Tourismus für alle in Deutschland“. Wer stimmt für diese Beschluss- empfehlung? – Die Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die FDP, dagegen gestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Tagesordnungspunkt 27 c, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Tourismus auf Drucksache 16/13052. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschluss- empfehlung die Annahme des Antrags der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/10320 mit dem Titel „Bauernhofurlaub und Landtourismus weiter fördern – Ländliche Räume nachhaltig stärken“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Dafür gestimmt haben die Koalitions- fraktionen und die Linke, dagegen Bündnis 90/Die Grü- nen. Die FDP hat sich enthalten. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/7614 mit dem Titel „Landur- laub und Urlaub auf dem Bauernhof als Chance für einen umweltfreundlichen Tourismus in Deutschland nutzen“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Gegenstim- men? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Dafür haben gestimmt die Koalitionsfrak- tionen und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen hat die Frak- tion Die Linke gestimmt. Die FDP hat sich enthalten. 1) Anlage 32 Unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 16/13052 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschlie- ßung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussemp- fehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die FDP, dagegen haben ge- stimmt Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 27 d. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit dem Titel „Potentiale von Tourismus und Sport erkennen und fördern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13053, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/11402 anzunehmen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktio- nen und Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 27 e. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit dem Titel „Reformations- jubiläum 2017 als welthistorisches Ereignis würdigen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 16/13054, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/9830 an- zunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss- empfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koali- tionsfraktionen und die FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke haben sich enthalten. Es gab keine Gegenstim- men. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Digitale Kluft schließen – Zehntausende Ar- beitsplätze schaffen – Drucksache 16/12999 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Kultur und Medien Ihre Reden zu Protokoll haben gegeben: Martina Krogmann, Martin Dörmann, Rainer Brüderle, Katrin Kunert und Grietje Staffelt. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Schnelle Zugangsmöglichkeiten zum Internet sind für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung un- seres Landes von grundlegender Bedeutung. Eine leis- tungsfähige Breitbandinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeits- plätze. Immer mehr Geschäftsmodelle, Dienste und An- wendungen können nur mit einem schnellen Zugang zum Netz genutzt werden. Wertschöpfungs- und Kommunika- tionsprozesse in Unternehmen, Verwaltungen und im ge- (A) (C) (B) (D) Dr. Martina Krogmann sellschaftlichen Leben werden immer stärker über schnelle Datenleitungen abgewickelt. Zentrales Ziel ist es deshalb, möglichst schnell flä- chendeckenden Breitbandzugang in Deutschland zu er- reichen. Diese Zielsetzung ist nicht nur für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland von entscheiden- der Bedeutung. Sie ist auch eine zwingende Vorausset- zung dafür, die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen in Deutschland an den Chancen der Informationsgesell- schaft teilhaben können! Deshalb muss die bislang insgesamt gute Breitband- entwicklung weiter beschleunigt und vorangetrieben werden; denn eine Vielzahl von Haushalten kann die Möglichkeiten breitbandiger Internetverbindungen noch immer nicht nutzen und, jetzt werden die volkswirtschaft- lich bedeutsamen Investitionsentscheidungen für den Aufbau schneller Netze mit Übertragungsraten ab 50 MBit/s getroffen. Die Bundesregierung wird der Entwicklung zusätzli- che Impulse geben. Sie hat deshalb in der im Februar be- schlossenen Breitbandinitiative ehrgeizige Ziele gesetzt: Erstens. Bis Ende 2010 sollen die Lücken in der Breit- bandversorgung geschlossen und flächendeckend leis- tungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Zweitens. Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von min- destens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandan- schlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu ha- ben. Diese Zielsetzungen sind das Ergebnis intensiver Dis- kussionen mit der Branche und den Ländern. Der Bun- desregierung ist durchaus bewusst, dass es sich um ambi- tionierte Ziele handelt. Sie hält diese Ziele aber für realisierbar, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen von allen Beteiligten zielorientiert umgesetzt werden. Un- streitig ist, dass diese Ziele nur durch einen Technologie- mix und im Wettbewerb erreicht werden können. Das gilt für die Beseitigung der „weißen Flecken“ ebenso wie für die Entwicklung der Hochleistungsnetze. Die Techniken tragen dabei aufgrund ihrer Eigen- schaften in unterschiedlicher Weise zur Erreichung der Ziele bei: DSL, Kabelnetze, Funk- und Satellitenverbin- dungen und vereinzelt auch Powerlinenetze sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flä- chendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breit- bandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Über- tragungsraten von mindestens 1 MBit/s. Kabelnetze, VDSL, Glasfasernetze und langfristig möglicherweise auch zukunftsfähige Funktechnologien wie LTE – Long- Term-Evolution – bilden die Basis für hochleistungsfä- hige Internetanschlüsse – ab 50 MBit/s. Um diese ambitionierten kurz- und langfristigen Ziele zu erreichen, schlägt die Bundesregierung einen anreiz- orientierten Ansatz vor, indem sie die Nutzung von Syner- gien beim Infrastrukturausbau vorantreibt, eine unter- Zu Protokoll stützende Frequenzpolitik gewährleistet, sich für eine wachstums- und innovationsorientierte Regulierung ein- setzt und im erforderlichen Umfang finanzielle Förder- maßnahmen bereitstellt. Das kurzfristige Ziel einer flächendeckenden Versor- gung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen wird da- bei vor allem durch die Fortsetzung und den Ausbau der finanziellen Föndermaßnahmen für Kommunen unter- stützt sowie durch die Nutzung von Instrumenten zur Ver- besserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unter- nehmer. Zudem greifen mehr Planungssicherheit bei der Regulierung, die Nutzung der digitalen Dividende und die verschiedenen Aktivitäten der Länder. Die Bundesregierung setzt also auf einen Mix der ver- schiedensten Maßnahmen um eine passgenaue und wirt- schaftlich vertretbare Lösung für jeden Ort zu erreichen. Wer aber ausschließlich auf eine steuerfinanzierte flä- chendeckende Kabelinfrastruktur setzt, handelt volks- wirtschaftlich unsinnig und (verschwendet die Staatsgel- der – Gelder, die nicht irgendwo herkommen, sondern von den Menschen in unserem Land hart erarbeitet wer- den müssen. Es gilt vielmehr, dünn besiedelte ländliche Regionen zum Beispiel auch über Funk an Breitbandinternet anzu- schließen. Dies erreichen wir durch eine flexible und ef- fiziente Frequenzpolitik. Die heutigen breitbandigen Mobilfunknetze decken derzeit in erster Linie dichter besiedelte Regionen ab. Dies wird sich künftig verbessern. Die bislang für die GSM-Netze genutzten Frequenzspektren um 900 MHz sollen künftig – unabhängig von einer bestimmten Tech- nonlogievorgabe – für alle Formen des drahtlosen Netz- zugangs verwendet werden können. Die Vorbereitungen zu einer Vergabe weiterer Fre- quenzressourcen sind nahezu abgeschlossen. Die konkre- ten Auktionsregeln werden noch erarbeitet und zur Kom- mentierung gestellt. Mit 270 Megahertz wird 2010 das bisher umfangreichste Spektrum versteigert. Eine Be- schränkung des Einsatzes bestimmter Techniken wird es dabei nicht geben. Diese Frequenzen werden bundesweit für breitbandige Anwendungen zur Verfügung gestellt. Dabei geht die Bundesnetzagentur konsequent den einge- schlagenen Weg weiter: möglichst technologie- und diensteneutral Frequenzen bereitzustellen für drahtlose Netzzugänge. Die Einführung eines Universaldienstes, wie es die Linke fordert, würde keines der grundsätzlichen Pro- bleme lösen, aber viele neue schaffen. Wie sollte er defi- niert werden? Welche Übertragungsrate soll vorge- schrieben werden? Wie oft sollte er der technischen Entwicklung angepasst werden? Wo sind volkswirtschaft- liche und finanzielle Grenzen? Ich gebe außerdem zu bedenken, dass wir derzeit über Satelliten fast überall in Deutschland – inzwischen gar nicht mehr so teure – 1-MB- Verbindungen erhalten können. Vor diesem Hintergrund können wir mit diesem Antrag nur eines tun: ablehnen! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25225 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Martin Dörmann (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt die Breitbandstrategie der Bundesregierung. Eine inves- titionsorientierte Regulierung, die Nutzung der „Digita- len Dividende“ und verbesserte Rahmenbedingungen für den Infrastrukturausbau sind wesentliche Bausteine des flächendeckenden Breitbandausbaus. Die SPD setzt sich seit langem dafür ein, die Versor- gungslücken in der Fläche zu schließen und ganz Deutschland mit schnellen Internetverbindungen zu ver- sorgen. Davon profitieren nicht nur ländliche Regionen und mittelständische Unternehmen, die an die Daten- autobahn angeschlossen werden. Unser Ziel war auch stets, alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland an den Chancen der Informationsgesellschaft zu beteiligen. Es ist ein besonderes Anliegen von Frank-Walter Steinmeier und ihm zu verdanken, dass die Bundesregie- rung im Zusammenhang mit dem zweiten Konjunkturpa- ket eine Breitbandstrategie verabschiedet hat, die zusätz- liche Impulse für Milliardeninvestitionen in den zügigen flächendeckenden Breitbandausbau setzt. Die Ziele sind ehrgeizig gesteckt: Bis Ende 2010 sollen flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse von einem Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, bis 2014 mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit für 75 Prozent der Haushalte. Dies erfordert zweistellige Milliardeninvestitionen der TK-Unternehmen. Deshalb ist es notwendig und zu be- grüßen, dass die Bundesregierung ausdrücklich auf eine wachstums- und innovationsorientierte Regulierung setzt. Hierfür kommt der Bundesnetzagentur eine beson- dere Verantwortung zu. Die von ihr zu entwickelnden Eckpunkte müssen ökonomische und rechtliche Pla- nungssicherheit schaffen, spezifische Risiken der inves- tierenden Unternehmen berücksichtigen und ein geeigne- tes Risiko-Sharing regulatorisch absichern. Die kostspieligen Investitionen in den Infrastrukturausbau müssen von mehreren Unternehmen erfolgen, wenn man die formulierten Ziele erreichen will. Deshalb wird es auch weiterhin einen intensiven Wettbewerb in diesem Bereich geben. Inzwischen hat die Bundesnetzagentur ih- ren Eckpunkteentwurf zur öffentlichen Konsultation ge- stellt, sodass mit der endgültigen Vorlage bereits in den nächsten Monaten zu rechnen ist. Zur Unterstützung der Unternehmen und der beson- ders betroffenen Kommunen setzt die Bundesregierung darüber hinaus auf ein Maßnahmenbündel. Finanzielle Fördermaßnahmen, zusätzliche Hilfestellung beim Infra- strukturausbau und eine unterstützende Frequenzpolitik werden den Breitbandausbau weiter beschleunigen. Die Nutzung eines Teils der „Digitalen Dividende“ für mobiles Internet ist dabei ein wichtiger Baustein. Die hierfür notwendigen rechtlichen und technischen Klärun- gen sollen nun unverzüglich erfolgen. Die Bundesnetz- agentur beabsichtigt, noch in diesem Jahr ein Verfahren zur Vergabe der entsprechenden Frequenzen durchzufüh- ren. Dabei wird darauf zu achten sein, dass die Bedingun- gen für die Mobilfunkunternehmen so gesetzt werden, dass zunächst vorrangig der Ausbau der nicht oder nur Zu Protokoll schlecht versorgten Regionen angegangen wird. Insofern ist es zu begrüßen, dass der Bundesrat mit seiner Zustim- mung zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in der vergangenen Woche den Weg frei gemacht hat. Insgesamt befindet sich die Breitbandstrategie der Bundesregierung also auf einem guten Weg, auch wenn noch die eine oder andere Klippe zu umschiffen ist. Umso unverständlicher ist der heutige Antrag der Fraktion Die Linke, über den wir hier diskutieren. Er enthält nicht nur Widersprüche, sondern auch zahlreiche Fehlinformatio- nen, auf die man aufgrund der begrenzten Zeit an dieser Stelle gar nicht alle eingehen kann. Ich will deshalb nur wenige Punkte beispielhaft aufgreifen. Anfang 2007 haben wir mit dem neuen Telemedienge- setz erstmals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste geschaffen. Frühere Abgrenzungsprobleme sind entfal- len. Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine deutliche Verbesserung erzielt. Damit haben wir einen wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung des Internets ge- leistet, für das das Telemediengesetz von besonderer Be- deutung ist. Bereits bei der damaligen Verabschiedung hatten die Koalitionsfraktionen in Aussicht gestellt, noch in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung vorzunehmen. Denn damals mussten wir das Gesetz zügig verabschie- den, um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem Neunten Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März 2007 zu ermöglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich und haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst. Zuletzt hat der Bundestag im Mai 2008 eine ausführli- che Debatte über möglichen Änderungsbedarf geführt. Grundsätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die einen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch je- weils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen geht es hierbei in erster Linie um die weitere Verbesserung der Rechtssicherheit im Bereich der Internethaftung. Das betrifft die Klärung der Störerhaf- tung sowie Fragen, die von den Haftungsbestimmungen der einschlägigen E-Commerce-Richtlinie nicht erfasst werden und die auch in Deutschland vor diesem Hinter- grund ausdrücklich nicht geregelt wurden, insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks. Insofern haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung zu tun, die in der Inter- netbranche für Unsicherheiten gesorgt hat, die es mög- lichst zu beseitigen gilt. Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst eingestellt hat. Dass Rechtsverletzungen beseitigt werden müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet aller- dings die zukünftige Verhinderung einer Rechtsverlet- zung, insbesondere dann, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle zu übertragen ist. Denn wer auf seiner Homepage Links auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht ständig kontrollieren. Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit Diens- teanbieter beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssen 25226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Martin Dörmann oder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die Unterlas- sungsansprüche in einem bestimmten Fall auf kernglei- che Rechtsverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge Ausle- gung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffenen Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor allem um eine gerechte und praktikable Lösung, die die unterschiedlichen Inte- ressen von Rechteinhabern, Verbrauchern und Internet- unternehmen zu einem vernünftigen Ausgleich bringt. Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen Be- teiligten einvernehmlich abzustimmen, hat sich in den vergangenen Monaten als besonders schwierig erwiesen. Die Koalitionsfraktionen hatten erwartet, dass die Bun- desregierung, wie angekündigt, noch im Jahr 2008 einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem die problematisierten Ge- sichtspunkte berücksichtigt werden. Das Wirtschaftsmi- nisterium war auch keineswegs untätig, sondern hat zahl- reiche Gespräche mit vielen Beteiligten geführt, um eine möglichst von allen getragene Lösung abzustimmen. Eine besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die Rechtspre- chung auch weiterhin in der Entwicklung ist. Wichtige Entscheidungen, die in diesem Jahr ergangen sind, müs- sen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Dies al- les hat zu einer Zeitverzögerung geführt, die wir auch als Koalitionsfraktionen bedauern. Wir wären hier gerne schneller vorangeschritten. Die Große Koalition prüft derzeit, wie wir mit der The- matik des Telemediengesetzes weiter vorgehen. Wie Sie wissen, gibt es aktuell Überlegungen des Familienminis- teriums zur Einführung einer Sperrungsverpflichtung zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Hier ist zu klären, inwieweit sich zusätzlicher Regelungsbedarf beim Tele- mediengesetz oder beim Jugendmedienschutz-Staatsver- trag ergibt. Dabei wird man zu berücksichtigen haben, dass die deutsche Internetwirtschaft bei der Bekämpfung illegaler und gefährliche Inhalte – insbesondere auch der Kinderpornografie – durchaus aktiv und engagiert ist. In- soweit wird zu prüfen sein, wie man das gemeinsame Ziel, Kinderpornografie den Garaus zu machen, effektiv und angemessen erreichen kann, sei es durch zusätzliche Re- gelungen oder eine Ausweitung der Selbstverpflichtung der Internetwirtschaft. Zudem steht für Anfang 2009 ohnehin das Vorhaben zur teilweisen Umsetzung der europäischen Audiovisu- elle-Mediendienste-Richtlinie an. Hierzu wird das Wirt- schaftsministerium Anfang des Jahres einen ersten Ent- wurf zur Änderung des Telemediendienstes vorlegen. Es scheint einiges dafür zu sprechen, die zu klärenden Fra- gen in einem größeren Vorhaben zur Änderung des Tele- mediendienstes anzugehen. Die Große Koalition wird sich hierzu Anfang des Jahres auf das weitere Vorgehen verständigen. Die FDP-Fraktion hat nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vor- gelegt. Er greift insbesondere die Frage der Störerhaf- tung auf. Die von der FDP vorgetragenen Änderungsvor- schläge werden wir eingehend prüfen. Insbesondere bei den Regelungen zu Suchmaschinen und Hyperlinks er- Zu Protokoll scheint mir die Zielrichtung unterstützendswert. Anderer- seits enthält der FDP-Entwurf allerdings auch eine Reihe von Widersprüchlichkeiten und fragwürdigen Regelungs- vorschlägen. So soll der Internetvermittler nur dann als Störer haften, wenn der eigentliche Verursacher nicht greifbar ist, andererseits aber auch nur dann, wenn gegen den eigentlichen Störer ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde. Hierdurch würde die Verhinderung einer Rechts- verletzung beim Vermittler übermäßig erschwert. An manchen Stellen macht es sich der FDP-Antrag deshalb bezüglich der Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen zu einfach, angesichts der komplexen Problemlagen. Daher kann der Gesetzentwurf aus Sicht der Koalitionsfraktionen insgesamt keine geeignete Grundlage für eine Novellierung des Telemediengesetzes sein. Bei allen Unterschieden im Detail hoffe ich aber dennoch, wir können im Sinne des durchaus konstrukti- ven Dialogs, den wir in dieser Sache pflegen, am Ende zu Lösungen kommen, die von möglichst vielen Fraktionen gemeinsam getragen werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Diskussionen hierzu im nächsten Jahr. Im Antrag bleibt unklar, wer für die Kosten des Breit- bandausbaus aufkommen soll. Er kann sich nicht ent- scheiden zwischen öffentlichen und privaten Investitio- nen der Unternehmen. Er verkennt die Fortschritte, die in vielen Bereichen bereits erzielt wurden. Er enthält viele falsche Darstellungen, beispielsweise die, dass im Kon- junkturpaket II kein einziger Euro für den Breitband- ausbau vorgesehen ist. Dabei ist es möglich, über das kommunale Investitionsprogramm Mittel für den Infra- strukturausbau abzurufen, die insbesondere auch für die notwendige Verlegung von Leerrohren für den Glasfaser- ausbau genutzt werden können. Die Liste der Fehleinschätzungen und Fehlinforma- tionen ließe sich problemlos verlängern. In Wirklichkeit hat die Fraktion Die Linke keinen Breitbandantrag, son- dern einen Schmalbandantrag vorgelegt. Dies ist bedauerlich, zumal es um ein wichtiges Ziel geht, nämlich zusätzliche Entwicklungschancen für den ländlichen Raum, Wirtschaftswachstum und eine positive Arbeitsmarktentwicklung. Diesen Zielen wird die Breit- bandstrategie der Bundesregierung gerecht, nicht jedoch dieser Antrag. Wer wissen will, was wirklich in der Breitbandstrate- gie steht, kann diese übrigens im Internet unter www.zukunft-breitband.de abrufen, auch der Fraktion Die Linke zur Lektüre empfohlen. Rainer Brüderle (FDP): In Deutschland muss die Breitbandtechnik flächende- ckend nutzbar sein. Das ist auch unser politisches Ziel. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland hängt nicht zuletzt von der Verfügbarkeit einer modernen und zukunftsfähigen technischen Infrastruktur für Infor- mations- und Kommunikationsdienstleistungen ab. Breit- bandzugang ist mittlerweile nahezu unverzichtbar für viele Bereiche wirtschaftlicher Wertschöpfung, aber auch Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25227 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Rainer Brüderle für moderne Bildungsmethoden, elektronische Behörden- dienstleistungen und politische Beteiligung. Wir wollen keine digitale Spaltung. Wir wollen keine dauerhaft weißen Flecken für schnelle Internetzugänge. Wir wollen nicht, dass sich ländliche Räume weiter ent- leeren, dass Unternehmen aus ländlichen Regionen in die Ballungsgebiete abwandern, nur weil die Kommunika- tionsinfrastruktur nicht stimmt. In dieser Frage gibt es keinen Dissens. Unterschiedlicher Auffassung sind wir aber sehr wohl darüber, auf welche Weise wir dieses Ziel am besten ver- wirklichen können. Die Linken wollen den Universal- dienst auf Breitbandanschlüsse ausweiten. Abgesehen davon, dass ein staatlicher Beschluss allein die An- schlüsse nicht gleich überall verfügbar macht, ist das auch der falsche Ansatz. Man kann doch nicht im Ernst das Monopol der Deutschen Telekom zurückholen wol- len. Sie scheinen vergessen zu haben, dass es der Wettbe- werb war, der dafür gesorgt hat, dass die Preise fürs Te- lefonieren drastisch gesunken sind. Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben sich die Nutzungsentgelte seit der Liberalisierung für Sprachtelefonie um bis zu 97 Pro- zent verbilligt. Es war der Wettbewerb, der dafür gesorgt hat, dass wir nicht mehr mit den grauen Einheitstelefonen vorliebnehmen müssen, dass sich neue Techniken schnell durchsetzen konnten. Das verdanken wir den Wettbewer- bern, den neuen Anbietern, die sich im Markt etabliert ha- ben und Arbeitsplätze schaffen. Zurück zum Monopol kann kein vernünftiger Mensch wollen. Deshalb sollten wir auch beim Breitbandausbau den Wettbewerb der Ideen und Techniken zum Zuge kommen lassen. Eine Uni- versaldienstverpflichtung wäre von allen möglichen Staatseingriffen die unwirtschaftlichste Option für diesen sich ständig weiterentwickelnden Markt. Wenn der Staat schon im Rahmen seiner Konjunktur- programme viel Geld ausgibt, dann sollte es möglichst sinnvoll verwendet werden. Das Geld auf kommunaler Ebene für den Breitbandausbau zu verwenden, ist ohne Zweifel sinnvoll. Aber statt zentrale Vorgaben zu machen, sollten wir es den Kommunen überlassen, welche Technik sie zweckmäßigerweise installieren lassen und mit wel- chem Partner sie vor Ort zusammenarbeiten wollen. Ob Glasfaserkabel, Funkfrequenzen, Powerline – also Inter- net über Stromnetze – oder Satellit, es hängt nicht zuletzt auch von der Beschaffenheit einer Region ab, was sich als besonders günstig erweist, in technischer wie in wirt- schaftlicher Hinsicht. Die noch stärkere Nutzung von Ko- axial-, also Kabelfernsehnetzen verspricht für die Zukunft eine spürbare Steigerung der Breitbandabdeckung. Es gibt keine Technik, die das Problem der weißen Fle- cken allein vollständig lösen kann. Es ist deshalb wenig erfolgversprechend, nur bestimmte Unternehmen oder Initiativen zum Breitbandausbau zu fördern. Die Politik kann hier unterstützend wirken. Beispielsweise sollten die freigewordenen Frequenzen aus der Digitalen Dividende flexibel vergeben werden. Wer Arbeitsplätze schaffen und erhalten will, sollte den kleinen und mittleren Unterneh- men jetzt keine Wachstums- und Beschäftigungspoten- ziale verbauen, der sollte auch Alternativen zum Glasfa- serkabel eine Chance geben. Zu Protokoll Was jetzt nötig ist, damit die Investitionen schnell um- gesetzt werden können, ist vor allem kompetente Bera- tung der Kommunen, die die Investitionen in Auftrag ge- ben sollen. Nicht nötig, sondern schädlich ist hingegen die Bevormundung durch den Bund. Für die FDP gilt auch in Zukunft: Abhängig von den geografischen, demo- grafischen und sozioökonomischen Gegebenheiten soll sich die jeweils kostengünstigste Technik durchsetzen. Nur eine einzige Technik zu forcieren, lehnt die FDP ab. Außerdem brauchen wir eine Marktaufsicht für Tele- kommunikationsdienste, die dem schon entstandenen und noch entstehenden Wettbewerb gerecht wird. Im Rahmen einer Deregulierung der Endkundenmärkte muss die nachträgliche Marktaufsicht gestärkt werden. Es ist be- grüßenswert, wenn sich mehrere Unternehmen beim Aus- bau der Breitbandinfrastruktur in bestimmten Gebieten zusammentun. Hier muss das Bundeskartellamt aller- dings sicherstellen können, dass solche gemeinsamen Ausbauvorhaben nicht zu Kartellen führen, die andere Anbieter unzumutbar von der Nutzung ausschließen. Katrin Kunert (DIE LINKE): Die Linke bringt das Thema Breitbandinternet im Ple- num nicht zum ersten Mal zur Sprache. Unsere Vor- schläge wurden bisher ignoriert. Das Ergebnis: Im Breit- bandausbau in Deutschland tut sich viel zu wenig. Die Aktivitäten der Bundesregierung zur Schließung der Breitbandlücken sind bisher völlig unzureichend. Jetzt kommt auch noch die Wirtschaftskrise dazu. Wir sagen: Gerade jetzt wäre aber eine breit angelegte Breitbandoffensive, die diesen Namen auch verdient, nö- tig. So könnten Millionen Menschen den Zugang zum schnellen Netz bekommen und zugleich Hunderttausende Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen werden. Zur Erinnerung: Derzeit haben etwa 12 Millionen Haushalte keinen Zugang zum schnellen Internetan- schluss, legt man eine Übertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde zugrunde. Das ist fast jeder dritte Haushalt. Der Zugang zum Breitbandinternet ist für die Men- schen aber dringend notwendig, um am gesellschaftli- chen Leben teilzuhaben. Das können sie derzeit nicht in allen Bereichen. Für die Menschen in unterversorgten Regionen ist es nicht selbstverständlich, Nachrichten im Internet zu verfolgen, Digitalfotos an entfernt lebende Verwandte und Freunde zu schicken oder im Internet ein- zukaufen. Kleine und mittlere Unternehmen sind für ihre Ge- schäftstätigkeit auf schnelle Internetanschlüsse angewie- sen. Gerade ländliche Kommunen müssen eine zeitge- mäße Infrastruktur vorweisen können, damit sich neue Unternehmen ansiedeln. Das betrifft besonders die struk- turschwachen Regionen in Ostdeutschland. Um die digitale Spaltung zu überwinden, fordert die Linke seit langem, Telekommunikationsunternehmen ge- setzlich dazu zu verpflichten, schnelle Internetanschlüsse in jedem Dorf und jeder Stadt zur Verfügung zu stellen. Diese Forderung gewinnt vor dem Hintergrund der heutigen Krise eine noch stärkere Bedeutung. Denn durch 25228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Katrin Kunert einen breit angelegten Infrastrukturausbau könnten Ar- beitsplätze gesichert und neu geschaffen werden. Mit Interesse habe ich die MICUS-Studie gelesen, die die Bundesregierung vor einiger Zeit selbst in Auftrag ge- geben hatte. Diese von der MICUS GmbH ausgearbeitete Studie befasst sich mit den gesamtwirtschaftlichen Aus- wirkungen der Breitbandnutzung. Und sie stellt fest: Die Beschäftigungseffekte durch den Breitbandausbau sind deutlich positiv zu bewerten. Die Studie stellt heraus, dass im Idealfall 265 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Bei weniger idealen Bedingungen geht die Studie immer noch von 178 000 Arbeitsplätzen aus, die bis 2010 geschaffen werden können. Nun ist die Studie auch schon drei Jahre alt. Hätte die Bundesregierung in der Vergangenheit auf uns gehört, wären wir schon einige Schritte weiter. Union und SPD sollten wenigstens klare gesetzliche Vorgaben machen, statt auf die freiwilligen Aktivitäten der Telekom- munikationsunternehmen zu setzen, und damit Beschäfti- gung schaffen. Mein Fazit ist: Die Umsetzung der Breitbandoffensive der Bundesregierung zeigt bereits jetzt, dass es nicht dazu kommen wird, dass alle Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss in den nächsten Jahren versorgt wer- den. Dies ist nur möglich durch die Aufnahme des Breit- bands in den Universaldienst, das heißt die gesetzlich ga- rantierte Grundversorgung. Damit können zwei Fliegen mit einer Klappe geschla- gen werden: Menschen in den Gemeinden ohne Breit- bandnetz können endlich am digitalen Leben teilhaben, und der Netzausbau schafft Beschäftigung. Einen Breitbanduniversaldienst einzuführen, ist wich- tiger denn je. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bundesregierung endlich von ihrem Irrweg abkommt und den Weg frei macht für eine flächendeckende Breitband- versorgung und mehr Beschäftigung in Zeiten der Krise. Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke „Digitale Kluft schließen – Zehntausende Arbeitsplätze sichern“ verhält es sich so: Die Analyse ist streckenweise gelungen, im Gegensatz zu den daraus abgeleiteten For- derungen. Es ist richtig, dass die Bundesregierung auf dem Feld des Breitbandausbaus weitestgehend beratungsresistent ist. Selbst Studien, die von Ministerien der aktuellen Re- gierung selbst in Auftrag gegeben wurden, scheinen nicht in konkrete Politik umgesetzt zu werden. Vielmehr dienen diese Studien nur dazu, die eigenen Lippenbekenntnisse wissenschaftlich zu untermalen. So begründet das Bundes- wirtschaftsministerium den Aktionismus der großspuri- gen Breitbandinitiative der Bundesregierung mit wissen- schaftlich prognostizierten Wachstumszahlen in Milliar- denhöhe und Hunderttausenden von Arbeitsplätzen. Leider bleibt die Strategie, dann auch weitestgehend Strategie. Auch wenn die Notwendigkeit des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur gesehen wird und auch die ar- beitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Effekte belegt und bekannt sind, kann sich die Bundesregierung zu kei- Zu Protokoll ner ausgesprochenen Breitbandpolitik durchringen. Viel- mehr wird im Konjunkturpaket II der Breitbandausbau dann unter den allgemeinen Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau behandelt. Die Folge dieser Verkündungspolitik ist, wie im Antrag ganz richtig konstatiert, die verfestigte Spaltung der Re- publik ohne baldige Aussicht auf Besserung. Auf der ei- nen Seite sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich über einen schnellen, den aktuellen technischen Möglichkeiten und Anforderungen entsprechenden Breitbandzugang freuen dürfen. Auf der anderen Seite befindet sich der analoge Rest, der mit veralteter Technik und unzumutba- ren Up- und Download-Zeiten durch das weltweite Netz kriecht. Von Surfen kann hier beim besten Willen nicht ge- sprochen werden. Diese Analyse entspricht unserer Ansicht nach weitge- hend den Tatsachen. Kritisch sehen wir den Antrag der Linken aber da, wo er die technische Umsetzung thema- tisiert. Es ist sicherlich richtig, dass die Bundesregierung bei ihrer Breitbandstrategie hauptsächlich auf den gro- ßen Player, die Deutsche Telekom AG, gesetzt hat. Man darf aber getrost davon ausgehen, dass die Euphorie der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministers im Besonderen weder von den Wettbewerbern noch von der Deutschen Telekom AG unumwunden geteilt wurde und wird. Von Anfang an war aus sämtlichen Vorstandsetagen unter der Hand zu hören, dass die formulierten Ziele der Breitbandstrategie, mindestens als ambitioniert, wenn nicht gar als überambitioniert anzusehen sind. Schon Anfang April stellt die Deutsche Telekom AG den Breitbandausbau infrage und tritt damit den geregel- ten Rückzug aus dem Breitbandprogramm der Bundesre- gierung an. Auch wenn dieser mit den abgesenkten Teil- nehmeranschlussgebühren begründet wurde, zeigt sich doch nur allzu deutlich, was man in der Regierung noch nicht ganz realisieren mag: Die Versorgung von bisher unterversorgten Gebieten mit Breitbandzugängen ist al- lein mit Fördergeldern und Strategiepapieren nicht zu machen. In diesem Zusammenhang explizit auf den Ausbau ei- ner Glasfaserinfrastruktur setzen geht unserer Meinung nach ebenfalls am Ziel vorbei. Letztlich ist die einseitige Festlegung auf den Glasfaserausbau eine nur leidlich verdeckte direkte Subventionsstrategie für ein einziges Unternehmen. Die schnelle Glasfasertechnologie VDSL wird ja in der Hauptsache von der Deutschen Telekom AG betrieben. Das ist ein Unternehmen, das sich nach eige- ner Aussage unter den gegebenen Umständen gar nicht in der Lage sieht, die notwendigen Investitionen aufzubrin- gen. Keines der beteiligten Unternehmen hat das wirt- schaftliche Potenzial, den von der Regierung geforderten Standards in der Versorgung der weißen Breitbandflecken alleine gerecht zu werden, eine Tatsache, der sich die Te- lekommunikationsunternehmen schon lange bewusst sind. Die zunehmende Kooperation der Unternehmen bei Ausbaumaßnahmen in unterversorgten Gebieten ist ein deutliches Zeichen für dieses Bewusstsein. In diesem Zu- sammenhang sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, Anbieter und Netzstrukturen zu entflechten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25229 gegebene Reden 25230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Grietje Staffelt Hier fordert Die Linke konkrete staatliche Intervention und vertritt die Position, dass die deutsche Breitbandin- frastruktur doch besser verstaatlicht werden sollte. So- lange dies aber noch nicht geschehen ist, hat der Staat lenkend dafür zu sorgen, dass die privaten Netzbetreiber den flächendeckenden Ausbau aus Gewinnen in Bal- lungszentren finanzieren. Bei allem Verständnis für ihren Ärger über den schleppenden Ausbau schneller Breit- bandzugänge außerhalb der Metropolen, den Netzbetrei- bern vorzuwerfen, sie würden ihre Gewinne nicht auch für den Infrastrukturausbau im ländlichen Raum einset- zen, ist überzogen. Auch wenn die Investitionen nicht im gewünschten Maße getätigt werden, kann man sie nicht einfach negieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt zwar die grundsätzliche Forderung des Antrags der Linken, die Bundesregierung auf ihr Versprechen bezüglich der flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internet- anschlüssen festzulegen. Es ist auch unstrittig, die Bun- desregierung aufzufordern, ihre bisherige Breitbandstra- tegie den tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Aus den Versäumnissen aber perspektivisch ein staatliches Netzmonopol abzuleiten, geht mir aller- dings zu weit. Weder der Markt noch der Staat alleine können das Allheilmittel für gesellschaftliche wie auch wirtschaftliche und strukturelle Probleme sein. Ein staat- lich kontrolliertes Netz garantiert noch lange nicht den schnellen und flächendeckenden Ausbau einer Breit- bandinfrastruktur in bisher unterversorgten Gebieten. Um den raschen und zukunftsfähigen Zugang zu schnellem Internet auch für bisher nichtversorgte Gebiete zu gewährleisten, müssen staatliche wie private Initia- tiven einander zuarbeiten. Die Politik muss einen ver- nünftigen Rahmen setzen, der den Anforderungen der An- bieter genauso gerecht wird wie den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer. Daher sollten verschiedene Wege beschritten werden, um der digitalen Spaltung in Deutschland entgegenzuwirken. Wir Grüne setzen in die- sem Zusammenhang schon lange auf einen Technologie- mix. Der Aufbau einer nachhaltigen Breitbandinfrastruk- tur muss den jeweiligen Gegebenheiten gerecht werden. Die strukturellen sowie wirtschaftlichen Bedürfnisse der bisher unterversorgten Regionen müssen dabei beson- dere Beachtung finden. Glasfaserleitungen sind nur eine von vielen technischen Möglichkeiten und nicht in jedem Fall die sinnvollste und kostengünstigste Lösung. Die Möglichkeiten von Public-Private-Partnerships sollten ebenfalls eingehend geprüft werden. Hier könnten Kom- munen durch Anteile oder Beteiligungen kommunaler Versorgungsunternehmen selbst zum Netzbetreiber wer- den und damit aktiv eine eigene, regionale Infrastruktur- und Wirtschaftsförderungspolitik betreiben. Sollten aber solche Initiativen aus der Politik bei der Wirtschaft nicht für die erwünschten Effekte sorgen, so ist in diesem Zusammenhang auch die Aufnahme der Breit- bandversorgung in den Katalog der Telekommunika- tionsuniversaldienste in Erwägung zu ziehen, um mög- lichst effektiv zur Auflösung der digitalen Spaltung zu kommen. Eine anbieterunabhängige Universaldienstver- pflichtung ist unserer Meinung nach aber nicht das allei- nige Allheilmittel, sondern eher Ultima Ratio. Dieses be- sondere Mittel der Politik sollte letztlich dann in Erwägung gezogen werden, falls absehbar ist, dass auch mit einer deutlich nachgebesserten Breitbandstrategie die Bundesregierung die selbst gesetzten Fristen für die flächendeckende, privatwirtschaftliche Breitbandinfra- struktur nicht einhalten wird. Das Problem der digitalen Spaltung ist viel zu wichtig und von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Hier nur ei- ner staatlichen oder privatwirtschaftlichen Lösung das Wort zu reden, geht letztlich nur zulasten der Nutzerinnen und Nutzer. Es muss eine Politik verfolgt werden, die in der Lage ist, positive Marktanreize zu setzen, und sich ak- tiv in die Förderung moderner Kommunikationstechnik einbringt. Kernpunkte einer solchen Politik sind Techno- logieneutralität, realistische Rahmen- und Zielsetzung, transparente Fördermittel und da, wo notwendig, politi- sche Intervention; eine Politik, die von Bündnis 90/Die Grünen schon zu Beginn der Debatte um die Breitband- unterversorgung vertreten wurde und auch weiterhin ver- treten wird. Wir stimmen dem Antrag der Linken, trotz einiger Überschneidungen in der Problemanalyse, nicht zu. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/12999 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. – Damit sind Sie ein- verstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 a bis 29 c auf: a) Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 60 Jahre Europarat – Drucksache 16/13375 – b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung Bericht der Bundesregierung über die Tätig- keit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 – Drucksache 16/12858 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung Bericht der Bundesregierung über die Tätig- keit des Europarats vom 1. Juli bis 31. Dezem- ber 2008 – Drucksache 16/12859 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25231 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Hier haben ihre Reden zu Protokoll gegeben – ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind –: Eduard Lintner, Renate Gradistanac, Johannes Pflug, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hakki Keskin und Rainder Steenblock.1) Tagesordnungspunkt 29 a. Wir kommen zur Ab- stimmung über den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa- che 16/13375 mit dem Titel „60 Jahre Europarat“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Ent- haltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkte 29 b und 29 c. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16/12858 und 16/12859 an die in der Tagesordnung auf- geführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Zusatzpunkt 7 auf: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts- ordnung zu dem von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten – (… StrÄndG) – Drucksachen 16/6726, 16/13436 – Berichterstattung: Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim) Zu Protokoll gegeben – Sie sind sicher damit einver- standen – haben ihre Reden: Siegfried Kauder, Joachim Stünker, Jörg van Essen, Wolfgang Nešković und Jerzy Montag.2) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 31 a und 31 b so- wie Zusatzpunkt 8 auf: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Re- form der Sachaufklärung in der Zwangsvoll- streckung – Drucksache 16/10069 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13432 – Berichterstattung: Abgeordnete Andrea Astrid Voßhoff Dirk Manzewski Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag 1) Anlage 33 2) Anlage 34 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Mechthild Dyckmans, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Zwangsvollstreckung beschleunigen – Gläubi- gerrechte stärken – Drucksachen 16/7179, 16/13432 – Berichterstattung: Abgeordnete Andrea Astrid Voßhoff Dirk Manzewski Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag ZP 8 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangs- vollstreckung – Drucksache 16/12811 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus- schusses (6. Ausschuss) – Drucksache 16/13444 – Berichterstattung: Abgeordnete Andrea Astrid Voßhoff Dirk Manzewski Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag Hier haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Andrea Astrid Voßhoff, Dirk Manzewski, Mechthild Dyckmans, Wolfgang Nešković, Jerzy Montag und Alfred Hartenbach.3) Tagesordnungspunkt 31 a. Wir kommen zur Abstim- mung über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Re- form der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13432, den Entwurf eines Gesetzes des Bundesrates auf Drucksache 16/10069 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus- schussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung bei Zustimmung durch die Koalition, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenom- men. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmenverhält- nis wie vorher angenommen. 3) Anlage 35 25232 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Tagesordnungspunkt 31 b. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Zwangsvollstreckung beschleunigen – Gläubigerrechte stärken“. Der Ausschuss empfiehlt un- ter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13432, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7179 abzulehnen. Wer stimmt für die Be- schlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Die FDP- Fraktion hat dagegen gestimmt. Die übrigen Fraktionen haben dafür gestimmt. Zusatzpunkt 8. Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp- fehlung auf Drucksache 16/13444, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12811 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmung durch die Ko- alitionsfraktionen, die FDP und das Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Diejenigen, die dem Gesetz- entwurf zustimmen wollen, erheben sich bitte. – Gegen- stimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung angenommen mit dem gleichen Stim- menverhältnis wie vorher. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Jens Ackermann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP Eigentumsfreiheit weltweit schützen – Drucksachen 16/10613, 16/12981 – Berichterstattung: Abgeordnete Erika Steinbach Christoph Strässer Florian Toncar Michael Leutert Volker Beck (Köln) Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die Reden der folgenden Kolleginnen und Kollegen: Holger Haibach, Christoph Strässer, Florian Toncar, Michael Leutert und Thilo Hoppe. Holger Haibach (CDU/CSU): Eigentumsfreiheit – darin kann man dem Antrag der FDP nur zustimmen – ist ein wichtiges Gut und ein lange Zeit unterschätztes Menschenrecht. Viele Beispiele welt- weit zeigen, in welch gravierender Art und Weise dieses wichtige Recht unterlaufen und verletzt wird. Da dies je- doch ein sehr wichtiges Rechtsgut ist, sollten bei dessen Durchsetzung vor allem der notwendige Ernst und die notwendige Angemessen- und Ernsthaftigkeit an den Tag gelegt werden. Sosehr im Allgemeinen die Ziele des FDP- Antrags unterstützenswert sein mögen, so kann ich auf- grund der Debatte zur Einbringung des Antrags und der Einlassungen des Kollegen Müller-Sönksen aus der FDP-Fraktion genau diese Angemessen- und Ernsthaf- tigkeit eben nicht erkennen. Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich den Kollegen mit seiner Begründung zu diesem Antrag in der Debatte am 5. März 2009 zitieren. Er führte aus: „Kom- men wir nun zu einem leider gerade in Deutschland völlig unerwartet infrage gestellten Menschenrecht, einem nach unserer Verfassung geschützten Grundrecht …“. Und weiter: „In diesem Geiste fordert die FDP-Bundestags- fraktion mit dem Antrag „Eigentumsfreiheit weltweit schützen“ dieses Hohe Haus zu einem klaren Bekenntnis auf. Dass das überhaupt nötig ist, zeigen uns die aktuellen Pläne der Regierung in dieser Finanzkrise.“ Im Hinblick auf ebendiese Finanzkrise schloss der Kollege Müller- Sönksen seine Ausführungen mit den Worten: „Ein Ent- eignungsgesetz ist nach meiner Auffassung schlicht de- mokratiegefährdend.“ Und genau hier liegt der Grund, warum wir als CDU und CSU diesem Antrag nicht zustimmen können. Wer die Debatte um die Rettung systemrelevanter Unternehmen im Rahmen der Finanzkrise und die sich daraus ergeben- den Maßnahmen in einen Zusammenhang stellt mit staat- lichen Enteignungsmaßnahmen in Russland, China oder Venezuela – die nach deutschem Recht undenkbar wären – dessen Verhalten legt nur zwei Motivationen nahe. Ent- weder werden hier unwissentlich Äpfel mit Birnen vergli- chen – das wäre allerdings ein Armutszeugnis für die An- tragsteller –, oder dieser Antrag ist wissentlich in diesem Sinne und in diesem Zusammenhang entstanden. Dann allerdings ginge es nicht mehr um den absolut sinnvollen weltweiten Eigentumsschutz, sondern darum, ein wichti- ges Menschenrecht innenpolitisch missbräuchlich zu ver- wenden. Und beides wäre jedenfalls nicht hinnehmbar. Wenn man wieder zum eigentlichen Kern des Eigen- tumsschutzes zurückkehrt, so stellt die FDP in ihrem An- trag viele wichtige Forderungen. Allerdings erfüllt die Bundesregierung viele der hier aufgeführten Forderun- gen bereits. Auch in dieser Hinsicht ist der Antrag obso- let. Das Phänomen der Verletzung des Eigentumsschutzes und der Eigentumsfreiheit gewinnt jenseits des heute vor- liegenden Antrags allerdings leider weltweit immer mehr an Bedeutung. Dafür gibt es viele Gründe. Zum einen be- finden sich viele Staaten mit ehemalig kommunistischer Staatsform in einem schwierigen Transformationspro- zess. Dieser bringt es mit sich, dass der Übergang von Staats- und Gemeineigentum auf privates Eigentum in ei- nem möglichst rechtsstaatlichen Verfahren gewährleistet werden muss. Das führt dazu, dass in manchen, vor allem postsowjetischen Staaten, zwar Bürgerinnen und Bürger Häuser und Wohnungen kaufen können, dass aber der Be- sitz von Grund und Boden nur beschränkt oder gar nicht möglich ist. Wenn dies dann noch mit einem nicht funk- (A) (C) (B) (D) Holger Haibach tionierenden Rechtssystem einhergeht, das politisch ge- steuert ist, wird der quasi-offiziellen und quasi-staat- lichen Enteignung Tür und Tor geöffnet. Ähnliche Phänomene gilt es da zu beobachten, wo Staaten zur Durchführung größerer Projekte im Bereich der Infrastruktur oder zur Gewinnung von Ressourcen Menschen in großer Zahl umsiedeln oder heimatlos ma- chen, und dies ohne eine wie auch immer geartete hinrei- chende Bürgerbeteiligung oder die Möglichkeit, den Kla- geweg zu beschreiten. Hierfür ließen sich viele Beispiele anführen, wie etwa die massenhafte Umsiedlung von Menschen zum Bau der olympischen Sportstätten in China oder mehrere Staudammprojekte in Asien. Und schließlich lässt sich besonders in Südamerika in einigen Staaten wie etwa Venezuela eine Tendenz zur Ver- staatlichung sogenannter Schlüsselindustrien beobach- ten; dies geschieht unter dem Deckmantel des Ausgleichs sozialer Ungleichheiten und des Aufbaus gerechterer Ge- sellschaften. Diese kaum als rechtsstaatlich zu bezeich- nenden Maßnahmen sind Mittel solcher Machthaber wie Präsident Hugo Chávez, mit denen sie ihre mehr als „ro- busten“ Methoden der Staatsführung decken. Alles in allem lässt sich also feststellen: Der Antrag der FDP ist insofern berechtigt, als das Recht auf Eigen- tum vielerorts gefährdet ist. Die Gründe hierfür sind viel- fältig. Ein Weiteres lässt sich hierbei feststellen: Staaten, in denen ohnehin menschenrechtliche und rechtstaatliche Defizite herrschen, haben auch sehr häufig Defizite beim Eigentumsschutz. Daraus lässt sich auch erkennen, dass einer der besten Wege, Eigentum und das Recht darauf zu schützen, darin besteht, die jeweiligen nationalstaatlichen Rechtssysteme zu stärken. Und gerade hierbei geht die Bundesrepublik mit gutem Beispiel voran, wie etwa der deutsch-chinesi- sche Rechtsstaatsdialog deutlich macht. Zu erwähnen ist an dieser Stelle auch das wichtige Engagement der poli- tischen Stiftungen in diesem Bereich. Eigentumsschutz kann nur in einer Gesellschaft gedei- hen, die Eigentum als einen Wert per se anerkennt. Des- halb muss der erste Schritt zur Verbesserung in diesem Bereich sein, das Recht auf Eigentum und die Unverletz- lichkeit dieses Rechts zu einem gesellschaftlichen Allge- meingut zu machen. Hierfür bedarf es vor allem in Staa- ten, die zuvor einer anderen Philosophie anhingen, einer umfangreichen Wandlung nicht nur im Regierungshan- deln und im rechtstaatlichen System, sondern auch im Denken der gesamten Gesellschaft. Dass dieses Denken mancherorts durchaus erwachsen kann, zeigt das Bei- spiel der Charta 08 in China, jenes Menschenrechtsdoku- ments, das nicht nur von bekannten Regimekritikern, son- dern auch von Menschen gezeichnet wurde, denen es darum ging, ihr Eigentum an Wohnraum zu schützen. Hier zeigt sich eine interessante Parallele auch zur Geschichte der politischen Partizipation in unserem Lande: In dem Maße, in dem das Bürgertum im 19. und frühen 20. Jahrhundert wirtschaftliche Macht und damit auch Eigentum erwarb, entstand daraus der Wunsch in dieser Schicht nach größerer Teilhabe an politischen Ent- scheidungsprozessen. Insofern scheint eine gewisse Inte- Zu Protokoll ressenparallelität zwischen Eigentum und Selbstbe- stimmtheit zu herrschen. Aus diesem Grund ist der Antrag der FDP richtig und das Thema der intensiven Beratung wert. Da aber die Forderungen zum großen Teil überholt und die Motiva- tion zumindest zweifelhaft ist, können wir dem Antrag nicht zustimmen. Christoph Strässer (SPD): „Eigentum ist eine Frucht von Arbeit. Eigentum ist wünschenswert, ein positives Gut in der Welt. Dass einige reich sind, zeigt, dass andere reich werden können, und das ist wiederum eine Ermutigung für Fleiß und Unter- nehmensgeist.“ In diesem Zitat von Abraham Lincoln steckt viel Wahres drin. Aber es ist eben auch nur die halbe Wahrheit – höchstens. Der Antrag der FDP irritiert durch ein überhöhtes ei- gentumsorientiertes Gesellschaftsbild, das die Dimen- sion der sozialen Verantwortung praktisch gänzlich aus- blendet. Auch fehlt der Blick hinter die Kulissen. Wie ist Eigentum entstanden, auf wessen Kosten, und ist es recht- mäßig erworben worden? In diesem Zusammenhang ent- hält der Antrag zusätzlich einige problematische Einzel- und Länderbeispiele, die nicht unkommentiert bleiben können. In ihrem Antrag nähert sich die Fraktion der FDP den Themen Eigentumsfreiheit, Eigentumsschutz und Eigen- tumsbildung aus verschiedenen Richtungen. Ein Schwer- punkt liegt in der Schilderung von Gefahren für den Eigentumsschutz. Dabei stellt die Fraktion der FDP ver- schiedene Forderungen an die Bundesregierung, die da- rum kreisen, sich auf internationaler Ebene verstärkt für den Eigentumsschutz einzusetzen. Neben dem Völkergewohnheitsrecht, welches die Ei- gentumsfreiheit in ihren Grundlagen garantiert, ist der Schutz des Eigentums im Völkerrecht an verschiedenen Stellen positiv verankert. Art. 17 der Allgemeinen Erklä- rung der Menschenrechte betont das Recht auf Eigentum und verbietet willkürliche Enteignungen. Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention – Art. 1 Satz 1 Zusatzprotokoll der EMRK –, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker als auch die Amerikanische Menschenrechtskonvention enthalten Regelungen zum Schutz von privatem Eigentum. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garan- tiert in Art. 17 ebenfalls ein umfassendes Eigentumsrecht. Es bestehen somit auf internationaler Ebene bereits umfangreiche Regelungen zum Schutz von Eigentum. Gleichwohl ist es jedenfalls nicht falsch, den Eigentums- schutz auch noch im Internationalen Pakt über bürgerli- che und politische Rechte zu verankern. Es darf keine Schutzlücken geben. In den letzten Jahren stand das Recht auf Eigentum nicht im Zentrum menschenrechtspolitischer Debatten. Das Anliegen der FDP-Fraktion, dieses Recht einmal in den Mittelpunkt zu stellen, ist somit nachvollziehbar und durchaus berechtigt – leider in vielen Punkten aber zu un- differenziert. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25233 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Christoph Strässer Ich möchte dem Antrag insoweit beipflichten, als die Eigentumsgarantie ohne Zweifel ein wesentliches Ab- wehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat darstellt. Ganz ohne Zweifel ist die Eigentumsgarantie ein wesent- liches Freiheitsrecht unserer Gesellschaft und als solches im Grundgesetz auch fest verankert. Gleichwohl steht in Art. 14 Abs. 2 unserer Verfassung, dass Eigentum auch verpflichtet und der Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Art. 14 Abs. 2 ist Ausdruck ei- ner Werteorientierung, derer wir uns besinnen sollten, wenn wir über eine weltweite Eigentumsfreiheit diskutie- ren. Nach dieser Werteordnung sind gemäß Art. 14 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 15 GG unter den dort genannten Voraussetzungen auch Enteignungen zulässig und fallen damit nicht aus dem Rahmen unseres Wertesystems. Da- bei ist richtig, dass Enteignungen nicht als Druckmittel der Politik salonfähig werden dürfen. Nur als Ultima Ra- tio und in Verbindung mit einer angemessenen Entschä- digung können Enteignungen von legal erworbenem Ei- gentum rechtmäßig sein. Die Eigentumsfreiheit muss geschützt werden, und das weltweit. Aber bestehende Eigentumsverhältnisse welt- weit kritiklos anzuerkennen, wird dieser sozialen Werte- orientierung nicht gerecht. Ungleiche Eigentumsvertei- lung wie zum Beispiel das dramatische Missverhältnis von riesigem Landbesitz weniger Großgrundbesitzer und minimalem oder keinem Landbesitz unzähliger Bauern in Lateinamerika ist ebenso wenig Thema im Antrag wie die soziale Verantwortung, die sich aus Eigentum ergibt. Im Antrag findet sich die Aussage, dass durch bewaff- nete Konflikte herbeigeführte Enteignungen vielfach zu einem substanziellen Hindernis für eine stabile Friedens- ordnung würden. Für sich stehend unterstütze ich selbst- verständlich diese Aussage. Aber die FDP vergisst, einen Schritt weiter zu gehen und diesen logischen Gedanken- gang zu Ende zu führen. In einer Gesellschaft mit gerecht – was nicht bedeuten muss gleich – verteiltem Eigentum ist die Eigentumsfreiheit ein Grundpfeiler für Stabilität. Gleichwohl gilt der Umkehrschluss und ist auf der ganzen Welt zu beobachten: In Gesellschaften, in denen Eigen- tum in der Vergangenheit massiv ungerecht verteilt wurde, kann diese gefühlte und tatsächliche Ungerechtig- keit noch nach Jahrzehnten zu Instabilitäten führen. Die sozialen Unruhen in Südamerika sind auch Aus- druck eines massiven Unrechtsempfindens der Bevölke- rungen dieser Staaten. Dies äußert sich auch in der Wahl stark sozialistisch orientierter Präsidenten. Ohne in eine Geschichtsstunde abschweifen zu wollen, muss daran erinnert werden, dass viele der in den Staaten Süd- und Mittelamerikas angesiedelten großen Konzerne ihren Landbesitz und Machtbereich in der Vergangenheit un- rechtmäßig und durch die Unterstützung ausländischer Regierungen ausgedehnt haben. Von der Wertschöpfung, die diese Unternehmen aus den Ressourcen der Regionen zogen, blieb kaum etwas in den Staaten zurück. Somit lebte der Großteil der Bevölkerungen in Armut – und tut es heute noch – während sich ausländische Großkonzerne bereicherten. Gleiches gilt im Übrigen für Teile Afrikas, in denen Farmer auf ihnen in Kolonialzeiten zugeteilten Gebieten leben und wirtschaften. Es scheint mir nicht Zu Protokoll verwunderlich zu sein, dass es in solchen Gegenden der Welt immer wieder zu sozialen Unruhen kommt. Was um der Gerechtigkeit willen angestrebt werden muss, ist ein fairer Interessenausgleich. Wenn wir ernst- haft für Menschenrechte weltweit eintreten wollen, dann brauchen wir Eigentumsschutz, faire Chancen auf Eigen- tum und verantwortliches Handeln mit Eigentum. Wenn die FDP-Fraktion in ihrem Antrag staatliche Eingriffe in die Rechtspositionen von Energieunternehmen in Süd- amerika anprangert, dann muss auch der Perspektive der Restbevölkerung Rechnung getragen werden. Sich einsei- tig und undifferenziert auf die Seite der Privatwirtschaft zu stellen, ist zu kurz gesprungen. Wenn in diesem Antrag von Enteignungen von Konzernen und Farmern gespro- chen wird, dann muss auch gleichzeitig das Problem des dramatischen Missverhältnisses von riesigem Landbesitz weniger Großgrundbesitzer und dem minimalen oder nicht bestehenden Landbesitz unzähliger Bauern in La- teinamerika angesprochen werden. Letztes Beispiel: Geradezu verharmlosend werden das Verhalten militanter jüdischer Siedler und die Siedlungs- politik Israels dargestellt. Die systematische Errichtung illegaler Siedlungen auf palästinensischem Boden, der teilweise mehrfach erfolgte Abriss von Häusern palästi- nensischer Bauern, die Abholzung alter palästinensi- scher Olivenhaine oder die konkrete Grenzziehung des Schutzzauns stellen massive Verletzungen des Schutzes von Eigentum dar. Es wäre besser gewesen, auf das Bei- spiel „Palästina“ ganz zu verzichten, als aus Rücksicht- nahme den eigenen Antrag ad absurdum zu führen. Abschließend möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass ich mich für eine weltweite Garantie der Eigentumsfreiheit einsetze. Das Recht auf Eigentum ist ein fundamentales Menschenrecht. Viele Forderungen des Antrags halte ich daher für durchaus berechtigt und diskutabel. Aber aus Eigentum ergibt sich eine soziale Verantwortung. Es gibt Missstände in der Welt, die wir nicht einfach unkommentiert lassen können. Ich verlange nicht nur den Schutz des Eigentums weltweit, sondern auch das Eintreten für die soziale Verantwortung, die sich aus Eigentum ergibt. Unternehmen und Privatpersonen, die in großem Maße Eigentum besitzen, sind auch auf be- sondere Weise verpflichtet, die Einhaltung von Men- schenrechten zu beachten. Und wenn sie dieser Verpflich- tung nicht nachkommen, dann müssen wir das kritisieren können. Dieser Aspekt kommt nicht nur zu kurz im Antrag, er fehlt quasi vollständig. Die Eigentumsgarantie und die soziale Verpflichtung und Verantwortung, die sich daraus ergeben, stehen in einem untrennbaren Zusammenhang. Beide Gesichtspunkte sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Es ist zu kurzsichtig, nicht beide Seiten zusam- menhängend zu betrachten. Gerade auch deshalb lehnen wir den Antrag aus guten Gründen ab. Florian Toncar (FDP): Spätestens seit der unsäglichen Diskussion um Enteig- nungen ist auch in Deutschland ein Thema in den Vorder- grund gerückt, das in anderen Staaten bereits seit langem 25234 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Florian Toncar Gegenstand unterschiedlicher Konflikte ist. Es handelt sich um die Eigentumsfreiheit. Lassen Sie mich mit einigen grundsätzlichen Überle- gungen zur Eigentumsfreiheit beginnen: Die Eigentums- freiheit ist ein eigenständiges Recht. Es bestimmt maß- geblich den Charakter einer Gesellschaft und die Stellung des Einzelnen im Gemeinwesen. In Deutschland ist der Schutzbereich durch Art. 14 Grundgesetz geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in umfassender Rechtspre- chung die Funktion des Eigentums konkretisiert. Danach kommt der Eigentumsgarantie im Gesamtgefüge der Grundrechte die Aufgabe zu, dem Träger des Grund- rechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Be- reich zu ermöglichen. Eigentum ermöglicht es dem Bür- ger also, auf materiell gesicherter Basis selbstbewusst dem Staat entgegenzutreten. Der Schutz des Eigentums vor staatlichen Eingriffen sowie vor unberechtigten Ein- griffen durch private Dritte ist daher eine Kernaufgabe des Staates zur Wahrung der Menschenrechte seiner Bür- ger. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass die FDP als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag sich in dieser Form ohne Wenn und Aber für den Schutz des Ei- gentums starkmacht. Dem vorliegenden Antrag ist zu entnehmen, dass die Eigentumsfreiheit in zahlreichen internationalen Verträ- gen sowie im Europarecht verankert ist. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist trotz ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit eine starke moralische Legitimation dieses Menschenrechts. Daneben decken zahlreiche Men- schenrechtsabkommen unterschiedliche Einzelaspekte der Eigentumsfreiheit ab. Ebenso sehen regionale Men- schenrechtskonventionen den Schutz des Eigentums vor. In der EU schützt die Charta der Grundrechte das Eigen- tum in Art. 17. Was jedoch bisher fehlt, ist ein umfassender, rechtlich verbindlicher Schutz der Eigentumsfreiheit im Rahmen eines der VN-Menschenrechtsabkommen. Daher fordert die FDP in ihrem Antrag, dass sich Deutschland gemein- sam mit den europäischen Partnern auf Ebene der Verein- ten Nationen für ein Zusatzprotokoll zum VN-Zivilpakt einsetzt, das den Schutz des Eigentums vor unberechtig- ten Eingriffen durch private Dritte oder den Staat garan- tiert und angemessene Entschädigung im Falle von Ent- eignungen vorschreibt. Ein solches internationales Bekenntnis zur Eigentums- freiheit ist leider bitter nötig. Denn in vielen Staaten wird das Eigentum der Bürger auf unrechtmäßige Weise ver- letzt. Bewaffnete Konflikte und Kriege führen stets zu er- heblichen Beschädigungen des Eigentums der ansässigen Bevölkerung. Ein Beispiel ist die sudanesische Konflikt- region Darfur, wo nicht nur Hunderttausende Menschen von der Regierung und den mit ihr verbündeten Milizen getötet wurden. Durch systematische Zerstörungen und durch Raubüberfälle wird den Bewohnern die materielle Existenzgrundlage entzogen. Es bleibt nur die Flucht in von Hilfsorganisationen eingerichtete Lager. Das Land mit der höchsten Zahl an Binnenvertriebenen ist Kolum- bien, wo Guerillas und paramilitärische Gruppen Teile der Landbevölkerung von ihrem Land vertrieben haben und dieses für die Produktion von Drogen nutzen. Zu Protokoll Zerstörtes oder enteignetes Eigentum kann sich nach der Beendigung von Konflikten zu einem Hindernis auf dem Weg einer stabilen Friedensordnung entwickeln. Es gilt zu klären, inwiefern zerstörtes oder enteignetes Ei- gentum zurückerstattet oder ersetzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, müssen andere Formen der Ent- schädigung gefunden werden. Dies kann von finanziel- len Wiedergutmachungen bis hin zu symbolischen Entschädigungen in Form von Gedenkstätten oder öf- fentlichen Gesten der Anerkennung erlittener Schädi- gungen reichen. Wie wichtig die Eigentumsfreiheit als Abwehrrecht ge- gen staatliche Eingriffe ist, wird deutlich, wenn autori- täre Regime ihre Gegner durch Enteignung gängeln. Es ist ein bei Diktatoren beliebtes Muster, Mitgliedern der Opposition die wirtschaftliche Existenz zu entziehen, um Widersacher gefügig zu machen. Ein krasses Beispiel aus dem Jahr 2005 ist die Vertreibung von 700 000 Menschen aus ihren Behausungen in Simbabwe im Zuge einer Kam- pagne mit dem zynischen Titel „Clear the Filth“. Der Ty- rann Robert Mugabe schikanierte so ganz gezielt Men- schen, die er mehrheitlich der Opposition zurechnete. In Venezuela eignet sich die Regierung nach und nach Schlüsselindustrien an und beschneidet die Pressefreiheit durch den Entzug von Fernseh-Sendelizenzen. In Russland findet dieser Tage bereits der zweite Prozess gegen den ehemaligen Unternehmer Michail Chodorkowski statt. Er hatte sich politisch betätigt und zog sich so den Zorn des Kremls zu. In der Folge wurde der von Chodorkowski ge- leitete Yukos-Konzern zerschlagen, Chodorkowski enteig- net und unter fadenscheinigen Vorwänden zu langjähri- ger Gefängnishaft verurteilt. Die Bundesregierung muss derartige Verstöße an- prangern. Dazu müssen unter anderem die deutschen Auslandsvertretungen über Verletzungen der Eigentums- freiheit berichten. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung muss eine Liste von Staaten, die gegen das Recht auf Eigentum verstoßen, erstellen. Eine weitere Gefahr für die Eigentumsfreiheit besteht durch unberechtigte Eigentumsverletzungen durch pri- vate Dritte. Im Zuge raschen Wirtschaftswachstums bei gleichzeitig schwachen rechtsstaatlichen Strukturen kommt es in vielen asiatischen Ländern wie China wie- derholt zu Enteignungen von Landbesitzern durch private Investoren. Die von ihrem Land verdrängte Bevölkerung hat kaum Aussicht, durch rechtliche Schritte erfolgreich gegen Übergriffe auf ihr Land und Hab und Gut vorzuge- hen. Um derartige Verstöße gegen die Eigentumsfreiheit zurückzudrängen, muss Deutschland diesen Staaten Un- terstützung beim Aufbau einer effektiven Polizei und eines funktionierenden Gerichtswesens anbieten. Gege- benenfalls sollte Deutschland auch Hilfe bei Gesetz- gebungsprozessen in den Bereichen Sachenrecht, Grundbuchwesen, Staatshaftungsrecht oder Entschädi- gungsregelungen leisten. Daneben zeigt der Antrag noch weitere Maßnahmen zum weltweiten Schutz der Eigen- tumsfreiheit auf. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25235 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Florian Toncar Insgesamt muss die Bundesregierung die Eigentums- freiheit deutlich stärker als bisher in den Blickpunkt ihrer Politik rücken. Ich freue mich, dass wir Liberalen mit un- serem Engagement für den Schutz des Eigentums einen Akzent setzen. Für uns ist das Eigentum kein notwendiges Übel, das zu akzeptieren ist, sondern Grundvorausset- zung zur Entfaltung von Freiheit und Wohlstand einer Ge- sellschaft. Als solches stellt der Schutz des Eigentums ei- nen überragenden rechtlichen und moralischen Wert dar, zu dem wir uns klar bekennen. Michael Leutert (DIE LINKE): Dieser Antrag der FDP ist bemerkenswert. Halten wir uns eines vor Augen: Wir befinden uns inmitten der schwersten Wirtschaftskrise seit 80 Jahren. Diese Krise wurde von einem zügellosen Kapitalismus verursacht und bringt massive soziale Folgen mit sich. Angesichts dieser Folgen hat Amnesty International jüngst vor den Gefah- ren für die Menschenrechte aufgrund der Wirtschafts- krise gewarnt. Und die FDP hat hier und heute keine an- deren Sorgen, als den weltweiten Schutz des Eigentums als drängendes menschenrechtliches Problem behandeln zu wollen. Meine Damen und Herren von der FDP, dies offenbart ein Ausmaß an ideologisch bedingter Loslö- sung von der Realität, das mir das letzte Mal 1989 in der DDR begegnet ist. Man könnte Ihnen einen gewissen Sinn für Satire zu- billigen, wenn Sie in dem Antrag schreiben: „Eigentum ist der Ausdruck unmittelbarer Verantwortung für eine Sache, aber auch das Ergebnis einer Lebensleistung und der Ertrag jahrelanger Arbeit.“ Angesichts der gegen- wärtigen Wirtschaftskrise und ihrer Verursacher kann man diesen Satz beinahe als die Aufforderung der FDP für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums verstehen. Doch lassen wir die Polemik beiseite, auch wenn es Ihr Antrag nicht verdient. Selbstverständlich ist der Schutz des persönliches Eigentums ein wichtiges Menschen- recht. Dahinter steht die Einsicht, dass die Freiheit der Person ohne den Schutz des persönlichen Eigentums eine unerfüllte und unerfüllbare Phrase bleibt. Leider reicht das Vorstellungsvermögen des heutigen politisch organi- sierten Liberalismus nicht mehr zu der eigentlich nahe liegenden Folgerung aus, dass die Freiheit der in einer Gesellschaft zusammenlebenden Individuen offenbar auch von der Verteilung des Eigentums abhängt. Nur um Verdächtigungen vorzubeugen: Das ist keine sozialistische These, sondern eine liberal-republikani- sche. Dass dieser Gedanke auch in der FDP einmal eine Rolle spielte, entnehme ich den Freiburger Thesen: Wo Ziele liberaler Gesellschaft durch den Selbst- lauf der privaten Wirtschaft nicht erreicht werden können, wo somit von einem freien Spiel der Kräfte Ausfallserscheinungen oder gar Perversionsten- denzen für die Ziele liberaler Gesellschaft drohen, bedarf es gezielter Gegenmaßnahmen des Staates mit den Mitteln des Rechts. Und weiter heißt es dort: Freiheit und Recht sind nach unseren geschichtli- chen Erfahrungen bedroht durch die Tendenz zur Zu Protokoll Akkumulation von Besitz und Geld, die die Reichen immer reicher werden läßt, und die Tendenz zur Konzentration des privaten Eigentums an den Pro- duktionsmitteln in wenigen Händen. Wenn die Form fortschreitender Kapitalakkumulation die Freiheit bedroht, dann ist der Staat also auch berech- tigt, dagegen etwas zu tun. Natürlich glaubt einem heute kein Mensch mehr, dass die FDP so etwas je für gut befunden haben soll. Und der vorliegende Antrag zeigt, dass die FDP heute auch weit davon entfernt ist, an diese Dimension liberalen Denkens anschließen zu wollen. Was uns der organisierte Liberalismus heute anbietet, ist eine Mischung aus bescheidener Aufklärung über Tri- vialitäten und ziemlichen Frechheiten. Ein Beispiel für Triviales. Sie schreiben: „Hinter jeder juristischen Per- son eines Unternehmens stehen die natürlichen Personen von Eigentümern, die mit dem Unternehmen verbunden sind.“ Allein deshalb soll für den Enteignungsfall gelten: „Solche Eingriffe sind geeignet, den Weg in einen Will- kürstaat zu ebnen, der sich nach Belieben der Rechte sei- ner Bürger bemächtigt.“ Das ist ja einmal eine richtig starke These, die Sie sich da ausgedacht haben. Vielleicht sollte sich der Staat jeder Handlung enthalten, welche die Rechtspositionen von Individuen verändert. Liberalismus bedeutet dann aber den Verzicht auf jede Politik. Wo das Übel auf der Welt gerade am größten ist, daran lässt die FDP keinen Zweifel: „Die staatlichen Eingriffe in die Rechtspositionen von Energieunternehmen in Vene- zuela, Ecuador oder Bolivien waren besonders schäd- lich.“ Der Gedanke der Freiburger Thesen ihrer Partei, dass die Spontaneität der Märkte nicht ohne Weiteres wünschenswerte Resultate für ein emanzipiertes Leben hervorbringt, wird nicht einmal erwogen. Gewisserma- ßen ohne Luft zu holen, riskieren Sie anschließend einen Übergang von der Nationalisierung von Energieressour- cen, für die es ja gute Gründe geben könnte, zur Medien- zensur, die natürlich unter anderem auch durch Enteig- nung geschehen kann. Aber was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich muss schon sagen: Mehr als üble ar- gumentative Trickserei ist das nicht. Ihr Problem, meine Damen und Herren von der FDP, ist, dass es Ihnen gar nicht um eine umfassende Erörte- rung des Menschenrechts auf Schutz des Eigentums geht. Dann müssten Sie auch ernsthaft über die Verantwortung von Eigentum reden. Ihnen geht es, wenn Sie von weltwei- tem Schutz des Eigentums sprechen, darum, Ihre hiesige Klientel zu befriedigen und insbesondere die CDU etwas vor sich herzutreiben. Dabei kommt dann eben ein sol- cher Antrag heraus, der komplett überflüssig und noch dazu schlecht formuliert ist und dem meine Fraktion selbstredend nicht zustimmen wird. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eigentumsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ist vom Grund- gesetz und auch vom internationalen Völkerrecht ge- schützt. Es ist deshalb richtig, einzuschreiten und es zu benennen, wenn die Eigentumsfreiheit verletzt wird. Da wir diese Ansicht teilen, werden wir den Antrag nicht ab- lehnen. Wir werden uns enthalten, da der Antrag zum ei- nen eine wilde Zusammenstellung von Themen ist und 25236 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25237 (A) (C) (B) (D) Thilo Hoppe zum anderen den Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet, nicht würdigt. Der Zeitpunkt des Antrages der FDP kommt sicherlich nicht von ungefähr und erinnert ein we- nig an das von Klaus Staeck entworfene ironische Bun- destagswahlplakat von 1972: „Deutsche Arbeiter! Die SPD will euch eure Villen im Tessin wegnehmen“. Es soll wohl der Eindruck entstehen, dass nur die FDP den Schutz der Eigentumsfreiheit gewährleisten kann. Es scheint nicht, als seien die Herausforderungen durch die Nichtgewährleistung der Eigentumsfreiheit weltweit das Hauptanliegen des Antrages, obwohl der Antrag eigentlich nur dort sein Anliegen entfalten kann. Denn für den Schutz des Eigentums in Deutschland und Europa braucht es keinen Einsatz der FDP. Dieser Schutz ist zu Recht im Grundgesetz und anderen Rechtsvor- schriften festgeschrieben. Es verwundert dann auch nicht, wenn in dem recht langen Antrag der FDP zwar über ganze Absätze en detail über die rechtliche Ausge- staltung der Eigentumsfreiheit gesprochen wird, aber der Abs. 2 des Art. 14 GG mit keinem Wort erwähnt wird: „Ei- gentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Um diesen Rechts- grundsatz zur Realität werden zu lassen, spielen gerechte Steuersysteme eine zentrale Rolle. Auch hierzu findet sich kein Verweis im Antrag der FDP. Das Credo der FDP lautet: Wo Eigentumsrechte nicht gewährleistet werden, sind Menschen Willkür und Men- schenrechtsverletzungen ausgesetzt. Umgekehrt aber wird ein Schuh daraus. Willkür und Menschenrechtsver- letzungen führen oft auch zur Verletzung der Eigentums- freiheit. Nicht das Eigentum des Menschen steht an erster Stelle, sondern die Würde des Menschen. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel verdeutlichen, bei dem die Eigentumsrechte eines deutschen Landbesit- zers über die Rechte einer indigenen Gemeinschaft in Pa- raguay gestellt werden und es in der Folge zu gravieren- den Menschenrechtsverletzungen kam. Im Jahr 1993 haben Deutschland und Paraguay ein Investitionsschutzabkommen geschlossen. Ziel war es, die Investitionen – also das Eigentum – von Deutschen in Paraguay zu schützen. Dagegen ist nichts zu sagen. Sehr wohl gibt es aber etwas dagegen zu sagen, wenn unter Be- rufung auf ein solches Abkommen Menschenrechte ver- letzt werden. Dies ist in der Vergangenheit geschehen. Die deutsche Bundesregierung steht in der Pflicht, zu ver- hindern, dass es erneut zu solchen Fällen kommt. Der konkrete Fall, um den es in Paraguay geht, ist der der indigenen Gemeinschaft Sawhoyamaxa. Sie muss am Rand einer Landstraße leben, seit sie der deutsche Land- besitzer Heribert Rödel 1998 von ihrem Land vertrieb. Wegen der miserablen Bedingungen, unter denen die circa 100 Familien leben, haben allein im letzten halben Jahr neun Personen ihr Leben verloren. Unter ihnen mehrere Kinder. Alle sind an heilbaren Krankheiten ge- storben. Als die Sawhoyamaxa ihren Fall den paraguayischen Behörden schilderten, wurde ihnen gesagt, dass man nichts für sie tun könne, da es ein Investitionsschutzab- kommen zwischen Paraguay und Deutschland gebe. Von der deutschen Botschaft in Asunción gab es zunächst kei- nen Widerspruch gegen diese Behauptung. Ich sage bewusst Behauptung. Denn das Investitionsschutzabkom- men wurde von der damaligen paraguayischen Regie- rung nur vorgeschoben. Die Sawhoyamaxa sind mit ihrem Fall bis vor den Interamerikanischen Menschen- rechtsgerichtshof gezogen – und haben Recht bekommen. Der Gerichtshof machte in dem Verfahren deutlich, was er davon hielt, dass Paraguay mit dem Investitionsschutz- abkommen argumentierte, um den Sawhoyamaxa ihr Land nicht zurückzugeben: nämlich gar nichts. Das Ar- gument wurde rundherum zurückgewiesen. Inzwischen hat die Bundesregierung ihre Haltung zum Investitionsschutzabkommen geändert, auch wenn es kein offizielles Dokument, keine schriftliche Note dazu gibt. Auch die neue paraguayische Regierung von Präsident Lugo scheint bereit, das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs endlich umzusetzen. Damit würde er den Sawhoyamaxa ermöglichen, auf ihr Land zurückzukeh- ren. Allerdings ist derzeit unklar, ob der Senat von Para- guay das notwendige Gesetz hierfür verabschieden wird. Der Präsident hat hier keine Mehrheit. Ich möchte meine Rede mit zwei Aufforderungen schließen: Zum einen möchte ich die Bundesregierung auffordern, der Regierung Paraguays eine schriftliche Note zu überreichen, die zum Ausdruck bringt, dass das Investitionsabkommen Landrückgaben und Landrefor- men nicht im Wege steht. Dies wäre ein Zeichen, das den- jenigen in Paraguay, die vergangenes Unrecht aufarbei- ten wollen, stärken würde. Zum anderen möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auffordern, sich an einer aktuellen Aktion von Amnesty International zu beteiligen. Schreiben Sie an unsere Kollegen aus dem paraguayi- schen Senat und fordern Sie sie auf, dem Gesetz zuzustim- men, das den Sawhoyamaxa ein Leben in Würde ermög- lichen kann. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe empfiehlt in sei- ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/12981, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/10613 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist angenommen bei Zustimmung durch die Ko- alitionsfraktionen und die Fraktion Die Linke. Die FDP hat dagegen gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen Klimke, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Dr. Sascha Raabe, Gregor Amann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD Internationale Kreditfinanzierung in der Ent- wicklungspolitik auf eine neue Grundlage stel- len – Drucksache 16/13378 – 25238 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Die Kollegen Jürgen Klimke, Stephan Hilsberg, Hellmut Königshaus, Heike Hänsel und Thilo Hoppe ha- ben ihre Reden zu Protokoll gegeben.1) – Sie sind damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/13378. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfrak- tionen. Dagegen hat niemand gestimmt. Die Opposi- tionsfraktionen haben sich enthalten. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 30 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Gesundheit (14. Aus- schuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Martin Zeil, Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Auswüchse des Versandhandels mit Arznei- mitteln unterbinden – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für eine qualitätsgesicherte und flächen- deckende Arzneimittelversorgung – Versand- handel auf rezeptfreie Arzneimittel begrenzen – Drucksachen 16/9752, 16/9754, 16/13427 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Wolf Bauer Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die Reden der folgenden Kolleginnen und Kollegen: Wolf Bauer, Marlies Volkmer, Daniel Bahr, Martina Bunge, Birgitt Bender und Rolf Schwanitz.2) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Immer, wenn wir über die Arzneimittelversorgung in Deutschland diskutieren, spielt selbstverständlich die Arzneimitteldistribution eine entscheidende Rolle. Inso- fern stand auch diese Frage – neben europarechtlichen Erwägungen – an zentraler Stelle bei der Einführung des Versandhandels im Rahmen des GKV-WSG. Daher wur- den damals zu Recht hohe Hürden für den Versandhandel ins Gesetz eingebaut, um eine möglichst sichere und zu- verlässige Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln auch über diesen Vertriebsweg zu gewährleisten. Heute stehen wir vor der Situation, dass es nicht nur den Face-to-face-Versandhandel gibt, sondern dass wir auch eine besorgniserregend hohe Zunahme sogenannter Pick-up-Stellen beobachten müssen. Diese Pick-up-Stel- len können in jedem beliebigen Gewerbebetrieb einge- richtet werden. Bereits heute gibt es solche Stellen in 1) Anlage 36 2) Rede lag bei Redaktionsschluss nicht vor und wird zu einem späte- ren Zeitpunkt abgedruckt. Drogeriemärkten, Blumenläden, Metzgereien oder Tank- stellen. Dort kann ein Patient seine Arzneimittel bestellen und auch abholen – und nebenbei Süßigkeiten und Toilet- tenartikel einkaufen. Besonders schlimm finde ich es, wenn daran einschlä- gige Bonusprogramme geknüpft sind, die dazu anregen sollen, den Arzneimittelkonsum unnötigerweise zu er- höhen: So werden Arzneimittel immer weniger als be- sondere oder als gefährliche Ware angesehen. Das Be- wusstsein für mögliche Gesundheitsgefahren durch Arzneimittel lässt nach. Das Personal der Pick-up-Stellen ist weder entsprechend ausgebildet noch in der Lage, Pa- tienten auf Gefahren und Nebenwirkungen von Arznei- mitteln hinzuweisen, wie das für jeden Apotheker eine Selbstverständlichkeit ist. Wenn man dieses Konstrukt zu Ende denkt, könnte auch der mobile Eisverkäufer, der letztendlich auch Gewerbetreibender ist, in diesen Markt einsteigen. Juristisch spricht zumindest nichts dagegen. Kaum jemand in unserem Land will solch einen Wild- wuchs. Insofern stimme ich auch in der Diagnose mit wei- ten Teilen der vorgelegten Anträge überein. Doch der politische Wille allein reicht leider nicht im- mer aus, um Missstände sofort zu beseitigen. In diesem Fall haben wir das Problem, dass wir einen juristisch praktikablen Gesetzesentwurf brauchen, mit dem die Aus- wüchse von Pick-up-Stellen gerichtsfest verhindert wer- den. Und hierzu werden im Antragstext keine brauchba- ren Vorschläge gemacht. Denn die Antragsteller wissen ganz genau, dass das Bundesverwaltungsgericht am 13. März 2008 geurteilt hat, dass ein Verbot von Pick-up- Stellen nur über ein generelles Verbot des Versandhan- dels zu bekommen ist. Ehrlich wäre, wenn im Antrag der Fraktion Die Linke allein dieses Argument angeführt würde. Denn alle ande- ren – Arzneimittelsicherheit, Kontrollfunktion, Medika- mentenabhängigkeit – treffen nicht zu. Die Antragsteller von der FDP dagegen möchten ja nur Pick-up-Stellen verbieten, den Versandhandel an sich aber weiterhin beibehalten. Hier verweise ich gerne auf eine entsprechende Stellungnahme des Bundesministe- riums der Justiz, in der es heißt, dass ein solch einseitiges Verbot „verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbar sein dürfte“ . Daher muss ein wie auch immer gearteter Gesetzent- wurf zum Pick-up-Verbot in Bezug auf seine Folgen so- wohl zu Ende gedacht und eindeutig als auch gerichtsfest sein. Wie dieser jedoch – ich wiederhole mich – aussehen kann, dazu fehlen zielführende Aussagen in beiden Anträ- gen – wohl nicht ohne Grund. Richtig ist, dass wir grundsätzlich mehr Wettbewerb im System der Arzneimittelversorgung brauchen, dem sich auch alle Beteiligen stellen müssen. Doch dabei dür- fen wir zwei Dinge nicht vergessen: dass wir erstens über die Diskussion um mehr Wettbewerb nicht die Arznei- mittelsicherheit vergessen und wir zweitens bei der Aus- gestaltung des Wettbewerbs auch die Chancengleichheit der Wettbewerbsteilnehmer gewährleisten. Wenn wir das nicht hinbekommen, werden wir eines Tages unzählige Pick-up-Stellen haben, die wie kleine Apotheken fungie- ren, aber nicht den hohen und damit kostenintensiven An- (A) (C) (B) (D) Dr. Wolf Bauer forderungen entsprechen, die an echte Apotheken gestellt werden. Die einen picken sich nur die dicksten Rosinen aus dem Kuchen, die anderen gewährleisten fachkundige Beratung, führen diverse Dienstleistungen durch, halten ein Labor vor und sind an Sonn- und Feiertagen dienst- bereit. Durch ein zu großes Ausufern der Pick-up-Stellen würde schlussendlich die Arzneimittelsicherheit auf ge- fährliche Art und Weise ausgehöhlt. Das wissen wir alles, aber ganz offensichtlich wird in dieser Legislaturperiode keine Lösung mehr für die Pick- up-Problematik gefunden. Da sowohl das Bundesgesund- heitsministerium als auch die SPD-Fraktion meinen, an bestimmten Kriterien für die Ausgestaltung von Pick-up- Stellen festhalten zu müssen, kann diese Blockade nur von einer anderen Koalition – und zwar einer schwarz-gelben – aufgelöst werden. Das ist dann jedoch eine Aufgabe für die Abgeordneten der nächsten Wahlperiode. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 hat die Politik vor eine schwierige He- rausforderung gestellt. Das Gericht hatte geurteilt, dass der Arzneimittelbestell- und -abholdienst (Pick-up), der damals nur von einigen Drogeriemärkten in Kooperation mit Versandapotheken angeboten wurde, zulässig ist. Ge- werbetreibende unterschiedlichster Provenienz, darunter Tankstellen und Blumenläden, machen sich mittlerweile die Spielräume des Urteils zunutze und bieten Bestell- und Abholdienste von Arzneimitteln an. Eine Abgabe von Arzneimitteln außerhalb von Apothe- ken ist in mehrerer Hinsicht problematisch. Die zwei wichtigsten Einwände sind dabei eine Gefährdung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und eine Mar- ginalisierung des Arzneimittels als besonderes Gut. Tatsächlich ist die Einrichtung von Pick-up-Stellen ge- eignet, die flächendeckende Versorgung mit Präsenzapo- theken zu gefährden. Die öffentliche Apotheke hat in Deutschland nicht ohne Grund ein Monopol inne, das zudem vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Danach ist ein berechtigter Zweck des Monopols die Erhaltung der wirtschaftlichen Existenzfähigkeit der Präsenzapotheken. Die Existenzfähigkeit der Präsenz- apotheken ist Voraussetzung für die Existenz eines flä- chendeckenden Apothekennetzes, das die ordnungsge- mäße und zeitnahe Versorgung ermöglicht. Eine zeitnahe Versorgung kann dabei nur die öffentli- che Apotheke gewährleisten: Sie ist verpflichtet, durch Nacht- und Notdienste rund um die Uhr die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Bestellung und Versand über eine Pick-up-Stelle dauern naturgemäß mehrere Tage. Bisher sind Apotheken als besondere Institutionen des Gesundheitswesens klar getrennt von sonstigen Gewer- bebetrieben. Diese Trennung leistet nach der Rechtspre- chung des Bundesverwaltungsgerichts einen wesentli- chen Beitrag zum Bewusstsein der Bevölkerung für die Besonderheiten von Arzneimitteln und damit zur Vermei- dung eines gesundheitsschädlichen Fehlgebrauchs von Arzneimitteln. Einfach gesagt: Wenn ein Arzneimittel Zu Protokoll auch in einem Blumenladen oder an einer Tankstelle be- stellt werden kann, geht das Bewusstsein über die damit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen verloren. In den komplizierten Gesprächen über die Thematik haben wir mehrere Lösungswege diskutiert, darunter auch die Vorschläge der Antragsteller: das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arznei- mitteln und ein Verbot der Pick-up-Stellen. Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungs- pflichtigen Arzneimitteln hat bereits im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Die Gründe hierfür waren freilich nicht maßgeblich gesundheitspolitischer Art. In der An- hörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde vor allem diskutiert, dass Arzneimittelfälschungen beim legalen Versand von Arzneimitteln eine zu vernach- lässigende Rolle spielen. Ein Verbot der Pick-up-Stellen und der Rezeptsamm- lungen in Gewerbebetrieben war in der Koalition eben- falls nicht mehrheitsfähig. Argumentiert wurde, ein Ver- bot sei nicht verfassungsmäßig, da der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes nicht durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls ge- rechtfertigt sei. Ein Verbot sei nicht verhältnismäßig, ge- eignet und erforderlich. Diskutiert wurde des Weiteren, ob Kriterien für die Ab- gabe von Arzneimitteln in Gewerbebetrieben formuliert werden können. Dieser Vorschlag wollte die Sammlung von Rezepten und die Aushändigung von Arzneimitteln nur Betrieben erlauben, die bestimmten definierten An- forderungen entsprachen. Dieser Vorschlag stieß in der Koalition auf Bedenken, denn damit wäre das dargestellte grundsätzliche Pro- blem, Arzneimittel außerhalb von Apotheken abzugeben, nicht behoben worden. Im Gegenteil wären Drogerie- märkte mit diesem Vorschlag ein Teil der Regelversor- gung geworden, eine „Apotheke Light“. Der Status quo bleibt somit bestehen. Diese Situation ist unbefriedigend. Es bleibt nun der neuen Legislaturpe- riode vorbehalten, eine Lösung zu finden, die die Aus- wüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbin- det und die von der Mehrheit dieses Hauses getragen werden kann. Daniel Bahr (Münster) (FDP): Die AMG-Novelle hat gezeigt: Die Koalition geht nicht gegen die Auswüchse des Versandhandels mit Arz- neimitteln vor. Ich erinnere daran, dass Vertreter aller Fraktionen in der ersten Lesung zum Antrag der FDP die Probleme durch so genannte Pick-up-Stellen sahen und Abhilfe forderten. Ich stelle nunmehr fest, dass CDU und CSU und SPD nicht in der Lage sind, eine gemeinsame Lösung zu finden. Schwarz-Rot wirft die heiße Kartoffel hin und her. Die Koalitionsfraktionen weisen einander die Schuld zu. Das alles ist Zeichen für eine Endzeitstim- mung in der Koalition. Die Koalition sehnt ihr Ende her- bei. Ob die Versprechen angesichts des Nichtstuns wirk- lich ernst gemeint waren, kann man nur noch bezweifeln. Vor dem Hintergrund werden die positiven Aussagen von CDU und CSU und SPD zum Urteil des Europäischen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25239 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Daniel Bahr (Münster) Gerichtshofes zu Lippenbekenntnissen. Vollmundig be- grüßen Union und SPD das Fremd- und Mehrbesitzver- bot, aber konkret tun sie nichts gegen die Aushöhlungen. Dabei ist mittlerweile durch den bekundeten Einstiegs- willen von Tankstellenketten noch einmal die Dring- lichkeit und Notwendigkeit für ein Verbot der Pick-ups deutlich geworden. Wir brauchen eine gesetzliche Klar- stellung, dass ein Versand von Arzneimitteln nur aus Apo- theken durch Apotheken selbst oder durch von diesen be- auftragten Transportunternehmen unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist. Die FDP legt einen Antrag vor, der genau dieses Problem anpackt. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass ein Verbot des Versandhan- dels von rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Probleme nicht löst, sondern neue Unsicherheiten, vor allem ver- fassungsrechtliche, aufwirft. Nur der FDP-Vorschlag fand eine breite Unterstützung in der Anhörung. Die Abgabe von Arzneimitteln in Abgabestellen, die nicht die Bedingungen erfüllen, die an eine Apotheke ge- stellt werden, ist ein echtes Problem. Es ist möglich, dass anstelle des Apothekers auch zum Beispiel Kioskbetreiber oder Tankwarte unkontrolliert Rezepte einsammeln und die bestellten Arzneimittel ausgeben. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht gewährleistet. Ein Arzneimittel ist ein ganz spezielles Gut, das hat der Europäische Gerichtshof vor kurzem erneut bestätigt. Wenn Abgabestellen Gutscheine für Waschmittel oder Schokoriegel ausstellen, wenn Patienten Arzneimittel über sie beziehen, dann fehlt das Bewusstsein dafür, dass es sich bei Arzneimitteln um ein ganz spezielles Gut han- delt, das mit Nebenwirkungen verbunden ist und bei dem eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden muss. Arzneimittel gehören nicht zwi- schen Waschmittel und Schokoriegel. Eine solche Ent- wicklung kann weder unter Sicherheitsaspekten noch im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen gewollt sein. Wettbewerb kann nur unter fairen Bedingungen funk- tionieren. Es ist eine Benachteiligung, wenn Wettbewer- ber Pflichten zu erfüllen haben, die andere nicht erfüllen müssen. Die Apotheke vor Ort erbringt wichtige Gemein- wohlaufgaben wie Nacht- und Wochenenddienst, muss Labor und Mindestgrößen der Ladenfläche und entspre- chend fachkundiges Personal gewährleisten. Wir alle ha- ben ein Interesse daran, dass diese Pflichten erfüllt wer- den, damit die Arzneimittelversorgung auf einem entsprechend hohen Niveau erreicht wird. Wenn jetzt Drogerien oder andere versuchen, über die Ausnutzung des Versandweges sich den Anschein einer Apotheke zu geben, ohne die Pflichten zu erfüllen, dann sind das un- faire Wettbewerbsbedingungen für die Apotheken vor Ort. Hinzu kommt, dass Apotheken eine Vielzahl von Vo- raussetzungen erfüllen müssen, um den Sicherheitsstan- dard zu gewährleisten. Es könnte eine Gefahr für die Si- cherheit und die Versorgung vor Ort entstehen. Die FDP rät davon ab, Vorgaben für Pick-up-Stellen zu formulieren. Wer Standards für Abholstellen hochset- zen will, der schafft ein mittelfristig viel größeres Pro- blem, der schafft eine „Apotheke light“. Wir brauchen kein ein bisschen fachkundiges Personal und keine Zu Protokoll Räume, die ein bisschen wie Apotheken aussehen. Das verzerrt die Versorgung und verwirrt den Verbraucher. Dann könnten auch mittelfristig die Apothekenpflicht von Arzneimitteln und sogar das Fremd- und Mehrbesitzver- bot fallen. Wen das SPD-geführte Gesundheitsministe- rium solche Vorschläge vorlegt, dann will es die Apothe- ken schwächen. Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Ein Jahr ist es her, dass Linke und FDP unerwünschte Gefahren aus dem Versandhandel mit Medikamenten im Deutschen Bundestag zum Thema machten. Auslöser war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008, demzufolge die Abgabe von Arzneimitteln über Be- stell- und Abholstationen – sogenannte Pick-up-Stellen – in Drogeriemärkten zulässig sei. Das ging selbst der Ko- alition zu weit. Schließlich resultieren hieraus erhebliche Gefahren für eine gute und sichere Arzneimittelversor- gung. Die Linke im Bundestag tritt daher dafür ein, den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu begrenzen. CDU/CSU und SPD versprachen, die Sache insgesamt zu prüfen und gegebenenfalls zu handeln. Doch was ist passiert? Nichts. Den großen Verspre- chen folgten keine Taten. Heute verstrich die letzte Mög- lichkeit, etwas zu tun. Die 15. Novelle des Arzneimittelge- setzes ist verabschiedet. Der Versandhandel mit Medikamenten spielt darin keine Rolle. CDU/CSU und SPD haben ihre Chance verpasst, einen Fehler zu korri- gieren. Zur Erinnerung: Zusammen mit den Grünen waren es Union und SPD, die vor fünf Jahren den Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubten, – handwerklich nicht gut und im vorauseilendem Gehorsam, wie so manch Betei- ligter im Rückblick eingesteht; denn der Europäische Ge- richtshof entschied später, dass die EU-Mitgliedsländer den Versandhandel nicht auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ausdehnen müssen. Das hat gute Gründe. Arzneimittel sind besondere Güter, ihre Abgabe erfor- dert hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Unerläss- lich ist aus Sicht der Linken eine umfassende Beratung durch unabhängiges und gut ausgebildetes pharmazeuti- sches Personal; denn die Qualität der Arzneimittelver- sorgung hängt ganz wesentlich von der Beratungsqualität in der abgebenden Apotheke ab. Dafür ist es wichtig, in- dividuell auf die Patientin/den Patienten einzugehen und die richtige Sprache zu finden, um komplizierte Sachver- halte zu erklären. Eine telefonische Beratung kann das nicht gewährleisten. Es bedarf hierfür vielmehr eines persönlichen und vertrauensvollen Gesprächs in der Apotheke. Richtungweisend ist ein aktuelles Urteil des Europäi- schen Gerichtshofes – EuGH – : Am 19. Mai 2009 hat er das bundesdeutsche Fremdbesitzverbot von Apotheken bestätigt und damit die inhabergeführte Präsenzapotheke gestärkt. Apothekenketten und Aktiengesellschaften kön- nen somit weiterhin verhindert werden. Dies ist ein wich- tiger Erfolg für die unabhängige Beratung, da Apotheken nicht zum Spielball von profitorientierten Kapitalgesell- schaften werden. 25240 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25241 (A) (C) (B) (D) Dr. Martina Bunge Der Gesetzgeber ist gefordert, die rechtlichen Rah- menbedingungen so zu gestalten, dass diese die Bera- tungsfunktion der Apotheken unterstützen und nicht be- hindern. Aus Sicht der Linken besteht die einzige konsequente und rechtliche Möglichkeit darin, den Ver- sandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimit- tel zu begrenzen und folglich den Versandhandel mit ver- schreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Sich nur gegen die Pick-up-Stellen zu wenden, wie von der FDP gefordert, ist zu kurz gesprungen und birgt bekann- termaßen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zukunft der Arzneimittelversorgung liegt in unse- ren Händen. Die Politik ist in der Pflicht, die Rahmenbe- dingungen für eine qualitätsgesicherte und flächende- ckende Arzneimittelversorgung zu schaffen. Noch spielt der Versandhandel mit Medikamenten eine untergeord- nete Rolle. Doch die neuen Vertriebsformen werden eine neue Dynamik entwickeln. Wird das flächendeckende Apothekennetz dadurch infrage gestellt, gibt es ein Ver- sorgungs- und Beratungsproblem für die Bevölkerung. Dies betrifft insbesondere Menschen auf dem Land und ältere, zumeist mehrfach erkrankte Menschen. Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvoll- ziehbar, weshalb die Koalition die Hände in den Schoß legt und abwartet. Es bleibt zu hoffen, dass in der nächs- ten Legislaturperiode schnell eine Lösung gefunden wird. Die Linke hat die Zeichen der Zeit erkannt und ihre Vor- schläge frühzeitig zur Diskussion gestellt. Sie können ver- sichert sein, dass wir auch weiterhin für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung streiten werden. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der Anhörung zu den hier vorliegenden Anträgen waren die Stellungnahmen der eingeladenen Juristen un- missverständlich: Ein Verbot des Versandhandels mit ver- schreibungspflichtigen Arzneimitteln wäre europarecht- lich möglich, wenn durch den Versandhandel die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet würde. Doch der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist seit fünf Jahren erlaubt. Und in dieser Zeit ist nicht ein einziger Fall bekannt geworden, in dem ein Patient durch Versäumnisse einer zugelassenen Versandapotheke zu Schaden gekommen wäre. Ein Verbot wäre auch verfassungsrechtlich nicht halt- bar. Denn der damit verbundene Eingriff in das Grund- recht der Berufsfreiheit der Versandapothekerinnen und -apotheker würde eine starke Rechtfertigung brauchen. Die kann es aber nicht geben, wenn es das Problem der Patientengefährdung, dem man angeblich mit dem Verbot begegnen will, mangels Schadensfällen gar nicht gibt. Schutz vor Konkurrenz aber ist kein zulässiger Eingriffs- zweck. Und auch sonst ist kein guter Verbotsgrund in Sicht. Die in der Anhörung vertretenen Patientenverbände ha- ben klargemacht, dass der Versandhandel aus Sicht der chronisch Kranken und Behinderten eine wichtige Option ist. Vor allem bei mobilitätseingeschränkten Menschen könne der Versandhandel den Zugang zu preisgünstigen Medikamenten verbessern – so die Vertreter der chro- nisch Kranken. Wer wollte dem widersprechen? Deutlich geworden ist auch, dass die Beratungsquali- tät von Versandapotheken nicht schlechter ist als die von Präsenzapotheken. Der Vorteil der Präsenzapotheke, dass der Kunde direkten Kontakt mit dem Apothekenper- sonal hat, wird dadurch wieder ausgeglichen, dass die te- lefonische Beratung der Versandapotheken eine größere Vertraulichkeit erlaubt. Über die eigenen Gesundheits- probleme in einer Präsenzapotheke in der Anwesenheit anderer Kundinnen und Kunden zu reden, ist vielen Men- schen peinlich. Bleibt noch das Argument der Arzneimittelfälschun- gen. Aber die werden sich mit einem Verbot des zugelas- senen Versandhandels nicht verhindern lassen. Kein ille- galer Internetversender wird sich von einem Verbot davon abhalten lassen, seine gefährlichen Produkte auch weiterhin anzubieten. Und die Verwechslung von legalen und illegalen Anbietern ist ausgeschlossen. Denn anders als bei dubiosen Internethändlern kann man bei zugelas- senen Versandapotheken nicht einfach per „Mausklick“ bestellen. Voraussetzung für den Versand ist immer, dass vorab der Kunde sein Rezept an die Versandapotheke schickt. Spätestens nach dieser Anhörung hätte es der Linken gut angestanden, ihren Antrag zurückzuziehen. Sie hat es nicht getan. Offensichtlich ist Klientelpflege für die Linke wichtiger gewesen als der Patientenschutz. Auch die FDP hätte in der Anhörung einiges lernen können. Ich zähle nur einmal die wichtigsten Argumente auf: Ein absolutes Verbot der Pick-up-Stellen steht nicht an, denn Abholstellen sind eine Variante des Versandhan- dels mit Arzneimitteln; sie machen preisgünstige Arznei- mittel auch für solche Personen zugänglich, die keinen Internetzugang haben. Die Lagerung eines Arzneimittels bis zur Abholung in einem Drogeriemarkt ist nicht weni- ger sicher als die Individualzustellung im Briefkasten. Das Argument, dass durch den Abholservice Arzneimittel trivialisiert würden, ist wenig einleuchtend. Warum soll die Sicht eines Patienten auf ein Arzneimittel dadurch eine andere werden, dass er es nicht über den heimischen Briefkasten erhält, sondern in einem Drogeriemarkt ab- holt? Schließlich werden seit jeher nicht apothekenpflich- tige Arzneimittel in Drogeriemärkten verkauft. Diese Ar- gumente sprechen gegen ein Verbot. Allerdings glauben auch wir, dass aus Gründen der Arzneimittelsicherheit die Abholstellen bestimmten An- forderungen unterworfen werden sollten. So könnte ihre Einrichtung auf Drogeriemärkte beschränkt werden. Drogisten müssen über pharmazeutische Sachkenntnisse verfügen. Außerdem unterliegen sie der amtlichen Arz- neimittelüberwachung. Leider hat es die Koalition nicht geschafft, sich auf sol- che oder vergleichbare Regelungen zu verständigen. Die Handlungsfähigkeit dieser Regierungsmehrheit stößt wie so oft auch hier an ihre Grenzen. Auch dies bleibt als Hausaufgabe für die kommende Legislaturperiode. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Ge- sundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschluss- 25242 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt empfehlung auf Drucksache 16/13427, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9752 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen- stimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfrak- tionen und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen hat die Fraktion der FDP gestimmt, und Die Linke hat sich ent- halten. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab- lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/9754. Wer stimmt für die Beschlussemp- fehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Dagegen hat ge- stimmt die Fraktion Die Linke. Die übrigen Fraktionen haben dafür gestimmt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 35 a und b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Maria Eichhorn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Renate Gradistanac, Edelgard Bulmahn, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die Situation von Frauenhäusern verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Forderung nach einem Bericht der Bundes- regierung über die Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Katja Kipping, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Finanzierung von Frauenhäusern bundes- weit sicherstellen und losgelöst vom SGB II regeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundrechte schützen – Frauenhäuser si- chern – Drucksachen 16/12992, 16/8889, 16/6928, 16/10236,16/13265 – Berichterstattung: Abgeordnete Michaela Noll Renate Gradistanac Sibylle Laurischk Diana Golze Irmingard Schewe-Gerigk b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP Für eine Absicherung von Frauen- und Kin- derschutzhäusern – Drucksache 16/13178 – Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Reden zu Protokoll gegeben wurden. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Michaela Noll, Ingrid Fischbach, Renate Gradistanac, Caren Marks, Sibylle Laurischk, Kirsten Tackmann und Irmingard Schewe-Gerigk.1) Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Drucksache 16/13265. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung die Annahme des An- trags der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/12992 mit dem Titel „Die Situation von Frauenhäusern verbessern“. Wer stimmt für diese Be- schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal- tungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Dafür gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Die Op- positionsfraktionen haben sich enthalten. Niemand war dagegen. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/8889 mit dem Titel „Forde- rung nach einem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom- men. Dafür gestimmt haben die Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD. Dagegen gestimmt haben die Frak- tionen der FDP und der Linken. Die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend unter Nr. 3 seiner Be- schlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frak- tion Die Linke auf Drucksache 16/6928 mit dem Titel „Finanzierung von Frauenhäusern bundesweit sicherstel- len und losgelöst vom SGB II regeln“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom- men. Dafür gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Dagegen gestimmt hat die Fraktion Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen und die FDP haben sich enthal- ten. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 4 sei- ner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/10236 mit dem Titel „Grundrechte schützen – Frau- enhäuser sichern“. Wer stimmt für diese Beschlussemp- fehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Be- schlussempfehlung ist angenommen. Dafür gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Die 1) Anlage 37 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25243 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Linke. Dagegen gestimmt hat das Bündnis 90/Die Grü- nen. Die FDP hat sich enthalten. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 35 b und zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/13178 mit dem Titel „Für eine Absiche- rung von Frauen- und Kinderschutzhäusern“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt. Dafür gestimmt hat die Fraktion der FDP. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 32 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsklarheit und Transparenz schaffen – Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften bundesrechtlich eindeutig normieren – Drucksachen 16/11826, 16/13296 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Klaus Uwe Benneter Mechthild Dyckmans Wolfgang Nešković Jerzy Montag Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Günter Krings, Klaus Uwe Benneter, Max Stadler, Katrin Kunert und Britta Haßelmann. Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wer setzt sich nicht für Rechtsklarheit und Transpa- renz ein? Rechtsklarheit ist immer gut, und Transparenz ist auch immer gut. Da wird man auch den Grünen nicht widersprechen können und wollen. Es bleibt nur die Frage zu klären, ob die Forderungen der Grünen wirklich zu Rechtsklarheit und Transparenz führen oder ob sie heute schon umsetzbar sind. Die von den Grünen erhobe- nen Forderungen laufen jedoch auf ein „Sondergesell- schaftsrecht“ für private Unternehmen, die von der öf- fentlichen Hand geführt werden, hinaus und führen damit zu einer Diskriminierung dieser Unternehmen. Wenn die Grundsatzentscheidung einmal gefallen ist, dass Kommunen bestimmte Tätigkeitsfelder in einer pri- vatrechtlichen Gesellschaft organisieren dürfen, dann ist diese Entscheidung zu respektieren. Daher kann ich es nicht nachvollziehen, dass immer wieder versucht wird, daran etwas zu ändern und Ausnahmen zu schaffen, die sich explizit auf kommunal geführte private Gesellschaf- ten beziehen, selbst wenn es sich um so ein vernünftiges und richtiges Anliegen handelt wie die Transparenz einer Gesellschaft. Wer unbedingt eine privatrechtliche Gesell- schaft gründen will, muss eben auch deren Rechtsregime akzeptieren. Und ein Landesgesetzgeber, der das Gesell- schaftsrecht für nicht passend für seine Kommune hält, muss hier eben bestimmte Zulässigkeitsschranken einzie- hen. Die Antragssteller zeichnen in ihrem Antrag ein arges Zerrbild der kommunalpolitischen Wirklichkeit und scheuen sich nicht, dies auch noch in ihrem Antrag expli- zit herauszustreichen. Sie beklagen sich darüber, dass „kleinere Gemeinderatsfraktionen in den Aufsichtsrats- gremien dieser Gesellschaft oftmals nicht vertreten sind“. Dank dieser Passage wissen wir nun, dass dieser Antrag der Grünen jedenfalls nicht uneigennützig gestellt wurde. Wenn eine kleine Fraktion in einem Aufsichtsrat aller- dings keinen Sitz abbekommt, dann hat das eben nichts mit mangelnder Transparenz, sondern etwas mit ihren Er- gebnissen bei den Kommunalwahlen zu tun. Demokrati- sche Entscheidungen müssen aber auch dann akzeptiert werden, wenn sie einem selbst wehtun. Auch die Fraktion der Grünen sollte das nach über drei Jahren Opposition langsam wieder verinnerlichen. Wenn sie es schon selbst in den gerade einmal zwei Sei- ten ihres Antrags nicht tun, will ich zumindest versuchen, inhaltlich auf ihr vermeintliches Anliegen einzugehen. Ihr Vorschlag ist zunächst schlicht verfassungswidrig. Im Gegensatz zum damaligen FDP-Antrag wollen Sie die Verschwiegenheitspflicht ja nicht nur für die Aufsichts- ratsmitglieder von Gesellschaften aufheben, bei denen die Städte und Gemeinden Alleingesellschafter sind, son- dern sie wollen sie auch noch ausdehnen auf solche Ge- sellschaften, in denen die Kommune mehrheitsbeteiligt ist. Dieser Vorschlag verletzt ohne zwingenden Grund die Eigentumsrechte der privaten Aktionäre und ist mit Art. 14 GG unvereinbar. Sie greifen durch diese Forde- rung in Rechte Privater ein, die nicht nur durch das Ge- sellschaftsrecht geschützt sind, sondern auch durch die Verfassung. Mit Ihrer zweiten Forderung schießen Sie jedoch den Vogel ab. So ganz geheuer scheint es Ihnen dann doch nicht mit der Einbeziehung der kommunalen Mehrheits- gesellschaften in die Aufhebung der Verschwiegenheits- pflicht zu sein, denn der Grundsatz der Öffentlichkeit kann auf Gemeinderatsmitglieder und Medienvertreter beschränkt werden. Um diesen bizarren Vorschlag einmal in einem Szenario zu veranschaulichen: Wenn das Ge- meinderatsmitglied etwas aus der Aufsichtsratssitzung zu einem Journalisten sagt, dann gibt es am nächsten Tag ei- nen Bericht in der Zeitung. Wenn das Aufsichtsratsmit- glied eines privaten Gesellschafters etwas in der Öffent- lichkeit ausplaudert, gibt es am nächsten Tag Besuch vom Staatsanwalt. Das ist an Naivität wirklich nicht zu über- bieten. Da es an Konstruktivität in ihrem Antrag fehlt, will ich konstruktiv Kritik üben und lhnen einen Weg aufzeigen, wie man das Anliegen, Transparenz in kommunale Unter- nehmen zu bringen, schon jetzt ohne gesetzliche Eingriffe und sehr wirkungsvoll erfüllen kann. Das öffentliche Recht kennt längst Gesellschaftsformen, die den im An- trag beschriebenen Transparenzanforderungen gerecht werden. Vor allen Dingen ist dies die Anstalt des öffentli- chen Rechts. Dafür müssen keine Vorschriften geändert (A) (C) (B) (D) Dr. Günter Krings werden, sondern es kann schon heute umgesetzt werden, wenn sich Kommunen für diese Gesellschaftsform ent- scheiden. Und jetzt kommt das Beste: Hier kann der Lan- desgesetzgeber sogar in noch viel höherem Maße, als den Grünen das offenbar vorschwebt, Transparenz und Infor- mationspflichten anordnen. Nun mag es ja sein, dass Ihnen als Antragsteller die weitergehenden Optionen, die auch das GmbH-Recht für die Eingrenzung der Verschwiegenheitspflichten des Auf- sichtsrats vorsieht, nicht ausreichen. Wer mehr will, wird den Kommunen diese Transparenz wohl schon vorschrei- ben müssen. Solche Informationspflichten und Transpa- renzgebote für kommunale Gesellschaften wären aber keine gesellschaftsrechtliche Regelung mehr, sondern hätten einen dezidiert kommunalverfassungsrechtlichen Regelungszweck. Das Kommunalverfassungsrecht ist aber Sache des Landesgesetzgebers. In dieser Frage sind also die Landtage gefordert und nicht der Bundestag. Nur dort, wo punktuell – etwa das HGB – einer solchen Transparenzordnung des Landes bei Anstalten etwas ent- gegenstünde, wären wir zum Handeln aufgefordert. Ob eine jüngere Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen zu der Vergütungsoffenlegung von Sparkassenvorständen einen solchen Fall darstellt, ist heute noch nicht klar, da es sich hier nur um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz handelt. Wir als Union werden diese ganz konkrete Frage aber genau verfolgen und nötigenfalls § 34 a HGB ändern. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, haben Ver- trauen in das verantwortungsbewusste Handeln der Kreistage sowie der Stadt- und Gemeinderäte in unserem Land. Wir verwahren uns gegen Unterstellungen, dass unsere Kommunalpolitiker in den Aufsichtsräten „ge- räuschlos und konsensual ihre politischen Ziele ... verfol- gen, ohne sich im Vorfeld einer Entscheidung der Ausei- nandersetzung mit anderen politischen Kräften und einer kritischen Öffentlichkeit stellen zu müssen“. Das ist eine inakzeptable Kritik und unterstreicht noch einmal, dass der Antrag mehr von Populismus getrieben ist, als dass sie wirklich an einer Diskussion in der Sache interessiert sind. Gute Kommunalpolitiker sehen Transparenzregeln nicht als Bedrohung an, sondern als Ausdruck einer bür- gernahen Kommunalpolitik. Was die anderen Kommunal- politiker angeht, so habe ich Vertrauen in die Wählerin- nen und Wähler, die in acht Bundesländern in diesem Jahr Gelegenheit hatten und haben, intransparent arbei- tende Gemeinderäte abzuwählen. Wir wollen uns nicht anmaßen, besser zu wissen als die Bürger und Entschei- dungsträger vor Ort, wie Transparenz und Offenheit zu sichern ist. Wir wollen eine Zersplitterung des Gesellschaftsrechts verhindern. Wir wollen kein apokryphes Sondergesell- schaftsrecht für kommunale Unternehmen. Stattdessen wollen wir, dass die kommunalen Verantwortungsträger die vielfältigen Möglichkeiten nutzen, mit den vorhande- nen Mitteln des GmbH- und Landesrechts für ausrei- chende Transparenz zu sorgen. Ich glaube nicht, dass dem Anliegen nach einem hohen Maß an Transparenz in Zu Protokoll kommunalen Unternehmen dadurch geholfen wird, wenn man, wie die Antragsteller es tun, den Gemeinderatsmit- gliedern und Stadträten, die hier – ich betone dies – viel ehrenamtliches Engagement zum Gemeinwohl aufbrin- gen, auf einmal unlautere Absichten unterstellt. Ich würde mir wünschen, dass die Grünen ihre Einstellung zur kommunalen und bürgerschaftlichen Selbstverwal- tung positiver überdenken. Wir jedenfalls lassen uns nicht von Misstrauen, sondern von Vertrauen in die Kreise, Städte und Gemeinden in unserem Land leiten. Klaus Uwe Benneter (SPD): Die vorangegangene Debatte zu diesem Antrag hat mich schon nachdenklich gemacht, das möchte ich hier klar sagen. Ich komme gleich darauf. Die Grünen wollen eine Gesetzesänderung. Aktien- recht und GmbH-Recht sollen es ermöglichen, dass Auf- sichtsräte von Aktiengesellschaften und GmbHs mit mehrheitlicher kommunaler Beteiligung grundsätzlich öffentlich tagen können. Nach meiner Auffassung ist es so, dass es diese Mög- lichkeit heute schon gibt – jedenfalls bei kommunalen GmbHs. Um die geht es ja in der Praxis. Denn bei der GmbH besteht weitgehende Satzungsfreiheit. Schon die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist nicht zwingend. Wenn man ihn aber einrichtet, könnte man in der Satzung auch vorsehen, dass er grundsätzlich öffentlich tagen muss. Denn das GmbH-Gesetz verweist gerade nicht auf die Vorschrift des Aktiengesetzes, die regelt, dass Auf- sichtsräte grundsätzlich nichtöffentlich tagen sollen. Was die Grünen wünschen, ist also bereits Gesetzesrecht. So sehe ich es. Es besteht deshalb kein Handlungsbedarf. Allerdings nutzen die Kommunen diese Möglichkeiten kaum. Ich finde das schade. Kollegin Katrin Kunert hat auf die Public Corporate Governance hingewiesen, die die Stadt Stuttgart verabschiedet hat. Ihr Ziel ist, gute Standards für das Zusammenwirken von Gemeinderat, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaft festzule- gen. Ich finde, das geht in die richtige Richtung und ist ein gutes Vorbild. Denn Transparenz ist ganz wichtig. Kommunale GmbHs erfüllen öffentliche Aufgabe beispielsweise im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs oder im Abfallbe- reich, betreiben Schwimmbäder usw. Wie sie dies tun und ob sie dies ausreichend tun und ob sie mit dem Geld der Steuer- und Beitragszahler ordentlich umgehen und ob sie gut geführt sind und auch eine innere Verfassung ha- ben, die einem öffentlichen Unternehmen angemessen ist, das alles sind Fragen von öffentlichem Interesse. Ich wünsche mir, dass die Städte und Gemeinden im Rahmen der Satzungsfreiheit, die das GmbH-Recht bietet, auslo- ten, was an Transparenz sinnvoll ist. Offenbar ist da eher eine abwehrende Haltung verbreitet. Ich würde mir mehr Offenheit in diese Richtung wünschen. Man muss die Ver- schwiegenheitspflichten und die Nichtöffentlichkeit nicht wie eine Monstranz vor sich her tragen. Ich empfehle zu diesem Thema allen Interessierten die sehr öffentlich- keitsfreundliche Rechtsprechung des Bayerischen Ver- waltungsgerichtshofs als Lektüre. 25244 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Klaus Uwe Benneter Deshalb möchte ich an dieser Stelle dem Kollegen Krings widersprechen. Er hat davon gesprochen, der Vor- schlag der Grünen sei verfassungswidrig und würde in die Eigentumsrechte der Minderheitsgesellschafter ein- greifen. Das kann ich so nicht unterschreiben. Wie ge- sagt: Es ist heute schon möglich, öffentliche Aufsichts- ratssitzungen bei GmbHs mit kommunaler Beteiligung vorzusehen. Bei GmbHs mit 100 Prozent kommunaler Be- teiligung ist das unter Eigentumsschutzaspekten völlig unproblematisch. Aber auch bei kommunalen GmbHs mit Minderheitsgesellschaftern sehe ich keine Verletzung von Eigentumsrechten. Kritisch könnte es allenfalls sein, wenn der Gesellschaftsvertrag nachträglich unter Über- stimmung der Minderheitsgesellschafter geändert wer- den soll. Problemlos ist es aber, wenn die GmbH von vornherein auf Öffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen angelegt ist. Denn niemand muss Gesellschafter einer GmbH werden, bei der ihm der Gesellschaftsvertrag nicht gefällt. Im Übrigen bleiben jedem Gesellschafter auch bei Öffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen seine vollen Gesellschafterrechte erhalten. Warum also soll hier das Eigentumsrecht verletzt sein? Kollege Krings hat weiter gesagt: Das Gesellschafts- recht sei kein kaltes Buffet, von dem man nach Belieben auswählen kann. Ich sage: doch! Die weitgehende Sat- zungsfreiheit im GmbH-Recht ist ein solches Buffet. Sie gibt Gestaltungsmöglichkeit und die Freiheit, auszuwäh- len, was zu einem passt. Und zu kommunalen GmbHs passt nun einmal mehr Offenheit und Öffentlichkeit als zu rein privaten Unternehmen. Dr. Max Stadler (FDP): Das in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen formulierte Anliegen, durch eine klare bundesrecht- liche Regelung die Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzun- gen kommunaler Gesellschaften zuzulassen, wird von der FDP-Bundestagsfraktion seit langem unterstützt. Die FDP hat einen ähnlichen Vorstoß bereits früher unter- nommen, ist dabei leider ebenso wenig auf Gegenliebe bei der Großen Koalition gestoßen, wie dies auch heute wieder zu erwarten ist. Die Debatte in der ersten Lesung sowie in den Aus- schüssen hat gezeigt, dass die Koalition irrtümlich der Meinung ist, es bestehe kein Regelungsbedarf. Immer wieder wird behauptet, dass dieses Problem nur einige wenige Kommunalpolitiker interessiere. Dem ist entge- genzuhalten, dass beispielsweise in Bayern zu dieser The- matik Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten bis zum Bayeri- schen Verwaltungsgerichtshof geführt worden sind und dass es in vielen Städten und Gemeinden lebhafte Debat- ten über mehr Transparenz bei kommunalen Gesellschaf- ten gibt. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es nicht einsichtig, warum wegen einer reinen Rechtsformände- rung bisher nach Kommunalrecht öffentlich zu diskutie- rende Sachverhalte plötzlich hinter verschlossenen Türen behandelt werden. Die Leichtigkeit, mit der sich die Große Koalition über das berechtigte Anliegen nach mehr Transparenz hinwegsetzt, zeugt leider entweder von Arroganz oder von Ignoranz. Beides ist gleich schlimm. Zu Protokoll Soweit die Koalition überhaupt sachlich auf das Transparenzanliegen eingeht, gibt sie mit ihrer Verwei- gerungshaltung aber Steine statt Brot. Zum einen wird behauptet, die Kommunen könnten sich ja anderer Or- ganisationsformen bedienen, bei denen der Nichtöffent- lichkeitsgrundsatz des Gesellschaftsrechts nicht gelte. Es mag ja sein, dass der Weg der bloßen Organisationspri- vatisierungen und der Überführung kommunaler Dienst- stellen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung ein Irrweg gewesen ist, der hauptsächlich aus dem Ruder laufende Schattenhaushalte und überzogene Geschäfts- führergehälter produziert hat. Gleichwohl ist es ein Fak- tum, dass beispielsweise aus steuerlichen Gründen viele Kommunen diesen Weg gegangen sind und nun eben zahl- reiche kommunale GmbHs existieren. Vor dieser Realität kann man nicht einfach die Augen verschließen, sondern muss als Gesetzgeber die passenden Antworten geben. Hierzu behauptet die SPD, man könne alle gewünsch- ten Regelungen im Gesellschaftsvertrag unterbringen. Genau dies ist aber unter Juristen äußerst streitig. In Pas- sau, wo über die Thematik seit langem öffentlich intensiv diskutiert wird, hat sich dazu kürzlich auf einer Vortrags- veranstaltung der renommierte Gesellschaftsrechtler Professor Dr. Jan Wilhelm geäußert. Nach seiner Auffas- sung darf entsprechend der derzeitigen Rechtslage vom Nichtöffentlichkeitsgrundsatz gerade nicht abgewichen werden. Daran erkennt man, dass zumindest eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrscht. Manche Städte, wie etwa die große Kreisstadt Deggendorf, sind dazu übergegangen, gleichwohl die Sitzungen der Aufsichtsgremien kommu- naler Gesellschaften öffentlich durchzuführen. Fachleute wie Professor Wilhelm haben die Sorge geäußert, dass Beschlüsse, die auf diese Weise zustande gekommen sind, anfechtbar seien. Im Hintergrund drohen sogar Schaden- ersatzansprüche gegen die Aufsichtsräte. Es ist unverantwortlich, Kommunalpolitiker, die ihre Beratungen der Öffentlichkeit zugänglich machen wol- len, mit dieser ihrer guten Absicht alleine zu lassen. Es gibt keinen einsichtigen Grund, warum der Gesetzgeber keine sichere Grundlage für mehr Transparenz schaffen dürfte und sollte. Mit ihrer Untätigkeit verletzt die Große Koalition ihre Pflicht, per Gesetz Klarheit und Rechtssi- cherheit zu schaffen. Die FDP wird nicht müde werden, das Thema erneut auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Es ist zu hoffen, dass in der nächsten Legislaturperiode eine grö- ßere Bereitschaft hergestellt werden kann, das einfach zu lösende Thema endlich anzupacken. Bei dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag der Grünen enthält sich die FDP-Fraktion allerdings aus ei- nem bestimmten Grund der Stimme. Die Grünen wollen in die wünschenswerte Neuregelung auch Gesellschaften mit lediglich kommunaler Mehrheitsbeteiligung einbezie- hen. Dies könnte rechtlich problematisch sein, weil dann auch private Minderheitsgesellschafter, für die eben tra- ditionell der Nichtöffentlichkeitsgrundsatz gilt, betroffen wären. Aus Sicht der FDP wäre es daher besser, zunächst einmal die Transparenzregelung auf die vollständig in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25245 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Dr. Max Stadler kommunaler Hand befindlichen Gesellschaften zu bezie- hen. Wenn wir somit auch dem Antrag der Grünen nicht zu- stimmen können, sondern uns der Stimme enthalten, bleibt doch zu betonen, dass das Grundanliegen von der FDP seit langem befürwortet wird. Katrin Kunert (DIE LINKE): In der ersten Lesung zum Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hatte ich ja bereits die grundsätzliche Position der Fraktion Die Linke zu Protokoll gegeben. An dieser Position hat sich nichts geändert. Die Fraktion Die Linke wird dem Antrag zustimmen. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich mit den Argumenten der an- deren Fraktionen auseinanderzusetzen. Aus der Rede des Kollegen Krings von der Fraktion der CDU/CSU resultiert, dass die Erbringung öffentli- cher Leistungen in privater Rechtsform untauglich ist. Dem möchte ich mich voll anschließen. Und nicht nur ich. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass of- fensichtlich mit der Überführung kommunaler Unterneh- men in eine private Rechtsform ihre Möglichkeiten der Einflussnahme und die ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingeschränkt wurden. Die SPD-Fraktion unterstreicht diese Position noch, indem sie nachweist, dass es offensichtlich eine Rechts- unklarheit hinsichtlich der Möglichkeiten der öffentli- chen Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen gibt. Im Unterschied zu Herrn Benneter bin ich der Auf- fassung, dass genau das der Anlass ist, gesetzgeberisch tätig zu werden. In dieser Hinsicht kann ich den Ausfüh- rungen von Britta Haßelmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zustimmen. Wenn Private sich an einem öffentlichen Unternehmen beteiligen oder ihre Beteiligung beim Einstieg der öffent- lichen Hand aufrechterhalten wollen, dann ist dies eine bewusste Entscheidung. Sie wissen, dass sie damit Ver- antwortung für das öffentliche Wohl übernehmen. Die Gewinne, die sie aus dem Engagement erzielen, sind letzt- lich nur möglich, weil die Leistungen des öffentlichen Un- ternehmens als öffentlich anerkannt sind. Natürlich gibt die Bindung des Unternehmens an die öffentliche Hand den Investoren auch Sicherheit. Es ist wohl nicht zu viel verlangt, wenn dafür ein erhöhtes Maß an Transparenz eingefordert wird. Vor diesem Hintergrund ist die Posi- tion, dass die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht eine Verletzung der Rechte Privater sei, nicht nachzuvoll- ziehen. Natürlich haben wir Vertrauen in das verantwortungs- bewusste Handeln der Kommunalvertretungen. Und wir unterstützen natürlich auch den Gedanken, dass gute Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Trans- parenzregeln nicht als Bedrohung ansehen, sondern diese als Ausdruck bürgernaher Kommunalpolitik werten. Es ist jedoch naiv anzunehmen, dass es hier einen Automa- tismus gäbe. Wenn Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht wissen, was in öffentlichen Unternehmen vorgeht, können sie natürlich nicht beurteilen, ob Kommunalpoli- tikerinnen und Kommunalpolitiker dem Kriterium der Zu Protokoll Transparenz überhaupt gerecht werden. Die Einführung von Regelungen, wie sie durch den Antrag der Grünen vorgeschlagen werden, ist nicht Ausdruck von Miss- trauen, sondern stärkt gerade die Position der Kommu- nalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die für Trans- parenz stehen. Sie erhalten für ihr Handeln eine verlässliche Rechtsgrundlage. Mehrere Urteile belegen, dass erst durch Gerichte dem von Kollegen Benneter unterstellten Transparenz- prinzip Geltung verschafft werden konnte. Es ist also nicht der Fall, dass hier eine in sich widerspruchsfreie Rechtslage besteht. Dafür sprechen rechtliche Auseinan- dersetzungen in Fragen der Auskunftspflicht – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2005 – und zur Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Auf- sichtsratsmitgliedern – Urteil des 4. Senats des Bayeri- schen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2006 – , um nur zwei Beispiele zu nennen. Wir bleiben dabei, dass es einer veränderten gesetzli- chen Regelung bedarf. Es stellt sich ja auch die Frage, in- wieweit die Bestimmungen für private Unternehmen überhaupt den neuen Bedingungen entsprechen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer mehr Aufgaben der Daseinsvorsorge von der Wasserversorgung bis zur Abfallbeseitigung haben die Städte und Gemeinden in Gesellschaften – GmbHs oder Aktiengesellschaften – überführt. Für diese Gesellschaf- ten schreibt das Gesellschaftsrecht vor, dass deren Auf- sichtsräte nichtöffentlich tagen. Deshalb können wichtige kommunale Entscheidungen getroffen werden, über die die Öffentlichkeit und die Gemeinderäte nur unzulänglich informiert werden. Solche intransparenten Entscheidun- gen sind das Gegenteil von dem, was gelebte Demokratie vor Ort braucht, nämlich Transparenz und Offenheit ge- genüber den Bürgerinnen und Bürgern. Mangels einer gesetzlichen Lösung dieses Problems hat sich eine uneinheitliche Rechtsprechung entwickelt. Angesichts der bestehenden Gesetzeslage haben sich die Gerichte mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Auf- sichtsräte nicht öffentlich tagen müssen. Widersprüchli- che Rechtsauffassungen und die Uneinheitlichkeit der OLG-Rechtssprechung machen jedoch deutlich, dass der Gesetzgeber eine rechtliche Klarstellung treffen muss. Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb, Rechtsklar- heit zu schaffen und das Gesellschaftsrecht dahin gehend zu ändern, dass die Aufsichtsgremien kommunaler Ge- sellschaften in privater Rechtsform künftig öffentlich ta- gen dürfen. Union und SPD sehen jedoch nach wie vor keinen Regelungsbedarf. Während die SPD sich in der ersten Lesung unseres Antrags unwissend gab, sich der Mindermeinung der Ge- richte anschloss und proklamierte, Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen sei kein Problem, ist die Union ehrlicher vorgegangen. Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, kanzeln unsere Vorschläge für mehr Transparenz mit dem Argument eines Eingriffs in die privaten Freiheitsrechte ab, weil wir auch Transpa- 25246 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25247 (A) (C) (B) (D) Britta Haßelmann renz für solche kommunalen Gesellschaften fordern, an denen Private in der Minderheit beteiligt sind. Die Haltung der Union lässt tief in Ihr Demokratiever- ständnis blicken. Sie wissen sehr wohl, dass auch privates Eigentum einer Sozialbindung unterliegt. Wenn Sie sich unsere Vorschläge genauer anschauen würden, dann wäre Ihnen auch aufgefallen, dass wir sehr wohl den Schutz privaten Eigentums mitgedacht haben. Im sensiblen Bereich der kommunalen Daseinsvor- sorge, wo die Versorgungssicherheit zum Beispiel für Wasser, Abfall, Energie und den Nahverkehr und die Ent- wicklung der Preise für diese Leistungen eine immense Rolle für die Bürgerinnen und Bürger spielen, hat die Transparenz von Entscheidungen eine herausragende Bedeutung. Sie ist eine notwendige Bedingung, um die politische Steuerungsfähigkeit der Kommunen und ihrer demokratischen Gremien zu gewährleisten, damit diese ihre eigenen kommunalen Gesellschaften nicht nur auf dem Papier, sondern auch strategisch leiten können. Des- halb muss Transparenz den Vorrang vor privaten Kapital- interessen haben. Zu oft gerät Klüngel in kommunalen wie in privaten Unternehmen der Daseinsvorsorge an die Oberfläche – leider immer erst dann, wenn das Kind be- reits in den Brunnen gefallen ist. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sollten Sie, ver- ehrte Kolleginnen und Kollegen von Union, SPD und auch der FDP, endlich begreifen, dass die Devise nicht „Privat vor Staat“ heißen kann. Wenn Sie die Gelegenheit für eine Demokratisierung unserer Unternehmen, insbe- sondere solcher, die die öffentliche Versorgung sicherstel- len, nicht nutzen, dann haben Sie aus der Krise nichts ge- lernt. Ich bitte deshalb, unserem Antrag zuzustimmen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13296, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 16/11826 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfeh- lung ist angenommen. Dafür gestimmt haben die Frak- tionen der Koalition. Dagegen gestimmt haben Bünd- nis 90/Die Grünen und Die Linke. Die FDP hat sich ent- halten. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 39: Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Landgraf, Steffen Reiche (Cottbus), Renate Schmidt (Nürnberg) und weiterer Abge- ordneter Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an – Drucksache 16/9868 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Hierzu ist verabredet, eine halbe Stunde zu debattie- ren. – Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich gebe der Kollegin Renate Schmidt das Wort. (Beifall bei der SPD und der FDP) Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Was bewegt uns – in meinem Manuskript steht an dieser Stelle: wenige Unverdrossene; das kann ich gar nicht sagen; das sind beinahe viele Unverdros- sene –, zur nächtlichen Stunde teilweise zur Belustigung, teilweise zum Ärger mancher Kollegen und Kolleginnen – und in jedem Fall ihrem Unverständnis ausgesetzt – über unseren Antrag „Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an“ zu debattieren? Uns bewegt die Sorge um die Zukunft unserer Kinder und Enkel, der immer weniger werdenden Kinder und Enkel. Wir haben das Ziel, die letzte Wahlungleichheit, die es in unserem Wahlrecht gibt, zu beseitigen; denn jede Alters- grenze, die wir setzen, ist willkürlich. Wir wissen, dass wir von vielen belächelt werden. Aber auch diejenigen Frauen und wenigen Männer, die für das Frauenwahl- recht eingetreten sind, wurden mit angeblich ausgespro- chen schlüssigen Argumenten seinerzeit lächerlich ge- macht und angefeindet. Wir werden aber nicht nur belächelt, sondern auch von namhaften Juristinnen und Juristen wie zum Beispiel von Roman Herzog, dem von mir nicht häufig zitierten Paul Kirchhof und der ehemali- gen Hamburger Justizsenatorin Lore Maria Peschel- Gutzeit ermutigt. Unser Ziel ist, der Zukunft, nämlich unseren Kindern und Enkelkindern, eine Stimme zu geben. Dies ist in un- serer Gesellschaft des langen Lebens, in unserem Land der vielen Älteren und der wenigen Jungen von unver- zichtbarer Bedeutung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Es geht darum, allen Generationen in unserer Gesell- schaft ein gleiches Gewicht zu geben. Das geschieht in einer Demokratie über das Stimmrecht. Wir haben in un- serem Antrag offengelassen, ob das Stimmrecht derjeni- gen, die jünger als 18 Jahre sind, generell über ihre El- tern ausgeübt wird oder ob es ab einem festzulegenden Alter von den Jugendlichen selbst in Anspruch genom- men werden kann. Darüber können und müssen wir streiten, wenn die Grundsatzentscheidung für ein Wahl- recht von Geburt an getroffen ist. Auch mit einem Wahlrecht von Geburt an ist der Grundsatz der Unmittelbarkeit, der Höchstpersönlichkeit und der Gleichheit der Wahl genauso wenig verletzt wie der Grundsatz der geheimen Wahl. Das haben wir in der Begründung unseres Antrags schlüssig nachgewiesen. Wir sind in der Begründung unseres Antrags zudem auf die vielen Gegenargumente eingegangen. Dabei zeigt sich, dass alle Probleme, die bei einem Wahlrecht von Geburt an auftreten können, lösbar sind. Man muss es nur wollen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) 25248 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Renate Schmidt (Nürnberg) Aber ich habe die Vermutung, dass sich viele, die nun sagen, das alles sei ein Krampf, bisher nicht die Mühe gemacht haben, unseren Antrag wenigstens einmal von Anfang bis Ende durchzulesen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Wir wollen der Zukunft eine Stimme geben, damit frühkindliche Bildung genauso wichtig wird und bleibt wie die Anpassung der Renten. Wir wollen der Zukunft eine Stimme geben, damit Kindertagesstätten denselben Stellenwert haben wie Pflegeheime, damit das Bedürfnis von Kindern, zu toben, genauso akzeptiert wird wie das Ruhebedürfnis der Älteren und damit generell die Inte- ressen von Kindern und Jugendlichen denselben Stellen- wert haben wie die von Älteren. Wir wollen damit den Zusammenhalt der Generationen fördern. Wir wollen kein Gegeneinander der Generationen, sondern ein Mit- einander. Die heutige Debatte wird nicht zu einem Ergebnis führen können. Sie ist ein Merkposten für die nächste Legislaturperiode und ein Auftrag für diejenigen, die weiter dabei sein werden. Katharina Landgraf, Steffen Reiche, Dr. Hermann Otto Solms sowie die anderen Un- terstützer und Unterstützerinnen werden diesen Antrag wieder auf die Tagesordnung setzen, für ihn werben und ihm letztendlich zum Durchbruch verhelfen, vielleicht in einem Gesamtpaket: Kindergrundrechte und das Prinzip der Generationengerechtigkeit in die Verfassung und als eine der logischen Schlussfolgerungen daraus ein Wahl- recht von Geburt an, um endlich der Zukunft in unserem Land eine Stimme zu geben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Dr. Hermann Otto Solms. Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als langjähriger und engagierter Unterstützer ei- nes Wahlrechts von Geburt an bin ich Widerstände ge- gen unser Vorhaben gewohnt. „Totaler Unfug, aber im- merhin sympathisch“ ist noch die mildeste Form der Kritik, die ich erlebt habe. Es enttäuscht mich aber doch sehr, dass das Thema in dieser Legislaturperiode bei der Festlegung der Tagesordnung des Plenums trotz aller Bemühungen der Initiatoren so stiefmütterlich behandelt wird. Was ist das Anliegen unseres Antrages? Wir wollen schlicht und einfach, dass die 14 Millionen Menschen, deutsche Staatsbürger, die aufgrund ihres Alters vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, eine Stimme bekom- men, eine Stimme für die Jugend, für die Zukunft in Deutschland. Für mich geht es dabei um eine zentrale Frage meines Demokratieverständnisses: Darf man ein Fünftel der Bürger unseres Landes nur aufgrund ihres Alters von der Wahl ausschließen? Nach Art. 20 Abs. 2 unserer Verfassung geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD) nicht vom erwachsenen Volk. Kinder sind mit Geburt deutsche Staatsbürger. Sie sind Träger der Staatsgewalt, sie sind rechtsfähig, sie sind nur nicht geschäftsfähig, aber da – in anderen Bereichen ist das auch so – über- nehmen die Eltern die Verantwortung. Kinder sollten an der Möglichkeit teilhaben, durch die Teilnahme an Wahlen Staatsgewalt auszuüben. Nur so kann gewährleistet werden, dass ihre Interessen, Wün- sche und Anliegen überhaupt Eingang in die politische Willensbildung finden. Die heutige Politik ist oftmals nur auf zwei Generationen ausgerichtet. Der demografi- sche Wandel führt zu einer noch schlechteren Interessen- vertretung der jungen Generation. Im Jahr 2030 wird je- der dritte Bundesbürger 60 Jahre oder älter sein. Durch die Aufnahme der dritten Generation in den Generatio- nenvertrag kann endlich eine Lücke bei der Verteilungs- gerechtigkeit geschlossen werden. Es ist endlich an der Zeit, ein Dreigenerationenwahlrecht zu schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD) Nur so können die Interessen der Jugendlichen und Kin- der tatsächlich in die Willensbildung einfließen. Ein Wahlrecht ab Geburt bringt keine Privilegien für Familien. Im Gegenteil, es beendet eine Benachteiligung von Familien. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Art. 20 ist neben Art. 1 mit der Ewigkeitsgarantie ausge- stattet; natürlich ist er prioritär gegenüber Art. 38. Rechtliche Erwägungen stehen hier zurück; das bestäti- gen bekannte Rechtspolitiker und Rechtsphilosophen, die angeführt worden sind. Das allgemeine Wahlrecht ist eine Errungenschaft der modernen Demokratie. Ein Wahlrecht ist allgemein, wenn es grundsätzlich allen Staatsbürgern zusteht, unab- hängig von Geschlecht, Einkommen, Rasse, Religion, Bildungsstand oder anderen Bedingungen. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … aus- geübt. Lassen wir das für alle Staatsbürger, einschließlich unse- rer Jugend, gelten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Katharina Landgraf hat das Wort. Katharina Landgraf (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die de- mografische Entwicklung in Deutschland zwingt uns ge- radezu zu einer grundlegenden Veränderung des Wahl- rechts und zur Wahrung der Generationengerechtigkeit; meine Vorredner haben das schon ausgeführt. Ich möchte ganz persönlich etwas hinzufügen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25249 (A) (C) (B) (D) Katharina Landgraf Wir fordern permanent eine Stärkung der Familie und deren Position in der Gesellschaft. Dem müssen Taten folgen. Da gehört das Wahlrecht einfach dazu. Die Fami- lien sind der Grundstock unserer Gesellschaft; darum müssen sie sich auch mehr an der Demokratie beteiligen dürfen. (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Also Fami- lienwahlrecht!) Da besteht Handlungsbedarf. Ich plädiere hier für das Familienwahlrecht. Ich möchte klarstellen, dass ich persönlich auf keinen Fall eine Absenkung des Wahlalters will. Wenn wir die Familien stärken wollen und ihre Stimme mit einem grö- ßeren Gewicht in der Gesellschaft, in der Demokratie ausstatten wollen, so brauchen wir die Einführung eines Familienwahlrechts. Der vorliegende Antrag, den ich mittrage, eröffnet dafür einen weiteren parlamentari- schen Weg; er schließt auch andere Meinungen nicht aus. Wir haben gemeinsam an diesem Thema gearbeitet; das war sehr angenehm. Ich habe zum ersten Mal eine solche Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinaus erlebt. Ich möchte allen für diese Erfahrung danken. Ich möchte zum Schluss sagen, dass sich die Anliegen der Kinder durch das Familienwahlrecht viel mehr in den politischen Entscheidungsfindungen wiederfinden würden, als das jetzt der Fall ist. Eltern sollten als Stell- vertreter für ihre Kinder bei Wahlen und Abstimmungen ihre Stimme abgeben können. In einem ganz normal ent- wickelten Familienleben müsste das möglich sein. Zu al- len Ausnahmen und allen Schwierigkeiten, die es geben könnte, sollen berufene Juristen Modelle entwickeln. Darum haben wir die Bundesregierung aufgefordert, ei- nen Gesetzentwurf zu entwickeln. Darüber müssen wir zu dieser Tageszeit nicht diskutieren. Ich wünsche mir, dass so ein besserer Weg für Kinder und Familien in der Gesellschaft gefunden wird. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auf dem Weg weiterhin begleiten würden. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Steffen Reiche hat das Wort. Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch diskutieren wir über diesen Antrag zu später Nacht, unbemerkt. Es werden andere Zeiten kommen. Auch ich selber war vor zehn Jahren kritisch und hielt das Ganze für absurd. (Beifall des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Aber dann habe ich nachgedacht. – Das steht Ihnen noch bevor. – Keiner von uns hat etwas dagegen, dass ein 80-Jähriger oder ein 90-Jähriger Parlamentarier wählt, die Entscheidungen treffen, die Jahrzehnte über sein ei- genes Leben hinauswirken. Aber wir wollen und können nicht akzeptieren, dass rund 14,24 Millionen Bürger un- seres Staates, und zwar die, die am längsten von diesen Entscheidungen betroffen sind, nicht mitwählen dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Hermann Otto Solms [FDP]) Sie dürfen nicht mitwählen, werden also weniger bei den Programmen berücksichtigt, müssen aber alle getroffe- nen Entscheidungen ihr Leben lang tragen und bezahlen. One Man, one Vote – das ist der Grundsatz der Demo- kratie. Am Anfang hieß das: Ein Mann, eine Stimme. Dann kamen die Frauen dazu. Seitdem muss es heißen: Ein Mensch – zumindest ab 18 Jahre –, eine Stimme. Haben Sie einmal die Argumente gegen das Frauenwahl- recht von vor 90 oder 100 Jahren gelesen? Einige Argu- mente gegen das Frauenstimmrecht lauten: Frauen haben kein Interesse an der Politik. Frauen fehlt die geistige Reife, sich mit politischen Fragen zu beschäftigen. Frauen sind zu leicht beeinflussbar und können so zum Spielball von politischen Parteien werden. Frauen sind zu emotional, um verantwortungsvolle politische Ent- scheidungen treffen zu können. Das Frauenwahlrecht ist nicht biblisch. – All das sind keine Argumente aus Saudi-Arabien, sondern aus der Schweiz. Sie sind nicht 100 und nicht 80, sondern 42 Jahre alt. Sie stammen aus dem Jahr 1967. Durch die Rentenrechtsänderung und die Versprechen für die Rentner entstehen zurzeit zusätzliche mittelfris- tige Ausgaben von rund 46 Milliarden Euro. Wir wissen, dass die solidarische Versicherung eigentlich so organi- siert ist, dass diejenigen, die arbeiten, für die zahlen, die in Rente sind. Aber schon heute werden 80 Milliarden Euro vom Steuerzahler aufgebracht, also jeder dritte Euro der Rentengelder in Höhe von 240 Milliarden Euro. Ich kritisiere das nicht, ich stelle es nur fest. Aber dass die 16,3 Millionen Menschen, die heute älter als 65 Jahre sind und wählen können, vor Wahlen wichtiger sind als die 14,24 Millionen unter 18, die noch keine Stimme haben, das aber bezahlen müssen, wollen wir auf Dauer nicht akzeptieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP) Wir brauchen in den Zeiten rasanter demografischer Veränderungen eine neue Balance. Deshalb kämpfen wir für das Wahlrecht von Geburt an. Uns ist klar, dass das ein langer Weg ist; denn wir brauchen eine Zweidrittel- mehrheit, nicht weil das Wahlrecht von Geburt an ver- fassungswidrig wäre, nein, weil zurzeit in Art. 38 des Grundgesetzes festgelegt ist, dass nur der, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht hat. Allge- mein, unmittelbar, frei, gleich und geheim wird auch das Wahlrecht von Geburt an sein. Von „höchstpersönlich“ steht eben auch schon jetzt nichts in der Verfassung. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die letzte be- stehende Wahlrechtsdiskriminierung aufgelöst wird. Wir wollen ein wirklich allgemeines Wahlrecht, wie es un- sere Verfassung verspricht, das aber nicht wie damals, 1949, 18,2 Millionen und heute 14,24 Millionen Bürger ausschließt. 25250 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Steffen Reiche (Cottbus) All diejenigen, die jetzt nicht da sind und das Ganze für verrückt halten, hätten vor vier Jahren vieles von dem, was heute Gesetz ist, auch für verrückt, für un- denkbar gehalten. Die Zeiten ändern sich und wir mit ih- nen. Unser Projekt braucht lange Zeit – ein dickes Brett: eher etwas für meine Urenkel als für meine Enkel. Ver- mutlich brauchen wir noch mehrere Legislaturperioden. Aber wer die Welt gerechter machen will, der muss tiefer träumen und wacher sein als andere. Wir sind heute die Letzten. Aber Sie kennen alle die Zusage: Die Letzten werden die Ersten sein. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden Stephan Mayer, Klaus Uwe Benneter, Miriam Gruß, Petra Pau und Kai Gehring.1) Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/9868 an die in der Tagesordnung aufge- führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- verstanden? – Dann ist so beschlossen. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 34: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord- neten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Tele- mediengesetzes (… Telemediengesetzände- rungsgesetz – … TMGÄndG) – Drucksache 16/11173 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Wirtschaft und Technologie (9. Aus- schuss) – Drucksache 16/13278 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Martina Krogmann Zu Protokoll gegeben sind die Reden von Dr. Martina Krogmann, Martin Dörmann, Hans-Joachim Otto, Dr. Lothar Bisky und Grietje Staffelt. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Es ist zu begrüßen, dass das Telemediengesetz als ei- nes der zentralen Gesetze für die Internetwirtschaft wie- der einmal im Deutschen Bundestag thematisiert wird. Weniger begrüßenswert ist, dass ein inhaltlich noch nicht einmal ansatzweise überzeugender Gesetzentwurf Anlass zur Beschäftigung mit dieser wichtigen Norm ist. Der Entwurf zeugt von einer erheblichen Diskrepanz zwi- schen rhetorischem Aufwand und fachlicher Sicherheit. Richtig ist grundsätzlich, dass beim Telemediengesetz ein erheblicher Aktualisierungs- und Präzisierungsbe- darf besteht: Die seit 2007 ergangenen – teils höchstrich- terlichen – Entscheidungen haben die grundlegenden 1) Anlage 38 Problemstellungen nicht gelöst, sondern in vielfacher Hinsicht eher noch verschärft. Diese Rechtsunsicherheit, die sich in schwer vorauszusehenden Entscheidungen konkret auf die beteiligten Unternehmen auswirkt, belas- tet die Wirtschaft. Die Rechtsprechung hat von der der gesetzlich vorgesehenen, in der E-Commerce-Richtlinie verankerten Haftungsbeschränkung der verschiedenen Provider in der Praxis kaum etwas übrig gelassen. Es do- minieren vielmehr Unterlassungsansprüche in Form der sogenannten Störerhaftung seit langem das Bild. Die Überarbeitung des Telemediengesetzes und der zivil- rechtlichen Haftungsregelungen muss so schnell wie möglich erfolgen. Es muss im Telemediengesetz klar und eindeutig geregelt werden, welche Pflichten die Akteure haben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor al- lem die Zugangsanbieter, Internetauktionshäuser, Such- maschinenbetreiber und Verwender von Hyperlinks. Unerfüllbare, unpraktikable und unverhältnismäßige Regeln für die Verantwortlichkeit für Inhalte, die Dritte in Foren, Blogs oder auf kommerziellen Seiten eingestellt haben, lehnen wir ebenso wie die Initiatoren des Entwurfs ab. Dies gilt auch für die Verantwortlichkeit der Verwen- der von Hyperlinks und der Betreiber von Suchmaschi- nen. Hier gibt es Übereinstimmung mit dem Gesetzent- wurf der FDP. Insgesamt enthält der Entwurf jedoch ganz erhebliche Mängel. Dies wurde auch in der Anhörung der Sachverständigen vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt. Der Gesetzentwurf sieht an zwei Stellen vor, dass eine vorrangige Inan- spruchnahme des eigentlichen Verletzers eines Rechts er- folgen soll. Es geht hier also unter anderem darum – in der Regel die übliche Konstellation –, dass wir einen Nutzer haben, der Inhalte auf bereitgestellten Servicediensten hochlädt und eben damit zum Abruf bereitstellt. Der Hostprovider kann derzeit gegebenenfalls in Anspruch genommen werden, diese Inhalte zu sperren oder herunterzuneh- men. Es stellt sich hier die Frage, ob und in welchem Umfang es – wie in dem Entwurf vorgesehen – sinnvoll sein könnte, dass der Verletzte zunächst an den Verletzer und erst dann an den Hostprovider herantreten muss. Auf den ersten Blick erscheint es recht und billig, dass derje- nige, der tatsächlich der Übeltäter ist und in der Regel schuldhaft ein fremdes Recht verletzt hat, auch zuerst in Anspruch genommen wird. Schon nach geltendem Recht ist der Hostprovider verpflichtet, den Inhalt erst einmal zu entfernen, wenn die Rechtsverletzung zumindest offen- sichtlich ist. Daran würde der Gesetzentwurf nichts än- dern. Das ist gut, da nicht weiter schädlich. Geradezu absurd ist es aber, wenn gleichzeitig gefor- dert wird, dass der Verletzte erst den Verletzer verklagen muss und sich erst dann an den Hostprovider wenden dürfen soll. Abgesehen davon, dass sich widersprechende Regeln in einem Gesetz nicht zwangsläufig zur Rechts- klarheit, wohl aber zur Verbesserung der Beschäftigung von Juristen beitragen, ist dieser Ansatz wegen des damit verbundenen sinnlosen bürokratischen Aufwands völlig verfehlt. Was soll der Verletzte tun, wenn der Verletzer in einem Staat lebt, der weniger einem Rechtsstaat ähnelt, als uns (A) (C) (B) (D) Dr. Martina Krogmann lieb ist? Was muss er in diesen Fällen alles unternehmen, damit er gegen den Hostprovider vor seiner Haustür vor- gehen kann? Soll ein mittelständisches Unternehmen wirklich erst in einem entfernten Winkel dieses Planeten ein Urteil erklagen? Ein Urteil, das im Zweifel nicht nur zu spät ergeht, sondern auch noch Kosten ohne Ende ver- ursacht, und zwar zunächst einmal für den sowieso schon Geschädigten. Das ist für die Unternehmen untragbar. Wir sollten uns auch hier an den alten Grundsatz halten, dass nur schnelles Recht auch gutes Recht ist, und diese Regelung so schnell wie möglich vergessen. Das eigentliche Problem, die Begrenzung der Kon- troll- und Überwachungspflichten der Diensteanbieter, wird durch die vorliegende Initiative nicht gelöst. Dazu haben die sonst durchaus eloquenten Initiatoren des Ent- wurfs auch im Zusammenhang mit der Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kom- munikationsnetzen geschwiegen. Sie haben keine Hand gerührt, um die Diensteanbieter vor einer möglicher- weise ausufernden Rechtsprechung zu bewahren. Es war die Union, die durchgesetzt hat, dass die Infrastruktur der Zugangserschwernis nicht für zivilrechtliche Ansprüche genutzt werden darf. Wir haben die Rechtssicherheit für die Accessprovider, die nur Daten transportieren wie der Briefträger die Post, entscheidend gestärkt. Ausgangspunkt unserer Überle- gungen waren hier die Haftungsprivilegien der E-Com- merce-Richtlinie, die auch bei einer Überarbeitung des Telemediengesetzes zur Klarstellung der Störerhaftung die Richtschnur sein werden. Gerade die Inanspruch- nahme Dritter als Störer sollte mit einer sehr großen Sorgfalt gehandhabt werden. Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass eine zu weit gehende, in nationalem Zi- vilrecht gefangene Rechtsprechung die Grundgedanken der E-Commerce-Richtlinie unterläuft. Ich möchte an dieser Stelle aber auch übereilten Hau- ruckaktionen, die die inzwischen sehr umfangreiche Rechtsprechung ignorieren und so durch fehlende intel- lektuelle Reflexion die alten Probleme nicht lösen, dafür aber neue schaffen, eine entschiedene Absage erteilen. Glücklicherweise hat sich das Bundeswirtschaftsministe- rium bereits in geradezu mustergültiger Weise seit länge- rer Zeit dieses Themas angenommen, eine reichhaltige Expertise in praktischer und theoretischer Hinsicht ange- häuft, sodass einer Aktualisierung des Telemediengeset- zes zu Beginn der neuen Legislaturperiode nichts entge- gensteht. Ich bin mir auch sicher, dass wir in der nächsten Le- gislaturperiode keine Ressortegoismen mehr zu beklagen haben werden, die dringend erforderliche Anpassungen verschleppen. Sie sehen, es gibt noch viel zu tun. Wir werden es mit der gebotenen Gründlichkeit und Schnelligkeit anpacken. Eines sollten wir aber auf jeden Fall schon jetzt tun: Die Vorschläge aus diesem Gesetzentwurf vergessen. Martin Dörmann (SPD): Ich will zunächst noch einmal die bisherige Diskussion in dieser Legislaturperiode in Erinnerung rufen. Anfang Zu Protokoll 2007 haben wir mit dem neuen Telemediengesetz erstmals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste geschaffen. Frü- here Abgrenzungsprobleme sind entfallen. Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine deutliche Verbesse- rung erzielt. Damit haben wir einen wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung des Internets geleistet, für das das Telemediengesetz von besonderer Bedeutung ist. Wir mussten damals das Gesetz zügig verabschieden, um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem Neunten Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März 2007 zu er- möglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich und haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst. Zuletzt hat der Bundestag im Mai 2008 eine ausführli- che Debatte über möglichen Änderungsbedarf geführt. Grundsätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die einen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch je- weils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen geht es hierbei in erster Linie um die weitere Verbesserung der Rechtssi- cherheit im Bereich der Internethaftung. Das betrifft die Klärung der Störerhaftung sowie Fragen, die von den Haftungsbestimmungen der einschlägigen E-Commerce- Richtlinie nicht erfasst werden und die auch in Deutsch- land vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht geregelt wurden, insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks. Insofern haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung zu tun, die in der Internetbranche für Unsicherheiten ge- sorgt hat, die es möglichst zu beseitigen gilt. Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst eingestellt hat. Dass Rechteverletzungen beseitigt werden müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet aller- dings die zukünftige Verhinderung einer Rechteverlet- zung, insbesondere dann, wenn eine Rechteverletzung festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle zu übertragen ist. Und wer auf seiner Homepage Links auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht ständig kontrollieren. Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit Diens- teanbieter beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssen oder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die Unterlas- sungsansprüche in einem bestimmten Fall auf kernglei- che Rechteverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge Ausle- gung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffenen Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor allem um eine gerechte und praktikable Lösung, die die unterschiedlichen Inte- ressen von Rechteinhabern, Verbrauchern und Internet- unternehmen zu einem vernünftigen Ausgleich bringt. Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen Be- teiligten einvernehmlich abzustimmen, hat sich als äu- ßerst schwierig erwiesen. Die Koalitionsfraktionen hat- ten erwartet, dass die Bundesregierung wie angekündigt noch im Jahr 2008 einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25251 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Martin Dörmann die problematisierten Gesichtspunkte berücksichtigt wer- den. Das Wirtschaftsministerium war auch keineswegs untätig, sondern hat zahlreiche Gespräche mit vielen Be- teiligten geführt, um eine möglichst von allen getragene Lösung abzustimmen. Eine besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die Rechtsprechung auch weiterhin in der Entwicklung ist. Wichtige Entscheidungen, die in diesem Jahr ergangen sind, müssen bei der Gesetzgebung be- rücksichtigt werden. Dies alles hat zu einer Zeitverzöge- rung geführt, die wir als Koalitionsfraktionen bedauern. Wir wären hier gerne schneller vorangeschritten. Die FDP-Fraktion hat nun einen eigenen Gesetzent- wurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Er greift insbesondere die Frage der Störerhaftung auf. Die von der FDP vorgetragenen Änderungsvorschläge haben wir geprüft. Bei den Regelungen zu Suchmaschi- nen und Hyperlinks erscheint mir die Zielrichtung grund- sätzlich durchaus unterstützenswert. Andererseits enthält der FDP-Entwurf allerdings auch eine Reihe von Widersprüchlichkeiten und fragwürdigen Regelungsvorschlägen. So soll der Internetvermittler nur dann als Störer haften, wenn der eigentliche Verursacher nicht greifbar ist, andererseits aber auch nur dann, wenn gegen den eigentlichen Störer ein vollstreckbarer Titel er- wirkt wurde. Hierdurch würde die Verhinderung einer Rechteverletzung beim Vermittler sehr weitgehend er- schwert. An manchen Stellen macht es sich der FDP-Antrag deshalb bezüglich der Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen zu einfac, angesichts der komplexen Pro- blemlagen. Daher ist der Gesetzentwurf aus Sicht der Ko- alitionsfraktionen insgesamt keine geeignete Grundlage für eine Novellierung des Telemediengesetzes. Dies hat für uns auch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss erge- ben. Es bleibt nun dem Bundestag in der neuen Legislatur- periode vorbehalten, dieses Thema erneut aufzugreifen. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Die Große Koalition ist ihrer Verantwortung auf dem Gebiet des Internet- bzw. Telemedienrechts nicht gerecht geworden. Fast drei Jahre ist es nun her, dass CDU/CSU und SPD die letzte Gesetzesnovelle in diesem wirtschaft- lich und gesellschaftlich extrem wichtigen Bereich zu- stande gebracht hatten. Schon die damalige Novelle des TMG war nach allgemeiner Erkenntnis lückenhaft und in Teilen fehlerbehaftet, eine umgehende Verbesserung wurde von der Bundesregierung bereits anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes lauthals versprochen. Die FDP hatte seinerzeit ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf ausdrücklich nur wegen der Zusage der Großen Koalition erteilt, dass diese umgehend eine Reform auf den Weg bringen werde. Diese Zusage haben Sie nicht eingehal- ten. Wir fühlen uns von Ihnen getäuscht. Infolge Ihrer Untätigkeit gehen weitere Jahre der Rechtsunsicherheit ins Land. Anbieter von Meinungs- foren mussten und müssen diese schließen, weil einzelne Beiträge Dritter mit zum Teil aberwitzigen Motiven recht- lich beanstandet wurden. Anbieter von Verkaufsplattfor- Zu Protokoll men werden nach wie vor in die Haftungsfalle getrieben. Sie haben nur die wenig erfreuliche Wahl zwischen der Sperrung eines möglicherweise rechtmäßigen Angebotes oder der Nichtsperrung eines möglicherweise rechtswid- rigen Angebotes. Oder sie werden mit Überwachungs- pflichten belegt, welche die europäische Grundlage des Telemediengesetzes, die E-Commerce-Richtlinie, gerade nicht will. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch im Internet sollen und müssen materielles und immaterielles Recht durchgesetzt werden. Das gilt für Eigentumsrechte ge- nauso wie für Persönlichkeitsrechte. Dazu werden aber transparente, eindeutige und nachvollziehbare Verfahren benötigt, die das aktuelle Telemediengesetz gerade nicht bietet. Rechtsunsicherheit und unklare Gesetze schaden der Internet- und Kommunikationsbranche, den Inhabern von Eigentumsrechten und modernen Bürgern in der In- formationsgesellschaft gleichermaßen. Daran trägt die Große Koalition Mitschuld. Nun wurde von CDU/CSU und SPD geltend gemacht, man habe nicht genug Zeit gehabt, um einen Gesetzent- wurf zur Medien- und Kommunikationsordnung zu erar- beiten. Das aber ist höchst merkwürdig. Denn bei den Netzsperren, die sich vor allem die Union ausgedacht hat, um noch ein wenig auf Stimmenfang zu gehen, benötigte die Große Koalition nur wenige Wochen für einen – übri- gens vollständig inakzeptablen und ungeeigneten – Ge- setzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes. Als die Mehrheit im Bundestag gefährdet war, präsentierten die Koalitionsfraktionen dann noch viel kurzfristiger – über Nacht sozusagen – ein völlig neues Gesetz mit dem Titel „Zugangserschwerungsgesetz“. Ich will hier nicht erneut über dieses im Hinblick auf seine Geeignetheit sowie seine formelle – keine Zustän- digkeit des Bundes und bereits vorhandene gesetzliche Regelung durch die Länder – und materielle – Aushöh- lung von Rechtsstaats- und Gewaltenteilungsprinzip – Verfassungsmäßigkeit höchst fragwürdige Vorhaben dis- kutieren. Es ist aber bezeichnend, dass die Bundesregie- rung nicht dazu in der Lage ist, innerhalb von drei Jahren wenigstens einen Entwurf für ein ausgewogenes und mo- dernes Gesetz zum Internetrecht vorzulegen, aber von heute auf morgen einen massiven, einseitigen und im Hin- blick auf das angestrebte Ziel ungeeigneten Eingriff in die Kommunikationsfreiheit beschließt. Wegen der Versäumnisse der Großen Koalition hat die FDP-Bundestagsfraktion einen eigenen Entwurf in den Bundestag eingebracht, über den wir heute abschließend entscheiden. Sie, liebe Kollegen von Union und SPD, ha- ben in den bisherigen Debatten viele vorgeschobene Gründe angeführt, warum Sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen wollen. Ich habe Sie gebeten, bessere Vorschläge zu machen, so diese denn existieren. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Sie haben weder Änderungsvorschläge gemacht noch einen eigenen Ge- setzentwurf vorgelegt. Konstruktive parlamentarische Arbeit sieht anders aus. Das Ausbleiben weiterer Anre- gungen bestärkt mich in der Annahme, dass der Entwurf der FDP bis dato den besten Vorschlag darstellt. Daher appelliere ich an Sie, diesem zuzustimmen. 25252 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Denn heute haben wir noch einmal die Möglichkeit, die immer weiter zunehmende Rechtsunsicherheit bei der Telekommunikationsbranche, bei Telemedienanbietern und auch bei den Bürgern dieses Landes abzubauen. Die geltende Rechtslage behindert offensichtlich Investitio- nen und Innovationen. Das kostet Arbeitsplätze in einer der wenigen dynamischen Branchen. Dazu tritt die dro- hende Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit. In dem Gesetzentwurf der FDP wird die grundsätzli- che Nichtverantwortlichkeit von Diensteanbietern für In- halte Dritter betont. Dennoch können Anbietern von Telemedien Sorgfaltspflichten auferlegt werden, um Rechtsverletzungen abzustellen oder zu verhindern. Das dahin gehende Verfahren wird formalisiert und präzisiert. Das stärkt Rechteinhaber und in ihren Rechten Verletzte gleichermaßen. Mit diesen Klarstellungen werden demnach Defizite im geltenden Telemedienrecht abgebaut. Die Regelungen begründen ein formalisiertes Verfahren zur Durchsetzung von Rechtsgütern durch Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Inhalten seitens der Diensteanbieter. Das Verursacherprinzip wird im haftungsrechtlichen Kontext gestärkt. Bestehende Rechtslücken im Bereich der Such- maschinen und Hyperlinks werden geschlossen. Beide werden zu Recht als unverzichtbare und grundlegende Mechanismen für eine effektive Nutzung des Internets an- gesehen. Sie dürfen aus Sicht der FDP daher bei Haf- tungsfragen nicht schlechter gestellt werden als andere Dienste. Mit der ebenfalls verankerten Option zur Schaffung von Schwerpunktgerichten wird das Recht angemessen weiterentwickelt werden. Sie ermöglicht Synergien bei gerade im Telemedienbereich unverzichtbarem – auch technischem – Sachverstand und vermindert negative Be- gleiterscheinungen eines sogenannten fliegenden Ge- richtsstands, der übrigens auch in der jüngeren Recht- sprechung zunehmend kritisch beleuchtet wird. Der Datenschutz wird durch die erweiterten Transparenzvor- schriften sowie die Pflicht zur Angabe der Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten ebenfalls gestärkt. Schließlich wird die bisher exzessive Ermächtigung zur Weitergabe sensibler Nutzerdaten eingeschränkt. Denn die Kompensationspflicht bei Bestandsdatenabfra- gen sichert Diensteanbietern angemessene Entschädi- gungen für Auskünfte gegenüber Behörden. Einen sinn- vollen Nebeneffekt stellt dieser ökonomische Anreiz insofern dar, als Bestandsdatenauskünfte durch den Staat nicht zu exzessiv eingeholt werden. Ein solcher regulie- render Anreiz ist rechtstaatlich geboten. Der Entwurf der FDP ist ausgewogen, sinnvoll und würde eine spürbare Verbesserung und Modernisierung des Telemedienrechts bringen. Ich werbe daher noch ein- mal um Ihre Unterstützung und Zustimmung. Die nächste Gelegenheit, die überfällige Reform des Telemedien- rechts umzusetzen, wird angesichts der Neukonstituie- rung des Bundestages wohl frühestens in einem Jahr kommen. In diesem Zeitraum droht Deutschland im inter- nationalen Standortwettbewerb einer der zukunftsträch- tigsten Branchen zurückzufallen. Gerade angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise sollten wir uns dies nicht leis- ten. Zu Protokoll Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): Die Novellierung des Telemediengesetzes ist längst überfällig. Bei der Verabschiedung des Gesetzes zu Be- ginn des Jahres 2007 war beabsichtigt, unterschiedliche Gesetzesregelungen unter einheitlichem Bundesrecht zu- sammenzuführen. Damit sollte die Rechtslage besser an die Konvergenz der neuen Medien angepasst werden. Durch die Zusammenführung wurden bedeutsame Berei- che im Internet teilweise neu geregelt, also zum Beispiel Haftungsfragen von Diensteanbietern, Regeln zur Anbie- terkennzeichnung wie die Impressumspflicht, die Verfol- gung von Spammails und Maßnahmen des Datenschutzes und der Herausgabe von personenbezogenen Nutzerda- ten. Das Gesetz entstand seinerzeit unter großem Zeitdruck und schon damals wurde angekündigt, dass nach seinem Inkrafttreten eine Novellierung erforderlich sei. Das spricht für sich und ich will das nicht weiter kommentie- ren. In seiner jetzigen Fassung jedenfalls enthält das Te- lemediengesetz viele ungeklärte, fragliche oder praxis- ferne Regelungen. Hier ist Nachbesserung dringend geboten! Entgegen der ursprünglichen Zielsetzung trägt das Telemediengesetz in der digitalen Welt nicht zu mehr Rechtssicherheit bei, sondern zu mehr Rechtsunsicher- heit. Das lehnt Die Linke ab! Obwohl die zahlreichen Probleme für eine der zentra- len Vorschriften des Internetrechts bekannt sind, sieht sich das Bundeswirtschaftsministerium außer stande, zeitnah eine Überarbeitung vorzulegen. Die Linke und auch die Grünen haben bereits im vergangenen Jahr in eigenen Anträgen darauf hingewiesen und Lösungsvor- schläge präsentiert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der FDP sucht einen Teil der erheblichen Lücken und Rechtsunsicherheiten im Telemediengesetz zu schließen. Allerdings erfolgt das allein aus wirtschaftlich motivier- ter Sicht. Das halte ich für inakzeptabel. Im FDP-Entwurf werden wesentliche Aspekte bislang vielfach ungeklärter Haftungsfragen von Inhalteanbie- tern und Providern angesprochen. So weit, so gut, doch fehlt zum Beispiel eine ausdrückliche Definition des Be- griffes „Telemedien“. Und darum bleibt weiterhin unge- klärt, wie digitale Inhalte in der Folge klassifiziert wer- den und wer beispielsweise für die Aufsicht der Inhalte zuständig ist, wenn es um Fragen des Jugendschutzes geht. Das ist ein bisschen dünn und zudem werden viele neue unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf ver- wendet. Es bleibt unklar, wie diese zu bestimmen sind. Als Beispiel sei das „zumutbar“ im neu vorgeschlagenen § 7 Abs. 2 TMG im vorletzten Satz genannt. Mit dem Begriff „zumutbar“ haben wir alle schlechte Erfahrungen ge- macht. Ich verweise nur auf „zumutbare Arbeit“. Durch die Ungenauigkeit solcher Formulierungen wird die Ge- fahr der Rechtsunsicherheit nicht gemindert, sondern so- gar verstärkt. Das ist der falsche Weg. Im Gesetzentwurf der FDP werden zwar etliche ele- mentare Fragen des Datenschutzes angesprochen und es wird auch der Versuch unternommen, dafür eine gesetzli- che Regelung zu finden. Doch aus Sicht der Linken gehen uns diese Vorschläge nicht weit genug. Wir sagen: Von vornherein muss gewährleistet werden, dass immer nur möglichst wenige Daten erhoben werden. Die Linke will Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25253 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Dr. Lothar Bisky den Datenschutz stärken! Deswegen dürfen unseres Er- achtens Daten nicht mehr an eine nahezu beliebige Zahl von Interessenten und Interessentinnen aus Polizei, Ge- heimdiensten und Militär herausgegeben werden, wie es bislang im Gesetz verankert ist. Wir fordern für die Herausgabe von personenbezoge- nen Bestandsdaten einen Richtervorbehalt. Zudem leh- nen wir die im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes vorgesehene Erhebung und Verwendung von Nutzungsdaten durch Diensteanbie- ter ab. Wir fordern, dass die Erstellung von Nutzerprofi- len durch Diensteanbieter nur nach vorheriger ausdrück- licher Einwilligung möglich ist. Und wir fordern, dass Datenschutz und Verbraucherschutz im Netz generell ge- stärkt werden. Schließlich lehnen wir Filter- und Sperr- maßnahmen im Internet durch Zugangsanbieter oder staatliche Stellen grundsätzlich ab. Wie heißt es doch so schön im Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Moment ist viel die Rede vom Telemediengesetz (TMG), aber leider nicht, weil die seit langem ungeklär- ten Fragen der Anbieter- und Forenhaftung endlich ge- löst würden, sondern weil die Regierung Kinderporno- grafie im Netz über das Telemediengesetz sperren lassen möchte. Dagegen wenden wir uns entschieden. Wir wol- len, wenn überhaupt, ein Spezialgesetz dazu, damit ge- währleistet ist, dass wirklich nur Kinderpornografie „ge- sperrt“ wird. Neben einer Reihe von völlig ungeklärten Fragen im Gesetzentwurf der Koalition ist uns das Risiko bei einer Verankerung im TMG zu hoch, dass in Zukunft auch andere Inhalte unzugänglich gemacht werden. Da- neben ist die vorgeschlagene Änderung ein Bruch in der Struktur des Gesetzes: Wo bislang die Absicherung von Providern gegen Verfolgung geregelt wird und wir seit Jahren über zusätzliche Haftungserleichterungen debat- tieren, werden sie in Sachen Kinderpornografie nun zu Hilfssheriffs des BKA gemacht. Anstatt also – wie ursprünglich versprochen – das TMG in dieser Legislatur noch einmal zu reformieren, bekommen wir es nun lediglich wegen der Einfügung der höchst umstrittenen Kinderpornografie-Zugangs- erschwernis auf den Tisch. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich um eine vernünftige Überarbeitung des Gesetzes während der ganzen Legislatur eingesetzt ha- ben, als da sind: Provider und Forenanbieter, Verbrau- cher- und Datenschützer und damit sämtliche häufig in die Ausschussanhörungen geladene Experten. Die FDP hatte recht, hier mit einem eigenen Gesetzentwurf – den wir heute beraten – noch einmal Druck aufzubauen. Nur ist auch sie leider ohne Erfolg geblieben. Die Koalition hat uns, wie ich schon bei der ersten Le- sung angemerkt habe, zweimal hängen lassen: Erst ver- abschiedet sie ein Gesetz, das sie selbst nicht für gut hält. Dann bleibt die versprochene Nachbesserung einfach aus. Dabei liegen die Vorschläge für ein funktionierendes Telemediengesetz längst auf dem Tisch! Wir Grünen ha- ben bereits zwei Anträge (16/3499, 16/6394) in den Bun- destag eingebracht – mit ganz klaren Forderungen, was im Telemediengesetz wie besser geregelt werden sollte. Dazu gehört zum einen die Anbieterhaftung. Natürlich Zu Protokoll muss es eindeutige Haftungsregeln für Diensteanbieter geben. Zugangsprovider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die von ihnen zugänglich gemachten oder trans- portierten Inhalte zu überwachen oder gar vorab nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie inhaltliche Vorabkontrollen und -entfernungen im Ge- setz nicht von vornherein ausgeschlossen hat. Und es ist ein Beweis dafür, dass die Bundesregierung nicht im Ent- ferntesten im Zeitalter des Web2.0 angekommen ist! Denn dieses lebt gerade davon, dass Diensteanbieter eine Onlineplattform oder den Zugang hierzu zur Verfügung stellen, die die Nutzerinnen und Nutzer mit Inhalt und da- mit auch mit Leben füllen. Ganze Geschäftsmodelle von eBay über YouTube bis StudiVZ funktionieren so. Auch Blogs und Foren sind dadurch charakterisiert, dass sie Nutzerinnen und Nutzern eine Plattform für eigene In- halte bieten. Wenn Vorabkontrollen zur Pflicht werden, geht eine Szene kaputt, die Bürgerbeteiligung bedeutet, eine Alternative zum Mainstream-Journalismus darstellt und aus unserer Netzwelt einfach nicht mehr wegzuden- ken ist! Gleichzeitig müssen Diensteanbieter klar darauf ver- pflichtet werden, rechtswidrige Links und Inhalte zu ent- fernen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben und es ihnen technisch zumutbar ist. Dazu dient das sogenannte Notice-and-take-down-Verfahren, bei dem Nutzerinnen und Nutzer dem Dienstanbieter rechtswidrige Inhalte melden können, damit dieser sie entfernt. Regelungen, die zur Entfernung von bekannten rechtswidrigen Inhalten verpflichten, müssen zudem auch auf Suchmaschinen- anbieter ausgeweitet werden, wie es auch die FDP will. Sie sind ebenso Zugangsdienstleister, die selbst keine In- halte produzieren. Zum anderen müssen klarere Spamregelungen ins TMG. Vorschläge, die Spamming härter bestrafen und die Verfolgung von Spam möglich machen, sind mitnichten Symbolpolitik, wie die FDP das immer darstellt. Spam ist nicht nur nervig und zeitraubend für die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch ein gewaltiger ökologischer Bal- last: In einem Jahr fressen Spammails laut einer Meldung von Heise Online vom 15. April dieses Jahres 33 Milliar- den Kilowattstunden, so viel Strom wie 2,4 Millionen Haushalte oder wie eine ganze Großstadt! Eine Spam- mail verursacht einen CO2-Ausstoß von 0,3 Gramm. Die meiste Energie wird beim Sichten und Löschen ver- braucht, nur ein kleiner Teil beim Senden und automati- schen Filtern, ein Grund mehr, um den Versand von Spam endlich wirksamer zu bekämpfen. Die Bundesregierung hätte hier aktiv handeln und die von uns gemachten Vor- schläge umsetzen müssen! Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wäre schon viel gedient, wenn unerwünschte Werbemails in ihrem Postfach mit einem „W“ gekennzeichnet würden. Außer- dem muss in Sachen Werbemails ein generelles Opt-in- Verfahren her. Das heißt, nur wer der Zusendung von Werbung vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf eben- solche erhalten. Jedes Zuschicken unerwünschter Wer- bung muss als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit hohem Bußgeld belegt werden. Sie muss außerdem durch die Bundesnetzagentur verfolgt werden. Nur wenn es hier 25254 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25255 (A) (C) (B) (D) Grietje Staffelt spürbare Sanktionen gegen die Versender gibt, kann Spam effektiv eingedämmt werden. Aber, wie wir ja wis- sen, ist das Thema Verbraucherschutz weder ein Stecken- pferd der FDP noch eines der Großen Koalition. Neben den Antispamregelungen, die wir Grüne höchst mangelhaft finden, halten wir eine Überarbeitung der Datenschutzregeln im TMG für dringend geboten. Immer öfter sehen sich Nutzerinnen und Nutzer damit konfron- tiert, dass ihre persönlichen Daten im Internet veröffent- licht werden (siehe hierzu auch unseren Antrag Daten- schutz in sozialen Netzwerken, 16/11920). Gelöst werden kann dieses Problem nur, indem Telemedienanbieter von vornherein keine oder nur wenige Daten ihrer Nutzerin- nen und Nutzer erheben, wenn sie ihre Dienste anbieten. Wir brauchen dringend ein sogenanntes Kopplungsver- bot, das nicht nur für marktbeherrschende Unternehmen gilt: Die Nutzung eines Onlinedienstes oder sonstigen Angebotes darf nicht an die Herausgabe personenbezo- gener Daten geknüpft werden. Auch müssen Nutzer den Verbleib ihrer Daten regelmäßig abfragen können. Dafür soll die Weitergabe der Daten jeweils protokolliert wer- den. Dies hätte zur Folge, dass jede Datenerhebung nachvollziehbar würde und rechtswidrige Erhebungs- praktiken nicht länger verborgen blieben. Statt Befugnisse zur Datensammlung immer weiter auszuweiten – etwa wie es in den Forderungen zum Thema Kinderpornografie teilweise geschehen ist –, soll- ten endlich Regelungen geschaffen werden, um den Da- tenschutz wirksamer zu machen! Auch hier gilt: Die Bun- desregierung ist immer noch nicht im Internetzeitalter angekommen. Das Telemediengesetz, das uns als die Re- form der Medienordnung verkauft wurde, ist mal wieder ein Beweis dafür! Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschluss- empfehlung auf Drucksache 16/13278, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/11173 abzuleh- nen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustim- men wollen, um ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt. Zugestimmt hat die Fraktion der FDP, dagegen haben die Koalitionsfraktionen und Die Linke gestimmt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Damit entfällt nach unserer Ge- schäftsordnung die weitere Beratung. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41: Zweite und dritte Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Stärkung der Sicherheit in der Infor- mationstechnik des Bundes – Drucksachen 16/11967, 16/12225 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus- schusses (4. Ausschuss) – Drucksache 16/13259 – Berichterstattung: Abgeordnete Clemens Binninger Frank Hofmann (Volkach) Gisela Piltz Ulla Jelpke Wolfgang Wieland Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor. Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden – ich sehe, Sie sind damit einverstanden – Clemens Binninger, Frank Hofmann, Gisela Piltz, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland.1) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13259, den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung auf den Drucksachen 16/11967 und 16/12225 in der Ausschussfassung anzunehmen. Diejenigen, die dem Ge- setzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Be- ratung angenommen bei Zustimmung durch die Koali- tionsfraktionen; dagegen hat die Opposition gestimmt. Dritte Beratung und Schlussabstimmung: Wer zustimmen will, stehe bitte auf. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit demselben Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen. Nun zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/13373. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Gegenstim- men? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist angenommen bei Zustimmung der Koalition und Gegen- stimmen der Opposition. Tagesordnungspunkt 36: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Schnellstmögliche Unterzeichnung und Ratifi- zierung der Europäischen Landschaftskon- vention – Drucksachen 16/10821, 16/12917 – Berichterstattung: Abgeordnete Josef Göppel Christoph Pries Angelika Brunkhorst Lutz Heilmann Undine Kurth (Quedlinburg) Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden die Kolle- ginnen und Kollegen Josef Göppel, Dirk Becker, Angelika Brunkhorst, Lutz Heilmann und Undine Kurth. 1) Anlage 39 (A) (C) (B) (D) Josef Göppel (CDU/CSU): Im Jahre 2000 wurde die Europäische Landschafts- konvention von den Mitgliedstaaten des Europarates beschlossen. Sie dient der Sicherung, Förderung und Ent- wicklung der Vielfalt europäischer Kulturlandschaften und liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung regionaler und lokaler Identitäten in Europa. Die Euro- päische Landschaftskonvention wurde bislang von 29 Ländern ratifiziert, allerdings noch nicht von Deutschland. Die Bundesregierung wird im vorliegenden Antrag der Linken aufgefordert, die Konvention umge- hend zu ratifizieren. Der Ratifizierung stand bisher aus Sicht der Bundes- regierung entgegen, dass vom Übereinkommen keine we- sentlichen Verbesserungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland und in den übrigen betei- ligten Staaten zu erwarten seien. Naturschutz spielt in der Konvention nur eine untergeordnete Rolle, es geht hier vielmehr darum, das Recht des Menschen auf Bestim- mung über die ihn umgebende Landschaft zu bekräftigen und Verwaltungen auf verschiedenen Ebenen zur besse- ren Zusammenarbeit zu bewegen. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Vielzahl von landschaftsbezogenen Konventionen unterschrieben, darunter die Konvention über biologische Vielfalt, CBD, die UNESCO-Welterbekonvention mit ihren Natur- und Kulturerbestätten sowie Kulturlandschaftsstätten, die FFH-Richtlinie, die Bonner Konvention zum Schutz wan- dernder Arten, die Berner Konventionen und die Ramsar- Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete sowie die Al- penkonvention. Im Sinne einer Bündelung der finanziel- len und personellen Ressourcen und zur Vermeidung von Doppelstrukturen muss daher die Unterzeichnung weite- rer Konventionen genau geprüft werden. Die Unionsfraktion hatte aber bereits in der Aus- schusssitzung am 22. April 2009 erklärt, dass man die Idee einer Europäischen Landschaftskonvention prinzi- piell für richtig und wichtig erachte. Bisher ist allerdings nicht ausreichend erkennbar, dass die Konvention einen Anstoß für wesentliche Verbesserungen für den Umwelt- und Naturschutz in Deutschland und in Europa geben kann. In meiner Fraktion gibt es dazu noch Gesprächsbe- darf. Persönlich bin ich der Meinung, dass sich im weite- ren Beratungsverlauf und in der Anwendung der Konven- tion in anderen Mitgliedstaaten der Mehrwert zeigen wird und die Bundesrepublik Deutschland die Konven- tion dann auch ratifizieren sollte. Dafür trete ich ein. Dirk Becker (SPD): In ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke die schnellstmögliche Unterzeichnung der Europäischen Landschaftskonvention. Sie wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedstaaten des Europarates beschlossen. Die Bun- desrepublik Deutschland hat sie bis heute nicht ratifiziert – aus guten Gründen. Bereits das Naturschutzgesetz von 1976 nennt unter den Grundsätzen des Naturschutzes die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft in besiedelten und unbesie- delten Bereichen. Die Begriffspaare „Natur und Land- schaft“ oder „Naturschutz und Landschaftspflege“ zie- Zu Protokoll hen sich wie ein roter Faden durch die nachfolgenden Novellierungen; auch die neuste Novelle, über die wir morgen abschließend beraten, trägt den Titel „Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Land- schaftspflege“. Der Schutz der Landschaft und die Land- schaftspflege sind also traditionell im deutschen Recht und im Bewusstsein der Bürger und Bürgerinnen veran- kert. Auch das Übereinkommen zur Erhaltung der biologi- schen Vielfalt, CBD, verfolgt Ziele der Kultur-Land- schaftserhaltung. Großräumige, bedeutende Kulturland- schaften können auch im Rahmen des UNESCO- Welterbeübereinkommens als international bedeutendes Gebiet ausgewiesen werden. Der Schutz von Kultur- und Naturlandschaften wird in der EU bereits durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gewährleistet, da sie zahlreiche das Landschaftsbild prägende Lebensraum- typen mit Schutzverpflichtungen belegt. Wesentliche Ver- besserungen für den Natur- und Landschaftsschutz sind durch die Ratifizierung der Konvention also nicht zu er- warten. Es ist daher mehr als fraglich, ob wir noch eine zusätz- liche Konvention brauchen, die dann mit einigem Verwal- tungsaufwand, insbesondere in den Bundesländern, um- gesetzt werden muss. Wir haben uns ja in dieser Legislaturperiode mit dem Sondergutachten des Sachver- ständigenrates für Umweltfragen „Umweltverwaltungen unter Reformdruck – Herausforderungen, Strategien, Perspektiven“ beschäftigt. Hier wurde deutlich, dass die Verwaltungen schon jetzt aufgrund der geringer werden- den personellen und finanziellen Ausstattung teilweise nicht mehr in der Lage sind, ihren Vollzugsaufgaben voll- ständig nachzukommen. Die Bundesregierung weist in ihrem Bericht über den Stand der Unterzeichnung internationaler Konvention – Drucksache 16/5375 – zu Recht darauf hin, dass es auf- grund der begrenzten finanziellen und personellen Aus- stattung auf der Ebene des Bundes, aber auch bei den Ländern besonders wichtig sei, sich im internationalen Bereich auf Projekte zu konzentrieren, bei denen gewähr- leistet sei, dass sie einen Anstoß für wesentliche Verbes- serungen für den Umwelt- und Naturschutz in Deutsch- land und den anderen beteiligten Staaten gäben. Darüber hinaus spielt der Naturschutz in dem Über- einkommen – wie die Bundesregierung in ihrem Bericht weiter ausführt – ohnehin nur eine untergeordnete Rolle; es gehe vielmehr darum, das Recht des Menschen auf Bestimmung über die ihn umgebende Landschaft zu be- kräftigen und Verwaltungen auf verschiedenen Ebenen – lokal, regional, national und international – zur Zusam- menarbeit aufzurufen. Zu erwarten wären daher mittel- fristig ein erhöhter Verwaltungsaufwand sowie neue kostspielige Verwaltungsstrukturen im Bereich des Euro- parats bzw. die Bindung vorhandener personeller und fi- nanzieller Mittel, die dann anderen Projekten nicht mehr zur Verfügung stünden. Eine Ratifizierung der Europäischen Landschaftskon- vention würde also den Natur- und Landschaftsschutz in Deutschland nicht verbessern, sondern nur unnötige Kos- ten und Verwaltungsaufwand verursachen. 25256 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Angelika Brunkhorst (FDP): Im Oktober 2000 beschloss der Europarat die Europäi- sche Landschaftskonvention. Sie trat nach Unterzeich- nung von zehn EU-Mitgliedstaaten im März 2004 in Kraft. Deutschland gehört zu den EU-Mitgliedstaaten, die die Konvention nicht unterzeichnet haben. Hierfür gibt es jedoch gute Gründe. Die FDP stimmt dem Antrag daher nicht zu. Die Europäische Landschaftskonvention hat das Ziel, „den Schutz, die Pflege und die Gestaltung der Land- schaft zu fördern und die europäische Zusammenarbeit in Landschaftsfragen zu organisieren“. Die Konvention be- zieht sich auf das gesamte Territorium der Unterzeichner- staaten, also auf alle Landschaften – seien es natürliche, ländliche oder städtische Gebiete, Land- oder Wasserflä- chen, außergewöhnlich schutzwürdige oder geschädigte Landschaften. Unter Landschaft versteht die Europäi- sche Landschaftskonvention „ein vom Menschen als sol- ches wahrgenommenes Gebiet, dessen Charakter das Er- gebnis des Wirkens und Zusammenwirkens natürlicher und/oder anthropogener Faktoren ist“. Mit Unterzeichnung der Europäischen Landschafts- konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Ausbildung und Erziehung sowie zur Landschaftserhaltung, Landschafts- planung und zum Landschaftsmanagement einschließlich landschaftsbezogener Qualitätsziele zu etablieren. Dabei sollen Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der „Landschaftspolitik“ eingeführt werden sowie die Land- schaftsbelange in verschiedene andere, sich möglicher- weise unmittelbar oder mittelbar auf die Landschaft aus- wirkende Politiken aufgenommen werden. Sowohl nach dem alten Bundesnaturschutzgesetz als auch nach der BNatschG-Novelle, über die der Deutsche Bundestag morgen abschließend beraten wird, sind in Deutschland Natur und Landschaft aufgrund ihres eige- nen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wieder- herzustellen, dass erstens die Leistungs- und Funk- tionsfähigkeit des Naturhaushalts, zweitens die Rege- nerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, drittens die Tier- und Pflanzenwelt ein- schließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie viertens die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer ge- sichert sind. Im Vergleich zu diesen breit angelegten Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes werden in der Europäischen Landschaftskonvention die kulturellen Werte der Land- schaft stärker in den Vordergrund gerückt. Grundsätzlich ist der Ansatz der Europäischen Land- schaftskonvention, europaweit die rechtliche Grundlage für eine umfassende Landschaftspolitik zu schaffen, posi- tiv zu bewerten. Auch die FDP tritt im Bereich der Natur- schutzpolitik für den Schutz auch der Kulturlandschaften als Teils der „Heimat“ der dort lebenden Menschen ein. Zu Protokoll Deutschland gehört aber zu den Ländern mit einem weitgehend ausgestalteten und etablierten Instrumenta- rium zum Umgang mit Landschaft. Man denke nur an die verschiedenen Ebenen der Landschaftsplanung. Ein Großteil der Anforderungen der Europäischen Land- schaftskonvention sind in Deutschland bereits umgesetzt worden. Die Ratifikation bringt also im Ergebnis keinen Mehrwert für den Naturschutz in Deutschland. Der Umweltsachverständigenrat hatte in seinem Gut- achten aus dem Jahr 2004 erklärt, er halte die baldige Unterzeichnung der Europäischen Landschaftskonven- tion für sinnvoll. Er hatte dies damals nicht mit dem na- tionalen Naturschutzrecht begründet, sondern damit, dass die Ratifizierung einen Anstoß geben könne für die Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in der Land- schaftsplanung. Zudem könne sie insbesondere auf ost- europäische Staaten politische Signalwirkung entfalten. Angesichts der heutigen Anzahl der Unterzeichnerstaa- ten sind diese Argumente heute nicht mehr stichhaltig. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Wenn Sie unseren Antrag ablehnen, lehnen Sie die Eu- ropäische Landschaftskonvention ab und zeigen damit ein weiteres Mal, dass Ihr Interesse an der Einigung Eu- ropas auf rein wirtschaftlichen Interessen beruht. Die Forderung unserer Kanzlerin „Europa als Wertegemein- schaft stärken“ scheinen Sie als politische Richtlinie nicht ernst zu nehmen; denn die Europäische Land- schaftskonvention ist doch ausdrücklich ein Beitrag des Europarates, um eben diese Wertegemeinschaft zu stär- ken. Das hätten Sie schon dem ersten Abschnitt des Über- einkommens entnehmen können, in dem noch einmal an das Ziel des Europarats erinnert wird, „eine engere Ver- bindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bil- den, zu wahren und zu fördern, und dass dieses Ziel ins- besondere durch den Abschluss von Übereinkünften auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet verfolgt wird“. Neben dem symbolischen Charakter, den die Unter- zeichnung und Ratifizierung der Europäischen Land- schaftskonvention hat, einigen sich die Unterzeichner na- türlich auch auf das konkrete Ziel, sich gemeinsam dem Schutz, der Pflege und der Gestaltung aller Landschaften Europas zu widmen, sowie auf konkrete Maßnahmen, um dieses zu erreichen, wie Bewusstseinsbildung, Ausbil- dung und Erziehung, Erfassung und Bewertung von Landschaften. Von diesem Projekt sind keine unverhältnismäßigen Kosten oder Verpflichtungen für die Bundesrepublik zu erwarten, wie von einer Reihe von Fachleuten bestätigt wurde. Die positiven Auswirkungen liegen klar auf der Hand. So wird die europäische Landschaftspolitik aufei- nander abgestimmt. Internationale Landschaften und Schutzgebiete, wie der Nationalpark Unteres Odertal, werden dadurch als Einheit betrachtet und nicht durch einseitige Eingriffe zerstört. Europaweite, qualitativ hochwertige Standards und das Einbeziehen von Land- schaft in Regional- und Städteplanungspolitik, in Kultur-, Umwelt-, Agrar-, Sozial- oder Wirtschaftspolitik ermög- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25257 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Lutz Heilmann lichen eine nachhaltige Landschaftspolitik. Zudem würde die Unterzeichnung den internationalen Wissensaus- tausch im Sinne einer effektiveren Landschaftspolitik stärken. Ein weiterer wesentlicher Grund für die Unter- zeichnung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwicklung von Landschaften, die die Verbindung zwi- schen Mensch und Landschaft anerkennt und stärkt. Ich frage mich ernsthaft: Was spricht dagegen, die Eu- ropäische Landschaftskonvention zu zeichnen? Bisherige Einwände, insbesondere von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FDP, machen deutlich, dass vielen hier im Hause die Bedeutung der Europäi- schen Landschaftskonvention nicht klar ist. Ihr Argument gegen die Unterzeichnung, liebe Kolleginnen und Kolle- gen der SPD, die Bundesrepublik tue schon genug für Umweltschutz, greift viel zu kurz. Es geht hier eben nicht nur um Umweltschutz, es geht um eine umfassendere Be- trachtung von Landschaft. Im Übrigen bin ich nicht der Meinung, dass die Bundesrepublik schon genug für den Umweltschutz getan hat. Allein das Scheitern des Um- weltgesetzbuches ist ein Armutszeugnis. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Sie ha- ben unseren Antrag mit der Begründung abgelehnt, es be- stehe noch Gesprächsbedarf. Die Europäische Land- schaftskonvention ist aus dem Jahr 2000. Seitdem sind neun Jahre vergangen, in denen Sie Zeit hatten, sich zu verständigen. Das zeigt deutlich, wie wichtig Ihnen dieses Thema ist. Aber ich hoffe, dass Sie sich inzwischen aus- getauscht haben und heute unserem Antrag zustimmen werden; denn im Umweltausschuss haben Sie die Euro- päische Landschaftskonvention ja als richtig und wichtig bezeichnet. Vielleicht können Sie ja auch noch Ihren Ko- alitionspartner von der Bedeutung der Konvention über- zeugen. Zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, möchte ich natürlich auch noch etwas sagen. Die Euro- päische Landschaftskonvention zu unterzeichnen, um Si- gnale in Richtung Osteuropa zu schicken, wäre für mich auch nicht Grund genug für eine Unterzeichnung. Auch ich bin nicht für den erhobenen Zeigefinger. Aber ich frage Sie: Was spricht denn dagegen, dass Deutschland mit seinen – wenn auch unzureichenden – Instrumenta- rien für Staaten mit weniger nachhaltiger und effizienter Landschafts-, Umwelt- und Naturschutzpolitik Berater und Vorbild im Rahmen eines solchen Übereinkommens ist? Deutschland ist eines der wenigen Länder, die die Eu- ropäische Landschaftskonvention weder ratifiziert noch unterzeichnet haben. Wenn Deutschland die Konvention weiterhin ablehnt, wird es sich in Europa isolieren. In diesem Übereinkommen verständigt man sich auf ge- meinsame europäische Werte und fördert so ein Zusam- menwachsen Europas. Denn ein wirkliches Zusammen- wachsen von Europa geschieht nicht durch Verträge wie den Vertrag von Lissabon, die einseitig die Wirtschafts- lobby stärken. „Europa als Wertegemeinschaft stärken“ – diesen Worten unserer Kanzlerin können Sie nun Taten folgen lassen. Stimmen Sie dem Antrag der Fraktion Die Linke zu, und beschleunigen Sie die Unterzeichnung und Rati- Zu Protokoll fizierung der Europäischen Landschaftskonvention im Sinne eines vereinigten Europas, das uns ja allen am Her- zen liegt – oder? Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke wird die Bundesregierung aufgefordert, die Europäische Landschaftskonvention, die im Jahre 2000 vom Europa- rat auf Initiative des Kongresses der Gemeinden und Re- gionen beschlossen worden ist, zu unterzeichnen und ei- nen Gesetzentwurf zur Ratifizierung vorzulegen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Bestrebungen, eine Unterzeichnung der Konvention zu erreichen. Die Bundesregierung hat dem immer wieder entgegengehal- ten, man wolle sich lieber auf internationale Projekte konzentrieren und in der ELK spiele der Naturschutz nur eine untergeordnete Rolle. Andererseits sei mit dem Auf- bau einer neuen kostspieligen Verwaltungs- und Bera- tungsstruktur im Bereich des Europarates zu rechnen. Bei dem Übereinkommen geht es darum, die öffentli- chen Behörden aufzufordern, in ihrer Politik und ihren Maßnahmen auf örtlicher, regionaler, nationaler und in- ternationaler Ebene europaweit dem Landschaftsschutz, der Landschaftspflege und der Landschaftsplanung Be- achtung zu schenken. Das Übereinkommen betrifft sämt- liche Landschaften, sowohl naturschutzfachlich heraus- ragende als auch gewöhnliche, die die menschliche Lebensqualität und die Qualität der Umwelt bestimmen. Der Text sieht vor, dass alle Maßnahmen, die vor Ort ergriffen werden, der jeweiligen Landschaft angepasst werden. Die Besonderheiten einer jeden Landschaft er- fordern verschiedene Vorgehensweisen, vom strikten Na- turschutz über Landschaftsschutz, Landschaftspflege bis hin zur besseren Landschaftsgestaltung. Das Übereinkommen schlägt rechtliche und finan- zielle Anreize auf nationaler und internationaler Ebene vor, um eine durchdachte „Landschaftspolitik“ sowie ein besseres Zusammenspiel zwischen den örtlichen und den gesamtstaatlichen Dienststellen und grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit beim Landschaftsschutz zu för- dern. Das Übereinkommen zählt eine Reihe verschiede- ner Lösungen auf, derer sich die Staaten je nach ihren besonderen Bedürfnissen bedienen können. Zwischen- staatliche Ausschüsse beim Europarat sollen die Durch- führung des Übereinkommens überwachen. Der Text sieht auch die Verleihung eines Landschaftspreises durch den Europarat vor. All dieses spricht dafür, die Konven- tion auch durch Deutschland zu unterschreiben und zu ratifizieren. Die rechtlichen Regelungen und die praktischen Maß- nahmen zur Landschaftsplanung in Deutschland stehen in keinerlei Widerspruch zu den Zielen der ELK. Insofern ist die Zögerlichkeit der Bundesregierung unverständ- lich. Zudem war Deutschland an den Verhandlungen über die Konvention aktiv beteiligt. Ich will aber an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass die Erwartungen an die Konvention nicht überfrachtet werden sollten. Eine qualitativ neue Landschaftspolitik wird es durch den Beitritt zur ELK in Deutschland nicht 25258 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25259 (A) (C) (B) (D) Undine Kurth (Quedlinburg) geben. Ein solcher Effekt ist eher für die ost- und mittel- europäischen Staaten zu erwarten. Auch die grenzüber- schreitende Zusammenarbeit findet bereits über die Euro- päische Union statt. Deutschland könnte die ELK durch einen Beitritt aber stärken und viel zur Umsetzung der Konvention in Europa beitragen. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass der von der Fraktion der CDU/CSU signalisierte Ge- sprächsbedarf noch dazu führen wird, dass ein Beitritt zur Konvention spätestens in der nächsten Legislaturperiode möglich wird. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp- fiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/12917, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/10821 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltun- gen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung von Koalition und FDP; dagegen haben Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Tagesordnungspunkt 43: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvor- schriften – Drucksachen 16/12784, 16/13190 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Wirtschaft und Technologie (9. Aus- schuss) – Drucksache 16/13399 – Berichterstattung: Abgeordneter Paul K. Friedhoff Zu Protokoll gegeben sind die Reden von Lena Strothmann, Doris Barnett, Ernst Burgbacher, Ulla Lötzer und Dr. Thea Dückert. Lena Strothmann (CDU/CSU): Die Wahl zum Europäischen Parlament vom 7. Juni 2009 und insbesondere die enttäuschend geringe Wahlbe- teiligung haben einige interessante Erklärungsversuche und gewagte Interpretationen hervorgerufen. Von fehlen- den Identifikationsmöglichkeiten war die Rede, von unzu- reichender Transparenz, überflüssiger Regelungswut oder gar von einer grundlegenden und grundsätzlichen Unzufriedenheit der Bürger mit Europa. Es ist tatsächlich so, dass es zu wenig Identifikationsmöglichkeiten mit Europa gibt. Ein Parlament aus 27 Staaten wirkt unüber- sichtlich und weicht beispielweise in Fraktionsbezeich- nungen und Abstimmungsverhalten oft von den uns be- kannten Parlamentsmechanismen ab. Die hinreichend zitierten Beispiele für die Brüsseler Regelungswut tragen zudem nicht dazu bei, die Sinnhaftigkeit und Logik einzel- ner Richtlinien zu erkennen. Dass diese aus Reihen der Kommission und zahlreiche abstruse Ideen sogar aus den Mitgliedstaaten selbst stammen, ist vielen gar nicht be- kannt. Das Europäische Parlament hatte in den ersten Jahren – die erste Wahl fand 1979 statt – kaum Möglichkeiten, in Entscheidungsprozesse der Kommission einzugreifen. Das hat sich jedoch stetig verändert. Heute hat das Euro- päische Parlament bei einer Vielzahl von festgelegten Themen und vor allem auch beim EU-Haushalt weitrei- chende Mitentscheidungsrechte. In den letzten Jahren hat sich diese wachsende Kompetenz des Europaparlamentes wie bei kaum einem anderen Thema ausgerechnet bei der Dienstleistungsrichtlinie gezeigt. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde 2006 verab- schiedet. Das Thema ist immens wichtig, da der Dienst- leistungssektor in Deutschland und der EU ein wachsen- der Wirtschaftsbereich ist. Der Inhalt der Richtlinie besagt in Kurzform: Erstens. Hürden bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfrei- heit müssen abgebaut werden. Zweitens. Es wird für alle Dienstleister – für In- und Ausländer – in allen Mitglied- staaten eine sogenannte Einheitliche Stelle, ein einheitli- cher Ansprechpartner, eingerichtet, der alle Fragen zur Dienstleistungsfreiheit oder Anforderungen an eine Nie- derlassung bearbeitet. Zur Erinnerung: Während der Entscheidungsphase um die Richtlinie haben wir das Herkunftslandprinzip verhindert. Das heißt, der ausländische Dienstleister bringt nicht uneingeschränkt sein heimisches Recht aus einem Herkunftsland mit. Vielmehr gelten die hiesigen Standards. Ausgeklammert vom Geltungsbereich der Richtlinie sind zudem das Steuerrecht, Arbeits- und So- zialrecht, der Gesundheitsbereich und das internationale Privatrecht. Bei den reglementierten Berufen der Berufsanerken- nungsrichtlinie bleibt mit dem Nachweis über bestimmte Qualifikationen ein wichtiges Mittel zur Sicherung eines hohen Niveaus erhalten. Und auch unser Entsendegesetz gilt nach wie vor. Aus diesem Grund ist bei unserem Ge- setzentwurf ausdrücklich keine Aufnahme von Mindest- lohnregelungen notwendig, da hierfür die Tarifparteien zuständig sind und im Konfliktfall das Entsendegesetz ge- ändert werden kann. Gesetzliche Anforderungen an eine Dienstleistungserbringung im Ziel-Mitgliedstaat sind grundsätzlich nur aus vier Gründen möglich. Dies sind öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche Gesund- heit und der Umweltschutz. Dienstleistungen sind selbstständig erbrachte Tätig- keiten außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsver- trages. Betroffen ist demzufolge eine große Bandbreite von Leistungen, die für Verbraucher oder auch für andere Unternehmen erbracht werden können. Dazu zählen etli- che Tätigkeiten durch Architekten, Ingenieure, Handwer- ker oder auch Werbeagenturen, Handel und Großhandel, Reisebüros, Freizeitparks, Reinigungsdienste oder auch Anbieter von Gärtnerdienstleistungen und privater Kin- derbetreuung oder Computerprogrammierer. Die Richtlinie setzen wir heute mit dem Gesetzentwurf eins zu eins in unser nationales Recht um. Eine als Dienstleistung beschriebene Tätigkeit kann dann auch in (A) (C) (B) (D) Lena Strothmann Deutschland auf verschiedenste Weise angeboten wer- den, entweder im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder im Rahmen der Niederlassungsfreiheit. Grenzüber- schreitende Dienstleistungsfreiheit heißt: Aus dem Aus- land heraus wird in Deutschland die Dienstleistung er- bracht; es wird in Deutschland keine Niederlassung gegründet. Niederlassungsfreiheit heißt: In Deutschland wird eine Niederlassung eines EU-Dienstleisters gegrün- det. Wegen der Umgehungsmöglichkeiten zum Beispiel im Fall einer dauerhaft erbrachten Dienstleistung ohne Niederlassung haben wir in unserem Änderungsantrag eine genauere Definition der grenzüberschreitend er- brachten Dienstleistung festgelegt. Um deutlich zu ma- chen, dass sie im Unterschied zu einer auf Dauer ange- legten Niederlassung nur gelegentlich erbracht wird, betonen wir als notwendiges Charakteristikum den As- pekt der „vorübergehend“ erbrachten Dienstleistung. Grundsätzlich gilt, dass bei ausländischen Anbietern hier bei uns davon ausgegangen werden muss, dass diese im Herkunftsland die Nachweise über ihre Qualifikatio- nen bei den dortigen Behörden abgelegt haben. Darüber hinaus sind die Anforderungen in Deutschland je nach Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit unter- schiedlich. Bei der grenzüberschreitenden Dienstleis- tungsfreiheit entfällt laut unserem Gesetzentwurf die An- zeigepflicht bei den Behörden. Bei der Gründung einer Niederlassung besteht diese Anzeige- und Informations- pflicht weiterhin. Zur Erleichterung gibt es das neue Sys- tem der Einheitlichen Ansprechpartner, wo der Dienst- leister alle Informationen erhält, alle Anträge abgeben kann und eine qualifizierte Bestätigung erhält, aus der eindeutig hervorgeht, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Als neues Element in der Gewerbeord- nung wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt, welche bedeutet, dass ein Antrag eines Dienstleisters nach einer angemessenen Frist automatisch als genehmigt gilt. Al- lerdings ersetzt diese automatische Zustimmung nicht den zum Beispiel nach Handwerksrecht eventuell notwendi- gen Nachweis einer bestimmten Qualifikation bzw. eines Abschlusses. Die Genehmigungsfiktion ist eine grundsätzlich wirt- schaftsfreundliche Beschleunigungsmaßnahme, die auch für deutsche Dienstleister gilt, ein deutlicher Beitrag zum Bürokratieabbau. Mit unserem Änderungsantrag haben wir uns dafür entschieden, die von der Bundesregierung vorgesehene Frist bei der Genehmigungsfiktion von zwei auf drei Monate zu verlängern. Zwar wird die überwie- gende Anzahl der Anträge in deutlich kürzerer Zeit bear- beitet. Aber die längere Frist ist zum einen eine 1:1-Um- setzung der Richtlinie, und sie ermöglicht es zum anderen zum Beispiel den Kammern, bei Problemfällen genügend Zeit für Nachfragen oder auch Einsichten in Zentralregis- ter zu erhalten. Mit der Umsetzung in unser nationales Recht ist es nicht getan. Auch die Zusammenarbeit unter den europäi- schen Behörden muss sich sehr stark verändern. Diese im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelten Punkte be- treffen die gegenseitige Amtshilfe, die Kosten oder auch die eventuell notwendigen Übersetzungen. Eine große Bewährung wird dabei das Binnenmarktinformationssys- tem darstellen, mit dessen Hilfe unter anderem das Spra- Zu Protokoll chenproblem gelöst werden soll. Hier kommt viel Arbeit auf die Behörden zu, aber ich bin zuversichtlich, dass nach Überwindung von gewiss auftretenden Anfangs- schwierigkeiten das System funktionieren wird. Wie sich die Richtlinie auswirkt, wird nach drei Jahren offiziell evaluiert. Die Dienstleistungsfreiheit bietet Chancen für unsere Dienstleister, Handwerker und Freiberufler, sich im EU- Markt zu etablieren und auch im EU-Ausland zu lukrati- ven Aufträgen zu kommen. Insgesamt stellen die Dienst- leistungsrichtlinie und die Umsetzung ins nationale Recht einen Meilenstein zur Weiterentwicklung des Wirtschafts- raums Europa dar. Doris Barnett (SPD): Heute schließen wir das Gesetzgebungsverfahren zur Überführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in deut- sches Recht ab und stellen damit sicher, dass wir rechtzei- tig vor dem 1. Januar 2010 die Umsetzung bewältigt ha- ben. Anstrengende Jahre und harte Verhandlungen liegen hinter uns – und erst die Praxis wird zeigen, ob die hohen Erwartungen, die an ein europäisches Dienstleistungs- recht gestellt werden, zu erfüllen sind. Fraglich ist allerdings, ob diese Richtlinie auch tat- sächlich europaweit und rechtzeitig umgesetzt wird. Meine Rechercheanfrage beim Wissenschaftlichen Dienst hat ergeben, dass nach dessen Kenntnis erst zwei weitere Länder mit der Umsetzung fertig sind. Dennoch können wir heute schon ein ganzes Stück zufrieden sein mit der Arbeit und auch den Fortschritten, die wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erreicht haben. Wir haben vonseiten der SPD-Bundestagsfraktion den fachlichen Dialog über den Gesetzentwurf der Bundesre- gierung geführt. So hat auch ein Gespräch mit Vertretern der IHK Pfalz und der Handwerkskammer Pfalz aus meiner Heimat im Bundestag stattgefunden. Bei dieser Fachdiskussion, an der auch das Bundeswirtschaftsmi- nisterium und Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz teil- genommen haben, wurde an verschiedenen Stellen deut- lich, wo Veränderungsbedarf bestand. Insbesondere die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, deren Kenntnisse, Fähigkeiten und persönliche Eignung ja be- wertet werden müssen, gab Anlass zu Änderungswün- schen der Kammern. Dass diese Voraussetzungen zu Be- stellung laut Gesetz nur „im Wesentlichen“ den hiesigen Anforderungen entsprechen sollen, statt „vergleichbar“ zu sein, konnte leider nicht verändert werden. In weiteren Abstimmungsgesprächen, die intensiv mit den Gewerkschaften geführt wurden, konnten wichtige Veränderungen herausgearbeitet und übernommen wer- den, die ebenso auch vom Bundesrat angemahnt wurden. Unser Änderungsantrag sieht deshalb vor, in den Wort- laut des § 4 Abs. 1 Gewerbeordnung das Wort „vorüber- gehend“ einzufügen. Denn so, wie die Gewerbeordnung sonst hätte gelesen und interpretiert werden müssen, hätte eine Differenzierung zwischen Niederlassungsfrei- heit und Dienstleistungsfreiheit nicht erfolgen können. Die Folge wäre gewesen: Dienstleistungsanbieter, die von einem anderen EU-Land aus bei uns tätig werden würden, hätten dies dauerhaft tun können, also das Nie- 25260 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Doris Barnett derlassungsrecht mit all seinen Folgen umgehen können. Eine solche Missbrauchsmöglichkeit konnte so verhin- dert werden. Sicherlich, die Umgehung des Niederlas- sungsrechts bliebe zwar auf dem Papier weiterhin verbo- ten – aber der Nachweis wäre ungleich schwieriger, ja unmöglich geworden.Wenn man bedenkt, dass aufgrund eines fehlenden gesetzlichen Mindestlohnes Dienstleis- tungen von Anbietern aus EU-Staaten mit Löhnen ange- boten werden können, die weit unter unserem Lohnniveau liegen, kann man sich leicht ausrechnen, wie es wäre, wenn das Tatbestandsmerkmal „vorübergehend“ nicht als eine gewissen Bremse eingeführt worden wäre. Wir werden also besonders darauf zu achten haben, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu Lohndumping führt. Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist deshalb nicht aus der Luft gegriffen, sondern hat heute schon ganz handfeste Gründe. Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings auch, dass die tägliche Praxis gerade in Grenzregionen oftmals nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das liegt zum einen an den tatsächlich durchgeführten Kontrollen, zum andern aber auch an Hürden, die einer wirklichen Dienstleistungsfreiheit im Wege stehen. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass wir den Meisterzwang für eine ganze Reihe von Handwerksberufen aufgehoben haben – auch im Hinblick auf die Dienstleistungsrichtlinie. Des- halb darf auch erwartet werden, dass umgekehrt Hemm- nisse für unsere Handwerker fallen. Von meiner Heimat, der Pfalz, aus gesehen, liegt das französische Elsass gleich nebenan. Dort muss immer noch ein Handwerker, der aus Deutschland kommt, für seine Leistungen eine „garantie décennale“, eine Haftpflichtversicherung ab- schließen. Die kommt zehn Jahre lang für Mängel und Garantieansprüche auf. Aber sie ist für deutsche Betriebe entweder gar nicht erst zu haben oder die Mindestsum- men sind für den Handwerker unbezahlbar. Europa ist eine tolle Sache – wenn alles, wie gedacht, funktioniert. Das können auch die Menschen nachvollzie- hen und sich für Europa begeistern. Deshalb müssen wir gerade bei so tief einschneidenden Gesetzen wie der hier vorliegenden Änderung der Gewerbeordnung alles tun, um das Vertrauen der Menschen nicht zu enttäuschen. Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht, dass es fair zugeht und sich alle 27 Länder an die von Brüssel gemachten Vorgaben halten, das heißt, dass sie von allen gleichmäßig umgesetzt und beachtet werden. Deshalb ist es auch wichtig und richtig, dass die Dienstleistungs- richtlinie selbst eine Revisionsklausel enthält: Art. 16 der Richtlinie, die den Umfang der Dienstleistungsfreiheit beschreibt, bestimmt in Abs. 4, dass „bis zum 28. 12. 2011 die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene dem Eu- ropäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieses Artikels (gibt), in dem sie prüft, ob es notwendig ist, Harmonisierungsmaßnahmen hinsicht- lich der unter diese Richtlinie fallenden Dienstleistungs- tätigkeiten vorzuschlagen“. In der Zwischenzeit ist es notwendig, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeiten, die die Richtlinie auch unseren Dienstleistungserbringern bietet, genutzt werden. Nicht nur der Einheitliche Ansprechpartner kann bei richtiger Zu Protokoll Umsetzung eine große bürokratische Entlastung mit sich bringen. Auch die jetzt noch eingebrachten ergänzenden Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz dienen der Rechtsklarheit und einem Weniger an Vorschriften. Gleichlautende Vorschriften und Doppelregelungen in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene können vermieden werden. Alles in allem können wir heute mit dem Gesetz in der abgeänderten Fassung zufrieden sein, selbst wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten. Nach zwei Jahren werden wir europaweit die Ergebnisse analysieren. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin genug Erfahrungen gesammelt haben, um aufgetretene Folgeprobleme der Umsetzung zu beheben, die uns bei der Fortschreibung dieses Großvorhabens weiterhelfen. Ernst Burgbacher (FDP): In zweiter und dritter Lesung wird heute der Gesetz- entwurf beraten und verabschiedet, der die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Ra- tes vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im eu- ropäischen Binnenmarkt umsetzen soll. Das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, Fortschritte im Hinblick auf einen freien Binnenmarkt für Dienstleistungen zu er- reichen. Im größten Sektor der europäischen Wirtschaft sollen sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucher den vollen Nutzen aus den Möglichkeiten des Binnen- markts ziehen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen in der Gewerbe- und der Handwerksordnung sowie der Wirtschaftsprüferord- nung und dem Signaturgesetz Änderungen vorgenommen werden, die den grenzüberschreitenden Dienstleistungs- verkehr erleichtern sollen. Die Dienstleistungsrichtlinie sieht insbesondere die Vereinfachung von Verwaltungs- verfahren und den Abbau von Hindernissen für die Er- bringung von Dienstleistungen vor. Unmittelbar vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes wurden vonseiten der Koalitionsfraktionen noch einmal umfas- sende Änderungsanträge gestellt, die wir heute mitbe- schließen sollen. Heute, in der zweiten und dritten Le- sung, befassen wir uns mit einem Gesetzentwurf, der umfassenden Änderungen unterliegt und zum Beispiel im Bereich des Verwaltungsverfahrens weitreichende Neure- gelungen enthält. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Vereinbar- keit einfachgesetzlicher Normen mit dem EU-Dienstleis- tungsrecht dahingehend zu überprüfen, ob die Aufnahme oder Ausübung von Dienstleistungsaktivitäten einschrän- kend geregelt wird. Wie ich im Rahmen der ersten Lesung des Umsetzungsgesetzes bereits für die FDP-Fraktion be- tont hatte, ist dieser Ansatz grundsätzlich zu begrüßen. Auch ist zu begrüßen, dass mit einzelnen Regelungen im Hinblick auf den Bürokratieabbau Fortschritte erzielt werden sollen. Die Bundesregierung geht von einem Einsparvolumen von gut 518 000 Euro bei den Informationspflichten aus. Dieses Einsparvolumen fällt, wenngleich es immerhin eine halbe Million Euro erreicht, angesichts der gesam- ten Kosten für Informationspflichten von knapp 48 Mil- liarden Euro recht mager aus. Die Umsetzung der Dienst- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25261 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Ernst Burgbacher leistungsrichtlinie hätte insgesamt für einen massiven Bürokratieabbau genutzt werden können. Statt sich bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewer- berecht mit Einsparungen von nur gut einer halben Mil- lion Euro zu begnügen, hätte die Bundesregierung einen großen Wurf bei der Umsetzung dieser Richtlinie errei- chen können. Doch wurde erneut die Chance zum Büro- kratieabbau verspielt. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hätte die Chance geboten, insbesondere kleine und mitt- lere Unternehmen massiv zu entlasten. Es ist anzumerken, dass die Koalitionsfraktionen das Vorhaben eines einheitlichen Ansprechpartners mit den letzten Änderungsanträgen auf den Weg gebracht haben. Dieser einheitliche Ansprechpartner wird seit langem ge- fordert, und es ist doch mehr als erstaunlich, dass die Ko- alitionsfraktionen erst in fast letzter Minute sich hierüber einigen konnten. Auch dies zeigt, dass bei der Umsetzung, vor allem im Hinblick auf eine Entlastung der Gewerbe- treibenden in unserem Land, deutlichere Impulse hätten gesetzt werden können – und müssen. Trotz des grundsätzlich richtigen Ansatzes, den ein- heitlichen Dienstleistungsmarkt in der EU voranzubrin- gen, enthält das Umsetzungsgesetz noch immer eine Reihe von Regelungen, die insbesondere für inländische Unternehmen zu erschwerten Wettbewerbsbedingungen führen können. Die neuen Regelungen im Gewerberecht finden nicht nur in den klassischen Bereichen der Dienst- leistungsfreiheit Anwendung, das heißt im Bereich einer kurzfristigen oder gelegentlichen Dienstleistungserbrin- gung, sondern auch dann, wenn ein Gewerbetreibender aus einem anderen EU-Staat sich im Inland niederlässt. Es ist deshalb auch nach den vorgenommenen Ände- rungen für mich noch immer festzustellen, dass die Bun- desregierung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie die für die Gewerbeordnung erforderliche Normenprü- fung allzu restriktiv durchgeführt hat. Eine sehr viel wei- tergehende Entlastung von bürokratischen Pflichten, eine „Lichtung“ des Normendschungels im Bereich der Ge- werbeordnung, hätte hier seitens der Bundesregierung erfolgen können. Weiterhin enthält dieses Umsetzungsgesetz eine statt- liche Anzahl von zur Diskriminierung geeigneten Tatbe- ständen. Ich hatte mir erhofft, dass im Rahmen der Ausschussberatungen und im Rahmen des parlamentari- schen Verfahrens hier noch Änderungen vorgenommen werden. Leider hat sich die Koalition dazu nicht durch- ringen können. Auch nach den Änderungen lässt sich der Vorwurf der Inländerdiskriminierung nicht entkräften. Wenn künftig die Gewerbeausübung für Unternehmen aus dem EU-Ausland genehmigungsfrei ist, dann muss sie dies auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer aus Deutschland sein. Andernfalls liegt eine nicht hin- nehmbare Inländerdiskriminierung vor. Diese Verant- wortung liegt bei Union und SPD. Die Bundesregierung will mit der Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sowohl innerhalb der EU als auch zwischen EU-Mitgliedstaaten und Angehörigen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erleichtern. Die Bundesregierung selbst spricht in der Begründung des Zu Protokoll Gesetzentwurfs von großen Chancen auch für deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer, sich im europäi- schen Ausland zu engagieren. Tatsächlich aber werden viele Regelungen die Wettbewerbsbedingungen für inlän- dische Unternehmen verschlechtern und Gewerbetrei- bende aus Deutschland gegenüber ihren Mitbewerbern diskriminieren. Zudem sieht die zwischenstaatliche Re- alität in etlichen Bereichen hinsichtlich der Dienstleis- tungsfreiheit leider anders aus. Auf meine Frage, wie die Bundesregierung gegen protektionistische Maßnahmen von europäischen Nachbarländern reagieren wird, hat mir die Bundesregierung geantwortet, dass es „ab dem Jahr 2010 eine Phase der gegenseitigen Evaluierung zwi- schen den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Normenprüfung nach der europäischen Dienstleistungs- richtlinie“ geben wird. Faktisch bestehen Marktzugangsbeschränkungen, die deutsche Unternehmen betreffen, wenn sie zum Beispiel Bauleistungen in Frankreich erbringen oder als Hand- werker in der Schweiz tätig werden wollen. Hier hätte die Bundesregierung aktiv werden und sich im Rat dafür ein- setzen müssen, dass deutsche Unternehmen nicht länger benachteiligt werden. Es kommt hinzu, dass gemeinsam mit der Bundesrepu- blik Deutschland erst zwei weitere EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben oder zeitnah umsetzen werden. Von einer gemeinsamen Har- monisierung des Dienstleistungssektors kann also nicht gesprochen werden. Die Richtlinie muss umgesetzt werden, denn die Bun- desrepublik Deutschland ist verpflichtet, bis zum Ende des Jahres ein Umsetzungsgesetz zu erlassen. Für sinn- volle und umfassende Änderungen ist es nun zu spät, denn das parlamentarische Verfahren soll mit der heutigen Be- ratung abgeschlossen werden. Es wäre gut gewesen, wenn sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für mehr Entlastung auch des Mittelstandes im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie eingesetzt hätte. Diese Chance hat diese Regierung verpasst. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Die Linke im Bundestag beglückwünscht die Große Koalition, dass sie sich in letzter Minute darauf verstän- digen konnte, dem Berliner Wirtschaftssenat zumindest in einem wichtigen Punkt zu folgen. Das Land Berlin hatte im Bundesrat darauf gedrungen, dass der Kreis derjeni- gen Unternehmen, die die Dienstleistungsfreiheit in An- spruch hätte nehmen können, nicht unnötig ausgeweitet wird. Das hatte die Bundesregierung beabsichtigt. Damit hätte in den betroffenen Wirtschaftszweigen fast jedes eu- ropäische Unternehmen, das von einer Niederlassung au- ßerhalb der Bundesrepublik aus agiert, auf dem deut- schen Markt geltende Regeln umgehen können. Hierbei ging es unter anderem um Erlaubnisse für Makler, Bau- träger und das Reisegewerbe, also nicht gerade unwich- tige Wirtschaftszweige. Der Bundesrat ist in seiner Stel- lungnahme dem Land Berlin und damit der Position der Linken gefolgt. Die Koalition hat dies am Ende akzep- tiert. Damit konnten wir erneut mit Unterstützung des DGB erreichen, dass der ursprüngliche Geist der Bolke- 25262 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Ulla Lötzer stein-Richtlinie, nämlich das sogenannte Herkunftsland- prinzip, nicht wieder durch eine Hintertür eingeführt wurde. Aber verstehen Sie mich nicht falsch: Wir werden dem Gesetz trotzdem nicht zustimmen. Die Linke und die Ge- werkschaften konnten wie auch damals auf europäischer Ebene nur genug Druck ausüben, um das Schlimmste zu verhindern. Im Ergebnis können sich nun nur vorüberge- hend in der Bundesrepublik tätige Unternehmen auf die niedrigeren Standards berufen. Der Unterschied zwi- schen Dienstleistungsrichtlinie und Niederlassungsfrei- heit ist jetzt aber objektiv überprüfbar. Das ist schön und gut und wird für die Behörden zwar überprüfbar sein. Ob sie diese Überprüfung und damit den Missbrauchstatbe- stand wirksam verfolgen können, bleibt völlig offen. Denn sie halten weiter daran fest, dass die Gewerbeanzeige nach § 14 für grenzüberschreitende Dienstleister entfal- len soll. Die Streichung der Gewerbeanzeige nimmt den Behörden die Möglichkeit, von der Existenz des Gewer- betreibenden Kenntnis zu nehmen. Kontrolle und Aufsicht können aber ernsthaft nur wahrgenommen werden, wenn der Mitgliedstaat ein Mindestmaß an Informationen über die Existenz von Gewerbetreibenden in seinem Zustän- digkeitsbereich besitzt. Darauf hatte der Bundesrat ge- drungen. Die Bundesregierung ist dem nicht gefolgt. Un- seren entsprechenden Änderungsantrag haben Sie abgelehnt. Damit bleibt für die Linke im Bundestag klar: Die schönen Worte aus der gemeinsamen Erklärung von SPD und DGB für ein soziales Europa bleiben in der Realität wirkungslos. Sie schreiben dort: Soziale Grundrechte und Standards dürfen nicht durch Wettbewerb und Liberalisierung im europäi- schen Binnenmarkt eingeschränkt werden. In der Realität schränken Sie mit der CDU/CSU Stan- dards, die sich langjährig bewährt haben ein; Sie diskri- minieren inländische Gewerbetreibende, überfordern Be- hörden und nehmen Missbrauch in Kauf. Die Linke und der DGB treten dagegen dafür ein, dass die sozialen und politischen Grundrechte gestärkt wer- den. Wir setzen Harmonisierung von Standards gegen die schädliche Konkurrenz um niedrige Umwelt-, Sozial- oder andere sinnvolle Sicherheitsstandards. Die Anmel- dung eines Gewerbes ist dabei doch oft nur die Voraus- setzung für alle weiteren Prüfungen. Wir wollen das Gleichgewicht zwischen Binnenmarkt- freiheiten und sozialen Grundrechten wieder herstellen. Wirtschaftliche Freiheiten wie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dürfen keinen Vorrang vor sozia- len Rechten und sinnvollen Regeln erhalten. Wir treten deshalb dafür ein, dass die europäischen Verträge durch eine soziale Fortschrittsklausel ergänzt werden. Damit soll der Vorrang der sozialen Grundrechte vor den Bin- nenmarktfreiheiten gewährt werden. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Gewerberecht. Dass eine EU-Richtlinie in deutsches Zu Protokoll Recht umgesetzt werden muss, kommt oft vor. Auch gibt es häufig Kritik an den Vorgaben aus Brüssel in unserem Haus. Diese ist oft unberechtigt. Bei der Dienstleistungs- richtlinie handelt es sich aber definitiv um eine schlechte EU-Vorlage. Die Bundesregierung trug ihren Teil zur Entstehung der Richtlinie bei und trägt deswegen eine er- hebliche Mitschuld. Erst durch ihre verfehlte Politik auf europäischer Ebene konnte die Dienstleistungsrichtlinie in dieser Form verabschiedet werden. Die zentrale Schwachstelle der europäischen Dienst- leistungsrichtlinie ist das Herkunftslandprinzip. Dies wurde von der Bundesregierung auch erkannt. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Koalition zur Dienstleistungs- richtlinie festgehalten: „Das Herkunftslandprinzip in der bisherigen Ausgestaltung führt uns nicht in geeigneter Weise zu diesem Ziel. Deshalb muss die Dienstleistungs- richtlinie überarbeitet werden. Wir werden ihr auf euro- päischer Ebene nur zustimmen, wenn sie sozial ausgewo- gen ist, jedem Bürger den Zugang zu öffentlichen Gütern hoher Qualität zu angemessenen Preisen sichert und Ver- stöße gegen die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt nicht zu- lässt.“ Leider folgten dieser Erkenntnis keine Taten. Die Richtlinie wurde mit der Stimme der Bundesregierung verabschiedet. Das Herkunftslandprinzip taucht zwar ex- plizit nicht mehr auf, dennoch hat seine Regelung faktisch Bestand. Das Herkunftslandsprinzip besagt, dass einem Dienst- leister die Ausübung seiner Tätigkeit in einem anderen EU-Staat erlaubt werden muss, wenn er die Rechtsvor- schriften seines Herkunftslandes erfüllt. Das ist so nach- zuvollziehen. Das Problem ist aber, dass der Dienstleister seiner Tätigkeit in einem anderen Land auch nach den rechtlichen Vorgaben seines Heimatlandes nachgehen kann. So können Umwelt-, Sozial- und Verbraucherstan- dards umgangen werden. Dies ist unsere zentrale Kritik an der Richtlinie an sich. Bündnis 90/Die Grünen haben sich mit einem eigenen Antrag im Bundestag dafür stark gemacht, das Herkunftsland nur beim Marktzugang an- zuwenden, für die Ausübung der Tätigkeit sollte das Ziel- landprinzip gelten. So wäre die Dienstleistungsfreiheit gewährleistet und die Umgehung von nationalen Stan- dards verhindert worden. Der Vorschlag stammt übrigens von der SPD-Berichterstatterin Gebhardt, die von der SPD für den Koalitionsfrieden fallen gelassen wurde. Nun versucht die Bundesregierung, durch das vorlie- gende Gesetz den Missbrauch der Dienstleistungsrichtli- nie zu verhindern und nationale Standards zu sichern. Dies gelingt aber nur teilweise, und es kann nicht ge- währleistet werden, dass Inländerdiskriminierung ver- hindert wird. Dazu bleibt das Gesetz in manchen Punkten zu vage und erweist sich mit ungenauen Formulierungen als zukünftige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behör- den und Gerichte. Nicht mit diesem Gesetz, aber mit ihrer Verhandlungs- führung auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung die Chance verspielt, durch eine gute EU-Richtlinie die Potenziale eines funktionierenden Binnenmarktes für Dienstleitungen für die Bundesrepublik und ihren Ar- beitsmarkt zu aktivieren. Als Land im Herzen der EU hätte Deutschland überdurchschnittlich von der neuen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25263 gegebene Reden 25264 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Thea Dückert Richtlinie profitieren können. Die vorliegende Richtlinie und der daraus resultierende Gesetzentwurf leisten kei- nen Beitrag für einen fairen Binnenmarkt für Dienstleis- tungen, der soziale und ökologische Standards schützt und gleichzeitig Impulse für mehr Beschäftigung setzt. Die Bundesregierung hat die Potenziale eines Binnen- markts für Dienstleistungen nicht erkannt, und den Scha- den haben die Bürgerinnen und Bürger. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Be- schlussempfehlung auf Drucksache 16/13399, den Ge- setzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 16/12784 und 16/13190 in der Ausschussfassung anzu- nehmen. Wer will dem Gesetzentwurf zustimmen? – Ge- genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmung der Koalition. Dagegen hat Die Linke gestimmt, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Es erhebe sich bitte, wer zu- stimmen möchte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit dem glei- chen Stimmenverhältnis wie vorher angenommen. Tagesordnungspunkt 38: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bildungssparen als ein Baustein zur Förde- rung lebenslangen Lernens – Drucksachen 16/9349, 16/13359 – Berichterstattung: Abgeordnete Uwe Schummer Dr. Ernst Dieter Rossmann Patrick Meinhardt Volker Schneider (Saarbrücken) Priska Hinz (Herborn) Zu Protokoll genommen sind die Reden von Ernst Dieter Rossmann, Uwe Barth, Volker Schneider, Priska Hinz und Andreas Storm. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Die Förderung des lebenslangen Lernens hat uns in unserem Parlament in der letzten Zeit schon viele Male beschäftigt. Die zentralen Eckpunkte, die wir von der So- zialdemokratie aus für dieses Grundziel, das Recht auf Lernen in der gesamten Lebensbiografie nutzen zu kön- nen, setzen, sind dabei von uns hinreichend deutlich ge- macht worden. Ich will sie hier deshalb nur noch sehr knapp wiederholen: Erstens. Bildung ist Menschenrecht und muss deshalb für alle zugänglich sein. Zugänglichkeit für alle setzt vo- raus, dass es keine Privatisierung der Bildungskosten gibt. Zweitens. Bildung als Menschenrecht muss mit klaren Rechtsansprüchen verbunden sein. Wir Sozialdemokra- ten streiten deshalb für Bildungsgesetze, vom BAföG bis zum Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Drittens. Bildungsförderung muss die besondere mate- rielle Lage von Menschen mit einbeziehen und ihren Teil dazu tun, dass finanzielle Unterschiede keine Bildungs- barrieren aufbauen. Entsprechend muss sich die öffentli- che Förderung darauf konzentrieren, Zugänglichkeit für alle zu garantieren. Viertens. Bildung ist keine marktförmige Ware, son- dern braucht öffentliche Infrastruktur. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass über ein Netz öffentlich getrage- ner bzw. mindestens öffentlich anerkannter und zertifi- zierter Einrichtungen Qualität und Zugänglichkeit für alle gewährleistet werden kann. So weit zentrale Eckpunkte und Leitgedanken, entlang deren die SPD ihre Vorstellungen von Ausbau und Festi- gung der BAföG-Treppe vom Schüler- bis zum Meister- BAföG hin zum Erwachsenenbildungsförderungsgesetz ausgestalten will, mit denen die SPD gezielt Fördermög- lichkeiten bewertet, Lücken im bisherigen Fördersystem schließen will und nach denen die SPD auch die Ideen und Konzepte anderer Fraktionen bewertet. Mit dem vorgelegten Antrag zum Bildungssparen als einem Baustein zur Förderung des lebenslangen Lernens geht die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen deutlich über das in der Großen Koalition verhandelte, streitig diskutierte und am Ende als Kompromiss beschlossene Konzept von Bildungsprämie, Bildungssparen und Bil- dungskredit hinaus. Ich will an dieser Stelle für die SPD noch einmal deutlich machen, dass wir insbesondere die Bildungsprämie, also den Ausgleich für gering verdie- nende Haushalte gegenüber den Unterstützungen, die besser verdienende Haushalte bisher aus der steuerlichen Absetzbarkeit bekamen, ausdrücklich begrüßen und in der weiteren Perspektive zum Aufbau einer Weiterbil- dungsförderung für alle als zentral ansehen. Gleichwohl wissen wir, dass diese Weiterbildungsprämie vom Um- fang her ein Fortschritt, aber noch nicht der ganze Him- mel ist. Und wir wissen auch, dass für diese Weiterbil- dungsprämie noch viel stärker in der Öffentlichkeit, bei interessierten Institutionen wie Betroffenen und zu betei- ligenden Menschen geworben werden muss. Für uns als Sozialdemokraten ist dabei klar, dass das Programman- gebot einer solchen Weiterbildungsprämie nicht der End- punkt, sondern nur der Anfang für die Entwicklung hin zu einem gesetzlichen Anspruch sein kann. Die Weiterbil- dungsprämie ist ein erster kleiner Schritt, bevor wir dann auf mittlere Sicht zu einem umfassenderen Erwachsenen- bildungsförderungsgesetz kommen, das auch die bishe- rige Bildungsförderungsgesetzgebung im Sinne des BAföG und des Meister-BAföG einschließt. Was nun den konkreten Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen angeht, speziell aus dem Gedanken der Bildungs- vorsorge heraus ein umfassendes Konzept zum Bildungs- (A) (C) (B) (D) Dr. Ernst Dieter Rossmann sparen vorzustellen, möchten wir hierzu im Einzelnen feststellen: Erstens. Gegenüber klaren Leistungsgesetzen hat das Bildungssparen den Nachteil, dass es unter Umständen auch sehr schnell zu einer weiteren Ungleichgewichtig- keit im Zugang zu Bildungs- und speziell auch Weiterbil- dungsmaßnahmen führen kann. Nicht jeder Mensch hat die Möglichkeit zu sparen, nicht für jeden Menschen kann gespart werden, nicht jeder Mensch kann begreifen, dass er Bildungsvorsorge treffen muss. Das Bildungssparen kann deshalb allenfalls komplementär sein, aber nicht im Zentrum der künftigen Weiterbildungsförderung stehen. Zweitens. Das Bildungssparen muss sich einordnen in die Prioritätensetzung, die wir bei knappen Mitteln ge- genüber anderen Modellen von verbesserter Weiterbil- dungsförderung festgesetzt haben. Hier kommt das Bil- dungssparen, zumal wenn hier von den Grünen eine Gegenfinanzierung in beträchtlicher Höhe über die Ab- schaffung der Wohnungsbauprämie vorgeschlagen wird, für die SPD-Fraktion erst an zweiter Stelle. An erster Stelle stehen die unmittelbaren gesetzlichen Leistungen, wie sie in den jetzigen Bildungsförderungsgesetzen ste- hen und wie sie über ein Leistungsgesetz im Sinne einer Bildungsprämie auszubauen wären. Drittens. Positiv hervorzuheben ist an dem Ansatz von Bündnis 90/Die Grünen, dass das Vermögenssparen hier tatsächlich auch auf Bildungszwecke begrenzt werden soll. Auch für die SPD ist es sehr wichtig, wenn in einem Bildungssparkonzept, das sich über die bisherigen An- sätze, die wir in der Großen Koalition vereinbaren konn- ten, hinausbewegt, der erhöhte öffentliche Zuschuss klar an die Verwendung für Bildungszwecke gebunden ist. Viertens. Was nicht passieren darf, ist, dass von Betrof- fenen aufgebaute Rechtsansprüche gegenüber der Soli- dargemeinschaft wie zum Beispiel die Rechtsansprüche aus den Sozialgesetzbüchern II und III, die ja auch im We- sentlichen Bildungsansprüche bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit sind, danach gerichtet wer- den, ob es eine eigene Bildungsanstrengung vorher gege- ben hat oder nicht. Wir haben an dieser Stelle allergrößte Bedenken gegenüber dieser Konditionierung im Konzept von Bündnis 90/Die Grünen und können nur nachdrück- lich davor warnen, eine solche Kofinanzierung von SGB-II- und -III-Leistungen aus Bildungssparverträgen zur Vor- aussetzung zu machen. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Für Leistungen der Solidargemeinschaft im Sinne des SGB III durch die Arbeitslosenversicherung und im Sinne des SGB II durch die Steuersolidarität darf es nicht zur Voraussetzung gemacht werden, dass ein Bil- dungssparvertrag vorliegt und abgeschlossen worden ist. Genauso wenig wollen wir eine zusätzliche Finanzbetei- ligung aus anderen Eigenmitteln in Höhe von 15 Prozent, denn auch dies würde heißen, dass das bisherige Solidar- system systematisch durch eine private Pflichtbeteiligung infrage gestellt würde. Fünftens. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht in der Frage, an welcher Stelle der Ausbau der Bildungsbe- ratung zu vollziehen ist, sehr weit, wenn sie diese in Zu- kunft ausschließlich an die Verbraucherzentralen binden will. Wir möchten zu bedenken geben, ob es hier nicht tat- Zu Protokoll sächlich eine Mehrgleisigkeit geben sollte, einmal aus praktischen Gründen der Erreichbarkeit von Bildungsbe- ratung, aus politischen Gründen aufgrund der Pluralität von Weiterbildung und Weiterbildungsberatung und schließlich aus Gründen der Systematik. In Zukunft gibt es sowohl sozialversicherungsgebundene wie auch steu- ergebundene Weiterbildungsförderung. Es liegt deshalb nahe, sowohl über die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die sozialversicherungsbezogenen Weiterbildungen wie über ein unabhängiges Netz von steuergeförderten Weiterbildun gsberatungsstellen die steuergebundene För- derung zu intensivieren. Dass hier eine enge Zusammenar- beit dieser beiden Weiterbildungsförderungsstränge wün- schenswert ist, muss an dieser Stelle nicht noch extra betont werden. Aus diesen inhaltlichen Punkten können Sie erkennen, dass die SPD von der Priorität her nicht an erster Stelle auf das Bildungssparen setzt, von der Gesamtkonzeption das Bildungssparen aber nicht ausschließt. Außerdem ist die SPD dagegen, Vorschläge vorschnell anzunehmen, bei denen es mindestens noch gravierende Fragen im Sys- tem, aber auch in nicht unwichtigen Details gibt. Die SPD lehnt deshalb den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Uwe Barth (FDP): Wir müssen uns hier mit einem Restposten aus der An- tragskiste der Grünen auseinandersetzen. Erst im April haben wir uns thematisch mit diesem Fragekomplex be- fasst und unter anderem auch den FDP-Antrag „Aufbau von privatem Bildungskapital fördern – Grundlage für Bildungsinvestitionen schaffen“ – Drucksache 16/10328 – behandelt. Leider hat die Koalition – wie im Übrigen auch die Grünen, damals unserem Antrag die eigentlich verdiente Zustimmung verweigert. Nun also zum Antrag. Wie auch die FDP beklagen die Grünen zu Recht das Regierungskonzept des „Weiterbil- dungssparens“. Insbesondere die von der Koalition kon- zipierte Weiterbildungsprämie in Höhe von 154 Euro ist Murks. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen ha- ben mehrfach darauf hingewiesen, dass Grund zu der An- nahme besteht, dass dadurch Mitnahmeeffekte geschaffen werden. Gerade weil der Kreis der als „förderbedürftig“ eingestuften Altbewerber nicht eng genug definiert wurde, kann dieses Instrumentarium nur die Note „unzu- reichend“ erhalten. Doch die Koalition lässt sich beim Verbrennen von Steuergeldern auch hier nicht beirren. Analog zum FDP-Modell des privaten Bildungsspa- rens unterbreiten die Grünen mit einem sogenannten Bil- dungssparkonto eine Alternative zum Regierungskonzept. Kernelement ist dabei, dass die staatliche Vermögensbil- dungs- und Altersvorsorgeförderung, zum Beispiel in Form der Wohnungsbauprämie, zugunsten einer Förde- rung eines privaten Bildungssparens umgewidmet wird. So weit, so gut. Doch dann schrecken die Grünen vor dem eigenen Mut zurück und bauen in gewohnter Manier Stoppschilder auf. Das Modell zum Aufbau privaten Bil- dungskapitals kann nur dann volle Wirksamkeit entfalten und zur Geltung kommen, wenn es zwar klare Rahmenbe- dingungen aufzeigt, jedoch nicht gleichzeitig eine ganze Latte von Bedingungen daran knüpft. Gerade deswegen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25265 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Uwe Barth ist es absurd, wenn über eine künstliche, ideologische Barriere eine Finanzierung von Schulgeld oder Studien- beiträgen ausgeklammert werden soll. Abgesehen von der geheuchelten Scheu vor einer ver- meintlichen „Ökonomisierung der Bildung“ – wir wollen nicht vergessen, dass die Grünen in Hamburg die Erhe- bung von Studienbeiträgen maßgeblich unterstützen und auch außerhalb der Hansestadt gerne das Angebot bei- tragspflichtiger Privatschulen in Anspruch nehmen – ist dieser Ansatz nicht praktikabel. Denn zukünftig werden die Hochschulen aus ganz unterschiedlichen, guten Gründen vermehrt kostenpflichtige Weiterbildungsange- bote unterbreiten. Es stellt sich die Frage, inwiefern nun zwischen einem vertiefenden Masterstudiengang und ei- nem Weiterbildungsstudiengang sinnvoll unterschieden werden kann und sollte. Hier werden, allein um das grüne Gewissen zu beruhigen, absonderliche Bürokratiehürden aufgebaut. Deswegen können wir diesen Antrag nicht mittragen. Zukünftig werden private Investitionen im Bildungs- system kaum wegzudenken sein. In diesem Zusammen- hang muss Politik dazu beitragen, dass sich die Bevölke- rung dessen bewusst wird und vorbeugende Maßnahmen trifft, zum Beispiel Mittel für die Hochschulbildung der Kinder anlegt. Gerade deswegen regt die FDP-Bundes- tagsfraktion an, den Aufbau von privatem Bildungskapi- tal staatlicherseits zu unterstützen. Es bedarf neben der Aufklärung über den Wert von Bildungsinvestitionen staatlicher Anreize, um Bürger dazu zu motivieren, Geld für sich oder jemand anderen zur Finanzierung späterer Bildungsinvestitionen anzulegen. Gerade in diesem Zu- sammenhang sollten analog zur Systematik und Logik der Förderung privaten Wohneigentums, der privaten Alters- vorsorge Maßnahmen zur Stärkung der privaten Vermö- gensbildung zur Ermöglichung späterer Bildungsinvesti- tionen getroffen werden. In diesem Sinne hat die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Bildungsspar- konzept zu erarbeiten, welches folgenden Ansprüchen ge- nügt: Bildungskonten werden eröffnet, um zum Zweck einer späteren Bildungsinvestition Kapital zu akkumulie- ren. Es steht jedem Bürger offen, für sich oder eine andere Person ein solches Konto zu eröffnen. Analog zu dem Mo- dell der Bausparförderung erhält der Bildungssparer ei- nen staatlichen Zuschuss in Form der Bildungssparzu- lage. Das Bildungssparguthaben kann grundsätzlich für alle über die schulischen Bildungsgänge hinausreichen- den Bildungsinvestitionen, zur Finanzierung der berufli- chen Qualifikation, der Hochschulausbildung, von Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen Angeboten der Erwachsenenbildung herangezogen werden. Damit können die notwendigen Impulse und die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der private An- teil an den Bildungsinvestitionen im Bereich der Hoch- schul- und Weiterbildung signifikant gesteigert werden kann, ohne dass es dabei zu einer Überstrapazierung der betroffenen Haushalte kommt. Dies ist gerade deshalb notwendig, weil das unbestrittene Bildungsinvestitions- ziel von 7 Prozent des BIP nur durch eine konzertierte Kraftanstrengung von Bund, Ländern und eben auch Pri- Zu Protokoll vaten zu erreichen ist. Doch wenn wir die Rahmenbedin- gungen nicht derart verändern, dass es eine realistische Chance auf eine „Planerfüllung“ gibt, verkommen diese Appelle zum leisen Pfeifen im Wald. Mag sein, dass wir uns dadurch etwas mutiger vorkommen, voran kommen wir so jedoch nicht. Deswegen muss die Parole lauten: Beherzt anpacken! Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): Wir haben in dieser Legislaturperiode schon mehrfach Anträge und Gesetzesentwürfe zum Thema „lebenslanges Lernen“ diskutiert. Die Bundesregierung hat das soge- nannte Weiterbildungssparen auf den Weg gebracht und, wenn auch nur unzureichend, das Aufstiegsfortbildungs- gesetz, AFBG, erweitert. Beides sind Instrumente, die zei- gen, wie engstirnig und kurzfristig diese Koalition das Thema behandelt. Da ist nichts zu spüren von dem Ver- sprechen Ihres Koalitionsvertrages, die Weiterbildung massiv auszubauen. Dies bemängelt auch der vorliegende Antrag vom Bündnis90/Die Grünen. Da ist die Rede von einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz oder von der zwingenden Verantwortung der Unternehmen, mehr für die betriebliche Weiterbildung zu tun. Das alles sind Punkte, die unsere Fraktion ebenfalls vorgeschlagen hat und denen wir zustimmen können. Allerdings nehmen Sie mit diesem Antrag auch für sich in Anspruch, ein Modell zum Bildungssparen vorzuschla- gen, das besser ist als das der Bundesregierung. Da frage ich mich doch, ob die Kollegen Abgeordneten der Grünen ihren eigenen Antrag überhaupt richtig gelesen haben. Denn einige Aspekte Ihres durchaus detailreichen Bil- dungssparmodells bleiben selbst hinter dem der Koali- tion eindeutig zurück. Ein Beispiel ist Ihre geforderte Bildungssparzulage in Höhe der Bauförderung. Wird ein aktueller Satz von 8,8 Prozent zugrunde gelegt, bedeutet das nach Ihrem Modell für einen Bürger, der vier Jahre jährlich 512 Euro spart, gerade einmal eine Bildungs- sparzulage von 150 Euro. Da brauche ich keinen Ta- schenrechner, um zu merken, dass sogar das Modell der Bundesregierung bei einer jährlichen Förderung von ma- ximal 154 Euro mehr Geld für meine Weiterbildung be- deutet. Dieses Beispiel zeigt, wie unausgegoren Ihr Kon- zept und damit auch Ihr Anspruch auf ein besseres Bildungssparmodell ist. Nun hat dieser Antrag aber eines mit dem Weiterbil- dungsengagement vor allem der CDU/CSU gemeinsam. Da wird deutlich, warum Sie in Hamburg so harmonisch miteinander können. Denn Ihre Lösung für die Finanzie- rung des lebenslangen Lernens sehen Sie ebenfalls in der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, und Sie monieren, dass „der Gedanke, dass Sparen für Bil- dung sich auszahlt, heute noch zu wenig verbreitet“ ist. Dass sich Weiterbildung für die einen deutlich mehr lohnt als für die anderen, scheint bei den Grünen als Erkenntnis noch nicht angekommen zu sein. Dass folgerichtig dieje- nigen, die von der Weiterbildung tatsächlich profitieren, sich gerne weiterbilden, während diejenigen, die nur we- nig von ihrer Weiterbildung erwarten dürfen, verständli- 25266 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Volker Schneider (Saarbrücken) cherweise auch nur eine geringe Motivation zeigen, scheint Ihnen ebenfalls unbekannt. An diesen Tatsachen geht der von den Grünen gefor- derte „Mentalitätswandel“ völlig vorbei. Wir brauchen keinen Mentalitätswandel, sondern echte Anreize für die, für die sich Weiterbildung heute nicht oder zu wenig lohnt. Wenn Sie weiter wollen, dass neben der Altersvor- sorge Bildung als ein hochrangiges Sparziel etabliert wird, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich etwas gründli- cher zu informieren. Schon das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie hat 2007 in seinem Gut- achten für das BMBF darauf hingewiesen, dass das Spar- potenzial der Haushalte spätestens seit der Riester-Rente eigentlich bereits ausgereizt ist. Wo Sie hier noch weitere Möglichkeiten zum Bildungssparen sehen, erschließt sich mir nicht. Außerdem widerspricht diese Finanzierungsform so- wohl bei der Bildung als auch in der Altersvorsorge grundweg den Positionen der Linken. Nur wenn wir die aktuellen Weiterbildungsstrukturen in ihrer Gesamtheit und ohne zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger auf die Ebene eines allgemeinen Erwachsenbil- dungsförderungsgesetz hin ausrichten, wird der hohlen Phrase des lebenslangen Lernens endlich etwas Leben eingehaucht, und zwar so, dass, wie bei Ihrem vorliegen- den Antrag, für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur heiße Luft herauskommt. Meine Fraktion wird Ihren An- trag daher mit gutem Gewissen ablehnen. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Lebenslanges Lernen wird immer mehr zur Notwen- digkeit in unserer wissensbasierten Gesellschaft. Wir Grüne wollen mit der Einführung eines Erwachsenen- BAföGs die Förderung von Weiterbildungen unabhängig von Alter oder Berufsgruppe sicherstellen. Zu einer zu- kunftsgerichteten Weiterbildungspolitik gehört aber auch, die Eigenverantwortung für Weiterbildung zu stär- ken. Wir brauchen daher ein umfassendes Konzept, um privates Weiterbildungssparen zu fördern. Die von der Bundesregierung beschlossene und am 1. Dezember 2008 in Kraft getretene Weiterbildungsprä- mie wird diesem Anspruch aber kaum gerecht. Im Gegen- teil: Sie hat so viele Mängel, dass es höchst zweifelhaft ist, ob sie überhaupt wirken wird und die Weiterbildungs- beteiligung tatsächlich erhöht. So sieht die beschlossene Weiterbildungsprämie zum Beispiel eine jährliche Maximalförderung von 154 Euro vor. Nun überlegen Sie sich einmal, welchen Weiterbil- dungskurs sie für 154 Euro bekommen. Eins ist klar: Eine umfassende Weiterbildung ist damit kaum finanzierbar. Mit dieser Regelung bleibt die Anreizwirkung auf wenige Menschen und kurze Maßnahmen beschränkt. Hier wird ein grundlegender Konstruktionsfehler of- fensichtlich: Die Regierung will kein Geld in die Hand nehmen, um Bildungssparen zu finanzieren. Ein attrakti- ves Sparmodell ist aber nicht umsonst zu haben. Die Re- gierung macht Weiterbildung nach Kassenlage. Das ist Zu Protokoll schädlich und stärkt nicht gerade das Vertrauen in ein neues Instrument. Besonders ungünstig ist, dass die Bundesregierung mit ihrem Modell keinerlei Impuls in Richtung Bildungsvor- sorge gibt. Denn das im Rahmen des Vermögensbildungs- gesetzes angesparte Geld muss nicht explizit für Bildung eingesetzt, sondern kann für alles Mögliche verwendet werden. Mit einer solchen Beliebigkeit kann man keinen Bewusstseinswandel bei den Menschen erreichen. Ein weiterer Konstruktionsfehler: Von der Entnahmeregelung über das Vermögensbildungsgesetz profitieren nur Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, andere gehen leer aus. Was wir stattdessen brauchen, ist ein Bildungsspar- projekt, das nicht nur auf eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 154 Euro setzt, sondern Bildungssparkonten für alle Menschen möglich macht. Darauf haben Sie von der Großen Koalition mit Ihrem Weiterbildungssparmo- dell überhaupt nicht geachtet. Wir Grüne haben einen eigenen Vorschlag für das Bil- dungssparen. Wir wollen, dass jede und jeder ab 16 Jah- ren ein Bildungssparkonto eröffnen kann – auch für eine andere Person, zum Beispiel Kinder oder Enkel. Bei re- gelmäßigen Einzahlungen gibt es eine staatliche Bil- dungssparzulage, die mindestens so hoch ist wie die Bau- sparförderung. Entnahmen sind für zertifizierte Bildungsangebote möglich. Von unserem Vorschlag pro- fitieren insbesondere Geringverdiener, weil für sie eine höhere Sparzulage vorgesehen ist, nämlich 100 Prozent bei einer Mindesteinlage von fünf Euro im Monat. Im Ge- gensatz zur Regierung haben wir auch eine verlässliche finanzielle Grundlage eingeplant: Aus unserer Sicht sollte für das Bildungssparen die Wohnungsbauprämie abgeschafft werden. Außerdem fordern wir, dass bei Riester-Verträgen nicht nur eine vorübergehende Entnahme von Geld für Wohneigentum zulässig ist, sondern auch für Bildung. Damit Bildungssparen ein Erfolg wird, muss es öffent- lichkeitswirksam beworben werden. Außerdem brauchen wir eine bessere Bildungsberatung und weitere Anstren- gungen bei der Zertifizierung von Bildungsangeboten. Bildungssparen kann dabei immer nur ein Baustein ei- ner zukunftsgerichteten Weiterbildungspolitik sein. Noch wichtiger wäre es, endlich ein echtes Erwachsenenbil- dungsförderungsgesetz zu schaffen, das über das beste- hende Meister-BAföG weit hinausgeht. Das ist der ent- scheidende Hebel, um Weiterbildung zu fördern. Doch hierzu kann sich die Regierung nicht durchringen. Beson- ders in der Krise ist das fatal; denn hervorragend quali- fizierte Fachkräfte sind eine der wichtigsten Vorausset- zungen für Beschäftigungssicherheit und nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Andreas Storm, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin für Bildung und Forschung: Mit dem Ziel „Aufstieg durch Bildung“ hat die Bundes- regierung Anfang letzten Jahres ihre Qualifizierungs- initiative gestartet. Über sieben Schwerpunktsetzungen wollen wir das Lernen im gesamten Lebenslauf und über Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25267 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Parl. Staatssekretär Andreas Storm: alle Lebensbereiche verbessern. Diese Perspektive des Aufstiegs wird durch die derzeitige Krise nicht aufgehoben – im Gegenteil: „Krisenzeiten sind Bildungszeiten“ heißt es, denn eine nachhaltige Erholung kann es für jede und jeden einzelnen wie auch für die ganze Gesellschaft nur geben, wenn wir unsere Stärken weiter ausbauen, wenn wir das wichtigste Kapital und unseren einzigen nach- wachsenden Rohstoff weiter pflegen und entwickeln – die Qualifikationen der Menschen in unserem Land. Es passt deswegen besonders gut, dass wir im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als „Meister-BAföG“, ab dem nächsten Monat deutliche Verbesserungen in Kraft setzen: Großzügigere Förderun- gen, höhere Erlasse im Erfolgsfall, besondere Förderung von Eltern durch den Kinderbetreuungszuschlag, Honorie- rung von Existenzgründungen und anderes mehr werden die klassische Aufstiegsfortbildung noch attraktiver ma- chen. Insgesamt steigt der im Bundeshaushalt dafür bereitgestellte Mitteleinsatz in den nächsten Jahren um rund 60 Prozent. Darüber hinaus haben wir mit dem Aufstiegsstipendium ein neuartiges Instrument etabliert, das für beruflich Qualifizierte einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Hochschulstudiums setzt. Bereits ein Jahr nach dem Start des neuen Programms werden rund 1 500 Stipendiaten von dieser Förderung profitieren. Das ist ein beachtlicher Erfolg, der Aufstiegsmöglichkeiten über die Bildungs- bereiche hinweg erleichtert. Aber auch unterhalb und neben dem beruflichen Auf- stieg, dem Erreichen einer weiteren Karrierestufe, ist das Lernen im Lebenslauf von zunehmender Bedeutung. Für alle Erwerbstätigen ist die kontinuierliche Fortbildung eine entscheidende Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben. Mit der Bildungsprämie unterstützt die Bundesregierung in mehrfacher Weise die Erwerbstätigen in dem Bemühen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern: Seit Dezember 2008 können Erwerbstätige mit einem Prämiengutschein einmal jährlich die Gebühren für Kurse oder Prüfungen bis zu einer Höhe von 154 Euro hälftig finanzieren. Dieser Anreiz zielt bewusst auf Erwerbs- tätige mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, weil vor allem in diesen Gruppen noch hohes Mobilisierungspoten- zial zu erwarten ist. Von dieser Unterstützung können rund 17 Millionen Erwerbstätige profitieren. Seit Beginn dieses Jahres ist im Vermögensbildungsge- setz das sogenannte Bildungssparen verankert, das heißt Ansparguthaben, das bereits mit der Arbeitnehmerspar- zulage gefördert wurde, darf auch vor Ende der Sperrfrist für individuelle berufliche Weiterbildung verwendet wer- den, ohne dass damit der Anspruch auf die Zulage verlo- ren geht. Die bildungsökonomische Bedeutung dieser Neuerung liegt auf der Hand: Wir wünschen uns einer- seits mehr private Investitionen, wir verhelfen anderer- seits den Menschen gleichzeitig auch zur notwendigen Liquidität. Darüber hinaus aber bedeutet das „Bildungs- sparen“, dass wir erstmals die Weiterbildung als Zweck für die Verwendung von staatlich gefördertem Anspargut- haben eingeführt haben. Zu Protokoll Als Grundlage für den gerade beginnenden Vertrieb dieser beiden Finanzierungskomponenten haben wir den Aufbau eines Netzwerkes von Beratungsstellen voran- getrieben, in denen sich Bildungsinteressierte neben dem Prämiengutschein und dem Spargutschein auch Rat und Unterstützung für die richtige Bildungsentscheidung holen können. Wir haben schon im Mai 2009 über 300 aktive Beratungsstellen bundesweit einrichten können. Weitere rund 100 Stellen sind bereits für die Prämienberatung ausgewählt und werden nach der notwendigen Schulung und Einführung der Datenschutzvorkehrungen zur Verfü- gung stehen. Das heißt, wir haben spätestens im August ein Netzwerk von deutlich über 400 Beratungsstellen. Die strukturbildende Bedeutung dieser Entwicklung liegt gerade darin, dass wir kein neues Netz aufbauen, dessen Nachhaltigkeit nach Auslaufen der öffentlichen Förderung gefährdet wäre. Vielmehr setzen wir auf bestehende Strukturen auf, zumal es mit Blick auf die Angebots- und Trägervielfalt wichtig ist, dass die Bildungsberatung vor Ort von ganz verschiedenen Stellen wahrgenommen wird. Das sind an vielen Orten Volkshochschulen und Kam- mern – die übrigens auch öffentlich finanziert werden; das sind aber auch ganz andere Stellen wie Weiterbil- dungsverbünde, kommunale Stellen oder weitere Anbieter. In dieser vielgestaltigen Landschaft suchen wir in enger Absprache mit den Ländern die geeigneten Stellen heraus, geben ihnen mit der Prämienberatung eine zusätzliche Finanzierungsquelle und einen gemeinsamen fachlichen Bezugspunkt. Besonders sinnfällig wird dieses Vorgehen, wenn – wie in einigen Ländern schon zu sehen – unser Auftrag mit anderen Beratungsaufträgen im Zusammen- hang mit nachfrageorientierter Bildungsfinanzierung zu- sammengelegt wird, etwa zu Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Gerade im Zusammenwirken der drei Bausteine hilft dieses Angebotspaket der Bildungsprämie den Erwerbstäti- gen: Durch den Anreiz der Prämiengutscheine aktivieren wir die große Zahl derjenigen, die der Weiterbildung grundsätzlich positiv gegenüberstehen, aber bislang noch nicht oder nicht oft genug den Schritt zur Umsetzung getan haben. Mit dem Bildungssparen verhelfen wir dem Einzelnen zur notwendigen Liquidität, indem wir millionen- fach vorhandene Ansparguthaben für Bildungszwecke er- schließen. Mit der Prämienberatung unterstützen wir die Nutzerinnen und Nutzer dabei, ihre Eigenverantwortung sachgerecht wahrnehmen zu können. Selbstverständlich muss auch die Angebotsseite der Bildung weiterentwickelt werden. Aber auch dafür ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass die Schlüsselakteure unterstützt werden. Für den Auf- und Ausbau einer wirk- samen Bildungsinfrastruktur kommt den Kommunen eine zentrale Bedeutung zu. Viele Kreise und Städte haben erkannt: Bildung ist ein entscheidender Standortfaktor. In dem Programm „Lernen vor Ort“ fördern wir deshalb mit insgesamt 60 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Projekte, in denen aufeinander abgestimmte Bildungsangebote das lebens- begleitende „Lernen vor Ort“ weiterentwickeln – zum praktischen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und zur Stärkung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. 25268 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25269 (A) (C) (B) (D) Parl. Staatssekretär Andreas Storm: Und auch hier holen wir ergänzenden Sachverstand mit ein: Ein derzeit aus 29 Stiftungen bestehender und eigens gegründeter Stiftungsverbund, dem weitere etwa 80 Stiftungen assoziiert sind, unterstützt die Kommunen durch Zusammenarbeit und Patenschaften. Die Stiftungen stellen ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus erfolgreichen Modellprojekten zur Verfügung, aktivieren das bürger- schaftliche Engagement und stärken die öffentlich-private Kooperation vor Ort. Wie sinnvoll dieses Förderangebot ist, zeigt die große Resonanz auf den Wettbewerb: Es haben sich insgesamt 150 Standorte aus allen Teilen unseres Landes mit bemer- kenswerten Ideenskizzen an der Ausschreibung beteiligt. Dies entspricht einem guten Drittel aller bundesdeutschen Kreise und kreisfreien Städte. Ich freue mich, dass wir am 17. Juni 2009 den besten 40 Kommunen ihre Urkunden überreichen konnten. Ab September 2009 werden sie zu- nächst für eine Laufzeit von drei Jahren ihre Projekte starten. Besonders erfolgreiche und transferfähige Vor- haben sollen anschließend für zwei weitere Jahre verlängert werden. Diese zwei Beispiele machen deutlich, dass die Förde- rung von Weiterbildung die Akteure und ihre Interessen berücksichtigen muss, wenn sie effektiv sein will. Deswegen können wir auch dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht folgen. Mit der Einführung der Bildungsprämie und des „Bil- dungssparens“ im Vermögensbildungsgesetz, mit einer weitreichenden Verbesserung und Aufstockung des Meister- BAföG, mit der erfolgreichen Etablierung der Aufstiegs- stipendien und nicht zuletzt mit einer massiven Förderung der Bildungsinfrastruktur durch die Konjunkturprogramme hat die Bundesregierung gezeigt: Wir meinen es ernst mit dem Aufstieg durch Bildung. Wir eröffnen neue Chancen und investieren gezielt in die Grundlage für Wachstum und Wohlstand in unserem Land, in Bildung und Qualifi- zierung. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp- fiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13359, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 16/9349 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom- men. Zugestimmt haben alle Fraktionen bis auf die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen, die dagegen gestimmt hat. Tagesordnungspunkt 45: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio- nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Akkreditie- rungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG) – Drucksache 16/12983 – – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkreditie- rungsstellengesetz – AkkStelleG) – Drucksachen 16/13126, 16/13404 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Wirtschaft und Technologie (9. Aus- schuss) – Drucksache 16/13406 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Zu Protokoll sind die Reden von Georg Nüßlein, Andrea Wicklein, Elvira Drobinski-Weiß, Paul Friedhoff, Herbert Schui und Wolfgang Strengmann-Kuhn genom- men worden. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Bereits in meiner ersten Rede zum Akkreditierungsstel- lengesetz habe ich auf die sehr zerklüftete Interessenlage bei dieser Thematik verwiesen. Umso mehr freut es mich, dass wir heute – nach intensiven Verhandlungen und aus- giebigen Diskussionen – dieses Gesetz zu einem guten Ende bringen. Die EU fordert von uns eine Anpassung der Organisa- tion der deutschen Akkreditierung an die europäischen Rahmenbedingungen. Der Stichtag für eine nationale Re- gelung ist der 1. Januar 2010. Kern der europäischen Forderungen ist ein einheitlicher Ansprechpartner, aber auch eine einheitliche Aufsicht über die bestehenden Prüflabore. Mit dieser Forderung rüttelt die EU in Deutschland an seit Jahrzehnten gewachsenen Zuständigkeiten und Kom- petenzen. Diese Kritik an der EU kann ich mir nicht verkneifen. Hierzulande führen circa 4 000 Zertifizie- rungsstellen und Laboratorien – darunter der TÜV – verschiedenste Prüfungen von Produkten und Dienstleis- tungen durch. Ihre Befähigung hierzu weisen sie in Akkre- ditierungsverfahren nach. Die Zuständigkeit für diese Akkreditierungen ist bisher auf über 20 verschiedene Ein- richtungen verteilt. Neben Stellen des Bundes und der Länder sind auch private Akkreditierungsstellen vertre- ten. Entsprechend bunt ist der Forderungskatalog an eine Neuorganisation unter den EU-Vorgaben gewesen: Die EU möchte künftig nur einen einzigen nationalen Ansprechpartner. Gleichzeitig bestehen die privaten Ak- kreditierungsstellen zu Recht auf Berücksichtigung ihrer Interessen. Verschiedene Ministerien plädierten – beson- ders im Bereich sensibler Produkte und Verfahren – dafür, eine Behörde zu schaffen, schließlich sei Akkreditierung eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Im Zuge der Ver- handlungen sahen die Länder ihre Kompetenzen schwin- den und beanspruchten die Akkreditierung in Eigenregie, also mit Landesbehörden. Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Ge- setzentwurf sind wir auf viele der Bedenken und Zweifel eingegangen. Wir legen die nötigen organisationsrechtli- chen Grundlagen für den von der EU geforderten einheit- lichen Ansprechpartner. Geplant ist jetzt die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle in Form einer Ge- (A) (C) (B) (D) Dr. Georg Nüßlein sellschaft mit beschränkter Haftung, an der Bund, Länder und Privatwirtschaft jeweils zu einem Drittel beteiligt werden. Der Entwurf enthält genaue Regelungen für die Beleihung einer juristischen Person des Privatrechts mit den Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle. Besonders beschäftigt hat uns in den letzten Wochen der Protest aus den Reihen der Gesundheitspolitiker und Verbraucherschützer gegen eine solche Regelung. Anre- gungen, die sensiblen Bereiche wie zum Beispiel Medizin- produkte mit besonderer Aufmerksamkeit zu behandeln, haben wir gerne aufgenommen. Die zentrale Forderung war, dass nicht nur die ab- schließende Befugniserteilung, sondern auch die Begut- achtung – als faktische Überprüfung der Kompetenz der zu akkreditierenden Stellen – in den Händen der bisher akkreditierenden, für diesen sensiblen Bereich kompeten- ten Behörden bleibt. Laut Auskunft unserer Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitiker reichten die allgemeine Basiskompetenz und auch ein Anhörungsrecht für die sensiblen Bereiche nicht aus. Gerne sind wir auf diese Be- denken eingegangen, mussten aber lange ringen, bis wir zu einer Formulierung fanden, die unser Konstrukt der verfassungsrechtlich problematischen Organisations- form der Mischverwaltung nicht zu ähnlich machte. So haben wir im Änderungsantrag eine Sonderregel eingeführt, nach der die Akkreditierungsstelle im Einver- nehmen mit den Behörden, die bereits heute diese Be- gutachtung durchführen, die Akkreditierung vollziehen muss. Die bestehende Begutachtungskompetenz geht also nicht verloren. Zusätzlich wird ein Akkreditierungsausschuss gebil- det. Bei der Besetzung dieses Ausschusses muss sicherge- stellt werden, dass zwei Drittel der Mitglieder aus sach- und fachkundigen Personen, die Angehörige der die Be- fugnis erteilenden Behörden sind, berufen werden. Die Akkreditierungsentscheidung bleibt also unabhängig von kommerziellen Interessen und materiell in staatlicher Hand. Mit diesem nun gefundenen Kompromiss nutzen wir bei der Begutachtung und Überwachung der hochsensib- len Bereiche die über Jahre gesammelte Kompetenz von Behörden, gleichzeitig verbleibt aber die Verantwortung bei der Akkreditierungsstelle. Somit ist auch weiterhin der europäischen Forderung nach einem einheitlichen Ansprechpartner Genüge getan. Auch den Forderungen der Länder sind wir, so weit es eben ging, nachgekommen: Am gesetzlich geregelten Be- reich der Akkreditierung sind Bund und Länder gleichbe- rechtigt zu je einem Drittel beteiligt. Dieser Struktur trägt die Beleihung einer gemeinschaftlich getragenen Ein- richtung Rechnung. Wegen der Betroffenheit der Länder bedarf die Rechtsverordnung, mit der eine Beleihung vor- genommen wird, der Zustimmung des Bundesrates. Um letzte Zweifel nach der Umsetzung des Gesetzent- wurfs beseitigen zu können, haben wir die Bundesregie- rung gebeten, für Mitte 2010 einen Bericht zur Praxis der Akkreditierungsstelle anzufertigen. Gegebenenfalls kann der Gesetzgeber hier dann auch kurzfristig reagieren. Zu Protokoll Lassen Sie mich nach all der Kritik, die wir in unseren Verhandlungen aus dem Weg räumen mussten, noch auf ein Schmankerl unseres Akkreditierungsstellengesetzes eingehen: Wir leisten einen nicht unerheblichen Beitrag zum Bürokratieabbau, denn in Zukunft werden Doppel- akkreditierungen entfallen, die bisher an der Tagesord- nung waren. Deutsche Konformitätsbewertungsstellen waren häufig bei mehreren Akkreditierungsstellen zuge- lassen. Wir rechnen hier mit einer Reduzierung der Büro- kratiekosten in Höhe von circa 280 000 Euro jährlich. Nach langer Diskussion setzen wir heute die europäi- sche Verordnung über die Anforderung an Akkreditierung und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Pro- dukten um. Wir werden zum 1. Januar 2009 über eine na- tionale Akkreditierungsstelle verfügen. Das bereits drohende Szenario, dass die hier bei uns ansässigen Kon- formitätsbewertungsstellen in Zukunft um eine Akkredi- tierung im Ausland ersuchen müssten, konnten wir mit dieser Einigung gerade noch abwenden. Dies wäre einer Blamage für die Exportnation Deutschland gleichgekom- men. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für Beharrlich- keit, wo diese geboten war, aber auch für die Diskussions- und Kompromissbereitschaft, die auch angesichts des Zeitdrucks und des drohenden Scheiterns unseres Gesetz- entwurfs wegen der Zerstrittenheit nicht immer selbstver- ständlich war. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): In sozusagen letzter Minute schließen wir heute das Akkreditierungsstellengesetz ab. Das hört sich erst ein- mal technisch an, ist aber ziemlich wichtig. Vereinfacht gesagt geht es um die „Kontrolle der Kontrolle“. Akkreditierung ist die Bestätigung, dass ein Labor, eine Zertifizierungsstelle oder eine Prüfstelle die hinrei- chende Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzt, um bewerten zu können, ob ein konkretes Produkt sicher ist oder eine Dienstleistung den gesetzlichen Vor- gaben und technischen Normen entspricht. In vielen Be- reichen ist eine solche Konformitätsbewertung durch Zertifizierungsstellen Voraussetzung dafür, ein Produkt oder eine Dienstleistung überhaupt am Markt anbieten zu können. Für uns Sozialdemokraten ist die „Kontrolle der Kon- trolle“ eine ureigene Staatsaufgabe. Gerade in den sen- siblen Bereichen Gesundheits- und Verbraucherschutz muss der Staat seinen Schutzpflichten effektiv nachkom- men können. Wenn Gammelfleisch auf den Markt kommt oder Blutkonserven verseucht sind, rufen die Bürgerin- nen und Bürger zu Recht nach der Politik. Hier muss es jemanden geben, der die Verantwortung trägt und poli- tisch dafür geradesteht. Dass Akkreditierung eine hoheitliche Aufgabe ist, wurde deshalb auch in der EU-Verordnung über die An- forderungen an die Akkreditierung festgelegt, auch wenn der Bundeswirtschaftsminister das ganz am Anfang so gar nicht wollte. In den Verhandlungen über die EU-Ver- ordnung wurde auch die Frage diskutiert, ob es eigentlich eine einzige Stelle sein muss, die die Akkreditierungen 25270 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Elvira Drobinski-Weiß vornimmt, oder ob es ein System von Akkreditierungsstel- len geben kann, also ein System von kompetenten Behör- den, die jeweils unter der Aufsicht der Fachministerien tätig werden. Unter der deutschen Ratspräsidentschaft ist es wohl nicht gelungen, diesen für unser föderales deut- sches System wichtigen Punkt gegenüber der Kommis- sion verständlich zu machen. Ein Schelm, wer dabei denkt, es hätte im Interesse des federführenden Wirt- schaftsministeriums gelegen, alles in einer zentralen Stelle beim Wirtschaftsministerium zu bündeln. Auch ein Schelm, wer denkt, dass die deutsche Industrie auf ver- schiedenen Kanälen und über Personen innerhalb der Kommission dafür gesorgt haben könnte, dass ein Akkre- ditierungssystem nach der EU-Verordnung nicht möglich ist. Jedenfalls mussten dann gesetzliche Durchführungs- bestimmungen für die EU-Verordnung erlassen werden. In den ersten Gesetzentwürfen des Bundeswirtschaftsmi- nisters wurde vorgeschlagen, die Akkreditierungsstelle als „wirtschaftsgetragene Stelle“ auszugestalten. Pas- senderweise stellte ein Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie am 20. August 2008 im BMWi das „Konzept für eine wirtschaftsgetragene Stelle“ vor. Ein Schelm, wer dabei denkt, der BDI hätte gleich den ersten Gesetzentwurf mit ausgearbeitet. Eine wirtschaftsgetragene Stelle nach Vorstellungen des BMWi und ohne Einwirkungsmöglichkeiten des Staa- tes beschließen wir heute zum Glück nicht. Die ursprünglichen Vorschläge des BMWi waren von einer Liberalisierungsideologie geprägt. Eine Behörden- lösung, wie sie der Bundesrat ausweislich der Randnum- mer 21 seiner Stellungnahme vorgeschlagen hat, hätten wir zwar besser gefunden. Ein Schelm, wer dabei denkt, dass das Wirtschaftsministerium das wirklich ernsthaft geprüft hat. Aber wir sind ja zum Glück nicht dogmatisch, weshalb grundsätzlich natürlich auch die Beleihung einer GmbH denkbar ist. Gewährleistet aber muss sein, dass die öf- fentliche Hand genug Einwirkungsmöglichkeiten besitzt, damit die staatliche Letztverantwortung gewahrt bleibt. Wir als Verbraucherpolitikerinnen und -politiker der SPD können heute zustimmen, weil es uns gelungen ist, genü- gend Sicherungsseile einzuziehen. Nennen will ich nur, dass die öffentliche Hand zwei Drittel der Gesellschafter der GmbH stellt und Stellen nur dann akkreditiert werden können, wenn ein Einvernehmen zwischen der Akkreditie- rungsstelle und den kompetenten Behörden hergestellt wird. Auch ist gewährleistet, dass die Akkreditierung wei- ter unter der Fachaufsicht der zuständigen Fachministe- rien erfolgt. Zudem ist es in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz weiterhin möglich, dass die Über- wachung und Begutachtung der Zertifizierungsstellen in einheitlicher staatlicher Hand bleibt. Denn im Rahmen der Überwachung ergeben sich wichtige Hinweise für Be- gutachtung bzw. Anerkennung. Das vorhandene Fach- wissen in den Fachbehörden darf nicht verloren gehen, was aber bei einem Wegfall der Erfahrung aus der Über- wachungstätigkeit der Fall wäre. Viel hängt jetzt natürlich davon ab, wie die GmbH kon- kret ausgestaltet wird, wer die öffentliche Hand in der Zu Protokoll Gesellschafterversammlung vertritt und wie die Ent- scheidungsstrukturen innerhalb der GmbH aussehen. Wichtig dabei ist, dass auch Verbraucherschutz- und Ge- sundheitsministerien angemessen vertreten sind. Das Bundeswirtschaftsministerium konnte uns ja noch keine Entwürfe für die Satzung der GmbH, die Beleihungsver- ordnung und den Beleihungsvertrag vorlegen. Und das ein halbes Jahr, bevor die GmbH ihre Arbeit aufnehmen soll! Herr von Guttenberg, ich hoffe, Sie kümmern sich um Ihren Laden. Mit dem Gesetzgebungsverfahren haben Sie sich jedenfalls nicht mit Ruhm bekleckert. Der Regie- rungsentwurf kam zu spät, weshalb ein ordentliches Ver- fahren und eine gründliche Prüfung durch die Länder nicht mehr gewährleistet waren. Das war fast unver- schämt! Eine Gegenäußerung der Bundesregierung konnte dann in unsere Beratungen auch nicht mehr einfließen. Aber bitte seien Sie sich sicher: Wir werden die Arbeit der Bundesregierung bei der Ausarbeitung der Satzung der GmbH, der Beleihungsverordnung und des Belei- hungsvertrages genau beobachten und uns hierüber im Verbraucherausschuss auch berichten lassen. Wir sind gespannt, wie sich die Kosten zur Errichtung der GmbH entwickeln – man hört, Sie haben schon eine Unterneh- mensberatung hierfür beauftragt; kann das Ministerium das nicht selber? –, und werden die weiteren Entwicklun- gen wie immer konstruktiv begleiten. Denn wir sind keine Liberalisierungsdogmatiker, sondern haben das Wohl un- serer Verbraucherinnen und Verbraucher und der Men- schen in unserem Land im Auge. Andrea Wicklein (SPD): Das deutsche Akkreditierungswesen steht vor einer grundsätzlichen Veränderung. Mit dem heute zu verab- schiedenden Gesetz werden wir eine zentrale deutsche Akkreditierungsstelle schaffen, die für alle Akkreditie- rungsverfahren zuständig ist. Die Überprüfung der Qua- lität von Konformitätsbewertungen der meisten deut- schen Produkte gibt es zukünftig aus einer Hand. Wir setzen damit die Vorgabe der Europäischen Union um, das Akkreditierungswesen als hoheitliche Aufgabe zu de- finieren. Auch in der Zukunft werden aber Bund, Länder und In- stitutionen der Wirtschaft gemeinsam das Akkreditie- rungswesen in Deutschland tragen. Sie sind an der zu bil- denden und von der Bundesregierung zu beleihenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu je einem Drittel vertreten und können ihre Erfahrungen und ihr qualifi- ziertes Personal in das Unternehmen mit einbringen. Wir haben bereits bei der Einbringung des Gesetzes deutlich gemacht, dass dem hohen Akkreditierungsstan- dard – auch in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheits- sektor und dem Verbraucherschutz – Rechnung getragen werden muss und dass auch in Zukunft die zentrale Akkre- ditierungsstelle objektiv und unabhängig bewerten und beurteilen können muss. In den Verhandlungen um das Gesetz ist vor allem deutlich geworden, dass den sensiblen Bereichen – an de- nen der Staat, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger ein Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25271 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Andrea Wicklein besonderes Interesse haben – besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Ich denke, wir haben eine Lö- sung gefunden, die sowohl den europarechtlichen Bestim- mungen entspricht als auch den Akkreditierungen im Ge- sundheitsbereich, im Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit, die aber auch der Sicherheits- technik besondere Bedeutung beimisst. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben wir sichergestellt, dass in den sensiblen Bereichen diejenigen Behörden des Bundes und der Länder beim Akkreditierungsverfahren Einfluss haben, die bereits heute fachlich mit diesen Bereichen befasst sind. Die Fachkompetenz dieser Behörden wird also erhalten und weiter genutzt. Dies geschieht durch eine Akkreditie- rungsentscheidung im Einvernehmen mit den Behörden und über den vorgeschlagenen Akkreditierungsaus- schuss, in dem Fachexperten aus den Behörden zu zwei Dritteln vertreten sind. Wir schaffen mit der nationalen Akkreditierungsstelle eine wirtschaftsnahe und doch staatsdominierte Stelle, die durch die Bundesministerien zu beaufsichtigen ist. Wir gehen als SPD-Bundestagsfraktion davon aus, dass Gesellschaftsvertrag und Beleihungsvertrag so ausge- staltet werden, dass den Interessen der Allgemeinheit am hohen Qualitätsniveau deutscher Produkte und der hohen Kontrolldichte für sensible Produkte – so zum Beispiel aus dem Gesundheitssektor – Rechnung getragen wird. Ein Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Gesetzes würden wir uns im nächsten Jahr wünschen. Die Zeit drängt. Bis zum 1. Januar 2010 muss die deut- sche nationale Akkreditierungsstelle errichtet sein. An- sonsten müssten sich deutsche Konformitätsbewertungs- stellen im Ausland akkreditieren. Das will wohl niemand. Paul K. Friedhoff (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt den vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktionen zu einem Akkreditie- rungsstellengesetz ab. Lassen Sie mich kurz die Gründe benennen, die für uns gegen eine Umsetzung der entspre- chenden EU-Verordnung in dieser Form sprechen. Die Koalitionsfraktionen haben ohne Not einen zen- tralistischen, wettbewerbsfernen Ansatz verfolgt. Statt das bewährte dezentrale System in ein Holdingmodell mit einer Dachgesellschaft zu überführen, wird ein kosten- trächtiges Einheitsmodell mit staatlicher Dominanz ge- schaffen. Allein zugutezuhalten ist den pragmatischen Kräften in der Koalition, dass sich das Bundesgesundheitsminis- terium nicht durchsetzen konnte. Dieses hatte gar eine neue Behörde gefordert, die noch teurer geworden wäre als die nun geplante beliehene Einheitsstelle. Mit einer von der SPD und anderen linken Fraktionen favorisierten Behörde hätte zudem kaum das privatwirtschaftliche Know-how erhalten werden können, das in der deutschen Akkreditierungssparte vorhanden ist. Vorzuwerfen ist der Bundesregierung nach wie vor, dass sie es auf der Ebene der Europäischen Union ver- säumt hat, eine staatsdominierte Einheitslösung zu ver- hindern. Nun ist es leider zu spät, um die Vorgabe der Ver- Zu Protokoll ordnung, „ein Mitgliedstaat, eine Akkreditierungsstelle“, zu verwerfen. Auch ist unverständlich, warum die Bundesregierung nach Erlass der EU-Verordnung im vergangenen Sommer erst Ende April dieses Jahres die Umsetzung beschlossen hat. Die Bundesregierung hat damit bis zum letztmögli- chen Termin gewartet, obwohl Tausende Unternehmen vom Thema der Akkreditierung betroffen und auf Rechts- sicherheit angewiesen sind. Schon seit langem fordert die Wirtschaft mit Recht, die bestehende Unsicherheit auf dem Gebiet des deutschen Akkreditierungswesens zu be- enden. Schon in der ersten Lesung im Mai hat meine Fraktion hier kritisiert, dass die dringende Vorgabe des Bürokra- tieabbaus und der Kostenentlastung im Gesetzentwurf nicht genügend befolgt wird. Wie bereits mit anderen Ge- setzen bürdet die Bundesregierung den Unternehmen wieder neue Belastungen auf: Die Bundesregierung selbst geht davon aus, dass der Wirtschaft Kosten in Höhe von 2,36 Millionen Euro entstehen werden – für eine zen- tralistische, staatsdominierte Institution, die eigentlich bereits auf europäischer Ebene durch die Bundesregie- rung hätte verhindert oder zumindest effektiver ausge- staltet werden müssen. Die FDP-Fraktion lehnt generell die Schaffung weite- rer zentralistischer Institutionen ab, besonders dann, wenn Unternehmen und der Verbraucher noch zusätzlich belastet werden. Deshalb bewerten wir diesen Gesetzent- wurf der Bundesregierung als falsch, und wir lehnen ihn ab. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Bei der Errichtung einer nationalen Akkredtitierungs- stelle geht es scheinbar nur um die Umsetzung einer EG- Verordnung. Doch auch solche Umsetzungen lassen der nationalen Politik Spielraum. Die Bundesregierung nutzt diesen Spielraum, um privatrechtlichen Lösungen einmal mehr den Vorzug vor öffentlichen Lösungen zu geben. Statt einer öffentlichen Akkreditierungsstelle wird nun eine privatrechtlich organisierte errichtet. Es stellt sich die Frage, warum eine im Gesetz selbst so bezeichnete hoheitliche Aufgabe von einer privatrechtlichen Institu- tion übernommen werden sollte. Schließlich müssen – auch das steht im Gesetz und in der dazugehörigen EU- Verordnung – Unparteilichkeit und Objektivität bei der Arbeit der Akkreditierungsstelle gewahrt sein. Die Akkreditierungsstelle soll die Kompetenz der Kon- formitätsbewertungsstellen bestätigen, die ihrerseits prü- fen, ob Produkte oder Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Kalibrierungen, Zertifi- zierungen und Inspektionen durchführen. Warum ist die Wirtschaft zu einem Drittel an einer Institution beteiligt, die den Prüfstellen von Produkten eben diese Kompetenz bescheinigt? Ist es nicht vorstellbar, dass Konformitäts- bewertungsstellen nach zu vielen ablehnenden Prüfungen die erneute Akkreditierung auf Druck der Wirtschaft ver- weigert werden könnte? Es besteht der Verdacht, dass hier Prüfstellen ausgemustert werden sollen. Zwar liegt die Rechtsaufsicht noch beim Wirtschaftsministerium; warum dann aber nicht gleich eine öffentliche Institu- 25272 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25273 (A) (C) (B) (D) Dr. Herbert Schui tion? Das einzige in der Gesetzesbegründung genannte Gegenargument – Probleme im Personalübergang – je- denfalls ist offenbar vorgeschoben. Die Vermutung liegt nahe, dass eine privatrechtliche Lösung bevorzugt wurde, um der Wirtschaft einmal mehr Einfluss zu garantieren, und dafür die üblichen ideologischen Gründe vorgescho- ben wurden. Es geht um mehr Einfluss der Privatwirtschaft. Wenn der besondere Zweck der Akkreditierungsstelle in der Stärkung der deutschen Exportwirtschaft besteht, da ohne nationale Akkreditierungsstelle, so der Text, „ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Marktstellung und damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ex- portwirtschaft“ entfiele – dann ist die Frage, ob nicht eine öffentliche Lösung besser gewesen wäre. Es ist mehr als fraglich, ob das noch im Einklang mit der geforderten Objektivität und Unparteilichkeit steht. Noch besser wäre es, die Konformitätsbewertungsstellen, also renommierte Institutionen wie der TÜV, – wieder in die öffentliche Hand zurückzuführen. Dann bräuchten sie gar keine zu- sätzliche Akkreditierung mehr. Auch die Unparteilichkeit wäre eher gewahrt, da die zu Prüfenden nicht mehr die Prüfstellen überwachen würden. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Mit den Gesetzentwürfen soll eine nationale Akkredi- tierungsstelle eingerichtet werden. Es soll also eine nationale Institution geschaffen werden, die feststellt, wer feststellen darf, dass Produkte etc. bestimmten Regeln entsprechen und damit für den gemeinsamen Markt zuge- lassen werden. Derzeit ist diese Aufgabe auf mehrere Stellen verteilt. Die Einrichtung der nationalen Akkredi- tierungsstelle muss bis zum 1. Januar 2010 erfolgen. Reichlich spät sind die Gesetzentwürfe in den Bundestag eingereicht worden. Dabei ist lange bekannt, dass die Ak- kreditierungsstelle bis Anfang nächsten Jahres eingerich- tet werden muss. Es geht schließlich um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Dass die Bundesregierung erst so spät agiert, hat einen einfachen Grund: Sie konnte sich mal wieder nicht einigen. Der Gesetzentwurf sieht nun eine Beteiligung von Bund, Ländern und Wirtschaft zu je einem Drittel vor – die sogenannte Drittel-Lösung. Diese Lösung ist keine Lösung, sondern sie ist das Ergebnis ei- nes Kompromisses, und zwar eines schlechten Kompro- misses. Bei der Drittel-Lösung ist mehr als fraglich, ob sie ver- nünftig administrierbar ist. Wir befürchten, dass der bü- rokratische Aufwand sehr hoch ist. Und da stehen wir nicht alleine. Auch der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme empfohlen, den bürokratischen Aufwand bei der Abwägung der Organisationsform zu be- rücksichtigen. Warum schreibt wohl der Normenkontroll- rat dies in seiner Stellungnahme? Dafür kann es nur ei- nen Grund geben. Sie haben bei der Konstruktion dieser Drittel-Lösung Ihre Hausaufgaben nicht gemacht und nicht darauf geachtet, was für einen bürokratischen Auf- wand sie bedeutet. Offensichtlich sind Sie selbst auch gar nicht davon überzeugt, dass diese Konstruktion sinnvoll ist. Anders ist nicht zu erklären, dass Sie die Drittel-Lö- sung schon nach wenigen Monaten auf ihre Funktionali- tät hin überprüfen wollen. Wir können es auch einfacher haben! Lassen wir die Finger von der vermurksten Drittel-Lösung und richten wir eine öffentliche Behörde ein! Das wäre der einfachste Weg, und es wäre der richtige Weg. Die Kontrolle der Zu- gangskontrollen für Produkte und Dienstleistungen zu dem gemeinsamen Markt ist eine Aufgabe der öffentli- chen Hand. Eine Beteiligung der Privatwirtschaft an die- ser Aufgabe ist schlichtweg nicht zielführend. Die Drittel-Lösung wurde doch nur gewählt, weil der Bundeswirtschaftsminister Guttenberg dogmatisch die Linie verfolgt hat, an dieser originär öffentlichen Auf- gabe die Wirtschaft zu beteiligen. Die Kontrolleure sollen sich selbst kontrollieren! Ich kann das nicht nachvollzie- hen. Sehr geehrter Herr Bundesminister Guttenberg, ist das die Lehre, die Sie aus der Wirtschafts- und Finanzkrise ziehen? Glauben Sie wirklich, dass Sie heute noch jeman- dem erzählen können, dass die beste Kontrolle der Märkte und auch die indirekte Kontrolle von der Wirt- schaft selbst gemacht wird? Die Wirtschaft kann sich nicht selbst kontrollieren, und sie soll es auch nicht. Das ist die Lehre aus der Finanzkrise. Und das würde auch der ordoliberalen Position entsprechen, mit der Sie sich sonst immer gerne schmücken. Das Gesetz ist Murks, und deswegen werden wir es ab- lehnen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13406, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/12983 in der Ausschussfassung anzunehmen. Wer will dem Gesetzentwurf in der Aus- schussfassung zustimmen? – Wer will dagegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera- tung bei Zustimmung durch die Koalition und Gegen- stimmen durch die Opposition angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Wer zustimmen will, erhebe sich bitte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Ge- setzentwurf ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie vorher angenommen. Abstimmung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditie- rungsstelle. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technolo- gie empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13406, den Gesetzentwurf der Bundesre- gierung auf den Drucksachen 16/13126 und 16/13404 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussemp- fehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Be- schlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 40: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Bildung, Forschung 25274 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Lebensleistung von Migrantinnen und Mi- granten würdigen – Anerkennungsverfahren von Bildungsabschlüssen verbessern – Drucksachen 16/11418, 16/13344 – Berichterstattung: Abgeordnete Marcus Weinberg Gesine Multhaupt Patrick Meinhardt Cornelia Hirsch Priska Hinz (Herborn) Zu Protokoll genommen sind die Reden von Marcus Weinberg, Gesine Multhaupt, Sibylle Laurischk, Sevim Dağdelen und Priska Hinz. Marcus Weinberg (CDU/CSU): Bildung ist der Schlüssel für die Zukunft unseres Lan- des, und wir alle wissen, dass sich der Wirtschafts- und Arbeitsmarkt an die internationalen Erfordernisse anpas- sen muss. Auch und gerade in Zeiten der Krise und ange- sichts der demografischen Entwicklung und der Chancen der Globalisierung ist eine qualifizierte Zuwanderung für die gesellschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Um die- sen Prozess noch zu beschleunigen, fordern die Antrag- steller einen Paradigmenwechsel im Anerkennungsver- fahren von im Ausland erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen. Die gegenwärtige Situation bei dem Verfahren zur An- erkennung und Kompetenzfeststellung ausländischer Be- rufsabschlüsse und -qualifikationen in Deutschland ist geprägt von einer Unübersichtlichkeit hinsichtlich der Verfahren und der zuständigen Stellen, einer Vielzahl un- terschiedlicher Akteure im Bund und in den Ländern so- wie rechtlichen Lücken für Zuwanderer, die ihr Studium, ihre Ausbildung im Herkunftsland absolviert haben be- ziehungsweise dort ausbildungsadäquat gearbeitet ha- ben. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Zugangs als auch der Durchführung des Verfahrens. Unser Ziel ist es, die mitgebrachten Berufsabschlüsse und -qualifikationen von Zuwanderern in Deutschland arbeitsmarktfähig und arbeitsmarktgängig zu machen. Viele der Zugewanderten bringen eine gute berufliche Qualifikation mit, werden aber – aus formalen Gründen oder aufgrund fehlender Bewertungsmöglichkeiten – auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die nicht ihren Qualifikationen entsprechen oder möglicherweise sogar so behandelt, als seien sie unqualifiziert oder ungelernt. Teilweise sind die Betroffenen gerade aus diesem Grund auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Bund und Länder haben den Handlungsbedarf er- kannt: Der Nationale Integrationsplan, NIP, das bundes- weite Integrationsprogramm sowie der Integrationsgip- fel im Oktober 2008 mit der Qualifizierungsinitiative für Deutschland, QID, „Aufstieg durch Bildung“ haben sich der Verbesserung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse und -quali- fikationen angenommen und arbeiten an deren Verbesse- rung. In nächster Zeit werden Bund und Länder entscheiden, inwieweit bestehende Anerkennungsverfahren auf Perso- nen mit Migrationshintergrund ausgeweitet werden kön- nen. Im Ausland erworbene Abschlüsse sollen dann zügi- ger auf Anerkennung geprüft und gegebenenfalls auch Teilanerkennungen ausgesprochen werden. Der Bund un- terstützt bei Teilanerkennungen mit geeigneten Förderun- gen von Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen. Wir können dabei an bereits bestehendes Recht und an vorhandene Erfahrungen in Deutschland anknüpfen: Erstens. Die Richtlinie 2005/36/EG zielt bei Unions- bürgerinnen und -bürgern bei reglementierten Berufen auf einen Anspruch auf Teilanerkennung beziehungs- weise einen Anspruch auf eine Anpassungsqualifizierung. Die Vollanerkennung erfolgt, wenn nach erfolgreich ab- geschlossener Anpassungsqualifizierung die Gleichwer- tigkeit gegeben ist. Zweitens knüpfen sie an die Lissabon-Konvention an, die die Bewertung ausländischer Hochschulqualifikatio- nen ermöglicht, um den Zugang zu Hochschulausbildung und Arbeitsmarkt im Aufenthaltsstaat zu erleichtern. Drittens. Der § 10 des Bundesvertriebenengesetzes eröffnet der Gruppe der Spätaussiedlerinnen und -aus- siedler einen Anspruch auf Durchführung eines Anerken- nungsverfahrens für reglementierte und nicht reglemen- tierte Berufe. Verbände wie die Otto-Benecke-Stiftung, viele Kam- mern und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen, ZAB, der Kultusministerkonferenz der Länder leisten hier bereits wertvolle Arbeit. Sie erstellen – in vielen Fäl- len ohne gesetzliche Grundlage – gutachterliche Stel- lungnahmen bzw. informelle Bewertungen. Diese sind im Einzelfall hilfreich, sie werden jedoch weder flächende- ckend noch nach einheitlichen Kriterien ausgestellt und haben nur selten überregionale Gültigkeit. Die Datenbank ANABIN ist das Akronym für „Aner- kennung und Bewertung ausländischer Bildungsnach- weise“. Seit dem Frühjahr 2003 sind „Bewertungsvor- schläge“ unter „Hochschulzugang“ verfügbar. In der Datenbank wird seitdem für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bil- dungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die aka- demischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentral- stelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut. ANABIN ist im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländi- sches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissen- schaftsministeriums Luxemburgs entwickelt worden. We- sentlicher Inhalt sind Angaben über ausländische Hoch- schulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Ver- hältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden. (A) (C) (B) (D) Marcus Weinberg Ziel der Datenbank ist es, die zuständigen Ministerien in den Ländern, die Hochschulen sowie andere für die An- erkennung ausländischer Hochschulabschlüsse zustän- dige Behörden über ausländische Hochschulsysteme und deren Abschlüsse zu informieren. Eine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktintegra- tion von Menschen mit Migrationshintergrund ist sowohl aus sozial- und gesellschaftspolitischen als auch aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten. Auch angesichts der demografischen Entwicklung und des Rückgangs des Arbeitskräfteangebots in Deutschland ist es Anliegen von Politik und Wirtschaft, die Erwerbsbeteiligung von Mi- grantinnen und Migranten gezielt zu erhöhen und insbe- sondere zur Verbesserung der Qualifikationsstruktur des Erwerbspersonenpotenzials mit Migrationshintergrund beizutragen. Wir fordern daher erstens gesetzliche Ansprüche auf ein Anerkennungsverfahren innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten und zweitens Angebote für An- passungsqualifizierungen zu schaffen sowie drittens Clearingstellen einzurichten, die durch den Dschungel der Anerkennungsstellen und -verfahren in Deutschland führen. Gesine Multhaupt (SPD): „Zuwanderer sind häufiger kriminell, häufiger ar- beitslos, und sie verlassen viel öfter die Schule ohne Ab- schluss als Deutsche. Ein Vorurteil? Leider nein! Die Le- benssituation der rund 15 Millionen Ausländer hat sich in den letzten Jahren kaum verbessert.“ So fasste ein durch- aus auf Stimmungsmache und Verkürzung angelegtes Boulevardblatt dieser Tage das Ergebnis des ersten Mo- nitoringberichts zusammen, den die Bundesbeauftragte für Integration, Maria Böhmer, dem Bundeskabinett vor- gestellt hat. Dieser erste Integrationsbericht, der auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, der Kriminalstatistik der Län- der und des Mikrozensus aus den Jahren 2005 bis 2007 beruht, führt uns eindringlich vor Augen, wie dringend wir gehalten sind, die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen zu verbessern. Das ist ein Grundpfeiler für die Integration in den Ar- beitsmarkt und Voraussetzung für die Verwirklichung von Chancengleichheit innerhalb der Gesellschaft. Es liegt auch auf der Hand, dass die Lernmotivation bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund steigt, wenn auch ihre Eltern entsprechend ihren Qualifikatio- nen und Vorstellungen arbeiten und sich integrieren kön- nen. Meine Fraktion hat unter der Federführung von Dr. Angelica Schwall-Düren mit dem Eckpunktepapier für eine kohärente Migrationspolitik bereits unverzichtbare Schritte unternommen. Vor allem haben wir in dem Eck- punktepapier nochmals unmissverständlich formuliert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Daraus er- gibt sich folgerichtig die Notwendigkeit, die Integration von Migrantinnen und Migranten als staatliche Dauer- aufgabe wahrzunehmen und noch bestehende Hürden ab- zubauen. Zur Integration in allen Bereichen gehören staatliche Maßnahmen, damit den gesetzlichen Vorgaben Zu Protokoll zur Integration dann auch das Einverständnis in den Köpfen der Menschen folgen kann. Wir wissen, dass um- fassende Integration nur gelingen kann, wenn alles getan wird, um rassistischen Vorurteilen Einhalt zu gebieten und die breite Bevölkerung mit der kulturellen, religiösen und nationalen Vielfalt in unserer Gesellschaft vertraut zu machen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Bildungs- politik, und innerhalb dieses Aufgabenfeldes wollen wir die Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- abschlüsse vorantreiben. Aus welchen Ländern die Menschen auch immer zu uns kommen, viele von ihnen haben weitreichende Kennt- nisse, fundierte Qualifikationen, und sie sind hochmoti- viert und auf der Suche nach Arbeit, doch sie scheitern oft, weil sie keine oder keine ihren Fähigkeiten angemes- sene Beschäftigung finden können. Es gibt – und darüber ist häufiger geklagt worden – keine statistische Erfassung von Qualifikationen bei den Einwanderern. Wir können jedoch unter Berufung auf eine Dissertation an der Universität Oldenburg aus dem Jahr 2004 davon ausge- hen, dass in Deutschland geschätzt eine halbe Million Migrantinnen und Migranten leben, die ihren Berufs- oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, diesen aber hier nicht anerkannt bekommen. Es liegen uns kaum gesicherte Erkenntnisse darüber vor, welche Qualifikationsprofile die Migrantinnen und Migranten aufweisen. Abgesehen von gelegentlichen Zeitungsbe- richten gibt es auch keine weitreichenden Untersuchun- gen darüber, welche individuellen Erfahrungen die Be- troffenen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz gemacht haben. Es steht zu vermuten, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer vorwiegend unterhalb ihres in der Heimat erworbenen Qualifikationsniveaus beschäftigt werden, meist gelten sie bei uns dann als ungelernte Kräfte. Mi- granten und Migrantinnen aus Drittstaaten kommen vor- wiegend aus der Bildungselite ihres Herkunftslandes, erleben jedoch innerhalb der EU und innerhalb Deutsch- lands eine soziale Deklassierung. Anders gesagt: Bei den Migrantinnen und Migranten und deren in der Heimat er- worbenen Qualifikationen liegen erhebliche Ressourcen, die nicht länger brachliegen, sondern im Sinne unserer Wirtschaft genutzt werden sollten. Es ist also ein unver- zichtbarer Schritt, die im Ausland erworbenen Bildungs- abschlüsse unbürokratischer und selbstverständlicher als bisher anzuerkennen, einerseits um die Integration vo- ranzubringen, andererseits um die Ausübung des erlern- ten Berufs zu ermöglichen und für den deutschen Arbeits- markt zu nutzen. Einerseits liegt hierin eine Chance, dem aufgrund unterschiedlicher Faktoren drohenden Fach- kräftemangel frühzeitig zu begegnen und vorhandene Potenziale der hier lebenden Migrantinnen und Migran- ten zu nutzen, andererseits machen wir mit dieser Aner- kennung einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf Integration und die selbstverständliche Teilhabe an den Möglichkeiten unserer Gesellschaft. Die FDP formuliert hier in ihrem Antrag durchaus richtige Beobachtungen, etwa die, dass das duale Bil- dungssystem für Menschen aus anderen Herkunftslän- dern schwer zu durchschauen sei. Hier möchte ich aller- dings entgegenhalten, dass es Bildungseinrichtungen wie etwa die Otto-Benecke-Stiftung und andere gibt, die er- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25275 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Gesine Multhaupt fahren und fundiert Beratungsarbeit leisten und wichtige Nachqualifizierungsprogramme anbieten. Es ist auch be- kannt, dass unser föderales System zu länderspezifischen Regelungen geführt hat, worauf die FDP in ihrem Antrag eingeht. Migrantinnen und Migranten, die sich um die Aner- kennung eines Berufsabschlusses oder auch eines Hoch- schulzertifikats bemühen, müssen sich also mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Vorschriften auseinander- setzen. Ob die Strapazen eines Anerkennungsprozesses dann tatsächlich mit den Herausforderungen einer Mondlandung zu vergleichen sind, wie es darin heißt, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich war noch nicht auf dem Mond. Mit Blick auf die unterschiedlichen Zustän- digkeiten innerhalb der Bildungspolitik strebt meine Fraktion eine Regelung an, in der vor allem das Verfah- ren der Anerkennung beschleunigt und in der bürokrati- schen Handhabe einfacher wird. Vorbild kann hier beispielsweise Dänemark sein, wo die Anerkennung in- nerhalb von einem Zeitraum von sechs Monaten zu erfol- gen hat. Das föderale System bringt es mit sich, dass die einzelnen Abschlüsse jeweils auf Länderebene bewertet und anerkannt werden. Es besteht ungeachtet unter- schiedlicher Regelungen auf Länderebene generell Kon- sens darin, dass es bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse nicht darum geht, die bei uns geltenden vor- bildlichen Qualitätsstandards zu unterlaufen und abzu- schwächen. Der FDP ist zu attestieren, dass sie mit ihrem Antrag die Situation durchaus realitätsnah in den Blick nimmt. Das erwähnte Punktesystem nach kanadischem Vorbild kann durchaus als Zielvorstellung diskutiert werden. Gleichwohl lehnen wir den Antrag ab, da er bei allem Re- spekt gegenüber der Lebensleistung von Migrantinnen und Migranten die schon eingeleiteten Maßnahmen auf dem Feld der Integration und Anerkennung ausländi- scher Abschlüsse außen vor lässt. Gestatten Sie mir abschließend, nochmals auf den kürzlich vorgelegten Integrationsbericht der Staats- ministerin Maria Böhmer zu verweisen. Sie hat aus den 14 Themenfeldern, die dieser Bericht umfasst, eindeutig herausgearbeitet, dass vor allem im Bildungsbereich Fortschritte erzielt werden konnten. Demnach sank die Zahl der ausländischen Schulabbrecher von 17,5 Prozent im Jahr 2005 auf 16 Prozent 2007. Bei den in Deutsch- land geborenen Kindern aus Zuwandererfamilien liegt der Anteil 2007 mit 2,2 Prozent bereits unter dem Niveau für die Gesamtbevölkerung – 2,3 Prozent. Das zeigt, dass wir mit den Anstrengungen auf einem richtigen Weg sind. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüssen wird auch direkt und indirekt dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund motivierter lernen werden und die Möglichkeiten zur Integration und Würdigung der Le- bensleistungen verbessert werden. Sibylle Laurischk (FDP): Das Institut für Demoskopie Allensbach hat gerade heute für die Bertelsmann-Stiftung eine repräsentative Befragung der Zuwanderinnen und Zuwanderer in Zu Protokoll Deutschland erstellt. Dr. Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung, kommentiert das Ergebnis wie folgt: „Integration ist aber kein einseitiger Prozess. Wenn auch noch mehr türkisch- und russischstämmige Zuwan- derer sich heimisch in Deutschland fühlen sollen, brau- chen sie mehr Anerkennung – und Chancen, die Zukunft unseres Landes mitgestalten zu können.“ Dräger weiter: „Ohne faire Bildungschancen gelingt weder Integration noch Partizipation.“ Besser kann man nicht ausdrücken, welche Notwendigkeit in der Verbesserung der Anerken- nung der Bildungs- und Berufsabschlüsse von Migranten liegt. Neben den wirtschaftlichen Potenzialen, die nicht erschlossen werden können, geht es vor allem um Aner- kennung im persönlichen Sinn, damit die Menschen, die zu uns kommen, nicht als Menschen ohne Geschichte, ohne Lebensleistung behandelt werden. Vielfach wird durch den Verfahrensdschungel dieser Eindruck erweckt. Dies war auch Thema auf dem letzten Integrationsgip- fel. Zwischenzeitlich hat die Integrationsbeauftragte Frau Professor Böhmer eine Informationsseite im Inter- net geschaltet, auf der gewisse weiterführende Hinweise für Hilfesuchende in Sachen Anerkennung zu finden sind – ein bescheidener Anfang. In einer Videobotschaft Anfang dieses Monats widmet sich Frau Professor Böhmer der Frage der verbesserten Anerkennung und spricht sich ausdrücklich für ein Anerkennungsverfahren „für alle“ und eine zentrale Anlaufstelle aus, die mit ei- ner gesetzlichen Grundlage geschaffen werden sollen. Leider vermisse ich in diesem Beitrag die Worte „ich bringe ein“ und „Rechtsanspruch“, die klarer machen würden, wie der Vorschlag aussehen soll und wer ihn vor- legen will. Bei einer Tagung des Arbeitsministeriums am 30. Juni will Minister Scholz Eckpunkte eines Anerken- nungsgesetzes vorstellen. Grundsätzlich begrüße ich aber die Ankündigung und freue mich, dass die Regierung die Vorschläge der Opposition aufgreift – wenn auch zu spät, um es wirklich umsetzen zu können. Dabei haben wir die Betroffenen schon viel zu lange im Zuständigkeitswirrwarr alleine gelassen. Der berechtigte Stolz auf die eigenen Bildungsleistungen hat uns den Blick auf die Kompetenzen anderer Bildungssysteme ver- stellt. Das Kriterium der Gleichwertigkeit der Bildungs- inhalte soll die zentrale Richtschnur sein, ist aber zum alleinigen Dogma geworden. Ob Kenntnisse und Fähig- keiten, die nicht dem bundesdeutschen Curriculum ent- sprechen, trotzdem als gleichwertig angesehen werden können, erfordert eine tiefgreifende Bewertung, etwa durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese muss dazu aber auch in die Lage versetzt werden. Dazu fehlt es an qualifizierter Beratung der Zuwande- rinnen und Zuwanderer, die zuerst einen Rechtsanspruch auf die Einstufung ihrer Bildungslistungen und dann ei- nen verlässlichen Bildungsplan benötigen, worin aufge- zeigt ist, welche ergänzenden Schritte sie bis zum deut- schen Abschluss unternehmen müssen. Berichte von Zuwanderern, die in Deutschland ein ganzes Studium nachholen müssen, obwohl sie dies in ih- rem Heimatland bereits absolviert haben, müssen der Vergangenheit angehören. Damit haben wir Zeichen ge- gen die Integration von Zuwanderinnen und Zuwande- 25276 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Sibylle Laurischk rern gesetzt. Wir brauchen hier schleunigst Verbesserun- gen. Wenn die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit Substanz vorlegt, werden wir sie dabei unterstützen. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): In das Hohelied der FDP auf das voll „wettbewerbs- fähige deutsche Bildungs- und Qualifizierungssystem“ kann Die Linke nun wahrlich nicht einstimmen; denn die- ses deutsche Bildungs- und Qualifizierungssystem ist so- zial selektiv und ungerecht. Wir halten ein Bildungssys- tem, in dem Kinder mit Migrationshintergrund aufgrund von Sprachschwierigkeiten überproportional oft in eine Sonderschule überwiesen werden oder trotz gleicher Leistungen keine Weiterempfehlung erhalten, nicht für akzeptabel. Kindern und Jugendlichen mit Migrations- hintergrund bleibt der Zugang zu weiterführenden Schu- len und Hochschulen weitgehend verwehrt. Nach wie vor sind sie an Hauptschulen überrepräsentiert, an Realschu- len und Gymnasien unterrepräsentiert. Es ist skandalös und nicht hinnehmbar, dass Herkunft und Geldbeutel über den Bildungs- und damit maßgeblich den Lebens- weg von Menschen entscheiden. Genau das ist Gegen- stand der in dieser Woche durchgeführten bundesweiten Bildungsstreiks, die sich gegen die derzeitigen Zustände und Entwicklungen im Bildungssystem richten. Man de- monstriert für einen freien Bildungszugang und die Ab- schaffung von sämtlichen Bildungsgebühren wie Studien- gebühren, Ausbildungsgebühren und Kitagebühren. Dass die FDP derartige Forderungen nicht unter- stützt, liegt einfach in der Logik, Menschen nur noch auf ökonomisch interessante Größen zu reduzieren. Genau diese Logik steckt auch hinter dem Antrag der FDP. Es geht der FDP nicht so sehr darum, dass durch die Nicht- anerkennung von Schul-, Hochschul- und Berufsab- schlüssen für Tausende Menschen in der Bundesrepublik die Möglichkeit extrem eingeschränkt wird, ein selbstbe- stimmtes Leben durch ein gesichertes Auskommen zu füh- ren. Wie selbstverständlich wird Migrantinnen und Mi- granten vordergründig die Aufgabe zugesprochen, Deutschlands demografische Pyramide vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen, um perspektivisch für die alternde Gesellschaft kulturelle Konsumangebote und ökonomi- sche Dienstleistungen gewährleisten zu müssen und auch den deutschen Wirtschaftsstandort in der globalen Kon- kurrenz zu sichern. Die einen sollen dies tun, indem ihre Abschlüsse zum Wohle der deutschen Wirtschaft aner- kannt werden. Die anderen sollen dies tun, indem sie, nach nationalen Verwertungsgesichtspunkten hierarchi- siert und nach ihrem sozioökonomischen Nutzwert für die deutsche Gesellschaft „sortiert“, mittels des im Antrag geforderten Punktesystems in die Bundesrepublik kom- men dürfen. Dass es der FDP nicht um die circa 500 000 Betroffe- nen an sich geht, beweist allein der Umstand, dass sie den Antrag der Linken zur erleichterten Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Bildungs- und Berufsab- schlüssen – Drucksache 16/7109 – erst am 29. Januar 2009 abgelehnt hat. Darin hatte die Linksfraktion zahl- reiche konkrete Vorschläge, etwa zur Teilanerkennung Zu Protokoll und Ergänzungsqualifizierung, zu vereinfachten prakti- schen Anerkennungsverfahren, zu vereinfachten Ab- schlussprüfungen usw. gemacht. Genauso unglaubwürdig wie die FDP sind aber auch die Regierungsfraktionen und die Integrationsbeauf- tragte des Bundes Böhmer als Interessenvertretung der Betroffenen. Unser Antrag ist bereits vom November 2007. In der ersten Lesung musste der Kollege Weinberg von der CDU einräumen, dass das Anerkennungswesen für im Ausland erworbene Berufs- und Hochschulabschlüsse in Deutsch- land unübersichtlich ist und verwies wie die Kollegin Multhaupt von der SPD auf die Absichtserklärungen im Nationalen Integrationsplan. Bei der Vorstellung der Stu- die „Brain Waste“ wiederholte Staatsministerin Böhmer in ihrer Presseerklärung vom 8. Mai 2008 indirekt unsere wesentlichen Forderungen, indem sie „transparente, bundesweit vergleichbare und zügige Verfahren zur Aner- kennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen“ als notwendig erachtete, auf die „künftig alle Zugewan- derten einen Anspruch haben“ sollten. Das EU-System der Teilanerkennungen und Anpassungsqualifikationen solle auf andere Migrantinnen und Migranten übertragen werden. Fünf Monate später war sie aber immer noch nur bei guten Vorsätzen und erklärte gegenüber dem „Focus“ vom 28. Oktober 2008, sie wolle den „Anerkennungs- dschungel lichten“. Dann durften wir bis zum 10. Fe- bruar 2009 warten, bis uns die nächste Sprechblase der Staatsministerin Böhmer in Sachen Anerkennungsverfah- ren erreichte. Gegenüber der „Berliner Zeitung“ äußerte sie, sie arbeite gemeinsam mit der Bundesregierung an einer Gesetzesänderung zur Schaffung eines Rechtsan- spruchs auf Anerkennung von beruflichen Qualifikatio- nen. Dies wurde dann von ihr im Innenausschuss am 3. März 2009 mit Hinweis auf Anerkennungsverfahren wie in Dänemark bzw. wie bei Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern wiederholt. Weder haben wir ein den Parlamentarierinnen und Parlamentariern für Ende des Jahres 2008 zugesagtes Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge „zur beruflichen Integration zugewanderter Akademike- rinnen und Akademiker“ gesehen, „was unter anderem auch die Optimierung der Anerkennungsverfahren sowie der Angebote zur fachlichen und sprachlichen Nachqua- lifizierung“ vorsieht, noch sind den vielen Ankündigun- gen irgendwelche Taten gefolgt. Auch die heute von der Staatsministerin sowie von den Ministerien für Wirt- schaft, für Bildung und vom Innenministerium in Berlin vorgestellten Eckpunkte zur Anerkennung im Ausland er- worbener Qualifikationen und Hochschulabschlüsse müssen als plumpes Wahlkampfmanöver erscheinen, um von den desaströsen Ergebnissen der Integrationspolitik der Bundesregierung und insbesondere der Integrations- beauftragten abzulenken. Die Folgen können seit Jahren beobachtet werden und sind in vielen Berichten und Stu- dien wie den Berichten über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, den Nationalen Bildungs- berichten oder zuletzt dem Integrationsindikatorenbe- richt dargestellt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25277 gegebene Reden 25278 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Sevim DaðdelenSevim Dağdelen Die Staatsministerin wäre auch nicht sie selbst, wenn ernsthaft die Gefahr bestünde, dass sie ihren diesbezügli- chen Ankündigungen tatsächlich Taten folgen lässt. Taten sind wir von Frau Böhmer gewöhnt, wenn es zum Nach- teil der Migrantinnen und Migranten ist, wie die Ver- schärfungen bei der Novelle zum Zuwanderungsrecht im Allgemeinen und beim Ehegattennachzug und bei Ein- bürgerungen im Konkreten. Insofern mutet dieser für Frau Böhmer fast „blinde Aktionismus“ dann doch gar nicht mehr so ungewöhnlich an; denn natürlich können die geplante Gesetzesänderung bzw. die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen allerdings erst in der nächs- ten Legislaturperiode umgesetzt werden. Für die Migran- tinnen und Migranten kann man nur hoffen, dass dann nicht mehr Frau Böhmer ihre Interessen vertreten soll. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deutschland ist ein Einwanderungsland – diese Er- kenntnis hat sich ja zum Glück inzwischen auch bei der Union herumgesprochen. Doch bei dieser Erkenntnis ist es leider dann auch weitgehend geblieben – noch immer fehlt der richtige Rahmen, damit Einwanderung und In- tegration auch gelingen kann. Dabei bietet die Integra- tion der Migrantinnen und Migranten große Entwick- lungschancen für unsere Gesellschaft. Ein ganz besonderes Integrationshemmnis ist nach wie vor die völlig mangelhafte Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Als Einwanderungsgesellschaft set- zen wir hier die falschen Signale. Es ist notwendig für In- tegration und Teilhabe an unserer Gesellschaft, ausländi- sche Bildungsabschlüsse anzuerkennen. Die Leistungen der Zugewanderten sind auch etwas wert. Wenn ein Architekt, eine Ärztin oder ein Maschinen- bauer gezwungen sind, als Taxifahrer, Reinigungskraft oder Marktverkäuferin zu arbeiten, dann läuft etwas ge- waltig schief in Deutschland. Es ist nicht sozial, nicht de- mokratisch, und wir können es uns auch nicht leisten, solch ein Potenzial zu verschenken. Dies gilt umso mehr in Zeiten eines sich immer weiter verschärfenden Fach- kräftemangels. Schon heute suchen viele Betriebe hände- ringend nach gut ausgebildeten Fachkräften – ein echtes Wachstumshemmnis. In Zukunft wird sich diese Entwick- lung noch deutlich verschärfen. Um aber auch in Zeiten des demografischen Wandels genügend Fachkräfte für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands zur Verfü- gung zu haben, müssen wir neben einer grundlegenden Verbesserung unseres Bildungssystems auch das riesige Potenzial der gut ausgebildeten Migrantinnen und Mig- ranten endlich besser nutzen. Nun hat auch die Bundesregierung erkannt, dass die langwierige und mangelhafte Anerkennung von ausländi- schen Bildungsabschlüssen nach wie vor ein großes Pro- blem darstellt. Allerdings folgten dieser Erkenntnis bis jetzt leider kaum Taten. Nach wie vor sind die Anerkennungsverfahren zu kom- pliziert, zu langwierig und unüberschaubar. Die Akteure wie Hochschulen, IHKs, Bundesagentur für Arbeit, Bund und Länder arbeiten immer noch nebeneinander her. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Zugewanderte über Jahre hier leben und gar nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen, weil es keine effiziente Beratungsstruktur gibt. Doch anstatt endlich zu handeln, begnügt sich die Bundesregierung mit wohlfeilen Absichtserklärungen. Auch ein halbes Jahr nach den Versprechungen vom Bil- dungsgipfel ist nichts passiert. Frau Staatsministerin Böhmer hat zwar eifrig Presseerklärungen herausgege- ben, aber in der Sache ist sie keinen Schritt weitergekom- men. Sie scheint das Thema nicht besonders ernst zu neh- men. Was wir jetzt brauchen, sind modulare Anpassungs- qualifizierungen für diejenigen, die zwar im Ausland einen Abschluss erworben haben, aber vielleicht noch eine Anpassungsqualifizierung brauchen. Es wäre gut, wenn wir das Ausbildungssystem insgesamt modernisie- ren würden, weil sich so etwas dann leichter durchführen ließe. Dabei muss die Nachqualifizierung von Migrantin- nen und Migranten stärker gefördert werden. Darüber hinaus muss der DQR endlich ausgestaltet und eingeführt werden, damit nicht nur die Kompetenzen der Höchstqualifizierten mit akademischer Ausbildung, sondern auch derjenigen, die mit anderen Berufsab- schlüssen ins Land gekommen sind oder noch kommen, tatsächlich eingestuft werden können. Auch das macht Anerkennungsverfahren leichter. Zudem brauchen wir eine verbesserte Beratung der Individuen und eine grundlegende Reform des Anerken- nungsverfahrens. Anstatt des existierenden Bürokratie- dickichts wollen wir eine One-Stop-Agentur als An- sprechpartner einführen, die eine zügige Prüfung und Anerkennung gewährleistet. Solange das Anerkennungsverfahren von ausländi- schen Bildungsabschlüssen nicht nach diesen Maßgaben reformiert wird, ist jede politische Willensäußerung wohlfeil und kann über die Untätigkeit der Großen Koalition auf diesem Gebiet nicht hinwegtäuschen. So- lange die Bundesregierung hier ihrer Pflicht weiterhin nicht nachkommt, stehen Anträge wie der heute vorlie- gende zu Recht auf der Tagesordnung und werden von uns Grünen unterstützt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13344, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/11418 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltun- gen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zu- gestimmt haben Koalition und Linke. Dagegen gestimmt haben FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Es gab keine Enthaltungen. Tagesordnungspunkt 47: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vor- schriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz – SchulObG) – Drucksache 16/13111 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25279 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus- ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (10. Ausschuss) – Drucksache 16/13419 – Berichterstattung: Abgeordnete Marlene Mortler Volker Blumentritt Hans-Michael Goldmann Karin Binder Ulrike Höfken Hierzu gibt es einen Entschließungsantrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen. Zu Protokoll genommen sind die Reden von Volker Blumentritt, Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, Edmund Peter Geisen, Karin Binder, Ulrike Höfken und Ursula Heinen-Esser. Volker Blumentritt (SPD): Die Europäische Union möchte den Obst- und Gemü- severzehr bei Kindern nachhaltig erhöhen. Diesen Ansatz wird sie mit 90 Millionen Euro gemeinschaftsweit för- dern. Das begrüße ich im Grundsatz außerordentlich. Wer gut vorbereitet ist, kann schon ab dem kommenden Schuljahr 2009/10 die Mittel national in Anspruch neh- men und den Schülerinnen und Schülern gesundheitlich auf die Sprünge helfen. Die Hürden des Brüsseler Programms sind diesmal er- frischend niedrig gelegt. Der Abruf der Fördermittel ver- langt jedoch von den Mitgliedstaaten eine Eigenleistung von 50 Prozent. Nach zähem Ringen ist es sogar gelun- gen, in wichtigen Punkten Lösungen zu finden, die das Korsett der Kofinanzierungsfrage etwas offener gestal- ten. So dürfen nun auch Elternbeiträge oder eine Unter- stützung der Wirtschaft in die Finanzierung mit einflie- ßen. Das war wirklich eine Verbesserung. Weiterhin setzt das Programm die Erarbeitung einer nationalen Umset- zungsstrategie voraus, die nicht nur Fragen der Finan- zierung, Logistik und Distribution plausibel machen soll, sondern auch sogenannte flankierende Maßnahmen er- läutern muss. Das bedeutet, dass die Kinder in den Schu- len das Obst und Gemüse nicht nur verzehren sollen, son- dern ihnen gleichzeitig im Unterricht die wichtige Bedeutung dieser Maßnahme für ihre gesunde Ernährung nähergebracht wird. Deutschland hat im kommenden Schuljahr in Anleh- nung an die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Al- ter zwischen sechs und zehn Jahren einen Anspruch auf voraussichtlich 12,5 Millionen Euro. Jetzt sind wir uns mit Sicherheit einig, dass wir alles daransetzen sollten, um diese Millionen aus Brüssel abzugreifen. Tatsache ist, dass wir heute einen Gesetzentwurf des Bundesrates zum Thema beraten und keinen Regierungsentwurf. Das ist ungewöhnlich und gibt allein genug Zeugnis von den Querelen der letzten Monate. Alle wollen das Obst, aber keiner will bezahlen. Zurzeit beschäftigen wir uns noch mit einem Kompetenzgerangel zwischen Bund und Län- dern. Der Gesetzentwurf der Länder sieht verständlicher- weise eine Finanzierung durch den Bund vor. Der Bund sieht sich hier nicht in der Pflicht, weil Schulen Länder- sache sind. Die Bundesregierung hätte gut daran getan, zügig einen eigenen Entwurf vorzulegen. In zweieinhalb Monaten beginnt das neue Schuljahr. Frau Aigner, Sie haben dem Schulobstprogramm nicht wirklich die notwendige Bedeutung beigemessen, sonst müssten wir jetzt nicht befürchten, zumindest für das kom- mende Schuljahr, die Chance vertan zu haben. Erklären Sie das mal den Bürgerinnen und Bürgern. Ihr Engage- ment für eine gesunde Ernährung von Kindern sollte wohl anders aussehen. Sie können sich die Schelte mit Ihrem Vorgänger Herrn Seehofer teilen, der bereits im Vorfeld wichtige Weichenstellungen versäumt hat. Versuchen wir jetzt zu retten, was noch zu retten ist. Die Haltung der Länder ist ebenfalls kontraproduktiv. Wenn Hoheiten je nach Gusto hin und her geschoben wer- den, wird das ganze Konstrukt unglaubwürdig. Im Schul- bereich ist sonst für die Länder die Schwelle des Zumut- baren oft empfindlich schnell erreicht. Der Bund wird hier stets auf Distanz gehalten und seine Nichtkompetenz angemahnt. Wenn der Spieß jetzt komplett umgedreht wird, gibt es für mich nur eine Interpretation: Hier will sich jemand drücken. Auch den Ländern sollte die ge- sunde Ernährung ihrer Schülerinnen und Schüler mehr am Herzen liegen. Kompromisslösungen wie Mischfinan- zierungen von Bund und Ländern sind in diesem Fall aus- geschlossen. Deshalb gibt es hier nur ein „ganz oder gar nicht“. Wir sehen bei diesem Programm ganz klar die Länder in der Pflicht. Eine zeitnahe Einigung in diesem Sinne muss jetzt das Ziel sein. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Gestern lief eine Meldung des Deutschen Fruchthan- delsverbandes über den Ticker, wonach der Konsum von frischem Obst in Deutschland weiter rückläufig ist. Das hat mich wieder einmal in meiner Überzeugung bestärkt, dass wir unsere Anstrengungen für eine bewusste und ausgewogene Ernährung auf allen Ebenen verstärken müssen. Dieses Ansinnen verfolgen die Verbraucher- schutzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion im Übrigen bereits seit rot-grünen Zeiten. Nach Aussage des Fruchthandelsverbandes ist der Konsum von gesundem Obst und Gemüse in Deutschland ausbaufähig. Nach Berechnungen des Interessenverban- des wurden im Jahr 2008 in Deutschland knapp 157 Ki- logramm Obst und Gemüse pro Haushalt verzehrt. Das hört sich in meinen Ohren erst mal sehr viel an. Wenn wir aber Vergleichszahlen heranziehen, dann bewegen wir uns im europäischen Vergleich auf einem sehr niedrigen Niveau. Beispielsweise verzehren die Südeuropäer fast doppelt so viel frische Lebensmittel wie wir Deutschen. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt für eine aus- gewogene und gesunde Ernährung pro Person 240 Kilo- gramm Obst und Gemüse im Jahr. Sie sehen: Wir müssen uns wirklich strecken, um diese Zielvorgabe zu erreichen. Unsere Essgewohnheiten werden in der Kindheit fest- gelegt. Das, was zuhause auf den Teller kommt, erweist sich als prägend für den Rest unseres Lebens. Was aber muss passieren, wenn traditionelle Essgewohnheiten in der Familie nicht mehr richtig vermittelt werden können? Ich will an dieser Stelle nicht wie mancher Unionskollege (A) (C) (B) (D) Dr. Wilhelm Priesmeier über die verlorenen Werte in unserer Gesellschaft weh- klagen; ich möchte lieber darauf schauen, mit welchen Anreizen wir erreichen können, dass gerade Kinder und Jugendliche an eine ausgewogene und gesunde Ernäh- rung herangeführt werden. Der Bund übernimmt Verantwortung! Eingebettet in eine Gesamtstrategie wollen wir vollwertiges und ausge- wogenes Ernährungsverhalten ganz konkret ausbauen. Dafür haben wir im Juni 2008 in der Großen Koalition den „Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehl- ernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten“ beschlossen. SPD- Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihr damaliger bayerischer Kabinettskollege haben drei vorrangige Ziele in ihrem Programm „IN FORM Deutschlands Initia- tive für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ ge- nannt. Kinder sollen gesünder aufwachsen, Erwachsene gesünder leben und alle Bürgerinnen und Bürger von ei- ner höheren Lebensqualität und einer gesteigerten Leis- tungsfähigkeit in Bildung, Beruf und Privatleben profitie- ren. Das sind hohe Zielvorgaben! Mit insgesamt 15 Millionen Euro für drei Jahre haben wir aber auch eine finanzielle Basis geschaffen, die sich sehen lassen kann. Wir unterstützen mit diesen Geldern die Beratung und Information für eine gesunde Ernäh- rung und Lebensweise. Wir sorgen dafür, dass sich beste- hende Angebote besser vernetzen können, und wir stei- gern den Bekanntheitsgrad wichtiger Initiativen in diesen Bereichen. Mit den Maßnahmen des Nationalen Aktions- plans „IN FORM“ wollen wir unterschiedliche Zielgrup- pen erreichen. Und dazu gehören natürlich in erster Linie Kinder und Jugendliche. Wichtig ist mir nun, dass bestehende Programme und Maßnahmen sinnvoll verknüpft werden. Dadurch lassen sich Synergien nutzen, und gute Ideen erhalten noch mehr Schwung. Ein Baustein muss das EU-Schulobstpro- gramm sein, das bereits seit mehr als einem Jahr auf der europäischen Agenda steht. Eine zügige und unbürokra- tische Umsetzung ist das Gebot der Stunde! In den letzten Wochen konnte ich nur den Kopf schütteln angesichts des Versuchs des Bundesrates, die Finanzierung des Schulobstprogramms auf den Bund zu verlagern. Dabei ist es in diesem Bereich doch eindeutig: Gemeinschafts- und Bundesrecht müssen die Länder nach Art. 83 des Grundgesetzes durchführen. Daher muss eine Kofinan- zierung durch die Länder erfolgen, denn die alleine sind verantwortlich für die Umsetzung. Ich frage die Vertreter der Länder: Wer hat den besten Überblick über die Schu- len und Bildungseinrichtungen? Wer hat die meisten Er- fahrungen in der Umsetzung des EU-Schulmilchpro- gramms? Wer kennt die Bedürfnisse der Schulen am besten? Es ist doch nicht der Bund, sondern es sind die Länder und Kommunen, die die Gegebenheiten vor Ort kennen und entsprechend agieren können. Nachdem wir das nun geklärt hätten, hoffe ich, dass alle Bundesländer an dem EU-Schulobstprogramm teilnehmen werden. Kin- der und Jugendliche an gesunde Ernährung heranzufüh- ren, ist einfach viel zu wichtig. Zu Protokoll Mechthild Rawert (SPD): Jedes fünfte Kind in der EU ist übergewichtig. Das sind circa 22 Millionen Kinder. In Deutschland sind es circa 2 Millionen; 800 000 von ihnen leiden unter Adipo- sitas. Das sind erschreckende Zahlen. Erschreckend ist auch, dass in Deutschland jedes dritte Kind ohne Früh- stück zur Schule geht. Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat das Europäische Parlament im November 2008 das Schulobstprogramm für Europa beschlossen. Das Programm hat einen Um- fang von 90 Millionen Euro und soll im Schuljahr 2009/ 2010 beginnen. Jedes Mitgliedsland kann frei entschei- den, ob es an dem Programm teilnimmt. Es muss dann ei- nen Eigenanteil von 50 Prozent finanzieren. Mit diesem Geld könnte ab dem Schuljahr 2009/2010 in der EU je- dem Kind zwischen sechs und zehn Jahren eine Frucht pro Woche bezahlt werden. Aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht ist das Programm nur zu begrüßen. Denn es soll nicht nur Obst verteilt werden. Das Programm sieht als Voraussetzung für die Gewährung der Gemeinschaftsförderung Aufklä- rungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnah- men zur nachhaltigen Erziehung der Kinder zu gesunder Ernährung vor. Das heißt, den Kindern soll nicht nur Obst gegeben werden, sie sollen auch lernen, wie man sich gesund ernährt. Auch Maßnahmen zum Austausch empfehlenswerter Praktiken, wie dies zu erreichen ist, sind Bestandteil des Programms. Das Programm könnte besonders in Schulen erfolg- reich sein, die in sozialen Brennpunkten liegen. Denn in Familien mit niedrigem Einkommen ist der Anteil an Obst und Gemüse in der Ernährung der Kinder signifikant niedriger. Auch die Erfahrungen anderer Länder, wie den USA, zeigen, dass Schulobstprogramme wirken. Das Gesetz, dass wir heute beraten, muss dennoch ab- gelehnt werden. Mit dem vom Bundesrat vorgelegten Ge- setzentwurf sollen dem Bund die Kosten aufgebürdet wer- den, die eigentlich die Länder zu tragen haben. Die Zuständigkeit – und damit auch die Finanzierung – fällt eindeutig in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Denn der Schwerpunkt des Gesetzes liegt nicht, wie vom Bundesrat in dem Entwurf behauptet, in der Förderung des Absatzes und der Entlastung des Obstmarktes. Dies ist eine Verstümmelung der Idee, die hinter dem Pro- gramm steht. Ziel des Gesetzes ist es, unsere Kinder besser zu ernäh- ren. Wir wollen ihnen gesunde Ernährung nachhaltig nä- herbringen. Wir wollen, dass sozial schwache und ohne Frühstück in die Schule kommende Kinder ein Stück Obst bekommen. Kinder sind kein Notfallabsatzmarkt für die Landwirtschaft. Kinder sind keine Figuren auf dem Schachbrett der Obstwirtschaft. Dies muss in einem Ge- setzentwurf deutlich zum Ausdruck kommen, sosehr ich es als ELVerin auch begrüße, wenn sich eine Win-win- Situation sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Verbraucher, in diesem Fall unsere Kinder, ergibt. Das von der Union geführte Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat es nicht geschafft, das EU-Programm rechtzeitig in einem 25280 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Mechthild Rawert eigenen Gesetzentwurf zu verarbeiten. Frau Aigner und Herr Seehofer haben es nicht geschafft, den notwendigen Rahmen für die Länder zu erarbeiten, damit diese das Programm zum nächsten Schuljahr starten können. Die SPD will, dass Kinder unabhängig von ihrer so- zialen Herkunft und dem Einkommen ihrer Eltern ge- sunde Nahrungsmittel erhalten. Wir unterstützen Pro- gramme wie dieses, mit dem die Kinder zu gesunder Ernährung erzogen werden sollen. Und das setzen wir auch um. Sowohl mit der Strategie zur Förderung der Kindergesundheit als auch mit der Initiative IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, haben wir die Bundesregierung beauftragt, das Bewegungs- und Essverhalten der Kinder und Ju- gendlichen nachhaltig zu verbessern. Wir können nicht zulassen, dass der Bundesrat aus ei- nem gesundheitlich und sozial höchst sinnvollen Pro- gramm einen Obstbasar für die Produzenten macht. Und wir können nicht hinnehmen, dass aufgrund eines zu langsamen Agierens der Bundesministerin Aigner der Bund mit 12,5 Millionen Euro geradestehen soll. Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Das Bewusstsein für gesunde Ernährung kann gar nicht früh genug geweckt werden, denn im Kindesalter bilden sich die Geschmackspräferenzen und Essgewohn- heiten aus. Wer schon im Kindesalter regelmäßig frisches Obst und Gemüse zu sich nimmt, das haben Studien be- legt, wird diese Gewohnheiten auch im Erwachsenenalter beibehalten. Umgekehrt zeigt der Ernährungsbericht 2008, dass Kinder und Jugendliche zu wenig pflanzliche Lebensmittel, insbesondere Gemüse und Obst zu sich nehmen, gleichzeitig aber viel zu viele fettreiche tierische Lebensmittel sowie Süßwaren und gezuckerte Getränke konsumieren. Die Folgen sind schon jetzt sowohl gesund- heitspolitisch als auch volkswirtschaftlich betrachtet dra- matisch: In Deutschland sind mittlerweile 20 Prozent der Kinder übergewichtig, die Tendenz ist steigend. Hält die- ser Trend auch weiterhin an, wird in etwa 40 Jahren jeder zweite Erwachsene an Fettleibigkeit, Adipositas, leiden. Damit steigt auch die Zahl schwerwiegender Folgekrank- heiten wie Diabetes mellitus Typ 2. Das hat weitreichende Konsequenzen für unser Gesundheitssystem – in Deutschland gehen Schätzungen von bis zu 100 Milliar- den Euro an Behandlungskosten infolge falscher Ernäh- rung aus. Natürlich sind für die FDP in erster Linie die Eltern für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich und aufge- rufen, für gesunde Ernährungsgewohnheiten zu sorgen. Aber leider wird auch immer wieder in Studien festge- stellt, dass vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien tendenziell weniger frische und unverarbeitete Lebensmittel essen, sondern stattdessen zu Fertiggerich- ten und Fast Food greifen. Meist fehlt schlicht das Wissen um gesunde Ernährung. Hier können und müssen unsere Kindergärten und Schulen Abhilfe schaffen. Genau dies ist das Ziel des von der EU initiierten und kofinanzierten Schulobstprogramms: Grundschulkindern zwischen sechs und zehn Jahren soll Wissen über gesunde Ernährung und Essgewohnheiten vermittelt werden – Zu Protokoll theoretisch und ganz praktisch durch die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulen, ähnlich wie es mit dem Schulmilchprogramm schon seit Jahrzehnten praktiziert wird. Diese Initiative unterstützt die FDP ganz ausdrück- lich, denn nur wer genug Wissen hat, kann später als mündiger Verbraucher vernünftige Entscheidungen tref- fen und sich gesund ernähren. Ein weiterer positiver Ef- fekt ist die damit verbundene Unterstützung der heimi- schen Landwirtschaft: Mit den insgesamt jährlich für das Programm veranschlagten Mitteln in Höhe von über 25 Millionen Euro könnte der Obst- und Gemüseabsatz schon signifikant gesteigert werden – in der jetzigen de- solaten Lage der Landwirtschaft ein äußerst positives Si- gnal! In der Finanzierung liegt allerdings auch der Knack- punkt: Wir als FDP sind aus Subsidiaritätsgründen für eine föderale Regelung. Bildung ist Ländersache. Die Länder sollen entscheiden, ob und wie sie an dem Pro- gramm teilnehmen, denn sie wissen am besten, wie die Lage vor Ort ist. Allerdings wissen wir auch, dass für viele Bundeslän- der das Schulobstprogramm dann nur noch realisierbar wäre, wenn sich die Eltern finanziell beteiligen würden. Hier sehen wir den Bund in der Pflicht, er darf sich bei ei- nem solch wichtigen Thema nicht einfach aus der finan- ziellen Verantwortung stehlen. Wer 5 Milliarden Euro für die Abwrackprämie ausgeben kann, der kann auch einen Beitrag zum Wohle unserer Kinder leisten! Dieses Hick- hack um die Finanzen muss schnellstmöglich aufgehoben werden, denn die Leidtragenden sind unsere Kinder. Deshalb werbe ich abschließend im Namen meiner Fraktion, der FDP, noch einmal ausdrücklich dafür, die- ses sinnvolle und in die Zukunft gerichtete Schulobstpro- gramm im Interesse unserer Kinder schnellstmöglichst umzusetzen – nicht zuletzt, weil wir sonst EU-Fördermit- tel in Höhe von jährlich 12,5 Millionen Euro einfach ver- fallen ließen. Karin Binder (DIE LINKE): Das Schulobstprogramm der Europäischen Union zwingt die Bundesregierung zu seiner Umsetzung, wes- halb in Deutschland jetzt ein Schulobstgesetz beschlossen werden soll. Das ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, es könnte aber ein kleiner Schritt hin zu einer ge- sunden, kostenfreien Gemeinschaftsverpflegung für Kin- der und Jugendliche sein. Darum muss es im Endeffekt gehen. Es ist völlig klar, dass das Schulobstprogramm allein die weitverbreitete Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen mit frischem Obst und Gemüse nicht aus- gleichen kann. Dazu bedarf es vieler verschiedener Maß- nahmen. Aber vor allem bedarf es eines gemeinsamen Willens und gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern, von Gemeinden, gesellschaftlichen Organisatio- nen und Institutionen. Diese Maßnahmen müssen in einem Aktionsprogramm gebündelt und auch finanziert werden. Ich meine damit nicht ein solch unambitioniertes und unter- finanziertes Programm wie INFORM, bei dem von ohnehin nur 5 Millionen Euro pro Jahr nicht mal eine Möhre in einer Schule ankommt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25281 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Karin Binder Wir haben in dieser Legislaturperiode schon mehrfach darüber debattiert, welche Folgen ungesunde und unaus- gewogene Ernährung für jeden und jede Einzelne und auch für unsere gesamte Gesellschaft hat. Wir haben darüber gesprochen, welche gesundheitspolitischen und auch welche finanziellen Herausforderungen Fehlernährung und Übergewicht nach sich ziehen. Wir streiten immer wieder darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten oder müssten. Ich erinnere nur an den Dauerbrenner „Ampel“ bei der Nährwertkennzeichnung. Immerhin be- steht Einigkeit in allen Fraktionen darüber, dass etwas passieren muss. Uns allen ist klar, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen großer und dringender Handlungsbedarf besteht. Das Wissen um gesunde Ernährung ist heutzutage in vielen Familien leider ziemlich dürftig. Die Familie ist in vielen Fällen nicht mehr der Ort, wo Kinder und Jugend- liche lernen, vernünftig zu essen, ganz abgesehen davon, dass immer mehr Kinder oft aus purer Armut gleich ohne Frühstück und auch ohne Pausenvesper zur Schule gehen. Fragen Sie doch mal in Gegenden mit hoher Arbeitslosig- keit und niedrigen Einkommen in den Schulen nach: Die Lehrerinnen und Lehrer dort können Ihnen eine Menge Kinder benennen, die mit leerem Magen in die Schule kommen und sich vor lauter Hunger irgendwann nicht mehr konzentrieren können. Auch gibt es Kinder, die sich das Schulessen in der Mittagspause nicht leisten können. Wir müssen dafür sorgen, dass auch diese Kinder und Jugendlichen eine Chance bekommen. Mit knurrendem Magen lernt es sich schlecht. Deshalb ist gerade in unserer Bildungsgesellschaft gesunde Ernährung besonders wichtig – zu Hause, in der Schule, in den Kindertagesstätten und überall sonst. Vor diesem Hintergrund ist dieser kleinliche Streit zwischen Bund und Ländern, ob das Programm nun eher der Absatzförderung der nationalen Landwirtschaft oder der Schulverpflegung dient, nur noch peinlich. Wer bringt denn nun die andere Hälfte der Kosten zur Kofinanzierung zum EU-Programm auf? Der Bund oder die Länder? Im Endeffekt decken die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Kosten gemeinschaftlich. Betrachtet man die Summe, die hier hin- und hergeschoben wird, wird es geradezu grotesk. Es geht um 12,5 Millionen Euro pro Jahr, herunter- gerechnet geht es im Jahr um rund 1,50 Euro pro Kind. Rechnen Sie das bitte einmal in Äpfel oder Birnen um. Sie erinnern sich, dass gerade „Schutzschirme für Banken“ in Höhe von 480 Milliarden Euro beschlossen wurden? Skandalös ist auch, dass sich die Bundesregierung beson- ders ins Zeug gelegt hat, um die Kofinanzierung durch Dritte in die EU-Verordnung aufzunehmen. Das könnten Unternehmen sein, aber sehr viel wahrscheinlicher sollen die Eltern die Kosten decken, damit ihre Kinder in der Schule oder der Kita das subventionierte Obst bekommen. Wenn die Eltern das Geld hätten, ihren Kindern das Obst mitzugeben, dann würden sie das doch tun. Aber es geht doch gerade darum, die Kinder zu versorgen, die von zu Hause eben kein Obst mitbekommen. Außerdem: Das EU-Schulobstprogramm ist mit dem erklärten Ziel der Absatzförderung aufgelegt worden. Sollen jetzt ausge- rechnet diese Eltern dann auch noch die Landwirtschaft kosubventionieren? Das darf ja wohl nicht wahr sein! Zu Protokoll Wie gesagt, gute und gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen geht uns alle an. Da müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen und ihren Worten und Sonntagsreden endlich Taten folgen lassen. Man kann und man muss im Sinne der Schulkinder ein gemeinsames, ein konzertiertes Programm auflegen. Dafür muss Geld in die Hand genommen werden, und zwar von beiden Sei- ten – vom Bund und vom Land. Auch deutlich mehr als die 12,5 Millionen, um die es heute geht, wären vonnöten. Die 12,5 Millionen Euro der Europäischen Union sollten da als Anreiz und als Anschub verstanden werden. Machen Sie endlich etwas daraus! Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Zuständigkeitsgerangel der Bundesländer und der Bundesregierung in Bezug auf die Finanzierung des Schulobstprogramms ist nicht akzeptabel und darf nicht zur Verhinderung des Schulobstprogramms führen. Mit dem Argument der fehlenden Finanzierbarkeit ziehen sich Bund und Länder aus ihrer bestehenden Verantwor- tung und tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche weiterhin gar kein oder, wenn überhaupt, nur ein schlech- tes Essensangebot an Schulen erhalten. Dabei ist der Handlungsbedarf mit Blick auf die miserable Ernäh- rungssituation von Kindern besonders aus finanzschwa- chen Familien mehr als deutlich. Der gordische Knoten des Abwälzens von Verantwor- tung muss endlich durchschlagen werden. Bund und Län- der müssen ein gezieltes Aktionsprogramm für gesunde Kinderernährung unter Einbeziehung der EU-Pro- gramme für Schulobst, -milch und Armenspeisung entwi- ckeln und dafür einen Finanzierungsplan vorlegen. Ebenso wollen wir die verbindliche Einführung und Kon- trolle von guten Qualitätsstandards für die Verpflegung von Kindergarten- und Schulkindern. Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2008 ein EU-Schulobstprogramm beschlossen. Das Programm umfasst die Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren. Ab dem Schuljahr 2009/ 2010 stehen für Deutschland rund 12,5 Millionen Euro zur Verfügung. In gleicher Höhe muss dies von den Mit- gliedstaaten gegenfinanziert werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates zu diesem Pro- gramm sieht eine Gegenfinanzierung durch den Bund vor. Die Regierungskoalition hat dagegen nun die Finanzie- rung durch die Länder beschlossen. Wir wollen ein um- fassendes Ernährungsprogramm, das jedem Kind täglich ein qualitativ gutes Essen kostengünstig zur Verfügung stellt. Derzeit erhalten nur wenige Kinder in Schulen ein Essensangebot; in Rheinland-Pfalz sind es nur circa 15 Prozent. Von den Schulträgern gesetzte Qualitätsstan- dards sind unzureichend. Folgen einer falschen Ernährung sind 1,9 Millionen übergewichtige Kinder, von denen 800 000 bereits an Fettleibigkeit erkrankt sind. Weitere ernährungsbedingte Folgeerkrankungen wie Diabetes breiten sich wie eine Epidemie aus. Laut einer aktuellen Studie wird in Europa von 2005 bis 2020 die Zahl zuckerkranker Kinder unter 15 Jahren um 70 Prozent ansteigen. Bundesweit ent- stehen durch Fehlernährung Behandlungskosten von 25282 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25283 (A) (C) (B) (D) Ulrike Höfken 70 Milliarden Euro jährlich. Mit einem drastischen An- stieg auf 100 Milliarden Euro ist in den nächsten Jahren zu rechnen. Ungesunde Ernährung und Mangelernährung sind meist eng an den Bildungs- und Sozialstatus der Kinder geknüpft, genauso wie der Gesundheitszustand. Arme Kinder leben und essen ungesünder als der Durchschnitt. Dies macht sich bei der Entwicklungsperspektive der Kinder bemerkbar. Die Kinder lernen schlechter und sind weniger leistungsfähig. Diese Unterschiede können zu ei- ner Ausgrenzung aus dem Bildungssystem führen und set- zen sich fort in einer fehlenden Integrationsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Ziel einer verantwortungsbewussten Sozial-, Bil- dungs- und Ernährungspolitik muss es sein, jedem Kind gleiche Entwicklungsmöglichkeiten unabhängig von sei- ner sozialen Herkunft zu geben. Daraus ergibt sich für je- des Kind und jeden Jugendlichen das Recht auf eine ge- sunde Ernährung. Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Erstens. Gesunde Ernährung und Bewegung sind Kernanliegen der Bundesregierung. Mit IN FORM ist es dem BMELV gelungen, gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium ein Dach für vielfältige Aktivitäten in diesem Bereich zu schaffen. Je früher Menschen lernen, sich gesund zu er- nähren, umso nachhaltiger ist diese Erfahrung und umso größer die Chance, dass sie dieses Verhalten als Erwach- sene beibehalten. Zweitens zum EG-Schulobstprogramm. Der EG-Agrarrat hat im vergangenen Jahr beschlos- sen, jährlich 90 Millionen Euro Gemeinschaftsbeihilfe für ein Schulobstprogramm zur Verfügung zu stellen. Das Programm wurde explizit mit Hinweis auf eine Erhöhung des zu geringen Obst- und Gemüseverzehrs von Kindern und Jugendlichen aufgelegt. Dies begrüße ich sehr. Es soll in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen durchgeführt und muss vor allem mit flankierenden Maß- nahmen begleitet werden, damit es zu einem Erfolg und nachhaltiger Verhaltensänderung führt. Von der Gemeinschaftsbeihilfe stehen Deutschland circa 20 Millionen Euro für das Schuljahr 2009/2010 zur Verfügung. Die Gemeinschaftsbeihilfe deckt in der Regel 50 Prozent der Ausgaben für das Schulobstprogramm, der noch fehlende Teil muss aus öffentlichen Mitteln oder auch durch den privaten Sektor des Mitgliedstaates kofi- nanziert werden. Die Ausgaben für die obligatorischen flankierenden Maßnahmen müssen von den Mitgliedstaa- ten allein getragen werden. In Deutschland brauchen wir für die Durchführung dieses Programms ein Gesetz. Ich bin froh, dass der vorliegende Gesetzentwurf vom Bun- desrat eingebracht wurde. Dies ermöglicht uns, die recht- liche Grundlage rechtzeitig zu Beginn des kommenden Schuljahres zu schaffen. Drittens zur Zuständigkeit der Länder. In Deutschland fällt die Durchführung des Programms in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Es ist grund- sätzlich die Aufgabe der Länder, das Gemeinschafts- und Bundesrecht durchzuführen. Daraus folgt auch ihre Finanzierungszuständigkeit. Viertens zum vorgelegten Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf geht davon aus, dass der Bund für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms zu- ständig ist und entsprechend auch für alle entstehenden nationalen Kosten aufkommen soll. Ich will an dieser Stelle gar nicht auf die weiteren Details eingehen, denn eines steht fest: So geht es nicht! Wir leben in einem föde- ralen Staat, in dem die Aufgaben zwischen Bund und Län- dern klar geregelt sind – auch in Zeiten knapper Kassen. Nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung liegt die Durchführungs- und Finanzierungszuständigkeit dabei eindeutig bei den Ländern. Diese sind allein für die Durchführung des Bundesrechts und damit auch für die Umsetzung und Kontrolle des Schulobstprogramms zu- ständig. Mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträgen stellen wir die Fakten wieder richtig und ermöglichen einen Gesetzentwurf, der zustimmungs- fähig ist und den Start des EU-Schulobstprogramms zu Beginn des neuen Schuljahres ermöglicht. Wir alle wissen, wie nötig es ist, dass unsere Kinder von Kindesbeinen an gesundes Ernährungsverhalten ler- nen, dass sie erfahren, wie frisches Obst und Gemüse schmecken und welche Früchte zu welcher Jahreszeit reif sind. Das EU-Schulobstprogramm bietet die Möglichkeit, viele Kinder zu erreichen und mit frischem Obst und Ge- müse zu versorgen und zwar dort, wo sie sich aufhalten, in ihren jeweiligen Lebenswelten, sei es die Kita, die Schule oder eine andere Bildungseinrichtung. Wir fördern derzeit ein Modellprojekt des Vereins 5 am Tag, das bereits Möglichkeiten eines Schulobstpro- gramms in der Praxis erprobt. Der Zwischenbericht zeigt ganz deutlich, dass es sehr gut ankommt und die prakti- sche Durchführung vor Ort keine Probleme bereitet. Ich weiß sehr wohl, dass auch in den Ländern der finanzielle Schuh oft drückt, aber bedenken Sie: Es gibt kaum sinnvollere Investitionen als die in die Gesundheit unserer Kinder und damit in unsere Zukunft. Wenn die Länder sich dieser Aufgabe nicht stellen, wird es in Deutschland kein Schulobstprogramm geben. Damit das Schulobstprogramm in Deutschland durch- geführt werden kann, bitte ich um Zustimmung zu den Än- derungsanträgen der Koalitionsfraktionen. Und ich bitte die Länder eindringlich, in der nächsten Sitzung des Bun- desrates dem geänderten Gesetz zuzustimmen, die Ge- meinschaftsbeihilfe zu nutzen und das EU-Schulobstpro- gramm durchzuführen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp- fiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck- sache 16/13419, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 16/13111 in der Ausschussfassung anzuneh- 25284 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt men. Wer möchte dem Gesetzentwurf in der Ausschuss- fassung zustimmen und dafür die Hand erheben? – Ge- genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung bei Zustimmung durch die Koali- tionsfraktionen und die FDP angenommen. Dagegen hat niemand gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben sich enthalten. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Wer ist für den Gesetzentwurf und möchte sich erheben? – Wer ist dagegen? – Wer ent- hält sich? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie vorher angenom- men. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13476. Wer stimmt für diesen Entschlie- ßungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke. Die üb- rigen Fraktionen waren dagegen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 42 a bis c auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Mobilfunkforschung verantwortlich be- gründen – zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken – Drucksachen 16/10325, 16/9485, 16/12915 – Berichterstattung: Abgeordnete Jens Koeppen Detlef Müller (Chemnitz) Angelika Brunkhorst Lutz Heilmann Sylvia Kotting-Uhl b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Verbraucherfreundliche Kennzeichnung strah- lungsarmer Mobilfunkgeräte – zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich durch- setzen – Drucksachen 16/3354, 16/4424, 16/5362 – Berichterstattung: Abgeordnete Jens Koeppen Detlef Müller (Chemnitz) Horst Meierhofer Lutz Heilmann Sylvia Kotting-Uhl c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm fortsetzen – Drucksachen 16/4762, 16/6580 – Berichterstattung: Abgeordnete Jens Koeppen Detlef Müller (Chemnitz) Horst Meierhofer Lutz Heilmann Sylvia Kotting-Uhl Zu Protokoll genommen sind die Reden von Jens Koeppen, Detlef Müller, Horst Meierhofer, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl. Jens Koeppen (CDU/CSU): Innerhalb von drei Monaten debattieren wir heute be- reits ein zweites Mal über die Chancen und Risiken der Mobilfunktechnologie. Ich freue mich, innerhalb relativ kurzer Zeit zu diesem wichtigen Thema erneut Stellung beziehen zu dürfen, und greife dazu gerne die vorliegen- den Anträge aus den Fraktionen der Opposition auf. Das Wichtigste vorweg: Die Mobilfunktechnologie wird von der Bevölkerung intensiv genutzt. Mobil zu tele- fonieren ist heute eine Selbstverständlichkeit. Im Jahr 2006 kamen auf 100 Menschen 104 Handys, Tendenz stei- gend. In dem Maße, in dem die Strahlenexposition zunimmt, vermehren sich auch in der Bevölkerung die Ängste, die Nutzung von Mobilfunkgeräten könnte mit ge- sundheitlichen Gefahren verbunden sein. Ich nehme diese Sorgen sehr ernst. Gerade weil das so ist, halte ich es für meine Pflicht, nicht in Hysterie zu verfallen, sondern mich immer wie- der mit dem Thema kritisch auseinanderzusetzen. Mein Ziel ist es, der Bevölkerung eine realistische und sachli- che Einschätzung zu geben. Ich will zur Vorsicht raten, wo es angebracht ist, und Entwarnung geben, wo diese wissenschaftlich abgesichert ist. Ich will keine diffusen Ängste schüren – wie es Die Linke in ihrem Antrag – Drucksache 16/9485 – tut, sondern aufklären, zur Ver- (A) (C) (B) (D) Jens Koeppen sachlichung der Debatte beitragen und Unkenntnis besei- tigen. Nun zu den Anträgen im Einzelnen. Die Anträge spre- chen verschiedene Themenkomplexe im Bereich Mobil- funk an: erstens die Bedeutung des Mobilfunks für Deutschland. Das Handy ist aus unserer mobilen Informationsge- sellschaft nicht mehr wegzudenken. Wollen wir in unse- rem Land auch in Zukunft international konkurrenzfähige Produkte anbieten, müssen wir diese Technologien stetig verbessern und verfeinern. Ihre Entwicklung hat zu vielen Innovationen in Produktion und Dienstleistung der letz- ten Jahre beigetragen. Sie leistet einen wesentlichen Bei- trag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Lan- des. Über die Hälfte der Industrieprodukte und weit über 80 Prozent der Exportprodukte Deutschland hängen heute vom Einsatz dieser Technologie ab. Das Segment Mobilfunk stellt in diesem Zusammen- hang einen bedeutenden wirtschaftlichen Faktor dar. Auch Bündnis 90/Die Grünen sieht in der Mobilfunk- technologie einen „unverzichtbaren Innovationsträger für Deutschland und Europa“ – Drucksache 16/4424, Seite 1 –, für die FDP ist der Mobilfunk „ein prägender Teil der modernen Telekommunikation und fester Be- standteil im Alltag“ – Drucksache 16/3354, Seite 1 –. Über die große Bedeutung der modernen IuK-Techno- logie für unsere Gesellschaft besteht also Einigkeit. Ge- rade weil die Bedeutung des Mobilfunks für unser Land nicht groß genug eingeschätzt werden kann, müssen wir die bestehenden Vorbehalte ernst nehmen und diese er- gebnisoffen erforschen. Nur so werden wir Risiken immer besser abschätzen und im besten Fall Ängste ausräumen können. Dies bringt mich zu meinem zweiten Punkt: Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF). Die Forschungsförderung zu Auswirkungen elektro- magnetischer Felder ist in den vergangenen Jahren er- heblich erweitert worden. Die Bundesregierung ist äußerst engagiert, um mögliche negative Folgen der Mo- bilfunktechnik zu untersuchen, Gefahren zu erkennen und zu bannen: Im Juni 2002 hat sie beim Bundesamt für Strahlenschutz, das erste DMF in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob die geltenden Grenzwerte die Bevölke- rung in ausreichendem Maße vor Mobilfunkstrahlung schützen. Das DMF ist eines der weltweit größten Programme im Mobilfunkbereich: Im Rahmen des DMF wurden vom Bundesumweltministerium Mittel in Höhe von 8,5 Millio- nen Euro für die Forschung mit Schwerpunkt Mobilfunk zur Verfügung gestellt. Die Mobilfunknetzbetreiber betei- ligten sich mit weiteren 8,5 Millionen Euro an diesem Vorhaben, hatten aber keine inhaltlichen Einflussmög- lichkeiten auf das Programm. Die Ergebnisse des DMF, die im Mai 2008 präsentiert wurden, sind beruhigend; das erkennt auch die FPD in ihrem Antrag – Drucksache 16/10325 – an. Das BfS und die Strahlenschutzkommission, SSK, haben übereinstim- mend festgestellt, dass das Forschungsprogramm keine Zu Protokoll Erkenntnisse gebracht hat, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht infrage stellen würden: Es konnten ausdrücklich keine negativen Effekte auf Hor- mone, Blut-Hirn-Schranke und Fortpflanzung sowie keine erhöhten Krebsrisiken – zum Beispiel bei Gehirntu- mor, Kinderleukämie – nachgewiesen werden. Im Bereich der thermischen Wirkung elektromagnetischer Felder er- gab eine Untersuchung kein zusätzliches Langzeitrisiko und kein Krebsrisiko. Ferner konnte die Existenz von Elektrosensibilität, an der bis zu sechs Prozent der Be- troffenen zu leiden glauben, ausgeschlossen werden. Hinweisen möchte ich allerdings auch auf die Schwachstellen des Programms, die im Antrag der FDP – Drucksache 16/10325 – korrekt benannt werden: Es be- steht weiterer Forschungsbedarf in den Bereichen Lang- zeit und Auswirkungen auf Kinder. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit verstärkter Forschung auf diesen Gebieten erkannt und bereits intensiviert. Dies führt dazu, dass der Antrag der FDP, der grundsätzlich durch- aus in die richtige Richtung geht, als nicht zeitgemäß abgelehnt werden muss. Beispielhaft sei in diesem Zu- sammenhang auch auf die Forderung der FDP zur Ent- wicklung wirksamer Kommunikationsstrategien verwie- sen. Hier möchte ich auf das Informationszentrum Mobilfunk, IZMF, sowie das Portal www.mobilfunk- baukasten.de aufmerksam machen, in denen bereits heute, für jedermann zugänglich, sachlich und verbrau- cherorientiert Informationen zum Thema „Elektromag- netische Felder/Mobilfunk“ aufbereitet werden. Auch das BfS stellt seit langem ein umfassendes Informationsange- bot in Form von Broschüren und Internetauftritten zur freien Verfügung und behandelt hier umfassend sämtliche Fragen des Mobilfunks. Kurz zusammengefasst: Das DMF hat die wissen- schaftlichen Kenntnisse über die Wirkung elektromagne- tischer Felder wesentlich verbessert. Insgesamt bieten die Ergebnisse des DMF keinen Anlass, die Schutzwir- kung der bestehenden Grenzwerte infrage zu stellen. Die zu Beginn des DMF bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken konnten nicht bestätigt werden. Neue wissen- schaftliche Kenntnisse liegen bis heute nicht vor, sodass die Ergebnisse des DMF weiterhin Gültigkeit besitzen und an den bestehenden Grenzwerten der 26. BimSchV festgehalten wird. Drittens: Mobilfunknetzbetreiber. Die Bundesregierung betreibt also auch nach Ab- schluss des DMF weiter Forschung auf dem Gebiet des Mobilfunks, um die fachlichen Grundlagen zur Risikobe- wertung in den oben genannten Bereichen weiter zu ver- bessern. Ich begrüße es, dass die Mobilfunkbetreiber die über das DMF hinausgehende Forschung weiter finan- ziell unterstützen. Ferner ist die im Dezember 2001 von den Mobilfunknetzbetreibern beschlossene freiwillige Selbstverpflichtung in ihren bisherigen Ergebnissen posi- tiv zu bewerten. Mit dieser Selbstverpflichtung haben sich die Mobilfunknetzbetreiber zu nachprüfbaren Verbesse- rungen in den Bereichen des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes verpflichtet, um die Vorsorge im Be- reich des Mobilfunks zu verstärken. Diese Bemühungen müssen fortgesetzt werden. Dabei sollte die Branche ein Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25285 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Jens Koeppen besonderes Augenmerk auf die technische Weiterentwick- lung von Geräten legen, um zukünftig bei reduziertem Stromverbrauch bzw. reduzierter Strahlung gleiche Leis- tung zu erhalten. Neue Anwendungen sollten ermöglicht werden, um das Sorgenpotenzial zu reduzieren. Dieser Punkt führt mich zum nächsten Themenkomplex, der ab- schließend die technische Seite der Debatte zum Thema Mobilfunk beleuchtet. Viertens: Kennzeichnung von Geräten. Die FDP fordert in ihrem Antrag – Drucksache 16/3354, Seite 2 – eine „transparente Strahlenklassifizierung“, da es bislang „eine deutlich sichtbare und für die Verbrau- cher verständliche Ausweisung der SAR-Werte auf den Geräten bzw. den Verpackungen“ nicht gebe. Auch die Grünen bewerten die Selbstverpflichtung der Mobilfunk- betreiber „als nicht ausreichend, um eine verbraucher- freundliche Kennzeichnung strahlungsarmer Handys durchzusetzen“ und fordern eine „verbraucherfreundli- che Klassifizierung der Strahlungsintensität von Mobilte- lefonen“ – Drucksache 16/4424, Seite 1 f –. Bevor ich auf diese Forderungen eingehe, ist es not- wendig, einen in diesem Zusammenhang wichtigen Sach- verhalt zu erläutern: Um die Belastung der Strahlung für den Körper zu vergleichen, wird der sogenannte SAR- Wert genutzt. Das ist der Anteil der Sendeleistung, den das Gewebe aufnimmt. Je kleiner dieser Wert, desto ge- ringer wird das Gewebe durch die Strahlung erwärmt. Der empfohlene obere Grenzwert der Weltgesundheitsor- ganisation liegt bei 2,0 Watt pro Kilogramm. Bei sämtli- chen modernen Mobilfunkgeräten liegt der Wert zwischen 0,04 und 1,94 Watt pro Kilogramm, also deutlich unter der zulässigen Obergrenze. Das heißt, in Bezug auf die gesundheitlichen Risiken macht es keinen Unterschied, ob ein Handy 0,4 oder 0,7 Watt pro Kilogramm strahlt. Oder in anderen Worten: Ein niedrigerer Wert würde le- diglich dazu verführen, ein Gerät als vermeintlich „ge- sünder“ anzusehen als ein anderes. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, die den Ge- danken „gesunder“ und „weniger gesunder“ Handys aufgreift, würde einen unverantwortlichen Eingriff in die produzierende Wirtschaft darstellen. Hier würde sugge- riert, es gebe „gute“ und „böse“ Mobiltelefone. Auf diese Weise werden Verbraucher in die Irre geführt. Darüber hinaus orientiert sich die Mobilfunktechnolo- gie an internationalen Standards. Nationale Einschrän- kungen würden den weltweiten Vertrieb und Einsatz dieser Technik erschweren. Dies käme einem Wettbe- werbsnachteil für Deutschland gleich. Ferner gebe ich zu bedenken, dass eine neue Kenn- zeichnungspflicht zu einer weiteren Bürokratisierung durch noch mehr gesetzliche Regelungen führen würde. Zur Schaffung weiterer staatlicher Regelungen besteht aber schon deswegen keine Notwendigkeit, da es ja be- reits – wie in den beiden Anträgen beschrieben – die Möglichkeit gibt, über das Gütesiegel „Blauer Engel“ die besondere Verträglichkeit eines Gerätes zu zeigen. Dass die Industrie bis dato von diesem Gütesiegel kaum Gebrauch gemacht hat, finde ich angesichts der eben von mir ausgeführten Sachlage nachvollziehbar. Deswegen Zu Protokoll halte ich es für den besseren Weg, die technischen Para- meter eines Handys – unter anderem den SAR-Wert – deutlicher und transparenter als bisher auf das Gerät oder die Verpackung aufzubringen, ohne eine Bewertung durch ein Kennzeichnungssystem vorzunehmen. Durch eine solche verbesserte „Sichtbarmachung“ könnte der Verbraucher die Strahlungsintensität seines Gerätes auf den ersten Blick erfassen und eigenverantwortlich eine Bewertung vornehmen. Zusammenfassend stelle ich fest: Eine schlussendliche, alles erschöpfende Analyse der gesundheitlichen Risiken ist nicht bzw. noch nicht mög- lich. Wer sich in diesem Grund beeinträchtigt sieht, dem steht es frei, auf ein Mobiltelefon zu verzichten oder Vor- sichtsmaßnahmen zu treffen – wie verkabelte anstelle von drahtlosen Systemen zu Hause oder Headsets mit Kabel- einsatz fürs Handy. Um die Entwicklungspotenziale der Mobilfunktechno- logie nicht zu gefährden, müssen wir die Sorgen der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdung durch elektro- magnetische Felder ernst nehmen. Wir dürfen nicht zu unkritisch sein gegenüber einer neuen Technologie, nur weil sie weit verbreitet und fast unverzichtbar geworden ist. Die noch bestehenden Unsicherheiten müssen durch gezielte Forschung weiter eingegrenzt und die Wissens- basis verbreitert werden. Kontraproduktiv wirken hier Anträge wie der der Linken, die eher auf Behauptungen denn auf wissenschaftlich fundierten Aussagen basieren. Statt durch Populismus die oft auf Unkenntnis beruhen- den, diffusen Ängste in Teilen der Bevölkerung vor Mobil- funk zu schüren, sollten wir unserer Verantwortung ge- recht werden und zu einer Versachlichung der Debatte beitragen! Detlef Müller (Chemnitz) (SPD): Wir beraten heute abschließend über die Beschluss- empfehlungen des Umweltausschusses zu den Anträgen der Fraktion der FDP „Mobilfunkforschung verantwort- lich begründen“ und der Fraktion der Linken „Mobil- funkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken“. Da wir bereits in der ersten Lesung im Plenum und im Umwelt- ausschuss ausführlich über die Anträge debattiert haben, möchte ich nur kurz die Inhalte der Anträge skizzieren. Mit dem Antrag der Fraktion der FDP soll die Bundes- regierung aufgefordert werden, sich für eine weitere For- schung auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung einzusetzen. So sollen insbesondere Langzeitstudien bei bestimmten Personengruppen wie Kindern und Schwan- geren durchgeführt werden. Diese Untersuchungen sol- len durch das BMU, die Netzbetreiber und zusätzlich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung durch die Hersteller von Mobiltelefonen finanziert werden. Zudem fordert der Antrag der FDP eine verbesserte internatio- nale Vergleichbarkeit von Forschungsergebnissen. Die Linke zielt in ihrem Antrag darauf ab, die Bundes- regierung aufzufordern, die in der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissions- schutzgesetzes festgelegten Grenzwerte unter Berücksich- 25286 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Detlef Müller (Chemnitz) tigung der nichtthermischen Wirkungen, der Expositions- dauer sowie des Vorsorgeprinzips so weit abzusenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen wer- den können. Des Weiteren sollen Genehmigungen für Mo- bilfunksendeanlagen nur befristet erteilt werden. Des Weiteren beraten wir über die Beschlussempfeh- lungen für drei ältere Anträge der FDP mit dem Titel „Verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsar- mer Mobilfunkgeräte“ und der Grünen mit den Titeln „Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und ver- braucherfreundlich durchsetzen“ und „Deutsches Mobil- funkforschungsprogramm fortsetzen“. Diese Anträge stammen von Anfang 2007, sie sind deutlich vor Beendi- gung des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms im Jahr 2008 entstanden und sind nicht mehr aktuell, sodass wir uns eine Diskussion darüber ersparen können. Sie sind von der Realität überholt. Grundsätzlich müssen alle Anträge vor dem Hinter- grund des stetig wachsenden Gebrauchs von Handys in unserer Gesellschaft gesehen werden. So gehören heute neben dem normalen Telefonieren immer neue Funktio- nen wie Fotografieren, Bilder senden und empfangen, Vi- deos anschauen, Nachrichten schreiben und lesen, im In- ternet surfen, Dateien erstellen und verwalten und die Nutzung als Navigationssystem zum Leistungspaket eines modernen Handys. Die Handybranche gilt als eine sehr innovationsorientierte Industrie, die Produktzyklen sind extrem kurz. Von Anfang an gab es allerdings in Teilen der Bevöl- kerung auch kritische Stimmen, ob die Nutzung dieser Technologie nicht gesundheitliche Schäden durch elek- tromagnetische Felder hervorrufen könne. Deshalb hat die Bundesregierung 2001 das Deutsche Mobilfunkfor- schungsprogramm ins Leben gerufen, um gerade diese Frage zu klären. Nach Abschluss der Forschungsprojekte im Jahre 2008 bewerteten sowohl das Bundesamt für Strahlenschutz als auch die Strahlenschutzkommission das Mobilfunkforschungsprogramm. Dabei sind beide unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass das Mobilfunkforschungsprogramm keine Erkennt- nisse erbracht hat, die die geltenden Grenzwerte infrage stellen. Deshalb bedarf es keiner grundsätzlichen Ver- schärfung der Grenzwerte, die die Linke in ihrem Antrag fordert. Obwohl die Ergebnisse also keinen großen Anlass zur Sorge geben, so sind noch einige offene Fragen zu klären. So gibt es bisher noch keine Langzeitstudien bei einer Nutzungsdauer von länger als zehn Jahren und auch keine Studien, die die Wirkung unterschiedlicher Strah- lenquellen beinhalten. Des Weiteren existieren keine Stu- dien, die speziell auf Kinder oder auf Schwangere ausge- richtet sind. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die Forschung auf diesen Gebieten ausgeweitet werden muss. Im Mobil- funkforschungsprogramm wurden andere Funktechnolo- gien wie zum Beispiel digitales Fernsehen oder W-LAN nur am Rande untersucht oder blieben, wie zum Beispiel neue Hochfrequenztechnologien wie der digitale Behör- denfunk TETRA-Funk, bestimmte Frequenzbereiche wie Zu Protokoll Terahertz oder die Wechselwirkung verschiedener gleich- zeitiger Anwendungen, gänzlich unberücksichtigt. Insbesondere die Auswirkungen auf Kinder sind noch nicht endgültig erforscht. In diesem Bereich sind noch dringend spezifische Untersuchungen erforderlich, wir als SPD-Fraktion unterstützen deshalb grundsätzlich das Anliegen des FDP-Antrages. Da die Anträge der FDP und der Linken aus dem Jahr 2008 stammen, muss festgehalten werden, dass ein Groß- teil der Forderungen bereits durch die Bundesregierung umgesetzt wird. So werden das BMU und das Bundesamt für Strahlenschutz die Forschung zur weiteren Aufklä- rung der noch offenen Fragen fortsetzen. Hierzu wurde ein dreijähriges Forschungsprogramm erstellt. Das Ge- samtbudget beträgt circa 5 Millionen Euro. Die Finanzie- rung soll anteilig durch Mittel des BMU – UFOPLAN – und der Netzbetreiber erfolgen und in derselben Weise wie das DMF abgewickelt werden. Durch die Bundesre- gierung werden die Parlamentarier alle zwei Jahre durch den Bericht zur Mobilfunkforschung über die neuesten Forschungsergebnisse zeitnah informiert. Dies ist zuletzt im Dezember 2008 erfolgt, insofern ist der Antrag der FDP durch die Bundestagsdrucksache 16/11557 bereits überholt. Dagegen hat die SPD-Fraktion immer wieder gefor- dert, dass die Hersteller ihre emissionsarmen Endgeräte mit dem Blauen Engel kennzeichnen sollen, um für die Verbraucher im Vorfeld der Kaufentscheidung mehr Transparenz herzustellen, Da dies auch in den Anträgen der FDP und der Grünen gefordert wird, unterstützen wir diese Forderungen. Wovon wir uns aber deutlich distanzieren, sind Versu- che, die Bevölkerung durch neue Grenzwertforderungen zu verunsichern oder regelrecht Ängste zu schüren. Diese Kritik geht vor allem in Richtung der Linken. Wir können nicht die angeführten Gründe und Feststellungen teilen. So geben die im Antrag zur Begründung angeführten Fol- gen und Risiken des Mobilfunks nicht den heutigen wis- senschaftlichen Kenntnisstand wieder. Auch für die Be- hauptung, dass Gefälligkeitsgutachten für die Hersteller erstellt wurden, fehlt jeder Beweis. Offen bleibt zudem, warum die Linken die Mobilfunkbetreiber nicht weiter in die Pflicht nehmen wollen und auch keine finanzielle Be- teiligung an der Forschung wünschen. So wird das Ver- ursacherprinzip konterkariert, weil keine finanzielle Be- teiligung von den Verursachern eingefordert wird. Ich fasse zusammen: Wir stimmen der Beschlussemp- fehlung des Umweltausschusses zu, die Anträge abzuleh- nen. Der Antrag der FDP ist zwar sachbezogen, aber zeit- lich überholt, die Forderungen des Antrages werden größtenteils bereits umgesetzt. Die Forderungen im An- trag der Linken haben keine fundierte Basis und dienen eher dazu, die Bevölkerung zu verunsichern. Horst Meierhofer (FDP): Nach den Beratungen im Ausschuss ist deutlich gewor- den, dass eine Mehrheit der Fraktionen in diesem Haus unseren Antrag für inhaltlich stichhaltig und sachbezogen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25287 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Horst Meierhofer hält. Es ist deshalb unverständlich, dass wir heute über das ablehnende Votum des Ausschusses debattieren. Lassen Sie mich Ihnen deshalb nochmals die wichtigsten Punkte in unserem Antrag vor Augen führen, in der Hoff- nung, dass das bessere Argument Sie überzeugt. In Deutschland können wir den Mobilfunk weder aus dem öffentlichen noch aus dem privaten Leben wegdenken. Es existieren mittlerweile mehr Handyendgeräte als Ein- wohner. Rund 11 Prozent der Haushalte setzen nur noch auf Handys und verzichten gänzlich auf einen Festnetz- anschluss. Dabei werden die Endgeräte immer leistungs- fähiger und ersetzen häufig Anwendungen, die bisher einem Computer, einem Diktiergerät, einem MP3-Player oder einem Fotoapparat vorbehalten waren. Mobiltelefone werden somit auch zu einem wichtigen Faktor in einer sich stetig wandelnden Berufswelt mit zum Teil völlig mobilen Arbeitsplätzen. Darüber hinaus sind in Unternehmen, die mittel- oder unmittelbar mit Funktechnologien befasst sind, über 200 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Unter- nehmen stehen für eine hochinnovative Branche mit sehr kurzen Innovationszyklen. Trotz der herausragenden Stellung der Mobilfunktech- nologie als Wirtschaftszweig und als Anwendung im öffent- lichen und privaten Leben existieren in Teilen der Bevölke- rung Vorbehalte gegen mobile Funktechnologien, denen nur dann begegnet werden kann, wenn die Angst vor Risiken durch Forschung ausgeräumt wird. Genau in diese Richtung zielt unser Antrag. Er greift die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms, DMF, auf und formuliert die richtigen Konsequenzen. Das ist von keiner Fraktion hier bestritten worden, abgesehen von den Kollegen der Fraktion Die Linke, die einen ideologisch motivierten und mit falschen Behauptungen gespickten Antrag eingebracht haben: Darin fordern sie zum Beispiel die Senkung von Grenzwerten bei gleichzeitigem Stopp des Ausbaus des Mobilfunksystems. Das ist in etwa so, als wenn sie die Wüste bewässern wollten, in Wasserkanälen aber das Übel sehen. Wenn Sie Grenzwerte senken wollen, müssen zur Sicherstellung der Abdeckung mehr und nicht weniger Masten aufgestellt werden. Erklären Sie das bitte mal den Mobilfunkinitiativen in Ihren Wahlkreisen. Aber nicht nur das: Sie argumentieren mit zwei Studien, deren Ergebnisse sich – im Falle der REFLEX-Studie – entweder nicht auf den Menschen übertragen lassen oder deren Verfasser – wie im Falle der Studie der Europäischen Umweltagentur – selbst eingestehen, dass sie über keinerlei Expertise auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder verfügen. Das Schlimmste an Ihrem Antrag ist aber die perfide Argumentation mit Ängsten. Sie reden von „enormen Folgen für die Lebenserwartung“ und „schwerwiegenden Folgen für bestimmte Hirnfunktionen“. Das ist wirklich unterste Schublade, es ist unseriös und schürt Ängste. Wir brauchen transparente Forschung, paritätische Finanzierung, eine ausgewogene Risikokommunikation und keine Argumenta- tion mit Studienergebnissen, für die sich Dutzende Studien mit gegenteiligen Resultaten zitieren ließen. Ganz abgesehen davon scheint in Ihrem Antrag auch Ihr sozialistisches Gedankengut durch: lieber alles gesetz- lich regeln, als auf den gesunden Menschenverstand zu setzen. Wollen Sie tatsächlich Mobilfunk- und Schnurlos- Zu Protokoll telefone im Anwendungsbereich der 26. BImSchV? Sollen dann alle Privathaushalte ihre Geräte anmelden? Welchen Mehrwert für die Gesundheit soll das denn haben? Gleiches gilt für den von Ihnen geforderten kommunalen Genehmi- gungsvorbehalt bei Funkmasten. Da schreiben Sie, dass die Abstimmung zwischen Kommunen und Netzbetreibern „nur auf freiwilliger Basis“ erfolgt. Wir haben uns mal die Mühe gemacht und bei den kommunalen Dachverbänden nachgefragt, wie diese Vereinbarung umgesetzt wird. So- wohl der Deutsche Städtetag als auch der Deutsche Land- kreistag und der Städte- und Gemeindebund haben mir mitgeteilt, dass sie keine Veränderung dieser Überein- kunft wünschen, weil sie nämlich gut funktioniert. Warum Sie deren freiwilligen Charakter kritisieren, ist mir des- halb völlig schleierhaft. Kommen wir zu unserem Antrag zurück: Das DMF hat im Zeitraum von 2002 bis 2007 wichtige Erkenntnisse ge- liefert. Das sicher Wichtigste ist, dass bei akuter und chronischer Wirkung der nichtionisierenden Strahlung we- der unter Laborbedingungen noch in epidemiologischen Studien gesundheitliche Effekte festgestellt werden konnten. Dieses Ergebnis ist wichtig und sehr erfreulich, weil es dazu beiträgt, die weitverbreitete Skepsis gegenüber dieser Technologie abzubauen bzw. zu entkräften. Das DMF hatte aber auch seine Schwächen, die zum Teil im Forschungsdesign lagen. So konnte bestimmten Fragestellungen nicht nachgegangen werden: Das sind zum einen Fragen der additiven Wirkung unterschiedlicher Strahlenquellen wie DECT-Telefone und W-LAN sowie der Wirkung nichtionisierender Strahlung auf Schwangere, Kinder und Heranwachsende; zum anderen Langfrist- studien, die sich aufgrund des kurzen Zeithorizontes nicht realisieren ließen. Wenn wir über den Inhalt der Forschung reden, kommen wir nicht umhin, auch über die Finanzierung zu sprechen. Wir sind der Meinung, dass es aufgrund der zentralen wirtschaftlichen Stellung des Mobilfunksektors ein öffent- liches Interesse an einer transparenten und objektiven Forschung gibt. Das heißt aber gerade nicht, geschätzte Kollegen von der Linksfraktion, dass diese ausschließlich vom Steuerzahler finanziert werden soll. Ich kann über- haupt nicht verstehen, warum Sie keine Beteiligung der Mobilfunkbetreiber mehr wünschen. Wir verfolgen einen anderen Ansatz: Neben den Netzbetreibern müssen wir endlich auch Mittel und Wege finden, die Endgeräteher- steller mit einzubeziehen. Die beste und objektivste Forschung hilft aber nichts, wenn es uns nicht gelingt, die Ergebnisse einfach und nachvollziehbar für die Bürger darzustellen. Dazu gehört auch eine Kennzeichnung strahlungsarmer Mobilfunkge- räte durch entsprechende Labels. Eine Möglichkeit bietet der Blaue Engel, der von den Endgeräteherstellern bis heute leider kaum in Anspruch genommen wird. Ein Drittel der auf dem Markt befindlichen Geräte erfüllt aber heute schon die Anforderungen, die das Umweltgütezeichen stellt. Ich kann die Hersteller deshalb nur aufrufen, ihre Scheu vor verbraucherfreundlicher Kennzeichnung endlich abzulegen und ihre Geräte mit dem Blauen Engel kennzeich- nen zu lassen oder – wie von uns schon 2006 gefordert – einen eigenen Vorschlag für transparente Labels zu machen, 25288 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Horst Meierhofer denkbar wäre zum Beispiel eine Kennzeichnung analog der bei Kühlschränken. Mobilfunk ist ein wichtiger Faktor in Wirtschaft und Gesellschaft. Es bestehen dennoch Vorbehalte gegen diese Technologie. Diesen gilt es durch Forschung zu begegnen. Das DMF hat einen substanziellen Beitrag geleistet, aber es gibt noch offene Fragen. In den Ausschussberatungen haben Sie unseren Argumenten inhaltlich zugestimmt. Ich bitte Sie nun, jenseits von parteitaktischen Überlegungen, unserem Antrag zuzustimmen. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Das Handy ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Wir wollen es auch nicht mehr wegdenken. Die Mobilfunkindustrie schafft Arbeitsplätze, die Mög- lichkeiten, die ein Handy bereitstellt, gleichen einem Computer, und das Handy an sich kann in Notsituationen, schnell griffbereit, Leben retten! Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Einerseits werden vermehrt Meldungen laut, dass der Mobilfunk schädlich für menschliche, aber auch für tierische und pflanzliche Organismen ist. Es muss doch was dran sein, dass nicht umsonst nach einer Schätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz derzeit rund 25 000 Menschen regelrecht auf der Flucht vor Mobilfunksendern sind. Sie schlafen – zumindest zeitweise – in Kellern, in Wohnwagen, im Wald oder in einer abgelegenen Zweitwohnung. Anderereits schlägt das Deutsche Mobilfunkfor- schungsprogramm sämtliche Warnungen in den Wind und behauptet, dass keine Gefahr für die Bevölkerung be- stehe. Die derzeit bestehenden Grenzwerte seien ausrei- chend. Akute oder chronische Wirkungen gehen von Han- dys und anderen strahlenden Geräten nicht aus. Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie verweisen auf das Deutsche Mobilfunkforschungspro- gramm. Mit dessen Ergebnis wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern – ich zitiere – „Ängste nehmen“? Nur, wie wollen Sie das erreichen? Indem Sie die Bevölkerung un- terschätzen und für dumm verkaufen? So fällt doch auf den ersten Blick auf, dass jedenfalls „akut“ Organismen nicht bedroht sein können. Schauen Sie sich um, wir müssten ansonsten hier alle der Reihe nach im Saal umfallen, denn auch hier sind wir der Strah- lung ausgesetzt. Schauen Sie zur Kontrolle ruhig auf Ihr Handy! Und dass vom Mobilfunk keine chronischen Wirkun- gen ausgehen, ist zu hinterfragen. Sie brauchen kein Fachmann zu sein, um zu wissen, dass das Wort „chro- nisch“ aus dem Griechischen chrónos, „die Zeit“, über- setzt wird und langsam sich entwickelnde oder lang an- dauernde Erkrankungen bedeutet. Und jetzt lesen Sie bitte die gesamte Deutsche Mobilfunkstudie. Dort steht geschrieben, dass neben den Auswirkungen auf Kinder, Schwangere und ältere Menschen auch Langzeitwirkun- gen nicht untersucht wurden! Und Sie wollen ernsthaft behaupten, dass vom Mobil- funk keine chronischen Erkrankungen ausgehen?! Nicht wir schüren Ängste. Die Unsicherheit, dass eben nichts Zu Protokoll erforscht und geklärt ist, schürt die Ängste der Bürgerin- nen und Bürger. Wir wollen Licht ins Dunkel bringen, den Schatten erhellen. Dazu benötigen wir aber weitere Forschungen mit transparenten Finanzierungen, die Absenkung der Grenzwerte unter dem Vorsorgegedanken und Grenz- werte mit der Berücksichtigung der Pulsung, der bioche- mischen Einflüsse und der zeitlichen Belastung. Denn wir müssen dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen. Wir, nicht irgendjemand, wir als Gesetzgeber stehen in der Pflicht zu reagieren! Neben unserem parlamentarischen Auftrag, zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger zu handeln, er- gibt sich auch die Pflicht aus dem internationalen und dem nationalen Recht. So wird in Art. 174 II EG-Vertrag normiert, dass die Umweltpolitik der Gemeinschaft zur Verfolgung unter anderem des Zieles des Schutzes der menschlichen Gesundheit beitragen und dabei auf ein ho- hes Schutzniveau abzielen muss. Dabei ist auf die Grund- sätze der Vorsorge und Vorbeugung zu achten. Auch im nationalen Recht, insbesondere im Grundgesetz, gibt es mehrere Artikel, die dem Schutz der menschlichen Ge- sundheit und dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen. So möchte ich nur Art. 2 II, Art. 14 I und Art. 20 a nennen, die Sie alle kennen und die ich deswegen nicht in epischer Breite ausführen möchte. In der Aufzählung ist auch der etwas fernliegende Art. 13 I GG zu nennen. So umfasst das Recht auf Achtung der Wohnung auch das Recht, sie auch unbeeinträchtigt von unsichtbaren oder nicht kör- perlichen Verletzungen wie Lärm, Immissionen, Gerü- chen oder ähnlichen Einwirkungen zu nutzen. Dieser Auslegung schließt sich im Übrigen auch der Europäi- sche Gerichtshof für Menschenrechte mit seiner Ent- scheidung vom 3. Juli 2007 zum Thema „Gesundheitsge- fahren durch Mobilfunkanlagen“ an. Es muss das Mögliche und Gebotene getan werden, um schon vorbeugend die Gesundheit zu schützen. In der der- zeitigen Fassung der 26. BImSchV ist dies jedenfalls nicht verankert. So vermissen neben mir auch die deutschen Strahlenschutzbehörden eine – ich zitiere – „ausrei- chende Rechtsgrundlage für die derzeit unkontrollierte Strahlenexposition der Bevölkerung“ und halten darüber hinaus Vorsorgemaßnahmen für „unabweisbar“. Daher wiederhole ich gerne noch einmal unsere wich- tigsten Forderungen: die Grenzwertabsenkung unter dem Gedanken der Vorsorge; die Grenzwertabsenkung unter Berücksichtigung der Pulsung, der biochemischen Ein- flüsse und der zeitlichen Belastung; die Fortführung der unabhängigen Forschung mithilfe transparenter Finan- zierung; Schutzzonen für Krankenhäuser, Schulen, Kin- dergärten und Altenheime zu schaffen und die Kennzeich- nung der Strahlungsintensität auf den Geräten und den Verpackungen einzuführen. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Bedürfnis der Mehrheit in der Gesellschaft nach mobiler Kommunikation – möglichst überall und zu jeder Zeit – ist das Dilemma einer kleinen Minderheit: der Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden. Was dieses Dilemma angeht, ist es zunächst nicht wichtig, ob der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25289 gegebene Reden 25290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Sylvia Kotting-Uhl Kausalzusammenhang zwischen Mobilfunk und Elektro- sensibilität nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist, ob die Betroffenen empfinden, dass ihre Lebensqualität unerträglich beeinträchtigt wird. Da es europaweit die Betroffenenverbände der „Mobilfunkgeschädigten“ gibt, ist auch der Erkenntnisgewinn auf der Ebene des Europa- parlamentes inzwischen bedeutend. Die Grünen im Europa- parlament haben im März 2009 beantragt, die Mitglied- staaten aufzufordern, Elektrosensibilität als Krankheit anzuerkennen. Wir könnten dem Beispiel Schwedens folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten. Bisher ging es beim Mobilfunk in erster Linie um den Ausbau einer schnellen Infrastruktur auch in ländlichen Gebieten. Bündnis 90/Die Grünen fordern, mit den Bemü- hungen um eine flächendeckende Bereitstellung der Dienste gleichzeitig die gesundheitliche Vorsorge auszubauen. Dazu gehören Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie die Transparenz für Verbraucher, die in unseren Anträgen „Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm fortsetzen“ und „Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich durchsetzen“ eine zentrale Rolle spielen. Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf Kinder und Jugendliche einerseits und die Langzeitwirkungen andererseits sind viel zu wenig bekannt. Für uns Grüne ist aber auch die Wirkung auf die Umwelt insgesamt, also auch auf Flora und Fauna, von Bedeutung. Aber Forschungen alleine helfen den Elektrosensiblen nicht, zumal aufgrund der Komplexität der Umwelteinwirkungen ein Kausal- zusammenhang beim Mobilfunk ebenso wenig wie bei- spielsweise der Kausalzusammenhang zwischen der Strahlung rund um Atomkraftwerke mit der statistisch auftretenden erhöhten Leukämierate von Kindern bisher wissenschaftlich nachweisbar ist. Dass die Unschädlichkeit ebenso wenig beweisbar ist, befreit die Menschen nicht von den Beeinträchtigungen, die sie spüren. Diese Menschen sind wenige, ihnen stehen wirtschaft- liche Interessen entgegen, und sie haben keine Lobby. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber hat nicht das gebracht, was sie versprochen hat. Der bünd- nisgrüne Ansatz für einen gerechten Interessenausgleich ist daher vor allem die Stärkung der Mitspracherechte. Bisher funktioniert die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort nur suboptimal. Das Baurecht erlaubt selbst bei Einigkeit der Anwohnerschaft nur in reinen Wohngebieten, Sendemasten zu verhindern. Die öffentliche Standortdatenbank war ein erster guter Schritt. Wir fordern jetzt zentrale Anlaufstellen für Bürger und Bürgerinnen, damit die Anwohner über geplante An- lagen informiert sind und Diskussionsrunden organisieren können. Nur mit garantierter Bürgerbeteiligung können wir das Gefühl von Ohnmacht bei den Betroffenen verrin- gern. Die Minimierung der Strahlenbelastung im Inte- resse der Allgemeinheit kann beispielsweise über eine kabelgebundene Grundversorgung befördert werden. Besonders sensible Bereiche wie Kindergärten oder Krankenhäuser brauchen auch besonders sensible Maß- nahmen. Diesbezüglich sind die Vorschläge der Linken nicht verkehrt. Ich habe aber ein Problem mit ihrer Haltung zu der Frage, wer die weitere Forschung bezahlen soll. Gemäß Verursacherprinzip sind die Mobilfunkbetreiber in der Pflicht, zu zahlen. Das heißt allerdings nicht, dass sie die Forschungsaufträge auch ausschreiben und abnehmen dürfen. Auch hier gilt für mich das Vorsorgeprinzip: vor- ausschauend für eine unabhängige Forschung sorgen – Gefälligkeitsforschung verhüten! Technologien sind vor ihrer Einführung auf ihre Folge- wirkungen hin zu erforschen, nicht erst, wenn wir sie nicht mehr zurücknehmen können. Überfällig ist auch, dass wir aufhören, jeden einzelnen Emittenten isoliert zu betrachten und die kumulative Wirkung zu ignorieren. Da hat die FDP völlig recht. Von grundlegender Bedeutung ist Kennzeichnung, also auch die Kennzeichnung der Strahlungsintensität beim Handy. Das ist der erste Schritt zum mündigen Bür- ger, das sehen die Grünen genauso wie die FDP. Beim Kauf eines Gerätes sollte jedenfalls das oberste Kriterium ein niedriger Strahlungswert, SAR, sein. Um dies zu er- leichtern, brauchen wir endlich eine klare Kennzeichnung der Strahlenwerte. Dem Antrag der FDP widerspreche ich aber an einer entscheidenden Stelle: beim Feiern der Lebensretterfunktion des Handys beim Kind. Laut dem Branchenverband BITKOM besitzt bereits heute jedes zweite Kind zwischen sechs und zwölf Jahren ein Handy. Wir wissen nicht, ob die Nutzung von Handys durch die Strahlungseinwirkung auf den noch nicht fertig ausgebil- deten Organismus bei Kindern zu gesundheitlichen Risiken führen kann, zum Beispiel zu Tumorerkrankungen. Nicht umsonst empfiehlt die französische Umweltbehörde seit 2005 mit einer gezielten Kampagne, auf Handys in Kinder- händen zu verzichten. Der französische Umweltminister Jean-Louis Borloo will die Werbung für Kinderhandys gar gesetzlich verbieten lassen. Solange die Wirkung der Strahlung auf Kinder nicht erforscht ist, ist das Prinzip Vorsicht geboten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Tagesordnungspunkt 42 a. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit auf Drucksache 16/12915. Der Ausschuss emp- fiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf Druck- sache 16/10325 mit dem Titel „Mobilfunkforschung ver- antwortlich begründen“. Wer stimmt für diese Be- schlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung der Koalition und der Linken. Dagegen hat die FDP gestimmt; Bündnis 90/Die Grünen hat sich ent- halten. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab- lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck- sache 16/9485 mit dem Titel „Mobilfunkstrahlung mini- mieren – Vorsorge stärken“. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Die Koalitionsfraktionen und die FDP haben dafür gestimmt. Dagegen gestimmt hat die Fraktion Die Linke; Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25291 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Tagesordnungspunkt 42 b. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit auf Drucksache 16/5362. Der Ausschuss emp- fiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung die Ableh- nung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/3354 mit dem Titel „Verbraucherfreundliche Kenn- zeichnung strahlungsarmer Mobilfunkgeräte“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom- men. Zugestimmt haben die Koalition und Die Linke. Dagegen gestimmt hat die FDP; Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Unter Nr. 2 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/4424 mit dem Titel „Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten schnell und verbraucherfreundlich durchsetzen“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss- empfehlung ist angenommen bei Zustimmung der Koali- tion. Dagegen gestimmt hat Bündnis 90/Die Grünen; enthalten haben sich die FDP und die Linke. Tagesordnungspunkt 42 c. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutsches Mobilfunk For- schungsprogramm fortsetzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6580, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/4762 abzulehnen. Wer stimmt für die Be- schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun- gen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung der Koalition und Ablehnung der Opposi- tion. Tagesordnungspunkt 49: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Europäi- schen Parlaments und des Rates über Rating- agenturen (inkl. 15661/08 ADD 1 und 15661/08 ADD 2) (ADD 1 in Englisch) KOM(2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08 – Drucksachen 16/11517 Nr. A.5, 16/12088 – Berichterstattung: Abgeordnete Albert Rupprecht (Weiden) Nina Hauer Frank Schäffler Albert Rupprecht, Nina Hauer, Frank Schäffler, Axel Troost und Gerhard Schick haben ihre Reden zu Proto- koll gegeben. Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Ratingagenturen galten lange als unverzichtbarer Bestandteil des Finanzmarktes. Sie gaben vor, Produkte auf deren Werthaltigkeit richtig einschätzen zu können. Sie gaben vor, zwischen risikoreichen und risikoarmen Investments unterscheiden zu können. Die Finanzmarkt- krise hat uns aber eines Besseren belehrt. Keineswegs ist ein sehr gut geratetes Produkt auch sehr gut. Aber: Inves- titionsentscheidungen von institutionellen und privaten Anlegern wurden und werden wohl auch in Zukunft nur in den seltensten Fällen getroffen, ohne dass das Rating der Emission und des Emittenten beachtet wird und mehr oder minder starken Einfluss auf die Anlageentscheidung nimmt. Betrachtet man die Marktverhältnisse bei Ratingagen- turen, könnte einem Vertreter der sozialen Marktwirtschaft angesichts der Konzentration weniger Institutionen angst und bange werden. Etwa 95 Prozent des Weltmarktanteils des Ratingmarktes werden von drei großen Ratingagen- turen beherrscht: von der zu McGraw-Hill Companies gehörenden Agentur Standard & Poor’s, von Moody’s und von der in der Hand von europäischen, überwiegend französischen Investoren befindlichen Ratingagentur Fitch. Weitere Agenturen jenseits und diesseits des Atlantiks, ebenso in Deutschland, versuchen, dieses Oligopol der drei Großen aufzubrechen. Zu Beginn der 90er-Jahre des 20. Jahrhunderts gab es die Forderung, nach der die Europäer eine eigene euro- päisch geprägte Ratingagentur der angloamerikanischen Vorherrschaft entgegensetzen sollten. Die Idee der Grün- dung einer europäischen Ratingagentur als Gegenpart zu den marktbeherrschenden großen drei Ratern wurde damals von dem früheren Sprecher des Vorstandes der Deutsche Bank AG Breuer aufgeworfen. Eine Realisierung und damit ein Anspruch der Europäer, einen eigenen Part zu spielen, konnten bislang nicht verwirklicht werden. Noch zu unter- schiedlich scheinen die Interessen allein im europäischen Raum zu verlaufen. Bundespräsident Köhler betonte noch in dieser Woche die Notwendigkeit weiterer Ratingagenturen. Den Spar- kassen hat er anlässlich deren 200-jährigen Bestehens aufgetragen, an der Entstehung einer eigenen europäischen Ratingagentur mitzuwirken. Ich persönlich habe bei staatlichen Einrichtungen eine Grundskepsis. Aber die Marktteilnehmer, Banken, Sparkassen, Versicherungen und Unternehmen, müssten sich doch endlich ihrer Ver- antwortung bewusst werden und sich für die Entstehung einer weiteren Ratingagentur einsetzen. Auf der einen Seite die Macht der Ratingagenturen zu bedauern, auf der anderen Seite aber nicht die Kraft für ein eigenständiges Gegenwerk aufzubringen, empfinde ich als unzureichend. Nicht zu Unrecht bezeichnete der Präsident der Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sanio in seiner bekannt markanten Art Ratingagenturen bereits vor ein paar Jahren noch als die „größte unkontrollierte Machtstruktur im Weltfinanzsystem“. Endlich muss es zu einer Regelung kommen. Die Forderungen nach einer Regulierung für Ratingagenturen, wie sie in diesen Tagen aufleben, sind ebenso wenig neu. Ein sogenanntes Rating- wesengesetz auf nationaler Ebene wurde bereits 1992 als geeignete Maßnahme zur Regulierung der Ratingagenturen angesehen. In den folgenden Jahren hat es aber der deutsche Gesetzgeber nicht als eigenständiges Projekt weiterverfolgt. Ende 2004 wurde schließlich unter maßgeblicher Mit- wirkung der BaFin und nach Maßgabe eines Antrags des Bundestags ein international abgestimmter Verhaltenskodex für Ratingagenturen entwickelt, der auf dem Prinzip der (A) (C) (B) (D) Albert Rupprecht (Weiden) Selbstregulierung beruht. Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufseher, die IOSCO, erarbeitete ver- schiedene Vorgaben, die nicht rigide oder formalistisch sein sollen, sondern vielmehr flexibel, damit sie den ver- schiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen angepasst werden können. Diese Fundamentals für Ratingagenturen regeln die Qualität des Ratingprozesses, die Überprüfung der Ratings, die Integrität des Ratingprozesses und die Unabhängigkeit der Ratingagenturen sowie die Vermeidung von Interes- senkonflikten der Ratingagenturen und ihrer Mitarbeiter. Zur Sicherstellung der Vorstellungen sollen die Rating- agenturen eine Stelle ähnlich der eines Compliance Officers einrichten. Zudem finden sich Regeln, wie die Rating- agenturen vertrauliche Informationen der Auftraggeber handhaben sollen. Hinsichtlich der Methoden und des Ratingprozesses fordern die Fundamentals Transparenz ein. Die Ratingagenturen selbst sollen offenlegen, ob und in- wieweit sie die Vorstellungen der IOSCO Code of Conduct Fundamentals umgesetzt haben. Offengeblieben sind die Fragen des Enforcements und Sanktionen bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes. Die Agenturen sind lediglich angehalten, ihre sich selbst in einem Code of Conduct gestellten Anforderungen zu erfüllen, ohne dass eine staatliche Aufsichtsstelle einge- schaltet werden müsste. Auf europäischer Ebene, wo es nach dem Parmalat-Skandal eine eigene Arbeitsgruppe gab, um die Transparenz von Ratingagenturen zu bewerten, einigte man sich darauf, zunächst einmal zu beobachten, ob die Ratingagenturen den ihnen auferlegten Verhal- tenskodex einhalten. CDU und CSU haben früh erkannt und angemahnt, dass die abwartende Rolle hinsichtlich einer Regulierung von Ratingagenturen sich nicht bewährt hat. Wir drängen daher seit langem darauf hin, die Selbstregulierung in verbindliche Regelungen umzuwandeln. Wir können nicht dulden, dass bedeutende Investitionsentscheidungen in einem unkontrollierten Raum getroffen werden, Investi- tionsentscheidungen, die uns doch alle betreffen. Bereits im Frühjahr 2008 habe ich ein Positionspapier formuliert, das folgende Lösungen vorschlägt: Stärkung von Markt und Wettbewerb, potenziellen Markteintritt erleich- tern, weltweite Standards im Sinne des Kodexes IOSCO, Anpassung dieses Kodexes an europäisches und national- staatliches Recht, Durchsetzung privatrechtlicher Haftung, Staatssanktionen als Ersatz für fehlende Marktsanktionen, bessere Qualität im Ratingverfahren, mehr Transparenz durch Vermeidung von Interessenkonflikten und erweiterte Offenlegungspflichen und Rolle der Aufsichtsbehörden. Leider hat Herr Steinbrück damals trotz der Einsicht, dass die Ratingagenturen mitverantwortlich für die Finanzkrise sind, auf die freiwillige Selbstregulierung gesetzt. Wir begrüßen es deswegen, dass Herr Steinbrück einen Kurswechsel vollzogen hat und auf unsere bzw. die Brüsseler Position zu 95 Prozent umgeschwenkt ist. Eine wesentliche Bedeutung haben Ratings etwa nach den neuen Baseler Eigenkapitalregeln, nach Basel II. Nach dem Anerkennungsverfahren im Modifizierten Standard- ansatz entscheiden die nationalen Aufsichtsinstanzen, ob Zu Protokoll eine Ratingagentur bestimmte Anforderungen erfüllt, damit deren Bonitätseinschätzung von den Banken zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung eines Kredits herangezogen werden kann. Dieser Prozess läuft in Deutschland erst an. Aber entsprechend des deutschen Versicherungsaufsichtsrechts können Ratings bereits seit Jahren eine Grundlage zur Bewertung von Vermögensan- lagen bilden und sind daher aufsichtsrechtlich anerkannt. Versicherungen investieren Gelder von uns allen, als Teil unserer Lebensversicherungen, als Teil unserer dringend notwendigen privaten Altersvorsorge. Und sich hierbei auf Ratings zu verlassen, lässt einen angst und bange werden. Wir müssen also aus den Fehlern der Vergangenheit ler- nen, und zwar ohne Zeitverzug. Am 27. Februar 2009 legte die tschechische Ratspräsidentschaft einen Kompromiss- vorschlag für eine europäisch abgestimmte Aufsicht vor. Im Anschluss an die Verabschiedung des Ratskompromisses erfolgten Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das eine Reihe von Änderungswünschen einbrachte. Am 23. April 2009 verabschiedeten sowohl das EP in erster Lesung als auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter – ohne Aussprache – den dabei erzielten Kompromiss. Die wesentliche Änderung war dabei nach Auskunft der Bundesregierung die erneute Ausweitung des Geltungs- bereichs der Richtlinie auf alle Ratingagenturen. Gegen- wärtig wird der von Rat und Europäischem Parlament er- zielte Kompromiss in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Sobald dies geschehen ist, wird der Ministerrat die Verordnung in einer seiner nächsten Sitzungen verab- schieden. Mit dem Entschließungsantrag, der auf Drängen von CDU und CSU weitgehend übereinstimmend im Finanz- ausschuss verabschiedet wurde, greifen wir die europäische Entwicklung auf, und wir begrüßen das Bemühen um einen baldigen Rechtsrahmen. Dabei darf es aber nicht zu einer Zementierung der bestehenden drei großen Ratingagentu- ren kommen. Vielmehr bedarf es, wie bereits angemerkt, weiterer Ratingagenturen. Wettbewerbshindernisse sind auf jeden Fall zu vermeiden. Keine Frage, dieser Rechtsrahmen ist dringend not- wendig. Wir müssen aus den Fehlern der Krise lernen. Ratingagenturen haben nicht unerheblich mit leichtferti- gen Ratings von Verbriefungen hierzu beigetragen. Wenn Ratingagenturen jetzt auch noch dem deutschen Pfand- briefmarkt mit Abwertungen drohen, wird noch deutlicher: Wir brauchen endlich eine Aufsicht. Ratingagenturen können nicht aus dem fernen Übersee mit einem anglo- amerikanischen Finanzmarktverständnis einfach natio- nale Besonderheiten beiseitewischen. Ich will hier nicht einer Einmischung in einzelne Entscheidungen das Wort reden. Es ist nur deutlich zu machen, dass die Macht der Ratingagenturen relativiert werden muss. Wir brauchen eine angemessene Regulierung der Ratingagenturen. Nina Hauer (SPD): Die Ratingagenturen haben in großem Umfang zur Finanzmarktkrise beigetragen. Ihre positiven Bewertun- gen von undurchschaubaren Finanzprodukten haben teil- weise völlig falsche Investitionsanreize gesetzt. Die Ar- 25292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Nina Hauer beitsweise der Agenturen hat bisher oft zur Folge gehabt, dass die Risiken für die Anleger nicht erkennbar und die Ratingprozesse nicht transparent genug waren. Daher war es nötig, strengere Standards für die Ratingagenturen zu schaffen und Mechanismen zu entwickeln, mit denen wir sie besser regulieren und überwachen können. Die- sem Ziel sind wir nun auf EU-Ebene endlich einen großen Schritt näher gerückt. Im Entschließungsantrag der Koalition hatten wir den Vorschlag der Kommission prin- zipiell begrüßt, aber die Bundesregierung auch aufgefor- dert, sich für Nachbesserung in einigen Punkten einzuset- zen. Die wichtigsten Neuerungen der Verordnung möchte ich jetzt kurz vorstellen: Zunächst einmal ist es uns endlich gelungen, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Ratingagenturen erstmals unter behördliche Aufsicht gestellt werden. Alle Agenturen müssen sich nun beim Pariser Ausschuss für Wertpapiermärkte registrieren. Die freiwilligen Selbst- verpflichtungen der Agenturen haben einfach keine zu- friedenstellenden Ergebnisse erbracht, sodass wir froh sind, dass die neuen Meldevorschriften eine einheitliche Verbindlichkeit schaffen. Die Überwachung der Agentu- ren bleibt weiter bei den einzelstaatlichen Aufsichtsbe- hörden, in unserem Fall also bei der BaFin. Zweitens haben wir darauf hingewirkt, dass zusätzli- che Eintrittsbarrieren in den Ratingmarkt vermieden werden. Dadurch sollen vor allem kleinere und mittel- ständische Ratingagenturen nicht über die Maßen belas- tet werden und außerdem so der Wettbewerb unter den Agenturen gefördert werden. Auf diese Weise kann der Dominanz der drei großen internationalen Ratingagentu- ren entgegengetreten werden. Ein Fortschritt ist außerdem gemacht worden bei der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Ratings. Wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass die Ratingagentu- ren erst Unternehmen dabei helfen, Finanzprodukte zu entwickeln, und diese dann auch noch selbst für den Markt bewerten. Es kann nicht sein, dass Verstrickungen und Interessenkonflikte ein Rating beeinflussen. Dazu wurde auch ein gestaffeltes Rotationssystem entwickelt, das verhindert, dass die Analysten, die die Ratings vor- nehmen, zu lange ein und dasselbe Unternehmen bewer- ten dürfen. Außerdem wird es den Agenturen zur Pflicht gemacht, ihre Ratings und Methoden mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Ein vierter wichtiger Punkt war die Nutzung von Ra- tings aus Drittländern: Für die Berechnung ihres Eigen- kapitals dürfen Banken, Versicherungen und andere regu- lierte Finanzdienstleister künftig nur noch Ratings von Agenturen benutzen, die auch in der EU registriert sind. Aber wir haben auch ein funktionierendes Verfahren ent- wickelt, das es uns erlaubt, auch die Ratings aus Drittlän- dern zu verwenden, die den Anforderungen aus der Verordnung gerecht werden. Dazu müssen die Ratings prinzipiell den EU-Anforderungen entsprechen. Auch hier haben wir aber darauf geachtet, dass kleinere, syste- misch nicht relevante Ratingagenturen aus Drittländern einen leichteren Marktzutritt erhalten, indem sie von der Pflicht entbunden sind, eine Niederlassung in der EU zu besitzen, solange sie einem gleichwertigen Aufsichtssys- Zu Protokoll tem unterliegen. Banken und Wertpapierfirmen können aber weiterhin Aufträge für ihre Kunden ausführen und Finanzprodukte kaufen, deren Ratingerstellung nicht den Verordnungsmaßstäben entsprechen. Dadurch können keine Nachteile und Wettbewerbsverzerrungen für den Finanzsektor entstehen, wenn er die Bewertungen selbst nutzt. Ich freue mich, dass die Bundesregierung die Vor- schläge des Finanzausschusses erfolgreich in die EU- Verordnung eingebracht hat. Der Verordnungsvorschlag wurde Ende April vom Europäischen Parlament verab- schiedet, und die Verordnung wird bald in Kraft treten können. Damit haben wir eine Basis für eine angemes- sene Regulation der Ratingagenturen geschaffen, die gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen vermeidet und mehr Transparenz für Anleger und Investoren schafft. Frank Schäffler (FDP): Die Finanzkrise hat den Blick auf die Rolle der Rating- agenturen gelenkt. Teilweise werden sie dabei als Sün- denbock missbraucht, um von eigenen Fehlern, beispiels- weise im Bereich der staatlichen Aufsicht, abzulenken. Doch es stimmt, die Ratingagenturen sind in der gegen- wärtigen Finanzmarktkrise mehr als nur die Überbringer der schlechten Nachrichten: Kredite von Millionen von Kreditnehmern wurden von Tausenden von Finanzdienst- leistern zu Paketen geschnürt, die von wenigen Invest- mentbanken mit den Urteilen von nur drei Ratingagentu- ren versehen über Hunderte von Banken an Tausende von institutionellen Anlegern in Fonds und anderen Finanz- produkten vertrieben wurden, die schließlich in den De- pots von Millionen von Anlegern landeten. Die Fehleinschätzungen der führenden US-amerikani- schen Agenturen, die am Nadelöhr des Verbriefungs- fadens sitzen, mussten sich in dieser Kette der Abhängig- keiten zu gewaltigen Fehlallokationen von Kapital multiplizieren. Doch gerade die Kreise, die Ratingagen- turen nun zu den allein Schuldigen an der Krise machen wollen, drohen die regulatorische Keule zu schwingen und damit Marktmechanismen zu verhindern. Wir brau- chen als Konsequenz der Krise gerade nicht weniger oder gar staatliches Rating, sondern wir brauchen mehr Wett- bewerb im Ratingmarkt, wir brauchen eine Ratingkultur in Deutschland und in Europa. Um neben den Großagenturen auch kleinen und mitt- leren Wettbewerbern den Marktzugang nicht zu versper- ren, enthält die Verordnung nun eine Proportionalitäts- klausel, der zufolge Ratingagenturen mit weniger als 50 Beschäftigten von Verpflichtungen der Verordnung freigestellt werden können. In Erwägungsgrund 27 heißt es ausdrücklich: „Auch sollte das Auftreten neuer Ak- teure auf dem Markt für Ratingagenturen gefördert wer- den.“ Genau daran werden wir die Verordnung messen müs- sen: Führt sie wirklich zu mehr Wettbewerb oder stärkt sie vielleicht nur das bestehende Oligopol, indem die do- minierenden Agenturen nun auch noch ein staatliches Gütesiegel erhalten? Als Liberale wünschen wir uns auf europäischer Ebene mehr Öffnung. Die Festlegung auf ein verbindliches Geschäftsmodell für Ratingagenturen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25293 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Frank Schäffler wäre verkehrt: Gleich, ob Emittenten, Anleger oder Dritte für die Kosten tiefgreifender Analysen aufkommen, die in Ratingagenturen tätigen Analysten sind immer auch Interessenkonflikten ausgesetzt. Interessenkonflikte dürfen durch Festlegung des Gesetzgebers auf ein be- stimmtes Modell nicht geleugnet, sondern müssen durch- schaubar gemacht und gemanagt werden. Nur wenn Emittenten künftig für alle Finanzinstru- mente sicherstellen, dass sich Anleger anhand von min- destens zwei unabhängigen Ratings beim Kauf und Ver- kauf über die Anlage informieren können, werden die Lücken in der Informationskette geschlossen und Anlage- alternativen wirklich vergleichbar gemacht. Ziel ist es, für den Anleger transparent zu machen, für wie wahr- scheinlich es qualifizierte Analysten halten, dass ein Finanzinstrument die vom Emittenten geweckten Erwar- tungen erfüllt. Zugleich ist diese Forderung auch ein wichtiges Element zur Schaffung einer Ratingkultur, die durch mehr Wettbewerb die Ratingagenturen zu besseren Leistungen anspornt und Fehlurteile zutage fördert. Doch wenn wir die richtigen Lehren aus der Finanz- krise ziehen wollen, dann dürfen wir den Blick auch nicht nur auf die Ratingagenturen verengen. Wir müssen un- sere Finanzaufsicht in Deutschland grundlegend neu auf- stellen. Hauptziel der BaFin ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewähr- leisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können. An dieser Aufgabe ist die BaFin in der gegenwärtigen Krise gescheitert. Die wirklich großen Probleme wurden nicht von ihr selbst, sondern von Dritten entdeckt. Die BaFin ist durch eine kompetente, durchsetzungs- fähige und politisch unabhängige Aufsichtsbehörde zu er- setzen. Ihre Zuständigkeit muss sich explizit auf alle Finanzmarktinstitutionen – und nicht nur die Banken, sondern auch Ratingagenturen usw. – erstrecken. Diese umfassende Finanzaufsicht wäre aufgrund ihrer Glaub- würdigkeit der Deutschen Bundesbank zuzuordnen. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Viele Stimmen sind sich einig, dass eine Reform von Ratingagenturen dringend geboten ist. Ratingagenturen haben die Krise angeheizt, indem sie zweifelhafte Wert- papiere mit Bestnoten versahen und am Verkauf kräftig mitverdienten. Die Forderung, Ratingagenturen zu regu- lieren, ist weit älter als die heutige Krise. Jetzt kommt es darauf an, nicht halbherzig ein löchriges Konstrukt zu stricken. Es geht darum, effektiv zu regulieren. Das ist der Maßstab, an dem ich den europäischen Vorschlag messe. Und es ist der Maßstab für zwei Forderungen, die wir der Bundesregierung für internationale Verhandlungen mit- geben. Ein Hauptaugenmerk des europäischen Vorschlags liegt darin, Interessenkonflikte zu vermeiden: So sollen Ratingagenturen sich darauf beschränken zu bewerten, statt zugleich zu beraten. Auch sollen sie transparenter werden und ihre Bewertungskriterien detaillierter offen- legen. Vor allem soll ein stärkerer Wettbewerb der Ratingagenturen ihre Qualität verbessern. Deshalb will man kleinere Ratingagenturen nicht überdurchschnittlich Zu Protokoll belasten und zusätzliche Eintrittsbarrieren vermeiden. Die Bundesregierung stimmt dem europäischen Vor- schlag zu. Vor allem bekräftigt sie, den Wettbewerb zwi- schen Ratingagenturen fördern zu wollen. An entschei- dender Stelle liegt hier ein entscheidender Denkfehler. Warum? – Die Bundesregierung geht von folgendem Bild aus: Ein Kunde oder eine Kundin sucht nach einem hoch- wertigen Produkt. Wer sich raten lässt, sucht aber gerade nicht in erster Linie ein hochwertiges Produkt, sondern er sucht eine möglichst gute eigene Bewertung. Die Konse- quenz daraus: Ein verstärkter Wettbewerb von Rating- agenturen verstärkt tendenziell das Buhlen um Kund- schaft durch wohlwollende Bewertungen. Das ist das Gegenteil der erklärten Absicht. Denn es verschlechtert die Qualität der Ratings. Weitaus effektiver ist es – so unser erster Appell an die Bundesregierung –, sich für öffentlich-rechtliche Agentu- ren einzusetzen. Ganz wie bei Notaren kann eine Gebüh- renordnung erlassen werden. Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der zu bewertenden Papiere. Die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten wäre gebannt, wenn, wer sich raten lässt, eine Umlage in einen Fonds zahlt. Direkte Zahlungen an die Agenturen hingegen zementie- ren finanzielle Abhängigkeiten, statt Interessenkonflikte zu beseitigen. Spätestens im Kundengespräch rutscht dann auch die verordnete Trennung von Bewertung und Beratung in eine Grauzone. Ich komme zu unserem zweiten Appell an die Bundes- regierung: Folgen Sie der Empfehlung des Bundesrates und treten Sie für einen europäischen Finanz-TÜV ein: Erst eine Zulassungsstelle, die neue Finanzinstrumente wie Medikamente gründlich prüft, kann Risiken über- schaubar und bewertbar machen. Das muss die erste Ver- kehrsregel sein: Wir brauchen klare Mindeststandards für Wertpapiere. Das gilt für die Verbraucherfreundlich- keit. Und es gilt für das potenzielle Risiko für die Gesamt- wirtschaft. Beides sind die blinden Flecke der Rating- agenturen. Ohne diese Mindeststandards schicken wir undurchschaubare Risiken um die Welt – versehen mit dem Gütesiegel von Ratingagenturen. Da ich über Min- deststandards rede, ergänze ich: Wenn Staaten bessere Bewertungen erhalten, weil das Arbeitsrecht und die Ge- werkschaften schwach sind, dann müssen wir auch Stan- dards für Ratingkriterien vereinbaren. Wenn, was aus Anlegersicht mehr Ertrag verspricht, die Demokratie un- terwandert wird, haben wir dringenden Handlungsbedarf. Wettbewerb ist aus unserer Sicht in diesem Fall das denkbar falsche Instrument, um die Ratingkultur zu ver- bessern. Deshalb lehnt die Linke den europäischen Vor- schlag ab. Stattdessen fordern wir Sie auf, sich inter- national stark zu machen für öffentlich-rechtliche Agenturen und für einen Finanz-TÜV. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ratingagenturen spielen eine Schlüsselrolle in der Fi- nanzmarktkrise und haben wesentlich zu ihrem Ausbruch beigetragen. Ihre allzu positiven Noten für riskante Pa- piere haben vor allem viel institutionellen Anlegern die Illusion von Sicherheit verschafft. Zudem haben die Ra- tingagenturen auch nach Ausbruch der Krise an ihren po- 25294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25295 (A) (C) (B) (D) Dr. Gerhard Schick sitiven Bewertungen festgehalten und damit falsche Si- gnale an die anderen Marktteilnehmer ausgesandt. Der Grundfehler ihrer Arbeit: Die Entwicklung der Vergangenheit wurde einfach fortgeschrieben, Preisstei- gerungen bei US-Immobilien und geringe Ausfallraten bei Hauskrediten wurden als gegeben angenommen. Das hat sich als gewaltiger Fehler herausgestellt. Die syn- chrone Fehleinschätzung der drei Agenturen beruhte auch darauf, dass alle drei in etwa die gleichen mathema- tischen Modelle benutzten. Ein anderer, viel wichtigerer Fehler wurde allerdings lange vor diesen Entwicklungen von der Politik gemacht: Es wurde zugelassen, dass die drei wichtigsten Rating- agenturen weltweit ein Oligopol bildeten. Senkt eine von ihnen den Daumen bei der Bewertung eines Anlagepro- dukts, hat das massive Auswirkungen, die von anderen Marktteilnehmern nicht mehr korrigiert werden können. Denn es gibt nur zwei weitere Agenturen und nicht wie sonst in einer funktionierenden Marktwirtschaft eine Viel- zahl von Marktteilnehmern, die durch ihre Signale Irrtü- mer einzelner ausgleichen können. So spielen jetzt in der Krise, nachdem sie einmal von den Ratingagenturen rich- tig wahrgenommen wurde, die Ratingagenturen eine ver- stärkende Rolle. Je weiter sie in der Krise den Daumen senken, desto größer wird der Abschreibungsbedarf der Banken, Versicherungen und Fonds, und desto stärker verschlechtern sich Ratings. Schon eine einzelne Agentur hat hier immense Auswirkungen. Deswegen ist es richtig, dass in dem heute vorliegen- den Dokument explizit auf Eintrittsbarrieren im Rating- markt hingewiesen wird, die es zu beseitigen gilt. Zusätz- liche Anbieter von Ratingdienstleistungen müssen eine Chance bekommen, damit der Markt seine Rolle sinnvoll übernehmen kann. Wie diese Markteintrittsbarrieren be- seitigt werden sollen, bleibt allerdings unklar. Im von der Regierungskoalition vorgelegten und von der FDP mitge- tragenen Entschließungsantrag liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf einem besseren Zutritt für weitere Rating- agenturen. Er thematisiert aber überhaupt nicht die von verschiedenen Expertinnen und Experten beim Fachge- spräch des Finanzausschusses geäußerte Möglichkeit der Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Ratingagentur. Ak- tuell haben wir es mit klarem Marktversagen zu tun. Wir müssten uns sehr viel mehr darum kümmern, wie dieses Marktversagen überwunden werden kann. Eine öffent- lich-rechtliche Ratingagentur wäre sicherlich ein sinn- voller Weg dorthin. Ein zweiter Weg zur Überwindung des Marktversa- gens wäre die Stärkung der EU-weiten Finanzaufsicht, die ohnehin notwendig ist. Bezüglich der Ratingagentu- ren stellt ihr Ausbau eine Ergänzung zu öffentlich-recht- lichen bzw. mehr privaten Ratingagenturen dar. Ratingagenturen haben faktisch die Rolle von Aufse- hern übernommen, die über die Qualität von Finanz- dienstleistungen entscheiden. Weil ihr Einfluss dabei zu groß geworden ist, konnten die Noten der Ratingagentu- ren auch diese verheerende Wirkung auslösen. Hier gilt es, ein Ungleichgewicht wieder ins Lot zu rücken und den Aufsehern eine stärkere Rolle zuzuweisen. Ratingagenturen sollen Informationsasymmetrien zwi- schen Verkäufer und Käufer von Schuldtiteln verringern. Die mittlerweile verabschiedete EU-Verordnung zu den Ratingagenturen sieht eine Reihe von wichtigen Verbes- serungen für die Arbeitsqualität der Agenturen vor: Of- fenlegung von Interessenkonflikten, Angaben zur Metho- denwahl und zu den Annahmen der Bewertungsmodelle oder der Zwang, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rotie- ren zu lassen, damit sie nicht zu lange für den selben Kun- den tätig sind. Wir bleiben skeptisch, ob die neuen Regeln genügen. Die Sanktionsmöglichkeiten sind immer noch ungeklärt, und auch die Überwachung durch die nationalen Behör- den und nicht durch eine EU-Stelle – beim europäischen Ausschuss für Wertpapieraufsicht CESR müssen sich die Ratingagenturen nur registrieren lassen – sehen wir sehr kritisch. So geht der Entschließungsantrag sicher in die richtige Richtung. Für einen wirklichen Neuanfang an den Finanzmärkten müsste aber gerade auch bei den Ra- tingagenturen mehr geschehen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 16/12088, in Kenntnis der Unterrichtung eine Ent- schließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be- schlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben Koalition und FDP. Die Linke war dagegen, Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Tagesordnungspunkt 44: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem An- trag der Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Hungern in der Überflussgesellschaft – Maß- nahmen gegen die Magersucht ergreifen – Drucksachen 16/7458, 16/13418 – Berichterstattung: Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker Renate Gradistanac Sibylle Laurischk Diana Golze Irmingard Schewe-Gerigk Zu Protokoll haben ihre Reden gegeben Elisabeth Winkelmeier-Becker, Marlene Rupprecht, Ina Lenke, Diana Golze und Irmingard Schewe-Gerigk. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Bereits in der ersten Lesung zum Antrag der Grünen waren sich die Berichterstatter darin einig, dass insbe- sondere die Magersucht, aber auch jede andere Form von Mangel- und Fehlernährung ein sehr ernst zu nehmendes Problem darstellt. Laut einer Studie des Robert Koch- Institutes hat jeder Zweite in Deutschland Übergewicht. (A) (C) (B) (D) Elisabeth Winkelmeier-Becker Gleichzeitig hat die Zahl der unterernährten Erwachse- nen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, wo- bei insbesondere junge Mädchen, aber auch immer mehr junge Männer unter Magersucht leiden. Das deutsche Institut für Ernährungsmedizin und Diätetik gibt an, dass in Deutschland fast 4 Millionen Menschen unter gefähr- lichem Untergewicht leiden. Zu dem insgesamt sehr komplexen Thema haben wir eine öffentliche Expertenanhörung durchgeführt mit dem Ziel, mehr Aufmerksamkeit zu schaffen und zusammen mit den Experten über Lösungen und Wege nachzuden- ken, wie den betroffenen Menschen geholfen werden kann. Zunächst wurde uns bescheinigt, dass das Krank- heitsbild Magersucht in den letzten Jahrzehnten zuge- nommen habe. Momentan sei hier allerdings die Plateau- phase erreicht, man rechne also mit keinem weiteren Anstieg. Anders verhalte es sich jedoch beim Krankheits- bild Übergewicht. Hier sei ein weiterer Anstieg zu erwar- ten. Die Ursachen hierfür – so wurde uns von den Sachver- ständigen einstimmig bestätigt – beruhen immer auf ei- nem Bündel sowohl biologischer als auch psychosozialer und gesellschaftlicher Ursachen. Sie sind nicht nur auf ein durch Schlankheit geprägtes Schönheitsideal zurück- zuführen. Es geht bei der Magersucht nicht nur und gene- rell um Verfolgung eines Schönheitswahns, wir haben es mit einer schwerwiegenden psychischen Krankheit zu tun, die die jungen Menschen im Kampf gegen den eige- nen Körper beherrscht. Letztendlich liegt der Zunahme der Magersucht ein gesellschaftlicher Wandel zugrunde, der weit über ein überzogenes Schönheitsideal hinaus- geht. Dies zeigt sich zum einen durch eine ständige Ver- fügbarkeit von Nahrung einerseits und den Verlust an Re- gulation durch gemeinsame Familienmahlzeiten zum anderen. Die familiären Strukturen und die soziale Ein- bettung von Kindern und Jugendlichen gehen zunehmend verloren. Zudem beruhen Essstörungen im Kern immer auf einer Schwächung des Selbstwertgefühls. Das Selbst- wertgefühl in diesem Umfeld speist sich zunehmend aus externalen Bewertungen. Das Gefühl für den eigenen Körper wird ersetzt durch die Bewertung der Figur und die Gesamtheit menschlicher Fähigkeiten durch die Be- wertung einzelner Leistungen. Die Experten sehen die Herausbildung von chronischen Krankheiten – dazu zäh- len Magersucht und andere Essstörungen – immer im Zu- sammenhang mit sozialem Status und Bildung. Die Ex- perten sprechen von multifaktoriellen Ursachen für Essstörungen. Deshalb müssen auch die Maßnahmen auf dieses multifaktorielle Krankheitsbild zugeschnitten sein. In der Anhörung am 13. Mai wurde insgesamt von den Experten bestätigt, dass insbesondere innerhalb der Ge- sundheitsberufe eine große Sensibilisierung der Mitar- beiter stattgefunden habe. Es gibt auch sehr gute Ange- bote von Beratungsstellen, die oft sehr professionell sind und über Medien/Internet gut erreichbar sind. Das Pro- blem liegt häufig bei den Betroffenen selbst. Betroffene würden zu spät auf Beratungsangebote zugehen. In eini- gen Regionen fehlen allerdings auch ausreichende Be- ratungs- und Therapieangebote. Wenn eine Patientin deshalb viele Monate warten muss, bis sie einen Thera- pieplatz bekommt, ist das sicher nicht hinnehmbar. Die Zu Protokoll nicht rechtzeitige Inanspruchnahme der Hilfsangebote durch die Risikogruppen wurde von den Experten als Pro- blem angesehen. Die Kampagne „Leben hat Gewicht“ der drei Minis- terien Gesundheit, Familie, Bildung ist, das haben die Sachverständigen bestätigt, ein guter Einstieg, das Pro- blem bekannt zu machen und auf Informationsmöglich- keiten und Hilfe hinzuweisen. Gleichzeitig wurde der 13. Kinder- und Jugendbericht „Mehr Chancen für ge- sundes Aufwachsen – gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung“ gelobt, insbesondere weil hier auf die Ganzheitlichkeit von Familie, Gesundheit und Bildung abgezielt wird. Ich möchte an dieser Stelle besonders das Engagement von Professor Mayer von der Klinik Hochried hervorhe- ben. Er weist auf die Wichtigkeit der Vernetzung der In- stitutionen Jugendamt, Schule und Arzt vor Ort hin. Ihm ist es durch persönliches Engagement gelungen, diese Vernetzung so auszugestalten, dass eine optimale Zusam- menarbeit auf kommunaler Ebene stattfinden kann. Hier ist der Transport von der Ministerebene auf die kommu- nale Ebene in hervorragender Weise gelungen. Ich wünschte mir, dass dieses Modell Nachahmer findet. Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass wir durch die Kampagne „Leben hat Gewicht – gemeinsam gegen den Schlankheitswahn“, erstmals gestartet im De- zember 2007, also etwa zeitgleich mit dem heute bespro- chenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ei- niges hinsichtlich Sensibilisierung und Vorbeugung gegen Magersucht bewirkt haben. Die Initiative setzt sich zusammen mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen – auch Modewelt und Medien sind mit einbezogen – für Prävention und Aufklärung ein. Insbesondere Erzie- hende, Ärzte und vor allem Eltern müssen in der Lage sein, Warnsignale zu deuten und so früh wie möglich ge- zielt gegenzusteuern. Hierbei helfen leicht zugängliche Informationen über das Krankheitsbild ebenso wie gute Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig gilt es, die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken und gegen extreme Internetseiten vorzugehen. Dies wurde uns von der Sachverständigen von jugend- schutz.net anschaulich bestätigt. Hier bietet uns das Ju- gendschutzgesetz ausreichend Möglichkeiten, jugendge- fährdende Seiten schließen zu lassen. jugendschutz.net sorgt dann gleichzeitig dafür, dass die betroffenen Mäd- chen nicht allein gelassen werden, sondern Hilfsangebote wahrnehmen können, sodass diese sogenannten Pro- Ana-Seiten zur Platzhalterseite für Hilfs- und Beratungs- angebote umgewandelt werden. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Thema in verschiedenen Maßnahmen querschnittsmäßig aufgenommen und über das Bundes- gesundheitsministerium stehen unter anderem Internet- adressen und andere Beratungsangebote zur Verfügung. Das Bundesbildungsministerium hat zudem – wie im An- trag der Grünen gefordert – Gelder über 7 Millionen Euro zur Entwicklung von Leitlinien und für weitere For- schung zur Verfügung gestellt. Die Experten haben uns bestätigt, dass es mittlerweile gelungen sei, mit allen Be- teiligten, also mit Medizinern, Psychologen und Pädago- 25296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Elisabeth Winkelmeier-Becker gen zusammen, Leitlinien zu entwickeln, die auch in der Praxis implementiert werden können. Abschließend möchte ich noch kurz etwas sagen zum Brief der Chefredakteurin der britischen „Vogue“ an die führenden internationalen Designer, in dem sie die De- signer aufruft, umzudenken. Dass sich die Chefredakteu- rin des einflussreichsten Modemagazins so deutlich ge- gen viel zu kleine Kleidergrößen äußert, sehe ich als Hoffnungszeichen, dass auch vonseiten der Medien Ein- fluss ausgeübt werden kann. Ich denke, dass vonseiten der Bundesregierung und auch vonseiten des Gesetzgebers die wesentlichen Hand- lungsempfehlungen umgesetzt worden sind. Die Exper- tenanhörung hat uns gezeigt, dass Magersucht und Essstörungen immer auch im Kontext mit gesamtgesell- schaftlicher Entwicklung zu sehen und zu behandeln sind. Mit den genannten Initiativen und Maßnahmen sind wir meines Erachtens auf einem richtigen Weg. Darüber hinaus sehe ich im Augenblick keinen konkreten Hand- lungsbedarf für den Bundesgesetzgeber. Wir sind aber gut beraten, wenn wir dieses Problem weiter im Auge behal- ten und uns nach einiger Zeit nochmals genau ansehen, ob die bisherigen Maßnahmen, unter anderem die Selbst- verpflichtung der Modebranche und die Kampagne „Le- ben hat Gewicht“ mit ihren verschiedenen Ansätzen bei Forschung, Prävention und konkreten Hilfen zur Lösung des Problems tatsächlich beitragen können. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Es ist ein Verdienst dieses Antrags, dass er den Impuls gegeben hat, sich auch im Parlament mit dem Thema Ess- störungen zu befassen. Verharmlosungen, wenn es um die Gesundheit junger Menschen geht, sind unbedingt zu vermeiden. Die dank dem Antrag zustande gekommene Anhörung mit namhaf- ten Expertinnen und Experten hat gezeigt, wie komplex das Thema ist. Kausale Schuldzuweisungen greifen zu kurz. Eine Verteufelung der Medien oder der Modeindus- trie bringt uns nicht weiter. Familie, Schule und soziales Umfeld sind sowohl hinsichtlich der Anfälligkeit für eine Essstörung maßgeblich als auch für die Erfolgssaussich- ten im Falle einer Therapie nach Ausbruch der Krank- heit. Eine besonders interessante Erkenntnis, die ich aus der Anhörung gewonnen habe, betrifft die Heilungschan- cen der Magersucht. Hat die Krankheit vor wenigen Jah- ren noch als unheilbar gegolten, geht man inzwischen da- von aus, dass ein Drittel der Betroffenen geheilt werden kann, ein Drittel ist stark rückfallgefährdet, und einem weiteren Drittel kann leider nicht geholfen werden. Aus der Anhörung ging auch hervor, dass die Mitwirkung der Eltern bei der Therapie von zentraler Bedeutung ist. Was kann nun die Politik tun? Wir sollten nicht so ver- messen sein zu glauben, wir könnten da allein mit Geset- zen etwas tun. Wir können auf das Thema aufmerksam machen und wir können Rahmenbedingungen schaffen. Und Initiativen und Kampagnen starten. Insbesondere das Gesundheitsministerium – namentlich die Ministerin Ulla Schmidt – arbeitet hier vorbildlich. Zu Protokoll Die Kampagne „Leben hat Gewicht“, die vom Ge- sundheitsministerium, dem Familienministerium und dem Verbraucherschutzministerium gemeinsam im Dezember 2007 ins Leben gerufen wurde, hat schon eine Vielzahl der Forderungen des Antrags erfüllt. In ihr engagieren sich Persönlichkeiten aus Politik, der Mode-, Werbe- und Medienbranche, der Medizin und Wissenschaft sowie Be- troffenenverbände. Das BMG hat eine Vielzahl von Ak- tionen gestartet. Diese reichen von Jugendevents über Fachkongresse bis hin zur telefonischen Beratung und der Einrichtung einer eigenen Internetseite. In Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzminis- terium hat das Gesundheitsministerium im Juni 2008 „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ gestartet. Dieser Nationale Ak- tionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewe- gungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängen- den Krankheiten wurde gemeinsam mit Ländern und Kommunen erarbeitet. Doch solange in allen Bereichen des täglichen Lebens ein für die allermeisten unerreich- bares Schönheitsideal des Schlankseins vorherrscht, wer- den wir auch mit den besten Kampagnen und Aktionen nicht so viel erreichen können, wie wir das gerne möch- ten. Dieses übersteigerte Schlankheitsideal lässt sich auf alle Alltagssituationen herunterbrechen. Dicke oder auch nur nicht ganz schlanke Menschen werden oft mit Vorur- teilen konfrontiert, herablassend behandelt. In jeder Zeit- schrift gibt es Diäten; im Fernsehen sind alle dünn. Wenn nun Mädchen, und noch immer sind es in der großen Mehrheit Mädchen, die Essstörungen entwickeln, sich üblicherweise in der schwierigen Zeit der Pubertät in- frage stellen, dann ist es heute leider völlig normal, dass sie ihren Selbstwert in einem kausalen Zusammenhang mit ihrem Aussehen und ihrem Körpergewicht sehen. Es geht darum, jungen Mädchen zu ermöglichen, ein positives Selbstbild zu entwickeln und klarzustellen, dass dies unabhängig vom Körpergewicht ist. Der Wert eines Menschen bemisst sich nicht nach seinem Aussehen und schon gar nicht nach seinem Körpergewicht. Dünne Men- schen sind auch nicht schöner als dicke. Diese eigentlich banale Erkenntnis setzt sich hoffentlich bald in der Ge- sellschaft durch. Die Politik kann hier nur Rahmenbedingungen setzen und auf Eltern, Schule und Medien hoffen, dass endlich ein Umdenken stattfindet, dem Schlankheitswahn ein Ende gesetzt wird und eine Atmosphäre entsteht, in der sich die jungen Menschen gesund entfalten können. Hof- fentlich haben wir dazu ein paar Anstöße geben können. Ina Lenke (FDP): Anorexia Nervosa – die erzwungene Appetitlosigkeit – ist ein wachsendes gesundheitliches Problem in unserer Gesellschaft. Es ist gut, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Thema zur Sprache bringt. Die Krankheit Magersucht ist mehr als ein Randgrup- penproblem. Denn die Bedeutung des superschlanken makellosen Körpers hat sich zu einem gesellschaftlichen Schönheitsideal gewandelt. Junge Mädchen glauben, sie Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25297 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Ina Lenke müssten einem fiktiven Schönheitsideal nacheifern, um erfolgreich und beliebt zu sein. Dass die Fotos in den Me- dien mit großem technischen Aufwand retuschiert wer- den, sagt ihnen niemand. Aus einer anfänglich vermeint- lich harmlosen Diät kann schnell eine zwanghafte Sucht nach dem perfekten Körper werden. Dies darf nicht igno- riert werden. Nicht nur das gesellschaftlich etablierte Schönheits- ideal ist ein Auslöser für massive Essstörungen. Vielmehr ist es das Zusammenspiel psychisch-körperlicher Pro- bleme und des übertriebenen Schönheitsideals, das diese Krankheit entstehen lässt. Das ständige Bemühen, schlank zu sein und nicht „dick“ zu werden, fungiert hier als Kontrollinstrument des eigenen Lebens und des All- tags. Welche Folgen hat das für die überwiegend weiblichen Betroffenen? Magersucht ist die dritthäufigste chronische Erkrankung im Jugendalter bei Mädchen, jedes 100. bis 200. Mädchen ist betroffen; Magersucht hat die höchste Sterblichkeit von allen seelischen Erkrankungen, 10 bis 15 Prozent überleben die Krankheit nicht; Magersucht hat gravierende Konsequenzen, 25 Prozent der Betroffe- nen werden keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können; es bestehen schlechte Heilungschancen, und es treten Zwangs- und Angsterkrankungen, Depression und Pho- bien auf. Wenn die Erkrankung verharmlost und ignoriert wird, hat das für die Erkrankten verheerende Folgen. Durch rechtzeitiges Gegensteuern und frühzeitige Hilfen kann den Mädchen und den Jungen geholfen werden. Große Verantwortung tragen die Eltern. Sie müssen genau hin- schauen, wenn ihr Kind auffällig an Gewicht verliert und nur noch wenig isst. Was können wir politisch tun? Neue Therapiestudien initiieren, die genauen Aufschluss über Heilungsmetho- den geben; Destigmatisierung von Betroffenen und Ange- hörigen; Förderung der Früherkennung und Prävention, das bedeutet konkret, dass medizinisches Fachpersonal stärker geschult werden muss; Schulung von Erziehern und Lehrern, um frühzeitig Anzeichen einer Essstörung zu erkennen und Hilfe anzubieten; Sensibilisierung der Gesellschaft durch Aufklärung, hier leistet die Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklärung bereits sehr gute Arbeit; Aufklärung über die im Internet verbreitete „Pro -Anaorexia-Bewegung“, die eindeutig zu einer Verharm- losung und Verherrlichung der Magersucht beiträgt. Wichtig ist es, so viele Akteure wie möglich ins Boot zu holen. Die Mode- und Kosmetikindustrie sind in der Pflicht, ebenso die Werbestrategen, auf die Problematik aufmerksam zu machen. Der Kosmetikhersteller Unilever hat mit der Produktlinie „Dove“ gezeigt, dass es funktio- nieren kann, erfolgreich gegen den Mainstream zu wer- ben. Statt mit untergewichtigen Models arbeitet der Kon- zern mit normalgewichtigen Frauen, und das offenbar mit großem Erfolg. Aber was ist eigentlich aus der Initiative „Leben hat Gewicht“ geworden, die im letzten Jahr durch die Minis- terinnen so werbewirksam vermarktet wurde? Die Forde- rung der Ministerin Schmidt nach einem Kodex gegen Zu Protokoll den Schlankheitswahn für die Modeindustrie ist bislang ins Leere gelaufen. Nach wie vor sehen die Mode- und Modelverbände in Deutschland nur einen geringen Handlungsbedarf für eine Selbstverpflichtung. Sie beru- fen sich auf firmeninterne Vereinbarungen, die Kollektio- nen nicht in zu kleinen Konfektionsgrößen zu entwerfen. Das reicht nicht! Gerade in dieser Woche hat die Chefin der britischen Modezeitung „Vogue“ der internationalen Modeindustrie vorgeworfen, die Konfektionsgrößen noch mehr zu verkleinern, sodass nicht einmal die dünnsten Models in die Kreationen passen. Die Modeschöpfer soll- ten dieser fatalen Entwicklung endlich ein Ende machen. Das sollte Chefsache des deutschen Modedesigners Karl Lagerfeld werden. Zum Schluss: Wir wissen, es ist ein Trugschluss „schlank gleich glücklich“. Wir müssen alle am Ball blei- ben, dass alle schlankheitsverherrlichenden Medien und Schlankheitsprodukte kritisch betrachtet werden, stärker über die Risiken des Magerwahns aufklären. Wir müssen im familiären Umfeld Warnsignale schneller wahrneh- men und das Selbstwertgefühl junger Menschen stärken. Die FDP unterstützt grundsätzlich die Forderungen des Antrags. An diesen Zielen muss auch in der nächsten Wahlperiode weiter gearbeitet werden. Diana Golze (DIE LINKE): In den vergangenen Jahren hat sich die Rolle, die krankhafte Essstörungen oder Essstörungen mit Krank- heitsfolge in der öffentlichen Wahrnehmung spielen, sehr zugunsten der Betroffenen verändert. Die Anhörung, die der Familienausschuss zu diesem Thema durchgeführt hat, machte aber auch eines deutlich: Die Ursachen von Essstörungen sind vielfältig und nicht ausschließlich in falschen Vorbildern zu suchen. Maßgeblich ist vielmehr eine komplexe Wechselwirkung zwischen biologischen, psychosozialen und soziokulturellen Faktoren. Aufgrund dieser vielfältigen Ursachen, die zu Magersucht und Ess- störungen führen können, bedarf es komplexer Antwor- ten. Einfache Informationskampagnen und Aufklärung allein reichen nicht. Doch gerade hierauf setzt der Antrag der Grünen. Ihre Forderungen hinsichtlich der Mode-, Werbungs- und Medienindustrie dürften ähnlich geringe Wirkung haben. Hier setzen die Grünen auf Sensibilisierung der Medien und Selbstverpflichtung der Modeunternehmen und Modelagenturen. Doch die Sensibilisierung der Me- dien wird so lange ohne nennenswerte Konsequenzen bleiben, solange immer noch in der Mode-, Werbe- und Medienindustrie die Möglichkeit besteht, mit Schlank- heitswahn und Diätangeboten einen höheren Gewinn zu erzielen. Die Erfahrungen mit Selbstverpflichtungserklä- rungen zeigen, dass diese nicht ausreichen. Für Menschen, die von einer Essstörung betroffen sind, müssen wir den Raum und die Atmosphäre schaffen, damit sie sich äußern können. Grundsätzlich ist eine an- gemessene, qualitativ hochwertige und wohnortnahe Ver- sorgung zu gewährleisten. Hierfür benötigen wir aber auch mehr verlässliche Daten. Wir wissen beispielsweise zu wenig darüber, ob sich die Situation von Männern dramatisch verändert hat. Dies wäre wichtig, um ge- 25298 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Diana Golze schlechtsspezifische Beratungs- und Behandlungsange- bote weiterentwickeln und ausbauen zu können. Eine besonders wichtige Bedeutung kommt der Ge- sundheitsförderung und Prävention zu. Denn die thera- peutischen Erfolgsaussichten sind nach wie vor gering. Der größte Teil aller Präventionsprogramme setzt auf Aufklärung und Information. Doch diese haben nur eine geringe gesundheitliche Wirkung. Der Alltag und die Realität der Menschen werden ausgeblendet, die Ursa- chen nicht angegangen. Längst überfällig ist es, flächen- deckend Angebote zu verankern. Wichtig sind Ansätze, die die Lebens- und Sozialkompetenz fördern. Menschen müssen bereits in jungen Jahren gestärkt werden, damit sie angemessen auf psychische Belastungen und Anforde- rungen reagieren können. Um die Menschen zu erreichen, benötigen wir Kon- zepte, die in den Lebenswelten der Menschen ansetzen, also beispielsweise in Kindertagesstätten und Schulen. Damit diese Ziele erreicht werden, bedarf es eines Prä- ventionsgesetzes. Dies wäre ein langfristiger, dauerhafter und flächendeckender Ansatz. Wir bedauern daher sehr, dass auch in dieser Legislaturperiode das Präventionsge- setz gescheitert ist, obwohl CDU/CSU und SPD dieses in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben; dies vor al- lem vor dem Hintergrund, dass die Koalitionsfraktionen ja immer nach den Mitteln, die dem Bund bei dieser Frage zur Verfügung stehen, gesucht haben. Das hätte ein wirkungsvolles Gesetz im Sinne der Betroffenen werden können, wenn es denn gewollt gewesen wäre. Auch an einer anderen Stelle hätten Sie durchaus reagieren können, und dies sogar mit der Rückendeckung des Bundessozialgerichtes. Denn aus der Anhörung konnte man mitnehmen, dass zur Prävention von Ess- störungen vor allem gemeinsames und gesundes Essen und eine entsprechende Esskultur sehr wichtig sind. An dieser Stelle hätten Sie dafür sorgen können, dass allen Kindern und allen Familien ein gesundes Essen möglich gemacht wird. Unsere Forderung an Sie lautet: Gestalten Sie den Kinderregelsatz endlich so, dass auch die Fami- lien im ALG-II-Bezug ohne Not für ihre Kinder ein gesun- des, abwechselungsreiches und ihren Entwicklungspha- sen entsprechendes Essen kaufen bzw. zubereiten können. Helfen können Sie zum Beispiel auch, indem Sie die Mehrwertsteuer für Schulessen von 19 Prozent wieder auf 7 Prozent senken. Die Briefe, die im Januar dieses Jahres in die Briefkästen vieler Familien flatterten, brachten dort nicht nur Unmut, weil durch die Maßnahme des Bun- desfinanzministers das Familienbudget, das ohnehin schon klamm ist, noch mehr strapaziert wird. Sie brach- ten auch Unmut, weil damit genau dieses wichtige Essen für Kinder, insbesondere für Kinder aus finanziell nicht so gut gestellten Familien, immer weniger bezahlbar wird. Den Initiativen, die mit ihren Kampagnen für mehr Be- wusstsein für gesundes Ernährungsverhalten werben und ja auch von den Koalitionsfraktionen eingeladen wurden, müssen solche Handlungen wie einen Schlag ins Gesicht empfinden. Warmes, gesundes und regelmäßiges Mittag- essen ist besonders für Kinder und Jugendliche und ihre Entwicklung bzw. ihre Gesundheit wichtig. Der Weg zu ei- nem kostenlosen Mittagessen sieht anders aus. Zu Protokoll Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Ursachen einer Essstörung sind vielfältig. Aber wir wissen, dass neben biologischen, psychosozialen und soziokulturellen Faktoren das gesellschaftliche Schön- heitsideal eine wichtige Rolle spielt. Körperliche Attrak- tivität ist gerade für Frauen ein wesentliches Attribut. Vorbild sind hier häufig die extrem dünnen Models aus Mode und Werbung. Magersucht ist eine Frauenkrank- heit: Sie betrifft zu über 90 Prozent Mädchen und junge Frauen und nur selten junge Männer. Doch auch bei Jun- gen findet mehr und mehr ein körperbezogener Normie- rungswahn statt. Wenn wir alle körperlichen und seelischen Krankhei- ten vergleichen, ist Magersucht die dritthäufigste chroni- sche Erkrankung im Jugendalter. Magersucht hat mit 10 bis 15 Prozent die höchste Sterblichkeit von allen psy- chischen Erkrankungen. Diese Krankheit ist nicht auf die Jugendzeit begrenzt. Die Konsequenzen für die Betroffe- nen sind auch in den folgenden Jahren, manchmal ein Le- ben lang, gravierend. Neueste Untersuchungen aus Schweden zeigen, dass 25 Prozent der Magersüchtigen später aufgrund von seelischen Problemen erwerbslos sind. National wie auch international gibt es viel zu wenige Therapiestudien. Auch die Forscherinnen und Forscher wissen bisher nicht, wie sie der Krankheit ausreichend begegnen können. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass langfristige Studien kontinuierlich finanziert werden. Zurzeit wird sehr viel Geld für die Altersforschung aus- gegeben. Auch wenn die Gruppe der alten Menschen im- mer größer wird, brauchen wir neben der Altersfor- schung auch verstärkt Gesundheitsforschung für Kinder und Jugendliche. Die Folgen der Magersucht sind auch im Erwachse- nenalter zu spüren: Seelische Erkrankungen, Depressio- nen, Angst- und Zwangserkrankungen, aber auch körper- liche Beeinträchtigungen wie Osteoporose sind typische Spätfolgen. Ärztinnen und Ärzte sowie Personen aus an- deren Gesundheitsberufen müssen stärker geschult wer- den. Obwohl viele Betroffene in medizinischer Behand- lung sind, wird oftmals das Lebensbedrohliche der Störungen nicht erkannt. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, pädagogische Fach- kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit müssen besser in- formiert werden. Auch hier gibt es Forschungsbedarf. Wie können die Betroffenen und ihr soziales Umfeld rich- tig angesprochen werden? Frontalveranstaltungen in der Schule sind nach aktueller Kenntnis eher kontraproduktiv als hilfreich. Wir brauchen mehr Forschung zu Präven- tion und Therapie. Gezielte Präventionsarbeit kann im besten Fall das Schlimmste verhindern. Sie muss recht- zeitig bei den Mädchen ansetzen, die ein niedriges Selbst- wertgefühl haben. Denn diese sind besonders gefährdet, später eine Essstörung zu entwickeln. Eine frühe Behand- lung kann hier von entscheidender Bedeutung sein. Im Bereich der Therapie wurde bereits vielfach von der stationären stärker auf die tagesklinische Behand- lung umgestellt. Dadurch können auch Familien besser einbezogen werden. Aber der Bedarf ist größer. Hierfür Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25299 gegebene Reden 25300 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Irmingard Schewe-Gerigk sind neue Konzepte erforderlich, wie sie beispielsweise von Professor Herpertz-Dahlmann am Universitätsklini- kum Aachen entwickelt wurden. Die vom Frauenministerium initiierte Kampagne „Leben hat Gewicht“ war ein erster Schritt, um der Ge- sellschaft zu zeigen, dass die Politik die Krankheit Magersucht ernst nimmt. Damit effektive Behandlung und Forschung möglich sind, müssen sich zukünftig nicht nur die beteiligten Ministerien besser vernetzen, sondern auch die Akteurinnen und Akteure auf der Arbeitsebene. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auf eine Selbstverpflichtung der Modeunternehmen und Mo- delagenturen hinwirkt, keine Verträge mit untergewichti- gen Models abzuschließen und diese nicht in ihre Kar- teien aufzunehmen. Diese Maßnahme dient nicht zuletzt dem Schutz der Models. Magersüchtige Models gehören nicht auf den Laufsteg, sondern in eine Therapie. Es ist in den letzten zehn Jahren gelungen, die Sterb- lichkeit bei Magersucht zu senken. Dies ist ein Ergebnis der verbesserten Vorgehensweise bei dieser Erkrankung. Die Investition in die Forschung zeigt also bereits Fort- schritte bei der Behandlung und der Genesung. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Es ist dringend er- forderlich, kontinuierlich und dauerhaft die Krankheit Magersucht zu erforschen. Die Politik muss die Verant- wortung hierfür mit tragen. Ich fordere Sie daher auf, un- seren Antrag zu unterstützen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp- fiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13418, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen auf Drucksache 16/7458 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom- men. Dafür hat die Koalition gestimmt, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Die Linke hat sich enthalten. Zusatzpunkt 9: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamt- energieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (inkl. 15929/08 ADD 1 bis 15929/08 ADD 7) (ADD 1 und ADD 3 bis ADD 7 in Englisch) KOM(2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08 – Drucksachen 16/12188 Nr. A.26, 16/13412 – Berichterstattung: Abgeordneter Volkmar Uwe Vogel Es wird vorgeschlagen, die Reden zu Protokoll zu ge- ben. – Damit sind Sie offensichtlich einverstanden. Es handelt sich um die Reden der Kolleginnen und Kolle- gen Volkmar Uwe Vogel, Rainer Fornahl, Patrick Döring, Heidrun Bluhm, Peter Hettlich und Karin Roth.1) Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13412, in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung eine Entschließung anzuneh- men. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Ge- genstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfeh- lung ist angenommen bei Zustimmung der Koalition und der FDP. Dagegen haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke gestimmt. Enthaltungen gab es keine. Tagesordnungspunkt 46: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Neue effiziente Strukturen in der Arbeitsver- waltung – Auflösung der Bundesagentur für Arbeit – Drucksachen 16/2684, 16/12353 – Berichterstattung: Abgeordneter Paul Lehrieder Paul Lehrieder, Katja Mast, Dirk Niebel, Kornelia Möller und Brigitte Pothmer haben ihre Reden zu Pro- tokoll gegeben. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Seit Jahren ist es Ihr Ziel, die Bundesagentur für Ar- beit aufzulösen, liebe Kollegen von der FDP. Das hat sich bei Ihnen fast schon zu einer manischen Idee entwickelt. Stattdessen wollen Sie eine Agentur, die nur noch das Ar- beitslosengeld auszahlt, und Jobcenter, die eine umfas- sende Betreuung gewährleisten und alle Kompetenzen, die zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit notwendig sind, koordinieren sollen. Gerade beim Übergang vom SGB-III-Bezug in den SGB-II-Anspruch ist die Kenntnis der Agentur hinsicht- lich der Vermittlungsmöglichkeiten insbesondere in über- regionaler Hinsicht bei dem Vorschlag der FDP nicht mehr gewährleistet. Gerade die bundesweite Vernetzung der Agenturen für Arbeit und die in vielen Vermittlungs- fällen gezeigte Mobilität der Bewerber würde beim Mo- dell der FDP eine Vielzahl von Potenzialen und Vermitt- lungschancen schlicht brachliegen lassen. Ihre Aufgaben erledigt die Bundesagentur für Arbeit bereits jetzt sehr kompetent. Wir müssen dabei immer be- denken, dass wir es bei der Umstrukturierung der Ar- beitsverwaltung mit einem tiefgreifenden Systemwandel zu tun haben. Die Bundesagentur mit ihrer neuen Struktur braucht vor allem Zeit, sich zu bewähren. Sie taugt nicht als Projektionsfläche für Ihre Kritik an der Arbeitsmarkt- politik der Bundesregierung. Der Umbau der Arbeitsverwaltung zur heutigen Bun- desagentur für Arbeit hat im Januar 2004 begonnen. Aus 1) Anlage 40 (A) (C) (B) (D) Paul Lehrieder einer Bundesbehörde mit festgefahrenen Strukturen hat sich eine Serviceagentur entwickelt, die auf die Bedürf- nisse der von ihr zu betreuenden Kunden ausgerichtet ist. Auch der Bericht zur Evaluierung der Hartz-Gesetze kommt zu dem Schluss, dass Transparenz, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Arbeit der BA deutlich gesteigert wurden. Im Zentrum der BA-Reform stand das Modell des Kundenzentrums, das den Kundenstrom in den Arbeits- agenturen systematisch steuern und die Beratungs- leistung verbessern soll. Tatsächlich wurde die Vorgabe, mindestens 60 Prozent der arbeitnehmerorientierten Ver- mittlungskapazitäten für Beratungsgespräche bereitzu- stellen, dem Bericht zufolge bereits im März 2006 fast er- reicht. Um die Arbeitsabläufe flüssiger zu gestalten und die Kundenzufriedenheit zu steigern, hat die Bundesagentur für Arbeit zudem 52 Servicecenter eingerichtet, die sich mit den Problemen der Bürger auseinandersetzen. Da- durch werden bei den Vermittlern Kapazitäten frei, die für die Integration der Kunden in den Arbeitsmarkt zur Ver- fügung stehen. Die 3 000 Mitarbeiter der Servicecenter nehmen die telefonischen Anfragen für 480 Arbeitsagen- turen auf und leisten damit einen besseren und schnelle- ren Dienst, als wenn jeder Arbeitsuchende bei seiner zu- ständigen Agentur anrufen müsste wie früher. Damals mussten BA-Kunden mehrmals versuchen, um ihre Ar- beitsagentur direkt zu erreichen. Die von der FDP geforderte Zerlegung und Kommu- nalisierung der BA hingegen bringt weder eine höhere Effizienz, noch hilft sie, die Arbeitslosigkeit abzubauen. Erfahrungen in den Niederlanden und Großbritannien haben gezeigt, dass für eine volkswirtschaftlich effiziente Ausgestaltung der Arbeits- und Sozialverwaltung eine einheitliche Anlaufstelle dringend geboten ist. Für die Steuerungsfähigkeit der Arbeitsmarktpolitik der öffentli- chen Hand ist eine zentrale Einheit notwendig. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist der Auffassung, dass die Kommunen einen Großteil der Aufgaben der BA nicht ersetzen könnten. Sie werden mir sicherlich zugestehen, dass der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur im Zuge der Arbeitsmarktreformen eine so notwendige wie an- spruchsvolle Angelegenheit war. Dass nicht immer alles so läuft, wie wir uns das vielleicht wünschen, liegt auf der Hand. Aber wir haben es mit einem lernenden System zu tun. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung auch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf den Weg gebracht, das am 5. Dezember 2008 gegen die Stimmen der Opposition von der Mehrheit des Deutschen Bundestages angenommen wurde. Wenn Sie es mit Ihrer Forderung, die Arbeitsverwal- tung effektiver zu gestalten, wirklich ernst meinen wür- den, wären Sie damals über Ihren Schatten gesprungen und hätten mit uns gestimmt. In Ihrem Antrag beklagen Sie schließlich auch eine unübersehbare Fülle arbeits- marktpolitischer Instrumente. Genau darum ging es der Bundesregierung in ihrem Gesetz: die Bundesagentur für Arbeit schlagkräftiger Zu Protokoll aufzustellen, gerade weil wir nicht wissen, wie sich die Finanz- und Wirtschaftskrise letztlich auf den Arbeits- markt auswirken wird. Ziel des Gesetzes ist, vorhandene Instrumente, sofern sie unwirksam sind, abzuschaffen. Dazu gehören zum Beispiel die Jobrotation, der Einglie- derungszuschuss bei Neugründungen, der Arbeitgeberzu- schuss zur Ausbildungsvergütung und vieles andere mehr. Bereits zuvor hat die Bundesregierung die Arbeitsagentu- ren von der Pflicht entbunden, Personal-Service-Agentu- ren einzurichten. Auch die Regelung zur Ich-AG lief be- reits zum 30. Juni 2006 aus. Stattdessen hat die Bundesregierung in Verbindung mit dem Überbrückungs- geld ein neues Instrument, den Gründungszuschuss, ge- schaffen, das die Zielgruppe erreicht, die es erreichen soll. Andere Instrumente wiederum haben sich bewährt. Sie werden fortentwickelt und zum Beispiel im Vermittlungs- budget zu einem neuen Instrument zusammengefasst. Da- mit verfolgen wir keinen Selbstzweck. Wir reduzieren die Zahl der Instrumente nur, um dem Ziel näher zu kommen, die Vermittlung zu verbessern und den Arbeitsuchenden noch wirksamer helfen zu können. Die Bundesregierung hat mit ihrem Gesetz den Ar- beitsvermittlern vor Ort zudem mehr Entscheidungsspiel- raum eingeräumt. Hier wird das Vermittlungsbudget eine zentrale Rolle einnehmen. Mit ihm wird eine ganze Reihe von Leistungen zusammengefasst, die bisher in einer Reihe von Einzelvorschriften geregelt wurden. Natürlich ist die Zentrale in Nürnberg gut beraten, die neuen Hand- lungsspielräume ihrer Arbeitsvermittler auch zuzulassen. Dann werden diese dem einzelnen Arbeitsuchenden auch etwas anbieten können, was genau zu ihm passt. Natür- lich wird der Vermittler nur dann erfolgreich sein, wenn der Arbeitsuchende selbst zu eigenen Anstrengungen be- reit ist. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ wird auch in Zukunft zentral für uns sein. Außerdem wollen wir mit dem Gesetz zur Neuausrich- tung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreichen, dass die Mittel der BA wirtschaftlich eingesetzt werden und dass mit dem Geld der Beitragszahler verantwor- tungsvoll und sorgsam umgegangen wird. So wird die BA in die Lage versetzt, ihren arbeits- marktpolitischen Aufgaben noch besser nachzukommen. Sie werden schon bemerkt haben, liebe Kollegen von den Liberalen: Unsere Reform der Arbeitsverwaltung ist ge- tragen von den Prinzipien Freiheit und Verantwortung – Freiheit für die Arbeitsvermittler, um vor Ort passgenau helfen zu können, und die Verantwortung, die die BA für die verausgabten Mittel, aber auch für jeden Einzelnen der von ihnen zu vermittelnden Kunden trägt. Wir gehen einen Weg, der nicht über die Leiche der BA führt, son- dern sie zu einem schlagkräftigen Instrument der Arbeits- marktpolitik macht, und ich hoffe, dass Sie ihn eines Ta- ges mitgehen werden. Katja Mast (SPD): Unliebsame Erfahrungen mit Behörden wie der Ar- beitsagentur hat jeder von uns schon gemacht. Deswegen gleich deren Abschaffung zu fordern, ist populistisch. Auf diesen Zug springt jedoch die FDP aus ganz durchsichti- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25301 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Katja Mast gen Gründen. Beschäftigt man sich mit den möglichen Al- ternativen zur Bundesagentur für Arbeit, so wird schnell deutlich: Mit der einfachen Forderung nach einer Ab- schaffung ist es nicht getan, zumal die FDP keine echte Antwort für die Beschäftigten gibt. Die FDP beispielsweise will an die Stelle einer Be- hörde gleich mehrere setzen. Ein solcher Vorschlag ge- rade von den selbst ernannten Kämpfern für weniger Bü- rokratie ist schon sehr erstaunlich. Mehr Bürokratie, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und unzählige Abstim- mungsprozesse wären vielmehr die Folge. Auch zeigen ausländische Erfahrungen mit einer Privatisierung der Arbeitslosenversicherung, dass sich so Kosten nicht ein- sparen lassen. Und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit taugt eine reine Organisationsreform auch nicht. Bisher konnte mir auch noch niemand schlüssig erklä- ren, wieso eine Abschaffung der Bundesagentur für Ar- beit und eine Übertragung ihrer Kompetenzen alleine auf die örtliche Ebene die Lösung sein soll. Fakt ist, dass die Betroffenheit von Hilfebedürftigkeit und Langzeitarbeits- losigkeit regional sehr stark variieren. Kommunen in strukturschwachen Gebieten würden den Problemen al- leine nicht Herr werden. Soziale Brennpunkte würden sich selbst überlassen. Eine Entsolidarisierung der Re- gionen wäre das Ergebnis. Selbstverständlich sind die Kommunen aufgrund ihrer Problemnähe ein wichtiger Akteur. Richtig ist aber auch, dass diese naturgemäß nur einen lokalen Marktüberblick haben können. Die Vermitt- lung von Arbeitskräften in andere Regionen setzt ein zen- trales Netzwerk mit großen Ressourcen voraus. Die Verfassung gibt der Politik vor, einheitliche Le- bensverhältnisse sicherzustellen. Nur eine Bundesagen- tur für Arbeit kann überregional vermitteln und Arbeits- losen in der ganzen Republik einheitliche Rechte und Pflichten garantieren. Ingenieure in Cottbus müssen von Stellenangeboten in Stuttgart wissen. Jugendliche ohne Schulabschluss müssen überall das Recht auf Qualifizie- rung haben. Alleinerziehende müssen eine Anlaufstelle für Geldleistungen, Beratungen und Kinderbetreuung ha- ben. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns die ideologi- schen Grabenkämpfe der Verfechter einer Zerschlagung der Bundesagentur nicht weiterhelfen. Man muss nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten, wenn man ihm helfen will. Wir haben mit den Gesetzen für moderne Dienstleis- tungen am Arbeitsmarkt einen anderen Weg beschritten. Wir bauen die Bundesagentur für Arbeit zu einem moder- nen Dienstleister am Arbeitsmarkt um. Unser politisches Ziel ist es, aus ihr die weltbeste Arbeitsvermittlung zu ma- chen. Sie erhält eine neue Struktur, und wir stärken den Handlungsspielraum der Akteure vor Ort, so beispiels- weise durch das Vermittlungs- und Aktivierungsbudget, das wir in dieser Legislaturperiode neu eingeführt haben. Gleichzeitig haben wir das Recht so vereinfacht, dass die Mitarbeiter mehr Zeit für die Menschen haben und sich weniger um Verwaltung kümmern müssen. Und wir ver- meiden die Nachteile einer Zerschlagung. Unser Ziel ist eine Bundesagentur, die erster Dienstleister am Ort für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber Zu Protokoll ist. Wir haben dieses Ziel noch nicht erreicht, befinden uns aber auf einem guten Weg. Wenn es nach der SPD- Bundestagsfraktion gegangen wäre, hätten wir auch noch in dieser Legislaturperiode die Neustruktur der Jobcen- ter beschlossen. Bedauerlich ist, dass die Diskussion um die beste Struktur der Agenturen für Arbeit vielfach nicht ehrlich geführt wird. Oft geht es nur vordergründig um die Neu- organisation der Bundesagentur für Arbeit. Faktisch sind jedoch die vollständige Abschaffung der Hilfen für Ar- beitsuchende und eine Entsolidarisierung der Arbeitslo- senversicherung gemeint. Das Konzept der FDP ist hier- für ein schlagender Beweis. Wer beispielsweise die berufliche Weiterbildung streichen will, muss den Leuten erklären, wie man den steigenden Anforderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen will. Abenteuerlich ist auch die Vorstellung, man könne über die Einführung von Wahltarifen den Arbeitslosen besser helfen. Faktisch würde dies jedoch den Abschied von der solidarisch finanzierten Arbeitslosenversiche- rung bedeuten. Soziale Kälte wäre das Ergebnis. Wer dies will, muss dies auch sagen. Alles andere ist unehrlich. Gerade an dem Beispiel der beruflichen Weiterbildung lässt sich deutlich machen, welche Risiken mit einem sol- chen Vorschlag verbunden sind. Von Arbeitslosigkeit be- troffen sind vor allem Geringqualifizierte. Sie finden vergleichsweise schwer wieder in das Arbeitsleben. Gleichzeitig hat dieser Personenkreis fast immer kaum finanziellen Spielraum für Zusatzversicherungen. Dies macht deutlich, dass gerade die Schwächsten von Wahl- tarifen am meisten benachteiligt würden. Damit würde das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit nicht gelöst, sondern verschärft. Die FDP gibt keine Antworten auf die drängenden Zukunftsfragen: Wie können wir die Übergänge von Aus- bildung, Pflege- und Erziehungszeiten in den Beruf ge- stalten? Wie können wir lebensbegleitendes Lernen orga- nisieren, und zwar über die gesamte Lebensspanne? Wir Sozialdemokraten wollen mehr von unserer Ar- beitslosenversicherung, nicht weniger wie die FDP. Wir wollen vorsorgende Arbeitsmarktpolitik, die Bildung und Qualifizierung fördert und nicht verhindert. In unserem Regierungsprogramm haben wir mit der Weiterentwick- lung der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversiche- rung ein modernes Konzept für das lebensbegleitende Lernen vorgelegt. Die Arbeitsversicherung reagiert nicht erst bei Arbeitslosigkeit, sondern davor im Job durch Bil- dungsangebote. Auch das knüpft an die Arbeitsmarkt- reformen der Schröder-Regierung an. Die Zukunft liegt in einer Jobvorsorge für alle zwischen 15 und 67. Der Er- halt der Beschäftigungsfähigkeit durch neue Chancen des ständigen Dazulernens ist das Leitbild des SPD-Kon- zepts. Unsere Vision von der Zukunft der Bundesagentur für Arbeit setzt hier an. Denn wenn wir mehr Bildung in der Arbeitswelt organisieren wollen, brauchen wir einen Ak- teur vor Ort, der weiß, welche Qualifikation zu einem Job führt. Das kann die Agentur für Arbeit mit dem Sachver- stand der Vermittlerinnen und Vermittler, aber auch mit ihrer lokalen Vernetzung in der Wirtschaft und den Wei- 25302 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Katja Mast terbildungsakteuren. Im Gegensatz zur FDP halten wir dadurch an unserem Ziel der Vollbeschäftigung fest und geben gleichzeitig eine zukunftsorientierte Antwort für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit. Zur Finanzierung der Arbeitsversicherung wollen wir Sozialdemokraten Langzeitkonten nutzen und zusätzliche Mittel für Bildung bereitstellen. Viele Instrumente der ak- tiven Arbeitsmarktpolitik, die von uns Sozialdemokraten eingeführt worden sind, haben den Weg zu diesem Kon- zept bereitet, beispielsweise das Programm WeGebAU, bei dem gerade ältere Arbeitnehmer gefördert werden, der Ausbildungsbonus oder das Recht, den Hauptschul- abschluss ein Leben lang nachholen zu können. Das alles sind Bausteine einer vorsorgenden Arbeitsmarktpolitik, die die FDP privatisieren und damit indirekt abschaffen will. Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt doch eins ganz deutlich: Wir müssen uns durch mehr Bildung und Ausbildung für die Zukunft rüsten. Wir müssen es schaffen, den Wohlstand aller durch gute Bildung zu er- halten. Uns Sozialdemokraten geht es um die Gesell- schaft und die Arbeit von morgen, um Wohlstand und so- ziale Sicherheit für das nächste Jahrzehnt. Und deshalb ist es gut, wenn Sozialdemokraten in der Regierung Ar- beitsmarktpolitik und Bildungspolitik verbinden. Dirk Niebel (FDP): Wir haben seit Jahren gute Gründe, die Auflösung der Bundesagentur für Arbeit und eine Neuordnung ihrer Aufgaben zu fordern. Wir erkennen an, dass sich der Vor- sitzende Frank-Jürgen Weise sehr bemüht hat, seine Be- hörde zu einem modernen Dienstleister umzustrukturie- ren und zukunftsfähig zu machen. Man kann es aber drehen und wenden, es ist ihm nicht gelungen. Die positive Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im letzten Jahr war durch den konjunkturellen Aufschwung bedingt. Weder Bundesregierung noch Bundesagentur haben dazu beigetragen. Noch immer werden zahlreiche Personengruppen in der offiziell registrierten Arbeitslo- senzahl nicht aufgeführt. Dazu gehörten bis vor kurzem die Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitslose in Personal-Service-Agenturen, jetzt sind es immer noch Teilnehmer an Trainings- und Weiterbil- dungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobber und zuletzt Arbeits- lose, die von privaten Arbeitsvermittlern betreut werden. Etwa 1,6 Millionen Menschen werden in beschäftigungs- politischen Maßnahmen geparkt. Ihre Aussichten auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt und eine sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung, die sie von Trans- ferleistungen unabhängig macht, haben sich nicht ver- bessert. Die Arbeitslosenstatistik bildet also bei weitem nicht das Ausmaß der Unterbeschäftigung ab. Wenn ehrlich ge- rechnet wird, sind es mindestens 5 Millionen Arbeitslose. Dazu kommt noch die sogenannte stille Reserve derjenigen, die gern arbeiten würden, aber sich nicht ar- beitsuchend gemeldet haben. Die Auswirkungen der welt- weiten Finanzkrise sind auf dem Arbeitsmarkt noch nicht so spürbar wie befürchtet. Zu Protokoll Bei der BA sind im SGB III etwa 37 400 Mitarbeiter im weiteren Sinn mit der Vermittlung von Kurzzeitarbeitslo- sen beschäftigt, im engeren Sinn etwa 13 800 Arbeits- vermittler. Für 2008 beträgt die Vermittlungsquote in ungeförderte Beschäftigung 11,7 Prozent, das sind 4,6 Arbeitslose pro Person und Jahr im weiteren und 12,4 Arbeitslose pro Arbeitsvermittler und Jahr im enge- ren Sinn. Das kann man beim besten Willen nicht erfolg- reich nennen. Viele Langzeitarbeitslose brauchen eine umfassende Betreuung und Beratung, um Lösungen für individuelle Vermittlungshemmnisse zu finden und dann eine Beschäf- tigung aufnehmen zu können. Sie sind ja nicht ohne Grund länger als ein Jahr arbeitslos. Aus unserer Sicht müssen Arbeitslose vorrangig in neue sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung gebracht werden, damit sie von den Transferleistungen unabhängig werden, und ihnen soll auch mehr Geld zur Verfügung stehen, als wenn sie nur Transferleistungen beziehen. Noch immer wurden viele Mängel, die aus der Einfüh- rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende entstanden sind, nicht beseitigt. Die erzwungene Kooperation zwi- schen der BA und den Kommunen funktioniert nicht. Die Anreize für die Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeits- markt sind zu gering. Die Sozialgerichte werden weiter- hin von Klagen überflutet, bei denen es zum großen Teil um wenige Euro geht. Die Kosten sind höher als vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Die arbeitsmarkt- politischen Instrumente sollten auf ihre Wirksamkeit überprüft und auf wenige Maßnahmen reduziert werden, aber der neue Katalog ist weniger flexibel und deshalb nicht effizienter als der alte. Wir haben immer betont, dass aus unserer Sicht die Kommunen besser in der Lage sind, auf regionale Beson- derheiten des Arbeitsmarktes zu reagieren und mit indivi- duellen Problemen umzugehen, als die zentralistisch organisierte Bundesagentur für Arbeit. Trotz kleiner Er- folge ist diese Mammutbehörde nach unserer Überzeu- gung nicht wirklich reformierbar. Wir fordern einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln der Beitragszahler und eine Anpassung an die Bedürfnisse der Arbeitslosen, Arbeitgeber und Arbeit- suchenden. Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Be- schäftigung müssen Vorrang haben. Wir schlagen vor, die BA aufzulösen und ihre Aufgaben in einem Dreisäulenmodell neu zu ordnen: in einer Versi- cherungsagentur, die das Arbeitslosengeld auszahlt und Wahlfreiheit bei den Tarifen einräumt, in einer kleinen Arbeitsmarktagentur für überregionale und internatio- nale Aufgaben, die in einer Datenbank über die Profile aller Arbeitsuchenden und aller gemeldeten offenen Stel- len verfügt und damit die Transparenz am Stellenmarkt si- cherstellt, sowie in kommunalen Jobcentern, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Dienstleis- tungsangebot auf die individuellen Problemstellungen der Arbeitsuchenden, aber auch die Bedürfnisse der Ar- beitgeber bedarfsgerecht eingehen können. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25303 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Dirk Niebel Nur bei einer Auflösung der BA werden die Vielzahl von behördeninternen Vorschriften und auch die Selbst- verwaltung, die ihrer Verantwortung nicht gerecht ge- worden ist, außer Kraft gesetzt. Dann sind Personalver- schiebungen möglich, die ansonsten durch arbeits- und dienstrechtliche Vorschriften verhindert werden. Dabei soll das Personal im Grundsatz der Aufgabe folgen, da- mit die erworbenen Kompetenzen nicht verloren gehen. Die Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitsuchenden kann parallel auch von privaten Anbietern übernommen werden. Die klare Trennung zwischen Arbeitslosenversiche- rung und Vermittlungs- und Qualifizierungstätigkeiten ist für uns von zentraler Bedeutung. Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung soll steuerfrei an die Ar- beitnehmer ausgezahlt werden. Die Leistungen der Versi- cherungsagentur sollen das Risiko des Einkommensver- lustes für einen Zeitraum von zwölf Monaten absichern. Die Arbeitslosenversicherung ist eine reine Risikoversi- cherung, also eine Art Ausfallbürgschaft der Versicher- tengemeinschaft zur Sicherung des Lebensstandards für einen klar begrenzten Suchzeitraum. Eine generelle Ver- längerung der Bezugszeiten bei langen Beitragszeiten schafft erneut Anreize zur Frühverrentung. Das wollen wir nicht, denn je länger die Zeiten der Arbeitslosigkeit sind, desto schlechter werden die Chancen auf einen neuen Job. Im Rahmen der vorgesehenen Wahltarife kann allerdings individuell auf die Bedürfnisse der Versicher- ten eingegangen werden. Um Menschen aller Altersstufen besser in den Ausbil- dungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, braucht Deutschland eine Steuer-, Wirtschafts-, Tarif- und Ar- beitsmarktpolitik, die zu mehr Wachstum und damit mehr Arbeitsplätzen führt. Kontraproduktive Schutzbestim- mungen, die sich zum Beispiel für ältere Arbeitnehmer in der Kündigungsschutzgesetzgebung oder auch im Sozial- gesetzbuch im Hinblick auf den Vorruhestand finden, müssen deshalb abgebaut werden. Alle Arbeitsuchenden müssen eine reelle Chance bekommen, am Arbeitsmarkt zu partizipieren. Weil wir wollen, dass möglichst viele Menschen ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit finanzieren können, sorgen wir auch für den erforderlichen Rahmen. Das zeigt einmal mehr: Die FDP ist die Partei der sozialen Verantwortung. Kornelia Möller (DIE LINKE): Der heute zur Debatte stehende FDP-Antrag zeigt ers- tens: Es ist Wahlkampf! Zweitens: Auf dem Gebiet der Ar- beitsmarktpolitik gibt es bei den Liberalen seit Jahren ei- nen Denkstillstand – von konzeptionellen Innovationen keine Spur! Sogar die einzelnen Formulierungen in ihrem Wahlprogramm, dem sogenannten Deutschlandpro- gramm der FDP von Mitte Mai, sind vielfach die gleichen marktradikalen wie noch vor drei Jahren aus Ihrem An- trag – und dies, obwohl sich mit der Finanz- und Wirt- schaftskrise die Rahmenbedingungen für Arbeitsmarkt- politik gravierend veränderten, das Marktversagen ganz offensichtlich wurde. Zu Protokoll Allerdings ging die FPD damals mit den Hartz-Refor- men deutlich schärfer ins Gericht. Sie wollte gar eine er- neute Reform des Arbeitsmarktes. Heute stimmen ihre Aussagen – aus erklärlichen Gründen – mit denen der CDU/CDU deutlich stärker überein als damals. Von rigo- roser Auflösung der Bundesagentur für Arbeit ist – auch aus Rücksicht auf Wählerinnen und Wähler – kaum noch die Rede. Nun sollen die Aufgaben der Bundesagentur Aufgaben in einem wenig praktikablen Dreisäulenmodell zugeordnet werden. Geblieben ist mit Blick auf den Wunschkoalitionspart- ner CDU/CSU das Festhalten an einer Arbeitsmarktpoli- tik der Sanktionen und viel zu niedrigen Grundsiche- rungsleistungen. Eine Staffelung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I nach der vorhergegangenen Be- schäftigungsdauer wird kategorisch abgelehnt. Geblie- ben ist natürlich die strikte Ablehnung von Mindestlöh- nen. Mehr Privatisierung und mehr Markt in der Arbeitsmarktpolitik sowie noch stärkere Beitragssatzsen- kung bleiben ständige Forderungen der FDP. Leider sind das genau jene erfolglosen Rezepte, deren bisherige Um- setzung in Regierungspolitik die krisenhafte Entwicklung unserer Gesellschaft mit ständiger massenhafter Freiset- zung von Arbeitskräften vorangetrieben hat. Insofern kann man die im Antrag zur Schau getragene Sorge um den Arbeitsmarkt kaum als redliches Anliegen akzeptie- ren. Das wird auch daran deutlich, dass Sie von den Li- beralen immer wieder den Eindruck vermitteln, allein mit Arbeitsmarktpolitik könne man die Arbeitslosigkeit zu- rückdrängen. Die Erwerbslosigkeit wird 2010 voraus- sichtlich jene Dimension erreichen, die 2002 Grund für die unseligen Hartz-Gesetze gewesen ist. Nun kommen Sie wieder mit den alten Rezepten! Schützenhilfe leistet dabei die Große Koalition, die sich einer dem Grundge- setz entsprechenden Organisation der Grundsicherung bisher verweigert hat. Wenn es die FDP wirklich ernst meinte mit einem spürbaren Abbau von Arbeitslosigkeit, insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit, dann müsste sie in erster Linie an nachhaltiger Beschäftigungspolitik ansetzen und nicht an der Auflösung der BA. Denn nur über Beschäftigungspolitik mit Elementen wie Stärkung der Binnennachfrage, Arbeitszeitverkürzung, Ausbau öf- fentlicher Dienstleistungen können jene neuen Arbeits- plätze entstehen, die wir für den Abbau der Erwerbslosig- keit und zur Zurückdrängung von Armut brauchen. Die Linke schlägt dazu ein Zukunftsinvestitionsprogramm zur Sicherung und Ausweitung öffentlicher Dienstleistungen mit den Schwerpunkten Bildung, Gesundheit, Umwelt, kommunale Daseinsvorsorge vor. Erst auf dieser Basis kann Arbeitsmarktpolitik mit Vermittlung und beruflicher Weiterbildung sowie ihren spezifischen Instrumenten an- setzen. Den Begriff „Beschäftigungspolitik“ sucht man bei der FDP allerdings vergeblich – sowohl im Antrag wie auch im Wahlprogramm. Schließlich fordert die FPD die Übertragung der Verantwortung für die Arbeits- marktpolitik auf die Jobcenter bei den Kommunen. Das ist – im Zusammenhang mit der Auflösung der BA – nichts anderes als die völlige Kommunalisierung von Arbeits- marktpolitik! Eine von gesamtgesellschaftlichen Interes- sen geleitete Kontrolle und Gestaltung von Arbeitsmarkt- politik würde völlig aufgegeben. 25304 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Kornelia Möller Die Linke setzt sich für ein anderes Modell von Ar- beitsmarktpolitik und ihrer Organisation ein und fordert entsprechende Veränderungen: Statt Auflösung der BA wollen wir die Bündelung der Verantwortung für die Ar- beitsmarktpolitik im Rahmen einer einheitlichen Organi- sation. Dies entspricht unserem Konzept der Herstellung eines einheitlichen Rechtskreises für die Arbeitsmarktpo- litik mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Erwerbs- losen und damit der Überwindung der Trennung der ge- genwärtigen Rechtskreise. Das bedeutet einen konkreten Schritt zur Überwindung von Hartz IV! Als einheitliche Organisation kann historisch und logisch sowie vom Be- schäftigten- und Erfahrungspotenzial her nur die BA in- frage kommen – allerdings eine Bundesbehörde, die grundsätzlich verändert werden muss, weg von der ein- seitigen betriebswirtschaftlichen Ausrichtung und weg von einem schädlichen Beamtenzentralismus. Beides hat auch die Denkweisen vieler Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter in einer falschen Richtung geprägt! Hin zur Wie- derherstellung des sozialen und verteilungspolitischen Auftrags der Arbeitsbehörde einschließlich der Stärkung ihrer Selbstverwaltung – und das in Verbindung mit einer gesetzlichen und verfassungssicheren Regelung des Zu- sammenwirkens der BA mit den Kommunen und den üb- rigen lokalen Arbeitsmarktakteuren im Interesse der von Erwerbslosigkeit Betroffenen! Dies muss Inhalt eines neuen Reformschrittes für den Arbeitsmarkt werden. Denn: Arbeitslosigkeit ist in all ihren Facetten ein ge- samtgesellschaftliches Problem und muss deshalb von ei- ner einheitlichen Institution bearbeitet werden, die in der Lage ist, sowohl gesamtgesellschaftlichen Erfordernis- sen Rechnung zu tragen wie auch regionale Bedingungen und Besonderheiten zu berücksichtigen. Verstärkt wird diese Notwendigkeit durch die erheblichen strukturellen und regionalen Disproportionen des Arbeitsmarktes, die weitere Deregulierung des europäischen und internatio- nalen Arbeitsmarktes sowie die wachsende Dynamik der Arbeitsmarkt- und Qualifikationsentwicklung. All dem wird mit einer Kommunalisierung der Arbeitsmarktpoli- tik, wie sie die FPD vorsieht, in keiner Weise Rechnung getragen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion hat mehr als zweieinhalb Jahre unberührt in den Tiefen des Parla- ments geschlummert, und ich für meinen Teil hätte nichts dagegen gehabt, wenn das so weitergegangen wäre. Mit dem Ende der Wahlperiode hätte sich die Sache dann von alleine erledigt. Doch die Kolleginnen und Kollegen von der FDP hatten kein Erbarmen mit uns. Also will ich Ih- nen begründen, warum wir Grünen Ihren Antrag ableh- nen. Abgesehen von weiteren Nebensächlichkeiten fordert die FDP im Wesentlichen: die Abschaffung der Bundes- agentur für Arbeit und anstatt dessen erstens die Neu- gründung unter anderem einer Bundesversicherungs- agentur, die zweitens Wahltarife anstelle des Arbeitslosengelds I anbietet; die Aufhebung der Parität durch Auszahlung des Arbeitgeberanteils an den Beiträ- gen zur Arbeitslosenversicherung an die Arbeitnehmer; die Übertragung der Trägerschaft im SGB II komplett an Zu Protokoll die Kommunen anstelle der bisherigen Arbeitsgemein- schaften aus örtlichen Agenturen für Arbeit und Kommu- nen bei weiterer Finanzierung des Arbeitslosengelds II aus Bundesmitteln; die Aufhebung des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes und damit die Abschaffung jegli- cher Regulierung von Leiharbeit. Meine Damen und Herren von der FDP, das ist alles harter Tobak. Das zeige ich Ihnen an vier Beispielen. Erstens. Sie wollen an die Stelle der Bundesagentur außer einer Bundesversicherungsagentur mindestens zwei weitere Behörden stellen. Das sind eine private Ver- mittlungsagentur und eine Agentur für überregionale und internationale Aufgaben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und die Fachhochschule der Bun- desagentur sollen privatisiert werden. Für mich ist das eine Multiplikation von Bürokratie, die dem von der FDP geltend gemachten Ziel der Effizienz diametral entgegen- steht. Resultat des Ganzen: Die Schnittstellenprobleme würden zunehmen, Zuständigkeiten vernebelt und da- rüber hinaus würden auch noch zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten entstehen. Das unterstützen wir selbstverständlich nicht. Zweitens. Ihre öffentliche Versicherungsagentur soll die aktive Förderung nach Wahltarifen organisieren. Das bedeutet, dass sich diejenigen, die wenig verdienen und sich nur einen Basistarif leisten können, auch weniger ge- fördert würden. Dabei sind gerade häufig sie diejenigen, die von Qualifizierung am meisten profitieren würden. Diejenigen mit hohem Einkommen könnten sich dagegen mit höheren Tarifen umfassender absichern. Das Solidar- prinzip bei der Förderkomponente der Arbeitslosenversi- cherung wäre aufgehoben, Ungleichbehandlung und eine Klassengesellschaft bei Arbeitslosigkeit die Folge. Auch das ist mit uns Grünen nicht zu machen. Drittens. Die von Ihnen vorgeschlagene flächende- ckende Kommunalisierung der Trägerschaft der Grund- sicherung hat mindestens zwei Haken. Erstens: Nicht alle Kommunen wollen sich mit der Verantwortung der Trä- gerschaft der Grundsicherung von Ihnen zwangsbeglü- cken lassen. Zweitens: Seit der Föderalismusreform I ist nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes keine Aufgabenzu- weisung des Bundes an die Kommunen mehr möglich. Der von Ihnen vorgeschlagene Weg funktioniert also nicht mehr, jedenfalls nicht ohne eine Grundgesetzände- rung. Dafür haben Sie aber keine Unterstützung der Län- der. Die setzen – wie wir Grünen – auf das Nebeneinander von kommunalen Lösungen und von Arbeitsgemeinschaf- ten in der Trägerschaft der Grundsicherung. Viertens. Die Leiharbeit braucht nicht weniger und schon gar nicht gar keine Regulierung, sie braucht mehr Regeln. Die Attraktivität von Leiharbeit soll sich aus ih- rer hohen Flexibilität, insbesondere um kurzfristig Auf- tragsspitzen zu bewältigen, speisen. Keineswegs aber – und darauf zielen offensichtlich Ihre Vorschläge, Kolle- ginnen und Kollegen von der FDP – soll Leiharbeit ein Instrument sein, mit dem Lohn- und Sozialdumping in großem Stil vorangetrieben werden. Wir Grünen wollen dahingegen die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehme- rinnen und -nehmern und Stammbelegschaften vom ers- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25305 gegebene Reden 25306 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Brigitte Pothmer ten Tag an und treten deshalb für spürbare Verbesserun- gen in diese Richtung an. Das sind vier gewichtige Gründe gegen den Antrag der FDP, die nur einen Schluss zulassen, nämlich Ableh- nung. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussemp- fehlung auf Drucksache 16/12353, den Antrag der Frak- tion der FDP auf Drucksache 16/2684 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt da- gegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, des Bündnisses 90/Die Grünen und der Linken. Die FDP hat dagegen gestimmt. Tagesordnungspunkte 52 a und b: a) Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 und Folgeresolutionen – Drucksache 16/13395 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO b) Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Ope- ration in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsra- tes der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutionen – Drucksache 16/13396 – Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Rechtsausschuss Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Hier wird ebenfalls vorgeschlagen, die Reden zu Pro- tokoll zu nehmen. – Damit sind Sie einverstanden. Es handelt sich um die Reden der Kolleginnen und Kolle- gen Jürgen Herrmann, Brunhilde Irber, Ursula Mogg, Marina Schuster, Heike Hänsel, Kerstin Müller und Gernot Erler.1) Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf Drucksache 16/13395 und 16/13396 an die in der Tages- 1) Anlage 41 ordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Dann ist so beschlossen. Tagesordnungspunkt 48: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Auswärtigen Ausschusses (3. Aus- schuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen in der De- mokratischen Republik Kongo unverzüglich wirksam bekämpfen – Drucksachen 16/9779, 16/11250 – Berichterstattung: Abgeordnete Anke Eymer (Lübeck) Brunhilde Irber Marina Schuster Wolfgang Gehrcke Marieluise Beck (Bremen) Zu Protokoll gehen die Reden von Anke Eymer, Brunhilde Irber, Marina Schuster, Hüseyin-Kenan Aydin und Kerstin Müller. Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Seit Jahren kommt die Region des Ostkongo nicht zur Ruhe. Immer wieder entbrennen militärische Konflikte trotz des internationalen Engagements und der inter- nationalen Friedensmission MONUC. Die unterschiedlichsten militärischen Gruppierungen sind in zahllose Konflikte involviert. Die Lage ist verwor- ren, undurchsichtig und explosiv. Der Osten des Landes versinkt wieder in Gewalt. Trotz der Gefangennahme von General Nukunda kommt die Region nicht zur Ruhe. Hilfsorganisationen warnen eindringlich, dass die FDLR-Hutu-Miliz dabei ist, verlorenes Terrain zurückzuerobern. Die FDLR, die durch die kongolesischen und ruandischen Regierungs- truppen gemeinsam zurückgedrängt worden war, übt massiv Vergeltung an der Zivilbevölkerung. Seit Beginn des Jahres sollen bis zu 300 000 Bewohner aus ihren Dörfern vertrieben worden sein oder vor den Milizen flüchten. Allerdings, ein nicht unwesentlicher Teil der Plünderungen und Gewalttaten sollen auch auf das Konto der schlecht versorgten kongolesischen Regie- rungstruppen gehen. Leidtragende ist seit je die Zivilbevölkerung. Straf- und Racheaktionen für militärische Offensiven eines Gegners werden an Dorfbewohnern verübt. Hinrichtun- gen, Brandschatzungen, Vertreibungen und die gezielte sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen gehören mit zur grausamen Tagesordnung. Kinder, Frauen und Mäd- chen sind ganz offensichtlich auch in diesem Krieg die schwächsten Elemente und eine gezielt ausgesuchte Op- fergruppe für eine perfide Kriegstechnik. Internationale Beobachter mahnen allerdings, dass sich alle beteiligten Kombattanten – offenbar auch die kongolesischen Regie- (A) (C) (B) (D) Anke Eymer (Lübeck) rungstruppen – an Übergriffen auf Frauen und Mädchen beteiligten oder Kindersoldaten einsetzen. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang, dem nicht genügend Beachtung geschenkt wird, ist die medizi- nische und psychologisch-soziale Betreuung der Frauen und Mädchen, die zu Opfern der Gewalt geworden sind. Sie leiden jahrelang an einem Trauma und werden zudem oft in ihren Dörfern und Familien stigmatisiert und aus- gegrenzt. Die Spannungen zwischen ethnischen Gruppen und der Regierung der Demokratischen Republik Kongo wa- ren in der Vergangenheit immer wieder Anlass für kriege- rische Übergriffe. Schon während des Völkermordes der Hutus an den Tutsi in Ruanda vor 15 Jahren setzten Hutu- Milizen sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen als gezieltes Mittel ein. Auch die aktuellen Menschenrechts- verletzungen und Gräueltaten an Frauen sind Früchte dieses schweren Erbes, das seit 1994 nicht nur auf Ruanda, sondern auch auf den Grenzgebieten im Ost- kongo lastet, wo sich viele ehemalige Flüchtlinge aus Ruanda aufhalten. Neben diesen ungelösten ethnischen Spannungen ist der Zugriff auf die wirtschaftlich äußerst ergiebigen Roh- stoffreserven des Ostkongo ein wesentlicher Konflikt- grund. Der Zugriff auf die Rohstoffreserven der Region ist sowohl Motor als auch Motiv für die Gewaltexesse in der Region. 10 Prozent der weltweiten Kupfervorkommen und mehr als ein Drittel aller Kobaltvorkommen liegen im Kongo. Der Handel mit den meist illegal abgebauten Rohstoffen versorgt die bewaffneten Gruppen im Kongo mit umgerechnet fast 150 Millionen US-Dollar jährlich, ein Geldstrom, ohne den die meisten Milizen schon lange ausgetrocknet wären. Es ist ein internationaler Schwarzmarkt, der auch in Friedenszeiten kaum zu kontrollieren ist. Die internatio- nalen Begehrlichkeiten sind groß. Die im Kongo abge- bauten Erze und Metalllegierungen sind für die moderne Technik in jedem Laptop, Handy oder Fahrzeug mit Hybridantrieb unverzichtbar. Der relativ leichte Abbau im Kongo erlaubt niedrige Preise, bei denen andere Erz- fördergebiete nicht mithalten können. In besonderer Kri- tik steht das chinesisch-kongolesische Abkommen zum Rohstoffabbau. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Bedarf an Rohstoffen schlagartig abrutschen lassen. Länder wie die Republik Kongo, deren verschuldete Regierungen kaum gegensteuern können, leiden besonders unter den wirt- schaftlichen Folgen. Anders als viele andere Länder kann der Kongo aber nicht auf Geldhilfen des IWF bauen. Der Internationale Währungsfonds erwartet erst eine Revi- dierung der umstrittenen Kreditverträge, die der Kongo mit der Volksrepublik China geschlossen hat. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise ist eine schwere Belastung für die kongolesische Wirtschaft, die nach Jahren der Diktatur mit einem Wirtschafts- wachstum gerechnet hatte. Das Ausbleiben von Investi- tionsprojekten im Bergbau und der Verlust von zahllosen Arbeitsplätzen sind weitere Faktoren, die es unwahr- scheinlich machen, dass die Regierung in Kinshasa auf Zu Protokoll absehbare Zeit die notwendige Kontrolle in den östlichen Provinzen erringen kann. Massen ohne Arbeit verstärken den Flüchtlingsdruck und die Situation der ohnehin schon gepeinigten Zivilbe- völkerung. Auch die Zusammenhänge zwischen der welt- weit schwierigen Wirtschaftslage und dem schwindenden Respekt vor Menschenrechten ist ein wichtiger Aspekt dieses Konfliktes im Kongo. Wie schon in der Debatte im vergangenen November muss ich auch heute bezweifeln, dass sich im vorliegen- den Antrag, der sich mit der verzweifelten Lage der Frauen und Mädchen im Ostkongo befasst, in ausrei- chendem Maß mit der komplexen Gesamtsituation der Eskalation auseinandergesetzt wird. Eine umfassende politische Lösung für die gesamte Region unter entschie- denen internationalem Einsatz ist unverzichtbar. Das eigentliche Problem scheint mir zu sein, wie die Partiku- larinteressen der vielen Beteiligten endlich in den Griff bekommen werden können. Zwar wird in dem vorliegenden Antrag im Kern die Tatsache richtig beschrieben, dass sexualisierte Gewalt gegen Frauen im Ostkongo zu einem der abscheulichsten Mittel der Kriegsführung geworden ist. Aber die Lage ist weit umfassender, auch wenn die noch ausstehende Lö- sung diese besondere Gefährdungssituation von Frauen mit zu lösen hat. Brunhilde Irber (SPD): Über ein halbes Jahr ist es nun her, dass wir hier im Deutschen Bundestag über die beispiellose brutale sexualisierte Gewalt gesprochen haben, der Frauen und Mädchen im Osten der Demokratischen Republik Kongo ausgesetzt sind. In diesem halben Jahr wurden unsere Hoffnungen auf ein Ende des endlos scheinenden Kon- fliktes erneut enttäuscht. Obwohl es nach dem überraschenden Friedensschluss zwischen Regierung und diversen Rebellengruppen An- fang 2009, Verhaftung von CNDP-Führer Nkunda sowie einer konzertierten kongolesisch-ruandischen Militär- aktion gegen die FDLR-Milizen eine gewisse Beruhigung der Lage gab, hat sich die Hoffnung auf einen dauerhaf- ten Frieden nicht erfüllt. Nach dem Abschluss der Mili- täraktion kehrten die in der Kivu-Region verbliebenen Milizen teilweise in ihre alten Stellungen zurück und drangsalieren seitdem erneut die Zivilbevölkerung. Ei- nige Beobachter sprechen sogar von einer Verschlimme- rung der Situation, da die vormals bekämpfte CNDP jetzt offiziell Teil der kongolesischen Armee ist und nun Orte erreichen kann, die sie vorher nicht erreichen konnte. Massive Fluchtbewegungen in Nord-Kivu sind die Folge. Beobachter sprechen von mehr als 300 000 Menschen, die seit Anfang des Jahres ihre Dörfer verlassen haben. Statt Frieden herrscht nach wie vor das Recht des Stärke- ren. Unter diesen Bedingungen macht es wenig Sinn, ge- genüber der kongolesischen Regierung auf die Einhal- tung der VN-Resolution 1325 zu pochen, die den Schutz der Frauen vor Übergriffen einfordert. Schließlich liegt die Ursache der Gewalt gegen Frauen vor allem darin, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25307 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Brunhilde Irber dass es keinen funktionierenden kongolesischen Staat gibt, welcher die Einhaltung der VN-Resolution durch- setzten könnte. Eher ist das Gegenteil der Fall: Die kon- golesische Armee wird von vielen internationalen Beobachtern als Teil des Problems betrachtet und für Plünderungen und Vergewaltigungen verantwortlich ge- macht. Notwendig ist daher neben der Reform des Mili- tärs, der Bezahlung und Ausstattung der Soldaten auch eine Sensibilisierung der Soldaten und die Schaffung ei- nes Unrechtsbewusstseins. Dies ist jedoch nicht mit eini- gen wenigen Unterrichtsstunden in kurzer Zeit zu schaf- fen. Der Aufbau einer funktionierenden Polizei und eines nicht korrupten Justizsystems sind weitere dringliche Aufgaben zur Herstellung von Sicherheit und Gerechtig- keit. Darüber hinaus gibt es nur einen Weg, um die Lage der Frauen zu verbessern: eine politische Lösung des Konfliktes. Die Bundesregierung wirbt daher auch weiterhin für Gespräche zur Umsetzung des 2002 in Pretoria geschlos- senen Friedensvertrags. Diese Bemühungen werden nach wie vor von einem breiten Katalog von Hilfsmaßnahmen flankiert, der Hilfen zum Staatsaufbau ebenso umfasst wie die Finanzierung der VN-Mission MONUC. Die De- mokratische Republik Kongo ist eines der Schwerpunkt- länder der deutschen humanitären Hilfe. Sie ist bereits heute das Land, welches nach Afghanistan die umfas- sendste Unterstützung von Deutschland erhält. Bereits im letzten Jahr habe ich mich mit meiner Kol- legin Bärbel Kofler erfolgreich dafür eingesetzt, dass der 50 Millionen Euro umfassende Friedensfonds ausgezahlt wird. Darüber hinaus sind für dieses und das kommende Jahr mehr als 50 Millionen Euro für die technische – GTZ – und finanzielle – KfW – Kooperation eingeplant. Auch international setzt sich Deutschland massiv für eine Stabilisierung des Kongo ein. So steuerte Deutschland im vergangenen Jahr mit 67,5 Millionen Euro den drittgröß- ten Beitrag zur Finanzierung von MONUC bei. Im Rah- men des zehnten Europäischen Entwicklungsfonds ist Deutschland sogar der größte Geber. Deutschland leistet zudem erhebliche finanzielle Unterstützung am Multi- Country Demobilization and Reintegration Program der Weltbank. Das Auswärtige Amt hat für Hilfsmaßnahmen in der Ostregion der DR Kongo 2008 insgesamt 7,15 Millionen Euro für 19 Hilfsprojekte bereitgestellt. Dieses Jahr wur- den bereits drei Projekte der humanitären Nothilfe im Wert von 700 000 Euro realisiert. Die Betreuung von Bin- nenflüchtlingen und die medizinische Notversorgung ste- hen dabei im Vordergrund. 2008 hat das Auswärtige Amt mit Schwerpunkt in der krisengeschüttelten Ostregion der DR Kongo insgesamt 19 humanitäre Hilfsprojekte unterstützt. Seit 2003 stellte das Auswärtige Amt für humanitäre Hilfsprojekte in der DR Kongo damit über 23 Millionen Euro zur Verfügung. Die 2008 geförderten Projekte kamen schwerpunktmäßig Binnenvertriebenen und Rückkehrern zugute. Seit Anfang dieses Jahres leistet die Missionszentrale der Franziska- ner aus Mitteln des Auswärtigen Amts Überlebenshilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Nord- und Süd- Kivu in den Regionen Goma, Minova und Kalehe. Die Zu Protokoll Caritas versorgt Binnenvertriebene in der krisengeschüt- telten Nordprovinz Oriental mit lebensnotwendigen Be- darfsgegenständen, und die Ärzte ohne Grenzen leisten mithilfe des Auswärtigen Amts medizinische Basisversor- gung in der Provinz Katanga. Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung, BMZ, stellte für die DR Kongo im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 6,75 Millionen Euro für Projekte der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe bereit. Für dieses Jahr plant das BMZ, entsprechende Projekte mit 7,5 Millionen Euro zu för- dern. Die Unterstützung von Frauen als besonders vom Krieg Betroffene spielt in der Konzeption und Durchfüh- rung des Friedensfonds eine wesentliche Rolle. Sie wer- den mit einer Vielzahl von Projekten direkt gefördert, die aufgrund der fehlenden staatlichen Strukturen vor Ort von einer Vielzahl privater Hilfsorganisationen durchge- führt werden. Für diese privaten Helfer ist die sexuelle Gewalt längst ein zentrales Thema. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einen kleinen Über- blick über diese Projekte vermitteln. So unterstützt der EED über seinen Partner HEAL-Africa das Krankenhaus und die Gesundheitsdienste in Goma und hält diese trotz der derzeitigen Krise für Patienten offen. Der arbeits- intensive Wiederaufbau der Infrastruktur wird so organi- siert, dass auch Frauen von den Beschäftigungsmöglich- keiten profitieren. Mindestens 30 Prozent aller Personen, die hier eingestellt werden, sind Frauen. Begleitend dazu werden in manchen Teilprojekten Alphabetisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen und Kinder ange- boten. Auch die Förderung von Landwirtschaft im Rahmen einkommenschaffender Maßnahmen kommt im Kongo direkt den – oftmals verwitweten – Frauen zugute. Im Rahmen des Projektes der Deutschen Welthungerhilfe in Nord-Kivu werden Frauengruppen direkt durch Klein- tierzucht und Mikroprojekte unterstützt. Hinzu kommen Projekte des BMZ, die eine indirekte Förderwirkung für Frauen haben: So hat der Wiederaufbau der Gesund- heitszentren in Süd-Kivu einen direkten Beitrag zur Müt- tergesundheit geleistet. Hier findet in Zusammenarbeit mit Frauenverbänden HIV/Aids-Aufklärung und psycho- logische Beratung statt. Die Rehabilitierung ländlicher Wege verbessert die Si- cherheitssituation der Frauen ebenso wie ihren Zugang zu Vermarktungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden durch den Wiederaufbau der Schulen die Einschulungs- quoten von Mädchen erhöht und damit gleichberechtigter Zugang zu Bildung geschaffen. In Anbetracht der zentralen Position, die private Hilfsorganisationen im Osten des Kongo schon jetzt für die Zivilbevölkerung und gerade die Frauen einnehmen, müssen wir alles daransetzen, die Arbeit dieser Organi- sationen zu unterstützten. Hilfsorganisationen können – Hand in Hand mit den Menschen vor Ort – ein zivilge- sellschaftliches Netz bilden, das die fehlenden staatlichen Strukturen wenigstens in Ansätzen ersetzt. Der Aufbau und die Förderung dieser zivilgesellschaftlichen Struktu- ren scheint mir zurzeit das wichtigste und nachhaltigste 25308 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Brunhilde Irber Mittel zu sein, um den Menschen vor Ort zu helfen. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich weiterhin für eine politische Lösung des Konfliktes einzusetzen und darüber hinaus den Aufbau der Zivilgesellschaft in der DR Kongo durch die Unterstützung privater Hilfsorgani- sationen zu fördern. Marina Schuster (FDP): Es war ein Tabubruch, als der Film „Anonyma“ letztes Jahr in die deutschen Kinos kam. Die Geschichte einer Vergewaltigung in Berlin kurz nach der Kapitulation griff ein lange verdrängtes Thema auf – und zeigte doch das Schicksal Hunderttausender Frauen im letzten Weltkrieg. Viele Frauen leiden bis heute unter ihren Traumatisierun- gen, ohne jemals über ihr Schicksal gesprochen zu haben. Vergewaltigungen als psychologisches Mittel der Kriegsführung sind leider kein neues Phänomen. Gerade mal 60 Jahre ist es her, dass unser Land dies selbst erfah- ren musste. Das verpflichtet uns, den Mantel des Schwei- gens zu heben, wenn Frauen Opfer von sexueller Gewalt werden, egal wo dies passiert. Der Blick in den Kongo zeigt, dass die körperliche und seelische Zerstörung von Frauen seit Jahren zum teufli- schen Instrumentenkasten der Konfliktparteien gehört; dies in einem Ausmaß, das wir uns heute – Gott sei Dank – kaum noch vorstellen können. Seit Mitte der 90-er-Jahre ist der Kongo Schauplatz grausamer Konflikte, die nach Schätzungen der VN bisher mehr als 5 Millionen Todes- opfer und 1,5 Millionen Flüchtlinge gefordert haben. Of- fiziell herrscht seit drei Jahren Frieden, doch der ist im Osten des Landes nie angekommen. Nach wie vor durch- streifen schlecht bezahlte, über die Jahre verrohte Kämp- fer durch die Dörfer. Allein in der Region Süd-Kivu gab es nach Angaben der UNO im vergangenen Jahr fast 17 000 Vergewaltigungen. Doch die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Denn aus Angst und Scham schweigen viele Frauen. Niemand hindert die Täter an ihren Greueltaten. Die Hauptstadt Kinshasa ist fern. Funktionsfähige rechts- staatliche Strukturen und ein Justizsystem, das die Täter zur Verantwortung zieht, existieren nicht. Wir müssen an dieser Stelle ein Zeichen setzen. Sexua- lisierte Gewalt, wie sie im Kongo in besonders abscheu- licher Weise den Alltag der Frauen bestimmt, ist eine bei Weitem unterschätzte Gefahr für einen dauerhaften Frie- den. Das kann uns nicht kaltlassen! In dieser Überzeu- gung unterstützt die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit Nachdruck. Gerade weil Frauen oft die Leidtragenden in Krisen sind, sind sie auch der Schlüssel, wenn es darum geht, Frieden und Ver- söhnung zu erreichen. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass eine dau- erhafte Verbesserung der Lage nur durch ein Ende der Kampfhandlungen möglich sein wird. Schien die Verhaf- tung des Rebellenführers Nkunda erst als ein Hoffnungs- schimmer für die ganze Region, gehen die Kämpfe nun unvermindert weiter. Nach Abzug der ruandischen Trup- pen wird die Bevölkerung von Vergeltungsakten der Hutu-Rebellen heimgesucht. Zu Protokoll Ich muss leider wieder darauf hinweisen: Hier rächt sich auch die mangelnde Aufmerksamkeit der EU und der Bundesregierung hinsichtlich der Lage im Ostkongo. Als wir vor drei Jahren deutsche Soldaten zur Sicherung der Wahlen nach Kinshasa geschickt haben, hat die FDP im- mer betont: Freie Wahlen können nur der erste Schritt Richtung Demokratie sein. Eine dauerhafte Stabilisie- rung ist damit noch lange nicht erreicht. Doch die Bun- desregierung hat die Krise aus den Augen verloren – oder die Augen verschlossen, ich weiß es nicht. Jedenfalls ig- norierte sie eindeutige Warnzeichen für eine Verschlech- terung der Lage. Auch hier verlangen wir von der Bun- desregierung keine Wunder. Aber es kann nicht sein, dass Millionen Euro aus deutschen Steuergeldern für die Ab- sicherung von Wahlen ausgegeben werden und dann das Land sich selbst überlassen wird. Das ist kein nachhalti- ges Handeln! Wir müssen uns Gedanken machen über eine bessere Unterstützung der EU-Missionen EUPOL und EUSEC. Der Kongo braucht mehr Hilfe für den Aufbau eines funk- tionierenden Justizsystems, eines beherrschbaren Mili- tärs und einer vertrauenswürdigen Polizei. Nur so lassen sich rechtsfreie Räume bekämpfen, die so vielen Frauen zum Verhängnis werden. Und wir dürfen nicht vergessen: Auch die VN-Friedenstruppen im Kongo sind völlig über- fordert. Der Leiter von MONUC hat gar verkündet, dass er die Zivilbevölkerung nicht mehr schützen kann. In meiner Kleinen Anfrage zum Sudan habe ich die Bundesregierung gefragt: Welche Strategie haben Sie für die beiden EU-Missionen? Existieren dabei spezielle Projekte zur Abwehr von sexueller Gewalt? Inwiefern schließt der Dialog mit der kongolesischen Regierung auch Frauenrechte mit ein? Inwiefern wird auch das MONUC-Personal speziell geschult und an den Brenn- punkten eingesetzt? Auch der vorliegende Antrag greift genau diese Fra- gen auf: Vergewaltigungen sind kein geringfügiges Fehl- verhalten, sondern Verbrechen mit desaströsen Langzeit- folgen für die Betroffenen und die nach Frieden strebenden Gesellschaften. Wir müssen helfen, dass diese Botschaft in den Köpfen vor Ort ankommt, und die kon- golesische Regierung dazu drängen, zugesagte Maßnah- men auch wirklich umzusetzen. Und klar ist auch: Diese Sensibilisierung muss einhergehen mit einer politischen Komponente, muss an die Ursachen herangehen. Ich finde, die Bundesregierung bleibt in beiden Punk- ten weit hinter den Erwartungen zurück. Und darum ap- pelliere ich an Sie, auch vor dem Hintergrund unserer ei- genen Geschichte: Eine Kultur des Schweigens ist die falsche Antwort! Ich fordere Sie somit auf: Helfen Sie, den Kampf für die geschundenen Frauen stärker in den Friedensmissionen zu verankern. Und nutzen Sie Ihren Einfluss auf die kongolesische Regierung, dass die Täter endlich zur Verantwortung gezogen werden. Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE): In diesem Monat sind die Kämpfe im Kongo zwischen Regierungsarmee und Rebellen wieder neu aufgeflammt. Eine neue und gefährliche Entwicklung ist, dass sich Teile der Regierungstruppen gegen die UN-Truppe wenden, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25309 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Hüseyin-Kenan Aydin weil ihnen ihr Sold nicht ausgezahlt wird. Wieder sind zahlreiche Menschen auf der Flucht. Die Rückführung und Reintegration der nach UN-Schätzungen mindestens 1,35 Millionen Binnenvertriebenen allein in den Kivu- Provinzen Ituri und Orientale bleiben akut gefährdet. Die Gewalt gegen Frauen und Kinder hört nicht auf. An keinem Ort der Welt werden derzeit die Menschen- rechte von Frauen in größerem Ausmaß verletzt als im Osten Kongos. Es handelt sich nicht mehr um einen Krieg, es geht um sexuellen Terrorismus in seiner un- menschlichsten Form. Schätzungen des UN-Menschen- rechtsrates gehen davon aus, dass allein im Jahr 2008 rund 100 000 Frauen vergewaltigt, versklavt und ver- stümmelt wurden. Die Berichte übersteigen das Vorstell- bare an Grausamkeit, und sie haben nichts mit einem kul- turellen Phänomen zu tun. Jede fünfte Patientin der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ gibt an, zwischen zwei Tagen und mehreren Jahren entführt gewesen zu sein. Die Menschen werden willkürlich von jeder Partei beschuldigt, die jeweils an- dere zu unterstützen, und müssen immer mit Vergeltungs- schlägen rechnen. In einigen Dörfern ist Gewalt bei Kin- dern unter fünf Jahren die Haupttodesursache. Frauen ist nach der Zeit der Folter und der Gefangenschaft auch die Rückkehr in ein normales Leben verwehrt. Sie werden schwanger, mit HIV/Aids infiziert oder von ihren Ehe- männern und Familien verstoßen. Sie wissen nicht mehr, wohin sie gehen sollen. Die Überlebenden dieser Gewalt brauchen medizinische Versorgung, psychosoziale Be- treuung und ökonomische und politische Unterstützung. Doch nur ein Bruchteil der Überlebenden hat Zugang dazu. Der Antrag der Grünen aus dem Jahr 2008 gilt in sei- ner Relevanz und Brisanz noch genauso am heutigen Tag, und das ist tragisch. Mit dem „Achten Bericht der Bun- desregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ ver- pflichtet sich die Bundesregierung, Menschenrechte von Frauen weltweit zu stärken. Auch im Entwicklungspoliti- schen Aktionsplan für Menschenrechte wird deutlich for- muliert: „Der Einsatz von Vergewaltigungen in bewaffne- ten Konflikten ist ein Kriegsverbrechen.“ Die jüngste UNO-Resolution zur Mandatsverlängerung von MONUC – S/RES/1856 – bekräftigt erneut die Umsetzung der Re- solutionen 1325 (2000) und 1820 (2008). Dennoch hat die Bundesregierung bislang keinen eigenen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 vor- gelegt. Die Linke hat die Bundesregierung wiederholt aufge- fordert, sich bilateral im Gespräch mit den Regierungs- vertretern sowie im Rahmen von EU und UNO für ein Ende der Gewalt einzusetzen. Eine Aufstockung der UNO-Truppen trifft nicht den Kern des Problems. Um dauerhaft Frieden im Ostkongo zu sichern, muss ein um- fassender politischer Vermittlungsprozess gestartet wer- den. Dazu müssen AU, UNO, EU, westliche und afrikani- sche Regierungen Druck auf die Anführer auf beiden Seiten ausüben. Die Zivilbevölkerung muss einen hohen Preis für die militärische Befriedung zahlen. Fast die Hälfte der Ver- gewaltiger sind Mitglieder des Militärs oder einer Miliz, Zu Protokoll berichtet „Ärzte ohne Grenzen“. Straftäter werden zum größten Teil weder ermittelt noch zur Verantwortung ge- zogen. Auch Soldaten der MONUC haben sich dieser Ver- brechen schuldig gemacht. Zuletzt wurden im August 2008 indische Blauhelme der „sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs“ von zum Teil minderjährigen Prostituierten beschuldigt. Die Null-Toleranz-Richtlinie der UN wird nicht eingehalten. Es herrscht ein unglaub- licher Mangel an Aufklärungs- und Präventionskampa- gnen unter Offizieren und Soldaten, geschweige denn die Anerkennung, dass Gendersensibilität im Kongo notwen- dig ist für das Überleben der Frauen. Umso unverständlicher ist es, dass in dem von der Bundesregierung 2008 eingerichteten Friedensfonds Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse der schwersttraumatisierten Frauen und Mädchen zuge- schnitten sind, nicht explizit vorgesehen sind. Die Angst vor sozialer Ausgrenzung verhindert, dass die Betroffe- nen reguläre Hilfsangebote annehmen. Doch die Umset- zung der Resolution 1325 fordert genau das: Frauen und Männer müssen an Friedensprozessen und beim Wieder- aufbau gleichermaßen beteiligt werden. Daher haben wir erneut eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung ge- richtet, um deutlich zu machen: Die Frauen im Kongo brauchen dringend unsere Hilfe. Wir müssen mit allen möglichen zivilen Maßnahmen die Frauen und ihre Kin- der unterstützen, uns auf die Seite der Opfer stellen. Die Grünen gehen in ihrem Antrag auf wichtige zivile, politische und soziale Instrumente ein. Umso mehr be- dauern wir, dass unserem Änderungsantrag, militärische Maßnahmen auszuschließen, nicht zugestimmt wurde. In einem Land, das so durchzogen ist von sexueller Gewalt, können militärische Mittel nicht eingesetzt werden. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor genau einem Jahr hat der UNO-Sicherheitsrat die Resolution 1820 verabschiedet. Sie brandmarkt erstmals sexualisierte Gewalt als Kriegsverbrechen und Gefahr für Frieden und Sicherheit und ruft die internationale Gemeinschaft zu deren Bekämpfung auf. Doch in der ak- tuellen Vorausschau des UNO-Sicherheitsrates zum Kongo lesen wir: „… die Mitglieder des Sicherheitsrates zeigten derzeit wenig Interesse am Kongo … eine Kongo-Müdig- keit scheint sich breit zu machen ….“ Wie passt das zusammen? Der Alltag Hunderttausen- der Kongolesinnen und Kongolesen ist noch immer von Gewalt geprägt, vor allem von brutalster sexualisierter Gewalt. Tag für Tag werden Dutzende Frauen und Mädchen vergewaltigt. Im Jahr 2008 sind laut UNO-Menschen- rechtsrat über 100 000 Frauen vergewaltigt worden. Auch 2009 setzt sich das Grauen fort, besonders im Ostkongo. Viele neue Opfer hat die gemeinsame Militäroperation von Kongo und Ruanda „Unsere Einheit“ gegen die Hutu-Miliz FDLR gefordert. Ich sehe zwar grundsätzlich die Notwendigkeit, dass die Hutu-Milizen bekämpft werden, aber so, wie diese Militäraktion die Sache angegangen ist, hat sie die FDLR nicht wirksam bekämpft und zu ei- nem humanitären Desaster geführt. An die 800 000 Men- schen sind nach Angaben von OCHA jetzt auf der Flucht, darunter viele Frauen und Kinder. Ohne Schutz sind sie 25310 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25311 (A) (C) (B) (D) Kerstin Müller (Köln) leichte Beute. Vor allem sind sie den brutalen FDLR- Schergen hilflos ausgeliefert. Sie setzen Vergewaltigung gezielt als Kriegswaffe ein, um Frauen körperlich und seelisch zu vernichten und Familien und Gemeinschaft zu zerstören. Genau aus diesem Grund sprechen Frauenor- ganisationen wie Medica Mondiale schon lange von ei- nem „Femizid“, von schwersten Menschenrechtsverlet- zungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Monika Hauser, Trägerin des Alternativen Friedens- nobelpreises, fragt offensichtlich zu Recht: Warum setzen sich wichtige Männer und Frauen in New York zusammen, um Resolutionen zu formulieren, deren Inhalte sie nicht bereit sind umzusetzen? Ohne die gezielte Bekämpfung sexualisierter Gewalt kann es keinen Frieden im Kongo geben. Diese unerträglichen Menschenrechtsverbrechen müssen ein Ende haben. Die Staatengemeinschaft muss endlich ihre Verpflichtungen aus den Resolutionen 1820 und 1325 umsetzen, damit Frauen und Mädchen nicht weiter in Todesangst leben, damit sie mehr Unterstützung erhalten und damit sie an Frieden und Gerechtigkeit glauben können. Deshalb finde ich es sehr bedauerlich, dass allein die FDP-Fraktion unserem Antrag zustimmen will, obwohl es in der Sache eigentlich einen breiten Kon- sens gibt. Die Aufstockung von MONUC ist schon seit Dezem- ber 2008 beschlossen. Doch noch immer ist keiner der zusätzlichen 3 000 Soldaten und Polizisten im Kongo. Indien überlegt jetzt sogar, seine Soldaten insgesamt zurückzuholen. Und die Bundesregierung verteidigt vehement ihre Position, dass die EU und Deutschland die MONUC personell nicht stärker unterstützen sollen. Sie haben 2006 die Wahlen aufwendig mit Soldaten ab- gesichert. Ich frage Sie, wozu, wenn Sie jetzt auf halber Strecke stehen bleiben. Sorgen Sie dafür, dass MONUC die Menschen endlich besser schützen kann. Nach der Mandatserweiterung vom Dezember 2008 sollte MONUC unabhängiger von der kongolesischen Armee operieren. Nach der Operation „Unsere Einheit“ arbeitet MONUC stattdessen noch enger mit der kongolesischen Armee zu- sammen. Die drangsaliert aber noch immer die Bevölke- rung, weil sie völlig unzureichend ausgebildet ist und oft monatelang keinen Sold aus Kinshasa erhält. Der Frust der Armee entlädt sich immer wieder in Schießereien, auch gegen Angehörige der MONUC. Die EU-Ausbil- dungsmissionen für Armee und Polizei, EUSEC und EUPOL, haben daran kaum etwas geändert. Die Missio- nen sind mangels Personal völlig überfordert, um ge- schlechtersensibel ausbilden zu können. Sie haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das Modell Liberia zeigt uns: Viel mehr weibliche Polizisten sind nötig. Entsenden Sie endlich mehr Personal, auch mehr weibliches Perso- nal. Die Hoffnung auf dauerhaften Frieden schwindet. Eine Demobilisierung von Kämpfern findet nicht statt. Nach dem Abkommen vom März müssen die ehemaligen Nkunda-Rebellen nicht etwa ihre Waffen abgeben, sondern sie werden einfach in die Armee eingegliedert; darunter sind viele Kindersoldaten, 40 Prozent davon sind Mäd- chen, die immer wieder vergewaltigt werden. Auch das Problem der FDLR ist noch immer nicht gelöst. Auch für sie gibt es keine attraktiven Demobilisierungsangebote. Hier muss sich die Bundesregierung mehr engagieren. Hinzu kommt, dass die antidemokratische Regierungs- führung Kabilas Frieden verhindert. Willkür und Korrup- tion auf allen Ebenen prägen das System Kabila. Der Entsendung eines UNO-Sonderberichterstatters für Men- schenrechte erteilte Kabila eine klare Absage. Der Kongo fährt im Rückwärtsgang zurück in die Zeit Mobutus. Stehlen Sie sich nicht aus der Verantwortung, indem Sie sich auf den Wiederaufbau des Flughafens in Goma und den deutschen Friedensfonds zurückziehen. Üben sie Druck auf Kabila aus für Reformen. Unterstützen Sie mit Fachkräften vor Ort Polizei, Armee und Justiz. Unterstützen Sie tatkräftig die kommende schwedische Ratspräsidentschaft bei ihrem Engagement gegen sexua- lisierte Gewalt im Kongo. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt muss Schwerpunktthema Ihres Friedensfonds werden und besonders den engagierten kleinen Hilfs- organisationen unbürokratischen Zugang zu den Geldern gewähren. Ohne Gerechtigkeit für die Opfer, ohne ein Ende der Straflosigkeit kann es keinen Frieden geben. Doch die Justiz im Kongo ist diesbezüglich weiterhin blind, besonders gegenüber hochrangigen Armeeoffizieren, die für brutale Gewaltexzesse und Vergewaltigungen verantwortlich sind. Mit Appellen allein können Sie Kabila nicht zum Kurswechsel bewegen. Reden Sie nicht nur, handeln Sie endlich. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Auswärtige Aus- schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11250, den Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9779 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss- empfehlung ist angenommen bei Zustimmung der Koali- tion und Ablehnung der Opposition. Zusatzpunkt 10 und Tagesordnungspunkt 67 j: ZP 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dorothee Bär, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Monika Griefahn, Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Medien- und Onlinesucht als Suchtphänomen erforschen, Prävention und Therapien fördern – Drucksache 16/13382 – 67 j) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne- ten Grietje Bettin, Dr. Harald Terpe, Ekin 25312 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Medienabhängigkeit bekämpfen – Medien- kompetenz stärken – Drucksachen 16/7836, 16/11371 – Berichterstattung: Abgeordnete Dorothee Bär Jörg Tauss Christoph Waitz Dr. Petra Sitte Undine Kurth (Quedlinburg) Hier wird vorgeschlagen, die Reden ebenfalls zu Pro- tokoll zu nehmen. – Sie sind damit einverstanden. Es han- delt sich um die Reden der Kolleginnen und Kollegen Dorothee Bär, Monika Griefahn, Jürgen Kucharczyk, Christoph Waitz, Lothar Bisky und Grietje Staffelt.1) Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/13382 mit dem Titel „Medien- und Onlinesucht als Suchtphänomen erforschen, Prävention und Therapien för- dern“. Wer stimmt für den Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist angenommen. Dafür hat die Koalition gestimmt, dagegen Bündnis 90/Die Grü- nen. FDP und Linke haben sich enthalten. Tagesordnungspunkt 67 j. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Medien- abhängigkeit bekämpfen – Medienkompetenz stärken“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/11371, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/7836 abzu- lehnen. – Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Be- schlussempfehlung ist angenommen. Dafür haben ge- stimmt die Koalitionsfraktionen, dagegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die FDP hat sich enthalten. Tagesordnungspunkt 50: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Kontrollrechte aus Bundesbeteiligungen stra- tegisch nutzen – Drucksachen 16/11761, 16/12138 – Berichterstattung: Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Ulrike Flach Dr. Gesine Lötzsch Alexander Bonde 1) Anlage 42 Zu Protokoll gehen die Reden von Jochen-Konrad Fromme, Bernhard Brinkmann, Otto Fricke, Herbert Schui und Kerstin Andreae. Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diesen An- trag vor dem Hintergrund der jüngsten Geschehnisse bei der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Post AG eingebracht. Zudem verweist sie auf Managementprobleme bei der KfW-Bankengruppe und den Landesbanken. Sie weist darauf hin, dass der Bund bisher beim Umgang mit den Kontrollrechten aus seinen Beteiligungen keine Strategie verfolge und bislang die Schulung von Aufsichtsratsmitgliedern und Vertretern auf Hauptversammlungen versäumt habe, folgert daraus, dass der Staat bei seinen Beteiligungen seiner besonde- ren Verantwortung nicht gerecht wird, und fordert des- halb, dass sich der Staat als Aktionär zu den Problemen wie Überwachungsskandalen, unausgereiften Rationali- sierungskonzepten oder Fehlinvestitionen bei den Unter- nehmen, an denen er beteiligt ist, verantwortungsbewuss- ter zu verhalten habe. Dieses Vorhaben ist an sich nicht falsch; aber der vorgeschlagene Weg ist nicht zweckmä- ßig bzw. dadurch überholt, dass wir konkrete Vorhaben verfolgen, was ich gleich noch genauer ausführen werde. Natürlich kann man die Vorgänge bei den genannten Unternehmen nicht gutheißen, und auch mir wäre es lie- ber, das wäre alles so nicht passiert. Die Frage ist jedoch: Was kann man ändern, und sind die Vorschläge in dem vorliegenden Antrag die richtigen? Die CDU/CSU-Frak- tion ist der Meinung, dass dies nicht der Fall ist und lehnt den Antrag daher aus mehreren Gründen ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt insgesamt zwölf Forderungen an die Bundesregierung, die zwar zum Teil sogar positive Anregungen enthalten, im Ergebnis aber entweder nicht praktikabel oder schlicht überflüssig sind. Einleitend und grundsätzlich möchte ich anmerken, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer ist; das wurde schon vielfach festgestellt. Daher sollte er sich grundsätzlich nicht aktiv am Markt beteiligen, sondern nur die Regeln vorgeben. Eine staatliche Einflussnahme wie jetzt in der Finanzkrise sollte tunlichst eine Aus- nahme bleiben und sobald wie möglich wieder beendet werden. Auch unabhängig von der Finanzkrise sollte die Devise gelten, dass sich der Staat von allen Firmenbetei- ligungen trennt, wenn die Beteiligung nicht aus strategi- schen Gründen, zum Beispiel aus Gründen der Standort- sicherung, erforderlich ist. Es ist immer besser, wenn sich der Staat so weit wie möglich aus dem operativen Ge- schäft im Markt heraushält. Das ist das Modell der sozia- len Marktwirtschaft, welches sich sehr bewährt hat. Nun aber direkt zu dem Antrag: Nicht praktikabel ist er deshalb, weil meines Erachtens auch mit den aufgestell- ten Forderungen die eingangs genannten Vorgänge bei den Unternehmen mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit nicht hätten verhindert werden können. Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen. Es klingt zu- nächst gut und vernünftig, wenn gefordert wird, die Auf- sichtsräte auf ihre Aufgaben vorzubereiten und sie ent- (A) (C) (B) (D) Jochen-Konrad Fromme sprechend zu schulen. Allerdings kann man nur das schulen, was man auch kennt und weiß oder womit man zumindest rechnen muss. Die Vorgänge in den betroffenen Unternehmen hat doch im Vorfeld niemals jemand ernst- haft zu erahnen vermocht. Wie soll man dann jedoch je- manden darauf schulen? Man hätte im Prinzip hellsehe- rische Fähigkeiten vermitteln müssen und das – da sind wir uns wohl einig – ist nicht möglich. Außerdem ist der Antrag überflüssig; denn wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Wahrneh- mung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner“ aus dem Dezember letzten Jahres ergibt, ist der Staat in der Angelegenheit nicht untätig, sondern es gibt diverse Regelungen, die genau die Intention des hier vorliegenden Antrages haben. Schon in der Vorbe- merkung der Bundesregierung in der Antwort heißt es: Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden wie Unternehmen mit privater Anteilseignerstruktur ge- führt und überwacht. Dies ist der Ansatz der seit Jahrzehnten bewährten privatwirtschaftlich orien- tierten Beteiligungsführung des Bundes. So erfolgt die Auswahl der Mitglieder von Überwa- chungsorganen auf der Grundlage der sogenannten Be- rufungsrichtlinien aus den „Hinweisen für die Verwal- tung von Bundesbeteiligungen“. Bei börsennotierten Unternehmen mit Bundesbeteili- gung gelten zudem die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. In dessen Präambel heißt es: Der vorliegende Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsenno- tierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unter- nehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Cor- porate Governance System transparent und nach- vollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kun- den, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotier- ter Gesellschaften fördern. Außerdem gibt es aufseiten der Bundesregierung und des Parlaments verschiedene Bemühungen, in den Fra- gen, die der vorliegende Antrag betrifft, Änderungen her- beizuführen. Zum einen erarbeitet die Bundesregierung derzeit ei- nen „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“. Diesen hat das Bundeskabinett am 13. Mai 2009 verab- schiedet, und er bildet den Kern der neuen „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Be- reich des Bundes“. Dieser Kodex richtet sich an nicht- börsennotierte Unternehmen mit Bundesbeteiligungen. Leitlinie des Kodexes ist es, die Verantwortungssphären von Vorständen, Aufsichts- und Anteilseignergremien klar zu benennen und die Unternehmensorgane zur öf- fentlichen Erklärung zu verpflichten. Schwerpunkte im Kodex sind die Verbesserung der Arbeitsstrukturen und - Zu Protokoll prozesse in den Unternehmen und eine klarere Bestim- mung der Rolle des Bundes als Anteilseigner. Dazu ist er im Hinblick auf die Vorbildfunktion des Bundes teilweise strikter gefasst als die Standards der Privatwirtschaft. Die Koalitionsarbeitsgruppe Haushalt im Deutschen Bundestag befasst sich zurzeit mit diesen Vorschlägen zur Beteiligungsverwaltung, die noch vor der Sommerpause umgesetzt werden sollen. Zum anderen hat der Bundestag in der heutigen Sit- zung dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandvergü- tung zugestimmt. Dieses Gesetz wurde aufgrund der Fi- nanzkrise eingebracht, weil man erkannt hatte, dass von kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumenten feh- lerhafte Verhaltensanreize ausgehen können, die dazu führen, dass das nachhaltige Wachstum des Unterneh- mens aus dem Blick verloren wird, und die dazu verleiten, unverantwortliche Risiken einzugehen. Ziel des Gesetzes ist es daher, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken. Zugleich sollen die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Ausgestaltung der Vorstandvergü- tung gestärkt und konkretisiert werden sowie die Trans- parenz der Vorstandvergütung gegenüber den Aktionären und der Öffentlichkeit verbessert werden. Sie sehen also: Es kann in diesen wichtigen Fragen niemandem Untätig- keit vorgeworfen werden. Darüber hinaus sorgen natürlich auch die schon be- stehenden gesetzlichen Regelungen dafür, dass die Vor- stände und Aufsichtsräte von sich aus einer ordnungsge- mäßen Ausübung ihres Amtes verpflichtet sein sollten: So haften Vorstände deutscher Unternehmen nach § 93 Ak- tiengesetz für eine ordnungsgemäße Unternehmensfüh- rung, und bei Sorgfaltspflichtverletzungen machen sie sich schadenersatzpflichtig. Daneben kommen auch Straftatbestände wie die Untreue infrage. Gleiches gilt für Aufsichtsratsmitglieder, denen im Falle von Sorgfalts- pflichtverletzungen vergleichbare Folgen drohen. Natür- lich schließt das alles nicht aus, dass Vorstände und Auf- sichtsräte auch Fehler begehen. Fehler gehören leider zum Leben dazu und diese werden sich durch alle vorbeu- genden Maßnahmen niemals ganz verhindern lassen. Un- ternehmerische Tätigkeiten sind nun einmal auch immer mit dem Risiko von Verlusten verbunden. Allerdings weigere ich mich auch, alle Vorstände und Aufsichtsräte unter den Generalverdacht zu stellen, sie würden nicht ordnungsgemäß arbeiten. Damit würden wir nämlich denjenigen, die gute Arbeit für ihr Unterneh- men leisten – das ist in meinen Augen die große Mehrheit – bitteres Unrecht tun. Ich bin zudem der Meinung, dass man Aufsichtsrat oder Vorstand nicht lernen kann. Die dafür erforderli- chen Fähigkeiten muss sich jeder im Laufe seines Berufs- lebens erarbeiten. Ich denke, dass für diese Aufgaben ne- ben fachlichen Kenntnissen auch einfach eine gewisse Lebenserfahrung notwendig ist. Wenn es mit ein paar Schulungen getan wäre, könnten wir ja eine Ausbildung oder einen Studiengang schaffen, der mit dem Abschluss „Vorstand“ oder „Aufsichtsrat“ endet. Dass es so ein- fach nicht ist, leuchtet wohl allen ein. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25313 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Jochen-Konrad Fromme Im Ergebnis lehnt die CDU/CSU-Fraktion den Antrag, auch wenn er positive Anregungen enthält, ab, da die von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Entwicklung von sozi- alen und ökologischen Kriterien für eine Unternehmens- politik des Bundes sachfremd sind. Wie ich dargestellt habe, haben wir konkrete Vorhaben in der Umsetzung. Der Entschließungsantrag könnte dagegen keine Wir- kung entfalten, weil er selbst bei einem positiven Be- schluss in der vorletzten Sitzungswoche dieser Legisla- turperiode der Diskontinuität zum Opfer fallen würde. Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass der von der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen heute erneut zur Bera- tung anstehende Tagesordnungspunkt auf einer Antwort der Bundesregierung beruht, die anlässlich einer Kleinen Anfrage bereits ausführlich behandelt worden ist. Inso- fern hat sich an meinen Ausführungen anlässlich der Be- ratung am 12. Februar 2009 nichts Nennenswertes geän- dert. Bereits der Ausgangspunkt dieser Anfrage und der heute gestellte Antrag gehen nach Auffassung der SPD- Fraktion von unzutreffenden Annahmen und falschen Tat- sachen aus. Ich möchte das an zwei Beispielen deutlich machen. Erstens. Die Aussage, es gebe massive Probleme im Management von Unternehmen mit bedeutenden staatli- chen Beteiligungen, ist weit hergeholt und trifft nicht zu. Unternehmerisches Handeln ist nicht per se erfolgreich, sondern auch mit dem Risiko von Verlusten verbunden. Wer etwas anderes behauptet und dabei die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom oder die Deutsche Bahn AG als pauschale Gründe für das Versagen des Staates aufführt, handelt unverantwortlich und fahrlässig; denn gerade in den aktuellen Fällen erfolgt eine Aufarbeitung und Überprüfung auch durch die Aufsichtsräte des Unter- nehmens. Der Staat übt wie jeder private Anteilseigner seine Funktionen aus. Er hat bei der Kontrolle seiner Beteili- gungen nicht versagt, sondern er verhält sich nach Ak- tien- und Beteiligungsrecht sehr verantwortungsbewusst und korrekt. Auch hier hat der hehre Grundsatz Gültig- keit: Wo Menschen tätig sind, passieren auch Fehler. Feh- lerfrei ist jedenfalls niemand. Die Unternehmen mit Bundesbeteiligungen werden wie Unternehmen mit privater Anteilsstruktur geführt, und das ist auch gut so. Dies ist der richtige Ansatz der seit Jahrzehnten bewährten privatwirtschaftlich orien- tierten Beteiligungsführung. Der Bund kann hier auch nur den Einfluss geltend machen, der ihm aufgrund sei- ner Beteiligung zusteht – nicht mehr und auch nicht we- niger. Der Bund verfolgt mit seinen Beteiligungen keine übergeordnete Konzernstrategie, denn der Staat ist nicht Unternehmer im Wettbewerb auf verschiedenen Märkten. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung soll er sich nach Auffassung meiner Fraktion grundsätzlich nicht an in- dustriellen oder sonstigen erwerbswirtschaftlichen Un- ternehmen beteiligen, es sei denn, dieses dient, wie § 65 BHO sagt, zur Erfüllung einer wichtigen Aufgabe des Bundes. Die aktuellen Ereignisse, die in der internationa- Zu Protokoll len Finanzkrise begründet sind, bedürfen einer gründli- chen Prüfung. Das wird durch die Bundesregierung auch gewährleistet. Darüber hinaus gilt für den Umgang mit den aus Bundesbeteiligungen entstehenden Kontrollrech- ten seit langem eine Grundlage, die auch über das Inter- net einsehbar ist. Hier gibt es viele „Hinweise für die Ver- waltung von Bundesbeteiligungen“. Auch der populistische Hinweis, die vom Bund ge- wählten oder entsandten Mitglieder von Überwachungs- organen seien nicht ausreichend qualifiziert und müssten darüber hinaus regelmäßig geschult werden, geht völlig ins Leere. Wie bei jedem privaten Anteilseigner, ist es im Interesse des Bundes, nur entsprechend qualifizierte Per- sonen in Aufsichtsräte zu berufen oder in Hauptversamm- lungen zu entsenden. Aus diesem Grund wurden die bereits seit 1959 bestehenden und auch im Internet ein- sehbaren „Berufungsrichtlinien für die Besetzung von Gremien“ eingeführt und fortentwickelt. Dort sind auch die Kriterien – insbesondere fachliche Qualifikation; keine Interessenskonflikte – und Entscheidungswege dar- gelegt. Bei Bundesbeteiligungen sehen diese Regeln auch vor, dass bei der Besetzung von Aufsichtsräten keine Bundes- bediensteten berücksichtigt werden sollen, die bereits drei Aufsichtsratsmandate haben. Dieser Ansatz ist damit enger gefasst als im „Deutschen Corporate Governance Kodex“, DCKG. Die Qualifikation der Aufsichtsräte etc. beruht auf Ausbildung, erfolgreichem beruflichen Werde- gang und einer entsprechenden Persönlichkeit, nicht auf Schulungen. Man kann „Aufsichtsrat“ meines Erachtens nicht erlernen, man muss aber bereit sein, sich das „Handwerkszeug“ anzueignen. Gleichwohl werden Schulungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen angebo- ten. Der Bund ist kein Konzern. Angesichts der Bandbreite der Unternehmen, die von Forschungseinrichtungen wie dem Deutschen Primatenzentrum über die Finanzagentur bis hin zu Minderheitsbeteiligungen in der Telekommuni- kation reichen, sind einheitliche uniforme Strategien we- der sinnvoll noch möglich. Die Unternehmensplanung und -organisation – wie etwa Investitions- und Standort- politik, Datenschutz, technische Kontrolle bei Maschinen und Geräten – ist zudem grundsätzlich Aufgabe des Vor- stands bzw. der Geschäftsleitung. Diese Maßnahmen werden, soweit rechtlich vorgesehen, mit den Überwa- chungsorganen und/oder der Anteilseignerversammlung abgestimmt. Besonderheiten aus der Umsetzung der Konjunkturpa- kete sind für jedes Unternehmen einzeln durch die zustän- digen Unternehmensorgane zu beurteilen. Eine Änderung des Haushaltsrechts mit Blick auf die Kontrollfunktion des Parlaments ist nicht erforderlich. Das operative Ge- schäft organisationsprivatisierter oder teilprivatisierter Gesellschaften mit Bundesbeteiligung fällt nach gelten- der Verfassungslage in die alleinige Zuständigkeit der Unternehmen selbst. Diese Trennung ist mit Blick auf klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wichtig und hat sich bewährt. Soweit Informationen, die den Zuständigkeitsbereich der Regierung und zugleich die Rechte der Unternehmen 25314 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 gegebene Reden (A) (C) (B) (D) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) betreffen, erbeten werden, können diese mit Einverständ- nis der Betroffenen in Verfahren, die die Vertraulichkeit sichern, auch dem Parlament oder den zuständigen Aus- schüssen zur Kenntnis gegeben werden. Geheimhaltungs- pflichten stehen einer parlamentarischen Kontrolle nicht entgegen, sondern sind ihr notwendiger und fester Be- standteil. Meine Ausführungen haben deutlich gemacht, dass der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zielgerichtet ist und daher, wie im Bericht des Haushaltsausschusses auf Drucksache 16/12138 vom 4. März 2009 aufgeführt, abgelehnt werden muss . Otto Fricke (FDP): Der Antrag der Grünen zeigt mal wieder eindrucks- voll, wie dicht Licht und Schatten beieinander liegen kön- nen. Die Intention verbesserter Kontrollmechanismen und einer höheren Qualität in den Aufsichtsgremien bei im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen bzw. bundessei- tiger Beteiligung ist vor dem Hintergrund der verlustrei- chen Fälle IKB und KfW nachvollziehbar. Ein derartiges generelles Anliegen ist also zu unterstützen. In diesem Zu- sammenhang müssen jedoch einige grundsätzliche Dinge offensichtlich noch einmal klargestellt werden. Die vornehme Aufgabe des Staates ist der verantwor- tungsvolle Umgang mit Steuergeldern. Unter diesen Be- griff fallen aber faktisch auch die Beteiligungen des Bun- des an Unternehmen, da diese Form von Volksvermögen den Bürgern und nicht etwa einer Regierung gehört. Hinzu kommt, dass der Staat eben auch kein Unternehmer ist und niemals sein wird. Die Folgen der Staatswirtschaft müssen auch 20 Jahre nach dem Fall der Mauer noch im- mer von den Steuerzahlern in ganz Deutschland geschul- tert werden. Generell hat sich der Staat also aus jedweden Beteili- gungen an privaten Unternehmen herauszuhalten. Muss er sie aber dennoch eingehen, so ist gleichzeitig Vorsorge für eine baldige Beendigung einer solchen Beteiligung zu treffen. Im Englischen würde man hier von einer Exit- Strategie sprechen. Die FDP hat die Privatisierung der ehemals großen Staatsbetriebe Post, Lufthansa und Bundesbahn damals angestoßen und vorangetrieben. Der von mir hochver- ehrte und leider viel zu früh verstorbene ehemalige Bun- deswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt war treibende Kraft bei der Privatisierung derartig großer Unterneh- men. Ist der Staat aber – aus was für Gründen auch im- mer – gezwungen, Unternehmensbeteiligungen vorüber- gehend zu halten, dann stellt sich die Frage nach dem Umgang mit seinen aus diesen Beteiligungen erwachsen- den Aufsichtsrechten. Hier sollten nach meiner Überzeu- gung zwei Grundregeln beachtet werden. Die eine lässt sich mit den Worten der Schadens- und Gefahrenabwehr umschreiben. Hierunter ist zu verste- hen, dass über das Aufsichtsmandat nach Möglichkeit verhindert werden muss, dass die Staatsbeteiligung auf- grund von Missmanagement an Wert verliert und letztlich ein Schaden für den Steuerzahler daraus entsteht. Bei die- Zu Protokoll ser Frage sind die ersten vier Forderungen der Antrag- steller durchaus als hilfreich zu begrüßen, weil hierdurch mehr Transparenz und Professionalität und weniger Missbrauch und Nachlässigkeiten bei der Mandatsaus- übung zu erwarten sein werden. Nach der anderen Grundregel darf der Staat jedoch nur minimal in unternehmerische Entscheidungen hi- neinregieren. Er hat sich jede Form der Wettbewerbsver- zerrung und unnötigen Einflussnahme zu versagen. Der Staat ist kein Unternehmen und wird auf diesem Gebiet langfristig immer zum Schaden der Steuerzahler versa- gen. Die vornehmlich bei sozialdemokratischen Politi- kern immer wieder durchkommende Versuchung, Unter- nehmer zu spielen, muss daher mit aller Entschiedenheit verhindert werden. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir daher gerade einen Antrag zur Abschaffung der So- zialisierung und zu einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes gestellt. Dass nun die Grünen auch nicht frei von dieser Versu- chung sind, zeigen sie mit den weiteren Forderungen in ihrem Antrag deutlich. Im Bereich des Corporate Gover- nance Kodex die Anwendung von ökologischen und so- zialen Kriterien für die Unternehmenspolitik zu fordern, zeigt eindrucksvoll, dass man hier eine grüne Suppe mit- kochen möchte, die ganz eindeutig gegen den Grundsatz der maximalen Heraushaltung bei unternehmerischen Entscheidungen verstößt. Oder sollen Unternehmen viel- leicht über staatliche Beteiligungen verpflichtet werden, nur noch Jute statt Plastik zu kaufen? Insgesamt ist es ein Antrag mit etwas Licht, aber auch viel ideologischem Schatten. Der Schattenteil des An- trags jedoch hat auch sein Gutes, zeigt er doch eindrucks- voll, wie wenig die Grünen von einer gut funktionieren- den sozialen Marktwirtschaft und der schlanken, aber harten Rolle des Staats in einer solchen verstehen. Als FDP im Deutschen Bundestag werden wir uns aus diesem Grunde enthalten. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem An- trag auf, die Kontrollrechte aus Bundesbeteiligungen strategisch zu nutzen. Das hört sich zunächst vernünftig an. Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, genau das nicht zu tun. So hat sie bei der Commerzbank ein Vielfa- ches ihres Wertes bezahlt und sich damit lediglich ein Viertel der Anteile gesichert. Anstatt nun mit der Com- merzbank die Kreditvergabe wiederzubeleben und zum Beispiel Arcandor die benötigten Kredite zu verschaffen, arbeitet die Bank weiter wie zuvor. Von strategischer Nut- zung kann keine Rede sein. Gleiches gilt für die im Antrag erwähnten Bundesbe- teiligungen bei der Post, bei der Telekom und bei der Bahn. Bei allen Unternehmen handelt es sich um Berei- che der Daseinsvorsorge. Doch anstatt sich für die Erhaltung oder den Ausbau der Daseinsvorsorge zu engagieren, setzen sich die Vertreter des Bundes für eine Maximierung des Profits ein, um die weitere Privatisie- rung voranzutreiben. Die Folge sind ausgedünnte Bahn- streckennetze oder die Schließung vieler Postfilialen in kleinen Ortschaften. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25315 gegebene Reden 25316 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dr. Herbert Schui Die Kernforderung des Antrags ist daher unterstüt- zenswert. Gleiches gilt für viele weitere Forderungen, wie die Schulung von Aufsichtsräten, die Begrenzung der Auf- sichtsratsmandate auf vier pro Person, die Einbeziehung des Bundestages bei der Entsendung von Aufsichtsräten oder die Lockerung der Geheimhaltungspflichten. So hätte der Bund besser vorbereitete, besser kontrollierbare Aufsichtsräte. Die Forderungen gehen insgesamt allerdings nicht weit genug. Der Bund braucht nicht nur besser vorberei- tete Aufsichtsräte, er braucht auch Aufsichtsräte, die in seinem Interesse handeln. Die Aufsichtsräte müssen da- her generell dem Gemeinwohl verpflichtet werden und nicht mehr dem Unternehmenswohl. Im Verlauf des Antrages entsteht der Eindruck, die Grünen drückten sich vor so einer Entscheidung. Sie for- dern lediglich eine „nachvollziehbare Strategie“ und ein „verantwortungsbewusstes Verhalten“ des Staates als Aktionär. Die entscheidende Frage bleibt hier offen: Wie genau soll sich der Staat denn verhalten? Die Grünen schließen zudem direkte Eingriffe ins operative Manage- ment explizit aus. Aber genau das ist nötig, wie an den oben genannten Beispielen deutlich wird: Ohne direkte Eingriffe wird das Interesse des Bundes an einer flächen- deckenden Breitbandversorgung, an einem gut ausgebau- ten Schienennetz oder einer flächendeckenden Präsenz von Postfilialen nicht verwirklicht. Der Wettbewerb, auf den die Bundesregierung setzt, um diese Ziele zu errei- chen, funktioniert nicht. Der Bund selbst muss dafür sor- gen. Dafür kann er entweder Gesetze erlassen oder, so er im Besitz der Unternehmen ist, einfach dementsprechend handeln. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer wieder geraten Unternehmen im staatlichen Besitz, mit staatlicher Mehrheit bei den Anteilen oder mit maßgeblicher staatlicher Beteiligung in die Schlagzeilen. Die Medien berichten über die Überwachungsskandale bei der Telekom und der Deutschen Bahn. Rationalisie- rungsmaßnahmen der Telekom bei den Servicecentern führen in zahlreichen Regionen zu starken Protesten. Die Deutsche Bahn ist mit den Problemen beim ICE-Einsatz in der Kritik. Die Deutsche Post AG musste nach den Ver- lusten auf dem US-Paketmarkt ihre Gewinnerwartungen drastisch reduzieren. Managementprobleme bei der KfW und den Landesbanken haben sowohl die Medien als auch Bund und Länder stark beschäftigt. Dabei drängt sich die Frage auf, ob der Staat bei der Kontrolle seiner Beteiligungen versagt. Auch bei dem Banken-Rettungs- paket ist ein ähnliches Versagen zu befürchten, da der Bund auch dort auf verbindliche Vorgaben für die Ge- schäftspolitik der Banken verzichtet und eine aktive Rolle als Anteilseigner ausschließt. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Beteiligungsmanagement des Bundes zeigt: Der Bund verfolgt beim Umgang mit seinen Beteiligun- gen keine Strategie und versäumt die Schulung von Auf- sichtsratsmitgliedern und Vertretern auf Hauptversamm- lungen. In seinen Antworten stellt das Finanzministerium fest: „Eine gesonderte Vorbereitung der Mitglieder von Über- wachungsorganen oder der Vertreter in den Anteils- eignerversammlungen erfolgt bislang nicht.“ Stattdessen werden sie mit dieser Aufgabe alleingelassen: Die Kon- trollrechte des Bundes werden nicht genutzt, um Verbes- serungen bei der Unternehmensführung zu erreichen. Die massiven Probleme im Management von Unter- nehmen mit bedeutenden staatlichen Beteiligungen oder Mehrheitsbeteiligungen wie Telekom, Deutsche Bahn oder Deutsche Post haben die Bundesregierung nicht zu einer Änderung dieser Haltung bewegen können, im Ge- genteil. Sie hat aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt und wird diese auch bei den weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzmarktkrise fortschreiben: „Aus den aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft und der Finanzwelt sind derzeit keine Anhaltspunkte ersicht- lich, auf Grund deren strategische Überlegungen zu tref- fen sind.“ In unserem offenen Brief an Finanzminister Steinbrück vom 28. November haben die grünen Abgeordneten Kerstin Andreae, Alexander Bonde und Christine Scheel diese Fehlhaltung kritisiert. Das Schweigen des Finanz- ministers zu diesem und die unentschlossenen Antworten auf unsere Kleine Anfrage zeigen: Die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung bei den Bundesbeteiligungen nicht gerecht – und wird weiter nicht strategisch mit die- sen Beteiligungen umgehen. Die nächsten Skandale durch Missmanagement sind vorprogrammiert. Gerade in Zeiten massiver staatlicher Interventionen gegen die Wirtschaftskrise müsste es aber ein nachvollziehbares Konzept dafür geben, was der Staat in den Unternehmen als Anteilseigner erreichen will. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushaltsaus- schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/12138, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/11761 abzu- lehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp- fehlung ist angenommen bei Zustimmung der Koalition. Dagegen hat Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. FDP und Linke haben sich enthalten. Zusatzpunkt 11: Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN Erwerbsminderungsrente gerechter gestal- ten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25317 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Absicherung für risiko verbessern – Drucksachen 16/12 Berichterstattung: Abgeordneter Peter W Ihre Reden zu Protokoll w einverstanden sind – das i Weiß, Gregor Amann, Hein und Irmingard Schewe-Geri So kommen wir zur Abst empfehlung des Ausschusse Drucksache 16/13355. Der Nr. 1 seiner Beschlussempf Antrags der Fraktion Bündn sache 16/12865. Wer stimmt lung? – Die Gegenprobe! ommen. Dafür haben alle er Fraktion Bündnis 90/Die stimmt hat; Enthaltungen usschuss die Ablehnung des auf Drucksache 16/10872. ussempfehlung? – Die Ge- Die Beschlussempfehlung at dagegen gestimmt, sonst ungen gab es keine. ss unserer heutigen Tages- hene Nacht weiterhin. tzung des Deutschen Bun- Juni 2009, 9 Uhr, ein. n. .01 Uhr)1) Anlage 43 das Erwerbsunfähigkeits- 865, 16/10872, 16/13355 – eiß (Emmendingen) ürden gern geben, wenn Sie st anscheinend so –: Peter rich Kolb, Volker Schneider gk.1) immung über die Beschluss- s für Arbeit und Soziales auf Ausschuss empfiehlt unter ehlung die Ablehnung des is 90/Die Grünen auf Druck- für diese Beschlussempfeh- – Enthaltungen? – Die Be- schlussempfehlung ist angen Fraktionen gestimmt außer d Grünen, welche dagegen ge gab es keine. Unter Nr. 2 empfiehlt der A Antrags der Fraktion der FDP Wer stimmt für diese Beschl genprobe! – Enthaltungen? – ist angenommen. Die FDP h alle Fraktionen dafür; Enthalt Damit sind wir am Schlu ordnung. Genießen Sie die angebroc Ich berufe die nächste Si destages auf Freitag, den 19. Die Sitzung ist geschlosse (Schluss: 1 Berichtigung 224. Sitzung, Seiten 24829 (Anlage 37) und 24841 (Anlage 42) Ergebnisse der namentlichen Abstimmun- gen: Der Abgeordnete Manfred Kolbe (CDU/CSU) hat nicht mit Nein gestimmt, sondern sich enthalten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25319 (A) (C) (B) (D) dere Menschen tritt in den Hintergrund und wird sogar als Bevormundung abqualifiziert.Zimmermann, Sabine DIE LINKE 18.06.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.06.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 18.06.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 18.06.2009 Eichel, Hans SPD 18.06.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 18.06.2009 Goldmann, Hans- Michael FDP 18.06.2009 Hintze, Peter CDU/CSU 18.06.2009 Höger, Inge DIE LINKE 18.06.2009 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 18.06.2009 Kolbow, Walter SPD 18.06.2009 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 18.06.2009 Lenke, Ina FDP 18.06.2009 Link (Heilbronn), Michael FDP 18.06.2009 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 18.06.2009 Meierhofer, Horst FDP 18.06.2009 Menzner, Dorothée DIE LINKE 18.06.2009 Merz, Friedrich CDU/CSU 18.06.2009 Reichel, Maik SPD 18.06.2009 Dr. Scheer, Hermann SPD 18.06.2009 Schily, Otto SPD 18.06.2009 Schirmbeck, Georg CDU/CSU 18.06.2009 Steppuhn, Andreas SPD 18.06.2009 Wittlich, Werner CDU/CSU 18.06.2009 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den – Antrag: Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Betreuungsrechts – Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG) – Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG) – Antrag: Patientenverfügungen neu regeln – Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stär- ken (Tagesordnungspunkt 6) Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich werde heute sowohl dem von den Kolleginnen und Kollegen der Gruppe Göring-Eckardt, Bosbach, Röspel, Fricke und mir vorgelegten Gesetzentwurf wie auch dem vom Kollegen Hubert Hüppe vorgelegten Antrag zu- stimmen. Die einzige für mich tragbare Alternative zur Verabschiedung des genannten Gesetzentwurfes ist der Verzicht auf eine gesetzliche Regelung und damit die Beibehaltung der derzeitigen höchstrichterlichen Recht- sprechung. Die anderen vorgelegten Gesetzentwürfe werden meiner Ansicht nach weder der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts noch dem Schutz von Patientinnen und Patienten vor Übergriffen Dritter ge- recht. Der vom Kollegen Stünker und anderen vorgelegte Gesetzentwurf wurde immer wieder mit dem Argument beworben, durch ihn würde das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt werden, und zwar dadurch, dass er alle Patientenverfügungen – ungeachtet, wie sie zu- stande gekommen sind – streng verbindlich machen würde. Ich halte es für falsch, diese Illusion zu nähren, und für eine Gefahr für den Schutz und die Würde des Einzelnen am Lebensende. Die Debatte um die Verbindlichkeit von Patientenver- fügungen ist die Folge zunehmender Möglichkeiten der modernen Medizin, und sie ist das Ergebnis sich ändern- der gesellschaftlicher Wertvorstellungen. Wir haben in diesem Zusammenhang den Versuch erlebt, den Begriff der Selbstbestimmung umzudeuten. An die Stelle des für sich selbst, aber auch für andere verantwortlichen Indivi- duums tritt die Vorstellung eines vollständig autonomen Menschen. Die Sorge um und die Verantwortung für an- 25320 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Wir wissen aus der Praxis, dass viele Patientenverfü- gungen aus Angst vor einem künstlich verlängerten, qualvollen Leben bzw. Sterbeprozess einerseits und in Unkenntnis verantwortlich eingesetzter medizinischer Möglichkeiten andererseits entstehen. Unkenntnis und Angst sind schlechte Ratgeber, wenn es um Entschei- dungen über das eigene Sterben geht. Dies gilt umso mehr, weil die Erfahrung lehrt, dass sich ein vorab geäußerter bzw. verfügter Wille nicht selten unter den Bedingungen eines konkreten Krankheits- und Lei- denserlebnisses ändert. Deshalb ist eine einfühlsame, fachkompetente Beratung und Reflexion nicht nur not- wendig, sondern für mich auch ein Beitrag zur Stärkung der Selbstbestimmung. Mir ist es unerklärlich, warum eine solche Beratung – anders als in anderen Fragen des Alltagslebens – gerade bei einer der schwierigsten und elementarsten Entscheidung, nämlich der Beendigung des eigenen Lebens, als Überbürokratisierung und An- griff auf die Selbstbestimmung abgetan wird. Neben der Frage der Selbstbestimmung ist aber die Stärkung der Zuwendung und Fürsorge durch andere Menschen und damit insbesondere die Stärkung des Vor- sorgebevollmächtigten, der durch den Betroffenen be- stimmt wird, von besonderer Bedeutung. Vor allem die sich im Gesetzentwurf des Kollegen Stünker und anderer manifestierende Vorstellung der Selbstbestimmung atmet ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber diesem fürsorglichen und mitmenschlichen Handeln anderer. Die Sorge um und die Verantwortung für andere Menschen tritt in den Hintergrund und wird sogar als Bevormundung abqualifiziert. Ich möchte wei- terhin in einer Gesellschaft leben, in der diese Zuwen- dung als etwas Positives, als Selbstverständlichkeit gilt. Wolfgang Spanier (SPD): Hiermit ziehe ich meine Unterschrift unter dem „Gruppenentwurf eines Patien- tenverfügungsgesetzes“ der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, René Röspel und anderer zurück. Ich möchte in meinem Abstimmungsverhalten frei sein. Nach sechs Jahren Debatte ist für mich entschei- dend, dass der Deutsche Bundestag heute eine gesetzli- che Regelung zur Patientenverfügung beschließt. Dies möchte ich mit meiner Stimme sicherstellen. Rolf Stöckel (SPD): Bis jetzt haben über 10 Millio- nen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung für den Fall, dass sie sich selbst nicht mehr zu medizini- schen Behandlungen äußern können, verfasst. Patienten, Angehörige, viele Ärzte und Richter fordern einhellig eine gesetzliche Regelung des Umgangs mit Patienten- verfügungen, um endlich mehr Rechtssicherheit zu be- kommen. Im Sinne einer von der Verfassung garantier- ten Würde und Selbstbestimmung als auch einer verantwortlichen Fürsorge gegenüber Menschen in der letzten Phase ihres Lebens. Gegen Bevormundung und Situationen von Patientinnen und Patienten in Kliniken und Pflegeheimen, die oft eine unwürdige, sinnlose und medizinisch eigentlich nicht verantwortbare Lebensver- längerung oder künstliche Zwangsernährung aus wirt- schaftlichen Gründen bedeuten. Die Kolleginnen und Kollegen, überwiegend aus den Reihen der CDU/CSU, die mit einschränkenden und un- sachgemäßen Kriterien die Wirksamkeit von Patienten- verfügungen substanziell einschränken oder gar eine gesetzliche Regelung im Betreuungsrecht aus faden- scheinigen Gründen verhindern wollen, handeln nicht nur gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung, son- dern gegen die Auffassung fast aller Sachverständigen und Fachleute, die in den vielen Jahren der Anhörungen und Debatten im Deutschen Bundestag mit großer Mehr- heit eine praktikable gesetzliche Regelung für unbedingt notwendig erklärt haben. Es ist meines Erachtens ein Skandal, dass im 21. Jahr- hundert Funktionäre der Union, der Ärzteverbände und einzelner Trägerorganisationen im Pflege- und Klinikbe- reich ihre ökonomischen und juristischen Interessen ge- gen einen aufgeklärten Verbraucher- und Patienten- schutz durchsetzen wollen. Mit der Debatte und Abstimmungen über vier Grup- penanträge hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD ge- gen den Koalitionsvertrag verstoßen, in dem sie eine ge- setzliche Regelung der Patientenverfügungen vereinbart hat. Es geht dabei nicht um die ethischen Auffassungen der Mitglieder des Bundestages, sondern um die Veranke- rung im Betreuungsrecht und den Rechtsweg über das Vormundschaftsgericht im Falle des Dissenses und Kon- fliktes zwischen Betreuenden und medizinisch Verant- wortlichen. Es geht darum, dem Patientenwillen Geltung zu verschaffen und Missbrauch vorzubeugen. Dem wird der Entwurf der Kollegen Stünker, Kauch, Montag und anderer, den auch ich unterstütze und mit erarbeitet habe, gerecht. Für die Patientenverfügungen und ihre Interpreta- tion durch Betreuende und Ärzte ist allein die ethische Auffassung des einzelnen Verfügenden von Belang. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Josef Göppel, Dr. Georg Nüßlein, Jens Koeppen, Norbert Schindler und Cajus Caesar (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beratung des Antrags: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Ge- setz zur Änderung der Förderung von Biokraft- stoffen (Zusatztagesordnungspunkt 5) Das Europäische Parlament hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 die Möglichkeit eröffnet, besonders CO2 sparende Kraftstoffe zu fördern. Die Erneuerbare- Energien-Richtlinie lässt in Art. 2 (k) die Steuerbefrei- ung und -begünstigung als Förderinstrument der Mit- gliedstaaten ausdrücklich zu. Pflanzenöl aus deutschem Anbau erbringt eine CO2- Minderung von 58 Prozent, Biodiesel von 45 Prozent. Beide Reinkraftstoffe liegen damit deutlich über der eu- ropäischen Nachhaltigkeitsgrenze von 35 Prozent. Mit dem Antrag „Klimafreundliche Biokraftstoffe stärken“ vom 12. Februar 2009 versuchten wir, den Einsatz von Pflanzenöl und Biodiesel im öffentlichen Nahverkehr steuerfrei zustellen, für den Lkw-Güterverkehr einen Steuernachlass von 50 Prozent des normalen Mineralöl- steuersatzes zu erwirken und den Biotreibstoff E 10 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25321 (A) (C) (B) (D) – Beimischung von 10 Prozent Ethanol zu Ottokraftstof- fen – für den Verkauf an öffentlichen Tankstellen zuzu- lassen. Die Steuerbefreiung von Pflanzentreibstoffen im öf- fentlichen Nahverkehr würde einen verlässlichen Markt bis zu 1,1 Milliarden Liter pro Jahr schaffen. Die Ab- grenzung zu anderem öffentlichen und privaten Verkehr könnte zielgenau nach § 56 Energiesteuergesetz erfol- gen. Die Kommunen würden durch diesen Schritt beim Klimaschutz unterstützt. Regionale Wirtschaftskreis- läufe würden gestärkt. Die Steuerbegünstigung des Speditionsgewerbes würde den Tanktourismus in das europäische Ausland eindämmen. Mindereinnahmen durch einen geringeren Steuersatz würden so durch Mehreinnahmen schnell aus- geglichen. Ein freiwilliges Angebot von E 10 böte die Möglich- keit, den Wettbewerb auf dem Mineralölmarkt zugunsten von Millionen Autofahrern zu verbessern. E 10 ist ein qualitativ hochwertiger Kraftstoff, der im Vergleich zu den Premiumsorten der großen Mineralölkonzerne ein preisgünstigeres Angebot an die Verbraucher darstellt. Zudem könnte jeder Fahrzeughalter auf Grundlage der Angaben des Herstellers selbst entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt. Der Gesetzentwurf verletzt nämlich auch den Vertrau- ensschutz der Bürger in den Staat. Die vollständige Steu- erbefreiung für Reinkraftstoffe war in der 15. Legislatur- periode bis 2009 gesetzlich festgelegt worden. Durch das vorzeitige Einsetzen der Besteuerung ab 2006 wur- den zahlreiche mittelständische Unternehmen in den Bankrott getrieben, die im Vertrauen auf eine klare ge- setzliche Vorgabe investiert hatten. Das können und wol- len wir nicht hinnehmen. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 mit der Mehrheit seiner Stimmen Einspruch gegen den Einigungsvor- schlag des Vermittlungsausschusses zur Biokraftstoffför- derung eingelegt. Der Vermittlungsausschuss hatte den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2009 unverändert bestätigt. Die Forderungen der Länder nach Steuererleichterungen für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffe sowie einer Erhöhung des geplan- ten Mindestanteils von Biodiesel an fossilem Diesel blie- ben damit unberücksichtigt. Wir unterstützen aus oben genannten Gründen die Vorschläge des Bundesrats und werden deshalb der Zu- rückweisung seiner Vorschläge nicht zustimmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Axel Berg und Dr. Hermann Scheer (beide SPD) zur Abstim- mung über die Beratung des Antrags: Zurück- weisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (Zusatztagesordnungspunkt 5) Bei der Abstimmung zum Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen – Bundestagsdruck- sache 16/11131 – habe ich gegen den Entwurf gestimmt und meine Gründe in einer persönlichen Erklärung abge- geben. Diese Gründe gelten für mich immer noch. Die Biokraftstoffpolitik halte ich für inkonsistent. Durch das ständige Auf und Ab der Quoten und die Erhöhung der Besteuerung haben wir viele Millionen Euro an Förder- geldern in den Sand gesetzt. Der Bundesrat hat – meines Erachtens zu Recht – den Vermittlungsausschuss angerufen und versucht, die Bio- kraftstoffbranche zu retten. Die Argumente, dass es so- wohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist, die mittelständische Industrie in Deutschland zu schützen, unterstütze ich ebenfalls. Die Einwände und Änderungs- vorschläge des Bundesrates haben daher meine Unter- stützung. Der Vermittlungsausschuss ist ohne Ergebnis auseinandergegangen, und daher ist der Einspruch des Bundesrates nur konsequent. Da ich schon bei der ersten Abstimmung gegen den Gesetzentwurf zur Änderung der Förderung von Bio- kraftstoffen gestimmt habe und sich nichts verändert hat, bleibt mir in diesem Fall keine andere Wahl als mich er- neut gegen den Entwurf zu stellen. Die Absenkung der Quote und die Erhöhung des Steueranteils vernichten eine ganze Branche. Das kann ich und will ich nicht zu- lassen, deshalb stimme ich auch heute gegen den Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Hauer (SPD) zur Abstimmung über die Beratung des Antrags: Zurückweisung des Einspruchs des Bundes- rates gegen das Gesetz zur Änderung der För- derung von Biokraftstoffen (Zusatztagesord- nungspunkt 5) Nach wie vor habe ich erhebliche inhaltliche Beden- ken gegen das Gesetz. Deshalb habe ich mich – in Aner- kennung einer Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion – bei der Beschlussfassung im Finanzausschuss und im Plenum des Deutschen Bundestages über den Gesetzent- wurf auch der Stimme enthalten. Bei der Abstimmung über den Einspruch des Bundes- rates werde ich aus grundsätzlichen Erwägungen für des- sen Zurückweisung stimmen. Einer destruktiven Blo- ckade von Gesetzen, die das Parlament mit Mehrheit verabschiedet hat, durch den Bundesrat werde ich als Mit- glied des Deutschen Bundestages nicht die Hand reichen. Anlage 6 Erklärung der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (Zusatzta- gesordungspunkt 5) Ich habe versehentlich mit „Ja“ gestimmt. Mein Vo- tum lautet: „Nein“. 25322 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Grund, Uwe Schummer, Manfred Kolbe, Dr. Michael Luther, Rita Pawelski, Cajus Caesar, Ingrid Fischbach, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Alois Karl, Veronika Bellmann und Willi Zylajew (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über – den Entwurf eines Gesetzes zur Angemes- senheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) – den Antrag: Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen verbessern – den Antrag: Exzesse bei Managergehältern verhindern (Tagesordnungspunkt 7) Den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Ge- setzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergü- tung, VorstAG, unterstützen wir; wir stimmen ihm zu. Leider ist aber im Gesetzentwurf eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managervergütungen nicht vorgesehen, was wir bedauern. Aus folgenden Gründen hätten wir eine solche Be- grenzung für sinnvoll gehalten: Zwar lehnen wir eine staatlich festgelegte Grenze von Gehältern strikt ab, aber ein wirksames Instrument zur Rückführung überhöhter Managervergütungen ist es, den Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand in Gestalt der steuerlichen Abzugsfä- higkeit von Managervergütungen – Einkünfte aus nicht- selbstständiger Arbeit – zu beschränken. Eine solche nur noch beschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit von Ma- nagervergütungen ist mit der Systematik des deutschen Steuerrechts vereinbar, findet in zahlreichen Staaten mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung statt und entspricht einem weit verbreiteten Gerechtigkeitsempfinden unse- rer Bevölkerung und stärkt das Prinzip der Eigenverant- wortung in der Marktwirtschaft. Erstens. Vereinbarkeit mit der Systematik des deut- schen Steuerrechts: Der gesamte Betriebsausgaben-/ Werbungskostenbegriff im deutschen Steuerrecht wird vom Angemessenheitsprinzip geprägt. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG schließt den unangemessenen Teil der Auf- wendungen vom Steuerabzug aus, weil dieser Teil ver- deckt privat veranlasst ist. Beispielsweise kann ein Rechtsanwalt mit 80 000 Euro Jahresumsatz sich keinen Picasso für 200 000 Euro in die Kanzlei hängen oder ei- nen Rolls-Royce fahren und diese Aufwendungen jeweils als Betriebsausgabe abziehen. Zahlreiche Vorschriften des deutschen Steuerrechts enthalten Pauschalierungen von Betriebsausgaben/Werbungskosten, so beispielsweise der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Pendlerpauschale, der Sparer-Pauschbetrag oder Obergrenzen wie bei- spielsweise bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versicherungen oder der doppelten Haushaltsführung. Jeder Gesellschafter, der gleichzeitig Vorstandsmit- glied oder Geschäftsführer seiner Gesellschaft, einer Aktiengesellschaft oder GmbH, ist, darf für seine Vorstands- oder Geschäftsführertätigkeit nur ein ange- messenes Gehalt beziehen, ansonsten liegt eine ver- deckte Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG der Körperschaft vor. Die Finanzverwal- tung korrigiert in diesen Fällen den zu niedrigen Gewinn der Körperschaft, weil hier überhöhte Gehaltszahlungen an Anteilseigner zu Unrecht als Betriebsausgabe abgezo- gen wurden. Zahlt die Körperschaft an einen Gesell- schafter neben einem festen Gehalt eine erfolgsabhän- gige Vergütung (Umsatzvergütung, Tantiemen), so legen Rechtsprechung und Finanzverwaltung starre Grenzen an, wonach eine gewinnabhängige Tantieme höchstens 25 Prozent der Gesamtbezüge und höchstens 50 Prozent des Jahresüberschusses betragen darf. Gemäß § 10 Nr. 4 KStG ist „die Hälfte der Vergütun- gen jeder Art, die an Mitglieder des Aufsichtsrats, Ver- waltungsrats, Grubenvorstands oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Perso- nen gewährt werden“, nicht abzugsfähig. Vergütungen im Sinne des § 10 Nr. 4 KStG sind alle Leistungen, die vom steuerpflichtigen Unternehmen an die mit der Über- wachung der Geschäftsführung beauftragten Personen als Entgelt für die vereinbarte Überwachung erbracht werden. Erfasst sind Leistungen „jeder Art“, also bei- spielsweise auch Sachleistungen, Tantiemen, Options- rechte, Ruhegehälter sowie die Übernahme von Prämien für Versicherungen. Zweitens. Internationale Bezugsfälle: In den USA re- gelt Section 162(m) des Internal Revenue Code (I.R.C.), dass bestimmte Arbeitnehmervergütungen nur bis zu ei- ner Höhe von 1 Million US-Dollar steuerlich absetzbar sind („certain excessive employee remuneration“). Betroffen sind „publicly held corporations“, in etwa vergleichbar mit deutschen börsennotierten Aktienge- sellschaften. Erfasst werden Arbeitnehmer, die als Di- rektor oder Vorstandsvorsitzender tätig sind oder zu den vier höchstbezahlten leitenden Mitarbeitern des Unter- nehmens gehören. Vergütung umfasst auch Sach- oder andere geldwerte Leistungen. Das japanische Steuerrecht unterscheidet zwischen normalen Arbeitnehmern und „company officers“. Die an die normalen Arbeitnehmer gezahlten Löhne und Ge- hälter, Boni und Altersruhegelder können uneinge- schränkt als Betriebsausgaben steuerlich geltend ge- macht werden. Die Vergütungen von „company officers“ gelten hingegen nur als steuerlich zu berücksichtigende Betriebsausgaben, wenn sie im Branchenvergleich nicht unvernünftig überhöht sind. Zu den „company officers“ zählen unter anderem Vorstandsmitglieder, Rechnungs- legungsberater, Treuhänderkontrolleure, Wirtschaftsprü- fer, Insolvenzverwalter sowie Arbeitnehmer, deren Fa- milie mehr als 50 Prozent der Aktien des Unternehmens halten und die in das Management des Unternehmens eingebunden sind. In den Niederlanden sind die Bezüge von Vorstands- mitgliedern und Geschäftsführern abzugsfähig, soweit sie angemessen sind, auch wenn sie vom Gewinn abhän- gig sind. Dies gilt grundsätzlich auch für Aufsichtsrats- vergütungen. Bei Aufsichtsratsmitgliedern, die wesent- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25323 (A) (C) (B) (D) lich an dem Unternehmen beteiligt sind (mindestens 5 Prozent), sind die Bezüge nur bis zu einer Höhe von 1 815 Euro voll absetzbar, der Rest nur zu 50 Prozent; der gesamte abzugsfähige Betrag darf aber 9 076 Euro nicht überschreiten. Nach Informationen aus dem BMF streben die Nie- derlande als erstes Land der Eurozone eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der steuerlichen Absetzbar- keit von Managergehältern und -abfindungen an. Drittens. Prinzip der Eigenverantwortung in der Marktwirtschaft: Eine solche beschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit von Managervergütungen entspricht ei- nem weit verbreiteten Gerechtigkeitsempfinden unserer Bevölkerung. Das derzeitige Verhalten vieler Manager wird weder in den USA noch in Deutschland von der Bevölkerung weiter toleriert. Die teilweise zum Aus- druck kommende Gier und Rücksichtslosigkeit ist geeig- net, die soziale Marktwirtschaft zu diskreditieren. Die Politik kann nicht nur ständig Betroffenheitserklärungen abgeben, sondern hat die Möglichkeit, gesetzgeberisch zu handeln, und muss diese im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit auch nutzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie sei- nen Folgegesetzen haben wir bis zu 480 Milliarden Euro – Geld des Steuerzahlers – für die Finanzmarktstabilisie- rung eingesetzt. Der finanzielle Eigenbeitrag des für die Finanzkrise hauptsächlich verantwortlichen Manage- ments tendiert bisher dagegen gegen null; teilweise wer- den sogar noch Bonuszahlungen ausgeschüttet. Auch dies ist in der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ma- nagervergütungen und die daraus sich ergebenen Steuer- mehreinnahmen wären daher endlich ein kleiner Eigen- beitrag der Hauptverantwortlichen und würden dem Prinzip der Eigenverantwortung in der Marktwirtschaft gerecht werden. Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrü- cken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unterneh- men verbessern (Tagesordnungspunkt 7 b) Hiermit erkläre ich im Namen meiner Fraktion Die Linke, dass unser Votum „Enthaltung“ lautet. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Kai Gehring, Grietje Staffelt, Monika Lazar, Wolfgang Wieland, Winfried Nachtwei, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Uschi Eid, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Claudia Roth (Augs- burg), Hans-Christian Ströbele und Undine Kurth (Quedlinburg) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpor- nographie in Kommunikationsnetzen (Tages- ordnungspunkt 9) Die Herstellung und Verbreitung von Bildern und Fil- men über Vergewaltigung und anderen schwersten Miss- brauch von Kindern gehören zu den widerwärtigsten Straftaten. Aber auch der Besitz solchen Materials ist zu Recht strafbar. Die Opfer erleiden physische und psychi- sche Schäden, mit denen sie ihr ganzes Leben lang zu kämpfen haben. Auch die Darstellung und Verbreitung im Internet ist Teil des Missbrauchsgeschehens. Es muss Ziel staatlichen Handelns sein und bleiben, gegen diese schwersten Straftaten national wie international vorzu- gehen. Im Vordergrund müssen dabei die Verhinderung von Missbrauch, die Beschlagnahmung und Vernichtung kinderpornografischen Materials, die Verfolgung der Tä- ter und die intensive Hilfe für die Opfer stehen. Das Internet ist und war noch nie ein rechtsfreier Raum. Aus diesem Grund wird gegen die Anbieter und Nutzer kinderpornografischer Inhalte auch jetzt schon vorgegangen. Dies führt auch dazu, dass Angebote dau- erhaft aus dem Netz entfernt werden, sodass sie auch auf Umwegen nicht mehr zugänglich sind, und dass gegen die Hersteller, Verbreiter und Besitzer Strafverfahren eingeleitet werden. Die deutsche Internetwirtschaft arbeitet mit ihrer Ein- richtung der freiwilligen Selbstkontrolle (FSM) bereits seit vielen Jahren daran, die Verbreitung dieser schreck- lichen Inhalte zu unterbinden. Im Rahmen der internatio- nalen Zusammenarbeit zwischen Beschwerdestellen und Behörden über das internationale Beschwerdestellen- Netzwerk INHOPE ist es in den vergangenen Jahren im- mer wieder gelungen, umfangreiche Verfahren einzulei- ten und eine Vielzahl von Beschuldigten zu ermitteln. Aber auch Kinderschutzvereine kämpfen erfolgreich gegen Kinderpornografie im Internet: Bei einem Versuch der Organisation CareChild wurden die Anbieter von 20 Seiten mit mutmaßlichen Kinderpornografie-Seiten wegen dieser Inhalte angesprochen. Innerhalb von drei Tagen wurden 16 Angebote entfernt, bei drei weiteren wurde der Nachweis erbracht, dass es sich nicht um Kin- derpornografie handelt. Auch das staatliche Vorgehen gegen Kinderpornogra- fie im World Wide Web hat in der Vergangenheit Erfolge gebracht. Kinderpornografische Angebote wurden auf- gespürt, ihre Entfernung verfügt und Strafverfahren eingeleitet. Und es gibt jetzt schon das Mittel der richter- lichen Sperrverfügung im Einzelfall, mit der Internet- zugangsanbieter gezwungen werden können, durch tech- nische Maßnahmen den Zugang ihrer Kunden zu bestimmten Internetangeboten zu verhindern. Das Internet ist kein rechtsfreier, aber auch kein bür- gerrechtsfreier Raum. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen wer- den nun aber täglich umfassende Sperrlisten vom Bun- deskriminalamt eigenständig erstellt. Die Wirksamkeit der geplanten Maßnahme wird von Experten stark angezweifelt, und es besteht aus techni- schen Gründen die Gefahr des sogenannten „over-blo- 25324 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) cking“; es werden fast unvermeidlich auch gar nicht zur Sperrung vorgesehene Inhalte verborgen. Die Bundesregierung zielt nach eigenen Angaben mit dem Gesetzentwurf vor allem auf Zufallsnutzer und Ge- legenheitskonsumenten. Zufallstreffer und die gelegent- liche Nutzung durch Uneingeweihte sind aber auch heute schon unwahrscheinlich. Denn die Anbieter von Suchmaschinen filtern ihrerseits illegale Inhalte heraus und verzichten auf die Auflistung von Links, die im Rahmen der Arbeit der Jugendschutzbehörden als nicht für Kinder und Jugendliche geeignet eingestuft werden. Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen zur Ge- eignetheit und Effizienz des Gesetzes stellt sich für uns entscheidend die Frage nach dem bürgerrechtlichen Flurschaden. Die Liste wird vom Bundeskriminalamt erstellt und geheim gehalten. Dies ist, bei aller Notwendigkeit, den Missbrauch solcher Listen zu verhindern, in einem Rechtsstaat jedoch ein nicht akzeptables Mittel zur Prä- vention von Straftaten. Bisher schon können Zugangs- erschwerungen für Webseiten nach einem entsprechen- den Verfahren im Einzelfall richterlich angeordnet werden. Das ist ein rechtsstaatliches Vorgehen und der Schwere des Eingriffs in die Kommunikationsfreiheit angemessen. Das Gesetz bürdet zudem dem Bundesdatenschutzbe- auftragten eine Kontrollaufgabe auf, die seine Unabhän- gigkeit infrage stellt und die dieser selbst als den Aufga- ben seines Amtes wesensfremd ablehnt. Für das Gesetz gibt es keine gesetzgeberische Zustän- digkeit des Bundes. Außer im Bereich des internationa- len Terrorismus hat das Bundeskriminalamt keine Kom- petenz der Gefahrenabwehr. Der Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur bei den Internetzugangsanbietern zur Umsetzung der vom Bundeskriminalamt erstellten Liste birgt die Gefahr, zu- künftig auch zur Sperrung anderer missliebiger oder an- geblich strafbarer Inhalte verwendet zu werden. Das Gesetz als solches ermöglicht noch nicht eine verfas- sungswidrige Inhaltszensur, aber wir sind gegen die Schaffung von Infrastrukturen, die dazu möglicherweise in Zukunft missbraucht werden können. Das Gesetz ist ein bürgerrechtlich schädlicher, unver- hältnismäßiger und weitgehend unwirksamer Weg zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Deshalb stimmen wir dem Gesetz nicht zu. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Spanier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Selbstverständlich unterstütze ich das Ziel des Geset- zes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommu- nikationsnetzen, auch wenn seine Wirkungen wahr- scheinlich nur begrenzt sind. Grundsätzlich bin ich auch damit einverstanden, dass für diesen begrenzten Bereich das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses einge- schränkt wird. Wenn das Parlament ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger einschränkt, ist es allerdings unabdingbar, dass eine unabhängige Kontrolle der Exekutive gewähr- leistet ist. Das in § 9 vorgesehene Expertengremium soll diese Kontrollfunktion ausüben. Das Gesetz sieht vor, dass die Mehrheit der Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben muss. Die bloße Befähigung zum Richteramt gewährleistet nach meiner Auffassung aber nicht die notwendige Unabhängigkeit. Diese wäre nur dann gewährleistet, wenn Richter für dieses Kontrollgre- mium benannt werden. Damit würde die Unabhängigkeit des Gremiums gestärkt. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsge- richt dieses Gesetz überprüfen und sich mit der Unab- hängigkeit des Kontrollgremiums befassen wird. Weil ich grundsätzlich dieses Gesetz befürworte, aber in diesem entscheidenden Punkt begründete Zweifel habe, enthalte ich mich der Stimme. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ekin Deligöz, Christine Scheel, Priska Hinz (Herborn), Kerstin Müller (Köln), Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Harald Terpe, Dr. Thea Dückert, Katrin Göring-Eckardt, Hans-Josef Fell und Cornelia Behm (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämp- fung der Kinderpornographie in Kommunika- tionsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Kinderpornografie ist eine der widerlichsten Formen von Kriminalität. Man macht Geschäfte mit dem sexuel- len Missbrauch von Kindern, traumatisiert sie und zer- stört Lebenswege. Die Verbreitung von kinderpornogra- fischem Material ist ein Straftatbestand und muss deshalb mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden. Das gilt für alle Verbreitungswege. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu schaffen. Trotzdem ist die Kritik an dem vorliegenden Gesetz- entwurf berechtigt, wie sie auch in dem bündnisgrünen Entschließungsantrag zu diesem Gesetz formuliert ist. In vielen Punkten teilen wir die kritische Bewertung des Gesetzentwurfs: Er erfüllt die Kriterien des Rechtsstaats nur unzureichend, der Datenschutz ist nicht hinreichend gewährleistet, und er birgt die Gefahr, dass unsere Me- dienordnung aus der Balance gerät. Schwere Bedenken hat auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregie- rung geäußert, der die ihm zugedachte Aufgabe als we- sensfremd für sein Amt einstufte. Das Gesetz ist zudem technisch unzureichend, nicht sachgerecht und zu wenig spezifisch auf die Notwendigkeiten im Kampf gegen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25325 (A) (C) (B) (D) Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kin- dern in Kommunikationsnetzwerken ausgerichtet. Dennoch sagen wir ganz klar: Kinderpornografie im Internet ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu be- kämpfen. Auch ausländische Seiten mit kinderpornogra- fischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet ent- fernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren geschieht. Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinder- pornografie zu sperren. Unser Ziel ist die Löschung solcher Seiten und, wenn dies nicht möglich ist, die Sperrung des Zugangs. Kinderpornografie fügt den be- troffenen Kindern schwerste Verletzungen zu und trau- matisiert sie oftmals fürs Leben. Das dürfen wir nicht zulassen. In der Vergangenheit hat das staatliche Vorgehen ge- gen Kinderpornografie im World Wide Web Erfolge gebracht. Kinderpornografische Angebote wurden auf- gespürt, ihre Entfernung verfügt und Strafverfahren ein- geleitet. Und es gibt das Mittel der richterlichen Sperr- verfügung, mit dem Internetzugangsanbieter gezwungen werden können, durch technische Maßnahmen den Zu- gang ihrer Kunden zu bestimmten Internetangeboten zu verhindern. Dieses Mittel soll weiterhin angewendet und schneller eingesetzt werden. Deutlich ist jedoch auch, dass mit den sich rasch entwickelnden technischen Mög- lichkeiten und der kriminellen Energie der Täter neue Handlungsfelder im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern entstanden sind, und dieser Herausforde- rung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerecht. Daher können wir diesem Gesetz nicht zustimmen und werden uns enthalten. Dennoch müssen wir alle daran arbeiten, Kinderpor- nografie auch aus dem Internet zu verbannen. Der Kampf gegen Kinderpornografie und Ausbeutung von Kindern darf jedoch nicht bei den gesetzlichen Regelun- gen im Internet stehen bleiben. Wir brauchen und for- dern einen nationalen Aktionsplan auf allen Ebenen so- wie die bessere Ausstattung aller zuständigen Behörden mit Personal und Sachmitteln. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kom- munikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Ich stimme dem Gesetz zu, nicht ohne grundsätzliche Bedenken in den Fragen der Effizienz, des möglichen Einstiegs in die Etablierung eines „Zensurmechanismus“ und der Sicherstellung der rechtsstaatlichen Überprüfun- gen. Dennoch glaube ich, dass auch das Internet nicht ohne Regeln bleiben kann, die zumindest den Versuch unter- nehmen, Rechtsverstöße zu verhindern. Dazu wird es eine intensive, ernsthafte und ruhige Debatte in den nächsten Jahren geben müssen. Ich nehme die massiven Bedenken der „Internetge- meinde“ sehr ernst und bedanke mich für die vielen Ge- spräche und Anregungen. Viele davon sind von der SPD aufgenommen und zumindest teilweise in den Gesetz- entwurf eingefügt worden. Im Gegensatz zum Gesetz zur „Onlinedurchsuchung“ geht es hier um eine einfachgesetzliche Regelung. Sie kann also mit einfacher Mehrheit im Deutschen Bundes- tag korrigiert werden, wenn wir Erfahrungen mit dem Gesetz gemacht haben und mögliche neue Erkenntnisse vorliegen. Zur heutigen Zustimmung veranlasst mich insbeson- dere, dass das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft tritt und damit ein „Zwang“ zur Über- prüfung besteht, dass die BKA-Liste von einem unab- hängigen Gremium beim Datenschutzbeauftragten über- prüft wird und durch dieses auch verändert werden kann, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste auf dem Ver- waltungsrechtsweg vorgegangen werden kann. Kinderpornografie ist ein schlimmes Verbrechen und muss mit den Mitteln des Rechtsstaates umfassend be- kämpft werden. Das ist so. Ich hätte mir aber gewünscht, dass das Gesetzesvorhaben in einer ruhigeren Form hätte diskutiert werden können. Die Versuche, die Kritiker des Gesetzes – auch in manchen Medien – zu verunglimp- fen, haben der Debatte geschadet. Ich erwarte, dass neben diesem jetzt vollzogenen Schritt ernsthaft geeignete Maßnahmen zur Verhinde- rung der Verbreitung von Kinderpornografie diskutiert und umgesetzt werden. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kom- munikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Die Bekämpfung von Kinderpornografie, der Schutz der missbrauchten Kinder und die strafrechtliche Verfol- gung der Täter und Händler ist dringend geboten und muss in allen Formen verstärkt bekämpft werden, mit al- len rechtsstaatlichen Mitteln. Der vorliegende Gesetz- entwurf dient diesem Ziel nach meiner festen Überzeu- gung kaum und eröffnet Möglichkeiten einer Aufsicht im Internet, die ich für höchst bedenklich halte, weil ohne Not und zu weitgehend in die Grundrechte des Fernmeldegeheimnisses und der Informationsfreiheit eingegriffen wird. Ich erkenne an, dass es meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen in den Beratungen gelungen ist, den Ur- sprungsentwurf des Gesetzes, der nach meiner Überzeu- gung schlicht verfassungswidrig war, deutlich zu verbes- sern und so zu gestalten, dass er rechtsstaatliche Standards einhält. Dem eigentlichen Ziel, der Bekämp- 25326 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) fung von Kinderpornografie, dient er aber nach wie vor nicht; immer noch befördert er „wegsehen statt han- deln“. Kriminelle, die solche Inhalte verbreiten, ansehen und speichern wollen, können die angedachten Sperren leicht umgehen, indem sie ihren Browser auf einen DNS- Proxy im Ausland umstellen, zu kleinen Providern wechseln oder schlicht die Ziffern der IP-Adressen ein- geben. Ins reale Leben übertragen würde dieses Gesetz ungefähr wie folgt wirken: Wenn ein Polizist in einem Kiosk kinderpornografisches Material sieht, soll er das Straßenschild abschrauben, damit niemand mehr den Ki- osk findet. Tatsächlich gibt es aber immer noch Straßen- karten, Navigationsgeräte und Nachbarn, die jedem sa- gen bzw. zeigen können, wo der Kiosk ist. Die Stammkunden finden den Weg ohnehin. Zur Bekämp- fung von Kinderpornografie wäre es notwendig, dass der Polizist den Kioskbesitzer festnimmt, das Material be- schlagnahmt, die Vertriebswege recherchiert und alle Kunden, die Zwischenhändler und den Produzenten ebenfalls verfolgt und festnimmt. Notwendig zur tatsächlichen Bekämpfung von Kin- derpornografie auch im Internet wären aus meiner Sicht Schwerpunktstaatsanwaltschaften, eine weitere Verbes- serung der internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften, öffentlicher Druck auf Provi- der, die sich weigern, Server mit solchen Inhalten abzu- schalten, und öffentlicher internationaler Druck auf sol- che Staaten, die nicht intensiv bei der Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten in ihren Netzen mitar- beiten. Die letzten Tage und Wochen haben gezeigt, dass auch bei ausländischen Providern schnell eine Löschung solcher Webseiten und Inhalte erreicht werden kann. Dies muss forciert werden. Der Gesetzentwurf setzt die postulierte Lösung „löschen vor sperren“ nicht konse- quent um. Das Sperren von Internetseiten greift in die Grund- rechte des Fernmeldegeheimnisses und der Informa- tionsfreiheit ein und bedürfte von daher einer ordentlichen richterlichen Überprüfungsmöglichkeit. Die Kontrolle der BKA-Sperrlisten durch das neu eingeführte Exper- tengremium entspricht nach meiner Auffassung nicht diesem Grundsatz. Auch wenn das Gesetz nun ausdrücklich nur für die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten gelten soll und dies durch die Namensgebung dokumentiert wird, wird mit diesem Gesetz ein Tor zur Sperrung weiterer unliebsamer Internetseiten geöffnet, wie die Forderungen von Politikern aus CDU und CSU zeigen, die zum Beispiel auch Onlinespiele und Tausch- börsen sperren wollen. Wie bei der Verwendung der Mautdaten wird sich auch hier zeigen: Pfade, die einmal begangen wurden, können schnell zu Straßen oder gar Autobahnen werden. Da sich meine Fraktion mit großer Mehrheit dennoch für diesen so veränderten Gesetzentwurf ausgesprochen hat und das Gesetz auf drei Jahre befristet ist, stimme ich zu, da ich diese Entscheidung zwar für falsch, nicht aber für eine Gewissensfrage halte. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Be- kämpfung der Kinderpornographie in Kommu- nikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Kinderpornografie ist eine der widerlichsten Formen von Kriminalität. Sie macht Geschäfte mit dem sexuel- len Missbrauch von Kindern, traumatisiert sie und zer- stört Lebenswege. Die Verbreitung von kinderpornogra- fischem Material ist ein Straftatbestand und muss deshalb mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt wer- den. Das gilt für alle Verbreitungswege. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu schaffen. Trotzdem ist die Kritik an dem vorliegenden Gesetz- entwurf berechtigt. In vielen Punkten teile ich die kriti- sche Bewertung des Vorhabens: Es erfüllt die Kriterien des Rechtsstaats nur unzureichend, der Datenschutz ist nicht hinreichend gewährleistet, und es birgt die Gefahr, dass unsere Medienordnung aus der Balance gerät. Schwere Bedenken hat auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung geäußert, der die ihm zugedachte Aufgabe als wesensfremd für sein Amt einstufte. Beson- ders schwer wiegen die verfassungsrechtlichen Beden- ken, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf formuliert worden sind. Das Gesetz ist zudem technisch unzureichend und zu wenig spezifisch auf die Notwendigkeiten im Kampf ge- gen Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern in Kommunikationsnetzwerken ausgerichtet. Kinderpornografie im Internet ist mit allen rechtsstaatli- chen Mitteln zu bekämpfen. Auch ausländische Seiten mit kinderpornografischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren ge- schieht. Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinderpornografie zu sperren: Kinderpornografie fügt den betroffenen Kindern schwerste Verletzungen zu und traumatisiert sie oftmals fürs Leben. Das dürfen wir nicht zulassen! So argumentiert Unicef in seinem Report 2009 zum Stopp der sexuellen Ausbeutung: „Eine gesetzliche Ver- ankerung des Access Blocking führt zumindest zu einer Erschwernis des Zugangs und verdeutlicht vor allem die gesellschaftliche Ächtung der Herstellung, der Verbrei- tung und des Konsums von Kinderpornografie.“ In der Vergangenheit hat das staatliche Vorgehen ge- gen Kinderpornografie im World Wide Web Erfolge ge- bracht. Kinderpornografische Angebote wurden aufge- spürt, ihre Entfernung verfügt und Strafverfahren eingeleitet. Und es gibt das Mittel der richterlichen Sperrverfügung, mit dem Internetzugangsanbieter ge- zwungen werden können, durch technische Maßnahmen den Zugang ihrer Kunden zu bestimmten Internetange- boten zu verhindern. Dieses Mittel soll weiterhin ange- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25327 (A) (C) (B) (D) wendet und schneller eingesetzt werden. Deutlich ist jedoch auch, dass mit den sich rasch entwickelnden tech- nischen Möglichkeiten und der kriminellen Energie der Täter neue Handlungsfelder für den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern entstanden sind, und dieser Herausforderung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerecht. Die Zielsetzung des von der Regierungskoalition vor- gelegten Gesetzentwurfs teile ich voll und ganz. Aller- dings geben Art und Ausführung des Gesetzes kaum An- lass zu der Hoffnung, dass es die selbst gesetzten Ziele erreichen wird. In der Abwägung, dass es verfassungs- rechtliche Bedenken gibt, der Datenschutzbeauftragte in seinem Auftrag entfremdet und das vorgegebene Ziel kaum erreicht wird, enthalte ich mich bei dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Monika Griefahn, Klaus Hagemann, Ewald Schurer, Peter Friedrich, Dr. Lale Akgün, Marco Bülow, Gabriele Frechen, Christian Carstensen, Ursula Mogg, Dr. Rainer Tabillion, Gabriele Hiller-Ohm, Gustav Herzog, Dr. Reinhold Hemker, Johannes Jung (Karlsruhe), Christoph Pries, Klaus Uwe Benneter, Helga Kühn-Mengel, Gabriele Lösekrug-Möller, Gregor Amann, Swen Schulz (Spandau), Florian Pronold, Lydia Westrich, Katja Mast, Petra Heß, Hilde Mattheis, Ute Kumpf, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Fograscher, Ulla Burchardt, Waltraud Lehn, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Eva Högl, Kurt Bodewig, Jella Teuchner, Dr. Axel Berg, Elke Ferner, Christel Humme und Petra Merkel (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpor- nographie in Kommunikationsnetzen (Tages- ordnungspunkt 9) Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikations- netzen“ in der mit der Beschlussempfehlung geänderten Fassung bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung zu, obgleich wir folgende Bedenken zu Protokoll geben: Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion sich mit ihrer Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfes in den Verhandlungen auf ganzer Linie durchgesetzt hat. Mit der neuen gesetzli- chen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Dabei begrüßen wir insbesondere, dass die SPD fol- gende rechtsstaatliche Grundsätze in den Verhandlungen durchsetzen konnte: Erstens. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Lö- schen vor Sperren: Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internetseiten mit kinderpornografi- schen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben. Zweitens. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutz- möglichkeiten Betroffener: Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Anders als es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heute erklärt hat, wird mit diesem Gremium keine Kontrollbehörde geschaffen, die die Unabhängigkeit seiner Behörde infrage stellt. Vielmehr soll die Unabhängigkeit der Institution des Beauftragten für den Datenschutz und die Informa- tionsfreiheit die Unabhängigkeit des Gremiums zur Prü- fung der Sperrliste beim BKA stärken und zur Wahrung der Informationsfreiheit beitragen. Drittens. Datenschutz: Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stoppmeldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spammails fehlgeleitete Nutzer und Nutzerinnen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen. Viertens. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung: Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, sodass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann. Mit diesen Änderungen wird auch den wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenan- hörung und der Netzcommunity Rechnung getragen. Dennoch bleiben natürlich grundsätzliche Bedenken ge- gen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion in den vergangenen Tagen und Wochen Forderungen bekannt geworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheber- rechtsverletzungen anzuwenden. Hierzu erklären wir, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für uns grundsätzlich ausgeschlossen ist. 25328 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abge- schlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Wir sehen es als unsere Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässigen Verträge zulasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre ne- gative Wirkung zu reduzieren. Anlage 16 Erklärung der Abgeordneten Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 9) Die Fraktion Die Linke erklärt ihre Zustimmung. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrü- cken) (DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waf- fengesetzes (Tagesordnungspunkt 13 a) Die Fraktion Die Linke stimmt dem Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Waffengesetzes zu (Drucksa- che 12663). Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 17) Bei der bevorstehenden Abstimmung über den Bau einer festen Verbindung über den Fehmarnbelt werde ich mit Nein stimmen. Durch den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 30. April 2009 sind neue und wesentliche Kritikpunkte und Risiken vor allem finanzieller Natur dargestellt wor- den. Gerade im Hinblick auf die Kosten der künftigen Hinterlandanbindung in Deutschland, zu der Deutsch- land laut Staatsvertrag verpflichtet ist, äußert sich der Bericht des BRH sehr kritisch und sieht erhebliche Ge- fahren für zukünftige Bundeshaushalte. Allein die Tatsa- che, dass die der Kostenkalkulation zugrunde liegenden Zahlen aus dem Jahr 2002 stammen, lässt eine erhebli- che Kostensteigerung erwarten. Auch nach der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2009 bleiben diese und andere Fragen ungeklärt. Es sind durch den Vortrag eines Ver- kehrsexperten sogar neue Fragen aufgetaucht, die das Projekt zusätzlich infrage stellen. So werden nach An- sicht des Verkehrsexperten in der Anfangsphase nur 5 100 Fahrzeuge und 44 Züge täglich über die Brücke fahren. Damit wären die geplante Brückenschnellstraße und die zweigleisige Bahnstrecke nur zu zehn Prozent ausgelastet. Dagegen geht Dänemark von 7 700 Fahr- zeugen pro Tag nach der Eröffnung aus. Fünf Jahre spä- ter sollen es bereits 10 300 Fahrzeuge sein. Auf diesen aus meiner Sicht zu optimistischen Prognosen gründet sich das gesamte dänische Finanzierungsmodell. Auch diese deutlichen Abweichungen bei der Kalkulation des zukünftigen Verkehrsaufkommens konnten in der Anhö- rung nicht aufgeklärt werden. Ein anderer wichtiger Aspekt für meine ablehnende Haltung ist für mich als zuständiger Berichterstatter im Umweltausschuss, dass durch die geplante 19 km lange Brücke zusätzliche Gefahren für die Schiffssicherheit auf der Ostsee und für die Umwelt entstehen. Es ist nahe- liegend, dass der Bau einer Brücke mit 70 Betonpfeilern in einer der mit 66 000 Schiffsbewegungen meistbefah- renen Wasserstraßen der Welt aus Gründen der Schiffs- sicherheit zu einem zusätzlichen Kollisionsrisiko führt, zumal ein Großteil der Schiffe Einhüllentanker sind, die Öl aus Kaliningrad transportieren und deren Kollisions- risiko mit der Brücke ein unverantwortliches Risiko nicht nur für die Ostseestrände und den Tourismus darstellt. Darüber hinaus würde der Bau der Brücke den für die Ostsee lebenswichtigen Sauerstoffaustausch weiter behin- dern, Fischbestände, die letzten knapp 1 000 Schweins- wale sowie Millionen Watt- und Wasservögel auf der „Vogelfluglinie“ gefährden. Diese Gründe sprechen aus meiner Sicht für die Ab- lehnung des Gesetzentwurfes. Anlage 19 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Wolfgang Wodarg, Christian Kleiminger, Monika Griefahn, Dr. Hermann Scheer, Iris Hoffmann (Wismar), Gabriele Hiller-Ohm, Detlef Müller (Chemnitz), Dirk Manzewski, Dr. Lale Akgün, Brunhilde Irber und Martin Burkert (alle SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kö- nigreich Dänemark über eine Feste Fehmarn- beltquerung (Tagesordnungspunkt 17) Am 18. Juni 2009 wird der Deutsche Bundestag ab- schließend über oben genannten Vertrag abstimmen. Wir lehnen eine Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt ab und werden dem Gesetz deshalb nicht zustimmen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25329 (A) (C) (B) (D) Der Vertrag soll in Deutschland noch vor der parla- mentarischen Sommerpause beraten werden. Für eine derart kurzfristige Entscheidung besteht weder eine ge- setzgeberische Notwendigkeit, noch liegen laut Bundes- rechnungshofbericht vom 30. April 2009 alle dafür notwendigen Kosten und Informationen als Entschei- dungsgrundlage vor. In Art. 23 Abs. 4 des Staatsvertrags heißt es: „Um sicherzustellen, dass die Feste Fehmarnbeltquerung so bald wie möglich zur Nutzung fertiggestellt werden kann nach Art. 1, werden die Vertragsstaaten diesen Vertrag nach Maßgabe des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten vorläufig anwenden.“ Vorläu- fige Untersuchungen wurden von Dänemark und Deutschland seitdem bereits beauftragt und können auch ohne Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag un- gehindert fortgeführt werden – eine Verschiebung der Abstimmung gefährdet das Projekt in keinster Weise, sondern ist dem Respekt der Abgeordneten und ihrem Anspruch auf eine begründete Abstimmung in Kenntnis der wichtigen Grundlagen geschuldet. Der Verweis auf die in Dänemark bereits erfolgte Ab- stimmung ist irreführend: Dort wurde im März 2009 im Parlament zunächst nur ein Planungsgesetz verabschie- det und erst später – nach Vorlage der konkreten Zahlen und Fakten – wird ein Baugesetz verabschiedet. In Deutschland jedoch entscheidet das Parlament nur ein- mal – und kann die Entwicklung danach grundsätzlich nicht mehr beeinflussen. Wir halten eine Abstimmung noch vor der Sommer- pause für unverantwortlich. Wesentliche Kritikpunkte und Risiken vor allem finanzieller Natur hat der Bundes- rechnungshof (BRH) in seinem Bericht vom 30. April 2009 dargestellt. Diese werden wir im Folgenden bei- spielhaft zusammenfassen. Erstens. Der Staatsvertrag verpflichtet Deutschland, die Hinterlandanbindung mit kalkulierten Gesamtkosten von 840 Millionen Euro zu bauen. Ob diese Zahl realis- tisch ist, musste schon im September 2008 bezweifelt werden, als der „Bericht zur Preisentwicklung bei Groß- bauprojekten des Bundes“ aus dem Bundesverkehrsmi- nisterium Kostensteigerungen bei Großprojekten von 60 bis 100 Prozent in den letzten drei Jahren offenbarte. Die der Kostenkalkulation für die Feste Fehmarnbelt- querung zugrunde liegenden Zahlen stammen aber aus dem Jahr 2002. Der BRH dazu: „Unter Einrechnung der vom Bundesministerium selbst erwarteten Kostensteige- rung von mindestens 60 Prozent ergeben sich Projekt- kosten (Anm.: für die Schienenhinterlandanbindung) von rund 1,7 Milliarden Euro.“ Zweitens. Weitere Risiken sieht der BRH darin, dass durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zu- sätzliche Kosten entstehen können: „Obwohl die Kosten für die feste Verbindung als solche nach dem Staatsver- trag allein von Dänemark zu tragen sind, birgt dieser Vertrag erhebliche Unsicherheiten für künftige Bundes- haushalte. So enthält er Klauseln, welche die Vertragspar- teien unter nur unpräzise formulierten Voraussetzungen zu Nachverhandlungen – auch über die Kostentragung – verpflichten.“ Drittens. Erst im Juni 2008 wurde mit der Planung der Schienenhinterlandanbindung begonnen, eine Vorpla- nung wird voraussichtlich Ende 2009/Anfang 2010 vor- liegen. BRH dazu: „Ohne eine Festlegung der genauen Streckenführung und der zugehörigen Kosten geht der Bund durch den unterzeichneten Staatsvertrag nicht kal- kulierte Verpflichtungen ein.“ Darüber hinaus fehlt eine verbindliche Vereinbarung mit der Deutschen Bahn über den Ausbau der Hinterlandanbindung: „Der Bund ver- pflichtet sich im Staatsvertrag zum Ausbau der Hinter- landanbindung, ohne dass die DB Netz AG an den Staatsvertrag oder in einer Finanzierungsvereinbarung an dessen Ziele gebunden ist. Deshalb ist zu befürchten, dass die DB Netz AG aufgrund ihres geringen Eigeninte- resses künftig weitere finanzielle Zugeständnisse vom Bund einfordern wird.“ Viertens. Zur mangelhaften Einbindung der Parla- mentarier auf deutscher Seite resümiert der Bericht: „Der Bundesrechnungshof hält die Art der Darstellung der Kosten gegenüber dem Parlament für nicht angemes- sen. Diese Vorgehensweise des Bundesministeriums (Anmerkung: für Verkehr) wird weder der Bedeutung dieses internationalen Vorhabens noch dem Anspruch an eine transparente Information des Gesetzgebers ge- recht.“ Und weiter: „Der Bundesrechnungshof hält ab- schließend daran fest, dass eine transparente aktuelle In- formation des Parlaments über die aus jetziger Sicht zu erwartenden finanziellen Belastungen geboten ist.“ Neben den haushalterischen Risiken sehen wir auch große Gefahren für jeweils über 600 Arbeitsplätze beim Fährunternehmen Scandlines in Puttgarden und Meck- lenburg-Vorpommern. Zurzeit verkehrt im Fehmarnbelt eine „schwimmende Brücke“ zuverlässig im halbstündli- chen Takt – die Fähren sind nur zu 40 Prozent ausgelas- tet und verfügen noch über große Kapazitäten. Nicht auszugleichende Gefahren entstehen durch die geplante 19 km lange Brücke für die Schiffssicherheit auf der Ostsee und für die Umwelt. Wir halten den Bau einer Brücke mit 70 Betonpfeilern in einer der mit 66 000 Schiffsbewegungen meistbefahrenen Wasserstra- ßen der Welt aus Gründen der Schiffssicherheit für un- verantwortlich, zumal ein Großteil der Schiffe Einhül- lentanker sind, die Öl aus Kaliningrad transportieren und deren Kollisionsrisiko mit der Brücke ein unverantwortli- ches Risiko nicht nur für die Ostseestrände und den Tou- rismus darstellt. Eine Brücke würde den für die Ostsee le- benswichtigen Sauerstoffaustausch weiter behindern, Fischbestände und die letzten knapp 1 000 Schweinswale, die im Fehmarnbelt ihre „Kinderstube“ haben, sowie Millionen Wasservögel auf der „Vogelfluglinie“ gefähr- den. Einige dieser Probleme könnten durch den Bau ei- nes Tunnels statt einer Brücke zumindest gemildert wer- den – aber Dänemark entscheidet erst in circa zwei Jahren, ob die Querung in Form einer favorisierten Brü- cke oder eines – mindestens 1,2 Milliarden Euro teure- ren – Tunnels erfolgen soll. Aktuell verkehren auf dieser Strecke circa 6 000 Fahrzeuge täglich, Verkehrsprogno- sen gehen für 2025 von circa 10 500 Fahrzeugen aus – eine Zahl, für die in Deutschland üblicherweise nicht einmal eine Ortsumgehung gebaut wird. 25330 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Ohne ausreichende Kenntnis der Kosten, des Designs und der Risiken können wir eine Ratifizierung des Staatsvertrags zum jetzigen Zeitpunkt nicht verantwor- ten. Anlage 20 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Feh- marnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 17) Ulrich Adam (CDU/CSU): Der Bundesrechnungs- hof, BRH, hat in seinem Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO zur festen Verbindung über den Fehmarnbelt mit Hinter- landanbindung vom 30. April 2009 dringend von einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zum jetzi- gen Zeitpunkt abgeraten und zahlreiche Prüfungspunkte aufgeworfen. So heißt es unter anderem in dem Bericht des Bundesrechnungshofes: Obwohl die Kosten für die feste Verbindung als sol- che nach dem Staatsvertrag allein von Dänemark zu tragen sind, birgt dieser Vertrag erhebliche Unsi- cherheiten für künftige Bundeshaushalte. So enthält er Klauseln, welche die Vertragsparteien unter nur unpräzise formulierten Voraussetzungen zu Nach- verhandlungen – auch über Kostentragung – ver- pflichtet. Hinzu kommt, dass das Bundesministe- rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zwar angibt, die Kosten der deutschen Hinterlandanbin- dung seien bekannt, diese jedoch für das Parlament nicht aktuell und transparent im Entwurf des Ver- tragstextes darstellt. … Auf Grundlage der Studie aus dem Jahr 2006 mit Preisstand 2002 geht der Bundesrechnungshof für die Schienenhinterland- anbindung bis Hamburg von 1 092 Millionen Euro aus. Unter Einrechnung der vom Bundesministe- rium selbst erwarteten Kostensteigerung von min- destens 60 Prozent ergeben sich Projektkosten von rund 1,7 Milliarden Euro. Hierbei nicht berücksich- tigt sind zusätzliche Kosten im Knoten Hamburg und für den zweistufigen Ausbau des Teilstücks von Lübeck nach Puttgarden. Weiter heißt es: Für die Hinterlandanbindung der Straße empfiehlt der Bundesrechnungshof, angesichts der geringen Verkehrsprognose die Wirtschaftlichkeit der beab- sichtigten Ausbaus kritisch zu überprüfen. Die Kritik des Bundesrechnungshofes verbietet in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Haushaltslage des Bundes eine abschließende Be- schlussfassung des Deutschen Bundestages zum jetzigen Zeitpunkt. Darüber hinaus wurde vom „Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung“ wegen Verstoßes gegen das europäische Gemeinschaftsrecht Beschwerde bei der EU-Kommission, eingegangen am 25. Mai 2009, einge- legt. Als Grund wird unter anderem angeführt, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark einzurei- chen sei, da das Projekt nicht – wie geschehen – in einem bilateralen Staatsvertrag einer dänischen Pla- nungsgesellschaft zugeschlagen werden könne, sondern europaweit ausgeschrieben hätte werden müssen. Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Staatsver- trag wäre demnach EU-rechtswidrig. Aus diesem Grund kann ich dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. Susanne Jaffke-Witt (CDU/CSU): Der Bundesrech- nungshof, BRH, hat in seinem Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO zur festen Verbindung über Fehmarnbelt mit Hin- terlandanbindung vom 30. April 2009 dringend von ei- ner Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten und zahlreiche Prüfungs- punkte aufgeworfen. So heißt es unter anderem in dem Bericht des Bundesrechnungshofes: Obwohl die Kosten für die feste Verbindung als sol- che nach dem Staatsvertrag allein von Dänemark zu tragen sind, birgt dieser Vertrag erhebliche Unsi- cherheiten für künftige Bundeshaushalte. So enthält er Klauseln, welche die Vertragsparteien unter nur unpräzise formulierten Voraussetzungen zu Nach- verhandlungen – auch über Kostentragung – ver- pflichtet. Hinzu kommt, dass das Bundesministe- rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zwar angibt, die Kosten der deutschen Hinterlandanbin- dung seien bekannt, diese jedoch für das Parlament nicht aktuell und transparent im Entwurf des Ver- tragstextes darstellt. Auf Grundlage der Studie aus dem Jahr 2006 mit Preisstand 2002 geht der Bun- desrechnungshof für die Schienenhinterlandanbin- dung bis Hamburg von 1 092 Millionen Euro aus. Unter Einrechnung der vom Bundesministerium selbst erwarteten Kostensteigerung von mindestens 60 Prozent ergeben sich Projektkosten von rund 1,7 Milliarden Euro. Hierbei nicht berücksichtigt sind zusätzliche Kosten im Knoten Hamburg und für den zweistufigen Ausbau des Teilstücks von Lü- beck nach Puttgarden. Weiter heißt es: Für die Hinterlandanbindung der Straße empfiehlt der Bundesrechnungshof, angesichts der geringen Verkehrsprognose die Wirtschaftlichkeit des beab- sichtigten Ausbaus kritisch zu überprüfen. Als Mitglied des Haushaltsausschusses und des Rech- nungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages stimme ich den vom BRH vorgetragenen Argumenten zu. Aus diesem Grund kann ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25331 (A) (C) (B) (D) Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Eckhardt Rehberg (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 17) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Be- richt nach § 88 Abs. 2 BHO zur festen Verbindung über den Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung vom 30. April 2009 dringend von einer Beschlussfassung des Deut- schen Bundestages zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten und zahlreiche Prüfungspunkte aufgeworfen. So heißt es unter anderem in dem Bericht des Bundesrechnungsho- fes: Obwohl die Kosten für die feste Verbindung als sol- che nach dem Staatsvertrag allein von Dänemark zu tragen sind, birgt dieser Vertrag erhebliche Unsi- cherheiten für künftige Bundeshaushalte. So enthält er Klauseln, welche die Vertragsparteien unter nur unpräzise formulierten Voraussetzungen zu Nach- verhandlungen – auch über Kostentragung – ver- pflichtet. Hinzu kommt, dass das Bundesministe- rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zwar angibt, die Kosten der deutschen Hinterlandanbin- dung seien bekannt, diese jedoch für das Parlament nicht aktuell und transparent im Entwurf des Ver- tragstextes darstellt. Auf Grundlage der Studie aus dem Jahr 2006 mit Preisstand 2002 geht der Bun- desrechnungshof für die Schienenhinterlandanbin- dung bis Hamburg von 1 092 Millionen Euro aus. Unter Einrechnung der vom Bundesministerium selbst erwarteten Kostensteigerung von mindestens 60 Prozent ergeben sich Projektkosten von rund 1,7 Milliarden Euro. Hierbei nicht berücksichtigt sind zusätzliche Kosten im Knoten Hamburg und für den zweistufigen Ausbau des Teilstücks von Lü- beck nach Puttgarden. Weiter heißt es: Für die Hinterlandanbindung der Straße empfiehlt der Bundesrechnungshof, angesichts der geringen Verkehrsprognose die Wirtschaftlichkeit des beab- sichtigten Ausbaus kritisch zu überprüfen. Die Kritik des Bundesrechnungshofes verbietet in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Haushaltslage des Bundes eine abschließende Be- schlussfassung des Deutschen Bundestages zum jetzigen Zeitpunkt. Darüber hinaus wurde vom „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung“ wegen Verstoßes gegen das europäische Gemeinschaftsrecht Beschwerde bei der EU-Kommission, eingegangen am 25. Mai 2009, einge- legt. Als Grund wird unter anderem angeführt, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark einzurei- chen sei, da das Projekt nicht – wie geschehen – in einem bilateralen Staatsvertrag einer dänischen Pla- nungsgesellschaft zugeschlagen werden könne, sondern europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Staatsver- trag wäre demnach EU-rechtswidrig. Aus diesem Grund kann ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnold Vaatz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Feh- marnbeltquerung (Tagesordnungspunkt 17) Ich stimme dem Gesetzesentwurf in der Erwartung zu, dass der Deutsche Bundestag in den folgenden Jah- ren belastbare Rahmenbedingungen schafft, die dazu führen, die Verkehrsverbindung Gedser–Rostock auf ho- hem Niveau nachhaltig zu etablieren. Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Erika Ober (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 25) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, Druck- sachen 12256 und 16/12677, stimme ich nicht zu. Mit Änderungsantrag acht auf Ausschussdrucksache 16 (14) 0570 vom 16. Juni 2009 wurde am 17. Juni 2009 eine grundlegende Änderung des bisherigen Entwurfs mit Mehrheit beschlossen. Diese Änderung bezieht sich auf die Einbeziehung von Rechenzentren bei der Ab- rechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen von Verträ- gen nach §§ 73 b, 73 c und 140 a SGB V. Der Zwang für Krankenkassen, bis zum 30. Juni 2009 Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung mit entspre- chenden Gemeinschaften abschließen zu müssen, schafft bereits Ungleichgewichte im System und konterkariert die Bemühungen um einen fairen Systemwettbewerb. Die Folge für Hessen sind Probleme für die EHV (Er- weiterte Honorarverteilung), ein nur in Hessen bestehen- des, umlagefinanziertes Rentensystem. Diese Fehlentwicklung wird dadurch verstärkt, dass mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften weitere Ungleichgewichte – wenn auch zeitlich befristet – geschaffen werden. Nach meiner Auffassung hätte bei Erhalt der ursprüngli- chen Regelung des § 73 b SGB V die gesetzgeberische Möglichkeit bestanden, private Abrechnungsstellen ent- sprechend den Vorgaben des Urteils des Bundessozialge- richts vom 10. Dezember 2008 – AZ B 6 KA 37/07 R – 25332 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) mit der Abrechnug betrauen zu können. Mit Hinweis darauf, dass Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftrag- ten nicht bestehen, wird jetzt erneut eine Regelung ge- schaffen, die einem fairen Systemwettbewerb zwischen Kollektiv- und Selektivverträgen widerspricht. Eine Schwächung der Selbstverwaltung ohne Schaf- fung eines geeigneten Instrumentes als Folgelösung ist ein Nachteil für die gesamte ambulante Versorgung, so- wohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Be- reich. Eine strukturell nachhaltige Lösung für die ambu- lante und stationäre Versorgung wie auch eine ehrliche Finanzierungslösung werden durch den in dieser Form vorgesehenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, 16/12256 und 16/12677, nicht erreicht. Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Eike Hovermann (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 25) Ich lehne das oben genannte Gesetz mit folgenden Begründungen ab: Erstens. Die 15. AMG-Novelle führt die aus meiner Sicht falschen Weichenstellungen des GKV-Wettbe- werbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) weiter fort, wel- ches ich seinerzeit abgelehnt hatte. Zweitens. Beide Gesetze – damit auch die 15. AMG- Novelle – schwächen die Selbstverwaltung, insbeson- dere aufseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen, ohne dass geeignete Instrumente für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung geschaffen worden sind. Drittens. Damit wird auch die Rolle des Gemeinsa- men Bundesausschusses (G-BA), was in Sonderheit die ambulant tätigen Ärzte anbelangt, langsam ad absurdum geführt. Die Ersatzvornahmen werden kontinuierlich steigen müssen. Viertens. Eine ehrliche und strukturell-nachhaltige Finanzierungsdebatte, die dringend einer gesetzgeberi- schen Lösung bedarf, wird weiterhin komplett ausge- blendet; gemeint ist die seit Jahren größer werdende Scherenbildung zwischen wachsenden Ausgabenvolu- mina (demografischer Wandel, medizintechnischer Fort- schritt) auf der einen Seite und gleichzeitig auf der ande- ren Seite wegbrechenden GKV-Einnahmevolumina und Steuereinnahmen aller öffentlichen Hände, die an der Finanzierung des Gesundheitswesens teilhaben (siehe zum Beispiel duale Finanzierung). Dass diese Scheren- bildung durch die Finanz- und Arbeitsmarktkrise ver- schärft wird, muss meines Erachtens nach nicht weiter ausgeführt werden. Fünftens. Die 15. AMG-Novelle bleibt in alten, ge- wohnten Lösungsritualen, die à la longue weder Pla- nungssicherheit noch Investitionsbereitschaft der betrof- fenen Player erhöhen können. Ich bitte darum, meine Ablehnungserklärung ins Plenarprotokoll aufzunehmen. Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust und Dr. Rolf Koschorrek zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arznei- mittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Ta- gesordnungspunkt 25) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arznei- mittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-No- velle), Drucksachen 16/12256 und 16/12677, stimme ich nicht zu. Mit Änderungsantrag 8 auf Ausschussdrucksache 16 (14) 0570 vom 16. Juni 2009 wurde am 17. Juni 2009 eine grundlegende Änderung des bisherigen Entwurfs mit Mehrheit beschlossen. Diese Änderung bezieht sich auf die Einbeziehung von Rechenzentren bei der Ab- rechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen von Verträ- gen nach §§ 73 b, 73 c und 140 a Fünftes Buch Sozialge- setzbuch (SGB V). Bereits in meiner persönlichen Erklärung nach § 31 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations- strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) habe ich dargelegt, dass die damalige Veränderung des § 73 b SGB V Probleme aufwerfen wird. Insbesondere der Zwang für Krankenkassen, bis zum 30. Juni 2009 Verträge zur hausarztzentrierten Ver- sorgung mit entsprechenden Gemeinschaften abschlie- ßen zu müssen, schafft Ungleichgewichte im System und konterkariert die Bemühungen um einen fairen Sys- temwettbewerb. Diese Fehlentwicklung wird nach meiner festen Überzeugung dadurch verstärkt, dass mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vor- schriften (Drucksachen 16/12256 und 16/12677) weitere Ungleichgewichte, wenn auch zeitlich befristet, geschaf- fen werden. Nach meiner Auffassung hätte es auch bei Erhalt der ursprünglichen Regelung des § 73 b SGB V die gesetzgeberische Möglichkeit gegeben, private Ab- rechnungsstellen entsprechend den Vorgaben des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 10. Dezember 2008 (Ak- tenzeichen B 6 KA 37/07 R) mit der Abrechnung be- trauen zu können. Jetzt wird aber mit Hinweis darauf, dass Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht bestehen, erneut eine Regelung geschaffen, die einem fairen Systemwettbewerb zwischen Kollektiv- und Se- lektivverträgen widerspricht. Sowohl die notwendige Transparenz, als auch die aufsichtsrechtlichen Regelun- gen und die Überprüfung durch zuständige Institutionen entsprechen nicht dem Niveau einer Körperschaft öffent- lichen Rechts. Im Übrigen hat auch das Bundessozial- gericht in seinem oben angegebenen Urteil ausführlich dargelegt, dass die Sozialdaten bei Pflicht-GKV-Versi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25333 (A) (C) (B) (D) cherten einen über das übliche Maß hinausgehenden Da- tenschutz genießen. Dass eine Befristung ein – wie auch der Stellung- nahme des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Juni 2009 zu den Formulierungshilfen zu Ände- rungsantrag 8 zu entnehmen ist – späteres Prüfen und Nacharbeiten grundsätzlich möglich machen soll, ändert nichts an der Tatsache, dass sich mit dieser gesetzlichen Vorgabe der an sich wünschenswerte Wettbewerb im System der ärztlichen Leistungserbringer negativ ver- zerrt und dadurch eine geordnete, den Patienteninteres- sen dienende zukünftige gesetzgeberische Gestaltung weiter erschwert wird. Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Erster Integrationsindikatorenbericht (Tagesordnungs- punkt 11) Dr. Lale Akgün (SPD): Wir diskutieren heute über den ersten Integrationsindikatorenbericht der Bundes- regierung. Der Bericht ist in der letzten Woche erschie- nen. Für die einen ist er ein Beweis dafür, dass die Inte- gration vorangekommen ist. Die Schulleistungen hätten sich verbessert, die Schulabbrecherquote habe sich ver- ringert – darauf haben Sie, Frau Böhmer, hingewiesen. Die Opposition hingegen sagte, dass eben keine nen- nenswerten Fortschritte bei der Integration der Zuge- wanderten erzielt worden seien. Und beides mit Verweis auf ein und dieselben Zahlen aus dem Integrationsindi- katorenindex. Das aber war der übliche Schlagabtausch, von dem wir eigentlich wegkommen sollten. Das Wichtigste ist für mich zunächst einmal, dass wir jetzt zum ersten Mal überhaupt einen Bericht zum Stand der Integration in den Händen halten, der wissenschaftli- chen Kriterien entspricht. Und das begrüße ich. Deshalb möchte ich zuerst einmal Ihnen, Frau Staatsministerin Böhmer, zu dem Bericht gratulieren und mich bei Ihnen bedanken. Auch wenn das Indikatorenset noch Verbesse- rungs- und Weiterentwicklungspotenzial enthält, so ist der Bericht vom wissenschaftlichen Standpunkt her sehr ordentlich gemacht. Mit dem Wissenschaftszentrum Berlin hat sich die Bundesregierung einen exzellenten und international an- gesehenen Partner ins Boot geholt. Ich wünsche mir, dass wir nun alle zwei Jahre einen solchen Bericht erhal- ten und damit wirklich vergleichen können, was sich mit den Jahren geändert hat. Es stimmt zwar, die Zahlen, die verwendet werden, sind nicht neu. Wir wissen schon lange, dass die Arbeitslosenquote der Menschen mit Mi- grationshintergrund doppelt so hoch ist wie die der Ein- heimischen. Wir wissen auch, dass Migrantenkinder in der Schule sehr viel schlechter abschneiden als Kinder ohne Migrationshintergrund. Wir wissen, dass das Ein- kommen der Migranten geringer ist als das der Deut- schen ohne Migrationshintergrund und auch, dass sie weniger Wohnraum zur Verfügung haben. Aber wir wussten bisher nicht, warum. Und das ist der springende Punkt. Genau an dieser Stelle gibt uns der Bericht wichtige und vor allem richtige Antworten. Denn: Diese Studie ist von ganz anderem Kaliber als die Studie des Berlin-Institutes, die vor einigen Monaten veröffentlicht wurde. Das Berlin-Institut hat dieselben Daten genommen, aber sie in völlig vereinfachender Weise ausgewertet und ist damit zu falschen Aussagen gekommen. Der Integrationsindikatorenbericht ist auf- grund der durchgeführten multivariaten Datenanalyse unter Hinzuziehung des Ansatzes der Lebenslagen viel genauer und viel detaillierter. Der Bericht zeigt sehr deutlich, dass eine simple Ein- gruppierung nach ethnischen Kategorien – so nach dem Motto: Türken sind schlechter integriert als Italiener, Spanier besser als Marokkaner – weder haltbar noch zielführend ist. Weder haltbar noch zielführend. Und für die Formulierung von Politik sogar gefährlich. Der Integrationsindikatorenbericht analysiert hinge- gen sehr genau, in welchen Bereichen Unterschiede zwi- schen Einheimischen und Migranten bestehen und wo nicht. Und er gibt Antworten auf die Frage, wo die Un- terschiede sich auf sozioökonomische Unterschiede zu- rückführen lassen und in welchen Bereichen tatsächlich die Variable Migrationshintergrund einen Einfluss hat. Damit ergibt sich ein viel differenzierteres Bild von der Gruppe der 15 Millionen Eingewanderten und ihrer Nachkommen – von denen eben nicht alle integriert wer- den müssen, wie Sie das öfters behaupten, Frau Böhmer. Aus diesem sehr differenzierten Bild der Gruppe der Zu- gewanderten und ihrer Probleme lassen sich auch sehr treffsichere Schlussfolgerungen für das politische Han- deln ziehen. Und hier bin ich leider mit meinem Lob am Ende. Denn, liebe Frau Böhmer, der analytische Teil der Studie macht deutlich, dass die Integrationspolitik der letzten vier Jahre in die komplett falsche Richtung gegangen ist. Es tut mir leid, das so deutlich sagen zu müssen: in die komplett falsche Richtung. Die Politik hat mit Integra- tionsgipfel und Islamgipfel in den letzten Jahren vor al- lem auf symbolische Maßnahmen gesetzt, die wenig be- wirkt haben. Der Integrationsgipfel musste ein zahnloser Tiger bleiben, er hatte keine eigenen Befugnisse und kein eigenes Budget. Dazu kommt, dass der Integra- tionsgipfel auch negative Folgen hatte. Die in den letzten Jahren verfolgte Politik für Eingewanderte hat ganz ein- deutig zu Ethnisierung und zu Kulturalisierung geführt. Der Bericht zeigt: Für die Integration – die nichts an- deres meinen kann als strukturelle Assimilation, also die Angleichung der Lebensverhältnisse der Zugewanderten an die Lebensverhältnisse der Einheimischen – sind die harten Politikfelder wichtig. Und hier ist sehr wenig ge- schehen in den letzten Jahren. Schule, Ausbildung, Ar- beit – das sind die Bereiche, in denen Migranten schlechter abschneiden als Einheimische, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und allein aufgrund ih- res Migrationshintergrunds. In anderen Bereichen ist das nicht der Fall. Nehmen wir den Bereich Gesundheit. Hier spielt der Migrations- 25334 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) hintergrund keine Rolle. Wenn man die sozioökonomi- schen Faktoren, also die Lebenslagen der Migranten in die Analyse einbezieht, dann wird deutlich: Migranten sind genauso häufig krank wie Deutsche. Ein Bauarbei- ter mit Migrationshintergrund ist genauso krank wie ein deutscher Bauarbeiter. Und eine deutsche Lehrerin ge- nauso gesund oder krank wie eine türkische oder russi- sche Lehrerin. Zugespitzt bedeutet das: Wir können sofort alle Pro- jekte, die sich spezifisch um die Gesundheit von Migran- ten kümmern, beenden, und damit wäre nichts verloren. Wir sollten also aufhören, für irgendwelche Orchideen- projekte der kultursensiblen Altenhilfe, Gesundheits- pflege für Migranten u.s.w. unser Geld auszugeben. Und auch darüber uns die Köpfe heißzureden auf Gipfeln. Das Geld und die vielen Worte können wir uns sparen. Wir brauchen vor allem strukturelle Maßnahmen in den Bereichen Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt. Hier sind die größten Defizite zu verzeichnen, die tat- sächlich auf den Migrationshintergrund zurückzuführen sind und nicht auf die sozioökonomische Faktoren. Die Betonung liegt dabei auf „strukturell“. Ich kann hier nur auf einige Punkt eingehen, die er- klären, wieso Migranten in diesem Bereich schlechter abschneiden. Besonders wichtig scheint der Faktor Spra- che zu sein. Der Bericht zeigt eindeutig, dass wir mit den verpflichtenden Sprachkursen für Neuzugewanderte, an denen auch Menschen teilnehmen können, die schon länger in Deutschland sind, genau richtig liegen. Diese Sprachkurse müssen wir weiter ausbauen und verbes- sern. Das heißt auch, mehr Geld in die Hand zu nehmen, zum Beispiel für die Honorare der Lehrerinnen und Leh- rer. Wir müssen auch noch stärker als bisher in frühkind- liche Sprachförderung investieren. Der Bericht zeigt auch, wie wichtig für die Sprachförderung interethnische soziale Kontakte sind. Es ist wichtig, dass Kinder mit und ohne Migrationshintergrund möglichst lange ge- meinsam lernen. Aus diesem gemeinsamen Lernen kön- nen und werden sich tragfähige Beziehungen entwi- ckeln. Diese sozialen Kontakte sind wichtig für den Sprach- erwerb, aber auch für den weiteren Lebens- und Berufs- weg. Das heißt, dass wir das dreigliedrige Schulsystem abschaffen müssen. Was den Bereich der Ausbildung anbelangt, so müs- sen wir über den Ausbau überbetrieblicher Ausbildung nachdenken und uns fragen, ob unser Ausbildungssys- tem diskriminierende Elemente enthält. Migranten ha- ben auch bei gleicher Qualifikation schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als Einheimische – auch hier müs- sen wir aktiv werden. Das sind die Knackpunkte, und hierauf muss sich die Politik der nächsten Jahre konzentrieren. Schule, Ausbil- dung, Arbeit: Das ist nicht kompliziert und auch leicht zu merken. Ich wünsche mir, dass wir diese Schlussfol- gerungen des Berichts ernst nehmen und jetzt nicht ein- fach sagen: Ach ja, schön, dass wir so einen Bericht ha- ben, jetzt können wir ihn ins Regal stellen und so weiter machen wie vorher. Genau das ist nämlich die Lehre des Berichtes: Mehr vom Selben können wir nicht gebrau- chen. Wir brauchen stattdessen eine Neujustierung der Poli- tik für Zugewanderte. Institutionell bedeutet das: Der Dirigent oder die Dirigentin muss endlich wieder dort platziert werden, wo die Musik spielt. Ist ja klar: Wenn ihn die Musiker nicht sehen, kann ein Dirigent so viel di- rigieren wie er will – es wird nichts nützen. Das heißt: Der- oder diejenige, die von Regierungs- seite für Integration zuständig ist, muss auch dort ange- siedelt sein, wo über die wichtigen Dinge entschieden und nicht nur geredet wird. Der oder die Integrationsbe- auftragte gehört ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie oder er muss dort mit zusätzlichen Befug- nissen und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. In enger Abstimmung mit dem Bildungsministerium und den Ländern kann sie oder kann er dann die wirklich wichtigen Fragen angehen. Das ist nicht nur ein frommer Wunsch, sondern ein dringender Appell. Es geht dabei nicht nur um 15 Millio- nen Zugewanderte, sondern um den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft. Sibylle Laurischk (FDP): Die Vorlage des ersten In- tegrationsindikatorenberichts bietet die Gelegenheit, eine Bilanz der Integrationspolitik dieser Legislatur- periode zu ziehen. Die Integrationspolitik hat in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit bekommen als in der vergangenen Le- gislaturperiode. Dies lag zum einen an den Vorgängen in Frankreich im Herbst 2005, die schlagartig klargemacht haben, dass die Integrationspolitik von einem Orchide- enthema zu einer Zukunftsfrage geworden ist. Zum an- deren lag es an der deutlich verbesserten Außendarstel- lung der Integrationsbeauftragten, auch möglich gemacht durch die Ansiedelung im Kanzleramt und dem Geschick der Kanzlerin, Integrationspolitik mit Integra- tionsgipfeln zu verkaufen. Der Nationale Integrationsplan hat deutlich gemacht, dass alle politischen Ebenen sich um Integration küm- mern müssen. Es gibt Selbstverpflichtungen, zum Bei- spiel der Kommunen und Landkreise, womit zumindest ein Handeln der einzelnen Ebenen eingefordert werden kann. Die zweite Frage ist, ob wir das Richtige tun. Die Integrationskurse wurden ausgeweitet, leiden aber an Unterfinanzierung, exzessiver Bürokratie und strukturel- len Fehlern. Sie berücksichtigen das individuelle Leis- tungsniveau der Teilnehmer zu wenig – wie auch, erhal- ten doch die Träger der Kurse zu wenig Mittel, um die an sie gestellten Anforderungen umzusetzen. Dies wird auf dem Rücken der Lehrer in solchen Sprachkursen abgela- den, deren Bezahlung ihrer Ausbildung und ihren Quali- fikationen geradezu spottet. Zusätzlich werden jetzt noch höhere Anforderungen verlangt. Die mit Jahresbeginn bestehenden berufsbezogenen Sprachkurse nach den Integrationskursen starten sehr verhalten und sind mit Konstruktionsfehlern behaftet, die ihre Wirksamkeit massiv einschränken. Letztes Jahr hat man diese Art der Förderung durch die Arbeitsver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25335 (A) (C) (B) (D) waltung abgeschafft, um sie durch das neue Programm zu ersetzen. Bis jetzt gibt es gerade einmal 62 neue Kurse – von Ersatz kann hier wohl keine Rede sein. Da- mit vertun wir die Chance, dass diejenigen, die Integra- tionskurse erfolgreich abschließen, danach keine Förde- rung mehr erfahren, um an einen für sie adäquaten Arbeitsplatz zu gelangen. Hier muss dringend nachge- steuert werden. Oder sehen Sie diese Kurse etwa/eigent- lich als überflüssig an? Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass die Bundesregierung zwar Gipfel ausrichtet, aber in ihrer Breite immer noch nicht das Bild vermittelt, dass sie in allen Bereichen wirklich verstanden hat, wie wichtig In- tegrationspolitik ist. Wer nur einen kurzen Blick auf die uns bevorstehende demografische Entwicklung wirft, kann an der Notwendigkeit einer gesteuerten Zuwande- rung Hochqualifizierter keinen Zweifel mehr haben. Wenn wir hoffentlich bald aus der Wirtschaftskrise herauskommen, wird uns der Fachkräftemangel umso stärker belasten. Hier wird seit Jahren an Detailfragen wie Mindesteinkommen von Hochqualifizierten herum- gedoktert, anstatt endlich ein stimmiges Konzept in An- griff zu nehmen. Die Vorschläge hierzu, auch von mei- ner Fraktion, liegen auf dem Tisch. Die Bundesregierung hat es bisher nicht erreicht, die Potenziale derjenigen, die schon hier sind, zu nutzen. Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Bil- dungs- und Berufsabschlüsse sind nicht erfolgt, der Verfahrensdschungel ist nicht gelichtet. Wer heute noch glaubt, wird könnten es uns noch leisten, Akademiker als Taxifahrer oder Küchenhilfen zu beschäftigen, hat Grundlegendes nicht verstanden. Besseren Integrationsmaßnahmen steht die stärkere Einbindung in unsere Gesellschaft gegenüber. Nur auf die Einbürgerung zu verweisen, reicht nicht aus, wenn der Wunsch nach einem stärkeren Engagement der Zuwande- rer geäußert wird. Und auf der einen Seite Integrationsgip- fel zu veranstalten und den Willen zur Einbindung zu si- gnalisieren, gleichzeitig aber im Ausländerrecht neue Hürden aufzubauen und den Generalverdacht zum grundlegenden Prinzip zu machen, enttäuscht Migranten und lässt am guten Willen der Bundesregierung zwei- feln. Als Fazit lassen sie mich sagen, dass durch den Inte- grationsplanprozess gute Ansätze gezeigt wurden, aber auch klar wurde, dass es an einer stringenten Integra- tions- und Migrationspolitik fehlt. Dies scheint mir auch der Grund zu sein, warum wir kaum echte Verbesserun- gen der Situation erreicht haben. Die FDP will dies än- dern. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Nach der Vorstel- lung des Ersten Integrationsindikatorenberichts lesen sich die Schlagzeilen zahlreicher Zeitungen wie folgt: Die Süddeutsche Zeitung konstatiert „Kaum Fortschritte bei Integration von Ausländern“, der Kölner Stadtanzei- ger titelte mit „Integration kommt kaum voran“, Die Welt weißt es scheinbar besser und schreibt „Integration kommt nicht voran“ und der Kommentar „Bittere Wahr- heiten“ von Mariam Lau in Die Welt stellt gleich den Pappkameraden, den muslimischen Pater Familias auf, der seinem Sohn klarmachen müsse, „dass es falsch ist, dem Schulkameraden zu fünft ein Handy wegzunehmen, auf ihn einzustechen oder eine Party im Jugendheim zu terrorisieren“. Leichtsinniger als dieser Kommentar kann man kaum ausländerfeindliche oder islamfeindli- che Ressentiments und Klischees bedienen und den ge- sellschaftlichen Frieden gefährden. Überdies sind die meisten Kommentare und Artikel zum Integrationsindi- katorenbericht verfehlt. Sowohl im Anschreiben der Be- auftragten der Bundesregierung für Migration, Flücht- linge und Integration, Frau Maria Böhmer, als auch in der Einleitung im Bericht auf Seite 3 wird darauf verwie- sen, dass es um die Integrationspolitik der Bundesregie- rung geht, die klare Indikatoren brauche. Es geht also da- rum, zu bewerten, ob die Politik der Bundesregierung imstande ist, die Menschen in die Gesellschaft zu inte- grieren, das heißt die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies ist nach dem erneuten katastrophalen Befund im Bericht nicht der Fall. Zuverlässig ist man auch, wenn man regelmäßig versagt. Das scheint jedenfalls die Bun- desregierung zu denken. Denn mit dem Integrationsindi- katorenbericht ist eine weitere lange Liste des Versagens vorgelegt worden. Es hat keinerlei Angleichung – nicht mal Annäherung – der sozialen Situation der Migrantin- nen und Migranten gegeben. Die Wirklichkeit ist seit Jahren bekannt, zumeist so- gar aus Berichten der Bundesregierung selbst wie den Berichten über die Lage der Ausländerinnen und Aus- länder in Deutschland oder den Armuts- und Bildungs- berichten. All das wissen wir seit Jahren. Und trotzdem schafft es auch diese Bundesregierung, diesem Wissen aus dem Wege zu gehen, nicht zu handeln und eigentlich diese Wirklichkeit zu manifestieren. Wollte die Bundes- regierung etwas dagegen tun: dass doppelt so viele Mi- grantinnen und Migranten keinen Schulabschluss haben, dass Kinder mit Migrationshintergrund aufgrund von Sprachschwierigkeiten überproportional oft in eine Son- derschule überwiesen werden oder trotz gleicher Leis- tungen keine Weiterempfehlung erhalten, dann sollte sie sich endlich gegen das selektive dreigliedrige Schulsys- tem und für die Einführung eines flächen- und bedarfs- gerechten ganztägigen Schulangebots, eine gebühren- freie Kinderbetreuung und Kindergartenbetreuung – und zwar nicht erst ab 2013/14 – einsetzen. Wenn die Bundesregierung etwas dagegen tun will, dass über 40 Prozent der Migrantinnen und Migranten keine Ausbildung, dass über 70 Prozent keine Qualifi- zierung haben und dass ihre Arbeitslosenquote fast dop- pelt so hoch ist, dann sollte sie endlich eine gesetzliche Ausbildungsplatzumlage und einen gesetzlichen Min- destlohn einführen. Sie sollte die Leiharbeit abschaffen, weil besonders Migrantinnen und Migranten von dieser modernen Form von Sklavenarbeit betroffen sind und im Niedriglohnbereich arbeiten müssen, und Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält- nisse umwandeln. 25336 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) So würde die Bundesregierung einen Beitrag leisten, damit Migrantinnen und Migranten nicht mehr mit 21,1 Prozent im Vergleich zu 9,5 Prozent des Bevölke- rungsdurchschnitts signifikant häufiger von Armut be- droht sind. Wollte die Integrationspolitik der Bundesregierung wirklich gleichberechtigte Teilhabe und die vollständige politische Partizipation von Migrantinnen und Migran- ten, dann sollte sie endlich aufhören, Einbürgerungen zunehmend unmöglich zu machen. Mit großem Erfolg ist es der jetzigen und vorherigen Bundesregierung näm- lich gelungen, Einbürgerungen zu verhindern: Die Ein- bürgerungszahlen sind in der Amtszeit der Integra- tionsbeauftragten um über 20 Prozent gesunken, und in der Zeit von 2000 bis 2008 sogar um ganze 50 Prozent! Aber all diese Verbesserungen an der Lebenssituation der Migrantinnen und Migranten will eben die Bundes- regierung gar nicht. Immer häufiger hören wir die Integrationsbeauftragte sagen, dass die Migrantinnen und Migranten noch mehr angespornt werden sollen. Es ist genau so, als wenn Frau Böhmer Menschen, die Cholera kriegen, erklärt, sie sol- len sich die Hände waschen, obwohl kein oder kein sau- beres Wasser da ist, oder Menschen, deren Baracken ab- brennen, die Gefahr von offenem Feuer erklärt, statt die Stromversorgung zu verbessern. Es ist eine Form, Men- schen für gesellschaftliche Probleme verantwortlich zu machen und den Eindruck zu vermitteln, sie seien selbst an ihrer Lage schuld. Es geht aber eben nicht um individuelle Probleme der Migrantinnen und Migranten, sondern in erster Linie um ein gesellschaftliches Problem. Die soziale Situation der Migrantinnen und Migranten ist vor allem das unver- meidliche Ergebnis einer grundfalschen, einer neolibera- len, nicht sozialen Politik. Es wird Zeit, sich von der einseitigen Fixierung zu lö- sen, die Integrationsleistung der Migrantinnen und Mi- granten messen zu wollen. Frau Böhmer, hören Sie end- lich auf mit den Phrasen vom „Werben“, „Anspornen“ und „Heben von Schätzen“. Der beste Ansporn und das beste Werben sind gute Rahmenbedingungen in der Ge- sellschaft und dafür braucht es eine Politik, die die gleichberechtigte politische, soziale und gesellschaftli- che Teilhabe aller Menschen zum Ziel hat. Ohne eine Politik der sozialen Gerechtigkeit und der rechtlichen Gleichstellung und der Bekämpfung von Diskriminie- rung ist die Integration in die hiesige Gesellschaft weder für Deutsche noch Migranten möglich. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Bei der Vorlage des Berichts über sogenannte Integrationsindikatoren rührt Frau Staatsministerin Böhmer erneut Zahlen wild durcheinander. Im Ergebnis schreibt damit ausgerechnet die Integrationsbeauftragte Negativklischees über „integrationsunwillige Auslän- der“ fort. Artikel wie „Die Wahrheit über Ausländer-Kri- minalität“ (Bild) oder „Bittere Wahrheiten: Viele Mi- granten verachten unsere Gesellschaft“ (Welt) aus der vergangenen Woche sind das direkte Ergebnis ihrer ab- solut kontraproduktiven Informations- und Öffentlich- keitsarbeit. Dabei geben viele der von Frau Böhmer präsentierten – aber ehrlich gesagt nicht neuen – Zahlen, durchaus An- lass zur Sorge: So liegen etwa die Arbeitslosenquote, das sogenannte Armutsrisiko und die Zahl der Schulabgän- ger ohne Abschluss bei Migrantinnen und Migranten je- weils doppelt so hoch wie bei Deutschen. Gleichzeitig absolvieren mehr als doppelt so viele deutsche Jugendli- che eine Ausbildung – im Vergleich zu ihren ausländi- schen Altergenossen. Ruud Koopmans – ein ausgewiesener Migrations- experte und Autor dieses Integrationsindikatorenberichts – stellt allerdings klar: „Bei Migranten mangelt es nicht am Integrationswillen und am Willen, Arbeit zu suchen. Es mangelt daran, Arbeit zu finden.“ (Berliner Zeitung, 11. Juni 2009) Frau Böhmer hätte die von ihr vorgelegten Zahlen un- bedingt seriös einordnen müssen. Da sie dies aber nicht oder nur halbherzig getan hat, kommt es unweigerlich zu Fehlinterpretationen. Erstens. Bei der Präsentation solcher Zahlen hätte ge- fragt werden müssen, welche Rolle ein Migrationshin- tergrund überhaupt spielt. Tatsächlich steht in der Studie, dass zum Beispiel bei der sogenannten Ausländerkriminalität, bei Fragen der Erwerbs- und der Ausbildungsbeteiligung und beim Armutsrisiko, bei einem Vergleich von Gruppen mit ähnlichen bildungsmäßigen und sozialen Rahmenbedin- gungen „keine signifikanten Unterschiede zwischen Per- sonen mit und ohne Migrationshintergrund bestehen“, dass also der Migrationshintergrund selber auf den in Rede stehenden Integrationsindikator praktisch „keinen Einfluss“ hat. Ein solches Ergebnis hätte Frau Böhmer prominent hervorheben müssen – hat sie aber nicht. Zweitens muss natürlich immer auch nach den gesell- schaftlichen Rahmenbedingungen gefragt werden. Ein Beispiel: Die Kritik von Frau Böhmer, dass zwar gesamtgesellschaftlich 89 Prozent aller Kinder eine Kita besuchen, aber nur 73,5 Prozent aller Kinder aus Fami- lien mit einem Migrationshintergrund, greift viel zu kurz. Sie hätte untersuchen müssen, ob dieser Wert nur Migrantenfamilien oder generell sozial benachteiligte Familien betrifft – oder anders herum: ob nicht zum Bei- spiel hohe Gebühren daran schuld sind. Im Saarland etwa, wo das dritte Kita-Jahr kostenlos ist, ist die Quote der Kita-Kinder jedenfalls gleich hoch. Von Frau Böhmer hört man hierzu nichts. Drittens. Auch dieser Integrationsindikatorenbericht stellt fest, dass viele Menschen mit Migrationshinter- grund trotz vergleichbarer schulischer, beruflicher und sprachlicher Qualifikation deutlich schlechter Zugang zu einem Arbeits- und Ausbildungsplatz finden. Aber Frau Böhmer kommt es gar nicht in den Sinn zu fragen, wo- ran das liegen könnte bzw. wie hier gegengesteuert wer- den könnte. Wie schon in ihrem 7. Lagebericht blendet die Integrationsbeauftragte den gesamten Bereich des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25337 (A) (C) (B) (D) Gleichbehandlungs- bzw. des Antidiskriminierungs- rechts vollkommen aus. Diese Haltung, Fehler niemals bei sich bzw. bei der aufnehmenden Gesellschaft, sondern immer nur bei Mi- grantinnen und Migranten zu suchen, ist so typisch für die Haltung dieser Integrationsbeauftragten. Frau Böhmer gefällt sich in der Pose, als selbst ernannte Spre- cherin der Mehrheitsgesellschaft klarzustellen, was Mi- granten in Deutschland erst einmal alles lernen, respek- tieren und befolgen müssen, bevor man bereit sei, ihnen auf gleicher Augenhöhe zu begegnen. Das ist Integra- tionspolitik mit dem erhobenen Zeigefinger, die wir Grü- nen ablehnen. Die Integrationspolitik der Großen Koalition steht in Wirklichkeit vor einem Scherbenhaufen. Hierzu ein Bei- spiel, das Frau Böhmer bei der Vorlage ihres Integra- tionsindikatorenberichts so lobend heraushob: Die Zahl der Einbürgerungen sei zwischen 2005 bis 2007 „relativ konstant“ geblieben (Seite 4 der Drucksache 16/13300). Richtig ist: Die bei uns im internationalen Vergleich oh- nehin geringen Einbürgerungszahlen sind unter der Gro- ßen Koalition dramatisch – nämlich um 25 Prozent – eingebrochen (von 124 153 Personen im Jahr 2004 auf 94 470 im Jahr 2008). Das ist ein Minus von rund 30 000! Abseits aller Symbolpolitik und schönen Gipfelbil- dern: Deutlicher kann man das Versagen der Großen Koalition und Frau Böhmer in der Integrationspolitik nicht machen. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundes- kanzlerin: Vergangene Woche habe ich dem Kabinett den Ersten Bericht zu den Integrationsindikatoren vorgelegt. Er wurde von namhaften Wissenschaftlern in meinem Auftrag erarbeitet. Der Bericht ist mehr als eine Daten- sammlung. Erstmals messen wir Integration. Damit können wir Integrationspolitik noch besser gestalten. Der Bericht bezieht sich auf die Zeit vor dem Nationalen Integrationsplan. Er belegt die großen Versäumnisse früherer Jahrzehnte. Das kann man nicht alles in vier Jahren aufholen. Der Bericht bestätigt die Neuausrich- tung der Integrationspolitik: Sprache, Bildung, Ausbil- dung und Arbeit, das sind die entscheidenden Themen. Der Nachholbedarf ist riesig, aber wir kommen voran. Zu positiven Tendenzen. Der Bericht zeigt: Die zweite Generation der Zuwanderer steht durchweg besser da als die erste. Das ist eine gute Botschaft. Der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund zwischen 18 und 25 Jahren, die keinen Schulabschluss haben, ist zwischen 2005 und 2007 zurückgegangen: von 5,1 Pro- zent auf 4,4 Prozent. Das macht Mut. Die Bereitschaft, Deutsch zu lernen, hat zugenommen. Deutsch ist heute kein Streitpunkt mehr. Die Integrationskurse haben sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Eine halbe Million Menschen hat sie erfolgreich abgeschlossen. Wir haben die Haushaltsmittel auf 175 Millionen Euro erhöht. So ermöglichen wir Menschen, die bisher nur Zaungäste sein konnten, endlich teilzuhaben am gesellschaftlichen Leben und sich einzubringen. Zum Paradigmenwechsel. Die Bundesregierung hat ei- nen Paradigmenwechsel eingeleitet: Integration ist gesamt- gesellschaftliche Aufgabe geworden. Sie kann nur im ständigen Dialog mit den Migranten und in gemeinsamer Verantwortung aller gesellschaftlichen Kräfte bewältigt werden. Dafür stehen die Integrationsgipfel, der Nationale Integrationsplan und die Deutsche Islamkonferenz. Noch nie stand Integration so stark im Mittelpunkt der Regierungspolitik wie in dieser Legislaturperiode. Zu den gesetzlichen Weichenstellungen. Zugleich haben wir wichtige gesetzliche Weichenstellungen vorgenommen. Wir haben das Zuwanderungsgesetz verbessert. Wir fordern und fördern einfache Sprachkenntnisse im Rahmen des Ehegattennachzugs. Das dient der Integration. Bei meiner letzten Türkei-Reise konnte ich erleben, wie viele junge Frauen und Männer Freude am Lernen der deutschen Sprache haben. Sie wissen, dass sie damit leichter hier heimisch werden. Wir haben die gesetzlichen Grundlagen verbessert, um mehr Hochqualifizierte für Deutschland zu gewinnen. Diesen Weg müssen wir in der nächsten Legislaturperiode konsequent fortsetzen. Wir haben das Bleiberecht erstmals bundesgesetzlich geregelt. Rot-Grün hat von der Abschaffung der Kettenduldung geredet, wir haben gehandelt. Mehr als 60 000 Menschen haben von den Bleiberechtsregelungen insgesamt profitiert. Angesichts der Wirtschaftskrise und den Schwierigkeiten am Arbeits- markt müssen wir sicherstellen, dass die Bleiberechtsrege- lung weiterhin trägt. Wir haben das Staatsangehörigkeits- gesetz verbessert. Wer besondere Integrationsleistungen erbringt, kann sich schon nach sechs statt nach acht Jahren einbürgern lassen. Das ist eine deutliche Erleichterung und eine Anerkennung besonderer Integrationsbemühun- gen. Wer die Neuregelung schlechtredet, verunsichert die Menschen, die Ja sagen wollen zu Deutschland. Der Rückgang der Einbürgerungszahlen um knapp 15 Prozent – 2008 im Vergleich zu 2007 – muss uns allen Ansporn sein, noch mehr für Einbürgerung zu werben. Zu den Schlüsselthemen Bildung und Ausbildung. Ich greife drei Punkte heraus. Erstens. Der Indikatorenbericht zeigt erneut: Bildung ist der Schlüssel für Integration. Bildung beginnt bei den Kleinen. 2007 haben jedoch nur knapp 74 Prozent der Migrantenkinder einen Kindergarten besucht, aber fast 89 Prozent aller Kinder in Deutschland. Unser Ziel muss es sein, dass alle Kinder aus Zuwandererfamilien den Kindergarten besuchen. Denn hier werden ihre Deutsch- kenntnisse systematisch gefördert. Deshalb muss der Kindergarten beitragsfrei sein. Das Saarland zeigt: Dann erreichen wir alle Kinder aus Zu- wandererfamilien. Außerdem müssen wir die Elternarbeit verstärken. Eltern sind für die Chancen ihrer Kinder mit- verantwortlich. Wir wollen sie dabei unterstützen, diese Verantwortung auch voll wahrnehmen zu können, damit jeder und jede die Chance erhält, die er und sie verdienen. Zugleich müssen die Erzieherinnen für diese neue Auf- gabe entsprechend qualifiziert werden. Ihre Arbeit muss auch besser anerkannt werden. Zweitens. Heute ist der Aktionstag für Ausbildung. Morgen findet die Sondersitzung des Ausbildungspaktes statt. Gerade in Krisenzeiten gilt: Die jungen Migrantinnen 25338 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) und Migranten dürfen nicht die Verlierer sein. Wir müssen eine Trendwende bei der Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen aus Zuwandererfamilien erreichen, und ich fordere die Unternehmen auf, mehr Migrantinnen und Migranten auszubilden. Drittens. Wir haben eine Fülle von Maßnahmen getrof- fen, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Ganz aktuell gehen wir eine weitere große Herausforde- rung an. Etwa 500 000 Frauen und Männer haben einen ausländischen Hochschulabschluss, der hier nicht aner- kannt ist. Hinzu kommen Fachkräfte aus Handwerk und Industrie. Dass diese Zuwanderer als nicht qualifiziert eingestuft werden, ist ein Skandal. Diesen untragbaren Zustand müssen wir schnellstmöglich beenden. Mir schrei- ben Ärztinnen, die als Putzfrau arbeiten; Ingenieure fahren Taxi; Lehrer räumen Regale ein. Das ist für jeden eine persönliche Enttäuschung und eine Zurückweisung. Es ist eine Vergeudung von Know-how. Es belastet unsere Sozialsysteme. Wir brauchen dringend diese Menschen in ihren erlernten Berufen. Gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin habe ich heute Morgen Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorgestellt. Ich setze mich mit allem Nachdruck für den gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren von Abschlüssen innerhalb von sechs Monaten ein, für ein breites Angebot an Anpassungsqualifizierungen und für Clearingstellen, die den Weg durch den Anerken- nungsdschungel weisen. Zu einer Kultur der Anerkennung. Die bessere Aner- kennung ausländischer Abschlüsse ist eine ökonomische Notwendigkeit. Aber sie ist auch ein wichtiger Beitrag zu einer neuen Kultur der Anerkennung. Das heißt: Respekt vor der Lebensleistung und den Potenzialen der Menschen, die zu uns gekommen sind. Vielfalt ist eine Chance für unser Land. Das haben wir in dieser Legislaturperiode immer wieder deutlich gemacht. Dafür stehen die Inte- grationsgipfel. Dafür steht unser Dank an 200 Vertreterin- nen und Vertreter der ersten Generation der Gastarbeiter. Dafür steht die erste Einbürgerungsfeier im Bundeskanz- leramt. Mehr als zwei Drittel der Migranten, 69 Prozent, fühlt sich in Deutschland wohl; das hat die aktuelle Bertels- mann-Studie ergeben. 80 Prozent der Migrantinnen und Migranten haben Vertrauen in unsere Gesetze. Das sind mehr als bei den Deutschen. Dennoch fühlen sich nicht alle voll anerkannt. Deshalb ist die emotionale und sym- bolische Seite der Anerkennung unverzichtbar. Wenn Cem Özdemir uns „billige Symbolpolitik“ vorwirft, setzt er sich mit großer Arroganz über die Seelenlagen und Erwartungen der Menschen hinweg. Wer so redet, hat nichts dazugelernt. Wir werden unseren Weg konsequent fortsetzen. Wie geht es weiter? Wir werden von jetzt an Integration fortlaufend messen. Dafür werden wir die Datengrund- lage verbessern. Es genügt nicht mehr, nur zwischen Deutschen und Ausländern zu unterscheiden. Deshalb wird beim Zensus 2011 auch der Migrationshintergrund erho- ben werden. Wir brauchen solche Daten dringend für die Bereiche Schule und Arbeitsmarkt. Für die kommenden Berichte werden wir uns auf die aussagekräftigsten Indikatoren konzentrieren. Wir werden den Nationalen Integrationsplan fortschreiben. Er bildet auch in Zukunft die Basis unserer Integrationspolitik. Wir müssen von der Projektförderung in die Regelförderung kommen. Das ist uns bei den Integrationskursen gelungen. Das muss uns auch in den Schlüsselbereichen Bildung, Aus- bildung und Arbeitsmarkt gelingen. Gelingende Integration ist existenziell für unser Land. Die Integrationspolitik dieser Bundesregierung setzt auf gleiche Chancen für alle. Sie ist pragmatisch und menschlich, eine Integrationspolitik, die allen nützt: den Zugewanderten und den Einheimischen. Sie dient dem sozialen Frieden und dem Wohlstand. Diese Politik werden wir mit aller Kraft fortsetzen. Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Befreiung von IHK-Beiträgen für Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30 000 Euro Gewerbeertrag und grundlegende Reform der Industrie- und Handelskammern (Tagesord- nungspunkt 12) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Antrag der Linksfraktion zur Befreiung für Kleinst- und Kleinbe- triebe von IHK-Beiträgen. Die Industrie- und Handelskammern sind unser Mo- dell der Selbstverwaltung der Wirtschaft, das hier im Hause – außer vielleicht der Linksfraktion – niemand grundsätzlich infrage stellt. Zu den Aufgaben der Kam- mern zählen die Berufsausbildung, die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sowie die Erstberatung ihrer Mit- glieder beziehungsweise die Vermittlung von Kontakten zu kompetenten Beratern. Die Kernaufgabe der Kammern liegt jedoch darin, dass sie das Gesamtinteresse der Wirtschaft bei Stellung- nahmen und Gutachten vertreten. Über die Kammern können die Betroffenen diese Angelegenheiten auch im hoheitlichen Bereich selbst regeln. Die Alternative dazu wäre eine Staatsverwaltung. Wahrscheinlich ist es genau das, was die Linke hier erreichen will. Wir wollen das aber gerade nicht. Deswegen halten wir es lieber mit dem Grundsatz „Privat geht vor Staat“. Natürlich ist die Pflichtmitgliedschaft einigen Unter- nehmen immer wieder ein Dorn im Auge. Man muss aber sehen: Sie ermöglicht es den Kammern erst, auch für einzelne Mitglieder unpopuläre Maßnahmen vertre- ten zu können und Trittbrettfahrerei verhindern zu kön- nen. Der Forderung, alle Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30 000 Euro Gewerbeertrag von den IHK-Beiträgen zu befreien, hatte ich schon zur ersten Lesung dieses An- trags die Zahlen aus meinem Heimat-Kammerbezirk Dresden gegenübergestellt. Frau Zimmermann hat mir daraufhin vorgehalten, dass ich immer nur mit den Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25339 (A) (C) (B) (D) Dresdner Zahlen arbeiten würde. Ich habe mir daher die Mühe gemacht, diesmal die Beitragsstaffelung und Bei- tragsfreistellungsquote einer anderen Industrie- und Handelskammer zu durchleuchten. Dabei habe ich mich auf die IHK Südwestsachsen konzentriert. Deren Kam- merbezirk umfasst die Regionen Chemnitz, Plauen und Zwickau. Von den dortigen rund 79 000 Mitgliedsunter- nehmen zahlen 35 000 gar keinen Beitrag weil ihr Ertrag unter der Freistellungsgrenze von 5 200 Euro im Jahr liegt. Das ist eine Quote von knapp 45 Prozent und damit auch das Maximum, das nach IHK-Gesetz zulässig ist. Weitere 9 800 Unternehmen zahlen einen Beitrag von 40 Euro im Jahr. Einen Beitrag von etwa 90 Euro zahlen weitere 4 200 Mitglieder und einen Beitrag von 160 Euro weitere 9 800 Mitglieder. Zusammengerechnet bedeutet dies, dass deutlich mehr als zwei Drittel der Mitglieder in der IHK Südwestsachsen entweder gar kei- nen oder einen Beitrag von nicht mehr als 160 Euro im Jahr zahlen. Das entspricht einem Monatsbeitrag von 13 Euro. Diese Beitragsbemessung nach Leistungsfähigkeit wird dadurch sichergestellt, dass außer der abgestuften Grundgebühr eine einheitliche Umlage in Höhe von 0,25 Prozent des Gewerbeertrags erhoben wird. Wenn ein Unternehmen keinen Gewinn macht, dann zahlt es – sofern es nicht als Kleingewerbetreibender komplett beitragsbefreit ist – eben nur die Grundgebühr. Ich finde, das ist eine solidarische Art der Finanzierung. In Härtefällen besteht die Möglichkeit zu einer zinslo- sen Stundung. Wenn eine Insolvenz droht, können die Beitragsforderungen auch niedergeschlagen werden. Ein Problem kann allerdings sein, dass sich der Beitrag am Ertrag von vor zwei Jahren bemisst. In der Zwischenzeit kann es aber einen Auftragseinbruch gegeben haben. Wenn dies ein Unternehmen glaubhaft versichern kann, wird die Veranlagung vorab angepasst und dann später verrechnet. Die von der Linkspartei geforderte Anhebung der Freistellungsgrenze von jetzt 5 200 Euro auf 30 000 Euro für Kleingewerbetreibende würde in der IHK Südwestsachsen nach einer vorläufigen Berech- nung dazu führen, dass mindestens 14 000 der jetzigen Beitragszahler zu befreien wären. Damit würde die Frei- stellungsquote auf circa 62 Prozent steigen. Dieser Wert wäre nicht mehr mit den Vorgaben vereinbar, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 1990 vorgegeben hat. Demnach dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Kammermitglieder beitragsbefreit sein. Höhere Freistellungsquoten würden die Lasten unter den Pflichtmitgliedern zu ungleich verteilen. Das bedeutet: Der Antrag der Linksfraktion ist schlicht mit der gülti- gen Rechtslage nicht vereinbar. Doch ich will hier nicht das Hohelied auf die Indus- trie- und Handelskammern singen, sondern auch hinter- fragen, was die Mitglieder im Gegenzug für ihre Bei- träge bekommen. In der IHK Südwestsachsen sind viele Dienstleistungen für die Mitgliedsunternehmen kosten- los. Dazu zählen alle Formen der Erstberatung, die Ver- mittlung von Beratern, die Patentsprechstunde, Adress- auskünfte und Auskünfte zur aktuellen Gesetzeslage. Und selbstverständlich ist jedes der knapp 80 000 Mit- gliedsunternehmen in der Hauptversammlung stimmbe- rechtigt, ob es Beitrag zahlt oder nicht. Es bleibt die Frage nach der Effizienz und Transpa- renz der Kammern. Wer es mit der Qualität der Arbeit der IHKs ernst meint, der muss diese Punkte natürlich immer wieder kritisch hinterfragen. Im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Antrag der Linken hat dieses Haus in der jüngeren Vergangenheit durchaus Kritik ver- antwortungsvoll formuliert und daraus auch konkrete Forderungen abgeleitet. Ich erinnere an den Entschlie- ßungsantrag, der im April 1998 zusammen mit dem IHK-Änderungsgesetz von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedet wurde. Damals wurde den Kammern auf- gegeben, ihre Hausaufgaben in Sachen Beitrag, Effi- zienz und Transparenz innerhalb der nächsten vier Jahre zu machen. Seitdem ist einiges erreicht worden: Der Durch- schnittsbeitrag konnte deutlich gesenkt werden. Die Transparenz der IHK-Finanzen wurde durch die Einfüh- rung der kaufmännischen Buchführung anstelle der Ka- meralistik deutlich erhöht. Viele Industrie- und Handels- kammern veröffentlichen die Eckdaten ihrer geprüften Jahresabschlüsse. Die Kammern haben sich selbst be- reits vor Jahren Qualitätsstandards für ihre Arbeit gege- ben, die regelmäßig unabhängig auditiert werden. Aber, und das sage ich auch ganz klar, die Industrie- und Handelskammern müssen sich ihre Reputation im- mer wieder neu verdienen. Das geht heutzutage nur mit konsequenter Kunden- und Dienstleistungsorientierung und einem transparenten Finanzgebaren. Wenn nötig, dann müssen auch externe Rechnungsprüfer Zugang zu den Abrechnungen bekommen. Üppige Versorgungszu- sagen für IHK-Mitarbeiter, die finanziell nicht abgedeckt sind, dürfen genauso wenig sein wie unnötig teure Ver- waltungsneubauten. Damit steigert man die Wahlbeteili- gung bei den Kammerwahlen sicherlich nicht. Außer- dem haben die Kammern darauf zu achten, dass bei der Finanzierung des DIHK die haushaltsrechtlichen Vor- schriften strikt eingehalten werden. Dafür braucht es aber momentan keine neuen Ge- setze, sondern Feingespür und Verantwortungsbewusst- sein bei den IHK-Entscheidern. Dieses immer wieder anzumahnen, sehen wir von der Union als unsere Pflicht an. Den Antrag der Linken müssen wir aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnen. Außerdem überzeichnet er die Probleme und würde, wenn man ihn umsetzte, den Anfang vom Ende der Selbstverwaltung der Wirtschaft bedeuten. Deswegen lehnen wir den An- trag ab. Andrea Wicklein (SPD): Die Industrie- und Han- delskammern leisten einen wichtigen Beitrag sowohl für die Wirtschaft als auch für alle staatlichen Ebenen. So nehmen sie Jahr für Jahr rund 500 000 Zwischen- und Abschlussprüfungen in der Berufsausbildung ab. Das kommt jedem Unternehmen – ob groß oder klein – zu- gute. Sie sind Beratungsinstanz für Kommunen, vor al- lem bei der Wirtschaftsförderung. Sie sind Sachverstän- 25340 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) dige und helfen nicht zuletzt auch im Auftrag des Staates bei Verwaltungstätigkeiten. Die Industrie- und Handelskammern bieten Unterneh- men umfassende Beratung an. Sie sind erste Ansprech- partner auch für die kleinen und kleinsten Mitglieder. Sie helfen und beraten schon bei der Existenzgründung, in- formieren über Fördermöglichkeiten und können Orien- tierung geben bei Investitionsentscheidungen. Eine gut geführte IHK ist ein echter Standortvorteil. Die Selbstverwaltung der Wirtschaft über eine öffent- lich-rechtliche Institution bindet die Unternehmen ein, erinnert sie an ihre gesellschaftliche Aufgabe und Ver- antwortung. Ich denke, so sollte es auch bleiben. Es er- staunt mich, dass gerade die Linkspartei das infrage stellt. Eine Ausweitung der Beitragsbefreiung – wie sie die Linke fordert – gefährdet das Finanzierungssystem der Selbstverwaltung und damit der IHKs selbst. Unbenommen: Es gibt auch Kritik gegenüber den In- dustrie- und Handelskammern. Das ist von allen Fraktio- nen in der Diskussion angesprochen worden. Auch mich erreichen immer wieder Schreiben von Unternehmern, die sich nicht ausreichend berücksichtigt fühlen. Kriti- siert werden auch mangelnde Transparenz, geringe Be- teiligung der Mitglieder an den Entscheidungsfindungen oder zu große Verwaltungsapparate. Hüten sollte man sich aber vor Pauschalurteilen. Jede IHK ist anders. Es hängt immer von den handelnden Akteuren ab, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Das ist natürlich auch in den Industrie- und Handelskammern so. Natürlich sind die IHKs auch eine Interessenvertre- tung der angehörigen Unternehmer. Sie beteiligen sich an gesellschaftlichen Diskussionen. Es wäre ja auch ei- genartig, mündigen Bürgern das Wort verbieten zu wol- len. In der Diskussion ist, so glaube ich, deutlich gewor- den, dass eine Beitragsbefreiung oder sogar Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft keinen der Kritikpunkte an den Industrie- und Handelskammern beseitigen hilft. Zum einen zahlen nur knapp über 50 Prozent der Unterneh- men überhaupt einen Beitrag. Zum anderen möchte ich bezweifeln, dass weitere Befreiungen die Beteiligung der kleinen Unternehmen an ihrer IHK erhöht. Vielmehr muss man die Mitgliedsunternehmen ermuntern, sich mehr einzubringen. Jedes Unternehmen, egal ob groß oder klein, umsatzstark oder -schwach, einen Beitrag zahlend oder nicht, hat in der IHK eine Stimme. So wird Mitsprache und Beteiligung ermöglicht an den Aufga- ben, die der Staat den IHKs übertragen hat. Der Antrag der Linkspartei ist eine Systemänderung. Wenn sich die IHKs nicht mehr an politischen Diskus- sionen beteiligen können, sind sie keine Interessenver- tretung mehr. Wenn sie sich nicht mehr an privatrechtli- chen Organisationen, wie den Auslandskammern, beteiligen dürfen, bieten sie ihren Mitgliedsunternehmen weniger Service. Wenn immer weniger Unternehmen ei- nen finanziellen Beitrag zur IHK leisten, wird die Kammer ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kön- nen. Das kann jedoch nicht unser Ziel sein. Unser Ziel ist eine Verbesserung der Aufgabenwahr- nehmung und der Akzeptanz der Arbeit der Industrie- und Handelskammern. Vielleicht kann dazu auch die an- gesprochene Beteiligung der Mitarbeiter an der Arbeit der IHKs nützlich sein. Eine kritische Aufgabenüberprü- fung und konstruktive Aufarbeitung der Tätigkeiten muss regelmäßig durchgeführt werden. Die Mitglieds- unternehmen müssen sie einfordern, und die Politik muss sie anmahnen. Das wollen auch wir als SPD tun. Die Selbstverwaltung der Wirtschaft sollten wir dabei aber nicht infrage stellen. Paul K. Friedhoff (FDP): Wir beraten heute einen Antrag zum Handelskammerrecht, mit dem die Abge- ordneten der Linken die Lage kleinerer Unternehmen verbessern wollen. Der Inhalt des Antrages mag – wie so oft bei den Parteien des linken Spektrums hier im Hause – gut gemeint sein, er geht aber an der Realität im Kam- merwesen vorbei. Wer über die Pflichtbeiträge zu den Industrie- und Handelskammern diskutieren will, hat sich zunächst den Anteil der Mitgliedsunternehmen vor Augen zu führen, die überhaupt Beiträge zahlen. In den meisten Kammer- bezirken liegt die Beitragszahlerquote unter 50 Prozent. Selbst in wirtschaftsstarken Kammerbezirken zahlen nur um die 60 Prozent der Mitgliedsunternehmen Beiträge. Diese Prozentsätze zeigen, worüber wir hier reden: Es könnten sich zwar die Beitragszahler über die Masse von Beitragsfreien aufregen. Es kann aber kaum davon ge- sprochen werden, dass zu viele Pflichtmitglieder Bei- träge zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu 1990 betont, dass es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn die Aufgaben der Selbstverwaltung zwar allen Pflichtmitgliedern zugutekommen, aber von immer weniger Mitgliedern bezahlt werden. Ich betone es im Sinne dieser Rechtsprechung auch hier noch einmal: Die von den Kammern wahrgenom- menen Aufgaben der Selbstverwaltung kommen allen Mitgliedern zugute, fast die Hälfte aller Mitglieder zahlt hierfür aber schon heute nichts. Nun sagen zwar viele Kleinunternehmer, sie bräuchten gar keine Kammern, sie bräuchten keine Selbstverwaltung und, falls doch, dann würden sie einem Interessenverband beitreten. Ich weiß nicht, wie es wirklich aussieht, aber ich habe noch nie von einem Interessenverband gehört, in dem man als kleines Mitglied zwar keine Beiträge zahlt, bei dem man aber volles Stimmrecht hat. Ich darf es einmal etwas pro- vokant betonen: Vielen geht es in der Diskussion um die beitragspflichtige IHK-Mitgliedschaft um Prinzipienrei- terei. Sie ärgern sich über die erfolgreiche, aber politik- ferne Selbstverwaltung der Wirtschaft. Was die Frage der Beitragsgerechtigkeit angeht, so ist zunächst zu bemerken, dass IHK-Beiträge keine Steuern sind. Bei den Grundbeiträgen sind die Spielräume nach unten zum Teil ausgeschöpft. Manche Kammern erhe- ben Grundbeiträge von nur noch 35 Euro – im Jahr wohlgemerkt. Zum Vergleich: Für ein einziges Radio in seinem Gewerbebetrieb hat ein Unternehmer jährlich 69 Euro Rundfunkgebühren zu bezahlen. Obwohl der Name „Gebühr“ dabei eine konkrete Gegenleistung er- warten lässt, zahlt der Unternehmer die Rundfunkgebüh- ren völlig unabhängig von der Nutzung. Wenn das Radio Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25341 (A) (C) (B) (D) aus ist, gibt es überhaupt keinen Nutzen. Die IHK dage- gen nützt dem Mitglied auch ohne konkrete Inanspruch- nahme von Leistungen als Interessenvertreterin. Dies gilt wegen ihrer Mittlerfunktion auch dann, wenn die Kammer nicht immer genau die persönlichen Belange jedes einzelnen Mitgliedes verfolgen kann. Viel Bei- tragsspielraum nach unten ist bei den Kammern bei ver- nünftiger Betrachtung nicht mehr vorhanden, denn sonst übersteigen bei derart niedrigen Grundbeiträgen leicht die Kosten der Beitragserhebung das Beitragsaufkom- men. Um im Bereich der großen Unternehmen Beitragsge- rechtigkeit zu wahren und um zu vermeiden, dass inter- nationale Unternehmen die für den Beitrag maßgebli- chen Erträge außerhalb des Kammerbezirkes geltend machen, gibt es übrigens das Instrument des erhöhten Grundbeitrages. Ein solcher gibt der Vollversammlung der Kammern die Möglichkeit, große Mitglieder mit ho- hen Umsätzen nach dem Solidarprinzip angemessen zu beteiligen. Wir wollen nicht, dass die IHK nur von eini- gen Großunternehmen finanziert wird, und damit in de- ren Abhängigkeit gerät. Ich möchte noch einen Aspekt betonen, der in der Diskussion um Pflichtmitgliedschaft und Beiträge leicht vergessen wird: Die Vollversammlungen der Industrie- und Handelskammern sind die Parlamente der unterneh- merischen Selbstverwaltung. Für die Pflichtmitglieder gilt bei den Wahlen zur Vollversammlung Stimmen- gleichheit – und zwar unabhängig von Unternehmens- größe und Beitrag. Hohe Beiträge bedeuten noch keine hohe Macht in der Selbstverwaltung. Es zahlen stattdes- sen 2 bis 3 Prozent der Mitglieder 50 bis 80 Prozent des Beitragsaufkommens – ohne dass sie in gleichem Maße das Unternehmerparlament dominieren könnten. Dage- gen zahlen durchschnittlich 45 Prozent der Mitglieder keine Beiträge, haben aber insgesamt 45 Prozent der Stimmen zur Vollversammlung. Von zu geringer demo- kratischer Teilhabe der kleinen Mitglieder kann also ge- rade nicht gesprochen werden. Dennoch zeigt sich nach Berichten der Kammern Erstaunliches: Die Wahlbeteili- gung zu den Vollversammlungen ist bei den beitrags- freien Mitgliedern drastisch niedriger als bei den Zah- lern. Hier ist scheinbar noch viel Motivationsarbeit durch die Kammern zu leisten. Es darf nicht heißen: „Wofür ich nicht zahl’, das interessiert mich auch nicht.“ Einen letzten Punkt möchte ich ansprechen, und das sind die im Antrag der Linken kritisierten hohen Prü- fungsgebühren im Ausbildungswesen. Bei den Prü- fungsgebühren ist es den Kammern möglich, diese zu erlassen, wenn sie für das ausbildungswillige Unterneh- men eine zu hohe Hürde darstellen. Die Kritik der Lin- ken geht an der Realität vorbei. Denn wer ausbilden will, wird sich davon nicht durch eine einmalige Prüfungsge- bühr abhalten lassen, sondern viel eher von den gesam- ten Ausbildungskosten, die vom Staat mit vielen unsin- nigen bürokratischen Vorschriften in die Höhe getrieben werden. Der Antrag der Linken zeigt eine falsche Herange- hensweise und geht von falschen Voraussetzungen aus. Die FDP-Fraktion lehnt ihn deshalb ab. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Die Linke hat mit dem vorliegenden Antrag ihre Vorschläge zur grundle- genden Reform der Industrie- und Handelskammern un- terbreitet. Wir halten eine Reform für notwendig, gerade weil die Industrie- und Handelskammern wichtige Auf- gaben erfüllen. Sie fördern zum Beispiel die gewerbliche Wirtschaft vor Ort und führen die kaufmännische und gewerbliche Berufsbildung durch. Diese und andere Aufgaben sind im derzeitigen, dezidiert als „vorläufig“ bezeichneten IHK-Gesetz festgelegt. Uns geht es darum, die IHKs zu stärken. Deshalb ist eine Reform dringend erforderlich. Denn als öffentlich-rechtliche Körperschaften müssen sich die IHKs gegenüber ihren Mitgliedern und der Allgemein- heit legitimieren. Denn dies ist die Basis der gesetzli- chen Pflichtmitgliedschaft, die wir beibehalten wollen. Unbestreitbar sind viele Mitgliedsunternehmen unzufrie- den. Kritisiert werden zahlreiche Punkte. Hier will ich nur einige nennen: Die IHK-Beiträge belasten – in Relation zum jeweili- gen Gewerbeertrag – Kleinst- und Kleinbetriebe un- gleich stärker als Großkonzerne. Gewerbebetriebe müssen per Gesetz und mit Pflicht- beiträgen einem Verband angehören, der ihnen mehrheit- lich keinen oder nur einen geringen Nutzen bringt. Die IHKs orientieren sich zu sehr am Bedarf der Großunternehmen, obwohl gerade diese die Mittel hät- ten, ihre Probleme selbst zu lösen. Dies alles erklärt maßgeblich, warum sich an der Wahl zu den Kammergremien lediglich 5 bis 16 Prozent der Mitgliedsfirmen beteiligen. Wir können also nicht so tun, als sei hier alles in Ordnung. Das ist ja auch in der ersten Lesung unseres Antrages deutlich geworden. Herr Lämmel von der Union räumte ein: „Jeder von uns kennt natürlich solche Gespräche mit Unternehmern, die sich über den Sinn von Zwangsmitgliedschaften, über den nicht erkennbaren Nutzen oder die geringe Effizienz der IHKs beschweren.“ Herr Burgbacher von der FDP stimmte dem zu und redete davon, dass „es Re- formbedarf bei den IHKs gibt“. Auch Frau Andreae von den Grünen sprach von „ineffizienten Strukturen einzel- ner Kammern“ und „Diskussionsbedarf“. Kollege Schultz von der SPD stimmte sogar zentralen Punkten unseres Antrages zu, etwa dass Kammerämter partei- politisch missbraucht werden oder dass eine Mitbestim- mung eingeführt werden sollte. Trotzdem ist in den letzten vier Jahren hier nichts pas- siert. Weder die Große Koalition noch FDP oder Grüne haben dazu einen Antrag oder ein Gesetz eingebracht. Sie alle wollen jedoch unseren Antrag ablehnen und füh- ren dafür eine Reihe von Argumenten an, die sich zum Teil auch mit Einwänden decken, die wir von verschie- denen Industrie- und Handelskammern bekommen ha- ben. Denn auch wir haben mit Ihnen gesprochen. Auf die zwei wichtigsten Einwände will ich im Fol- genden eingehen. Stichwort: Beitragsfreistellung. Unsere Forderung, alle IHK-Mitglieder bis zu einem Gewerbeertrag von 25342 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) 30 000 Euro von der Beitragszahlung freizustellen, würde dem Äquivalenzprinzip widersprechen. Fakt ist: Bereits heute ist das Äquivalenzprinzip bei alleiniger Betrachtung der Beiträge in doppelter Weise aufge- hoben: durch die Beitragsfreiheit bestimmter Unterneh- mergruppen und durch die – im Verhältnis zum Gewer- beertrag – geringeren Beiträge von Großunternehmen. Faktisch gibt es also bereits heute breite Ermessensspiel- räume. Die Linke will diese Gestaltungsfreiheit nutzen, um die Beiträge angemessener und transparenter zu re- geln. Stichwort: Qualifizierte Mitbestimmung. Es wird be- zweifelt, ob die IHK „den Spagat der Einbindung der Arbeitnehmerinteressen“ bewältigen könne. Es geht hier jedoch um eine grundlegende Frage von Demokratie. Und: Dieses Anliegen ist im IHK-Gesetz von 1956 ge- nannt, aber bis heute nicht verwirklicht. Die Linke wird hier nicht locker lassen. Die Linke hat mit dem vorliegenden Antrag eine längst überfällige Debatte angestoßen. Offen bleibt, wie und wann die Industrie- und Handelskammern im Inte- resse der zahlreichen kleinen und mittleren Unterneh- men reformiert werden. Für uns ist die Mitbestimmung dabei ein zentrales Problem. Die Linke wird diese Fra- gen in der neuen Wahlperiode wieder stellen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Antrag der Linken, den wir heute diskutieren, ist voller merkwürdiger Forderungen und inhaltlich kaum für eine ernsthafte Diskussion über die Kammern geeig- net. Die Linken wollen Beitragsbefreiung, Mitbestim- mung und vieles mehr. Es ist ein ganzes Sammelsurium von Vorschlägen, die teilweise im Widerspruch zur Rea- lität stehen. Umsetzbar sind sie schon gar nicht. Deswe- gen müssen wir diesen Antrag ablehnen. Nichtsdestotrotz sprechen die Linken einige gewich- tige Probleme an. Wir Grüne diskutieren schon lange über Möglichkeiten, mit den Schwierigkeiten bei den Kammern umzugehen, gerade weil wir Grünen oft ge- nug ganz andere Positionen als die Vertreter der Kam- mern haben; denn diese sind nicht gerade Vorreiter grü- ner Ideen. In vielen Punkten widersprechen sie unseren Forderungen, sei es im Bereich der Ökologie oder auch der Sozialpolitik – und das, obwohl wir in unseren Rei- hen viele Selbstständige und Unternehmer haben. Sie bemängeln nicht umsonst, dass nicht ihre Interessen ver- treten werden. Das kann ich gut nachvollziehen. Ich sage den Kammervertretern immer wieder deut- lich: Öffnen Sie sich grünen Ideen. Damit können Sie Zukunft schaffen, ganz im Sinne Ihrer Mitglieder. Wir sagen zum Beispiel: Handwerk hat grünen Boden. Ge- rade für das Handwerk eröffnen sich im Kampf gegen den Klimawandel riesige, ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Betätigungsfelder. Hier sollten die Kammern viel aktiver werden. Sie müssen uns ja nicht gleich wäh- len. Es reicht, wenn sie unsere Ideen umsetzen. Ich sehe die Problematik der Balance zwischen den Interessen und einer angemessenen Vertretung auch. Wenn die Linken aber fordern, dass allen Unternehmen bis zu einer Grenze von 30 000 Euro Gewerbeertrag pro Jahr eine beitragsfreie Mitgliedschaft zu gewähren ist, dann müssen sie aufpassen, welche Folgen das hat und wer dann tatsächlich noch beitragspflichtiges Mitglied ist. Ich frage mich, warum hier nicht gleich eine viel nä- her liegende Forderung aufgegriffen wurde, nämlich die Abschaffung des Kammerzwangs. Dabei ist es eigentlich relativ einfach, gegen den Kammerzwang zu sein. Wer will schon eine Pflichtmitgliedschaft oder Zwangsmitgliedschaft in einer Kammerstruktur, die an die Zünfte erinnert? Das bringt nur bürokratische Belas- tungen mit sich, zudem kostet es auch noch Geld, Geld, das man wunderbar an anderer Stelle gebrauchen könnte. Und läuft es nicht dem freiheitlichen Unternehmertum an sich zuwider, gezwungenermaßen irgendwo Mitglied zu sein? Außerdem ist man damit Teil einer Organisation, die nicht selten ineffizient und intransparent arbeitet und nicht unbedingt durch optimale Beteiligungsmöglichkei- ten gekennzeichnet ist. Für die Mitglieder ist oft gar nicht nachvollziehbar, was genau ihre Kammer eigent- lich macht. Nicht ohne Grund lässt die Wahlbeteiligung bei den IHK-Vollversammlungen oft zu wünschen übrig. Man fragt sich schon, inwiefern die Mitgliedsunterneh- men auf die Entscheidungen und Arbeitsweisen ihrer Kammern einwirken können. So will ich klar sagen: Es gibt Reformbedarf, das Kammermodell muss auf den Prüfstand. Aufgabe der Politik ist es, sich Dinge umfassend und komplex anzu- schauen. Was passiert, wenn der Kammerzwang abge- schafft wird? Anders gefragt: Gibt es einen sachlichen Grund, ihn zu behalten? Unbestritten ist, dass die Kammern wichtige Aufga- ben übernehmen, vor allem im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Wer würde das machen, wenn sie abge- schafft werden? Übernimmt der Staat die hoheitlichen Aufgaben, und lässt er sie vom öffentlichen Dienst bear- beiten, finanziert aus Steuergeldern? Wenn das so ist, dann stellen sich mir zwei Fragen: Zum Ersten: Ist es nicht besser, wenn wir dies bei der Wirtschaft lassen? Zum Zweiten: Kann der Staat das wirklich besser? Es gibt drei Möglichkeiten, wie man mit den Aufga- ben, die die Kammern erledigen, umgehen kann: Erstens könnte der Staat sie selbst übernehmen, zweitens könnte er sie an Private übertragen, drittens überträgt der Staat die Aufgabe in die Selbstverwaltung der Wirtschaft, was de facto heißt, dass die Kammern eigenverantwortlich die Aufgaben übernehmen. – Ich halte die dritte Variante für die beste, denn dadurch wird die Wirtschaft in die Verantwortung genommen. Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Politik sich kritisch mit den aufgeworfenen Fragen zu den Kam- merstrukturen beschäftigen muss. Der Antrag der Lin- ken mit seinen kruden Vorschlägen hat dazu leider nicht viel beigetragen. Es ist an der Zeit, dass die Kammern sich erklären. Um eine Reform der bisherigen Strukturen werden sie nicht herumkommen, denn dafür ist die Un- zufriedenheit unter den engagierten Mitgliedsunterneh- men zu groß. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25343 (A) (C) (B) (D) Anlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Seniorinnen und Senioren in Deutschland (Tagesordnungs- punkt 16) Johannes Singhammer (CDU/CSU): Wir können mit Freude feststellen, dass die Menschen niemals zuvor in der Geschichte so gesund und aktiv ihren Lebens- abend gestalten konnten. Ein heute 60-Jähriger ist biolo- gisch im Schnitt fünf bis sechs Jahre jünger als ein Mann gleichen Alters vor 30 Jahren. Alter ist ein enormes Potenzial. Unsere Gesellschaft wird es sich nicht leisten können, auf das Wissen, das Engagement und die Erfahrung der Älteren zu verzich- ten. Stärker als bisher muss das Alter als produktive Lebensphase anerkannt werden. Es ist gut, dass der Trend zur Frühverrentung gestoppt und Anreize für eine Beschäftigung älterer Menschen geschaffen wer- den. Gesellschaftliches Engagement, lebenslanges Ler- nen, Gesundheit und Pflege und die Stärkung der Senio- rinnen und Senioren als Verbraucherinnen und Verbraucher sind die seniorenpolitisch wichtigsten Be- reiche. Viele Ältere wollen sich mit ihrer Erfahrung und Bil- dung in die Gesellschaft weiterhin einbringen und enga- gieren sich freiwillig in verschiedenen Einsatzfeldern, zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Familien, Stadt- teilzentren, stationären Einrichtungen und Hospizen. Da- für danken wir Ihnen. Ohne diese Tatkraft wäre unsere Gesellschaft ärmer. Es ist wichtig, diese Bereitschaft der Seniorinnen und Senioren zum Engagement breit und gezielt zu fördern. Mit dem Programm „Freiwilligen- dienste aller Generationen“ schafft das Bundesministe- rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wichtige Strukturen und Qualitätsstandards und stärkt Initiativen vor Ort. Der demografische Wandel verändert Deutschland grundlegend. Wir werden im Jahr 2035 eine der ältesten Bevölkerungen der Welt haben. Darauf müssen wir uns einstellen. Ältere Menschen unterscheiden sich deutlich in ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, ihrer Lebenszufriedenheit, ihren Lebensbedingungen und Lebensstilen. Die Komplexität des Alterns und die Verschiedenheit der Altersformen bedingen vielschich- tige politische Lösungen. Zwar ist höheres Lebensalter keineswegs zwingend mit Pflegebedürftigkeit oder Krankheit verbunden, aber gesundheitliche Risiken stei- gen erheblich an. Die Politik muss für ein ausreichendes Angebot an guten Pflegediensten und Pflegeeinrichtun- gen sorgen. Dazu gehört es auch, die Pflegeausbildung attraktiver zu gestalten. Ebenso wichtig ist es, den Be- reich der Prävention durch sportliche Angebote der ge- sundheitlichen Vorsorge zu stärken. Mit zunehmendem Lebensalter wird die Wohnung, der soziale Nahraum, die Kommune immer mehr zum Lebensmittelpunkt. Die Menschen können umso länger selbständig leben, je besser die sie umgebenden Bedin- gungen darauf eingestellt sind. Der barrierefreien Infra- struktur und dem eigenständigen Wohnen und der Wei- terentwicklung alternativer Wohnformen kommt besondere Bedeutung zu. Das Programm „Mehrgenera- tionenhäuser“ des Ministeriums will den Zusammenhalt und den Austausch der verschiedenen Lebensalter in Deutschland stärken. Das gesunde Altern geht einher mit einer gestiegenen Lernbereitschaft. Als Lernende bleiben ältere Menschen am Puls der Zeit und nehmen am gesellschaftlichen Le- ben teil. Es ist daher wichtig, dass die Möglichkeiten der Weiterbildung im Alter weiter ausgebaut werden. Deutschland kann es sich nicht leisten, die Prozesse der demografischen Entwicklung nur wahrzunehmen und nicht zu gestalten. Alt werden bei guter Gesundheit und in guter Verfassung ist nicht nur für den Einzelnen ein Gewinn; auch Gesellschaft und Wirtschaft profitie- ren, wenn sie auf die Potenziale älterer Menschen zu- rückgreifen. Mit Produkten und Dienstleistungen, die sich an den Bedürfnissen älterer Menschen orientieren, leisten Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Lebensqualität im Alter. Mit der Initiative „Wirt- schaftsfaktor Alter“ gibt die Bundesregierung Impulse für die Entwicklung innovativer Produkte und Dienst- leistungen für Seniorinnen und Senioren und stärkt ältere Menschen in ihrer Rolle als Verbraucherinnen und Ver- braucher. Eines ist jedenfalls klar: Wir brauchen ein neues Al- tersbild, das die Fähigkeiten und Stärken älterer Men- schen anerkennt und aktiviert. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Das Wichtigste vorneweg: Ich finde es gut, dass wir heute im Deutschen Bundestag wieder einmal über das Alter reden. Ich danke ganz neidfrei der FDP-Fraktion dafür, dass sie uns am Ende der Legislaturperiode mit der Großen Anfrage die Möglichkeit dafür geschaffen hat. Die Situation der Seniorinnen und Senioren in Deutschland ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das es verdient, generell noch mehr Aufmerksamkeit zu erhalten, als dies bisher der Fall ist, und die Antwort auf die Große Anfrage der FDP ist eine interessante Zusam- menstellung von Daten und Fakten über die Lebenssitua- tion von Seniorinnen und Senioren in Deutschland, die auch für unsere Arbeit in den kommenden Jahren von In- teresse sein wird. Ich nenne als Beispiel die Zahlen zu der Bevölke- rungsgruppe der älteren Migranten und Migrantinnen, zum Wanderungssaldo Älterer in den einzelnen Bundes- ländern, zum Bildungsangebot für Senioren, zur Be- schäftigungssituation Älterer, zur Wahlbeteiligung, zur Zahl und Qualifizierung der rechtlichen Betreuungen, zur Sicherheit von Senioren und zur Wohnsituation. Das ist ein bunter Strauß. Eines Themas möchte ich mich besonders annehmen: Sie fragen zum Beispiel zu Recht die Bundesregierung nach der Beurteilung der gesetzlichen Altersgrenzen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Und ich würde zustimmen, wenn Sie sagen würden, Altersdiskri- 25344 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) minierungen gerade im ehrenamtlichen Bereich gehörten auf den Prüfstand, denn die Lage ist kompliziert. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es hinsicht- lich der Altersgrenzen beim ehrenamtlichen Engagement keine einheitliche klare Ablehnung älterer Menschen gibt. Bei der oft zitierten Altersbegrenzung bei den Schöffen handelt es sich um eine Sollbestimmung, wo- bei das Gerichtsverfassungsgesetz nur das Ehrenamt ei- nes Schöffen in Strafsachen betrifft. Andere Verfahrens- arten sind nicht betroffen. Und: Die Altergrenze ist erst vor kurzem erhöht worden, was uns aber – ebenso wie der im Gesetz eingeräumte Ermessensspielraum – nicht daran hindern sollte, an einer weitgehenden Abschaffung solcher – oft diskriminierenden – Altersgrenzen zu ar- beiten. Den Grund für diese seniorenpolitische Forderung kann ich Ihnen anhand der Antwort der Bundesregierung gerne aufzeigen. Sie macht übrigens deutlich, wie groß die Gefahr ist, dass sich Stereotype trotz neuerer Er- kenntnisse immer weiter fortsetzen: Zusammengefasst wird in der Antwort ausgeführt, die Altersgrenze von 75 Jahren sei „sachlich gerechtfertigt“. Mehrtägige und mehrwöchige Hauptverhandlungen wä- ren laut Bundesregierung keine Seltenheit, und die kör- perliche Belastbarkeit der Schöffen ab 75 Jahren wären in einem zu hohen Maße überschritten. So verstehe ich die Sätze in der Antwort zur Großen Anfrage. Das ist keine ausreichende Antwort in meinen Augen. Nur des- halb, weil man das 75. Lebensjahr überschritten hat, heißt das noch nicht, dass die Grenzen der körperlichen Belastbarkeit automatisch – und das ist das Pauschalie- rende und damit Diskriminierende in der Argumentation – erreicht sind. Zudem schließt § 33 Nr. 4 des Gerichtsverfassungsge- setzes Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind, bereits aus. Da bedarf es keiner zusätzlichen und zudem pauschalierenden Gleich- setzung, nach dem Motto: hohes Alter gleich körperlich begrenzt belastbar. Hier müssen wir in der neuen Legis- laturperiode einen Anlauf wagen, auch für Schöffen eine diskriminierungsfreie Regelung zu erreichen. Grundsätzlich sind wir als Gesetzgeber angehalten, altersdiskriminierende Regelungen zu überprüfen. Ebenso wie in anderen Arbeitssituationen haben diese auch im bürgerschaftlichen Engagement nichts zu su- chen. Das ist nicht nur die Botschaft des AGG. Ehren- amtliche Arbeit ist ein Stück Teilhabe an der Gesell- schaft und an unserer Demokratie. Wer hier ausgrenzt, zeigt, dass er unsere Staatsform nicht verstanden hat. Das sollte sich auch der aufstrebende Berliner Jung- politiker der Union hinter die Ohren schreiben, der jüngst dafür plädiert hat, das Wahlrecht Älterer mit der Begründung zu beschneiden, sie leisteten angeblich kei- nen aktiven Beitrag mehr für die Gesellschaft. Es ist schon merkwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen ins- besondere von der Union und der FDP, dass es aus den Reihen Ihrer Nachwuchspolitiker immer wieder solche Töne gibt. Da fragt man sich dann schon, welche Debat- ten Sie parteiintern über die Rolle der Alten in unserer Gesellschaft führen. Die SPD setzt jedenfalls auf die Solidarität und das Miteinander der Generationen, und sie hat das auch mit dem erfolgreichen Kampf um die Aufnahme des Merk- mals Alter in den zivilrechtlichen Teil des AGG deutlich gemacht. Ich bin ganz sicher: In dessen Konsequenz werden viele möglicherweise veraltete Regelungen sukzessive auf den Prüfstand kommen. Dass 24,32 Prozent der An- fragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundesmi- nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Merkmal Alter betreffen, zeigt die hohe gesellschaftspo- litische Relevanz des Themas. Aber ich weiß: Beim AGG scheiden sich hier im Hause die Geister. Mein Ceterum censeo als Senioren- politikerin ist, dass wir mit dem AGG ein Gesetz ver- abschiedet haben, welches viele Bürgerinnen und Bür- ger – übrigens junge ebenso wie alte – ermächtigt, sich gegen Diskriminierung wegen des Lebensalters zu weh- ren. Und dazu sind die Bürgerinnen und Bürger ganz of- fensichtlich bereit. Bei allem grundsätzlichen Lob für viele Fragestellun- gen und auch Antworten auf die Anfrage wird an man- chen Stellen – wie könnte es anders sein – der Geist der antragstellenden Partei doch recht deutlich erkennbar. So widmen Sie der Altersarmut leider nur zwei direkte Fra- gen, um dann sofort mit den Fragen nach der Kaufkraft der älteren Generation fortzufahren, die Sie ja auch schon im ersten Absatz der Vorbemerkung als besonders wichtig erachten. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich freue mich auch, dass bei der derzeitigen Rentnergeneration viele dabei sind, welche von ihrer Rente gut leben kön- nen und sozusagen im Lichte sind, aber man darf meines Erachtens die anderen, die im Dunkeln, nicht vergessen. Da gibt es eben auch die alten Frauen mit einer Witwen- rente von durchschnittlich 522 Euro pro Monat. Diesen hilft eine Frage nach der Eigenverantwortung wenig. Mein Fazit: Trotz der vielen Antworten bleiben noch viele Probleme offen. Wir werden einige davon in der nächsten Legislaturperiode in Angriff nehmen müssen. Wolfgang Spanier (SPD): An vielen Stellen wird deutlich, dass sich eines ganz entscheidend verändert hat: das Bild vom Alter. Nicht nur in der älteren Genera- tion, also in meiner Generation, gibt es diesen Bewusst- seinswandel, auch in der Gesellschaft insgesamt, glück- licherweise auch in diesem Parlament. Die Alten sind nicht mehr eine Randgruppe, die im Ruhestand verharrt, die in die Zuschauerrolle gedrängt werden oder allenfalls Empfängerinnen und Empfänger von Fürsorge und Ver- sorgung sind. Dieses Bild hat sich grundsätzlich gewan- delt. Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter prägen das neue Bild vom Alter. Der nächste Altenbericht wird sich mit den Altersbildern beschäftigen, und selbstver- ständlich wird sich auch der nächste Bundestag mit den Ergebnissen dieses Berichts auseinandersetzen müssen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25345 (A) (C) (B) (D) Ausgehend von der Großen Anfrage möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige Zukunftsaufgaben zu skizzie- ren, die aus der Sicht der Sozialdemokraten in der nächs- ten Legislaturperiode vom Parlament aufgegriffen wer- den müssen. Fünf Themen sind dabei besonders wichtig, auch mir persönlich: ein neuer Pflegebegriff, die Integra- tion älterer Migrantinnen und Migranten, ein menschen- würdiges Alter für Menschen mit Behinderung, das Wohnen im Alter und Maßnahmen gegen eine drohende Altersarmut. Das sind komplexe Aufgaben, die ich hier nur sehr knapp skizzieren kann. Ein Expertengremium hat Empfehlungen für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgelegt. Bislang ha- ben wir die sogenannte Minutenpflege. Sie orientiert sich fast ausschließlich an rein körperlichen Gesichts- punkten. Pflegebedürftigkeit wird gemessen. Wie viele Minuten Unterstützung am Tag braucht ein Mensch für das Aufstehen, das An- und Auskleiden, die Ernähung, die Körperpflege? Danach richtet sich die Einstufung in die Pflegestufe, danach richten sich die Leistungen der Pflegeversicherung. Künftig soll der Maßstab nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Menschen sein. Es sollen künf- tig alle körperlichen, geistigen und psychischen Beein- trächtigungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist also eine ganzheitliche Sicht des pflegebedürftigen Men- schen. Das ist ein Perspektivenwechsel in der Pflegever- sicherung. Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen werden in den Mittelpunkt gerückt. Wir Sozialdemokraten treten dafür ein, dass der Deutsche Bundestag in der nächsten Legislaturperiode den Weg öffnet für diesen Paradigmenwechsel. Stärker als bisher müssen wir auch in der Senioren- politik die Situation der älteren Migrantinnen und Mi- granten berücksichtigen. 15,6 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Diese Bevölkerungsgruppe ist natürlich sehr heterogen. Aber auch diese Menschen werden älter. Wir werden sehr viel stärker kulturelle Unterschiede berücksichtigen müssen, weil es eine selbstverständliche Aufgabe ist, das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter auch für diese Menschen sicherzustellen. Auch hierzu gibt es in der Antwort der Bundesregierung erste Hinweise. Wir erwarten, dass das Parlament die Anstrengungen zur In- tegration deutlich verstärkt und dabei auch die besonde- ren Lebenssituationen der älteren Migrantinnen und Mi- granten berücksichtigt. Stärkere Beachtung als bisher sollten auch die älter werdenden Menschen mit Behinderung, vor allem mit geistigen Behinderungen, finden. Hier haben wir aus der Geschichte heraus eine besondere Verantwortung. Men- schen mit Behinderung haben im Alter ganz besondere Bedürfnisse und selbstverständlich auch das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Ich bin davon über- zeugt, dass wir uns dieser Aufgabe noch stärker als bis- her widmen müssen. Das ist auch eine historische Ver- pflichtung. Gute Fortschritte nicht nur in der öffentlichen Diskus- sion, sondern auch in konkreten Maßnahmen des Bundes haben wir beim Wohnen im Alter gemacht. Der demo- grafische Wandel zwingt die Wohnungswirtschaft, sich auf veränderte Bedürfnisse an das Wohnen einzustellen. Der Staat hilft, ein ausreichendes Angebot an preiswer- teren altersgerechten Wohnungen bereitzustellen. Der Wunsch der meisten Menschen in meiner Generation ist es, so lange wie möglich selbstständig zu leben und zu wohnen. Es geht aber nicht nur um altersgerechte Woh- nungen, es ist auch eine Aufgabe der sozialen Stadtent- wicklung insgesamt. Wir wollen zum Beispiel keine „Altengettos“. Das Leitbild der sozialen Stadt will das Miteinander der Generationen fördern. Das ist sicherlich in erster Linie eine kommunale Aufgabe, aber der Bund kann den rechtlichen Rahmen geben, er kann mit Förder- programmen positive Entwicklungen vorantreiben. Und das tut er bereits. Lassen sie mich zum Schluss noch einen Aspekt an- sprechen, mit dem sich das Parlament in Zukunft stärker auseinandersetzen muss. Altersarmut spielt statistisch bislang keine große Rolle. Es zeichnet sich aber ab, dass sich das in Zukunft ändern wird. Wir Sozialdemokraten wollen rechtzeitig die Weichen stellen, um eine wach- sende Altersarmut zu verhindern. Ganz konkrete Maß- nahmen sind notwendig. Um nur einige Beispiele zu nennen: der gesetzliche Mindestlohn, flexiblere Über- gänge von der Arbeit in den Ruhestand, bessere Rah- menbedingungen, um länger arbeiten zu können, bessere Regulierungen prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Ein Bündel von Maßnahmen also. Es kommt darauf an, sie rechtzeitig zu ergreifen. Gestatten sie mir noch eine Schlussbemerkung. Nicht nur das Parlament wird sich den Herausforderungen der älter werdenden Gesellschaft stellen müssen. Wir Älte- ren werden uns da schon einmischen – nicht gegen die Jüngeren, sondern für eine solidarische Gesellschaft im Miteinander der Generationen. Sibylle Laurischk (FDP): Heute ist eine der weni- gen Gelegenheiten in dieser fast beendeten Legislaturpe- riode, die Seniorenpolitik parlamentarisch zu behandeln – schade eigentlich, denn hier wurden Chancen vergeben. Mit der GA Seniorinnen und Senioren in Deutschland hat die FDP die Finger in die offene Wunde der Koali- tion gelegt. Wir haben Ihnen aufgezeigt, wo die Defizite liegen, und die Themen benannt. Passiert ist nichts. In der Vergangenheit wurde spätestens zum Ende der Le- gislaturperiode dieses Politikfeld nochmals aufgerollt; Frau von der Leyen hat darauf verzichtet. Frau von der Leyen hätte sich hier ein Beispiel an ihrer Vorgängerin Renate Schmidt nehmen können, statt nur die Schubla- den zu öffnen und die erarbeiteten Konzepte umzuset- zen. Egal, ob wir als FDP für oder gegen die Politik von Renate Schmidt waren: Sie hat das Spektrum des Minis- teriums, nämlich Familie, Senioren, Frauen, Jugend, Eh- renamt und Zivildienst, voll abgedeckt. Heute kümmert sich das Ministerium um die prestige- trächtige Familienpolitik, aber auch nur um diese. Ju- gendpolitik findet nicht statt, Seniorenpolitik findet nicht statt. Zivildienst? Was ist das? Kinderpornografie wird im Wirtschaftsministerium behandelt, und im Entwick- lungsministerium wird der größte Jugendfreiwilligen- 25346 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) dienst seit Jahrzehnten gegründet. Was ist mit den Senio- ren? Ach ja, es gab eine teure Plakataktion zum Jahreswechsel. Die Familienpolitik ist zwar ein heraus- ragend wichtiges Themenfeld, dies bedeutet aber nicht, dass alle anderen Themen unbearbeitet bleiben dürfen. Man ist ja erstaunt: Letzte Woche hielt Angela Merkel die Festansprache zur Eröffnung des 9. Deutschen Seniorentages in Leipzig und stellte fest, Deutschland werde besonders stark vom demografischen Wandel betroffen sein. Die Kanzlerin sagte dort wört- lich: „Die Größe dieser Herausforderung darf man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen“. Diese bahnbre- chende Erkenntnis hätte sie schon früher ihrer zuständi- gen Ministerin mitteilen sollen, vielleicht wäre dann we- niger wertvolle Zeit verstrichen. Die Entwicklung im Altersaufbau unserer Gesell- schaft ist schließlich bekannt. Der Anteil älterer Men- schen an der Bevölkerung steigt kontinuierlich. Sind heute circa 20 Prozent der Menschen 65 Jahre oder älter, so werden es im Jahr 2030 bereits circa 26 Prozent sein. Bis zum Jahr 2050 werden die Menschen zwischen 58 und 63 Jahren die stärkste Altersgruppe bilden. Heute sind es noch die 40- bis 45-Jährigen. Die demografische Entwicklung ist die zentrale poli- tische Herausforderung der nächsten Jahrzehnte, weil sie in sämtliche Lebensbereiche der Bürger eingreift. Weder lässt sich diese Entwicklung verhindern noch wesentlich abschwächen. Politik für die ältere Generation war im- mer wichtig, aber ihre Bedeutung wird in einer immer älter werdenden Gesellschaft selbstverständlich zuneh- men. Leider hat das Seniorenministerium bei diesen wichti- gen Fragen bisher die Hände in den Schoß gelegt. Ein Blick in unsere Große Anfrage zeigt, dass wichtige Da- ten fehlen, die für eine zukunftsfeste politische Entschei- dung notwendig sind. Es gibt zum Beispiel keine Daten zum Vermögensverzehr und zur Lebensstandardsiche- rung im Alter, obwohl gerade diese Daten bei der immer größer werdendenden Zahl von Patchworklebensläufen mit einer damit verbundenen kleineren Rente und der gleichzeitig größer werdenden Zahl von alleinlebenden Senioren mit teurem Unterstützungsbedarf dringend not- wendig sind. Was rollt hier unter Umständen auf die Kommunen zu? Wir wissen es nicht. Es ist schlimm genug, dass wir außer in Sonntagsre- den nicht auf den demografischen Wandel vorbereitet sind, und unglaublich, dass die damit verbundenen Da- ten nicht erschlossen werden. Die Bevölkerungsstruktur verändert sich, deshalb brauchen wir auch neue Konzepte, um aktiv zu altern. Wir brauchen neue Ansätze bei der Wohnungsplanung, der Wohnungsausstattung und der Wohnumfeldgestal- tung; denn eine adäquat gestaltete Wohnung kann auch dazu beitragen, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit zu ver- meiden oder zumindest aufzuschieben: Barrierefreiheit, benutzerfreundliche Ausstattung, Alltagsmanagement wie Essen auf Rädern stehen an vorderster Stelle und verdienen mehr Beachtung. Dabei geht es schlicht und ergreifend um einfacher zu bedienende Fahrkartenauto- maten, Handys, Schraubverschlüsse bei Putzmitteln oder Medikamenten, eben den ganz normalen Alltag. Heute sind viele Produkte nicht nur kindersicher, sondern al- tensicher. Trotz höherer Lebenserwartung, trotz immer besser werdender Gesundheit und höherer körperlicher Leis- tungsfähigkeit scheint die gesellschaftliche Wahrneh- mung vom Alter noch immer in die gegensätzliche Rich- tung zu gehen. Wir müssen weg von einem Bild, welches Alter mit Hilfs- und Pflegebedürftigkeit, Armut, Senilität oder Gebrechlichkeit gleichsetzt. Im demografischen Wandel ist die gesellschaftliche Akzeptanz des Leistungsvermögens der älteren Genera- tion essenziell. Diese Anerkennung und Akzeptanz ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Medien und Ver- bänden – aber insbesondere jedes einzelnen Bürgers. Erst, wenn das Altersbild in den Köpfen wieder der Realität entspricht, wird es möglich sein, den demografi- schen Wandel positiv zu gestalten. Dazu gehört auch die politische Partizipation älterer Menschen in den Kom- munen und nicht nur als Mitglied des Seniorenbeirates. Dazu gehört auch das lebenslange Lernen, das nur ge- lingt, wenn es früh angelegt wird. Die FDP begreift die sogenannte Seniorenpolitik seit jeher als Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche tangiert. Uns ist es nicht wichtig, eine spezielle Politik für ein bestimmtes Lebensalter zu kreieren, sondern jede politische Entscheidung auf ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Lebensalter zu hinterfragen. Wir halten es für verfehlt, wenn zum Beispiel die Barrierefreiheit lediglich als Bestandteil der Politik für Menschen mit Behinderung diskutiert wird. Dort ist sie äußerst wich- tig – keine Frage –, aber sie ist nicht minder wichtig in einer alternden Gesellschaft, wo die Barrierefreiheit es- senzielle Voraussetzung für ein längeres Verbleiben in der eigenen Wohnung ist, aber auch für ein selbstständi- ges Bewegen im öffentlichen Raum. Obwohl wir wissen, dass der Anteil alter und hochal- triger Frauen und Männer in den nächsten Jahrzehnten enorm zunehmen wird, berücksichtigen Stadtplanung, Verkehrsplanung, Wirtschaft, Industrie und auch die Bil- dungsplanung dies noch viel zu wenig. Der FDP kommt es nicht nur darauf an, Risiken und Gefahren der Überal- terung zu erkennen, sondern auch die Potenziale des Al- ters zu benennen und Visionen für das Alter zu entwi- ckeln. Hierzu gehören sowohl im Dienstleistungs- als auch im Konsumbereich neue Angebote, die auf die spe- zifischen Bedürfnisse einer älteren Generation ausge- richtet sind und neue wirtschaftliche Perspektiven eröff- nen. Elke Reinke (DIE LINKE): In den Vorbemerkungen der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP zeigt sich die Misere ihrer Seniorenpolitik: Die Teilhabe älterer Menschen und die Seniorenpolitik allge- mein werden auf Ehrenamt, Erwerbsarbeit, Pflege und Konsum reduziert. Das verwundert nicht, wenn man sich ihre Arbeit der vergangenen vier Jahre anschaut: Zusam- menhanglose Projekte und Initiativen, niedergeschrieben Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25347 (A) (C) (B) (D) in Hochglanzbroschüren, ersetzen eben kein schlüssiges Konzept oder eine kontinuierliche Seniorenpolitik. Zwei wesentliche Punkte vernachlässigt die Große Koalition sträflich: Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Seniorinnen und Senioren sowie die steigende Altersar- mut. Seniorinnen und Senioren sollen sich mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten in gesellschaftliche Fragen einmischen. Sie müssen in allen sie unmittelbar betref- fenden Fragen als Expertinnen und Experten in eigener Sache verbindlich mitentscheiden dürfen. Die Linke kri- tisiert: Gestiegene Selbstständigkeit und eine längere Aktivitätsphase älterer Menschen führen nicht zu stärke- rer Selbstbestimmung und Mitwirkung, weder in den Kommunen noch im Bund. Für die Linke ist Senioren- politik eine Querschnittsaufgabe, die Selbstbestimmung, Mitwirkung und Mitbestimmung, gesellschaftliche Teil- habe sowie Solidarität zwischen den Generationen in den Mittelpunkt stellt. Mit unseren Forderungen stehen wir nicht allein. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, BAGSO, schreibt beispielsweise in ihrer Erklärung vom 10. Juni 2009 zum Abschluss des 9. Seniorentages: „Äl- tere Menschen sind aufgerufen, die zahlreichen Mög- lichkeiten der politischen Einflussnahme im parlamenta- rischen und vorparlamentarischen Raum noch stärker als bisher zu nutzen. Wo solche Mitbestimmungsrechte nicht bestehen, müssen sie gesetzlich festgelegt wer- den.“ Die Linke tritt genau dafür ein: Auf allen parlamenta- rischen Ebenen müssen selbst gewählte Seniorenvertre- tungen gebildet werden können. Diesen ist Rede-, Anhö- rungs- und Antragsrecht zu gewähren. Ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht in Gemeinderatssitzungen und Arbeitskreisen der Kommunen muss selbstverständ- lich werden. Eine Beteiligung älterer Menschen kann verstärkt werden durch regelmäßig tagende Altenparla- mente. Regionale Seniorenbeauftragte erhöhen zusätz- lich den Einfluss der älteren Generation. Auf Bundes- und Landesebene fordern wir Seniorenmitwirkungsge- setze. Schauen Sie sich doch zum Beispiel das seit 2006 bestehende Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz an! Dies ist ein Anfang. Es geht doch, wenn man will. Nicht nur Mitwirkung und Mitbestimmung, das Pro- blem der Altersarmut wird von Ihnen ebenso vernachläs- sigt und höchstens einmal in inhaltsleeren Sonntagsre- den angesprochen. Ernsthafte Lösungsansätze bieten Sie gar nicht. Sie bekämpfen nicht, sie betreiben sogar aktiv eine Politik der steigenden Altersarmut. Die Grundsiche- rung im Alter spottet jeder Beschreibung. Sie tritt die Lebensleistung der Beziehenden, die berufliche wie die persönliche, schamlos mit Füßen. Und durch die Rente ab 67 werden noch viel mehr Menschen von einer Grundsicherung abhängig werden, die nicht annähernd gesellschaftliche Teilhabe und ein würdevolles Leben er- möglicht. Besser wird das bestimmt nicht dadurch, dass Sie die gesetzliche Rentenversicherung zerschlagen und Menschen in die private Vorsorge treiben. Hören Sie auf, weiter Millionen von Euro den Versicherungskonzernen und Unternehmen zuzuschustern! Oder hoffen Sie etwa auf üppige Wahlkampfspenden? Die Linke ist der Auf- fassung: Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden. Deswegen sind alle Kürzungsfaktoren zu streichen. Rücknahme der Rentenkürzungen, kein weiterer Abbau des Solidarprinzips, keine weitere Umverteilung von Arm zu Reich – dafür steht meine Fraktion. Die Siche- rung des Lebensstandards muss wieder im Zentrum ste- hen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht länger verriestert und verrürupt werden. Sie missbrauchen den Begriff des Alters und den Demografiebegriff für noch mehr Sozialabbau und fordern noch mehr private Vor- sorge. Das wird die Linke nicht zulassen. Stellen Sie Ihre Seniorenpolitik auf ein breiteres Fun- dament. Verhindern Sie Altersarmut, sorgen Sie für mehr Mitbestimmung, aber berücksichtigen Sie auch die Bil- dung Älterer im Hinblick auf lebenslanges Lernen, Se- niorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund, den Gesundheitszustand – Gesundheit muss wieder bezahl- bar werden –, ältere Menschen mit Behinderungen, Ge- schlechtszugehörigkeit und sexuelle Orientierung, eine barrierefreie Infrastruktur und Wohnpolitik sowie den Ausbau von zwischenmenschlichen Kontakten. Und spielen Sie nicht länger Jung gegen Alt aus: Der solidari- sche Generationenvertrag ist ein hohes Gut, das vor der ungerechten und unsozialen Politik der Bundesregierung geschützt werden muss. Seniorinnen und Senioren sind viel mehr als willige Arbeitskräfte, Rentnerinnen und Rentner, Kranke und Pflegebedürftige, brave Ehrenämtler oder finanzstarke Konsumentinnen und Konsumenten beziehungsweise „Wirtschaftsfaktoren“. Selbstbestimmtes Altern in Würde, ohne Armut und Diskriminierung, mit gesellschaftlicher Teilhabe und Mitbestimmung ist und bleibt ein unveräußerliches Men- schenrecht. Genau dafür kämpft die Linke. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Antwort der Bundesregierung zur Situation der älte- ren Generationen scheint mir vor allem eins zu sein: ver- altet. Denn sie gehört eindeutig in die Vor-Konjunktur- paket-Zeit. Auf die Frage: Nach welchen Grundsätzen die Bundesregierung dem Prinzip der Generationenge- rechtigkeit Rechnung tragen werde, heißt es hier noch: „Nicht sozial gerecht ist es demnach auch, den nachfol- genden Generationen erhebliche finanzielle Lasten auf- zubürden, die die heutige Generation im mittleren Alter in nicht unerheblichen Umfang mit verursacht, aber selbst nicht mehr zu tragen hat.“ Soweit die Theorie. In der Praxis wird dann alles andere gemacht, als zu sehen, dass Investitionen auch wirklich nachhaltig sind. Da ist es eigentlich nur stimmig, wenn der demografi- sche Wandel von der Bundesregierung weitgehend igno- riert und mit Blick auf anstehende Wahlen munter an der Rentenformel gedreht wird. Doch das vermeintliche Rentenplus entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Darlehen. Die ältere Generation wird sich spätestens 2011 wundern, und die junge Generation ist schon heute verunsichert. 25348 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Da hilft es auch nicht, wenn das Bundesseniorenmi- nisterium der älteren Generation nahelegt, dass sie mehr hinterlassen kann als eine Falte auf dem Sofa, und das aktiv im Alter predigt. Denn auch in diesem Fall gilt: so- weit die Theorie. In der Praxis wird nichts gegen diskri- minierende Altersgrenzen getan. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der großen Koalition, ich würde es mir wirklich wün- schen, wenn sie ihre Erkenntnis aus der Vorbemerkung zu Ihrer Antwort auch in die politische Tat umsetzen würden. Denn Sie haben ja recht, dass immer mehr ältere Menschen gesund und aktiv die Nacherwerbsphase ge- stalten könnten. Lassen wir sie doch auch! Spätestens seit dem fünften Altenbericht wissen wir doch, dass noch immer Bilder unsere Wahrnehmung be- stimmen, die schon der heutigen Generation der „Alten“ nicht mehr gerecht werden. Altern im 21. Jahrhundert ist vielfältig und wird sich zukünftig noch entschieden bun- ter darstellen. Unsere Gesellschaft ändert sich grundle- gend. Es ist Zeit, sich umzuorientieren, Leitbilder zu verändern, Stereotype aufzulösen und mit negativen Zu- schreibungen zu brechen: Brechen wir also auch mit Al- tersgrenzen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Wir alle wis- sen doch, dass der demografische Wandel von der älteren Generation mit zu bewältigen ist. Dafür müssen wir der älteren Generation selbst aber auch die Schlüssel in die Hand geben. Nur so können sie auch Verantwor- tung mit übernehmen. Lassen sie mich zum Abschluss aber noch einmal die Frage stellen, warum Sie sich beim Thema „Mehr Ver- braucherschutz in der Finanzmarktkrise“ so vehement gegen einen „Finanzmarktwächter“ sträuben – gerade vor dem Hintergrund, dass es allein in der Internetfall- sammlung der Verbraucherzentrale NRW zu mehr als zwei Drittel ältere Menschen waren, die geschildert ha- ben, von ihren Finanzberatern nicht ausreichend infor- miert gewesen zu sein. Ich denke, Sie liegen falsch mit Ihrer Einschätzung, dass wir Verbraucherinnen und Ver- braucher nicht besser informieren müssen. Es ist längst überfällig, schädliche Geschäftspraktiken von Finanz- dienstleistern statistisch besser zu erfassen, abzumahnen und die Aufsichtsbehörden darüber zu informieren – nicht nur theoretisch, auch praktisch. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend: Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion „Seniorinnen und Senioren in Deutschland“ zeigt: Der demografische Wandel ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Ältere Menschen können viel in die Gesellschaft ein- bringen durch ihre Erfahrung, ihr Wissen, ihre Kennt- nisse und Fertigkeiten. Ihr Erfahrungsschatz ist ein gro- ßer Reichtum und eine Chance für unser Land. Eine erfolgreiche Politik des aktiven Alterns basiert auf Part- nerschaften und Kooperationen mit allen gesellschaftli- chen Gruppen. Gemeinsam mit ihnen möchten wir eine erfolgreiche Generationenpolitik voranbringen, die es äl- teren Menschen möglichst lange erlaubt, ein unabhängi- ges und eigenverantwortliches Leben zu führen. Dazu müssen wir ein modernes und realistisches Altersbild entwickeln, die Potenziale der Älteren besser als bisher zum Wohle der Gesellschaft einsetzen, die Wirtschafts- kraft der Älteren aufgreifen und eine neue Kultur der Pflege und Betreuung schaffen. Vielen von uns ist sicherlich der gerade zu Ende ge- gangene, von der Frau Bundeskanzlerin eröffnete 9. Deutsche Seniorentag in Leipzig in Erinnerung. Wer dort war, hat gesehen: Das Thema „Vielfalt des Alters“ ist in der Gesellschaft angekommen. In Leipzig haben über 15 000 Besucherinnen und Besucher ihr Interesse an der Themenstellung bekundet. Das Motto „Alter le- ben – Verantwortung übernehmen“ wurde eindrucksvoll in viele Facetten des täglichen Lebens übersetzt. Mich hat besonders der Altersmix beim Publikum, aber auch bei den vorgestellten Praxisprojekten beeindruckt. Lassen Sie mich nun einige der zentralen Schwer- punkte der Großen Anfrage herausarbeiten und mit der aktuellen Politik der Bundesregierung verknüpfen. Die Bundesregierung hat 160 Fragen detailliert beantwortet. Damit zeichnen wir ein deutliches und umfassendes Bild unserer Politik für ältere Menschen. Vor allem unter- streichen wir damit, dass wir die Herausforderungen des demografischen Wandels annehmen und eine Politik für alle Lebensalter gestalten. Deutlich konnten wir herausarbeiten, dass das Älter- werden heutzutage in der Regel mit einem Gewinn an gestaltbarer Lebenszeit für den einzelnen Menschen ein- hergeht. Dieses Mehr wird von den Menschen genutzt, und das beileibe nicht nur für eigene Ziele und Zwecke, sondern sehr engagiert für die Gesellschaft und die nach- folgenden Generationen. Es wird deutlich, in welchem Maße ältere Menschen mit ihrer Erfahrung, ihrem Wis- sen, ihren Fähigkeiten und ihrem Engagement die Ge- sellschaft gestalten und prägen. Ihr Beitrag ist unver- zichtbar. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage haben wir deutlich gemacht, wie die Politik den Veränderungspro- zess in unserer Gesellschaft fördert und mitgestaltet. Mit unseren Maßnahmen wollen wir sowohl die erforderli- che Absicherung der Menschen im Alter schaffen wie auch die Voraussetzungen zur Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft gestalten. Dort, wo Politik dieses nicht gewährleisten kann, unterstützen wir entspre- chende Ansätze der Partizipation älterer Menschen. So greift das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit seiner Initiative „Alter schafft Neues“ und den Programmen „Aktiv im Alter“, „Frei- willigendienst aller Generationen“ und „Wirtschaftsfak- tor Alter“ die Chancen einer älter werdenden Gesell- schaft auf. Es stellt Rahmenbedingungen zur Verfügung, die die Beteiligung älterer Menschen in unserer Gesell- schaft und in der Wirtschaft stärken. Dass und wie ältere Menschen gestärkt werden, hängt aber auch wesentlich davon ab, wie das Alter an sich dargestellt wird und Altersbilder vermittelt werden. Wir brauchen Altersbilder, die die Kompetenzen der älteren Menschen fokussieren und nicht vorrangig Defizite. Wie wichtig wir diesen Teil der Politik für ältere Menschen nehmen, zeigt schon das intensive Interesse des FSFJ- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25349 (A) (C) (B) (D) Ausschusses an der Erstellung des 6. Altenberichts, der unter dem Thema „Altersbilder in der Gesellschaft“ steht. Darüber hinaus haben wir bei der Beantwortung der Großen Anfrage die Pflege- und Hilfebedürftigkeit älterer Menschen im Blick, und dabei in besonderem Maß die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Die demografische Entwicklung lässt erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen wird. Nach ak- tuellen Prognosen wird sich die Zahl der pflegebedürfti- gen Menschen von heute rund 2,1 auf knapp 3 Millionen im Jahr 2020 und sogar auf circa 3,4 Millionen im Jahr 2030 erhöhen. Rund 70 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden heute zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung versorgt, ein Drittel in Heimen. In der Pflegepolitik wird es in den kommenden Jahren insbesondere darum gehen, für ein ausreichendes Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen zu sorgen und die Qualität der pfle- gerischen Versorgung zu sichern, um pflegebedürftigen Menschen so weit wie möglich ein selbstständiges Le- ben zu ermöglichen. Dafür ist eine gute und umfassende Ausbildung des Pflegepersonals Voraussetzung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet deswegen auf der Grundlage des Alten- pflegegesetzes in verschiedenen Modellprojekten an der Weiterentwicklung dieses Berufes. Grundlage allen Handelns muss die Menschenwürde sein, wie sie die „Charta der Rechte hilfe- und pflege- bedürftiger Menschen“ beschreibt. Eine moderne Al- terssicherungspolitik bedeutet, die Herausforderungen des demografischen Wandels anzunehmen und die Rah- menbedingungen für ein aktives Altern mitten in der Ge- sellschaft zu stärken. Mit unseren Maßnahmen in der Se- niorenpolitik sind wir damit auf einem guten Weg. Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung des Berichts: Unsere Verantwortung für die länd- lichen Räume (Tagesordnungspunkt 21) Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Vor knapp zwei Jah- ren hat die Große Koalition den Antrag mit dem Titel „Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Unser Ziel war es dabei, den ländlichen Raum in den Fokus der politi- schen Diskussion zu rücken und ihn als eigenständigen Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum zu stärken. Durch die bisherige Arbeit der Großen Koalition, vor allem aber der Ministerien für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz sowie Wirtschaft und Technologie, sind wir diesem Ziel ein gutes Stück näher gekommen. Mit der heutigen Verabschiedung des Antra- ges können wir einen weiteren wichtigen Schritt schaf- fen. Hauptaufgabe für die kommende Legislaturperiode muss es nun sein, die Arbeit der letzten Jahre konsequent fortzuführen und die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Die Rahmenbedingungen für die ländlichen Räume haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend ge- ändert. Der Umstrukturierungsprozess in der Landwirt- schaft, die Überalterung der Bevölkerung und die zuneh- mende Abwanderung vor allem junger Menschen stellen die ländlichen Räume vor enorme Herausforderungen. Doch ländliche Räume haben Zukunft, sie bieten Per- spektiven und verfügen über Potenzial, das dringend ge- nutzt werden muss. Ziel unserer Politik ist es daher, die Chancen und das Potenzial der ländlichen Räume he- rauszustellen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zukunftsfähig zu machen. Eine besondere Stärke von ländlichen Regionen ist, dass sie den Menschen eine hohe Lebensqualität und ein attraktives Lebensumfeld bieten. Auf dem Lande sind die Sozialbindungen noch intakt, ehrenamtliches Enga- gement hat noch eine große Bedeutung, und Wohn- raummangel gibt es nicht. Der ländliche Raum hat viele innovative Unternehmen, insbesondere einen leis- tungsstarken Mittelstand, zum Beispiel moderne Hand- werksbetriebe, und es stehen zukunftsorientierte Ar- beitsplätze zur Verfügung. Es gibt im ländlichen Raum moderne landwirtschaftliche Betriebe. Sie sind ein Ga- rant für eine sichere und hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sowie für den Erhalt der Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft ist eine tragende Säule der ländlichen Räume. Um eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume zu gewährleisten, brauchen wir ganzheitliche Lösungsansätze. Politik für die ländlichen Räume muss als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Dabei müssen die Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und kom- munaler Ebene besser miteinander vernetzt und die kommunalen Spitzenverbände sowie die Verbände des vorpolitischen Raums mit einbezogen werden. Das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Handlungskonzept zur Weiterentwicklung der ländli- chen Räume legt hierfür einen entscheidenden Grund- stein. Es wurde von einer im Dezember 2008 eingesetz- ten interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung unserer Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, entwickelt und ver- knüpft ressortübergreifend die verschiedenen Politikbe- reiche. So bezieht das Handlungskonzept neben der Landwirtschaft auch die Bereiche Wirtschaft, Bildung, Kultur, Gesundheit, Verkehr und Umwelt ein. Die Notwendigkeit einer solchen ressortübergreifen- den politischen Koordinierung wurde auch jüngst auf dem Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Zu- kunft der ländlichen Räume, Leben – Arbeit – Umwelt“ bestätigt. Das Interesse an diesem Kongress war sehr groß, die Resonanz äußerst positiv. Es war beeindru- ckend zu sehen, welchen Optimismus die verantwortli- chen Akteure ausgestrahlt haben. Auch hat sich dort wieder einmal gezeigt, wie unbeschreiblich groß die Be- reitschaft zu ehrenamtlichem Engagement im ländlichen Raum ist. Das Handlungskonzept der Bundesregierung ist wei- terhin ein wichtiger Zwischenschritt hin zu einer besseren ressortübergreifenden Abstimmung bei den verschiedenen 25350 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Förderprogrammen. Besondere Bedeutung kommt hier den Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrar- struktur und des Küstenschutzes“, GAK, und „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, zu. Sie wurden auf Initiative der CSU-geführten Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz so- wie für Wirtschaft und Technologie aufgestockt und er- weitert. Das Fördervolumen der GAK als zentrales na- tionales Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume wurde nach langjähriger Vernachlässigung unter Rot-Grün auf 700 Millionen Euro pro Jahr erhöht und das GRW-Fördergebiet unter besonderer Berücksichti- gung strukturschwacher ländlicher Regionen um eine zweite Fördergebietskulisse erweitert. Begleitet und weiterentwickelt werden müssen zu- dem die europäischen Programme, die letztlich von den Mitgliedstaaten finanziert werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Vorbereitung der nächsten Förderpe- riode ab 2014. Hier sollten grundsätzliche Überlegungen angestellt werden, inwiefern es sinnvoll ist, an dem bis- herigen System festzuhalten. Auch sollte darüber nach- gedacht werden, für den ländlichen Raum eine eigene Säule zu entwickeln. Um die Attraktivität der ländlichen Räume zu stärken und damit auch den Folgen des demografischen Wandels entgegenzuwirken ist eine funktionierende und moderne Infrastruktur notwendig. Hierzu gehören eine wohnort- nahe medizinische Versorgung, flächendeckende Schul- und Weiterbildungsangebote, aber auch eine bedarfsge- rechte Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Nur wenn wir dafür sorgen, dass die ländlichen Räume attraktive Lebens- und Arbeitsräume sind, können wir verhindern, dass vor allem junge und qualifizierte Men- schen wegziehen. Von besonderer Bedeutung ist auch eine flächende- ckende Breitbandversorgung. Die Bereitstellung schnel- ler und leistungsfähiger Internetverbindungen ist eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge und heute ebenso bedeutend wie Straßen-, Schienen-, sowie Gas-, Wasser- und Stromnetze. Breitband ist ein entscheidender Stand- ortfaktor für Unternehmen, für den Tourismus aber auch für private Haushalte. Mit der Breitbandstrategie der Bundesregierung wurden hier die richtigen Weichen ge- stellt. Nun gilt es darauf zu achten, dass die Strategie auch in der Praxis umgesetzt wird und 2010 tatsächlich alle Haushalte in Deutschland über Internetanschlüsse mit einer angemessenen Bandbreite verfügen. Wir müssen den regionalen Akteuren vor Ort mehr Eigenverantwortung geben, damit die Chancen und Po- tenziale der ländlichen Räume möglichst effektiv ge- nutzt werden können. Regionale Entscheidungsprozesse müssen gestärkt werden. Dies kann dadurch geschehen, dass weniger Details und einzelne Wege vorgeschrieben, sondern vielmehr schlichte Zielvorgaben gemacht wer- den. Das schafft Vertrauen, fördert Innovationen und verringert zugleich Bürokratie. In diesem Zusammen- hang ist es auch wichtig, interkommunale Zusammenar- beit und regionale Kooperationen zu fördern. Hier kön- nen wir große Synergieeffekte erzielen, von denen alle Beteiligten profitieren. Die erweiterten Fördermöglich- keiten der GRW setzen hierfür bereits wichtige Anreize, und auch die Ausgestaltung des Vergaberechts erleich- tert eine solche Zusammenarbeit inzwischen deutlich. Abschließend kann ich feststellen, dass durch die konsequente Arbeit der letzten Jahre die Bedeutung der ländlichen Räume wieder verstärkt ins Blickfeld der Po- litik gerückt ist. Dies haben wir mit unserem Antrag maßgebend angeschoben. Unsere Kernbotschaft war und ist: Die Landwirtschaft ist eine tragende Säule für die ländlichen Räume. Diese Regionen sind aber dennoch mehr. Der ländliche Raum muss ganzheitlich betrachtet werden als eigenständiger Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum. Dafür müssen wir uns auf allen Ebenen ein- setzen. Damit sich diese Sichtweise durchsetzt, bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Dr. Gerhard Botz (SPD): Auch in Zeiten der Wirt- schafts- und Finanzkrise bleibt wahr, worauf wir uns in der Koalition in den letzten Jahren verständigt haben. Die Stärkung der Wirtschaftskraft und der Lebensquali- tät unseres Landes ergeben sich nur aus der gleichbe- rechtigten und gleichwertigen Entwicklung von städti- schen Ballungsgebieten und ländlichen Räumen. Dabei ist natürlich klar, dass die inzwischen eingetretenen Rah- menbedingungen diese Zielstellungen eher erschweren werden, zumindest in den kommenden Jahren. Umso wichtiger bleibt die Aufforderung einer deutlichen Mehrheit dieses Hohen Hauses, bei der Umsetzung die- ser Politik auf Bundes- und Landesebene einen sektor- und ressortübergreifenden Politikansatz umzusetzen. Wir stehen nun kurz vor dem Ende der Legislaturpe- riode. Deshalb muss die Aufforderung eigentlich schon an die kommende Bundesregierung gerichtet werden, ei- nen solchen ressortübergreifenden Ansatz nicht nur zu diskutieren, sondern endlich umzusetzen. Wir haben als Sozialdemokraten schon seit Jahrzehnten darauf hinge- wirkt, ländliche Räume nicht nur – zu einseitig – als Wirkungsfeld agrarischer Prozesse zu verstehen. Die Wirtschaftsstruktur unserer ländlichen Räume wird schon lange nicht mehr nur von Land- und Forstwirt- schaft oder Wein- und Gartenbau bestimmt. Dennoch sind besonders in den strukturschwachen Regionen diese Wirtschaftszweige nach wie vor von überragender Be- deutung für die dort lebenden Menschen und deren Ein- kommen. Niemand, der in politischer Verantwortung steht, sollte das gering schätzen oder übersehen. Nach meiner Auffassung gibt es zu viele Vertreter der Wissen- schaft, der Medien und auch der Politik, die einer zurzeit in vielen Teilen Deutschlands fortschreitenden Entlee- rung ländlicher Räume gelassen gegenüberstehen. Wenn es um unsere Verantwortung für die ländlichen Räume geht, dann verstehe ich diese so, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, die dort leben und das auch weiterhin tun wollen, ein Minimum an Rahmenbedin- gungen erhalten oder schaffen, die mit unserem Grund- gesetz zu vereinbaren sind. Auch wenn die finanziellen Rahmenbedingungen und damit die Förderkonditionen in den nächsten Jahren aus verschiedenen Gründen ma- gerer ausfallen werden, als wir uns das wünschen, bleibt doch gerade die Pflicht, aus den vorhandenen Mitteln Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25351 (A) (C) (B) (D) möglichst große Effekte zu erzielen. Sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene muss dazu das bis heute abso- lut dominierende Ressortdenken der Ministerien aufge- brochen werden. Wo weniger Geld zur Verfügung steht, sind Ideen und Konzepte gefragt. Wer diese in die Tat umsetzen will, scheitert allzu oft an einer Form der Bü- rokratie, die genau auf diese „Ressortbesessenheit“ zu- rückzuführen ist. Unsere Koalition hat einen Weg aufge- zeigt, das zu ändern. Wir dürfen nicht zu viel Zeit verlieren, ihn konsequent zu begehen. Besonders in den strukturschwachen Regionen der neuen Bundesländer wird immer deutlicher sichtbar, wo- hin uns der demografische Wandel führt. Die Ursachen sind uns allen bekannt. Es kommt nun darauf an, mög- lichst komplex zu handeln, um diese Prozesse noch eini- germaßen zu regulieren. Ich gehöre nicht zu denen, die daran glauben, man bräuchte nur alle Mittel in die Wachstumszentren zu stecken, um einige Jahre später die positive wirtschaftliche Ausstrahlung im weit entfernten ländlichen Raum feststellen zu können. Na- türlich gibt es derartige Effekte. Wir sollten auch auf sie bauen. Verlassen sollten wir uns aber nicht endgültig auf sie. Besser ist es, in den strukturschwachen Räumen Orte festzulegen, die unbedingt mit den entscheidenden Fak- toren zur Daseinsvorsorge ausgestattet sein müssen. Junge Bürger, die willens sind, sich in diesen Regionen eine Existenz aufzubauen, brauchen neben Arbeit natür- lich auch derartige Zentren, in denen sie die wichtigsten Bedürfnisse ihrer Familien befriedigen können. Die Er- haltung und der eventuelle Ausbau solcher zentralen Orte muss eine der wichtigsten politischen Zielstellun- gen der kommenden Jahre bleiben. Das gilt in erster Li- nie für die Länder. Sie können über die Details vor Ort am besten entscheiden. Ohne Unterstützung des Bundes wird das allerdings nicht in allen betroffenen Regionen gelingen. Es gibt eine Fülle von Faktoren, die in einer sozialen Marktwirtschaft mit darüber entscheiden, wie aussichtsreich eine solche Politik langfristig sein kann. Deshalb halte ich es für erforderlich, zukünftig alle ge- setzlichen Änderungen und Projekte der Bundesregie- rung daraufhin zu hinterfragen, inwiefern sich ihre Wir- kung mittel- und langfristig auf Entwicklungen in strukturschwachen, ländlichen Räumen niederschlagen kann. Mit diesem Vorgehen könnte zumindest abgesi- chert werden, dass es zu keinen weiteren erheblichen Verschärfungen der ohnehin kritischen Situation in eini- gen Regionen kommt. Die Bedeutung der ländlichen Räume wird in den kommenden Jahrzehnten aus verschiedenen Gründen steigen: einmal, weil inzwischen klar geworden ist, wie wichtig nachwachsende Energieträger und Rohstoffe für unsere Gesellschaft sind. Diese Bedeutung wird wach- sen. Zum anderen werden die kommenden Jahrzehnte infolge des Klimawandels gewaltige Herausforderungen an unsere Gesellschaft stellen. Nur durch intelligenten Umgang mit den natürlichen Ressourcen, gerade in den ländlichen Räumen, werden wir diese kommenden Auf- gaben bewältigen. Es wäre mehr als sträflich, wenn wir genau zu der Zeit, in der uns diese Umstände immer kla- rer werden, in unserer Aufmerksamkeit für diese Regio- nen und die Menschen, die dort aktiv tätig sind und le- ben, nachlassen würden. Insofern ist die Verantwortung für unsere ländlichen Räume eine Verantwortung, die die Perspektiven kommender Generationen betrifft. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Der Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Unsere Verant- wortung für die ländlichen Räume“ enthält eine weitge- hend zutreffende Beschreibung der ländlichen Räume und sinnvolle Vorschläge zu ihrer Stärkung. Gleichwohl muss man sich fragen, warum der zwei Jahre alte Antrag jetzt in der vorletzten Sitzungswoche abschließend beraten wird, wenn diese Regierung keine Zeit mehr hat, irgendetwas umzusetzen. Es ist also ein Schaufensterantrag. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass von der Gro- ßen Koalition in dieser Legislaturperiode eine Menge Entscheidungen gegen den ländlichen Raum gefällt wur- den. Daher ist dieser Antrag nicht mehr als ein Lippen- bekenntnis; schön zu lesen, aber eben kein Leitfaden, an dem die Politik der Koalition sich orientiert hat. Es fing an mit der Entscheidung im Koalitionsvertrag, die ursprünglich bis 2009 vorgesehene Steuerbefreiung für Biokraftstoffe vorzeitig zu beenden und durch einen Beimischungszwang zu ersetzen. In der Folge ist die ehemals blühende Biokraftstoffbranche weitgehend zu- sammengebrochen. Von der aufgebauten Kapazität von 5 Millionen Tonnen Biodiesel ist nur noch etwa die Hälfte ausgelastet. Die jetzt beigemischten Biokraft- stoffe werden zu 70 Prozent importiert. Das Handeln der Bundesregierung hat eine Kapitalvernichtung bewirkt, Unternehmen wurden in die Pleite getrieben, das Ver- trauen in politische Entscheidungen zerstört. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe prägen nach wie vor den ländlichen Raum, auch wenn eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen zur Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes beiträgt. Landwirte brauchen neben der Planungssicherheit faire Wettbewerbsbedingungen. Auf dem EU-Binnenmarkt führen nationale Sonderwege dazu, die eigene landwirtschaftliche Produktion in die Nachbarländer zu vertreiben. Deswegen sollen nach den Vorstellungen der FDP Regelungen der EU 1 : 1 in na- tionales Recht umgesetzt werden. Der von der Bundesre- gierung eingeführte Tierschutz-TÜV ist angesichts der bestehenden Regelungsdichte überflüssig. Es dient nicht dem Tierschutz, wenn die nationalen Anforderungen an die Haltungsbedingungen dazu führen, dass die Ställe bei uns abgebaut und in anderen Ländern wieder aufge- baut werden. Die FDP will eine Harmonisierung der Besteuerung von Agrardiesel, denn in all unseren Nachbarländern wird der Agrardiesel geringer besteuert als bei uns. Die jetzt von der Bundesregierung für zwei Jahre beschlos- sene Rückführung der Besteuerung von Agrardiesel auf das Vor-Künast-Niveau ist nur ein sehr halbherziger Schritt in die richtige Richtung. Das Ziel der Europäischen Union, bis 2020 20 Pro- zent des Primärenergiebedarfs durch erneuerbare Ener- gien bereitzustellen, hat die energetische Nutzung von Biomasse ins Blickfeld gerückt. Die FDP unterstützt die- 25352 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) ses Ziel. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Ministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Titel „Nut- zung von Biomasse zur Energiegewinnung – Empfeh- lungen an die Politik“ hat deutlich gemacht, dass verschiedene Förderungen der Biomassenutzung für die Volkswirtschaft extrem teuer sind. Ein Beispiel ist die mit dem EEG geförderte Verstromung von Biogas aus Mais. Sie verursacht die höchsten CO2-Vermeidungskos- ten bei geringster Effektivität der Biomasseproduktion pro Hektar. Das ist kein zukunftsweisender Weg. Die FDP unterstützt die Forderung der Gutachter nach einer Neuausrichtung der Förderpolitik. Sie muss sich an der Effizienz der Biomasseproduktion pro Hektar orientie- ren, Nutzungen mit geringen CO2-Vermeidungskosten besonders fördern und Anreize schaffen für die Nutzung von energiehaltigen Reststoffen aus der Land- und Er- nährungswirtschaft. Die Forderungen des Gutachtens wurden nur unzureichend umgesetzt. Obwohl alle Fraktionen sich einig sind über die Not- wendigkeit der Novellierung des Bundeswaldgesetzes, um den rechtlichen Rahmen für Agroforstsysteme zu schaffen, die Verkehrssicherungspflicht auf Waldwegen eigentumsfreundlich zu gestalten und die Möglichkeiten der Holzvermarktung durch forstliche Zusammen- schlüsse zu verbessern, war die Bundesregierung zu zer- stritten, um diese für den ländlichen Raum wichtige Ge- setzesnovelle auf den Weg zu bringen. Die FDP fordert nach wie vor eine Änderung des Bundeswaldgesetzes. Diese ist erforderlich, um Kurzumtriebsplantagen für die Produktion von Holz betreiben zu können. Die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zur Herstellung von nachwachsenden Rohstoffen kann agrar-, umwelt- und sozialpolitische Vorteile bringen. Allerdings müssen da- für der Anbau und die Förderung der nachwachsenden Rohstoffe wettbewerbsneutral organisiert werden. Für die FDP-Bundestagsfraktion ist ein Nebeneinander des Anbaus nachwachsender Rohstoffe und der Lebensmit- telerzeugung möglich und notwendig. Die finanzielle Situation vieler Milchviehbetriebe ist dramatisch schlecht. Die Bundesregierung hat mit der Durchführung von sogenannten Milchgipfeln nichts be- wirkt, den Landwirten Sand in die Augen gestreut, sie mit Symbolpolitik abgespeist. Auch durch die Zerschla- gung der Milchforschung am Standort Kiel hat die Bun- desregierung die Position der Milch hinsichtlich ihrer Vermarktung geschwächt, weil, man kann es vielfach nachlesen, die besondere Bedeutung von Milch und Milchprodukten für eine gesunde Ernährung beginnt in Vergessenheit zu geraten. Der Milchkonsum ist bei uns weiter rückläufig. Es gibt viele Handlungsfelder für eine Bundesregierung, die die Situation der Milchbauern ver- bessern will; Milchgipfel gehören nicht dazu. Dazu ge- hört vor allem auch, den Landwirten die sehr begrenzten Handlungsmöglichkeiten deutlich zu machen. Auch die in den letzten Monaten vorangetriebenen Ini- tiativen für eine verbesserte Breitbandversorgung auf dem Lande kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung die ländlichen Gebiete während der zu- rückliegenden Legislaturperiode stiefmütterlich ver- nachlässigt hat. Im ländlichen Raum und vor allem bei den Land- und Forstwirten ist der Aufschwung eindeutig nicht angekommen. Im Fischereibereich, besonders beim Ausbau der Aquakultur, ist nichts passiert. Seit mehreren Jahren wird in Deutschland und in der EU über die Notwendig- keit diskutiert, vermehrt in die Aquakultur zu investie- ren. Passiert ist fast nichts. Die Antwort der Bundesre- gierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion wie auch verschiedene Texte der EU machen deutlich, dass auf allen Ebenen bürokratische Hürden den weiteren Ausbau behindern. Der Ausbau der Aquakultur in Deutschland kann die Wirtschaftskraft des ländlichen Raums in Deutschland erheblich steigern. In den zurück- liegenden Jahren wurden in Deutschland erfolgreich Techniken entwickelt, Aquakulturen in geschlossenen Kreislaufanlagen zu betreiben, um Umwelteinflüsse zu minimieren und sie von hohem Wasserverbrauch mög- lichst unabhängig zu machen. Dennoch geht es nicht voran. Es ist eine nur schwierig zu bewältigende politische Aufgabe angesichts der Verschiedenheit der ländlichen Räume, dem Auftrag des Grundgesetzes zu genügen, der in Art. 106 Abs. 3 fordert, dass „die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird“. Die Bundesregierung hat viele Chancen vertan, die ländli- chen Räume voranzubringen. Es wird höchste Zeit, dass sie abgelöst wird. Die Umsetzung des Antrages bleibt der Regierung der nächsten Legislaturperiode vorbehal- ten. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Linke wird sich beim vorliegenden Antrag der Koalition ent- halten. Ihre Analyse der Situation in den Dörfern und kleinen Städten ist nicht falsch – immerhin. Sinkende Einkom- men, mangelnde Schul- und Verkehrsversorgung und die angespannte Situation der Kommunalfinanzen skizzie- ren eine Problemlage in den ländlichen Räumen in Deutschland. Das sind aber sehr gelassen aufgeschrie- bene Befunde vor dem Hintergrund, dass unterdessen in immer mehr Landesteilen Verarmungstendenzen und Folgen von Abwanderung unübersehbar geworden sind. Tragfähige Lösungen für diese zunehmend schwieriger werdende Situation sucht man im Antrag vergeblich. Völlig unterbewertet wird zum Beispiel das Problem der Abwanderung von Frauen aus strukturschwachen Regionen. Gerade dieses Thema hat die Linke immer wieder aufgerufen. In einer Studie wurde 2007 im Auf- trag unserer Fraktion die Situation der Gleichstellung von Frauen in den Dörfern und kleinen Städten analy- siert. Ein Ergebnis war: Frauen profitieren deutlich we- niger von der Förderung ländlicher Räume als Männer. Das ist eine vielleicht nicht immer bewusste, aber den- noch massive Benachteiligung von Frauen, die wir doch so dringend in den Dörfern brauchen. Hier brauchen wir dringend neue Ansätze. Der Antrag der Koalition ist ja leider sowieso etwas veraltet. Unterdessen hat es zum Beispiel im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25353 (A) (C) (B) (D) eine Anhörung zum Thema Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz gegeben, in der nicht nur die fehlenden finanziellen Mittel für die ländlichen Räume eine Rolle gespielt haben, sondern auch fehlende oder sehr komplizierte Zugänge zu den Fördertöpfen, die zudem wenig an den realen Bedürfnissen vor Ort orien- tiert sind. Es ist also kein Wunder, dass die OECD die fehlende strukturelle Wirksamkeit der deutschen Förder- politik in den ländlichen Räumen kritisiert. Noch unter Bundesagrarminister Seehofer wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe für ländliche Räume einberufen: eine von Anfang an sehr hilflos wirkende Entscheidung. Übrigens war auch in dieser Arbeits- gruppe mit acht beteiligten Ministerien ausgerechnet das Frauenministerium zu Beginn nicht vertreten. Das wurde erst nach dem kritischen Hinweis der Linken korrigiert. Vor einigen Wochen hat sie nun die lange angekün- digten Handlungsempfehlungen vorgelegt. Ihr Neuig- keitsgrad geht bei genauerem Hinsehen gegen Null. So werden Programme für ländliche Räume aufgelistet, die wir alle längst kennen. Sie sind zum Teil künstlich auf- gehübscht, aber ohne erkennbare konzeptionelle Ansätze zur Verbesserung. So sollen zum Beispiel mit dem 10 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramm II Investitionen in die Infrastruktur für die ländlichen Regionen gefördert wer- den. Es macht schon den Eindruck einer versuchten Rosstäuschung, wenn dieses Programm in den Hand- lungsempfehlungen benannt wird, obwohl es als Reak- tion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise längst be- schlossen war. Hinzu kommt, dass es eher ein Strohfeuer ist. Es hilft vielleicht, das eine oder andere regionale Einzelproblem zu lösen, aber es trägt eben nicht dazu bei, nachhaltig die chronische Unterfinanzierung der öf- fentlichen Einrichtungen in den strukturschwachen Ge- bieten zu verbessern, damit sie auf eigenen Füßen stehen können. Außerdem deutet sich schon jetzt an, dass nicht wirklich zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird, denn die Steuereinnahmen der Kommunen werden im Zusammenhang mit anderen Entscheidungen im Rah- men des Konjunkturpakets und der allgemeinen Krisen- situation vermutlich drastischer sinken, als das Geld aus dem Konjunkturpaket II fließt. Fazit: Auch die Handlungsempfehlungen aus dem Hause Aigner sind zwar für sich genommen nicht ganz falsch, aber sie sind mutlos, wenig nachhaltig und ge- messen an den wirklichen Problemen kläglich. Den Ansatz, die Akteurinnen und Akteure vor Ort un- ter einen Hut zu bringen und die verschiedenen Politik- felder besser aufeinander abzustimmen, sind richtig. Nur muss ein solcher integrativer Ansatz auch in die Tat um- gesetzt werden. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die die Einbindung der Menschen vor Ort stärker fördern, statt zu versuchen, von oben herab alles zu organisieren. Die Politik der Bundesregierung für die ländlichen Räume ist aus unserer Sicht nicht mehr als eine vielleicht bemühte, aber eher symbolische Geste. Eine Standortpolitik für die ländlichen Räume muss aktiv und umsichtig mit politischem Weitblick entwi- ckelt werden. Gerade skandinavische Länder machen uns da einiges vor. Schweden hat als nächstes Land die EU-Ratspräsidentschaft. Es wurde bereits angekündigt, ab Juli 2009 die Diskussion um die Förderung ländlicher Räume besonders im Blick auf den Agrarförderzeitraum nach 2013 zu führen. Wir werden uns in diese Diskus- sion im Interesse der Menschen, die in den Dörfern und kleinen Städten leben bleiben möchten, intensiv einmi- schen. Die Linke bekennt sich zum Grundgesetzauftrag gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Existenzsichernde Arbeit und die Förderung einer selbst- bestimmten Dorfbewegung mit neuen Organisationskon- zepten für das Leben in Dörfern und kleinen Städten sind Schwerpunkte für eine linke Politik in den ländlichen Räumen. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Milchpreise sind im Keller, die ländliche Entwicklung stagniert, die Stimmung der Landwirte ist von existen- ziellen Zukunftsängsten geprägt. Mit dieser Bilanz been- det die Große Koalition ihre vierjährige Regierungszeit, die sie mit dem Slogan von der „Bauernbefreiung“ be- gonnen hat. Sicherlich geht die momentane Krisensituation, die auch die Agrarbranche erfasst hat, nicht allein auf das Konto der Großen Koalition in Berlin. Was jedoch er- schreckend ist, ist die komplette Konzeptionslosigkeit, mit der Union und SPD auf die Entwicklung reagieren. Man beschränkt sich auf wohlfeile Anträge bar jeden In- halts wie den heute hier vorliegenden. Und man ver- spricht Gelder, die bei den Bäuerinnen und Bauern real nie ankommen. Die Aufhebung der Kappungsgrenze oberhalb von 10 000 Litern beim Agrardiesel geht an 90 Prozent der Betriebe in Deutschland vorbei. Die Hilfen für die Milchbauern kurbeln in erster Linie den Stallbau der Massentierhaltungsbetriebe an und führen so dazu, dass noch mehr Milch auf den bereits überschwemmten Milchmarkt gespült wird. Sie erweisen sich als Danaer- geschenk, das nur zur Beschleunigung des Sterbens der Milchhöfe beiträgt. Die Vorgaben zur Anhebung der Prä- mien beim Ökolandbau sind so gewählt, dass die Bun- desländer durch die Gewährung breiter Abweichungs- korridore die tatsächlich gezahlten Fördersummen nicht erhöhen müssen. Die Mittel für den Breitbandausbau im ländlichen Raum fließen nicht ab. Im Haushaltsjahr 2008 sind von den zur Verfügung stehenden 10 Millio- nen Euro beispielsweise nur 500 000 Euro bundesweit ausgegeben worden. Da wird vom Agrarministerium immer wieder breit herausgestrichen, dass die Anhebung der Haushaltsmit- tel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in dieser Legisla- turperiode um 85 Millionen Euro angehoben worden sind. Dabei hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zuvor in Brüssel radikale Kürzungen der EU-Mittel für diesen Bereich durchgesetzt. Dadurch stehen Deutschland seit 2007 jährlich etwa 300 bis 400 Millionen Euro weniger für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. 25354 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Diese Aufzählung ließe sich beliebig lange fortfüh- ren. Dieser ziel- und planlosen Politik, die von ständiger Angst getrieben ist, in erster Linie Lobbyinteressen be- dient und die Mittel für die Landwirtschaft und die länd- lichen Räume in die Kassen der blühenden Agroindus- trie spült, setzen wir unsere Strategie zur Stärkung der Regionen entgegen. Wir fordern ein Ende der Gießkan- nenförderung. Stattdessen wollen wir die Vergabe der Steuergelder an die Erbringung klar benennbarer gesell- schaftlicher Leistungen koppeln, wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie Stärkung sozialer Ressourcen im ländlichen Raum. Dazu muss die Förderpolitik konsequent am Prinzip der inte- grierten ländlichen Entwicklung ausgerichtet und mehr Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht auf die Ebene der regionalen Akteure verlagert werden. Kleine Unternehmen mit Regionalbezug gilt es zu stärken und die Daseinsvorsorge der demografischen Entwicklung so anzupassen, dass das Landleben attraktiv und lebenswert bleibt. Die Förderungen im land- und forstwirtschaftli- chen Bereich sollen darüber hinaus an den Verzicht auf den Einsatz von Agrogentechnik gebunden werden. Da- mit tragen wir letztendlich nur dem Wunsch der Ver- braucherinnen und Verbraucher nach gentechnikfreien Produkten Rechnung. Für die ländliche Entwicklung und die Zukunftsfähig- keit des Agrarstandortes Deutschland waren die vergan- genen vier Jahre verlorene Zeit. Denn trotz vieler schö- ner Worte auf zahlreichen teuren Veranstaltungen: Verantwortung für unsere ländlichen Räume haben Union und SPD nicht übernommen. Anlage 30 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Biopatentrecht verbessern – Paten- tierung von Pflanzen, Tieren und biologi- schen Züchtungsverfahren verhindern – Beschlussempfehlung und Bericht zu der Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Der Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie hat uns einen wichti- gen Punkt für unsere heutige Debatte geliefert, nämlich dass sich kaum verlässliche Aussagen zu den Wirkungen treffen lassen, da bislang nur wenige Entscheidungen auf Grundlage der umgesetzten Richtlinie getroffen wurden. Der Grünenantrag schießt daher über das Ziel hinaus, auch wenn er zu Recht kritische Punkte anspricht. Erst vor gut vier Jahren standen wir schon einmal an dieser Stelle und haben über das gleiche Thema disku- tiert. Damals ging es um die Umsetzung der Biopatent- richtlinie in nationales Recht, auf die sich nun auch der Bericht der Bundesregierung bezieht. Die Unionsfrak- tion, obwohl damals in der Opposition, hat sich kon- struktiv an den Gesetzesberatungen beteiligt und dem ausgehandelten Kompromiss letztlich zugestimmt. Die Reichweite des Patentschutzes wurde seinerzeit übri- gens nicht etwa wegen des Engagements des grünen Koalitionspartners eingegrenzt, sondern auf die Initia- tive von CDU und CSU. Dies geschah durch die Ein- schränkung des Stoffschutzes, sodass der Schutzumfang des Patents nach der nun geltenden Bestimmung nur die konkrete Verwendung umfasst, aber nicht absolut gilt. Die damals von der rot-grünen Bundesregierung vor- geschlagene Regelung hätte die Bestimmung der Reich- weite des Patentschutzes in die Hände der Gerichte ge- legt. In diesem sensiblen Bereich ist allerdings der Gesetzgeber gefordert. Er kann derart fundamentale Ent- scheidungen nicht an die Gerichte delegieren, sondern muss selbst Position beziehen. Wenn wir der rot-grünen Bundesregierung gefolgt wären, hätte dies zu Rechtsun- sicherheit geführt. Das konnte durch die Unionsfraktion verhindert werden. Was allerdings schon etwas merkwürdig anmutet, ist, warum es nun der Oppositionsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen nicht schnell genug gehen kann mit einer Überprüfung der rechtlichen Situation bei biotechnologi- schen Erfindungen. Als sie noch in Regierungsverant- wortung standen, haben sie da etwas mehr Muße an den Tag gelegt. Mitte 1998 war die Richtlinie in Kraft ge- treten und hätte bis Mitte 2000 von Deutschland umge- setzt werden müssen. Erst Anfang 2005 haben sie es geschafft, die Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Eben noch auf dem Standstreifen und jetzt schon auf der Über- holspur. Das kann leicht zum Unfall führen. Es bleibt weiterhin kein besonderer, unmittelbarer Anlass, in der konkreten Patenterteilungspraxis zu er- kennen, der es rechtfertigen würde, auf Ebene der Bun- desregierung im europäischen Rechtsrahmen aktiv wer- den zu müssen. Sie liefern nämlich selbst ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die Selbstreinigungskräfte des Euro- päischen Patentübereinkommens sehr gut funktionieren. Der US-Forscher James Thomson brachte in Zusam- menarbeit mit der amerikanischen Universitätsstiftung „Wisconsin Alumni Research Foundation“ eine Patent- anmeldung beim Europäischen Patentamt in München ein. Gegenstand des Patentantrags war die künstliche Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzel- len, wodurch automatisch Embryonen vernichtet wer- den. Das Europäische Patentamt nahm den Patentantrag schon im Jahr 2004 nicht an, was den Antragsteller aller- dings nicht davon abhielt, in die nächste Instanz zu ge- hen, um doch noch an das Patent zu gelangen. Die Sache wurde an die Große Beschwerdekammer verwiesen, die Ende letzten Jahres klarstellte: Ein derartiges Patent würde gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sit- ten verstoßen. An Deutlichkeit lässt diese Entscheidung nichts zu wünschen übrig. Das geltende europäische Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25355 (A) (C) (B) (D) Recht hat also die von uns im Bundestag gesteckten Ziele jedenfalls in diesem prominenten Verfahren er- reicht. Es ist nicht ersichtlich, warum das Europäische Pa- tentamt bei Tieren, Pflanzen und biologischen Züch- tungsverfahren nicht die gleiche Sorgfalt an den Tag le- gen sollte wie bei menschlichen Embryonen. Was im Moment der Großen Beschwerdekammer des Europäi- schen Patentamtes zur Entscheidung vorliegt, sind Pa- tente zum Züchtungsverfahren von Brokkoli und Toma- ten. Hier geht es um die patentrechtlich entscheidende Abgrenzung: Haben wir es hier mit einem im Wesentli- chen biologischen Verfahren zu tun, das wäre dann nicht mehr patentfähig, oder zeichnen sich die Verfahren durch technische Besonderheiten aus, die dann patentier- bar wären? Man sollte sich die Entscheidung der Großen Be- schwerdekammer sehr genau anschauen, aber man sollte sie nicht vorwegnehmen. Änderungen, die jetzt im Vor- feld auf europäische Ebene eingespeist werden, können die Entscheidung ohnehin nicht mehr beeinflussen, zu- mal auch gar nicht klar ist, wo der Hebel für eine Ände- rung im Patentrecht angesetzt werden müsste. Wenn Lehren aus der Entscheidung der Großen Beschwerde- kammer des Europäischen Patentamts zu ziehen sind, dann ergibt es mehr Sinn, zunächst die Entscheidung ab- zuwarten und anschließend, in Kenntnis der Entschei- dung, sich für eine Änderung der Biopatentrichtlinie ein- zusetzen. Wenn Sie in Ihrem Antrag als Kronzeugen für den Handlungsbedarf den wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zi- tieren, dann ist das selbstverständlich nur die halbe Wahrheit. Denn in dem Gutachten „Patentschutz und In- novation“ heißt es auch: Die Kriterien für die Erteilung von Patenten sollten konsequent angewendet und bei Bedarf verschärft wer- den. Patente sollten Innovationen unterstützen, aber nicht Investitionen absichern. Die operative Umsetzung dieser Aufgabe fällt den Patentämtern zu, beispielsweise durch Erhöhung der Anforderungen an den erfinderi- schen Schritt einer Erfindung. Es ist hier nicht notwen- dig, den Gesetzgeber zu bemühen. Der Patentierung menschlichen Lebens hat das Euro- päische Patentamt klar widersprochen. Ich erwarte eine ebenso klare Entscheidung bei den anhängigen Züch- tungsverfahren. Zurzeit gibt es daher keinen Handlungs- bedarf seitens des Gesetzgebers. Dem Bericht ist inso- fern nichts hinzuzufügen, zumal er auch gar nicht konkret auf biotechnologische Erfindungen eingeht und in diesem Bereich spezielle Probleme erkennen lässt. Gleichwohl hat die Bundestagsanhörung zum Antrag interessante Punkte hervorgebracht, die die Fraktionen von Union und SPD nicht unkommentiert stehen lassen wollten. Wir wollen die Bundesregierung dazu anhalten, weiterhin die Erteilungspraxis des Europäischen Patent- amtes intensiv zu beobachten und bei Fehlentwicklun- gen die Rechtslage anzupassen im Sinne der während der Anhörung vorgetragenen Bedenken. Insbesondere die zu erteilenden Patente bezogen auf Brokkoli und To- maten verdienen dabei eine ganz besondere Beachtung, da sich an ihnen die zukünftige Erteilungspraxis des Eu- ropäischen Patentamtes manifestieren könnte. Ich bleibe dabei: Die Entscheidung der Großen Be- schwerdekammer des Europäischen Patentamts bezüg- lich der biologischen Züchtungsverfahren muss erst ein- mal abgewartet werden. Geht sie nicht nach unseren Vorstellungen aus, dann – in diesem Punkt haben die Grünen absolut recht – gehört diese Debatte in den Deut- schen Bundestag. Durch unseren Entschließungsantrag haben wir der Bundesregierung einen Kompass mitgege- ben, der die Richtung auf europäischer Ebene vorgibt, wenn es denn erforderlich wird. Der Antrag der Grünen kommt jedenfalls zur Unzeit. Das darin enthaltene Thema sollten und müssen wir aber aus deutscher Sicht weiter intensiv begleiten. Dr. Matthias Miersch (SPD): „Der Deutsche Bun- destag teilt die Bedenken im Bereich der Landwirtschaft und in Teilen der Öffentlichkeit, dass das Europäische Patentamt angesichts der Brokkoli- und Tomatenpatente eine zu weitgehende Patentierung für die Züchtung von Tieren und Pflanzen vornimmt.“ Das ist die zentrale Aussage des Entschließungsantrages der Koalitionsfrak- tionen und das ist ein klares Bekenntnis des Deutschen Bundestages, dass sich das Hohe Haus eindeutig gegen diese Patente ausspricht. Für die SPD-Fraktion danke ich all denen, die sich teilweise seit Jahrzehnten aktiv mit dieser Thematik im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie im Interesse der Landwirtschaft einsetzen. Ich danke exem- plarisch der Bewegung „Kein Patent auf Leben“. Die vor einigen Wochen im Bundestag durchgeführte Anhörung hat all die Problemfelder eindeutig aufgezeigt, die Ruth Tippe und ihre engagierten Mitstreiterinnen und Mit- streiter seit langer Zeit bewegen. Ich hoffe, dass es zu einem Durchbruch gekommen ist und all die aufgewor- fenen Fragen weiter im Parlament und in der Bundesre- gierung in der kommenden Legislaturperiode ausführ- lich beraten werden. Ich danke an dieser Stelle auch der Bundesjustizmi- nisterin für ihre Initiative, im September auf Regie- rungsebene mit Ministerien und Behörden die Proble- matik sowie die Ergebnisse der im Bundestag erfolgten Anhörung im Rahmen einer Zusammenkunft zu bera- ten. Das macht deutlich, dass der heutige Entschlie- ßungsantrag nur ein erster Schritt ist und – das will ich klar betonen – auch nur sein darf. Mir ist klar, dass sich einige noch weitergehende Aus- sagen gewünscht hätten. Gerade vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens vor der Großen Beschwerde- kammer und der beiden noch verbleibenden Sitzungswo- chen in dieser Periode musste es jedoch Priorität haben, ein schnelles und klares Signal des Deutschen Bundesta- ges zu setzen, das die von mir eingangs zitierte Aussage enthält. Ich finde, dass das klare Bekenntnis schon ein wichtiger Erfolg ist, und ich wünsche mir, dass auch in München der hier klar zum Ausdruck gebrachte Wille des Deutschen Bundestages Berücksichtigung findet. In- 25356 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) sofern kann ich auch all die Stimmen in der Koalition nachvollziehen, die auf die ausstehende Entscheidung der Großen Beschwerdekammer verweisen und damit rechnen, dass der Wille des Gesetzgebers dort seine Be- stätigung erfahren wird. Ich habe deshalb akzeptiert, dass auf Wunsch der CDU eine weitergehende Aussage, bereits jetzt für Rechtsänderungen einzutreten, im Ent- schließungsantrag nicht aufgenommen wurde. Für die SPD erkläre ich jedoch: Diese Frage muss in der 17. Le- gislaturperiode eindeutig wieder aufgerufen werden. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer klare Abgrenzungs- und Ausle- gungskriterien beinhalten wird, und zwar in dem Sinne, dass es eine klare Abgrenzung biotechnologischer Erfin- dungen von herkömmlichen landwirtschaftlichen Tätig- keiten wie Züchtung und Kreuzung gibt und die Paten- tierung herkömmlicher landwirtschaftlicher Tätigkeiten wie Züchtung und Kreuzung ausgeschlossen wird. Die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass die Flut an Anmeldungen beweist, dass offenbar auch eine Strategie verfolgt wird, letztlich nur ein Bruchteil patentiert zu be- kommen. Herr Professor Dolder hat in der Anhörung auf die Problematik der Überschneidung von Anwendungs- gebieten und auf die daraus resultierenden Abgrenzungs- probleme hingewiesen. Er hat dargelegt, dass isolierte Patentansprüche formuliert werden, die vom Patentan- melder höchst kunstvoll zu dem Zweck formuliert wer- den, fragliche Patentierungsverbote zu vermeiden. Die Patentierungsverbote des Art. 53 des Europäischen Pa- tentübereinkommens erwiesen sich demnach als „hilflose Slalomstangen auf der Skipiste zur glücklichen Patent- erteilung“. An diesen Aussagen wird klar, dass auch die Gesetz- gebung gefordert ist und diese Entwicklung nicht der in- ternen Rechtsprechung des Europäischen Patentamtes überlassen bleiben darf. Es geht um die grundsätzliche Frage der Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen. Es kann nicht sein, dass einzelne Pflanzensorten nicht pa- tentierbar sind, jedoch ganze Arten von Pflanzen. Der Widerspruch ist offenkundig. Deshalb müssen als Ziele gelten: klare Verbote der Patentierung von Saatgut und Nutztieren sowie von Verfahren zu ihrer Züchtung, keine Patente auf Gene und Lebewesen, kein Patent auf Le- ben! Allerdings hat Professor Dolder in der Anhörung auch aufgezeigt, dass eine Änderung der Biopatentricht- linie nicht ausreichend sein wird, sondern vielmehr auch eine Revisionskonferenz des Europäischen Patentüber- einkommens bzw. ein Beschluss des Verwaltungsrates des Europäischen Patentamts notwendig sein dürfte. Wir alle wissen, dass die hier angesprochenen Fragen bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bei den Staaten, die das Patentübereinkommen unterzeichnet ha- ben, hoch unterschiedlich beurteilt werden. Die Diskus- sion birgt somit auch das Risiko, dass gezogene Grenzen von interessierten Kreisen und einzelnen Staaten infrage gestellt werden. Schnelle Änderungen wird es somit wohl nicht geben. Umso wichtiger ist ein klares Bekenntnis des Deutschen Bundestages, dass wir die derzeitige Erteilungspraxis angesichts des Tomaten- und Brokkolipatents kritisieren. Dieses tun wir hier und heute. Verbunden werden muss diese Aussage mit der Aufforderung an die Abgeordne- ten der kommenden 17. Legislaturperiode, das Thema auch unter Heranziehung der durch die Anhörung erfolg- ten Vorarbeiten weiter zu verfolgen. Die SPD-Fraktion wird sich aktiv daran beteiligen. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die Biopatent- richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht ist bei Teilen der Gesellschaft umstritten. Es gibt erhebliche Befürchtungen unter Landwirten, dass sie durch die Er- teilung von biotechnologischen Patenten in ihren Mög- lichkeiten der Bewirtschaftung ihrer Betriebe einge- schränkt werden. Diese Befürchtungen müssen wir ernst nehmen. Der in dieser Diskussion vielfach zitierte Fall des ka- nadischen Landwirts ist bei der Betrachtung jedoch we- nig hilfreich. Dieser Landwirt hatte nachgewiesenerma- ßen und vom Gericht festgestellt Nachbau betrieben, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Auch bei Anwendung des Sortenrechtes hätte er Nachbaugebühren bezahlen müssen. Er hat eine Rechtsverletzung begangen und ist dafür verurteilt worden. Die Bundesregierung stellt in ihrer Unterrichtung „Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie“, Drucksache 16/12809, fest: „Es sind … keine Fälle be- kannt geworden, in denen Landwirte oder Züchter als vermeintliche Verletzer auf Grund eines im weitesten Sinne für Züchtungen erteilten Patents in Anspruch ge- nommen worden wären.“ Weiter heißt es dort: „Es lässt sich bisher nicht feststellen, dass die mit dem Umset- zungsgesetz eingeführten Begriffe auf dem Gebiet der Tier- und Pflanzenzüchtungen zu einer unerwünschten Weite der Patentierungsvoraussetzungen geführt hätten oder dass die Vorschriften über das Landwirteprivileg zum Schutze landwirtschaftlicher Betriebe nicht aus- reichten.“ Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz dürfen somit als positiv bewertet werden. Biopatente sind eine besondere Form des Schutzes geistigen Eigentums. Sie schützen biotechnologische Er- findungen. Es ist völlig unbestritten, dass Autoren das Recht der wirtschaftlichen Verwertung ihrer schriftstel- lerischen Arbeit haben. Genauso unbestritten sollte sein, dass Erfinder das Recht haben, wirtschaftlichen Nutzen aus ihrem Patent zu ziehen. Patente haben zwei Funktio- nen: Sie schützen das Recht des Erfinders auf wirtschaft- liche Verwertung. Gleichzeitig sind sie auch eine Veröf- fentlichung der Erfindung. Der Erfinder erhält im Gegenzug zur Veröffentlichung seiner Erfindung den Schutz des Gesetzes. Dieser Schutz ist zeitlich begrenzt. Es gibt genügend Beispiele für Erfinder, die sich ihre Er- findungen nicht patentieren lassen, um die Veröffentli- chungspflicht zu umgehen. Coca Cola ist wohl das be- kannteste Beispiel. Der Schutz von Erfindungen ist auch in der Biotech- nologie ein entscheidender Motor für wissenschaftlichen Fortschritt. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents sind die Kriterien der Neuheit der Erfindung, der Erfin- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25357 (A) (C) (B) (D) dungshöhe, der Reproduzierbarkeit. Nur Erfindungen, nicht aber Entdeckungen werden patentiert. Die Anwen- dung der Vorschriften der Biopatentrichtlinie muss si- cherstellen, dass der Zugang zu den genetischen Res- sourcen offenbleibt. Die Herausforderungen des Klimawandels, die Sicherung der Welternährung, die en- ergetische Nutzung von Biomasse stellen hohe Anforde- rungen an den züchterischen Fortschritt, denen nur durch Einbeziehung biotechnologischer Züchtungsverfahren begegnet werden kann. Die Biopatentrichtlinie bestimmt eindeutig, dass Pflanzensorten und Tierrassen nicht pa- tentierbar sind. Verfahren zum Klonen von Menschen sind ebenfalls nicht patentierbar, ebenso wenig totipo- tente Stammzellen. Es gibt kein Patent auf Leben. Nie- mandem ist es gelungen, eine chemische Verbindung zum Leben zur erwecken. Es gilt „Omnis vivo ex vivo“: Alles Leben entsteht aus Leben, und deswegen kann Le- ben nicht patentiert werden. Die FDP wendet sich gegen die Patentierung von Tie- ren, die für die landwirtschaftliche Tierhaltung von Be- deutung sind. Die Patentierung von Tieren, die in der medizinischen Forschung Verwendung finden, etwa die Krebsmaus und andere mit einem speziellen For- schungsinteresse gezüchtete Tiere, sind wertvoll, um die medizinische Forschung voranzutreiben. Es wird nicht Leben patentiert, sondern ein transgenes Tier mit be- stimmten Eigenschaften. Die gültige EU-Biopatentrichtlinie hat einige Rechts- unsicherheiten beseitigt; aber noch immer besteht recht- licher Klärungsbedarf. Das Landwirte- sowie das Züch- terprivileg wurden entsprechend den Bestimmungen im Sortenschutzrecht geregelt. Es ist jedoch im Einzelnen nicht geklärt, wann die Ergänzung eines biologischen Züchtungsverfahrens durch technische Schritte die Pa- tentierbarkeit erlauben. Unklar ist, unter welchen spe- ziellen Bedingungen die durch genetische Marker unter- stützte Selektion überhaupt patentierbar ist. Es wird er- wartet, dass das Einspruchsverfahren zum sogenannten Brokkolipatent Antworten auf diese Fragen bietet. Die Anhörungsfrist endete im letzten Herbst. Die Bewertung der Einsprüche ist noch nicht abgeschlossen. Es ist we- nig sinnvoll, vor der Vorlage dieser Bewertungen eine Änderung der Biopatentrichtlinie vornehmen zu wollen. Sollte festgestellt werden, dass weiterhin Rechtsunsi- cherheiten bestehen, müssen sie beseitigt werden, dann ist die Änderung der EU-Biopatentrichtlinie erforder- lich. Eine generelle Patentierung der durch Marker ge- stützten Selektion lehnt die FDP ab. Dieses technische Verfahren wird weitgehend von Pflanzenzüchtern ge- nutzt. Die Einführung der Patentierbarkeit wäre ein Be- schäftigungsprogramm für Rechtsanwälte, würde die In- novationskraft der mittelständischen Pflanzenzüchter hemmen und Großkonzernen mit ihren Rechtsabteilun- gen einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen. Es ist zu beobachten, dass einzelne Unternehmen versuchen, sehr weitreichende Patentansprüche mit dem Patentrecht durchzusetzen, die über Einsprüche aus dem Patentan- trag entfernt werden müssen. Dies führt zu Unmut. Sol- che Unternehmen tragen durch ihr Verhalten dazu bei, die Furcht von Landwirten vor Patenten zu schüren. Wir warnen gleichwohl vor zu detaillierten gesetzli- chen Regelungen. Die Vorstellung, dass im Gesetz jede Einzelheit festgelegt werden kann, die jetzt von Bedeu- tung ist und die eventuell – vielleicht aber auch nicht – zukünftig von Bedeutung sein wird, ist absurd. Dies würde zu einem nicht mehr überschaubaren Regelungs- wust führen. Gerichte brauchen Ermessensspielräume für ihre Entscheidungen, um mit ihren Urteilen jedem Einzelfall gerecht werden zu können. Die Grünen wollen mit ihrem Antrag die Wiederauf- nahme der polarisierten Diskussion über Biopatente er- reichen und daraus für sich einen Nutzen ziehen. Ihr An- trag bietet keine wirklich neuen Erkenntnisse oder Denkansätze. Die FDP lehnt den Antrag ab. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Auf Erfindungen kön- nen, wenn sie neu sind, einer erfinderischen Tätigkeit entspringen und gewerblich anwendbar sind, Patente vergeben werden. Klassisch werden Verfahrens- und Stoffpatente unterschieden. Über den Gegenstand des Patents wird zeitlich begrenzt ein Verfügungsrecht ge- währt. Personen oder Firmen mit derartigen Rechten set- zen also ein exklusives Verfügungsrecht oder genauer gesagt ein Monopol um. So nutzen sie in begrenzten Zeiträumen das geschützte Wissen selbst oder sie ver- kaufen die Nutzungsrechte an andere. Erfinder bzw. Inhaber dieser Rechte sollten so For- schungs- sowie Investitionskosten wieder reinbekom- men und Gewinne erwirtschaften. In dem Maße aber, wie Wissen als Gegenstand dieser Patente in den letzten beiden Jahrzehnten an Bedeutung gewann, wurden diese Nutzungs- und Verfügungsrechte mehr und mehr ein In- strument zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen gegenüber anderen. Es ging immer weniger darum, neue Impulse für weitere Erfindungen zu setzen. Vielmehr werden diese zunehmend blockiert, indem das Patent- recht erweitert und verschärft wurde und Patente mit bis- lang unbekannten Reichweiten erteilt wurden. Mit dem Biopatentrecht wurde in den 90er-Jahren das Patentrecht auf biologisch-genetische Ressourcen erweitert. Das heißt, Grundlagen des Lebens – auch des menschlichen – werden zu Schutzgegenständen. Sie werden wie patentierte Erfindungen behandelt. Oft ge- nug ist gar nicht mehr genau zu klären oder wird be- wusst verschleiert, ob es sich nicht gar um Entdeckun- gen handelt. Entdeckungen hingegen sind nämlich nicht patentierbar. Seit im Jahr 2000 in Europa Patente auf Pflanzen und Tierrassen erteilt werden, sollen 680 Patente auf Pflan- zen und 320 auf Tiere vergeben worden sein. Zumeist handelt es sich um gentechnisch veränderte Organismen. Die Entwicklung tendiert immer stärker zur Patentierung von Genen, Gensequenzen und Zuchtverfahren. Das zei- gen zahlreiche Anträge von Einzelpersonen und Unter- nehmen beim Europäischen Patentamt. Was droht uns? Der absolute Stoffschutz für gewon- nene Gene samt ihren Funktionen – selbst den noch un- bekannten. Wem der „Code des Lebens“ gehört, ist eine zutiefst gesellschaftspolitische Entscheidung und nicht 25358 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Gegenstand von Patentprüfungsverfahren! Dieser Ein- schätzung vieler Akteure und Verbände schließt sich die Linke an. Entsprechende öffentliche wie auch parlamen- tarische Debatten sind unumgänglich. Welche praktischen Folgen das haben kann, zeigt ein Beispiel der vergangenen Jahre besonders deutlich. So wurde vor dem Europäischen Patentamt heftig gestritten, ob beispielsweise menschliche Gene, deren Mutationen zu erblichem Brustkrebs führen, patentierbar sind. Das ursprüngliche Patent bezog sich nämlich nicht nur auf das technische Verfahren zur Isolation der Brustkrebs- gene. Vielmehr wurden die gewonnenen Gene selbst pa- tentiert. Der Stoffschutz wurde dann auch noch erweitert und schloss alle Verwendungen der Gene ein. Dazu zäh- len Verfahren zur Diagnostizierung der Brustkrebsgene, Behandlungsverfahren und letztlich auch zu entwi- ckelnde Arzneimittel. Es ist wohl klar, dass damit viel- fältige Forschungsansätze in der Medizin behindert, wenn nicht gar verhindert werden. Gelänge als Behand- lungsansatz das Ausschalten dieser Brustkrebsgene, dann hätten Forscher an den Patentinhaber zahlen müs- sen. Gleiches würde auch für Entwickler von Arzneimit- teln gelten. Es kommt zu strategischen Patenten. Man kann diese so bezeichnen, weil sie in nahezu allen Arbeits- bzw. Forschungsbereichen den Zugang blockieren, sofern nicht gezahlt wird bzw. gezahlt werden kann. In den USA gibt es Beispiele dafür, dass Forschergruppen ihr Projekt eingestellt haben, weil sie nicht imstande waren, die hohen Patentkosten aufzubringen bzw. einer Klage wegen Patentverletzung aus dem Weg gehen wollten. Dadurch verkehrt sich Patentschutz nun gänzlich ins Ge- genteil, und das unter Umständen mit tödlichem Aus- gang. Die letzte Bundesregierung hat zu Recht versucht, diesem ausufernden Stoffschutz mit dem Biopatentge- setz Einhalt zu gebieten. Zugleich jedoch war sie ge- zwungen, die teilweise gegenläufige und mit vielen Rechtsunsicherheiten behaftete EU-Biopatentrichtlinie umzusetzen. Das bleibt zu kritisieren. Folgerichtig greift der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen erneut diese Rechtsunsicherheit auf. Der Widerspruch liegt nach wie vor darin, dass im Unterschied zum umfassenden Stoff- schutz, den die EU-Biopatentrichtlinie gewährt, der klas- sische Patentschutz in Deutschland und Frankreich ein funktionsgebundener Stoffschutz ist. Das bedeutet, ein Patent wird nur auf ein konkretes Verfahren vergeben, in welchem das genannte Biomaterial zur Anwendung kommt. Wird ein anderes Verfahren auf Basis des glei- chen biologischen Materials entwickelt, dann gilt der Pa- tentschutz nicht mehr. Ein absoluter Stoffschutz für das biologische Material kann so ausgeschlossen werden. Nur ein funktionsgebundener Stoffschutz berücksichtigt angemessen die Eigenschaften von chemischen Stoffen und informationellem biologischem Material. Mit die- sem Ziel muss die europäische Richtlinie präzisiert wer- den. In der Anhörung im Innenausschuss am 11. Mai 2009 wiesen die Sachverständigen auf eine weitere gravie- rende Folge hin. Die geografische Herkunft tierischen und pflanzlichen Materials muss eindeutig belegt wer- den. Das deutsche Patentrecht sieht das im Gegensatz zur EU-Richtlinie vor. Aber selbst in Deutschland – so kritisierte die Vertreterin des Deutschen Patent- und Markenamtes – versuchen die Antragsteller, die Her- kunft zu verschleiern. Und ohne klare Herkunftsangaben können sich weder die Länder des Trikonts noch betrof- fene indigene Völker effektiv gegen Biopiraterie weh- ren. Sie können beispielsweise ihren Anteil am Ertrag aus der Nutzung traditionellen Wissens über heilende Pflanzen und deren Anwendung nicht einklagen. Und Pharmaunternehmen reagieren auf diese Begehren nicht nur ignorant. Nein, sie isolieren aus derartigen Pflanzen die heilenden Stoffe oder Gene. Dann „bauen“ sie diese künstlich nach. Damit sind sie auf die Ursprungspflan- zen überhaupt nicht mehr angewiesen. Die indigenen Völker verlieren endgültig die Chance auf eine gerechte wirtschaftliche Verwertung ihrer traditionellen Ressour- cen. Zwischenzeitlich mehren sich zwar auch kritische Stimmen in der EU-Kommission, die ethische und for- schungspolitische Bedenken formulieren. Diese müssen gestärkt werden, um eindeutige Regelungen in der EU- Biopatentrichtlinie zu erzwingen. Bis heute nämlich hat sich die EU-Kommission vor einer Bewertung dieser Ar- gumente gedrückt, geschweige denn eine Novellierung der Biopatentrichtlinie ernsthaft in Aussicht gestellt. Parallel dazu müssen auch internationale Abkommen geändert werden. So werden Wissen und geistige Eigen- tumsrechte durch das Europäische Patentübereinkom- men, EPÜ, oder das Übereinkommen über handelsbezo- gene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums, TRIPS, monopolisiert. Bei Züchtungsverfahren bei- spielsweise sind Anwender allgemein, aber insbesondere jene in den Entwicklungsländern einem harten Sorten- schutz ausgesetzt. Bauern zahlen hohe Summen für Saatgutlizenzen – auch für gentechnisch verändertes und patentiertes Saatgut – und stehen nicht selten vor exis- tenziellen Problemen. Zugleich werden traditionelle For- men der Landbewirtschaftung, Selbstversorgung und Ar- tenvielfalt massiv verdrängt. Daher geht die Linke weiter als der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Es wird die gezielte Erteilung von Zwangslizenzen gefor- dert, damit Forschungsblockaden und Biopiraterie über- wunden werden können, damit diagnostische und thera- peutische Anwendungen in der Medizin weiter entwickelt werden, damit der Zugang zu Gesundheits- versorgung eben nicht von kaufkräftiger Nachfrage und Angebots- bzw. Preismonopolen bestimmt wird. Die Or- ganisation „Ärzte ohne Grenzen“ sagt: „Medikamente sollten kein Luxus sein – patentgeschützte Medikamente sind aber oft unbezahlbar für Menschen in Entwick- lungsländern.“ Und ich füge hinzu, dass auch hierzu- lande die Effekte dieser Entwicklung längst deutlich zu spüren sind. Ein weiteres Problem kommt in dem Antrag zur Spra- che, ohne dass allerdings ein konkreter Lösungsansatz beschrieben würde. Es handelt sich um den effektiven Schutz von Persönlichkeitsrechten von Spendern. Es gibt zahlreiche Patentanmeldungen, in denen biologi- sches Material menschlichen Ursprungs Gegenstand ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25359 (A) (C) (B) (D) Hier schreibt die EU-Patentrichtlinie die „informierte Einwilligung“ vor. Spender müssen vorab zu Zielen des Forschungsprojektes aufgeklärt worden sein und in die Verwendung ihrer Proben eingewilligt haben. Bestim- mungen aber, wie diese Zustimmungen und Dokumenta- tionspflichten konkret auszusehen haben, fehlen im deutschen Biopatentgesetz. Daher fordert die Linke von der Bundesregierung, durch eine Gesetzesänderung Per- sönlichkeitsrechte und Daten von Spendern zu schützen. Wir beschränken uns also nicht auf Forderungen gegen- über der EU-Ebene. Fazit: Patente auf Leben beschneiden unsere Selbst- bestimmung mit existenziell negativen Folgen – für je- den Menschen und die menschliche Gemeinschaft. Daher lehnt die Linke die Ausdehnung privater Verfü- gungsrechte durch die Ausdehnung des Patentrechts auf biologisch-genetische Ressourcen ab. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Koalitionsfraktionen setzen ihre Untätigkeit in Sachen „Patente auf Leben“ fort – entgegen den zahlreichen Aussagen der CSU vor der Wahl, von Bundesländern wie Bayern und Hessen und auch explizit von Landwirt- schaftsministerin Aigner, die gerade noch eine Änderung des europäischen Biopatentrechtes forderte. Anlässlich der Debatte zum Antrag der Grünen „Biopatentrecht ver- bessern“ verabschieden die Koalitionsfraktionen heute einen Antrag, in dem sie ihre politische Aktivität auf „beobachten“, „prüfen“ und abwarten beschränken. Der Antrag kam auf Druck des SPD-geführten Justizministe- riums zustande. Auch im Bundesrat, wo ein Antrag Hes- sens zur Reform des Biopatentrechtes vorliegt, wurde die Abstimmung zum zweiten Mal verhindert. Damit knickt die Koalition erneut vor den Industrieinteressen ein und blockiert den Reformprozess. Auf der Anhörung des Agrarausschusses im Mai ha- ben sich sechs von sieben Experten kritisch zur derzeiti- gen Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentam- tes gestellt, wo 90 Prozent aller Patente angemeldet werden. Zwar schließt die EU-Patentrichtlinie Patente auf Pflanzen und Tiere in einem Absatz aus, im nächsten wird jedoch genau diese Möglichkeit faktisch eröffnet. So werden heute strategische Patente auf Verfahren mit winzigen technischen „Neuerungen“ angemeldet. Be- reits 25 Prozent der Patentanmeldungen betreffen ganz normale Züchtungsverfahren und erfassen auch die Nachkommen oder Produkte der patentierten Pflanzen oder Tiere. Allein in den letzten zwei Jahren wurden 40 Patentanträge im Bereich der Nutztierzucht einge- reicht. Eine neuseeländische Firma hat gerade Patente für ei- nen Gentest auf Kühe beantragt, mit dem gleich auch das Recht auf die produzierte Milch beansprucht wird. Der US-Konzern Monsanto beantragt erneut die Patente auf Tausende von Genvarianten von Schweinen. Die Kirchen, Umweltorganisationen wie Greenpeace, der Deutsche Bauernverband, die entwicklungspoliti- schen Organisationen, die Arbeitsgemeinschaft bäuerli- che Landwirtschaft, der BDM und andere haben die be- stehende Patentgesetzgebung aus ethischen Gründen, wegen der Privatisierung der Schöpfung, der Beschrän- kung von freier Forschung und Innovation und der zu- nehmenden Abhängigkeit von und Ausbeutung durch große Konzerne wie Monsanto, Bayer und BASF scharf kritisiert. Wir Grüne fordern in unserem Antrag „Biopatent- recht verbessern – Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren verhindern“, dass die Bundesregierung national und EU-weit die Initiative für eine Verbesserung der Biopatentrichtlinie ergreift, damit klargestellt wird, dass Patente auf Pflanzen und Tiere nicht erteilt werden können und sich Patentertei- lungen auch bei „lebender Materie“ nur auf die konkre- ten Erfindungsleistungen erstrecken können. Angesichts der aktuellen Entwicklung besteht dringender Hand- lungsbedarf. Wir fordern den Bundesrat auf, den vorliegenden An- trag Hessens umgehend zu verabschieden und damit den Weg für die Reform frei zu machen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Dass wir in diesem Hohen Haus auch zu später Stunde noch spannende Punkte be- handeln, zeigt das Thema Biopatente. Dieses sensible Thema hat in den letzten Wochen und Monaten die Öf- fentlichkeit und Medien stark beschäftigt. Besonders medienwirksam war die Aktion Dutzender von Landwir- ten im März, die ihre Schweine vor das Europäische Pa- tentamt getrieben haben, um gegen das sogenannte Schweinepatent zu demonstrieren. Die Bundesregierung hat in dem vorgelegten Bericht klar die Rechtslage beschrieben: Die Biopatentrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft lässt Patente, deren Ge- genstand Pflanzen und Tiere sind, sowie Patente für mi- krobiologische Verfahren und deren Erzeugnisse grund- sätzlich zu. Doch gilt dies nur unter einer ganzen Reihe von Einschränkungen. Tierrassen und Pflanzensorten können ebenso wenig patentiert werden wie „im Wesent- lichen biologische“ Verfahren zur Züchtung von Pflan- zen oder Tieren. Diese Vorgabe aus Brüssel, die nach jahrelangem Streit als Kompromiss zustande kam, haben wir in Deutschland 2004 mit zusätzlichen Schutzvorkeh- rungen – als Beispiel sei das sogenannte Landwirteprivi- leg genannt – übernommen. Die aktuellen Bedenken der Landwirte, die sich bei- spielhaft an dem „Schweinepatent“ festmachen, spiegeln die Befürchtung, in ihrem traditionellen Kerngeschäft des Kreuzens und Züchtens durch Biopatente einge- schränkt bzw. gestört oder von Patentinhabern abhängig zu werden. Die Bundesregierung nimmt diese Befürch- tungen, die ja nicht nur bei den Landwirten, sondern auch bei vielen Verbrauchern bestehen, sehr ernst. Sie ist der Auffassung, dass es erstens eine klare Abgrenzung zwischen patentierbaren biotechnologischen Erfindun- gen einerseits und herkömmlicher Kreuzung andererseits geben muss und dass zweitens Korrekturbedarf an der Biopatentrichtlinie dann besteht, wenn interpretatorische Unschärfen des Gesetzestextes diese Abgrenzung verun- klaren. Beispiel dafür ist die Auslegung des Begriffs der 25360 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) nicht patentierbaren „im Wesentlichen biologischen Ver- fahren“. Ich begrüße, dass die Koalitionsfraktionen in ihrem vorliegenden Entschließungsantrag diesen zentralen Punkt in den Mittelpunkt stellen und deutlich machen, dass es jetzt Aufgabe der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts ist, zu klaren Lösungen zu kommen. Die nächste zu erwartende Entscheidung be- trifft, wie Sie wissen, Patente auf Tomaten und Brokkoli. Was die an die Bundesregierung gerichteten Auffor- derungen der Koalitionsparteien angeht, kann ich Ihnen an dieser Stelle die ebenso engagierte wie vollständige Erfüllung zusagen. Diese Zusage fällt schon deshalb leicht, weil die Erteilungs- und Spruchpraxis des Euro- päischen Patentamts seit jeher vom Bundesministerium der Justiz laufend beobachtet wird, um deren Überein- stimmung mit den Regelungszielen der Richtlinie zu überwachen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal die eu- ropäische Dimension des Biopatentthemas unterstrei- chen. Sollten wir in Deutschland zu der Auffassung kommen, dass Änderungsinitiativen zur EG-Richtlinie erforderlich sind, brauchen wir für eine realistische Um- setzungsperspektive die Bereitschaft der EU-Kommis- sion, tätig zu werden, und eine klare Einschätzung der Diskussionslage in den anderen Mitgliedstaaten. Die Bun- desjustizministerin hat dies im April dem zuständigen EU-Kommissar McCreevy verdeutlicht. Frau Zypries hat ihn gebeten – gleichsam im Vorgriff auf die entspre- chende Aufforderung am Ende der Koalitionsentschlie- ßung –, umgehend einen aktuellen Kommissionsbericht zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie vorzulegen. Die intensiven Debatten in diesem Haus, aber auch im Bundesrat zum Thema Biopatente haben die Diskussion versachlicht und die rechtspolitisch entscheidenden „Knackpunkte“ deutlich gemacht. Ich begrüße es, dass der Entschließungsantrag der Koalition auch in Teilen der Opposition Zustimmung findet; dies unterstreicht, wie übereinstimmend wir die Probleme und möglichen Lösungswege sehen. Die Bundesregierung jedenfalls macht ihre Hausaufgaben. Sie wird die Entwicklung sorgfältig beobachten. Und sie wird, falls notwendig, zü- gig und druckvoll aktiv werden. Anlage 31 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 25) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Nach intensiven und in der Endphase zeitweise auch turbulenten Diskussionen liegt der Gesetzesentwurf zur Änderung arzneimittel- rechtlicher und anderer Vorschriften in seiner endgülti- gen Fassung zur zweiten und dritten Lesung vor. Es ist im Gesundheitsbereich das letzte große Gesetzesvorha- ben in der 16. Legislaturperiode. Sollten zu Beginn der Debatte lediglich reine EU-Vor- gaben – zum Beispiel Richtlinien für Kinderarzneimittel und neuartige Therapien – umgesetzt werden, wurden im Laufe der Beratungen nach und nach weitere und vor al- lem auch fachfremde Punkte hinzugefügt, sodass letzt- endlich das Gesetz mehr als 20 Artikel umfasst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden viele wichtige und sinnvolle Neuerungen für die Arzneimittelversorgung und -sicherheit eingeführt. So wird über die europäische Vorgabe hinaus dem vollversorgenden Großhandel ein Belieferungsanspruch gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen einge- räumt. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine schnelle und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln dauerhaft zu sichern. Im Bereich der Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln – zum Beispiel Zytostatika-Zuberei- tungen – werden Regelungen getroffen, die Transparenz und Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen Apo- theken, Krankenhausapotheken und Herstellbetrieben schaffen. Hiervon werden vor allem auch die Kranken- kassen profitieren, da sie nicht nur an Einkaufsvorteilen der Apotheken partizipieren, sondern auch Herstellerra- batte von Fertigarzneimitteln in parenteralen Zubereitun- gen generieren können. Neben gesetzlichen Änderungen im Arzneimittelrecht wurde auch eine Vielzahl anderer Sachverhalte angegan- gen und einer Lösung zugeführt. Durch eine Vereinbarungspflicht von KBV und Krankenkassen wird auch in der Zukunft die sozialpsy- chiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gesichert sein. Selbstständige und unselbstständig Beschäftigte wer- den die Möglichkeit erhalten, beim Krankengeld sich ne- ben Wahltarifen auch wieder für den gesetzlichen Kran- kengeldanspruch zu entscheiden. Um Manipulationsversuchen im Rahmen der Einfüh- rung des Morbi-RSA durch Upcoding vorzubeugen, werden dem Bundesversicherungsamt Überprüfungsbe- fugnisse in Bezug auf die Datenmeldungen der Kranken- kassen eingeräumt. Entsprechende Sanktionsmöglich- keiten im Falle eines Rechtsverstoßes werden ebenfalls eingeführt. Die Finanzierung ambulanter und stationärer Hospize ist künftig auf eine sichere gesetzliche Grundlage ge- stellt. Viele Menschen können dadurch in ihrer letzten und schwersten Lebensphase noch besser unterstützt werden. Auch bei der Vergütung von Ärzten ist es gelungen, wichtige Transparenzregelungen zu etablieren, die allen Beteiligten helfen, eine transparente Datenbasis für die in der letzten Zeit heftig diskutierten Ärztehonorare zu schaffen. Mit der Regelung um den „verkürzten Versorgungs- weg“ für Hilfsmittel wird weiteren Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten entgegengewirkt. Losgelöst von eigenen finanziellen Interessen sollen Vertragsärzte unbeein- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25361 (A) (C) (B) (D) flusst über die Verordnung von Hilfsmitteln entschei- den und nicht von der Ausstellung einer Verordnung oder der Steuerung von Versicherten zu bestimmten Leistungserbringern profitieren können. Zudem wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die es ermöglicht, dass Abrechnungen von ambulanten Leistungen über private Rechenstellen erfolgen können, allerdings nur, bis umfassendere gesetzliche Maßnah- men zur Sicherung des hohen Datenschutzanspruches für Sozialdaten geschaffen werden. Hintergrund für die Notwendigkeit dieser gesetzgebe- rischen Tätigkeit war eine Entscheidung des Bundesso- zialgerichts, dass Ärzte und Krankenhäuser Daten von gesetzlich versicherten Patienten nicht an private Ab- rechnungsstellen weitergeben dürfen, da diese Weiter- gabe nach den Bestimmungen über die Gesetzliche Krankenversicherung nicht zugelassen ist. Allerdings hatte das Bundessozialgerichts die Abrechnung von Leistungen noch bis zum 30. Juni dieses Jahres zugelas- sen und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine rechtliche Klarstellung vorzunehmen. Mit der jetzt vorliegenden Fassung der §§ 120 und 295 SGB V wird eine zeitlich befristete Rechtsgrundlage geschaffen, die zum einen die bestehende Abrechnungs- praxis von Krankenhäusern bei der Notfallbehandlung von gesetzlich versicherten Patienten gewährleistet; zum anderen aber die Abrechnung von Selektivverträgen vor allem im Rahmen des § 73 b SGB V sicherstellt. Für unsere Fraktion ist von entscheidender Bedeu- tung, dass bei der Abrechnung von Selektivverträgen durch private Stellen dasselbe Sicherheitsniveau wie im System der Kassenärztlichen Vereinigungen gewährleis- tet wird. Dafür haben wir bei unserem Koalitionspartner SPD und im BMG umfassend geworben. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, über die jetzt vorgesehenen Vorschriften hinaus mehr Transparenz, eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse sowie der Ver- träge über die Beauftragung der privaten Stelle und in Bezug auf die Rechtsaufsicht auch entsprechende Prü- fungsbefugnisse durch nachgeordnete Behörden zu ver- ankern. Dies halten wir – besonders vor dem Hinter- grund von Datenskandalen in der jüngsten Zeit – auch weiterhin für notwendig. Die Übergangsregelung wurde auf Drängen der Union gegenüber der ursprünglich vom BMG befürworteten Regelung nochmals um ein halbes Jahr verkürzt. Bedauerlich ist auch, dass es in der Koalition noch nicht einmal gelungen ist, Einigkeit über die Notwendig- keit eines Rezeptsammelverbots in Gewerbebetrieben zu erreichen, mit dem man den Auswüchsen des Versand- handels durch Pick-up-Stellen hätte wirksam entgegen- treten können. Ein eingebrachter Vorschlag des BMG hätte die Pick-up-Stellen „geadelt“, aber die unkontrol- lierten Auswüchse des Versandhandels nicht verhindert. Hinzu kommt, dass unserem eingehenden Wunsch nach einer Einigung zwischen dem BMG und der ABDA lei- der nicht entsprochen wurde. Ebenfalls keine Einigung wurde auch bei der Ände- rung der Großhandelsspanne erzielt. Angedacht war, das preisabhängige Vergütungssystem des Großhandels auf ein preisunabhängiges zuzüglich eines prozentualen Lo- gistikzuschlages umzustellen. Die vom Koalitionspart- ner vorgeschlagenen Größenordnungen bezogen auf den Festzuschlag und den prozentualen Zuschlag waren aus unserer Sicht nicht geeignet, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Entscheidend für das Schei- tern der Einigung über die Großhandelsspanne waren je- doch kurzfristig seitens des BMG vorgelegte Forderun- gen, die im Falle einer Direktbelieferung eine vollständige Weitergabe des Großhandelshöchstzu- schlags an die Krankenkassen vorgesehen hätten. Diese vom Koalitionspartner zur Bedingung für die Neufestle- gung der Großhandelsspanne erklärte Forderung hätte zu einer faktischen Festlegung des Vertriebswegs geführt. Ein solcher Markteingriff durch die Festlegung der Arz- neimitteldistribution konnte von uns nicht mitgetragen werden. Zusammenfassend bringt die 15. AMG-Novelle wich- tige Änderungen und wesentliche Verbesserungen. Si- cherlich hätte mehr erreicht werden können, wenn die SPD an der einen oder anderen Stelle etwas flexibler und ergebnisoffener gewesen wäre. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Der Umfang der heuti- gen Beschlussvorlage lässt vielleicht die Beratungsfre- quenz und -intensität erahnen, die die Koalition in dieses Gesetz investiert hat. Nach meiner Einschätzung hat sich der Aufwand gelohnt, denn über die ursprünglichen EU- Vorgaben hinaus ist es uns gelungen, viele wichtige und sinnvolle Neuerungen im Arzneimittelgesetz, aber auch in anderen Bereichen umzusetzen. Besonders wichtig ist aus meiner Sicht, dass über den Regierungsentwurf hinaus weitere Ausnahmen von der Zulassungspflicht für besondere Fälle geschaffen wur- den. Eine Zulassungspflicht besteht nun nicht für Arz- neimittel, die für Apotheken hergestellt werden, wenn die Herstellung für die ausreichende Versorgung des Patienten erforderlich ist und kein zugelassenes Fertig- arzneimittel zur Verfügung steht. Damit kann die Ver- sorgung zum Beispiel von Krebs- und Mukoviszidosepa- tienten in der derzeit bestehenden hohen Qualität aufrechterhalten werden. Zu begrüßen ist, dass die Finanzierungsbasis von am- bulanten und stationären Hospizen gestärkt wird. Die bisherige Finanzierungsregelung hat vorgesehen, dass die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses für den sta- tionären Bereich in der Satzung festschreiben mussten. Dies hat dazu geführt, dass die Versicherten sehr stark und auch unterschiedlich belastet wurden. Bewohner von Hospizen befinden sich in ihrer letzten Lebens- phase. Eine Finanzierung der zuschussfähigen Kosten über die Krankenkassen ist daher angemessen. Auch die Finanzierung ambulanter Hospizdienste wird neu gestaltet, da die bisherige Regelung zu Fehlent- wicklungen geführt hat. Zum einen waren die Vergütun- gen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschied- lich. Zum anderen wurden Teile der von den Krankenkassen zur Verfügung zu stellenden Mittel nicht abgerufen. Die Neuregelung stellt sicher, dass feste Zu- 25362 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) schüsse zu den Personalkosten geleistet werden. Sie schafft für alle Beteiligten Planungssicherheit und stellt eine leistungsgerechte Vergütung sicher. Überfällig ist eine gesetzliche Klarstellung für den Fall, dass ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Beitragsrückstände hat. Mit der Neuregelung kann es keinen Zweifel mehr daran geben, dass lediglich das Mitglied selbst, nicht aber die Familienangehörigen von den Leistungen der Krankenkasse ausgeschlossen sind. Dies gilt ausdrücklich nicht für Vorsorgeangebote, die auch für säumige Beitragszahler wichtig sind. Zu begrüßen ist des Weiteren die Verbesserung der Transparenz bezüglich der Honorare der niedergelasse- nen Ärzte und der Ausgaben der Krankenkassen für die- sen Bereich. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Bewertungsausschuss, das Institut des Bewertungsaus- schusses, das Bundesministerium für Gesundheit sowie der Deutsche Bundestag zeitnah und sachgerecht infor- miert werden. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir in einigen Bereichen Regelungen gewünscht hätte, für die es in der Koalition keine Mehrheiten gab. So haben wir leider keine Regelung finden können für Mitglieder einer pri- vaten Krankenversicherung, die nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu zahlen. Bedauerlich ist auch, dass wir keine Einigung über eine gesetzliche Regelung der Pick-up-Stellen erzielen konnten. Die grundsätzlichen Probleme bei einer Ab- gabe von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken blei- ben damit bestehen. Es gilt nun, in der neuen Legislatur- periode neue Mehrheiten für eine Lösung zu finden. Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Großhandels- spanne neu gestaltet wird. Durchgesetzt wurde immerhin der Anspruch des Großhandels auf eine angemessene und kontinuierliche Belieferung durch die Hersteller. Ausgenommen sind lediglich die Arzneimittel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht über den Großhandel ausgeliefert werden können, zum Beispiel radioaktive Arzneimittel. Eine flächendeckende Versor- gung mit Arzneimitteln ist damit zumindest sicherge- stellt. Die Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens im Ge- sundheitsbereich ist eine fortwährende Aufgabe. Dies gilt auch für das Arzneimittelgesetz, den ursprünglichen Regelungsbereich der heutigen Vorlage. In diesem Zu- sammenhang würde ich mich freuen, wenn wir in der nächsten Legislaturperiode eine fundierte Debatte über die Struktur und Arbeitsweise der Ethikkommissionen in unserem Land führen könnten, für die die verbliebene Zeit dieser Legislatur nicht mehr ausgereicht hat. Daniel Bahr (Münster) (FDP): Die 15. AMG-No- velle hat nur noch in einem kleinen Kernbereich etwas mit Arzneimitteln zu tun. Auf viele Dinge, die die Koali- tion unbedingt noch regeln wollte, konnte man sich nicht einigen. Die Diskussionen innerhalb der Koalition zei- gen aber auch jedem, dass sie ihr Ende herbeisehnt. Die AMG-Novelle ist zu einem erneuten Reparaturgesetz für die verfehlte Gesundheitsreform der Koalition gewor- den. Regelungen, bei denen die FDP bereits vor Verab- schiedung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ge- warnt hatte, dass sie unerwünschte Wirkungen entfalten, werden nun tatsächlich wieder geändert und bringen Un- ruhe mit sich. Am besten ist dieses Korrekturchaos bei der Krankengeldregelung für Selbstständige festzustel- len. Jeder, der wissen wollte, konnte wissen, dass ohne Übergangsregelungen gerade Ältere ein Problem be- kommen würden. Insofern gab es tatsächlich Handlungs- bedarf. Das, was die Koalition jetzt gemacht hat, ist wie- derum keine vernünftige Lösung. Entweder hätte man es dabei belassen sollen, dass Selbstständige das Recht ha- ben, das Krankengeld in ihrer Krankenkasse – und nicht in Wahltarifen – oder in einer privaten Krankenversiche- rung abzusichern, oder man hätte das Krankengeld kon- sequent ausgliedern und in die private Absicherung ge- ben müssen, dann aber für alle und dann mit einer praktikablen Übergangsregelung für ältere Versicherte und für bereits Erkrankte. Ein anderes Beispiel für die schlecht gemachte Ge- sundheitsreform war der Wegfall der Kinderfreibeträge bei der Berechnung der beitragspflichtigen Einkommen von freiwillig Versicherten. Dass dies jetzt korrigiert wird, ist zu begrüßen, wäre bei sorgfältiger Arbeit je- doch gar nicht erst notwendig gewesen. Bei anderen Pro- blemen, die mit der letzten Gesundheitsreform zum Teil bewusst geschaffen worden sind, hat die Koalition nicht die Kraft gehabt, sie überhaupt zu lösen, mit fatalen Fol- gen für die betroffenen Bürger. Das gilt zum Beispiel für die Situation von PKV-versicherten ALG-II-Empfän- gern, bei denen der Sozialhilfeträger nur den Betrag übernimmt, den er für einen gesetzlich Versicherten auf- wendet. Dieser Betrag ist übrigens bei weitem nicht kos- tendeckend. Die Bundesgesundheitsministerin und an- dere Politiker von Union und SPD haben das bereits häufiger kritisiert. Der privat versicherte ALG-II-Emp- fänger muss zwar nur die halbe Prämie des Basistarifes bezahlen. Dennoch reicht der Zuschuss nicht aus. Er bleibt auf einem erheblichen Betrag sitzen. Hierfür gibt es nur eine vernünftige Lösung: Diese soziale Unterstüt- zung ist eine Aufgabe des Steuer-/Transfersystems, sie muss aus Steuermitteln geleistet werden. Das gilt im Üb- rigen grundsätzlich für die notwendige Umverteilung, die sinnvollerweise über das Steuer- und Transfersystem und nicht innerhalb der Versicherungen zu organisieren ist. Das ist transparenter und gerechter. Genau das ist im FDP-Modell für eine nachhaltige Krankenversicherung enthalten. Sehr viel großzügiger hat sich die Koalition bei denje- nigen gezeigt, die ihre Beiträge zur Krankenversiche- rung nicht bezahlen. Ihre mitversicherten Familien- angehörigen erhalten dennoch zukünftig die komplette Versorgung. Sie selbst erhalten nicht nur Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzu- stände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft er- forderlich sind, sondern nun auch noch Früherkennungs- untersuchungen. Dass bei fehlender Beitragszahlung keine gravierenden Konsequenzen drohen, hat eine fa- tale Folge: Der Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistung geht verloren. Ich hoffe nur, dass sich das Motto „Wer zahlt, ist selber schuld“ nicht verbreitet. Das hat nichts mit Solidarität zu tun. Mit solchen gesetzten Fehlanreizen funktioniert keine Solidargemeinschaft in einer Versicherung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25363 (A) (C) (B) (D) Nicht angegangen wird auch das Problem der Ost- West-Anpassung der zahnärztlichen Vergütung, obwohl insbesondere Ost-Abgeordnete der Koalition in ihren Antwortschreiben immer wieder die dringende Notwen- digkeit einer solchen Maßnahme betonen. Die Koalition geht auch nicht gegen die Pick-up-Stellen vor, die mit- tlerweile durch den bekundeten Einstiegswillen von Tankstellenketten noch einmal eine ganz andere Dimen- sion erhalten. Vollmundig wurde von CDU und CSU und SPD eine Lösung versprochen. Einigen konnten sich die Parteien aber nicht mehr. Der Vorrat an Gemeinsam- keiten ist in dieser Koalition auf Zentimetermaß ge- schrumpft. Das Problem ist nur: Die Zeit läuft uns bei diesen Entwicklungen davon. Lippenbekenntnisse zum Fremd- und Mehrbesitzverbot sind schön, reichen aber nicht aus. Gut ins Bild passen auch die Regelungen, die den Bewertungsausschuss verpflichten, die Auswirkun- gen seiner Beschlüsse zu analysieren. Wir teilen das Grundanliegen, eine bessere Datenbasis für die Beurtei- lung zu erhalten, wie sich eine Honorarreform im Ein- zelnen auswirkt. Aber: Ein Großteil der Probleme ist hausgemacht. Hätte die Koalition für ein einfaches und transparentes Vergütungssystem gesorgt, müsste man jetzt nicht mit großem Aufwand versuchen, im Nachhi- nein zu verstehen, was man getan hat. Erlaubt sein muss auch die Frage, ob es Sinn macht, dass – auch wenn sich das Ganze irgendwann eingespielt hat – tatsächlich jedes Vierteljahr vorläufige und endgültige Daten und Be- richte zur aktuellen Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur vorzulegen sind. Das Bundesgesund- heitsministerium wird zum wesentlichen Entscheider. Es nimmt nicht nur an allen Sitzungen teil. Es hat auch die Möglichkeit, zusätzliche Informationen und Stellung- nahmen zu verlangen, Auflagen zu erteilen, Fristen zu setzen und das Ganze zu beanstanden. Das ist „gesteu- erte Selbstverwaltung“. Eine vergleichbare Entwicklung gibt es bei den Geschehnissen rund um den morbiditäts- orientierten Risikostrukturausgleich. Die FDP hat frühzei- tig und mehrfach darauf hingewiesen, dass die Konstruk- tion manipulationsanfällig ist. Unsere Befürchtungen haben sich voll bestätigt: Es ist manipuliert worden. Das stellt nun auch die Koalition fest. Statt aber den Finanzausgleich zu reformieren, werden die Kontroll- und Sanktionsbefugnisse des Bundesversicherungsam- tes ausgeweitet. Bei dem Kapitel „Unzulässige Zusammenarbeit zwi- schen Leistungserbringern und Vertragsärzten“ be- fürchte ich sehr, dass das Kind mit dem Bade ausge- schüttet worden ist. Es wäre sinnvoll gewesen, dieses Thema in Ruhe anzugehen und nicht über einen in letzter Minute nachgeschobenen Änderungsantrag, der so auch nicht Gegenstand der Anhörung im Gesundheitsaus- schuss war, Fakten zu schaffen, die zu Schwierigkeiten gerade in den Bereichen führen können, die uns allen am Herzen liegen, nämlich einer optimierten Anschlussver- sorgung nach Krankenhausaufenthalten und einer funk- tionierenden integrierten Versorgung. Klar ist, dass wir ein gemeinsames Ziel verfolgen: zu verhindern, dass Entscheidungen nicht mehr davon abhängen, was für den Patienten gut und sinnvoll ist, sondern vom Geld- beutel des Veranlassers. Das allerdings, was jetzt vorge- legt worden ist, geht darüber deutlich hinaus. Nun aber zu dem eigentlichen Anlass für dieses Ge- setzgebungsverfahren: zum Arzneimittelbereich. Ich be- grüße es sehr, dass die Koalition einige Anregungen des Bundesrates und aus der Anhörung aufgegriffen hat. Da- durch sind einige Regelungen zum Teil deutlich verbes- sert worden. Positiv ist, dass es nun auch eine Ausnahme von der Zulassungspflicht für Apotheken gibt, die in me- dizinisch begründeten besonderen Bedarfsfällen Arznei- mittel herstellen und nicht nur für Zytostatika-Zuberei- tungen oder die parenterale Ernährung. Das ist eine gute Nachricht für Schwerstkranke. Positiv zu bewerten ist auch, dass es im Hinblick auf homöopathische Arznei- mittel im Verfahren Verbesserungen zum Beispiel bei den Änderungsanzeigen und im Hinblick auf die Über- gangsfrist bei Erlöschen der Zulassung gegeben hat. Gut ist ebenfalls die Gleichstellung von öffentlichen und Krankenhausapotheken im Hinblick auf Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln sowie die Klarstellung, dass sich die Arbeit der Apotheker auch dann in den Preisen wider- spiegelt, wenn Apotheke und Krankenkassen sich nicht auf Preise hierüber verständigt haben. Was aber nicht ge- lungen ist, ist die Lösung für den pharmazeutischen Groß- handel, der im Rahmen der Arzneimittelversorgung eine ganz wichtige Rolle spielt. Die Großhandelsspanne hätte im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung entspre- chend geregelt werden müssen, sodass der Großhandel seine Aufgabe erfüllen kann. Die Einbeziehung in den Sicherstellungsauftrag ist aber keine wirkliche Lösung und bleibt ordnungspolitisch bedenklich. Frank Spieth (DIE LINKE): Mit diesem Gesetz zum Arzneimittelrecht wird der Versuch unternommen, einen Schlussstein auf die „Dauerbaustelle Gesundheitssys- tem“ zu setzen. Um gravierende Defizite Ihrer Gesund- heitspolitik der letzten Jahre auszugleichen, werden ganz viele Themen in einem Rutsch mit erledigt, die es ver- dient hätten, eigenständig behandelt zu werden. Dieses sogenannte Omnibus- oder Huckepack-Verfahren hinter- lässt einen schalen Beigeschmack, weil ich annehme, dass nur wenige Abgeordnete bei der Vielzahl der hier zu entscheidenden Themen noch einen Überblick haben. Das Gesetz enthält durchaus positive Elemente. Des- halb haben wir auch einigen Punkten zugestimmt, bei- spielsweise der Stärkung und besseren Finanzierung für Hospize und für die Versorgung Sterbenskranker sowie der längst überfälligen Regelung zum Leistungsanspruch für säumige Beitragszahler. Mit unseren Anfragen und Debattenbeiträgen haben wir dazu beigetragen, dass Sie sich bewegt haben! In diesem Gesetz hätten Sie allerdings viele weitere Sachverhalte regeln müssen, aber dazu waren Sie entwe- der nicht bereit oder sind nur halbherzig herangegangen. Für Soloselbständige und insbesondere für viele freie Journalisten oder Künstler haben Sie mit einem schlecht gemachten Gesetz den Krankengeldanspruch ab dem 1. Januar 2009 gestrichen. Stattdessen haben Sie Wahlta- rife über eine Zusatzversicherung vorgesehen. Dies war für alle eine Katastrophe und funktionierte nicht. Das ha- ben Sie zwar eingesehen, aber Ihre Änderungen sind wieder einmal ungenügend: Sie helfen insbesondere de- nen nicht, die einen Krankengeldanspruch ab dem 25364 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) 1. Krankheitstag brauchen. Sie hätten diesen Menschen helfen können, wenn Sie zur alten gesetzlichen Rege- lung zurückgekehrt wären, die bis zum 31. Dezember 2008 galt. Selbst in der Bismarck’schen Gesetzgebung vor 125 Jahren gab es bessere Regelungen als jetzt! Die Forderungen von Gewerkschaften, Künstler- und Jour- nalistenverbänden werden von Ihnen einfach vom Tisch gewischt. Wie ignorant sind Sie eigentlich? Und der sogenannte verkürzte Versorgungsweg, da- mit Patienten zum Beispiel möglichst schnell an ein Hör- gerät kommen, war vielleicht gut gemeint, doch hier wird der Korruption Tür und Tor geöffnet. Denn wenn sich Ärzte bei der Behandlung nicht ausschließlich an der medizinischen Notwendigkeit orientieren, sondern je nach Verordnungsverhalten finanziell selbst profitieren, dann geht das zulasten der Versorgungsqualität. Und au- ßerdem kostet es auch die Versichertengemeinschaft zu- sätzliches Geld. Sie versuchen zwar, diese Tür mit dem vorliegenden Gesetz zu schließen, doch wir haben Zwei- fel, ob das so tatsächlich gelingt. Nur ein vollständiges Verbot dieses Weges kann da helfen! Mit einigen Änderungsanträgen versuchen Sie zu- dem, schwere Bedenken von Datenschützern und auch des Bundessozialgerichts zu zerstreuen. Wenn sensible Gesundheitsdaten im Rahmen der Hausarztverträge oder im Rahmen der Notfallbehandlung im Krankenhaus an externe Rechenzentren verlagert werden, ist das hochbri- sant. Sie nehmen jetzt sehr zweifelhafte Regelungen vor und verschieben eine saubere Lösung auf das nächste Jahr. Und gleichzeitig erklären Sie, dass alle Probleme und Bauchschmerzen, die Sie selbst hinsichtlich des Da- tenschutzes haben, geheilt wären. Widersprüchlicher geht es kaum. Wir sind empört darüber, dass Sie nicht bereit sind, unseren Antrag zu unterstützen, Kranken- hausinfektionen mit multiresistenten Keimen wirksam zu bekämpfen. Dadurch sterben weiterhin jährlich bis zu 40 000 Menschen in deutschen Krankenhäusern. Wir sind empört darüber, dass Sie unseren Antrag, dass die Kosten für die künstliche Befruchtung wieder voll übernommen werden, ablehnen. Zeugungsunfähige Paare müssen deshalb vier- und fünfstellige Beträge aus- geben, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Das können nur gut Verdienende. Wir sind empört darüber, dass Selbstständige, die ar- beitslos werden, durch eine Gesetzeslücke von ihrem Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 351 Euro etwa 155 Euro an ihre private Krankenversicherung zahlen müssen. Da- mit bleiben weniger als 200 Euro zum Leben. Im Monat, nicht in der Woche! Und Sie stecken bei diesem Thema seit Monaten den Kopf in den Sand. Wir sind auch empört darüber, dass sich die Koalition nicht einigen konnte, den Versandhandel mit verschrei- bungspflichtigen Medikamenten und die sogenannten Pick-up-Stellen zu verbieten. Für die Patienten wäre das wegen der Arzneimittelsicherheit und der Erreichbarkeit von Apotheken sehr wünschenswert. Und wir sind empört, dass Sie vor gut einem halben Jahr – als Wahlkampfgeschenk für Bayern – das Verhand- lungsmonopol des Hausärzteverbandes, siehe § 73 b SGB V, eingeführt haben. Alle Fachleute sagen, dass diese Regelung die Patientenversorgung nicht verbes- sert, aber höhere Kosten für die Versichertengemein- schaft schafft. Der gesunde Menschenverstand sagt: Die- ser Paragraf muss weg! Doch Sie nutzen diese Chance dazu nicht. Ihr Gesetz hat viele Mängel. Es gibt aber auch sinn- volle Passagen. Deshalb werden wir nicht ablehnen, son- dern uns enthalten. Sie haben in dieser Wahlperiode eine Vielzahl an Ge- setzen zum Thema Gesundheit vorgelegt. Ein grundle- gendes Problem haben Sie nicht angepackt: Nach wie vor haben wir eine Zwei-Klassen-Medizin, und von ei- ner gerechten Finanzierung des Gesundheitssystems kann keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Mit Ihrer Po- litik ist die Finanzierung noch ungerechter, unsozialer und unsolidarischer geworden. Wir werden nicht ruhen und auch in der nächsten Wahlperiode eine solidarische Bürgerinnen- und Bürger- versicherung einfordern. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Koalition peitscht heute Nacht ein Sammelsurium an ge- sundheits- und pflegepolitischen Themen durch das Par- lament. Das Verfahren war an Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen. Gerade mal zwölf Stunden vor den ab- schließenden Beratungen im Gesundheitsausschuss er- hielten wir die letzten Änderungen der Koalition. Sie be- inhalteten völlig neue Regelungen oder die Änderung der bereits geänderten Änderungsanträge. Beides zeugt davon, dass die Koalition ohne einen gemeinsamen Kompass unterwegs ist. Nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Nachbesserungen an der missglückten Ge- sundheitsreform standen im Fokus der Debatten. Aber auch hier taten sich Abgründe auf. Die Koalition ist nicht in der Lage, politische Fehlent- scheidungen konsequent zu korrigieren. Die seit 1. Ja- nuar 2009 geltenden Krankengeldwahltarife für Selbst- ständige, unstetig und kurzfristig Beschäftigte sind ge- scheitert. Die Koalition stellt sich wider besseres Wissen gegen uns Grüne, den Bundesrat sowie die Arbeitneh- mer- und Arbeitgeberverbände. Statt, wie von uns gefor- dert, zu systematisch konsequenten und erprobten Rege- lungen zurückzukehren, werden die Krankenkassen gezwungen, einen zusätzlichen, auf eine neue Berech- nungsbasis gestellten Wahltarif anzubieten. Dieser ist gegenüber den privaten Versicherungen nicht konkur- renzfähig – es werden zum zweiten Mal Versichertengel- der unnötig verschwendet. Die Koalition feiert sich dafür, dass seit 2009 alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherung ab- schließen müssen. Doch sie duckt sich vor dem Problem, dass privatversicherte ALG-II- oder Sozialhilfeempfän- gerinnen und -empfänger die Beiträge nicht bezahlen können. Wer, wie die Union, gegen eine solidarische Bürgerversicherung agiert, müsste sich wenigstens für hilfebedürftige Privatversicherte einsetzen: Fehlanzeige. Fehlanzeige auch bei der Festlegung von Qualitätskri- terien für Pick-up-Stellen des Arzneimittelversands. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25365 (A) (C) (B) (D) Auch hier ist die Koalition zerstritten, sie kann oder will sich nicht einigen. Dabei bleibt der vorher groß ange- kündigte Schutz der Patienten und Verbraucherinnen auf der Strecke. Die Anforderungen an die Pflegeberufe steigen. Wir führen sowohl in der Fachwelt als auch in der Politik Debatten über die Weiterentwicklung der Kranken- und Altenpflegeausbildung. Diskutiert wird über die Ausbil- dung an Hochschulen, die in vielen EU-Staaten bereits Praxis ist. Und was treibt die Koalition? Das Gegenteil. Ihre Devise lautet Dequalifikation. Die Öffnung der Kranken- und Altenpflegeausbildung für Hauptschüle- rinnen und Hauptschüler widerspricht den steigenden Anforderungen an die Pflegeberufe. Wir brauchen statt- dessen eine grundlegende Reform der Pflegeausbildung. Dazu kein Wort der Bundesregierung in diesem Gesetz. Wir müssen hin zu einem System von modularen, auf- einander aufbauenden Ausbildungen, das allen eine Chance bietet, mit ihrer Qualifikation in dieses Arbeits- feld einzusteigen und sich weiterzuqualifizieren. Doch zum eigentlichen Schwerpunkt des Gesetzes: dem Arzneimittelbereich. Statt auf einen fairen Wettbe- werb verschiedener Vertriebswege von den Herstellern zu den Apotheken zu setzen, zementiert die Koalition Strukturen. In letzter Minute hat die Koalition auf die Umstellung der Großhandelsspanne, die einen fairen Wettbewerb um die Vertriebskosten zur Konsequenz ge- habt hätte, verzichtet. Übrig bleibt nun ein Torso: die Lieferverpflichtung an den Großhandel, der keinem der Beteiligten wirklich weiterhilft. Die Koalition kann sich bei Details nicht einigen und verzichtet dann lieber auf sinnvolle und grundsätzliche Veränderungen. Für uns Grüne ist jede Arzneimittelgesetzesnovelle auch damit verbunden, Verschlechterungen für Arznei- mittel der besonderen Therapierichtungen zu verhindern. Dies ist uns dieses Mal teilweise gelungen. Die Koali- tion hat unsere Vorschläge zu den pflanzlichen und ho- möopathischen Arzneimitteln übernommen. Quer stellte sie sich bei der Definition von anthroposophischen Arz- neimitteln und der Behandlung mit sogenannten auto- logen Vakzinen. Dabei handelt es sich nicht – wie uns immer wieder vorgeworfen wird – um eine grüne Spiel- wiese, wie allein schon die Unterstützung des Bundes- rats und des Hartmannbundes für den letzten Vorschlag zeigt. An zwei weiteren Punkten ist die Koalition unseren Änderungsvorschlägen gefolgt: bei der zusätzlichen Ver- besserung der Finanzierung stationärer Hospize und bei der ambulanten Versorgung psychisch kranker Kinder. In diesen Bereichen erreichen wir eine echte Verbesserung für Menschen, deren Situation – sei es die psychische Erkrankung oder das Sterben – wir gesellschaftlich lange verdrängt haben. Das Gesetz enthält einige Fehlentschei- dungen, und es klaffen Lücken. Nur wenige Punkte kön- nen wir Grünen mit vollem Herzen unterstützen. Aber es geht auch um eine Vielzahl von kleinen Regelungen, mit denen EU-Recht in nationale Regelungen übernommen wird. Daher werden wir Bündnisgrünen uns bei den Ab- stimmungen enthalten. Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin für Gesundheit: Im Rahmen eines intensi- ven parlamentarischen Verfahrens hat der Ausschuss für Gesundheit den Regierungsentwurf zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beraten und um wichtige Regelungsbereiche erweitert. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf werden mehr als 20 Gesetze und Rechtsvorschriften geändert. Zum Arzneimittelgesetz. Der Regierungsentwurf ist im Hinblick auf den AMG-Teil im Kern unverändert ge- blieben. Er bringt weitere Verbesserungen zur Arznei- mittelsicherheit. Mit den Ergänzungen zum Versor- gungsauftrag des Großhandels werden die Strukturen für eine qualitativ gute Arzneimittelversorgung erhalten. Für den Bereich homöopathischer und pflanzlicher Arznei- mittel werden Erleichterungen geschaffen. Darüber hi- naus wurden in den Ausschussberatungen zahlreiche wichtige Änderungen insbesondere im Bereich des SGB V vorgenommen. Zu den Rechenzentren. Zum Beispiel haben wir Re- gelungen zur Einbeziehung von Rechenzentren bei der Abrechnung von ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus und bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der Selektivverträge vorgese- hen, um diese Abrechnungspraxis über die vom Bun- dessozialgericht gewährte Übergangsfrist hinaus zu er- möglichen und datenschutzrechtlich abzusichern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat gestern noch einmal bestätigt, dass die von uns gefundene Regelung den da- tenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Re- gelungen sind befristet bis zum 1. Juli 2010. Bis dahin sind im Hinblick auf die Vorgaben des Bundessozialge- richts umfassendere gesetzliche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu erlassen. Zur Transparenz der Ärztehonorare. Sie kennen alle die Diskussionen der vergangenen Monate zur Ärztever- gütung und die Forderung nach mehr Transparenz in die- sem Bereich. Die Koalition hat dies aufgegriffen. Hier- nach muss künftig der Bewertungsausschuss dem BMG vierteljährlich Daten zur Entwicklung der Ärztevergü- tung in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln. Ziel der Neuregelung ist es, so bald wie möglich aussagekräftige Informationen zu den Auswir- kungen der Vergütungsreform auf die Arzthonorare zum Beispiel im ersten Quartal 2009 zu erhalten. Wir wollten eine Versachlichung der Honorardebatte. Deshalb soll es zu einer sachgerechten und zeitnahen In- formation nicht zuletzt auch des Deutschen Bundestages kommen. Zur Sicherung der Datengrundlage für den RSA. Mit dem Gesetzentwurf werden ferner wichtige Regelungen zur Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostruk- turausgleich geschaffen. Damit wird möglichem Miss- brauch bei den Datenerhebungen durch Krankenkassen entgegengewirkt. Das Bundesversicherungsamt erhält die Kompetenz, die gemeldeten Daten auf ihre Verein- barkeit mit bestehenden datenrechtlichen Erhebungsvor- schriften zu überprüfen. Es kann sowohl Auffälligkeits- prüfungen durchführen als auch die Krankenkassen im Einzelfall überprüfen. Das BVA trifft zum Abschluss der Prüfungen die Feststellung, ob eine Krankenkasse die Datenerhebungs- und -übermittlungsvorschriften einge- 25366 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) halten hat. Ist ein Rechtsverstoß festgestellt, wird ein Korrekturbetrag ermittelt, um den die Zuweisungen für diese Krankenkasse gekürzt werden. Zur Finanzierung der Hospize. Besonders am Herzen liegen mir Änderungen, die wir zur Finanzierung ambu- lanter und stationärer Hospize vorgenommen haben. Bei den stationären Hospizen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung künftig in vollem Umfang. Durch eine Anhebung des Mindestzuschusses von 6 auf 7 Prozent der monatlichen Bezugsgröße wird zudem sichergestellt, dass alle statio- nären Hospize einen auskömmlichen Zuschuss erhalten. Bei den ambulanten Hospizen werden künftig feste Zu- schüsse zu den Personalkosten geleistet. Damit entste- hen bundesweit gleiche Finanzierungsbedingungen. Zum verkürzten Versorgungsweg. Schließlich werden die Bedingungen, unter denen der „verkürzte Versor- gungsweg“, also die Hilfsmittelversorgung in der Arzt- praxis, weiterhin zulässig sein soll, präzisiert und restrik- tiver gefasst. Die Änderungen sind erforderlich, weil die Umsetzung der bisher geltenden Regelungen darauf hin- deuten, dass ansonsten das damit verfolgte Ziel – die wirksame Eindämmung fragwürdiger Praktiken in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Ver- tragsärzten im Hilfsmittelbereich – nicht erreicht wird. Mit der im Ausschuss verabschiedeten Regelung haben wir einen guten Kompromiss zwischen der Vermeidung von Missbrauch einerseits und der Ermöglichung wett- bewerberlicher Verträge andererseits gefunden. Zum Versandhandel. Der Versandhandel mit Arznei- mitteln war Begleitmusik während des gesamten bisheri- gen Gesetzgebungsverfahrens. Wie so vieles hat sich auch der Versandhandel weiterentwickelt. Neben dem Direktversand sind neue Formen mit Bestell- und Abhol- service entstanden. Wir wollen, dass die Verbraucherin- nen und Verbraucher auch bei den neuen Formen einen hohen Gesundheitsschutz haben. Deshalb hatten wir An- forderungen zur Qualität und Sicherheit für die Bestel- lung wie für die Abholung von Arzneimitteln vorgese- hen. Darauf konnten wir uns aber leider nicht einigen. Unerledigt geblieben ist auch das Thema Großhan- delszuschlag. Zwar ist der Sicherstellungsauftrag des Großhandels jetzt geregelt, die dazu notwendigen Ände- rungen bei der Vergütung des Arzneimittelgroßhandels waren jedoch zum Schluss der Beratungen nicht mehr konsensfähig. Zur Änderung des Krankenpflege- und des Altenpfle- gegesetzes. Ansprechen möchte ich schließlich einen im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens intensiv disku- tierten Aspekt: die Änderung des Kranken- und schließ- lich auch des Altenpflegegesetzes. Deutschland hat der- zeit eine breite Basis hervorragend ausgebildeter Gesundheits- und Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger. Dadurch nimmt Deutschland im internationalen Vergleich in der Pflege einen Spitzenplatz ein, weil ge- währleistet ist, dass der ganz überwiegende Teil der Pfle- geleistungen durch Fachkräfte durchgeführt wird. Dieses Qualitätsmerkmal wollen wir auf Dauer erhalten. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung müssen wir aber frühzeitig sicherstellen, dass auf Dauer eine ausrei- chende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Ausbildungen zur Verfügung stehen. Deshalb erwei- tern wir den Kreis der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber auf alle Personen, die nach zehn Pflichtschul- jahren einen Abschluss erreichen. Die Voraussetzungen der EU-Richtlinie sind damit erfüllt. Die Qualität der Ausbildung bleibt erhalten. Weder an der Ausbildung selbst noch an der staatlichen Prüfung wird etwas geän- dert. Die Regelung gilt zunächst für acht Jahre. Anhand eines Berichtes, den die Bundesregierung über die Er- fahrungen mit der Neuregelung abgeben muss, wird der Gesetzgeber zu entscheiden haben, ob die Regelung von Dauer sein soll. Die Koalition hat viel Arbeit und Sorgfalt für die Ausgestaltung der einzelnen Regelungen aufgewandt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Anlage 32 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Potenziale von Migranten für den internationalen Tourismus nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Barrierefreien Tourismus weiter fördern – Barrierefreier Tourismus für alle in Deutschland – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Bauernhofurlaub und Landtourismus weiter fördern – Ländliche Räume nach- haltig stärken – Landurlaub und Urlaub auf dem Bauern- hof als Chance für einen umweltfreundli- chen Tourismus in Deutschland nutzen – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Potenziale von Tourismus und Sport erkennen und fördern – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Reformationsjubiläum 2017 als welthistorisches Ereignis würdigen (Tagesordnungspunkt 27 a bis e) Uda Carmen Freia Heller (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Antrag soll das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 als welthistorisches Ereignis gewürdigt und die religiöse, kulturgeschichtliche und auch touristische Bedeutung hervorgehoben werden. Seit dem offiziellen Beginn der Lutherdekade am 21. September 2008 werden die historischen Entwick- lungen der Reformation und deren kulturelle Auswir- kungen in Form von Veranstaltungen und touristischen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25367 (A) (C) (B) (D) Angeboten aufgegriffen und dargestellt. Zwischenzeit- lich wurde die Lutherdekade durch einzelne Themen- jahre strukturiert und profiliert. Das Kuratorium zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017, dem hochrangige Vertreter von Bund, Ländern und Vertretern der Evangelischen Kirche Deutschlands angehören, hat vor wenigen Wochen die Jahresthemen für den Zeitraum 2010 bis 2017 festgelegt. Nach dem Wichernjahr 2008 (200. Geburtstag Johann Hinrich Wicherns) unter dem Motto „Reformation und Diakonie“ und dem Calvinjahr 2009 (500. Geburtstag Johannes Calvins) unter dem Motto „Reformation und Bekenntnis“ kann die Luther- dekade auf dem Weg zum großen Jubiläumsjahr 2017 er- neut an historische Gedenkjahre anknüpfen. Das Jahr 2010 steht unter dem Titel „Reformation und Bildung“ (Philipp-Melanchthon-Jahr/450. Todestag), 2011 steht ganz im Zeichen des mündigen Christenmen- schen als zentrales Thema der Reformation mit dem Ti- tel „Reformation und Freiheit“, es folgen 2012 „Refor- mation und Musik“ (800 Jahre Thomanerchor Leipzig) sowie 2013 „Reformation und Toleranz“. Es folgen „Re- formation und Politik“ im Jahr 2014, denn die Reforma- tion gilt mit ihrer Unterscheidung zwischen Kirche und Politik als zentrale Etappe der Ausbildung unserer mo- dernen Grundrechte von Religions- und Gewissensfrei- heit. Das Jahr 2015 steht ganz im Zeichen der Kunst in der Reformationszeit mit dem Titel „Reformation – Bild und Bibel“. Das Sichtbarmachen der reformatorischen Weltgemeinschaft steht im Jahr 2016 unter dem Motto „Reformation und die Eine-Welt“. Im Jahr 2017 jährt sich dann am Tag vor „Allerheili- gen“, am 31. Oktober, der Thesenanschlag Martin Luthers an der Schlosskirche zu Wittenberg zum 500. Mal. Mit diesen inhaltlichen Schwerpunkten wird dem An- liegen des Kuratoriums zur Vorbereitung des Reforma- tionsjubiläums 2017 entsprochen, die Jahresthemen so offen zu gestalten, dass kirchliche und staatliche Akteure inhaltliche Bezüge erarbeiten und kommunizieren kön- nen. Zudem bietet das Konzept der Themenjahre die Chance, die geistliche und ökumenische sowie globale Dimension der Lutherdekade ebenso zu gestalten wie die kulturhistorisch-touristischen Erwartungen umzusetzen. Alle relevanten Veranstaltungen der Lutherdekade wurden von der Geschäftsstelle „Luther 2017“ gesam- melt und auf der Website eingestellt. Für die Jahre 2009 und 2010 sind dies bereits mehr als 250 Veranstaltungen. Darüber hinaus sind die geplanten Veranstaltungen und Projekte der Lutherdekade für die Jahre 2011 bis 2017 ebenfalls über Internet abrufbar. Die Geschäftsstelle in Wittenberg hat dabei die Funk- tion eines Organisators inne und bringt auch regionale Traditionsvereine und private Initiativen der einheimi- schen Bevölkerung zusammen. Ziel ist es daher, alle Bürger – auch nicht religiös gebundene – in die Refor- mationsfeierlichkeiten einzubeziehen. Die Dekade muss sich daher als Chance verstehen, sich nicht nur Bil- dungsbürgern, sondern einer breiten Öffentlichkeit zu- gänglich zu machen. Angesichts dieser vielfältigen Aktivitäten im Zusam- menhang mit der Lutherdekade, dem eigentlichen Refor- mationsjubiläum, den Denkmalschutzmaßnahmen und den vielfältigen Vermarktungen liegt es natürlich auf der Hand, dass die involvierten Bundesländer, insbesondere Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, diese damit verbundenen finanziellen Belastungen nicht alleine schultern können. Vor diesem Hintergrund haben nun die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Antrag im Deut- schen Bundestag eingebracht. Die diesen Antrag stellenden Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, sie möge die betroffenen Bundes- länder und Kommunen sowohl bei Verkehrsinfrastruktur- investitionen als auch bei der Kultur-, Denkmal- und Städtebauförderung unterstützen. Insbesondere soll überprüft werden, inwieweit die Förderung der „Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt“ und der „Wart- burg-Stiftung“ ausgebaut werden kann. In diesen Zu- sammenhang fällt auch die Idee einer einheitlichen, überregionalen Ausschilderung. Ebenso möge die Bundesregierung verstärkt die Deutsche Zentrale für Tourismus – DZT – unterstützen, da diese eine ganz entscheidende Rolle bei der professio- nellen Vermarktung der Lutherdekade in allen relevanten Märkten im In- und Ausland übernimmt. Im Arbeitskreis Auslandsmarketing der DZT werden alle Projekte zur re- gionalen Umsetzung der Jahresthemen beraten. Diesem begleitenden Arbeitskreis der DZT zur Lutherdekade ge- hören unter anderem Vertreter der Lutherstädte, die Ge- schäftsstellen Luther 2017 und der EKD sowie Reisever- anstalter an. Die Wort-Bildmarke „Luther 2017 – 500 Jahre Reformation“ war das marktspezifische DZT- Jahresthema 2008 bei der internationalen Vermarktung des Reiselandes Deutschland. Dabei setzt die DZT den Fokus auf Pressearbeit und Internet zur Bewerbung des Reformationsthemas weltweit, das eingebettet ist in die Rubrik „Spirituelles Reisen“. Spiritueller Tourismus als einer der Ursprünge des Reisens überhaupt erfreute sich in den vergangenen Jahren zunehmender Beliebtheit, denn immer mehr Menschen interessieren sich für Besu- che alter, christlicher Pilgerziele. Bereits zum zweiten Mal war „Luther 2017“ über die DZT auf der Germany Travel Mart – GTM –, der größten Verkaufsveranstal- tung für das Deutschland-Geschäft, nach München 2008 in diesem Jahr in Rostock vertreten. Ebenfalls werden seit dem Vorjahr alle geplanten Veranstaltungen der Lutherdekade in Deutschland auf der aktualisierten DZT-Eventdatenbank eingestellt. Somit vermarktet die Deutsche Zentrale für Tourismus diesen herausragenden kulturtouristischen Höhepunkt erfolgreich im Ausland und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das Kultur- image Deutschlands in der Welt zu stärken. Mit insgesamt 26,35 Millionen Euro Bundesmitteln für die Auslandsvermarktung leistet die DZT unschätz- bare Hilfe bei der erfolgreichen Bewerbung unter ande- rem von Kulturtouristen aus dem Ausland. Somit ergibt sich zwangsläufig die im Fraktionsantrag formulierte Forderung einer intensiven Unterstützung bei der Ver- marktung der Lutherdekade als bedeutsames Ereignis des Kultur- und Tourismusstandortes Deutschland durch 25368 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) die DZT, deutsche Kulturinstitute und diplomatische Vertretungen an die Bundesregierung. Als eine weitere Forderung des Antrages an die Bun- desregierung ergibt sich die Berücksichtigung barriere- freier Standards bei allen baulichen Maßnahmen. Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl der internationalen Gäste insbesondere aus den USA und Skandinavien be- reits ein sehr hohes Maß an Barrierefreiheit gewohnt sind und diese Standards selbstverständlich vorausset- zen, kommt dieser Anforderung eine zentrale Bedeutung zu. Dabei geht es nicht nur um rollstuhlgerechte Infra- strukturmaßnahmen, sondern beispielsweise auch um blindengerechte Ausschilderungen oder das Angebot von Gebärdendolmetschern bei Stadtführungen. Die Forderung des Antrages nach einer Verbesserung der Servicequalität im Hinblick auf die Kompetenz und Freundlichkeit des Personals ist mir persönlich ein gro- ßes Anliegen. Dem immer wieder propagierten Vorurteil „Servicewüste Deutschland“ gilt es hier mit persönlicher Motivation, Fremdsprachen- und Themenkenntnissen entgegenzuwirken. In enger Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz, dem Tourismusverband Sachsen-An- halt und den Industrie- und Handelskammern Magde- burg und Halle-Dessau engagiere ich mich seit drei Jah- ren intensiv für eine bessere Qualifizierung der Auszubildenden. In der kommenden Woche nehme ich an der Eröffnungsveranstaltung des IHK-Bildungszen- trums Dessau mit dem Titel „Auf dem Lutherweg zu touristischem Erfolg“ teil. Ziele des Projektes sind die Qualifizierung zum „Gästeführer Lutherweg“ und die Sensibilisierung touristischer Akteure am Lutherweg für die wirtschaftlichen Potenziale der Lutherdekade. Doch lassen Sie mich noch einen Blick in die Zukunft werfen. Die vielfältigen Veranstaltungen während der Lutherdekade sollten kein zeitlich begrenztes Projekt sein, welches seinen Höhepunkt und Endpunkt der Fei- erlichkeiten im Jahr 2017 erreicht hat. Vielmehr ist diese Dekade ein Teil der fast 40 Jahre lang andauernden Periode von 500-Jahr-Jubiläen, die an Luthers Zeit auf der Wartburg erinnern (2021/2022), an die deutsche Bi- belübersetzung (2022), an Luthers Hochzeit (2025) bis hin zu seinem sich zum 500. Mal jährenden Todestag im Jahr 2046. Entscheidend für alle Akteure ist es deshalb, über die Dekade hinaus langfristig ein touristisch inte- ressantes Gesamtimage des „Tourismus-Zugpferdes Luther“ zu etablieren und ein konstantes touristisches Angebot aufzubauen. Wir sollten über die Dekade hi- naus noch 30 Jahre weiter in die Zukunft blicken! Abschließend möchte ich allen Politikern ein Luther- zitat mit auf den Weg geben, welches eine gute Predigt und eine zündende Rede charakterisiert: „Tritt frisch auf! Tu’s Maul auf! Hör bald auf!“ Diesen guten Rat Martin Luthers sollten wir Volksvertreter beherzigen! Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Die heutige Debatte ist überschrieben mit dem Titel: „Unsere Verant- wortung für die ländlichen Räume“. Welche Bedeutung der ländliche Raum für unsere Gesellschaft hat, wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass die Mehrheit der Deutschen in ländlichen Regionen lebt und arbeitet. 70 Prozent der Menschen in unserem Land leben außer- halb städtischer Ballungszentren. Auch von den rund 3,5 Millionen Wirtschaftsbetrieben in unserem Land ist der überwiegende Teil in Gemeinden und mittleren Städ- ten in der Fläche angesiedelt. Gegenüber den städtischen Regionen haben die ländlichen Räume bislang jedoch eine stiefmütterliche Behandlung erfahren, wenn es darum ging, gleiche Standards umzusetzen. Ein Umdenken ist damit mehr als angebracht. Als direkt gewählte Abgeord- nete der überaus ländlich geprägten Region der Westpfalz ist es mir ein wichtiges Anliegen, den ländlichen Raum stärker in den Fokus zu rücken. Denn es bedarf in vielen Bereichen einer ganz deutlichen Verbesserung der Rahmen- bedingungen: zum einen zur Angleichung der Lebens- standards – dies gilt für den Bereich der Kommunikation wie für den Verkehr, für die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung wie für die Bereitstellung gleichwertiger Bildungschancen; es gilt beispielsweise auch für die medi- zinische Versorgung und die Förderung kultureller Punkte – zum anderen aber auch, um die wichtigen Funk- tionen zu erhalten, die der ländliche Raum für Staat und Gesellschaft erfüllt. Die ländlichen Gebiete versorgen die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Sie sind Erholungs- und Rückzugsraum für die Bevölkerung, und die vielfältigen eindrucksvollen Landschaften bilden ein wichtiges Element unserer regio- nalen und nationalen Identität. Die Bewahrung lebhafter und intakter ländlicher Räume ist damit also von ganz existenziellem gesamtstaatlichen Interesse. Das kann aber nur gelingen, wenn die ländlichen Räume in den Stand gesetzt werden, diese Aufgaben zu leisten. Die Herausbildung der Kulturlandschaft ist in der Vergangenheit ein Nebenprodukt bäuerlicher Land- wirtschaft gewesen. Aufgrund des Strukturwandels gehen heute jedoch täglich rund 110 Hektar land- und forst- wirtschaftlich genutzte Flächen verloren. Viele Betriebe sind mittlerweile allein durch agrarwirtschaftliche Erträge nicht mehr überlebensfähig. Einen erfolgreichen Weg für die bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betriebe, ein Auskommen zu erzie- len, bietet der Bauernhof- und Landtourismus. Er hat sich mittlerweile als eigenständiges Tourismussegment in Deutschland etabliert und stellt ein wichtiges Stand- bein für die wirtschaftliche Entwicklung der Anbieter und insbesondere der strukturschwachen ländlichen Räume dar. In dem vorliegenden, von mir mitinitiierten Antrag führen wir dies deutlich aus. Wir fordern, nach- haltige und naturnahe Formen des Landurlaubs sowie den Urlaub auf dem Bauernhof als Nebenerwerbsmög- lichkeit stärker zu unterstützen. Der Marktanteil dieses Tourismussegments kann noch ausgebaut werden, damit möglichst viele Menschen davon profitieren. Mit ihrer vielfältigen Angebotspalette spiegeln Bauernhofurlaub und Landtourismus zudem auch die Bedeutung und die Anziehungskraft der ländlichen Räume in unserem Land wider. Als Angebot für Menschen aus städtischen Verdich- tungsräumen bietet er erholsame wie abwechslungsreiche Anreize: einerseits durch direktes Naturerleben und Ruhe. Andererseits eröffnet er die Möglichkeit zum Ak- tivurlaub insbesondere mit den vielfältigen Möglichkei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25369 (A) (C) (B) (D) ten zum Wandern, Radfahren oder Reiten. Um diese Funktionen des Landtourismus weiter zu stärken, ist die Förderung der touristischen Angebote, der Einkommens- diversifizierung in der Landwirtschaft, der Dorfentwick- lung und der Infrastruktur in ländlichen Räumen dringend geboten. Hinsichtlich der notwendigen Stärkung der regionalen Infrastruktur möchte ich an erster Stelle den Ausbau schneller Internetverbindungen ansprechen. So wie in allen anderen Branchen ist auch für die Vermarktung von Bauernhofurlaub und Landtourismus das Internet mittlerweile das Medium Nummer eins. Aber wenn die Betriebe nicht erreichbar sind, wenn es – wie in der öffentlichen Anhörung zum Thema ausgeführt wurde – schneller geht, 200 Schweine zu füttern, als 20 E-Mails abzurufen, dann ist dies nicht mehr nur ein Standort- nachteil. Dann ist das ein nicht mehr akzeptabler Unter- schied in wichtigen Standards unserer Gesellschaft. Hier sehe ich im Besonderen die Deutsche Telekom in der Verantwortung, sich nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen des Internetgeschäfts herauszusuchen, sondern für alle Regionen Lösungen anzubieten. In vielen Bereichen müssen aber auf unterschiedlichen Ebenen Ansätze gestartet werden. Dort gilt es, gemeinsam durch Bund, Länder und Gemeinden der Verantwortung für den ländlichen Raum gerecht zu werden, so zum Bei- spiel bei der weiteren verkehrlichen Erschließung. Wenn ländliche Regionen ohne Individualverkehrsmittel nicht erreicht werden können, ist das einerseits eine Frage des regionalen und lokalen Ausbaus des ÖPNV. Es ist aber auch eine Folge von Streckenstilllegungen durch die Deutsche Bahn. Wenn man mit ihr unproblematisch nur noch bis ins nächste Oberzentrum gelangen kann, dann findet hier schon die Abkopplung des ländlichen Raumes statt. Hier muss ein Umdenken erfolgen, und oftmals sind auch die Potenziale hierfür vorhanden. Als Beispiel möchte ich die Bestrebungen zur Wiederinbetriebnahme der Schienenstrecke zwischen Zweibrücken und Hom- burg anführen. Mit dieser kann für das Mittelzentrum Zweibrücken eine deutliche Verbesserung der Schienen- verkehrsanbindung erreicht werden, und selbst die Fahr- radmitnahme in den Zügen des Fernverkehrs ist eine Maßnahme, die sich positiv für die ländlichen Räume auswirken würde. Insbesondere im Bereich der unterschiedlichen Förder- programme auf Bundes- und EU-Ebene muss der Fokus stärker auf den Bedarf der Betriebe ausgerichtet werden, zum einen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Hier gilt es, touristi- sche Infrastrukturmaßnahmen stärker als bislang geschehen zu berücksichtigen. Ebenso ist es wichtig, dass die Bundes- länder die Fördergrundsätze für Urlaub auf dem Bauern- hof stärker an die Kriterien des Rahmenplans anpassen. Sie sind gefordert, die Diversifizierungsgrundsätze zur Förderung von Urlaub auf dem Bauernhof auf praxis- nahe Vorgaben zu reduzieren, zum Beispiel bei den Mindestinvestitionssummen. Auf diesem Wege kann den Betrieben wichtiger Spielraum eröffnet werden, um auch mit kleineren Investitionssummen, zum Beispiel ab 5 000 Euro, zu spürbaren Qualitätsverbesserungen zu gelangen. Die Hauptzielgruppe von Urlaub auf dem Bauernhof sind Familien mit Kindern. Vor diesem Hintergrund wirkt sich der enggefasste Zeitraum der Sommerferien in den Bundesländern sehr nachteilig auf die Auslastung der Betriebe aus. Während in diesem Zeitraum eine kapazitätsbezogene Nachfrage von 150 bis 200 Prozent erreicht wird, liegt sie jenseits der Ferien im Schnitt bei weniger als 70 Prozent. Auch hier könnte mit einer flexibleren Regelung viel für die ländlichen Räume er- reicht werden. Auch bei den Rundfunkgebühren sehe ich die Bundes- länder gegenüber den Anbietern von Bauernhofurlaub und Landtourismus in der Verantwortung. Gerade für die saisonal sehr unterschiedlich ausgelasteten Betriebe bedarf die Regelung der GEZ-Gebühren einer Überarbeitung. Hier fordere ich die Länder auf, flexiblere Regelungen für eine erleichterte saisonale Abmeldung der Geräte zu schaffen. Ein weiterer Punkt sind Erleichterungen im Rahmen der Außenbereichsnutzung gemäß § 35 Baugesetzbuch. Hier sind zwar schon vor einiger Zeit entsprechende Neuregelungen erlassen worden. Wichtig ist es aber, dass die Bundesländer diese neu geschaffenen Möglichkeiten in der Genehmigungspraxis auch nutzen. Eine unbefristete Umwidmung landwirtschaftlicher Gebäude würde es zum Beispiel verhindern, diese zur Kostenfalle für die Betriebe werden zu lassen. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Ent- wicklung der ländlichen Räume ein Anliegen ist, das uns alle betrifft. Insofern begrüße ich den ressortübergreifenden Ansatz, den die Bundesregierung gefunden hat, um den vielfältigen Handlungsbedarf für die ländlichen Räume aufzugreifen. Dabei sehe ich die Maßnahmen zur Förde- rung des Bauernhofurlaubs und des Landtourismus durchaus als einen Schwerpunkt. Denn deutlicher als an diesem Beispiel kann die gegenseitige Abhängigkeit von städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen nicht vermittelt werden. Dr. Reinhold Hemker (SPD): Reisen in Entwick- lungsländer stellen innerhalb der Wachstumsbranche Tourismus einen boomenden Markt dar. Ihr Anteil wuchs mittlerweile auf 36 Prozent aller Reisen an – Ten- denz stark steigend. Mit dem Antrag der Koalitionsfrak- tionen „Potentiale von Migranten für den internationalen Tourismus nutzen“ – Bundestagsdrucksache 16/11403 –, den wir heute diskutieren, wird die Bundesregierung aufgefordert, die schlummernden Potenziale der Migran- tinnen und Migranten – wir sprechen hier immerhin von über 15 Millionen Menschen in unserem Land – besser zu nutzen und den Fokus ihrer Integrationspolitik gene- rell auf die Stärken der Zugewanderten zu fokussieren. Genau dafür bietet besonders der Tourismussektor gute Rahmenbedingungen. Reisende in Entwicklungs- ländern zeigen ein gesteigertes Interesse an ökologisch und kulturell nachhaltigem Tourismus und sind zuneh- mend an sogenannten Land-und-Leute-Programmen interessiert. Das haben bereits die Beratungen zum ver- wandten Antrag „Zukunftstrends und Qualitätsanforde- rungen im internationalen Ferntourismus“ – Bundes- 25370 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) tagsdrucksache 16/4603 – aus dem vergangenen Jahr gezeigt. Deshalb bietet sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt den Zugewanderten mit ihren Potenzialen in der Touris- musbranche ein gutes Arbeitsfeld. Bereits heute arbeiten viele Migranten in der Tourismusbranche, vor allem im Auslandstourismus. Sie sind durch ihre Kenntnisse zweier Kulturen besonders gut geeignet, etwa bei der Planung der bereits angesprochenen Land-und-Leute- Programme oder der Erarbeitung von Kultur- und Na- turerlebnisreisen. Die Erfahrungen der Reiseveranstalter mit Mirgrantinnen und Migranten sind überwiegend positiv. Hier sollte mit einem stärkeren Angebot von Aus- und Fortbildungsangeboten und deren stärkerer Be- werbung noch weiteres Potenzial ausgeschöpft werden. Auch das fordern wir im vorliegenden Antrag. Aber auch ein anderer Punkt ist in diesem Kontext wichtig: Wenn deutsche Touristen ihren Urlaub im Aus- land verbringen, freuen sie sich, wenn sie Gesprächs- partner finden, die deutsch sprechen. Besonders wird begrüßt, wenn ihnen im Urlaub Menschen begegnen, die sich auch mit den Verhältnissen in Deutschland ausken- nen. Es entstehen dann oft Gespräche, die weit über das hinausgehen, was zum eigentlichen Auftrag derjenigen gehört, die die Touristen betreuen. Das ermöglicht den Urlaubern oftmals tiefe Einblicke in die Geschichte und Kultur des Urlaubslandes, die zunächst unverständlich erscheinen. Insofern ist ein wichtiges Element des An- trags die Weiterqualifizierung und Förderung von Ein- heimischen in den Zielländern, zum Beispiel durch Deutsch- und/oder Landeskundekurse der Goethe-Insti- tute vor Ort. So kann die einheimische Bevölkerung im Zielland am Tourismus aus Deutschland bestmöglich partizipieren. Wir sollten die vorhandenen Potenziale der Migranten besser ausschöpfen. Wir können damit anfangen, indem wir diesem Antrag zustimmen. Ich möchte die Chance nutzen und zu einem weiteren Antrag, den wir unter diesem Tagesordnungspunkt be- sprechen, etwas feststellen. Mit dem Antrag „Potentiale von Tourismus und Sport erkennen und fördern“ – Bun- destagsdrucksache 16/11402 – wollen wir die viel- fältigen Potenziale des Sporttourismus stärker in den Mittelpunkt der touristischen Debatten stellen. Denn die Themen „Sport“ und „Tourismus“ lassen sich heute nicht mehr getrennt voneinander diskutieren. Ein wichtiges Element von Sporttourismus sind Sportveranstaltungen, die von Touristen besucht und zum Anlass einer Urlaubsreise genommen werden. Diese geben der Gesamtwirtschaft in dem jeweiligen Gastgeberland wichtige Impulse. Das Beispiel Fußball- WM 2006 in Deutschland hat das eindrucksvoll gezeigt. Ausländische Gäste brachten rund um die WM damals etwa 2 Milliarden Euro ins Land, was etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes entsprach. Sporttourismus umfasst ein weiteres Element: Kör- perliche Bewegung wirkt sich positiv auf Körper und Seele aus. Verschiedene Studien haben bewiesen, dass sich zum Beispiel beim Wandern bereits nach drei Wo- chen ein Abfall von erhöhtem Blutdruck, eine Verbesse- rung des Fettstoffwechsels und eine Gewichtsabnahme einstellte. Sport im Urlaub ist nicht länger nur ein unter- haltsames Vergnügen, sondern entwickelt sich immer mehr zu einem wichtigen Teil einer umfassenden Ge- sundheitsprävention. Immer mehr Touristen wollen gerade auch im Urlaub bewusst gesund und aktiv leben und auch in ihrem Ur- laub einer Sportart nachgehen. Die wachsende Gruppe der aktiven Urlauber sucht sich deshalb gezielt jene Ur- laubsangebote und jene Urlaubsregionen heraus, bei de- nen umfangreiche Angebote zur sportlichen Betätigung bereits existieren. Die Erfahrung der letzten Jahre hat ge- zeigt, dass solche Angebote in Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden immer stärker nachgefragt wer- den. Um im Bereich des Sporttourismus die noch vorhan- denen Wachstumspotenziale auszuschöpfen, sollten un- ter anderem die deutsche Präsenz bei Sportveranstaltun- gen im Ausland verbessert, die Vermarktung der sporttouristischen Angebote durch die Deutsche Zentrale für Tourismus intensiviert und Mindeststandards, Quali- tätskriterien sowie Umweltstandards für sportorientier- ten Tourismus erarbeitet werden. Das fordern wir im vorliegenden Antrag. Ich bitte Sie deshalb darum, dem Antrag zuzustimmen. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Gerade in der Krise zeigt sich: Wir brauchen den Tourismus. Der Deutschland-Tourismus hat sich trotz Wirt- schaftskrise als relativ robust erwiesen. In den ersten vier Monaten dieses Jahres gab es 91,2 Millionen Gäste- übernachtungen. Trotz Rückgängen bei Geschäftsreisen und ausländischen Gästen: Wir liegen nur 2 Prozent un- ter dem sehr guten Vorjahresergebnis. Rund 2,8 Millionen Arbeitsplätze hängen direkt und indirekt vom Tourismus ab. Fast 120 000 junge Men- schen finden hier einen Ausbildungsplatz. Wir müssen jetzt alles dafür tun, die Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Tourismusbranche zu halten. Dazu sind gute Rah- menbedingungen notwendig. Mit unseren Anträgen an die Bundesregierung schlagen wir wichtige Pflöcke ein, um besonders den Trend zum Urlaub im eigenen Land zu nutzen. Erstens: Wir wollen Urlaub auf dem Land attraktiver machen. Kurz nah weg ist eine Alternative zu Fernrei- sen. Gerade für Menschen mit kleinem Geldbeutel bietet der Urlaub auf dem Bauernhof gute Möglichkeiten, vor allem Familien mit Kindern. Wir wollen die Anbieter und Kommunen finanziell unterstützen und dafür die Bund-Länder-Gemeinschafts- aufgaben verstetigen. Gerade für strukturschwache Ge- meinden ist Landtourismus ein wirtschaftliches Stand- bein. Die SPD will mit ihrem Regierungsprogramm eine Offensive für ländliche Räume. Wir setzen auf den Tou- rismus als Zukunftsbranche. Um die bestehenden Markt- potenziale noch besser zu erschließen, fordern wir eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25371 (A) (C) (B) (D) Grundlagenuntersuchung mit fundierter Datengrund- lage. Wer verreist, will saubere Strände, gesunde Wälder und zum Skifahren in den Bergen ausreichend Schnee. Für viele Menschen ist das Naturerlebnis der Haupt- grund für einen Urlaub. In den ländlichen Regionen Deutschlands finden sie Natur pur. Freude an der Natur werden wir aber nur lange haben, wenn wir beim Klima- schutz ernst machen. Landurlaub ist eine Chance für kli- maschonenden Tourismus. Wer aus der Stadt ins Umland fährt, verzichtet auf umweltschädliche Flüge. Wir setzen uns deshalb für eine gute Erreichbarkeit der Tourismus- orte mit der Bahn ein. Ich begrüße, dass die Deutsche Zentrale für Touris- mus in diesem Jahr besonders für Aktivurlaub wirbt. Radfahren, Wandern und Kanusport lassen sich gut mit Urlaub auf dem Land verbinden. Das wollen wir noch stärker herausstellen. Zweitens: Wenn wir viele Menschen für einen Urlaub gewinnen wollen, heißt das auch: Wir müssen allen Menschen die Möglichkeiten geben, Urlaub machen zu können. Das ist heute leider noch keine Selbstverständ- lichkeit. Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur gemeinsa- men Teilhabe für alle. Menschen mit Behinderungen können so besser – oder überhaupt erst – reisen. Wichtig ist mir aber auch: Barrieren müssen nicht nur für Men- schen mit Rollstuhl abgebaut werden. Auch auf die Be- dürfnisse von Menschen, die nicht gut oder gar nicht sehen, hören oder sprechen können, müssen wir entspre- chend eingehen. Barrierefreiheit bedeutet für alle Rei- senden mehr Qualität. Gerade ältere Menschen profitie- ren davon. Im Jahr 2035 wird fast jeder zweite Mensch in Deutschland 50 Jahre und älter sein, jeder dritte sogar älter als 60. Darauf muss sich die Tourismuswirtschaft schon heute einstellen. Mit unserem Antrag wollen wir Barrierefreiheit zu ei- nem Markenzeichen des Deutschland-Tourismus entlang der gesamten Servicekette machen. Dazu sollen Einrich- tungen des Bundes barrierefrei werden. Länder und Kommunen sollten entsprechend tätig werden. Über das Konjunkturprogramm II kann Barrierefreiheit baulich und verkehrlich berücksichtigt werden. Mit dem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass ein entsprechendes Design für alle generell zu einem Kriterium für Fördermittel wird. Gefordert ist auch die Bahn, ihre Züge und Bahnhöfe ohne Barrieren auszustatten. Die Reise- und Urlaubs- anbieter sollten aus eigenem Interesse ihre Angebote stärker barrierefrei und kundengerecht ausbauen. Wo es barrierefreie Angebote gibt, müssen diese gut vermarktet werden. Ich begrüße, dass die Deutsche Zentrale für Tourismus und die Landesmarketingorganisationen dies zunehmend berücksichtigen. Wir fordern, das Marketing noch stärker auf Barrierefreiheit auszurichten. Ich freue mich, dass die Fraktion Die Linke die bei- den vorliegenden Koalitionsanträge unterstützt. Auch die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind herzlich eingeladen, mit unseren Anträgen für gute Rah- menbedingungen im Landtourismus und mehr Barriere- freiheit zu stimmen. Engelbert Wistuba (SPD): Martin Luther sagte einst: Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen. Keine Angst, ich werde keine prophetischen Vorher- sagen in diese Richtung machen. Jedoch werden im Ge- denken an Luther in diesem Jahr in meiner Heimatstadt Wittenberg die ersten von 500 Bäumen eines internatio- nalen Luthergartens durch die christlichen Weltgemein- schaften und Kirchen gepflanzt. Das ist eine von mehre- ren Aktionen der im letzten Jahr als Auftakt für das 500. Reformationsjubiläum im Jahre 2017 erfolgreich gestarteten Lutherdekade. Dabei wirken Kirche, Politik und Gesellschaft eng zusammen. Nicht nur die historische Reflektion der Reformation, sondern auch aktuelle Fragen aus Politik und Gesell- schaft werden dabei aufgegriffen. Als Rahmenprogramm für die Lutherdekade hat die Evangelische Kirche in Deutschland mit der Unterstützung der Geschäftsstelle „Luther 2017“ und einem wissenschaftlichen Beirat Themenjahre festgelegt. Im kommenden Jahr steht die Bedeutung der Refor- mation für die Bildung und mit ihr der Reformator Philipp Melanchthon im Vordergrund. Die darauffolgen- den Jahre stehen unter den Themen „Reformation und Freiheit“, „Reformation und Musik“ und „Reformation und Toleranz“. Das Themenjahr 2014 steht unter der Überschrift „Reformation und Politik“. Darin werden die mit der Reformation eingetretene Unterscheidung zwischen Kirche und Staat als zentrale Etappe der Aus- bildung der modernen Grundrechte von Religions- und Gewissensfreiheit, aber auch die Frage der Menschen- rechte thematisiert. Die letzten Themenjahre lauten dann 2015 „Reformation – Bild und Bibel“ und 2016 „Refor- mation und Eine Welt“. Schon jetzt kann man feststellen: Das internationale Interesse ist enorm. Die Lutherdekade und das 500. Re- formationsjubiläum werden damit erheblich dazu beitra- gen, Deutschland als kulturtouristische Destination zu festigen. Deshalb ist es wichtig, neben den baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen und der internationa- len touristischen Bewerbung auch finanzielle Mittel für Veranstaltungen und Ausstellungen rund um Kunst, Kul- tur und Musik bereitzustellen. Im Februar diskutierte ich in Taipeh mit hochrangigen Tourismusvertretern über die Frage, wie der Tourismus zwischen beiden Ländern verbessert werden kann. Eine Ausstellung zur Reformationsgeschichte stieß dabei auf reges Interesse. Genau darum geht es: den Kulturaus- tausch mit dem Tourismus zu verbinden. Eine weltweite Wanderausstellung wäre meines Erachtens ein guter Ka- talysator. Die Goethe-Institute wären die idealen Bot- schafter. Mit einem Blick zu den Finanzpolitikern verbinde ich die Hoffnung, dass sie dieses herausragende kulturpoliti- 25372 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) sche Ereignis nicht nur würdigen, sondern auch nach besten Kräften fördern werden. Dazu wird in den kom- menden Haushaltsberatungen reichhaltig Gelegenheit sein. Wir müssen auch vor dem Hintergrund der welt- weiten Wirtschafts- und Finanzkrise jetzt investieren und nicht erst im Jahr 2017. Alle Lutherstädte werden davon profitieren, nicht zuletzt auch die vielen mittel- ständischen Handwerksunternehmen, die sich wie die Tourismusbranche Hoffnung auf steigende Umsätze und Aufträge machen. Besuchen Sie selber die Städte und Stätten der Refor- mation. Werben Sie weltweit für die Lutherdekade und das Reformationsjubiläum 2017. Nicht nur Mittel- deutschland als Kernland der Reformation, sondern die gesamte Bundesrepublik Deutschland kann durch eine engagiert gestaltete Lutherdekade einen nachhaltigen ökonomischen Schub erhalten. Gehen wir das Jubiläum freudig und tatkräftig an. Jens Ackermann (FDP): Es ist schon erstaunlich, was alles kurz vor Ende der Legislaturperiode möglich ist. Frei nach dem Motto „Wer will noch mal, wer hat noch nicht?“ setzt die Bundesregierung hier fünf parla- mentarische Vorgänge zur gemeinsamen Beratung an, die inhaltlich soviel miteinander zu tun haben, wie die Bravo mit dem Focus. Es ist deshalb gänzlich aussichts- los, auf alle hier zu behandelnden Beschlussempfehlun- gen einzugehen. Deshalb werde ich das gar nicht erst versuchen, obwohl jede einzelne – unter anderm das wichtige Thema der Rolle von Migranten im internatio- nalen Tourismus – Aufmerksamkeit verdient hätte. Lassen Sie mich deshalb auf die Beschlussempfeh- lungen zum barrierefreien Tourismus und zum Reforma- tionsjubiläum näher eingehen. Dem Antrag der Re- gierungsfraktionen können wir inhaltlich durchaus zustimmen. Es ist richtig, dass durch barrierefreien Tou- rismus nicht nur die Situation für Menschen mit Behin- derung verbessert wird, sondern auch positive ökonomi- sche Effekte für die gesamte Branche zu erwarten sind. Soweit d’accord. Allerdings verweisen Sie, geschätzte Kollegen von der Regierungskoalition, in ihrem Antrag auf das Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006. Dies sei „ein wichtiger Meilenstein“. Die FDP hat sei- nerzeit gerade dieses Gesetz sehr kritisch beurteilt. Unter anderm werden die bürokratischen Auswüchse von uns nicht gutgeheißen. Eine Argumentation, die sich auf die- ses Gesetz stützt, kann von uns nicht mitgetragen wer- den. Erlauben Sie mir, an dieser Stelle auf den Antrag der Kollegen der Linksfraktion einzugehen, die sich nämlich auch auf ebendieses Gesetz stützen. Jedoch fordern Sie nun auch noch sehr weit gehende Änderungen in den Bereichen Personenbeförderungsgesetz, Behinderten- gleichstellungsgesetz, Bundesbaurecht und allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Bei allem Verständnis für die Lage von behinderten Touristen und beim Wissen um die Probleme halte ich dies nicht für den geeigneten Ansatz. Hier scheint wieder einmal ihr sozialistisches Gedanken- gut durch: Sie setzen nicht auf den gesunden Menschen- verstand, sondern auf staatliche Regeln und Eingriffe. Diesen Weg können und werden wir Freien Demokraten nicht mitgehen. Ein weiteres Problem im Antrag der Regierungsfrak- tionen ist ihre Sicht auf die Koordinationsstelle Touris- mus für alle e.V. Die FDP-Fraktion hat im Vorfeld das Gespräch mit NatKo gesucht. Dabei wurde deutlich, dass NatKo die allergrößten Schwierigkeiten hat, mit dem bisherigen Bundeszuschuss von 100 000 Euro seine Aufgaben zu erfüllen. Es gestaltet sich als extrem schwierig, den geforderten Eigenmittelanteil in Höhe von 20 Prozent zu erwirtschaften. Diese Anstrengungen binden über Monate die Arbeitskraft von haupt- und eh- renamtlichen Mitarbeitern. So sinnvoll das Einbringen von Eigenmitteln grundsätzlich ist, so sollte doch in die- sem Fall über eine praxistauglichere Erleichterung nach- gedacht werden. Abschließend muss man leider auch sagen, dass der gesamte Antrag wieder einmal an Unverbindlichkeit nicht zu überbieten ist. Wer in einem Antrag ernsthaft nur „hinweist“, „hinwirken“ oder „Gespräche führen“ möchte, wer suchen, prüfen, einwirken, werben, appel- lieren und anregen möchte, der macht die gesamte parla- mentarische Initiative unglaubwürdig. Dies zeigt im Übrigen auch, dass dieses Thema vielleicht nicht unbe- dingt für einen Antrag in diesem Haus geeignet ist. Beide Anträge sind gut gemeint, aber – wie hat eine Hamburger Band so treffend komponiert? – das Gegen- teil von gut ist gut gemeint. Kommen wir zur zweiten Beschlussempfehlung. Als Magdeburger liegt mir das Reformationsjubiläum sehr am Herzen. Martin Luther ist die zentrale und herausra- gende Persönlichkeit der europäischen Reformation, die einen der großen Wendepunkte der europäischen Ge- schichte darstellt und den Übergang zwischen Mittelalter und Neuzeit markiert. Durch die Übersetzung der Bibel aus dem Lateinischen legte Martin Luther den Grund- stein für die Entwicklung der modernen deutschen Spra- che. Sein Wirken geht aber weit über die durch ihn geleis- tete Übersetzung der Bibel hinaus. Luther machte zum ersten Mal den Gegensatz zwischen Glauben und Wis- sen deutlich und stellte die biblische Schrift in den Mit- telpunkt seines Wirkens. Seine kritische Haltung gegen- über kirchlichem Ämterkauf und Nepotismus zeigt ihn als einen entschlossenen Kämpfer für die Erneuerung der christlichen Kirche und gegen überkommene Struk- turen des Obrigkeitsdenkens. Er ist damit der Wegberei- ter der Kant’schen Aufklärung, nach der sich jeder Mensch aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit ohne Anleitung eines anderen befreien kann. Diese kri- tisch-humanistische Haltung gegenüber Quellen und In- stitutionen lässt Luther nicht nur als einen großen Refor- mator erscheinen, sondern auch als eine zentrale Figur der Aufklärung. 2017 jährt sich zum fünfhundertsten Mal der An- schlag der Thesen. Unabhängig von der Historizität des Ereignisses löste der Thesenanschlag an der Wittenber- ger Schlosskirche einen Reformations- und Modernisie- rungsprozess in ganz Europa aus. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25373 (A) (C) (B) (D) Neben der kulturellen, sozialen und religiösen Bedeu- tung, die die Reformation auch heute noch hat, hat die Epoche der Reformation auch eine museale Landschaft hinterlassen, die in Europa ihresgleichen sucht. Die Wir- kungsstätten Luthers in den heutigen Kommunen Sach- sen-Anhalts sind ein einmaliges kulturelles Erbe, welches durch die Lutherdekade nun entsprechend ge- würdigt werden soll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des European Travel Monitor IPK International 2006 180 000 Reisende religiöse Motive hatten. Die von den Koalitionsfraktionen formulierten Forde- rungspunkte, insbesondere die Vernetzung der Bundes- länder und der nationalen Tourismusverbände sowie die Förderung touristischer Infrastrukturmaßnahmen in den Orten der Reformation, erhalten deshalb auch die Zu- stimmung meiner Fraktion. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Tourismus ist und bleibt ein Querschnittsthema. Deswegen hatte die Koali- tion auch kein Problem, verschiedene noch nicht be- schlossene Anträge zum Tourismus als Paket zu schnü- ren, um dieses noch kurz vor Ende der Wahlperiode in einer – zu Protokoll gegebenen – 30-Minuten-Debatte abzuarbeiten. Wir reden also über die Anträge der Linken sowie der Koalition zum barrierefreien Tourismus; die Anträge der Linken und der Koalition zur Förderung des Landtouris- mus sowie die Koalitionsanträge „Potentiale von Mi- granten für den internationalen Tourismus nutzen“, „Potentiale von Tourismus und Sport erkennen und för- dern“ und „Reformationsjubiläum 2017 als welthistori- sches Ereignis würdigen“. Da dies voraussichtlich die letzte Tourismusdebatte in der 16. Wahlperiode sein wird, lohnt es sich, diese Anträge in einer Gesamtbilanz einzuordnen. Gestern hat sich der Tourismusausschuss abschlie- ßend mit den tourismuspolitischen Leitlinien der Bun- desregierung befasst. Diese Unterrichtung wurde zur Kenntnis genommen; eine Stellungnahme des Parla- ments hielten alle anderen Fraktionen leider nicht für er- forderlich. Eigene Stellungnahmen lagen von ihnen nicht vor. Der Entschließungsantrag der Linken wurde von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der Grü- nen abgelehnt. Was schlug die Linke vor? Sie begrüßte, dass die Bundesregierung im Dezember 2008 erstmalig tourismuspolitische Leitlinien vorlegte, welche – das zeigte auch die Anhörung im Tourismusausschuss des Bundestages am 27. Mai 2009 – Beginn und nicht End- punkt für die weitere Diskussion über die Tourismus- politik des Bundes sein sollten. Sie stellt fest, dass Ausgangspunkt aller Betrachtun- gen in den Leitlinien die Tourismuspolitik als Wirtschafts- und Imagefaktor ist und dass durch diese einseitige Betrachtungsweise wichtige Funktionen des Tourismus als Beitrag für die Erholung, Bildung und Ge- sundheit unterbelichtet bzw. völlig negiert werden. Auch der Kinder- und Jugendtourismus sowie die Bedeutung von Schulfahrten spielen bei den Leitlinien keine Rolle. Sie würdigte andererseits, dass es der Bundesregierung erstmalig seit der Ratifizierung der UN-Behinderten- rechtskonvention in beispielgebender Weise gelungen ist, in den Leitlinien durchgängig die Bedeutung der Barrierefreiheit herauszustellen und entsprechende Ziel- stellungen zu formulieren. Daraus ergeben sich aus Sicht der Linken fünf Forde- rungen an die Bundesregierung. Erstens ist an den An- fang und damit als Ausgangspunkt der Tourismuspolitik das Ziel „Teilhabe aller am Tourismus“ – derzeit die neunte Leitlinie – zu stellen. Jede und jeder muss die Möglichkeit haben, sich zu erholen, zu verreisen, die Welt anzuschauen. Touristische Angebote sind auch für finanziell schwache Bevölkerungsschichten zu erschlie- ßen, um ihnen breiten Zugang zu Freizeit, Erholung, Reisen und Urlaub zu ermöglichen. Dazu gehört insbe- sondere die Förderung von Familien, Kindern und Ju- gendlichen, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen. Zweitens soll gesetzlich gesichert werden, dass bei der Entscheidung über die Höhe von Leistungen zur Grundsicherung und anderen Sozialleistungen Kosten für angemessene Urlaubsreisen sowie Klassenfahrten berücksichtigt werden. Durch Schulen ausgerichtete Klassenfahrten – Ziel ist für jede Schulklasse eine Schul- fahrt in jedem Schuljahr – gehören zum staatlichen Bil- dungsauftrag. Drittens soll sich die Bundesregierung für die Rechte der im Tourismusgewerbe Beschäftigten engagieren. Dazu gehören Tarif- und Mindestlöhne, von denen man – gut – leben kann. Ausbildungsmöglichkeiten und -an- gebote müssen an aktuelle Entwicklungen angepasst und verbessert werden. Einem Tourismus, der zur Ausbeu- tung der gastgebenden Bevölkerung, zur Kinderarbeit und zur Prostitution beiträgt, ist aktiver Widerstand ent- gegenzusetzen. Viertens sind die in den Leitlinien erklärten Zielstel- lungen zur Schaffung von Barrierefreiheit mit konkreten Maßnahmen und Programmen zu untersetzen. Dazu ge- hören zum Beispiel klare gesetzliche Regelungen im Baurecht, die Bindung von steuerlichen Erleichterungen und die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen an die Schaffung bzw. Gewährleistung von Barrierefreiheit im umfassenden Sinne. Fünftens soll sich die Bundesregierung für einen öko- logisch verantwortbaren Tourismus einzusetzen. Sanfter und ressourcenschonender Tourismus ist stärker zu för- dern. Dazu gehören besonders der Fahrrad-, Wander-, Wasser- und Reittourismus. Die Erschließung touristi- scher Regionen durch öffentliche Verkehrsanbindungen mit Bus und Bahn ist konsequent auszubauen. Dazu ge- hört auch, sich verstärkt für die Entwicklung des Touris- mus in ländlichen Räumen einzusetzen und damit auch Verluste von Arbeitsplätzen durch landwirtschaftlichen Strukturwandel zu kompensieren. An diesen Punkten, aber auch an ihrer Konkretheit, Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit sollten sich die heute zur Abstimmung stehenden Anträge messen las- sen. 25374 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Das Thema barrierefreier Tourismus hat sich im Tou- rismusausschuss durch die gesamte Wahlperiode gezo- gen und war dort auch nicht nur das „Privatvergnügen“ eines einzelnen Abgeordneten. Dafür möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch dem Touris- musbeauftragten der Bundesregierung, Ernst Hinsken, ausdrücklich – auch im Namen von vielen Mitstreitern und Mitstreiterinnen aus der selbstbestimmten Behinder- tenbewegung – sehr herzlich danken. In der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Staaten aufgefordert, alles zu tun, damit Menschen mit Behinderungen umfassend am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Die Teilhabe am Tourismus wird in der Konvention extra genannt. Die beiden vorliegenden Anträge zum barrierefreien Tourismus sind sich in ihren Vorschlägen und Forderungen sehr ähnlich. Der Antrag der Linken lag ein halbes Jahr eher vor als der Antrag der Koalition, und „Abschreiben“ war ausdrücklich er- wünscht. Die Linke wird dem Koalitionsantrag zustim- men. Warum CDU/CSU, SPD und FDP gegen den An- trag der Linken stimmen, sollen sie den Betroffenen selbst erklären. Ähnlich ist es auch bei den beiden Anträgen zur För- derung des Landtourismus. Auch hier freut es mich, dass sich die Koalition, nachdem die Linke ihren Antrag vorlegte und dazu auch eine öffentliche Anhörung for- derte, genötigt fühlte, einen eigenen Antrag einzubrin- gen. Auch diesmal scheint einiges vom Antrag der Lin- ken abgeschrieben zu sein. Wir werden dem Antrag der Koalition zustimmen, auch wenn diese unseren Antrag ablehnt. Bei dem Antrag, das Reformationsjubiläum 2017 als welthistorisches Ereignis zu würdigen, werden wir uns der Stimme enthalten. Das Anliegen wird von der Lin- ken sehr gern unterstützt. Leider fehlen im Antrag die tourismuspolitischen Akzente. Da – auch angeregt durch diese Initiative – die Lutherstädte und Regionen in Sach- sen-Anhalt, Thüringen und Sachsen das Ereignis bereits sehr engagiert konzipieren und vorbereiten, bin ich aber gewiss, dass der Bundestag in der nächsten Wahlperiode das Thema wieder auf die Tagesordnung setzt und dann vielleicht noch konkreter mitwirken wird. An dieser Stelle gestatten Sie mir noch eine Anmer- kung. Gestern verkündete die Bundesregierung im Tou- rismusausschuss, dass die Deutsche Zentrale für Touris- mus, DZT, über den Nachtragshaushalt noch eine weitere Million Euro für 2009 erhält. Heute erhielt ich von der Vorsitzenden der DZT, Frau Petra Hedorfer, ei- nen Brief mit den aktuellen Publikationen. Darunter die Hochglanzbroschüre „Lebendige Städte in Deutsch- land“, in der – so Frau Hedorfer – die für den Incoming- Tourismus relevanten deutschen Metropolen präsentiert werden. Obwohl ich die letzte Auflage der Broschüre im letzten Jahr schon kritisierte: Nur acht von 60 präsentier- ten Metropolen kommen aus Ostdeutschland: die sechs Landeshauptstädte sowie Leipzig und Rostock. Ich habe nichts gegen Hinterzarten, Rust/Europapark, Schwangau oder Willingen, aber wenn in dieser vom Steuerzahler nicht unerheblich geförderten 100-seitigen Broschüre für die Lutherstädte kein Platz ist, stimmen die Prioritäten bei der DZT nicht. Auch weitere wichtige Städte wie Weimar, Görlitz und Bautzen fehlen in dieser Werbebro- schüre. Dafür habe ich kein Verständnis. Keine Zustimmung der Linken gibt es für die übrigen zwei Koalitionsanträge. Sie sind, gemessen an den zuvor genannten Maßstäben, überwiegend banale Sammel- surien, unkonkret und gehen zum Teil auch am in der Überschrift selbst benannten Thema vorbei. Abschließend mein Fazit in Kürze. Die Linke hat in dieser Wahlperiode erstmalig fünf tourismuspolitische Leitbilder beschlossen und zahlreiche Initiativen zu de- ren Untersetzung im Parlament, aber auch im Gespräch mit den Menschen, vor allem mit Tourismusvereinen, -institutionen und -unternehmen gestartet und damit ei- gene Akzente in der Tourismuspolitik gesetzt. Der Bun- destag und der Tourismusausschuss im Besonderen ha- ben in den vier Jahren tourismuspolitische Debatten zu vielen Themen initiiert, geführt und dazu Beschlüsse ge- fasst. Viele Anträge der Koalition erhielten auch die Zu- stimmung von der Linken. Auch bei inhaltlichen Differenzen: Die Arbeit im Tourismusausschuss war zwischen allen Fraktionen fast immer fair, sachorientiert und sehr kollegial. Dafür möchte ich Ihnen, liebe Ausschusskolleginnen und -kol- legen, insbesondere unserer Vorsitzenden Marlene Mortler sowie Annette Faße, Renate Gradistanac, Brunhilde Irber und den anderen nicht wieder kandidie- renden Abgeordneten sowie dem Tourismusbeauftragten Ernst Hinsken herzlich danken. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung hat nach langem Hin und Her in dieser Wahlperiode eine Leitlinie zur Tourismuspolitik verabschiedet. Ich meine, sie enthält zu wenig Visionen und Zielvorgaben. Sie nutzt ihren Gestaltungsspielraum nicht aus. Wir müssen jetzt handeln! In unserer Anhörung zu den tourismuspolitischen Leitlinien haben wir gemerkt, dass der Bedarf da ist. Die Leitlinien wurden überwie- gend begrüßt, aber auch kritisch, als weitgehend abstrakt und zu wenig konkret beurteilt. Es gibt eine massive Diskrepanz zwischen dem ökonomischen Gewicht des Tourismus und dem politischen Stellenwert, den wir in Deutschland dem Tourismus zugestehen. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Tourismus mit derzeit rund 2,8 Millionen Beschäftigten einer der unkontrolliertesten Wirtschaftsbereiche der Welt ist – größtenteils im Eigen- tum großer westlicher Hotelketten und Reiseveranstalter. Das ist der falsche Weg. Aus Perspektive von Bündnis 90/Die Grünen sind es die Bereiche „Klimawandel“, „Aussagen zur Wahl der Verkehrsmittel“ und der demografische Wandel, die uns neben den sozialen Standards und Lebensstilfragen in der Tourismuspolitik vor konkrete Herausforderungen stellen. Wir fahren heute mehr als die Hälfte der Kilome- ter in Freizeit und Urlaub. 75 Prozent des CO2-Aussto- ßes im Tourismus sind der Mobilität zuzurechnen. Sie alle wissen, dass gerade das Fliegen sehr viel schädlicher für die Umwelt ist als die Anreise mit dem Reisebus oder der Bahn. Und unsere Regierung? Unsere Regie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25375 (A) (C) (B) (D) rung subventioniert das Fliegen und traut sich nicht, in den tourismuspolitischen Leitlinien ambitionierte Aussa- gen über die Wahl der Verkehrsmittel als Grundlage jeg- lichen Tourismus zu machen. Auch eine barrierefreie Vernetzung der unterschiedlichen Leistungsträger, also sämtlicher Verkehrsmittel und aller Serviceangebote, wird nicht einmal angedacht. Dabei ist das nicht nur für Gehandicapte, sondern für alle Reisenden ein qualitati- ver Zugewinn. Auch zu den überwiegend mittelständischen Betrie- ben im Tourismus werden keinerlei konkrete Aussagen getroffen. Gerade hier haben wir problematische Be- schäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättenge- werbe und zudem einen erheblichen Investitionsstau. Vieles erstrahlt im Charme der 70er-Jahre. Hier muss die Politik konkrete Investitionsanreize schaffen! Darüber hinaus kommt auch der große ganzheitliche Bereich der Nachhaltigkeit als wichtigste wertschöp- fende Säule des Tourismus in den Leitlinien viel zu kurz. Reisen muss stärker als bisher im Einklang mit unserer natürlichen und sozialen Umwelt stehen. Bislang werden zum Teil fragwürdige Anpassungsstrategien zum Erhalt der Wertschöpfung aus dem Tourismus subventioniert. Ein Beispiel: Ich finde öffentliche Gelder für Schneeka- nonen dürften heute nicht mehr fließen. Mehr Nachhal- tigkeit im Tourismus ist nicht nur denkbar, sondern auch praktikabel. Wir müssen nur die richtigen Weichen stel- len – und dazu braucht es ambitionierte Leitlinien. Es kann sich bei den verabschiedeten tourismuspolitischen Leitlinien also nur um einen Aufschlag handeln, der der Fortführung und Konkretisierung bedarf. Zum Schluss lassen Sie mich noch auf eine Herzens- angelegenheit kommen: Die Tourismuspolitik muss end- lich nachhaltiger und vor allem transparenter gestaltet werden. Dazu gehören für uns Grüne auch Verbraucher- informationen über die sozialen und ökologischen Aus- wirkungen einer Reise. Der Tourismus in Deutschland gehört zu den tragenden Wirtschaftssektoren. Doch der Deutschlandtourismus hat aus meiner Sicht nur dann eine Zukunft, wenn er nachhaltig und authentisch ist. Anlage 33 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: 60 Jahre Europarat – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats vom 1. Juli bis 31. Dezember 2008 (Tagesordnungspunkt 29 a bis c) Eduard Lintner (CDU/CSU): In diesem Jahr bege- hen wir eine ganze Reihe von bemerkenswerten Jubiläen historisch außerordentlich bedeutsamer Ereignisse, al- len voran den Fall der Berliner Mauer vor 20 Jahren und die Gründung der Bundesrepublik vor 60 Jahren. Noch einige Tage älter als die Bundesrepublik ist der Europa- rat, der am 5. Mai dieses Jahres seinen 60. Geburtstag gefeiert hat. Auch dieses Ereignis war für die weitere Entwicklung Europas von großer, heute leider manchmal unterschätzter Bedeutung. Ohne die Gründung des Euro- parats und die hinter ihm stehende politische Vision hätte es wohl sehr viel länger gedauert, bis Europa sich zusammengefunden hätte mit all den negativen Konse- quenzen, die sich daraus für den damals freien Teil Euro- pas und vor allem für Deutschland ergeben hätten. Am 5. Mai 1949 schlossen sich zehn europäische Staaten, die sich zu einer demokratischen Regierungs- form und Rechtsstaatlichkeit bekannten und sich klar gegen links- und rechtsextreme Ideologien aussprachen, zusammen, um gemeinsam für die Schaffung eines freien und vereinten Kontinents einzutreten. Damit machten diese Staaten deutlich, dass ihre gemeinsamen Interessen weit über die bloße militärische Abwehr der sowjetischen Bedrohung im Rahmen der kurz zuvor ge- gründeten NATO hinausgingen und sie auf der Grund- lage gemeinsamer Werte und kultureller Wurzeln auch eine vertiefte Kooperation und Zusammenarbeit in ande- ren wichtigen politischen Bereichen anstrebten. So wurde der schon lange vorhandene Traum einer europäi- schen Einigung bereits mehrere Jahre vor der Gründung der EG in einen festen institutionellen Rahmen gegossen und damit entschlossen und tatkräftig angegangen. Dass die junge Bundesrepublik bereits zwei Jahre später in den Europarat aufgenommen wurde, war als ein besonderer Beweis des Vertrauens in die Stabilität der damals noch jungen deutschen Demokratie zu verstehen. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Verankerung der Bundesrepublik im westlichen Lager geleistet. Somit hat der Europarat ganz entscheidend dabei mitgewirkt, dass sich Westeuropa von Beginn an im Kalten Krieg nicht nur als Militärbündnis, sondern auch als Wertegemein- schaft präsentierte, was seine Anziehungskraft und Legi- timität beträchtlich steigerte. Die Geschichte des Europarats hat natürlich auch ihre dunkleren Kapitel wie zum Beispiel die Krise um den Ausschluss Griechenlands nach dem Militärputsch 1967. Aber an solchen Herausforderungen ist der Europarat bislang immer gewachsen, und er hat daraus auch Leh- ren für die Weiterentwicklung seiner Institutionen und Verfahren gezogen. Seiner größten Herausforderung stand der Europarat sicherlich nach dem Fall des Eisernen Vorhangs gegen- über. Die Integration einer großen Zahl neuer Mitglied- staaten war eine Herausforderung. Ihre Bewältigung war eine große Leistung, die einen Meilenstein in der Ent- wicklung von Systemen zur Sicherung von Demokratie und Menschenrechten darstellt. Durch unzählige Hilfe- stellungen hat der Europarat dazu beigetragen, dass sich in den Staaten des ehemaligen Ostblocks demokratische und rechtsstaatliche Strukturen etablieren und entwi- ckeln konnten und können. Diese Arbeit ist allerdings auch 20 Jahre nach dem Sturz des Kommunismus noch 25376 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) immer nicht vollendet. Auch heute noch gibt es Länder in Europa, in denen die Menschenrechte nicht oder nur unzureichend geachtet werden. Und in der Folge des Kampfes gegen den Terrorismus und der Etablierung au- tokratischer Strukturen in manchen europäischen Staaten entstehen wieder neue Gefahren für Demokratie und Menschenrechte. Gerade deshalb wird die Bedeutung des Europarats künftig eher noch zunehmen. Für die deutsche Politik ergibt sich daraus, dass sie die Bedeutung des Europarats als ein Instrument zur Sta- bilisierung und Sicherung unserer unmittelbaren und er- weiterten Nachbarschaft nicht unterschätzen darf, auch und gerade nicht im Vergleich zur EU. Die Bundesregie- rung muss sich daher verstärkt für institutionelle Refor- men des Europarats, insbesondere beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, einsetzen und darauf hinwirken, dass dem Europarat ausreichend finanzielle Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben bereitgestellt wer- den. Nur so kann diese überaus wichtige Institution wei- terhin als Garant für ein freies und demokratisches Europa agieren. Renate Gradistanac (SPD): Im Jahr 2007 hat eine Richterin einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine vorzeitige Scheidung mit folgendem Argument abge- lehnt: „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte.“ Antragstellerin war eine Deutsche mit Migrationshintergrund. Zuvor hatte die gleiche Richterin Maßnahmen zum Schutz derselben Frau nach dem Gewaltschutzgesetz getroffen. Sie hatte der Frau zum einen die gemeinsame Wohnung zugewiesen und zum anderen ein Näherungsverbot gegen den Ehe- mann erlassen. Obwohl der Fall bundesweit eine große öffentliche Empörung ausgelöst hat, zeigt er uns doch auch, wie Gewalt gegen Frauen auch heute immer noch verharmlost und entschuldigt wird. Für einen effektiven Gewaltschutz brauchen wir ein gesellschaftliches Klima, in dem Gewalt gegen Frauen konsequent geächtet und bekämpft wird. Deshalb haben wir vor zehn Jahren, unter Rot-Grün, den ersten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufgelegt. Das Gewaltschutzgesetz trat im Jahr 2002 in Kraft. Seitdem können Opfer von Gewalt, zusätzlich zur Möglichkeit des Aufenthalts im Frauenhaus, eine Weg- weisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung durchsetzen. Seit fünf Jahren liegt die erste repräsentative Studie zum Ausmaß der Gewalt gegen Frauen vor. 40 Pro- zent der befragten Frauen haben seit dem 16. Lebensjahr körperliche oder seelische Gewalt oder beides erlebt. Jede vierte Frau hat Gewalt im häuslichen Umfeld durch den Partner erlebt, wobei kein Zusammenhang zwischen Gewalt und Bildungsstand bzw. Schichtzugehörigkeit feststellbar war. Mit dem im Jahr 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen haben wir Stalking-Opfer besser geschützt. Ebenfalls im Jahr 2007 hat die Bundesregierung schließlich den zweiten Aktionsplan mit seinen 133 Maßnahmen aufgelegt. Er unterstreicht die Bedeutung der Frauenhäuser und fordert eine Vernetzung der Frauenhäuser untereinander und mit Frauenberatungsstellen und -notrufen. Heute beraten wir abschließend über vier Anträge zur Verbesserung der Situation der Frauenhäuser. Unser schwarz-roter Koalitionsantrag hat das Ziel, den Frauen bessere Schutzrechte zu ermöglichen, die vor Gewalt Schutz in einem Frauenhaus suchen. Er greift die Pro- bleme und Forderungen auf, die uns aus der Praxis der Frauenhausarbeit berichtet wurden. Die Anhörung zur Situation der Frauenhäuser hat deutlich gemacht, dass die Finanzierung der Frauenhäuser in den Bundesländern einem Flickenteppich gleicht, der unterschiedlicher nicht sein könnte. Man kann sich daher durchaus fragen, ob hier noch von gleichwertigen Lebensbedingungen aus- gegangen werden kann. Wir wollen daher, dass geprüft wird, ob eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung nicht doch möglich ist. Infrage käme zum Beispiel eine institutionelle Förderung, wie sie in Schleswig-Holstein erfolgt. Angesichts der unterschiedlichen Finanzierungsrege- lungen in den Ländern und Kommunen ist es mir auch wichtig, dass Leitlinien zur Finanzierung von Frauen- häusern formuliert werden, die sach- und fachgerechte Kriterien und Qualitätsstandards enthalten. Diese sollen im Dialog mit den Bundesländern und Einrichtungsträgern erstellt werden. Wir fordern Verbesserungen bei den gesetz- lichen Regelungen zur Kostenerstattung. Bürokratische Hemmnisse müssen abgebaut werden. Wir erwarten, dass die gesetzlichen Vorschriften der Sozialgesetzbücher II und XII sowie das Asylbewerberleistungsgesetz besser an die besondere Situation der Gewaltopfer angepasst werden. Auch für die Frauen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach diesen Gesetzen haben, muss ein niedrigschwelliger Zugang zu den Frauenhäusern ermöglicht werden. Hierfür brauchen wir gesetzliche Re- gelungen, die unter anderem die besonderen Probleme von Frauen in Ausbildung und Studium sowie von Frauen mit Migrationshintergrund berücksichtigen. Frauenhäuser müssen allen betroffenen Frauen und ihren Kindern glei- chermaßen offenstehen. Im Jahr 2005 haben wir für das SGB II eine klarstel- lende Regelung zur Kostenerstattung getroffen, nach der die bisherige Wohnortkommune der Standortkommune des Frauenhauses die anfallenden Kosten zu erstatten hat. Damit haben wir das für die Frauen unzumutbare Hin und Her zwischen den betroffenen kommunalen Trägern eigentlich beendet. Die Anhörung hat allerdings gezeigt, dass es hier in der Praxis, und das ist ein Skandal, Probleme gibt. Ich appelliere daher an die Länder und Kommunen, die Frauenhäuser finanziell sicher zu stel- len, anstatt sie durch Kürzungen zu beeinträchtigen. So- lange es Gewalt gegen Frauen gibt, werden wir unsere Frauenhäuser brauchen. Johannes Pflug (SPD): In diesem Monat feiern wir das 60-jährige Bestehen des Europarates. Der Rat ist die erste Verwirklichung einer großen politischen Idee, die europäische Denker immer wieder aufgegriffen haben und die 1946 Eingang in Winston Churchills berühmte Züricher Rede fand: Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa errichten, sagte Churchill. Eine Zu- sammenarbeit der Staaten sei Europas „Heilmittel“ vom Schrecken des Weltkrieges und die Hoffnung des Konti- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25377 (A) (C) (B) (D) nents auf eine Zukunft in Freiheit, Sicherheit und Frie- den. Europa nahm den Auftrag an. 1949 schlossen sich zehn Länder zur ersten zwischenstaatlichen Organisation in Europa zusammen. Heute sind es 47 Staaten, in denen rund 800 Millionen Menschen leben. Der Europarat ist ein Stabilitäts- und Identitätsanker. Für die junge Bundesrepublik war ihr Beitritt nur fünf Jahre nach Kriegsende der erste Schritt zurück in die in- ternationale Staatengemeinschaft, nach 1989 übernahm der Europarat wieder eine Vorreiterrolle für Europas Ei- nigung. Als erste internationale Organisation Europas nahm er die ehemals kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas auf. So ist der Europarat heute kein Club westlicher Demokratien, sondern Gestalter gesamteuro- päischer Realität und Identität. Er bildet ein einzigartiges Forum für eine gemeinsame Politik des gesamten Konti- nents. Von seinem Sitz in Straßburg aus arbeitet der Rat für den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt in Europa. Er fördert bürgerschaftliches Engagement und unter- stützt transnationale Initiativen und Netzwerke im Be- reich Kultur, Jugend, Bildung und Naturschutz. Die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren ist aber die Hauptaufgabe des Europarats. Die Europäische Men- schenrechtskonvention, die ERMK, ist deshalb das Herzstück der Organisation. Jeder Staat muss die Kon- vention unterzeichnen und ratifizieren, bevor er beitreten kann. Der Europarat hat mit dem Europäischen Gerichts- hof für Menschenrechte in Straßburg eine unabhängige Kontrollinstanz geschaffen. Jeder Bürger, der seine Rechte und Würde verletzt sieht, kann sich an den Ge- richtshof wenden. Dessen Arbeitspensum ist mit über 100 000 vorliegenden Klagen enorm. Das zeigt ein gro- ßes Vertrauen der Menschen in die Rechtsprechung und moralische Autorität dieses Gerichtes. Menschenrechte werden am ehesten dort geachtet, wo demokratische Strukturen stabil sind und Rechtsstaat- lichkeit gewährleistet ist. Der Europarat unterstützt des- halb politische, gesetzliche und verfassungsrechtliche Reformen in seinen Mitgliedstaaten. Er schickt Wahl- beobachter und macht demokratische Missstände öffent- lich. Als (stellvertretendes) Mitglied der Parlamentari- schen Versammlung erlebe ich deren Arbeit hautnah mit und durfte im April dieses Jahres eine Resolution zum Verbot von Streumunition in die Parlamentarische Ver- sammlung einbringen. Durch Streumunition sterben jährlich Tausende unschuldige Zivilisten. Die einheitli- che Ächtung und das Verbot dieser Waffen in allen 48 Mitgliedstaaten kann die katastrophalen humanitären Folgen von Streumunition weltweit eindämmen. Europa hat so ein deutliches Zeichen gesetzt. Der Europarat ist eine einzigartige Instanz, die eine gemeinsame Politik des ganzen Kontinents ermöglicht. Denn nicht alle Mitglieder wollen oder können auch in die Europäische Union eintreten. Alle Mitglieder haben sich durch ihre Mitgliedschaft verpflichtet, die gemein- samen demokratischen Prinzipien zu erhalten. Das ist eine große Chance. Wer seine Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft und ihren Werten bekennt, von dem kann auch gefordert werden, sie einzuhalten. Deshalb fordern wir die Bundesregierung in diesem Antrag auf, den Europarat zu einer wirklichen Ergän- zung der Europäischen Union aufzuwerten und sich wei- terhin für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention einzusetzen. Die finanziel- len Mittel der Organisation sowie die personelle und finanzielle Ausstattung des Gerichtshofes für Menschen- rechte müssen konsolidiert werden. Der Europarat braucht eine mittelfristig gesicherte Budgetstruktur, die es ihm ermöglicht, auf neue Entwicklungen zu reagieren. An dieser Stelle möchte ich auch das russische Parla- ment auffordern, das 14. Zusatzprotokoll zur Europäi- schen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren und so dem Gerichtshof für Menschenrechte seine Arbeit zu er- leichtern. „So moege denn Europa erstehen!“, so endet Churchills Züricher Rede. 60 Jahre später hat der Euro- parat viel zu einem neuen friedlichen und fortschrittli- chen Europa beigetragen und verdient deshalb auch in Zukunft unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstüt- zung. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Mit der Gründung des Europarates am 5. Mai 1949 woll- ten die Gründerstaaten bewusst eine Organisation ins Leben rufen, die ein Schutzwall gegen Verletzung der Menschenrechte, Missachtung der Menschenwürde, Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen, gegen Folter und Diskriminierung bilden sollte. Der Europarat ist heute die älteste zwischenstaatliche politische Orga- nisation in Europa, die sich im Kern um Menschen- rechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kümmert. Mit 47 Staaten, davon 21 mittel- und osteuropäische Staaten, ist der Europarat die größte Organisation, in der auch die Türkei und die Russische Förderation sich der Europäischen Menschenrechtskonvention und den darin niedergelegten Werten verpflichtet haben. Als einzige europäische Staaten sind derzeit Belarus und der Kosovo nicht Mitglied. Der Europarat als wesentlicher politi- scher Anker und Hüter der Menschenrechte gibt beson- ders den postkommunistischen Demokratien Europas umfangreiche Hilfestellungen, gemeinsam mit den Wirt- schaftsreformen auch die politischen, rechtlichen und konstitutionellen Reformen durchzuführen und sich da- mit als Demokratie zu konsolidieren. Mit der Venedig-Kommission verfügt der Europarat über ein Gremium von herausragender Kompetenz zur Abgabe von Empfehlungen und konkreten Hilfestellun- gen bei rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Problemstellungen. Ein greifbarer Beweis des Wirkens des Europarates ist in den über 200 verabschiedeten Übereinkommen und Zusatzprotokollen zu finden, darunter das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und erniedri- gender Behandlung – Antifolter-Konvention – die Euro- päische Sozialcharta, die Europäische Kulturkonvention, das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin und 25378 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) mehrere Abkommen zum Schutz nationaler Minderhei- ten, gegen Menschenhandel, Terrorismus und zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexu- ellem Missbrauch. Neben dieser gesetzgeberischen Tätigkeit hat der Europarat aber seine herausragende Stellung dadurch er- worben, dass er konkrete Menschenrechtsverletzungen in Mitgliedstaaten des Europarates aufgegriffen hat, ob- jektiv und sehr nachhaltig Behauptungen von Menschen- rechts- und Rechtsstaatsverletzungen nachgegangen ist und dazu sehr fundierte Berichte und Resolutionen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet hat. Denn gerade an- hand konkreter Einzelfälle können die Missstände in Mitgliedstaaten in dem Bereich der Rechtsstaatlichkeit, des Fehlens einer unabhängigen Justiz und eines Über- gewichts der Staatsanwaltschaft dargelegt werden. Dazu gehören mit Sicherheit Fälle russischer Menschenrechts- verteidiger, Fälle von Journalisten und Menschenrecht- lern aus der Türkei, die Situation politischer Gefangener in Aserbaidschan oder Armenien, die Verfolgung von Zivilisten in Tschetschenien und auch der Fall des er- mordeten Journalisten Gongadze in der Ukraine zu Kutschma-Zeiten. Sie werden verstehen, dass ich in diesem Zusammen- hang auch den verabschiedeten Bericht zu den früheren Verantwortlichen von Yukos, zu Chodorkowski, Lebedew, Pitschugin und anderen erwähne. In diesem beschlossenen Bericht ist versucht worden, deutlich zu machen, wo die rechtsstaatlichen Defizite bei der Unter- suchungshaft, bei der Festnahme, bei der Stellung von Verteidigern und bei der Verfahrensdurchführung in Strafsachen in der Russischen Förderation auch heute liegen. Der Fall Chodorkowski ist inzwischen zu einem Beispiel für den politischen Missbrauch der Justiz ge- worden. Der Europarat lebt von der Kontroverse und dem lei- denschaftlichen Austausch von Argumenten. Mit den Angehörigen der Delegationen aus 47 Staaten zu disku- tieren und zu einer Mehrheitsmeinung zu kommen, ist eine besondere Herausforderung und zeigt immer wieder das Bemühen und auch das Bestreben, sich über natio- nale Interessen hinweg für den Erhalt der Menschen- rechte und für die Verteidigung rechtsstaatlicher Stan- dards vehement einzusetzen. Die Fortschritte in einigen Mitgliedstaaten sind nicht immer so groß, wie es er- wünscht und erwartet wird, aber der Europarat kann mit seiner Arbeit in seinen Gremien und dem Erzeugen von Öffentlichkeit dazu einen ganz entscheidenden Beitrag leisten. Der Europarat hat in jüngster Zeit gerade auch mit dem Bericht von Dick Marty zu der Verschleppung von Menschen durch die CIA und andere Verantwortliche der Vereinigten Staaten von Amerika mit aktiver oder passiver Unterstützung Verantwortlicher in einigen euro- päischen Staaten berechtigtes großes Aufsehen erregt und damit auch in Deutschland und anderen europäi- schen Mitgliedstaaten Untersuchungen und Diskussio- nen befördert. Genau das muss mit der Tätigkeit des Europarates erzielt werden. Deshalb ist das Wirken in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates nicht immer den jeweiligen Regierungen genehm. Das soll es auch nicht sein, und das darf es auch nicht sein. Die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sind nämlich nicht Diplomaten, sondern sie sind Anwälte und Verteidiger derjenigen, deren garan- tierte Rechte nicht beachtet werden. Eines der herausragenden und wichtigen Instrumente ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straß- burg. Für viele Menschen in den Mitgliedstaaten des Europarates stellt er häufig die letzte Hoffnung und die letzte Instanz dar, sich gegen Eingriffe in die eigenen Rechte, gegen Verletzungen in Verfahren zur Wehr zu setzen. Mehrmals wurden Änderungen der Organisati- onsstruktur des Europäischen Menschenrechtsgerichts- hofs mit dem Ziel seiner Entlastung beschlossen, wie die Einrichtung einer ersten Instanz oder die Einrichtung ei- ner gerichtlichen Kammer für den öffentlichen Dienst. Das alles hat nicht geholfen, die chronische Überlastung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs entschei- dend zurückzuführen. Über hunderttausend Klagen sind dort anhängig. Eine lange Verfahrensdauer beim Euro- päischen Menschenrechtsgerichtshof birgt eben die Ge- fahr in sich, dass die daran beteiligten Menschen nicht mehr zu ihrem Recht kommen, ihnen nach wie vor nicht nur Unrecht widerfährt, sondern sie erheblichen Schaden an Leib und Leben nehmen können. Aus diesem Grund sind mit dem 14. Zusatzprotokoll aus dem Jahr 2004 grundlegende Änderungen in der Ar- beitsweise des Europäischen Menschenrechtsgerichts- hofs beschlossen worden. Diese Änderungen sind posi- tiv und nehmen den Menschen nicht den Zugang zum Gericht, sondern befördern den Zugang zum Gericht. Einziger großer Nachteil ist, dass 46 Mitgliedstaaten das Zusatzprotokoll ratifiziert haben, ein Mitgliedstaat, die Russische Förderation, dies bisher nicht getan hat und deshalb dieses 14. Zusatzprotokoll bisher nicht in Kraft treten konnte. Das ist eine gezielte Blockadepolitik der russischen politischen Verantwortlichen. Ich kann nur vermuten, dass den russischen Verantwortlichen der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit seinen Ent- scheidungen, die auch in vielen Fällen russische Staats- bürger betreffen, ein Dorn im Auge ist. Denn der Euro- päische Menschenrechtsgerichtshof weist auf, wo die rechtsstaatlichen Defizite ganz konkret liegen, und bringt damit diese Defizite an die Öffentlichkeit. Es ist schade, dass diese Debatte die Öffentlichkeit nicht erreichen wird; denn leider müssen die Reden we- gen der späten Uhrzeit der angesetzten Debatte zu Proto- koll gegeben werden. Ich hoffe, dass es in Deutschland gelingt, auch hier im Deutschen Bundestag, mehr Bewusstsein für die Bedeu- tung des Europarates zu wecken. Es muss darauf aufmerk- sam gemacht werden, dass die finanzielle Unterstützung für das Wirken des Europarates und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs schrittweise angehoben wird und dem Europarat im Ansehen der Abgeordneten und der deutschen Öffentlichkeit die Bedeutung zukommt, die er verdient. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25379 (A) (C) (B) (D) Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE): Zur Beratung steht heute ein Antrag, in dem anlässlich des 60. Jahrestags des Europarats würdigend die Bedeutung dieser sehr wichtigen internationalen Organisation hervorgehoben wird. Die Förderung von Demokratie, der Schutz von Menschenrechten und die Stärkung von gesellschaftli- cher Toleranz sind ganz zentrale Aufgaben, denen sich der Europarat verschrieben hat. Nun ist es so, dass der vorliegende Antrag nominell von allen in diesem Hause vertretenen Fraktionen unter- stützt wird – mit Ausnahme der Linken. Es drängt sich selbstverständlich die Frage auf, warum die Linke hier außen vor bleibt: Ist es etwa unser so häufig kritisiertes Sektierertum? Keinesfalls! Wir, die Linke, unterstützen den Antrag und stimmen ihm daher auch zu. Unsere na- mentliche Unterstützung wird jedoch aufgrund einer höchst bornierten Einstellung der Unionsparteien blo- ckiert, was ich nur sehr bedauern kann und kritisieren möchte. Inhaltlich unterstützen wir den Antrag ohne Wenn und Aber, da wir auch die Institution des Europarates auf diese Weise unterstützen. Nicht umsonst war ich als Mit- glied meiner Partei in dieser Legislaturperiode bei allen Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung aktiv. Dies können Ihnen Ihre Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder der Versammlung sind, sicherlich bestätigen. Es ist mehr als widersprüchlich, wenn in Straßburg für ein demokratisches und tolerantes Miteinander und den Export dieses Modells nach Europa und darüber hinaus geworben wird, während man hier in Berlin ganz andere Maßstäbe anlegt: Trotz mehrmaliger, geduldiger Versu- che weigerten sich die Unionsparteien in diesem Hause, meine Fraktion bei dem Antrag zu beteiligen. Ich hoffe, Ihnen ist bewusst, welch fatale Signalwir- kung es hat, wenn man selbst in einem Antrag anerkennt, dass die Europäer heute nicht zuletzt durch die Bemü- hungen des Europarates – ich zitiere Ihren Antrag – „in den Genuss eines Lebens in Demokratie“ gekommen sind. Und gleichzeitig behaftet man ebendiesen Antrag selbst mit dem Makel eines durch und durch kleinlichen, parteipolitischen Ausgrenzungsversuchs, der den Regeln des „Lebens in Demokratie“ meiner Auffassung nach vollkommen widerspricht. Minderheitenschutz und Toleranz von Andersdenken- den – dies scheint bedauerlicherweise die Lehre aus die- ser Darbietung insbesondere der Unionsfraktion zu sein – werden in Straßburg von Gott und der Welt verlangt, während man sie hier in diesem Parlament selber mit Fü- ßen tritt. Dass dieses Schauspiel ausgerechnet auf dem Rücken einer höchst respektablen internationalen Orga- nisation ausgetragen wird, sollte Ihnen, meine Damen und Herren, gehörig peinlich sein. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es gibt Institutionen, die in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt bleiben, obwohl ihr Wirken hilf- reich und weittragend ist. Dazu gehört der Europarat. Seine Aufgabe, der Schutz von Menschenrechten, De- mokratie und Rechtsstaatlichkeit, klingt gut, aber für un- sere Ohren vielleicht auch etwas banal. Das täuscht; denn gerade diese Aufgabenstellung hat den Europarat zu einem wertvollen Instrument in Europa gemacht. Allein der Umstand, dass ihm heute mit Ausnahme der Diktatur Weißrussland und des nicht von allen Mit- gliedern anerkannten Kosovo alle europäischen Staaten angehören, beweist die Bedeutung dieser ältesten inter- nationalen Organisation in Europa. Er zeigt seinen Er- folg und seine Attraktivität. Erworben hat sich der Eu- roparat dieses Prestige mit konsequenter Vertretung seiner erklärten Werte. So suspendierte er zum Beispiel während der Jahre der Junta zwischen 1964 und 1974 das Mitglied Griechenland. Nach dem Zusammenbruch des Sozialismus in der östlichen Hälfte Europa beantragten all jene Staaten dort, die nun seine Werte teilen wollten, die Mitglied- schaft im Europarat. Die lange Mitgliederliste hat sich jedoch zugleich auch als beachtliche Herausforderung erwiesen; denn der Europarat und seine Werte sind at- traktiver, als manche der Regierungen und Behörden sei- ner Mitgliedstaaten möchten. Die Aufnahme so vieler noch unfertiger Demokratien hat zu einer neuen Situation geführt. Stärker als zuvor sah sich der Europarat selbst mit der Frage konfrontiert, ab wann ein Staat Mitglied werden könne, der sich zwar auf die Werte des Europarats verpflichtet, sie aber nur unzureichend zu erfüllen imstande oder gar willens ist. Darüber fanden bei einer Reihe von Anträgen auf Mit- gliedschaft Diskussionen innerhalb des Europarats, sei- ner Parlamentarischen Versammlung und auch in natio- nalen Parlamenten wie dem Bundestag statt. Ein allgemeingültiges Kriterium konnte nicht gefun- den werden. Das ist nicht überraschend; denn die Situa- tion in jedem Land und ihre Hintergründe sind natürlich verschieden. Wichtig jedoch sind die Argumente in die- sen Debatten, sowohl für als auch gegen eine Aufnahme in den Europarat. Sie sind Ausdruck der notwendigen Auseinandersetzung über die politische Bedeutung des Europarates, seine Wirkungsweise und Instrumentarien sowie deren Weiterentwicklung. Zumindest indirektes Ergebnis dieses Diskussions- prozesses ist die Einführung einer Reihe von neuen In- strumenten wie dem vor genau zehn Jahren eingeführten Menschenrechtskommissar und dem schon früher instal- lierten Monitoringverfahren. Auch der Europäische Ge- richtshof für Menschenrechte wurde inzwischen zu ei- nem ständig tagenden Gericht ausgebaut. Die Unmenge von Verfahren, die bei ihm angestrengt werden, zeigt so- wohl seine Bedeutung wie auch die Größenordnung der Probleme, die es in manchen Mitgliedstaaten wie der Türkei oder Russland bis heute gibt. Um so ärgerlicher – wenn auch nicht verwunderlich – ist es, dass gerade Russland eine größere Effizienz des Gerichtshofes be- hindert. Auch die Arbeit des Menschenrechtskommissars und die Ergebnisse der Monitoringverfahren machen deut- lich, dass der Schutz der Menschenrechte, aber auch die Unabhängigkeit der Justiz und die Garantie rechtsstaatli- cher Verfahren keineswegs Selbstverständlichkeiten in Europa sind. Auch die Berichte des Menschenrechts- 25380 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) kommissars haben sich als wichtige Sammlung von Un- zulänglichkeiten und Vorschlägen zu ihrer Behebung er- wiesen. Das gilt im Übrigen für alle Mitgliedstaaten des Eu- roparates. Für Deutschland beispielsweise nannte der Bericht des Menschenrechtskommissars Tomas Hammarberg im Jahre 2006 immerhin 55 Empfehlun- gen. Die unparteiische Arbeit nicht nur des Menschen- rechtskommissars, sondern des Europarates insgesamt ist notwendig für seine Seriosität und damit die Wirk- samkeit seiner Bewertungen und Vorschläge. In Ländern wie Deutschland, wo zu Recht die Lage der Menschenrechte woanders häufig kritisiert wird, muss deshalb der Erfüllung von Auflagen des Europa- rates besondere Bedeutung beigemessen und seiner Ar- beit die gebührende öffentliche Aufmerksamkeit gezollt werden. Dass wir als Bundestag diese Debatte führen und den zugehörigen Antrag gemeinsam beschließen, finde ich deshalb gut und richtig. Dass wir jedoch nur nach Mitternacht diskutieren könnten und deshalb un- sere Beiträge lediglich zu Protokoll geben, scheint mir ein Zeichen für falsche Prioritäten in der Themenpla- nung des Bundestages zu sein. Anlage 34 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts: Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten – (… StrÄndG) (Zusatztagesordnungspunkt 7) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ CSU): Die für heute anberaumte Beratung des von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurfs ei- nes Strafrechtsänderungsgesetzes – Bestechung und Be- stechlichkeit von Abgeordneten – wurde durch Mehr- heitsbeschluss von der Tagesordnung genommen. Hierzu sind einige grundsätzliche Bemerkungen notwen- dig. Wie sich aus § 108 e StGB ergibt, ist Abgeordneten- bestechung nach deutschem Recht schon jetzt strafbar. Einen ähnlich eng gefassten Straftatbestand hat Öster- reich erst im Januar 2008 mit § 304 a in das österreichi- sche Strafgesetzbuch eingefügt. Dort begnügt man sich also mit einem Rechtszustand, der in Deutschland als re- formbedürftig angeprangert wird. Bündnis 90/Die Grü- nen leiten dies aus dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates vom 27. Januar 1999 und aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 9. Dezember 2003 ab. Dabei wird der Eindruck vermittelt, dass die Ausweitung strafbarer Sachverhalte zwingend geboten sei. Man kann sich schon fragen, warum Bündnis 90/Die Grünen dann nichts gemacht haben, als sie noch in Regierungsverant- wortung waren. Aber eine völker- oder europarechtliche Verpflichtung besteht allerdings nicht. Ganz abgesehen davon, dass das Übereinkommen des Europarates von Deutschland nicht ratifiziert wurde, behält Art. 37 Abs. 1 jedem Vertragsstaat ohnehin das Recht vor, die Ver- pflichtungen aus Art. 4, 6 bis 8, 10 und 12 nicht in inner- staatliches Recht umzusetzen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen ist ebenfalls nicht ratifiziert, sodass Handlungsdruck nicht besteht. Dennoch stellt sich die Große Koalition der Aufgabe, über eine Ausweitung des Straftatbestandes in § 108 e StGB nachzudenken. Allerdings sollte eine isolierte Lö- sung unterbleiben. Denn neben § 108 e StGB sind auch wesentliche Vorschriften des 30. Abschnittes StGB – Straftaten im Amt – wie beispielsweise die Vorteilsan- nahme und die Bestechlichkeit, die Vorteilsgewährung und die Bestechung sowie Straftatbestände des 26. Ab- schnittes StGB – Straftaten gegen den Wettbewerb – wie Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver- kehr – § 299 StGB – dringend reformbedürftig. Jene Straftatbestände sind so ausgestaltet, dass Bürgerinnen und Bürger sie nicht mehr verstehen. Sie sind zu kom- plex und zu kompliziert formuliert. Eine solch umfassende Reform braucht Zeit. Dass der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sich nicht einmal als „Notreparatur“ eignet, ergibt sich beeindru- ckend aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltver- eins vom Januar 2009. Die Abgrenzung zwischen er- laubtem und strafbarem Verhalten eines Abgeordneten ist danach Bündnis 90/Die Grünen nicht gelungen. Der Gesetzentwurf scheitert schon am Gebot der Bestimmt- heit von Strafgesetzen – Art. 103 Abs. 2 GG. Dass es schwierig ist, strafwürdiges Verhalten von Mandatsträgern von politisch gewünschtem Tun abzu- grenzen, hat schon die große Strafrechtskommission feststellen müssen, die in einem Zeitfenster von 1957 bis 1960 versucht hat, zur Abgeordnetenbestechung einen Straftatbestand auszuformulieren. Bündnis 90/Die Grü- nen versuchen diesem Problem Herr zu werden, indem strafloses nicht verwerfliches gegen strafbar verwerfli- ches abgegrenzt wird. Es wird die Verwerflichkeitsklau- sel des Nötigungstatbestandes – § 240 Abs. 2 StGB – übernommen, ohne zu erkennen, dass es im Gegensatz zum Nötigungstatstrafbestand des § 240 StGB bei der Abgeordnetenbestechung an einem konkreten Nöti- gungsmittel fehlt. Die berechtigte, heftige Kritik, die Re- gina Michalke in der Festschrift für Reiner Hamm, Seite 461, zum Ausdruck bringt, haben Bündnis 90/Die Grü- nen nichts entgegenzusetzen. Die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Ab- geordnetenbestechung referierte „große Lösung“ setzt eine fundierte rechtswissenschaftliche und rechtspoliti- sche Diskussion voraus, und die braucht eben ihre Zeit. Mit der Verabschiedung eines unzulänglichen Gesetzes würden den Betroffenen Steine statt Brot gegeben. Dies ist mit uns nicht zu machen. Rechtspolitik darf sich nicht daran orientieren, was populär, sondern was durchdacht und juristisch sauber formuliert ist. Joachim Stünker (SPD): Für die SPD-Bundestags- fraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbe- stechung außer Zweifel. Die Bundesrepublik Deutsch- land kann nicht umhin, die Vorgaben des Strafrechts- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25381 (A) (C) (B) (D) übereinkommens des Europarates über Korruption vom 27. Januar 1999 und das VN-Übereinkommen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 umzusetzen sowie die Strafbarkeitslücke bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern zu schließen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ha- ben bereits in der letzten Wahlperiode einen ersten An- lauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sich-Versprechen-Lassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Den Grund, wieso das VN-Übereinkommen gegen Korruption bis heute dennoch nicht umgesetzt wurde, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen selbst mit zu verantworten. Der Entwurf der rot-grünen Koalition scheiterte in der 15. Wahlperiode daran, dass sich die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen nicht darauf verständigen konnte. Die Kollegen Beck und Ströbele waren unterschiedlicher Auffassung. Die vorgezogene Bundestagswahl verhin- derte dann die weiteren Beratungen. Sie haben daher selbst maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser für die Glaubwürdigkeit des Parlaments bedeutende Regelungs- bedarf heute in einer Geschäftsordnungsdebatte versan- den muss. Leider ergeht es uns mit unserem neuen Koalitions- partner nicht besser. In der Großen Koalition haben wir die Beratungen unverzüglich wieder aufgenommen. Lange Zeit verweigerte allerdings die CDU/CSU-Frak- tion weitere Gespräche zu diesem Thema. Daraufhin ha- ben wir einen eigenen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion erarbeitet. Nach dem Koalitionsvertrag dürfen Gesetz- entwürfe aber nur gemeinsam eingebracht werden. Die Umsetzung des VN-Übereinkommens gegen Korruption scheitert in der 16. Wahlperiode daran, dass sich die Unionsfraktion in der Frage der Strafbarkeit der Abge- ordnetenbestechung einfach taub stellt. Die geltenden Strafvorschriften genügen weder inter- nationalen Übereinkommen noch der tatsächlichen Le- benswirklichkeit. Bislang sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108 e Strafgesetzbuch strafbar. Das ist zu eng. Die Vorschrift reicht nicht aus, alle strafwürdigen Verhaltensweisen zu erfassen. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstandenen Konventionen enthalten Vorga- ben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten. Die Vorschriften for- dern, dass „gekauftes“ oder „verkauftes“ Verhalten des Abgeordneten auf das Vornehmen oder Unterlassen ei- ner Handlung bei der Wahrnehmung des Mandats er- streckt werden muss. Außerdem hat der Bundesgerichts- hof im sogenannten Wuppertaler Korruptionsskandal sowie Kölner Müllskandal entschieden, dass kommunale Mandatsträger in der Regel keine Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind. Dies führt zu erhebli- chen Lücken bei der Korruptionsbekämpfung im kom- munalen Bereich. Der Tatbestand der Abgeordnetenbe- stechung in der Form des Stimmenkaufs und -verkaufs ist daher durch neue Straftatbestände gegen die Bestech- lichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertre- tungen zu ergänzen, indem andere, von § 108 e StGB bisher nicht erfasste Korruptionshandlungen von und ge- genüber Abgeordneten unter Strafe gestellt werden. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hierzu vorgelegten Vorschläge kann ich nicht befürworten. So wird die Unrechtsvereinbarung durch das Merkmal „als Gegenleistung dafür, dass es in Ausübung seines Man- dats in der Volksvertretung oder im Gesetzgebungsorgan eine Handlung zur Vertretung oder Durchsetzung der In- teressen des Leistenden oder eines Dritten vornehme oder unterlasse“ umschrieben. Das finale Element „zur“ halte ich nicht für sachgerecht. Der Mandatsträger soll nicht bestraft werden, weil er Handlungen zur Vertretung von Interessen vornimmt, sondern weil er einen Vorteil als Gegenleistung für eine Mandatshandlung vornimmt. Die Abgeordnetenbestechung muss mit bestmögli- cher Klarheit auf den Bereich zweifellos strafwürdiger Fälle beschränkt sein. Für das Ansehen des Parlaments wie für die Arbeit des einzelnen Abgeordneten wäre es sehr nachteilig, wenn zu weit gefasste oder unklare Tat- bestände zu Anträgen von Staatsanwaltschaften auf Auf- hebung der Immunität eines Abgeordneten auch in sol- chen Fällen führen würde, in denen sich bei näherer Betrachtung alsbald ergibt, dass an der Sache „nichts dran“ ist. Jörg van Essen (FDP): Wir führen heute eine Ge- schäftsordnungsdebatte über den Bericht des Rechtsaus- schusses gemäß § 62 Abs. 2 GOBT, da der Rechtsaus- schuss wiederholt die Sachberatung des Gesetzentwurfs der Grünen zur Abgeordnetenbestechung vertagt hat. Obwohl die Debatte heute eigentlich keinen Anlass für eine Diskussion in der Sache bietet, möchte ich dennoch die Gelegenheit nutzen, um einige grundsätzliche Dinge klarzustellen. Ich verwehre mich entschieden dagegen, dass wieder- holt der Eindruck vermittelt wird, Deutschland nehme die Korruptionsbekämpfung nicht ernst und unterlasse die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen. Ich möchte daran erinnern, dass der Gesetzgeber in den ver- gangenen Jahren eine Reihe von Gesetzen verabschiedet hat, mit denen die Korruption in Deutschland effektiv bekämpft werden kann. Ich nenne hier nur das Korrup- tionsbekämpfungsgesetz von 1997. Wir haben damit dem Staat für die Korruptionsbekämpfung ein gutes In- strument an die Hand gegeben. Die FDP-Bundestags- fraktion hat sich auch stets dafür eingesetzt, den eigentli- chen Schwerpunkt der Korruptionsbekämpfung, den präventiven Bereich, zu stärken. Sie hat sich immer da- rum bemüht, dass die Verwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen ergrei- fen, die bereits die Entstehung von Korruption im An- satz ersticken. Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob man Korruption im öffentlichen oder im privatwirt- schaftlichen Bereich verhindern bzw. bestrafen will. Ein Rechtsstaat benötigt einen effektiven Schutz vor Korrup- tion in beiden Bereichen. Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen orientiert sich an der UN-Konvention gegen Korruption. Auch hier ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass das 25382 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) deutsche Recht fast alle rechtsverbindlichen Vorgaben des umfangreichen UN-Übereinkommens erfüllt. Inte- ressanterweise wird dies jedoch regelmäßig verschwie- gen. Zutreffend ist, dass die Vorgaben, die das Über- einkommen zur Abgeordnetenbestechung macht, im deutschen Recht noch nicht umgesetzt sind. An dieser Stelle ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass das UN-Übereinkommen in Bezug auf die Rechte von Abgeordneten zu erheblichen Problemen führt. Ich brauche die Argumente daher hier nicht zu wiederholen. Die Verbeamtung des Abgeordneten, die unter Rot-Grün mit den Verschärfungen im Abgeordnetenrecht einge- führt werden sollte, droht erneut durch das UN-Überein- kommen. Die rot-grüne Bundesregierung hätte bei den Verhandlungen über das Übereinkommen niemals einer Gleichsetzung von Amtsträgern und Abgeordneten zu- stimmen dürfen. Sie widersetzte sich damit der damals von allen Fraktionen vertretenen Auffassung. Diese Frage berührt den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich der Ausübung des freien Mandats. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung von 2006 hierzu ausgeführt: Amtsausübung ist etwas anderes als Mandatsaus- übung. Zwischen typischem Verwaltungshandeln in behördlichen oder behördenähnlichen Strukturen und dem politischen Handeln in Volksvertretungen aufgrund eines freien Mandats gibt es strukturelle Unterschiede, die eine differenzierte Behandlung beider Handlungsformen öffentlicher Gewalt recht- fertigen. Einigen Mitgliedern dieses Hauses sei die Lektüre dieser Entscheidung zur Nacharbeit empfohlen. Abschließend stelle ich für die FDP-Bundestagsfrak- tion fest, dass es der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen nicht vermag, auf die aufgeworfenen Fragen sachgerechte Antworten zu geben. Die in dem Gesetz- entwurf genutzten Begriffe sind weitgehend zu unbe- stimmt. Der in dem Gesetzentwurf geforderte „qualifi- zierte Unrechtszusammenhang“ bleibt unklar und ist nicht geeignet, die Abgrenzung zwischen erlaubten und unerlaubten Verhalten trennscharf zu definieren. Sollte der Gesetzentwurf in der nächsten Woche erneut zur Ab- stimmung gestellt werden, wird meine Fraktion dem Entwurf die Zustimmung verweigern. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Im Strafgesetz- buch finden sich eine Vielzahl von Strafnormen, deren Zweck es ist, die parlamentarische Demokratie vor Fein- den zu schützen. Das Strafgesetzbuch nimmt Terroristen, Verfassungsfeinde, Hetzredner und Wahlfälscher und viele andere ins Visier. Doch gegenüber den obersten Vertretern der Demokratie – den Abgeordneten – übt es sich in Naivität. Das Strafgesetzbuch stellt bislang nur demjenigen Abgeordneten Strafe in Aussicht, der sich seine Stimme bei einer Wahl oder Abstimmung abkaufen lässt. Be- straft werden danach nur sehr dumme Abgeordnete. Denn es erfordert sehr viel Dummheit, sich für eine Ab- stimmungsentscheidung unmittelbar und in Geld entloh- nen zu lassen. Bislang nicht erfasst ist dagegen das „sozialtypische Abgeordnetenverhalten“ einiger Abge- ordneter. Dazu gehört der Beratervertrag ohne Beratung. Dazu gehört der gut bezahlte Stuhl im Aufsichtsrat, auf dem der Mandatsträger nie Platz nimmt. Dazu gehört eine häufige und regelmäßige Einladung zu Übernach- tung und Essen durch den immer gleichen „externen Be- rater“. In dieser Woche sollte über einen Gesetzentwurf der Grünen abgestimmt werden. Danach wäre zukünftig je- der rechtswidrige Vorteil, der für jedes politische Tun oder Unterlassen eines Mandatsträgers gewährt oder an- genommen wird, unter Strafe gestellt. Über den Gesetz- entwurf wird in dieser Woche nicht abgestimmt. Statt- dessen reden wir zu einem schmalen Bericht des Rechtsausschusses, der die schlichte Tatsache wieder- gibt, dass die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf der Grünen mit ihrer Mehrheit einfach von der Tages- ordnung gestrichen haben. Dieses Verhalten der Re- gierungsfraktionen zeugt nicht nur von Arroganz. Es zeugt zudem von erschreckender Ignoranz gegenüber den Feinden der Demokratie. Abgeordnete, die die Ideen der Demokratie verraten, indem sie persönliche Vorteile statt allgemeinen Nutzen erstreben, sind Feinde der Demokratie. Sie sind die Feinde der Demokratie im Herzen der Demokratie, im Parlament. Sie haben Strafe verdient. Vielleicht ist die Demokratie deshalb bedroht, weil ihre ersten Vertreter keine Mehrheit aufbringen wollten, um die Demokratie zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass das Thema bald wieder aufgegriffen wird. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir müssen heute über die wirklich skandalöse Untätigkeit der Großen Koalition im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sprechen. Seit über acht Monaten verwei- gert die Koalition auch nur eine Sachdebatte über unse- ren Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von parlamentarischen Mandatsträgern in deutschen Parlamenten. Immer wieder forderten wir diese Debatte ein, und immer wieder wurde sie durch Absetzung von der Tagesordnung ohne Begründung un- terbunden. Das ist ein Missbrauch der Mehrheitsrechte im Parlament, den wir nicht akzeptieren können. Ar- beitsverweigerung im Bundestag ist nicht hinnehmbar. Tatsächlich verbirgt sich dahinter die tiefe Zerstrittenheit und rechtspolitische Lähmung der Großen Koalition. Ich hoffe sehr, dass die Wahlen im September zu einer Kon- stellation im Hohen Hause führen werden, mit der diese beschämende Lähmung überwunden wird. Denn in der Sache ist ein Handeln überfällig. Deutschland verharrt im Kampf gegen die Korruption im Mittelfeld zwischen Staaten mit weitreichender Korrup- tionsbekämpfung und völlig korrupten Staaten – so Transparency International in der Auswertung des Kor- ruptionswahrnehmungsindex 2008. Wir sind hier keinen Schritt weitergekommen, weil die Koalition bei der Kor- ruptionsbekämpfung versagt hat. Nein, noch viel schlim- mer: Sie hat den Kampf gegen die Korruption noch nicht einmal in Angriff genommen, sondern schon vor Beginn der Legislaturperiode aufgegeben. Im Koalitionsvertrag Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25383 (A) (C) (B) (D) von CDU/CSU und SPD findet sich deshalb auch nur beredtes Schweigen zum Thema Korruptionsbekämp- fung. Korruption ist ein gesellschaftliches Übel, das die Grundwerte unseres demokratischen Rechtsstaates be- droht. Sie macht auch vor den Türen der Volksvertretun- gen nicht halt. Deshalb hat auch der Bundesrat schon 2002 festgestellt, dass Mandatsträgerinnen und Man- datsträger zunehmend in Korruptionsgeflechte einge- bunden sind. Ich muss mich tatsächlich fragen, wieso die Gegner unseres Gesetzentwurfs sich so sehr sträuben, strafbares Verhalten als solches zu benennen. Wir haben als Abge- ordnete eine Vorbildfunktion. Die Bürgerinnen und Bür- ger müssen darauf vertrauen können, dass wir bei der Entscheidungsfindung nur den Bindungen unseres Ge- wissens unterworfen sind, so wie Art. 38 GG es von uns verlangt. Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeord- neten führt zu einem Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Parlamentes und in die Integrität ihrer Volksvertreterinnen und Volks- vertreter. Ich möchte hier die Kanzlerin Frau Merkel zi- tieren. Als Abgeordnete ohne Regierungsverantwortung meinte sie noch, dass Vertrauen „so etwas wie der Schmierstoff unserer Demokratie“ sei. Schade, dass Angela Merkel das als Kanzlerin vergessen hat. Abgesehen von unserer politischen Verpflichtung, ge- gen Bestechung und Bestechlichkeit in Parlamenten vor- zugehen, ist eine Regelung aus Rechtsgründen notwendig. Wir haben das Korruptionsabkommen des Europarates von 1999 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Wir haben das UNO-Übereinkommen gegen Korruption von 2003 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert – in beiden Fällen, weil die Koalition, aber auch die FDP nicht bereit sind, eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten und den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung einzufüh- ren. Die Koalitionsfraktionen ignorieren damit nicht nur die Verpflichtungen aus internationalen Übereinkom- men, sondern auch den Bundesgerichtshof. Der hat den Gesetzgeber im Mai 2006 dazu aufgefordert, diese Lü- cke in unserer Rechtsordnung zu schließen. Ich habe gesagt, dass sich zur Korruptionsbekämp- fung nur Schweigen im Koalitionsvertrag finden lässt. Das stimmt so nicht, da muss ich mich korrigieren. Kor- ruptionsbekämpfung taucht sehr wohl auf, aber selbst- verständlich nur im Zusammenhang mit der Entwick- lungszusammenarbeit. Das ist peinlich. Wie wollen wir denn glaubhaft eine effektive Bekämpfung der Korrup- tion in anderen Ländern einfordern, wenn wir mit der Umsetzung der Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates schon fast ein Jahrzehnt hinterher- hinken? Die Bestechung ausländischer Abgeordneter ist nach bestehender Gesetzeslage in Deutschland jedenfalls strafbar, nicht aber die Bestechung deutscher Abgeord- neter – jedenfalls solange es um mehr als nur den Stimmkauf geht. Das geht so nicht. Ich fordere Sie deshalb auf, das Vertrauen der Bürge- rinnen und Bürger in das hohe Gut des unabhängigen Repräsentanten wiederherzustellen und unserem Gesetz- entwurf zuzustimmen oder endlich einen eigenen Ent- wurf vorzulegen. Anlage 35 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Zwangsvollstreckung beschleuni- gen – Gläubigerrechte stärken – Entwurf eines Gesetzes über die Internet- versteigerung in der Zwangsvollstreckung (Tagesordnungspunkt 31 a und b und Zusatz- tagesordnungspunkt 8) Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU): Zu Beginn der Legislaturperiode hat die Große Koalition im Koalitions- vertrag vereinbart: „Wir streben eine umfangreiche Mo- dernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstre- ckungsverfahren an mit dem Ziel, dem Gläubiger raschen und gezielten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners zu ermöglichen und die Vollstreckungs- organe zu entlasten“. Ich kann hier und heute sagen: Auftrag ausgeführt. Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage ei- nes vollstreckbaren Titels. Eine wirkungsvolle Zwangs- vollstreckung gehört zu den Grundfesten eines gut funk- tionierenden Rechtsstaates. Auch für den Wirtschaftsstandort ist sie von grundsätzlicher Bedeu- tung. Forderungsausfälle können Privatpersonen, aber auch gesunde Unternehmen in die Insolvenz treiben und Arbeitsplätze gefährden. Seit seinem Inkrafttreten vor über 100 Jahren ist das Zwangsvollstreckungsrecht der ZPO in seiner Grund- struktur nicht verändert worden. Inzwischen haben sich aber die Lebensverhältnisse in vielfacher Hinsicht grundlegend gewandelt. Während Ende des 19. Jahrhun- derts das Vermögen des Schuldners fast überwiegend aus beweglichen Sachen bestand, spielt heutzutage die Voll- streckung in körperliche Sachen kaum noch eine Rolle. Von viel größerem Interesse ist für den Gläubiger die Pfändung zum Beispiel von Kontoguthaben und Arbeits- einkommen. Die Frage ist nur, woher der Gläubiger wis- sen soll, wo der Schuldner sein Konto führt oder wo er arbeitet. Wir alle kennen – so glaube ich – hinreichend genug Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, dass der Staat sie mit der Vollstreckung ihrer titulierten Forderungen im Regen stehen lasse. Nach bisherigem Recht erhält der Gläubiger nämlich die notwendigen Informationen zum Beispiel über Kontenguthaben und Arbeitseinkommen erst nach erfolgloser Sachpfändung im Rahmen der „ei- 25384 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) desstattlichen Versicherung“ des Schuldners am Ende der Vollstreckung. Eine Möglichkeit, die Selbstauskunft des Schuldners zu überprüfen, besteht nicht. Die Erfah- rungen in der Praxis zeigen daher leider auch, dass auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Selbstaus- künfte wenig Verlass ist. Grund ist zum Teil die fehlende Sorgfalt der Schuldner, zum anderen aber auch das Be- wusstsein, dass das Entdeckungsrisiko falscher Angaben gering ist. Informationsdefizite des Gläubigers führen in der Re- gel dazu, dass Vollstreckungsmaßnahmen mangels Er- folgsaussicht entweder gar nicht erst eingeleitet werden oder aber ergebnislos bleiben. Der Gläubiger ist deshalb darauf angewiesen, dass ihm der Staat heutzutage effi- ziente Möglichkeiten zur Verfügung stellt, um das pfändbare Vermögen des Schuldners zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung zu modernisie- ren, effizienter und zügiger zu gestalten und damit in je- der Hinsicht den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts an- zupassen. Dieser Gesetzentwurf verschafft dem Gläubiger nun- mehr bereits zu Beginn der Vollstreckung einen An- spruch gegen den Schuldner auf Offenlegung seiner Ver- mögensverhältnisse. Kommt der Schuldner dem nicht nach oder behauptet, keine pfändbare Habe zu haben, öffnet der Gesetzent- wurf bestimmte Datenbanken (Sozial-, Kontenstamm- und Kfz-Registerdaten), die bisher nur öffentlichen Gläubigern zur Verfügung standen, künftig auch der pri- vaten Zwangsvollstreckung. Der private Gläubiger er- hält mit diesem Gesetz daher erstmals die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher prüfen zu lassen, ob der Schuld- ner Konten oder Arbeitsverhältnisse verschwiegen hat. Im Rahmen der Berichterstattergespräche hatten wir uns insbesondere in dieser Frage auch ausführlich mit dem Justizgewährungsanspruch des Gläubigers auf der einen Seite und dem Recht auf informationelle Selbstbe- stimmung des Schuldners auf der anderen Seite ausein- anderzusetzen. Für die Erteilung der Fremdauskünfte war zum Ausgleich für das Eingreifen in das informatio- nelle Selbstbestimmungsrecht eine gewisse Bagatell- grenze einzuführen, ab der diese zusätzlichen Aus- kunftsrechte gelten sollten. Diese Hürde führt zwar dazu, dass Gläubiger von Kleinforderungen von den zusätzli- chen Auskunftsrechten keinen Gebrauch machen kön- nen. Die Schwelle konnte auf Initiative der CDU/CSU im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens aber von zunächst geplanten 600 auf nun 500 Euro als Hauptforderung ab- gesenkt werden, sodass mehr Gläubiger von den Aus- kunftsrechten profitieren können, als ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen. Neben der grundsätzlichen materiellrechtlichen Neustrukturierung der Sachaufklä- rung strafft diese Reform zudem die Vollstreckungsab- läufe durch moderne, effektive und IT-gesteuerte Verfah- ren, mit denen die zivile Zwangsvollstreckung ihrem Verfassungsauftrag insgesamt wieder voll gerecht wer- den kann. Auch das in diesem Gesetzentwurf geplante zentrale elektronische Schuldnerverzeichnis, die elektronische Aktenführung der Gerichtsvollzieher und das elektro- nisch geführte Vermögensverzeichnis leisten dazu ebenso einen Beitrag wie zur Modernisierung der Justiz und zum Bürokratieabbau. In diesem Zusammenhang sei mir abschließend die Bemerkung erlaubt: Diese vorletzte Sitzungswoche des Bundestages in dieser Legislaturperiode ist sozusagen die Onlinewoche der Justiz. Nicht nur, dass wir das Zwangsvollstreckungsrecht künftig online gestalten, wir beschließen heute auch die Internetversteigerung in der Zwangsversteigerung und bei Fundsachen. Damit wird die Internetversteigerung endlich auch in der Zwangs- vollstreckung zu einer Selbstverständlichkeit werden. Die Entwicklung der letzten Jahre und die weit verbrei- tete Akzeptanz von Geschäften im Internet haben dazu geführt, dass Auktionsplattformen aus dem Wirtschafts- leben mittlerweile nicht mehr wegzudenken sind. Dieser Wandel soll nun auch in der Zwangsversteigerung voll- zogen werden. Außerdem stehen die Verabschiedung des elektroni- schen Grundbuches sowie der elektronische Ausbau des Vereinsregisters in dieser bzw. der kommenden Sit- zungswoche an. Damit belegt die Justiz eindrucksvoll, wie Bund und Länder die Nutzbarkeit der elektronischen Medien im Sinne einer bürgerfreundlichen, modernen effizienten Justiz umsetzen. Abschließend darf ich mich bei meinen Kollegen recht herzlich für das konstruktive und erfolgreiche Be- richterstattergespräch bedanken. Ebenso danke ich dem Justizministerium für die qualifizierte und konstruktive Begleitung. Ich denke, wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das für den Justizgewährungsanspruch des Gläubigers neue wirkungsvolle Weichen stellt und dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag gerecht wird. Dirk Manzewski (SPD): So gut die Zwangsvollstre- ckung derzeit rechtlich theoretisch geklärt sein mag, so deutlich werden in der praktischen Umsetzung Mängel. Wir alle kennen doch die typischen Probleme. Es gibt einen Unterhaltstitel, aber der kann nicht vollstreckt werden, weil entweder der Aufenthalt des Schuldners nicht heraus- zubekommen ist oder völlig ungeklärt ist, ob überhaupt – und wenn ja, wo – etwas zu vollstrecken ist. Ergebnis: ein vergeblicher Vollstreckungsversuch und ein Titel, der sein Papier nicht wert ist. Hier setzt der Gesetzesentwurf an. Um die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Zwangsvollstreckung zu steigern, soll dem Gläubiger Zugang zu besseren Informationen über mögliche Vollstreckungsobjekte und den Aufenthalt des Schuldners gewährt werden. Das wird unter anderem dadurch gewährleistet, dass der Gerichtsvollzieher zur Erhebung von Namen und Anschrift des Arbeitgebers des Schuldners, von Kontenstammdaten und von Daten aus dem Kraftfahrzeugregister ermächtigt wird. Abgesehen davon, dass damit die Möglichkeiten der Informations- beschaffung ausgeweitet werden, kann dies ab jetzt bereits schon vor Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen erfolgen und bedarf nicht mehr eines vorangegangenen fruchtlosen Fahrnispfändungsversuchs. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25385 (A) (C) (B) (D) Die Zwangsvollstreckung kann damit viel zielgerichteter und effizienter erfolgen. Zudem werden die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und die Führung des Schuldner- verzeichnisses automatisiert und zentralisiert. Die derzeit erhobenen Daten besitzen nämlich nur Aussagekraft für den jeweiligen Gerichtsbezirk, was im Zeitalter moderner Schuldnermobilität nicht mehr ausreichend ist. Weitere Maßnahmen, wie im Zusammenhang mit der Förderung der gütlichen Einigung, runden das Gesamtpaket ab. Ich bin der festen Überzeugung, dass all diese Maßnahmen geeignet sind, die Sachaufklärung in der Zwangsvoll- streckung zu erleichtern und damit überhaupt effiziente Zwangsvollstreckungen zu gewährleisten. Wir haben uns natürlich ernsthafte Gedanken darüber gemacht, ob die angedachten Maßnahmen verfassungs- konform sind und insbesondere nicht gegen das Selbst- bestimmungsrecht verstoßen. Das erweiterte Bericht- erstattergespräch mit den eingeladenen Experten hierzu hat mir diese Bedenken genommen, zum einen, weil wir nicht vergessen dürfen, dass der Staat den Justizgewähr- leistungsanspruch auf effektive Durchsetzung für zu Recht erkannte Ansprüche sicherzustellen hat, und zum anderen, da es der Schuldner durch wahrheitsgemäße und vollständige Angaben selbst in der Hand hat, den Grundrechtseingriff abzuwehren. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass der vollzie- hende Gerichtsvollzieher eine „öffentliche Stelle“ darstellt, die eine Amtshandlung vornimmt. Hinzu kommt, dass die zusätzlichen persönlichkeitsbezogenen Informationen meiner Auffassung nach nicht als besonders persönlich- keitsrelevant anzusehen sind. Aus nahezu den gleichen Gründen habe ich auch mit der Automatisierung der Schuldnerverzeichnisse keine Probleme. Es wird jedoch bei einer Anfrage über das Inter- net zu gewährleisten sein, dass nur registrierte Nutzer auf den Inhalt des Registers zurückgreifen können. Lassen Sie mich abschließend noch dreierlei sagen: Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass diese Reform nicht dadurch geprägt ist, dass der Gerichtsvollzieher nun die Vollstreckung allein von seinem Schreibtisch aus betreibt. Im Sinne eines zügigen Verfahrens wird er viel- mehr auch weiterhin vor Ort agieren und auch weiterhin, wenn möglich, eine gütliche Einigung erzielen. Zweitens möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube, dass gerade das erweiterte Berichterstatterge- spräch sehr zielführend und produktiv gewesen ist. Drittens möchte ich mich bei Staatssekretär Alfred Hartenbach und seinen Mitarbeitern für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Gesetzgebungsverfahren bedanken. Mechthild Dyckmans (FDP): In den letzten Tagen und Wochen haben die Medien berichtet, dass sich die Zahlungsmoral der deutschen Wirtschaft weiter verschlechtert hat. Immer mehr Firmen bleiben auf un- bezahlten Rechnungen sitzen. Die schlechte Zahlungs- moral in Deutschland trifft insbesondere den Mittel- stand. Nicht bezahlte Handwerksrechnungen bedeuten im schlimmsten Fall, dass der nächste Auftrag nicht vor- finanziert werden kann und der Betrieb Insolvenz anmel- den muss. Es ist keineswegs eine neue Erkenntnis, dass das Zwangsvollstreckungsverfahren insgesamt als zu auf- wendig, zu bürokratisch und zu langwierig angesehen wird. Von Rechtsanwälten, Gläubigern und Gerichtsvoll- ziehern wird oft Klage über die zu lange Dauer der Zwangsvollstreckungsverfahren geführt. Insbesondere der Mittelstand klagt über das oftmals ineffektive, zeit- raubende und wirkungslose Vollstreckungsverfahren. Es ist daher heute ein guter Tag für die Rechtspolitik, wenn wir mit einer breiten Mehrheit des Bundestages den Ge- setzentwurf des Bundesrates zur Reform der Sachaufklä- rung in der Zwangsvollstreckung verabschieden. Ich bin dem Bundesrat außerordentlich dankbar dafür, dass er dieses wichtige Thema aufgegriffen hat und hierzu einen Gesetzesvorschlag erarbeitet hat. Es ist erfreulich, dass es kurz vor Ende der Legislaturperiode noch zu einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gekommen ist. Ich danke hier insbesondere auch den Berichterstattern der anderen Fraktionen für die gute und effiziente Zu- sammenarbeit. Wir verabschieden ein Gesetz, das zum Ziel hat, die Rechte des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung zu stärken, ohne dabei jedoch auch die Interessen des Schuldners aus den Augen zu verlieren. Insofern ist die gefundene Regelung ausgewogen und stellt einen sach- gerechten Interessenausgleich her. Nach bisherigem Recht konnte der Gäubiger erst nach einem erfolglosen Vollstreckungsversuch in das bewegliche Vermögen des Schuldners die Abnahme der eidesstattlichen Versi- cherung des Schuldners verlangen. Künftig ist der Schuldner auf Antrag des Gläubigers bereits vor der ei- gentlichen Vollstreckung verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu er- teilen. Bislang war es für den Gläubiger oft ein langer, mühsamer und kostspieliger Weg, genaue Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erlangen. Künftig wird die Sachaufklärung im Vorfeld der Zwangsvollstre- ckung im Interesse des Gläubigers wesentlich verein- facht. In einem sehr ausführlichen erweiterten Berichterstat- tergespräch haben wir mit Sachverständigen die Einzel- heiten des Gesetzentwurfs beraten. Breiten Raum hat da- bei im Hinblick auf die Einholung von Fremdauskünften und die Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses der Datenschutz eingenommen. Die Anregungen des Bun- desdatenschutzbeauftragten waren dabei außerordentlich hilfreich. Ich bin froh darüber, dass es gelungen ist, den Gesetzentwurf noch an entscheidenden Stellen im Hin- blick auf die Stärkung des Datenschutzes zu ändern. Die Anregungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, wo- nach die vorgesehenen Auskünfte nur als Ultima Ratio in Betracht kommen können, ist in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. So ist die Erhebung oder das Er- suchen nur zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erfor- derlich ist bzw. wenn sich die ersuchende Stelle die An- gaben auf andere Weise nicht beschaffen kann. Darüber 25386 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) hinaus ist zusätzlich eine Regelung vorgesehen, wonach Daten, die für die Zwecke der Vollstreckung nicht erfor- derlich sind, vom Gerichtsvollzieher unverzüglich zu lö- schen oder zu sperren sind. Die Löschung ist zudem zu protokollieren. In der Begründung zur Beschlussemp- fehlung wird darauf hingewiesen, dass der Gerichtsvoll- zieher auch weiterhin verschiedene Gelegenheiten hat, den Schuldner persönlich aufzusuchen. Insbesondere vonseiten der Gerichtsvollzieher wurde kritisch ange- merkt, dass der Gerichtsvollzieher künftig keine Mög- lichkeit mehr habe, die Vollstreckung vor Ort durchzu- führen. Diesen Bedenken trägt der Gesetzentwurf nun Rechnung. Wir verabschieden darüber hinaus heute auch den Ge- setzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangs- vollstreckung. Künftig soll die Internetversteigerung als Regelfall der Verwertung gepfändeter Sachen neben der öffentlichen Präsenzversteigerung in der ZPO gesetzlich verankert werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Verbreitung moderner Kommunikationsmedien in den vergangenen Jahren. Die Nutzung des Internets bei der Zwangsvollstreckung ist auch im Interesse des Schuldners. Die Internetversteigerung ermöglicht einem großen Bieterkreis, sich an der Versteigerung zu beteili- gen. Dies erhöht die Chancen, bei der Versteigerung ei- nen möglichst hohen Erlös zu erzielen. Auch hier sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Sicherung des Daten- schutzes vor. Die Rechtsverordnungen der Länder müssen Einzelheiten zur Anonymisierung der Schuld- nerdaten festlegen. Zudem ist auch die Möglichkeit vor- gesehen, Angaben von Bietern zu anonymisieren. Ebenso wie die Gerichtsvollzieher hätte sich auch die FDP-Bundestagsfraktion weitere Schritte zur Reform der Zwangsvollstreckung gewünscht. In unserem Antrag haben wir dazu konkrete Forderungen genannt. Wir hal- ten eine Aufgabenerweiterung für die Gerichtsvollzieher für notwendig. Zu überlegen ist daher, die Zuständigkeit für die Forderungspfändung ganz auf den Gerichtsvoll- zieher zu übertragen. Im Vordergrund muss auch hier die möglichst rasche Befriedigung des Gläubigers stehen. Wir sind mit den Gerichtsvollziehern der Auffassung, dass die Gerichtsvollzieher aufgrund der größeren Sach- nähe eher in der Lage sind, die Zahlungen der Dritt- schuldner problemlos zu überwachen und zu kontrollie- ren. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass eine Diskussion über eine Neustrukturierung des Gerichts- vollzieherwesens nicht weiter auf die lange Bank ge- schoben werden darf. Der Blick auf das europäische Ausland zeigt, dass die dort installierten Gerichtsvollzie- hersysteme nachweislich effektiver und flexibler sind als das deutsche Vollstreckungswesen. Um den Anforderun- gen der Zukunft im Hinblick auf das zusammenwach- sende Europa gerecht zu werden, dürfen wir uns Refor- men am derzeitigen deutschen Vollstreckungssystem nicht verweigern. Ungeachtet dessen ist die FDP-Bundestagsfraktion je- doch der Auffassung, dass die heute zu beschließenden Gesetzentwürfe wichtige Schritte in die richtige Rich- tung sind. Der Gesetzgeber zeigt hiermit, dass er die Pro- bleme im derzeitigen Recht der Zwangsvollstreckung er- kannt hat. Mit den Vorhaben, die wir heute auf den Weg bringen, machen wir die Justiz erneut ein Stück weit mo- derner und leistungsfähiger. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Der Bundesrat hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem er beab- sichtigt, die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zu modernisieren. Es ginge darum, das Recht des 19. Jahrhunderts in ein modernes Recht für das 21. Jahr- hundert zu ändern. Modernität ist nie ein Argument für sich. Das ist die Lehre des 20. Jahrhunderts. Nicht alles Neue ist gut. Nicht alles Machbare ist wünschenswert. Neu und machbar ist im beginnenden 21. Jahrhundert die Vernetzung von immer größer werdenden Datenmen- gen, von denen eine immer größere Missbrauchsgefahr ausgeht. Das ist weder gut noch wünschenswert. Es ist nur das schlichte Ergebnis einer technologischen Ent- wicklung, auf die die Politik dringend die passenden Antworten finden müsste. Der Entwurf gibt diese Antworten für den Bereich der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung nicht, son- dern er vertieft die Fragestellung, weil er neuen Miss- brauch und neue Grundrechtsgefährdungen in die Welt setzen wird. Nach dem Entwurf soll es zukünftig ein Internetportal geben, in dem jedermann, der sich dort registriert, Aus- kunft zur Verschuldungssituation eines anderen erlangen kann, wenn er dazu ein berechtigtes Anliegen behauptet. Die Berechtigung dieses Anliegens wird vor der Ertei- lung der Auskunft ebenso wenig geprüft wie der Wahr- heitsgehalt der geleisteten Angaben. Praktisch wird sich der Anfragende nach der Anmeldung mit wenigen Mausklicks durch eine Eingabemaske bewegen und er- hält dann Auskunft zum Angefragten. Aufgrund einer ungeprüften Behauptung erfährt er dann etwa, wie alt der Betroffene ist, wo er geboren wurde, wie sein Ge- burtsname ist, wo er heute wohnt, dass er verschuldet ist und seit wann. Diese Angaben stehen jedem angemelde- ten Benutzer weltweit an jedem Internetrechner zur Ver- fügung, der beispielsweise behauptet, mit dem Ange- fragten gerade in geschäftlicher Beziehung zu stehen. Die Entwurfsverfasser schreiben, es sei ein zu hoher Aufwand, diese Behauptungen vor Auskunftserteilung auch nachzuprüfen. Sie schlussfolgern daraus, dass die- ser Aufwand deshalb entbehrlich sei. Die Entwurfsver- fasser sehen aber die Möglichkeit vor, Nutzer von der Einsichtnahme nachträglich auszuschließen, wenn diese Nutzerdaten missbräuchlich abrufen oder gebrauchen. Nicht nur, dass dann missbräuchlich erlangte Daten be- reits unumkehrbar im Internet in Umlauf gelangt sein können, weil sie ohne Mühe millionenfach kopiert, ver- knüpft und weiterverarbeitet werden können, sondern die nachträgliche Prüfung wird auch ohne spürbare Wir- kung bleiben. Denn wer sich wegen des Arbeitsaufwan- des außerstande sieht, Anträge auf Einsichtnahme vorher zu prüfen, der wird auch überfordert sein, über die Zahl und das Ausmaß von Missbräuchen im Nachhinein den Überblick zu behalten. Das ist ein Frage der Logik: Der Aufwand nachträglicher Prüfung ist nicht geringer als der Aufwand vorheriger Prüfung. Man benötigt keinen Computer, um das nachzuvollziehen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25387 (A) (C) (B) (D) Die Entwurfsverfasser sehen das Justizministerium als Verordnungsgeber vor, um für Datensicherheit zu sorgen. Doch in ihrer Verordnungsermächtigung und de- ren Begründung findet sich kein Wort über die Notwen- digkeit einer Bußbewehrung für missbräuchliche Datenabrufe oder Verwendung. Der Datenschutzbeauf- tragte des Bundes hatte den Rechtsausschuss aufgefor- dert, solche Sanktionen zu schaffen. Der Rechtsaus- schuss hat deren Notwendigkeit nicht verstehen können oder wollen. Und das bedeutet, dass es keine speziellen Sanktionen geben wird, die potenziellen Missbräuchen entgegenwirken könnten. Die Entwurfsverfasser irren sich gewaltig: Es ist keine bedeutende Hemmschwelle gegen Missbräuche, wenn sich Anfragende beim Portal anmelden müssen. Es ist keine bedeutende Hemmschwelle, dass Abfragen pro- tokolliert werden. Denn eine IP-Adresse lässt sich kin- derleicht fälschen, und falsche Anmeldungsdaten wer- den sich beschaffen lassen. Wer illegal Auskunft aus dem Portal erhalten will, dem wird das auch gelingen. Er wird ganz einfach lügen, um an fremde Daten heranzu- kommen. Er wird sich natürlich auch keinen Deut um die im Entwurf geregelte Löschungspflicht scheren. Dies ist das enorme Risiko, das die Entwurfsverfasser setzen. Sie sind für dieses Risiko verantwortlich. Wer die Segnungen moderner Technologie nutzen möchte, der hat auch die Pflicht, sich um ihre Flüche zu kümmern. Dieser Verantwortung, dieser Pflicht entzieht sich der Entwurf. Meine Fraktion wird ihn daher ablehnen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch das Zwangsvollstreckungsrecht bedarf einer Anpassung an die gesellschaftlichen Realitäten. Die Zeiten, in denen eine Pfändung ins bewegliche Vermögen des Schuldners noch in aller Regel Aussichten auf Befriedigung des Gläubigers brachte, sind lange vorbei. Heute liegt das Vermögen – wenn es denn eins gibt – zum Beispiel auf Bankkonten oder ist in Immobilien investiert. Das Zwangsvollstreckungsrecht hängt jedoch noch in ver- gangenen Zeiten fest und fordert immer noch zwingend einen erfolglosen Pfändungsversuch in der Wohnung des Schuldners, bevor der Gläubiger über eine eidesstattli- che Versicherung Informationen über die Vermögensver- hältnisse des Schuldners erlangen kann. Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung will dies ändern, und das findet unsere Zustimmung. Zukünftig soll der Gläubiger bereits vor Einleitung der Beitrei- bungsmaßnahmen Informationen über die Vermögens- verhältnisse des Schuldners erlangen können, und zwar entweder von diesem selbst oder ergänzend mit der Ein- holung von Auskünften zum Beispiel beim Kraftfahr- zeugbundesamt durch den Gerichtsvollzieher. Das be- schleunigt die Zwangsvollstreckung und spart Kosten. So werden die Gläubigerrechte effektiver geschützt und wirkungsvoll gestärkt. Aber auch im Zwangsvollstreckungsrecht hat der Schuldner Rechte, und es sind auch diese zu achten. Zwangsvollstreckung geschieht nicht um jeden Preis. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs waren die datenschutzrechtlichen Regelungen besonders im Rahmen der neuen Auskunftsrechte des Gerichtsvollzie- hers nach § 802 Abs. l ZPO unzureichend. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, und dem hätten wir nicht zustimmen können. Wir haben die Regelungen in der Ausschussarbeit verbessert. An- statt der Befugnis zu einem undifferenzierten und viel- leicht auch überschüssigen Datenabruf für den Gerichts- vollzieher ist jetzt die Erhebung der Daten nur dann zulässig, „soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist“. Der Gerichtsvollzieher hat jetzt die Pflicht zur Sperrung und Löschung nicht erforderlicher Daten, und auch das Ausmaß der Daten, die an den Gläubiger weitergegeben werden, sind eingeschränkt. Es ist nunmehr geregelt, dass der Schuldner über das Ergebnis einer Datenerhe- bung innerhalb von vier Wochen informiert wird. Das halten wir für wichtig und richtig. Damit werden die Gläubigerrechte wie auch die datenschutzrechtlichen Belange der Schuldner angemessen berücksichtigt. Auch bei den Vermögensverzeichnissen und dem Schuldnerverzeichnis war dringender Modernisierungs- bedarf gegeben. Dass diese in Papierform geführt und lokal bei den einzelnen Vollstreckungsgerichten verwal- tet werden, ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Folge ist ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand bei den ein- zelnen Gerichten. Auch die Effektivität der Vollstre- ckungsmaßnahmen wird dadurch behindert. In dem Ge- setzentwurf wird dies richtig angepackt: Künftig soll die Vermögensauskunft des Schuldners vom Gerichtsvoll- zieher als elektronisches Dokument aufgenommen und in landesweit vernetzten Datenbanken gespeichert wer- den. Das Schuldnerverzeichnis soll als landesweites In- ternetregister ausgestaltet werden. Durch eingehende Beratung haben wir aus dem ur- sprünglichen Gesetzentwurf nun eine „runde Sache“ ge- macht. In der jetzigen Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses können und werden wir deshalb dem Bundesratsgesetzentwurf zustimmen. Den Antrag der FDP zur Zwangsvollstreckung lehnen wir jedoch mit Nachdruck ab. Hinter ihm verbirgt sich der Einstieg in die Privatisierung des Gerichtsvollzieher- wesens. Das wollen und können wir nicht gutheißen. Die Materialisierung von Forderungen, deren Berechtigung mit staatlicher Autorität unabhängiger Gerichte festge- stellt wird, wollen wir nicht Privaten – und dann auch noch zu überzogenen Preisen – überlassen. Gerichtsvoll- ziehung muss staatliche Aufgabe bleiben. Wir wollen auch keine Einziehung nicht titulierter Forderungen durch Gerichtsvollzieher. Sie wären dann keine Vollzieher des Gerichts – sprich: von gerichtlichen Entscheidungen –, sondern ein mit staatlicher Autorität agierendes Inkassounternehmen, eine Entwicklung, die unsere Zustimmung nicht finden wird. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Wir beraten heute in zwei- ter und dritter Lesung gleich zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung der Zwangsvollstreckung, zum einen den Entwurf der Bundesregierung zur Internetversteige- rung und zum anderen den Entwurf des Bundesrates zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. 25388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Dieser Gesetzentwurf wurde von einer Bund-Länder-Ar- beitsgruppe vorbereitet. Sie wurde im Jahr 2003 einge- setzt mit dem Auftrag, das Zwangsvollstreckungsrecht und das Zwangsvollstreckungsverfahren zu modernisie- ren. Hinter dem – zugegeben – nüchternen Titel „Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ ver- birgt sich ein für den Gläubiger außerordentlich wichti- ges Reformwerk. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird grundlegend umgestaltet und an die Lebenswirk- lichkeit des 21. Jahrhunderts angepasst. Das wird auch Zeit. Denn als der Gesetzgeber im 19. Jahrhundert das heute noch geltende Zwangsvollstre- ckungsrecht schuf, herrschten völlig andere Lebensver- hältnisse als heute. Seit mehr als 100 Jahren beginnt je- des Zwangsvollstreckungsverfahren damit, dass der Gerichtsvollzieher sich nach pfändbaren Sachen in der Wohnung des Schuldners umsieht. Die Erfahrung lehrt uns, dass diese Suche heute meist erfolglos ist. Wer hat denn heute noch einen Sparstrumpf zu Hause und wann trifft der Gerichtsvollzieher schon auf Schmuck oder teure Möbel, deren Pfändung sich lohnt? Seit Jahren schon hat die Forderungspfändung, also insbesondere die Pfändung von Arbeitslohn und Konto- guthaben, der Sachpfändung den Rang abgelaufen. Bis- lang hatte der Gläubiger allerdings keine Möglichkeit zu erfahren, bei welcher Bank der Schuldner Konten hat und ob er in Lohn und Brot steht, sofern der Schuldner nicht selbst darüber Auskunft gab. Das ändern wir nun. Ein Kernstück der Reform ist es, dass der Gläubiger den Gerichtsvollzieher künftig beauf- tragen kann, Auskünfte darüber einzuholen, wo der Schuldner arbeitet, ob er über Bankkonten oder Depots verfügt, aber auch ob auf ihn ein Fahrzeug zugelassen ist. Der Gerichtsvollzieher kann hierzu bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt nachfragen. Natürlich ist bei der Einführung solcher neuen Aus- kunftsrechte das Recht des Schuldners auf informatio- nelle Selbstbestimmung zu beachten. Die anfänglich von der Bundesregierung gegen den Gesetzentwurf in die- sem Punkt geäußerten Bedenken werden durch die Än- derungsvorschläge des Rechtsausschusses ausgeräumt. Das Gesetz, das wir heute beschließen, schafft nicht nur die Voraussetzungen für ein effektives und modernes Zwangsvollstreckungsverfahren. Auch die Vorschriften über das für den Wirtschaftsverkehr so wichtige Schuld- nerverzeichnis und die Verwaltung der Vermögensver- zeichnisse werden reformiert. Die Führung dieser Ver- zeichnisse wird künftig elektronisch erfolgen und zentralen Vollstreckungsgerichten zugewiesen. Dabei verliert der Gesetzentwurf den gerade im elektronischen Rechtsverkehr so wichtigen Datenschutz nicht aus den Augen. Ich möchte den Berichterstattern danken für die au- ßerordentlich zügigen, aber gleichwohl intensiven parla- mentarischen Beratungen. Sie haben es ermöglicht, dass kurz vor Ende der Legislaturperiode mit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ein wichti- ges Projekt, das die Regierungsfraktionen bereits in ih- rem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, noch Gesetz wird. Ich erwähnte schon den elektronischen Rechtsver- kehr. Mit dem zweiten Gesetzentwurf, der dem Gerichts- vollzieher die Versteigerung gepfändeter Gegenstände im Internet wesentlich erleichtern wird, gehen wir mit einem kurzen und prägnanten Gesetz einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Erfolg bei der Praxis der Verwertung in der Zwangsvollstreckung. Dies dient sowohl den Schuldnern als auch den Gläubigern und verdient daher breite Zustimmung. Anlage 36 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Internationale Kre- ditfinanzierung in der Entwicklungspolitik auf eine neue Grundlage stellen (Tagesordnungs- punkt 33) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Zu Beginn meiner Rede möchte ich die Chance nutzen, im Namen der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Ihnen, Herr Hilsberg, auf- grund Ihrer letzten Rede hier im Plenum des Deutschen Bundestages für die gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungspolitik in den letzten Jahren zu danken. Wir debattieren heute einen Antrag zur „Internationa- len Kreditfinanzierung“, ein Thema, das nicht nur eines Ihrer persönlichen Kernanliegen in der internationalen Entwicklungspolitik, sondern auch für uns ein wesentli- ches Element im Rahmen der internationalen Armuts- minimierung ist. Unser Antrag greift die richtigen The- men auf, denn es besteht die Gefahr, dass viele der ärmsten Länder der Welt sich wieder erneut hoch ver- schulden können. Bedauerlicherweise floss schon bisher aus den Staatskassen der Entwicklungsländer zu oft zu viel Geld zur Tilgung von Zinsen, sodass nichts mehr übrig blieb, um die Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen. Schulden behindern die Entwicklung unserer Partnerländer, deshalb müssen wir wachsam sein und die Schuldentragfähigkeit als Präventionsinstrument ver- stärkt umsetzen. Die Impulse von 1996, der stufenweise Schulden- erlass und der 1999 propagierte G-7-Schuldenerlass ha- ben hier erste Erfolge erzielt. Durch die sogenannte HIPC (Heavily Indebted Poor Countries) wurde bisher 38 der ärmsten Länder effektiv geholfen. Weitere Verbesserung versprach die darauf fol- gende Entschuldungsrunde 2005 der G-8-Staaten in Gleneagles. Hier wurden nochmals 45 Milliarden Euro Schulden mit der MDRI-Entschuldungsinitiative erlas- sen: ein weiterer wichtiger Schritt der Industrieländer, die ihre Verantwortung bisher sichtbar ernst genommen haben. Im Gegenzug müssen aber auch unsere Partnerländer wissen, dass neue Schulden, die nicht direkt auf die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25389 (A) (C) (B) (D) aktuelle Wirtschaftskrise zurückzuführen sind, nicht ak- zeptabel sind. Es ist eindeutig eine Form der „schlechten Regierungsführung“, wenn in Erwartung kommender Schuldenerlasse eine maßlose Haushaltspolitik betrieben wird. Auch das muss eine Botschaft in diesem Zusam- menhang sein. Gleiches gilt für die Forderung nach dem internationalen Insolvenzrecht. Hier muss die Zukunfts- perspektive eines jeden Partnerlandes im Mittelpunkt stehen. Darauf müssen sich die Strukturen und Mecha- nismen zur Regelung ausrichten. Genau für diese Konkretisierung der Mechanismen setzt sich Bundeskanzlerin Merkel unmissverständlich ein. Ihrem Schwung und Engagement auf dem G-20- Gipfel in London ist es zu verdanken, dass die Kredithil- fen dem IWF und der Weltbank zu Verfügung gestellt wurden. Eine weitere positive Entscheidung des Gipfels sind die „strukturierten Finanzprodukte“, die die zukünftig mögliche Verschuldungssituation unserer Partnerländer verhindern können. Wir ermöglichen mit diesen neuen Produkten, dass auch die Unternehmen in Entwicklungs- ländern die Chance haben, in der Krise zu überleben. Wir nehmen die Herausforderung an, mithilfe der Welt- bank und des IWF die Verbindlichkeiten nach nachhalti- gen Regeln umzuschulden. Nichtsdestotrotz wirken auch unsere bisherigen Instrumente, wie die schon genannte HIPC und MDRI. Ich möchte gerade hier im Deutschen Bundestag die Chance nutzen, auch die direkte Wirkung bei den Men- schen vor Ort aufzuzeigen, und dies anhand von drei konkreten Beispielen für die Entwicklungserfolge unse- rer Initiativen: Schauen wir nach Bolivien. Eine Gemeinde am Titi- cacasee in 4 000 Meter Höhe. In 98 Prozent der Haus- halte liegt das Pro-Kopf-Einkommen bei 200 US-Dollar. Rund 70 Prozent der Haushalte haben weder Toilette noch Stromversorgung. Die Grundbedürfnisse der Men- schen sind nicht gedeckt. Der mit Bolivien vereinbarte Schuldenerlass trägt ganz konkret dazu bei, diese Situa- tion zu verbessern. Die bolivianische Regierung über- weist die Ersparnisse aus dem Schuldenerlass nämlich entsprechend einem dafür landesweit ausgehandelten Verteilungsschlüssel an die Landkreise und Gemeinden. Die Gemeinden entscheiden dann selbst über die Pro- jekte. Beachtlich ist, dass durch diese Entschuldungs- initiative sogar ein eigenes Gesetz zur Bürgerbeteiligung entwickelt wurde. Die HIPC ist also ein guter Weg, da- mit Selbstbestimmung gefördert wird. Für die Menschen am Titicacasee heißt das konkret, dass sie jährlich mit 80 000 US-Dollar aus der Entschuldung rechnen kön- nen. Sie haben sich in diesem Rahmen für den Bau eines Schulgebäudes entschieden. Schauen wir nach Uganda. Dort hat die HIPC-Initia- tive seit Mai 2000 einen Schuldenerlass von 2 Milliarden Dollar erreicht. Und die Fortschritte sind messbar: Durch die Abschaffung des Schulgeldes konnte die Zahl der Grundschüler von 1996 bis 2001 mehr als verdoppelt werden. Durch die weitere Gleneagles-Initiative MDRI stieg der Schuldenerlass um weitere 3,5 Milliarden US- Dollar auf insgesamt 5,5 Milliarden US-Dollar. Mittler- weile liegt die Einschulungsrate bei 100 Prozent. Die Gebühren der medinzinischen Grundversorgung wurden abgeschafft. Dadurch verdoppelte sich in Uganda die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen. Die Säug- lings- und Kindersterblichkeit ist ebenfalls gesunken. Im Jahr 2002 wurde die Fläche der nationalen Naturschutz- gebiete deutlich ausgeweitet. Waren vorher rund 10 Pro- zent des Landes geschützt, so ist es inzwischen knapp ein Viertel der gesamten Landesfläche. Wir sehen, der internationale Beitrag wirkt, und auch Deutschlands Bei- trag ist für beide Initiativen angemessen hoch. 7,1 Mil- liarden US-Dollar im Rahmen von HIPC und 3,5 Mil- liarden US-Dollar im Rahmen von Gleneagles hat Deutschland bereits geleistet. Die Gleneagles-Mittel für den Zeitraum 2007 bis 2016 von 624 Millionen Euro wurden bereits rechtsverbindlich zugesagt. Schauen wir nach Indonesien. Deutschland und Indo- nesien haben im September 2007 eine Schulden- umwandlung von 50 Millionen Euro vereinbart. Koope- rationsziel, unter dem Namen „Debt2Health“, ist ein Erlass der Forderungen der bilateralen FZ. So sollte In- donesien mindestens 25 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und TB inves- tieren. Der Effekt für Indonesien war zweifach positiv. Zum einen wurde der nationale Gesundheitssektor geför- dert, zum anderen verringerte sich die Auslandsschuld. Deutschland ist das erste Gläubigerland, dass die „Debt4Health“-Initiative durchgeführt hat. 2008 kam in gleicher Form der Zusammenarbeit Pakistan hinzu. Die positiven Ergebnisse motivieren uns. Wir müssen zukünftig dafür sorgen, noch mehr Gläubiger für diese Initiative zu mobilisieren. Die bisherigen Entschul- dungsinitiativen haben zu einer spürbaren Entlastung vieler in der Vergangenheit hoch verschuldeter armer Länder geführt. Allen Unkenrufen zum Trotz sind die Ziele aus dem Kölner Gipfel 1999 weitgehend erreicht worden. Dennoch konnten sich 17 Länder bisher nicht für die vollständige Entschuldung unter HIPC und MDRI qualifizieren; sechs dieser Länder haben die strengen Kriterien durch „schlechte Regierungsführung“ noch nicht erreicht und somit noch keinerlei Entschul- dung erhalten. Damit wir die Menschen in diesen Län- dern aber nicht vergessen, begrüße ich die sogenannte „Sunset-Klausel“ des IWF und der Weltbank, die ein Inkrafttreten der Entschuldungsinitiativen über 2006 hinaus offenhält. In diesen Ländern müssen unsere Be- mühungen sein, die langsame demokratische Transfor- mation so voranzutreiben, dass die Kriterien für den Schuldenerlass mittelfristig erfüllt sind. Dieser Antrag bietet verantwortungsbewusste Lösungswege für die derzeit betroffenen Staaten, bei der Umsetzung von „gu- ter Regierungsführung“ auch die Vorteile der internatio- nalen Initiativen zu erhalten. Es muss jedoch klar sein, dass wir den Missbrauch der Entschuldung nicht dulden. Wer die Initiativen nicht für die Entwicklung des Landes benutzt, sondern viel- mehr mit der Finanzierung anderer Zwecke, wie der Ausstattung der Sicherheitskräfte, liebäugelt, darf von den Gebern keine Hilfe erhalten. Dies gilt gleicherma- ßen für den Schuldenerlass wie auch für allgemeine Budgethilfe. 25390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Fazit: Mit dem Ziel, einen wiederkehrenden Zyklus von Überschuldung – Entschuldung – erneuter Über- schuldung zu vermeiden, haben Weltbank und IWF ein gemeinsames Rahmenwerk zur Schuldentragfähigkeit von Niedrigeinkommensländern entwickelt, mit der Abkürzung DSF, und im April 2005 verabschiedet. Wir unterstützen DSF, da es definierte Kriterien und opera- tionale Richtlinien für die Beurteilung der Schuldentrag- fähigkeit eines Landes vorsieht. Schuldenerlass ist ein wichtiger Schritt zur nachhalti- gen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung armer Länder – aber niemals der ganze Weg dorthin. Mit der erfolgreichen Umsetzung von HIPC und MDRI ist ein wichtiger Schritt getan, um die hoch verschuldeten ar- men Länder zu entlasten und zusätzliche Spielräume für die Entwicklung zu schaffen. Unser Antrag stellt sich ebenso dieser Verantwortung. Ohne eine wirtschaftliche Dynamisierung der Entwicklungsländer und Verbesse- rung im Gouvernance-Bereich sind die Armutsprobleme dieser Länder allerdings nicht lösbar und die langfristige Schuldentragfähigkeit nicht erreichbar. Ohne Armutsre- duzierungsstrategien stößt Entschuldung an ihre Gren- zen. Es ist die Pflicht der Partnerländer, ihre Entwick- lung investitionsorientiert auszugestalten. Stephan Hilsberg (SPD): Seit der Verabschiedung der Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder, HIPC, 1996 und der Kölner Schuldeninitiative HIPC II 1999 wurde mehr als 30 Staaten ein Schuldener- lass von circa 80 Milliarden US-Dollar gewährt. Trotz dieses Erfolges kommt es nun darauf an, zu verhindern, dass die ärmsten Länder dieser Welt in eine erneute Schuldenspirale geraten. Diese Erkenntnis zeigt sich vor allem in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise mit neuer Dringlichkeit. Bereits vorab war jedoch klar, dass allein das Vertrauen in den freien Kapitalverkehr und die deregulierten Märkte nicht das richtige Umfeld war, einen notwendigen weiteren Impuls in den Ent- schuldungsinitiativen für die Entwicklungs- und Schwel- lenländer zu setzen. Mit dem Ausbruch der Krise im vergangenen Jahr wurde zudem offensichtlich, dass sich im internationalen Finanzmarkt systemimmanente Schwachstellen etabliert haben, die vor allem den Ent- wicklungs- und Schwellenländern in ihrer Entwicklung zum Nachteil gereichen. An dieser Stelle setzt der Antrag an, mittel- und lang- fristige Maßnahmen zur Neuausrichtung der internatio- nalen Kreditfinanzierung einzuleiten. Hierfür fordern wir die Etablierung eines nachhaltigen Entschuldungs- systems, das neue Wege und Mechanismen bei Fragen der Insolvenz von Staaten und der internationalen Koor- dinierung verschiedener Gläubigergruppen von ver- schiedenen Schuldnerkassen vor und während einer Verschuldungskrise bestreitet. Als Grundlage für dieses neue Entschuldungssystem sehen wir die Schaffung weltweit anerkannter Verhaltensregeln und Standards im Interesse einer verantwortlichen Kreditvergabe. Das be- deutet den Ausbau des Rahmenwerks zur Schuldentrag- fähigkeit von Niedrigeinkommensländern des IWF und der Weltbank unter Berücksichtigung der landesspezi- fisch festzustellenden Schuldensituation. Im Ergebnis wird die Umsetzung unseres Antrags einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass den ärmsten Ländern dieser Welt umfassende und selbstverantwortliche Investitio- nen zur Verfügung stehen werden, die zugunsten der In- frastruktur und der Energie- und Wasserversorgung so- wie der Reform der Sozial-, Finanz- und Steuersysteme, der Bildung und Gesundheit aufgeboten werden können. Darüber hinaus bietet dieses zu etablierende Entschul- dungssystem die Chance, endlich einvernehmlich auch die Fragen juristisch nicht durchsetzbarer Schulden zu regeln. Der Antrag greift an dieser Stelle wesentliche Empfehlungen der UN-Expertenkommission zur Reform des internationalen Währungs- und Finanzsystems unter Leitung von Joseph Stiglitz, die unter aktiver Beteili- gung der deutschen Bundesregierung im März 2009 er- arbeitet wurden, auf. Zudem fordert der Antrag, durch kurzfristige Maß- nahmen die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Entwicklungs- und Schwellen- länder abzufedern. Die dazu getroffenen Beschlüsse des Londoner G-20-Gipfels im April 2009 hinsichtlich zügi- ger Kredithilfen für Entwicklungs- und Schwellenländer wurden auf breiter Basis begrüßt. Nun kommt es darauf an, diese auch inhaltlich auszugestalten. Hier leistet un- ser Antrag entscheidende Beiträge, die ein faireres Ver- halten der internationalen Finanzakteure fordern. Dazu gehört, die politische Aufsicht gegenüber strukturierten Finanzprodukten wie beispielsweise den Vulture Fonds zu intensivieren, die im Zusammenhang mit der Ver- schuldungssituation von Entwicklungs- und Schwellen- ländern stehen können. Auch im Einflussbereich der Ratingagenturen bedarf es notwendiger Umstrukturierungen. Vor allem fordern wir, den Interessenkonflikt zwischen Bewertung und be- zahlter Beratung ein und derselben Institution aufzulö- sen. Es muss klar erkennbar sein, auf welcher Grundlage die Ratingagenturen die Bonität ihrer Kunden, zu denen auch Entwicklungs- und Schwellenländer gehören, beur- teilen. Es ist nicht vollständig von der Hand zu weisen, dass die Überbewertung von Finanzprodukten durch Ra- tingagenturen in der Vergangenheit die Insolvenz von Staaten mit verursacht hat. Darüber hinaus setzt der Antrag maßgebliche Impulse für die Regulierung der sogenannten Steueroasen, die aus entwicklungspolitischer Sicht vor allem hinsichtlich des Kapitalabflusses aus Entwicklungs- und Schwellen- ländern eine entscheidende Rolle spielen. Durch Kapi- talflucht gehen unseren Partnerländern jährlich rund 5 bis 10 Prozent des BIP verloren. Mit einer Reform der internationalen Kreditfinanzierung zeigen wir hier eben- falls Lösungswege für die Behandlung von Steueroasen auf. Wie Sie sehen, umfasst unser Antrag ein ganzes Füll- horn verschiedener notwendiger Maßnahmen, um einen internationalen Impuls in der entwicklungspolitischen Kreditfinanzierung zu setzen. Er erscheint sowohl ambi- tioniert als auch realistisch und dringend erforderlich. Lassen Sie uns mit diesem Antrag an der HIPC-II-Initia- tive ansetzen und hier eine Agenda beschließen für die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25391 (A) (C) (B) (D) Fortsetzung einer nachhaltig verantwortlichen und er- folgreichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Sinn: Stimmen Sie dem Antrag zu. Hellmut Königshaus (FDP): Verfahrensfragen soll- ten im Rahmen parlamentarischer Debatten in der Regel am Ende einer Rede behandelt werden, es sei denn, der Antragsteller hat jedes Maß an parlamentarischer Ernst- haftigkeit vermissen lassen, wie das hier leider der Fall ist. Muss man in der vorletzten Sitzungswoche dieser 16. Legislaturperiode noch daran erinnern, was die Funktion und Aufgabe der parlamentarischen Beratung ist? Der Bundestag ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formu- liert und diskutiert werden, wo Anträge geprüft und Fol- gerungen gefunden und gegeneinander abgewogen werden müssen. Das ist in diesem Fall wegen des be- fremdlichen Vorgehens der antragstellenden Fraktionen leider nicht möglich. Wir durchleben gerade die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit achtzig Jahren. Obwohl wir deren globale Auswirkungen erst nur erahnen können, ist heute schon klar, dass die realwirtschaftlichen Auswirkungen der durch Finanzspekulationen der Industrieländer aus- gelösten Wirtschaft- und Finanzkrise vor allem die Ent- wicklungs- und Schwellenländer hart treffen werden. Angesichts dieser Krise will die sogenannte Große Koalition einen so entscheidenden Antrag morgens um 2.55 Uhr debattieren und sofort abstimmen lassen, nach- dem er überhaupt erst am heutigen Morgen den anderen Fraktionen zur Kenntnis gebracht worden ist. Eine poli- tische Auseinandersetzung unter Einbeziehung einer Meinungsbildung in den zuständigen Ausschüssen wird damit ausgeschlossen. Ein solches Verfahren können wir nicht akzeptieren, erst recht nicht angesichts der Dimen- sion der Herausforderungen, denen wir uns mit der inter- nationalen Kreditfinanzierung gegenübersehen. Damit werden wir unserer parlamentarischen Aufgabe und dem Thema nicht gerecht. Wir brauchen vielmehr eine umfassende Debatte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wie wir eine kohärente Reform der internationalen Kredit- finanzierung erreichen können. Angesichts internationa- ler Verflechtungen im Kreditwesen brauchen wir statt Schnellschüssen und nationalen Alleingängen ein inter- national abgestimmtes Vorgehen. Als einer der größten Gläubiger der von der HIPC- Initiative betroffenen Staaten muss Deutschland ein Inte- resse an der Effektivität von Entschuldungsmaßnahmen haben. Als Beispiel für die leider stattdessen festzustel- lende Ineffektivität bisheriger Entschuldungsaktivitäten kann Bolivien, ein Schwerpunktland der deutschen Ent- wicklungszusammenarbeit, herangezogen werden: Es gehört zu den am häufigsten entschuldeten Ländern. Nach dem Erlass von 1,3 Milliarden US-Dollar im Jahr 2001, bei denen der deutsche Anteil knapp 350 Millio- nen Euro betrug, wurden in Folge des G-8-Gipfels in Gleneagles weitere knapp 2 Milliarden US-Dollar Schul- den erlassen, weil die Verbindlichkeiten Boliviens wie- der auf über 5 Milliarden US-Dollar angestiegen waren. Ungeachtet dieser massiven Schuldenerlasse hat Boli- vien seit 2006 wieder neue Darlehen aufgenommen. Die Gefahr erneuter Schulden ist aufgrund fehlender Vorga- ben an das Finanzmanagement vorprogrammiert. Das Beispiel macht deutlich, dass die Entschuldung nicht konsequent genug an Auflagen in Bezug auf die Verwendung der freiwerdenden Mittel, die Ansprüche an eine solide Haushaltsführung und Good Governance, die Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft und den Aufbau einer soliden Wirtschaftsstruktur gekoppelt wird. Ein Großteil der Länder, die in den Genuss der Ent- schuldung kommen, verfügt meistens nicht über ausrei- chende Finanz- und Wirtschaftsstrukturen, um erneute Verschuldungen auszuschließen. Entscheidend ist inso- fern, dass die Entschuldung einhergeht mit Veränderun- gen im Finanz- und auch Rechtssystem. Stichworte sind unter anderem fehlende Stabilität im Finanz- und Wirt- schaftssektor, Aufbau eines fiskalischen Systems, feh- lende Eigentums- und Eigentumssicherungsrechte. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Versuch, die Praxis der Entschuldung auf eine rechtsstaatliche Grund- lage stellen zu wollen. Seit Jahren kritisieren die Libera- len die bestehende Entschuldungspraxis der Bundesre- gierung; denn die Entschuldung einzelner Länder hängt mehr von politischen Faktoren, als von dem Vorliegen fi- nanz- und entwicklungspolitischer Faktoren ab. Die Ein- richtung einer internationalen Insolvenzordnung würde dem Verfahren einen ordnungspolitischen Rahmen ge- ben, an den sich Geber und Nehmer halten könnten. Nicht politische Willkür, sondern das Vorliegen festge- legter Kriterien schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. In diesem Zusammenhang können wir den zögerli- chen Prüfauftrag der Koalition nicht nachvollziehen. Die FDP-Fraktion setzt sich hier klar für die Umsetzung ei- ner internationalen Insolvenzordnung ein. Wir begrüßen den Verstoß des Antragstellers, ordnungspolitische Rahmenbedingungen herzustellen. Angesichts der Halb- herzigkeit bei der Umsetzung und in Anbetracht der Um- gehung einer parlamentarischen Debatte müssen die Li- beralen bei dem Antrag aber mit Enthaltung stimmen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen würde erheblich an Überzeu- gungskraft gewinnen, wenn nicht immerzu die Rede da- von wäre, dieses oder jenes prüfen zu wollen, sondern wenn konkrete Vorschläge und die Aufforderung zur Umsetzung formuliert würden. So, wie der Antrag jetzt formuliert ist, entsteht der Eindruck, dass gute Ansätze auf die lange Bank geschoben werden sollen; ein Ein- druck, der allerdings durchaus mit den Erfahrungen aus der zu Ende gehenden Wahlperiode korrespondiert. Ein Beispiel: Ich begrüße es, dass sich die Regie- rungsfraktionen des Themas illegitime Schulden anneh- men. Warum aber so zaghaft? Die norwegische Regie- rung unter Federführung einer linken Finanzministerin und eines linken Vizeministers für Entwicklungszusam- 25392 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) menarbeit ist bereits vor über zwei Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen und hat illegitime Schulden er- lassen, ohne sie mit der ODA-Quote zu verrechnen. Die Linke fordert auch hier die schnelle Festlegung von Kri- terien für die Illegitimität von Schulden und die entspre- chende Streichung solcher Schulden. Als Leitkriterien schlägt die Linke vor, dass solche Schulden als illegitim anzuerkennen sind, die ohne demokratische Entschei- dung aufgenommen wurden und nicht zur Entwicklung des Landes beigetragen haben. Einige hoffnungsvolle Debatten zu dieser Frage gab es ja durchaus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode in unserem Ausschuss. Es darf aber nicht bei Absichts- erklärungen bleiben. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Wahlperiode auch auf der Umsetzungsebene weiterkom- men. Die Linke steht dafür bereit. Statt lange zu prüfen, wie die Schuldentragfähigkeit der ärmsten Länder bewertet werden kann, sollten wir viel grundsätzlicher diskutieren. Die Linke fordert eine Ausweitung des Schuldenerlasses, und zwar ohne wirt- schaftspolitische Konditionen, wie sie mit den HIPC-Ini- tiativen verbunden waren und die oftmals dazu führen, dass die entschuldeten Staaten sofort wieder in die Schuldenfalle geraten. Wir fordern, dass viel mehr zins- lose Kredite und Zuschüsse in der Entwicklungsfinan- zierung eingesetzt werden. Die Linke setzt sich für faire Schiedsverfahren für insolvente Staaten ein. Dabei müs- sen auch Schulden bei privaten Gläubigern einbezogen werden. Die Weltwirtschaftskrise hat viele Länder wieder zu- rück in die Schuldenfalle getrieben, aus der sie schon entkommen zu sein schienen. Dazu hat auch die neolibe- rale Politik der multilateralen Banken und der Geber bei- getragen. Die Linke kritisiert deshalb, dass die G 20 mit deutscher Zustimmung ausgerechnet den Internationalen Währungsfonds zum großen Krisenmanager gemacht und seine Mittel verdreifacht haben, ohne diesen Schritt mit konkreten Reformschritten zu verbinden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Ko- alition, jetzt ist nicht mehr die Zeit, zu prüfen, sondern zu handeln. Vieles wird auch vom Verlauf der UNO- Gipfelkonferenz zur Weltfinanzkrise nächste Woche ab- hängen. Ich habe bereits in der letzten Sitzungswoche kriti- siert, dass die Bundesregierung die Vorbereitung des UNO-Gipfels nicht konstruktiv begleitet, sondern ihn – bei aller Hochachtung vor Frau Wieczorek-Zeul – durch die Teilnahme einer Ministerin anstelle der Kanz- lerin diplomatisch abwertet. Schwerer wiegt, dass die Bundesregierung beim Ringen um die Abschlusserklä- rung offenbar den Entwurf des Präsidenten der UN-Voll- versammlung, der auf den Vorschlägen der Stiglitz- Kommission beruht und einige sehr wichtige Punkte ent- hält, nicht unterstützt. Ich wiederhole unsere Forderung nach einer Neuord- nung der Weltfinanzsystems und damit auch der Kredit- fazilitäten für die Entwicklungsfinanzierung. Regionale Banken wie der Banco del Sur müssen gestärkt werden. Die globalen Kreditvergabefazilitäten müssen auf den Prüfstand bzw. mit neuen Governance-Strukturen verse- hen werden. Wir brauchen eine demokratische Kontrolle der multilateralen Banken innerhalb der UNO, etwa im Rahmen der UNCTAD oder eines neu einzurichtenden Weltentwicklungsrats. Ich kann nur an die Bundesregierung und die anderen G-20-Regierungen appellieren, den UNO-Gipfel sehr ernst zu nehmen und die Regelungskompetenzen bei der Neuordnung des Weltfinanzsystems genau dorthin zu verlagern, wo alle Staaten daran beteiligt werden kön- nen: weg von G 8 und G 20, hin zu den Vereinten Natio- nen. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass es nottut, am Ende dieser Legislaturperiode erneut über die Verschuldung von Entwicklungsländern zu diskutieren, ist ein schlechtes Zeichen. Die Ansätze, die bislang in der Schuldendiskussion verfolgt worden sind, konnten zwar zwischenzeitliche Erfolge erzielen; in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise sind diese Ansätze jedoch gefährdet. Von dieser Krise sind natürlich auch Staaten betroffen, die bereits entschuldet worden sind, und zwar durch den Rückgang des Welthandels und der Export- erlöse, durch den Rückgang der Direktinvestitionen, durch starke Währungsschwankungen, weniger Nach- frage nach Rohstoffen und gesunkene Rohstoffpreise und durch sinkende Überweisungen von Migranten und Migrantinnen in ihre Herkunftsländer. Berichte der Ver- einten Nationen gehen davon aus, dass in mindestens 60 Ländern eine Verringerung des Pro-Kopf-Einkom- mens zu erwarten ist. Die in dieser Woche veröffent- lichten Zahlen der FAO belegen eine dramatische Zu- nahme der Hungernden auf über eine Milliarde. Bei gleichbleibenden Trends werden die MDG in vielen Ländern nicht erreicht. Die heutige Debatte konzentriert sich auf das Problem der Verschuldung und die Art und Weise, damit umzugehen. Eine ganze Reihe von den 24 Staaten, die die Entschuldungsinitiative für hochver- schuldete arme Länder – HIPC – und die auf dem G-8- Gipfel in Gleneagles 2005 beschlossene multilaterale Entschuldungsinitiative durchlaufen haben, stehen er- neut am Rande einer nicht tragfähigen Verschuldung. Und das, obwohl ihnen die Schulden beim IWF, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank – die vor dem Stichtag Ende 2003/Anfang 2004 angefal- len waren – erlassen worden sind. Wer von uns hätte 1999 bei der Kölner Schuldeninitiative HIPC II im Um- feld des G-8-Gipfels daran gedacht, dass dieses Problem uns zehn Jahre später erneut beschäftigen würde? Substanzielle Risiken bestehen heute beispielsweise für Kamerun, Äthiopien, Honduras, Malawi, Nicaragua, Niger und Ruanda. Einige Staaten wie Uganda und Boli- vien haben etwas „Luft“ durch den Aufbau von Wäh- rungsreserven. In vielen der erwähnten Länder blieb die erhoffte Diversifizierung der Wirtschaft aus, sodass die Abhängigkeit von den Rohstoffpreisen hoch blieb. Und noch etwas kommt hinzu. Die Debatte um eine tragfä- hige Entschuldung hat sich mit klassischen Einnahme- und Ausgabenerwartungen befasst. Sie hat bis heute ver- säumt, die Auswirkungen des Klimawandels und ande- rer ökologischer Herausforderungen mit Blick auf die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25393 (A) (C) (B) (D) finanzielle Solidität von Staaten systematisch zu bewer- ten. Diese Auswirkungen – wie Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse – sind leider keine punktuellen Ereignisse mehr, sondern tauchen in einer Häufigkeit auf, die berücksichtigt werden muss. Grundlegend sind vor allem jedoch die strukturellen Schwächen des Um- gangs mit Schulden. Von uns Grünen wird seit langem – neben konkreten Entschuldungsinitiativen – ein struk- tureller Neuansatz befürwortet: die Einführung eines fai- ren und transparenten Insolvenzverfahrens, bei dem alle Beteiligten am Tisch sitzen und das im Falle der Überschuldung oder Insolvenz zum Tragen kommt. Diesen Ansatz verfolgen auch das NRO-Netzwerk „Erlassjahr.de – Entwicklung braucht Entschuldung“ und aktuell die sogenannte Stiglitz-Kommission, UN- Commission of Experts on Reforms of the Interanational Monetary and Financial System. Letztere spricht sich für einen Insolvenzgerichtshof – International Bankruptcy Court – aus. Zur Erlassjahrkampagne möchte ich hinzu- fügen, dass sie wirklich auf der Höhe der Zeit die Ver- schuldungsdiskussion führt und eine erhebliche Unter- stützung für die politische Meinungsbildung in diesem Themenbereich ist. Bei bestehenden Verfahren sind die Gläubiger Partei, Richter und Jury zugleich. Das ist we- nig legitim, undemokratisch und, wie wir sehen, noch nicht einmal sonderlich erfolgreich. Letztendlich ent- scheidet der Pariser Club auf der Grundlage der Exper- tenmeinung aus dem Internationalen Währungsfonds. Zu behaupten, dass dabei die Interessen der Schuldner ange- messen berücksichtigt werden, ist schlicht unhaltbar. Und selbst die Gleichbehandlung der Gläubiger ist nicht gegeben. Handlungsbedarf im Sinne eines solchen Neu- beginns erkennt der vorliegende „Last-Minute-Antrag“ der Koalition im Grundsatz an. Verständigen konnte sich die Koalition jedoch lediglich auf wachsweiche Prüfauf- träge. Dies zeigt, dass in der Bundesregierung – vor al- lem auch im Finanzministerium – kein Wert auf eine ge- zielte Initiative Deutschlands gelegt wird. Da war sowohl das Parlament als auch die Regierung schon ein- mal weiter! Ende der 90er-Jahre wurde im Kontext der Asienkrise bereits über neue Insolvenzverfahren disku- tiert, und die Regierung wurde vom Bundestag beauf- tragt, diesen Vorschlag international einzubringen, was sie getan hat, wenn auch schließlich – auf Druck der USA und anderer Staaten – die Initiative zur Einführung von geregelten Insolvenzverfahren nicht weiterverfolgt wurde. Wir brauchen also keine „nie endenden Prüfauf- träge“, sondern den politischen Willen, erneut über neue Verfahren zu verhandeln. Dabei könnte – allerdings nicht mit dieser Regierung – Deutschland Vorreiter sein. Ein Wort noch zum sogenannten Rahmenwerk zur Schuldentragfähigkeit von Niedrigeinkommensländern, Debt Sustainability Framework, DSF. Das von Weltbank und Währungsfonds eingeführte Konzept geht von dem sinnvollen Gedanken aus, dass sich die Neuvergabe von Mitteln an der Schuldensituation der Länder orientieren sollte. Die Kreditvergabe soll so verantwortlicher wer- den. Wir müssen allerdings heute feststellen, dass dieser Ansatz eine kritische Höhe der Verschuldung nicht ver- hindern konnte. Zum einen halten sich weder die Gläubi- ger noch die Empfänger von Krediten daran, zum ande- ren wird die Flexibilität des DSF selbst von den G 20 stark infrage gestellt. So wie wir in Zeiten der Wirt- schaftskrise mit staatlichen Impulsen – wie beispiels- weise Konjunkturprogrammen – arbeiten, brauchen auch Entwicklungsländer „frisches Geld“, um auf die Krise reagieren zu können. Dieses führt natürlich zu höheren Schulden. Im besten Fall erhalten sie nicht zurückzuzah- lende Zuschüsse. Gleichwohl erwarten selbst die Finanz- institutionen eine zunehmende Kreditnachfrage. Es hat 23 Jahre vom ersten Ausbruch der Schuldenkrise 1982 gedauert, bis sich die Staatengemeinschaft 2005 auf eine Streichung der Schulden für eine kleine Gruppe von Staaten verständigen konnte. Wir haben wirklich keine Zeit zu verlieren, einen neuen Konsens zum Umgang mit überschuldeten Staaten international zu vereinbaren. Der Antrag greift ein wichtiges Thema auf, ohne mit Verve politisches Engagement oder Neudeutsch „Leadership“ einzufordern. Mehr als eine Enthaltung meiner Fraktion ist da nicht drin. Anlage 37 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Die Situation von Frauenhäusern ver- bessern – Forderung nach einem Bericht der Bun- desregierung über die Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser – Finanzierung von Frauenhäusern bun- desweit sicherstellen und losgelöst vom SGB II regeln – Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern – Antrag: – Für eine Absicherung von Frauen- und Kinderschutzhäusern (Tagesordnungspunkt 35) Ingrid Fischbach (CDU/CSU): Wir sind uns alle ei- nig: Frauen müssen vor häuslicher Gewalt geschützt werden, ohne Wenn und Aber. Die Zahl der Betroffenen wurde schon mehrfach genannt, aber lassen Sie sie mich wiederholen, damit uns wirklich allen bewusst ist, wie hoch die Zahl betroffener Frauen ist. Mindestens jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren, die in einer Partnerschaft lebt oder gelebt hat, hat körperliche – 23 Prozent – oder – zum Teil zusätzlich – sexuelle – 7 Prozent – Übergriffe durch aktuelle oder frühere Be- ziehungspartner mindestens einmal oder auch mehrmals erlebt. Auch die Zahl der betroffenen Frauen, die ihr Schick- sal für unveränderbar halten, ist erschreckend: Mindes- tens jede dritte Betroffene spricht mit niemandem über 25394 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) die körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Der Anteil ist noch höher, wenn der Täter der aktuelle oder frühere Be- ziehungspartner ist. Für die betroffenen Frauen und ihre Kinder sind Frau- enhäuser die zentrale Anlaufstelle. Opfer häuslicher Ge- walt finden dort Schutz vor weiteren Misshandlungen und Unterstützung, Gewalterfahrung zu überwinden und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Frauenhäuser sind seit mehr als 30 Jahren unverzichtbare Einrichtun- gen für Opfer von häuslicher Gewalt und haben als sol- che unbestritten einen hohen gesellschaftlichen Stellen- wert. Um die Situation von gewaltbetroffenen Frauen nach- haltig zu verbessern, müssen wir einerseits die Situation von Frauenhäusern verbessern, andererseits aber auch Prävention, Intervention und die Rückkehr der betroffe- nen Frauen in ein selbstbewusstes und selbstbestimmtes Leben erreichen. Mit unserem Antrag „Die Situation von Frauenhäusern verbessern“ bauen wir auf dem „Aktions- plan II zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen“ der Bundesregierung auf. Denn die Probleme bei der Bekämp- fung von häuslicher Gewalt gegen Frauen sind äußerst komplex. Der Aktionsplan legt deshalb einen Schwer- punkt auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie auf die Zusammenarbeit von staatlichen Institutio- nen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten. Das Gesamt- konzept des Aktionsplans schließt Zuständigkeitsberei- che von Bund, Ländern und Kommunen ein. Die Umsetzung des Konzeptes setzt daher eine gezielte Kooperation zwischen Bund und Ländern voraus. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppen „Häusliche Gewalt“ und „Frauenhandel“ spielen hier eine wichtige Rolle, da- neben natürlich auch die Unterstützung von Verbänden wie der bundesweiten Vernetzungen der Frauenhäuser – „Frauenhauskoordinierung e. V.“ –, der Frauenbera- tungsstellen und Frauennotrufe – „Bundesverband Frau- enberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V.“ – sowie der Fachberatungsstellen im Be- reich der Bekämpfung des Frauenhandels und der Ge- walt im Migrationsprozess – „Bundesweiter Koordinie- rungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e. V.“ –. Politik und Verwaltung profitieren von dem Fachverstand der Einrichtungen und erhalten so Einblick in die Realität der Betroffenen. Gleichzeitig können über die Vernetzungsstellen wich- tige Informationen in das Hilfesystem gegeben werden. Für die Frauenhäuser ist jedoch primär die Sicherstel- lung der Finanzierung wichtig. Welche Schwierigkeiten hier noch vor uns liegen, hat spätestens die Anhörung deutlich gemacht. Der Bund hat wohl nicht die Rege- lungshoheit, um eine einheitliche Regelung der Finan- zierung per Bundesgesetz zu schaffen. Er kann lediglich Gespräche mit Ländern und Kommunen führen, an sie appellieren und Empfehlungen aussprechen, damit der erforderliche Schutz für die betroffenen Frauen und Kin- der gewährleistet wird. Die Hilfe muss schnell und un- bürokratisch erfolgen, und die Schutzeinrichtungen soll- ten allen betroffenen Frauen und Kindern gleichermaßen offenstehen. Für uns bedeutet dies, nun zu prüfen, ob nicht doch eine bundesgesetzliche oder zumindest bundesweit ein- heitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zu- lässig und möglich ist. Dies werden wir tun, auch um den Frauenhäusern die notwendige Planungssicherheit zu geben. Daneben greift unser umfassender Antrag aber auch die weiteren in der Anhörung angesprochenen As- pekte und Probleme auf. Darauf ist meine Kollegin ja bereits eingegangen. Feststellen lässt sich Folgendes: Die Probleme sind noch nicht gelöst, aber wir haben die wichtigsten Punkte herausarbeiten können und in Angriff genommen. Für eine nachhaltige Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatli- chen und nichtstaatlichen Institutionen erforderlich. Michaela Noll (CDU/CSU): Wann lebt eine Frau am gefährlichsten? Wenn sie eine dunkle Bahnhofsunterfüh- rung durchquert? Wenn sie über ein stillgelegtes Be- triebsgelände läuft? Das könnte man meinen, aber wir wissen: Eine Frau lebt am gefährlichsten zu Hause. Dort erfährt jede vierte Frau in Deutschland mindestens ein- mal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner. Sie wird beschimpft, geschlagen, gedemütigt, gequält, bedroht, vergewaltigt und manchmal sogar getötet. Trotz aller Emanzipation und lang erkämpfter Gleichberechtigung ist Gewalt zwischen Frauen und Männern noch immer alltäglich. Häusliche Gewalt trifft vor allem Frauen und Kinder – unabhängig von Nationalität, Kultur und Schicht. Um Gewalt gegen Frauen, insbesondere im häusli- chen Bereich, wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämp- fen, bedarf es eines umfassenden Gesamtkonzeptes. Be- reits 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt und die Arbeitsgruppe Frauenhandel ein- gerichtet. 1999 beschloss die Bundesregierung den Ak- tionsplan I zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. 2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das den ge- waltbetroffenen Frauen die Möglichkeit gab, den Mann der Wohnung zu verweisen. 2007 folgte der Aktions- plan II, der mit über 130 Einzelmaßnahmen dort an- setzte, wo nach dem Aktionsplan I besondere Hand- lungsnotwendigkeiten bestehen, etwa bei der Berück- sichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund oder Frauen mit Behinderungen. Der Aktionsplan betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines breit gefä- cherten Unterstützungssystems mit Frauenhäusern, Zu- fluchtswohnungen, Notrufen, Frauenberatungsstellen und Interventionsstellen. Meist haben die betroffenen Frauen einen langen Lei- densweg hinter sich, bevor sie überhaupt Anzeige gegen ihren gewalttätigen Mann erstatten. Im Durchschnitt be- nötigt eine Frau sechs Anläufe, um sich von ihm zu tren- nen. Diese Abhängigkeit zu durchbrechen, braucht Zeit. Vor allem braucht die betroffene Frau Hilfe. Sie braucht Unterstützung. Sie braucht Schutz vor weiteren Gewalt- taten. Sie braucht einen sicheren Ort. Diese oftmals letzte Zufluchtsstätte und die Chance auf den Einstieg in ein neues selbstbestimmtes Leben bieten ihr die Frauen- häuser. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25395 (A) (C) (B) (D) In Deutschland existieren mehr als 330 Frauenhäuser und circa 60 Frauenzufluchtswohnungen, die insgesamt rund 7 000 Plätze für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung stellen. In diese Frauenhäuser flie- hen jährlich circa 45 000 misshandelte Frauen mit ihren Kindern. In meinem Wahlkreis Mettmann gingen 2008 allein 248 Meldungen bei der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt ein. 68 Frauen suchten Schutz und Hilfe im Frauen- und Kinderschutzhaus. Als zentrale Anlaufstelle und Einrichtung für Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauenhäuser seit 30 Jahren unverzichtbar geworden. Schon in unserem Antrag „Häusliche Gewalt gegen Frauen konsequent weiter be- kämpfen“ haben wir auf ihre hohe Bedeutung hingewie- sen. Frauenhäuser leisten viel, zum Beispiel: Krisenin- tervention und Betreuung in akuten Gewaltsituationen; Information und Hilfe bei der Bewältigung aller Fragen der sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Absiche- rung, gegenbenenfalls einschließlich der Begleitung zu Ämtern und Gerichten; Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Lebensplanung; psychosoziale Bera- tung und Hilfe bei der Bewältigung der Gewalterfahrun- gen; Beratung bei der Erziehung und Betreuung der Kin- der einschließlich der Unterstützung in Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts und vieles mehr. Doch die Regelungen der Finanzierung variieren je nach Bundesland und Kommune. Diese unterschiedli- chen Finanzierungsregelungen stellen die Einrichtungen oft vor schwerwiegende Probleme: Häuser werden aus mehreren Töpfen finanziert; Frauen suchen Schutz in dem Frauenhaus einer fremden Kommune, es liegt aber keine Kostenübernahmeerklärung der Herkunftskom- mune vor; tagessatzfinanzierte Frauenhäuser müssen das Ausfallrisiko nicht gedeckter Kosten tragen; es fallen Sonderkosten für barrierefreie behindertengerechte Aus- stattungen der Frauenhäuser an, um nur einige zu nen- nen. Es ist daher wichtig, den Frauenhäusern Planungssi- cherheit zu ermöglichen, und dafür muss eine verlässli- che Finanzierung sichergestellt sein. Die überwiegende Anzahl der Frauenhäuser würde eine einheitliche Finan- zierung begrüßen. Wir wollen, dass akut von Gewalt be- drohte Frauen und ihre Kinder jederzeit und unabhängig von der Verfügbarkeit eines eigenen Einkommens, unab- hängig von Herkunft, Nationalität und Aufenhaltsstatus unbürokratisch einen Platz in einem Frauenhaus finden können. Deshalb habe ich es sehr begrüßt, dass wir ver- gangenes Jahr im November die erste Anhörung im Deutschen Bundestag zur Situation der Frauenhäuser durchgeführt und uns intensiv mit ihrer Planungsunsi- cherheit auseinandergesetzt haben. Unser umfassender Antrag spricht alle kritischen Punkte aus der Anhörung an und fragt, wie in Zusam- menarbeit mit den Bundesländern die Situation der Frau- enhäuser und damit die Situation der von Gewalt betrof- fenen Frauen verbessert werden kann. Wir wollen unter anderem wissen, ob eine bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich ist oder nicht; dass die Situation der Frauenhäuser ein Schwerpunktthema des für 2010 anstehenden Berichts der Bundesregierung zur Gleich- stellung von Frauen und Männern wird; dass die Emp- fehlungen des CEDAW-Ausschusses zum 6. Staatenbe- richt der Bundesregierung berücksichtigt werden, die eine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und ei- nen freien Zugang für alle Frauen und Kinder fordern; dass im Dialog mit Bundesländern und Einrichtungsträ- gern Leitlinien zur Finanzierung von Frauenhäusern for- muliert werden; dass die Finanzierung von Frauenhäu- sern – einschließlich der flankierenden Leistungen wie Förderung und Betreuung – auf eine zuverlässige, aus- kömmliche und kontinuierliche Basis gestellt wird; dass die gesetzlichen Vorschriften des SGB II, SGB XII und AsylbLG im Hinblick auf die besonderen Belange der von Gewalt betroffenen Frauen überprüft werden; dass unnötige bürokratische Hürden bei Kostenerstattungsre- gelungen, etwa im Falle mehrfachen Frauenhauswech- sels oder bei Kurzzeit- und Wochenendaufenthalten, abgebaut werden; dass die Aufnahme „ortsfremder“ Frauen nicht unnötig erschwert wird und dass auch aus- ländische Frauen, die Schutz suchen, ausreichenden Zu- gang zu Frauenhäusern haben. Unser Antrag ist umfassend. Wir wollen Frauen und Kinder darin stärken, ein Leben ohne Gewalt und Angst zu führen und ihre Rechte wahrzunehmen. Wir wollen so viele von ihnen wie möglich dazu ermutigen, sich nicht mit Gewalt abzufinden, sondern einen aktiven Schritt zu ihrer Vermeidung und Bekämpfung zu machen. Deswe- gen müssen wir die Frauenhäuser dabei unterstützen, den Schutzsuchenden helfen zu können. Unser Antrag stellt dafür die richtigen Weichen. Ich bitte Sie im Na- men der hilfesuchenden Frauen: Unterstützen Sie uns! Renate Gradistanac (SPD): Im Jahr 2007 hat eine Richterin einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine vorzeitige Scheidung mit folgendem Argument abge- lehnt: Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte. – Antragstellerin war eine Deutsche mit Migrationshintergrund. Zuvor hatte die gleiche Richterin Maßnahmen zum Schutz derselben Frau nach dem Gewaltschutzgesetz getroffen. Sie hatte der Frau zum einen die gemeinsame Wohnung zugewie- sen und zum anderen ein Näherungsverbot gegen den Ehemann erlassen. Obwohl der Fall bundesweit eine große öffentliche Empörung ausgelöst hat, zeigt er uns doch, wie Gewalt gegen Frauen auch heute immer noch verharmlost und entschuldigt wird. Für einen effektiven Gewaltschutz brauchen wir ein gesellschaftliches Klima, in dem Gewalt gegen Frauen konsequent geächtet und bekämpft wird. Deshalb haben wir vor zehn Jahren, unter Rot-Grün, den ersten nationa- len Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufgelegt. Das Gewaltschutzgesetz trat im Jahr 2002 in Kraft. Seitdem können Opfer von Gewalt, zu- sätzlich zur Möglichkeit des Aufenthalts im Frauenhaus, eine Wegweisung des Täters aus der gemeinsamen Woh- nung durchsetzen. Seit fünf Jahren liegt die erste reprä- sentative Studie zum Ausmaß der Gewalt gegen Frauen vor. 40 Prozent der befragten Frauen haben seit dem 16. Lebensjahr körperliche oder seelische Gewalt oder 25396 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) beides erlebt. Jede vierte Frau hat Gewalt im häuslichen Umfeld durch den Partner erlebt, wobei kein Zusam- menhang zwischen Gewalt und Bildungsstand bzw. Schichtzugehörigkeit feststellbar war. Mit dem im Jahr 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Strafbarkeit beharr- licher Nachstellungen haben wir Stalking-Opfer besser geschützt. Ebenfalls im Jahr 2007 hat die Bundesregie- rung schließlich den zweiten Aktionsplan mit seinen 133 Maßnahmen aufgelegt. Er unterstreicht die Bedeu- tung der Frauenhäuser und fordert eine Vernetzung der Frauenhäuser untereinander und mit Frauenberatungs- stellen und -notrufen. Heute beraten wir abschließend über vier Anträge zur Verbesserung der Situation der Frauenhäuser. Unser schwarz-roter Koalitionsantrag hat das Ziel, den Frauen bessere Schutzrechte zu ermöglichen, die vor Gewalt Schutz in einem Frauenhaus suchen. Er greift die Pro- bleme und Forderungen auf, die uns aus der Praxis der Frauenhausarbeit berichtet wurden. Die Anhörung zur Situation der Frauenhäuser hat deutlich gemacht, dass die Finanzierung der Frauenhäuser in den Bundeslän- dern einem Flickenteppich gleicht, der unterschiedlicher nicht sein könnte. Man kann sich daher durchaus fragen, ob hier noch von gleichwertigen Lebensbedingungen ausgegangen werden kann. Wir wollen daher, dass ge- prüft wird, ob eine bundeseinheitliche gesetzliche Rege- lung nicht doch möglich ist. Infrage käme zum Beispiel eine institutionelle Förderung, wie sie in Schleswig-Hol- stein erfolgt. Angesichts der unterschiedlichen Finanzierungsrege- lungen in den Ländern und Kommunen ist es mir auch wichtig, dass Leitlinien zur Finanzierung von Frauen- häusern formuliert werden, die sach- und fachgerechte Kriterien und Qualitätsstandards enthalten. Diese sollen im Dialog mit den Bundesländern und Einrichtungsträ- gern erstellt werden. Wir fordern Verbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen zur Kostenerstattung. Bü- rokratische Hemmnisse müssen abgebaut werden. Wir erwarten, dass die gesetzlichen Vorschriften der Sozial- gesetzbücher II und XII sowie das Asylbewerberleis- tungsgesetz besser an die besondere Situation der Ge- waltopfer angepasst werden. Auch für die Frauen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach die- sen Gesetzen haben, muss ein niedrigschwelliger Zu- gang zu den Frauenhäusern ermöglicht werden. Hierfür brauchen wir gesetzliche Regelungen, die unter anderem die besonderen Probleme von Frauen in Ausbildung und Studium sowie von Frauen mit Migrationshintergrund berücksichtigen. Frauenhäuser müssen allen betroffenen Frauen und ihren Kindern gleichermaßen offenstehen. Im Jahr 2005 haben wir für das SGB II eine klarstel- lende Regelung zur Kostenerstattung getroffen, nach der die bisherige Wohnortkommune der Standortkommune des Frauenhauses die anfallenden Kosten zu erstatten hat. Damit haben wir das für die Frauen unzumutbare Hin und Her zwischen den betroffenen kommunalen Trägern eigentlich beendet. Die Anhörung hat allerdings gezeigt, dass es hier in der Praxis – das ist ein Skandal – Probleme gibt. Ich appelliere daher an die Länder und Kommunen, die Frauenhäuser finanziell sicherzustellen, anstatt sie durch Kürzungen zu beeinträchtigen. Solange es Gewalt gegen Frauen gibt, werden wir unsere Frauen- häuser brauchen. Caren Marks (SPD): Körperliche und sexuelle Ge- walt gegen Frauen ist nach wie vor keine Seltenheit. In Deutschland hat jede vierte Frau Gewalt im häuslichen Umfeld durch den Partner erlebt. Die Folgen der Gewalt sind vielfältig. Im Fall der Trennung heißt dies für Frauen häufig: erhöhte Gefahr für Leib und Leben, Verlust sozialer Kontakte, drohen- der sozialer Abstieg bis hin zur Armut sowie die Gefahr gesundheitlicher und psychischer Folgen. Die Auswir- kungen auf betroffene Kinder sind dabei noch gar nicht in den Blick genommen. Für die SPD ist klar, es ist unser politischer Auftrag, der Gewalt gegen Frauen entschlossen und nachhaltig entgegenzuwirken. Dabei müssen wir die gesellschaftli- chen Rahmenbedingungen herstellen, um den betroffe- nen Frauen den notwendigen Schutz zu gewähren. In den über zehn Jahren Regierungsverantwortung hat die SPD viel erreicht. So haben wir beispielsweise mit dem Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass gewalttätige Partner in akuten Gefahrensituationen die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. Dennoch sind Frauenhäuser und andere Schutzeinrichtungen als Zufluchtsort nach wie vor unverzichtbar und der Bedarf an Frauenhausplätzen entsprechend hoch. Denn es gibt Situationen, da ist es eben für Frauen besser, den Ort der Gewalt selbst zu verlassen. Deutschland verfügt gegenwärtig über rund 7 000 Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Wenn wir die sinnvollen Empfehlungen des Europarats ernst nehmen, müssten wir in Deutschland noch rund 12 000 Plätze zur Verfügung stellen. Hier ist also Handlungsbedarf. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind ein un- verzichtbarer Bestandteil der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. Hier wird wichtige gesell- schaftliche Arbeit geleistet, hier muss schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden. Für diese Arbeit brauchen Frauenhäuser verlässliche Strukturen und eine ausreichende Finanzierung. Die Finanzierung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In einer Anhörung im Ausschuss für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend im November letzten Jahres äußerte die Mehrheit der Sachverständigen, dass die Finanzierung nicht in allen Bundesländern gesichert ist. Vielfach wurde daher eine bundeseinheitliche Finanzie- rung gefordert. Auch wenn eine solche aufgrund unserer föderalen Strukturen nicht ganz einfach herzustellen wäre, wollen wir von der SPD dies entsprechend prüfen lassen. So steht in unserem Antrag, dass die Bundes- regierung eine bundesgesetzliche bzw. bundesweit ein- heitliche Finanzierung von Frauenhäusern auf ihre recht- liche Zulässigkeit prüfen soll. Unstrittig ist, dass die Länder und Kommunen natürlich ebenfalls gefordert sind, aktiv zu werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25397 (A) (C) (B) (D) Ein Blick auf die reale Situation gibt Antworten auf die Frage, warum die Finanzierung der Frauenhäuser so problematisch ist. In den meisten Bundesländern bilden Tagessätze, die auf der Grundlage individueller Leis- tungsansprüche der Bewohnerinnen nach den entspre- chenden Regelungen der Sozialgesetzbücher oder des Asylbewerberleistungsgesetzes an die Einrichtungen ge- zahlt werden, die wichtigste Finanzierungsgrundlage. Hier wird ein Problem offenbar: Für bestimmte Perso- nengruppen, zum Beispiel Studentinnen, Migrantinnen oder Auszubildende, ist die Tagessatzfinanzierung im- mer dann besonders problematisch, wenn sie selbst keine Leistungsansprüche haben, was häufig der Fall ist. Die Höhe der Tagessätze ist aufgrund unterschiedlicher Vereinbarungen zwischen den Kommunen und den Ein- richtungen nicht einheitlich. In den meisten Bundeslän- dern erhalten die Einrichtungen ergänzend oder alternativ eine direkte Förderung aus Landes- oder kommunalen Etats. Es wird deutlich, dass wir nicht von Einheitlichkeit und vergleichbaren Ausgangssituationen für die Einrich- tungen reden können. Ein abgestimmtes Vorgehen der Länder wäre sehr zu begrüßen und läge im Interesse des Schutzes für die betroffenen Frauen. Als frauenpoliti- sche Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion werbe ich für die zügige Erarbeitung von Leitlinien zur Finanzie- rung der Frauenhäuser. Um Frauen und ihren Kindern jederzeit und unabhän- gig von der Verfügbarkeit eigenen Einkommens, aber auch unabhängig von Herkunft, Nationalität und Aufent- haltsstatus in akuten Gewaltsituationen unbürokratisch einen Platz anbieten zu können, benötigen Frauenhäuser Planungssicherheit. Planungssicherheit wiederum setzt eine sichere und ausreichende Finanzierung voraus. Der von vielen Bundesländern gewählte Weg der Tagessatz- finanzierung ist unter diesem Gesichtspunkt nicht die beste Finanzierungsgrundlage. Denn die Tagessatzfinan- zierung gewährt den Frauenhäusern keine Planungs- sicherheit. Hinzu kommt: Die durch die Tagessätze nicht gedeckten Kosten verbleiben allzu oft bei den Einrich- tungen. Wir müssen alles dafür tun, dass betroffene Frauen nicht wegen der angespannten Finanzierungslage abgewiesen werden oder ihre Aufenthaltsdauer aus die- sem Grund beschränkt werden muss. In allen Ländern müssen ein gleichwertiger Zugang sichergestellt und ein ausreichendes Angebot an Plätzen vorgehalten werden. Nur mit einer institutionellen Förderung der Frauenhäu- ser könnte dies auf Dauer gewährleistet werden. Erwäh- nen möchte ich an dieser Stelle, dass zu den Aufgaben der Häuser auch die präventive und nachsorgende Arbeit sowie die Förderung und Betreuung von aufgenomme- nen Kindern gehören. Die Bundesländer möchte ich daran erinnern, dass der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II insgesamt circa 17 Milliarden Euro für Investitionen der öffentli- chen Hand für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung stellt. Diese Finanzhilfen des Bundes für Zukunftsinves- titionen in Kommunen und Ländern sollen auch im Be- reich der sozialen Einrichtungen ankommen. Ich möchte daher an die Länder und Kommunen appellieren, bei ih- ren Planungen für eine bessere Infrastruktur die Frauen- häuser nicht zu vergessen. Mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket können bzw. sollten Einrichtungen ver- stärkt barrierefrei ausgebaut bzw. umgestaltet werden. Denn hieran hapert es noch in vielen Einrichtungen. Ebenso sind Investitionen in Energieeffizienz lohnende Zukunftsinvestitionen. Investitionen zum Schutz von durch Gewalt bedrohten Frauen und Kindern sind sinn- volle Investitionen in deren und unsere Zukunft. Sibylle Laurischk (FDP): Die Finanzierung von Frauenhäusern ist seit der Gründung eines Frauenhauses in meiner Heimatstadt Offenburg ein ganz zentrales An- liegen meiner politischen Arbeit. Als Familienanwältin kenne ich die Dimensionen häuslicher Gewalt mit all ih- ren auch langfristigen Wirkungen nicht nur auf die Frauen selbst, sondern auch auf die Kinder. Bereits 2004 habe ich das Thema mit einer schriftli- chen Frage an die Bundesregierung auf die Agenda des Bundestages gebracht, im März 2008 habe ich mit einer Kleinen Anfrage versucht, die Bundesregierung zu ei- nem klaren Bekenntnis zu einer verlässlichen Finanzie- rung von Frauen- und Kinderschutzhäusern zu bringen – erfolglos, in der Antwort wurde lediglich auf den Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verwiesen, der kein Wort zur Frauenhausfinanzierung enthält, im Übrigen sei die Fi- nanzierung Angelegenheit der Länder und Kommunen. Der von uns im April 2008 daraufhin geforderte Be- richt über die Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser liegt bis heute nicht vor, lediglich Stellungnahmen aus den Ländern sind vom Ministerium an uns weiterge- reicht worden. Ich freue mich durchaus, dass alle Frak- tionen dieses Anliegen einer gleichmäßigen, auskömmli- chen Finanzierung teilen, wenngleich sie auch auf unterschiedliche Weise das Ziel einer auskömmlichen und verlässlichen Finanzierung zu erreichen hoffen. Die Anhörung im November 2008 hat dies deutlich gemacht. Der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen hat sich in seinen Concluding Observations besorgt gezeigt über die hohe Zahl von Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, insbesondere gegen Migrantinnen. Der Aus- schuss fordert von der Bundesregierung, mit Bund, Län- dern und Kommunen gemeinsam zu einer sicheren Frauenhausfinanzierung zu kommen. Das Zuständig- keitsgerangel, das zu einem Pingpong der Nichtzustän- digkeit sich auswächst, ist international also kaum ver- mittelbar. In diesem Gestrüpp verheddert sich die Verantwortung für die Finanzierung von leider dringend notwendigen sicheren Zufluchtswohnungen und -häu- sern für Frauen und Kinder, die häuslicher Gewalt aus- gesetzt sind. Es ist nicht zu erklären, dass diejenigen, die Opfer von Gewalttaten werden, selbst für die Finanzie- rung ihrer Situation zuständig sein sollen, oder gar dieje- nigen, die oft ehrenamtlich und über die Maßen den geschlagenen Frauen und Kindern helfen. Letztendlich trägt die Bundesregierung für diese unzulängliche Finan- zierung von Schutzräumen die Verantwortung, zumin- dest im Rahmen des Völkerrechts. Die Koalition hat trotz unserer vielfältigen Initiativen lange überlegen müssen, bis sie dann den vorliegenden Antrag, der im 25398 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Wesentlichen Prüfaufträge enthält, zustande gebracht hat. Aus meiner unmittelbaren Anschauung kann ich sa- gen, dass ein großer Teil der Arbeit eines Frauenhauses in die Sicherstellung der Finanzierung geht, zulasten der eigentlichen, inhaltlichen Arbeit mit den Frauen und Kindern. Besonders beklagenswert ist dann, dass die Trägervereine durch ehrenamtliche Tätigkeit, zum Bei- spiel durch den Betrieb eines Secondhandladens, oft noch von der Umsatzsteuer bedroht sind, ein Thema, das uns wiederholt im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement beschäftigt und leider weiter beschäftigen wird. In unserem zentralen Anliegen sind wir uns alle einig: Die ungleiche Finanzierung von Frauen- und Kinder- schutzhäusern in Deutschland ist beschämend und ge- hört zugunsten einer gleichmäßigen, am Bedarf orien- tierten Finanzierung abgeschafft. Der Weg dorthin ist jedoch aufgrund unserer föderalen Verfassung und sicher auch wegen der tatsächlich unterschiedlichen Bedarfs- lage –, ich erinnere nur an die verschiedenen Lebenssi- tuationen in Stadt, Großstadt und Land – äußerst komplex. Diese Komplexität spiegelt sich auch in den Antragsbera- tungen und der dazu durchgeführten Anhörung wider. Eine Zuständigkeit des Bundes speist sich für meine Begriffe auch aus seiner Zuständigkeit für den Opfer- schutz und die Integration, da bereits jetzt viele Frauen- häuser als interkulturelle Häuser geführt werden, gerade in Großstädten, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Zwangsverheiratungen kann man wohl verbie- ten, aber erst eine wirkungsvolle Aufklärungsarbeit und sichere Zufluchtstätten für von Zwangsheirat bedrohte Frauen und Mädchen können die Zahl von Zwangsheira- ten tatsächlich verringern. Auf der heute und morgen ta- genden 19. Gleichstellungs- und Frauenministerkonfe- renz der Länderminister wird es hoffentlich zu diesem Thema Ergebnisse geben. Das darf aber die Bundes- regierung nicht aus ihrer Zuständigkeit entlassen. Das Thema hat aus der Schmuddelecke herausgefun- den an das Licht der Öffentlichkeit, spätestens seitdem in der ARD um 20.15 Uhr mit einem Bild aus einem Frauenhaus für die Lotterie „Ein Platz an der Sonne“ ge- worben wird. Bis aus einem Platz im Frauenhaus tat- sächlich ein Platz an der Sonne des Lebens wird, ist es ein weiter Weg. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ende 2008 wurde vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Sechste Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum CEDAW-Überein- kommen verhandelt. In beeindruckender Deutlichkeit wurde dort die Frauenpolitik der Bundesregierung ge- rügt, und zwar an vielen Punkten, die eine Allianz von Frauenorganisationen in ihrem alternativen Schattenbe- richt benannt und die auch die Linke hier bereits mehr- fach vorgetragen hat. Der Ausschuss forderte die Bun- desregierung zum Beispiel nachdrücklich auf, eine ausreichende Anzahl von Frauenhäusern auf dem ge- samten Staatsterritorium zur Verfügung zu stellen und sie angemessen zu finanzieren. Wobei „ausreichend“ und „angemessen“ in diesem Fall heißt, sie müssen „al- len Frauen offenstehen, unabhängig von der finanziellen Situation des Opfers“. Meine Fraktion Die Linke, hat mit ihrem heute zur Abstimmung stehenden Antrag bereits Ende 2007 diese wichtige Debatte zur teilweise beschämenden Situation in Frauenhäusern angestoßen. Mit unserem Antrag for- dern wir die Bundesregierung auf, für eine bundesein- heitliche Sicherstellung von Frauenhäusern und Schutz- einrichtungen zu sorgen. Wenn unser Antrag zügig eine parlamentarische Mehrheit gefunden hätte und umge- setzt worden wäre, hätte zumindest bei diesem Thema der CEDAW-Ausschuss keinen Grund zur Kritik gehabt. Die Chance wurde vertan! Trotzdem bewirkte der An- trag der Linken ein kleines Wunder: 2008 fand – nach mehr als 30 Jahren Frauenhausbewegung – die erste Frauenhausanhörung im Bundestag statt. In der Anerkennung einer Problemlage waren sich alle relativ schnell einig. Es ging deshalb vor allem um die zentrale Frage: Wer ist zuständig für die Lösung des Problems: der Bund oder die Länder? Die Koalition hätte gern die Länder für zuständig erklärt. Aber daran zweifelten angesichts der Berichte der verschiedenen Expertinnen mit realen Alltagserfahrungen selbst die von Ihnen benannten Rechtsexperten. Denn es gibt zwi- schen den Landesteilen ein erheblich gestörtes soziales Gleichgewicht in der Versorgung mit Fluchtmöglichkei- ten vor häuslicher Gewalt. In einem solchen Fall muss nach dem Grundgesetz der Bund für Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sorgen. Dazu nur einige Zahlen: In Bayern steht für mehr als 17 000 Einwohnerinnen und Einwohner 1 Frauenhausplatz zur Verfügung, in Bremen für 6 200. In Rheinland-Pfalz werden bis zu 60 Prozent des Frauenhausetats aus kommunalen Mit- teln bestritten, in Sachsen-Anhalt ganze 14 Prozent. Bis zu 70 Prozent Eigenmittel müssen Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen einwerben, in Berlin sind es nur 3 Prozent. Vor allem die hohe Eigenmitteleinwerbung ist ein Di- lemma: Statt sich auf ihre eigentlichen Aufgaben in Sa- chen Nothilfe und Prävention konzentrieren zu können, führen viele in den Frauenhäusern Beschäftigte einen Überlebenskampf um ihre eigenen Arbeitsplätze. Die Umstellung der Finanzierung des Frauenhausauf- enthaltes auf Tagessätze in 13 Bundesländern hat die Lage für die Opfer von häuslicher Gewalt noch dramati- siert: Sie werden nun an den Kosten für ihre Zuflucht und die ihrer Kinder beteiligt. Bei Ersparnissen oder ei- genem Einkommen müssen sie diese ganz selbst tragen. Frauenhäuser sind „kein Dach über dem Kopf“, für das frau Miete zahlen sollte, sondern niedrigschwellige, anonyme, unbürokratische und überregional vernetzte Zufluchtsorte, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Opfer! Mietzahlung für die Opfer ist und bleibt ein inakzeptables, absurdes Konstrukt! Deshalb fordert die Linke eine pauschale, bedarfsgerechte und planungssi- chere finanzielle Absicherung dieser wichtigen Arbeit mit Schutzauftrag. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25399 (A) (C) (B) (D) Der CEDAW-Ausschuss hat ganz bewusst auf die Verantwortung der Bundesregierung für die Finanzie- rung hingewiesen. Eine bedarfsgerechte Finanzierung von Beratung und Unterstützung für misshandelte Frauen und Kinder muss Pflichtaufgabe von Ländern und Kommunen werden. Die unterschiedlichen Rege- lungen in den Ländern und Kommune sollten vereinheit- licht werden. Ich erkenne an, dass im Feststellungsteil des Antrags der Koalition viele kritische Hinweise aus der Frauen- haus-Anhörung aufgegriffen wurden. Im Forderungsteil sucht man die Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen leider vergeblich. Prüfen, empfehlen, werben oder sich einsetzen reicht angesichts der prekären Situation nicht aus. Selbst die eindeutigen Forderungen des CEDAW-Ausschusses verwässern und degradieren Sie zu Empfehlungen. Der Schritt von der Anerkennung des Problems bis zu seiner Lösung war für einen Teil der Koalition offensichtlich deutlich zu groß. Das ist ja aktuell bei vielen Problemen so – aber hier geht es um Gewaltopfer! Da ist jedes Zögern eigentlich Versagen! Die Linke hat in ihrem Antrag klare Forderungen im Interesse der Frauenhäuser und der Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Seien Sie also einmal mutig und stimmen Sie zu, damit sich endlich wirklich etwas ändert! Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Schutz von Frauen und Kindern vor Ge- walt in Familie und Partnerschaft muss uns allen hier im Hause ein sehr wichtiges Anliegen sein. Wir wissen durch die Studie des Frauenministeriums von 2004, dass 40 Prozent aller Frauen bereits Gewalt durch Partner er- fahren haben. Es ist ein Verdienst der Frauenbewegung, dass wir heute ein gutes Schutz- und Hilfesystem für ge- waltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Deutschland haben. Das rot-grüne Gewaltschutzgesetz hat 2001 eine riesige Lücke geschlossen, indem es die Wegweisung der Täter aus der gemeinsamen Wohnung ermöglicht und damit den Opfern die nötige Zeit verschafft, die für sie wichtigen nächsten Schritte einzuleiten. Wir wissen aber auch, dass die Möglichkeiten des Gewaltschutzge- setzes nicht für alle Frauen anwendbar sind. Für diese, darunter viele Migrantinnen, sind die Frauenhäuser eine zentrale Anlaufstelle. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die „Leistung“ Frauenhaus. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist je nach Kommune und Bundesland vollkommen unter- schiedlich. Eine Tendenz ist aber deutlich: Die Finanz- mittel sind nicht ausreichend und sie sind häufig unsi- cher. Das heißt, dass die Mitarbeiterinnen sich immer wieder um die Existenzsicherung des Frauenhauses kümmern müssen, dass die Lage häufig prekär ist – und diese Arbeit dann in der täglichen Unterstützung der Frauen und Kinder fehlt. Wir wissen, dass es bereits jetzt eine unzureichende flächendeckende Vorhaltung von bedarfsgerechten Frau- enhausplätzen gibt. So kann beispielsweise in Nord- rhein-Westfalen jährlich 5 000 Aufnahmegesuchen nicht entsprochen werden. Vielerorts ist eine niedrigschwel- lige, unbürokratische Aufnahme zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht gewährleistet. Hinzu kommen Ein- schränkungen je nach Aufenthaltsstatus, Einkommens- situation oder Herkunftskommune. Durch die Umstel- lung auf Tagessatzfinanzierung haben Frauen ohne Leistungsanspruch nach SGB II, wie Auszubildende, Studentinnen, nichtdeutsche Frauen mit Freizügigkeits- bescheinigung oder Wohnsitznahmebeschränkung oder ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, keinen Anspruch. Schön, dass die Anträge der Opposition und unsere Anhörung eine Weiterbildung für die Koalition waren und einen Erkenntnisprozess ausgelöst haben. Endlich haben auch Sie, meine Damen und Herren von Union und SPD, einen eigenen Antrag zu diesen Problemen vorgelegt. Weniger schön ist allerdings, dass Sie sich da- bei – wie so häufig – vor konkreten Schritten drücken. Wir erhalten wieder einmal seitenweise Prüfwünsche der Koalition an die Bundesregierung. Regieren heißt aber handeln! Wir brauchen zügig Gespräche zwischen Bun- desregierung und Ländern, wie bundesweit eine bedarfs- gerechte gute Versorgung mit Frauenhausplätzen herzu- stellen ist. Wir brauchen zügig konkrete Vorschläge, wie der Zugang zum Frauenhaus unbürokratisch, unmittelbar und unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen ge- währleistet werden kann. Wenn diese Gespräche nicht zu einer Verbesserung der Situation führen, ist die Bundes- regierung in der Pflicht, einen Gesetzentwurf vorzule- gen, der den betroffenen Frauen einen umfassenden An- spruch sicherstellt. Denn sie ist in der Verantwortung, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bundeslän- dern zu sorgen. Bei der Versorgung mit Schutzeinrich- tungen für von Gewalt betroffene Frauen ist das derzeit nicht der Fall. Wir waren uns einig: sowohl in der Wertschätzung der Arbeit der Frauenhäuser wie in der Analyse, dass die Finanzierung dringend zu verbessern und zu vereinheit- lichen ist und dass es dadurch nicht zu einer Absenkung der Qualität der Arbeit in den Frauenhäusern kommen darf. Daher möchte ich an Sie appelllieren, liebe Kolle- ginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen: Springen Sie über Ihren Schatten, verschanzen Sie sich nicht weiter hinter nebulösen Prüfaufträgen, werden Sie aktiv, stellen Sie Sicherheit für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in diesem Land her. Anlage 38 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an (Tagesordnungspunkt 39) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Das Thema Generationengerechtigkeit ist zu Recht in aller Munde. Es ist eine Binsenweisheit: Politische Entscheidungen von heute haben massive Auswirkungen darauf, ob es auch für die künftigen Generationen in unserem Land Wohlstand, wirtschaftliches Wachstum, Sicherheit vor Kriminalität und Gewalt und eine vernünftige soziale Sicherheit gibt. Der Gedanke der Nachhaltigkeit und der 25400 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Generationengerechtigkeit politischer Entscheidungen hat inzwischen im Bewusstsein der Öffentlichkeit eine wichtige Bedeutung erlangt. Dies begrüße ich außer- ordentlich. Denn es entspricht einer zutiefst im christli- chen Menschenbild wurzelnden Verantwortung vor der Schöpfung, dass die politischen Entscheidungsträger die Folgen ihres Handelns für die Nachgeborenen mit be- denken sollten. Auch in der Politik besteht glücklicher- weise in Deutschland inzwischen im Grundsatz Konsens darüber, dass bei politischen Entscheidungen auch die Auswirkungen auf die Interessen der jungen und der kommenden Generationen berücksichtigt werden müs- sen. Vor diesem breiteren Hintergrund sehe ich auch den heute zur Beratung anstehenden Gruppenantrag. Ich er- kenne deshalb durchaus das ernsthafte Anliegen an, das die Antragsteller umtreibt. Doch halte ich die von den Antragstellern angebotene Lösung, die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, für nicht zielführend. Wir haben in der laufenden Wahlperiode bereits mehrfach über Anträge und Gesetzentwürfe aus den Rei- hen der Opposition beraten, in denen eine Absenkung der Altersgrenze für die aktive Wahlberechtigung bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag von 18 auf 16 Jahren gefordert wurde. Schon bei diesen Gelegen- heiten habe ich deutlich gemacht, dass ich es für ganz entscheidend halte, dass das Wahlrecht an die Alters- grenze der Volljährigkeit geknüpft bleibt. Der Gleichlauf zwischen der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit und dem Wahlrecht ist und bleibt nach meiner Überzeugung richtig. Dies ist ein in sich stimmiges Gesamtkonzept, an dem wir festhalten sollten. Minderjährige werden im Zi- vilrecht vor den negativen Folgen ihres eigenen Han- delns geschützt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Jugendliche in seiner persönlichen Reife und Urteils- fähigkeit in aller Regel noch nicht so weit entwickelt ist, dass er für alle Folgen seines Tuns verantwortlich sein sollte. Minderjährige werden deshalb mit gutem Grund zivilrechtlich vor den negativen rechtlichen Konsequen- zen ihres Handelns geschützt. Es wäre nun ein massiver Systembruch, einem Min- derjährigen die Verantwortung für politische Entschei- dungen aufzuerlegen, die unser gesamtes Gemeinwesen berühren, wenn man ihm auf der anderen Seite nicht ein- mal die persönliche zivile Verantwortung für die Folgen seines Tuns aufbürden will. Das halte ich für nicht schlüssig und für nicht vertretbar. Die Antragsteller tun so, als gäbe es dieses Problem gar nicht. Sie verlagern die Diskussion vielmehr darauf, den Eltern zu ermöglichen, das Wahlrecht des Kindes treuhänderisch für das Kind auszuüben. Selbst wenn man der Prämisse folgen wollte, dass dem Minderjähri- gen trotz fehlender Geschäftsfähigkeit ein Wahlrecht zustehen sollte – was ich aus den genannten Gründen ausdrücklich nicht tue –, würde der Vorschlag der An- tragsteller unlösbare Zielkonflikte aufwerfen, auf die der Antrag eine Antwort schuldig bleibt. Die Antragsteller nehmen offensichtlich einfach an, dass die Eltern das Wahlrecht des Kindes nach bestem Wissen und Gewis- sen so ausüben würden, wie dies dem Wohl und den In- teressen des Kindes entspricht. Ich halte diese Vorstel- lung – gelinde gesagt – für überaus naiv. Schon der Gedanke, dass die Wahlrechtsausübung im Interesse des Kindes in irgendeiner Weise kontrollierbar sein könnte, ist völlig abwegig und wird im Antrag auch wohlweis- lich gar nicht angesprochen. Genau das aber ist das Pro- blem. Das Konzept der elterlichen Verantwortung, die den Schutz des Grundgesetzes genießt, funktioniert im Zu- sammenhang mit dem Wahlrecht nicht. Nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz hat der Staat die Pflicht, da- rüber zu wachen, dass die Eltern ihr Elternrecht im Sinne des Kindeswohls ausüben. Dies geschieht dadurch, dass zum Schutz des Kindes bei massiven Verstößen der El- tern gegen ihre elterliche Verantwortung die elterliche Sorge beschränkt und im Extremfall entzogen werden kann. Das heißt, es gibt staatliche Sanktionsmöglichkei- ten gegen Eltern, die ihre Elternverantwortung nicht er- füllen oder ihr Elternrecht sogar missbrauchen. Beim Wahlrecht nach den Vorstellungen der Antrag- steller gäbe es dagegen überhaupt keine Sanktionen. Die Eltern könnten ihre treuhänderische Stellung – juristisch betrachtet – missbrauchen, indem sie schlicht ein mehr- faches Wahlrecht für ihre eigene Person ausüben würden. Niemand könnte und wollte das überhaupt kon- trollieren. Diese Wahlrechtsausübung hätte aber Auswir- kungen auf unser gesamtes Gemeinwesen und alle Bür- gerinnen und Bürger. Gemessen an demokratischen Maßstäben wäre das ein unhaltbarer Zustand. Die An- tragsteller bleiben eine Antwort schuldig, wie sie diesen Zielkonflikt lösen wollen. Ein derart schwerwiegender Systembruch ist auch un- ter Verweis auf die Generationengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen. Wenn wir dazu kommen wollen, die Inte- ressen der jungen und nachfolgenden Generationen noch besser zu berücksichtigen, gibt es dafür bessere Wege. So halte ich es für einen sehr guten Schritt, dass die Bun- desregierung mit Wirkung zum 1. Juni 2009 eine zwin- gende Nachhaltigkeitsprüfung zum Bestandteil jeder Ge- setzesfolgenabschätzung bei ihren Gesetzesvorhaben gemacht hat. Das führt dazu, dass die Interessen der kommenden Generationen bei den politischen Entschei- dungen von heute zwingend mit bedacht und mit geprüft werden müssen. Ich würde es begrüßen, wenn dieser An- satz auch von anderen Gesetzgebern, etwa in den Län- dern, geprüft und nach Möglichkeit auch übernommen werden würde. Aber auch uns Abgeordnete sehe ich in der Pflicht. Es ist vor allem unsere Aufgabe, gerade auch auf die jungen Leute und auf Familien mit Kindern zuzugehen, ihre An- liegen und Interessen aufzunehmen und diese in unsere politische Arbeit einzubringen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind aufgerufen, die Interessen des gesamten Volkes im Auge zu haben. Das heißt aber, sie sollen und müssen auch die Interessen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Dieser Aufgabe soll- ten wir uns mit aller Kraft annehmen. Klaus Uwe Benneter (SPD): Am 27. September dieses Jahres wird in Deutschland der Bundestag ge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25401 (A) (C) (B) (D) wählt. Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollen- det hat und Deutscher oder Deutsche ist. Das sind unge- fähr 65 Millionen Menschen. An diesem Tag entscheidet sich, ob Deutschland in Zukunft sozialer, demokratischer und gerechter wird oder ob die schwarz-gelbe Ideologie, die uns in die Krise geführt hat, die Antwort auf die Krise sein soll. Es geht damit gewiss um die Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Jetzt fordert der wohlmei- nende Antrag, Kindern das Wahlrecht von Geburt an zu geben. Dazu wollen die Antragsteller Art. 38 des Grund- gesetzes ändern, der heute die Vollendung des 18. Le- bensjahres als Voraussetzung festschreibt. In der Praxis wählen dann die Eltern als Stellvertreter für ihre Kinder. Sie machen also das Kreuzchen in der Wahlkabine für ihre Kinder mit. Vornweg: Es ist immer gut, darüber nachzudenken, wie wir Kinder stärken und ihnen gerechter werden kön- nen. Wir Sozialdemokraten haben große Sympathie für alle Initiativen, die zu mehr politischer Partizipation von jungen Menschen und einer Stärkung des demokrati- schen Prinzips in unserem Land führen sollen. Schon Willy Brandt hat dies mit dem oft zitierten Satz von „Mehr Demokratie wagen“ zum Ausdruck gebracht. Förderung von politischer Teilhabe und Politikverständ- nis, das sind zentrale Anliegen von uns Sozialdemokra- ten. Aber: So ehrenwert das Anliegen auch ist, Symbol- politik hilft hier nicht weiter. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir hier die Absen- kung des Wahlalters auf 16 Jahre diskutiert. Dafür gibt es gute Gründe. Viele Argumente sprechen aber auch da- gegen. Das alles will ich nicht noch einmal wiederholen. Jetzt gehen die Antragsteller noch einen Schritt weiter: In Zukunft soll jeder Deutsche oder jede Deutsche wäh- len dürfen, egal wie alt. Das hört sich gut, gerecht und urdemokratisch an. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“, heißt es in Art. 38 des Grundgesetzes. Unmittelbar, frei, gleich und geheim, das sind die Vorgaben unseres demokratischen Wahlrechts. Unmittelbar müssen die Wahlen sein. Nur wenn der Wähler wirklich das letzte Wort hat, ist die Wahl unmit- telbar. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1957 dazu gesagt, dass dieser Grundsatz in jedem Wahlverfah- ren konsequent verwirklicht werden muss. Alle Zwi- scheninstanzen sind verboten. Die Antragsteller meinen, damit sind nur Wahlmänner, wie zum Beispiel in den USA, verboten. Nur: Wo ist denn die Unmittelbarkeit für die Kinder, wenn die Eltern für sie abstimmen? Sind die Eltern denn keine Zwischeninstanz? Das ist doch nicht logisch. Übrigens: Auch Briefwahl und Unterstützung von Hilfspersonen, wie häufig in Altersheimen prakti- ziert, sind kein Argument für ein Stellvertreterwahlrecht. Diese Hilfspersonen wählen ja nicht selbst. Sie dürfen nur dabei helfen. Frei und geheim muss die Wahl sein. Dieser Grund- satz gilt nicht nur in der Wahlkabine, sondern schon vor der Wahl, wenn sich die Wähler ihren Willen erst bilden. Was ist denn aber für die Kinder frei und geheim, wenn ihre Eltern das Kreuzchen machen? Eltern wählen nach ihrem Willen – geheim! Aber ob das der Wille, der freie Wille der Kinder ist, weiß keiner. Die Eltern haben immer das Letztentscheidungsrecht. Das Kind kann seinen Wil- len nicht geheim abstimmen. Das passt doch nicht. Gleich muss die Wahl nach Art. 38 des Grundgesetzes sein. Das heißt, jede Stimme ist gleichviel wert und muss gleichviel zählen. Das ist unser landläufiges Verständnis von Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht versteht diesen Grundsatz „streng und formal“. Nur: Bleibt das mit einem Kinderwahlrecht auch so? In Wahrheit haben doch nicht die Kinder die Stimme, sondern ihre Eltern. Die vervielfachen ihr Wahlrecht. Ich will nicht, dass die Stimme einer einzelnen Gruppe plötzlich mehr wert ist als die einer anderen, und sei es auch nur die Gruppe der Kinderlosen. Was der Antrag fordert, ist nicht neu. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns ernsthaft und intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Mehrheit der Sachverständigen in der damaligen öffent- lichen Anhörung des Deutschen Bundestages hatte große verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Re- gelung. Ich gebe zu: Es gab auch andere Stimmen. Über- zeugt haben die mich aber bis heute nicht. Viele offene Fragen werden auch durch diesen neuen Antrag nicht beantwortet. Wie ist es mit den Kindern in der Obhut des Staates? Wie ist es mit Kindern, deren El- tern geschieden sind? Was ist, wenn die Eltern minder- jährig sind? Was ist, wenn sich die Eltern nicht einig sind? Sie können doch komplett unterschiedliche Vor- stellungen von der Zukunft des Kindes haben. Hier ist Streit in der Familie vorprogrammiert. Das kann nie- mand wollen. Dazu sagt der Antrag aber nichts. Im Ge- genteil: Er weist darauf hin, lässt die Lösung aber offen. Soll dann das Familiengericht entscheiden, wer was für das Kind wählen darf? Auch bei der zu erwartenden demografischen Entwick- lung können wir nicht über das Wahlrecht Generationen- gerechtigkeit herstellen. Da müssen wir schon auf andere Weise etwas für die Kinder und Jugendlichen tun. Eine starke Stimme für unsere Kinder und Jugendlichen? Das hört sich ja erst einmal gut an. Das will ich auch. Doch brauchen wir dazu ein Kinderwahlrecht? Keiner behauptet, dass das Kinderwahlrecht automa- tisch eine bessere Politik für die Kinder bringt. Was mehr für die Kinder bringt, ist nur konsequentes Dran- bleiben. Wir Sozialdemokraten haben den Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter ab 1. August 2013 festgeschrieben. Wir haben den Ausbau der Ganztagsschulen beschlos- sen. In unserem Wahlprogramm sprechen wir uns für die Einrichtung einer nationalen Kinderkonferenz aus. Uns kann und sollte noch viel mehr für Familien und Kinder einfallen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, und das ganz ohne die Wählerstimmen der Kinder. Es geht um die richtigen Antworten auf die Veränderungen in unserer Gesellschaft. Wenn das Grundgesetz geändert werden soll, müssen wir gute Gründe und noch bessere Argumente haben. Die Antragsteller meinen, dass die jetzige Regelung in 25402 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Art. 38 Grundgesetz sogar gegen die Menschenwürdega- rantie aus Art. 1 Grundgesetz verstößt. Das geht nun wirklich zu weit. Dennoch will ich mich der Diskussion nicht verschließen. Ich weiß: Viele Kinder und Jugendli- che engagieren sich schon heute in ihrem Stadtteil oder im Sportverein oder wählen ihre Schülervertretung. In einigen Gemeinden dürfen 16-Jährige die kommunalen Parlamente mitwählen. Demokratie ist für viele junge Menschen dort ganz selbstverständlich. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Ich hatte diese Woche eine siebte Klasse aus dem Fichtenberg-Gymnasium in Ber- lin-Steglitz zu Gast. Diese Schüler waren mit elf, zwölf Jahren sicher schon selbst wahlfähig. Wir haben mit guten Gründen das Wahlrecht ab 18 Jah- ren. Beim Wehrdienst knüpft unsere Rechtsordnung an das Alter von 18 Jahren an. Auch beim Strafrecht ist 18 eine Altersgrenze. Mit 18 Jahren kann ein Jugendlicher zum ersten Mal nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Er kann seinen Führerschein machen, oder ihm wird erlaubt, zu rauchen. Das Wahlalter 18 hat viele, ge- sellschaftlich akzeptierte Ansätze. Am Anfang meiner Rede habe ich Art. 38 des Grund- gesetzes zitiert. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen wollen die Antragsteller das Grundgesetz in einer für die parlamentarische Demokratie wesentlichen Bestimmung ändern. Dazu reicht kein wohlgemeintes Anliegen. Dazu bedarf es gerade beim Wahlrecht formal besonders streng zu handhabender Gründe. Ihr Kinderwahlrecht ist nicht unmittelbar, ist nicht frei und nicht geheim und ist nicht gleich. Das lässt sich mit unserer Verfassung nicht machen. Auch nicht nachts um halb eins. Miriam Gruß (FDP): Dem ersten Satz dieses Antrags stimme ich voll und ganz zu: Den Kindern in Deutsch- land eine Stimme zu geben, ihre Beteiligungsrechte zu sichern und sie ernst zu nehmen, unterstütze ich vollauf. Allerdings wird dies nicht durch ein Wahlrecht von Ge- burt an in Form eines Stellvertreterwahlrechts von Er- wachsenen gewährleistet. Dieser Meinung ist auch die Mehrheit der FDP-Bundestagsfraktion. Ein Wahlrecht für Kinder, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, ist nicht nur verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Dadurch werden nicht die Rechte der Kinder gestärkt, sondern die der Erwachsenen. Ganz praktisch gedacht: Wie wird sichergestellt, dass der Wille des Kindes tatsächlich umgesetzt wird? Und wie soll dies beispielsweise bei geschiedenen Eltern funktio- nieren, bei Patchwork-Familien? Welcher Elternteil darf dann seine Stimme für sein Kind abgeben? Ganz unabhängig von diesen praktischen Fragen ver- letzt der Gesetzentwurf unsere Verfassung in ihren ele- mentaren Grundsätzen. Eine Wahl als höchstpersönli- ches Recht wäre nach diesen Plänen weder unmittelbar, frei noch geheim, gemäß Art. 38 Abs. 1 des Grundgeset- zes. Aber vor allem wird hier gegen die Wahlrechts- gleichheit verstoßen. Zukünftig hätten Eltern mit Kin- dern also viel mehr Stimmen als kinderlose Paare. Im Regelfall würden die Eltern wohl die Stimmen ih- rer Kinder ihrer eigenen politischen Heimat geben. Diese stärkere Gewichtung von Familien mit Kindern kollidiert massiv mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es wird realitätsfern vorausgesetzt, dass Eltern den Wünschen ihrer Kinder entsprechend wählen. Mit dem Willen des Kindes hat das nichts zu tun. Welchen politi- schen Wunsch hat ein drei Monate altes Baby? Und wo- her weiß der Sohn, dass der Vater wirklich in der Wahl- kabine das Kreuz an der Stelle macht, an der er es sich wünscht? Unsere Gesellschaft wird nicht kinderfreundlicher, nur weil Eltern bestimmen dürfen, welche Partei sie für ihre Kinder wählen. Eine junge Frau wird sich nicht durch eine ihr mit der Geburt übertragene Stimme davon überzeugen lassen, ein Kind zu bekommen. Wer das politische Gewicht der Familie stärken will, muss dies über eine bessere Bildungs- und Familienpoli- tik tun. Dazu zählen Faktoren wie die finanzielle Absi- cherung bzw. Entlastung einer Familie und die Verein- barkeit mit dem Beruf. Im Mittelpunkt sollten die Kinder und Jugendlichen selbst stehen. Sie sollen dazu bewegt werden, sich für Politik zu interessieren und sich zu en- gagieren. Denn Kinder haben subjektive Bedürfnisse, Wünsche und Interessen. Sie nehmen aufmerksam und sensibel ihre Umwelt wahr und kommen zu eigenen Bewertun- gen. Kinder wollen ihre Lebenswelten und die Gesell- schaft mitgestalten und sollten daher so früh wie mög- lich in Entscheidungsfindungen einbezogen werden. Um die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, sollten Foren, Kinder- und Jugendseiten, Ju- gendgemeinderäte und -parlamente sowie Kinder- und Jugendverbände durch die jeweils zuständigen Ebenen eingesetzt und gefördert werden. Entscheidend dabei ist und bleibt: Die Kinder müssen selbst entscheiden dürfen – und nicht ihre Eltern. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Der fraktionsüber- greifende Antrag fordert ein Wahlrecht „von Geburt an“. Ich bitte alle Leserinnen und Leser, nicht gleich auf Ab- wehr zu schalten. Der Antrag hat einen rationalen Kern; denn das Wahlrecht steht laut Grundgesetz jeder Bürge- rin und jedem Bürger zu. Eine Altersgrenze schreibt das Grundgesetz damit nicht vor. Zweitens. Trotzdem schütteln viele den Kopf, sobald sie sich vorstellen, dass Säuglinge im Kreißsaal wählen könnten. Das verstehe ich gut. Die Zweifler sollten sich allerdings auch fragen, warum das gesetzlich geregelte Wahlalter ein Mindestalter von 18 Jahren vorschreibt. Warum nicht 17 Jahre oder 16 Jahre oder 14 Jahre? Alle Argumente, Minderjährige seien unmündig und Ältere seien allemal klüger, sind wenig überzeugend. Drittens. Deshalb tritt die Linke prinzipiell für mehr Demokratie ein. Dazu gehört auch eine Senkung des Wahlalters. Zumindest auf Kommunalebene ist es so vielfach schon gelungen, dass aktive Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Wobei „16 Jahre“ eine ebenso will- kürliche Festlegung ist wie „18 Jahre“ oder vordem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25403 (A) (C) (B) (D) „21 Jahre“. Mein Problem ist ein anderes, und dem wei- chen die Antragsteller aus. Viertens. Der Antrag impliziert, er wolle ein jugendli- ches Korrektiv gegen eine zunehmende Majorität der „Alten“ schaffen. Das ist kein wirklich demokratisches Argument. Er grenzt an Altersrassismus und versucht, Generationen gegeneinander in Stellung zu bringen, Junge gegen Alte. Je mehr Ältere – noch – wählen kön- nen, umso mehr Jüngere sollen dagegen aufgeboten wer- den. Das ist abenteuerlich. Fünftens. Zugleich wird Migrantinnen und Migran- ten, die seit Jahren hier leben, das Wahlrecht verweigert. Allen Bürgerinnen und Bürgern wird noch immer ver- wehrt, via Volksentscheide oder Volksabstimmungen auf Bundesebene ein eigentlich verbrieftes Grundrecht wahrzunehmen, verweigert übrigens von etlichen Abge- ordneten, die nun Babys zur Urne rufen oder deren El- tern privilegieren wollen. Sechstens. Kurzum: Die Linke stimmt gegen diesen Antrag und plädiert stattdessen für eine ehrliche Debatte, wie hierzulande endlich mehr Demokratie ermöglicht werden kann. Etliche Vorschläge dafür lagen auf dem Tisch. Sie wurden leider samt und sonders von der CDU/ CSU und von der SPD abgelehnt. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kurz vor dem Ende dieser Legislaturperiode diskutieren wir heute einen Gruppenantrag zum Wahlrecht von Geburt an. Auch wenn es die Antragstellerinnen und Antragstel- ler aus CDU/CSU, SPD und FDP anders sehen: Meine Fraktion hält ihr Anliegen nicht für visionär, sondern für illusorisch. Die Forderungen des vorliegenden Antrags kommen der Einführung eines Stellvertreterwahlrechts gleich. Dies ist schlicht verfassungswidrig und wird von meiner Fraktion entschieden abgelehnt! Ihr Vorschlag würde den lang erkämpften Verfas- sungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl außer Kraft set- zen, da Eltern faktisch über mehrere Stimmen verfügen würden. Ein potenziertes Wahlrecht ist aber aus guten Gründen in Deutschland ausgeschlossen. Ihr Elternwahl- recht würde Eltern begünstigen, Kinderlose benachteili- gen – das ist keine gerechte Antwort auf den demografi- schen Wandel, sondern spaltet die Gesellschaft. Auch weiterhin muss das Prinzip gelten: eine Person, eine Stimme. Eine Aufteilung der Wahlbevölkerung in Klas- sen darf es nicht geben! Ein treuhänderisch wahrgenommenes Wahlrecht kann dem Willen des Kindes keine verbindliche Geltung ver- schaffen: Viele junge Menschen haben eine von den El- tern abweichende politische Meinung. Obwohl viele Kinder eine Wahlabsicht äußern können, bliebe es den Eltern überlassen, diesem Wunsch zu entsprechen – oder nach eigenen Erwägungen anders zu wählen. Im Übri- gen möchten wir Frau von der Leyen nicht den Gewis- senskonflikt zumuten, bis zu sieben ihrer dann acht Stimmen den Grünen zu geben! Ihr Vorschlag untergräbt auch das Prinzip der Höchstpersönlichkeit der Wahl. Die faktische Übertragung des Stimmrechts von den Kindern auf die Eltern ist – obwohl Sie dies suggerieren – keines- falls vergleichbar mit der bestehenden Regelung, bei der gebrechliche Hochbetagte oder Behinderte eine techni- sche Hilfestellung durch andere Personen bei ihrer Stim- mabgabe erhalten können. Denn auch bei diesen Men- schen bleibt der Wahlakt stets eine freie und eben höchstpersönliche Entscheidung! Das grundlegende Prinzip der geheimen Stimm- abgabe würde bei einem Stellvertreterwahlrecht ebenso verletzt. Ganz praktische Schwierigkeiten ergeben sich bei der Frage, welcher Elternteil in Vertretung wie ab- stimmen soll. Nicht nur bei einem gemeinsamen Sorge- recht von geschiedenen oder getrennt lebenden Elterntei- len ist Konfliktstoff absehbar. Die „Uneinigkeit bei der Ausübung des Wahlrechts“ als „Ausnahmefälle“ zu be- zeichnen ist reines Wunschdenken und schlicht realitäts- fern. Für solche Fälle haben Sie bereits bei früheren Ini- tiativen den Gang zum Familiengericht vorgeschlagen. Abgesehen von den praktischen Problemen dürfte der dann entstehende Arbeitsanfall kurz vor Wahlen weder vertretbar noch zu bewältigen sein. Gerade Unionskolle- gen müssen zudem beantworten, wie das Stellvertreter- wahlrecht konkret funktionieren soll: Dürfen ausländi- sche Eltern endlich an die Wahlurne treten, wenn ihre Kinder deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind? Viele Formulierungen Ihres „Wahlalter 0“-Antrags sind bewusst so mehrdeutig, dass sie auch ein leeres Blatt Papier zur Abstimmung stellen könnten. Während Frau Schmidt zu Recht junge Menschen als politische Subjekte ernst nehmen will, sprach sich ihre Mitantrag- stellerin Frau Landgraf im Familienausschuss dagegen aus, „16-jährigen Kindern das Wahlrecht zu geben“! Was gilt denn nun: Halten Sie unter 18-Jährige für poli- tisch mündig, informiert und interessiert – oder eben nicht? Diese Grundsatzfrage sollten Sie geschlossen be- antworten. Auffällig ist darüber hinaus, dass die Antragsteller keine besondere Anstrengung unternommen haben, um ihren diffusen Vorschlag im Parlament zur Diskussion zu stellen: Der Antrag wurde seit seiner Veröffentlichung vor einem Jahr nicht im Bundestag aufgesetzt. Eine Plenardebatte in der vorletzten Sitzungswoche doku- mentiert, wie ernst die Gruppenantragsteller selbst ihren Vorschlag nehmen. Sie werden damit der eigentlichen Herausforderung, nämlich der demokratischen Reprä- sentation junger Menschen in einer alternden Gesell- schaft, überhaupt nicht gerecht! Wir Grüne meinen: Das Stellvertreterwahlrecht ist aus verfassungsrechtlichen, demokratietheoretischen und lebenspraktischen Gründen ein Irrweg! Richtig und notwendig ist es stattdessen, das Wahlalter abzusenken, die politische Bildung zu stärken und die aktiven Beteili- gungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen auszubauen. Junge Menschen müssen ihre Interessen eigenständig vertreten können. Durch altersadäquate Beteiligung ler- nen sie frühzeitig demokratische Denk- und Verhaltens- weisen. Unsere Konzepte hierfür haben wir in mehreren 25404 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Anträgen und Gesetzentwürfen in den Bundestag einge- bracht. Zentraler Aspekt einer neuen Beteiligungskultur ist die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Wir haben dazu als einzige Fraktion einen Vorschlag zur Ab- stimmung gestellt. Dies ist der Weg, auf dem alle, die sich für mehr Beteiligung junger Menschen einsetzen, weiter vorangehen sollten! Vor allem die Kolleginnen und Kollegen von der SPD lade ich herzlich ein, den Worten ihres Parteivorsitzenden Müntefering Taten fol- gen zu lassen und unseren Gesetzentwürfen zur Absen- kung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahree zuzustimmen! Damit würden wir mehr und früher Demokratie wagen, das brächte mehr Generationengerechtigkeit und Ju- gendfreundlichkeit. Die von einigen der Antragsteller vertretene These, die Einführung des Stellvertreterwahlrechts wäre im Ge- gensatz zum grünen Wahlalter-16-Vorschlag durch ein- fache Gesetzesänderung möglich, ist dagegen absurd. Das Stellvertreterwahlrecht könnte zwar kurzfristig in das Wahlgesetz geschrieben werden, bliebe jedoch ver- fassungswidrig und würde damit spätestens bei einer ge- richtlichen Überprüfung nichtig. Der Schaufenster-Antrag zum Stellvertreterwahlrecht ist ein Fall fürs Parlamentsarchiv – jetzt muss es um ehr- geizige und vor allem umsetzbare Vorschläge zur Stär- kung der demokratischen Rechte von Jugendlichen gehen. Und deshalb fordern wir als grüne Bundestags- fraktion geschlossen ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren. Ich fordere alle auf, dabei mitzumachen, anstatt durch illusionäre Vorschläge eine Wahlalterherabsetzung zu verhindern! Anlage 39 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informa- tionstechnik des Bundes (Tagesordnungs- punkt 41) Clemens Binninger (CDU/CSU): Die Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt sich rasant. Das erleben wir jeden Tag. Deutschland hat bereits 1991 mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech- nik, BSI, eine Behörde geschaffen, die als zentraler Dienstleister zuständig für die IT-Sicherheit der Bundes- verwaltung ist. Seit 1991 wurde die Rechtsgrundlage des BSI kaum verändert. Eine Novellierung ist daher über- fällig. Mit dem Gesetz, das wir heute beraten, wird das BSI auch in Zukunft zu einem hohen Sicherheitsstandard für die IT-Struktur des Bundes und darüber hinaus bei- tragen können. An den relevanten Schnittstellen der IT- Infrastruktur von Bund und Ländern wird dies in Ab- stimmung geschehen, sofern die Länder betroffen sind. IT-Sicherheit ist ein integraler Bestandteil innerer Si- cherheit geworden. Die Informations- und Kommunika- tionstechnologie ist eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Vom Bankauto- maten über die Energie- und Wasserversorgungen bis hin zu Flughäfen und Bahnhöfen ist die IT-Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Angriffe auf diese Infrastruktur können immense Schäden anrichten. Davon sind auch die öffentliche Verwaltung und die Verwaltung des Bun- des betroffen, sei es bei der täglichen Bürokommunika- tion via E-Mail im gemeinsamen Netz des Bundes, sei es im Sicherheitsbereich, wo es um den Zugriff auf sicher- heitsrelevante Informationen geht. Nicht zuletzt ist auch sichere Kommunikation in Krisensituationen zu gewähr- leisten. Dies alles gilt es unter sich nahezu täglich verän- dernden Rahmenbedingungen angemessen zu schützen. Um zu erkennen, dass diese Bedrohung für die IT-In- frastruktur und gerade die Kommunikationsnetze der staatlichen Verwaltung nicht nur theoretisch ist, sondern real existiert, braucht man nicht nach Estland zu schauen, wo eine Botnetzattacke tagelang große Teile des Behördennetzes lahmgelegt hat. Es gibt auch in Deutschland immer wieder Angriffe auf einzelne Behör- den mit dem Ziel, Kommunikation zu sabotieren. Soge- nannte Denial-of-Service-Attacken oder verteilte De- nial-of-Service-Attacken führen dazu, dass Server mit Massen von Anfragen überflutet werden, die nicht verar- beitet werden können, sodass die Server ihren Dienst versagen und zusammenbrechen. Auch die Zahl und Qualität von Computerviren, troja- nischen Pferden, Würmern und weiteren Computer- schädlingen hat zugenommen. Ein Beispiel der letzten Monate ist Conficker. Der sogenannte Confickerwurm hat sich seit 2008 weltweit stark ausgebreitet. Wie An- fang des Jahres bekannt wurde, sind auch Rechner der Bundeswehr von dem Schadprogramm angegriffen wor- den. Cyberangriffe haben nicht nur Manipulation und Sa- botage zum Ziel. Angriffe zielen zunehmend auch auf Spionage. So wurde im März 2009 bekannt, dass kanadische Forscher ein sogenanntes Ghostnet, ein riesi- ges Spionagenetz, entdeckt haben, das mindestens 1 295 Rechner in 103 Staaten infiltriert hat. Besonders von den Angriffen betroffen: Rechner mit hohem Infor- mationswert in Außenministerien, Sicherheitsbehörden, Botschaften oder internationalen Organisationen. Eine weitere Entwicklung, ein weiteres Risiko, das auch der Lagebericht des BSI zur IT-Sicherheit für das Jahr 2009 anspricht, ist, dass solche Angriffe zunehmend auf Prozesssteuerung ausgerichtet sind. Ziel ist es nicht mehr, nur unmittelbaren Schaden anzurichten, sondern Infrastrukturen, die von der IT-Technik abhängig sind, zu beeinflussen und zu manipulieren. Das ist eine reale und zunehmende Gefahr vor allem für die Wirtschaft, aber auch für staatliche Infrastrukturen. Diesen Herausforderungen begegnen wir mit dem neuen BSI-Gesetz, welches folgende Kernpunkte ent- hält: Erstens. Das BSI wird nach § 4 als zentrale Melde- stelle des Bundes für die Zusammenarbeit der Bundesbe- hörden zuständig sein und in Sachen IT-Sicherheit Informationen zu Sicherheitslücken, Schadprogrammen oder Angriffen sammeln und auswerten. So können An- griffe und Angriffsmuster besser erkannt und Gegen- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25405 (A) (C) (B) (D) maßnahmen eingeleitet werden. In diesem Zusammen- hang mit diesen Vorgaben wird das BSI innerhalb der Bundesverwaltung Maßnahmen umsetzen können, um Gefahren, die von Schadprogrammen ausgehen, abzu- wehren. Bisher war das BSI lediglich beratend tätig ohne eigene Befugnisse. Zweitens. Mit § 5 regeln wir die Abwehr von Schad- programmen. Er sieht die vorübergehende Speicherung von Protokolldaten zum Erkennen und zur Abwehr von Angriffen vor. Dabei haben wir in allen Fällen, in denen es um den Austausch von Daten geht, auf verstärkte Da- tenschutzstandards Wert gelegt. Bei der Suche nach Schadprogrammen wird in einem abgestuften Verfahren vorgegangen. Die Behauptung – die vor allem vonseiten der FDP immer wieder in Umlauf gebracht wird –, dass hier die gesamte Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden überwacht wird, ist blanker Unfug und soll nur die Öffentlichkeit verunsichern. Im Kern geht es darum, dass das BSI mit seinen Mög- lichkeiten eine Art Schadprogrammscanner über den Da- tenverkehr der Bundesbehörden legt. Nur so können Schadprogramme erkannt und abgewehrt werden, bevor sie Schaden anrichten. Dabei folgt das Verfahren einem sehr strengen Daten- schutzkonzept. Die Daten werden automatisiert – also ohne dass jemand in irgendeiner Weise Einblick hat – auf Schadsoftware gescannt. Wenn nichts gefunden wird, werden die Daten sofort und spurlos gelöscht. Nur in den wenigen Fällen, in denen Hinweise auf Angriffe bestehen, wird manuell nachgeprüft. Diese manuelle Nachschau findet ebenfalls unter engen Voraussetzungen statt. Die Daten müssen nämlich automatisch pseudony- misiert werden. Alle personenbezogenen Daten werden also durch Pseudonyme ersetzt. Zusätzlich müssen die betroffenen Kommunikationsteilnehmer im Nachhinein informiert werden. Eine Entpseudonymisierung oder Weitergabe von Da- ten an Sicherheitsbehörden ist nur in sehr eng definierten Grenzen möglich. Das betrifft zum einen die Strafverfol- gung bei Straftaten, die mittels Schadprogrammen be- gangen wurden, konkret: das Ausspähen und Abfangen oder das Verändern von Daten oder Computersabotage. Darüber hinaus ist auch die Weitergabe bei der Verfol- gung erheblicher Straftaten insbesondere im Sinne des § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung, also zum Bei- spiel Mord oder Totschlag, möglich. Relevante Informa- tionen dürfen dabei nur mit richterlicher Zustimmung weitergegeben werden. Kernbereichsrelevante Inhalte sollen – in den seltenen Fällen, in denen theoretisch überhaupt solche Inhalte betroffen sind – nicht erfasst oder sofort wieder gelöscht werden. Auch ist die Ver- wendung von Daten, die sich auf das Zeugnisverweige- rungsrecht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 beziehen, nicht zuläs- sig. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hin- zuweisen, dass es sich bei den Angriffen, die es abzu- wehren gilt, nicht etwa um leicht erkennbare Viren han- delt, die mit handelsüblichen Virenschutzprogrammen erkennbar wären. Es handelt sich hier vielmehr um Cyberattacken via Datenaustausch, bei denen auch mit sogenannten Totalfälschungen gearbeitet wird. Bei die- sen ist nicht erkennbar, ob zum Beispiel eine entspre- chende E-Mail von einer Behörde stammt oder einem Kriminellen. Um solche komplexen Angriffe geht es, für die es in den meisten Fällen bislang eben keine ausrei- chende zertifizierte Sicherheitssoftware gibt. Der dritte zentrale Punkt des Gesetzentwurfs: Das BSI wird in § 8 befugt, technische Vorgaben und ver- bindliche Mindeststandards für die Sicherung der Infor- mationstechnik innerhalb der Bundesverwaltung zu ma- chen. Das betrifft auch Richtlinien für die Beschaffung von IT-Produkten. Darüber hinaus werden die Regelun- gen zur Zertifizierung durch das BSI modernisiert. Das BSI ist darüber hinaus nur in begründeten Ausnahmefäl- len befugt, selbst Software für Bundesbehörden herzu- stellen. Nicht mehr im Gesetz enthalten ist Art. 3 des ur- sprünglichen Gesetzentwurfs, die Änderung des Teleme- diengesetzes, die vorsah, dass Diensteanbieter personen- bezogene Daten speichern dürfen, um Angriffe auf ihr Angebot abzuwehren. Wir haben uns entschlossen, diese Änderung im Rahmen des BSI-Gesetzes nicht weiter zu verfolgen. Dennoch – da sind sich die Innenpolitiker der Großen Koalition einig – besteht hier weiterhin Hand- lungsbedarf. Lassen Sie mich abschließend vor allem eines deut- lich machen: Dieses Gesetz leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Sicherheit unserer gesamten IT-In- frastruktur. Es ist wichtig, es heute zu beschließen. Es duldet keinen Aufschub. Es ist ein Gesetz, in das viele Änderungswünsche und Anregungen von Sachverständi- gen und auch des Bundesdatenschutzbeauftragten aufge- nommen wurden, was dazu geführt hat, dass sowohl der Datenschutzbeauftragte als auch der Berichterstatter der Grünen in der abschließenden Beratung im Innenaus- schuss anerkennende Worte für das Gesetz gefunden ha- ben. Wir legen ein Gesetz vor, mit dem wir sicherstellen, dass das BSI auch in Zukunft seine Aufgabe erfolgreich erfüllen kann, und das unsere Zustimmung verdient. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Ich möchte an meinen Redebeitrag zur ersten Lesung zum BSI-Gesetz- entwurf erinnern, wo ich viele kritische Fragen hatte und enttäuscht und wütend war, dass dem Parlament so ein schlechter und schlampiger Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Nach den vielen E-Mails, die wir Abgeordnete beka- men wegen des neuen § 15 des Telemediengesetzes, ha- ben wir in den Koalitionsverhandlungen diesen politisch und juristisch unzulänglichen § 15 abgeräumt. Die Pe- tenten befürchteten, dass jedem Anbieter von Internet- diensten wie Google, Amazon oder StudiVz das Recht gegeben werden sollte, das Lese-, Schreib- und Suchver- halten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen zu kön- nen, vorgeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Nachdem wir öffentlich gemacht hatten, dass wir den § 15 Telemediengesetz nicht weiter verfolgen, kam keine einzige Reaktion mehr. 25406 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Die schriftlich fixierte Kritik des Bundesdatenschutz- beauftragten Schaar, der die fehlende Pseudonymisie- rung der persönlichen Daten beanstandete, haben wir ebenfalls umgesetzt. Nunmehr erfolgt bei der automati- schen Auswertung bei allen Protokolldaten, die nicht so- fort gelöscht werden, eine Pseudonymisierung. Die Ent- schlüsselung dieser pseudonymisierten Daten darf nur vom Präsidenten des Bundesamtes selbst angeordnet werden. Und diese Entscheidung ist zu protokollieren. Damit ist sichergestellt: Der Verantwortliche steht fest. Nicht wie bei Bahn und Telekom, wo man erst suchen muss, wer der Verantwortliche ist. Wir haben die Verant- wortlichkeit festgelegt. Die Sachverständigenanhörung, die wir durchgeführt haben, hat die SPD-Fraktion bestärkt, weitere Verbesse- rungsvorschläge einzufordern. Wir haben insbesondere über Evaluierung und über die Rechtswegegarantie Art. 19. Abs. 4, und damit über die Benachrichtigung, diskutiert. Sie werden jetzt sagen: Ja, wo ist sie denn, die Eva- luierung? Mich haben hier die Argumente des Bundes- amtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesministeriums des Innern überzeugt. Eine offene, transparente Evaluierung würde in erster Linie den Angreifern Informationen darüber geben, welche Schadprogramme entdeckt wurden und welche nicht. Das ist aber nicht das Ziel der Evaluierung. Wir haben deshalb stattdessen die Kontrolle des Bundesdaten- schutzbeauftragten gestärkt und eine Informationspflicht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages ein- gebaut, der auch VS eingestuft nachfragen und sich grundlegend informieren kann. Das ist aus meiner Sicht eine hervorragende Alternative. Nun zur Benachrichtigung. Hier bin ich persönlich nur zu 90 Prozent zufrieden. Falls im Einzelfall eine Be- nachrichtigung unterbleiben soll, hätte ich diese Ent- scheidung gerne dem Richter überantwortet. Nun wissen wir alle, dass diese Einschaltung des Richters auch kri- tisch betrachtet werden kann wegen sachlicher, fachli- cher und quantitativer Überforderung. Legt man Wert auf eine sachlich und fachlich gute Entscheidung, dann ist der im Gesetzentwurf gemachte Vorschlag eine gute Grundlage. Es entscheidet der Datenschutzbeauftragte der Behörde, er muss dokumentieren, der Bundesdaten- schutzbeauftragte übt die Kontrolle aus und der Innen- ausschuss des Deutschen Bundestages ist zu unterrich- ten. Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir die Übermittlung von personenbezogenen Da- ten an die Strafverfolgungsbehörden bei Zufallsfunden präzisiert, stark eingeengt und unter den Vorbehalt vor- heriger gerichtlicher Zustimmung gestellt. Soweit die Weitergabe Personen betrifft, die aus beruflichen Grün- den ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen, soll auch für das BSI der besondere Schutz gelten, wie wir ihn in der Strafprozessordnung § 108 Abs. 3 kennen (Verwer- tungsverbot, soweit keine Straftat betroffen ist, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist). Soweit kritisiert wird, dass dies nicht weit- gehend genug ist, halte ich entgegen, dass es im Rahmen der Rechtsordnung sinnvoll ist, keinen Wertungswider- spruch zu erhalten. Den Kernbereichsschutz privater Lebensgestaltung haben wir, wie vom Verfassungsgericht gefordert, zwei- stufig ausgebaut: Soweit möglich, ist bereits technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Be- stehen aber auch nur Zweifel, dass Daten dem Kernbe- reich zuzurechnen sein könnten, sind diese Daten unver- züglich zu löschen. In der Sitzung des Innenausschusses am 27. Mai 2009 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar die Wei- terentwicklung des Gesetzentwurfes durch die Koali- tionsfraktionen begrüßt. Er sieht im Großen und Ganzen seine Forderungen als erfüllt an. Wolfgang Wieland von Bündnis 90/Die Grünen hatte kritisiert, dass es über- haupt Zufallsfunde gibt. Ich möchte ihm hier im Plenum erwidern, dass wir nicht vorgehen können wie bei der Maut. Wenn aufgrund einer Entpseudonymisierung be- kannt wird, dass eine erhebliche Straftat zu erwarten ist, die mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, dann wird aus der Abwägung, ob man die Strafverfol- gung einschalten kann oder nicht, der Ermessensspiel- raum gegen null reduziert. Ich bin der Überzeugung, da kann der Staat nicht die Augen verschließen, sondern muss die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Bei der Maut gibt es keine echten Zufallsfunde. Hier muss der Staat aktiv werden und nach bestimmten Infor- mationen (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen) fragen. Im Gegensatz dazu sind im Falle des BSI diese Informatio- nen unbeabsichtigte Nebenfolgen. Das aber ist etwas ganz anderes. Sie sehen, im Laufe der parlamentarischen Beratun- gen ist aus dem Kabinettsentwurf ein völlig neues Ge- setz entstanden, das effizient und rechtsstaatlich ist und den Spagat von Sicherheit versus Freiheit schafft. Gisela Piltz (FDP): Wenn man die Bedeutung von Gesetzen an ihrem Platz in der Tagesordnung messen würde, müsste man zu der Erkenntnis kommen, dass die- ses Gesetz weitgehend bedeutungslos ist. Liest man aber mal den Gesetzestext, reibt man sich verwundert die Au- gen: Hier geht es um gravierende Eingriffe in Grund- rechte! Diese werden heute Nacht quasi unter Aus- schluss der Öffentlichkeit beraten. Dabei hat die auf unsere Initiative im Innenausschuss durchgeführte öf- fentliche Anhörung ergeben, dass dieses Gesetz ungeeig- net und verfassungsrechtlich bedenklich ist. Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass die Sicherheit in der IT- Technik von größter Bedeutung ist. Natürlich müssen in unserer digitalen Welt die IT-Systeme geschützt werden. Es ist selbstverständlich, dass darauf ein besonderes Au- genmerk gelegt werden muss. Aber wie immer im Leben gilt auch hier: Sicherheit darf nicht auf Kosten einer un- verhältnismäßigen Einschränkung der Freiheit erkauft werden. Genau das aber geschieht hier. Das BSI soll künftig jede elektronische Kommunikation mit Bundesbehörden aufzeichnen und auswerten. Das bedeutet, dass jede Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25407 (A) (C) (B) (D) Mail, jeder Klick auf eine Website einer Bundesbehörde jedes Bürgers, jedes Unternehmens, aber auch jedes Mit- arbeiters des Bundes aufgezeichnet und überwacht wer- den. Dabei werden rechtsstaatliche Sicherungen – man muss ja eigentlich sagen: mal wieder – vernachlässigt. Das ist umso dramatischer, als es sich um einen reinen Aktionismus handelt. In der vorhin schon erwähnten An- hörung haben die Sachverständigen übereinstimmend – mit Ausnahme des Präsidenten des BSI selbst – festgestellt, dass diese Datensammelwut überhaupt nicht zielführend ist. Es hilft also nach Auffassung der Experten nicht ein- mal! Und für eine solche Augenwischerei in Grund- rechte einzugreifen, in das Telekommunikationsgeheimnis und auch in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, mithin in die Menschenwürde, das ist wirklich unerträg- lich. Die sogenannte Große Koalition hat aus dieser Anhö- rung nichts gelernt. Der Erfolg der Anhörung waren ei- nige kosmetische Änderungen. Mehr nicht. Und diese Änderungen machen das Gesetz nicht zustimmungsfähig. Vorgesehen ist jetzt zwar eine Pseudonymisierung, die aber wieder rückgängig gemacht werden kann. Anony- misierung ist noch immer nicht vorgesehen. Da erstaunt es dann schon, wenn ich gestern bei heise.de lesen muss, dass Herr Dr. Helmbrecht, der Präsident des BSI, versi- chert, das BSI interessiere sich ja gar nicht für die Perso- nen. Ja, warum wird dann nicht wenigstens anonymisiert erhoben? Das ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestal- tung wurde überhaupt nicht verbessert. Noch immer sol- len die erhobenen Daten in Zweifelsfällen hinsichtlich der Betroffenheit des Kernbereichs diese „unverzüglich dem Bundesministerium des Innern“ vorgelegt werden. Das ist ein unerträglicher Dammbruch! Der Kernbe- reichsschutz kann und darf nicht in die Hände des BMI gelegt werden. Daran hat die Koalition nichts geändert, nicht einmal nach der Anhörung, die in diesem Punkt wirklich keinen Zweifel gelassen hat, dass das mit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist. Bei der Benachrichtigung Betroffener über die Über- wachung ihrer Kommunikation soll dafür nun der be- hördliche Datenschutzbeauftragte des BSI entscheiden. Ich bin mir ganz sicher, dass der Datenschutzbeauftragte des BSI gute Arbeit leistet. Aber es ist wirklich nicht, nein, es kann und darf wirklich nicht seine Aufgabe sein, zu kontrollieren und zu entscheiden, ob von einer Benach- richtigung unter Abwägung aller betroffenen Rechts- güter, namentlich der Grundrechte der Betroffenen mit Rechtsgütern wie der öffentlichen Sicherheit, abgesehen werden kann. Das ist die Aufgabe eines unabhängigen Richters! Und nicht des Datenschutzbeauftragten. Es geht hier nämlich gar nicht um Datenschutz. Es geht um Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis und die Achtung der Justizgrundrechte, die bei heimlichen Maß- nahmen nicht zum Tragen kommen, wenn nicht wenigs- tens eine nachträgliche Benachrichtigung erfolgt. Diese Regelung mit dem Datenschutzbeauftragten erin- nert übrigens verdächtig an das BKA-Gesetz. Das ist der Sündenfall für diese völlig abwegige Regelung gewesen, statt Richter die behördlichen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Das scheint ja jetzt hier so ein neuer Trend in der Gesetzgebung zu sein: Statt unabhängiger richterli- cher Kontrolle – wie sie das Bundesverfassungsgericht stets anmahnt – werden jetzt die Datenschutzbeauftrag- ten zu den Vollstreckern Ihrer Überwachungsgesetze ge- macht. Und ich sage das hier einmal ganz deutlich, weil das an diesem Tage hier im Plenum beim Gesetz über In- ternetsperren schon einmal Thema war: Das ist eine Per- vertierung der Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten! Die Anlehnung an die Überwachungsgesetzgebung der jüngeren Zeit wird auch an anderer Stelle wieder deutlich: Hier müssen wir nicht zum BKA-Gesetz zurück- gehen, obwohl es da auch so drinsteht, sondern zum Terrorismusbekämpfungsgesetz mit seinen zahllosen unbestimmten Rechtsbegriffen, die dem Gebot der Nor- menklarheit widersprechen. Auch im BSI-Gesetz ist jetzt die Rede von „Sachen von besonderem Wert, deren Erhalt im öffentlichen Interesse geboten ist“. Das wären dann also vielleicht Skulpturen aus der Staatsgeschenke- sammlung der Kanzlerin oder so etwas. Und deren Ge- fährdung berechtigt dann das BSI, personenbezogene Daten an die Polizeien des Bundes und der Länder wei- terzugeben. Der Versuch, den in der Anhörung dringlich angemahn- ten Schutz von Berufsgeheimnisträgern zu verankern, kann bei gutwilliger Betrachtung als untauglich angesehen werden, bei böswilliger Betrachtung als weitere absicht- liche Aushöhlung dieses für den Rechtsstaat unerläss- lichen Schutzes besonderer Vertrauensverhältnisse. Da der Koalition ja die Debatte sowie harsche Kritik um die stete Einschränkung des Schutzes der Berufsgeheimnis- träger bekannt sein dürfte – ich hoffe jedenfalls, dass die Damen und Herren von CDU/CSU und SPD so etwas we- nigstens noch wahrnehmen – tendiere ich zu letzterer Ansicht. Denn nach dem BSI-Gesetz können künftig auch Daten verwendet werden, die unter das Zeugnisver- weigerungsrecht von Strafverteidigern oder Geistlichen fallen, sofern es um Straftaten geht, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Das wäre also zum Beispiel ein einfacher Diebstahl. In einem einzigen Punkt ist das Gesetz besser gewor- den – aber noch lange nicht gut – und zwar durch die Streichung der vorgesehenen Änderung des Telemedien- gesetzes – von dem sollte die Bundesregierung einfach mal die Finger lassen, denn eine vorgeschlagene Ände- rung ist ja schlimmer als die nächste, das aber nur mal nebenbei gesagt. Die ursprünglich vorgesehene Proto- kollierung des gesamten Surfverhaltens ist erstmal vom Tisch. Ich sage erstmal, weil in der Anhörung die Vertre- ter der Koalition sich mitnichten davon verabschiedet haben, sondern es nur jetzt nicht weiterverfolgen wollen. Auch der geänderte Gesetzentwurf kann nicht verber- gen, worum es geht: Das BSI wird zur allgemeinen Schnüffelbehörde im virtuellen Raum. Es ist sinnvoll, dass es eine Stelle gibt, die die Aufgabe wahrnimmt, durch Zertifizierung von Verschlüsselungstechnologien oder Ähnlichem die Sicherheit in der IT des Bundes zu verbessern. Dazu würde auch gehören, öffentlich vor be- kannten Sicherheitslücken zu warnen. Das aber soll nach 25408 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) wie vor nicht verpflichtend sein. Damit wird verhindert, dass andere aufmerksam und wachsam werden und sich gegen Schädlinge wehren sowie Sicherheitslücken schließen können. Einem solchen Gesetz kann die FDP-Fraktion nicht zustimmen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Jedes Telefongespräch, das hierzulande geführt wird, wird von einer zentralen Bundesbehörde aufgezeichnet und mitgeschnitten – einfach so, ohne je- den Anlass. Die Daten werden dann drei Monate lang gespeichert und daraufhin untersucht, ob sie vielleicht Rückschlüsse auf Straftaten zulassen. Ein Horrorszena- rio? Zweifellos. Was uns die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Infor- mationstechnik des Bundes präsentiert, ist nicht ganz so schlimm – noch nicht, aber es geht in die von mir ange- deutete Richtung. Im Kern sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor: Das Surfen auf Homepages von Bundesbehörden wird ge- speichert – drei Monate lang. Es wird gespeichert, wel- che Bundesseiten die Bürgerinnen und Bürger ansteuern, welche Suchbegriffe sie dort eingeben, welche Rubriken sie besonders interessieren und wie oft sie auf die Seiten zurückkehren. Und diese Daten werden nicht nur bei der jeweils besuchten Behörde gespeichert, sondern zentral vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informa- tionstechnik. Dadurch ist es dann möglich, das Surfver- halten von Bürgerinnen und Bürgern weitgehend zu überwachen und abzugleichen. Es liegt auf der Hand, dass dies nicht nur einen gravierenden Einschnitt in das Telekommunikationsgeheimnis darstellt, sondern auch den Datenschutz verletzt. Die Beobachtung des Surfver- haltens im Internet lässt Rückschlüsse auf die Persön- lichkeit des Surfers zu, die bis hin zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen reichen können. Die Fraktion Die Linke lehnt diesen erneuten staatlichen Eingriff in die Grundrechte entschieden ab. Aufgrund des massiven Drucks, den die Öffentlich- keit ausgeübt hat, musste die Bundesregierung einen Großteil ihres Überwachungsvorhabens aufgeben. Das ist sehr erfreulich. In der Anhörung des Bundestags-In- nenausschusses haben praktisch alle Sachverständigen kaum ein gutes Haar an dem Gesetzentwurf gelassen – einzige Ausnahme war der Präsident des BSI, also jener Behörde, bei der die Daten gesammelt werden sollen. Aber auch das, was von dem Entwurf übrig geblieben ist, ist noch schlimm genug. Es fehlt zum Beispiel an ei- ner präzisen Bestimmung des Anlasses der Datenspei- cherung: „Zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen“ von Störungen, heißt es im Gesetz. Das heißt: Daten werden gesammelt, noch bevor etwa ein Hackerangriff auf Bundesseiten überhaupt erkannt ist, nach dem Motto: „Erst sammeln wir die Daten, und dann gucken wir mal, ob etwas Schädliches darunter ist.“ Das ist im Klartext eine Datenspeicherung ins Blaue hinein, die je- des Datenschutzniveau unterläuft. Es beruhigt uns nicht, dass die personengebundenen Daten pseudonymisiert werden – das ist schließlich ein Vorgang, der wieder rückgängig gemacht werden kann. Denn sind diese Daten erst einmal an einem zentralen Ort gespeichert, wecken sie ja nur neue Begehrlichkei- ten. Wir kennen das Prinzip von der Autobahnmaut: Erst war es Zweck der Autobahnüberwachung, Mautgebüh- ren zu kassieren, dann wurde gesagt: Jetzt, wo wir die Daten schon mal haben, können wir auch die Polizei für Zwecke der Strafverfolgung ran lassen. Die Skepsis der Fraktion Die Linke gegen den Ge- setzentwurf speist sich auch aus den Erfahrungen, die wir bisher aus dem Umgang dieser Bundesregierung mit dem Datenschutz und den Grundrechten gemacht haben. Denn da ist die Tendenz klar: Schritt für Schritt werden immer mehr Daten gesammelt, immer mehr Grundrechte beschnitten. Bei der Vorratsdatenspeicherung wurde noch darauf verzichtet, zu erfassen, welche Internetsei- ten die Bürgerinnen und Bürger besuchen. Das wird nun nachgeholt. Wie lange wird es dauern, bis die Bundes- regierung nachholt, woran sie nun gescheitert ist, und auch von privaten Diensten wie Google oder Amazon, das Internetverhalten der Nutzer personengebunden zu speichern erlaubt? Und bis auch auf Pseudonymisie- rungsverfahren verzichtet wird? Schon nach der jetzigen Regelung soll es möglich sein, dass der Verfassungs- schutz auf die Aufzeichnungen zugreift – und zwar ohne richterlichen Beschluss, es genügt dafür die Zustimmung des Bundesinnenministers. Da sind die nächsten Ge- heimdienstskandale vorprogrammiert. Nicht vergessen werden sollte, dass der Bund nicht der Einzige ist, der an solchen Daten ein Interesse hat. Man muss hier auch an private Dienste denken, an die Privatwirtschaft und an ausländische Geheimdienste. Die grundlegende Frage ist doch: Wenn man schon so gravierend in Grundrechte eingreift, hat man dann we- nigstens einen guten Grund dafür? Und da sagt die Linke klar: Nein, es liegen keine ausreichenden Gründe vor. Denn den Nachweis, dass die Datensammelei sachlich notwendig ist, bleibt die Bundesregierung schuldig. Sie versäumt es, überhaupt darzulegen, welches Ausmaß ge- genwärtig Angriffe auf IT-Anlagen des Bundes haben, der Gesetzentwurf zeichnet sich durch das Fehlen jegli- cher harter Fakten aus. Der Sachverständige Patrick Beyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat in der Anhörung überzeugend darauf hingewiesen: Die Sammlung personenbezogener Daten zur Abwehr von IT-Angriffen ist weder nötig noch hilfreich, ja sie ist so- gar eher kontraproduktiv. Selbstverständlich ist es legi- tim, wenn der Bund seine Kommunikationstechnik schützen will. Sinnvoll ist da der Einsatz von stetig opti- mierten Schutzsoftwares, Firewalls usw., sinnvoll ist es, kontinuierlich nach Sicherheitslücken zu suchen und sie zu schließen. Aber personenbezogene Daten benötigt man dazu nicht oder allenfalls in extrem wenigen Aus- nahmefällen – doch wenige Ausnahmen können es nicht rechtfertigen, alle Internetsurfer auf Bundesseiten unter Generalverdacht zu stellen. Darüber hinaus ist es mehr als fraglich, welchen Sinn es macht, eine zentrale Bundesbehörde mit dem Schutz Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25409 (A) (C) (B) (D) sämtlicher Bundes-Kommunikationstechnik zu beauftra- gen. Je mehr Daten an einer zentralen Stelle lagern, desto anfälliger und bedrohter werden diese. Diese Lek- tion müsste sich mittlerweile bei allen Internetnutzern herumgesprochen haben. Sinnvoller als eine solche zen- trale Lösung wäre daher ein dem Netz angepasster de- zentraler Schutz. Die Linke fordert, das Motto zu beachten: Der beste Datenschutz besteht darin, Daten, die man nicht unbe- dingt benötigt, gar nicht erst zu sammeln. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informa- tionsverarbeitung ist ein gutes Beispiel für die Arbeits- weise dieser Koalition. Im ersten Schritt bekamen wir ein desolates Gesetz, aus dem nicht recht klar wird, wa- rum welche Mittel eingesetzt werden sollen und woge- gen sie eigentlich wirken sollen. Klar ist nur: Der Schutz von persönlichen Daten und Bürgerrechten steht hintenan. Es folgte – wie immer nur auf Druck der Op- position – eine Anhörung von Sachverständigen. Und die ließen, wie auch fast immer, kaum ein gutes Haar am Gesetzentwurf der Regierung. Das betraf in diesem Fall besonders den Bereich des Datenschutzes und der Da- tenweitergabe. Aber auch die Schnüffelmöglichkeit für private Dienstanbieter wurde heftig kritisiert. Nach dem für diese Regierung üblichen Gezerre haben wir nun ein stark überarbeitetes Gesetz vor uns. Daraus wird klar: Die Koalition hat ungefähr verstanden, was die Sachverständigen ihr sagen wollten. Aber die Kritik- punkte wirklich auszumerzen, das schafft sie nicht. Es gibt nun eine Pseudonymisierung persönlicher Daten. Aber die kann rückgängig gemacht werden. Ob die Daten wirklich geschützt sind, hängt also von den Hürden für diese Rückumwandlung ab. Und es gilt immer noch: Für die Datenweitergabe braucht es keine richterliche Zustim- mung. Das wäre aber dringend notwendig gewesen und würde den rechtsstaatlichen Gepflogenheiten entsprechen. Auch der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte wird nur halbherzig geschützt nach dem Motto „Soweit es gerade passt“, statt so, wie es einem freiheitlichen Kern- bestand gebührt. Ähnlich geht es den Berufsgeheimnis- trägern: ein bisschen Schutz des Zeugnisverweigerungs- rechts. Und „ein bisschen“ reicht bei so einer zentralen bürgerrechtlichen Frage einfach nicht! Das heißt in der Summe: Das Gesetz ist besser, als in seiner ursprünglichen Fassung, aber es bleibt ein schlechtes Gesetz. Anlage 40 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (inkl. 15929/08 ADD 1 bis 15929/ 08 ADD 7) (ADD 1 und ADD 3 bis ADD 7 in Englisch) (Zusatztagesordnungspunkt 9) Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU): Die EU und Deutschland haben sich ambitionierte Ziele in Sachen Klimaschutz gesetzt. Der Weg zu mehr Klimaschutz for- dert ein Umdenken auch im Bereich des Bauens und Wohnens hin zu mehr Effizienz. Schließlich kommt dem Gebäudebereich mit einem Anteil von 40 Prozent am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland eine entschei- dende energie- und klimapolitische Bedeutung zu. Zu- dem sind auch die Potenziale zur Energieeinsparung im Vergleich zu anderen Bereichen immens: Der Energie- bedarf von bestehenden Gebäuden lässt sich wirtschaft- lich bis zur Hälfte reduzieren. Diese riesigen Spielräume müssen und wollen wir nutzen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Union den vorliegenden Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Richtlinie zur Gesamtenergieeffi- zienz von Gebäuden. Der Richtlinienentwurf stellt einen weiteren wichtigen Baustein zur konsequenten Umset- zung der europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik dar, indem er europaweit energetische Anforderungen an der Wirtschaftlichkeitsschwelle formuliert. Die Richt- linie ist ein Teil der Antwort auf die grundsätzliche Frage: Wie können wir die Bürger und Unternehmen dazu bringen, Energie effizienter zu nutzen? Wir haben in den vergangen Jahren mit unserem Drei- klang aus ordnungsrechtlichen Vorgaben, zielgerichteten Förderprogrammen und Überzeugung durch Information im Gebäudebereich viel erreicht. Diesen Weg werden wir konsequent weiter beschreiten. Wir von der Union sind davon überzeugt, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Dreh- und Angel- punkt ist und dass dessen Gewähr eine besondere Beto- nung verdient. Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass sich In- vestitionen, die den Bürgern und Unternehmen abverlangt werden, in angemessenen Zeiträumen aus- zahlen. Nur so können wir die Menschen animieren, ihr gespartes Geld in die Hand zu nehmen und Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu tätigen. Denn: Bürger investieren in Energieeffizienz nicht in erster Linie we- gen des Klimaschutzes – natürlich auch deswegen, aber nicht in erster Linie –, sondern wenn es ihnen eine Kos- tenersparnis bringt. Und nur wenn Ökologie und Ökono- mie Hand in Hand gehen, können wir die Akzeptanz und Zustimmung bei den Bürgern erhalten. Anreize schaffen, statt nur Befehle erteilen, finanzielle Hilfestellungen geben anstatt reiner gesetzlicher Vorga- ben. Das ist, war und bleibt Position und Entscheidungs- grundlage der Union. Diese Grundsätze finden sich im bestehenden deutschen Energieeinsparrecht für den Ge- bäudebereich wieder. Mit dem EnEG und vor allem der EnEV haben wir erprobte und vor allem bewährte Instru- mente in der Hand. Hiermit setzen wir in Europa Maß- stäbe in Sachen Energieeffizienz im Gebäudebereich. Deswegen sehen wir beim vorliegenden Richt- linienentwurf noch Beratungsbedarf in einigen wesent- lichen Punkten, wie etwa: die Vorgabe von Quoten für energetische Standards bei Gebäuden, was zum Beispiel den deutschen Passivhaus-Standard betreffen würde; das Vorschreiben eines Zulassungs- und Zertifizierungssys- tems; die umfangreichen zusätzlichen Berichtspflichten. Wir sagen: Ziele vorgeben – ja; detailliert den Weg vor- geben – nein. Wir wollen gemäß dem Grundsatz der 25410 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Subsidiarität Spielraum haben. Deshalb halten wir auch am Energieausweis in seiner jetzigen Ausgestaltung fest. Denn wir sind überzeugt: Energieausweise sind und bleiben ein wichtiges Instrument der Information. Das Wahlrecht zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen hat sich bewährt. Deshalb halten wir daran fest. Über- haupt sollten wir nicht zu bescheiden sein, sondern deut- lich machen: Unsere bestehenden gesetzlichen Lösungen haben sich bewährt und nehmen in Europa einen Spit- zenplatz ein. Neben dem festgeschriebenen Wirtschaftlichkeits- grundsatz ist die EnEV auch ein Vorzeigemodell für eine effiziente gesetzliche Lösung ohne großen Bürokratie- aufwand. Die EU-Richtlinie hingegen sieht umfangreiche Berichtspflichten, zum Beispiel zur Qualitätssicherung, gegenüber der Kommission vor. Das bedeutet: mehr Büro- kratie und zusätzliche Kosten, ohne aber einen Mehrwert zu schaffen. Wir haben mit der EnEV 2009 bereits eine funktionierende Lösung zur Qualitätssicherung. Daher lehnen wir die Schaffung neuer, zusätzlicher Berichts- pflichten ab. Aus diesen dargestellten Gründen hat die Koalition einen Entschließungsantrag formuliert, der den Leitfaden für die Verhandlungen vorgibt. Damit wollen wir Sorge tragen, dass Wirtschaftlichkeit, Praktikabilität und bewährte Instrumentarien in die Richtlinie der EU einfließen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, denn es ist Eile geboten: Bereits im Dezember will die Europäische Kommission die Beratungen abschließen. Rainer Fornahl (SPD): Nicht nur wir beschäftigen uns heute erneut mit einem klimapolitisch bedeutsamen Thema. Auch der Europäische Rat befasst sich heute mit diesen Fragen. Das ist richtig und wichtig. Wenn wir die hohen Ziele, die wir uns in Deutschland mit dem inte- grierten Energie- und Klimapaket und auch auf EU- Ebene gesetzt haben, erreichen wollen, müssen wir sie auch engagiert angehen. Vieles haben wir schon getan. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Erneuer- bare-Energien-Wärme-Gesetz, mit dem Energieeinspa- rungsgesetz und der Energieeinsparverordnung 2009 haben wir bereits gute Grundlagen geschaffen, den Ener- gieverbrauch und den CO2-Ausstoß erheblich zu senken. Ein äußerst großes Potenzial zur Verringerung des Energiebedarfs gibt es im Gebäudebereich. Mehr als 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fallen bei Gebäuden an, der größte Teil davon für die Heizung. Besonders im Gebäudebestand sind noch viele Möglich- keiten offen, den Energieverbrauch zu reduzieren. 19 Millionen Gebäude allein in Deutschland könnten energetisch erheblich verbessert werden. Damit wäre zum Beispiel eine Einsparung von 11 Prozent Primär- energie möglich. Eine Novellierung der 2003 in Kraft getretenen EU- Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, GEEG, kommt daher zur rechten Zeit. Darin ist beab- sichtigt, die energetischen Anforderungen an Gebäude europaweit zu erhöhen. Denn nur dann ist es möglich, auch die europäischen CO2-Reduktionsziele zu errei- chen. Zentraler Bestandteil des Richtlinienentwurfs ist es, Mindesteffizienzstandards für Gebäude sowie Heiz- und Klimaanlagen festzuschreiben auf kostenoptimalem Niveau. Was dies genau bedeutet, ist noch zu definieren. In Deutschland gilt der Grundsatz, sich an der Wirt- schaftlichkeit zu orientieren. Die Grenze der Wirtschaft- lichkeit sollte daher auch in dieser Richtlinie berücksich- tigt werden. Dazu später mehr. Die Mindeststandards müssen ebenso wie die Me- thode zu ihrer Erarbeitung noch festgelegt werden. Er- fasst werden sollen damit sämtliche Gebäude, sowohl die Neubauten als auch die Bestandsbauten, die grundle- gend renoviert werden. Ein weiteres Ziel der Richtliniennovellierung ist es, den Anteil von Null- und Niedrigenergiehäusern erheb- lich auszubauen. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, mit Aktionsplänen dieses Ziel in das Bewusst- sein der Menschen zu bringen und Quoten festzusetzen, die bis 2020 erreicht werden sollen. Zudem soll das Instrument Energieausweis gestärkt werden. Er soll nicht mehr ein rein informatorisches Do- kument sein, sondern Modernisierungsempfehlungen basierend auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen enthal- ten. Die Kennzahlen sollen in allen Immobilienanzeigen benannt werden. Die Aussteller von Energieausweisen müssen ausgebildet und zugelassen sein. Des Weiteren ist vorgesehen, Energieausweise und Inspektionsberichte von Heiz- und Klimaanlagen stärker zu kontrollieren. Zum Vorschlag der EU-Kommission hat sich auch das Europaparlament geäußert und zum Teil wesentlich schärfere Regelungen gefordert, denen man aber zum größten Teil nicht folgen kann. Grundsätzlich sind die Ansätze des Richtlinienent- wurfs begrüßenswert. Zwar teile ich in verschiedenen Punkten die Bedenken des Bundesrates, der den Richtli- nienentwurf vor allem aus grundsätzlichen Überlegun- gen im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip abgelehnt hat. Doch ist das Thema von zu großer Bedeutung, als dass man die Richtliniennovellierung wie gefordert län- gere Zeit aussetzen könnte. Die Unterstützung Deutschlands für das Vorhaben, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden europaweit zu verbessern, ist sicher. Dass es Mindeststandards gibt, ist in Deutschland keine Neuheit. Wir haben sie bereits eingeführt; übrigens auf hohem Niveau. Eine wie vom EU-Parlament vorgesehene Harmonisierung, die gege- benenfalls dazu führen würde, diese Ansprüche in Deutschland abzusenken, halte ich daher für nicht ziel- führend. Die noch zu findende Methode soll eher über eine Vergleichsmethodik einen Benchmark finden. Die- sen können die Mitgliedstaaten im Sinne des Klima- schutzes natürlich gerne überbieten. Kritisch zu sehen ist der zu erwartende Bürokratieauf- wand, einhergehend mit Kosten für die Mitgliedstaaten, die keinen entsprechenden Nutzen haben. Die Kontroll- systeme und das Akkreditierungsverfahren für die Aus- weisaussteller sind personal- und kostenaufwendig. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25411 (A) (C) (B) (D) Nicht nur für den Einzelnen, auch für den Staat ist darauf zu bestehen, dass das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ein- gehalten wird. Einer ambitionierten Klimaschutzpolitik steht dieser Anspruch nicht entgegen. Im Gegenteil: Wenn wir die Bürgerinnen und Bürger beim Projekt Kli- maschutz an unserer Seite wissen wollen, müssen wir ih- nen deutlich machen, dass sich die Maßnahmen auch für sie lohnen und sie nicht in zu hohem Maße belasten, we- der finanziell noch mit Verwaltungsaufwand. Daher muss sich der Aufwand in einem angemessenen Zeit- raum amortisieren. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht durch Empfehlungen im Energieausweis dazu ge- zwungen werden, unwirtschaftliche Maßnahmen durch- zuführen. Sonst kommt es eher zu einem Investitions- stau, als dass Sanierungen in Angriff genommen werden. Die Regelungen zu den Energieausweisen sollen in der Hand der Mitgliedstaaten bleiben. Der Ausweis ist ein wichtiges Instrument zur Information, wie ein Haus energetisch aufgestellt ist. Welche rechtliche Wirksam- keit daraus abzuleiten ist, müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Pläne zur Förderung der Energieeffizienz bestimmen. Die Kontrolle der Umsetzung muss ebenfalls den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Überzogene Be- richtspflichten an die Kommission erhöhen den Auf- wand, mehren aber nicht den Nutzen. Ähnlich sehe ich das in der Frage eines Zulassungssystems für Aussteller von Energieausweisen. Auch hier gebietet das Subsi- diaritätsprinzip, dass die Mitgliedstaaten eigene Systeme aufbauen oder anderweitig die Qualität sicherstellen. Nicht akzeptabel ist weiterhin, Quoten für einen An- teil von Niedrig- und Nullenergiehäusern festzuschrei- ben. Dies widerspricht in solchem Maße den Ansprü- chen an einen freien Markt, dass es nicht hinzunehmen ist. Es gibt bessere Anreize, den Anteil tatsächlich zu steigern. Außerdem ist die Frist für die Umsetzung zu eng gesetzt. Obwohl wir alle natürlich um die Dringlich- keit des Klimaschutzes wissen, muss die Umsetzung dennoch praktizierbar bleiben. Daher fordert der Bun- destag auf Initiative der Koalition die Verlängerung der Frist um ein Jahr. Da es an dem Richtlinienentwurf trotz seiner grund- sätzlich positiven Bewertung noch Verbesserungsbedarf gibt, wird die Bundesregierung aufgefordert, die oben genannten Bedenken und Änderungsbestrebungen in die Verhandlungen auf europäischer Ebene einzubeziehen. Die Entschließung der Koalition, die heute zur Abstim- mung steht, gibt dafür der Bundesregierung wichtige Forderungen und Hinweise mit auf den Weg nach Brüs- sel, damit das Ergebnis lautet: So viel für den Klima- schutz tun wie möglich, aber so wenig Vorschriften zur Umsetzung der Ziele wie nötig. Zum Schluss darf ich darauf hinweisen, dass auf nationaler Ebene noch genügend Handlungsbedarf be- steht, das gewaltige Energiesparpotenzial im Gebäudesek- tor wirklich zu realisieren: Informationsinitiativen zur In- tensivierung der energetischen Gebäudesanierung bei Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern, Wie- dereinführung der Investitionspauschale im Gebäudebe- stand, Optimierung und Verzahnung der unterschiedlichen Förderprogramme vom CO2-Gebäudesanierungspro- gramm der KfW bis hin zur Wohnungsbauförderung so- wie der erfolgreiche Abschluss der Bemühungen des Bundestages zur rechtlichen Regelung des Energie-Con- tractings, die uns auch zu meinem außerordentlichen Bedauern in dieser nun zu Ende gehenden 16. Legisla- turperiode nicht gelungen ist, würden erheblich dazu beitragen, Energie einzusparen und das Klima zu schüt- zen. Patrick Döring (FDP): Ich freue mich außerordent- lich, dass es heute zu dieser Debatte kommt, zum einen weil der von der FDP im Ausschuss vorgelegte Ent- schließungsantrag eine so intensive und konstruktive Diskussion in Gang gebracht hat, zum anderen weil die Koalition den Ball aufgenommen und jetzt diese Ent- schließung vorgelegt hat, der auch die FDP-Fraktion gerne zustimmen wird. Für die konstruktive und zielorientierte Zusammen- arbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, vor allem mit Volkmar Vogel, möchte ich mich ganz herzlich bedan- ken. Wir haben hier, denke ich, ein kleines Lehrstück darüber abgeliefert, wie guter Parlamentarismus funktio- nieren kann. Gerade wenn ich mir anschaue, wie viele Gesetze und Beschlüsse in dieser Woche nicht zustande gekommen sind, weil die Koalitionäre sich kurz vor der Wahl nicht die Butter auf dem Brot gönnen, dann ist eine solche Entschließung, wie sie uns heute zur Abstim- mung vorliegt, ja wahrhaftig keine Selbstverständlich- keit. Man kann das allerdings auch als Zeichen dafür se- hen, wie groß das Problem ist, das sich uns hier stellt; denn der von der Europäischen Kommission vorgelegte und durch das Europäische Parlament weiter verschärfte Richtlinienentwurf würde nichts anderes bedeuten als die vollständige Regulierung der energetischen Gebäu- desanierung auf europäischer Ebene. Die über viele Jahre in Deutschland entwickelten, erprobten und im Großen und Ganzen auch sinnvollen Mechanismen wür- den damit über den Haufen geschmissen. Ineffiziente Strukturen, Rechtsunsicherheiten und erhebliche Belas- tungen für die Mitgliedstaaten und Gebäudeeigentümer wären – bei mehr als nur fraglichem Nutzen – die Folge. Anstatt verschiedene Systeme in den Mitgliedstaaten der EU zuzulassen, die differenzierte Lösungen für die sehr unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Län- dern erlauben und einander befruchten können, will die Kommission die Vorschriften stark vereinheitlichen. Mit dem oft gepredigten Gedanken der Subsidiarität hat das dann rein gar nichts mehr zu tun. Erschwerend kommt noch hinzu: Die Vorschläge der Kommission sind auch noch schlecht. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen bei- spielsweise zahlreiche zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt und damit vollkommen überflüssige Doppel- strukturen geschaffen werden – etwa bei den Heizungs- inspektionen. Ab 2019 sollen außerdem nur noch soge- nannte Netto-Nullenergie-Gebäude gebaut werden, also Häuser, die genauso viel Energie erzeugen, wie sie ver- brauchen. Bereits 2014 dürften die Mitgliedstaaten nur 25412 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) noch die Sanierung von Gebäuden fördern, die den von der EU festgesetzten energetischen Mindeststandards entsprechen. Das wäre dann das Ende des Denkmal- schutzes in Deutschland. Das sind nur einige Beispiele für den Regelungswahn dieser Richtlinie; die Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen. Damit schießt die Kommission weit über das Ziel hinaus und wird, wenn die Richtlinie in dieser Form Wirklichkeit wird, dem Klimaschutz mehr schaden als nutzen. Denn auch wenn die Vorschriften sicherlich gut gemeint sind, so lehrt doch leider die Erfahrung, dass man der Umwelt nicht hilft, wenn man nur die gesetzli- chen Vorgaben immer weiter verschärft. Im Gegenteil, allzu oft werden dadurch Sanierungen verzögert, weil die Eigentümer angesichts der hohen Anforderungen die Investition lieber auf die lange Bank schieben werden. Wenn die EU zum Beispiel, wie geplant, vorschreibt, dass ab einer Renovierung mit einem Volumen von mehr als 20 Prozent des Gebäudewertes auch die energeti- schen Standards komplett erfüllt werden müssen, dann wird aus einer Teilrenovierung in manchem Fall fast eine Vollsanierung. Das bedeutet in vielen Fällen gigantische Zusatzinvestitionen zum Beispiel in die Heiztechnik. Das können aber gerade die kleineren, privaten Vermie- ter, bei denen schon jetzt der größte Sanierungsdruck be- steht, nur schwer leisten. Die lassen das mit der Renovie- rung dann lieber erst einmal ganz sein. Hinzu kommt, dass natürlich angesichts immer neuer und immer schärferer Vorschriften langsam kein Eigen- tümer mehr weiß, woran er eigentlich ist. Das Problem können wir gegenwärtig bereits in Deutschland besichti- gen. Mit der fortlaufenden Veränderung der energeti- schen Vorschriften betreibt die Bundesregierung bereits ein solches „Hase und Igel“-Spiel. Wir haben gerade erst die neue EnEV in Kraft gesetzt – und schon kündigt die Bundesregierung die nächste Verschärfung für 2013 an. Da setzt die EU-Kommission jetzt noch etwas drauf. Von einer verlässlichen Politik sind wir in diesem Be- reich weit entfernt – mit der Folge, dass Investoren lie- ber erst einmal weiter abwarten. Denn wer will schon jetzt sanieren, wenn seine Investitionen in ein paar Jah- ren durch den Gesetzgeber als veraltet eingestuft und da- mit entwertet werden? Kurz: Mit diesem Richtlinienentwurf wird die EU ge- nau das Gegenteil von dem erreichen, was eigentlich un- ser gemeinsames Ziel ist. Am Ende werden wir nicht mehr, sondern weniger energetische Sanierungen in Europa haben. Die FDP hat deshalb bereits im März dem federführenden Ausschuss einen Entschließungsantrag vorgelegt. Die Koalition hat diese Kritik erfreulicher- weise aufgegriffen und einen sehr vernünftigen Ent- schließungsantrag vorgelegt, in dem der Bundesregie- rung klare Leitlinien für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene mit auf den Weg gegeben werden. Diesen Antrag wird die FDP-Fraktion heute gerne und mit Nachdruck unterstützen. Allerdings ist der Prozess damit natürlich noch nicht abgeschlossen. Die Kommission beabsichtigt bekannter- maßen, die Richtlinie bereits zum Ende des Jahres in Kraft zu setzen. In den kommenden Monaten, bereits kurz nach der Bundestagswahl, treten die Verhandlungen in die heiße Schlussphase. Das neue Parlament und die neue Bundesregierung werden also in dieser Sache schon früh gefordert sein. Ich hoffe, dass dann alle Frak- tionen dieses Hauses, die heute diesen Antrag unterstüt- zen, genauso einmütig dafür arbeiten werden, dass die in der Entschließung formulierten Ziele auch umgesetzt werden. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ergebnisse der bisherigen Bemühungen, die Gesamt- energieeffizienz der Gebäude in Deutschland deutlich zu verbessern, stellen sich für mich als unzufriedenstellend und ernüchternd dar. Da kann die Große Koalition in ih- rem Entschließungsantrag noch so jubeln. Denn die Zah- len sprechen eine andere Sprache: Obwohl bis 2020 eine Reduktion von 40 Prozent bei den CO2-Emissionen – be- zogen auf 1990 – erreicht werden muss, quälen wir uns im Gebäudesektor nur langsam voran. Bei dem jetzigen Sanierungstempo werden wir noch 100 Jahre brauchen, um unsere Bestandsgebäude auf einen akzeptablen Ener- gieverbrauch zu bringen. Die Klimaschutzziele werden wir auf diese Weise bis 2020 jedenfalls nicht erreichen. Diese Entwicklung werden und wollen Bündnis 90/Die Grünen nicht hinnehmen. Die entscheidende Frage ist dabei: Welche Maß- nahme bringt die besten Ergebnisse? Und da scheiden sich schon die Geister. So wird aus meiner Sicht sehr stark – zu stark – auf Spitzenleistungen beim Neubau fo- kussiert, da – keine Frage – Deutschland schließlich bei den Neubautechnologien mit weltweit führend ist. Nied- rig- und Niedrigstenergiehäuser – ja sogar Null- oder Plusenergiehäuser – haben ihren Markt oder durchaus signifikante Nischen gefunden, und die KfW-Niedrig- energiehäuser 40 oder 60 haben auch aufgrund der er- folgreichen KfW-Förderprogramme die heutigen Neu- baustandards vorweggenommen. Das alles wird von uns positiv bewertet, aber die Wirkungen von Neubauten auf den Klimaschutz sind bedauerlicherweise eher langsam und nur langfristig zu sehen. Seit Jahren gibt es eine starke Zurückhaltung in der Neubautätigkeit, die in 2009 und 2010 einen nochmali- gen Tiefpunkt erreichen dürfte. Die Gründe dafür sind vielschichtig, sie finden sich in der aktuellen Wirt- schafts- und Finanzkrise, im Abbau staatlicher Subven- tionen – Abschaffung der Eigenheimzulage oder der de- gressiven Abschreibung –, in den sich verstärkenden regionalen Schrumpfungsprozessen aufgrund des demo- grafischen Wandels aber auch in einer erheblichen Ver- unsicherung bezüglich künftiger energetischer Neubau- standards. Denn wenn bald nach der EnEV 2002 und der EnEV 2007 jetzt schon die EnEV 2009 eingeführt wird und gleichzeitig aber eine weitere Verschärfung um minus 30 Prozent mit der EnEV 2012 angekündigt wird, dann braucht man sich nicht wundern, dass die Devise bei vielen Akteuren heißt: Erst einmal Abwarten! Vier Energieeinsparungsverordnungen in zehn Jahren sind definitiv des Guten zu viel, zumal nicht einmal die Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Umsetzung ge- währleistet ist. Eine Studie des Verbandes Privater Bau- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25413 (A) (C) (B) (D) herren, VPB brachte die Wahrheit ans Licht: Fast 50 Prozent aller untersuchten Gebäude, die nach 2002 errichtet wurden, entsprachen nicht oder nur teilweise den Vorgaben der EnEV 2002, die Energieausweise wa- ren in ähnlichen Größenordnungen mangelhaft. Die Vollzugsdefizite sind uns allen bekannt – kein Wunder bei dem kontinuierlichen Stellenabbau in den Bauauf- sichtsbehörden der Kommunen und Länder –, aber diese lassen sich nun einmal nicht heilen, indem man die An- forderungen wie in der EnEV 2009 und in der geplanten EnEV 2012 nochmals verschärft oder sich die Beschei- nigung lieber direkt selbst ausstellt. Ich wäre jedenfalls froh, wenn bis 2020 erst einmal die EnEV 2002 ein zu eins bei allen Gebäuden umgesetzt würde, damit wäre dem Klima mehr geholfen. Der geringe Zuwachs an – wenn auch energieeffizien- ten – Neubauten leistet somit keinen signifikanten oder gar schnellen Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissio- nen. Schon aus diesem Grunde sehe ich die Bestrebun- gen der EU-Kommission und auch des Europaparla- ments, in dieser Situation dann ausgerechnet das Nullenergiehaus als Standard ab 2019 vorschreiben zu wollen, sehr kritisch. Ich halte diese Forderungen für verfrüht, unausgegoren und sogar kontraproduktiv, da sie a) den Schwerpunkt erneut nicht bei den Bestandsge- bäuden setzen, sie b) zu einer noch weiteren Zurückhal- tung bei Neubauten führen und sie c) eine noch gerin- gere Wirkung auf den Klimaschutz haben werden als Neubauten ohnehin. Forderungen nach dem Nullenergie- hausstandard auch für Bestandsgebäude zeugen zudem von einer ärgerlichen fachlichen Unkenntnis. Mit ist schleierhaft, wie derartige Ziele nur annähernd wirt- schaftlich aber auch bautechnisch umgesetzt werden sol- len. Alles in allem wird dem Klimaschutz am Bau mit solchem Aktionismus ein Bärendienst erwiesen, denn er wird die allgemeine Zurückhaltung eher noch verstär- ken. Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, dann müssen wir alle Akteure auch mitnehmen, das heißt Ei- gentümer bzw. Vermieter und Nutzer bzw. Mieter, und sie nicht überfordern. Daher gehören alle bisherigen Maßnahmen nochmals auf den Prüfstand. Wir brauchen endlich Entscheidungen darüber, wie wir mit den zwar – noch – reichlich fließen- den, aber auch erkennbar begrenzten finanziellen Res- sourcen möglichst schnell, möglichst effizient und mög- lichst große Einsparungs- und Klimaschutzeffekte erzielen. Und da muss der Fokus halt auf die Förderung von Maßnahmen bei Bestandsgebäuden und nicht auf „Exzellenzinitiativen“ gelegt werden. Eine EU-Gebäuderichtlinie kann nur eingeschränkt auf nationale und regionale Probleme Rücksicht neh- men, denn dafür ist Europa zu heterogen. Daher sind die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht hierfür auch zu Recht zuständig. Ich sehe hier auch ge- nügend nationale Spielräume, das Schreckgespenst der durch die EU bedrohten Subsidiarität muss nicht immer wieder aufs Neue beschworen werden. Aber das aus der Richtlinie abzuleitende Ordnungsrecht wird in Deutsch- land angesichts der ungleichen regionalen Entwicklun- gen und der heterogenen Markt- und Eigentumsverhält- nisse künftig intelligentere, flexiblere und dennoch ambitionierte Rahmenbedingungen vorgeben müssen. Mit Maximalforderungen ist weder uns, noch den Ak- teuren und schon gar nicht dem Klimaschutz gedient, wir brauchen vielmehr den Fortschritt in der Breite bei der Gebäudesanierung, und das geht nur, wenn mög- lichst viele mitziehen und nicht „auf der Palme“ sitzen. Lassen Sie uns also auf dem Teppich bleiben und lie- ber darüber diskutieren, welche Lösungen aus unserer Sicht infrage kommen. Die neue EU-Gebäuderichtlinie zielt zu Recht auf eine höchst unzufriedenstellende Situation bei den Ener- gieausweisen ab. Ich habe schon 2006 in den Debatten um die EnEV 2007 immer darauf hingewiesen, dass die damals geplante und heute erlebte Praxis bei den Ener- gieausweisen nichts als rausgeschmissenes Geld und eine verlorene Chance für den Klimaschutz darstellt. Verbrauchsausweise, wie sie noch heute ganz aktuell bei Ebay für 4,99 Euro ersteigert werden können, sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Es ist in ho- hem Maße ärgerlich, da wir hier in den letzten Jahren eine große Chance vertan haben. Daher fordern wir die Abschaffung des Verbrauchs- ausweises und die verpflichtende Einführung des Be- darfsausweises für alle Gebäude. Außerdem muss end- lich die Geheimniskrämerei um die Energieausweise beendet werden, das heißt bei Neuvermietung und Ver- kauf müssen die Ausweise ohne Aufforderung Miet- oder Kaufinteressenten vorgelegt werden. Auch gehört der Energieausweis in allen öffentlichen Gebäuden ab 250 Quadratmeter Nutzfläche – ob mit oder ohne Publi- kumsverkehr – öffentlich ausgehängt. Gerade die öffent- liche Hand muß hier endlich mit gutem Beispiel voran- gehen, daher können wir die Bedenken der CDU/CSU und SPD überhaupt nicht nachvollziehen. Der Energie- ausweis für diese Gebäude muß ja so oder so erstellt werden, dann kann man ihn auch gleich aushängen. Wir fordern ferner, dass in künftige Energieausweise die Energiebilanz des gesamten Gebäudes einbezogen wird, das heißt neben dem Energieverbrauch durch den Betrieb soll auch die Energiebilanz der verbauten Mate- rialien und der angewendeten Bauverfahren in die Be- wertung mit einfließen. Konsequenterweise müssen dann auch ökologische Baustoffe durch neue Förderpro- gramme wieder stärker gefördert werden. Hier waren wir schon einmal deutlich weiter. Eine gute Dämmqualität und hohe Luftdichtigkeit nach Sanierungsmaßnahmen mögen ja energetisch schön und gut sein, aber die Frage der Raumluftqualität muss künftig kritischer überprüft und dokumentiert werden. Im Gebäudeinneren gibt es eine große Menge an poten- ziellen Schadstoffquellen, zum Beispiel Möbel, Wand- und Bodenbeläge, die sich durch Ausdünstungen schnell als problematisch herausstellen können und das allseits bekannte Sick Building Syndrom hervorrufen können. Einen stark unterschätzten Aspekt bei der Energieein- sparung und damit für den Klimaschutz am Bau stellt der Faktor Mensch dar. Es gibt Studien, aus denen hervor- geht, dass durch Beratung und ein daraus resultierendes verbessertes Heizungs- und Lüftungsverhalten Nutzer 25414 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) bzw. Mieter im Durchschnitt circa 10 Prozent – in Ex- tremfällen bis zu 50 Prozent – an Energie einsparen konnten. Meine Damen und Herren, wenn wir so ein „Schulungsprogramm“ zum Beispiel innerhalb von fünf Jahren umsetzen würden, könnten wir im Gebäudebe- reich jährlich bis zu 3 Millionen Tonnen CO2 einsparen, das wäre dreimal so viel, wie die KfW-Gebäudesanie- rungsprogramme jährlich an Einsparung erbringen. Wir brauchen daher eine stärkere Mittelumschichtung hin zur Beratung und Information von Mietern, Nutzern aber auch Eigentümern und Vermietern. Es sind auch hier nicht immer die Investitionen in Baumaterialien, son- dern die in die Köpfe, die sich als erfolgreich und effek- tiv herausstellen. Ich will zum Schluss meiner Rede noch kurz auf sinn- volle bauliche Maßnahmen zu sprechen kommen. Wir sollten uns – zumindest in den nächsten 10 bis 15 Jahren – von der Komplettsanierung als dem Regelfall bei Be- standsgebäuden verabschieden. Das würde uns finanziell einen größeren Spielraum bieten und dadurch eine ver- stärkte Förderung von kleineren Teilnahmen und weni- ger großer Vollmaßnahmen ermöglichen. Wenn wir tat- sächlich schnelle Effekte auslösen wollen, dann müssen wir Folgendes beherzigen. Erstens. In der Gebäudetechnik schlummert ein riesi- ges Einsparungspotenzial – auch ohne Kesselaustausch. Geringinvestive Maßnahmen wie zum Beispiel Dämm- maßnahmen an den Rohrleitungen und Verteilerstatio- nen, Austausch von ungeregelten Pumpen, Einbau elek- tronischer Thermostate und ein hydraulischer Abgleich können Einsparungspotenziale zwischen 5 und 25 Pro- zent heben. Zweitens. Wenn wir Gebäude sanieren, dann sollten wir – was auch wirtschaftlich und sozial verträglicher wäre – stets modular vorgehen: das heißt zunächst die Dämmung der Decke über dem Kellergeschoss und der obersten Geschossdecke bzw. Dachgeschoss, dann den Austausch der Fenster und erst in einem weiteren Schritt die Dämmung der Fassaden im Ganzen oder auch in Tei- len. Und wir sollten immer darauf achten, dass die Maß- nahmen zeitlich und baulich aufeinander aufbauen und eventuellen Nachbesserungen und Ergänzungen nicht im Wege stehen. Unser Ziel muss es sein, dass der Klima- schutz am Bau nicht nur energieeffizient, sondern auch nachhaltig, ökologisch und wirtschaftlich ist. Um dieses Ziel umzusetzen, brauchen wir qualifi- zierte Architekten, Ingenieure, Energieberater, Hand- werker und Baufachleute. Bei all den modernen Bauma- terialien und technologischen Errungenschaften der heutigen Zeit: Letztlich kommt es auf die Köpfe, auf die Akteure, auf die Ausführenden an. Das sollten wir auch als Abgeordnete nicht vergessen. Und daher sollten wir auch nie die Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus in der Ausbildung, Bildung und Weiterbildung bei den Bauberufen aus den Augen verlieren. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke im Bundestag begrüßt die Absicht des Europäi- schen Parlaments und des Rates, mit dem vorliegenden Entwurf für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizi- enz von Gebäuden, GEEG, die Mitgliedstaaten bei den Bemühungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu unterstützen. Angesichts der erheblichen Bedeutung des Gebäudesektors für den Gesamtenergie- verbrauch in der Europäischen Gemeinschaft sind eine Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und die damit verbundene Reduzierung der CO2-Emissionen ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Ge- währleistung einer langfristig sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Den laut vorliegendem Vorschlag geplanten Verschär- fungen, insbesondere der Einbeziehung der Gebäude mit weniger als 1 000 Quadratmeter Nutzfläche, können wir weitgehend zustimmen. Der Vorschlag geht einen gro- ßen Schritt in die richtige Richtung und setzt für die deutsche Politik hohe Maßstäbe. Die Debatte im Aus- schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lässt aber befürchten, dass die europäische Messlatte zu hoch liegt für deutsche Bedenkenträger. Mit dem beschlossenen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktion zum Vor- schlag des Europäischen Parlaments stellt sie das Prinzip der Wirtschaftlichkeit über das der Erreichung der Kli- maschutzziele. Das ist halbherzig und konterkariert eine langfristig angelegte Umwelt- und Klimaschutzpolitik im Allgemeinen und im Gebäudebereich im Besonderen. Es entsteht der Eindruck, die Koalition will ja auch Kli- maschutz, aber möglichst unverbindlich, möglichst ohne europäische Standards, an denen die eigenen Maßnah- men messbar sind, und viel kosten darf es auch nicht. Den Mitgliedstaaten sollen entgegen dem Vorschlag keine Quoten für den Anteil bestimmter energetischer Standards bei Gebäuden vorgeschrieben werden, da diese nicht mit dem freien Immobilienmarkt unter Wah- rung der Eigentumsrechte vereinbar sind. Überlassen wir den Schutz unserer Umwelt allen Ernstes jetzt auch dem freien Markt? Entscheidet die Im- mobilienwirtschaft, wie viel Umweltschutz wir uns leis- ten können, was sich rechnet? Nein! Die Linke will maximalen Klimaschutz, einen opti- malen Schutz unserer Umwelt, unserer aller Existenz- grundlage, unserer und aller zukünftigen Generationen. Deshalb haben wir den Entschließungsantrag der Koali- tion abgelehnt. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag des Europäischen Parlaments. Uns Linken ist schon klar, das die Immobilienwirtschaft mit den Folgen der Umset- zung nicht allein gelassen werden darf. Für uns ist der Umweltschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und deshalb auch von der Gesellschaft im Ganzen zu tra- gen. Investitionen in Gebäude, die dem Erreichen der Klimaschutzziele dienen, müssen mit geeigneten Förder- programmen unterstützt werden. Vielleicht ist der Vorschlag des Europäischen Parla- ments noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Vielleicht fehlt ihm noch ein allgemeinverbindliches Ziel. Ich denke, wir brauchen ein verpflichtendes Gesamtziel für die europäischen Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel die Reduktion des gesamten Verbrauchs an nicht erneuerba- rer Primärenergie bzw. der CO2-Emissionen im Gebäu- desektor um mindestens 20 Prozent bis 2020 im Ver- gleich zu 2008. Da darf durchaus nachgebessert werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25415 (A) (C) (B) (D) Was wir nicht brauchen, ist so ein Kleinmut, wie ihn die Koalition auch bei diesem Thema an den Tag legt. Die Weissagung der Cree-Indianer ist Ihnen allen hier bekannt. Dennoch muss sie gelegentlich wiederholt wer- den, damit sie sich tief ins Gedächtnis eingräbt: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann.‘‘ Karin Roth, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Die Bun- desregierung ist mit ihrer Entscheidung für eine ambitio- nierte Energie- und Klimapolitik auf dem richtigen, einem zukunftssicheren Weg. Dabei kann der Sektor mit dem höchsten Energieverbrauch – das ist mit etwa 40 Prozent der Gebäudebereich – einen entscheidenden Beitrag leis- ten. Und dies ist möglich mit Vorteilen für alle Beteilig- ten: von den Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger von hohen Heizkosten bis zur Sicherung von Arbeits- plätzen, besonders im Mittelstand. Die Umsetzung des europäischen Energie- und Kli- mapakets in den 27 Mitgliedstaaten der Union wird die Energieversorgungssicherheit in ganz Europa stärken und den Energieverbrauch europaweit reduzieren helfen. Europäische Regeln helfen einerseits, die gesteckten Ziele – „20-20-20-Prozent“ bzw. „20-20-30-Prozent“ – gemeinsam in Europa zu erreichen. Denn nicht alle Mit- gliedstaaten waren in der Vergangenheit in der Lage, beim Klimaschutz Erfolge wie in Deutschland zu erzie- len. Andererseits müssen wir aufpassen, dass eine mögli- che europäische Überregulierung nicht bereits erfolgrei- che nationale Strategien gefährdet. Unsere erfolgreiche Strategie zur Energieeinsparung im Gebäudebereich hat drei Säulen: Das Energieeinspar- recht setzt verbindliche Standards für Neubauten und im Bestand. Die neue Energieeinsparverordnung, EnEV 2009, tritt am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft; die beispiel- hafte Förderung von Energieeinsparmaßnahmen durch unsere KfW-Förderprogramme, insbesondere im Gebäu- debestand; Information und Beratung als Hilfe zur Selbsthilfe. Das Instrument zur Beschreibung der energetischen Qualität von Immobilien ist der Energieausweis. Er wird nunmehr ab 1. Juli dieses Jahres für alle Gebäude zur Pflicht bei Neuvermietung und Verkauf. In Deutschland waren Energieausweise für Neubauten seit langem ein- geführt. Mit der Energieeinsparverordnung 2007 haben wir Energieausweise auch im Gebäudebestand als wich- tiges Marktinstrument bei Verkauf und Neuvermietung eingeführt und hiermit die Europäische Richtlinie vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Insofern begrüße ich die europäischen Impulse als Auslöser nationaler Aktivi- täten. Dank des in dieser Legislaturperiode verschärften Ener- gieeinsparrechts in Deutschland haben wir in Europa un- sere Spitzenstellung im Gebäudebereich behaupten kön- nen. Auf der europäischen Ebene sieht das noch anders aus. Um die beschlossenen europäischen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen, ist die Europäische Kom- mission gezwungen, die Instrumente ihres „Energie- und Klimapakets“ strikt umzusetzen. Ein Baustein dieses Pa- kets ist die Novelle der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die die Kommis- sion Ende letzten Jahres vorgelegt hat. Zu dieser Novelle gibt es bereits einen Beschluss des Europäischen Parla- ments vom 23. April 2009 und des Bundesrates vom 6. März 2009. Die schwedische Ratspräsidentschaft wird die Novelle noch bis Ende des Jahres finalisieren. Vor dem Hintergrund der hohen aktuellen Bedeutung von Energie- und Klimafragen halte ich eine Positionie- rung des Deutschen Bundestages in dieser Frage für an- gemessen. Es ist zu begrüßen, dass mit der vorliegenden Novelle nunmehr sämtliche Mitgliedstaaten ihre energe- tischen Standards an dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit orientieren sollen. Dieser Grundsatz gilt in Deutschland bereits seit langem. Es ist richtig, die Qualität von Ener- gieeinsparmaßnahmen im Gebäudesektor zu stärken und die Qualität der Energieausweise europaweit sicherzu- stellen. Allerdings müssen wir darauf achten, dass bewährte und erfolgreiche Strategien in den Mitgliedstaaten wei- terhin möglich bleiben, wenn sie erfolgreich sind und die Qualität in diesem Bereich ebenfalls gewährleisten können. Voraussetzung für Erfolg ist eine objektive Transparenz der Gebäudequalität. Nur dann können wir überzeugen. Ich denke, auch in Deutschland müssen wir daran arbeiten, die Qualität der baulichen Umsetzung weiter zu verbessern. Wir sollten die Volkswirtschaften in Europa allerdings nicht durch vermeidbare zusätzliche administrative Auf- lagen belasten. Darum geht es in unserem gemeinsamen Antrag. Ich bitte Sie, unser Anliegen zu unterstützen. Anlage 41 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge der Bundesregie- rung: – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmis- sion der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 24. März 2005 und Folge- resolutionen – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN- Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutionen (Tagesordnungspunkt 52 a und b) Jürgen Herrmann (CDU/CSU): Von niemandem kann ernsthaft bestritten werden, dass die Lage in den Krisengebieten des Sudan, vor allem in Darfur, weiter- 25416 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) hin als äußerst prekär, vielfach als katastrophal bezeich- net werden muss. Die innen- und auch außenpolitische Situation, anhaltende Kämpfe zwischen Regierungstrup- pen, Rebellen und verfeindeten Milizen verfestigen eine unerträgliche humanitäre Lage für die Zivilbevölkerung. Hinzukommen ein hohes Maß an Kriminalität, kaum vorhandene Verwaltungsstrukturen und wenig Aussicht auf baldige Besserung. Interethnische Gewalt, sichtbar geworden erst vor wenigen Tagen wieder bei einem ge- waltsamen Angriff auf einen Konvoi des Welternäh- rungsprogramms, bei dem zahlreiche Menschen getötet wurden, verhindert nach wie vor eine nachhaltige und für die Menschen spürbare Verbesserung ihrer lebens- notwendigen Bedürfnisse. Vor diesem Hintergrund – nach über 20 Jahren Bür- gerkrieg – ist Engagement von außen, von Afrikanern, Europäern, Amerikanern – kurz: vonseiten der Weltge- meinschaft in Form der UN – unabdingbar, will man die Chance auf eine Beruhigung der Lage und damit Stabili- sierung der Region nicht vertun. Es gibt durchaus erste Anzeichen, die uns vorsichtig hoffen lassen dürfen, dass etwas erreicht werden kann. Seit dem „Umfassenden Friedensabkommen“ von 2005 ging es in den letzten Jahren schrittweise darum, dessen Implementierung nach und nach voranzutreiben. Hier sind tatsächlich vorsichtige Erfolge zu vermelden: Viele Menschen, nach UN-Angaben circa 2 Millionen, die vor dem Bürgerkrieg fliehen mussten, konnten seitdem wieder in ihre Heimat, den Südsudan, zurückkehren. Mi- litärische Truppen wurden unter Aufsicht der Weltge- meinschaft in nennenswertem Umfang nachweislich ab- gezogen. Eine gemeinsame Verwaltung von „Nord und Süd“ wurde ernannt. Der Aufbau einer ganz neuen Ad- ministration hat begonnen. Ehemals sich bekämpfende Seiten werden in gemeinsamen Patrouillen zusammen- geführt oder zu neuen gemeinsamen Polizeieinheiten ausgebildet. Ich halte jene Fortschritte gerade auf diesen Gebieten für essenziell für die Entwicklung des Landes. Ohne einen gewissen Grad an Infrastruktur, die wie- derum eine zumindest rudimentäre Verwaltungs- und Si- cherheitsstruktur bedingt, ist der Aufbau von einem ge- ordneten Zusammenleben nahezu unmöglich. Erst die Abwesenheit von Hunger und die Sicherheit der eigenen körperlichen Unversehrtheit schaffen die Voraussetzung für eine schrittweise Vertrauensbildung und damit die Grundlage für die von uns zu leistende Hilfe zur Selbst- hilfe. Seit Februar 2009 hat das Programm zur Entwaff- nung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kombattanten begonnen. Was hier so einfach klingt, dürfte angesichts der Erfahrungen der Menschen mit Bürgerkrieg, Flucht, Vertreibung und Tod eine Herkules- aufgabe und nur mit erheblichen Schwierigkeiten umzu- setzen sein. Dies alles geschieht mithilfe und Unterstüt- zung der Weltgemeinschaft, die vermittelnd, erklärend und unterstützend tätig, aber keineswegs allerorten un- umstritten ist. Ich will die Lage im Sudan und die Rolle der in Rede stehenden Missionen nicht beschönigen. Wir sehen uns mit erheblichen Problemen konfrontiert. Gerade bei UNAMID und in Darfur bestehen größte Schwierigkei- ten, die Lage zu stabilisieren. Ein wirksamer Schutz der Zivilbevölkerung kann derzeit in meinen Augen nicht gewährleistet werden. Dies liegt mit Sicherheit zum ei- nen an der mangelnden Kooperation der sudanesischen Regierung, zum anderen aber auch schlicht an organisa- torischen Defiziten bei der Mission selbst. Aber seien wir ehrlich: Wer hat wirklich gedacht, dass bei der Viel- zahl der Probleme und der Organisationsform dieses Ty- pus einer hybriden Mission ein schneller und reibungslo- ser Einsatz bevorsteht? Fakt ist: Ohne die beiden sich bedingenden Einsätze UNMIS und UNAMID wäre die Lage im Sudan vor al- lem für die zivile Bevölkerung noch weitaus schlimmer. Wir sind bei der Schaffung der beiden Missionen ange- treten mit dem klaren Willen, den Menschen vor Ort zu helfen und ihre wirtschaftliche, soziale und politische Si- tuation zu verbessern. Dieses Ziel wurde bislang nicht bzw. nur für wenige und auch nur in kleinen Teilen er- reicht. Aber dadurch wird unser Ziel doch nicht falsch. In den nächsten Monaten stehen wir vor großen He- rausforderungen. Neben dem bereits angesprochenen Entwaffnungs- und Wiedereingliederungsprogramm bil- den die für 2010 geplanten Wahlen und das Unabhängig- keitsreferendum der südsudanesischen Bevölkerung 2011 weitreichende Meilensteine auf dem Weg zu einer Normalisierung. Hierbei stehen wir mit UNMIS als sta- bilisierendem Element an der Seite der Bevölkerung. Wie bei UNMIS so gab es auch bei UNAMID seit Ende des vergangenen Jahres zum Teil deutliche Verbes- serungen, vor allem beim Aufwuchs der Truppe und bei der Behebung von Schwierigkeiten bei Transportkapazi- täten. Deshalb bin ich überzeugt, dass die nun deutlich verstärkte Präsenz auch sichtbare Fortschritte bei der Stabilisierung der Lage in Darfur mit sich bringen wird. Eine Alternative sehe ich jedenfalls derzeit kaum. Wir Deutsche nehmen zu Recht an beiden Missionen teil und tragen dazu bei, den Frieden in dieser Region zu konsolidieren. Neben finanzieller Hilfe zur Selbsthilfe, wie etwa der Förderung von Ausbildungs- und Wieder- aufbauprojekten, beteiligen wir uns auch an der Ausbil- dung von Polizeikräften anderer afrikanischer Staaten, um deren Einsätze, zum Beispiel bei UNAMID, zu pro- fessionalisieren. Bei UNMIS gehört Deutschland zu den größten Trup- penstellern aus der Europäischen Union. Wir stellen ne- ben militärischen Einsatzkräften auch Polizeivollzugsbe- amte, die ebenfalls hauptsächlich Hilfe zur Selbsthilfe geben, indem sie lokalen Polizisten ausbildend und beratend zur Seite stehen. Überdies versuchen wir, mit finanziellen und diplomatischen Mitteln die Vermitt- lungsbemühungen der Vereinten Nationen und der Afri- kanischen Union zu unterstützen und zu flankieren. Ich halte diesen Dreiklang aus militärischer, ziviler und fi- nanzieller Unterstützung für ausgesprochen wichtig. Keine dieser Einzelmaßnahmen wird für sich allein ge- nommen eine substanzielle Verbesserung der Lage vor Ort bewirken. Dies haben wir bei anderen Missionen, beispielsweise im Irak, schmerzlich erfahren. Dennoch müssen wir uns auch fragen, ob wir, die UN, die EU oder Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25417 (A) (C) (B) (D) auch wir Deutsche genug tun oder ob wir angesichts des großen Elends der Menschen, vor allem in Darfur, noch mehr tun können. Sieht man von der kurzfristigen Not- wendigkeit einmal ab, im Sudan für Ruhe und Frieden zu sorgen, frage ich mich aber auch, was aus diesem Land nach dem für 2011 angesetzten Referendum wer- den soll. Was würde eine Abspaltung des Südsudan für den Rest des Landes und vor allem für die Region be- deuten? Hier droht eine völlige politische Instabilität, die auch auf die Nachbarstaaten übergreifen könnte. Haben wir die strategische Problematik dieser Frage überhaupt in ihrer vollen Komplexität verstanden? Neben unserer konkreten Hilfe vor Ort müssen wir uns gleichzeitig wesentlich stärker um präventive Hilfe für die gesamte Region kümmern. Was nützt es denn, wenn wir einige wenige Landstriche tatsächlich befrie- den können, wenn ringsherum von Stabilität keine Rede sein kann. Wir müssen versuchen, den Menschen Per- spektiven aufzuzeigen, die ihnen einen Ausweg aus dem Teufelskreis von Krieg, Vertreibung, Hunger und Elend eröffnen. Nicht von ungefähr konnte der internationale Terrorismus auch in dieser Region der Erde an Boden gewinnen. Nicht umsonst existiert das Phänomen der neuen Piraterie vornehmlich in den Gewässern dieser Region. Auch Bürgerkriege sind in dieser Gegend der Welt keineswegs selten. Dies alles hat Ursachen, deren Bekämpfung wir uns insgesamt stellen müssen. Das ist besser, als nur jeweils die Brandherde zu löschen. Damit dies jedoch zuerst einmal geschehen kann, ist es richtig, die beiden Missionen UNMIS und UNAMID im Interesse der Menschen zu verlängern bzw. die Betei- ligung Deutschlands daran für ein weiteres Jahr sicher- zustellen. Hierfür möchte ich im Namen meiner Fraktion werben. Brunhilde Irber (SPD): Etwas mehr als drei Monate ist es her, da überschlugen sich die Ereignisse im Sudan, zumindest in den Medien. Auf Betreiben des Chefanklä- gers Luis Moreno-Ocampo erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Al-Bashir re- agierte prompt: Er erklärte den Haftbefehl zu einer Ver- schwörung des Westens und warf 13 ausländische Hilfsorganisationen aus dem Land. Mehreren sudanesi- schen NROs wurde der Zugang zur Krisenregion Darfur verwehrt. Im Anschluss daran kündigte er an, seine Re- gierung werde sich selbst um die Versorgung der Flücht- linge kümmern. Danach verschwanden Darfur und der Fall al-Bashir aus dem öffentlichen Blickfeld. Wie aber sieht es aktuell im Sudan aus? Zuerst zur Lage der Flüchtlinge: Ein Teil der Nothilfe, die zuvor von Organisationen wie Oxfam, CARE oder Save the Children geleistet worden ist, wird nun mit denselben lo- kalen Mitarbeitern unter dem Schirm der UN weiterge- führt. Nach den Berichten internationaler Beobachter ist die Nahrungsmittelversorgung der Flüchtlinge in Darfur damit weiterhin gewährleistet. Verschlechtert hat sich al- lerdings die Menschenrechtssituation. Wie steht es um UNAMID, die gemeinsame Mission der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen? Ende April waren rund 15 700 Soldaten und Polizisten im Einsatz. Damit bleibt UNAMID auch weiterhin hin- ter der ursprünglich vorgesehenen Mannschaftsstärke von 26 000 Einsatzkräften zurück. Doch sollten wir bei aller Kritik nicht aus den Augen verlieren, dass UNAMID mit fast 16 000 Einsatzkräften eine der größ- ten humanitären Missionen überhaupt ist. Die Einsatz- kräfte trugen dazu bei, dass die humanitäre Situation in den letzten Monaten stabil geblieben ist. Auch gibt es einige positive Signale beim Aufbau der Mission, die gerne übersehen werden. So hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Afrikanischer Union und den Vereinten Nationen einerseits und der sudanesischen Regierung andererseits in den letzten Monaten verbes- sert. Im Rahmen des im Dezember 2008 gebildeten Dreiparteienausschusses gelang es, die Widerstände der Regierung al-Bashir gegen UNAMID teilweise abzufe- dern. Mithilfe des Dreiparteienausschusses kann Ver- ständigung in zahlreichen praktischen Fragen erzielt werden. Zu diesen praktischen Fragen gehören zum Bei- spiel die Visavergabe, Überfluggenehmigungen und Waffeneinfuhr, die in der Vergangenheit immer wieder zu massiven Verzögerungen beim Aufwuchs der Mission geführt haben. Auch die Koordination der in Darfur engagierten Staaten hat sich verbessert. So haben sich bei den Ver- einten Nationen in New York wichtige Staaten, darunter Deutschland, zu einer „Freundesgruppe“ zusammenge- schlossen. Gemeinsames Ziel der „Freundesgruppe“ ist es, Wege zu finden, den Aufwuchs der Mission zu unter- stützen. Parallel zu diesen politisch-administrativen Fort- schritten konnte die Logistik der Vereinten Nationen vor Ort verbessert werden. Auch das Engagement verschie- dener internationaler Geber, darunter auch Deutschland, bei der Ausbildung und Ausstattung der afrikanischen Kontingente trägt allmählich Früchte. Zahlreiche afri- kanische Einheiten konnten nach Abschluss ihrer Aus- bildung endlich ins Einsatzgebiet verlegt werden. Deutschland leistet dabei über die Entsendung von Lo- gistikexperten der Bundeswehr hinaus einen wichtigen Beitrag. Das Auswärtige Amt stattete einen geschlosse- nen Polizeiverband aus Senegal mit dem notwendigen Material aus, um eine Verlegung nach Darfur zu ermög- lichen. Ausrüstungsgegenstände im Wert von circa 3,5 Millionen Euro werden dafür nach Senegal gesandt. Das THW unterweist die senegalesische Polizei in der Anwendung des Materials. Darüber hinaus hat die Bundesregierung am Kofi Annan International Peacekeeping Centre in Ghana spe- zielle Ausbildungs- und Vorbereitungsunterstützung für afrikanische Polizisten geleistet. Neben der Übernahme der Kosten sind dafür drei Ausbilder entsandt worden. Um die Versorgung der Bevölkerung in Darfur und im benachbarten Tschad zu sichern, hat Deutschland die Darfur-Flüchtlinge zu einem Schwerpunkt seiner Not- und Übergangshilfe gemacht. Für die Flüchtlinge, die auf beiden Seiten der tschadisch-sudanesischen Grenze 25418 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) leben, sind allein in diesem Jahr Unterstützungsleistun- gen in Höhe von rund 20 Millionen Euro vorgesehen. Frieden in Darfur ist nur möglich, wenn eine politi- sche Lösung der Probleme des Vielvölkerstaats Sudan gefunden wird. Dieses Ziel werden wir mit UNAMID allein nicht erreichen. Deshalb haben wir unser Engage- ment für UNAMID in einen größeren, politisch- diplomatischen Rahmen eingebunden. So unterstützt Deutschland die Vermittlungsbemühungen der Afrikani- schen Union und der Vereinten Nationen finanziell und politisch, zum Beispiel über einen Beitrag zum Darfur Community Peace Stability Fund der Vereinten Natio- nen. Vor allem aber engagieren wir uns für die friedliche Beilegung des alten Nord-Süd-Konfliktes, der den Su- dan seit seiner Unabhängigkeit einen fast ununterbroche- nen Bürgerkrieg beschert hat. Zentrale Bedeutung für die friedliche Bewältigung dieser Auseinandersetzung kommt UNMIS zu. Hauptaufgabe der Mission ist die Umsetzung des 2005 zwischen Norden und Süden geschlossenen Umfassenden Friedensabkommens. Beide Regierungen, sowohl die nordsudanesische unter al-Bashir als auch die südsudanesische Autonomieregie- rung von Salva Kiir, bekennen sich zu diesem Abkom- men. Trotzdem hat sich die Aussicht auf eine baldige fried- liche Regelung des Nord-Süd-Konfliktes in den letzten Monaten massiv verschlechtert. Die Wahlkommission des Landes stellte im letzten Monat eine erneute Ver- schiebung der ursprünglich für Juli vorgesehenen freien Wahlen in Aussicht. Die Wahlen, wesentlicher Teil des Friedensabkommens von 2005, wurden schon einmal auf Februar 2010 verschoben. Wahrscheinlich ist April 2010 oder nach der Regenzeit in der zweiten Jahres- hälfte. Damit gerät der gesamte Zeitplan für Sudans Zu- kunft ins Rutschen. Stein des Anstoßes sind die Ergebnisse der Volkszäh- lung, die vor einigen Wochen veröffentlicht wurden. Demnach hat Sudan insgesamt knapp 40 Millionen Ein- wohner. Davon leben 31 Millionen im Nordteil und nur 8 Millionen, also knapp über ein Fünftel, im Süden. Das Friedensabkommen von 2005 wurde aber unter der An- nahme geschlossen, dass Südsudan ein Drittel der Lan- desbevölkerung stellt. Auf dieser Grundlage wurden so- wohl die Einnahmen aus dem Erdölexport als auch die Regierungs- und Parlamentsposten aufgeteilt. Diese für den Süden sehr günstige Aufteilung steht nun zur Dispo- sition. Salva Kiir, Präsident der Autonomieregierung im Sü- den, hat die Zensusergebnisse daher auch nicht aner- kannt. Denn das Ergebnis gefährdet nicht nur die Ein- nahmen des Südsudan, sondern auch sein Streben nach Unabhängigkeit. Der Grund dafür ist folgender: Wenn die Wählerlisten auf Grundlage der neuen Volkszählung erstellt werden und der Süden nur ein Fünftel der Wähler stellt statt ein Drittel, kann die Regierung Salva Kiir nicht mehr verhindern, dass ihre Gegner im Norden per Dreiviertelmehrheit im Parlament die Verfassung ändern und das geplante Unabhängigkeitsreferendum im Süden aushebeln. Schwindende Einnahmen aus dem Erdöl, wichtigster Devisenbringer des Sudans, belasten die Lage zusätz- lich. Wegen des vergleichsweise niedrigen Ölpreises in den letzten Monaten fielen die Öleinnahmen von 608 Millionen Dollar im Oktober 2008 auf 159 Millio- nen im April 2009. Diese finanzielle Misere schwächt die Regierung und fördert die Zersplitterung der ehema- ligen Rebellenbewegung. Das Wiederaufflackern von Kämpfen in der Region hat dies leider bestätigt. Einziger Lichtblick in dieser insgesamt düsteren Ent- wicklung ist UNMIS. UNMIS hat seit Missionsbeginn im Jahre 2005 wichtige Erfolge erzielt und ist die einzige Kraft im Süden des Landes, welche die zunehmend fra- gile Situation stabilisieren kann. UNMIS steht dabei vor großen Herausforderungen. Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen 2010 und des Referendums über die Unabhängigkeit des Südens im Jahre 2011 müssen sich Nord- und Südsudan noch in wesentlichen Fragen verständigen. Dies betrifft zum Beispiel die Grenzziehung zwischen Nord- und Südsudan, die Aufteilung von Ressourcen und den Sta- tus der ölreichen Region um Abyei. UNMIS spielt eine wichtige Rolle, um die Parteien bei der Lösung dieser Fragen zu unterstützen, und bleibt als stabilisierendes Element im Sudan deshalb bis auf Weiteres unverzicht- bar. Die Anwesenheit der Soldaten und Polizisten von UNMIS macht es erst möglich, dass unsere humanitäre Hilfe für die Menschen überhaupt ankommt. Mit unse- rem militärischen und polizeilichen Beitrag zu UNMIS sorgen wir dafür, dass unsere Unterstützung für das Pro- gramm zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reinte- gration von ehemaligen Kombattanten überhaupt erfol- gen kann. Auch unsere Unterstützung der Verwaltungsreform und Dezentralisierung sowie des städtischen Wassersektors im Südsudan wäre ohne UN- MIS nicht denkbar. Unsere Beteiligung am internationa- len Multi Donor Trust Fund zum Aufbau des Südsudan würde ohne UNMIS ins Leere laufen. Trotz aller Kritik, die auch in den Medien immer wie- der an UNMIS und vor allem UNAMID laut wurde, bitte ich Sie zu bedenken, dass beide Missionen durch ihre Patrouillen und ihre Präsenz zu einer Verbesserung der humanitären Lage in Darfur und im Südsudan beigetra- gen haben. UNAMID und UNMIS sind keine Bilder- buchmissionen; das wissen wir alle. Doch zur Absiche- rung der Flüchtlinge in Darfur und zur Begleitung des Friedensprozesses zwischen Nord- und Südsudan sind die Missionen ohne Alternative. Ich bitte Sie daher, für die Verlängerung der beiden Mandate zu stimmen. Darüber hinaus fordere ich die Bundesregierung auf, die deutsche Beteiligung an beiden Missionen zu erhö- hen. Um eine effektive Arbeit vor dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen zu gewährleisten, braucht es einen substanziellen deutschen Beitrag. Wich- tig ist dabei, dass wir uns auch stärker als bisher beim Staatsaufbau im Südsudan engagieren. Wenn wir ernst- haft wollen, dass die südsudanesische Regierung mit den bestehenden und kommenden Herausforderungen ir- gendwann einmal selbstständig fertig wird, dann müssen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25419 (A) (C) (B) (D) wir die Ausbildung und Ausrüstung der staatlichen Stel- len verbessern. Zu guter Letzt möchte ich die Bundesregierung bitten, die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Nordsudan wieder aufzunehmen. Die Menschen im Nordsudan soll- ten nicht für die Fehler ihrer Führung verantwortlich ge- macht werden. Gerade deshalb möchte ich den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Hilfsorganisationen danken, die noch immer im Nordsudan tätig sind und un- ter schwierigsten Bedingungen den Menschen vor Ort helfen. Ihnen gebühren unsere Hochachtung und unsere Unterstützung, damit sie auch in Zukunft ihre Arbeit fortführen können, von der in unserer vernetzten Welt letztlich auch wir hier in Deutschland profitieren. Ursula Mogg (SPD): Die gute Nachricht ist: Es gibt Hinweise auf positive Entwicklungsmomente in Darfur und auch im südlichen Sudan. So vorsichtig wird man es ausdrücken müssen, ohne die kleinen Fortschritte zu ignorieren, zu denen auch der vergleichsweise wenig aufwendige und wenig personalintensive Einsatz deut- scher Soldaten und Polizisten seinen Teil beigetragen hat. Das Thema Darfur hat in den zurückliegenden Mona- ten an öffentlicher Aufmerksamkeit stark eingebüßt. Sachliche Gründe in nennenswertem Umfang gibt es da- für aber nicht. Nach wie vor werden Menschen vertrie- ben, verfolgt, verletzt, verstümmelt und ermordet. Nach wie vor vermag ich keine wirksamen Bemühungen der sudanesischen Regierung zu erkennen, diesem un- menschlichen Treiben Einhalt zu gebieten. Wir wün- schen uns in diesem Kontext, dass die symbolische Wir- kung unseres Engagements im Rahmen von UNMIS und UNAMID Mut macht. Dies gilt nicht zuletzt für die Un- terstützung durch logistische Hilfe und durch Ausbil- dungsangebote, die wir für die afrikanischen Partnerlän- der bereitstellen. Die humanitäre Situation gibt speziell im Zusammenhang des Darfur-Konflikts keinen Anlass zur Beruhigung. Nach wie vor erleben wir das Elend der großen Flüchtlingsbewegungen, die zu großen Teilen im Tschad ein deprimierendes Dasein in ihren Lagern fris- ten. Aus diesem Grund leistet Deutschland ein Vielfa- ches der Hilfe, die wir im Rahmen von UNAMID und UNMIS leisten, als entwicklungsorientierte und humani- täre Unterstützung für diese Menschen. Ich habe die Hoffnung, dass auch der vor gut drei Mo- naten erlassene Haftbefehl des Internationalen Strafge- richtshofs in Den Haag gegen den sudanesischen Staats- präsidenten Omar al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen Wirkung zeigen wird. Die sudanesische Regierung muss endlich geeig- nete und wirksame Maßnahmen ergreifen, um ihrer Ver- pflichtung gerecht zu werden, die sie gegenüber den Menschen in ihrem Herrschaftsbereich und auch gegen- über denen, die unter ihren Augen von dort vertrieben worden sind, hat. Die Vereinten Nationen haben, wie ich den Anträgen der Bundesregierung entnehme, bereits die Absicht einer Verlängerung mindestens von UNMIS auch über den April 2010 hinaus angedeutet. Mit einer Verlängerung des UNAMID-Mandats der UN über den Juli 2009 hi- naus wird ebenfalls fest gerechnet. Es steht außer Frage, dass angesichts der Schwierigkeit, hier humanitäre Fort- schritte zu erzielen, nur eine dauerhafte Perspektive spürbare und dann auch nachhaltige Auswirkungen ha- ben wird. Die Unterstützung des Deutschen Bundestages für die Fortsetzung dieser Mandate ist – gegenüber den beteilig- ten Parteien und Regierungen in der Region, aber auch gegenüber der Weltöffentlichkeit – ein Bekenntnis gegen die krassen Menschenrechtsverletzungen, die wir im Kontext der beiden Konflikte nach wie vor zur Kenntnis nehmen müssen. Erlauben Sie mir diese persönliche Wertung: Die Ver- längerung dieser Mandate und ihre grundsätzliche Billi- gung ist das Mindeste, was wir den Werten unserer Zivi- lisation und den Menschenrechten im Besonderen schuldig sind. Es ist gut und richtig, dass die Länder der Afrikanischen Union zur Beendigung der Konflikte im Sudan Verantwortung übernehmen. Ebenso richtig ist es aber auch, dass wir sie dabei nach bestem Vermögen un- terstützen. Aus diesem Grund bitte ich um Ihre Zustim- mung für die Verlängerung der beiden Mandate. Marina Schuster (FDP): Präsident Obama hat in seiner Kairoer Rede vieles angesprochen. Ich habe vor allem einen Punkt in Erinnerung behalten: seinen Appell an die Verantwortung eines jeden Individuums, nicht wegzuschauen, wenn Unschuldige ermordet werden. Dieser Aufruf zielte explizit auf den Sudan, auf Darfur. Die Lage im Sudan stand bereits im Mittelpunkt einer meiner ersten Reden in diesem Haus. Zum Ende der Le- gislaturperiode stelle ich fest, dass sich seitdem nicht viel geändert hat. Das ist frustrierend. Präsident al-Bashir sitzt immer noch fest im Sattel und setzt sein teuflisches Katz-und-Maus-Spiel fort. Er ignoriert mit geschwellter Brust den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs und wird dafür von sei- nen arabischen und afrikanischen Partnern auch noch be- jubelt. Er behindert das Voranschreiten der Friedens- initiativen und fast nebenbei auch die Versorgung von Hunderttausenden Flüchtlingen. Er schiebt die eigentlich für dieses Jahr geplanten Wahlen hinaus und riskiert da- mit einen erneuten Krieg im Süden des Landes. Doch auch die meisten Rebellen scheinen kein Interesse an langfristigen Friedenslösungen zu haben, sowohl im Norden, als auch im Süden. Sie haben ihre eigene Agenda und ihre eigenen Interessen. Gerade weil Verantwortung für viele Akteure im Su- dan ein Fremdwort ist, muss diese Vokabel unser Han- deln um so deutlicher bestimmen. Das bedeutet, wir müssen einsehen, dass die Situation im Südsudan nicht losgelöst von der Lage in Darfur betrachtet werden kann und UNMIS somit nicht losgelöst von UNAMID. Beide Missionen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Beitrags für den Schutz der Zivilisten und die politische Flankierung der bestehenden Friedensabkommen. Ich habe die Soldaten, die dort ihren Dienst leisten, im Einsatz besucht. Ohne Zweifel, die Bundeswehr leis- 25420 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) tet eine gute und wertvolle Arbeit trotz der unglaublich schwierigen Bedingungen vor Ort. Die Beteiligung an den Missionen ist Teil unserer Verantwortung. Die FDP- Bundestagsfraktion spricht sich somit für eine Verlänge- rung der Dauer der beiden Mandate aus – überzeugt von der Notwendigkeit unseres Eingreifens und in vollem Respekt vor den Leistungen unserer Soldaten. Unsere Zustimmung bedeutet aber kein einfaches Ab- nicken. Als Abgeordnete bin auch ich verpflichtet, genau hinzuschauen, immer wieder nachzufragen, auf Defizite hinzuweisen und dabei nicht lockerzulassen. Genau diese Hartnäckigkeit an der Sache vermisse ich bei der Bundesregierung. Sehr geehrter Herr Außenminister, wir verlangen von Ihnen keine Wunder. Wir verlangen von Ihnen, dass Sie die Lösung der sudanesischen Agonie in ihrem politischen Handeln angemessen berücksichtigen. Und erlauben Sie mir die Bemerkung: Es wird dem Leid der Sudanesen und dem Engagement unserer Soldaten nicht gerecht, wenn wir hier im Morgengrauen über den Sudan diskutieren. Aber nun zu UNAMID: Zwei Jahre nach der Entsen- dung ist die Mission in vielerlei Hinsicht noch immer hoffnungslos unterversorgt. Wir alle wissen: Von 30 000 geplanten sind bislang nur 19 000 vor Ort. Ich er- innere daran: Dieses Haus hat im letzten September die Entsendung von bis zu zehn Polizeivollzugsbeamten so- wie von bis zu 250 Soldaten beschlossen. Ein einziger deutscher Soldat und gerade einmal sieben Polizisten sind vor Ort. Noch schlimmer: Nach wie vor fehlen die dringend benötigten Helikopter. Ein Armutszeugnis für die Vereinten Nationen! Zu UNMIS: Die Blauhelme sind ein wichtiger Stabi- litätsfaktor zur Sicherung des Friedensabkommens von 2005. Doch auch hier zeigt sich: Die operativen Missio- nen machen nur Sinn, wenn sie durch eine bestimmte und international abgestimmte politische Dimension er- gänzt werden. Das hat mir kürzlich auch Rainer Eberle bestätigt, der deutsche Botschafter im Sudan. UNAMID kann helfen, den Frieden in Darfur zu si- chern. Um ihn zu erreichen, brauchen wir Diplomaten. Die Blauhelme schauen in diesen Tagen dem Vorrücken der JEM-Milizen nur zu. Al-Bashir muss aber auf diplo- matischem Wege zum Einlenken überzeugt werden. Und wir dürfen trotz der Aufmerksamkeit für Darfur die Konflikte im Süden des Landes nicht vergessen. UNMIS kann helfen, die so wichtigen Wahlen vorzube- reiten. Doch al-Bashir muss politischen Druck von au- ßen spüren, um es erst einmal soweit kommen zu lassen. Die gesamtsudanesischen Wahlen und das Referen- dum zur möglichen Unabhängigkeit des Südsudan ste- hen noch aus. Viele kritische Fragen bleiben weiter offen wie auch der Status der ölreichen Provinz Abyei. Ich kann die Bundesregierung an dieser Stelle nur er- mahnen. Natürlich ist Deutschland kein Topplayer in der internationalen Sudanpolitik, aber eben auch kein Zwerg. Die Bundesregierung hat gute Kontakte zu den maßgeblichen Spielern. So etwa nach Washington. Also prüfen und unterstützen Sie die ersten Schritte der neuen Regierung und die Arbeit des Sonderbeauftragten Gration! Nutzen Sie ihre Kontakte nach Peking! Und ich frage Sie: Haben Sie den letzten strategischen Dialog mit China genutzt, um eine konstruktivere Sudan-Politik einzufordern? Wenn sich die sudanesische Regierung einem politi- schen Dialog weiter verweigert, muss die Staatenge- meinschaft auch über neue Sanktionen gegenüber der Khartumer Regierung nachdenken. Denn das Katz-und- Maus-Spiel darf nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden. Aber gibt es hier Fortschritte? In den Antworten der Bundesregierung auf meine jüngste Anfrage habe ich sie nicht erkennen können. Sie scheint zu warten. Aber auf was? Al-Bashir muss endlich spüren, dass er die internatio- nale Gemeinschaft nicht länger teilen oder gegeneinan- der ausspielen kann. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Verantwortung ernster zu nehmen. Das heißt nicht weg-, sondern hinschauen, nicht ducken, sondern handeln und vor allem einen langen Atem zeigen. Denn eines dürfen wir nicht zulassen: dass die Glaubwürdig- keit der Vereinten Nationen untergraben wird. Heike Hänsel (DIE LINKE): Leider diskutieren wir hier im Bundestag fast immer nur im Zusammenhang mit Militärmissionen über den Sudan. Friedensinitiati- ven standen hier noch nie zur Diskussion. Allein die Linke hat in einem Antrag vor zwei Jahren Vorschläge für eine aktive Friedensdiplomatie und zur Bekämpfung der sozialen Konfliktursachen eingebracht. Diese Debat- ten sollten wir viel stärker führen. Der Sudan droht auseinanderzubrechen. Sollte es so weit kommen, wird es noch mehr Gewalt geben, noch mehr Tote, noch mehr soziales Elend – und noch mehr Bedrohung auch für die fragilen Staaten in der Nachbar- schaft. Deshalb braucht der Sudan vordringlich eine breit angelegte Friedensinitiative, die alle Akteure – zi- vilgesellschaftliche und bewaffnete Gruppen – mit ein- schließt. Die internationale Gemeinschaft muss eine breit angelegte Friedensdiplomatie in Gang bringen, um einen solchen Prozess zu unterstützen. Die Ressourcen werden aber völlig falsch eingesetzt. UNAMID und UNMIS kosten jährlich zweieinhalb Mil- liarden US-Dollar. Zur Lösung der politischen und sozialen Konflikte im Sudan haben sie erwartungsgemäß nichts beigetragen. Die Situation der Menschen in Darfur ist so hoff- nungslos wie zuvor. Die UNAMID überwacht dort die Umsetzung eines Friedensabkommens, das nur auf dem Papier existiert, während sich die Zahl der Gewalt- akteure vervielfacht hat. Die Versorgung der Millionen Menschen in den Flüchtlingslagern mit dem Lebensnot- wendigen ist durch die Ausweisung etlicher Hilfsorgani- sationen noch schwieriger geworden. Die Nachricht über den Angriff auf einen UN-Frach- ter mit Hilfsgütern im Südsudan hat uns verdeutlicht, dass auch der Süden des Sudan – trotz des Abkommens von 2005 – von einer nachhaltigen Friedensordnung weit entfernt ist. Zuletzt kamen über tausend Menschen bei Kämpfen zwischen rivalisierenden Milizen ums Leben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25421 (A) (C) (B) (D) Soziale Konflikte, etwa um Landverteilung, werden auch im Südsudan zunehmend ethnisiert und von lokalen Eliten instrumentalisiert, während riesige Nutzflächen im Sudan internationalen Investoren zum Kauf bzw. zur Pacht angeboten und die Konflikte so potenziell weiter verstärkt werden. Ich wünsche mir, dass wir im Bundestag viel öfter darüber diskutieren, wie wir all diesen Herausforderun- gen begegnen, wie wir die Menschen im Sudan dabei unterstützen können, selbstbestimmt einen friedlichen – gemeinsamen – Weg zu gehen. Es muss eine Perspektive für den gesamten Sudan entwickelt werden. Diese Perspektive kann nur aus der sudanesischen Gesellschaft selbst entstehen und er- kämpft werden. Die internationale Gemeinschaft sollte aber solche Prozesse unterstützen und Foren bereitstel- len. Wichtig ist: Sie muss dabei als unparteiischer Ak- teur auftreten. Wir unterstützen die Forderung sudanesischer Exper- tinnen und Experten sowie zivilgesellschaftlicher Grup- pen nach einer nationalen Friedenskonferenz unter Ein- beziehung aller Akteure: sudanesische Regierung, Milizenführer, lokale Politikerinnen und Politiker, Stam- mesführer und religiöse Führer, Nichtregierungsorgani- sationen, Frauenorganisationen usw. Waffenstillstands- und Friedensgespräche müssen auf allen Ebenen gefördert und unterstützt werden. Diplo- matischer Druck auf die Beteiligten muss entwickelt werden, um bereits vorhandene Ansätze und Initiativen voranzutreiben. Ich beziehe mich dabei zum Beispiel auf die Verhandlungen auf Initiative von Katar, die seit März auf Eis liegen, oder auf die zivilgesellschaftliche Initia- tive, die – von UN und AU unterstützt – im letzten Monat in Äthiopien Vertreterinnen und Vertreter der su- danesischen Zivilgesellschaft mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung zusammenbringen wollte und von der sudanesischen Regierung boykottiert wurde. In diesem Zusammenhang kritisiert die Linke, dass der Auslieferungsbefehl des Internationalen Strafge- richtshofs gegen den Präsidenten al-Bashir kein Beitrag zur Verbesserung der schlimmen Menschenrechtslage im Sudan, sondern im Gegenteil kontraproduktiv war und der Regierung einen Vorwand zum Boykott von Frie- densverhandlungen an die Hand gegeben hat. Die Linke fordert, dass die internationale Gemein- schaft sich stärker der Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Konfliktursachen zuwendet. Es stün- den ausreichend Mittel zur Verfügung, die – auf sinn- volle Weise in die zivile Entwicklung im Darfur und Südsudan investiert – zur Entschärfung der Konflikte dort beitragen könnten. Die Linke fordert zivile Entwaff- nungsinitiativen, die von umfassenden Sozialprogram- men in den Konfliktregionen unterstützt werden. Die Konflikte im Sudan haben auch eine internatio- nale Dimension. In eine dauerhafte Friedenslösung müs- sen auch die Nachbarstaaten wie Tschad, Äthiopien, Eritrea, die Zentralafrikanische Republik eingebunden werden, ebenso internationale Akteure, die im Sudan auftreten, etwa die Arabische Liga oder China. Die Linke fordert außerdem ein striktes Waffenembargo – nicht nur für den Sudan, sondern für die ganze Region. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislatur dazu kommen werden, nicht immer nur über Ja oder Nein zu Militäreinsätzen zu debattieren, sondern darüber, wie wir zu einer dauerhaft friedlichen und sozial gerechten Entwicklung in der Region beitragen können. Mit UNMIS und UNAMID wird uns das nicht gelingen. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Am kommenden Samstag ist Weltflüchtlingstag. Gerade angesichts dessen möchte ich noch einmal an die Menschenrechtsverbrechen in Sudan/Darfur erin- nern: 2,7 Millionen Menschen auf der Flucht und 300 000 Tote. Auch im Südsudan erleben wir wieder zu- nehmende Gewalt, trotz des Umfassenden Friedensab- kommens CPA. In Darfur sterben die Menschen in den Kämpfen zwi- schen der sudanesischen Armee und den Rebellen des JEM, werden misshandelt und vergewaltigt. Sie drohen zu verhungern, vor allem nach dem Rauswurf internatio- naler Helfer durch den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir. Auch im Südsudan eskaliert die Lage zurzeit wieder. Allein in den Kämpfen im Mai zwischen Soldaten des Nordens und Südens und zwischen verschiedenen Stäm- men gab es 1 200 Tote. Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist um 20 000 auf 132 000 hochgeschnellt. Versorgungs- schiffe sind von bewaffneten Gruppen geplündert wor- den. Nahrungsengpässe in bestimmten Regionen heizen ethnische Spannungen weiter an. Leider haben weder UNAMID noch UNMIS an die- sen Entwicklungen bislang etwas ändern können. Um es klar zu sagen: UNAMID und UNMIS sind keine falsche Antwort, sie sind nur keine ausreichende Antwort, um Frieden im Sudan zu schaffen. Was fehlt ist noch immer eine angemessene Umsetzung des erforderlichen Drei- klangs aus wirksamer Friedensmission, nachhaltigem Friedensengagement und Gerechtigkeit für die Opfer. UNAMID kann die Menschen in Darfur nicht hinrei- chend schützen, weil sie auch nach eineinhalb Jahren erst zu zwei Dritteln steht und die Staatengemeinschaft noch immer keine 18 Hubschrauber auftreiben kann. Die Bundesregierung schafft es aktuell gerade einmal, zwei von 250 lange zugesagten Soldaten zu entsenden. Ich fordere Sie auf: Beenden Sie diesen Stillstand, lö- sen Sie ihre Zusagen ein. Wozu sitzen Sie denn sonst in der sogenannten Freundesgruppe zur Unterstützung des Aufbaus der UNAMID? Setzen Sie sich auch für den freien Zugang humanitärer Hilfsorganisationen ein, da- mit Sie den Menschen im Land wieder helfen können. UNMIS hat mit der Ausstattung einer Beobachtermis- sion der erneuten Gewaltwelle im Südsudan wenig ent- gegenzusetzen. So weit hätte es aber nicht kommen müssen, wenn die Fähigkeit der Mission zur Konflikt- verhütung gezielter gestärkt worden wäre, etwa durch mehr Polizei an den Brennpunkten. Noch ist es nicht zu spät. Deutschland sollte sein Engagement jetzt in diese Richtung ausbauen. 25422 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Soldaten können keinen Frieden machen; das müssen die Menschen vor Ort mit tatkräftiger Unterstützung der internationalen Gemeinschaft machen. Verstecken Sie sich nicht hinter der Entsendung von Soldaten. Was wir mehr denn je brauchen, sind kraftvolle und konzertierte neue Friedensinitiativen und kein starres Festhalten an einem Darfur-Friedensabkommen, das keiner mehr ak- zeptiert. Noch immer stecken die Darfur-Friedensge- spräche fest. Trotz der Vermittlungsmission von AU und UNO und der Absichtserklärung von Doha verhandeln al-Bashir und die JEM nicht weiter. Stattdessen verhängt al-Bashir Todesurteile gegen Gefangene der JEM, ver- stößt mit dem Rauswurf humanitärer NGOs explizit ge- gen die Doha-Erklärung. JEM weigert sich unter diesen Umständen, einen Waffenstillstand zu verhandeln, und kämpft weiter. Gleichzeitig haben die Spannungen zwi- schen Sudan und Tschad durch gegenseitige Bombarde- ments einen neuen Höhepunkt erreicht. Alle Hoffnungen klammern sich jetzt an das CPA von 2005. Es ist letztlich auch die Grundlage für Frieden in Darfur. Doch dem CPA droht jetzt auch der Kollaps. Die vorgesehen Wahlen und das Referendum 2011 zum Ver- bleib des Südsudan werden immer fraglicher. Die Wäh- lerregistrierung und Festlegung der Wahlkreise sind we- gen offener Grenzfragen wie um Abyei weiter ungeklärt, Presse- und Meinungsfreiheit fehlen, die Opposition hat kaum Handlungsspielraum. Die SPLM hält die jüngste Volkszählung für gefälscht, droht mit Wahlboykott und wirft al-Bashir eine Zersetzung des Südsudan vor. Auch sie selbst ist immer tiefer gespalten. Eine erste Gegen- partei hat sich bereits formiert. Sollten die Wahlen von den Parteien, der NCP und SPLM, verschoben werden, was sich im Moment ab- zeichnet, dann könnte eine gewaltige Rebellion im ge- samten Sudan drohen mit verheerenden Folgen für die Menschen, die regionale Stabilität und damit auch für Europa. Wir müssen alles tun, um das zu verhindern. Der aktuelle Rettungsversuch des CPA durch die Re- gierung Obama ist deshalb umso wichtiger. Sie sollten die neuen Gespräche am 23. Juni in Washington aktiv unterstützen. Sie sollten aber auch zügig ihre Wahlhilfe konkretisieren und die unabhängige Presse wirksamer fördern. Immerhin war Deutschland 2005 Garantiemacht des CPA. NCP und SPLM müssen endlich auch über Darfur, also Sudan als Ganzes, reden und über das Ver- hältnis zum Tschad. Frieden und Aussöhnung im Sudan wird es nicht ohne Gerechtigkeit für die Opfer geben. Aber noch immer versucht das Regime al-Bashir, seine Verbrechen in Dar- fur unter den Teppich zu kehren. Für viele ist der Inter- nationale Strafgerichtshof deshalb die letzte Hoffnung. Doch die sudanesische Regierung und einige andere Mitgliedstaaten der UNO arbeiten offensiv gegen den Internationalen Strafgerichtshof. Es darf nicht sein, dass al-Bashir unbehelligt ein halbes Dutzend Länder bereist und diese Staaten den verbindlichen Sicherheitsratsbe- schluss einfach ignorieren. Wie lange wollen sie dieser Demontage des Inter- nationalen Strafgerichtshofes noch zuschauen? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, dass die EU endlich autonome Sanktionen gegen die verantwortlichen Aufwiegler im Sudan verhängt? Ich fordere sie auf: Stärken sie dem In- ternationalen Strafgerichtshof bei seinem schwierigen Einsatz für die Menschen im Sudan den Rücken und ent- täuschen Sie nicht auch noch die letzte Hoffnung der Menschen auf ein wenig Würde und Gerechtigkeit. Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister im Auswärti- gen Amt: Die Lage in Darfur ist weiter angespannt. Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Mi- lizen halten an, wenn auch mit geringerer Intensität als zu den Hochzeiten des Konflikts in den Jahren 2003 bis 2005. Die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung bleibt prekär. Der politische Prozess stockt, und das Verhältnis zwi- schen Sudan und Tschad hat sich wieder verschlechtert. Anfang März hat die sudanesische Regierung nach dem Erlass des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichts- hofes gegen den sudanesischen Präsidenten 13 inter- nationale humanitäre Hilfsorganisationen des Landes verwiesen. Wir haben diesen Schritt aufs Schärfste ver- urteilt und den Sudan aufgefordert, der humanitären Hilfe ungehinderten Zugang nach Darfur zu ermöglichen und mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusam- menzuarbeiten. Der Druck der Weltgemeinschaft auf die sudanesische Regierung hat seine Wirkung nicht ver- fehlt: Inzwischen können wieder mehrere dieser Organi- sationen ihre Arbeit in Darfur aufnehmen. Zur Sicherung der Zivilbevölkerung und ihres Zu- gangs zu humanitärer Hilfe ist die Präsenz von Blauhel- men in Darfur weiterhin notwendig. Der deutsche militä- rische Beitrag zu UNAMID, die inzwischen 60 Prozent ihrer Stärke erreicht hat, ist ein politisches Zeichen an die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und auch die Bevölkerung des Darfur: Deutschland unter- stützt euch. Das militärische Engagement mit derzeit zwei Solda- ten ist aber nur ein Teil unserer Anstrengungen für Dar- fur. Sieben deutsche Polizeibeamte leisten bei UNAMID ihren Dienst. Auch unterstützen wir die Vorbereitung und Ausstattung afrikanischer Polizisten für UNAMID. So haben wir eine senegalesische Polizeieinheit ausge- rüstet, die in den nächsten Wochen in den Sudan verlegt werden soll. Darfur und der benachbarte Tschad zählen darüber hinaus weiterhin zu den Schwerpunkten der hu- manitären Hilfe der Bundesregierung. Damit ordnet sich unser militärisches Engagement ein in einen Gesamtan- satz, der sich einzig am Wohl der Menschen des Darfur orientiert. Eine nachhaltige Verbesserung der Lage in Darfur kann nur eintreten, wenn die Konfliktparteien die Ge- walt einstellen, an den Verhandlungstisch zurückkehren und getroffene Vereinbarungen einhalten. Hierzu ruft die Bundesregierung alle Beteiligten nachdrücklich auf. Der Südsudan steht vor entscheidenden Weichenstel- lungen. Die Parteien des Umfassenden Friedensabkom- mens bekennen sich weiterhin zu dessen Umsetzung. Für 2010 sind Wahlen angekündigt, 2011 steht das Refe- rendum über die Unabhängigkeit des Südsudan an. Die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25423 (A) (C) (B) (D) ehemaligen Konfliktparteien müssen dabei noch eine Vielzahl offener Fragen lösen, zum Beispiel bei der Grenzziehung zwischen Nord- und Südsudan, der Auf- teilung von Ressourcen und dem weiterhin ungeklärten Status der ölreichen Region um Abyei. Vor allem aber müssen sich die Parteien ernsthaft mit der Perspektive und den Folgen einer möglichen Unabhängigkeit des Südsudan 2011 auseinandersetzen. Hierfür benötigen sie weiterhin die Unterstützung und Aufmerksamkeit der in- ternationalen Gemeinschaft. Wir engagieren uns durch politische, militärische, polizeiliche und materielle Un- terstützung. Am 23. Juni haben die Vereinigten Staaten zu einer Konferenz zur Unterstützung des Umfassenden Frie- densabkommens eingeladen, an der auch wir aktiv teil- nehmen werden. Die Bundesregierung wird dort erneut bekräftigen, dass sie zur Unterstützung der Friedenspro- zesse in Sudan bereit ist, zum Beispiel durch Hilfe bei der Vorbereitung der Wahlen und bei Demilitarisierungs- programmen. Das Bundeswehrengagement mit derzeit 31 Soldaten bei UNMIS ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Südsudan. Ich möchte dabei auch den Beitrag von fünf deutschen Polizisten zu UNMIS würdigen, die vor allem bei der Ausbildung und Beratung lokaler Polizis- ten tätig sind. Die im Sudan eingesetzten deutschen Soldaten und Polizisten leisten unter teils sehr schwierigen Bedingun- gen einen international anerkannten Beitrag für die Mis- sionen. Ich konnte mich hiervon bei meiner Reise in den Sudan im letzten Februar persönlich überzeugen. Hierfür gebührt unseren Soldaten und Polizisten ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Hilfsorganisatio- nen der ausdrückliche Dank dieses Hohen Hauses. Ihre Unterstützung der Anträge der Bundesregierung hilft, den Menschen im Sudan zu helfen. Deswegen bit- ten wir Sie um Ihre Zustimmung. Anlage 42 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Medien- und Onlinesucht als Sucht- phänomen erforschen, Prävention und The- rapien fördern – Beschlussempfehlung und Bericht: Medien- abhängigkeit bekämpfen – Medienkompe- tenz stärken – (Zusatztagesordnungspunkt 10 und Tagesord- nungspunkt 67 j) Dorothee Bär (CDU/CSU): Wir leben in einer Ge- sellschaft, in der ungefähr jeder Zweite regelmäßig das Internet nutzt. Neben den vielen Chancen und Möglich- keiten, die uns das weltweite Netz bietet, ist die Nutzung jedoch auch mit Risiken verbunden. Laut einer Studie der Humboldt-Universität Berlin sind 5 Prozent der 40 Millionen Internetnutzer in Deutschland süchtig. Weitere 10 Prozent stehen an der Schwelle zur Abhän- gigkeit. Diese Zahlen machen deutlich, dass wir es mit einem ernsthaften Problem zu tun haben, welches jeden von uns treffen kann. Aus diesem Grund sehe ich drin- genden politischen Handlungsbedarf. Bedauerlicher- weise gibt es noch keine umfassenden wissenschaftli- chen Studien zu dem Thema. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass dieses Phänomen jetzt umfassend erforscht wird. Die For- schung muss der Politik zur Seite stehen, wenn es gilt, Antworten auf folgende drängende Fragen zu bekom- men: Wo liegen die Grenzen zwischen intensiver Nut- zung und Sucht? Wie kann man die Entstehung einer Onlinesucht verhindern? Welche Therapiemöglichkei- ten gibt es? Derzeit wissen wir nur, dass eine exzessive Nutzung von über fünf Stunden täglich als bedenklich einzustufen ist. Wir können Onlinesucht nur dann wirksam bekämp- fen, wenn wir sie in allen Ausprägungen kennen. Hier muss in den kommenden Jahren viel Forschungsarbeit betrieben werden, da das Phänomen relativ neu ist. Wir brauchen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und darauf aufbauend eine öffentlichkeitswirksame Aufklä- rungskampagne. Denn die größte Gefahr der Online- sucht liegt darin, dass sie ganz anonym im Netz stattfin- det. Der Onlinesüchtige kann sich der sozialen Kontrolle von Nachbarn und Freunden leicht entziehen. Anders als der Alkoholiker, der beim ständigen Kaufen von Alko- hol beobachtet werden kann, oder der Spielsüchtige, der in den Casinos in seinem Umfeld als besonders regelmä- ßiger Gast auffällt, bleibt der Onlinesüchtige im welt- weiten Netz relativ anonym. Für diesen Umstand müssen wir das direkte soziale Umfeld sensibilisieren, und wir müssen darauf auf- merksam machen, dass Onlinesucht eine Krankheit ist. Onlinesucht kann viele verschiedene Ausprägungen ha- ben. Besonders oft treten jedoch Onlinechatsucht, Onlinespielsucht und Onlinesexsucht auf. Den Betroffenen muss geholfen werden. Denn sie ha- ben mit ähnlichen Symptomen zu kämpfen wie ein Al- koholiker oder ein Spielsüchtiger: Sie leiden psychisch und physisch. Aus diesem Grund ist es besonders wich- tig, eine mögliche Anerkennung von Onlinesucht als Krankheit durch die WHO zu prüfen. Mehrere Studien belegen zudem, dass Jugendliche unter 20 Jahren beson- ders gefährdet sind, einer Onlinesucht zu verfallen. Neben den vielen anderen wichtigen Forderungen un- seres Antrags ist eines daher entscheidend: Unsere Kin- der müssen besser auf den Umgang mit dem Internet vorbereitet werden. Sie müssen für die Chancen und Risiken dieses Mediums sensibilisiert werden und von vornherein einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet lernen. Wir leben in einer Gesellschaft, die stark durch die Medien geprägt ist. Deshalb wird es Zeit, dass der verantwortungsvolle Umgang mit den Medien in den Klassenzimmern gelehrt wird. Prävention ist bes- ser als jede nachträgliche regulierende Maßnahme und wirkungsvoller als jedes Verbot. Ich fordere die Landes- regierungen an dieser Stelle auf, die Einführung eines 25424 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) Fachs Medienkunde zu prüfen und schnellstmöglich um- zusetzen. Eltern, Lehrer und Erzieher müssen besser ge- schult werden, um unsere Kinder besser anleiten zu kön- nen. Die Bundesregierung hat in diesem Sinne mehrere Initiativen zur Stärkung der Verantwortung und Kompe- tenz von Medienanbietern und Mediennutzern auf den Weg gebracht. Die Initiativen „Ein Netz für Kinder“ und www.fragFINN.de sind besonders erfolgreich. Das Internet und alle mit ihm verbundenen Begleit- erscheinungen müssen stärker in den kulturpolitischen Fokus gesetzt werden, um eine kritische Debatte um die Gefahren des Internets stetig am Leben zu erhalten und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Monika Griefahn (SPD): Zunächst möchte ich mich bei meiner Kollegin Dorothee Bär bedanken, die mit mir gemeinsam diesen Antrag auf den Weg gebracht hat. Ich betone dies, weil dabei einige Widerstände zu überwin- den waren. Allerdings betone ich auch, dass sich auch die Gesundheitspolitiker unserer beiden Fraktionen nach einigen Gesprächen und einigen Bedenken unserem Ziel, einen Antrag zu diesem Thema auf den Weg zu bringen, in sehr konstruktiver Weise angeschlossen ha- ben. Auf diesem Weg haben uns zudem die Familien- und Jugendpolitiker sehr unterstützt. Vielen Dank also allen Kolleginnen und Kollegen. Es geht hier um ein sehr wichtiges Thema, das leider lange Zeit ein Schattendasein gefristet hat – eine Form der Sucht von Kindern und Jugendlichen, aber auch Er- wachsenen beim Umgang mit Computer, Spielkonsolen und anderen Medien. Es gibt bisher wenig fundierte wis- senschaftliche Erkenntnisse darüber, ob ein Wirkungszu- sammenhang zwischen der Nutzung – in vielen Fällen der exzessiven Nutzung – von Medien und Computern und den Symptomen einer Sucht besteht. Diese Erkennt- nisse sind allerdings immens wichtig, um diese Formen der Sucht als Krankheit anerkennen und vor allem ent- sprechend therapieren zu können. In der öffentlichen Debatte wird immer häufiger da- von gesprochen, dass Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene aufgrund eines exzessiven Medienkonsums bzw. der Internetnutzung in Form von Onlinespielen, Chats oder dem Surfen Schule, Beruf und soziale Kon- takte vernachlässigen. Teilweise verlieren Menschen re- gelrecht den Bezug zu ihrer kompletten Umwelt. Ihre Mitmenschen, häufig die Eltern sind mit diesen Ent- wicklungen oft überfordert, auch weil es wenig kompe- tente Anlaufstellen und Informationen dazu gibt. In einer gemeinsamen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien mit dem Unterausschuss Neue Me- dien haben uns Experten sehr eindringlich bestätigt, dass in diesem Bereich etwas getan werden muss, vor allem deshalb, weil man mittlerweile sehr eindeutig von einer Zunahme von Suchterscheinungen sprechen könne. Diese Hinweise beruhen auch auf der sogenannten Jim- Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest aus dem Jahr 2008, derzufolge im Jahr 2008 erstmals mehr Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren angaben, einen eigenen Computer im Zimmer zu haben, 71 Prozent, als einen Fernseher, 61 Prozent. Vor diesem Hintergrund führt das Deutsche Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters, DZSKJ, in Hamburg im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit seit An- fang 2008 die Studie „Beratungs- und Behandlungsange- bote pathologischen Internetgebrauchs“ durch, welche im März 2010 fertiggestellt sein soll und unter anderem Hinweise darauf geben soll, wie eine deutschlandweite Diagnose für Medien- und Onlinesucht auf den Weg ge- bracht werden könnte. In der Anhörung, aber auch in den bereits vorliegen- den Studien sind sich die Experten über Folgendes zu- meist einig: Es braucht mehr Forschung in diesem Bereich, um die Wirkungszusammenhänge besser erfor- schen zu können. Medien- und Onlinesucht sollte als Krankheit bei der Weltgesundheitsorganisation, WHO, anerkannt werden, damit Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene entwickelt, bereitgestellt und letztlich auch finanziert werden können. Die vorhandenen Beratungs- angebote müssen ausgebaut und besser vernetzt werden. – Diese Punkte haben wir in dem heute zur Abstimmung vorliegenden Antrag aufgegriffen. Wir fordern die Bun- desregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu ergrei- fen. Über die Frage von Medien- und Onlinesucht als Krankheit hinaus war uns ein Punkt besonders wichtig: die Stärkung der Verantwortung und der Kompetenz so- wohl von Medienanbietern als auch Mediennutzern. Die Bundesregierung macht in diesem Bereich bereits eine Menge, erwähnt sei das „Netz für Kinder“ und www.fragFINN.de. Zudem haben wir uns als Parlament für die Schaffung des Deutschen Computerspielepreises eingesetzt, mit dem qualitativ hochwertige sowie kultu- rell und pädagogisch wertvolle Computerspiele ausge- zeichnet werden. Aus unserer Sicht ist Medienkompetenz eine Schlüs- selqualifikation in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft und hilft, sich in einer me- dial geprägten Welt zurechtzufinden. Deshalb war es uns im Antrag wichtig, die Förderung und Unterstützung von Medienkompetenz sowohl für Kinder und Jugendli- che als auch für Erwachsene sowie die Verankerung der Medienkunde als ein reguläres Schulfach in den Ländern zu fordern. Sie sehen, dass wir mit diesem Antrag ein sehr wichti- ges Thema aufgegriffen haben, bei dem noch viel Hand- lungsbedarf besteht. Diesen Handlungsbedarf haben wir mit dem vorliegenden Antrag formuliert, weshalb ich um Unterstützung dafür werbe. Jürgen Kucharczyk (SPD): Bereits am 9. April 2008 haben der Ausschuss für Kultur und Medien und der Unterausschuss Neue Medien eine öffentliche Anhö- rung zum Thema durchgeführt. Das Ergebnis dieser An- hörung war deutlich: Es sind zwar zahlreiche Suchtfälle bekannt, aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Ex- pertise ist eine Anerkennung von suchtartigem Verhalten in Verbindung mit neuen Medien als Krankheit bei der WHO allerdings nicht möglich. Mittel zur Entwicklung und Finanzierung von Behandlungsmöglichkeiten der bereits aufgetretenen Suchtfälle sind dadurch nicht vor- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25425 (A) (C) (B) (D) handen. Der gemeinsame Koalitionsantrag ist daher der richtige Schritt zu dem längst überfälligen Ausbau der Forschung nach einem möglichen zukünftigen Krank- heitsbild. Wie kommt es dazu, dass Jugendliche und Erwach- sene sich nahezu vollkommen aus der Realität zurück- ziehen und im Extremfall 10 bis 18 Stunden am Tag in der virtuellen Welt verbringen und ihre sozialen Kon- takte vernachlässigen? Die Frage nach der Motivation muss flankiert werden von der Ausarbeitung effektiver Behandlungsformen. Dazu gehört die flächendeckende Vernetzung der bislang bestehenden Initiativen und die Bildung von Schwerpunkten. Denn wie wir in der Anhö- rung erfahren haben, sind drei Verhalten auffällig: Onlinespielsucht, Onlinechatsucht und Onlinesexsucht. Nach der aktuellen Studie des Kriminologischen For- schungsinstituts Niedersachsen e. V. sind 3 Prozent der Jungen und 0,3 Prozent der Mädchen einer Schülerbefra- gung unter Neuntklässlern bereits abhängig von Compu- terspielen. Bei 15-jährigen männlichen Spielern des Fan- tasygames World of Warcraft gelten 8,5 Prozent als abhängig. Selbst, wenn wir Studien des KFN nicht im- mer unkritisch gegenüberstehen, sind das Werte, die alarmieren und denen wir etwas entgegensetzen müssen. Unser Antrag hat den Jugendschutz besonders im Fo- kus: Jugendliche sind uns heute in vielen Fällen weit vo- raus, wenn es um die Nutzung der neuen Medien geht; aber sie sind auch gefährdet und besonders schutzbe- dürftig. Zentraler Punkt ist daher die Förderung und Im- plementierung von Medienkompetenz. Wir wollen errei- chen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene – durch die Zusammenarbeit von Eltern, Schulen und Medienpä- dagogik – lernen, die neuen Medien verantwortungsvoll zu nutzen. Insbesondere die Elterngeneration ist häufig überfordert oder schlicht nicht wissend, wenn es um den Internetkonsum ihrer Kinder geht. Dort müssen wir an- setzen. Die Eltern müssen wir stärken, und ihre Auf- merksamkeit müssen wir auf das Thema lenken, um die Kinder und Jugendlichen wirksam zu schützen. Dazu setzen wir auch verstärkt auf den Schutz durch Technik, und wir wollen gemeinsam mit den Herstellern den Einsatz von technischen Hilfsmitteln für den Kin- der- und Jugendschutz prüfen. Infrage kommen etwa au- tomatische Spielzeiteinblendungen oder die Einstellung von Spielzeitkontingenten durch die Eltern. Kinder und Jugendliche eignen sich die Medienwelt entsprechend ihren altersspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf höchst unterschiedliche Art und Weise an. Wir fordern deshalb die Länder auf, den Bereich „Medienkompetenz“ in den Schulen zu stärken, für eine umfangreiche Lehre Sorge zu tragen und Präventionsan- gebote zu schaffen. Die Verankerung eines Schulfachs Medienkunde ist allein deshalb sinnvoll, da angehende Lehrerinnen und Lehrer speziell und umfassend ausge- bildet werden. Zudem soll die Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung innerhalb der vorhandenen Ressourcen eine bundesweite Aufklärungskampagne be- ginnen. Denn nur mit flächendeckender Werbung für ei- nen vernünftigen Umgang mit den neuen Medien errei- chen wir auch diejenigen, die sich bislang zu unvorsichtig im Netz bewegen. Christoph Waitz (FDP): Die Medienlandschaft hat sich in den letzten 15 Jahren gravierend geändert. Den Konsumenten stehen immer mehr technische Geräte zur Mediennutzung zur Verfügung. Der hohe Grad der Ver- netzung durch das Internet bringt eine schier unendliche Bandbreite an Medienangeboten in die Wohnungen der Menschen. Noch nie konnten die Menschen weltweit aus einer so großen Anzahl von Medienangeboten auswäh- len. Allein Computer- und Videospiele begeistern jedes Jahr Millionen Menschen in Deutschland und Europa. Die Akzeptanz dieser Spiele als Unterhaltungsgut zeigen schon allein die jährlichen Besucherzahlen zur Leit- messe Games Convention, die bislang mehrere Hundert- tausend Menschen nach Leipzig geführt hatte. Compu- terspiele sind Zeitvertreib, Lernanreiz und Ausdruck besonderer Kreativität. Computerspiele sind Kultur- und zugleich Wirtschaftsgut. Sie haben inzwischen ihren fes- ten Platz innerhalb der Mediennutzung. Die neue Medienlandschaft erfordert von den Men- schen aber auch eine besondere Medienkompetenz, die dabei hilft, aus der unübersichtlichen Masse von Ange- boten die Angebote herauszufiltern, die der Einzelne tat- sächlich nutzen möchte oder die für den Einzelnen tat- sächlich geeignet sind. Dennoch besteht auch bei der Nutzung neuer Medien die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung durch übermäßige Nutzung dieser Angebote. Die Expertenan- hörung im Kultur- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages hat uns einige dieser Fälle plastisch vor Au- gen geführt. Fest steht: Einige Menschen verlieren bei der Mediennutzung die Kontrolle. Warum dies geschieht und was wir dagegen machen können, ist bislang für den Bereich der Nutzung neuer Medien noch nicht ausrei- chend erforscht. Bislang steckt insbesondere die klini- sche Forschung noch in den Kinderschuhen. Dabei ist gerade die umfängliche klinische Forschung Grundlage für die Erstellung und Bekämpfung einer pathologischen Veränderung des menschlichen Körpers. Die uns heute vorliegenden Anträge der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen thematisieren zu Recht die exzessive Mediennutzung und die Auswirkungen dieser übermäßigen Nutzung. So werden diese Auswir- kungen mit den symptomatischen Ausprägungen anderer Suchterkrankungen verglichen. Es wird von Medienab- hängigkeit oder Onlinesucht gesprochen. Und es wird konstatiert, dass wir über diese Phänomene einfach nicht genug wissen, um zu erkennen, wie ernst die Problema- tik ist und welche Maßnahmen helfen, um die Probleme zu bekämpfen und abzustellen. Zu Recht wird deshalb in beiden Anträgen die wissenschaftliche Erforschung der Medienabhängigkeit gefordert. Diese Forderung unter- stützt die FDP-Bundestagsfraktion. Trotzdem können wir beiden Anträgen nicht zustim- men. Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen habe ich für die FDP schon im Kulturausschuss dargelegt, dass es 25426 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) für eine Definition eines Krankheitsbildes Onlinesucht noch zu früh ist und weitere Untersuchungen erforder- lich sind. Da gerade Onlinespiele oft grenzüberschrei- tende Wirkung haben, fehlt insbesondere ein Vorschlag, wie man durch internationale Absprachen und Selbstver- pflichtungen an die Lösung des Problems herangehen könnte. Auch die von Ihnen geforderte – eventuell ge- setzlich zu verankernde – Festlegung von wöchentlichen Spielzeitkontingenten für Minderjährige übersteigt die Fürsorgepflicht des Staates. Hier greift Ihr Antrag unzu- lässig in das Erziehungsrecht der Eltern ein. Und was sich auf einer Spielekonsole durch die Eltern einstellen und begrenzen lässt, ist im Bereich der Onlinespiele oft ein untaugliches Mittel. Kommen wir zum Antrag der Großen Koalition. Ihr Antrag schießt weit über das Ziel hinaus. So fordern Sie einen ganzen Strauß von Maßnahmen, ohne das genaue Ausmaß des Suchtpotenzials zu kennen. Nicht nur, dass Sie damit Gelder verplanen, die dringend zielgerichteter an anderer Stelle eingesetzt werden sollten. Sie greifen mit Ihrem Antrag in die Tablettenkiste und verabreichen dem Patienten einen fragwürdigen Tablettencocktail, ohne die Erkrankung, geschweige denn die Symptome genau zu kennen. Dabei ist die Gesundung eines Patien- ten doch essenziell mit der vorherigen genauen Untersu- chung verbunden. Dann lese ich in Ihrem Antrag, dass die Computer- spieleindustrie zur Einrichtung der „Stiftung zur Förde- rung qualitativ hochwertiger interaktiver Unterhaltungs- medien“ aufgefordert werden soll. Ich frage mich, was diese Forderung in Ihrem Antrag zur Bekämpfung der Medienabhängigkeit zu suchen hat. Schließlich könnten alle Arten von Angeboten, ganz unabhängig von ihrer Qualität, ein Suchtpotenzial auslösen. Mir ist jedenfalls nicht zu Ohren gekommen, dass ein gut gemachtes, hochqualitatives und vor allem interaktives Computer- spiel kein Suchtpotenzial in sich tragen würde. Wir müssen erst die wissenschaftliche Basis für wei- tere Schritte schaffen und fachfremde Anliegen aus den Anträgen entfernen. Grundsätzlich begrüße ich das in Ih- ren Anträgen formulierte Anliegen. Lassen Sie uns daher keine vorschnellen Handlungen und Maßnahmen einlei- ten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Deutsche Zentrum für Suchtfragen des Kinder- und Ju- gendalters beauftragt, die wissenschaftlichen Studien zum Thema „pathologischer Internetgebrauch“ auszu- werten und zusammenzufassen. Im Zwischenbericht ist zu lesen, dass in Deutschland nicht nur keine Studien er- stellt wurden, sondern dass in den internationalen Stu- dien die Kriterien der Entscheidung über das Vorliegen der Störung willkürlich gewählt und nicht geprüft wur- den. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist mit einer schnellen Bewertung vorsichtig. Sonst würde sie nicht am 3. Juli 2009 zu einer Konferenz zum Thema „Internet und Computerspiele – Wann beginnt die Sucht?“ einladen. Dass CDU/CSU und SPD ihren Antrag heute ohne Faktenbasis im Schnellverfahren durchpeitschen, dient nicht der wirksamen Bekämpfung von Medienabhängig- keit. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich bei der Ab- stimmung enthalten. Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): Medienabhängig- keit ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche nicht- stofflich gebundene Suchtformen wie etwa die soge- nannte Internetsucht, Fernsehsucht, Handysucht oder auch die Sucht nach Computerspielen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschränkt sich auf das Thema Computerspiele- und Onlinesucht. Das ist in gewisser Weise verständlich, denn diese Form der Abhängigkeit hat unter Kindern und Jugendlichen stark zugenommen. Die Computerspiele- und Onlinesucht ist ein aktuelles gesellschaftliches Phänomen und sozusagen die negative Begleiterscheinung der fortschreitenden Digitalisierung. Die Stoßrichtung Ihres Antrags ist grundsätzlich auch aus Sicht der Linken zu begrüßen. Dies gilt zum Beispiel für den von Ihnen vorgeschlagenen Ausbau des Bera- tungs- und Therapieangebots und für die Stärkung der Medienkompetenz. Der Erwerb von Medienkompetenz ist der Schlüssel, um den inhaltlichen Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu begegnen. Die Herausbildung eines kritischen Verstandes und die Fähigkeit, Realität von Fiktion zu unterscheiden, ist die unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Mediensozialisation. Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und andere Er- ziehungsberechtigte sind gefordert, sich in der Welt elek- tronischer Medien selbstbestimmt zu orientieren und den Umgang mit möglichen Gefahren und schädlichen Medieninhalten zu erlernen. Die natürlichen Orte zum Erwerb von Medienkompetenz sind Kindergärten, Kin- dertagesstätten, Horte und Schulen. Und damit gehört die Vermittlung von Medienkompetenz unbedingt in den Ausbildungskanon von Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Und weil dies so wichtig ist, tritt Die Linke dafür ein, die Förderung und Schulung von Me- dienkompetenz in den Bundesländern institutionell ver- pflichtend zu verankern. Die Internetsucht ist noch nicht in den internationalen Klassifikationen psychischer Störungen aufgenommen worden, sprich: Sie ist bisher nicht als Krankheit aner- kannt. Das liegt auch daran, dass bislang noch verschie- dene Krankheitsbeschreibungen mit teils unterschied- lichen Diagnosekriterien existieren. In den USA werden vor allem die Begriffe „pathological internet use“, pa- thologischer Internet-Gebrauch, oder „internet addiction disorder“, Internet-Abhängigkeits-Syndrom, genutzt. Klar ist: Die empirische wie epidemologische Unkenntnis auf diesem Gebiet ist zurzeit noch riesig. Das bestätigen alle Expertinnen und Experten. Solange aber das Krankheits- bild nicht eingehender erforscht ist, erscheint eine vor- schnelle Klassifizierung als Krankheit bei der WHO als nicht ratsam. Problematisch erscheint ferner der fehlende Hinweis darauf, wie die Kennzeichnung des Suchtpotenzials und Spieldauereinblendungen bei Online-Rollenspielen recht- lich bewerkstelligt werden sollen. Gesetzesregelungen ausschließlich in Deutschland zu verabschieden, reicht meines Erachtens überhaupt nicht aus, denn Anbieter Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25427 (A) (C) (B) (D) von so weit verbreiteten Online-Rollenspielen wie zum Beispiel „Second Life“ sind zumeist in den USA ange- siedelt oder haben allenfalls eine Niederlassung in einem EU-Land wie beispielsweise „World of Warcraft“ in Paris. Juristische Personen müssten demnach auch innerhalb der EU und darüber hinaus habhaft gemacht werden können. Vor allem Letzteres dürfte schwierig zu bewerk- stelligen sein. Kein Wunder also, dass der Antrag der Koalition in diesem, wie in weiteren Punkten, sehr vage bleibt. Durchgängig ist insbesondere die Absicht zu finden, dass das alles nicht mit Zusatzkosten verbunden sein darf. Das aber ist schlicht nicht möglich. Ein vernünftiges Beratungs- und Therapieangebot sowie Medienkompetenz kosten immer Geld. Ihre Überzeugung, das Regierungsprojekt „Ein Netz für Kinder“ sei ein für Kinder geeigneter und geschützter virtueller Raum, teile ich nicht. Die Kinder werden hier den Interessen der Werbeindustrie als hilflose Opfer aus- geliefert. Der Betrieb dieses Angebotes sollte meines Erachtens erst nach einer gründlichen Überarbeitung fortgesetzt werden. Ich sage es ganz deutlich: Werbung und Bezahlangebote sind nicht mit dem Kinderschutz vereinbar! Werbung darf kein automatisierter Teil unse- res Lebens sein, schon gar nicht für Kinder. Und deshalb werden wir Linken uns bei Ihrem Antrag – trotz guter Ansätze – enthalten. Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Große Koalition ist aufgewacht. Bei dem Fachgespräch meiner Fraktion vor zwei Jahren wurde das Problem erstmals im parlamentarischen Raum thematisiert, und eineinhalb Jahre nach Einbringung unseres Antrages hat sie das Thema nun auch für sich entdeckt, zwei Wochen vor dem faktischen Ende der Legislaturperiode. Wir sa- gen: endlich! Es ist höchste Zeit, dass etwas passiert. Ob die von der Koalition vorgeschlagenen Maßnahmen aus- reichen, ist allerdings eine zweite Frage. Vor allem junge Menschen sind heutzutage dank Handy und Internet besser informiert und vernetzt als jede Generation zuvor. Welche positiven Auswirkungen das für die Freiheit der Menschen haben kann, sehen wir derzeit an den Berichten, die uns aus dem Iran erreichen. Internet und Handy erfüllen dort derzeit die Funktion, die die Presse dort nicht mehr wahrnehmen darf. Für viele Menschen birgt diese schöne neue Medien- welt aber auch eine Gefahr. die Gefahr, sich darin zu ver- lieren. Sie wird zum zentralen Lebensinhalt, soziale Kontakte werden vernachlässigt, Arbeit und Schule ge- raten in den Hintergrund, mitunter sogar elementare Be- dürfnisse wie Essen und Trinken. Die neu gewonnene Freiheit kann Menschen also auch unfrei machen, näm- lich dann, wenn es ihnen nicht mehr gelingt, ihre Medi- ennutzung selbstbestimmt zu gestalten. Medienabhängigkeit ist ein relativ neues, aber deswe- gen nicht minder problematisches Phänomen: Mittler- weile gibt es Schätzungen, nach denen 3 bis 6 Prozent aller Internetnutzer als abhängig gelten, noch einmal so viele sind zumindest gefährdet. Die Mechanismen sind vergleichbar mit denen anderer Suchtformen: unkontrol- lierter und stundenlanger Konsum, stetige Erhöhung der „Dosis“, ständige gedankliche Beschäftigung mit dem Spiel, misslingende Reduzierungsversuche, Entzugs- erscheinungen und Verheimlichung bzw. Bagatellisie- rung des eigenen Konsums. Dennoch wird diese Suchtform häufig noch nicht als solche akzeptiert – erst vor kurzem konnte man auf dem Onlineportal der „Welt“ lesen, dass es eine „Online- sucht“ überhaupt nicht gebe. Wir freuen uns deshalb, dass die Koalition hier wenigstens den ersten Schritt wagt und vorschlägt, die Anerkennung von Mediensucht nach WHO-Kriterien zu prüfen. Die Koalition hat auch recht, wenn sie feststellt, dass Medienabhängigkeit bislang viel zu wenig erforscht wird. Darum fordern wir schon seit Jahren, mehr in die Erforschung dieses Phänomens zu investieren. In dieser Forderung haben uns die Experten bei der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien im letzten Jahr be- stärkt. Die Forderung der Koalition, das nur im Rahmen der „vorhandenen Mittel“ zu tun, ist – vorsichtig formu- liert – sehr bescheiden, insbesondere wenn man berück- sichtigt, wie wenig die Bundesregierung derzeit insge- samt in die Suchtforschung investiert. Gleichzeitig ist es dringend notwendig, die Beratung und Therapie für Betroffene zu verbessern. Die Länder sind hier in der Pflicht, diese Angebote auch entspre- chend zu fördern. Auch die Aus- und Weiterbildung von Therapeuten muss der neuen Situation angepasst wer- den. Sie müssen in der Behandlung dieses neuen Phäno- mens entsprechend geschult werden. Bislang erfahren die Betroffenen und ihre Angehöri- gen von staatlicher Seite wenig Hilfe. Ich finde es des- halb auch erstaunlich, wenn die Koalition fordert, eine Aufklärungskampagne durch die Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung (BZgA) „innerhalb der vor- handenen Ressourcen“ zu starten. Meine Vermutung ist: Mit Aufklärungskampagnen werden wir hier wenig aus- richten, wenn Medienabhängigkeit und Medienkompe- tenz nicht auf vielen Ebenen Thema der lebensweltbezo- genen Prävention wird. Noch ein Wort zu der besonderen Gefahr, die von Onlinerollenspielen ausgeht: Wir haben vorgeschlagen, diese Suchtgefahren durch ein Paket von gezielten Maß- nahmen zu senken. Einige dieser Maßnahmen, wie Spielzeiteinblendungen oder die Einrichtung von Zeit- kontingenten, haben Sie lobenswerterweise in ihrem An- trag aufgegriffen. Wer hingegen, wie die Innenminister der Länder vor zwei Wochen, nach pauschalen Verboten von Computer- spielen ruft, macht es sich aber zu einfach. Computer- spiele sind mittlerweile fester Bestandteil unserer Kultur wie auch Bücher, Filme oder Musik. Verbote ändern an den grundsätzlichen Problemen nichts, die Jugendliche zu einem exzessiven Spielen bringen – egal, ob es sich dabei um Gewalt- oder Suchtprobleme handelt. Vor al- lem können diese Gesetze nicht die Eltern aus ihrer Ver- antwortung entlassen, sich über die Freizeitbeschäfti- gung ihrer Kinder ein Bild zu machen. Altersfreigaben, Spielzeitkontingente und all die an- deren Maßnahmen nützen wenig, wenn Jugendlichen 25428 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) – wie auch den Eltern, Lehrern und sonstigen Betreu- ungspersonen – nicht die notwendige Medienkompetenz vermittelt wird. Mit Medien umgehen will gelernt sein – in jeder Hinsicht und von Anfang an. Dazu gehört auch, Angebote kritisch zu hinterfragen und die Mittel des In- ternets gezielt einzusetzen. Es reicht allerdings nicht aus, wie von der Koalition vorgeschlagen, in einem Unter- richtsfach „Medienkunde“ nur den technischen Zugang zu erschließen und den Kindern Laptops auf die Schul- bank zu stellen. Der Umgang mit Medien muss vielmehr fächerübergreifend in den Unterricht mit einfließen. Wir begrüßen natürlich, dass Medienabhängigkeit jetzt endlich auch ein Thema für die Regierungsparteien geworden ist. Ich frage mich allerdings, warum die Koalition erst kurz vor Schluss mit diesem Antrag kommt. Mich beschleicht das ungute Gefühl, dass es sich bei diesem zudem noch sehr kurzfristig eingebrach- ten Antrag eher um eine PR-Aktion handelt. Angesichts der sehr bescheidenen Forderungen in dem vorliegenden Antrag, die auch immer unter dem Vorbehalt „innerhalb der vorhandenen Mittel“ stehen, frage ich mich zudem, wie ernst Sie es wirklich mit diesem Thema meinen. Aufgrund dieser berechtigten Zweifel können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Anlage 43 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Erwerbsminderungsrente gerechter gestal- ten – Absicherung für das Erwerbsunfähigkeits- risiko verbessern (Zusatztagesordnungspunkt 11) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Die Er- werbsminderungsrente sichert das Einkommen von Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vor Beginn des Renteneintrittsalters nicht mehr oder nur noch einge- schränkt erwerbsfähig sind. Es ist eine große soziale Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, dass sie nicht nur der Alterssicherung dient, sondern auch denje- nigen hilft, die aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem Renteneintrittsalter nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten können. Im vorliegenden Antrag wird nun gefordert, das Refe- renzalter von 63 Jahren für den abschlagsfreien Bezug der Erwerbsminderungsrente wieder einzuführen sowie die Zurechnungszeit analog zu der Änderung des Zu- gangsalters für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungs- rente anzupassen. Parallel zur Anhebung der Regel- altersgrenze in der gesetzlichen Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 wurden analog auch bei allen anderen rentenrechtlichen Regelungen die Al- tersgrenzen schrittweise um zwei Jahre angehoben. Das ist nur konsequent und gerecht. Das Referenzalter für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Renten wegen ver- minderter Erwerbsfähigkeit wird deshalb beginnend im Jahr 2012 von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre ange- hoben. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 und später beträgt das Referenzalter für die Ermittlung der Renten- abschläge 65 Jahre. In Anerkennung ihrer besonders lan- gen Versicherungszeiten verbleibt es für Personen mit 35, ab dem Jahr 2024 40 Pflichtversicherungsjahren bei dem bisherigen Referenzalter von 63 Jahren. Dies be- trifft ausschließlich Personen, die im Alter ab 60 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Für jüngere Personen hat sich die Rechtslage durch die Anhebung der Altersgrenzen überhaupt nicht verändert. Für diesen Personenkreis bleibt es wie bisher bei einem Abschlag von 10,8 Prozent. Eine Verlängerung der Zurechnungs- zeit um drei Jahre auf das 63. Lebensjahr aus Gründen der Altersgrenzenanhebung würde dagegen die Perso- nengruppe begünstigen, für die sich die Rechtslage gar nicht verändert hat. Sie käme Versicherten zugute, bei denen der Rentenfall der verminderten Erwerbsfähigkeit vor dem Alter 63 eintritt. Derzeit werden Erwerbsminderungsrenten ganz über- wiegend an Versicherte vor dem 60. Lebensjahr ausge- zahlt. Für diese Gruppe würde der Antrag zu einer Leis- tungsverbesserung führen, obwohl sie gar nicht von der Anhebung der Regelaltersgrenze betroffen sind, weil ihr Rentenabschlag unverändert bei 10,8 Prozent bleibt. Ob jemand bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten und dann die volle Altersrente beziehen kann oder ob jemand wegen einer Beeinträchtigung seiner Ge- sundheit bereits in jüngeren Jahren Erwerbsminderungs- rente beantragen muss, für alle gilt: Zusätzliche Alters- vorsorge ist zwingend notwendig, um Altersarmut zu vermeiden und sich einen angemessenen Lebensstandard sichern zu können. Die Große Koalition hat daher eine nicht unwichtige Reform beschlossen: Für die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, Riester-Rente, sind seit 2008 auch alle Personen förderberechtigt, die eine Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung beziehen. Auch sie sollen die Chance haben, zusätzlich weiter fürs Alter zu sparen und eine zusätzliche Altersvorsorge aufzu- bauen. Wer Erwerbsgeminderten tatsächlich helfen will, der sollte an der richtigen Stelle ansetzen. Der Antrag der Grünen tut das nicht. Die von der Koalition beschlosse- nen Neuregelungen gehen in die richtige Richtung. Gregor Amann (SPD): Heute debattieren wir zwei Anträge der Grünen und der FDP zum Thema Erwerbs- minderungsrente. Folgendes möchte ich dazu ausführen: Der Grundgedanke bei der Erwerbsminderungsrente, EM-Rente, ist, dass wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, am Arbeitsleben teilzuneh- men, eine Rente zum Lebensunterhalt erhält, wenn er be- stimmte Bedingungen erfüllt. Immerhin fast 19 Prozent derjenigen, die 2007 neu in Rente gingen, bekamen eine EM-Rente. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass 162 000 von 866 000 Rentenzugängen eine EM-Rente bezogen. Die Zahlen belegen, dass das Thema Rente an sich schon kein Randthema sein sollte und dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25429 (A) (C) (B) (D) 162 000 neue EM-Rentner allein in 2007 kein Pappen- stiel sind. Meines Erachtens ist das sogar eine gewaltige Zahl von Menschen, die vorzeitig aus dem Arbeitsleben scheiden; sehr viele davon, weil sie durch Arbeit kaputt gemacht wurden. Aber die Zahlen aus dem Jahr 2007 zeigen auch, dass es heute weniger sind als zum Beispiel im Jahr 2000, als noch 200 000 Menschen in die Er- werbsminderungsrente gingen. Dieser Rückgang hat seine Ursachen. Eine Ursache ist, dass der Bezug einer EM-Rente heute weniger oft gewährt wird, da strengere Normen an die gesundheitli- che Überprüfung gestellt werden. Aber es konnten auch in den vergangenen Jahren erhebliche Verbesserungen in der Arbeitswelt erreicht werden, um alternsgerechtes und altersgerechtes Arbeiten zu ermöglichen. So stiegen auch im gleichen Zeitraum die Beschäftigtenzahlen für über 55-Jährige von 38 Prozent auf über 52 Prozent. Das ist ein Erfolg, denn die Teilnahme am Arbeitsleben hat als Folge, dass sich Menschen mit ihrer Lebenserfahrung einbringen können und sich daher gebraucht fühlen. Und andererseits profitieren auch die Unternehmen und Kol- legen von dieser Erfahrung. Dieser Rückgang zeigt auch, dass Politik gestalten kann. Natürlich mit Augenmaß, denn die EM-Rente, so der Gedanke der Reform von 2002, sollte nicht länger als breite Autobahn in den vorzeitigen Ruhestand be- nutzt werden, aber stets als verlässlicher und gangbarer Weg weiter offen sein, um den Menschen zu helfen, die dringend der Hilfe bedürfen, da sie krank und kaputt sind. Natürlich ist der Zugang zur EM-Rente die Kehrseite der Medaille „Rente mit 67“, denn auch uns ist bewusst, dass nicht alle Menschen bis 67 arbeiten können. Aller- dings können manche auch nicht bis 65 oder 60 arbeiten; insofern ist das keine Problematik, die spezifisch mit der Anhebung des Renteneintrittsalters zusammenhängt. Dabei muss ich sagen, dass der vorzeitige Ruhestand von manchen Arbeitgebern auch bewusst in Kauf ge- nommen wird. Hier muss etwas geschehen. Es gilt noch mehr auf die Vermeidung von Erwerbsminderung zu dringen. Hier sind wir uns auch einig mit den Gewerk- schaften. Für die nächste Legislaturperiode haben wir uns als SPD in unserem Regierungsprogramm als Ziel gesetzt, dass wir vor allem eine neue Kultur der Arbeit entwi- ckeln wollen. Es würde zu lange dauern, alle Punkte dazu aufzuzählen, aber für unsere heutige Debatte passt unter anderem, was sich unter dem Stichwort „Humane Arbeitsbedingungen zum Erhalt der Beschäftigungsfä- higkeit“ zusammenfassen lässt. Arbeit nimmt einen großen Teil der Lebenszeit ein, deshalb muss sie so gestaltet werden, dass Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer auch eine Chance haben, bis zur Rente arbeiten zu können. Wir wollen moderne und menschengerechte Arbeitsbedingungen fördern: Be- triebe können voneinander lernen, das heißt Modellpro- jekte mit Sozialpartnern als Best-Practice-Beispiel ent- wickeln, wo Betriebe und Forschung helfen sollen, branchenspezifisch gute Lösungen zu generieren. Arbeit muss gesundheitsverträglich gestaltet werden. Das gilt insbesondere auch für Schicht- und Wochenendarbeit und für körperlich besonders belastende Arbeit. Wir wollen die berufliche Rehabilitation weiter mo- dernisieren und dabei insbesondere das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement stärken und der Re- habilitation so weitgehend wie möglich den Vorrang vor der Erwerbsminderungsrente geben. Denn in Arbeit und damit im sozialen Zusammenhang zu bleiben, ist für uns Sozialdemokraten eine der wichtigen Handlungsvorga- ben. Dennoch können wir uns keine perfekte Arbeitswelt backen, und solche Veränderungen benötigen auch im- mer Zeit, da es hier auch um einen Kultur- und Mentali- tätswechsel geht. Wir brauchen also auch flexible Über- gänge vom Erwerbsleben in die Altersrente. Diese wollen wir Sozialdemokraten fördern. Es geht dabei um Altersteilzeit. Die von der Bundes- agentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit wollen wir bis 2015 verlängern, wenn ein Unternehmen eine frei werdende Stelle mit einem Auszubildenden oder Ausbil- dungsabsolventen neu besetzt. Die Möglichkeit, eine Altersrente auch als Teilrente bei paralleler Teilzeitbe- schäftigung in Anspruch zu nehmen, wollen wir bereits mit dem 60. Lebensjahr ermöglichen. Aber auch im Rah- men der Rentenversicherung ist eine höhere Flexibilität möglich, ohne die Rentenversicherung mit Kosten zu be- lasten: Hierzu soll sowohl den Versicherten als auch den Unternehmen und tariflichen Fonds die Möglichkeit ge- geben werden, mit zusätzlichen Beiträgen zur Renten- versicherung bei einem früheren Rentenzugang die Abschläge abzukaufen oder Zuschläge zur Rente zu er- werben und so den Schutz im Alter oder eben auch bei Erwerbsminderung zu erhöhen. Der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung als zweite Säule und der geförderten privaten Vorsorge – „Riester-Rente“ – als dritter Säule ist ein Erfolg sozial- demokratischer Politik. Wir wollen die Absicherung durch diese zusätzlichen Säulen verbessern. Zukünftig soll auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit obligato- risch und zu gleichen Konditionen abgesichert werden. Zum vorliegenden Antrag der Grünen: Sie fordern, das Referenzalter von 63 Jahren für den abschlagsfreien Bezug der Erwerbsminderungsrente wieder einzuführen sowie die Zurechnungszeit analog zu der Änderung des Zugangsalters für eine abschlagsfreie Erwerbsminde- rungsrente anzupassen. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversi- cherung – RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz – vom 20. April 2007 sind parallel zu der neuen Regelalters- grenze von 67 Jahren auch alle anderen Altersgrenzen um zwei Jahre angehoben worden. Das ist eine logische Konsequenz. Das Referenzalter für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Renten wegen verminderter Er- werbsfähigkeit wird beginnend im Jahr 2012 von 63 Jah- ren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Bei einem Ren- 25430 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) tenbeginn im Jahr 2024 und später beträgt das Referenzalter für die Ermittlung der Rentenabschläge 65 Jahre. In Anerkennung ihrer besonders langen Versi- cherungszeiten verbleibt es für Personen mit 35, ab dem Jahr 2024 40 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisherigen Referenzalter von 63 Jahren. Auch wir Sozialdemokraten sehen, dass durch das langfristige Absinken des Rentenniveaus – politisch ge- wollt, auch von den Grünen, da aufgrund der demografi- schen Entwicklung notwendig – die Gefahr besteht, dass zu viele EM-Rentner möglicherweise unter die Armuts- grenze rutschen. Aber der vorliegende Antrag ist ein Schnellschuss, der zu kurz greift und daher nicht zur Lösung beiträgt. Das Problem ist nicht so sehr das Referenzalter, sondern vielmehr die Zurechnungszeit und die Abschläge, wel- che EM-Rentner hinnehmen müssen. Ihre Vorschläge zur Anhebung der Zurechnungszeit sind zu vage, und das Thema Abschläge sprechen Sie überhaupt nicht an. Wobei eine Abschaffung oder Reduzierung der Ab- schläge natürlich mit hohen Kosten für die Rentenversi- cherung, also für die Beitragszahler, verbunden ist. Deshalb ist es bei diesem Thema – und Sie haben Recht, das Thema EM-Renten muss angegangen werden – auch dringend notwendig, über eine Absicherung des Er- werbsminderungsrisikos in der zweiten und dritten Säule zu diskutieren. Wir fördern die betriebliche und private Vorsorge, um auf diesem Weg das Absinken des gesetz- lichen Rentenniveaus auszugleichen. Wenn Letzeres aber eine der Ursachen für eine zu niedrige EM-Rente ist, dann muss auch hier die private und betriebliche Vor- sorge ihren Teil zum Ausgleich beitragen. Wir Sozialde- mokraten haben dies in unserem Regierungsprogramm für die nächste Wahlperiode stehen; im vorliegenden Antrag der Grünen steht nichts dazu. Der Antrag der FDP spricht dieses Thema an, aber bei diesem Antrag geht die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos zu- lasten der allgemeinen Altersvorsorge. Die Menschen brauchen beides und sollen sich nicht entscheiden müs- sen zwischen dem einen oder dem anderen. Daher lehnt meine Fraktion beide vorliegenden An- träge ab. Sie sind mit heißer Nadel gestrickt und enthal- ten nicht genügend Substanz. Allerdings: Das Thema Er- werbsminderung muss in der nächsten Legislaturperiode dringend angegangen werden! Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Acht Jahre nach In- krafttreten der Neuregelung des Schutzes der Erwerbs- unfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es an der Zeit, die Voraussetzungen für einen effizienten Erwerbsminderungsschutz in der privaten Altersvor- sorge zu verbessern und Benachteiligungen abzubauen. Denn die Zahl der erwerbsgeminderten Menschen, die Grundsicherung beantragen müssen, wird künftig an- wachsen, wenn das Erwerbsunfähigkeitsrisiko für viele Bürger unversicherbar bleibt. Heute liegt der Anteil der Bezieher von Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung über 65 Jahre bei 2,3 Prozent der Personen ihrer Altersklasse. Das wird sich jedoch in Zukunft ändern. Denn die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer öfter nicht ausreichen, um eine Altersrente zu beziehen, die das Niveau der Grundsicherung – derzeit circa 660 Euro im Monat – erreicht. Wenn aber schon die reguläre ge- setzliche Altersrente zunehmend nicht ausreichen wird, um dem Armutsrisiko im Alter zu entgehen, wie viel stärker sind dann erst diejenigen Bürgerinnen und Bür- ger von der Armutsgefahr betroffen, die ohne ihr eigenes Verschulden beeinträchtigt sind, für ihren Erwerb zu sor- gen, also die erwerbsgeminderten Menschen. Ziel einer vorausschauenden und den Bedürfnissen der Menschen gerecht werdenden Rentenpolitik muss es deshalb sein, stärkere Anreize zur privaten Vorsorge zu setzen. Dazu gehört nicht nur die Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge als Ergänzung der Regel- altersrente – dies ist ohnehin wichtig –, sondern auch die Stärkung der privaten Vorsorge zur Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Die Nachfrage danach ist groß. Dies bestätigen unzählige Kontakte mit Bürgern, die einen privaten Versicherungsschutz suchen, ihn aber nicht finden. Die Absicherung gegen das Erwerbsunfähigkeitsri- siko ist lückenhaft und muss verbessert werden. Bei der Riester- und Basisrente soll nach den Vorstellungen der FDP daher künftig jeder Versicherungsnehmer frei wäh- len können, welcher Anteil der Beiträge in den Schutz gegen Erwerbsminderung und welcher Teil in die Lebensstandardsicherung fließt. Dadurch, dass der ver- tragliche Schutz gegen Erwerbsminderung aufgrund des Förderungsumfangs in seiner Höhe begrenzt ist und nur eine Erwerbs- und keine Berufsunfähigkeitsrente geför- dert wird, können auch ältere Personen mit vertretbaren Beiträgen in die geförderten Produkte einbezogen werden. Daneben sollen die Voraussetzungen für die Riester- und Rürup-Förderung dahin gehend verbessert werden, dass ein solches Wahlrecht auch für die Versicherungsunter- nehmen sinnvoll gestaltbar wird. Das FDP-Konzept verbessert die Absicherung für das Erwerbsminderungsrisiko deutlich und hilft, Armut im fortgeschrittenen Alter zu vermeiden. Damit reiht es sich übrigens in eine Reihe von FDP-Anträgen ein, die bestimmten Risikogruppen Lösungen bieten, um der Gefahr von Altersarmut zu entgehen. Dazu gehören Ge- ringverdiener und die sogenannten Soloselbstständigen. Die FDP will die Anreize zur Eigenvorsorge stärken und setzt dabei auf Wahl- und Gestaltungsfreiheit. Das hilft den Menschen im Alter und entlastet gleichzeitig die Kassen der Kommunen, auf die anderenfalls enorme Kosten für die Grundsicherung zukommen werden. Eine moderne Rentenpolitik doktert nicht immer und immer wieder an der Rentenformel herum, wie es die Bundesregierung uns in diesen Tagen beispielhaft mit der „ewigen Rentengarantie“ wieder einmal vorführt. Das sind die Menschen in diesem Lande leid. Eine moderne Rentenpolitik handelt früh und geht mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf die Lösung der Probleme an, die die Menschen tatsächlich betreffen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem FDP-Vorschlag zu einer verbesser- ten Absicherung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 25431 (A) (C) (B) (D) Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): Was heißt Erwerbsminderung? Es bedeutet, dass Men- schen aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen können. Es geht hier also um den Schutz einer Gruppe, die ohne eigenes Verschulden nicht mehr in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Im Durchschnitt trat die Erwerbsminderung im Jahr 2007 mit 50 Jahren ein. Überlegen Sie dies und bedenken Sie, wie alt Sie heute sind. Wer 50 Jahre ist, soll nach Ihren Vorstellungen, liebe Abgeordneten der Grünen, noch 17 Jahre arbeiten. Aber diese Menschen können es nicht mehr. Ich will Sie auch daran erinnern, dass die rot-grüne Bundesregierung den Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten 2001 er- schwert und Abschläge von über 10 Prozent auf die Er- werbsminderungsrenten eingeführt hat. Ihre Fraktion be- fürwortet noch immer die Rentenkürzungen durch die Riester-Rente und den Nachhaltigkeitsfaktor. Bei Ihrem Kürzungswahn vergaßen Sie jedoch stets die Erwerbs- minderungsrente und die Menschen, die auf diese ange- wiesen sind. Bei der Erwerbsminderung geht es nicht um Alt ge- gen Jung, wie Sie so gerne behaupten. Es geht hier um die Solidarität zwischen Menschen, die arbeiten können und Einkommen erzielen, und solchen, die unter schwe- ren gesundheitlichen und körperlichen Beeinträchtigun- gen leiden. Seit dem Jahr 2000, also vor Beginn Ihres Reformwahnsinns, ist die Durchschnittsrente der Zu- gänge wegen voller Erwerbsminderung bei Männern im Westen um fast 15 Prozent auf 712 Euro geschrumpft, bei teilweiser Erwerbsminderung sogar um rund ein Drittel. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grü- nen, Sie haben die Erwerbsminderungsrente gekürzt, wo Sie nur konnten. Aber wir reden heute über Ihren neuesten Vorschlag und nicht über Ihre bisherigen Rentenkürzungen. Ich will Ihnen auch zugestehen, dass Sie dazugelernt haben. Also schauen wir doch mal in Ihren Antrag. Was wollen Sie? Wollen Sie die Abschläge von über zehn Prozent abschaffen? Nein! Wollen Sie den Riester-Faktor zu- rücknehmen? Nein! Wollen Sie den Nachhaltigkeitsfak- tor streichen? Nein! Keine Ihrer bisherigen Kürzungen wollen Sie zurücknehmen. Dennoch trägt Ihr Antrag den schönen Titel: „Erwerbsminderungsrente gerechter ge- stalten“. Sie wollen mit Ihrem Antrag Wahlkampf ma- chen. Das mag Ihren Wahlergebnissen nutzen, verbessert aber nicht die Situation der Betroffenen. Wer nach der Substanz Ihres Antrages sucht, der wird herb enttäuscht. Sie wollen für alle, die vor dem 60. Le- bensjahr in Erwerbsminderungsrente gehen, die Zurech- nungszeit um zwei Jahre verkürzen, ihnen also erneut die Renten kürzen. Einzig, wer zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr in eine Erwerbsminderungsrente geht, würde durch Ihren Vorschlag ein bisschen besser- gestellt. Völlig vergessen haben Sie aber die Schwerbe- hinderten; deren Renteneintrittsalter wollen Sie weiter auf 65 Jahre anheben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben nichts aus der Vergangenheit gelernt. Deshalb werden wir als Fraktion Die Linke Ih- ren Antrag ablehnen. Zum Schluss noch kurz etwas zum Antrag der FDP. Während der schlimmsten Wirtschaftskrise seit Jahr- zehnten setzen Sie auf mehr Spekulation und Aktien in der Vorsorge. Bravo, niemand zieht aus der Finanzkrise weniger Konsequenzen als Sie! Aber immerhin bleiben Sie – anders als die Grünen – Ihrem Privatisierungs- wahnsinn und der Zerschlagung des gesetzlichen Siche- rungssystems treu. Sie fordern in Ihrem Antrag: mehr private Vorsorge, mehr Aktien und damit letztlich mehr Risiken auf dem Rücken der Betroffenen. Dabei zeigt die Krise mehr als deutlich: Versicherungen können es auch nicht besser. Für die Menschen aber ist es ein Lot- teriespiel. Erst wenn sie in Rente gehen, werden sie wis- sen, ob sie eine Niete gezogen haben. Mit Nieten lässt sich leider nur kein Lebensabend gestalten. Daher ver- steht es sich von selbst, dass wir als Linke Ihren Antrag ebenfalls ablehnen werden. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu Recht weisen Experten auf das steigende Risiko von Armut im Alter bei erwerbsgeminderten Ver- sicherten hin und fordern Nachbesserungen. Denn die allgemeine Niveauabsenkung in der gesetzlichen Ren- tenversicherung betrifft auch die Erwerbsminderungs- rente. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren das Zugangsalter von Erwerbsgeminderten kontinuierlich gesunken ist: in den letzten zehn Jahren um immerhin zwei Jahre. Wenn wir nicht gegensteuern, verliert die Er- werbsminderungsrente ihre Funktion für existenzielle Sicherheit von Menschen mit einer Erwerbsminderung. Die FDP hat in ihrem Antrag, den wir heute ebenso bera- ten, einen anderen möglichen Ansatz gewählt. Sie macht Vorschläge zur Nachbesserung in den Bereichen der pri- vaten und betrieblichen Altersvorsorge, damit auch die Erwerbsminderung in diesen Säulen abgesichert ist. Wir Bündnisgrünen haben uns die Frage gestellt: Welches ist der vorrangige Weg, damit Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behin- derung nicht bis zum Rentenalter arbeiten können, den- noch vor Armut im Alter geschützt sind? Unsere grund- sätzliche Antwort lautet: Der Schutz vor Armut im Alter muss in der ersten Säule erfolgen. Denn wir wollen nicht, dass nur Versicherte, die sich eine ergänzende Al- tersvorsorge leisten können, vor Armut im Alter ge- schützt sind. Dieser Grundsatz wird umso deutlicher, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung und Behinderung be- reits in sehr jungen Jahren eintreten kann. Damit die Erwerbsminderungsrente gerechter wird und einen besseren Schutz vor Armut im Alter bietet, ist es grundsätzlich erforderlich, die Zurechnungszeit bis zu dem Zeitpunkt der abschlagsfreien Erwerbsminderungs- rente anzuheben. Gegenwärtig müsste die Zurechnungs- zeit bis zum 63. Lebensjahr fortgeführt werden; denn nur so kann die Benachteiligung infolge einer gesundheitli- chen Beeinträchtigung oder Behinderung in jungen Jah- ren ausgeglichen werden. Wir fordern erneut, das Zugangsalter für eine abschlagsfreie Erwerbsminde- 25432 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 (A) (C) (B) (D) rungsrente mit 63 Jahren beizubehalten und somit die Anhebung nach dem Altersgrenzanpassungsgesetz von 63 auf 65 Jahre wieder rückgängig zu machen. Bereits bei der Debatte um die Rente mit 67 Jahren hatten wir verdeutlicht, dass eine Anhebung des Zugangsalters für die Erwerbsminderungsrente willkürlich ist. Eine ab- schlagsfreie Erwerbsminderungsrente mit 63 Jahren ist gerechter als Ausnahmeregelungen für langjährig und besonders langjährig Versicherte, die eben das Glück ha- ben, dass sie über eine robustere Gesundheit verfügen oder unter weniger belastenden Arbeitsbedingungen ar- beiten konnten. Die Öffnung der Riester-Rente für das existenzielle Risiko der Erwerbsminderung finden wir durchaus rich- tig. Die anderen Vorschläge des FDP-Antrags lehnen wir ab; sie sind überflüssig und haben mit solidarischer Ab- sicherung nichts zu tun. Die FDP scheint vor allem bei ihrer zweiten Forderung die Interessen der Versiche- rungswirtschaft im Auge zu haben. Natürlich würden sich die Versicherungen freuen, wenn sie den Garantie- Möglichkeit, noch in dieser Wahlperiode eine sinnvolle Verbesserung für Erwerbsgeminderte zu unterstützen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Anlage 44 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Klaus Hagemann, Jürgen Kucharczyk, Ute Kumpf, Lothar Mark, Hilde Mattheis, Ortwin Runde, Dr. Hermann Scheer und Dr. Angelica Schwall-Düren (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (Tagesord- nungspunkt 13 a) Wir stimmen dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes zu, weil es einige notwendige Ver- schärfungen enthält und damit das, was in einem Koali- zins senken können. Dass dies nicht nötig ist, zeigen die Tarifverträge der Chemie- und der Metallbranche. Mit diesen Tarifverträgen wird deutlich, dass die Berufs- und Erwerbsminderungsrente zu günstigen Konditionen für die Versicherten in die betriebliche Altersvorsorge ein- gebaut werden kann. Ich fasse zusammen: Damit die Erwerbsminderungs- rente auch gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte und Behinderte besser vor Armut im Alter schützt, ist ein ausreichender Schutz in der ersten Säule der Alters- sicherung vorrangig geboten. Dazu fordern wir eine Bei- behaltung des Referenzalters von 63 Jahren für eine ab- schlagsfreie Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich muss die Zurechnungszeit angepasst werden, und zwar grund- sätzlich bis zur abschlagsfreien Erwerbsminderungs- rente. Die SPD hat unseren Ansatz im Ausschuss kritisiert und kündigt seit inzwischen zwei Jahren eigene Nach- besserungen an. Heute hätte sie vermutlich die letzte sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 tionskompromiss erreichbar war. Dennoch bleibt es unterhalb dessen, was nach den Amokläufen von Jugendlichen zuletzt in Winnenden notwendig ist, denn in allen Fällen, in denen Jugendliche mit Waffen Menschen getötet oder verletzt haben, waren diese Waffen für sie zu Hause erreichbar. Wir halten deshalb eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in nächster Zukunft für unverzichtbar. Ins- besondere dürfen Waffen zu sportlichen und Jagd- zwecken nicht zu Hause gelagert werden. Selbstverständlich ist das Waffenrecht nur ein, nicht das einzige Instrument, um zunehmender Gewaltbereit- schaft entgegenzuwirken. Dazu gehört ein Internet, das frei von Gewaltverherrlichung ist – so schwer dies er- reichbar sein mag. Dazu gehört Gewaltprävention an den Schulen, insbesondere auch Schulsozialarbeit. All das und einiges mehr muss in der nächsten Legis- latur auf die politische Agenda. nd 91, 1 2, 0, T 22 227. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44