Protokoll:
15042

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 15

  • date_rangeSitzungsnummer: 42

  • date_rangeDatum: 7. Mai 2003

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: None Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 21:04 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/42 Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 15/901, 15/917) . . . . . . . . . Einschätzung des Staatssekretärs Jürgen Chrobog hinsichtlich der Entwicklung der USA zu einem „Polizeistaat“ DringlAnfr 1 Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU Antw Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . MdlAnfr 3, 4 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtaufwand und Verkaufserlöse bei der Verlagerung des BND von Pullach nach Berlin MdlAnfr 5 Georg Fahrenschon CDU/CSU Antw Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . ZusFr Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . 3438 C 3438 D 3439 B 3439 B 3441 B, 3442 A 3441 B, 3442 A 3442 D 3443 A 3443 B Deutscher B Stenografisch 42. Sitz Berlin, Mittwoch, d I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . A h c D K z A Z z Z V g F l c 3435 A 3435 B 3436 C 3436 C 3437 A 3437 A 3437 C 3437 D 3438 B 3438 B ZusFr Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 3439 C undestag er Bericht ung en 7. Mai 2003 t : uffassung der Bundesregierung zu der Be- auptung, in den USA würden „die bürgerli- hen Freiheiten immer weiter eingeschränkt“ ringlAnfr 2 arl-Theodor Freiherr von und u Guttenberg CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . usFr Karl-Theodor Freiherr von und u Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . erlagerung des BND nach Berlin, Aus- leichs- und Übergangsregelungen, Kosten; inanzierung der Neubaumaßnahmen in Ber- in durch Verkauf des BND-Geländes in Mün- hen-Pullach 3440 A 3440 A 3440 D ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 3443 C 3443 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren der Staatsanwaltschaft (50 Js 816/00) mit Hilfe von Dr. B. Hirsch MdlAnfr 6, 7 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . ZusFr Roland Gewalt CDU/CSU . . . . . . . . . Aussage des stellvertretenden amerikanischen Verteidigungsministers Wolfowitz zur Be- kämpfung des Terrorismus; Wiedergabe sei- ner Äußerungen aus einem „privaten Treffen“ mit Außenminister Fischer MdlAnfr 8, 9 Ruprecht Polenz CDU/CSU Antw Kerstin Müller, Staatsministerin AA ZusFr Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . Erteilte Aufträge für den Wiederaufbau im Irak; Vergabeverfahren MdlAnfr 10, 11 Dr. Rainer Stinner FDP Antw Kerstin Müller, Staatsministerin AA ZusFr Dr. Rainer Stinner FDP . . . . . . . . . . . . Haltung bei den Verhandlungen zum Richtli- nienvorschlag des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Dritt- staatsangehörigen und Staatenlosen als Flücht- linge oder als Personen, die anderweitig inter- nationalen Schutz benötigen (RD 6566/03) MdlAnfr 12, 13 Dr. Ole Schröder CDU/CSU Antw Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU H n f s l n M H A B Z Z A 2 M P A B Z B I b z w t k M B A B Z Z A d M P A s Z H d f 2 b M D A B Z 3444 A 3444 A 3445 B 3445 C 3445 D 3445 D 3446 B 3446 C 3446 C 3447 A, B 3447 A, B 3447 D 3447 D 3448 B, D 3448 B 3449 A, 3450 A 3449 B, 3450 B 3449 D, 3450 C altung bei den Verhandlungen zum Richtli- ienvorschlag des Rates über Mindestnormen ür die Anerkennung und den Status von Dritt- taatsangehörigen und Staatenlosen als Flücht- inge oder als Personen, die anderweitig inter- ationalen Schutz benötigen (RD 6566/03) dlAnfr 16, 17 artmut Koschyk CDU/CSU ntw Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Hartmut Koschyk CDU/CSU usFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU ntisemitische Straftaten im ersten Quartal 003 dlAnfr 18 etra Pau fraktionslos ntw Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . erücksichtigung des Willkürverbots und der ntention des § 36 BBG bzw. des § 31 BRRG ei der Versetzung politischer Beamter wie um Beispiel Uwe-Karsten Heye in den einst- eiligen Ruhestand; Auswirkungen der Tä- igkeit von Uwe-Karsten Heye als General- onsul auf die Versorgungsbezüge dlAnfr 19, 20 ernhard Kaster CDU/CSU ntw Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Bernhard Kaster CDU/CSU usFr Georg Fahrenschon CDU/CSU uswirkungen der Neuregelung des UstG auf ie Besteuerung von Schulspeisungen dlAnfr 23 etra Pau fraktionslos ntw Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staats- ekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . öhe der Ansätze sowie der Ist-Ausgaben für as Arbeitslosengeld durch die Bundesanstalt ür Arbeit von 1999 bis 2003, Einsparungen 003; Verhängung von Sperrzeiten für Ar- eitslosengeldempfänger dlAnfr 26, 27 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw Gerd Andres, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . 3451 A, 3452 A 3451 A, 3452 B 3451 D, 3452 C 3452 D 3453 A 3453 B, 3454 A 3453 B, 3454 B 3453 D, 3454 D 3455 A 3455 A 3455 D 3456 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 III Berücksichtigung des Parlamentsvorbehalts gemäß Drucksache 15/576 im EU-Ver- handlungsangebot für die GATS-Verhand- lungen MdlAnfr 28, 29 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . Kenntnis des Bundesministers Clement von der Durchführung einer in der „Bild“-Zeitung vom 28. April 2003 beschriebenen Amerika- Reise durch den Parlamentarischen Staats- sekretär Rezzo Schlauch; Maßnahmen ange- sichts der ehemaligen Bonusmeilenaffäre MdlAnfr 30 Georg Fahrenschon CDU/CSU Antw Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . ZusFr Dorothee Mantel CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Ingo Wellenreuther CDU/CSU . . . . . . Nutzung des bundeseigenen Meeresbodens zur Errichtung von Offshore-Windenergie- anlagen unter Voraussetzung des Abschlusses eines zivilrechtlichen Nutzungsvertrages mit Betreiberunternehmen, Vertragsabschlüsse; Vertragsverhandlungen mit Betreiberunter- nehmen MdlAnfr 40, 41 Gitta Connemann CDU/CSU Antw Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tionen der SPD und des Bündnisses 90/ DIE GRÜNEN: Situation im Hinblick auf das akute Atemwegssyndrom (SARS) in der Bundesrepublik Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . P G D H J B G D D D E D K P N B A L A H l f 8 M R A B A U k M K A s A M d B 3457 C 3458 B 3458 D 3459 A 3459 C 3459 D 3460 B 3460 C, 3461 A 3460 D, 3461 A 3461 D 3463 C etra Selg BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . elga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . ens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Mantel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . laus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 altung bei den Verhandlungen zum Richt- inienvorschlag des Rates zum Status lang- ristig aufhältiger Drittstaatsangehöriger (RD 237/01) dlAnfr 14, 15 einhard Grindel CDU/CSU ntw Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 nterstützung der Eigenkapitalbildung von leinen und mittelständischen Unternehmen dlAnfr 21, 22 laus Hofbauer CDU/CSU ntw Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staats- ekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 aßnahmen zur Sicherstellung der flächen- eckenden Versorgung; insbesondere im ereich von Altersheimen, Senioren- und 3464 C 3465 B 3466 B 3467 B 3468 B 3469 A 3469 D 3470 D 3471 C 3472 C 3473 C 3474 C 3475 C 3475 B 3477 A 3477 C 3477 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 Wohnheimen mit wohnortnahen Brief- kästen MdlAnfr 24, 25 Renate Blank CDU/CSU Antw Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Einführung von Probierpackungen für Medi- kamente; Test der Wirkungsweise von Arz- neimitteln MdlAnfr 31, 32 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw Marion Caspers-Merk, Parl. Staats- sekretärin BMGS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Konsequenzen aus der Studie bezüglich Mu- sikschallpegelbegrenzungen; Festsetzung ver- bindlicher Grenzwerte für die zulässige Musiklautstärke in Diskotheken Minijob-Zentrale; Auswirkungen auf die Ar- beitsplatzsituation in den bisher dafür zustän- digen Krankenkassen MdlAnfr 35, 36 Barbara Lanzinger CDU/CSU Antw Marion Caspers-Merk, Parl. Staats- sekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zeitgleiche Aufnahme der Erweiterung der A 5 vom Autobahnkreuz Gambach bis zum geplan- ten Anschluss der A 49 bei Gemünden mit der Erweiterung des Abschnittes Autobahnkreuz Bad Homburg bis Autobahnkreuz Gambach in den vordringlichen Bedarf des Bundesver- kehrswegeplans; Berücksichtigung der Ortsum- gehungen auf der B 489 (Hungen) und Einstu- fung der Ortsumgehung Reiskirchen an der B 49 MdlAnfr 37, 38 Dr. Hermann Otto Solms FDP Antw Achim Großmann, Parl. Staats- sekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3478 C, D 3479 A, B 3480 C 3481 A, B MdlAnfr 33, 34 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw Marion Caspers-Merk, Parl. Staats- sekretärin BMGS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Kosten der Zentralisierung des Beitragsein- zugs für geringfügig Beschäftigte über die A F d M M A s 3479 C, 3480 A nlage 9 ertigstellung der Verbindung der B 178 mit er tschechischen Staatsstraße R 35 dlAnfr 39 ichael Kretschmer CDU/CSU ntw Achim Großmann, Parl. Staats- ekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3482 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3435 (A) ) (B) ) 42. Sitz Berlin, Mittwoch, d Beginn: 13.0
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    Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich be- grüße Sie alle sehr herzlich. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka- binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Wort für den einleitenden Bericht hat die Bundes- ministerin der Justiz, Brigitte Zypries. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ge- setzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen. Mit diesem Gesetz setzen wir fort, womit wir bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen hatten, nämlich die Liberalisierung des Wirtschaftsmarktes hinsichtlich der Beschränkungen im Handel. In der letzten Legisla- turperiode wurden das Rabattgesetz und die Zugabever- ordnung aufgehoben, jetzt haben wir das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb modernisiert. Mit dieser Novelle ist insofern ein Meilenstein gesetzt n n d v w d r W g d g n s v R s f g f „ w e t Redet worden, als wir in § 1 des Gesetzentwurfes die Verbrau- cherinnen und Verbraucher als Schutzobjekte aufgenom- men haben. Erstmals werden sie ausdrücklich in dem Gesetz erwähnt. Bestehen bleibt im Gesetzentwurf die Generalklausel gegen den unlauteren Wettbewerb, die sich unserer An- sicht nach bewährt hat. Wir haben in § 4 des Entwurfes Beispielsfälle aufgenommen, die die Rechtsprechung in Deutschland in den letzten Jahren zum unlauteren Wett- bewerb entwickelt hat. So werden die Schleichwerbung, die Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern und Ju- gendlichen als Konsumenten sowie die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich verboten. Hierzu spielsweise eine Koppelung von Gewinns Kaufangeboten. Sie alle kennen diese Art vo ten, bei denen man nur dann an einem Gewin (C (D ung en 7. Mai 2003 0 Uhr ehmen kann, wenn man auch etwas kauft. Eine Aus- ahme besteht – das wissen Sie – für Tageszeitungen. Eine weitere Neuerung in diesem Gesetzentwurf ist ie Abschaffung der Sonderverkäufe, des Winterschluss- erkaufes und des Sommerschlussverkaufes; darüber urde in den Zeitungen schon berichtet. Sie wissen, dass iese Zeiten schon bisher aufgeweicht wurden, da zahl- eiche Geschäfte vor dem eigentlichen Sommer- und interschlussverkauf Sonderangebote bei ihren Waren emacht haben. Wir glauben, dass die feste Bezeichnung ieser jeweils zwei Wochen im Jahr nicht mehr zeit- emäß ist, und haben deswegen diese Regelung aufge- ommen. Wir ermöglichen es dem Handel aber, sich auf olche Zeiten zu verständigen. Abgesprochene Sonder- erkäufe sind also nicht unzulässig. Der Handel in einer egion oder einer Stadt kann, wenn er es will, sich auf olche verständigen, zum Beispiel anlässlich eines Stadt- estes. Das wird nicht verhindert. Ein weiterer Punkt, den wir in den Gesetzentwurf auf- enommen haben, ist das ausdrückliche Verbot der irre- ührenden Werbung. Sie alle kennen die Werbeangebote Solange der Vorrat reicht“. Die Unternehmer sind, enn sie solche Angebote machen, künftig verpflichtet, ine angemessene Stückzahl dieser Produkte vorzuhal- en. Es soll nicht mehr passieren, dass man eine Viertel- ext stunde nach Geschäftsöffnung gesagt bekommt, es sei schon alles ausverkauft, man könne aber ein anderes Produkt bekommen, das etwas teurer sei. So etwas wol- len wir vermeiden. Ebenso wollen wir vermeiden, dass mit so genannten Mondpreisen geworben wird. Wenn also ein Anbieter Produkte zu einem deutlich vergünstig- ten Preis anbietet, dann muss er sie vorher zu einem hö- heren Preis eine bestimmte Zeit lang im Sortiment ge- habt haben. Um die belästigende Werbung, unter der viele von uns leiden, etwas zu reglementieren, haben wir § 7, der einen eigenständigen Tatbestand enthält, eingeführt. Da- nach handelt es sich unter anderem bei der Werbung rufe, über Faxgeräte oder über die elek- also den E-Mail-Verkehr, um eine unzu- gung, wenn der Empfänger nicht einwil- zählt bei- pielen mit n Angebo- nspiel teil- über Telefonan tronische Post, mutbare Belästi ligt. 3436 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Bundesministerin Brigitte Zypries Bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sehen wir jetzt einen An- spruch auf Gewinnabschöpfung vor. Nach unserer Vor- stellung betrifft das vor allen Dingen die Fälle, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern mit relativ geringen Kosten belastet wird. In diesem Zusammenhang bringe ich immer ein Standardbeispiel. Dabei geht es um die unerwünschte Zusendung eines Fax. Auf diesem steht, dass man es, wenn man es zukünftig nicht mehr erhalten will, bitte zurückschicken möge, nachdem man das ent- sprechende Kästchen angekreuzt hat. Wenn man dieses Fax dann zurückschickt, wird die Telefonrechnung mit 3 Euro belastet. Für den einzelnen Teilnehmer ist das na- türlich keine besonders hohe Summe. In der Regel ärgert man sich über so etwas, man tut aber nichts dagegen. Für denjenigen, der so etwas initiiert, entsteht natürlich ein enormer Gewinn, wenn er dieses Fax an 100 000 Men- schen verschickt. Deshalb haben wir beschlossen, dass sich die Verbrau- cherverbände um solche Fälle kümmern sollen. Künftig kann man sich also an die Verbraucherverbände wenden und ihnen sagen, sie mögen dort tätig werden. Diese ha- ben andere Möglichkeiten, um gegen solche betrügeri- schen Unternehmer – so muss man sie bezeichnen – vor- zugehen und den Gewinn abzuschöpfen; das sieht das Gesetz vor. Die Verbraucherverbände bekommen die ih- nen entstandenen Kosten ersetzt und der abgeschöpfte Gewinn fließt an die Staatskasse. Ich glaube, das ist im Ergebnis nur recht und billig. Wir meinen, dass wir damit ein Gesetz geschaffen ha- ben, welches auf einer breiten Basis steht. Es ist von ei- ner Kommission, die vom Bundesjustizministerium ein- gesetzt wurde und die sich mit zahlreichen Punkten in diesem Bereich befasst hat – diese hat sie zur konkreten Regelung vorgeschlagen –, erarbeitet worden. Wir glau- ben, dass es ein modernes Gesetz ist, weil in ihm, wie gesagt, erstmals die Verbraucher als Schutzobjekte be- nannt werden. Wir meinen, dass wir damit einen guten Ausgleich zwischen den Interessen des Handels und den Interessen der Verbraucher gefunden haben. Auf europäischer Ebene werden derzeit vergleichbare Überlegungen angestellt. Die Bundesregierung ist sehr bemüht darum und daran interessiert, dieses Gesetz als Modellgesetz auch auf die europäische Ebene zu trans- portieren, um damit auch dort den notwendigen Aus- gleich zwischen den Interessen der Verbraucher und den Interessen des Wettbewerbs herzustellen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Rückfragen zu diesem Bericht? – Herr Kol- lege Röttgen. (Brigitte Zypries, Bundesministerin: Er war gar nicht anwesend!) Fragen Sie aber bitte nicht, ob kurz zusammengefasst werden könnte, was gerade vorgetragen wurde. H l s i k r s t w w G w D w z S s s s S e l N I s B W c h w D k u w V b K s r r W e b r u g g d (C (D Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Herr Präsident! Ich hatte erstens gehofft, dass Sie den inweis auf mein nicht rechtzeitiges Erscheinen unter- assen würden, und zweitens, dass ich eine kleine Ver- chnaufpause haben würde. Ich bin aber gerne bereit und nteressiert, eine Frage zu stellen. Der Anspruch auf Gewinnabschöpfung ist in seiner onzeptionellen Begründung zu begrüßen. Er zielt da- auf ab, wettbewerbswidrig erzielte Früchte zu neutrali- ieren. Es stellt sich allerdings die Frage nach der Prak- ikabilität insbesondere der Gewinnermittlung. Wie ollen Sie den Gewinn in seiner Kausalität bezogen auf ettbewerbswidrige Handlungen ermitteln? Was ist der ewinn, der durch eine irreführende Werbung erzielt ird? Wie wollen Sie ihn gegenständlich begrenzen? er Gewinn errechnet sich durch Abzug der Kosten. In elchem Ausmaß wird der Klagegegner in einem Pro- ess verpflichtet, über seine Kosten Auskunft zu geben? ie sehen bei einem Rechtsstreit keinen Auskunftsan- pruch vor. – Wie beantworten Sie diese Fragen? Wie chätzen Sie die Praktikabilität der Geltendmachung die- es Anspruchs auf Gewinnabschöpfung ein? Ich glaube, ie müssen den Praktikern diese Fragen beantworten. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Frau Ministerin. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Herr Röttgen, Sie haben völlig Recht: Immer wenn in neues Instrument eingeführt wird, dauert es eine Zeit ang, bis man sich in der Praxis darauf eingestellt hat. un ist es aber so, dass dieses Instrument nicht neu ist. m Zivilprozess müssen in zahlreichen Fällen die ent- tandenen Kosten geschätzt werden. Denken Sie zum eispiel an den Streit über die Angemessenheit einer erklohnforderung. Für solche Fälle gibt es entspre- hende Instrumentarien. Ich erinnere an mein Beispiel, das Sie vielleicht vor- in nicht mitbekommen haben und das ich deshalb gerne iederhole, die unerwünschte Zusendung eines Fax. arauf steht dann unten: Wenn Sie diese Informationen ünftig nicht mehr erhalten wollen, kreuzen Sie Nein an nd schicken Sie das Fax zurück. – In diesem Fall aber erden 3 Euro abgebucht. Passiert so etwas bei einer ielzahl von Menschen, kann der Verbraucherschutzver- and, der in einem solchen Fall für den Verbraucher die lage erheben würde, vor Gericht einen Auskunftsan- pruch gegen den Faxversender geltend machen, um he- auszufinden, wie viele Faxe versandt und wie viele zu- ückgeschickt worden sind. Ich glaube, das ist ohne eiteres möglich. Dass der Umsatz nicht dem Gewinn ntspricht, wissen wir beide. Die Kosten – das haben Sie ereits angesprochen – werden vom Umsatz abgezogen. Ich muss gestehen: Ich bin optimistisch, dass die Ge- ichte in der Lage sein werden, mit diesen Problemen mzugehen. Im Übrigen erhoffe ich mir – insofern ist es ut, dass Sie gerade zu diesem Thema eine Nachfrage estellt haben – durch die öffentliche Kommunikation er Einführung eines solchen Anspruchs einen hinrei- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3437 (A) ) (B) ) Bundesministerin Brigitte Zypries chenden Abschreckungseffekt. Diese Regelung hat, wie immer, eine gewisse präventive Wirkung. Das Beste wäre natürlich, die Menschen würden so etwas erst gar nicht machen. Dann wäre es nicht notwendig, in dieser Form darauf zu reagieren. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Die nächste Frage kommt von Frau Kollegin Kopp. Gudrun Kopp (FDP): Frau Ministerin, vom Grundsatz her ist die Änderung des UWG tatsächlich zu begrüßen. Aber der Gewinnab- schöpfungsanspruch ist ein bisschen komplizierter, als Sie es eben dargestellt haben. Das wird sich in der Praxis als hoch kompliziert erweisen; denn es ist nicht so ein- fach, hier die Gewinne zu ermitteln. Meine Nachfrage bezieht sich auf die von Ihnen eben genannte Verhinderung von Mondpreisen. Es geht da- rum, dass der reduzierte Artikel vorher eine gewisse Zeit lang mit einem höheren Preis ausgezeichnet worden war. Ich möchte gerne wissen, wie umfangreich die Doku- mentationspflichten künftig sein werden; denn das Un- ternehmen müsste diese Preise entsprechend dokumen- tieren. Zudem interessiert mich, wie auf der anderen Seite der Verbraucher Einsicht nehmen kann. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Abgesehen von ganz kleinen Läden sind die Firmen mit entsprechender EDV ausgestattet, mit der registriert wird, wann Preise herabgesetzt werden oder wie lange ein Artikel zu welchem Preis verkauft worden ist. Sie er- innern sich: An der Kasse wird mit einem Scanner der Warencode gelesen und der Computer zeigt den Preis an. Mit anderen Worten: Der Computer weiß, wie lange der Preis galt. Im Übrigen gilt auch hier, was ich eben sagte: Es wird im Wesentlichen die Aufgabe der Verbraucherverbände sein, sich um solche Themen zu kümmern, nachzufragen und gegebenenfalls zu klagen. Gudrun Kopp (FDP): Darf ich noch eine Nachfrage stellen? Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ja, bitte schön. Gudrun Kopp (FDP): Auch dieses Thema wird sich in der Praxis als nicht ganz so einfach erweisen. Aber das will ich jetzt nicht vertiefen. Ich habe eine Nachfrage zum künftigen Wegfall der §§ 7 und 8 UWG, die die Sonder- und insbesondere die Schlussverkäufe betreffen. Die Streichung dieser Para- graphen ist sicher sinnvoll. Sie haben aber gerade darge- stellt, dass der Handel dennoch die Möglichkeit hat, im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion Sonderverkäufe stattfinden zu lassen. Ist das rein rechtlich mit dem Kar- tellrecht kompatibel? a s B I s w r m c I n d c W W s V b m d c w c w b G d t s n B l m b P w n – o s (C (D Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Ja, das ist es. (Gudrun Kopp [FDP]: Danke.) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Röttgen. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Ich erlaube mir, erneut eine Nachfrage zu dem eben ngesprochenen Anspruch auf Gewinnabschöpfung zu tellen, weil ich es für wichtig halte, dass wir uns von eginn an dieser Problematik stellen. ch möchte noch einmal betonen, dass mir dieser An- pruch ordnungspolitisch durchaus geboten erscheint, eil er den wettbewerbswidrigen und insofern unge- echtfertigten Vorteil neutralisiert. Allerdings haben Sie eine Fragen nicht beantwortet. Man kann nicht ein sol- hes Gesetz auflegen und sagen: Mal sehen, wie es wird. ch habe darum noch zwei Fragen. Erstens. Muss man diesen Abschöpfungsanspruch icht stärker nach Verletzungsarten differenzieren? Bei er Produktpiraterie ist die Gewinnermittlung viel einfa- her und eine andere als bei einer diffus angelegten ettbewerbsverletzung wie der irreführenden Werbung. enn Sie einen solchen Abschöpfungsanspruch als ge- etzlichen Vorschlag einbringen, dann müssen Sie eine orstellung haben, wie im Falle von irreführender Wer- ung Gewinn ermittelbar sein soll. Der Gesetzgeber uss davon eine Vorstellung haben, sonst können wir ie Praxis nicht mit einem solchen Instrument beglü- ken. Zweitens. Sie müssen eine Vorstellung davon haben, ie die Gewinnermittlung von der Wahrung betriebli- her Geheimnisse abgegrenzt werden kann. In den Ge- inn fließen die Kosten eines Unternehmens ein. Sie ha- en keinen separaten Auskunftsanspruch. Wo ist die renze zur Wahrung betrieblicher Geheimnisse, die ann zur Gewinnermittlung offen gelegt werden müss- en? Wie soll der Kläger seine Klage schlüssig und sub- tanziiert begründen, wenn er den Gewinn doch gar icht kennt? Wollen Sie das im Verfahren des strengen eweises machen oder wollen Sie eine Billigkeitsrege- ung? Sie haben jetzt keine Billigkeitsregelung und so- it den strengen Beweis, also keine Schätzung, wie es ei § 829 BGB der Fall wäre. Eine konkrete Vorstellung über die angesprochenen unkte muss schon bei der Einbringung des Gesetzent- urfs vorhanden sein. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Sie sprechen die Forderung der Verbraucherverbände ach einem Auskunftsanspruch an. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ich frage nach den Problemen und Ihren Vorstellungen!) Das habe ich schon verstanden. – Wir haben überlegt, b wir einen generellen Auskunftsanspruch einführen ollten. Wir haben dann aber festgestellt, dass das eine 3438 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Bundesministerin Brigitte Zypries große Belastung für die Wirtschaft wäre und weit über das hinausginge, um was es uns eigentlich geht. Uns geht es nur um bestimmte Wettbewerbsverletzungen und nur, wenn sie den Tatbestand des § 10 erfüllen. Das heißt, wer dem § 3, also dem Verbot des unlauteren Wettbewerbs, zuwiderhandelt und dadurch auf Kosten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, ist gemeint. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das ist klar!) Es sind nur bestimmte Fälle betroffen. Nicht jedes Beispiel irreführender Werbung, die Sie eben angespro- chen haben, würde dazu führen. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Wenn es systematisch betrieben wird!) – Aber es könnte sein, wenn man es vorsätzlich und sys- tematisch betriebe. Dann werden die Verbraucherver- bände das Klagerecht in aller Regel wahrnehmen, weil unser Ziel gerade die Gruppe der Verbraucher ist, die nur mit kleinen Beträgen geschädigt wird und deshalb selber kein Interesse hat zu klagen. Wir haben die Verbraucher- verbände insofern als Mittler eingeführt, die das Klage- recht haben und im Interesse der Verbraucher den An- spruch geltend machen. Diese werden im Zweifel ein Grundurteil beantragen. Die Beantwortung der Frage nach der konkreten Höhe werden sie dem Prozess über- lassen; denn der Beklagte muss in dem Prozess Auskunft darüber geben, was er erlangt hat. Das entspricht den all- gemeinen Prozessregeln. Ich sehe insofern kein Pro- blem. Ich habe vollstes Vertrauen, dass das funktionieren wird. Ansonsten rege ich an, dass wir das in der Sitzung des Rechtsausschusses diskutieren und vertiefen, wenn das Gesetz behandelt wird. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Das wird sich wohl ohnehin nicht vermeiden lassen. (Joachim Stünker [SPD]: Sehr gut, Herr Präsi- dent!) Nun hat Frau Kollegin Höfken das Wort. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Entschuldigung, ich habe wegen der laufenden Aus- schusssitzung den Anfang der Debatte nicht mitbekom- men. Ich möchte betonen, dass ich die bisher vorgetrage- nen Änderungen sehr gut finde, und die Ministerin fragen, inwieweit sie den Verbraucherschutz insgesamt in der Neufassung des Gesetzes berücksichtigen wird und ob entsprechende Initiativen auf EU-Ebene geplant sind. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden in § 1 des Gesetzentwurfs ausdrücklich als Schutzobjekte be- nannt. Ich habe auch eben in meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Röttgen erläutert, welche zu- sätzlichen Möglichkeiten wir den Verbraucherverbänden e b w e a A e g V n s d R n W e s c m d w g w u v a u s g w k e F w g e s d f d d k k d (C (D inräumen, im Interesse der Verbraucherinnen und Ver- raucher tätig zu werden, zum Beispiel im Zuge der Ge- innabschöpfung. In diesem Bereich sieht der Gesetz- ntwurf eindeutig mehr Möglichkeiten vor. Ich meine uch, dass die Sonderregelungen in § 4 – die explizite ufzählung dessen, was verboten ist; insofern erfolgt ine Kodifikation von Verboten gegenüber dem bisheri- en Richterrecht – die Rechte der Verbraucherinnen und erbraucher weiter stärken. Auf europäischer Ebene gibt es derzeit sozusagen ei- en Wettbewerb zwischen dem für den Verbraucher- chutz zuständigen Kommissar auf der einen Seite und em Wettbewerbskommissar auf der anderen Seite über egelungen gegen den unlauteren Wettbewerb. Wir mei- en, dass wir den Gesetzentwurf gegen den unlauteren ettbewerb auf europäischer Ebene quasi als Modell inführen könnten, mit dem ein fairer Ausgleich zwi- chen den Interessen der Verbraucherinnen und Verbrau- her und denen der Wirtschaft geschaffen wird. Wir sind it anderen Worten dabei, auf europäischer Ebene für iesen Ansatz des Gesetzentwurfs zu werben, um inso- eit auch auf dieser Ebene einen sachgerechten Aus- leich herbeizuführen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Kauder. Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU): Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf den Ge- innabschöpfungsanspruch zurückkommen. Teilen Sie nsere Meinung, dass der prozessuale Weg im Gesetz orgegeben werden muss? Die von Ihnen etwas hastig ngedachte Lösung im Zusammenhang mit dem Grund- rteil ist unseres Erachtens nicht der richtige Weg. Zunächst einmal muss ein Wettbewerbsverstoß fest- tehen; denn die Kalkulation eines Produkts ist Betriebs- eheimnis. Insofern muss zunächst eine Flanke geöffnet erden, um das Betriebsgeheimnis durchbrechen zu önnen. Das ist unseres Erachtens – dafür ist aber eine ntsprechende gesetzliche Regelung notwendig – nur in orm einer Stufenklage möglich. Die erste Stufe ist die Feststellung der Wettbewerbs- idrigkeit. Mit der Stufenklage wird dem Anspruchs- egner die Möglichkeit gegeben, gegen das Urteil in der rsten Stufe Rechtsmittel einzulegen. Erst wenn der In- tanzenzug abgeschlossen ist, steht rechtskräftig fest, ass die Wettbewerbsverletzung gegeben ist. Dann tritt man in die zweite Stufe ein. Es ist nicht er- orderlich, erneut zu prozessieren, mit der Folge, dass in er zweiten Stufe Schadensersatz geltend gemacht wer- en kann. Ich bitte Sie, Ihr Vorhaben noch einmal zu überden- en, damit eine praktikable Lösung angeboten werden ann, die auch dem Interesse des Marktes gerecht wird. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Herr Abgeordneter Kauder, die Bundesregierung teilt ie Auffassung der Fraktion der CDU/CSU, dass unnö- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3439 (A) ) (B) ) Bundesministerin Brigitte Zypries tige Gesetze unterbleiben sollten. Im Zivilprozess liegen bereits alle Möglichkeiten der Klageverfahren, die Sie eben genannt haben, als Gesetzestext vor. Das heißt, man kann sich darauf berufen. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, in jedem Son- dergesetz die Gerichtsverfahren, die sich ohnehin nach dem allgemeinen Zivilprozess richten, noch einmal ge- sondert aufzunehmen. Ich würde Ihre Anregung gerne insofern aufgreifen, als wir das Thema im Rechtsaus- schuss diskutieren und in Erwägung ziehen sollten, die Begründung des Gesetzentwurfs entsprechend zu ergän- zen, um damit den Rechtsanwendern Hinweise darauf zu geben, wie diese Klageverfahren nach Auffassung des Bundestages ablaufen sollten. Ich halte dies für eine bes- sere Lösung im Sinne der Klarheit der Gesetze. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Fragen zu dem vorgetragenen Bericht habe ich nicht registriert. Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? – Das ist offensichtlich auch nicht der Fall. Gibt es Fragen zu sonstigen aktuel- len Themen im Zuständigkeitsbereich der Bundesregie- rung? (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Die gibt es immer!) – Die gibt es zwar immer, aber sie wurden heute nicht angemeldet. Ich beende damit die Befragung der Bundesregierung und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde – Drucksachen 15/901, 15/917 – Gemäß Ziffer 10 der Richtlinien für die Fragestunde rufe ich zu Beginn der Fragestunde zunächst die dringli- chen Fragen auf. Zuerst kommen wir zur dringlichen Frage 1 des Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg: Teilt die Bundesregierung die im „Focus“, Ausgabe 19, Seite 28, zitierte Einschätzung des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Jürgen Chrobog, die dieser während des Jahrestreffens ehemaliger deutscher Botschafter im Auswärtigen Amt gemacht haben soll, nämlich, dass sich die USA zu einem „Polizeistaat“ entwickeln wür- den? Zur Beantwortung steht uns die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, zur Verfügung. Bitte schön, Frau Müller. Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter Guttenberg, ich beantworte Ihre dringliche Frage wie folgt: Die Unterstellungen des Arti- kels im „Focus“ sind aus unserer Sicht völlig abwegig und absurd. Sie wurden vom Auswärtigen Amt sofort und mit aller Schärfe dementiert. Weder hat Staatssekre- t n r ( t A ( – l Ä k V A Ä t c D t I C i e e f w g ( l ( d l a (C (D är Jürgen Chrobog eine solche Einschätzung abgegeben och entspricht dies der Auffassung der Bundesregie- ung. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine Zusatzfrage, bitte schön. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU): Frau Staatsministerin, da der Grundsatz audiatur et al- era pars auch bei mir einen sehr hohen Stellenwert hat – Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Sie dürfen das ruhig auf Deutsch wiederholen. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU): und der Herr Staatssekretär heute leider nicht persön- ich anwesend ist, darf ich Sie fragen, welche konkreten ußerungen der Staatssekretär anlässlich der zur Dis- ussion stehenden Versammlung hinsichtlich der inneren erhältnisse der USA gemacht hat. Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Jedenfalls hat er nichts im Sinne von Polizeistaat oder hnlichem gesagt. Ich werde den entsprechenden Vor- rag hier aber nicht wiederholen; denn die angespro- hene Versammlung war eine interne Sitzung ehemaliger iplomaten und Botschafter. Das, was in der Presse zi- iert wurde, ist jedenfalls abwegig, falsch und unsinnig. ch möchte noch hinzufügen: Jeder, der Staatssekretär hrobog und seinen Lebenslauf kennt, weiß, wie wichtig hm die deutsch-amerikanische Freundschaft ist und wie ng seine Beziehungen zu Amerika sind. Immerhin war r dort sechs Jahre Botschafter, und zwar mit großem Er- olg. Mehr ist zu dem, was in der Presse diskutiert urde – darauf bezieht sich ja Ihre Frage –, nicht zu sa- en. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU): Herr Präsident, darf ich eine weitere Zusatzfrage stel- en? Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ja, bitte. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU): Frau Staatsministerin, ist denn die Bundesregierung er Auffassung, dass sich in den vergangenen Jahren po- izeistaatliche Tendenzen in den Vereinigten Staaten her- usgebildet haben? 3440 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Nein. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die dringliche Frage 2 des Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg auf: Teilt die Bundesregierung zudem die im selben „Fo- cus“-Bericht, Ausgabe 19, Seite 28, wiedergegebene Darstellung, dass die USA „im Innern die bürgerlichen Freiheiten immer weiter einschränken“ würden? Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, dass Sie diese bereits bei der Beantwortung der ersten dringlichen Frage beantwortet haben. Ich weiß nicht, ob Sie sie noch gesondert aufgreifen möchten. Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Nein. Ich verweise auf meine Antwort auf die erste dringliche Frage. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Dann hat der Kollege Guttenberg, wenn er möchte, gleichwohl zwei weitere Zusatzfragen. – Bitte schön. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU): Frau Staatsministerin, hält die Bundesregierung dem- nach die bürgerlichen Freiheiten in den Vereinigten Staa- ten wenigstens in den letzten beiden Jahren unverändert für gewahrt, wenn ich auf das Zitat zurückgreifen darf? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Welches Zitat? Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU): Ich meine das Zitat, das ebenfalls im „Focus“ veröf- fentlicht wurde und das in meiner zweiten dringlichen Frage enthalten ist, nämlich dass die USA „im Innern die bürgerlichen Freiheiten immer weiter einschränken“ würden. Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Noch einmal: Beide Zitate, die im „Focus“ veröffent- licht worden sind, weise ich als abwegig zurück. Die Position der Bundesregierung wurde hier und auch gegenüber den Medien ausführlich dargestellt. Eine all- gemeine Bewertung der amerikanischen Innenpolitik ist meines Erachtens hier nicht das Thema. Selbstverständ- lich – das dürfte auch Ihnen bekannt sein – hat es im Zuge des 11. September 2001 zur Terrorbekämpfung ei- nige Veränderungen gegeben. In den Vereinigten Staaten wurde sogar ein neues Ministerium, das Department of Homeland Security, eingerichtet. Aber wir können hier n V t n ( d V d s b A v d m S m e K g w A n D T h r k h ß d d G h N S A t d (C (D icht in die Einzelheiten gehen. Natürlich gibt es dort eränderungen, die zu bewerten sind. Aber die Bewer- ungen, die in der Presse zitiert sind, entsprechen in kei- er Weise unserer Auffassung. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Letzte Zusatzfrage, Herr Guttenberg. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU): Frau Staatsministerin, ist denn die Bundesregierung er Ansicht, dass der Vorrat gemeinsamer Werte mit den ereinigten Staaten über die kontrovers diskutierte Frage er Todesstrafe oder über einzelne Aspekte des Umwelt- chutzes hinaus schwindet? Auch das war in den letzten eiden Tagen zu lesen. Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Werter Kollege, auch dies ist ein angebliches Zitat on Staatssekretär Chrobog aus einer deutschen Zeitung, as – das möchte ich deutlich sagen – nicht im Zusam- enhang mit der erwähnten Veranstaltung gefallen ist. elbstverständlich gibt es Differenzen, die wir deutlich achen. Die Bundesregierung tritt – Sie wissen dies – twa für die Unterzeichnung und das In-Kraft-Treten des ioto-Protokolls ein. Hierzu hat die amerikanische Re- ierung eine andere Auffassung. Wie Sie des Weiteren issen, lehnt die Bundesregierung die Todesstrafe ab. uch hierzu gibt es andere Auffassungen in den Verei- igten Staaten von Amerika. Natürlich kommen diese ifferenzen in offenen Gesprächen unter Partnern zum ragen und werden selbstverständlich auch geäußert. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Frage, Herr Kollege Dr. Rose. Dr. Klaus Rose (CDU/CSU): Frau Staatsministerin, wenn ich Sie richtig verstanden abe, dann lehnen Sie den Inhalt des „Focus“-Artikels undweg als frei erfunden ab. Ob das wirklich so ist, ann sich durch die Beantwortung von Nachfragen noch erausstellen. In diesem „Focus“-Artikel steht aber au- erdem – das lehnen Sie vielleicht nicht rundweg ab –, ass Staatssekretär Chrobog gesagt hat, die Außenpolitik er rot-grünen Bundesregierung sei vollkommen richtig. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das ist ab- solut abwegig!) erade gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika at diese Außenpolitik ihre besonderen – auch verbalen – oten gehabt. Was sagen Sie zu dieser Äußerung von taatssekretär Chrobog? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Ich freue mich natürlich darüber, dass der Staatssekre- är im Auswärtigen Amt Herr Chrobog die Außenpolitik er Bundesregierung so nachdrücklich unterstützt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3441 (A) ) (B) ) Staatsministerin Kerstin Müller (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ist dieser Artikel in diesem Punkt richtig?) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Man hätte aus Ihrer Äußerung fast eine gewisse Ver- blüffung heraushören können. Weitere Nachfragen zu den Antworten auf diese bei- den dringlichen Fragen liegen nicht vor. Ich werde dann nach den Richtlinien für die Fragestunde die auf Drucksache 15/901 vorliegenden Fragen in der üblichen Reihenfolge aufrufen. Die Fragen 1 und 2 zum Geschäftsbereich des Bun- desministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wurden zurückgezogen. Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundeskanz- lers und des Bundeskanzleramtes auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Staatsminister Schwanitz zur Verfü- gung. Ich rufe Frage 3 des Kollegen Singhammer auf: Werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bun- desnachrichtendienstes, BND, die von dem überraschenden Beschluss des Bundessicherheitskabinetts, den BND komplett nach Berlin zu verlagern, betroffen sind, die gleichen Aus- gleichs- und Übergangsregelungen zugestanden wie den Kol- leginnen und Kollegen der Abteilung 3 „Auswertung“, die be- reits in diesen Monaten nach Berlin verlagert wird, und, wenn ja, in welcher konkreten Höhe entstehen dadurch zusätzliche Kosten für den Bundeshaushalt auf der Basis der aktuellen Er- fahrungen mit der Verlagerung der Abteilung 3? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Herr Kollege Singhammer, die Antwort auf Ihre Frage lautet wie folgt: Auch für die weiteren nach Berlin umziehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bun- desnachrichtendienstes sollen das Dienstrechtliche Be- gleitgesetz und die mit ihm zusammenhängenden Hilfen bereitstehen. Die konkrete Höhe der entstehenden Kos- ten lässt sich derzeit noch nicht benennen, da sich die Planungen zur Umsetzung der Entscheidung der Bun- desregierung erst in einem Anfangsstadium befinden. Wie Sie in Ihrer Frage richtig darstellen, wird die Abteilung 3 erst in den kommenden Monaten nach Ber- lin umziehen. Erfahrungen aus diesem Umzug werden daher erst im Herbst dieses Jahres zur Verfügung stehen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine Zusatzfrage, bitte. Johannes Singhammer (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, am 24. März 1999 hat der Staats- sekretär im Bundeskanzleramt Steinmeier im Plenum des Bundestages erklärt – er wurde nach Plänen, den Bundesnachrichtendienst von Pullach bei München zu verlegen, gefragt –: Zum ersten Teil Ihrer Frage will ich wiederholen, dass nach unserer bisherigen Konzeption – ich sehe nicht, dass diese verändert werden muss – 1 000 Mitarbeiter nach Berlin verlegt werden, so- dass die restlichen 3 500 bis 4 000 Mitarbeiter des W k n s t 1 s d d F a D e n B n b d h k w d r d t e l g a e M u m I G s r g h t f r I S (C (D BND, die in Pullach und in den Landkreisen um München herum arbeiten, dort bleiben werden. elchen Verbindlichkeitsgrad haben Ihre jetzigen Aus- ünfte hier, im Plenum des Deutschen Bundestages, achdem sich herausgestellt hat, dass die damalige Aus- age von Herrn Steinmeier offenkundig nicht eingehal- en worden ist, obwohl 4 000 Mitarbeiter des BND und 2 000 Familienangehörige darauf vertraut haben? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Herr Kollege Singhammer, meine Ausführungen hier ind selbstverständlich verbindlich. Ich denke, etwas an- eres würden Sie auch nicht akzeptieren. Ich habe mir in er Vorbereitung dieser Fragestunde das Protokoll der ragestunde vom 24. März 1999 angesehen, auf die Sie bstellen. Wer sich die Formulierung von Staatssekretär r. Steinmeier genau anschaut, der wird feststellen, dass r die Schwierigkeit der relativ großen räumlichen Entfer- ung zwischen dem Raum München und dem Raum onn – Bonn war damals noch der Sitz des Bundestages – icht verschwiegen, sondern thematisiert hat. Er sprach eispielsweise von „bisherigen Planungen“. Das deutet arauf hin, dass man sich dieses Problems bewusst war. Seit Frühjahr 1999 hat sich die internationale Sicher- eitslage objektiv in hohem Maße geändert. Zusätzlich ommen sicherlich noch positive Erfahrungen hinzu, as die bereits zu diesem Zeitpunkt vollzogenen Verän- erungen und den Zuzug von Personal des Bundesnach- ichtendienstes nach Berlin betrifft. Johannes Singhammer (CDU/CSU): Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die Mitarbeiter es Bundesnachrichtendienstes über eine solch gewich- ige und auch für die Lebensumstände ihrer Angehörigen ntscheidende Veränderung der Sach- und Beschluss- age, nämlich Verlegung des kompletten Dienstes, entge- en dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammen- rbeit nach § 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes rst unmittelbar vorher informiert worden sind, wenige inuten bevor ohnehin die Presse dies gemeldet hat, nd damit das, was man unter vertrauensvoller Zusam- enarbeit versteht, nicht stattgefunden hat? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Ich gehe nicht davon aus, dass es sich um eine solche nformation der Mitarbeiter gehandelt hat, die dem rundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit wider- pricht. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, dass ge- ade auch die Zusammenarbeit zwischen der Bundesre- ierung, übrigens auch dem Parlament, und den bereits ier in Berlin befindlichen Teilen des Bundesnachrich- endienstes nicht nur ein positives Empfinden bei den In- ormationsempfängern, sondern auch beim Bundesnach- ichtendienst selbst geschaffen hat. Deswegen teile ich hre Einschätzung nicht. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 4, ebenfalls von Herrn Kollegen inghammer, auf: 3442 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert Welche konkreten Schätzungen führen zu der Annahme der Bundesregierung – die „Welt“ vom 14. April 2003 –, dass mit dem Verkauf des BND-Geländes in Pullach bei München ein Erlös von 500 Millionen Euro erzielt werden könne, der zur Finanzierung der Neubaumaßnahmen in Berlin ausreichen würde, und, wenn diese Summe nicht erzielt werden kann, in welchen Haushaltstiteln wären die fehlenden Mittel dann vor- gesehen? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Die Antwort lautet wie folgt: Konkrete Schätzungen über die Höhe der durch den Verkauf des BND-Geländes in München zu erzielenden Einnahmen liegen bisher nicht vor. Die Bundesregierung hat die zuständige Ober- finanzdirektion mit entsprechenden Prüfungen beauf- tragt. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt bisher nicht vor. Die Mittel für die Finanzierung der in Berlin erforder- lichen Neubau- und Renovierungsmaßnahmen sind im Wirtschaftsplan des Bundesnachrichtendienstes auszu- weisen. Einzelheiten des Wirtschaftsplans unterliegen der Geheimhaltung und werden nur den dafür zuständi- gen parlamentarischen Gremien des Deutschen Bundes- tages vorgelegt. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? Johannes Singhammer (CDU/CSU): Ja. – Herr Staatsminister, trifft es zu, dass der Bundes- nachrichtendienst, wenn er verlegt werden würde, wie es die Bundesregierung vorhat, nach den eigenen Planungen der Bundesregierung disloziert – an mehreren Orten in Berlin untergebracht – werden würde, das heißt das Prin- zip eines einheitlichen Ortes, so wie es jetzt in Pullach bei München gegeben ist, aufgegeben würde und der Dienst über mehrere Standorte in Berlin verteilt wäre? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Ich will zunächst darauf hinweisen, Herr Kollege Singhammer, dass der Bundesnachrichtendienst auch jetzt natürlich nicht nur den Sitz Pullach hat, auch wenn dort sicherlich der Hauptsitz ist. Ich kann die Vermu- tung, die Sie formulieren, nicht bestätigen, da die Sitz- frage, was die Berliner Situation betrifft, erst im Zuge der weiteren Planungen geklärt wird. Es wird ohnehin einen schrittweisen und, wie ich denke, sehr sozial verträglichen Vollzug – ich erinnere an die entsprechenden Rechtsgrundlagen – geben. Zu den Einzelheiten der Planung und den weiteren Absich- ten verweise ich – ich bitte da um Verständnis – auf die kurzfristig erfolgende Information der parlamentari- schen Gremien. Bereits am heutigen Nachmittag wird eine entsprechende Information gegeben. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Herr Singhammer. Johannes Singhammer (CDU/CSU): Herr Staatsminister, gestatten Sie noch eine letzte Frage. Sie haben gerade erklärt, dass Schätzungen über d d D h s H f l c l E d Z d E l m a h w p d c t z n e d w t e e K m t k o g B Ü f (C (D ie Kosten des Umzugs derzeit nicht vorgenommen wer- en können. Nun sind aber 500 Millionen Euro in der iskussion. Haben Sie irgendeinen Hinweis darauf, wo- er diese Summe von 500 Millionen Euro in die Diskus- ion gekommen sein könnte, vor allem auch vor dem intergrund der Tatsache, dass derzeit noch gar nicht eststeht, wie das Areal des BND von der Gemeinde Pul- ach, die die Planungshoheit hat, überplant wird, wel- hen Anteil am Gelände der Bannwald hat, welche mög- ichen Altlasten im Gelände liegen und welcher nsembleschutz für Teile der Liegenschaften besteht? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Herr Kollege Singhammer, ich verfüge nicht über iesbezügliche Informationen. Die von Ihnen genannte ahl tauchte wohl zum ersten Mal in einem Artikel in er „Welt“ auf, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. s müssen ja – Sie haben darauf hingewiesen – bezüg- ich der Erlösmöglichkeiten der Immobilie Gespräche it den Gemeinden aufgenommen werden. Das ist ja uch der Grund, warum die entsprechenden Finanzbe- örden, die ich schon genannt habe, hiermit beauftragt urden. Deswegen kann diese Zahl zum jetzigen Zeit- unkt keinen seriösen Hintergrund haben. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Frage 5 des Kollegen Fahrenschon: Mit welchem Gesamtaufwand einerseits – zum Beispiel Abbau von Benzinlagern und Bunkern, Suche und gegebenen- falls Sanierung von weiteren Altlasten am bisherigen Stand- ort, Umzugskosten, Vorbereitung der Clay-Kaserne am neuen Standort etc. – und mit welchen Erträgen andererseits – zum Beispiel durch den Verkauf von nicht im Bannwald befindli- chen Flächen – rechnet die Bundesregierung im Zusammen- hang mit dem Vorhaben, den BND in Pullach aufzulösen und komplett nach Berlin zu verlagern? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Konkrete Berechnungen zu den Kosten der Verlegung es Bundesnachrichtendienstes von Pullach bei Mün- hen nach Berlin liegen bisher nicht vor. Um diese Kos- en ermitteln zu können, sind zunächst Schätzungen der uständigen Behörden und Gespräche mit den betroffe- en Gemeinden erforderlich. Insofern gibt es hier also inen direkten Bezug zu der vorherigen Frage. Erst wenn iese Schätzungen und Gesprächsergebnisse vorliegen, ird sich abschätzen lassen, welche konkreten Verwer- ungsmöglichkeiten sich aus der Liegenschaft in Pullach rgeben und welche baulichen Investitionen zulässig und rforderlich sind. Die Bundesregierung wird die für die ontrolle des BND zuständigen parlamentarischen Gre- ien über den Fortgang dieser Angelegenheit unterrich- en. Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Sie haben gerade herausgearbeitet, dass das Bundes- abinett den Beschluss für den Wegzug von der Stand- rtgemeinde Pullach ohne jegliche Finanzierungsabwä- ungen getroffen hat. Hat es denn wenigstens edarfsermittlungen am Standort Pullach gegeben und berlegungen, was man, wenn man einen Umzug durch- ührt, am neuen Standort braucht? Sind zum Beispiel Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3443 (A) ) (B) ) Georg Fahrenschon Untersuchungen bezüglich der Größe des Dienstes in Berlin zumindest angestoßen worden? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Herr Kollege, Bedarfsermittlungen werden selbstver- ständlich Bestandteil der entsprechenden Planungsvor- bereitungen sein. Es hat eine politische Entscheidung ge- geben, in diesem Fall des Sicherheitskabinetts. Es macht sehr wohl Sinn – das ist übrigens auch in der Frage des Kollegen Singhammer angeklungen –, aufbauend auf den sehr positiven Erfahrungen mit den Personalstruktu- ren, die bereits in Berlin sind, jetzt auch bei diesem Thema solche Strukturen zu entwickeln. Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Meine zweite Frage dreht sich noch einmal um die Zusammenarbeit und die Kooperation mit der Standort- gemeinde Pullach. Ein wesentlicher Teil der Gegenfi- nanzierung beruht ja auf der Annahme einer optimalen Ausnutzung des bestehenden Geländes. Dabei handelt es sich immerhin um knapp 10 Prozent des Gebietes der Gemeinde Pullach. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Hat es denn vonseiten der Bundesregierung, die ja Auslöser des Ganzen war, schon erste Gespräche mit der Gemeinde gegeben oder wird das alles über die OFD bzw. den BND abgewickelt? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Es wird insbesondere Aufgabe der OFD sein, die wei- teren Vorbereitungen zu treffen. Ich bitte um Verständ- nis, wenn ich Ihnen jetzt über die Agenda der dezentra- len Gespräche – sozusagen mit dem Kalender in der Hand – nichts berichten kann. Es geht nur im gemein- schaftlichen Miteinander und liegt übrigens nicht nur im Interesse des Bundes, sondern auch im Interesse der Ge- meinde Pullach selber, Lösungen zu finden. Die Ge- meinde hat – nach dem, was ich mir über die Immobilie habe übermitteln lassen – ein Interesse daran, dieses für die Gemeindeentwicklung sehr wichtige und zentral ge- legene Grundstück einer Verwertung zuzuführen, da es für die weitere Entwicklung des Ortes von großer Be- deutung ist, wie auch der Bund natürlich ein eigenständi- ges Verwertungsinteresse hat. Ich denke aber, dass es hier übereinstimmende Interessenslagen gibt, die sich finden lassen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage, Herr Kollege Singhammer. Johannes Singhammer (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, aus Ihren Antworten ist ja zu schließen, dass die Bundesregierung keine konkreten Vorstellungen davon hat, welchen Erlös sie mit diesem Areal erzielen kann. Ich sage Ihnen voraus, dass die ge- schätzten Beträge, die hier im Raum stehen, bei weitem nicht erreicht werden. Aber unabhängig davon meine Frage: Trifft es zu, dass der Betrag, den Sie erlösen werden – vermutlich wird dieser deutlich unter dem liegen, was Sie sich vor- s B i U V I h d G d t n m a h g i c w c d B d i s s u a i b b B f a z e S B n s n (C (D tellen –, in den allgemeinen Vermögenshaushalt des undes einfließen soll und logischerweise nicht für ein rgendwie geartetes Sondervermögen des BND für den mzug nach Berlin zur Verfügung steht? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Herr Kollege Singhammer, ich bitte noch einmal um erständnis dafür, dass – wie ich bereits bei der ersten von hnen gestellten Frage ausgeführt habe – die weiteren aushaltsseitigen Konkretisierungen in den entsprechen- en Gremien des Bundestages, die auch die notwendigen eheimhaltungsvoraussetzungen erfüllen, erfolgen wer- en. Die Bundesregierung wird das selbstverständlich ransparent machen, aber – ich bitte um Verständnis – icht hier im Plenum des Deutschen Bundestages. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Dr. Rose. Dr. Klaus Rose (CDU/CSU): Herr Staatsminister, bei all Ihren Ausführungen muss an eigentlich zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht us wirtschaftlichen Gründen – nicht weil Sie auf einen ohen Erlös der Immobilie spekulieren –, sondern we- en der Lage im so genannten Sicherheitskabinett, was mmer das ist, beschlossen haben, den BND von Mün- hen nach Berlin zu verlagern. Ihre Begründung ist ahrscheinlich, dass Sie die Leute näher an Berlin brau- hen, weil in der Welt so viel los ist. Da stellt sich mir ie Frage: Müssten Sie dann nicht genauso schnell das undesverteidigungsministerium nach Berlin verlagern, amit die Leute bei allen wichtigen Fragen vor Ort sind? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Einen weiteren Bedarf – wenn darauf Ihre Frage zielt – n dieser Richtung sehe ich nicht. In der Tat hat es gerade eit der zweiten Jahreshälfte 1999 – ich darf an den Ein- atz der Bundeswehr im Kosovo, an die Ereignisse am nd nach dem 11. September 2001, an Afghanistan und nderes mehr erinnern – eine massive Veränderung der nternationalen Lage und der Sicherheitslage gegeben, ei der die Tätigkeit und das Informieren, das unmittel- are und direkte, auch persönliche Informieren durch den ND für die Bundesregierung und, wie ich denke, auch ür den Deutschen Bundestag wichtiger geworden sind, ls dies zuvor beurteilt werden konnte. Ein solches Defi- it ist beim Verteidigungsministerium überhaupt nicht zu rkennen, weil die entsprechenden hierfür notwendigen trukturen des Hauses präsent sind. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Koschyk. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatsminister, müsste das, was Sie gerade als egründung für eine Verlagerung des BND von Pullach ach Berlin angeführt haben – Sie haben ja die ange- pannte Sicherheitslage als Begründung dafür genannt –, icht auch für das Bundeskriminalamt in Wiesbaden 3444 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Hartmut Koschyk oder das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln gel- ten? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Ich denke, dass man diese Fälle nicht vergleichen kann. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Eckart von Klaeden auf: Beabsichtigt das Bundeskanzleramt, unter Verantwortung von Bundeskanzler Gerhard Schröder entsprechend der von der Staatsanwaltschaft Bonn im Verfahren 50 Js 816/00 einge- räumten Möglichkeit zur Verfahrenseinstellungsabsicht der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abzugeben, und, wenn ja, bis wann? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Sehr geehrter Herr von Klaeden, die Antwort heißt: Ja, schnellstmöglich. Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Herr Staatsminister, in dem Verfahren, dessen Einstel- lung die Staatsanwaltschaft jetzt zum wiederholten Male empfiehlt, geht es um den Vorwurf der Vernichtung von Daten und Akten. Nun berichten mehrere Medien über- einstimmend, dass in diesem Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft festgestellt wird, dass die zentrale Festplatte für den Zeitraum September/Oktober 1998, also den Zeitraum, in dem diese Datenlöschung angeb- lich stattgefunden hat, im Jahre 1999 unter der Verant- wortung Ihrer Bundesregierung vernichtet worden ist. Ich frage Sie: Ist dieser Sachverhalt zutreffend? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Herr von Klaeden, ich bitte um Verständnis dafür, dass wir angesichts der derzeitigen Situation – erstens handelt es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren und zweitens ist die Stellungnahme der Bundesregierung zur beabsichtigten Einstellung, wie ich gerade ausge- führt habe, noch nicht abgeschlossen – dazu keine in- haltlichen Ausführungen machen können. Selbstver- ständlich ist dieser von Ihnen angesprochene Vorgang Bestandteil des Ermittlungsverfahrens. Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Ich möchte mir doch noch den Hinweis erlauben, dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft ab- geschlossen ist, der entsprechende Vermerk vorliegt und Sie lediglich noch um eine Stellungnahme gebeten wer- den. Darüber hinaus muss ich bemerken, dass ich Sie zu einer zentralen Tatsache gefragt habe, mit der sich in der letzten Legislaturperiode ein Untersuchungsausschuss beschäftigt hat. Nach Ihrer Argumentation, während ei- nes Ermittlungsverfahrens keine Stellung beziehen zu können, hätten Sie den Untersuchungsausschuss gar nicht durchführen dürfen. Damals lief das Ermittlungs- verfahren und nun ist es eingestellt worden. S g w n f s v t i I a a a u S z s H d m w p H d u d S g z b m F – g (C (D Ich will in dieser Sache nachfragen: Haben Sie der taatsanwaltschaft mitgeteilt, dass diese Festplatte – ich ehe davon aus, dass es zutrifft – von Ihnen vernichtet orden ist und deswegen die Überprüfung der Vorwürfe icht möglich gewesen ist? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Herr von Klaeden, Sie wissen – auch darüber ist öf- entlich informiert worden; insofern fällt es mir gar nicht chwer, das hier anzusprechen –, dass die Vernichtung on Festplatten selbstverständlich Gegenstand von in- ensiven Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft gewesen st. Insofern gibt es hier kein Informationsdefizit, wie in hrer Frage angeklungen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Eckart von Klaeden uf: Wird sich das Bundeskanzleramt unter Verantwortung von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Falle der Abgabe einer solchen Stellungnahme bei deren Erarbeitung der Hilfe des früheren Ermittlungsführers, Dr. Burkhard Hirsch, bedienen, und, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Die Staatsanwaltschaft Bonn hat dem Bundeskanzler- mt ihren Vermerk vom 25. März 2003 unter Hinweis uf Nr. 90 Abs. 1 der Richtlinien für das Strafverfahren nd für das Bußgeldverfahren mit der Gelegenheit zur tellungnahme übersandt. Die Stellungnahme wird der- eit im Bundeskanzleramt erarbeitet. Da sich der Vermerk ausschließlich mit den Ergebnis- en der von Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Burkhard irsch geführten Vorermittlungen befasst, ist es wie bei er Stellungnahme des Bundeskanzleramtes zum Ver- erk der Staatsanwaltschaft Bonn vom Januar 2001 not- endig, Bewertungen zu einzelnen Sachverhaltskom- lexen von Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Burkhard irsch einzuholen. Die Beteiligung findet im Rahmen es Auftragsverhältnisses zwischen Dr. Burkhard Hirsch nd dem Bundeskanzleramt statt. Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Herr Staatsminister, die Medien berichten, dass in em von mir bereits erwähnten Einstellungsvermerk der taatsanwaltschaft der Hinweis vorhanden ist, dass Zeu- en in den Protokollen von Herrn Dr. Hirsch Aussagen ugeschrieben worden seien, die sie so nicht gemacht ha- en. Ich frage Sie: Ist dieser Sachverhalt in dem Ver- erk, der Ihnen vorliegt, enthalten? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Ich will ausdrücklich feststellen, dass der in Ihrer rage mitschwingende Vorwurf, hier seien – – (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Steht das im Vermerk? Ich will nur wissen, ob es da drinsteht!) Sie wissen, dass ich über die entsprechenden Unterla- en selbstverständlich nicht direkt informieren kann. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3445 (A) ) (B) ) Staatsminister Rolf Schwanitz (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Warum nicht? Die sind nicht geheim!) – Informationen aus Ermittlungsunterlagen weiterzuge- ben steht mir an der Stelle nicht zu. Ich will ausdrücklich feststellen, dass der in Ihrer Frage mitschwingende Vorwurf, hier seien Informatio- nen entgegen der vorhandenen Darstellung nicht kor- rekt gesammelt worden, aus unserer Sicht nicht zutrifft und auch nicht zutreffen kann. Es haben nämlich keine Einzelbefragungen, sondern intensive Befragungen in Anwesenheit Dritter stattgefunden. Beispielsweise wa- ren jeweils ein Beamter des BKA und des Kanzleram- tes sowie ein Protokollführer anwesend. Außerdem gab es die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand hinzuzuzie- hen. Schließlich wurde das entsprechende Protokoll von den Befragten unterzeichnet. Ich denke also, dass Ihre Befürchtungen ausgeräumt werden können. Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Herr Staatsminister, Ihre persönliche Integrität – Sie gehören zu der Spitze Ihres Hauses – steht außer Frage. Deshalb frage ich Sie als Ehrenmann: Werden Sie sich persönlich für die Rehabilitierung derjenigen einsetzen, die über einen langen Zeitraum hinweg diskreditiert und zu Unrecht beschuldigt worden sind? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Ich bitte recht herzlich darum, nichts vorwegzuneh- men. Wir werden eine Stellungnahme zur Einstellungs- absicht erarbeiten, in der wir unsere Sicht der Dinge dar- stellen. Ich verweise übrigens in diesem Zusammenhang auf die Antwort auf die von Ihnen mit Datum vom 2. Mai zur schriftlichen Beantwortung gestellte Frage, (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Da geht es um einen anderen Sachverhalt!) in der wir unsere Sicht der Dinge deutlich machen. Wir bleiben in dieser Stellungnahme von der Grund- richtung her bei der Sicht der Dinge, wie wir sie bisher vertreten haben. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Polenz. Ruprecht Polenz (CDU/CSU): Herr Staatsminister, Ihre heutige Diskretion bei der Beantwortung der Fragen von Herrn von Klaeden steht in einem ziemlichen Widerspruch zu dem, was aus Ih- rem Hause jeweils im Zuge der unmittelbaren Inkrimi- nierung angeblich verschwundener Akten verlautbart wurde. Deshalb will ich nachfragen: Haben Sie aufgrund des- sen, dass im Frühjahr 1999 bestimmte Festplatten ge- löscht worden sind, dienstrechtliche bzw. disziplinari- sche Maßnahmen eingeleitet? F d f w s ( A v r M c S c k t f g d B E l l w v n d r g c S s (C (D Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Selbstverständlich ist die Frage der Löschung der estplatten Bestandteil der bereits vorhin angeführten ienstrechtlichen Vorermittlungen, die Ausgangspunkt ür die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit gewesen sind, eil derselbe Beamte betroffen ist. Insofern sehe ich die- en Widerspruch nicht. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Guttenberg. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU): Herr Staatsminister, darf ich anhand Ihrer heutigen ussage annehmen, dass Sie sich in aller Deutlichkeit on der Aussage, Akten seien verschwunden, distanzie- en, die einige Male – wenn auch nicht aus Ihrem unde – zu vernehmen war? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Wir werden in unserer Stellungnahme deutlich ma- hen, dass wir selbstverständlich an unserer bisherigen icht der Dinge festhalten. Es bleibt abzuwarten, zu wel- hem Prüfungsergebnis die Staatsanwaltschaft Bonn ommt. Ich werbe sehr dafür, keine vorschnellen Wer- ungen in die eine oder andere Richtung als endgültig estgestellt vorzunehmen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Rose. Dr. Klaus Rose (CDU/CSU): Herr Staatsminister, in der zweiten Frage des Kolle- en von Klaeden war von einer rechtlichen Grundlage ie Rede, aufgrund deren Herr Hirsch auf Wunsch des undeskanzleramtes eventuell erneut tätig werden solle. s ist bereits anzuzweifeln gewesen, dass die Vorermitt- ungen durch Herrn Hirsch auf einer rechtlichen Grund- age geführt wurden. Wenn sich jetzt herausstellt – Sie inden sich natürlich in Ihren Antworten –, dass sich die ielen Verdächtigungen nicht bestätigen, müssten dann icht die angefallenen Spesen erstattet werden? Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Ich will noch einmal nachdrücklich sagen: Ich habe ie feste Erwartung, dass sich das, was wir in den zu- ückliegenden Zeiträumen in den Vorermittlungen fest- estellt haben und was vor dem Hintergrund der entspre- henden Anzeige dargelegt worden ist, am Ende als achverhalt darstellen wird. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Kauder. Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU): Herr Staatsminister, hatte die Bundesregierung Ein- icht in die Ermittlungsakten? 3446 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Die Bundesregierung hatte selbstverständlich Einsicht in die Ermittlungsakten. Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU): Ist der Bundesregierung dann auch der neueste Stand der Ermittlungen bekannt? Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich muss auf Folgendes aufmerksam machen: Es kann nur eine Zusatzfrage gestellt werden. Insofern muss ich es jetzt dem Staatsminister überlassen, ob er diese Frage beantworten will oder nicht. Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Die gestellte Frage ist hinreichend unspezifisch, wenn ich das einmal so formulieren darf. Deswegen fällt es mir ohnehin schwer, dazu Stellung zu nehmen. Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU): Darf ich die Frage konkretisieren? Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Nein, Sie dürfen das nicht mehr. Aber offenkundig wird von der Möglichkeit, das er- satzweise durch andere erledigen zu lassen, Gebrauch gemacht. Der Kollege Fahrenschon hatte sich gemeldet. (Georg Fahrenschon [CDU/CSU]: Ich würde es gern anders machen und erst dem Kollegen Schröder das Wort geben!) – Geht es um einen anderen Komplex? (Georg Fahrenschon [CDU/CSU]: Nein!) – Gut. Herr Kollege Schröder. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Die Frage war ja nun relativ eindeutig, nämlich ob die Bundesregierung Einsicht in die Ermittlungsakten hat und ob der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen bekannt ist. Das ist eine ganz konkrete Frage. Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Die Frage ist von mir beantwortet worden. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Mir haben Sie diese Frage noch nicht beantwortet und ich stelle diese Frage jetzt. Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Diese Frage ist vom Kollegen Kauder gestellt worden und ich habe sie positiv beantwortet. g a u t a D L H H h s B f k p d h m s w 3 m r t M P (C (D Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Fahrenschon. Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Herr Staatsminister, nachdem Sie mehrfach deutlich emacht haben, dass Sie nach wie vor großes Interesse n einer Aufklärung des gesamten Verfahrens haben, nd wir jetzt auch die Prüfung durch Herrn Hirsch debat- ieren, frage ich Sie, ob Sie im Zuge Ihrer Aufklärungs- rbeiten darangehen, das Verfahren, wie Herr Hirsch die inge geprüft hat, zu prüfen, und ob Sie dazu in der age sind und Ihnen dazu die Prüfungsunterlagen von errn Hirsch vorliegen. Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Ich sehe überhaupt keinen Anlass, die Arbeit von errn Hirsch einer kritischen Nachprüfung zu unterzie- en, im Gegenteil: Ich glaube, dass Herr Hirsch sehr orgfältig ermittelt hat. Deswegen ist seine Arbeit vom undeskanzleramt auch als Grundlage für die dann er- olgten Maßnahmen genommen worden. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Die letzte Zusatzfrage zu diesem Themenkomplex ommt vom Kollegen Gewalt. Roland Gewalt (CDU/CSU): Herr Staatsminister, können Sie einen konkreten Zeit- unkt für die Stellungnahme der Bundesregierung zu en staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nennen? Sie aben offenbar Einblick in die Ermittlungsakten genom- en – das war Ihre Aussage –, also müssen Sie auch ab- chätzen können, wann Sie konkret eine Stellungnahme erden abgeben können. Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundeskanzler: Die Frist für diese Stellungnahme läuft bis zum 1. Mai. Wir werden uns bemühen, in diesem Zeitrah- en die Stellungnahme abzugeben. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe damit die Befragung zum Geschäftsbe- eich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Auswär- igen Amtes. Hier steht Frau Staatsministerin Kerstin üller zur Beantwortung zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 8 des Kollegen Ruprecht olenz auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des stell- vertretenden amerikanischen Verteidigungsministers Paul Wolfowitz in seinem Leserbrief im „Spiegel“ 16/2003, Seite 12, dass – wie aus dem offiziellen Protokoll seines Ge- sprächs mit dem Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, am 18./19. September 2001 hervorgehen soll – Paul Wolfowitz „nie die Auffassung vertreten habe“, die ihm der Bundesminister des Auswärtigen in dessen „Spiegel“-Ge- spräch 13/2003, Seite 49, zugeschrieben habe, dass „die USA eine ganze Reihe von Ländern von ihren terroristischen Re- gierungen notfalls auch mit Gewalt befreien müssten“, son- dern dass Paul Wolfowitz laut dem offiziellen Protokoll statt- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3447 (A) ) (B) ) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert dessen gesagt haben soll, dass „nicht nur das Militär, sondern das ganze Spektrum an Mitteln – unter anderem diploma- tische, geheimdienstliche und strafrechtliche – benötigt werde, um den Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen“, und inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage von Paul Wolfowitz in seinem Leserbrief im „Spiegel“ 16/2003 zu? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Polenz, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Bundesminister Fischer sieht keinen Anlass, seine Äußerungen in dem von Ihnen genannten „Spiegel“-In- terview zu korrigieren. (Dr. Klaus Rose [CDU/CSU]: „Spiegel“ und „Focus“ sind ja solche Lügenzeitungen!) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage. Ruprecht Polenz (CDU/CSU): Heißt das, dass die Bundesregierung die Aussagen, die der stellvertretende amerikanische Verteidigungsmi- nister Wolfowitz gegenüber dem „Spiegel“ gemacht hat, wonach die ihm vom Außenminister zugeschriebenen Aussagen so nicht zutreffen, zurückweist? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Das heißt, dass Bundesminister Fischer an seinen Äu- ßerungen, die er im „Spiegel“ gemacht hat, festhält. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 9, ebenfalls vom Kollegen Polenz gestellt, auf: Ist aus Sicht der Bundesregierung die Aussage des stell- vertretenden amerikanischen Verteidigungsministers Paul Wolfowitz im „Spiegel“ 16/2003, Seite 12, zutreffend, dass der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, in sei- nem „Spiegel“-Interview 13/2003 auf Seite 49 die Äußerun- gen von Paul Wolfowitz aus einem „privaten Treffen“ mit ihm wiedergegeben haben soll, und, wenn ja, entspricht es dem üblichen diplomatischen Umgang, dass der Bundesminister des Auswärtigen Inhalte eines „privaten Treffens“ in aller Öf- fentlichkeit diskutiert? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich beantworte Frage 9 wie folgt: Bundesaußenminis- ter Fischer hat lediglich Aussagen wiedergegeben, die vom stellvertretenden amerikanischen Verteidigungsmi- nister Paul Wolfowitz sinngemäß so oder in ähnlicher Form auch in öffentlichen Äußerungen gemacht wurden. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage. Ruprecht Polenz (CDU/CSU): Er hat sich also nicht auf ein privates Gespräch bezo- gen? A p d E v c W m k m b m d F i s G g A e p W ä d A n u s A s b d (C (D Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Nein. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass dies kein rivates Gespräch war. Vielmehr handelte es sich um ein ienstliches Gespräch von zwei Regierungsvertretern. ntscheidend ist aber – ich verweise noch einmal auf die on mir gegebene Antwort –: Es gibt solche oder ähnli- he andere öffentliche Äußerungen von Minister olfowitz, die in diese Richtung gehen. Wenn man sich it diesen Fragen der Außenpolitik beschäftigt hat, ennt man diese auch. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine weitere Zusatzfrage. Ruprecht Polenz (CDU/CSU): In dem „Spiegel“-Gespräch bezieht sich der Außen- inister aber ausdrücklich auf den 18. oder 19. Septem- er 2001, als er mit dem stellvertretenden Verteidigungs- inister Wolfowitz gesprochen hat. Ihrer Antwort, in ie, um bei Ihrem Standpunkt bleiben zu können, eine ülle anderer Gespräche einbezogen wurde, entnehme ch, dass der Hinweis des stellvertretenden amerikani- chen Verteidigungsministers, es sei aus einem privaten espräch berichtet worden, wohl doch seine Berechti- ung hat. Teilen Sie diese Ansicht? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Nein, ich teile sie nicht, das habe ich auch schon inmal erläutert. Erstens handelte es sich nicht um ein rivates Gespräch und zweitens hat Herr Minister olfowitz – ich möchte das wiederholen – solche oder hnliche Äußerungen auch an anderer Stelle getan, so- ass es in der Sache – hier beziehe ich mich auf meine ntwort auf die Frage 8 – nichts zu korrigieren gibt. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege von Klaeden. Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Was hat die Bundesregierung gegenüber der amerika- ischen Botschaft und der amerikanischen Regierung nternommen, nachdem sie die Freude hatte, diesen Le- erbrief im „Spiegel“ zur Kenntnis zu nehmen? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Es gibt kein Missverständnis. Dort, wo kein Missver- tändnis besteht, muss auch keines ausgeräumt werden. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Rose. Dr. Klaus Rose (CDU/CSU): Frau Staatsministerin, heute wird man wirklich ein isschen irre. Das, was im „Focus“ steht, stimmt nicht, as, was im „Spiegel“ steht, stimmt nicht und das, was 3448 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Dr. Klaus Rose Sie hier heute vortragen, ist kaum zu verstehen. Es gibt einen Leserbrief des stellvertretenden amerikanischen Verteidigungsministers Wolfowitz im „Spiegel“, aber was das genau bedeutet, weiß keiner mehr. Irgendwo steht konkret, dass die Vereinigten Staaten alles tun wol- len, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Ich frage Sie daher konkret: Macht die Bundesregierung wenigstens da mit oder ist sie auch von diesem Ziel in- zwischen abgerückt? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich bitte Sie! Wir haben dazu viele intensive Diskus- sionen – auch ich war daran beteiligt – mit den Mitglie- dern des Auswärtigen Ausschusses geführt. Gerade in der Frage des Kampfes gegen den internationalen Terro- rismus ziehen wir an einem Strang, hier gibt es sehr gute Beziehungen und eine enge Zusammenarbeit mit den USA. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders auf die Vereinten Nationen verweisen. Bei diesem Thema herrscht große Übereinstimmung, das gilt ebenso für das Vorgehen im Nahostkonflikt, Stichwort „Roadmap“. Zu diesem speziellen Zitat, auf das sich Ihre Nach- frage bezieht – hier muss ich Sie einfach korrigieren –, habe ich nicht gesagt, es stimmt nicht, was im „Spiegel“ steht, sondern ich habe genau das Gegenteil in der Be- antwortung der Frage 8 gesagt; denn ich habe ausge- führt, dass Bundesminister Fischer von seinen Äußerun- gen, die er im „Spiegel“-Interview gemacht hat, nichts zurückzunehmen hat, und dabei bleibt es. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Dr. Stinner auf: Welche Institutionen haben bisher nach Kenntnis der Bun- desregierung an Unternehmen aus welchen Ländern Aufträge für den Wiederaufbau im Irak vergeben? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Stinner, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die US- Regierung, in diesem Fall die USAID und das Pentagon, bisher für den Wiederaufbau im Irak Aufträge in einem Umfang von rund 78 Millionen US-Dollar vergeben. Hierbei handelt es sich um Aufträge an US-Firmen so- wie um freiwillige Beiträge an WHO und Unicef. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Stinner, bitte schön. Dr. Rainer Stinner (FDP): Meine Zusatzfrage, Frau Staatsministerin: Teilt die Bundesregierung die weit verbreitete Ansicht, dass das Verhalten der deutschen Regierung in diesem Zusam- menhang in den letzten sechs bis acht Monaten die Chancen deutscher Unternehmen, beim Wiederaufbau im Irak mitzuwirken, drastisch reduziert hat? A s l R l g s a B k a h d s e k d d A z d a b d v A h t w v W R w a t i A h e W e g (C (D Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Nein, diese Ansicht teile ich nicht. Ihre Frage bezog ich auf bisher erteilte Aufträge von USAID. Diesbezüg- ich gibt es keinerlei Verpflichtung der amerikanischen egierung, auch nicht nach den entsprechenden Rege- ungen der WTO, Aufträge, für die Amerika Geld aus- ibt, international auszuschreiben, weil die amerikani- che Regierung im Hinblick auf solche Aufträge usdrücklich eine Ausnahmeregelung festgehalten hat. ezüglich der weiteren Zusammenarbeit hat die ameri- anische Regierung deutlich gemacht, dass Subaufträge uch an andere Firmen gehen können und werden. Sie at versichert, dass sie davon ausgeht und es begrüßt, ass in Zukunft beim Wiederaufbau enge Kooperation tattfinden wird und vermutlich auch deutsche Firmen ine Rolle spielen werden. Dort gibt es meines Wissens einerlei Vorbehalte. Dr. Rainer Stinner (FDP): Frau Staatsministerin, darf ich Sie darauf hinweisen, ass sich meine Frage nicht auf eine Auftragsvergabe urch USAID, sondern allgemein auf die Vergabe von ufträgen für den Aufbau des Irak an Unternehmen be- ogen hat? Daher meine Nachfrage: Sie haben gesagt, ie USA hätten erklärt, dass sie gegebenenfalls durchaus ndere Unternehmen einbeziehen wollten. Gibt es dies- ezüglich einen intensiven Kontakt zwischen der Bun- esregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten on Amerika? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Ja, den gibt es. Es gibt auch intensive Gespräche. Ich abe mich in meinen Ausführungen deshalb auf Auf- räge aus den USA bezogen, weil Ihre Frage lautete, an elche Unternehmen aus welchen Ländern Aufträge ergeben wurden. Unserer Kenntnis nach sind für den iederaufbau im Irak bisher nur Aufträge von der US- egierung und da insbesondere durch USAID vergeben orden. Deshalb habe ich erläutert, dass es im Hinblick uf amerikanische öffentliche Gelder keine Verpflich- ung der amerikanischen Regierung gibt, diese Aufträge nternational auszuschreiben. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Wir kommen zur Frage 11 des Kollegen Stinner: Welches Vergabeverfahren für den Wiederaufbau im Irak hält die Bundesregierung für die Zukunft am geeignetsten und welche diplomatischen Anstrengungen hat sie bereits unter- nommen, um dieses umzusetzen? Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen mt: Ich beantworte die Frage wie folgt: Weder Auslands- ilfen durch USAID noch potenzielle Aufträge durch ine neue irakische Regierung unterfallen förmlich dem TO-Beschaffungsübereinkommen; das habe ich schon rwähnt. Für deutsche Unternehmen wären Auftragsver- aben durch die Vereinten Nationen am günstigsten, da Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3449 (A) ) (B) ) Staatsministerin Kerstin Müller die Beschaffungsregeln der Vereinten Nationen eine Dis- kriminierung verhindern. Die Bundesregierung wird sich weiter im bilateralen und multilateralen Rahmen für die Einhaltung der internationalen Vergaberegeln einsetzen, um deutschen Unternehmen eine Beteiligung an solchen Aufträgen im Rahmen eines fairen Wettbewerbs zu er- möglichen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatsse- kretär Körper zur Verfügung. Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Dr. Schröder auf: Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehöri- gen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die an- derweitig internationalen Schutz benötigen – RD 6566/03 –, darauf bestehen, dass die Anerkennung als Flüchtling nur bei staatlicher oder staatlich zurechenbarer Verfolgung erfolgt, und wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Richtlinie insgesamt verweigern, wenn sie sich insoweit nicht durchsetzt? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Schröder, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Menschen, die aus einem der in der Genfer Konvention genannten Gründe – das sind beispielsweise Rasse, Reli- gion oder politische Überzeugung – im Herkunftsland verfolgt werden, der GFK-Status zu gewähren ist und dabei nicht zwischen dem Staat zurechenbarer und nicht zurechenbarer nicht staatlicher Verfolgung unterschie- den werden sollte. In beiden Fällen geht es um Verfol- gungen, die den Einzelnen in Anknüpfung an die Merk- male der Genfer Konvention an Leib, Leben oder Freiheit gefährden und vor denen er im Herkunftsland keinen Schutz finden kann. Das insoweit gleiche Schutzbedürfnis muss auch zum gleichen Schutzstatus führen. Die Bundesregierung be- fürwortet deshalb die Einbeziehung auch der dem Staat nicht zurechenbaren nicht staatlichen Verfolgung in den Flüchtlingsbegriff. Das entspricht im Übrigen der ganz überwiegenden internationalen Staatenpraxis. Alle ande- ren EU-Staaten vertreten gegenwärtig – das muss man in diesem Zusammenhang auch feststellen – die Auffas- sung, dass auch die nicht staatliche Verfolgung, die dem Staat nicht zugerechnet werden kann, zur Flüchtlings- anerkennung führen muss. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wie verhält sich Ihre Aussage in Bezug auf die bisher von Bundesin- nenminister Schily gemachten Äußerungen? Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Ausführungen von In- nenminister Schily im Jahre 2000 in einem Gutachten f h D p D s n l d S d d m c a i v d A s e D s a – x d s v ü d Ü t g H V k g B W V (C (D ür den Rechtsausschuss des Bundestages erinnern. Er at damals ausgeführt: Der Wegfall des Erfordernisses der Staatlichkeit … durch Gesetzesänderungen ließe erheblichen Zu- wanderungsdruck erwarten. arüber hinaus hatte er angegeben, dass auch der Euro- äische Gerichtshof für Menschenrechte in einem für eutschland bedeutsamen Urteil vom März 2000 festge- tellt hatte, dass das deutsche Rechtssystem in Fällen icht staatlicher Verfolgungen und Menschenrechtsver- etzungen nicht lückenhaft sei. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: ie haben sicher vernommen, dass meine Ausführungen en jetzigen Verhandlungsstand und -inhalt in Brüssel zu ieser Richtlinie wiedergeben. Ich habe deutlich ge- acht, wie das gesamte Szenario aussieht und in wel- hen Teilen sich unsere Position von den Positionen der nderen unterscheidet. Das, was ich vorgetragen habe, st die Position der Bundesregierung und die Position on Bundesinnenminister Otto Schily. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Sie haben in Ihrer Antwort auf meine Frage gesagt, ass die neuerdings von der Bundesregierung vertretene uffassung auch Praxis in den anderen EU-Mitglied- taaten sei. Wie verträgt sich das mit der einzigen Ver- inbarung, die es zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt? er Rat hat am 4. März 1996 betreffend die harmoni- ierte Anwendung der Definition des Begriffs Flüchtling us Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention festgestellt das ist gemeinsame Auffassung –, dass es der EU-Pra- is entspricht, dass nur die staatliche Verfolgung unter en Flüchtlingsbegriff zu subsumieren ist und dass nur ie zur Anerkennung als Flüchtling führen kann. Wie erträgt sich das mit Ihrer Äußerung über die angeblich berall zu findende Praxis? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Ich habe nicht „überall“ gesagt, sondern dass dies im brigen der ganz überwiegenden internationalen Staa- enpraxis entspricht. Das ist richtig und ist nicht zu korri- ieren. Ich denke, dass unsere Position hinsichtlich der ineinnahme der nicht zurechenbaren nicht staatlichen erfolgung in den Flüchtlingsbegriff klar ist und dass lar ist, wie die internationale Staatenpraxis überwie- end aussieht. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Koschyk, bitte. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Sie haben die momentane Verhandlungsposition der undesregierung respektive Ihres Hauses dargelegt. ird der Bundesinnenminister bei den anstehenden erhandlungen also die Hineinnahme nicht staatlicher 3450 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Hartmut Koschyk Verfolgung in die Definition des Flüchtlingsbegriffs ak- zeptieren? Hat die Bundesregierung Berechnungen an- gestellt, zu welcher Erhöhung das bei der Zuwanderung für die Bundesrepublik Deutschland führen wird? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Koschyk, alle anderen EU-Staaten ver- treten gegenwärtig die Auffassung, dass auch die nicht staatliche Verfolgung, die dem Staat nicht zugerechnet werden kann, zur Anerkennung als Flüchtling führen muss. Das war bereits Teil meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Schröder. Daraus wird deutlich, dass diese Position noch einer gewissen Diskussion bedarf und ei- ner Entscheidung zugeführt werden muss. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Wir kommen zu Frage 13 des Kollegen Dr. Schröder: Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehöri- gen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die an- derweitig internationalen Schutz benötigen – RD 6566/03 –, darauf bestehen, dass die Regelungen über den Zugang zum Arbeitsmarkt, da sie nicht in den Kompetenzbereich der EU fallen, aus der Richtlinie herausgenommen werden, und wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Richtlinie insge- samt verweigern, wenn sie sich insoweit nicht durchsetzt? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Schröder, Regelungen zum Arbeits- marktzugang sind unter anderem in den bereits verab- schiedeten Richtlinien zum vorübergehenden Schutz und über die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber ent- halten. Die Bundesregierung orientiert sich bei den Ver- handlungen über die Anerkennungsrichtlinie an den in diesen Richtlinien enthaltenen Bestimmungen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Herr Dr. Schröder. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wie verhält sich das mit Ihrer Aussage, die Sie hier in der Frage- stunde am 2. April 2003 gemacht haben, dass nämlich der „Zugang zu den nationalen Arbeitsmärkten … im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten“ liegt? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Das ist kein Widerspruch. Sie wissen, dass es eine Diskussion zu dieser Frage gibt. Sie wissen auch, dass es beispielsweise eine relativ eindeutige Aussage von Bundesaußenminister Fischer in Bezug auf die Kon- ventsverhandlungen gibt oder dass es eine Position gibt, die vonseiten der Länder eingenommen wird. Die Vorge- hensweise, wie wir sie anstreben, ist deswegen, wie ich glaube, richtig. Wenn Sie sich die anderen Richtlinien a g p d n R r u p d m r e l h s r v n I V z b d d u g I s s K (C (D nsehen und mit der Formulierung zum Arbeitsmarktzu- ang vergleichen, dann wird deutlich, dass es ein Kom- romiss ist. An diesem Beispiel wird aber auch deutlich, ass Deutschland nicht alleine in Europa ist. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Heißt das, dass die Bundesregierung bei den dem- ächst anstehenden Verhandlungen über die anderen ichtlinien nach der Maßgabe verhandeln wird, dass da- in der Zugang zum Arbeitsmarkt geregelt werden kann, nd dass die Bundesregierung in dieser Hinsicht kom- romissbereit ist? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Herr Kollege Schröder, Sie wissen, dass der Arbeits- arktzugang durch die von uns gefundenen Formulie- ungen in diesen Richtlinien – diese sind von mir auch rwähnt worden – viel stärker in die nationale Rege- ungskompetenz gestellt wird. Das wird deutlich, sodass ier kein solcher Dissens vorhanden ist, wie Sie ihn kon- truieren wollen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Koschyk. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, heißt das, dass die Bundesregie- ung bei der zu verhandelnden Richtlinie die Position erfolgt, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt in der natio- alen Kompetenz verbleibt? Wird die Bundesregierung hre Zustimmung zu dieser Richtlinie vom Ausgang der erhandlungen, bei denen es darum geht, ob der Zugang um Arbeitsmarkt in der nationalen Kompetenz ver- leibt oder nicht, abhängig machen? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: In der Zielsetzung bezüglich der Auswirkungen, was ie Regelungen des Arbeitsmarktes anbelangt, sind wir ns relativ einig. Sie kennen die bisher gefundenen Re- elungen. Sie stellen in der Tat einen Kompromiss dar. n ihren Auswirkungen entsprechen sie aber ganz we- entlich dem, was auch Sie formuliert haben. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Die Fragen 14 und 15 des Kollegen Grindel werden chriftlich beantwortet. Wir kommen damit zur Frage 16 des Kollegen oschyk: Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Vor- schlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen – RD 6566/03 –, darauf beste- hen, dass der „weite Flüchtlingsbegriff“ einschließlich der da- mit verbundenen Statusaufwertung herausgenommen wird, und wird sie notfalls ihre Zustimmung zur Richtlinie insgesamt ver- weigern? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3451 (A) ) (B) ) Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Koschyk, Ihrer Frage ist für mich nicht eindeutig zu entnehmen, was Sie mit dem „,weiten Flüchtlingsbegriff‘ einschließlich der damit verbundenen Statusaufwertung“ meinen. Sollte sich die Frage auf die Einbeziehung der nicht staatlichen Verfolgung und den Flüchtlingsbegriff nach der GFK beziehen, so will ich auf die vorhin gegebenen Antworten in Bezug auf die Fragen von Herrn Dr. Schröder hinweisen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Koschyk. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ich beziehe mich dabei auch auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von mir. Im Hinblick auf den damaligen Verhand- lungsstand zu dieser Richtlinie des JI-Rates auf seiner Tagung am 27. und 28. Februar dieses Jahres hat die Bundesregierung am 14. März durch Frau Staatssekretä- rin Vogt geantwortet, dass in dem Richtlinienvorschlag, um den es geht, unter anderem bestimmt wird, das subsi- diär Schutzberechtigte nach spätestens einem Jahr einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und dass sie auf den Gebieten der Sozialhilfe und der medizi- nischen Versorgung mit Inländern gleichgestellt werden sollen. Außerdem sollen subsidiär Schutzberechtigte nach dieser Richtlinie einen Zugang zu Integrationspro- grammen erhalten. Bei dem „weiten Flüchtlingsbegriff“ geht es also da- rum, ob subsidiär Schutzberechtigte diese Leistungen der Mitgliedstaaten nach dem Richtlinienentwurf be- kommen sollen oder nicht. Am 14. März hat die Frau Staatssekretärin geantwortet: Da diese Regelungen, die die EU in dieser Richtli- nie treffen will, in Teilen weder mit der geltenden Rechtslage noch mit den entsprechenden Bestim- mungen im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes vereinbar sind, wurden auch im Rat dagegen Vorbe- halte geltend gemacht. Meine Frage lautet: Macht die Bundesregierung bei den Verhandlungen über diese Richtlinie weiterhin Vor- behalte gegen diesen „weiten Flüchtlingsbegriff“ gel- tend? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Koschyk, Sie wissen, was die Rechtspo- sition subsidiär Schutzberechtigter ausmacht. Aufgrund des derzeitigen Richtlinienvorschlags gilt es, Folgendes festzuhalten: Zukünftig soll ein Aufenthaltstitel gewährt werden. Dies gilt zum Beispiel auch bezüglich des Zu- gangs zum Arbeitsmarkt. Hier gibt es in der Tat noch Diskussionen und Gespräche; Sie haben die Zeitdauer von einem Jahr genannt. Unsere Position bezüglich des nachrangigen Arbeitsmarktzugangs ist ganz entschei- dend. f D s s w h B S g z A s w g d S g d D I s c l v W R S A d w h w t (C (D Daneben geht es um die sich im Aufnahmeland be- indlichen Familienangehörigen. Auch hierzu finden iskussionen und Debatten statt, sodass noch kein ab- chließendes Ergebnis vorliegt. Unsere Verhandlungspo- ition orientiert sich an unserer politischen Haltung, die ir zum Zuwanderungsgesetz und zum nationalen Recht aben. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Herr Koschyk. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ich frage noch einmal: Hält die undesregierung die Vorbehalte, wie sie mir die Frau taatssekretärin in der Antwort vom 14. März 2003 mit- eteilt hat, aufrecht? Wird sie notfalls eine Zustimmung u dieser Richtlinie verweigern, wenn es zu sehr starken ufweichungstendenzen kommt, die Personen, die sub- idiären Schutz genießen, von den Leistungen her – ich ill es einmal so formulieren – Asylbewerbern nahezu leichzustellen? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Herr Kollege Koschyk, die Debatte um die subsidiär chutzberechtigten kann man nicht nur an einem Spie- elstrich festmachen. Ich habe versucht, Ihnen das kurz arzulegen. Wir haben unsere Vorbehalte eingebracht. as ist der derzeitige Sachstand. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Herr Kollege Schröder. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Ich habe konkret zu dieser Richtlinie eine Nachfrage. n dem Entwurf zu dieser Richtlinie ist momentan vorge- ehen, dass es den Nationalstaaten bei der missbräuchli- hen Schaffung von Nachfluchttatbeständen nicht er- aubt sein soll, die Anerkennung als Flüchtling zu erweigern. Das entspricht nicht dem nationalen Recht. ird die Bundesregierung ihre Zustimmung zu dieser ichtlinie verweigern, wenn es bei der missbräuchlichen chaffung von Nachfluchtgründen nicht möglich ist, die nerkennung als Flüchtling zu verweigern? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Diese Frage kann ich Ihnen im Moment nicht beant- orten. Inwieweit dieser von Ihnen genannte Sachver- alt Gegenstand der Beratungen zu dieser Richtlinie ist, ill ich gerne nachfragen, um zu erfahren, wie die Posi- ion ist. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Wir kommen zur Frage 17 des Kollegen Koschyk: Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehöri- gen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die an- 3452 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert derweitig internationalen Schutz benötigen – RD 6566/03 –, darauf bestehen, dass „subsidiär Schutzberechtigte“ keinen Anspruch auf Familienzusammenführung haben, und wird sie notfalls ihre Zustimmung zur Richtlinie insgesamt verwei- gern? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Koschyk, die Familienzusammenfüh- rung im eigentlichen Sinne ist nicht Gegenstand der Richtlinie. Es ist wichtig, das festzuhalten. Die Richtli- nie regelt lediglich die Rechtsstellung von Familienan- gehörigen, die sich bereits zusammen mit dem stammbe- rechtigten Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigten im Aufnahmeland aufhalten, nicht aber das Recht auf den Nachzug von Familienangehörigen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Fa- milienangehörigen, die sich mit dem subsidiär Schutzbe- rechtigten im Aufnahmeland befinden, im Hinblick auf die nach Art. 6 unseres Grundgesetzes und auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention – ich glaube, das ist Art. 8 – gebotene Wahrung der Familieneinheit der Aufenthalt im Aufnahmeland zu ermöglichen ist. Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für angebracht, Fa- milienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten au- tomatisch die gleiche Rechtsposition wie dem Stammbe- rechtigten zu gewähren. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, darf ich das so verstehen, dass die Bundesregierung bei der weiteren Verhandlung dieser Richtlinie sehr genau darauf achten wird, dass es in dem von Ihnen genannten Sinne nur um die Situation der Fa- milienangehörigen von Personen geht, die subsidiären Schutz genießen und sich bereits im aufnehmenden Land, beispielsweise Deutschland, befinden? Entschei- dend ist also, wie deren Situation geregelt wird. Es kann folglich nicht darum gehen, dass Familienangehörige des subsidiär Schutzberechtigten, die sich noch nicht im auf- nehmenden Land befinden, zu- oder nachziehen können. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Koschyk, ich hatte schon vermutet, dass Sie eine Frage zu den nachziehenden Personen stellen würden. Diese Frage kann ich Ihnen genau beantworten: In der Diskussion zu dieser Richtlinie geht es nicht um die nachziehenden Personen, sondern um die im Land befindlichen Schutzberechtigten. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Wird die Bundesregierung sorgsam darauf achten, dass in den Verhandlungen zu dieser Richtlinie nicht eine – ich will es einmal so formulieren – versteckte Fa- milienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte zum Tragen kommt? d n i m r i R a b V r w d B s d f s i e k t d n P d c s s A g t t m m m s (C (D Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Herr Kollege Koschyk, wenn ich mich richtig erin- ere, ist die Frage, wer von dieser Richtlinie betroffen st, in den Verhandlungen überhaupt nicht streitig. Das uss man genau auseinander halten. Sie wissen, dass es elativ viele Richtlinien gibt. Aber bei dieser Richtlinie st die Lage relativ eindeutig und klar. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Herr Kollege Schröder. Dr. Ole Schröder (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Entwurf dieser ichtlinie wird auch geregelt, dass Flüchtlinge das Recht uf Weiterwanderung in einen zweiten Mitgliedstaat ha- en. Wie weit wird die Bundesregierung dies bei den erhandlungen akzeptieren und wird die Bundesregie- ung notfalls die Zustimmung zu dieser Richtlinie ver- eigern, wenn dieser Passus beibehalten wird? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Herr Schröder, ich will einmal eine grundsätzliche emerkung machen. Immer dann, wenn Fragen zu die- en Richtlinien gestellt werden, dann greifen Sie und an- ere Kollegen von der CDU/CSU einen Punkt auf und ordern die Bundesregierung auf, der Richtlinie ihre Zu- timmung zu versagen, wenn sich die deutsche Position n diesem Detailpunkt nicht durchsetzt. Ich sage ganz deutlich: Sie müssen lernen, dass wir in gemeinsames Europa wollen. Sie müssen auch er- ennen, dass wir bei solchen Verhandlungen und Debat- en nicht allein in Europa sind. Hören Sie deswegen mit em Schwarz-Weiß-Schema und dem Motto „Alles oder ichts“ auf. Das bringt uns in Europa nicht voran. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Nun kommen wir zur Frage 18 der Abgeordneten au: Wie viele antisemitische Straftaten wurden im ersten Quartal 2003 in der Bundesrepublik Deutschland begangen und wie viele Opfer dieser Straftaten gab es? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Frau Kollegin Pau, ich muss eine Vorbemerkung ma- hen: Die im Folgenden von mir aufgeführten Zahlen tellen keine abschließende Statistik dar, sondern können ich aufgrund von Nachmeldungen noch verändern. ber das wissen Sie, weil Sie mittlerweile Spezialistin eworden sind, was das Zustandekommen solcher Statis- iken anbelangt. Die Bundesebene hat hier nur die Funk- ion, die Daten zu sammeln und zusammenzuführen. Im ersten Quartal 2003 wurden insgesamt 222 antise- itische Straftaten, die dem Phänomenbereich „Politisch otivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet wurden, ge- eldet, darunter 25 so genannte Propagandadelikte und ieben – danach fragen Sie auch – Gewaltdelikte. Bei Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3453 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper Letzteren handelt es sich um sechs Körperverletzungen und einen Landfriedensbruch. Im ersten Quartal 2003 wurden sechs Personen verletzt. Todesfälle waren nicht zu verzeichnen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine Zusatzfrage, Frau Pau? Petra Pau (fraktionslos): Herzlichen Dank, Herr Parlamentarischer Staatsse- kretär. – Kann ich davon ausgehen, dass Sie auch die Auflistung nach Ländern vorrätig haben? Aus Gründen der Zeitersparnis würde es mir genügen, wenn Sie die Angaben nachreichen. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Frau Kollegin Pau, ich habe die Frage erwartet. So- weit es möglich ist, werden wir Ihnen die Angaben über die regionalen Unterschiede gerne zuleiten. Petra Pau (fraktionslos): Danke schön. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe jetzt die Frage 19 des Kollegen Kaster auf: Welche Kriterien berücksichtigt die Bundesregierung, wenn sie – wie im Falle des ehemaligen Chefs des Presse- und Informationsamtes und Sprechers der Bundesregierung, Staatssekretär Uwe-Karsten Heye – dem Bundespräsidenten die Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ru- hestand vorschlägt, um dem Willkürverbot und der Intention des § 36 des Bundesbeamtengesetzes bzw. des § 31 des Be- amtenrechtsrahmengesetzes Rechnung zu tragen? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Kaster, Versetzungen in den einstweili- gen Ruhestand werden dem Bundespräsidenten nur bei Vorliegen eines sachlichen, dem Zweck des § 36 des Bundesbeamtengesetzes entsprechenden Grundes vor- geschlagen. Der Gesetzgeber hat der Exekutive für die Entscheidung über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand einen sehr weiten Ermessensspielraum einge- räumt, der nur reine Willkürmaßnahmen ausschließt. Demzufolge hat die Rechtsprechung eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Gründe als Rechtfertigung eines sol- chen Schrittes anerkannt. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage. Bernhard Kaster (CDU/CSU): Im Falle des Staatssekretärs Heye gab es Veröffentli- chungen im „Stern“ und interne Bekundungen, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzler und dem Staatssekretär gegeben haben soll, dass der Staats- s A r d n d n g w s b s n T – s f s s p K d R d w d d h g s w S z (C (D ekretär freiwillig darüber befinden kann, ob er aus dem mt ausscheidet. Wäre in einem solchen Falle nicht vor- angig von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, selbst ie Versetzung in den Ruhestand zu beantragen, was ach § 30 geht? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Ich habe Ihnen § 36 des Bundesbeamtengesetzes ge- annt. Ich habe auch deutlich gemacht, wie dieser Para- raph praktiziert wird. Die Exekutive hat einen relativ eiten Ermessensspielraum. Herr Kaster, ich kann Ihnen agen, dass die Regierung Kohl einen erheblichen Ge- rauch von der Versetzung in den Ruhestand von politi- chen Beamten gemacht hat. – Sie sollten sich besser ei- em anderen Thema zuwenden. Ich glaube, dieses hema ist nicht ergiebig. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Wie für- sorglich von der Bundesregierung!) So bin ich eben. Sie kennen mich doch mittlerweile. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ja, ich kenne Sie!) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kaster. Bernhard Kaster (CDU/CSU): Sie sagten, dass die Palette der Kriterien, die in die- em Fall zur Anwendung kommen können, sehr weit ge- asst ist. Es handelt sich schließlich um eine Kannbe- timmung, die eben zitiert worden ist. Sie werden icherlich eine entsprechende Mitteilung an den Bundes- räsidenten richten. Gehört möglicherweise auch das riterium einer gewissen Amtsmüdigkeit dazu? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Wie ich Herrn Heye kenne, kann von Müdigkeit keine ede sein. Ich denke, die Rechtsprechung ist hinsichtlich er Gründe bzw. der Frage, was als zulässig anerkannt ird, eindeutig. Daran ist nichts zu beanstanden; das ist urchaus in Ordnung und entspricht auch der Praxis. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Fahrenschon. Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, nachdem Sie ausgeführt haben, ass von der Möglichkeit, freiwillig in Ruhestand zu ge- en, nicht Gebrauch gemacht wurde, stellen sich die Fra- en, wer die Anweisung zur Versetzung in den Ruhe- tand zulasten des Steuerzahlers gegeben hat und auf elche Höhe sich die Zahlungen an den ehemaligen taatssekretär Heye belaufen, die er seit seiner Verset- ung in den einstweiligen Ruhestand erhalten hat. 3454 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Was Sie mir hinsichtlich der Freiwilligkeit in den Mund gelegt haben, entspricht nicht meinen Ausführun- gen. Ich habe Ihnen die Rechtsgrundlage dargelegt. Ich denke, sie ist nicht zu beanstanden. Das gilt auch für die praktische Handhabung dieses Falles. Sie sollten besser damit aufhören, irgendetwas zu unterstellen. Wie Sie wissen, gibt es das Amt des politischen Beamten und die damit verbundenen Möglichkeiten, von denen auch Ge- brauch gemacht wird. Die Regierung Kohl hat davon er- heblichen Gebrauch gemacht. Insofern denke ich, Sie tun gut daran, sich mit Wertungen aller Art stark zurück- halten. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe nun die Frage 20 des Kollegen Bernhard Kaster auf: Welche Auswirkungen hat die künftige Tätigkeit von Uwe-Karsten Heye als Generalkonsul auf die Versorgungsbe- züge des ehemaligen Regierungssprechers? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Herr Kollege Kaster, treffen Versorgungsbezüge mit Erwerbseinkommen zusammen, wird Letzteres gemäß § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes auf die Versor- gung angerechnet. Bei den Einkünften aus einer Tätig- keit als Generalkonsul handelt es sich um anrechenbares Erwerbseinkommen. Die Versorgungsbezüge werden dementsprechend gekürzt. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine Zusatzfrage. Bernhard Kaster (CDU/CSU): Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Auswirkung, die Sie eben deutlich gemacht haben, stelle ich die Frage, warum die neue Position als Generalkonsul im Hinblick auf diese finanzielle Auswirkung – sprich: Be- züge plus Versorgungsbezug – mit der entsprechenden Kürzung erst ab dem Monat September zum Tragen kommt und die Stelle, die wohl zum Monat Juni frei wird, im Hinblick auf die weiteren Zeiten ausschließ- lichen Versorgungsbezugs nicht bereits zu diesem Zeit- punkt besetzt wird. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Obwohl mir der Zeitpunkt September nicht geläufig ist, gehe ich davon aus, dass diese Verfahrenspraxis der Gesetzesgrundlage entspricht. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das ist super!) – Ja, das ist doch so. (Zuruf von der CDU/CSU: Davon gehen wir aber immer aus! – Beatrix Philipp [CDU/ – F i H B i r B t d d u u g d d d d a n m F D s (C (D CSU]: Na klar! Wir handeln nur nach Recht und Gesetz!) Frau Philipp, ich kann doch nichts für die Qualität der ragen. (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Aber für die der Antworten!) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zweite Zusatzfrage. Bernhard Kaster (CDU/CSU): Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen habe ch eine weitere Zusatzfrage. Wenn Herr Staatssekretär eye in den einstweiligen Ruhestand eines politischen eamten versetzt worden ist, frage ich Sie, ob das nicht m Widerspruch zu einer erneuten Ernennung als Gene- alkonsul oder zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit für das undespresseamt, beispielsweise im Rahmen des Beira- es zu dem so genannten Deutschland-Portal, steht. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Nein. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Fahrenschon, bitte schön. Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ich frage noch einmal konkret: Ist ie Stelle des Generalkonsuls in New York derzeit frei nd, wenn ja, wie lange braucht die Bundesregierung, m sie ihrem Vorschlag entsprechend mit dem ehemali- en Staatssekretär Heye zu besetzen? Oder ist die Stelle es Generalkonsuls in New York nicht so wichtig, so- ass man sich damit Zeit lassen kann? Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Da ich diese Stelle nicht antreten will, kann ich Ihnen en derzeitigen Verfahrensstand nicht genau angeben, ber ich liefere ihn Ihnen gerne nach. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Fragen zu diesem Geschäftsbereich liegen icht vor. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes- inisteriums der Finanzen. Zur Beantwortung der ragen steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin r. Hendricks zur Verfügung. Die Fragen 21 und 22 des Kollegen Hofbauer werden chriftlich beantwortet. Ich rufe Frage 23 der Kollegin Petra Pau auf: Welche Auswirkungen hat die Neuregelung des Umsatz- steuergesetzes auf die Besteuerung von Schulspeisungen? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3455 (A) (B) ) Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Frau Kollegin, ich verstehe Ihre Frage dahin gehend, dass Sie nach den Auswirkungen der durch das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen geänderten Vor- schriften des Umsatzsteuergesetzes auf die steuerrecht- liche Beurteilung von Umsätzen mit Schulspeisungen fragen. Die durch das eben genannte Gesetz vorgenom- menen Änderungen im Umsatzsteuergesetz haben kei- nerlei Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurtei- lung von Umsätzen mit Schulspeisungen. Es gibt hier keine Rechtsänderung. Petra Pau (fraktionslos): Ich möchte nachfragen, ob im Laufe des Gesetzge- bungsverfahrens beispielsweise im Hinblick auf die ver- mehrte Einrichtung von Ganztagsschulen erörtert wurde, Schulspeisungen als Aspekt der Kinderbetreuung steuer- lich zu begünstigen und damit einen Anreiz zu schaffen, dass möglichst viele Kinder dieses Angebot wahrneh- men. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Nein, Frau Kollegin, das ist weder bei der Vorberei- tung noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens jemals Gegenstand der Erörterungen gewesen. Die Rechtslage ist folgende – davon kann leider im nationalen Recht nicht abgewichen werden, weil sie durch EU-Recht be- stimmt ist –: Wenn jemand eine Schulspeisung in der Weise sicherstellt, dass er die Speisen in die Schulen lie- fert und im Übrigen keine weiteren Serviceleistungen er- bringt, dann kommt eine solche Abgabe von Speisen dem Außer-Haus-Verkauf gleich und wird deswegen mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt. Wird aber eine volle Serviceleistung erbracht, fällt der volle Mehrwert- steuersatz an. Die Gestaltung der Schulspeisung ist den Schulen überlassen. Manchmal machen das ja auch Förderver- eine. Man kann auch eine Trennung vornehmen: Jemand liefert an und jemand anders, der nicht der leistende Un- ternehmer ist, der die Ware bringt, bietet den Service. Wir sind aber bei der gesetzlichen Ausgestaltung nicht frei, sondern an EU-Recht gebunden. Es ist auch nicht beabsichtigt, auf europäischer Ebene eine Änderung vor- zunehmen. In der Lebenswirklichkeit wird es ja häufig so sein, dass ein Dritter fertige Speisen anliefert, die den Kindern durch andere, die zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Eltern aus einem Förderverein, dargereicht werden. Petra Pau (fraktionslos): Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse, wie beispiels- weise Belgien und Frankreich, wo wesentlich ermäßigte Mehrwertsteuersätze bei der Schulspeisung gelten, die entsprechenden EU-Richtlinien – diese sind mir in der Tat bekannt – kreativ umgangen haben? B f l l R d g s d D w l R e G g n d w i a n t i B m t A d a m F D d 2 2 2 d (C (D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim undesminister der Finanzen: Ich werde dieser Frage nachgehen. Aber der Regel- all ist folgender: Vor In-Kraft-Treten der 6. EG-Richt- inie – ich sage das ganz allgemein – durften die Rege- ungen und die Ausnahmetatbestände, die im nationalen echt enthalten waren, bestehen bleiben. Wenn es in em von Ihnen angesprochenen Fall so war, dass in Bel- ien und Frankreich ein entsprechender Ausnahmetatbe- tand schon vor dem In-Kraft-Treten bestand, dann urfte er im nationalen Recht bestehen bleiben. Wir, die eutschen, können aber im Nachhinein nicht sagen, dass ir die gleiche Regelung wie die Franzosen haben wol- en; denn damals, als die 6. EG-Richtlinie als bindendes echt in den Mitgliedstaaten in Kraft trat, gab es keinen ntsprechenden Ausnahmetatbestand in Deutschland. erade wenn es um die Frage der Umsatzbesteuerung eht – das gilt nicht nur für den von Ihnen angesproche- en Fall; ich habe es ja allgemein formuliert; ich werde er Sache im Speziellen noch nachgehen –, stößt so et- as sehr häufig auf Unverständnis bei uns. Da es noch mmer Länder in der Europäischen Union gibt, in denen lte Regelungen weitergelten, die aber in Deutschland iemals in gleicher Weise geltendes Recht waren, konn- en in Deutschland keine solchen Ausnahmetatbestände n das neue Recht übernommen werden. Petra Pau (fraktionslos): Danke schön. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim undesminister der Finanzen: Herzlichen Dank. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank, Frau Hendricks. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes- inisteriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beantwor- ung steht der Parlamentarische Staatssekretär Gerd ndres zur Verfügung. Die Fragen 24 und 25 der Abgeordneten Blank wer- en schrifltich beantwortet. Ich rufe die Frage 26 der Kollegin Frau Dr. Lötzsch uf: Wie hoch waren bzw. sind die Ansätze sowie die Istausga- ben für das Arbeitslosengeld durch die Bundesanstalt für Ar- beit, BA, von 1999 bis 2003 und wie bewertet die Bundesre- gierung die Realisierbarkeit der geplanten Einsparungen für 2003? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: rau Dr. Lötzsch, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: ie Sollansätze für das Arbeitslosengeld im Haushalt er Bundesanstalt für Arbeit waren 1999 mit 6,8 Milliarden Euro, 2000 mit 25,3 Milliarden Euro, 001 mit 23,2 Milliarden Euro, 2002 mit 5,1 Milliarden Euro und 2003 mit 24,4 Milliarden Euro otiert. Die Istausgaben haben sich in den Jahren 1999 ) 3456 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretär Gerd Andres bis 2002 wie folgt entwickelt – ich verzichte jetzt da- rauf, die Jahreszahlen zu nennen, ich gebe sie in der ent- sprechenden Reihenfolge an –: 24,8 Milliarden Euro, 23,6 Milliarden Euro, 24,6 Milliarden Euro und 27 Milliarden Euro. Infolge der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Haushalt 2003 für das Arbeitslo- sengeld eine Entlastungswirkung in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro berücksichtigt. Es wäre verfrüht und rein spekulativ, bereits zum heutigen Zeitpunkt eine Pro- gnose über die Realisierung der berücksichtigten Einspa- rung abzugeben. Wie bei jeder gesetzlichen Änderung bedürfen die neuen Maßnahmen einer Vorlaufzeit, bevor sie beginnen, voll zu greifen. Eine seriöse Aussage zum Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen kann daher erst nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres getroffen werden, wenn die Bundesanstalt für Arbeit Bilanz gezo- gen hat. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine Zusatzfrage, bitte. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, es gab im Zuge der Haushaltsberatungen – Sie werden sich daran erinnern – sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr ohne einen Zuschuss des Bundes auskommen wird. Zahlreiche Abgeordnete, auch der SPD-Fraktion, waren der Auffassung, dass das nicht möglich sein wird. Für diese Auffassung gab es keine Mehrheit. Inzwischen sind aber auch Vertreter der Regierungskoalition der Auffassung – ich nenne die Vorsitzende des Finanzaus- schusses, Christine Scheel –, dass ein Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit aus dem Bundeshaushalt erfor- derlich sein wird. Wie ist Ihre Position dazu? Ist die Po- sition, dass der Bundesanstalt für Arbeit kein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gegeben werden muss, haltbar? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Frau Abgeordnete Dr. Lötzsch, ich kann mich gut an die Diskussion während der Haushaltsberatungen erin- nern. Ich bedanke mich für Ihren Hinweis. Ich möchte es anders als Sie formulieren: Der Auf- stellung des Haushaltes 2003 für die Bundesanstalt für Arbeit lagen Eckdaten zugrunde, nach denen die Ar- beitslosenzahl im Jahresdurchschnitt bei 4,14 Millionen liegen wird. Nach neueren Schätzungen und den Ent- wicklungen im ersten Quartal und des Monats April, also praktisch nach einem Drittel des Jahres, muss man davon ausgehen, dass die Arbeitslosenzahl im Jahres- durchschnitt bei 4,46 Millionen liegen wird. Es ist daher folgerichtig, dass die Zahlungen für Arbeitslosengeld bei einer größeren Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt höher sein werden. Es ist gegenwärtig schlecht einzuschätzen, wie hoch der Zuschussbedarf sein wird. Es gibt diesbezüglich un- terschiedliche Zahlen. Ich bitte einfach um Verständnis d n w w E d H s t s f d g b n h m n m D d s n d g b b d d d v d D m s ö t z Ü (C (D afür, dass man nach Ablauf eines Drittels des Jahres och keine verlässlichen Aussagen darüber treffen kann, ie hoch die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt sein ird. Ihre Frage stellte einen Zusammenhang zwischen der tatisierung der Leistungen für Arbeitslosengeld und en Einsparungen her, die sich aus der Umsetzung des artz-Konzepts ergeben. Das sind zwei sehr unter- chiedliche Dinge. Die Auswirkungen der „Hartz-Opera- ionen“ sind in einer bestimmten Art und Weise einge- chätzt worden; es ist ebenfalls erst am Jahresende eststellbar, wie wirksam sie sind. Wenn man bedenkt, ass die neue Meldepflicht erst ab 1. Juli dieses Jahres ilt, ist klar, dass man überhaupt keine Prognosen darü- er abgeben kann. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Eine weitere Zusatzfrage. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Können Sie also, insbesondere aufgrund der Prog- ose, dass sich die Anzahl der Arbeitslosen auf einem öheren Niveau als erwartet bewegen wird, meine Ver- utung bestätigen, dass die Bundesanstalt für Arbeit ei- en Zuschuss aus dem Bundeshaushalt benötigen wird? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Ich wiederhole: Wir reden über unterschiedliche inge. Das eine ist ein eingeplanter Zuschuss des Bun- es bei der Haushaltsaufstellung und das andere ist sozu- agen die Defizithaftung, die der Bundesfinanzminister ach dem SGB III am Jahresende gegenüber der Bun- esanstalt für Arbeit im Hinblick auf die Pflichtleistun- en leisten muss. Nach gegenwärtigem Stand ist abseh- ar – darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen; eispielsweise hat sich das Vorstandsmitglied der Bun- esanstalt für Arbeit Weise heute darüber geäußert –, ass es zu einer Defizithaftung kommen wird. Wie hoch iese sein wird, lässt sich gegenwärtig nicht verlässlich orhersagen. Ich habe keine Lust, im Namen der Bun- esregierung irgendwelche Spekulationen anzustellen. as verstehen Sie sicherlich. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 27 der Kollegin Lötzsch auf: Trifft es zu, dass durch die BA, wie in der „Wirtschafts- woche“ vom 24. April 2003 berichtet, Vorgaben zur Verhän- gung von Sperrzeiten für Empfänger von Arbeitslosengeld er- lassen wurden und, falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Frau Dr. Lötzsch, wie Sie wissen, ist die Bundesan- talt für Arbeit eine Selbstverwaltungskörperschaft des ffentlichen Rechts. Die Arbeitslosenversicherung un- erliegt nicht der Fachaufsicht der Bundesregierung, war der Rechtsaufsicht, aber nicht der Fachaufsicht. ber die Art und Weise der Ausführung der gesetzlichen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3457 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretär Gerd Andres Vorgaben im Bereich der Arbeitslosenversicherung ent- scheidet die Bundesanstalt daher in eigener Zuständig- keit. Nach der mir zu Ihrer Frage vorliegenden Stellung- nahme der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit gibt es keine zentralen Vorgaben in Form von Quoten oder Ähnlichem zur Verhängung von Sperrzeiten. Allerdings gibt es verschiedene Aktivitäten der Arbeitsämter, etwa im Rahmen der Vermittlungsoffensive, die eine stärkere Aktivierung von Arbeitslosen zum Ziel haben. Diese bewerberorientierten Aktivitäten beinhalten auch eine Erhöhung der Kontaktdichte zu den Arbeitslosen, eine Intensivierung des Vermittlungsprozesses, einen konse- quenten Nachweis von Eigenbemühungen und die Teil- nahme an Eingliederungsmaßnahmen entsprechend den individuellen Erfordernissen des Arbeitslosen. Soweit dabei gesetzliche Verpflichtungen verletzt werden und diese mit Sanktionsmechanismen bewehrt sind, müssen die Arbeitsämter auch die entsprechenden leistungs- rechtlichen Konsequenzen ziehen. Die Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen der Bundesanstalt für Arbeit, eine möglichst umgehende Vermittlung der Arbeitsuchenden in neue Beschäftigung zu erreichen, Arbeitslose im Sinne des Förderns und Forderns stärker zu aktivieren und die Versichertenge- meinschaft vor der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von Leistungen zu schützen. Diese Anstrengungen zei- gen, dass die Bundesanstalt dem Auftrag des Gesetzge- bers aus dem Job-AQTIV-Gesetz nachgekommen ist. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? – Bitte schön. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Herr Staatssekretär, gibt es Ihrer Kenntnis nach Vor- gaben der Bundesanstalt für Arbeit, zum Beispiel Ar- beitslose zu drängen, sich als nicht arbeitsbereit zu erklä- ren, um die Statistik zu verbessern – man könnte auch sagen: zu schönen –, wie es in der „Wirtschaftswoche“ vom 24. April dieses Jahres nachzulesen ist? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Nein. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Frage 28 des Kollegen Fritz auf: In welcher Weise hat die Bundesregierung den gegenüber der EU-Kommission durch den Beschluss des Deutschen Bun- destages vom 13. März 2003 gemäß Bundestagsdrucksache 15/576 eingelegten Parlamentsvorbehalt im Rahmen der lau- fenden WTO-Dienstleistungsverhandlungen GATS-WTO: Welthandelsorganisation – berücksichtigt und welche prakti- schen Konsequenzen hat dieser Parlamentsvorbehalt bei dem Zustandekommen und der inhaltlichen Festlegung der jetzt vorgelegten EU-Angebote gehabt? m g a m B d B t s b h b h E l z V s E b s 2 a S r i l B d g m G g N s l (C (D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Herr Präsident, Herr Kollege Fritz, ich bitte, die Fra- en 28 und 29 zusammen beantworten zu dürfen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Dann rufe ich auch die Frage 29 des Kollegen Fritz uf: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im nun vor- gelegten EU-Verhandlungsangebot für die GATS-Verhandlun- gen der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. März 2003 ausreichend berücksichtigt wurde, und hält die Bundes- regierung insbesondere das Ersetzen von „wirtschaftlicher Bedarfsprüfung“ durch eine „Quotenregelung“ beim Import von Dienstleistungen durch einreisende Personen – Mode 4 – für eine ausreichende Beachtung des oben angesprochenen Beschlusses des Deutschen Bundestages? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Zunächst zur Frage 28: Die deutsche Delegation hat im Hinblick auf den undestagsbeschluss vom 13. März 2003 in der Sitzung es Ausschusses nach Art. 133 am 19. März 2003 in rüssel mündlich und schriftlich für das vom Ratssekre- ariat angefertigte Protokoll Folgendes vorgetragen: Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Deut- che Bundestag bislang zu einzelnen Aspekten des Ange- otsentwurfs seine Beratungen noch nicht abgeschlossen at und daher noch kein abschließendes Votum hat abge- en können. Die Bundesregierung weist daher darauf in, dass zu dem Ende März 2003 in Genf vorzulegenden ingangsangebot der Gemeinschaft auch weiterhin Stel- ungnahmen gemäß dem fortlaufenden Verhandlungspro- ess möglich sein müssen. Bei der Übermittlung und orlage des Eingangsangebots ist daher auf diesen Um- tand in geeigneter Weise ausdrücklich hinzuweisen. Das am 29. April 2003 in der WTO eingebrachte EU- ingangsangebot ist ausdrücklich als Conditional Offer ezeichnet. Damit wird auch dem oben angeführten Be- chluss des Deutschen Bundestages Rechnung getragen. Die Frage 29 beantworte ich wie folgt: Erstens. Die Bundesregierung begrüßt das am 9. April 2003 eingebrachte EU-Angebot. Das Eingangs- ngebot der EU wurde mit allen hiervon betroffenen tellen, Ressorts, Zivilgesellschaften und unter besonde- er Berücksichtigung der Bundestagsdiskussion und der n dem oben angeführten Bundestagsbeschluss niederge- egten Bedenken abgestimmt und geprüft. Die in dem undestagsbeschluss vorgebrachten Punkte finden in em EU-Angebotsentwurf hinreichend Berücksichti- ung. Zweitens. Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen, Econo- ic Needs Tests, „ENTs“ abgekürzt, sind von ihrer rundkonzeption sehr umstritten, da sie aufgrund man- elnder objektiver Kriterien faktisch vielfach einer ichtverpflichtung gleichkommen und den mit Liberali- ierungsverpflichtungen angestrebten Zielen der Verläss- ichkeit und Rechtssicherheit gerade nicht genügen. Da- 3458 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretär Gerd Andres her werden ENTs von den Entwicklungsländern, die insbesondere an zusätzlichen Modus-4-Verpflichtungen interessiert sind, entschieden abgelehnt. Ferner sind ENT-Vorbehalte in der Europäischen Union mit großem Verwaltungsaufwand verbunden, da vor Zugang eines ausländischen Dienstleistungserbringers zunächst ge- prüft werden muss, ob im gesamten Gemeinschaftsge- biet kein vergleichbarer Anbieter zu Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission er- klärt, unter keinen Umständen zur Aufnahme von ENT- Vorbehalten in das Gemeinschaftsangebot bereit zu sein. Stattdessen hat sie die Einführung von numerischen Obergrenzen in den EU-Eingangsangeboten vorgeschla- gen. Damit wird zunächst nur die generelle Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten zu einer Konditionierung durch numerische Obergrenzen ausgedrückt. Die Einzelheiten einer derartigen Regelung werden noch eingehend unter Mitwirkung aller EU-Mitgliedstaaten beraten werden. Hier besteht ein erheblicher Gestaltungsspielraum. So sind zum Beispiel nationale oder Gemeinschaftsquoten möglich. Das EU-Eingangsangebot weist daher darauf hin, dass die Einzelheiten der Anwendung und der Be- schränkung der numerischen Obergrenzen noch be- stimmt werden müssen. Angesichts dieser Entwicklung hat die Bundesregie- rung nach intensiven Beratungen mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Arbeitsmarktexperten innerhalb der Bundesregierung dem Modell der numerischen Ober- grenzen zugestimmt, da es insgesamt in weitaus besse- rem Umfang eine Rücksichtnahme auf spezifische natio- nale Arbeitsmarktprobleme ermöglicht. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Nun hat der Kollege Fritz bis zu vier Zusatzfragen. Erich G. Fritz (CDU/CSU): Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung werde ich diese Zahl nicht ausschöpfen. Ich hoffe, dagegen spricht nichts. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Das würde wahrscheinlich auf großes Wohlwollen der anwesenden Kollegen stoßen. Erich G. Fritz (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, der Bundesregierung war doch schon vor ihrem Vorstoß in Brüssel bekannt, welche Schwierigkeiten wirtschaftliche Bedarfsprüfungen mit sich bringen und dass diese kein wirksames Instrument sein können. Sie hat dennoch mit diesem Vorschlag auf den Parlamentsvorbehalt reagiert und ist damit in Brüs- sel logischerweise gescheitert. Haben Sie sich damit nicht eigentlich über den Parlamentsvorbehalt hinweg- gesetzt? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Wirtschaft und Arbeit: Diese Bewertung teile ich nicht. Das habe ich in mei- ner Antwort auch ausdrücklich gesagt. Das Angebot der E i d K d s u d s s i m t s r Ä e m m a g n k r s d G s s n u r n C (C (D U enthält nämlich entsprechende Formulierungen, die ch Ihnen gerne noch einmal zukommen lasse. Ich wollte ie Antwort nicht noch länger ausfallen lassen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Fritz. Erich G. Fritz (CDU/CSU): Eine hätte ich noch, Herr Präsident. – Aus Kreisen der oalition ist der Presse mitgeteilt worden, das Angebot er EU – die Liste wird es hier genannt – sei von deut- cher Seite jederzeit revidierbar. Wie beurteilen Sie das nter dem Aspekt, dass es jetzt eine Vorschlagsliste gibt, ie im 133er-Ausschuss der Europäischen Union be- chlossen wurde, und Sie ohnehin wissen, dass die Zu- tändigkeiten für die Verhandlungen bei der Europä- schen Union liegen? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Ich will noch einmal auf meine Antwort zu Ihrer ers- en Frage verweisen: Die Bundesregierung hat sehr mas- iv deutlich gemacht, dass es im Laufe der weiteren Be- atungen hier noch Möglichkeiten für entsprechende nderungen geben muss. Ich denke, dass wir die auch ntsprechend nutzen können. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 30 des Kollegen Fahrenschon auf: Wann hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, erstmals davon erfahren, dass sein Parla- mentarischer Staatssekretär Rezzo Schlauch beabsichtigt, die in der „Bild“ vom 28. April 2003 beschriebene Amerikareise durchzuführen, und was hat er im Lichte seiner Erkenntnisse über den damaligen Missbrauch der als Abgeordneter des Deutschen Bundestages aus Dienst- und Mandatsreisen ent- standenen Bonusmeilen für private Zwecke durch den heuti- gen Parlamentarischen Staatssekretär Rezzo Schlauch vor dessen Ernennung veranlasst? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Herr Kollege Fahrenschon, Ihre Frage – darauf öchte ich gleich hinweisen – würde ich eigentlich ganz nders beantworten. Da Sie Ihre Frage aber in der Form estellt haben, wie sie jetzt vorliegt, bekommen Sie auch ur die Antwort, die man auf Ihre Fragestellung geben ann. Ich beantworte also Ihre Frage wie folgt: Die Dienst- eisen der Leitung des Bundesministeriums für Wirt- chaft und Arbeit – Minister und Staatssekretäre – wer- en kontinuierlich geplant und bei verschiedenen elegenheiten besprochen. Vor diesem Hintergrund be- teht keine Notwendigkeit, die jeweiligen Planungs- chritte datenmäßig zu erfassen. Entsprechend den inter- en Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft nd Arbeit wurde auch die Dienstreise vom Parlamenta- ischen Staatssekretär Schlauch rechtzeitig und ord- ungsgemäß angezeigt. Es bestand für Bundesminister lement keine Veranlassung, vor Ernennung des Parla- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3459 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretär Gerd Andres mentarischen Staatssekretärs Schlauch Maßnahmen im Hinblick auf künftige Dienstreisen zu treffen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, dann wollen wir beide gemein- sam versuchen, Ihnen im Nachfrage- und Antwortspiel die Möglichkeit zu geben, mir die Antwort zu geben, die Sie mir gerne geben wollen. (Gerd Andres, Parl. Staatssekretär: Sehen Sie!) Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht mit Sicherheit die Frage, ob der Staatssekretär Schlauch seine Reise von vornherein als teilweise privat deklariert hat. Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Kann der Parla- mentarische Staatssekretär Rezzo Schlauch den Nach- weis erbringen, dass er vor Dienstantritt die Reise als teilweise privat deklariert hat? Wenn ja, wer hat das ab- gezeichnet und genehmigt? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Wirtschaft und Arbeit: Erstens. Er kann den Nachweis erbringen; diesen Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Zweitens. Es gibt dazu keine Genehmigung und es gibt auch keine Genehmi- gungsnotwendigkeit. Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf das Pro- gramm der Reise. Können Sie mir erklären, welche spe- ziellen Informationen und Probleme der Besuch der Luftwaffenbasis Alamogordo mit sich bringt, bei dem Eingangsgespräche mit dem Kommandanten, Briefings und Besichtigungen der Stabsgebäude erfolgten, insbe- sondere vor dem Hintergrund, dass der Staatssekretär Rezzo Schlauch diesen Stützpunkt bereits in seiner Ei- genschaft als Vorsitzender der Fraktion der Grünen be- sucht hat? Oder kann es sein, dass der Besuch dieses Luftwaffenstützpunkts insbesondere dadurch begründet war, dass sein Bruder in unmittelbarer Nachbarschaft lebt? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Wirtschaft und Arbeit: Ich habe die Berichterstattung über diese Reise per- sönlich verfolgt. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass auch ich, obwohl ich für arbeits- und sozial- politische Fragen zuständig war und jetzt darüber hinaus für Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik zuständig bin, bei früheren Reisen Bundeswehrstützpunkte im Ausland besucht habe. Ich halte das als Teilaspekt einer Reise für völlig korrekt und angebracht. Es besteht von- seiten der Bundesregierung überhaupt keine Notwendig- keit, an diesem Tatbestand irgendetwas infrage zu stellen oder zu kritisieren. b S n m v b r e l b B w n t n f d m A S r s u S A l a D K n w F a w M f a (C (D Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Mantel. Dorothee Mantel (CDU/CSU): Eine ganz kurze Frage: Was macht der Mittelstands- eauftragte des Wirtschaftsministeriums bei Daimler, AP und Motorola? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- ister für Wirtschaft und Arbeit: Wenn man sich das Reiseprogramm anschaut, stellt an fest, dass die Reise aus sehr unterschiedlichen und ielfältigen Programmpunkten bestanden hat. Einen ha- en wir eben schon behandelt. Ich halte es für völlig kor- ekt, dass sich ein Mitglied der Bundesregierung, wenn s eine Auslandsreise unternimmt, mit sehr unterschied- ichen Tatbeständen befasst. Ich darf Ihnen noch einmal sagen, Frau Kollegin: Ich in zuständig für Beschäftigungspolitik, habe aber auch undeswehrstandorte besucht und sie mir angeschaut, eil ein Vertreter der Bundesregierung natürlich nicht ur sein eigenes Ressort oder seine Zuständigkeit ver- ritt, sondern auch die gesamte Bundesregierung. Ich ehme ganz ausdrücklich diese Anleihe: Wenn man bei rüheren Besuchen in den Vereinigten Staaten mit Bun- eswehrangehörigen gesprochen hat, dann wurde man it bestimmten Fragen konfrontiert, zum Beispiel der rbeitserlaubnis von Angehörigen in den Vereinigten taaten. Man ist auch mit anderen Fragen befasst. Wenn der Mittelstandsbeauftragte bei einer Auslands- eise mittelständische Firmen oder Unternehmen be- ucht, können wir uns freundlich darüber unterhalten, m welche Größenordnung es dabei geht. Aber wenn der taatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium einen uslandsbesuch macht, ist es doch wohl selbstverständ- ich, dass er unterschiedliche Wirtschaftsunternehmen ufsucht, die dort tätig sind, zumal wenn sie aus eutschland kommen. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Frau Connemann hat die nächste Zusatzfrage. Gitta Connemann (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, welche Antwort hätten Sie dem ollegen Fahrenschon gerne gegeben? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- ister für Wirtschaft und Arbeit: Frau Kollegin, ich kann immer nur auf die Fragen ant- orten, die gestellt worden sind. Wenn eine freundliche rage gestellt wird, kann man sie nur entsprechend be- ntworten. Aber ich gehe in diesem Zusammenhang ein bisschen eiter. Ich hätte ihm Folgendes geantwortet: Erstens. itglieder der Bundesregierung müssen Reisen nicht ormal genehmigen lassen. Das gilt sowohl für Minister ls auch für Parlamentarische Staatssekretäre. Deswegen 3460 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretär Gerd Andres gehen Fragen, die sich darauf richten, wer was wo ge- nehmigt hat, völlig am Tatbestand vorbei. Zweite Antwort – das bezieht sich alles auf Ihre Frage –: Die Reise enthielt private Bestandteile. Dritte Antwort: Die privaten Bestandteile der Reise sind vom Parlamentarischen Staatssekretär Schlauch vor Reiseantritt der Reisestelle des BMWA mitgeteilt wor- den. Falls also irgendjemand auf die Idee kommt, er wolle das nun rechtfertigen, weil es in der Zeitung ge- standen habe, liegt falsch. Es ist vorher mitgeteilt wor- den und es gibt einen Aktenvermerk, sodass wir alles be- legen können. Die vierte Antwort, die ich geben würde – weil man mit solchen Themen wunderbar spekulieren kann –, ist, dass Herr Parlamentarischer Staatssekretär Schlauch den Bundesrechnungshof gebeten hat, seine Reise hinsicht- lich des Ablaufs und der Abrechnung zu überprüfen. Wenn der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vor- liegt, werden interessierte Stellen das Ergebnis erhalten. Sie werden sicherlich zugeben, dass an dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes als neutraler Stelle nichts ge- deutelt werden kann. Diese Antwort hätte ich gegeben, wenn gleich am An- fang entsprechend gefragt worden wäre. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Wir dürfen aber die Antwort, die Sie jetzt gegeben ha- ben, im Protokoll festhalten. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Wirtschaft und Arbeit: Deswegen habe ich diese Antwort gegeben, Herr Prä- sident. Ich bedanke mich ausdrücklich für den Hinweis. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Damit sind zumindest insofern alle möglichen Miss- verständnisse beseitigt. Für eine weitere Zusatzfrage hat der Kollege Wellenreuther das Wort. Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, inwieweit war der Bundeskanzler oder das Bundeskanzleramt vorab und in welcher Form über die Reise des Staatssekretärs Schlauch in die USA informiert? Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Wirtschaft und Arbeit: Falls Sie auf die Idee kommen, dass der Bundeskanz- ler Reisen von Staatssekretären formal genehmigen muss oder dass dem Bundeskanzler persönlich vorher zur Kenntnis gegeben wird, wohin die Ressortminister oder die Staatssekretäre reisen, dann darf ich Sie beruhi- gen: So etwas findet nicht statt. Selbstverständlich werden Auslandsreisen der Res- sortminister und von Staatssekretären auch mit den zu- ständigen Abteilungen des Bundeskanzleramtes abge- stimmt; das Auswärtige Amt wird einbezogen. Mit allen, d g w V u F s d D t a d C D r s d z d l w s n B d F b C (C (D ie aus politischen oder aus inhaltlichen Gründen in ir- endeinem Zusammenhang mit den Reisen zu tun haben, ird entsprechend Einvernehmen hergestellt. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereiches. ielen Dank, Herr Andres. Bei den zum Geschäftsbereich des Bundesministeri- ms für Gesundheit und Soziale Sicherung eingereichten ragen – das sind die Fragen 31 bis 36 – ist jeweils um chriftliche Beantwortung gebeten worden. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bun- esministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. ie Fragen 37, 38 und 39 werden schriftlich beantwor- et. Ich rufe die Frage 40 der Kollegin Gitta Connemann uf: Trifft es zu, dass die Bundesrepublik Deutschland als Ei- gentümerin des Meeresbodens innerhalb des so genannten Küstenmeeres, 12-Seemeilen-Zone, eine Nutzung in Gestalt der Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen von dem Abschluss eines zivilrechtlichen Nutzungsvertrages mit etwai- gen Betreiberunternehmen abhängig machen kann, und, wenn ja, in welchen Fällen sind bereits solche Verträge geschlossen worden? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin onnemann, es trifft zu, dass die Bundesrepublik eutschland für die Nutzung des Küstenmeeres zur Er- ichtung von Offshore-Windenergieanlagen den Ab- chluss eines zivilrechtlichen Nutzungsvertrages durch as Betreiberunternehmen fordert. Nur über einen Nut- ungsvertrag können die Eigentümerinteressen des Bun- es hinsichtlich der Errichtung und Beseitigung von An- agen Dritter auf Bundeseigentum verbindlich geregelt erden. Es sind bisher noch keine Verträge abgeschlos- en worden, weil sich alle Offshore-Windenergieanlagen och im Planungsstadium befinden. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage, bitte schön. Gitta Connemann (CDU/CSU): Sind Betreiberunternehmen schon im Vorfeld an die undesregierung herangetreten? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Ja. Da diese Frage auch Gegenstand Ihrer zweiten rage ist, möchte ich sie in diesem Zusammenhang mit eantworten. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Dann rufe ich noch die Frage 41 der Kollegin Gitta onnemann auf: Sind Betreiberunternehmen an die Bundesregierung we- gen der Aufnahme von Vertragsverhandlungen herangetreten Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3461 (A) ) (B) ) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert und, wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Vertrags- verhandlungen? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Betreiberunternehmen sind im Vorfeld ihrer Planun- gen an die örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrts- ämter bzw. an die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen herangetreten. Dabei sind sie darauf hingewiesen wor- den, dass jeweils der Abschluss eines zivilrechtlichen Nutzungsvertrages nach dem eingeführten Muster der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erforderlich ist. Konkrete Vertragsverhandlungen haben noch nicht statt- gefunden. Gitta Connemann (CDU/CSU): Würde zum Beispiel die Höhe des Nutzungsentgelts Bestandteil eines solchen Nutzungsvertrages sein? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Wir müssen in diesem Zusammenhang zwei Punkte unterscheiden: zum einen die Nutzungsverträge und zum anderen die möglichen Entgeltzahlungen. Das Küsten- meer steht als Seewasserstraße im Eigentum der Bundes- republik Deutschland. Es ist nach Art. 89 des Grundge- setzes Ressortvermögen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Das Küstenmeer wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verwaltet, die für die Nutzung des Eigentums Nutzungsverträge abschließt, in denen die Rechte und Pflichten der Nutzer geregelt sind. Es geht, wie gesagt, nicht nur um die Errichtung, sondern auch um die Besei- tigung, was Sinn macht. Es ist also wichtig, dass die Ei- gentümerinteressen gewahrt werden. Die WSV ist in ihrem Verwaltungshandeln an § 63 der Bundeshaushaltsordnung gebunden. Das heißt, sie hat für eine solche Nutzung ein Entgelt zu fordern. Für eine nach Haushaltsrecht erforderliche Ausnahmerege- lung ist das Bundesministerium der Finanzen federfüh- rend zuständig, das bei Nachweis der Grenzwirtschaft- lichkeit durch den Anlagenbetreiber auf ein Entgelt verzichtet. Dieses Vorgehen ist zwischen dem BMF, dem BMWA, dem BMU und dem BMVBW abgestimmt. Ein Verzicht auf den Abschluss von Nutzungsverträgen kommt dagegen nicht in Betracht. Das heißt, wenn ein Antrag gestellt wird, wird ge- prüft, ob in den Vertrag eine Entgeltregelung eingearbei- tet werden muss oder nicht. Das wird jeweils davon ab- hängig gemacht, ob eine Grenzwirtschaftlichkeit vorliegt oder nicht. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Gitta Connemann (CDU/CSU): Wie definieren Sie Grenzwirtschaftlichkeit? d n s z H n a l H s b b d f f n v d d k B b G d S B T r c (C (D Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Ob eine Grenzwirtschaftlichkeit besteht, unterliegt ei- er Prüfung. Der Investor wird sagen: Ich tätige be- timmte Investitionen und habe einen bestimmten Nut- en. Wenn ich ein Entgelt zahle, das eine bestimmte öhe überschreitet, dann komme ich ins Defizit, ins Mi- us. Das heißt, Grenzwirtschaftlichkeit kann man nicht llgemeingültig definieren. Einem Antrag müssen be- astbare Zahlen zugrunde gelegt werden und vor diesem intergrund muss geprüft werden, ob eine Grenzwirt- chaftlichkeit vorliegt. Gitta Connemann (CDU/CSU): Gehört zu den potenziellen Verhandlungspartnern zw. Vertragsinteressenten auch ein Vertragsinteressent etreffend das geplante Gebiet Borkumer Riffgat? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Darüber kann ich Ihnen nichts sagen. Ich habe ausge- ührt, dass noch keine konkreten Verhandlungen stattge- unden haben. Wenn Sie nach potenziellen Vertragspart- ern fragen, so muss ich feststellen: Ich kann mir viele orstellen; aber ich kann in keinem Einzelfall sagen, ass das einer sein oder nicht sein könnte. Das wird auf ie Antragstellung ankommen. Einen Antrag stellen ann potenziell jeder. Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Fragen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Bis zum eginn der Aktuellen Stunde unterbreche ich die Sitzung is 15.30 Uhr. (Unterbrechung von 15.11 bis 15.30 Uhr) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Stunde Situation im Hinblick auf das akute Atem- wegssyndrom (SARS) in der Bundesrepublik Die Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die rünen haben diese Aktuelle Stunde beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat as Wort für die Bundesregierung die Parlamentarische taatssekretärin Marion Caspers-Merk. Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei der undesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hema SARS ist ein Thema, das die Menschen in Eu- opa und weltweit derzeit intensiv beschäftigt. Uns errei- hen viele Anfragen, weil große Verunsicherung darüber 3462 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk besteht, was die tatsächlichen Risiken sind und wie wir ihnen begegnen können; von der Bundesregierung wer- den verlässliche Zahlen und Strategien angefordert. Au- ßerdem erreichen uns momentan viele Anfragen insbe- sondere von Industrieunternehmen, weil in Frankfurt eine große Messe, die ACHEMA, ansteht. Wir können festhalten, dass neue Krankheiten und de- ren Risiken vor Grenzen nicht Halt machen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach den Gefahren durch In- fektionen verschärft. Wir befassen uns derzeit nicht nur mit dem Thema SARS. Wir beschäftigen uns im zustän- digen Ausschuss auch mit dem Thema Geflügelpest in den Niederlanden. Auch dies ist eine Herausforderung. Daher müssen wir uns immer vor Augen führen, wie die Gefährdungssituation in Deutschland aussieht und wel- che Maßnahmen und Strategien erforderlich sind. Inzwischen breitet sich SARS – das schwere akute respiratorische Syndrom – weiter aus. Nach aktuellen WHO-Angaben haben sich bis zum heutigen Tage welt- weit 6 727 Menschen infiziert, 478 Personen sind an SARS bereits gestorben. Betroffen sind derzeit 30 Länder, am stärksten China mit Hongkong, Taiwan und Singapur mit fast 95 Prozent aller bekannten Fälle. Deshalb unterstützt die Bundesrepublik China bei der Behandlung von SARS-Patienten mit der Beschaffung von medizinischem Gerät im Wert von 10 Millionen Euro. Es war ein ausdrücklicher Wunsch der chinesi- schem Regierung, dass Deutschland bei der Beschaffung von Röntgengeräten und bei der logistischen Unterstüt- zung hilft. Das haben wir sehr schnell getan. Die Identifizierung und genetische Analyse des Erre- gers wurde durch eine weltweite Kraftanstrengung in ex- trem kurzer Zeit geleistet. Derzeit werden verschiedene Testverfahren eingesetzt, so auch ein Verfahren, das vom Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg entwickelt wurde. Die WHO gibt eine wahrscheinliche Sterblichkeits- rate von 5 bis 6 Prozent an. Einer aktuellen englischen Studie zufolge kann sie mit bis zu 13 Prozent deutlich höher liegen. Allerdings müssen wir die Ergebnisse die- ser Studie, die entsprechend publiziert wurde und auch durch die Regenbogenpresse ging, mit großen Fragezei- chen versehen, weil diese von den deutschen Forschern nicht bestätigt werden konnten. Die britische Studie legt mit einem Sterblichkeitsrisiko von 40 Prozent bei den über 60-Jährigen sehr dramatische Ergebnisse vor. Des- wegen melden wir deutliche Zweifel an. Bei allem, was wir bislang wissen, können wir diese hohe Zahl nicht be- stätigen. Natürlich sind die Risiken nicht zu unterschät- zen, weil wir derzeit weder über ein Impfverfahren noch über eine gezielte Therapie verfügen. Daher müssen wir uns den klassischen Aufgaben der Seuchenbekämpfung widmen und den internationalen Austausch intensivie- ren. In Deutschland sind bisher acht wahrscheinliche Fälle und 38 Verdachtsfälle registriert worden. Auch dies ist der Stand vom heutigen Tag. Sämtliche Meldungen über SARS-Verdachtsfälle werden beim Robert-Koch-Insti- tut zusammengeführt. Das Robert-Koch-Institut hat un- ter anderem Falldefinitionen für die Identifizierung von E U D t V s M d t v z s v M s d m I n m l M a A m t G n g u F d n s t e a l S f K D d K m r E h S s e M g (C (D rkrankungsfällen erarbeitet und Empfehlungen für den mgang mit SARS-Verdachtsfällen sowie die SARS- iagnostik veröffentlicht. Daneben stellt es Referenzma- erial für die Laboratorien zur Verfügung, um bei einem erdachtsfall sicher beurteilen zu können, ob es sich tat- ächlich um das Virus handelt. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auf die öglichkeit hinweisen, sich zeitnah und umfassend auf er entsprechenden Internetseite des Robert-Koch-Insti- uts zu informieren. Wir haben das Robert-Koch-Institut eranlasst, speziell für Messebesucher die Informationen u aktualisieren und Hinweise zu geben, weil uns insbe- ondere aus diesem Bereich zurzeit sehr viele Anfragen orliegen. Alle erforderlichen Mittel zur Erkennung und zum anagement von SARS-Fällen durch die lokalen Ge- undheitsbehörden und Institutionen wurden somit durch ie Bundesregierung bereitgestellt. Wirksame Maßnah- en gegen SARS sind die schnelle Identifizierung von nfektionsfällen und die Vermeidung von Folgeinfektio- en durch entsprechende seuchenhygienische Maßnah- en, das heißt durch Quarantäne, Identifizierung, Loka- isierung und vor allen Dingen auch prophylaktische aßnahmen. Auch die Aufklärung und Information von Reisenden us betroffenen Gebieten sind wesentliche Maßnahmen. ntragstellern für deutsche Visa werden Informations- aterialien bereits in der jeweiligen Botschaft bei An- ragstellung ausgehändigt. Das Bundesministerium für esundheit und Soziale Sicherung und das Bundesmi- isterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sind emeinsam an die Fluglinien herangetreten und haben m die Verteilung von Informationen schon während des lugs gebeten. Parallel zu unserer Plenarsitzung findet auf Initiative es Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Woh- ungswesen heute in Frankfurt eine Konferenz statt, die ich mit SARS im internationalen Reiseverkehr beschäf- igt. Das Auswärtige Amt gibt der WHO folgend Reise- mpfehlungen. Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt llgemeine Hinweise zu SARS für Reisende veröffent- icht. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale icherung sieht für Deutschland derzeit keine akute Ge- ahr durch SARS. Dennoch hat unser Haus das Robert- och-Institut beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, um eutschland nachhaltig vor SARS zu schützen. Es gilt, ie Schutzmaßnahmen entsprechend dem wachsenden enntnisstand weiterzuentwickeln und Behandlungsfor- en sowie später eine Impfstrategie zu entwerfen. Eu- opa ist bisher nur mit weniger als 1 Prozent der SARS- rkrankungsfälle betroffen. Trotzdem wird die Bedro- ung in der Europäischen Union sehr ernst genommen. o fand gestern eine Sondersitzung des Rates der Ge- undheitsminister zu diesem Thema in Brüssel statt. Deutschland strebt eine gemeinsame Strategie und ein inheitliches Vorgehen bei den seuchenhygienischen aßnahmen an. Wir haben uns darüber hinaus dafür ein- esetzt, dass wir auf europäischer Ebene ein Netzwerk Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3463 (A) ) (B) ) Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk von Kompetenzzentren der einzelnen Staaten einrichten und die Zusammenarbeit verbessern. Der Erlass von Einreisebeschränkungen und die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen aller Reisenden aus den betroffenen Gebieten auf den Flughä- fen werden derzeit nicht erwogen. Dies war ein Vor- schlag Italiens, dem alle anderen Länder innerhalb der EU aus der Überlegung heraus, dass dadurch eine fal- sche Sicherheit suggeriert würde, nicht gefolgt sind. Wir wissen heute, dass die Inkubationszeit länger ist, als ein Flug dauert. Wenn man eine allgemeine Gesundheitsun- tersuchung aller Reisenden durchführen würde, würden sich alle fälschlicherweise in Sicherheit wiegen, weil da- von ausgegangen würde, dass jemand nicht infiziert ist, wenn momentan kein Verdacht vorliegt. Dies lässt sich jedoch aufgrund unseres Kenntnisstandes nicht mit Si- cherheit sagen. Diese Einschätzung wurde von den euro- päischen Gesundheitsministern auf der Sondersitzung bestätigt. Darüber hinaus haben wir darüber beraten, die For- schung und Entwicklung von diagnostischen Tests, anti- viralen Medikamenten und eines Impfstoffs gegen SARS finanziell zu unterstützen. Die Kommission wurde beauftragt, in diesem Sommer erste entspre- chende Schritte einzuleiten und Vorschläge zu unterbrei- ten. Angesichts der Bedrohungssituation halten wir es für vernünftig, dass gerade bezüglich der Impfstrategie und der gemeinsamen diagnostischen und therapeuti- schen Empfehlungen eine europäische Strategie entwi- ckelt wird; denn es würde wenig Sinn machen, dieses national allein zu entwickeln. Deshalb war es richtig, statt der Einrichtung eines neuen Zentrums für Krankheitsprävention und -kontrolle – dies war der erste Vorschlag der Kommission – zu prü- fen – das war der Vorschlag der Bundesrepublik –, wie man die derzeitigen Kompetenzzentren virtuell vernet- zen kann, wie man eine europäische Struktur und Koo- peration schaffen kann, ohne eine neue europäische Be- hörde ins Leben zu rufen. Denn bis zur Aufnahme ihrer Arbeit würde dies eine Lücke hinterlassen, weil sich je- der auf den anderen verließe. Ein solches Vorgehen hätte das Risiko beinhaltet, dass die nationalen Anstrengungen nicht in diesem Umfang wahrgenommen würden. Wir müssen auf die globalen Herausforderungen na- tional, europäisch und global antworten. Wir tun dies durch Unterstützung der betroffenen Staaten, wie ich das am Beispiel Chinas verdeutlicht habe, und mit der Ver- stärkung der Kooperation. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Annette Widmann- Mauz von der CDU/CSU-Fraktion. E l v w n D r K – D n D A t b G g t l T s c s l M a d a m t t S D k u S A n K I b f n d h v (C (D Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! s gibt eine Fülle von aktuellen Problemen in Deutsch- and: Die Arbeitslosigkeit im April ist seit der Wieder- ereinigung auf dem höchsten Stand. Das Wirtschafts- achstum in unserem Land ist besorgniserregend iedrig. Unser System der sozialen Sicherung kollabiert. ie Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversiche- ung sind so hoch wie nie und steigen ständig weiter. Die assen sind dramatisch verschuldet. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Zum Thema!) Herr Kollege, es gibt wirklich viele Probleme in eutschland. SARS gehört – Gott sei Dank – aktuell icht dazu. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordne- ten der FDP – Dr. Uwe Küster [SPD]: Aha!) Die Bundesregierung hat gestern betont, dass es für eutschland keine akute Bedrohung durch SARS gibt. uch das Robert-Koch-Institut bestätigt, dass der Infek- ionsschutz in Deutschland durch die gute Zusammenar- eit der zuständigen Behörden der Bundesländer und der esundheitsämter vor Ort hervorragend ist. Das Drän- en der SPD, heute in einer Aktuellen Stunde das wich- ige Thema SARS zu debattieren, ist ein politisches Ab- enkungsmanöver. Die Hiobsbotschaft des heutigen ages lautet: 4,5 Millionen Menschen in Deutschland ind arbeitslos. Das ist das eigentliche Thema des Tages. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn Sie politisch nicht weiter wissen, dann versu- hen Sie gern, andere Themen in den Vordergrund zu tellen. Es ist noch gar nicht lange her, dass Sie außenpo- itische Fragen beantwortet haben, die überhaupt kein ensch gestellt hat. Der Verdacht kommt auf, dass Sie uch diese Debatte wieder instrumentalisieren, dass Sie ie Sorgen und Ängste der Menschen nutzen, um von nderen Dingen abzulenken. Der Stellenwert dieses The- as zeigt sich darin, dass die Bundesgesundheitsminis- erin heute Wichtigeres zu tun hat, als an der Debatte eilzunehmen. Sie besucht eine Regionalkonferenz der PD, um für Mehrheiten im eigenen Lager zu sorgen. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Unglaublich!) ie Emotionalisierung von Politik ist schon bei der Flut- atastrophe nicht gelungen. Die aktuellen Probleme in nserem Land bleiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Lungenkrankheit SARS bereitet den Menschen orge und macht ihnen Angst. Wir alle sollten diese ngst ernst nehmen. Mittlerweile hat der SARS-Erreger eben China einschließlich Hongkong, Singapur und anada ein weiteres bevölkerungsreiches Land, nämlich ndien, erreicht. In solchen unterentwickelten und über- evölkerten Ländern könnte der Erreger als eine Art in- ektiöse Streubombe explodieren. Das Verhalten der chi- esischen Behörden hat diesem Erreger überhaupt erst en Weg geebnet. Durch Vertuschung und Verschweigen at man in Kauf genommen, dass sich dieser Erreger erbreitet. 3464 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Annette Widmann-Mauz Dieser Erreger ist eine klare Herausforderung für die Forschung und die Arzneimittelindustrie. Die deutschen Ärzte und Chemiker haben sich in den letzten Wochen und Monaten große Verdienste erworben. Aber dieser Erreger ist auch eine große Herausforderung für die Poli- tik. Wir stehen in der Pflicht, die Forschung zu unterstüt- zen, und zwar durch die Bereitstellung von Haushalts- mitteln. Jede Kürzung im Bereich von Gesundheit, Bildung und Forschung, die Sie im Haushalt 2003 vor- genommen haben, schlägt auf uns zurück. (Beifall bei der CDU/CSU) In unserer Regierungszeit haben wir – es wurde zu Ih- rer Regierungszeit umgesetzt – ein Infektionsschutzge- setz initiiert. Gerade angesichts der zentralen Rolle des Robert-Koch-Instituts und der guten Kooperation zwi- schen dem Bund und den Länderbehörden bietet es gute Voraussetzungen. Es gibt noch andere Seuchengefahren. Ich nenne ne- ben SARS eine weitere, nämlich die Geflügelpest, die sich direkt vor unserer Haustür ausgebreitet hat. Auch der Erreger der Geflügelpest kommt aus dem Tierreich und kann zu einer extremen Gefahr für die Bevölkerung werden, wenn er auf den Menschen überspringt. Es ist wichtig, die Frage zu stellen, ob das zuständige Robert-Koch-Institut sowohl personell als auch finanzi- ell überhaupt so ausgestattet ist, dass es den gewachse- nen Anforderungen gerecht werden kann. Es ist schon so weit, dass in einem Schreiben des im Gesundheitsminis- terium zuständigen Staatssekretärs an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses erläutert wird, dass das RKI seinen Aufgaben wegen der fehlenden Mitarbeiter gar nicht mehr gerecht werden kann. Die Mitarbeiter müssen einen selbstlosen Einsatz erbringen, weil Sie die erfor- derlichen Mittel nicht zur Verfügung stellen. Damit sind wir in einer sehr schwierigen Situation. Als wir das Infektionsschutzgesetz verabschiedet ha- ben, war zwischen der Bundesregierung und uns klar, dass es mehr Stellen bedarf. Das Finanzministerium hat 45 zusätzliche Stellen zugestanden. Sie wissen ganz ge- nau, dass Sie diese Zahl bis heute nicht erfüllt haben. Sie haben dem Robert-Koch-Institut gerade einmal 28 zu- sätzliche Stellen zugestanden und die auch noch mit dem Vermerk „kann wegfallen“ versehen. Wir brauchen keine schönen Reden, sondern wir brauchen endlich Taten in diesem Land. Wir müssen die Grundlagen, nämlich die Finanzen unseres Staates, in Ordnung bringen. Nur dann sind wir in der Lage, die He- rausforderungen solcher Seuchen wie SARS bewältigen zu können. Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Wir brau- chen Taten statt Worte. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Wir müssen Ihre Defizite erst einmal beseitigen!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Petra Selg vom Bünd- nis 90/Die Grünen. K t k b a W d i t b n a a c s S g b k i m h r s 3 F B w E k l r k s h i S t b V d s d s t n K Z K (C (D Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und ollegen! SARS, auch Sars genannt, ein schweres aku- es respiratorisches Syndrom, ist eine Atemwegserkran- ung. Wir machen Taten, nicht nur Worte; Sie hingegen lasen nur heiße Luft in den Raum. Seit November 2002 breitet sich SARS rasant aus, vor llem in China einschließlich Hongkong und in Taiwan. ir lesen in den Medien täglich andere Meldungen über ie Zahl der Erkrankten und Verstorbenen. Deshalb lese ch keine Zahlen vor. Zwischenzeitlich sind die Informa- ionen und vor allem der Umgang mit der Erkrankung esser geworden, woran vor allem auch Deutschland ei- em großen Anteil hat. Der Virus konnte sich dort vor allem deshalb so rasant usbreiten, weil die Gesundheitsvorsorge vor Jahren dort ufgegeben wurde. Das ist eine ideale Brutstätte für Seu- hen. Wir werden, Frau Widmann-Mauz, gerade die Ge- undheitsvorsorge in Deutschland weiterhin stärken, was ie jahrelang versäumt haben. Deswegen ist der Ver- leich mit Deutschland, was diese schwere Krankheit etrifft, an den Haaren herbeigezogen. Diese Aktuelle Stunde ist keineswegs ein Ablen- ungsmanöver. Wir wollen damit auch verhindern, dass n Zukunft so unsinnige Debatten, wie Sie sie im Zusam- enhang mit der möglichen Pockengefahr angezettelt aben, geführt werden. Deshalb informieren wir heute echtzeitig und sachbezogen. (Beifall bei der SPD – Annette Widmann- Mauz [CDU/CSU]: Warum haben Sie das im Ausschuss bisher nicht gemacht?) Im Moment sind 26 Länder betroffen. In Deutschland ind wahrscheinlich sieben Fälle bekannt, es gibt 4 Verdachtsfälle. EU-weit ist das bisher 1 Prozent. Die rau Staatssekretärin hat schon gesagt, dass es gestern in rüssel ein Treffen der Gesundheitsminister gab. Es ird ein einheitliches Vorgehen geben. Wir haben den rnst der Lage erkannt. Gleichwohl besteht nach wie vor ein Grund zur Panik in Deutschland. Man sollte viel- eicht Reisen, vor allem in die betroffenen Gebiete, da- aufhin überprüfen, ob sie notwendig sind. Das ist aber eine Warnung, sondern eine Empfehlung. Panik ist in olchen Fällen fehl am Platz, wenn Sie sie auch gerne eraufbeschwören. Auch wenn etwa die Sommergrippe n Deutschland auftritt, muss man nicht immer gleich ARS befürchten. Information und Aufklärung waren uns immer wich- ig. Deswegen werden die Fluggäste aus den besonders etroffenen Ländern informiert, aber nicht kontrolliert. erstärkte Einreisekontrollen sind aufgrund des Verlaufs er Krankheit und der Inkubationszeit nicht unbedingt innvoll. Wir haben in Deutschland einen hervorragen- en Hygienestandard, wir haben einzigartige Seuchen- chutzmaßnahmen und wir haben erstklassig ausgebilde- es medizinisches und pflegerisches Personal, welches ach den Vorgaben und Empfehlungen des Robert- och-Institutes arbeitet. Darüber hinaus gibt es eine gute usammenarbeit mit den Ländern. Die Forschung über rankheitserreger und die Erforschung und Entwicklung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3465 (A) ) (B) ) Petra Selg von Impfstoffen gegen diese Viren stehen an erster Stelle. SARS wird in den Medien zurzeit gerne als die Seu- che des 21. Jahrhunderts beschrieben. Die Schlagzeilen übertreffen sich: „China hält den Atem an“ oder „Wett- lauf mit dem Lungenfieber“. Ich halte das alles nicht für sinnvoll. Es gab schon viele große Seuchen, ob Aids, Ebola oder die derzeitige Geflügelpest in den Niederlan- den; SARS wird nicht die letzte Seuche in diesem Jahr- hundert sein. Wir müssen in unserer globalisierten Welt vielleicht in Zukunft unser Reiseverhalten überdenken. Ich hoffe aber, dass wir auch zukünftig mit solchen sach- lichen und der Aufklärung dienenden Debatten weitaus mehr dazu beitragen – – (Manfred Grund [CDU/CSU]: Reden Sie doch zuerst mit Rezzo Schlauch darüber!) – Sie können gerne mit Rezzo Schlauch reden. Das ist si- cherlich kein Problem. Tun Sie das, wenn Sie damit ein Problem haben! Das ist eines der Ablenkungsmanöver, die Sie gerne inszenieren. Das war auch schon so bei der Debatte über die Pocken, mit der Sie uns im Ausschuss immer wieder genervt haben, oder bei anderen Debatten, die Sie im Bundestag immer wieder anzetteln. Ich wünsche mir, dass wir in der weiteren Debatte über SARS sachlich und dem Thema angemessen vorge- hen und dass Sie Ihr Kindertheater unterlassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich L. Kolb von der FDP-Fraktion. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, man kann mit Blick auf die Bedrohung durch das akute Atemwegssyndrom in Deutschland von einer ge- spannten Ruhe sprechen. Es ist allerdings eine Ruhe bzw. eine Situation, die jederzeit kippen kann. Ich habe das in der vergangenen Woche in meinem Wahlkreis hautnah erleben müssen – der Kollegin Ober ist der Fall auch bekannt –, als eine Lehrerin, die in den Osterferien in China war – sie war allerdings nachweislich nicht in Gebieten unterwegs, in denen mit einer Ansteckungsge- fahr zu rechnen war –, auf Druck der Elternschaft für zehn Tage vom Schuldienst suspendiert werden musste, weil andernfalls ein Schulstreik der Eltern und Schüler angedroht wurde. Die fast schon hysterische Reaktion, die an dieser Schule zu beobachten war, gibt eine Ahnung von dem, was in unserem Lande passieren könnte, wenn eine grö- ßere Zahl solcher Verdachtsfälle zu verzeichnen wäre. Pikant ist übrigens, dass der Sprecher der Elternschaft auf dem Frankfurter Flughafen – eine Umgebung, in der die Infektionsgefahr sicherlich auch nicht als gering an- zusehen ist – arbeitet. Vor diesem Hintergrund ist wohl nichts dagegen ein- zuwenden, dass wir über dieses Thema im Deutschen B r t f w a f A s n n s p m w k A K D g w v i d s d Z s h e g d d k d e e u t E i m R b d n S w 2 v (C (D undestag im Rahmen einer Aktuellen Stunde diskutie- en. Entscheidend ist aber die Art und Weise, wie wir das un. Wir sollten über das Thema unaufgeregt und keines- alls marktschreierisch diskutieren. Ich will allerdings eines anmerken: Ich hätte mir ge- ünscht, dass wir uns vor der Diskussion im Plenum uch im zuständigen Fachausschuss mit dieser Frage be- asst hätten. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) uf Anregung der FDP im gestrigen Obleutegespräch ollte das Thema heute unter dem Punkt „Verschiede- es“ behandelt werden; dazu ist es aber aus Zeitgründen icht gekommen. Wir sollten über das Thema, wie gesagt, nicht markt- chreierisch – sozusagen auf dem öffentlichen Markt- latz – diskutieren, sondern im zuständigen Fachgre- ium, in dem auch konkrete Maßnahmen erörtert erden können. Wir sind uns darin einig, dass in Deutschland derzeit eine akute Gefahr für den Ausbruch von SARS besteht. ber es besteht sicherlich eine latente Gefahr. Die rankheit kann jederzeit auf Deutschland übergreifen. ass das bisher nicht geschehen ist, ist wohl zu einem roßen Teil Glück. Wir sollten versuchen, diese bislang glückliche Ent- icklung durch konkretes, zielgerichtetes Vorgehen zu erstärken. Hierbei ist insbesondere auch die Europä- sche Union gefordert. Die Staatssekretärin hat bereits as Sondertreffen der EU-Gesundheitsminister in Brüs- el angesprochen. Es geht meines Erachtens nicht an, ass Reisende aus China je nach ihrem europäischen ielflughafen – Rom, Brüssel oder Frankfurt – unter- chiedlich behandelt werden. Wenn der EU-Gesund- eitskommissar David Byrne beklagt, dass bei Ausbruch iner Tierseuche umgehend die europäischen Grenzen eschlossen würden, dass ihm aber bei Ausbruch einer ie Menschen gefährdenden Seuche die Hände gebun- en seien, dann zeigt das, wie dringend notwendig ein oordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene ist. Ich denke, dass angesichts der akuten Bedrohung urch die Krankheit SARS die von Byrne seit mehr als inem Jahr erhobene Forderung nach Errichtung eines uropäischen Zentrums zur Bekämpfung von Seuchen nd Infektionskrankheiten einen neuen Schub bekommt. Sicherlich muss auf europäischer Ebene Arbeit geleis- et werden. Wir müssen aber auch auf der nationalen bene Aufklärung betreiben. Angst entsteht letztendlich mmer aus Unwissenheit und Uninformiertheit. Das von ir eingangs beschriebene Beispiel einer hysterischen eaktion zeigt doch, dass es hier erheblichen Nachhol- edarf gibt. Man muss aber ganz nüchtern feststellen: Die Gefahr, ass sich ein Kind mit einem Grippevirus ansteckt, ist ach wie vor weitaus größer als das Risiko, sich mit ARS zu infizieren. Manche Fragen, die jetzt gestellt erden, erinnern ein bisschen an die Situation vor 0 Jahren, als die Aids-Diskussion das Land in Unruhe ersetzte. Damals wurde beispielsweise gefragt, ob man 3466 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Dr. Heinrich L. Kolb sich im Schwimmbad infizieren könne, wenn zuvor ein Aids-Kranker im Wasser gewesen sei. Natürlich kann man das nicht. Auch heute muss man einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten, indem man ganz nüchtern auf mögliche Infektionswege hinweist. Zum Schluss möchte ich sagen, dass mich neuere Er- kenntnisse beunruhigen, wonach geheilte SARS-Patien- ten weiter ansteckend sein können und sich das SARS- Virus rasch verändert. Das deutet auf ein erhöhtes Risiko hin. Der Erfinder des Schnelltestes – er arbeitet im Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg – hat heute im Frühstücksfernsehen darauf hingewiesen, dass man erst in ein bis drei Jahren abschließend sagen könne, ob es gelungen sei, das Risiko, sich mit SARS zu infizieren, zu minimieren. Es gibt außerdem – das wird in der Diskussion sicher- lich noch eine Rolle spielen – auch erhebliche wirt- schaftliche Risiken. Gerade eine exportorientierte Nation wie Deutschland, die internationalen Austausch quasi zum Leben benötigt, ist sehr anfällig. Ich wage mir nicht vorzustellen, was wäre, wenn sich in Deutschland – ähn- lich wie in Kanada – die Zahl der SARS-Fälle häufte und das öffentliche Leben zum Erliegen käme. Das alles zeigt, dass wir aufmerksam sein und bleiben müssen. Aber wir sollten unaufgeregt zu Werke gehen. Ich wünsche mir sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dass wir schon sehr bald auch im Fachausschuss – möglicherweise auf einen gemeinsa- men Antrag hin – initiativ werden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Helga Kühn-Mengel von der SPD-Fraktion. Helga Kühn-Mengel (SPD): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Frau Widmann-Mauz, Sie versuchen heute einmal mehr, diese Aktuelle Stunde für Negativmeldungen zu nutzen. Dem möchte ich Folgendes entgegensetzen: Wir haben in der letzten Legislaturperiode – dieses Gesetz hätten Sie in Ihrer langen Regierungszeit längst verab- schieden können – das modernste Infektionsschutzgesetz über alle Hürden gebracht. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wer hat das denn initiiert? Wir doch!) Dr. Wodarg hat daran entscheidend mitgewirkt. (Beifall bei der SPD) Deutschland ist eines der wenigen Länder mit wach- sendem Forschungsetat. Auch das sollte einmal Erwäh- nung finden. Wir haben des Weiteren, auch wenn uns die Arbeitslosenzahlen bedrücken, die höchste Erwerbs- quote in diesem Land. Auch das muss gesagt werden. Wir sind im Übrigen die erste Regierung, die endlich e z S D D h e g 2 D r f S d s l d h h p a D D L u z n b e q a F s d m g f w i d f d M d (C (D ine durchdachte Strukturreform im Gesundheitswesen ustande bringt. (Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Davon habe ich gar nichts gehört! Haben Sie einen neuen Entwurf eingebracht? Er ist wohl noch geheim!) ie haben die Patientinnen und Patienten nur belastet. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Wer will denn Eintrittsgeld erheben, gute Frau?) eutschland ist im Übrigen auch Exportweltmeister. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Bei humores- ken Einlagen seid ihr Weltmeister!) es Weiteren reisen die Deutschen am meisten. Das eute zur Diskussion stehende Thema hat insofern auch twas damit zu tun. SARS ist – das ist schon gesagt worden – die erste roße Epidemie dieses Jahrhunderts. Mittlerweile sind in 8 betroffenen Ländern viele Menschen gestorben. In eutschland – die Frau Staatssekretärin hat bereits da- auf hingewiesen – gibt es 38 Verdachtsfälle und acht in- izierte Personen. Es ist natürlich beunruhigend, dass ARS – die Infiziertenzahlen steigen ständig – beson- ers in China einschließlich Hongkong wütet, Men- chenleben fordert sowie das öffentliche und wirtschaft- iche Leben in den dortigen Metropolen lahm legt und ie Bevölkerung in den Metropolen verunsichert. Wir ätten – das erwähne ich nur am Rande – im Gesund- eitsausschuss darüber reden können, wenn uns die Op- osition nicht mit einer Diskussion über die Geflügelpest ufgehalten hätte. (Lachen bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Daran sind auch Menschen gestor- ben!) ie Konsequenz für Europa und insbesondere für eutschland aus den Entwicklungen in den asiatischen ändern ist klar: Es muss alles unternommen werden, m ein Einschleppen dieser Krankheit auch in Zukunft u verhindern. Dabei haben die Organe und Institutio- en des Bundes – das muss an dieser Stelle ausdrücklich etont werden – in der Vorsorge und in der Aufklärung inen klaren Weg beschritten, und zwar zügig und adä- uat. Die SARS-Hotline ist beim Robert-Koch-Institut ngesiedelt worden. Sie informiert in verständlicher orm und aus erster Hand über die Erkrankung. Ebenso ind die Beschreibung der Erreger und der Symptome, ie Erstellung von Reisehinweisen und die enge Zusam- enarbeit mit den Fluglinien, die Flüge in die Risikore- ionen anbieten, sehr schnell und koordiniert durchge- ührt worden. All das war richtig. Dieser Weg muss eiter verfolgt werden. Es ist ebenfalls richtig, dieses Problem auf europä- scher Ebene zu behandeln. Die Staatssekretärin hat in iesem Zusammenhang den EU-Netzwerk-Ausschuss ür übertragbare Krankheiten erwähnt. Wir wissen aus er Vergangenheit, dass wir bei der Bekämpfung von enschen- und Tierseuchen im Bedarfsfall nicht zögern ürfen und auch über die Grenzen hinweg zusammenar- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3467 (A) ) (B) ) Helga Kühn-Mengel beiten müssen, um gemeinsam Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Die WHO hat sich auf diesem Gebiet eingebracht. Die Bundesrepublik arbeitet eng mit ihr zusammen. Das Zusammenspiel von Fachkompetenz vor Ort und in den Laboren ist ausdrücklich zu begrüßen und wird durch die Regierungskoalition weiter aktiv unterstützt. Der konkrete Umgang mit Verdachtsfällen in Deutschland ist von extremer Wichtigkeit. Aufklärung, medizinische Untersuchung von potenziell Infizierten und die Organisation von Quarantänemaßnahmen sind wichtige Bereiche, in denen der öffentliche Gesundheits- dienst zum Zuge kommt. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen – das muss betont werden –, dass die Mittel für den öffentlichen Gesundheitsdienst seit 1992 kontinuierlich zusammengestrichen wurden. Wir brauchen den öffentlichen Gesundheitsdienst für die an- gesprochenen Aufgaben, aber auch für andere wichtige öffentliche Aufgaben. Insofern muss man sagen: Der öf- fentliche Gesundheitsdienst wird in Krisenzeiten nicht nur gebraucht, sondern auch auf seine Schlagkraft getes- tet. Wir sollten ihn im Auge behalten. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Jens Spahn von der CDU/CSU-Fraktion. Jens Spahn (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kühn-Mengel, aus Ihrer Einleitung könnte man den Ein- druck gewinnen, wir hätten diese Aktuelle Stunde bean- tragt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie waren es doch, die dieses Thema auf die heutige Ta- gesordnung gesetzt haben. Sie sind diejenigen, die mit dem Thema dieser Aktuellen Stunde von anderen Din- gen ablenken möchten und die suggerieren, dass für Deutschland Handlungsbedarf bestehe und dass wir uns mit diesem Thema anstatt mit anderen beschäftigen müssten. Sie hätten, wenn es tatsächlich um Information ginge, schon im Ausschuss entsprechend handeln kön- nen. Wir haben vor Ostern beantragt, darüber zu spre- chen. Es ist unter dem Punkt „Verschiedenes“ kurz darü- ber gesprochen worden; allerdings ist der Beratung des Themas im Nachhinein zu wenig Raum gewährt worden. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte noch ein Wort zu dem Gesetz, das Sie ge- rade ansprachen, sagen. Als dieses Gesetz hier verab- schiedet wurde, hat Herr Wodarg selbst die ehemalige Staatssekretärin Bergmann-Pohl dafür gelobt, dass die Initiative von der CDU/CSU-Fraktion ausgegangen sei. (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Das kam von den Ländern und von der EU! Zitieren Sie mich nicht falsch!) D S s d U K d t a u d e l s M R s Z m g i s s T E h – F s D R R V n A s D s w k d a s A v A s g K (C (D aher ist dieses Maß an Selbstbeweihräucherung, das ie hier gerade betrieben haben, nicht angebracht. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Es ist ihm jetzt peinlich, dass er zitiert worden ist!) Dieses Thema – ihm ist in den letzten Wochen ver- tärkt Aufmerksamkeit geschenkt worden; der erste Ver- achtsfall war im November 2002 – hat sicherlich viel nsicherheit, Ängste und Sorgen hervorgerufen; Herr olb hat eben ein Beispiel geschildert, über das auch in en Medien berichtet worden ist. Es ist sicherlich wich- ig, über dieses Thema sachlich zu sprechen. Das sollte ber, wie gesagt, zuerst im Ausschuss oder woanders nd nicht in einer Aktuellen Stunde geschehen. Wenn as nämlich geschieht, dann wird etwas suggeriert, was s gar nicht gibt. Alles in allem können wir in drei Bereichen Hand- ungsbedarf feststellen: Zum Ersten brauchen wir mehr Forschung und Vor- orge in diesem Bereich. Von der Kollegin Widmann- auz ist gerade schon angesprochen worden: Das obert-Koch-Institut ist für seine Aufgaben ganz offen- ichtlich nicht hinreichend ausgestattet; in der letzten eit wird es immer öfter gefordert. Ganz grundsätzlich üssen wir uns zum Beispiel mit der Frage beschäfti- en, wie es dazu kommt, dass die Mensch-Tier-Barriere mmer öfter von Viren übersprungen wird. Der Aus- chuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt- chaft hatte meines Wissens heute einen Virologen zur hematik der Geflügelpest zu Gast. Von daher ist Ihr inwurf von vorhin, wir hätten mit der Geflügelpest ver- indert, dass das andere Thema behandelt worden ist allein die Formulierung! –, eher skandalös zu nennen, rau Kühn-Mengel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]) Es geht zweitens um Vorsichtsmaßnahmen. Natürlich ind solche Maßnahmen zu treffen, auch wenn wir in eutschland aktuell nicht betroffen sind. Da geht es um eisewarnungen des Auswärtigen Amtes und des obert-Koch-Institutes; solche gibt es ja. Es geht darum, erdachtsfällen gründlich nachzugehen und im Zweifel och sicherer zu gehen, als wir es vielleicht tun müssten. ber wir dürfen auch nicht das Kind mit dem Bade aus- chütten. Im Internet lese ich, dass es mittlerweile hier in eutschland Angebote für Mundschutz gibt. Mund- chutz wird zu einem Preis von 2,99 Euro angeboten. Da ird an der einen oder anderen Stelle in der Öffentlich- eit und auch von den Medien unnötig Hysterie erzeugt. Wichtig ist drittens gemeinsames europäisches Han- eln. Ich möchte die Regierung, Frau Staatssekretärin, usdrücklich unterstützen, wenn es um die Frage der Zu- tändigkeit geht. Sicherlich ist es wichtig, dass wir die rbeit der einzelnen Nationalstaaten in diesem Bereich ernetzen, aber wir dürfen dazu nicht eine Stelle, ein mt oder sonst irgendetwas auf europäischer Ebene chaffen – das haben Sie, Herr Staatssekretär Schröder, laube ich, auch gesagt –; denn das, was damit von ommissar Byrne letztlich beabsichtigt ist, ist einmal 3468 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Jens Spahn mehr, einen Fuß in die Tür zu bekommen, um Kompe- tenzen im Bereich des Gesundheitswesens auf die euro- päische Ebene zu ziehen. Sie müssen aber auf jeden Fall auf der nationalen Ebene bleiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte zum Abschluss noch auf folgenden Punkt eingehen: Der Umstand, dass diese Seuche von ihrem Herd in Südchina aus mittlerweile zu Verdachtsfällen in Toronto, in Frankfurt, in Bogotá und Taiwan geführt hat, zeigt, dass Globalisierung und zunehmende Vernetzung nicht nur wirtschaftliche Aspekte haben, sondern auch mit ganz anderen Aspekten verbunden sind. Umso un- verantwortlicher ist es – das muss deutlich gesagt wer- den, nicht zuletzt von der Bundesregierung, so wichtig es auch ist, dass sie finanzielle Unterstützung leistet –, wie die chinesische Staatsführung mit diesem Thema umgegangen ist und wie sie es wochen- und monatelang unterdrückt hat. Sie ist nur sehr intransparent vorgegan- gen. Das bedeutet: mehr Zusammenarbeit in der EU – das habe ich gerade schon gesagt –, sicherlich aber auch in der WHO. Ich hoffe und wünsche, dass es gelingt, diese erste neue Infektionskrankheit des 21. Jahrhunderts, wie sie in den Medien oft genannt wird, einzudämmen, ihrer Herr zu werden und vor allem zu verhindern, dass sie uns in Deutschland erreicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat nun die Kollegin Birgitt Bender von Bündnis 90/Die Grünen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist be- ruhigend zu sehen, dass es in wesentlichen Bereichen zwischen Opposition und Regierung doch Einigkeit gibt. Herr Spahn, ich stimme Ihnen ausdrücklich darin zu, dass die Erfahrung mit SARS auch ein Lehrstück zur Umgangsweise mit einer solchen Krankheit ist, insbe- sondere auch zur Frage von Demokratie und Transpa- renz. Genau diese sind nämlich in China nicht gegeben. Dort haben sich die örtlichen Funktionäre nicht getraut, die Informationen über den Ausbruch der Krankheit wei- terzugeben, weil sie Angst vor Repressalien der nächsten Ebene hatten. Auf diese Weise hat es über lange Zeit eine Politik des Verschweigens und Vertuschens gege- ben, die der Ausbreitung der Krankheit und dem Entste- hen einer Epidemie überhaupt erst die Tür geöffnet hat. Das ist in der Tat unverantwortlich. Das heißt im Um- kehrschluss aber auch, denke ich, dass wir, die wir in ei- ner Demokratie leben, unsere Freiheit auch dazu nutzen sollten, über dieses Thema zu reden. (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Das haben wir sogar vor Ihnen getan!) Herr Spahn, Frau Widmann-Mauz, Sie sollten das nicht kritisieren. Im Übrigen habe ich mich etwas darüber gewundert, Frau Kollegin, dass Sie uns eine Emotionalisierung vor- w l S s w n c S h a h p E d T n w e e h c w s – A d h h f s s H c i t g K g N t s G d s n (C (D erfen, selbst aber gleich sagen, man brauche mehr Stel- en für das Robert-Koch-Institut. (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Gu- cken Sie sich mal die betretenen Gesichter der Fachleute an! Die wissen, dass es so ist!) ie müssen sich schon entscheiden, wie es denn jetzt ein soll. Sie haben davon gesprochen, dass wir uns mit der irtschaftlichen Lage beschäftigen sollten. Ich kann Ih- en versichern: Das tun wir. Sie haben ein ganzes Wo- henende Klausurtagung gebraucht, um festzulegen, wie ie zu unseren Vorhaben Stellung nehmen wollen, und aben einen Haufen Formelkompromisse geschlossen. Ich will aber auch, meine Damen und Herren, darauf ufmerksam machen, dass SARS nicht nur ein gesund- eitspolitisches, sondern in der Tat auch ein wirtschafts- olitisches Problem ist. Wir sehen jetzt schon, welche inbrüche die Fluggesellschaften zu verkraften haben, ie mit dem Südostasiengeschäft bisher wesentliche eile ihrer Einnahmen erzielt haben. Machen wir uns ichts vor: Die Entwicklung wird auch noch ein Stück eiter in diese Richtung gehen. Wir sehen auch daran: In iner globalisierten Welt gibt es keine Inseln. Somit ist ben möglich, dass über Flugreisende eine solche Krank- eit in andere Länder eingeschleppt wird. Die entspre- henden Gegenmaßnahmen ziehen natürlich wiederum irtschaftliche Folgen nach sich. Deutschland ist noch viel weniger als China eine In- el. Es wird auch keine werden. Es macht keinen Sinn das wurde schon gesagt –, jetzt zu versuchen, so eine rt Schutzmauer um Deutschland herum zu ziehen, in- em man alle Flugreisenden kontrolliert. Das wäre ein oher Aufwand, der nur ein irriges Gefühl von Sicher- eit vermitteln würde. Wir können jetzt aber etwas tun, indem wir die betrof- enen Länder in der Bekämpfung der Krankheit unter- tützen. Die Frau Staatssekretärin hat darauf hingewie- en, dass wir China entsprechende infrastrukturelle ilfen zur Verfügung gestellt haben. Auch wenn sich die hinesischen Behörden zunächst falsch verhalten haben, st es richtig, ihnen Kooperationsangebote zu unterbrei- en und sie jetzt zu unterstützen. Weiterhin müssen wir selber in aller Ruhe Vorkehrun- en treffen. Das geschieht zum Beispiel am Robert- och-Institut. Hierbei kommt es insbesondere auf eine ute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern an. icht zuletzt ist natürlich die Vernetzung und Koopera- ion auf europäischer Ebene sehr wichtig. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg und können agen, dass wir uns dieser Gefahr stellen, es aber keinen rund zur Panikmache gibt und wir mit unserem System er Gesundheitsvorsorge und unseren Möglichkeiten zu euchenhygienischen Maßnahmen in dieser Situation ei- er drohenden neuen Epidemie gut gerüstet sind. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3469 (A) ) (B) ) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Erika Ober von der SPD-Fraktion. Dr. Erika Ober (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die Vorwürfe von Frau Widmann-Mauz und Herrn Spahn aus der CDU/CSU- Fraktion eingehen, wir wollten uns mit der Behandlung des Themas SARS vor der Behandlung von aktuellen politischen Themen drücken und von ihnen ablenken. (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: So ist es! – Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Der Ver- such ist aber gescheitert!) Wie Sie wissen, sind wir jederzeit bereit, uns aktuellen Themen zu stellen und über sie zu diskutieren. Wir wol- len uns aber auch diesem aktuellen Problem widmen. Herr Kolb hat ja eben schon berichtet, dass es in unse- rem gemeinsamen Wahlkreis eine hysterische Reaktion, eine Überreaktion gab. Daran sieht man, wie wichtig dieses Thema ist. Ich denke, wir sollten darüber sachlich und gemeinsam diskutieren. Auf den Vorwurf, dass wir es nicht zuerst im Aus- schuss diskutiert haben, antworte ich, dass für mich eine Diskussion hier im Plenum mindestens genauso wichtig und sinnvoll ist. Deshalb sehe ich diesen Vorwurf so nicht ganz ein. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dorothee Mantel [CDU/ CSU]: Nur der Kameras wegen!) Die Verbreitung von SARS findet nach gegenwärti- gem Erkenntnisstand hauptsächlich über Tröpfchen- und Schmierinfektionen statt. Das heißt, es handelt sich hier- bei auch um eine Hygienefrage. Damit stellt es in unse- rem Land auch kein so großes Problem dar. Der Verursacher der Atemwegserkrankung ist ein Coronavirus, zu dessen Nachweis inzwischen verschie- dene Laborverfahren zur Verfügung stehen. Nach Aussa- gen der Tropeninstitute ist SARS nicht so ansteckend wie zum Beispiel Masern und auch nicht so resistent. Wir müssen aber damit rechnen, dass sich SARS wegen der derzeitigen weltweiten Verbreitung dauerhaft als Krankheit etablieren kann. Die Symptome sind – das wurde schon gesagt – un- spezifisch und ähneln denen einer Grippe. Konkrete Therapiemöglichkeiten gibt es derzeit nicht, sondern nur eine Behandlung der Symptome, was im Übrigen auch für viele andere Krankheiten gilt. Auch die Möglichkeit zu einer Impfung besteht derzeit noch nicht. In China, Hongkong und Taiwan ist der Höhepunkt der Entwicklung nach Aussagen der Weltgesundheitsor- ganisation noch nicht erreicht; in Kanada und Vietnam sieht die Situation positiver aus. Wie von der Staatssekretärin, Frau Caspers-Merk, schon gesagt, gab es gestern ein Treffen der EU-Gesundheits- minister. Es wurde die Einrichtung eines europäischen Zentrums für Krankheitsvorsorge und -kontrolle vorge- s d g b t z m s U K s C a t a g „ u D I i a z d w w r l l r s K s S E d u o P w (C (D chlagen. Wie dies aussehen soll, müssen wir hier nicht iskutieren. Zu begrüßen ist auf jeden Fall ein EU-weites emeinsames Vorgehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine glo- ale Bedrohungslage, wie Gro Harlem Brundtland ges- ern sagte, die für Deutschland zurzeit gering einzuschät- en ist. Eine akute Bedrohung für Deutschland ist omentan nicht vorhanden. Trotzdem stimmt es ange- ichts globaler Bedrohung sehr nachdenklich, wenn die S-Behörde CDC zur Kontrolle und Vorbeugung von rankheiten gleichzeitig den kompletten SARS-Virus owie seine Einzelteile patentieren will oder die Firma ombimatrix im US-Bundesstaat Washington das Patent uf Schlüsselkomponenten zweier SARS-Gene bean- ragt, die für die Infektion im menschlichen Körper ver- ntwortlich sein sollen. (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Kein Patent auf Gene!) Die Erregerentdeckung und Gendetektion eines Erre- ers dürfen nicht durch einen Patentschutz in der Weise geschützt“ werden, dass die Beforschung des Erregers nd die Entwicklung von Therapien behindert werden. ies wäre höchst gefährlich. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Man kann sich vorstellen, dass nur der Patentinhaber nteresse an der Erforschung hätte, wenn Erreger mit all hren Eigenschaften patentierbar wären. Das Interesse nderer könnte sinken, wenn sie wissen, dass sie für Li- enzen bezahlen müssen. Zudem könnte man annehmen, ass sich zusätzlich die Forschungsdauer verlangsamt, eil man sich mit einem Patent in der Tasche möglicher- eise mehr Zeit lässt. Wenn sich viele Forschungsein- ichtungen mit neuen Erregern beschäftigen, gibt es viel- eicht schnellere Ergebnisse. Wir können es uns nicht eisten, Chancen auf die Entwicklung spezifischer The- apeutika und einer Prophylaxe, das heißt eines Impf- toffes, zu vergeben. Wichtig ist deshalb die weltweite lärung dieses Sachverhaltes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Forscher und For- cherinnen dürfen nicht durch die Patentierbarkeit auf chlüsselbestandteile von Erregern oder auf komplette rreger in ihrer Forschungstätigkeit behindert werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Ein wichtiger Beitrag!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Dorothee Mantel von er CDU/CSU-Fraktion. Dorothee Mantel (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen nd Kollegen! Die Nachrichten der letzten Tage waren ft beunruhigend. Panikmache wäre jedoch fehl am latz. Dennoch muss die Lage von uns ernst genommen erden. Die Zahl der an SARS neu erkrankten Men- 3470 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Dorothee Mantel schen nimmt in einigen Ländern nicht ab. Vor allem im vermutlichen Ursprungsland China ist keine Eindäm- mung in Sicht, obwohl die Chinesen mittlerweile mehr tun, um die dramatische Situation in den Griff zu bekom- men. Die Todesrate liegt bei schätzungsweise 8 bis 15 Prozent, nachdem anfangs von 4 bis 6 Prozent ausge- gangen wurde. Nach neuesten Schätzungen liegt die To- desrate in Hongkong bei knapp 20 Prozent. Bei alten Menschen könnte sogar über die Hälfte eine Infektion nicht überleben. Auch wenn einzelne Fälle durch infizierte Einrei- sende nie auszuschließen sind, in Deutschland und Eu- ropa besteht Virenexperten zufolge momentan kein Grund zu der Sorge, dass sich SARS wie in Asien aus- breitet. Dennoch ist Prävention weiterhin das Gebot der Stunde. Die konsequente Nachprüfung jedes einzelnen Verdachtsfalls hat sich bewährt. Dabei ist es wichtig, alle potenziellen Kontaktpersonen zu registrieren und zu in- formieren. Über den Erreger aus der Familie der Coronaviren werden erst nach und nach Erkenntnisse gewonnen. Wir können nur hoffen, dass neue Forschungsergebnisse wei- terhin mit dieser ermutigenden Geschwindigkeit bekannt werden. Eines können wir heute aber bereits festhalten: Offen- heit und eine transparente Informationspolitik sind un- umgänglich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der SPD und der FDP) Im Bereich der Wissenschaft funktioniert die welt- weite Zusammenarbeit von Labors bei der Erforschung von SARS gut. Dies darf nicht unerwähnt bleiben. Die Informationspolitik einzelner Staaten hätte aber offener sein können. SARS macht nicht vor Staatsgrenzen und auch nicht vor Kontinenten halt. Ohne eine sofortige und umfassende internationale Kooperation kommen wir nicht aus. Wer Informationen zurückhält, gefährdet an- dere und auch sich selbst. Die Bundesregierung muss eine offene Informations- politik als Herausforderung der internationalen Zusam- menarbeit begreifen. Allen Staaten dieser Erde muss nahe gelegt werden, keine Informationsabschottung vor- zunehmen – mit den gebotenen diplomatischen Formu- lierungen, aber doch unmissverständlich. Denn dies hilft letztlich vor allem den betroffenen Staaten selbst. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, für die deutsche Außenpolitik schei- nen Visionen im Moment dringend gesucht zu sein. Deutschland und die vielen deutschen Organisationen genießen auf dem Gebiet der humanitären Hilfe weltweit hohes Vertrauen und Ansehen. Das gilt ebenso für die Fähigkeit, bei Hilfseinsätzen in Krisensituationen schnell und angemessen zu reagieren. Ich frage Sie: Wäre Deutschland daher nicht prädestiniert, internatio- nal die Rolle eines Koordinators bei Krisenfällen einzu- nehmen? Wäre es nicht denkbar, dass Deutschland da- d V b k r f s c ß g m S r l – k b U i g p B g ü z v g A l b e g c g s t f a (C (D urch internationale Informationsflüsse beschleunigt? or allem restriktiv handelnde Länder könnten dazu ge- racht werden, Informationen zu teilen. Eine solche Politik würde Deutschland wieder zum onstruktiven Partner machen und aus Ihrer Anti-Rheto- ik herausführen. Eine solche Rolle wäre glaubwürdig ür Deutschland und würde Deutschland wieder zum ge- uchten Partner in der Welt werden lassen. Mit einer sol- hen Rolle wäre der Anfang gemacht, der deutschen Au- en- und Sicherheitspolitik insgesamt wieder Profil zu eben, was Sie die letzte Zeit sehr vernachlässigt haben, eine Damen und Herren von der Regierungskoalition. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich verspreche Ihnen hier und heute: Wenn Sie diesen chritt gehen, können Sie mit unserer Unterstützung echnen. Die CSU und die CDU haben nämlich in den etzten Monaten zwei Dinge immer wieder verdeutlicht: (Zurufe von der SPD) Ich frage mich, warum Sie sich jetzt so aufregen. Sie önnen doch froh sein, dass wir einmal ein Problem ha- en, das nicht Ihr Kanzler verschuldet hat. – (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) ns ist vor allem daran gelegen, Deutschland aus dem nternationalen Abseits zu holen. Uns ist zudem daran elegen, Deutschland international wieder zu einem Im- ulsgeber zu machen. Zu hoffen bleibt, dass die Zusammenarbeit bei der ekämpfung von SARS einen internationalen Anstoß ibt, grenzüberschreitende Probleme auch mit grenz- berschreitenden Informationen zu lösen. Die Unterstüt- ung der CDU/CSU wäre Ihnen sicher. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Uwe Küster [SPD]: Endlich einmal eine Altlast, die die CDU nicht zu verantworten hat!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Marlies Volkmer on der SPD-Fraktion. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste roße Epidemie des 21. Jahrhunderts versetzt die Welt in ufregung. Täglich kommen neue Erkrankte hinzu; täg- ich erliegen Menschen dem hoch ansteckenden Virus. Am stärksten sind dabei China, Taiwan und Singapur etroffen. Ich möchte betonen, dass die Krankheit dort ben nicht nur das öffentliche Leben einschränkt. Je län- er SARS wütet, desto größer werden die wirtschaftli- hen Schäden für diese Länder sein. Es sind nicht nur die esundheitlichen Gefahren – darauf möchte ich hinwei- en –, die uns über den bis vor kurzem noch unbekann- en Erreger sprechen lassen. Es sind auch die Gefahren ür die wirtschaftliche Stabilität einer ganzen Region, die uch auf unsere Wirtschaft nicht ohne Einfluss ist. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3471 (A) ) (B) ) Dr. Marlies Volkmer Die Sorge der Bürger hierzulande ist dabei verständ- lich. Die Ansteckungsgefahr mit dem Erreger ist zwar niedriger als bei der Influenza, der Grippe, aber die Sterblichkeit liegt deutlich höher. Ein Impfstoff oder konkrete Therapien sind derzeit nicht verfügbar. Zur leichten Übertragbarkeit mittels Tröpfchen- oder Schmierinfektion kommt hinzu, dass Erreger heute nicht mehr Jahre brauchen, um andere Kontinente zu errei- chen, wie das früher beim Schiffsverkehr der Fall war. Im Zeitalter des Flugzeugs trennen uns von den am stärksten betroffenen Gebieten nur noch Stunden. So erschreckend diese Befunde auch sind: Regel- rechte Angst vor SARS muss hierzulande natürlich nie- mand haben. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und das Robert-Koch-Institut ha- ben frühzeitig umfassende Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung von SARS zu verhindern. Mittels breit angelegter Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen konnten Ansteckungsfälle in Deutschland bislang ver- hindert werden. Dazu trug auch die gute Zusammenar- beit mit den zuständigen Behörden der Länder und den Gesundheitsämtern vor Ort bei. Die wichtigste Maßnahme ist freilich die Aufklärung einreisender Menschen aus Risikoregionen. Die Luft- fahrtgesellschaften haben ihr Personal instruiert, Rei- sende auf Symptome zu befragen und Erkrankungsfälle an Bord bereits an den Zielflughafen zu melden. Daneben sind umfassende Hygienemaßnahmen und damit die konsequente Eindämmung von Erkrankungs- herden zur Verhinderung der Weiterverbreitung von SARS notwendig. Krankenhäuser mit Isolierstationen sind bestens auf den vom Robert-Koch-Institut empfohle- nen Umgang mit SARS-Patienten vorbereitet. Mediziner, Gesundheitsämter und Bürger können über das Internet unkompliziert das umfangreiche Informationsangebot des Instituts abrufen. Zusätzlich hat das Robert-Koch-Institut einen 24-Stunden-Rufbereitschaftsdienst für Anfragen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst geschaltet. Die Infor- mationshotline, die für Bürger eingerichtet wurde, wird häufig genutzt. Eine wichtige Rolle – auch das ist schon angespro- chen worden – spielt die Forschung, die so schnell wie möglich Wege finden muss, dem Virus beizukommen. Das deutsche Bernhard-Nocht-Institut hat sich dabei große Verdienste erworben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ihm war es erstmals gelungen, das Virus zu beschreiben. SARS-Nachweissysteme sind inzwischen am Robert- Koch-Institut, an der Philipps-Universität Marburg und der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main etabliert worden. Bisher wurden in Deutschland weniger als 0,1 Prozent der weltweit registrierten Erkrankungsfälle verzeichnet. Das entbindet uns aber nicht von der Ver- antwortung, den am stärksten von der Krankheit betrof- fenen Ländern beizustehen. Auf eine Bitte des Bürger- meisters von Peking hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung daher 1 s C m k w C l l D d w i d t z m i u s b m s F W c s f a d m r d K l r I a s t s ü e b (C (D 0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass insge- amt etwa 100 Röntgen- und 200 Beatmungsgeräte nach hina geliefert werden können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich persönlich hoffe, dass dieses Beispiel Schule acht. Denn der Kampf gegen diese tückische Krankheit ann nur in enger internationaler Kooperation gewonnen erden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Erich Fritz von der DU/CSU-Fraktion. Erich G. Fritz (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutsch- and lebt wie kaum ein anderes Land von globaler Mobi- ität. Wir sind darauf angewiesen, dass Menschen aus eutschland weltweit ihren Geschäften nachgehen und ass umgekehrt Kunden zu uns kommen. Jetzt stellen ir fest: Auch Viren nutzen globale Mobilität. Vorsorge st also angesagt. Das berühmte Vorsorgeprinzip, das von er Bundesregierung an anderer Stelle sehr hoch gehal- en wird, muss sich hier bewähren. Frau Staatssekretärin, es ist so, dass bei der Einschät- ung der Gefährlichkeit dieser Seuche Prognosen nicht ehr helfen. Denn in Hongkong wurde deutlich, dass es n 20 Prozent der Erkrankungen zu Todesfällen kommt nd dass mit zunehmendem Alter die Sterblichkeit teigt. Dies zeigt, dass wir ein Problem haben. Dieses Problem führt dazu, dass Menschen Angst ha- en und verunsichert sind. Das zeigt sich zunächst ein- al darin, dass touristische Aktivitäten stark einge- chränkt werden, dass die Passagierzahlen bei den luggesellschaften zurückgehen und dass in den letzten ochen zum Beispiel in China die Zahl der Messebesu- her dramatisch eingebrochen ist und Geschäftsab- chlüsse unterbleiben. Dass SARS in einem großen Um- ang Auswirkungen auf das wirtschaftliche Leben hat, ist lso nicht nur zu vermuten, sondern bereits zu spüren. Jetzt kommt es darauf an, dass all diejenigen, die mit iesem Problem im Rahmen ihrer Tätigkeit umgehen üssen, einen einfachen Weg erhalten, sich zu informie- en. Ich habe mir heute einmal die Internetinformationen er Bundesregierung angesehen. Das, was das Robert- och-Institut in diesem Zusammenhang macht, ist wirk- ich klasse. Aber auf der Internetseite der Bundesregie- ung versteckt sich dieses Angebot unter kleinen Links. ch meine schon, dass diejenigen Adressen, die als Erste ufgesucht werden, zum Beispiel das Auswärtige Amt, ehr schnell und möglichst konkret informieren und wei- erführende Hinweise geben sollten. Ich kann mir vor- tellen, dass das sehr gute Angebot der WHO in Teilen bernommen wird. Es sollte sofort zugänglich und nicht rst über Links zu erreichen sein. Das würde sicher dazu eitragen, dass das, was Sie vorhin gefordert haben, 3472 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Erich G. Fritz nämlich eine ruhige, sachliche Auseinandersetzung und frühzeitige Information, möglich wird. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Guter Vor- schlag!) Ob SARS eine weltweite Gefahr ist, können wir alle heute nicht beantworten. Reuters hat heute Mittag ge- meldet, die Chinesen seien jetzt der Meinung, dass sie in einer bestimmten Anzahl von Tagen – es ist von zehn bis 15 Tagen die Rede – das Problem im Griff hätten. Gro Harlem Brundtland ist von meiner Vorrednerin zitiert worden; sie hat gesagt, das sei die erste Seuche des 21. Jahrhunderts. Diese Seuche ist schwerpunktmä- ßig in Ländern ausgebrochen, in denen das Gesundheits- system hoch entwickelt ist. Bei allen Schwierigkeiten, die es in der Entwicklung Chinas gibt, können wir sagen: Das Gesundheitswesen ist ein Bereich, der wirklich funktioniert. Stellen wir uns einmal vor, diese Seuche würde nach Afrika oder in bestimmte Länder Lateiname- rikas überspringen. Dann hätten wir etwas ganz anderes zu erwarten; dann wäre eine Begrenzung dieser Seuche sehr viel schwieriger. Erst dann hätten wir es mit Aus- wirkungen zu tun, die wir uns jetzt noch gar nicht aus- malen können. Die EU braucht keine neue Zuständigkeit. Das kann die Bundesregierung, Frau Staatssekretärin, am besten dadurch beweisen, dass sie schnell und effektiv mit an- deren Mitgliedstaaten zusammenarbeitet und gemein- same Regelungen erarbeitet. Dass Sie dafür vom 15. März bis zum 4. Mai gebraucht haben, ist kein Aus- weis von Kompetenz auf diesem Gebiet. Das hat zu lange gedauert und das hat dazu geführt, dass neue Be- gehrlichkeiten in Brüssel geweckt wurden. Wir meinen: Eine solche Zuständigkeit Brüssels ist nicht nötig. Wenn wieder so ein Fall auftritt, muss das also schneller gehen. Wenn wir uns die konkreten wirtschaftlichen Auswir- kungen anschauen, die nun zu erwarten sind, dann stel- len wir fest, dass alle Prognosen der Wachstumsraten für China deutliche Rückgänge aufweisen. Das gilt übrigens auch für Hongkong, Singapur, die anderen betroffenen Länder und vermutlich für den gesamten Raum. Was heißt das nun konkret in Bezug auf die Auswirkungen, die für Europa und Deutschland zu erwarten sind? China hatte in den ersten drei Monaten eine Wachstumsrate von annähernd 10 Prozent und muss die Zahl für die nächsten Monate auf etwas über 7 Prozent korrigieren. Das sind schon dramatische Einbrüche. Mir liegt daran, auch in Richtung aller derjenigen, die sich mit China be- schäftigen, zu sagen: Man sollte dies zum Anlass neh- men, diesem Land, das eine unglaubliche wirtschaftliche Dynamik entfaltet hat, klar zu machen, dass man nicht WTO-Mitglied sein und alle Vorteile der Globalisierung und der Einbindung in den Welthandel nutzen kann und gleichzeitig im Inneren bei Strukturen verharren kann, die die Intransparenz gegenüber den eigenen Bürgern und der internationalen Öffentlichkeit zur Maxime erhe- ben. (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) g l s l d E D c d g s O ß w s d m s w v f b S h s I S m i – M p T d w i g g s N w i n S a (C (D Diese Lage sollte dazu führen, dass die Chinesen ge- enüber ihrer eigenen Bevölkerung und der Weltöffent- ichkeit klarstellen, dass sie jederzeit und überall bereit ind, dazu beizutragen, dass die Informationen, die vor- iegen, tatsächlich auch genutzt werden können. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Wolfgang Wodarg von er SPD-Fraktion. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! s ist schon viel gesagt worden; es sind auch schon viele etails angesprochen worden. Ich möchte deshalb versu- hen, Schlussfolgerungen zu ziehen und Parallelen zu em zu entwickeln, was wir zurzeit beobachten. Die Kollegin Bender hat dargestellt, wie das in China elaufen ist, wie lange es gedauert hat, bis die chinesi- che Regierung eingestanden hat, dass etwas nicht in rdnung ist. Was sie aufgezeigt hat, ist eine Gesetzmä- igkeit. Bei der Bekämpfung von Seuchen ist es immer ieder zu erleben, dass Menschen sich schämen, wenn ie etwas in sich tragen, was sie brandmarkt und was azu führen kann, dass andere Menschen den Kontakt it ihnen scheuen. Eine Seuche zu haben, infiziert zu ein, eine Gefahrenquelle für andere zu sein – das ist et- as, worüber man nicht gern spricht. Das können wir in ielen Bereichen sehen. Es gilt für Einzelpersonen, gilt ür Gemeinschaften und gilt für ganze Staaten. In den vergangenen Jahren konnten wir genug Lehr- eispiele dafür erleben. Das Folgende sage ich ohne chuldzuweisung; ich sage es einfach analysierend: Es at zu lange gedauert, bis man in Großbritannien dazu tand, dass man mit der Rinderseuche ein Problem hat. n der Schweiz ist das anders behandelt worden. Die chweizer haben jeden belohnt, der einen Verdacht ge- eldet hat; die Schweizer haben damals gesagt: Jedes nfizierte Rind, das wir finden, bedeutet mehr Sicherheit. Wir in Deutschland waren nicht immer der gleichen einung. Die Briten standen lange Zeit auf dem Stand- unkt: Macht bloß keine Panik; lasst uns das unter dem eppich halten. – Das ist bei der Seuchenbekämpfung ie falsche Strategie. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genauso hat sich jetzt China verhalten. Das gilt auch, enn es sich nur um Salmonellen handelt, über die wir n diesem Hause schon mehrfach diskutiert haben – es ing damals darum, dass eine Fabrik oder eine Landesre- ierung Infektionsfälle unter den Teppich kehren wollte; ie wollte diese nicht zugeben, weil sie wirtschaftliche achteile befürchtete –, oder anderes. Es sind immer ieder dieselben Mechanismen. Frau Staatssekretärin, ch glaube, das ist einer der Gründe, weshalb wir darüber achdenken müssen, wo die Verantwortlichkeit in der euchenbekämpfung – das Belohnen, möglicherweise ber auch das Bestrafen – am besten aufgehoben ist. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3473 (A) ) (B) ) Dr. Wolfgang Wodarg Ich denke, dass die Zuständigkeit auf internationaler Ebene liegen muss. Die internationale Ebene ist unpar- teilich und erstellt nach sachlichen Kriterien einen Be- kämpfungsplan. Mit Unterstützung aller kann auf inter- nationaler Ebene dafür Sorge getragen werden, dass die Instrumente wirklich greifen. Der Apparat zur Bekämp- fung von Seuchen muss vor Ort bleiben, weil hier die konkreten nationalen Maßnahmen organisiert werden. Es ist wichtig, dass wir die WHO stärken. Das, was die WHO hier geleistet hat, machen wir uns heute noch gar nicht richtig klar. Diese Rolle hat sie früher bei der Aids- und BSE-Bekämpfung noch nicht gespielt. Sie hat bei der Bekämpfung von Krankheiten, die wir heute gar nicht eingeblendet haben – dazu gehören Tuberkulose in vielen Staaten der Welt, in denen Hunger herrscht, aber auch Aids und Malaria in Afrika, an denen Millionen von Menschen jedes Jahr sterben –, an Bedeutung ge- wonnen. Sie zeigt uns und der Welt, dass eine internatio- nale Behörde schnell und wirklich zielgenau effizient ar- beiten kann. Das sollten wir mit aller Kraft unterstützen. Ich denke, dass wir auch noch andere Dinge beachten müssen und weitere Lehren ziehen können: Die neuen Infektionskrankheiten kommen nicht aus den Genlabors aufgrund von Bioterrorismus, sondern sie entstehen da- durch, dass Dinge technisch zusammengebracht werden, die früher nicht zusammen waren. So fügt man beispiels- weise Menschen und Tiere durch die Xeno-Transplanta- tion zusammen. Dieses ist eine sehr gefährliche Techno- logie. Das hat der Europarat 1999 erkannt und gefordert, diese Experimente, also das Einpflanzen von Tierorga- nen in Menschen, zu unterlassen, weil sie zu gefährlich sind. Die Folgen solcher Experimente können wir nicht kontrollieren. Ein Mensch, der auf diesem Weg infiziert würde, wäre ein hohes Risiko für seine Umwelt. Das ist nicht vertretbar. Daher gibt es immer noch ein Morato- rium und die Xeno-Transplantation wurde aufgrund die- ser Bedenken hintangestellt. Aber auch die Forschung mit embryonalen Stammzel- len, in die viele Menschen Hoffnung setzen, hat einen solchen Pferdefuß. Embryonale Stammzellen werden immer noch auf Mäusenährböden gezüchtet. Das heißt, Mäusezellen kommen in direkte Verbindung mit menschlichen embryonalen Zellen, sie wachsen zu ei- nem System zusammen. Dass bei den Tieren, aus denen der Nährboden hergestellt wird, Erreger versteckt sind, ist nicht auszuschließen. Sie würden durch Therapien auf den Menschen übertragen und dort virutent werden kön- nen. Dieses große Risiko muss auf jeden Fall erkannt und berücksichtigt werden. In diesem Bereich besteht eine große Gefahr und es gibt noch viel zu tun, bevor man den Menschen wirklich mit Recht Hoffnungen auf solche Therapiemöglichkeiten machen kann. Ich freue mich, dass meine Kollegin die Patentfrage bereits angesprochen hat. Wir werden die Biopatent- richtlinie umsetzen müssen. Dabei müssen wir darauf achten, dass Menschen, die gerettet werden könnten, nicht deshalb ums Leben kommen, weil Forschungen blockiert werden und starre Patente bestehen. Erkennt- nisse, die für alle, nicht nur für die reichen Industrienati- onen, sondern gerade auch für die Länder, in denen die I u k f c i t C T s v s n g m b e H l s l n l l K B g k k k t g S f A g c T G z h b S (C (D nfektionsbekämpfung eine noch größere Rolle als bei ns spielt, wichtig sind, müssen auch umgesetzt werden önnen. Die Herstellung von Diagnostika und Impfstof- en darf nicht durch teure, für manche nicht erschwingli- he Patente blockiert werden. Ich hoffe, dass wir das alle n Erinnerung behalten, wenn wir über Biopatente disku- ieren. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Klaus Brähmig von der DU/CSU-Fraktion. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ourismuswirtschaft ist gegenwärtig einer der Wirt- chaftszweige, der besonders von den Auswirkungen on SARS betroffen ist. Neben China und anderen Zielländern in Asien zeigen ich die Auswirkungen auch beim Incoming-Tourismus ach Deutschland. Nachdem die Bundesrepublik im ver- angenen Jahr exklusiv das so genannte ADS-Abkom- en für erleichterte Individualreisen chinesischer Staats- ürger unterzeichnet hatte, war die anschließend insetzende Reisefreudigkeit chinesischer Touristen ein offnungsträger für den Tourismusstandort Deutsch- and. Dieses chancenreiche Geschäft ist damit schon in einer Anfangsphase vorerst zum Erliegen gekommen. Zusätzlich hat der Outgoing-Tourismus von Deutsch- and nach Asien und insbesondere China rapide abge- ommen. Die Lufthansa, Reiseveranstalter und vor al- em unsere vielen Tausend Reisebüros, denen nun die ukrativen Provisionen auf Fernreisen nach Asien und anada fehlen, erleiden teilweise dramatische Einbußen. ei den Auswirkungen des akuten Atemwegsyndroms ilt also das alte Sprichwort: kleine Ursache, große Wir- ung. Weltweit sind bezüglich dieser gefährlichen Lungen- rankheit zurzeit in 31 Ländern mehr als 6 730 Erkran- ungen und 480 Todesfälle bekannt. Dabei sind alle be- roffenen Länder ausgerechnet attraktive Reiseziele mit roßen Wachstumspotenzialen. Panikmache ist allerdings die falsche Antwort auf ARS. Aids, Malaria und Tollwut sorgen jeweils jährlich ür deutlich mehr Tote weltweit als bisher das akute temwegsyndrom. Allein der Malaria fallen jährlich lobal 1 Million Menschen zum Opfer. Sogar die jährli- hen Grippewellen in Deutschland sorgen für mehrere ausend Todesfälle. Mit diesen Zahlen möchte ich diese Seuche und die efahren durch SARS nicht bagatellisieren, aber der jet- ige Medienrummel, den diese Erkrankung momentan ervorruft, ist ihrer Bedeutung nicht angemessen. Vor- eugen ist besser als Heilen – so lautet das Gebot der tunde bei uns in Deutschland. 3474 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Klaus Brähmig Es ist die Aufgabe der Politik, das Gesundheitsbe- wusstsein der Reisenden zu steigern, die Aufklärung der Bevölkerung zu verbessern und die Wissenschaftler bei der Entwicklung von Impfstoffen zur Vorbeugung und Vorsorge nach Kräften zu unterstützen. Den von SARS betroffenen Ländern kann man nur zu einer offenen und transparenten Informationspolitik ra- ten. Dieser Rat geht ausdrücklich an die Regierung in China. Die bisherige Verschleierungstaktik schadet China selber am meisten. Ich erinnere hier nur an die Auswirkungen des jüngsten Terroranschlags auf Djerba, in Tunesien. Die anfängliche Desinformationspolitik hat das Vertrauen in dieses grundsätzlich attraktive Urlaubs- ziel zeitweise kräftig erschüttert. Das spreche ich auch und vor allem vor dem Hintergrund an, dass Peking im Jahre 2008 die Olympischen Sommerspiele durchführen möchte. Die weltweite Vernetzung der Wirtschaft, der interna- tionale Tourismus und die hohe Mobilität, die uns die Distanz zwischen Kontinenten innerhalb von Stunden überbrücken lässt, machen es notwendig, die Bevölke- rung und die Reisenden gleichermaßen über die Gefah- renpotenziale weltweit verbreiteter Infektionen, Seuchen und Epidemien zu informieren und das Niveau der Ge- sundheitsvorsorge anzupassen. Das gelingt allerdings nur, wenn die große Bedeutung des internationalen Tou- rismus auch tatsächlich erkannt wird. Sicherheit wird zum strategischen Standortfaktor der Wirtschaft und vor allem der Tourismuswirtschaft im 21. Jahrhundert. Meines Erachtens werden nur die Län- der langfristig attraktive Tourismusstandorte sein, die erstens den Terrorismus nachhaltig bekämpfen, zweitens eine umfassende Gesundheitsvorsorge betreiben und drittens Umweltbelastungen so weit wie möglich ver- meiden. Nur so wird man das Vertrauen der Reisenden weltweit als potenzielles Gastland gewinnen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Ausbreitung von SARS verdeutlicht erneut: Die Welt wird immer mehr zum globalen Dorf und wir sitzen alle in einem Boot. Wenn wir aus dieser aktuellen Lun- genseuche etwas lernen können, dann das: Es besteht die dringende Notwendigkeit, dass die Weltgesundheitsor- ganisation und verschiedene Forscherteams weltweit In- formationen austauschen und gemeinsam an der Früh- erkennung und Bekämpfung solcher Krankheiten arbeiten. Im globalen Dorf muss global gehandelt wer- den. Mein Fazit zum Stand der Auswirkungen von SARS lautet: Es gibt in unserem Land keinen Grund zur Panik. Die Bevölkerung muss durch eine transparente Informa- tionspolitik über die Gefahren und Chancen der globalen Vernetzung aufgeklärt werden. Eine klare und offene In- formationspolitik der Gastländer und Reiseveranstalter ist geboten, denn sonst drohen Vertrauensverluste, die auch auf lange Sicht nicht auszugleichen sind. Im Übrigen bin ich der festen Überzeugung, dass die heutige Debatte nicht die letzte Debatte zu diesem Thema im Deutschen Bundestag sein wird. Liebe Kolle- ginnen und Kollegen aus dem Tourismusausschuss – die K d m P g D a e m n W b d g A a v l e i j u f m U G t r s a d b g I d (C (D ollegin Irber ist auch anwesend –, wir werden uns mit iesem Thema auch in Zukunft im Ausschuss für Touris- us intensiv beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord- neten der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letztem Redner erteile ich nun dem Kollegen eter Dreßen von der SPD-Fraktion das Wort. Peter Dreßen (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Der Spie- el“ schreibt in einer Überschrift: Ist der weltweite Seuchenzug des SARS-Erregers noch zu stoppen? as ist in der Tat die Frage. Ich bin froh, dass eigentlich lle Redner heute hier versucht haben, auf diesem Weg in Stück weiterzukommen, Ideen vorzuschlagen, wie an dem Problem begegnen kann. Es gab eine Aus- ahme, auf die ich noch zu sprechen komme. Ich bin der Meinung, dass wir noch viel tun müssen. ir müssen zum Beispiel das System der Beziehungen ei den Viren ausfindig machen. Wir müssen herausfin- en, welche Tiere deren Träger sind, welche Bedingun- en Voraussetzung für die Verbreitung sind und welche rtengrenzen SARS überwinden kann. Wir brauchen ber auch – das wurde schon gesagt; dem stimme ich oll zu – eine enge Zusammenarbeit aller Wissenschaft- er der Welt, also von Virologen, Chemikern usw., damit in Austausch aller Erkenntnisse stattfinden kann. Das st in dieser Frage wirklich dringend notwendig. Wenn emand meint, er müsse etwas im stillen Kämmerlein tun nd könne Erkenntnisse zurückhalten, dann ist das alsch. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten noch ein- al aus dem „Spiegel“ zitieren. Dort ist zu lesen: Die Fortschritte wurden möglich durch rasches und gemeinsames Handeln... nd weiter: „Das Wissen der Welt wurde zusammengetragen“, schwärmt der Frankfurter Virologe Rabenau. Ge- danken und Ergebnisse würden ausgetauscht wie sonst nur selten im rauen Forschungsbetrieb. enau das ist die richtige Herangehensweise. Wir müssen Infokampagnen machen – dazu zählt na- ürlich auch diese Aktuelle Stunde – und müssen aufklä- en. Artikel, wie sie im „Spiegel“ und in anderen Zeit- chriften erschienen sind, tragen dazu bei, um Menschen ufzuklären, wie sie schneller zu Hilfe kommen. Ver- achtsfälle müssen bis zur Klärung gut isoliert und gut ehandelt werden. Es muss mit aller Dringlichkeit weiter eforscht werden, um zu wirksamen Medikamenten oder mpfstoffen zu kommen. Weltweit zusammentragen – as muss unser Motto sein. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3475 (A) (C) (B) ) Peter Dreßen Frau Widmann-Mauz, Ihren Beitrag in dieser Debatte fand ich wirklich abstrus. Sie sprachen von einem Brief des Staatssekretärs an Klaus Kirschner zur Personalsitu- ation. (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Nein!) – Doch, Sie haben erwähnt, dass Sie einen solchen Brief vorliegen haben. (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Ja, aber ich habe nicht gesagt, dass es in diesem Brief um die Personalsituation geht!) – Sie haben einen Brief von Staatssekretär Tiemann an Klaus Kirschner erwähnt. Es wäre schön, wenn Sie uns diesen Brief geben könnten; denn wir wissen, dass er noch nicht abgeschickt ist (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Wieso habe ich ihn dann mit Faxabschnitt vom Aus- schuss für Gesundheit?) und dass an ihm noch gearbeit (Annette Widmann-Mau Ausschuss für Gesundh 30. April!) – Der Brief, den Sie in diesem haben, ist noch in Arbeit. (Annette Widmann-Mau nein! Arbeit ist und über den im Ministerium noch diskutiert wird. Aber Ihr Brief war nichts sagend. Den brauchen Sie nicht zu zitieren. Ich frage mich, was das soll. Sie haben hier einen Vortrag gehalten und deutlich ge- macht, das Thema sei für Sie unnötig und unwichtig. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden nicht genug unter- nehmen. Wenn aber übermorgen 20 oder 30 Fälle auftre- ten, dann wären Sie die Ersten, die eine Aktuelle Stunde beantragen würden. Ich meine, auf dieser Basis sollten wir dieses Thema nicht behandeln. Es ist ganz wichtig, dass es in unserem Land viele Menschen gibt, die versu- chen, dieses Problem in den Griff zu bekommen, und dass die WHO sehr aktiv ist. Die WHO ist im Übrigen stolz auf das, was in Deutschland geleistet wird. Deswe- gen sollten wir so auch weitermachen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n Otto Solms: det. der heutigen Tagesord- g des Deutschen Bundes- den 8. Mai 2003, 9 Uhr, – Dann zeigen Sie einmal her, was Sie meinen. Dann können wir dem nachgehen. Ich war der Meinung, Sie hätten von einem Brief gesprochen, der im Moment in Berichtig 40. Sitzung, Seite IV (C), dr 17: der zweite Absatz ist wi Schmidbauer (Nürnberg) (SPD (D Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.48) ung itter Tagesordnungspunkt e folgt zu lesen: „Horst )“. et wird. z [CDU/CSU]: Vom eit mit Datum vom Zusammenhang genannt z [CDU/CSU]: Nein, ) Vizepräsident Dr. Herman Die Aktuelle Stunde ist been Wir sind damit am Schluss nung. Ich berufe die nächste Sitzun tages auf morgen, Donnerstag, ein. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3477 (A) ) (B) ) gesamt verweigern, wenn sie sich insoweit nicht durchsetzt? hohem Maße auf eine funktionierende Kreditversorgung wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Richtlinie ins- Kleine und mittlere Unternehmen sind nach wie vor in Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Reinhard Grindel (CDU/CSU) (Drucksache 15/901, Fragen 14 und 15): Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum „Richtlinienvorschlag zum Status langfristig aufhältiger Dritt- staatsangehörigkeit“ (RD 8237/01) darauf bestehen, dass fünf Jahre Aufenthalt als Voraussetzung für den Status als langfris- tig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger zu kurz be- messen sind, vielmehr eine Orientierung an der in Deutsch- land momentan geltenden Rechtslage zu erfolgen hat, und Z d h D d P r s s R A r P g Z b n n D n g g r A d F ( Z w m Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 07.05.2003* Bury, Hans Martin SPD 07.05.2003 Eichhorn, Maria CDU/CSU 07.05.2003 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 07.05.2003* Hartnagel, Anke SPD 07.05.2003 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 07.05.2003 Kelber, Ulrich SPD 07.05.2003* Dr. Köhler, Heinz SPD 07.05.2003 Krüger-Leißner, Angelika SPD 07.05.2003 Letzgus, Peter CDU/CSU 07.05.2003* Möllemann, Jürgen W. fraktionslos 07.05.2003 Reiche, Katherina CDU/CSU 07.05.2003 Dr. Thalheim, Gerald SPD 07.05.2003 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.05.2003 Wegener, Hedi SPD 07.05.2003* Welt, Jochen SPD 07.05.2003 Wittig, Barbara SPD 07.05.2003 Wohlleben, Verena SPD 07.05.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum „Richtlinienvorschlag zum Status langfristig aufhältiger Dritt- staatsangehöriger“ (RD 8237/01) darauf bestehen, dass die Entscheidung, wann ein Drittstaatsangehöriger „langfristig aufenthaltsberechtigt“ ist, nicht allein von seiner Aufenthalts- dauer abhängt, sondern dieses ausdrücklich auch von einem Integrationsbeitrag (insbesondere Erlernen der Sprache) ab- hängig gemacht wird, und wird die Bundesregierung ihre Zu- stimmung zur Richtlinie insgesamt verweigern, wenn sie sich insoweit nicht durchsetzt? u Frage 14: Nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand ist über en Kommissionsvorschlag der fünfjährigen Aufent- altsdauer als Voraussetzung für die Erteilung des EG- aueraufenthaltstitels noch keine Einigung erzielt wor- en. Es liegt ein Kompromissvorschlag der griechischen räsidentschaft vor, eine Aufenthaltszeit von sechs Jah- en vorzusehen. Die Bundesregierung ist der Auffas- ung, dass eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren grund- ätzlich ausreicht. Diese Dauer entspricht im geltenden echt der Frist für die Erlangung einer unbefristeten ufenthaltserlaubnis. Im Übrigen wird die Bundesregie- ung ihre Haltung zu dem Kompromissvorschlag der räsidentschaft vom Fortgang der weiteren Verhandlun- en abhängig machen. u Frage 15: Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag ist im Hin- lick auf die Integrationsvoraussetzungen bereits einver- ehmlich geändert worden. Die Mitgliedstaaten können ach dem neuen Textvorschlag für die Richtlinie vom rittstaatsangehörigen verlangen, dass er die nach dem ationalen Recht bestehenden Integrationsvoraussetzun- en erfüllt. Diese Änderung des Richtlinienvorschlags eht auf eine entsprechende Initiative der Bundesregie- ung zurück. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Drucksache 15/901, Fragen 21 und 22) Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die Eigenkapitalbildung von kleinen und mittelständischen Unter- nehmen zu unterstützen, sodass sich deren Möglichkeiten zur Aufnahme von Fremdkapital verbessern? Welche langfristige Fortentwicklung des Steuerrechts be- absichtigt die Bundesregierung, um die Eigenkapitalausstat- tung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu ver- bessern? u Frage 21: Die Bundesregierung begleitet die gegenwärtige Ent- icklung in der Außenfinanzierung des Mittelstandes it Sorgfalt. 3478 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) angewiesen und immer mehr auch auf Beteiligungskapi- tal oder eigenkapitalähnliche Mittel. Dabei ist die Si- cherstellung der Mittelstandsfinanzierung einschließlich der Verstärkung der Beteiligungsfinanzierung eine Auf- gabe, bei deren Lösung in erster Linie die Kreditwirt- schaft und die Unternehmen selbst gefragt sind. Wenn diese Gruppen ihren Beitrag leisten, ist auch die Bundesregierung bereit, sich daran zu beteiligen. Wir werden die Neuordnung der Programmlandschaft im Zuge der Zusammenführung der Kreditanstalt für Wie- deraufbau und der Deutschen Ausgleichsbank dazu nut- zen, um die bestehenden Möglichkeiten bei der Vergabe von eigenkapitalähnlichen Mitteln und haftungsfreige- stellten Krediten im Zusammenspiel mit den bewährten Bürgschaftsinstrumenten ausschöpfen. Im Bereich der Beteiligungskapitalfinanzierung plant die Kreditanstalt für Wiederaufbau, nach Erhalt einer beihilferechtlichen Genehmigung zwei Pilotvorhaben zu starten. Bei ihnen sollen mittelständische Unternehmen Beteiligungskapital erhalten können, die bisher nicht mehr in den Genuss der Beteiligungsförderung der mit- telständischen Beteiligungsgesellschaften kamen bzw. noch nicht für das Geschäft kommerzieller Kapitalbetei- ligungsgesellschaften interessant waren. Von den Pilot- vorhaben wird erwartet, dass sie Wege aufzeigen, wie eine Stärkung der Eigenkapitalbasis für den breiten Mit- telstand unter marktwirtschaftlichen Bedingungen erfol- gen könnte. Zu Frage 22: Die Bundesregierung hat durch die in der letzten Le- gislaturperiode realisierte Unternehmenssteuerreform bereits deutliche Steuerentlastungen und strukturelle Verbesserungen insbesondere für mittelständische Un- ternehmen erreicht, die geeignet sind, die Eigenkapital- ausstattung signifikant zu stärken. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts haben wir darüber hinaus gezielte mittelstandsorientierte Ak- zente gesetzt, unter anderem durch die Einführung einer Reinvestitionsrücklage. In den Jahren 2004 und 2005 werden weitere Reform- stufen wirksam, durch die mittelständische Personenun- ternehmen erneut steuerlich entlastet werden. Bei unver- ändertem Vorsteuergewinn erhöht sich somit der Nachsteuergewinn und damit die Möglichkeit, Eigenka- pital zu bilden. Das Kleinunternehmerförderungsgesetz wird für viele Kleinunternehmer und Existenzgründer – bei weniger Bürokratie – zu einer steuerlichen Entlas- tung führen und damit den Aufbau von Eigenkapital be- günstigen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Druck- sache 15/901, Fragen 24 und 25): Z d g V ( s G z N d T v r g k a p d d n w s B d Z c k k E w s M t g a S R A v A d F ( (C (D Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Vorgehen der Deutschen Post AG, die bundesweit damit begonnen hat, das Netz der Briefkästen massiv auszudünnen? Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung si- cherstellen, dass die flächendeckende Versorgung der Bürge- rinnen und Bürger, insbesondere im Bereich von Altershei- men, Senioren- und Wohnheimen etc., mit wohnortnahen Briefkästen auch künftig gewährleistet ist? u Frage 24: Der Bund hat nach Artikel 87 f Grundgesetz flächen- eckend eine angemessene und ausreichende Versor- ung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Nach den orgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung PUDLV) müssen Briefkästen so ausreichend vorhanden ein, dass die Kunden in zusammenhängend bebauten ebieten in der Regel nicht mehr als l 000 Meter zurück- ulegen haben, um zu einem Briefkasten zu gelangen. ach Kenntnis der für die Überwachung der Universal- ienstvorgaben zuständigen Regulierungsbehörde für elekommunikation und Post werden mit den bislang on der Deutschen Post AG bundesweit ca. 130 000 be- eitgestellten Briefkästen die entfernungsbezogenen Vor- aben der PUDLV bei weitem übertroffen. Laut Aus- unft der Deutschen Post AG werden auch nach bgeschlossener Verringerung der Briefkastenanzahl die ostrechtlichen Vorgaben erfüllt. Ein Briefkasten sei ann im Bundesdurchschnitt in der Regel in einem Ra- ius von 500 Metern, in Innenstadtbezirken in einem och geringeren Abstand, für den Kunden zu erreichen. Solange die postrechtlichen Vorgaben eingehalten erden, ist es dem Bund nicht möglich, die betriebswirt- chaftlich begründete Maßnahme einer Optimierung des riefkastennetzes der Deutschen Post AG zu unterbin- en. u Frage 25: Die Bundesregierung wird auch weiterhin die flä- hendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Brief- ästen gewährleisten. Die Regulierungsbehörde für Tele- ommunikation und Post beobachtet sorgfältig die inhaltung der postrechtlichen Qualitätsvorgaben und ürde bei konkreten Anhaltspunkten für eine Unterver- orgung mit Briefkästen die ihr rechtlich möglichen aßnahmen einleiten, um den postalischen Gewährleis- ungsauftrag des Bundes sicherzustellen. Die Bundesre- ierung begrüßt die Aussage der Deutschen Post AG, us Gründen der sozialen Verantwortung an bestimmten tandorten wie Altersheimen und Krankenhäusern in der egel auch solche Briefkästen beizubehalten, die ihrer uslastung nach nicht rentabel und nach den Qualitäts- orgaben nicht zwingend erforderlich wären. nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) Drucksache 15/901, Fragen 31 und 32): Plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass jedes Jahr laut „pro Patient e.V.“ Medikamente im Wert von Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3479 (A) ) (B) ) über 2 Milliarden Euro auf den Müll geworfen werden, bei den Pharmaunternehmen darauf hinzuwirken, dass Probier- packungen eingeführt werden? Entspricht es der Wahrheit, dass 40 Prozent der bei uns von den Krankenkassen erstatteten Medikamente gar nicht ge- testet sind bzw. ihre Wirkung unklar ist, wie „pro Patient e.V.“ behauptet? Zu Frage 31: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf welche Erhebungen sich die Mitteilung des „pro Patient e.V.“ stützt, dass Medikamente im Wert von über 2 Milliarden Euro auf den Müll geworfen werden. Probierpackungen wurden und werden von den phar- mazeutischen Unternehmen vertrieben; sie entsprechen der Größe N1. Sie erfüllen beispielsweise den Zweck, die Verträglichkeit des Arzneimittels beim Patienten zu tes- ten oder akute Krankheitszustände zu behandeln, die er- fahrungsgemäß von kurzer Dauer sind. Ärzte verordnen sie etwa zur einleitenden Behandlung einer Infektion, während die Resistenzbestimmung der beteiligten Erre- ger noch läuft oder wenn bei einem magenempfindlichen Patienten die Verträglichkeit überprüft werden muss. Um die Verwendung kleiner Abpackungen zu fördern bedarf es nicht nur der Bereithaltung dieser Packungsgrößen durch den pharmazeutischen Unternehmer, sondern auch einer der Therapie angepassten Verordnungsweise der Ärzte. Einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Arzneimit- telpackungen und so auch von Probierpackungen dient die Regelung in § 28 Abs. 2 Nr. 4 AMG, die vorsieht, „dass die Zulassungsbehörde anordnen kann, dass das Arzneimittel in Packungsgrößen in den Verkehr gebracht wird, die den Anwendungsgebieten und der vorgesehe- nen Dauer der Anwendung angemessen sind“. Die An- wendung dieser Auflagenbefugnis ist in der Regel nicht erforderlich, da entsprechende Anforderungen bereits im laufenden Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Im Rahmen der Verlängerungsverfahren von Zulassun- gen nach § 31 AMG war in den letzten fünf Jahren bei ca. 50 von ca. 9 700 positiv abgeschlossenen Verlänge- rungen eine Packungsgrößenänderung vorgenommen worden. Im Rahmen von Änderungsanzeigen nach § 29 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 5 AMG war keine Anordnung von therapiegerechten Packungsgrößen gemäß der Auflagen- befugnis nach § 28 Abs. 2 Nr. 4 AMG notwendig. Zu Frage 32: Es sind Arzneimittel in Verkehr, bei denen eine Über- prüfung durch die nach dem Arzneimittelgesetz zuständi- gen Bundesoberbehörden nach den Maßstäben des Arz- neimittelgesetzes und der Prüfrichtlinie nach § 26 des Arzneimittelgesetzes auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gesetzlich nicht vor- gesehen oder noch nicht abgeschlossen ist oder die nicht im Rahmen der behördlichen Zulassung angewendet werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um: Nach- zulassungsarzneimittel, die aus Gründen des Bestands- schutzes auf der Grundlage einer fiktiven Zulassung in Verkehr sind, Rezepturarzneimittel, die in Apotheken auf ärztliche Verordnung hergestellt werden, und Arzneimit- tel, die nicht in den behördlich zugelassenen und in ihrer Wirksamkeit belegten Anwendungsbereichen eingesetzt werden (off-label-use). r d n A d F C Z v d m t p b r b g a s l s d n a l h d h l r R m t t d h n m z 2 e k M (C (D Es liegen der Bundesregierung keine Unterlagen da- über vor, welchen Anteil diese Arzneimittel innerhalb er von den Krankenkassen erstatteten Arzneimittel ein- ehmen. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ SU) (Drucksache 15/901, Fragen 33 und 34): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Auftrag gegebenen Akzeptanzstudie „Überprüfung von Schülerinnen im Alter von 10 bis 19 Jahren bezüglich Musikschallpegelbegrenzungen“? Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Grenz- werte für die zulässige Lautstärke in Diskotheken festzuset- zen? u Frage 33: Musikschall in Diskotheken, Clubs und bei Konzert- eranstaltungen stellt eine Form des Freizeitlärms dar, ie das Potenzial für bleibende Hörverluste bei den zu- eist jugendlichen Besuchern derartiger Orte in sich rägt. Hauptziel der empirischen Studie „Akzeptanzüber- rüfung von Schülerinnen im Alter von 10 bis 19 Jahren ezüglich Musikschallpegelbegrenzungen“ war die Klä- ung der Frage, in welchem Maße Musikschallpegel- egrenzungen in Diskotheken und bei Konzerten von Ju- endlichen im Alter zwischen 10 und 19 Jahren kzeptiert werden und inwieweit Projekte, die eine Wis- ensvermittlung zum Thema: „Hörschäden durch Musik- ärm“ beinhalten, bei den Jugendlichen eine Bewusst- einsänderung hervorrufen. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Wissensstand bei en Schülern zum Thema Musik und Hörschäden unge- ügend ist. Weniger als 10 Prozent der Beteiligten gaben n, umfassend informiert zu sein. 37 Prozent der Jugend- ichen gaben vor dem Projekt an, sie würden beim Vor- andensein von Diskotheken mit begrenzter Lautstärke iese gegenüber anderen bevorzugen. Dieser Anteil er- öhte sich auf 50 Prozent nach erfolgter Wissensvermitt- ung. Durch den Wissenszuwachs um mögliche Gefah- enpotenziale hat der Meinungstrend der Schüler einen ichtungswandel erfahren: Während vor dem Projekt ehr Schüler gegen als für Pegelbegrenzungen stimm- en, kehrte sich das Verhältnis nach dem Projekt zuguns- en einer Akzeptanz von Pegelbegrenzungen um. Aufgrund der Projektergebnisse wurde im Rahmen er Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesund- eit und Soziale Sicherung für Aufklärung zum einen ein eues Projekt zur Evaluation von Aufklärungsmaßnah- en im Bereich Freizeitlärm ausgeschrieben. Die Frist ur Einsendung von Projektanträgen endet am 19. Mai 003. Ziel des Projektes ist es unter anderem, genauer zu rmitteln, wie die Wirksamkeit solcher Aufklärungs- ampagnen festgestellt werden kann. Dadurch können aßnahmen gezielter konzipiert und eingesetzt werden. 3480 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) ) (B) ) Parallel dazu werden bei der Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung Materialien vorgehalten und entwickelt, die der Aufklärung von Kindern, Jugendli- chen und deren Eltern im Bereich Lärm dienen. Die Un- terrichtsmaterialien richten sich an 6- bis 16-Jährige, während die Elternmaterialien sich auch an Eltern von jüngeren Kindern (bis zum Alter von 10 Jahre) richten. Bislang wurden von den Unterrichtsmaterialien etwa 100 000 Stück an die Schulen bzw. interessierte Leh- rerinnen und Lehrer abgegeben, wobei das Interesse an der Thematik gleichbleibend groß ist. Aktuell wird eine CD-ROM entwickelt, die besonders 11- bis 12-jährige Jugendliche ansprechen und für die Problematik sensibi- lisieren soll, da in diesem Alter potenziell problemati- sche Musikhörgewohnheiten aufgebaut werden. Zu Frage 34: Nach § 7 des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG), das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, kann die zu- ständige Behörde (in der Regel das Jugend- oder das Ordnungsamt) anordnen, dass Veranstalter oder Gewer- betreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten dürfen, wenn von einer öffentlichen Ver- anstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen ausgeht. Diese Anordnung kann neben Alters- und Zeitbe- grenzungen (wie schon nach dem bis 31. März 2003 geltenden Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öf- fentlichkeit – JuSchG) nun auch andere Auflagen ent- halten. Dadurch wurden mit dem Jugendschutzgesetz den zuständigen Behörden erweiterte Möglichkeiten ge- geben; so können sie zum Beispiel bei öffentlichen Ver- anstaltungen oder Gewerbebetrieben im Einzelfall auch Schallpegelbegrenzungen anordnen, wenn dadurch die Gefährdung für Kinder oder Jugendliche ausgeschlos- sen oder wesentlich gemindert wird. Die Möglichkeit der Einführung darüber hinausge- hender verbindlicher Grenzwerte für Jugendliche und junge Erwachsene über 18 Jahre bezüglich der zuläs- sigen Lautstärke in Diskotheken auf Bundesebene ist momentan aufgrund geltenden Rechts im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nicht gegeben. Die Thematik wurde im letzten Jahr von der LAUG (Länder-Arbeitsgemeinschaft Umweltbezogener Ge- sundheitsschutz) aufgegriffen. Es wurde innerhalb der Länder eine Abfrage zu Aufklärungsmaßnahmen und rechtlichen Regelungen durchgeführt, deren Ergebnis in den nächsten Wochen vorliegen wird. Nach deren Aus- wertung durch die Länder wird gegebenenfalls zu prüfen sein, ob eine gesetzgeberische Aktivität auf Bundes- ebene erforderlich ist. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Barbara Lanzinger (CDU/ CSU) (Drucksache 15/901, Fragen 35 und 36): Wie stellen sich laut Bundesregierung die Kosten (insbe- sondere die Kosten für Gebäudeerwerb und -umbau, Mitarbei- Z t 1 3 a t u v b w n v Z g r s e w a s B F t z b v z z d v z A d g ( (C (D tergewinnung und -schulung sowie Durchführung des Beitrags- einzuges) hinsichtlich der Entscheidung, den Beitragseinzug für alle geringfügig Beschäftigten zentral über die Minijob- Zentrale (Bundesknappschaft) abwickeln zu lassen, dar? Wie wirkt sich die Zentralisierung und Verlagerung auf die Arbeitsplatzsituation in den bisher dafür zuständigen Kran- kenkassen aus? u Frage 35: Voraussichtlich werden folgende Kosten der Einrich- ung der Minijob-Zentrale im Jahre 2003 entstehen: . Personalkosten 43,778 Millionen Euro; 2. Sachkosten 5,369 Millionen Euro; Gesamt 79,147 Millionen Euro. Für die Minijob-Zentrale wurden die Büroräume nur ngemietet. Für die Bewirtschaftung, Mieten und Pach- en und für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude nd technische Anlagen werden in 2003 Kosten in Höhe on 7,923 Millionen Euro anfallen. Hinsichtlich der Mitarbeitergewinnung werden Ausga- en für Personalwerbung in Höhe von 866 000 Euro er- artet. Für die Schulung, Aus- und Fortbildung des Perso- als sind Haushaltsmittel in Höhe von 1 306 000 Euro orgesehen. u Frage 36: Die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Meldun- en, Beitragsnachweise und Beitragsabführung für ge- ingfügig Beschäftigte geht auf das Drängen der deut- chen Wirtschaftsverbände zurück, die sich eine solche inheitliche Stelle für alle geringfügig Beschäftigten ge- ünscht haben. Diese Stelle erleichtert nicht nur die Be- rbeitung für alle Arbeitgeber, die nur geringfügig Be- chäftigte haben, sondern trägt auch zur schnelleren earbeitung der Vorgänge geringfügig Beschäftigter im alle von Mehrfachbeschäftigungen bei. Dieser Zeitvor- eil ist bei der Entscheidung des Gesetzgebers für eine entrale Stelle als wesentliche Vereinfachung für die Ar- eitgeber ausschlaggebend gewesen. Jede Verlagerung on Aufgaben führt in dem einen oder anderen Fall auch u personellen Veränderungen bei den bisherigen Ein- ugsstellen. Genaue Zahlen sind bisher nicht bekannt, ürften aber nur in geringem Umfang auf die Aufgaben- erlagerung im Bereich der geringfügig Beschäftigten urückzuführen sein. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP) Drucksache 15/901, Fragen 37 und 38): Warum wird im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 die Erweiterung der Bundesautobahn A 5 vom Auto- bahnkreuz Gambach bis zum geplanten Anschluss der A 49 bei Gemünden aufgrund des dort zu erwartenden Engpasses nicht zeitgleich mit der Erweiterung des Abschnittes Auto- bahnkreuz Bad Homburg bis Autobahnkreuz Gambach in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen? Wieso werden im Rahmen der geplanten „Abstufung der Bundesfernstraßen“ die bereits seit Jahren durchgeführten Planungen und Verwaltungsverfahren nicht berücksichtigt und die Vorhaben vor einer solchen Abstufung nicht zu Ende Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 3481 (A) ) (B) ) geführt, und weshalb sind in diesem Zusammenhang die ur- sprünglich vorgesehenen Ortsumgehungen auf der Bundes- straße B 489 (Hungen) im Entwurf des Bundesverkehrswege- planes 2003 nicht mehr berücksichtigt, beziehungsweise die Ortsumgehung Reiskirchen an der B 49 nur noch im Weiteren Bedarf genannt? Zu Frage 37: Seit Anfang der 80er-Jahre – nach Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus im Abschnitt Gießen (Gambacher Kreuz) bis Frankfurt – erfolgt die rund 305 Millionen Euro teure grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn (BAB) A 5 im rund 73 km langen, vierstreifigen Abschnitt zwi- schen dem Hattenbacher Dreieck (BAB A 5/BAB A 7) und dem Gambacher Kreuz (BAB A 5/BAB A 45). Fertiggestellt wurde bis Mitte der 90er-Jahre bereits der rund 29 km lange und 115 Millionen Euro teure Ab- schnitt zwischen Hattenbacher Dreieck und Alsfeld. Von dem verbleibenden rund 44 km langen Abschnitt zwi- schen Alsfeld und Gambacher Kreuz sind bereits 13 km abgeschlossen. Zurzeit sind die Abschnitte Grünberg- Nord (4 km) und Pohlheim (8,6 km) in Bau, die gesamte Strecke soll nach Erneuerung der beiden letzten Ab- schnitte Fernwald (8,1 km) und Mücke (9,9 km) bis 2006 vollendet sein. Vor dem Hintergrund der hier derzeit laufenden und bis Ende 2006 andauernden Arbeiten zum Ausbau in Form der Grunderneuerung mit Standstreifenanbau be- absichtigt die Bundesregierung nicht, genau in diesem Abschnitt der BAB A 5 zwischen Gambacher Kreuz und Gemünden im Zeitraum bis 2015 auch noch sechsstreifig auszubauen, auch nicht in Verbindung mit dem Bau der BAB A 49 zwischen Bischhausen und Gemünden. Im Übrigen hat angesichts der bereits bestehenden erheb- lichen Engpässe und Überlastungen der achtstreifige Ausbau der BAB A 5 zwischen dem Gambacher Kreuz und dem Westkreuz Frankfurt gegenüber dem sechsstrei- figen Ausbau der BAB A 5 zwischen Gambacher Kreuz und Gemünden eindeutig Priorität und ist deshalb Be- standteil des Vordringlichen Bedarfs im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003 (BVWP 2003). Zu Frage 38: Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinen Bemer- kungen von 1986 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes das Bundesministerium für Verkehr aufgefor- dert, bestimmte, parallel zur Bundesautobahn verlaufende Bundesstraßen in den alten Ländern gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes in eine Straßenklasse nach Landesrecht abzustufen, weil sie nicht mehr dem gesetz- lichen Kriterium für Bundesfernstraßen entsprechen. Im Mai 1987 wurden die alten Bundesländer vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) zur Abstufung von insgesamt rund 3 000 km autobahnparalleler Bun- desstraßen aufgefordert. Im Jahre 1995 wurden die Festlegungen des Jahres 1987 anhand des aktuellen Bedarfsplanes überprüft, aktu- alisiert, komplettiert und die Länder mit Schreiben vom 26. Juli 1995 zum Vollzug der Abstufungen aufgefordert. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bun- d n v A D f r A i r t ( S A o d z a d B s d B f M a U g t d V w b w b f k h o P b n d A d d ( (C (D esregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bünd- is 90/Die Grünen – Bundestagsdrucksache 13/5380 – om 1. August 1998 verwiesen. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2000 wurde der usschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des eutschen Bundestages von dem Urteil des Bundesver- assungsgerichte vom 3. Juli 2000 dahingehend unter- ichtet, wonach der Bund Ländern keine Weisung zur bstufung von Bundesstraßen erteilen kann, sondern nur m Konsens mit den Ländern eine Lösung herbeizufüh- en ist. Gleichzeitig wurde die Absicht des Bundesminis- eriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBW) mitgeteilt, künftige Baumaßnahmen in den traßenbauplan erst dann aufzunehmen, wenn eventuelle bstufungsfragen bei parallel laufenden Bundesstraßen der Ortsdurchfahrten bei neuen Ortsumgehungen mit em künftigen Baulastträger geklärt sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner 32. Sit- ung am 19. April 2002 das BMVBW einvernehmlich ufgefordert, bei der anstehenden Fortschreibung des Be- arfsplans alle Bedarfsplanprojekte auf abzustufenden undesstraßen zu streichen. In Umsetzung dieses Be- chlusses hat die Bundesregierung dem Deutschen Bun- estag vorzuschlagen, im neuen Bedarfsplan für die undesfernstraßen alle Bedarfsplanprojekte auf abzustu- enden Bundesstraßen zu streichen und neu angemeldete aßnahmen auf autobahnparallelen Bundesstraßen nicht uszuweisen. Die Ortsumgehungen Hungen/lnheiden und Hungen/ tphe im Zuge der Bundesstraße B 489 gehören zur vor- enannten Kategorie der BAB-parallelen Bundesstraßen. Unter Berücksichtigung einer erforderlichen Prioritä- ensetzung bis zum Jahr 2015 konnte das Projekt Bun- esstraße B 49 Ortsumgehung Reiskirchen nicht in den ordringlichen Bedarf des BVWP 2003 aufgenommen erden. Daneben konnten neue Vorhaben im Rahmen des ver- leibenden Volumens nur dann berücksichtigt werden, enn ihre Realisierung zum einen dem Ausbau neuer zw. der Komplettierung bereits in Ausbau befindlicher ür den Fernverkehr besonders relevanter Achsen (= netz- onzeptioneller Maßstab) dient bzw. zum anderen von oher ökonomischer Relevanz ist oder besondere raum- rdnerische Wirkung haben wird. Vorhaben mit höherem lanungsstand hatten dabei Vorrang vor solchen Vorha- en, deren Planung gerade erst bzw. noch nicht aufge- ommen wurde. Das geschilderte Vorgehen wurde bun- esweit und länderübergreifend praktiziert. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage es Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) Drucksache 15/901, Frage 39): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregie- rung nach dem Gespräch des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, mit seinem polnischen Amtskollegen, Infrastrukturminister Marek Pol, 3482 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 (A) (C) (B) (D) am 30. April 2003 in Görlitz, um – insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden EU-Beitritt der Republik Polen – die grenzüberschreitende Straßenverbindung der Bundesstraße B 178 mit der tschechischen Staatsstraße R 35 möglichst zeit- nah zu erreichen? Auf der Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung über die Straßenverbindung im Raum zwischen den Städten Zittau (D), Bogatynia (PL) und Hradek nad Nisou (CZ) vom 9. April 2002“ soll ein trilaterales deutsch-pol- nisch-tschechisches Abkommen über Bau, Erhaltung und Finanzierung einer Straßenverbindung im Dreilän- dereck der Euroregion Neiße geschlossen werden. Anlässlich bilateraler Gespräche am 30. April 2003 in Görlitz mit dem polnischen Infrastrukturminister Marek Pol, hat der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen, Dr. Manfred Stolpe, erneut die Notwendig- keit auf einer raschen Aufnahme der trilateralen Verhand- lungen zu dem Abkommen betont. Der polnische Infrastrukturminister stimmte der zügigen Aufnahme von Vertragsverhandlungen zu und teilte mit, dass sich die pol- nische Seite noch im Mai 2003 zu dem deutschen Vertrags- entwurf äußern werde. Erst nach Vorliegen des polni- schen Abkommensentwurf können weitere Maßnahmen geplant werden. 53 42. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. Mai 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9